Am 26.01.2016 um 16:45 Uhr schrieb der Leser "Beeeeerliner":
"Könnte es sein, dass sich jenseits unserer besorgt über die Nicht-Ortsansässigen schweifenden Blicke ein Sumpf von Organisationskriminalität entwickelt hat und – unter freundlicher Begleitung der deutschen Polizei – fortentwickelt?"
Eindeutig: Ja!
Und das scheinen auch die Polizeien der Länder langsam zu realisieren. Zumindest einige haben diese "Bürgerwehren" im Visier. Zum Glück.
Am 27.01.2016 um 15:50 Uhr antwortete der Leser "TulliusT":
Unsere Polizei wurde von der Bundesregierung ebenso im Stich gelassen, wie unsere Kommunen. Hauptsache die Bundesminister und die Regierung dürfen mit dem 400 Milliarden Haushalt "weiterspielen", ohne etwas abgeben zu müssen.
Am 28.01.2016 um 10:22 Uhr antwortete der Leser "Friedat.r2":
Meine Sorge ist, dass nicht nur IS-Schläfer unter den vielen neu angereisten Menschen sind, sondern auch Leute aus der organisierten Kriminalität. Und das da Banden entstehen und Neuanakömmlinge sich bereits bestehenden Banden anschließen. Schließlich nehmen ja die Einbrüche auch zu, ebenso wie der Drogenhandel und die Prostitution. Dank leichtsinniger Gesetzgebung unter Rot/Grün ist Deutschland tatsächlich unsicherer geworden - für junge Mädchen. Es gibt kaum noch deutsche Luden, sondern das Rotlicht ist von der organisierten Kriminalität aus dem europäischen Ausland übernommen worden - und zwar schon VOR den Flüchtlingsbewegungen. Hier ein von den Medien verschwiegener Text, der das beweist.
http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2013/juni/detailansicht-juni/arti... Manfred Paulus, Polizeihauptkommissar a. D. hat diesen Text verfasst. Man erfährt, was wirklich los ist im Rotlicht. Aber die Presse hat den alarmierenden Text von Manfred Paulus nicht zur Kenntnis genommen. Was sagen Sie denn dazu, sehr geehrter Herr Fischer?
Am 30.01.2016 um 07:57 Uhr antwortete der Leser "IRammsteinI":
Die Gesellschaft wurde in den letzten 4 Monaten überfordert, da die Regierung überfordert ist. Warum sollen sich also Bürger normal verhalten, wenn die Regierung es nicht mal kann? Eine ganz logische und traurige Konzequenz in einer hausgemachten, planlosen Lage. Man kann nur froh sein, dass es in Deutschland (noch) nicht, wie anderen Ländern, Bürgerkrieg oder Tote auf den Strassen gibt. Vor der Wahl geben sich nun alle nochmal schnell Mühe um halbherzige "Lösungen" vorzulegen.
Am 26.01.2016 um 16:53 Uhr schrieb der Leser "MitInteresse":
"In anderen Bereichen kann die Justiz nur selten eine "Bande" finden: Betrug zum Beispiel, oder Bestechung. Milliarden von Euro in "schwarzen Kassen" wurden aufgestöbert, die der Bestechung und der Manipulation dienten: Aber "Banden" konnte man beim besten Willen nicht erkennen."
Sehr treffend. In den Banken hätte man (und kann man vermutlich immer noch) viele "Banden" finden können, egal, ob es um organisierte Steuerhinterziehung oder um die Manipulation von Zinsen oder Rohstoffpreisen (etc.) ging.
Am 26.01.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "Besondere Aufgaben":
Nun, wir, die wir uns alle auf der moralisch sicheren Seite der Gesellschaft befinden, sind uns natürlich alle darüber einig, dass Banken und - Achtung, Totschlagwort - internationale Großkonzerne kriminelle Vereinigungen darstellen mit dem einzigen Zweck, Gewinn zu machen! Pfui! Was ist das Ausrauben einer Bank gegen die Gründung einer solchen, wusste schon Brecht, und das mit den Lügen von gewissenlosen Geschäftemachern, die nur der Rettung ihrer Finanzen dienen sollen, hat auch schon mal einer gewusst, dessen Name mir im Moment nicht einfällt. Zugegebenermaßen kommt mir als lohnabhängiger Kreatur eines solchen Großkonzerns derlei Kritik manchmal etwas arg wohlfeil vor - ganz abgesehen davon dass ein Großteil davon auch von den Jungs von Pegida und so unterschrieben werden könnte - aber das liegt wahrscheinlich an meiner kapitalistischen Gehirnwäsche. Zur Sache. Wie stets gebe ich dem Kolumnisten großteils recht, erlaube mir aber doch noch einmal auf einen Punkt aus der Diskussion von letzter Woche zurückzukommen. In dieser wurde unter anderem die Verwunderung des Kollegen Bundesrichter über die vielen "unbegleiteten" Frauen in Köln artikuliert. Den kriminologischen Aspekt jetzt mal beiseite lassend - hier möge die Meinung des Fachmanns gelten - stellt sich für mich die Frage, wie sich denn eine solche unausgesprochen anempfohlene Begleitung definieren würde. Als eine Art persönliche Bürgerwehr etwa? Aber im Ernst, Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber, und...
Am 26.01.2016 um 20:50 Uhr antwortete der Leser "Besondere Aufgaben":
…während der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung – das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln – und heilig sein sollte, Pegida oder nicht, können wir auf den zweiten – das Recht des Volkes, sich zu bewaffnen – gerne verzichten.
Am 27.01.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
"Nun, wir, die wir uns alle auf der moralisch sicheren Seite der Gesellschaft befinden, sind uns natürlich alle darüber einig, dass Banken und - Achtung, Totschlagwort - internationale Großkonzerne kriminelle Vereinigungen darstellen mit dem einzigen Zweck, Gewinn zu machen!"
nein - bei weitem nicht alle Unternehmen. Einige aber wahrscheinlich schon - ich erinnere z. B. an die nachgewiesene Manipulation von Leitzinsen bei einer großen deutschen Bank und an die Manipulation von Abgaswerten bei einem großen deutschen Autokonzern.
In beiden Fällen kann man annehmen, dass viele Bescheid wussten, dass es Absprachen gab und dass einige Menschen mit dem Ziel der Manipulation zusammenarbeiteten. Da wird doch wohl die Frage erlaubt sein, ob es sich dabei um Banden handelt?
Am 27.01.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
nein - bei weitem nicht alle Unternehmen. Einige aber wahrscheinlich schon - ich erinnere z. B. an die nachgewiesene Manipulation von Leitzinsen bei einer großen deutschen Bank und an die Manipulation von Abgaswerten bei einem großen deutschen Autokonzern.
In beiden Fällen kann man annehmen, dass viele Bescheid wussten, dass es Absprachen gab und dass einige Menschen mit dem Ziel der Manipulation zusammenarbeiteten. Da wird doch wohl die Frage erlaubt sein, ob es sich dabei um Banden handelt?
Am 26.01.2016 um 16:57 Uhr schrieb der Leser "aka Etheridge":
Anbei ein sehr interessanter Link für alle "begeisterten Bürger": http://diekolumnisten.de/2016/01/16/vorsicht-buergerwehr/
Am 26.01.2016 um 16:59 Uhr schrieb der Leser "Schreibroboter":
Ist diese Angst anscheinend komplett unbegründet? Ausländer sind unterproportional an Straftaten beteiligt? Ausländer sind unterproportional in unseren Gefängnissen repräsentiert? Vorkommnisse wie an Silvester sind typischer deutscher Alltag bislang gewesen? Der Staat hat sein Gewltmonopol nicht abgegeben an diesem speziellen Tag? Sollte ich mich derart irren. Die Justiz beweist Augenmaß beider Verurteilung dieser Straftäter? Einbruchsdelikte haben nicht überproportional zugenommen?
Ein Glück, dass wenigstens der Herr Fischer so souverän und ohne Angst durchs Leben geht.
Am 26.01.2016 um 17:23 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ihr Forumsname deutet darauf hin, dass Sie zu jedem Thema immer dasselbe schreiben: Eher Maschine als Roboter. Insoweit aber auch heute: Auftrag erfüllt. Aber in der Sache: Quatsch. TF
Am 26.01.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "aswa":
raffiniert von den Fragen abgelenkt :)
Am 26.01.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "keats":
Rhetorische Fragen erfordern keine Antwort und beleglose Ausführungen beduerfen keiner Entkräftung. Argument ohne Beleg ist Befindlichkeit.
Am 26.01.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
und trotzdem bleibt: geschickt ausgewichen... dann lieber gar nicht antworten, als so eine Quatsch-Antwort... von jemandem, der es ja ach so besser zu wissen scheint... Congrats
Am 26.01.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Werter Herr Fischer... auf Ihrer Seite .fischer-stgb.de steht:
"Deutschland bekämpft wieder jemanden, Männer die Frauen belästigen, Die kann der Deutsche nicht ausstehen, Da kennt er keine Parteien mehr"
Her Krumbiegel von den Prinzen hatte wenigstens den Anstand sich für derlei öffentlich zu entschuldigen.
Relativiere absolut und das Universum verdunstet.
© Manfred Hinrich
Am 27.01.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser ":
Ich finde es ja schon äußerst bemerkenswert, dass Sie - wenn auch unausgesprochen und nur indirekt - der Redaktion vorwerfen, "Quatsch" zu empfehlen.
Wenn ich mich auf dieses unsägliche Niveau herablassen wollte, würde ich ja vermutlich schreiben, dass Ihr Forumsname darauf hindeutet, dass Sie ein notorischer Rechthaber sind, der es gar nicht erst nötig hat, sich auf Argumente und eine Diskussion einzulassen. Vielmehr bin ich aber versucht, auf den "Melden"-Button zu klicken, denn mit Achtung der Netiquette hat Ihr Verhalten nur noch am Rande zu tun, wenn überhaupt.
Am 27.01.2016 um 15:53 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
@zeichensalat. Na, wir lesen doch bitte nochmal den Kommentar und die Antwort. Irgendwo dazwischen werden Sie erkennen. Das "Quatsch" die völlig korrekte Wortwahl für die aufgestellten Behauptungen ist. Die Fragezeichen hinter den Behauptungen schlicht mal ignorieren, dann wirds leichter mit der Erkennbarkeit. Wir können uns aber sicher über das Wort Quatsch im Deutschen austauschen. Moment. Quatsch-Bedeutungen:
[1] dumme, ungereimte Aussage
[2] Torheit, falsche, unüberlegte, unkluge Handlung
[3] Alberei, kindisches Benehmen
[4] etwas Unsinniges
[5] breiiger Matsch
Weiterhin viel Spaß.
Am 27.01.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser ":
Ich empfehle Ihnen, noch einmal meinen Beitrag zu lesen. Ich habe nicht, so wie Sie es suggerieren wollen, angezweifelt, dass das Wort "Quatsch" eine unangemessene Wortwahl wäre, ich bin überhaupt gar nicht auf den Inhalt eingegangen. Ich habe lediglich den Umstand, dass ein ZEIT ONLINE-Autor einen Beitrag, der mit "Redaktionsempfehlung" markiert ist, als "Quatsch" bezeichnet, als bemerkenswert bezeichnet, da es ja nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Aber amüsant, dass Sie mir nun mangelnde Lesekompetenz vorwerfen :-)
Am 27.01.2016 um 22:39 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Ich habe Ihren Beitrag gelesen. Da Sie im Antwortbereich von Schreibroboter auf das Wort Quatsch eingingen, ist der Bezug auf die Äußerung von TF gegeben. Wenn das nicht so ist, dann gut, aber auch gleichzeitig nicht, da ich Ihre Äußerung immer noch nicht verstehe. Macht aber nix. Deutsche Sprache ist nicht einfach.
Am 26.01.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "Leser2012":
Natürlich haben Sie in der Sache recht und der privilegierte Kolumnist keine sachliche Antwort (obwohl er sich selbst schon kritisch mit der Manipulierbarkeit polizeilicher Kriminalstatistiken befasst hatte).
Sicher ist die Angst besorgter Bürger vor Zuwanderung aus Kriegsregionen und zerfallenden Staaten sehr begründet, denn in den Herkunftsgebieten herrscht reine Willkür, das Recht des Stärksten, und unserer Herrschaft des Rechts müssen Immigranten erst vertrauen lernen. Doch Sorge macht generalverdächtig.
Das Problem heißt dennoch nicht Ausländer oder Migrationshintergrund, sondern zu schlechte Integration bzw. niedriger sozialer Status. Jede Statistik oder auch Silvester belegt Probleme eindrucksvoll, jedoch folgenreichen Substanzmittelmissbrauch kennt man auch anderswo (www.express.de/koeln/nach-aufloesung-koelner-skandal-sek-zerlegt-alte-un...). Widerwärtig!
Aus meiner Sicht machen zwar Gerichte ihren Job, aber Ermittlungsbehörden und der ganze Präventionsbereich nicht unbedingt; der Schutzmann an der Ecke gilt heute als politisch unerwünscht. Besserung wäre über niederschwellige polizeiliche Präventionsangebote und mehr politische Unabhängigkeit der Ermittler in Sicht. Organisierte Kriminalität ist in Deutschland so verbreitet wie etwa in Italien, wird aber totgeschwiegen.
Unsere Eliten werden beschützt oder können sich private Sicherheitsdienste leisten; man verurteile sie zu nächtlichen Solospaziergängen in den Brennpunkten.
Am 26.01.2016 um 22:17 Uhr antwortete der Leser "aswa":
"Aus meiner Sicht machen zwar Gerichte ihren Job" von der Polizei hört man regelmässig anderes
Am 27.01.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":
Was natürlich zum einen damit zusammenhängt, dass Polizisten wenig bis kein Feedback über den Ausgang eines Verfahrens erhalten, wenn sie sich nicht aktiv darum bemühen und zum anderen damit, dass es bei der juristischen Ausbildung der Polizisten in D - vielleicht naturgemäß - recht intensiv hapert.
Am 27.01.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "Kiretep":
Fragen Sie mal einen Polizeibeamten wie oft er als Zeuge so im Monat vor Gericht erscheinen muss. Das ist wirklich keine Seltenheit. Ob er dann allerdings anwesend bleibt bis das Urteil gesprochen wurde, ist natürlich fraglich.
Am 29.01.2016 um 09:43 Uhr antwortete der Leser "jf-k":
https://linksunten.indymedia.org/search/apachesolr_search/kleine%20cosack
Am 27.01.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "GDH":
Sie schreiben: "Aus meiner Sicht machen zwar Gerichte ihren Job, aber Ermittlungsbehörden und der ganze Präventionsbereich nicht unbedingt; der Schutzmann an der Ecke gilt heute als politisch unerwünscht."
Genau hier beisst sich die Katze in den Schwanz: Dass viele Leute sich ohne "Schutzmann an der Ecke" sicherer fühlen als mit, liegt wohl auch daran, dass die Polizei bisweilen (aus Überforderung?) recht pauschal durchgreift und viele Leute behelligt (hunderte Demonstranten stundenlang festhalten ohne dass es konkrete Anhaltspunkte gibt) und andererseits politisch beauftragt ist, Verhaltensweisen zu verfolgen, vor denen niemand geschützt werden muss (z.B. Cannabisprohibition).
Im Ergebnis wird Polizei oft nicht gerade positiv wahrgenommen und "mehr Polizei" ist bei vielen Leuten eine Forderung, die die jeweiligen Politiker unwählbar macht. Weniger Polizei jedoch führt zu noch mehr Überforderung und sicherlich dazu, dass sich deren Angehörige im Mittel weniger korrekt benehmen (können), ständig nach neue Überwachungsbefugnissen rufen und auch weniger positive Erfahrungen schafffen (eine Polizei, die mich darauf hinweist, dass ich mit einem defekten Bremslicht unterwegs bin, ist z.B. ganz offensichtlich gut für meine Sicherheit ohne irgendwelche Rechte zu beeinträchtigen - bloß muss dafür erstmal jemand Zeit haben).
Kurz: Es fehlt an einem klar umrissenen und positiv beschriebenen Auftrag, Menschen und ihre Rechte zu schützen um Akzeptanz für mehr Polizei zu schaffen.
Am 29.01.2016 um 10:45 Uhr antwortete der Leser "Poem":
Welcher "Schutzmann an der Ecke"? Ich hab hier in Berlin seit Jahrzehnten so einen Schutzmann nicht mehr gesehen. Es gibt ihn schlicht nicht (mehr).
Am 26.01.2016 um 17:05 Uhr schrieb der Leser "Baum2k":
"Wie wäre es beispielsweise mit der "Scharia-Polizei"? Personengruppen mit dieser lächerlichen Bezeichnung machten wochenlang deutsche Städte unsicher und terrorisierten insbesondere muslimische Frauen. Gerichte haben – zu Recht – entschieden: Die bloße Bezeichnung "Polizei" macht eine solche Gruppe noch nicht zu einer kriminellen. "
Hier machen Sie es sich zu einfach. Warum beurteilen Sie die "Scharia-Polizei" so nachsichtig im Vergleich zu den Bürgerwehren?
Ich sage es Ihnen... weil der deutsche Staat feige geworden ist. Vor echten Gegnern... der Mafia, osteurpäischen Diebesbanden, kriminelle Migranten-Banden wird gekuscht, dafür wird der anständige Bürger drangsaliert: "Blitzer-Marathon", Vorratsdatenspeicherung, Zugriff auf Kontendaten... etc.
Nach der Drei-Elemente-Lehre definiert sich ein Staat aus
- Staatsgebiet
- Staatsvolk
- Staatsgewalt
Das Staatsgebiet - die Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen - hat Frau Merkel ja schon aufgegeben. Nach dem "Kölner Silvester" stellt sich für viele Menschen die Frage, ob der Schutz durch die Staatsgewalt überhaupt noch existiert. Nur aus diesem Grund haben sich die Bürgerwehren gebildet.
Am 26.01.2016 um 17:25 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Hier machen Sie es sich zu einfach. Warum beurteilen Sie die "Scharia-Polizei" so nachsichtig im Vergleich zu den Bürgerwehren?
Die Gruppe, die sich "Scharia-Polizei" nannte, hat einen super Marketing-Gag kreiert. Schon erstaunlich, wie schnell sich Medien instrumentalisieren lassen. Das sehe ich übrigens auch so bei einigen "Bürgerwehren". Wie hieß es früher noch bei Herbert Görgens (gespielt von Ingolf Lück) in der "Wochenshow": "Komm' ich jetzt im Fernseh'n?"
Am 26.01.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "Beeeeerliner":
"Nach dem "Kölner Silvester" stellt sich für viele Menschen die Frage, ob der Schutz durch die Staatsgewalt überhaupt noch existiert. Nur aus diesem Grund haben sich die Bürgerwehren gebildet."
Ich glaube, die Anrufe bei der Polizei sind nicht weniger geworden. Es ist ja vielmehr der Wunsch, das Recht in die eigene Hand zu nehmen, weshalb sich eine "Bürgerwehr" gründet. Eine echte Notwendigkeit gibt es doch gar nicht, seien wir doch mal ehrlich.
Den holprigen Schlenker hin zur Flüchtlings- und dann Grenzthematik, nunja. Holprig, aber nicht wirklich zur Sache gehörend.
Am 26.01.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
"Nach der Drei-Elemente-Lehre definiert sich ein Staat aus
- Staatsgebiet
- Staatsvolk
- Staatsgewalt"
diese Lehre stammt von Anfang des vorigen Jahrhunderts - also aus einer Zeit, wo der Nationalstaat sehr modern war. Aus einer Zeit vor Supranationalen Institutionen wie z. B. UN, EU - oder in der Vergangenheit der Völkerbund. Man könnte also darüber diskutieren, ob die Ideen von vor mehr als 100 Jahren noch aktuell sind oder ob sie weiterentwickelt werden müssen, ggf. auch wie.
In diesem Interview hat der Präsident des Verfassungsgerichts sich kürzlich auch dazu geäußert: https://www.phoenix.de/content/1032236
Am 26.01.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
Moderationshinweis: Entfernt, Mehrfachposting. Die Redaktion/fk
Am 26.01.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
Moderationshinweis: Entfernt, Mehrfachposting. Die Redaktion/fk
Am 26.01.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "keats":
Bürgerwehren führen Waffen bei sich. Das hat die Scharia-Polizei nicht. Letztere ist gefährlicher?
Am 26.01.2016 um 18:08 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
Kommt drauf an, wie Sie "Waffe" definieren. Die Scharia halte ich für weitaus gefährlicher, als ein paar deutsche Bürgerwehren. Und mehr Todesopfer hat sie auch schon produziert.
Am 26.01.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "Johanna Meiermann":
@raabe
Was in Saudi-Arabien passiert, ist für Passanten in Wuppertal also gefährlicher als ein Knüppel in der deutschen Hand?
Kommt wohl drauf an, wie man "Intelligenz" definiert.
Am 26.01.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
Liebe Johanna, bei soviel Eloquenz muss ich passen. Demütigst raaabe
Am 26.01.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "keats":
Die Scharia-Polizei in Wuppertal hatte Worte. Manche Bürgerwehren haben Knüppel, Pfefferspray, etc. Und die Scharia-Polizei Wuppertal hat keine Toten zu verantworten. Was für eine dumme Lüge.
Am 26.01.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
Verfechten nicht gerade Sie immer das internationale Denken?
Am 27.01.2016 um 07:39 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Diese Antwort ist völliger Unfug! Sie vergleichen die Scharia mit ein paar deutschen Bürgerwehren? Und stellen dann die Waffendefinition dann noch fein raus?
Versuchen Sie doch, erst einmal zwei vergleichbare Dinge zu vergleichen. Sie können einen Pistole nicht mit einem Metzger vergleichen! Wenn also, vergleichen Sie die Scharia-Polizei mit der Bürgerwehr oder allenfalls noch (das wäre schon schwierig) die Scharia mit einer Pistole oder einem Messer. Und dann dürften Sie vergleichen, ob durch die Scharia mehr Menschen umgekommen sind, als durch Pistolen oder Messer.
Am 27.01.2016 um 07:40 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/sq
Am 27.01.2016 um 10:58 Uhr antwortete der Leser "Marner":
Was passieren kann wenn "ein paar deutsche Bürgerwehren" entstehen kann man leicht herausfinden. Füttern Sie einfach Ihre Lieblingssuchmaschine mit "Freikorps". Die Todeszahlen die, in Deutschland, auf Bürgerwehren zurück zu führen sind schlagen diejenigen der Scharia um Längen.
Am 26.01.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "42317":
Was haben Sie gegen "Blitzer-Marathon"? Ist doch alles nur PR. "Wir tun was für Ihre Sicherheit!" Gegen Blitzer am Fahrbahnrand gibt es ein todsicheres Mittel, das nichts kostet und das jeder in kürzester Zeit erlernen kann: Fahren Sie einfach höchstens so schnell, wie erlaubt.
Am 26.01.2016 um 19:15 Uhr antwortete der Leser "Peerchen":
Es sterben mehr Menschen durch schnelles Fahren als durch Mord. Es werden mehr Menschen durch zu schnelles Fahren verletzt als durch Körperverletzung (Egal ob vn In- und Ausländer) - Insofern sollte man bei der "Sicherheit" tatsächlich dort beginnen, wo es sinn macht: Beim zu schnellen Fahren. Und beim Fahrenb unter Alkoholeinfluss. Komisch, dass das von den besorgten Bürgern nie gefordert wird. Selbst Schill hat damals Blitzer lieber abgebaut und sein Bundesland dadurch ein Stückweit unsicherer gemacht...
Am 26.01.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "Baum2k":
"Es sterben mehr Menschen durch schnelles Fahren als durch Mord. Es werden mehr Menschen durch zu schnelles Fahren verletzt als durch Körperverletzung (Egal ob vn In- und Ausländer)"
Körperverletzung ist nicht gleich Körperverletzung. Beim Autounfall ist geschieht sie fast immer fahrlässig, bei einer Schlägerei ist hingegen Vorsatz im Spiel. Das gleiche gilt analog für tötliche Autounfälle und Morde.
Oder wollen Sie ersthaft einen Mord mit einem tötlichen Autounfäll relativieren?
Am 27.01.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Peerchen":
"Körperverletzung ist nicht gleich Körperverletzung. Beim Autounfall ist geschieht sie fast immer fahrlässig, bei einer Schlägerei ist hingegen Vorsatz im Spiel. Das gleiche gilt analog für tötliche Autounfälle und Morde.
Oder wollen Sie ersthaft einen Mord mit einem tötlichen Autounfäll relativieren?"
Aus Sicht des Opfers und seiner Angehörige ist es eher eher sekundär ob Absicht dahintersteht oder nicht. Toto ist tot. Insofern habe ich keinen Mord relativiert, sondern im Gegenteil gesagt, dass jemand der bewusst zu schnell (und/oder betrunken) fährt und einen Unfall mit Todesfolge verursacht, nicht besser ist als ein Mörder. Sie hingegen haben in ihren ersten Post das Verfolgen gegen zu schnelles Fahren und damit die Prävention gegen Hunderte von Verkehrstoten als unwichtig eingestuft. Und damit haben Sie schön relevativiert...
Am 27.01.2016 um 15:40 Uhr antwortete der Leser "Peerchen":
Kleine Ergänztung: Nur damit man mal sieht worüber wir reden: 2014 gab es knapp 300 Mordopfer. Im Jahr! http://de.statista.com/statistik/daten/studie/2229/umfrage/mordopfer-in-...
2015 gab es eta 250 Verkehrstote PRO MONAT: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/161724/umfrage/verkehrstot...
Das Verhältnis Mord: Verkehr ist also etwa 1:12. Wer jetzt argumentiert, man müsse Ausländer rausschmeißen umn Deutschland sicher zu machen, konzentriert sich auf die falsche Todesursache (Zumal ja der Ausländeranteil an den Mördern auch nicht 100% beträgt - eine Menge Morde geschehen innerhalb der Familie).
Am 27.01.2016 um 17:07 Uhr antwortete der Leser "Baum2k":
"Aus Sicht des Opfers und seiner Angehörige ist es eher eher sekundär ob Absicht dahintersteht oder nicht. Toto ist tot. Insofern habe ich keinen Mord relativiert, sondern im Gegenteil gesagt, dass jemand der bewusst zu schnell (und/oder betrunken) fährt und einen Unfall mit Todesfolge verursacht, nicht besser ist als ein Mörder."
Sehen Sie, hier liegt der Unterschied. Sie bewerten rein das Ergebnis, ich hingegen berücksichtige auch den Grad der persönlichen Schuld.
Auch das moderne Strafrecht unterscheidet nach Verschulden z.B. Fahrlässige Tötung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe) und Mord (lebenslanger Freiheitsstrafe).
Wenn Sie z.B. beim Heimwerken ihrem Helfer mit dem Hammer (= gefährliches Werkzeug) ausversehen auf den Daumen hauen, wäre das nach Ihrer Rechtslogik schon eine gefährliche Körperverletzung. Wollen Sie das wirklich?
Am 29.01.2016 um 12:04 Uhr antwortete der Leser "Peerchen":
Ich darf sie daran erinnern, dass sie "Blitzer" als Dranglasierung anständiger Bürger bezeichnet haben - mir geht es hier um die Prävention. Das Verbieten/Verurteilen/Abschieben der Scharia-Polizei verhindert keine Toten, keine Morde, bislang wohl nicht einmal Körperverletzungen. Eine konsequentere Verkehrskontrolle würde dagegen wohl Todesopfer verhindern, zudem mit deutlich einfacheren Mitteln. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum sie das ineffeziente Fordern und das wichtigere so vehement Ablehnen.
Mal davon ab, ist "Betrunken Auto fahren" oder "zu schnell fahren" ja nun auch nicht "aus versehen" sondern Vorsatz - oder fahren sie nur versehentlich zu schnell? Das wäre allerdings auch nicht unbedenklich...
Am 29.01.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "Peerchen":
Und weil ich schon weiß, was sie als nächstes Schreiben: Ja, Sie fahren nicht absicht jemanden tot. Aber wer zu schnell und/oder betrunken fährt nimmt Unfälle eben billigend in Kauf. Das ist also zumindest Fahrlässig oder sogar Grob Fahrlässig (je nach dem) Wenn ich mit geschlossenen Augen Hämmere, oder sturzbesoffen, bin ich tatsächlioch nicht unschuldig, wenn ich den Daumen des anderen treffe.
Am 26.01.2016 um 17:06 Uhr schrieb der Leser "Baum2k":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/sq
Am 26.01.2016 um 17:10 Uhr schrieb der Leser "Sikasuu":
Peng! Getroffen! . Versenkt! . Nicht nur die saumseligen Kollegen Juristen, sondern gleich einen grossen Haufen das Recht nicht kennender, beugender usw Politiker. . Incl. vieler Schreihälse die sich als Gruppen mit Dachlatten Bierflaschen und ähnlichen Waffen ofter mal treffen um laut zu brüllen, weil es ihnen keine glaubt "wir sind das Volk:-))" . Gruss Sikasuu
Am 26.01.2016 um 17:13 Uhr schrieb der Leser "Cherrypicker":
"Es geht unaufhaltsam aufwärts, seit vielen Jahren."
Spätestens bei diesem Satz kann man aufhören zu lesen. In welchem Land leben Sie, Herr Fischer? Kinderarmut, Altersarmut, prekäre Beschäftigung, größter Niedriglohnsektor in der OECD, explodierende Mieten und nun auch noch die Flüchtlingskrise. Die Reichen baden im Geld, aber das kriegen Berufsbeamte wie Sie wohl nur am Rande mit.
Zum Thema: Ich kann verstehen, wenn sich die Leute zusammentun, um ein bisschen für Sicherheit zu sorgen. Irgendwie muss man die wegrationalisierten 16.000 Polizisten ja auffangen. Gemeinsam spazieren gehen und Präsenz zeigen ist per se in diesem Land noch nicht illegal.
Am 26.01.2016 um 17:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verehrter Einwanderer aus Pegidistan!
Mancher falsche Freund wird Ihnen sagen: Hör' einfach beim ersten Satz auf zu lesen. Schalt' um auf den Sender Deines Vertrauens!
Glauben Sie diesen falschen Einflüsterern nicht! Lesen Sie weiter! Versuchen Sie, den Sinn der Sätze zu verstehen. Fragen Sie Mitbewohner, und knüpfen Sie so zugleich erste Kontakte! Geben Sie auf keinen Fall zu früh auf! Mit etwas Mühe hat noch jeder so schwierige Sprachen erlernt wie deutsch oder russisch.
Tun Sie das Äußerste: Gehen Sie auf "Google.de", geben Sie dort ein: "IRONIE".
TF
Am 26.01.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "Oberlausitzerin":
Ihre Antworten würde ich weniger als Ironie als als herablassende Arroganz bezeichnen. Finden Sie das angemessen?
Am 26.01.2016 um 18:10 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
Er ist im Recht. Steht doch im Nick. :)
Am 26.01.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "metua":
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Am 27.01.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "Oberlausitzerin":
Da mögen Sie recht haben. Ich bin mir natürlich im klaren, dass ich intellektuell weit unter Herrn Fischer und den meisten hier im Forum kommentierenden Akademikern stehe. Trotzdem finde ich den Ton sehr herablassend. Einfach eine Gefühlssache und Ausdruck meiner Einstellung, dass man nicht Gleiches mit Gleichen vergelten sollte.
Am 28.01.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
Den Spruch kannte ich noch nicht, passt aber. Thumbs up.
Am 26.01.2016 um 18:25 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Jawohl, das finde ich absolut angemessen. bedauert sagen zu müssen: TF
Wer ernsthaft der Ansicht ist, aus der Kolumne ergebe sich, dass der Verfasser der Bundesrepublik kritiklos ein stetes "Aufwärts" attestiere, kan entweder nicht lesen oder will nicht verstehen. Ein ganz, ganz klitzekleines Bisschen herablassender Arroganz - sagen wir: So viel wie der Berliner gegenüber dem Prenzlauer und der Weimarer gegenüber dem Jenaer und der Münchner gegenüber dem Augsburger Philosophen - muss da einfach erlaubt sein. Sonst erstickt man ja an lauter aufgeblasener "Empörung".
Am 27.01.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser ":
Ist das ein Plädoyer für die Abschaffung der Netiquette, die hoffentlich auch Sie als Voraussetzung zum Schreiben hier akzeptieren mussten?
Am 26.01.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
"...Einwanderer aus Pegidistan!"
Na na. Da wird mir doch keiner einen Generalverdacht äussern?
Am 26.01.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "hubertus00":
Entfernt. Beleidigend. Die Redaktion/ges
Am 26.01.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "hubertus00":
Das war IRONIE!
Am 26.01.2016 um 18:22 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
' Ich kann verstehen, wenn sich die Leute zusammentun, um ein bisschen für Sicherheit zu sorgen. Irgendwie muss man die wegrationalisierten 16.000 Polizisten ja auffangen.Gemeinsam spazieren gehen und Präsenz zeigen ist per se in diesem Land noch nicht illegal.'
Nö, gemeinsam spazieren gehen ist nicht illegal, aber bewaffnet? Wenn Sie sich so um die wegrationalisierte Polizei sorgen:
Warum binden Sie dann Polizeikräfte, die die Sparziergänge 'beaufsichtigen' müssen? Und wenn Sie ein bisschen für Sicherheit sorgen wollen, warum beschützen Sie nicht Asylantenheime? Würde die Polizei auch sehr entlasten. Ohne Waffen, nur eine Meldung, wenn diese angegriffen werden. Oder warum schützen Sie nicht die Umgebung von Fußballspielen vor gewaltätigen Hooligans? Auch das würde die Polizei entlasten. Oder wie wäre es mit einer Streife um Ausländer vor Übergriffen zu schützen? Oder Politiker, die bedroht werden, oder Helfer, die bedroht werden?
Es gäbe ein breites Feld auch ohne Waffen die Polizei zu entlasten. Ist aber nicht so ganz in Ihrem Sinne, oder?
Am 26.01.2016 um 21:21 Uhr antwortete der Leser "Michael_W.":
Abseits aller ironischen Antworten:
Es muß diesem Land doch verflucht schlecht gehen, daß ausgerechnet hierher (angeblich) die halbe Welt hinwill. Uns allen steht es frei innerhalb der EU den Wohnort frei zu wählen. Und dennoch sehe ich keine Massenemigration nach Ungarn oder Griechenland, sondern im Gegenteil, die Meisten scheinen es hier besser zu finden (außer dem Wetter natürlich, besonders dem Norddeutschen).
Natürlich ist nicht alles Bestens (im Sinne von Bestmöglich), aber wenn Sie dieses irdische Paradies gefunden haben, senden Sie mir eine Nachricht bitte. Bis dahin arbeiten wir daran, diesem Ziel ein Stückchen näher zu kommen als alle anderen.
Am 27.01.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Oh man. Armes Deutschland. Reiß etwas aus dem Zusammenhang und rege dich dann darüber auf. @Cherrypicker @Restkritiker "Es geht unaufhaltsam aufwärts, seit vielen Jahren." Schon mal was von Sarkasmus, Satire gehört und Wortspiel? Wie traurig. Als lesen Sie zum ersten Mal eine Kolumne von Thomas Fischer.
Versteckter Witz, offene Kritik, Angriff, Verteidigung des Rechts bei allen Problemen, Ironie und Selbstironie bei Reflektion aktueller Ereignisse=Thomas Fischer.
Wer den Lebenslauf von Thomas Fischer kennt, sollte wissen, das er von gaaaanz unten kommt und "Previligiert" nur als ein Nebenmerkmal des Richterdaseins in bestimmten Situationen definiert.
Was Fischer schreibt ist , zugegebener Maßen, keine leichte Kost. Ich glaube das soll sie auch nicht sein. Es regt zum Nachdenken an, sich Auseinandersetzen mit dem, was sonst so hysterisch über Medienkanäle wieder und wieder in die Hirne strahlt, letztlich auch zum Umdenken. Glaube nicht alles was dir vorgegaukelt wird, hinterfrage die Meldungen, bilde dir eine eigene Meinung und singe nicht einfach nur nach. Sorry. Aber das musste jetzt mal raus. Es regt mich sonst einfach nur auf. Dieter Nuhr macht übrigens auch nichts anderes. Da flennt keiner herum. Oder doch. Na dann Gute Nacht.
Am 29.01.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "Poem":
Ausgerechnet den döfsten Fernseh-Komiker als positives Beispiel nennen, wunderbar. damit hat sich Ihr Einstehen für Herrn Fischer dieswöchige Kolumne ebenfalls relativiert
Am 03.02.2016 um 07:30 Uhr antwortete der Leser "fieser_fettsack":
Dieter Nuhr als den döfsten Fernseh-Komiker zu bezeichnen halte ich schon für sehr gewagt. Sind Sie sich ganz sicher, dass Ihnen da kein dümmerer einfällt?
Am 26.01.2016 um 17:21 Uhr schrieb der Leser "FrancoisP":
Zu Ihrer Frage: Ich fürchte mich nicht direkt vor der NSU und ähnlichem Gesocks, aber ich fürchte mich, weil damals das Bekanntwerden der Aktivitäten dieser Bande vielen kaum mehr als ein Schulterzucken wert war. Und ich stelle auch eine These auf: Es waren in jüngster Geschichte nie die Fremden, vor denen gewarnt wurde, die einer Gesellschaft oder Gemeinschaft wirklich gefährlich geworden sind, sondern immer nur die, die vor den ( öfters nur angeblich) Fremden gewarnt haben. Diese Warner sind ein Pulverfass sondergleichen, und wer auch immer, aus welchen Gründen auch immer, fahrlässig mit der Zündschnur spielt, sollte aus meiner Sicht für die Folgen mit verantwortlich gemacht werden. Ansonsten wie fast immer sehr erhellend.
Am 26.01.2016 um 21:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Tapfer gesprochen!
Am 27.01.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
Häuptling Welscher Bär dankt der südafrikanischen Asteracea für die Unterstützung! Möge der große TF mit uns sein!
Am 26.01.2016 um 22:17 Uhr antwortete der Leser "nOrTrOn":
“Und ich stelle auch eine These auf“ Ihre These ist falsch. In jüngster Zeit waren es Menschen, die von sich selbst behauptet haben nur das Gute und Beste für das Gemeinwohl zu wollen, “die einer Gesellschaft oder Gemeinschaft wirklich gefährlich geworden sind“. Ob es Nationalsozialisten, Sozialisten, Kommunisten oder Prediger einer anderen Ideologie waren, selten haben diese Massenmörder von sich selbst behauptet, ein Pakt mit dem Teufel eingegangen zu haben.
Am 27.01.2016 um 10:29 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
Das Gute und Beste für das Gemeinwohl wollen ausnahmslos alle. Wenigstens behaupten sie das. Ich sehe nicht direkt, was ihr Statement mit meiner These zu tun hat. Widerlegen tun sie diese mit ihrer sicher nicht falschen Bemerkung, dass Ideologien eine Pest sind, dennoch nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ängstliche Fremdenskeptiker ebenfalls ideologisch infiziert sind, was sich auch in den Parolen und Positionen zeigt, die mit dieser speziellen Art von Skepsis einhergehen.
Am 26.01.2016 um 17:21 Uhr schrieb der Leser "Clw1":
"gefüllte Doraden" ... Auf dem besten Wege, bei uns ein geflügeltes Wort zu werden.
AmWochenende habe icj BTW hier geschaut: "Landfriedensbruch erfordert die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern." https://de.wikipedia.org/wiki/Landfriedensbruch
Gibt's das eigentlich noch in DE?
Am 26.01.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "Clw1":
"Nichts hasst der Fundamentalist mehr als die "Relativierung". "Tjaja, derAlbert ...
Am 26.01.2016 um 17:21 Uhr schrieb der Leser "FrancoisP":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/sq
Am 26.01.2016 um 17:22 Uhr schrieb der Leser "FrancoisP":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/sq
Am 26.01.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "Fiducia1":
Moderationshinweis: Entfernt, fremdenfeindlich und polemisch. Die Redaktion/fk
Am 26.01.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 26.01.2016 um 17:25 Uhr schrieb der Leser "Fiducia1":
An den Autor: wenn Sie die Schariapolizei mitten in Deutschland albern finden, ich finde das überhaupt nicht albern, sondern erschreckend, wenn man gleichzeitig Bürgerwehren im gleichen Aufsatz für fragwürdig hält. Beide ob Schariapolizei und Bürgerwehr zeigen ein Bild der Gesellschaft auf, einen schwachen Staat.
Doch, Deutschland sollte sich vor der Mafia ängstigen, sie zersetzt eine Gesellschaft - aber das ist dem naiven Deutschen natürlich nicht klar, er sieht sie ja nicht offensichtlich operieren. Deshalb ist für die Mafiosi aller Coleur Deutschland so beliebt. Italien ist da schon sehr viel weiter, angefangen mit d. Gesetzgebung und wird trotzdem d. Lage nicht Herr, da zu spät eingeriffen.
Am 26.01.2016 um 19:29 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, Sie haben Recht. Aber man muss schon ein bisschen differenzieren. "Scharia-Polizei" ist fundamentalistischer Unsinn, auch wenn er im Einzelfall gefährlich ist. "Bürgerwehr" aber ist potenziell mehrheitstauglicher - oder sich als "schweigende Mehrheit gerierender - Dumpfsinn - wenn Sie's nicht glauben, lesen Sie die Kommentare zu dieser Kolumne in den letzten drei Wochen. berides ist gleich gefährlich und gemeinschafts-zersetzend. Aber die einen haben 500, die anderen 500.000 ideologische Unterstützer. Mit der "Scharia-Polizei" werden, da bin ich ziemlich sicher, unsere Polizei und die acht Millionen in Deutschland lebenden Muslime locker fertig. Mit den Fanatikern der anderen Seite müssen WIR uns befassen.
Am 26.01.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich will nicht in Abrede stellen, dass es einen radikalen Teil der Bevölkerung gibt, der jetzt einerseits wächst, andererseits immer offener und unverhüllter auftritt. Doch bedecken sie folgendes:
- Hinter dem radikalen Islamismus steckt ein geschlossenes Weltbild, während, von einem ganz harten Kern Rechtsradikaler abgesehen, die sog. besorgten Bürger eine heterogend Mischung aus enttäuschten Konservativen und Nationalisten, einfache Bürger mit Vorurteilen, Ängsten, Ressentiments, Politikverdrossenheit sind, ohne ein wirklich gefährliche Ideologie hinter sich zu wissen;
- ihre gewählte Relation von 500 zu 500.000, ohnehin etwas zu übertrieben angesetzt, trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass durch Zuwanderung der Anteil der Muslime rasant steigt, während die der autochthonen Deutschen sinkt - um die alternden Altnazis sollte man sich weniger Sorgen machen als um die jungen Muslime, deren Abgleiten in die Radikalität jetzt zu verhindern für den gesellschaftlichen Frieden auf Dauer entscheidend ist;
- Polizei und Justiz würde sicherlich mit diesen Fanatikern fertig, doch sind Sie doch gerade der Meinung dass für ein Eingreifen kein Raum ist. Das Uniformierungsverbot ist doch eben auf solche Fälle zugeschnitten.
Am 27.01.2016 um 08:02 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Sehr geehrter AlanShore20, bedenken Sie folgendes:
- Hinter radikalem Islamismus steckt eben nicht EIN GESCHLOSSENES Weltbild! Es ist weder ein Weltbild noch ist es geschlossen noch ist es das Einzige, was hinter radikalem Islamismus steckt!
- Die Relation passt durchaus. Der Fehler, den Sie machen, ergibt sich in Verlängerung wohl aus 1. Abgesehen davon, dass Sie eine Homogenität sehen, wo es tatsächlich Heterogenität gibt, setzen Sie hier den Islam mit Islamismus und mit radikalem Islamismus und islamistischem Terrorismus gleich.
- Dass für Polizei und Justiz im Fall der Schariapolizei gar kein Raum besteht, hat Herr Fischer nicht geschrieben. Genau nachlesen. 3(sic). Immer vor dem Hintergrund zu 1 und 2 und der Unmöglichkeit das gleich zu setzen, was Sie hier einfach so gleich setzen (ich gehe davon aus, dass Sie den Vergleich Pediga zu den Nazis und Hitler empört ablehnen würden): Ideologisch sind Rechtsradikale schon länger international vernetzt.
- Was meint "dieser Leute"? Die Scharia-Polizei? Ist ein singuläres Problem gewesen, wegen dem wir keine Bürgerwehr brauchen. Meinen Sie Islamisten oder straffällige Muslime? Die sind nicht schlechter als deutsche Bürger, für beides haben wir eine Polizei - wenn sie straffällig werden. Oder sind "diese Leute" dann doch gleich alle Muslime?
Am 27.01.2016 um 08:30 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Sehr geehrter Roland s, ad 1: Vielleicht gehen sie von einem anderen Verständnis von Weltbild aus. Wenn Sie mit geschlossen widerspruchsfrei meinen, gibt es zuletzt wohl gar keine Ideologien. Islamisten stützen sich auf feste Gebote und Verbote - eben die Scharia -, auf eine konsequente Freund-Feind-Unterscheidung und nicht zuletzt auf auf eine institutionalisierte Vermittlung ihrer Vorstellungen durch fundamentalistische Koranschulen, Imane und den saudischen Staat. Dessen Staatskonfession kann man wohl kaum den Status eines Weltbildes absprechen. Ad 2: Ich verglich die Muslime mit der autochthonen deutschen Bevölkerung, um das Gefahrenpotenzial von Islamisten einer-, Rechtsradikalen andererseits abzuschätzen. Weil beides spezifische Radikalität dieses Gruppen ist. Gleichgesetzt habe ich entweder beide oder keinen, jedenfalls nicht nur Muslime und Islamisten. Ad 3: Fischer verwies auf die normale Strafbarkeit dieser Scharia Polizei. Die hier und mich interessierende wegen des Uniformierungsverbots usw. lehnte er ausdrücklich ab. Ad 4: Ich meinte jetzt Radikale, Salafisten, Islamisten etc. Es geht um politische Kriminalität. Die Vernetzung rechter Gruppen ändert nichts an der Gefährlichkeit islamist. Netzwerke. Vor allem aber handelt es sich hierbei eher um Zweckbündnisse. Niemand käme zB auf die Idee, als frz oder poln. Nationalist mit Neonazis wirklich zusammenzuarbeiten. Ich bleibe dabei, religiös fundierter Fundamentalismus ist per se "geschlossener"als profaner.
Am 26.01.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "hobelixx":
"Mit den Fanatikern der anderen Seite müssen WIR uns befassen." Nicht die Fanatiker dieser "anderen Seite" sind das Problem, sondern die zugrundeliegenden Ursachen! Netter Versuch, das Problem im Symptom zu sehen !
Am 26.01.2016 um 20:27 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
- Ist Ihnen bekannt, dass Rechtsradikale über Kontakte zu internationalen Terrororganisationen verfügen, sie Teil eines Netzwerks sind, von vermögenden Staaten mit gleichgerichteter Staatsdoktrin finanziert werden, über die Mittel zu Terroranschlägen wie in Paris verfügen? Mir nicht.
- Ist es so abwegig, dass sich im Falle vorrangiger Bekämpfung dieser Leute auch das Problem mit Bürgerwehren und Hetzern wenn nicht erledigt, so doch abgeschwächt hätte. Wird hier nicht Ursache und Wirkung verwechselt ?
Am 26.01.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Als ich 3. las, dachte ich sofort an die Finanzierung Marine le Pens durch Putin.
Am 26.01.2016 um 22:11 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Nun, die von Putin angestrebten Allianzen sind ein eigenes Thema wert. In der Sache aber ändert Ihr Hinweis wenig: Weder ist Le Pen (die Tochter, wohlgemerkt) eine gewaltbereite Extremistin noch Putin Anhänger einer fundamentalistischen Ideologie. Andererseits ist der FN schon wegen seiner Popularität eine Bedrohung, während wir hier von einem trotz allem überschaubaren Wählerpotenzial in Deutschland reden. Auch käme ein russischer Staatspräsident, besonders einer mit patriotisch-konservativer Agenda, nicht auf die Idee, deutsche Rechtsradikale zu unterstützen. Der bestimmten Kreisen eigene Reflex, politisch unangenehme Bedrohungen durch vermeintlich besondere geistige Aufgeklärtheit bezeugende Ausblendung und Perspektivenwechsel auf die üblichen Verdächtigen das Problem zu eskamotieren, wirkt sich in diesen Tagen besonders verheerend aus.
Am 26.01.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
Dies beschreibt natürlich wunderbar, warum sich das Problem von aus Nordafrika illegal zugewanderten Kriminellen in Düsseldorf so lange ungestört entwickeln konnte. Die Opfer waren nämlich zumeist ebenfalls gebürtige Nordafrikaner, die hier schon lange legal ansässig waren. Macht offenbar nichts, wenn die Opfer von Kriminalität werden; ebenso wie es offenbar nicht so schlimm ist, wenn eine junge muslimische Frau von der "Scharia Polizei" schikaniert wird. Nein, problematisch wird es erst, wenn die eigene Machtposition in Frage gestellt wird. Auch dann unterdrückt man aber lieber die Symptome, anstatt die Ursachen zu bekämpfen.
Am 26.01.2016 um 17:27 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":
Eine schöne Kolumne, wie immer. Die beim Thema Flüchtlinge mehrfach überbordende Polemik wurde diesmal auf ein den "normalen" Rechtskolumnen entsprechendes Niveau heruntergeschraubt. Schade, dass die Ausweitung der Strafbarkeit im Rahmen des §89a nicht auf breiterem Raum behandelt wurde, insbesondere mit Blick auf das nunmehr Strafbare bloße Reisen oder sogar versuchte Reise.
Nicht verstehen kann ich freilich, wieso die "Scharia-Polizei" ins Lächerliche gezogen wird. Das der Versuch, die Hoheit über den öffentlichen Raum zu erlangen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das politische Klima ist, sollte seit den Weimarer Straßenschlachten nicht streitig sein. Dies umso mehr, als das hier eine direkte Verknüpfung zu einer totaliären und gewaltbereiten Ideologie hergestellt wird. Die Initiatoren dieser "Scharia-Polizei" mögen lächerliche Gestalten sein, die dahinter stehenden Bewegung ist es gewiss nicht. Diese Erscheinungen machen mir offen gesagt größere Sorgen als die - in den Kategorien politischer Korrektheit gedacht freilich als Feinde erwünschteren - Haufen, die sich selbst Bürgerwehr nennen. Hinter diesen steckt oft nur dumpfes Ressentiment; es sind die planmäßig-agitierenden Gruppen, die in den Blick zu nehmen sind.
Am 26.01.2016 um 17:46 Uhr antwortete der Leser "Fiducia1":
das sehe ich ganz genauso bezügl. Scharia-Polizei, die Bewegung die dahinter steckt ist absolut nicht als lächerlich abzutun. Hier will man Hohheit über e. öffentl. Raum, das geht gar nicht. Hier scheinen dt. Gerichte wieder einmal nichts begriffen zu haben.
Am 26.01.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Besonders ist es eine fatale Logik, solche Zustände sich erst einmal ausbreiten zu lassen, um dann festzustellen, dass sich die Extremen auf der anderen Seite formieren...
Am 26.01.2016 um 18:13 Uhr antwortete der Leser "raaabe":
Empfohlen.
Am 26.01.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "Frau54":
Empfohlen!
Am 26.01.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "guazu":
Empfohlen!
Am 26.01.2016 um 17:29 Uhr schrieb der Leser "soulless":
Jetzt haben wir also viele männliche Menschen zwischen 18 und 25 die aus anderen Kulturen hierherkommen. Gleichzeitig haben wir viele männliche Menschen zwischen 18 und 25 die Angst haben vor diesen Menschen aus anderen Kulturen. In beiden Gruppen bilden sich Banden und Bürgerwehren, wahlweise zum Schutz der Scharia oder der blonden, deutschen Frau.
Von der Kriminologie und der eigenen Erfahrung (man war ja auch mal in dieser Gruppe) lernen wir das männliche Menschen zwischen 18 und 25 mehr zu Gewalt und Kriminalität neigen als alle Vergleichsgruppen.
Das ganze gepaart mit einem Staat der meint Sicherheit könnte man auch mit weniger Polizisten und mehr Videoüberwachung gewährleisten weil billiger und schwarze Null und so.
Aber Sorgen muss sich niemand machen.
Am 26.01.2016 um 17:30 Uhr schrieb der Leser "Klaus Blömeke":
Grundsätzlich stimme ich Herrn Fischer zu, wenn er Bezug nimmt auf einen funktionierenden Rechtsstaat.
Im Falle der erwähnten 50 Einbrüchen liegt aber offensichtlich kein funktionierender Rechtsstaat mehr vor.
Wenn der Staat seiner Aufgabe, Bürger zu schützen, nicht mehr gerecht wird, nehmen das die Bürger selbst in die Hand, sobald der Leidensdruck groß genug ist. Soweit, so logisch und nachvollziehbar.
Unabhängig von allen Gesetzen bilden sich Bürgerwehren, wo der Staat durch sein nicht mehr garantiertes Gewaltmonopol ein Machtvakuum hinterlässt.
Insofern sehe ich die sich bildenden Bürgerwehren - mit Grauen, mir läufts kalt den Rücken runter - für ein Symptom des zerbröckelnden Staates.
Wann begreift unsere Politik und Justiz, dass ein Intensivtäter Beweis für jährlich mehrfaches Versagen unserer Justiz ist? Und diese gefälligst anzupassen ist?
Ich will weder bekuscheltkurste Kriminelle, noch braune Bürgerwehren, noch Opfer ihrer eigenen Zivilcourage.
Am 26.01.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "aswa":
"Wann begreift unsere Politik und Justiz, dass ein Intensivtäter Beweis für jährlich mehrfaches Versagen unserer Justiz ist? Und diese gefälligst anzupassen ist?"
wenn sie selbst nur noch in gated communities wohnen können. Solange sie selbst keine Einbussen bei der Lebensqualität haben.....
Am 26.01.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "deri punkt partei":
diese Bürgerwehren sind doch in der Regel nicht aus der Not gegründet. Das sind politische Propagandaaktionen der organisierten Rechtsradikalen. In Stuttgart: drei Russen ein Ukrainer Bei uns: NPD Chef und seine Kumpane
Am 27.01.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Wann begreift der Bürger des demokratischen Rechtsstaates, dass dieser ausreichend Mittel zur Verfügung hält, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates zu Änderungen zu kommen?
Wie oft hören oder lesen Sie von Protesten oder Demonstrationen gegen die Kürzung von Polizeistellen? Oder wer kämpft für mehr Richter und Staatsanwälte? Der Steuerzahlerbund ist in den allermeisten Fällen fröhlich dabei zu protestieren, wenn zu viel Geld ausgegeben wird. Proteste gegen solche Kürzungen vernimmt man nur höchst selten.
Am 26.01.2016 um 17:40 Uhr schrieb der Leser "Bleiwurz":
Wie immer eine glänzend geschriebene Rechtskolumne!
Nur eine Anmerkung: "Als – vielfach dieselben – Deutschen zwanzig Jahre später kleine Kinder und alte Leute abschlachteten oder ins Elend trieben, behaupteten sie, dies gebiete die unmittelbare Bedrohung durch das Weltjudentum. Bis heute: Weder der Neonazi noch der Dschihadist fühlt sich dem Juden überlegen. Sondern hat schreckliche Angst vor ihm."
Etwas verharmlosend, das nur mit Angst erklären zu wollen. Es gab bei den Nationalsozialisten eine knallharte Rassenideologie, auf der aufbauend man sich überlegen und berechtigt fühlte, Menschen industriell abzuschlachten und zu verwerten. Und der Dschihadist fühlt sich seinen Opfern überlegen aufgrund seiner mittelalterlich verstandenen Religion, die ihm das angebliche Recht gibt, Ungläubige zu töten und zu versklaven.
Am 26.01.2016 um 17:55 Uhr antwortete der Leser "FPopp":
„Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
Ludwig Thoma
Am 26.01.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
1934 hat man kleine Kinder noch nicht abgeschlachtet, das kam erst später. Vielleicht muß es ein Herr Fischer bei seinen Polemiken mit solchen Kleinigkeiten aber auch nicht so genau nehmen. Übrigens haben sich deutsche Juristen noch viel schuldiger gemacht, als der Normalbürger. Sollte er vielleicht auch einmal beachten.
Am 26.01.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Der 1. Weltkrieg endete (vorläufig) mit Unterzeichnung des Waffenstillstands am 11. November 1918. Der 2. Weltkrieg begann – nach allgemeiner Lesart – mit dem Überfall deutscher Truppen auf Polen und dem Beschuss der Westerplatte bei Danzig am 1. September 1939.
Dazwischen: fast 20 Jahre und 10 Monate, in denen sich der Deutsche gern kollektiv als von fremden Mächten geknechtet darstellte („Dolchstoß“, „Schanddiktat von Versailles“) und die wunde Seele leckte.
Wenn Sie aber unbedingt Erbsen zählen möchten: Die marodierenden Normalbürger des Konrad Henlein übten das Abschlachten Nicht-Volksdeutscher im Sudentenland bereits etwas früher. Dokumentiert sind zahlreiche Fälle im Jahr 1938. Vorgeblich zum Schutz der Sudetendeutschen. De facto auf Geheiß aus Berlin.
Ihr Hinweis auf die Schuld deutscher Juristen relativiert das, was Prof. Fischer anreißt, nicht im geringsten. Sie sollten es also erst gar nicht versuchen.
Am 26.01.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
Er sprach von 1914 und "zwanzig Jahre später", gelle?
Am 27.01.2016 um 17:56 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Da waren bestimmt auch ein paar Agenten vom deutschen Geheimdienst dabei. Vorboten der berühmten "grünen Männchen".
Am 26.01.2016 um 17:41 Uhr schrieb der Leser "alice_42":
Inkasso. Fleischwolf. Spurlos.
Das hat Potenzial zum geflügelten Wort. Hoffentlich hat die Kolumne ausreichend Leser, sodass man verstanden wird, wenn man sich so äußert.
Am 26.01.2016 um 17:58 Uhr schrieb der Leser "keats":
Danke für den Artikel, auch wenn der Autor zu rügen ist. Warum bleibt die Familienbande unerwähnt? Schon Karl Kraus wusste: "Das Wort Familienbande hat einen Beigeschmack von Wahrheit."
;)
Am 27.01.2016 um 17:58 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Das geht unter Mafia.
Am 26.01.2016 um 17:59 Uhr schrieb der Leser "deri punkt partei":
"Bürgerwehr" ist nur ein neues Mäntelchen das sich die Rechtsradikalen umhängen.
350 untergetauchte Rechtsradikale? Mein lieber Mann. Immer lesenswert was Hr. Fischer schreibt.
Am 26.01.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "duscholux":
"350 untergetauchte Rechtsradikale? Mein lieber Mann. Immer lesenswert was Hr. Fischer schreibt."
Hatte die RAF jemals gleichzeitig derart viele, 350, untergetauchte Mitglieder? Ich glaube nicht.
Und was hat der Staat damals los getreten.
Zeuge zum Thema RAF, hat mir damals ein mich befragender Kripobeamte anvertraut, für ihn könne der Willy Brandt auf den deutschen Osten nicht verzichten.
und
die Kameradschaft bei der Kripo sei gross, erkennbar daran, dass man sich deutschlandweit duze.
Das hat mein Bild von der Polizei geprägt.
Am 27.01.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "klabautermeier":
@duscholux: Ihre Frage greift etwas kurz, wenn Sie nur nach RAF-Mitgliedern fragen. Wenn Sie schon darauf abstellen, wieviele Rechtsradikale gesucht werden mit Haftbefehl müssten Sie nicht mit der RAF vergleichen, sondern mit "gesuchten Linksradikalen", da die RAF ja weder ein Mitgliederverzeichnis noch einen Alleinvertretungsanspruch hatte (da gab es noch die AIZ, die RZ und diverse andere Gruppierungen und Individuen). Hinzu kommt, dass die "gesuchten Rechtsradikalen" überwiegend (knapp 75 %) nicht wegen rechtsextremistischer Delikte, sondern wegen recht banalem Leistungserschleichen, Ebay- Betrug oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (vulgo: Fahren eines Fahrzeugs ohne die Pflicht-Haftpflichtversicherung) gesucht werden. So wie halt tausende andere Leute auch, die keinen festen Wohnsitz haben oder sonst nicht gefunden werden. Die aktuelle Auskunft hierzu konnte ich weder auf der Bundestagsseite noch auf der Seite der Linkspartei finden; Sie werden aber unter "Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis" zu den Jahren 2013 und früher fündig und finden dort auch die Straftaten, um die es geht. Kurioserweise finden sich in den Tabellen zu den Auskünften der Bundesregierung auch Haftbefehle wegen Abschiebung/Ausweisung..
Am 26.01.2016 um 18:06 Uhr schrieb der Leser "FreiPlag":
In manchen Stadtteilen übernehmen private Sicherheitsdienste Aufgaben, die auch eine Bürgerwehr erfüllen würde. Wie sind Sicherheitsdienste zu bewerten?
Am 26.01.2016 um 19:55 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
In welchen Stadtteilen genau? Wenn es "Gated Communities" sind, handelt es sich vermutlich nicht um öffentlichen Raum, sondern Privatgelände.
Am 26.01.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Eine z.B. Hamburg Wentorf, angeheuert durch Bürger, keine Ahnung ob das noch so ist, war auch mal ein Sicherheitsdienst der Streife ging in Hamburg Othmarschen, haufenweise in der Innenstadt z.B. Neuer Wall.
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/erster-einsatz-der-buergerwe... http://www.abendblatt.de/hamburg/article205195989/Zwischen-Weltmarken-un... http://www.abendblatt.de/hamburg/article205232457/Historiker-warnt-vor-P... http://www.huffingtonpost.de/mathias-adler/das-neue-nikolai-viertel---am...
Am 26.01.2016 um 21:13 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Kommt es bei einer bewaffneten Gruppe darauf an, wo sie sich aufhält?
Am 26.01.2016 um 18:06 Uhr schrieb der Leser "zweimalzwei":
Unser Staat hat seine Bürger bereits seit Jahren preisgegeben. Bereits als in den 1980ziger Jahren damit begonnen wurde Kuscheljustiz zu installieren. Ob deutsch oder ausländisch, - da wurde sogar bis zu einem Alter von über 30 Jährigen noch dann Jugendrecht angewendet wenn derjenige durchaus bei normalem Verstand war. Da kann man mit 18 als Volljähriger wählen, Verträge unterzeichnen ect., aber mit über 20 oder 30 Jahren ist man dann - wenn es dem Richter in seine Gesinnung paßt - zu "unreif" um die Folgen der eigenen Tat übersehen zu können.
Seitdem haben wir massenhaft dadurch Täter in Endlosschleife großgezogen die nur eines genau wissen, - was immer sie auch tun, es hat für sie selbst bestenfalls lächerliche "Folgen". Um diese Täter sorgte man sich massiv, die Opfer mußten seit jeher sehen wie sie mit den Folgen zurecht kamen / kommen.
Das hat sich eingebrannt in diese Gehirne, diese Erwartungshaltung der Kuscheljustiz. Der Rest bekam den "Kulturbonus" und jetzt läuft zusätzlich zu den o.g. noch der "Flüchtlingsbonus". Der gesetzestreue Bürger wird Opfer in mehrfacher Hinsicht und darf sich verar... fühlen. Die Polizei - unterbesetzt, schlecht bis miserabel ausgerüstet - ist inzwischen bereits auch schon Opfer und kann selten helfen. Also was bleibt uns denn ? Bürgerwehren im Rahmen des gesetzl. Erlaubten sind das letzte Mittel. Danach kommt nur noch Bürgerlrieg. Wer will den ?
Am 26.01.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "Johanna Meiermann":
"Unser Staat hat seine Bürger bereits seit Jahren preisgegeben. ... Das hat sich eingebrannt in diese Gehirne"
Das hat sich eingebrannt in die Besorgtbürgergehirne. Die den Bürgerkrieg vor der Tür stehen sehen.
Dass ein Haufen Glatzen meinen, sie müssten zum "letzten Mittel" greifen, hat nichts mit der Realität der Verhältnisse zu tun.
Am 26.01.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Sie wollen allen Ernstes fünf unserer Straßenanwohner mit Migrationshintergrund und weitere 6 "ur"deutsche Bürger, die friedlich abends die eigene Straße ablaufen als Glatzen bezeichnen ? Sagen Sie mal ...
Am 26.01.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "metua":
Mal andersherum. Schützt der Migrationshintergrund vor einer rechten Gesinnung? Eine faschistoide Grundhaltung ist ethnien- und auch geschlechtsunabhängig.
Aber es kann auch sein, dass Sie und ihre Nachbarn die Ausnahme sind, die die Regel bestätigt. Das wäre super.
Gruß met.
Am 26.01.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Da auch mein Mann - durch seine mexikanische Mutter - einen sog. "Migrationshintergrund" hat dürfen Sie gepflegt davon ausgehen das wir weder Montags "spazieren gehen" noch die NPD oder AfD wählen. Die Nachbarn ebenso wenig.
Am 26.01.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
Doppelposting entfernt. Die Redaktion/ges
Am 27.01.2016 um 18:03 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Ein paar Brennpunkte machen noch kein Bürgerkriegsszenario. Mir ist schon öfter passiert, dass ich das Auto unverschlossen oder mit geöffneter Scheibe vor dem Haus stehen hatte. über Nacht. Passiert ist nichts. Da gab es eher Probleme mit Diebstahl von PV von Scheunendächern etc.
Am 26.01.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
Das macht der böse böse Staat sogar heute noch. Wenn ich mich recht entsinne, war einer der ältesten jemals zu einer Jugendstrafe verurteilten Menschen ein Greis, der in seiner Jugend (ich meine, es war noch zu Weimarer Zeiten) einen Dorfpolizisten getötet haben soll. Die Frage, ob eine Jugendstrafe in Frage kommt, richtet sich nach dem Alter des Täters zur Tatzeit, nicht zur Zeit der Verurteilung. Selten kommt es wegen der Verfolgungsverjährung vor, aber bei Straftaten, die nicht oder nur nach langer Zeit verjähren, hat man es durchaus immer wieder mal, dass Angeklagte vor dem Jugendgericht im Alter von 30 oder 40 Jahren landen und eine Jugendstrafe kassieren. Kritisieren kann man durchaus, dass nach dem JGG eigentlich die intendierte Regel sein sollte, dass man ab dem 18. Lebensjahr die Erwachsenenstrafe erhält und diese für Heranwachsende nur ausnahmsweise ausgesprochen werden soll. In der Praxis verhält es sich indes genau umgekehrt. Ob das wirklich angebracht ist, mag ich nicht sagen. Das angesprochene "Problem" resultiert jedoch nicht aus einer "Kuscheljustiz" (was auch immer das sein mag), sondern aus der Anwendung des Gesetzes - mal anders gefragt: warum sollte es dem Täter zum Nachteil gereichen, wenn er inzwischen ein "reifer Erwachsener" ist, wenn er seine Tat in Jugendzeiten begangen hat?
Am 26.01.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
Schon wieder einer, der einen "Bürgerkrieg" erwartet (danke Spellcheck).
Und "Kuscheljustiz"... Sagen Sie, wollen sie Hand-ab-Urteile bei Ladendiebstahl? Dann sind Sie im falschen Verein. Es sei denn, Sie fordern dass nur für Ausländer.
Wir können uns gerne drauf verständigen, dass gewisse Verbrechen (Vergewaltigung) in Relation zu anderen Vergehen (wiederholtes Schwarzfahren) irgendwie derzeit vom Strafmass nicht zu einander passen. Aber das hat nichts mit "Kuscheljustiz" zu tun, sondern mit dem Interesse von Lobbies.
Am 26.01.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
@Kay-Ner
Das Problem, welches ich in diesem Zusammenhang sähe, wäre eher, dass das Strafrecht in einigen Punkten eine Kultur der "Hackordnung" generiert, in der diejenigen, es aus sozio-kulturellen Gründen schon schwerer haben, schon aufgrund der Systematik einiger Tatbestände schlicht einer höheren "Gefahr" unterliegen, sich strafbar zu machen. Das wiederholte Schwarzfahren ist ein gutes Beispiel: Die Beförderungserschleichung ist einer der rechtspolitisch unsinnigsten Straftatbestände, den es gibt. Ich kann jedem nur empfehlen, mal Nachforschungen anzustellen darüber, wie viele Menschen in den Gefängnissen deutscher Großsstädte sitzen, ausschließlich wegen Schwarzfahrens (insb. Berlin), einem de facto vollkommen opferlosen Verbrechen. Ähnlich unbillig ist die Härte bei "Sozialbetrug". Sicherlich kein Kavaliersdelikt, aber da es nahezu immer den Lebensunterhalt betrifft, lautet die Anklage in aller Regel auf besonders schweren Betrug - zwei Hartz IV Sätze zu viel bekommen, aus'm Stand ist man mit 6 Monaten MINDESTSTRAFE dabei. Da kriegt die (an sich durchaus angemessene) Strafe des Herrn Hoeneß im Verhältnis gleich a bissel mehr G'schmäckle, so meine Ansicht.
Am 26.01.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Michael_W.":
Oder das ein bewaffneter Bankraub (ohne Gebrauch der Waffe) aka "Eigentumsdelikt" i.d.R. schwerer bestraft wird als Totschlag.
Das ist nicht die Schuld der Gerichte, sondern so ein Relikt aus der Gründungszeit des StGB, als man Gutsbesitzer, die ihre ehemaligen Leibeignen totprügelten ja nicht schwerer bestrafen konnte, als gemeine Räuber, die sich am Eigentum der Oberschicht (oder wer hatte damals Bankkonten?) vergeht.
Am 26.01.2016 um 18:07 Uhr schrieb der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Werter Herr Fischer... "Es geht unaufhaltsam aufwärts, seit vielen Jahren." Bleibt die Frage für wen es aufwärts geht und für wen eher nicht. Ich persönlich sehe es nicht zwangsläufig als Aufwärtstrend, dass ich hier im Osten nun statt 4,60€ mittlerweile 8,50€ h in der Gastronomie bekomme. Ich schreibe mit Absicht nicht "verdient". Was habe ich getan, als gelernter Koch, hart arbeitend, Wochenende... Feiertag... um so wenig Wertschätzung zu bekommen? Ich weiß... der Markt regelt alles... Aber nicht meine Familienplanung? Planung allgemein? Rentenaussicht? Nichts als Bauchschmerzen... und der IWF verlangt von Deutschland Ausnahmen vom Mindestlohn für Migranten und Flüchtlinge. Kann mir an drei Fingern abzählen was passiert. Ich kann Ihren Optimismus leider nicht teilen. Eher schlechter, als besser... sind so meine täglichen Gedanken.
Am 03.02.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "frida9":
Ich denke Herr Fischer meinte das ironisch, und hat das wiedergegeben, was auch ich so oft in der Zeitung lese...von wegen Konsumlaune und Arbeitslosenzahlen. Sie haben recht. Nurdie Flüchtlinge und Imigranten sind nicht die Ursache sondern Symptom der imperialistischen Weltordnung und des Kapitalilsmus. Und genau das erkennen viel zu viele nicht und lassen sich gegen noch schwächere aufhetzen.
Am 26.01.2016 um 18:09 Uhr schrieb der Leser "Zeit-zeichen":
Zu kurz gegriffen!
Guter Start. Dann aber leider falsch von den Raubrittern, die dann zur Oberschicht und zum Adel mutierten, abgebogen! Ungestraft und unverfolgt von der Justiz bleiben die kriminellen Vereinigungen der Bankster und Finanzjongkeure, der Industrie- und Berufsverbände mit ihren Vereinigungen der Steuerberater und Rechtsanwälte, die das System fröhlich zu ihrem Vorteil ausbeuten dürfen!
Am 26.01.2016 um 18:11 Uhr schrieb der Leser "Karliheinzel":
"Denn kriminelle Organisationen gibt es auch bei uns schon mehr als genug." Ja und derer wird man nicht Herr ob gewollt oder ungewollt weil unfähig wär zu klären.
"Fürchten Sie sich, liebe Leser, vor der Mafia? Der italienischen, der russischen, der deutschen, der türkischen, der chinesischen? Wenn ja: warum?"
Ja, natürlich, vorallem seit ich die Bücher von Jürgen Roth gelesen habe. Diese Verbrecher haben sich schon so gut "integriert" bis in ....dass ich annehemn muss, da hält jemand seine schützende Hand darüber. Da brauche ich nicht noch neue dazu. Na vielleicht kann man es auch polit. korrekt auch damit abtun - auf die paar kommt es auch nicht mehr an.
Am 26.01.2016 um 18:15 Uhr schrieb der Leser "Sascha Lothar Schneider":
Hmm, etwas scheinheilig vielleicht ... Es gibt von mir eine angenommene Petition beim Europäischen Parlament wegen politischer Verfolgung. Diese Verfolgung währte 10 Jahre - und wurde durch die BRD, insbesondere durch die Justiz, begangen. Hintergrund war ein Sorgerechtsstreit, der dadurch eskaliert wurde, dass die rumänische Mutter mit Rückgriff auf ihre mafiösen Familienverhältnisse die Justiz bestochen hat. Als die Justiz dann aber den Gewaltansinnen der Mutter nicht mehr folgen wollte, hat diese die Justiz mit der vorangegangenen Bestechung erpresst. Mein Sohn und ich haben aus diesem Hintergrund 10 Jahre massive staatliche Gewalt erleben müssen. mein Sohn ist davon nach wie vor schwer traumatisiert - und auch ich in vieleilei Hinsicht massiv geschädigt, Gesundheit, Ruf und wrtschaftliche Existenz zerstört. Und obwohl die Geschichte eigentlich längst erledigt sein sollte, muss ich mich weiter mit offenkundig rechtswiedrigen Strafanträgen rumschlagen.
Zwar sind keine der beteiligten Richter mehr an dem Gericht. Das hat aber vorrangig mit Altersgründen zu tun. Zur Rechenschaft gezogen wurde keiner. Der Fall hatte aufgezeigt, dass bei der Justiz massiv gefestigte informelle Strukturen vorliegen. Teil dieser Strukturen aufbauend auf direkter Korruption. Kein Wunder - es fehlt Transparenz. Das macht es leicht. Für die Justiz. Auch für eine direkte Zusammenarbeit ausländischer Mafia mit der Justiz.
Am 26.01.2016 um 18:19 Uhr schrieb der Leser "ParisLodron":
Mein Vorschlag ist, das Strafgesetzbuch zu erweitern. Neben der wahlweise befugt oder unbefugt gegründeten befugten oder unbefugten Bürgerwehr sollte auch noch das neuerdings immer wieder genannte "Pack", sofern seine Gründung befugt oder unbefugt erfolgte und dasselbe befugt oder unbefugt ist, unter Sanktion gestellt werden.
Am 26.01.2016 um 18:23 Uhr schrieb der Leser "Nichtkonform":
Kann unser Land unsere Justiz meine Tochter schützen?? Können die das?!
Nach allem was ich in letzter Zeit so gelesen und mitbekommen habe, kann man das vergessen. Ist es da nicht naheliegend, dass man anfängt sich zu organisieren? Eine Gruppe bietet immerhin mehr Schutz als wenn man alleine dasteht, dass ist schon immer so gewesen. Was sollen die Leute sonst machen um ihre Familien und sich selber zu schützen?!
Diese Entwicklung ist schlicht und einfach eine Reaktion auf staatliches Versagen.
Wie ich schon mal schrieb, da wo der Staat nicht mehr Herr der Lage ist, übernehmen Andere dessen Aufgabe.
Am 26.01.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf die Verbreitung von Vorurteilen und unbelegbaren Tatsachenbehauptungen. Danke, die Redaktion/dd
Am 26.01.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
'Kann unser Land unsere Justiz meine Tochter schützen?? Können die das?!'
Nein, 100prozentig konnte das der Staat noch nie. Oder warum glauben Sie haben mehr als 50 % der Frauen (schon lange vor Köln) sexuelle Übergriffe erlebt?
Wie wäre es wenn Sie den Dialog suchen, sowohl mit Urdeutschen, die Ihrer Tochter auf den Ar.... schauen, bei Schützenfesten grapschen..... und ja auch mit den Asylbewerbern.
Klingt komisch, versuchen Sie einfach mal, da werden Sie überrascht sein.
Am 26.01.2016 um 19:06 Uhr antwortete der Leser "Nichtkonform":
Das gab es schon immer...ja aber nicht in diesen Dimensionen...!
Schwimmbäder, Diskotheken, Bahnhöfe, Bus, Bahn, Parks, nicht mal das eigene Haus/ Wohnung ist noch sicher.
http://www.news4teachers.de/2016/01/schuelerinnen-wurden-sexuell-belaest...
http://www.ak-kurier.de/akkurier/www/artikel/44924-maedchen-im-hachenbur...
http://mobil.nwzonline.de/blaulicht/maedchen-im-schwimmbad-von-mehreren-...
http://m.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kie...
http://m.bild.de/regional/chemnitz/fluechtling/fluechtling-onaniert-in-s...
Tut mir leid aber da geht man in keinen Dialog mehr, dann möchte man handeln und genau das passiert gerade mit den Bürgerwehren.
Am 26.01.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Schade, daß Sie sich schon eine endgültige Meinung geBILDet haben. Als Frau weiß ich, daß ich noch nie sicher war und nicht sein werde. Ich habe insgesamt weniger Angst vor Asylbewerbern als vor Hooligans oder Rechtsradikalen. Und das liegt nicht daran, daß Asylbewerber die besseren Menschen sind, sondern weil es unter ihnen auch nur eine Teilgruppe ist, die kriminell und frauenverachtend ist.
Ich möchte weder durch eine Gruppe Hooligans noch durch eine Gruppe der Sorte Köln Migranten gehen müssen. Ja, das ist der Horror. Nur wie sollen da Bürgerwehren schützen? Mir machen sie eher Angst. Ich denke die Polizei hat gelernt, schließlich hat sie auch bei Hooligans gelernt und muß dort immer massiver Präsenz zeigen.
Am 26.01.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Nichtkonform":
"Bild" brauchen sie nicht hervorheben, diese Zeitung habe ich verlinkt, weil ich zu faul war, einen anderen Link rauszusuchen, das hol ich natürlich nach, wenn es verlangt wird. :)
Nein, eine endgültige Meinung habe ich persönlich nicht. Es wäre falsch alle über einen Kamm zu scheren, allerdings seh ich nicht wie man das Problem bei deratiger, massenhafter Zuwanderung aus einem völlig fremden Kulturkreis, wo viele eine krudes Frauenbild haben, in den Griff bekommen will. Dem steht man bisher doch völlig machtlos gegenüber.
Deswegen versteh ich schon, wenn Leute anfangen sich selber zu schützen, dass ist auch in meiner Gegend der Fall, obwohl hier so gut wie nichts passiert. Bürgerwehren sind in erster Linie dazu gedacht, präsenz zu zeigen-- Achtung die Nachbarschaft ist wachsam und jeder passt irgendwo auf den Anderen auf.
Am 27.01.2016 um 16:03 Uhr antwortete der Leser "Überstube":
Dazu passt ein Zitat von Metusalix: "Ich hab nix gegen Fremde. Einige meiner Besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden sind nicht von hier."
Am 26.01.2016 um 19:00 Uhr antwortete der Leser "keats":
Hat Sie die Frage nach dem Schutz Ihrer Tochter vorher auch so beschäftigt? Wenn nicht, warum nicht?
Am 26.01.2016 um 18:23 Uhr schrieb der Leser "A.B. Gelehnt":
Verstehe. Die organisierte Kriminalität auf ethnischer Basis, das Wirken nationalistischer und islamistischer Vereinigungen auf deutschem Boden, die Miri-Clan in Bremen, der große Teile der regionalen Politik im Griff hat, die ethnischen Ghettos in deutschen Großstädten, wo der deutsche Staat kaum noch etwas zu sagen hat, die Paralljustiz auf islamischer Grundlage inklusive der Friedensrichter, die Fehden und Blutrachen zwischen verfeindeten Familien schlichten, ohne von der deutschen Polizei oder Justiz in irgendeiner Weise behelligt zu werden, die mörderischen Auseinandersetzungen zwischen kurdischer und türkischer Mafia um das lukrative Drogengeschäft in Deutschland, alles das ist lediglich eine Erfindung deutscher Angstbürger (oder böswilliger Rechtsextremer), und die Bürgerwehren, die sich angesichts des Rückzugs bzw. der Weigerung des deutschen Staates bilden, seine Hauptaufgabe wahrnzunehmen, nämlich den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sind im Grund genommen - da ja deutsch ohne MiHiGru - die eigentlich Gefahr.
Was so ein feinsinniges Juristenhirn doch alles so wegdefinieren kann, wenn es darum geht, uns die Realität zu vernebeln.
Am 26.01.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Brillalein":
Ein 'Hoch' auf den organisierten Weltuntergang! Hebt die gefüllten Doraden zum Prost!.
Am 26.01.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Echter Materiekenner, wie's scheint. Schlagwörter en masse produzieren noch keine Erkenntnisse. Den "Rückzug des deutschen Staates" vermag ich nicht zu erkennen noch auch den Zerfall der öffentlichen Ordnung. Alles bisher relativ ruhig hier, so im weltweiten Vergleich. Ich sehe keinen Anlass, mit Angstschweiß auf der Stirn aus dem Nachtschlaf aufzuschrecken und man kann auch noch spazieren gehen, sogar frau. Deshalb: Immer schön entspannt bleiben...
Diese permanente Übertreiberei ist wirklich langsam ärgerlich.
Am 27.01.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "47_weiblich":
Es wirkt auch - nur genau entgegengesetzt der Absicht der maßlos Übertreibenden. ;-) Mindestens kann man so genau erkennen, wes Geistes Kind jemand ist.
Am 26.01.2016 um 18:24 Uhr schrieb der Leser "Lu-S":
"Dem Bürger ist das egal, denn er ist ja kein Terrorist. Dass ihn die Bereitschaft des Staats, die selbst aufgestellten Regeln einfach zu ignorieren, wenn das Ergebnis "passend" erscheint, jemals selbst betreffen könnte, hält er für unmöglich."
Es ist schon phantastisch, wie es Herr Fischer schafft, dem Bürger - also der "mach hier Dein Kreuz und halt' dann die Klappe"-Kreatur - den Vorwurf zu machen, er beaufsichtige nicht scharf genug diejenige staatliche Institution, der Herr Fischer selbst seit Jahren in herausgehobener Funktion angehört.
Erschreckend ist Fischers völlig fehlendes Verständnis dafür, daß für eine junge muslimische Frau eine "Scharia-Polizei" aus bulligen jungen Männern in ihrem Viertel keine solch lächerliche Sache ist, wie für Herrn Fischer in seiner gut bewachten Karlsruher Sicherheitsblase. Auch für Bewohner des ländlichen Raums ist es mit dem staatlichen Gewaltmonopol nicht mehr weit her, wenn dieses nachts aus einem einzigen Streifenwagen in einer viele Kilometer entfernten Kreisstadt besteht.
Vielleicht sollte Herr Fischer ein politisches Amt anstreben, wenn er der Ansicht ist, es gebe in Deutschland nicht genug linke Politik, anstatt sich hinter einer Rechtskolumne zu verstecken. Jedem Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens würde man zu Recht die Kündigung aussprechen, wenn er unter Nennung seines Arbeitgebers in der Presse seine persönlichen politischen Ansichten publizierte. Als Richter hat man diesbezüglich aber offenbar Narrenfreiheit.
Am 26.01.2016 um 19:16 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Bezüglich der Schariapolizei ist der Name, nicht das Handeln als albern gebrandmarkt worden. Es ist sogar ausdrücklich ausgeführt worden, welche Delikte durch die Schariapolizei ggfls verwirklicht werden. Der Vorwurf der Verharmlosung trifft also nicht. Organisierte und mit Waffen ausgestattete Bürgerwehren drohen sich zu verselbständigen. Sie bieten auch keine Gewähr dafür, im Einsatzfall wirklich angemessen zu handeln, vielmehr droht der Exzess und auf lange Sicht Bürgerkrieg.
Am 26.01.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
Oh nein, bullige Typen, die in einheitlicher Aufmachung als "Scharia-Polizei" ihre Umwelt terrorisieren, sind für ihn offensichtlich kein größeres Problem. Bullige Typen, die in einheitlicher Aufmachung als "Bürgerwehr" ihre Umwelt terrorisieren, sind plötzlich ein Problem. Justitia scheint hier eine ideologiebedingte Schlagseite zu haben.
Am 27.01.2016 um 12:12 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Achten Sie auf die Unterschiede! Die "Scharia-Polizei" war allein mit Westen in Signalfarbe und dem Aufdruck "Scharia-Polizei" ausgestattet. Solche Westen sind weder Waffe noch gefährliches Werkzeug. Die Bürgerwehren erreichen Strafbarkeit erst durch Waffen oder beispielhaft gleich einem Totschläger einsetzbarer schwerer Metalltaschenlampe (Mag-lite), also gefährlichen Werkzeugen. Eine Schariapolizei mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen wäre wegen dieser genauso zu verfolgen.
Am 26.01.2016 um 19:16 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Was Sie schreiben, hat mit dem Thema nichts zu tun. Sie sind gewiss intelligent genug, um das zu wissen. Warum schreiben Sie es dann?
Was möchten Sie zum Thema sagen?
TF
Am 26.01.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Mit Verlaub: Was Sie schreiben hat mit dem Leben außerhalb Ihrer schicken Richtervilla wenig zu tun. "Deutschland bekämpft wieder jemanden, Männer die Frauen belästigen, Die kann der Deutsche nicht ausstehen, Da kennt er keine Parteien mehr" - erzählen Sie mal den Mädels aus Köln, dass das alles ganz normal und deutsch war. Sie sind gewiss intelligent genug, um das zu wissen. Warum schreiben Sie es dann?
Am 26.01.2016 um 20:30 Uhr antwortete der Leser "keats":
Sie denken, Herr Fischer kann nicht beurteilen, was los ist, weil er privilegiert ist. Woher wissen Sie, was los ist?
Am 26.01.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
Ja, werter Herr Fischer, es ist nicht so ganz klar, was eigentlich Ihr Thema ist. Die Rechtsprechung des BGH ist es sicher nicht.
Wenn der Staat zu versagen beginnt, dann trifft der Verlust der sozialen und persönlichen Sicherheit zuerst die ohnehin schon sozial am unteren Rand Stehenden und die Normalbürger, nicht die Spitzen der Gesellschaft. Es ist ja bezeichnend, daß zu den Hauptopfern der kriminellen Zuwanderer aus Nordafrika in Düsseldorf Marokkaner gehören, die schon lange in legal in Deutschland ansässig sind. Um deren Schicksal hat sich der NRW Innenminister nicht geschert. Die RAF war da hinsichtlich ihrer Zielgruppe atypisch, und deshalb hat sie auch so viel Aufregung verursacht. Wenn es als Antwort auf das sich abzeichnende Staatsversagen in der Gesellschaft zu rumoren beginnt, dann wackelt die Elite jedoch lieber ermahnend mit dem Finger, anstatt dies als Warnsignal für eigenes Versagen zu sehen. Anstatt jetzt also wegen der Bürgerwehren den Zeigefinger zu erheben, sollte der Staat die Ursachen dafür beseitigen, daß viele Bürger für so etwas Sympathie zu entwickeln beginnen. Ich empfehle Ihnen, einmal einige Zeit in einer südamerikanischen Megacity zu verbringen. Dann werden Sie verstehen, wie der Mangel an öffentlicher Sicherheit eine Gesellschaft völlig zersetzt.
Am 26.01.2016 um 19:53 Uhr antwortete der Leser "Heribert Pilch":
"Jedem Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens würde man zu Recht die Kündigung aussprechen, wenn er unter Nennung seines Arbeitgebers in der Presse seine persönlichen politischen Ansichten publizierte. Als Richter hat man diesbezüglich aber offenbar Narrenfreiheit."
Ganz genau, wenn jemand nicht Ihre Meinung teilt, dann muss er gefeuert werden!
Nebenbei, Sie sind ein echter Komiker, der Mann versteckt sich hinter der Kolumne die er selbst schreibt? Nur für Sie und gaaaanz langsam, würde er gar nix schreiben, dann müsste er sich nicht verstecken, auch nicht hinter seinem eigenen Geschreibe in seiner Kolumne.
Scharia-Polizei? Lächerliche Idioten, die va türkische Mädchen auf "Moral" hinweisen und Jungs auf die Gefahren des Alkohols, kurz gesagt, so etwa das gleiche wie pietistische freikirchliche Evangelikale, die versuchen Druck auszuüben auf die Jugend.
Die Bürgerwehrler und Heimatschützer sind eine ganz andere Sorte. Ich habe den "Heimatschutz Meissen" selbst beobachten können. Drohungen, Beleidigungen, Pöbeleien und rassistisches Dummgeschwätz gegen eine Schülerdemo. Nazipack vom alleruntersten, in Sichtweite des Abgeordnetenbüros des Herrn Bundesinnenministers.
Am 26.01.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "Lu-S":
Wirres Zeugs. Wenn jemand als Thomas Fischer, Karlsruhe, eine Kolumne schreibt, dann ist dies etwas anderes, als wenn jemand als Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, eine Kolumne schreibt, denn in letzterem Fall gibt die Herausstellung des Amtes der Kolumne ein anderes Gewicht. Während es für Richter auch üblich ist, zu rechtlichen Themen zu veröffentlichen, sieht es mit einer politischen Kolumne in einer nationalen Zeitung ganz anders aus. Veröffentlichte hier ein Minister eine wöchentliche Kolumne, in der er Breitseiten gegen die Rechtsprechung des BGH abfeuerte, das Geheul des Richterbundes über den Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz wäre durch die ganze Republik zu hören.
Am 26.01.2016 um 18:28 Uhr schrieb der Leser "MaryPoppinsky":
Wieder einmal ein Genuß! Und als Sahnehäubchen obendrauf gibt's noch die äußerst belustigenden Kommentare einiger 'Besorgter'.
Die Satyrspiele sind eröffnet.
Am 26.01.2016 um 18:40 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
" Und als Sahnehäubchen obendrauf gibt's noch die äußerst belustigenden Kommentare einiger 'Besorgter'."
Nicht Besorgter sondern mehrfach Geschädigter. So viel Korrektheit muß schon sein. Nach dem 2. Einbruch innerhalb von 5 Monaten, gerufene Belästigungen und Beleidigungen über den Gartenzaun, fotografiert werden von auf der Straße vor den Häusern herumlungernden Horden junger Männer .... werden SIE natürlich jedes Mal mit einem Blumenstrauße diese Leute zum gedeckten Tisch einladen.
ja klar doch, sicherlich. Gott was sind wir doch schlecht zu den armen "Flüchtlingen". Sonst noch eine Bemerkung dazu Ihrerseits ?
Am 26.01.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "keats":
Pseudoauthentische Anekdoten zur Stützung des Narrativs.
Am 26.01.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Weshalb so verschwurbelt. Schreiben Sie doch ganz einfach das ich lüge, weil das eher in Ihr Verständnis von der Welt paßt als die Anerkennung von Fakten die Sie nicht wahrhaben wollen. Tja, da kann ich Ihnen nun auch nicht helfen.
Aber seien Sie doch wenigstens glücklich und dem Schicksal dankbar wenn Sie selbst nur gute Erfahrungen bisher machen konnten. Nur ziehen Sie von Ihren guten Erfahrungen eben nicht auf die Erfahrungen anderer.
Im Übrigen hat unsere Versicherung gerade unseren Beitrag massiv erhöht, aber noch nicht einmal zu ende reguliert. Ja, wir sind auf unserer Straße und besonders in unserer Familie endlos "begeistert". Deshalb auch private Wachleute. Kostet jeden Monat recht üppig für jedes Haus hier, aber was soll´s.
Am 26.01.2016 um 19:03 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte werden Sie nicht persönlich. Danke, die Redaktion/dd
Am 26.01.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
ach so ... ^^ Danke für den Hinweis.
Am 26.01.2016 um 19:12 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nicht so aufgeregt, lieber Leser! Schildern Sie doch einfach mal sachlich Ihre Erlebnisse. Zwei Einbrüche bei Ihnen? In die Wohnung? Wann war das? Was haben die Beleidigungen "über den Gartenzaun" damit zu tun? Wer hat Sie fotografiert, und warum? Und wann war das? Was haben Sie dagegen unternommen? Wurden die Straftaten angezeigt? Aufgeklärt? Wo wohnen Sie?
Niemand will doch Ihre Besorgnisse und Erlebnisse kleinreden. Aber Sie sollten sie schon irgendwie rational begründen, wenn Sie damit allgemeine Argumente oder STimmungen begründen wollen. TF
Am 26.01.2016 um 19:25 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Zwei Einbrüche bei Ihnen? In die Wohnung? Wann war das?einmal Ende August 2015 und das zweite Mal Mitte November 2015. Im Haus trotz sicherheitstechnischer Hochrüstung für 27 000 € im Juli 2015. Einmal über die Terrasse, einmal über den Balkon in die (natürlich ebenfalls fest verschlossene) Badezimmerfenster. Beide Male mit Gewalt eingeschlagen. Trotz Alarm. Mitgenommen wurde sichtlich im Eiltempo was wertvoll erschien.
Was haben die Beleidigungen "über den Gartenzaun" damit zu tun? Sie werden von allen Hausbesitzern einerseits als Einschüchterungsversuche gewertet, aber auch als Bedrohung. So nach dem Motto "wir sind immer da und beobachten euch".
Wer hat Sie fotografiert, und warum? Und wann war das? Diverse junge Männer in Gruppen von 4 bis 9 und dem Aussehen nach nordafrikanisch. Teils gebrochen englisch sprechend / rufend. Weshalb ? Tja, gute Frage, sehr gute Frage. Am besten ich lade Sie telefonsich das nächste Mal dazu ein
.Was haben Sie dagegen unternommen? Die Polizei angerufen, so wie alle anderen in den umliegenden Häusern. Antwort: "Tut uns sehr leid aber unsere Wagen sind gerade alle im Einsatz." Oder auch. "Kommen Sie doch einfach mal an einem Werktag vorbei und dann machen wir hier eine Anzeige." u-ä.
Wurden die Straftaten angezeigt? Aufgeklärt? Wo wohnen Sie? Irgendwann gibt man es auf Anzeige gegen unbekannt zu erstatten und dann die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt zu bekommen. Aufklärung ? Wie stellen Sie sich das bitte vor ?
Am 26.01.2016 um 21:36 Uhr antwortete der Leser "Ida Meerkatz":
27000€ - du meine Güte, dass ist happig. Und dann hat es nicht mal was genützt. Das ist bitter. Für ein Zehntel dessen besorge ich Ihnen zwei mannfeste Hofhunde, die vor nichts zurückschrecken. Das Risiko Opfer eines Einbruchs zu werden, sinkt dann zwar nicht auf Null, aber fast. :) Abgesehen davon bietet ein Hund im Haushalt noch sehr viele andere positive Beiträge fürs Familienleben. Sehe ich jedenfalls so und könnte mir ein Leben ohne Köter gar nicht vorstellen.
Am 26.01.2016 um 19:31 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Mit Verlaub: Was Sie schreiben hat mit dem Leben außerhalb Ihrer schicken Richtervilla wenig zu tun. "Deutschland bekämpft wieder jemanden, Männer die Frauen belästigen, Die kann der Deutsche nicht ausstehen, Da kennt er keine Parteien mehr" - erzählen Sie mal den Mädels aus Köln, dass das alles ganz normal und deutsch war. Sie sind gewiss intelligent genug, um das zu wissen. Warum schreiben Sie es dann?
Am 26.01.2016 um 19:43 Uhr antwortete der Leser "aswa":
" Niemand will doch Ihre Besorgnisse und Erlebnisse kleinreden. " ein bemerkenswerter Satz angesichts der Ereignisse und Anfangsreaktion in Köln den schreib ich gleich nochmal: " Niemand will doch Ihre Besorgnisse und Erlebnisse kleinreden. "
Am 26.01.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "zweimalzwei":
Das werde ich mal den anderen 13 Nachbarn auf unserer Straße mitteilen, die ebenfalls bereits Einbrüche hinter sich haben.
Im Übrigen, - wenn es doch "nur" Köln gewesen wäre .... Das dieses Vorgehen inzwischen sichtlich deutschlandweit zur allgemeinen Beliebtheit wird bei einigen Tätern .... ach, wer will das schon soooo genau wirklich wissen. Ist eben eine Gesetzeslücke und die Täter niemals greifbar, identifizierbar ... und deshalb de iure gar nicht angreifbar. Man findet sich entweder damit ab oder rüstet auf und bezahlt zusätzliche Wachdienste. Natürlich nur wer sich das dann auch - so wie wir - Gott sei es gedankt - finanziell leisten kann. Traurig so etwas. Macht nicht nur mich wütend.
Am 26.01.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "keats":
Ich habe selbst schon etwas sehr Schlimmes erlebt. Daraus folgt aber kein Misstrauen. Sie haben Ihre Erlebnisse geschildert und dann von den "Flüchtlingen" in Anführungszeichen geschrieben. Wozu die Anführungszeichen und warum Angst vor oder Wut auf alle Flüchtlinge, weil man selbst mit ein paar davon schlechte Erfahrung gemacht hat? Soll ich Angst vor allen Männern haben, weil manche davon sexuell übergriffig werden? Angst vor Deutschen, weil es darunter Neonazis gibt?
Am 26.01.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "Heribert Pilch":
Oh mein Gott, es lungern Horden junger Männer in den Straßen herum!
Wo bleibt das SEK, der Grenzschutz, die katholische Frauenunion und das Rote Kreuz um Sie zu retten!
Wie entsetzlich!
Ich lach mich schlapp
Am 26.01.2016 um 18:52 Uhr schrieb der Leser "42317":
Verdammt. Ich war Mitglied einer Studentischen Vereinigung. Wir haben die paar Jahre aber glücklicherwiese ohne Geiselnahmen und Gebäudebesetzungen hinter uns gebracht. Es hat nur für Flugblätter gereicht. Natürlich haben wir die nicht in der Gegend herum geworfen, sondern sauber ans Schwarze Brett geheftet. Die Siebziger sind halt vorbei. Man muss mit der Zeit gehen.
Am 26.01.2016 um 19:03 Uhr schrieb der Leser "Karliheinzel":
"Wie wäre es wenn Sie den Dialog suchen, sowohl mit Urdeutschen, die Ihrer Tochter auf den Ar.... schauen,.... "
Seit wann ist schaeun verboten ? Nicht nur bei BILD, sonder auch bei den ÖR können die Är... u. Titten nicht groß genug sein.
...bei Schützenfesten grapschen..... 365 Tage Schützenfest ? nein. aber 365 Tage Flüchtlingsheim
"Dialog...und ja auch mit den Asylbewerbern." Wo bekommt man kurzfristig einen kostenlosen Arabischkurs ?
"Klingt komisch, versuchen Sie einfach mal, da werden Sie überrascht sein." Das glaube ich auch u. war es auch, als ich im Bus mal einen Araber höflich bat nicht so laut in sein Smartphon zu brüllen. Antwort: Arschlo..... ansonsten nix deutsch. Ich habs versucht u. war echt überrascht. Sie haben bestimmt nur Spass gemacht - stimmts?
Am 26.01.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
War der Buskontakt der einzige?
Und nein, ich habe keinen Spaß gemacht. Und wenn Sie keinen Kontakt mit den Asylbewerbern aufnehmen wollen, dann nehmen Sie doch mal den Kontakt mit Urdeutschen auf. Fragen Sie warum sie so geil auf den Arsch schauen, warum sie Grenzen nicht einhalten, warum sich Chefs und andere meinen grapschen zu können.........
Wenn das geklärt ist, könnte ich die neue Front für die Verteidigung der Frauen ernster nehmen. Wie sollen Fremde diese angebliche Achtung der Frau ernst nehmen, wenn sie von einem Teil der Männer genau so wenig gelebt wird? Ist ja nicht so schlimm Schützenfest ist ja keine 365 Tage im Jahr. Geht's noch? Und Chef grapscht auch nur 5 Tage die Woche.
Am 26.01.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Karliheinzel":
Leider nicht der einzige Kontakt, wenn Sie schon auf Einzelfälle abstellen. Ich werde mich aber hüten, mich mit drei arab. Prinzen anzulegen, die in der Apotheke Rabatz machen, weil vor ihnen drei ältere Frauen bedient werden. Das mit den Urdeutschen - was ist das úberhaupt? - sei geschenkt. Aber beid denen klappt es ganz gut, da nehme ich Frau u. Tochter beiseite u. da merken die schon was. Leider sind ja die Kulturgeschockten viel, viel "anhänglicher. Ihrem Rat folgend werde ich aber präventi vorgehen u. im Flüchtlingsheim auftreten u. den Jungs mitteilen: Meine Frau u. meine Tochter wollen nicht mit euch fucken, sie wollen auch ihre Handynummern nicht an euch geben u. euch auch nicht heiraten. Also so einen Grundkurs, zwecks Integration. Zufrieden?
Am 26.01.2016 um 21:49 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Sie haben wohl nicht verstanden was Dialog heißt. Warum sprechen Sie nicht einfach mal mit Asylbewerbern, wenn Sie sich nicht angegriffen oder entnervt fühlen? Warum meinen Sie, daß sie in der Lage wären ihnen etwas beibringen zu können? Soziale Kompentenz kommt bei Ihren Beiträgen nicht rüber.
Und ja auch bei den Kumpels (wenn Sie schon nicht Urdeutsche mögen) scheint auch keine Kommunikation zu herrschen. Da nehmen Sie dann Ihre Frau und Tochter beiseite, die merken das dann schon. Merken die das dann auch bei der Freundin, bei einer Fremden - oder ist das bei denen egal wie sie angemacht werden. Genau das meinte ich, daß ich diese vermeintliche Verteidigung der Frauenrechte aus bestimmten Kreisen nicht nachvollziehen kann. Im Gegenteil ich finde sie zum kotzen.
Am 26.01.2016 um 19:07 Uhr schrieb der Leser "zeitgenössisch":
Ich warte auf den Tag, an dem das BVerfG den § 129 StGB einkassiert.
Was nicht heißt, dass dessen Grundidee falsch wäre. Aber nirgendwo sonst versagt das StGB so eklatant bei der Typisierung wie an dieser Stelle. Rechtsdogmatisch, ja schon "handwerklich" bzgl. der Redaktion, ein geradezu haarsträubend extensiver Straftatbestand.
Und auch sonst ist unser Strafrecht bei individuellen Straftätern sehr flächendeckend und spezifisch aufgestellt, die Strafbarkeitslücken sind soweit minimiert, wie es im Kontext des GG nur denkbar scheint. Bei "Bandenkriminalität" wirkt es eigenartig zusammengeflickt und fragmentarisch. Fast hat man den Eindruck, der Gesetzgeber befürchtet bei all zu umfassender Strafbarkeit in Wespennester zu stechen, derer man dann nicht mehr Herr wird...
Und so gedeiht bei uns organisierte Kriminalität inzwischen nicht weniger, als beispielsweise in Südeuropa. Aber, wo kein Kläger da kein Richter. Und während die Staatsgewalt bei Falschparkern und Schwarzfahrern schonungslos hinlangt, bis hin zur Erzwingungshaft, wirkt sie ziemlich kraftlos bis ignorant, wenn es um organisierte Kriminalität geht.
Am 26.01.2016 um 19:09 Uhr schrieb der Leser "Unumbrello":
Der Artikel war bis zu einem Punkt interessant. Aber dann ergoss sich der Schreiber doch in der Lächerlichmachung von Bürgerwehren.
Am 26.01.2016 um 19:18 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Welchen Artikel haben Sie gelesen? TF
Am 26.01.2016 um 19:19 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Den Obigen.
Am 26.01.2016 um 19:34 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Dann sollten Sie zugeben, dass die Kolumne praktisch bis ganz kurz vor dem Ende super- "interessant" war. Denn die Bürgerwehr, die Sie gelangweilt hat, kam ja erst da. Und dann wurde sie noch nicht einmal "lächerlich gemacht", sondern als kriminelle Organisation angesehen. Aber bitte: Jeder liest so gut er kann. TF
Am 26.01.2016 um 19:37 Uhr antwortete der Leser "Steffen R. aus Rostock":
Ich hab bereits danach aufgehört:
"Es geht unaufhaltsam aufwärts, seit vielen Jahren. Das Einzige, was unserer deutschen Wirtschaft wehtäte, wäre eine zehn Meter hohe Mauer ums geliebte Vaterland."
der Elfenbeinturm und so, danke
Am 26.01.2016 um 19:43 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Die Kommentare von Lesern, die den Text, den sie kommentieren, NICHT gelesen haben, finde ich besonders spannend. Der Deutsche ist halt dem Araber - und der Rostocker dem Bremerhafener - einfach dadurch überlegen, dass er Kommentare verfassen kann zu Dingen, die er gar nicht kennt. Und auch noch richtig stolz darauf ist. TF
Am 26.01.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "Brillalein":
Nicht sehr mutig... :) - Weiter lesen hätte sich unter Umständen auch für Sie gelohnt.
Am 26.01.2016 um 20:03 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
"Super" interessant ist etwas anderes. Aber interessant war der Artikel. Lächerlich gemacht wurde "Bürgerwehr" (nennen wir es als Kampfbegriff) schon, da es mit ordentlich gescheitelten "Bürgern" visualisiert wurde.
Am 26.01.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Wie sollte Herr Fischer etwas lächerlich machen, dessen Lächerlichkeit der Sache inherent ist?
Am 27.01.2016 um 04:45 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Die Frage ist doch- ob jede Bürgerwehr "lächerlich" ist..? Fänden sie es lächerlich, wenn bspw. aufgrund einiger ihrer Nachbarschaftsbürger doch nicht in ihre Wohnung eingebrochen würde, da diese gemeinsam auf der Strasse Präsenz zeigten? Oder ihr Auto nicht gestohlen worden wäre? Oder, oder, oder...
Am 27.01.2016 um 07:38 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Nein, die Frage ist doch, ob eine Bürgerwehr irgendeine Berechtigung hat. Und diese ist nun mal juristisch nicht gegeben. Soll mal eine Bürgerwehr versuchen mich wo auch immer aufzuhalten oder anzuhalten oder sonst was.
Und kommen Sie mir bitte nicht immer mit diesen beliebigen Beispielen. Es ergeben sich daraus nun mal keine gesetzlichen Möglichkeiten das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Das ist nun mal so, und dies zu akzeptieren ist auch Ihnen auferlegt.
Sie können gerne mögliche juristische Schritte unternehmen oder im Rahmen ihrer politischen Teilhabe für eine Veränderung der polizeilichen Ausstattung (Personal, Technik etc.) oder durch die Wahl einer Partei die ihr gefühltes Bedrohungspotential besser umsorgt eintreten. Oder Sie können notfalls auch einen privaten Sicherheitsdienst engagieren.
Dies jedoch sind alles legale Mittel. Eine Bürgerwehr ist eben keines. Und genau deswegen bleibt auch jede Bürgerwehr lächerlich, da keinerlei rechtliche Befugnisse geschweige denn rechtliche Legitimation.
Am 26.01.2016 um 22:35 Uhr antwortete der Leser "ParisLodron":
Wenn ein Richter urteilt, sieht er dann etwas als strafbar an, oder ist es dann auch strafbar? Wenn ich jetzt bei einer Bürgerwehr mitmache, ist das strafbar, oder sieht das der Richter nur als strafbar an? Vor allem, wenn ich mich mit einem Schlaghandschuh (weiß nicht genau, was das ist) bewaffne und unerschrocken durch die nächtlichen Vorstädte streife, jederzeit bereit alles Böse von Deutschland fernzuhalten (natürlich nur indem ich unverzüglich aus sicherer Deckung die Exekutive verständige, sollte ich einen Marodeur antreffen - mit dem Schlaghandschuh kann ich ja mangels Kraft und Fertigkeit nicht umgehen)?
Am 26.01.2016 um 19:10 Uhr schrieb der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Wie sind denn in diesem Zusammenhang schlagende Studentenverbindungen zu werten. Sie haben Waffen, verletzen regelmäßig (Schmiss), wenn auch nur in der eigenen Organisation (hoffentlich) und haben eine hierachische Organisation. Zudem scheint es zumindest bei einigen die Voraussetzung zu sein um in die organisierte, etablierte Wirtschaftskriminalität eingeführt zu werden.
Am 26.01.2016 um 19:27 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
Ist ja eine besonders heikle Frage, die man einem Juristen stellen kann ;)
(schrieb er, sich den genähten Schmiss über dem linken Auge reibend ;) )
Am 26.01.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "zeitgenössisch":
Es fehlt die kriminelle Komponente (körperliche Unversehrtheit ist ein disponibles Rechtsgut, somit kein Tatbestand der Körperverletzung erfüllt). Und auch sonst hat der Gesetzgeber nicht unbedingt das Ziel, die ganze Bevölkerung zu inhaftieren. Straftaten werden doch andauernd begangen, kein einziger Mitbürger kann von sich ernsthaft behaupten, noch nie Straftaten begangen zu haben (höchstens kennt er nicht alle Straftatbestände...) - oder derjenige hatte ein sehr, sehr langweiliges und zurückgezogenes Leben.
Unser Strafrecht ist nicht darauf ausgelegt, dass jeder Mensch daran gemessen werden soll, es ist also keine säkulare Bibel o. ä., sondern es ist darauf ausgelegt, dass dann, wenn Fehlverhalten besonders offensichtlich und/oder dreist ist, die Rechtsgemeinschaft einen Hebel hat reinzugrätschen und zu strafen. Ansonsten wäre quasi jeder Bürger ein serieller Straftäter, wenn man alle Handlungen unseres Erwachsenenlebens konsequent unter Haupt- und Nebenstrafrecht subsumiert (inklusive der Richter und Staatsanwälte und Kanzlern und und und).
SO extensiv ist das Strafrecht nicht zu verstehen. Aber das wussten Sie vermutlich schon selbst und wollten nur etwas provozieren. Womit Sie ja auch recht haben. Mit etwas Abstand betrachtet ist unser ganzes Strafrecht einfach nur eine verschwurbelte und formalisierte Form eines Streitschlichters. Das StGB kann man nicht flächendeckend beim Wort nehmen. Wie gesagt, dann steckte ganz Deutschland hinter Gittern.
Am 27.01.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
So einfach kann man es sich tatsächlich nicht ganz machen. Bei Einwilligung in eine Körperverletzung entfällt nicht der Tatbestand, sondern die Rechtswidrigkeit (vgl. §228 StGB) - und das Recht erkennt nicht jede Einwilligung an. Man könnte durchaus darüber streiten, ob dort nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen wird.
Ich teile die Ansicht auch nicht, dass nicht jeder von sich behaupten kann, keine Straftat begangen zu haben. Man muss sich in Deutschland in den meisten Fällen tatsächlich ziemlich "anstrengen", um sich strafbar zu machen. Den "zufälligen" oder "beiläufigen" Straftäter gibt es wohl kaum, da in den meisten Fällen wohl der entsprechende Vorsatz fehlen dürfte und nur eine handvoll Delikte auch fahrlässig begangen werden können.
Andererseits halte ich gerade in Anbetracht des ausufernden Nebenstrafrechts die These des quasi immer vermeidbaren Verbotsirrtums für gewagt. Ob man das StGB beim Worte nehmen kann... es ist zumindest ursprünglich darauf ausgelegt. Nicht umsonst ist einer der Grundsätze des Strafrechts "nulla poene sine lege certa (et scripta)".
Am 28.01.2016 um 11:35 Uhr antwortete der Leser "zeitgenössisch":
Ach du meine Güte. Das ist hier keine Strafrechtsklausur an der Uni, mir ist schon klar, was man bei Rechtswidrigkeit prüft. Wir reden hier mit normalen Menschen (vulgo dem normalen Zeit Online Leser). Typisches Beispiel dafür, warum Juristen als abgehoben gelten und nicht verstanden werden, sorry.
Davon abgesehen verweise ich als Beispiel seriellen, strafbaren Verhaltens nur auf die Straftatbestände rund um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Es gehört geradezu zum normalen Sozialverhalten von Menschen durch alle Kulturen und Zeitalter hindurch, einander zu beleidigen, zu lästern, usw.
Das zeigt auch schön, was ich meinte, wenn ich sage, dass das StGB keine moderne Bibel ist und nicht Maßstab für die gesamte Lebensführung sein kann und will. Man zeigt halt eine Beleidigung dann an, wenn sie zu extrem ist (oder man ein kleinlicher Streithansel ist und Genuß bei Floskeln wie "Das wird ein Nachspiel haben!" empfindet, wenn man sich die Nichtigkeiten von Nachbarschaftsklagen so anschaut, die deutsche Zivilgerichte so beschäftigen, scheint es diesen Typus des kleinlichen Streithansel durchaus gehäuft in unseren Landen zu geben).
Aber vom Kindergarten bis zum Seniorenstift verstoßen wir - konsequent subsumiert - zigtausende Male gegen das im 14. Abschnitt des StGB typisierten Unrecht.
Am 26.01.2016 um 19:18 Uhr schrieb der Leser "Unumbrello":
Selbstjustiz wird in dem Moment eine Option, wenn "fremdbestimmte" Justiz (Staat) nicht in der Lage ist sagen wir mal für "Ausgleich" zu sorgen (zu verurteilen und strafen).
Am 26.01.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Interessante These, meinen Sie, daß wenn die Polizei nicht in der Lage ist all die ausländerfeindliche Kriminalität (Anstieg in NRW 2015 400 %) aufzuklären und die Justiz damit nicht verurteilen kann, daß dann Selbstjustiz o.k. ist? Oder soll das nur für andere Täter gelten?
Am 26.01.2016 um 20:00 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Das war eine allgemeine Feststellung. In Saudi Arabien bspw. ist die Justiz vom Staat eine andere als in Deutschland. Hier wie da gibt es Selbstjustiz. Ich verurteile Selbstjustiz nicht per se - genauso wie ich nicht staatliche Justiz per se als richtig empfinde.
Am 26.01.2016 um 20:27 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Dann wäre es doch hilfreich für das Verständnis nicht allgemeine Aussagen in den Raum zu stellen, sondern zu sagen wann für Sie Selbstjustiz gerechtfertigt ist. Danke.
Am 26.01.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Das muss jeder für sich selbst herausfinden. Es gibt genügend Gründe. Meine persönlichen Ansichten, werde ich hier jetzt nicht sagen!
Am 26.01.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Warum schreiben Sie dann überhaupt einen Kommentar? Und welche Gründe gibt es in Deutschland? Sie sagen ja genügend. Saudi-Arabien interessiert mich in dem aktuellen Zusammenhang gerade nicht.
Am 26.01.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Ganz einfach- warum gibt es Polizei? Warum gibt es Gefängnisse? Warum gibt es Strafen? Prozesse? Was tun Richter? Denken Sie der Staat kümmert sich um jedes sogenannte Unrecht, meinen Sie jedes "Verbrechen" wird in Deutschland bestraft? Denken Sie, es gibt zu jeder Tat einen Haufen Beweise und einen lustigen Tatortkomissar, der am Ende alles zu einem Happy-End löst?
Am 26.01.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Nun ja, auf Ihre Kommentare hier bezogen könnte ich jetzt in einem Anfall der Selbstanmassung und Selbstjustiz zum Schluss kommen, dass es besser wäre Sie aus dem Verkehr zu ziehen, da Sie offen mit Gewalt drohen. Was ich jedoch unter "aus dem Verkehr ziehen" verstehe könnte wiederum Gewalt beinhalten.
Ist es das was Sie wollen?
Am 27.01.2016 um 04:35 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Das ist ihre Freiheit. Ob das schlau und angemessen wäre oder sanktioniert würde, bzw. ihnen zum Vorteil käme steht auf einem anderen Blatt.
Am 26.01.2016 um 21:29 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Nein, natürlich glaube ich nicht, daß jedes Verbrechen aufgeklärt und bestraft wird. Aber glauben Sie, daß wenn dem nicht so ist das Recht auf Selbstjustiz besteht? Wenn es keine Beweise gibt - hat auch niemand das Recht das 'Recht' in die eigene Hand zu nehmen.
Am 27.01.2016 um 04:32 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Keine Beweise die richterlichen Bestand haben könnten.., um fremde (staatliche) Justiz zu erwirken.
Am 26.01.2016 um 19:23 Uhr schrieb der Leser "tb":
Als Silversurfer möchte ich an Ihre Hysterie-Experiment in 4 Schritten teilnehmen:
1.)Meldungen, die Menschenfreunde von der RAF hätten jemals Attentate auf Kindergärten geplant, sind natürlich Nebbich !
Andrea Martina Klump war an einem Attentat auf einen, mit Frauen und Kindern besetzten, Bus beteiligt.
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/1178976?QUERYSTRING=Andrea+Martina+K...
Letzte Woche las ich auch von einigen RAF-Veteranen die mit der Panzerfaust Geld vergesellschaften wollten.
An einen Lynchmob, der in den 70er Jahren RAF -Terroristen an die Wand gestellt hat, erinnere ich mich nicht. Wohl aber habe ich noch die Aussage von Klaus Wagenbach im Ohr: Glucksend vor Vergnügen berichtet er, wie er mit einem fingierten Buchprojekt die Befreiung von Baader ermöglicht hat.
Ich glaube das ist der Unterschied: Ich kenne niemanden, der für die NSU-Morde Verständnis oder gar Sympathie aufbringt. Aber ich kenne einige Personen, die damals und auch heute noch, diese "klammheimliche Freude" für die Taten der RAF empfinden.
Also, bleiben sie furchtlos und freundlich.
Am 26.01.2016 um 19:39 Uhr antwortete der Leser "NomDeGuerre":
"Ich glaube das ist der Unterschied: Ich kenne niemanden, der für die NSU-Morde Verständnis oder gar Sympathie aufbringt. Aber ich kenne einige Personen, die damals und auch heute noch, diese "klammheimliche Freude" für die Taten der RAF empfinden."
Das liegt dann wohl an Ihrem Umfeld, denn zweifelsohne gibt es sowohl das eine, als auch das andere.
Am 26.01.2016 um 19:24 Uhr schrieb der Leser "tb":
Als Silversurfer möchte ich an Ihre Hysterie-Experiment in 4 Schritten teilnehmen:
1.)Meldungen, die Menschenfreunde von der RAF hätten jemals Attentate auf Kindergärten geplant, sind natürlich Nebbich !
Andrea Martina Klump war an einem Attentat auf einen, mit Frauen und Kindern besetzten, Bus beteiligt.
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/1178976?QUERYSTRING=Andrea+Martina+K...
Letzte Woche las ich auch von einigen RAF-Veteranen die mit der Panzerfaust Geld vergesellschaften wollten.
An einen Lynchmob, der in den 70er Jahren RAF -Terroristen an die Wand gestellt hat, erinnere ich mich nicht. Wohl aber habe ich noch die Aussage von Klaus Wagenbach im Ohr: Glucksend vor Vergnügen berichtet er, wie er mit einem fingierten Buchprojekt die Befreiung von Baader ermöglicht hat.
Ich glaube das ist der Unterschied: Ich kenne niemanden, der für die NSU-Morde Verständnis oder gar Sympathie aufbringt. Aber ich kenne einige Personen, die damals und auch heute noch, diese "klammheimliche Freude" für die Taten der RAF empfinden.
Also, bleiben sie furchtlos und freundlich.
Am 26.01.2016 um 19:34 Uhr schrieb der Leser "zeitgenössisch":
@Unumbrello: In der Tat ist geboten einen Schritt Abstand zu unserer gewohnten Gegenwart zu nehmen. Es ist kein "Naturgesetz", dass ein Kollektiv sich entwaffnet und einige Mitglieder des Kollektivs damit beleiht im Namen aller das Gewaltmonopol zu tragen. Das ist auch anders vorstellbar - auch in einer Demokratie.
Und eine gewisse Sympathie habe ich für die Haltung der Amerikaner - oder auch der Schweizer - durchaus. Denn Kriminelle haben noch nie einen Waffenschein beantragt, privaten Waffenbesitz also möglichst stark zu reglementieren führt im Ergebnis v. a. dazu, dass Rechtschaffende nicht einmal ein Pfefferspray mit sich tragen dürfen (ein Thema für sich, nur das CS Gas ist, sofern geprüft und gesiegelt, ohne Verstoß gegen das Waffengesetz zur Selbstverteidigung erlaubt...) und somit gegenüber jeglichen Kriminellen - seien es solche mit illegal beschafften Waffen oder auch schlicht mit gröbster Gewaltbereitschaft ohne Hemmungen ausgestattet - in der Defensive sind.
Da hilft auch unser scharfes Notwehrrecht nicht weiter, wenn man rein faktisch in der Defensive ist. Es gäbe in den USA keinen Amoklauf weniger, hätte man dort hiesige Waffengesetze (Täter fragen nicht um Erlaubnis, ob sie ihre Waffe besitzen oder benutzen dürfen, was in der Natur der Sache liegt).
Ich fürchte mich nicht vor gesetztestreuen Mitbürgern mit Waffenschein und persönlicher Faustfeuerwaffe, sondern vor dem Vakuum, das ein zunehmender impotenter Staat hinterlässt, der uns Täter ausliefert.
Am 27.01.2016 um 00:11 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Huch, das ist aber eine ambitionierte Meinungsäußerung. Da sieht man mal, wie irrational Angsterleben sein kann. Mancher fürchtet sich vor komischen Dingen und fürchtet sich vor fürchterlichen Dingen nicht. In den USA fordert man als Reaktion auf Amokläufe und ähnliche "Unfälle" mit Waffen ja auch immer noch mehr Waffen, am besten schon die Kinder bewaffnen. Das ist eine dermaßen verquere Eskalationslogik, der kann ich nicht ansatzweise folgen. Vielleicht haben Sie's nicht mitgekriegt: Hat nicht vor kurzem ein gesetzestreuer Bürger mit Waffenschein eine 11-Jährige erschossen? Vielleicht hätte man die Kinder auch bewaffnen sollen... Immer diese Gesetzestreuen mit Waffenschein, das klingt schon fast so, als gehörte das zusammen: gesetzestreu, Bürger und Waffenschein. Zu viel "Rauchende Colts" gekuckt? Das staatliche Gewaltmonopol ist wahrhaftig kein Naturgesetz. Aber wenn sich zukünftig alle mal nach eigenem Gutdünken legitimieren, Gewalt zu gebrauchen, wenn es ihnen einfällt, dann wandere ich aus ins sonnige Somalia. Weil dann ist es hier nicht mehr besser als dort.
Am 26.01.2016 um 19:45 Uhr schrieb der Leser "jbZahl":
Das Verbot der "Bildung bewaffneter Haufen". Kann das sein das das so noch im Soldatengesetz steht? Meine das im Grundwehrdienst 2007 noch im Gesetz gelesen zu haben. Dachte damals, es geht um die grundsätzlich nicht in Formation laufenden undisziplinierten Luftwaffe-Soldaten. Wusste gar nicht das das so historisch ist.
Ansonsten Top-Kolumne gerne wieder.
Am 26.01.2016 um 19:46 Uhr schrieb der Leser "rx1":
Sicher gibt es in Deutschland die Mafia. Allerdings ist die Frage, warum in Deutschland z.B. die Geldwäsche viel einfacher ist und praktisch nicht bestraft wird wie in anderen Ländern. In Italien und Frankreich muss im Verdachtsfall der legale Erwerb von Vermögen nachgewiesen werden, in Deutschland muß der Staat den illegalen Erwerb des Vermögens nachweisen. So konnten z.B. in einem Fall Beteiligte an Geldwäsche im großen Stil auf Hinweis deutscher Behörden nur in Frankreich bestraft werden.
Bürgerwehr hört sich erstmal schlimm an. Das Problem ist nur, dass bei Zunahme bestimmter Straftaten der Staat kaum reagiert. Die Polizei hat kaum die Mittel für eine wirkungsvolle Aufklärung und Prävention, ganz abgesehen davon, was im seltenen Erfolgsfall von der Justiz als Bestrafung angesehen wird. Was kann der Bürger beim schwindenden Gewaltmonopol des Staates nun gegen Einbrüche tun (die Grenzen für anreisende Täter bleiben offen, bewaffnen darf sich der Bürger auch nicht)? Er muß seine Wohnung oder sein Haus zur Festung ausbauen, kann einen Sicherheitsdienst beauftragen und sonst nur die Schadenssumme von der Versicherung kassieren, wenn diese nicht wegen der häufigen Schäden schon vorher gekündigt wurde. Dass jeder Einbruch ein Trauma mit erheblicher Angst auslösen kann, zählt natürlich nicht. Aber es gilt immer Fischer im Recht.
Am 26.01.2016 um 19:57 Uhr schrieb der Leser "MBalsero":
Nicht zu vergessen ist hierzulande die Angst des gemeinen Bürgers, die Justiz prozessual in Anspruch zu nehmen zur Durchsetzung "vermeintlicher" Bürgerrechte.
Eine paranoide Angst des Bürgers, dann als die Gerichtsruhe störende Querulanten der Justiz auf die Nerven zu gehen.
Deswegen trauen sich immer weniger Bürger Prozesse zu führen, so dass die Justiz das Richter-Personal abbaut und auf außergerichtliche Schlichtung durch Psychologen, Sozial-Pädagogen und Psychiater und Mediation baut.
Und so klammheimlich die Urteil-Gerichtsbarkeit abbaut und rechtsstaatlich ad absurdum führt. Durch Aufbau einer außergerichtlichen privaten Parallel-Justiz.
Das muss erstrecht erst Recht dem gemeinen Bürger Angst machen, wenn er noch alle Tassen und 7 Sinne im Oberstübchen beisammen hat.
So kann man sich über die Justiz lustig machen, wie sich der Kolumnist über den ängstlichen gemeinen Bürger lustig macht.
So wie sich der EX-BGH-Präsident Tolksdorf als Prozesshansel über den Kolumnisten als BGH-Kollegen lustig gemacht hat, bis er Prozesse verloren hat und dem BGH verlustig gegangen ist.
Tusch BGH-Narrhalla-Marsch !
Am 26.01.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
Ich kann nicht genau ermitteln, welche Teile des Beitrags sarkastisch gemeint sind, deswegen eine vorsichtige Antwort: Dass die Anzahl der Prozesse rückläufig sein soll, kann man aus der Praxis wohl nicht bestätigen, ganz im Gegenteil kann man - wie ich finde erfreulicherweise! - feststellen, dass der Deutsche zunehmend anfängt, den Staat und Autoritäten zu fordern. Die Zahl der Arzthaftungsklagen ist auf einem Rekordhoch, es wird gegen Schulen, Universitäten, Prüfungen und alles mögliche Rechtsschutz gesucht und auch häufig gefunden.
Am 26.01.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
Es macht sich, entgegen Ihrer Annahme, kaum jemand über die Bürger lustig. Der Kolumnist schon gar nicht. Allerdings ist es weder meine noch seine Aufgabe Ihnen zu erklären was Sarkasmus ist. Wenn jemand diffuse Ängste hat, ist es besser, er geht zum Arzt, anstatt wild um sich zu schlagen. Wenigstens ist das meine Meinung. Und argumentieren ist nicht verboten. Sie und andere greifen lediglich den Kolumnisten wegen einer Meinung persönlich an, so wie viele aus Angst ihnen Fremde persönlich angreifen. Der Unterschied ist, dass der Kolumnist sich wehren kann und es auch tut. Und ein ad hominem ist immer sehr unappetitlich.
Am 26.01.2016 um 20:32 Uhr antwortete der Leser "horst-wilhelm":
Unappetitlich? Na ja, ganz so schmackhaft ist die Aufklärung des Volkes durch liberale Eliten auch nicht (besonders wenn noch reichlich Polemik beigemischt wurde).
Am 26.01.2016 um 20:10 Uhr schrieb der Leser "NaDaSchauHer":
Hier bei uns auf dem "Dorf" ist die Welt noch in Ordnung - nur 5 Kilometer in der "Stadt" wurde in den letzten Wochen ein Geldautomat der Volksbank in der Nacht gesprengt. In dem kleinen Gewerbegebiet, wo auch die Bankzweigstelle ist, wurde beim dortigen Dänischen Bettenlager bereits eingebrochen. Beim benachbarten LIDL-Markt wurde eingebrochen. Bei den dortigen Café mit Bäckerei wurde bereits zweimal eingebrochen, das letzte Mal wurde ein schwere Kaffeemaschine gestohlen. In der erst Ende letzten Jahres eröffneten Tankstelle, 800 Meter weiter, wurde bereits zweimal eingebrochen, beim letzten Mal der Verkaufsraum dazu verwüstet. Beim McDonald nebenan wurde angebrochen. Das sind nur die mir bekannten Fälle, vielleicht gibt es noch mehr.
Alle Einwohner im Dorf wissen genau, die Polizeidienststelle im nächsten Ort ist ab 17:00 Uhr "dicht", die Polizei kommt beim Notruf von weit her: das braucht dann so 20 -25 Minuten, bis die Beamten vor Ort sind. Bei uns im Neubaugebiet, ca 50 Häuser, wurde ebenfalls nun mehrfach, auch tagsüber, eingebrochen. Auch direkte Nachbarn waren darunter.
Nun frage ich Sie, werte Mitforisten, glauben Sie tatsächlich das ich noch an Recht und Ordnung in diesem Land glaube??? An das Gewaltmonopol des Staates? Die "Gewalt" üben mittlerweile ganz andere hier aus. Wenn sich unser Wohngebiet irgendwann entscheidet, um alles hohen Zaun zu ziehen und bezahlte Wachleute durch die Siedlung laufen zu lassen bin gern mit Kosten dabei.
Am 26.01.2016 um 20:13 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf die Verbreitung derartiger Vorurteile. Die Redaktion/dd
Am 26.01.2016 um 20:57 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Und woher wissen Sie, daß das von islamischen Tätern begangen wurde?
Am 26.01.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
'Die "Gewalt" üben mittlerweile ganz andere hier aus. '
Und wer ist das? Haben Sie da eine Idee? Und sind das alle die Gleichen, die Geldautomaten sprengen und Einbrüche ausüben?
Wenn ich mich recht erinnere wurden z.B. ein paar Niederländer identifiziert, die für das Sprengen der Geldautomaten in NRW verantwortlich gemacht werden.
Am 26.01.2016 um 20:12 Uhr schrieb der Leser "horst-wilhelm":
"... sondern allenfalls die Befürchtung, mit ihnen sickere eine wie auch immer organisierte Kriminalität nach Deutschland ein, welche die Sicherheitslage gravierend verschlechtere. Das ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwiesen."
Zum Thema Zuwanderung und organisierte Kriminalität empfehle ich: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalita...
Ansonsten natürlich immer wieder erfrischend, wenn der Herr Bundesrichter vom bequemen (und gut dotierten) Sessel der juristischen Abstraktion dem gemeinen Volke seine Widersprüche vordemonstriert. Gutes Zeitmanagement ist da natürlich Voraussetzung, sind Richter (nach eigenen Angaben) doch die meist ausgelastete Berufsgruppe in diesem Land (wahrscheinlich sogar noch ausgelasteter als Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit).
Am 27.01.2016 um 15:11 Uhr antwortete der Leser "47_weiblich":
In jeden feindseligen Kommentar muss unbedingt (!) der Sozialneid mit hinein! Ganz bedeutsam. Alle Andersdenkenden sitzen grundsätzlich im "bequemen (und gut dotierten) Sessel" oder aber sind faule Nichtstuer. Man selbst und alle Gleichgesinnten schuften selbstverständlich seit frühester Kindheit im Schweiße ihres Angesichts 20 Std. am Tag - natürlich unterbezahlt. Das Narrativ muss stehen. ;-)
Am 26.01.2016 um 20:17 Uhr schrieb der Leser "Feldhamster8":
Dazu fällt mir Ernst Jünger ein: „Ein Angriff gegen die Unverletzbarkeit, ja Heiligkeit der Wohnung zum Beispiel wäre im alten Island unmöglich gewesen in jenen Formen, wie er im Berlin von 1933 inmitten einer Millionenbevölkerung als reine Verwaltungsmassnahme möglich war. Als rühmliche Ausnahme verdient ein junger Sozialdemokrat Erwähnung, der im Hausflur seiner Mietwohnung ein halbes Dutzend sogenannter Hilfspolizisten erschoss. Der war noch der substantiellen, der altgermanischen Freiheit teilhaftig, die seine Gegner theoretisch feierten. Das hatte er natürlich auch nicht aus seinem Parteiprogramm gelernt. Jedenfalls gehörte er nicht zu jenen, von denen Léon Bloy sagt, dass sie zum Rechtsanwalt laufen, während ihre Mutter vergewaltigt wird. Wenn wir nun ferner annehmen wollen, dass in jeder Berliner Strasse auch nur mit einem solchen Falle zu rechnen gewesen wäre, dann hätten die Dinge anders ausgesehen. Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, dass sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch die sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint." Wenn demnächst knallt in Deutschland, sollten wir den Herrn Vorsitzenden vorschicken. Der kann den bewaffneten Banden dann die Feinheiten der Strafprozessordnung vortanzen.
Am 26.01.2016 um 20:21 Uhr schrieb der Leser "ernstol":
Tja, die Zeit des Gentleman-Verbrechers ist vorbei. Das ist zwar in den Vorabendserien des öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch nicht angekommen, da hoppelt immer noch der schrullige Dorfpolizist über die bayerische Wiese, aber mittlerweile Realität. Wir haben uns eben auch an die Eigenheiten der zugewanderten Kriminellen zu gewöhnen. Das ist doch einmal eine Herausfordrung für unsere Sicherheitsdienste. Wir schaffen das!
Am 26.01.2016 um 20:27 Uhr schrieb der Leser "Saudi-Ar":
Die arabisch-libanesischen Großfamilien und ihre Unterwelt fand sogar den Weg in die Medien. Wenn jemanden empfohlen wird, bei Problemen mit irgend welchen Mitmenschen brauche er nur Bescheid geben. Dann würden sich "Bekannte" um die Regelung der Probleme" kümmern". Da die Empfehlung von einem Zuwanderer aus Russland kommt, könnte ich mir die Art und Weise der "Regelung" ohne viel Phantasie vorstellen. Da wird die Polizei kaum dahinter kommen.
Am 26.01.2016 um 20:33 Uhr schrieb der Leser "anthropozent":
Ach ja, immer diese um ihr vom Mund abgespartes Eigenheim oder ihre überlegene kulturelle Identität oder ihre unter persönlichen Opfern erkämpften Frauenrechte besorgte Bürger! Man muss es einfach verstehen, dieser massive Ansturm von Realität in diesen Zeiten ist einfach zu viel für sie!
Und schon sind sie wieder bereit, Parolen brüllend und keinem vernünftigen Wort zugänglich durch die Straßen zu ziehen. Wahlweise auch nächtens, dann jedoch leiser, aber mit nicht minder eingebildeten Befugnissen.
Das Gewaltmonopol des Staates - gibts dazu schon einen Beitrag von TF? - ist gerade der zivilisatorische Gegenentwurf zu Gewalt, die von Einzelnen oder Gruppen ausgeübt wird. Laienhaft ausgedrückt, als "Teil" des Staates ist die Staatsgewalt auch den Kontroll- und Ausgleichsmechanismen des Staates untergeordnet. Der angemessene Weg, etwaige Missstände beispielsweise in der Polizei - ich mache keine Aussage darüber, ob diese tatsächlich existieren - anzugehen, verläuft also nur über diese etablierten und im Großen und Ganzen bewährten Mechanismen.
Statt also Bürgerwehren zu gründen - wählen oder fördern Sie eine Partei, die eine Law-and-Order-Politik propagiert; machen Sie Druck auf Ihren Wahlkreisabgeordneten; demonstrieren Sie für mehr Polizeipräsenz in den Städten und vor Ihren Eigenheimen.
Machen Sie sich aber bitte auch klar, dass sozialen Problemen (allein) mit polizeilichen Mitteln nicht beizukommen ist.
Am 26.01.2016 um 20:34 Uhr schrieb der Leser "Demosthenes333":
Auch wenn ich manchmal die Conclusio von Herrn Fischer nicht teilen kann, so ist der argumentative Hebel stets präzise angesetzt. Die Frage der "Angst" und der Wahrnehmung von "Unsicherheit" ist eng mit einer gemutmaßten Berechenbarkeit von Gefahrenzonen und -situationen verbunden, insbesondere im Dschungel einer Großstadt. Wenn man aber in so einer aufwächst, meint man die Hotspots und die potentiell gefährlichen Situationen und die dazu passenden Vermeidungsstrategien zu kennen. Wenn man aber innerhalb kürzester Zeit das Gefühl hat, dass die eigene Lebenserfahrung einem nicht mehr weiterhilft, weil die Gefahr an nicht mehr berechenbaren Orten auftauchen kann und die potentiellen Täter nicht mehr in meine Profilkästchen passen (harmloser / mit Vorsicht zu genießender / gefährlicher Türke / Albaner / Jugo / Russe etc.), ist es zur Panik nicht mehr weit. Deshalb helfen auch mehr oder minder akkurate Kriminalitätstatistiken nicht weiter, weil sie sich (a) nicht auf die sicherheitsgefühlrelevanten Straftaten beschränken (verbale oder physische Gewalt im öffentlichen Raum) und (b) mit Prozentzahlen über einen Jahreszeitraum hantieren, anstatt das Bewegungsmoment der absoluten Zahl solcher Straftaten zu nennen, sozusagen das Maß der gefühlten Volatilität in diesem Bereich angeben.
Am 26.01.2016 um 20:34 Uhr schrieb der Leser "Chetemti-biti":
Fischer's Experiment:
Schritt 1:
- Frage: Nein
- Frage: Nein
- Frage: Nein
Schritt 2:
- Frage: Ja
Schritt 3: Beginn von Fischer's Fehlschlüssen, die die Statik des Logikgebäude des restlichen Artikel unterminieren und schließlich zusammenbrechen lassen. Der Vergleich geht anders aus, als von Fischer vermutet:
- Vor der RAF bestand beim Bürger keineswegs die vergleichsweise zur NSU "große Angst", die er insinuiert
- In vielen deutschen Städten gibt es durchaus auch Lynchmobs, die mutmaßliche Rechtsradikale gerne lynchen möchten (erst kürzlich in Magedburg und vor Fischer's Haustür in Karlsruhe) http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/xtremismus-ueberfa... http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-01/afd-angriff-karlsruhe-wah... Also: Prämisse falsch, anschließende Folgerungen wertlos.
Schritt 4: Erübrigt sich nach den Gesetzen der Aussagenlogik
Herr Fischer ist brilliant, wenn er die reine Theorie des Strafrechts zu erläutern versucht. Sobald er anfängt, die wirkliche Welt zu erklären bzw. anderen "weiszumachen", stolpert er über seine politischen Vorurteile.
Da trifft es sich gut, daß er sich im wirklichen Leben damit beschäftigt, formale Fehler in den Urteilen seiner Kollegen in der beweiserhebenden Gerichtsbarkeit zu finden und nicht selbst im einem solchen Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft oder in der Gesetzgebung tätig ist.
Am 27.01.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Ich kann mich gut an meinen Wehrdienst in den 80gern erinnern. wir wurden so heiss gemacht wegen der Terroristen, wenn da einer nachts über den Zaum gesprungen wäre, dann hätten wir als Wache den erst umgenietet und dann in die Luft geschossen. Und wehe dem irren Offizier, der glaubt nachts die Streife zu kontrollieren. Kaum zu glauben, was für ein Blödsinn aus heutiger Sicht.
Am 27.01.2016 um 19:56 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Mir wurde 1985 gesagt, die meisten die über den Zaun klettern sind besoffene Kameraden, die keinen Ärger wollen. Ich könnte zwar auf Wache straffrei jemanden erschießen, das ist auch mal passiert, aber derjenige war danach dienstuntauglich, man solle besser in die Luft schießen. Letztlich tauchte eine solche Situation für mich niemals auf.
Am 26.01.2016 um 20:38 Uhr schrieb der Leser "Demosthenes333":
Auch wenn ich manchmal die Conclusio von Herrn Fischer nicht teilen kann, so ist der argumentative Hebel stets präzise angesetzt. Die Frage der "Angst" und der Wahrnehmung von "Unsicherheit" ist eng mit einer gemutmaßten Berechenbarkeit von Gefahrenzonen und -situationen verbunden, insbesondere im Dschungel einer Großstadt. Wenn man aber in einer solchen aufwächst, meint man die Hotspots und die potentiell gefährlichen Situationen und die dazu passenden Vermeidungsstrategien zu kennen. Wenn man aber innerhalb kürzester Zeit das Gefühl hat, dass die eigene Lebenserfahrung einem nicht mehr weiterhilft, weil die Gefahr an nicht mehr berechenbaren Orten auftauchen kann und die potentiellen Täter nicht mehr in meine Profilkästchen passen (harmloser / mit Vorsicht zu genießender / gefährlicher Türke / Albaner / Jugo / Russe etc.), ist es zur Panik nicht mehr weit. Deshalb helfen auch mehr oder minder akkurate Kriminalitätstatistiken nicht weiter, weil sie sich (a) nicht auf die sicherheitsgefühlrelevanten Straftaten beschränken (verbale oder physische Gewalt im öffentlichen Raum) und (b) mit Prozentzahlen über einen Jahreszeitraum hantieren, anstatt das Bewegungsmoment der absoluten Zahl solcher Straftaten zu nennen, sozusagen das Maß der gefühlten Volatilität in diesem Bereich.
Am 26.01.2016 um 20:39 Uhr schrieb der Leser "Durnomagus":
Unser Kriminalitätsempfinden ist doch schon seit jeher subjektiv-emitional; kaum wer, so scheint es jedenfalls, lässt sich von nüchternen Statistiken und Fakten beeindrucken oder überzeugen. Logisch also anzunehmen, dass dem "Problem", wenn überhaupt, auch nur auf der subjektiven Ebene entgegnet werden kann und weniger auf der rationalen.
Gibt es organisierte, bandenmäßige Kriminalität? Natürlich. Warum beunruhigt uns diese nicht übermäßig? Weil wir daran gewöhnt sind. Wir sind teilweise sogar schon derart daran gewöhnt, dass wir sie mancher Orts bereits als gegeben voraussetzen. Sei es bei der Inanspruchnahme des zwielichtigen usbekischen Gebrauchtwagenhändlers, des Besuchs unseres Lieblingspuffs oder der Konsultation eines nicht-lizenzierten Betäubungsmitteleinzelhändlers unter der nächsten Bahnunterführung. Möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass diese Form der Kriminalität uns selbst oft zum Vorteil gereicht; manche Bedürfnisse und Nachfragen befriedigt. Wir gehen sogar soweit, dass wir das organisierte Verbrechen zu einer kulturellen Unterhaltungsform hochstilisiert haben - Don Corleone und Tony Soprano lassen grüßen.
Bei den "bandenmäßigen Flüchtlingskartellen" (sofern sie überhaupt existieren) fehlt dieser Gewöhnungseffekt völlig. Über sie gibt es keine Emmy prämierten TV-Shows, eine direkte Nachfrage befriedigen sie für uns auch nicht wirklich und mit im Verborgenen tätig sein, wie bei der "echten" Mafia, hapert es ebenso.
Am 26.01.2016 um 20:44 Uhr schrieb der Leser "refresher55":
Zu den Pflichten eines Richters gehört, wenn ich nicht irre, das Mäßigungsgebot. Nun, unser scharfzüngiger Starjurist, der hier, wie ich gern zugebe, mit sehr eigenem Wortwitz ausgestattet, seit geraumer Zeit seine wohlfeilen Ratschläge mit spitzer Feder unters Volk bringt, ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, eigene Karriereziele zu erreichen. Und aus der erklommenen Spitzenposition eines Bundesrichters dem "dummen" Volk gnädig seine rechtskonforme Sicht der Dinge darstellt. Vergessen seine Aktivitäten gegen BGH-Präsident Tolksdorf, der ihm mit einer, nach Fischers Ansicht falschen Beurteilung den Vorsitz des 2. Strafsenats verwehren wollte. Herr Fischer klagte mit Erfolg gegen T.'s Beurteilung und verursachte ein gelindes Chaos am höchsten deutschen Gericht. Aber am Ende bekam er, was er wollte, den Vorsitz im 2. Strafsenat. Tolksdorf schied nach diesen Querelen ziemlich verbittert aus dem Amt. Dies sollte man wissen, wenn die "Lichtgestalt" der deutschen Justiz ihren nächsten Beitrag zur Rechtspflege abliefert.
Am 26.01.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
Wissen Sie was? Wir wissen es ALLE. Schon lange, und wenn wir die Geschichte nicht all schon lange kennten, hätten wir immer mindestens ein Dutzend Kommentatoren, die jede Gelegenheit nutzen, sie unters Volk zu bringen. Ist Ihnen und anderen bewusst, dass Sie auch argumentieren dürfen? Ohne persönlich zu werden? Haben Sie eine Vorstellung davon, wie erbärmlich es rüberkommt, wenn besonders bei diesem Thema immer nur argumentfrei verunglimpft wird? Nein? Dachte ich mir.
Am 26.01.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "refresher55":
Sie dürfen meine Anmerkungen zu Herrn Fischer gerne argumentativ widerlegen.
Am 26.01.2016 um 21:10 Uhr antwortete der Leser "keats":
Da Ihre Argumente keinen Zusammenhang mit dem Thema haben, eruebrigt sich eine Replik. Sollte aber die Karriere und Person relevant sein, dann gebieten es Transparenz und Vergleichbarkeit, dass Sie uns was über sich und Ihre Karriere erzählen.
Am 26.01.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "aswa":
"Wissen Sie was? Wir wissen es ALLE. Schon lange, ..." ich wusste dass bisher nicht - spricht das jetzt für oder gegen sie?
Am 26.01.2016 um 21:00 Uhr antwortete der Leser "anthropozent":
Ich habe diesen Fall nicht verfolgt - er interessiert mich eigentlich auch nicht -, aber Ihren Ausführungen entnehme ich, dass ein deutsches Gericht die Beurteilung Herrn Fischers durch Herrn Tolksdorf einkassiert hat. Also waren die vorgebrachten Einwände gegen die Beurteilung offenbar berechtigt. Wieso ist Herr Fischer dann "nicht zimperlich", wenn er sein legitimes Recht in Anspruch nimmt und dann auch noch Recht bekommt? Oder ziehen Sie diese Beurteilung aus dem durchaus traurigen Umstand, dass Herr Tolksdorf "ziemlich verbittert" abging? - Über dessen Beweggründe mag ich mir kein Urteil erlauben. Aber wenn ich mir dies erlauben wollte, würde ich mich schon AUCH fragen wollen, warum er Herrn Fischer eine die Karriere und die persönlichen Ziele Herrn Fischers schädigende und juristisch angreifbare Beurteilung unterjubeln wollte.
Am 26.01.2016 um 20:49 Uhr schrieb der Leser "Sanftmut des Zorns":
Hallo Herr Fischer,
danke für den Beitrag. Ich habe da eine Frage, Herr Fischer.
Hier in Leipzig bildet sich gerade eine Bürgerwehr. ( http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Polizei-wa... )
Sie sammelt fleißig Spenden um sich stichsichere Westen, Quarzhandschuhe, etc leisten zu können, die sich sich der kleine besorgte Bürger von seinem ALG II, bzw. seiner Rente scheinbar nicht selber leisten kann. So weit, so unschön. Die Polizei kommentiert das mit einem markigen "Wir werden das nicht dulden!" und dem Hinweis, dass die betreffenden Personen sich selber "am Rande der Legalität" bewegen würden. Soweit, so lächerlich. Der Gründer der Gruppe äußert sich wie folgt dazu: „Niemals lasse ich mich von dem System einschüchtern, niemals!“ (Quelle: s.o.) Frage: Kann ich den Mann jetzt wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung anzeigen? Kann das nur die Staatsanwaltschaft? Das der Mann das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt dürfte er mit seiner Aussage ja zweifelsfrei bewiesen haben. Letztendlich ist das, was der Mann da macht ja nichts anderes, als die Gründung einer SA 2.0.
Am 26.01.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "Unumbrello":
Ich bin zwar nicht Herr Fischer, aber wiso soll jemand nicht sagen dürfen, er lasse sich vom System nicht einschüchtern? Und was haben sie davon wenn sie den Herrn anzeigen?
Am 26.01.2016 um 21:21 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
Weil es hier um das Gewaltmonopol des Staates geht.
"Und was haben sie davon wenn sie den Herrn anzeigen?"
Warten Sie: Was habe ich davon, wenn ich jemanden anzeige, der eine terroristische Vereinigung gründen will? Hmm. Ich glaube, da muss ich länger drüber nachdenken. Warum sollte ich jemanden anzeigen, der sowohl die Gesundheit meiner Freunde als auch die meine gefährdet? Denken Sie mal scharf nach, vielleicht finden Sie die Antwort selber heraus.
Am 26.01.2016 um 22:36 Uhr antwortete der Leser "suchenwi":
Vom "System", also der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sollte sich niemand einschüchtern lassen. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Wir sind der Staat. Wir sind das System...
Am 27.01.2016 um 08:06 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
Ja, die Staatsgewalt. Die Exekutive bleibt aber den dafür vorgesehenen Organen vorbehalten, die haben das Gewaltmonopol. Das ist zum Beispiel die Polizei und nicht der möchtegern SA-Mann von nebenan. Sollte das im Zuge der geistigen Krise der Bevölkerung dieses Landes aufgehoben worden sein, dann habe ich wohl etwas nicht mitbekommen. In diesem Fall müsste ich dann wohl auch ein Waffengeschäft aufsuchen um mich und andere gegen das Pack zu verteidigen. Sie ahnen wo das hinführt?
Am 27.01.2016 um 00:49 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Aus dem Artikel geht hervor, dass die Aktion bereits bekannt ist. Was wollen Sie da noch anzeigen?
Eine Anzeige nützt nur etwas, wenn Sie ein tatsächliches Geschehen schildern können, das den Behörden bisher unbekannt ist.
Am 27.01.2016 um 08:01 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
"Eine Anzeige nützt nur etwas, wenn Sie ein tatsächliches Geschehen schildern können, das den Behörden bisher unbekannt ist."
Nun ja, offensichtlich reagieren die Behörden nicht. Vielleicht kann man sie so zwingen zu handeln. Alternativ könnte ich mich natürlich auch selber bewaffnen um mich vor dem rechten Mob zu schützen, der da durch die Straßen ziehen will. Ich könnte auch eine Bügerwehrabwehr gründen.
Am 26.01.2016 um 20:50 Uhr schrieb der Leser "keats":
Die meisten Leute fürchten sich vor dem NSU nicht, weil der "nur"Ausländer ermordet hat. Ausländer, die von manchen so abgelehnt werden, dass es täglich Angriffe auf Flüchtlingsheime gibt. Verbal verteidigt von Heimatschützern, die von gesetzlichem Notstand und Notwehr schwafeln.
Am 26.01.2016 um 21:11 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
Zitat : In Vorstellung und Definition der "Vereinigung" schwingt noch viel von der "Geheimgesellschaft" mit, nebst ihren Implikationen der Staatsfeindlichkeit und des Umsturzes; sie stammen sozusagen aus den Kindertagen des Staats und wirken in eine Zeit hinein, in der viele über seine Endzeit sprechen.
Zu dem Zitat ist anzumerken, dass es in jedem Staat zu jeder Zeit geheime Vereinigungen gegeben hat und gibt, deren Ziel es ist, staatliches Wissen für sich zu benutzen und privates Wissen dem Staat vorzuenthalten. Die Form und das Ausmaß des ( Um)Sturzes hängt von den Interessen der Vereinigung ab. Nur Narren glauben, dass sich solche Gruppen heutzutage Kartell, Syndikat oder Bande nennen oder über eigene Immobilien verfügen oder sich gar über Aufnahmeriten konstituieren.
Die Geschichte lehrt vielmehr, dass die effektivste Form der Verschwörung der Freundeskreis ist, der diskret wichtige Parlamentsausschüsse steuert, Schlüsselfunktionen in gewissen Ministerien mit hohem Sachmitteletat vergibt und Spenden für die Eroberung von Bundestagsmandate einsammelt. Da hilft man sich einfach gegenseitig, wer könnte dagegen etwas einzuwenden haben? Doch wohl nur irgendwelche Neidhammel, die in Wirklichkeit selbst gerne dazu gehören würden.
Am 26.01.2016 um 21:11 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/dm
Am 26.01.2016 um 21:27 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Diese „Bürgerwehren“ sind einfach eine weitere Erscheinungsform der (Gewalt-)Kriminalität. (Schon die Amtsanmaßung würde ich, sachlich sicher unrichtig, zumindest AUCH als Gewaltphänomen ansehen.)
Mit wachsendem Optimismus lese ich aber, dass es sogar einen eigenen Paragraphen für derlei Allmachtsphantasien gibt. Und mit Spannung erwarte ich folgerichtig, wie demnächst die überfällige rechtliche Verfolgung dieser Haufen einsetzt.
Eine Frage jedoch hätte ich: Sollte (wider Erwarten) diese Verfolgung ausbleiben, könnte ich dann selbst zur Anzeige oder Beschwerde schreiten, wegen Unterlassen der gebotenen Verfolgung?
Und dann noch eine Folgefrage: Wenn ich aus einem solchen Haufen (also wenn die Verfolgung noch nicht die erhofften Früchte getragen hat) angesprochen oder gar angehalten werde, kann ich mich rechtlich dagegen wehren? Wenn mir jemand absichtsvoll den Weg verstellt, dann könnte das ja schon eine Nötigung sein? Bzw: wenn ich mich der Gewalt füge, um situativ Ungemach gegen mich zu vermeiden, kann ich nach dem glücklichen Überstehen der heiklen Situation tätig werden?
Zu Notwehrmassnahmen meinerseits IN einer solchen Begegnungssituation wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht kommen (der physische Apparat hängt mir nur schlaff herab - tauglich nur für symbolische Gesten, ganz untauglich aber für heldische Aktion). Dennoch ergibt sich die (theoretische) Frage, inwieweit ich mich körperlich zur Wehr setzen kann, um den Übergriff des Übergriffigen abzuwehren.
Am 26.01.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Das ist doch so schrecklich von oben herab und hypothetisch gesprochen. In Wirklichkeit sind diese Ansätze von Bürgerwehren sehr mannigfaltig und ein erstaunliches soziales Phänomen. Im Osten Deutschlands dienen sie wohl eher zum Ausleben von Machtphantasien rechter Kreise, in anderen Gebieten, z.B. im Kölner Raum, führen sie erstaunlicher Weise zu einer Solidarisierung zwischen Einheimischen mit oder ohne Migrationshintergrund. Hier wird das "Wir" in Anbetracht einer Gefahr durch "Die" neu definiert. Heinz, Osman und Dragan haben hier zum ersten Mal das Gefühl, das sie hier was "eigenes", "gemeinsames" verteidigen. Hier zu pauschalisieren ist nicht angemessen. Es bestätigt aber die alte Annahme, dass Identitäten erst dann fluide und veränderbar werden, wenn eine äußere Gefahr auftaucht.
Am 26.01.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wieso soll es jemandem erlaubt sein, sein Heimatgefühl durch Verletzung des Gewaltmonopols zu pflegen? Weil Sie (und diejenigen, die Ihnen wichtig sind) nicht in deren Feindbild, an dem sie ihr "Wir" aufrichten, enthalten sind? Bitte seien Sie sich nicht ZU sicher, dass sich das nicht irgendwann ändert.
Dass diese Grüppchen durchaus unterschiedlich gefärbt sein können, das stimmt sicher. Zumindest im Moment noch. Aber wer als selbstbeauftragte Schutztruppe durch die Strassen zieht, der kann sich noch so harmlos geben, es bleibt zumindest die "parallelgesellschaftliche" Kontrollanmaßung.
Am 28.01.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
Alle Fragen von "Kapaster" können wohl mit "ja" beantwortet werden.
Möglicherweise ist eine massenhafte Anzeige sogar sinnvoll ... hätte vielleicht denselben Effekt wie die massenhafte Anzeige von Delikten in der Silvesternacht in Köln, die ja sogar von höchster Stelle ausdrücklich begrüßt worden ist. Und ehe man es sich versieht - schwupps hat man ein Gesetz, dass die Bildung von Bürgerwehren, Scharia-Polizeien etc. unter Strafe stellt. Vielleicht schaffen die das ja auch in weniger als 1 Monat und unser BuMiJustiz kann das für ihn aufgestellte Pressemikrofon 50cm runter schrauben, damit er dort geraden Kopfes hinein sprechen kann, was er wieder einmal Tolles erfunden hat.
Am 26.01.2016 um 21:41 Uhr schrieb der Leser "Trocken":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie beim Thema des Artikels. Danke, die Redaktion/dd
Am 26.01.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "flying jib":
Da empfehle ich mal ganz allgemein einen Blick in den Verfassungsschutzbericht.
Am 26.01.2016 um 21:41 Uhr schrieb der Leser "Trocken":
Es erschreckt, dass ein (vermutlich nicht nur einer) Bundesrichter auf dem linken Auge blind ist. Das ist eine Kontinuität der deutschen Geschichte mit umgedrehten Vorzeichen. Seine Frage "Gibt es irgendwo im Lande eventuell eine unbefugt gegründete, über gefährliche Werkzeuge verfügende Gruppe? Haben wir marodierende, gewaltgeile Haufen von Landsknechten unter uns, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügen und denen unser Staat schleunigst das Handwerk legen sollte? Wie viele Ermittlungsverfahren gibt es gegen ... ?" läßt sich ganz entgegen seinen Absichten beantworten mit "Ja, diese Gruppe nennt sich Antifa und ist schon seit Jahren entsprechend aktiv, ohne Sanktionen fürchten zu müssen." Es gibt erst vereinzelt Ansätze von Bürgerwehren, aber Maas (Chef von Fischer) hat sofort darauf reagiert. Es gibt seit zig Jahren die Antifa, die bekommen sogar Geld von der Familienministerin, aber kein_e Minister_in uind kein_e gewichtige_r Richter_in macht auf den antidemokratischen Charakter dieser Vereinigung aufmerksam.
Am 26.01.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "aswa":
like buttom geht nicht - also hiermit geliked :)
Am 27.01.2016 um 00:31 Uhr antwortete der Leser "XaPi":
Sehr geehrte(r) aswa, zuerst dachte ich "buttom" wäre die englische Bezeichnung für eine krankhafte Veränderung des Gesäßes, konnte mir damit aber keinen Reim auf den Inhalt Ihrer Nachricht machen. "Urban-dictionary" konnte meinen Fehler aufklären, gleichwohl bin ich mir nicht so recht sicher was Sie uns mitteilen möchten. Hochachtungsvoll XaPi
Am 26.01.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "keats":
Die Antifa ist keine Vereinigung als Gesamtgebilde. Es gibt viele Antifagruppen und nicht alle sind gewaltbereit oder gewaltausübend. Das weiss man, wenn man es wissen will.
Am 26.01.2016 um 22:24 Uhr antwortete der Leser "Simplizissimus":
like buttom geht nicht - also hiermit geliked :)
Am 26.01.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "flying jib":
Quatsch, die Antifa wird zentral organisiert vom Antifaministerium. Hier ist der Beweis (S. 91)
http://www.jusos.de/sites/default/files/antragsbuch_2015.pdf
;)
Am 27.01.2016 um 00:26 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Schrieb vor kurzem schon mal jemand in irgendeinem Post, dass die Antifa in Wirklichkeit von der (sehr netten) Familienministerin finanziert wird. Noch nie größeren Blödsinn gelesen. Vielleicht malen Sie noch ein bisschen aus, wie sie auf den Unsinn kommen,damit man's deutlich widerlegen kann!
Am 26.01.2016 um 21:50 Uhr schrieb der Leser "ChepCon":
Hach, wie erstaunlich, dass zu den letzten Ausgaben von Herr Fischers Kolummne die Verfechter der Rechtsstaatlichkeit und der Strafjustiz auf die Barrikaden gehen.
Jetzt jaulen diese auf, weil ihnen ein Jurist geradezu vortrefflich offenbart, was diese mit ihrem Handeln unter juristischen Gesichtspunkten vollführen: einen veritablen Gesetzesverstoss.
Was haben diese Hobby-Frauenrechtler, Gartenzwerg-Verteidiger und Klementine-Anhänger alles in den letzten Wochen alles an Drohgebilden aufgebaut, vom Kulturkampf bis zum bewaffneten Häuserkampf um die Vorherrschaft im Schrebergarten. Alles an gemäßigten Kommentaren wurde abgebügelt mit dem Totschläger der Relativierung.
Nun, wo ein profunder Jurist und toller Kolummnenschreiber ihnen offenbart, dass sie mit ihrem Verhalten auf der Anklagebank landen könnten ist der Aufschrei groß und alles wird in Relation zur gefühlten Bedrohung und dem persönlich empfundenen Staatsversagen gesetzt. Frei nach dem Motto, das läuft unter Notwehrrecht. Auch hierzu kann man den "Relativierern" die Kolummne von Herr Fischer empfehlen, denn dort wurde genau dieses Thema auch schon abgehandelt.
Ich persönlich würde die "Relation" gar nicht mal verteufeln wollen. Nur die Verlogenheit, die sich eben dadurch offenbart, dass, den eigenen "höheren" Zielen folgend alles rechtens ist. Eben auch der Gesetzesverstoss.
Und das sind unsere treuen Gesetzesbürger?
Hoffentlich bricht nicht jeden Morgen der Spiegel, in den ihr schauen müsst!
Am 26.01.2016 um 22:00 Uhr antwortete der Leser "keats":
Auf ZON finde ich mittlerweile weniger bedenklich, was manche Rechtspopulisten schreiben, sondern wie ZON damit umgeht. Auch wenn viele Kommentare gerade noch die Netiquette wahren, muss sich eine Zeitung nicht zur Platform rechter Propaganda machen. Ausser, sie will es.
Am 26.01.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "aswa":
"Jetzt jaulen diese auf, weil ihnen ein Jurist geradezu vortrefflich offenbart, was diese mit ihrem Handeln unter juristischen Gesichtspunkten vollführen: einen veritablen Gesetzesverstoss." gibts eigentlich ausser der Strassenverkehrsordnung und der Schornsteinfegerpflicht noch ein zwingend einzuhaltendes Gesetz in Deutschland?
Am 26.01.2016 um 22:21 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Ich weiß ja nicht, wie Sie es halten. Ich für meinen Teil versuche jeden Tag auf's neue die Gesetze einzuhalten. Unabhängig davon, ob sich andere daran halten.
Oder wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass Mord und Totschlag gerechtfertigt sein könnte, weil der Nachbar gerade seine fünf Kinder umgebracht hat?
Ich halt's lieber mit meiner persönlichen Verantwortung und meinem Bekenntnis zur unserem Rechtsstaat. So fehlbar dieser auch sein mag, worüber sich vortrefflich streiten lässt.
Am 26.01.2016 um 22:42 Uhr antwortete der Leser "suchenwi":
Die StVO wird in Deutschland nicht zwingend eingehalten. Bei der Schornsteinfegerpflicht bin ich mir nicht sicher.
Am 26.01.2016 um 22:20 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Wer von "gefühlter Bedrohung" und "empfundenen Staatsversagen" redet, hat offenbar entweder in den letzten Monaten weder Nachrichten gesehen oder sich schnell an die "neue" Realität gewöhnt. Die normative Kraft des Faktischen lässt grüßen.
Am 26.01.2016 um 22:32 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Meinen Sie jetzt mit "gefühlter Bedrohung" und "empfundenen Staatsversagen" die brennenden Asylunterkünfte, die 350 im Artikel genannten untergetauchten "Rechtsradikalen", die kriminellen Ausländer, die Frauen begrabschen und betatschen und ausrauben, oder was meinen Sie? Werden Sie doch mal konkret, was Sie als "Bedrohung" empfinden! Haben Sie den Test im Artikel durchgeführt? Oder wollen Sie mit Ihrem Kommentar gar nur in eine bestimmte Richtung eine gefühlte Bedrohung schüren? Oder betrachten Sie, meiner Einstellung folgend, alles als gleich bedrohend und hätten gerne, dass wir einem rechtsstaatlichen Verfahren folgend als nach gleichen Maßstäben messen unabhängig von Herkunft, Rasse, Religion?
Unser Rechtssystem kennt einen Straftatbestand und individuelle Schuld. Dazu gibt es definierte strafmildernde oder strafverschärfende Gründe gemäß geltender Gesetze. Diese beinhalten alle keine Gründe der Herkunft, Rasse oder Religion.
Wollen Sie das ändern und ein Herkunfts-, Rassen- und Religionsstrafrecht einführen?
Ja ja, die normative Kraft des Faktischen ... ... ... Wieder so ein Kampfbegriff, der die eigene geforderte Rechtstreue auf das reduziert, was diese dann eben tatsächlich ist: Nichts wert!
Am 26.01.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ihre Beispiele sind ja allesamt richtig, zu ergänzen wäre die Außerachtlassung europäischen und deutschen Asylrechts, die beim Namen zu nennen für manche schon ein Ärgernis, weil dem eigenen Weltbild abträglich, ist. Zu nennen wären weiterhin die sich zuspitzenden Konflikte auf der Straße, wo Antifa und gewaltbereite Rechtsradikale einen Hauch von Weimar verbreiten; die Überlastung und Überforderung der Verwaltung, besonders der Polizei sowie der teils offenbar sogar in dienstlichen Weisungen zu Tage tretende Unwillen, die Bevölkerung mit Straftaten von Flüchtlingen zu konfrontieren. Der Umgang des ör Rundfunks und mancher in amtlicher Eigenschaft handelnden Politiker (Fall Wanka, BVerfG als prominentes Beispiel ) mit der AfD ist auch ein Symptom.
Ich habe nicht vom Straftrecht geredet, und ich teile ihre Ansichten. Nebenbei finde ich aber dass Regelungen zur Beschränkung von Zuwanderung und zur Ausweisung als Gefahrenabwehrrecht nicht mit dem Vorwurf der Kollektivstrafe belegt werden können.
Was die Normativität des Faktischen angeht, so missverstehen sie mich - und wohl auch Jellinek selbst. Ich meinte als Kritik, dass sich in der Flüchtlingskrise wie in der Eurokrise jüngst zeigt, wie schnell man sich an Rechtsbruch gewöhnt und die neue Lage als normativ gewünscht, jedenfalls als "alternativlos" hinnimmt. Es war gerade nicht mein Standpunkt, sich mit Blick auf die Lage für ungebunden zu erklären.
Am 26.01.2016 um 21:52 Uhr schrieb der Leser "vishvakarman":
Uns als Nichtjuristen würde ja vor allem die rechtliche Situation der derzeit Einreisenden interessieren. Man findet unter tausenden Artikeln und Kolumnen und Diskussionsforen kaum handfeste Information, was die Rechtslage angeht. Deshalb poste ich meine Laienfragen einfach mal hier.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt [..]
§ 15 Zurückweisung (1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.
§ 95 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
Und jetzt die Frage: wieso kann eine Bundesregierung offenbar gegen geltendes Recht einfach entscheiden, dass Einreisebestimmungen nicht mehr gelten? Für jede kleinste Gesetztesänderung gibt es doch sonst jahrelange parlamentarische Diskussionen und Gerichtsverfahren.
Ich als Nichtjurist blicke da einfach nicht mehr durch und bin ernsthaft an einer soliden Juristenmeinung interessiert. Ich hoffe dass es anderen auch so geht wie mir und gemeinhin Interesse an handfesten juristischen Informationen besteht. Vielen Dank, Vishvakarman
Am 26.01.2016 um 22:43 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Sie lesen interessanter Weise nur die Tatbestände, die Ihr Meinungsbild scheinbar manifestieren. Die gesetzlichen Regelungen, die all die von Ihnen genannten Tatbestände aufheben, straffrei stellen oder gar einer ministeriellen Sonderbefugnis unterliegen überlesen Sie entweder bewusst oder fahrlässig.
Lesen Sie doch eben diese auch mal. Zum Beispiel in der UN Menschenrechtskonvention, in der Europäischen Menschenrechtscharta, in der Dublin-III Verordnung etc. etc. etc.
Mir persönlich vermitteln Sie den Eindruck, dass Ihre Fragestellungen lediglich Nebelkerzen sind um pseudojuristisch eine Wahrheit in den Raum zu stellen. Aber wenigstens haben Sie gleichzeitig mit Ihrer Fragestellung schon die Wertung getroffen, dass offenbar gegen geltendes Recht einfach entschieden wird.
Damit haben Sie den eigentlichen Zweck Ihres Kommentars auf einfachste Weise offenbart.
Am 26.01.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "vishvakarman":
Hallo ChepCon, vielen Dank für die Ausführungen. Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich weiss auch nicht was ein Tatbestand ist. Daher habe ich auch nicht sofort nach dem Lesen von Par.14 gedacht: Mensch, guck doch mal in die UN Konvention. Ich hätte mich gefreut, so was auch mal in dieser Klarheit von in Medien, Talkshows o.ä. dargelegt zu bekommen. Viele Grüsse Visvhakarman
Am 26.01.2016 um 22:59 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Mal nur als Beispiel:
Eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel oder ohne Pass scheidet aus, wenn der Ausländer bei seiner Einreise um Asyl nachsucht, weil er hierdurch - zur Durchführung des Asylverfahrens - eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG erlangt und damit gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 1 AsylVfG von der Passpflicht des § 3 Abs. 1 AufenthG befreit ist.
Am 26.01.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "vishvakarman":
Vielen Dank für die handfeste juristische Information. Aber dann verstehe ich (jetzt vollkommen unjuristisch) nicht wieso nicht seit Jahrzehnten schon viel mehr Millionen Menschen aus den zahllosen im Krieg oder Bürgerkrieg befindlichen Ländern den Weg zu uns gefunden haben. z.B. einzelne Somalis leben in Europa in Frieden und Sicherheit. weitere ca. 7 Millionen leben in Somalia ohne Rechtstaat und ohne Rechtsicherheit. Im Kongo (80 Mio Einwohner) herrschen Zustände wie in Europa zur Zeit des 30jährigen Kriegs. Was hält diese Menschen davon ab zu uns zu kommen? Dieser Gedanke ist vollkommen unironisch geäussert, weil ich Ironie z.B. von Thomas Fischer bei diesem ganzen Thema ziemlich fehl am Platz finde.
Am 26.01.2016 um 23:54 Uhr antwortete der Leser "ChepCon":
Ich persönlich kann die Situation in Somalia nicht beurteilen. Aber die gleiche Frage ließe sich richten an Syrer, die weiterhin in zerbombten Städten in Syrien bleiben.
Ich kann dies nicht beurteilen, was die Menschen bewegt trotz allem in solchen Verhältnissen ein Dasein zu führen. Heimatverbundenheit? Familienverbund? Schicksalsergebenheit? Hoffnung auf Besserung? Die eigene kleine "Glücksinsel" und das Ausblenden von allem was dies berühren oder zerstören könnte?
Ich war vor gut zwei Jahrzehnten mal im tiefsten Sibirien. Dort herrschte trostlose Perspektivlosigkeit, Armut und Verzweiflung. Trotz dessen hatten sich die Menschen eine eigene Welt geschaffen und sich mit den Repressionen der Staatsmacht arrangiert, ihr eigenes "Ökosystem" der Eigenversorgung auf niedrigstem Level geschaffen und ihre Familien- und Freundesbande in tiefster Innigkeit gelebt. Sie hatten ein Freude am Leben, die für mich nicht nachvollziehbar war.
Am 27.01.2016 um 01:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Dazu gibt es eine recht einfache Antwort: Mit einem Vertrag, genannt Dublin III, hatte sich Deutschland jahrelang in eine günstige Insellage gebracht, die es Asylbewerbern so gut wie unmöglich machte, die deutsche Grenze zu erreichen bzw als Asylbewerber anerkannt zu werden. Dies hatte man damit erfolgreich auf die Griechen und Italiener abgeschoben.
Am 26.01.2016 um 21:52 Uhr schrieb der Leser "vishvakarman":
Uns als Nichtjuristen würde ja vor allem die rechtliche Situation der derzeit Einreisenden interessieren. Man findet unter tausenden Artikeln und Kolumnen und Diskussionsforen kaum handfeste Information, was die Rechtslage angeht. Deshalb poste ich meine Laienfragen einfach mal hier.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt [..]
§ 15 Zurückweisung (1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.
§ 95 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
Und jetzt die Frage: wieso kann eine Bundesregierung offenbar gegen geltendes Recht einfach entscheiden, dass Einreisebestimmungen nicht mehr gelten? Für jede kleinste Gesetztesänderung gibt es doch sonst jahrelange parlamentarische Diskussionen und Gerichtsverfahren.
Ich als Nichtjurist blicke da einfach nicht mehr durch und bin ernsthaft an einer soliden Juristenmeinung interessiert. Ich hoffe dass es Anderen auch so geht wie mir und gemeinhin Interesse an handfesten juristischen Informationen besteht. Vielen Dank im Voraus, Vishvakarman
Am 26.01.2016 um 22:02 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Ojojoj, jetzt haben Sie aber die große Keule ausgepackt. Ich als kleiner Jurist, der seit Monaten über diese Frage grübelt und mit vielen Kollegen darüber gesprochen hat, sage folgendes dazu: Es gibt schlicht keine rechtliche Grundlage für diese Geschehnisse. Die Länder weisen ihre Polizisten mit fadenscheinigen Begründungen zur Nichtverfolgung von Offizialdelikten an, sprechen von "Einladungen" (Schleßwig-Holstein) oder von einer Ermächtigung "sui generis" (Hamburg) durch die Bundeskanzlerin.
Hier gilt weder die grundgesetzliche Maßgabe von "Recht und Gesetz" für staatliches Handeln noch der Parlamentsvorbehalt etwas. Carl Schmitt würde postmortal jubeln. Damit wäre bewiesen, wer in einem Staat souverän ist, nämlich die Exekutive, da sie einen faktischen Ausnahmezustand schaffen kann, ohne das dies überhaupt jemand merkt.
Am 26.01.2016 um 22:05 Uhr antwortete der Leser "ParisLodron":
Sie glauben ja nicht allen Ernstes, dass man Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen kann, nur weil sie auf der Flucht ihren Reisepass oder Passersatz verloren haben? Was ist, wenn die Flüchtlinge vor ihrer Flucht weder Reisepass noch Passersatz besessen haben? Anders verhält es sich, wenn jemand nachweisbar falsche Angaben macht und aus keinem Land kommt, in dem im Verfolgung etc. droht. Deutschland muss daher alle Flüchtlinge aufnehmen, die einen Asylantrag stellen und aus einem Land kommen, in dem ihnen Verfolgung etc. droht.
Am 26.01.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Ich habe nicht darüber geredet was man kann oder nicht. Ich spreche von einer rechtlichen Bewertung.
Die einzige rechtlich einwandfreie rechtliche Vorgehensweise wäre gewesen im September zuerst im Eilverfahren das Kabinett zusammenzurufen und dann das Parlament, um alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen temporär oder dauerhaft auszusetzen, die einer unregistrierten Einreise von Menschen entgegenstehen. Zumindest hätte dies ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich nachgeholt werden müssen, wenn man sich schon auf einen humanitären Notstand beruft. Aber ein Notstand, der mittlerweile schon 5 Monate dauert, ist aus juristischer Sicht ein Witz.
Am 26.01.2016 um 22:20 Uhr antwortete der Leser "ParisLodron":
Lieber Demosthenes333! Meine Antwort war zwar nicht an Sie gerichtet, aber Sie vergessen, dass hier auch Unionsrecht anzuwenden ist. Solange die Schengengrenze nicht gänzlich dicht ist, kann man nicht von Griechenland verlangen Millionen an Flüchtlingen aufzunehmen. Da wird Deutschland wohl nichts übrigbleiben, als die Flüchtlinge aufzunehmen. Gibt es Europäische Solidarität, so wird das Problem europaweit gelöst, gibt es sie nicht, so bedeutet das das Ende von Schengen und damit auch das Ende des europäischen Integrationsprozesses.
Am 26.01.2016 um 22:30 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Das Unionsrecht hat gar nichts damit zu tun. Den Leuten ist nicht bewusst, wie strikt das deutsche Ausländerrecht ist. Ich musste einmal miterleben, dass ein ansonsten unbescholtener ausländischer Bürger ohne mit der Wimper zu zucken zu 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, weil er seinen türkischen Pass nicht rechtzeitig verlängert hat und 4 Monate ohne "gültige" Ausweispapiere unterwegs war, dies ist nämlich in Deutschland eine "Straftat". Der gute Mann sitzt wahrscheinlich jetzt irgendwo zu Hause und schaut im Fernsehen, wie massenhaft Nordafrikaner durch das Land tingeln, ohne! Asyl beantragt zu haben oder sich registrieren zu lassen. Und die Polizei wird angewiesen, diese Fälle nicht zu verfolgen?
Was denkt dieser Mensch wohl jetzt über den deutschen Rechtsstaat?
Am 26.01.2016 um 22:46 Uhr antwortete der Leser "im Nebel":
Zur Antwort auf Nr. 4 und zu Ihrer Aussage, "Das Unionsrecht hat gar nichts damit zu tun" empfehle ich diese Ausarbeitung: https://fragdenstaat.de/files/foi/30800/obergrenze-153-15.pdf Insbesondere fürJuristen wie mich, die weder in ihrer Ausbildung noch in ihrem beruflichen Alltag mit dem gesamten Unionsrecht konfrontiert waren und sind war es eine lohnende Lektüre.
Am 26.01.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Diese Ausarbeitung hat nichts mit der von mit angesprochenen Thematik zu tun. Es gibt Straftatbestände, die sich mit unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt befassen. Es handelt sich hierbei um Offizialdelikte, d.h. wenn Strafverfolgungsbehörden mit der Nase darauf stoßen, müssen sie dieser Sache nachgehen (Erfassen, Aufnehmen, Akte anlegen etc.). Was daraus wird, haben die Staatsanwaltschaft (z.B. Einstellung) und letztendlich die Gerichte zu entscheiden, dort muss nämlich geklärt werden, ob der Sachverhalt strafwürdig ist.
Die juristische Frage hier aber lautet: Können Obere Polizeibehörden anordnen, dass Polizisten generell! diese Sachen nicht verfolgen? Wenn sie im juristischen Staatsexamen hier mit "Unionsrecht" gekommen wären, hätte das die Prüfer sicherlich amüsiert ;-)
Am 27.01.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
"Es handelt sich hierbei um Offizialdelikte, d.h. wenn Strafverfolgungsbehörden mit der Nase darauf stoßen, müssen sie dieser Sache nachgehen "
Gute Idee. Gefällt mir. Lassen wir das die Strafverfolgungsbehörden regeln. Eine Million Fälle. Jeden Tag ein paar dazu. Bis die abgearbeitet sind, die Gerichte über jeden Fall individuell nach rechtsstaatlichen Kriterien geurteilt haben, sind die Bösewichter und vermutlich auch deren Enkel längst verstorben. Solange also die Leute auf ihre Prozesse warten, bekommen sie ein Kost und Logis und eine Arbeitserlaubnis. Ja, mir gefällt diese Idee! Lasst da mal die Strafverfolgungsbehörden ran!
Am 26.01.2016 um 22:58 Uhr antwortete der Leser "vishvakarman":
Das ist ein Problem im IE11, man sieht nicht ob der Kommentar erfolgreich gepostet wurde.
Am 26.01.2016 um 23:19 Uhr antwortete der Leser "Demosthenes333":
Ich rede doch nicht von Obergrenzen, auch nicht von der Frage der Abweisung oder Aufnahme.
Die Sache ist im Gegensatz zu diesen Fragen juristisch relativ simpel. Es gibt Strafgesetze in Deutschland, die sich mit der Frage der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthalts befassen. Diese stellen sogenannte Offizialdelikte dar, d.h. Strafverfolgungsbehörden müssen diesen Sachverhalten nachgehen, wenn sie mit der Nase drauf stoßen. Aufnehmen, Erfassen, Akte anlegen etc.
Nun wurden aber Polizisten auf breiter Basis von übergeordneten Behörden angewiesen, diesen Sachverhalten nicht nachzugehen, und zwar nicht im Einzelfall nach Gutdünken, sondern generell. Unionsrecht kann aber keine innerstaatlichen Strafgesetze außer Kraft setzen. Deshalb hat es nichts damit zu tun. Die Staatsanwaltschaft hat darüber zu entscheiden, ob sie dieses Verfahren einstellt (z.B. bei laufenden Asylverfahren) oder weiterverfolgt (z.B. bei Leuten, die ohne je die Absicht gehabt zu haben, Asyl zu beantragen, zu völlig anderen Zwecken hier illegal eingereist sind). Hierin liegt der Skandal, und nicht in der Frage wer Asyl- oder Flüchtlingsstatus genießt.
Am 26.01.2016 um 22:27 Uhr antwortete der Leser "vishvakarman":
Vielen Dank für diese Einschätzung! Das schlimme Gefühl dass wir rechtlich in einer Schwebesituation sind verstärkt sich hierduch leider, zumal dieser Aspekt in keinem Fernseh- oder sonstigen Medienbericht auch nur der Erwähnung wert gefunden worden wäre.
Am 26.01.2016 um 22:36 Uhr antwortete der Leser "vishvakarman":
Hallo ParisLodron, da müsste ich jetzt aber mal nachfragen: 1) wo steht das? welcher der in paragraph 14 erwähnten paragraphen relativiert den 14.1?
2)"Anders verhält es sich, wenn jemand nachweisbar falsche Angaben macht und aus keinem Land kommt, in dem im Verfolgung etc. droht."
Was ist denn dann mit den marokkanischen und algerischen Staatsangehörigen? Die würden dann ja weder unter die Flüchtlingkategorie noch unter die Willkommenskultur fallen. Trotzdem halten sie sich laut einigen Zeitungsberichten seit Monaten und vielleicht Jahren illegal in Deutschland auf, und manche begehen Straftaten. Wäre hier nicht auch ohne Straftat Par.95 anwendbar?
Vielen Dank für ihre Einschätzungen Vishvakarman
Am 28.01.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
"Ich als Nichtjurist blicke da einfach nicht mehr durch und bin ernsthaft an einer soliden Juristenmeinung interessiert."
Na ja, ich bin da nicht so ganz sicher, dass das wahr ist ...
Am 26.01.2016 um 21:56 Uhr schrieb der Leser "nOrTrOn":
“Bürgerwehr“ ist ein unglücklich gewählter Name. Aber gegen einen ehrenamtlichen Sicherheitsdienst mit freiwillig engagierten Bürgern ist im Prinzip nichts einzuwenden. Auch die Krankenkassen werden entlastet, wenn aufgrund der abendlichen Spaziergänge und gemeinschaftlichem Gassi-Gehen an frischer Luft die Fitness der Beteiligten bisher ungeahnte Höhen erklimmt.
Am 26.01.2016 um 22:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Spaziergang" sollte nachträglich als zweites Unwort des Jahres gekürt werden.
Am 27.01.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
"Aber gegen einen ehrenamtlichen Sicherheitsdienst mit freiwillig engagierten Bürgern ist im Prinzip nichts einzuwenden."
Doch. Schon. Insbesondere dann, wenn es um gewaltbereite Nazis geht.
Am 27.01.2016 um 15:45 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Sie verwechseln ehrenamtlich mit eigenmächtig. Im Untergrund gibt es weder Amt noch Ehrenamt.
Am 27.01.2016 um 00:00 Uhr schrieb der Leser "Tante Jolesch":
Da ich weiß, dass TF meine Gedichte nicht schätzt, erlaube ich mir, zum Thema seiner heutigen Kolumne das Gedicht eines großen deutschen und jüdischen Spötters zu zitieren:
"Wir Bürgermeister und Senat, Wir haben folgendes Mandat Stadtväterlichst an alle Klassen Der treuen Bürgerschaft erlassen.
Ausländer, Fremde, sind es meist, Die unter uns gesät den Geist Der Rebellion. Dergleichen Sünder, Gottlob! sind selten Landeskinder.
Auch Gottesleugner sind es meist; Wer sich von seinem Gotte reißt, Wird endlich auch abtrünnig werden Von seinen irdischen Behörden.
Der Obrigkeit gehorchen, ist Die erste Pflicht für Jud und Christ. Es schließe jeder seine Bude Sobald es dunkelt, Christ und Jude.
Wo ihrer drei beisammen stehn, Da soll man auseinander gehn. Des Nachts soll niemand auf den Gassen Sich ohne Leuchte sehen lassen.
Es liefre seine Waffen aus Ein jeder in dem Gildenhaus; Auch Munition von jeder Sorte Wird deponiert am selben Orte.
Wer auf der Straße räsoniert, Wird unverzüglich füsiliert; Das Räsonieren durch Gebärden Soll gleichfalls hart bestrafet werden.
Vertrauet Eurem Magistrat, Der fromm und liebend schützt den Staat Durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es, stets das Maul zu halten." (Heinrich Heine)
Insbesondere die Beachtung und konsequente Umsetzung des vorletzten Absatzes dürfte alle aktuellen Probleme in Deutschland lösen
meint Tante Jolesch,
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Füsilieren hintanstellend (Not kennt kein Gebot).
Am 27.01.2016 um 01:02 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
So ein ironischer Schlingel, dieser H.H. Allerdings haben wir seitdem doch ein paar nicht unwesentliche Instrumente dazubekommen (erkämpft kann man es leider nicht wirklich nennen), die den hemmungslosen Übergriff des Staates auf den Bürger einschränken.
Da das aktuelle Thema die trostlosen, marodierenden "Schutz"bürger sind, finde ich es zudem etwas irritierend, hier den Dichter für etwas zu bemühen, das er doch eher angewidert verspottet hätte. Aber so haben Sie es vermutlich auch nicht gemeint.
Am 27.01.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Dieses Tante Jolesch kam mir gleich spanisch vor. Sie gehört in Wirklichkeit einer in dem Artikel angesprochenen Geheimgesellschaft an, die sich zum Ziel gesetzt hat, Thomas Fischer zu schaden. Durch penetrantes Abschreiben von Witzen und Gedichten soll der Eindruck entstehen, Fischer sei am Ende selbst ein Plagiator. Bewiesen wird das dadurch, dass das Gedicht mehr als 1500 Zeichen hat. Sehr verdächtig......
Am 27.01.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrter italienischer Inspektor,
was für ein inhaltlich unzutreffender und außerdem uncharmanter Kommentar.
Die Tante Jolesch "spanisch" oder gar einer "Geheimgesellschaft" mit Schädigungsabsicht zugehörig?
Da kann ich ja nur nachsichtig schmunzeln.
Ich gehöre zu einer aus Ungarn stammenden Industriellenfamilie, die lange Zeit in einer der deutschen Sprachinseln Mährens ansässig war, dort zu beträchtlichem Wohlstand gelangte, jedoch als Folge der Machenschaften eines österreichischen Gefreiten ihre Heimat verlassen musste
(der Hindenburg hat bei seinem Spruch vom "böhmischen Gefreiten" schlicht Braunau in Nordböhmen mit Braunau am Inn verwechselt!).
"Penetrare" bedeutet übrigens "durchdringen"; das muss ein Italiener wissen!
Und falls mein "Zitieren"
(das sagen charmante Italiener statt "Abschreiben")
deutschen Kulturguts Sie durchdringt, ist das für einen Migrant aus dem Land, wo die Zitronen gedeihen, aber auch so ein Ganew wie der Silvio Berlusconi, ja gerade der Zweck der Übung.
TF ein Plagiator, nie und nimmer! Mehr sprühende, um nicht zu sagen "überschäumende" Originalität geht gar nicht!!!
Und die angeblich mehr als 1500 Zeichen? Da haben Sie sich schlicht verzählt. Also hurtig noch mal nachgezählt!
Last not least:
Hat Ihnen der Melamed im Cheder nicht beigebracht, dass man respektvoll zuhören und anschließend schweigen soll, wenn alte Leute reden?
Also: Hasta luego, tengo prisa!
Ihre etwas verstimmte angeblich spanische alte Tante Jolesch
Am 29.01.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Das kommt auf die Bewertung von Leerzeichen an. Wenn Sie verstimmt sein sollten und nicht in Wirklichkeit jeden Morgen gut gelaunt ab 7.30 Uhr hinter der Wursttheke Ihres mährischen Ehemannes Lyoner verscherbeln, dann empfehle ich die Anschaffung eines Reinharmoniums. Damit können sie dann Harmonie üben. Auf Dauer ist nämlich das Lesen von Kongenialität beanspruchender Kommentiererei, die fremde Gedanken ungestüm verwurstet, sehr anstrengend. Siehe das Sonett von Tf vor ein paar Monaten. Das Heine Gedicht ist gleich wohl sehr schön.
Am 29.01.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrter Inspektor,
Sie teilen uns mit
"Auf Dauer ist nämlich das Lesen von Kongenialität beanspruchender Kommentiererei, die fremde Gedanken ungestüm verwurstet, sehr anstrengend."
Das beeindruckt und überrascht mich. Denn so viel Selbstkritik hätte ich Ihnen nicht zugetraut. Ich schließe mit einem ermunternden
Weiter so!
Ihre Tante Jolesch, die zurück an die Wursttheke muss!
p.s.: muss es nicht statt "Reinharmonium" korrekt "Reimharmonium" heißen?
pps: den Ehemann deckt seit Langem die kühle Erde (leider)
ppps: zu den Sonetten von TF hat doch bereits der große Robert Gernhardt (auch ihn vermisse ich sehr) alles Erforderliche gesagt, einfach mal googeln!
pppps: wenn auch ich in voraussichtlich nicht allzu ferner Zukunft in der Hölle braten muss, werde ich dem hochverehrten Heinrich Heine dort Ihre lobenden Worte ausrichten
Am 27.01.2016 um 06:04 Uhr antwortete der Leser "Clw1":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bemühen Sie sich um eine angemessene Wortwahl. Die Redaktion/sq
Am 27.01.2016 um 00:58 Uhr schrieb der Leser "TheRealHuba":
Organisierte Banden gibt es doch nicht erst seit gestern. Und auch nicht seit letztem Jahr. Die Ursachen für diese Entwicklungen liegen schon viel weiter zurück, nämlich bereits zur Zeit des Mauerfalls vor über 25 Jahren; und mit dem eisernen Bestreben der Herrschaften ein Utopia, ähm , Europa aufzubauen, in dem alle friedlich und zufrieden miteinander leben...
Am 27.01.2016 um 01:05 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da Sie jetzt diesen Kommentar zur Kolumne glücklich verfasst haben, hindert Sie ja nichts mehr daran, diese tatsächlich zu lesen.
Am 27.01.2016 um 01:00 Uhr schrieb der Leser "TheRealHuba":
Organisierte Banden gibt es doch nicht erst seit gestern. Und auch nicht seit letztem Jahr. Die Ursachen für diese Entwicklungen liegen schon viel weiter zurück, nämlich bereits zur Zeit des Mauerfalls vor über 25 Jahren; und mit dem eisernen Bestreben der Herrschaften ein Utopia, ähm , Europa aufzubauen, in dem alle friedlich und zufrieden miteinander leben...
Am 27.01.2016 um 03:53 Uhr schrieb der Leser "Redukteur":
"Wenn mich nicht alles täuscht, besteht in der deutschen Bevölkerung derzeit keine kollektive Angst vor dem NSU. Vor der RAF hingegen bestand große Angst."
Auch Juristen sollten bei ihren Leisten bleiben und sich nicht als Angstdeuter, Volkspsychologen etc. versuchen. Fremdheit - Staatsnähe ... Dünn, sehr dünn, geradezu durchsichtig (zumal staatliche / mediale Angstssteuerung ausgeblndet bleibt). Wie hätte die Bevölkerung sich vor dem NSU fürchten sollen, wenn dessen Tatschaft und die zusammenhängende Tatserie ihr erst im Nachhinein, nach dessen Finalisierung, bekannt (gemacht?) wurden? Die Taten der RAF haben Millionen "live" mitbekommen, nebst "Absenderangabe" und Androhung weiterer Taten. Doch selbst das aktuelle vermutliche "Aufflackern" der RAF rief keine Angst im Volke wieder hervor.
350 mutmaßliche - aber sorry Herr Fischer, da müssten wir uns auch vor 1100 gewaltbereiten Islamisten in der EU oder gar 2000 in Deutschland (http://www.zeit.de/politik/2014-06/Polizeigewerkschaft-Islamisten) fürchten, zumal die wohl Gruppe im Sinne Ihrer Ausführungen und damit ein taugliches Beispiel sind.
Aber es ist unbestritten schwer, den Volk beizubiegen, was es fürchten soll und darf und was nicht. Da helfen auch dünnhäutige Reaktionen (s. 4.1) nichts.
Am 27.01.2016 um 15:40 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Vielleicht haben Sie es nicht mitbekommen, aber gegen Islamisten wird auch - in deutschland wie in der EU - ermittelt.
Am 27.01.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "Redukteur":
Vielleicht haben Sie es nicht mitbekommen, aber gegen so gegen Angehörige si ziemlich aller Tätergruppen wird auch ermittelt. Machen deren Straftaten dann weniger Angst?
Am 27.01.2016 um 06:06 Uhr schrieb der Leser "Clw1":
Dschungedi - hier ist ja was los ...
Am 27.01.2016 um 07:06 Uhr schrieb der Leser "Baukerl":
Samma ma so, diese BRD hat aus Unterwürfigkeit gegenüber ihrer Geschichte das Appeasement zur Staatsreligion gemacht. Sie ist Rechtsnachfolger seit 1918. Die BRD will nur noch satt und zufrieden sein. Ihre Arbeitskraft ist ungeheuerlich, die Arbeitseffek-tivität beängstigend. Der Export von 1,15 Billionen spricht für sich. Es ist angemessen, dass die BRD jährlich einige hundert Milliarden verschenkt bzw. verschenken muss, um die Sorgen der Welt über D. zu besänftigen (sinngemäß, Josef Fischer MdÄ a.D.). Die Einwanderer wollen nicht auf die Sendung warten, sie reisen ihr entgegen. Der Erfolg ist fast sicher. Denn, egal wie das Verfahren ausgeht: Nimm Dich kein Staat zurück, bleibste hier, garantiert! Fragen Sie den Autoren Fischer.
Am 27.01.2016 um 07:15 Uhr schrieb der Leser "Baukerl":
Ergänzung: Wenn DU Deine Umwelt verstehen willst, die Dein Schicksal macht, lese: DAN DINER "Versiegelte Zeit", Abdel Samad "Der islam. Faschismus" und "Selbstbehauptung des Rechtsstaates", OTTO DEPENHEUER. Vergiss ungebildete Journalisten, die passten ihre Meinung seit Jahren letztlich der Meinung der starken Kanzlerin an. Warum? Weil die --über die Herausgeber und Intendanten-- alle Karrieren bestimmen kann. Von wegen Freiheit ! Ein totalitärer Staat hat diese Umwege nicht nötig, der Bürger weiss, wer der Feind ist.
Am 27.01.2016 um 08:02 Uhr schrieb Autor Thomas Fischer:
Liebe Kommentatoren: Nächste Woche schreibe ich über Zwetschgenkuchen und (nein, nicht Milchkaffee, sondern) deutsches Mineralwasser. Mal sehen, wie Sie da den Bogen zur Einwanderungsflut hinkriegen. TF
Am 27.01.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Lieber Herr Fischer,
nichts leichter als das. Schon letzten September haben diese Horden meinen Garten geplündert und sämtliche Zwetschgen gestohlen. Es wird nie mehr Zwetschgenkuchen mit eigenen heimischen Früchten geben, denn schließlich sind seit September noch viel mehr dieser ungebildeten, kriminellen Subjekte ins Land gekommen. Ich bin sicher als nächstes vergiften die auch noch unsere Brunnen, dann ist es auch vorbei mit dem über Jahrtausende in unseren deutschen Gebirgen gespeichertem deutschem Wasser. Das kann so nicht weiter gehen. Wir müssen jetzt unser Wasser und unsere Zwetschgen schützen!!! Der Staat versagt hier völlig!!!
UM P.S.: Mal schauen wer dann nächste Woche noch mehr Phantasie hat.
Am 27.01.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
Lieber Herr Fischer,
da geben Sie aber selbst mal wieder ein Paradebeispiel für Ihre Realitätsferne.
In Sachen Zwetschgenkuchen braucht es keinen Bogen zur Einwanderungsflut und spätestens da hört bei mir der Spaß auf!
Beim Wanderurlaub im letzten Herbst kamen wir zur besten Milch-Kaffe-Zeit bei der Berghütte an und lasen auf der Kreidetafel zweisprachig Schwarz auf Weiß
Heute im Angebot Je ein Stück Datteldatschi oder Baklava inkl. wahlweise Tee oder Ayran 4,50 €
Auf unsere zaghafte Nachfrage beim Hüttenwirt - ich freute mich auf meinen Lieblingskuchen - bekamen wir nur die unwirsche Antwort: "Zwetschgendatschi ist aus!"
Ja, es steht zu befürchten, dass es im wahrsten Wortsinn "Aus" ist und das nicht nur mit dem Zwetschgenkuchen. Im nächsten Herbst rechne ich da oben mit der Kopftuch-Pflicht und werde sicher schief angeguckt, wenn ich um eine Speisekarte mit deutscher Übersetzung bitte.
Am 27.01.2016 um 10:30 Uhr antwortete der Leser "musician1978":
Ihr Beispiel veranschaulicht, dass der Hüttenwirt offenbar oben auf seinem Berg keine Ängste vor "Überfremdung" hat. Es mag auch daran liegen, dass er es dort oben einfach gewohnt ist und es ihm einerlei sein darf, ob der stete Strom aus fremden Großstadtbewohnern, Landeiern oder Ausländern besteht, die sein Idyll betreten.
Am 27.01.2016 um 10:41 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Schockierend !
Ich hab´s gewusst: Der eingewanderte Muselmane (pers. musalman) auch: Özlan Ötzi, besetzt die Komfortzonen des Auffaltungsgebirges Alpen- hackt den letzten Pflaumenbaum in kleine Scheite um damit das Feuer unter die unchristlich eingeschleppte Dattel zu legen. Die seit Jahrtausenden heimische Kulturbohne Kaffee´ wird bis zur Unkenntlichkeit mit Hunnentee verwässert !
P.S. : Wer sollte Sie Ausverkaufopfer auch verstehen, wenn Sie in feinstem Bildungshochdeutsch eine Speisekarte (deutsch übersetzte Fassung) verlangten ?
Wirklich schlimm, schlimm, schlimm....... Das Ende ist Nahe
(Am30.Mai-ist der Weltuntergang - Wir leben nicht mehr lang- Wir leben nicht mehr lang) ;)
Am 27.01.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Werter "Womanizer", sorry, ich korrigiere "Humanizer",
Ihr Kommentar spricht mir aus der Seele
(wegen "der Untergang des Abendlandes ... " und so).
Ein kleiner Wemutstropfen:
Wir deutschen Bildungsbürger müssen auch die deutsche Sprachkultur hegen und pflegen:
Es heißt "Speisenkarte" (Plural), weil fast immer mehrere Gaumenfreuden draufstehen, nicht "Speisekarte" (Singular), denn das Druckwerk wollen Sie ja hoffentlich nicht "verspeisen"
meint philologisch kleinkrämerisch
die Tante Jolesch
Am 27.01.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Werte Tante Jolesch,
ich zeige seit Jahren mit hartem Herz, selbst mit leerem Magen jener Gastronomie die kalte Schulter, die es auch nur wagte mir eine "Speisekarte" , statt einer "Speisenkarte" vorzulegen, also geschätzte 99,99987 % der Gastronomina (kleiner Scherz 1) im deutschsprachigen Raum.
Ich belasse es dann meistens dabei, mich mit dem Blick in die Getränkkarte (kleiner Scherz 2) über die entgangenen Köstlichkeiten- wie: "Dattel an Pflaumen/Zwetschgen Fantasie unter Kaffee-Tee-Schaum"- hinweg zu trösten.
;))
Am 27.01.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
Beim Zeus... Mir schwant, die Flüchtlingswelle ist der Fluch der "Dattelpflaume (Diospyros, griech. Diòs pyrós = Weizen des Zeus)... Der Mensch durfte nicht trennen, was die Götter einst zusammengefügt haben.
Und jetzt haben wir den (Obst-)Salat!
Am 27.01.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Tja, von Zeus zur christlichen Dreifaltigkeit ist dann auch nicht mehr weit (1. Vatikanisches Konzil und so). ;) So ist Herrn Fischers Annahme der Zwetschgen-Kuchen sei vermutlich untauglich für einen Bogen, eine Beschreibung von Flucht/Migration/Kultur - dank Ihres Reiseberichts/Beitrags - gut widerlegt.
Ja hätten die Kreuzfahrer neulich mal lieber die gute, alte Pflaume in Damaskus gelassen und nicht nach Griechenland und Italien verschifft (?) - hätten es die Sarrazins- pardon Sarazenen etwas später besorgt - bis in die letzte alpenländische Berghütte.
;D
Am 27.01.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
:-)))))
Was Dagobert_ohne_Gold erleben musste sowie seine Prognose bzgl. Deutschen Wassers, das ist aber auch nicht ohne...
Bin jetzt gespannt wie ein Flitzebogen auf Herrn Fischers Zwetschgenkuchen/deutsches Mineralwasser-Kolumne.
Hoffe sehr, er nutzt diese einmalige Gelegenheit - auch wenn er ja nur selten und äußerst ungern den roten Faden thematisch verlässt- um tüchtig mit dem Mythos "Kein Wasser auf Steinobst trinken" ins Gericht zu gehen...
Am 27.01.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
P.S. : Realität und so
Teil(chen) 1
Ausgangsfrage: Wie ist der Bogen Zwetschgenkuchen/Einwanderungsflut zu schaffen ?
Die Echte Zwetschge (Prunus domestica subsp. domestica) ist eine Unterart der Pflaume (Prunus domestica).
Pflaumen gehören mit zu den ältesten Kulturobstsorten. Sie sollen schon in der Jungsteinzeit gegessen worden sein, wie Funde bei Pfahlbauten zeigen. Damals handelte es sich allerdings um eingebürgerte oder heimische Wildpflanzen, nicht um die saftigen Sorten unserer Zeit. Über die Herkunft der Pflaume gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sie stammt wahrscheinlich aus dem nördlichen Kaukasus oder dem Altaigebiet in Sibirien, wo es noch heute zahlreiche Wildpflanzen gibt. Man vermutet, dass unsere Hauspflaume eine natürliche Kreuzung zwischen der Schlehe und der Kirschpflaume ist. Sie wird seit über 2500 Jahren in Griechenland kultiviert, man vermutet aber, dass sie bereits vor etwa 5000 Jahren in primitiver Form angebaut wurde.
Kreuzfahrer brachten die Pflaume von "Damaskus" nach Italien und Griechenland.
http://lexikon.huettenhilfe.de/obst/pflaume.html
Zum Backen/Ofen/Feuer trage ich für Sie in Teil 2 noch schockierendes nach.
Am 27.01.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
- Teil Realität und so
(...)Der bisher älteste, hinreichend gesicherte Befund ist etwa 790.000 Jahre alt. In Israel wurde bei Gesher Benot Ya´aqov eine dem Homo Erectus zugeordnete Feuerstelle gefunden.1 Der Nachweis wird über verbrannte Steinartefakte und menschliche Nahrungsreste erbracht.2 Eine Untersuchung von über 23000 Samen und Fruchtresten sowie 50000 Holzstücken an der Fundstelle ergab, dass nur 2% der Holz- und Feuersteinstücke verbrannt waren. Damit kann mit großer Sicherheit eine Feuerstelle belegt und ein natürliches Feuer oder Blitzschlag ausgeschlossen werden. Als weiteres Indiz für Feuernutzung wird die Besiedlung des nordalpinen Europas im Eiszeitalter betrachtet. Ohne Feuer wäre es über sehr lange Zeiträume schlichtweg zu kalt gewesen, um zu überleben.
Feuerbewahrung
Einen zwar sehr jungen, dennoch hochinteressanten Nachweis der Feuerbewahrung finden wir bei der Gletschermumie vom Hauslabjoch, „Ötzi“ genannt. Er führte ein Birkenrindengefäß mit sich, in dem er glühende Holzkohle, zur Isolation in frisch gepflückte Blätter gepackt, aufbewahrte. 3 Damit war er jederzeit in der Lage, ein Feuer zu entfachen.(...)
http://www.steinzeitwissen.de/feuer/geschichte-des-feuers
Um mit Ihren Vorfahren aus Südafrika zu sprechen : Uga Uga ;))
Am 27.01.2016 um 11:39 Uhr antwortete der Leser "Hannah Shoshana":
Noch nie von der Dattelmafia gehört? Die planen die Halalisierung des Abendlandes. Stellen Sie sich schon mal ein auf Datteldatschi, Bulgurschnitte. SchweineBauern sollten sich langsam über Aufzucht und Pflege von Lamm und Kamel informieren.
Am 27.01.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
Was heißt die Dattelmafia plant die Halalisierung des Abendlandes. Die Halalisierung ist schon seit Jahren in vollem Gange. Bisher gibt es die Halal Gummibärchen offiziel nur beim Türken. Aber ich weiß aus sicherer Quelle auch die in unseren Supermärkten enthalten keine Schweinbestandteile mehr. Hier wird ohne unseres Wissen ein deutsches Kulturgut geschändet. Diese Kreise haben sich heimlich in der Wirtschaft breit gemacht und die Lügenpresse schweigt dazu.
Am 27.01.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Und, schmecken Ihnen die Gummibärchen jetzt nicht mehr? Ansonsten muss es Sie nicht stören, wenn diese jetzt so produziert werden, dass sie von jedem gekauft werden können. Hat weniger mit Schändung als Optimierung eines Produktes zu tun.
Am 27.01.2016 um 15:48 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
'Und, schmecken Ihnen die Gummibärchen jetzt nicht mehr? Ansonsten muss es Sie nicht stören, wenn diese jetzt so produziert werden, dass sie von jedem gekauft werden können. '
Sie glauben doch nicht, daß ich so etwas probiere. Agar-Agar auch als japanischer Fischleim bezeichnet. Ekelig und unverdaulich. In deutsche Gummibärchen gehört Gelatine aus Schweineschwarten. Punkt!
Wollen Sie vielleicht Grünkohl und Rotkohl ohne Schweineschmalz kochen? Wir müssen unsere Esskultur hoch halten. Da ist mir heute übrigens wieder ein Artikel in der Lügenpresse untergekommen. Im Handelsblatt ist ein Artikel darüber, daß Rot- und Weißkohl knapp ist und teurer wird. Im Süden D konnte nur ein Bruchteil geerntet werden. Man will uns erzählen das lag am Wetter. Wer glaubt das denn? Wo sind denn die Horden eingefallen? Da soll es keinen Zusammenhang geben? Und wen trifft es wieder? Uns alle, das Volk, wir müssen die Preiserhöhung schließlich tragen.
Fehlt nur noch, daß wir auch das Rezept für Dresdner Stollen ändern müssen. Da gehören Sultaninen, Orangeat/Zitronat und Mandeln hinein. Da lassen wir uns doch von den Muselmanen nicht sagen, daß die Zutaten ganz anders verwendet werden. Wir müssen unsere deutsche Esskultur mit deutschen Zutaten verteidigen. Jawoll!
Am 27.01.2016 um 16:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Bürger, auch der vom Typ Lokalpatriot, sagt ja gerne, ihm sei was "wurscht", also egal, also zB die Flüchtlinge, also nicht gerade die Flüchtlinge, sondern mehr deren Bedürfnisse. Ihm scheint allerdings, da ginge es um die "Wurscht" und das "Eingemachte", also um das existentiell Heiligste.
Das scheint mir irgendwie widersprüchlich: Ist ihm die Wurscht nun heilig oder wurscht? Bedroht der finstere Muselmann die Mitte seines Lebens oder die Gleichgültigkeit?
Am 27.01.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
Jawoll! Und erst die deutsche Trinkkultur!
Jedem sein Reinheitsgebot! - Den einen beim Bier, den anderen (um es mit Kapasters Worten zu sagen) vor- oder außerehelich beim weiblichen Vorne-Unten.
...ach, schon halb sechs, jetzt muss ich aber...
Am 27.01.2016 um 17:33 Uhr antwortete der Leser "Hannah Shoshana":
Ich gestehe, dass ich Kreuzkümmel und Koriander liebe. Gibt es wohl Rückführungsseminare zur dt. Esskultur? Der ordinäre (deutsche?) Kümmel an sich ist ja auch lecker und gerade gestern von der Zeit wieder gewürdigt worden. Danke, liebe Zeit.
Am 27.01.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
(...)Der Wiesen-Kümmel ist in Vorderasien und den Mittelmeerländern beheimatet. (Anm. Es liegt der Verdacht nah, dass die Pflanze illegal einwanderte und sich rücksichtloa vermehrte )
Kümmelfrüchte wurden in Ausgrabungen von Pfahlbauten gefunden, die sich auf 3000 v. Chr. zurückdatieren lassen. ( siehe Ötzi oben )
Seine Verwendung in der Küche lässt sich bereits in dem Apicius zugeschriebenen Kochbuch De re coquinaria nachweisen, das wahrscheinlich im 3. Jahrhundert n. Chr. entstand. Von Plinius dem Älteren und Pedanios Dioscurides wird der Kümmelanbau erwähnt.(...)
https://de.wikipedia.org/wiki/Echter_Kümmel
Laut Wikipedia/Hecker ist der Kümmel neben der bekannten "guten"Wirkung auf die Darmflora (deutscher Kohl) bei Hysterie und Schnappatmung wirksam, weshalb dem durch Fluchtbewegungen bedrohten Ur-Deutschen "dringend" vom Verzehr abgeraten werden muss, um die Hysterie "wirksam" aufrecht zu erhalten.
Am 27.01.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
Oh, Mann! Langsam glaube ich hier nicht mehr an Zufälle...
Kai Pflaume ist gebürtiger Kümmeltürke.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kümmeltürke https://de.wikipedia.org/wiki/Kai_Pflaume
Am 27.01.2016 um 18:53 Uhr antwortete der Leser "Hannah Shoshana":
Zu Kohl hingegen können wir raten, oder? Da kommt der Dünnpfiff an der richtigen Stelle raus und die Leute sind von der Straße.
Am 27.01.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
P.S. : In der Fusionküche (schöne Wordverbindung) wäre hier vielleicht ein Experiment angezeigt.
Pflaumen/Zwetschgen kurz in einem sehr salzigen deutschem Mineralwasser /Eifel-Tiefbrunnen marinieren - auf einen Teig nach Wahl geben mit Kümmel bestreuen- etwas Honig darüber - im Ofen ausbacken.
Dazu Zwetschgenwasser mit der Marinade, Verhältniss 4:1 mischen und zum Ötzidatschi reichen.
Guten Appetit ;))
Am 27.01.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
'Ich gestehe, dass ich Kreuzkümmel und Koriander liebe. Gibt es wohl Rückführungsseminare zur dt. Esskultur?'
Also so eng muß man das ja nicht sehen. Ich war oft in Thailand und da ess ich auch schon mal Koriander. Ist aber auch echt geil, daß es da in Pattaya auch echt gute deutsche Küche gibt. Wiener Schnitzel vom Feinsten. Überhaupt die Kultur da, das passt schon. Da würde sich kein Mädel ein Kopftuch aufsetzen, Burka unvorstellbar. Die laufen echt sowas von ungezwungen durch die Gegend, daß es eine Freude ist. Kein Genderwahn und so ein Blödsinn. Da kann Mann Mann sein. Also bei mir nix mit Fremdenfeindlichkeit, nur die Moslems braucht halt keiner.
Aber die Idee mit den Rückführungsseminaren ist trotzdem gut. Sollte man mal der Frau Petry vorschlagen. Die Einnahmen aus dem Goldverkauf sind ja weggebrochen.
Broiler essen mit Frau von Storch Karpfen blau mit Frau Petry Curry Wurst mit der Parteibasis und das special: Ritteressen mit Herrn Höcke auf einer tausend Jahre alten Burg
Das Programm ist natürlich noch ausbaufähig, ich denke da auch an traditionelle Trinkgelage, das würde bestimmt gut ankommen.
Am 27.01.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
@ Humanizer + Hannah Shoshana
Ach Du heiliger Strohsack! Nach Ihren Ausführungen ist ja alles noch viel schlimmer als ich befürchtet hatte...
Ein befreundeter Jäger, der hier die Diskussion mitverfolgt, mailte mir soeben, dass es beim Deutschen Jagdverband ein noch geheimes, internes Papier gibt, nachdem die Gesellschaft für Deutsche Sprache bereits vollständig von Özlan Ötzis Gesinnungsgenossen unterwandert ist und "Halali" im Jahr 2016 zum Unwort des Jahres erklären wird, wenn nicht umgehend das "i" gestrichen wird, da es sich in der bisherigen Form um eine Verunglimpfung des Islam handeln soll.
Ich fasse es nicht...
@ Sanftmut des Zorns: Ich pflichte Ihnen uneingeschränkt bei!
Am 27.01.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "Sanftmut des Zorns":
:-))))))))
Am 27.01.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Übrigens Vorsicht! Der Ostdeutsche könnte schon die Bezeichnung "Zwetschge" als Kolonisierung seiner Sprache ansehen.
Am 27.01.2016 um 16:35 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Hochgeschätzter Kapaster,
aber stattdessen das Wort "Pflaume" ist doch wohl ein "absolutes sprachliches No - Go", um es auf "Neudeutsch" und damit allgemeinverständlich zu sagen,
meint Tante Jolesch, deren Lebensabschnittsgefährte, mit dem sie derzeit verBANDElt ist (obwohl kein Dritter dazugehört!) soeben äußerte, ich denke zu sehr "durch die Hose".
Gott sei Dank konnte ich erwidern:
"Auch unser gemeinsamer Lieblingsautor TF schreibt kommende Woche über Zwetschgen- , nicht über Pflaumenkuchen; er hat sich bestimmt was dabei gedacht, weil er bei allem etwas denkt!"
Im Übrigen ist der Weg vom deutschen Wasser (ob mit oder ohne "Mineral") zur Flut, wenn nicht gar zum Tsunami, doch wahrlich nicht weit.
Den Bogen kriegen wir kommentarmäßig locker hin; TF wird sich noch wundern, sorry, ich korrigiere, TF wird noch staunen!
(an Wunder glaubt er nämlich schon seit langem nicht mehr, müsste er sich ansonsten doch als Katja Ebstein von Baden - Baden belächeln lassen)
meint Tante Jolesch, die ihrerseits auf 2 Wunder hofft, nämlich
- dass die Redaktion diesen Kommentar nicht löscht und
- dass TF für sich behält, was er über derartige Kommentare denkt.
Am 27.01.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"das Wort "Pflaume" ist doch wohl ein "absolutes sprachliches No - Go", um es auf "Neudeutsch" und damit allgemeinverständlich zu sagen"
Da kennen Sie aber die wackeren Ostdeutschen schlecht. Diese halten immer noch die "Zwetschge" für einen ebenso westdeutschen Elitenbegriff, wie die Wendung "ein viertel vor vier". (Falls sie überhaupt schon davon gehört haben.)
Dass ein Pflaumenkuchen gar nicht wirklich schmeckt, und auch in ihren Gärten sowie an den Strassenrändern meist Zwetschgenbäume schon immer standen und heute noch stehen - das kümmert sie dabei allerdings nicht. Und für manchen ostdeutschen Wirtschaftsimmigranten war es eine nicht ganz leichte Integrationsaufgabe, sich um viertel vor vier zum Zwetschgepflücken zu verabreden
Wohingegen der Westdeutsche ab und zu dazu neigt, die Pflaume als Wortschöpfung ohne Realität anzusehen - ausser halt beim weiblichen Vorne Unten.
Am 27.01.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "Dagobert_ohne_Gold":
'Diese halten immer noch die "Zwetschge" für einen ebenso westdeutschen Elitenbegriff, wie die Wendung "ein viertel vor vier".'
Also 'ein' viertel vor vier habe ich auch noch nicht gehört. Zu Zwetschge passt aber auch besser dreiviertel vier (beides süddeutsch) oder vielleicht doch etwas früher um viertel 5. Und wie klingt schon Pflaumenwasser? Nein, das heißt Zwetschgenwasser (zwar nicht Mineral, aber auch flüssig).
Am 27.01.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
"Also 'ein' viertel vor vier habe ich auch noch nicht gehört. "
Anm.: Sein "Viertel vor vier" (=Insider-Code) trinkt man in Rheinhessen zum Mittagessen, auch wenn man mit dem Auto unterwegs ist (entspricht 2 1/2 Piffchen).
Am 27.01.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Ich weiss nicht, bei uns gibt es nur Pflaumen. Zwetschgen war immer etwas exotisches, vom Balkan oder so.
Am 28.01.2016 um 08:27 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
Das Wasser kommt im Winter bekanntlich häufig als Schnee vom Himmel, besonders in Bayern. Und aus Schnee entwickeln sich gelegentlich Lawinen, über die Herr Schäuble in den vergangenen Wochen mehrmals gesprochen hat.
Böse Zungen haben dies mit Flüchtlingen in Zusammenhang gebracht..... Also: der Weg vom Wasser zu den Flüchtlingen ist nicht weit :-)
Am 27.01.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "Hannah Shoshana":
Bei Oma hiess das früher "Eierpflaume" (dick, matschig, schmeckt nicht). Nicht zu verwechseln mit der Zwetschge (für den Kuchen mit Hefeteig, nicht Quark-Öl bitte) oder der Reneklode (die leckere, grüne Variante der Eierpflaume) und der Mirabelle (die gelbe, süssere Variante der Zwetschge). Wobei die letzteren beiden sich schon allein durch ihre Namen als Ausländerinnen disqualifizieren und daher abzulehnen sind.
Am 27.01.2016 um 19:26 Uhr antwortete der Leser "Wiilibald":
Reneklode und Mirabelle kenne ich auch. Gelbe Pflaume in gross und gelbes Etwas matschig und süss.
Am 29.01.2016 um 08:25 Uhr antwortete der Leser "SB":
Wahrscheinlich wird dann gegen schlesischen Zwetschgenkuchen polemisiert. Oder dafür. Oder beides. Und gegen die Relativierung von Mineralwasser. Ich freue mich schon.
Am 27.01.2016 um 08:12 Uhr schrieb der Leser "Hamburgerin2.0":
Den Aspekt, dass die "Nachverurteilung" von ehemaligen RAF-Terroristen für erst jetzt nachweisbare Straftaten eigentlich gegen Rechtsgrundsätze verstößt, finde ich sehr interessant. Das wusste ich vorher so nicht.
Was mich interessieren würde (auch wenn ich die nicht mag): Wenn eine sog. "Bürgerwehr" jetzt keine Waffen hat und einfach so in einer Gruppe durch die Straßen patroulliert, "Fremde" anspricht, u.U. mit Einverständnis der Beteiligten ein Foto macht, wäre das doch nicht strafbar, oder?
Des weiteren: Die Oberschicht in ihren gut gesicherten Villen an der Hamburger Elbchaussee leistet sich ja keine Bürgerwehr, dafür aber bezahlte Wachdienste. Nun sind diese Angestellten ja in Rechtskunde vorgebildet und haben eindeutige Handlungsanweisungen bei einem ernsthaften Vorfall, z.B. einem Einbruch, die Polizei zu rufen. Eine sog. "Bürgerwehr" hat so etwas nicht. Das ist etwas beängstigend und leistet Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und evtl Lynchjustiz Vorschub - ganz ähnlich wie bei der sog. "Scharia-Polizei". Würde mich mal interessieren, wer von beiden den potentiell bedrohten Bürgern (südländisch, arabisch, irgendwie alternativ aussehende Leute, Frauen ohne Kopftuch etc. pp.) im Zweifelsfall mehr Angst macht.
Davon abgesehen finde ich, dass die Mitgliedschaft in einer sog. "Bürgerwehr" schon ein abstruses Hobby ist. Haben die kein Zuhause oder ist das Fernsehprogramm zu schlecht?
Am 27.01.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "louisevonsalomé":
"...die Mitgliedschaft in einer sog. "Bürgerwehr" schon ein abstruses Hobby ist. Haben die kein Zuhause oder ist das Fernsehprogramm zu schlecht?"
Ich denke, es ist die eigene, unerträgliche Bedeutungslosigkeit und deren "Ausländer raus!" ist auch nicht ernst zu nehmen. Endlich mal breitbeinig durch die Fußgängerzone patrouillieren zu können und durch Mandat des Angstbürgers Wichtigkeit zu erlangen, das kann schon eine feine Sache sein, mit der man sich insbes. moralisch aufwertet. Nimm aber solchen Jungs und Mädels mal die "Ausländer" weg...dann muss aber ganz fix was Neues her. Anständige Deutsche befinden sich im ständigen Kampf um die Abstiegsplätze am unteren Ende der Hackordnung. Und auch der Führer hätte ja nicht seinen Hass abgelegt und nur noch relaxed Kaffeekränzchen abgehalten, nachdem er den letzten Juden vernichtet und die ganze Welt erobert und unterjocht hätte. Wenn durch Ohnmacht und eigenes Unterjocht-Sein in prägenden Lebensjahren aussen und innen alles bekämpft werden muss, was an diese einstige Schwäche erinnert, dann giert man ständig nach neun Feindbildern. Zur Not erschafft man die. Auf scheinbar höherem Niveau machen das militante Veganer (nur scheinbar ein Widerspruch). Die wettern und erheben sich angewidert über jeden primitiven Fleischfresser. Würden tatsächlich alle von heute auf morgen Ovo-Lacto-Sonstwas-Veganer...auweia...da wär´s aber schnell vorbei mit friedvoll und achtsam... Bedeutungslosigkeit kann man nur schwer weg-meditieren...
Am 27.01.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
" Wenn eine sog. "Bürgerwehr" jetzt keine Waffen hat und einfach so in einer Gruppe durch die Straßen patroulliert, "Fremde" anspricht, u.U. mit Einverständnis der Beteiligten ein Foto macht, wäre das doch nicht strafbar"
Richtig. Deswegen war die Scharia-Polizei ja auch legal.
Am 27.01.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wieso sollte jemand freiwillig ein Foto von sich machen lassen? Geht es um Selfies? Und "Ansprechen"? Sollten diese Leute nach Uhrzeit oder, mangels Ortskenntnis, nach dem Weg fragen - ok. Aber eine Befragung, die sich mit mir und meinen Zielen befasst, ist so überflüssig und anlasslos, dass hier schon der Kern einer Nötigung steckt.
Nee, nee, der Übergang zur Strafbarkeit mag ein fliessender sein. Aber harmlos sind auch solche Sachen nicht. Eine Rotte von Gewaltbereiten braucht auch nicht zwingend eine Waffe, um eine Bedrohung darzustellen.
Am 27.01.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Wieso sollte jemand freiwillig ein Foto von sich machen lassen?"
Stellen sie 5 Personen in den Hintergrund und es ist ein Gruppenfoto und die Persönlichkeitsrechte sind ausgehebelt. Aber über die Fotos sprach ich auch gar nicht.
"Aber eine Befragung, die sich mit mir und meinen Zielen befasst, ist so überflüssig und anlasslos, dass hier schon der Kern einer Nötigung steckt." Eine Nötigung kommt erst zu Stande wenn entsprechender Druck ausgeübt wird eine Antwort zu bekommen. Fragen dürfen sie jeden und alles.
"Aber harmlos sind auch solche Sachen nicht." Ich sprach von legal und nicht von harmlos.
"Eine Rotte von Gewaltbereiten braucht auch nicht zwingend eine Waffe, um eine Bedrohung darzustellen." Richtig. Sie brauch aber Waffen um illegal zu sein.
Am 28.01.2016 um 01:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie haben einen Hang zur Belehrung, den Sie ab und zu vielleicht einmal einer Inspektion unterziehen sollten. Vielleicht entspricht er gar nicht mehr dem, was Sie eigentlich wollen.
Mein Post jedenfalls verlangte und bedurfte keiner formalrechtlichen Analyse. Zumal sie hier auch noch grob missverstehend daherkommt.
Am 28.01.2016 um 10:24 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Sie haben einen Hang zur Belehrung, den Sie ab und zu vielleicht einmal einer Inspektion unterziehen sollten."
Mache ich regelmäßig. Bin wieder zum Schluss gekommen das Genauigkeit in Rechtssachen enorm wichtig ist. Sehe an meinem Post also kein Problem.
Ansonsten haben sie Fragen an mich gestellt und Behauptungen (Kern der Nötigung) aufgestellt Wieso sollte ich ihnen also nicht antworten? Und was ist denn angeblich so grob missverstehend in meinem Kommentar?
Am 27.01.2016 um 08:46 Uhr schrieb der Leser "i wanna know":
Wenn ich richtig verstanden habe, begehen Banden häufig gemeinsam Einbrüche, Diebstähle, Körperlverletzungen und ähnliches.
Sie begehen weniger Betrugsdelikte durch Manipulation von Zinsen oder Abgaswerten. Oder Dokumentenfaelschung mit fingierten Rechnungen. Oder geschönte Verkaufsprospekte. Oder Insidergeschaefte ("White Collar Kriminalität")
Können Sie erklären, warum das so ist?
Am 27.01.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Können Sie erklären, warum das so ist?"
Das hat einen Hintergrund den Herr Fischer nicht erwähnt. Wahrscheinlich da die Erklärung zu weit führt und etwas deprimierend ist. Große Unternehmen können sich sehr gute Anwälte leisten und verfügen zum Teil über größere Budgets als die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Die können einen Prozess also massiv verzögern und ins Unendliche dehnen. Als Beispiel liefen die Prozesse um die Insolvenz der Kirch-Gruppe (gegen die deutsche Bank) 12 Jahre lang.
Dazu hat Deutschland kein Unternehmensstrafrecht. Sie können maximal die Geschäfstführung versuchen zu verklagen, aber da werden sie Vorsatz nur ganz selten nachweisen können und grobe Fahrlässigkeit ist aussichtslos.
Daher wählen fast alle Rechtsstaaten dieser Welt den einfachen Weg. Auch die USA (die da sehr viel härter durchgreift) neigt zu Vergleichen und kaum zu Urteilen.
Am 27.01.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
das bedeutet wohl, es gibt zwei Gründe:
die deutsche Justiz ist zu schlecht für solche Fälle ausgestattet (zu wenig Personal - Juristen, Wirtschafts-, Steuer- und Finanzfachleute, andere Spezialisten, falsche/fehlende/veraltete Sachmittel, z. B. EDV)
fehlende Rechtsgrundlage, um Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen zu können
oder anders ausgedrückt: fehlender politischer Wille?
Am 27.01.2016 um 22:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verehrter "tobmat": Ich stimme Ihnen nicht sehr oft zu, hier aber ausdrücklich: Es handelt sich um eine Frage der DEFINITION und der DEFINITIONSMACHT. Der "besorgte Bürger" kann, wie die ewig besorgte Polizei und die immerzu gutwillige Justiz, mit Banden von Dummköpfen, Räubern, Dieben, Fälschern, Gewalttätern, sehr gut umgehen. Die sind so wie er: Gierig und bescheiden, unerfahren und auf kurzfristige Befriedigung aus. Mit Banden von halbwegs intelligenten, langfristig planenden, Risiken vernünftig abschätzenden Tätern kann er nicht anfangen - oder höchstens im "Krimi für Anspruchsvolle", wo dann aber am Ende Zollinspektor Zaluskowski doch nur wieder eine Verfolgunsgsjagd im Containerhafen inszeniert. Diese Frage darf und muss man stellen: Wenn eine Million Zwerge eine Milliarde Schaden anrichten, und eintausend Riesen einhundert Milliarden: Darf man da wirklich ein ganzes Volk in den Krieg gegen die Zwerge schicken? (unter Führung von einem Bataillion XXS-Zwergen) ? TF
Am 28.01.2016 um 01:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wo ist der Unterschied zwischen einem besonders tüchtigen Soldaten und einem Mörder. Also wenn es hart auf hart geht. Also im Krieg. Manchmal zumindest wird es schwer zu unterscheiden sein. Und ich behaupte mal, dass es in jeder Armee eine erkleckliche Anzahl an Mördern gibt - genügend jedenfalls, um einen potentiell zu beunruhigen.
Wirtschaften ist mE ähnlich. Hier ersetzt nur das Betrügen den Tod. Ein Teil davon wird als legitim betrachtet, ein anderer Teil dagegen nicht. Zwischen diesen Teilen viel Graubereich. Und speziell das Steuerrecht ist so abstrakt und gesetzt, dass ein Frieden darüber nicht absehbar ist.
Allerdings gibt es neuerdings doch eine nicht unerhebliche Machtentfaltung seitens des Kunden. Diese kann zwar auch pedigistische Züge annehmen, auf der anderen Seite aber auch ein wirksames Regulativ sein.
Am 28.01.2016 um 02:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
... pegidistische Züge ...
Am 27.01.2016 um 10:23 Uhr schrieb der Leser "KunoWimmerzahn":
Die Kolumne ist jetzt nicht so gelungen. Ihr fehlt der rote Faden. Sie ist eher eine Flipperkugel, die im Kasten unterwegs ist, um überall mal ein paar Punkte zu holen. Klingeling dort klingeling da. Am Ende rollt sie müde ins Aus, die Anzeige vermeldet Durchschnittspunktzahl. Wie auch, wenn der Autor wie immer seine geliebten Relativierungen, en passant getarnt, suggeriert. Da hätten wir beispielsweise:
„allenfalls die Befürchtung, mit ihnen sickere eine wie auch immer organisierte Kriminalität nach Deutschland ein, welche die Sicherheitslage gravierend verschlechtere. Das ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwiesen. Denn kriminelle Organisationen gibt es auch bei uns schon mehr als genug.“
Mit „allenfalls“, „wie auch immer“ „nicht erwiesen“, „bei uns … mehr als genug“ haben wir schon mal eine kleine Batterie der sprachlichen Realitätskorrekturen, die der Autor gerne drauf hat.
Nehmen wir „bei uns“. Das sind nicht wir Herr Fischer, das ist importierte organisierte Kriminalität. In Berlin buchen 12 arabische Familienclans inzwischen ein viertel aller Straftaten auf ihr Konto. Und der Import wird gerade schwer erleichtert. Das Thema ist also Export dieser Importe, statt Importerleichterungen.
Familienclans wie Müller, Meier Schmidt oder Fischer gibt es nur im Telefonbuch. Soviel zu "bei uns".
Am 27.01.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "A.B. Gelehnt":
Sollten Sie etwa auch einer der "Angstbürger" sein, die solche Lappalien wie die von Ihne geschilderten zum Anlaß machen, den Rückzug des Staates und den zunehmenden Verfall des deutschen Rechtssystem zu geißeln? Denn das ist ja, folgt man Herrn Fischer und den anderen Schönschreibern hier im Forum, völlig unbegründete Panikmache von verängstigten Spießbürger. Wahlweise auch die Erfindung böswilliger Rechtspopulisten oder gleich am Besten gleich -extremisten, die uns unsere schöne, bunte und farbenfrohe Republik schlecht reden wollen.
Am 27.01.2016 um 22:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Die Behauptung, 12 Familien in Berlin "buchen ein Viertel aller Straftaten auf ihr Konto", halte ich - ohne jede Nachprüfung im einzelnen - für kompletten Unsinn und offenkundig falsch. Ein ganz rasches Googeln auf PKS 2014 ergibt: Berlin 3.500.000 Einwohner. Deutsche: 85 %; Nichtdeutsche: 15 %; "Migrationshintergrund": 27 % Starker Rückgang von: Raub und Körperverletzung. Starker Anstieg von: Beförderungserschleichung (Schwarzfahren). Rückgang der registrierten Opfer um 2,2 %. In der PKS erfasste Straftaten: 543.000. Schon eine gewisse Grundintelligenz sollte es verbieten zu behaupten, davon sei "ein Viertel von 12 Familien(clans) begangen worden" - also 135.000 Straftaten. Warum so absurd übertreiben? Die Wahrheit ist doch schon schlimm genug! Aber sie reicht eben nicht, um die Hysterie zu schüren, wonach es sich um ein aktuell neues, nie dagewesenes Problem handele. TF
Am 28.01.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "KunoWimmerzahn":
„Schon eine gewisse Grundintelligenz sollte es verbieten zu behaupten, davon sei "ein Viertel von 12 Familien(clans) begangen worden" - also 135.000 Straftaten. Warum so absurd übertreiben?“
Das Herr Fischer, können sie gerne mit dem Focus /LKA diskutieren:
"Gewalt und "Paralleljustiz": Zwölf mächtige Araber-Familien herrschen über Berlin ... Fast jede vierte Straftat im Bereich der organisierten Kriminalität, die in Berlin verübt wird, soll auf das Konto von arabischstämmigen Clans gehen. Ein geheimer LKA-Bericht enthüllt ..." http://www.focus.de/politik/deutschland/drogengeschaefte-einbrueche-uebe...
Offensichtlich wissen sie nicht wirklich was über Clans und deren anerkannter Rolle, in diesen Kulturen. Und insbesondere nichts über deren Größe. Wenn, dann erledigt sich der Zweifel an der Grundintelligenz (Plausibilität wäre wertfreier) durch einfache Mathematik, ohne Gauß bemühen zu müssen. Hier mal der Miri-Clan, ist allerdings Bremen. Der besteht aus ca. 1400 bis 2600 bemühten Kulturaktivisten. Die haben es sogar mal in einen sehr interessanten Tatort geschafft, der diese Parallelwelt sehr düster thematisiert. Geben sie jedem zehn Straftaten im Jahr, zehn Clans und wir sind durch. https://de.wikipedia.org/wiki/Miri-Clan
Gerne auch ein Pressebeispiel zu denen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/arabische-grossfamilien-staat-kusc...
Am 28.01.2016 um 16:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Fast jede vierte Straftat im Bereich der organisierten Kriminalität ..."
Organisierte Kriminalität.
Am 29.01.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "SB":
Das Wörtchen "soll" ist auch ein ganz wichtiges, in diesem Zusammenhang…
Am 28.01.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Ja so sind halt TF´s Kolumnen. Etwas ausholend, die Richtung wechseln, hier und da etwas zu streuen, um es später dann zu fokusieren, auf den Punkt zu bringen, den der Kolumnist als Ziel erkoren hat. Das war schon immer so und ich finde es einfach amüsant, warte auf jede neue Kolumne, mich in die tiefen verschlungenen Wege, auch der Wortfindungen und -anwendungen zu begeben. Eine Herausforderung, eine Aufgabe, eine Freude, nach mehrmaligem lesen, unter Umständen, plötzlich und unerwartet eine Wendung zu erfahren, eine, die so nie bewußt gewesen, bekannt schon, aber eben nicht bewußt. Oder um es popelig auf den Punkt zu bringen...Einfach nur geil!...
Kurz hierzu: "Ihr fehlt der rote Faden. Sie ist eher eine Flipperkugel, die im Kasten unterwegs ist, um überall mal ein paar Punkte zu holen. Klingeling dort klingeling da."
Ist es nicht so, das die Flipperkugel immer wieder auf etwas aufmerksam macht, etwas das man trefen will, über den ganzen Tisch verteilt. Offen oder verdeckt, und dann Klingeling, die Erkenntnis, die Frage, das Verzweifeln anregt. Und doch, nur von oben/außen betrachtet, eines ergibt, "es ist nur ein Spiel", kein Kasten oder doch ein Gefüge, das aus seinem Selbst zum Leben erwacht, für Aufregung sorgt, Nenen wir es einfach "Thomas Fischer". Für die Kugel selbst ist es im übrigen egal, sie, so sie ein Wesen hätte, würde das ganze nur als "aufregende Reise" interpretieren. Um sich am Ende, endlich im Aus, ausruhen zu können.
Am 27.01.2016 um 11:31 Uhr schrieb der Leser "Rundreise":
Sehr geehrter Herr Fischer, Ich kann ihrer Argumentation folgen im Bezug auf organisierte Kriminalität, Banden, Organisationen und Ängsten. Die Frage die sich stellt, was ist mit Kriminalität die nicht auf Banden, etc zurückzuführen ist, aber massive oder gehäuft in bestimmten Vierteln auftritt? Für die Betroffenen ist es dann aus meiner sicht unerheblich ob sie von einer Bande oder von Einzeltäter/n ausgeraubt, angegriffen werden. Die Probleme die zur Zeit hochkochen beziehen haben keinen Bezug zum organisierten Verbrechen und sind schon seit 1980 bekannt und nach wie vor aktuell. Nur schade das das Rad immer wieder neu erfunden werden muß. Vielleicht sollten auch in der Politik Methoden verwendet werden Lessons Learned, aus Fehler die in der Vergangenheit gemacht worden sind zu lernen um sie nicht zu wiederholen. Kommt zu diesem Thema noch ein neuer Artikel von Ihnen?
Am 27.01.2016 um 17:54 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ehrlich gesagt: Zu einer Kolumne, die sich mit kriminellen Orgsanisationen" befasst, stellt sich die Frage NICHT: "Was ist mit der Kriminalität, die NICHT auf Organisationen zurück geht." Welche Probleme bei Ihnen "zur Zeit hochkochen", weiß ich nicht. Ich zweifle keineswegs daran, dass sie "keinen Bezug" haben zur O.K.:, zum Wetterbericht, zur Wasserstoffbombe in Nordkorea, zur amerikanischen Vorwahlkampf und zu einer Million anderen Ereignisse, die wichtig sind. Aber warum schreiben Sie MIR das? TF
Am 27.01.2016 um 12:04 Uhr schrieb der Leser "kaktus7":
Bei diesem Kommentar sehe ich den Baum vor lauter Wald nicht. Vielleicht bin ich auch zu doof oder zu ungeduldig.
Es gibt aber 2 Tatsachen, die hier anbringen möchte:
- Die Polizei wird nicht (mehr) Herr
- Jeder hat das Recht, einen Täter bei oder nach einer Straftat festzuhalten. Auch fesseln, einsperren mit Gewaltanwendung ist evtl. erlaubt. Das nennt sich Jedermannsverhaftung. Einzelheiten siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Am 27.01.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das ist aber ein sehr schmaler Grat - und zur gezielten "Suche" nach vermeintlichen Straftätern keine Legitimation.
Am 27.01.2016 um 16:07 Uhr antwortete der Leser "kaktus7":
Gezielte Suche ist in Vierten, in denen ZEIT wohl selten von Erfolg gekrönt. In anderen Gegenden muss man nicht suchen. Das ärgerliche sind nicht die Bürgerwehren, sondern das nicht reagieren (können) der Polizei und das nicht wollen der Justiz. Wenn ein Täter nach dem xten Mal fröhlich grinsend die Polizeiwache verlässt und dem aktuellen Opfer den Stinkefinger zeigt, wird dieses Opfer vielleicht eine Bürgerwehr gründen. Wer kann ihm/ihr das verdenken?
Am 27.01.2016 um 17:46 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ihre Schilderung der angeblichen "Zustände" ist an sich schon hanebüchen: "...nach dem xten Mal fröhlich grinsend die Polzeiwache (!) verlässt und dem aktuellen Opfer (!) den Stinkefinger zeigt..." Wann und wo war das? Welches "x-te Mal", von Was? Was hatte der Stinkefinger-Zeigende denn getan? Woher wissen Sie das? Haben Sie je in Ihrem Leben mit einer Person persönliche GESPROCHEN, die angeblich "fröhlich gegrinst" hat? Und: Was sagte er/sie zu der Sache?
Hier werden abgedroschene Klischees zu angeblichen Regeln gehypt, mit denen dann Angst geschürt wird. Das wird weder der wirklichen Lage noch den Bemühungen der Polizei noch denen der Justiz auch nur ansatzweise gerecht. TF
Am 28.01.2016 um 07:58 Uhr antwortete der Leser "kaktus7":
Ja. Einen mir bekannten Polizisten. Der erzählt auch, dass im Kollegenkreis die Stimmung immer weiter nach rechts rückt. Weniger wegen der Clientel, sondern wegen der Justiz. Und die Clientel (die Übeltäter) wissen, dass sie von unserer Justiz kaum etwas zu befürchten habe. Auch ist es nicht tolerierbar, wenn eine Polizistin sich anhören muss "Von dir Christenfotze lass ich mir garnichts sagen!".
Am 28.01.2016 um 13:07 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Dass es in der Polizei eine gewisse Tendenz zur Rechtslastigkeit gibt, wird wohl niemanden verwundern. Der Bürger schreit übrigens viel, wenn der Schutzmann ihm das Gesetz vorhält.
Am 27.01.2016 um 17:49 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ein schönes Kolumnenthema für die Zukunft. Vorerst: Seien Sie vorsichtig mit der "Jedermannnsverhaftung". Sollten Sie einen "Täter" verhaften, der gar keiner ist, zahlen Sie ein paar Jehre Schadensersatz und Schmerzensgeld, statt nach Rhodos zu jetten und den Strand zu inspizieren, ob dort vielleicht tote Zwergwale angespült wurden. TF
Am 27.01.2016 um 12:12 Uhr schrieb der Leser "JustusMariaWunderlich":
Ach, was mag ich diese kleinen Seitenhiebe.
Und jetzt ist mir endlich die gefährliche Doppeldeutigkeit der "Familienbande" klar geworden.
Am 27.01.2016 um 12:59 Uhr schrieb der Leser "Stephan Schleim":
Den guten alten Michael Kohlhase als "Albernheit" abzutun, das hätte ich dem belesenen Professor Fischer nicht zugetraut. Schließlich wehrte Kohlhase sich gegen ein ungerechtes System der Unterdrückung und Vetternwirtschaft in einer Zeit, in der es noch keinen modernen Rechtsstaat gab.
Am 27.01.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "FrancoisP":
"Kohlhaas", Herr Schleim. Ich empfehle zudem, das Werk von Heinrich von Kleist erst mal zu lesen, bevor Sie es für ihre Argumentation nutzen.
Am 27.01.2016 um 22:53 Uhr antwortete der Leser "Stephan Schleim":
Zum ersten beziehe ich mich hier auf den historischen Hans Kohlhase, zum zweiten habe ich Kleists Buch mehrmals sehr ausführlich gelesen und drittens informieren Sie sich vielleicht erst einmal richtig, bevor Sie mich hier auf so inhaltsleere Art und Weise kritisieren.
Am 27.01.2016 um 17:22 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Niemand nimmt an, M. K. sei "albern". So ein übersichtlicher Text - und trotzdem noch falsch zitiert.
Wenn ein Thema der Novelle das "fiat justitua, pereat mundus" (Es muss Gerechtigkeit herrschen, und wenn die Welt dabei unterginge) sein sollte, wo würde es gerade den aufgeregt "Besorgten" von heute gut anstehen, sich selbst einmal im Spiegel tief ins Auge zu blicken. tf
Am 27.01.2016 um 23:00 Uhr antwortete der Leser "Stephan Schleim":
Sie kommen von der "Kohlhaas'sche Rachebande" auf die "'Haufen' und 'Gruppen', um die es geht" als "Freiheitskämpfer" und schreiben dann, das sei albern.
In Kleists Roman geht gerade nicht die Welt unter, sondern schließlich der Pferdehändler. Für die Adligen geht es nur um einen Gesichtsverlust. Mehr als diesen und ein paar Goldstücke hätte sie die Gerechtigkeit nicht gekostet. Am Ende verlieren sie beides – und der Pferdehändler sein Leben.
Das Gezanke der Adligen ist vielleicht albern; sicher nicht die "Rachebande".
Am 27.01.2016 um 13:05 Uhr schrieb der Leser "Hodges":
Da kreißt der Herr Fischer 5 Seiten lang, bis er endlich die Katze aus dem Sack läßt, worum es ihm eigentlich geht, nämlich die unangenehmen Auswirkungen bundesweiten Totalversagens der Politik zu verniedlichen, zu diffamieren und zu verlachen. Man lößt keine Probleme, in dem man sie leugnet.
Am 27.01.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Wo ist denn ein Problem geleugnet worden? Es ist doch allein auf ein sich anbahnendes anderes Problem hingewiesen worden, damit sich dieses möglichst nicht zum großen Problem entfalten möge. Oder wäre es für Sie kein Problem, wenn zukünftig Horden bewaffneter im öffentlichen Raum Bürgerkrieg spielten?
Am 27.01.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "binunterwegs":
Bewaffnete Horden aus extremistischen Lagern sind doch gerade Teil der unangenehmenden Auswirkungen der gegenwärtigen Politik.
Am 27.01.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nein, sind sie nicht. Gewaltbereitschaft ist die Ursache. Und die Annahme der Gewaltbereiten, dass die Gelegenheit zum öffentlichen Ausleben günstig wäre. Das ist die Vorstufe zum Mob.
Am 27.01.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "binunterwegs":
Gewaltbereitschaft ist sicher eine Voraussetzung, aber nicht die alleinige Ursache. Da tragen die Politik oder besser einige Politiker schon Mitverantwortung. Verantwortung tragen wir alle bei der Flüchtlingsfrage.
Am 27.01.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nein, die Flüchtlingsproblematik hat damit nichts zu tun. Diese wird von den Hobbypolizisten nur vorgeschoben. Es gäbe allerdings einigen Anlass, Asylunterkünfte vor Anschlägen zu schützen. Das würde jedoch schwierig, da dann einige dieser Hobbyisten sofort zur Selbstverhaftung schreiten müssten.
Am 27.01.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
... und weil Politiker Verantwortung tragen sollen dürfen sich die Horden jetzt mal richtig austoben oder was ist Ihre Meinung?
Am 27.01.2016 um 17:35 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da haben Sie den Kolumnisten missverstanden. Er "kreisste" gar nicht. Er wollte Ihnen nur etwas Neues, Interessantes, vielleicht Unbekanntes, über das deutsche Strafrecht und die sog. Organisationsdelikte sagen.
Wenn Sie sich von 30 angesprochnenen intersessanten Rechtsfranur für eine einzige interssieren, und selbst das nur unter dem eingeschränkten Blickwinkel einer absurden Hysterierung ("Totalversagen der Politik" - Wer soll so eine "Analyse" ernst nehmen?), dann ist das nicht die Schuld des Kolumnisten.
Wenn Sie nur zu einem Thema etwas hören und nur eine Meinung akzeptieren wollen, sind Sie hier natürlich falsch. Hier ist Seite eins genau so wichtig wie Seite fünf. Und der Kolumnist hat manchmal halbwegs fertige Meinungen, manchmal nicht. Meint aber immer, dass jeder bereit sein sollte, aus abweichenden Argumenten Neues zu lernen. Ansonsten wären wir bei einer Vorstellung von Öffentlichkeit und Politik gelandet, die niemand ernsthaft anstreben kann. Oder, wie wär's: Hätten Sie es in Deutschland lieber wie unter General Sisi? TF
Am 27.01.2016 um 13:49 Uhr schrieb der Leser "Gelinde gesagt":
Guten Tag Herr Fischer, Sie schreiben: "Letzte Woche lasen wir, 350 per Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Gewalttäter aus der rechtsextremistischen Szene seien untergetaucht und lebten im Untergrund."
Bitte um eine Quellenangabe. Danke.
Am 27.01.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "flying jib":
Bitteschön.
http://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-hunderte-verurteilt...
Am 27.01.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "klabautermeier":
Wobei das wohl nicht alle 350 "mutmaßliche Gewalttäter" sind. Sie finden auf der Seite von Frau Mihalic die Liste. Darunter kurioserweise auch ein Haftbefehl (Nr. 135) wegen AsylVerfG sowie 2 x wegen Vergehen gegen das AufenthaltsG. Ansonsten sind auch BtM-Delikte und Leistungserschleichung dabei, also nichts was zwingend auf "Gewalttäter" hindeutet. 98 Gewaltdelikte und 5 "politisch motivierte" Gewaltdelikte, aber auch 4 Haftbefehle wegen Ordnungswidrigkeiten (das dürften nicht bezahlte Bußgelder sein). Zwei Haftbefehle auch wegen § 456 a StPO, darunter einer wegen Mordes. Das sind nach der gesetzlichen Regelung (456a Abs. 2 S. 2 StPO) vorsorglich ausgestellte Haftbefehle nach Überstellung /Abschiebung etc, die nur für den Fall einer Wiedereinreise erlassen werden.
Am 27.01.2016 um 17:00 Uhr schrieb der Leser "Paula Baumann":
"Seither schleppt die Rechtsprechung diesen glatten Systembruch unter dem schönen Namen "ein Sonderproblem" ohne Gewissensbisse durch die Jahrzehnte. Auf dass "Gerechtigkeit" herrsche, auch wo sie den allgemeinen Regeln komplett widerspricht."
Wirklich?
"Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach alle mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte an einer kriminellen (oder terroristischen) Vereinigung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden. Vielmehr unterbleibt diese Verknüpfung jedenfalls mit solchen Handlungen, die auch den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen und der Zwecksetzung der Vereinigung oder sonst deren Interessen dienen. Diese stehen zwar gemäß § 52 Abs. 1 Alt. 1 StGB in Tateinheit mit der jeweils gleichzeitig verwirklichten mitgliedschaftlichen Beteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB, jedoch - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit." BGH, 3 StR 537/14 vom 09.07.2015
Am 27.01.2016 um 22:15 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Tja. Eben. Das mag man Frontbegradigung nennen. Es ändert aber nichts am Widerspruch. Oder steht jetzt die Geiselnahme nicht mehr in Tateinheit mit den unter ihrer Ausnutzung begangenen Nötigungen? fragt, ein bisschen dogmatisch, TF
Am 27.01.2016 um 17:17 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Zum Thema "Banden-Haftung" eine Diskurssionsanregung:
Wenn drei Richter kollegial einem anderen Richter bestätigen, dass er im Befangenheitsverfahren keine dienstliche Erklärung abgeben muss, weil Zivilrichter niemals was mit Strafrecht zu tuen haben, dann könnte hier eine Bande gehandelt haben und damit ist der untere Strafrahmen verschlossen.
§339 StGB: 12 bis 60 Monate in (60-12)/3= 16 Monatsschritten. Dann beginnt die Mindeststrafe mit 12+16=28 Monate und dann gibt es eine Einladung zum Haftantritt.
Irre ich mich in meiner Interpretation?
WG
Am 29.01.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "SB":
Schon diese mathematischen Ausführungen hinsichtlich der Mindeststrafe führen dazu, dass man Ihre Frage mit "Ja" beantworten muss. Im Übrigen stellt sich - wie so oft - die Frage, wer wann wo in welchem Zusammenhang was gemacht haben soll?
Am 01.02.2016 um 10:30 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
In den Befangenheitsgesuchen befindet sich auch folgender Satz: "Ich bitte um Beachtung vom §149 ZPO."
Zu den Fragen: Die Befangenheitsgesuche sind zweistufig aufgebaut:
Erste Stufe: Es wir aufgelistet welche Verfahrenversöße der benannte Richter beging und dass dieser Rechtsverstöße greifbar Rechtsbeugung darstellt.
Zweite Stufe: Es folgt dann der Hinweis, dass ein Richter sich in die Gefahr der Rechtsbeugung nur aus sachfemden Gründen begibt. Daraus folgt der "böse Schein der Befangenheit", BVerfGE 46, 34.
Die Kenntnis vom §132 StGB, dem Geschäftsverteilungsplan und dem Gerichtsverfassunggesetz wir vorausgesetzt. Die Bitte, den §149 ZPO zu beachten, würzt das Befangenheitsgesuch.
Am 01.02.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
wird vorausgesetzt
Am 27.01.2016 um 17:26 Uhr schrieb der Leser "Tante Jolesch":
Zu den Stichworten
"Club, Verein, Bande, Unwesen etc."
und der aktuellen Hysterie in Deutschland fiel mir noch Jürgen von Manger ein, dessen Lebensweg, ähnlich wie bei TF, auch nicht immer geradlinig war und der sich ebenfalls mit Jura beschäftigt hat, anders als TF aber ohne Abschluss.
Eine weitere Gemeinsamkeit sehe ich darin, dass JvM, vergleichbar wie TF heute, trefflich gespottet hat über "Probleme", die schon seinerzeit ganz Deutschland heftig in Wallung brachten.
Man muss nur einige Stichworte ändern, wie z.B. am Ende "NSPD" durch "AfD" ersetzen und hat dann eine tagesaktuelle kabarettistische Entlarvung typisch deutscher Sorgen und Befindlichkeiten. Ich empfehle das uralte Meisterwerk daher Jedem zum Nachdenken:
https://www.youtube.com/watch?v=cLzTi7QL-w4
Am 27.01.2016 um 23:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja!
Am 27.01.2016 um 18:11 Uhr schrieb der Leser "K_domig":
...vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag, wie immer erfrischend!
Am 27.01.2016 um 21:14 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Ist Volksverhetzung nicht eigentlich auch ein Gruppendelikt? Und zwar insofern, dass der Hetzer und sein dankbares Publikum ja im gemeinschaftlichen Verhetzungsritual eine Gruppe bilden, die sich zuerst auf das Ziel einschwört. Und aus der Publikumsgruppe heraus werden danach dann, zwar unkoordiniert, aber initiiert durch das Gruppenerlebnis, die eigentlichen Straftaten verübt.
Sicher gibt es Beweisprobleme. Zum Beispiel, ob ein "Jagt das fremde Pack aus dem Land!" vom Podium als ein "Zündet ihre Häuser an!" im Publikum verstanden werden kann. Bzw ob, wenn der spätere Anzünder aus dem Publikum den Aufruf zum Anzünden aus dem vom Podium geforderten Verjagen nur hergeleitet hat, zwischen dem Urtext und der verwirklichten Tat eine schlüssige Verbindung hergestellt werden kann - weil eben der Täter dies tat.
Und es gibt sicher Verwechslungsprobleme. Im Rahmen gängiger Verkaufspropaganda könnte ein "Hol Dir den neuen Opel!" dazu führen, dass der Opelfreund zeitnah und voller Vorfreude zum Diebstahl eines neuen Opel schreitet.
Am 27.01.2016 um 22:39 Uhr antwortete der Leser "Finaljustice":
Es ist weniger ein Beweis-, als ein Auslegungsproblem. Ob irgendjemand tatsächlich im Sinne des § 130 StGB "aufhetzt" bzw. "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet" hängt nicht davon ab, ob sich irgendjemand dadurch angestachelt fühlt oder überhaupt etwas passiert. Es muss nur in einer Weise geschehen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Was das ist, da wurde schon viel drüber geschrieben - unter anderem auch von Herrn Fischer ^^.
Am 28.01.2016 um 00:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das habe ich gelesen. Also die Kolumne.
Nur kam mir der Gedanke aktuell wieder beim Verfolgen einiger Äusserungen von Pastörs, Höcke, Bachmann. Ich weiss schon, dass sie für die Taten ihrer Anhänger nicht haftbar gemacht werden können. Aber so sehr ich dem einzelnen Brandstifter seine privat-individuelle Verwirrung noch schuldmildernd zugutehalten würde, so wenig kann ich mich damit abfinden, dass dessen Anleiter und Stichwortgeber straflos bleiben.
Am 27.01.2016 um 22:22 Uhr schrieb der Leser "U.Hermes":
Spannender Text, tolles Thema, aber anscheinend für Fortgeschrittene (das Thema). Ich schwimme. Ocean's Eleven (Bande) mit Bankraub als Projekt, vielleicht auch mehrmals (Trilogie). Dagegen Mafia (Vereinigung): stabile Institution mit Hierarchie, Arbeitsteiligkeit, Verhaltensregularien und Rollenverteilungen (fast wie eine Behörde nach Max Weber). Mitgliedschaft (logischerweise) an sich strafbar. Aber schwer nachweisbar, vermute ich, weil man braucht den doppelten Nachweis: 1.: der Organisation, 2. der Mitgliedschaft. Das Kriterium des „übergeordneten Ziels“ stört mich: Das Typische bei der (kriminellen) Vereinigung müsste die Herausbildung (krimineller) stabiler Normensysteme unabhängig von den durchführenden Personen sein, oder ist das gemeint? Die sind aber oft implizit und das geht nur ab einer bestimmten Größe und Dauerhaftigkeit der Organisation. Funktionen müssen übertragen werden können und Personen ausgetauscht. Bei der Mafia wird jede verhaftete Person ersetzt, die Struktur bleibt. Die übergeordneten Ziele können ja bei Ocean's Eleven, der Mafia oder der Deutschen Bank dieselben sein (Gewinnmaximierung). Die Definition der Gruppe kommt mir handgestrickt vor. Und der NSU? Was passt auf den? Und wenn Frau Zschäpe immer nur gekocht hat? Terroristische Vereinigung aus zwei Personen oder so ähnlich? Braucht es Bekennerschreiben und Mitgliedskarten?
Am 29.01.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "SB":
Ocean's Eleven wollten den Tresor eines Casinos leeren. Man sollte ihnen also keinen simplen Bankraub unterstellen.
Am 30.01.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Also doch terroristische Organisation?
Am 27.01.2016 um 22:39 Uhr schrieb der Leser "Ein Zeitonlineleser":
Banden, Gruppen, Vereinigungen?? Danke für die Erläuterungen und den Ausblick in die Problematik zwischen Recht, Rechtsgefühl, Gerechtigkeit und Urteilsspruch. Gesetze und das Maß an Strafandrohungen bilden die Kultur einer Gesellschaft ab und ihr Bedrohungsgefühl, was dann bestraft wird, wenn man es verletzt. Mit den Auswirkungen 5 Leute, zwei Schlagringe, zwei Jahre Knast. Sie haben einen interessanten Aspekt angesprochen: Ich gehe da mal weiter: Die Bestrafung des kollektiv angenommenen Bedrohungsgefühls, das sich in Gesetze und Verhaltensregelns ergießt, ändert sich mit der Zeit, weil sich das Bedrohungsgefühl mit der Zeit ändert. Zu Christi Zeiten aber auch früher und später galt das Gastrecht. Man konnte ohne Ansehen der Person jemanden Unterkunft für eine Nacht geben, weil er frierend vor der Tür stand. Das war heilig und stand nicht zur Disposition oder Kritik. Machen Sie das einmal heute und der Gast war ein Terrorist, fragen Sie Hannes Wader, das Recht haben Sie heute nicht mehr, dann haben sie ein richtiges Problem bestehend aus Verdächtigungen, verfestigt durch die Presse, die dies ins kollektive Bewusstsein hämmert (ARD Brennpunkt) und laufen Gefahr, stigmatisiert zu werden. So ist Recht im Fluss. Und so wird unser Bedrohungsgefühl in Recht ausgedrückt. Sie haben es wunderbar aufgezeigt! Ich hoffe, dass Sie in meine Ergänzung und Beispiele teilen. Sie fielen mir spontan ein, als ich Ihren Beitrag las.
Am 27.01.2016 um 22:55 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Herr Fischer Sie nehmen wiederholt Bezug auf einen Autohersteller mit Abgas- und Rechtschaffenheitsproblemen. Mir ist in dem Zusammenhang jedoch noch einiges nicht ganz klar.
Warum erhebt dann keiner Strafanzeige gegen dieses Unternehmen? Ist deutsches Recht wirklich so schwierig in Anwendung zu bringen? Sie gehen auf Bande zum Zwecke einer Straftat ein. Ist der Vorfall im rechtlichen Sinne keine Straftat und damit verfolgungswürdig, vor allem da ein öffentliches Interesse besteht bzw. bestehen kann? In Ihrer Kolumne zum "Betrug" zeigten Sie ja auf, wie komplex es ist, diesen zu bewerten. Kommt es deshalb nicht zum Betrug, da kein Schaden hier Geldwert meßbar nach derzeitiger Lage vorliegt bzw. sich der Hersteller sich des Händlers zum Vertrieb bemühte und damit überhaupt Betrug schwierig darstellen lässt. Der Kunde kaufte ja nicht beim Hersteller, sondern beim Händler, der widerum von nichts wußte und die Verfügung des Geldes nicht direkt auf den Hersteller floß? Liegt hier überhaupt ein Schaden vor und wenn ja, wer kommt für diesen auf, das Gewährleistungsrecht ist ja mE nach nur zwischen Käufer und Verkäufer anwendbar. Das Produkthaftungsrecht, das auf den Hersteller anwendbar wäre, schließt jedoch einen Schaden dieser Art, so es ihn überhaupt gibt, aus.
Ich hoffe die Fragen nicht zu verwirrt gestellt zu haben.
Am 27.01.2016 um 23:44 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Alle Ihre Fragen sind "nicht zu verwirrt", sondern gut. Meine Antwort: Ich weiß es nicht. Es scheint mir nur so, als bestünde ein Anlass, einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob die Banden- oder Vereinigungs-Krimininalität in Wolfsburg und an ein paar anderen Standorten des deutschen Abgaswunders tatsächlich nur aus den paar nordafrikanischen Asyl-Betrügern und Schwarzfahrern besteht. Ich weiß es nicht besser! Aber wenn 150.000 Menschen diese Kolumne innerhalb eines Tages lesen, mag doch jemand darunter sein, der es erstens weiß und zweitens zuständig ist. Oder drittens zuständig wäre, uns aber erklärt, warum die Frage sich (ihm) nicht stellt. TF
Am 28.01.2016 um 01:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sind in Deutschland nicht schon Firmen, deren Geschäftsmodell auf einem Schneeballsystem beruhten, als Kriminelle Vereinigung eingestuft worden?
Wer vorrangig wirtschaftliche Ziele verfolgt, die als rechtskonform eingestuft werden, und nur im Nebengeschäft betrügerisch oder sonstwie kriminell tätig ist, dürfte mE dagegen nicht also solche bezeichnet werden. Deshalb sind VW, Deutsche Bank, Siemens und Co. eben keine Kriminellen Vereinigungen. Obwohl sich innerhalb der Konzernstrukturen natürlich Banden bilden können.
Aber das ist natürlich nur meine laienhafte Privatmeinung.
Am 28.01.2016 um 15:14 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
"Sind in Deutschland nicht schon Firmen, deren Geschäftsmodell auf einem Schneeballsystem beruhten, als Kriminelle Vereinigung eingestuft worden?"
Der Begriff "Schneeballsystem" ist strafrechtlich eindeutig besetzt und wird leider zu oft falsch verwendet, auch von TF, wenn ich es recht erinnere. Ja, es gab Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Betrieb illegaler Schneeballsysteme und überraschenderweise sogar mittels einer durch den BGH bestätigten Haftstrafe ohne Bewährung für die Hauptinitiatorin. Die Strafvorschrift verbirgt sich jedoch in (dem in jederlei Hinsicht verunglückten bzw. bewusst zum Schutz der MLM-Praktiken zerschossenen) § 16 Abs.2 UWG als Sondervorschrift.
Das, was gemeinhin (unscharf) unter "Schneeballsystem" kolpüortiert wird, würde ich auch unter "kriminelle Vereinigung" subsumieren. Da traut sich allerdings kein Staatsanwalt dran, nicht einmal einer, der in der Schwerpunktabteilung "Wirtschaft" arbeitet. Die definieren alle Straftaten immer herunter auf ein bekanntes und damit handelbares Maß.
Am 28.01.2016 um 00:48 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Also zu VW gibt es in den USA ja Sammelklagen von Käufern, die sich mit dem Thema beschäftigen werden. Vielleicht werden diese mit einem Vergleich enden, vielleicht auch nicht. Es gab ja schon exemplarische Urteile gegen bedeutende Industrieunternehmen, die auch richtungsweisend waren. Ebenso geht das amerikanische Justizministerium gegen VW vor. Die zu erwartenden Strafen werden hoch, vielleicht sogar existenzbedrohend für VW sein.
Den aktuellen Stand in Deutschland kenne ich nicht. Es gibt meines Wissens zumindest Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter. Das wird aber noch dauern. Dann gibts einen Steueraspekt, sowohl Deutschland als auch die EU betreffend.
Insgesamt sind wir aber noch ganz am Anfang. Und es ist mE noch zu früh für Spekulationen über die Tauglichkeit unseres Rechts in diesem speziellen Fall. Falls VW an dem Fall zugrunde geht, wäre aber auch wiederum die Frage nach der Verhältnismässigkeit zu stellen. Immerhin kann hier aber der Bürger, der zur Selbstjustiz zumindest einen latenten Flirt unterhält, aktiv seinem Gerechtigkeitsgefühl Ausdruck geben - vulgo: keinen VW kaufen.
Am 28.01.2016 um 10:12 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Also zu VW gibt es in den USA ja Sammelklagen von Käufern, die sich mit dem Thema beschäftigen werden.“
Soweit ich weiss – aber ich weiss nicht viel – besteht ein grosser Unterschied zwischen der Gesetzeslange in den USA und Deutschland darin, dass in den USA ein Unternehmen strafrechtlich belangt werden kann und in Deutschland nicht.
In Deutschland können allenfalls die für eine Straftat verantwortlichen Mitarbeiter oder Organe angeklagt werden. Und Beweise für die individuelle Schuld eines Mitarbeiters zu erbringen dürfte in den meisten Fällen sehr viel schwieriger zu erbringen sein als Beweise für ein Verschulden des Unternehmens.
Am 28.01.2016 um 11:47 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"... und Beweise über individuelle Schuld dürfte schwieriger zu erbringen sein als die Schuld des Unternehmens zu beweisen"
Deshalb wundert mich, dass in diesem Fall die Verdunkelungsgefahr nicht dazu geführt hat, die Managerriege VW's frühzeitig in U-Haft zu nehmen, um so Absprachen zu vereiteln. Warum ist das nicht geschehen?
Am 28.01.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wer wäre denn, Ihrer Meinung nach, die "Managerriege"? Nur weil Verdunklungsgefahr besteht, kann man ja nicht einfach alle verhaften, die eventuell verdunkeln könnten.
Am 28.01.2016 um 13:21 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
So langsam begreife ich, warum man mit einem Künstlernamen wie "Haftbefehl" in Deutschland gute Kasse macht.
Alle einsperren der Rest raus_Zaun drum fertig :))
Vielleicht sollte man mal den Golf an der Kirche - die Kirche im Wolfsdorf lassen.
Das zu Ende gedacht hieße ja: Bänder abstellen- Arbeiter am Band, als Mitwisser/Täter gleich mit in U-Haft - Ingenieure, Ver/Einkäufer sowieso !
Es ist doch eher erstaunlich, das man technisch (siehe Hybrid/Elekro) derart hinterher hinkt und glaubte, mit dieser Trickbetrugs-Nummer (Antanzen) im Hochtechnikstandort Amerika, durchzukommen. Nur weil hierzulande der Sperrminoritätsverein VW mit staatlichem Segen und eigenem Gesetz ausgestattet(VW-Gesetz), mit diesen manipulativen Methoden bis dahin unbeschadet durch den Markt kam, hatte man wohl angenommen, diese Modell exportieren zu können.
Den Ausschlag gab ein neues technisches Verfahren, das in Amerika Anwendung fand, das den verabredeten Betrug aufdeckte. Dazu :
(...)Die Prüfer werfen der Regierung vor, Untersuchungen der Motorsoftware gesetzlich nicht ermöglicht zu haben. Die Automobil-Lobby habe dies erfolgreich verhindert.(...)
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-11/tuev-bundesregierung-vw-abgas-skan...
Am 28.01.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Tatherrschaft dürfte eher im Management als am Fließband zu finden sein. An der Zuständigkeit hätte man sich orientieren können. Je weniger weit die Ermittlungen gediehen sind, desto geringer die Anforderungen an den Verdachtsgrad. Dass das Prinzip des Schwarms ( die Fische im Meer stöbern auch bei Angriff auseinander so dass keiner zu fassen ist ) dazu führen muss, dass die Täter selbst "ermitteln" will mir noch nicht so recht einleuchten. Aber mit der Gefahr stillstehender Bänder haben Sie vielleicht bereits den Grund allein schleppender Ermittlungen wie nicht still gelegter VWs dargelegt. Und wenn man es ernst nähme, würde vielleicht Organisationsverschulden in einen Straftatbestand gefasst anstatt zu Vertragsaufhebung mit Abfindung zu führen.
Am 28.01.2016 um 15:36 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Ich glaube, dass deutsche Manager, die ja gerne auf ihr mageres Salär - im internationalen Vergleich, zu dem was Bla
&Blupp international anbieten, das Modell vorziehen, sich gegen ihre Entlassung im Ernstfall durch alle Instanzen zu klagen, sollte die Abfindung aus einer "Macht Besch(n)eidung" , Vertragsaufhebung, nicht edel genug ausfallen, statt sich mit solchen Unzumutbarkeiten wie Organisationsverschulden - Schuld generell- aufzuhalten.
"Vor dem Recht sind alle gleich, manche etwas gleicher", sagte einmal ein Ösi Namens Kreisky (Bundeskanzler) und man denkt gleich daran, wie wohl die Chancen derer vor den Arbeitsgerichten ausfallen werden, die im Zuge der VW Verabredung zum Betrug, aus "betriebswirtschaftlichen" Gründen auf die russpartikelüberfüllte Strasse gesetzt werden ?!
Ja, ja, fast alles ist in Bewegung in dieser Transformation, diesem Übergang - vor allem, das immer scheue, empfindliche und leicht flüchtige Geld - und vor allem wenn es sich, wie alles was leichter als die Luft zum Atmen ist, von unten nach oben bewegt.
So soll es auch bitte weiterhin bleiben - bitte nicht rütteln :)
Am 28.01.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ein Unternehmensstrafrecht gibt es in Deutschland (im Unterschied nicht nur zur USA, sondern auch zu fast allen Mitgliedern der EU) noch nicht. Wirtschaftsvergehen werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bussgeldern belegt. (Obergrenze meines Wissens 10 Mio Euro) Allerdings könnten Verantwortliche Manager, zB Winterkorn, durchaus wegen Betrugs angeklagt werden. Das Aktionärsrecht lässt zudem Klagen wegen Verlusten aus dem Wertverfall der VW-Aktie zu. Die Kunden können, im Gegensatz zur Praxis in den USA, nur erlittene materielle Schäden einklagen.
Es gibt allerdings einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Dieser könnte vielleicht endlich beraten werden. Im Koalitionsvertrag wird das Thema auch behandelt, aber eher vage. Widerstände gibt es vonseiten der Industrie und dem Mittelstand, also vermutlich besonders auch von der CDU.
Das alles ist allerdings auch nur der Kenntnisstand eines Laien.
Am 28.01.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Interessant ist übrigens, dass zB in Österreich für die Verwirklichung eines Unternehmensstrafrechts ein weiterer Gruppenbegriff eingeführt wird: der Verband.
Am 28.01.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Ja, man muss vielleicht noch einmal daran erinnern, dass die VW-Praxis in Sachen Kosteneffizienz: Wie halte ich möglichst billig Abgasstandards ein, im Zweifel unter Umgehung der gültigen "mass"geblichen" Rechtsverordnungen ? dann auch im bösen Amerika aufflog und nicht im sperrminoritischen Niedersachsen. Hätte die bösen amerikanischen Behörden den verabredeten Betrug nicht aufgedeckt, würde sich hierzulande der geneigte VW-Diesel Fahrer weiterhin im tiefen Glauben wähnen dürfen, sein Automobil atmete mehr frische Luft aus als ein, mit jedem Kilometer den er fährt, rettete er einen einen qm Regenwald. ;)
Nun könnte man einwenden, die Top 50 amerikanischer Mobilität, stellen solche Hobel wie die Pickup-Trucks, die auch 2015 die Zulassungsstatistik dominieren - und der Ford F150 konnte erneut seine Spitzenposition gegen den Chevrolet Silverado und den Dodge Ram behaupten - alle drei mit irrwitzigen Neuzulassungsquoten und irrwitzigen Emissionen .
Doch darum geht es aus VW Sicht nicht. Die Konkurrenz kommt aus Asien und aus Bayern. (...)In den Top 50 der US-Zulassungen ist lediglich ein Modell von einem deutschen Autobauer verzeichnet - der VW Jetta.(...)Jenseits der Trucks wird es dann weniger amerikanisch. Der beliebteste Pkw ist im 14. Jahr in Folge der Toyota Camry, bei den SUV/Crossover-Modellen steht der Honda CR-V im 4. Jahr in Folge an der ersten Position.(...)
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/neuzulassungen-top-50-usa-2015-8...
Am 28.01.2016 um 11:46 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Ist Tierabwehrspray eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug?
Am 28.01.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Welches Werk würden Sie mit dem Zeug denn verrichten wollen? Und wäre die Zaunlatte in der Hand eines Typen, der auf Menschenjagd geht, für Sie eher Waffe oder doch nur Morgenstern-Zitat?
Am 28.01.2016 um 14:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ein gefährliches Werkzeug. TF
Am 28.01.2016 um 15:46 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Gehören nicht auch Waffen zu den gefährlichen Werkzeugen?
Mir will das trotzdem nicht einleuchten. Das Abwehrspray hat keinen "harmlosen" Verwendungszweck. Und der Dolch wir meines Wissens auch anders definiert als das Küchenmesser.
Am 28.01.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Das Gesetz unterscheidet Waffen von „anderen“ gefährlichen Werkzeugen. Daraus kann man schließen, dass „gefährliches Werkzeug“ der Oberbegriff ist. Danach ist eine Waffe ein gefährliches Werkzeug.
Am 28.01.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Eben das meinte ich. Da aber das gefährliche Werkzeug seiner Bestimmung gemäss zunächst Werzeug ist, wie das Küchenmesser also einem Nutzen dient, und erst als entfremdetes Tatwerkzeug seine Gefärlichkeit erlangt, sehe ich das Tierabwehrspray eher auf einer Linie mit der Harpune als mit dem Hammer.
Am 29.01.2016 um 17:49 Uhr antwortete der Leser "SB":
Der "harmlose" Verwendungszweck des Tierabwehrsprays dürfte die Abwehr von Tieren sein.
Am 29.01.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der "harmlose" Verwendungszweck des Jagdgewehrs ist das Niederknallen von Hirsch und Schwein. Trotzdem ist es eine Waffe.
Am 28.01.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
Zur Abgrenzung zwischen Waffen und gefährlichen Gegenständen war bereits in einer vergleichsweise wenig beachteten Fischer-Kolumne (nur 143 Kommentare) etwas zu lesen. Ich zitiere:
“Solche Gegenstände nannte man seit jeher ‚Waffen‘, wenn sie ihre artgemäße, planmäßige Zweckbestimmung in der Verletzung haben. Das sind zum Beispiel Schusswaffen, Kampfmesser, Schlagstöcke, Schlagringe. Man kann mit ihnen zwar vielleicht auch Dosen öffnen, eine Schraube eindrehen oder Nägel in die Wand schlagen, aber dafür sind sie nicht gedacht. Gegenstände, die keine Waffen sind, sich aber zur Verletzung eignen, wenn sie zweckentfremdet werden, hießen ‚gefährliche Werkzeuge‘. Das können Dosenöffner sein, Schraubendreher oder Hämmer. Sie sind nicht speziell zur Verletzung gemacht, eignen sich aber dafür recht gut.“
Das ganze Stück ist hier zu finden: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/gesetzgebung-raub-...
Am 31.01.2016 um 23:59 Uhr antwortete der Leser "SB":
Wodurch unterscheidet sich ein "Jagdgewehr" von anderen Gewehren?
Am 28.01.2016 um 13:07 Uhr schrieb der Leser "Erwin. S.":
"Sie wollen des Deutschen Hab und Gut beschützen vor illegal eingereisten Waschbären, repatriierten Wölfen, Ausländern und dunklen Gestalten, derer die lasche Justiz und die faule Polizei angeblich einfach nicht Herr werden." Wieso angeblich? Das in Kiel (und nicht nur dort) Straftaten wegen geringer Erfolgsaussichten nicht verfolgt werden, ist alles andere als "angeblich". Geringe Erfolgsaussicht meint dabei vermutlich die Justiz mit Kuschelstrafen oder Verfahrenseinstellungen. Das dann irgendwann mehr oder weniger besorgte Bürger oder Opfer dieser Straftaten die Faxen dicke haben, ist nachvollziehbar. Leider kann sich Herr Fischer nicht zu dieser Kausalkette durchringen. Das kommt schon noch, die Realität lässt sich auf Dauer nicht wortreich wegschreiben. Was bleibt, ist wieder nur ein plumper Versuch der Relativierung.
Am 28.01.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Was ist denn eine "Kuschelstrafe"?
Am 28.01.2016 um 14:59 Uhr antwortete der Leser "Erwin. S.":
Wenn immer wieder das nur untere Ende des Strafrahmens benutzt oder Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn längst Volljährige nach Jugenfstrafrecht verurteilt werden, wenn Gerichte weltfremden Vorschlägen der Jugengerichtshilfe folgen sollten (siehe Jonny K.). Ich kenne genügend Strafakten an denen sich die Entwicklung schön verfolgen lässt. Es geht los mit Kleinkram. Die Qualität der folgenden Vergehen und irgendwann Straftaten steigt, die der Strafen nicht (schlechte Kindheit, Reifeverzögerung, Einzelfall). Am Ende steht dann § 211 StGB ff und keiner hat es kommen sehen.
Am 28.01.2016 um 15:19 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
Blödsinn, sorry. Natürlich kann ein Volljähriger (Heranwachsender) nach Jugendstrafrecht verurteilt werden und das ist auch gut so. Wer beurteilt Vorschläge der Jugendgerichtshilfe? Die blöden, uneinsichtigen, weltfremden Richter oder der Kommentator? (Ironiemodus aus).
Natürlich werden Straftaten zur Bewährung ausgesetzt, was denn sonst? Man kann doch ni9cht alle einsperren oder?
Ach so: Eine Kuschelstrafe ist, wenn Uli Hoeneß während der Haftdauer in BVB-Bettwäsche schlafen muss. Aber auch das ist ja jetzt vorbei.
Am 28.01.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "Erwin. S.":
ja, klar. Nur macht es Sinn, Mehrfachtäter immer wieder nur nach Jungendstrafrecht zu verurteilen? Erklären Sie das gern mal den Opfern. Die gibt es z.B. bei Herr Hoeneß nicht. Dessen Straftat besteht darin, dass er dem Staat zusätzliche (!) Einnahmen vorenthalten hat. Dafür wurde er zu recht verurteilt. Das der Mann unter Umständen anders behandelt wurde als jemand, der andere an Leib und Leben geschädigt hat, damit kann ich gut leben.
Am 28.01.2016 um 15:48 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Inwieweit wird denn jemand erwachsener, wenn er Taten mehrfach begeht? ME ist doch eher das Gegenteil der Fall.
Am 28.01.2016 um 16:20 Uhr antwortete der Leser "A. Hirsch":
Mal angenommen, die Justiz würde Ihnen den Gefallen tun, alle Straffälligen schon beim ersten Vergehen einzusperren. Glauben Sie, dass die alle bei Haftentlassung fromme Lämmer sind? Die Erkenntnisse der Kriminologie sprechen - insbesondere bei Jugendlichen - dagegen. Sie sagen uns: In der Regel steigt die Rückfallgefahr bei freiheitsentziehenden Sanktionen. Eine Lösung in Ihrem Sinne wäre also nur die lebenslange Einsperrung aller Straftäter oder die Todesstrafe. Eine Superlösung.
Am 29.01.2016 um 09:45 Uhr antwortete der Leser "Avvocato":
"Mal angenommen, die Justiz würde Ihnen den Gefallen tun, alle Straffälligen schon beim ersten Vergehen einzusperren. Glauben Sie, dass die alle bei Haftentlassung fromme Lämmer sind? Die Erkenntnisse der Kriminologie sprechen - insbesondere bei Jugendlichen - dagegen. Sie sagen uns: In der Regel steigt die Rückfallgefahr bei freiheitsentziehenden Sanktionen."
Uneingeschränkte Zustimmung.
Am 28.01.2016 um 15:48 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
@Erwin.S. Die Frage ist doch zu erst, wer hat hier versagt? Sollte wirklich die Justiz mit ihren Mitteln, von Anfang an hart strafen, weil Elternhaus, Schule etc, Umfeld versagt haben. Oder wäre es besser erst einmal auf Hilfe und einen (Nach)Erziehungs- und Sozialisierungseffekt zu hoffen, ihn anzubieten. Sicher geht dort auch vieles schief, nur bleibt die Frage, ist das immer so. Die Fälle, die durch die Medien geistern, der ewigen Hysterie der Einschaltquote folgend, sind nicht dazu geeignet etwas aufzuzeigen. Sie dienen nur dem Zweck. Eher würde ich die Frage aufwerfen, in wie vielen Fällen haben leichte Strafen und oder Hilfeangebote, zur Verhaltensänderung durch Einsicht geführt. Sicher, es gibt Menschen die unbelehrbar sind, aber auch solche, die aus einem Zwang heraus handeln, dies ahnen, fühlen oder sogar wissen, jedoch aus vielerlei Gründen nicht wissen, wo und wie sie ihrem inneren Bösewicht begegnen sollen. Leider geht aus den Medien nicht hervor, wie aus "hoffnungslosen" Fällen, der gute "Ottonormalbürger", der liebevolle Partner, der geachtete und geschätzte Mitarbeiter wurde, denn das bringt keine Quote. Und schon sind wir ungewollt bei unseren Flüchtlingen angekommen. 1 Millionen, alle militant islamisiert. Echt? Denn wenn es so wäre und die gezielt losschlagen würden, dann wäre unser Land in 7 Tagen platt. Kommt aber nicht so, weils nicht so ist.
Leider kommt dazu das JEDER Mensch Veränderung fürchtet. Sie und ICH auch.
Am 28.01.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Na ja, es gibt schon auch Statistiken, welche die Erfolge einer durchdachten Resozialisierung untersuchen. ZB über die Rückfallquote. Aber ich gebe Ihnen prinzipiell schon Recht, die öffentliche Aufmerksamkeit beschäftigt sich hauptsächlich mit den Misserfolgen. Und es gibt sicher auch eine erhebliche Dunkelziffer im Bereich des Erfolgs.
Der Kern des Problems liegt mE aber noch tiefer: nämlich in der irrtümlichen Auffassung, dass eine Welt mit Kriminalität irgendwie aus dem Gleichgewicht geraten sei. Dass also der "normale" Zustand eine Welt ohne Kriminalität sei. Und dass dieser Zustand, mit etwas Mühe, auch relativ leicht zu erreichen sei. Und das ist einfach falsch. Kriminalität ist ein Teil des gesellschaftlichen Lebens. Und die Vision, dass es auch anders ginge, eine gefährliche Vision.
Am 28.01.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
@Kapaster Ja natürlich, ich gebe Ihnen da völlig Recht. Jeder der etwas anderes annimmt versteht die Realität nicht. Im Grunde könnten wir sagen, es ist wie in allen Bereichen. Es geht immer um das Gleichgewicht, wie bei einer Wippe. Wenn alle auf der einen Seite sitzen, wippt nichts mehr, keine Bewegung, stillstand. Wo Licht ist muss auch Schatten sein und umgekehrt, Schatten gäbe es gar nicht wenn es kein Licht gibt. Gut UND Böse. Auch wenn wir es gern anders hätten. Zum Glück für alle reicht, ein wenig Böses und viel Gutes, zumindest in Deutschland. Das ist nicht überall so und wird gern übersehen. Ein Beispiel das nicht ganz passt und doch irgendwie schon. In der DDR gab es auch alle Arten von Grund-Verbrechen, die auch existieren. Trotz massiver Polizei, Spitzeltum und Stasi. Es konnte nicht verhindert werden. Auch nicht die Straftaten von Bürgern "befreundeter Länder".
Und wenn ich es auf die Spitze treiben will, haben sicher 95% aller Bürger schon mindestens einmal eine Tat begangen, die mit einem Gesetz kollidierte und oder streng betrachtet eine Strafsache geworden wäre. Für Kritiker...der kleine Steuerbetrug, ein Abrechnungsbetrug, Diebstahl aus dem Unternehmen (wer zählt schon die Büroklammern oder die Kuverts), Ladendiebstahl im Sinne von Mundraub (auch wenn es den wohl nicht mehr gibt). Wer hat nicht schon einmal eine Weintraube gekostet, die gar nicht als "Kostprobe" ausgewiesen war etc etc etc.
Am 28.01.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Erwin. S.":
So, kurz sortieren. Ich kenne aus beruflichen Gründen sowohl Täter und Opfer. Opfer sind mir dabei grundsätzlich sympathischer, nicht zuletzt, weil in D das Wohlergehen der Täter scheinbar wichtiger ist. Ich habe weder hier noch im echten Leben dafür plädiert, Ersttäter mit aller Härte zu bestrafen. Wenn aber nach dem siebten, achten Kuschelurteil dann ein Unbeteiligter mit Schädelbasisbruch in der P...Rinne liegt, weil dem Herrn Straftäter langweilig war und der Staatsanwalt beim Lebensalter von Mitte zwanzig was von Jugendstrafe faselt, endet bei mir das Verständnis, tut mir leid. Ich gehe auch nicht über die Brücke der medialen Einzelfälle (z.B. Mehmet). Es gibt erschreckende Straftaten, über die nicht groß berichtet wird und ich kann mich - erst recht nach persönlichen Gesprächen mit Tätern - nicht mit Bewährungsstrafen, Jugendarrest o. ä. anfreunden. So, zurück zum Thema der Kolumne. Gestern gab es ein Interview zum Thema arabische Clans bei Focus online. Überschrift: "Für die Clans sind die kleinen Polizisten in Berlin lächerlich". Genau das war mein Ausgangspunkt, dass Kriminelle das staatliche Gewaltmonopol nicht ernst nehmen, u.a weil die Justiz Kuschelurteile fällt. Damit schliesst sich der Kreis. Die von Fischer - vielleicht sogar zu recht - kritisierten Bürgerwehren existieren nicht ohne Grund und genau diesen Grund blendet er großzügig aus.
Am 29.01.2016 um 10:44 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Herr Erwin.S.,
sämtliche Kommentare, die Sie seit gestern hier veröffentlicht haben, bewegen sich jenseits dessen, was Anspruch hat, nur ansatzweise ernst genommen zu werden. Es handelt sich schlicht um von keinerlei Sachkenntnis geprägte dumpfe Stimmungsmache. Ich greife exemplarisch heraus, dass § 105 JGG wie folgt lautet:
"Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ ... entsprechend an, wenn ... "
Da man Heranwachsender nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist, kann niemand, der als über 21-Jähriger eine Straftat verübt, nach Jugendstrafrecht zu einer "Kuschelstrafe" (was immer dieser alberne Begriff umschreiben soll) verurteilt werden.
Da Ihre Kommentare auch ansonsten von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, bin ich mir 100%-ig sicher, dass Sie weder im Strafvollzug noch in irgendeiner Weise in der Opferbetreuung tätig, sondern schlicht einer jener Wutbürger sind, der hier seinen diffusen, irrationalen Ängsten "Luft" verschafft.
Und dass Sie ernst nehmen, was "Clans" arabischer Dumpfbacken äußern, angeblich weil die Justiz "Kuschelurteile fällt", obwohl man bekanntlich allenfalls Bäume "fällen" kann, ist schlicht einfältig.
Sie selbst blenden "großzügig" aus, dass es durchweg "braune Haufen" sind, die jetzt unter der Camouflage "Bürgerwehr" herummarodieren.
Das macht mir Angst!
Offenbart Tante Jolesch
Am 29.01.2016 um 11:09 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Abneigung gegen die Polizei und Geringschätzung ihrer Rolle sind wahrhaftig nicht auf irgendwelche arabische Clans beschränkt. Der Bürger sieht Polizei oft genug nur als Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen - gegen ANDERE. Betrifft es ihn einmal selbst, sieht das schon ganz anders aus.
Vielleicht (oder sogar sehr wahrscheinlich) sind Verfolgungspraxis und Strafmass häufig (oder ab und zu) nicht optimal. Dass aber eine grundsätzliche Strafverschärfung zu positiven Ergebnissen führt, ist sehr unwahrscheinlich. Dazu muss man nur auf die Situation von Ländern schauen, in denen ungleich härter bestraft wird. Dort gibt es keineswegs weniger Kriminalität. Die Furcht vor der Polizei mag höher sein, aber der Respekt sicher nicht. Und das sollte mE doch das eigentliche Ziel sein: Respekt vor dem Recht, ohne dass man es fürchten muss.
Der Grad der Zivilisiertheit einer Gesellschaft misst sich nicht zuletzt daran, wie sie mit ihren Regelverletzern umgeht. Simpel gestrickte Erziehungspsychologie führt da nur sehr begrenzt weiter. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der Strafende damit immer in ein absolutes Recht setzt (zumindest ist die Versuchung gross). Dies schafft regelmässig Unverhältnismässigkeit und, letzlich, Unrecht. Ein Rechtssystem, das Unrecht schafft und auf Unrecht aufbaut, wird jedoch niemals nachhaltig akzeptiert und respektiert werden.
Am 29.01.2016 um 11:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der DRESSIERTE UNTERTAN, devot und ständig in Furcht vor den Folgen seines Tuns, kann nicht das Ziel eines demokratischen Rechtssystems sein.
Am 28.01.2016 um 18:27 Uhr schrieb der Leser "FreiPlag":
In Wikipedia steht:
"So ist für Thomas Fischer eine Mehrheit von mindestens drei Personen ausreichend, die sich zu einem bedrohlichen oder gewalttätigen Handeln zusammengefunden haben,[3] während für andere Kommentatoren ein Zusammenschluss von zwei oder drei Menschen in der Regel nicht ausreicht, um eine nennenswerte Gefahr für den inneren Rechtsfrieden darstellen zu können."
Warum drei?
Am 28.01.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Ich kenne zwar TF´s Auffassung nicht, aber hier:
Die Psychologie definiert eine Gruppe als eine Anordnung von mehr als zwei Menschen, die längere Zeit miteinander interagieren, sich wechselseitig beeinflussen, ein gemeinsames Ziel verfolgen und sich als „Wir“ wahrnehmen.
Quelle: http://lexikon.stangl.eu/4369/gruppe/
© Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik
Möglich das bei zwei zwar Abhängigkeiten existieren, aber gruppendynamische Prozesse erst ab drei entstehen können. Huch da fällt mir ein...bei zwei...ähem...dann wäre ja jede Ehe (nach europäischen Maßstäben) ja schon eine Gruppe? Grübel.
Am 28.01.2016 um 18:46 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Aber wenn wir schon so schön dabei sind.
Herr Fischer welche gruppenmäßige Straftat (ihr Fachgebiet) wird nicht geahndet, wenn sie Erfolg hatte?
Am 28.01.2016 um 19:11 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Ergänzung: erst recht wenn sie öffentlich bekannt wurde!
Am 28.01.2016 um 19:19 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Meinen Sie die Frage ernst? Straftaten sind definitionsgemäß zu ahnende Taten. Vielleicht ist Ihnen aber auch nur die Formulierung mißglückt?
Am 28.01.2016 um 21:06 Uhr antwortete der Leser "-Palomino-":
Nein meine Formulierung ist schon korrekt gewählt. Und ja, ich denke das der Hochverrat, selten durch einzelne Personen begehbar, eher durch Gruppe oder Vereinigung zu realisieren, wenn er erfolgreich gewesen ist, also einem Staatsstreich, nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, da die "Verräter" ja nun die Machthaber bzw. Teil der zu bildenden Macht sind.
Am 29.01.2016 um 16:35 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Ja, und statt Strafe gibt es dann einen prächtigen Orden neben hochdotierten Posten...
Am 28.01.2016 um 19:39 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Umsturz, der Putsch.
Am 29.01.2016 um 10:39 Uhr schrieb der Leser "Poem":
Das "straff gescheitelte" ist mir ins Auge gesprungen. Es ist leider dieselbe (nieder- oder lächerlich machen wollende) Polemik wie allzuoft in der Presse, die (offenbar in Gates Communities lebend und nix merkend) meint: Das sind ja alles nur verkappte Nazis.
Am 29.01.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Bill Gates vermietet nicht. Aber wenn vier Typen und ein Köter um den Block ziehen, um sich als Ordnungsmacht aufzuspielen, dann handelt es sich um ein verkapptes, nicht ungefährliches Irgendwas. Egal mit welchem Haarschnitt oder ganz ohne Bewuchs. Und wenn dann noch ein Kollege von der NPD mitläuft, liegt der Nazi zumindest schwer in der Luft.
Schauen Sie den Leutchen doch einfach mal genauer in die Gesichter. Sie werden da gewisse Gemeinsamkeiten entdecken.
Am 29.01.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrter "Kapaster",
Meinungsbildung durch genaues "Schauen ... in die Gesichter"?
Das ist doch wohl deutlich unter Ihrem Niveau.
Ein zumindest verbaler Gedankenaustausch mit dem Gegenüber sollte es schon sein, bevor man eine Meinung hat, mag der Versuch manchmal auch nur die Erkenntnis zutage fördern, dass Nichts vorhanden ist, was die Bezeichnung "Gedanke" verdient (das Wort ist bekanntlich aus dem noch schöneren Begriff "Denken" abgeleitet)
gibt Tante Jolesch "zu bedenken",
die es auch nicht angemessen findet, dass Sie solch edle Lebewesen wie den deutschen Schäferhund oder gar den "raubzeugscharfen" deutschen Rottweiler als "Köter" schmähen.
Alle deutschen Bürgerwehren haben selbstverständlich immer das ordnungspolizeilich vorgeschriebene "Exkrementesackerl" dabei und benutzen es auch (für die Hinterlassenschaften von Schäferhund und Rottweiler!)
Am 29.01.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Na, da bin ich aber doch anderer Meinung. Das Studium von Physiognomie und Habitus ergibt zwar nichts in Sachen Kriminalität, aber doch sehr wohl Erkenntnisse zur inneren Haltung des Maskenträgers. Gesichter, Gestus, Kleidung, Sprache selbstverständlich - mE alles sehr aufschlussreich. Gerade dann, wenn es Vergleichsexemplare zu begutachten gibt. Überraschungen sind zwar möglich, aber selten. Hinsehen schadet mE deshalb ebensowenig wie Hinhören.
Der "Köter" sei Ihnen geschenkt. Obwohl, als bissige Verlängerung seines Herrn ausgeführt, finde ich den Ausdruck nicht unangemessen, egal welcher Zuchtunfall.
Am 30.01.2016 um 14:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Na ja, Vorsicht: Lesen Sie mal nach, woher das kommt: "Ihr müsst diesen Typen nur mal ins Gesicht schauen". (Klaus Schütz). Gemeint war die "APO", also Typen, "wie Tiere, auf die die Anwendung der für Menschen gemachten Gesetze nicht möglich ist" (Franz-Josef Strauß; 1969). TF
Am 30.01.2016 um 16:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sicher, Beobachtung ist ein Werkzeug, das auch als Waffe missbraucht werden kann. Ich werde es beim nächsten Mal, wenn ich Herrn Pastörs ansichtig werde, bedenken.
Am 31.01.2016 um 23:31 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrter Herr Fischer,
genau daran (Klaus Schütz) hatte ich gedacht, als ich mich über die Aufforderung von Kapaster empörte, durch Blick in die Gesichter zu urteilen.
Danke also, dass mich zumindest einer hier versteht.
Ihre Tante Jolesch
Am 01.02.2016 um 20:13 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ach, ich bitte Sie! Sie tun Vergleichbares ständig. Jeder tut es. Jeder ordnet das Gesehene in seine Muster ein. Wiedererkennung und Orientierung ist gar nicht anders möglich.
Und da Menschen häufig ihre eigentlichen Ziele durch irreführende Begriffe verschleiern, braucht es auch noch ein paar Anhaltspunkte mehr. Das kann schiefgehen, geht auch ständig schief, aber in die Falle tappt nur der, der seine Ansichten nicht revidieren kann.
Am 01.02.2016 um 23:58 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Ich komme Ihnen entgegen, indem ich den geringsten gemeinsamen Nenner zu finden versuche:
Sie haben ein schlechtes Gewissen, und das zu Recht.
Das ehrt Sie ja, und ich bin auch willens, das anzuerkennen
Ihre Tante Jolesch,
die nie danach urteilt, was sie sieht oder hört. Denn wie heißt es so treffend:
An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!
Am 02.02.2016 um 08:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
In der Politik sind Worte häufig schon die Taten. Oder zumindest deren Beginn. Und wenn dann die richtig kernigen Taten folgen, ist es häufig zu spät für eine Erkenntnis. Haben Sie schon mal einen Auftrag erteilt, den man sowohl gut als auch dramatisch schlecht erledigen kann? Wie schätzen Sie ein, zu welcher Ausführung Ihr Gegenüber neigen wird?
Ich fürchte, dass man mit Sinnsprüchen in einem solchen Fall nicht wirklich weiterkommt. Oder man verlegt sich vollständig auf ein optimistisches Prinzip Hoffnung. Dies könnte allerdings, spätestens wenn die Kuh im Brunnen und die Chose im Eimer ist, als Naivität ausgelegt werden.
Am 29.01.2016 um 13:43 Uhr schrieb der Leser "Patrick Bahlo":
Ich sehe voraus: "Es gibt ein Strafrecht vor der Talkshow!" wird bald häufig zitiert werden. Ist aber auch ein ordentliches Pfund Realität.
Ausserdem ist Ihre immanente Haltung gegenüber dem Strafrecht sehr auffällig geworden. An der ein oder anderen Stelle muss ich (als Auflockerungsübung) an Andre Kieserlings (Uni Bielefeld) "Lob der Inkonsequenz" denken.
Am 29.01.2016 um 21:08 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Ich lese gerade vom "Sockenraub"-Fall. Die Kölner Richterin meinte, einen Asylbewerber wegen Wegnahme eines Paars Socken für ein Euro +Zerquetschte, sowie anschließender Rangelei mit dem Ladendetektiv, zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilen zu müssen. Was Frau Friedrichsen im SPiegel messerscharf als "hart, aber gerecht" bewertete und lobte. Denn: der Lebenswandel des Asylbewerbers sei zu tadeln, er würde zB nicht arbeiten(!) und hätte schon den dritten Antrag gestellt, was gegen dessen Ernsthaftigkeit spräche. Sozialprognose also mangelhaft, und sowieso gilt ja: Zeichen setzen!
Um den Bogen zu den Schutzrotten zu schlagen: das ist wohl die Form von Strafrecht, die diesen und manchen anderen Besorgten vorschwebt.
Am 29.01.2016 um 23:48 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Recht ohne Barmherzigkeit ist Brutalität. Nur, wer sich wegen billiger Socken prügelt, scheint selbst nicht zart besaitet.
Am 30.01.2016 um 00:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Er hat sich nicht geprügelt, sondern wollte einfach nicht erwischt werden. Selbst BILD nennt es "Rangelei" - und das will schon was heißen.
Barmherzigkeit ist hier mE auch nicht notwendig. Verhältnismäßigkeit würde schon ausreichen, Ein 19-jähriger Sockenklauer, der, wohlgemerkt, bislang unbestraft war, aber sich an Residenzpflichten nicht halten wollte. Für den sehen wir 6 Monate Arrest vor? Mit welchem Ziel? Soll hier schon einmal gezeigt werden, auf welche Fälle das neue Abschiebungsrecht Anwendung finden wird? So wie die krumme Gurke einfach aus der Gemüsetheke fliegt - ein routinierter Akt des Sortierens? Wertes und unwertes Obst sozusagen.
Am 30.01.2016 um 00:08 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ah, sry, das Gurkenobst ist natürlich ein Gemüse!
Am 30.01.2016 um 01:13 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
So lautet der angewendete Tatbestand, im minder schweren Fall ist der Raub mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Dem Tatbestand entsprechend, wird die Richterin auch die Überzeugung gewonnen haben, dass die Gewaltanwendung der Beutesicherung dienen sollte.
Er hat auch nicht nur gegen eine Residenzpflicht verstoßen, sondern nach 2 erfolglosen Asylanträgen einen 3 gestellt. Er war also weniger residenz- als ausreisepflichtig und rechtsuneinsichtig.
Am 30.01.2016 um 01:32 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Dass bei einem Wert von 2 Euro eine Sicherung der Beute eine Rolle gespielt haben soll, scheint mir doch eine mindestens fragwürdige Auslegung. Und mehrere Asylanträge zu stellen, soll neuerdings strafbar sein? Ausreisepflichtige werden abgeschoben. Uneinsichtigkeit findet sich bei jeder Verkehrskontrolle.
Es wird ja vermutlich so sein, dass die Richterin darauf geachtet hat, im Strafmaß rechtlich nicht anfechtbar zu sein. Aber vernünftiger wird die Sache dadurch trotzdem nicht. Und wenn dies so für Alle gälte, würden wir wohl zügig neue Gefängnisse bauen müssen.
Ein Sockendieb ist kein Krimineller, selbst wenn er es zehnmal macht. Und ein Räuber wird aus ihm schon gar nicht, selbst wenn er das Fallenlassen beim Fluchtversuch vergisst. Ein Ladendetektiv, insbesondere einer in Zivil, sollte mit Fluchtversuchen seiner Opfer auch vertraut sein, ohne dass er gleich um Leib und Leben fürchten muss. Hier wird aus dem Buchstaben einfach Absurdes geschustert. - Letztlich Unrecht. Unverhältnismässig angewendetes Recht ist nämlich, zumindest in meiner Rechtsauffassung, Unrecht.
Am 30.01.2016 um 02:08 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Unrecht mag sein, dass kein Verteidiger verpflichtet worden ist. Man liest hierzu nichts und das Urteil ist auch bereits rechtskräftig. Ansonsten ein gutes Beispiel dafür, dass Recht "Mathematik mit Worten" ist. Der mögliche Wortsinn markiert die Grenze der Auslegung, mag man das Ergebnis auch als unrecht empfinden. Es zu umgehen und das Ergebnis der eigenen Rechtsvorstellung anzupassen, verlangte (je nach Sachverhalt) Recht zu brechen.
Am 30.01.2016 um 08:27 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Wenn Recht "Mathematik mit Worten" wäre, müssten Maschinen die Rechsanwendung zumindest weit unterstützen können. Besonders Juristen pflegen dies abzulehnen.
Am 30.01.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Tja, Eigentumsschutz ist schon ein wichtiger Grundwert hier...
Am 31.01.2016 um 12:59 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, stimmt. Sie merken das spätestens, wenn Ihnen in der Bahnhofsunterführung jemand ein Messer vorhält, Ihren Geldbeutel mit 10 Euro Inhalt aus der Tasche zieht und Ihnen zum Abschied, damit Sie ihn nicht verfolgen, das Nasenbrein bricht. Und wenn dann 100 Schlaumeier sagen, Sie sollten sich wegen läppischer 10 Euro nicht so aufregen... TF
Am 31.01.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da basteln Sie aber aus einem Stöckchen eine veritable Flinte. Was hat Ihr Räuber, der erhebliche Gewaltandrohung mit einer Waffe zur Durchsetzung seines Raubes nutzt, mit dem Sockendieb zu tun? Und was der Nasenbeinbruch mit dem Gezerre am Ladenausgang?
Mir scheint, Sie blasen hier einen ganz ähnlich bombastischen Popanz auf wie Ihre Kritiker, die Ihnen fortwährend "Relativierung" vorwerfen.
Am 30.01.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Da wird vom Amtsgericht das gesunde Volksempfinden exekutiert, auf den räuberischen Diebstahl muss eine harte Strafe folgen, auch wenn es gar keiner ist, sondern reiner Fußraub. Warme Füße sind mittlerweile Luxus....
Am 30.01.2016 um 11:32 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sockenräuberfreunde, in Köln war räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) angeklagt, ein Verbrechen, gesetzliche Mindeststrafe 1 Jahr.
Damit lag zugleich ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 I Nr. 2 StPO). War der Angeklagte in der Hauptverhandlung entsprechend dem Gesetz verteidigt, muss sich hier niemand ohne genaue Kenntnis der konkreten Tatumstände zum besserwisserischen "Nachverteidiger" aufschwingen.
Hat das Gericht fehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte Gewalt angewendet hat, um im Besitz der Beute zu bleiben, ist er "wie ein Räuber" zu bestrafen. Dass in einem Fall, in dem der Täter wegen ein paar Socken für 2 Euro körperliche Gewalt gegen den Berechtigten anwendet, größere Milde angebracht sein soll als bei einem Diebstahl einer hochwertigen Sache, erschließt sich mir nicht. Entscheidend für die hohe Regelstrafe ist die Gewaltanwendung gegen eine Person und das erscheint mir unabhängig vom Wert der konkreten Tatbeute völlig korrekt.
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Vollstreckung der 6 - monatigen Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das regelt § 56 StGB, dessen Absatz 3 wie folgt lautet:
"Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet."
Das ist eine Wertungsfrage im Einzelfall.
Die These von "Ispettore", hier habe das Amtsgericht "das gesunde Volksempfinden exekutiert", belegt, dass er von Jura keinerlei Ahnung hat.
Am 30.01.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"besserwisserische 'Nachverteidigung'"?
Mitnichten. Und man muss auch nicht viel Ahnung von Jura haben, um eine absurde Härte im Strafmass zu erkennen. Die Richterin bewegt sich, schon aus begründetem Eigeninteresse, mit Sicherheit in den ihr gegebenen formalen Möglichkeiten. Das war schon zugestanden, bedeutet doch aber gar nichts!
Jeder, der etwas über Menschen zu entscheiden hat, kann natürlich auch immer die für das Gegenüber schlechtmöglichste Variante wählen. Und glauben Sie mir, jeder hat eine solch Variante im Vorrat. Möchten Sie in einer solchen Welt leben? Ich jedenfalls nicht. Ich habe schon in einer gelebt, die diesem Prinzip sehr nahe kam. Ich kann Ihnen sagen: Es führt zur Deformation aller menschlichen Beziehungen.
Am 31.01.2016 um 00:20 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Werter Kapaster,
für mich hat das nichts mit Menschlichkeit, sondern schlicht mit Regeln zu tun. Den Schuh, den Sie mir hinstellen, muss ich daher nicht anziehen; er passt nicht.
Ich selbst bin schon wiederholt von Hilfsbedürftigen angesprochen worden, man habe Hunger, ob ich "ein paar Euro" übrig habe. Es überrascht die meisten Bittsteller, dass ich darauf stets erwidere, in unserem Land müsse niemand hungern, daher gehe ich mit ihm (oder ihr) in die nächste Bäckerei/Metzgerei und kaufe ihm (ihr) dort etwas zu essen. Mich überrascht im Gegenzug, dass in ca. 70% der Fälle die angeblich Hungernden mein Angebot ausschlagen; vereinzelt sogar unter Hinzufügung übler Beschimpfungen.
Will sagen:
Auch Socken muss bei uns niemand klauen. Hätte der junge Mann mich angesprochen und Geld für einen Sockenkauf erbeten (das Wort "Betteln" kommt mir nicht über die Lippen), wäre ich mit ihm in den Laden gegangen und hätte ihm Socken gekauft.
Anscheinend soll es bei uns aber "unzumutbar" sein, andere schlicht um Hilfe zu bitten; stattdessen soll die praktizierte "Eigenhilfe" durch gewaltsamen Diebstahl fremden Eigentums ohne nennenswerte Sanktion bleiben.
Nach wie vor sehe ich dafür keinen tragfähigen Sachgrund. Und last not least:
An was sonst als an die bestehende Gesetzeslage soll die Richterin sich halten; werfen Sie doch einfach mal einen Blick in Art. 97 I des Grundgesetzes (Gesetzesbindung des Richters).
Das bedeutet Ihnen "gar nichts", mir sehr viel!
Am 31.01.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Liebe Jolesch,
auch hier bin ich wieder einmal deutlich anderer Ansicht. Gesetz bedeudet mir schon etwas, aber nicht umsonst ist beim Strafmass einiger Spielraum. So auch hier. Dieser ist gegen den Sockenräuber ausgelegt worden. Ohne wirkliche Not, wie ich meine. Und wo Gesetze Schaden anrichten, da bedeuten sie mir, das bekenne ich gerne, wirklich nicht so viel.
Was Ihre Spendenpraxis anbelangt: Ihre Art ist halt Ihre Art. Ich will das nicht bewerten. Meine ist jedoch eine andere. Dem einen gebe ich ein paar Bananen, dem nächsten, wenn ers haben will, ein Geld. Er kann sehr gerne eine Flasche Schnaps davon kaufen. Wer bin denn ich, dass ich ihm irgendwas vorschreiben will? Geben und Nehmen sind kritische Momente des Kontakts. Und nicht etwa Gelegenheiten, in denen sich der eine über den anderen erheben könnte.
Dass dem Sockendieb auch andere Möglichkeiten offenstanden, um am Ende eines Beantragungsvorgangs legal an die Socken zu kommen - geschenkt! Er hat es eben so machen wollen. Oder nichts besseres gewusst. Sein Ding, seine Verantwortung. Aber Sie wollen Ihn tatsächlich 6 Monate ins Gefängnis dafür sperren? Wirklich? Ich kann es nicht glauben.
Am 31.01.2016 um 09:53 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrter Kapaster,
Sie wollen ersichtlich nicht verstehen, um was es geht. Sockendiebstahl wird in unserem Land Gott sei Dank mit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit geahndet (§ 153 StPO). Das erscheint auch mir ganz in Ordnung.
In dem Kölner Fall geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich die Gewaltanwendung. Wer körperliche Gewalt gegen einen Mitbürger anwendet, muss eine sehr hohe Hemmschwelle überwinden. Wem das "gelingt", der offenbart damit ganz erhebliche kriminelle Energie. Und dafür, nur dafür, muss er 6 Monate im Knast schmoren. Und das erscheint mir völlig in Ordnung.
TF hat zu dem Ganzen bereits treffend bemerkt, dass sie für Raubmord auch dann lebenslänglich bekommen, wenn die Beute lediglich 2 Euro wert war.
Begreifen Sie doch endlich, dass es überhaupt nicht um die Socken und deren Wert geht, sondern einzig und allein um die Gewaltanwendung.
Und mit der aktuellen Flüchtlingsdiskussion hat das Ganze schon rein gar nichts zu tun; es gibt genügend Fälle, in denen auch Deutsche für räuberischen Diebstahl geringwertigster Sachen in den Knast wandern; und das ist auch gut so
offenbart (aus ihrer Mietwohnung, nicht Villa!) grüßend
Tante Jolesch
Am 31.01.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Typ hat nicht Gewalt angewendet, um an die Beute zu kommen, oder um die Beute zu sichern! Die Faktenlage ist zwar mau, aber davon kann man mE schon zuversichtlich ausgehen. Dabei spielt eben DOCH der Wert der Socken eine Rolle.
Zudem, was Sie hier als Gewalt stilisieren, wurde von der Richterin selbst als "RANGELEI" bezeichnet. Das Massenorgan für Volksaufklärung BILD schloss sich dem an. - Wie überhaupt alle, die über den Fall berichteten .
Der Vorgang ist ja folgender: Sockenräuber nimmt Socken und will das Lokal verlassen. Kann er aber nicht, weil: Zugriff (tätlich) durch Aufpasser. Eine Form von Gewalt. Legitimiert durch den Auftrag des Eigentümers der Socken. Erst GEGEN DIESE Gewalt wehrt sich der Delinquent. Er ist überrascht, schuldbewusst, will fliehen. Was er dagegen sicher NICHT will: Seinen Diebstahl vollenden, indem er die Beute schützt. Warum kann man begründet davon ausgehen? WEIL es sich um ein Paar SOCKEN handelt. Und auf diese Form der "Gewalt" ist der private Schutzmann auch sehr wohl vorbereitet. Die Analogie zum Raubmord ist deshalb und aus der Gesamtlage nicht hilfreich.
Und Thema der Kolumne sind nicht die Flüchtlinge. Thema der Kolumne sind Rechtsauffassung und Rechtsdurchsetzung GEGEN Flüchtlinge. Und was das Volk sich so denkt, und wie es durch die Strassen mobt, um seine Auffassungen von Delinquenz und Strafe zu exekutieren. Die Richterin hat sich ausführlich mit dem Status des Asylbewerbers befasst, ihr hartes Urteil mit diesem begründet.
Am 31.01.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Und noch einmal zur Gewalt: Es macht doch wohl einen sehr grossen Unterschied, ob Gewalt angewendet wird, um den Diebstahl zu realisieren - ähnlich wie beim Raubmord, wo gemordet wird, UM den Raub zu ermöglichen. ODER ob Gewalt angewendet wird, um sich NACH dem Diebstahl dem Zugriff zu entziehen. Zumal im Fall des Sockenräubers der Delinquent WOMÖGLICH gar nicht wissen konnte, wer und in wessen Auftrag und mit welcher Legitimierung ihn da an den Ärmel greift. Er gesteht sich das Recht zur Flucht zu, dazu gehört das Losreissen. Gelingt es, ist die "Gewalt" gering. Gelingt es nicht, entsteht die "Rangelei".
Der Raubmörder, der erst nach dem Raub das bis dahin noch lebende Opfer seines Raubes unter dem Druck einer unerwarteten Verfolgung tötet, wird auch nicht zwangsläufig als Raubmörder verurteilt.
Und da im verherigen Post das Zeichenmaximum erreicht war: Grund für diese angezettelte Diskussion ist die Entscheidung der Richterin, schlechtmöglichst gegen den Beklagten zu entscheiden. Unter Ausnutzung von Argumenten, welche die besondere Lage eines Asylbewerbers zum Thema hatten. Er würde zB nicht arbeiten! - Was für ein Vorwurf, da er gar nicht arbeiten DARF!
Und nicht zuletzt wird wohl die Frage erlaubt sein, was mit dieser Strafe eigentlich BEZWECKT wird. Welche Verbesserung in Hinsicht auf den Verurteilten. Welches Signal in Richtung Öffentlichkeit. Hinzu kommt - nicht ganz unwesentlich - das zeitliche Zusammenfallen mit der drastischen Erleichterung der Ausweisung ...
Am 31.01.2016 um 12:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
... straffällig gewordener Ausländer. Wird das also der Sockenräuber sein, der hier sein Bleiberecht "verwirkt" hat? Geht es Ihnen darum? Der Richterin ging es anscheinend darum, denn sie hat sich dementsprechend geäussert.
Sry für den langen Text.
K.
Am 31.01.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Und noch eins: Ich entschuldige mich für die "Schachtel". Was mich in dem Moment bewegte war der Eindruck, dass Sie, aus hohem Rechtsgefühl und überlegener Moralität heraus (man könnte auch sagen: vom hohen Ross herunter) Schwierigkeiten haben, im Rollenspiel der Deliquenz versuchsweise auch einmal die Position des Ladendiebs einzunehmen. Wenn man so hochtrabende Begriffe wie "Gewalt" bemüht, sollte man - denke zumindest ich - auch die Handlungslogik des Diebs sowie die seines Häschers bedenken. Und was sich in diesem Knäuel, wo zusammenfindet was nicht zusammengehört, abspielt. Dann kommt man eigentlich sehr leicht darauf, wer und warum in diesem Szenario zu welchem Zweck den Körper einsetzt. Daraus ergibt sich mE ein differenzierteres Bild und eine entscheidende Relativierung(!) ;-)) des zuweilen pompösen und moralisch überladenen Gewaltbegriffs.
Am 30.01.2016 um 14:09 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ein Beispiel dafür, wie man an Medien-"Fälle" NICHT herangehen sollte. Die Pressemitteilung des Amtsgerichts hat vermutlich kaum jemand gelesen. Der Angeklagte ist nicht "wegen Sockendiebstahls" verurteilt worden, sondern wegen "räuberischen Diebstahls" (vgl. § 252 StGB). "Wie ein Räuber" bedeutet: Mindeststrafe ein Jahr, unabhängig vom Wert der geraubten Sache. (Wer wegen ein paar Socken einen Menschen tötet, wird wegen "Raubmords" bestraft: lebenslang.) Der Raub erlangt seinen Unrechtsgehalt nicht (primär) aus dem Wert der weggenommenen Sache, sondern aus der Verknüpfung von Wegnahme und Gewalt. Allerdings gelten die Strafrahmen des Erwachsenenrechts nicht im Jugendstrafrecht (§ 18 Abs. 2 JGG) . Dass die Tat nach Erwachsenenrecht ein "minder schwerer Fall" gewesen sein könnte (man weiß es nicht, denn man kennt nur den Wert der Sache, aber nicht das Maß der Gewalt), spielt also keine Rolle. Wenn (wegen "schädlicher Neigungen") Jugendstrafe verhängt wurde (statt z.B. Dauerarrest), betrug der Rahmen einen Monat bis zehn Jahre. Die angemessene Strafhöhe bestimmt sich (bei Jugendstrafe) im Wesentlichen nach dem "Erziehungsbedarf" im Einzelfall , also weder nach irgendwelchen Tarifen noch nach Sockenpreisen. Für die Frage der Aussetzung zur Bewährung gilt dasselbe.
Woher schon wieder viele, die gar nicht dabei gewesen sind und noch nicht einmal die schriftlichen Urteilsgründe kennen, die "richtige" Lösung haben, ist mir unerklärlich. TF
Am 30.01.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Klar muss man sich das genau ansehen. Und natürlich stimmt der Film im Kopf, der unmittelbar abläuft, wenn man das hört, nicht unbedingt mit der Realität überein. Mein Film: Sockenraub klingt stark nach Gelegenheitsdiebstahl zur Befriedigung von Alltagsbedürfnissen. (Vielleicht war's kalt.) Dass der Jungasylant rangelte, ist, wenn man sich in seine Lage versetzt, möglicherweise nachvollziehbar - deshalb natürlich noch lange nicht erlaubt. "Gewalt" beschreibt ja nur unkonkret, was ablief, auch das Ausmaß des unangemessenen Verhaltens. Dennoch: 1/2 Jahr Arrest ohne Bewährung? Musste mit 16 mal an einem Gerichtsverfahren teilnehmen, bei dem ein älterer, dunkelhäutiger Migrant für irgendein Bagatelldelikt niedergemacht wurde. Klar, lange her... In den Jahren danach: Jugendgerichte: mal rabiat, mal sehr nachlässig, oft eher durch Gefühle als durch fachliche Überlegungen gesteuert - alle möglichen Gefühle. Familiengerichte: Auch dort findet natürlich viel Mist statt und die Mittelschichtricherei ist immer noch sehr verbreitet, leider. Deshalb kann man sich insgesamt auf bestimmte Lebenswelten nur schlecht einstellen oder hat keine Lust, sich damit zu beschäftigen. Ok, das ist jetzt ungerecht, war nicht immer so. Aber leider doch oft. Trotzdem muss man natürlich den Einzelfall genau betrachten...
Am 30.01.2016 um 15:46 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Prima. Das füllt Gefängnisse. Bzw nächstens dann die Abschiebelager.
Wenn jedes Gezerre mit einem Privataufpasser als "Gewalt" gelten soll, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis. Ich habe mich von einem solchen selbst schon unwirsch freigemacht. Eine finstere Type in Zivil greift unvermittelt nach Ihrem Arm - was würden Sie tun?
Durchsetzung der Beutenahme durch Gewalt = räuberischer Diebstahl? Ok, wer das Diebesgut in der Tasche hat, muss diese also leeren, bevor er sich losreisst, damit er nicht in die höheren Gefilde der Strafbarkeit abdriftet? Tut mir leid, die praktische Erfüllung dieser Anforderung kann ich selbst bei brutalstmöglicher Anwendung von Phantasie nicht in die Realität übertragen.
Die Raubmord-Analogie lasse ich, mit allem Respekt, unerwidert. Bei aller Distanz zu den Fakten, BILD hätte eine Gewaltorgie, so sie denn nur zu erahnen gewesen wäre, ihren Lesern sicher nicht vorenthalten.
Und "Erziehungsbedarf"? Welche Erziehung findet hier wohl statt? Und welche entlastenden Argumente, welche die Vorstadtgöre immer für sich beanspruchen kann, sollte der Pubertant aus dem Morgenland wohl für sich anführen? Hier ist es mE nicht weit zum "Gesindel-Paragraphen", erweitert um die quadratische Potenz der Herkunftsentfernung.
Wenn mir jemand die zugehörige Pressemitteilung des Amtsgerichts verlinken könnte, wäre ich dankbar. Ich vermag sie nicht zu finden. Vielleicht ändert sich meine Meinung zum Fall ja, wenn ich sie lese.
Am 30.01.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Die Spekulationen könnten sich allein auf angegebene Umstände beziehen. Unter Mitberücksichtigung von "in dubio pro reo" o.ä. könnte danach die vorliegende Verurteilung kaum derart zwingend "quasi mathematisch logisch" scheinen, wie teils behauptet. Insofern könnten kritischen Fragen Berechtigung zukommen, ob hier die bekannten Umstände eine solche Verurteilung hergeben können. Es soll also nicht, ohne genaue Kenntnis von Einzelheiten, rein spekulativ eine alleine richtige Lösung behauptet sein. Es soll nur die vorliegende Lösung nach den bekannten Umständen in gewissem Rahmen kritisch hinterfragt sein. Die Annahme der Möglichkeit von Jugendstrafrecht und hier von Jugendstrafe begründenden "schädlichen Neigungen" etwa könnte ebenfalls einige eher (u.U. unzulässig) spekulative Anteile besitzen. Es könnte fragwürdig scheinen, erst etwas als reine Spekulation zurechtweisen zu wollen und dann sogleich selbst weiter reine Spekulationen anzuführen.
Am 30.01.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mut, Ente! Mut! Besiegen Sie den Konjunktiv!
... kapastert Kapaster im Angedenken an Madame Joleschs Rottweiler selig unter der siebten Eiche.
Am 30.01.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Danke für Zuspruch, aber das könnte hier nicht angestrebt sein, egal wie unfein dies sein sollte (Konjunktiv könnte etwa u.U. vieles eher möglich und weniger widerlegbar belassen).
Am 30.01.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das genau ist der feige Aspekt am Konjunktiv.
Am 01.02.2016 um 00:08 Uhr antwortete der Leser "SB":
Die Gewissheit, mit der Sie feststellen können, dass es dem Verurteilten nicht darum gegangen sei, sich im Besitz der Socken zu halten, ist wahrlich beeindruckend. Ab welchem Beutewert ist denn nicht mehr davon auszugehen, dass eine Beutesicherung nicht das Ziel war? Und ab welchem Beutewert ist von einer Beutesicherungsabsicht sicher auszugehen?
Am 01.02.2016 um 09:03 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
Werter Kataster, so sehr, wie ich Ihre Meinung sonst schätze, hier muss ich Ihnen widersprechen.
Da hat jemand in einem Geschäft etwas gestohlen. Jemand anderes, dessen Job es ist, dass zu verhindern, wollte eben das tun: den Dieb stellen und den Diebstahl verhindern. Der Dieb hat sich dagegen gewehrt - wie und warum, ist nicht bekannt. Vielleicht hat der Dieb den Kaufhausdetektiv geschlagen oder gestoßen - keine Ahnung. Aber selbst, wenn der Dieb den Detektiv "nur" gestoßen hat - wenn er unglücklich hinfällt, kann er sich übel verletzen. Und genau das nimmt der Dieb in Kauf - in dem Augenblick, in dem er den anderen stösst, kann er die Folgen nämlich nicht abschätzen.
In jedem Kaufhaus hängt übrigens ein Schild mit dem Hinweis, dass ALLE Ladendiebstähle verfolgt und angezeigt werden.
Und zur Strafbemessung: wie Herr Fischer geschrieben hat, steht der Erziehungdgedanke im Vordergrund. Hier hat sich jemand mehrfach nicht an Regeln gehalten - offensichtlich bislang folgenlos. Bewährung bedeutet, dass die Täter aus dem Gerichtssaal raus gehen können. Sie wird wohl häufig nicht als Strafe empfunden (auch bei deutschen Jugendlichen). Also zum einen - welche andere Möglichkeit hätte die Richterin (unter Berücksichtigung der Gesetze) gehabt? Was wäre angemessen?
Am 01.02.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich bin weder Jurist noch Pädagoge. Aus der daraus resultierenden Laienmeinung (was einer Beauftragung zum Schöffen aber nicht entgegenstände) resultiert mein Urteilsvorschlag: 14 Tage Jugendarrest Reststrafe, meinetwegen 1 Jahr, auf Bewährung Bewährungsauflagen: verschärfte Residenzpflicht und Integrationskurs Ziel: Verhaltensänderung, aber auch Angebot einer Grundlage für verändertes Verhalten
Was die Inkaufnahme von möglichen Verletzungen beim Schutzmann angeht: man kann es mE auch übertreiben. Ausnahmslos JEDE unserer Handlungen (und ach unser Verzicht auf Handlungen) kann, wenn es unglücklich läuft, dramatische Konsequenzen haben. Es ist niemandem möglich, diese Konsequenzen immer und vollständig in seine Entscheidungen einzubeziehen.
Die "Rangelei" gehört zu den harmlosesten Bezeichnungen für eine körperliche Auseinandersetzung, die mir bekannt sind. Man sollte doch bitte nicht der Versuchung erlegen, hier unnötig zu dramatisieren, um am Ende den Gewaltbegriff zu rechtfertigen. Eine Festnahme ist auch für den Täter eine Situation unter Stress. Ein Polizist mit Ausbildung weiss das und verhält sich (und bewertet die Reaktion des Täters ) entsprechend. Der private Schutzmann dagegen ... na ja, darüber will ich mich nicht weiter auslassen. Es gibt jedenfalls keinen Anlass zu der Annahme, dass dieser seiner Aufgabe wirklich gewachsen ist.
Am 01.02.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
Es ist möglich, dass eine Rangelei die harmloseste Form der Gewaltanwendung ist - die Richterin hat sich bei der Strafzum ssung jedoch ebenfalls am unteren Ende der Skala bewegt.
Und ja: jede unserer Handlungen hat das Potenzial dramatischer Konsequenzen. Das entbindet sie aber nicht davon, für die Konsequenzen von dem, was sie tun, einzustehen. Beim Autofahren haften sie gar dafür, einen "gefährlichen Gegenstand in Verkehr zu bringen"... sonst gilt die Unterscheidung leicht fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich. Wenn Sie also stolpern, dabei versehentlich jemanden anrempeln und stoßen, so dass derjenige hinfällt und sich verletzt ist das was anderes, als wenn sie jemanden mit voller Absicht stoßen (z. B. um dann mit den erbeuteten Socken zu flüchten) - auch wenn die Verletzung dieselbe ist.
Was ist für Sie "verschärfte Residenzpflicht"? glauben Sie, dass jemand, dem die Residenzpflicht schnuppe ist, sich um die verschärfte Residenzpflicht schert?
Am 01.02.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Eine verschärfte Residenzpflicht kann Meldeauflagen beinhalten. Und sie verschärft sich automatisch, wenn sie Teil der Bewährungsauflagen ist. Sie ist also deutlich strafbewehrter.
Wieso wollen Sie der Schubserei automatisch die schlimmstmögliche denkbare Folge anlasten? So können Sie ja argumentieren, wenn durchs Schubsen tatsächlich jemand massiv zu Schaden gekommen ist. Solange jedoch niemand verletzt wurde, ist Schubsen einfach eine BAGATELLE. Nicht nett, vielleicht auch beleidigend, aber mit Sicherheit kein Angriff auf Leib und Leben.
Am 01.02.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Würden Sie redlich fragen, hätten Sie gewiss auch eine eigene Antwort darauf.
Am 30.01.2016 um 13:35 Uhr schrieb der Leser "pekingente":
Da könnte evtl. wieder zu relativieren zu versuchen sein: es könnte im Zweifel mitzudenken sein, dass der Sockendieb grundsätzlich freiwillig gewaltfrei zur Herausgabe, Entschuldigung und zutreffenden Identitäsaufklärung bereit gewesen sein könnte, wenn er gewusst hätte, dass man die Sache damit erledigen hätte können. Möglicherwiese könnte er sich noch ein weitergehendes, danach eventuell unzulässiges Festhalten in jedem Fall und damit ein tatasächlich rechtswidrig angreifendes Vorgehen des Hausdetektives vorgestellt haben. Er könnte sich damit bei seinem Widerstand im Sinne eines sogenannten "Erlaubnistatbestandsirrtumes" irrtümlich Tatsachen als gegeben vorgestellt haben, welche, wenn sie tatsächlich vorgelegen hätten, entsprechend geringen Trutzwiderstand rechtfertigen hätten können. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum soll Strafreiheit begründen können. So evtl. bzgl. des vorliegenden Widerstandes. Eine vorsätzliche räuberische Diebstahlstat könnte hier daher noch unsicherer scheinen. Ob allein für ein einzelnes absolut geringfügiges Diebstahlsvergehen zwingend zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilen sein muss, könnte problematisch sein. Gefängnis könnte hier aber evtl. ohnehin nur zeitlich kurz dauern und nicht sehr viel schlechter stellen, als "Asylantenlebensverhältnisse". Fraglich könnte noch der Zusammenhang zur aktuellen Kolumne bleiben.
Am 30.01.2016 um 23:28 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Sehr geehrte "pekingente",
Sie selbst sind in gebratenem Zustand deutlich schmackhafter als Ihr Kommentar:
Nach einer Straftat darf sie jedermann bis zur zweifelsfreien Feststellung ihrer Identität festhalten. Das steht in § 127 StPO. Da das Festhalten rechtens ist, dürfen sie sich als Straftäter dagegen, wie auch immer, nicht zur Wehr setzen.
Ihre Erwägungen zu "Erlaubnistatbestandsirrtum" und Ähnlichem gehen daher schlicht an der völlig eindeutigen Rechtslage vorbei. Und das Schöne ist:
All das gilt für Deutsche wie für Asylanten gleichermaßen.
Wer sich eine andere Rechtslage wünscht, der beschimpfe nicht das Amtsgericht Köln, sondern sollte an den deutschen Bundestag schreiben, damit dieser die bestehende Gesetzeslage ändert. Interessant dürfte dabei die Frage sein, bis zu welchem Wert nach künftigem Recht die gewaltsame Wegnahme fremden Eigentums als lässliche Bagatelle angesehen werden soll.
Bei Socken plädiere ich für bis zu 7 Paar, um dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass man ja auch als Dieb wochentäglich wechseln sollte; Sonntags ist dann ja auch einem Langfinger zuzumuten, die bereits geklauten Socken für die darauffolgende Woche einfach mal durchzuwaschen.
Fehlt das Waschpulver, kann man das ja in der benötigten geringen Menge unter Gewaltanwendung klauen ... usw. usw.
räsoniert Tante Jolesch,
die Ihnen allerdings darin beipflichtet, dass ein Bezug der von Kapaster eröffneten Sockenschlacht zum Thema der TF - Kolumne dieser Woche nicht zu erkennen ist.
Am 31.01.2016 um 01:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ist jetzt dies eine Persiflage zu einer alten Schachtel, die in Ihrer Villa über die Armen nachdenkt? Und über das, was ihnen geziemt und was nicht? Geben Sie bitte ein Signal, denn offenkundig verstehe ich die ironischen Zeichen nicht.
Am 31.01.2016 um 01:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Übrigens nähern wir uns dem Kulumnenthema, dünkelhafte Rechtsverteitigungsrotten, spürbar an.
Am 31.01.2016 um 08:51 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Die Frage ist, ob nicht auszuschließen sein kann, dass sich der Festgehaltene nach Laienart eine Rechtswidirgkeit eines Festhaltens (etwa wegen möglicher Unverhältnismäßigkeit) vorgestellt haben kann. Das strafprozessuale Jedermannfestnahmerecht soll ein Verhältnismäßigkeitsgebot beinhalten können. Wenn ein Dieb grundsätzlich zur vollständigen Beuteherausgabe, zur Entschuldigung und zur korrekten Identitätsfestellung o.ä. bereit wäre, kann fraglich sein, inwieweit dann ein (längeres, gewaltsames) Festhalten noch verhältnismäßig sein kann. Dies jedenfalls bei absolut geringwertiger Beute, wie vorliegend. Eine staatliche Ahndung aufgrund eines aufwändigeren Verfahrens kann hier von vornherein fraglich und nur zweifelhaft verhältnismäßig sein. Verhältnismäßigkeit usw. kann hierzumindest weniger zwingend eindeutig klar "alternativlos" mathematisch logisch sein, wie angeführt. (Im Zweifel kann man kaum ohne weiteres zu Lasten eines möglichen Täters wiederholtes entsprechendes Vorgehen unterstellen).
Am 31.01.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Wenn ein Dieb grundsätzlich zur vollständigen Beuteherausgabe, zur Entschuldigung und zur korrekten Identitätsfestellung o.ä. bereit wäre, kann fraglich sein, inwieweit dann ein (längeres, gewaltsames) Festhalten noch verhältnismäßig sein kann. Dies jedenfalls bei absolut geringwertiger Beute, wie vorliegend..."
Der vorliegende Fall dürfte
k e i n e n
Anlass für solche Theorien geben, weil die Herausgabebereitschaft im diametralen Gegensatz zur gewalttätigen Beutesicherung steht. Eher könnte man auf die Idee kommen, ob ein Täter, der sich wegen gestohlener Socken prügelt, noch alle Tassen im Schrank hat, also schuldfähig ist. Dann aber müsste man an Sicherungsverwahrung denken. - In einem gepflegten Garten entwickeln sich auch die zarten Pflänzchen weil es einen Gärtner gibt, der sie hegt und pflegt und überschießende (Un)kräuter herauszupft. Ich bin zuweilen geneigt zu bedauern, dass menschliche Gesellschaften nicht ähnlich gepflegt werden. Die Würde der sich so unwürdig Verhaltenden steht dem entgegen.
Am 31.01.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da haben Sie, im letzten Absatz, aber etwas sehr Gruseliges gesagt. Ich hoffe, Ihnen war das nicht bewusst.
Am 31.01.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Ja, ist es mir. Deshalb stelle ich ja ausdrücklich fest, dass die Würde dem entgegensteht. Und ich bedaure ja auch nicht sondern bin nur manchmal hierzu geneigt. Und das vielleicht auch nur, weil ich eine vage Vorstellung habe, wie schön sich Gesellschaft unter idealen Bedingungen entwickeln könnte.
Am 31.01.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Aber Sie halten das Verhalten eines Delinquenten grundsätzlich für "unwürdig"? Bedenken Sie dies bitte, wenn sie beim nächsten Mal auf der Autobahn den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden unterschreiten. Oder, themennaher, beim nächsten Erwerb einer Socke aus Bangladesh.
Die Vorstellung einer Welt ohne Kriminalität ist, bei aller harmlosen Romantik, eine ziemlich gefährliche Vision. Denn sie macht den Visionär anfällig für gut- und schlechtgemeinte Repressalien, die der jeweilige Tagesgeschmack ihm anbieten könnte.
Am 31.01.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
In Nr. 04 sprechen Sie vom Leid, das durch Kriminalität entstehen kann. Stimmt. KANN. Ich persönlich war jedoch in meinem bisherigen Leben zwar von mancher Straftat betroffen (Wohnungseinbrüche, Unfallflucht, Diebstahl insbs. von Fahrrädern, Körperverletzung usw.), aber ein LEID, abgesehen von einer kurzzeitigen Gemütsaufwallung, konnte ich nicht feststellen.
Dies mag nicht repräsentativ sein, aber es zeigt doch zumindest, dass nicht ausnahmslos jedes strafwürdige Tun beim Opfer auch sofort eine Leiderfahrung produziert. Manchmal ist es einfach nur ein Ärgernis. Man will es nicht häufig erleben, aber es ist ebenso Teil der Realität wie manch anderes Ärgernis.
Und konkret: Der Sockenräuber hat Leid verursacht? Inwiefern? Wer wurde traumatisiert?
Am 31.01.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Wer sagt denn, dass mein imaginierter Gärtner dem Sockendieb das Garaus machen würde? Viel wahrscheinlicher ist doch, dass er ihm wie der Aster vom Kap der guten Hoffnung einen Platz im Garten zuwiese, wo er zu reicher Blüte triebe.
Am 01.02.2016 um 20:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da mir eine gewisse Unkrauthaftigkeit eigen ist, möchte ich trotzdem nicht in Ihrem Garten stehen. Und die "Zuweisung" durch den Gärtner ist mir auch grundsätzlich kein erstrebenswertes Prinzip.
Am 31.01.2016 um 21:43 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Nein, ich halte nicht jeden Delinquenten für unwürdig. Ich sprach im Gegenteil von unwürdigem Verhalten und stellte klar, dass auch die sich unwürdig Verhaltenden Würde haben.
Ich würde selbst nicht jedes delinquente Verhalten als unwürdig charakterisieren.
Am 31.01.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Strafverfolgung soll grundsätzlich verpflichtet sein, ebenso mögliche entlastende Umstände im Zweifel zu Gunsten eines möglichen Täters mit zu berücksichtigen. Bzgl. der Rangelei, bestand vorliegend eine gewisse unklare Gemengelage mit unsicherer Motivlage. Es kann danach grundsätzlich in Betarcht kommen, dass der Festghaltene nur gewissermaßen irrtümlich (etwa iSe. Erlaubnistatbestandsirrtumes) vorwegnehmend im in Hinblick auf ein mögliches, überschießendes Fehlverhalten des Festhaltenden handelte. U.U. kann dies nicht von vornherein auzuschließen sein. Insofern kann eine Verpflichtung bestehen, dies mit zu berücksichtigen. Der obige allein eine unbegründete Behauptung aufstellende Hinweis, dass keine derartigen Anhaltspunkte vorlägen, kann insoweit nur zweifelhaft zureichend sein. Wie der Kolumnist anführte, kann hier vieles rein spekulativ sein. Wer hier entsprechende Anhaltspunkte klar kategorisch auschließen möchte, könnte allerdings genau sagen können müssen, woran entsprechende mögliche Entlastungmomente zwingend scheitern müssen.
Am 31.01.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Ein evtl. Entlastungsmoment kann eben sein, dass die Rangelei nicht allein zur Beutesicherung geschah. Sie kann noch mit im Hinblick auf eine irrtumsbehaftete möglich nahe Gefahr eines unzulässig überschießenden Festnahmewillen motiviert sein. Ein möglich derart motivierter Täter prügelt / rangelt sich dann weniger nur allein wegen gestohlener Socken. Bei Gewalt im Rahmen von Raub kann eine entsprechend unsichere Motivgemengelage auszuschließen sein, so dass Vergleiche hierzu ungeeignet sein können.
(In der Historie scheinen viele Ungerechtigkeiten oft gerade im Namen der Gerechtigkeit zu geschehen. Als geltendes "Recht" sogar in demokratischen Rechtsstaaten kann oft die Rechtsansicht von größtmöglicher durschnittlich massenverständlicher Plumpheit gelten. Genau besehen, kann dies mitunter Unrecht im Namen von Gerechtigkeit sein).
Am 31.01.2016 um 01:08 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Frau Petry sagte in einem Interview im Mannheimer Morgen: Petry: Er[der Grenzpolizist] muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Das ist doch Quatsch oder? Hat Frau Petry da Ex-DDR und BRD verwechselt? Gibt es eine Bundesdeutsche Regelung das ein Polizist -ausser in Notwehr- in so einem Fall schießen darf? Das kann ich mir kaum vorstellen, aber ich frage die Rechtsexperten und unseren Guru (ist nicht negativ gemeint).
Am 31.01.2016 um 01:12 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Frau Petry sagte in einem Interview im Mannheimer Morgen: Petry: Er[der Grenzpolizist] muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Das ist doch Quatsch oder? Hat Frau Petry da Ex-DDR und BRD verwechselt? Gibt es eine Bundesdeutsche Regelung, dass ein Polizist -außer in Notwehr- in so einem Fall schießen darf? Das kann ich mir kaum vorstellen, aber ich frage die Rechtsexperten und unseren Guru (ist nicht negativ gemeint).
Am 31.01.2016 um 10:06 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Ich bin zwar kein "Fischer", sondern nur ein kleiner "Angler" im Recht, kann Ihnen aber versichern, dass Frau Petry, wie so oft, auch hier voll daneben liegt.
Für mich als "Angler" ist das Ganze so daneben, dass der eigentlich schöne Gruß
"Petri (y) heil"
nun einen recht (en) müffelnden "Beigeschmack" hat,
denn
"Petri mit i heil"
klingt ja nun wirklich nicht gut.
Am 31.01.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Es nervt mittlerweile beträchtlich, dass Aussagen von diversen AfD-Wichtigtuern so schräg zitiert werden, dass man nicht umhin kommt, sie schlussendlich noch in Schutz nehmen zu müssen. Z.B. besteht ein ganz erheblicher inhaltlicher Unterschied zwischen den Wörtchen genetisch und phylogenetisch, so dass am Ende die Aussage Höckes unter gar keinen Umständen den Sinn hatte, welcher später ihm dann untergeschoben wurde. Genau so verhält es sich bei der Aussage der vierfachen Mutter Petry, die zugunsten der Machttektonik lieber mit dem NRW-Vorsitzenden ihrer Partei zusammenlebt statt mit dem Vater ihres Nachwuchs. Sie hat ausdrücklich gesagt, dass sich niemand den Einsatz von Schusswaffen wünsche und der Schusswaffeneinsatz die ultima-Ratio sein müsse. Sollten sich also drei organisierte Regimente syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Salzburger Waffengeschäften mit Schrotflinten eindecken, um sodann den Grenzdurchbruch im Bereich des Wehrkreises Passau zu erzwingen, dann könnte die dortige Polizeiführung ab 5.45 Uhr zurückschießen. Mit der Realität hat das freilich nicht das geringste zu tun, sondern soll nur staatliche Gewaltlogik illustrieren.
Am 31.01.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Sollten sich also drei organisierte Regimente syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Salzburger Waffengeschäften mit Schrotflinten eindecken, …“
Das ist jetzt aber eine sehr wohlwollende Interpretation von dem, was Frau Petry mit „ultima ratio“ gemeint haben könnte.
Und was Höcke angeht:
“… so dass am Ende die Aussage Höckes unter gar keinen Umständen den Sinn hatte, welcher später ihm dann untergeschoben wurde.“
könnte das durchaus daran liegen, dass seine Aussage von vornherein gar keinen anderen Sinn hatte außer dem, mehrdeutig verstanden zu werden und zu provozieren.
Wenn Sie glauben, solche Leute mit wohlwollenden Interpretationen des Gesagten in Schutz nehmen zu müssen, fallen Sie nur auf eine durchsichtige Masche herein. Sich nämlich absichtlich so zu äußern, dass Tabubrüche die radikalen Anhänger bedienen, gleichzeitig aber von den gemäßigten noch schöngeredet und entschuldigt werden können.
Am 31.01.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Das sehen Sie vollkommen falsch, ich wende lediglich etwas übertreibend die Grundsätze der sog. Stolpeentscheidung des BVerfG an und verteidige die Meinungsfreiheit, auch wenn sie von Schwachköpfen der AfD für sich beansprucht wird.
Ein Tabubruch ist es vielmehr, wenn ein sichtlich überforderter Vizekanzler sich durch völlige Unkenntnis lächerlich macht und meint, aus der Aussage Petrys ableiten zu können, es bestünden erheblich Zweifel an der Verfassungstreue des AfD.
Wenn hier irgendjemand die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht so richtig verinnerlicht hat, für die die Meinungsfreiheit nebenbei gesagt konstitutiv ist, dann ist es ein Vizekanzler, der den politischen Gegner unter Verfassungsschutzbeobachtung stellen will, weil er zu erfolgreich wird.
Die Präsidenten der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind indes keine Wahlkampfgehilfen der SPD, sondern sind bei ihrem Verwaltungshandeln an die höchtrichterliche Gesetzesauslegung gebunden.
Jene dürfen keine Agenten losschicken, nur weil im politischen Meinungskampf Übertreibungen und Darstellungen drastischer Endlösungen erfolgen. Zur Souveränität eines Staates gehört auch die Ausübung von Waffengewalt, ich erinnere nur an den Bombardierungsbefehl eines gewissen Oberst Klein, der zwischenzeitlich sogar zum Brigadegeneral befördert wurde. Darauf darf auch ein Oppositionspoltiker hinweisen.
Am 31.01.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Gabriels Äusserung war vielleicht nicht von strahlender Intelligenz getragen, aber haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht nachzuforschen, welche Gruppierungen da, unter dem scheinbar harmlosen Lucke-Label "AfD", mitmischen?
Ich habe mir die Mühe gemacht. Und dabei habe zumindest ich (für mich und ganz unverbindlich) feststellen können, dass dies nicht nur unappetitlich und teils wirr ist, sondern nicht selten mehr oder weniger offen verfassungsfeindlich.
Ein beliebtes Narrativ dieser Leute ist zB, dass "ihre Zeit kommen werde". Und dann würde man schon "aufräumen" in dieser verdorbene Gesellschaft. Den Willen des "Volkes" gegen die "Volksverräter" durchsetzen. Ich denke schon, dass dies beobachtet werden sollte.
Am 31.01.2016 um 16:08 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Schon von Berufswegen habe ich mir ausgesprochen gründlich die Mühe gemacht nachzuprüfen, wer sich hinter diesen drei Buchstaben in Berlin und anderswo herumtummelt.
Das sind amateurhafte, ahnungslose, dümmliche Möchtegernrechte, die mit Ausnahme von ganz wenigen Lichtblicken, zu denen ich Herrn Gauland zähle, nicht das geringste von Staatsorganisation verstehen.
Besonders dreist wird von diesen Berufschauvenisten das Christentum als Grundlage ihres Denkens angeführt. Deswegen mache ich mir da auch nicht die geringste Sorge. Gott würde niemals zulassen, dass solche verlogenen Oberpahrisäer auch nur irgendwo ein Fitzelchen an Macht erobern könnten, sofern wir schlicht Kurs halten.
Lohnenswert ist beispielsweise ein Blick auf diese Beatrix von Storch. Hinter diesem Allerweltsadelsnamen steckt rein genealogisch die Enkelin des Reichsfinanzministers, der jede erdenkliche Lumperei getreulich ins Reichssteuerblatt übersetzt hat. Sie glauben ja wohl nicht im Ernst, dass so eine Person am Ende im Bundestag landet?
Am 31.01.2016 um 16:27 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"... Gott würde niemals zulassen, dass solche verlogenen Oberpahrisäer auch nur irgendwo ein Fitzelchen an Macht erobern könnten ..."
Hm, es gab dann wohl eine Zeit, in der er anscheinend verreist war. Oder in der er sich allzu sehr auf seine vatikanische Vertretung verlassen hat.
Das "Fitzelchen an Macht" haben sie mE bereits. Oder sagen wir: Einfluss. Schon 3 Fitzelchen von 10 möglichen - schätze ich locker über den Daumen.
Am 31.01.2016 um 16:36 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Abwarten. Denken Sie an Schill-Partei und Statt-Partei in Hamburg. Vielleicht wird dieses Jahr eine Sau durchs Dorf getrieben, bei der sich der AfD nicht profilieren kann. Dann brechen die Umfragewerte wieder ein.
Am 31.01.2016 um 16:39 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das wird sicher passieren. Da uns das Flüchtlingsthema aber noch eine Weile erhalten bleibt, ist die Nährstoffzufuhr vorerst gesichert. Und zur Not erfinden sie sich noch ein Thema dazu.
Am 31.01.2016 um 16:44 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Das sehe ich anders. Es ist gut, dass es eine Partei wie die AfD gibt. Viel zu lange meinte die CDU, sie könnte wirklich jede konservative Position ungestraft aufgeben. In Krisenzeiten kommt es dann zu überfälligen Personalauswechslungen. Der Söder wird es schon richten.
Am 31.01.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich kann mir nicht recht vorstellen, wie ein Konservativer die Verballhornung konservativer Positionen gutheissen könnte. Da ich kein Konservativer bin, müsste mich das - theoretisch - auch nicht kümmern. Praktisch sehe ich jedoch, das dies einiges Gefahrenpotential hat.
Und, mit Verlaub, die antieuropäische Attitüde war meines Wissens in den letzten 70 Jahren keine konservative Position.
Am 31.01.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Tja, das ist eben höhere Dialektik. Sobald die AfD im Bundestag sitzt, geht ein Ruck durch die CDU, der zu einer Abspaltung einer katholischen Partei führt. Am Ende wird dann hoffentlich der Savigny-Platz in Eduard-Gans- Platz umbenannt
Am 31.01.2016 um 22:58 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie wollen Weimar nachstellen?
Am 31.01.2016 um 23:48 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Wie kommen Sie darauf? Die Konstruktion der CDU hat einfach ausgedient oder wie es so schön heißt, die Schnittmengen sind verbraucht. Hinter dem Konservatiamus in Deutschland stecken vielerlei unterschiedliche Sichtweisen, die sich in der Merkel-CDU nicht wiederfinden. Ich bevorzuge einen avantgardistischen, synkretischen Konservatiamus, der in der glorreichen Figur Eduard Gans gut symbolisiert wird. Der Gesellschaft geht es am besten, wenn sie der Natur des Menschen möglichst genau entspricht. Die Natur des Menschen besteht in der Korrelation oder phylogenetisch gesehen in der Assimilation. Wer teilt hat am Ende mehr, wer sich vergleicht, wählt besser, wer gastfreundlich ist, wird eingeladen, wer sich verbindet, lebt. Die beste Religion entsteht durch Überwindung von Gegensätzen. Die muss man aber erst einmal darstellen, statt nur Einheitsbrei zu servieren.
Am 31.01.2016 um 23:08 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Herr Inspektor,
Sie schreiben:
"Schon von Berufswegen habe ich mir ausgesprochen gründlich die Mühe gemacht nachzuprüfen, wer sich hinter diesen drei Buchstaben in Berlin und anderswo herumtummelt."
Damit machen Sie sich schlicht lächerlich:
Weshalb und wie hat ein Richter denn "von Berufs wegen" nachzuprüfen, wer sich mit was hinter der AfD verbirgt?
Unter Bezugnahme auf Nr. 02.1 und Nr. 02.2 schließe ich daher mit einem "Petri Dank"; mein Fischzug war erfolgreich.
Schlussfragen:
Sticht nicht beim Bunte - Leser - Mütter - Quartett die von der Leyen die Petry locker aus, weil erstere statt lediglich vier Kinder deren sieben hat?
An welcher Lesung aus dem Kaffesatz lassen Sie uns kommende Woche teilhaben?
Am 31.01.2016 um 23:39 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Sie meinen also Richter seien von Berufswegen nicht verpflichtet, sich ein eigenes Bild von politischen Lagen zu machen? Sie meinen das sei lächerlich? Nun dann bin ich gerne lächerlich und wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihren Fischzügen. Ich gestatte mir aber noch eine Anmerkung: Wie sonst als durch persönliche Inaugenscheinnahme und persönliches Befragen wollen Sie herausfinden, was hinter einem politischen Phänomen steckt? Es steht jedem Bürger frei, sich persönlich mit Mandatsträgern und Neupolitikern zu unterhalten. Ich habe das mehrfach gemacht, indem ich Frau von Storch direkt nach ihrem Sittlichkeitskonzept gefragt habe und wie den konkret Ihre währungspolitischen Vorstellungen aussehen.Es kam dabei nichts als heiße Luft heraus.
Am 01.02.2016 um 00:09 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Herr Inspektor,
jetzt wird es aber gar zu peinlich:
Teilen Sie uns doch bitte noch mit, wo im Berliner Richtergesetz die Vorschrift steht, dass Richter von Berufs wegen verpflichtet sind, sich "ein eigenes Bild von poltischen Lagen zu machen".
Ich frage dann bei Dr. Pickel (Präsident des Kammergerichts) nach, ob und wie er als Dienstvorgesetzter die Erfüllung dieser (angeblichen) richterlichen Dienstpflicht überwacht und welchen Einfluss ihre Befolgung (oder Nichtbefolgung) auf den Inhalt dienstlicher Beurteilungen und Beförderungen hat.
Da bin ich auf Pickels Antwort aber schon jetzt gespannt wie ein Flitzebogen.
Nur bei Frau von Strolch sind wir absolut einer Meinung,
offenbart hii.
Am 01.02.2016 um 00:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Was ist jetzt der tiefere Sinn eines Gezänks über Berufsauffassungen?
Was mir allerdings wichtiger scheint: Eine Befragung der Frau von Storch wird für eine Erkundung der AfD nicht ausreichen. Und auch nicht für die Einschätzung, wie es um deren Verfassungstreue bestellt ist. Oder ob eine Beobachtung - wenn ich an den Ausgangspunkt der angestossenen Diskussion erinnern darf - eventuell geboten ist.
Am 01.02.2016 um 09:01 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
An Ihren Beiträge lässt sich gut ablesen, wie man Aussagen entstellt.
Ich habe nirgendwo geschrieben, ein Richter sei bundes- oder landesrechtlich verpflichtet, quasi im Nebenamt Verfassungsschutzaufgaben zu übernehmen.
Die Formulierung von Berufs wegen bezog sich allein darauf, dass man sich ein Urteil nur aufgrund eigener Anschauung bilden kann, weil man andernfalls lediglich nachplappert.
Zu den Aufgaben jedes Beamten und Richters in Deutschland gehört es, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Das können Sie wörtlich in der Entscheidung des BVerfG zum Radikalenerlass so nachlesen.
Es ist auch selbstverständlich. Wenn bei jeder Parteiveranstaltung der AfD auf lokaler Ebene ein kundiger Mensch dabei wäre und auf den völligen Unsinn der des dort verbreiteten Viertelwissens hinweisen würde, wäre der Spuk gleich vorbei. Aber dazu sind sich leider viele Menschen zu fein.
Nur mal ein Beispiel: Vor circa 2 Monaten sagte ein typisches Mitglied der AfD bei einer solchen Veranstaltung, er sehe nicht ein, dass ein Wehrdienstverweigerer aus Somalia in Deutschland Asyl erhalte. Auf meine Rückfrage, woher er denn sein Wissen über das somalische Wehrkraftrecht und der Lage vorort habe, antwortete er vor circa 30 Leuten in Anwesenheit von Frau von Storch, das sei allgemein (!) bekannt.
Genau daran liegt der Aufschwung dieser Partei, dort kann jeder mitreden und sie klopfen sich gegenseitig auf die Schulter, auch wenn niemand denkt.
Am 02.02.2016 um 00:13 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Dass ein Jurist Alles begründen kann, ist mir nicht neu. Aber mit der Reanimation ausgerechnet der Entscheidung des BverfG zum Radikalenerlass setzen Sie hier ein intellektuelles Glanzlicht.
Dass Sie meine konkreten Fragen nicht beantworten, lässt sich gleichwohl durch noch so viele Worte nicht verschleiern.
Immerhin konstatiere ich, dass wir zum Thema "AfD" anscheinend nicht völlig unterschiedlicher Meinung sind.
Am 02.02.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Ich entziehe Ihnen jetzt gleich den Angelschein, wenn Sie weiterhin so freche Widerworte geben. Das gesamte Projekt von Tf dient nur dem einen Zweck, der Öffentlichkeit den Frieden dadurch zu geben, dass sie daran erinnert wird, wer im Staat Garant für rationalen Diskurs ist. Es ist der Richter als Person und das Gericht als Institution. Die dritte Gewalt sorgt dafür, dass Affekte nicht durchschlagen, sondern die Ratio waltet. Radikalisiert sich die Gesellschaft und drängt sich der Plebs nach vorn, so steht der moderne Tribun, der heute den wenig römischen Titel des VRiBGH trägt, auf, öffnet den Mund und erstickt die Dummheit im Keim. Diese selbstverständliche Aussage findet sich cum grano salis in der von mir angesprochen Entscheidung des BVerfG.
Am 02.02.2016 um 16:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wer anderen alte Hüte an die Angel hängt, ist auch kein feiner Mensch. Der Richter, der "moderne Tribun", der die Dummheit "im Keim erstickt"? Den eigenen Berufsstand derart zu überschätzen, kann gelegentlich zu merkwürdigen Ergebnissen führen.
Am 31.01.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“… und verteidige die Meinungsfreiheit, auch wenn sie von Schwachköpfen der AfD für sich beansprucht wird.“
Niemand hat in der ganzen Diskussion die Meinungsfreiheit von irgendwelchen Schwach- oder Starkköpfen angegriffen. Frau Petry darf selbstverständlich meinen, was sie will, und diese ihre Meinung auch im Rahmen unserer Gesetze auch äußern. Niemand hat meines Wissens behauptet, Frau Petrys Äußerungen zum Waffengebrauch an der Grenze hätten diesen Rahmen gesprengt und müssten daher strafrechtlich verfolgt werden. Von daher ist Ihre Verteidigung der Meinungsfreiheit in diesem Zusammenhang völlig überflüssig.
Wer aber seine Meinung äußert, muss ich Kauf nehmen, dass seine Worte interpretiert werden. Insbesondere dann, wenn man – wie ich in solchen Fällen vermute – seine Aussagen absichtlich mit einer großen Bandbreite möglicher Interpretationen ausstattet. Wie ich oben geschrieben habe, finde ich Ihre Interpretation äußerst wohlwollend. Dies, weil ich Ihnen Naivität nicht unterstellen möchte.
Am 31.01.2016 um 16:34 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Doch, der Vizekanzler meint wegen dieser Äußerung sogar befugt zu sein, den Verfassungsschutz einzusetzen. Das geht eindeutig zu weit.
Am 31.01.2016 um 23:31 Uhr antwortete der Leser "i wanna know":
"Frau Petry darf selbstverständlich meinen, was sie will, und diese ihre Meinung auch im Rahmen unserer Gesetze auch äußern. Niemand hat meines Wissens behauptet, Frau Petrys Äußerungen zum Waffengebrauch an der Grenze hätten diesen Rahmen gesprengt und müssten daher strafrechtlich verfolgt werden."
die Tagesschau/Deutschlandfunk hat sich die Gesetze angeschaut und dröselt das ganze auf - inklusive höchstrichterlicher Urteile zum Waffeneinsatz zur Vermeidung des Grenzübertritts: http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffenge...
Nach meiner Meinung bewegen sich die Damen in eine sehr bedenkliche Richtung und die Äußerungen sind grenzwertig - dass wir "illegale Grenzübertritte" mit einer Mauer, mit Stacheldrahtzäunen und mit Waffengewalt verhindern wollten - das hatten wir doch alles schon einmal. Und wir waren froh, als wir das alles hinter uns gelassen hatten - wie kann man so etwas wieder fordern? Sind Syrer oder Iraker andere/bessere/schlechtere Menschen als Ostdeutsche? ich denke, nein.
Da gibt es Leute, die die Werte des "christlichen Abendlandes" schützen wollen - sie vergessen dabei aber wohl eben diese Werte: wenn wir aus dem Christentum kommen, so etwas wie "derjenige von euch, der ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein" oder auch die Lehren der Bergpredigt. Oder auch Kants kategorischen Imperativ: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde."
Am 01.02.2016 um 08:58 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Nach meiner Meinung bewegen sich die Damen in eine sehr bedenkliche Richtung und die Äußerungen sind grenzwertig …“
Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Politisch sind Petrys Aussagen inakzeptabel und es ist wichtig, das auch sehr deutlich zu sagen.
In meinem von Ihnen zitierten Beitrag hatte ich mich lediglich gegen die Auffassung von Ispettore gewandt, dass durch derartige Kritik an den Äußerungen Petrys deren Recht auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt würde. Dieses Recht schützt nämlich niemanden vor Kritik und Widerspruch. Vor allem dann nicht, wenn Politiker erkennbar die Taktik verfolgen, mit grenzwertigen Äußerungen zu provozieren und sich nach Aufkommen des erwarteten Gegenwinds flugs in die Opferrolle zu begeben.
Am 31.01.2016 um 14:58 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mit dem Verteidigen wäre ich vorsichtiger.
Aus dem Interview:
Frage: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert? Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt. Frage: Und wenn er es trotzdem tut? Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben. Frage: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Und Frau vom Storch hat nachgelegt: Beatrix von Storch ... schrieb auf ihrer Facebook-Seite, Menschen, die aus Österreich einreisen, hätten kein Asylrecht. Ihnen sei die Einreise zu verweigern. "Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren."
Für beide tritt die viel zitierte "Ultima Ratio" NICHT erst beim tätlichen Angriff auf Grenzpolizisten ein. Sondern bei der Überwindung der Grenze.
Am 31.01.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Ich verteidige die islamophobischen und sonstigen fremdenfeindlichen Aussagen überhaupt nicht, es geht mir nur auf den Zeiger, dass den AfD Politikern Aussagen in den Mund gelegt werden, die so nicht gefallen sind.
Ein Beamter des Bundesgrenzschutzes darf völlig unstreitig unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, die in dem Wörtchen "notfalls" konzentriert sind, von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Wenn ein Journalist dem amtierenden deutschen Innenminister die Frage vorhalten würde, wie den unsere "türkischen Freunde" im Rahmen einer "europäischen Lösung" den gewaltsamen Grenzübertritt eines syrischen Flüchtlings verhindern wollen, der zufällig eine Kalaschnikov bei sich führt, dann bekämen sie selbstverständlich auch die Antwort, der türkische Grenzschützer dürfe "notfalls" von seiner Schusswaffe Gebrauch machen.
Sie sollten sich ganz einfach einmal fragen, warum ein Beamter des Bundesgrenzschutzes ständig mit eine Pistole im Halfter herumläuft.. Bestimmt nicht aus reinen Traditionsgründen.
Am 31.01.2016 um 15:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Lesen Sie doch bitte entweder das Zitat in Nr. 02.4 oder das ganze Interview. Daraus ergibt sich, dass es eben nicht so gemeint war, wie Sie es auslegen. Vielmehr wird nicht der Angriff auf den Grenzbeamten zum Anlass genommen, sondern der illegale Grenzübertritt als Akt der "Gewalt" hochstilisiert. Dem dann mit dem Schiesseisen zu begegnen sei. Dies ist identisch mit dem Schiessbefehl an der innerdeutschen Grenze. Und dessen Rechtfertigung hat Frau Petry wohl noch im Ohr.
Am 02.02.2016 um 05:05 Uhr antwortete der Leser "Blablaist":
Nach dem Lesen der vielen Antworten bin ich doch sehr erstaunt: Unterstellen wir doch einmal, es gebe keine AfD, sondern "nur" diese prekären Grenzsituationen (im doppelten Sinne). Dann vergleichen wir doch einmal den illegalen Grenzübertritt (unbefugtes Eindringen in ein gesetzlich geschütztes fremdes Areal) mit dem gewaltsamen Eindringen eines Unbefugten in eine (z.B. die eigene) Wohnung. Was ist dann? Muss ich, irgendwie "bewaffnet", erst warten, bis der Eindringling Gewalt gegen mich selbst anwendet, damit ich "in Notwehr" handeln darf? Mitnichten. Wenn der Eindringling nach Warnung nicht aufgibt, ziehe ich ihm eins über den Schädel, so dass er zum Rückzug (zu einer dann wieder gesetzeskonformen Verhaltensweise) gezwungen ist. Sollte er mich ernsthaft mit einer gefährlichen "Waffe" bedrohen, werde ich selbst in der Wahl meiner (hoffentlich dann ausreichend wirksamen) Bewaffnung nicht zimperlich sein. Also: Als Individuum darf ich mich wehren, notfalls durch wirksam scheinende Anwendung von Gewalt, als Staat -- vertreten durch einen Polizeibeamten -- darf man das nicht? "Schießen" kann ja auch ein Warnschuss sein; und wenn der nicht hilft, ein Schuss, der verletzt, nicht tötet, jedoch Erfolg verspricht. Und wenn das nicht hilft, eben ein weiterer -- vielleicht etwas heftigerer -- Versuch in gleicher Weise.
Was wir da erleben ist eine Invasion bis an die Grenze zur Landnahme. Vieles hat mit geordneter Einwanderung oder Recht auf Asyl nichts zu tun...
Am 02.02.2016 um 07:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Was braucht es eigentlich, um als Blablaist erfolgreich in Blablaismus tätig zu werden? Ist das wie beim "Domino-Day"? Ein Mäuschen läuft vorüber, und schon fällt ein Steinchen nach dem nächsten um?
"Invasion"? "Landnahme"? Sie hocken mit der Flinte hinter der Tür, um den Nachbarn abzuwehren, wenn dessen Wohnung brennt? Oder haben Sie die Eisenbahn vom Typ H0 aus dem Hobbykeller geräumt und durch ein lebensnahes Modell einer Grenzbefestigungsanlage samt Todesstreifen ersetzt? Treffen Sie sich mit Ihren Kumpels zum Fachsimpeln vor dem Niemandsland? Oder haben Sie es mit dem Ego-Shooter-Spielen in der Vergangenheit doch etwas übertrieben?
Das aktuell gerne zitierte Gesetz regelt den Einsatz von Schiesszeug bei unmittelbarer Gefahr. Und hier ist der entscheidende Punkt: Die bloße Anwesenheit eines Flüchtenden ist keine Gefahr, da kann er noch so fremdländisch dreinblicken, das hungrige Maul noch so weit aufspererren, den Gebetsteppich noch so dreist ausrollen. Wer hier, Piff Paff, in Luft, Beine oder Magengrube schiessen will, dem sitzt nicht nur die "Ultima Ratio" locker, sondern ein paar Schräubchen im Denkgebäude gleich mit. Denn mit "Ratio" haben diese Volkssturmphantasien nicht viel zu tun.
Am 31.01.2016 um 09:03 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Alles relativ, gerade im Recht - nichts ist mehr nur Begründungssache:
Am 31.01.2016 um 16:14 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verlinken Sie nur auf seriöse Beiträge. Die Redaktion/sg
Am 31.01.2016 um 14:30 Uhr schrieb der Leser "Klacksklacks":
... und auch aus eigenem Erleben weiß, welches Leid durch Kriminalität verursacht werden kann. Von "Menschen" ohne Menschlichkeit.
Am 02.02.2016 um 10:32 Uhr schrieb der Leser "clammi":
warum soll ich nicht das Recht haben, mich angesichts der Millionen Flüchtlinge zu fürchten? Obwohl es da mehr gibt, die sich fürchten müssen. Die, die keine Arbeit haben, die auf Wohnungssuche sind und die, die schon am Ende der Wohlstandsspirale angekommen sind. Solche arroganten, ironischen Sätze, der Deutsche fürchtet sich, sind unangebracht. Schon alleine wegen des Kölner Hbf.
Am 03.05.2016 um 17:15 Uhr schrieb der Leser "HomoHumanus":
Ach Herr Fischer, so sehr ich Sie schätze, aber weshalb haben denn Schweden, als auch Finnland, ebenso wie Bulgarien, diese Organisationen ? Sowohl Schweden, als auch Finnland gehören keinesfalls zu den Ländern, die man als fremdenfeindlich bezeichnen kann. Es hat sich dort, wie auch hier, sehr viel verändert.