Am 21.06.2016 um 16:06 Uhr schrieb der Leser "kannnichtsein":

vielen dank herr fischer dass sie trotz der anfeindungen denen sie teilweise ausgesetzt weder müde werden noch den mut verlieren diese reizthemen anzusprechen und den vielen, vielen falschannahmen von denen man den eindruck bekommt dass diese voneinander abschreiben (#echokammern) zu widersprechen.....

Am 21.06.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Auch von Mir vielen Dank.

Das es Netzwerke gibt war mir klar, ansonsten käme es gar nicht zu so einer "Show"

Wie sie sich aufbauen war mir nicht ganz geläufig.

Am 21.06.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Eigentlich wäre es Aufgabe der Presse, derartige Netzwerke aufzudecken und zu problematisieren.

Am 21.06.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Teile der Presse sind mit eingebunden. Merkt man das nicht?

Am 21.06.2016 um 17:09 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Es handelt sich, Ihrer Vermutung nach, also um eine VERSCHWÖRUNG?

Am 21.06.2016 um 17:39 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Das Aufdecken von Lobbyismus, Netzwerken, Seilschaften, Kartellen usw. ist wichtig, weil die Betreffenden häufig - bewusst - im Verborgenen wirken und jenseits demokratischen Legitimation massiv auf Entscheidungsprozesse einwirken bzw. initiieren oder lenken. Warum Sie sich darüber lustig machen, erschließt sich mir nicht.

Am 21.06.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ah, und dieses ("häufig bewusst"!) geheime Wirken beobachten Sie bei Vertreterinnen von Frauenrechten? Gar in Form von "Kartellen"?

Am 21.06.2016 um 18:13 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

man könnte auch von einer Graswurzelbewegung sprechen. Googlen wenn Sie nicht wissen was das ist.

Am 21.06.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Danke für den sinnigen Hinweis, etwas googeln zu können. Vielleicht googeln wir beide mal nach denen, die "das Gras wachsen hören können"?

Am 24.06.2016 um 03:54 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Kapaster Nr. .9

Sie verfügen beinah über "Komikerqualitäten": Das vielgestaltige "Rumoren & Brüllen" des feministischen, zunehmenden Dauer-Drucks aufs Alltagsleben und die gesellschaftliche Verfaßtheit mit der "Lautstärke" des Wachsens von Gras gleichzusetzen, erfordert akrobatische Kunstfertigkeit, nicht nur Kreativität. Chapeau, Kapaster, weiter so!

Am 21.06.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Feministinnen sind eine Interessengruppe wie jede andere in diesem Staat. Sie sind allerdings besonders geschickt, stark und effektiv in ihrem Wirken und in den Parteien, politischen Institutionen und Medien überproportional stark vertreten und finanziell gut ausgestattet (Gender-Lehrstühle, Gender-Abteilungen in politischen Stiftungen, Kirchen, Gleichstellungsbeauftragte u.v.m). Eine Form dieses Wirkens hat Herr Fischer beschrieben, eine anderes Netzwerk ist z.B. das bei Wikipedia - ich erwähne das, weil ich damit besonders gut vertraut bin.

Am 21.06.2016 um 18:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Schöner Kommentar, runde Sache. Zeigt aufs Anschaulichste die zugrunde liegende Geisteshaltung, ich nenne sie mal (behelfsweise): forciert investigativ.

Am 21.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Sie haben recht. Die zeigt nur Ihrer geistige Haltung auf.

Und das wir dort auch nicht auf einen Nenner, denn in Diskusion etwas lösen werden. Schade.

Ich wünsche jeder FeministIn einen Sohn. Aber keinen Sohn eine Feministin als Mutter.

Am 22.06.2016 um 00:12 Uhr antwortete der Leser "M.Punkt":

Sie wünschen keinem Sohn eine Feministin als Mutter? Feminismus tritt für die Gleichberechtigung der Frau ein. Ich bin Feministin, genauso wie "Maskulinistin" - und jedes Kind, ob Sohn oder Tochter, deren Eltern keine Feministen sind, tun mir einfach nur leid. Da werden sie schon in der Kindheit mit veralteteren Relikten aus der Steinzeit geprägt. Na herzlichen Glückwunsch.

Am 22.06.2016 um 00:23 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich bin weder Feminist noch Maskulinist, weil ich einfach für die Gleichberechtigung von Menschen bin und mich durch Begriffe, welche eine gewisse Einseitigkeit implizieren, einengen lassen will.

Im Übrigen stellt sich mir trotzdem die Frage, wie Sie genau diesen Satz:

"Da werden sie schon in der Kindheit mit veralteteren Relikten aus der Steinzeit geprägt."

meinen?

Am 24.06.2016 um 00:59 Uhr antwortete der Leser "M.Punkt":

Wollen Sie provozieren oder war das ernst gemeint? Ist es nicht Jacke wie Hose, ob ich sage, ich bin feminist und Maskulinist, also interessiert an der Gleichberechtigung beider Seiten, oder ob ich sage, ich bin weder noch, weil ich keine Seite diskriminiere?

Mir tun Kinder leid, die Eltern haben, die keine Gleichberechtigung der Geschlechter vermitteln, sondern eben überholte Konzepte.

Am 24.06.2016 um 01:30 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Sie haben gesagt "und jedes Kind, ob Sohn oder Tochter, deren Eltern keine Feministen sind, tun mir einfach nur leid."

Ich hab eingeworfen, dass es eben nicht zu Bemitleiden ist, wenn die Eltern keine Feministen sind.

"Mir tun Kinder leid, die Eltern haben, die keine Gleichberechtigung der Geschlechter vermitteln, sondern eben überholte Konzepte."

An dieser Stelle kann man fragen, ab wann Ihrer Meinung nach Eltern überholte Konzepte vermitteln und ab wann Gleichberechtigung. Ich möchte Sie nur an dieser Stelle nicht missverstehen.

Können Eltern, die traditionelle Rollenbilder freiwillig Leben in Ihren Augen Gleichberechtigung vermitteln?

Am 22.06.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "lars.knutus":

Entschulidgen Sie aber Femnismus heute in den westlichen Ländern setzt sich nicht für die Gleichberechtigung ein. Alternativ gäbe es ihn nicht mehr, da es kein Gesetz gibt das Frauen benachteiligt. D.h. vor dem Gesetz sind Frauen nicht nur gleichgestellt, sondern sogar in manchen Punkten bevorzugt, zB dürfen FRauen "auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." (GG Art. 12), Männer hingegen schon - auch wenn die wehrpflicht ausgesetzt ist, gilt dies weiterhin. Quotengesetzte für Frauen aber nicht für Männer etc, D.h. faktisch habenb wir Gleichberechtigung aber keine Gleichheit/Gleichstellung. Darum kämpft Feminismus - doch halt Feminismus kämpft nur für die Abschaffung von Punkten wo Frauen schlechter gestellt sind. Punkte wo Frauen bei weitem besser gestellt sind, wie ZB Todesfälle aufgrund von Suizid, Arbeitsunfälle, Kampfeinsatzopfer etc. oder Gesundheitsausgaben pro Kopf (nach Abzug Schwangerschaft etc) werden ignoriert. Stattdessen ist der Feminismus heute in einer Position dass er sich unglaublich über die sprachliche Verwendung des generischen Maskuliniums (schliesst auch Frauen ein) wie bei Studenten aufregt, sich über Fälle wie Gina-Lisa aufregt oder den von einer Harvard Professorin als Mythos belegten Pay-Gap, etc. Von Gleichberechtigung ist hier lang keine REde mehr und von Gleichheit auch nicht, sondern von Eliminierung von Punkten wo Frauen beanchteiligt sind oder auch nur scheinen bei gleichzeitiger Beibehaltung aller Vorteile von Frauen.

Am 22.06.2016 um 09:38 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Im Zeitalter des Netzfeminismus, der Hashtags #Aufschrei, #KillAllMen, #MaleTears, und Artikeln auch auf ZON ala "Der Deutsche möchte seine Frauen noch immer selbst mißbrauchen" darf bezweifelt werden, ob der öffentlich wirksame Feminismus tatsächlich an Gleichberechtigung interessiert ist.

Ist Ihnen schonmal aufgefallen, dass es ausschließlich FeministInnen sind, die sehr medienwirksam darauf hinweisen, dass Frauen nicht geglaubt wird, wenn diese eine Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung anzeigen? Das es eine Feministin ist, die im obig zitierten Interview die Überzeugung darlegt, die Anklage wegen Falschbeschuldigung gegen Frau Lohfink sei dazu da, um andere Opfer mundtot zu machen? Über derartige Unwahrheiten wird gezielt eine Atmosphäre der Angst erzeugt, die derartige Karriere-FeministInnen wiederum als ihre Existenzberechtigung aufzeigen.

Warum bezeichnen Sie sich denn nicht als Humanistin? Sie wissen schon, die Idee, das alle Menschen gleiche Rechte haben und gleichwertig sind, unabhängig von Geschlecht, Rasse etc? Der Humanismus bildet die Grundlage, auf der sowohl die Menschenrechte als auch unser modernes Demokratieverständnis fußt. Der Feminismus bildete sich letztlich auch aus dem Humanismus heraus, da er aktiv gegen die rechtliche und faktische Benachteiligung der Frau vorging. Die aktuelle Umsetzung ist jedoch recht weit von den Anfängen der Bewegung entfernt...

Am 24.06.2016 um 00:54 Uhr antwortete der Leser "M.Punkt":

Sie haben aber schon gelesen, was ich geschrieben hab? "Ich bin Feministin, genauso wie "Maskulinistin" Was doch ihrer Forderung nach Humanist sehr nahe kommt. Nur ging es hier eben um die unterschiedlichen Geschlechter, daher habe ich mich auch darauf konzentriert.

Ich kann in allen Gruppierungen schwarze Schafe finden. Diese sollten aber nicht definieren, wofür etwas steht.

Am 22.06.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Feminismus tritt für die Gleichberechtigung der Frau ein. "

Da die Gleichberechtigung der Frau in diesem Land längst erreicht ist stellt sich die Frage, was denn nun tatsächlich auf der Agenda der Feministinnen steht.

"Da werden sie schon in der Kindheit mit veralteteren Relikten aus der Steinzeit geprägt."

Soso. Während die erklärte Feministin als Speerspitze der Avantgarde ihre Kinder nach Ihren höchstpersönlichen Vorstellungen versucht zu prägen ergeht sich der gemeine Homo Sapiens in der Vermittlung manueller Fertigkeiten der Faustkeilherstellung. So in etwa?

Am 24.06.2016 um 05:08 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@M.Punkt Nr. .15

Nein, DAS tut der Feminismus ganz sicher nicht. Er behauptet es. Er behauptet ja auf eine Gleichberechtigung der Frau hinzuzielen. Real zielt er auf die Zerstörung menschlichen Zusammenlebens.

"Der" Feminismus ist ein Abstraktum. "Er" kann nichts wollen. Ein Abstraktum kann nicht "wollen". Meine Äußerung bezieht sich nicht auf ein "reales Wollen", eben ja weil ein Abstraktum gar kein Subjekt ist.

Ich beziehe mich auf Ergebnisse. Auf seine feststellbaren realen Gesamt-Auswirkungen.

Daß Sie jedoch, wie viele andere, vielleicht sogar die meisten innerhalb des Feminismus, aufrichtig an die Lauterkeit und Stimmigkeit ihres Strebens glauben, nehme ich Ihnen ohne Vorbehalte ab.

Die Wirkmacht des Feminismus ist aber für Frauen & Männer rundum verheerend.

Es findet dabei übrigens eine sehr, sehr traurige, SEHR HÄUFIGE menschliche Inszenierung statt: Das Streben nach idealisierten Überzeugungen im Ausleben zerstörerischen Hasses.

Nicht eines nicht wahrgenommenen Hasses auf "den Anderen", sondern des nicht wahrgenommen, ganz und gar abgeleugneten Hasses auf alles und jedes, sowohl auf sich selber wie auf "den Nächsten".

Die Fackel der Befreiung als Fackel der Zerstörung.

Ich schätze eine Menge an Th. Fischer, wenn auch mit etlichen, manchmal sehr starken Vorbehalten. Auch seinen Humor, den ich auch vertrete. Nicht jedoch seine zynische Ader. Im Gegensatz zu einer solchen stößt mein eigener Humor auf einen Grund großer Trauer.

Am 24.06.2016 um 04:15 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Tevsa Nr. .13

Und die Logik? Ihre zwei letzten Sätze möchten scharfsinnig sein, sind aber nur kläglich scheiternder Scharfsinn.

Sie wünschen also jeder Feministin einen Sohn, aber keinem Sohn eine feministische Mutter. Sozusagen: "Ich wünsche jeder Gemeinde einen Pfaffen, aber keinem Pfaffen eine Gemeinde"; "jedem Papst einen Schweizergardisten, jedoch keinem Schweizergardisten einen Papst"; "jedem Sokrates eine Xanthippe, aber keiner Xanthippe einen Sokrates"?!

Bei aller herzlichen Ablehnung des HEUTIGEN Feminismus (auch und gerade meinerseits) sollte vielleicht die Logik nicht aufs Nimmerwiedersehen abserviert werden, oder...?

Ist nicht bös gemeint.

Am 22.06.2016 um 14:07 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Feministinnen sind eine Interessengruppe wie jede andere in diesem Staat. Sie sind allerdings besonders geschickt, stark und effektiv in ihrem Wirken und in den Parteien, politischen Institutionen und Medien überproportional stark vertreten und finanziell gut ausgestattet (Gender-Lehrstühle, Gender-Abteilungen in politischen Stiftungen, Kirchen, Gleichstellungsbeauftragte u.v.m)."

Bis vor ca. dreißig Jahren waren in all den Posten, die Sie Ihr aufführen, nur Männer. Interessanterweise sind auch heute noch knapp 80 % aller Professuren und Führungsposten mehrheitlich mit Männern besetzt. Auch bei Wikipedia ("in anderes Netzwerk" hahaha, auch rund 80 prozent Männer...). Aber die Frauen darin - bilden "feministische Netzwerke"

Aber Forschung, die solche Unterschiede thematisiert, die historisch uralt sind und sich auch heute noch auswirken, wird unter den Verdacht der Verschwörung gestellt.

Wer es nötig hat, bei solchen Zahlenverhältnissen auszuflippen - mit was müssen wir von solchen Typen eigentlich rechnen, wenn es mal fifty-fifty steht.

Am 22.06.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Und "Mann" und "Feminist" schliesst sich warum gegenseitig aus?

Kleiner Tipp: gucken Sie doch nicht nur an die Spitze der Gesellschaft (Vorstände, Abgeordnete, Professoren) sondern auch mal an den Fuß der Gesellschaft (Obdachlose, Drogenabhängige, Selbstmörder, Menschen mit schweren bzw dreckigen Jobs etc). Sie wären überrascht, dass an beiden Enden die Männer überwiegen. Wenn Sie jetzt noch rausfinden, wo mehr Feministen zu finden sind, verstehen Sie vielleicht, warum einige Leute den Feminismus kritisieren...

Am 22.06.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Der Feminismus hat auf "class" als Unterdrückungsmechanismus auch - aber eben nicht nur - von Männern seit Jahrzehnten schon hingewiesen. Und nicht nur das, auch auf "race" - nein, nicht deutsch "Rasse" - und viele andere. Der Maskulinismus richtet sich dagegen nicht auf Gleichberechtigung, sondern gegen Feministinnen aller Hautfarben und Herkunftsschichten.

Übrigens sind diejenigen, die Männern Dreckjobs geben, vulgo: Die Chefs in den von Ihnen angesprochenen Bereichen auch statistisch sehr viel häuiger Männer - vielleicht wenden Sie sich da mal an die.

Frauen sind nicht die besseren Menschen - aber wenn Sie sozial "unten" vergleichen wollen, dann bitte auch Heere von Putzfrauen, die 450-Euro-Lagerhelferinnen, schichtarbeiterinnen, Prostituierte, weibliche Drogenabhängigkeit, die sich nicht immer in Heroin äußert, Altenpflegerinnen, Krankenpflegerinnen etc. - zu deutlich schlechteren Löhnen nebenbei.

Warum sollten Männer nicht Feministen sein? Wo liegt Ihr Problem damit?

Am 22.06.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

der user fragt sie "Und "Mann" und "Feminist" schliesst sich warum gegenseitig aus?"und sie tun so also hätte dieser ein problem damit dass männer auch feministen sein können?

Am 22.06.2016 um 18:54 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Das ist der Tat selbst für gorgos Verhältnisse ein seltsamer Kommentar. Hinzu kommt noch der Exkurs zum Maskulinismus, ein Begriff der iirc von Feministinnen geprägt wurde um nach Herzenslust negativ konnotierte Attribute anzuhängen und dann beliebig Personen als Maskulinisten verunglimpfen zu können. Ich nehme hier wieder die Definition der Wikipedia her, da mir dieser Begriff in der öffentlichen Diskussion her noch nicht untergekommen ist, abgesehen von obiger Verwendung durch Feministinnen.

Am 22.06.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Meine (klar rhetorische) Frage an Sie kam daher, dass sie in obiger Aussage den Gegensatz zwischen "FeminstIn" und "Mann" ziehen - Feministennetzwerke vs Männer in Führungspositionen. Der Gegensatz macht meiner Ansicht nach keinen Sinn, da auch Männer Feministen sein können - oder können diese Ihrer Ansicht nach nur "Allies" sein?

Ihr kleiner Ausflug in die Hasstirade gegen all jene, die den Feminismus nicht als Wunderheilmittel ansehen und daher ihrer Ansicht nach wohl "Maskulinist" sein müssen, will ich mal unkommentiert so stehen lassen - wahrscheinlich meinen Sie den fiktiven Manfred aus dieser Reportage:

https://www.youtube.com/watch?v=zoML7bOry5I

Da musste wohl ein "Maskulinist" erfunden werden, weil ein echter nicht gefunden werden konnte.

Das Denken in Klassen hat der Feminismus nicht nur schon vor Jahrzehnten angesprochen, sondern bis heute wohl auch voll internalisiert. Nur so kommt jemand auf die Idee, einem männlichen Obdachlosen seine patriachalen Privilegien vorzuhalten - und das natürlich auf dem Weg vom Starbucks zum Stadtpark. Die Idee, dass irgendwie ALLE Männer davon profitieren, wenn einige wenige Männer in Machtpositionen sind, ist auch ziemlich abstrus - Sippenhaft nennt man das wohl auch.

Wie jemand aber auf die Idee kommt, die vielen berechtigten Anliegen der "Männerrechtsbewegung" komplett von der Hand zu weisen, weil ein paar Ä*sche auf Twitter widerliche Beleidigungen und Drohungen von sich geben, will mir nicht in den Kopf.

Am 22.06.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

"Übrigens sind diejenigen, die Männern Dreckjobs geben, vulgo: Die Chefs in den von Ihnen angesprochenen Bereichen auch statistisch sehr viel häuiger Männer - vielleicht wenden Sie sich da mal an die."

Sie hatten das bei männlichen Opfern physischer Gewalt auch schonmal erwähnt, dass es hautpsächlich männliche Täter sind. Und jetzt die Entgegnung, dass die Chefs der Männer in schmutzigen Jobs doch auch alle Männer sein. Ihre Argumentation verstehe ich hier nicht. Was soll das für einen Einfluss haben? Macht es für Sie einen Unterschied, ob Sie den Kiefer von einem Mann oder einer Frau gebrochen kriegen? Oder ob ein Mann oder eine Frau ihnen sagt, welche Kloake als nächstes dran ist?

Mir scheint, hier offenbart sich bei Ihnen ein Klassendenken. Gewalt gegen Männer - naja, die wird ja auch von Männern verübt. Selber schuld also. Diese unmenschliche Haltung würde sich dann darin niederschlagen, das die Vergewaltigung einer Frau durch eine andere Frau weniger schlimm ist als die durch einen Mann.

Merken Sie es jetzt? Als Gesellschaft müssen wir uns primär mit den Opfern solidarisieren - egal, welches Geschlecht der Täter hat! Das Opfer ist wichtig, der Täter erstmal sekundär.

Am 22.06.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, dass manche frauen feministische netzwerke gebildet haben ist ja nun trotzdem ein fakt oder nicht?

z.b. die nsu bildetet(e?) auch ihr netzwerk auch wenn 99, 9 % aller bürger dem nnicht angehörten....

Am 21.06.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

artikel gelesen?

Am 21.06.2016 um 16:55 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Oha, Netzwerke! Sinistre Mächte! Vielleicht: Weltherrschaft?

Am 21.06.2016 um 22:28 Uhr antwortete der Leser "daxer":

"...und den vielen, vielen falschannahmen..."

Von "falschen Annahmen" zu sprechen, ist eine Verharmlosung. Fischer drück sich ziemlich unmißverständlich aus, und ich stimme ihm da völig zu:

Das ist die Karikatur von seriösem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird) und der glatte Missbrauch von journalistischer Macht...Man mag das kaum "Journalismus" nennen. Es sollte heißen, was es ist: Hetze.

Das war zwar bezogen auf einen konkreten Artikel in der Brigitte, aber die gleichen Rechtsverdrehungen sind in der feministischen Presse und den feministischen Parteien seit Jahren der Normalfall. Wer sich nur einen Rest von Rechtsbewußtsein bewahrt hat, dem muß die Verfassungsfeindlichkeit des Feminismus seit langem sauer aufgestoßen sein.

Am 22.06.2016 um 10:58 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":

Wieder ein guter Artikel! Wenn Leser wie wir diese Angriffe mit solcher Vehemenz gegen den Journalismus führen würden, würden die Kommentare rigoros im Ansatz gestoppt und zensiert.

Was mich nur stört: "Das ist die Karikatur von seriösem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird)" M.E. zieht diese Kritik gegen AfD nicht in diesem Maße, noch vom Kern her. Politik ist etwas anderes als Recht, sie mögen ihre Ansicht hinsichtlich AfD haben, aber ich halte es für absonderlich und weltfremd, wenn man der Intention der Politik der AfD nicht offen gegenübersteht. Das hat auch mit gesellschaftlichen Prozessen zu tun und man kann es Konservativen auch nicht vorwerfen, wenn sie ihre konservative Haltung beibehalten wollen, ohne diese direkt alle in die "rechte Ecke" zu stellen. Unkonstruktive Kritik an der AfD ist reines, linksgerichtetes Bashing und genauso instruktiv wie Rechtspopulismus.

Am 22.06.2016 um 11:08 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":

PS: Zum Thema Zensur:

Bei uns wird schon nachfolgender (meines Erachtens) offensichtlicher Scherz im Rahmen einer konstruktiven Kritik im Rahmen eines Artikels über Deutsch-Polnische Beziehung von der Zeit als diskriminierend empfunden: Gekürzt. Auch in der Wiederholung ist dieser "Scherz" diskriminierend. Danke, die Redaktion/sk Kommentar: "Entfernt. Bitte verzichten Sie auf diskriminierende Äußerungen. Die Redaktion/ja

Ergänzung: Pauschalurteile über ganze Völker, und seien sie auch scherzhaft gemeint, entfernen wir als diskriminierende Äußerungen. Die Redaktion/ges"

Im Klartext: Äußerungen, die scherzhaft gemeint sind, werden wegen diskriminierender Äußerung (???) gelöscht. Kein Wunder, daß die Ironie aussterben muss....

Am 22.06.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"vielen dank herr fischer dass sie trotz der anfeindungen denen sie teilweise ausgesetzt weder müde werden noch den mut verlieren diese reizthemen anzusprechen und den vielen, vielen falschannahmen von denen man den eindruck bekommt dass diese voneinander abschreiben (#echokammern) zu widersprechen....."

Also ich finde es alles andere als mutig, wenn sich ein ausgewiesener Rechtsgelehrter eine untergeordnete Journalistin aus einem Blättchen vorknöpft um sie mit Vorträgen über die Falsche Verwendung des Wortes "Tagessatz" an die Wand zu reden.

Sich als Prof. einen im eigenen Fachgebiet mehr als mickrigen Gegner rauszupicken und ihn dann aus der Poolposition der eigenen Glosse heraus fertig zu machen, ohne dass möglich ist - das finde ich mies. Regelrecht feige ist dann aber, wie Fischer vom Einzelverriss eines Blättchens aus umstandslos auf "Frauenwahrheiten" und "Frauenfilmen" und sonstigen Pauschalisierungen übergeht - irgendwie Hauptsache Häme in Richtung alles, was auch nur vage nach Frauen oder Feminismus sich anhört, auszuschütten.

Ich mochte die Kolumne oft - Fischer als wildgewordener antifeminstischer allround-bully - tja, eine böse Enttäuschung halt. Klassischer Bully, klassisches Alphamännchen halt.

Am 22.06.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

mutig weil erwartungsgemäß alle möglichen leute (wie auch diesmal) ihn als sexisten, frauenhasser, vergewaltigungsrelativierer, bully oder alphamännchen beschimpfen. die unangenehmen reflexe einer bewegung die sich nicht gerne korrigieren lässt und die es aus irgendeinem grund sogar unverschämt finden wenn jemand der viel ahnung hat jemanden der wenig ahnung hat (aber so tut als hätte er viel) korrigiert. um im bild zu bleiben: die bully sind die intellektuell halbstarken mit ihren halbwahrheiten und diffamierungsstrategien bei widerspruch. und artikel wie dieser sind ein bully smackdown....

Am 22.06.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

und die anderen gefühlten Berichte hier die 5 -10 pro-feminitische Berichte finden Sie gut, oder?

Dort darf man(n) sich den Sperren lassen, weil man gegen die "Etiquette verstösst". Auch eine Form von Zensur ... ;-)

Tja 1:5 pro Woche - was für ein Verhältniss.

Aber dieses ganze FeministenKiste so etwas von Männerfeindlich ist, indem z.B. wildfremde uralte Rollenmuster (mal wieder) aufgewärmt sind oder einfach Behauptungen in den Raum gesetzt werden, den finden gut?

Sich über das eine "beschweren" und gleichzeitig das andere als "Männer stellt euch nicht so an!" hinstellen?

Doppelstandards nenne ich das.

Am 22.06.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"...wenn sich ein ausgewiesener Rechtsgelehrter eine untergeordnete Journalistin aus einem Blättchen vorknöpft um sie mit Vorträgen über die Falsche Verwendung des Wortes "Tagessatz" an die Wand zu reden."

Zum Tagessatz oder vielmehr zur Geldstrafe schrieb Fischer wie folgt: "Nebenbemerkung: Kleine Belehrung für alle, die es vergessen haben, und für alle Journalisten, die an der Seite der ratlosen Leser dieser Welt Jahr für Jahr vergebens versuchen, das Rätsel des Geldstrafenwesens zu durchdringen..."

Also keineswegs direkt an die von Ihnen vehement in Schutz genommene Unterjournalistin. Fischer in direkter Auseinandersetzung mit ihr: "Weder gibt es "160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" noch "unfassbar wenige Verurteilungen": Beides ist frei erfunden. Dasselbe gilt für das angeblich "jetzt (!) Hinzukommende (!)": Dass Menschen, die andere Personen einer Straftat beschuldigen, allein deswegen selbst strafbar sein könnten."

Resümierend: "In der Tat: Dass sich Menschen strafbar machen, die andere vorsätzlich falsch beschuldigen, steht seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch. Und ist gut so.[...]Das ist die Karikatur von seriösem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine"

Ihre Vorwürfe gegen Fischer sind unhaltbar. Daran ändern Ihre üblichen pöbelnden, beleidigenden Phrasen á la "Klassischer Bully, klassisches Alphamännchen halt." auch nichts.

Am 27.06.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "Poem":

War es wirklich nur ein falsches Wort ("Tagessatz")? Haben Sie das Zitat und Fischers sehr ausführliche Beurteilung vieler Punkte gar nicht gelesen? oder nur nicht verstanden? Die Brigittevollschreiberin hat von A-Z unausgegorenen Quark geschrieben, das kann man sogar ohne Herrn Fischers juristisch kenntnisreiches Auseinanderklabüsern erkennen. Und solche schrecklichen ahnungslosen Hetzer sind nicht nur Frauen und nicht nur in der Brigitte; solch Currywurst- und Käsestullenjournalisten findet man leider täglich, von der FAZ bis zur taz und natürlich in all den bunten Magazinen und vor allem: auch im Fernsehen... Aus einem älteren Fischer-Beitrag: "Journalisten, deren intellektuelle Fähigkeiten und Fachkenntnisse gerade eben zum Zubinden der Schuhe und zum Auftragen von Mascara ausreichen, erklären Hunderttausenden von Medien-Konsumenten die Welt (wie sie ihnen oder ihren Marionettenspielern gefällt)."

Am 21.06.2016 um 16:12 Uhr schrieb der Leser "yutopia":

Können wir den Sex bitte nicht einfach abschaffen? Es kann offensichtlich keine Sexualität ohne irgendwelche Missverständnisse, Herrschaftsverhältnisse, Verletzung religiöser Befindlichkeiten und Ausbeutung geben. Gebt uns die Ektogenese und verbietet ansonsten jede sexuelle Handlung, bitte.

Am 21.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "kallemann":

Sex bitte nicht einfach abschaffen

jau, ist doch sowieso immer der gleiche Sch....

Am 21.06.2016 um 19:43 Uhr antwortete der Leser "philomachos":

Sie können Sex ja bei sich abschaffen.

Am 21.06.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "suchenwi":

Genau. Habe ich schon seit ca. 15 Jahren. Geht besser ohne. Und für Frauen habe ich die Regeln: Nicht ansehen - nicht ansprechen (ohne wichtigen Sachgrund) - und auf jeden Fall 1.5..2m Sicherheitsabstand halten.

Am 21.06.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "philomachos":

Och, das geht auch freundlicher. Etwa wie H.G.Wells:

"Frauen sind für mich wie Elefanten. Ich schau sie mir gerne an, aber ich möchte keinen haben."

Am 27.06.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "Poem":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/sq

Am 22.06.2016 um 07:46 Uhr antwortete der Leser "kallemann":

ich hatte noch nie Sex. Hat meine Mammi mir verboten :)

Am 21.06.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Nun, mancher zumindest könnte ernsthaft darüber nachdenken, ob ihn das komplexe Handlungsgeschehen, in das die körperliche Sexualität unlösbar eingebunden ist, nicht eigentlich hoffnungslos überfordert. - Mithin einsichtsvollen Abstand davon nehmen und vielleicht ein alternatives, weniger anspruchsvolles Hobby ergreifen.

Am 21.06.2016 um 17:00 Uhr antwortete der Leser "Vorschau":

Moderationshinweis: Entfernt. Verzichten Sie auf Kommentare, die Gefühle anderer verletzten könnten. Danke, die Redaktion/og

Am 22.06.2016 um 09:39 Uhr antwortete der Leser "M.Aurelius":

Sex braucht man nicht abzuschaffen, denn es gibt eine ganz einfache, in Deutschland sehr beliebte Lösung für das Problem: ein schriftliches Beantragungsverfahren. Regelmäßig könnte man zwischen dem Antrag auf ehelichen Beischlaf (AntrehelBschf) und dem Antrag auf außerehelichen Beischlaf mit oder ohne besonderen Grund (AntraußehelBschfobg bzw. AntraußehelBschfmbg) unterscheiden und würde dadurch eine Fülle neuer Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung eröffnen. Dass nur in besonders begründeten Fällen auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden kann, versteht sich von selbst.

Am 22.06.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "Brillalein":

Sex ist komplett überbewertet. Man hat den Eindruck, man solle sich möglichst nur noch nur über seine Koitus-Fähigkeiten definieren. Pah.

Am 21.06.2016 um 16:15 Uhr schrieb der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Gegenpositionen werden gar nicht mehr gehört und gelten bestenfalls als "gestrig", besser noch als "menschenrechts-" oder (ganz schlimm) als "frauenfeindlich"."

Es ist eher so, dass man von den Gegenpositition schon so viel gehört hat, dass man sie nicht nochmal hören muss. Man kann sie im Schlaf wiederholen.

Eine Frau, die Nein sagt, ist nur gegen diese eine bestimmte Sexpraktik, nicht gegen Sex an sich. Eine vergewaltigte Frau würde nach der Tat nie wieder mit dem Täter treffen. Eine Frau, die Nein sagt, ziert sich. usw.

Was soll man da noch sagen?

Am 21.06.2016 um 16:44 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

je nach auseinandersetzung mit dem thema sind "beide" postition ausreichend bekannt. die prominentere position ist aber bedauerlicherweise nicht die "fischer-hafte" sondern die von maas und co.

(nebenbei und mit verlaub: meinen sie wirklich ausgerechnet sie sind der geeignete user eine vermeindlich redundanz zu beklagen? sie selbst schreiben doch unbeirrt etwaiger einwände und/oder korrekturen immer wieder inhaltlich sehr ähnliche beiträge )

Am 21.06.2016 um 16:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das sehe ich anders. Die traditionelle und bekanntere Position ist die von Fischer.

Am 21.06.2016 um 17:01 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

die war es vielleicht einmal, mittlerweile haben gewisse interessengruppen dermaßen viel und oft falsche fakten und unwahrheiten wiederholt(gerade nach silvester) dass die gängige meinung längst die "maas`sche" ist...

Am 21.06.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "mike.bauer":

Es kommt darauf an wo Sie suchen. In der juristischen Kommentar und Zeitschriftenliteratur ist die Fischer'sche Meinung mit lediglich zwei bis drei Gegenstimmen herrschend.

Bei Bunte, Bild & Co natürlich nicht.

Am 22.06.2016 um 09:14 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"n der juristischen Kommentar und Zeitschriftenliteratur ist die Fischer'sche Meinung mit lediglich zwei bis drei Gegenstimmen herrschend."

Das ist eine falsche Behauptung - es wird mehrheitlich eine Veränderung gefordert, gerade in der Fachliteratur.

Für Laien wird sich zeigen, ob das Strafrecht verändert werden muss, wenn Urteile an die Öffentlichkeit kommen, in denen die Tat belegt ist. U.a. auch, wenn die - ironischerweise z.T. aus rassistischen Gründen an die breite Öffentlichkeit gekommenen Taten von Köln vor Gericht stehen.

Wetten, dass es auch bei jenden Tätern, die bewiesenermaßen Frauen in den Slip fassten bzw. Ähnliches, zu keinen Verurteilungen oder zu Bagatellstrafen kommen wird?

Am 24.06.2016 um 05:34 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@recht und gerechtigkeit Nr. .2

Nein, liebe r

&g, seine komplexen "Positionen" sind nicht traditionell. Bekannt sind sie unter seltenen Spezialisten und Nachdenklichen: Eine aussterbende, nicht alltägliche Spezies...

Am 21.06.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Also die "prominenteste" Position ist mE immer noch, dass die Frau "sich nicht so haben" solle. Aber vielleicht verwechsle ich auch prominent mit volkstümlich.

Am 24.06.2016 um 05:50 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Kapaster Nr. .3

Nein, wahrlich nicht: Sie reden nur unüberlegt, mehr auch nicht. Aber Ihre Überzeugungen sind ein Wunder der Statik. Ohne Grundierung bombenfest. Für die Ewigkeit, für jede Ewigkeit kraftstrotzend beständig, zugleich doch verspielt wie eine überladene korinthische Säule. Pretiös und massig in einem.

Find' ich gelungen.

Am 21.06.2016 um 18:01 Uhr antwortete der Leser "BerndPaysan":

Es ist einfach so, dass Sprache oft nicht absolute Aussagen macht, sondern Aussagen im Kontext. Manches "Nein" ist im Kontext als "sich zieren" zu verstehen. Manche ablehnende Äußerung kann eine bestimmte Handlung betreffen; der Film mit der Lohfink ist ja irgendwie auch öffentlich zugänglich, da kann sich jeder, der unbedingt Silikonbrüste sehen will, ein Bild machen. Und manches "Nein" bedeutet natürlich, dass tatsächlich kein Sex gewünscht ist.

Mir scheint, dass einige der Leute, die sich ständig aufregen, nicht mal in der Lage sind, lustvolles Stöhnen und Weinen eindeutig unterscheiden zu können...

Es ist sinnvoll, dass ein Gericht die Wahrheit herausfinden muss, und nicht nach stupiden, weltfremden Regeln entscheiden. An viel zu vielen Stellen im Recht haben wir genau solche stupiden, weltfremde Regeln, oft sogar noch als Richterrecht von Richtern quasi selbst erfunden. So fanden die Gerichte in Hamburg, Köln und München, dass sie für alle frivolen Abmahnungen im Internet zuständig sind, weil das Internet ja quasi überall ist, zumindest überall, wo die Telekom einen Anschluss hinlegt. Oder dass ein offenes WLAN eine zu unterlassende Störung des (geistigen) Eigentums eines Rechteinhabers nach §1004 BGB darstellt, das aber eine Rechtsnorm des Sachenrechts ist, und nicht des Urheberrechts.

Deshalb bleibt es so: Ein Gericht wird feststellen müssen, ob das "Nein" tatsächlich gesagt wurde, und ob es nicht "Oh nein, wenn du mich jetzt küsst, werde ich schwach" meinte.

Am 21.06.2016 um 18:11 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Mir scheint, dass einige der Leute, die sich ständig aufregen, nicht mal in der Lage sind, lustvolles Stöhnen und Weinen eindeutig unterscheiden zu können..."

Nein, das Problem ist, wenn die Staatsanwaltschaft, das Gericht das Weinen als lustvolles Stöhnen interpretiert, und aus der Ablehnung eine Zustimmung macht..

Am 21.06.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "mr_murdock":

"Nein, das Problem ist, wenn die Staatsanwaltschaft, das Gericht das Weinen als lustvolles Stöhnen interpretiert, und aus der Ablehnung eine Zustimmung macht.."

Na, dann ist aber doch nicht das Gesetz das Problem, sondern die beteiligten Personen. Vielleicht sollten Sie dann, statt einer Gesetzesänderung, lieber eine Verbesserung der juristischen Ausbildung oder des dienstlichen Disziplinarsystems fordern, um derartigen Unzulänglichkeiten und Rechtsmissbräuchen zu begegnen.

Am 21.06.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Hörm":

nein was die Staatsanwaltschaft und die Richter da gehört oder interpretiert haben wissen Sie gar nicht. Es existieren mehrere Stunden Videomaterial, von denen der Öffentlichkeit nur wenige Minuten bekannt sind. Meinen Sie nicht auch das die Einsicht von mehren Stunden zu einer fundierteren Meinung über den Kontext führen könnten als hysterische Hobbyrichter ohne Grundlage es vermögen?

Am 24.06.2016 um 06:02 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Hörm Nr. .11

Solche schlichte Feststellungen wie die Ihrigen bleiben folgenlos.

Es sind in der Tat bei dem erörterten Fall viele Stunden an Videomaterial vorhanden, die das Gericht (eine Richterin, eine Staatsanwältin) akribisch untersucht haben, der Öffentlichkeit jedoch VÖLLIG unbekannt sind.

Verbreitet sind winzige Schnipsel.

"Macht nix, der Jud wird erhängt." Realität spielt gar keine Rolle.

Die Verachtung für den Rechtsstaat, welche daraus spricht, ist eine siegreiche und totalitäre.

Am 21.06.2016 um 23:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Vielleicht sollten Sie dann, statt einer Gesetzesänderung, lieber eine Verbesserung der juristischen Ausbildung oder des dienstlichen Disziplinarsystems fordern, um derartigen Unzulänglichkeiten und Rechtsmissbräuchen zu begegnen."

Das wurde auch gefordert, noch lange bevor eine Gesetzesreform überhaupt denkbar war, und es wird auch noch gefordert, denn was nützen die Gesetze, wenn die Rechtsprechungen gleich bleiben.

Solange man aber nur das forderte, passierte aber nicht viel.

Am 21.06.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und ehrlich: glauben Sie, dass das Bild, was Fischer hier verbreitet, geeignet ist, Vorurteile abzubauen, wie Vergewaltigungen im Realleben ablaufen, wie Opfer und Täter sich verhalten? Vielmehr zementiert das das alte Bild.

Am 21.06.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "BerndPaysan":

Ist das die einzig mögliche Problematik? Was, wenn das "Opfer" aus einem lustvollen Stöhnen ein angebliches Weinen macht? Die Staatsanwältin im Fall Lohfink ist übrigens eine Frau...

Vor Gericht treffen sich doch gern Rechtsverdreher aller Seiten. Das erschwert die Wahrheitsfindung. Bei all den Klagen über so wenige Urteile bei Vergewaltigungen ("unter 1000!") muss man auch sagen, dass es mehr Urteile wegen Falschbeschuldigungen in diesem Feld gibt.

Am 22.06.2016 um 06:00 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Was, wenn das "Opfer" aus einem lustvollen Stöhnen ein angebliches Weinen macht? Die Staatsanwältin im Fall Lohfink ist übrigens eine Frau..." Sie sind also der Meinung, nur männliche Staatsanwälte können beurteilen, ob eine Frau weint?

Das ist das Niveau, lieber Herr Fischer der Leute, denen Sie mit Ihre Suada gegen "Frauenfilme " und "Frauenzeitschriften" hier entgegenarbeiten....

Lesen sie die Kommentare genau, schreiben Sie doch mal darüber, wie hier gelogen und gebogen wird. Kein Mann wird verurteilt, wenn die Tat nicht nachgewiesen wird. Jedes Urteil kann angefochten werden, wenn nicht klare Beweise vorliegen.

Dem immer noch gültigen "im zweifel für den Angeklagten" gegenüber steht die Realtität der Opfer:

Zahlreiche tatsächliche Opfer können nie im Leben mehr nachweisen, dass sie vergewaltigt wurden - weil das juristisch von der Sache her (!) nun mal ausgesprochen schwer ist.

Und eben deshalb, weil der juristische Beweis extrem schwer ist, werden sich auch in Zukunft nur sehr wenige Frauen auf eine Klage einlassen. Das genau ist das Problem, das hier brutal verdrängt und mit der Unterstellung, dass Frauen als solche irgendwie der Falschbeschuldigung zu verdächtigen seien, verdreht und kleingeredet wird!

Am 22.06.2016 um 08:09 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Auch Sie vermengen wieder zwei Problematiken, die nichts miteinander zu tun haben: die der vorsätzlichen Falschbeschuldigung (über die Herr Fischer ja schrieb) und die der schweren Beweisfindung bei Sexualdelikten (über die er nicht schrieb). Und dann werfen Sie anderen Menschen vor, primitiv zu sein - wie selbstironisch.

Nochmal zum Mitschreiben: einen anderen Menschen vorsätzlich einer Straftat zu bezichtigen (etwa um eine zu erwartende Handlung dieser Person zu verhindern), ist eine Straftat! Und das zu Recht! Alles andere wäre eine offene Einladung zur Hexenjagd.

"Und eben deshalb, weil der juristische Beweis extrem schwer ist, werden sich auch in Zukunft nur sehr wenige Frauen auf eine Klage einlassen."

Warum Opfer von sexueller Gewalt selbige nicht anzeigen, kann ganz verschiedene Gründe haben - so wie die Opfer selbst ja auch verschieden sind (Stichwort: Individuum). Das die Beweisfindung im Verfahren für Opfer re-traumatisierend wirken kann, ist hinlänglich bekannt. Haben Sie einen besseren Vorschlag?

"...dass Frauen als solche irgendwie der Falschbeschuldigung zu verdächtigen seien..." Übrigens, lesen Sie doch mal den entsprechenden Paragraphen des StGB. Sie werden feststellen, dass die Straftat "Falschbeschuldigung" keineswegs nur Frauen vorbehalten ist.

Am 22.06.2016 um 09:06 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Übrigens, lesen Sie doch mal den entsprechenden Paragraphen des StGB. Sie werden feststellen, dass die Straftat "Falschbeschuldigung" keineswegs nur Frauen vorbehalten ist."

Eben - Sie sagen es.

Und was hat das mit Vergewaltigung im speziellen zu tun? Diskutiert wird eine Strafrechtsreform zur Vergewaltigung. Nicht zur Falschbezichtigung.

Dennoch versuchen Maskulinisten gerade gezielt, das wie Sie ja richtig schreiben geschlechtsneutrale Thema Falschbeschuldigung so mit dem Thema Vergewaltigung zu verknüpfen, dass es so aussieht, als wäre die fälschliche Vergewaltigungsanzeige den natürlichen Eigenschaften von Frauen entsprungen.

Warum hält Fischer nicht fest, dass eine Falschbezichtigung so gut wie gar keine Chancen hat, weil im deutschen Strafrecht Vermutungen oder einfache Aussagen einer Klägerin wie eines Klägers auseinandergenommen werden? Wo der Hinweis darauf, dass selbstverständlich handfeste BEWEISE beizubringen sind wenn man eine Vergewaltigung einklagt? Warum schreibt Fischer nicht einmal über das - juristische - Los der Opfer? Über die unendlichen Schwierigkeiten und Belastungen, Vergewaltigung oder andere Sexualdelikte vor Gericht einzuklagen? Über den Trick, den jeder Polizist anwendet, der einen Demonstranten schlägt: Erstmal Fehlmeldung. Leuten, die nicht in der Lage sind, beide Seiten wahrzunehmen oder die echten Vergewaltigungsopfer vor einem Haufen brauner Soße zu schützen, der jetzt über ihnen ausgekippt wird, sollten sich schämen.

Am 22.06.2016 um 09:41 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Und was hat das mit Vergewaltigung im speziellen zu tun? Diskutiert wird eine Strafrechtsreform zur Vergewaltigung. Nicht zur Falschbezichtigung."

Und das Thema Vergewaltigung hat Ihrer Meinung nach nichts mit Männern zu tun? Männer können genauso eine Vergewaltigung erfinden, wie Frauen. Wie Gesagt: Alle Menschen lügen.

"dass es so aussieht, als wäre die fälschliche Vergewaltigungsanzeige den natürlichen Eigenschaften von Frauen entsprungen."

Halb: Sie entspringt der natürlichen Eigenschaften von Menschen, denn alle Menschen lügen.

"Warum hält Fischer nicht fest, dass eine Falschbezichtigung so gut wie gar keine Chancen hat, weil im deutschen Strafrecht Vermutungen oder einfache Aussagen einer Klägerin wie eines Klägers auseinandergenommen werden? Wo der Hinweis darauf, dass selbstverständlich handfeste BEWEISE beizubringen sind wenn man eine Vergewaltigung einklagt?"

So gut wie gar keine Chance ist aber nicht "keine Chance". Jede Fehlverurteilung ist eine Fehlverurteilung zu viel. Vor Allem wenn besagte Person dafür unschuldig 5 Jahre im Gefängnis sitzen muss.

Am 22.06.2016 um 09:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es gibt ja auch genug Fälle, wo ein Vergewaltiger sein Opfer wegen Verleumdung (oder aber auch mehr) falsch anzeigt.

Am 22.06.2016 um 09:54 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es kommt relativ selten zu einem Verfahren gegen Falschbeschuldigung. Hier ist es auch notwendig, dass die besagte Person bewusst eine falsche Aussage getroffen hat.

Am 22.06.2016 um 10:07 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"So gut wie gar keine Chance ist aber nicht "keine Chance". Jede Fehlverurteilung ist eine Fehlverurteilung zu viel. Vor Allem wenn besagte Person dafür unschuldig 5 Jahre im Gefängnis sitzen muss."

Richtig. Exakt das gleiche gilt für jede nicht vor Gericht nachweisbare Vergewaltigung, die dennoch stattgefunden hat.

Aber wo genau ist Ihr persönliches Problem? Wir reden über eine Strafrechtsreform, die beide Fälle nie ausschließen wird - und zwar, weil es - wie übrigens bei jedem anderen Strafverfahren auch - immer die Möglichkeit gibt, dass die Wahrheit nicht beweisbar ist. Wie gesagt - kann für Frauen UND Männer bös ausgehen, ist aber unvermeidbar und KEINE Spezialität des Vergewaltigungsverfahrens. Punkt Seriöses Thema ist eine Strafrechtsreform. Deshalb wäre der NACHWEIS ZU FÜHREN, dass die beabsichtigte Reform Männern schadet, sie gegenüber Frauen, die klagen benachteiligt.

Das genau geschieht hier aber nirgendwo - und deshalb halte ich den ganzen Aufwand, der betrieben wird, um irgendwelchen herausgepuhlten Blättchenjournalistinnen Ungenauigkeiten nachzuweisen und dass dann wild mit "Frauen" zusammenzubringen - "Frauenwahrheiten" "Frauenfilme"- haha - für eine allerdings durchschaubare Sauerei.

Am 22.06.2016 um 10:13 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Die Frage ist vielmehr, wie weit es von dieser Strafrechtsreform bis zur Aufhebung der Unschuldsvermutung für Vergewaltigung ist, wenn man bemerkt, dass eine solche Reform nicht zu mehr Verurteilungen führen wird/kann.

Am 22.06.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Sie leben offenbar in einer von Angst bestimmten Parallelwelt

Am 22.06.2016 um 10:33 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Tue ich das? Ich habe keine Angst sondern wäge nur ab. Dabei denke ich nicht nur an mich, auch wenn ich genauso Opfer einer Falschbeschuldigung sogar Falschverurteilung werden kann, wie ein Mann.

Es geht darum, dass sich selbst bei einem "Nein heißt Nein" Gesetz die Frage stellen muss, ob es dem Angeklagten möglich war den Unwillen des Opfers richtig zu interpretieren.

Am 22.06.2016 um 10:38 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es geht darum, dass sich selbst bei einem "Nein heißt Nein" Gesetz die Frage stellen muss, ob es dem Angeklagten möglich war den Unwillen des Opfers richtig zu interpretieren."

Daher ist es auch wichtig, wie Staatsanwälte und Richter über Vergewaltigung denken. Und genau da bekommt man Zweifel, wenn man das Frauenbild von Fischer liest.

Letztendlich besagt die Reform, dass auch ein Mann den Unwillen des Opfers richtig interpretieren kann, wenn es eine Ablehnung zeigt, und nicht erst dann, wenn er zusammen verprügelt wird

Am 22.06.2016 um 10:46 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Letztendlich besagt die Reform, dass auch ein Mann den Unwillen des Opfers richtig interpretieren kann, wenn es eine Ablehnung zeigt, und nicht erst dann, wenn er zusammen verprügelt wird"

Es tut mir ja Leid, dass sie in Ihrem Fall schlechte Anwälte hatten. Nur der Angeklagte muss eben nicht erst das Opfer zusammenschlagen um auch einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden. Jedoch ist es auch vom Gericht zu hinterfragen, weswegen sich der Nebenkläger in besagter Situation nicht gewehrt hat. Es wird zudem geprüft ob die Lage als schutzlos betrachtet werden kann und ob berechtigte Angst um Leib und Leben bestand.

Am 22.06.2016 um 10:48 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Nur der Angeklagte muss eben nicht erst das Opfer zusammenschlagen um auch einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden."

Sie wissen aber, was die Richterin im Chantal-Fall bei der Urteilsverkündigung zu der Frau gesagt hat?

Sie hätte sich stärker wehren müssen, wie sonst soll der Mann merken, dass sie nicht wollte.

Am 22.06.2016 um 11:01 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Erstens: Ich habe nie behauptet, dass das Gericht immer gerecht ist. Zweitens: Muss man die Situationen im Einzelfall komplett analysieren. Es bestand aus Sicht des Richters anscheinend Grund zur Annahme die Schuld des Angeklagten zu bezweifeln. Es wäre hier möglicherweise hilfreich den kompletten Text zum Urteil zu lesen anstatt sich nur aus sehr reißerischen Überschriften von Überregionalen Zeitungen zu informieren.

Am 22.06.2016 um 11:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Urteil kenne ich.

Und es ist trotzdem auch so, dass die Richterin es der Frau so mündlich gesagt hat (was sie gegenüber der Zeitung letztendlich auch bestätigte).

Am 22.06.2016 um 11:38 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Trotzdem besteht immer noch die Frage, welche Fakten zum einzelnen Fall, die mir in dem Moment nicht bekannt sind, den Richter dazu führten, dass er Zweifel an der Unschuld des Angeklagtem hatte. Können Sie mir denn eine offizielle Quelle nachweisen, in welchem der komplette Fall mit den zugrunde liegenden zu beachtenden Fakten, aufgezeigt wird?

Am 22.06.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/lg_essen/j2012/25_KLs_10_12_Urt...

Am 22.06.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Bereits zu Beginn ihrer Aussage hat sie bekundet, dass sie kaum noch Erinnerungen an das Ereignis hat, das bereits mehrere Jahre zurück liegt. Sie hat bekundet, dass sie nur noch eine vage und rudimentäre Erinnerung an den Abend hat. " Wenn sie sich nur vage erinnern kann, ist die Glaubwürdigkeit leider erst einmal eingeschränkt. Vor Allem wenn die Tat Jahre her war und es im Rahmen des Tatzeitpunkts schon zu einer anderen Anzeige mit folgender Verurteilung des Angeklagten kam.

"Entgegen den Angaben die die Zeugin zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten gemacht hat, hat sie bei ihrer Vernehmung vor der Kammer nicht mehr bekundet, dass der Angeklagte, nach ihrer zunächst ausgesprochenen Weigerung, sich auszuziehen, einfach ihre Boxershorts und ihren Tanga heruntergezogen hat. Vielmehr hat die Zeugin ausgesagt, dass sie nicht ausschließen könne, dass sie sich selbst entkleidet habe und ihren Widerstand aufgegeben habe. Auch auf mehrfache Nachfrage durch die Kammer blieb sie bei dieser Aussage. " Hier existiert ein Widerspruch in den Aussagen, die die Zeugin machte.

Am 22.06.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und?

Am 22.06.2016 um 12:43 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Dass der Angeklagte vor dem Eindringen in die Scheide, die Beine auseinander- oder in die Luft gedrückt habe, um ihren entgegenstehenden Willen zu brechen, hat die Zeugin ebenfalls nicht bekundet. Sie hat dies auch auf Nachfrage ausdrücklich verneint. Vielmehr hat sie bei der Vernehmung durch die Kammer ausgesagt, dass sie die Beine in die Luft gehoben habe, um dem Angeklagten das Eindringen in ihre Scheide zu ermöglichen. Sie ist, auch auf Vorhalt, bei dieser Darstellung geblieben." Ein weiterer Widerspruch, der in den Aussagen der Zeugin existiert hatte.

"Zwar hat die Zeugin glaubhaft geschildet, den Geschlechtsverkehr nicht gewollt zu haben. Ihre innerliche Befindlichkeit hat sie gegenüber der Kammer nachvollziehbar deutlich machen können. Sie hat aber keine Äußerung dazu gemacht, wie sie diesen entgegenstehenden Willen gegenüber dem Angeklagten kundgetan hat."

In diesem Fall hätte sogar ein "Nein heißt Nein" Gesetz nichts gebracht, da das Gericht nicht davon ausgehen kann, dass besagte Zeugin sich verbal geäußert habe. Man kann nicht davon ausgehen, dass es dem Angeklagte möglich war den Unwillen des vermeintlichen Opfers zu erkenne. Vielmehr hat sie sich ihrer Aussage nach selbst ausgezogen und selbst ihre Beine hoch gehoben um ein Eindringen zu ermöglichen.

"Weiter bestand nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Hoffnung auf eine Hilfe durch Dritte." Wodurch sich leider die schutzlose Lage nicht nachweisen ließ.

Am 22.06.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und gehen Sie davon aus, dass die mündliche Anmerkung an das Mädchen in der Urteilsverkündung lebensnah und angemessen war?

Am 22.06.2016 um 12:48 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Die mündliche Aussage mag unangemessen gewesen sein. Jedoch fiel das Urteil nicht, weil das Mädchen sich angeblich nicht genug gewehrt habe, sondern aufgrund zahlreicher anderer Tatsachen.

Am 22.06.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und warum sagt die Richterin sowas im Gerichtssaal. Das Urteil wird viel später geschrieben.

Am 22.06.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"dass auf subjektiver Tatbestandsseite Vergewaltigungsvorsatz des Angeklagten nicht festgestellt werden konnte. Hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes ist es erforderlich, dass für den Täter der entgegenstehende Opferwille erkennbar war und er zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Opfer gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf den grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet und die sexuellen Handlungen vornimmt bzw. geschehen lässt. Dies ist ebenfalls nicht gegeben. Die äußeren von der Zeugin geschilderten Tatumstände erlauben nicht den Rückschluss darauf, dass dem Angeklagten bewusst war, dass die Zeugin T den Beischlaf nicht wollte.

Dass die Zeugin auf die Aufforderung, sich auszuziehen, zunächst „Nein, mache ich nicht.“ gesagt hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil nicht auszuschließen ist, dass sich die Zeugin selbst entkleidet hat und ihr zuvor geäußertes „Nein“ zum Zeitpunkt des Beischlafs aus Sicht des Angeklagten überholt war. Weitere ablehnende Äußerungen hat sie dann dem Angeklagten nicht mehr entgegen gesetzt."

Die Zeugin gab weder verbal noch tätlich zur Kenntnis, dass Sie den Geschlechtsverkehr nicht wollte, weshalb ein Vorsatz nicht als Gegeben hingenommen werden kann. Hier steht auch nicht, dass das Opfer sich hätte wehren müssen, sondern vielmehr, dass man nicht davon ausgehen konnte, dass der Angeklagte billigenden in Kauf nehmen würde, dass sie aufgrund von Schutzlosigkeit sich nicht zur Wehr setzt.

Am 22.06.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Aus dem Protokoll:

"Sie hat bekundet, dass sie nur noch eine vage und rudimentäre Erinnerung an den Abend hat."

"Entgegen den Angaben die die Zeugin zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten gemacht hat, hat sie bei ihrer Vernehmung vor der Kammer nicht mehr bekundet, dass der Angeklagte, nach ihrer zunächst ausgesprochenen Weigerung, sich auszuziehen, einfach ihre Boxershorts und ihren Tanga heruntergezogen hat. Vielmehr hat die Zeugin ausgesagt, dass sie nicht ausschließen könne, dass sie sich selbst entkleidet habe und ihren Widerstand aufgegeben habe. Auch auf mehrfache Nachfrage durch die Kammer blieb sie bei dieser Aussage. Von weiteren Einwirkungen des Angeklagten auf ihren Willen hat die Zeugin ebenfalls nichts bekunden können. Sie hat lediglich ausgesagt, dass sie den sich anschließenden Geschlechtsverkehr innerlich nicht gewollt habe und dass sie sich „überrumpelt“ gefühlt habe. Den Geschlechtsakt „habe sie dann über sich ergehen lassen. Es sei alles sehr schnell gegangen“."

"Dass der Angeklagte vor dem Eindringen in die Scheide, die Beine auseinander- oder in die Luft gedrückt habe, um ihren entgegenstehenden Willen zu brechen, hat die Zeugin ebenfalls nicht bekundet. Sie hat dies auch auf Nachfrage ausdrücklich verneint. Vielmehr hat sie bei der Vernehmung durch die Kammer ausgesagt, dass sie die Beine in die Luft gehoben habe, um dem Angeklagten das Eindringen in ihre Scheide zu ermöglichen. Sie ist, auch auf Vorhalt, bei dieser Darstellung geblieben."

Am 22.06.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Dazu:

http://www.spektrum.de/news/sexualstrafrecht-aus-dem-mittelalter/1356699

Ich finde, es kann von einem ansonsten gewalttätigen und drogensüchtigen 31 Mann erwartet werden, dass er bedenkt, dass ein 15jährigens Mädchen Angst vor ihm haben könnte, insbesondere wenn es vorher schon mal Nein gesagt hat.

Dass das Sexualstrafrecht gerade in solchen Fällen versagt, ist ein Problem.

Am 22.06.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Ich denke nicht, das man über die charakterliche Integrität des Mannes viel sagen muss - auf Deutsch schein er ein Stück Sch* zu sein.

Aber gerade weil dieser Typ wohl nicht unbedingt ein einfühlsamer Frauenversteher ist, kann ich ihre Aussage nicht nachvollziehen. Glauben Sie ernsthaft, Verbrecher halten sich selbst für schlechte Menschen? Die meisten Leute, die eine Straftat begehen, sehen das zunächst selbst völlig anders bzw. rechtfertigen dies vor sich selbst.

Was Sie sagen, könnte man von einem gebildeten, selbstkritischen Menschen durchaus erwarten. Von einer drogenabhängingen, gescheiterten Existenz würde ich Selbstreflexion am allerwenigsten erwarten.

Das ist für die Urteilsfindung aber auch nicht ausschlaggebend. Es geht ja darum, ob der Angeklagte erkennen konnte bzw. vernünftigerweise zu erwarten gewesen war, das der Angeklagte den entgegenstehenden Willen erkennen konnte. Und da die Nebenklägerin nach eigener Aussage nach einem anfänglichen "Nein" ohne Widerstand und offenbar auch proaktiv mitgemacht hat, rechtfertigt eben keine Verurteilung. Auch solche Dr*ckskerle werden eben nicht dafür verurteilt, dass sie gescheiterte Existenzen sind, sondern nur für konkret beweisbare Verbrechen.

Am 24.06.2016 um 13:40 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

"Ich finde, es kann von einem ansonsten gewalttätigen und drogensüchtigen 31 Mann erwartet werden, dass er bedenkt, dass ein 15jährigens Mädchen Angst vor ihm haben könnte, insbesondere wenn es vorher schon mal Nein gesagt hat."

Ist das jetzt ironisch gemeint? Der Kerl ist gewalttätig und drogensüchtig, aber man kann doch zumindest erwarten, dass er ein Geistesriese ist?

"Dass das Sexualstrafrecht gerade in solchen Fällen versagt, ist ein Problem."

Nein, da hat zunächst die Erziehung versagt und vieles andere, und nicht nur auf Seiten des Täters. Den Fall Chantal halte ich nun wirklich nicht für einen Beleg für das Versagen des Sexualstrafrechts. Selbst mit einer "Nein heißt Nein" Regelung hätte ein Freispruch erfolgen müssen. Die Feststellung des Gerichts war, dass selbst ein hypothetisch anwesender, unabhängiger Zeuge des Geschehens keine Handlung gegen den Willen des Opfers wahrgenommen hätte.

Sexualstrafrechtsromantik ist kein guter Ratgeber für eine Gesetzesreform.

Am 24.06.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Die Feststellung des Gerichts war, dass selbst ein hypothetisch anwesender, unabhängiger Zeuge des Geschehens keine Handlung gegen den Willen des Opfers wahrgenommen hätte."

Was ich eben persönlich bezweifle, also dass ein hypothetisch Anwesender die Situation als einvernehmlich empfunden hatte.

Am 22.06.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Letztendlich besagt die Reform, dass auch ein Mann den Unwillen des Opfers richtig interpretieren kann, wenn es eine Ablehnung zeigt"

Und das muss bewiesen werden. Da ändert auch ein anderes Frauenbild von Richtern und Staatsanwälten nichts. Die Beweispflicht bleibt.

Am 22.06.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Natürlich bringt ein anderes Frauenbild von Richtern und Staatsanwälten was. Und natürlich bringt auch ein anderes Männerbild von Richtern und Staatsanwälten was."

Es ist bequem zu sagen, Männer können hormonell bedingt in so einer Situation nicht merken, dass Frau nicht will, daher darf man sie nicht dafür bestrafen, dass sie sich eben wie männliche Tiere verhalten.

Weil die Männer - die können das.

Wenn sie sich dennoch keine Lust haben, es zu merken, dann sollten sie dafür nicht begünstigt werden gegenüber Männer, die es merken und es trotzdem machen.

Am 22.06.2016 um 11:19 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Es ist bequem zu sagen, Männer können hormonell bedingt in so einer Situation nicht merken, dass Frau nicht will"

Bitte zitieren sie ein rechtsgültiges Urteil indem sowas steht.

Am 22.06.2016 um 16:35 Uhr antwortete der Leser "preafos":

Ich würde nicht unterstellen, dass Richter (nur Männer gemeint) perse die Rolle des Mannes übernehmen und ihn direkt in der potenziellen Opferrolle als Falschbeschuldigten sehen. Es muss bei jeglichen Abwägungen immer die Asusagen des Klagenden und des Beklagten berücksichtigt werden und zwar im gleichen Maße. Natürlich muss erstmal der Klagende beweisen, dass seine Anschuldigungen Substanz haben. Aber es muss dann gleichermaßen auch dann die Gegenseite geprüft werden. Jeder LÜGT. Jeder sagt nicht immer die voll Wahrheit, biegt sie sich manchmal die Wahrheit zurecht und auch vor allem zu seinen Gunsten.

Ich möchte hier nur anführen, wenn diese Reform zur Folge hat, dass Personen zu unrecht verurteilt werden, wir an dieser Stelle keinen Mehrgewinn haben. Wir kommen vielmehr ein Ungleichbehandlung, die keiner Seite gut tun wird. Diese wird sich wahrscheinlich zu Ungunsten von Männern auswirken, wenn man angeblichen Statistiken trauen mag.

Was wir auf jeden Fall verhindern müssen ist, dass aufgrund von unklaren Aussagen Menschen falsch verurteilt werde. Von diesem Schlag erholt keiner. Kein Mann! Keine Frau! Meistens können die Betroffenen ihren Beruf nicht mehr ausüben oder andere Berufe aufnehmen. Alleine eine solche Klage kann schon den Ruf komplett ruinieren. An diese Seite müssen die Richter auch denken!

Ich finde den Artikel gut, fände aber auch richtig gestellte Zahlen besser. Bitte Herr Fischer, schreiben Sie einen Artikel über Beweisbarkeit zu diesem Thema.

Am 22.06.2016 um 10:33 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Seriöses Thema ist eine Strafrechtsreform. Deshalb wäre der NACHWEIS ZU FÜHREN, dass die beabsichtigte Reform Männern schadet, sie gegenüber Frauen, die klagen benachteiligt."

Ihnen ist bewusst das die Gesetze nicht nach Männern und Frauen unterscheidet (es gibt nur eine Ausnahme im Strafgesetz)?

Daher geht es nicht darum das jemand benachteiligt wird oder nicht. Es geht darum, das die geplante Reform und die darüber hinaus diskutierten zukünftigen Reformen die juristische Fehlerquote erhöhen, ebenso die juristische Willkür. Gleichzeitig werden bestimmte Alltagssituation unter unverhältnißmäßig hohe Strafen gestellt. Dazu wird auch noch beständig gefordert grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates aufzugeben (Unschuldsvermutung).

Am 22.06.2016 um 10:44 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Bitte keine Korintenkackerei - sondern der Nachweis (!) - und nicht die Behauptung, dass und wie - ich zitiere Sie - "das die geplante Reform und die darüber hinaus diskutierten zukünftigen Reformen die juristische Fehlerquote erhöhen, ebenso die juristische Willkür. "

Herr Fischer wird sicher begeistert sein über das Konzept der "juristischen Willkür"

Wäre übrigens sehr interessant zu sehen, wie bei anderen Delikten Ihr Engagement gegen die "juristische Willkür" aussieht.

Die Unschuldsvermutung wird von niemandem der auch nur halbwegs ernst zu nehmen ist, in Frage gestellt.

Es wird aber landauf landab von Maskulinisten und anderen behauptet, sie würde durch die vorgeschlagene Strafrechtsreform in Frage gestellt.

Ihre eben dahin gehende Behauptung bleibt nichtdestotrotz so lange unwahr, bis Sie den Gegenbeweis erbracht haben.

Am 22.06.2016 um 11:07 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Bitte keine Korintenkackerei - sondern der Nachweis (!) "

Der wurde hier oft genug erbracht. Aber gerne nochmal.

Es wird wiederholt gefordert, das das Empfinden des "Opfers" maßgeblich sein soll. Doch wie stellt man gerichtsfest wie dieses Empfinden zum Zeitpunkt der Tat tatsächlich aussah? Hier kann der Richter ziemlich frei entscheiden. Das nennt man Willkür. Da man das weiß, wird ja auch gefordert die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten etc. zu ändern, um genau darauf Einfluss zu nehmen.

"Die Unschuldsvermutung wird von niemandem der auch nur halbwegs ernst zu nehmen ist, in Frage gestellt." Dann können sie die Hälfte derjenigen die eine Verschärfung fordern nicht ernst nehmen. Denn wenn nur noch die Sicht des Opfers zählen soll und die Beweislage nicht mehr so wichtig ist (siehe Interview von Frau Clemm) dann ist das ein klarer Angriff auf die Unschuldsvermutung. Nimmt man aber die Unschuldsvermutung ernst, dann bringt die Verschärfung gar nichts.

Sieht man gut in Schweden. Der ihr Sexualstrafrecht ist sehr viel härter und weiter gefasst. Es gibt daher ein Vielfaches an Anzeigen im Vergleich zu Deutschland. Aber nicht mehr Verurteilungen. Eine offensichtlich sinnlose Reform.

"Ihre eben dahin gehende Behauptung bleibt nichtdestotrotz so lange unwahr, bis Sie den Gegenbeweis erbracht haben." Bringen sie doch erstmal den Beweis das die Reform irgendeine Verbesserung liefert. Fordern und Beleidigen kann man ja imemr einfach. ;)

Am 22.06.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Es wird wiederholt gefordert, das das Empfinden des "Opfers" maßgeblich sein soll. " Weiter unbelegte gerüchte, die in die Welt gesetzte werden - wer, der irgendwelches strafrechtliches Basiswissen besitzt fordert das?

Am 22.06.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

@ gorgo

"Weiter unbelegte gerüchte, die in die Welt gesetzte werden - wer, der irgendwelches strafrechtliches Basiswissen besitzt fordert das?"

Ich habe dazu in einem anderen Thread einen Hinweis gegeben: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

vgl. auch Nr. 2.4 und 72.6 darunter dazu.

Am 22.06.2016 um 14:36 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Auf den Rest meines Posts sind sie nicht eingegangen. Insbesondere auf meine Frage am Ende nicht. Können sie denn nun aufzeigen was die Reform des Strafrechtes positives bewirken wird oder könne nsie das nicht?

Bis dahin bleibt es eine unwahre Behauptung, um in ihren Worten zu sprechen.

Am 22.06.2016 um 11:55 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

@#x.54 gorgo

Was ist ein Maskulinist? Das ist doch wieder so ein künstliches Feindbild radikaler Feministinen.

Am 22.06.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Kann man das name-calling auf ein Mindestmaß begrenzen? Man kann - wie bspw. ich - auch Feminist sein und diese Reform dennoch mit guten Gründen für Mist halten.

Diejenigen Reformvorschläge, die auf eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit hinauslaufen (weil sie auf eine Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens abstellen) graben genau dadurch in der Tat an der Unschuldsvermutung. Wenn Sie eine nähere Erläuterung möchten, sehr gerne, allerdings mit dem caveat, dass es juristisch-technisch werden könnte.

Am 22.06.2016 um 09:59 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

"Diskutiert wird eine Strafrechtsreform zur Vergewaltigung."

Und Herr Fischer hat in seiner Kolumne, zu der Sie hier einen Kommentar schreiben, explizit den Tatbestand der "Falschen Verdächtigung" diskutiert. Daher ist mein Beitrag keinesfalls themenfern.

Sie weisen wiederholt darauf hin, dass der Tatbestand der Vergewaltigung extrem schwer zu beweisen ist - zu Recht. Gleichzeitig befürworten Sie anscheinend eine Strafrechtsreform - also eine Reform der Tatbestände, die strafbar sind. Inwiefern erhoffen Sie sich denn jetzt, dass geänderte Tatbestände eine Beweisführung erleichtern? Nachweisen muss man die Tat doch nach wie vor?

"Dennoch versuchen Maskulinisten gerade gezielt..."

Ihr Feindbild scheint ja fest zu stehen. Was in Wahrheit stattfindet, ist eine gezielte Diskreditierung von Kritikern der Strafrechtsverschärfung, zB als "Maskulinisten" oder eben auch Frauenhasser etc, gerade weil Sie der oben beschriebenen Problematik, das eine Änderung / Ausweitung des Tatbestandes die Beweisführung keinesfalls erleichtert, nicht entgegenzusetzen haben - so scheint es mir zumindest.

Bitte belehren Sie mich eines Besseren!

Am 22.06.2016 um 11:19 Uhr antwortete der Leser "turntabledream":

Dass die Beweisführung durch die Reform erleichtert würde, behauptet hier glaube ich niemand, lieber Rumo - dieses Problem bleibt bestehen. Aber wenn ein bestimmtes Verhalten im Gesetz gar nicht als strafwürdig definiert ist, dann braucht man sich über die Beweisbarkeit doch gar nicht mehr zu unterhalten. Wenn ein Beweis möglich wäre (konkrete Zeugen, Videomitschnitt etc. - die Wechselfälle des Lebens lassen da so einige Szenarien zu), würde das einem Opfer nichts nützen, solange die bewiesene Handlung nicht im Gesetzbuch erfasst ist. Genau darum geht es bei dieser Debatte: was künftig als strafwürdig gelten soll - ob das dann beweisbar ist, muss wie bisher auch im Verfahren geklärt werden.

Am 22.06.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Genau darum geht es bei dieser Debatte: was künftig als strafwürdig gelten soll"

Was soll denn jetzt neu hinzukommen was bisher nicht strafbar ist?

Nur als Hinweis: Sex gegen den klar geäußerten (verbal und nonverbal) Willen des Opfers ist bereits strafbar. Die Grundannahme ist natürlich, das ein gesunder Erwachsener seinen Willen nicht nur verbal äußern kann, sondern seinen Willen auch nonverbal (konkludentes Verhalten) Vertritt.

Am 22.06.2016 um 12:36 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Die "Verschärfung" soll (meines Wissens nach) auf 2 Dinge abstellen: das "Grapschen" und die Handlung nicht nur aus einer Gruppe heraus (die bereits strafbar ist), sondern die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die derartige Handlungen begeht (auch wenn der Angeklagte sich daran nicht aktiv beteiligt).

Das erste, das "Grapschen", unterstütze ich vollkommen. Unerwünschte und überraschende sexualisierte Berührungen sollten als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung geahndet werden. Letzteres kommt allerdings Sippenhaft gleich.

Nur: an welcher Stelle wird jetzt eine Schützlücke bei Vergewaltigung geschlossen? Wie würde diese Gesetzesreform den Fall Lohfink beeinflussen? Richtig, gar nicht!


Am 22.06.2016 um 09:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Vergessen zu erwähnen, dass selbstverständlich auch zugunsten jedes und jeder beschuldigten in einem Verfahren wgen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat die Unschuldsvermutung git: Auch da wird man zum Glück nur verurteilt, wenn die Tat BEWIESEN ist. Daher kann es natürlich ohne Weiteres sein, dass z erst die angezeigte Person (mangels Beweises) freigesprochen wird, abnschließend die anzeigende Person (ebenfalls mangels Beweises). Und "mangels Beweises" bedeutet nicht Freispruch "zweiter oder dritter Klasse". Daher ist es unredlich, wenn Sie auch nach einem Freispuch einfach weiter vom "Opfer" reden wollen. Wenn man Sie einer Straftat beschuldigen würde, Sie hätten einen anderen zu Unrecht einer Straftst beschuldigt, und Sie würden freigesprochen: Fänden Sie es richtig, wenn die andere Person weiterhin öffentlich behasupten würde, sie sei "das Opfer Ihrer Falschanzeige"? tf

Am 22.06.2016 um 09:35 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Wer redet Hier überhapt "weiter von Opfern"? Ich beschuldige keine freigesprochenen Mann, in dem ich weiter von "Opfer" rede. Wir reden hier ganz abstrakt von Opfern und Täter. Und "das wird man ja wohl noch sagen dürfen" - ohne dass Frauen lächerlich gemacht werden, die das tun, verdammt

"Opfer" lässt sich, solange wir abstrakt bleiben zu allen sagen, die "Opfer" sind - ob nachweisbar oder nicht, ist im Einzelfall juristisch interessant - aber nicht dafür, worüber ich spreche. Nicht jedes Opfer bekommt auch Recht bekommt.

Es ist aber bei Vergewaltigung klar, dass sie extrem schwer nachweisbar ist. Es gibt gerade hier viele Opfer, die es nicht nachweisen können.

Das ist misslich, darüber darf man sprechen, darüber dürfen Frauen sich Sorgen machen, darüber muss man in der Öffentlichkeit sprechen dürfen - das müssern sich auch Männer "anziehn", die keien Täter sind. Nicht Schuld, sondern Verantworliches Umgehen damit, Herr Fischer, wie beim NS! Das festzuhalten ist etwas ganz anderes, als im konkteten Fall Herrn X weiter als Täter zu bezeichnen, wenn er freigesprochen wird.

Am 22.06.2016 um 09:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wenn man Sie einer Straftat beschuldigen würde, Sie hätten einen anderen zu Unrecht einer Straftst beschuldigt, und Sie würden freigesprochen: Fänden Sie es richtig, wenn die andere Person weiterhin öffentlich behasupten würde, sie sei "das Opfer Ihrer Falschanzeige"?"

Die sagen weiterhin, sie seien "Opfer einer Falschbeschuldigung", und das ist sogar unter Meinungsfreiheit gedeckt, weil Falschbeschuldigung kein strafrechtlicher Begriff ist.

Am 22.06.2016 um 09:34 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Sie sind also der Meinung, nur männliche Staatsanwälte können beurteilen, ob eine Frau weint?"

Hat er nicht behauptet. Aber der Staatsanwalt (welcher im übrigen genauso gut männlich wie weiblich sein kann) muss diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

"Kein Mann wird verurteilt, wenn die Tat nicht nachgewiesen wird. Jedes Urteil kann angefochten werden, wenn nicht klare Beweise vorliegen."

Eine Verurteilung kann auch nach einer reinen Aussage gegen Aussage Situation noch stattfinden. Hier zählt nur noch die Glaubwürdigkeit der Aussagen. Stellt eine Person es geschickt an, kann sie hier ein Fehlurteil (absichtlich) herbeiführen.

"Das genau ist das Problem, das hier brutal verdrängt und mit der Unterstellung, dass Frauen als solche irgendwie der Falschbeschuldigung zu verdächtigen seien, verdreht und kleingeredet wird!"

Korrektur: Menschen werden der Falschbeschuldigung verdächtigt, weil jeder Mensch lügt.

Am 22.06.2016 um 09:51 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Die reine "Glaubwürdigkeit" der Klägerin ist mitnichten ein Verurteilungsgrund im Vergewaltigungsverfahren. Ich zitiere hier mal Fischer: "....dass selbstverständlich auch zugunsten jedes und jeder beschuldigten in einem Verfahren wgen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat die Unschuldsvermutung git: Auch da wird man zum Glück nur verurteilt, wenn die Tat BEWIESEN ist."

Das lässt sich jedenfals hieraus schließen, oder meinen Sie nicht?

Meine Rede übrigens, Herr Fischer, falls Sie noch mitlesen - darum geht es doch, Männer müssen keineswegs per Geschlechtszugehörigkeit befürchten dass Ihnen eine Vergewaltigung "untergeschoben" wird -

Und das nicht jedes einzelne Strafverfahren auf der Welt mit dem Sieg der Wahrheit endet - was hat diese schreckliche Wahrheit denn mit einer Strafrechtsreform zu tun, die die Regeln bestimmt, nach denen - zum Glück" - im Rechtsstaat geurteilt wird?!

Am 22.06.2016 um 10:01 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Die reine "Glaubwürdigkeit" der Klägerin ist mitnichten ein Verurteilungsgrund im Vergewaltigungsverfahren. "

Dann sagen wir es mal so - und im Übrigen gibt es in einem Verfahren keinen Kläger. Nur nebenbei: Die Aussage des Nebenklägers kann nach Feststellung dessen Glaubwürdigkeit, zum Beispiel durch einen Gutachter, als Beweis dienen. Wäre dem nicht so, gäbe es noch viel weniger Verurteilungen wegen Vergewaltigung, da es hier in den meisten Fällen zwingend zu einer "Aussage gegen Aussage"-Situation kommt. Es würde auch keine Fehlverurteilungen geben.

Ich kann es noch einmal anders ausdrücken:

Eine "Aussage gegen Aussage"-Situation ist nicht zwingend eine Patt-Situation. Wenn der Richter anhand der Aussagen keinen Zweifel bzgl. der Schuld des Angeklagten sieht, kann es hier zu einer Verurteilung kommen.

Am 22.06.2016 um 10:21 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sie haben das Problem noch nicht ganz verstanden.

Der Beschuldigte muss nicht aussagen, daher gibt es nicht unbedingt eine Aussage gegen Aussage Situation, wo man dann schauen könnte, welche Aussage nun glaubwürdiger erscheint, wenn die Beschreibungen ganz unterschiedlich ausfallen, oder wo man sagen könnte, naja, die Frau hat das so gesehen, der Mann so, und beide haben das wohl tatsächlich so empfunden.

Die Staatsanwaltschaft, das Gericht muss jeweils die günstigste Variante für den Beschuldigten nehmen, diese notfalls auch "ausdenken".

In Frage gestellt wird also nur die Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers.

Und es geht auch nicht um das Aufgeben von Unschuldsvermutung - sondern um eine lebensnähere, realistischere Einschätzung.

Am 22.06.2016 um 10:40 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"In Frage gestellt wird also nur die Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers." Natürlich wird die Aussage des Nebenklägers in Frage gestelllt. Dieser stellt ja auch eine Behauptung auf.

Die Aussage des Angeklagten kann auch gegenüber stehen, wenn dieser nicht befragt wird, da dieser die Tat nicht bestätigt hat. Somit ist die Aussage des Angeklagten doch auch schon non-verbal, dass er sich keines Verbrechens schuldig fühlt.

Am 22.06.2016 um 10:32 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Was ein Gericht als Beweis wertet, müssen sie in jedem Prozess und egal um welche Straftat es geht dem Richter oder der Richterin überlassen.

Bei welchem Delikt wäre die Tatsache, dass das Gericht Beweise benötigt, ein Grund, gleich die Rechtsgrundlage in Frage zu stellen?

Sie drücken sich weiter darum: Wo schadet die vorgesehene Strafrechtsreform per se dem Mann?

Wo wird gegenüber einem Mann die Unschuldsvermutung ausgesetzt durch diese Reform?

Am 22.06.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Sie drücken sich weiter darum: Wo schadet die vorgesehene Strafrechtsreform per se dem Mann?"

Haben Sie mich tatsächlich an irgendeiner Stelle gefragt? Muss ich überlesen haben. Die Frage ist nur dämlich, da das Gesetz nicht zwischen Männern und Frauen unterscheidet.

Es ist mir vollkommen egal ob die Angeklagte Person nun männlich ist oder weiblich. Sie könnten aber auch anders herum fragen: In wiefern schadet es jemandem, wenn die Reform nicht durchgeführt wird? Es wird wahrscheinlich keinen Anstieg an Verurteilungen geben. Höchstens einen Anstieg an Anzeigen.

Am 22.06.2016 um 21:24 Uhr antwortete der Leser "jonimuc":

Kein Mann wird verurteilt, wenn die Tat nicht nachgewiesen wird. Jedes Urteil kann angefochten werden, wenn nicht klare Beweise vorliegen.

Was schwebt Ihnen denn da vor, etwa dass man Männer verurteilen können sollte, denen man nichts nachweisen kann, oder dass man Urteile nicht anfechten können soll, auch wenn es keine klaren Beweise gibt?

Auf welchen Rechtsplaneten leben Sie denn?

Am 22.06.2016 um 09:50 Uhr antwortete der Leser "Jenz P. Eters":
#

Deshalb bleibt es so: Ein Gericht wird feststellen müssen, ob das "Nein" tatsächlich gesagt wurde, und ob es nicht "Oh nein, wenn du mich jetzt küsst, werde ich schwach" meinte.

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Wenn Sie sich auf den Fall von Frau Lohfink beziehen: Das Gericht hat schon längst entschieden: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung.

Am 22.06.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "lessi17":

Was soll man noch dazu sagen, dass sie noch immer der Auffassung zu sein scheinen es gäbe bei diesem Thema lediglich 2 diametral entgegenstehende Positionen.

Ein solches Schwarz-Weiß-Denken ist genau was zu der Art von Debatte geführt hat, wie wir sie heute immer wieder vorfinden. Jeder der sich gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ausspricht wird gerne laut, öffentlich und immer wieder als Misogynist, Sexist oder ähnliches bezeichnet. Wer nicht anerkennt, dass ein himmelweiter Unterschied zwischen Herrn Fischers Argumenten, die Ausdruck eines liberalen Verständnisses von Justiz sind, und den von ihnen genannten tatsächlich frauenfeindlichen Argumenten ("Eine Frau, die Nein sagt, ziert sich.") besteht. Wer eine solche Differenzierung nicht zulässt, dem kann es an einer rationalen Debatte nicht gelegen sein. Es mag zwar scheinen, als wäre dies der einfachste Weg, die eigenen Interessen durchzusetzen, jedoch resultiert eine solche Strategie meist lediglich in der Radikalisierung und Spaltung der Bevölkerung, was eine Lösung des Problems nicht einfacher macht (wie ja zur Zeit auch zur Genüge zu beobachtet werden kann)

Am 22.06.2016 um 07:16 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Was soll man noch dazu sagen, dass sie noch immer der Auffassung zu sein scheinen es gäbe bei diesem Thema lediglich 2 diametral entgegenstehende Positionen.

"Jeder der sich gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ausspricht wird gerne laut, öffentlich und immer wieder als Misogynist, Sexist oder ähnliches bezeichnet."

Wenn er das ruhig unf sachlich tut, und mit plausiblen Argumenten tut, nicht. Das gibt es aber äußerst selten.

Am 22.06.2016 um 05:39 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Eine Bild-Zeitung oder eine "Frauenzeitschrift" als Rechtswissenschaftler Oberlehrerhaft den Tagessatz oder die Unschuldsvermutung (wer bezweifelt die eigentlich?!) erklären ist das eine.

Unbelegt zu behaupten 160000 Vergewaltigungen wären frei erfunden ist das andere. 8,5 % der Frauen haben Vergewaltigungserfahrungerfahrung laut P. Wetzels, C. Pfeiffer: Sexualisierte Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Raum. In: Materialien zur Frauenpolitik. Band 48. BMFSFJ, Bonn 1995D. G. Kilpatrick, C. L. Best für die USA deutlich höhere Zahlen. Muss ein Herr Fischer nicht erfüllen, was er von einem Blättchen so forsch fordert?

Die ziemlich billige Korrektur des Laien durch den Rechtsgelehrten mit einer hassvollen Suada mit allem, was mit "Frauen" und gar irgendwie mit der Themasierung des Skandals Vergewaltigung zusammenhängt (angeblicher, selbsterständlich) zusammenhängt, zu verbinden, ist doch schlichtes Bullytum. ("Frauenfilme, Frauen..., Fraue...). Und warum genau darf man jetzt ein "Opfer" nicht mehr "Opfer" nennen, einen "Täter" nicht mehr Täter" - oder macht man sich der "Vorverurteilung" schuldig? Macht man sich der Lektüre einer bäh, bäh Frauenzeitschrift schuldig? Es geht doch hier nicht um einen X ?

Der eigentliche Vorwurf gegen eine Journalistin wird zum unpräzisen rhetorischen Rundumschlag, mit suggestiven Verallgemeinerungen wird letztlich mit an einer breiten Stimmungsmache gegen Frauen gearbeitet, die Vergewaltigung - ja, was - anzeigen.

Enttäuschend.


Am 22.06.2016 um 09:10 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Wie kommen Sie denn von den 8,5 % der Frauen auf 160.000 im Jahr? Mit wie vielen Frauen rechnen Sie da, mit wievielen Frauen-Jahren und mit welcher Frequenz? Wenn Sie 100 Frauen im Alter von 16 Jahren und 100 Frauen im Alter von 90 Jahren fragen, kriegen Sie 100 x 1 plus 100 x 74 = 7500 Frauenjahre. Wenn 8,5 % der 200 = 17 Frauen "Vergewaltigungserfahrungen" haben, kommt man auf 0,0022 pro Frauen-Jahr. Und wenn Sie von 35 MIllionen Frauen zwischen 16 und 90 ausgehen, würde sich 77.000 ergeben. Das ist mal so eine Zahl. Jetzt müssen Sie natürlich noch genau definieren, was "Vergewaltigungserfahrung" bedeutet: Den Tatbestand des StGB oder ein "Gefühl". Und dann Beweis erheben, ob's auch stimmt. Bei der Körperverletzung kommen Sie übrigens mit ähnlichen Methoden zu deutlich höheren Zahlen. Zur Frage, warum, man "jetzt" ein Opfer nicjt mehr "Opfer" nenen darf und eine Täterin nicht mehr "Täterin": Weil im Straf-Recht in der Regel nur der/diejenige als Täter feststeht, der verurteilt ist. Man darf Sie, gogo, zum Beispiel nicht einfach "Kinderschänder" nennen, oder "Wohnungseinbecher" oder "Betrüger". Anders gesagt: Wer ein Opfer ist, steht oft, wer ein Täter ist, regelmäßig erst NACH dem Verfahren fest, nicht schon vorher. Und bei Tatvorwürfen, bei denen sich ohne objektive Beweismittel nur zwei divergierende Behauptungen gegenüberstehen, ist es halt immer so.

Am 22.06.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Was für ein Blödsinn. Man darf sehr wohl einen Täter Täter nennen - dann nämlich, wenn es nicht um eine konkrete Person geht - wie hier bei Fischer, der allgemein redet.

Zu unterstellen, die Unschuldsvermutung würde von Frauen missachtet ist wieder eine der vielen Lügen und Verfälschungen von Maskulinisten - nachlesbar übrigens, an dem post auf den Sie sich beziehen, wo ich exakt das ausgeschlossen habe . es geht hier nicht um einen X - oder Y.

Am 22.06.2016 um 10:06 Uhr antwortete der Leser "Jenz P. Eters":
#

Was für ein Blödsinn. Man darf sehr wohl einen Täter Täter nennen - dann nämlich, wenn es nicht um eine konkrete Person geht - wie hier bei Fischer, der allgemein redet.

#

Darf ich also ganz konkret Sie als Person als Täter einer beliebigen Straftat benennen?

Am 23.06.2016 um 05:27 Uhr antwortete der Leser "J-R":

"...Lügen und Verfälschungen von Maskulinisten"

Ah, so ist das. OK.

Am 22.06.2016 um 09:29 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Falsch Herr Fischer, ich habe nicht gesagt: Es sind 160000 Vergewaltigungen. Ich habe gesagt: Fischer belegt auch nicht, dass das Blödsinn wäre. Ich habe Pfeiffer und andere Studien gebracht, um zu zeigen, es gibt eine großen Menge Frauen, die das trifft. Wir wissen alle, dass diese Studien nur Anhaltspunkte geben, dass die Dunkelziffer hoch ist, dass traumatierte Menschen oft sogar Verdrängen, was ihnen passiert sind.

Eine von Frauen in einer Umfrage - also ohne jede rechtliche Konsequenzen für irgendeinen Mann oder Vorteile für die Frau - angegebene "Vergewaltigungserfahrung" hat ausgesprochen hohe Glaubwürdigkeit - vorausgesetzt, man nimmt nicht von vorneherein an, dass Frauen per Geschlecht lügen oder die Unwahrheit sagen.

Wie kommen Sie also dazu, von vorneherein die angegebene Erfahrung als "so ein Gefühl" abzu werten und damit das Problem vom Tisch wischen zu können?!

Und wenn Sie unparteiisch wären, hätten wir längst eine Kolumne von Ihnen in der mal was von den tausend Schwierigkeiten eines Nachweises einer Vergewaltung oder ähnlicher Straftaten steht.

Enttäuschend, sehr entäuschend, diese Vermengung des akutellen Falls dieses Sternchens mit einem Rundumschlag gegen "Frauenfilme" und die Diffamierung "Frauenwahrheiten" - da haben Sie sich ziemlich selbst entblößt - kann ich nicht anders sagen...

Am 22.06.2016 um 09:48 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Eine von Frauen in einer Umfrage - also ohne jede rechtliche Konsequenzen für irgendeinen Mann oder Vorteile für die Frau - angegebene "Vergewaltigungserfahrung" hat ausgesprochen hohe Glaubwürdigkeit - vorausgesetzt, man nimmt nicht von vorneherein an, dass Frauen per Geschlecht lügen oder die Unwahrheit sagen."

Nicht mehr Glaubwürdigkeit, als ein Mann, welcher dieses tut. Im Übrigen kann man die Glaubwürdigkeit einer solchen Aussage auch anzweifeln, ohne dass man behauptet, Frauen würden per Geschlecht lügen oder Unwahrheit sagen.

Aber gut, dass Sie den Begriff "Unwahrheit sagen" bringen. Denn jemand kann auch vollkommen unabsichtlich bei einer solchen Aussage etwas unwahres sagen. Zum Beispiel, wenn diese Person im Nachhinein veruscht zu interpretieren, ob ein vorangegangener Geschlechtsverkehr freiwillig war. In diesem Moment kann es vorkommen, dass man ein Ereignisse im Rückblick anders interpetiert als zum eigentlichen Geschehenszeitpunkt.

Am 22.06.2016 um 09:59 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Sie vermischen wieder Gerichtsprozess mit Umfrage. Dazwischen liegen WElten. Vor Gericht wird über konkrete Personen geurteilt - ohne handfeste Beweise läuft nichts, das schützt in erster Linie den Beklagten und so soll es auch sein - auch die Frau übrigens, falls ihr Fehlbezichtigung nachgewiesen wird - soweit so gut. Vergewaltigung kann man aber dennoch untersuchen, indem man repräsentative Samples von Frauen befragt. Hier wird kein konkreter Mann beschuldigt, das ganze geht anonym. Hier kann ich einen gewissen Prozentsatz von Erinnerunglücken annehmen - oder aber: Eine Dunkelziffer, die höher ist. Das muss jede Studie. Das Problem ist: Niemand bezweifelt bei irgendeinem anderen Delikt, dass sich die Befragten "richtig erinnern" - ob bei Ihnen eingebrochen wurde z.B. oder ob Sie FDP gewählt haben. Was ist Ihr Problem damit, was das Problem der Maskulinisten, solche Ergebnisse einfach mal stehen zu lassen? Mich interessiert keine Korintenkackerei - wir werden nie die "exakte" Zahl feststellen. Eine Hand voll Vergewaltigungen würde reichen, mit dem Thema so umzugehen, dass die Opfer - abstrakt, nicht Herrn Ks Opfer - dabei ernst genommen werden - wie andere, männliche Opfer auch.

Am 22.06.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Hier kann ich einen gewissen Prozentsatz von Erinnerunglücken annehmen - oder aber: Eine Dunkelziffer, die höher ist. " Man kann auch anhand von Erinnerungslücken annehmen, dass die Dunkelziffer geringer ist. Ich wollte Ihnen nur darlegen, dass in diesem Fall die Glaubwürdigkeit auch nicht deutlich höher ist.

"Niemand bezweifelt bei irgendeinem anderen Delikt, dass sich die Befragten "richtig erinnern" "

Das Problem ist, dass es zur Vergewaltigung kein vergleichbares Delikt gibt. Bei den meisten Delikten ist es Absurd davon auszugehen, dass hier eine ursprünglich freiwillige Situation im Nachhinein als unfreiwillig betrachtet wird. Eine Körperverletzung steht fest, ein Diebstahl steht fest, ... Jedoch kann es natürlich in all diesen Fällen genauso gut zu einer Falschbeschuldigung vor Gericht kommen, wie im Fall der Vergewaltigung. Z.B. durch Selbstverletzung und Unterjubeln.

Am 22.06.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Das Problem ist, dass es zur Vergewaltigung kein vergleichbares Delikt gibt. Bei den meisten Delikten ist es Absurd davon auszugehen, dass hier eine ursprünglich freiwillige Situation im Nachhinein als unfreiwillig betrachtet wird." Das ist wiederum mit Verlaub, falsch.

Die meisten Körperverletzungen von denen wir wissen finden ganz eindeutig unter Männern statt. Würden Sie annehmen, dass Männer, die man fragt, ob sie schon mal von jemand anderem Zusammengeschlagen wurden, sich daran statistisch relevant "falsch" erinnern?

Die allermeisten Männer, die wegen Körperverletzung verurteilt wurden, hatten vorher mehr oder weniger engen Kontakt mit dem Opfer. Sehr viele Täter und Opfer im Bereich Körperverletzung sind verwandt oder befreundet (gewesen im letzteren Fall ;-) Darf ich deshalb annehmen oder insinuieren, dass Opfer von Körperverletzungen sich tendenziell etwas ausdenken, wenn sie dazu in einer Umfrage befragt werden?

Am 22.06.2016 um 11:10 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Sie begehen wieder und wieder den Fehler, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit anderen Delikten zu vergleichen.

Strafbar ist eben genau das, der Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung! Und nicht der Tatbestand, das zwei Menschen Sex hatten.

Anders bei der Köperverletzung: Es dürfte in den allerwenigstens Fällen vorkommen, das eine gebrochene Nase irgendwie durch eine beidseitig gewollte Handlung zustandegekommen ist. Ich versteige mich zu der kühnen Behauptung, das in deutschen Haushalten die Worte "Brich mir die Nase!" deutlich seltener zu hören sind als die Worte "Schlaf mit mir."

Wo liegt also das Problem der Vergleichbarkeit? Die meisten Verbrechen hinterlassen eindeutige Spuren (Verletzungen, Schäden etc), die eindeutig auf ein Verbrechen hindeuten. Bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist es aber die Handlung keineswegs eindeutig strafbar, sondern es kommt eben auf den Kontext an - nämlich die fehlende Zustimmung des Opfers und das darüberhinwegsetzen des Täters.

Auf dieser (von Ihnen ja auch mehrfach betonten) schwierigen Beweisbarkeit basiert auch die niedrige Verurteilungsquote (die im Übrigen höher ist als bei so man anderem Verbrechen).

Zum Abschluss die Frage an Sie: Wie werden Frauen durch die Strafrechtsreform im Zunkunft besser "geschützt"? Und zwar konkret, bitte.

Schließlich müssen die Reformer eines Gesetzes nicht nur darlegen, warum das alte Gesetz mangelhaft ist, sondern auch, wie das Neue diese Mängel beseitigt.

Am 22.06.2016 um 11:14 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Würden Sie annehmen, dass Männer, die man fragt, ob sie schon mal von jemand anderem Zusammengeschlagen wurden, sich daran statistisch relevant "falsch" erinnern?"

Ja. Es fängt nämlich schon damit an, das die meisten nicht wissen was eine Körperverletzung ist. Nicht jede Prügellei fällt darunter. Dazu sind Erinnerungen sehr oft verfälscht, ganz unbewusst. Da erinnern sich Leute an Prügelleien die es nie gegeben hat, sind aber felsenfest davon überzeugt, das damals vor 20 JAhren wo sie so betrunken waren.......

Es hat seinen Grund warum Zeugenaussagen grundsätzlich als unzuverlässig gelten.

Am 22.06.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

"Ja. Es fängt nämlich schon damit an, das die meisten nicht wissen was eine Körperverletzung ist. Nicht jede Prügellei fällt darunter

Selbstverständlich erinnert sich nicht jeder zeuge korrekt an alles. Aber es ist schon eine ziemliche Unverforenheit zu behaupten, die Frauen, die in einer Umfrage angeben, einmal oder mehrfach im Leben vergewaltigt worden zu sein, erinnern sich nicht richtig.

Und bleiben wir doch mal bei den Männern: Soll Körperverletzung aus dem Strafrecht verschwinden, weil sich männliche Opfer eventuell nicht richtig erinnern und noch "nicht mal wissen" was Körperverletzung ist? Glauben Sie ernsthaft, dass bei Umfragen nach Paragraphenwissen gefragt wird?

Und weil sich manche Zeugen nicht an jedes Detail richtig erinnern, stellt man sich ohne auch nur ein mögliches Opfer in Betracht zu ziehen auf den Standpunkt: Ein Opfer, das nicht weiß, wie genau der Straftatbestand genannt wird, hat vor Gericht nicht verloren?

Am 22.06.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Selbstverständlich erinnert sich nicht jeder zeuge korrekt an alles. Aber es ist schon eine ziemliche Unverforenheit zu behaupten, die Frauen, die in einer Umfrage angeben, einmal oder mehrfach im Leben vergewaltigt worden zu sein, erinnern sich nicht richtig."

Nun vergleichen Sie direkt Zeuge mit Umfrage. Die Personen, die an einer Umfrage teilnehmen könnten dabei vermutlich auch Ereignisse im Gedächtnis haben, welche mehrere Jahre zurückliegen. Hier kann so vieles mit einspielen, dass man sich falsch erinnert hat. Mit einer Klage auf Körperverletzung werden Sie wahrscheinlich nach mehreren Jahren, wenn die Verletzungen nicht mehr nachweisbar sind, auch keine Verurteilung erreichen.

"Und bleiben wir doch mal bei den Männern: "

Ich bevorzuge die Bezeichnung: Opfer körperlicher Gewalt.

"Soll Körperverletzung aus dem Strafrecht verschwinden, weil sich männliche Opfer eventuell nicht richtig erinnern und noch "nicht mal wissen" was Körperverletzung ist?"

Was ist das für eine Argumentation? Niemand möchte Vergewaltigung aus dem Strafrecht verschwinden lassen. Wenn aber tatsächlich Zweifel an einer Straftat bestehen, kann diese eben nicht verurteilt werden. So ist das auch bei Körperverletzung. (Fortsetzung folt)

Am 22.06.2016 um 13:14 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Und weil sich manche Zeugen nicht an jedes Detail richtig erinnern, stellt man sich ohne auch nur ein mögliches Opfer in Betracht zu ziehen auf den Standpunkt: Ein Opfer, das nicht weiß, wie genau der Straftatbestand genannt wird, hat vor Gericht nicht verloren?"

Ich denke eher, dass tobmat meinte, dass ein vermeintliches Opfer sich möglicherweise überlegen sollte, ob es sich auf einen Prozess einlassen will, welchen es mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert.

Am 22.06.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Zu den von Ihnen auch kurz erwähnten 20% in den USA: in dieser Studie wurden die Probanden gefragt, ob Sie schon einmal in einer Situation waren, in denen sie (legalerweise) nicht in der Lage waren, einem Geschlechtsakt zuzustimmen - "unable to consent". Damit ist jede Probandin, der zugibt, schon einmal betrunken Sex gehabt zu haben, als Vergewaltigungsopfer in die Statistik eingeflossen.

Die Frage: "Since you began college, has someone had sexual contact with you when you were unable to provide consent or stop what was happening because you were passed out, drugged, drunk, incapacitated, or asleep?"

http://time.com/3633903/campus-rape-1-in-5-sexual-assault-setting-record...

Übrigens wurden für diese Studie ausschließlich Frauen befragt - jeder kann wohl seine eigenen Schlüsse ziehen, warum.

Zudem geben auch die Autoren der Studie zu, das mit 42% response rate die Anzahl der Studenten, die sich an der Studie beteiligten, weder besonders hoch war noch das sie ausschließen konnten, das es einen "response bias" gibt - das also diejenigen, die schon Opfer sexueller Übergriffe waren, sich mit höherer Wahrscheinlichkeit an einer solchen Umfrage beteiligten also solche, die es nicht waren. Das es hier durchaus Grund zu dieser Annahme gibt, ist für mich offensichtlich.

Am 22.06.2016 um 14:48 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

" Aber es ist schon eine ziemliche Unverforenheit zu behaupten, die Frauen, die in einer Umfrage angeben, einmal oder mehrfach im Leben vergewaltigt worden zu sein, erinnern sich nicht richtig."

Das ist keine Frechheit. Sie emotionalisieren hier an statt mit Fakten zu argumentieren. Das Erinnerungen nicht präzise sind, sich im Laufe des Lebens ändern, ja auch komplett falsch sein können, ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache. Dazu geht es in den STudien um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Das ist ein sehr viel weiter gefasster Bereich als Vergewaltigung. Dazu wird abgefragt ob die Frauen etwas als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung empfunden haben. Das Empfinden kann aber von der strafrechtlichen Definition stark abweichen.

" Soll Körperverletzung aus dem Strafrecht verschwinden, weil sich männliche Opfer eventuell nicht richtig erinnern und noch "nicht mal wissen" was Körperverletzung ist?" Die Schlussfolgerung habe ich nicht gezogen.

"Glauben Sie ernsthaft, dass bei Umfragen nach Paragraphenwissen gefragt wird?" Genau das ist das Problem. Es sollte danach gefragt werden, sonst verwendet man nämlich die gleichen Begriffe, meint aber ganz unterschiedliche Dinge. Die Schlussfolgerungen daraus, sind dann dementsprechend wertlos.

"Ein Opfer, das nicht weiß, wie genau der Straftatbestand genannt wird, hat vor Gericht nicht verloren?" Ich habe nichts dergleichen behauptet. Die Schlussfolgerung kommt allein von ihnen. Sie können die Frage daher selber beantworten.

Am 24.06.2016 um 07:11 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@tobmat Nr. .66

Als "Spezialist für Psyche" muß ich Sie etwas korrigieren: Ausnahmslos ALLE menschliche Erinnerungen sind "gefälscht", oder -- besser gesagt -- in Teilaspekten leider unvermeidbar falsch. Es kommt nur auf den jeweiligen GRAD der Abweichung von der Realität ab.

Er hängt von vielerlei ab:

Von den seinerzeit bei dem Zu-Erinnernden erlebten und danach in einem weiter arbeitenden Emotionen;

von der sehr variabel individuellen Fähigkeit, einigen teil-einhegenden, bzw. teil-retardierenden Widerstand gegen die unweigerlich entstehenden "Fälschungen" aufzubringen;

von der Zeit, oder besser gesagt AUCH von "den Zeiten", d.h. auch von dem Gesamt der späteren Erlebnissen, Lektüren, Fotos, Filmen, Gesprächen, Träumen, Träumereien, Beziehungen, Befürchtungen, Hoffnungen, Beschämungen, und so weiter;

von den jeweiligen kulturellen Prägungen (wozu AUCH das vorhin Erwähnte gehört, das VOR den jeweiligen Erinnerungen / des jeweilig Zu-Erinnernden sich individuell abgespielt hat [so würde ein ehemaliger Teilnehmer an einem Krieg sich anders an einen vergangenen Kriegsfilm oder eine kurze, vergangene kriegerische Handlung in seinem Urlaubsgebiet erinnern, als jemand dem "so etwas davor" völlig fremd gewesen wäre]) und sich auch gruppen-, sprach- und kultur-bezogen vorher abgespielt hat und danach abspielen wird;

vom Ausmaß, der Intensität und der Lebendigkeit der fachintern so genannten "Erinnerungsarbeit";

vom etwaigen Nacherzählen und/oder aufschreiben.

Folgt Teil 2

Am 24.06.2016 um 07:16 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Edit zu meinem Nr. .106: In der letzten Zeile "Aufschreiben", nicht "aufschreiben"...

Am 24.06.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Teil 2

Von den oben erwähnten individuellen, sachlichen und überindividuellen -- SEHR WICHTIGEN -- Faktoren abgesehen, haben sonst Erinnerungen den höchsten Grad an "Faktentreue", die EINMALIG in zeitlicher Fakten-Nähe und emotionaler Ruhe ausführlich niedergeschrieben oder mündlich aufgezeichnet wurden.

Ich komme nun zu dem für Nicht-Spezialisten kaum einsichtigen Kern-Punkt, der bei seiner Erwähnung im menschlichen Laien fast immer den heftigsten Widerstand auslöst: JE MEHR individuelle und/oder gruppenbezogene ERINNERUNGSARBEIT & NACHERZÄHLUNGEN, desto größer die nach und nach unvermeidbarerweise entstehenden "Verfälschungen".

Das ist VÖLLIG KONTRAINTUITIV, widerspricht in Gänze dem menschlichen Selbstbild, bzw. seiner SPONTAN-Vernunft.

Womit hängen also die "Erinnerungs-Umschichtungen" zusammen?

Mit dem dem Menschen innewohnenden psychischen "KOHÄRENZ-GRADIENTEN".

Die (hier nicht näher bezeichnete) Psyche tendiert dazu, alles Vergangene gemäß Gradienten, die sowohl innerpsychisch als (s.o.) extern bedingt sind, in jeweilige Erinnerungen, Narrative, Momentaufnahmen, Hintergründe, Bilder zu konstituieren, die zum sonstigen Persönlichen/Biographischen/Eigen-Geistigen kohärent sind. Je mehr eigene psychische Arbeit ums "Gewesene", desto größer die entstehende innere Kohärenz der Erinnerungen.

(Dazu kommen dann die Phänomene der Überlagerung und Abschwächung und Fragmentierung, an die der gebildete Laien am ehesten in diesem Zusammenhang denkt.)

Folgt Teil 3

Am 24.06.2016 um 08:56 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Teil 3

Alle diese Fach-Aspekte werden dem Juristen bei seiner Ausbildung bis heute vollkommen vorenthalten, ein Punkt auf welchen auch Herr Fischer in der Vergangenheit in dieser Kolumne schon hingewiesen hat.

Nun zur Versinnbildlichung drei Beispiele fürs bisher Dargelegte:

1. Ich bin in Europa, in einem nicht-deutschsprachigen Land geboren. Als sich '38 Unangenehmes für die Juden sich allmählich abzeichnete, verschaffte mir mein Vater ein Unterkommen auf dem Land, ca. 130 Km weiter weg von meiner Geburtsstadt. Dort besuchte er mich zwei Mal im Monat. Wir machten ausgedehnte Spaziergänge auf Feldwegen. Zum Abschied saßen in dem kleinen, meistens ansonsten menschenleeren Bahnhof, am Ende eines solchen langen Wegs. Dort warteten wir in der Stille -- beinah meditativ wunderbar geborgen -- auf den lokalen Dampfzug.

Das sind die SCHÖNSTEN Erinnerungen meiner Schulkindheit gewesen.

Mitte der Achtziger kehrte ich zu Besuch nach Europa zurück, und besuchte auch jenes Dorf.

Es gab (schon vor dem Krieg!) keinen langen Feldweg zu jenem Bahnhof meiner wunderbaren, warmen Erinnerungen. Schon damals grenzte der Bahnhof an einer asphaltierten Nationalstraße. Zwischen ihr und dem Bahnhof gab es einen nicht-asphaltierten Übergang von vier Meter Länge. Zwanzig Meter vor den Gleisen war ein Flußufer. Auf der anderen Seite des Flusses stand eine chemische Fabrik. Sie stank und machte einen infernalischen Lärm.

Sie wurde 1934 errichtet.

Folgt Teil 4

Am 24.06.2016 um 09:20 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Teil 4

In den USA wurde folgendes Experiment ausgeführt: Ca. 100 Studenten wurde, eingebettet in vielerlei und unter Vorspiegelung völlig anderer Untersuchungen, durch angebliche ehemalige Familienfreunde unter anderem -- und in Abständen & verschiedentlich -- auch eine sehr spezifische angebliche Episode aus ihrer Kindheit erzählt:

Im Alter von sieben Jahren seien sie in einer Einkaufspassage der eigenen Mutter abhanden gekommen und hätten darunter sehr gelitten. Es hätte Stunden bis zur "Wiedervereinigung" und Tröstung gedauert.

Zwei Jahre später wurden die (bis dahin arglosen) Studenten interviewt.

Fast alle erinnerten sich sehr PLASTISCH an den angeblichen Kindheits-Vorfall, jeweils mit sehr, sehr interessanten, höchst individuellen episodischen Abweichungen, auch bezüglich Orts und Alters und mit etlichen ur-eigenen persönlichen Einzelheiten.

Folgt Teil 5

Am 24.06.2016 um 09:55 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Teil 5

Dresden wurde (ab Ende 1944) von den westlichen Alliierten bombardiert.

Am heftigsten zwischen dem 13. & 15. Februar.

TAUSENDE von Zeugen haben danach jahrzehntelang PLASTISCH & höchst GLAUBWÜRDIG & in allen möglichen Einzelheiten sich daran erinnert, wie jeweils nach einer der vier Februar-Bomber-Angriffswellen Jagdflugzeuge folgten, welche auf die Überlebenden mit ihren Maschinengewehren im Tiefflug Jagd machten.

Nun:

Damalige Jagdflugzeuge der Alliierten hatten keinerlei Reichweite bis nach Dresden, dort für ausgedehnte Jagden, dann für den Rückflug.

Eine Begleitung der Bomber durch Jagdflugzeuge war zu dem Zeitpunkt aufgrund des Ausbleibens deutscher Jagd-Luftwaffe nicht mehr nötig.

Die Unterlagen der Alliierten verzeichnen keinerlei Anwesenheit solcher Flugzeuge. (Nicht weiter verwunderlich, nach dem oben Gesagten...)

Nie konnte in der Nachkriegszeit ein Jagd-Pilot gefunden werden, der über Dresden geflogen wäre.

Mehrere internationale Gutachten konnten die Möglichkeit solcher Angriffe vollständig ausschließen, weil makaberweise die dokumentierten Feuersbrünste vom Februar '45 eine Thermik entfachten, welche solchen Jägern ein Tieffliegen unter tausend Metern ausgeschlossen hätten.

FAZIT:

Der Mensch arbeitet erinnerungsmäßig ganz anders als man denkt.

Berücksichtigt wird dies NIRGENDWO, schon gar nicht bei Gericht.

Und: Das Ganze betrifft auch nur den "Guten Glauben" (!), keine Rationalisierungen & Ausschmückungen, oder Schummeleien oder Lügen.

Am 24.06.2016 um 13:25 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Ich stimme ihnen zu, nur nicht in Ihrem Fazit.

Nicht alle Richter haben keine Ahnung von Aussagepsychologie.

Äußerst gefährlich für einen zu Unrecht einer Vergewaltigung Beschuldigten ist allerdings die Kombination unbedarfter männlicher Richter mit "schwer traumatisiertem" in Tränen zerfließendem "Opfer". Frauen fallen auf ihre Geschlechtsgenossinnen meist wesentlich weniger herein.

Am 24.06.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Deadend12 zu Nr. .113

Danke für Ihre angemessene Rüge: Ich habe mich zum Schluß tatsächlich etwas zu zugespitzt ausgedrückt.

Am 24.06.2016 um 23:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Gerade deshalb ist doch die Videovernehmung schon ganz am Anfang des Verfahrens so wichtig.

Diese Strategie, das Opfer 10 mal begutachten lassen, vernehmen lassen, in Frage stellen, und einschüchtern, und wenn es dann verwirrt wird oder zusammenbricht, zu sagen, dass es nicht glaubwürdig ist, ist nicht menschenwürdig.

Zu der anderen Sache:

Zu einer seelischen Verarbeitung einer Tat gehört ausdrücklich dazu, dass man aus den Fetzen eine logische, annehmbare Erzählung macht. Das kann z.B. auch ein Ziel der Traumatherapie sein. Es geht dort also nicht zwangsläufig um die Wahrheitsfindung. Nicht ohne Grund wartet man mit einer Traumatherapie bis das Verfahren durch ist.

Wenn man jetzt aber von Opfern über einen längeren Zeitraum verlangt, dass sie die Tat nicht verarbeiten dürfen, weil dass die Erinnerung verfälschen kann, weil es noch in einem Strafverfahren steckt oder das noch kommen könnte (und dazu gehört auch eine mögiiche Gegenanzeige wegen Verleumdung), und man nicht als Lügnerin da stehen will, kann das kann aber gesundheitsschädigend sein, weil das Opfer sich dann mit der Sache nie wirklich abschließen darf.

Das ist schon ein ziemliches Dilemma.

Am 25.06.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@recht und gerechtigkeit zu Nr. .117

Sie haben recht: Während man bei der Vernehmung von Kindern mittlerweile -- zumindest prinzipiell -- versucht, höchst rücksichtsvoll zu befragen, fehlt meistens eine entsprechende Rücksicht bei Erwachsenen.

Ganz und gar unrecht haben Sie, wenn Sie von "Opfern" in allgemeiner Wendung sprechen. Opfer darf man in einem Rechtsstaat nur denjenigen nennen, der als solcher vom Gericht durch Anerkennung einer Täterschaft des zunächst Verdächtigten, dann Beschuldigten anerkannt wurde. Anders bei konkreten Fällen im Gespräch unter Bürgern: Dort gilt die Unschuldsvermutung für Staat/Justiz weiterhiganz deutlich, aber genau besehen für den Bürger (und z.T. die Medien) "so" nicht: Er muß sich nicht völlig dranhalten, kann/darf seine Mutmaßungen und Einschätzung äußern. Einen gewissen Restvorbehalt darf er allerdings in nicht privater Rede nicht unerwähnt lassen, will er sich nicht seinerseits strafbar machen (und ethisch verurteilbar). Für die Medien gilt dies in besonderem Maße. Sehr hart und eine Zumutung für ein reales Opfer, aber aufgrund der menschlichen Grenzen unvermeidbar, will man nicht totalitär abstürzen.

Es bleibt die Hürde, daß auch ein sehr rücksichtsvolles Befragen unbedingt ein durch und durch skeptisches Befragen bleiben muß, weil man die Wahrheit, soweit menschlich eruierbar, erst herausfinden muß. Um diese menschliche Grenze kommen wir (zum Leidwesen realer Opfer und zum Schutz der Minimalrechte des Menschen) leider nicht herum...

Am 22.06.2016 um 11:35 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Sie haben schon zwei Antworten auf die Frage bekommen. Zum Einen ist der Fall einer freiwilligen Körperverletzung seltener als der Fall von freiwilligem Geschlechtsverkehr. Zum Anderen kann sich auch bei einer Körperverletzung jemand falsch erinnern zum Beispiel aufgrund von Alkoholeinfluss.

Des Weiteren verstehe ich in Ihrer Betrachtung nicht, wieso es in diesem Fall so relevant ist darauf einzugehen, dass Körperverletzungen unter Männern stattfinden.

Am 22.06.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Interessanter wäre natürlich so eine Umfrage, in der man dazu befragt wird:

"Haben Sie jemandem Sex erzwungen, obwohl dieser keinen Sex wollte?"

Das Problem ist ja, dass die Umfrage aus der Opferperspektive stattfindet, während Strafverfahren aus der Beschuldigtenperspektive stattfindet.

Opfer denkt = Der Typ hat mir Gewalt angetan und mir Sex erzwungen, obwohl ich nicht wollte.

Der Beschuldigte denkt = meine Güte, so ein weinerliches Sensibelchen, die hat das doch selber gewollt, ich bin doch ein charmanter Mann.

Für die eine Seite war es also eine Vergewaltigung, für die andere Seite nicht.

Am 22.06.2016 um 10:38 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Dass Opfer und Täter die Sache nicht gleich sehen, ist ziemlich banal.

Als Menschen, die nicht betroffen sind, müssen wir uns aber selbst ein Bild machen. Jenseits vom Prozess, wo beides nach den strengstmöglichen Kriterien versucht wird - sieht das anders aus.

Wir müssen uns über viele Straftaten ein Bild machen, auch wenn Opfer und Täter konkret das nicht so sehen. Das tun wir bei zig Themen, in denen wir Umfragen machen.

Gibt es einen Grund daran zu zweifeln, wenn jemand in einer Umfrage sagt: "Bei mir ist schon mal eingebrochen worden"- vielleicht bei einem geringen Prozentsatz der Befragten - das müsste eine Studie vorweg argumentativ begründen. Gibt es Gründe, dass Befragte eventull nicht zugeben wollen, dass bei Ihnen Eingebrochen wurde? Gibt es die Möglichkeit von Grauzonen zwischen Einbruch und einem anderen Verhalten?

Sicher. Alles das gibt es. Ist es ein Grund, die Umfrage als Ganze in Frage zu stellen? Wenn nicht: Warum dann immer wieder bei Vergewaltigung?

Am 22.06.2016 um 10:44 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich stelle die Umfrage nicht in Frage.

Es ist nur so (hier schreibt z.B. ein auf Sexualdelikt spezialisierter Verteidiger):

"Umgekehrt ist es im falle der Vergewaltigung oft so, dass sich Frauen im Zuge von Trennung oder erstmaligen Sexualkontakten (klassischer Weise beim One Night Stand) überrumpelt und ausgenutzt fühlen und tatsächlich der Auffassung sind einer strafbaren Handlung unterlegen zu sein die juristisch aber eben nicht strafbar ist."

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/falschanzeige-falsche-...

Selbst er gibt also zu: für die Frau war es tatsächlich eine Vergewaltigung, sie hat auch die Wahrheit gesagt. Nur ist diese Tat nicht vom Strafgesetz gedeckt. Und der Mann fühlt sich falsch beschuldigt.

Am 22.06.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Für die eine Seite war es also eine Vergewaltigung, für die andere Seite nicht."

Daher sagen Zahlen aus solchen Umfragen nicht viel aus und man sollte sich hüten auf dieser Basis eine Verschärfung des Strafrechts zu fordern

Am 22.06.2016 um 10:53 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es zeigt aber, dass es ein Problem gibt, und dass das keine Einzelfälle sind.

Die Umfrage war auch in erster Linie dazu da, um den Bedarf an medizinischen und sozialen Versorgungen zu ermitteln.

Am 22.06.2016 um 11:17 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Es zeigt aber, dass es ein Problem gibt, und dass das keine Einzelfälle sind."

Es zeigt aber nicht, das es ein strafrechtliches Problem ist.

Am 22.06.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "Wolf9":

"...Was ist Ihr Problem damit, was das Problem der Maskulinisten, solche Ergebnisse einfach mal stehen zu lassen?"

Es ist ein Riesenproblem. weil aufgrund solcher herbeiphantasierten Dunkelziffern, auf eine ZU geringe Verurteilungsquote geschlossen wird und das eine der Intersionen des Gesetzes ist, mehr Männer verurteilen zu können. Und deshalb sind solche "Studien" nicht so harmlos wie sie das suggerieren wollen.

Am 22.06.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Gut, Sie stellen also die Aussagen von einigen zehntausend Frauen in Abrede, die in der von keinem persönlichen Interesse dieser Frauen bestimmten Situation einer wissenschaftlichen Umfrage gemacht wurden. Sie bezeichnen Forschungsergebnisse als "herbeiphantaiserte Dunkelziffern".

Damit können Sie sich hier im Kommentarbereich sicher den einen oder Freund machen. Glauben Sie ernsthaft, das irgendwer Sie mit solchen Thesen ernst nimmt, der juristische Verantwortung trägt?

Am 22.06.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "Wolf9":

"Frauen bestimmten Situation einer wissenschaftlichen Umfrage gemacht wurden."

Umfragen werden meistens mit bestimmten Intensionen gemacht. Und feministisch geprägte Umfragen oder in Auftrag gegebne Studien sowieso, weil damit Politik gemacht wird. Bestes Beispiel ist die falsche Interpretation der Studie zu Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen. Es ist hundertmal erklärt, wie die 20 % zustande kommen und das diese eben gerade nicht auf Diskriminierung zurückzuführen sind. Trotzdem wird diese Sau unverdrossen durch Dorf getrieben, um damit die eigene Ideologie in Gesetze zu gießen. Der gleich Film läuft hier ab.

Am 23.06.2016 um 05:13 Uhr antwortete der Leser "J-R":

"Falsch Herr Fischer, ich habe nicht gesagt: Es sind 160000 Vergewaltigungen. Ich habe gesagt: Fischer belegt auch nicht, dass das Blödsinn wäre."

Warum sollte er auch. Die Zahl ist etwa so relevant, wie das was Ihnen die Leute sagen, wenn man Sie nach der Distanz zwischen Erde und Mond fragt. Nun, die Distanz wurde vermessen und man kann eine recht präzise, wenn auch sich verändernde Zahl dafür nennen. Für andere Himmelskörper gilt das nicht und solange da kein Astronom dran war und die Distanz ermittelt hat, ist es komplett irrelevant was irgendwer einschätzt. Für rechtliche Angelegenheiten hat man dafür den Juristenmenschen erfunden, von dessen Sorte sich gleich ein paar zu sogenannten Prozessen zusammenfinden, wenn mal wieder ne Distanz geklärt werden soll. Die verlassen sich sogar am liebsten auf wissenschaftliche Methoden, wenn es denn geht, weil Augen- und Ohrenzeugen erfahrungsgemäß so unzuverlässig sind.

Zusammenfassung: Wie oft eine Straftat vorkommt weiß man nicht, aber die Häufigkeit wird ganz sicher nicht per Umfrage ermittelt.

Am 22.06.2016 um 10:00 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":

@gorgo

Mit Studien ist das so eine Sache. Die von Ihnen genannte ist von 1995. Falls unter den Befragten seinerzeit viele 70- bis 80-Jährige waren, die 1945 in den von der Roten Armee befreiten Gebieten lebten, hätte das die Erhebung möglicherweise verfälscht.

Die Zahlen müssen nicht falsch sein. Vielleicht liegen sie sogar höher. Oder niedriger. Man weiß es nicht.

So schreibt z.B. Ulrich Eisenberg, Kriminologie, 5. Auflage 2000, S. 658 (Rn. 64, 65): In den Jahren 1996 und 1998 habe es 6.228 bzw. 7914 "registrierte" Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegeben. Die Zahl der Verurteilungen betrug im alten Bundesgebiet in den Jahren 1996 und 1997 1010 bzw. 1009. Und:

"Entgegen ideologischer Einseitigkeit haben empirische Untersuchungen regelmäßig einen nicht unerheblichen Anteil falscher bzw. unbegründeter Anzeiger erbracht."

Eisenberg weist auf verschiedene Studien hin, die von einem Anteil an Falschbeschuldigungen zwischen 3% und 10,3% ausgehen.

Man kann sich gegenseitig viele Zahlen um die Ohren hauen, an einer sorgsamen Aufklärung der Vorwürfe in jedem Einzelfall führt dennoch kein Weg vorbei.

Am 22.06.2016 um 10:13 Uhr antwortete der Leser "gorgo":

Völlige Zustimmung. Mein Punkt war gerade nicht Exaktheit - und das habe ich auch mehr als deutlich gemacht: Mein Punkt war erstens:

  1. Auch Herr Fischer sollte sich um Belege bemühen, wenn er das einer Blättchenjournalistitn vorwirft.
  2. Es gibt Vergewaltigung; es sind nicht wenige; es gibt unterschiedliche Studien dazu - ich erwähnte eine aus den USA die auf 20 % kommt. Es gibt noch zahlreiche andere Studien - es gibt neuere, es gibt unterschiedliche Forschungsdesigns etc. - und insgesamt nur die Möglichkeit zu sagen: Es geht hier um ein reales Problem, erstmal: Für Frauen. Es gibt auch Studien zu männlichen Opfern. Die übrigens auch Schwierigkeiten mit dem Nachweis haben. Die Täter, nun ja, sind leider auch meistens Männer. Das heißt nicht, dass es nicht auch einige Frauen gäbe... Keine Studie der Welt dazu wird behaupten, exakte Zahlen zu liefern - tun auch die genannten nicht. Aber Größenordnungen liefern alle Studien - und die sind brutal. Punkt.
Am 22.06.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "Der Tropfen":

Hallo gorgo,

leider konnte ich keine einzige Ihrer Behauptungen im Text wiederfinden. Vielleicht sollten sie die vermeintlichen Stellen nochmal genau lesen und dann nochmal hinterfragen was Sie hier geschrieben haben. Ich meine das wirklich nicht böse, aber Sie haben offensichtlich nicht gelesen was dort steht, sondern exakt das was Sie lesen wollten.

Am 22.06.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Unbelegt zu behaupten 160000 Vergewaltigungen wären frei erfunden ist das andere. 8,5 % der Frauen haben Vergewaltigungserfahrungerfahrung laut P. Wetzels, C. Pfeiffer: Sexualisierte Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Raum. In: Materialien zur Frauenpolitik. Band 48."

Ohne das jetzt gleich als Lüge zu bewerten steht gemäss Wikipedia in der angeführten Schrift dies:

"Eine Bevölkerungsbefragung in Deutschland ergab, dass 8,6 Prozent der befragten Frauen mindestens einmal im Leben Opfer einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines entsprechenden Versuchs waren.[...]So schlussfolgert man etwa aus Befragungen, dass 10 bis 15 Prozent aller Frauen und zwischen 5 und 10 Prozent aller Männer bis zum Alter von 14 oder 16 Jahren „mindestens einmal einen sexuellen Kontakt erlebt haben, der unerwünscht war oder durch die 'moralische’ Übermacht einer deutlich älteren Person oder durch Gewalt erzwungen wurde“" (https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#H.C3.A4ufigkeit_von_Vergewa...)

Da ist also keineswegs die Rede von "160000 Vergewaltigungen" wie Sie versuchen zu suggerieren. Ein weiterer Versuch der Faktenfälschung seitens feministischer Demagogie.

Am 21.06.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Wissen oder können muss man für die journalistische Tätigkeit absolut nix."

Es ist noch schlimmer. Wissen schadet, "Paragrafenreiter" oder was man sich sonst dort unter Juristen vorstellt, haben "das Flasche" studiert.

Am 21.06.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Korrektur: ..."das Falsche"...

Am 21.06.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Hm. Das also. Nun ist es allerdings auch meist zu begrüssen, wenn Juristen keine Journalisten und Journalisten keine Richter werden. Jedes hat so seins.

Am 21.06.2016 um 16:45 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Es heisst nicht "das Flasche" sondern "die Flasche". Aber darauf gibts keinen Abschluss, denn das Studium der Flasche kann nie als wirklich abgeschlossen gelten.

Am 21.06.2016 um 17:16 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

"Brigitte" ist seit einiger Zeit streng auf feministischer Linie. Hinzu kommt, dass die Zeitschrift keine Textredakteure mehr hat, sondern insoweit nur noch freie Mitarbeiter. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch auf Kosten der Qualität geht.

Am 21.06.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "wasserschwein":

Man nennt es auch Extremismus

Am 21.06.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Nennen wir es nicht "Untergang des Abendlands"?

Am 21.06.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og

Am 21.06.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

da sie von "wir" bzw. ihnen sprechen erlauben sie die nachfrage warum sie es "den untergang des abendlandes" nennen wollen? sind sie einer von denen?

Am 21.06.2016 um 21:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Da Sie der Frage so viel Gewicht beimessen, dass sie sie gleich zweimal stellen, rufe ich Ihnen ein herzliches "Man kann nie wissen!" entgegen. Sammeln Sie einfach weitere Indizien.

Am 21.06.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, jemand in der redaktion meinte wohl ich hätte ihnen etwas unterstellt, vielleicht hat es auch jemand gemeldet, man kanns nicht wissen.

ich darf ihnen jedenfalls auf ihre (unterstellende?) eingangsfrage jedenfalls eine fröhliches "nein" zurückschmetttern und einen indizienreichen abend wünschen....

Am 22.06.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "wasserschwein":

Ich habe keine Ahnung, was sie mir mitteilen wollen, aber vielleicht erhellen sie mich ja noch

Am 24.06.2016 um 10:35 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Kapaster Nr. .9

Heilige Einfalt, bete für Euch!

Lieber Desas..., sorry Kapaster, Ihre militante Naivität in aller Ehre, aber die Nachrichtenlage ist mies & mau: Das Abendland, über welches Sie sich anscheinend etwas lustbetont erheben, ist im August 1914 Ihrer Zeitrechnung in einem Meer von Tränen für immer untergegangen und kommt nie mehr wieder.

Für Sie womöglich ein bißchen ulkig.

Sehr schmerzhaft für mich.

Am 27.06.2016 um 18:47 Uhr antwortete der Leser "Poem":

"Es gibt kein richtiges Leben in Flaschen." (Henscheid? Bernstein?)

Am 21.06.2016 um 17:17 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Moderationshinweis: Doppelposting entfernt. Die Redaktion/ges

Am 21.06.2016 um 18:17 Uhr antwortete der Leser "atech":

"Ich frage mich ernsthaft, wie Sie sich wiederholt über die Qualität journalistischer Artikel echauf­fie­ren können..."

da kann ich weiterhelfen, obwohl ich kein Jurist, sondern Biologe bin: es ärgert einen einfach, wenn jemand, der sich einer eigentlich verdienstvollten Tätigkeit widmet, nämlich seinen Mitmenschen etwas allgemeinverständlich erklären zu wollen, dies zwar tut, aber es nicht richtig macht, sondern dem interessierten Publikum etwas FALSCH erklärt.

Biologen bekommen jedesmal einen Adrenalinschub, wenn sie etwas von "Designer-Babys" lesen, die von irgendwelchen verrückten Wissenschaftlern offenbar in ihren Laboren gezüchtet werden. Meist geht es aber nicht wirklich um "Designer-Babys", sondern um Test-Methoden auf genetische Erbkrankheiten. Oder um die Heilungsversuche bezüglich diverser Erbkrankheiten.

Daher verstehe ich Herrn Fischer absolut, wenn er mit Feuer und Wortgewalt gegen Dilettantinnen bei "Brigitte" ankämpft, denen er wohl am liebsten einen Bußgeld-Bescheid wegen Mißbrauchs der Schreibfeder ins Haus schicken würde...(wenn da nicht vorher ein Gerichtsverfahren notwendig wäre und ein Paragraph, der besagt, dass entsprechend der Vermögenslage der Sünderin 10 Tagessätze in die Praktikantenkasse zu entrichten wären...).

Am 22.06.2016 um 08:17 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/sk

Am 22.06.2016 um 09:24 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

Ernsthaft, liebe Redaktion:

Das "Atomforschungszentrum" Jülich hat nie existiert! Das die Bezeichnung der "Forschungszentrum Jülich" als obiges eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht darstellt, ist für Sie ernsthaft ein "nicht-respektvoller" Umgangston?

Und themenfern ist der Beitrag auch nicht, da Herr Fischer in seiner Kolumne wiederholt eben jenes kritisiert...

Am 22.06.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "Kovac":

Da helfe ich doch mal flott dem Kolumnisten: Bußgeld setzt Verwirklichung eines OwiG-Tatbestand voraus, Tagessatz ist Berechnungsmethode für eine GeldSTRAFE, zu der nur verurteilt wird, wer eine Straftat verwirklicht hat. Darüber hinaus finden die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bei der konkreten Bemessung des Bußgeldes bis zu bestimmten Grenzen keine Beachtung, deshalb hat z.B. Reinigungsfachkraft R für "20 km/h drüber inner Ortschaft" das selbe Bußgeld wie Vorstandsvorsitzender V zu zahlen...

Am 21.06.2016 um 23:03 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/sk

Am 22.06.2016 um 01:02 Uhr antwortete der Leser "Schnorg-der-Grosse":

Zur Redakteurin der Brigitte habe ich keine Meinung. Allerdings muss ich vehement intervenieren, wenn Journalisten Sonderrechte beanspruchen, z.B. bei Entführungen oder staatlichen Repressalien. Die Aufklärerrolle ist schon lange verlassen, Helden gibt es auch nicht mehr.n

Am 21.06.2016 um 16:19 Uhr schrieb der Leser "sudoergosum":

Danke, Hr. Fischer!

Es scheint doch noch sowas wie Besonnenheit und Vernunft zu geben.

Die gesamte Justiz- Feminismus-Gender-Pegida- was auch immer-Chose scheint mir immer mehr einem RTL-II-Zum-Mimachen zu werden.

Aber das allerschlimmste ist, dass sich eine Bundesministerin Schwesig nicht entblödet, sich über rechtsstaatliche Grundsätze hinwegzusetzen und versucht, über die Sprachrohre der intellektuellen Insuffizienz - sprich Twitter und FB - den Hetzmob für ihre erbärmliche Politik und Popularität zu instrumentalisieren---- widerlich!

Am 21.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Widerlich wie von manchen Menschen "Gender" und "Pegida" mit Frauenrechten vermischt werden.

Ausgerechnet.

Sicherlich gibt es auch bei den Frauen genug die nicht alles richtig machen, bzw. einfach unsympathisch od gelegentlich auch kriminell sind. Daraus aber sofort dem berechtigten Feminismus und der Agenda Gleichberechtigung einen Strick zu drehen ist zutiefst primitiv.

In den Foren habe ich oft das Gefühl, dass nur "Gender" oder "Feminismus" auftauchen muss und eine ganze Horde von Postern taucht auf und regt sicht über dieses ach so unnötige Thema auf.

Herr Fischer macht es sich einfach und sucht sich ein Thema mit dem er hier schnell und einfach klicks generiert.

Am 21.06.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Daraus aber sofort dem berechtigten Feminismus und der Agenda Gleichberechtigung einen Strick zu drehen ist zutiefst primitiv."

Inwiefern ist der Feminismus in Deutschland denn noch berechtigt? Wir haben doch schon Gleichberechtigung hier.

Am 21.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Die Frauen in Mitteleuropa "jammern" sicher auf höherem Niveau wie in vielen, vielen anderen Ländern der Welt.

Wenn Sie jedoch glauben, dass Frauen tatsächlich gleichberechtigt sind, dann ist das ein Irrtum. Alleine wie bei Diskussionen der Standpunkt von Frauen schnell mal als "Kreischsägen" (siehe Kommentar 14) oder "hysterisch" eingeordnet wird, sagt schon viel über das Frauenbild besagter Kommentatoren aus....

Auch interessant: schlechte Managererinnen, Politikerinnen usw. werden immer nicht nur für ihr fachliches Versagen sondern auch als Frau angegriffen. Wenn ein Mann in einer Topposition floppt, dann ist das halt einfach nur ein Mann der Fehler macht. Aber eine Frau die etwas falsch macht, da werden dann gerne die Frauen per se angegriffen. Etwas was man in den Foren hier jederzeit leicht nachlesen kann...

Was ich damit sagen will: eine Frau kann sich viel schwerer etwas "erlauben", weil dann gerne das ganze Geschlecht mithaftet. (siehe auch die Masse an verbitterten Männern, die nichts mehr mit Frauen zu tun haben wollen.... die schließen dann ganz gern von ihrer schlechten Beziehung daraus wie übel doch diese Weiberschaft so sei!).

http://www.equalpayday.de/ueber-epd/

Am 21.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"http://www.equalpayday.de..."

Frauen verdienen für die gleiche Arbeit in der gleichen Anstellung mit gleicher Stundenzahl und Erwerbsbiographie in der Regel dasselbe wie Männer.

Die weiteren Beispiel die Sie nannten, haben nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Des Weiteren werden im Kommentar Nr. 4 die Standpunkte von Frauen nicht als "Kreischsägen" oder "hysterisch" eingestuft. Er bezeichnet den Standpunkt einer bestimmten - der lautmalerei zu urteilen wohl "lauten" - Gruppe als hysterisch. Außerdem muss eine "Kreischsäge" nicht zwingend weiblich sein. Das sagt mehr über Ihr Frauenbild aus als über jenes von chechegazer.

Am 21.06.2016 um 17:48 Uhr antwortete der Leser "Mausi2":

http://www.equalpayday.de/ueber-epd/

Hör doch auf mit diesem Schwachfug. Tausendmal widerlegt.

"Der unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) wird berechnet für alle NACE - Gruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung , private Haushalte und exterritoriale Organisationen in Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten." https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dime...

Klar kommt man auf Fantasiezahlen, wenn man den ganzen öffentlichen Dienst einfach nicht mit einrechnet.

Am 21.06.2016 um 21:31 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Moderationshinweis: Entfernt. Kehren Sie bitte zu einem sachlichen Diskussionsstil zurück. Danke, die Redaktion/ncg

Am 21.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Donnerwetter, diese tapferen Männer!

Ich fürchte, hier bekommt Fischer genau das Publikum, das er sich seit Wochen so unermüdlich herbeischreibt.

Am 22.06.2016 um 00:00 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Ja, funktioniert immer einwandfrei. Muss echt begeistern, so eine Resonanz zu bekommen.

Am 23.06.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Moritz.Grattke":

Entfernt. Verzichten Sie bitte auf Unterstellungen. Die Redaktion/nw

Am 22.06.2016 um 00:16 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Es zeigt sich einmal wieder, wenn die Argumente ausgehen wird versucht den Anderen zu diskreditieren.

Widerlegen Sie doch seine Aussagen - also sofern Sie in der Lage dazu sind und nicht nur rumblöken wollen.

Am 22.06.2016 um 08:47 Uhr antwortete der Leser "FAR 3.0":

Und Sie fabulieren so blank für jedes Auge. Der Widerstand wächst halt jeden Tag, damit müssen Sie nun klarkommen, denn Freiheit gilt für alle, auch für diejenigen, die gegen ihre ideologische und dogmatische Weltsicht Stellung beziehen. Das ist Demokratie! Obwohl die Grünen, mittlerweile auch die SPD, eben dieses "andersdenken" am liebsten sofort verbieten würden. Und ja, die sind mittlerweile so weit links, die schauen rechts wieder hinaus. Ganz offensichtlicht. Man siehe nur eine Schwesig, die ungestört Recht brechen kann, fast niemand sagt etwas dagegen, denn wer ist schon gegen den "mainstream", gegen die "Guten"...... So beginnt Faschismus. Glaube kaum, dass sie das auch so begreifen können.....sin ja Teil dieser "Bewegung", dieser Ideologen und Hetzer.

Am 22.06.2016 um 11:13 Uhr antwortete der Leser "Marius F.":

Inwieweit bricht Frau Schweswig das Recht? Ich glaube, dass sie da etwas falsch verstanden haben

Am 22.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wenn man sich im "Widerstand" befindet, kommts halt nicht so genau drauf an.

Am 24.06.2016 um 10:51 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Marius Nr. .19

Lesen Sie den Artikel, da steht es, geschickt unbeklagbar, aber auch nicht widerlegbar, weil wahr.

Am 22.06.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Erzählen Sie doch bitte keinen gar so hanebüchenen Unfug.

Am 23.06.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Ich freue mich ja immer, wenn dieser Zeitpunkt in der Diskussion kommt, dass jemand gegen Faschismus der linksgrünversifften Gutmenschen meint, wettern zu müssen.

Am 24.06.2016 um 10:47 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Kapaster Nr. .11

Wäre es nicht endlich an der Zeit, daß Sie selber, Kapaster, die Stelle des dicken, unfähigen, impotenten, polternden und schreib-verschwitzten greisen Richters übernehmen?!

Nur keine falsche Bescheidenheit, mein Junge, greifen Sie zu, es ist an der Zeit! Hermelin stünd' Ihnen einfach gut!

Am 22.06.2016 um 00:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/ncg

Am 22.06.2016 um 00:42 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 00:48 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 08:42 Uhr antwortete der Leser "FAR 3.0":

Ja ja....

Am 22.06.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Sehr geehrte Redaktion, warum mein Beitrag weniger sachlich war als der anderer Diskussionsteilnehmer die lieber ad personam diskutieren (5.11 u. 5.12) als eigene Argumente vorzubringen oder meine zu widerlegen erschließt sich mir nicht. Sicher wollte ich nicht beleidigen, auch wenn ich nicht sehen kann wo mir dies gelungen sein könnte.

Somit bleibe ich hier bei Fakten und hoffe das Sie meinen Beitrag nicht gelöscht haben nur weil Ihnen die Fakten nicht gefallen haben. Denn eine Faktenfreie Diskussion ist eine sinnfrei.

Tödliche Arbeitsunfälle nach Geschlecht. Betroffen sind fast ausschließlich Männer. Ganz überwiegend werden Männer durch die Arbeit auch deutlich stärker gesundheitlich belastet als Frauen. Evtl. sollte dies auch bei der Gender Pay Gap Debatte mal aufgegriffen werden. Oder ist die Gesundheit die Männer für die Arbeit und die Gesellschaft opfern wertfrei?:

http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichters...

Inhaftierungsraten nach Geschlecht. Männer machen 95 % aller Gefängnisinsassen aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenrate

Die Selbstmordraten von Männern sind in Deutschland drei mal so hoch wie die von Frauen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Suizid

Bitte erlauben Sie mir höflich anzumerken, dass ich mich bei diesen Daten schwer tue an die auch von Zeit Online häufig dargestellten Benachteiligung des weiblichen Geschlechtes zu glauben.

Am 22.06.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Wenn Sie jedoch glauben, dass Frauen tatsächlich gleichberechtigt sind, dann ist das ein Irrtum."

Dann erläutern und begründen Sie doch warum dies aus Ihrer Sicht ein Irrtum ist.

"Alleine wie bei Diskussionen der Standpunkt von Frauen schnell mal als "Kreischsägen" (siehe Kommentar 14) oder "hysterisch" eingeordnet wird, sagt schon viel über das Frauenbild besagter Kommentatoren aus...."

Mag sein, daß der eine oder andere seine Formulierungen an den männerfeindlichen Formulierungen der Feministinnen orientiert. Nichtsdestotrotz haben die Auslassungen einzelner rein gar nicht mit verwirklichter oder nicht verwirklichter Gleichberechtigung zu tun.

"schlechte Managererinnen, Politikerinnen usw. werden immer nicht nur für ihr fachliches Versagen sondern auch als Frau angegriffen. Wenn ein Mann in einer Topposition floppt, dann ist das halt einfach nur ein Mann der Fehler macht. Aber eine Frau die etwas falsch macht, da werden dann gerne die Frauen per se angegriffen."

Belegen Sie das bitte und erläutern Sie was die Äusserungen einzelner mit verwirklichter oder nicht verwirklichter Gleichberechtigung zu tun haben.

"Was ich damit sagen will: eine Frau kann sich viel schwerer etwas "erlauben", weil dann gerne das ganze Geschlecht mithaftet."

Das ist eine unsinnige Aussage.

Am 22.06.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

De jure - ja. De facto - nein, bzw. längst nicht vollständig. Das ist aber vom Thema der in Rede stehenden Strafrechtsreform- die man auch als Feminist für Humbug halten kann - unerheblich. Wie wär's also, wenn Sie zum Thema zurückkehrten?

Am 22.06.2016 um 13:32 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Der Kommentator Brako hatte mit diesem Thema zuvor angefangen.

Am 23.06.2016 um 10:53 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Teil I

Sg BurdenCrow,

eigentlich wollte ich Sie ja aufgeben, aber zu sehen wie andere gegen Windmühlen kämpfen hat in mir auch noch mal die Donna Quichotte geweckt. (siehe Thread 10)

Ich weiß nicht in welcher bevorzugten 1% Blase Sie leben und arbeiten, dass Ihnen Sexismus noch nie untergekommen ist und Sie sich nicht vorstellen können, dass es auch heute noch Feminismus braucht.

Da Sie in Herrn Fischers Text und in seinen Posts keinen Sexismus erkennen konnten, könnte es aber auch einfach sein, dass Sie auf diesem Auge blind sind.

Ihr Gebrauch des Wortes Equalismus ist übrigens nicht ganz untypisch für Frauen, die Angst haben mit „Feministinnen und Emanzen“ in einen Topf geworfen zu werden. Die Desavouierung dieser Begriffe ist übrigens nicht ganz zufällig erfolgt. Teile und Herrsche…

Die meisten Feministinnen sind übrigens keine Männerhasser, sondern wünschen sich einfach eine Welt, in der Frauen die gleichen Freiheiten der Wahl wie Männer haben. Wo nicht beim Bewerbungsgespräch subtil gecheckt wird ob sie vielleicht Kindern haben will… oder ein Extremfall, der auch in Mitteleuropa häufiger vorkommt als man sich vorstellen könnte: welchen Mann sie heiraten möchte (so sie überhaupt möchte). (700 Mio Frauen sind lt. UNO zwangsverheiratet, Anteil Mitteleuropa: steigend). http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-07/unicef-zwangsheira...

auch in Deutschland ein Thema: http://www.zwangsheirat-nrw.de/infos-zur-zwangsheirat-14.html

Am 23.06.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Teil II Der Fall der Zwangsprostituierten, welcher schon angesprochen wurde: glauben Sie, dass die Freier dieser Frauen etwa an Gleichberechtigung glauben? In Deutschland gehen immerhin geschätzte 400.000 (vierhunderttausend!) Menschen (davon ein Großteil Frauen) mehr oder minder freiwillig der Prostitution nach! (http://web.de/magazine/wirtschaft/milliardenumsatz-schattengewerbe-zahle...)

Wenn jede dieser Frauen nur 20 unterschiedliche Freier hat (sehr nieder gegriffen, somit sind auch Männer die zu verschieden gehen mehr als berücksichtigt) so sind dies mindestens 8 Millionen Männer. Glauben Sie, dass ein Mann, der sich gegen „nen fuffi ne Schlampe nimmt“ ernsthaft an Gleichberechtigung glaubt oder interessiert ist? Da verwundert auch nicht die Diskussion, dass anscheinend Männer Probleme haben zu erkennen ob eine Frau wirklich will oder nicht…. Mir ist noch nie ein Partner untergekommen, der nicht an meinen Reaktionen ganz genau abschätzen konnte, was ich will. Da ich eine sehr offene Feministin bin, schrecke ich aber einen bestimmten Männertyp (zum Glück) offensichtlich ab.

Auch der öffentliche Raum ist für Frauen nicht gleich zugänglich wie für Männer. Wenn man sich die Verniedlichungen der Übergriffe in Köln zu Gemüte führt, wo sexuelle Attacken schon mal gerne als „Ablenkungsmanöver für Diebstahl“ bezeichnet werden….

Noch ein Denkanstoß den ich Ihnen gerne mitgeben würde:

Sind schon einmal erkämpfte Rechte der Frauen in Stein

Am 23.06.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Teil III Auch in Europa: kürzlich in der Zeit… Abtreibungsrecht für Frauen in Polen vor starker Einschränkung (ist auch derzeit schon nur sehr eingeschränkt möglich).

http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-03/polen-beate-szydlo-abtreibung...

Bei diesem Thema können Sie übrigens auch schauen mit welchen Postern Sie sich hier gemein machen… hier sehen Sie übrigens auch eine Frau, die durch religiöse Überzeugung anderen Frauen das Leben schwer macht, egal ob sie an Gott glauben oder nicht…. Ein Thema mit dem man übrigens Wochen verbringen könnte (wobei hier auch gerade auch Homosexuelle stark betroffen sind – vom Religionsthema):

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-11/usa-mehrere-verlet...

Insgesamt sollte nicht unterschätzt werden, was das Erstarken von Religion für die Freiheit von Frauen bedeutet. Für viele ist ein Kopftuch nur ein Kopftuch. Aber für viele ist ein Kopftuch ein Zeichen einer sittsamen Frau. Im Umkehrschluss ist eine Nicht-Kopftuchträgerin Freiwild. https://www.ibka.org/node/908

Dies impliziert übrigens auch, dass Männer sich nicht beherrschen können und Frauen daher „sittsam“ zu sein haben. Wenn Feministinnen gegen das Kopftuch und die Verschleierung protestieren, dann tun sie dies auch mit der Gewissheit, dass die meisten Männer sehr wohl in der Lage sind die Integrität der Frau respektieren. Wie gesagt: Feminismus ist nicht GEGEN den Mann sondern für die Gleichberechtigung der Frau.

Am 23.06.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Auch in Europa: kürzlich in der Zeit… Abtreibungsrecht für Frauen in Polen vor starker Einschränkung"

Bei Abtreibung kann man wohl aus biologischen Gründen nur Frauen betrachten. Hier geht es wohl weniger darum Frauen zu benachteiligen, sondern um eine bestimmte Einstellung dazu, was richtig und was falsch sei. Abtreibung ist ein ethnisch nicht einfach und für alle befriedigend zu beantwortendes Thema.

"Bei diesem Thema können Sie übrigens auch schauen mit welchen Postern Sie sich hier gemein machen…"

Mit welchen Postern soll ich mich angeblich gemein gemacht haben?

" hier sehen Sie übrigens auch eine Frau, die durch religiöse Überzeugung anderen Frauen das Leben schwer macht, egal ob sie an Gott glauben oder nicht"

Ich hab nie behauptet, dass Frauen anderen Frauen nicht das Leben schwer machen könnten. Genauso wie Frauen Männern, Männer Frauen und Männer Männern das Leben schwer machen. Insgesamt machen Menschen Menschen das Leben schwer. Ich verusche weitestgehend niemandem das Leben schwer zu machen.

Am 23.06.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Insgesamt sollte nicht unterschätzt werden, was das Erstarken von Religion für die Freiheit von Frauen bedeutet. "

Ich bin auch gegen das Erstarken von Religionen, aber nicht allein wegen Frauen, sondern weil ein erstarken der Religionen ein Angriff auf die Freiheit aller Menschen darstellt. Daher muss man auf eine Strikte Trennung von Religion und Staat acht geben. Das Recht auf die freie Ausübung der Religion soll seine Schranken in der allgemeinen Menschenwürde finden, was sie zum Beispiel beim Thema Beschneidung leider nicht tut.

"Wenn Feministinnen gegen das Kopftuch und die Verschleierung protestieren"

Tut mir Leid, das sehe ich zur Zeit anders. Viele Feministen - gerade bei Pink Stinks - sehen im Kopftuch die freie Entscheidung der Frau. Leider ist aber auch das Thema Kopftuch ein heikles. Wenn man es verbieten will, dann muss man sich fragen: Will man Kopftücher verbieten, nur wenn die Motivation dazu falsch ist? Das wäre die Einführung von Gedankenverbrechung und ein Rechtsstaat könnte sich das nicht leisten. Will man Kopftücher insgesamt verbieten? Sind denn tatsächlich alle Kopftücher ein Zeichen der Unterdrückung?

"Feminismus ist nicht GEGEN den Mann sondern für die Gleichberechtigung der Frau."

Und ich bin nicht gegen die Frau sondern dafür, dass Nachteile/Probleme von Menschen als gleichermaßen wichtig betrachtet werden, egal zu welcher Gruppe sie gehören. Equalismus ist nicht gegen den Feminismus sonder für die Gleichberechtigung aller Menschen.

Am 23.06.2016 um 15:38 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Ad Abtreibung und Religion

Sie schreiben: "Bei Abtreibung kann man wohl aus biologischen Gründen nur Frauen betrachten. Hier geht es wohl weniger darum Frauen zu benachteiligen, sondern um eine bestimmte Einstellung dazu, was richtig und was falsch sei. Abtreibung ist ein ethnisch nicht einfach und für alle befriedigend zu beantwortendes Thema."

Auch hier leben Sie in einer Scheinwelt, wenn Sie es auf die moralische Frage für/gegen Abtreibung runterbrechen.

Frauen sind davon betroffen, Frauen dürfen aber nicht immer und überall diese Entscheidung für sich treffen. Das fängt bei der Kanzel an und hört bei der Gesetzgebung auf. Man könnte also MEINEN das ist einen Frauenthema. Ist aber nicht so einfach.

Ehrlich gesagt: mich interessiert es nicht mehr. In 10 Jahren reden wir weiter.

Am 23.06.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Als Ergänzung: Ich bezeichne mich auch selber nicht als "Equalisten". Nur sollte ich in Zugpflicht geraten und müsste mich für einen "ismus" entscheiden, dann würde dieser neben dem "Skeptisismus" (Was jedoch eine philosophische Herangehensweise an den Begriff der Ehtik ist) am ehesten meine Einstellung beschreiben.

Ich mag mich insgesamt nicht mit irgendwelchen "-ismen" definieren, wenn dies nicht nötig ist, da sie mich in den meisten Fällen zu sehr eingrenzen. Meiner Meinung nach muss ein Problem sofern möglich von allen Seiten betrachtet werden und vor Allem im kompletten Rahmen in welchem dieses eingebettet ist.

Am 23.06.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Ad "Equalist"

Sie glauben, dass sie alles so "umfassend von allen Seiten" betrachten. Bei dem extrem starke Ungleichgewicht bei vielen Themen die HAUPTSÄCHLICH Frauen betreffen vernebeln Sie sich aber selbst die Sicht, wenn Sie den Aspekt der systematischen Schlechterstellung der Frauen fast auf der ganzen Welt einfach ausblenden. Nur weil wir in den letzten 20 Jahren viel erreicht haben und in D und Ö es schon mal vorkommen kann, dass irgendwelche Gruppen sich mit nicht so dringlichen Problemen beschäftigen so negiert dies nicht die Wichtigkeit, dass sich Frauen für Frauen einsetzen.

Und nocheinmal: das bedeutet auch nicht, dass man die Probleme die beide Geschlechter, oder nur Männer betreffen negiert.

Am 23.06.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wenn sich Menschen für Menschen einsetzen, dann negiert das doch auch nicht, dass sich Frauen auch für Frauen einsetzen.

Am 23.06.2016 um 15:39 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Jajaja...alle Menschen setzen sich für Frauen ein, deshalb schaut die Welt heute so aus wie sie ausschaut....

Backe, backe Kuchen....

Am 23.06.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Jajaja...alle Menschen setzen sich für Frauen ein, deshalb schaut die Welt heute so aus wie sie ausschaut...."

Diese Aussage unterstellen Sie mir. Wenn Sie jedoch sagen, dass es notwendig ist, dass Frauen sich für Frauen einsetzen sollten, dann beißt sich das doch nicht mit meiner Aussage, dass Menschen sich für Menschen einsetzen sollten.

Am 24.06.2016 um 20:47 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Die Welt ist schon viel besser, als sie es schon einmal war. Je reicher wir werden, desto zivilisierter können wir uns verhalten. Nur Geduld.

Am 23.06.2016 um 11:05 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Zu Teile III ergänzend

Sind schon einmal erkämpfte Rechte der Frauen in Stein gemeißelt? Wie Ihnen die Frauen, zb aus dem Iran, Syrien oder Afghanistan erzählen könnten, sind sie nicht! Für Frauen können sich Situationen auch wieder dramatisch verschlechtern, wenn sich nur bestimmte politische/religiöse Entwicklungen ergeben. Da dieses Thema relativ einfach nachzulesen ist, werde ich Sie nicht mit links belästigen.

Am 23.06.2016 um 13:41 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Ich weiß nicht in welcher bevorzugten 1% Blase Sie leben und arbeiten, dass Ihnen Sexismus noch nie untergekommen ist und Sie sich nicht vorstellen können, dass es auch heute noch Feminismus braucht."

Die Frage ist, was Sie hier mit Sexismus meinen. Einige verstehen unter Sexismus schon wenn jemand eine pauschalisierende Aussage macht. Ich verstehe darunter vielmehr die Diskriminierung eines Geschlechts.

Ich weiß nicht inwiefern ein Student aus einer Arbeiterfamilie zu einer bevorzugten 1% Blase gehört. Zumindest kann in Deutschland so ziemlich jeder ein Studium anfangen, welches ihm gefällt, wenn er denn qualifiziert ist und dies möchte.

"Glauben Sie, dass ein Mann, der sich gegen „nen fuffi ne Schlampe nimmt“ ernsthaft an Gleichberechtigung glaubt oder interessiert ist?"

Kann sein. Genauso wie eine Frua, welche sich einen Callboy nimmt an Gleichberechtigung glauben kann und interessiert sein kann. Solange es die besagte Frau freiwillig macht und kein Zwang besteht, sehe ich in Prostitution weniger das Problem. Gegen Zwangsprostitution würde ich jedoch vorgehen. Dabei betrachte ich jedoch kein bestimmtes Geschlecht. Die zwangsprostituierte Frau ist nicht schützenswerter als der zwangsprostituierte Mann. Selbst wenn statistisch die Zahlen hier ein Ungleichgewicht zeigen, so möchte ich das Problem an sich hier beachten und nicht aufgrund der Tatsache, dass ein Geschlecht möglicherweise mehr davon betroffen ist.

Am 23.06.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Die meisten Feministinnen sind übrigens keine Männerhasser, sondern wünschen sich einfach eine Welt, in der Frauen die gleichen Freiheiten der Wahl wie Männer haben."

Und ich will eine gerechte Welt für alle Menschen. Daher beobachte ich auch geschlechtsspezifisch verteilte Nachteile, welche Männer und Frauen in Deutschland haben, betrachte sie jedoch auch aus dem nicht geschlechtsspezifischen Punkt. Ich gehe jedoch nicht von der Grundthese aus, dass Grauen gegenüber Männern benachteiligt sind, sondern dass Frauen und Männer auch spezifische Nachteile haben, welche jedoch häufig aus den gleichen systematischen Bedingungen resultieren.

"Wo nicht beim Bewerbungsgespräch subtil gecheckt wird ob sie vielleicht Kindern haben will"

Wo von einem Mann nicht erwartet wird, dass er, selbst als Vater, sich bloß keine Auszeit für die Kinder nimmt sondern weiter als Arbeiterressource für den Betrieb dient.

"welchen Mann sie heiraten möchte "

Hier verkennen Sie, dass es Zwangsehe weltweit auch für minderjährige Jungs gibt, welche sich dann auch nicht entscheiden dürfen, wen sie heiraten. Auch wenn die Folgen andere sind, so hat hier der Junge bei dieser Entscheidung erst einmal genauso wenig Freiheit wie das Mädchen.

Am 23.06.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser "Brako":

ad Zwangsehe:

Ich verkenne nicht, dass es das auch für Jungs (sehr selten) und gelegentlich Männer (speziell wenn der "Verdacht der Homosexualität besteht) gibt. ABER je nach Land und Situation sind zu 85 - 95 % Frauen und junge Mädchen betroffen, die meistens mit älternen Männern verheiratet werden.

Diese WOLLEN die Braut/und ihre Mitgift normalerweise. Die Gefahr für häusliche Gewalt ist in diesen Situationen für die Frauen auch ungleich höher. Männer haben meist auch noch eher die Option eines "Doppellebens" oder einer Ausweichstrategie die sie nicht total der Familie entfremdet, oder sogar ihr Leben bedroht. Das ist somit schwerpunktmäßig sehr wohl ein Frauenproblem. Das auch in D existiert.

Das ist alles sehr leicht ergooglbar und ich verlinke nicht mehr, da ich nicht sicher bin ob Sie mit Ihrem ganzen "whataboutismus" und Umlenken der Probleme überhaupt die Artikel lesen.

Wenn Sie die 700 Mio Frauen die als KINDER zwangsverheiratet wurden nicht beeindrucken...

Am 23.06.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wieso unterstellen Sie mir Whataboutismus? Ich sag nicht, dass die Probleme von Frauen dadurch weniger wichtig oder schlimm wären, weil auch Männer diese haben. Nur finde ich es nicht in Ordnung auf diese Probleme vollkommen einseitig einzugehen. Es gibt auch Männer die unter Zwangsehe leiden. Es gibt auch Frauen, die unter Zwangsehe nicht leiden. Die Gründe und die Auswirkungen sind verschieden, jedoch existieren sie.

Wieso wird man mit diesem Vorwurf bestraft, wenn man sich um das Problem selber und nicht um die Gruppe an sich kümmern will?

Am 21.06.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "sudoergosum":

Ich habe mich damit auf diese von Ihnen genannten "Reizthemen" bezogen - damit wollte ich nicht Pegida und Frauenrechte vermischen, sondern denn dumpfen Hetz-Populismus von Pegida und Feminsimus 2.0 zusammen mit der einhergehenden Farce-Diskussion um die Verbiegung der deutschen Justiz zugunsten der jeweiligen Ideologie.

Wie der Fall Gina-Lisa Lohfink zeigt, bedienen sich beide der selben dumpfen und ideologisch verbrähmten Denkweise...

Am 21.06.2016 um 17:49 Uhr antwortete der Leser "Mausi2":

"Widerlich wie von manchen Menschen "Gender" und "Pegida" mit Frauenrechten vermischt werden."

Wenn sich die Genderer wie Faschisten benehmen bleibt das nicht aus.

Wie heißt so schön das Sprichwort: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Am 21.06.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, nicht nur dass nun allerdings die denkmuster bei verschiedenen ideologien benannt werden dürfen falls es dort, wie vorliegend, parallelen gibt, nein, es gibt auch darüber hinaus ganz unzweilfhaft rechten feminismus (siehe auch teilweise die reaktionen auf die silvestervorfälle)

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-12/feminismus-marine-le-pen-frau...

Am 21.06.2016 um 21:12 Uhr antwortete der Leser "mike.bauer":

Es gibt Parallelen die den Vergleich rechtfertigten.

Beispielsweise die Forderung der Beweislastumkehr, die Fischer anspricht und in vielen Kolummnen anklang fand (nur 3% Falschbezichtigungen!!!1!!) ist nicht mehr und nicht weniger als die Abkehr vom Rechtsstaat hin zu einem totalitären Regime. Denn muss ein Beschuldigter beweisen, dass er eine Tat nicht begangen hat, werden Menschen willkürlich im Gefängnis landen.

Frau Stokowski vom Spiegel hat gestern empfohlen, man solle als Mann doch nachts die Straßenseite wechseln, um zu zeigen, dass man kein Täter sei. Sie tat dies mit Verweis auf die PKS (schlimm genug!). Aus ihr ergibt sich auch ein erhöhter Anteil Ausländerkriminalität bei Gewaltdelikten. Man stelle sich vor, man schlägt in Deutschland lebenden Ausländern vor, die Straßenseite zu wechseln. Das wäre PEGIDA! In beiden Fällen wird von biologischen Merkmalen ("arabisches Aussehen" oder eben "Mann") auf die einzelne Person geschlossen. Wir waren da eigentlich schon drüber hinweg.

Am 22.06.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "Wojak":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Die Redaktion/cj

Am 21.06.2016 um 16:23 Uhr schrieb der Leser "Das Gelbe vom Ei":

"Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein"

Doch, Herr Fischer, gehen Sie bitte einfach davon aus, dass eine Frau, die während des Sex mehrmals deutlich hörbar "Nein, hör auf" sagt, das auch so meint.

Ich kann nicht fassen, dass ein Bundesrichter (oder was sind Sie doch gleich) öffentlich davon ausgeht, dass eine Frau ein "Nein" beim Sex gelegentlich wohl nicht so ernst meint. Soll das eine Aufforderung sein, sich über dieses Nein hinwegzusetzen? Oder eine Aufforderung zur Nachfrage, wie ernst dieses Nein denn wohl gemeint ist? Letzteres wäre durchaus zu befürworten.

Also, lieber Herr Fischer (und liebe gleichgesinnte Leser), wenn eine Frau/ein Mann das nächste Mal im Bett zu Ihnen "Nein" sagt, dann hoffe ich doch sehr, dass Sie innehalten und fragen, ob die Dame/der Herr die Handlung unterbrechen möchte. Es ist das absolute Minimum des Anstands und Respekts, die Aussagen seines Bettgefährten ernst zu nehmen - oder es wenigstens für möglich zu halten, dass sie ernst gemeint sind.

Am 21.06.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Vielen Dank! War bisher doch sehr unangenehm hier.

Am 21.06.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Es geht hier nicht nur um die ständig wiederhohlte Aussage.

Egal ob richtig oder nicht.

Es geht darum hier mal aufzu zeigen wieviele eigentlich im Hintergrund zusammenarbeiten um politische Ziele umzusetzen.

Das nenne ich Lobbismus in Reinkultur.

Wie gesagt es geht nicht um irgendeine Gina, sondern wie "Gesetze" von Lobby bestimmt werden.

Am 21.06.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "Ecopriest":

Sorry, wollen sie nicht erstmal den Text lesen und verstehen, bevor sie sich dazu äußern?

Am 21.06.2016 um 16:34 Uhr antwortete der Leser "Reflexbann":

Nein.

Man kann nicht zu viel erwarten.

Am 21.06.2016 um 16:34 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Herr Fischer hat an dieser Stelle des Artikels angedeutet, dass der Kläger vor Gericht aussagen muss, weswegen dieser nach dem "Nein" die Tat über sich ergehen lässt. Zum Beispiel würde der Kläger dann behaupte, dass dieser sich aufgrund von Angst um seine körperliche Unversehrtheit sich nicht gewehrt hat oder nicht weiter interveniert hat. Diese Lage kann tatsächlich als schutzlose Lage interpretiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es keine Möglichkeit gab aus dieser Situation von selbst wieder rauszukommen (Z.b. durch gewaltsames Festhalten durch den Täter oder wenn der Täter als agressive Person bekannt ist).

Die Fragen müssen gestellt werden, da sonst die Eindeutigkeit des begangenen Verbrechens nicht nachgewiesen werden kann.

Im Nachhinein muss das Gericht auch feststellen, dass es sich tatsächlich um eine Unwillensbekundung gehandelt hat und ob der Täter diese auch als solche in der Lage war zu interpretieren (Vorsätzlichkeit).

Gerade die Vorsätzlichkeit ist hier das Problem, welches Verurteilungen erschweren kann. Während niemand sich freiwillig bestehlen lassen kann - ein Diebstahl also so ziemlich immer mit dem Vorsatz des Diabstahls begangen wird - kann man Sex durchaus freiwillig haben.

Am 21.06.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Im Strafverfahren gibt es keinen Kläger! Dieser "kleine Fehler" sagt hier eine Menge über Ihr Verständnis der Sache aus.

Am 21.06.2016 um 18:11 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wie nennt man dann die Person, welche einen Fall zur Anzeige bringt? Ich verwende ungerne das Wort "Opfer" bevor Täter-Opfer-Konstellationen feststehen. Sie können mich in der Hinsichr ruhig aufklären. Jedoch aus dem kleinen Ausreißer in Sachen rein formaler Begrifflichkeiten zu versuchen ein Ad Hominem zu machen, empfinde ich dann doch als ein bisschen unsachlich. Was bringt Sie in die Position eines höheren Verstädnisses in dieser Geschichte?

Am 21.06.2016 um 18:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das ist doch egal! Sie können diese Person gerne BlaBla nennen, und den Anwalt BlaBla Anwalt.

Der Punkt ist doch: wenn jemand, der sexuell überfallen wurde, und nun einen Anwalt sucht, wird sich schwer tun, einen Anwalt aufzusuchen, der im Web von den vielen hysterischen Falschbeschuldigerinnen schreibt, oder der als Kachelmann-Anwalt einen Namen gemacht hat, oder den Täter einer Mitpatientin in der Trauma-Selbsthilfegruppe vertreten hat.

Da hat man einfach Hemmung zu einem "Verteidiger" zu gehen, weil man fürchtet, dass man dann schon oder gerade vom eigenen Anwalt als Lügnerin abgestempelt wird. .

Am 21.06.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Das ist doch egal! Sie können diese Person gerne BlaBla nennen, und den Anwalt BlaBla Anwalt."

Bezieht sich das auf meine Frage roland_s gegenüber? Wieso müssen Sie so unsachlich werden, wenn ich einen anderen Leser etwas frage?

Und ich empfinde eben diese sprachliche Spitzfindigkeit als äußerst wichtig und war tatsächlich an einer Antowrt durch roland_s bezüglich der Frage interessiert. Häufig wird ja davon ausgegangen, dass im Falle eines laufenden Verfahrens die tatsächliche Schuld schon feststeht.

Im Übrigen: War der Fall Kachelmann nicht nachweislich eine Falschanschuldigung?

Am 21.06.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das ist doch einfach. Kläger gibt es im Strafrecht nicht, das gibt es nur im Zivilrecht. Vorm Gericht ist das Opfer im Strafverfahren höchstens Nebenkläger.

Am 21.06.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Nochmals danke, dass Sie mir den Unterschied noch einmal erklärt haben. Ich werde dann in Zukunft die Begriff richtig benutzen. Wobei mir nun tatsächlich auffällt, dass ich auch in Fallbeispielen, welche ich mir aufgrund von Diskussionen durchgelesen habe um den Standpunkt des Gegenübers besser verstehen zu können, tatsächlich immer "Nebenkläger" gelesen oder vielmehr "überlesen" habe.

Am 21.06.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Okay, danke. Dann hab ich da etwas falsch mitbekommen, tut mir Leid. Und danke für die Begriffe. Die werde ich mir nebenbei auch noch merken.

Am 22.06.2016 um 08:55 Uhr antwortete der Leser "FAR 3.0":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/jk

Am 21.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Anzeigende, Geschädigte, Zeugin, Opferzeugin, Nebenklägerin, sind m.E. die korrekten Begriffe, je nachdem.

Am 21.06.2016 um 18:41 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Okay, danke. Wobei "Geschädigte" ja erst stimmt, wenn feststeht, dass es zu einer Tat bzw. Schädigung kam.

Am 21.06.2016 um 18:41 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

seltsam dass es oft die selben leute sind die einerseits darauf bestehen dass es z.b. student*Innen (bzw. studierende) heißen muss, da ja die sprache so mächtig ist, aber andererseits dann in fällen wie diesen so nonchalant fünf grade sein lassen.....

Am 21.06.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich mag generisches Maskulinum, das ist einfacher und kürzer.

Am 21.06.2016 um 18:53 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

und präzise genug.

an der präzision mangelt es dann allerdings wenn auf die frage" Wie nennt man dann die Person, welche einen Fall zur Anzeige bringt? " geantwortet wird "Anzeigende, Geschädigte, Zeugin, Opferzeugin, Nebenklägerin"

dies sind alles sehr unterschiedliche begriffe.

ps. wo ist hier ihr generisches maskulinum?


Am 22.06.2016 um 09:31 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ich schlage mal vor: Anzeigeerstatter. tf

Am 21.06.2016 um 20:23 Uhr antwortete der Leser "suchenwi":

Der Ankläger im Strafverfahren ist der Staatsanwalt.

Am 21.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Wenn also die Ehefrau verführerisch schüchtern leise "nein" sagt und dabei lächelt, soll der Ehemann, wenn er weitermacht, in den Kerker geschmissen werden? Denn der Kontext ist laut Ihnen ja irrelevant. Danke für diesen sehr durchdachten Vorschlag.

Am 21.06.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Besser für alle wäre, wenn die Ehefrau leise verführerlich Ja sagen würde, wenn sie Sex will.

Am 21.06.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Nein, wenn die Ehefau verführerisch schüchtern leise "nein" sagt und lächelt nicht. Das will keiner.

Wenn sie (oder er) aber nein sagt ohne Lächeln, dann hat er (oder sie) sich aber gefälligst vorher rückzuversichern, wie das nein gemeint ist. Es darf sich nicht darauf berufen werden können, dass es ja vielleicht auch nicht ernst gemeint ist, dieses Nein, und das schon ausreichend ist.

Hier kann man durchaus noch mal den Vergleich des Sacheigentums bemühen.

Einmal durchaus wohlwollend die Situation angenommen, man befindet sich im Freundeskreis, Autoschlüssel liegt auf dem Tisch. Ruhig in beiden Konstellationen gedacht: A - es ist bisher nicht üblich gewesen, dass man sich das Auto untereinander verleiht. B - es ist bisher üblich gewesen.

Und nun angenommen, X greift einfach zum Autoschlüssel des Y ohne zu fragen, um mit dem Auto ins Wochenende zu fahren. Wie ist zu sehen, wenn Y "Nein" in diesem Moment sagt? Kann X einfach davon ausgehen, dass Y das Nein schon nicht ernst gemeint hat und einfach mit Auto abziehen?


Am 21.06.2016 um 17:57 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Nein, verehrte Gerlbes vom Ei oder was sind doch gleich (kommt supercool): Sie können oder wollen nicht unterscheiden zwischen matreieller rechtslage und prozessualem Beweis. Es iost, als behaupte jemand: Wenn bei einer Vertragsunterzeichnung beim NOtar das Wort "Nein" gesagt wurde, ist der Vertrag nichtig. Da würde dann vielleicht der eine oder andere einwenden: Das Wort wurde gesagt, bezog sich aber auf die Frage, ob man Kaffee wolle. Und dann würde "Beweis erhoben", was gesagt wurde, wie es gesagt wurde, wie es gemeint war, bla bla bla...

Wenn Sie diese Notwenigkeit ABSCHAFFEN wollen, müssen Sie eine Beweislastumkehr einführen! das steht doch ausführlich in der Kolumne. Sie entfernen Sich damit weit von jedem rechtsstaatlichen Fundament. Haben aber gewiss ein supergutes Gewissen.

Ich selbst übrigens bin keine Frau. Ich glaube mich dennoch zu erinnern, in versunkenen Jahrzehnten gelegentlich "Hör auf" gesagt zu haben: Mal zu diesem, mal zu jenem. Gelegentlich zu allem. Damen jedes Alters und jeder Coloratur reagierten darauf mal so, mal so. Es gab welche darunter, die ihre Bemühungen verdoppelten. Das war schrecklich.

Spaß beiseite: Bitte versuchen Sie, dem anderen gelegentlich so etwas wie guten Willen zu unterstellen. Sie nennen mich nicht "was Sind Sie doch gleich", und ich behandlle Sie so, als seien Sie eine gleichberechtigte Diskussionspartnerin. TF

Am 21.06.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "Das Gelbe vom Ei":

Herr Fischer,

mir ging es in meinem Kommentar nicht um die geplante Gesetzesänderung und deren Anwendung vor Gericht.

Mir geht es darum, wie sich zwei Sexualpartner verhalten, wenn sie miteinander verkehren. Wenn Sie in Ihrer Kolumne einen Spruch im Sinne von "Nein heißt nicht immer Nein" raushauen, dann sollten Sie vielleicht erwähnen, dass ein Nein trotzdem vom Partner immer als ein Nein gewertet werden sollte. Sonst erklären Sie es für normal, ein Nein zu ignorieren, und das geht für einen Bundesrichter (ich habe nochmal gegooglet, was Sie sind ;-)) gar nicht. Wie soll man verbal deutlicher darauf aufmerksam machen, dass man etwas nicht möchte, als mit einem "Nein"?

"ich behandlle Sie so, als seien Sie eine gleichberechtigte Diskussionspartnerin" - charmant, der Konjunktiv. Wenn Sie irgendwann mal in einer Kolumne erklären, dass ein Nein des einen Sexualpartners vom anderen auch als ein Nein verstanden werden sollte, dann behandle ich Sie so, als seien Sie ein moralisches Vorbild.

Gruß, das Ei

Am 21.06.2016 um 20:57 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Dann machen Sie sich doch bitte die Mühe, die Kolumne und die Antwort von Herrn Fischer noch einmal zu lesen. Vielleicht fällt es Ihnen beim zweiten Durchgang auf, dass Herr Fischer genau dieser Meinung ist: Ein Nein ist ein Nein! Und das er nur die kleine Frage nachschiebt: Nur, welches Nein war es denn gerade?

Überlegen Sie sich einmal folgenden Fall: Auf Grund des Verdachts der Beteiligung am Verkauf von verbotenen Substanzen im großen Stil wird ein Telefon überwacht. Über dieses Telefon erzählt eine Dame ihrer Freundin wie die letzte Nacht mit ihrem Gatten war. "Ich habe meine hübscheste Wäsche angezogen und bin ins Schlafzimmer. Er hat nein gesagt, er sei zu müde. Aber [Lachen zu hören] davon habe ich mich natürlich nicht stören lassen. Den habe ich vielleicht vernascht. [Weiteres Lachen] Heute ist er zwei Stunden zu spät in die Arbeit gekommen."

Offizialdelikt, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Ehemann gibt an, das "Nein" zwar nicht verbal widerrufen zu haben, aber doch innerlich einverstanden gewesen zu sein.

Ihrer Meinung nach soll das aber alles keine Rolle spielen? Die Ehefrau ist wegen Vergewaltigung zu verurteilen?

Wirklich?

Vielleicht denken Sie doch noch einmal nach über die Absolutheit des "Nein"?

Am 21.06.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "Das Gelbe vom Ei":

Ähnliches Szenario:

Frau hat sich aufgehübscht, Mann sagt, er sei zu müde. Sie macht sich trotzdem über ihn her.

Am nächsten Tag telefoniert er mit seinem Bruder: "Ich habe ihr mehrmals gesagt, dass ich müde bin und dass ich am nächsten Morgen einen wichtigen Geschäftstermin habe. Ich war überhaupt nicht in Stimmung, aber sie hat mir gar nicht zugehört und immer weiter gemacht. Irgendwann habe ich aufgehört, zu widersprechen. Sie lässt es ja auch jedes Mal an den Kindern aus, wenn ich im Bett nicht tue, was sie will. Als ich mich letzten Monat geweigert habe, hat sie den Kindern in der Woche danach, als ich geschäftlich verreist war, verboten, ihre Freunde zu treffen, und der Große durfte nicht am Turnier seiner Mannschaft teilnehmen. Leider sitzt sie, was die Kinder angeht, am längeren Hebel. Die würden bei einer Trennung wohl ihr zugesprochen werden, ich bin ja oft nicht zu Hause. Ich weiß nicht, wie ich aus dieser Situation entkommen kann, ohne die Kinder zu verlieren. Daher werde ich ihre Übergriffe wohl weiter ertragen müssen."

Keine Gewaltanwendung, keine Drohung, keine Waffen, keine Nötigung. Ist es trotzdem in Ordnung, dass die Frau sich über das Nein des Mannes hinwegsetzt?

Wenn jemand vor oder während dem Sex "Nein, hör auf" sagt, dann sollte man aufhören und nachfragen. Dabei bleibe ich. Einfach weitermachen und davon ausgehen, dass das für den anderen schon in Ordnung ist, halte ich für falsch.

Am 21.06.2016 um 22:36 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

sie vermischen da etwas, schließlich beschreiben sie anfangs ein alltägiches szenario wie es nahezu jeder mann bzw. frau kennt (überredet zu werden) sondern verbinden es mit strafbaren handlugen.

und da sie anscheinend beim fall gina-lisa sind, stellen sie sich folgendes szenario vor: 1 und 2 haben sex. 3 ist im raum und möchte den sex filmen worauf 1 sagt "nein, hör auf" wenn 3 trotzdem filmt ist dies alles mögliche aber keine vergewaltigung.

Am 21.06.2016 um 23:02 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Das Problematische ist ja gerade, dass die Übergänge fließend sind! Wären sie das nicht, wäre die Gesetzgebung viel einfacher. Wenn mein vermisstes Portemonnaie bei Ihnen in der Tasche gefunden wird, ist die Sache ziemlich klar. Wenn zwei Menschen miteinander im Bett landen, wird es aber komplizierter. Der eine sagt Hü und der andere versteht: Hü oder Hott - oder vielleicht auch etwas ganz anderes, das er gerne hören würde. Dann macht er weiter und interpretiert Hü oder Hott oder was auch immer nach seinem Verständnis und auf der anderen Seite fühlt man sich im schlechtesten Fall missverstanden und sagt: Nein! (So habe ich das nicht gemeint und nun will ich nicht mehr.)

Und dann sollte Schluss sein. Darum geht es. So mal rein theoretisch nach meinem Verständnis. Und wer dann dennoch weitermacht, muss mit den Konsequenzen rechnen. Machtspiele wird es in diesem Zusammenhang immer geben, aber ob die Männerwelt nun vor einer gewaltigen "Klagewelle" stehen würde, wenn das Gesetz etwas strenger ausgelegt werden würde, wage ich doch zu bezweifeln. In der Regel haben doch beide Parteien Freude am Zusammensein und selbst bei einmaligem Zusammentreffen kein Interesse an einem aufwendigem Klageverfahren.

Am 21.06.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, selbst der unkomplizierte fall ist nicht glasklar, es könnte mir jrmand untergejubelt haben. ich könnte es mit meinem, welches genauso aussieht, verwechselt haben etc....

damit eine vergewaltigung vorliegt müssen gewisse parameter erfüllt sein. um im beispiel zu bleiben.: es ist auch erstmal schluß, aber nach 5 minuten überreden geht es dennoch einvernehmlich weiter - keine vergewaltigung.

der gesetzentwurf möchte die zwecks verfassungstauglich fraglicher erhöhung der verurteilungsquote die aussage des anklägers stärken und der behauptung man habe es nicht gewollt eine die unschuldsvermutung umkehrende bedeutung geben. in diesem bereich ist die quote der falschbeschuldigung ohnehin schon höher als bei allen anderen strafdelikten, es ist, verzeihung, geradezu naiv davon auszugehen dass diese bei verabschiedung des gesetzes nicht weiter ansteigt....

Am 22.06.2016 um 00:14 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Also ganz ehrlich: Wenn ich nicht will, "überreden" Sie mich auch nicht so einfach. Punkt. Sie werden also informiert, dass ich Ihr Verhalten nicht gewünscht habe.

Das gilt zumindest solange, bis Sie eine andere Information erhalten. Sie sehen: Ganz einfach ist es nicht.

Diese verquere Rechtslage kann und darf aber andererseits auch nicht einem rechtsfreien Raum Tür und Top öffnen.

Am 22.06.2016 um 00:21 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun geht es aber nicht nur um sie sondern auch um 80 millionen bürger.... und von ganz einfach war nie die rede.

ebensowenig kann von einem rechtsfreien raum gesprochen werden, es gibt gesetzte und letztlich auch zahlreiche verurteilungen.

Am 22.06.2016 um 08:07 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Ich gehe noch mal einen Kommentar zurück:

"der gesetzentwurf möchte die zwecks verfassungstauglich fraglicher erhöhung der verurteilungsquote die aussage des anklägers stärken und der behauptung man habe es nicht gewollt eine die unschuldsvermutung umkehrende bedeutung geben."

Das halte ich für grundsätzlich vernünftig, wobei ich ihre Befürchtung, dass dies zu einer erheblichen Zunahme an Verurteilungen führen wird, nicht unbedingt teile. Es wird ja weiterhin der Kontext, in dem dieses Nein geäußert wurde, kritisch zu diskutieren sein.

"in diesem bereich ist die quote der falschbeschuldigung ohnehin schon höher als bei allen anderen strafdelikten ..."

Hmm, was fällt denn letztlich alles unter Falschbeschuldigung? Auch ein womöglich falsch verstandenes Nein, das vor Gericht nicht anerkannt wurde? Die Grauzone zur tatsächlich böswillig geäußerten Falschbeschuldigung, wo wir dann an das andere der Täter-Opfer-Kette gelangen, dürfte immens groß sein, fürchte ich.

Am 22.06.2016 um 13:44 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

ernsthaft? sie halten eine umkehrung der beweislast für vernünftig?

und es ist nicht meine befürchtung dass es eine zunahme von verurteilungen geben wird, es ist das verfassungstechnisch fragliche aber erklärte ziel der kampagnenbefürworter:

https://www.change.org/p/neinheisstnein-schaffen-sie-ein-modernes-sexual... (achtung: faktenchaos)

und streng genommen, fischer hat extra drauf hingewiesen, müssten wir von falschverdächtigungen sprechen: https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung

Am 22.06.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

"... eine die unschuldsvermutung umkehrende bedeutung geben."

Also für mich bedeutet das, dass einem "Nein" in Zukunft eine größere Bedeutung als bisher eingeräumt und dieses nach ordentlicher Prüfung der Tatsachen die Unschuldsvermutung aufheben werden würde. Und das halte ich für vernünftig. Dass dieses "Nein" im gegebenen Kontext, den Sie ja auch ganz richtig in Bezug auf den "Portemonnaie-Raub" erwähnten, ausgelegt werden muss, ist für mich ganz selbstverständlich.

Es reicht also nicht, einfach "Nein" zu schreien (zu prüfen: ob eindeutig als abwehrend oder auch als leidenschaftlich deutbar) oder zu flüstern (zu prüfen: ob klar erkennbar ängstlich oder auch als hingebungsvoll deutbar), um dann den anderen erfolgreich anzuzeigen können. Das wäre in der Tat fatal, wird aber ganz sicher nicht eintreten. Die Frage ist eher, ob sich überhaupt etwas ändern würde.

Die falsche Verdächtigung muss wider besseres Wissen vorgebracht werden, da muss also wieder geprüft werden.

Am 22.06.2016 um 16:39 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Also für mich bedeutet das, dass einem "Nein" in Zukunft eine größere Bedeutung als bisher eingeräumt und dieses nach ordentlicher Prüfung der Tatsachen die Unschuldsvermutung aufheben werden würde. "

Der Satz ist etwas schwierig zu verstehen. Die Unschuldsvermutung besagt, dass ein Angeklagter solange vom Gericht als unschuldig befunden wird - also nicht verurteilt wird - sofern Zweifel an dessen Schuld bestehen. In einem Rechtsstaat sollte die Unschuldsvermutung gelten, da nur auf diese Art tatsächlich Recht gesprichen wird.

Sie sprechen davon, dass der Richter überprüft hat, so dass diesem kein Zweifel an der Schuld des Täters besteht. Das ist keine Aufhebung der Unschuldsvermutung. Eine Aufhebung der Unschuldsvermutung wäre zum Beispiel die Beweislastumkehr, das heißt: Der Angeklagte muss beweisen, dass dieser die Tat nicht begangen hat.

Am 22.06.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, das ist die strohman-strategie der kampagnenbefürworter auf die sie letztlich reinfallen nach der dem "nein" momentan keine oder wenig bedeutung zukäme (was unsinn ist, siehe kontext) und dass man vorhabe dies zu ändern.

und ja, der vorwurf einer falschen verdächtigung wird auch geprüft, daher ist die behautung der kampagnenbefürworter ein anklagender der später vor gericht keine verurteilung des angeklagtend erreicht wäre dem risiko der falschverdächtigung ausgesetzt nicht so richtig wahr.....

Am 24.06.2016 um 11:50 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@kannnichtsein zu Nr. .51

Hüstel, hüstel... Etwas doch wirr dieser Ihr Beitrag, meinen Sie nicht? In Eile gewesen?

Am 21.06.2016 um 23:36 Uhr antwortete der Leser "naundob":

Wenn jemand vor oder während dem Sex "Nein, hör auf" sagt, dann sollte man aufhören und nachfragen. Dabei bleibe ich. Einfach weitermachen und davon ausgehen, dass das für den anderen schon in Ordnung ist, halte ich für falsch.

Und wissen Sie was? Das halten hier alle - sogar der notorische TF - für falsch. Und warum? Weil jedes NEIN nicht im Vakuum geäußert wird, sondern eingebettet ist in ganz konkrete Umstände. Und auf die kommt es an.

Am 22.06.2016 um 14:12 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Moralisch ist das sicher die richtige Einstellung. Die Frage ist, ob diese Einstellung mit einer Strafbewehrung erzwungen werden sollte und wie viele andere, moralisch weit weniger klare Fälle man mit einem Gesetz, das der Natur der Sache nach abstrakt-generell gefasst sein muss, dummerweise miterfasst.

Klar, Ihr Beispielsfall zeigt eine sehr unschöne Situation, keine Frage. Aber mit der groben Keule des Strafrechts kann halt nicht präzisionschirurgisch jede missliche Lage menschlicher Existenz behoben werden. Das funktioniert schlicht nicht.

Bitte nehmen Sie in Ihre Überlegungen künftig auch die Möglichkeit eines konkludent erklärten Einverständnisses auf und wie sich dieses von einem nicht (weiter) erklärten "Nein" unterscheidet.

Am 21.06.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Ein Nein ist ein Nein! Und das er nur die kleine Frage nachschiebt: Nur, welches Nein war es denn gerade?"

Genau das ist doch die Einschränkung, was problematisch ist, insbesondere bei den Herren, die irgendwie so aufgewachsen sind (und diese Werte vom Elternhaus, Pornokonsum, oder durch eigene Erfahrung), dass sie glauben, dass das Nein einer Frau eine Aufforderung ist, sich noch mehr anzustrengen.

Es gibt auch die Sorte Männer, Pick-Up-Artists zum Beispiel, die ganz genau wissen, was sie strafrechtlich dürfen und nicht, und nach dem Motto verfahren, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist.

"Offizialdelikt, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft."

So viel Zeit hat die Staatsanwaltschaft nicht. Wenn die StA soviel Lust zum Ermitteln hätte, könnte sie heute schon auf FB und Foren umschauen.

Am 21.06.2016 um 23:50 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

sie sagen es, menschen (sic) die andere menschen (sic) überreden etwas zu machen was sie als erste reaktion noch ablehnten bewegen sich im rahmen der legalität. man kann diese menschen (sic) seltsam finden oder ihr handeln unmoralisch finden, sie dafür bestrafen kann und sollte man nicht....

Am 22.06.2016 um 00:26 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Was verstehen Sie unter "überreden"?

Am 22.06.2016 um 00:30 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

"jemanden durch Zureden dazu bringen, etwas zu tun, was ursprünglich nicht in seiner oder ihrer Absicht lag"

https://de.wiktionary.org/wiki/%C3%BCberreden

Am 22.06.2016 um 09:20 Uhr antwortete der Leser "LH":

"die ganz genau wissen, was sie strafrechtlich dürfen und nicht, und nach dem Motto verfahren, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist."

Ehm, was genau ist daran auszusetzen?

Am 22.06.2016 um 10:03 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Tut mir leid, aber jetzt wird mir langsam himmelangst.

Herrn Fischer habe ich die Brisanz nicht ganz geglaubt. Jetzt sehe ich, dass er tatsächlich recht hat und die Stoßrichtung der "Nein heißt Nein" Regelung tatsächlich die Umkehrung der Beweislast ist.

Für mich ist dies ein schlagendes Argument gegen die "Nein heißt Nein" Regelung.

Am 21.06.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Deutlicher geht es allemal: Anstatt "Nein" - "Ich will keinen Sex mit dir" oder Anstatt "Hör auf!" - "Hör auf so komisch zu gucken beim Sex das törn mich ab" Oder Anstatt "Lass das" - "Lass das Filmen und konzentriere dich auf meine erogene Zonen!"

Sprache kann mehr als Babysprech... Evtl. gibt man dem Gegenüber sogar die Chance zu wissen was man will... oder nicht will. Dann wüssten wir z.B. eindeutig ob die gute Gina-Lisa in dem Moment nur wollte dass die Kamera abgeschaltet wird oder ob sie wollte dass der Sex endet. Wir wüssten aber natürlich immer noch nicht, ob sie sich dann nach der gefilmten Szene andes entschieden hätte. Aber das Problem kann man natürlich hervorragend im Sinne der Feministinnen durch Beweislastumkehr regeln.

Moderationshinweis: Wiederhergestellt. Die Redaktion/ur


Am 23.06.2016 um 08:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Geschenkt. Sie verstehen nicht, was ich meine, weil Sie es nicht verstehen wollen. Man muss Empirik und Norm ein bisschen auseinanderhalten. Wennn Sie sich nicht mit geplanten Reform beschäftigen wollen, ist das Ihre Sache; die Kolumne tut es. Die bloße unentwegt Wiederholung des "nein"-Schlagworts ändert doch überhaupt nichts. Das ist keine empirische Wirklichkeit, die in vielen Fällen von Bedeutung wäre. Selbstbverständlich aber ist eine eindeutige verbale Ablehnung ein Indiz dafür, dass die Person nicht einwilligt: Was denn sonst? Man darf aber nicht ständig alles durcheinanderbringen! Für die "Grabsch-"Strafbarkeit hat das "Nein" überhaupt keine Bedeutung. Oder sollen jetzt alle Frauen im Büro und in der Bahn einmal pro Minute "Nein" rufen? Wenig weiterführend ist das "Nein" auch in Fällen, in denen der Täter selbst gar nichts tut, sondern eine andere Person auffordert, sexuelle Handlungen auszuführen. Wenn diese Person NICHT bedroht wird und sich nicht bedroht fühlt, "Nein" sagt und es trotzdem tut, ist das vermutlich schon etwas merkwürdig. Es geht nicht um formale Dinge wie das Sagen von "Nein", sondern um den (inneren) Willen. Der kann sich so oder so äußern: Ausdrücklich konkludent oder gar nicht. Da das Fehlen des Willens bei erwachsenen Tatopfern (noch) Tatbestandsvoraussetzung ist, muss das Gericht diese Voraussetzung feststellen. Das ist keine Diskriminierung, sondern selbstverständlich; daran wird sich auch nichts ändern. TF

Am 22.06.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "jofl":

„… und ich behandlle Sie so, als seien Sie eine gleichberechtigte Diskussionspartnerin. TF“

Ach, was liebe ich den Konjunktiv! Danke Ihnen, Herr Fischer!

Am 23.06.2016 um 12:36 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Das Beispiel hinkt ziemlich.

Am 21.06.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

haben sie die videos gesehen, wissen sie worauf sich das "nein hör auf" bezieht und wie dies einzuordnen ist? kennen sie die aktenlage?

Am 24.06.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@kannnichtsein Nr. .11

Die stundenlangen Videoaufnahmen hat NIEMAND gesehen außer dem Gericht, auch kein Gelbes Ei: Es wird nämlich einfach frei-hälsig los-trompetet was das Zeug hält, denn schließlich GEHT ES UM DIE GUTE SACHE, verstehen Sie das nicht, oder wollen 's nicht, Sie Unterdrücker und Weiberquäler, Sie!!

Wenn tausendInnen FeministInnen aufstehnInnen, hören Sie denn nicht die FanfarInnen der Freiheit?! Sind Sie taub?!

Unterdrückung war gestern! Heut' Frauenfreibier & Maskulinistenflucht auf breiter Front: Befreiung, BEFREIUNG, Gerechtigkeit, Futur I & II, Sonne auch nächtens, Mond für alle, Women-Power!

Ein lange unterdrückter Traum geht in Erfüllung, und wir sind dabei gewesen!

Meine Asche wird jubeln im Ozean des Friedens.

Die böse Männerdespotie stolpert also in ihr verdientes Ende.

Für immer.

Am 21.06.2016 um 23:30 Uhr antwortete der Leser "daxer":

"eine Frau, die während des Sex mehrmals deutlich hörbar "Nein, hör auf" sagt, das auch so meint."

Ich hatte tatsächlich mal eine intime Bekannte, die sagte regelmäßig erst 5 - 10 Mal "neiiin", sogar deutlich langgezogen, dazwischen ein paar Mal "das unglaublich / darf nicht wahr sein!" und am Ende oder hinterher "das war ja wahnsinnig - so toll war das noch nie". Ich fand das damals immer amüsant, heute müßte ich nach dem ersten Nein in Panik das Zimmer verlassen und die Rechtsberatung aufsuchen, und die Beziehung wäre wegen seelischer Grausamkeit beendet.

Am 22.06.2016 um 21:36 Uhr antwortete der Leser "jonimuc":

Sie haben diese Kolumne entweder nicht gelesen oder noch nicht mal im Ansatz verstanden, wovon sie handelt.

Am 23.06.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "Gwennyfar":

Danke. Ich bin erleichtert, dass sich hier Menschen zu Wort melden, die ein Bewusstsein für Recht und Unrecht haben. Die Vernunft schweigt viel zu häufig.

Am 24.06.2016 um 15:02 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@Gwennyfar zu Nr. .55

Äh?! Falscher Film?!

Am 23.06.2016 um 19:02 Uhr antwortete der Leser "Moritz.Grattke":

Aber wenn die Frau schon im Bett ist ohne ein Nein gesagt zu haben, ist ihr späteres Nein-Verhalten nun wirklich innerhalb der sexualisiert emotionalen Begegnung zwischen Frau und PartnerIn schwer nachvollziehbar. Und hier liegt aber das juristische Problem: wer kann denn beweisen, dass das Nein ein Nein war? Frauen neigen auch manchmal dazu - Männer auch! - im Nachinein einer Sex-Nacht die/den PartnerIn mit anderen Augen zu sehen, zumal dann, wenn Alkohol im Spiel war. Es sei denn, frau setzt von Vornherein fest, dass Frau immer Recht hat und nie lügt. Aber, wer außer Frau soll das vor Gericht beweisbar machen wollen?

Es ist eben diese Beweisbarkeit das Problem. Und das wird sachlich und mathematisch genau nicht juristisch einwandfrei formulierbar sein....

Am 06.07.2016 um 14:15 Uhr antwortete der Leser "simlei":

Es ist unklar, wie wenig Sie den zitierten Absatz verstanden haben. klingt für mich nach Wutanfall beim Überfliegen des Ansatzes. Gefolgt von "Meine Meinung vertritt es eh nicht, und bevor ich mich jetzt intellektuell mit einem sachlichen Argument auseinandersetze..."

Am 07.08.2016 um 14:12 Uhr antwortete der Leser "Ellerkongen":

Ich bin stockschwul und habe auch öfter "Nein" gesagt. Aber ich habe meine Meinung oft schon geändert ...

Am 21.06.2016 um 16:24 Uhr schrieb der Leser "slarti bartfass":

Teilweise etwas weitschweifig was den Fall Gina-Lisa und die Reform des Sexualstrafrechts anbelangt - aber durchaus lesenswert. Der Teil zum Strafsenat ist wohl mehr was für Insider oder interessierte Laienjuristen.


Am 21.06.2016 um 18:02 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Lieber Herr Lehrer, vielen Dank für diese schöne Korrekturanmerkung. Ich war schon ganz gespannt darauf, was Sie wohl sagen würden. Bitte verraten Sie mir noch eines: Ist es eine Drei Plus geworden? Und werden Sie mich trotzdem für den Leistungskurs vorschlagen? Ihr dankbarer TF

Am 24.06.2016 um 18:26 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Hmmm... Wie wärs mit etwas mehr Demut, anstelle anzugreifen? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Sprache wichtig genug ist, um ernst genommen zu werden und Sie als Vorbild - als solches sehe ich einen Richter, und einen am Bundesverfassungsgericht erst recht - sich um korrekte Rechtschreibung bemühen sollten?

Am 21.06.2016 um 16:30 Uhr schrieb der Leser "Isebill":

Wieder mal eine tolle Kolumne. Die Strafrechtskollegen unseres Landgerichts mussten Stellungnahmen zu den neuesten Entwürfen, was alles strafbar sein soll abgeben und wir hatten eine sehr lustige Mittagsrunde zu diesem Thema. Die denkbar strafbaren Handlungen nehmen ja immer absurdere Züge an. In einer Variante war es so, dass die Ehefrau den Mann nach einem Streit am Abend nicht überraschend zur Versöhnung küssen darf, weil es ja sein kann, dass er immer noch sauer ist und das nicht möchte. Oder so ähnlich. Der Vorsitzende unserer Jugendkammer hat glaubwürdig versichert, das sei jetzt tatbestandsmäßig und verjähre so schnell auch nicht.

Gut, dass ich nur Zivilsachen bearbeite.

Am 21.06.2016 um 16:38 Uhr schrieb der Leser "HisFordship":

Ich weiß nicht, woher Herr Fischer die Energie nimmt, sich in solcher Regelmäßigkeit an dem Thema Sexualrecht aufzureiben und mit den Nebelkerzen aufzuräumen - bin ihm aber zutiefst dankbar dafür. Mir als junger, rücksichtsvoller und -leider- sexuell aktiver Mann wird bei der momentanen erkenntnisfreien Kampagnenpolitik Angst und Bange.

Am 21.06.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Genau deswegen legt er sich so ins Zeug.

Am 21.06.2016 um 20:29 Uhr antwortete der Leser "suchenwi":

Die Antwort steht mehrmals im Artikel: Nein. Sag (so früh wie möglich) Nein zu Frauen. Verringert den Stress... ;^)

Am 21.06.2016 um 22:00 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich nehme an, dass Herr Fischer einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeit mit Revisionen betreffend Sexualdelikten verbringt (eine große Fallgruppe unter der Revisionsfällen). "Mir als junger, rücksichtsvoller und -leider- sexuell aktiver Mann wird bei der momentanen erkenntnisfreien Kampagnenpolitik Angst und Bange." Sie sprechen mir aus dem Herzen. Da gilt es, die alte Rechtslage zu genießen.

Am 24.06.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@HisFordship zu Nr. @AlanShore20 zu Nr. .3

Etwas zwiespältig hab' ich Ihnen beiden doch ein Sternchen spendiert. (Bitte artig "Danke" sagen...!)

Warum zwiespältig?

Weil ich als ehemaliger Shrink über Ihre Reduzierung etwaiger Probleme um "das" Thema auf Ergebnisse juristischer Veränderungen versus Beibehaltungen den greisen Kopp -- mit Verlaub -- heftig schüttle...

Sicher haben die verzerrenden Kampagnen Gewicht. Gewicht werden auch ihre Resultate haben. Womöglich ein sehr verhängnisvolles. Soweit, so schlecht.

Doch sind sie nur eine Manifestation von Gravierendem, Zerstörerischem, auf viele Generationen hin (im besten [!] Fall; eventuell aber NOCH folgenreicher) Irreparablem.

Das wird schwierig... Ich versuche es, so knapp es mir gelingen möge, ohne dabei unverständlich zu werden:

Ihr Land, liebe wie unliebe Deutsche, verschwindet. Europa vielleicht auch. Letzteres wird im Kern vielleicht von Katastrophen oder Nicht-Katastrophen in der französischen Entwicklung abhängen.

Bleiben wir bei Ihrem Land. Einerseits bedauere ich es, anderseits ist es mir eigentlich auch recht

Am 24.06.2016 um 16:25 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Upps!

Teil 2

Fortsetzung zum obigen Beitrag Nr. .4, irrtümlich vorzeitig unkorrigiert abgeschickt.

Schade ist es mir dabei sehr um Ihre Sprache, die ich nach Erlernen lieb gewonnen habe. Anderseits werde ich ja lediglich die Prodrome Ihrer weiteren Trubel & Trübsinnigkeiten mitbekommen, da ich schon anderweitig auf Abholliste nach solch einem langen Leben und langem Kampf gegen den Krebs stehe. Wenn dann der erste unter Ihnen nach vielen, vielen Jahrzehnten auch dran sein wird, mag er mir dann bitte ausrichten, wie es ausgegangen ist: Einfach nach Abifiz fragen, ja?

Sie -- die Deutschen -- sind ENTGRENZT.

Unter anderem entgrenzt unlebendig-werdend; entgrenzt wehrlos, zukunftlos, lieblos, kinderlos, orientierungslos; entgrenzt wabernd-aggressiv; entgrenzt sich selber verachtend; entgrenzt sprach-unfähig, beziehungsunfähig; entgrenzt unfähig, sich als ein Gesamt mit eigenen legitimen Gesamtinteressen wahrzunehmen/imaginieren; entgrenzt romantisch & infantil prä-ödipal; entgrenzt manisch-zwanghaft auf die in Ihnen UNTOTE und mit rituell-magischer ubiquitärer Hingabe als omnipräsent-untote aufgepäppelte nationalsozialistische "Über-Zeit" fixiert; diffus ungezielt anspruchsvoll & naseweis. SEHR verwundert, daß Sie niemand so richtig mag. Doch auch mit einem unterflurigen, "psst... geheimen!" stolzen Daueranspruch darauf.

Ihre bisherigen unbewußten gemeinsamen Abwehr-Arrangements SIND DABEI IHNEN intern nach und nach schnöde ("alternativlos"...) ZU KÜNDIGEN.

Folgt Teil 3

Am 24.06.2016 um 19:18 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Teil 3

Ihr heimelig-gehässiger feministischer SEPARATISMUS unter usurpierter Befreiungsflagge ist nur ein (durch und durch destruktives) Großsymptom unter mehreren Ihres langsamen, umfassenden narzißtischen Kenterns & Sinkens.

Es werden die Reste & Fragmente an gemeinsamen Vertrauen unter Ihnen allen, unter Ihren zwei Geschlechtern, zu Ihren "Residual"-Kindern, zu Ihren Möglichkeiten & Hoffnungen nach und nach ("alternativlos"...) bis zum Zerbröseln ERODIERT.

Sie glauben, es sei ein unbedeutender Mickrig-Zufall, eine völlig beiläufige geschichtliche Fußnote gewesen, welche die Vokabel "alternativlos" zu Ihrer "rein episodischen, rein ulkigen, rein modischen" Chiffre werden ließ.

Ist sie nicht.

Sie ist eines unter vielen Signalen, eine unter etlichen Warn-Chiffren.

Sie haben sehr gute Leute unter Ihnen. (Beispielsweise ja auch Ihr zäher, bissiger, "praller" Kolumnist...)

Ich fürchte, bringt alles nüscht!

Der Dampfer hat abgelegt.

Sie haben noch ca. gerüttelte 20-30 Jahre um einigermaßen übersichtlich/geordnet Ihren Rückzug, vielleicht in manchen Fällen beinah Ihre Flucht, und vor allem diejenigen Ihrer wenigen Restkinder zu planen/realisieren.

Suchen Sie sich ein Land aus, wie z.B. Kanada eines ist.

Leben Sie dort, lieben Sie dort, tragen Sie Früchte, gebären Sie Zukunft, gewinnen Sie Hoffnung. Noch ist nicht aller Tage Abend.

Hier wird 's nur noch ZANK & Ränke & Verlust geben, in aller gebotenen Unfruchtbarkeit.

Am 21.06.2016 um 16:44 Uhr schrieb der Leser "Hfdvgf":

Woher will der gute Herr Fischer das reale Ausmaßes sexueller Gewalt gegen Frauen beurteilen wenn häusliche Gewalt in vielen Kreisen weiterhin als private Sache angesehen wird und die angeblich nicht existenten Machtverhältnisse den Gang an die Öffentlichkeit bzw. ein Gericht verhindern. Nur wenn ein Nein im Gesetzestext als nein gilt wird die richtige Botschaft gesendet. Das Abtun des Filmes wie der gute Herr Fischer es tut ist eine gefährliche Botschaft an alle ,die Frauen nicht als mündige Menschen betrachten sondern offensichtlich als Freiwild oder persönlicher Besitz. Vielleicht würden aehnliche persönliche Erfahrungen wie die des Filmes Herrn Fischer die Augen oeffnen. Danke an den Justizminister dass er uns die Hoffnung auf Gerechtigkeit gibt. Es ist absolut notwendig dass die von ihm geplante Reform des Sexualstrafrecht (ein Nein ist ein Nein) verabschiedet wird.

Am 21.06.2016 um 16:48 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

und woher wissen die lieben FeministInnen diese Zahlen?

10x höher als es die Statistiken der Polizei hergibt?

Am 21.06.2016 um 16:50 Uhr antwortete der Leser "Spruce Goose":

"und woher wissen die lieben FeministInnen diese Zahlen?"

Die lesen Brigitte...

Am 21.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Wissen Sie denn was Genaueres?

Am 21.06.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Ich denke das der Herr Fischer als jemand, der wenigsten mal zu so einer "Expertenrunde" eingeladen war sich vorher durchaus kundig gemacht hat.

Ist jedenfall informierter als "Brigitte" Leser - und wir beide zusammen.


Am 21.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Was soll denn diese Frage? Sie hat aber natürlich ihren Reiz: Sagen wir: Jeden Tag werden in Deutschland 4.000 Männer und 40.000 Kinder vergewaltigt. Entsetzlich. Warum tun wir nichts dagegen? Moment, Moment, sagt die Kriminologie: Erstens mal stimmt das nicht, zweitens müsste man erst mal klären, was "vergewaltigen" bedeutet, und drittens wie kommen Sie überhaupt auf solche eine Behauptung? Nö, sagt die Herrschende Meinung: Aber wissen Sie denn etwas Genaueres? So, liebe Bürger, geht wissenschaftsgestützte Kriminalpolitik!

Bitte versuchen Sie zu verstehen, dass es dem Kolumnisten keineswegs ein Anliegen ist, gewalttätige Mütter, frauenfeindliche Männer oder durchgeknallte Dummköpfe in Schutz zu nehmen. Er möchte vielmehr SIE in Schutz nehmen, verehrte Gerechtigkeits-Sensibelchen und Weltuntergangs-Prophetinnen. Er möchte gern verhindern, dass die fundamentalistischen Glaubens-Strafrechtler sich durchsetzen, die zwischen Vollverschleierung und Feminismus inzwischen gar nicht mehr unterscheiden können vor lauter Polit-Östrogen in der Birne. Er möchte, dass erwachsene Menschen nicht wie blöde Kinder behandelt werden von einer selbsternannten Elite ewig gestriger Plappermäulchen. tf

Am 22.06.2016 um 09:06 Uhr antwortete der Leser "FAR 3.0":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/jk


Am 22.06.2016 um 10:06 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ja, ich weiß, es besteht bei 102, 8 Prozent der rheinischen Bevölkerung die Annahme, ein "Gedicht" sei ein Text, in dem sich an unvorhersehbaren Stellen zwei Worte reimen, und den graphisch so darstellt, dass diese irgendwie untereinander stehen. Es handelt sich um das 3. Gebot aus dem Liber Sacrum Karnevaliensis, einer frühen Form der Borderline-Störung. Schon früh begann der Mensch, rund um das Mittelmeer, das so genannte VERSMAß zu erfinden. Eine Grundlage unserer Zivilisation.

Wie hart der Kampf der germanischen Barbaren des Nordens mit diesen Anforderungen war, hat unnahmlich der Dichter Arnold Hau in seinem Bändchen: "Erste Schritte zu Homer" anhand der unregelmäßig 11-füßigen Ballade "Osterferien 1962 bei Onkel und Tante Schulte in Dülmen" demonstriert, das er - drittklässrig - im Alter von Sieben Jahren in sein Tagebuch schrieb. Die erste der 33 ergreifenden Strophen lautet:

"Liebe(r) Kommentator(in) lass Dir sagen, Du sollst nicht nach Regen am Donnerstag frühen Nachmittag fragen, denn es wird Dir bestimmt behagen dass morgen die Sonne wird tun uns plagen."

TF

Am 22.06.2016 um 21:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik und kommentieren Sie den Inhalt des Artikels sachlich und verständlich. Die Redaktion/ee

Am 22.06.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Unsachlich und themenfern. Die Redaktion/ee

Am 22.06.2016 um 21:55 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 19:19 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Zitat: "Ich lese Puschkin im Original"

Am 21.06.2016 um 22:31 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

"Er möchte vielmehr SIE in Schutz nehmen, verehrte ..."

Ich wüsste nicht, dass wir uns kennen oder uns schon mal begegnet wären, geschweige denn schon mal ein Gespräch über diese oder eine andere Thematik geführt hätten. Woher also wissen Sie, in welcher Ihrer Schubladen Sie mich einordnen können?

Meine Frage bezog sich auf den in meinen Augen recht reflexartigen Kommentar von Tevsa (Nr. 0.1). Die Frage war und ist, woher die Zahlen kommen, aufgrund derer die Einschätzungen erhoben werden, und ob es überhaupt eine verlässliche Quelle gibt. Wahrscheinlich eher nicht, denke ich.

Unabhängig davon finde ich es einfach schade, wenn hier nur auf "Was-Du-sagst-ist-doof-und-deshalb-habe-ich-recht"-Basis diskutiert wird. Da bin ich in wahrscheinlich der Tat ein Gerechtigkeits-Sensibelchen.

Schönen Abend noch!

Am 21.06.2016 um 22:38 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Da bin ich wahrscheinlich in der Tat ein Gerechtigkeits-Sensibelchen.

(Für das "Editieren" könnte wirklich mal eine elegantere Lösung angeboten werden ...)


Am 22.06.2016 um 10:09 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ich habe in meinem Leben schon so manche Fahrradkette genietet, gekürzt, verlängert, gereinigt und geschmiert. Aber außer "Scheiß-Kette" noch nie etwas zu einer gesagt. Es erschiene mir auch irgendwie auffällig, jetzt im Alter damit anzufangen. tf

Am 22.06.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Fällt Ihnen überhaupt auf in welchem abfälligen Ton Sie, speziell offensichtlich weiblichen Postern, antworten?

Am 22.06.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Was macht die Poster denn offensichtlich weiblich? Dieselbe Grundlage, welche mich in Ihren Augen offensichtlich männlich wiken ließ?

Ich hatte ja noch gehofft, dass Sie sich für dieses Versehen noch entschuldigen würden.

Am 22.06.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Wüsste nicht warum... ich finde es ist keine Beschimpfung jemanden für männlich zu halten.

Der Ton von Herrn Fischer ist nun mal "Altherren-Herablassend".

Am 22.06.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Nein, es ist keine Beleidigung jemanden für männlich zu halten. Es gehört jedoch zum guten Ton, dass man sich entschuldigt, wenn man sich geirrt hat.

Am 22.06.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Vor Allem dann, wenn das "Argument", dass man jemandem entgegenbringt auf diesem Irrtum aufbaut ("Es ist einfach ein Fakt, dass man aus Frauensicht die Welt anders erlebt wie aus Männersicht. Sie sind sich dieses Privileges vielleicht nicht bewußt.")

Am 22.06.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Sehen Sie: ich habe "vielleicht" geschrieben, sprich: ich war mir nicht sicher.

Tatsächlich tut es mir leid, dass ich Sie tendenziell eher für einen Mann gehalten habe.

Der Grund:

Die meisten Frauen (speziell Generation 40+) waren in ihrem Leben oft genug mit Sexismus, der gläsernen Decke, herablassenden Peers usw. konfrontiert. Die jüngere Generation kennt das vielleicht garnicht so. Wenn Sie mir jetzt sagen: ich bin aber 40+... auch schön für Sie. Aber da Sie offentlich wenig Verständnis für Feminismus aufbringen können und der (oft speziell von jungen Frauen) gerne gestreuten Fehlinterpretation von "Männerfeindlichkeit" aufgesessen sind... da kann man dann schon mal unsicher sein. Nochmal zum Klarstellen: Feminismus steht für Gleichberechtigung. Das manche sich an Nebenschauplätzen abarbeiten oder eher in radikalere Untergruppen hineinfallen ist ein andere Baustelle.

Damit aber die ganze prinzipielle Idee der Gleichberechtigung in Frage zu stellen ist aber dann doch über das Ziel hinausgeschossen.

Und wenn man im Forum sieht wie manche über "Frauen" als Gesamtheit sprechen, dann sieht man auch ganz deutlich, dass diese Thema noch sehr relevant ist.

Am 22.06.2016 um 13:02 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich beschäftige mich lieber mit dem Thema Gleichberechtigung/Gerechtigkeit im Allgemeinen ohne eine einseitige - und damit der Realität wenig entsprechende - Perspektive einzunehmen. Sie behaupteten ohne jegliche Grundlage, dass Männer aufgrund ihres Geschlechts previligiert seien und Frauen aufgrund ihres Geschlechts unterdrückt. Dies trifft in Deutschland eben nicht zu. Ich versuche so unvoreingenommen wie möglich Behauptungen zu hinterfragen. Zum Beispiel geht der Gender Pay Gap - welchen Sie mir versucht haben als Beispiel unterzujubeln - vor Allem auf persönliche Entscheidungen zurück.

Des Weiteren frage ich Sie, welche Kommentare über "Frauen als Geamtheit" sprechen und ob Sie nicht möglicherweise hier eine Aussage in Voreingenommenheit falsch interpretiert haben. Abgesehen davon hat eine "Aussage", die wer auch immer tätigt Nichts mit Gleichberechtigung zu tun Man darf - und man tut dies auch - genauso Aussagen über Männer als Gesamtheit machen. Ob dies auf den Gegenüber seriös wirkt ist dann eine vollkommen andere Geschichte.

Am 22.06.2016 um 15:11 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Sie dürfen sich soviel mit Gleichberechtigung und Gerechtigkeit beschäftigen wie Sie wollen, das tue ich nämlich auch!

Nur weil ich zufällig Feministin bin heisst das nämlich nicht, dass ich nicht auch sehen kann, dass andere Gruppen auch Probleme haben. Ich kann nämlich tatsächlich MEHRERE Angelegenheiten für wichtig halten.

Zb liegt mir die Gleichberechtigung von Homosexuellen am Herzen, das Recht auf den eigenen Körper (siehe Schwangerschaftsabbruch, Beschneidung v. Buben und Mädchen), Tierleid (siehe "Hundefleischfestival" in China - je grausamer getötet, desto besser schmeckt's), Religionsfreiheit (dh auch die Freiheit KEINE Religion zu haben), Analphabetismus....

Trotzdem glaube ich, dass Feminismus weltweit eines der wichtigsten Themen ist. Wenn man sieht, dass in fast allen Ländern der Welt die Frau ein zweite Klassen Wesen ist... Nur weil wir in Mitteleuropa seit relativ kurzem "besser" da stehen heißt das noch lange nicht, dass "alles gut" ist.

Zb wir auch in diesem Thread wieder erwähnt, dass "Sexarbeiterinnen das meistens eh freiwillig machen". Ja, auch heute noch glauben Männer hier in Deutschland, dass die 18jährige Ungarin, auf der gerade ein fetter 60jähriger schnauft sich das so ausgesucht hat.

Oder zum Thema Vergewaltigung wird die Ehefrau, die halt nicht gleich so richtig Lust hat herangezogen.... (6.6) als ob die in so einem Fall relevant wäre!

Wünsche Ihnen alles Gute und dass Sie nie auf "Feministinnen" angewiesen sein mögen!

Am 22.06.2016 um 16:59 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Wann wurde die Vergewaltigung in der Ehe verboten? 1997."

"Als Vergewaltigung gilt ausschließlich der erzwungene „außereheliche Beischlaf“. "

Kleine Korrektur: Als Vergewaltigung galt zwar tatsächlich ausschließlich der erzwungene außereheliche Beischlaf. Jedoch galt dieser Paragraph auch bis 1997 nur für Vergewaltigungen, die gegen Frauen stattgefunden haben. Die gleiche Reform brachte auch die Strafbarkeit von Vergewaltigung an Männern, welche bis dahin nich im Paragraph 177 Beachtung fand.

Sowas meine ich mit einseitiger Betrachtung von Problemen. Und wenn das die Feministinnen damals gemacht haben, bin ich auch dankbar. Ich denke die Kritik geht mehr in die Richtung derer, die sich heute als Feministen bezeichnen und den Standpunkt beziehen, dass Männer generell previligiert sind und Frauen generell unterdrückt/diskriminiert sind.

Wenn es bei Feminismus um Gleichberechtigung geht, warum wirft er dann heute nicht langsam mal den nicht mehr zeitgemäßen geschlechtsspezifischen Präfix ab? Wieso können wir uns nicht als Equalisten zusammentun und den Problemen nicht aus dem einseitig weiblichen Blickwinkel Beachtung schenken?

Am 22.06.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Über die beschränkte Weltsicht mancher Menschen kann man sich nur wundern."

Ja, das ist wahr. Vermutlich liegt das am Tunnelblick der Protagonistinnen die sich per Gendermainstream -Gelaber an den Fleischtöpfen des ÖD und der steuerfinanzierten NGOs gütlich tun möchten, oder sich per Quote in "Führungspositionen" quotieren lassen. Von "Engagement für Frauen denen es nicht so gut geht", wie Sie es formulierten ist nichts zu sehen. Das erschöpft sich dann in den pauschal männerfeindlichen Tiraden und Twitter "Kampagnen" wie #toxicmasculinity, #killallmen et cetera, die kommen ja allen Frauen zugute. Und bringt den Grimmepreis mit-ganz-ohne-aufwand, ab und an. lmao

Am 22.06.2016 um 21:52 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Auf diese dumme Hetze werde ich gar nicht eingehen."

Sie müssen ja nicht gleich wild um sich beissen nur weil Sie keine Argumente haben. Da verhilft Ihnen auch der Vorwurf der Dummheit nicht zu einem Notausstieg.

"Sie haben keinen blassen Schimmer vom Feminismus in der heutigen Welt." Das können Sie doch gar nicht beurteilen.

"Es interessiert Sie auch nicht. Hauptsache vor Ihrer Tür sieht es hübsch aus." Vor meiner Tür könnte mal wieder gewischt werden. Nicht, daß das von grösserer Wichtigkeit wäre. Was wollten Sie noch mal genau sagen? Das wurde nicht so ganz klar in Ihrem kleinen Ausfall.

"Aber pflegen Sie ruhig weiter Ihre dümmlichen Vorurteile." NEIN! Sie tut es schon wieder. :p

Am 24.06.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@BurdenCrow

Liebe Streiterin für etwas mehr Klarheit, nur eine nebenbei Anmerkung: Bis zur Reform wurde in Deutschland die Vergewaltigung von Frauen und Männern in der Ehe und von Männern außerehelich schlichtweg -- wenn nachweisbar/nachgewiesen -- als Nötigung, Schwere Nötigung und Körperverletzung verschiedener Ausgradungen, je nach Einzelfall bestraft. An tatsächlichen Strafen und stärkere Strafen hat die damalige Reform Nüscht gebracht. Es ging um Symbolik, vielleicht in dem Fall (Phall?!) um sehr berechtigte Symbolik. Um mehr aber nicht.

Seitdem wird tapferst durch Auslassung gelogen, daß bis dahin -- oh Schreck! - die deutschen Frauen in ihren Ehen wehrlose sexuelle Beute waren.

Hat man Worte! Solch eine Verfolgung! Schlimmer als Auschwitz! Was sag' ich da: NOCH schlimmer! Schlimmer nämlich sogar als Ramallah oder Gaza, wo die Juden durch vernichtende Verfolgung es geschafft haben, in vierzig Jahren die verfolgte Gaza-Bevölkerung von ursprünglich 200.000 Seelen auf 2.200.000 zu DEZIMIEREN!

DAS war seinerzeit genauso hier bei den verfolgten wehrlosen Frauen! So viel Blut, so viel Leiden... Jetzt aber wird endlich voraus-hörbar die helle Fanfare der Freiheit.

Separatisten aller Welt steht auf: Ihr habt nur Eure Vernunft zu verlieren!

Am 22.06.2016 um 17:09 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Im Übrigen bin ich kein Anti-Feminist. Ich bin kein Feminist. Und wenn irgendjemand, der sich selbst als Feminist bezeichnet, so etwas wie Frauenquoten, das ständige und unkritische wiederholen des "gender pay gaps" und des "glassceilings" und das Weltbild von der "unterdrückten Frau und dem previligierten Mann" als Feminismus bezeichnet, wird mich das nicht abhalten, diese Positionen zu kritisieren.

In Respekt an eine Bewegung, welche sich für unsere Rechte eingesetzt hat, verwende ich eigentlich in diesem Fall Anführungsstriche zur Abgrenzung. Ich bin noch etwas gutgläubig - gerade durch Personen wie Christina Goff Sommers - dass es irgendwo dort draußen zumindest noch eine sinnvolle Form des Feminismus gibt.

Am 23.06.2016 um 00:31 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Bei Männern wird es von Arbeitgebern begrüßt, wenn diese Familien gründen. Bei Frauen wird das nur als Problem gesehen." Dafür wird aber auch von den Männern von vornerein erwartet, dass diese weiterhin voll im Beruf bleiben und gegebenenfalls genauso freiwillig Überstunden machen, wie sie es gemacht haben, bevor Kinder da waren. Das ist vielmehr ein Problem aus Erwartung und der Schlechterstellung von Menschen, die sich die Auszeit für die Kinder nehmen. Das hat erstmal wenig mit Ungleichberechtigung der Geschlechter zu tun sondern ist ein allgemeineres Problem.

"Wann waren Sie das letzte Mal in einem Bordell? Glauben Sie, dass es die Lebenstraumerfüllung von jungen Frauen ist, ihren Körper zu verkaufen?"

Gegen Zwangsprostitution, welche auch hier in Deutschland geschieht, muss natürlich etwas unternommen werden. Dies ist jedoch am ehesten der Fall bei "importierten" und nicht bei westlichen Menschen, da diese häufig nicht einmal einen legalen Aufenthalt im Land haben.

"Sind 50 Prozent der Richter beim BGH weiblich?! Nein. Warum nicht?"

Sie können mir auch nicht sagen, warum dies so ist. Niemand kann das tatsächlich sagen. Warum sollte ich es Ihnen dann sagen.

Des Weiteren habe ich nicht behauptet, dass es nicht viel zu tun und zu ändern gäbe. Ich möchte diese Betrachtung jedoch nicht einseitig auf ein Geschlecht beschränken.

Am 23.06.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Übrigens setzen sich gerade Feministen dafür ein, die klassischen Rollenbilder aufzulösen, damit jede Familie selbst bestimmen kann, wie sie leben will." Und was ist mit Familien, die klassische Rollenbilder leben wollen? Desweiteren habe ich an der Stelle ja gesagt, dass es um vorhergehende Erwartungen gibt. Dies hat Folgen für Männer und Frauen, die sich dafür entscheiden zuhause bei ihren Kindern zu bleiben oder sich Zeit für diese zu nehmen. Das Thema des Ausbaus der Betreuungsmöglichkeiten ist daher ein heikles, weil sich die Betriebe irgendwann nicht mehr in Zugzwang fühlen. Der Mensch als Ressource der Arbeit wäre somit perfekt.

"Ach.. und weil die Frauen "importiert" sind, soll es nicht unser Problem sein?! Ist das Ihr Ernst?" Hab ich nie behauptet. Das ist aber in erster Linie ein Menshenrechtsproblem und hat mit einer Ungleichstellung der Frau in der westlichen Welt erst mal wenig zu tun. Ich habe doch gesagt, dass wir Zwangsprostituierten helfen müssen. Ich habe nie behauptet, wir müssten es nicht.

" Jetzt, da sich in vielen Bereichen die Feministen durchgesetzt haben, finden die Zustände ja viele ganz super. Aber zu dieser Entwicklung beitragen wollen sie nicht." Wo habe ich gesagt, dass ich nix dazu beitragen wolle, dass sich etwas ändert und die Welt gerechter wird? Nur weil ich die Probleme nicht einseitig betrachten will, bin ich ein schlechter Mensch?

Am 22.06.2016 um 17:24 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Aus Ihrem kleinen historischen Exkurs ergibt sich kein einleuchtendes Argument, warum sich die jüngeren Frauengenerationen auch heute noch von Figuren wie A. Schwarzer kollektiv an die Hand nehmen lassen müssten. Und wenn eine junge Frau im Jahre 2016 zu der persönlichen Einschätzung kommt, dass sie keinen Feminismus brauche, dann müsste das doch gerade aus Sicht der Feministinnen eine äußerst begrüßenswerte Nachricht sein.

Am 22.06.2016 um 22:11 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Warum sollte allein aus dem Geschlecht eine Verpflichtung erwachsen, sich feministisch zu engagieren? Ich dachte immer, Frauen seien wie Männer keine politisch homogene Gruppe und seien darüber hinaus politisch selbstbestimmt. Da dürfen der angestammte Führungsanspruch und die Deutungshoheit von altehrwürdigen Figuren wie Schwarzer sicher auch mal in Frage gestellt werden, ohne dass Ihnen gegenüber jemand moralisch Rechenschaft abzulegen hat.

Am 22.06.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Warum so unterstellend und ausweichend? Würdigen Sie die Fragen in Nr. 0.48 doch gerne vollständig, die sollten zum Nachdenken anregen. Frau Schwarzer wird deshalb stellvertretend für die Altfeministinnen erwähnt, weil sie nach wie vor die weitaus größte Medienpräsens erhält und so nach wie vor die öffentlichen Debatten mit prägt. Sie sagt auch den Frauen der jüngeren Generationen, wo es langgeht. Genau darum ging es mir.

Am 22.06.2016 um 23:56 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Einer der führenden Persönlichkeiten des Feminismus war Lenin übrigens. Er war ganz radikal gegen jede Benachteiligung von Frauen. Man mag ihm viel vorwerfen, aber seine Einstellung gegenüber Frauen war seiner Zeit weit voraus."

In seiner Zeit war das Mohammed. Noch länger her, und leider irgendwie untergegangen in Propaganda. Verstehen halt viele nicht (mehr). Leider.

Am 23.06.2016 um 00:03 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Nee, das stimmt schon so in etwa bzgl. Lenin. Er war allerdings der Meinung, daß Frauen keine eigenen Organisationen haben sollten und sich besser in der Partei zu Gremien etc zusammenschliessen, aber sonst ist das akkurat; wobei Lenin sich kaum als Feminist verstanden hat. Aber trotzdem irrelevant für die Betrachtung aktueller Verhältnisse.

Am 23.06.2016 um 01:29 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Mißverständnis: Das war kein Widerspruch von mir bzgl. Lenin und mein Einwurf mit Mohammed keine Ironie.

Am 22.06.2016 um 23:59 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Mir ging es weder um eine Theorie-Debatte noch um Schwarzer als Person. Außerdem geht es mir um die Rahmenbedingungen in Deutschland. Ich verstehe Ihre Position hier so, dass Sie von Frauen kraft ihres Geschlechts und aus Respekt gegenüber den Vorkämpferinnen ein heutiges feministisches Engagement erwarten. Deshalb erstens mein Hinweis, dass sich aus der Historie keine aktuelle Relevanz des Feminismus für die einzelne Frau jüngerer Generationen ableiten lässt. Und deshalb zweitens meine Fragen in der Richtung, warum schon allein aus dem Geschlecht eine Verpflichtung erwachsen sollte, sich feministisch zu engagieren. Warum maßen Sie sich an, Frauen allein aufgrund des Geschlechts gesellschaftspolitische Vorgaben zu machen?

Am 23.06.2016 um 10:35 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Eine ganz starke Argumentation, keine weiteren Fragen.

Am 23.06.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Wenn Sie sich unverstanden fühlen, dann können Sie Ihre Position doch gerne in einigen Sätzen klären. Genau deshalb habe ich in Nr. 0.63 zusammengefasst, wie ich Ihre Position verstanden habe und um etwaige Korrektur gebeten. Nur keine Bange vor konkreten Aussagen.

Am 23.06.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Anfeindungen. Die Redaktion/cj

Am 23.06.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Darf ich Sie einladen folgenden Erguß zu lesen? Da Sie ja der Ansicht sind, dass Feminismus nicht benötigt wird?

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 23.06.2016 um 13:21 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Da muss ein Missverständnis vorliegen. An welcher Stelle habe ich denn dahingehend Stellung bezogen, dass der Feminismus nicht benötigt werde? Das war auch überhaupt nicht die Frage. Ich habe hier lediglich vertreten, dass man Frauen nicht vorschreiben kann und sollte, ob sie den Feminismus persönlich für nötig zu halten haben oder nicht.

Am 23.06.2016 um 13:36 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Ok... gebe zu das ist ein Unterschied. Wobei impliziert haben Sie es insofern, dass wir doch froh sein sollten, wenn Frauen meinen Feminismus nicht zu brauchen.

Da haben Sie natürlich nicht ganz Unrecht. Aber diese bewußte Distanzierung vom Feminismus wirkt oft naiv, manchmal feig und ehrlich gesagt gelegentlich auch anbiedernd.

Feminist(in) ist inzwischen (schon lange.... direkt nachdem die Emanze zu abgenutzt war) zu einem Schimpfwort verkommen und es gibt halt Leute die sich dagegen verwehren.

Am 23.06.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Da liegen aber auch jene in Bringschuld, die laut sind und dem Feminismus einen schlechten Ruf verpassen. Zum Beispiel jene, die meinen dass eine gesetzliche Frauenquote gerecht wäre, Probleme von Männern weniger ernst zu nehmen sein, Probleme gynozentriert betrachten, traditionelle Rollenverteilung als grundlegen Böse betracheten, nur First World Problems betrachten ("Damit ich mich nicht mehr rasieren muss..."), die rücksichtslose Frau feiern, etc. ...

Das ist leider viel zu präsent als dass man sich da noch mit dieser Bewegung identifizieren will. Und ich bin in meinem Leben schon relativ oft auf Feministen (Oder zumindest welche sich als solche bezeichnen) und ihre Standpunkte eingegangen. Auch mit Verständnis. Doch auf den Satz "Feministen setzen sich ja auch für Männer ein", folgte erst mal eine lange Liste von tatsächlichen und angeblichen Problemen die Frauen betreffen.

Am 23.06.2016 um 14:28 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Vielen Dank erst einmal dass Sie auf meinen Einwand so differenziert eingehen. Ich halte in der Tat den Feminismus nicht für per se obsolet. Vielmehr halte ich eine Gleichberechtigung (Betonung auf "Berechtigung") von Mann und Frau für selbstverständlich und dadurch ergeben sich praktisch zwangsläufig Schnittmengen mit dem Feminismus. Meine Kritik setzt in der Regel daran an, wie die Gleichberechtigung herzustellen ist. Thema war aber wie gesagt lediglich, dass Frauen nicht schon allein aus ihrem Geschlecht eine Verpflichtung erwächst, sich feministisch zu positionieren. Zudem lässt sich die heutige Relevanz des Feminismus für junge Frauen nicht aus den Verhältnissen vor einigen Jahrzehnten ableiten.

Am 23.06.2016 um 13:23 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Ich lade Sie immer noch herzlich ein, meine Zusammenfassung in Nr. 0.63 zu bestätigen oder inhaltlich zu korrigieren. Herzlichen Dank und sonnige Grüße.

Am 23.06.2016 um 00:40 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Können Sie den Satz "Ich bin für die Gleichberechtigung von Frau und Mann weltweit" unterschreiben?"

Sagen wir es so. Ich bin für Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von der Betrachtung der Geschlechter. Ich bin kein Feminist und möchte auch auf keinen Fall als solcher bezeichnet werden, da ich nicht mit Leuten in Verbindung gebracht werden möchte, die Probleme nur aus einer Perspektive zu beobachten scheinen. Sie sind Feminist. Sie betrachten Problematiken einseitig. Die Truppe Pink Stinks bezeichnet sich auch als feministisch. Will ich mich aber von distanzieren. Ich weiß, dass es mehrere Strömungen gibt. Es gibt ja auch Menschen, die sich Feminist nennen, welche ich bewundere. Es gibt auch Menschen, die sich Maskulist nennen, welche ich bewundere. Darum werde ich mich aber weder Feminist noch Maskulist nennen.

Wenn ich mich auch nur mit einem "-ismus" bezeichnen wollen würde, dann wäre es "Equalist".

Am 23.06.2016 um 01:49 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Es gibt ja auch Menschen, die sich Feminist nennen, welche ich bewundere. Es gibt auch Menschen, die sich Maskulist nennen, welche ich bewundere."

Ich denke genau andersrum und stehe beiden kritisch gegenüber. Leider wurde der Ansatz in Nr. .10 bzw. meine satirische Replik in Nr. .14 und dann Ihre abgewürgt, vermutlich durch einen Löschantrag. Schade, vielleicht ja auch das Thema an diesem Ort übersteigend, darum werde ich hier nun nicht noch einmal drauf einsteigen.

Am 23.06.2016 um 02:47 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Meinen Sie den Kommentar, der selbst für Sarkasmus relativ wiederlich geschrieben war? Tut mir Leid, dass mir kein anderer Begriff einfällt. Ob es nun durchgehend Sarkasmus war oder nicht: Hätten Sie so einen Kommentar mit genau entgegengestellter Rollenverteilung aufgeschrieben, wäre dieser durch die Redaktion wohl um einiges schneller gelöscht gewesen.

Was ich damit meine, dass es Leute gibt, die ich bewundere, obwohl sie sich Feminist oder Maskulist nennen - und ich eine zu einseitige Behandlung für falsch halte, da diese zwangsläufig dazu führt bestimmte Aspekte zu übersehen - bewundere. Zum Beispiel Christina Hoff Sommers oder Karen Straughen, welche an einigen Stellen eine gute Aufklärungsarbeit leisten.

Am 23.06.2016 um 02:57 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Nur weil ich die Arbeit einer Person bewundere, bedeutet dies nicht, dass ich alle Aussagen dieser unterschreibe.

Am 23.06.2016 um 10:57 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Ich habe Ihnen im Thread 1 geantwortet, da ich ja anscheinend dort mit dem Thema "Feminismus" angefangen habe.

Wobei im Grunde der OP mit seinen wirren Angriffen gegen den Feminismus dieses Thema angeschnitten hat.

Am 23.06.2016 um 00:00 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"http://werbrauchtfeminismus.de/"

Was für eine Ansammlung beliebiger Phrasen. Bis zu Seite 5 habe ich durchgehalten, dann hat Fremdschämen weiteres Lesen unmöglich gemacht:

"Ich brauche Feminismus, weil er die ultimative Waffe ist, um den ganzen Mist zu durchschauen: Wir sind völlig in Ordnung, so wie wir sind – auch wenn die Gesellschaft uns etwas anderes einredet."

"Ich brauche Feminismus, weil ich eine Schwarze, Dicke, Migrantin und lesbische, karibische Frau bin."

„Ich brauche Feminismus, weil emanzipative Männerpolitik im Engagement für gewaltfreie, fürsorgende und partnerschaftliche Leitbilder von Männlichkeiten und Väterlichkeiten nur im Dialog mit Feminismus Erfolg haben kann: Zusammen für Geschlechterdemokratie!“

"Ich brauche Feminismus, weil ich eine Frau bin."

"Ich brauche Feminismus, weil ich das Patriarchat zerschlagen will."

"Ich brauche Feminismus, um endlich die männliche Gesellschaft überwinden zu können - hin zu einer menschlichen!"

Nicht, daß ich da deutlich Gehaltvolleres erwartet hätte, aber so konzentriert ist das schon eine Zumutung.

Am 22.06.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Es ist vollkommen sinnlos, in diesem Forum hier ernsthaft über Feminismus zu diskutieren. Die Leute kapieren es eh nicht." "Die Leute" sind dann die, die Ihre Positionen nicht teilen, nehme ich an.

[...]

"Da wünsche ich mir regelmäßig eine Zeitmaschine, um diese weiblichen Exemplare für paar Stunden in die Vergangenheit versetzen zu können." Ich wünsche mir da eher, daß Sie endlich mal in der Gegenwart ankommen.

Diese peinliche nostalgische Verklärung irgendwelcher Heldinnentaten der Vergangenheit sind irrelevant für die Diskussion heutiger Verhältnisse.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte werden Sie nicht beleidigend. Die Redaktion/ja

Am 22.06.2016 um 21:43 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Sie schreiben: "Und diese dümmlichen Sprüche von Frauen, dass sie Feminismus nicht brauchen und sich davon distanzieren..."

Wie kommen Sie eigentlich dazu, daß Sie allein aufgrund der Tatsache, daß da Frauen sind die Ihre persönliche Positionen nicht teilen ebendiese als "dumm" zu etikettieren? Sie könnten ja, wenn Sie bemerken, daß Ihnen Argumente die Ihre Haltung untermauern könnten fehlen einmal Ihre eigenen Positionen auf Stichhaltigkeit prüfen. Beleidigende Ausfälle helfen nicht weiter.

Am 22.06.2016 um 23:04 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Ich frage Sie noch einmal :"Wie kommen Sie eigentlich dazu, daß Sie allein aufgrund der Tatsache, daß da Frauen sind die Ihre persönliche Positionen nicht teilen ebendiese als "dumm" zu etikettieren?"

Am 22.06.2016 um 23:09 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Sie schruben: "Und diese dümmlichen Sprüche von Frauen, dass sie Feminismus nicht brauchen und sich davon distanzieren..."

"WO werden Frauen nicht benachteiligt?"

Wollen Sie mir jetzt unterschieben ich hätte irgendwo geschrieben Frauen würden nicht benachteiligt oder wird das hier ein Kreuzworträtsel? Wenn Sie der Meinung sind "Frauen" wären hier und heute benachteiligt, legen Sie es dar und begründen es. Vielleicht schaffen Sie es ja sogar irgendwie™ im Kontext der Fischer Kolumne, um die es hier ja eigentlich geht, zu argumentieren.

Am 22.06.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Ich werde mich nicht wiederholen." Haben Sie ja weiter oben schon.

"Lesen Sie meine Kommentare weiter oben. Warum sollte ich mir das ein weiteres Mal antun.

"Im Übrigen habe ich Kommentare hier im Forum heute schon gelesen." Irgendwie offensichtlich, wie hätten Sie sonst antworten können.

"Warum geben Sie hier vor, diskutieren zu wollen?" Warum werden Sie jetzt unverschämt?

Am 22.06.2016 um 23:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Die Redaktion/cj

Am 25.06.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "TomPriv":

"Manchen geht es einfach zu gut. Die haben längst vergessen, wem sie das zu verdanken haben"

Das stimmt wohl leider: Beweis: Frauengold https://www.youtube.com/watch?v=R6bJPHHa6ao Was wäre eine Frau, welche diese Haltung hinter dem Filmchen angreift, ausgelacht worden!

Heute lacht aber keiner mehr. "Suffragetten" und Feministinnen und dem BVerfG sei Dank. Heute kann eine Frau S. über Herrn K. schreiben und - einmal abgesehen vom steuerrechtlichen Aspekt - so tun, als ginge es um höhere Dinge und nicht um Geld. Die ehemalige Ministerin für Familie und den ganzen Rest v.d.L. kann - ohne ausgelacht zu werden - mit viel Tamtam eine vollkommen nutzlose Internetkinderporno-"Sperre" vorstellen. Mit fast derselben Chuzpe agiert Frau Z. jetzt, Herrm M. vor sich hertreibend...

Die trampeln auf den Errungenschaften herum! Heute hält Mann besser die Klappe oder er landet neben Rainer Brüderle in einem verlassenen Schützengraben.

Am 29.06.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "Poem":

Brako: Sie wollen die Welt retten. Es wird Ihnen nicht gelingen.

Am 22.06.2016 um 14:55 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Die meisten Frauen (speziell Generation 40+) waren in ihrem Leben oft genug mit Sexismus, der gläsernen Decke, herablassenden Peers usw. konfrontiert."

Sie verwechseln hier vielleicht "Frauen" mit Feministinnen.

"Feminismus steht für Gleichberechtigung. Das manche sich an Nebenschauplätzen abarbeiten oder eher in radikalere Untergruppen hineinfallen ist ein andere Baustelle."

Wenn Feminismus in D für Gleichberechtigung steht, wie Sie schreiben, ist dieser obsolet.

"Das manche sich an Nebenschauplätzen abarbeiten oder eher in radikalere Untergruppen hineinfallen ist ein andere Baustelle."

Nein, das ist keine "andere Baustelle". Wie soll man denn die tatsächlichen Ziele des Feminismus identifizieren wenn "Gleichberechtigung" offensichtlich ein Feigenblatt darstellt.

"Und wenn man im Forum sieht wie manche über "Frauen" als Gesamtheit sprechen, dann sieht man auch ganz deutlich, dass diese Thema noch sehr relevant ist."

Das ist eine unsinnige Aussage. Was "manche" in welcher Form auch immer äussern ist kein Indikator für verwirklichte Gleichberechtigung.


Am 24.06.2016 um 20:28 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Nö, überhaupt nein. Welche weiblichen Poster? Meinen Sie, ich wüsste nicht, dass geierwally ein Schweizer Bergbauer ist? Die einzige Dame, die hier postet, hat den Namen Kapaster, durchlebt aber zur Zeit eine Krise.

Bitte stellen Sie mir noch mehr solche Fragen, damit ich meinen Ton noch etwas nachfeilen kann. tf

Am 24.06.2016 um 22:51 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Lieber Herr Fischer, ja super, jetzt wissen Sie das auch schon über mich, überall haben Sie Ihre Spitzel. Danke. Ja, und, was solls, neulich schlüpfte ich in die Rolle des Schweizer Bergbauern, weil es mir hier zu eng wurde. Diese ständigen typischen frauenfreundlichen, sekkanten Gesten und Andeutungen ertrag ich zwar sehr wohlwollend, aber was mir zu sehr zusetzt, sind männliche Feministen, die es gar zu gut meinen. Die mich in eine Opferrolle reinpressen wollen. Da kommt dann bei mir wahrlich der Bauer durch. Eine Geierwally ist so emanzipiert, widerspenstig, eigensinnig, dass Sie weder in Kategorie Mann, Frau, Gender, Transfrau, bigender, Inter, queer, Luder, Sufragette, Femi, Boxenluder, Hormonia, gender variabel, androgyn, einordenbar ist, noch auf typisch feministische oder maskulistische Provokationen von Foristen einsteigt. Sie ist und bleibt eine Barbara.

Am 25.06.2016 um 08:19 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":

"Die einzige Dame, die hier postet, hat den Namen Kapaster"

bellt es aus der überhitzten Tastatur des Kolumnisten ...

... und er liegt auch damit schon wieder daneben,

sogar in mehrfacher Hinsicht.

Und das "Nachfeilen" des Tons:

Untauglicher Versuch oder Versuch eines insoweit unfähigen "Tonmeisters"?

TJ

Am 25.06.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Tja, liebe Jolesch, das kann man durchaus eine unverhoffte Wendung nennen. Als Dame kann ich Ihnen nur raten: Nehmen Sie es hin! Die Ehrentitel Luder und Dame erwirbt man nun einmal nicht durch reine Selbstzuschreibung. Eine fette Katze kann, ebenso wie der Handtaschenköter, zwar ein nützliches Accessoire sein, aber ein Zauermittel ist es nicht.

Am 22.06.2016 um 16:27 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Traurig!

Am 22.06.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Bevor wieder Missverständnisse auftreten: Ihr Benehmen ist traurig - insbesondere in Ihrem Alter!


Am 23.06.2016 um 08:26 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Was ist das für eine sinnlose Frage? "Was Genaueres" muss doch nicht derjenige bieten, der eine willkürlich dahergesagte Zahl bezweifelt, sondern derjenige, der sie vorträgt.

Das sind alles Nebenschauplätze und Rechthabereien, die in der Sache gar nichts bringen. Es es für die derzeitige Diskussion eigentlich egal, wie hoch eine Dunkelziffer von was auch immer ist. Sie wird sich jedenfalls nicht dadurch verringern, dass die Strafbarkeit auch noch ausgeweitet wird. Das wäre das erste Mal in der Kriminalgeschichte, dass dieses Wunder passiert. UMgekehrt wird ein Schuh daraus: Je weiter die materielle Strafbarkeit ist, desto höher ist die Dunkelziffer. Merke: Nach der Kampagne ist vor der Kampagne. Nächstes Jahr werden wir dann "300.000 unverfolgte Vergewaltigungen pro Jahr" haben... tf

Am 23.06.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Warum konnten Sie nicht gleich so antworten? Wenigsten "halbsachlich"? Wobei eine dahergesagt Zahl wird durch KEINEN Gegenbeweis auch nicht wirklich widerlegt ist.

Das Problem sind zum Großteil nicht wirklich Ihre Argumente sondern wie Sie sich im Ton vergreifen. Ehrlich gesagt verstehe ich echt nicht, warum das jemand wie Sie nötig hat.

Ist Ihnen das inzwischen selber peinlich?

fischer im recht Nr. 0.17 — vor 1 Tag 10

Ich habe in meinem Leben schon so manche Fahrradkette genietet, gekürzt, verlängert, gereinigt und geschmiert. Aber außer "Scheiß-Kette" noch nie etwas zu einer gesagt. Es erschiene mir auch irgendwie auffällig, jetzt im Alter damit anzufangen. tf

Am 23.06.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Ist die Frage wirklich so sinnlos? Kommt auf den Blickwinkel an, denke ich.

Wie will man eine Dunkelziffer wirklich "realistisch schätzen"? Wenn die Feministinnen "10 % über der Kriminalstatistik" rufen ist das genauso eine Schätzung wie wenn die Machos "Alles Quatsch, 10 % darunter sind korrekt" schreien. Dieses sich mit willkürlichen Schätzungen übertrumpfen zu wollen, empfinde ich als völlig sinnlos und kontraproduktiv.

Davon unbenommen ist fraglos die Änderung der Dunkelziffer durch eine Änderung des Gesetzesentwurfs. Hier glaube ich auch nicht an eine einfache, direkte Lösung.

Am 21.06.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Und woher meinen Sie zu wissen, dass diese Statistik nur eine von "Feministinnen" (also eh nicht ernst zu nehmen weil irgendwelche komischen Aktivistinnen) ist?

Blöderweise aber ist Ihr Kommentar in Sachen Unsachlichkeit ein ziemliches Eigentor! Dunkelzifferforschung ist Wissenschaft und wird auch von der Kriminalpolizei betrieben! Es ist IHR Vorurteil. IHRE Unkenntnis!

http://www.kriminalpolizei.de/service/praevention-kompakt.html?tx_contag... http://tinyurl.com/jhtctpw http://www.lka.niedersachsen.de/forschung/dunkelfeldstudie/dunkelfeldstu...

Am 21.06.2016 um 18:22 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Sie meinen die Fehlertolleranz, die in normaler Statistik auch benutzt wird?

Ja da kann man denn spekulieren .... und ja der wert 10x scheint mir durchaus und mit Absicht zu hoch zu sein.

Es geht nicht um die Auswertungen. Es geht mir um nackte Spekulationen. Jeder lügt mit Statistik. Die Feministinnen auch. Haben Sie das noch nicht bemerkt?

Am 21.06.2016 um 17:00 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Woher will das jede 'Journalistin' und 'Expertin' wissen? Qua Geburt? Wie bei Psychologie und Modedesign, da ist der Doktorgrad dem Mädchen schon in die Wiege gelegt?

Am 21.06.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

@ Hfdvgf: Mit Hilfe der Dunkelfeldforschung beurteit er es


Am 21.06.2016 um 18:23 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ja, der gute Herr Justizminister! Vielen Dank aber auch! Ich finde Ihre Beschreibung der Lage in Deutschland absolut realitätsnah. Ich selbst hoffe übrigens auf die gute Frau Umweltministerin: Es ist absolut notwendig, dass die von ihr vorgeschlagene Verbesserung der Klimalage noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Das Abtun des Liedes "Summer in the City" von Lovin' Spoonful missfällt mir seit fünf Jahrzehnten. Hfdvgf, das sage ich Ihnen, kann das REALE Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Frauen sehr gut und absolut realistisch beurteilen, denn: 1) alle lügen, 2) die Wahrheit wird verschleieret 3) Machtverhältnisse verhindern die Aufdeckung der Wahrheit 5) 82,5 Prozent aller Kinder halten Mütter und Schwestern für Freiwild, 6) 97,2 Prozent aller Männer halten Frauen für minderwertiges Eigentum,. Beweis: Täglich (!) 500 Vergewaltigungen, 5000 Nötigungen, 10.000 Gewalttaten, 100.000 tätliche Belästigungen von Frauen. Beweis dafür: Das weiß doch jeder. Staatsanwaltschaften: Stellen alles ein und verfolgen stattdessen, aus lauter Freude uám Unrecht, die Peiniger. Gerichte: Sprechen alle Vergewaltiger frei. Kann ja auch nicht anders sein, da bekanntlich 98,5 Prozent aller Strafrichter Männer sind. Ja gut, sagen wir 38, 5 Prozent. Vielen Dank jedenfalls, hfdvgf, für diesen verdienstvollen Beitrag zur Realität! TF

Am 22.06.2016 um 09:04 Uhr antwortete der Leser "FAR 3.0":

Sie schreiben einfach nur Blödsinn.... Ich freue mich schon darauf, die ein oder andere Dame anzuzeigen, da diese mich angegrabscht hat...:) Wie oft werden Männer übergriffig befummelt ? Bestimmt nicht selten, wenn dieser Mann attraktiv ist, ergo.....anzeigen, anzeigen, anzeigen, werde ich so hanhaben. Und das werden bestimmt nicht wenige werden. :) Wie gesagt, freue mich schon darauf, wie diese Damen dann vor Gericht reagieren... Sie werden weinen; den Opferstatus erschleichen wollen, aber nöö, diese Änderungen gibt auch Männern gewaltigen Spielraum.....:) Ich werde jede übergriffige Dame sofort anzeigen, und es deren Arbeitgeber mitteilen usw... Jap, das "neue Recht" wird auch Männern viele Freiheiten geben, oh ja. !!

Am 21.06.2016 um 16:50 Uhr schrieb der Leser "Spezi_ist_Spitze":

hm ... ich bin zwiegespalten ob der heutigen Kolumne. Generell bin ich geneigt dem Kolumnisten zuzustimmen, fände es aber sehr schön wenn man der Hysterie in der Debatte noch mehr mit Ruhe und Besonnenheit statt mit Hohn, Spott und Ironie begegnen würde. Grade im ersten Teil der Kolumne finde ich den Unterton ebenso unangenehm wie die Hysterie der "Anderen Seite".

und den Part "Auf immer unverstanden sowieso: Kaum trippelt man selbstbestimmt im kurzen schwarzen Spitzenkleidchen übers Parkett, honigblond hochgesteckt, Augen bewimpert, Lippen geschürzt, Brust irgendwie gestützt – da starren frech schon wieder: Männer." finde ich gefährlich nah an "Die sind doch selber schuld". Von da ist es nicht mehr weit zu "Du willst es doch auch" und "Das tut nur ganz kurz weh" .. Da sollte man vielleicht etwas vorsichtiger formulieren.

Und wiederum vermisse ich Film- und/oder Musiktip .. schade drum.

Am 21.06.2016 um 17:00 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich stimme Ihnen zu, dass der Unterton tatsächlich schlecht gewählt ist. Vor wird damit die Professionalität des Textes gesenkt und ich denke, dass Fischer das in seiner Position nicht nötig hat. Ich glaube, dass sich der von Ihnen zitierte Satz vielmehr auf die Statistiken zur Häufigkeit sexueller Belästigung bezieht. Diese Statistiken, die davon ausgehen, dass angeblich jede zweite Frau Opfer sexueller Belästigung werden würde, Tätigkeiten wie "Anstarren" und "Anzügliche Bemerkungen" miteinbeziehen. Dabei ist der Anteil davon, wo es (Aussagen nach) tatsächlich zu erzwungenem Geschlechtsverkehr kam, ca. 9%.

Durch die Einbeziehung vom reinen angucken und von anzüglichen Bemerkungen entsteht den Statistiken nach auch ein Anteil von 22% Frauen, welche am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden.

Am 21.06.2016 um 17:08 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Leider können sich viele Männer nicht vorstellen, wie sich das Leben als Frau so gestaltet.

Es kann von einer Frau zb als bedrohlich empfunden werden, wenn sie durch eine Straße geht und ein Typ neben ihr herläuft und sie anbaggert. Wie reagieren? Ignorieren? (dann ist man eine arrogante Schlampe). Lächeln? (den wird man nicht mehr los) Als Frau weiß man nie, wie ein Wildfremder reagiert.

Außerdem weiß der Wildfremde zb ja nicht welche Vorerfahrungen "Frau" schon mit Anmache gemacht hat. Das mag dann ja nicht böse gemeint sein, aber wie kommt man eigentlich dazu sich damit auseinanderzusetzen?

Übrigens: erzwungener Geschlechtsverkehr ist ja ein schöner Euphemismus für Vergewaltigung!

Am 21.06.2016 um 17:13 Uhr antwortete der Leser "Nonzke":

Glauben sie Männer bekommen Nachts in manchen Ecken der Stadt keine Probleme wenn sie Männergruppen auf der selben Straßenseite begegnen?

Am 21.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Brako":

Selbstverständlich glaube ich das... aber für eine Frau reicht auch schon ein einziger Mann aus um es für sie bedrohlich zu machen. Ich will damit nicht sagen, dass Frauen in jedem Mann ständig eine Bedrohung sehen. Aber zb lernt man schon als junge Frau, wenn man ausgeht, dass man seinen Drink nicht aus den Augen lässt... Angst vor KO Tropfen. Es ist einfach ein Fakt, dass man aus Frauensicht die Welt anders erlebt wie aus Männersicht. Sie sind sich dieses Privileges vielleicht nicht bewußt.

Als Frau wächst man damit auf und ist es gewohnt sich im Vorfeld über Heimkehrrouten, Parkplätze, Schlüssel in der Hand... usw Gedanken zu machen. Das ist internalisierter Alltag.

Am 21.06.2016 um 17:33 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Es ist einfach ein Fakt, dass man aus Frauensicht die Welt anders erlebt wie aus Männersicht. Sie sind sich dieses Privileges vielleicht nicht bewußt."

Jop. Bemerke ich auch, dass ich als Frau größtenteils eine andere Sicht auf die Welt habe, als meine männlichen Kollegen. Ich würde diese jedoch aufgrund dieser Tatsache nicht als mir gegenüber previligiert einstufen.

Am 21.06.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "Zielspieler1892":

"Es ist einfach ein Fakt, dass man aus Frauensicht die Welt anders erlebt wie aus Männersicht. Sie sind sich dieses Privileges vielleicht nicht bewußt."

Das finde ich sowieso das tollste an der feministischen Weltsicht:

Ständig wird darauf insistiert, dass Männer doch Priviliegien hätten, die nicht sie selbst, sondern nur andere wahrnehmen könnten. Gleichzeitig wird vehement abgestritten, wenn man sagt, dass Frauen auch Privilegien hätten.

:-)

Am 21.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Natürlich kann es von einer Frau als bedrohlich empfunden werden. Das macht daraus jedoch keinen Strafbestand. Vor Allem, da hier der Vorsatz zu einer Straftat wohl in den wenigsten Fällen existiert. Des Weiteren geht das Empfinden von einem "Blick" als sexuelle Belästigung auch sehr stark von der subjektiven Sichtweise besagter Person aus. Hier kann niemand vorhersagen, wie die besagte Person reagiert und sich empfindet. Ich empfände es jedoch als gefährlich, alleine aus dem Grund der Ungewissheit auf jede Form der Kommunikation zu verzichten (Ein Blick ist auch eine Form nonverbaler Kommunikation).

"erzwungener Geschlechtsverkehr ist ja ein schöner Euphemismus für Vergewaltigung!"

Das ist kein Euphemismus. Ich weiß nicht, was Sie an "erzwungen" euphemistisch nennen. Vielmehr umfasst die Vergewaltigung als Strafbestand mehr Praktiken als nur das Volziehen des Geschlechtsaktes.

Ich wählte die Worte mit Bedacht, um keine Falschinformationen zu verbreiten, da selbst in dem Text, welchen man auf der Seite vom BMFSFJ fand von "ungewolltem Geschlechtsverkehr" die Rede war.

Am 21.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Korrektur: "Vor Allem, da hier der Vorsatz zu einer Straftat wohl in den wenigsten Fällen NICHT existiert."

Am 24.06.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@BurdenCrow zu Nr. 1.4

Brako mißversteht aufgrund ihrer Fetischisierung der Vokabel "Vergewaltigung". Es handelt sich um eine exorzistische Wortmagie.

Am 21.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Das Gelbe vom Ei":

"Wie reagieren? Ignorieren? (dann ist man eine arrogante Schlampe). Lächeln? (den wird man nicht mehr los)"

Ein Szenario, das ich, seit ich 14 war, schon unzählige Male erlebt habe:

Ich stehe an eine Bushaltestelle (oder sonstwo). Fremder Typ: Hey, wo geht's denn zum XY-Platz?/Fährt die Linie AB auch nach XY? Ich: Das ist da hinten links./Ja, die hält da. Typ: Und, wo kommst du grade her? Ich (will freundlich sein): Ich war mit Freunden im Kino. Typ: Und, wo willst du so hin? Ich (will keine privaten Infos an femde Männer rausgeben, fange an auf meinem Handy zu tippen):......... Da möchte ich mich nicht drüber unterhalten.

Hier teilen sich die Männer dann in harmlos und extrem bedrohlich. Variante 1: Typ reagiert freundlich oder verwirrt, geht aber weg. Variante 2: Typ: Maaaaannn ich will doch nur reeeeden!! Du blöde Schlampe, dich hätte ich eh nicht gef*ckt, du bist häääässlich!!

Da ich Szenario 2 über die Jahre so einige Male erlebt habe, bin ich inzwischen sehr vorsichtig mit Männern, die mich in der Öffentlichkeit ansprechen. Alle Männer, die das stört, dürfen sich bei ihren Geschlechtsgenossen bedanken.

Am 21.06.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Da manche Menschen offensichtlich unter Vergewaltigung alles von der Hand aufs Knie bis zum erzwungenen Analverkehr zusammenfassen wollen ist aus meiner Sicht hier eine klare Sprachwahl mehr denn je gefragt. Das Wort Vergewaltigung wird so lange aufgeblasen bis als neblige Wolke am Horizont kaum noch auffällt. Sprache wandelt sich halt. Früher verstand man unter Familie auch was ganz anderes als Heute. Oder glauben Sie Menschen vor 100 Jahren dachten dabei an zwei erwachsene Menschen ohne Kinder? In 20 Jahren schreckt das Wort Vergewaltigung niemanden mehr.

Am 24.06.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@WolfangL. zu Nr. 1.29

Äh?!

Am 21.06.2016 um 17:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Dabei ist der Anteil davon, wo es (Aussagen nach) tatsächlich zu erzwungenem Geschlechtsverkehr kam, ca. 9%."

Das steht aber auch schon in Diskrepanz zu den ca. 1000 Verurteilungen pro Jahr im gesamten Bundesgebiet.

Am 21.06.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Diese Diskrepanz müssten Sie mir doch bitte erklären. Abgesehen davon, dass es sich in meinem Fall um eine Erfassung des BMFSFJ handelt und in Ihrem Fall möglicherweise um eine Polizeistatistik (?). Abgesehen davon, dass ich schon erklärt habe, dass ich extra mit Bedacht den Begriff "erzwungener Geschlechtsverkehr" gewählt habe, da unter Vergewaltigung auch andere Praktiken fallen können und in der von mir zitierten Erhebung eben vom "ungewollten Geschlechtsverkehr" die Rede war.

Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob Sie nun diese Zahl, die Sie in den Raum geworfen haben aus einer aufgeschlüsselten Statistik nach Männern und Frauen haben?

Aber gehen wir das mal rechnerisch an. Gehen wir davon aus, dass wir einen Rahmen von 80 Jahren betrachten. Sagen wir einfach, dass kein Mensch geboren wird und kein Mensch stirbt zu dieser Zeit. Wir haben also konstant 80Mio. Ihre Zahl der Verurteilungen pro Jahr wäre aufsummiert 80k. Gehen wir davon aus, dass die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist, macht das 40Mio Frauen. Davon 9% sind etwa 3.6 Mio. Ich sehe nicht inwiefern die Zahlen in Diskrepanz stehen außer dass meine in Jedem Fall höher ist.

Am 21.06.2016 um 17:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich bin offen für Begriffe. Von mir aus, sexuelle Übergriffe, erzwungene GV, sexuelle Misshandlung, erzwungene Penetration. Alles OK. Zumal viele Vergewaltigungsopfer sich in der Anfangszeit der Verarbeitung auch selber schwer tun mit dem Wort "Vergewaltigung". Es gibt auch Therapeuten, die nutzen nur das Wort Überlebende.

Sie meinen die ca. 1000 Verurteilungen? Das kommt aus dem statistischen Bundesamt (Strafverfolgungstatistik, hier 2014 Seite 3)

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafve...

Am 21.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Weil Ruhe, Besonnenheit und Rationalität sich im Diskurs mit Feministinnen ja auch als unglaublich wirkungsvoll erwiesen haben

Am 21.06.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sehen Sie das aber aus einer anderen Perspektive.

Normale Bürger haben weder mit Feminismus noch mit Strafrecht zu tun. Da wird man plötzlich überfallen und steht mitten im Thema.

Und man muss sich jetzt zwischen Nein-heisst-Nein Kampagne und Frauen-machen-gerne-aus-einvernehmlichen-Sex-eine-Vergewaltigung Kampagne entscheiden. Beides hysterisch.

Für welche Seite würde man sich entscheiden?

Am 21.06.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Und man muss sich jetzt zwischen Nein-heisst-Nein Kampagne und Frauen-machen-gerne-aus-einvernehmlichen-Sex-eine-Vergewaltigung Kampagne entscheiden."

Die Mitte. Ein "Nein heißt Nein" Gesetz wäre entweder rechtlich problematisch oder es wäre sinnlos. Etwas dazwischen gibt es hier leider nicht. Auf der anderen Seite muss ich eben sagen: Alle Menschen lügen. Sie können nicht davon ausgehen, dass alle Frauen ehrlich sein werden. Man kann nicht mal sicher sein, dass alle verurteilten Vergewaltigungen auch tatsächlich stattgefunden haben.

Das Recht muss hier neutral sein und die Rechte des Angeklagten im gleichen Maße schützen wie die Rechte des Klägers.

Am 21.06.2016 um 17:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Fischers Kolumne ist jedenfalls nicht die Mitte.

Am 21.06.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

In der Form habe ich mich auch nie zu Fischers Kolumne geäußert. Trotzdem wirft auch Fischer wichtige Fakten zur Gesamtsituation bei.

Ich habe Ihnen schon an Zahlenbeispielen dargelegt, dass es keine Diskrepanz zwischen meiner Zahl und Ihrer Zahl gibt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass nur 10% aller Frauen in der Lage gewesen wären für diese Studie auszusagen, wäre die von mir genannte Zahl höher als alle Zahlen, welche die von Ihnen zitierte Studie implizieren könnte.

Am 21.06.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn Ihre Zahl aus der BMFSFJ kommt, wurden aber 1 mal belästigt und 10 mal vergewaltigt auch zusammen als einmal Ja ankreuzen erfasst.

Am 21.06.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"wurden aber 1 mal belästigt und 10 mal vergewaltigt auch zusammen als einmal Ja ankreuzen erfasst."

In besagtem Fall kann es jedoch trotzdem zu nur einer Verurteilung gekommen sein.

Am 21.06.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wieso?

Das eine ist eine Umfrage, das andere ist Statistik.

Am 21.06.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Sie behaupten, dass Statistik und Umfrage in Diskrepanz zueinander stehen. Ich habe Ihnen schon erklärt warum dies nicht der Fall ist. Zum einen, da Sie beide Arten der Erhebung unterschiedlich bewerten müssen und zum anderen, da sich die Zahlen nicht zwingend widersprechen.

Am 21.06.2016 um 18:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Vielleicht haben Sie Diskrepanz anders verstanden. Mir geht es um das Dunkelfeld, also die Fälle, die in den Umfragen auftauschen, aber nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Anzeigen - ca. 8000 im Jahr) oder Verfolgungsstatistik (Verurteilungen - ca. 1000 im Jahr).

Am 21.06.2016 um 19:55 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wobei wir weder bei den Anzeigen noch bei den Verurteilungen wissen, ob tatsächlich eine Tat vorangegangen ist.

Wir wissen auch bei den Fällen, wo die Frauen behaupten schon einmal Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein, nicht, ob dies auch tatsächlich der Fall war.

Aber ich habe anscheinend Diskrepanz in dem Fall tatsächlich falsch verstanden. Tut mir leid.

Am 24.06.2016 um 21:21 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@BurdenCrow zu Nr. 1.15

"...des Beschuldigten und des Anzeigeerstatters..." (Sorry, ist nicht bös gemeint...)

Falls dann die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, und das Gericht die Verhandlungs-Angemessenheit bejaht, hat man dann, und erst dann, einen Angeklagten anstatt eines Beschuldigten.

Einen Täter und ein Opfer hat man erst, wenn die Justiz rechtskräftig die Vorwürfe oder einen Teil jener Vorwürfe oder eine über die ursprünglichen Vorwürfe sogar hinausgehende Schuld bestätigt/feststellt.

Sonst nicht. Sonstige parteiische Behauptungen, sind lediglich parteiische Behauptungen.

Wie Sie auch wissen und dezidiert betonen, wäre alles andere totalitär und unrechtmäßig.

Am 24.06.2016 um 21:06 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@recht und gerechtigkeit zu Nr. 1.13

Am besten für keine der "beiden Seiten", liebe r

&g, sondern für eine mögliche fruchtbare Vernunft. Es gibt viele unhysterische wohlwollende, konstruktive Menschen unter der Sonne, einige davon sogar trotz allem in Ihrem (nach meiner Einschätzung) reichlich derangierten Land.

Am 22.06.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Können wir Pappkameraden und ein Refraiming der Diskussion vielleicht weglassen? Man kann die vorliegenden Gesetzesentwürfe auch für Humbug halten und dennoch Feminist*in sein. Wie wäre es - statt Feindbilder zu pflegen - einfach nah am Thema zu bleiben, hm?

Am 21.06.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "Meinungsfabrik":

"Von da ist es nicht mehr weit zu "Du willst es doch auch" und "Das tut nur ganz kurz weh" Ist es denn strafbar noch solchen Aussagen Sex zu haben?

Man könnte sich das ganz Klischeehaft so vorstellen: Er:"Ich will mit dir Sex haben." Sie:"Ich weiß nicht, wir sind doch erst seit gestern zusammen." Er:"Ach komm schon, du willst es doch auch." Sie:"Hm, vielleicht. Aber ich habe gehört beim ersten mal soll es so weh tun." Er:"Das tut nur ganz kurz weh" Sie:"Ok, sei aber ganz vorsichtig, ja. Und nur mit Kondom."

Am 21.06.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Fischer schießt sich bei dem Thema inzwischen endgültig ins Aus.

Es wäre durchaus sinnvoll, kritische SACHLICHE Stimmen in der Diskussion zu haben, die einige derzeitiger Auswüchse auf den Boden holen. Aber Fischer ist jenseits jeder Sachlichkeit, so dass durchaus berechtigte Punkte völlig untergehen. Er tut so, als ob es keinen Verbesserungsbedarf gäbe. Außerdem suggeriert er eine Eindeutigkeit und Klarheit in der Gerichtspraxis, die es so einfach nicht gibt. Gerade was den Punkt angeht, wie viel Widerstand erwartet wird. Er ignoriert ebenfalls, dass dieser Punkt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren eine Rolle spielt, wenn die eben nicht klare Auffassung dazu führt, dass Verfahren eingestellt werden. Eine Regelung, die aber so viel Spielraum der Interpretation lässt, ist keine Regelung!

Was abseits dieser Unsachlichkeit schon widerlich und eines Richters unwürdig ist, ist die Art und Weise, wie Opfer von Fischer geradezu verhöhnt werden! Trauma und Traumatisierung existieren für ihn nicht. Psychische Folgen für Missbrauchsopfer kommen nicht vor. Jedenfalls habe ich nicht einen Beitrag gesehen, in dem er diesem Teil einmal Respekt gezollt hätte und Opfern mit angemessener Würde begegnet wäre! Stattdessen masst er sich als Jurist an, Experte auch für psychische Schäden zu sein.

Seine Claquere mögen sich mal vorstellen, wie sich die Kolumne bei dem Thema lesen würde, wenn die Freundin Vergewaltigungsopfer ist und er der Richter.

Am 21.06.2016 um 21:24 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Und was soll uns Ihr Beitrag eigentlich sagen?

Das die psychischen Folgen für das Opfer weggeblasen werden, wenn nur der Täter aufgehängt, gerädert oder 500 Jahre ins Gefängnis gesteckt wird?

Dass es mehr als nur marginalen Verbesserungsbedarf gibt?

Dass Herr Fischer seine Unabhängigkeit verlieren würde, wäre er nur persönlich genug betroffen?

Dass hier selbstverständlich niemand schreibt, der jemals von Vergewaltigung, Missbrauch, Belästigung einer ihm nahestehenden Person erfahren hätte?

Dass selbstverständlich jeder, der sich nicht als "Opferanwalt" bezeichnet erst einmal verbal belegen muss, dass er Opfern mit angemessener Würde begegnet?

Dummerweise gibt es Frauen, die die Staatsmacht dafür missbrauchen um ihnen missliebige Männer ins Gefängnis zu schicken. Eine Anzeige alleine ist kein ausreichender Grund eine Haftstrafe zu verhängen. Ohne Ermittlungen geht es nicht. Und wenn nach diesen Ermittlungen erhebliche Zweifel bestehen bleiben, dann ist der Angeklagte frei zu sprechen. Ganz unabhängig von der Formulierung des Tatbestandes.

Am 22.06.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Beim Strafverfahren ist es so, dass Erkenntnisse aus der Traumatologie gerichtlich noch nicht als wissenschaftlich anerkannt sind. Es gelten nur die Kriterien der Aussagepsychologie.

Auch geht es um die Frage, wie man Ermittlungs- und Strafverfahren so gestaltet, dass ein traumatisierters Opfer überhaupt Chance hat, ordentlich auszusagen statt mitten in der Vernehmung psychisch zusammen zu brechen. Bei einer körperlichen Verletzung, z.B. Milriss, würde man auch nicht den Bauch nochmal aufschneiden, um zu prüfen, ob die Verletzung tatsächlich da war.

Das Gericht weiß natürlich noch nicht, ob diese Person rechtlich gesehen ein Opfer ist, aber die Tatfolgen verschwinden eben nicht, in dem man sagt, dass die Tat rechtlich noch nicht festgestellt worden ist.

Und auch hier hat der Staat eine Fürsorgepflicht, denn die Staatsgewalt muss die Menschenwürde (auch die der Anzeigeerstatter) achten.

Am 22.06.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Dann muss sich das Opfer entscheiden, was ihm wichtiger ist, die Chance auf die Verurteilung des Täters, oder nicht im Detail über das Geschehen zu sprechen.

Das ändert sich auch nicht bei einer "Nein heißt Nein" Regelung. Im Gegenteil, gerade dort kommt es ganz entscheidend auf die Details der Aussagen an.

Zu behaupten, eine Frau könne nur dann zusammenbrechen wenn sie die Wahrheit sagt und nicht auch dann, wenn sie in Gefahr gerät bei der Unwahrheit erwischt zu werden, ist völlig lebensfern.

Es verstößt meines Wissens nicht gegen die Menschenwürde einen Verbrecher straffrei zu lassen. Insofern wäre die logische Konsequenz aus Ihrer Forderung die Einstellung des Verfahrens.

Am 22.06.2016 um 11:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Dann muss sich das Opfer entscheiden, was ihm wichtiger ist, die Chance auf die Verurteilung des Täters, oder nicht im Detail über das Geschehen zu sprechen."

Manchmal haben gerade schwer Traumatisierte hier keine Wahl.

Und es ist so (dazu gibt es medizinische Studien - neurologisch!), dass traumatische Erlebnisse in anderen Hirnregionen abgespeichert werden als das bei normalen Erinnerungen der Fall ist.

Bei der Vernehmung sollte das berücksichtigt werden, denn falsche Befragungsmethoden führen dazu, dass diese Hirnregionen so aktiviert werden, dass das Opfer nicht mehr sprechen kann (weil der Kontakt zu Spracheregion des Gehirns abbricht) und es zu schweren Retaumatisierungen führt.

Und um eine angemessene Befragungsmethode zu gewährleisten, muss man bei den entsprechenden Zeugen eben auch davon ausgehe, dass sie Opfer sind und traumatisiert sind. Und nicht sagen, dass man das ja nicht weiß, und man bohrt so, dass es zusammen bricht, und wenn es dann zusammen bricht, war es wohl tatsächlich Opfer, aber da es keine Aussage gibt, ist der Täter freizusprechen.

Am 22.06.2016 um 11:45 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"muss man bei den entsprechenden Zeugen eben auch davon ausgehe, dass sie Opfer sind und traumatisiert sind." Das Gericht kann einfach nicht von vornerein davon ausgehen, da es neutral bleiben muss. Wenn man davon ausgeht, dass der Anzeigende Opfer ist, dann impliziert man die tatsächliche Existenz eines Täters. Somit wäre das Verfahren von vornerein voreingenommen. Das wäre keine Rechtssprechung, sondern vielmehr das Gegenteil.

"Ebenso ist es einseitig, diesem Opfer automatisch zu unterstellen, dass es nur deshalb nicht aussagen konnte, weil es Angst hatte, dass seine Lügen entlarvt werden." Und ebenso ist es einseitig dem Anzeigenden automatisch zu unterstellen, dass dieser deshalb nicht aussagt, weil er Opfer ist.

Am 22.06.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Somit sprechen Sie gerade schwerst traumatisierte Opfer (die u.U. viel mehr erlebt haben als "nur" einmal vergewaltigt zu werden) das Recht auf Strafverfahren ab. Was eine Diskriminierung ist.

Es ist eben nicht so, dass es nur die Wahl zwischen Vernehmungsmethoden, die für Traumatisierte Folter darstellen, und gar nichts gibt.

Mit Berücksichtigung einiger Kriterien kann man eben auch eine neutrale Vernehmung (wo man auch dann prüfen kann, ob die Aussage glaubwürdig ist oder nicht - aber eben auf menschenwürdiger Weise) ermöglichen. Das ist legitim.

Am 22.06.2016 um 11:55 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Dann muss aber in vornerein nachgewiesen werden können, dass es sich um ein traumatisiertes Opfer handelt. Dies ist eben das Problem. Man kann nicht von vornerein davon ausgehen, dass eine Person Opfer ist. Das wäre Unrecht.

Am 22.06.2016 um 12:02 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Man kann davon ausgehen, dass das Opfer eine Tat erlebt hat, was traumatisierend war. Damit hat man den Täter noch nicht schuldig gesprochen.

Am 22.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Man kann davon ausgehen, dass das Opfer eine Tat erlebt hat, was traumatisierend war."

Sie drehen sich in Ihrer Argumentaton im Kreis. Erstmal müsste nachgewiesen werden, dass es sich um ein Opfer handelt.

Am 22.06.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Warum muss man erst nachweisen, was genau der Täter gemacht hat und mit welchem Motiv, um das Opfer in der Vernehmung menschenwürdig zu behandeln (merke, das ist jetzt nicht so, dass man das Opfer deshalb mit Samthandschuhen behandelt und ihm alles glaubt)?

Wenn jemand tod ist, ist er auch tod, auch wenn der Tathergang noch nicht klar ist, und es noch nicht klar ist, ob das Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Unfall war.

Etwas Fachwissen sollte man erwarten können (und genau da muss man auch ansetzen, dass gesichtere neue Facherkenntnisse auch als Fachwissen und anerkannt werden).

Am 22.06.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Anhand welcher Faktenlage soll denn das Gericht davon ausgehen, dass es sich um ein Opfer handelt bzw. dass der Nebenkläger/Zeuge traumatisiert ist?

Am 22.06.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Kleine Korrektur, bevor Sie mit Statistiken kommen: Anhand welcher Faktenlage soll denn das Gericht im Einzelfall davon ausgehen, dass es sich um ein Opfer handelt bzw. dass der Nebenkläger/Zeuge traumatisiert ist?

Am 22.06.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es war diese Gedanke, was dazu geführt hat, dass man z.B. eine Videovernehmung anstrebt (stattt nur ein Gedächtnisprotokoll der Polizistin von der Vernehmung anzufertigen). Oder dass man einem Opfer vor der Vernehmung erklärt, dass die Detailfragen notwendig sind, auch wenn es ihm unangenehm ist.

Dadurch werden die Rechte des Beschuldigten nicht beschnitten.

Am 22.06.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Was Sie schreiben setzt aber nicht vorraus, dass man davon ausgeht, dass besagte Person ein Opfer sei. Würde man tatsächlich in einem gerichtlichen Prozess sofort ohne Faktengrundlage davon ausgehen, wäre dies sogar gefährlich. Ich habe nicht behauptet, dass man möglicherweise bei Prozessen mit größerer Vorsicht rangehen kann.

Ihre Aussage klang so, als solle man von einer unbewiesenen Behauptung von vornerein ausgehen.

Am 23.06.2016 um 11:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Für einige Leute sind solche Maßnahmen (dass der Polizist den Anzeigenden erklärt, dass er Detailfragen stellen muss, was auch unangenehm werden kann), dass als zu voreingenommen (weil solche Fragen für Falschbeschuldiger nicht unangenehm ist).

Da denke ich, meine Güte. Eine höfliche Erklärung, warum der Polizist soviel Fragen stellen muss, beschneidet die Rechte der Beschuldigten nicht.

Solche Kritiker kritisieren z.B. auch, dass der Anzeigende während einer Vernehmung auch um eine Pause bitten kann oder Wasser trinken kann (die Polizei bittet auch drum, sich rechtzeitig zu melden, weil sie nicht will, dass jemand dort kollabiert), weil sie es lieber hätten, dass die Polizei die Vernehmung ohne Rücksicht durchzieht, bis sich der Anzeigende sich in Widersprüchen verwickelt).

Am 23.06.2016 um 12:05 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es ging mir nicht darum, dass Polizisten bei Befragungen nicht rücksichtsvoller sein könnten. Ich hatte Sie eben vermutlich falsch verstanden. Es kam mir so vor als meinten Sie, man solle von Anfang an davon ausgehen, dass es sich bei Betroffener Person um ein Opfer handelt. Sie reden jedoch erst einmal nur davon, dass man auf diese Person bei den Verhandlungen mehr Rücksicht nehmen soll.

Ersterem kann ich nicht zustimmen. Selbst wenn man es nur macht um sein eigenes Verhalten mit entsprechender Person zu steuern: Wenn man im Kopf die Annahme bildet mit einem Opfer zu reden, dann redet man auch mit einem Opfer. Ich denke kaum, dass hier noch unvereingenommen ermittelt werden kann.

Zweiterem kann ich zustimmen. Da man weder wissen kann, ob es sich um ein Opfer handelt oder nicht, sollte man sich in der Vorraussicht verhalten, dass beide Fälle jeweils eintreffen können. Zum Beispiel, wie Sie geschrieben haben, dadurch dass man der betroffenen Person aufklärt, warum sie befragt wird.

Leider muss man jedoch beachten, dass man möglicherweise die Befragte Person nicht bei allen Fragen aufklärt, weswegen diese gestellt wird. Da die Befragte Person ein besonderes Interesse daran hat, dass es zu einer Verurteilung kommt, muss hier auch gewahrt werden, dass diese nicht so einfach zu ihren Gunsten Aussagen fälschen kann. Gerade bei Verbrechen, dessen Aufklärung so stark alleine von den Aussagen abhängt.

Am 22.06.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

BurdenCow schrieb: " Sie drehen sich in Ihrer Argumentaton im Kreis. Erstmal müsste nachgewiesen werden, dass es sich um ein Opfer handelt. "

recht und gerechtigkeit dazu : " Warum muss man erst nachweisen, was genau der Täter gemacht hat und mit welchem Motiv, um das Opfer in der Vernehmung menschenwürdig zu behandeln "

Selbstverständlich ist eine menschenwürdige Behandlung in jeder Phase eines Straf- und Ermittlungsverfahrens immer unverzichtbar. Aber dennoch kann man nicht in allen Verfahren von vorneherein davon ausgehen, daß jede Zeugin immer Opfer ist/war. DAS kann man doch allenfalls dann als gegeben unterstellen, wenn die Anwendung von Gewalt schon sehr früh offensichtlich oder bewiesen ist. Aber gerade in den heiklen Grenzfällen können weder Richter noch Ermittler von irgendwas zu Gunsten der Zeugin ausgehen; jede derartige Annahme wäre von vorneherein ein Grund dafür, an der Objektivität der Ermittler und der Richter zu zweifeln.

Am 23.06.2016 um 06:59 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Diese Haltung ist eine sehr einseitige, unnötig einseitige, weil sie zwei Dinge gleichsetzt, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben bzw. unabhängig betrachtet werden können.

Hier steht einerseits das Verhalten von Polizei und Gericht, das dazu dient festzustellen, OB und DURCH WEN eine Tat begangen wurde. Auf der anderen Seite steht der Umgang mit dem potenziellen Opfer, der in dieser besonderen Konstellation dazu angelegt ist, selbst zu erheblichem Schaden beizutragen. Es kann und darf eigentlich nicht Sinn der Sache sein, dass hier Staat unnötig in einer Art und Weise umgeht, die schweren Gesundheitsschaden hinterlässt. Völlig unnötig ist ein solcher Umgang in jedem Fall dann, wenn ein gesundheitsschonender Umgang die Aufklärung von Tat und Täter überhaupt nicht behindert.

Wenn ein Mensch bei einem Raubüberfall schwer verletzt wird, dann erwartet keiner, dass derjenige bis nach einem rechtskräftigen Urteil med. unbehandelt bleibt, damit auch noch in der Verhandlung "alle Wunden offen" sind. Selbstverständlich und ausreichend ist, dass Wunden und Heilungsverlauf dokumentiert werden. Bei psychischen Schäden ist dies aber anders. Hier zwingt die derzeitige Gerichtspraxis dazu, dass sich Opfer nicht behandeln lassen können, u.U. monate- und jahrelang.

Es gäbe Möglichkeiten, das zu ändern. Dazu müsste man aber grundsätzlich "Psycho" als Experten auch trauen (was Fischer bspw. grundsätzlich nicht tut) und sich auf Beweiserhebungskriterien einigen.

Am 23.06.2016 um 07:07 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Insofern ist es eigentlich so: Solange man nicht weiß, ob eine Anzeige nur vorgetäuscht ist, MÜSSEN Ermittlungsbeamte bezogen auf den UMGANG davon ausgehen, dass die Tat stattgefunden hat, um zusätzlichen unnötigen Schaden vom Opfer abzuwenden. Sie haben dies auch frei von der Person zu tun. Das heißt, nur weile eine Frau gepierct und tätowiert ist, heißt das nicht, dass sie nicht vergewaltigt wurde. (Das ist kein Feministinnengeschwätz, sondern entspringt Kriminalpolizeilich internen Studien!)

Dass man die Frau wie ein Opfer behandelt heißt nicht, dass man nicht sauber und neutral ermittelt! Das heißt - leider - auch nicht, dass man dem Opfer bestimmte, für ein Opfer höchst schwierige Prozeduren zur Beweiserhebung ersparen kann. Es gibt Teile in der Beweiserhebung, die müssen sein, egal wie schwer sie fallen.

Das sind allerdings auch Teile, die meistens auch von Opfern verarbeitbar sind, so sie wissen, dass es sein muss und einen Sinn hat.

Im Übrigen suggerieren Sie eine Neutralität, die sie ja gar nicht haben. Wenn Sie von vornherein davon ausgehen, dass die Tat nicht stattgefunden hat bis das Gegenteil nachgewiesen wurde, sind sie nicht neutral!

Am 22.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":

"Und es ist so ..., dass traumatische Erlebnisse in anderen Hirnregionen abgespeichert werden als das bei normalen Erinnerungen der Fall ist."

"Normale Erinnerungen" gibt es nicht, und sie werden auch nich "abgespeichert". Wenn Sie sich etwas in die moderne Hirn- und Gedächtnisforschung einlesen, werden Sie zu der verblüffenden Erkenntnis kommen, dass unsere Erinnerung ein höchst kreativer Prozess ist. Erinnerungen sind keine fixen "Wahrheiten": sie beruhen auf Konstruktionen, die sich je nach Motivlage ändern können.

Dass traumatische Erlebnisse mit besonders intensiven negativen Emotionen gekoppelt sind, ist unbestritten. Das macht ja gerade das "Trauma" aus. Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass jeder Zeuge, der ein Trauma erlebt hat, vor Gericht sprachlos "zusammenbrechen" muss. Und erst recht bedeutet es nicht, dass für jedes Zusammenbrechen vor Gericht traumatische Erlebnisse verantwortlich sind. (So wie die Rückführung von diversen diffusen Symptomen auf ein behauptetes Trauma ein Grundproblem der Traumawissenschaft darstellt.)

Am 22.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass jeder Zeuge, der ein Trauma erlebt hat, vor Gericht sprachlos "zusammenbrechen" muss. "

Das habe ich doch gar nicht gesagt?


Am 23.06.2016 um 08:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


...und noch weniger bedeutet es, dass aus dem bloßen Umstand, dass eine Person nicht "glaubhaft" ein bestimmtes ("traumatisierendes") Ereignis schildern kann, abzuleiten ist, dass es ganz bestimmt geschehen ist. Von "gesicherten Erkenntnissen" der sog. "Traumatologie" kann gar keine Rede sein. Ob das "Trauma" aus der äußeren Wirklichkeit eines Ereignisses herrührt odfer aus der innerpsychischen Wirklichkeit einer Person, bleibt offen und ist für die Traumatologie auch nicht von Bedeutung, da sie an Heilung und Therapie, nicht aber an "Beweis" und Strafverfahren interessiert ist. tf

Am 23.06.2016 um 08:48 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Die "sog. Traumatologie" als Wissenschaft ist nicht die adäquate Bezeichnung, sondern es handelt sich um die Wissenschaft der Psychotraumatologie. Falsch ist, dass diese Wissenschaft nicht über gesicherte Erkenntnisse verfügt! Falsch ist auch die Behauptung, dass es der Psychotraumatologie egal sei, ob das "Trauma" aus der äußeren Wirklichkeit herrührt oder der innerpsychischen Wirklichkeit! Diese Aussage zeigt nur Ihre Vorurteile und Ihre völlige Unkenntnis über dieses Fachgebiet! Es ist erschreckend!

Die medizinische Klassifikation der Traumafolgestörung setzt diagnostisch ZWINGEND ein Ereignis aus der äußeren Wirklichkeit voraus! Will heißen: Sie können und dürfen die Diagnose einer PTBS gar nicht vergeben, wenn sie sich nur auf der innerpsychischen Wirklicheit bewegen.

Im Übrigen gilt, dass natürlich die Psychotraumatologie nicht den Beweis und das Strafverfahren im Fokus hat. Gleichwohl stimmt nicht, dass für die Therapie unerheblich ist, ob es zwischen innerer und äußerer Wirklichkeit eine Diskrepanz gibt.

Wenn Sie endlich einsehen würden, dass Ihre Auffassung von Psychotraumatologie so gut wie NICHTS mit der Realität zu tun hat, wäre schon einmal viel gewonnen. Stattdessen ergießen Sie sich aber konsequent in einer kaum zu bietenden Arroganz, die nicht einmal den Ansatz einer Bereitschaft erkennen lässt, einen Abgleich zum Ist zu machen.

Herr Fischer, Sie haben von Psychotraumatologie keinen blassen Schimmer und können sich kein Urteil (sic!) erlauben!

Am 23.06.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Falsch ist, dass diese Wissenschaft nicht über gesicherte Erkenntnisse verfügt!"

Naja, das sagen ja die GS ebenfalls über sich. Ich bin da skeptisch. Vor allem immer dann, wenn ich mit ganz vielen Ausrufezeichen konfrontiert werde.

Am 23.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Sie dürfen skeptisch sein. Aber dann bitte nur fundiert. Es gibt durchaus einige berechtigte Kritikpunkte. Dafür muss man sich aber ein wenig mit der Materie auskennen.

Fischers Behauptung, es käme in der Psychotraumatologie nur auf die innere Wirklichkeit an und nicht auf die äußere ist jedenfalls nachweislich und nachgewiesen völlig falsch.

Was den Punkt gesicherte Erkenntnisse angeht, ist man seit einigen Jahren sogar soweit, dass Leute, die unbedingt etwas zum Anfassen brauchen, sich die Folgen von Traumatisierung auf bunten Bildchen des Gehirns anschauen können.

Irgendwelche Nebelkerzen in eine Diskussion zu werfen und etwas von Skepsis zu fabulieren, ohne konkrete Kritikpunkte zu benennen, mit denen man sich dann auf sachlicher Ebene auseinandersetzen könnte, ist jedenfalls keine Diskussionsbasis, die berechtigen würde, den Anspruch gesicherter Erkenntnisse zu erheben!

Wenn Sie was Konkretes haben - nur zu!

Am 23.06.2016 um 20:39 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Sie dürfen skeptisch sein. Aber dann bitte nur fundiert."

Sie wollen sagen Sie erlauben Skepsis nur zu Bedingungen welche Sie formulieren. Klingt nach Größenwahn für mich.

"Fischers Behauptung, es käme in der Psychotraumatologie nur auf die innere Wirklichkeit an..." Wo schrieb er das denn so?

"Irgendwelche Nebelkerzen in eine Diskussion zu werfen und etwas von Skepsis zu fabulieren..." Sie fabulieren von "gesicherten Erkenntnissen" und es dauert Stunden bis der Nebel sich verzogen hat?

"...ist jedenfalls keine Diskussionsbasis, die berechtigen würde, den Anspruch gesicherter Erkenntnisse zu erheben!" Sag ich doch. p:

Am 23.06.2016 um 09:01 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

"Ein definiertes externes Ereignis mit außergewöhnlicher psychischer Belastung ist die unabdingbare Voraussetzung für die Entstehung einer Traumafolgestörung wie der PTBS." https://www.aerzteblatt.de/pdf/111/5/m59.pdf?ts=23.01.2014+08%3A10%3A31

Das erste der fünf Hauptkriterien für eine PTBS: http://www.springer.com/us/book/9783642350672 Erlebnis eines Traumas. Dies ist umschrieben als "kurz- oder langhaltende Ereignisse oder Geschehen von außergewöhnlicher Bedrohung mit katastrophalem Ausmaß, die nahezu bei jedem tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde" ICD10 und nach DSM IC "ein Eregnis oder Ereignisse, die eine Konfrontation mit tatsächlichem Tod oder ernsthafter Verletzung oder Gefahr für eigene oder fremde körperliche Unversertheit beinhalten"

"Andere Erlebnisse, die umgangssprachlich ebenfalls als persönliches Traum bezeichnet werden können (z.B. enttäuschte Erwartungen, Auseinanderbrechen einer Beziehung) entsprechen nicht dem o.g. Traumakriterium, in dessen Mittelpunkt eine Todeskonfrontation oder andere extreme Gefahrensituationen stehen. Das DSM IV unterscheidet zwischen zwei Teilen des Traumakriteriums...Das A1-Kriterium ... umfasst die OBJEKTIVE Ereigniskonstellation..."

Wie man angesichts dessen zu der Aussage meint kommen zu können, dass die äußere Wirklichkeit in der Psychotraumatologie keine Rolle spielt, dürfen Sie gerne versuchen plausibel zu machen!

Am 23.06.2016 um 09:05 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Und wo wir beim Thema Verbesserungen im System sind: Dass es möglich ist, dass ein Richter der nicht nur solch eklatante Unkenntnis hat, sonder über solch überzeugte "Fehlkenntnis" verfügt, überhaupt Urteile fällen darf, bei denen es auf Kenntnis ankäme, und das auch noch auf höchstrichterlicher Ebene, ist ein Skandal! Es gehört zum dringenden Reformbedarf, hier etwas zu ändern.

Am 23.06.2016 um 09:45 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Es gehört zum dringenden Reformbedarf, hier etwas zu ändern."

Ich bin auch dafür das wir die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte dringend reformieren. Ein Universitätsabschluss in Psychologie, diversen Naturwissenscahften, BWL, VWL, Informatik, Soziologie, Statistik etc. ist dringend notwendig.

Ja das ist ironisch gemeint, damit sie erkennen das sie etwas unmögliches verlangen. Die Themen die vor Gericht landen sind so vielfältig, das ein Richter unmöglich breitgestreute Fachkenntnisse haben kann.

Bei einem hat Herr Fischer aber vollkommen Recht.

Die Aussagen der Traumapsychologie, welche für das Gericht relevant sind, sind weitestgehend wertlos. Denn es interessiert für ein Strafverfahren ja nicht ob ein Trauma vorliegt, sondern wie es konkret entstanden ist und wie der Angeklagte konkret darin verwickelt ist.

Darüber kann die Traumapsychologie nur Vermutungen anstellen.

Am 23.06.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Diese Ironie ist unangebracht. Natürlich braucht ein Richter nicht diverse Fachstudiengänge zu belegen. Aber er hat grundsätzlich hinzunehmen, dass er nicht Experte in der Sache ist und sich dafür Sachverständige holt.

Das tut Fischer im Bereich Psychotraumatologie nicht. Da masst er sich als Laie an, die Psyche besser beurteilen zu können als es die Experten tun. Er masst sich sogar an, aus völliger Unkenntnis eine andere Wissenschaft be- und verurteilen zu können und tut dies ganz offensichtlich und erheblich falsch! Der Beleg steht hier schwarz auf weiß!

Sie scheinen genauso wenig Kenntnis der Psychotraumatologie zu haben, wenn Sie Fischers Aussage übernehmen, dass die Aussagen der Psychotraumatologie für das Gericht wertlos sind! Das entspricht nicht dem Sachstand. Im Übrigen interessiert für ein Strafverfahren selbstverständlich beides: Wie das Traum, die Verletzung entstanden ist und das es entstanden ist.

Wenn Sie einen Bauchschuss haben, dann interessiert im Strafverfahren selbstverständlich nicht nur, wie die Verletzung entstanden ist, sondern auch die Art der Verletzung, deren Auswirkungen. Analog ist / müsste das sein bei psych. Verletzungen. Diese lassen sich im Übrigen selbstverständlich objektiv erheben. Genauso ist es - zumindest bei vielen- Traumaopfern möglich, Beweise in Form von Aussagen zu erheben. Es wäre nur wichtig für die Opfer, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Aussage tatnah gesichert wird, um Spielraum für Therapie zu lassen.

Am 23.06.2016 um 14:59 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Im Übrigen interessiert für ein Strafverfahren selbstverständlich beides: Wie das Traum, die Verletzung entstanden ist und das es entstanden ist."

Welche Aussagekraft hat das Vorhandensein eines Traumas, bei dem unbekannt ist wie es entstanden ist für ein Strafverfahren?

"Wenn Sie einen Bauchschuss" Schlechtes Beispiel. Bei einem Bauchschuss gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen Tat und Verletzung, der sich auch sehr gut zeitlich einordnen lässt.

"Diese lassen sich im Übrigen selbstverständlich objektiv erheben. " Die tatsächlichen Auswirkungen des Traumas sind maximal für das Strafmaß interessant und senken ansonsten eher die Glaubwürdigkeit des Opfers.

"Beweise in Form von Aussagen zu erheben"

Aussagen sind der schwächste Beweis den es vor Gericht gibt. Dazu kann ein Gericht nicht nachvollziehen, ob die Aussage unabhängig vom Traumapsychologen getroffen wurde oder dessen Arbeit sie beeinflusst und womöglich verfälscht hat.

"Es wäre nur wichtig für die Opfer, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Aussage tatnah gesichert wird" Die gibt es aber die kann man sicherlich verbessern. Macht es aber auch nicht viel besser, da die Opfer ja womöglich noch unter Schock stehen. Dazu sind Aussagen nie final. Ein Mensch darf sich immer berichtigen.

Am 23.06.2016 um 15:11 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Allerdings würde eine umfangreichere "Sicherung" von Aussagen im frühen Stadium der Verfahren per Bild- und Tonaufnahme das heutige Rätselraten über Aussagedetails aus dem Ermittlungsverfahren deutlich einschränken. Oft kommt es tatsächlich darauf an, was nun eigentlich im Detail gesagt und gefragt wurde, was sehr schwierig feststellbar ist, wenn - wie verbreitet - keinerlei auch nur annähernd wörtliche Protokolle gefertigt wurden.

Am 23.06.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Womit die simple Frage bleibt: Warum wird es nicht gemacht? Warum bietet man nicht auch Möglichkeiten, dass solche Befragungen zu einem bestimmten Zeitpunkt des Verfahrens durch den Richter erfolgen inklusive Möglichkeiten für den Rechtsbeistand, einzugreifen. Es würde gehen.

Ja, man muss Abläufe ändern. Im Zweifel auch Ressourcen bereitstellen...

Aber wovon reden wir?

Gehen wir von der Zahl aus, dass 9 von 10 Vergewaltigungen nicht zu einer Verurteilung führen. An der Zahl bestehen eigentlich keine ernsthaften Zweifel (jedenfalls sind mir keine fundierten bekannt, die Zahl wird u.a. auch von der Kriminalpolizei benutzt). Damit haben wir - jedes Jahr - tausende Täter (und Täterinnen!), die nicht bestraft werden.

Sinnvoll wäre doch wohl zu sehen, woran das liegt und zu versuchen, diese Quote zu erhöhen! Wohl gemerkt: Die Quote verurteilter Täter. Ich bin strikt gegen die Haltung, die einige Feministinnen vertreten, dass man in Kauf nehmen müsse, Unschuldige zu erwischen, Hauptsache man bekommt mehr Täter.

Am 24.06.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Gehen wir von der Zahl aus, dass 9 von 10 Vergewaltigungen nicht zu einer Verurteilung führen. An der Zahl bestehen eigentlich keine ernsthaften Zweifel "

Oh an der Zahl besteht ernsthafter Zweifel. Sie stammt aus einer Pressemitteilung. Die eigentliche Studie konnte ich trotz intensiver Recherche nicht finden. Anbei ein link wo die Zweifel formuliert werden.

http://blog.beck.de/2014/04/25/unterschiedliche-verurteilungswahrscheinl...

Das fängt schon damit an, das sexuelle Nötigung und Vergewaltigung gleichgesetzt werden und das angenommen wird das jede angezeigte Vergewaltigung auch tatsächlich eine war.

"Sinnvoll wäre doch wohl zu sehen, woran das liegt und zu versuchen, diese Quote zu erhöhen! "

Als Hauptproblem wird dabei die Beweislage in Aussage gegen Aussage Situationen gesehen.

" Ich bin strikt gegen die Haltung, die einige Feministinnen vertreten, dass man in Kauf nehmen müsse, Unschuldige zu erwischen, Hauptsache man bekommt mehr Täter." Vielen Dank das sie das klarstellen.

Am 23.06.2016 um 18:30 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

"Welche Aussagekraft hat das Vorhandensein eines Traumas, bei dem unbekannt ist wie es entstanden ist für ein Strafverfahren?"

Sie haben eine völlig falsche Vorstellung von "Trauma"! Es gehört zur Definition und Umschreibung eines Traumas, dass ich beschreiben kann, wie es entstanden ist. Damit hat es selbstverständlich auch Auswirkungen auf ein Strafverfahren.

"Schlechtes Beispiel. Bei einem Bauchschuss gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen Tat und Verletzung, der sich auch sehr gut zeitlich einordnen lässt." Sehr gutes Beispiel - wenn man weiß, was ein Trauma und was Traumafolgen sind. Auch dort kann man einen klaren Zusammenhang zwischen Tat und Verletzung herstellen, der sich lediglich bei frühkindlichem Missbrauch ggf. schwierig zeitlich einordnen lässt.

"Die tatsächlichen Auswirkungen des Traumas sind maximal für das Strafmaß interessant und senken ansonsten eher die Glaubwürdigkeit des Opfers." Dass Auswirkungen des Traumas die Glaubwürdigkeit des Opfers senken, gehört zu den Problemem, die wir derzeit in der Praxis haben. Verursacht von Menschen wie Fischer (und Ihnen?), die völlig falsche Vorstellungen von Trauma haben, nicht aber gewillt sind, sich von Experten schlauer machen zu lassen, sondern darauf beharren, dass sie es in Unkenntnis besser wissen. "Aussagen sind der schwächste Beweis den es vor Gericht gibt." Ja - aber sie werden sonst auch erhoben, warum also nicht bei traumatisierten Opfern?

Am 24.06.2016 um 10:22 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Es gehört zur Definition und Umschreibung eines Traumas, dass ich beschreiben kann, wie es entstanden ist. "

Das kann die Traumapsychologie gerade nicht. Sie kann vermuten das die geschilderte Tat das Trauma verursacht hat. Sicher wissen kann sie es nicht. Es gibt zwar Erfahrungswerte, aber die sind nicht eineindeutig. So wird nicht jeder Mensch durch eine bestimmte Tat traumatisiert. Als Beispiel kann es auch ein verschüttetes Trauma aus der Vergangenheit sein, das durch die Tat nur wieder an die Oberfläche geholt wurde.

"Auch dort kann man einen klaren Zusammenhang zwischen Tat und Verletzung herstellen, " Nein das kann man nicht. Kenne ich selber aus dem Bekanntenkreis. Auf Nachfrage des Richters welcher Missbrauch (3 verschiedene Taten in drei Lebensabschnitten) das Trauma ausgelöst hat, konnte der Traumapsychologe keine eindeutige Antwort geben. Wahrscheinlich war es die erste Tat, aber die zweite und dritte könnten das Trauma verstärkt haben. Vielleicht sind es aber auch zwei Traumatas. Wahrscheinlich, Vielleicht und Könnten sind aber nicht sehr hilfreich vor Gericht. Ein zweiter Traumapsychologe der von der Verteidigung hinzugezogen wurde kam zu einem entgegenstehenden aber ebenso uneindeutigen Ergebnis. Wem soll der Richter jetzt glauben?

"Ja - aber sie werden sonst auch erhoben, warum also nicht bei traumatisierten Opfern?"

Weil die Aussagen durch das Trauma selber und oder durch die Arbeit des Traumapsychologen verfälscht sein können.

Am 23.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

" Dazu kann ein Gericht nicht nachvollziehen, ob die Aussage unabhängig vom Traumapsychologen getroffen wurde oder dessen Arbeit sie beeinflusst und womöglich verfälscht hat."

Natürlich lässt sich das nachvollziehen. False Memory ist tatsächlich ein Problem. Aber es ist erstens nicht zwangsläufig, sondern passiert nur, wenn Psychiater / Psychotherapeuten FEHLER machen! Den Effekt zum Maß für die gesamte Psychotraumatologie zu machen, würde bedeuten, man würde aus dem Verhalten eines fehlerhaften Richters auf die gesamte Justiz schließen! False Memory zu verhindern bedeutet Qualitätsstandards in der Psychotherapie zu formulieren und durchzusetzen (unter False Memory leiden übrigens zu allererst die Patienten!). Es bedeutet aber auch, dass sich Gerichte mal was einfallen lassen, wie sie zu qualitativ vernünftigen Gutachten kommen. Die Gutachterpraxis mal auf den Prüfstand zu stellen, würde auch über dein Traumabereich hinaus mit Sicherheit nicht schaden! "Die gibt es aber die kann man sicherlich verbessern. Macht es aber auch nicht viel besser, da die Opfer ja womöglich noch unter Schock stehen." Sie werden aber in der Praxis viel zu selten eingesetzt. Im Übrigen meint Tatnah nicht unbedingt innerhalb der ersten 48 h, aber innerhalb der ersten Wochen. Traumatherapeuten wissen sehr gut, in welchen Zeitfenstern das möglich ist, ohne dass es (allzusehr) schadet. Lesenswert - für Therapeuten und Juristen! http://tinyurl.com/l4myscu

Am 24.06.2016 um 10:28 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Natürlich lässt sich das nachvollziehen. False Memory ist tatsächlich ein Problem. "

Wie soll ein Gericht das nachvollziehen können?

"False Memory zu verhindern bedeutet Qualitätsstandards in der Psychotherapie zu formulieren und durchzusetzen" Das ist nicht Aufgabe der Justiz und solange es die nicht gibt ist es nicht verwunderlich wenn die Gutachten zweifelhaft sind.

"Die Gutachterpraxis mal auf den Prüfstand zu stellen, würde auch über dein Traumabereich hinaus mit Sicherheit nicht schaden!" Die Praxis steht schon lange auf dem Prüfstand aber es fällt niemandem etwas ein. Haben sie eine Vorschlag? Ich habe einen. Verdreifachen sie das Personal an deutschen Gerichten, flächendeckend. Dann haben Richter auch die Zeit sich intensiver mit einem Fall zu beschäftigen. Das ist allerdings ziemlich teuer.

Am 23.06.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Die Kenntnis der genauen Abgrenzung der Traumatisierung - wie es von mir bestellte psychologische Sachverständige für meinen müden richterlichen Verstand gerne herunterbrechen - von Traumatisierung im engen Sinn oder im allgemeineren Sinn sowie die Einschätzung des Grades der Traumatisierung sowie der Retraumatisierungsgefahr ist für den Strafrichter von weit geringerer Bedeutung als für den Familienrichter.

Ihre Kritik an der Äußerung von Herrn Fischer erscheint mir auch von einem Missverständnis geprägt. Die Äußerung Fischers dürfte eher den folgenden Kontext haben: Behandelnde Therapeuten, die sich nach der gelegentlich von Beteiligten erfolgten Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber dem Gericht in derartigen Fällen äußern, ziehen sich gegenüber dem Gericht bei inhaltlichen Fragen zu Schilderungen der Therapierten gerne auf die Aussage zurück, dass Behandlungsansatz nicht die Hinterfragung der Traumatisierung sondern deren Behandlung sei, sodass auf die Details der Schilderung kein Augenmerk gelegt worden sei.

Am 23.06.2016 um 18:44 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

" von Traumatisierung im engen Sinn oder im allgemeineren Sinn sowie die Einschätzung des Grades der Traumatisierung sowie der Retraumatisierungsgefahr ist für den Strafrichter von weit geringerer Bedeutung als für den Familienrichter." Warum ist das so - sachlich gibt es dafür keinen Grund! Hier wird einfach postuliert, dass die Aussagen eines Traumaopfers nicht verwertbar seien. Das ist fachlich falsch. Wenn durch bestimmten Umgang im Prozess Ermittler und Richter zu einer schweren Retraumatsierung führen, obwohl das vermeidbar wäre(!), dann hat das gefälligst den Richter etwas anzugehen. Missverständlich ist sicher nicht, wenn Fischer Quatsch - mit Verlaub - von sich gibt. Seine Aussage über die äußere Wirklichkeit, die bei Traumatisierung nicht zählen würde, ist blanker Unsinn! Unmissverständlich.

Und was die Aussage des Therapeuten im Prozess angeht, liegt da genau der Hase im Pfeffer. Natürlich ist das primäre Interesse des Therapeuten die Genesung des Patienten, die nicht gefährdet werden soll! Daraus aber den Rückschluss zu ziehen, dass man grundsätzlich nicht mit traumatisierten im Prozess etwas anfangen kann, ist in etwa so, als ob sie feststellen, dass man ohne Schneekette nicht im Winter über den Pass kommt und dann zu Hause bleiben, anstatt mal nachzuschauen, ob es nicht einen Tunnel gibt.

Ein Therapeut ist und nimmt PARTEI. Das muss er. Für die gefragte Aufgabe müssen Gutachter her und zwar solche, die nicht in die Therapie eingebunden sind.

Am 24.06.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Warum ist das so - sachlich gibt es dafür keinen Grund!"

Doch da gibt es einen sehr einfachen Grund. Die schwere der Verletzung und nichts anderes ist ein Trauma, spielt im wesentlichen für das Strafmaß eine Rolle. Für den eigentlichen Prozess ist die Verletzung aber nicht mehr als ein Indiz das vermuten lässt das es die Tat auch gab. Die schwere und Ausprägung ist da nicht so entscheidend.

Bsp: Körperverletzung

Für eine Verurteilung langt das ich jemanden den Arm breche. Ob ich ihm auch noch den anderen Arm, die Finger etc. breche spielt keine Rolle. Nur das Strafmaß ändert sich. Verurteilt werde ich in beiden Fällen.

"Ein Therapeut ist und nimmt PARTEI. Das muss er. " Und deswegen haben deren Aussagen in einem Prozess keinen Wert. Und sie verfälschen im Zweifel die Aussagen der Patienten sogar.

Am 23.06.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Behandelnde Therapeuten, die sich nach der gelegentlich von Beteiligten erfolgten Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber dem Gericht in derartigen Fällen äußern, ziehen sich gegenüber dem Gericht bei inhaltlichen Fragen zu Schilderungen der Therapierten gerne auf die Aussage zurück, dass Behandlungsansatz nicht die Hinterfragung der Traumatisierung sondern deren Behandlung sei, sodass auf die Details der Schilderung kein Augenmerk gelegt worden sei."

Es geht auch um solche Urteilsbegründungen:

"Mangels wissenschaftlicher Anerkennung der Forderungen der psychologischen Traumatologie im Zusammenhang mit der Glaubhaftigkeitsbeurteilung (vgl. Steller in NJW-Sonderheft für Gerhard Schäfer 2002, S. 69, 70) kann die Beweiswürdigung des Landgerichts nämlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht übergangen haben."

BGH 5 StR 319/10

Un zu dem anderen Punkt:

Ich würde da sogar sagen: warum gibt es den Druck, den Therapeuten des Opfers überhaupt von der Schweigepflicht entbinden zu lassen? Das ist auch nicht gerade opferfreundlich (Patientenrechte).

Am 24.06.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@MrsColumbo zu Nr. 1.47

Sehr richtig!

Vielleicht interessieren Sie zum Thema "Erinnerungen" auch meine Ausführungen in http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu... von Nr. .107 bis Nr. .113...

Meine zugespitzte Schlußaussage will allerdings nachträglich etwas abmildern.

Am 22.06.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es verstößt meines Wissens nicht gegen die Menschenwürde einen Verbrecher straffrei zu lassen. Insofern wäre die logische Konsequenz aus Ihrer Forderung die Einstellung des Verfahrens."

Ja, und das wird in der Praxis auch so gehandhabt. Da aber zu verlangen, dass das Opfer sich nicht als Opfer sehen oder fühlen soll (weil der Täter ja nicht verurteilt wurde), ist zu einseitig.

Ebenso ist es einseitig, diesem Opfer automatisch zu unterstellen, dass es nur deshalb nicht aussagen konnte, weil es Angst hatte, dass seine Lügen entlarvt werden.

Am 24.06.2016 um 21:32 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

@recht und gerechtigkeit zu Nr. 1.34

Das sind sehr wichtige Aspekte, die nicht im Eifer der Kontroversen untergehen dürfen.

Am 23.06.2016 um 06:47 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

"Das die psychischen Folgen für das Opfer weggeblasen werden, wenn nur der Täter aufgehängt, gerädert oder 500 Jahre ins Gefängnis gesteckt wird?"

Nein, das will ich nicht damit sagen. Aber Sie demonstrieren damit, dass Sie nicht sachlich über das Thema diskutieren können oder wollen.

Im Übrigen lesen Sie Beiträge nicht. Ich habe nicht in Bezug auf Fischer von persönlicher Betroffenheit gesprochen, sondern in Bezug auf die Claquere!

Ich arbeite mit Betroffenen. Schon mehrfach habe ich hier in Kommentaren zum Ausdruck gebracht, dass Rechtsstaatlichkeit in dieser Frage nicht angetastet werden darf. Ich halte daher auch den Gedanken einer Beweislastumkehr, den zum Glück nur einige ganz wenige vertreten, für eigentlich undenkbar, jedenfalls nie umsetzbar. Keinem tatsächlichen Opfer ist geholfen, wenn neue Opfer produziert werden!

Sie schreiben völlig richtig, dass Schuld erst bewiesen sein muss - UNABHÄNGIG von der Formulierung des Tatbestandes. Aber genau darum geht es ja!

Es ist Fakt, dass wir Probleme schon im Ermittlungsverfahren haben und Beweise, die erhoben werden könnten, nicht erhoben werden. Das liegt nicht nur, aber auch an der Formulierung des Tatbestandes. Auch am Verfahren. Hier schweigt sich Fischer aus.

Es ist ebenso Fakt, dass in der Gerichtspraxis immer wieder Probleme bei der Frage des Widerstandes gibt, der erwartet wird. Wenn ein Paragraph so viel Spielraum der Interpretation lässt, dann gehört der nachgebessert. Punkt.


Am 22.06.2016 um 10:29 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Dass Ihnen meine Meinung nicht gefällt, ist o.k. Dass "Psychische Folgen für Missbrauchsopfer ... nicht vorkommen" oder "Opfer verhöhnt werden", ist aber ziemlich weit von der Realität: Erstens der Kolumne, zweitens des Kolumnisten.

Zutreffend ist natürlich das allgemeine Ziel, rational, sachlich, einigermaßen respektvoll zu streiten/argumentieren.

Wenn sich die "widerliche Unsachlichkeit" aber schon daraus ergeben soll, dass in Bezug auf Strafverfahren der Begriff des "Opfers" und des "Täters" relativiert werden, bleibt für Sachlichkeit kaum noch Raum. "Widerklich" ist dann halt einfach schon die andere Meinung an sich. Dabei glaube ich, dass Sie meine Ansicht und mein Anliegen bislang überhaupt nicht verstanden haben. Die Strafjustiz ist nicht für die Vollstreckung von Rachefantasien und nicht für die Heilung von psychischen Verletzungen und nicht für den Kampagnen-Hype der Presse zuständig. Je deutlicher man das sagt, um so besser. Dass Sie selbst irgendetwas besser wüssten kann ich Ihren Beiträgen nicht entnehmen. "Eine Regelung, die so viel Spielraum der Interpretation lässt, ist keine Regelung", schreiben Sie. Und deshalb (!) muss man nun alsbald eine Regelung einführen, die noch viel mehr "Spielraum der Interpretation" lässt? tf

Am 23.06.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Werter Herr Fischer, hier geht es nicht um irgendeine Meinung, die mir missfällt oder nicht.

Es wäre immerhin ein Anfang, wenn Sie für sich selbst die Position beziehen würden, dass Sie kein Experte in Psychotraumatologie sind und dass es umgekehrt aber solche Experten gibt! Dass Sie RESPEKT vor der Profession haben.

Dann der Respekt vor den Opfern. Muss ich Ihnen wirklich an Zitaten aufführen, wo Sie diese verhöhnen und das über Wochen? Ich mache mir die Mühe - aber nur dann, wenn es sich auch lohnt. Das heißt, wenn Sie wenigstens die Möglichkeit einräumen, dass Äußerungen von Ihnen verhöhnend auf Opfer wirken! Wenn Sie das von vornherein ausschließen, kann ich mir die Mühe sparen.

Wie unsachlich Sie argumentieren sieht man daran, dass Sie mir - zumindest indirekt - Rachefantasien unterstellen oder dass ich Strafjustiz als Part der Heilung sehe. Das habe ich nirgendwo geschrieben. Was ich aber geschrieben habe und wozu Sie - mehrfach - nicht Stellung bezogen haben, ist, dass die ART wie Verfahren laufen zum Teil unnötig geeignet sind, gesundheitlichen Schaden bei Opfern anzurichten. Ich würde mir wünschen, dass hier ein höchster Richter sich mal Gedanken macht, wie man rechtlich saubere Verfahren hinbekommen könnte, die diesen Schaden minimieren!

Im Übrigen habe ich schon diverse konkrete Vorschläge gemacht, die auch zeigen, dass ich in Teilen sogar bei Ihnen bin, was die Kritik am Furor einiger angeht. Nur dass Sie konsequent diese Beiträge ignorieren.


Am 21.06.2016 um 18:49 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ach ja? "Gefährlich nah" ? Mein Gott, wenn das der Kolumnist gewusst hätte!

Nein, danke, sagt er mir soeben: das sollten man genauso formulieren, und kein bisschen vorsichtiger.

Dann sollen halt die darüber nachdenken, die zu Aber-Millionen die You-Tubes anklicken von den duchsichtigsten Kleidern und den dicksten Brüsten und den rundesten Hintern auf dem Roten Teppich von Hannover-Langenhagen oder Phoenix/Arizona. Das ist doch eigentlich eine ziemlich naheliegende Frage, die rein gar nichts mit Straftaten, Gewalt oder Nötigung zu tun hat. Sozusagen eine Grundlagen-Frage. Warum sollte die sexuelle Selbstbestimmung einer Person weniger geschützt sein, bloß weil sie sich in aufdringlicher Weise als dauer-sexualisiert öffentlich präsentiert? Das ist doch eine sehr interessante Frage! Warum wird die Beschuldigte Lohfink plötzlich nur noch als abgeschminkte Verirrte, als "keines Mädchen", als verlorene Subproletarierin dargestellt, Naomi Campbell und Rehianna ber immer noch als immergeile Sex-Göttinen? Warum greift sich der schwitzende DJ in München noch immer in die Hose? Verstehen Sie die Frage, liebe Zuschauer? Liebe Masturbatoren? Liebe Liebestrunkene? Wollen Sie wirklich wissen, wie viele deutsche Nationalspieler schwul sind und was sie damit machen? Frage ich Sie: tf

Am 21.06.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "Spezi_ist_Spitze":

Ich hatte kurz überlegt zu langatmiger Antwort anzusetzen, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht das wir im Rahmen dieser Kommentarspalte zu einem vernünftigen Dialog kommen. In einem persönlichen Gespräch würden wir, glaube ich, schnell merken das wir uns recht einig sind. So verbleibe ich mit Hoffnung auf weitere Tips aus der Unterhaltungsbranche und einem achzelzuckenden "eh .. whatever".

Am 21.06.2016 um 22:27 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

Spezi_ist_Spitze meint: " wenn man der Hysterie in der Debatte noch mehr mit Ruhe und Besonnenheit statt mit Hohn, Spott und Ironie begegnen würde. "

.. und wenn die Ruhe und Besonnenheit nach zig vergeblichen Versuchen resignierend aufgeben, dann bleiben nur noch ....

Am 21.06.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

So schaukelt man sich eben hoch. Fragen Sie auch die Feministinnen, sie würden auch lieber ruhig und besonnen diskutieren, nur haben sie auch schon resigniert, und daher blieben ihnen auch nur........

Fischer hat wenigstens die ZEIT-Kolumne, das ist ein großer Vorteil gegenüber Feministinnen.

Am 22.06.2016 um 09:00 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

" Fischer hat wenigstens die ZEIT-Kolumne, das ist ein großer Vorteil gegenüber Feministinnen. "

Mir kommen gleicht die Tränen.. Dürfen die etwa in der ZEIT nicht schreiben? Und zur Not haben sie ja immer noch die " Brigitte " , oder " Emma ".

Am 21.06.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":

Der Spott, die Ironie sind Stilmittel. Auch gern genutzt im Kabarett. Ich mag das. Viele andere auch. Steht auch nicht im Widerspruch zu einer fachlich fundierten und klaren Ansage.

Den von Ihnen kritisierten Part mit dem Spitzenkleidchen fand ich besonders hübsch formuliert. Made my day.

Wenn Sie lieber was bierernstes lesen wollen, suchen Sie weiter. Ich für mich werde hier informiert UND unterhalten. Gut so.

Danke Herr Fischer.

Am 22.06.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "jolande9":

Danke, mir geht es ebenso. Generell lese ich die Kolumnen von Herrn Fischer sehr gerne. Die Art und Weise, wie diese "Nein heißt nein"-Debatte geführt wird, geht auch mir total gegen den Strich, ich finde sie fast beängstigend. Uninformiertheit und mangelnde Sachkenntnis sind aber kein weibliches Privileg und ist nicht auf feministische Themen beschränkt. Ich kenne kaum jemanden, der nicht aufheult, sobald sein Fachgebiet in irgendeiner Form in den Mainstream-Medien bearbeitet wird... aber ok, beim Autobau sind die gesellschaftlichnen Folgen nicht so gravierend. Aber nun zurück... Was mir gar nicht gefällt, und da möchte ich mich Spezi_ist_Spitze anschließen, ist der süffisante Unterton und die Generalisierungen. Irgendwie klingt das für mich so, als hätte sich Herr Fischer alle Folgen von "Sex in the City" hintereinander reingezogen... Und welches Publikum er damit anzieht, kann man hier lesen. Mag eine Opferanwältin vom Weißen Ring eine Flachpfeife sein - mag sein. Ich bin aus eigener (zum Glück nur begleitend) Erfahrung gottfroh, dass es diesen Verein gibt.

Am 22.06.2016 um 10:21 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Sie glauben ernsthaft, dass die betreffenden Damen nichts dafür können, wenn sie von Männern angestarrt werden?

Dann sollten wir konsequent genug sein, die Strafbarkeit des Exhibitionismus abschaffen, schließlich kann der arme Mann nichts dafür, wenn ihn die Frauen anstarren, zumindest, wenn er einen Nylonstrumpf über die Eichel gezogen und ein Schleifchen daran gebunden hat.

Am 21.06.2016 um 16:52 Uhr schrieb der Leser "neo_":

Ein guter Artikel, der abermals zeigt, wie die verôffentlichte Meinung aus der Hüfte schießt, wenn es um Sexualität und Strafbarkeit geht.

Allerdings verstehe ich nicht, warum Hr. Fischer am Ende seinen persönlichen Zwist austragen muss.

Am 21.06.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte diskutieren SIe den konkreten Artikelinhalt. Danke, die Redaktion/og


Am 21.06.2016 um 18:55 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Herr Fischer hat - wenn ich mich nicht sehr irre - keinen persönlichen Zwist. Er hatte gelegentlich schon einmal eine Rechtsmeinung. Manchmal änderte er sie, manchmal nicht. Die Frage, wie, wann und warum ein Strafsenat des Obersten Gerichtshofs besetzt sein muss, ist so ziemlich das Gegenteil eines "persönlichen Zwists" (abgesehen davon, dass es dem Kolumnisten egal sein könnte...) Verwechseln Sie also bitte nicht alles. Dass eine Frage Sie nicht interessiert, kann ein Zeichen für vielerlei sein. tf

Am 23.06.2016 um 14:55 Uhr antwortete der Leser "neo_":

Danke für die Antwort. Doch ich finde schon, dass Sie in der BGH-Frage aufgrund persönlicher Erlebnisse 'befangen' sind; dieses Problem scheint mir unabhängig von der Wichtigkeit der Frage zu sein.

Zudem finde ich, dass Kolumnen sich auf ein Thema konzentrieren sollten. Dies ist natürlich Geschmackssache.

Am 21.06.2016 um 16:56 Uhr schrieb der Leser "GMsecondbest":

Ich bin begeistert. So viel zu lachen bei so viel Elend. Man kann nur den Kopf schütteln aber so geht es in vielen Bereichen. Interessen, Status-/Besitzstandswahrung, Berufssicherung, Ideologien etc.gehen vor Verstand, Fakten, Daten, Schriftkenntnis, Empirie etc. Wo ist die Aufklärung geblieben?

Am 22.06.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "makke14":

Frag nach bei Homer Simpson: mit Fakten kann ich alles beweisen...

Am 21.06.2016 um 16:59 Uhr schrieb der Leser "chechegazer":

Danke, Herr Fischer, für diesen (leider wohl letzlich vergeblichen) Versuch, den Kreischsägen mit so etwas wie Sachlichkeit und Rationalität beikommen zu wollen...

Am 21.06.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

Empfinden Sie das Geschriebene wirklich als sachlich und rational?

Am 22.06.2016 um 08:41 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Was? Den 'Brigitte'-Bildblöd-#Aufschrei? Oder die offenkundige Missachtung jeglicher rechtsstaatlicher Standards dieser, ähem, 'Expertin'? Nö, beides nicht, ganz im Gegenteil. Fischer dagegen, auch wenn der Bleistift diesmal etwas spitzer als sonst ist, schon eher.

Am 21.06.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Jemand, der von "Kreischsägen" spricht, sieht sich als Hüter der Sachlichkeit? Oder kommts bei dem, was man selber so redet, grundsätzlich nicht so drauf an?

Am 21.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "Nonzke":

Empfinden Sie das Geschriebene wirklich als sachlich und rational? Ja Jemand, der von "Kreischsägen" spricht, sieht sich als Hüter der Sachlichkeit? Oder kommts bei dem, was man selber so redet, grundsätzlich nicht so drauf an? Natürlich! Aber ist mal aufgefallen das besagte Kreischsäge fleißig an der Trennung zwischen Judikative und Exikutive rüttel. Den Grundfesten der Demokratie. Finde da lassen sich ganz andere Bezeichnungen finden: Verfassungsfeinde z.B....

Am 22.06.2016 um 08:39 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Im Gegensatz zu den meisten Usern hier in der Kommentarspalte wird diese professionelle Hysterikerin dafür bezahlt, und das nicht schlecht, rechtsstaatliche Standards zugunsten von 'bild'-bauchgefühligem Kreisch auszuhebeln. Ja, dagegen ist Fischer sehr rechtslogisch und sachlich. Und ja, sowas gehört auch mit den passenden Worten benannt.

Am 21.06.2016 um 17:00 Uhr schrieb der Leser "WuffWuff":

Frauenthemen kommentiere ich besser nicht (mehr).

Herr Fischer bekommen Sie da nicht auch das Gefühl die Rechtsauffassung hat sich möglicherweise nur wegen ihnen bzw. durch sie geändert?

Ich meine die Rechtsauffassung das es einen "echten Vorsitzenden" braucht galt ja reinzufällig nur als Sie in diesem Sinne dann scheinbar nicht der Rechte waren?

Und jetzt ist wieder alles egal. Es liest sich wie besser keinen als Sie, zwischen den Zeilen, als stark komprimierte Quintessenz.?

Voraussetzung dieser Ausführung ist, dass man nicht automatisch vom Stellvertreter zum Vorsitzenden wird, sondern ein Stellvertreter durch einen anderen neuen Vorsitzenden weg-ersetzt werden könnte. Kenne die Rechtslage nicht.

Am 21.06.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "WuffWuff":

Anmerkungen:

1) Wenn es automatisch wäre, wäre es ja nicht solange unbesetzt - hab noch ein Käsebrötchen gegessen.

2) Hab ich da eigentlich das Wort SOMMERPAUSE gelesen? Wie lange? ;)


Am 21.06.2016 um 18:57 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Eine Analyse, die nachdenklich macht. tf

Am 22.06.2016 um 11:36 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Herr Fischer hatte ja die Besetzung der Stelle des Senatsvorsitzenden des 2. Senats erst einmal blockiert. Daraufhin hätte man in aller Ruhe abwarten können, bis in seiner Sache für oder gegen ihn entschieden worden wäre und danach die Stelle besetzen. Allerdings barg diese Vorgehensweise die Gefahr, dass er tatsächlich am Ende den Senatsvorsitz bekommen könnte.

Was aber, wenn der Senatsvorsitz gar keine längere Vakanz verträgt? Wenn verfassungsrechtlich geradezu geboten ist, den Rechtsweg auszuschließen um eine gefährliche Traumatisierung des verwaisten Senats zu verhindern? Wenn es also völlig unmöglich ist, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten? Dann muss man leider, leider den Vorsitz jemandem anderen geben.

Wie die Geschichte lehrt, war dies zwar ein netter Versuch, hat am Ende aber nichts an der Ernennung von Herrn Fischer geändert.

Im Rückblick haben jetzt die gelehrten Juristen die Arbeit des 2. Senats betrachtet und zu ihrem höchsten Erstaunen festgestellt, dass dieser trotz der Zeit ohne eigenen Vorsitzenden und trotz der Ernennung von Herrn Fischer völlig untraumatisiert erscheint. Und haben messerscharf geschlossen, der Senatsvorsitz sei für die Arbeit des Senats ja gar nicht so wichtig, wie sie immer geglaubt hatten.

Insofern ist es nur konsequent, wenn der Vorsitz des 5. Senats unbesetzt bleibt.

Gerüchten zufolge ist das Volksbegehren "Schlanker Staat ohne Senatsvorsitz!" bereits in Arbeit.

Am 22.06.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Vergewaltigung und die Reformvorschläge zum Sexualstrafrecht sind - egal wie man zu den Vorschlägen steht - längst nicht nur ein "Frauenthema"...

Am 23.06.2016 um 23:09 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Vergewaltigung und die Reformvorschläge zum Sexualstrafrecht sind - egal wie man zu den Vorschlägen steht - längst nicht nur ein "Frauenthema"..."

Stimmt. es wird nur leider relativ gynozentrisch behandelt. Und das wobei seit 1997 das Sexualstrafrecht neutral formuliert ist.

Am 24.06.2016 um 11:44 Uhr antwortete der Leser "WuffWuff":

Im Übrigen: Frauenthemen besser nicht mehr zu kommentieren war ein Scherz !

Eine Anspielung auf die "Fahrlässigkeitsstrafbarkeit", am Besten noch rückwirkend und mit Beweislastumkehr, die zB greift beim Hören von "Klaps auf den Po" von "Romano" während man im Zug sitzt und ausversehen auf eben diesen einer zusteigenden Person schaut.

Bzw. schlicht die Abgrenzung zum offenkundigen nicht-Frauenthema dieser Kolumne - wobei das Thema freilich auch für Frauen ist.

PS*: Bei der Strafbarkeit vom Klaps auf den Po - sehe ich darüberhinaus ein "ernsthaftes" Problem für Ärzte bei Geburten. Nicht dass, wie etwa bei der Beschneidung von Jungen, hier das Strafrecht eine Lücke hat oder bekommt. Wir werden sehen wann Säuglinge endlich besser vor den Ritualen der Gesellschaft geschützt werden ;) oder ihren Kinderarzt Jahre später anzeigen. Finger weg von unseren Kindern! KeineKinderKlapse auch wenn sie noch so gut gemeint sind ...

*PS: progressiv satirisch.

Am 24.06.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "WuffWuff":

Dieses Kommentar enthielt keine Wertung von bzw. über Beschneidungen - sondern lediglich einen Verweis auf das dbzgl gelöste strafrechtliche Problem im Licht des ärztlichen Heileingriffs und der Körperverletzung.

Am 24.06.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "WuffWuff":

Im Kreißsaal - Übung im Strafrecht

Eine schutzlose, arglose, wehrlose Person, die sich an nichts wird erinnern können, bekommt innerhalb bzw. aus einer Gruppe, aus der sich niemand entfernt, obwohl alle ahnen was passieren wird, einen Klaps auf den Po. Dies wird überdies noch von einem PAPArazzi gefilmt. Kein Nein ist zu hören - nur ein Schrei.

Später steht Aussage gegen Aussage. Gebotener ärztlicher Heileingriff vs. lebenslange sexuelle Traumatisierung. Das Video ist Beweismittel. Der nun erwachsene Säugling gibt zu Protokoll: dass er es auf den Tod nicht ausstehen kann auf den Po geschlagen zu werden, er verstehe nicht warum er dieses Recht nicht schon hatte als er zu klein war um sich zu wehren, überdies seien andere Mittel möglich gewesen die Atemwege frei zubekommen - lieber wäre er oder sie jedenfalls gestorben als einen "sexistischen Klaps" auf den Po zu bekommen. Der "Mittelalterarzt" solle bestraft werden. Hat sich A durch den Poklaps strafbar gemacht, wenn ein medizinisches Gutachten feststellt dass die Atemwege frei waren?

Gut für Heute...

Am 21.06.2016 um 17:03 Uhr schrieb der Leser "DerIrrste":

Was spräche dagegen die Vorsitzenden der Senate genauso vom Richterwahlausschuss bestimmen zu lassen wie die Frage, wer überhaupt den Job als Bundesrichter erhält? Ich finde es im Gegensatz zum Kolumnisten schon ein wenig albern, wenn letztlich politisch bestimmte Richter darum prozessieren, wer nun - natürlich ganz objektiv - der geeignetste für das Prestige des Vorsitzenden der kleinen Runde ist.


Am 21.06.2016 um 19:03 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Leider ist es ein bisschen komplizierter, wie immer.

Im Übrigen geht es hier ja auch nicht um Fragen der Auswahl und Ernennung, sondern um solche des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG . Das ist nicht die Welt, aber auch interessant. tf

Am 22.06.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "DerIrrste":

Mein Post bezog sich auf Ihren Seitenhieb zu der Art und Weise, wie die Presse damals Ihren Fall kommentierte, für die ich im Gegensatz zu Ihnen ein gewisses Verständnis aufbringen kann. Ihre Antwort auf die Frage, was gegen die Idee spricht, lässt mich ziemlich ratlos zurück. Erinnert mich ein wenig an meine Kindheit, in der ich auf die Frage "Warum?"öfter mal nur "Darum!" gehört habe. Ich traue Ihnen zu, auch einem juristisch vielleicht unterbegabten Zeitungsleser ein, zwei Hauptgründe mit wenigen Sätzen zu skizzieren.


Am 24.06.2016 um 20:32 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ja, kann sein. Mache ich dann und wann auch. Aber nicht auf Kommando.

Am 21.06.2016 um 17:08 Uhr schrieb der Leser "totodresden":

Kafka ;-)

Am 21.06.2016 um 17:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Swift!

Am 21.06.2016 um 17:16 Uhr antwortete der Leser "Spruce Goose":

Ob nun Swift oder Kafka oder Rechtskolumnen - je länger, desto Jewski! ;-)

Am 21.06.2016 um 17:12 Uhr schrieb der Leser "fullmetalbiochemist2.0":

Die unterhaltsamste Kolumne hier.

Hey ZEIT, egal was der Fischer kriegt, bezahlt ihm mehr.

Am 21.06.2016 um 17:16 Uhr schrieb der Leser "MitInteresse":

Gut, dass sich Herr Fischer (wie immer wortgewaltig) zu dem "Fall Lohfink" geäußert hat. Es ist erschreckend, wie zum Teil in den (speziell sozialen) Medien argumentiert wird. Demnach könnte man gleich die Gerichte abschaffen.

Der Artikel wäre allerdings nicht weniger gut, wenn Herr Fischer auf die Formulierung: "...als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten..." verzichtet hätte.

Am 21.06.2016 um 17:33 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":

Wie würden Sie denn eine Frau nennen, die berufsmäßig vom "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" lebt?

Am 21.06.2016 um 21:54 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":

Ich würde den Namen, die Bezeichnungen Frau oder Mensch benutzen.

Am 22.06.2016 um 06:52 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":

Die Berufsbezeichnung war gefragt!

Am 22.06.2016 um 13:33 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":

"Die Berufsbezeichnung war gefragt!"

Sie wissen doch sehr genau, worum es mir geht. Ich finde die zitierte "Berufsbezeichnung" verächtlich und sexistisch, vor allem unnötig.

Sie diskreditiert den Autor.

Am 22.06.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Diffamierungen und die Reproduktion von pauschal diffamierenden Klischees. Die Redaktion/ee

Am 22.06.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Fällt Ihnen da echt keine nichtdespektierliche oder wenigstens nichtsexistische Alternative ein?

Am 22.06.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":

Siehe Nr. 9.6

Am 23.06.2016 um 15:49 Uhr antwortete der Leser "jansalterego":

Jup. Ich sehe, dass Sie sich da offenbar im Ton vergriffen haben.

Am 21.06.2016 um 17:16 Uhr schrieb der Leser "G.G.Hoffmann":

Darf man annehmen, daß die Grüßquote beim BGH im Hinblick auf den letzten Teil der Kolumne signifikant sinken wird?

Daß bislang anscheinend kein Verteidiger die Personalnot beim 5. Strafsenat zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Mandanten gemacht hat, ist bedauerlich. Ein bißchen Idealismus wäre schön. Das Honorarproblem ist aber nicht zu vernachlässigen. Eine Verfassungsbeschwerde schreibt man nicht zwischen Frühstück und Mittagessen. Da gehen schon einmal drei bis vier komplette Arbeitstage drauf, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben soll. Man kann ja nicht einfach die Kolumne dieser Woche an einen einseitigen Schritsatz hängen und dem BVerfG sagen: "siehe Anlage".

Für erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wird in der Regel nur ein Gegenstandswert von 5.000,- Euro festgesetzt (§ 37 RVG) , falls nicht eine bedeutende Grundsatzfrage geklärt oder ein Gesetz gekippt wird. Es entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr, macht 484,80 Euro vor Kanzleikosten und Steuern. Falls man keinen wohlhabenden Mandanten als Wahlanwalt vertritt, der eine Honorarvereinbarung unterzeichnet, bedarf es schon einer Menge Idealismus, um sich für diesen geringen Betrag eine halbe Woche um die Ohren zu schlagen.

Am 21.06.2016 um 18:54 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Wenn ein Anwalt von der Unschuld seines Mandanten überzeugt, war zumindest früher die Honorarfrage immer zweitrangig.

Am 21.06.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":

Früher? Wann und wo war das denn? Muß vor meiner Zeit gewesen sein. Ich war das letzte Mal 2004 von der Unschuld einer Mandantin überzeugt. Ergebnis: Freispruch. Ein Fehlurteil, wie sich später herausstellte.

Ich muß als Verteidiger alles Mögliche. Aber gewiß nicht von der Unschuld des Mandanten überzeugt sein.

Am 22.06.2016 um 01:47 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Früher war ein Anwalt auch in erster Linie dem Recht verpflichtet. Dem Honorargedanken lag zu Grunde, den Anwalt hierfür Ehre zuteil werden zu lassen und ihm standesgemäßen Unterhalt zu gewähren. Dem Recht dienend konnte er ja nicht arbeiten, um sich diesen selbst zu verdienen.

Am 22.06.2016 um 07:22 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":

Genau das sage ich meinen Mitarbeiter, Lieferanten und meinem Vermieter auch immer. Aber die sind diesbezüglich total uneinsicht. Die wollen von Ehre nichts wissen, sondern Kohle sehen. Ein Mißstand!

Am 22.06.2016 um 11:50 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Und was brächte die Verfassungsbeschwerde im Endeffekt? Eine Neuverhandlung vor vermutlich dem gleichen Senat mit dem neuen Vorsitzenden? Da würde ich dem Anwalt eher raten einen Fünfer in Lotto zu investieren, da hat er bessere Chancen auf ein positives Ergebnis mit weniger Aufwand.

Und was wenn der fünfte Senat tatsächlich alle Beschlüsse seit 2014 oder 2015 noch einmal fassen müsste? Das würde dann selbstverständlich nichts an der Chance des Anwalts ändern mit weiteren Revisionen vor dem BGH Erfolg zu haben. Schließlich ist jeder Richter ja absolut emotionslos und nicht nachtragend und käme gar nie nicht auf die Idee Ermessensspielräume aus persönlichen Gründen auszuschöpfen.

Am 21.06.2016 um 17:29 Uhr schrieb der Leser "Toskanasonne":

Großartiger, wichtiger und wertvoller Artikel, danke.

Am 21.06.2016 um 17:30 Uhr schrieb der Leser "Buktu1975":

Danke, Her Fischer, für Ihren Kampf gegen Windmühlen. Ich habe mittlerweile in allen Bereichen der Politik das Gefühl, dass Populismus vor Rationalität siegt.

Am 21.06.2016 um 17:33 Uhr schrieb der Leser "Chetemti-biti":

Die Vorwürfe gegen die Frauenqualitätspresse mögen ja zutreffend sein.

Aber in unserem Rechtssystem hat jeder Malefikant Anspruch auf Verteidigung und das Vorbringen von begründeten Zweifeln an seiner Schuld.

Könnte es nicht sein, daß der/die Journalist(in) in der Frauenzeitschrift im guten Glauben war, eine Kolumne zu schreiben und deshalb gnadenlos überziehen zu dürfen, Provokationen ohne oder mit schwacher Begründung hinwerfen zu dürfen, Ironie ohne Kursivschrift veröffentlichen zu dürfen und unseriösen Quellen blind vertrauen zu dürfen?

Mögen die Geschworenen das erwägen, bevor sie ihr Urteil fällen.

Am 21.06.2016 um 22:16 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Das ist wie hier im Kommentarbereich: Wenn ich einen dummen uninformierten Beitrag veröffentliche, muss ich damit rechnen das ich aufgeklärt werde. Nicht selten mit spöttischem oder noch weniger freundlichem Unterton. Ich würde sagen zu Recht.

Am 21.06.2016 um 17:35 Uhr schrieb der Leser "Tim Mey":

Bei Herrn Fischer bekommen mediale Ergüsse, die sich freiwillig eigentlich niemand anschauen würde, ihr Fett weg. Mit seiner Kritik an der Brigitte(!) und dem Morgenmagazin(!) begibt er sich damit in dieselbe Nische wie "Bildblog" oder "Kalkofe". Spass macht es mir trotzdem, obwohl ich für die kostümierte Parodie vermutlich ein Ticket für die nächst ZEIT-Bühnenshow lösen müsste ;)

Richtig dankbar kann man als Leser aber über solche Abschnitte sein: "Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar. "

Das zu wissen müsste man eigentlich von jedem erwarten können, der zu diesem Thema mitdiskutiert - leider fürchte ich, dass das bis in einflussreiche Positionen hinein nicht der Fall ist. Oder die Versuchung, Zustimmung "aus dem Bauchgefühl heraus" zu bekommen, ist einfach zu groß...

Am 22.06.2016 um 08:08 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das zu wissen müsste man eigentlich von jedem erwarten können, der zu diesem Thema mitdiskutiert - leider fürchte ich, dass das bis in einflussreiche Positionen hinein nicht der Fall ist.

Leider hat Fischer hier den Aspekt des "Ausnutzens" (subjektive Sicht seitens des Täters) unterschlagen.

Und ansonsten ist es auch so:

"Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar."

Wichtig hier: es weiß, dass es nicht entkommen kann. Woher soll es das so genau wissen (also nicht im Sinne von, er denkt, dass es nicht entkommen kann.).

"Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar."

Wichtig hier: konkludent bedroht. Nur bedroht worden, reicht noch nicht.

"Wenn es sich nicht wehrt, weil es dazu aus psychischen Gründen oder aus physischen Gründen (Drogen, Alkohol, Geisteskrankheit, psychische Störung) unfähig ist: strafbar. "

Und wenn eine allgemein ängstliche Person (z.B. weil von den Eltern sehr streng erzogen) sich da nicht beherzt wehren kann?

Am 22.06.2016 um 09:09 Uhr antwortete der Leser "RoqueZeit":

Und wenn eine allgemein ängstliche Person (z.B. weil von den Eltern sehr streng erzogen) sich da nicht beherzt wehren kann?

Mir scheint, Sie überschätzen die Tiefe der Gespräche, die später in Geschlechtsverkehr münden ein kleines bisschen.

Was, wenn die junge Frau die sich mir in der Disco an den Hals wirft, in Wahrheit aufgrund eines als Kind durchlittenen Missbrauchs ein ungesundes Verhältnis zur Sexualität allgemein hat und versucht sich ihr Bedürfnis nach Zuneigung über dieselbige zu befriedigen, obwohl sie eigentlich keine Lust hat? Wie der Adipöse, der sich die zwei Tafeln Schokolade in sich hineinstopft, weil er Trauer empfindet, aber sich gut fühlen mag.

Bin ich dann auch ein Vergewaltiger gewesen? Oder jemand, der die psychische Störung der Frau ausgenutzt hat? Muss ich mir vor jedem Geschlechtsverkehr das psychiatrische Gutachten zeigen lassen, das psychische Gesundheit und ein gesundes Verhältnis zur Sexualität bescheinigt?

Und was ist mit dem Verkäufer der Schokolade? Darf der überhaupt Schokolade an Übergewichtige verkaufen? Oder nutzt er damit nicht die etwaige Essstörung des Kunden um sich persönlich zu bereichern?

Am 22.06.2016 um 09:23 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Ihnen ist offensichtlich entgangen, dass im oben angesprochenen Beispiel der ängstlichen Person, wie in denen von Herrn Fischer aufgezeigten ein NEIN voraus ging, aber keine physische Gegenwehr erfolgte. Dafür kann es leider viele, mehr oder weniger leicht objektiv nachweisbare Ursachen geben. Ihre Beispiele vom Missbrauchstrauma-Opfer, dem psychisch erkrankten Sexualpartner, die für sie wahrnehmbar enthusiastisch in den Geschlechtsverkehr zustimmen sind also unzutreffend.

Am 22.06.2016 um 10:23 Uhr antwortete der Leser "Tim Mey":

Vielen Dank für Ihre Ergänzungen. Auch wenn ich die Punkte (noch) nicht komplett nachvollziehen kann (s.u.), habe ich den Beitrag empfohlen, bringt er die Diskussion doch argumentativ weiter.

Meine Nachfragen: 1) A hat im Rahmen des Vorspiels "Nein" gesagt, B bezieht dieses Nein auf eine bestimmte Praktik, respektiert das Nein und macht etwas Anderes. Die Tür ist nicht abgeschlossen oder sonstwie versperrt. Soll B jetzt strafbar sein, nur weil A später behauptet (ggfs. wirklich fälschlicherweise gedacht hat), dass A dachte, die Tür sei abgeschlossen?

2) Ich muss zugeben, erst einmal "konkludent" bei Wiki nachgeschlagen zu haben (stillschweigende Willenserklärung), wobei mir aber ehrlich gesagt noch Beispiele fehlen, um eine konkludente Drohung von einer Nicht-konkludenten unterscheiden zu können.

Ich merke, dass das Thema immer mehr Wendungen enthält, desto tiefer man sich mit (fiktiven) Einzelfällen beschäftigt. Das bringt mich aber eher zu der Meinung, dass die detaillierte Einzelfallprüfung durch das Gericht extrem wichtig ist, auch wenn das für echte Opfer natürlich eine Zumutung ist.

Worüber wir uns hoffentlich einig sind: Ein "Es ist das Wort 'Nein' gefallen, also ist das Urteil klar und die Akte wird geschlossen" kann nicht das Ziel für die zukünftige Gesetzgebung sein, oder?

Am 23.06.2016 um 21:57 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
  1. Wie stellen Sie es vor, dass er jetzt was anderes macht?

  2. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/12/3-385-12.php

BGH 3 StR 385/12

"Schwere Vergewaltigung (Erforderlichkeit der finalen Verknüpfung zwischen Nötigung und Durchführung der sexuellen Handlung; keine Finalität bei bloß fortdauernder Angst des Opfers ohne erneute Bezugnahme des Täters auf die vorhergegangene Nötigung)."

Am 26.06.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Das ist ein marginaler Sonderfall. Der Täter bekam 14 Jahre schon auf Grund der Handlung die die fortdauernde Angst ausgelöst hatte. Damit ging es um maximal ein weiteres Jahr, eher um 6 Monate, bei dem Vorwurf der schweren Vergewaltigung.

Zudem hat der BGH an die Vorinstanz zurückverwiesen, unter anderem mit:

" ... hätte es vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf das Nachtatverhalten des Angeklagten eindeutigerer Feststellungen bedurft, um eine finale Bedrohung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen mit genügender Sicherheit zu belegen"

Insofern ist keineswegs sicher, dass der Täter am Ende nicht doch auch wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt wurde.

Am 26.06.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das Verfahren wurde eingestellt.

Am 22.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

"Wichtig hier: konkludent bedroht. Nur bedroht worden, reicht noch nicht."

Eine konkludente Bedrohung ist eine Handlung, die an sich keine Bedrohung ist, bei der aber auf eine Bedrohung geschlossen werden kann. Wenn also schon eine konkludente Bedrohung reicht, dann reicht eine konkrete Bedrohung erst recht.

"Und wenn eine allgemein ängstliche Person (z.B. weil von den Eltern sehr streng erzogen) sich da nicht beherzt wehren kann?"

Dann muss sie ihre Eltern vor Gericht bringen.

Mit Verlaub, aber Ihre Argumentation spricht gegen eine Änderung des Rechts.

Am 23.06.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Und wenn eine allgemein ängstliche Person (z.B. weil von den Eltern sehr streng erzogen) sich da nicht beherzt wehren kann?" Dann muss sie ihre Eltern vor Gericht bringen."

Wieso?

Warum reicht es Ihnen nicht, wenn das Opfer Nein sagt und sich "ein bißchen" wehrt?

Am 26.06.2016 um 11:31 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Das ist der sexuellen Prüderie unserer Gesellschaft und dem eingeschränkten Wahrnehmungsvermögen des hormongesteuerten Affenmännchens geschuldet.

Solange von Frauen erwartet wird, dass sie unabhängig vom eigenen Willen nicht ja sagen sondern nein und sich zumindest pro Forma wehren, wird es eine erhebliche Anzahl von Frauen geben, die genau dies tun. Eine Frau, die "Nein" sagt, sich "ein bisschen wehrt" und dies absolut ernst meint, ist aus meiner Sicht bei halbwegs durchschnittlicher Wahrnehmungsfähigkeit vom Mann erkennbar, dummerweise kann der Hormonrausch diese Wahrnehmungsfähigkeit wohl gewaltig herabsetzen.

Schließlich steht die Frau da, sagt sie wollte nicht und habe dies auch ausgedrückt. Und der Mann sagt, er habe dies beim besten Willen nicht wahrgenommen, sonst hätte er ja nicht weitergemacht.

Tja, hatte er es doch gemerkt, aber es war ihm egal? Oder hatte er es wirklich nicht gemerkt? Und wie weist man ihm ersteres nach?

Am 26.06.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Tja, hatte er es doch gemerkt, aber es war ihm egal? Oder hatte er es wirklich nicht gemerkt? Und wie weist man ihm ersteres nach?"

In dem Falle hat er ja gemerkt, dass die Frau Nein sagte, denn selbst wenn er das als Zieren interpretiert, hat er das das 'Zieren' gemerkt.

Die Frage ist nur, was nun in seinem Kopf abläuft, ob er dieses Nein als Ablehnung und Widerstand interpretiert oder eben als ein weibliches Ja.

Am 23.06.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und noch eine Frage:

Ein Kindesmissbrauchsopfer wird als Erwachsene sexuell angegriffen, es erstarrt.

Ist der Täter des Kindessmissbrauchs schuld an die Vergewaltigung im Erwachsenenalter?

Am 26.06.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Ja, genau deswegen ist Kindesmissbrauch mit sehr hohen Strafen belegt. Wegen der sehr schwerwiegenden Folgen, die sich für das Opfer ergeben können. Insbesondere massive Störungen in der Sexualentwicklung.

Weiß der Täter im übrigen davon, dass die Frau psychisch nicht in der Lage ist eine Abwehrhandlung durchzuführen, dann ist er auch nach jetzigem Recht wegen Ausnutzung der schutzlosen Lage zu verurteilen.

Am 26.06.2016 um 13:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Weiß der Täter im übrigen davon, dass die Frau psychisch nicht in der Lage ist eine Abwehrhandlung durchzuführen, dann ist er auch nach jetzigem Recht wegen Ausnutzung der schutzlosen Lage zu verurteilen."

So einfach geht das nicht, wenn der Täter es gut meinte (die Arme soll endlich mal lernen Sex zu genießen und ich bin der Richtige, um ihr das beizubringen.)

Am 26.06.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Da müsste der Täter dann schon reichlich Glück mit seinem Richter haben, um mit der billigen Geschichte am bedingten Vorsatz vorbeizukommen.

Am 21.06.2016 um 17:38 Uhr schrieb der Leser "Europäischer freier Demokrat":

Danke Herr Fischer! Guter Artikel! Wenn ich mal zu Unrecht beschuldigt werde und vor Gericht lande, dann würde ich mir jemanden wie Herrn Fischer als Anwalt wünschen.

Am 21.06.2016 um 17:38 Uhr schrieb der Leser "funky-mind":

Danke Herr Fischer, Sie geben dem Leid einen neuen USP - Lachen vor Schmerz. Recht so.

Am 21.06.2016 um 17:43 Uhr schrieb der Leser "gvg":

Danke!

Unmissverständlicher kann man es nun nicht mehr erklären.

Ich fürchte, die meisten werden es trotzdem nicht verstehen, weil sie es nicht verstehen wollen. Die Fronten sind schon viel zu sehr verhärtet.

Zum zweiten Teil. Keine erfreuliche Innenansicht. Das politische Schilda-Syndrom scheint auch vor dem BGH nicht halt zu machen. Klingt nicht gut.

Ich lass die Forenmeute jetzt mal toben und hoffe, dass es keinen bloody Tuesday gibt.

Wer hat eigentlich dem Scholli diese Megakloschüssel ins Studio gestellt?

Am 21.06.2016 um 17:50 Uhr schrieb der Leser "madmartigan":

Auch die ZEIT hat sich im Fall der Frau Lohfink nun wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert; nach meiner Wahrnehmung gab es zahlreiche Artikel und Kommentare in denen die zuständige Richterin und die Staatsanwältin geschmäht wurden von der ZEIT und alle rechtsstaatlichen Prinzipien zugunsten der "guten Sache" mal eben über den Haufen geworfen wurden.

Der Blick hinüber zur Brigitte wäre also gar nicht nötig gewesen, tut der ZEIT aber natürlich weniger weh...

Am 22.06.2016 um 00:49 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Die verantwortlichen Kollegen lesen 'Fischer im Recht' sehr wahrscheinlich nicht. Ansonsten wären einige Artikel der letzten Zeit vorsätzlich gelogen. Lieber uninformiert bleiben, dann kann man schreiben was man will ohne direkt zu lügen.

Am 22.06.2016 um 00:55 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Vielleicht auch nur ohne Vorsatz gelogen, also mehr so fahrlässig gelogen? ;-)

Am 22.06.2016 um 01:21 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Ich sollte wohl schlafen gehen. Ersetzen Sie es durch "... hätten... vorsätzlich Falschinformation verbreitet."

Am 22.06.2016 um 01:45 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/sk

Am 22.06.2016 um 01:54 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Die haben eben einen meiner besten Beiträge gelöscht, ich fasse es nicht....

Am 22.06.2016 um 02:22 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/sk

Am 21.06.2016 um 17:50 Uhr schrieb der Leser "einuntadeligermann":

"Und dann – vielleicht, eventuell – wird die Selbstbestimmung der deutschen Frau ein Niveau erreicht haben, das ihrer Sehnsucht genügt: Die Verschmelzung von Louboutin-Trägerin, Aufsichtsratsvorsitzender und ewigem Kind. Auf hohen Absätzen, doch immerzu missbraucht. Auf lukrativen Posten, doch immer noch zu kurz gekommen. Auf immer unverstanden sowieso: Kaum trippelt man selbstbestimmt im kurzen schwarzen Spitzenkleidchen übers Parkett, honigblond hochgesteckt, Augen bewimpert, Lippen geschürzt, Brust irgendwie gestützt – da starren frech schon wieder: Männer. "

Klasse , die ganze Kolumne bis hier hin ! Exzellent, wie vorher der "Wissenschaftsmißbrauch" beschrieben wird. (Nur, der Einwurf, daß Pegida und Afd genauso eine Verdrehungsmaschine am laufen hätte, scheint mir nicht zutreffend. )

Am 21.06.2016 um 18:03 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":

Ist jemandem bekannt welche(r) BGH Richter sich für den Vorsitz beim 5. Strafsenat bewirbt?

Stichwort: Der Vorsitzende

Das ist ein besonderer Begriff, so lese ich das im Gesetz, er ist ein in der Sache gesetzlich zuständiger Richter und bei Amtsgerichten trägt er oft den Titel: "Direktor des Amtsgerichts XY". Dann unterschreibt ausdrücklich der Direktor als Vorsitzender die Urteile und Beschlüsse obwohl der Direktor ein Mitglied der Gerichtsverwaltung ist und deshalb e i g e n t l i c h eine weisungsgebundener Beamter und zeitgleich eigentlich ein unabhängiger Richter, oder ein weiser Mensch, der dem § 339 StGB aus dem Weg gehen will?

Wenn aber der §26 DRiG für die Landesjustizministerin oder den Bundesjustizminister nicht lesbar ist im Hinblick auf die Berufsrichter der Gerichtsverwaltung dann benötigen wir schnellstens neue Gesetze, weil sonst die Bindung an das Gesetz die Justiz zerrreist.

Am 21.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Am Amtsgericht gibt es Vorsitzende Richter im Wesentlichen bei den Schöffen- und Jugendschöffengerichten sowie beim Landwirtschaftsgericht. Vorsitzende Richter deshalb, weil das Gericht insoweit aus dem Berufsrichter und beisitzenden Schöffen / ehrenamtlichen Richtern zusammengesetzt ist, dem der Berufsrichter vorsitzt. Dieser Vorsitzende kann auch der Direktor des Amtsgerichts sein.

Weisungsgebunden ist der Direktor des Amtsgericht nur hinsichtlich seiner Tätigkeit in Verwaltungssachen, nicht aber in der richterlichen Tätigkeit.

Diese Unterscheidung wird in der Justizpraxis ganz klar eingehalten.

Nach außen erkennbar wird der jeweils getragene Hut durch die Zusätze. Wird der Direktor des Amtsgerichts also als Vorsitzender tätig, ist er unabhängig und wird auch nach außen als Richter benannt. In Justizverwaltungssachen tritt er als Amtsgericht X, Der Direktor auf.

Zerreißproben finden entsprechend nicht statt.

Am 22.06.2016 um 10:13 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":

zu Nr. 0.1 Lieber "müder krieger", Sie schrieben: "Nach außen erkennbar wird der jeweils getragene Hut durch die Zusätze."

Dem ist zuzustimmen und genau darum ist es komisch, dass das Urteil / der Beschluss die folgende Unterschrift trägt:

Meier-Schlau Direktor des Amtsgerichts

oder Fläch-XY Direktor des Sozialgerichts Darmstadt

Verstehen Sie warum ich mich als einfacher Bürger darüber wundere? Wenn weisungsgebundene Beamte ein Urteil oder einen Beschluss unterschreiben, der rechtsbeigerisch ist, dann werden die sich darauf zurückziehen, dass das keine richterliche Entscheidung war sondern nur das darstellt, was der Vorgesetzte verlangte. Ob das was mit der Justizgeschichte zu tuen hat? h.M. ??? Verschleiern im Sinne der Dissssertation von Prof. Dr. Willi Geiger aus dem rechtsschaffenden Jahr 1939/1940???

Am 22.06.2016 um 10:40 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Die Bereiche weisungsunabhängiger richterlicher Tätigkeit sind klar definiert. Der Direktor des Amtsgerichts darf eine Weisung in einer richterlichen Entscheidung nicht akzeptieren; er ist in seinen richterlichen Entscheidungen allein an das Recht gebunden. Spinnt man Ihren Fall fort, bringt dem Direktor sein Rückzug auf eine Weisung keinerlei Entlastung, weil er dieser Weisung nicht folgen durfte. Ganz im Gegenteil ist eine solche Einlassung durchaus als Geständnis einer (vorsätzlichen) Rechtsbeugung auffassbar.

Dass andererseits die deutsche Justizgeschichte in den Jahren 1933-1945 und auch deren "Aufarbeitung" in den Nachkriegsjahren absolut kein Ruhmesblatt ist, sollte jedem Justizangehörigen bewusst sein. Dieses Thema ist indes durchaus Gegenstand laufender richterlicher Fortbildung. Aus meiner Sicht ist das auch gut und richtig, weil unsere demokratische an den Menschenrechten ausgerichtete Rechtsordnung etwas ist, was wir laufend schützen, bewahren und fortentwickeln müssen.

Am 22.06.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":

zu Nr. 0.3 Lieber "müder krieger", Sie sind kein müder Krieger, sondern ein mündiger Bürger, der mit diesem Statement in Hessen und in Niedersachsen und auch bei einigen Bundesrichtern in Karlsruhe den Kopf qualmen läßt.

Dafür danke ich ausdrücklich, denn was wir zur Zeit erleben ist ein sich formierender Widerstand gegen die Jünger einer seltsamen Religion, welche ihren Gott, den der h.M., immer noch anbeten. Wenn ich mit denen spreche, dass Verbrecher gemäß §339 StGB hoffentlich bald mehr als 24 Monate bekommen, damit sie mal Verbrecherluft in einer JVA schnuppern können, dann verlangen die sofort Sondergefängnisse, wegen der zu befürchtenden Übergriffe der anderen Häftlinge auf ihre körperliche Unversehrheit. Wenn ich dann darauf verweise, dass angeblich bei Kinderschändern die selbe Gefahr droht, dann fangen die an zu grübeln, gut so.

Dazu eine Kleinigkeit: Ich habe einer Gerichtspräsidentin das Verfahrenrecht erklärt und mich dabei auf einen Beschluss des BVerfG gestützt und dann gefragt ob sie sich nicht unserer Meinung ( die der drei BVerfG Richtern und meiner, als Maurergeselle ) anschließen will. Die Dame soll beim Lesen laut geworden sein, so lautet ein Gerücht.

Diese Jünger der h.M. möchten ernst genommen werden und niemals zur Lachnummer mutieren, verständlich.

Am 21.06.2016 um 18:04 Uhr schrieb der Leser "grist":

Könnte man nicht sagen, die Reform verbessert nichts, verschlechtert aber auch nichts. Höchstens werden falsche Erwartungen geweckt, weil sich an dem beweisproblem, von dem nicht geredet werden soll, nichts ändert.

Am 21.06.2016 um 18:12 Uhr schrieb der Leser "K. Hofer":

Sehr geehrter Herr Fischer, bei Auflistung der mittlerweile institutionalisierten Gender-, Betroffenheits- und Empörungs-Maschinerien haben Sie noch die Antidiskriminisierungsstelle des Bundes übersehen, welche jetzt ein eigenes Klagerecht reklamiert, damit dann auch alle nur gefühlt Diskriminierten - die sich aus schierer Angst nicht im eigenen Namen an die zuständigen Behörden bzw. Gerichte wenden - von dieser Einrichtung vertreten werden können.

Am 21.06.2016 um 18:24 Uhr schrieb der Leser "JR71":

Moderationshinweis: Entfernt. Beleidigend. Die Redaktion/ges

Am 21.06.2016 um 18:45 Uhr antwortete der Leser "JR71":

Ja, beleidigend, jederzeit gerne wieder.

Zum Glück wird die BGH Chefin dafür sorgen, dass dieser Mann nie eine Vergewaltigungsklage zu beurteilen hat. Der frühere Präsident des BGH wollte Fischer übrigens nicht am BGH haben, weil der an seinem früheren Wirkungsort Mitrichterinnen durch sein autoritäres Machogehabe vergrault hat. Man kanns sich lebhaft vorstellen. Gut ist, dass er so redselig ist. Stoff für mehr als eine Kampagne, die ihn von seinem Job befreit.

Am 21.06.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

In dem gesamten Artikel findet sich an keiner Stelle autoritäres Machogehabe, sondern lediglich Realitätssinn.

Am 21.06.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "Tevsa":

Es ja unbedingt nötig jemanden der nicht Ihrer Meinung ist "schlecht" zu reden.

Ja genau so macht Frau es, (Oder Ally's)

Am 21.06.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Wenn Sie über den BGH Bescheid wüssten, wäre Ihnen bekannt, dass der 2. Senat wie alle anderen auch Sexualdelikte entscheidet. Im Übrigen haltlose Vorwürfe, gepaart mit einem merklichen Erstaunen darüber, dass man in diesem Land auch als Richter seine Meinung sagen darf, gerade auch kontroversen Inhalts.


Am 21.06.2016 um 19:27 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Verehrte JR71. Ihr Kommentar zeigt auf bedrückende Weise, was gemeint ist, wenn von Niedergang des öffentlichen Diskurses die Rede ist. Ich möchte natürlich darauf verzichten, das ganze Ausmaß des Unsinns darzulegen, das Sie offenbar als Sachkunde einbringen möchten. Tastsächlich herrschen Lüge und Unkenntnis, bis in den letzten Halbsatz ihrer Äußerung. Trinken Sie noch eins. Entspannen Sie sich. Alles wird gut, wenn Sie jetzt in eine rohe Zwiebel beißen und dreimal laut "MUTABOR" sagen. Sie werden dann ein wunderschöner Mull. tf

Am 25.06.2016 um 19:08 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Sagen Sie, Herr Fischer - Wie kommen Sie darauf, dass JR71 eine sie ist?

Am 21.06.2016 um 18:31 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":

Absolute Topleistung von Tf, das hatte Weltmeisterniveau.

Die Zustände am BGH werden immer unerträglicher. Wenn ich Angeklagter in Berlin wäre und wüsste, dass die Zentralgestalt am Ende des Prozesses einfach nicht da ist, ich bekäme einen Riesenhals.

Die Gefahr an opportunistischen BGH Richtern besteht nämlich genau darin, dass sie im entscheidenden Zeitpunkt auch andernorts aus eben dieser Geisteshaltung ein Auge zudrücken könnten . Das ist keine Kleinigkeit.

So würde mich beispielsweise mal brennend interessieren, ob die Strafsenate beim sog. Gefährdungsschaden einheitliche Anforderungen an die tatrichterlichen Darstellungen setzen oder ob sich da jeder Senat so einfach durchwurstelt.

Dann hängt eine Verurteilung auch im Bereich des Betrugstrafrechts vom Glück ab, ob man an Tf kommt oder irgendeinen Hilfsvorsitzenden.

Am 21.06.2016 um 21:47 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Echte, als solche kommunizierte Abweichungen in der Rechtsauffassung kann es eigentlich nicht geben, denn die Senate müssten dann vorlegen und der Große Senat für Strafsachen entscheiden wie es jetzt richtig gemacht wird. Unter der Hand divergiert die Rechtsauffassung, noch mehr die Rechtsanwendung, natürlich. Letztlich ist das aber nicht nur eine Frage des zuständigen Senats, sondern auch des jeweiligen Berichterstatters. Denn dieser hat beim 4-Augen-Prinzip eine prädeterminierende Rolle auf die Urteilsfindung. "Hilfsvorsitzender" ist übrigens ein klasse Begriff, der sollte sofort ins GVG aufgenommen werden!

Am 22.06.2016 um 08:58 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Es geht mir nicht um den Rechtssatz, sondern um die Darlegungspflichten im Betrugsstrafrecht. Das ist keine vorlagefähige Rechtsfrage. Wenn eine Wirtschaftsstrafkammer im Bereich von Unternehmensübernahmen den Schaden einfach dadurch feststellt, dass eine Beteiligung ex Post weniger wert ist, als die Gegenleistung, dann können sie bei jedem zweiten Share Deal zu einem Strafbarkeitsverdacht kommen. Das hätte dann aber auch zur Folge, dass das Strafsystem endgültig zusammenbricht, denn jeder kann dann nach einem schlechten Geschäft nach dem Staatsanwalt rufen. Der Unterschied zwischen Börsenschwindel und Rocket Internet wird dann ziemlich schwammig, wenn Sie verstehen, was ich meine.

Am 22.06.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

So wie Sie das beschreiben ist das gleichwohl eine Rechtsfrage. Die Darlegung eines Schadens ist Teil der Beweiswürdigung und ist als Methode revisibel. Entweder das, oder es geht um die Auslegung des TB-Merkmals Schaden ("Ist Schaden jede neg. Abweichung ex post?"). Ihre Formulierungen klingen nach letzterem. Aber in jedem Falle sehe ich da eine Rechtsfrage.

Am 22.06.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Es geht darum, wie die Strafkammer die Herleitung der Schadensannahme bei der Beweiswürdigung darstellen muss, also das letzte Fitzelchen des Syllogismus. Sie bearbeiten scheinbar keine Strafrevisionen, sonst wüssten Sie was ich meine. Wenn eine Kammer beispielsweise bei einem Betrug im Zusammenhang mit einem Minenunternehmen sich das geologische Sachverständigengutachten einfach spart, weil sie die Werthaltigkeit der Exploarationslizenzen aus Vereinfachungsgründen auf Null schätzt, können Sie das natürlich auch als lückenhafte Beweiswürdigung rügen, aber das ist weitaus riskanter, als wenn es materiellrechtliche Anforderungen bei der Schadensdarstellung gäbe. Tf. vertritt zum Gefährdungsschaden die richtige Auffassung, ist aber nicht h.M.

Am 22.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie haben Ihre Frage doch schon selbst beantwortet. Der Gefährdungsschaden ist eine bekannte RECHTSfrage, mit Meinungsstreit inklusive. "Das letzte Fitzelchen" der Beweiserhebung ist keine materiellrechtliche Frage, sondern kann allenfalls wegen fehlerhafter Beweiswürdigung gerügt werden. Da müssen sofern Sie schon streng trennen. Insofern lautet die Antwort: Natürlich werden die Senate mitunter großzügiger oder strenger bei der Beweiswürdigung sein. Das ist dann womöglich auch eine Frage des Senats, der aktuellen Besetzung (welche 5?), des Berichterstatters, der Tageslaune und der Zeit der Richter.

Am 23.06.2016 um 08:35 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Haargenau, aber von der Tageslaune kann eine mehrjährige Haftstrafe nur abhängen, wenn ein launiger VRiBGH die Sache gesichtet hat, also ein Richter, der nichts mehr werden will.

Am 21.06.2016 um 18:38 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Folgenden Abschnitt des Textes habe ich jetzt mehrmals abzuwägen versucht:

  • "Und dann ... wird die Selbstbestimmung der deutschen Frau ein Niveau erreicht haben, das ihrer Sehnsucht genügt: Die Verschmelzung von Louboutin-Trägerin, Aufsichtsratsvorsitzender und ewigem Kind. Auf hohen Absätzen, doch immerzu missbraucht. Auf lukrativen Posten, doch immer noch zu kurz gekommen. Auf immer unverstanden sowieso: Kaum trippelt man selbstbestimmt im kurzen schwarzen Spitzenkleidchen übers Parkett, honigblond hochgesteckt, Augen bewimpert, Lippen geschürzt, Brust irgendwie gestützt – da starren frech schon wieder: Männer. " *

Auf alle nur irgend möglichen, FÜR den Kolumnisten sprechenden Varianten der Deutung und der Tonlage hin - leider mit nur geringem Erfolg.

Lieber Herr Fischer, ich setze meine Gefolgschaft bis auf Weiteres aus. Hier wird der Graben dann doch zu breit, und es könnten Krokodile darin sitzen, das Wasser ist jedenfalls trüb und lässt nichts Gutes ahnen.

Am 21.06.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Stimmt. Übertreibung kann anschaulich machen. Verallgemeinerungen sind manchmal notwendig. Aber zuviel bleibt zuviel. ,-)


Am 21.06.2016 um 19:39 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Mein Gott, Kapaster hat die Schlepptrosse gekappt! Obwohl doch Meerjungfrauen allenthalben ihn anblinkten und flüsterten "Komm"!

So zeigt Kapaster, der Held vergangener Schlachten, der Kämpfer an der Seite der Verlorenen, nun doch auch sein Gesicht: Ein livrierter Diener, das Tablett mit Champagnerkelchen darbietend der GALA, der BUNTEN, Der CELEBRTIES, der geschlitzten SZENE und der durchgeknallten TITANIC-Besatzung: Ein Hoch auf die Titten von 70jährigen Serienstars! Ein Herzliches Grüßgott auf entsetzlichen Zoten der Nacht! Eine fröhliche Anal-Penatration mit dem Schluckauf- Girlie der Woche! Und immer schön sauber bleiben! Ja heißt Ja! Mit einem Cleenex in der Hand kommst Du durch das ganze Land. Eure Heidi! Ach, Kapaster, Kapaster, wie kleingläubig ist der Mensch! Bald wird bestimmt alles besser. TF

Am 21.06.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Oh je, na ja. Eben schau ich noch auf Krokodile, da werd ich unverhofft von oben nass. Die ganze schöne Livree ist hinüber und im Champagner sitzen Frösche. Wird mich wohl noch jemand liebhaben, so begossen, so ... da kommt mir doch der Kleinmut gerade recht.

Am 21.06.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":

Zugegeben, die "Gefolgschaft" aufzukündigen mag unbedacht begründet gewesen sein, denn wer will schon ängstliches Gefolge. Dennoch ist der Fußsoldat natürlich im Recht, wenn er, angesichts eines "Anführers", der sich nicht mehr zurechnungsfähig verhält, erst mal nach Hause geht. Vielleicht noch in der Hoffnung auf Besserung, um dann abermals umzudrehen. Kapasters Zitat war exakt die Stelle, an der ich ebenfalls "umkehrte"(obwohl mir gar nicht bewußt war, daß ich irgendwem irgendwohin folgte, hoppla). Also (normalerweise) sehr geehrter Herr Fischer: Schwurbeln Sie sich bitte nicht davon. Sie könnten ruhig mal zugeben, daß auch Sie nicht gefeit sind vor den Dämonen, die uns manchmal alles in die Tasten hauen lassen, was uns gerade in den Sinn kommt. Das (Zitat) war völlig daneben. Auch im Zusammenhang (den wohl nur Sie sehen) Geben Sie es bitte zu, oder machen Sie es schlimmer. Vornehm Wegschwurbeln gilt nicht.


Am 22.06.2016 um 11:02 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


"Nicht mehr zurechnungsfähig"!) Ich bin entsetzt. Tatsächlich war die genannte Passage überhaupt nicht schlimm. Sie missachtet niemanden, verhöhnt niemanden, will niemanden zum Opfer machen, niemanden zum Täter... Sie weist einfach auf ein Phänomen hin: Die Gesellschaft ist in sehr hohem Maß "durchsexualisiert". Hunderte von Massenmedien leben von nichts anderem. Mindestens drei TV-Sender strahlen 8 Stunden pro Tag so genannte Serien aus, deren Zoten-Frequenz bei 10 Sekunden liegt. Präsentation angeblicher Sexueller Verfügbarkeit zählt zu den allgegenwärigen Dauerthemen und beneidetsten Berufen. 8-jährige Mädchen bestreiten MissWahlen und Top-Model-Challenges. "Aufbrezeln" und Kontrollverlust Simulieren ist wichtigster Teil des gelungenen Wochenends für Millionen. Zugleich wird die Realisierung dieser Immergeil-Fantasien in irrationaler Weise in einen Bereich des "Schmutzes", der Perversität, des Verbotenen abgeschoben. Selbstverständlich (!) hat niemand das Recht, andere Menschen zu missbrauchen oder zu nötigen! Aber muss sich eine Drag Queen tatsächlich beschweren, wenn ihr Auftritt im Aldi als auffällig registriert wird? Muss man arabische Jungmänner wirklich verachten, die die aufgebrezelten Schönheiten der Königsallee anstarren? Dass sich daraus nicht "Rechte" ergeben, ist klar. Will sagen: Die Sexualisierung des Alltags ist keineswegs nur Männersache oder Männer-Anliegen. Alles ziemlich religiös, scheint mir gelegentlich. TF

Am 22.06.2016 um 12:48 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":

Ich hoffe sehr, Sie haben nicht den Unterschied zwischen dem Sein (fertiges Urteil) und sich so verhalten überlesen (Fragezeichen auf dem Kopf). Um jemand zu "verachten, zu verhöhnen oder jemanden zum Opfer machen", ist die Absicht vertrackterweise ja nicht zwingend nötig. Ich sehe inzwischen ein, daß man es großzügiger lesen, oder überlesen kann. Aber auch wenn Ihre Kommentare hier manche Woge über die, Verzeihung, für mich immer noch unbedachte Passage wieder glätten dürfte, weiß man aber leider wohl, daß diese im Gegensatz zu Ihrem Ausgangskommentar, nur eine kleine Schar lesen wird.

Am 22.06.2016 um 13:44 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Sie schreiben, dass Fischers Kommentare "hier manche Woge über die Verzeihung, für mich immer noch unbedachte Passage wieder glätten dürften" - Welche Woge meinen Sie denn? Doch sicher die Woge des Zorns oder des Unbehagens, die Sie während der Lektüre zu dem zitierten Absatz empfanden. Wenn Sie als Rezipient durch die Erläuterungen Fischers nun erkennen, dass Ihre Interpretation an der Intention des Autors vorbei ging, also falsch war - dann glätten sich Ihre Wogen der Erregung, die Passage selbst bleibt davon ganz unberührt; dass sie dieser jetzt aber im verbalen Rückzug wenigstens "Unbedachtheit" attestieren wollen, nun ja, vielleicht ist das ja eine Möglichkeit, erhobenen Hauptes den Platz zu verlassen.

"... weiß man aber leider wohl, daß diese im Gegensatz zu Ihrem Ausgangskommentar, nur eine kleine Schar lesen wird."

Was schlagen Sie vor?, sollte TF zukünftig den Text seiner Kolumne mit ausführlichen Randbemerkungen versehen, so dass der unverständige Leser nicht in Gefahr gerät, irgend etwas falsch zu verstehen?

Oder sollte es die Kolumne jeweils noch in einer zweiten Version geben, verfasst in leicht verständlicher Sprache ?

Am 22.06.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":

Sie mißverstehen meine Antwort. Ich zweifelte nie an der Absicht Fischers, wohl aber manchmal ein wenig an seiner Fähigkeit zu erkennen, daß er mitunter (unnötig) verletzend unterwegs ist; nur um dann wiederum festzustellen, daß mir das womöglich besser gelingt. Wenn Sie das als "Rückzug" interpretieren, ist das Ihre Sache. Lesen Sie doch den Ausganskommentar mal ohne die Passage, und fragen sich dann, ob Sie diese vermissen.

Am 25.06.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Ähm

Es gibt Blicke und Blicke

Egal wie aufgebretzelt jemand ist, ich brauche ihn oder sie durch meine Blicke nicht zu beschämen. Ja, ich gehe soweit und sage: ich sollte es nicht tun. Dass wir einander ansehen und den/die ein oder andere/n spannend oder schön oder attraktiv finden, ist eine andere Sache.

Es gibt Frauen, die unverschämt und beschämend gucken und es gibt Männer, die das tun. Und beide Geschlechter werden von beiden unverschämten Seiten angeguckt. Dass das so ist, heißt nicht, dass es so bleiben muss, wir könnten uns alle in netiquette üben, auch in unseren Blicken. Und auch gegenüber Menschen, die in ihrem Erscheinungsbild oder in ihrem Beruf sexualisiert erscheinen

Am 22.06.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "jolande9":

Hm. Schade. Sie reißen mit dem Hintern ein, was Sie mit Sachlichkeit und vielen Worten aufgebaut hatten. Von ersterer keine Spur mehr, damit erübrigen sich zweitere...

Am 25.06.2016 um 19:13 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

?!? Niveau?

Am 25.06.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

?!?

Am 21.06.2016 um 19:49 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Och Kapaster. Vielleicht hilft Ihnen zum Brückenschlag ein Hinweis aus'm Schwabenland: "Man muss es begreifen worum sie sich mühn'. Der Mann will reifen, die Frau will blühn'." Abgehoben? Verschwurbelt? Am Thema vorbei? Dann bitte nochmal zwischen Lösung und Hinweis unterscheiden...

Am 21.06.2016 um 21:07 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Huch! Drohung mit sofortigem Liebesentzug? Migräne?

Was gibt es denn da abzuwägen? Solche Textpassagen liest man entweder mit einem Schmunzeln, oder man will dem Verfasser auf Teufel heraus etwas unterstellen, was aber weder dieser Text, noch die Gesamtschau der von ihm bisher hier veröffentlichten hergeben.

Am 21.06.2016 um 21:24 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wir (also der Bevölkerungsteil, der sich ständig selbst als bedauerlich unwissend erlebt) müssen uns ja auch immer mit Tendenzen begnügen. Was genauer heisst: Ein Text BEDEUTET nicht genau dies und das, sondern er hat eine "gewisse" TENDENZ zu diesem und jenem. Und diese Tendenz-Erinnerungen sammelt unsereins dann. Daraus wiederum können Das-Maß-ist-voll-Erlebnisse entstehen. Sehr volkstümlich das Ganze, wie Sie sicher merken.

Übrigens: Was heisst "Liebesentzug"? TF beschreibt es als Abspringen des Trittbrettfahrers (das kann den Maschinisten nur freuen), was ich noch als Aufgabe einer Gefolgschaft beschönigt habe.

Am 21.06.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

So kurz vor dem Ableben? Das wäre doch ein ziemlicher Unsinn.

Am 22.06.2016 um 10:46 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Keine sonderlich rollengerechte Antwort, geschätzte Heroine!

Am 22.06.2016 um 16:19 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Mangels ausreichender Zeit meinerseits: Die namengebende Rolle war gemeint....

Am 23.06.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Meine namengebende Rolle schläft eigentlich immer, was leider nicht ihre Müdigkeit behebt. Vielleicht googeln Sie mal zur Abwechslung?

Am 22.06.2016 um 12:09 Uhr antwortete der Leser "Kovac":

Es war natürlich völlig klar, dass dieser Einwand kam, aber von Kapaster? Hat Sie der nachfolgende Satz: "Das Netzwerk der flachbesohlten SPD-Genossinnen jenseits der 50 lächelt dazu feinsinnig, schiebt seine verdienten Schweigerinnen nach vorne und wartet ab." denn nicht besänftigen können?

Am 22.06.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":

Was für ein Film entsteht denn bei dem Zitat in Ihrem Kopf? Könnte es sein, daß Sie sich den gar nicht angeschaut haben?

Am 21.06.2016 um 18:43 Uhr schrieb der Leser "Rinaco":

Schön und gut mit dem Recht. Nur frage ich mich nur schon langsam, ob die Rhetorik nicht eine Saat gießt, die sie besser nicht gießen sollte. Es applaudieren Genderskeptiker, was auch immer sie unter Gender verstehen, Anti-Feministen und Leute, die finden, dass es den Frauen bei uns eh schon viel zu gut geht. Das kann sich der Kolumnist vielleicht nicht aussuchen, aber den Wind in den Segeln, schon beim Titel, geht auf ihn. Ein besonderes Danke für die Erwähnung der Lesben, die in der Diskussion bisher keine besondere Rolle gespielt haben. Aber nun es ist das Klischee, dass deren besonderes Hobby darin besteht, Männer zu hassen und sie notfalls über das Sexualstrafrecht endgültig unschädlich zu machen. Ich kenne nur kaum eine Lesbe, die so denkt oder sich überhaupt nur mit dem Thema auseinandersetzt und da ich selber eine bin, kenne ich schon ein paar. Es gab in meinem persönlichen Umfeld interessanterweise nur zwei Fälle, wo Personen sich strafrechlich ungenügend geschützt gefühlt haben (ein Verfahren eingestellt, das andere Freispruch) und aus einer sexuellen Belästigung ein großes Thema gemacht haben. Beide waren Männer. Allgemein glaube ich, dass Männer deutlich empfindlicher reagieren, wenn sie von einem Mann unerwünscht angemacht werden als Frauen auf unerwünschte Anmachen reagieren.

Am 21.06.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Allgemein glaube ich, dass Männer deutlich empfindlicher reagieren, wenn sie von einem Mann unerwünscht angemacht werden ..."

Danke für den Hinweis, ich hatte in vergangenen Kolumnen auch schon versucht, zumindest als Gedankenspiel den plötzlichen Griff nach des Mannes Genital einzubringen. Es blieb ganz ohne Resonanz. Ich nehme an, weil ein reichtiger Kerl das einfach auf "seine Weise" klärt.

Am 21.06.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nope!

männer werden ebenfalls unerwünscht angemacht, lehnen dies höflich ab und schmunzeln eventuell dass diese oder jener ernsthaft glaubte eine chance zu haben. kein grund jemandem aufs maul zu hauen! seltsam das sie denken dass es anders sei.

ein freund von mir hatte sogar letztens mitbekommen wie jemand ihn in der dusche anblickte und heimlich onanierte. hat er in ruhe zu ende geduscht und ist nach hause gefahren anstatt jemandem aufs maul zu hauen und ein riesengeschichte draus zu machen oder sogar z.b. eine lücke im strafrecht zu behaupten....

Am 21.06.2016 um 18:53 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Was haben sie gegen Gender-Skeptiker und Anti-Feministen? Ich finde es gut, wenn die "Saat gegossen" wird, die sich mit den Verirrungen dieser Ideologien beschäftigt!

Am 21.06.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Aus irgendeinem Grund kommt mir dabei der beliebte Männerspruch in den Sinn, dass man mal eben "die Blümchen giessen" geht.

Am 21.06.2016 um 19:32 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Was möchten Sie damit genau sagen?

Am 21.06.2016 um 18:58 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Was haben sie gegen Gender-Skeptiker und Anti-Feministen? Beide wissen üblicherweise nicht, wovon sie sprechen.

Am 21.06.2016 um 19:11 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich habe zwei Fragen an Sie.

Mit Antifeministen meinen Sie antifeministische Männerrechtler, va auch in einem historischen Zusammenhang?

Wie reagieren Ihrer Ansicht nach Frauen auf unerwünschte Anmache und wie Männer (auf Übergriffe v Männern) - im Vergleich?

Am 21.06.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":
  1. Mit Antifeministen meinen Sie antifeministische Männerrechtler, va auch in einem historischen Zusammenhang? Mit Anti-Feministen meine ich alle Menschen, die sich selbst in Gegnerschaft zum Feminismus sehen, in allermeisten Fälle ohne genau zu unterscheiden.

  2. Wie reagieren Ihrer Ansicht nach Frauen auf unerwünschte Anmache und wie Männer (auf Übergriffe v Männern) - im Vergleich? Hierzu ist mir keine wissenschaftliche Studie bekannt. Aus meiner Erfahrung heraus, fühlen sich viele Männer schon von dem Gedanke männlicher Ausmerksamkeit sehr schnell angewidert. In einem Prozess ging es um einen spontanen, unerwünschten Kuss und ein Griff Richtung Beine in einer Zweiersituation. Das Opfer (selbst übrigens LGBT) wurde dadurch sehr erschüttert. Ein Freund von mir fühlte sich belästigt, weil ihm sein schwuler Mitbewohner mitgeteilt hat, wann er duschen geht. Einige Frauen, die ich kenne regen sich vielleicht mal kurz über männliche Anzüglichkeiten auf, einige betrachten es sehr locker, aber total krasse Reaktionen auf harmlose Anzüglichkeit habe ich eigentlich kaum erlebt, allenfalls wenn die Annäherungsversuche trotz offenkundiger Ablehnung weiter gehen. Ich gestehe, dass mein Umfeld aber nicht repräsentativ ist Fände es aber auf jeden Fall gut, wenn Mann-Mann Konstellationen mal mit eingebunden werden können, weil ich denke dass es Männern da leichter fällt, Empathie für den Belästigten zu entwickeln und wir mal von dieser Frauenlastigkeit der Debatte wegkommen.

Am 21.06.2016 um 22:32 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Unter Antifeministen verstehe ich Männerrechtler. Und als Nichtfeministin bin ich keine Anitfeministin, sondern einfach nur Frau. Und ich möchte mir von niemandem mein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nehmen lassen, wurscht, ob Gender, Feminist, Antifeminist, Maskulist, afd, spd, csu, cdu, linke, ganz linke, grüne usw. Auch nicht von der Kirche.

Ja, die Frauenlastigkeit des Themas finde ich sogar belastend, vor allem finde ich diese ganze Instrumentalisierung und Opferdebatte unangebracht. Frauen grundsätzlich als Opfer zu sehen, lässt mich an Verkindlichung und Entmündigung denken. Sexualdelikte sind strafbar und das steht f mich ohnehin außer Debatte. Was Übergriffe und Belästigungen betrifft, mag jeder andere Grenzen haben, dennoch weiß ich aus Erfahrung, dass Männer sehr wohl genau wissen, was Ihnen genehm ist und was nicht, also kann man dies auch Frauen zugestehen es selbst zu wissen, ohne großartige Kampagnen gegen die sexuelle Selbstbestimmtheit und Freiheit und mit Angstschürereien und Unwahrheiten was das aktuelle Strafbarkeit im Sexstrafrecht betrifft. Ich halte es für denkbar unsensibel und verantwortungslos mit dem Thema Sexualität falsche und kämpferische (Frauen)Politik zu betreiben.

Am 21.06.2016 um 23:01 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Unter Antifeministen verstehe ich Männerrechtler." Gut, soweit würde ich nicht gehen. Ich denke, dass Männerrechtler durchaus ein wichtiges Anliegen haben können und dass sich manches möglicherweise gut mit den Forderungen von (einigen) Feministen deckt. Zum Beispiel die Gleichberechtigung in Erziehung der Kind könnte z.B. so ein gemeinsames Thema sein. Ich glaube, man muss als MännerrechtlerIn nicht antifeministisch sein. Außerdem ist es natürlich (in meinen Augen) vollkommen legitiim in diesen Fragen gar keine Postion zu vertreten. Ich bin auch keine Feministin, Nur, wenn man sich gegen Gender Mainstreeming, Feminismus, Masullinismus und die angebliche LGBT Ideologie positionosiert, sollte man schon wissen wovon man spricht... und das sehe ich bei den meisten, die das tun nicht gegeben.

Am 21.06.2016 um 22:41 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Würde mir ein Mann im vorrübergehen in den Schritt fassen würde ich ihn je nach Situation evtl. auch anzeigen. Aber ich würde nicht wollen dass er dafür ins Gefängnis muss. Oder das ihm die Hand abgehackt wird usw. Es geht mir um Verhältnismäßigkeit. Deshalb bin ich noch lange nicht Empathielos. Meiner Erfahrung nach haben Frauen genauso große Probleme sich in Männer hereinzufühlen wie umgekehrt. Diese Schutzlücken-Debatte zeigt das ganz gut.

Am 21.06.2016 um 23:03 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Würde mir ein Mann im vorrübergehen in den Schritt fassen würde ich ihn je nach Situation evtl. auch anzeigen." Den Fehler, den manche Opfer in solcher Situation machen, ist eine Art Heilung vom Strafrecht zu erwarten. Das resultiert wohl meist in Enttäuchung, denn ein Prozess ist alles andere als eine Therapie. (Und das sollte er auch nicht sein)

Am 21.06.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

"Den Fehler, den manche Opfer in solcher Situation machen, ist eine Art Heilung vom Strafrecht zu erwarten. Das resultiert wohl meist in Enttäuchung, denn ein Prozess ist alles andere als eine Therapie."

Möglich. Denke nicht, dass ich diesen Fehler machen würde. Aber wer weiß schon sicher wie er in emotionalen Extremsituationen reagieren würde.

Am 21.06.2016 um 19:19 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

"Antifeminismus" ist eine Erfindung, die die Femisten selbst generieren. Es wird irgendwas "feministisches" vertreten, wer das nicht will ist dann Antifeminist.

Am 21.06.2016 um 19:29 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ach so, der nicht dafür ist, ist automatisch dagegen. Weil ich keine Feministin bin, bin ich Antifeministin? Ah ja, das ergibt Sinn-

Ja, eh schön, so einfach erscheint die Welt. Und weiß der Geier, vielleicht ist es ja auch so.

Am 21.06.2016 um 19:46 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ergibt sich zwangsläufig, wenn man Nr. 7 von Rinaco nimmt. Alle die TFs "Rethorik" zustimmen fallen unter "Genderskeptiker, was auch immer sie unter Gender verstehen, Anti-Feministen und Leute, die finden, dass es den Frauen bei uns eh schon viel zu gut geht". Da entsteht doch aus dem feministischen Weltbild auch schon das Feindbild, zumindest wenn man es nach Nr. 7 auffasst.

Am 21.06.2016 um 20:01 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Alle die TFs "Rethorik" zustimmen fallen unter "Genderskeptiker, was auch immer sie unter Gender verstehen, Anti-Feministen und Leute, die finden, dass es den Frauen bei uns eh schon viel zu gut geht". Da entsteht doch aus dem feministischen Weltbild auch schon das Feindbild, zumindest wenn man es nach Nr. 7 auffasst." Unfug: "Es applaudieren Genderskeptiker, was auch immer sie unter Gender verstehen, Anti-Feministen und Leute, die finden, dass es den Frauen bei uns eh schon viel zu gut geht." heißt weder, dass alle Applaudierenden in dieses Schema fallen, noch das alle, die in das Schema fallen, applaudieren. Einige, die in dieses Schema fallen, fühlen sich durch die Rhetorik beflügelt. Und mit Rhetorik meine ich Rhetorik. Inhaltlich stimme ich den Grundaussagen Fischers nämlich vollständig zu, nur im Ton hat er sich m.E. diesmal vergriffen. Ich finde das verzeihlich, aufgrund der unsachlichen Weise, wie die ganze Debatte geführt wird und weil ich glaube/hoffe, dass er selbst nicht vertritt, was da an verbalen Abwertungen zwischen den Zeilen steht. Ihre Verdrehungen (oder ist es wirklich fehlende Lesekompetenz) verzeihe ich allerdings nicht und ich bin geneigt, dass sie sie auch so meinen.

Am 21.06.2016 um 20:20 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Vielen Dank für Ihre detailierte Erläuterung. Und warum sollen "Genderskeptiker, was auch immer sie unter Gender verstehen, Anti-Feministen und Leute, die finden, dass es den Frauen bei uns eh schon viel zu gut geht." nicht applaudieren bzw. TF beipflichten? Sie machen eine Schublade auf und stopfen da irgendwelche unerwünschen Personen und Gruppen rein, je nach Bedarf. Bei all Ihrer Dialektik erkenne ich Abgrenzung und Ausgrenzung auch mit mangelhafter Lesekompetenz.

Am 21.06.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Ach so, der nicht dafür ist, ist automatisch dagegen. Weil ich keine Feministin bin, bin ich Antifeministin? " Freiplag mag das so sehen, ich nicht. Es gibt zum Beispiel auch Leute, denen das egal ist, oder die keine einheitliche Stellung zu Feministen und Anti-Feministen haben.

Am 21.06.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Es gibt sehr fundierte aktuelle Kritik am (Gender-) Feminismus. Vielleicht sollten Sie sich mit Originalquellen beschäftigen. Die meisten Feminismusanhänger beziehen ihre Infos über Kritiker und Männerrechtler aus zweiter tendenziöser "Quelle".

Am 21.06.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Nun ja, das mag sein. Es fängt nur schon mal damit an, dass es eine Strömung names Gender-Feminismus nicht gibt. Was ist das? Nun, dann muss ich gestehen, dass seriöse Kritiker feministischer Strömungen, soweit sie nicht anderen feministischen Strömungen angehören, sich gut vor mir versteckt halten oder aber die Poltergeister von WikiMannia sind einfach zu präsent, als dass man noch vernünftigere Stimmen hört. Das kann gut an mir liegen. Ich weiß, dass es leider auch im feministischen Lager ähnlich nervige Personen mot geschlossen ideologisch unerschütterlichen Weltbild gibt (siehe derzeit EMMA und Schwarzer). Hier habe ich aber das Glück über genügend Kenntnisse zu verfügen, um zu sehen, was seriös ist und was Gesschwätz.

Am 22.06.2016 um 06:18 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Ich weise auf die Unterscheidung von Pinker zwischen Equity-Feminismus und Gender-Feminismus hin. Bitte einfach mal googeln. Es gibt - wie auch im feministischen Bereich - im männerrechtlichen/femismuskritischen Bereich ein breites politisches Spektrum. Die ´"seriösen" Kritiker werden z.B. repräsentiert durch Arne Hoffmann, die Blogs "alles Evolution" und "man tau".

Am 22.06.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Bleu der Saque":

Hallo Rinaco,

versuchen sie es doch mal hiermit!

http://maninthmiddle.blogspot.de/

schöne Grüße,

der Saque

Am 24.06.2016 um 21:17 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Eine Einzelkämpferwebseite von irgendwem, der eine nicht existente soziale Bewegung repräsentieren will. Was soll das beweisen?

Am 22.06.2016 um 01:11 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Selbst wenn das so wäre, was es nicht ist, wären wir immer noch besser als Feministen. Die lügen absichtlich, verdrehen Statistiken bis zum Gehtnichtmehr, legen unterschiedliche Maßstäbe an Frauen und Männer an und rechtfertigen heutiges Unrecht mit der Vergangenheit.

Die meisten heutigen Feministen sind einfach nur Sexisten unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung. Ach nein, nachdem Gleichberechtigung erreicht wurde ist diese plötzlich böse und man muss Gleichstellung haben, die letztendlich überhaupt nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.

Am 22.06.2016 um 01:14 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Ach ja, ich bin bekennender Antifeminist und für echte Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Nicht für das, was Feministen dafür halten.

Am 21.06.2016 um 18:47 Uhr schrieb der Leser "EinLeser69":

Und all das, wegen Köln vermutlich. Drama, Melodrama, und keine einzige Verurteilung. Wenn man aber "Zweifel" anmeldet, ob tatsächlich in Köln in der Silvesternacht die Dinge so statt gefunden haben, wie es die Damen wie fallende Dominosteine Kettenreaktionsartig zur Anzeige brachten ist man ein ganz "Böser". Dabei ist es die Pflicht Dinge nüchtern zu sehen und in Frage zu stellen, Taten anzuzweifeln, so lange die Fakten oder Beweise nicht ausreichen. Jeder kann viel erzählen, vor allem, wenn der Tag lang ist.

Das allerbeste ist ja, "Gehen wir von der Beweisbarkeit mal weg."

Da fehlen einem die Worte.

Nö, derzeit kann ich Frauen nicht gut leiden und ich stehe dazu. Ob das nach dem neuen Gesetz strafbar sein wird?

Am 21.06.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Mir gefällt nicht, was sie sagen, deswegen kann ich alle Gruppen, denen sie angehören auch nicht mehr gut leiden. Können sie mir die Gruppen nennen. Mensch, Säugetier und alle taxonomischen Übergruppen sind schonmal vorgemerkt. Ich vermute auch, Mann...

By the way, dass es in Köln keine einzige Verurteilung gab (was nicht stimmt, nur eben keine zu einem Sexualdelikt), heißt nicht, dass die Frauen in ihren Anzeigen etwas falsches gesagt haben.

Am 21.06.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "EinLeser69":

" heißt nicht, dass die Frauen in ihren Anzeigen etwas falsches gesagt haben."

Es heißt aber auch nicht, dass sie etwas wahres gesagt haben. Weder Sie noch ich können zweifelsfrei darüber entscheiden, ob diese Anzeigen über mögliche Sexualdelikte gerechtfertigt waren oder nicht. Sie mögen den Frauen glauben, ich glaube es ihnen nicht. Ja und manchmal lügen Menschen aus irgendwelchen Motiven heraus. Häufiger wird aber etwas subjektiv in einer bestimmten Weise interpretiert, was objektiv so nicht statt gefunden hat. Wir werden es nie wissen vermutlich. Vermessen ist es jedoch zu behaupten, man wüsste es, dass die Silvesternacht so abgelaufen ist, wie sie von Frauen geschildert wird.

Am 21.06.2016 um 19:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Frau Schwarzer weiß es , die war in besagter Nacht wohl dabei. Es gibt eine "Feldforschungsstudie in Form von teilnehmender Beobachtung" jetzt auch in Buchform von ihr.

Am 21.06.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Woran hat sie denn teilgenommen?

Am 21.06.2016 um 19:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wohl an der "Beobachtung"...geht so sinngemäß aus dem Buchtitel zumindest hervor...

Am 21.06.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Wenn sie also beobachten konnte - hat sie gewusst was passieren wird? Und warum ist sie dann nicht eingeschritten? Oder hat sichtbarste Zeugin zur Verfügung gestellt? Fragen über Fragen...

Am 21.06.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Siehe der Buchtitel unten: was denkt man sich dabei? eine sozialwissenschaftliche Studie ist es nicht, eine Befragung vor Ort? teilnehmende Beobachtung?Zeugin? wovon? von einem Kulturschock? Bitte nicht böse sein, wenn ich hier meine Erkenntnis schreibe, aber meinen Kulturschock hab ich erlitten, als ich von Wien nach BW gezogen bin und mitbekommen hab wie hier Schüler bereits in der ersten Klasse Grundschule gemobbt werden, va wenn sie aus der Unterschicht kommen und ausländischer Herkunft sind.

A.Schwarzer: "DER SCHOCK - die Silvesternacht Köln ist zur Chiffre geworden für einen Kulturschock. Die ganze Welt fragt sich: Was geschah wirklich? Alice Schwarzer hat vor Ort recherchiert - und die kompetentesten AutorInnen zum (Mit)Schreiben eingeladen. Mit Beiträgen von u.a. Kamel Daoud, Necla Kelek, Bassam Tibi."

Natürlich ist auch das (ein polemisches Hetzwerk und sonst nichts!) ein gefundenes Fressen für jene, die die Sexualstrafrechtsreform für besonders wichtig halten (aufgrund v Einzelfällen), und einen Paradigmenwechsel herbeisehen.

Danke Herr Fischer für Ihre herzerfrischende Rezension v A.S.s Buch! Ich habe Tränen gelacht.


Am 21.06.2016 um 19:54 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Es war lange geheim, ist aber offenbar nicht mehr länger zu verheimlichen: Frau A. Schwarzer, Urgestein der ersten Stunde von Werner Höfers Frühschoppen, war tatsächlich dabei in Köln. Und zwar auf allen Seiten. Sie hatte zwei Rücksäcke mit Verkleidungen aus dem Fundus der Kammerspiele geliehen und strategisch deponiert: Einen direkt unter dem Hauptportal des Doms, einen vor einer Spielhalle in der Breiten Straße 168. Sie war voll verkabelt, konnte also sowohl die Lustschreie der arabischen Untermenschen als auch die Schmerzensschreie der türkischen Frauen direkt aufzeichnen und synchron dreisprachig kommentieren. Zeitweise soll sie sich am Geschehen unter dem Namen "Abu S."; zeitweise unter dem Namen "Behinderte kleine Tina (16)" beteiligt haben. Die beiden Bücher: "Ich war Tina" und "Ich war Abu S." erscheinen zeitgleich zum Anpfiff des EM-Finales in Müngersdorf. Ich habe sie nicht gelesen, aber ich sage Ihnen: Pures Dynamit! TF

Am 21.06.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Es heißt aber auch nicht, dass sie etwas wahres gesagt haben. Weder Sie noch ich können zweifelsfrei darüber entscheiden, ob diese Anzeigen über mögliche Sexualdelikte gerechtfertigt waren oder nicht. "

Das ist wohl war. Was Sie aber so halb in den Raum stellen, ist dass es falsche Beschuldigungen gegeben hat. Dass man die Beschuldigten im Zweifelsfrei nicht verurteilt, ist vollkommen in Ordnung. Aber aus dem Zweifel gleich einen Verdacht falscher Beschuldigung zu machen, scheint mir etwas übertrieben, auch wenn Menschen sich täuchen oder lügen können... Dazu wo es zahlreiche Delikte und Teildelikte (Dibstähle) gab, die nachgewiesen werden konnten. Das erscheint mir nicht viel besser als jeden Mann, nur weil er es kann, der Vergewaltigung zu verdächtigen... bis zum Beweis des Gegenteils.

Am 21.06.2016 um 18:54 Uhr schrieb der Leser "atech":

Herr Fischer bezüglich Bild- und Tonaufnahmen: "Achten Sie aber bitte darauf, sämtliche Opfer vorab über die Aufzeichnung des Geschehens zu informieren und sich ein deutlich gesprochenes "Ja, bitte" aufs Band sprechen zu lassen. Sonst holt Sie der Paragraf 201 ein..."

$201 StGB erst mal gegoogled, da das nicht zur Allgemeinbildung gehört: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html "§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt (1.) das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder (2.) eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

dazu die Frage eines juristischen Laien:

es gäbe sicher Situationen, in denen sich mancher wünschte, er könnte das, was er einem Gericht vortragen möchte, auch belegen, weil sonst "Aussage gegen Aussage" steht.

Wie würde das Gericht einen Fall behandeln, in dem sich Kollegen verabredet hätten, dass Mobbing eines Vorgesetzten nicht nur schriftlich zu dokumentieren, sondern auch in Bild und Ton festzuhalten?

Indem im Seminarraum eine versteckte Kamera und ein Mikrophon montiert wurden. Damit die nächsten verbalen Entgleisungen des bewussten Vorgesetzen, der nach außen hin immer korrekt auftritt und der vor Gericht sicher eine tadellose Figur machen würde, mit Zeugen ohne Ende, in Bild und Ton festgehalten werden könnten.

Strafbar oder erlaubt?

Am 21.06.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Wahrscheinlich ( leider keinen Kommentar zur Hand) dürfte es am Tatbestandsmerkmal " nicht öffentlich" fehlen.

Am 21.06.2016 um 19:55 Uhr antwortete der Leser "atech":

ich hätte jetzt eher vermutet, dass "öffentlich" z.B. die öffentliche Rede von Herrn Gauland war, auf der er in Elsterwerda Frau Merkel als "Kanzler-Diktatorin" bezeichnete und einen in Nazi-Kreisen gebräuchlichen Spruch von einem Schild ablas. http://www.welt.de/politik/deutschland/article155987345/Gauland-fand-NPD...

Eine Firmen-interne Besprechung oder das Treffen einer Arbeitsgruppe, zu der nur die Mitarbeiter und nicht das ganze Institut eingeladen waren, hätte ich eher als "nicht-öffentlich" eingestuft.

Mit anderen Worten: der Vorgesetzte nutzt gerade das "nicht-öffentliche Umfeld", um intern Dampf abzulassen.

Am 21.06.2016 um 20:00 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Es geht um den Schutz der " Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes". Wenn man auch die Vertraulichkeit keinen Wert legt, und vor einer größeren Anzahl von Menschen sich äußert , muss man davon ausgehen, dass die Worte öffentlich werden.

Am 21.06.2016 um 20:09 Uhr antwortete der Leser "atech":

zu meinem Verständnis nochmal nachgefragt:

das heißt, dass praktisch jedes Gespräch,

das nicht unter vier Augen stattfindet (also drei oder mehr Personen) und bei dem nicht ausdrücklich am Anfang Stillschweigen über die Gesprächsinhalte vereinbart wurden (weil es z.B. um Firmengeheimnisse ging),

juristisch betrachtet als "öffentlich" gilt, auch wenn es hinter verschlossenen Türen für einen bestimmten, geladenen Teilnehmerkreis stattfand?

Am 21.06.2016 um 20:45 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Das wiederum geht zu weit. Aber bedenken Sie - es geht in ihrem Beispiel nicht um " juristisch" sondern um "strafrechtlich" - das ist nicht identisch. Und strafrechtlich nur im Hinblick auf die zu erwartende Vertraulichkeit (Inter partes). Außerdem - sobald Sie sich in einer Gruppe äußern gibt es Zeugen.

Am 21.06.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "atech":

"sobald Sie sich in einer Gruppe äußern gibt es Zeugen."

das ist richtig. Jetzt bräuchte man diese "Bild- und Tonmitschnitte" auch nicht, wenn die Zeugen alle wahrheitsgemäß aussagen würden.

Aber gerade bei solch höchst unangenehmen Sachen wie dem cholerischen Chef, der nach aussen immer korrekt auftritt, aber innerhalb der eigenen Mannschaft nach unten tritt, eben weil er sich "am längeren Hebel" sieht,

gibt es dann Zeugen, die nicht aussagen wollen oder die sich an nichts erinnern können oder die - wenn sie dann aussagen - alles so verwässern, dass jeder Zuhörer sagt: "na, so schlimm war das doch alles gar nicht".

Am Ende steht dann wieder "Aussage gegen Aussage".

Hätte man jetzt den besagten "Bild- und Ton-Mitschnitt" und wäre dieser gerichts-verwertbar, dann könnte der Betroffene beweisen, "wie es wirklich war".

Wenn aber, wie Herr Fischer warnt, derjenige, der seine Aussage "beweisen" möchte (um von Zeugen unabhängig zu sein), sich unter Umständen selbst strafbar macht, wenn er das Verhalten des Chefs ohne dessen Einverständnis mitschneidet, dann ist das ein Problem.


Am 22.06.2016 um 11:12 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ziemlich sicher strafbar. Allenfalls wenn Straftaten zu erwarten sind (Beleidigungen, Nötigungsversuche), könnte man eine Rechtfertigung annehmen. tf

Am 22.06.2016 um 17:54 Uhr antwortete der Leser "atech":

danke, Herr Fischer, das war eine klare Auskunft. Fall abgeschlossen.

Am 21.06.2016 um 19:05 Uhr schrieb der Leser "CoMiMo":

Sehr geehrter Herr Fischer, Man könnte Sie jetzt als den Sexisten darstellen, der Sie zu sein scheinen. Denn anscheinend reduzieren auch Sie Frauen nur auf ihr Äußeres. "denn als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" Nach dem Satz haben Sie sich selbst demontiert und reihen sich ein in die Liste der Männer, die der Meinung sind, eine Frau, die immer so rumläuft hat doch selber Schuld und wollte es ja so. Nein, wollte sie nicht! Frauen sind KEIN Objekt für Männer. Und wenn eine Frau nackt durch die Gegend läuft, hat der Mann seinen Schwanz in Griff zu haben.

Ich frage mich ehrlich gesagt, haben diese Ver... armen Jungs.. denn wenigstens eine Strafe bekommen, weil sie ohne Erlaubnis des Opfers das ganze gefilmt und dann auch noch auf eine Pornoseite gepackt haben? Oder gehört das heutzutage zum guten Ton eines Mannes alles zu filmen, sich dran hochzuwichsen und es anderen Männern als Wichsvorlage zur Verfügung zu stellen? Dann kein Wunder meine Herren, wenn immer mehr Frauen sich RICHTIGE Männer suchen und nicht solche Waschlappen.

Interessant ist es auch, wenn in der Diskussion 9 von 10 Männern sagen, dass eine Vergewaltigung SO nicht aussieht wie sie im Film gezeigt wird. Da frage ich mich. Woher wissen die 9 von 10 Männern wie eine Vergewaltigung aussieht? Das kann man nur wissen, wenn man entweder Vergwaltiger oder Vergewaltigter ist. Also Jungs, WOHER wisst ihr wie eine Vergewaltigung aussieht? Und jetzt sagt nicht: Aus dem Fernsehen ;)

Am 21.06.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Lesen Sie dazu mal den aktuellen Spiegel. Frau Lohfink wusste das sie gefilmt wird. Sie wollte es wohl.

Am 21.06.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Sie wollte es wohl." Genau das Gegenteil ist laut Spiegel der Fall, bitte nochmal lesen.

Am 21.06.2016 um 19:55 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ja, im Spiegel steht sie "scheint genervt vom Filmen und entzieht sich, indem sie das Zimmer verlässt". Aber richtig etwas dagegen unternommen hat sie auch nicht. Wollen ist tatsächlich nicht richtig, jedoch hat sie sich über einen langen Zeitraum filmen lassen.

Am 21.06.2016 um 19:15 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Ich frage mich ehrlich gesagt, haben diese Ver... armen Jungs.. denn wenigstens eine Strafe bekommen, weil sie ohne Erlaubnis des Opfers das ganze gefilmt und dann auch noch auf eine Pornoseite gepackt haben?" Ja und es wird berichtet, dass die ursprüngliche Anzeige auch nur das Filmen betraf und sich das "Nein" der Gefilmten sich nur gegen die Filmaufnahmen, aber nicht den Sex richteten. Das ist auch so ein Problem mit dem NEIN.

"Interessant ist es auch, wenn in der Diskussion 9 von 10 Männern sagen, dass eine Vergewaltigung SO nicht aussieht wie sie im Film gezeigt wird. Da frage ich mich. Woher wissen die 9 von 10 Männern wie eine Vergewaltigung aussieht?" Ich würde Ihnen wenn sie mir ein Bild von einem Kängeru zeigen, dass so kein Schnabeltier aussieht. Weder war ich jemals ein Schnabeltier oder Kängeru, noch hatte ich näheren Umgang mit einem Vertreter die Spezies: Bin ich jetzt nicht fähig, ein Kängeru von einem Schnabeltier zu unterscheiden???

Am 25.06.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Oh je Was ist denn das für ein Vergleich?


Am 21.06.2016 um 20:04 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


CoMiMo! Enthüllerin! Willkommen!

Sehr intelligenter Kommentar! Sozusagen: Irgendwie total neu, habe noch nie darüber nachgedacht. Ein Mann, der mit erigiertem Penis "durch die Gegend" läuft, ist , das muss hier einmal gesagt werden, kein "Objekt für Männer". Auch ein Mann, der mit erigiertem Penis die Tagesschau-Nachrichten verliest, oder den Wettbewerb "erigiertester Penis der Welt" 22mal verliert und dann doch noch gewinnt! Am deutlichsten finde ich es eigentlich von den Männern ausgedrückt, die eine halbe Erektion in einer Seidenhode ohne Unterwäsche tragen und alle drei Minuten die Lage ihres Geschlechtsteils prüfen. Sie sagen uns: Hey, Lass mich sein, wie ich bin! Lass mich Ich sein! Lass mich in Ruhe! Überhaupt werden erigierte Penisse deutlich überschätzt, oder?

TF

Am 22.06.2016 um 00:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Was Sie sich bei dieser Entgegnung wohl gedacht haben? Manchem Leser wirds wohl ein Rätsel bleiben. Und ich meine mal, dass das nicht die Schlechtesten sind.

Am 22.06.2016 um 01:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Och Kapaster, nun haben Sie also nicht nur das Schlepptau gekappt, sondern auch noch den Faden verloren? Hören Sie doch den verzweifelten Ruf nach dem Grundrecht der FREIHEIT des vom Zwangsgriff Umklammerten!


Am 22.06.2016 um 11:25 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Auf manche Fragen oder Vorhalte fällt einem einfach nichts Unsprektakuläeres mehr ein. Eine Frau, deren Umformung vom armen kleinen Mädchen zur Vorzeigerin die Illustrierte "Stern" wöchentlich im Detail dokmentiert hat, hat den beruf "Partygirl" ergriffen. Man kann sie auch für die Weihnachtsfeier eines Autohauses engagieren. Der einzige Grund, sie zu engagieren, uist, wie jeder und sie selbst am besten weiß, der Umstand, dass sie in jeder Brust ein Kilogramm Silikon hat, so dass die Teile wie zwei Gallia-Melonen vor dem Körper stehen. Ich glaube, dass man den Beruf dieser Person mit "Brüste Vorzeigen" zutreffend beschreibt. Die berufliche Tätigkeit Beruf von Männern, die bei Junggesellinnen Abschieden in Düsseldorf auf dem Tisch tanzen, könnte man mit "Penis vorzeigen und mit dem Hintern kreseinde Bewegungen machen" beschreiben. Ich finde weder, dass diese Personen irgendwie moralisch minderwertig sindf, noch gtzar, dass man sie verletzen oder nötigen dürfte. Ich finde es allenfalls bemerkenswert, dass sie/wenn sie mehr verdienen als eine Kinderärztin oder eine Universitätsprofessorin. Aber das ist nicht ihre "Schuld" und nicht ihre Schande, sondern die Schande der Gesellschaft, die sich ihrer Selbsterniedigung bedient. Das ist bei Prostituierten nicht anders. Es hat nicht das geringste mit Sexismus zu tun, das zu sagen. Sexistisch ist, es zu leugnen. TF

Am 22.06.2016 um 13:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie lesen vorsätzlich den Blödsinn und beklagen sich dann, dass es Blödsinn ist? Schlimmer noch: Sie konstruieren daraus offensichtlich ein Gesellschaftsbild, das apokalyptische Züge trägt. Etwas ähnliches hatten wir schon bei Böhmermann, den Sie mithilfe von Seherlebnissen bei Mario Barth und Cindy von Marzahn einzuordnen versuchten. Sorgfältigere Auswahl der Quellen würde, denke ich, Abhilfe schaffen. Stern und Brigitte sollten da eigentlich ganz von selber rausfallen.

Am 21.06.2016 um 20:50 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Es geht nicht darum wonach es aussieht, sondern ob man sich in die Situation einfühlen kann, es empathisch begreifen kann und ob man eine Situation abwägen kann, um es mal so grob zu sagen. Ich persönlich unterstelle keinem Mann, eine Vergewaltigung nicht als solch eine verstehen zu können. Natürlich gibt es solche Männer auch, die nichts lieber tun, als Frauen nageln, rund um die Uhr, eine nach der anderen - und sonst nichts. Das sind dann die richtigen Männer, die Sie meinen, nicht wahr?!

Am 21.06.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

"Denn anscheinend reduzieren auch Sie Frauen nur auf ihr Äußeres. "denn als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" Ich glaube, Sie trennen nicht sauber zwischen dem, was ist, und dem, was TF davon hält (dazu steht dort nämlich nichts). Geben Sie der Gesellschaft die Schuld, oder auch Frau L. (die hat sich genauso für diesen "Beruf" entschieden wie jede andere Frau für jeden anderen Beruf).

Am 22.06.2016 um 05:16 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":

"denn als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" Nach dem Satz haben Sie sich selbst demontiert und reihen sich ein in die Liste der Männer, die der Meinung sind, eine Frau, die immer so rumläuft hat doch selber Schuld und wollte es ja so."

Liebe/r Comimo,

Sie sind ziemlich männer- und frauenfeindlich, Ihre Assoziationen sind bestechend primitiv. Wie kommen Sie darauf, eine Frau, die ihre Titten zeigt, "sei selber schuld" oder "wolle es so"? Wieso unterstellen Sie ihr, nur ein Objekt zu sein?

Ach, Sie glauben, Sie tun das nicht, weil Sie ja nur davon reden, was jene Männer angeblich denken, die Frauen so bezeichnen? Gedankenlesen ist eine knifflige Sache. Nein, nein, das sind IHRE Assoziationen und sie sagen einiges über Ihr Bild von Frauen und Männern aus. Sexualisierte Beschreibungen von Frauen sind kein Victimblaming, und auch Frauen, auf die diese Beschreibungen zutreffen, haben nicht weniger Rechte. Sie scheinen das ja zu glauben, wenn Sie von dem Begriff gleich auf diese Schiene kommen.

"Das kann man nur wissen, wenn man entweder Vergwaltiger oder Vergewaltigter ist."

"Was heißt hier unglaubwürdig?", sagte der Bühnenbildner zum Regisseur, "woher wollen Sie wissen, wie ein echtes Mordopfer aussieht? Das kann man nur wissen, wenn man entweder Leiche oder Mörder ist"

Am 22.06.2016 um 14:54 Uhr antwortete der Leser "Circe1964":

Denn anscheinend reduzieren auch Sie Frauen nur auf ihr Äußeres. "denn als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten"

Ich halte das schon eher für eine objektive, neutrale Beschreibung der Berufstätigkeit von Frau Lohfink. Oder wie würden Sie das Zurschaustellen-von-herausstechenden-sekundären-Geschlechtsmerkmalen-zum-Zwecke-des-Gelderwerbs-oder-Popularitätserwerbs auch nur halbwegs ungeschwurbelt beschreiben wollen?

Dies ist im übrigen keine Wertung dieser Tätigkeit meinerseits, soll jeder machen wie er mag.

Am 22.06.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "Chrysippos":

"Und wenn eine Frau nackt durch die Gegend läuft, hat der Mann seinen Schwanz in Griff zu haben." Das ist irgendwie unfreiwillig komisch, oder?

"...,haben diese [Jungs] denn wenigstens eine Strafe bekommen, weil sie ohne Erlaubnis des Opfers das ganze gefilmt und dann auch noch auf eine Pornoseite gepackt haben?" Ja, haben sie.

"Oder gehört das heutzutage zum guten Ton eines Mannes alles zu filmen, sich dran hochzuwichsen und es anderen Männern als Wichsvorlage zur Verfügung zu stellen?" Nein.

"Woher wissen die 9 von 10 Männern wie eine Vergewaltigung aussieht?" Möglicherweise aus dem Strafgesetzbuch?

"Das kann man nur wissen, wenn man entweder Vergewaltiger oder Vergewaltigter ist." Das ist offensichtlich falsch.

"Also Jungs, WOHER wisst ihr wie eine Vergewaltigung aussieht?" Das sagte ich bereits.

"Und jetzt sagt nicht: Aus dem Fernsehen ;)" Okay, wir sagen es nicht.

Am 21.06.2016 um 19:12 Uhr schrieb der Leser "DamageCase":

Ich finde es schon sehr ärgerlich, wie teils aus Unkenntnis und teils bewusst so oft diese Halbwahrheiten und Lügen wiederholt werden.

Dass eine Rechtsanwältin und auch andere Personen die eigentlich Sachkenntnis haben müssten, den Eindruck vermitteln wollen, dass "eine Frau sich mit Händen und Füssen wehren müsste" damit aus der Tat eine strafbare Tat wird, dass man den Eindruck vermittelt, man wäre in Deutschland als Frau so unsicher wie nie, usw., das finde ich schon unverschämt, und ich finde auch, dass da Vergleiche hinsichtlich der Rhetorik und Vorgehensweise mit AFD und Pegida absolut zutreffend sind.

Zudem kann man ja so auch nur den Eindruck gewinnen, dass es überhaupt nicht um "Opferschutz" geht (und natürlich ist Opferschutz per se eine wichtige und richtige Sache), sondern schlicht und einfach um Lobbyismus.

Am 21.06.2016 um 19:13 Uhr schrieb der Leser "sinister2000":

Die einzige Frage die sich stellt ist doch derzeit ob eine Frau die ihre Silikonbrüste in Kameras hält und damit mehr Einnahmen generiert als ein promovierter Jurist, vor Gericht genauso behandelt wird wie eine vermeintlich züchtige Staatssekretärin.

Wenn man als Richter mit diesem dispektierlichen Unterton über Lohfink schreibt, kann man davon ausgehen, das nicht nur feministische Medien eine Vorverurteilung treffen, sondern und das ist ungleich unmöglicher, die oder der Richter vor einem unabhängigen Gericht.

Am 21.06.2016 um 20:08 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

1) Fischer hat niemanden "vorverurteilt", sondern die skandalöse Berichterstattung mancher Medien kritisiert. Dass man für eine verurteilte Falschbeschuldnerin nicht die schönsten Worte findet, dürfte selbstverständlich sein. 2) Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwältin oder Richterin voreingenommen waren.

Am 21.06.2016 um 20:11 Uhr antwortete der Leser "HätteHätteFahrradkette":

"Dass man für eine verurteilte Falschbeschuldnerin nicht die schönsten Worte findet, dürfte selbstverständlich sein."

Von einem Juristen im öffentlichen Raum möchte man es aber doch erwarten.


Am 21.06.2016 um 20:15 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Dazu gibt es eine große Vielzahl von ziemlich schlauen Untersuchungen, und jede Menge ziemlich divergierender Meinungen. Es gibt Vorurteile, "Kompensation" von Vorurteilen und "Überkompensatuion von Vorurteilen". Es gibt aber auch ziemlich viele intelligente Richterinnen und Richter, die das wissen. Und die wahrlich etwas besseres zu tun haben, als sich über ihre allererste Porno-Story zu freuen. Manche haben 3000 davon gelesen, gesehen, gehört und entschieden. Sie bemühen sich. Sie haben zu 98 Prozent keinerlei Interesse an den bescheuerten Stories, Unterstellungen und "Sensationen" einer so genannten Öffentlichkeit, die es offenbar immer noch für sensationell hält, wenn jemand dicke Brüste hat. Manchmal, wenn man hier auf dieser Seite der ekligen Akten sitzt, meint man in einem Alptraum zu sein... tf

Am 21.06.2016 um 20:33 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Es gibt Vorurteile, "Kompensation" von Vorurteilen und "Überkompensation von Vorurteilen"."

Verhält sich das ähnlich wie bei "Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen"?

Am 21.06.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "sinister2000":

Ich finde den Auftritt von Fraun Lohfink keinesfalls vorbildlich und wie nach wie vor Geld durch dicke Brüste verdient werden kann, sagt evtl. auch etwas über unsere Gesellschaft aus.

Ich fände es einfach unfair wenn Frau Lohfink ob ihres Auftretens vor Gericht benachteiligt wird und zwei Männer die offensichtlich mit einem nicht autorisierten Video Geld verdienen wollen und der Beischlaf tatsächlich gegen den Willen von Frau Lohfink vollzogen wurde.

Am 21.06.2016 um 22:00 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sie sind es doch, der so denkt und nicht die, denen Sie es unterstellen. Die 'Dame' verdient nun einmal ihren Lebensunterhalt damit, ihr Silikon in jedes Kamerabjektiv zu hängen und ein Skandälchen nach dem anderen zu produzieren. Hat sie sich selbst ausgesucht, vielleicht auch deshalb, weil sie nicht ihr Leben an der Kasse eines Discounters fristen wollte. Und wenn BUNTE, GALA, FRAU IM SPIEGEL, die NEUE REVUE für den 2. Bildungsweg, der STERN oder RTL ihre Leser und Zuschauer beglücken, dann befriedigt Lohfink mit ihrem Angebot nur die Nachfrage. Geschenkt. Nur, man wird doch wohl noch klar und deutlich diesen Geschäftszweig beschreiben dürfen, ohne dass einem unterstellt wird, dass man ihr die Rechte verwehrt, die ihr zustehen. Ihr stehen aber auch keine Sonderrechte zu, nur weil sie ein Lieblingsmotiv der Klatschpresse ist. Hier wird über einen Fall geredet, auch von Ihnen, bei dem keiner die Akten- und Beweislage kennt. Weder die vom abgeschlossen Vergewaltigungsprozess noch von dem jetzt laufenden Verfahren.

Am 21.06.2016 um 19:42 Uhr schrieb der Leser "SethusC.":

Man kann es drehen und wenden, wie man will, der entscheidende Punkt ist die schwierige Beweisführung. Da man ja selten Zuschauer beim Sex hat, hat man nur die Aussagen der Beteiligten.

Das Problem könnte man natürlich dadurch lösen, dass man grundsätzlich jede Anzeige wegen Vergewaltigung als Tatsache nimmt und die Beschuldigten verurteilt. Das ist evtl. das, was von feministischer Seite gewünscht wird, da steht aber der Rechtsstaat gegen.

Schade, dass Fischer immer nicht aus seiner Haut kann und seine meist sehr zutreffenden Analysen mit Polemik füllt. Nach seinen herabwürdigen Aussagen über Frau Lohfink würde er als Richter wohl ganz schnell wegen Befangenheit abgelöst.

Am 21.06.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "DamageCase":

Diese Aussagen bezogen sich auf das Gehalt von Frau Lohfink, nicht auf ihre Glaubwürdigkeit oder auf die Frage ob nun eine Vergewaltigung vorlag oder nicht. Ich denke das sollte eigentlich jedem klar sein, der diesen und den letzten Artikel gelesen hat.

Am 21.06.2016 um 20:10 Uhr antwortete der Leser "SethusC.":

Wenn man jemanden als "Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" bezeichnet, ist es völlig unerheblich, in welchem Zusammenhang man das äußert. Es zeigt, dass man Vorbehalte gegen diesen Menschen hat, und das reicht für einen Befangenheitsantrag. Dass Fischer das in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit gesagt hat, habe ich nicht behauptet. Ich denke das sollte eigentlich jedem klar sein, der meinen Beitrag gelesen hat.

Am 21.06.2016 um 23:37 Uhr antwortete der Leser "DamageCase":

Sie bringen doch diese Behauptung "er wäre als Richter befangen weil er sie herabwürdigt und Vorbehalte gegen die Person hat" erst ins Spiel.

Warum machen Sie das denn sonst, wenn Sie nicht damit andeuten wollen, dass man eben wenn man solch eine Formulierung verwendet, auch den Fall (und und somit u.a. eben auch die Glaubwürdigkeit der Klägerin) nicht richtig beurteilen wird?

Am 22.06.2016 um 01:21 Uhr antwortete der Leser "SethusC.":

Wenn ein Richter abfällige Bemerkungen über eine/einen Angeklagten gemacht hat, egal in welchem Zusammenhang, wird die Verteidigung ihn als befangen ablehnen. Um das zu verstehen, muss man nicht Jura studieren.

Ich weiß nicht, was Sie daran nicht verstehen und habe ehrlich auch keine Lust, hier Nachhilfestunden zu geben.

Am 22.06.2016 um 07:32 Uhr antwortete der Leser "DamageCase":

Dass ein Richter der tatsächlich zuständig ist für diesen Fall sich öffentlich nicht derartig äußern sollte und könnte ist ziemlich klar und jetzt keine wirklich so bahnbrechende Erkenntnis von Ihnen.

Der Punkt ist doch, warum Sie solch eine hypothetische Sache überhaupt erst in Spiel bringen, was war denn Ihre Intention? Einfach nur das offensichtliche sagen ("als zuständiger Richter würde das aber nicht gehen"), oder wollten Sie damit sagen, dass jemand der sich so vermeintlch "herabwürdigend" äußert Ihrer Meinung nach kein faires Urteil in diesem Fall treffen könnte?

Am 22.06.2016 um 11:09 Uhr antwortete der Leser "SethusC.":

Also, ein letztes Mal.

Wenn man einen solchen Fall öffentlich zerpflückt und dabei herablassende Bemerkungen über eine der Betroffenen macht, setzt man sich dem Verdacht aus, dass die ganze Argumentation nicht objektiv ist.

Eigentlich nicht so schwer zu begreifen.

Wenn es immer noch nicht klappt, ist es mir jetzt auch egal.

Am 22.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "DamageCase":

Eigentlich auch nicht so schwer zu begreifen, dass meine Frage war, ob SIE eben tatsächlich der Meinung sind, dass wegen so einer Formulierung nicht mehr objektiv urteilen könne. Da Sie von "herabwürdigend" und von "Vorbehalten" gesprochen haben, und dieses Thema erst aufbrachten, ging ich davon aus, dass Sie das so meinen.

Wenn Sie darauf nicht antworten wollen, dann ist es doch okay, aber wiederholen Sie doch nicht daraufhin ständig diese Selbstverständlichkeit (hat schon irgendwie seinen Grund dass Richter normalerweise nicht öffentliche und satirisch angehauchte Kolumnen über ihre aktiven Fälle schreiben...) und tun Sie nicht so oberlehrerhaft, als ob das eine Antwort wäre.

Am 22.06.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "SethusC.":

Sie haben gar nichts gefragt, Sie haben mir auf meinen Beitrag hin unetrstellt, den Artkel nicht verstanden zu haben. Können sie, wenn Sie es nicht mehr wissen, gerne oben nachlesen.

Sie wollen einfach Recht haben, obwohl Sie es nicht haben.

Ich meine das, was ich geschrieben habe. Wenn man eine der betroffenen Personen mit solchen Begriffen herabwürdigt, setzt man sich dem Verdacht aus, nicht objektiv zu urteilen. Das finde ich, wie gesagt, schade, weil ich die Argumentation für stimmig halte.

Am 22.06.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "DamageCase":

Okay. Ich denke ja wir beide liegen nicht mal inhaltlich wirklich auseinander, und ich gebe zu, die erste Schärfe kam durch mein "sollte jedem klar sein der..." rein. Sorry dafür.

Trotzdem aber: Sie schreiben doch jetzt auch wieder was "man" oder "die Öffentlichkeit" da halt denken würde. Das ist ja auch alles richtig, ich sehe es ja auch so, dass ein Richter der diesen Fall behandelt und sich öffentlich so äussert wohl abgesetzt o.ä. würde. Ich denke es ist aber auch klar, dass sich kein Richter eben öffentlich so äussern würde, da wird es ja wohl auch (denke ich als Laie zumindest mal) entsprechende Vorschriften und Standardprozeduren geben.

Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass ich selbstverständlich davon ausgehen würde, dass ein Herr Fischer auch trotz solch einer vermeintlichen Herabsetzung und Formulierung ein völlig faires Urteil treffen würde, denn solche Aussagen zum Beruf und auch der Beruf an sich - und das macht Fischer doch auch deutlich - haben doch rein gar nichts mit der Urteilsfindung in diesem Fall zu tun.

Meine Frage war also zuletzt (und selbstverständlich habe ich Sie gefragt, siehe 43.5) doch nur: sehen Sie das anders? Das haben Sie nun mal nicht beantwortet, Sie haben geschrieben wie "man das sehen könnte".

Am 21.06.2016 um 20:14 Uhr schrieb der Leser "Claude C.":

Ein fulminanter Text. Mein Lieblingsabsatz ist der mit dem "Bundesopferjustizministerium". Allerdings werden sich nichtsahnende (Frau Schwesig) oder populistische (Herr Maas) Politiker nicht von solchen Einwänden beeindrucken lassen. Diese Art von Politikern hat sich auf Genderthemen gestürzt, weil man mit schärferen Gesetzen gegen Zwangsprostitution, sexistische Werbung, Vergewaltigung usw. keine Gegner hat (Wer ist schon für Zwangsprostitution?) und trotz der offensichtlichen Unsinnigkeit oder Wirkungslosigkeit dieser Gesetze eine sinnvolle politische Aktivität simulieren kann.

Am 21.06.2016 um 20:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Wer ist schon für Zwangsprostitution?"

Diejenigen, die davon profitieren vielleicht? Btw: "Wer ist schon ..." für Mord und Totschlag?

Am 21.06.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"Allerdings werden sich nichtsahnende (Frau Schwesig) oder populistische (Herr Maas) Politiker nicht von solchen Einwänden beeindrucken lassen. Diese Art von Politikern hat sich auf Genderthemen gestürzt, weil man mit schärferen Gesetzen gegen Zwangsprostitution, sexistische Werbung, Vergewaltigung usw. keine Gegner hat."

Und das ist mein Lieblingsabsatz aus Ihrem Beitrag!

Am 25.06.2016 um 19:33 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Dass man damit sehr wohl Gegner hat, und was für welche, zeigt doch dieses Forum! Und die Kolumne selbst...

Am 21.06.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":

Nö. Diese Art von Politikern stürzt sich auf Genderthemen, weil der Umgang mit den Medien und die aufmerksamkeitsheischende Öffentlichkeitsarbeit ihr vertrautes Kerngeschäft ist. Beschäftigung mit den wahren Problemen hieße für diese Bundesminister, "einfach mal" ihre unterstellte Behörde tatsächlich zu führen und wo nötig zu reformieren. Das können die Berufspolitiker gar nicht.

Ich empfehle "Yes Minister".

Am 21.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"weil der Umgang mit den Medien und die aufmerksamkeitsheischende Öffentlichkeitsarbeit ihr vertrautes Kerngeschäft ist. "

Ich sehe Ihre Auffassung nicht im Widerspruch zu dem Beitrag von Claude C.; ganz im Gegenteil, denn aus Ihrer Begründung lässt sich eine sehr gute Synthese mit der Aussage von Nr. 4 herstellen: Diese Art von Politiker stürzen sich auf Genderthemen etc., da man auf diesem Feld keine Gegner hat, also offene Türen einrennt. Diese aufmerksamkeitsheischende Öffentlichkeitsarbeit wird als Kerngeschäft betrieben, da man bei der Beschäftigung mit den wahren Problemen Kompetenzen benötigte, die jene Berufspolitiker leider nicht haben.

Am 21.06.2016 um 20:31 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Ich lese gerade, dass Gregor Gysi der "Orden wider den Dings" verliehen wurde. Das bringt mich unwillkürlich zu der Frage: Wo kann man jemanden für eine Verleihung vorschlagen? Der Kolumnist hat sich diese Ehrung mit dem ersten Teil der dieswöchigen Kolumne redlich verdient.

Am 22.06.2016 um 17:07 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Ich finde diese Debatte langsam nicht mehr witzig. Der Gesetzgeber sollte nicht befugt sein, jeden Unsinn zu normieren.

Am 22.06.2016 um 17:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Och, so hab ichs ganz gewiss nicht gemeint.

Am 21.06.2016 um 20:32 Uhr schrieb der Leser "mike.bauer":

Vielen Dank Herr Fischer,

bei dem was man als Jurist und Bürger die ganze Woche lesen muss, sind Sie stets ein Lichtblick. Mein Highlight war das Interview, zwischen einer Moderatorin des ARD Morgenmagazins und der Familienministerin. Frau Schwesig wurde gefragt, was denn in Hinblick auf den Fall Lohfink gegen eine Verschärfung des Strafrechts spreche. Dass Frau Schwesig ihren Entwurf nicht selbst kritisiert, war wohl egal.

Am 21.06.2016 um 20:37 Uhr schrieb der Leser "Toskanasonne":

Dass die Nein heißt Nein--Kampagne sich Gina Lisa als ihr Star-Opfer ausgesucht hat, ist Glück im Unglück. Man hätte sich kein unseriöseres, minderbegabteres und unglaubwürdigeres Vorzeige-Opfer ausdenken können.

Am 21.06.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Das Gericht stellte in mündlichen Urteilsbegründung fest: Der Totschläger könne noch von Glück reden, dass sein Opfer so unseriös, minderbegabt und unglaubwürdig sei, sonst wäre er sicher nicht mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Am 21.06.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Manipulieren Sie nicht die Rollen: Gina Lisa ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht Opfer, sondern Täterin. Sie ist deshalb das denkbar schlechteste "Star-Opfer".

Zudem schlagen Sie mit Ihrem Statement vor, dass die Glaubwürdigkeit eines angeblichen Opfers vor Gericht keine Rolle spielen sollte. Absurd.

Am 21.06.2016 um 20:46 Uhr schrieb der Leser "Reformatio in peius":

Man sollte sich jede dieser Kolumnen einrahmen und an die Wand hängen. Großartig.

Am 21.06.2016 um 20:52 Uhr schrieb der Leser "Patrick Bahlo":

Moderationshinweis: Entfernt. Der Kommentar wurde auf Wunsch des Verfassers entfernt. Die Redaktion/cj

Am 21.06.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

War der Stoff nicht gut?

Am 21.06.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Bei Ehekrach sind alle Kanäle recht...

Am 21.06.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Ok

Am 22.06.2016 um 02:19 Uhr antwortete der Leser "LeoDasBJJ":

Ich glaube der hat mehr geknallt als er dachte.

Am 21.06.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Hat Sie Fischers vortreffliche Kolumne diesmal so arg mitgenommen? Nein. Aber ich versteh schon, diese Leere, diese innere und wesensmäßige Leere, die Sie bei Frauen zu erkennen mögen, die macht Ihnen so zu schaffen? Ich meine, hirnstromtechnisch, emotional und libidomäßig. Ich verrate Ihnen was, ich versteh all das auch nicht mehr, bin aber eine Frau und denk mir, wieso soll Spannung weg? Wieso soll überhaupt alles verkompliziert werden, mehr und mehr? Der Grund könnte sein, dass der Dämon Sexualität vor allem von Frauen als solcher wahrgenommen wird, die den Unterschied zwischen Lust und Unlust selbst noch nicht begriffen haben, und meinen Gewalt sei etwas , das einem so widerfährt, was zwar stimmt, aber nicht per se der Sinn von Eros und Sinnlichkeit ist.

Am 22.06.2016 um 07:35 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Perfekte Antwort. Auch Ehekrach oder einkaufstütenweise konsumiert?

Am 22.06.2016 um 08:20 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Weder noch. Aber ich hab mit meinem Lämmergeier ausführlich kommuniziert, der kennt sich erstens fast auch nicht mehr aus, und überlegt, kurz vorm Durchdrehen, abzuhauen, da er hier in Deutschland sowieso nicht sesshaft werden kann langfristig gesehen. Es gibt hier keine willigen Weibchen für ihn, man will Geier aus unerfindlichen Gründen sich nicht ansiedeln lassen (dabei wären Geier gerade zur Aasvertilgung so wichtig), und diese langen Flüge zwecks Balzspielchen u Vermehrung in den Süden oder in die österr u schweizer Alpen nerven ihn schon. Übrigens haben Geier schon ein extrem rasantes Vorspiel, da würde so manche Menschenfrau gar nicht mehr zum Neindenken, geschweige denn zum "Nein ist Nein" sagen kommen. Was mich selbst betrifft, keine Ahnung wie das weitergehen soll, aber ganz im Sinne von Herrn Justizminister Maas halte ich es mit: "Wir müssen reden, Leute!!!" Reden wir endlich bitte, bitte über Sex, über das Sexualstrafrecht und darüber was Frauen und Männer wirklich wollen. Wollen dürfen, va weil und wenn es nach den neuen SittenwächterInnen, den MoralistInnen und Frauenversteher uswusf geht, denn das ist wichtig. Es lebe der Dialog!!! Und es lebe die Ambivalenz!!

Am 22.06.2016 um 09:27 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Na gut, also dann: Ich war gestern, weil kurz vorm durchdrehen, ganz alttestamentarisch beim Barbier. Scheinbar sehe ich nun aus wie ein Barbar, meint die Geierin. Aber das ist Nebensache. Reden wir über "Sex und darüber was Frauen und Männer wirklich wollen". Die Kommunikation zwischen den Vögelpartnern, ob verbal oder physisch, kann auf beiden Seiten den Eindruck eines barbarischen Zusammenstoßens hinterlassen. Abrufreize, Assoziationen und unangemessene Reaktionen lassen den dann verwirrten Geier das noch galoppierende Gnu angreifen. Vorschnell, Vorurteil, Ungeduld? Nein, nein sagt die Gefiederte, es handele sich um Spontanität! Lachhaft, meint der Riesenschnabel, macht aber auf Sancho Pansa und erfreut sich schambeladen am unterhaltsamen hin und her. Das Motiv? Vielleicht Langeweile. Immerhin führen Vorurteile irgendwann immer zum Knall. Da ist was los, fantastisch... Was will der Barbar, ich meine der Mann? Er will, stark gekürzt, zum Punkt kommen. Er will zielen, schiessen und treffen. Das Zielen darf auch mal etwas länger dauern, je nach Hormonhaushalt der Scheibe. Was will die Frau? Umkreisen. Gemächlich spiralförmig, von aussen nach innen vorsichtig annähernd. Da haben wir hier ein drum herum und dort ein mitten rein. Auf beiden Seiten Barbarei, althergebrachte triebhafte. Spannung weg machen? Nö. Brückenbau ist angesagt für Unbeflügelte.

Am 22.06.2016 um 09:55 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich hab den vagen Eindruck ich versteh Sie ganz gut auf der sprachlichen Ebene.

Wenn Ihrer persönlichen Geierin das Ergebnis nicht gefällt, sollt sie Ihnen doch selbst und nach ihren Vorstellungen den Bart stutzen. Sie könnten sie ja mit klaren Worten darauf hinweisen.

Was Männer wollen ist hinlänglich bekannt. Nix Neues. Aber trotzdem schwierig. Was Frauen wirklich wollen, das ist noch ungeklärt. Trieb? Frauen haben ja keinen, angeblich...Fragen Sie die Feministen und Feministinnen.

Ach dieses ewige Lustprinzip, furchtbar. Weg damit. Nein, aber schön reglementiert. Fragen sich nun Frauen hinkünftig, woher weiß ich ob ich will und wer kann es mir sagen?

Sexualtherapeuten sind gefragt. Zum Brückenbau.

Am 22.06.2016 um 10:25 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Selbstbestimmtheit und nicht-wissen-was sie-wirklich-wollen ist irgendwie nutzlos, finden Sie nicht? In die Wumme muss 'ne Kugel, sonst spritzt sie nicht. Ob sich die Frau vorm Feuern fürchtet?

Am 22.06.2016 um 10:56 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Selbstbestimmtheit heißt zu entscheiden wann Frau/Mann mit wem (Mann, Frau, ?) wo was machen will. Ich denk schon es geht um den Willen. So wie bei der Nahrungsaufnahme, man isst, wenn man Hunger hat, normalerweise.

Ob sich Frauen vor dem Feuern fürchten? Wir sollten eine Umfrage machen, oder eine wiss Studie. Meine Meinung? Ich glaube schon.Sollte sie zumindest, wenn es nach der Vorstellung von Traditionen geht.

Möglicherweise fürchten sich Frauen vor den eigenen Gefühlen (so wie Männer auch); Eine Frau hat doch "nur" dann zu wollen, wenn Männer es auch wollen, sie hat die Rolle seinen Jagdinstinkt zu "kontrollieren" einerseits, andererseits ist der Mann dazu da, seine Gene möglichst breit zu streuen.

Darf die Frau in unserer übersexualisierten Gesellschaft überhaupt eine selbstbewusste eigene Sexualität haben? Phallus hin oder her, SO einzig wichtig sind Männer auch nicht.

Am 22.06.2016 um 11:12 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Also müssen wir über Gefühle reden? Welche sind denn furchtbar? Hingezogensein, schlecht verkraftbare Folge von Ablehnung, Unsicherheit, Frust, Trauer? Gibt es einen Spitzenreiter?

Am 22.06.2016 um 11:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Schauen Sie, das Wissen über Sexualität ist das eine und sie zu erfahren, erleben ist das andere. Dabei geht es um Gefühle der Freude, der Lust, um Kummer, Angst, ja sicher, na klar um ein Sichhingezogenfühlen, damit verbundene Unsicherheit, Frust, sich Abgelehntfühlen bei Korb weiß ich als Frau nicht(hab ich persönlich nie erlebt), Traurigkeit. Männer werden leider auch nur auf den Phallus reduziert, schade, denn es geht um mehr. Manchmal erscheint mir, dass Männer möglicherweise sogar sensibler, feinfühliger sind. Mein Eindruck.

Jeder Mensch hat von Geburt an sexuelle Empfindungen, Sexualität ist nicht nur Geschlechtsverkehr, das auch, aber da wird einfach reduziert und das ist bedauerlich.

Ich habe nur gelegentlich den Eindruck, dass Frauen ihre Sexualiät eher wenig lustvoll ausleben, weniger dazu stehen und auch erleben. Bei Männern ist es möglicherweise auch, ich kenne Männer, die sich zb nicht abgelehnt fühlen, wenn Frau momentan nicht will oder lieber was anderes will. Oder umgekehrt.uswusf Männerliebeskummer erleb ich zb viel fataler, als bei Frauen, Frauen gehen anders damit um. ist aber Nebenbeithema.

Sexualität und Emotionalität sind untrennbar miteinander verbunden.

Spitzenreiter bei Gefühlen meinen Sie?

Am 22.06.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Ja. Denn ich als Phallus möchte ja nach den Umkreisungen auch irgendwann treffen. Jetzt zählen nur noch Ihre Meinung als Frau und meine als Mann. Sie glauben die Frau fürchtet oft das Feuern. Ich glaube das auch. Sie vermuten dass sich beide, vor eigenen Gefühlen fürchtend, zurückhalten. Kommt drauf an. Ist Scham der Spitzenreiter? Die die Gesellschaft durch Umkehr-ins-Gegenteil versucht abzuwehren?

Am 22.06.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja natürlich ist es die Angst. Angst hat dabei mehrere Gesichter. Und auch nicht wissen was gewünscht, was nicht, was erlaubt, was genehm. Angst der Frau vor dem Kontrollverlust, oder auch mehr zu wollen als nur Sex, Verliebtheit u nicht nur Sex, Angst nur "gebraucht" zu werden als Sexobjekt als eine von vielen ist auch möglich. Scham, ja das falsch verstandene Gefühl. Schämen, ein sexuelles Wesen zu sein. Wo steht unsere Gesellschaft? Andererseits: eine natürliche Scham bsp Inzest; Zurückhaltung? Wozu wirklich?Wo bleibt dann die Autonomie? Wenn die Frau in aller Offenehit die Rolle der sexuell Aktiven übernimmt, gilt: sie ist leichtfertig? Warum denn? Gibt es eine kollektive Angst vor der "wilden" Seite der Sexualiät der Frau? Und auch: Anorgasmie, Frigidität, die Krise einer Geschichte der Lust, all das ist bei Frauen kennzeichnend. Gibt es bei Männern auch, Versagensängste etc Grund:Sexualfeindlichkeit bei gleichzeitiger Übersexualisierung, sehr bedenklich.

Am 22.06.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Sie kreisen und kreisen und kreisen...um Angst/ Spannung/ Noch-nicht-wissen. Nach Ihrer Meinung ist unklar "was Frauen wirklich wollen". Drücken Sie doch einfach mal ab. Mehr als einen blauen Schulterfleck werden Sie nicht davontragen. Was wollen Sie als Frau?

Am 22.06.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich kreise nicht, ich argumentiere, mein lieber Herr Bahlo!

Als Frau will ich Sex!

Am 22.06.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Na das ist doch ein Wort. Dann holen Sie sich selbstbewusst den Vogel runter, packen ihn liebevoll am Kragen und ziehen zielstrebig bestimmt die Kreise...bis ins Schwarze!

Am 22.06.2016 um 12:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Welchen Vogel?

Am 22.06.2016 um 13:17 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Ach Frau, Ihren Geier natürlich! Aber wie wir bemerkt haben ist der Übergang beschwerlich. Tiefes Tal, fehlende Brücke... Wie also kommunizieren? Nonverbal! Wenn die Frau weiß was sie will ist dies des Mannes liebste Form. Mit neutral gefasstem Blick plus Sprachlosigkeit zum Nest geführt. Ruhig, aber nicht zu langsam. Ernsthaft!

Am 22.06.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Mein versnobter Geier ist fiktiv!

Des Mannes liebste Form ist, wenn die Frau weiß was sie will. Ja, das sehe ich auch so. Männern wäre es deshalb am liebsten, wenn sowieso eine Frau alles übernimmt. Denn Sie soll ja auch wissen was er will, wegen der weiblichen Intuition. Wie praktisch.

Und: Männer wissen leider nicht immer was sie wollen (sollen), und das liegt manchmal bekanntlich an der fehlenden Verbindung (Brücke! Lücke!) zwischen linker und rechter Gehirnhälfte. Ernsthaft?

Am 22.06.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Es lebe der Dialog.

Am 22.06.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, unbedingt.

Wegen der Spannung, wegen der Unterschiede. Sie soll ihm ja nicht willenlos folgen, er ihr auch nicht.

Am 24.06.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

"Des Mannes liebste Form ist, wenn die Frau weiß was sie will. Ja, das sehe ich auch so. Männern wäre es deshalb am liebsten, wenn sowieso eine Frau alles übernimmt". Das ist ein recht kurzer Fehlschuss, liebe Walpurga. Etwas mehr Pulver ins Rohr und tief Luft holen. Dann ausatmen und abdrücken. Der Höchstbauer und der Vincenz sind Geschichte...

Am 25.06.2016 um 09:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein das ist kein Fehlschluss.

Ich will Ihnen das quasi reindrücken. Ich schreibe das so, damit Sie glauben kontern zu müssen, dem sei eben nicht so;

Meine Intention war aber eine ganz andere, wenn ich schrieb:" Männern wäre es deshalb am liebsten, wenn sowieso eine Frau alles übernimmt." Ich meine damit, es sollte, denn dann hätten wir heute diese absurden Diskussionen nicht. Die Wahrheit ist nämlich, Männer sind in Wirklichkeit die Opfer auf der "ersten, untersten Ebene" unserer Gesellschaft, und wären schon immer die besseren "Feministen", wenn Sie so wollen, nur wussten sie es nicht.

Ginallola ist nur eine Schachfigur. Sex und Macht. Das Thema.

Am 25.06.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Naja, gut. Autonomie, Macht und Liebe. Ist schon klar... Missbilligen Sie die Macht?

Am 27.06.2016 um 09:49 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wie kommen Sie drauf Ich würde die Macht missbiligen?

Macht ist supergeil.

Am 27.06.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Vielleicht nur eine Projektion ;)

Am 21.06.2016 um 20:59 Uhr schrieb der Leser "pekingente":

Nach der Kolumne will man für eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes eine höhere Sache für sich haben. Widerworte hiergegen können damit eher sinnlos scheinen.Geplant scheint besonders, dass bei Sexualität allein ein "unmissverständlich (sprachlich) ausgedrücktes Nein" eine Strafbarkeit begründen kann. Ein Problem dabei kann sein, dass Grenzen zwischen "unmissverständlich zum Ausdruck gebrachtem" und "Missverständlichem" naturgemäß mehr oder weniger fließend sein können. Das kann bei einer Verschärfung des Sexualstrafrechtes, wie geplant, verstärkt zu komplizierten Abgrenzproblemen fürhren und damit die Klarheit und Berechenbarkeit von Recht in diesem Bereich vermindern und Rechtsunsicherheit erhöhen. Zudem kann dies zu einer Ausweitung von Strafrecht auf unklare Grenzfälle führen, welche bislang eher sachgemäß im Zweifel als straffrei erscheinen sollten. Man denke etwa an spontane Sexualität zwischen "flüchtigen Bekannten" auf der Discotoilette frei von Gewalt oder Drohung o.ä. Dem können auf Seiten von Beteiligten erkennbar mehr oder weniger klare, teils eventuell ausgedrückte Bedenken begegnen. Entsprechendes kann damit unter Umständen bei einer Ausweitung des Sexualstrafrechtes wie geplant bereits komplizierte Abgrenzungsprobleme mit sich bringen.

Am 21.06.2016 um 21:09 Uhr schrieb der Leser "c.t.":

Ich finde es ausgesprochen erheiternd, dass Herr Fischer, der permanent die "Opferindustrie" beklagt sich (und das Recht) in seinen Kolumnen permanent als Opfer der bösen Journalistinnen, Feministinnen, Politikerinnen etc. geriert. Ist aber hübsch, dass all die Feminismusfrustrierten, denen Bild und Welt dann doch zu primitiv sind, jetzt auch in der Zeit einen begeisterten Fürsprecher gefunden haben!

Am 21.06.2016 um 21:16 Uhr antwortete der Leser "pekingente":

Mein Opferstatus, dein Opferstatus..... das Opfersein ist doch für alle da.

Am 22.06.2016 um 00:26 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@c.t. – „sich (und das Recht) in seinen Kolumnen permanent als Opfer der bösen Journalistinnen, Feministinnen, Politikerinnen etc. geriert“ – pardon, meine Wahrnehmung ist eher so: das Opfer sind die Journalist(inn)en etc.

Also, an Fischers Schreibe ist nix zu meckern.


Am 22.06.2016 um 11:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ja wo geriert er sich denn? Wie kommen Sie um Himmels willen darauf, ich sei ein OPFER oder wünsche als eines zu gelten?

Wenn ich jemals den Eindruck hätte, hier oder gar Ihnen über meinen Status oder meine Erfahrungen als OPFER von Gewalt oder Missbrauch oder was auch immer erzählen zu sollen, würde ich das vermutlich tun, ohne dazu Feministinnen oder Politikerinnen oder gar erheiterte Kommentatorinnen zu benötigen.

Sein Sie also ganz beruhigt.

Am 21.06.2016 um 21:12 Uhr schrieb der Leser "sinister2000":

Wir leben in einer chauvinistischen Gesellschaft. Frauen die sich ausziehen, Sexarbeiterinnen, Nacktmodels, Pornomodels, Playboy - all dies wird als Freiheit der Frau gefeiert dabei wird vergessen, das Frauen sich im Zugzwang sehen blank zu ziehen um ihrer Karriere zu helfen und die meisten Prostituierten haben einen Zuhälter der sie abkassiert.

Mit der Freiheit der Frau steht es bei Weitem nicht so gut wie suggeriert wird. Frauen erfüllen im Wesentlichen nach wie vor die männliche Erwartungshaltung. Dabei ist unerheblich ob die Frau sich auszieht oder mit einer Burka verhüllt.

Am 21.06.2016 um 21:32 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"all dies wird als Freiheit der Frau gefeiert"

Von wem?

Am 21.06.2016 um 22:13 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

Wir leben in einer chauvinistischen Gesellschaft. Männer die sich ausziehen, Sexarbeiterer, Nacktmodelser, Pornomodelser, Playgirl - all dies wird als Freiheit des Manns gefeiert. Mit der Freiheit des Manns steht es bei Weitem nicht so gut wie suggeriert wird. Männer erfüllen im Wesentlichen nach wie vor die weibliche Erwartungshaltung

"dabei wird vergessen, das Frauen sich im Zugzwang sehen blank zu ziehen um ihrer Karriere zu helfen und die meisten Prostituierten haben einen Zuhälter der sie abkassiert"

Quelle?

Am 22.06.2016 um 01:37 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Wäre mir neu dass meine Kolleginen blank ziehen mussten. Sie haben eine ziemlich lebhafte Phantasie. Falls Sie es nicht wussten: Es gibt Jobs, bei denen sich Frauen nicht ausziehen müssen.

Am 22.06.2016 um 05:36 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":

"Mit der Freiheit der Frau steht es bei Weitem nicht so gut wie suggeriert wird."

Ja, stimmt, es gibt immer noch Menschen mit der paternalistischen Attitüde, die Sexarbeiterinnen, Nacktmodels, Pornomodels und Playboy-Schönheiten unterstellt, grundsätzlich unfrei zu handeln und gar nicht selbstbestimmt diesen Weg zu gehen.

"Frauen erfüllen im Wesentlichen nach wie vor die männliche Erwartungshaltung."

Ist das nicht schrecklich? Aber psst: Männer erfüllen im wesentlichen auch nach wie vor weibliche Erwartungshaltungen. So ist das eben in einer freien Gesellschaft. Da darf sich jeder den Partner aussuchen, der seinen Vorstellungen entspricht. Und einen Partner haben zu wollen- inklusive ausgelebter Sexualität- ist nach wie vor ein sehr starker Trieb, für beide Geschlechter.

Am 21.06.2016 um 21:15 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":

Fischers Kolumne ähnelt vom Aufbau zuweilen Akte X: Auf das (Strafrechts-)Monster der Woche folgt, als roter Faden, etwas zum Sexualstrafrecht, zu Medien, zu politischen Vorgängen, zur Verknüpfung all dessen. Kennt man das nicht schon zur Genüge, Sachverhalt und Ansicht des Kolumnisten. fragt man sich. Sicherlich. Andererseits: Solange die Wirklichkeit sich wochenweise eine Schraube weiter dreht in den Wahnsinn, solange die Gegenseite ihren Text widerholt aufsagt, muss jemand auch die Widerrede wiederholen, denn im Kampf der Meinungen, der allzu leicht zum Kampf der Emotionen wird, gewinnt meist der, der die meiste Ausdauer hat, sich der Wiederholung zu bedienen, dem einzig wahren rhetorischen Mittel. Ein neuer Aspekt wird hier aber dennoch deutlich: Der Hinweis darauf, dass die "Nein heißt Nein"-Doktrin das elementare Handwerkszeug der Juristen ignoriert, die Auslegung, die Fähigkeit, nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (Nein!), sondern sinn- und kontextabhängig Interpretation zu betreiben. Ein nein kann auch ja heißen, vielleicht, "ja, aber", noch nicht usw. Alles andere liefe wäre kein Schutz der sex. Selbstbestimmung, sondern Schutz eines Ausdrucks um seiner selbst willen. Der Arkanbereich der Justiz ist kaum ausgeleuchtet, und es TF Verdienst, diesen coram publico auszuleuchten. Gelegentlich wirkt das natürlich wie eine gelehrte Form des Tratsches für ein Fachpublikum, doch treten die sachlichen Anliegen daneben nicht zurück.

Am 22.06.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Repetitio est mater judicorum

Am 21.06.2016 um 21:30 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":

Kürzlich wurde vorgeschlagen, das Amt des VRiBGH abzuschaffen und die mit dem Vorsitz verbundenen Aufgaben reihum von den Mitgliedern wahrnehmen zu lassen. Als Antwort auf die Konkurrentenklagen ist das natürlich eine genauso seltsame Reaktion, wie die Frauenquote durch Doppelspitzen leichter durchsetzen zu können. Probleme löst man nicht, indem man sich ihnen anpasst. Daneben wurde, nicht ohne Pathos, die Hierarchiebildung im Senate als autoritär und antiquiert gescholten; freier Diskurs unter Gleichen sei die Maxime die Stunde. Nun hat der Vorsitzende eines Spruchkörpers, der idR ohne mündliche Verhandlung entscheidet, gerade nicht die Bürde der Sitzungsleitung. Mich persönlich würde sehr interessieren, was der Kolumnist zu diesem Vorschlag denkt (NJW 2016, 298).

Am 21.06.2016 um 21:43 Uhr schrieb der Leser "Sannjay":

Unabhängig von der inhaltlich möglicherweis fundierten Bewertung in diesem Artikel ist es doch verwunderlich und bedenklich welche Form der Autor zur Darlegung der Inhalte wählt.

Von einer rein inhaltlichen Darlegung der Fakten ist der Artikel doch meilenweit entfernt und es stellt sich die Frage warum der Autor mit solcher Verachtung über verschiedene Personengruppen spricht.

Wirklich bedenklich wird der Stil des Artikels wenn man das Amt des Autors bedenkt. Berufsbeschreibungen wie "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" lassen zumindest in mir Zweifel aufkommen, ob alle Personen tatsächlich rein nach Rechtslage und ohne Berücksichtigung ihres optischen Auftretens bewertet werden. Solange solche Aspekte von einer Person in diesem Amt in einem öffentlichen Artikel "rausgehauen" werden fürchte ich auch, dass eine reine Novelle der Gesetze wenig Wirkung zeigen wird.

Wirklich schade, dass ein Artikel der inhaltlich interessant sein könnte und eine sinnvolle Debatte über die zentralen Probleme fördern konnte, durch solch verachtende Sprache nichts weiter ist als ein trauriges Symptom der Probleme der Gesellschaft...

"Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten"

Am 21.06.2016 um 21:54 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

"Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" Glauben Sie, dass ist die Wortschöpfung von TF? Kennen Sie die Bild? Wollen Sie einen Richter, der die Wirklichkeit durch seine sterile, jugendfreie Sprache nicht fassen kann? Ein Arzt, der Blut und Sperma unappetitlich findet und sich damit nicht beschäftigt, ist auch nicht besonders qualifiziert? Ich persönlich denke, dass von den lebensfernen, seit Studienbeginn in der Filterbubble des Juristen-Milieus lebenden und lernenden Richtern die größere Gefahr ausgeht.

Am 21.06.2016 um 22:18 Uhr antwortete der Leser "Sannjay":

Jedem Autor steht es frei sich Zitaten aus anderen Medien zu bedienen. Die Frage ist dann doch auf welche man sich bezieht. TF hat sich für eben diese Berufsbezeichnung entschieden obwohl in den gängigen Medien auch andere Berufsbezeichnung existieren.

Die Verwendung stellt auch keine kritische Auseinandersetzung der Darstellung des Berufs in anderen Medien dar, sondern macht sich diese zu Eigen. Er integriert sie in eine Aussage, die beinahe so zu deuten ist, dass sie in den Augen des Autors eine Darstellung einer gesellschaftlichen Ungerechtigkeit ist.

Das ein Richter unterschiedliche Perspektiven kennt und nicht in einer lebensfernen Bubble lebt empfinde ich eindeutig als wünschenswert. Gleichzeitig ist es im Sinne der Allgemeinbildung zu begrüßen, dass ein Richter weiß was Silikonbrüste sind. Nicht als positiv empfinde ich es, wenn auf diese in der Form hingewießen wird wie in diesem Artikel.

Wenn man sich dafür entscheidet ein solch abwertendes Zitat aufzunehmen, stellt sich für mich die Frage was der Artikel dadurch gewinnt. Für mich ist kein eindeutiger inhaltlicher Mehrwert festzustellen, es ist schlichtweg kein Merkmal das für die Diskussion über das Thema relevant sein sollte. Wenn sich der Autor trotzdem dafür entscheidet diese Symbolik aufzunehmen, stellt sich für mich die Frage was ihn dazu treibt und ob eine die Person in dieser Position nicht vielleicht auch schönere Ausdrücke finden kann...

Am 21.06.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Zwar ging es bei der Bemerkung mit "Vorzeigen von dicken Silikonbrüsten" vielmehr darum das Einkommen besagter Person zu diskutieren. Ich gebe aber zu - auch wenn der Text inhaltlich viel hergibt - dass es unnötig unsachlich und sogar schon auf gewisse Art polemisch verfasst ist. Ich denke, dass Fischer es nicht nötig hat sich auf eine solche Art und Weise Gehör zu verschaffen. Ich kann verstehen, wenn er einen gewissen Groll auf bestimmte Personengruppen hat. Diesen sollte er jedoch meiner Meinung nach nicht in einer Kolumne über Rechtspolitik zum Vorschein bringen. Seine Kolumne hätte viel besser wirken können, wenn er sich auf die reine Betrachtung von Fakten - vielleicht mit eins-zwei sarkastisch, übertriebenen Ausreißern - konzentriert hätte.

Alles in Allem will ich Herrn Fischer natürlich keine Vorschriften machen, wie er seine Kolumne zu schreiben hat. Ich denke nur, dass dieser Schreibstil tatsächlich seinem Standpunkt mehr schadet als jenem dem er sich entgegenstellt.

Am 21.06.2016 um 22:05 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Fischer schreibt so über alle Gruppen, er verdeutlicht gerne und generalisiert, aber nie böswillig. Unter Juristen versteht es sich, dass es die Ausnahme immer gibt und keine absoluten Wahrheiten, sondern Tendenzen angesprochen werden. Seine Polemik ist natürlich einzigartig für einen Richter und einen Juristen. Aber haben Sie vielleicht etwas Verständnis: Wer in einer Welt der drögen Paragraphenreiterei lebt, genießt die Möglichkeiten, Texte ohne Randnummern und Fußnoten zu verfassen - und zu lesen.

Am 21.06.2016 um 22:21 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich lasse es ihm und ich bin kein Mensch, der es sich herausnimmt andere Menschen zu verurteilen. Nur muss er bedenken, dass er mit dieser Art und Weise leider mehr und mehr anecken wird. Vor allem bei jenen, welche nicht schon im Vornerein seine Ansichten teilten.

Es ist auch - aus menschlicher Sicht - vollkommen verständlich.

Im Übrigen denke ich, dass Fischer auch um seine Wirkung bescheid weiß und scheint auch dazu zu stehen. Deswegen möchte ich ihm auch keinen Vorwurf machen.

Am 21.06.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte achten Sie auf eine angemessene Wortwahl. Danke, die Redaktion/og

Am 21.06.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 05:14 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Ernsthaft? Mir war nicht klar, wo die Wortwahl ein Problem war. Der Punkt war der, dass die Rhetorik des Artikels gegenüber Frauen / bes. Opfern sexueller Gewalt nicht viel besser ist als das was man gegenüber Migranten im rechten Spektrum hört. Nehmen sie folgende Passage: "Frau Rechtsanwältin Clemm ist […] eine so genannte "Opferanwältin". Was das sein soll, weiß weder die Strafprozessordnung noch sonst jemand, außer denen, die sich ebenfalls "Opferanwalt" nennen. Opferanwälte sind – und darauf kommt es an – in jedem Fall die Guten, Opfer-Anwältinnen ergo die ganz besonders Guten: Praktisch un(über)treffbar. Denn wer könnte was dagegen haben, für die "Opfer" von bösem Tun zu sorgen und einzustehen, damit sie nicht durch die Justiz "traumatisiert" werden (vgl. auch Programm von "Nebenklage e.V.". Gründungsmitglied: Clemm)" Es beginnt mit dem legitimen Hinweis, dass es Opferanwälte rechtlich nicht gibt (unter Leugnung, dass trotzdem klar ist, was das ist.) Dann kommt eine Art Verweis auf Gutmenschelei/Mainstream, der eine besondere Gruppe, u.a. wegen ihres Geschlechts (Opfer-Anwältinnen), angeblich unangreifbar mache. Abschließend werden einfach mal ein paar Anführungsstriche eingebracht: "Opfer" sollen nicht "traumatisiert" werden. Genauso redet Pegida Flüchtlinge.

Am 21.06.2016 um 22:17 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

nun, über den stil hat der autor sich sicher auch schon gedanken gemacht und sich gegen ihren vorschlag entschieden, die sache ist wohl entschieden. inhaltlich ist der artikel dennoch interessant, die debatte finden ebenfalls jsut in diesem moment sstatt....


Am 22.06.2016 um 11:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Sioe Irren sich. Siehe 40.11 tf

Am 22.06.2016 um 22:41 Uhr antwortete der Leser "Sannjay":

Der Verweis auf weitere krude Beschimpfungen überzeugt mich nicht, ich bleibe bei meiner ursprünglichen Einschätzung.

Bei meinen kurzen Recherchen bin ich über eine Menge alternativer Berufsbezeichnungen gestoßen. Menschen, deren primäres Ziel nicht die Diskreditierung, sondern Beschreibung des Berufs von Frau Lohfink ist bezeichnen diese als It-Girl. Um ein solches zu werden sind Silikon-Brüste möglicherweise hilfreich, stellen jedoch keine hinreichende Bedingung dafür dar, sonst würden alle Personen die sich für solch eine Operation entscheiden die freie Wahl haben It-Girl zu werden und ein vergleichbares Gehalt zu erzielen, dem ist aber nicht so. Es kann sich ja auch nicht jeder mit einer Promotion in Jura frei entscheiden Bundesrichter zu werden. Vielmehr muss Frau Lohfink wohl noch etwas darüberhinaus vermitteln, was Menschen unterhält.

Hinsichtlich der von Ihnen unfair wahrgenommenen Gehaltsverteilung irren Sie sich. Basierend auf funktionalistischen Annahmen, von denen ich nicht wirklich ein Freund bin, auf die Sie sich aber implizit beziehen, misst sich der "Wert" eines Berufs danach welchen Nutzen dieser für die Gesellschaft erbringt. Rechnet man umgekehrt auch den gesellschaftlichen Schaden ein, den krude sexistische Beschimpfungen von Personen denen Autorität zugesprochen wird verursachen können, erscheint die Einkommensverteilung zwischen dem Autor und Frau Lohfink recht gerecht.

Am 22.06.2016 um 22:53 Uhr antwortete der Leser "Sannjay":

Kurzer Nachtrag: Die Freude am Verfassen grenzüberschreitender und provokanter Artikel kann ich übrigens durchaus verstehen. Der Spaß findet meines Erachtens aber da ein Ende wo andere Personen so fundamental und in meinem Empfinden recht plump beschimpft werden und gesellschaftlicher Schaden angerichtet wird.

Das Ihre Thesen durchaus dem entsprechen was als sexistisch definiert wird ist Ihnen ja sicherlich selbst klar, dieser Grenzüberschritt ist es doch was Ihnen Spaß macht.

Am 21.06.2016 um 22:02 Uhr schrieb der Leser "Sabine.Zeit":

Mein erster Kommemtar überhaupt im Internet, soweit hat es die Zeit gebracht. Ich hielt die Zeit bisher für das Beste was unsere Nachrichtenmedien so hervorbringen. Nach diesem Kommentar bin ich mir nicht mehr so sicher:

"Woraus sich das der Journalistin mit solcher Evidenz erschließt, dass die primitivsten Regeln ihres Berufs und die simpelsten Einsichten des Verstands bei ihr nicht mehr wirken, ist unbekannt. Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen". Dies zeigt wohl eindeutig wie tief der Sexismus hier beim Verfasser verankert ist!! Frau = unfähig - Grund: Hormone!

Eine große Schande für die Zeit so etwas zu veröffentlichen! Ich bin als langjährige Leserin sehr enttäuschtr.

Am 21.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

Willkommen im Internet!

Wie im übrigen Leben auch begründen wir unsere Meinung für gewöhnlich anstatt nur zu schimpfen. Vielleicht wollen sie dies noch nachholen?

Mfg

Am 21.06.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "k.ledniz":

Warum das Sexismus ist?

Überlegen wir mal gemeinsam...

Würde der Autor auch einem männlichen Journalisten vorwerfen, er sei aufgrund seiner Hormone nicht mehr fähig die primitivsten Regeln seines Berufs und die simpelsten Einsichten des Verstands zu befolgen...

Oder ist diese Aussage vielleicht etwas, was allgemein nur Frauen vorgeworfen wird?

Am 21.06.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Wenn Sie als Ärztin Ihre Diagnosen so erstellten wie als Kommentatorin Ihre Charakterstudien (Sexismus! Die böse mus-Endung!), könnten Medizinstrafrechtler viele Mandate von Ihnen bekommen.

Am 21.06.2016 um 22:46 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Bei Männern dürfen's die Hormone aber schon sein, die in allem und nichts ihre Handlungen bestimmen?

Haben Sie sich mal die diversen Interviews zu diesem Thema auf Brigitte-online durchgelesen? Leider steht ja bei den meisten nie dahinter, wer es 'geführt' hat. Falss nicht, dann nehmen Sie sich die Zeit und konzentrieren sich mal nur auf die Fragen und wie sie gestellt, bzw. formuliert sind. Sachverstand oder Neutralität ist es jedenfalls nicht, der die Fragenden da leitet. Da liegen dann die Hormone als Ursache nicht mehr fern.

Am 21.06.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@Sabine.Zeit – „Dies zeigt wohl eindeutig wie tief der Sexismus hier beim Verfasser verankert ist!! Frau = unfähig - Grund: Hormone!“

Liebe Sabine, die „Hormone“ sind hier eine Metapher (Sinnbild), und es ist ein Ausdruck von Sarkasmus, nicht Sexismus.

(Jederzeit stets zu Diensten.)

Am 22.06.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "jolande9":

"Liebe Sabine, die „Hormone“ sind hier eine Metapher (Sinnbild), und es ist ein Ausdruck von Sarkasmus, nicht Sexismus." Das ist aber jetzt eine sehr steile Interpretation...

Am 23.06.2016 um 02:28 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich frag mich, wieso man bei Hormonen immer direkt etwas geschlechtsspezifisches vermuten muss. Adrenalin, Noradrenalin, Serotonin, Dopamin, Insulin, Gastrin, Leptin...

Möglicherweise gibt es ein Problem mit dem Melatonin-Spiegel was bei besagter Journalistin zu Schlafmangel geführt haben kann, was das Gedächtnis beeinträchtigen kann.

Am 21.06.2016 um 22:18 Uhr schrieb der Leser "Cairn":

Eine schöne Kritik des aktuellen Brigitte Journalismus, Herr Fischer! Auch die Erläuterung des Paragrafen 164 des Strafgesetzbuches hat mich gefreut, allerdings bleiben bei Ihrem Beitrag einige Fragen offen. Wie definieren Sie Frauenfilme? Und was ist eine Frauenwahrheit? Unterscheidet sich diese von einer Männerwahrheit? Was zeichnet ein natürliches Opfer aus? Eine kurze Begriffsklärung wäre sehr hilfreich. Außerdem habe ich noch nicht verstanden, inwiefern eine Nein-heißt-Nein Regelung juristisch problematisch wäre. Wenn Sie ihr Fachwissen kurz dazu nutzen könnten, diese Problematik für diejenigen zu erläutern, die weder Juristen noch mit ihrem Schreibstil vertraut sind, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Am 22.06.2016 um 00:40 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

"Außerdem habe ich noch nicht verstanden, inwiefern eine Nein-heißt-Nein Regelung juristisch problematisch wäre. "

Nun, das schreibt er doch. Ich (als Laie) lese folgendes heraus:

  • Bringen kann die Regelung nichts, weil es innerhalb eines Verfahren keine grundsätzliche, sondern nur eine graduelle Veränderung bewirkt: es sind nur andere Voraussetzungen zu prüfen, auf die Beweislast hat es keinen Einfluss.

  • Weil sie nichts bringt, wird es nicht mehr Verurteilungen geben.

  • Da die Anzahl Verurteilungen offenbar von entsprechender Seite als Kennzahl für die Wirksamkeit der Gesetze herbeigezogen wird, wird die Wirksamkeit der aktuellen Novelle früher oder später wiederum in Frage gestellt werden. Angedroht wird das ja bereits ("nur ein erster Schritt").

  • Der Folgeschritt wird konsequenterweise dereinst die Forderung nach Beweislastumkehr sein. Nur das wird letztlich die Anzahl Verurteilungen (auf Kosten des "in dubio pro reo"-Grundsatzes und mit unvermeidbarem Kollateralschaden in Form von Falschverurteilungen) in die Höhe treiben.

Ich interpretiere - und schätze - deshalb die Argumentation von TF als "Wehret den Anfängen".

Denn, und das macht mich sehr nachdenklich - eine solche Beweislastumkehr hat das Potenzial, das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in unserer Gesellschaft tiefgreifender negativ zu verändern, als wir es uns aktuell vorstellen wollen.

Am 22.06.2016 um 06:57 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":

"Außerdem habe ich noch nicht verstanden, inwiefern eine Nein-heißt-Nein Regelung juristisch problematisch wäre."

Soweit ich es verstanden habe:

  • Alle Fälle, die man vernünftigerweise in diesem Zusammenhang verurteilen will, sind heute schon strafbar
  • verbale Äußerungen ("Nein") müssen auch weiterhin im Kontext interpretiert werden. Diese Kontextbewertung (Gewaltsituation oder ein "Nein ist das geil!") ist auch heute bereits ausschlaggebend
  • das gleiche gilt für alle anderen Formen der Willensbekundung (nonverbal, konkludent)
  • Auslassung dieses Kontextes führt in die Regionen fahrlässiger Vergewaltigung (Stichwort Täterhorizont)
  • die Ausweitung der Tatbestandsvoraussetzungen auf (nicht weiter definierte) (Un)willensbekundungen führt zu einer Beweislastumkehr: "Mein Schweigen war eine nonverbale Ablehnung, das ist doch klar" "Angeklagter, können Sie beweisen, daß die Klägerin zu diesem Zeitpunkt wirklich mit Ihnen Sex haben wollte, obwohl sie schwieg?"

Die Hauptsache ist wohl, daß das heutige Gesetz davon ausgeht, daß sich ein Vergewaltigungsopfer wehren WILL (aber evtl. nicht kann), Feministen etc. das so verstehen, daß es sich wehren MUSS (mit Händen und Füßen) und deswegen fordern, daß sich eine Vergewaltigung nicht mehr durch die Überwindung einer (wenn auch nur theoretischen) Gegenwehr definiert, sondern durch den inneren Willen des Opfers.

Aber ich bin auch nur Laie.


Am 22.06.2016 um 12:03 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ausnahmsweise einmal wieder entspricht die Überschrift der dieswöchigen Kolumne nicht dem Vorschlag des Kolumnisten.

"Nein heißt Nein":Das ist ja nicht das, was im Gesetz steghen wird. Gemeint ist: "Gegen den Willen". Ob eine Person "Nein" gesagt hat oder nicht, ist völlig gleichgültig. Dasselbe gilt ja auch schon heute. In dem aktuellen Eckpunktepapier heißt das "gegen den erkennbaren Willen". Wenn das Ernst gemeint wäre, hierße es: Auch bei fahrlässiger Nichtkenntnis. Ansonsten hieße: "gegen den erkannten Willen" (also Vorsatz-Erfordernis). Dagegen spricht: Dogmatisch nichts - Das kann man natürlich so machen. Rechts-politisch spricht dagegen: Endgültige Verlagerung der Strafbarkeitsgrenze in den subjektiven Bereich. Bedingter Vorsatz reicht. Grenze zum Versuch extrem schwierig zu bestimmen: Beginn der Sexuellen Handlung mit der Vorstellung, möglicherweise wolle die andere Person das nicht. Zudem sehr früher Vollendungszeitpunkt: Wenn die erste Handlung durchgeführt wurde (Anfassen), ist kein Rücktritt mehr möglich. D.h. es ist dann auch "egal", ob der Täter weitermacht oder nicht. Sehr schwierige Beweisbarkeit in Fällen ohne objektive Beweismittel oder Zeugen. Erfassung von Bagatellfällen, die nicht strafwürdig sind. Vortäuschen gesellschaftspolitischen Fortschritts durch "Zeichen-Setzen" ohne praktische Folgen. Weiteres Sinken der Aufklärungsquote, hohe Gefahr von Fehlentscheidungen, Ausuferung des Gutachten(un)wesens und der Zeugen-Präparierung (siehe USA). TF

Am 22.06.2016 um 14:06 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

Vielen Dank für die Präzisierung!

Am 22.06.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Vielen Dank für diese präzise Erläuterung!

Am 25.06.2016 um 19:45 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

So hätte das vielleicht in der Kolumne selbst stehen sollen?!

Am 21.06.2016 um 22:29 Uhr schrieb der Leser "k.ledniz":

"Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen."

Schade, dass der Autor in solch einem grundsätzlich sehr interessanten Artikel sexistisch werden muss.

Am 21.06.2016 um 23:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Was ist daran sexistisch?

Am 21.06.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wie lange würde ein Kommentar mit der Nachfrage nach oder mit Spekulationen über des Autors alktueller Hormonsituation hier wohl überleben?

Am 21.06.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Abgesehen von Ihrem vielsagenden Vertipper mit "alk": Fragen Sie sich mit Blick auf Ihre Frage auch wie ich, was Fischer dazu bewegt, sich ausgerechnet die Brigitteonline reinzuziehen? Die Brigitte-Diät ist doch immer im Frühjahr, oder? Also, mir macht das Sorge.

Am 22.06.2016 um 00:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ja, demnächst ist das Radebeuler Anzeigenblatt Superillu dran - ein unerbittlicher Besen will in jede Ecke.

Am 21.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Glauben Sie denn, dass es tatsächlich über den Hormonstatus unseres Kolumnisten etwas aussagen könnte, wenn er schreibt "Ich fürchte:irgendwie aus den Hormonen." Ich fürchte nein. Aber ich kann Ihnen berichten, dass es Untersuchungen zum Blutzuckerspiegel von Richtern und deren Urteil in einer -glaub ich Schweizer- Studie gab. Dann könnte man schreiben: "Ich fürchte: .............................. :"

Am 22.06.2016 um 00:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Daher die volkstümliche Wendung vom "dem Affen Zucker geben".

Am 22.06.2016 um 08:24 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Welchem Affen?


Am 22.06.2016 um 12:09 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ewig. Die Hormonsituation des Koluimnisten ist einigermaßen stabil maskulin. Deshalb wird ihm ja in jedem dritten Kommentar "Sexismus" bzw. irgendeine rätselhafte Frauenfeindlichkeit oder Frauenverstehunfähigkeit oder Frauenschutzunwilligkeit oder Frauenhass oder ... vorgeworfen. Worauf sonst als auf der Hormonlage (so genanntes Geschlecht) des Kritisierten sollte das beruhen? tf

Am 25.06.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Ähm Nein, Sexismus ist nicht männlich (es gibt sexistische Frauen) und nicht hormonell bedingt - nicht dass ich wüsste - Er ist eher eine Charakterfrage, oder?

Am 22.06.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Doch doch, solche Kommentare, in denen Überlegungen zur Hormonsituation des Kolumnisten angestellt werden, die überleben hier - schauen Sie selbst:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 21.06.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@k.ledniz – sarkastisch. Nicht sexistisch.


Am 22.06.2016 um 12:04 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Das sollte eigentlich eher die Äußerung des Verdachts sein, die Autorin habe vor lauter Sexismus ihre guten Journalsten-Vorsätze vergessen. tf

Am 21.06.2016 um 22:44 Uhr schrieb der Leser "lokicfb":

Mich interssiert wie Herr Fischer seine Kritik politisch umsetzt. Denn, Fakt ist: Politisch gesehen ist die Beweislastumkehr der langfristige Fahrplan. Politische Kampagnen laufen nun einmal so, dass nur oft und lang genug eine Halb- bzw. Unwahrheit ausgesprochen werden muss. Das haben die Aktivisten schon lange kapiert ... siehe auch die Themenfelder Ernährung/Gesundheit ... und das Netz bietet hier eine super Basis zur Blödsinnvertreitung ... Eigentlich müsste es doch eine Art Verpflichtung zur Gegendarstellung geben, wenn belegbar falsch berichtet wird, in Bezug auf den Brigitte Artikel! Das wäre doch mal ein Impuls für eine Reform!

Ich gehe mal davon aus, dass Herr Fischer auch Rechtspolitiker trifft und sich hoffentlich mit denen unterhält. Wie reagieren den die Politiker auf die Kritik? Meine Vermutung und selbstverständlich kann ich völlig falsch liegen, über eine Zeitung zu kommunizieren ist irgendwie eine One Way Kommunikation. Es wäre doch mal wünscheswert, jedenfalls für mich, zu erfahren, wie sich ein Herr Maas äußert?

Am 21.06.2016 um 23:02 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Wenn wir jemals soweit kommen, Dass die Beweislastumkehr im Strafrecht kommen sollte, können wir den Rechtsstaat in die Tonne treten...

Am 21.06.2016 um 23:08 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wer fordert Beweislastumkehr, oder ist das mehr nur so eine allgemeine Befürchtung?

Am 22.06.2016 um 01:55 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Das ist nur ein Beispiel:

https://www.washingtonpost.com/posteverything/wp/2014/12/06/no-matter-wh...

Davon gibt es einige. Es ist eine abartige verharmlosung von Falschbeschuldigungen.

Am 22.06.2016 um 07:05 Uhr antwortete der Leser "lokicfb":

Vielleicht liege ich ja falsch, aber Politik ist nun mal Interessenvertretung und die Ergebnisse sind, vom Interesse gebaute Gesetze ... das dem so ist, beschreibt doch Herr Fischer auf so treffliche Weise in seinen Artikeln ... Es geht daher aus politischer Sicht nicht um gutes "Handwerk", sondern um die Umsetzung der jeweiligen parteipolitischen Mehrheiten. Wagen wir doch mal einen Blick auf die lange Sicht: Ist es realistisch das die Aktivisten der "Nein ist Nein" Strömung irgendwie mit Argumenten auf den Pfad der Realität geführt werden? Wohl kaum. Jeder Fall der von den Medien auch nur irgendwie hochgekocht wird, wird missbraucht werden, um die Politik mit ihren radikalen Konzepten vor sich her zu treiben. Leider sind Zeitungen wie die Zeit in der Medienlandschaft eher die Ausnahme, welche sich die Mühe macht ein differenziertes Meinungsbild zu publizieren .... Auf dieser Grundlage interessiert mich natürlich dann wie der Fach- und Sachverstand politisch umgesetzt wird und wie Rechtspolitiker auf die berechtigte Kritik reagieren. Ich will nicht missverstanden werden... Ich finde Fischers Kritik wichtig und richtig und auch die Publikation in einer Zeitung ist ein wichtiger Bestandteil politischer Arbeit. Aber ist ein Ziel nicht auch Änderung? Wie reagieren den die kritisierten Poltiker ...? Das fehlt mir im Moment, um mir ein besseres Meinungsbild zu bauen ...

Am 21.06.2016 um 22:47 Uhr schrieb der Leser "rattelinchen":

Das "nein heißt nein" zu fordern bewegt sich für mich auf der gleichen Ebene wie " die volle Härte des Rechtsstaates". Beides Forderungen, die an der Realität scheitern.

10Männer bedrängen und begrapschen eine Frau. Wenn man sie denn überhaupt festnehmen kann, ist es mehr als fraglich , ob dem Einzelnen eine entsprechende Tat zweifelsfrei nachweisen kann. Noch unwahrscheinlicher wird dies, wenn erst nach Tagen und Wochen der Frau Fotos zu Identifikation vorgelegt werden. Die Täter werden also vermutlich aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt. Die Frau hat neben dem traumatischen Erlebnis auch noch einen emotional stark belastende Prozess durchzustehen mit dem Ergebnis, daß die Typen sich ins Fäustchen lachen. Und natürlich spricht sich das herum.

Etwas weniger glasig

Am 21.06.2016 um 22:55 Uhr antwortete der Leser "rattelinchen":

Trotz fundierter Sachkenntnis würde Ihnen etwas weniger Überheblichkeit und vor allem etwas mehr Empathie für die betroffenen Frauen gut zu Gesicht stehen

Am 21.06.2016 um 23:05 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Strafrecht bezieht seine Legitimation daraus, dass dem Täter etwas nachgewiesen werden muss. Das führt zwar manchmal zu unbefriedigenden Ergebnissen - aber wo wäre die Alternative?

Am 22.06.2016 um 10:48 Uhr antwortete der Leser "rattelinchen":

Nun, wenigstens die deutliche Anerkennung, daß dieses Prinzip, das natürlich grundsätzlich sinnvoll ist, besonders im Sexualstrafrecht außer zusätzlicher seelischer Belastung für das Opfer durch den Prozess häufig nichts bringt, wäre angebracht. Da wundert es mich nicht, daß die Dunkelziffer bei Sexualdelikten so hoch ist.

Am 22.06.2016 um 00:17 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@rattelinchen – „10 Männer bedrängen und begrapschen eine Frau“ – du beschreibst die Situation in Köln.

Das Problem war: die Polizei schritt nicht ein. (Aus egal welchen Gründen.)

Die Lösung lautet folglich: Polizei muss – nächstesmal – einschreiten, die „egal-welchen“ Gründe müssen weg.

Nix neue Gesetze!

Am 21.06.2016 um 23:01 Uhr schrieb der Leser "aazaa":

"irgendwie aus den Hormonen" Wirklich?? Ich lese Ihre Kolumne sehr gern. Aber durch diesen Satz fühle ich mich jetzt vor den Kopf gestoßen. Das ist doch reiner Sexismus. Denken Die wirklich so? Ich wünschte, Sie hätten das nicht geschrieben.

Am 21.06.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@aazaa – nein, Sarkasmus. Nicht Sexismus.

Am 21.06.2016 um 23:11 Uhr schrieb der Leser "Dieter Drabiniok":

Unglaublich ist diese "Vorsitzenden Richter" LÜCKE, im 5. Strafsenat. Weiß der Justizminister davon, oder ist ihm diese Lücke nicht medienkompatibel genug?

Am 21.06.2016 um 23:32 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@Dieter Drabiniok – GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 lautet: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Genau das geschieht faktisch bei Mangel an Richtern (und Vorsitzenden Richtern, deren Funktion der Kolumnist kurz angerissen hat.)

Am 21.06.2016 um 23:18 Uhr schrieb der Leser "Herr Paul":

Opfer und Täter stehen von vornherein fest, schreibt Herr Fischer. Auf ze.tt schreibt ein anderer Herr: "Weiße Hetero-Männer sorgen für grausame Schlagzeilen. Wer dabei als Mann ein schlechtes Gewissen empfindet, ist auf dem richtigen Weg."

Am 21.06.2016 um 23:38 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke, die Redaktion/ncg

Am 22.06.2016 um 00:01 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

@Herr Paul – der Beitrag be ze.tt – von Mark Heywinkel – vermengt Korrelation mit Kausalität und ist eine kollektive Beleidigung des männlichen Geschlechts; die Beleidigung beziehe ich geschlechtsbedingt auch auf mich. Die Logik des Artikels spottet jeder Beschreibung. Der Artikel ist nicht ernst zu nehmen.

Nebenbei, danke an die implizite Anregung der Moderation, meine ursprüngliche Äußerung etwas ausführlicher vorzutragen.

Am 22.06.2016 um 07:06 Uhr antwortete der Leser "Herr Paul":

Da möchte ich Ihnen nicht widersprechen. In meinen Augen ist genau das das Problem: die deutsche Öffentlichkeit ist von feministischen Stimmen dieses von Ihnen beschriebenen Argumentationsniveaus geprägt. Im Radio habe ich vor einigen Tagen ein Interview mit einer skandinavischen Feministin gehört. Sie sagte, Feminismus bedeute für sie, dass niemand aufgrund seines Geschlechts irgendetwas müsse oder nicht dürfe. Nach einem konkreten Beispiel gefragt, sagte sie, in ihrem Land gelte die Wehrpflicht für Männer und sie fände es unfair, dass irgendjemand aufgrund seines Geschlechts zu so etwas gezwungen werde. Sowas habe ich noch niemals eine(n) deutsche(n) Feministen/in freiwillig sagen hören (ohne dass vorher nachgebohrt wurde)- jedenfalls nicht in den öffentlichen Medien.

Am 25.06.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Von mir hätten Sie das hören können, als es die Wehrpflicht noch gab und da die Mädchen weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten müssen...

Am 21.06.2016 um 23:28 Uhr schrieb der Leser "U.Hermes":

In TFs Kolumne kann ich Manchem folgen, Manchem nicht. Bei der "Schutzlückendebatte" finde ich ihn zu lautbrüllend und die sexistischen Ausfälle sind heute wieder herrenabendmäßig. Jetzt zum Nein, dem Zauberwort: Natürlich sind sprachliche Mitteilungen nicht immer kontextfrei aus sich heraus eindeutig zu interpretieren, aber ein deutliches Nein oder ein "Ich will nicht" ist unter allen möglichen Willensäußerungen vergleichsweise eindeutig. Noch eindeutiger, wenn wiederholt. Außerdem ist ein (lautes, deutliches) Nein ein Sich-Wehren. Hielte man das grundsätzlich nicht für ausreichend als Willensäußerung, fände ich das hochproblematisch. (Beweisbarkeit mal hintangestellt.) Interpretiert man ein klares sprachliches Nein als alles Mögliche, dann könnte jemand argumentieren: Ich habe mich auf sie (oder ihn) gelegt, sie (oder er) hat zwar nein gesagt, auch laut und deutlich und wiederholt, aber sie (oder er) hat sich ja nicht gewehrt, so dass ich von einem sex. Einverständnis ausgehen musste. Nun ja. Aus linguistischer bzw. konversationsanalytischer Sicht: Nein und "Ich will nicht." sind stark markierte Sprechakte. Sie werden mit etwa 1,5 Jahren recht früh i.S. von Abwehrkommunikation gelernt. Im Alltag werden sie selten direkt, sondern meist abgeschwächt geäußert, weil sozial ziemlich disruptiv. Normabweichende Bedeutungen (Nein als Ja oder Vielleicht) sind möglich, aber es müsste starke Signale dafür geben bzw. vereinbart werden (ggfs. gestisch). Beweislastumkehr bei TF?

Am 21.06.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

Liebe Frau Hermes, zu Ihrem „Zauberwort Nein“:

Zum Einen hat der Kolumnist dargelegt, dass dies Kriterium scheitert an der Beweisfindung, aber die Gerichte – die ans Gesetz gebunden sind – reiche, aber zwecklose Beschäftigung erhalten.

Zum Anderen ist eine Situation des „Nein“ in 99,8% aller Fälle lebensfremd. Quatsch. Kappes. Unfug. Capis? Dafür ein Gesetz zu produzieren? Dessen Sachverhalt von bisher bestehenden Gesetzen vollständig abgedeckt ist?

Wir erinnern uns an Köln. Das Problem war eindeutig eine untätige Polizei. (Die Gründe sind mir grad egal.) Um die Vorgänge zu verhindern, brauchte es besseren Einsatz der Polizei, nicht neue Gesetze ... herrjesses ... ich rege mich schon wieder auf ... so sind meine Tropfen ...

Am 22.06.2016 um 01:00 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Lieber Herr Wolfdieter, tatsächlich geht es ja (in der Kolumne, im Gesetzesvorhaben und in meinem Post) um Sprache. Und TF vertritt einen, sagen wir mal, relativistischen Standpunkt: Nein könnte alles Mögliche heißen, weiß man ja nicht. Deshalb muss ein Nein aufgrund seiner uneindeutigen Bedeutung als Willensäußerungen durch sonstige Aktivitäten (des Wehrens) bestätigt werden. Dem widerspreche ich, denn gerade beim Nein gibt es überhaupt keine Veranlassung zu dieser Annahme. Es ist auch ethisch ausgesprochen problematisch, wenn ich jemanden erst dann eine Willensäußerung zugestehe, wenn sich diese Person körperlich wehrt. Weil das Neinsagen so ein herausgehobener Sprechakt ist, weiß man tatsächlich relativ viel ausgerechnet darüber. Und vor diesem Hintergrund stimme ich TF überhaupt nicht zu. Was das hinsichtlich der Schutzlückendebatte bedeutet? Keine Ahnung, bin keine Juristin, aber TF überzeugt mich keinesfalls.

Am 22.06.2016 um 09:17 Uhr antwortete der Leser "pekingente":

Es kann klare Fälle von gesprochenem "Nein" geben. Man sollte bei allgemeinen Gesetzesvorhaben weniger nur klare Fälle, sondern mit Auswirkungen in Grenzfällen erwägen. Wenn man "Nein" als allein genügendes Kriterium einführt, können leichter Abgrenzungsprobleme folgen. Fehlurteile scheinen schon heute kaum vermeidbar, nicht unbedingt selten. Was, wenn ein "Nein" mehr oder weniger nur undeutlich vernehmbar geäußert mehr aus Umständen folgen kann. Bedenken nach den Umständen können nicht weniger gewichtig scheinen. Bereits nach geltendem Recht kann ein klares "Nein" nicht einmal unbedingt erforderlich sein, wenn Gewalt oder Drohung vorliegt. Angesichts davon kann es bei einer Verschärfung im Sexualstrafrecht, wie geplant, vielleicht nicht lange dauern, bis Gerichte darauf kommen können, teils Fälle miteinbeziehen zu wollen, bei welchen nach den Umständen ein Wille vergleichbar klar scheinen kann und eine bloße Äußerung kein alleiniges ausschlaggebendes Gewicht mehr zukommen können soll. Und schon kann allgemein im Sexualstrafrecht ein Abgrenzungsproblem vorliegen, wonach es mitnichten nur auf klare Sprechakte ankommen können soll. Es kann bei einer Verschärfung des Sexualstarfrechtes, wie geplant, insofern leichter dazu kommen, dass zwischen mehrjähriger Gefägnisstrafe und völliger Unbescholtenheit nur geringere Nuancen liegen können. Geringfügigkeiten könnten danach zukünftig eventuell zu erheblichen Unterschieden in den Folgen führen, was unverhältnismäßig sein kann.


Am 22.06.2016 um 12:26 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Erstens: In der Kolumne steht auch heute wieder kein sexistischer Ausfall. Sondern allenfalls ein bisschen genervtheit über sexuistische Ausfälle. Zweitens: Die Diskussion "Nein ist Nein" hat sich auch schon wieder verselbständigt und wird zum Fetisch ihrer selbst. Das ist doch nur ein Schlagwort! Das kann man nicht in Tatbestände übernehmen! Deshalb kommen Sie mit ihrem Sprechakt- Einwand nicht sehr weit. Es geht (niemandem) darum, als Tatbestandsvoraussetzuung zu formulieren, eine Person müsse "Nein" sagen. Sondern es geht um die materielle Frage: Gegen den Willen. Das "Sagen" ist doch nur wegen des Erfordernisses des Täter-Vorsatzes erforderlich; man kann es leicht ersetzen durch jede andere Form der Unwillens-Kundgebung. Oder auch dadurch, dass der Täter den Unwillen schon kennt: Man wird kaum annehmen/glauben können, ein Mensch meine ernsthaft, fremde Personen in der Straßenbahn möchten am Hintern angefasst werden. Insoweit also überhaupt kein Problem - vom "Bagatell-Problem" abgesehen; da scheiden sich halt die Geister: Viele meinen, jedes Berühren müsse strafbar sein, ich meine das nicht. Die Eifrigsten (Eckpunkte) wollen sogar die "Erheblichkeits-Schwelle" streichen: Strafbarkeit soll sogar bei ausdrücklich völlig unerheblichen Handlungen eintreten.

Im Übrigen ein reines Beweisproblem. Siehe auch 40.22 Unangenehm und unehrlich sind die Heils-Versprechen, die von den Kampagnen-Betreibern verbreitet werden. TF

Am 22.06.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Könnten Sie vielleicht auf die angedeuteten "Heils-Versprechen" kurz verlinken? Mir sind nämlich keine bekannt. - Aber natürlich kenne ich nur einen winzigen Bruchteil dessen, was täglich zu dem Thema gesagt wird.

Apropos Erheblichkeits-Schwelle (ein wichtiger Begriff, wie ich finde): Liegt die "Brigitte" eigentlich darüber oder darunter? Und falls darunter: Warum arbeiten Sie sich gerade an einer Bagatelle so ab? Sie wollen es nicht als Hang zur Diskreditierung verstanden wissen - okay, aber was ist dann der Grund?

Am 23.06.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Wenn das ein bisschen Genervtheit ist, möchte ich eher nicht wissen, wie es ist, wenn Sie richtig genervt sind.

Am 22.06.2016 um 22:07 Uhr antwortete der Leser "mller":

Wir erinnern uns ans Köln, Erlangen, Darmstadt oder Berlin. Wie viele Polizisten wollen`s denn haben? Ich verstehe schon die Schwierigkeit der Beweisfindung. Aber zu denken, an jede Ecke der Straße einen Polizist stellen zu können, um damit Übergriffen auf was auch auch immer entgegen zu wirken, grenzt für mich an die Vorstellung man müsse nur genug Brötchen backen um damit die Wassermassen einer Überschwemmung aufsaugen zu können.

Am 22.06.2016 um 00:21 Uhr schrieb der Leser "turntabledream":

Abstoßend ist schon allein, dass hier ein Kommentar zur Reform des Sexualstrafrechts vermischt wird mit einer davon völlig losgelösten Posse um den 5. Strafsenat. Das in der Überschrift angeschlagene Thema hat es offenbar nicht verdient, sich eine Kolumne lang konzentriert damit auseinanderzusetzen. Selbst wenn an der geplanten Reform vieles kritikwürdig ist, und selbst wenn die Aussagen der Brigitte-Journalistin angreifbar sind - Fischer selbst macht es nicht besser. Sachliche Analyse - und beispielsweise das Dagegenhalten mit "richtigen" Zahlen incl. Quellenangabe, statt nur zu behaupten, die genannten Zahlen seien frei erfunden - würden der Aufklärung dienen. So aber bleibt nur der grassierende Selbstgenuss, das Besoffensein von den eigenen sprachlichen Volten und Vexierbildern. Es ist viel zu viel Geföhne um Nebenaspekte - den Begriff der Geldstrafe beispielsweise. Kontinuierlich werden en passent Frauen lächerlich gemacht, die sich, durch welche Lebensführung auch immer, exponieren, sich aber dadurch nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abkaufen lassen wollen. Das gehört nicht zur strafrechtlichen Analyse, sondern ist einzig geeignet, die Ressentiments des Autors aufscheinen zu lassen. Wer das unterhaltsam findet - bitteschön. Ich hatte mir mehr erwartet.

Am 22.06.2016 um 00:52 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

"Frauen lächerlich gemacht, die sich, durch welche Lebensführung auch immer, exponieren, sich aber dadurch nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abkaufen lassen wollen"

auf welche passage beziehen sie sich?

Am 22.06.2016 um 01:04 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

"Abstoßend ist schon allein, dass hier ein Kommentar zur Reform des Sexualstrafrechts vermischt wird mit einer davon völlig losgelösten Posse um den 5. Strafsenat."

Sie haben inhaltlich recht, aber TF mischt immer. Hat damit zu tun, dass er sich auf Aktualitäten bezieht, jede Woche wieder.

"Sachliche Analyse - und beispielsweise das Dagegenhalten mit "richtigen" Zahlen incl. Quellenangabe, statt nur zu behaupten, die genannten Zahlen seien frei erfunden - würden der Aufklärung dienen"

Auch da: kann er, muss er aber nicht. Ich sehe die Beweislast auf der anderen Seite. Sie finden ein paar Links in den voranstehenden Kommentaren. Daraus geht hervor, dass über Dunkelfeld-Betrachtungen hochgerechnet wird. Aber auch die pessimistischste Hochrechnung kommt auf 50'000, nie auf die behaupteten 160'000 Fälle. Es sei denn, man beziehe sexuelle Belästigung mit ein, die gerne mal aus Fragen beziffert werden wie: "Sind Sie in den letzten Jahren scheinbar zufällig berührt worden"? S. z.B. hier: https://umfrage.urz.uni-halle.de/limesurvey/index.php?sid=72815

&lang=de

"Wer das unterhaltsam findet - bitteschön. Ich hatte mir mehr erwartet." Auch da haben Sie recht. Und unrecht. Es ist TF, es ist seine Kolumne, es ist sein Stil. Ich finde sie sehr oft unterhaltsam, manchmal anstrengend, auch mal grenzwertig, aber immer erfrischend pointiert und polemisch, lehrreich und horizonterweiternd.

Am 22.06.2016 um 01:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Das in der Überschrift angeschlagene Thema hat es offenbar nicht verdient, sich eine Kolumne lang konzentriert damit auseinanderzusetzen."

Richtig, darum setzt Fischer sich nun bereits sogar zum etwa 10. Mal mit dem Thema auseinander. Lesen Sie mal in den letzten und älteren Kolumnen nach, die sind mindestens ebenso lesenswert wie diese hier.

Am 22.06.2016 um 00:27 Uhr schrieb der Leser "kleinelch":

"...einen Brechreiz auslöst."

Emanzenalarm. Fischer kriegt Pickel.

Aber er macht tapfer weiter:

"... simpelsten Einsichten des Verstands ... nicht mehr wirken, ist unbekannt. Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen."

Kann gut sein, hört sich jedenfalls ganz nach altersbedingt stark gesunkenem Testosteronspiegel an. Ersatzbefriedigung sagt man wohl dazu.

Mir reicht's jedenfalls und ich wende mich meinem Brüderle zu. Der ist lustiger.


Am 22.06.2016 um 12:30 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Jeder das Ihre. tf

Am 24.06.2016 um 11:27 Uhr antwortete der Leser "kleinelch":

Habe nachgedacht. Verstehe den "Witz" nicht. Bin aber in den Codes der sog. Rechtsintellektuellen nicht geschult (Ohne Sie a priori dazu zu zählen, dazu kenn ich zu wenig von Ihnen und Vollmachos gibt's rechts, links und in der Mitte). Sie werden mir doch jetzt nicht mit einem Buchenwald-Zitat kommen, Herr Fischer?

Am 26.06.2016 um 07:49 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Heilige Einfalt!

Am 26.06.2016 um 17:08 Uhr antwortete der Leser "kleinelch":

Mag ja sein, dass ich mich in den "falschen" Kreisen bewege, aber besonders aufschlussreich ist Ihre Antwort für mich nicht.

Kommunikationsziel (falls es eins gab) nicht erreicht.

Am 22.06.2016 um 00:38 Uhr schrieb der Leser "cassi77":

  1. Leider muss ich Ihnen in Bezug auf das Thema 'Opfer'anwälte Recht geben. Habe ich auch, mmmhhh, interessante Erfahrungen mit gemacht. Darauf möchte ich aber an dieser Stelle nicht näher eingehen.

  2. Ich mag den Umgang in der Öffentlichkeit mit Frau Lohfink, den Ton vieler in dieser Diskussion, nicht. Ich habe das (die?) Video(s?) nicht gesehen, muss ich mir nicht angucken, will ich mir auch nicht angucken. Es soll ein Gutachten bezüglich gegen den Willen bzw. mindestens ungefragt verabreichter (unbekannter) Substanzen, sprich Ko-Tropfen o.ä., geben, das besagt, dass der Gutachter die Verabreichung (augenscheinlich des Videos) für ausgeschlossen hält. Ich halte es grundsätzlich für möglich, dass sich ein Gutachter irrt, in seiner Routine festgefahren oder auch einfach vorurteilsbehaftet sein könnte. Das Gutachterwesen soll ja, mmmhhh, interessant vielleicht, sein? (Hatten Sie da mal was drüber geschrieben oder hab ich das woanders her?) Stichwort 'grundloses' Weinen. Aber ich kenne dieses Gutachten natürlich nicht, weiß nicht, nach welchen Kriterien der Gutachter urteilt.

  3. Weil es in einem anderen Kommentar angesprochen wird, ich glaube, ich würde ja ziemlich gerne von Ihnen mal eine Meinung zum Thema Glaubwürdigkeit lesen. Weil ich dieses Thema für grundsätzlich ungemein vertrackt halte. Und/oder, falls ich es nicht bei Ihnen gelesen habe, Gutachter vielleicht? Nur so ne fixe Idee von mir.

cassi

Am 22.06.2016 um 00:44 Uhr schrieb der Leser "nozomi07":

Herr Fischer,

was "Falsche Verdächtigung" ist, weiß jeder, das brauchen Sie nicht erklären (wirkt hochnäsig).

Hier geht es um Unrecht: Eine Frau wird vergewaltigt. Aber unsere veralteten Gesetzbücher betrachten das nicht als Straftat, also wird sie fälschlicherweise der falschen Verdächtigung verdächtigt. Das ist der Skandal.

Was sagen Sie jenen amerikanischen Bürgerrechtlern, die gegen die Rassentrennung aufbegehrten? Waren das in Ihren Augen auch Gesetzesbrecher, die lediglich "pure Kenntnislosigkeit" der Gesetzestexte hatten?

Ihren blinden Rechtspositivismus empfinde ich als Karrikatur. Gesetze haben in der Geschichte oft geirrt, oft Unrecht geschaffen. Und Gesetze kann man ändern.

Das deutsche Sexualstraf(un)recht ist überfällig.

Am 22.06.2016 um 00:55 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Eine Frau wird vergewaltigt. "

Sie wissen nicht, ob Frau Lohfink vergewaltigt wurde. Es konnte nicht festgestellt werden, worauf sich das von ihr geäußerte "Nein" bezieht.

"Aber unsere veralteten Gesetzbücher betrachten das nicht als Straftat, also wird sie fälschlicherweise der falschen Verdächtigung verdächtigt."

Das waren überhaupt nicht die Beweggründe des Gerichts. Des Weiteren werden Verfahren gegen Falschbeschuldigung nur relativ selten gestellt (Was mit einer der Gründe sein kann, warum es beim Thema "Vergewaltigung" so wenig verurteilte Falschbeschuldigungen gibt. Dunkelfeldstudien gehen von mehr aus). In diesem Fall liegt anscheinend der Grund zur Annahme, dass sie vorsätzlich eine Person falsch beschuldigt hat, ziemlich nahe.

Wie können Sie sich überhaupt ein Urteil in der Angelegenheit bilden, wenn Sie besagtes Material nicht gesehen haben? Zudem stand dem Gericht mehr Videomaterial zur Verfügung als der Öffentlichkeit.

Am 22.06.2016 um 00:59 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

sie wollen die behaupter einer straflücke mit den bürgerrechtlern die gegen rassentrennung vergleichen?

würden sie diesen vergleich auch noch ziehen wenn genug leute behaupteten die gesetzlich verankerte gleichberechtigung müsse abgeschaft werden und leuten die diese verteidigen rechtspositivismus unterstellen?

Am 22.06.2016 um 01:00 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Woher wissen Sie, dass die Frau vergewaltigt wurde? Waren Sie dabei? Wissen Sie mehr als alle anderen? Erzählen Sie. Jedes Detail zählt. Je schmutziger, desto besser.

Wenn es angeblich keine Straftat ist, wozu dann der 177?

Am 22.06.2016 um 01:32 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Eine Frau wird vergewaltigt. Aber unsere veralteten Gesetzbücher betrachten das nicht als Straftat, also wird sie fälschlicherweise der falschen Verdächtigung verdächtigt."

Ich fürchte, Ihre Gesetzesbücher sind entweder aus vorchristlicher Zeit oder zumindest so veraltet, daß da schon ein paar Seiten fehlen, die möglicherweise an einem Orte sitzend zweckentfremdet wurden.

Und ja, wenn sich Gesetze irren, dann kann's ganz schlimm kommen. Da hätten die Gesetze erstmal besser drüber nachdenken sollen, ob sie sich nicht ändern sollten, dann hätten die Gesetze heute auch nicht solche Probleme mit uns Menschen. Jetzt isses zu spät. Nu sind se fällig.


Am 22.06.2016 um 12:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ein Kommentar, der mir Rätsel aufgibt. Was falsche Verdächtigung ist, weiß jeder? Na, mag sein. Aber "Brigitte" weiss es nicht. "Eine Frau wird vergewaltigt"? Das ist doch gerade die Frage. Eine Frau wird der falschen Verdächtigung beschuldigt? Das könnte dioch nur ein Skandal sein, wenn alle Ergebnisse schon feststünden und wir wüssten, was Sie zu wissen vortäuschen: Dass die Beschuldigung "fälschlicherweise" erfolgt. Amerikanische Bürgerrechtler? Bittesehr: Nehmen wir an, ein amerikanischer Bürgerrechtler zeigt zwei farbige Prostituierte wegen so genannten "Beischlafdiebstahls" seines Geldbeutels an. Die beiden Frauen werden freigesprochen, weil unklar bleibt, ob der Anzeigeerstatter überhaupt Geld dabei hatte. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Bürgerrechtler wegen Vortäuschens einer Straftat und Falscher Verdächtigung. Nunmehr steht in sämtliche hispano-amerikanischen Zeitungen, es handle sich um einen typisch rassistisch motivierte Verfolgung des verdienten dritten Bürgermeisters von El Paso. Dringend müsse endlich der überhand nehmenden Kriminalität farbiger Prostituierter das Handwerk gelegt werden; die Politik verweigere aus Angst vor der farbigen Lobby. Was nun, Frau Rechtsgelehrte? TF

Am 22.06.2016 um 00:57 Uhr schrieb der Leser "frannyhester":

"Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen ", erklärt sich der Bundesrichter das frappierende Verhalten der Brigitte-Redakteurin. Dass sich Herr Fischer gern selber reden hört: geschenkt. Und wenig verwerflich; ich les ihn schließlich selber gern. Aber wenn selbst der geschätzte und sich selbst wahrscheinlich sehr unvoreingenommen beurteilende Herr Bundesrichter nicht auf die Idee kommt, dass die Redakteurin a) einfach dumm ist, b) durchaus verbereitete Clickzahlen-Motive oder c) ganz andere Beweggründe für ihr Handeln hat, sondern sofort auf eine hormonelle Schieflage schließt - immerhin ist sie eine Frau(!) - entlarvt er sich näher am Trumpschen "She's bleeding out of her whatever" als ihm selbst und uns für einen Bundesrichter lieb sein kann. Man stelle sich vor, jedem BER-Pressesprecher oder FIFA-Vorstand würden seine verbalen Entgleisungen als hormonelle Instabilität ausgelegt. Obwohl, nette Vorstellung, eigentlich...

Am 22.06.2016 um 01:02 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

dies ist ein seitenhieb auf die in boulevardkreisen verbreitete praxis wahlweise männliches oder weibliches verhalten auf die hormone zurückzuführen.


Am 22.06.2016 um 12:53 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Merkwürdig, dass Sie "Homone" mit Regelblutungen assoziieren statt mit Geschlecht. Da dürfte irgendwas dahinterstecken, was wir hier jetzt mal nicht so genau untersuchen wollen. Der Kolumnist wollte mit "Hormone" freilich nur höflich und ironisch sagen, was man auch anders sagen könnte: blinder Sexusmus. Denn es erscheint mir undenkbar, dass die Redakteurin ähnlichen Mist geschrieben hätte, wenn GLL keine Frau, sondern ein Mann wäre. Das Opfer ist das Opfer ist das Opfer ist die Frau. Und wer das Gegenteil für möglich hält, misschtet die Opfer und erniedrigt die Frauen. Was das mit Strafrechtsrealität oder mit rationaler Kriminalpolitik zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. TF

Am 22.06.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Das Opfer ist das Opfer ist das Opfer ist die Frau."

DAS ist Ihre Wahrnehmung? Hm, meine ist eine deutlich andere. "Frauen und andere Minderheiten" ist zB eine davon. Frauen dürfen gerne für ihre "Rechte" eintreten - aber bitte doch in dem Tonfall, den die Männergesellschaft sich jeweils als passend heraussucht. Wer für seine Rechte eintritt, hat dies überhaupt grundsätzlich immer klug, durchdacht, zurückhaltend, profund und mit Quellenangabe zu machen. Jawoll, sonst rücken wir kein winziges Stückchen vom Rechtskuchen heraus! Und wir werden lange Listen des Blödsinns führen, damit für alle Zeit bewiesen ist, dass das Verlangen nach Gleichberechtigung generell und überhaupt ein einziger Blödsinn ist.

Gab es nicht einmal eine (zu recht) ätzende Kritik von Ihnen, als es um die Gewährung des Rechts für Flüchtlinge ging, das jemand unter den Vorbehalt "im Rahmen der Möglichkeiten" stellen wollte?

Am 22.06.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Frauen dürfen gerne für ihre "Rechte" eintreten - aber bitte doch in dem Tonfall, den die Männergesellschaft sich jeweils als passend heraussucht."

Hä? Fischer kritisiert doch nicht den "Tonfall", sondern sehr klar falsche Inhalte.

Am 23.06.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "frannyhester":

Und wenn die Brigitte-Redaukteurin ein Mann gewesen wäre, wären Sie im Leben nicht auf die Idee gekommen, sich seine Aussagen durch "irgendwie aus den Hormonen" zu erklären, Ironie hin oder her. Was diese unsägliche Praxis angeht, Frauen a priori zu Opfern zu erklären, gehen wir übrigens halbwegs d'accord. Wäre ein schöner erster Schritt in die richtige Richtung, wenn wir damit anfangen könnten, Frauen nicht als Opfer ihres Hormonhaushaltes darzustellen, meinen Sie nicht?

Am 22.06.2016 um 01:05 Uhr schrieb der Leser "Xquid":

Ich stimme großen Teilen des Artikels zu, muss allerdings auch eines deutlich sagen.

Ihre Wortwahl gegenüber Feministinnen, Opferverbänden und Opferanwälten ist keinen deut besser als die Polemik, über die sie sich bei den von Ihnen Kritisierten so aufregen.

Es ist genau das gleiche, von Selbstüberzeugtheit triefende, das musste jetzt endlich mal gesagt werden, wie wir es dieser Tage viel zu oft hören müssen. Wieder mehr Feuer ins Öl einer Debatte, die konstruktiv geführt werden müsste, denn redebedarf gibt es ganz offensichtlich.

Außerdem finde ich es immer wieder erstaunlich wenn ich Kommentare lese, ob man denn Feminismus noch braucht, wenn Frauen doch gleichberechtigt sind. Was ist denn das bitte für eine Logik? Brauchen wir Humanismus jetzt nicht mehr, weil im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist?

Der Feminismus ist, wie anders als oft angenommen, nicht das Streben nach der andauerden Besserstellung der Frau, sondern die Einstellung, dass Bedürfnisse und Rechte von Frauen denen von Männern ebenbürtig sind, und dass dem im gesellschaftlichen Zusammenleben Rechnung getragen wird. Und ich hoffe sehr, dass sich das bei uns nicht so schnell wieder erledigen wird.

Am 22.06.2016 um 01:26 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Außerdem finde ich es immer wieder erstaunlich wenn ich Kommentare lese, ob man denn Feminismus noch braucht, wenn Frauen doch gleichberechtigt sind. Was ist denn das bitte für eine Logik? Brauchen wir Humanismus jetzt nicht mehr, weil im Grundgesetz steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist?"

Sie machen den Fehler hier eine Bewegung mit einer Einstellung zu vergleichen. (Ismus ist nicht gleich Ismus) Feminismus bezeichnet in erster Linie eine Frauenrechtsbewegung. Genau das ist jedoch damit gemeint, dass wir keinen Feminismus bräuchten: Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.

Auch wenn einige Feministische Ströme ideologische Züge annehmen - welche jedoch in eine vollkommen andere Richtung gehen als von Ihnen beschrieben (Ständige Frauen = Opfer Darstellung, "check your previleges", ...) - kann man diesen nicht so einfach mit dem Humanismus vergleichen. Vor Allem da viele Vertreter diesen weiterhin als angeblich im Westen immer noch notwendige Frauenrechtsbewegung ansehen.

Des Weiteren frag ich mich, warum man den Begriff des Feminismus nicht einfach in "Equalismus" umwandeln kann. Dies würde aussagen, dass die Bedürfnisse und Rechte aller Menschen - ungeachtet welcher Eigenschaften - untereinander ebenbürtig sind.

Am 22.06.2016 um 01:41 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Da muss man sich doch eigentlich fragen - es geht hier in erster Linie um sexuelle Gewalt, um Übergrifflichkeiten und Angriffe. Also um Dinge, über die man auch ohne Frauenrechte und ohne Diskussion um Patriarchat sprechen könnte.

Da könnten sich auch Nicht-Feministinnen, Nicht-Feministen gegen sexuelle Übergriffe aussprechen, statt Feministinnen zu kritisieren, dass sie sich engagieren.

Am 22.06.2016 um 02:03 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Hab ich Feministen kritisiert, dass sie sich engagieren? Und inwiefern sprechen sich Nicht-Feministen nicht gegen sexuelle Übergriffe aus? Nur weil man darauf aufmerksam macht, dass der Gedanke hinter dieser Reform zwar nobel aber zu einfach betrachtet ist, bedeutet das ja nicht, dass man sich nicht gegen sexuelle Übergriffe aussprechen würde.

Am 22.06.2016 um 10:27 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich rede nicht von den "häufigsten" sondern von selbst ernannten Vertretern des Feminismus, welche bestimmte Ströme bilden, die in eine Ideologie ausarten. Zum Beispiel die Behauptung, dass Frauen in Deutschland unterdrückt werden würden und Männer (per Definition) previligiert seien. Dass ständige wiederholen des "Gender Pay Gaps" als halte es sich hier um eine unbestreitbare Wahrheit. Die Zustimmung gesetzlicher Quotenregelungen.

Ich habe nie behauptet, dass alle Feministen so wären. Nur leider wenige selbsternannte Feministen reichen aus, um eine komplette Bewegung zu färben.

"Immerhin erlauben Sie sich beurteilen zu können, ob man Feminismus noch braucht."

Ich beurteile, dass man die Bewegung des Feminismus (in Deutschland) nicht braucht, da Frauen und Männer in Deutschland die gleichen Rechte haben. Und ich kritisiere den Begriff, wenn man ihn als eine Einstellung betrachtet. Da bin ich lieber für die gleichen Rechte, gleiche Würde aller Menschen.

Am 22.06.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich rede von selbsternannten Feministen. Ich habe nie behauptet, dass es sich um Feminismus handeln würde. Nur leider sind besagte ziemlich laut.

Am 22.06.2016 um 12:02 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Menschen, die sich Feminist nennen und anscheinend genauso wenig Ahnung von Feminismus haben, wie Sie es mir vorwerfen. Zum Beispiel besagte Personen, die davon ausgehen, dass Frauen in Deutschland systematisch diskriminiert und Männer in Deutschland previligiert seien. Ich habe hier nur Aussagen/Meinungen von Leuten wiedergegeben, welche sich mir gegenüber als Feministen bezeichnet haben.

Am 22.06.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Sie könnten ja, anstatt hier indirekt beleidigend zu werden, darstellen was Feminismus ist.

Am 22.06.2016 um 14:12 Uhr antwortete der Leser "Rumo0001":

"Immerhin erlauben Sie sich beurteilen zu können, ob man Feminismus noch braucht."

"Womit endgültig belegt wäre, dass Sie keinen blassen Schimmer von Feminismus haben und keine einzige feministische Theorie kennen."

Na Sie haben wohl schon so manchen Preis im konstruktiven Diskurs bekommen, nicht wahr?

Dann erklären Sie uns doch mal die am häufigsten vertretenen "feministischen" Theorien (und wer bestimmt dann, ob die wirklich "feministisch" sind?), und wir reden über deren Inhalt.

Mit ad hominem Attacken den Feminismus zu verteidigen, erreicht genau das Gegenteil dessen, was sie wohl beabsichtigen. Insbesondere wenn Verteidiger des Feminismus keine Argumente finden, warum der Feminismus nötig ist, sondern lieber den Kritiker angreifen, insbesondere dann scheint es, als habe der Feminismus tatsächlich nicht mehr viel zu melden.

Argue the point, not the person!


Am 22.06.2016 um 12:54 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Welche "Wortwahl" meinen Sie? tf

Am 23.06.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "Xquid":

"Selbstbestimmung der deutschen Frau ein Niveau erreicht haben, das ihrer Sehnsucht genügt: Die Verschmelzung von Louboutin-Trägerin, Aufsichtsratsvorsitzender und ewigem Kind. Auf hohen Absätzen, doch immerzu missbraucht. Auf lukrativen Posten, doch immer noch zu kurz gekommen. Auf immer unverstanden sowieso: Kaum trippelt man selbstbestimmt im kurzen schwarzen Spitzenkleidchen übers Parkett, honigblond hochgesteckt, Augen bewimpert, Lippen geschürzt, Brust irgendwie gestützt – da starren frech schon wieder: Männer. "

Nichts gegen Überspitzungen im Allgemeinen, aber das geht viel zu sehr in die Richtung "das hat sie ja nicht anders gewollt, so wie die rumläuft" und schadet ihrer Kritik mehr als sie nützt und hat der Debatte inhaltlich absolut nichts hinzuzufügen.

Am 22.06.2016 um 01:29 Uhr schrieb der Leser "Daniel41":

Irgendwie kann man schon in Zorn, Resignation und Verzeiflung verfallen, wenn man wie von Herrn Fischer die allfällige menschliche Unzulänglichkeit unserer Eliten vor Augen geführt bekommt und erkennen muss, dass es "oben" kein bisschen edler, klüger, moralischer und vollkommener ist als "unten" und "in der Mitte". Es geht nicht um Wahrheit und Weisheit, sondern um Ideologie, Glaube (wozu ich auch Atheismus zähle) und natürlich um Macht, um sich und seine Meinung in die Gesellschaft reinzudrücken und der Gesellschaft aufzuzwingen. Aber dann kam mir ein tröstlicher Gedanke: Das Leben, die Wirklichkeit, auch die Wirklichkeit und die Wahrheit zwischen Mann und Frau, ist so, wie sie ist und vor allem - sie bleibt es auch, trotz dieser Regulierungswut der genannten Protagonisten und Protagonistinnen. Man kann die Gesellschaft und das Recht vielleicht noch etwas pervertieren - diesbezüglich scheint es keine Grenze zu geben. Am Ende ist aber alles in Gottes Hand und nicht in der Hand von Menschen. Gott sei Dank.

Am 22.06.2016 um 01:35 Uhr schrieb der Leser "turntabledream":

Perfide ist auch die Parallelisierung einer Vergewaltigung mit dem Aufenthalt in einer Wohnung, einem Zimmer gegen den Willen des Verfügungsberechtigten. Und zwar deshalb, weil im Schlusssatz dieser Passage von einem"konkludenten Nein des schweigenden Inhabers" die Rede ist, an dem der Betretende den Unwillen des Inhabers hätte erkennen müssen (diese offenkundig unsinnige Aussage wird natürlich wieder einer Opferanwältin in den Mund gelegt - gähn!). Und genau diese offenkundige Unsinnigkeit soll der Leser nun auf die geplante Reform übertragen - so als wäre es nach der "Nein heisst Nein"-Reform gewollt, dass ein Mann das Schweigen seiner Sexualpartnerin schon als konkludentes Nein deuten müsse. Das ist eine üble Verzerrung des geplanten Ansatzes. Selbstverständlich geht es um ein ausgesprochenes, deutliches Nein. Mit solch miesen Manövern verwässert Fischer die durchaus stichhaltigen Argumente gegen die Reform und macht sich außerdem unglaubwürdig.

Am 22.06.2016 um 01:43 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"so als wäre es nach der "Nein heisst Nein"-Reform gewollt, dass ein Mann das Schweigen seiner Sexualpartnerin schon als konkludentes Nein deuten müsse."

Lesetipp: Kolumne "Volk in Angst", dort speziell "Was ist neu am neuen Entwurf?" http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-n...

Am 22.06.2016 um 10:18 Uhr antwortete der Leser "turntabledream":

Danke, Fotobiene, habe a.a.O. nachgelesen. Nun ist der Dreh- und Angelpunkt folgende Passage: "Es soll also, wenn es um sexuelle Handlungen geht, das Erfordernis der "Drohung" entfallen. Der Täter muss gar nichts mehr tun: weder Gewalt anwenden noch androhen, noch irgendetwas anderes androhen, sei es ausdrücklich oder "zwischen den Zeilen" ("konkludent"). Es reicht für die Strafbarkeit aus, dass er das Opfer zu einer sexuellen Handlung auffordert, und dabei für möglich hält, dass das Tatopfer "befürchtet", es könne Nachteile erleiden, wenn es "Nein" sagt." Das sagt Fischer über den neu aufzunehmenden Absatz 3 Nr. 1 des § 179, und ich vermute, er möchte darauf hinaus, dass eben ein Mann nach dieser Rechtslage IMMER davon ausgehen muss, dass eine Sexualpartnerin, die nicht ausdrücklich zustimmt, tatsächlich aus Angst vor einem empfindlichen Übel von ihm gerade vergewaltigt bzw. genötigt wird. Wie passt nun aber dieser sehr weitgehende Schutz der Frau zur "Nein heißt Nein"- Kampagne? Offenbar geht die reformierte Rechtslage ja dann bereits viel weiter als es die Kampagne fordert - denn nach TFs Auslegung muss eine Frau ja nicht einmal mehr Nein sagen, um auf Vergewaltigung zu plädieren. Sollte es seine Pointe sein, auf genau diese Diskrepanz aufmerksam zu machen? Oder ist es nicht vielleicht doch so, dass dieser Absatz 3 Nr. 1 der Interpretation Tür und Tor öffnet, und damit keinen klaren Schutz bietet? Besser wäre doch, das klare Nein in die Regelung mit aufzunehmen.

Am 22.06.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Offenbar geht die reformierte Rechtslage ja dann bereits viel weiter als es die Kampagne fordert"

Das ist ein Mißverständnis. Der von Ihnen zitierte Passus und zutreffend interpretierte Gesetzesvorschlag gehört dem Inhalt nach zur Kampagne, es ist NICHT der jetzt offenbar konsensfähige Reformforschlag, das ist der hier ("Eckpunkte"-Papier): https://www.bundestag.de/blob/425890/08ddc9a8cced2c4ca8305b5ec2dccace/ti...

Der Vorschlag, auf den Fischer Bezug nahm, wäre allerdings genau der Schritt hin zu einer Beweislastumkehr, wie Sie richtig sehen.

Am 23.06.2016 um 13:41 Uhr antwortete der Leser "turntabledream":

Danke abermals, Fotobiene, für die hilfreiche Handreichung. Ich gebe zu, ich hätte die verschiedenen im Umlauf befindlichen Varianten zunächst studieren sollen, um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können. Aus dieser Position heraus lassen sich einige Aspekte von Fischers Text besser nachvollziehen.

Am 22.06.2016 um 01:53 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Und genau diese offenkundige Unsinnigkeit soll der Leser nun auf die geplante Reform übertragen - so als wäre es nach der "Nein heisst Nein"-Reform gewollt, dass ein Mann das Schweigen seiner Sexualpartnerin schon als konkludentes Nein deuten müsse."

Sozial gesehen sollte das so sein. Unabhängig vom Gesetz.

Wenn ich an der Bushaltestelle nichts sage, dann habe ich dem Sex nicht zugestimmt. Auch wenn der Typ neben mir mich eigenmächtig zu seiner Sexualpartnerin erklärt hat.

Am 22.06.2016 um 02:11 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich glaube vielmehr, dass der Kommentator tatsächlich von einer Situation ausgeht in welcher der Unwille der Person nicht eindeutig erkennbar ist. In Ihrem Beispiel ist es tatsächlich logisch und jeder Richter würde hier wahrscheinlich verurteilen. Außer natürlich besagt Person an der Bushaltestelle beginnt sich, ohne Gefahr um Leib und Leben fürchten zu müssen, von selbst auszuziehen. Wobei hiermit der Strafbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. des Exhibitionismus (Nur beim Mann) erfüllt wäre.

Jedoch wenn die beiden Personen mitten im Geschehen sind und eine Partei auf einmal nicht mehr will und das weder verbal noch auf sonstige Weise eindeutig kundtut, dann ist es eben uneindeutig.


Am 22.06.2016 um 13:08 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Sie scheinen die eigenen Argumente nicht verstanden zu haben. Die "Parallelisierung" von Sexueller Nötigung und Hausfriedensbruch kommt nicht von mir, sondern ist eine bis zum Abwinken wiederholte Argumentatuion der Reform-Befürworter: Das Hausrecht sei besser geschützt als die sexuelle Selbstbestimmung. "Wäre meine Vagine doch ein Auto", lauten "feministische" Überschriften seit Monaten. Und selbnstbverständlich beziehen sie sich auf ein "konkludentes Nein". Oder wollen Sie demnächst in der Straßenbahn alle fünf Sekunden laut rufen: Nein, ich möchte nicht angegrabscht werden! Hausfriedensbruch ist das Betreten des geschützten Bereichs gegen den Willen des Hausrechtsinhabers oder das Verweilen trotz (ausdrücklicher oder konkludenter) Aufforderung. Das dieses Beispiel etwas albern ist, dürfen Sie m ir nicht vorwerfen. Frage Sie Frau Künast; die benutzt es immer wieder gern. "Völlig unsinnige Aussage"? Sie täuschen sich: Genau das ist geplant mit der "Grabscher"-Strafbarkeit: Dass ein Mann (!) das Schweigen seiner "Sexualpartnerin" (UBahn-Kundin, Domplatten-Besucherin, Im-Club-an-der-Theke-Steherin) als "konkludentes Nein" deuten muss. Das haben Sie sehr schön erkannt. Dass Sie es "völlig unsinnig" nennen, ist erstaunlich. (Ich selbst finde es eher nachvollziehbar.) Es zeigt, dass der Schaum, der einem in den Augen brennt, gelegentlich aus dem eigenen Mund stammt. TF

Am 22.06.2016 um 04:31 Uhr schrieb der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

Die Kritik berechtigt. Wahrheiten suchend. Erschreckend: Eine Lösung nicht in Sicht.

Was bringt dieses „Verschärfen“ der Gesellschaft? Ist es ein Schaulaufen? Ist es ein bewusstes Spalten der Gesellschaft? Bewirkt es Besserung, Prävention einen nachhaltige Schutz von Frauen vor Vergewaltigung? Mehr Gerechtigkeit?

Wird keine Verbesserung der Situation bewirkt, dann sind es wirkungslose Staatskosten. Steuergelder die anderswo fehlen. Wer übernimmt die Verantwortung? Wer kontrolliert? Der Bundestag? Demokratie?

Die Polarisierung in den Kommentaren bereits zu Kolumnen davor beim Sexualstrafrechtsthema.

Warum?

Ein Perspektivenwechsel (Betroffenheitswechsel) um dem Phänomen auf die Spur zu kommen, warum das Thema so polarisiert. Gleichzeitig die Frage nach der politischen und gesellschaftlichen Gewichtung:

Szenario: Ein männlicher Erzieher im städtischen Kindergarten spielt Hoppe-Hoppe-Reiter mit einem 5-jährigen Buben. Ein katholischer Pfarrer tut das Gleiche im Hort nebenan. Eine Mutter parallel mit ihrem Sohn daheim. Eine Freundin dieser Mutter gleichzeitig mit der 5-jährigen Zwillingstochter, die sie zur Entlastung der Freundin bei sich betreut.

4-mal Hoppe-Hoppe-Reiter. Was denkt die Allgemeinheit dabei? Warum ist das Denken in der Gesellschaft so? Was passiert wirklich?

Was sagen die Tatsachen? Was die Statistiken? Was die Studien zu Straftatswirkungen? Wie ist die Alters- und Geschlechterverteilung bei den Straftaten? Wie hoch sind die Dunkelziffern? …

Am 22.06.2016 um 04:34 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

Quellen zum Nachlesen:

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2015 https://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__n...

Opfer nach Alter und Geschlecht 2015 https://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2015/2...

Exemplarisch: Mikado Studie – Sexueller Missbrauch http://www.mikado-studie.de/index.php/sexueller-missbrauch.htm

„Wie viele Mädchen und Jungen werden Opfer von sexuellem Missbrauch?

Offizielle Statistiken wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) berichten jährlich von mehr als 14.000 Kindern in Deutschland, die Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Drei Viertel der Opfer sind weiblich. Allerdings bilden solche Statistiken nur einen Teil des Phänomens „Sexueller Missbrauch“ ab und unterschätzen das Gesamtausmaß stark, da sie nur die angezeigten Fälle (Hellfeld) erfassen. Nationale und internationale Dunkelfeldstudien (Befragungen, die die stattgefundenen, aber nicht angezeigten Delikte erfassen) berichten, dass 15-30% aller Mädchen und 5-15% der Jungen in ihrer Kindheit Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Mädchen sind demnach bis zu dreimal häufiger betroffen als Jungen. Sexueller Missbrauch kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und betrifft somit die gesamte Bevölkerung. Da es in Deutschland bislang kaum repräsentative Studien zum Ausmaß von sexuellem Missbrauch in der Kindheit und Jugend gibt, ist eine Befragung ... dringend nötig."


Am 22.06.2016 um 13:14 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Die derzeitige "Reform" befasst sich nicht mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Bei Kindern kommt es auf "Nein" oder Nicht-Nein nicht an: Sie KÖNNEN gar nichtz zustimmen; die sexuellen Handlungen blieben sogar mit ausdrücklicher Zustaimmung und sogar dann strafbar, wenn das Kind (geht bis 13 Jahre 11 Monate) sie ausdrüklich gewollt und initiiert hat (kommt bei Jugendlichen recht häifig vor: Mädchen 13einhalb, Junge 18: Jeder Kuss ist strafbar!) TF

Am 22.06.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Wird eigentlich grundsätzlich jeder Kuss vor Gericht als 'sexuelle Handlung' gewertet? Und, äh, gilt das eigentlich auch für virtuelle Knutscher?! Weil, also, auch und insbesondere virtuell verteile ich ja schon ganz gerne auch mal ungefragt Küsschen (und kann dann das Anbieten gewisser Schokoladen-Haselnuss-Küsschen eines vermutlich allseits bekannten Süßwarenherstellers eigentlich schon als, möglicherweie unerwünschter, sexueller Übergriff gewertet werden?! grübel) und das aber schon auch irgendwie völlig frei von irgendwelchen sexuellen Begierden? Und wenn man dann im Zweifel im Internet nicht wirklich auch 100%ig sicher sein kann, dass am anderen Ende der Leitung ebenfalls erwachsene Menchen sitzen, muss oder sollte man sich das dann einfach ganz grundsätzlich verkneifen?!

Aber halt so ganz grundsätzlich und ein bisschen ernsthaft betrachtet kann ein Kuss doch auch einfach Zuneigung ausdrücken, also, auch (ja, auch das gibt es!) völlig ohne sexuelle Hintergedanken (ok, schwierig natürlich, wenn die Zungen bis zum Anschlag miteinander verknotet wären, aber das meine ich natürlich gerade auch nicht! :D)? Dass im Umgang mit (v.a. fremden) Kindern (oder Erwachsenen) sowas sehr bedacht, im Zweifel auch eher gelassen werden sollte, ist eine Sache und sollte eigentlich klar sein, aber halt so ganz grundsätzlich, auch so unter Erwachsenen?

cassi

Am 22.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

Vielen Dank für ihr Feedback Herr Fischer.

Die Gedanken dahinter: Freiheit und Schutzbefohlene. Art. 6 Abs. 1 GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Der Perspektivwechsel: Sexueller Missbrauch an Kindern (Mädchen und Buben) ihre Ursachen und Statistiken. Damit Betroffenheitswechsel um den Mann-Frau-Konflikt aufzuheben. Die Sicht auf das Wohl des gemeinsamen Kindes als Basis zu lenken. Durch Abstand und Gemeinsamkeit die Polarisierung versuchen aufzulösen. Das Ziel: die gemeinsame Betrachtung des Ursprungs der Gewalt, von wem sie häufig ausgeht und den Parallelen und Unterschieden zur diskutierten Sexualstrafrecht-Reform zu ermöglichen.

Ihre Verdeutlichung „Sie [Kinder] KÖNNEN gar nicht zustimmen“ eines der Unterschiede zu der aktuell diskutierten Reform.

Die Fallstricke der Polarisierung im Kommentarbereich und Teilen der Gesellschaft aus m. S.: Unterschiedliche Emotionen und Ängste. Dahinter steckend, unterschiedliche Bedürfnisse. Eine Polarisierung „Mann“ versteht „Frau“ nicht - und umgekehrt.

Gemeinsam kann die Abwägung zum Thema "Neues" bringen: Büßen (Schuld des Täters), vor weiteren Schäden bewahren, die Abschreckung (Prävention), die Veränderung der Gesellschaft zum Guten (im Zshg. m. E. insb. Art. 1, 2 u. 3 GG).

Am 22.06.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

Zu Zahlen, Fakten etc., exemplarisch öffentlich zugängliche Informationen:

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern (2005) pdf Daten 1988 – 2003 http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n...

Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Zusammenfassung der Studie der Kommissariate Vorbeugung .. Regierungsbezirk Detmold (Daten 1997 - 2002) pdf http://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Bielefeld/Studie_Gew...

Zusammenfassung Daten und Fakten Österreich (2014) pdf Daten 1990 – 2013 http://frauenberatung.at/wp-content/uploads/2014/10/Aktuelle_Version_DAT...

Vergewaltigung in der Ehe. Strafrechtliche Beurteilung im europäischen Vergleich (2008) http://www.bundestag.de/blob/407124/6893b73fe226537fa85e9ccce444dc95/wd-...

Frauen gegen Gewalt e. V. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/buendnis-nein-heisst-nein.html

Frauennotruf Trier: Vergewaltigung – Vorurteile und Tats. http://frauennotruf-trier.de/index.php?id=80

„Die Arbeitsüberlastung bei Polizei und Staatsanwaltschaft seien ein Grund für die gesunkenen Chancen vor Gericht. Entscheidend für den Erfolg vor Gericht sei eine gute Dokumentation der Erstaussage – am besten per Video oder Tonband.“ Wo sind die Antworten von H. Maas und H. de Maizière? Wo die Studie hin? http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-04/studie-vergewaltig...

Am 23.06.2016 um 07:20 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Das sind Stellen, wo man auch m.E. ansetzen müsste und ich habe hier auch schon oft genug darauf hingewiesen. Nur das Blöde ist: Das interessiert nicht nur Maas nicht, das interessiert auch Fischer nicht!

Man könnte ihn in dieser Frage wesentlich ernster nehmen, wenn er außer Polemik und Häme gegenüber Betroffenen genau damit beschäftigen würde. Dann könnte auch der Eindruck entstehen, dass es nicht darum geht, irgendetwas ins Lächerliche zu ziehen, sondern darum, Straftaten, die stattgefunden haben, möglichst zu verurteilen und dabei bestehende Mängel in der Praxis wo möglich zu vermeiden.

Am 24.06.2016 um 02:51 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

An roland_s

Zu H. Maas. Druck der Lobbyisten. Lösung? S. offener Brief, 26.04.2016 an die Bundeskanzlerin, die Abgeordneten https://www.frauen-gegen-gewalt.de/buendnis-nein-heisst-nein.html

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist den meisten Betroffenen weiterhin nicht geholfen. Ist das Gesetz einmal beschlossen, wird es absehbar keine große Reform des Vergewaltigungsparagraphen geben. Daher appellieren wir an Sie, sich jetzt im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, dass der Paradigmenwechsel konsequent vollzogen wird.“

Zu H. Fischer: Polemik oder Häme in der Kolumne sehe ich keine, eher Überzeichnung, Persiflage und Denkspiele. Der Stil Geschmack. Dahinter immer der Blick: Gesetz, was kann es, was nicht.

Vgl. Kommentar H. Fischer http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Auszug: „In "Vergewaltigungs"-Situationen wird sich durch das geplante neue Recht PRAKTISCH fast nichts ändern: Es kommt auf den Willen an und (für die Beweislage) auf den Grund dafür, trotz (angeblich) entgegenstehenden Willens "mitgemacht" zu haben. Für's "Grabschen" und für Bagatellen an der untersten Grenze wird sich was ändern. Ob das dringlich ist, scheint mir fraglich. Mit "Köln" hat es nichts zu tun, und mit "Lohfink" auch nicht. Meine Prognose: Nach der reform ist vor der reform. In sechs Monaten werden wir wieder lesen, endlich müsse die Frau "wirklich" geschützt" werden."

Am 23.06.2016 um 07:53 Uhr antwortete der Leser "roland_s":

Noch ein wichtiger Nachtrag:

Wenn wir bei großen Problembereichen beim Thema sexueller Gewalt sind, dann muss man auch reden über besondere Gruppen. Das sind Männer als Opfer von sexueller Gewalt, Frauen als Täterinnen von sexueller Gewalt (auch an Kindern und Jugendlichen), sexuelle Gewalt an und von behinderten und alten Menschen, auch in stationären Einrichtungen.

Es ist leider auch ein negativer Auswuchs bestimmter Lobbygruppen, dass diese sehr konzentriert sind auf ein ganz bestimmtes Bild, das nur die Frau als Opfer wahrnimmt. Das zu hinterfragen bzw. zu erweitern bedeutet nicht, dass Frauen nicht tatsächlich am meisten betroffen sind. Aber es ist dann negativ, wenn der Blick für andere Opfer verschlossen bleibt und auf der anderen Seite Täter, hier Täterinnen, geschützt werden. Dies passiert bei einigen in der "Szene" sogar bewusst.

Nach Studien haben 50 % behinderter Männer und 64% behinderte Frauen schon einmal sexuelle Gewalt erlebt. Doppelt so viel wie im Schnitt der Bevölkerung! 10 % weibliche Täter, 18 % männliche Opfer sind Zahlen, die schon groß genug sind, dass sie nicht aus der Wahrnehmung fallen dürften. Berücksichtigt man dann aber noch, dass hier die Dunkelziffer besonders hoch ist und sie eher noch größer sein dürften, dann ist nicht mehr vertretbar, dass das Thema sexuelle Gewalt in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung völlig ohne auskommen muss.

Am 24.06.2016 um 02:55 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":

An roland_s zu Nachtrag

Ja. Nur: Wie dies ins Bewusstsein von Politik und Gesellschaft bringen? Wie genügend Lobbyisten dafür finden?

Artikel 3 GG gilt: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Zu Historie Sexualstrafrecht im Bundestag ... 2014 …: https://suche.bundestag.de/search_bt.do?resultsPerPage=10

&language=de

&qu...

Am 24.06.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Bei Kindern kommt es auf "Nein" oder Nicht-Nein nicht an: Sie KÖNNEN gar nichtz zustimmen; "

Ich bin Ihnen übrigens durchaus ziemlich dankbar dafür, dass Sie das hier noch einmal so explizit und ausdrücklich erwähnen! Musste ich grad einfach mal noch mal so mitteilen.

cassi

Am 22.06.2016 um 06:50 Uhr schrieb der Leser "nofunanymore":

Ist den Beteiligten eigentlich klar, in welche Situation sie uns hier hinein manövrieren? Sollte es tatsächlich am Ende zu einer Beweislastumkehr kommen, so wie es immer offensiver von Maas und den anderen Beteiligten propagiert wird, hat das massive Konsequenzen für das Geschlechterverhätnis.

Einvernehmlicher Sex wäre dann von dem/der Beschuldigten nachzuweisen. Gelingt dies nicht, wäre letztendlich der Schuldspruch unausweichlich. Dies hat zur Folge, dass jeder Mensch, der sich nicht erpressbar machen will, entweder weiten Abstand von jedweder sexuellen Handlung halten muss, ober aber vorher das Einverständnis des Sexualpartners gerichtsfest Beweissichern muss.

Im Ergebnis kann man am Ende nur noch allen Männern dringend davon abraten, eine Frau auch nur anzuschauen, wenn sie noch geistig zurechnungsfähig sind. Alles andere würde im realen Leben nur dazu führen, dass sie erpressbar durch Falschanschuldigungen würden.

Die letzte Alternative wäre eine staatlich überwachte und geregelte Sexualität, die auf neutralem rechtlichen Grund, ein unangreifbares Rechtsumfeld bietet, in dem sich der Homosapiens vermehren kann.

Es lebe der Flirt, die Romatik und Liebe in diesem unserem geliebten, Rechtsstaat.

Am 22.06.2016 um 07:22 Uhr antwortete der Leser "KlausTh":

Die USA, in vielen Dingen Vorreiter, machen vor, wie es zukünftig vielleicht auch in Deutschland sein wird: Es gibt Universitäten, wo auszufüllende Vertragsformulare verteilt werden. Diese sollen von den betreffenden Personen "vorher" ausgefüllt werden, um ungefährdet von nachträglichen Vergewaltigungsvorwürfen Sex zu haben.

Am 22.06.2016 um 08:36 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Das ist doch super so, oder etwa nicht. Gerade an Unis ist das Problem ja auch hierzulande in Deutschland eklatant wie man weiß - aus Beobachtungen, Erforschungen, Erfahrungen etc.

Am 22.06.2016 um 08:51 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

Ich wär für ein Bundessexministerium. Da können Sie dann, heutzutage natürlich online, Ihren geplanten Sex anmelden. Kriegt der Bundessexministeriumsserver dann innert nützlicher Frist eine Parallelanmeldung der geplanten Sexualpartner, wird eine Genehmigung ausgestellt, die den Sexualpartnern den einvernehmlichen Sex bewilligt. Diese Bescheinigung ist auszudrucken und beim Sex immer auf sich zu tragen. Eine maximale Distanz der Bescheinigung von den kopulierenden Körpern von 5m im Kontrollfall kann in begründeten Ausnahmefällen toleriert werden.

Selbstverständlich muss nach dem Sex von allen Partnern die erfolgreiche Durchführung dem Bundessexministeriumsserver zu Dokumentationszwecken bekannt gegeben werden. Dort werden die Akten während der gesamten Verjährungsfrist rechtssicher und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und ohne offiziellen Zugang der NSA zu diesen Daten aufbewahrt.

Unter welchen Umständen der Bundessexministeriumsserver die Genehmigung verweigern muss, muss in den politischen Parteien noch ausdiskutiert werden, aber ich bin sicher, das Bundesfamilienministerium wird zusammen mit dem Innenminister und dem Verteidigungsministerium demnächst eine Vorschlag präsentieren, der allen speziellen Anliegen der zur Stellungnahme aufgeforderten Minderheitenverbänden gerecht wird.

Am 22.06.2016 um 09:26 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, ich bin sofort auch für eine Bundessexministerium! Das würde die Sache unheimlich erleichtern. Vor allem sollte man gerade an Unis eine Sonderkommission einsetzen, ab sofort. Wegen Gefahr in Verzug. Und ich denke ebenso, da ja viel diskutiert, geredet, vorgetragen wird von auschließlichen Fachexperten und viele schöne Vorschläge immer wieder eingebracht werden (gegenseitiges Zitieren ist auch immer super), auch nur von FachexpertInnen, wird das was Feines, worüber alle glücklich sein werden. Sie haben gute Ideen. Solche Leute bräuchten wir in der Politik. Klar, pragmatisch, realistisch. Danke!

Aber ich bin nur Laiin. In fast jeder Hinsicht. Dennoch: Sex ist normal und Sex ist nicht ungesund. Und Gewalt hat dabei nix verloren. Aber wiederum schwierig? da Sadomaso, strenge Kammer?

ps.: heut ist ein schöner Artikel in der Süddeutschen Zeitung von Frau Svenja Flaßpöhler, ",Das nymphomane Ja"

Am 22.06.2016 um 07:46 Uhr schrieb der Leser "Landshövding Wibelius":

Gerade wollte ich mich über den intelligenten und völlig zutreffenden Kommentar zum Sexualstrafrecht und zur aktuellen Debatte freuen, da musste ich entsetzt feststellen, dass Herr Fischer das letzte Drittel seiner Kolumne dazu missbraucht, BGH-Interna nach außen zu tragen und interne Querelen öffentlich breitzutreten. Was soll das, Herr Fischer? Mit Verächtlichmachung des höchsten deutschen Strafgerichts nutzen Sie Ihrem berechtigten Anliegen, Verständnis und Interesse für die Strafrechtspflege zu wecken und zu befördern, bestimmt nicht.

Am 22.06.2016 um 08:16 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":

Das Fehlen eines Senatsvorsitzenden ist kein BGH-Internum, denn es berührt GG Art. 101 Abs.1 Satz2: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ – Das Fehlen eines Senatsvorsitzenden kann bedeuten, dass mir mein gesetzlicher Richter faktisch entzogen ist.


Am 22.06.2016 um 13:26 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Wieso denn Verächtlichmachen? Durch was könmnte hier der BGH "verächtlich" sein oder als soklches dargestellt worden sein? Das liegt mir völlig fern: Es ist wahrlich nichts Verächtliches an BGH. Er arbeitet und urteilt auf hohem Niveau, mit meist großer Zustimmung der Bürger. Das Gericht ist ein Segen für die Bundesrepublik. Aber es ist natürlich kein Olymp, auf dem die Götter wohnen. Es wohnen und arbeiten dort Menschen. Ihr Verhältnis zueinander und miteiander ist so, wie sie es machen und wie die Strukturen es zulassen; das ist so wie in jedem Unternehmen oder jeder Verwaltung, mit ein paar Besonderheiten. Wie viele Zusachauenm in einer öffentlichen Verhandlung des BGH waren, ist ebensoweinig ein Internum wie dessen Geschäftsverteilungsplan oder die Sitzungstage der einzelnen Senate oder die Pressemitteilungen des Gerichts. Merkwürdig übrigens schon wieder die übliche "Querelen"-Wortwahl! Als ob da lauter Querulanten und Kinder herzumliefen, die sich über das größte Stück Apfelkuchen streiten. Die (uninformierte) Presse schreibt das Wort gern, wenn und weil sie nicht versteht, um was es inhaltlich geht. Und weil jede sachliche Differenz zum persönlichen "Streit" aufgeblasen werden muss. Alsdann wird die "Unruhe" beklagt, die leider herrscht, und "endlich Ruhe" gefordert. Was "Querele" ist und was "berechtigte Sorge" entscheidet jeweils die h.M. So war es einmal; so wird es nicht mehr. Weder bei VW noch in der Justiz. tf

Am 22.06.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":

Den Vorwurf kann ich nicht nachvollziehen. Vermutlich gilt in Ihrem Amtsgericht noch das gute alte Krähenprinzip. Auch soweit man einander persönlich nicht schätzt oder unterschiedlicher Rechts- und Arbeitsauffassung ist: ein Angriff auf das Gericht oder einen seiner Mitarbeiter löst den Bündnisfall aus.

Herr Fischer hat doch nichts offenbart, was nicht ohnehin bekannt ist. Sicher ist das, was er sich traut, nicht für jeden Richter zur Nachahmung empfohlen. Ich dachte aber, alle die sich das nicht trauen, seien froh, dass einer vorhandene Missstände öffentlich anspricht. Statt dessen bestätigen Sie, was ohnehin viele über die Justiz denken, nämlich, dass es der berühmte "Krähenclub" ist, aus dem kein böses Wort nach Außen dringen darf.

Dabei ist die Justiz auch ein Teil jener öffentlichen Macht, über die es im GG heißt, sie gehe vom Volke aus, weshalb auch hier größtmögliche Transparenz herrschen sollte.

Am 22.06.2016 um 08:36 Uhr schrieb der Leser "mich.zw":

Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/sk

Am 22.06.2016 um 08:40 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

Googeln Sie mal "Brigitte Hormone" oder geben Sie "Hormone" auf der Brigitte-Seite im Suchfeld ein. Vielleicht geht Ihnen ein Licht auf.

Am 22.06.2016 um 08:41 Uhr schrieb der Leser "Mittagsfrau":

"Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar."

Eine Frage: Halten Sie dann den Fall Chantal für ein Fehlurteil? Denn dass sich jemand (sei es Frau, Mann oder Kind) "vor Gewalteinwirkung" fürchtet, wenn er zuvor gesehen hat, wie ein anderer schwer verprügelt wurde, sollte nun eigentlich unstrittig sein.

Was den Vergleich von "Vagina und Geldbeutel" betrifft: Es geht hier schlicht darum, aufzuzeigen, dass in unserem Strafrecht eben nicht automatisch gilt "Du musst ausdrücklich und nachdrücklich abgelehnt haben oder bedroht bzw. gezwungen worden sein, damit es sich um eine Straftat handelt", sondern tatsächlich z. B. im Falle von Eigentumsdelikten Zustimmung nötig ist oder der "Nehmer" zumindest von einer Zustimmung ausgehen konnte, damit es sich um KEINE Straftat handelt. Wer stiehlt und hinterher sagt "der hat sich ja nicht gewehrt, nur geweint", stiehlt eben trotzdem.

Ich erinnere mich übrigens an eine Kolumne, in der Sie selbst, Herr Fischer, Raub (Eigentumsdelikt!) als Vergleich für Sexualdelikte herangezogen haben.

Das hier übrigens "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" ist unterstes journalistisches Niveau. Es ist mir nicht wirklich verständlich, warum Sie einerseits sich zwar über mangelnde journalistische Qualität bei der Brigitte echauffieren, auf der anderen Seite aber selbst auf einem unterirdischen Niveau argumentieren (ich bin geneigt, letzteres Wort in Anführungszeichen zu setzen).

Am 22.06.2016 um 08:56 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Noch eine Ergäzung zu meinem Mittelteil, weil der Platz nicht mehr reichte: Es geht bei dem Vergleich zudem darum, dass im Strafrecht der Überraschungsmoment eben ansonsten durchaus zählt. Wer überraschend einfach fremdes Eigentum nimmt, wird bestraft. Wer sich überraschend des Körpers eines anderen Menschen bedient, wird nicht bestraft.

Dass man nun im Strafrecht nicht mehr vergleichen dürfte, wäre mir neu. Sie selbst Herr Fischer, wie gesagt, haben dies bereits getan. Dabei wird nicht "Vagina mit Geldbeutel (oder Auto)" gleichgesetzt, sondern lediglich verglichen, wie im Falle von anderen Straftaten mit mangelnder Zustimmung oder dem Ausnutzen von Überraschung des Opfers umgegangen wird. Der Vergleich läuft also über das Vorgehen des Täters und nicht, wie Sie fälschlich und äußerst polemisch nahelegen möchten, über die Vergleichbarkeit von "Rechtsgegenständen".

Am 22.06.2016 um 10:38 Uhr antwortete der Leser "pekingente":

-Wer stiehlt und hinterher sagt, "der hat sich ja nicht gewehrt, nur geweint" stiehlt eben trotzdem.- Das Ergebnis "Stehlen" ist hier bereits von vornherein vorausgesetzt. Da scheint es kaum verwunderlich, wenn "Stehlen" im Ergebnis herauskommt. Wenn jemand etwas mit Kenntnis und trotz Eingriffsmöglichkeit eines "Opfers" nimmt, das "Opfer" sich aber nicht aktiv wehrt, sondern vielleicht nur weint, dann kann für manchen Juristen hier ebenso ein Problem darin besetehen, unbesehen von den genauen Umständen, klar einen Diebstahl anzunehmen. So viel mal zu entsprechenden Vergleichen. Wenn man entsprechend bei Diebstahl eine "Nein-heisst-Nein-Regel" einführen möchte, kann erahnbar scheine, dass eine Entwicklungstendenz dahin gehen kann, eine Strafbarkeit nicht nur allein auf ein gesprochenes "Nein" zu beschränken. Bei Sexualität kann hinzutreten, dass hier eine Willensfindung wegen anderer Schwierigkeit der Materie untdeutlicher sein kann. Insofern können entsprechend pauschalisierende Vergleiche schwierig scheinen.

Am 22.06.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

Eine Frage: Halten Sie dann den Fall Chantal für ein Fehlurteil? Denn dass sich jemand (sei es Frau, Mann oder Kind) "vor Gewalteinwirkung" fürchtet, wenn er zuvor gesehen hat, wie ein anderer schwer verprügelt wurde, sollte nun eigentlich unstrittig sein Es war umgekehrt, erst kam der Sex, dann die Körperverletzung. Erschwerend kam hinzu, dass sich Chantal selbst aktiv mitgewirkt hat. Wenn ich im Restaurant sage: Eigentlich will ich Ihnen gar kein Trinkgeld geben, aber dann doch ein paar Euro entgegenstrecke. Das sind ambivalente Situationen, die einfach schwer zu entscheiden sind. z. B. im Falle von Eigentumsdelikten Zustimmung nötig ist oder der "Nehmer" zumindest von einer Zustimmung ausgehen konnte, damit es sich um KEINE Straftat handelt. Diebstahl ist widerrechtliche Wegnahme. Ein Äquivalent wäre widerrechtlicher Sex. Wollen sie Sex nicht ganz verbieten, dann würden Sie untersellten, dass manche Person zu mancher Zeit ein Recht auf Sex mit einer Person hat. Wann aber Sex rechtlich okay ist, sollte sich doch allerhöchstens aus der ganz spontanen Mitwirkung oder Entzug der Mitwirkung mündiger Personen ergeben. Deshalb ist es jetzt vollkommen in Ordnung: Es ist ihre Selbstbestimmung, die das Recht schützt, und eben nicht die Vagina. Außer sie schlafen oder sind ein Kind, dann ist ihr Körper per se geschützt, denn dann und nur dann ist es wie beim Diebstahl: Er geschieht unbemerkt.

Am 22.06.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

"Diebstahl ist widerrechtliche Wegnahme. Ein Äquivalent wäre widerrechtlicher Sex. Wollen sie Sex nicht ganz verbieten, dann würden Sie untersellten, dass manche Person zu mancher Zeit ein Recht auf Sex mit einer Person hat." Natürlich gibt es auch ohne komplettes Sex-Embargo widerrechtlichen Sex - in der Regel als VERGEWALTIGUNG bezeichnet. Um im Diebstahl-Vergleich zu bleiben - sie bezeichnen korrekterweise Diebstahl als widerrechtliche Wegnahme. Es ist aber durchaus möglich mir rechtskonform Güter einer anderen Person anzueignen, nämlich indem mir diese Person besagte Güter für mich deutlich erkennbar FREIWILLIG überlässt. Angenommen das neue Smartphone meines Kollegen, der mit mir am Mittagstisch sitzt und das Handy offen auf diesem Tisch liegen lässt, gefällt mir. Ich darf es mir aber doch selbst dann nicht einfach greifen und annehmen, dass ich es behalten darf, selbst wenn mein Kollege bei meinem Griff nach dem Handy keine Mine verzieht - es sei denn ich hätte vorher gefragt und besagter Kollege hätte meine Frage mit einem klaren JA DU DARFST beantwortet. Beim Sex sind genauso auf (non-)verbale Anzeichen der Zustimmung zu achten (sind eigentlich auch keine Quantenmechanik-Kenntnisse nötig die richtig zu deuten). Im Zweifel gilt die Faustregel -FINGER WEG. Besonders bei fremden Personen gilt, gehen sie wie beim Handy-Beispiel generell davon aus, dass NIEMAND einfach von Fremden (schon gar nicht sexuell) angefasst werden will. Wie gesagt - keine Quantenmechanik.

Am 23.06.2016 um 00:28 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Es ist aber durchaus möglich mir rechtskonform Güter einer anderen Person anzueignen, nämlich indem mir diese Person besagte Güter für mich deutlich erkennbar FREIWILLIG überlässt." Das deutsche Recht hat zum Glück eine etwas freundlichere Einstellung zur Sexualität. Sie überlassen ihren Körper nämlich zu keiner Zeit einem anderen. Sie sind ihr Körper und was sie mit ihrer Körperlichkeit tun, ist jederzeit Ihnen überlassen. Erst, dann, wenn jemand Ihnen das eigene Hoheitsrecht über ihren Körper nimmt, kann es strafbar werden. Es ist ungefähr so. Sie sitzen mit ihren Kollegen in der Bar und wollen endlich nach Hause. Ihr Kollge will Sie noch nicht gehen lassen, obwohl er weiß, dass sie weg wollen. Er bestellt einfach noch eins für Sie.

  1. Sie bleiben nun doch noch etwas und trinken angewidert aus.
  2. Er hält sie fest und zwingt das Getränk in Sie hinein.
  3. Er droht Ihnen, Sie bei der Chefin schlecht zu machen. Wir diskutieren hier um Szenarien der Gruppe 1. Handlungen, freiwillig erduldet oder ausgeübt, obwohl sie eigentlich nicht gewollt waren. Was daran ist strafwürdig?
Am 24.06.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

"Das deutsche Recht hat zum Glück eine etwas freundlichere Einstellung zur Sexualität. Sie überlassen ihren Körper nämlich zu keiner Zeit einem anderen."

Es wurde doch nun bereits einige Male erklärt, dass es mitnichten um eine Vergleichbarkeit der Rechtsobjekte geht, sondern um das Vorgehen des Täters, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Siehe meine Antwort eins weiter oben.

Am 24.06.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Möglichkeit 4 und 5 haben Sie in Ihrem Beispiel vergessen. Obwohl es genau um diese geht.

  1. Ihr Kollege findet, Sie wären zu unlocker und sollten jetzt mal was Hochprozentiges trinken. Er fragt sie aber nicht, sondern bestellt und als sie gerade etwas sagen wollen, schüttet er ihnen einen Teil des Glasinhalts einfach in den geöffneten Mund. Als Sie daraufhin Husten und Würgen (Überraschungseffekt) kippt er Ihnen den Rest des Glasinhalts über den Kopf. Anschließend meint er, er habe ja schließlich nicht wissen können, dass Sie nichts trinken wollen.

  2. Ihr Kollege fragt Sie, ob Sie noch was trinken wollen. Sie verneinen. Als Sie gehen wollen und sich gerade verabschieden, schüttet er Ihnen den Glasinhalt in den Mund, und als sie zu husten beginnen, den Rest ins Gesicht Anschließend meint er, Ihr Nein habe nicht überzeugend genug geklungen und mit dem Glasinhalt ins Gesicht habe er Sie lediglich erfrischen wollen.

Das klingt erstmal absurd. Und zwar deshalb, weil jeder weiß, dass man sich in einer solchen Situation nicht so verhält, sondern entweder das Einverständnis (verbal oder nonverbal z. B. selbstständiges Austrinken) einholt oder ein Nein akzeptiert. Beim Thema Sex gibt es aber leider immer wieder Leute, die sich für unwiderstehlich halten oder denen ihr "Partner" ganz einfach egal ist. Und genau um solche Fälle geht es. Ich verstehe nicht, wie man so ein Verhalten ernsthaft verteidigen kann. Und ich sehe auch nicht, dass das derzeitige Recht solche Fälle abdeckt.

Am 27.06.2016 um 03:07 Uhr antwortete der Leser "abifiz":

Entfernt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Danke, die Redaktion/sk

Am 28.06.2016 um 11:15 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Sie halten das ernsthaft für einen sinnvollen Beitrag, ja?

Am 22.06.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Stimmt den Fall Chantal hatte ich wohl in der Abfolge vertauscht. Allerdings ändert sich meine Frage dadurch lediglich graduell, weil der Angeklagte bereits zuvor als extrem gewalttätig bekannt war und die Nebenklägerin das wusste, entsprechend eingeschüchert war und Angst hatte.

"Diebstahl ist widerrechtliche Wegnahme. Ein Äquivalent wäre widerrechtlicher Sex. "

Ein Äquivalent wäre, auch wenn das brutal klingt, widerrechtliches Verfügen über den Körper einer Person.

Bundesrichter Fischer hat ja oben im Artikel selbst noch ein anderes Beispiel genannt - und sich damit ein klassisches Eigentor geschossen. Denn wenn sich jemand gegen meinen Willen in meinem Wohnzimmer befindet, ist die Frage "Wie kam er dorthin?". Habe ich ihn eingeladen und hereingelassen? Dann muss ich ihm selbstverständlich erstmal vermitteln, dass die Einladung nicht mehr gilt und er die Wohnung verlassen muss. Hat er sich aber an mir vorbeigedrängt, eventuell sogar, obwohl ich "Nein" gerufen habe und sitzt nun fröhlich auf meinem Sofa? Dann kennt das StGB dafür einen Straftatbestand "Hausfriedensbruch".

"Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 123 StGB).

Am 22.06.2016 um 13:25 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

P. S. Und natürlich gibt es auch kein Recht darauf, über das Eigentum eines anderen zu verfügen. Insofern läuft Ihre Argumentation oben ins Leere. Aber, wie gesagt, es geht um das Vorgehen des Täters bei der Vergleichbarkeit. Wir können gerne auch über den genannten Straftatbestand "Hausfriedensbruch" sprechen, wenn er Ihnen passender erscheint.

@ sassyk Danke für die anschauliche Erklärung.


Am 22.06.2016 um 13:43 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Nein, Ihr "Eigentor"-Vorwurf stimmt nicht ganz. Lesen Sie Kommentar 72.5 tf

Am 22.06.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Dort erklären Sie uns aber nicht, warum dieser Vergleich, den sie im Folgenden dann selbst verwenden, so derart abstrus sein soll. Also warum? Noch einmal: Es geht um das Vorgehen des Täters. Warum genau soll das nicht vergleichbar sein (dann aber irgendwie doch)?

Wenn sich ein Mensch an Ihnen vorbeidrängt und sich in ihr Bett legt, ohne Ihr Einverständnis einzuholen, sollte dieses Verhalten nun legal sein, weil Sie Anzeigen in solchen Fällen lächerlich finden?

Den Vergleich mit Raub haben Sie übrigens bereits selbst verwendet.

Am 23.06.2016 um 00:36 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Ein Äquivalent wäre, auch wenn das brutal klingt, widerrechtliches Verfügen über den Körper einer Person." Wie geht das? Wie bekomme ich das hin, dass ich über den Körper einer wachen, nüchternen Person verfügen kann?

  1. Ich habe eine Möglichkeit gefunden, ihren Geist zu kontrollieren... (weitestgehend sci Fi)
  2. Sie lässt mich gewähren, weil sie keine realistische Möglichkeit hat, sich zu entziehen (strafbar)
  3. Sie lässt mich gewähren und zwar nicht im Sinne einer Verfügung, in den die Person mir für 10 Minuten ihren Körper ausleiht sondern im Sinne einer gemeinschaftlichen Handlung, die entweder mit oder gegen den Willen der Beteiligten durchgeführt wird. (nicht strafwürdig)
Am 24.06.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Nochmal: Es geht um mangelndes Einverständnis. Bei anderen Delikten wie Hausfriedensbruch oder Diebstahl (und wie gesagt, es geht hier um eine Vergleichbarkeit des Vorgehens des Täters) gilt im Prinzip eine "Ja heißt Ja"-Regelung. Wurden Sie eingelassen, wurde Ihnen das Einverständnis erteilt? Oder eben nicht?

Es gibt Dinge wie Schreckstarre, die es einer Person durchaus unmöglich machen, angemessen zu reagieren. Es gibt überraschende Angriffe, die eine Reaktion unmöglich machen. Nehmen wir also an, jemand greift Ihnen einfach in die Hose. Derjenige ist zwei Meter groß und kräftig und Sie haben zu keiner Zeit damit gerechnet. Sie erstarren vor Überraschung und vor Schreck, er macht einfach weiter. Sie beginnen zu weinen, es interessiert ihn nicht. Sehen Sie eine solche Situation durch das derzeitige Recht gedeckt?

Am 24.06.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Ergänzend: Der korrekte Begriff ist "Angststarre".


Am 22.06.2016 um 13:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Sie irren Sich, was Ihre Niveauvermutung betrifft. Sie reagieren gar nicht auf eine wirkliche Grenzüberschreitung, sondern auf den Reflex des Erschreckens. Der stammt aber nicht von mir. Lesen Sie Kommentar 40.11

Dass unsere Gesellschaft Millionen von Existenzen hervorbringt, deren beruflich Aufgabe in Selbserniedigung, Befriedigung fremder Willkür und Erzeugen verlogener Träume besteht, ist gewiss diesen Menschen zuletzt vorzuwerfen. Erstaunlich und abwegig ist es, wenn seriöse Herrschaften, die den Geschäftsabschluss in der örtliche "Pussy-Bar" zu feiern pflegen, sich über die "Wortwahl" zu mokieren trauen. Sie belehren den Kolumnisten, Prostituierte müsse man "Liebesdienerinnen" oder "Damen" nennen, professionelle Brüste-Vorzeigerinnen "it-Girl" und Hinterwackler mit Tanga-Slips zum Geldschein-Reinstecken "Gute-Laune-Animateur". Mein Gott, wie unsexistisch ! tf

Am 22.06.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"... deren ... Aufgabe in Selbserniedigung, Befriedigung fremder Willkür und Erzeugen verlogener Träume besteht ..."

Da dachte ich fast noch, Sie beschreiben die Institution der Ehe. Aber nein, es ist nur eine Postkarte aus Sodom, abgestempelt im Postamt von Gomorrha.

Am 22.06.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"Aber nein, es ist nur eine Postkarte aus Sodom, abgestempelt im Postamt von Gomorrha."

Also wenn dieses Aper­çu von Ihnen ist - meinen Respekt!

Am 22.06.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie merken es schon daran, wie hässlich die "Postkarte" auf das "Postamt" trifft - so schludrig.

Am 22.06.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Nein, nein, da ist nichts schludrig oder gar hässlich dran, sondern alles wie es sich gehört: Postkarten gibt man im Postamt auf, wenigstens war es früher einmal so...

Am 22.06.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Sehr geehrter Herr Fischer,

Sie würden Ihre Bemerkung also als niveauvoll weil ehrlich bezeichnen? Wirklich?

Erklären Sie uns nun noch, was es mit den "Lesbenvereinen" auf sich hat (wen konkret meinen sie denn da?) oder ob Sie dieses Wort nur benutzt haben, weil es so schön abwertend klingt?

Am 22.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Übrigens würde mich noch sehr interessieren, was der Beruf der Dame (man könnte sich eventuell auf "Modell" einigen?) nun mit dem Fall an sich zu tun hat.

Am 22.06.2016 um 08:41 Uhr schrieb der Leser "Berlin Wedding":

Wow, auf Zeit-Online wird ein Brigitte Artikel kommentiert, Respekt! Alles falsch inner Brigitte... Hoffentlich stimmen wenigstens die Diät- und Schminktipps. Und "Täter-Anwälte" heißen meiner Meinung nach "Strafverteidiger"... aber Vorsicht, meine Meinung ist die einer Frau.

Am 22.06.2016 um 08:44 Uhr schrieb der Leser "kuestenwache":

Frau Barley hat am 17.06.2016 unter dem Titel: "Nein heiß Nein!" (ja, ohne 't') informiert:

"jede dritte Frau in Europa war schon einmal Opfer sexueller und oft auch körperlicher Gewalt. Mehr als jede zweite war sexuellen Belästigungen ausgesetzt. Die meisten Vergewaltigungen bleiben straffrei. Bislang sind sexuelle Übergriffe nur dann strafbar, wenn das Opfer Gegenwehr leistet. Es muss reichen, wenn eine Frau klar sagt: Nein!"

Da erscheinen mir die 160.000 von der Brigittegenannten doch arg untertrieben.

Am 22.06.2016 um 10:05 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Sie zitieren ja nur, aber in so wenigen Sätzen so viele ... Merkwürdigkeiten zu verpacken, ist schon ambitioniert.

Jede dritte Frau machte Gewalterfahrungen. Nur jede dritte Frau? Bei einer solchen Befragung unter Männern hätte ich fast einhundert Prozent vermutet. Mir ist im Bekanntenkreis kein einziger Mann bekannt, der gewaltfrei durch sein Leben ging. Wenn dies zwei Dritteln der Frauen erspart bleibt, ist das doch ein ansprechender Wert. Natürlich noch immer viel zu hoch, aber bei Weitem nicht so erschreckend.

Frauen werden mit Sicherheit häufiger sexuell belästigt als Männer. Allerdings ergeben sich hohe Zahlen auch durch eine sehr konservative Definition solcher Taten. Im viel beachteten New York-Spaziergang (https://www.youtube.com/watch?v=b1XGPvbWn0A) reichte schon das Wünschen eines schönen Tages, um dies zu erfüllen.

Nicht die überwiegende Zahl der Vergewaltigungen bleiben straffrei, sondern die meisten Anzeigen. Bei, je nach Quelle, bis zu 80 Prozent Falschbeschuldigungen (http://www.noen.at/nachrichten/noe/chronik-gericht/Echt-oder-vorgetaeusc...) durchaus nicht verwunderlich.

Über die Straffreiheit wurde an anderer Stelle bereit ausführlich geschrieben. Sie erlischt bei einer Vielzahl anderer Merkmale und wird durch ein schwer zu beweisendes "Nein" kaum signifikant steigen.

Am 22.06.2016 um 09:03 Uhr schrieb der Leser "Dieterf":

Herr Fischer ist sicher ein intelligenter Mann, und er greift in seinen Kolumnen wichtige und interessante Themen auf.

Warum er sich dabei Seitenhiebe auf die AfD nicht verkneifen kann, auch wenn sie gänzlich daneben sind, verstehe ich nicht. Kostprobe:

"Das [i.e. was Brigitte online schreibt] ist die Karikatur von seriösem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird) und der glatte Missbrauch von journalistischer Macht".

Pegida halte ich nicht für eine Bewegung, die ich verteidigen möchte. Aber bei der AfD ist die Sachlage das Gegenteil von dem, was Fischer behauptet. Die prominentesten Fälle des Missbrauchs journalistischer Macht sind die semantischen Verdrehungen, die von Journalisten und Politikern vorgenommen wurden, als es um den 'Schießbefehl' und die Aussage Gaulands zu Boateng ging. Ein Schießbefehl wurde von niemandem befürwortet oder gefordert, und Gauland hat allenfalls Mieter und Hausbesitzer beleidigt, die 'einen Boateng' - also in diesem Kontext einen dunkelhäutigen jungen Mann unbekannter Herkunft - nicht als Nachbar haben möchten.

Am 22.06.2016 um 09:12 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

Die einen finden es daneben, Feministinnen im gleichen Zug mit AfD/Pegida zu nennen, weil, Feministinnen sind ja die Guten. Andere finden es daneben, AfD/Pegida im gleichen Zug zu nennen mit Feministinnen, weil, AfD/Pegida sind ja die Guten. Wieder andere finden es daneben, AfD und Pegida in einem Zug zu nennen, weil, AfD sind ja die Guten.

Ich finde, ihr solltet alle in der Bibel wieder mal das mit dem Splitter und dem Balken nachlesen.

Am 22.06.2016 um 09:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Dieser Herr Gauland ist mir momentan wurscht, andere Kategorie, andere story ;

Viel bemerkenswerter finde ich jedoch, dass es plötzlich u aus Kalkül in allen Lagern Feministen und Feministinnen gibt. Das finde ich verwirrend.

Feminismus heißt nun Entmündigung der Frau, einzementieren der Opferrolle? Ich habe ja viel erlebt, auch Feministinnen mit Bezug und Kontakt zu Ausseririschen Mächten, aber das nun schlägt alles.

Am 22.06.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "grist":

Um die Leute von der Lügenpressefraktion wegzuhalten, empfehle ich dem Kolumnisten in Zukunft AphD zu schreiben. Dann greift deren Duchfilter nicht, und uns bleibt das dumme Geschwätz zumindest unter diesen Kolumnen erspart.

Am 22.06.2016 um 09:21 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Ich finde es auch schrecklich, dass es sich die Journaille angemaßt hat über menschenverachtende und rassistische Sprüche in der AfD zu berichten. Da musste man ja glatt den Eindruck bekommen, die AfD würde nicht alles tun, um das Leben von Flüchtlingen zu schützen und möglichst viele Fremde bei uns zu integrieren. Als würden nicht tausende von AfD-Aktivisten täglich Stacheldraht an den Grenzen niederreißen und ihre Töchter dunkelhäutigen Neuankömmlingen zur Integrationsbeschleunigung zur Verfügung stellen.

Gut dass Sie diesen Skandal einmal angesprochen haben.

Am 22.06.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "Dieterf":

Sie sagen: "Ich finde es auch schrecklich, dass es sich die Journaille angemaßt hat über menschenverachtende und rassistische Sprüche in der AfD zu berichten."

Sie entlarven sich schon an ihrem Stil, dass Sie an rationaler Argumentation kein Interesse haben. Ich sag's aber trotzdem mal:

Jeder der lesen kann, konnte sehen, dass die Journalisten die Aussagen von Petry und Gauland auf geradezu groteske Weise sinnentstellt haben, damit sie anschließend ihre Empörungsmaschinerie anwerfen konnten. Wenn sie dann von den Betroffenen daraufmerksam gemacht wurden, dass etwas ganz anderes gesagt worden war, hieß es, jetzt rudern sie wieder zurück. Eine beliebte Strategie der AfD-Kritiker.

Am 22.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "Linus Larrabee":

Wie gesagt, Splitter und Balken.

Ich bilde mir meine Meinung über Menschen und insbesondere Politiker und Politikerinnen egal welcher Couleur in erster Linie über deren nachvollziehbare Aussagen in aufgezeichneten Gesprächen. Als Schweizer betrachte ich die deutsche Politik auch mit einer gewissen Distanz, da nicht direkt betroffen.

Gerade wenn Sie Frau Petry und Herrn Gauland erwähnen, muss ich von meiner Warte aus Herrn Fischer in seiner Aussage vollumfänglich recht geben. Die "polemisch-suggestive Verdrehungsmaschine" läuft insbesondere bei diesen beiden auf Volltouren. "Lügenpresse" hin oder her.

Und darin unterscheiden sie sich von einzelnen sehr lauten Feministinnen in keiner Art und Weise. Nur die Themen sind anders gelagert.

Am 22.06.2016 um 09:15 Uhr schrieb der Leser "Sandra13":

....am Ende des Films war ich fast etwas atemlos, aber es reicht noch zu einem gehauchten "Grandios, Herr Fischer." Gratulation zu diesem Blockbuster.

Am 22.06.2016 um 09:43 Uhr schrieb der Leser "polylux":

"Bedenklich ist das dahinter sichtbar werdende System: "Scheißegal", sagt offenbar die Chefredaktion, "sag mir, wie viele Klicks Du kriegst, und ich sag Dir, was Du wert bist". "

Dieses Zitat sollte man sich unbedingt auch in den Online- Redaktionen von "Qualitätsmedien" hinter den Spiegel stecken!

Am 22.06.2016 um 09:44 Uhr schrieb der Leser "sassyk":

Dafür, dass in dieser Debatte die mangelnde Sachlichkeit und "Hysterie" der methaphorischen "Brigitte-Leserinnen" (vor allem von männlicher Seite) bemängelt wird, erkenne ich persönlich sehr viel Unsachlichkeit und Angstmache auf der Gegenseite. Scheinbar hat sich das Kartell der links-rot-grün-versifften-68ger-LGBT-Kampf-Feministinen versammelt um allen verkannten Gentleman dieses Landes das (Sexual-)Leben durch ihren "NEIN HEIßT NEIN - kein Scherz - ich meine es ernst - NEIN"- Unsinn zur Hölle zu machen. Laut Kommentar-Spalte wird sich demnächst auch in ihrem Schlafzimmer bald eine Welle der Falschanzeigen ergießen - aus reiner Boshaftigkeit und weil wir Frauen uns nichts sinnvolleres vorstellen können, als einen aufwühlenden, in unsere Intimsphäre eingreifenden (im wahrsten Sinne des Wortes), demütigenden Strafprozess zu führen, um uns an allen Ex-Freunden, Ex-Ehemännern, Ex-Affären, Ex-Chefs oder einfach an allen Männern generell zu rächen. Packen wir den Zynismus mal zurück in die Büchse der Pandora. Ist es für erwachsene, psychisch gesunde Menschen tatsächlich wirklich so schrecklich schwer zu erkennen, dass man auf ein wie auch immer vom (potentiellen) Sexualpartner geäußertes NEIN entsprechend zu reagieren hat? Ein WARUM kann man hinterher immer noch äußern.

Am 22.06.2016 um 10:43 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Eine Falschbeschuldigung folgt einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung.

  • Was verspreche ich mir durch eine Falschbeschuldigung (Ablenken von eigenem Fehlverhalten, besserer Standpunkt in Sorgerechts- oder Scheidungsprozessen, Rache, gesellschaftliche Ächtung des Beschuldigten, etc.)?
  • Wie wahrscheinlich ist eine Verfolgung dieses Offizialdelikts und welche Strafen würden drohen?

Man würde durch die Verschärfung des Sexualstrafrechts die schon heute sehr niedrigen Kosten senken.

Am 22.06.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Sie verkennen den Fakt, dass auch bei einer Verschärfung des Sexualstrafrechts die Beweislast immer noch beim vermeintlichen Opfer liegt und der Grundsatz "Unschuldig solange die Schuld nicht ZWEIFELSFREI bewiesen ist" völlig richtigerweise auch weiterhin bestand hat. Das absichtliche Falschbeschuldigungen (besonders bei Sexualdelikten) ihrerseits strafrechtlich empfindlich zu verfolgen und mit Verlaub absolut widerwertig sind, steht ausser frage - dabei handelt es sich aber um eine separate strafrechtlich relevante Handlung und sollte meiner Meinung nach auch von Vergewaltigungen getrennt betrachtet werden. Ich finde es gelinde gesagt schändlich, aus Debatten ums Sexualstrafrecht ein Leid-Wettbewerb zu machen: Vergewaltigungsopfer vs. zu Unrecht Angeklagte vermeintliche Vergewaltiger. Beiden Gruppen wurde schreckliches Leid angetan. Punkt.

Am 22.06.2016 um 09:49 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":

Lieber Herr Fischer, vielen Dank mal wieder für die sehr gute Kolumne. Diesmal lässt mich Teil 2 (die BGH-Zustände) aber in Rätseln zurück. Ein unbesetzter Posten bedeutet doch "freie" Steuermittel, die ein verdienstvoller Staatsdiener bekommen könnte. Ein Versorgungspöstchen, auf das man einen Parteifreund hieven könnte. Warum tut das nur keiner? Wer hat ein Interesse am Freibleiben dieser Stelle? Mit anderen Worten: Cui Bono? Danke für einen Hinweis, FF

Am 22.06.2016 um 10:00 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":

Neben dem Sexualstrafrecht (mit dem ich glücklicherweise bisher nur als Leser dieser Kolumne zu tun hatte) gibt es noch viele gesetzliche Räder, die sich nur in eine Richtung drehen: immer strikter, immer fester. Sozusagen gesetzliche Würgehalsbänder.

Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Steuerrecht. Und Vorschriften, die nicht Gesetze sind, aber faktisch ebenso befolgt werden müssen: die Welt der Normen.

Durch die dauernden Verschärfungen (gegen "Nanotechnologie", gegen Feinstaub, gegen Diesel, usw ), die in den Ohren von Laien immer gut klingen*, weil sie den Verbraucher "schützen", werden Innovationen erheblich verteuert und damit unmöglich.

  • das ist die Gemeinsamkeit mit den hier geschilderten Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht

So erzählte mir neulich eine Insiderin, dass die Grenzwerte für bestimmte Pflanzenschutzmittel bei Naturheilmitteln schlichtweg die Messbarkeitsgrenzen sind. Also: sobald man IRGENDWAS nachweisen kann, ist es schon zu viel. Klingt gut, was? Da hat man die Rechnung aber ohne Massenspektrometer gemacht, denn man kann heute so gut messen, dass dies bedeutet: wenn auf einem Feld mit irgendeinem Naturheilkraut auch nur EINE falsche Pflanze wächst, muss die gesamte Ernte aussortiert werden.

Da, wo ich arbeite (Medizinprodukteindustrie), sind durch Gesetzes- und Normenverschärfungen die Entwicklungsdauer und -kosten für Geräte in 10 Jahren auf gefühlt das Drei- bis Vierfache gestiegen. Wohlgemerkt: dem Patienten nützt das überhaupt nicht

Am 22.06.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":

Fazit: man sollte davon absehen, alles mit dem Gesetz, und obendrein noch mit dem Strafrecht regeln zu wollen. Es geht schlichtweg nicht.

Stattdessen vielleicht wieder mehr in die Bildung und Erziehung der Kinder investieren.

Am 22.06.2016 um 10:39 Uhr schrieb der Leser "Kimmerier":

Es ist nicht nur eine Brigitte-Redakteurin, welche dem Urteil eines deutschen Gerichts vorgreifen möchte und - weil das mutmaßliche Opfer ein Frau ist - unbedingt einen Mann bzw. Männer verurteilt sehen will. Aus der Politik melden sich ganze Parteien und Ministerinnen zu Wort, um aus der Affäre politisches Kapital zu schlagen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-gruene-forde... Die politische Ausrichtung der prominenten Befürworter des mutmaßlichen bzw. angeblichen Vergewaltigungsopfer Lohfink macht auch verständlich, warum in einem eher noch "spektakulärerem" Fall von Massenvergewaltigung die Politik sich sehr zurückhält: http://www.tz.de/muenchen/region/vergewaltigung-muenchen-razzia-sauerlac... Hatte sich die Staatsanwaltschaft gleich zu Beginn in ihrer Öffentlichkeitsarbeit bemüht zu erklären, dass die mutmaßlichen Täter "keine Flüchtlinge" seien (seien sogar alle in Deutschland aufgewachsen!), werden die inzwischen bekannten Details zur Nationalität der Verdächtigten weder von der Staatsanwaltschaft noch aus der Politik kommentiert. Um eben zu derartigen Kommentaren auch gar nicht "gezwungen" zu sein, schweigt man also komplett zu diesem Fall.

Am 22.06.2016 um 11:01 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Es ist vielleicht nicht schön, aber kaum verwerflich, dass sich jede Interessengruppe Beispiele heraussucht, welche ihr eigenes Weltbild stützen. Rechte werden kaum Artikel verbreiten, in denen Deutsche als Täter auftauchen, Feministen nicht solche, in denen Frauen Täter sind, obwohl es auch diese mehr als genug gibt.

Das Problem dieses konkreten Falls ist, dass er sich anfangs aufgrund des prominenten Opfers anbot, um die These des zu verschärfenden Strafrechts zu untermauern. Da allerdings, richterlich bestätigt, die Ausgangsbehauptung in sich zusammengefallen ist, gibt es nur zwei Möglichkeiten - entweder aufhören, dieses Beispiel zu nutzen und reumütig zu bekennen, dass man sich geirrt hat oder mit immer abstruseren Aussagen keinen Jota vom eigenen Standpunkt abzuweichen.

Wenn sich Vergewaltigungen durch Migranten als falsch herausstellen (http://hoaxmap.org/), wird doch genauso verfahren. Entweder es wird ganz ruhig um diesen Fall oder man wittert eine Verschwörung ("Lügenpresse").

Versucht man, derartige Fälle ideologisch zu instrumentalisieren, kommt es nun einmal zu derartigen Problemen.

Am 22.06.2016 um 10:47 Uhr schrieb der Leser "Heiner Drabiniok":

lieber Herr Dr. Fischer, ihre Kolumne war wieder köstlich und lehrreich zugleich, da muss ich schon ganz wach sein, um jede Ironie oder jeden Sarkasmus zu verstehen! Diese Kritikfähigkeit und diese Sprache! Das habe ich noch nicht erlebt!

Eine "dumme" Anfrage : Warum kann das Rechtsgut "sexuelle Selbstbestimmung" nicht mit ähnlich einfachen Tatbeständen geschützt werden wie Eigentum, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Ehre usw.? Ein § 223 Abs II StGB könnte lauten: "Als Körperverletzung (übles unangemessenen Behandeln, das das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt! so Rspr. und Lit.!) gilt auch das Berühren der Intimssphäre." (Eine entpr. Erweiterung könnte vielleicht auch die Rspr. bewirken!) Das Berühren des übrigen Körpers könnte unter Umständen den Tatbestand der Beleidigung - eine Kundgabe der Missachtung - erfüllen! Warum sollen Rechtfertigungs- bzw. Rechtswidrigkeitsgründe (Ein "Nein" "gegen den Willen" usw.) in den Tatbestand aufgenommen werden? Die Rechtswidrigkeit muss doch auch bei den anderen Rechtsgütern umfassend geprüft werden. ( sozialtypisches Verhalten, Einwilligung usw.)

Am 22.06.2016 um 10:49 Uhr schrieb der Leser "lusiada":

Hehe schön mal etwas näheres aus dem BGH zu erfahren.. man fühlt sich wie jemand der mit einer gültigen Eintrittskarte durch das Toilettenfenster gestiegen ist.

Ansehensverlust? Für mich nicht die Spur davon.. im Gegenteil.. gut zu wissen das es Stellen gibt die für Lösungen eintreten und Probleme offen besprechen. Zumal ein Gericht mE nicht mal Ansehen bräuchte. Mir ist lieber die hören auf den Rasen zu mähen und den Brunnen zu pflegen und stellen Klimaanlagen in die Arbeitsräume. Schon seltsam wenn am obersten Gericht die "Kohle" (oder sollte man nicht mittlerweile Solaranlage sagen?) nicht für beides reichen würde.

Am 22.06.2016 um 11:24 Uhr schrieb der Leser "grist":

Mir schwebt folgender Fortgang nach dieser Kolumne vor: Fischer wird aufgrund von Unverständnis als Sexist gebrandmarkt, ebenso wie Böhmermann aufgrund von Unverständnis als Rassist galt. Das 'irgendwie aus den Hormonen' wird zum Fischerschen 'Ziegenficker'. Das geteilte Schicksal bringt die beiden doch noch zusammen ...

Am 22.06.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

;-)

Am 22.06.2016 um 11:25 Uhr schrieb der Leser "Fachnir":

Ich hätte es besser gefunden, Sie hätten die Themen sachlicher bearbeitet: Wie viele Vergewaltigungen werden denn statistisch erfasst, wie viele werden verurteilt mit welchen Strafmaßen? So folgt hier nur Gegenpolemik auf dumme Brigitte-Artikel - das ist in etwas das gleiche Niveau.

Am 22.06.2016 um 13:33 Uhr antwortete der Leser "naundob":

Gleiches Niveau? Sind Sie sicher? Immerhin hat der Mann schon Ahnung von Strafrecht. Die BRIGITTE glänzt dann doch mehr bei den Sujets "Yoga gegen PMS " [sic] und "5 Last-Minute-Tipps für den perfekten Knack-Po - ohne Sport!" [sic].

Da sieht Fischer ohne Frage richtig alt aus.

Am 22.06.2016 um 11:45 Uhr schrieb der Leser "kittymaus":

Wie immer, wenn TF Innereien aus dem Bundesgerichtshof serviert, appetitlich serviert: Nie auf dem persönlichen Niveau wie die Durchstechereien der Kollegen in der FAZ, und dabei hochinteressant: Wie die Entscheidungsprozesse beim BGH ablaufen, wie Intrigen als rationale Entscheidungen verkauft werden, wie die Mehrheit die Minderheit auflaufen lässt (siehe auch die ältere Kolumne darüber, wie der 1. Strafsenat durch die verzögerte Publikation seiner Entscheidung zur staatlichen Tatprovokation den 2. Strafsenat in ein falsches Licht rückte). Very nice!

Am 22.06.2016 um 11:51 Uhr schrieb der Leser "Käthe Gross":

Ach Zeit ... Wieso wird diesem Herren immer wieder die Möglichkeit eingeräumt, seine Frauenfeindlichkeit hier in epischer Breite hochzuwürgen?! Dem gleichen Herrn Fischer , der vor der Silvesternacht noch behauptet hat, es gäbe keine Schutzlücke im deutschen Sexualstraftecht :-D Bis dann Silvester deutlich wurde, dass begrapschen einer Frau selbst aus einer Gruppe heraus in Deutschland ein Kavaliersdelikt ist. Die Justiz , die man laut Herrn Fischer ihre Arbeit machen lassen soll, hat ja auch dafür gesorgt , dass die Verbreitung des widerlichen Videos zu einer "Strafe " von gut 1000 € führte. Es ist in Deutschland also ein Schnäppchen , gegen den Willen der Frau derartige Videos zu verbreiten. Die Herren , die Gina Lisa noch im Gerichtssaal sexistisch beschimpft haben ("Hure") , durften nicht nur unbehelligt , sondern auch unregistriert davon marschieren. Dass das nicht richtig sein kann, versteht jeder vernunftbegabte Mensch , ob mit oder ohne Jurastudium. Klar verliert ich da als Frau KOMPLETT den Glauben in die deutsche Justiz und kann es einfach nicht fassen, was man hierzulande alles straffrei mit Frauen machen darf. Und dann erklärt Herr Fischer in herablassenden, verächtlichen Tonfall , dass das schon alles seine Richtigkeit hat, und der nicht-juristische , weibliche Pöbel seine Laienmeinung gefälligst für sich behalten soll. Und die Zeit bietet ihm auch noch ein Podium Schade

Am 22.06.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "TDU":

@ Käthe Gross

Zit: "... und der nicht-juristische , weibliche Pöbel seine Laienmeinung gefälligst für sich behalten soll.

Das sagt er nicht. Er bemängelt nur die Abwesehenheit von Fachkräften. Gesetze machen ist mehr als geschriebene Meinungsäußerung.

Zit: "Und die Zeit bietet ihm auch noch ein Podium". Ihnen doch auch. Nur im Gegensatz zu ihm haben Sie keine inhaltlichen Gegenargumente über die man debattieren könnte.

Zit: "Klar verliert ich da als Frau KOMPLETT den Glauben in die deutsche Justiz und kann es einfach nicht fassen, was man hierzulande alles straffrei mit Frauen machen darf." Am Anfang hat er die strafrechstrelevanten Fälle aufgezählt. Nicht gelesen? Der Verweis auf Pegida ist eben doch mitunter angemessen.

Am 22.06.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "naundob":

"Die Herren , die Gina Lisa noch im Gerichtssaal sexistisch beschimpft haben ("Hure") , durften nicht nur unbehelligt , sondern auch unregistriert davon marschieren."

Nach welcher bestehenden (oder ganz dringend einzuführenden) Rechtsnorm hätte man die Herren denn Ihrer Meinung nach behelligen sollen?

Am 22.06.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

@ naundob Das ist doch recht einfach: 1. Sie verstießen gegen die Auflage des Gerichts, keine Filmaufnahmen vom Prozess zu machen und 2. Sie beleidigten die Angeklagte vor Zeugen.

Das hätte sehr leicht gereicht, um die Personalien der Betreffenden aufzunehmen, zumal die Richterin im Vorfeld für solche Fälle eine Strafzahlung angekündigt hatte. Warum das nicht erfolgt ist, weiß der Himmel.

Am 25.06.2016 um 20:08 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Beleidigung?

Am 22.06.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Ihr sexistischer Männerhass lässt Ihre Emotionen überkochen: Dass es bezüglich der Silvesternacht kaum zu Verurteilungen kam, lag nicht an einer geheimnisvollen "Schutzlücke", sondern dem Versagen der Polizei.

Am 22.06.2016 um 12:07 Uhr schrieb der Leser "olivern":

Nun hat Frau Lohfink aber keine Tatsachen behauptet, die sich als falsch oder gelogen herausgestellt haben. Sie hat nur in Hinsicht der Strafbarkeit eine Falschbeschuldigung gemacht. Daraus sollte man keine Strafbarkeit ableiten. Gibt das Gesetz das vor, ist das Gesetz das Problem, nicht Frau Lohfink.

Am 22.06.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "naundob":

Doch, hat sie.

Am 22.06.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "hhoeflin":

Frau Lohfink hat unterstellt, dass sie mit k.o. Tropfen betäubt wurde. Nach Durchsicht der bei den Beschuldigten gefundenen Videos (ja - es gab wohl ca. ein Dutzend, nicht nur das im Internet verfügbare eine) ist ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen, dass Lohfink nicht betäubt worden sein kann.

Am 22.06.2016 um 18:49 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Glaubt man den Pressemitteilungen, hat sie gesagt, es habe sich "so angefühlt" und außerdem gemeint, es könne bereits im Club selbst passiert sein. Und das ist nun nicht verboten.

Am 22.06.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "kaluio":

"Lohfink sagt, sie könne sich die Szenen nur damit erklären, dass man ihr K.-o.-Tropfen verabreicht habe."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gina-lisa-lohfink-muss-ich-er...

Wer gern reichlich Alkohol konsumiert, sollte um die Nebenwirkungen einer Überdosierung bedacht sein, möchte Frau meinen. Warum also bringt Lohfink K.O.-Tropfen ins Spiel, wenn der "Filmriss" das Paradebeispiel für den Genuss von zu viel Alkohol darstellt? Da müssen aus Lohfinks Sicht scheinbar weitere Ausfallerscheinungen zu Tage getretenen sein, die nicht durch Substanzen, die sie sich selbst zugeführt hat, zu erklären sind. Nur dann ergibt es einen Sinn, warum sie von K.O.-Tropfen als mögliche Ursache spricht.

Am 22.06.2016 um 20:06 Uhr antwortete der Leser "olivern":

Ja, das sollte man. Und ich bin auch nicht der Meinung, dass die Freisprüche der Beschuldigten falsch waren. Nur denke ich, dass hier ihre Aussage einer so genauen Wertung unterzogen wurde, die wiederum nicht in Ordnung war.

Am 22.06.2016 um 21:42 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Wir werden es ganz genau erfahren, die Verhandlung läuft noch. Vielleicht kommt ja Frau Schwesig ja auch.

Am 22.06.2016 um 22:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Hat das denn irgendeinen Einfluß, wenn Frau Schwesig dazukommt?

Am 23.06.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ich dachte als Zeichen feministischer Solidarität(1), so von Erfolgsministerin(2) zu Erfolgsfrau(3). Natürlich unter voller Achtung der Gewaltenteilung. Immerhin ist der Justizminister eingeladen(3). Und es könnten ja auch weitere Politiker kommen. So haben nicht nur die AfD(4), sondern auch Grüne, Linke und die CDU(5) Schutzlücken beklagt. Stellen Sie sich nur vor, Frau Schwarzer, Ministerin Schwesig, Minister Maas, Frau Dörner, Frau Kipping, Frau Winkelmeier-Becker, und Herr Nockemann solidarisch mit Frau Lohfink in einem Gerichtssaal, eine Sternstunde des Feminismus. Da muss nicht mal die NPD fernbleiben, ist ihnen doch die Verschärfung des Sexualstrafrechts schon lange eine Herzensangelegenheit(6).

(1) https://de.nachrichten.yahoo.com/gina-lisa-lohfink-ihr-prozess-besch-fti... (2) http://www.rp-online.de/politik/abschied-von-der-kuesten-barbie-aid-1.50... (3) http://www.welt.de/vermischtes/article155887115/Gina-Lisa-Lohfink-vor-Ge... (4) https://www.facebook.com/afd.hamburg/videos/vb.585678844775646/131201384... (5) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw17-de-sexualstrafre... (6) https://npd.de/sexualstrafrecht-deutlich-verschaerfen/

Am 22.06.2016 um 16:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Nun hat Frau Lohfink aber keine Tatsachen behauptet, die sich als falsch oder gelogen herausgestellt haben."

Ist das Verfahren schon beendet? Hab ich was verpaßt??

Am 22.06.2016 um 12:16 Uhr schrieb der Leser "einevonvielen":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte leisten Sie einen differenzierten Beitrag zur Debatte. Die Redaktion/cj

Am 22.06.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Und was wollen Sie uns damit mitteilen?

Am 22.06.2016 um 12:25 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Werbung. Die Redaktion/cj

Am 22.06.2016 um 12:30 Uhr schrieb der Leser "Vicco L.":

Das nennt man "verlorenen Posten". Worum kämpfen Sie, Gralshüter der Strafrechtsdogmatik? Künftig wird im Strafrecht nach Likes entschieden. Wahre Demokratie. Den Rest regeln die Versicherungsbedingungen...

Am 22.06.2016 um 12:31 Uhr schrieb der Leser "einevonvielen":

Dieser Artikel betreibt schon auf der ersten Seite eine unseriöse Stimmungsmache, die unerträglich ist.

Wenn man sich die definitiven Fakten (Quelle Wikipedia) anschaut, kommt man an der Tatsache nicht vorbei, dass weit mehr als nur der gemeldeten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (46.793 Fälle/Jahr in Deutschland) tatsächlich passieren.

Warum veröffentlicht Zeit online solche Autoren ?

Das ist Frauen-bashing in intellektueller Verkleidung.

Am 22.06.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "JR71":

"Frauenbashing in (mehr oder weniger) intellektueller Verkleidung", das trifft's. Nun erfordert es aber leider ein Mindestmaß an Intelligenz und Charakter, um dem Machtanspruch eines Alphatyps ein unabhängiges eigenes Urteil entgegenzusetzen. In der Zeit-Redaktion ist beides offenbar rar. Oder die sind einfach so drauf. Ist ja nicht die erste reaktionäre Kolumne, der sie ein Forum bieten.

Am 22.06.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Es gibt keine Faktengrundlage für das Ausmaß der Dunkelziffer bei Vergewaltigungen, genau wie bei Falschbeschuldigungen. Wie auch?

Wenn sich beide Werte die Waage halten, trifft die Größenordnung des Artikels wieder.

Ach übrigens, da in Deutschland, anders als in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz (Art. 190 StGB), auch Männer Opfer einer juristisch definierten Vergewaltigung werden können, ist dies mitnichten Frauen-Bashing, sondern höchstens unsensibel gegen jene Anzeigenden, welche nicht falsch beschuldigen.

Am 22.06.2016 um 13:35 Uhr antwortete der Leser "einevonvielen":

"Eine repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jede siebte Frau in ihrem Erwachsenenleben mindestens einmal Opfer von sexueller Gewalt wurde"

"Das knappe Ergebnis lautet, dass während der Ermittlungen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens drei Prozent Falschanschuldigungen festgestellt wurden..."

"Gemäß einem Bericht des Justizministeriums der Vereinigten Staaten wurden 94 Prozent der von 1991–1996 angezeigten Vergewaltigungen an Kindern und Jugendlichen von männlichen Tätern verübt. 82 Prozent der Opfer sind weiblich, wobei der relative Anteil der weiblichen Opfer und der Anteil der männlichen Täter mit dem Alter der Opfer ansteigt"

Wie kann man bei solchen Zahlen auf Falschbeschuldigungen und auf männlichen Opferstatus herumreiten ?

Das geht nur, wenn man als (priviligierter) Mann keine wirkliche Empathie für die weiblichen Opfer hat.

Am 22.06.2016 um 14:03 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Oder wenn man die Geschichte weniger einseitig betrachtet. Zum Beispiel Die Zahl der Falschbeschuldigungen: Es kommt in den seltensten Fällen zu einem Strafverfahren wegen Falschbeschuldigung. Selbst wenn eine Falschbeschuldigung stattfindet, muss diese nicht zwingend erkannt worden sein. Des Weiteren ist auch nicht jede Falschaussage rechtlich gesehen eine Falschanschuldigung, da diese innerhalb der eigenen Einschätzung für wahr befunden werden kann.

Desweiteren gibt es bei weiblicher Täterschaft - gerade im Rahmen von Sexualdelikten - eine relativ hohe Dunkelziffer, da diese gesellschaftlich immer noch als Tabu dargestellt wird.

Am 25.06.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Die Zahlen beziehen sich aber nicht auf Anzeigen sondern sind Ergebnisse von Studien. In anonymen Studien hat niemand einen Grund, eine falsche Beschuldigung vorzunehmen.

Am 22.06.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Sie vermengen auf ungebührliche Art und Weise sexuelle Gewalt und Vergewaltigung. Sexuelle Gewalt ist in dieser Studie beispielsweise das schadfreie Werfen von Gegenständen, unangebrachtes Berühren oder der Verlangen nach einer sexuellen Handlung, welche nach der Ablehnung nicht weiter verfolgt wurde.

Anschließend zitieren Sie eine Prozentzahl der Falschbeschuldigungen, bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Was passiert nach Einstellung des Verfahrens, immerhin nach 92 Prozent aller Anzeigen der Fall? Wie viele Verfahren wegen Falschbeschuldigung werden aus Mangel an Beweisen eingestellt, wie viele aus mangelnder Erfolgsaussicht gar nicht erst eröffnet? All diese Fälle unterschlagen Sie. Dunkelziffern zwar, aber diese sind Ihnen ja scheinbar besonders wichtig.

In Deutschland, immerhin Thema des Artikels gibt es den Straftatbestand der Vergewaltigung von Kindern gar nicht. Hier wird § 176 des StGB genutzt. Eine US-Studie zum Missbrauch von Kindern, spielt bei der Vergewaltigung Erwachsener in Deutschland keine Rolle.

Sie unterstellen mir angesichts von einem deutlichen Mehranteil männlicher Gewaltopfer (http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/genderreport/01-Redaktion/PDF-An... - S. 634) von 64,2 Prozent eine privilegierte Stellung und fehlende Empathie? Männer werden fast doppelt so oft Opfer von Gewalt, eher kein Privileg.

Empathie ist ein hohes Gut, aber nur für wirkliche Opfer.

Am 22.06.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":

Fischer schreibt, dass es weder "160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" noch "unfassbar wenige Verurteilungen" gibt. Dies ist korrekt, denn diese Behauptungen beruhen auf logischen Fehlschlüssen wie zB "Alle angezeigten Vergewaltigungen sind tatsächlich Vergewaltigungen".

Am 22.06.2016 um 12:47 Uhr schrieb der Leser "hakufu":

Mal nen ganz blödes Beispiel :

nach einer wunderbaren Nacht mit einvernehmlichen Sex bekommt man/frau die wertvolle Ming Vase geschenkt.

Nach 8 1/2 Wochen wird das als Diebstahl angezeigt.

Wie lautet der Richterspruch?

Am 22.06.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Das kommt darauf an, wie die Ermittlungen laufen. Wahrscheinlich wird der Anzeigende erst einmal zu den wichtigsten Details des Falles befragt:

  • Seit wann ist die Vase verschwunden?
  • Auf Welche Weise ist die Vase verschwunden?
  • Wie wurde bemerkt oder was ist Grund zur Annahme, dass der Angeklagte die Vase gestohlen haben soll?
  • Gab es Anzeichen eines Einbruchs?

Dann wird möglicherweise nach weiteren Zeugen Ausschau gehalten, die zum Beispiel bestätigen können, dass die Vase sich ab einem bestimmten Zeitpunkt im Haus des Angeklagten befand, etwas von der Beziehung zwischen Angeklagtem und Zeugen wissen etc. ...

Lassen die vorliegenden Beweise keinen Zweifel an der Schuld des Täters zu, wird dieser verurteilt. Ansonsten nicht.

Nun möchte ich auf den vorangegangenen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr eingehen: Wenn der Geschlechtsverkehr während der Ermittlungen keine Erwähnung findet wird er wahrscheinlich nicht als relevanter Fakt hinzugezogen. Wie jedoch sich das Gerichtsurteil durch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ändern soll, erschließt sich mir nicht.

Am 22.06.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

hakafu fragt: " Wie lautet der Richterspruch?

Wenn zBsp die Frau nachweisen kann , daß sie die Vase mal gekauft hat .. oder ersteigert, also daß sie " früher mal " Eigentümerin der Vase war ( gäbe auch noch andere Beweismöglichkeiten) , dann muß der erfolgreiche Übernachtungsgast beweisen , daß er die Vase geschenkt bekam. Falls er das nicht kann - was wohl schwerfallen dürfte -, muß er die Vase wieder rausrücken.

Anders im Strafrecht: Da muß Dame beweisen, daß sie die Vase nicht schenkungsweise übereignet hat. In dubio pro reo .

Am 22.06.2016 um 13:18 Uhr schrieb der Leser "RAKoenen":

"Mein Ratschlag, liebe Leserin: Schaffen Sie sich eine permanente Videoüberwachung an. Vor allem im Schlafzimmer. Vergessen Sie das Mikro nicht, sonst kann man das "Nein" nicht hören. Achten Sie aber bitte darauf, sämtliche Opfer vorab über die Aufzeichnung des Geschehens zu informieren und sich ein deutlich gesprochenes "Ja, bitte" aufs Band sprechen zu lassen. Sonst holt Sie der Paragraf 201 ein, kaum dass Sie aus dem 177 raus sind. "

Dann muss man den anderen auch noch über die Film- und Tonaufnahmen aufklären, sonst läuft man wahrscheinlich auch noch Gefahr, sich deswegen strafbar zu machen. Und was ist mit den Verwertungs- und Lizenzrechten? Wem stehen diese zu? 1. und 2. Verwertung? Ich denke, Beischlaf ohne vorherige anwaltlich aufgsetzte und vom Beischlafpartner unterschriebene Zustimmungserklärung zu allem möglichen ist rechtlich fast undenkbar. Aber bitte vorher ärztlich auf Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen und diese Bescheinigung zu den Akten bringen, wir wollen schliesslich auch die Anfechtungstatbestände der Zustimmungserklärung ausschliessen.

Ich weiss nur nicht, ob diese Änderungen auch die breite Masse der normaldenkenden Frauen so richtig und überzeugend findet.

Am 22.06.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Die Redaktion/cj

Am 22.06.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Die große Masse der normaldenkenden Frau, für die das neue Strafrechtsgesetz eben nicht relevant, da es ja bei den Neuerungen um sog seltene Ausnahmefälle geht.

Am 22.06.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Die, die weiss was "sich schickt", die nach Zehn nicht mehr aus dem Haus geht, die dem Chef verständnisvoll zugute hält, dass "Männer eben so sind". Die Meisterinnen der Rocklängen-Planung. Diejenigen, die viel Sorgfalt und die "nötige Strenge" auf die Dressur ihrer Töchter verwenden. Die Sowas-kommt-von Sowas-Vertreterinnen.

Am 22.06.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Irgendwie versuchen Sie ständig Menschen irgendwelche Gesinnungen unterzujubeln. Haben Sie keine eigenen Argumente oder warum müssen Sie zu solch unlautbaren Mitteln greifen?

Am 22.06.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ich "juble" keine Gesinnungen "unter". Ich markiere sie nur wo sie sich äussern. Und wer die "Masse der Normaldenkenden" ins Feld führt, dessen Haltung ist wohl kaum übersehbar. - Bis auf diejenigen, die sich gar nichts dabei denken, weil sie das völlig unverfänglich finden, die Menschen in "Normaldenkend" (also solche, die wie sie selbst sind) und "Unnormaldenkende" zu unterscheiden.

Am 22.06.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Menschen in "Normaldenkend" und "Unnormaldenkend" zu unterschieden ist die eine Sache. Im Übrgen ist die Phrase "Kein normaldenkender Mensch würde..." eine vollkommen gebräuchliche, welche keine Rückschlüsse auf die Gesinnung jedweder Person schließen lassen würde.

Wie Sie aus dieser Phrase jedoch schließen, dass der Kommentator mit Normaldenkenden Frauen:

"Die Volksfrauen? Die anständige deutsche Frau, die "ihren Platz" kennt? Die "Mutter und Geliebte", die in den Reihenhäusern der Vorstädte das Nest warm und die Reizwäsche bereit hält?"

meinen würde, widerspricht jedweder Logik. Sie unterstellen hier konservative bzw. rechte Gesinnung, welche sich aus diesem Satz nicht herleiten lässt.

Sie scheinen nicht zu bemerken, dass alles was Sie bringen unhaltbare Unterstellungen sind und keine Argumente.

Am 22.06.2016 um 16:36 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Im Übrgen ist die Phrase "Kein normaldenkender Mensch würde..." eine vollkommen gebräuchliche"

Wie die, dass "ich glaube, mein Schwein pfeift"? So eine? Phrasen wären überdies gebräuchlich? In welcher Welt? Könnte man vielleicht zumindest Rückschlüsse aus dem Gebrauch von Phrasen schliessen? Oder benutzt jeder "normaldenkende" Mensch einfach so viele Phrasen wie nur möglich?

Am 22.06.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Phrasen wären überdies gebräuchlich?"

Eine Phrase bezeichnet in der Linguistik eine syntaktische Einheit. Also ist die Verwendungen von Phrasen durchaus üblich, nein, sogar beinahe unausweichlich, wenn man von seinem Gegenüber verstanden werden will.

Des Weiteren habe ich keine Aussage über die Gebräuchlichkeit von Phrasen im Allgemeinen getätigt, sondern darüber ausgesagt, dass unter allen Phrasen, die Phrase "kein normaldenkender Mensch..." oder ähnlich bzw. gleichbedeutende Satzkonstrukte, üblich ist.

Über die Phrase "kein normaldenkender Mensch..." oder ähnlich bzw. gleichbedeutende Satzskonstrukte lässt sich kein logischer Rückschluss auf die Gesinnung einer Person ziehen.

Würde ich zum Beispiel behaupten: "Kein normaldenkender Mensch würde den Vergewaltigungsparagraphen abschaffen wollen." Hätte ich dann Ihrer Ansicht nach eine rechte, konservative Gesinnung?

Am 22.06.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ihr "normaldenkender Mensch" formuliert viele Abschaffungsforderungen. Aber sein Hauptanliegen ist selbstverständlich das Zurückdrängen und das Inschachhalten des "anormaldenkenden" Dings, also irgendwie auch "Menschens".

Am 22.06.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Ihr "normaldenkender Mensch" formuliert viele Abschaffungsforderungen."

Wen bezeichnen Sie nun als "meinen normaldenkenen Menschen"? Und welche Abschaffungsforderungen soll dieser denn bitte angeblich formulieren? Könnten Sie bitte anfangen sachlich und verständlich zu schreiben?

Am 22.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Im Übrigen machen Sie sich lächerlich mit Ihren ständigen Versuchen Ihren Diskussionspartnern irgendetwas zu unterstellen. Können Sie nicht versuchen Argumente zu bringen anstatt hier - wie man es im Internet-Jargon ausdrückt - "rumzutrollen"?

Am 22.06.2016 um 17:48 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":

Sehe ich auch so!

Man kann sich auch an jeder Formulierung anstossen ohne auf den Kontext zu achten. Argumente kommen da ja schliesslich nicht nach, insoweit weiss man dann wie es um die Gesinnung des Kommentators bestellt ist.

Es gibt einfach verschiedentlich Strömungen für bestimmte Gesetzesverschärfungen oder auch -entschärfung. Ich wollte nur in Frage stellen, ob diese Gesetzesänderung auch von der breiten Masse der Frauen getragen und unterstützt oder gefordert wird und nicht nur aufgrund einer hysterischen Reaktion auf irgendwelche in den Medien breitgetretende Vorgänge beruht. Nachhaltigkeit ist mittlweile schon leider ein Fremdwort geworden.

Natürlich gehe ich davon aus, daß sich die normaldenkenden Frauen wie auch sonst anziehen und ausgehen und wie üblich verhalten. Das führt in der Regel auch nicht zu Konflikten, also sollte man genau schauen, wo dann die Probleme liegen.

Am 22.06.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, genau die. Jedenfalls nicht so abnormal wie ich (und meine Freundinnen), die nicht weiß was sich gehört und was mickyschickie ist, die va erst recht nach Mitternacht aus dem Haus geht, die sich vor nix fürchtet, die ständig was von Selbstbestimmtheit u Freiheit faselt, die auf emotionale Tauschgeschäfte pfeift, wen es mal nicht anders geht; die schon längst durchschaut hat, dass unser Rechtssystem im Geheimen den Besitz von Menschen an Menschen schützt...

Am 22.06.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich finde es seltsam, was Ihnen in den Sinn kommt, wenn jemand anderes über "normaldenkende" Frauen schreibt und dass Sie sich an dieser Begrifflichkeit aufziehen und dabei den kompletten Rest des Kommentars ignorieren. Das sagt irgendwo mehr über Sie aus als über den Kommentator, welchem Sie versuchen irgendwelche Gesinnungen zu unterstellen.

Am 22.06.2016 um 14:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Der Rest wars nicht wert. Und die (offenbar selbstverständliche) Postulierung einer "Masse", in der sich die "Normaldenkenden" versammeln, der Kern der geoffenbarten Haltung.

Am 22.06.2016 um 13:22 Uhr schrieb der Leser "Radschlag":

Glückwunsch, Herr Fischer! Platz eins in allen Artikel-Hitparaden in ZeitOnline!

Allerdings ein bisschen mit unlauteren Mitteln. Mit einer rechtspopulistischen Titelzeile. "Rechts-" nicht im Sinne von "rechts" und "links", sondern im Sinne von "Rechtswissenschaftlich". (Kleiner Wortwitz. Aber hinter dem rasanten Titel steckte ein lesenswerter Text, also mal ein positiver "Populismus" im Sinne von "auf den Leim locken".)

Der Bundesjustizminister und seine Expertenrunde wollen das Sexualstrafrecht verschärfen. Durch den Zusatz im Gesetz "Nein heißt Nein". Ich verfüge über eine (durch unsere schöne Medienwelt gespeist) relativ flache Allgemeinbildung. Darum habe ich, vielleicht auch der Heiko-Maas-Kreis, davon gehört, dass in der Sado-Maso-Branche mit "Passwörtern" gearbeitet wird. Vielleicht ist das der Grundgedanke von "Nein heißt Nein". Wenn es dem potentiellen Opfer zu viel wird, sagt ersiees das Password. Aber: das müsste ja vorher vereinbart sein. Darum muss Maas unbedingt weitere Paragraphen, Absätze oder Unterabsätze, oder wie das Juristen nennen, in das Gesetz mit einbauen: z. B.: "Hör auf heißt Hör auf", "Hören Sie auf heißt Hören Sie auf", "Ich will nicht heißt Ich will nicht", entsetzte und oder gequälte stumme Blicke heißt "Ich habe gerade keinen Spaß". Mir würden noch einige weitere Unterparagraphen einfallen.

Für welche Situationen bringt die Gesetzesänderung eine sinnvolle Verbesserung der Täterverfolgung? (Fortsetzung folgt!)

Am 22.06.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "Radschlag":

(Und hier ist sie schon, die Fortsetzung: )

Für welche Situationen bringt die Gesetzesänderung eine sinnvolle Verbesserung der Täterverfolgung? Für die modernen Fans von Facebook & Co, die mit ihren Smartphones Live-Übertragungen von ihren Morden, Selbstmorden und vielleicht auch Vergewaltigungen senden? Für ihre 5 Sekunden „Ruhm“???

(Der 2. Abschnitt des Textes ist auch interessant, aber in der Länge eher was für potentiell betroffene Juristen. Möchte der Kolumnist eventuell selbst Vorsitzender werden…?)

Am 22.06.2016 um 13:25 Uhr schrieb der Leser "abc12131213":

Dieser Artikel und die meisten Kommentare sind mir unbegreiflich. In welcher Zeit leben wir, wenn ein Bundesrichter missbrauchten weiblichen Opfern und deren Unterstützerinnen Hormonstörungen vorwirft oder Frauen, deren Meinung ihm nicht passt, überhaupt! ....Oder Frauen überhaupt!

Hat sich mal irgendwer hier überlegt, dass Frauen, die mit dem Geschlechtsakt einverstanden waren, ihren Partner danach sicher nicht anzeigen werden?

Das Problem, das Herr Fischer beschreibt, ergibt sich für mich überhaupt nicht.

Er selbst findet es geistesgestört, seine Körperteile mit Dingen zu vergleichen? Selbst sagt er aber aus, dass dem armen Senior ein Bild wahrscheinlich wertvoller wäre, als einer Frau ihre Vagina?! Ich jedenfalls würde jegliche materiellen Vergleiche so verstehen, dass ein menschlicher Körper und das recht auf Bestimmung über diesen MEHR wert ist, als jegliches materielle Gut. Und ich verstehe Vergleiche in der Beziehung auch nur in diese Richtung. Ich finde das Frauenbild in dieser Kolumne wirklich bedenklich und schlimm. Es macht den Eindruck, Frauen mit Silikonbrüsten und kurzen Kleidchen seien selbst schuld, wenn sie belästigt würden. Sehr moderne Einstellung...

Am 22.06.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "naundob":

"Schuld und Unschuld, Täter und Opfer stehen für diese Art von Presse schon lange vor der Ermittlung fest. Woraus sich das der Journalistin mit solcher Evidenz erschließt, dass die primitivsten Regeln ihres Berufs und die simpelsten Einsichten des Verstands bei ihr nicht mehr wirken, ist unbekannt. Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen."

Soweit die These von TF, warum bei jener Journalistin bei der Abfassung des Artikels offensichtlich Berufsethos und Ratio außer Betrieb waren. Jetzt sind wir sehr gespannt, ihre zu hören.

"Es macht den Eindruck, Frauen mit Silikonbrüsten und kurzen Kleidchen seien selbst schuld, wenn sie belästigt würden. Sehr moderne Einstellung..."

Im StGB tauchen weder "Silikonbrüste" noch "kurze Kleidchen" auf. § 177 (und TF) ist es schlichtweg egal, ob jemand Brüste hat und wenn, aus welchem Material die Exemplare gefertigt sind. Ob die Tatbeteiligten Monokini oder Taucheranzug trugen, dürfte für die Würdigung des Sachverhalts ebenso irrelevant sein. Aber um wirklich sicher zu gehen, sollten die Verschlimmbesserer darauf drängen, dass es eine entsprechende Klausel in die Neufassung des Sexualrechts schafft: "Frauen, die Silikonbrüste und/oder kurze Kleidchen tragen, sind an .............. (nach Bedarf und aktuellem Fall auszufüllen) NICHT selber Schuld, Ihr Arschgeigen!"

Am 22.06.2016 um 17:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Hat sich mal irgendwer hier überlegt, dass Frauen, die mit dem Geschlechtsakt einverstanden waren, ihren Partner danach sicher nicht anzeigen werden?"

Ganz sicher nicht, niemalsnicht! Wie kann man denn DARAUF nur kommen? Als Richter, der Tausende Akten kennt, schonmalgerade?! Nicht ein einziger solcher Fall wird ihm untergekommen sein! Fazit: § 164 StGB ist abzuschaffen. Solche Fälle gibt es nicht. ;-)

Ach ja: "Selbst sagt er aber aus, dass dem armen Senior ein Bild wahrscheinlich wertvoller wäre, als einer Frau ihre Vagina?!"

Könnten Sie grad mal eben den Satz dazu kopieren? Bei mir fehlt der.

Am 22.06.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

"Hat sich mal irgendwer hier überlegt, dass Frauen, die mit dem Geschlechtsakt einverstanden waren, ihren Partner danach sicher nicht anzeigen werden?"

Da muss ich Fotobiene Recht geben. Dieser Satz ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Dieser Satz müsste Ihrem gleichwertig sein:

"Hat sich mal irgendwer hier überlegt, dass Männer, denen man auf die Frage, ob man Sex haben möchte, mit 'Nein' antwortet, ihren Gegenüber danach sicher nicht vergewaltigen werden?"

Da kann man quasi alle Straftaten einsetzen und bei keiner ergibt es Sinn.

Am 22.06.2016 um 20:20 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"In welcher Zeit leben wir, wenn ein Bundesrichter missbrauchten weiblichen Opfern und deren Unterstützerinnen Hormonstörungen vorwirft oder Frauen, deren Meinung ihm nicht passt, überhaupt! ....Oder Frauen überhaupt!"

Das passiert hier überhaupt nicht. Vielmehr wurde zu einer Journalistin die sarkastische Bemerkung gemacht, dass es möglicherweise an den Hormonen läge. Er hat innerhalb dieses Artikels keine (nachweislichen) Opfer diskreditiert.

"Hat sich mal irgendwer hier überlegt, dass Frauen, die mit dem Geschlechtsakt einverstanden waren, ihren Partner danach sicher nicht anzeigen werden?"

Tut mir Leid, Ihre Blase platzen lassen zu müssen: Aber Menschen lügen nun mal. Manchmal bewusst und manchmal unbewusst, manchmal sehen sie einen Vorteil darin (Rache, seinen eigenen Ruf wiederherstellen, Aufmerksamkeit, ...) und manchmal erinnert man sich falsch an ein Ereignis.

"Es macht den Eindruck, Frauen mit Silikonbrüsten und kurzen Kleidchen seien selbst schuld, wenn sie belästigt würden."

Das wurde auch niergendwo behauptet. Die Anspielung mit den Silikonbrüsten bezog sich auf das Gehalt welches Frau Lohfink über diese verdient. Die Anspielung mit der Aufgetakelten frau bezieht sich vielmehr darauf, dass heute schon "Anstarren" als sexuelle Belästigung in Umfragen auftauchen. Daran, dass man Blicke auf sich zieht, trägt man tatsächlich eine Mitschuld. An einer Vergewaltigung jedoch nicht und das hat hier auch niemand behauptet.

Am 22.06.2016 um 13:50 Uhr schrieb der Leser "Mittagsfrau":

Das Vergleich im Artikel oben mit jemandem, der gegen den Willen einer Person in eine Wohnung eindringt oder dort gegen deren Willen verweilt, ist übrigens interessant.

Interessant in zweierlei Hinsicht übrigens.

Einserseits deshalb, weil Herr Fischer uns nur einige Zeilen zuvor versichert hat, solcherlei Vergleiche wären geradezu absurd und Menschen, die zu derartigen Vergleichen greifen, würden "nicht richtig ticken". Aber lassen wir das.

Interessant zweitens, weil es genau hierzu einen passenden Straftatbestand gibt: Hausfriedensbruch (§123 StGB). Es stellt sich also die Frage, immer im genannten Beispiel, "Wie kam der Mensch in Herrn Fischers Wohnzimmer?" Hat er ihn eingeladen? Ihn hereingebeten? Dann muss Herr Fischer selbstverständlich klarmachen, dass sich die Umstände geändert haben und er die entsprechende Person nicht mehr in seiner Wohnung wünscht, ansonsten handelt es sich nicht um "unerlaubtes Verweilen". Hat sich die Person aber ohne Einladung an Herrn Fischer vorbeigedrängt und eventuell sogar noch dessen "Nein" ignoriert? Tja, dann haben wir einen ganz klassischen § 123 StGB. Ich denke, sehr geehrter Herr Fischer, keiner der hier kommentierenden Personen hätte etwas dagegen, wenn Sie einen entsprechenden Entwurf für, sagen wir mal etwas lässig "Körperfriedensbruch" entwerfen. Damit befinden Sie sich dann nur genau auf Linie der von Ihnen zuvor so harsch kritisierten Personen.

Am 22.06.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Oder wollten Sie vielmehr andeuten, Sie wollen § 123 StGB abschaffen? Sie finden Menschen lächerlich, die sich auf Ihn berufen? Wie dürfen wir Sie an dieser Stelle verstehen?

Und wo wir gerade schon beim Verstehen sind: Wen oder was konkret dürfen wir uns unter den genannten "Lesbenvereinen" vorstellen? Oder wurde das an dieser Stelle nur so hingeschrieben, weil es so schön abwertend klingt?

Am 22.06.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "Julia_78":

Ich würde ebenso wie Herr Fischer den Körper eine Frau nicht mit einem Haus gleichsetzen. Ein Haus ist eine Sache, die keinen Willen und selbst nicht handeln kann. Genauso wie das Objekt eines Diebstahls. Darauf weist Herr Fischer, der den Vergleich zum Hausfriedensbruch nur aufstellt, um die Absurdität eines solchen Vergleiches zu veranschaulichen, auch völlig zu Recht hin.

Ein Haus kann nicht aus eigenem Willen heraus handeln, da es eine Sache ist. Wenn Sie ein Haus betreten, ist es logisch undenkbar, dass es sich um ein beiderseitiges Betreten gehandelt hat, an dem das Haus ebenso aktiv mitgewirkt hat wie Sie (bitte entschuldigen Sie diesen wirklich absurden Vergleich, der allein Veranschaulichung soll, wie absurd eine solche Gleichsetzung ist). Natürlich liegen die Dinge ganz anders, wenn handelnde Menschen ins Spiel kommen.

Nach allen Grundsätzen unseres Rechts kann sich ein Mensch, der eine Handlung vornimmt, ohne mit Nötigungsmitteln etc. dazu bestimmt worden zu sein, nicht darauf berufen, er habe "eigentlich" anders handeln wollen, es aber eben nicht getan, und nun solle ein anderer Mensch dafür bestraft werden, der ihn aber auch zu nichts gezwungen, genötigt, bedroht, etc. etc. habe.

Am 22.06.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Er tut es aber "Also fragen wir vorab, total scherzhaft natürlich: Wie oft, liebe Leser, hat sich in Ihrer Wohnung schon jemand befunden, den Sie lieber draußen als drinnen gesehen hätten? Und der/die das irgendwie ahnte? Waren das also alles strafbare Hausfriedensbrüche? Planten oder planen Sie größere Strafantragskampagnen? Und umgekehrt: Wie oft, schätzen Sie, waren Sie schon gegen den Willen einer anderen Person in deren Kinderzimmer, Wohnung, Haus, Büro? Fürchten Sie sich vor der Strafverfolgung? Nö, werden Sie sagen: Woher sollte ich denn das wissen? Na, aus dem konkludenten "Nein" des schweigenden Inhabers, antwortet die "Opferanwältin". "

Das Haus kann niemanden hereinbitten, nein. Darum geht es aber nicht. Und der Versuch, das so darzustellen ist geradezu lächerlich durchsichtig. Der Wohnungeigentümer kann jemanden hereinbitten. Tut er das nicht und die Person vor der Tür drängt sich herein, handelt es sich um Hausfriedensbruch. Wie ich bereits mehrfach sagte: Die Handlungsweise des Täters ist das, was hier verglichen wird. Nicht die Rechtsobjekte. Ich denke, Herr Fischer weiß das auch und stellt es absichtlich anders dar, um die Position lächerlich zu machen (und vergleicht dann selbst wieder sehr gerne).

Am 22.06.2016 um 15:46 Uhr antwortete der Leser "Julia_78":

Bitte beschimpfen Sie die Meinungen anderer Menschen nicht als "lächerlich", nur weil diese deren Auffassung nicht teilen.

Wenn ein Hausinhaber Sie in Ihr Haus einlädt, dann kommt es nicht darauf an, ob der Hausinhaber seine Einladung auch "wirklich" oder "erkennbar gewollt" hat, wenn Ihnen seine Tür geöffnet hat. Jeder Mensch muss sich an seinen Handlungen festhalten lassen. Die einzige Ausnahme ist, dass die handelnde Person gezwungen, bedroht, genötigt, unter Drogen, etc. war.

Auch das Opfer eines Diebstahls kann sich nicht darauf berufen, er hätte Ihnen zwar selbst sein Geld gegeben, obwohl Sie es zu nichts gezwungen hätten, habe das aber "erkennbar" doch nicht wirklich gewollt, und nun seien Sie deshalb strafbar. Etwas anders gilt auch hier nur, wenn Sie das Opfer mit Gewalt zu seiner Handlung gezwungen, bedroht, genötigt, etc. etc. haben.

Sie versuchen zu verwirren, dass ein menschlicher Körper anders als ein Haus nicht nur ein willenloses "Tatobjekt" ist, sondern der "Körperinhaber" durch eigene Handlungen stets auch seinen Willen bekundet, wie er über seinen Körper verfügen möchte.

Ein Mensch, der durch eigene Handlung eine sexuelle Handlung vornimmt, kann sich nicht darauf berufen, diese Handlung zwar nicht gewollt, sie aber dennoch durch eigene Handlung vorgenommen zu haben. Es sei denn, dieser Mensch war bedroht, genötigt, unter Drogen, etc. Darin liegt letztlich kein Unterschied zum Hausfriedensbruch.

Am 22.06.2016 um 16:27 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Tut er das nicht und die Person vor der Tür drängt sich herein, handelt es sich um Hausfriedensbruch. "

Nicht unbedingt. Geht der Hausher hinterher und bietet dem "Täter" nun ein Glas Wasser an und fängt an mit ihm zu plaudern, ist es kein Hausfriedensbruch. Dann hat er offensichtlich seinen Willen geändert.

Nebenbei ist was sie beschreiben im Sexualstrafrecht bereits strafbar. Das "drängt sich herein" ist die gewaltsame Überwindung eines entgegenstehenden Willens.

Am 22.06.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sehr gut. Selbst Prof. Hörnle anerkennt die Bedeutung von Kommunikation, aus der auch eine gewisse Obliegenheit folgt. Keine Frau muss darlegen, dass Sie in der Bahn nicht von Fremden begrapscht werden will. Aber in Situationen, denen der Charakter einer Anbahnung sex. Handlungen zukommen könnte, wo eben bereits eine bestimmte Atmosphäre usw. geschaffen wurde, sollten typische Annäherungsversuche, die selbst schon sexuell sind, nicht kriminalisiert werden. Und der chilling Effekt auf weiterhin erlaubtes ist zu beachten. Ein Haus ist eben keine sprechende, denkende, handelnde Person, weswegen ebensogut ein Vergleich mit der gewöhnlichen Nötigung möglich wäre - und da ist das Sexualstrafrecht weit drüber hinaus.

Am 22.06.2016 um 13:52 Uhr schrieb der Leser "Julia_78":

Beispielsweise von Seiten einiger PolitikerInnen der SPD wird gezielt die politische Lüge gestreut, dass eine Vergewaltigung nur strafbar sein, wenn sich das Oper auch wehre. Vielen Dank, Herr Fischer, dass Sie derartigen bewusst aufgestellten Lügen entgegentreten, obgleich Ihnen dies beispiellose Anfeindungen einbringt. Der Versuch, politische Diskussion, Kontroverse und Widerspruch mit dem Vorwurf des Frauenhasses zu diffamieren und so zu unterdrücken, verstört.

Als Beispiele für Schutzlücken werden regelmäßig Fälle angeführt, in denen Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Ermittlung des Sachverhalts und Durchführung einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt sind, dass in tatsächlicher Hinsicht gelogen wurde, nicht aber, dass die Gesetze für eine Bestrafung nicht ausgereicht hätten. Auf dieser Grundlage soll die Strafbarkeit unter Aufgabe elementarer Grundsätze des Rechtsstaats wie derjenigen hinreichender rechtstaatlicher Bestimmtheit, Vorhersehbarkeit und der Bestrafung nach dem Schuldprinzip so weit ausgedehnt werden, dass ein Freispruch höchst unwahrscheinlich ist, wenn erst einmal eine Beschuldigung erfolgt ist.

Meiner Meinung nach sind die Gesetze zureichend. Tatsächliche Probleme sind, dass die Strafverfolgungsorgane unterfinanziert und unzureichend ausgebildet sind und tatsächliche Opfer gesellschaftlich stigmatisiert werden. Das zu ändern wäre aber teurer und aufwendiger als schlecht gemachte Gesetze, die politisches Tätigwerden nur vortäuschen.

Am 22.06.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

"Als Beispiele für Schutzlücken werden regelmäßig Fälle angeführt, in denen Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Ermittlung des Sachverhalts und Durchführung einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt sind, dass in tatsächlicher Hinsicht gelogen wurde"

Das ist schlicht falsch. Als Beispiele dienen vielmehr solche Fälle wie der vom 20. März 2012 (4. Strafsenat Bundesgerichtshof) http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-345-06.php Zitat: "Für § 173 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist stets erforderlich, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Angst vor der Zufügung anderer Übel unterlässt"

Am 22.06.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "Julia_78":

Das Problem ist, dass sie immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, die falsch entschieden wurden, wie auch immer sie das Gesetz formulieren. Es tauchen stets neue Probleme und kontroverse Punkte auf. Was tatsächlich passiert ist, ist immer eine Frage der Beweiserhebung und Beweiswürdigung. Eine einfache Lösung, die immer passt, gibt es im Recht aber nicht. Keine Lösung ist jedenfalls nicht, die Gesetzeslage so zu gestalten, dass kein Freispruch mehr möglich ist, wenn nur das Wort Vergewaltigung genannt wurde. Irgendeine Abgrenzung, wie auch immer diese gezeichnet ist, muss es immer geben, und damit gibt es automatisch immer auch Grenzfälle.

Ich erkenne zumindest im zweiten von Ihnen genannten Fall kein Fehlurteil. Die Frage war, ob sich eine Vergewaltigung allein daraus ergibt, dass sich eine Frau mit illegalem Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhält. Ich finde absurd, dass ein deutsches Gericht ein solches Urteil erlassen hat. Damm wäre jeder Geschlechtsverkehrt mit einer Person, die einen auch nur minderschweren Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht (oder ggf. eine andere Straftat!) begangen hat, automatisch eine Vergewaltigung. Das wäre ein mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren bewährtes Verbot, mit einer polizeilich gesuchten Person intim zu sein. Ich frage Sie, ob es sich etwa stets um eine Vergewaltigung handeln soll, wenn eine Frau einem sympathischen ukrainischen Bauarbeiter, der illegal in Deutschland tätig ist, einverständlich einen Zungenkuss gibt.

Am 22.06.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Zitat aus dem genannten Fall "Zwar liegt es in einzelnen Fällen nahe, dass die Zeugin Ba. im Falle einer Weigerung mit Gewalttätigkeiten rechnen musste. So wurde sie beispielsweise in Fall 3 der Urteilsgründe auf ihre Ablehnung hin von dem Angeklagten Sch. gefragt, ob sie sich wichtig machen wolle, was die Zeugin als Drohung auffasste. Im selben Zusammenhang äußerte der Angeklagte S., sie solle froh sein, nicht in Karlsruhe zu sein, wo man sie schlage (UA 44). In Fall 4 machte der Angeklagten J. ihr "klar, dass er Widerspruch nicht duldete" (UA 46) und im Fall 5 wurde ihr von den Angeklagten J. und St. bedeutet, es gebe, wenn sie bei ihnen in der Gruppe sei, kein "ich will nicht" (UA 47)." Zumal das Gericht gleichzeitig feststellt, es habe sich in verschiednen anderen Fällen um Vergewaltigung der Frau durch die Angeklagten gehandelt. Offenbar aber ist das nicht genug, um davon auszugehen, dass die Frau aus Angst in den anderen Fällen gespurt hat.

Am 23.06.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Ich finde manche Beispiele, die hier angeführt werden, so was von irre. Hä? Einverständlicher Zungenkuss mit attraktivem ukrainischem Bauarbeiter? Okay. Und die Strafanzeige fällt vom Himmel? Natürlich spielen Abhängigkeiten und Machtunterschiede eine Rolle bei der Beurteilung dessen, ob es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Nicht ganz einfach zu beurteilen. Dürfte manchmal schiefgehen, schätze ich.

Am 23.06.2016 um 09:23 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Als Beispiele für Schutzlücken werden regelmäßig Fälle angeführt, in denen Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Ermittlung des Sachverhalts und Durchführung einer Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt sind, dass in tatsächlicher Hinsicht gelogen wurde, nicht aber, dass die Gesetze für eine Bestrafung nicht ausgereicht hätten."

Unterstellen Sie denn Opfern, die kein Recht bekommen haben, dass sie nur gelogen hätten und aus Sex, was auch aus ihrer Perspektive einvernehmlich war, eine Vergewaltigung gemacht haben?

Am 22.06.2016 um 14:23 Uhr schrieb der Leser "Markus54321":

Terroristische Akte sinken, Vergewaltigungen sinken. Aber hey kleiner Buerger, die wahren Probleme koennen wir nicht loesen, unser Klima wird alle jetzigen "Probleme" als witzerscheinungen darstehen lassen. Aber mi dem Klima kann man den Buerger keine Angst machen, damit er jedes noch so dumme Gesetzt frisst. Wir verkennen die wahren Probleme und stilisieren Dinge, die sehr gut geregelt sind zu Katastrophen. Wenn in 30 Jahren Wasser zum knappen Gut auch bei uns wird und der Wandel Norddeutschland flutet, dann ist ein Nein auch ein Nein, dem Wasser ist das aber vollkommen egal

Am 22.06.2016 um 14:28 Uhr schrieb der Leser "K_domig":

…wichtig beim neuen Gesetz wäre aber m. E. auch eine Unterscheidung zwischen den Definitionen Geschlechtsreif und Geschlechtsunreif … weiteres wäre natürlich wünschenswert, wenn das neue Gesetz auch präventive Wirkung zeigen würde… das kann es damit aber vielleicht sogar erreichen… Es muss aber noch mehr über das Thema geredet werden, vor allem über die Ursprünge bzw. die Natur der Sexualität.. dazu absolut wichtig ist die Geschlechtertrennung (in allen Kulturen), die daraus entstehenden Erziehungsmuster, vor allem jene die das andersgeschlechtliche Gegenüber verfälscht oder in die Schublade steckt (zb. Das ‚rosa/blau – Syndrom) und dazu vielleicht auch: http://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/koeln-und -die -folgen-essay/... Ich habe letztens auch das Buch von Paulo Coelho - ‚Untreue‘ gelesen… darin ist der gegenseitige Sexuelle – Missbrauch in allen Facetten genial beschrieben… wie das Recht darauf reagierten kann, weiß ich nicht… in der Realität sind die beschriebenen Personen ganz klare Fälle für den Psychologen… hier ist vor allem die weibliche Sexualität beschrieben. John Irving beschreibt die männliche… (geht noch weiter, siehe nächster Absatz..)

Am 22.06.2016 um 14:32 Uhr schrieb der Leser "K_domig":

...Ergänzung 01: John Irving beschreibt die männliche… dazu ist neben ‚dem Wassertrinker‘ auch ‚ das Hotel New Hampshire zu nennen (das Buch ist bei weitem besser als der Film trotz Starbesetzung) … im Buch beschreibt er eine Vergewaltigung die Film beinah völlig fehlt… nun auf die nachfolgende Verzweiflung dazu findet man die tröstenden Worte einer Freundin mit dem Inhalt: ‚Du musst Dir immer denken, er ist nicht wirklich in die Eingedrungen, dein Selbst ist nicht schmutzig…‘ .. das ist die Empfindung eines Opfers, nachdem man vergewaltigt wurde und es auch als solches wertet....(geht noch weiter, siehe nächster Absatz...)

Am 22.06.2016 um 14:33 Uhr schrieb der Leser "K_domig":

...Ergänzung 02:... Ich selbst erlebte eines Sonntag Morgens in Wien eine äußerst heftige Begegnung mit einem vom vorigen Abend übrig gebliebenen, der scheinbar auf dem Heimweg war und danach Ausschau hielt, ob er nicht jemanden um ein paar Euro leichter machen kann.. Ich war gerade auf dem Weg zum Bankomaten da kam er mir entgegen und tat auf betteln. Wie ich Ihm dann sagte, dass ich nichts hätte erzählte er mir, dass er seit einem Jahr nun auf Bewährung frei nach verübtem gewaltsamem Überfall sei… mein Herz begann zu pochen, die Straßen waren wie leergefegt, kein Mensch in unmittelbarer Nähe… Ich zeigte Ihm mein leere Geldtasche und konnte Ihn verbal auf nette Art und Weise abwimmeln… er ging weiter, beobachtete mich aber von hinten und das ich das bemerkt habe hat mich gerettet - am Bankomaten lief ich vorbei und beschleunigte meine Gang nur kontinuierlich , er folgte mir noch bis zur nächsten Straße und da war Gott sei Dank ein Pensionist bei seinem geparkten Auto.. als er den sah, kehrte er um und verließ die Szene… Damit möchte ich sagen, wenn ich es hier auf einen Kampf ankommen lassen hätte, hätte ich immer den Kürzeren gezogen – ich bin weder geübt in einer Kampsportart noch ist meine Erscheinung sehr bedrohlich… der hätte wahrscheinlich alles mit mir machen können… Das sind Gefahrenzonen die es gibt, Pfefferspray ist eine Möglichkeit… Achtsamkeit die besser…

Am 22.06.2016 um 15:00 Uhr schrieb der Leser "JENES_in_HRO":

Es gibt sie noch, die Felsen in der Brandung, die Männer und Frauen, die für andere die Kohlen aus dem Feuer holen. Die Leute, die trotz massiver Anfeindungen, für Rechtsstaatlichkeit und guten Journalismus stehen. Ich hatte schon ein bisschen die Befürchtung, dass diese Gattung von Journalismus kurz vor dem Aussterben steht, wurde aber in diesem Artikel eines besseren belehrt.

Am 22.06.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ja, das ist das Tolle an dieser Kolumne: das Felsige. Und obendrauf noch ein Steinewerfer. Überhaupt: DER Felse, DER Stein - DIE Brandung. Blöd nur: DIE Vernunft.


Am 22.06.2016 um 16:06 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Vor allem: Die Kolumne. Die Lüge. Die Vergewaltigung Die Strafanzeige Die Gegenanzeige Die Wahheit Die andere Wahrheit Die ganze Wahrheit Die Kampagne Die Politik Die Unschuld Die Beweislage Die Unkenntnis Die Fantasie Die schmutzige Fantasie

tf

Am 22.06.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Die Inflation.

Am 22.06.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "Spruce Goose":

Sehr schön! ;-)

Die Auslegeware Der Familienbenutzer Der Kosakenzipfel Der Schwippschwager Der Drögel-Riegel (in der Waldmeister-Weichcreme-Variante; mit Pistazienschaum als Trägermasse) [...]

Wer übernimmt? ;-)

Am 22.06.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Ich schlage vor "Die Kolumne" durch "Der Strafprozess" auszutauschen, "Vergewaltigung" ersetze man durch "Straftat", alles andere bleibt. Dann wird der Spruch am Eingang aller Amts- und Landesgerichte eingemeißelt.

Am 22.06.2016 um 15:06 Uhr schrieb der Leser "pappan":

Bei der Geschichte um Frau Lohfink und den zwei Männern ging es anscheindend um einen Geschlechtsakt, der von einem Mann gefilmt wird. Während des Geschlechtsakts sagt die Frau wiederholt „nein“ und weint. Der Film wird von einem der Männer ins Netz gestellt. Die Frau erstattet Anzeige. Sie wird nun ihrerseits angezeigt, weil sie womöglich eine falsche Anschuldigung in die Welt gesetzt hat. Was ich auch verstanden habe ist, dass man sogar trotz eines Films juristisch ausgebildet sein muss, um das Ganze zu beurteilen. Selbst wenn man die inhaltliche Ausrichtung des Artikels des Herrn Fischers beiseite lässt und sein Augenmerk nur auf die Formulierungen richtet, strotzt der Artikel nur so vor Frauenverachtung: „..die simpelsten Einsichten des Verstands bei ihr nicht mehr wirken, ist unbekannt. Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen“. „...als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" ....... So geht es munter weiter, leider kann ich es hier nicht alles zitieren. Das alles von einem vorsitzenden Bundesrichter bei dem renommierten Wochenblatt "Die Zeit" - zum Fürchten. pappan

Am 23.06.2016 um 12:44 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Bei der Geschichte um Frau Lohfink und den zwei Männern ging es anscheindend um einen Geschlechtsakt, der von einem Mann gefilmt wird. Während des Geschlechtsakts sagt die Frau wiederholt „nein“ und weint."

Nein. Zumindest wenn man davon ausgeht, dass richtig darüber berichtet wurde. Sie sagte irgendwann "Nein Hör auf!" An dieser Stelle wollte einer der Männer sie zum Oralverkehr animieren. Auf ihr "Nein" hin hat dieser aufgehört.

"Der Film wird von einem der Männer ins Netz gestellt. Die Frau erstattet Anzeige. Sie wird nun ihrerseits angezeigt, weil sie womöglich eine falsche Anschuldigung in die Welt gesetzt hat."

Die Falsche Anschuldigung war, dass die Männer ihr KO-Tropfen gegeben hätten. Hier muss festgestellt werden, ob Frau Lohfink diese vermeintliche Falschaussage wissentlich oder mit Vorsatz getätigt hat.

"Was ich auch verstanden habe ist, dass man sogar trotz eines Films juristisch ausgebildet sein muss, um das Ganze zu beurteilen."

Erstens: Man muss das Filmmaterial sehen. Wir können überhaupt nicht urteilen, wenn wir nicht das ganze Filmmaterial gesehen haben. Zweitens: Muss ein Fall immer im Rahmen betrachtet werden, in welchem er eingebettet ist. Es darf kein Zweifel an der Schuld des Täters bestehen.

Am 22.06.2016 um 15:22 Uhr schrieb der Leser "Kovac":

Ohne die diversen Entwürfe zur Novellierung der "Sexualdelikte" wirklich zu kennen, vermute ich mal, dass die Essenz: "Nein heißt Nein" den entgegenstehenden Willen des "Opfers" (nur als Arbeitsbegriff gemeint) ausdrücken soll, dass keine sexuellen Handlungen an ihm vollzogen werden sollen. Bis zu welchem Zeitpunkt soll denn diese Willensäußerung erfolgen? Bevor irgendetwas (was auch immer den Tatbestand erfüllt) passiert oder während - möglicherweise zunächst einverständlich - irgendetwas passiert?

Zu den Medien: Nicht oft genug kann man Herrn Fischer darin unterstützen, unzureichende Sachkunde, Dummheit, Faulheit oder was auch immer der Medieninhalteschaffenden vorzuführen. Jeder Berufsstand hat seine schwarzen Schafe, aber die sog. 4. Macht zieht ihren grundgesetzlichen Schutz und die Legitimation, die sie sich selbst zuschreibt, daraus, Missstände aufzuzeigen und die Verantwortlichen zu benennen. Bereits aus diesem Grunde muss ihr immer wieder der Spiegel vorgehalten werden. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Unwahrheiten oder Manipulationen - das ist justiziabel. Es geht insbesondere auch um die richtige Darstellung . Wenn ich merke, dass in dem Bereich, in dem ich mich leidlich auskenne, eklatante Fehler in der Berichterstattung vorhanden sind, wieso sollte ich annehmen können, dass diese Fehler in anderen Bereichen nicht auch auftreten? Schönes Beispiel: "Polizei und Staatsanwaltschaft haben Haftbefehl erlassen" (WDR)

Am 22.06.2016 um 15:37 Uhr schrieb der Leser "unbenannt":

In vielen Punkten gebe ich Prof. Fischer Recht. Jedoch finde ich nicht von der Hand zu weisen, dass man es als tatsächliches Vergewaltigungsopfer schwer hat, wenn die eigene Aussage das Gericht nicht überzeugen kann und sonst (für den Spaß an der Theorie mal angenommen) keinerlei andere Beweismittel die Tat belegen oder Indizien auf die Tat hinweisen können.

Setzt man sich dann in diesem Moment nicht fast automatisch dem Vorwurf der falschen Verdächtigung aus? Ich meine, müsste die StA dann bei Freispruch nicht ein Ermittlungsverfahren gegen die/den Geschädigte/n aufgrund ihrer/seiner Zeugenaussage einleiten? Das gleiche gilt selbstverständlich für andere Delikte, bei denen die Geschädigten als Zeugen aussagen ("Der hat mich geschlagen, der hat mich beleidigt, der hat mir was geklaut" etc.). Wie löst die Praxis das?


Am 22.06.2016 um 15:48 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ja, natürlich ist das so. das gilt aber selbstverständlich nicht allein für "Vergewaltigungsopfer", sondern für zahllose andere Tatbestände und Konstellationen auch. Sehr beliebt ist z.B. bei Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Dienst SOFORT eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung. Und umgekehrt! Gefährdet sind auch Menschen, denen dauernd die Fenster aufgebochen oder die in der Kurve geparkten Autos demoliert werden: Vortäuschen einer Strafttat. In der Regel werden bloße Revanche-und Gegenanzeigen bei "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen eingestellt. Bevor eine Staatsanwaltschaft das eine Verfahren einstellt und gegen den Anzeigeerstatter seinerseits Anklage erhebt (bzw. Strafbefehl beantragt), muss in der Regel schon ein erheblicher Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass die Anzeige vorsätzlich falsch war. Denn in jedem einzelnen Verfahren gilt natürlich "in dubio pro reo". Wie das in dem jetzt diskutierten Fall war: Keine Ahnung. Abwarten. Das absurde Spektakel um diese Sache macht's nicht besser. Das Amtsgericht wird entscheiden. tf

Am 22.06.2016 um 17:41 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Im Grunde kann man Opfern einer Vergewaltigung, die aus welchen Gründen auch immer kaum objektive Beweise zur Hand haben (vielleicht aufgrund des Traumas oder Scham etc. Zu spät einen Arzt aufsuchen), nur raten sich solide psychologische Unterstützung zu suchen und sich eine Anzeige gut durch den Kopf gehen zu lassen. Kaum vorzustellen, wie groß die psychologische Belastung sein muss für eine wirklich erlittene Vergewaltigung vor Gericht den Prozess gegen den Täter zu verlieren und sich dann noch wegen "Falschanklage" vor Gericht verantworten zu müssen. So Zynisch und furchtbar das auch klingt.

Am 22.06.2016 um 17:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"und sich dann noch wegen "Falschanklage" vor Gericht verantworten zu müssen."

Bitte lesen Sie 109.2

Am 22.06.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Trotzdem hat der freiesprochene Täter doch zunächst einmal das Recht Anzeige zu erstatten. Ob es dann zum Prozess kommt steht auf einem anderen Blatt. So oder so, das Stigma der Lügnerin bleibt. Vor allem wenn im Prozess durch den Verteidiger des Täters (der natürlich nur seinen für einem Rechtsstaat zum Glück unabdingbaren Job macht) die Glaubwürdigkeit des Opfers möglichst untergraben wird.

Am 23.06.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nein, falsche Verdächtigung ist ein Offizialdelikt, die StA muß von Amts wegen ermitteln, wenn ein Tatverdacht besteht. Die setzt aber voraus, daß die behauptete Tat beweisbar nicht stattgefunden hat. Vgl. 109.2

Am 22.06.2016 um 17:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ach, das ist nichts gegen die regelmässigen Aus- und Zusammenbrüche, die ein Mann erleidet, der gegen ein Fahrverbot vor Gericht zieht. Ich habe munkeln hören: Es soll an der empfundenen Machtlosigkeit liegen. Übrigens, dass es eine Domäne der Falschaussagen sei, ist natürlich nur ein dummes Gerücht. Vielmehr ist es das Anrecht des Mannes, die persönliche Integrität durch eine dezidiert individuelle Weltsicht zu untermauern.

Am 22.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Aha...ich muss leider gestehen, dass mir hier die Pointe entgeht.

Am 22.06.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Es handelt sich um eine Analogie. Oder auch nicht.

Am 22.06.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "sassyk":

Nichts gegen eine gute und/oder bissige Analogie, aber diese ist einfach keine besonders "poinierte".

Am 22.06.2016 um 19:42 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ich zähle mindestens 5 Pointen - mehr kann man mE nicht erwarten.

Am 22.06.2016 um 20:08 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Pointen sind Nichts, was durch Masse besticht. Sie könnten Ihre Analogie ja trotzdem einmal darlegen, damit zum Beispiel saassyk aber auch alle Anderen daran teilhaben können. Ich verstehe nämlich auch kein Wort.

Am 22.06.2016 um 16:01 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Falsche Verdächtigung erfordert, daß der Täter/die Täterin (Falschverdächtigerin) eine eine rechtswidrige Tat "wider besseres Wissen*" behauptet. Bedeutet: Täter weiß, daß es die behauptete Tat gar nicht gab, die behauptete Tat muß also objektiv (beweisbar) nicht stattgefunden haben. https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Am 22.06.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Das Problem ist, dass die meisten aus einem Freispruch ganz simpel schließen (und zwar bei allen Tatbeständen): "Hah, der andere lügt". Dabei ist gerade das nicht gesagt. In vielen oft äußerst komplizierten Fällen lässt sich die Wahrheit immer wieder schlicht nicht ergründen und man tut gut daran, die Sache auf sich beruhen zu lassen statt auf Teufel komm raus eine Partei moralisch zu verurteilen.

Am 22.06.2016 um 20:07 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Das bekomme ich eher anders herum mit: Der Freispruch eines wegen Vergewaltigung Angeklagten wird häufig als Fehlurteil interpretiert. Vielmehr wird doch häufig davon ausgegangen, dass irgendetwas an dem Vorwurf dran sein muss, gerade weil man immer wieder hört, dass es so unglaublich schwierig für Opfer ist (seelisch betrachtet) Anzeige zu erstatten. Jedoch geht man bei einem eingeleiteten Verfahren wegen Falschbeschuldigung auch davon aus, dass an diesem Vorwurf dann was dran sein müsste. Insgesamt hat man eher das Gefühl, dass schon bei eingeleitetem Verfahren für die meisten die Täter-Opfer-Konstellation feststeht.

Am 23.06.2016 um 02:11 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ja, und gerade bei Vergewaltigung sagen die meisten:

Sex gegen Willen ist Gewalt, und wenn das Gericht keine Gewalt sieht, hat die das auch selbst gewollt!

Am 23.06.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "unbenannt":

"Das Problem ist, dass die meisten aus einem Freispruch ganz simpel schließen (und zwar bei allen Tatbeständen): "Hah, der andere lügt". Dabei ist gerade das nicht gesagt. In vielen oft äußerst komplizierten Fällen lässt sich die Wahrheit immer wieder schlicht nicht ergründen und man tut gut daran, die Sache auf sich beruhen zu lassen statt auf Teufel komm raus eine Partei moralisch zu verurteilen."

Sie haben Recht und falls Sie das glauben: mir war das schon klar. Aber, allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdächtigung (auch wenn es dann eingestellt wird und nicht einmal Anklage erhoben wird) empfände ich als tatsächlich Geschädigter äußerst demütigend. Das stärkt nicht mein Vertrauen in die Justiz/den Staat und lässt mich sicher zweimal überlegen, ob ich eine spätere Tat wieder zur Anzeige bringen würde.

Meine Frage war allerdings eher praktischer Natur.

Um von dem Tatbestand der Vergewaltigung wegzukommen, da dieser stets emotional belastet ist, ein fiktives Beispiel (von Prof. Fischer auch angesprochen): ein Polizeibeamter schlägt mich am Rande einer Demo grundlos mit seinem Gummiknüppel. Ich erstatte daraufhin Anzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung, es kommt zur Anklage. Meine Aussage reicht aber zur Überzeugung des Gerichts nicht aus, den Angeklagten Beamten zu verurteilen, es kommt zum Freispruch. Nimmt die StA nun automatisch ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen mich auf? (die Anzeige des Beamten außen vor)

Am 24.06.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Entschuldigung, das war gar keine Kritik an Ihren sehr klugen und reflektierten Beiträgen. Mehr eine Ergänzung.

Am 22.06.2016 um 15:43 Uhr schrieb der Leser "Lumpaci":

Herr Fischer "argumentiert" sinngemäß, die Bunte (ganz bestimmt keine Qualitätszeitung) hantiere mit unbewiesenen, aus der Luft gegriffenen Zahlen. Beweist es seine Aussage? Nein. Äh - wie bitte? Nur Pffff? Er greift sie mal eben so aus der Luft. Und dann macht er sich noch über Frau Lohfink lustig, weil die mit der Präsentation ihrer Silikonbrüste mehr verdien, als ein Richter. Woher nimmt er die Qualifizierung von Einkommen und Verdienst in unserer Gesellschaft? Und warum gerade einen Richter als Relation dazu? Warum nicht - sagen wir - einen Dachdecker? Ach nein - auf Kreti und Pleti als Vergleich wird Herr Fischer bestimmt nicht kommen.


Am 22.06.2016 um 16:02 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Wieso denn "lustig"? Ich mache mich nur über Journalisten lustig, die nicht kapieren, wie eine Geldstrafe fuunktioniert, und dem staunenden Arbeitslosen vorführen, dass jemand "24.000" oder "100.000" Euro Geldstrafe zahlen muss: Unendlich viel für einen ALG-II-Empfänger; peanuts für jemanden, der das in einem Monat verdient. Über das Einkommen von Frau L sich lustig zu machen besteht nicht der geringste Anlass. Es steht ja auch jedermann frei, sich einen 35 cm langen Kunstpenis implantieren zu lassen und dann als "Partyboy" sein Geld zu verdienen. Lächerlich ist je wahrscheinlich nicht der, der das einer Stelle als 1Euro-Jobber vorzieht, sondern diejenigen "Junggesellinnen", die den Boy für Ihren Kegelabend buchen: mit weißer Schürze, zum Kegel aufstellen. Dass man als Entgelt für das Vorzeigen von Implantaten mehr verdienen kann als jeder Arzt in der Krebsheilkunde, spricht weder gegen den Arzt nioch gegen den Implantatträger: Sondern nur gegen die verlogenen Gutbürgerinnen und Gutbürger, die sich hier darüber zu empören vorgeben, dass man die berufliche Tätigkeit der beim Namen nennt, und nicht "Frau Opfer" oder "Frau L". Die tapferen Verteidiger der Ehre von Frau L scheinen mir, mit Verlaub, die verklemmtesten Sexisten von allen zu sein. TF

Am 22.06.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"verlogene Gutbürgerinnen und Gutbürger"

Wirklich?

Am 22.06.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "Nonzke":

In Anbetrecht, dass die Aufhebeung der Trennung zwischen Exikutive und Judikative von vielen Bürger hier als gut befunden wird, aber letztendlich zutiefst demokratiefeindlich ist und die Grundprinzipien der Verfassung verletzt, kann man zu so einer Einschätzung kommen.

Am 22.06.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ach, so ist das also. Ein oberflächlicher Dummkopf könnte nämlich meinen, dass die strukturelle Schlechterbehandlung der Frau gegen die Verfassung verstosst. Aber eben nur gegen ganz unwesentliche Teile.

Da liegt wohl eine Verharmlosung der "Gutbürgerinnen und Gutbürger" und deren Verlogenheit vor. Oder allenthalben geistige Ungesundheit.

Am 22.06.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Es gibt keine 'strukturelle Schlechterbehandlung der Frau'. Es geht hier nur um Rechtsprinzipien, die eingehalten werden müssen. Diese Rechtsprinzipien gelten sowohl für Männer als auch Frauen gleichermaßen.

Am 22.06.2016 um 17:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Es gibt keine 'strukturelle Schlechterbehandlung der Frau'"

Ich weiss, aber ich stehe unter direktem Einfluss des Kartells der "verlogenen Gutbürgerinnen und Gutbürger" (VGüGü)

Am 22.06.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "Mehow":

Schön dass Sie es einsehen. Für Kartelle sollten Sie sich vielleicht zusätzlich zum Strafrecht noch das Kartellerecht ansehen. Möglicherweise bestehen da Schutzlücken für Frauenkartelle.

Am 23.06.2016 um 15:53 Uhr antwortete der Leser "Nonzke":

"Ach, so ist das also. Ein oberflächlicher Dummkopf könnte nämlich meinen, dass die strukturelle Schlechterbehandlung der Frau gegen die Verfassung verstosst. Aber eben nur gegen ganz unwesentliche Teile."

Ja natürlich verstößt das gegen die Verfassung. Aber wo sehen denn strukturelle Schlechterbehandlung der Frau? Im Sexualstrafrecht? Da hat er Fischer doch aufgezeigt, dass sich mit der Reform nichts ändern wird. Erst mit der Abschaffung des rechtsstaatlichen Prinzips in dubio pro reo? Wollen sie das? Echt? Halten sie sich für einen demokratischen Gutbürger? Hier mal über die strukturelle Schlechterbehandlung der Frau in D im Jahre 2016 http://www.rp-online.de/nrw/debatte-um-gleichstellungs-gesetz-aid-1.6034288

Am 22.06.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Jep, so ist das. Allerdings dürften Sie in dieser Redaktion recht alleine damit dastehen. So spröde Dinger wie Folgerichtigkeit oder Rechtssystematik kommen regelmäßig nicht gut an. Vor allem deshalb nicht, weil eben einerseits mit dem Gegenteil jede sogleich und qua Geburt "Expertin" ist, mithin wüchtüch-Ausrufezeichen und andererseits dies Gegenteil ein guter Verdienst für die entsprechend skrupellosen 'Rechts'-Anwältinnen darstellt.

Am 22.06.2016 um 16:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Was genau schwebt Ihnen bei dem Begriff "'Rechts'-Anwältinnen" vor? Das würde ich doch zu gerne wissen.

"wüchtüch-Ausrufezeichen" habe ich dagegen mal behelfsweise als ein Ausrutschen mit der Maus interpretiert.

Am 23.06.2016 um 11:16 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Dass jemand, der solches vertritt, mir eindeutig KEIN Organ der Rechtspflege mehr sein kann, deshalb die Anführungszeichen.

Und 'Wüchtüch!' - na, was wenn nicht das sind sie doch, die "Expertinnen" und AStA-Eiterpickel-Kreischen.

Am 23.06.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Sie können einfach nicht gut mit Kritik umgehen. Dann wird nochmal rhetorisch einer draufgesetzt, eigentlich drauf gehauen, egal, wer jetzt eigentlich gemeint ist, Gutbürgerinnen (uuhh, schlimme Mischung aus Wutbürgerinnen und Gutmenschen?) oder wer auch immer. Da werden dann Frauen plötzlich ausdrücklich genannt, sonst beschränkt man sich ja eher aufs generische Maskulinum. Verflixt nochmal, Sie könnens doch reflektierter. Die G-L-Story ist Teil dieses Diskurses, zu dem Sie ja auch beitragen, manchmal um Aufklärung bemüht, manchmal um Aufmerksamkeit, auch nicht immer ohne eigene Betroffenheit. So absurd ist das nicht.

Am 22.06.2016 um 16:01 Uhr schrieb der Leser "dreiohrhase":

Gegen den Willen ! heißt in jedem Falle N E I N und wurde und wird völlig umfänglich durch das jetzt bestehende Strafrecht geschützt.

Ein weiteres mal Dank an Herrn Fischer !

Die Nein heißt Nein - Kampagne hat dagegen das Ziel einer faktischen Beweislastumkehr und einer Verstärkung und Legitimierung von sog. Anscheins-Beweisen.

Bei keinem Gerichtsverfahren geht es aber so "locker" zu, wie vor dem Strafrichter. Der hört zu und diktiert dann das, was und wie er es verstanden hat, ins Gerichtsprotokoll.

Danach verfällt er in guten Glauben und hält nach Auffassung des Gerichts dann das Eine oder Andere für erwiesen....... Und wenn es mal nicht stimmte, war es eben ein Fehlurteil.

Da man im Sexualstrafrecht den Rechtsverstoß oft nur schwer beweisen kann, dreht man nun die Sache einfach um und lässt den Beschuldigten, Angeschuldigten und dann Angeklagten schon mal selbst für die erforderlichen Entlastungsbeweise sorgen.

Das geht dann bald auch in allen anderen Verfahren und so werden wir , falls mal beschuldigt, Beweis für die Unschuld anzutreten haben, so wie es uns ja bereits in den kultigen Tatorten und Polizeirufen pausenlos weisgemacht und eingehämmert wird.


Am 22.06.2016 um 16:19 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Da muss ich Ihnen ein bisschen widersprechen: "Nein" wird natürlich NICHT "vollumfänglich" durch das jetzige Strafrecht geschützt. Darauf habe ich in meinen Kolumen immer wieder hingewiesen: "Strafrechtslücke" heißt, ein Verhalten bestrafen zu wollen, das bisher nicht strafbar war. Es kann kein Zweifel daran bestehn, dass heute "überraschendes Grabschen" eben NICHT strafbar ist, wenn es sich wirklich darauf beschränkt und jkit keinerlei, sei es auch noch so geringem ZWANG verbunden ist (Weg versperren oder an der Kleidung festhalten reicht schon für "Gewalt"). Niemand möchte ab sopfort auf der Straße und in der UBahn ständig "Nein" - vorsichthalber - rufen müssen. Ees kommt also für die Rechtslage auf ein ausdrückliches "Nein" überhaupt nicht an - nur auf den wirklichen WILLEN. In den Diskussionen geht, wie immer , alles drunter und drüber; die meistebn Laien haben einfach keine Fantasie. In "Vergewaltigungs"-Situationen wird sich durch das geplante neue Recht PRAKTISCH fast nichts ändern: Es kommt auf den Willen an und (für die Beweislage) auf den Grund dafür, trotz (angeblich) entgegenstehenden Willens "mitgemacht" zu haben. Für's "Grabschen" und für Bagatellen an der untersten Grenze wird sich was ändern. Ob das dringlich ist, scheint mir fraglich. Mit "Köln" hat es nichts zu tun, und mit "Lohfink" auch nicht. Meine Prognose: Nach der reform ist vor der reform. In sechs Monaten werden wir wieder lesen, endlich müsse die Frau "wirklich" geschützt" werden. tf

Am 22.06.2016 um 16:33 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Mich würde interessieren was in unserem Strafrecht geändert werden müsste, damit deutsche Richter dazu gezwungen werden können eine Beweislastumkehr zu akzeptieren. Nicht weil ich dies will, sondern weil ich verstehen möchte, auf welche Ideen von Politikern man besonders achten muss.

Am 22.06.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Achten Sie einfach auf ALLES. Insbesondere auf Austausch-Vorgänge. Zwinker zwinker.

Am 22.06.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "Case793":

"Mich würde interessieren was in unserem Strafrecht geändert werden müsste, damit deutsche Richter dazu gezwungen werden können eine Beweislastumkehr zu akzeptieren."

Es kann dahingestellt bleiben, wie eine solche Änderung aussehen müsste, da diese ein Verstoß gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Grundrechtecharta darstellen würde. Denn eine Umkehr der Beweislast in einem Straftatbestand wäre eine Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, die durch Art. 20 III und 28 1 1 GG, Art. 6 II EMRK sowie Art. 48 I Grundrechtecharta geschützt.

Bei einem solch eindeutigen Grundrechtsverstoß kann man davon ausgehen, dass die deutsche Strafrichterschaft in Gänze einen solchen Paragrafen nicht anwenden würde, wenn nicht bereits vorher der Bundespräsident die Ausfertigung verweigert

Am 22.06.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Aber die Siegesfeier, dass diese Protagonistinnen der Welt damit lästig gefallen sind und es ihr abgetrotzt haben, die haben sie -und dass das so offensichtlich im Vordergrund steht, ist eigentlich schon erbärmlich genug für den Berufsstand.

Am 22.06.2016 um 17:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Kann man sich die "Siegesfeier" der Protagonistinnen in etwa so vorstellen, wie das Lachen der kriminellen Migranten angesichts der "Kuscheljustiz"?

Am 22.06.2016 um 17:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Es kann kein Zweifel daran bestehn, dass heute "überraschendes Grabschen" eben NICHT strafbar ist, (...)."

Ich hatte mir gemerkt, das fällt meist unter § 185 StGB, ist das falsch?

Am 23.06.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nun, ich las: "Die Annahme, dass bloßes "Grabschen" in Büro oder Straßenbahn mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 15 Jahre geahndet werden müsse, erscheint mir, der ich nicht in Saudi-Arabien lebe, albern und überzogen. Ein solches Verhalten ist strafbar als Beleidigung oder als Störung der öffentlichen Ordnung. Da gehört es hin. Eine "Schutzlücke" existiert nicht." http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigung-missbrauch/komplett...

Etwas ausführlicher hier dargestellt: http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura.2009.24.pdf

Die Differenzierung anhand der Quellen erscheint mir schwierig, jedenfalls ist es nicht "natürlich falsch", wie Sie quellenlos posaunen.

Am 23.06.2016 um 09:52 Uhr antwortete der Leser "Broell242":

Überraschendes Grapschen, also eine tätliche sexualbezogene Annäherung ohne Einverständnis der betroffenen Person, erfüllt nach h.M. nur dann den TB des § 185 StGB, wenn nach den konkreten Umständen in diesem Verhalten eine zusätzlich herabwürdigende Bewertung des Opfers zu sehen ist (Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 185 Rn. 11a mit Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rspr.), also nach dem Motto: Mit der Person kann man es ja machen.

Am 23.06.2016 um 13:43 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Danke. Mir erschließt sich nur nicht, wie denn ein Grabschen eines Fremden in der Straßenbahn nicht als herabwürdigend bewertet werden könnte.

Am 22.06.2016 um 18:03 Uhr antwortete der Leser "atech":

"die meistebn Laien haben einfach keine Fantasie."

nein, die meisten Laien standen überhaupt noch nie in einem Gerichtssaal.

Erstens, weil von Beruf etwas anderes, gerichtsfernes. Zweitens, weil so viele (mutmassliche) Straftäter gibt es in DE dann auch nicht. Drittens, auch als Zeuge oder in anderer Funktion mussten die meisten noch nie vor Gericht erscheinen. Und vietens, hat zwar schon so mancher gehört, dass Strafprzesse in DE "öffentlich" wären (vor dem Jugendgericht eher nicht), aber trotzdem schaut sich Max Mustermann Prozesse lieber im Fernsehen an.

Daher: falls ein Laie seine Fantasie spielen lässt, dann kommt da - angeregt durch die zahlreichen US-Krimiserien und eher seltener deutsche "scripted reality"-Gerichtsverhandlungen - sicher nicht das heraus, was bei einem geschulten Juristen herauskommt.

"endlich müsse die Frau "wirklich" geschützt" werden."

was ist mit mutmasslichen männlichen Opfer? Gibt's die nicht? Oder werden die von der Reform nicht auch erfasst? - Ich dachte immer, wir hätten Gleichberechtigung. Also, wenn eine Dame einem Herren ungefragt in den Schritt fasst, dann wäre das auch nach der "Grapscher"-Reform immer noch nicht strafbar?

Am 22.06.2016 um 20:54 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

herr fischer meint damit dass neue forderungen aufkommen werden die die frauen (sic) wirklich schützen wollen (und natürlich die männer kaum erwähnen).

außerdem ist grapschen von frauen ohnehin kaum im bewußtsein bzw. thema https://www.youtube.com/watch?v=OSFXAFQHxqI (ab 0.06)

Am 22.06.2016 um 16:12 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":

Also jetzt ohne "Werbung": "Der Affe in uns" ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. Hier scheint Sex wichtiger zu sein als das Recht beim BGH, erstaunlich.

Wer gewinnt: der kiegerische Schimpanse oder der lüsterne Bonobo?

Am 22.06.2016 um 17:02 Uhr schrieb der Leser "gvg":

So langsam fragt man sich, ob man hier nicht im falschen Film sitzt. Reingegangen in ‚To kill a Mockingbird‘, aufgewacht im B-Movie von Boll, ‚Apocalypse Now – Last Exit Test Tube‘. Deutscher Titel: ‚Angriff der gefräßigen Killerhormone‘.

Da hat der Kolumnist aber mal so richtig ins Wespennest gestochen. Dazu auch noch mit vom ‚Feind‘ eroberten Waffen, die er nur ein wenig nachschärfen musste, um sofort den gesamten Haufen der Rächer der Enterbten auf den Plan zu rufen. Besser kann man sich gar nicht in eine Sommerpause veraabschieden. Contenance Herrschaften. Geht es eigentlich noch um die Reform oder nur noch darum, wer am lautesten schreit, bekommt Recht. Was bisher strafbar war, ist ja nun schon zig Male vorgebetet worden. Was sich durch die geplante Reform ändern könnte, hat der Kolumnist ja nun schon deutlich erklärt. Hier nochmal zum Nachlesen: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu... Wer sich das eingangs verlinkte Interview mit Dagmar Freudenberg genauer durchliest, der kann in den Aussagen weniger ein Plädoyer für eine Reform erkennen, sondern einen Offenbarungseid in Bezug auf das Geplante. Man wird den Eindruck nicht los, dass es gar nicht mehr um einen tatsächlichen, vor allem auch umsetzbaren Schutz geht, sondern man will vor allem ein Zeichen setzen. Ein Fanal. Im Prinzip eine Vergewaltigung der Rechtsnorm. Durchaus beweisbar, aber nicht strafbar.

Am 22.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"mit vom ‚Feind‘ eroberten Waffen"

Diese Stelle hat mir wirklich gefallen.

Am 22.06.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Mir auch.

Am 22.06.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie wissen aber schon, dass es eine nicht ganz unerhebliche Kritik am Text des Kolumnisten ist? Ich frag nur sicherheitshalber.

Am 22.06.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"Sie wissen aber schon, dass es eine nicht ganz unerhebliche Kritik am Text des Kolumnisten ist?"

Bitte was??? GvG kritisiert doch ganz klar die Kommentatoren auf dem Hormontrip und nicht den Kolumnisten!

Am 22.06.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

" ‚Angriff der gefräßigen Killerhormone‘."

Schöner kann man es nicht sagen...;);)

Vielleicht gelingt es ja ZON noch, diese Zeile als Untertitel für den Kommentarbereich irgendwie einzuflechten.


Am 22.06.2016 um 19:05 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Vor allem die Dicken Brüste haben es den Kommentatoren angetan. Sie überbieten sich in Kritiken der Erniedrigung von Frau L, weil deren Berufstätigkeit als "Brüste-Vorzeigen" beschrieben wurde (Im Formular-Arbeitsvertrag der IHK gälte das als vorbildliche Tatigkeits-Beschreibung). Der Kolumnist ist begeistert über die Verteidiger und Verteidigerinnen der Ehre unserer GinaLisa. Denn schließlich war es doch genau IHRE überwältigende Mehrheit, die ein dummes Mädchen aus der Unterschicht dazu gebracht hat, sich so grotesk aufzupumpen, und sich vor sie hinzustellen und zu sagen: Ich bin GinaLisa, das allergeilste Partygirl of all times! Ach Gott, was lachten sie, die GALA-Leser in der Business-Class und die Deutschlehrerinnen am Heine-Gymnasium. Aber sie haben doch 20 Millionen mal in fünf Jahren Google und YouTube bemüht für die dicken Titten der armen Frau! Unsere Lollo Ferrari aus Hessen! Für die tausendste ultimative Wichsvorlage und die ganz große Liberation-Show. Wofür denn sonst?

Jetzt, da man ihnen mit dieser Bekanntschaft auf den Pelz rückt und sie die Adern in der gespannten Haut sehen können und und den schrecklichen Geruch riechen: Da drücken sie das Kreuz raus. Da spenden die Befreierinnen 20 Euro für die Zwangsprostituierten-Kasse. Da verlangen sie, dass Frau L. als die Geschäftsfrau behandelt wird, die ist sie dank ihnen ist. Wehe, einer sagt, die Berufstätigkeit einer Prostituierten bestehe darin, sich ficken zu lassen! Bestimmt ein Frauenfeind! Helau! tf

Am 22.06.2016 um 19:15 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Also ich kann nur für mich persönlich sprechen. Und mit mir verhält es sich so, dass ich keineswegs eine Frau verteidige, deren Beruf mir unbekannt und unverständlich ist, und dich ich maximal dreimal im Fernsehen gesehen habe.

Nein, also ich verteidige eher MICH - und zwar gegen eine Begrifflichkeit, mit der Sie hier auftrumpfen, als würde es jedesmal einen Tusch vom Orchester dafür geben. Das ist auch kein Lager-Phänomen, denn ich befinde mich in keinem Lager. Und dazu muss man nicht einmal FÜR die Reform sein. Ganz einfach. Einfach so. Meintwegen, wenn es unbedingt "für" irgendwas sein muss, dann eben für den "guten Geschmack".

Am 22.06.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ach, STIL war das Wort, nicht "Geschmack"! Ich wollte, ich hätte STIL gesagt.

Irgendwo zwischen FAZ und Böhmermann fing es an: Der Witz ist noch da, manch bedenkenswerte Nebenbemerkung ebenso, aber der Stil ist eben im Eimer. Obsession und Stil scheinen nicht gut zusammenzupassen. - Hätte man sich eigentlich denken können.

Am 22.06.2016 um 19:24 Uhr antwortete der Leser "gvg":

:-)!

Am 22.06.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "Vicco L.":

Für welche Wahrheit kämpfen Sie?

Sie wurde abgeschafft. Erinnern Sie sich nicht?

Am 22.06.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, die Berufstätigkeit einer Prostituierten besteht darin sich gegen Lohn ficken zu lassen, die Ware ist das vom Kunden erwartete sexuelle Handeln. Charakteristika der Herkunftsbranchen einer Prostituierten ist einer soziologischen Untersuchung von Prof. Girtler, Uni Wien (Werte Red: Sie können es nachkontrollieren: Soziologie eines Milieus!) zufolge: Friseurin, Krankenschwester und Serviererin, wichtig für die künftige Karriere als Dirne sei, dass sie einem Milieu entstamme , in welchem sich Kontakte ergeben, die sie zur Sexarbeit zuführen. Das ist eben die Realität. Und ich denke, was Sie hier in Ihrer Kolumne beschreiben ist auch die Realität, da braucht ma ja nichts zu beschönigen. Wozu denn? Brüsteherzeigen ist eben eine Tätigkeit, die vermutlich gut entlohnt wird, sonst würde sie ja nicht reich machen. Ich verstehe deshalb ja auch nicht was daran erniedrigend, abwertend sein sollte, wenn man etwas wirklichkeitnah beschreibt. Lebensweltanalysen (Obdachlose, Säufer, Arbeitslose ua)werden auch so gemacht und regt sich niemand drüber auf, dieses künstliche sich echauffieren u aufpudeln ist einfach typisch für Pseudokritisierer, die oftmals plötzlich ganz nah an "Problematiken u schockierenden Zuständen" Kapital schlagen wollen, um sich in den Mittelpunkt des Geschehens zu rücken, um auf Missstände aufmerksam zu machen, die ihnen in Wahrheit wurscht sind, weil sie die Problematik u Hintergründe gar nicht verstehen - geschweige denn gesellschaftliche Zusammenhänge.

Am 22.06.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Wehe, einer sagt, die Berufstätigkeit einer Prostituierten bestehe darin, sich ficken zu lassen! Bestimmt ein Frauenfeind!"

Nee, nicht unbedingt. Vielleicht nur einer, der von der Sache nicht viel Ahnung hat.

Am 22.06.2016 um 21:49 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Als langjähriger Bewohner des Kiez mit einer nicht von Berührungsängsten getriebenen Nachbarschaftspflege, kann ich Ihnen versichern: Die Zeiten des Falle Schiebens sind lange vorbei. Die droogs lieben das kleine Rein-Raus-Spiel, wie es im Nadsat heißt. Das 'ich will nur reden' finden Sie höchstens noch im ARD Tatort.

Am 22.06.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie stehen also regelmässig neben den Betten und Büschen? Dann will ich Sie gerne als Experten für die Elendsprostitution akzeptieren.

Am 22.06.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Moderationshinweis: Entfernt. Unsachlich und themenfern. Die Redaktion/ee

Am 23.06.2016 um 01:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Bei dem Entwurf vom Juristinnenbund geht es vor allem darum, dass Sexualstrafrecht logischer zu gestalten.

Wie der Staftatbestand heißen soll, wenn ein 14-Jähriges Mädchen, was den Sex nicht will, sich aber noch nicht so deutlich gegen Erwachsene durchsetzen kann, war z.B. bis 2014 nicht klar.

Und warum ist Grapschen (höchstens) eine Verletzung der Ehre und nicht ein sexueller Übergriff?

Ab welchem Alter kann ein Baby vergewaltigt (und nicht missbraucht) werden?

Was ist mit einer 80-Jährigen, die keinen Behindertenausweis hat, sich aber nicht mehr so stark wehren kann?

Wann ist eine Person widerstandsunfähig und wann in einer schutzlosen Lage aufgrund von persönlichen Gründen?

usw. usw.

Am 23.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sorry, aber die Fragen stellen Sie jetzt nicht im Ernst? Lesen Sie mal dazu die einschlägigen Vorschriften. Und lesen Sie sie bitte auch richtig. Ist alles längst geklärt.

Am 23.06.2016 um 21:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn das alles schön geklärt ist, erklären Sie das mir bitte in eigenen Worten. UND: stimmen Sie diesen Erklärungen zu?

Am 22.06.2016 um 17:04 Uhr schrieb der Leser "Mike M.":

Wer den Fall L. dafür verwendet der Verschärfung des Sexualstrafrechts das Wort zu reden, ist meines Erachtens nicht ganz bei Trost. Die Presse sollte die Ermittlungsergebnisse doch einmal zusammenfassend auf den Tisch bringen. Aus der Presse entnimmt man dieses:

Der Einsatz von K.O.-Tropfen konnte nicht nachgewiesen werden. Vielmehr sprachen weitere beschlagnahmte Videos gegen den Vorwurf (die Anzeigeerstatterin verlies den Raum und kam wieder rein). Das Nachtatverhalten mit einer nach dem Vorfall an einen der Männer versendeten SMS („Geht's Dir gut? Ich vermisse Dich.“) ebenso. Mit „Hör auf!“ konnte die Filmaufnahme gemeint sein.

Wenn eine Staatsanwältin den Vorwurf der falschen Verdächtigung nicht einstellt, sondern ihn anklagt, dann wird sie sich schon sehr sicher sein, die Beweislage erdrückend sein. Die Veröffentlichung des Videos ist dagegen bewiesen, ohne Frage ebenfalls strafwürdig und die Männer wurden dafür auch bestraft.

Insoweit war Frau L. wirklich Opfer und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch eine solche Veröffentlichung sollte man nicht klein reden. Dumm ist es nur, wenn man als Opfer dann zum Täter wird.

Am 23.06.2016 um 01:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Das Nachtatverhalten mit einer nach dem Vorfall an einen der Männer versendeten SMS („Geht's Dir gut? Ich vermisse Dich.“) ebenso."

Ich wüßte jetzt nicht, warum das ein Beweis sein soll, dass der Sex einvernehmlich war. Zwar weiß ich, dass auch in der Studie der Bayerischen Polizei die Beamten solche Verhalten dann als ein Beweis für die Unglaubwürdigkeit des Opfers sehen, aber das ist ein ziemlich übliches Verhalten eines Opfers, insbesondere wenn der Täter aus dem sozialen Nahfeld kam. Der Grund kann z.B., sein, dass das Opfer sich selbst leugnen will, dass es vergewaltigt wurde (wer will gern Opfer sein), dass das Opfer das nocht nicht fassen kann, dass das Opfer psychisch abhängig vom Täter ist, usw.

Das ist genauso ein Märchen wie "Frauen im Mini-Rock wollen Sex", dass ein Vergewaltigungsopfer nie wieder mit dem Täter trifft.

"Mit „Hör auf!“ konnte die Filmaufnahme gemeint sein."

Juristisch mag das so sein. Doch:

Wenn Sie meinetwegen einen Vortrag halten und nicht wollten, dass Sie dabei gefilt werden, und Sie merken, dass da eine Kamera laufen, dann würden Sie natürlich zuerst versuchen, zu erreichen, dass die Kamera ausgeschaltet wird (damit Sie ohne Kamera den Vortrag weiter machen können).

Wenn die Kamera aber nicht ausgeschaltet wird, würden Sie nicht den Vortrag selbst unterbrechen?

Am 23.06.2016 um 09:14 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Ich wüßte jetzt nicht, warum das ein Beweis sein soll, dass der Sex einvernehmlich war."

Es ist auch kein Beweis. die Gründe nennen sie ja. Es ist ein Indiz. Zu einem Beweis wird das ganze erst, wenn es weitere Indizien gibt, die alle in die gleiche Richtung deuten.

"Wenn die Kamera aber nicht ausgeschaltet wird, würden Sie nicht den Vortrag selbst unterbrechen?"

Nicht zwingend. Kommt drauf an wie wichtig ich den Vortrag und das gefilmt sein einschätze. Kann ja auch nur eine Unmutsäußerung sein.

Ihre Argumentation langt nicht um die Zweifel auszuräumen.

Am 23.06.2016 um 09:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es ist auch kein Beweis. die Gründe nennen sie ja. Es ist ein Indiz."

Und warum ist so ein Vorurteil ein Indiz?

"Nicht zwingend. Kommt drauf an wie wichtig ich den Vortrag und das gefilmt sein einschätze. Kann ja auch nur eine Unmutsäußerung sein."

Kann, muss nicht sein. Dass ein Gericht im Strafverfahren wegen Vergewaltigung in dubio pro reo annimmt, dass das so sein hätte können, dass das nur eine nicht ernstgemeinte Unmutsäußerung war, ist legitim.

Warum macht man aber draus die Wahrheit.

Während eines Vortrages hat man noch die Souveränität, die Ablehnung differenziert darzustellen.

Wird denn von Opfern in übegriffigen Situationen verlangt, dass sie sagen:

"Nein, ich will überhaupt keinen Sex mit Ihnen".

"Hören Sie auf mit dem Sex"

"Wenn Sie jetzt mit dem Filmen nicht aufhören, dann lehne ich auch Sex ab".

Am 23.06.2016 um 10:05 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Und warum ist so ein Vorurteil ein Indiz?"

Das es die sms gibt ist ein Vorurteil? Ein Indiz ist es, weil solche sms in der Regel nach einvernehmlichen Sex geschrieben werden. Wie sie darlegten nicht immter, daher ist es auch kein Beweis. Aber meistens, daher ist es ein Indiz.

"Warum macht man aber draus die Wahrheit." Wer macht daraus die Wahrheit? Ich nicht und auch der Vorkommentator nicht. Es ist ein Indiz, das wie weitere Indizien, inklusive der SMS, in die gleiche Richtung zeigt. Ob es die Wahrheit ist, wissen nur die Beteiligten selber.

"Während eines Vortrages hat man noch die Souveränität, die Ablehnung differenziert darzustellen." Was nicht heist das man von dieser Souveränität auch Gebrauch macht.

"Wird denn von Opfern in übegriffigen Situationen verlangt, dass sie sagen:"

Es wird nichts von Opfern in übegriffigen Situationen verlangt. Das ist ihre Interpretation. Ist die Willensäußerung aber uneindeutig wie hier, bleibt dem Gericht nur übrig auf dubio pro reo zu entscheiden. Wenn sie die Unschuldsvermutung beibehalten wollen, wird auch keine Reform dieser Welt etwas daran ändern können.

Am 23.06.2016 um 10:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das es die sms gibt ist ein Vorurteil?

Natürlich ist es ein Vorurteil, zu glauben, dass eine vergewaltigte Frau keine solche SMS schreiben würden.

Am 23.06.2016 um 10:18 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Natürlich ist es ein Vorurteil, zu glauben, dass eine vergewaltigte Frau keine solche SMS schreiben würden."

Wie gesagt glaubt das niemand. Es geht hier um Wahrscheinlichkeiten (Indizien),

Am 23.06.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ist die Willensäußerung aber uneindeutig wie hier, bleibt dem Gericht nur übrig auf dubio pro reo zu entscheiden. Wenn sie die Unschuldsvermutung beibehalten wollen, wird auch keine Reform dieser Welt etwas daran ändern können.

Ich habe ja geschrieben, dass es legitim ist, wenn das Gericht in dem Vergewaltigungsverfahren in dubio pro reo entscheiden.

Hier geht es aber um ein Verfahren wegen Falschbeschuldigung. Gilt da immer noch in dubio pro reo für den Beschuldigten des Vergewaltigungsverfahren?

Am 23.06.2016 um 10:22 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

" Gilt da immer noch in dubio pro reo für den Beschuldigten des Vergewaltigungsverfahren?"

Ne der gilt als unschuldig da nicht verurteilt.

"Hier geht es aber um ein Verfahren wegen Falschbeschuldigung. "

Das läuft noch und von angeblichen Wahrheiten kann ich da nichts lesen. Klar ist aber das die Indizien die auf eine Falschbeschuldigung deuten, vorgetragen werden. Ob sie das Gericht überzeugen bleibt abzuwarten. Auch für die Beschuldigte im Verfahren wegen Falschbeschuldigung gilt in dubio pro reo.

Am 23.06.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Klar ist aber das die Indizien die auf eine Falschbeschuldigung deuten, vorgetragen werden."

Und wenn das gegen eine Frau und auf SPIEGEL läuft, ist das dann plötzlich keine Vorverurteilung?

Am 23.06.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Und wenn das gegen eine Frau und auf SPIEGEL läuft, ist das dann plötzlich keine Vorverurteilung?"

Diskutieren wir hier über das Strafrecht oder über Medien?

Sat1 (Frühstücksfernsehen) stellt das nebenbei genau umgekehrt zum Spiegel dar. Da wird Frau Lohfink als vollkommen unschuldig und Opfer eines Justizskandals dargestellt Die Freigesprochenen hingegen als offensichtliche Täter.

Am 23.06.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Herr Fischer kritisiert ja nur die eine Seite der Medien (Brigitte, Emma, usw). Aber nicht die anderen Seite (Spiegel).

Am 24.06.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Herr Fischer kritisiert ja nur die eine Seite der Medien (Brigitte, Emma, usw). Aber nicht die anderen Seite (Spiegel)."

Etwas ganz schreckliches für einen Freizeit-Kolumnisten.

Am 23.06.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "Mike M.":

Im Verfahren gegen Frau L. gilt natürlich in dubio pro reo zu ihren Gunsten. Deshalb werden in aller Regel bei unklarer Beweislage auch beide Verfahren eingestellt.

Keiner von uns war dabei, auch nicht das Gericht. Nur die Prozessbeteiligten kennen die anderen Filme. Natürlich kann man jedes Indiz für sich gesehen hinterfragen. Aber alle Indizien zusammen sprechen doch so erheblich gegen Frau L ... , vorausgesetzt die Prozessberichterstattung stimmt. Sie wollte vermutlich als Opfer einer Straftat eben noch einen drauf setzten. Wer hier einen Justizskandal vermutet, wird eines besseren belehrt werden. So meine Prognose.

Am 22.06.2016 um 17:57 Uhr schrieb der Leser "kelev":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte üben Sie inhaltliche, differenzierte und sachliche Kritik. Die Redaktion/ee


Am 22.06.2016 um 18:33 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 18:39 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "Kovac":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.


Am 22.06.2016 um 19:11 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 22.06.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 24.06.2016 um 12:58 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Mein Kommentar bezog sich auf Herrn Fischers Kommentar. Letztlich ist es mir egal, sein Ruf. Aber viele seiner Beiträge in letzter Zeit sind von Polemik und Zynismus sowie merkwürdigen Ausfällen gegenüber seinen "Gegnern" geprägt. Das finde ich unschön. Neben vielen klugen und reflektierten Beiträgen finden sich in letzter Zeit vermehrt solche, bei denen ich mich frage, ob sie nicht von einem wütenden Studiendirektor A. D. in höchster Rage verfasst wurden.

Am 22.06.2016 um 23:41 Uhr antwortete der Leser "kelev":

Moderationshinweis: Entfernt. Hinweise, Lob und Kritik an der Moderation können Sie gerne an [email protected] richten. Danke, die Redaktion/ncg

Am 22.06.2016 um 18:36 Uhr schrieb der Leser "Dr. Krull":

Das ist ja hier eine Demokratie, die schließlich auch die vormodernen Wünsche einer wachsenden Minderheit unterschiedlichster Provenienzen (vom Islamisten bis zum Homöopathen) zu berücksichtigen hat. So liegt die Lösung in der Vergangenheit. Z.B. im Edictum Rothari (Parlamentsbeschluß von 22. November 643). Berühren einer Frau, 20 Soldi und heiraten. Doch nicht heiraten: 100 Soldi. Tatbestand nannte sich „anagrip“. Bräuchte für Rheinländer auf der Domplatte nicht mal eine Übersetzung. Dann muß man auch keinen Bundesministern mehr die letzten 300 Jahre Jurisprudenz erklären und die können sich in der so gewonnen Freizeit mehr um ihre Kinder oder ihre Scheidung kümmern.

Am 22.06.2016 um 19:39 Uhr schrieb der Leser "derfreieberuf":

Sehr geehrter Herr Prof.Dr. Fischer ich erhalte seit einigen Monaten Ihre Artikel in der ZEIT. Ich bin nicht auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und lese Ihre Erläuterungen mit großem Interesse. Der letzte Beitrag hat mich zum Lachen gebracht. Ich bin Frau und ich bin seit über 30 Jahren Anwältin. Sicherlich hatte ich Glück, dass ich wegen meines Geschlechts keine Nachteile jemals erfahren habe. Mich stört gleichwohl schon seit langem die von Ihnen so köstlich beschriebene Haltung von Frauen, egal ob in Politik oder Universitäten. Mich ärgert die Hybris dieser Feministinnen.Danke, Sie sind sehr mutig und sprachgewaltig. Was den BGH angeht kann ich mir vorstellen, dass Sie nicht beliebt sind. Aber sicherlich haben Sie sich daran auch schon gewöhnt. Ich wünschte es gäbe mehr Juristen und Richter(Innen) wie Sie.

Am 23.06.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "einevonvielen":

Ist Ihnen aufgefallen, dass dieser Artikel sexistisch ist ?

Durch die Zeilen wird darin Frauen z.B. klarer Verstand aufgrund Ihrer "Hormone" abgesprochen.

Man kann Sexismus intellektuell tarnen, aber er bleibt Sexismus.

Mich stören zwar die Männer, die sich ihrer Privilegien nicht bewusst sind (siehe Professor Michael Kimmel "Angry white men"), mich stören aber noch viel mehr die Frauen, die den Sexismus nicht entlarven und die Abwertung, die sich gegen sie richtet, noch nicht einmal wahrnehmen.

Am 22.06.2016 um 20:45 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

Fähnchen im Wind - oder: Was sagt eigentlich Alice?

Vor einem Jahr, Kampagne gegen Prostitution:

"Dieses System [Prostitution], das aus Frauen das käufliche Geschlecht macht – (...). Eure Verharmlosung und Bejahung des kommerzialisierten Sex aber dreht diese positive Entwicklung ­zurück. (...) Eine der Folgen der neuen Libertinage war, dass sich so manche „sexuell Befreite“ sagte: Warum dann nicht auch gleich dafür kassieren? Das waren Frauen, die im Zuge der Gleichberechtigung die traditionell männliche Trennung von Gefühl und Sex übernommen hatten (...) Wenige Stimmen, darunter EMMA, stellten sich von Anbeginn an gegen diese Pervertierung der sexuellen Befreiung." http://www.aliceschwarzer.de/artikel/liebe-befuerworterinnen-der-freiwil...

Zu Gina Lisa:

"sie führt „ein Leben zwischen Botox und Nacktfotos“ (FAS). Doch vielleicht ist sie genau darum die Frau, die sich jetzt traut, was so bisher noch keine gewagt hat. (...) Es geht eben um mehr als nur eine Gesetzesänderung. Es geht (...) um die Würde des (weiblichen) Menschen. Und das ist noch ein weiter Weg." http://www.aliceschwarzer.de/artikel/ueber-die-wuerde-des-weiblichen-men...

So wird aus dem pervertierten "käuflichen Geschlecht" - auch wenn GLL keine Prostituierte im Wortsinne ist - heute "die Frau, die sich traut", die "Würde des weiblichen Menschen" zu verteidigen.

Keine Pointe.

Am 22.06.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Das zeigt sehr anschaulich, warum man gegen Feminismus sein kann, ohne frauenfeindlich zu sein. Feminismus ist eben eine Ideologie, welche eigene Widersprüche in Kauf nimmt, aber immer den anderen vorwirft zu lügen und auf dem falschen Weg zu sein. Mal wird Sexualität verteufelt, mal als Ausdruck weiblicher Erhebung gefeiert; mal werden Unterschiede, mal die Gemeinsamkeiten von Mann und Frau betont, um bald Abbau diskriminierender Regelungen, bald Sonderrechte und Privilegien verlangen zu können. Dieser zwischen strenger Gleichbehandlung und positiver Diskriminierung changierender und daher einen Grund zur Kritik habender Feminismus betreibt Rosinenpickerei mit moralischem Pathos und hilft mit seinen moralinsauren Anklagen und der ewigen Empörung sowie seinem Mann-Frau = Freund-Feind-Denken mehr als er nützt.

Am 22.06.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Danke für Ihre klaren Worte!

So geht eben Opportunismus u Feminismus, was ja nicht grundsätzlich verwerflich ist, wenn man sich dazu bekennt - aber mich schon bereits vor 30 Jahren hellhörig gemacht hat. Und heute noch viel mehr.

Am 22.06.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich finde es besonders ärgerlich, dass Leute wie A. Schwarzer sich anmaßen für die Frauen zu sprechen, und dabei implizieren, Frauen mit anderer Meinung seien Verräter. Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass viele junge Frauen diesen Feminismus durchaus nicht nötig haben und hierin etwas bevormundendes, antiquiertes sehen. Ich glaube auch nicht dass die Frauen von heute massenweise passive Opfer sind die beschützt werden müssen. Manchmal glaube ich, dass die auf ihren Posten als Gleichstellungsbeauftragte sitzenden Frauen Angst haben, dass die gut ausgebildete, selbstbewusste Generation junger Frauen ihrer nicht mehr bedarf. Meine persönlichen Erfahrungen sind jedenfalls sehr positiv.

Am 23.06.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, ich denke die heutigen jungen Frauen lassen sich zT nicht so leicht bevormunden, so gesehen sollten sich jene, die Sprachrohr sein wollen zuerst vergewissern, ob das was sie fordern wirklich der Wirklichkeit und dem Wunsch derjenigen entspricht für die sie kämpfen. Das wäre zumindest ein wichtiger Punkt.

Am 23.06.2016 um 10:38 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass viele junge Frauen diesen Feminismus durchaus nicht nötig haben und hierin etwas bevormundendes, antiquiertes sehen."

Wobei sie dann auch die Vorteile des Ergebnisses der feministishen Anstrengung durchaus genießen, sie nehmen das nur als selbstverständlich hin, als ob das schon immer so gegeben war.

Dass das hart erkämpft wurde, ist ihnen nicht wirklich bewußt.

Am 23.06.2016 um 17:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja all das hat Frau Schwarzer und die heutige Frauentruppe in fast allen Lagern so hart und unter welchen Bedingungen erkämpft?

Am 23.06.2016 um 10:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Ich glaube auch nicht dass die Frauen von heute massenweise passive Opfer sind die beschützt werden müssen."

Dazu:

Mädchen halten Übergriffe für normal.

http://derstandard.at/2000001073177/Studie-Maedchen-halten-UEbergriffe-f...

Ist schon praktisch für Übergriffige, nicht? Und natürlich auch für diejenigen, die Opferschutzverbänden und Feministinnen vorwerfen, dass erst sie die Betroffenen dazu bringen, Übergriffe als Übergriffe zu sehen.

Am 23.06.2016 um 17:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wo in Deutschland wurde diese Studie gemacht? Und von wem? Wer bezahlte sie? Und welche Hypothesen wurden aufgestellt? qualitativ, quantitativ? wie aussagekräftig? etcetc...

Am 23.06.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich möchte Frau Schwarzer sogar dringend raten mit Hetze aufzuhören, denn damit hilft man weder "Opfern" noch "Tätern"! DIe ganze Diskussion läuft völlig falsch.

Männer wollen selbstbewusste Frauen, die wissen was sie wollen und was sie nicht wollen. Männer sind keine Täter.

Frauen wollen selbstbewusste Männer, die wissen was sie wollen und was sie nicht wollen. Frauen sind keine Opfer.

Am 22.06.2016 um 21:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ja, das ist leider so und wird aus meiner Sicht immer schlimmer. Die "Rosinenpickerei" nennt man auch "Propaganda". Liegt aber auch an der Gesellschaft und den neuen Freiheiten durch das Internet. Stammtisch global. Ideologien verbreiten sich fast ungehemmt, die "Bubbles" werden größer, auch wenn Menschen wie Fischer hartnäckig versuchen, sie mit spitzer Feder zum Platzen zu bringen. Ich weiß noch nicht, wie dem effektiv zu begegnen ist.

Am 22.06.2016 um 22:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Schwarzer kräftig zu verachten, wird hier gemeinhin als vollkommen ausreichend angesehen. Bitte verwirren Sie die Leute nicht.

Am 22.06.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich fürchte Frau Schwarzer hat den mit Abstand größten Einfluss auf die Politik, vermöge der Grünen, der Linken und der SPD. Wenn Sie sich im Studentenmilieu bewegten, kommen Sie natürlich auch mit dem Queer-Feminismus in Berührung. Selten meldet sich in der Debatte der Pro-Sex-Feminismus. Was soll Feminismus denn sonst sein wenn keine Ideologie? Eine feste Interessenvertretung würde ich aber natürlich auch nicht als unvertretbar bezeichnen; hinter jeder Ideologie steht auch jemand der davon profitiert.

Am 22.06.2016 um 22:13 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein, Feminismus ist eine Glaubenslehre!:))

Googeln Sie mal Claudia von Werlhof, die war auch zu meiner Studienzeit aktuell id Frauenforschung. Sie werden staunen!

Sie können so viel FemRichtungen ausfinding machen und sich jahrelang damit beschäftigen, wundert mich eh, dass Sie als junge Frau damit noch nichts zu tun hatten. USA wäre noch ein heißer Tipp.

Am 22.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich sage nur: Feministische Volksfront und Volksfront der Feministen, mit Monty Python.

Am 23.06.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Aus psiram.com: Claudia von Werlhof (geb. 1943) ist eine emeritierte Professorin für Frauenforschung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck[2], die auch über absurde Verschwörungstheorien zum Erdbeben auf Haiti 2010 bekannt wurde. Von Werlhofs berufliche Themenfelder betreffen eine feministische Gesellschaftstheorie des Patriarchats sowie deren Alternativen.

Im Jahr 2010 trat von Werlhof im Internetprojekt Nexworld.TV auf, welches das Internetangebot von Secret-TV (Jo Conrad) übernahm und auf Verschwörungstheorien, Esoterik und Pseudowissenschaften spezialisiert ist.[3] In wirrer Weise äußerte sie bei Nexworld, der Erfinder Nikola Tesla habe behauptet, dass die Erde elektromagnetische Wellen abstrahle und durch diese auch beeinflussbar sei, wobei sie offenbar auch die Gaia Hypothese und die abwegigen Skalarwellen ansprach.

Sg AlanShore20! Verstehn Sie jetzt bei all meinem Verständnis für Opfer und Problematiken meine Feminismus-Skepsis?? MontyPython ist entzückend-süß dagegen...(°°°°??):)

Am 23.06.2016 um 19:02 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich verstehe Sie. :) Das Köstliche ist ja, dass sich die feministischen Lautsprecher_*innen schon durch durch und durch künstliche Sprache verraten. Der Kampf für Gleichberechtigung ist etwas völlig anderes als das, was in den linken Studentenvertretungen und Gender-Lehrstühlen getrieben wird. Und alles schön aus den USA übernehmen, halbübersetzt, halbverdaut. Safe spaces, trigger warning etc.

Am 24.06.2016 um 03:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Trigger ist allerdings schon ein Fachbegriff aus der Psychotherapie / Psychiatrie.

Und wenn man einen Ort für einen Austausch zwischen Betroffenen schaffen will, eine Warnung an Betroffene, dass ab jetzt über Sachen geschrieben wird, was Symptome des PTBS stärken können (wenn PTBS vorhanden) können, also sie sich entscheiden sollen, ob sie weiterlesen wollen oder nicht, ist nicht verkehrt. Das kann z.b. konkrete Beschreibungen von sexullen Handlungen oder Gewalt sein, oder Aussagen von Tätern.

Das hat erstmal mit Feminismus nichts zu tun. Im Bereich des Kindesmissbrauchs (z.B. Foren für erwachsen gewordene Kindesmissbrauchsopfer) gibt es sogar noch viel mehr Vorsichtsmaßnahmen.

Gender-Lehrstuhlinhaber haben ja auch nicht unbedingt Ahnung von sexueller Gewalt.

Am 25.06.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich fürchte die "Social Justice Warriors" an den US-Unis verwenden den Begriff nicht in diesem, durchaus berechtigen Sinne. Da geht es eher darum dass Texte politisch inkorrekt sind und heute unvertretbare Inhalte vertreten.

Am 23.06.2016 um 00:54 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Eine Ideologie ist erstmal ganz werteneutral betrachtet eine Art Weltanschauung, welche als Rechtfertigung politischen Handelns dient.

Damit haben Sie selber schon Feminismus auch als Ideologie bezeichnet. Denn es existiert eine Weltanschauung und ein Drang zum politischen Handeln.

Am 23.06.2016 um 08:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich wüßte allerdings nicht, was an den beiden Aussagen widersprüchlich sein soll.

Auch ein Bäcker, der Brötchen verkauft, will nicht, dass seine Brötchen geklaut werden, denke ich mal.

Am 23.06.2016 um 14:46 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Es ist durchaus wiedersprüchlich, mal zu sagen, dass man als Bäcker dieselben Rechte für sich fordere wie der Metzger, und mal, dass doch bitte bei der Gesetzgebung die spezifischen Besonderheiten von Bäckern und Metzgern berücksichtigt werden. "Auch ein Bäcker, der Brötchen verkauft, will nicht, dass seine Brötchen geklaut werden, denke ich mal." In meinem Post ging es erstaunlicherweise mal nicht direkt um das Sexualstrafrecht.

Am 23.06.2016 um 09:25 Uhr antwortete der Leser "grist":

Niemand ist gegen Feminismus. Ebenso wie niemand gegen Umweltschutz, 'Bio', Tierschutz, Frieden, Freiheit, etc. ist. Dass all diese Bewegungen in ihrer Umsetzung seltsame Ausgeburten und Verwirrungen erfahren steht auf einem anderen Blatt.

Am 23.06.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Feminismus ist nach meinem Sprachgefühl etwas anderes als Umweltschutz, Tierschutz usw. Diesen Begriffen entspräche eher "Emanzipation", "Frauenrechte" usw. Feminismus ist die Bewegung, die vom dem Ziel Gleichberechtigung unterschieden werden muss, so wie die Grünen etwas anderes sind als der Umweltschutz, Naturschutz usw. Von diesen terminologischen Unterschieden abgesehen, stimme ich Ihnen zu. In meiner Diktion: "Niemand ist gegen Emanzipation. Ebenso wie niemand..."

Am 22.06.2016 um 21:15 Uhr schrieb der Leser "Janju":

Super Artikel! Endlich jemand der am Ball bleibt und der sich die Zeit nimmt die Untiefen und Eingeweide der Materie zu veranschaulichen.

Am 22.06.2016 um 21:20 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Macht sich von den Rechtsinteressierten hier eigentlich niemand einen klitzekleinen Gedanken darüber, gegen welche Paragraphen er vielleicht verstossen könnte, wenn er G.L.Lohfink eine "Prostituierte" nennt bzw in der unmittelbaren Nähe zur Prostitution verortet? Nur mal so, als Nebenfrage.

Am 22.06.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Wahre Tatsachenbehauptungen sind nur ausnahmsweise strafbar. Und die §§185 ff. schützen nur die verdiente Ehre (normativer Entbegriff). Von daher sehe ich da kein Problem.

Am 22.06.2016 um 21:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Wahre Tatsachenbehauptungen sind nur ausnahmsweise strafbar."

Tja, also fahrlässig wäre das in Ihrem Fall also nicht zu nennen.

Am 22.06.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt.

Am 22.06.2016 um 22:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt."

Mir schien, es wäre eher üble Nachrede

Am 22.06.2016 um 21:56 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Eine Schwäche, aber eine lässliche - denke ich.

Am 22.06.2016 um 22:03 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Verehrte Frau Heldin,

Ihre Beiträge sind jedenfall immer niveauvoll, daran besteht kein Zeifel!

Bei meinen Kommentaren ist das egal, denn ich darf niveaulos sein, soviel ich will, das ist aber keine Frage der Ehre, sondern des Alters und der Erfahrung-bei einer Dame wie mir!

Am 22.06.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Zu "Nebenfrage" verweise ich auf meinen Nebensatz: "auch wenn GLL keine Prostituierte im Wortsinne ist"

Haben Sie ein inhaltliches Problem mit meiner Gegenüberstellung? Dann kommentieren Sie es doch gerne dort.

Am 22.06.2016 um 21:55 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sehen Sie sich selbst ebenfalls als "keine Prostituierte im Wortsinne"? Wenn ja, dann sollen Sie aus meiner Nebenbemerkung ausgenommen sein.

Am 22.06.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Verkaufe ich mich oder den Anblick meines Körpers irgendwo, gar mit Silikonbusen? Erbitte sachdienliche Hinweise!

Am 22.06.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Über Ihre Oberweite kann ich nichts sagen, vielleicht sind Sie ja von Natur aus begünstigt. Was das Verkaufen anbelangt, so bin ich mir allerdings sicher.

Aber das ist auch egal und bedarf keiner Untersuchung, denn es ging ja darum, "KEINE Prostituierte im Wortsinne" zu sein.

Am 22.06.2016 um 22:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"denn es ging ja darum, "KEINE Prostituierte im Wortsinne" zu sein."

Eben. Was also meinten Sie mit Nr. 21?

Am 22.06.2016 um 22:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Moderationshinweis: Entfernt. Bleiben Sie bitte sachlich. Die Redaktion/ee

Am 22.06.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nun, Ihr seltsamer Ausgangskommentar Nr. 22 bezieht sich auf eine Aussage von mir, und wenn Sie nicht verstehen, "worum es überhaupt geht", dann fragen Sie doch gerne.

Am 22.06.2016 um 22:50 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wie kommen Sie darauf, dass sich der Kommentar auf Sie bezieht? Wenn dem so wäre, dann wüsste ich doch einen besseren Ort dafür, der dies auch kenntlich macht.

Am 22.06.2016 um 23:09 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Auf was bezieht er sich denn dann? Und warum schrieben Sie dies nicht früher, obwohl dieses "Mißverständnis" längst kenntlich war? (Nr. 22.3/122.5)

Ach, Kapaster, hit-and-run müssen Sie doch nun nicht auch noch. Don't run. Was ist Ihr Problem in Nr. 22 oder dem "irgendwie" gearteten Bezug?

Am 22.06.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Es ging nicht um Sie, sondern um den hier:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 22.06.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ach so. Darum ein NEUER Thread und keine Antwort darunter. Und Antwort 122.5

Egal, Kapasters Aufregung ist ja doch in beiden Fällen genauso am eigentlichen Thema vorbei wie das Echauffieren über die "Berufsbezeichnung", die Fischer wählte.

Ich frage mich ganz ernsthaft, was für eine Art "Frauenversteher" dahintersteckt.

Kapaster?

Am 23.06.2016 um 00:11 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Na schön, es hätte sowieso heissen sollen: Die Diskussion mit Ihnen empfinde ich als äusserst anstrengend: Man kann nie SICHER DAVON AUSGEHEN, dass Sie etwas von dem verstanden haben, was gesagt wurde, wer gemeint sein könnte, worum es überhaupt geht.

Am 23.06.2016 um 00:29 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich habe keinen Löschantrag gestellt und weiß auch nicht, was das wieder soll. Jetzt muß ich raten, was Sie meinen.

Vielleicht kommen wir irgendwie auf ein Thema zurück, wenn ich Sie frage,

  • ob Sie der Meinung sind, daß Prostitution etwas so Schlimmes ist, daß ein "in die Nähe stellen" schon beleidigend sein kann, und
  • ob Sie es nicht als unseriös empfinden, wenn Alice einerseits "kommerzialisierten Sex" anprangert(e), dies heute jedoch geradezu als Qualifikation zur Verteidigung der '(weiblichen) Menschenwürde' verkauft?
Am 23.06.2016 um 01:31 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

raten müssen sie allerdings nicht wegen dem gelöschten beitrag, er schien dem user so wichtig zu sein dass er ihn in 122.38 nochmal gepostet hat......

Am 23.06.2016 um 01:55 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ach, gleichlautend... ahnt man's denn... Danke. Vielleicht bekomme ich mit 122.39 ja wieder irgendeinen inhaltlichen Aspekt zu fassen.

Am 22.06.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wo soll das hier passiert sein?

Prostitution ist das sich gewerbsmäßige sich anbieten zum Geschlechtsverkehr. Am Strich gehen. Und an diesen sympathischen Damen gibt es auch nichts gering zu schätzen oder zu verachten.

Prostitution meint auch Bloßstellung, Herabwürdigung.

Manche prostituieren sich tagtäglich in miesen Jobs und früher sagten wir ganz jungen lustigen unterbezahlten Psycho-Sozialwappler schmähhalber sogar zu jeder Form von Lohnarbeit Prostitution, va zu unserer eigenen. So viel Humor hatten wir damals schon.

Was das alles mit L., die supergut als Showgirl verdient, zu tun hätte, erschließt sich mir nicht bzw versteh Ihre Frage nicht.

Am 22.06.2016 um 23:45 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Quatsch. Schauen Sie mal einen Blick ins StGB, 240. Das Märchen von der straflosen erzwungenen sexuellen Handlung gehört zum Arsenal der Falschinformationen, die aufzudecken diese Kolumne mehr und mehr dient. Im Übrigen eine seltsame Vermischung von Recht und Wirklichkeit: Hörten die Männer auf Ernährer zu sein, nur weil der 177 neu gefasst wurde?

Am 23.06.2016 um 09:05 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Vielleicht sollten Sie Ihre eigenen Zitate vorher lesen. Selbst dort steht, dass die erzwungene Handlung nicht nicht, sondern nicht als Vergewaltigung bestraft wurde. Das mit dem Ernährer war Ihre Wortwahl. Wenn Sie nicht ständig Recht und Gesellschaft, Recht und Moral und Recht und Politik durcheinanderbrächten, könnten Sie die Kolumne vielleicht ohne Dauerempörung lesen.

Am 23.06.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Und wo kommt die Kohle her und was müssen Sie dafür leisten, damit Sie sich selbst ernähren können? Ist das nicht wurscht woher das Geld kommt, Hauptsache es ist eines da, oder? Oder definieren Sie sich in erster Linie über Ihre berufliche Tätigkeit?

Am 23.06.2016 um 22:43 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":

"Ist das nicht wurscht woher das Geld kommt".

Wer so denkt, lebt auf Kosten anderer.

Am 24.06.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

So spricht ein verderbter Kapitalist - wohl nicht?

Und -sagen Sie das mal allen Topmanagern!

Am 22.06.2016 um 23:45 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Die Ehe ist ein mieses Tauschgeschäft, jede/r Prostituierte ist besser dran.

Man sollte die Ehe und eheähnliche Lebensformen vielleicht abschaffen überlegen und was Neues, Innovatives, Moderners erwägen, mal rein theoretisch zumindest.

Am 23.06.2016 um 08:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ehe auf Zeit klingt nicht schlecht, machen aber eh viele. Automatisch Schluss hätte dann den Vorteil, man weiß vorab wann das Ende da ist, man kann sich also schon frühzeitig drauf einstellen. Ein schöner Abschied ist eben dann was anderes als eine Schlammschlacht und ein Scheidungskrieg, man trennt sich im Guten. Fast romantisch. So wäre es überhaupt vernünftig mit allen Beziehungen und Kontakten, vorab alles klären, schön ausmachen, mündlich sowieso, am bestens schriftliche Verträge und dann klar Schiff. Beziehungs- und Kontaktvereinbarungen. Vor allem natürlich auch im sexuellen Bereich.

Lebensabschnittspartnerschaften, Hauptbeziehung, Nebenbeziehungen, sehr variantenreich, gibt es schon. Die Polyandrie stell ich mir sehr reizvoll vor, va in unserer(pluralistischen) Gesellschaft. Ich meine nur mal als theoretisches Konzept.

Im Übrigen ist es ja wurscht, wer die Kohle heimbringt, ob er (sie) oder sie (er), oder beide, jeder, der nicht selbständig ist, prostituiert sich zwangsweise tagtäglich in der Lohnarbeit, das ist eben so. Im Grunde triffts die Selbständigen genau so, wenn nicht schlimmer, wenn nix reinkommt bei Krankheit haben die Ausfälle usw.

Am 23.06.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Jeder kann vertraglich festhalten was er möchte. Das ist ja jedem unbenommen.

Die hunderttausend Verträge und schriftlichen Abmachungen sind auch mein Ding, alle Anwälte, Versicherungen freuen sich.

Ich bin ja dafür, dass man vorab alles schriftlich festhält, bis ins Schlafzimmer hinein, hab ich doch gesagt. Was soll denn daran romantisch sein?Das ist Sachlichkeit u Professionalität bis zum letzten.

Wäre ich romantisch, würde ich Deckerln häkeln, Brigitte, Neue Post oder EMMA lesen und Eierlikör süffeln, aber da waren wir schon mal.

Wenn sie romantische Frauen und Männer suchen, dann müssen sie sich in den Opferlämmermysterientheatern dieser Welt umsehen.

Am 23.06.2016 um 09:00 Uhr antwortete der Leser "kuestenwache":

Was Neues wäre vielleicht die vollkommene Trennung der Lebensbereiche und die Selektion von zur Reproduktion geeigneten Menschen? Dazu gibt es Dutzende, wenn nicht gar hunderte SF Romane.

Wenn Sie persönlich so schlechte Erfahrungen gemacht haben, dann hülft Ihnen dieser Satz auch nicht mehr: "Wer als Frau nach der dritten Scheidung immer noch keinen Porsche fährt, hat was falsch gemacht."

Am 23.06.2016 um 09:51 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Habe persönlich noch nie in meinem Leben schlechte Erfahrungen mit irgendetwas gemacht. Erlebnisse und Erkenntnisse. Solche und andere. Ich bin mehr die philosophierende, mäandernde Typin, die über Wasser bleibt, nicht so schnell absäuft. Ein Porsche kann auch nur fahren.

Die Splittung in verschiedene Aufgabenbereiche gibt es auch schon. Real. Eine Selektion zur Reproduktion gab es schon mal, sie erinnern sich? das war grauenvollste Realität, kein Traum, kein Sience fiction. DAS Thema zieht sich durch.

Am 23.06.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "tiefstapler":

eine geschiedene Frau: eine Frau, die geheiratet hat, um nicht mehr arbeiten zu müssen, und jetzt arbeitet um nicht mehr heiraten zu müssen.

(Anna Magnani)

Am 23.06.2016 um 13:14 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte kehren Sie zum Artikelthema zurück. Die Redaktion/cj

Am 23.06.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Eine Frau, die ua auch mal einem ehemals mittlellosen Studenten eine supertolle Karriere ermöglicht hat, den Rücken stets frei gehalten hat, sich tagtäglich mit Windelwechseln, Kindererziehung, Küchendienst, persönlicher psychologischer Betreuung der gesamten Mannschaft prostituiert, Opfer Länge mal Breite gebracht, die ganzen Reproduktionstätigkeiten aus reiner Lieb (zum Nachwuchs auf jeden Fall!) und Fürsorge gemacht hat, die durch dick und dünn mitgegangen ist, die kann jetzt leben wie sie will. Sie kann geschieden und Single sein, sie kann (wieder) verheiratet sein, sie kann arbeiten, sie kann sich aushalten lassen, sie kann Unmengen von lovers haben, sie kann was Neues anfangen. Sie braucht sich von niemandem Vorschriften machen lassen. Es gibt so viele Variationen, wie Frauen, dasselbe gilt für Männer.

Am 23.06.2016 um 00:49 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte werden Sie nicht persönlich. Die Redaktion/ja

Am 22.06.2016 um 22:09 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":

wie kommen sie darauf dass er dies getan hat? haben sie diesen kommentar lediglich falsch verstanden oder hab ich was übersehen? http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 22.06.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Interessant ist auch Ihre ganz offensichtlich negative Bewertung des Begriffes "Prostituierte", die ich in keiner Weise gutheiße. Ich kannte z.B. Dominica https://de.wikipedia.org/wiki/Domenica_Niehoff persönlich - eine ganz tolle Frau!

Am 22.06.2016 um 22:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Fleischer ist auch ein normaler Beruf, aber es wird von Ärzten ungern gesehen, wenn sie so genannt werden.

Am 22.06.2016 um 22:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Domenica war stolze "Hure", Sie haben zuviel Alice gelesen, wie mir scheint.

In meinem Beitrag Nr. 20 geht es jedoch gar nicht darum, sondern um den widersprüchlichen und damit deutlich nur vorgeblichen moralischen Anspruch, der sich als reine Propaganda selbst entlarvt.

Am 22.06.2016 um 22:20 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Die unter diese Kolumne sich wimmelndem Sittenwächter sind eben womöglich deswegen so offensiv, weil sie ihre eigenen Frauenbilder möglichst nicht betrachten wollen. Der größte Heuchler ist schließlich, wer sich darüber echauffiert, dass Gina Lisa ohne künstliche Euphemismen von TF dargestellt wird, während man selbst heimlich sich ihre Auftritte ganz unfeministisch zu Gemüte führt. Es soll auch Priester geben, die sich nach dem heimlichen Bordellbesuch über die Sünde in der Welt aufregen.

Am 22.06.2016 um 22:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nun, möglicherweise sind es auch Opfer der nur vorgeblich "feministischen" Propaganda, auch Maskulinisten (und ich meine NICHT Kapaster!) scheinen dazu zu gehören. Bedauerliche Kollateralschäden einer kämpferisch zur Schau getragenen Scheinmoral.

Am 22.06.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Hätte ich das super Aussehen von Gina Lisa vor 30 Jahren schon gehabt, hätt ich nicht studieren brauchen u mich mit Problemen anderer herumschlagen müssen. Also was mich betrifft, könnte ich maximal von schrecklichem Neid sprechen, der mich quält. Aber sicher nicht von über mich echauffieren.

Am 22.06.2016 um 23:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja sicher schaue ich jetzt super aus, ich bin gereift und steh in der Blüte meines Lebens. Jetzt ist der Zeitpunkt wo man sich um die jungen Männer umschauen soll, zumindest schauen kann man ja, ab und an spontanparties feiern muss, alles nachholen was man noch versäumt hat usw. Ich denk, Frau Schwarzer hat dies auch schon in ihr neues RadikalFeminismusforderungspaket aufgenommen und macht mobil, und eben nicht nur Frau Furtwängler.

Langeweile in einem Job als showgirl? Damals ganz sicher, aber heute denke ich pragmatischer, denn heute hätt ich absolut nix mehr zu verlieren. Vor allem braucht mir heutzutage keiner mehr mit Moral oder so einem Quatsch kommen, oder von peinlich berührt daherfaseln, zuerst kommts Fressen und dann die Moral, und wenn ich jemandem so wie ich bin und wie ich mich aufführe, nicht zu Gesicht stehe, dann ist mir das schnuppe. Sie sehen es bringt nur Vorteile, wenn man als Frau älter wird.

Am 22.06.2016 um 22:28 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Das ist ja das Amüsante an dieser Diskussion. Die Moralisten verfangen sich im eigenen Netz.

Am 22.06.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ich kenne nicht viele moralische Menschen, die von "den Moralisten" sprechen. Sind Sie einer von dieser Art, oder eher von der anderen, der Moral mindestens ein unverständlicher Begriff, wenn nicht sogar ein Ärgernis ist?

Am 22.06.2016 um 22:52 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Ich antworte mal mit ein paar Zitaten

"Moralisten sind Leute, die sich jedes Vergnügen versagen, außer jenem, sich in das Vergnügen anderer einzumischen." (Bertrand Russel)

Samuel Beckett drückte es direkter aus: "Moralisten sind Menschen, die sich dort kratzen, wo es andere juckt."

und um beim Hauptthema dieser Kolumnendiskussion zu bleiben, der werte Fellini:

"Moral ist ständiger Kampf gegen die Rebellion der Hormone."

Am 22.06.2016 um 22:58 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Und nachdem Sie auf ein paar Sprüche gestossen sind, stellten Sie fest, dass es sich auch prima ganz ohne Moral leben liesse? Und der Rest sind dann halt "die Moralisten"?

Am 22.06.2016 um 23:03 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sie irren. Aber man lebt prima ohne Scheinmoral. Gelingt aber nicht allen.

Am 22.06.2016 um 23:50 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie konstatieren nun "Scheinmoral" in genau welchen Fällen? Zeigen Sie mir doch einmal, nur spasseshalber, einen "scheinmoralischen" Post von mir. Denn ich meine zumindest verstanden zu haben, dass Sie mich zu den "Moralisten" zählen.

Am 23.06.2016 um 11:54 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Lieber Kapaster, Sie haben die Angewohnheit, immer alles zu persönlich zu nehmen. Für die Zukunft. Wenn ich jemanden persönlich meine, dann spreche ich ihn auch direkt an. Tue ich es nicht, betrachten Sie es bitte als : to whom it may concern. Wer dann meint, ihm passe der Schuh und zieht ihn sich an, ist das sein Problem. Sollten Sie Beispiele für 'Scheinmoral' suchen, dann schauen Sie sich doch in den Kommentaren zu dieser Kolumne um. Da trieft es an allen Ecken und Enden. Ich denke mal, das ist auch Ihnen nicht entgangen. Was soll es denn sein, ausser Scheinmoral, wenn man eine Person, die man sonst ob ihrer Tätigkeit und ihres Auftretens nicht mal mit der Kneifzange anfassen würde, plötzlich als unbefleckte Nonne darstellt und die vor Empörung sabbernd attackiert, die klar und deutlich sagen, was die Person macht, nämlich sich auf ihre Weise zu prostituieren. Wer dann daraus den Schluss zieht, man würde ihr auch ihre Rechte absprechen, der sollte sich selbst fragen, ob bei ihm noch alles im Lot ist.

Am 23.06.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Lieber gvg, nichts liegt mir ferner, irgendwas persönlich zu nehmen.

Ihr Kommentar, "Das ist ja das Amüsante an dieser Diskussion. Die Moralisten verfangen sich im eigenen Netz.", schien mir aber auf mich gemünzt gewesen zu sein, deshalb die Nachfrage. Dass es nur einfach so dahingeredet war, konnte ich nicht ahnen. Dass jemand ein Moralist sei und sich gerade in irgendwas verfangen würde, das kann man ja gefahrlos immer irgendwie einwerfen. Es ist eine praktische Leerformel der Denunziation, was ihr eine gewisse Beliebtheit verschafft.

"Unbefleckte Nonne", "sabbernde Empörung" - ich bitte Sie! Da verwechseln Sie wohl eher tatsächliches Gesagtes mit Ihrer eigenen Interpretation.

Am 23.06.2016 um 08:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, die Dame war auch mir ein Begriff, kannte sie nicht persönlich, leider. Die wusste vor allem wovon sie spricht. Authentizität. Das ist eben dieses, was mir an sog Schreibtisch-Paradefeministinnen und Scheinkämpferinnen fehlt, die quasseln von was, wovon sie keine Ahnung haben. Haben selbst nix erlebt, wissen über die Lebenswelt, die Sorgen, die Problematiken und das reale Leben derer für die sie vorgeben zu kämpfen null Bescheid.

Frau Domenica kämpfte um die Legalisierung des Berufsstands der Prostituierten. Sie war selbst eine Dame, die am Strich ging, später Streetworkerin, um Aussteigerinnen zu helfen.

Worum und wofür und wogegen kämpft Frau Schwarzer jetzt nochmal genau? Und mit ihr alle, die Ver-Besserungen FÜR alle, einige Frauen wollen?

Am 23.06.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich lebe in der Realität, das hat mit Romantik überhaupt nichts zu tun. Lebensweltanalysen beschreiben und verklären nicht. Das sollten Sie wissen.

Ich habe genug an Prostitution und deren unterschiedlichen Gesichtern gesehen. Randgruppenthematiken sind mir geläufig. Und, dass Sie gerade mir vorwerfen Missstände zu romantisieren, finde ich sehr witzig, um nicht zu sagen schandhaft.

Am 23.06.2016 um 12:15 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Liebe Frau Heldin,

es tut mir leid, wenn Ihnen so viel daran liegt meine Äußerungen als verharmlosend und romantisierend hier darzustellen.

Ich kann auch nicht erkennen, woran es liegen mag. Vermutlich eine intertextuelle Störung.

Am 23.06.2016 um 02:46 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Die einen prostituieren ihren Körper, andere ihren Geist.


Am 23.06.2016 um 07:59 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Ich denke: gegen § 185 bzw. §§ 186, 187 StGB. Denn dass Frau L. nicht Prostituierte ist, ist ja völlig klar. tf

Am 22.06.2016 um 22:58 Uhr schrieb der Leser "Isargold":

A ha, so werden Heute Gesetze gemacht: Es werden nur "Gut"achter geladen die, die politischen Vorurteile absegnen, da wundert mich auch das Kulturgutschutzgesetz weniger. Ja, wir haben einen "Qualitäts"gesetzgeber.

Der zweite Teil zeigt die "Qualitäts"justiz z.b. in 5. BGH Strafsenat.

Der Bürger fürchtet sich.

Am 22.06.2016 um 23:31 Uhr schrieb der Leser "Gwennyfar":

3 Fragen an den Kommentator zu meinem besseren Verständnis von Gerechtigkeit:

  1. Angenommen drei Männer bitten Sie, ihnen Ihren Geldbeutel auszuhändigen. Sie sagen ausdrücklich "Nein", die Männer nehmen den Geldbeutel trotzdem an sich. Müssten Sie sich dieser Handlung ausdrücklich erwehren (durch Schlagen, Kratzen, usw.), damit die Männer rechtswidrig handeln?
  2. Wenn Sie sich nicht wehren, geschieht diese Passivität dann aus "unbekannten Gründen" oder ist der naheliegenste und plausibelste (möglicherweise auch der vernünftigste) Grund dafür schlicht ANGST.
  3. Würde das Tragen von Silikonbrüsten an der Beurteilung des oben geschilderten Sachverhalts irgend etwas verändern oder wäre es zur Urteilsfindung völlig unerheblich?
Am 23.06.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Fragen:

  1. Händigt die Person den Geldbeutel raus?
  2. Nehmen sich die Täter einfach den Geldbeutel?
  3. Haben die Täter das Opfer bedroht, so dass es um seine körperliche Unversehrtheit fürchten musste?

Ein paar Antworten an Sie: Auch im Sexualstrafrecht braucht man sich nicht ausdrücklich wehren solange festgestellt werden kann, dass:

(i) sich das Opfer in einer schutzlosen Lage befand, z.B. wenn die berechtigte Annahme bestand, dass sich das Opfer aus der besagten Position nicht hätte befreien können. (ii) Der Täter sich ohne Zweifel vorsätzlich dem ersichtlichen Willen des Opfers widersetzt. (iii) Das Opfer durch den Täter bedroht wurde.

Um wieder auf Ihr Beispiel einzugehen, welches möglichst schlecht gewählt ist: Fragt der Täter nach dem Port Monnaie und händigt besagte Person dieses - möglicherweise noch nach anfänglichen Unwillen - aus, dann beteht Zweifel, ob sich der anfängliche Unwillen nicht in eine willentliche Entscheidung verwandelt hat.

Das Wort "Zweifel" ist hier das Zauberwort. Denn besteht noch Zweifel an der Schuld des Täters, kann dieser nicht verurteilt werden.

Am 23.06.2016 um 13:15 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Das Problem ist, dass dies im Rahmen des Einzelfalles betrachtet werden muss, ob es dem Täter möglich seien konnt den Unwillen des Opfers zu erahnen.

Zum Beispiel wenn das Opfer währenddessen (und nicht nur davor) seinen Unwillen entweder verbal oder auch nur konkludent z.B. durch eindeutige Haltung, Ausdruck verleiht. Leider kann man aus einer anfänglichen Unwillensbekundung nicht in jedem Fall eindeutig festlegen, dass hier der Unwille des Opfers eindeutig vermittelt wurde.

Wenn zum Beispiel das Opfer bei weiteren Handlungen aktiv mitwirkt, ohne auch nur auf irgendeine erdenkliche Art und Weise seinen Unwillen weiter zu bekunden, muss das jedenfalls vom Gericht hinterfragt werden.

Das Gilt im Übrigen genauso bei der Nötigung.

Am 23.06.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Kommt drauf an, was Sie mit objektiv schutzloser Lage meinen. Wenn man davon ausgehen kann, dass der Täter in der Lage war diese als schutzlos zu erkennen und diese daraufhin willentlich ausgenutzt hat, können Zweifel am Vorsatz der Tat ausgeschlossen werden.

Natürlich kann es bei problematischen Konstellationen zu Schwierigkeiten kommen diesen Vorsatz nachzuweisen.

Am 23.06.2016 um 14:32 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Wenn man davon ausgehen kann, dass der Täter in der Lage war diese als schutzlos zu erkennen und diese daraufhin willentlich ausgenutzt hat,

spielt es Ihrer Ansicht nach keine Rolle, ob die schutzlose Person auf jegliche aktive verbale oder körperliche Abwehr verzichtet"?

Dann spielt es keine Rolle mehr, da die Tat somit unter den Strafbestand nach §177 Absatz (1) 3 fällt.

Am 23.06.2016 um 15:01 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Dann frage ich Sie lieber einfach mal an der Stelle: Was bezeichnet hier "problematische Konstellation und was bezeichnet in Ihren Augen eine objektiv schutzlose Person.

Wie gesagt: Es darf kein Zweifel an der Schuld des Täters bestehen.

Am 23.06.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Sie erklären mir hier doch den § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Und Sie wissen nicht, was eine objektiv schutzlose Person ist?"

Natürlich weiß ich, was eine Schutzlose Lage ist:

"Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist. Hiervon ist auszugehen, wenn das Opfer bei objektiver ex-ante-Betrachtung keine Aussicht hat, sich den als mögliche Nötigungsmittel in Betracht zu ziehenden Gewalthandlungen des Täters zu widersetzen, sich seinem Zugriff durch Flucht zu entziehen oder fremde Hilfe zu erlangen. Dazu ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen, bei der neben den äußeren Gegebenheiten (Beschaffenheit des Tatortes, Vorhandensein von Fluchtmöglichkeiten, Erreichbarkeit fremder Hilfe etc.) auch das individuelle Vermögen des Tatopfers zu wirksamem Widerstand oder erfolgreicher Flucht und die Fähigkeit des Täters zur Anwendung von nötigender Gewalt in den Blick zu nehmen sind. "

Am 23.06.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Im Übrigen fällt mir jetzt zusätzlich noch auf (Wie dämlich, dass es keine Editierfunktion gibt), dass ich Ihren Satz:

"Wenn die objektiv schutzlose Person auf jegliche aktive verbale oder körperliche Abwehr verzichtet, kann die Feststellung des Vorsatzes gerade in problematischen Konstellationen schwierig sein."

Nie vollkommen bezweifelt habe. Ich zitiere noch einmal meine Antwort:

"Dann spielt es keine Rolle mehr, da die Tat somit unter den Strafbestand nach §177 Absatz (1) 3 fällt."

Ich hab also nur behauptet, dass es für die Strafbarkeit der Tat keine Rolle spielt.

Am 23.06.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Okay. Trotzdem ist die Gegenwehr des Opfers nicht notwendig, wenn es sich in einer objektiv schutzlosen Lage befindet. Ich habe Ihnen etwas vom BGH dazu zitiert.

Am 23.06.2016 um 15:45 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wieso? Was empfinden Sie an wortwörtlich als seltsam?

Am 23.06.2016 um 15:54 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Können Sie im Übrigen auf derselben Seite finden, wo Sie Ihren Beschluss gefunden haben.

Am 23.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Der Vorsatz bezieht sich drauf, dass der Täter erkennen muss, dass das Opfer sich nur deshalb nicht oder wenig wehrt, weil es sich in einer schutzlosen Lage befindet, und er muss dieses Erkenntnis ausnutzen, um Sex durchzuziehen.

Es reicht also nicht, dass es eine schutzlose Lage gibt.

Am 24.06.2016 um 01:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Richtig. Nachweisbarer Vorsatz ist Basis von sexueller Nötigung. Wie bei den allermeisten anderen Straftaten auch. So funktioniert Strafrecht und mit gutem Grund.

Das erklärt BurdenCrow nun schon seit mehreren Kommentaren (bis auf einen leider verunsicherten Ausrutscher) und ich auch, daß das Problem die Beweisbarkeit ist. Daran ändert auch das neue Gesetz nix.

Am 24.06.2016 um 01:59 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Nachweisbarer Vorsatz ist Basis von sexueller Nötigung. Wie bei den allermeisten anderen Straftaten auch. So funktioniert Strafrecht und mit gutem Grund."

Wenn ich im Supermarkt eine Cola Flasche in meine Handtasche stecke, reicht das als Nachweis des Vorsatzes bezüglich Diebstahl.

Selbst wenn ich vor hatte, die Flasche an der Kasse zu bezahlen.

Am 24.06.2016 um 02:03 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Wenn ich im Supermarkt eine Cola Flasche in meine Handtasche stecke, reicht das als Nachweis des Vorsatzes bezüglich Diebstahl."

Nein. Es reicht nicht als Nachweis bezüglich des Vorsatzes. Der Vorsatz ist erst nachgewiesen, sobald Sie versuchen mit der Flasche ohne zu bezahlen den Laden zu verlassen. Sie dürfen die Flasche im Laden sogar austrinken, ohne dass dies als Vorsatz für einen Diebstahl gilt.

Am 24.06.2016 um 02:09 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sie sind kein Jurist.

Am 24.06.2016 um 02:20 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Nein, und? Sie sind auch kein Jurist. Trotzdem ist ein Vorsatz nicht gegeben, wenn Sie einen Gegenstand im Laden in Ihre Tasche stecken. Sie werden dann zwar vom Ladendetektiv wahrscheinlich beobachtet und der Ladenbesitzer darf Gebrauch von seinem Hausrecht nehmen. Jedoch ist es noch kein Diebstahl, solange Sie nicht versuchen den Gegenstand ohne zu bezahlen mit aus dem Laden zu nehmen.

Möglicherweise kann dies anders gewertet werden, wenn der des Diebstahls Verdächtige auf eine bestimmte Art Sachen im Laden einsteckt.

Am 24.06.2016 um 01:35 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Und nun? Daran kann man aber auch durch eine Gesetzesreform Nichts ändern. Der Vorsatz muss ja immer noch ohne Zweifel feststehen. Wir können diese Bedingung für eine Verurteilung in einem Rechtsstaat nicht einfach abschaffen.

Am 24.06.2016 um 01:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wie wäre es, wenn man das Problem nennt?

Statt immer zu sagen:

Trotzdem ist die Gegenwehr des Opfers nicht notwendig, wenn es sich in einer objektiv schutzlosen Lage befindet.

(Fischer fährt auch dieses Schiene, und das ist das, was ihn unglaubwürdig macht).

Am 24.06.2016 um 02:00 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Trotzdem ist die Gegenwehr des Opfers nicht notwendig, wenn es sich in einer objektiv schutzlosen Lage befindet."

Weil diese Aussage eben stimmt. Die Gegenwehr durch das Opfer ist nicht notwendig. Aber im Falle einer schutzlosen Lage darf kein Zweifel bestehen, dass der Täter diese wissentlich ausgenutzt hat. Es darf kein Zweifel am Vorsatz bestehen.

Am 23.06.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Dann habe ich mich insofern geirrt, dass der Vorsatz des Täters nicht immer eine notwendige Bedingung für eine Verurteilung ist. Ist jedoch die Schutzlose Lage offensichtlich gegeben, stellt die Tat eine Straftat gemäß §177 Abs 1. Nr 3. dar.

Am 23.06.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Sexuelle Nötigung ohne Vorsatz?! Nein, Sie haben sich nicht geirrt.

Es geht im Halbsatz "Feststellung des Vorsatzes gerade in problematischen Konstellationen schwierig sein" doch lediglich um die Schwierigkeit der Beweisbarkeit, um mehr nicht.

Am 23.06.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich kann vor allem deutsche Sätze verstehen.

Am 23.06.2016 um 15:14 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Nur eine Frage:

"Sie sind in Ihre eigene Falle getappt."

Inwiefern bin ich in meine eigene Falle getappt? Ich bewege mich hier ja nicht durch den Kommentarbereich und lege fleißig Fallen. Auch bin ich nicht in Ihre Falle getappt. Ich habe mich bloß geirrt, dass Vorsatz zur Strafbarkeit notwendig sei. Eine objektiv schutzlose Lage ist es jedoch. Als Nichtjurist werde ich wohl einige Fälle für offensichtlicher befinden als es jemand tut, welcher sich schon mehrere Jahre mit Recht und Gesetz auseinandergesetzt hat. Gerade deswegen, weil man sich schon eher auf die Seite des vermeintlichen Opfers stellt, selbst wenn diese Konstellation nicht mit Sicherheit klar ist.

Wennes jedoch problematisch ist den Vorsatz selbst bei eindeutiger Strafbarkeit festzustellen, dann wird hier auch keine "nein heißt nein"-Reform weiterhelfen.

Am 23.06.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

An sich ist ihr Beispiel eher schlecht gewählt. Ein Verbrechen, womit man Vergewaltigung tatsächlich vergleichen könnte, wäre die Nötigung. Und auch hier darf kein Zweifel bestehen dass der Täter sich wissentlich dem Willen des Opfers entgegengesetzt hat.

Es geht nicht darum, dass Unwillensbekundung nach dem heutigen Strafrecht nicht gelten würde. Das tut sie. Man muss bei den Fällen nur immer die komplette Konstellation betrachten.

Erst wenn das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten sieht, kommt es zu einer Verurteilung. Da änder auch ein "Nein heißt Nein"-Gesetz nichts mehr, da im Grunde ein Hinwegsetzen über den Willen des Opfers schon tatsächlich strafbar ist.

Am 23.06.2016 um 01:50 Uhr schrieb der Leser "kelev":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte halten Sie sich an das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ncg

Am 23.06.2016 um 09:45 Uhr schrieb der Leser "Heribert Süttmann":

Durch Wiederholung wird eine Argumentation nicht überzeugender, im Gegenteil. Sehr geehrter Herr Fischer, Ihre erneute Abrechnung (die wie vielte eigentlich) mit den Sexualstrafrechtsreformerinnen und -reformern empfand ich als überflüssig. Aber wie es scheint, können Sie schlecht verlieren. Auch die Ergüsse eines erheblichen Teils Ihrer Meinungsgefolgschaft fallen auf Sie selber zurück, nämlich diejenigen, welche Vergewaltigungen eigentlich ganz in Ordnung finden, jedenfalls sofern diese ihrem Hass auf die "Kreischsägen" nicht entgegenstehen. Sie erzeugen Hass gegen alle, die sich nicht Ihrer Meinung anschließen, insbesondere wenn diese einen Rock tragen; dies zeigen viele der Ihnen zustimmenden Kommentierungen. Indessen bleibt es eine Tatsache, dass ein Teil der Zeitgenossenschaft bereit ist zur Gewalt, zum Mord oder zur Vergewaltigung. Jede Gesellschaft muss sich zu ihrer Zeit mit dieser Tatsache auseinandersetzen. Bedauerlicherweise, so hat es den Anschein, möchten Sie die Gesellschaft der Gegenwart daran hindern, dieser ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Erfreulicherweise ohne Erfolg.

Am 23.06.2016 um 10:39 Uhr antwortete der Leser "LaPaloma":

Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn: "Bedauerlicherweise, so hat es den Anschein, möchten Sie die Gesellschaft der Gegenwart daran hindern, dieser ihrer Aufgabe gerecht zu werden."? Ihre Auffassung, die rechtsstaatliche Position von Herrn Fischer habe verloren, trifft zum Glück bislang auch noch nicht zu.

Am 27.06.2016 um 08:45 Uhr antwortete der Leser "Heribert Süttmann":

Wie es aussieht, wird die Reform ja kommen, dann wird Fischers Position verloren haben. Fischers Auftreten ist destruktiv, feindselig und herabsetzendgegenüber seinen Gegner(inne)n. Dass er Richter ist, bedeutet keineswegs zwangsläufig, bereit und oder fähig zu einer sachlichen Mitarbeit bei der gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung zu sein. Ich kaufe es Fischer nicht ab, an der Bekämpfung sexualisierter Gewalt interessiert zu sein.

Am 23.06.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "chechegazer":

Was für ein Gargel. Wie ist denn, Ihrer werten Mienung nach, dieses "Verschärfung!"-Gekreisch begründet?

Am 23.06.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Sie haben in den Beiträgen Zustimmung für Vergewaltigung gefunden? Wohl eher nicht, aber eine solche Behauptung lässt sich leicht aufstellen.

Kein anderes Verbrechen ist hierzulande stärker gesellschaftlich geächtet als Vergewaltigung (und Missbrauch). Die meisten würden lieber einem SS-KZ-Wachmann die Hand geben als einer VergewaltigerIn.

Könnte es sein, dass Sie aufgrund geringer Differenzierfähigkeit den Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit auch für mutmaßliche TäterInnen als Befürwortung solcher Taten umdeuten?

Am 27.06.2016 um 08:53 Uhr antwortete der Leser "Heribert Süttmann":

Ich nehme es anders war. Die meisten würden eher einem SS-KZ-Wachmann und einem/r VergewaltigerIn die Hand geben als einem jüdischen Menschen und einem Vergewaltigungsopfer. Es ist doch in den vergangenen Jahrzehnten so gewesen, dass die Vergewaltigungsopfer von Polizei und Justiz eher fertig gemacht wurden. Und zwar mit Billigung der Bevölkerung, welche nämlich dann früher oder später dazu übergeht, die Opfer mit Dreck zu bewerfen. Es ist einfach nicht wahr, dass Vergewaltigung geächtet ist. Sicher ist nur, dass Vergewaltigungsopfer gesellschaftlich stigmatisiert werden.

Am 23.06.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

Heribert Süttman schrieb: Durch Wiederholung wird eine Argumentation nicht überzeugender, im Gegenteil. Sehr geehrter Herr Fischer, Ihre erneute Abrechnung (die wie vielte eigentlich) mit den Sexualstrafrechtsreformerinnen und -reformern empfand ich als überflüssig. Aber wie es scheint, können Sie schlecht verlieren."

Ich finde nicht, daß die Kommentare von Herrn Fischer einen schlechten Verlierer zeigen: Ich kann ihm nur meinen Respekt bekunden .. und zwar dafür, daß er in dieser nicht endenwollenden Flut von ahnungsfreien Artikeln zum Thema Sexualstrafrecht in immer wieder leicht variierendem Inhalt nicht schon längst resigniert hat. Er muß gerade bei diesem Thema viele dicke Bretter bohren, um Einsicht und Kenntnis zu fördern in der Hoffnung, daß da wenigstens ab und zu noch mal ein Groschen fällt .

Am 23.06.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Erschreckend dass jemand hier Vergewaltigung befürwortet. Ich habe zwar nichts davon gelesen, aber sicher haben Sie den Kommentar gemeldet und er wurde entfernt, oder? Wenn er nicht entfernt wurde, bitte verweisen Sie auf einen bestimmten Beitrag hier im Kommentarbereich, damit wir anderen uns eine Meinung dazu bilden können.

Einfach nur eine Behauptung aufzustellen und Menschen mit anderen Meinungen in irgend eine Schmuddelecke zu stellen ist ganz mieser Diskussionsstil und zeugt von einem noch mieserem Charakter. Damit Sie diesen Verdacht nicht auf sich ziehen, bitte verweisen Sie auf den von Ihnen kritisierten Kommentar.

Am 27.06.2016 um 09:01 Uhr antwortete der Leser "Heribert Süttmann":

Ich hatte einen Beleg gebracht: "Kreischsägen". In der Tat bin ich der Menung, dass das kriminalitätsfördernde gesellschafliche Unterstützermillieu bekämpft werden muss. Egal ob es "klammheimliche Freude" über einen Terrormord äußert, oder wie Fischer und Sie Menschen mit persönlichen Herabsetzungen dafür belegt, dass sie die Verschärfung des Sexualstrafrechts befürworten. Ich habe den Eruck: Sowohl Sie als auch Fischer können mit Gewalt ganz gut leben, aber nicht mit Andersdenkenden.

Am 23.06.2016 um 10:56 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Was nun ist die Quintessenz? Gewalt in menschlichen Beziehung lässt sich nicht vollständig ausschliessen, weder mit strafrechtlichen, noch mit anderen Mitteln.

Mir scheint allerdings, dass es (und da gibt es meiner Erinnerung nach einige Parallelen zu den Kämpfen um die Vergewaltigung in der Ehe) im Kern eigentlich um die Definition geht, WAS GEWALT EIGENTLICH IST.

Und ebenso, inwieweit Gewalt ein sozial akzeptiertes Durchsetzungsmittel für die eigenen Interessen sein kann. Manche gehen da ja ziemlich weit, gewöhnlich sind es die Profiteure, aber auch die am anderen Ende, die meinen, dass ihre eigenen Gewalterlebnisse nun auch auf andere übertragbar sein sollten.

Der ideologische Graben tut sich mE da auf, wo die Anerkennung der Gewalt als grundsätzlich sozialschädlich und menschenfeindlich VERWEIGERT wird. Das Ding mit der Würde, das da so verloren in der Verfassung steht, wird zumindest von manchen so verstanden, wie das Wort des Pfarrers in der Kirche - irgendwie einer anderen Welt zugehörig.

Diejenigen jedoch, die sich nicht damit abfinden wollen, sehen das Strafrecht als objektive und einflussreiche Instanz, um ein nachdrückliches Signal (ja, tatsächlich, ein Signal) zu setzen, wo Gewalt beginnt. Ob dies im Rechtsalltag tatsächlich Konsequenzen hat, ist ihnen erst einmal zweitrangig. Und das kann man, finde ich, durchaus auch so sehen und verstehen.

Das Strafrecht spiegelt unser Verhältnis zur Gewalt wieder. Und deshalb ist es nicht nur ein Regelwerk, sondern ...

Am 23.06.2016 um 10:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

... auch ein Ort für Signale. Denn wo wäre ein anderer, besserer?

Gewalt kann nicht nur in ihrem materiellen Anteil behandelt werden, denn sie ist, von Natur aus, etwas, das ebenfalls (und ebenso wirkungsvoll) ins Symbolischen übergreift. Das macht die Sache nicht einfacher, aber man kann sie ja nicht einfach unbehandelt lassen, nur weil sie kompliziert ist und nie perfekt gelöst werden kann.

Am 23.06.2016 um 14:59 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Dass das Sexualstrafrecht alle paar Jahre neu geschrieben werden und "verschärft" werden muss nur um immer wieder das gleiche Signal auszusenden bezweifle ich, angesichts der Tatsache (die auch Herr Fischer schon erwähnt hatte) dass Vergewaltigungen immer seltener auftreten. Das ist Missbrauch der Gesetzgebung und der Justiz.

Aufgrund der rückläufigen Sexualstraftaten um Frauen als Opfer der Männer weiterhin darstellen zu können muss man daher irgendwas finden dass diesen Rückgang kompensiert. Politiker benötigen irgend etwas damit Sie sich als Macher für die gute Sache präsentieren können. Die Debatte die bezüglich der Schutzlücken geführt wird wirkt auf mich überflüssig weil künstlich hochgepuscht.

Hier geht es nicht nur um die Definition der Gewalt. Sondern darum dass bei milliarden Individuen mit unterschiedlichsten sexuellen Konstellation es unmöglich ist Gewalt für jede Situation hinreichend zu definieren. Deshalb kann das Gericht auch nie die "Wahrheit" finden. Vor allem dann nicht wenn das Gericht sich nur auf zwei Zeugenaussagen stützen kann die noch nicht mal die gleiche Geschichte erzählen. Es wird deshalb immer einen Abwägungsspielraum brauchen. Zu behaupten man könne diese Lücke schließen ist eine Lüge.

Am 24.06.2016 um 10:27 Uhr antwortete der Leser "grist":

Danke für die Antwort.

Aber meinen Sie das Folgende ernst:

"Aufgrund der rückläufigen Sexualstraftaten um Frauen als Opfer der Männer weiterhin darstellen zu können muss man daher irgendwas finden dass diesen Rückgang kompensiert"?

Klingt sehr nach Verschwörungstheorie - wer ist denn dieses 'man'?

Ansonsten bin ich noch nicht überzeugt. Dass unter den Profis gestritten werden muss, ob es eine Schutzlücke gibt, ob sich das Gesetz verbessern lässt und falls ja wie - vollkommen verständlich.

Aber warum sollte für die Öffentlichkeit nicht alle paar Jahre über eine solche Diskussion das Bewusstsein über diese Verbrechen und ihre Opfer geschärft werden? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass dadurch Aufmerksamkeit von anderen, u.U. dringlicheren, Problemen abgezogen wird.

Am 26.06.2016 um 19:00 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

"Klingt sehr nach Verschwörungstheorie - wer ist denn dieses 'man'?" Wer gemeint ist geht denke ich deutlich aus dem Beitrag hervor.

"Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass dadurch Aufmerksamkeit von anderen, u.U. dringlicheren, Problemen abgezogen wird." Natürlich sind es Ablenkungsmanöver. Leider mit dem unschönen Beigeschmack, dass hier Lobbygruppen versuchen eine Beweislastumkehr für Männern durchzumogeln. Bei der sozialen Paralleljustiz ist ihnen dies schon gelungen. Ganz egal ob ein Mann bei einem verfahren wegen eines Sexualverbrechens schuldig gesprochen wird oder nicht, wird er von der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld verurteilt und trägt dieses Urteil auch stets in seinem sozialen Umfeld mit sich herum. Wenn Sie wissen wollen welche Lobbygruppen dies sind, brauchen Sie nur den Fall Kachelmann betrachten. Und diesen hier.

Am 23.06.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "grist":

Mir ist auch noch nicht klar, wo die Brisanz in der Diskussion liegt. Angenommen die Reform ist nichts weiter als ein Symbol - dann kann auch das etwas wert sein.

Dass darüber hinaus Leute Symbolpolitik zur eigenen Profilierung nutzen und Strohmänner aufgebaut, falsche Erwartungen geschürt und Falschbehauptungen in die Welt gesetzt werden - unerquicklich aber wohl auch unvermeidbar.

Aber stehen wir wirklich kurz vor der Beweislastumkehr? Oder ist das auch nur ein Strohmann?

Mit ist schon klar, dass tf dagegen halten muss, schließlich ist es eine fachliche Auseinandersetzung. Aber als Normalbürger, hat man da auch einen Grund gegen die Reform zu sein?

Am 23.06.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Die Beweislastumkehr ist mE nur ein alberner Popanz, ein Teufel, der an die Wand gemalt wird, um die Diskussion zu skandalisieren. Auch das erinnert mich an die teils absurden Katastrophenvorstellungen, was denn passieren würde, wenn sich das Strafrecht mit den Vorgängen im Ehebett beschäftigt.

Der Normalbürger (wer auch immer das sein mag) hat, so vermute ich zumindest, immer noch ein zwiespältiges Verhältnis zur Gewalt. Aber es schien sich in den letzten 20 Jahren doch etwas zu verbessern. Manchem geht die Sache nun zu weit, die "Gutmenschen", die der Kolumnist zu "verlogenen Gutbürgerinnen und Gutbürgern" erklärt hat, bekommen zu viel Einfluss. Und die andere Seite frönt ab und zu dem menschlichen Hang zur Übertreibung.

Ausgang offen, egal ob die Reform beschlossen wird oder nicht. Es wird ja - so oder - auch nicht plötzlich aufhören, dass Frauen sich vor Männern fürchten müssen.

Am 23.06.2016 um 15:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Die Beweislastumkehr ist mE nur ein alberner Popanz, ein Teufel, der an die Wand gemalt wird, um die Diskussion zu skandalisieren."

Die Wand ist hier, der Teufel im Detail: Lesetipp: Kolumne "Volk in Angst", dort speziell "Was ist neu am neuen Entwurf?" http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-n...

Am 23.06.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Natürlich hat ein Normalbürger einen Grund gegen die Reform zu sein, denn unabhängig vom Inhalt gibt es ungewöhnliche äußere Merkmale.

Zum einen ist es politisch ungewohnt wenn Randgruppenthemen plötzlich derartig in den Mittelpunkt rücken, dass vergleichbare Forderungen von der Linken über die Regierungsparteien und die AfD sogar bis hin zur der NPD zum Gesetz werden sollen, und das in aller Eile.

Zum anderen weil wg. der, wie man beim Lesen von TFs Kolumne feststellt, sichtbaren Widersprüche in den von den Befürworten angeführten Fakten verbunden mit emotionaler Stimmung und Stimmungsmache nach Köln oder jetzt im Zusammenhang mit der Frau Lohfink. In der Regel sollte man keine Entscheidungen fällen wenn gesicherte Fakten fehlen oder Emotionen zu viel Raum einnehmen.

Am 23.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wie heisst noch mal die "Randgruppe", um die es hier geht?

Am 23.06.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Frauen und Männer, wieso?

Am 23.06.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Haben Sie schon einmal über den Begriff "Randgruppe" nachgedacht, und was er bedeuten könnte?

Am 23.06.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Eigentlich dachte ich, Sie hätten bemerkt, dass ich Ihnen die Steigbügel halten will ...

Am 23.06.2016 um 17:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ok, dann verzeihen Sie, aber ich halte hier mittlerweile alles für möglich. ;-)

Am 23.06.2016 um 18:15 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Verzeihung, ich war wohl nicht deutlich genug.

Die sehr wenig gelassene Geisteshaltung, die viele Äußerungen beider Meinungsströme enthalten, spiegeln vielleicht die Kommunikationshemmnisse in diesem Themenkreis.

Im Rahmen von Sexualstrafverfahren sind die dementsprechenden Probleme Verfahrensbeteiligter "jeglichen" Geschlechts, sich angemessen und nüchtern mit der Tatsachenfeststellung zu befassen, immer wieder beobachtbar.

Bereits das Sprechen über das Thema Sexualität führt schnell zu Missempfindungen der Beteiligten (Tabubruch).

Wunderbar ist indes, dass die kommunikative Einschränkung gegendert ist ....

Am 23.06.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Na ja, für die Versachlichung, jedenfalls innerhalb eines Verfahrens, wären die Profis zuständig. Aber das scheitert wohl bereits häufig bei der polizeilichen Befragung. Dort eine Aussage zu machen, war für mich jedenfalls bisher immer ein einigermassen groteskes Erlebnis. Mit jedem Tischler und Schlosser kann man verständigere Gespräche über ihren Fachbereich führen.

Am 23.06.2016 um 22:49 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sagen Sie Ihrem Vorsitzenden einen schönen Gruß und er möge sich raushalten, wenn er es schon nicht begreift und die Mutter der Tochter möge sich dann darum kümmern. Ein Vater, der seiner Tochter, die vergewaltigt wurde eine Strafanzeige verbietet, der gehört beim Jugendamt angezeigt!

Am 23.06.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Wir wollten schon den Nachruf schreiben, schön dass Sie wieder da sind.

Am 23.06.2016 um 23:20 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Dann wird die erwachsene Tochter wohl wissen, wenn sie eine anständige Erziehung, Auklärung und Selbstbewußtseinsbildung genossen hat, was in solch einem Fall zu tun ist! Und wenn nicht, dann ist es JETZT Zeit dies schleunigst nachzuholen.

Es wird ja wohl auch eine spezifische Frauenberatungsstelle geben, die da bestmögliche Unterstützung und Begleitung bietet von der Anzeige bei der Polizei bis zum weiteren Prozedere. Und ein soziales Umfeld wird ja auch da sein.

Und einer erwachsenen Tochter kann man erst recht nichts verbieten, wurscht ob man Vorsitzender für Strafrecht oder Maurergeselle ist.

Am 24.06.2016 um 00:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es ist durchaus legitim, wenn sich ein Opfer dazu entschießt, sich nicht zusätzlich gedemütigt und traumatisiert zu werden.

Am 24.06.2016 um 08:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Der Punkt ist nicht eine zusätzliche Demütigung, Traumatisierung. Es geht darum anzuzeigen und diese Sache durchzustehen. Wozu wollen gerade Sie denn dann eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, eine sog SchutzLückenschließung, wenn es dann eh nicht für die Praxis sein soll. Ein Kampagnentheater für A und F? Soll das ein Witz sein? Wofür und wozu werden Gesetze geschaffen? Damit diese Bibel noch dicker wird? Da steigen Femi-Frauengruppierungen auf die Barrikaden, Sie bringen eine Petition ein, mischen Frauen, Männer fast aller Fraktionen mit, Theater ohne Ende, wird ein Maas, eine Schwesig vor den Karren gezogen, eine Promifrau mittels Schauprozess eingespannt , damit Sie mir dann hier sagen es sei ganz legitim wenn eine Frau NICHT anzeigt?? Sie sprechen hier einer Nichtstrafbarkeit von Vergewaltigung das Wort bei gleichzeitiger Forderung nach besserem Schutz?? Wie passt das? Das müssen Sie mal erklären. Und nennen Sie mir bitte eine ernstzunehmende Frauenberatungseinrichtung, die so etwas vertritt!! Gerade Sie, die so Schlimmes hinter sich hat müssten als erste aufstehen und einer Frau, einem Opfer helfen, das vergewaltigt wurde und nun dringendst u zu Recht Unterstützung braucht!

Am 24.06.2016 um 09:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Der Punkt ist nicht eine zusätzliche Demütigung, Traumatisierung. Es geht darum anzuzeigen und diese Sache durchzustehen."

Demütigung und Traumatisierung gehören aber derzeit regelmäßig dazu. Wer das trotzdem durchzuziehen bereit ist, braucht sehr viel Kraft und Durchhaltevermögen. Opfer, die anzeigen, haben eine Doppelbelastung, einmal von der Tat selbst und einmal vom Strafverfahren.

"Wozu wollen gerade Sie denn dann eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, eine sog SchutzLückenschließung, wenn es dann eh nicht für die Praxis sein soll. Ein Kampagnentheater für A und F?"

Für diejenigen, die es machen.

"Sie sprechen hier einer Nichtstrafbarkeit von Vergewaltigung das Wort bei gleichzeitiger Forderung nach besserem Schutz?? "

Den Satz habe ich jetzt nicht verstanden.

Am 24.06.2016 um 09:32 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wenn Sie sagen es sei legitim nicht anzuzeigen aufgrund Angst vor weiterer Demütigung, dann widerspricht das Ihrer kämpferischer Einstellung. Denn wie soll etwas bestraft werden, wenn es nicht mal angezeigt wird? Jede Frau hat so wie jeder Mann das Recht auf Unversehrtheit ihres Lebens und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das sind keine leeren Worte, kein Geschwafel, das muss man sich mal verinnerlichen und vor allem als MenschenKÖRPER vor Augen halten. Es geht um den eigenen Körper, die eigene Psyche!!Wenn eine Frau vergewaltigt wird und es NICHT anzeigt, dann tritt sie selbst ihr Recht mit Füßen! Wer nicht anzeigt und dann behauptet Vergewaltigung sei ja nicht strafbar, so wie man es immer wieder fälschlicherweise liest, der will Frauen nicht aus der Opferrolle raushelfen, sondern den status quo erhalten. ((Im Übrigen: Männer sind eben keine wilden Tiere, keine Affen, die brauchen klare Grenzen und eben klare Worte. Die verstehen es sonst nicht! Die können aber auch nur reagieren und nicht wirklich abstrahieren! Gefühlsverstand ist manchmal nicht deren Ding.))

Was heißt für diejenigen die es machen?

Am 24.06.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wenn Sie sagen es sei legitim nicht anzuzeigen aufgrund Angst vor weiterer Demütigung, dann widerspricht das Ihrer kämpferischer Einstellung. Denn wie soll etwas bestraft werden, wenn es nicht mal angezeigt wird?"

Ich weiß, was ich durchgemacht habe. Das kann ich nicht anderen Frauen guten Gewissens zumuten.

Auch wenn ich es persönlich ganz blöd finde, wenn ein Opfer sozusagen vom Täterumfeld Schweigegeld annimmt (z.B. Stelle statt Anzeige).

Ob sie anzeigen wollen oder nicht, entscheiden aber alleine sie. Wenn sie sich dafür entscheiden, sollten sie es aber besser haben,

Am 23.06.2016 um 23:24 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Das Forum ist nicht langweilig, wie kommen Sie denn auf so was? Oder gibt es irgendwo ein besseres?

Sie sind doch richtig im Element mit Fetzerein und Argumentieren, da kann man einafch so viel lernen. Wo findet man das heutzutage schon. Politische Bildung nenn ich das, gibt es in Schulen ja nicht, also schöpft man aus dem Fundus von hier.

Wäre schön, wenn Sie bleiben würden.

Am 24.06.2016 um 00:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

BYE!

Am 24.06.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Mich würde noch interessieren, welche Rechtsänderungen dem Mißstand entgegenwirken könnten, den Ihr Vorsitzender beklagt. Sieht er Änderungsbedarf, ggfls welche konkret?, oder ist sein Abraten von realistischen Rechtsänderungen unabhängig, also unausweichlich der Opferrolle im Sexualstrafrecht geschuldet?

Am 24.06.2016 um 09:40 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

"Na ja, für die Versachlichung, jedenfalls innerhalb eines Verfahrens, wären die Profis zuständig. Aber das scheitert wohl bereits häufig bei der polizeilichen Befragung. Dort eine Aussage zu machen, war für mich jedenfalls bisher immer ein einigermassen groteskes Erlebnis. Mit jedem Tischler und Schlosser kann man verständigere Gespräche über ihren Fachbereich führen."

Genau dieser Themenkomplex bereitet vielen Staatsanwält/innen und Strafrichter/innen die größten Sorgen. Bei der Aufarbeitung von Sexualstraftaten ist größtmögliche Sorgfalt geboten, die indes -insbesondere in "finanzschwachen" Bundesländern - polizeilich nicht gewährleistet ist. Solange man selbst in den derzeitig bereits strafbaren "Kapital"sexualstraftaten keine hinreichenden Finanzmittel im Ermittlungsverfahren einsetzt, erscheint es kontraproduktiv, noch schwerer feststellbare Tatbestände mit geringerem Strafbarkeitsbedürfnis einzuführen, die dann die vorhandenen Kapazitäten noch mehr binden und verzetteln.

M.E. wäre es sehr viel sinnvoller, das hinter vielen Aufschreien ("recht und gerechtigkeit" vermittelt diesen Eindruck) stehende Problem anzugehen, die Quote von falschen Freisprüchen - die selbstverständlich nicht quantifizierbar ist - zu senken.

Am 24.06.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es wäre jedenfalls auch hilfreich, wenn Staatsanwälte die Einstellungen so begründen würden, dass die Betroffenen zumindest den Eindruck haben, dass die Staatsanwälte wenigstens die Akten gelesen haben und nicht nur irgendwie überflogen.

Und die praktischen Probleme im Ermittlungsverfahren müssten auf jeden Fall angegangen werden.

Am 24.06.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Was haben dann Probleme im Ermittlungsverfahren, angefangen von umgehender Untersuchung im Krankenhaus (Notdienst), sofortiger Anzeige bei Polizei (Gedächtnisprotokoll!), speziell ausgebildetet Polizistin verlangen, sich eine erfahrene Anwältin/Anwalt nehmen(wissen normalerweise Frauenzentren) etcetc mit einer Schutzlücke zu tun? Und was hat eine nicht verstehbare oder auch fehlerhafte Begründung einer Staatsanwaltschaft mit einer Schutzlücke zu tun? Ein Eindruck hilft mir zb wenig, ich will es so begründet haben, dass es nachvollziehbar ist und nicht ein Fehler, oder eine Willkür, mangelnder Wille, Interesselosigkeit, Kenntnislosigkeit von STas. Ich will Gewissheit, dass zb auch mind. eine andere Sta so entschieden hätte, sonst zweifle ich.

Das Problem scheint mir jedenfalls ein anderes. Und nicht eine Schutzlücke.

Am 24.06.2016 um 11:44 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es gibt mehrere Säulen, die parallel angegangen werden müssen.

Der Witz ist, dass gerade diese praktischen Verbesserungen (wie jetzt von müder krieger gefordert wird) von Betroffenen schon früher gefordert wurden und werden, immer wieder.

Nur jetzt kommen die Kritiker (die sich bisher für die Verbesserung nicht sonderlich interessiert haben oder sich dazu nicht geäußert haben) und sagen, man müsse praktische Probleme angehen, statt Gesetze zu ändern.

Wenn sie sich schon vor 5 Jahren für bessere praktische Lösungen ausgesprochen hätten und sich dafür engagiert hätten (statt auf die bequeme Argumentation zu stützen, dass es ja so viele Falschbeschuldigungen gäben), wären wir heute vielleicht auch schon woanders.

Am 24.06.2016 um 11:54 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wenn ich mich vor 5 Jahren schon drum geschert hätte? Vor 5 Jahren war ich noch ganz woanders, nicht in Deutschland und war mit anderen Dingen beschäftigt.

Ja, und wenn eben die Mittel, Ressourcen fehlen in den Ermittlungsbehörden, dann wird es mit Schutzlückenschließung aber auch nicht besser.

Das ist ja mehr als absurd. Und was sagen die zuständigen Minister dazu?

Am 24.06.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wo sind all die sicherlcih nicht unterbezahlten Qualitätsjournalisten die genau diese Problematiken angesprochen, aufgelistet haben?

Was gab es denn zb vor Jahren an politischer Arbeit von Betroffenen, die sich an die Öffentlichkeit, sprich eben va Medien gewandt haben, damit diese die Thematik aufgreifen?

Am 24.06.2016 um 13:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wo sind all die sicherlcih nicht unterbezahlten Qualitätsjournalisten die genau diese Problematiken angesprochen, aufgelistet haben?"

Fragen Sie doch bei ZEIT und SPIEGEL, warum sie lieber Falschbeschuldigungen thematisiert haben und ansonsten so getan haben, als wäre alles bereits über-opferfreundlich und ausreichend?

Was gab es denn zb vor Jahren an politischer Arbeit von Betroffenen, die sich an die Öffentlichkeit, sprich eben va Medien gewandt haben, damit diese die Thematik aufgreifen?

z:B. #ichhabnichtangezeigt

https://ichhabnichtangezeigt.files.wordpress.com/2013/03/offener_brief_o...

http://www.kofra.de/htm/Offener%20Brief%20an%20den%20BGH.pdf

Im Übrigen gibt es jetzt auch die #ichhabeangezeigt Aktion, wo die Betroffenen genau diese praktischen Probleme aus ihren Erfahrungen konkret sammeln.

Am 24.06.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Gute Aktionen. Und was ergaben dann die ganz konkreten Gespräche der politisch Aktiven und der ganzen Qualitätsjournalisten (die sind ja sonst auch überall dabei und schreiben bis zum Teufel komm raus leider auch so ziemlich jede Supragacke, um die Quoten zu steigern) mit den jeweiligen Fachpolitikern und Ministern?

Es gab ja diese Studie, die Fotobiene gestern zitierte, dazu müssen Minister ja auch eine Meinung haben. Ist ja eine repräsentative Untersuchung.

Und ich meine, wenn jetzt Frau Schwesig und Herr Maas sogar zum Prozess von Frau Lohfink kommen, dann müssen die ja schon immer sehr großes Interesse und größte Einsicht in die Problematik "Sexualdelikt Vergewaltigung" gehabt haben hier die t a t s ä c h l i c h e n Probleme für Nicht/Fehl(?)verurteilungen zu erkennen, begreifen und entsprechend zu handeln.

Problemanalyse und Problemlösung geht eben nur, wenn man Kenntnis hat. Und mal alle Kenntnisse zusammenträgt, ortet, sortiert, richtige Schlüsse daraus zieht und entsprechend Handlungen setzt. Und ohne ausreichende Ressourcen lässt es sich halt schwer, anständig arbeiten.

Am 24.06.2016 um 13:41 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Und was ergaben dann die ganz konkreten Gespräche der politisch Aktiven und der ganzen Qualitätsjournalisten (die sind ja sonst auch überall dabei und schreiben bis zum Teufel komm raus leider auch so ziemlich jede Supragacke, um die Quoten zu steigern) mit den jeweiligen Fachpolitikern und Ministern?"

Die Gespräche müssten ja erst stattfinden. Die Journalisten, die Politiker, die Richter usw. müssen sich erstmal dafür interessieren.

Sie können sich sehr gerne dafür einsetzen, dass solche Gespräche stattfinden. Wo Betroffene auch mit ihren Forderungen und Ideen gehört werden, wo es nicht nur darum geht, dass Betroffene nach Seifenopernart als Leidende des Täters dargestellt werden sollen.

Damit können Sie auch einen Beitrag leisten.

Am 24.06.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ohja, ich denke gerne mit, wie man wohl hier auch merkt.

Und ich bin der Meinung, in erster Linie sollte diese GesprächsArbeit von jenen geleistet werden, die bereits dafür bezahlt werden und zb in Einrichtungen angestellt sind, deren Pflicht es ist auch politische Arbeit zu leisten. Detto all die kritischen Medien. Vor allem könnte sich die TV_welt darum kümmern, die verdienen auch nicht schlecht und wäre doch fein mal Diskussionssendungen zu bringen, in denen es um ECHTE Probleme geht und nicht wirres Geschnatter zu absurden Themen zelebriert wird, dass nur mehr der Griff zu einem philosphischen Buch den Abend rettet.

Dass gesellschaftskritische und aufklärerische Arbeit zum Allgemeinwohl nicht schon längst von allen MeinungsfreiheitsliebhaberInnen geliefert und eingefordert wird, erschließt sich mir nicht.

Am 24.06.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Es gibt mehrere Säulen, die parallel angegangen werden müssen."

Das wird aber nicht passieren. Denn auch jetzt wird über die praktischen Verbesserungen in der Öffentlichkeit gar nicht diskutiert. Sie werden auch nicht kommen, denn sie kosten Geld. Man wird wie so oft wohl nur das Gesetz ändern, Personal und Prozesse aber unverändert lassen. Im Ergebnis muss das gleiche Personal mit den gleichen Mitteln mehr Fälle lösen die auch noch komplizierter (im Sinne der Beweislage) sind als früher.

Das Ergebnis davon können sie sich sicher selber ausmalen. Die Verurteilungsquote wird wohl eher weiter sinken.

Am 24.06.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Das scheint mir ein bedenkenswerter Ansatz - auch wenn ich über den tatsächlichen Alltag der Ermittlung in Sexualstrafsachen nicht kenne.

Am 23.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Die besagte Randgruppe oder meinetwegen auch Randkultur nennt sich "Frauen".

So wie Obdachlose, Arbeitslose, Jugendbanden, Prostituierte, Häftlinge, Behinderteusw.

Bei Randgruppen handelt es sich um gesellschaftlich, sozial, rechtlich, benachteiligte, sog unterprivilegierte Gruppen, die keine Lobby haben. Also brauchen sie ein Sprachrohr für Ihre Anliegen.

Am 23.06.2016 um 22:49 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Die Schutzlücke wird überwiegend aus der Randgruppe der Feministen postuliert. Zumindest war die Schutzlückenkampagne kein Thema von Brigitte oder Gala, und dieses änderte sich erst durch die Instrumentalisierung des islamischen "Sex-Mob".

Am 23.06.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Der Grundtatbestand im StGB lautet derzeit: § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (1) Wer eine andere Person 1.mit Gewalt,

  1. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Insofern ist Ihr Regelungswunsch bereits Gesetz!

Am 23.06.2016 um 12:00 Uhr schrieb der Leser "Dogwalker":

Entgegen einer um sich greifenden Auffassung ist das Strafrecht NICHT der Reparaturbetrieb der Gesellschaft. Das Strafrecht normiert nur die äußerste Grenze sozial inadäquaten Verhaltens, ab welchem dieses als strafwürdig angesehen wird. Hiermit sollte man sorgsam umgehen, da eine Inflationierung von Strafvorschriften allenfalls zu deren relativierung führt. Eine Gesellschaft, die die Grenzen sozial akzeptierten Verhaltens über das Strafrecht bestimmen will, hat eigentlich schon verloren.

Am 23.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie schlagen stattdessen welche Institution vor? Mit der Säkularisierung hat das Strafrecht auch die Aufgabe der Normsetzung übernommen - ob es ihm gefällt oder nicht, ob es dafür geeignet ist oder nicht. Ihm wird diese Autorität zugemessen, denn es gibt schlicht keine andere. Jedenfalls fällt mir keine ein.

"Reparaturbetrieb" ist nur Polemik ohne Inhalt. Wenn man denn von Reparatur sprechen will, dann erfüllt diese Aufgabe eher noch die Rechtspraxis. Aber die ist dafür auch erfunden worden: Verhütung und Heilung von Schaden. - Wenn nicht dafür, wofür denn sonst?

Am 23.06.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Die erste 'Institution' ist immer noch das Elternhaus, auch wenn mittlerweiel mehr und mehr der Erzeuger glauben, das auf die Schulen abwälzen zu können. Schulen sind aber keine 'Erziehungsanstalten' im landläufigen Sinne. Wenn man das, was Sie forden, bis zum Ende durchdenkt, dann würde das heißen, das Strafrecht geht dann künftig mit ins Bett, wacht mit Ihnen morgens auf und sitz mit am Frühstückstisch. Dann können Sie die Kinder nach der Geburt auch gleich in staatliche Obhut abschieben.

Am 23.06.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Das ist von so altväterlichem Konservatismus, dass man darüber nur lächeln kann.

Es ist aber auch nicht ungefährlich, denn es behauptet (ob es wirklich daran glaubt ist ungewiss), dass irgendjemand wollen würde, alle gesellschaftlichen Sozialisationsformen durch das Strafrecht ZU ERSETZEN. Und dies ist, mit Verlaub, Demagogie. Niemand will das, weder die Sozialisten, noch die Feministen - am ehesten noch genau diese Konservativen, denen immer noch das Ständische im Kopf herumspukt und die "natürliche Ordnung".

Am 23.06.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Was daran demagogisch sein soll, wenn man die Auffassung vertritt, dass Gesetze, nicht nur das Strafrecht, immer mehr den alltäglichen Bereich zu regeln versuchen, das müssen Sie mir dann schon mal erklären. Wobei das Strafrecht sich da noch am meisten zurückhält, zumindest es versucht.

Am 23.06.2016 um 12:48 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ich habe den demagogischen Anteil extra in Versalien geschrieben, mehr kann ich nun auch nicht tun.

Die rechtliche Regelung des Alltags nimmt zu, das ist wohl so. Aber es ist auch kein Wunder, denn die Konsequenzen des menschlichen Handelns haben heute eine weitaus höhere Tragweite als früher. Das ist ein grundsätzliches Problem, die Überschreitung des individuellen menschlichen Maßes, und es ist bislang ungelöst. Deshalb ist es kein Wunder, dass die Lösungsversuche mal so und mal so ausfallen.

Am 23.06.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, die erste Sozialisierungsinstanz ist das Elternhaus. Die Keimzelle des Staates sozusagen.

Was an Schulen dann abläuft, ist die Frucht der Erziehung.

Schultaschen von ungeliebten Mitschülern anpinkeln, Unflätliches beschimpfen ("deine Mutter ist eine Hure"), verprügeln, drohen "heute kommst du blutig nach Hause"; eindreschen und treten vorzugsweise auch auf den Kopf, wenn einer am Pausenhof am Boden liegt, dazujohlen und beklatschen der umstehenden Mannschaft; aus dem geöffneten SchulklassenFenster in Abwesenheit d Lehrerin einem Passanten zuschreien "Was willst du, du schwule Sau", Mädchen schreien einem Jungen nach, der sich aus Schlägereien raushält und noch keinen Kuss will, er sei eine Schwulette; all das ist zum Glück bei kids in der Grundschule nicht strafbar. Das ist gelebte Demokratie von klein auf und das ist Zivilisation im 21.Jdt. Einfach die Realität. Passiert in BW an einer Grundschule. Beweise? Ja. Romantisch? Polemisch? Kinder eben, was solls. Hat das was mit dem Artikelthema zu tun? Ich sage ja, selbstverständlich. Mit unserer Gesellschaft, wie sie mit Problemen umgeht vielleicht? Ich sage ja. Man wird sehen, wie die Zensur entscheidet...

Am 23.06.2016 um 13:28 Uhr antwortete der Leser "grist":

"Mit der Säkularisierung hat das Strafrecht auch die Aufgabe der Normsetzung übernommen"

Ojemine - seit wann das denn?

Da scheint mir eher ein reichlich unreflektiertes 'Ohne Gott ist alles erlaubt" (ausser der Staat verbietet es) eines enttäuscht Religiösen dahinter zu stecken als sonst irgend etwas.

Wenn für Sie der Staat oberste und einzige moralische Autorität ist, dann tun nicht nur Sie mir leid, sondern auch alle Menschen, die mit Ihnen zu tun haben.

(Passt auch gar nicht zu Ihnen, Kapaster. Vielleicht wollten Sie 'teilweisen Normenumsetzung' schreiben?)

Am 23.06.2016 um 13:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Es geht um die INSTITUTIONALISIERTE Normsetzung bzw Normfestschreibung, dagegen NICHT um einen ERSATZ aller nebenher bestehenden gesellschaftlichen und individuellen Normfindungen und ihrer Institutionen.

Und natürlich ist es der Staat, der das Gehäuse dafür liefert, als logistischer Apparat wie auch als Instanz des Gesellschaftlichen. Säkularisierung hat nichts mit Enttäuschung zu tun, stellt aber gleichwohl ein Problem dar. Allerdings ein lösbares - auch wenn es noch nicht gelöst ist.

Und dieses "Ohne Gott ist alles erlaubt" ist ebenso ein Popanz wie die Mär von der "Regelwut" des Staates. Ohne Gott ergibt sich eine permanente Nachfrage nach Legitimität. Und der Staat ist ein janusköpfiges Werkzeug. (Ich kenne überhaupt kein einziges Werkzeug, das nicht seine zwei Seiten hätte.) Es kommt immer darauf an: Wie beantwortet man die Nachfrage, was macht man mit dem Werkzeug.

Am 23.06.2016 um 14:21 Uhr antwortete der Leser "grist":

Langsam wird klar, warum Sie gerne von Gefolgschaft etc. sprechen. Das StGB - die neue Bibel und Thomas Fischer - ihr erster Prophet?

Vielleicht langsam Zeit mit dem Sektenbeauftragten Ihres Vertrauens zu sprechen?

Vielleicht kann aber auch ein Beispiel Ihren leicht verirrten Gedanken zurück auf die Spur helfen: Ich finde es nicht deshalb richtig, dass man seine Kinder nicht schlägt, weil es im StGB steht. Sondern ich finde es richtig, dass es im StGb steht, weil man seine Kinder nicht schlägt. Und das ganz ohne Gott - Zauberei?

Am 23.06.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "Lutz Herzer":

"Ich finde es nicht deshalb richtig, dass man seine Kinder nicht schlägt, weil es im StGB steht. Sondern ich finde es richtig, dass es im StGb steht, weil man seine Kinder nicht schlägt." (grist)

Die gewaltfreie Erziehung ist, wie bereits von U.Hermes erwähnt, in § 1631 BGB Abs. 2 geregelt. Die Sanktion, die ihrer Durchsetzung dient, wäre der Sorgerechtsentzug. Aber ob nun konkrete Körperverletzung (§§ 223 ff StGB), die Sie wohl meinen, oder Kindeswohlgefährdung - die meisten Verbote, die der Staat verhängt, dienen dem Schutz von Grund- und Menschenrechten. Die Verfasser des Grundgesetzes konnten jedoch keine Rücksicht darauf nehmen, wer in einer Gesellschaft alles z.B. Kant gelesen hat und wer nicht. Deshalb muss man heute auch damit schlechterdings zufrieden sein, dass manche Menschen ihre Kinder nur deshalb nicht schlagen, weil es verboten ist.

Am 23.06.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

... sowie sich auch mal fragen, wie das Verbot eigentlich überhaupt ins Strafrecht gekommen ist, da steht es nämlich noch nicht so sehr lang. und der Widerstand gegen dieses Verbot war und ist nach wie vor groß, auch Lesern von Kant.

Am 23.06.2016 um 15:57 Uhr antwortete der Leser "Lutz Herzer":

welches Verbot im Strafrecht meinen Sie?

Am 23.06.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Schön, dann im BGB - ich bin kein Jurist.

Am 23.06.2016 um 16:20 Uhr antwortete der Leser "Lutz Herzer":

Ja, an den Widerstand gegen die Einführung der gewaltfreien Erziehung um die Jahrtausendwende herum erinnere ich mich. Da wurden ja alle erdenklichen Einwände vorgebracht. Noch viel schlimmer als gegen die derzeitige Reform (was immer unter dieser versteht).

Heute sind wir uns hoffentlich darüber einig, dass die gewaltfreie Erziehung eine Errungenschaft unserer Zeit darstellt. Zu Kants Zeiten sah das natürlich ganz anders aus. Man muss den Gedanken weiterentwickeln und in die heutige Zeit übertragen.

Am 23.06.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "grist":

Auch ohne Kant kann das nur auf eine kleine Minderheit zutreffen.

Und kapastar: irgendwie scheint Ihnen das Sexthema nicht zu bekommen. Bisher ist es Ihnen doch auch nicht in den Sinn gekommen, mit Großbuchstaben Sinn in Unsinn zu bringen.

Am 23.06.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Ich könnte ja jetzt sagen - typisch deutsch - immer gleich nach Institutionen suchen... Ich erinnere mich immer noch an die Worte meines Vaters vor fast fünfzig Jahren, der mir sagte, es gibt Sachen die macht man einfach nicht - egal ob sie verboten sind oder nicht. Wenn es diesen gesellschaftlichen Konsens nicht mehr gibt und wir versuchen es durch das Strafrecht zu ersetzen, können wir eigentlich gleich einpacken...

Am 23.06.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Offensichtlich wissen Sie nicht, was der Begriff "Institution" eigentlich bedeutet. Einfach mal etwas weniger eng denken, dann finden Sie selbst bei Anarchisten diverse Institutionen.

Ebenfalls mit freundlichen Grüssen an grist

Am 23.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Wie wäre es mit Erziehung? Eine Instanz übrigens die vor allem weiblich dominiert wird. Aber es wäre ja paranoid anzunehmen, dass Frauen über die Erziehung ihrer Kinder Einfluss auf diese Gesellschaft hätten.

Oder Schulen. Schließlich verbringen Menschen einen großen Teil ihrer am stärksten beeinflussbarenen Zeit darin. Geschlechterverhältnis der Pädagogen in Deutschland: 1:2 Männer zu Frauen.

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/genderreport/1-Bildung-ausbildun...

Kinder und Jugendliche werden also weitestgehend von Frauen beeinflusst.

Außerdem gibt es doch nun freie Forschung an den Genderlehrstühlen die solche Fragen neutral klären. Garantiert frei. Lediglich die Politik mischt da ein wenig mit. Und sorgt dafür das der Männeranteil möglichst klein bleibt. Dadurch wird natürlich die Sachlichkeit und die Neutralität der Forschung zusätzlich gestärkt... Haben wir Männer ein Glück dass es so viele neutrale Instanzen gibt die darauf achten, dass wir Männer die rechten Normen lernen. Man könnte fast meinen wir lebten nicht in einem Patriarchat. Ist natürlich Unsinn. Schließlich haben wir einen Kanzler... hmm... da war doch was?! ;)

Keine Sorge. Da Satire, wird der Beitrag bald gelöscht.

Am 23.06.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja und was sagt uns das, wenn Kinder vorwiegend von Frauen erzogen, beeinflußt werden? Das alles, damit der status quo erhalten bleibt.

Die patriarchalisch strukturierte Gesellschaft muss ja erhalten werden, damit Frauen ihre Opferrolle weiterleben können. Sonst würden Verschärfungen im Strafrecht zb ja keinen Sinn machen.

Es wird stets reagiert, aber nicht agiert.

Am 24.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Ich vermute das bedeutet, dass der Einfluss von Frauen auf unserer Gesellschaft und die Macht die diese ausüben deutlich größer ist, als Feministinnen zugeben wollen oder begreifen können.

Ich sage nicht, dass es per se schlecht ist wenn Frauen diesen Einfluss ausüben. Aber es gehört zum Anstand dazu, Machtverhältnisse ehrlich offen zu legen und nicht immer wieder die Mähr vom Patriarchat zu erzählen. Dies dient nur der Verschiebung von Machtverhältnissen. Aber sicher nicht hin zu einer faireren und gerechteren Gesellschaft. Dieses Verhältnis der Macht ist bereits sehr einseitig zu Lasten der Männer verschoben.

Am 25.06.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Zu den politischen Methoden habe ich eine interessante Aufarbeitung gefunden:

http://schulte-frohlinde.de/node/299

Am 25.06.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Möchte gerne den Begriff der strukturellen Gewalt einbringen und vorab betonen, dass alle Errungenschaften, die eine Gleichbehandlung der Frauen in unserer Gesellschaft betreffen, keinesfalls in Abrede gestellt werden dürfen, das passiert ja auch nicht bei dieser jetzigen Diskussion. Aber ich befürchte, dass es nun in genau die Richtung geht, dass Männer benachteiligt, diskriminiert etc werden. Und man den Mann in seiner Rolle in einer patriarchalsich strukturierten Geselslchaft immer als Täter, aber nie als Opfer sieht. Gewalt muss immer in bezug zu gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsstrukturen gesehen werden, so meine Auffassung. Das bedeutet genau das, dass es auch Frauen, Frauengruppierungen, gibt, die ihre Machtposition gegenüber Männern oder anderen Frauen in Form von Gewalt ausnutzen. Man darf nicht blind glauben, dass nicht Frauen auch zu Täterinnen werden und einfach nur Macht ausüben wollen um ihre Eigeninteressen durchzusetzen. Legen wir das mal um auf die Sexualstrafrechtsdebatte und Kampagnen und Sex und Macht und Sex und Lügen und "raffinierte" Frauenpolitik, die nicht auf Sachlichkeit und Fakten, Daten, klaren Angaben etc beruht, und dazu dient Ungleichheit zu schaffen und sozialen Unfrieden zu stiften... (Ich hoff es so geschrieben zu haben, dass es auch die 12, 13Jährigen verstehen.)

Am 23.06.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Die normative Rolle des Strafrechts bzw. des Rechts insgesamt wird sicherlich unterschiedlich gesehen. Faktisch wirkt es normativ, dh durch Recht werden die Gesellschaft und die Einstellungen und das Handeln der Einzelnen beeinflusst, bis in die Privatbeziehungen hinein. Und zwar wahrscheinlich nicht nur wg möglicher Sanktionen. Das ist auch gut so. Wie weit diese Regulation gehen sollte, wo Missstände sind, wie stark sanktioniert werden sollte (manchmal auch gar nicht §1631 BGB), wird eben diskutiert.

Am 23.06.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":

Ich meine Abs. 2, Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Am 23.06.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Eben, es braucht diese Diskussion auch. Was es dagegen nicht braucht, sind absurde Lagerkämpfe, an deren vorläufigem Ende sich jeweils nur herausstellt, wer gerade die Macht und die Deutungshoheit hat.

Interessant ist auch, dass häufig diejenigen, die weniger Regelungen fordern, gleichzeitig oft auch für höhere Strafen sind. Aber ist ja auch kein Wunder: Die Regelungen betreffen sie selbst, die Strafen immer andere.

Am 23.06.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Genau so hatte ich das auch immer verstanden. Ich hatte das Fach Politische Bildung am Gymnasium in Ö vor knapp 33 Jahren und da bekam ich dann eine durchaus realistische Vorstellung davon. War eine gute Sache. Und dass ich dann einen Beruf wählte, der für die psychosozialen Reparaturen der gesellschaftlichen Schäden zuständig ist, war auch eine gute Sache. Wenn auch sehr schwierig und sehr belastend. Genau so wie der Beruf derer, die sich tagtäglich an Gerichten, im ermittelnden Vorfeld usw mit den Auswüchsen, Formationen in unserer Gesellschaft befassen müssen. Würd ich sagen Hut ab, würden mir Leute, die keine Ahnung haben Schleimerei unterstellen. Ich tu es trotzdem, denn Unterstellungen sind mir ebenso wurscht.

Am 23.06.2016 um 13:23 Uhr schrieb der Leser "turntabledream":

Danke abermals, Fotobiene, für die hilfreiche Handreichung. Ich gebe zu, ich hätte die verschiedenen im Umlauf befindlichen Varianten zunächst studieren sollen, um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können. Aus dieser Position heraus lassen sich einige Aspekte von Fischers Text besser nachvollziehen.

Am 23.06.2016 um 15:44 Uhr schrieb der Leser "kelev":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie darauf, Kommentare mehrfach abzusetzen. Die Redaktion/ges

Am 23.06.2016 um 15:53 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Moderationshinweis: Ausgangskommentar entfernt. Die Redaktion/ges

Am 23.06.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":

Moderationshinweis: Ausgangskommentar entfernt. Die Redaktion/ges

Am 23.06.2016 um 16:56 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
  1. Der weibliche, also unser Hormonstatus geschweige denn ebensolcher Haushalt geht Euch Männer überhaupt nix an. Und das ist so. Und das meint Fischer.

  2. Fischer ist ein Sprachpeiniger, manchmal auch ein Sprachbereiniger. Er kämpft gegen diejenigen, die die Sprache als bloßes Verkehrsmittel betrachten , also genau gegen jene, die Frauen sexistisch, sarkastisch angehen würden, wegen ihrer spezifischen Wertigkeit.

  3. Erst durch Fischers umgekehrter, reziproker Satire (er erniedrigt scheinbar absichtlich, um die würdigen "Opfer" oder Gegner unwürdig erscheinen zu lassen) können wir die Größe so manch seiner "Opfer" erst erkennen, die eben gar keine Opfer sind, sondern immer große Helden und Heldinnen.

Ich hoffe, es wird jetzt etwas klarer.

Am 23.06.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Auch für die Redaktion. Aber ich befürchte, die Hoffnung muss sterben.

Am 23.06.2016 um 16:41 Uhr schrieb der Leser "Issel":

Danke Herr Fischer. Leider sind die 'Expertinnen' wohl zu wichtig, um die Argumente zu lesen, oder gleich eingeschnappt, oder hormonell unterzuckert oder was auch immer... Aber dass eine Anwältin so gegen grundlegende rechtsstaatliche Standards angehen, bzw. sie so mißversteht, ist schon traurig.

Am 23.06.2016 um 16:53 Uhr schrieb der Leser "Jurist 2":

Der von Thomas Fischer – zu Recht oder eher zu Unrecht – runtergemachte Artikel "So kann das nicht bleiben – zur Reform des Sexualstrafrechts" Von Nicole am 26. April 2016 ist nicht aus der SZ-Online vom 16.05.16, sondern vom 26.04.16 auf der Website

http://kleinerdrei.org/2016/04/so-kann-das-nicht-bleiben-zur-reform-des-...

einzusehen.

In der SZ vom 15. Mai 2016, 16:01 Uhr gibt es unter "Sexualstrafrecht – Nein soll nun doch Nein heißen"

http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexualstrafrecht-nein-soll-nun-doch-...

einen Hinweis des von dort durch Anklicken zu erreichenden Artikels.

Am 23.06.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Vorab: ich verstehe die Debatte mit Einschränkung und bin gegen Gewalt.

Wenn heute, jetzt Männer aus nun mal völlig berechtigten verschiedenen Gründen plötzlich mit Transparenten auftauchen würden, auf denen steht "Bleibt uns vom Leib" dann würde ich als Frau zuerst einmal mit Perplexität reagieren.

Am 23.06.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Nicole studiert 'Gender Studies', lebt sozusagen im Internet und wenn sie dort nicht tippt, strickt sie und wenn sie tippt, dann über Kinderkacke.

Absolute Top-Referenzen, würde ich da mal sagen.

Am 23.06.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Das ist jetzt aber entliehener grauslichster WienerSchmäh, gell?

Am 23.06.2016 um 19:11 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Nee, steht in ihrem 'Impressum'.

Am 23.06.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Dann so wie Sie sie es schon trefflich gesagt haben:

absolute TopReferenzen

Und: damit bestens bedient, ich meine qualifiziert. Ganz nah an der Realität, vor allem problembewußt, nicht romantisierend, opferperpetuierend.

Ich versteh nicht, wieso sich bei mir Worte so seltsam einander zubiegen und ich immer an Rezepte denken muss, glaub das liegt an meinen damaligen Studien der Frauenforschung, das war echt alles reinste Küchenpsychologie und Sternenkunde.

Am 23.06.2016 um 17:17 Uhr schrieb der Leser "Katharina Burstädte":

"Moderator Lorig: Wird sich mit der Verschärfung, der angekündigten, wirklich was für die Opfer, für die Frauen ändern?"

Erstaunlich, dass die Moderatorin gleich Opfer mit Frau gleichsetzt! Ist das wirklich immer so?

"Die Opferanwältin Clemm und sämtliche Lesben- und Frauenvereine und alle aus ungeklärten Gründen weinend Gefilmten werden so lange nicht den Zustand der strafrechtlichen Glückseligkeit erlangt haben und daher auch keine Ruhe geben, wie nicht 1. die Fahrlässigkeits-Strafbarkeit für Sexualdelikte (einen vielversprechenden Ansatz finden wir im "Eckpunktepapier" vom 16. Juni 2016:"…gegen den erkennbaren Willen"), und 2. die Beweislastumkehr erreicht sind."

Dann müssen Sich die Männer wohl bei jedem Techtelmechtel zunächst eine schriftliche Einwilligung besorgen. Ansonsten stehen Sie mit einem Fuß im Gefängnis.

Das wird das Verhältnis zwischen Frauen und Männern vergiften.

Am 23.06.2016 um 17:54 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Aber darum geht es doch. Opferstatus id patriarchalisch strukturierten Gesellschaft.

Und jede kluge Frau, die sexuell selbstbestimmt ist, unterschreibt.

Wo ist das Problem, alles easy, alles locker. Alles entspannt romantisch. Alles viel einfacher als vorher, denn kein Mann braucht mehr Angst haben -und darum geht es doch auch.

Verführungstechnisch auch sehr reizvoll. Also mir gefällt das und ich freu mich schon, denn ich war schon immer für Innovationen und unkonventionelle Ideen.

Am 23.06.2016 um 19:51 Uhr schrieb der Leser "Minderheitling":

Sehr geehrter Herr Fischer!

Der Unterton und Schluss Ihres Lohfink-Artikels gefiel mir gar nicht, aber er war druckreif. Fünfmal nachsehen, ob Ihre lange Antwort auf einen Kommentar von Das Gelbe vom Ei wirklich von Ihnen stammte, musste ich aufgrund der Orthographie. Sie müssen sehr aufgeregt sein bei diesem Thema, wenn Sie so unüberlegt und ungeordnet schreiben.

Es gefällt mir nicht, dass sich ein so hoher Richter in einer Zeitung so zu Worte meldet. Ich finde, die ZEIT verliert an Qualität.

Am 23.06.2016 um 20:02 Uhr schrieb der Leser "Liza Adam":

"Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar."

Dies halte ich für den wichtigsten Absatz in diesem Artikel. Gleichzeitig hätte ich gerne weitergehende Informationen hierzu. Denn was ich dazu höre, ist sehr widersprüchlich. Gerade der Punkt "Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gwalteinwirkung fürchtet" wird ja von anderen 'Experten' in den Medien in Hinblick auf die Strafbarkeit anders beurteilt. Das heißt, mir persönlich war es noch immer nicht möglich, mir über die "Nein-heißt-Nein"-Kampagne eine Meinung zu bilden; dal mir - wie leider auch in diesem Artikel - meist die Informationen zu kurz kommen.

Ist die geltende Rechtslage so? Inwiefern wird diese geltende Rechtslage von Gerichten auch durchgesetzt? Inwiefern wird diese geltende Rechtslage durch die Polizei anerkannt?

Falls irgendjemand dazu glaubwürdige Informationen hat (Links?) würden die mir ehrlich gesagt mehr helfen als der Artikel, um mir eine eigene Meinung zu der Kampagne zu bilden (das soll die Qualität der Kolumne an sich nicht leugnen, ich bin regelmäßige Leserin, allein schon aufgrund des sprachlichen Stils).

Am 23.06.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es ist geltende Rechtslage. Hier ist die Quelle dazu: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php

" Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist. Hiervon ist auszugehen, wenn das Opfer bei objektiver ex-ante-Betrachtung keine Aussicht hat, sich den als mögliche Nötigungsmittel in Betracht zu ziehenden Gewalthandlungen des Täters zu widersetzen, sich seinem Zugriff durch Flucht zu entziehen oder fremde Hilfe zu erlangen. [...] "

Das Problem jedoch ist, dass diese schutzlose Lage nachweislich und objektiv existieren muss. Dass heißt, dass es nicht reicht, wenn das Opfer sich einfach nur schutzlos gefühlt hat. Diese Bedingung ist daher notwendig, da man die Gefühle, die das Opfer hatte gerade im Nachhinein nicht mehr nachweisen kann.

Ein weiterer Knackpunkt ist, dass der Vorsatz des Täters bewiesen werden muss. Besteht an diesem Zweifel, kann es leider keine Verurteilung geben.

Am 23.06.2016 um 20:47 Uhr antwortete der Leser "Liza Adam":

Aber ist das dann nicht durchaus eine "Schutzlücke"? Muss ich bei anderen strafbaren Handlungen auch beweisen, dass ich mich objektiv gesehen nicht wehren konnte? Hier scheint mir eine Reform dann durchaus sinnvoll. Wobei, wenn ich Hrn. Fischers Kommetare hier richtig verstehe, dass 'konkludente Nein' wohl zumindest im Bereich des 'Grabschens' rechtlich gestärkt werden soll (das Zauberwort 'nein' halte ich auch für realitätsfern).

Gibt es denn Erkenntnisse dazu, wie regelmäßig gegenwärtig diese 'schutzlose Lage' auch vor Gericht als 'objektiv nachweisbar' anerkannt wird?

Am 23.06.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich kann Ihnen dazu nicht viel weiteres genaues sagen. Jedoch muss das Gericht immer hinterfragen, aus welchem Grund das Opfer eine Gegenwehr auslässt.

Hier finden Sie einige Rechtssprechungen: http://dejure.org/dienste/lex/StGB/177/1.html

Vielleicht werde ich mich später noch einmal melden.

Am 23.06.2016 um 21:21 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Das Problem ist , dass bei anderen Straftatbeständen die Rechtswidrigkeit quasi auf der Stirn geschrieben ist. Bei Sexualkontakten ist das nicht unbedingt der Fall...

Am 23.06.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Mangels juristischer Kenntnisse habe ich mir meinen Eindruck verschafft indem ich einmal alle TF-Kolumnen und die verlinkten Artikel zu dem Thema durchgegangen bin als auch die TF-Kommentare. Gerade in den Kommentaren der letzten Kolumne hat er viel erklärt. Letztlich ist es eine Vertrauensfrage, und bzgl. der politischen Allianzen und auch der Medien fehlt es mir in dieser Angelegenheit an Vertrauen, da sind zu viele Eigeninteressen. Aber ein jeder muss für sich selbst entscheiden.

Am 23.06.2016 um 21:49 Uhr antwortete der Leser "Liza Adam":

Deshalb meine Nachfragen. Ih bekomme viele unterschiedliche Informationen und habe natürlich - wenn auch nicht zu gänze, dafür sind es zu viele - die Kommentare von TF dazu gelesen. Gerne würde ich mir eine eigene Meinung dazu bilden (und dich meine nicht "Nein heißt Nein", sondern 'Schutzlücken im bereich sexuelle Nötigung, Vergewaltigung'), aber dafür fehlt es mir bis jetzt an sachlichen Informationen.

Am 23.06.2016 um 23:04 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Letztlich kommen Sie immer auf ein Vertrauensproblem. ME. ist in diesem Forum noch nicht gelungen einen Fall vorzuzeigen, der eine Schutzlücke beweisen konnte. Es wurde bereits öfters versucht. Exemplarisch die untenstehende Debatte Nr. 9 aus Schuld und Schulden II, wo eine vermutete Schutzlücke sich als wahrscheinlicher Fehler entpuppt hat. Aber es beweist auch nicht das keine Schutzlücke existiert. Wir werden auch keinen besseren Experten als TF zu hören bekommen, dass ist aber auch nur Meinung.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/strafrechtsdogmati...

Am 23.06.2016 um 20:51 Uhr schrieb der Leser "B O":

"Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen." Pfui. Ist das noch Journalismus?

Am 23.06.2016 um 23:36 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Weibliche Hormone sind nicht pfui. Merken Sie sich das!!

Am 24.06.2016 um 02:06 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich finde ja vielmehr bezeichnend, dass alle Kommentatoren sofort von weiblichen Hormonen ausgehen. Er könnte genauso gut auf ihren Melatonin-Spiegel anspielen.

Schlafprobleme - Probleme mit der Gedächtnisleistung

Am 24.06.2016 um 07:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, das endokrine System des Menschen ist ist hoch interessant. Vor allem das ANTIdiuretische Hormon, auch Vasopressin gennant, das den Salzgehalt im Blut lenkt, finde ICH persönlich bemerkenswert.

Dennoch besteht, wie wir wissen das endokrine System aus: Zirbeldrüse, Thymus, Schilddrüse, Nebenschilddrüsen, Nebennieren, Bauchspeicheldrüse, Eierstöcken und Hoden, und das alles gesteuert von der lieben Hypophyse. Grob gesagt.

Und der Witz an der Sache ist, dass man bei der Frau immer wieder gerne auf diesen chemischen Botenstoffen herumreitet, nämlich speziell auf den Sexualhormonen, und warum? Ursache ist, dass die Menstruation der Frau mit Aberglauben verbunden war, als die Funktion des weiblichen Körpers noch wenig bekannt war. Siehe Menstruationstabus, Menstruationsmärchen etc.

Ich persönlich fühle mich als Frau deshalb nicht abgewertet, mir ist das egal, denn ich mach umgekehrt genauso MEINE WITZE über Männer! Und das mit dem größten Vergnügen!:)

Am 24.06.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Man kann sich denken, wie es gemeint war. Das sagt jedoch viel mehr über die eigenen Gedanken aus als über die Intention des Sprechenden/Schreibenden. Es hat sich hier in der Diskussion durch einen Kommentar von Fischers zwar schon geklärt, dass er Sexualhormone meinte.

Des Weiteren werden auch Frauen vielmehr auf die Sexualhormone angesprochen, weil dessen Spiegel vielmehr schwankt. Und es sind meistens gerade Frauen, die wollen, dass man diese Tatsache versteht, wenn sie mal wieder PMS haben (Was jenachdem auch nur eine Entschuldigung für schlechtes Verhalten ist).

Am 24.06.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich bin nicht vollkommen dumm und gäzlich deppert, das schaut nur permanent danach aus. Habe es schon verstanden. Trotzdem danke!

Am 24.06.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

gänzlich

Rechtschreibung kann ich leider auch nicht.:)

Am 23.06.2016 um 21:45 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

1/4

"160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" - checking the data

Die Quelle "Terre des Femmes" besagt: "Laut Dunkelfeldforschung wird etwa alle drei Minuten eine Frau in Deutschland vergewaltigt1 - insgesamt etwa 160.000 Vergewaltigungen2 jährlich. Doch nur etwa fünf Prozent dieser Vorfälle werden überhaupt angezeigt.3 Einer der Gründe hierfür liegt in der geringen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung, die in nur ca. 13% der Fälle am Ende eines meist langwierigen Strafverfahrens steht.4"

Die Rechnung in Anm. 2: "In Deutschland werden laut Polizeistatistik jährlich etwa 8.000 Vergewaltigungen angezeigt (2012: 8031 Fälle nach §§ 177 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung). Siehe: Bundesministerium des Inneren. (2012). Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, Berlin, S. 4. 100 Prozent entsprächen nach dieser Dunkelfeldforschung 160.000 Vergewaltigungen jährlich."

Quelle: https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/hgewalt/gegen-vergew...

Zu beachten ist, daß es hier weder bei den Anzeigen noch den 5% der "Studie" um bewiesene Vergewaltigungen geht, sondern immer um Fälle, in denen eine Frau meint, es handle sich um Vergewaltigung.

Besonders augenfällig wird dies mit Blick auf die Datengrundlage der "Studie": https://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung...

Am 23.06.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

2/4

Es ist einfach falsch, zu schließen: "Laut der Studie des BMFSFJ werden nur 5 Prozent der Vergewaltigungen angezeigt."

Warum? Darum:

Es heißt auf S. 180 der Studie, das ist der Bezug: "(...) Dieser Anteil war bei den Frauen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, deutlich niedriger: von ihnen hatten nur 8% die Polizei eingeschaltet (15%, wenn Verletzungs- folgen erlitten wurden) und nur 5% Anzeige erstattet(11% bei Verletzungsfolgen)."

Wer sind aber nun in der Studie die (N=1.777) "Frauen, die sexuelle Gewalt erlitten haben"? [vgl. https://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung..., S. 159, Tab. 78]

Es sind die, die beim mündlichen Fragebogen auf folgende Fragen mit mindestens "einmal seit dem Alter von 16 Jahren" geantwortet haben:

"Einstiegsfrage: Im Folgenden geht es um erzwungene sexuelle Handlungen, also solche, zu denen Sie gegen Ihren Willen durch körperlichen Zwang oder Drohungen gezwungen wur- den. Das kann zum Beispiel durch Festhalten, Arm umdrehen, Herunterdrücken, Erpressungen oder Drohungen passiert sein, oder dadurch, dass Sie nicht weg konnten, sich nicht wehren konnten oder in einer Abhängigkeitssituation standen. Wie häufig haben Sie seit dem Alter von 16 Jahren solche erzwungenen sexuellen Handlungen erlebt? Häufig, gelegentlich, selten, nur einmal oder nie?"

Am 23.06.2016 um 21:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

3/4

"Nachfrage mit Itemliste: Oft fällt es schwer, über solche Ereignisse zu sprechen oder sich daran zu erinnern. Auf dieser Liste sind einige Handlungen beschrieben. Ich würde gerne wissen, ob Sie eine oder mehrere dieser Handlungen seit dem Alter von 16 Jahren schon einmal erlebt haben. Beginnen wir mit Handlung A: Haben Sie dies seit dem Alter von 16 Jahren einmal, mehrmals oder nie erlebt? A Jemand hat mich zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ist gegen meinen Willen mit dem Penis oder etwas anderem in mich eingedrungen. B Jemand hat gegen meinen Willen versucht, mit dem Penis oder etwas anderem in mich einzudringen, es kam dann aber nicht dazu. C Jemand hat mich zu intimen Körperberührungen, Streicheln, Petting und ähnlichem gezwungen. D Ich wurde zu anderen sexuellen Handlungen oder Praktiken gezwungen, die ich nicht wollte. E Jemand hat mich gezwungen, pornographische Bilder oder Filme anzusehen und sie nachzuspielen, obwohl er/sie wusste, dass ich das nicht wollte."

[Vgl. https://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung... S.66, Tab. 23 Zur Überprüfung des Fragebogens der Hauptstudie 2003 hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-... S. 60]

Am 23.06.2016 um 21:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

4/4

DAS also ist die Datenbasis, von denen dann 5% angaben, auch Anzeige erstattet zu haben. Es ist wohl eher nicht davon auszugehen, daß den Befragten bekannt war, inwieweit "gezwungen" oder "gegen meinen Willen" strafrechtlich tatsächlich relevant ist (der Fragestellung ist das ganz deutlich eben NICHT zu entnehmen!)

Der Grund dafür, nicht Anzeige zu erstatten, ist wohl eher eine zutreffendeVorinformation der Sich-vergewaltigt-Fühlenden seitens Polizei oder Anwalt: "Einer der Gründe hierfür liegt in der geringen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung, die in nur ca. 13% der Fälle am Ende eines meist langwierigen Strafverfahrens steht."

Bedeutet: Selbst von diesen 5% der Anzeigenden verbleiben nur 13% (habe diese Angabe nicht überprüft), die einem Beweis standhalten.

Ob das (wie der subjektiv orientierten "Studie" zufolge naheliegt) darin begründet ist, daß Sich-vergewaltigt-Fühlende nicht ausreichend über die Gesetzeslage aufgeklärt sind, der Voraussetzung des selbstbestimmt handelnden Menschen nicht entsprechen oder es an zu restriktiver Rechtsprechung oder gar einer "Schutzlücke" des Gesetzes liegt, ist - entgegen der Wertung von "Terre des Femmes" - völlig unklar.

Erst dann, wenn man das Gesetz so verändert, daß die in der "Studie" benutzte Fragestellung tatsächlich auch strafrechtlich zutrifft, wird man die "160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" bekommen, und - wie Fischer im Forum kommentierte - noch viel mehr!

Aufklärung tut not!!

Am 23.06.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Zu beachten ist, daß es hier weder bei den Anzeigen noch den 5% der "Studie" um bewiesene Vergewaltigungen geht, sondern immer um Fälle, in denen eine Frau meint, es handle sich um Vergewaltigung.

Natürlich geht es um Fälle, die für die Frau eine Vergewaltigung war."

Wenn Sie jetzt meinen, für die Männer waren das alles wirklich und ehrlich Missverständnisse, dann muss man das Männerbild wieder mittelalterlich korrigieren.

Dunkfelfeldforschung forscht eben Fälle, die nicht offiziell sind.

Oder wollen Sie ein Gesetz, wo eine Frau bestraft werden soll, die ihre Erlebnisse nicht anzeigt?

Am 23.06.2016 um 22:17 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Wenn Sie jetzt meinen, für die Männer waren das alles wirklich und ehrlich Missverständnisse, dann muss man das Männerbild wieder mittelalterlich korrigieren." Es geht wohl eher um die Problematik der Falschbeschuldigung aus "niederen" Beweggründen.

"Oder wollen Sie ein Gesetz, wo eine Frau bestraft werden soll, die ihre Erlebnisse nicht anzeigt?"

Was wollen Sie denn mit diesem Satz, eine Frage ist es ja wohl nicht, suggerieren? Darf man das so verstehen, daß Sie eine Verurteilung ohne Notwendigkeit eines Beweises verlangen?

Am 23.06.2016 um 22:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Es geht um das, was da steht. Um falsche Behauptungen die angeblichen "160.000 Vergewaltigungen jährlich" betreffend.

Am 23.06.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es gibt Situationen, die moralisch-sozial-psychologisch Vergewaltigung sind, auch wenn sie strafrechtlich (noch) keine sind.

Am 23.06.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Es gibt aber keine Situationen, in denen ich z.B. Sie moralisch-sozial-psychologisch eine "Lügnerin" nennen dürfte, auch wenn Sie strafrechtlich keine sind, auch nicht in einer Statistik. Verständlich so?

Am 23.06.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wieso, Sie nennen mich ja Lügnerin. Und das ist unter Meinungsfreiheit gedeckt.

Am 23.06.2016 um 22:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und anscheinend ist bei Sexualdelikten eine Lügnerin jemand, der Sex gegen Willen und mit Kraftanwendung trotz Widerstand, anzeigt.

Am 23.06.2016 um 22:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wenn es Ihnen so scheint... ICH habe darüber nichts ausgesagt. Mir geht es um Zahlen bei Statistiken und was sie aussagen - und was nicht.

Am 23.06.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Und anscheinend ist bei Sexualdelikten eine Lügnerin jemand, der Sex gegen Willen und mit Kraftanwendung trotz Widerstand, anzeigt."

In Ihrem Paralelluniversum ist sicherlich vieles möglich.

Am 24.06.2016 um 01:24 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"In Ihrem Paralelluniversum ist sicherlich vieles möglich."

Paralleluniversum des Sexualstrafrechts.

Am 23.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Und anscheinend ist bei Sexualdelikten eine Lügnerin jemand, der Sex gegen Willen und mit Kraftanwendung trotz Widerstand, anzeigt."

Strafrechtlich gesehen nicht. Eine Lüge ist es, wenn Sie wider besseren Wissens aus niederen Gründen eine Falschaussage machen. Wenn Sie von Ihrer Aussage überzeugt sind, dass es sich um die Wahrheit handelt, sind Sie auch keine Lügnerin.

Wenn jemand Sex gegen Ihren Willen und mit Kraftanwendung hat, kann dies je nach Umständen - welche im Einzelfall ermittelt werden müssen - zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung führen. Die Problematik ist, dass der klare Vorsatz weiterhin nachgewiesen werden muss.

Am 23.06.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nenne ich Sie eben NICHT! "Es gibt KEINE Situationen, in denen ich..."!!

Am 23.06.2016 um 22:41 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"Es gibt Situationen, die moralisch-sozial-psychologisch Vergewaltigung sind, auch wenn sie strafrechtlich (noch) keine sind."

Die können je nach Bedarf konstruiert werden- aus diesem Grund eben nicht strafrechtlich relevant. Ich kann natürlich auch den Verzehr einer Nussecke Völkermord nennen, überspitzt formuliert, nur wohin soll das führen?

Am 23.06.2016 um 22:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sehe ich nicht so.

Ein Opfer weiß nur:

Ich habe nicht gewollt. Ich habe abgelehnt, ich habe mich gewehrt. Er hat Körperkraft verwendet.

Das ist rechtlich noch keine Vergewaltigung.

Am 23.06.2016 um 22:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Ich habe nicht gewollt. Ich habe abgelehnt, ich habe mich gewehrt. Er hat Körperkraft verwendet. Das ist rechtlich noch keine Vergewaltigung."

Diese Aussage ist falsch, das wissen Sie auch.

In der Studie wird aber nur gefragt nach "gezwungen" und "nicht gewollt". Was "gezwungen" strafrechtlich ist, wußte vermutlich kaum eine der Befragten. Wer sich irgendwie "gezwungen" fühlte (um z.B. beim Lehrer eine bessere Note zu bekommen), hat dann wohl mit "ja" geantwortet. Nur so als Beispiel......

Am 24.06.2016 um 00:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Diese Aussage ist nicht falsch.

Denn es berücksichtigt noch keine Tätersicht.

Und natürlich wird bei den Befragung nach Opfererfahrungen nicht nach Tätersicht gefragt.

Wenn ich was nicht will und jemand wendet Körperkraft an, fühle ich mich natürlich gezwungen.

Am 24.06.2016 um 01:52 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ach so. Sofern das "Wehren" ein Augenzwinkern war und die verwendete "Körperkraft" Liegestützen, um Sie zu beeindrucken, haben Sie selbstverständlich Recht. Dann ist das rechtlich keine Vergewaltigung, da haben Sie Recht.

Nur "am Rande": Von "Körperkraft" ist in der "Studie", um die es mir hier geht, gar nicht die Rede....

Am 24.06.2016 um 02:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Immer noch nicht die Vorsatz- und die Kausalitätproblematik bei Gewaltanwendung verstanden?

Am 23.06.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Und welchen Sinn machen beliebige fiktive Szenarien die Sie zwar schön reisserisch inszenieren aber ohne Belang sind da bewusst unvollständig beschrieben wurde? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie einen Freibrief für ungestrafte Denunziation und Rufmord wünschen.

Am 24.06.2016 um 01:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn es schon eine Denunziation und Rufmord ist, wenn man in einer Umfrage bei der Frage:


Im Folgenden geht es um erzwungene sexuelle Handlungen, also solche, zu denen Sie gegen Ihren Willen durch körperlichen Zwang oder Drohungen gezwungen wurden. Das kann zum Beispiel durch Festhalten, Arm umdrehen, Herunterdrücken, Erpressungen oder Drohungen passiert sein, oder dadurch, dass Sie nicht weg konnten, sich nicht wehren konnten oder in einer Abhängigkeitssituation standen. Wie häufig haben Sie seit dem Alter von 16 Jahren solche erzwungenen sexuellen Handlungen erlebt? Häufig, gelegentlich, selten, nur einmal oder nie?

  1. Jemand hat mich zum Geschlechtsverkehr gezwungen und ist gegen meinen Willen mit dem Penis oder etwas anderem in mich eingedrungen.
  2. Jemand hat gegen meinen Willen versucht, mit dem Penis oder etwas anderem in mich einzudringen, es kam dann aber nicht dazu.
  3. Jemand hat mich zu intimen Körperberührungen, Streicheln, Petting und ähnlichem gezwungen.
  4. Ich wurde zu anderen sexuellen Handlungen oder Praktiken gezwungen, die ich nicht wollte.
  5. Jemand hat mich gezwungen, pornographische Bilder oder Filme anzusehen und sie nachzuspielen, obwohl er/sie wusste, dass ich das nicht wollte.

mit Ja antwortet, weil man das selber als erzwungen empfunden hat?

Soll denn der Befragte antworten: um diese Fragen zu antworten, müsste ich erst wissen, was "gezwungen" strafrechtlich bedeutet, und ich muss erst beim Täter nachfragen?

Am 24.06.2016 um 01:53 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich glaube es ging weniger darum, dass den Opfern hier Kenntnis über das Strafrecht abverlangt wird, sondern dass die Umfrage so gestellt werden sollte, dass diese sich nah an diesem befindet. Die von Ihnen genannte Stichwort-Liste ist tatsächlich strafrechtlich relevant. Wissen Sie, ob diese Stichwort-Liste so auch bei besagten Umfragen verwendet wird?

Man muss bei der Auswertung einer solchen Umfrage natürlich beachten, dass es sich hier eben nur um Aussagen und nicht um Fakten handelt. Wobei das soweit ich weiß auch Praxis ist, dass man es in der Form wiedergibt: "[...]% der Befragten haben angegeben, dass [...] "

Im Übrigen kann die geschätzte Dunkelziffer auch durchaus höher sein (natürlich auch niedriger) als die tatsächliche Anzahl der Opfer, die keine Anzeige erstatten. Deswegen sollte man mit Dunkelziffer-Studien immer relativ vorsichtig umgehen.

Eine Reform des Sexualstrafrechts wird jedoch kaum etwas an diesen Dunkelziffern ändern.

Am 24.06.2016 um 02:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Klar muss man mit Dunkelfeld Studien immer vorsichtig sein.

Für Opfer ist es genau so schlimm, wenn der Täter ohne Vorsatz mit Körperkraft Sex gegen ihren Willen durchzog (so ein Psychopath, der nicht mal merken kann, dass das Opfer nicht wollte, oder keine Lust dazu hatte, weil das so praktisch ist). Vielleicht ist es sogar noch schlimmer, als wenn er das mit Vorsatz tat.

Und die Studie wurde auch nicht gemacht, wegen Strafrechtsreform. Es geht auch um Dinge wie Budgetierung von Hilfen.

Am 24.06.2016 um 02:14 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Mir sind langsam Ihre Intentionen einfach nicht mehr bewusst. Das Große Problem bei Sexualstraftaten ist die Nachweisbarkeit des Vorsatzes. Dieser ist jedoch für eine Verurteilung notwendig.

Dies wird man auch durch keine in einem Rechtstaat mögliche Reform ändern können. Ich habe ja schon mitbekommen dass Ihnen Unrecht wiederfahren sein soll. Wenn dem tatsächlich so ist, dann tut es mir auch wirklich leid für Sie. Jedoch ständig Bruchstücke aus Ihrem Fall auszukramen, hinzuwerfen und zu behaupten: "Das ist nicht strafbar." wird in einer solchen Diskussion nicht helfen. Vor Allem da uns zu viele Hintergründe dazu fehlen und ich nicht so pietätslos sein will, diese von Ihnen zu hinterfragen.

Am 24.06.2016 um 02:21 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Dies wird man auch durch keine in einem Rechtstaat mögliche Reform ändern können.

Natürlich kann man es.

"Die hatte Mini-Rock an" greift als Begründung für ein Missverständnis anno 2016 doch nicht mehr wirklich.

Und genau so könnte man - wenn die Rechtslage lebensnäher wäre - nicht mehr sagen, dass eine Frau, die sich wehrt, sich nur ziert und will noch heftiger genommen werden.

Am 24.06.2016 um 02:27 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Was soll denn bitte geändert werden, wenn es an der Nachweisbarkeit des Vorsatzes scheitert?

Es geht hier auch nicht um Begründungen aller "Mini-Rock" und "die ziert sich nur". Es geht darum, dass das Gericht so objektiv wie möglich sein muss und nur, wenn keine Annahme zum Zweifel besteht, verurteilt.

Am 24.06.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es geht darum, dass das Gericht so objektiv wie möglich sein muss und nur, wenn keine Annahme zum Zweifel besteht, verurteilt."

Es ist nicht objektiv und auch nicht lebensnah, wenn das Gericht davon ausgeht, dass ein Mann das Wehren der Frau als Zieren sieht und das nicht hinterfragt.

Am 24.06.2016 um 02:36 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Die einzige Person, von der ich leider bemerke, dass diese in diesem Zeitpunkt nicht objektiv ist, sind Sie. Tut mir Leid. Das ist auch nicht als Diffamierung gedacht. Ich kann mir vorstellen, dass Sie sich ohnmächtig hinsichtlich derer von Ihnen dargestellten Ungerechtigkeit fühlen. Aber wir kennen weder den kompletten Gerichtsbeschluss, noch ist es sinnvoll hier als Betroffener anhand des eigenen Falls zu diskutieren. Gerade da dadurch der Objektivität geschadet wird.

Ich kann verstehen, wie es ist, wenn einem schlimmes Unrecht wiederfährt. Nur sollte man sich nicht sein ganzes Leben an diesem aufhängen.

Am 24.06.2016 um 02:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es ging um die Frage, wann eine Frau sich so fühlen darf, dass der Sex erzwungen ist. Denn nur darum ging es in der Studie (das ist schon von der Logik so, denn wie soll eine Frau bei einer Umfrage beurteilen, was der Täter dachte. Und ich vermute sogar, dass damals, die Studienleiter die Differenzierung nicht so genau kannten, vor allem da es nicht um das Strafrecht ging, und es im Allgemein der Konsens herrschte, dass Sex gegen Willen strafbar ist.)?

Und es geht auch bei der Strafrechtsreform im Allgemein um diese Frage.

Am 24.06.2016 um 02:44 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es ging Fotobiene wohl weniger darum, dass die Opfer nur antworten, wie sie sich fühlen, sondern viel mehr darum, dass Femme de Terre das scheinbar nicht bei der Auswertung/Veröffentlichung berücksichtigt hat.

Insgesamt darf eine Frau sich immer so fühlen, dass der Sex erzwungen sei. Das hat erstmal mit Strafrecht wenig zu tun. Dieses muss nur den Vorsatz der tat zweifelsfrei feststellen. Und das wird sich auch durch eine Reform nicht ändern.

Am 24.06.2016 um 02:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Was man halt braucht ist eine ruhige Diskussion, wann ein Vorsatz zu sehen ist.

Strafrechtlich und sozial.

Merkt ein Mann das wirklich nicht? Oder ist das eine Schutzbehauptung. Oder auch Sozialisation?

Denn es gibt eben keine Vorsatz-Feststell-Maschine, wirklich ganz ganz zweifelsfrei geht es also nur, wenn der Täter gesteht, und das kann man im Strafrecht eben nicht verlangen.

Ich stelle mir schon vor, dass die Rechtslage so geändert werden kann, dass der Vorsatz sich auf das reine Übergehen vom Widerstand bezieht, egal wie der Täter das (im sexuellen Sinne) interpretiert hat.

In dem Augenblick, wo jemand denkt "die ziert sich nur", hat er ja einen Widerstand registriert.

Am 24.06.2016 um 08:38 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es ging Fotobiene wohl weniger darum, dass die Opfer nur antworten, wie sie sich fühlen, sondern viel mehr darum, dass Femme de Terre das scheinbar nicht bei der Auswertung/Veröffentlichung berücksichtigt hat."

Selbst Fischer macht es in seinen Kolumnen nicht deutlich, dass es beim Strafrecht vor allem auf das Gefühl des Täters ankommt.

Staatdessen wird das rein subjektive Gefühl des Täters als "Objektivität" dargestellt (insbesondere wo er dafür plädiert, dass es nicht auf das Gefühl des Opfers ankommen soll).

Dadurch bekommen die Laien ein falsches Bild mit.

Am 24.06.2016 um 09:24 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Das war aber keine Bitte. Sondern eine Drohung"

Was hat er denn bitte gedroht Ihnen anzutun? Davon kann ich eben Nichts Lesen. Vielleicht war es weniger eine Bitte denn eine Aufforderung. Aber eine Drohung war es ganz sicher nicht

"Denn es gibt eben keine Vorsatz-Feststell-Maschine, wirklich ganz ganz zweifelsfrei geht es also nur, wenn der Täter gesteht, und das kann man im Strafrecht eben nicht verlangen."

Es geht darum, dass für das Gericht anhand der kompletten Situation keine Annahme zum Zweifel besteht.

"Staatdessen wird das rein subjektive Gefühl des Täters als "Objektivität" dargestellt "

Es geht auch nicht darum, dass das subjektive Gefühl des Täters hier als Objektivität dargestellt wird. Wenn dem so wäre, dann wäre das Treffen eines Urteils um einiges weniger Arbeit. Dann würde nämlich das Gericht einfach nur den Täter fragen "Haben Sie das mit Vorsatz getan?", "Nein", "Freispruch."

Natürlich sind die Dinge im Normalfall für den Laien, wenn man sich nicht hinreichend und neutral mit der Frage beschäftigt, unverständlich. Wenn man sich die Urteilsverkündungen durchließt, dann wird dort viel beachtet: Konstellation der beiden Parteien, Gesamtsituation...

Am 24.06.2016 um 09:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Was hat er denn bitte gedroht Ihnen anzutun? Davon kann ich eben Nichts Lesen."

Die gleiche Masche hat sie schon in einem anderen Faden (unter einer anderen Kolumne) gemacht. Und das hier ist eine Drohung, dasselbe hier auch nochmal zu wiederholen und vielleicht mehr.

"Wenn man sich die Urteilsverkündungen durchließt, dann wird dort viel beachtet: Konstellation der beiden Parteien, Gesamtsituation..."

Und die Frage bei dieser Reform ist, ob diese derzeitige Würdigung lebensnah und gerecht ist (merke: Einstellungsbegründungen werden nicht veröffentlicht).

Am 24.06.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Die gleiche Masche hat sie schon in einem anderen Faden (unter einer anderen Kolumne) gemacht. Und das hier ist eine Drohung, dasselbe hier auch nochmal zu wiederholen und vielleicht mehr."

Drohung: "Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen."

Welche unangenehme Maßnahme hat Fotobiene Ihnen gegenüber glaubhaft angekündigt?

Am 24.06.2016 um 09:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Es geht auch nicht darum, dass das subjektive Gefühl des Täters hier als Objektivität dargestellt wird. Wenn dem so wäre, dann wäre das Treffen eines Urteils um einiges weniger Arbeit. Dann würde nämlich das Gericht einfach nur den Täter fragen "Haben Sie das mit Vorsatz getan?", "Nein", "Freispruch."

Der Punkt ist folgender:

Die meisten Leute denken, dass wenn die Justiz 'feststellt' (auch in dubio pro reo), dass da kein Vorsatz im Spiel war ('Missverständnis'), dass das am Verhalten des Opfers gelegen hat (z.B. 'hat sich zu wenig gewehrt').

Sie denken nicht dran, dass das an der Persönlichkeit oder Sozialisation des Täters liegen kann, insbesondere wenn es nicht um die Schuldunfähigkeit eines psychisch Kranken geht (z.B. 'selbst ernannter Frauenheld, der völlig von sich überzeugt ist').

Somit wird die Verantwortung für die Tat des Täters auf das Opfer geschoben.

Am 24.06.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Die meisten Leute denken, dass wenn die Justiz 'feststellt' (auch in dubio pro reo), dass da kein Vorsatz im Spiel war ('Missverständnis'), dass das am Verhalten des Opfers gelegen hat (z.B. 'hat sich zu wenig gewehrt')."

(1) Was die Leute denken ist nicht rechtsrelevant. (2) Die Justiz stellt nicht den "Nicht-Vorsatz" fest. Sie zweifelt nur am Vorsatz. Es wird also nicht behauptet, dass es ein Missverständnis gab, sondern lediglich, dass Grund zur Annahme besteht am Vorsatz zu zweifeln.

"Sie denken nicht dran, dass das an der Persönlichkeit oder Sozialisation des Täters liegen kann, insbesondere wenn es nicht um die Schuldunfähigkeit eines psychisch Kranken geht "

Doch, auch die Persönlichkeit und die Umstände der Sozilation des Täters werden jenachdem bei der Verhandlung mit berücksichtigt. Es wird ja in den Zusammenfassungen der Verhandlung, wie man diese im Internet findet, auch ein Hintergrund über Opfer und Täter gegeben. Zum Beispiel ob der Täter für gewalttätiges oder rücksichtsloses Verhalten bekannt ist.

Am 24.06.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Für das weitere Leben des Opfers ist es relevant.

Daher lege ich großen Wert drauf, dass die Laien gerade über dieses Problem "Vorsatz" aufgeklärt werden.

Sexualtäter sind auch nicht unbedingt äußerlich gewalttätig (in dem Sinne wie man sich Fussballrandalierer vorstellt), das kann der charmante, gutbürgerliche Nachbar in hoher Position sein.

Ein selbst ernannter Frauenheld, der glaubt, dass alle Frauen ihm zu füßen liegen werden, wird sozial nicht verachtet (da wird dann nur unter vorgehaltener Hand vor ihm gewarnt.)

Am 24.06.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Daher lege ich großen Wert drauf, dass die Laien gerade über dieses Problem "Vorsatz" aufgeklärt werden."

Okay, Sie plädieren für Aufklärung. Gegen Aufklärung im Allgemeinen habe ich Nichts. Aber Aufklärung ist keine Strafrechtsreform.

Am 24.06.2016 um 23:19 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Okay, Sie plädieren für Aufklärung. Gegen Aufklärung im Allgemeinen habe ich Nichts. Aber Aufklärung ist keine Strafrechtsreform."

In allererster Linie schreibe ich gegen die Polemisierung von Fischer, was eben das falsche Bild, was ohnehin in der Bevölkerung verbreitet ist, bestärkt.

Am 25.06.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Welche Polemisierung von Fischer meinen Sie? Welches falsche Bild wovon? Was ist in der Bevölkerung ohnehin verbreitet?

Wir wollen ja genau und präzise sein, Gerichte arbeiten ja auch so, Forscher und Politiker ebenso, und Journalisten auch.

Und wir ebenso.

Am 24.06.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Was mir extrem auffällt, dass es Ihnen speziell um "Ihren Täter" geht. Diesem Hallodrie, der als solcher eh bekannt und gefürchtet.

Ich habe überlege bezüglich Begrifflichkeit "ein selbst ernannter Frauenheld".

Manche sind eben mehr von sich und ihren sexuellen Qualitäten und Qualifikationen überzeugt als andere. Und ob dem alle Frauen zu Füßen lägen das sei mal dahingestellt und ob er sozial mehr oder weniger geachtet wird, ebenso. Ein Gemeindestier, um es mal etwas deftiger auszudrücken ist aber nicht zwingend ein vorsätzlicher Vergewaltiger, oder würde es dies für sie implizieren? So nach dem Motto, wenn der will, kriegt er jede und wenn nicht freiwillig, dann eben mit Gewalt. Ist das ein Knackpunkt? Und gewarnt wird vor ihm deshalb?

Am 24.06.2016 um 23:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"So nach dem Motto, wenn der will, kriegt er jede und wenn nicht freiwillig, dann eben mit Gewalt. Ist das ein Knackpunkt?"

Der Knackpunkt ist, wenn das dann nicht als Gewalt juristisch erkannt wird, weil er ja so von sich überzeugt war, daher kein Vorsatz.

Am 24.06.2016 um 23:37 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Ich habe überlege bezüglich Begrifflichkeit "ein selbst ernannter Frauenheld"."

In einem Fall, den ich kenne, ist in der Einstellungsbegründung das Wort "Frauenheld" tatsächlich aufgetaucht, mit dem Tenor, dass er als Frauenheld nicht gemerkt hatte, dass die Frau nicht wollte. .

Am 25.06.2016 um 11:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Frauenheld meint aber wohl nicht Freibrief für Vergewaltigung. Soviel Hausverstand traue ich jedem Sta zu. Auch jedem Polizisten, außer der ist selbst ein Hallodrie mit dem steten Vorsatz eine nach der anderen gegen ihren Willen niederzubügeln.

Am 25.06.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Frauenheld meint, dass er glaubt, dass die Frauen ihm freiwillig zu Füßen liegen.

Am 25.06.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Jaja, aber das mit der Begründung liefe dann drauf raus oder wie kann ich das verstehen? Ach so, weil er als solcher eh bekannt, drum hat ihm jede, die quasi so deppert ist sich mit ihm einzulassen automatisch freiwillig zugestimmt bzw zuzustimmen. Denn das hätte sie ja wissen müssen, selber Schuld. Eine höchst raffinierte Argumentation. Sowas könnte von mir sein, nein pardon, das ist mir jetzt so rausgerutscht, weil ich etwas zynisch werde, merk ich grade. Dennoch, irgendwo hat das alles einen Haken. Ich weiß nur noch nicht welchen. Sex und Macht, das steht fest, aber wer hat die Macht und wie äußert sie sich. Ja, wenn die obige Argumentation stimmt, dann wäre aber auch jede Frau, die sich prostituiert automatisch Freiwild, ist sie aber nicht. Nein, dann muss oben bei Argumentation noch was fehlen...

Am 25.06.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Aus der Perspektive der Opfer klingt die Begründung tatsächlich so. Beim Strafverfahren geht es aber um die Perspektive des Täters.

Und wenn er der Casanova ist, der fest überzeugt ist, dass die Frauen schon wollen würden (weil es undenkbar ist, dass das Nein ernst und endgültig gemeint ist), wo ist der Vorsatz bei der Gewaltanwendung?

Am 25.06.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Bei Strafverfahren geht es UM die Perspektive, also um die Sichtweise des Täters? Wer sagt das?

Na wenn das so einfach geht und "Casanovas" generell so leicht durchkämen, dann mag doch jeder Mann ein "Casanova" sein.:) Eine Prostituierte muss sich zumindest theoretisch auch denken, dass schon alle Männer wollen werden, sonst wäre sie eine schlechte Geschäftsfrau. Würd für jede dieser Damen wenig Sinn machen am Strich zu gehen mit der Einstellung mich will eh keiner vögeln.

Mir persönlich fehlt da der Zusammenhang in dieser Geschichte mit dem Vorstadtcasanova und auch die ganze Vorgeschichte.

Wenn es nämlich um Macht und Sex und Rache und Intrige und Sex und Lügen geht, dann ist zu überlegen, ob nicht manche Skandale, Kampagnen, eifrige Opferperpetuierer das ganz ganz heikle Thema Vergewaltigung nicht aus taktischen und strategischen Gründen ausnutzen. Das hat aber mit einer professionellen Frauenpolitik überhaupt nichts zu tun.

Am 25.06.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Bei Strafverfahren geht es UM die Perspektive, also um die Sichtweise des Täters? Wer sagt das?"

Der Gesetzgeber, die Rechtsdogmatik und die Rechtssprechungen.

Um was sonst soll es beim Vorsatz gehen, wenn nicht um die Sichtweise des Täters.

Am 25.06.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Also würden Sie darauf plädieren, dass der Vorsatz für eine Verurteilung unnötig werden sollte?

Am 25.06.2016 um 17:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich plädiere dafür, dass die Gesellschaft versteht, dass ein Nicht-Verurteilter (der ohne Vorsatz gehandelt hat, weil "Frauenheld") nicht besser ist als jemand, der das Gleiche macht nur mit Vorsatz (dann ist er strafrechtlich ein Vergewaltiger).

Und dass die Gesellschaft bei diesem "Frauenheld" nicht sagt, dass das ein harmloses Missverständnis war, was eine hysterische Frau zu einer Vergewaltigung hochstilisiert hat.

Am 25.06.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Aber einen Nichtverurteilten zum Täter hochstilisieren? Wie verträgt sich das?

Am 25.06.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn man so argumentiert und nur dann ein Verhalten als nicht vertretbar sein kann, wenn jemand verurteilt ist, müsste man konsequenterweise in der Tat solche Täter auch verurteilen, ja.

Dann plädieren Sie, dass die fahrlässige Vergewaltigung strafbar wird.

Am 25.06.2016 um 18:33 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich halte keine Plädoyers, dazu haben wir die ganzen Vollprofis, wie Sie wissen bin ich keine Juristin, ich vertrete hier meine persönliche Meinung.

Eine fahrlässige Vergewaltigung ist was? Das erscheint mir ein etwas seltsamer Begriff. Irgendwie passen die beiden Begriffe nicht wirklich zueinander, wenn ich mal realistisch überlege.

Am 25.06.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wir kommen hier in eine Moraldebatte. Ob ein Verurteilter moralisch gleich schlecht sei wie ein Nicht-Verurteilter, der Mangels an Beweisen freigesprochen wurde, sollte sozial geächtet werden oder worum geht es?

Fänden Sie es zB gerechtfertigt, sozial verträglich, wenn eine "verliebte" Studentin mit einem oUniProf ein Verhältnis anfängt, sich ihm quasi an die Brust schmeißt in der Hoffnung auf Karriereunterstützung (soll ja ab und an vorkommen) oder es eben nicht funktioniert, weil er nicht will und sie ihn dann anzeigt, erpresst, weil er nicht spurt. Bei einem Neinheißtnein wird das ja recht einfach sein. Man könntes ja, wenn man ganz raffiniert ist, dazudichten...Oder etwa nicht? Zumindest hätten die Gerichte dann etwas mehr zum Kiefeln. Auch schön, oder?Das wäre aber ein verdammt schlechter Film. Was Moral betrifft sowieso kein Thema.

Am 25.06.2016 um 18:44 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ihr Beispiel passt nicht. Das ist Falschbeschuldigung.

"Ob ein Verurteilter moralisch gleich schlecht sei wie ein Nicht-Verurteilter, der Mangels an Beweisen freigesprochen wurde, sollte sozial geächtet werden oder worum geht es?"

Ob Mann, der die Frau auf den Boden drückt, den Slip runterreißt, und die Beine der Frau auseinanderspreit, aber die Ablehnung der Frau als Zieren versteht, wirklich weniger gefährlich ist als ein Mann, der objektiv gesehen das Gleiche tut, dabei aber schon denkt, dass die Frau Widerstand leistet weil sie nicht will.

Am 25.06.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sie haben DAS geschrieben:

Ich plädiere dafür, dass die Gesellschaft versteht, dass ein Nicht-Verurteilter (der ohne Vorsatz gehandelt hat, weil "Frauenheld") nicht besser ist als jemand, der das Gleiche macht nur mit Vorsatz (dann ist er strafrechtlich ein Vergewaltiger).

Ich verstehe nach wie vor nicht was mit Frauenheld gemeint ist, der ohne Vorsatz handelt, ich hab schon mal geschrieben da fehlt der Zusammenhang, das ist einfach rausgerissen, ohne Bezug und das erschient mir absichtlich so dargestellt.

Obiges Beispiel: Ablehnung? Welche Ablehnung? Zieren? was ist sich zieren beim Geschlechtsverkehr?

Am 24.06.2016 um 02:32 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Liebe Frau S.K.,

"Und genau so könnte man - wenn die Rechtslage lebensnäher wäre - nicht mehr sagen, dass eine Frau, die sich wehrt, sich nur ziert und will noch heftiger genommen werden."

Sie wissen sehr gut, daß das kompletter Unsinn ist, und Sie gerade wieder nur auf dem Weg zu "Ihrem Fall" sind, was weder mit dem Artikel noch meinem Beitrag etwas zu tun hat. Bitte lassen Sie es!

Am 24.06.2016 um 02:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Schon wieder eine Drohung, dass ich schweigen soll?

Am 24.06.2016 um 02:37 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Er hat nicht gedroht und Sie sollen auch nicht schweigen. Der Kommentator bittet Sie nur es endlich zu unterlassen, alles was wir hier diskutieren auf Ihren Fall zurückzuführen.

Am 24.06.2016 um 02:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das war aber keine Bitte. Sondern eine Drohung, mit Unterstellungen zu meiner Person zu kommen, wenn ich weiter schreibe.

Am 24.06.2016 um 02:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Unsinn ist es eben nicht.

Am 24.06.2016 um 02:40 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Vielleicht sollten wir jetzt erstmal einfach mal alle schlafen gehen. Es ist spät und es scheint hier sowieso gerade nix sinnvolles rum zu kommen.

Wenn man diskutieren will, sollte man ausgeschlafen sein. Außerdem müssen hier doch sicher manche früh raus, oder? Ich verabschiede mich erst einmal.

Gute Nacht Allen.

Am 24.06.2016 um 02:26 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das Große Problem bei Sexualstraftaten ist die Nachweisbarkeit des Vorsatzes. Dieser ist jedoch für eine Verurteilung notwendig.

Und - m.E. hätte Fischer das thematisieren sollen (wenn er schon so viele Kolumnen dazu schreibt).

Denn: z.B, wird in einer objektiven schutzlose Lage von einem Opfer nicht erwartet, dass es sich körperlich wehrt. So weit so gut.

Wenn es sich aber nicht wehrt, kann man den Vorsatz schlecht nachweisen, denn auch in einer schutzlosen Lage kann man einvernehmlichen Sex haben.

Also verlangt die Strafrechtsdogmatik, dass ein Opfer, das sich nicht wehren muss, sich praktisch doch wehrt. Und das ist ein Widerspruch.

(Und dieser Widerspruch wird auch bei einer Nein-heisst-Nein Regelung bleiben).

Am 24.06.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es kommt drauf an, ob man nachweisen kann, dass der Täter diese schutzlose Lage wissentlich ausgenutzt hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er diese selber herbeigeführt hat. Wenn Sie sich Urteile zum Sexualstrafrecht durchlesen, dann bemerken Sie, dass hier sehr viele Punkte im Einzelfall berücksichtigt werden. Man kann gerade bei dieser Straftat die Fälle nicht verallgemeinern.

Am 24.06.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "tiefstapler":

mit ihren gedanken, die causa RuG betreffend, haben sie die ballance zwischen distanz und nähe gut getroffen.

Am 25.06.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

Wurde mir als Kind eingebläut Ich verstehe das so, dass ich durchaus für etwas belangt werden kann, von dem ich sagen kann: das habe ich nicht gewollt (kein Vorsatz, jemandem zu schaden), ich habe es aber dennoch getan

Am 25.06.2016 um 21:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Vorsatz ist als juristischer Begriff anders definiert, als Sie ihn umgangssprachlich verwenden. Hier ganz gut erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland)

Am 25.06.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

//ad RuG:

Ich verstehe das mit dem Vorsätzlichen bei Straftaten, Vergewaltigungen schon, aber was hat das mit Frauenheldsein zu tun? Der fügt ja nicht jeder Frau automatisch Schaden zu oder vögelt sie alle gegen ihren Willen.

Auch ein Frauenheld kann ein guter Liebhaber sein, sag ich mal jetzt ganz unvoreingenommen. genau so wie der (un)treueste Ehemann oder lover;

Ob einer den Beruf Frauenheld oder Musikprofessor hat, heißt ja nicht, dass einer der beiden eher Vergewaltiger sein wird/könnte. Für mich ergibt sich da nach einer Wahrscheinlichkeitsberechnung nichts Konkretes. Erst dann, wenn es zur ungewollten, grenzüberschreitenden Sexsession kommt, dann muss geklärt werden. Und zb noch was. Es gibt Frauen, die weinen zb beim GV, weil sie emotional tief bewegt sind, und das meint nicht, Ablehnung des Verkehrs, gibt es auch. Und vieles mehr...

Am 25.06.2016 um 22:12 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2010/06/05/der-vorsatz-basics/

Hier ist eine relativ gute Erklärung zum Vorsatz. Dieser wird im Strafrecht bei so ziemlich allen Delikten vorausgesetzt außer bei so genannten Fahrlässigkeitsdelikten, wie fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Brandstiftung.

Am 24.06.2016 um 02:16 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Die von Ihnen genannte Stichwort-Liste ist tatsächlich strafrechtlich relevant. Wissen Sie, ob diese Stichwort-Liste so auch bei besagten Umfragen verwendet wird?"

Hallllooooo?

Das IST der Fragebogen, nochmals kopiert, wie ich schon in Nr. 37.2 zitierte. Und eine "Ja"-Antwort wäre jetzt inwiefern strafrechtlich relevant??

Haben Sie eigentlich die Hauptbeiträge dieses Threads, also das Thema dieses Diskussions-Stranges gelesen?

Am 24.06.2016 um 02:23 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Okay. Ich meine nicht, dass eine "Ja"-Antwort auf der Liste strafrechtlich relevant wäre. Ich habe behauptet, dass diese Punkte in erster Hinsicht von strafrechtlicher Relevanz sind. Strafrechtliche Relevanz heißt jedoch nicht, dass es sich bei dem Fall um eine begangene Straftat handelt. Ich meine damit lediglich, dass diese Punkte in einem strafrechtlichen Verfahren von Relevanz wären.

Am 24.06.2016 um 02:49 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

In meinem Beitrag geht es um die Darlegung falsch interpretierter Zahlen, indem ich die Datenbasis aufkläre. Sonst nix.

Daß RuG dies gerade zu ihrem Thema umbiegen kann, liegt nur daran, daß Sie sich ablenken lassen, so wie Hero vorhin, wo Sie völlig richtig lagen. Lassen Sie sich nicht von Trolls kirre machen, bitte. Gute Nacht!

Am 24.06.2016 um 02:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ah ja. Nun Trolls. Und oben wollten Sie mich nicht als Lügnerin genannt haben.

Am 24.06.2016 um 02:57 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Daß RuG dies gerade zu ihrem Thema umbiegen kann, liegt nur daran, daß Sie sich ablenken lassen, so wie Hero vorhin, wo Sie völlig richtig lagen."

Haben Sie sie raus gemobbt?

Am 24.06.2016 um 09:27 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Da ich an mehreren Diskussionssträngen beteiligt bin und diese teilweise mit rassanter Geschwindigkeit länger werden, ist es nicht gerade einfach, nicht auf einmal verwirrt zu sein. Vor Allem wenn man versucht einen Zusammenhang zwischen RuGs Antworten und den Kommentaren, an die diese gerichtet sind, festzustellen. Das ist nicht böse gegenüber RuG gemeint, jedoch logisch teilweise nicht nachvollziehbar.

Am 24.06.2016 um 02:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Soll denn der Befragte antworten: um diese Fragen zu antworten, müsste ich erst wissen, was "gezwungen" strafrechtlich bedeutet"

Ehrlicherweise ja! Jedenfalls, wenn die Studie bzw. Terre des Femmes nachher meint, die "ja"-Antworten als strafrechtlich relevante "Vergewaltigungen" qualifizieren zu dürfen.

Fragt man aber nicht beim Täter nach, sondern im StGB + Rechtsprechung, also Anwalt.

Am 24.06.2016 um 02:09 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Hätten Sie das gemacht, vor der Debatte um die Strafrechtsreform?

Es steht in der Studie im Übrigen auch nicht, dass es um Vergewaltigungen geht (also nur um Penetration).

Am 24.06.2016 um 02:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Richtig! Nicht mal DAS steht in der Studie! (Nur "Frauen, die sexuelle Gewalt erlitten haben", angeblich (!) auf der Basis des Strafrechts, was aber die Fragestellungen und damit die Antworten nicht hergeben!)

Aber Terres des Femmes macht durch den Multiplikator (5%) daraus: "160.000 Vergewaltigungen jährlich"

Das IST doch mein Kritikpunkt!

Am 24.06.2016 um 02:28 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn die Kritik sich nur an diese Zahlen-Verwendung bei z.B. Terre des Femmes geht - die Kritik habe ich schon vor 2 Jahren schon persönlich und direkt an solche Organisationen gerichtet.

Am 23.06.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Ich habe nicht gewollt. Ich habe abgelehnt, ich habe mich gewehrt. Er hat Körperkraft verwendet.

Das ist rechtlich noch keine Vergewaltigung."

Sie machen den Fehler zu denken, man könnte Recht nach Schema X anwenden. Dies ist jedoch eben nicht möglich. Man muss die genauen Umstände betrachten und ob unter diesen Umständen ein Vorsatz durch den Täter erkennbar ist. Wenn daran im Einzelfall Zweifel bestehen, kann dieser eben nicht verurteilt werden.

Am 23.06.2016 um 22:27 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Bei Kindessmissbrauch gab es durchaus Ansätze, wo das nicht Anzeigen von Taten strafbar werden sollte. Diesen Ansatz wurde letztendlich auch deshalb verworfen, weil die Opfer dann bei einer späteren Anzeigen keine weiteren Zeugen gahabt hätten (weil diese Zeugen dann nicht aussagen müssten, weil sie sich nicht belasten müssten.)

Es geht hier um Dunkelziffer - und ein Opfer kann ja nicht in den Kopf des Übergriffigen einsehen, ob er das Nein sagen und Widerstand zeigen wirklich nur als Zieren missverstanden hat oder ob er doch wußte, dass es nicht wollte und trotzdem weiter gemacht hat. Es hat nur die Situation so empfunden, dass der Übergriffige es wusste. Und egal, was der Übergriffige gemeint hat, der Übergriff ist so oder so schlimm.

Am 23.06.2016 um 22:39 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Wieso bringen Sie jetzt die Kindessmissbrauch-Problematik auf, um die geht es hier doch überhaupt nicht?

Den Rest Ihres Kommentars verstehe ich im Kontext zu meinen Fragen überhaupt nicht- antworten Sie vielleicht auf einen ganz anderen Kommentar? Ich wiederhole noch mal meine Fragen samt dem Kontext Ihres Kommentars weiter oben:


"Wenn Sie jetzt meinen, für die Männer waren das alles wirklich und ehrlich Missverständnisse, dann muss man das Männerbild wieder mittelalterlich korrigieren." Es geht wohl eher um die Problematik der Falschbeschuldigung aus "niederen" Beweggründen.

"Oder wollen Sie ein Gesetz, wo eine Frau bestraft werden soll, die ihre Erlebnisse nicht anzeigt?"

Was wollen Sie denn mit diesem Satz, eine Frage ist es ja wohl nicht, suggerieren? Darf man das so verstehen, daß Sie eine Verurteilung ohne Notwendigkeit eines Beweises verlangen?

Am 23.06.2016 um 22:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wieso bringen Sie jetzt die Kindessmissbrauch-Problematik auf, um die geht es hier doch überhaupt nicht?"

Wenn man keine Dunkelziffer haben will, sondern will, dass alles zu Hellziffer werden, muss man alle Opfer, anzuzeigen.

Am 23.06.2016 um 23:12 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

Ich: "Wieso bringen Sie jetzt die Kindessmissbrauch-Problematik auf, um die geht es hier doch überhaupt nicht?"

Sie: "Wenn man keine Dunkelziffer haben will, sondern will, dass alles zu Hellziffer werden, muss man alle Opfer, anzuzeigen."

Der Satz den Sie da schruben ist ohne jeden Sinn.

Am 24.06.2016 um 01:17 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Fotobiene bemängelt, dass die Umfrage Dunkelziffer nennt.

Wenn man jedoch einen Zustand will, wo Dunkelziffer gleich Hellziffer sind, müssten alle Opfer anzeigen (denn Opfer, die nicht anzeigen, sind Dunkelziffer). Ergo müssten alle Opfer gezwungen werden, anzuzeigen (wenn sie nicht anzeigen, werden sie für Nichtanzeige bestraft).

Die Diskussion, ob man eine Nicht-Anzeige strafbar machen soll, hat es schon gegeben im Bereich des Kindesmissbrauchs (in dem Falle ging es auch um außenstehde Erwachsene, denen die kindlichen Opfer sich anvertraut haben).

Am 24.06.2016 um 01:59 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Fotobiene bemängelt, dass die Umfrage Dunkelziffer nennt."

NEIN! Die Umfrage nennt keine Dunkelziffer.

Ich bemängle, daß die Berechnung der angeblichen Dunkelziffer sehr klar auf einer falschen Datenbasis beruht, also kompletter Unsinn ist!!

Sie haben nicht einmal ansatzweise verstanden, was ich schrieb.

Am 23.06.2016 um 23:19 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Klar. Fehlt noch die Frage in einer "Studie": "Hat Sie schon mal ein Mann gegen Ihren Willen mit ausziehenden Blicken angeguckt?" Erhöht die "Dunkelziffer" und macht es zur "Hellziffer". Zur Hölle....

Am 24.06.2016 um 01:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Hellziffer heißt Zahlen, die in offiziellen Statistiken erfasst sind.

Am 23.06.2016 um 22:21 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich meine hier nichts. Es geht um objektive Feststellungen, die nur behauptet werden. Es geht um eine Aussage von Terre des Fammes, es gäbe "160.000 Vergewaltigungen jährlich". Das ist nachweislich völliger Unsinn. Lesen Sie ruhig meinen Beitrag und die Quellen.

Am 23.06.2016 um 22:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Laut Ihrer Argumentation gibt es 1000 Vergewaltigungen im Jahr und basta.

Am 23.06.2016 um 22:41 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Durchaus nicht. Eine seriösere Studie mit anderen Fragestellungen, die näher am Strafrecht orientiert sind, könnten zuverlässigere Ergebnisse bringen.

Am 23.06.2016 um 22:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Dann machen Sie doch Befragungen:

Haben Sie jemand Sex erzwungen, obwohl Sie wussten, dass der jemand keinen Sex wollte?

Haben Sie mit jemand Sex gemacht, der den Nein gesagt hat?

usw.

Am 23.06.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Danke für die Quellen und Ihren Beitrag.

Besagte "Studie", repräsentative Untersuchung kenne ich.

Am 23.06.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Teilgenommen?

Man muß sich wirklich bis in die Tiefen des Fragebogens begeben, um auch nur annähernd die Aussagekraft einer solchen Studie zu erfassen, von der dann irgendwelche Zahlen genommen und mit irgendwas multipliziert werden, was dann wieder als Zahl in den Medien verbreitet wird. Gruselig. Lehrreich.

Am 23.06.2016 um 22:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Korrektur zu 1/4, da hat es das wichtigste verschluckt:

Die Rechnung in Anm. 2: "In Deutschland werden laut Polizeistatistik jährlich etwa 8.000 Vergewaltigungen angezeigt (2012: 8031 Fälle nach §§ 177 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung). Siehe: Bundesministerium des Inneren. (2012). Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, Berlin, S. 4. Laut der Studie des BMFSFJ (s.u.) werden nur 5 Prozent der Vergewaltigungen angezeigt (S. 180). 100 Prozent entsprächen nach dieser Dunkelfeldforschung 160.000 Vergewaltigungen jährlich."

Am 23.06.2016 um 22:35 Uhr schrieb der Leser "hakufu":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte orientieren Sie Ihre Beiträge am Artikelthema. Die Redaktion/ur

Am 23.06.2016 um 22:56 Uhr schrieb der Leser "Tabberta":

(Sexuelle) Gewalt gegen Frauen hat ein epidemisches Ausmaß erreicht. Daher ist eigentlich jede Debatte Recht. Ich befürchte nur- wenn ich hier die Kommentare sehe-, dass Herr Fischer mit seinen Äußerungen und Diffamierungen ein Forum.für Frauenhass geschaffen hat.

Am 23.06.2016 um 23:03 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wo Sehen Sie denn bitte Frauenhass?

Am 23.06.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":

Ich würde eher schätzen , dass sie gegenüber früher zurückgegangen ist. Es sei denn wir kommen zu einer inflatorischen Ausweitung der Begrifflichkeiten. Das kann man ja vielleicht soziologisch vertreten - das Strafrecht muss sich dann aber ausklinken.

Am 23.06.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "Xenuria":

"(Sexuelle) Gewalt gegen Frauen hat ein epidemisches Ausmaß erreicht"

Können Sie da qualitativ und quantitativ Belege beibringen. Sonst bleibt das lediglich eine schräge Behauptung.

"...dass Herr Fischer mit seinen Äußerungen und Diffamierungen ein Forum.für Frauenhass geschaffen hat." Woran machen Sie das fest? Was genau sind denn Ihrer Meinung nach die "Diffamierungen" Fischers? Was verstehen Sie unter "Frauenhass"?

Am 24.06.2016 um 00:27 Uhr antwortete der Leser "Bill Tür":

Mal schauen, ob dieser Beitrag lange Bestand hat. Ohne Fakten wurde hier eine (falsche) Mutmaßung in den Raum gestellt, gewöhnlich ein Lösch-Grund.

64,2 Prozent der Gewaltopfer sind Männer (Quelle weiter vorn verlinkt). Wenn Gewalt gegen Frauen "epidemisch" ist, was ist sie dann bei Männern, apokalyptisch?

Am 24.06.2016 um 00:34 Uhr antwortete der Leser "agt69":

Also da frage ich mich auch, wie Sie zu dieser Aussage kommen. Können Sie das mit irgendwelchen Aussagen belegen, oder schreiben Sie das nur einfach mal so? Wo erkennen Sie denn in Fischers sehr ausgewogem Text Diffamierungen, oder Aussagen, die geeignet sind, Frauenhass zu fördern? Da Sie den Text sicherlich gelesen haben, können Sie sicherlich ein paar Zitate bringen, die Ihre Behauptungen untermauern. Herr Fischer weist mit großer juristischer Sachkenntnis und Faktenwissen darauf hin, dass eben nicht nur Vergewaltigung ein schwerer Verbrechen ist, sondern eben auch die unbegründete Beschuldigung einer solchen. Zu dem Vertritt er die Meinung, dass die Rechtsprechung in solchen Fällen den Gerichten obliegt und nicht Journalisten oder einem aufgehetzten Internet-Mob. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man hier anderer Meinung sein kann

Am 24.06.2016 um 00:15 Uhr schrieb der Leser "thequestioniswhatisthequestion":

Man fragt sich, was der "Kolumnist" nach der Sommerpause machen will... Ich habe die Kolumne früher sehr gerne gelesen, aber mittlerweile artet sie wöchentlich zu einem redundanten Rundumschlag aus, der stetig selbstgefälliger wird. Es wäre doch möglich, den Diskussionsprozess ohne despektierliche Kommentare und Anspielungen auf weibliche Juristinnen zu begleiten. Darüber hinaus würde eine Straffung der Kolumne gut tun - bei Selbstmitleid und Frust im Job empfehle ich ein Tagebuch oder die gute alte Regel: erst schreiben, dann lesen, eine Nacht drüber schlafen und dann löschen. Das spart Ihnen, verehrter Verfasser, Platz und Ihren Leser/-innen Zeit.

Am 24.06.2016 um 00:49 Uhr schrieb der Leser "Talano68":

Sehr geehrter Herr Fischer, nach 2 Seiten hatte ich keinen Lust mehr weiterzulesen. Das klingt alles Besserwisserisch, dabei ist es zum Großteil Polemik und geschawffel ohne konkret zu werden. Es mag ja sein das einige Feministinnen, sich auf einer Art Feldzug befinden, in dem die Rollen, Frau=Opfer und Mann=Täter unumstösslich sind, aber das komplette Thema ins Lächerliche ziehen, zeugt von ausgeprägten Chauvinismus. Ich kenne Frau Lohfink nicht, weder aus dem Fernsehen, noch aus dem Internet und vllt. erzählt sie einfach nur Bullshit, aber wesentlich ist eben das vllt.. Und selbst wenn sie Bullshit erzählt und somit eine Straftat begeht, ist es immer noch niveaulos, sie auf 2 Merkmale zureduzieren. Und wenn sie damit 12.000€ im Monat verdient, scheint sie ja auch irgendwas richtig zu machen, ein Juras-Studium, wäre jedenfalls verschenkte Zeit gewesen.

Am 24.06.2016 um 01:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ja, cool, Alter! 2 Seiten gelesen! WOW! Bringt ja auch nicht jeder.

Mir erscheint Ihr Kommentar irgendwie so: "Besserwisserisch, dabei ist es zum Großteil Polemik und geschawffel ohne konkret zu werden."

Was ist jetzt Ihre Aussage?

"Wenn sie 12.000€ im Monat verdient" wäre ein "Juras-Studium" verschenkte Zeit gewesen, und selbst wenn sie "Bullshit" erzählt... äh...

Wußten Sie, daß es bei Fischers Kulumne um (Straf-)Recht geht? Sie wissen gar nicht was das ist? Oh. Google hilft. Vielleicht.

Am 24.06.2016 um 01:48 Uhr antwortete der Leser "Talano68":

"Was ist jetzt Ihre Aussage?" Besserwisserisch, dabei ist es zum Großteil Polemik und Geschwafel ohne konkret zu werden.

"Wußten Sie, daß es bei Fischers Kulumne um (Straf-)Recht geht? Sie wissen gar nicht was das ist?" Doch, doch. "Oh." Nö "Google hilft. Vielleicht." Bauen Sie sich so ihr Wissen zusammen?

Am 24.06.2016 um 09:38 Uhr antwortete der Leser "Issel":

Ganz im Gegenteil: Fischer ist immer sehr konkret, gerade wenn er die meilenweiten Logiklöcher dieser Kampagnen-Kreischen offenlegt.

Am 24.06.2016 um 07:57 Uhr schrieb der Leser "pekingente":

Sexualität kann erhebliches körperliches Einwirken sein. Je erheblicher und je klarer gegen einen Willen und je weniger vorher durch engere Beziehung gestützt, desto eher kann dies bereits nach geltendem Recht strafbar sein. Das man sich nach geltendem Recht für eine Vergwaltigung zwingend aktiv gewehrt haben muss, kann unrichtig scheinen. Bei unabhängiger Justiz können in der Rechtspraxis stets Fragzeichen bleiben, egal wie (geändert) Gestze sind. Geltende Gesetze scheinen bereits schwierig genug. Man kann vielleicht günstiger ( zwar mühevoll) versuchen fachlich in Diskussionen auf entsprechende Rechtspraxis hinzuwirken. Herumschusternd mit Halbwahrheiten, teils aus Profilierungskalkül, unbedingt größere Gesetzeskampagnen durchpeitschen zu wollen, kann demgegenüber problematisch fragwürdiger scheinen. "In Köln" können ein Problem weniger Gesetze oder Rechtspraxis als "praktische polizeiliche Greifbarkeit" und Nachweisbarkeit gewesen sein. Klares "Nein" kann schon nach geltendem Recht unter Umständen "Nein" und Strafbarkeit bedeuten. Ausnutzen von persönlicher Autorität zu überraschender Sexualität ohne engere persönliche, etwa eher nur berufliche Beziehung kann eventuell schon jetzt strafbar sein. Dass teils deutliche Fälle für jahrelanges Einsperren verlangt sein können, scheint nicht völlig unverständlich.

Am 24.06.2016 um 10:37 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":

zu Nr. 42 dort:

  1. Die ersichtlich fortdauernde 2011-er Traumatisierung sollte nicht bei ZON, sondern auf der Therapeutencouch abgearbeitet werden.

Sie meinen die Stille beim BGH? Sie meinen, dass ein "Verstoß gegen den gesetzlichen Richter" "auf der Therapeutencouch abgearbeitet werden" sollte?

Ich denke, geeignete Rechtsanwälte werden das BVerfG einschalten, wenn ihre Sache davon betroffen ist. Ich frage mich auch wann beim BGH die sich einarbeitende Präsidentin einen nicht konfliktscheuen Vizepräsidenten zur Hilfe erhält und warum das seit Mitte 2015 nicht geschieht.

Jetzt noch eine allgemeine Kleinigkeit: Etwa 74% der Bürger spüren, dass die Politik ihre Probleme nicht sieht. Die "Sonntagsfrage für die Landtagswahl in Mecklenburg Vorpommern" wird seit längerer Zeit nicht mehr veröffentlicht. Die AFD behauptet selbst sie würde die stärkste Fraktion werden?

Am 24.06.2016 um 11:28 Uhr schrieb der Leser "Tante Jolesch":

Dass Thomas Fischer in der Diskussion um die Änderung des Sexualstrafrechts die mit Abstand besseren Argumente auf seiner Seite hat, steht für mich außer Frage.

Mich beschleichen nur leise Zweifel, ob er wirklich erreichen will, endlich mal Alles beim Alten zu lassen.

Wer nämlich in der Sache etwas erreichen will, sollte seinem Gegenüber die trefflichen Argumente nicht wie ein nasses Handtuch in`s Gesicht schlagen, sondern wie einen Mantel hinhalten, damit der andere hineinschlüpfen kann.

Ich befürchte allerdings, die Rolle als "Mantelhalter" ist dem Autor der Kolumne zu devot und damit persönlichkeitsfremd.

Der Sache wegen erscheint mir das sehr bedauerlich.

Sollte es allerdings in und mit der Kolumne lediglich um Massenunterhaltung gehen, wäre das wegen des doch sehr ernsten Themas noch bedauerlicher.

TJ

Am 24.06.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Liebe Jolesch: Ich stimme Ihnen zu. - So knapp, so undramatisch. Allerdings bin ich seit jeher der Überzeugung, dass man die Qualität von Argumenten AUCH am Tonfall erkennen kann, in dem sie vorgetragen werden. Und dieser lässt mich (der ich ja nichts zu entscheiden habe und dessen Meinung deshalb nur Teil des Grundrauschens ist) hier zunehmend skeptisch werden.

Am 24.06.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Ich stimme Ihnen beiden zu.

Ich habe ebenfalls den Eindruck, dass diese Kolumne nicht zur sachlichen Diskussion beigetragen hat. Als Mann wie auch als Angehöriger des selben Berufsstandes wie TF hat es mir auch keine Freude bereitet, beide Teile der Kolumne zu lesen. Als Richter kann ich nachvollziehen, dass manchmal die Geduld endet, ständig abgewogen und neutral zu agieren; vielleicht erklärt das etwas die in meinen Augen überzogene Polemik TFs. Aber schön oder gut oder stimmig oder interessant ist anders.

Am 24.06.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Um Massenunterhaltung sollte es TF gehen? Das glaube ich nicht: jemand der mit so viel Lust gegen political correctness polemisiert, der rücksichtslos für seine Überzeugungen eintritt, der sich, wie diese Kolumne wieder zeigt, so viele Feinde macht, vor allem bei jenen, die gar nicht verstanden haben, was er eigentlich gemeint hat,(dies wird jenen dann manchmal in seinen Kommentaren klar - wie kann so jemand ein Massenunterhalter sein?

Nein, das Problem ist: Da schlagen zwei Seelen in seiner Brust, die miteinander in jeder Kolumne neu darum ringen, wer die Oberhand in den Formulierungen gewinnen darf; die des Richters oder die des Dichters, die Sprache der ratio gegen die Sprache der Literatur.

Am 24.06.2016 um 11:41 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":

betrifft: Nr. 42.1 und ähnliche unbestreitbare durchgeführte richterliche oder behördliche Handlungen:

Wer sowas an Herrn Wladimir M. Grinin, den Botschafter Russlands schickt, der ist ein "Troll"!

Beleg für diese Aussage:

googeln "Russland kauft sich Hacker ein"

" «Wir sehen Einflussnahme-Operationen in Deutschland und in anderen europäischen Ländern», sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, bei der Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit. Dies spiele sich in der realen Welt ebenso ab wie im Netz, etwa durch empörte Blog-Einträge sogenannter Trolle.

«Wir gehen davon aus, dass das nicht Mitarbeiter von russischen Diensten sind», sagte Maaßen, «sondern sich Privatpersonen mutmaßlich gegen Entlohnung zur Verfügung stellen». Dabei gehe es darum, bestimmte Botschaften auf Deutsch oder in anderen Sprachen zu posten.

Die Kritik im Sinne Russlands an der deutschen Politik oder Vorgängen in Deutschland solle dabei so geäußert werden, dass der Anschein erweckt werde, das seien Postings von Deutschen oder in Deutschland lebende Menschen.

Ziel sei es offensichtlich, Deutschland zu destabilisieren und die Regierung in Schwierigkeiten zu bringen. "

== Sein Vorgesetzter ist der Bundesinnenminister ? Der §99 Abs.2 VwGO ist mir ein Dorn im Auge und Länder wie Polen, Russland und die Türkei kennen solch eine leise staatliche Beweisvernichtung vermutlich nicht.

Am 24.06.2016 um 12:25 Uhr schrieb der Leser "gvg":

Mon cher Honoré,

Kann man bei einem derartigen Hungerlohn sorgfältige Recherche und sachgemäße Artikel erwarten? Ich denke nein. Wer Bulette bezahlt, kann auch nicht erwarten, dass ihm Schmackhaftes aus der Bioküche serviert wird.

Da wird längst nicht mehr gefragt, ob man kann, sondern man soll tunlichst. Ergebnis sehen Sie ja zuhauf.

Offenbar haben Sie noch Illusionen, was Journalisten so verdienen, wenn sie nicht gerade in den heiß umkämpften gut dotierten Redaktionssesseln sitzen, die auch immer mehr 'wegrationalisiert' werden. Schauen Sie mal hier rein: http://wasjournalistenverdienen.tumblr.com/ Und die meisten sind Freischreiber.

Was den NSU-Prozess betrifft. Das Problem stellt sich dort eher nicht. Manfred Götzelachtet sehr penibel darauf, die Anwälte der Opfer als das zu bezeichnen, was sie sind, Vertreter der Nebenklage.

Strafverteidiger, abgekürzt Verteidiger, dagegen ist ein absolut gängiger Begriff, auch wenn manche, die sich so nennen, ihn eher weniger verdient haben, weil sie sich besser in der ZPO als in der StPO auskennen. Aber kein Strafverteidiger, der seine Sinne halbwegs noch zusammen hat, würde sich Opferanwaltnennen, nur weil er zufällig den Geschädigten eines Geisterfahrers vertritt.

Hinter dem Begriff steckt schon ein wenig mehr. Manchmal ein Sendungsbewußtsein, bisweilen eine Ideologie.

Am 24.06.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Uuuups, sollte eigentlich eine Antwort auf Nr. 42 werden.

Am 24.06.2016 um 14:09 Uhr schrieb der Leser "Deadend12":

Auch mit "Nein heißt Nein" lässt sich diese Lücke im Gesetz nicht schließen. Was wenn nicht rechtzeitig, oder nicht oft genug, oder überhaupt nicht "Nein" gesagt wurde?

Das Beste wäre also der "Reifeschein". Kann ab 14 beantragt werden, benötigt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, muss jährlich erneuert werden und mit einer Person ohne "Reifeschein" Sex zu haben wird als "sexueller Missbrauch von Unreifen" geahndet. Insbesondere auch dann, wenn beide Beteiligten keinen "Reifeschein" haben.

Am 24.06.2016 um 16:26 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":

Eigenartig, welch seltsame Verknüpfungen ältere Frauen in ihrem Hirn haben:

Seit ich Ihren "Kommentar" las, geht mir den Name Dustin Hoffmann nicht mehr aus dem Kopf.

Und im Übrigen wollte ich zum Kolumnenthema noch ausplaudern, dass ich in einem langen Leben durch

Migräne, Anlegen von Lockenwicklern, Auflegen von Gurkenmasken, Applizieren von Luvos-Heilerde (wahlweise auch kumulativ)

erfolgreich immer dort Unerwünschtes verhindert habe, wo ein hartes "nein" das männliche Selbstbewusstsein vielleicht doch allzu sehr verletzt hätte.

TJ,

die ihr Nähkästchen damit für diese Woche wieder verschließt

Am 24.06.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Ja, schön. Es gibt aber leider auch Situationen, in denen hat man keine Heilerde im Gesicht und wird plötzlich damit konfrontiert, dass jemand was will - und sich einfach nimmt - ohne Rücksicht, ohne Frage, ohne auf Abwehrhaltungwn einzugehen,... Wenn es der Apfel ist, den sich jemand nimmt, ist nicht viel passiert. Aber wenn jemand sich einfach auf einen drauflegt, Heilerde hin oder her, und Du hast nicht die Möglichkeit, ihn von Dir runterzuschubsen, und Du bist vielleicht - aus welchem Grund auch immer manche in so einer Situation eher mit Starre reagieren als mit Schreien - zu perplex, dann wird Dir Gewalt angetan. Und dann gibt es noch Männer, die sich für solche Trampel nicht schämen, sondern fühlen sich in ihrer männlichen Ehre angekratzt, wenn sie - und nicht nur sie sondern wir alle - zu etwas mehr Achtsamkeit dem anderen gegenüber aufgefordert werden. Verdammt nochmal.

Am 24.06.2016 um 19:16 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":

Ich will gerne glauben, dass Ihr Zorn ein berechtigter ist.

Nun ist es aber in der Tat so, dass mir Derartiges nie widerfahren ist, so dass ich so recht nicht mitreden kann.

Vielleicht liegt es daran, dass ich die "falschen" Signale aussende:

Vor vielen Jahren legte bei einer Konferenz mal ein neben mir sitzender und in der Firmenhierarchie weit über mir stehender Proll gleichermaßen überraschend wie unerwünscht unter dem Tisch seine Hand auf`s Knie.

Ich habe das sofort öffentlich gemacht mit den für alle im Raum hörbaren Worten

"Herr X., wenn sie nicht sofort ihre Pranke von meinem Knie nehmen, wird ihre Ehefrau sie heute abend zu Hause fragen, wie die Fingernägel-Kratzwunden in ihr Gesicht gekommen sind".

Das hat die Sache in derselben Sekunde beendet und Herr X. wurde zu einem längeren Gespräch beim Vorstand einbestellt. Er hat es hiernach immerhin geschafft, Worte zu finden, die uns anschließend eine lange reibungslose berufliche Zusammenarbeit ermöglicht haben.

Ich könnte die Liste der Beispiele fortsetzen, wiederhole aber lediglich:

Anscheinend sende ich die "falschen" Signale aus bzw. lasse mir schlicht Flegeleien schon im ersten Ansatz nicht gefallen.

Und die "Männer", von denen Sie berichten, gewiß zum Fremdschämen!

Was die Achtsamkeit betrifft, bin ich auch ohne "verdammt nochmal" nämlich völlig Ihrer Meinung

(auf mein Betreiben ist ein Grabscher, der seine Griffel nicht von jungen Schreibkräften lassen konnte, aus der Firma geflogen)

TJ

Am 24.06.2016 um 21:09 Uhr antwortete der Leser "kuestenwache":

Offenbar sind Sie eine starke Frau, die sich gegen übergriffiges Verhalten zur Wehr setzen kann. Und sollte dennoch jemand Sie für ein leichtes Opfer halten, wissen Sie damit umzugehen. Ihnen wird die Neuregelung nicht helfen. Denken Sie doch bitte an die vielen, vielen anderen. Immerhin jede dritte Frau in Europa (lt. Frau Barley).

Am 24.06.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Das zeigt die Grenzen der persönlichen Perspektive und dass man diese nur begrenzt auf die Lebensbereiche Anderer anwenden kann.

Am 25.06.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

☺️ Ja, so mutig und schlagfertig bin ich leider nicht

Am 24.06.2016 um 14:21 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":

Thomas Fischer: "Sehr schön ist die "von der Beweisbarkeit weggehende", und wie von ungefähr fast Gina-Lisa-freie Film-Story."

Dass Frau Clemm damit meint, dass eine Tat nicht mehr bewiesen werden muss, kann man doch ausschließen. Sie will damit nur sagen, die Beweisbarkeit ist nie einfach. Meiner Ansicht nach.

Thomas Fischer: "Das Entscheidende ist hier natürlich die beiläufige Formulierung: "Sie weint, aber sie wehrt sich nicht, aus welchem Grund auch immer" [...] Denn es verhält nun einmal so, dass dieses "warum auch immer" auf jeden Fall und auf jeden Fall auch weiterhin von ganz entscheidender Bedeutung ist"

Damit haben Sie noch Recht.

Thomas Fischer: "Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht."

Und das stimmt ja meinem Verständnis nach genau nicht. Nicht das bloße, von jeglichem nachweisbaren Attribut freie "Nein" soll reichen, sondern das "Nein", welches(!) den entgegenstehenden Willen, nachweisbar zum Ausdruck bringt. Und das ist richtig. Und damit handelt es sich nicht mehr um eine "offene" Situation.

"Wie oft, liebe Leser, hat sich in Ihrer Wohnung schon jemand befunden, den Sie lieber draußen als drinnen gesehen hätten?"

Der weiblich Körper steht für Sie offen, wie eine Wohnung?

TF: "Kinderzimmer"

Das Erziehungsrecht erlaubt das.

Am 24.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

"Nicht das bloße, von jeglichem nachweisbaren Attribut freie "Nein" soll reichen, sondern das "Nein", welches(!) den entgegenstehenden Willen, nachweisbar zum Ausdruck bringt."

Nach den Ausführungen von Herrn Fischer ist genau das was Sie hier aufführen bereits Strafbar, wenn es denn ausreichend plausibel dargelegt werden kann, dass es das Gericht auch als bewiesen ansehen kann. Wenn aber wie in dem besagten Video nicht eindeutig klar ist, worauf sich das "Hör auf" bezieht, darf und muss das Gericht auch Raum für Zweifel lassen. Vor allem, wenn weitere (nicht der Öffentlichkleit zur Verfügung stehende) Videos vorhanden sind, die in Frage stellen, das sich das "Hör auf", auf den Geschlechtsverkehr bezog. Wenn dann noch klar wird, dass das vermeindliche Opfer bezüglich der KO Tropfen gelogen hat, ist es absolut nachvollziehbar, wenn das Gericht die Aussage des angeblichen Opfer in Zweifel zieht. Ein erwiesener Lügner hatte schon immer vor Gericht schlechte Karten und zwar zu recht.

Am 24.06.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":

WolfgangL.: "Nach den Ausführungen von Herrn Fischer ist genau das was Sie hier aufführen bereits Strafbar"

Nein, weil hier keine Nötigung vorkommt, die das Opfer beweisen muss, wie Fischer ausführt: "Heute (nach geltender Rechtslage) ist es so: Wenn das Tatopfer sich nicht wehrt, weil es weiß, dass die Tür abgeschlossen ist und es keine Chance hat, zu entkommen: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es konkludent bedroht wurde, und sei es nur durch Gesten oder im Vorfeld: strafbar. Wenn es sich nicht wehrt, weil es sich vor Gewalteinwirkungen fürchtet: strafbar."

WolfgangL.: "Wenn aber wie in dem besagten Video nicht eindeutig klar ist, worauf sich das "Hör auf" bezieht"

Nun spreche ich gerade nicht von Fällen wo es "nicht eindeutig klar ist", sondern vom Gegenteil. Es geht um das Prinzip, welcher Vorgang reicht, um den entgegenstehenden anzuerkennenden Willen auszudrücken. Ist es das attributbehaftete Nein (wie oben beschrieben) oder ist es erst die körperliche Abwehr, deren Unterlassung dann weiterer Rechtfertigung bedarf.

Wenn klar ist dass das Nein den entgegenstehenden Willen ausdrückt, weshalb soll ich mich dann körperlich wehren müssen. Die Voraussetzung für diese Argumentation ist, dass über das "Nein" (ohne Nötigung) niemals rechtskräftig der entgegenstehende Wille ausgedrückt werden kann.

Das Wort hat somit ohne die köperliche Abwehr keinen Wert. (Diese ist Bestandteil der Rechtfertigung für ihre Unterlassung.)

Am 25.06.2016 um 20:01 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Wenn dann noch klar wird, dass das vermeindliche Opfer bezüglich der KO Tropfen gelogen hat, ist es absolut nachvollziehbar, wenn das Gericht die Aussage des angeblichen Opfer in Zweifel zieht."

Also, wie mittlerweile bekannt sein dürfte, habe ich weder Aussagen gelesen, noch Videos gesehen oder sonst irgendetwas. Aber irgendwie frage ich mich gerade, wie genau diese 'Lüge' denn tatsächlich formuliert war.

Wenn ich dazu nämlich bisher irgendwo irgendwas gelesen habe, hieß es immer lediglich, sie habe die Vermutung geäußert, es könnten ihr Ko-Tropfen verabreicht worden sein.

Der Nichtnachweis von Ko-Tropfen, würde aus dieser Vermutung aber doch noch lange keine (vorsätzliche) Lüge machen, da eine Vermutung ja lediglich eine Möglichkeit andeutet. Auch hier dürfte nämlich ja wohl im Zweifel ein In dubio pro reo gelten und es müsste ein Richter wohl auch hier davon ausgehen, dass sie nicht vorsätzlich gelogen hätte, sofern hier nicht sehr ausdrücklich und explizit etwas anderes festgestellt wurde. Aber aus einer Nichtnachweisbarkeit von etwas direkt eine Lüge (mit Vorsatz) machen zu wollen, halte ich für nicht legitim.

cassi

Am 25.06.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Kripo und Gutachter hat dieses aus dem gesamten vorhandene Videomaterial schließen können. Genaueres in: Der Spiegel 25/2016 S.36ff.

Am 25.06.2016 um 20:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ein Gutachter, der nur aufgrund eines Videos beurteilen kann, dass da ganz sicher 0% KO-Tropfen im Spiel war....

Am 25.06.2016 um 20:32 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Der ganz sicher ausschließen konnte das sie nicht sediert war.

Am 25.06.2016 um 20:33 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Doppelte Verneinung, richtig ist natürlich:

Der ganz sicher ausschließen konnte das sie sediert war.

Am 25.06.2016 um 20:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Bei KO Tropfen wird man je nach Dosierung auch nicht sediert.

Am 25.06.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Der ganz sicher ausschließen konnte das sie nicht sediert war."

Und was hat das mit dem, was in meinem Kommentar steht zu tun?! grübel

cassi

Am 25.06.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Wg. des Urheberrechts habe ich gekürzt und umformuliert. Die Texte in Anführungszeichen sind wiederum Zitate der Gutachter.

Es gab 11 Videos von zT. einigen Minuten Länge. Die Kripobeamtin sah "kein sichtbares Abwehrverhalten ".. "bezogen aus die sexuellen Handlungen" und hatte "aufgrund der regen verbalen Kommunikation aller Beteiligten nicht den Eindruck,... das die Geschädigte bis zur Wehrlosigkeit sediert" war. Der Toxikologe schrieb: "Anhand der Videoaufnahmen ergibt sich kein Anhalt für die Wirkung von Stoffen, die eine Vigilanzminderung auslösen".

Am 25.06.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Muss ich Sie jetzt wirklich noch einmal fragen, was das nun mit meinem Kommentar zu tun hat?

Was bin ich froh, dass ich nicht zum nächsten Kiosk gerannt bin, weil ich dort vielleicht irgendeine sinnvolle Antwort auf meine Problemstellung erwartet hätte - ich hätte mich doch sehr geärgert. Und das nur, weil Ihre Lesekompetenz (temporär, mglw. themenbedingt?) streikt...

kopfschüttelnd

cassi

Am 25.06.2016 um 21:12 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Dazu gab es auch etwa;

Aus den Notizen der Staatsanwaltschaft: "Lohfink habe die halbe Nacht mit ihm(Anm. dem Anwalt) telefoniert und dabei geheult, weil sie in Wahrheit von den beiden Tätern K.-o.-Tropfen verabreicht bekommen habe und anschließend von ihnen vergewaltigt worden sei".

Ansonsten, war schon gemein von mir, mea culpa.

Am 25.06.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Wenn Sie auf 'Spezialwissen' zurückgreifen, von dem Sie wissen, dass ich es nicht habe, joa, is n bisschen fies, in der Tat. Aber das sei Ihnen verziehen.

Und nu?

Mir isses letzten endes eh relativ egal, ich muss das weder beurteilen noch muss ich mich auf irgendeine 'Seite' schlagen.

Vielleicht kommt noch hinzu, dass ich selber Frau bin und ich es für einen extremen Einbruch in die Privatsphäre halte, wie sich die beiden Täter (in Bezug auf die gemachten und veröffentlichten Videoaufnahmen darf man sie wohl ziemlich getrost so nennen) verhalten haben und schon deswegen würde ich im Zweifel (wenn es nur um Meinung geht) das für verwerflicher halten, als zu glauben, man habe Ko.-Tropfen verabreicht bekommen. Desweiteren ahne ich die Vorgehensweise dieser beiden Männer und finde das insgesamt eher fragwürdig. Selbst, wenn nicht alles strafrechtlich relevant ist (irgendjemand meinte mal was von illegal gemachten, aber ungeahndet gebliebenen Aufnahmen im Gericht? Wenn ja, warum blieb das ungeahndet?!).

Da ich Frau L. zum Zeitpunkt des Telefonats im Zweifel eine psyschische Ausnahmesituation unterstelle, würde ich es für möglich halten, dass sie das zu diesem Zeitpunkt schlicht selber glaubte, was sie sagte. Ob das nun real der Fall oder nicht.

cassi

Am 25.06.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

An Punkten wie diesem bin ich froh das wir unsere unabhängige Justiz haben. Die beiden Typen sind bereits wg. der Videoaufnahmen verurteilt worden. Die Strafbarkeit des Handelns von Frau Lohfink wird sich zeigen. Aber dieses unheimliche Maß an Vorverurteilungen macht mir Sorge. Der Populismus der AfD färbt inzwischen ab und vergiftet alles.

Am 25.06.2016 um 22:13 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Der Populismus der AfD färbt inzwischen ab und vergiftet alles."

Ernsthaft, bis dahin war doch Ihr Post völlig sachlich und ok, warum jetzt dieser Satz? Was hat das mit dieser Diskussion, diesem Thema hier zu tun, ich verstehe nicht, warum Sie den nu hier noch unbedingt anbringen mussten. Würden Sie mir den erklären, bitte? Sind Sie ein Troll?

cassi

PS:

Bevor nu noch irgendwas Komisches kommt, nein, ich kann mit denen nicht viel anfangen, aber populistisch sind die alle, nicht nur die...

Am 25.06.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Troll - manchmal, heute nicht.

Aber irgendwie finde ich das politische Klima hat sich geändert. Als ob die Regierung versucht der AfD den Schneid abzukaufen. Und es ist auffällig das Linke, Grüne, SPD, CDU/CSU, AfD und sogar die NPD für Verschärfungen des Sexualstrafrechts sind. Keine sichtbare Opposition.

Kann alles auch Einbildung sein.

Unten noch eine kleine gefundene Chronik zu dem Thema ganz allgemein.

http://schulte-frohlinde.de/node/299

Am 25.06.2016 um 23:01 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Nunja, ob es diese Schutzlücke gibt oder nicht, keine Ahnung, ich halte aber die Beweisbarkeit für das grundsätzlichere Problem, welches aber auch mit einer Gesetzesänderung vermutlich eher nicht behoben werden kann. Die (Beweisbarkeit) wird vermutlich, das liegt in der Natur der Sache, auch in Zukunft nahezu immer in solchen Fällen problematisch sein. Oder eben auch die Auslegung von Situationen. Auch die wird ohne Zeugen oder handfeste Beweise immer gegeben sein (und auch Beweise und Aussagen müssen 'gedeutet' werden).

Mal gucken, vielleicht tue ich mir ja Ihren Link tatsächlich gleich mal an... :D

Ich halte leider grundsätzlich wohl nicht allzuviel 'von der Politik' oder Politikern.

cassi

Am 25.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Ergänzung:

Ich glaube, um zu Diskutieren, ob diese Gesetzesänderungen nötig sind, reicht mir der Kommentarbereich hier nicht aus. Ist mein vorläufiges Fazit so nach ganz kurzem Einlesen in den Änderungvorschlag. Muss ich noch mal drüber nachdenken und hätte ich wohl ne Menge fragen zu...

cassi

Am 25.06.2016 um 23:43 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Sie haben ja keine Ahnung, was Sie angerichtet haben! Sie haben es geschafft, dass ich beim 179 Stgb laut auflachen musste und Sie spielten eine extrem ironische Rolle bei diesem Gedanken, bitte entschuldigen Sie dies! Das ist irgendwie ein wenig unangemessen, ich weiß, aber irgendwie...

Verd*t! :D

cassi

Am 25.06.2016 um 23:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Warum haben Sie denn aufgelacht?

Am 26.06.2016 um 00:00 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Ohne meine Anwalt sag ich nix, ich kenn doch meine Rechte... :D

Tschuldigung, Erklärung an dieser Stelle fällt aus wegen Befangenheit. Ich neige teilweise zu ziemlich bitterer (Selbst-)Ironie, bitte entschuldigen Sie, ich kann hier nicht 'laut', was mir in dem Moment alles durch den Kopf ging, es tut mir wirklich leid! Hatte was mit sich genötigt fühlen, sich diese Gesetzesänderungen mal genauer anzusehen, Interesse an Gesetzesauslegung und dann kam noch ne Portion schwarzer Humor dazu... Ich fand manches schon fragwürdig, um dann 'aus heiterem Himmel' damit konfrontiert zu sein, wer warum wie als widerstandunfähig gilt. Kann, bezogen auf die eigene Person, zu lustigen Auslegungen führen...

Wie gesagt, is n bisschen komplizierter und mein Humor ist manchmal vielleicht auch ein wenig eigen.

cassi

Am 25.06.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn allerdings die Punkte, die im Spiegel beschrieben sind, ausreichen sollen, um jemand wegen Falschbeschuldigung zu verurteilen, ist das mehr als nur populistisch.

Am 25.06.2016 um 22:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Interessanter ist folgender Passus aus dem erwähnten Spiegel-Artikel:

"Ein paar Tage spä­ter ruft Loh­finks Anwalt Heiko Klatt bei der Staats­anwaltschaft an und er­stat­tet An­zei­ge we­gen der Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sei­ner Man­dan­tin. Der „Bild“-Zei­tung sei­en un­er­laubt ge­fer­tig­te In­tim­fo­tos Loh­finks zum Kauf angeboten worden. Von Vergewaltigung ist in der An­zei­ge noch kei­ne Rede. Der Sex sei „ein­ver­nehm­lich“ ge­we­sen, schreibt An­walt Klatt später in einem Schriftsatz."

Am 25.06.2016 um 23:03 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Das wirft ja nu noch mal ein völlig neues Licht auf die Sache! Ab wann wurde es denn dann Vergewaltigung und/oder gab es den Vorwurf überhaupt? Witz komm raus...

cassi

Am 25.06.2016 um 20:33 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Kripo und Gutachter hat dieses aus dem gesamten vorhandene Videomaterial schließen können. Genaueres in: Der Spiegel 25/2016 S.36ff."

Was, 'dieses'?

Sollten Sie das im Spiegel gelesen haben und mir irgendetwas davon mitteilen wollen, dann machen Sie das doch bitte auch direkt. Wenigstens das Nötigste. Oder lassen es einfach. Ich werde mir nun bestimmt keine Zeitung kaufen, weil Sie mir irgendein 'dieses' verkaufen wollen.

cassi

Am 25.06.2016 um 20:35 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Aber Erkenntnisse verbreiten konten Sie ohne Informationen schon. Gut ich tippe mal etwas ab, dauert etwas.

Am 25.06.2016 um 20:46 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Nun ja, ich habe auf die einzige Information (Medien, die ich lese) zurückgegriffen, die ich habe und dort stand: Sie habe die Vermutung geäußert, es könnten Ihr Ko.-Tropfen verabreicht worden sein.

Selbst die Nichtnachweisbarkeit von Ko.-Tropfen macht aber aus dieser Vermutung doch noch lange keine vorsätzliche Lüge, sondern im Zweifel eine sich nicht bestätigt habende Vermutung.

Ich vermute mal, dass man ihr eher nicht nachsagen können wird, sie hätte bspw. behauptet, sie habe mitbekommen, dass man ihr die Ko.-Tropfen dann und dort und unter diesen Umständen verabreicht habe und dann ausgeschlossen wird, dass dem so ist - eine Sache. Das wäre dann sicher eine Lüge.

Aber eine Vermutung äußern oder etwas nicht ausschließen können, dürften wohl legitime Äußerungen darstellen. Oder täusche ich mich ernsthaft so sehr hier? Dass das nicht beleidigend oder verleumdend oder sowas sein darf, klar, aber muss man sich deswegen grundsätzlich jede Form von Vermutungen verkneifen, weil das bei Nichtbestätigung gleich als vorsätzliche Lüge gewertet werden wird? Ernsthaft?

cassi

Am 25.06.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Wenn ich Ihnen sage, ich vermute, dass es morgen regnet und es bleibt dann trocken, habe ich Sie dann angelogen? Oder habe ich mich lediglich geirrt?

cassi

Am 26.06.2016 um 11:40 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Wie sicher sollten Ihrer Meinung nach Menschen sein, wenn sie eine Vermutung aufstellen, die jemand anderen in Verdacht bringen diese hätten eine Straftat begangen? Stellen Sie sich bitte mal vor íhre Nachbarn könnten Sie nicht leiden und gehen zu Polizei und sagen: Ich vermute mein nachbar missbraucht seinen Sohn sexuell. Der verhält sich komisch. Spätestens wenn Sie mit diesen Ermittlungen konfrontiert werden sehen Sie Vermutungen die vor Gericht oder vor Polizei vorgebracht werden wohl nicht mehr so unkritisch.

Auch das Äußern einer Vermutung kann eine Lüge sein, wenn der Person klar war, dass da nichts gewesen ist. Und wenn aus den Videos hervorgeht, dass sie die ganze Zeit vollkommen klar war und keine motorischen Einbußen zeigte spricht dass doch für eine Lüge bezüglich dieser Vermutung.

Am 26.06.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Wie sicher sollten Ihrer Meinung nach Menschen sein, wenn sie eine Vermutung aufstellen, die jemand anderen in Verdacht bringen diese hätten eine Straftat begangen?"

Berechtigte Frage. So sicher wie möglich? Ich sagte aber ja bereits, dass ich im Zweifel eine gewisse psychiche Ausnahmesituation unterstelle. Ich gehe davon aus, dass seit der Veröffentlichung der Videos gegen den Willen und die daraus entstandenen Folgen für Frau L. diese Annahme berechtigt erscheinen lassen.

"Stellen Sie sich bitte mal vor íhre Nachbarn könnten Sie nicht leiden und gehen zu Polizei und sagen: Ich vermute mein nachbar missbraucht seinen Sohn sexuell. Der verhält sich komisch. Spätestens wenn Sie mit diesen Ermittlungen konfrontiert werden sehen Sie Vermutungen die vor Gericht oder vor Polizei vorgebracht werden wohl nicht mehr so unkritisch."

Wo genau lesen Sie bitte aus meinen Kommentaren heraus, dass ich Vermutungen 'unkritisch' gegenüberstehen würde?

"Auch das Äußern einer Vermutung kann eine Lüge sein, wenn der Person klar war, dass da nichts gewesen ist. Und wenn aus den Videos hervorgeht, dass sie die ganze Zeit vollkommen klar war und keine motorischen Einbußen zeigte spricht dass doch für eine Lüge bezüglich dieser Vermutung."

Soweit ich weiß wurde Einfluss von Alkohol und anderer Substanzen festgestellt. Lediglich die zusätzliche Gabe von Ko-Tropfen gegen ihren Willen konnte nicht nachgewiesen werden. Von 'vollkommen klar' dürfte also eher nicht die Rede sein.

cassi

Am 26.06.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Im Zweifel dürfte übrigens auch der Rahmen einer solchen Äußerung eine gewisse Rolle spielen.

Bei einem anwaltlichen Telefonat während eines (offensichtlichen) psychischen Ausnahmezustands, dürfte eine solche Äußerung wohl eher verzeihlich sein.

Dass eine solche (mehr oder weniger vertraulich geäußerte) Vermutung dann später im Rahmen eines Verfahrens öffentlich wird, ist eine völlig andere Geschichte und unterliegt auch nicht zwangsläufig dem Einfluss der Frau L. Wie wurde diese Äußerung denn öffentlich?

Und gerne auch an Sie noch mal explizit die Frage, ab wann wurde denn im Laufe des Verfahrens aus dem einvernehmlichen Sex eine Vergewaltigung? Diese Frage wurde mir bisher leider auch nicht beantwortet...

cassi

Am 26.06.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Ansonsten stellt sich mir die Situation mit den Informationen, die ich aktuell habe, in etwa so da (pi mal Daumen):

Fr. L. verbrachte eine mindestens mit Alkohol und vermutlich weiteren Substanzen berauschste Nacht in einer privaten Wohnung mit Menschen, die sie zu diesem Zeitpunkt nett fand, es fand eine sexuelle Begegnung stat. Soweit so einvernehmlich. Nun stellten sich aber die beiden Menschen im Nachhinein als garnicht so nett heraus, da sie offensichtlich von dieser Nacht Videos aufgenommen und verbreitet haben. Nachweislich und mit Urteil.

Ich halte Frau L. aufgrund Ihres Lebensstils für möglicherweise relativ erfahren im Umgang mit Alkohol und möglicherweise auch anderen Substanzen. Sollte Frau L. zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung der Videos Erinnerungslücken bezüglich der Videoaufnahmen (unabhängig davon, woher) gehabt haben, halte ich es für legitim, auch die Möglichkeit einer Ko.-Tropfengabe ohne ihr Wissen in Betracht zu ziehen und auch daran zu glauben.

Ab dem Zeitpunkt der Vermutung einer solchen Gabe, musste wohl von dem Vorwurf der Vergewaltigung vermutlich automatisch ausgegangen werden. Dieser Vorwurf wurde fallengelassen, als die Gabe der Ko.-Tropfen nicht nachgewiesen werden konnte.

Da ich aber es eben aufgrund der (zugegeben von mir unterstellten) 'Erfahrung' mit gewissen Substanzen der Frau L. für möglich halte, dass sie selbst an die Gabe von Ko.-Topen real glaubte, werte ich persönlich das nicht als vorsätzliche Lüge.

cassi

Am 26.06.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Ich habe über die Prozesse nicht mehr Informationen als Sie.

"Nachweislich und mit Urteil." Auch ein Urteil ist nicht automatisch ein Nachweis. Sondern nur der Hinweis, dass die Richter es als ausreichend Wahrscheinlich angesehen haben, dass die Aufnahmen gegen den Willen der Frau L. veröffentlich worden sind.

Ihre Interpretation der Informationen ist sicher nicht abwegig, aber da das Gericht sehr viel mehr Informationen hat glaube ich eher an deren Interpretation. Und das geht von einer bewussten Falschanschuldigung aus.

Am 26.06.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Ich habe über die Prozesse nicht mehr Informationen als Sie.

"Nachweislich und mit Urteil." Auch ein Urteil ist nicht automatisch ein Nachweis. Sondern nur der Hinweis, dass die Richter es als ausreichend Wahrscheinlich angesehen haben, dass die Aufnahmen gegen den Willen der Frau L. veröffentlich worden sind."

Reicht mir aber erst einmal soweit. Wissen Sie (oder jemand anders) rein zufällig noch, wie die Strafe wegen der Videos ausfiel - und verraten Sie es mir auch? Ich finde es gerade leider nicht, Google spuckt nur Unsinn aus!

Wäre wirklich ausgesprochen freundlich von Ihnen! Mich interessiert im Speziellen Art und Höhe der Strafe, ob Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden und wenn ja, ob da schon etwas entschieden wurde?

"Ihre Interpretation der Informationen ist sicher nicht abwegig, aber da das Gericht sehr viel mehr Informationen hat glaube ich eher an deren Interpretation. Und das geht von einer bewussten Falschanschuldigung aus."

Gegen sie wurde ein Strafbefehl erlassen und sie hat Widerspruch eingelegt, wenn ich richtig informiert bin.

Ein Strafbefehl wird, ohne Hauptverhandlung, zur Entlastung der Verwaltung erlassen und wenn es sich um ein eher geringfügiges Vergehen handelt.

Ich weiß nicht, ob sie allem oder nur Teilen widersprochen hat, das wird sich ja bestimmt noch herausstellen. Und auch, ob das Urteil bestätigt wird oder (vielleicht auch nur in Teilen) zurück genommen wird. Das letzte Wort ist hier wohl noch nicht gesprochen.

cassi

Am 26.06.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Das Verfahren von Sebastian C. ruht da er verschwunden ist, Pardis F. bekam eine Strafe von 90 Tagessätzen. Das ist mehr als die 60 Tagessätze bei Lohfink.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/8726694/es-ist-eine-frage-d...

Am 26.06.2016 um 21:07 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Das Verfahren von Sebastian C. ruht da er verschwunden ist, Pardis F. bekam eine Strafe von 90 Tagessätzen."

Danke!

Die 90 Tagessätze habe ich auch eben woanders gelesen und wollte es gerade erwähnen. Ist ja nun aber nicht mehr nötig. :)

"Das ist mehr als die 60 Tagessätze bei Lohfink."

Darauf wollte ich jedenfalls hinaus. Dankesehr und keine weiteren Fragen euer Ehren! ;)

Einen schönen Sonntag noch allerseits

cassi

Am 24.06.2016 um 16:44 Uhr schrieb der Leser "krapplack":

Mich würde interessieren, wie man ein schnödes "Ach, nö" handhaben würde, falls die "nein heißt nein" Kampagne erfolg haben sollte. Oder ein "Mh- nee."

Am 24.06.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Und was ist mit nicht ganz eindeutigen Lautäußerungen. Evtl. sollte man bei jedem Schrei des Partners/ der Partnerin mal kurz nachfragen ob dieser jetzt aus Lust, oder aus Schmerz erfolgte. Natürlich auch dann, wenn sie bei den 100 Malen davor mit "aus Lust" geantwortet hat. Auch Stöhnen muss nicht immer ein Ausdruck von Freude sein. Bitte liebe "Nein heißt Nein" Befürworter probiert dies doch bitte mal in den nächsten Tagen aus und berichtet von den Ergebnissen. Vielleicht bereichert dies ja das Sexualleben. Wer weis. Auf jeden Fall habt Ihr danach ein reines Gewissen.

Am 24.06.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Tja, wahrscheinlich beruht der Vorschlag, eine fahrlässige Begehung der Tat des Sexualverkehrs gegen den Willen des anderen Beteiligten unter Strafe zu stellen, auf den Vorschlägen der mächtigen Lobby der Sexualtherapeuten, der sich endlich ein nicht zu sättigender Markt erschlösse.

Am 24.06.2016 um 23:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sexualtherapeuten sind dazu da, dass Menschen lernen, Sex zu machen.

Am 25.06.2016 um 01:09 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wobei es nicht verkehrt wäre, wenn Menschen sich grundsätzlich mehr Gedanken machen würden, wie der Sex für beide Seiten schön ablaufen kann. Es wäre also nicht verkehrt, zu lernen, wie man die sexuelle Grenze des anderen respektieren kann.

Nr. 50.1

"Bitte liebe "Nein heißt Nein" Befürworter probiert dies doch bitte mal in den nächsten Tagen aus und berichtet von den Ergebnissen. Vielleicht bereichert dies ja das Sexualleben. Wer weis."

Unabhängig vom Recht und Strafverfahren, glaube ich sogar, dass das das Sexuelleben bereichert. Weil man dann sich tatsächlich Gedanken machen muss und darüber reden muss, was man unter schönen Sex versteht.

Am 25.06.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Zuerst müssen Sexualtherapeuten wohl mal die Probleme aufspüren gemeinsam mit der Klientel wo es krankt, sich mit der eigenen Sexualität auseinanderzusetzen, den bisherigen Erfahrungen, Erlebnissen, Versagungen, Vorstellungen und bis dann erst mal dran gegangen werden kann wie "man Sex macht" oder machen könnte um es als schön, normal, bereichernd, belebend etc zu empfinden, was ja wiederum sehr individuell ist, vergeht viel Zeit. Und kostet Geld. Zu recht.

Am 25.06.2016 um 13:23 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn die übergriffigen Frauenhelden sich die Zeit nehmen und das Geld für sich investieren, statt sich bequem herauszureden, dass sie davon ausgegangen seien, dass die Frauen es auch wollten, fände ich es nicht verkehrt.

Wobei ich Sexualtherapeuten bisher eher umgekehrt erlebt habe, also eher auf der "mach mal locker" Seite.

Am 25.06.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, jene, die völlig unkontrolliert sind und selbst sicher auch darunter leiden, sollten professionelle Hilfe erhalten.

Und jene, die schlimme Erfahrungen gemacht haben, ebenso, damit sie es endlich verarbeiten können und ein sinnstiftendes Leben führen können.

Es kann sicher vorkommen, dass man einen Therapeuten zu Gesicht bekommt, mit dem man nicht kompatibel ist, dann muss man eben wechseln bzw sich vorab in einer Eingangsstunde über Modalitäten, Arbeitsweise, Erfahrung, setting, Therapiemethode etc erkundigen. Ich bin zuversichtlich Sie finden einen besseren.

Am 25.06.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "Minderheitling":

Äh - ja Ich sehe durchaus mal in das Gesicht meines Partners oder halte inne, wenn ich grad nicht weiß, ob der Laut ein Laut des Wohlgefallens war

Am 26.06.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":

Mal nachsehen reicht evtl. nicht. Sind Sie sich bei jedem Laut zu 100% sicher wie dieser gemeint war? 99,9% reichen nicht. Sie könnten sich in Zukunft evtl. strafbar machen.

Meine Freundin würde spätestens nach der dritten Frage sagen: Halt die Klappe und mach weiter ;)

Am 25.06.2016 um 09:16 Uhr schrieb der Leser "gekko15":

Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich das 8. GEBOT auch selbst zu Herzen nehmen würden und aufhören könnten andere Menschen zu diffamieren. Beispielsweise handelt es sich bei Frau Clemm um keine Opferanwältin und sie benutzt diesen Begriff selbst auch nicht. Wenn Medien diesen Benutzen, kann nicht daraus gefolgert werden, dass er authorisiert wurde. Das sollte Ihnen als Oberlehrer der Nation bekannt sein. Ich schätze Ihre Kolumnen durchaus und bin selbst Juristin, aber die Vielzahl der namentlichen Hervorhebungen und Diffamierungen in den letzten Monaten finde ich falsch und gefährlich, da Sie sich auf das Niveau von Pegida und anderen rechtspopulistischen Vereinigungne begeben.

Am 25.06.2016 um 13:17 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Wo Sie so das 8. Gebot ansprechen, "Oberlehrer der Nation" ist nicht diffamierend?

Ein Auszug aus der Webseite von Frau Clemm:

Wir sind insbesondere spezialisiert auf die Vertretung von: Kindern, Jugendlichen und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind Menschen, die Opfer rechter oder neonazistischer Gewalt geworden sind Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind Menschen, die Opfer von Stalking geworden sind Menschen, die Opfer von Zwangsverheiratung geworden sind und arbeiten auch politisch seit vielen Jahren mit entsprechenden Organisationen zusammen.

Da passt "Opferanwalt" doch besser als Oberlehrer.

Aber wo wir beim populistischen rechten Stil sind, da ist immer noch Maas ungeschlagen:"Ich finde die Freisprüche zum Kotzen. Es ist unfassbar, dass es in einem der aufwändigsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte nicht gelungen ist, den Tatvorwurf des Mordes und des Missbrauchs an einem kleinen Kind zu beweisen".

(1) http://www.anwaeltinnen-kreuzberg.de/arbeitsgebiete.html

Am 25.06.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Bekommen Sie für Werbung Provision?

Am 25.06.2016 um 17:55 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Da nun auf der Webseite von Frau Clemm steht das sie Opfer vertritt, auch welche, bspw. Opfer rechter Gewalt oder Kinder, Jugendliche und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, und dass sie "auch politisch seit vielen Jahren mit entsprechenden Organisationen zusammen" arbeitet würde mich interessieren wie sich die politische oder geschlechtliche Differenzierung zwischen Opfern mit dem Berufsbild des Anwalts oder einer gebotenen Neutralität als Mitglied der Expertenkommision des BMJ bzw. als angehörte Expertin des Rechtsausschusses verträgt.

Am 25.06.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ich meine nicht die Vertretung von Opfern an sich, sondern die spezifische Auswahl in der Auflistung. Opfer sexueller Gewalt sind dort Kinder, Jugendliche oder Frauen, Opfer politischer Gewalt sind die Opfer von Rechtsextremen. Ein Polizist, der von Autonomen verletzt wurde, würde sich nicht so richtig in der Liste wiederfinden. So mag es auch dem Opfer eines weiblichen Sextäters gehen. Wie wird es da erst einem Glatzkopf gehen, dem der Opferstatus wohl von vornherein abgesprochen wird. Und man könnte auch auf die Idee kommen das es auch gute Gewalt gibt bzw. existierende Gewalt nicht verfolgt werden soll. Ein solches Ergebnis entsteht doch fast zwangsläufig wenn die Rechtsvertretung mit politischer Arbeit verbunden wird, oder warum meinen Sie das die politische Arbeit so betont wird? Denn politische Arbeit ist ja nicht die Zusammenarbeit mit bspw. dem Jugendamt.

Am 25.06.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Schön, dass Sie wieder da sind! Hätte da Fragen an Sie.

Nur weil man zahlreiche Fälle bearbeitet hat, heißt dann, dass man kompetent ist?Inwiefern kompetent?Erfolgsquote?Wie hoch?

Im Zusammenhang mit og Kanzlei würde mich auch die erwähnte politische Tätigkeit interessieren, kann man da Genaueres erfahren?

Inwieweit kann man denn bei einem Anwalt von "Unabhängigkeit" bzw "Unvoreingenommenheit" ausgehen?

Am 25.06.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Vielen lieben Dank an die Red, dass Sie mal über etwas Absurdes hinwegsieht, das nun zu unserer (aller) Nutzen ist; Danke! Ganz lieb! Bei Gelegenheit seh ich dafür über einen wesentlichen Fehler der Red hinweg:) bei abstrusen Löschaktionen;)

Niemand zwingt mich dort nicht nachzufragen?

So einen Satz hab ich noch nie gehört! Klingt extrem lustig, mir gefällt Ihr Deutsch wahnsinnig gut.

Naja, dann schreib ich den Damen halt mal, warum denn nicht. Vielleicht kann mir die eine ja auch gleich weiterhelfen bei meinen Bemühungen als Asylantin ein Wahlrecht in D zu bekommen.

Kompetenz heißt für mich, dass sich Anwalt wirklich auskennt; selbstverständlich Fachanwalt ist, keine spezielle Ideologie vertritt, die mir schaden könnte; definitiv Parteilichkeit mir gegenüber zeigt (ganz wichtig!!!); viele Prozesse schon gewonnen hat f seine Mandanten; auch Objektivität besitzt, rethorisch brillant, gute Kontakte hat, die mir dann in meinem Fall nützen(!!!)IQ von mind 145;

Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit? das haben Sie übersehen, ich seh es Ihnen nach, und wie sieht es damit aus? Danke!!!

Am 25.06.2016 um 20:40 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, die 3 Prinzipien klingen super, hab ich jetzt erst gelesen, aber das ist überall in Beratungssituaionen üblich, das ist ja nichts Konkretes was die AnwaltsKompetenz im Ureigensten betrifft bzw sind offensichtlich interpretierbar. Ist halt doch ein Unterschied ob man Linksanwalt oder Rechtsanwalt ist, wie die 12Jährigen gerade vorher kichernd gesagt haben. Lausbuben.

Am 25.06.2016 um 20:15 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Sie meinen also wenn der von "Aktivisten" zusammengeschlagene rechtsextreme Schläger seine Opferanwältin dort sucht, wird es keine Probleme geben aufgrund politischer Verbundenheiten? Und wenn ein falschbeschuldigter Mann strafrechtliche Schritte gegen eine Falschbeschuldigerin einleiten möchte, da gibt es keinen Interessenskonflikt mit Opferverbänden?

Am 25.06.2016 um 20:21 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Stellen Sie mal die Frage bei Strafverteidigern, die öffentlich viel über Falschbeschuldigungen schreiben.

Wird es keine Probleme geben, aufgrund politischer Verbundenheiten?

Am 25.06.2016 um 20:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

wenn ein Vergewaltigungsopfer dort Verletztenbeistand sucht?

Am 25.06.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein nein, die sind ja unabhängig und neutral, da gibt es keinen Parteilichkeitskonflikt.

Meine liebe Frau TBH wird das aber noch viel genauer erklären, warum da gerade Juristen keinen InteressensKonflikt haben und sehen.

Danke liebe Juristenexperten für die Aufklärung im Voraus!

Am 25.06.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Da bin ich aber froh, ich dachte schon da sitzen politische Souffleusen bei Maas und biegen die Fakten so wie es politisch passt. Eben doch echte Expertinnen.

Am 25.06.2016 um 21:30 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sie sind zuversichtlich? Ja, Sie sind leichtgläubig, denk ich. Ist ja ein schöne Sache im Zwischenmenschlichen, aber was Politik betrifft? Also ich bin da die totale Skeptikerin mittlerweile, Vertrauensvorschuss nur mehr bedingt. Sehr bedingt.

Ich zweifle ehrlich gesagt, je mehr ich darüber sinniere und je mehr "FaktenChecks" ich mache...ich befürchte eher Faktenbiegerei. In fact.

Feminismus war mal was, als man ehrlich gekämpft hat, heute ist das reine Show. Redlichkeit war damals ein Prinzip.

Am 25.06.2016 um 21:43 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

So mit Zweifeln beladen zu sein muss schrecklich sein. Allerdings habe ich eine kleine Chronik gefunden die mir auch zu denken gibt.

http://schulte-frohlinde.de/node/299

Am 25.06.2016 um 23:12 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Meine liebe Frau Heldin Pnin!

Vielen Dank für Ihre Antwort. Was ein RA muss, und was er alles kann und darf, das obliegt ihm selbst, völlig klar. Pflichtverteidiger gibt es ja auch noch.

Für mich geht es aber hier im Falle dieser Kanzlei darum, dass es nach "Machenschaften" riecht-Frau Clemm erscheint mir jedenfalls "befangen", als feministische Expertin für Opfer. Nicht neutral.

Und dazu noch link 151.19 - hochinteressant!!!

Sie weichen mir natürlich in Ihren Antworten aus, müssen Sie ja, als feministische Mitstreiterin. Wissen Sie, meine "Jugendsünde", das Studium der Frauenforschung war in Kombinationeine gute Sache und es war sinnvoll, aber Feministin wollte ich nie sein, dazu war ich von meinem Denken her, was meinen Starrsinn betrifft viel zu emanzipiert, um mir Vorschriften machen zu lassen einen bestimmten Lebensentwurf annehmen zu müssen bzw eine bestimmte Ideologie zu vertreten, die die Geschlechter voneinander trennt, und tiefe Gräben schafft. Warum werden zb nach Scheidungen den Müttern die Kinder zugesprochen, haben Väter kaum/keine Rechte, welche Ideologie steckt dahinter? Ich könnte Ihnen diesbezüglich von vielen Schicksalen in Ö erzählen.Und was nun diese Reform betrifft? Geht wieder auf Kosten der Männeretc; auf Kosten einer sinnvollen Auseinandersetzung mit der Problematik. Welche Freiheit soll das dann sein oder wessen Freiheit? Welches gesellschaftliche und politische Konzept steckt dahinter? Es grüßt Sie vielmals Ihre besorgte Frau Geierwalli

Am 25.06.2016 um 13:38 Uhr schrieb der Leser "recht und gerechtigkeit":

Zum Thema Opferanwalt.

1. Wenn jemand sich nicht als Opfer sieht (unabhängig davon, wie das Gericht hinterher entscheidet), braucht er erst gar keine Strafanzeige machen (wenn er sich nicht als Opfer sieht und trotzdem eine Anzeige macht, ist das rechtsmissbräuchlich und ggf. auch strafbar). Daher hinkt der Vergleich mit "Täteranwalt", denn Beschuldigte sehen sich nicht unbedingt als Täter.

2. Jemand, der gerade Opfer wurde, hat nicht unbedingt Ahnung vom Rechtssystem. Gerade bei Sexualdelikt hat das Opfer oft Hemmung, zu einem Verteidiger zu gehen, der vorwiegend Täter verteidigt. Da fragt man sich, ob der Verteidiger überhaupt das Opfer verstehen würde, ob der Verteidiger sich nicht mit dem Täter solidarisieren würde? Das Problem fängt schon im Wartezimmer an, wenn ein traumatisiertes Opfer neben einem Vergewaltiger warten muss.

Ein Anwalt, der sich Opferanwalt nennt, sieht sich m.E. eher als "Hausanwalt", d.h. er überlegt auch, ob es z.B. in dem konkreten Fall nicht besser ist, kein Strafverfahren anzustrengen, sondern sich auf Familienverfahren zu konzentrieren. Es geht also nicht nur ums Strafrecht.

3. Wie man diesen Anwalt nennt, ist mir persönlich egal. Es ist allerdings auch so, dass gerade im Vergewaltigungsprozess das Opfer eher auf der "Anklagebank" sitzt, weil es um die Glaubwürdigkeit des Opfers geht, der Beschuldigte muss nicht selbst aussagen, sondern kann sich auf Attacken auf das Opfer konzentrieren.

(weiter)

Am 25.06.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sie können sich selbst so oft, so lang und so sehr als Opfer fühlen. Ob Sie strafrechtlich betrachtet auch eines sind, oder eben nicht, steht erst nach Abschluss des Gerichtsverfahren fest. Bis dahin gelten Sie als vermeintliches Opferund der Täter bleibt bis zur endgültigen Entscheidung ein vermeintlicher Täter.

Wenn Sie das nicht verstehen, oder nicht akzeptieren wollen, dann macht es keinen Sinn, weiter darauf herum zu reiten.

Und Anwälte solidarisieren sich üblicherweise weder mit ihren Mandanten, noch mit den Gegnern, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft. Muss man auch nicht, um den Manden nach allen Regeln der Kunst zu vertreten. Ich geh sogar so weit, zu behaupten, davon sollte man tunlichst die Finger lassen.

Am 25.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie in den Kommentarbereichen auf Werbung. Danke, die Redaktion/ja

Am 25.06.2016 um 13:42 Uhr schrieb der Leser "recht und gerechtigkeit":

Diese Situation ist für Opfer belastend, da es von dem Täter schon ähnliche Demütigung und Angriffe erlebt hat (und ihn letztendlich deshalb angezeigt hat, das Strafverfahren ist also quasi seelisch gesehen die Fortsetzung der Vergewaltigungssituation.)

Verteidiger als Bezeichnung für den Rechtsbeistand des Anzeigeerstatters passt da schon. Dann müsste sich aber den "Verteidigung des Beschuldigten/Angeklagten" eher Angriffsanwalt nennen.

Am 25.06.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Dann müsste sich aber den "Verteidigung des Beschuldigten/Angeklagten" eher Angriffsanwalt nennen."

Wieso dass? Der Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten VERTEIDIGT dessen Recht.

Am 25.06.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Es muss natürlich heißen "Wieso das?" mit einem "s"

Am 25.06.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

In dem er Opfer angreift.

Am 25.06.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Aber das Opfer steht im Verfahren doch noch gar nicht fest, erst nach dem Verfahren.

Am 25.06.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Lesen Sie dazu bitte Nr. 52, vor allem Punkt 1.

Am 25.06.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich habe Punkt 1 gelesen. Das ändert aber Nichts an der Tasache, dass vor und während eines Verfahrens erst einmal nicht feststeht ob der Anzeigeerstatter/Nebenkläger Opfer ist oder nicht.

Am 25.06.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn nicht wenigstens das Opfer selbst davon überzeugt ist, dass es Opfer geworden ist, braucht es gar kein Verfahren.

Am 25.06.2016 um 14:07 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Wenn jemand davon überzeugt ist Opfer zu sein heißt das nicht unbedingt, dass diese Person ein Opfer ist. Weiterhin gibt es auch Anzeigen die erstattet werden, ohne dass das der Anzeigeerstatter sich als Opfer fühlt.

Ihre Argumentation scheint von der falschen Prämisse auszugehen, dass man bei einer Anzeige schon von einer Täter-Opfer Konstellation ausgehen könnte. Wäre dem so, bräuchte es kein Verfahren.

Am 25.06.2016 um 14:12 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Richtig.

Ich argumentiere aus der Prämisse, dass Opfer auch das Recht haben sollten, ihren Rechtsbeistand so auszuwählen, dass sie sich in ihren Belangen gut vertreten fühlen.

Wie man diesen Rechtsbeistand nennt, ist zweitrangig. Man kann aber von Opfern nicht verlangen, dass sie sich direkt nach einer Tat denken, dass der passende Anwalt für sie der "Strafverteidiger" ist.

Am 25.06.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

"Wie man diesen Rechtsbeistand nennt, ist zweitrangig. Man kann aber von Opfern nicht verlangen, dass sie sich direkt nach einer Tat denken, dass der passende Anwalt für sie der "Strafverteidiger" ist."

Der Anwalt des Opfers ist nicht der Strafverteidiger.

Am 25.06.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Der Anwalt des Opfers ist nicht der Strafverteidiger."

Sondern?

Am 25.06.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Der Strafverteidiger ist der Rechtsbeistand des Beschuldigten. Einen Begriff für den Verteidiger des Anzeigeerstatters habe ich nicht gefunden.

Am 25.06.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Einen Begriff für den Verteidiger des Anzeigeerstatters habe ich nicht gefunden.

Im Gerichtsverfahren kann das vermeintliche Opfer als Nebenklägerin zugelassen werden. In dem Fall ist es der Vertreter der Nebenklage.

Zieht jemand bei der Erstattung der Anzeige bei der Polizei einen Anwalt hinzu, dann bleibt es beim Anwalt oder Rechtsanwalt.

Am 25.06.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Zieht jemand bei der Erstattung der Anzeige bei der Polizei einen Anwalt hinzu, dann bleibt es beim Anwalt oder Rechtsanwalt."

Das nennt sich Verletztenbeistand.

Am 25.06.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "BurdenCrow":

Ich stimme Ihnen nur zu, dass der Vergleich mit "Täteranwalt" hinkt, da der Begriff schon falsch ist. Es ist ja nicht einmal klar, ob der Beschuldigte/Angeklagte Täter ist oder möglicherweise sogar Opfer.

Am 25.06.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Greifen Verteidiger Opfer an, so wie bei Richter Hold? Ich dachte das ist nur im Fernsehen.

Am 25.06.2016 um 15:28 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Angriff ist sprichwörtlich die (oft) beste Verteidigung. Die Terminologie kann also bleiben wie sie ist. Hingegen ist es ein beklagenswertes Dilemma, dass die Verteidigung eines (jedenfalls bis zum Schuldspruch) angeblichen Täters je nach Fall das Opfer als Zeugen der Tat mehr oder weniger angreifen muss, um Schwächen und Unstimmigkeiten der belastenden Aussage aufzudecken. Eine Tätigkeit, die mit unterschiedlich viel Fingerspitzengefühl und Augenmaß verrichtet werden kann. Ein Anreiz, auf Verteidiger- und Angeklagtenseite hier darauf zu achten, das (mutmaßliche) Opfer nicht über Gebühr zu belasten sollte sein, dass auch das Verhalten im Prozess beim Strafmaß Berücksichtigung finden kann. Nur, wenn mehrjährige Freiheitsstrafen in Betracht kommen, geht es wohl oft um "Alles oder Nichts". Die Konsequenz einer hohen Strafe im Falle der Verurteilung ist wohl (Teil-) Ursache der möglicherweise besonders belastenden Art und Weise der Verteidigung im Prozess.

Am 25.06.2016 um 15:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Den Vorschlag, faires Verhalten seitens der Verteidigung beim Strafmaß zu berücksichtigen, finde ich gut.

Am 25.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Dass eine erlebte Vergewaltigung eine Ausnahmesituation ist und einen Menschen schockiert und physisch u psychisch enorm belastet, steht vollkommen außer Zweifel.

Was dann folgt: Anzeige, Strafverfahren ist auch belastend, selbstverständlich, allerdings würde ich es nicht als unmittelbare Fortsetzung der erlittenen Demütigung bezeichnen, sondern als die Einforderung des Rechts, das jedem zusteht, dem Grenzüberschreitendes, Übergriffiges, Gewalt etc widerfahren ist.

Der Anwalt des Vertrauens sollte sich zumindest auskennen und seriös sein.

Am 25.06.2016 um 20:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wenn ein Vergewaltiger im Gerichtssaal das Opfer angrinst, kann das eine Demütigung (und psychische Einschüchterung wie in der Vergewaltigungssituation auch) sein. Im Gerichtssaal passiert aber auch mehr als das.

Am 25.06.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja das ist schon klar. Ein Gerichtssaal ist ja auch keine Schauspielbühne. Oder doch? Mit Regieanweisungen. Aber kein Stehgreiftheater. Keine show. Im Grunde ist es ein erstes "Durcharbeiten, Aufarbeiten". Der Beginn eines Prozesses, und Teil des Lebensprozesses, der wiederum prägt, das ist schon klar. Und ein guter Anwalt wird ja hoffentlich seine Mandantin/Mandanten auf alle Eventualitäten vorbereiten und alles mit ihr/ihm durchgehen.

Ich weiß schon ein wenig was da alles abläuft, es kommt auch vor, dass Richter zu recht wie mir scheint ausflippen, weil jemand nur mehr Stuss von sich gibt, urplötzlich kein Erinnerungsvermögen mehr da ist, Frauen hysterisch zum Schreien und heulen anfangen; Und natürlich bezieht sich die psychische Angespanntheit der "Akteure" auf das nun öffentlich gemachte Erlebnis aus der Vergangenheit. Das ist belastend, sowas versteht man auch. Es geht doch um ein eigenes Stück Leben und um die Zukunft, sowohl für den vermutlichen Täter, als auch für das vermutliche Opfer.

Am 25.06.2016 um 16:31 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

Zum Thema Gina-Lisa wird gerade die nächste Sau durchs Dorf getrieben, allerdings in Form von Wurst: http://futurezone.at/digital-life/sexistische-gina-lisa-wurstwerbung-mit...

Am 25.06.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Atze Schröder hat sich entschuldigt: https://www.facebook.com/atzesrevolution/photos/a.462890417784.227097.20...

Am 25.06.2016 um 19:13 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wäre ich eine Kabarettistin oder die "Kunstfigur Python", würde ich schreiben:

"Atze Schröder ist grundsätzlich kein ernst zunehmendes, schwindsüchtiges Trintschparterle. Ein geistiger Masturbateur." (Zitat Ende)

Am 25.06.2016 um 19:52 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer ist Frau Lohfink jetzt nicht mehr, geschmacklos ist es trotzdem. Wer es sehen möchte...

http://www.huffingtonpost.de/2016/06/25/gina-lisa-atze-schroder-v_n_1067...

Am 25.06.2016 um 20:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wiesenhof entschuldigt sich: http://www.sueddeutsche.de/news/leben/leute-nachshitstorm-wiesenhof-ents...

Am 25.06.2016 um 16:39 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":

Es ist trotzdem Werbung für Wiesenhof!

Ob so oder anders rum. Gibt viele Beispiele dafür.

Am 25.06.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Die Entsprechung zu "Opferanwältin" ist die Bezeichnung "Strafverteidigerin". Wenigstens DAS sollte einem Bundesrichter bekannt sein."

Klasse. Das wurde auch mal Zeit, daß jemand Herrn Fischer endlich, endlich darüber aufklärt.

Am 25.06.2016 um 20:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ist das hier der Thread, wo Sie alles (Un)Mögliche aus dem Forum zusammenkopieren, so wie das im Ursprungsthread oben auch?

Am 25.06.2016 um 19:35 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sorry, aber selten so einen Quatsch gelesen.

Denken Sie mal darüber nach, was die Bezeichnungen Täteranwalt und Opferanwalt implizieren. So bescheuert ist kein Strafverteidiger, sich als Täteranwalt zu bezeichnen.

Am 25.06.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Sie werden es mir mit Sicherheit gleich erklären :-)

Am 25.06.2016 um 20:44 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

In Zukunft wird man aber solche Täteranwälte brauchen!

Bei all den Verschärfungen im Strafrecht est recht.

Am 25.06.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

De facto gibt es sie schon immer. Nur wenn sie sich selbst Täteranwalt in Bezug auf ein konkretes Mandat nennen (lassen), wo der Mandant einen Freispruch erreichen will, ist die Grenze zum Parteiverrat zu beachten. Und der auf Freispruchaspirant wird den (ehrlichen?) Begriff nicht werbend und vertrauensfördernd verstehen.

Rechtsverteidigung ist vor allem Arbeit am Fall. Je klüger und besser der Mandant, desto besser kann der RA arbeiten. Auch nichtspezialisierte "Allgemeinanwälte" können mitunter Spezialisten das Wasser reichen und mehr, ggfls mehrere von diesen verschleißen.

Am 25.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ehrlichkeit und Anwalt, Ohje!! und Je klüger der Mandant? Ja genau. Denn wenn der Mandant die Schriebe verfasst, damit der Anwalt dann was ans Gericht schicken kann resp Gegenpartei oder der nicht juristisch versierte Mandant erkennt was der Anwalt für einen Blödsinn zsammschafelt, weil er zwar auf der homepage darum wirbt auf seinem Fachgebiet der Spezialist für eh alles und offensichtlich nichts von Kottingbrunn bis Stinaz zu sein, letztlich aber nur an der Kohle interessiert ist, dann geh ich aber ganz sicher zu einem Täteranwalt, der zumindest das Gefühl stärkt oben zu sein und nicht von vornherein schon devotestes Opferstatusdenken voraussetzt, das einen zusammenschrumpfen lässt auf MinimausGröße. Es macht viel aus, ob ein Anwalt stärkt und auch psycholog Qualitäten hat, oder ob er ein Arroganzler, Schmähführer, Großmaul und Opportunist ist.

Am 25.06.2016 um 22:28 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Der Mandant soll selbstverständlich nicht die Schreiben verfassen sondern ist für den Anwalt eher das Tor zum Sachverhalt. Der Anwalt muss führen, der Mandant mitarbeiten. Manchmal geht es nicht anders.

Am 25.06.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Die Realität zeigt leider oftmals Auswüchse, die man fast nicht glauben mag.

Ein führender Anwalt, der was kann und Kompetenzen hat, ist wohl ein Gottes Geschenk und jeder ist dankbar dafür.

Am 25.06.2016 um 23:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Meine liebe Frau Heroin!

Es geht nicht um eine Untergangsstimmung, es geht darum, dass eine Reform herbeigezaubert wird, die vermutlich nicht auf ehrlichen Fakten beruht. Und die nicht gründlich durchdacht ist und wo mit Worten falsche Tatsachen behauptet werden, so etwas kann ja auch mal passieren, aber nicht systematisch, konsequent und aus ideologischen Gründen.

Nein, noch geht der Rechtssaat nicht unter, aber wenn es so weiter geht, womöglich doch in die Richtung, den Rechtssaat zu demontieren (versuchen).

Beispiel Zukunftsmusik: Im Zweifel für das "Opfer"? Mir geht es nicht gut damit.

Jetzt schon wischiwaschi id Rechtssprechung im Sexualstrafrecht? Wo sind die sachlich-fachlich versierten Fachleute u Experten, die dem Abhilfe schaffen können? Die könnten heut noch anfangen damit. Wüsste keinen Hinderungsgrund.

Ein bisschen show meinen Sie? Es wird zuviel Energie investiert, die man für Sinnvolleres nutzen könnte.

Am 25.06.2016 um 23:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Die Untergangsstimmung ist doch, dass tausende böse Frauen nun aus einvernehmlichen Sex plötzlich einen Missbrauch oder gar eine Vergewaltigung machen werden, um Männern eins auszuwischen.

Und dass kein Mensch mehr trauen wird, Sex zu machen ohne noratischen Vertrag.

Am 26.06.2016 um 10:57 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nur kurz: Was Sie mir hier sachlich präsentieren, kann ich nachvollziehen. Und dafür danke ich Ihnen auch sehr.

Und genau von solch einer Ebene aus könnte man dann auch die echten, "wahren", tatsächlichen Gründe, Probleme anpacken.

Ich bin ja eine, die nicht alles einfach glaubt, die einfach auf einen Zug aufspringt, weil er nach irgendwo hinfährt, wo es laut Versprechung schöner sei, wobei Glaube wiederum so ein Begriff ist, dermir Kopfweh bereitet, sondern ich will ja immer wissen was dahinter steckt, was sich quasi hinter den Kulissen abspielt. Und warum.

So bilde ich mir eben meine Meinung.

Und ich hoffe sehr, das machen zumindest alle Politiker und sonstigen Verantwortlichen auch so.

Am 26.06.2016 um 11:47 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

DAS ist in der Tat einmal wirklich ein Skandal. Und was haben Sie bislang unternommen, um diesen Mißstand zu bekämpfen?

Jeder Richter, der zu den gegenwärtigen Bedingungen klaglos weiter arbeitet und so tut, als sei das Richteramt auch nur noch im Entferntesten erstrebenswert, schadet dem Rechtsstaat mehr als jede Fischerposse.

In Wirklichkeit haben sich nämlich die allermeisten Kollegen längst dem Druck ergeben, möglichst dünne Better zu bohren, damit die Statistik am Ende des Monats stimmt.

Am 26.06.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Hier wehrt sich ein Richter, sollten wohl mehr tun: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/langsamer-richter-strafanzeigen-ex...

Am 26.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Verzeihung, Ihren Kommentar hatte ich in meinem gerade gesandten Post übersehen.

Diese allermeisten Kollegen die sie da nennen, kenne ich nicht. Der Dünnbrettbohreranteil liegt m.E. nach wie vor bei einem geringem Prozentsatz, der wohl unvermeidlich mit der auf manche Menschen demotivierend wirkenden richterlichen Unabhängigkeit zusammenhängt.

Von welcher Gerichtsbarkeit sprechen Sie?

Am 26.06.2016 um 18:10 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Hatte keine Lust auf Wiederholung desselben. Find ich langweilig. Langeweile empfinde ich gegendert,

Am 26.06.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "gvg":

"So fällt zum Beispiel Rache nicht unter niedrige Beweggründe des § 211 StGB."

Wo haben Sie das denn schon wieder aufgelesen? Schauen Sie sich die Rechtsprechung des BGH zur Rache als niedriger Beweggrund an. Vielleicht geht Ihnen da ein Lichtlein auf.

Sie reden Dummfug. Auch wenn Sie es für Laien noch so gut verpacken wollen, es bleibt auch Dummfug. So langsam hab ich das Gefühl, Sie haben weder eine Uni, noch einen Gerichtssal oder eine Anwaltskanzlei von innen gesehen und wenn, dann nur als Bittsteller*in.

Am 26.06.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Auch die Behauptung, Laien könnten mit "Ausnützung einer Zwangslage" oder gar "nach vorangegangener Einschüchterung" mehr anfangen als mit unserer Gesetzesformulierung, darf angezweifelt werden....

Auf der einen Seite eine Ausweitung des § 177 StGB durch Richterrecht zu behaupten, die die Lücken schließe (warum eigentlich nicht bei Grabschen und § 185 StGB?), auf der anderen Seite eine Verschärfung zu fordern, die dann restriktiver gehandhabt werden soll, ist auch nicht wirklich logisch, ein "Katalog von strafbarem Verhalten", der entwickelt werden solle, gänzlich an jedem juristischen Denken vorbei.

Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen, aber wenn Sie es jetzt anschneiden, sollte auch das dazu gehören...

Am 26.06.2016 um 16:42 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og

Am 26.06.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Fischer ist nicht nur ein Richter, er ist sogar ein Mensch! Und zwar einer mit viel Sachverstand und Erfahrung, die andere nicht haben. Er erklärt sogar den Laien mit überzeugenden Argumenten eine Sachlage, wo andere meinen, mit bloßer Hybris punkten zu können.

Was Sie so meinen, was ich angeblich gelesen habe oder nicht, ist eher kein überzeugendes Argument, finden Sie nicht?

[...]

Gesetze werden weder von noch für Juristen gemacht. Und Rechtsprechung ist kein Zauberwerk, so hoffe ich doch.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og

Am 26.06.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wo haben Sie das denn schon wieder aufgelesen? Schauen Sie sich die Rechtsprechung des BGH zur Rache als niedriger Beweggrund an. Vielleicht geht Ihnen da ein Lichtlein auf."

Genau das hat Byronic Hero erklärt, eben, dass die Richter ggf. per Rechtssprechungen ein Gesetz erweitern auf Umstände, die streng genommen vom Gesetzestext her nicht unter den Paragraphen fallen.

Was an Grapschen soll z.B. ehrverletzend sein?

Am 26.06.2016 um 15:38 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og

Am 26.06.2016 um 16:01 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Sie finden das nicht ehrverletzend? Ahja."

Nein, ich finde, dass das ein sexueller Angriff ist.

Am 26.06.2016 um 16:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Na, dann ist die Teilstrafe von 9 Monaten wegen "tätlicher Beleidigung" wohl ein krasses Fehlurteil. http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/silvester-grabscher-zu-gefaengnisst...

Am 26.06.2016 um 16:36 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Fehlurteil?

Es gibt eben keinen Paragraphen unter "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung", was solche Taten abdeckt.

Wenn man trotzdem verurteilen will, muss man also nach Ausweichmöglichkeiten suchen.

Bis vor Silvesternacht und Reformvorhaben hätte man auch juristisch genau so argumentiert, dass das doch keine Beleidigung ist, dieser Paragraph also nicht zu Anwendung kommen kann (siehe auch Fischer).

Jetzt ist das plötzlich eine Beleidigung (geht doch, ist bereits strafbar, wenn man will). Merkwürdig, nicht?

Am 26.06.2016 um 16:59 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Haben Sie keine Argumente mehr?

Am 26.06.2016 um 17:17 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ach was? Und WER hatte die generellen Sätze geschrieben: "So fällt zum Beispiel Rache nicht unter niedrige Beweggründe des § 211 StGB." und "Wie oft soll man Ihnen erklären, dass Grabschen nicht unter § 185 StGB fällt?!"

Bei näherer Betrachtung ist das so generell ausgedrückt einfach falsch, denn, wie Sie nun einsichtig schreiben: "ES KOMMT AUF DIE DETAILS EINES KONKRETEN FALLS AN."

Genaaaaau!

Am 26.06.2016 um 16:22 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

185 ist in der Tat in den typischen Fällen nicht der richtige Anknüpfungspunkt. Die Gerichte verurteilen oft mit der Begründung, dass der Täter durch das Grapschen impliziere, dass das Opfer dies wolle. Abgesehen davon, dass eine solche Geschlechtsehre zweifelhaft ist (sie ist eine alte Idee), ist das völlig an der Wirklichkeit vorbei. Wer in der Bahn anonym Fremde begrapscht und dann abhaut macht sehr deutlich dass er gerade weiß dass das Verhalten nicht akzeptiert wird. Noch deutlicher sind die Antanzfälle. Der Dieb setzt gerade voraus dass dem Opfer die Berührungen unangenehm sind und nutzt dies für den Diebstahl aus.

Am 26.06.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Der letzte bekanntere Fall zum Angrabschen, der NICHT unter § 185 StGB fallen soll, ist dieser: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-mit-verlaub-sie-sind-ein...

Mit der Definition der "Ehre" beim "Anfassen" ist es ja so eine Sache... Inzwischen beginnen die Probleme schon beim Handschlag und daß frau gerade angefaßt werden will Verkehrte Welt....

Am 26.06.2016 um 17:57 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Die Rspr. ist da schwankend, greift aber gerne die Möglichkeit des 185 auf. Dogmatisch richtig ist es nicht.

Ihr Beispiel ist sehr treffend. Es kommt immer auf die Umstände und die Person an. Im Zug ist Anmache in aller Regel belästigend, in der Disco sozialadäquat oder gar erwünscht. Manche Frauen empfinden männliche Aufmerksamkeit belästigend, andere genießen es im Mittelpunkt zu stehen. Wenn man insb. jungen Leuten im Club beim Tanzen zusieht, dann beobachtet man eine beständige Gratwanderung zwischen Flirten und Belästigen. Solche Ehrenbegriffe sind der Vielfalt der Perspektiven nicht angemessen. Ein anderes Beispiel ist die Prostitution. Es gilt als Beleidigung einer Frau Geld anzubieten (die nicht berufsmäßig P. ist), aber die Gesellschaft hat offenbar kein Problem dass reiche Männer meist junge Frauen mit Geschenken u. dgl. überhäufen. Da wird Moral schnell zur Heuchelei. Auch hier ist die Rspr. dann sehr zweifelhaft.

Am 26.06.2016 um 18:13 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nun, es gibt dazu ja auch eine historische Entwicklung. Früher wurde "sexuelle Beleidigung" wohl häufiger konstatiert, dann folgten Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht, die führten "zu einer Entlastung des Beleidigungsstrafrechts", wenngleich möglicherweise zu weitgehend, weswegen nun "Lücken" behauptet werden, die man (wieder) auf § 185 StGB zurückführen könnte, das aber nicht will, stattdessen nun weiter am Sexualstrafrecht "herumdoktert". Vgl. u.a. https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1986-05-14/3-StR-504_85

Zum Beispiel Prostitution: In Österreich macht man sich Gedanken, wie nach der Änderung des Sexualstrafrechts denn nun die "Zwangslage" diesbezüglich auszulegen sei...

Am 26.06.2016 um 18:49 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Klar, früher galten begrapschte Frauen sozial als beschmutzt und vergewaltigte Frauen erst recht, sie taugten dann nicht mehr als Braut. Im Übrigen wurde das, wenn eine verheiratete Frau sexuell angegriffen wurde, als ein Angriff an den Ehemann gesehen.

Ehre war, die Jungfräulichkeit (wenn man noch nicht verheiratet war) und Ehetreue (wenn man verheiratet war) zu wahren und zu verteidigen.

Am 26.06.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ahja, das war ja der ursprüngliche Sinn des Vergewaltigungs§ 177? So weit ich mich erinnere. Da ging es doch um Gewalt und Drohung zum ausserehelichen Beischlaf. Immer mit Betonung auf Ausserehelichkeit. Hat sich ja zum Glück geändert.

Am 26.06.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Macht ja auch eh keinen Sinn mehr, wo es so viele Partnerschaften ohne Eheschließung gibt.

Am 26.06.2016 um 20:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Der Trugschluss ist aber nach wie vor, so sehe ich das, dass sich eine echte Sexuelle Selbstbestimmtheit, das Selbstbewusstsein der Frau dadurch erheblich steigern würde, wenn sie einen Sonderstatus "Opfer" erhält. Sie ist immer im Bezug zum Mann festgehalten in ihrer nicht wirklich freien Selbstbestimmtheit.

Am 26.06.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Lassen Sie sich von TBH nicht irritieren, der angebliche Grund für die Änderungen am § 177 soll ja die Istanbulkonvention sein, die ausdrücklich Frauen schützen will.

Am 26.06.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Die bereits erwachsen sind und soviel Schutz nicht brauchen.

Am 26.06.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Fühlen sich Männer jetzt besser geschützt, und sind sie auch besser geschützt unsere herzallerliebsten Männer??? Allein schon wegen der tollen geschlechtsneutralen Formulierungen?? Super!! Es lebe dann hoffentlich endlich bald vollumfänglich das Matriarchat...:::))))

Am 26.06.2016 um 21:32 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Aber ein Matriachat im Mantel der Gleichberechtigung wg des guten Gewissens und des Opferabos.

Am 26.06.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Jawoll!! So sei es! Und ich bin dann die alleinige Herrscherin! Geierwalli auf dem Weg zu ihrer wahren Berufung.

Am 26.06.2016 um 21:43 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, gerade die Bezeichnung "Istanbul" ist da sehr eindrücklich!!! Natürlich geht es um den Schutz der Frauen und gleichzeitig um mehr Rechte, für all die armseligen Opfer und "Hascherln";) (wie hieß der liebenswürdige Herr Kabarettist aus Bielefeld nochmal??), Unterdrückten, Entrechteten, Versklavten.

Am 26.06.2016 um 21:52 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Haben Sie auch die Erläuterung dazu gelesen?

Am 26.06.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"früher galten begrapschte Frauen sozial als beschmutzt und vergewaltigte Frauen erst recht"

Früher? Heute fühlen sich diese Frauen (noch immer) selbstals beschmutzt, oder? Nach allem Waschen bleibt dieses Gefühl bestehen. War das also früher so falsch und so einseitig, wie Sie darstellen?

Manchmal scheint es mir aber auch, als hätten wir da eine Art von "Emanzipationslücke"...

Am 26.06.2016 um 19:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Heute fühlen sich diese Frauen (noch immer) selbst als beschmutzt, oder? Nach allem Waschen bleibt dieses Gefühl bestehen. War das also früher so falsch und so einseitig, wie Sie darstellen?"

Weil dieses Gefühl eine Tatfolge ist. Es gilt dann, z.B. in der Therapie zu lernen, dass man nicht schmutzig geworden ist, dass das Leben deswegen nicht zu Ende ist, und (besonders wichtig bei jungen Opfern) dass man sich (ggf. wenn man groß ist) auch normal verlieben und Freund finden kann.

Früher war es hingegen auch offiziell so, dass diese Frauen als beschmutzt galten. Sie mussten lernen, damit klar zu kommen, dass sie schmutzig sind.

Am 26.06.2016 um 20:02 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Sehen Sie, und (auch) darum bin ich der Meinung, daß diese ganze heutige Schutzlücken-Hysterie die Emanzipation der Frauen gerade konterkariert.

Am 26.06.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wieso?

Wenn Frauen sich schmutzig fühlen nach einem sexuellen Angriff, hat das mit Emanzipation oder Nichtemanzipatione erstmal nichts zu tun.

Am 26.06.2016 um 20:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es hilft diesen Frauen vielmehr, wenn die Gesellschaft nicht offiziell sagen würde, dass die Frauen schmutzig seien und selbst schuld sind.

Am 26.06.2016 um 20:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wieso sind Sie der Meinung, dass eine vergewaltigte Frau nur dann emanzipiert ist, wenn sie gegen alle möglichen Vorurteile der Gesellschaft behauptet, und warum empfinden Sie diese Attacken der Gesellschaft sogar noch als für die Frau stärkend, nach dem Motto, was nicht tötet, macht stark, und daher seien vorurteilsbehaftete und ungerechte Attacken zu begrüßen, weil emanzipierend.

Am 26.06.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Sie provozieren mich auch nicht mit falschen Unterstellungen, bye!

Am 26.06.2016 um 20:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich nehme ungern und nur zur Veranschaulichung Ihren Ton auf:

SIE haben noch immer nicht verstanden, daß es tätliche sexuelle Beleidigung geben KANN.

Leute, die nicht verstanden haben, daß ich nie gegen ein Erschleichen gewettert habe, sondern es geradezu für die Erfüllung des Tatbestands gefordert habe, so wie es die Norm vorschreibt, verstehen nicht, daß es ein aktuelles Urteil zum Grabschen als tätliche Beleidigung gibt.

Könnten Sie dann ggf. Argumente in die Diskussion einbringen, oder möchten Sie lieber in diesem Stil fortfahren? Mir ist nunmehr dafür meine Lebenszeit zu schade.

Am 26.06.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"SIE haben noch immer nicht verstanden, daß es tätliche sexuelle Beleidigung geben KANN."

Das hat Byronic Hero auch nie bestritten. Dann ging es aber um eine Beleidigung (die eine sexualisierte Form annahm) und nicht um einen sexuellen Angriff.

Am 26.06.2016 um 20:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

?!? No comment, sorry.

Am 26.06.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Tätliche Beleidigung hat nun wirklich nichts damit zu tun, was man sagt. Sie entlarven sich selbst. Googeln Sie auch "Beleidigung auf sexueller Grundlage / Basis" Hier noch ein drittes Beispiel: http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/400-Euro-Strafe-fuer-Gra...

Am 26.06.2016 um 21:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

https://www.jurion.de/Urteile/AG-Bingen/2009-08-11/3113-Js-17555_09-6Cs

Am 26.06.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Gestützt wird dieses Ergebnis auch von folgenden Erwägungen: werden schon unter Zugrundelegung der oben genannten Maßstäbe sogenannte „Grapschereien“ am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich aus dem Tatbestand des § 185 StGB ausgenommen (vgl. dazu Fischer, a.a.O. Rn 11c; Schönke/Schröder/Lenckner, a.a.O. Rn 4), so kann erst recht in dem dem Angeschuldigten hier zur Last gelegten, ausschließlich verbalen und mit einer Geste unterlegtem Verhalten, keine Tatbestandserfüllung gem. § 185 StGB gesehen werden.

Das Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang der von dem OLG Bamberg (NStZ 2007, 96) geäußerten Auffassung, die Einschränkung des § 185 StGB könne nur dann gelten, wenn die Handlung mit dem regelmäßigen Erscheinungsbild eines Sexualdelikts notwendig verbunden sei, darüber hinaus aber keinen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalte und wenn eine Bestrafung nach § 174 ff StGB nur deshalb nicht in Betracht komme, weil es an einem Tatbestandmerkmal eines Sexualdelikts fehle, ausdrücklich nicht an. Das Gericht teilt in diesem Zusammenhang die in der Literatur geäußerte Kritik, dass bei einer solchen Auslegung des § 185 StGB der Tatbestand zu einem Auffangdelikt gegenüber den Sexualdelikten aufgewertet würde, was nach dem herrschendem Verständnis der Regelung des § 185 StGB gerade nicht gewollt ist (vgl. dazu Fischer, a.a.O., § 185 Rn 11b).

Am 26.06.2016 um 21:59 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Das Gericht ist sich bewusst, dass ein solches Verständnis von der Regelung des § 185 StGB dazu führt, dass ein Täter, wie im vorliegenden Fall, strafrechtlich nicht belangt werden kann. Dies kann jedoch nicht dazu führen, eine Auslegung vorzunehmen, die insbesondere die vorgenommenen Reformen des Gesetzgebers zum Sexualstrafrecht unterläuft.

Am 26.06.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Auch das schrieb ich bereits oben http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 26.06.2016 um 22:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wollen Sie nicht verstehen, oder tun Sie nur so?

Am 26.06.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Das widerspricht nicht dem, was ich schrieb. Einzelfallprüfung und unterschiedliche Bewertung, kein genereller Ausschluß wie behauptet. Gegenbeispiele oben.

Am 26.06.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sie haben das Problem nicht verstanden. Da ging es nicht um eine Einzelprüfung des Falls, sondern um eine generelle Erläuterung zur Auslegung des §185 StGB,

Am 26.06.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, ich staune immer wieder was es alles gibt.

Dass ein Mann mit Familienanhang nur für Busengrapschen in Kauf nimmt den Job zu verlieren, ist beachtlich, um nicht zu sagen mehr als hirnrissig!

Für 400 Euro hätte er bei einer professionellen Prostituierten mehr als ein wenig Busengrapschen haben können.

Am 26.06.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Solange die Prostitution nicht abgeschaft ist. Die nächste Forderung ist die Bestrafung der Freier.

Am 26.06.2016 um 22:18 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Die Forderung gibt es schon, ja und alles nur zum Schutz der armen Prostituierten, all der Opfer, der Elendsprostitutierten.

Am 26.06.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Mein Heiligtum wird entehrt, wenn einer dahin grapscht!

Am 26.06.2016 um 22:15 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
  1. Seit wann spricht man mit den Händen, wenn man eine (noch)fremde Frau super findet?
  2. Wann mich einer unwiderstehlich zu finden hat und das darf, ich also will, das entscheide immer noch ich.
Am 26.06.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Die Istanbulkonvention fordert nicht zwingend die Strafbarkeit der sexuellen Belästigung, hier sind auch andere Regelungen aus dem Zivil- oder Arbeitsrecht möglich. Diese gibt es bereits.

Am 26.06.2016 um 22:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Grapschen ist eine sexuelle Handlung

Am 26.06.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Sie haben doch gesagt ich soll den Kommentar zur Konvention lesen, habe ich.

Am 26.06.2016 um 22:48 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Belästigung ist verbal.

Am 26.06.2016 um 22:52 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Nein, schauen Sie Artikel 40 und Kommentar zu Artikel 40 (Absatz 207ff.)

"Die Bezeichnung "körperliches Verhalten" zielt auf ein sexuell bestimmtes Verhalten des Täters bzw. der Täterin ab und kann Situationen mit Körperkontakt zum Opfer einschließen"

Am 26.06.2016 um 23:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ah, OK, Sie meinen also, dass für Sie Grabschen nicht Art. 36 ist sondern Art. 40?

Grapschen würde ich schon unter Art. 36 sehen, sexuelle Gewalt, nicht sexuelle Belästigung (Sexuelle Belästigung mit Körperkontakt wäre wie wenn Chef gegen mich anlehnt).

Am 26.06.2016 um 22:36 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Sie unterschlagen das es eine Beleidigung ist, wenn der Täter durch sein Verhalten (die sexuelle Handlung) zum Ausdruck bringt, der Betroffene weise einen seine Ehre mindernden Mangel auf.

Am 26.06.2016 um 23:11 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Warum habe ich einen Mangel, wenn der Mann mich begrapscht?

Wir sind nicht in Ländern, wo Frauen ohne Kopftuch damit signalisiert haben sollen, dass sie Mangel an Ehre hat.

Am 26.06.2016 um 22:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Er entehrt (nach meinem ehemals katholischen Verständnis!!!)mein Heiligtum, und es ging um Griff in den Schritt!::)) Nein, es geht ja um diese tätliche Beleidigung; ja ich denk mein Anwalt weiß das dann schon welcher § da zuständig ist, der macht mir das dann schon.

Aber noch ist es nicht soweit, denn es war ja nicht. Abgesehen davon, ein Schrei, ein Augenstich, ein Tritt in die Genitalzone, Anspucken etc und die Sache ist geklärt, wenn nicht, dann Fortsetzg folgt...

Gesagt in der UBahn hat mir noch nie einer was und am Hintern gegriffen. Ausser smalltalk, so wie man es als soziales GroßstadtWesen eben gewohnt ist.

Ich glaub nicht, dass mich spontan jmd so heiß findet, außer er ist voll angsoffen. Eher schöne Augen machen, ja das geht schon und das bringt nicht so schnell um.

Am 27.06.2016 um 08:05 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sapperlot! Bin sowas von froh, dass es den Unterschied gibt, wäre ich nämlich (auch noch zu dem was ich schon bin) Juristin, würde ich mir bei jedem Schritt und Tritt überlegen müssen/wollen/dürfen, ob strafbar ofer nicht und das wäre dann fatal, früher oder später würd ich vollkommen überschnappen.

Oh, danke für die anatomische Aufklärung! Das wusste ich bis dato nicht, dass ich sooo lange Beine hab:)aber mal ehrlich u ernsthaft, wenn jmd auf meine strammen Fußballerinwadln greift, oder meine berührungsunempfindlichen, kaputten Kniescheiben berührt -ohne Worte, dann denk ich mir eigentlich nix dabei, denn ich bin das gewohnt vom Normalsport, vom KampfkunstSport, sich gegenseitig anzufassen, das aber mit festen Griffen, harten Bandagen und ohne Pardon. Na und wenn dann hau ich eben zurück, wenn es mir was ausmachen würde, aber ich muss Ihnen echt sagen, ich hab andere Sorgen, als die, ob mir jmd mal unabsichtlich oder absichtlich(?) wohinfasst, das und wo es nicht auf meine unschuldige (!)Frauenehre abzielt,geschlechtsmäßig. Ausser es ist als Drohung gemeint oder als Herausforderung zum Raufhandel. Ich bin mir nicht sicher ob wir echt vomselbsen oder vom gleichen reden, da ich die wahre Problematik wahrscheinlich nicht begreife, das können sicher nur (feminist)Vollprofis, die ja alles drehen, wenden, und verkomplizieren, sodass ein normales Leben fast schon unmöglich ist. Ja, wo der Mensch noch Mensch ist und Mensch sein darf, dort im fernen irgendwo, da will ich hin.

Am 26.06.2016 um 22:43 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

MIR ist das ziemlich wurscht welchen § wir hernehmen wenn es einen Fall gibt, der zu behandeln ist, das muss dann mein Anwalt wissen. Nein, meine Frau Anwältin, diese fesche und resolute, die ist eh sehr versiert und sehr böse. Und da eben alles Auslegungssache ist, braucht man es eben dann nur so auslegen, damit es passt - zum jeweiligen §. Das ist dann die Kunst der Rechtssprechung.

Am 27.06.2016 um 00:07 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Anders gesagt: Das Grabschen muss einen eindeutigen herabsetzenden Charakter haben. Damit muss durch den Täter vorsätzliche Missachtung geäußert werden. Dann fällt es unter § 185 StGB. So ist es.

Am 27.06.2016 um 00:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und wieso muss man einen herabsetzenden Charakter dazu dichten, um Grapschen zu bestrafen, weil es anders nicht geht?

Am 27.06.2016 um 08:29 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Vielmals Pardon, dass ich mich da reinzwänge, aber:Typisch, ganz typisch abwertender Juristenjargon:)

Überheblichkeit und Selbstgefälligkeit, da haben wir es schon wieder, was mich eigentlich schon zeitlebens in den Wahnsinn treibt.

Am 27.06.2016 um 08:26 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Einfaches Grapschen ist nicht strafbar. Was ist einfaches Grapschen? Was meint einfach? Was meint Grapschen? Wo? Wann? Wie? Macht das eigentlich schon einen Unterschied ob es mit p oder b ist?:) so nebenbei gefragt. Wieso geht man überhaupt vom, von einem sexuellen Charakter d Handlung vorab schon aus?Was ist ein sex Charakter? Wieso eigentlich herabsetzende Bewertung? Kann ja eben auch aufwertend gemeint sein? blöde Frage, nein finde ich nicht unbedingt, jedenfalls: solange es nicht mit Absicht verbunden ist mich abzumurksen oder sich mit Gewalt holen zu wollen was dem schlimmen Finger natürlich nicht zusteht. Ausser ich hab auch eine Spontaneingebung und weil mir grad fad ist, dann passts eh.

Also: Absicht, Vorsatz des Gauners u Gauklers;

Über die Sexualbezogene Aufdringlichkeit hinausgehende Missachtung? Und was wäre das dann konkret? Was muss er denn zusätzlich noch alles oder mindestens tun, damit ich endlich angfressen bin.

Unter welchen § was fällt, müssen ja Sie als FachExpertin wissen und nicht ich. Und Sie müssen es mir ja erklären, pardon nein, nicht müssen, Sie dürfen. Danke!!

Am 27.06.2016 um 08:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Wieso eigentlich herabsetzende Bewertung? Kann ja eben auch aufwertend gemeint sein?"

Wenn das aufwertend gemeint ist, wie kann das beleidigend gemeint sein.

Am 27.06.2016 um 09:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein, ich meine das Beleidigende ist beleidigend. Klar.

Aber wenn es, die Bemerkung, das Tätscherl eben aufwertend gemeint ist, eben weil der schöne Arsch so Wohlgefallen auslöst.

Am 27.06.2016 um 09:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Stellen Sie sich mal so eine Situation vor:

Baby im Kinderwagen. Passanten schauen rein "oh, wie süüüüß!", einige greifen dann spontan in den Wagen und täschelt das Baby.

Grenzverletzend, ja (hier aber nicht sexuell, und auch nicht im strafrechtlichen Sinne). Aber ehrverletzend? Nein. Das ist gar nicht herabwürdigend oder beleidigend gemeint, sondern nur ein Zeichen, dass die Passanten das berühren wollten, was sie total süüüüß finden.

Am 27.06.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Der eine, mein Kleiner war so ein goldiges, entückendes Schatzfratzerl, ein echter Blickfang, dass man ihn tatsächlich getätschelt hat. In Wien hat man das nicht so ganz eng gesehen, ältere Frauen waren es hauptsächlich, bis dato zeigt er keine Verhaltensauffälligkeiten.

Ich sage ja, es hängt vom kulturellen und persönlichen background ab, was man wie empfindet.

Aber wir sollten in unserer übersexualisierten Welt wirklich strenger sein und jeden Blick, jede Berührung gleich mal als sexistisch, grenzverletzend, übergriffig festhalten. Koketterie sollte auch ganz streng bestraft werden. Jede Frechheit auch, sobald es jmd als Frechheit empfindet. Deshalb fände ich es auch wichtig, dass Frauen aufhören damit sich wie billige Nutten herzurichten, durchsichtige Blusen tragen Miniröcke anziehen, sich auftackeln, schminken usw, denn das ist für Männer auch eine sexuelle Belästigung!!!

Ich finde es eine bodenlose Frechheit, wenn eine Studentin mit MiniMiniMinirockerl ins Büro des Uniprofs kommt und sich so posiert, dass er sieht, dass sie drunter nix anhat! Ich empfehle dem Prof, den ich übrigens kenne, dies anzuzeigen!!! So eine gehört von der Uni gepfeffert, und das gehört im Internet verbreitet!!!

Härter durchgreifen, viel härter!!

Am 27.06.2016 um 10:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es wäre auch frech, wenn eine Studentin mit MiniMiniMiniRock ohne Slip ins Profbüro kommt und sich so positioniert, dass er das sieht. Das würde ich als sexuelle Belästigung (seitens der Studentin) sehen.

Es ist aber unlauter, vergewaltigten Studentinnen vorzuwerfen, dass sie sich so verhalten hätten.

Am 27.06.2016 um 10:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Es wäre nicht nur frech, es IST frech und das ist Realität.

Und es sind zwei verschiedene Paar Schuhe. eine nachgewiesene Vergewaltigung und eine noch zu tolerierende Anmache.

Von einem Prof erwartet man sich milde drüber hinwegzusehen, wenn er als Sexualobjekt denunziert wird bzw dies als gentleman einzustecken hätte.

Ich u meine Mitstreiter (männlich u weiblich) starten folgende Kampagne in ALLEN Lebensbereichen:

"Männer wehren sich endlich gegen die provokanten und sexuell motivierten Übergriffe und Frechheiten der Frauen, die glauben sie könnten mit ihren weiblichen Reizen Spielchen mit ihnen treiben und sich damit Vorteile erhoffen bzw Männer zu Sexobjekten degradieren!"

Am 27.06.2016 um 10:48 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sind Sie denn eine Maskulistin?

Am 27.06.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Maskulistist ein feministisches Schimpfwort.

Am 27.06.2016 um 10:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Die nennen sich ja auch selber so. Oder aber auch Antifeminist.

Am 27.06.2016 um 10:55 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein, ich bin ein weiblicher Mensch.

Am 27.06.2016 um 10:50 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Männer wehren sich endlich gegen die provokanten und sexuell motivierten Übergriffe und Frechheiten der Frauen, die glauben sie könnten mit ihren weiblichen Reizen Spielchen mit ihnen treiben und sich damit Vorteile erhoffen bzw Männer zu Sexobjekten degradieren!"

Das war schon immer so, dass Studentinnen das unterstellt wurden. Das ist also ziemlich alt.

Deshalb gibt es auch viel Vorurteile gegenüber vergewaltigten Studentinnen (die hätte den Sex bestimmt selbst provoziert, weil sie in den Prof verknallt war, weil sie besser Noten wollte....)

Am 27.06.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Das sind keine Unterstellungen, sondern reale Begebenheiten.

Und endlich wachen die Profs auf, dass sie sich sowas nicht bieten lassen müssen. Endlich!!! Und keine Studentin, die für ein Studium nicht geeignet ist, wird zukünftig mit solchen Mittel mehr so locker durchkommen, auch nicht, wenn sie versucht mittels Anwalt die Dinge mit Lügen zu verabsurdieren. Wir sammeln Fakten!

Am 27.06.2016 um 11:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Hoffentlich aber nicht, um Vergewaltigungen an Studentinnen zu legitimieren und zu leugnen.

Am 27.06.2016 um 11:09 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Professoren sind grundsätzlich überhaupt nicht scharf auf Studentinnen, das ist ein Irrglaube!

Das sollten Studentinnen auch endlich mal begreifen.

Am 27.06.2016 um 11:16 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ah ja.

Am 27.06.2016 um 11:25 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Genau! Viele sind nämlich glücklich liiert, verheiratet, anderswo interessiert, haben irgendwo ausserhalb ihre Sexgespielinnen und legen Wert auf Leistung und Können und auf Wissen, das aber leider so manche Studierende nicht mitbringen. Professoren arbeiten oftmals, die meisten die ich kenne, 7 Tage die Woche und kommen auf ein Arbeitspensum von über 85 Stunden u mehr! Und da wird nix zusätzlich honoriert! So schauts aus!

Am 27.06.2016 um 11:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ja, und? Ich kennen welche, die sind verheiratet, haben irgendwo ihre Sexgespielinnen, legen Wert auf Leistung und Können und Wissen und trotzdem oder zusätzlich Studentinnen vergewaltigen (und wenn sie eben dabei denken, dass sie ja als Frauenheld begehrt sind, gehen sie straffrei aus).

Am 27.06.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, dann her damit mit all den Studentinnenvergewaltigern, den tausenden!

Immer wieder der Professor, der Frauenheld und die ewig gleiche Suppe mit Straffreiheit etc.

Es wird langweilig. Das Thema so anzugehen und immer wieder mit der gleichen Leier zu kommen, zieht bei mir nicht.

Professoren sind einfach aufgrund ihres Status hochbegehrt, das ist ein Dilemma. Und nicht nur bei Studentinnen, die kriegen tagtäglich aus allen Bevölkerungsschichten hunderte von Heiratsanträgen und Sexbegehren, die UNISekretärinnen haben da mächtig zu arbeiten.

Am 27.06.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ja, es wird tatsächlich langweilig, ewig gegen Verleugnung und Täterschutz argumentieren zu müssen.

Am 27.06.2016 um 12:07 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wieviele Fälle sind das genau gegen die Sie argumentieren müssen?

Am 27.06.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Ja, es wird tatsächlich langweilig, ewig gegen Verleugnung und Täterschutz argumentieren zu müssen."

Wundert auch nicht wenn sie immer mit Pauschalisierung und Verleumdung arbeiten.

Am 27.06.2016 um 11:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"List: Um die Relationen zu sehen: 3,3 Prozent der Befragten gaben an, während ihrer Studienzeit sexuelle Gewalt im strafrechtlichen Sinne erlebt zu haben. Während die Mehrzahl der Täter Kommilitonen waren, gaben 7,7 Prozent der Betroffenen an, dass auch Hochschullehrer übergriffig wurden. So etwas passiert also sehr selten. Leider befürchten Studentinnen generell, übergriffige Lehrende würden von der Uni geschützt und eine Beschwerde bliebe ohne Konsequenzen. Deshalb erfahren die Unis nichts davon – und können nicht zeigen, dass sie sehr wohl auch gegen Hochschullehrer vorgehen würden."

http://www.zeit.de/2014/25/sexuelle-belaestigung-universitaet-deutschland

0,25% finde ich in absoluten Zahlen nicht wenig.

Und an der Studie konnten diejenigen, die aufgrund der Tat das Studium abgebrochen hatten, nicht teilnehmen.

Am 27.06.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sehr seltsame und sehr unklare und sehr einseitige, lastige Studie. Mehr nicht.

Am 27.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Da steht leider nirgendwo id Studie wieviele Studentinnen von Professoren tatsächlich vergewaltigt wurden. Oder hab ich das überlesen?

Am 27.06.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Es steht im Artikel das 0,25% der Befragten sexuelle Gewalt im strafrechtl. Sinne von einem Hochschullehrer erlebt haben. Darunter fällt auch die Nötigung. Wieviele tatsächlich vergewaltigt wurden ist nicht bekannt. Auch nciht ob die Befragten den Fall strafrechtlich halbwegs genau würdigen konnten.

In absoluten Zahlen macht das ganze 33.

Am 27.06.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Und das aus dem Artikel: "Um die Relationen zu sehen: 3,3 Prozent der Befragten gaben an, während ihrer Studienzeit sexuelle Gewalt im strafrechtlichen Sinne erlebt zu haben. Während die Mehrzahl der Täter Kommilitonen waren, gaben 7,7 Prozent der Betroffenen an, dass auch Hochschullehrer übergriffig wurden. "

Wenn es um absolute Zahlen geht, dann will man die auch wissen. Udn ist wichtig für folgerichtige Maßnahmen.

Eine Studie muss von den Studienmachern auch so ausgewertet und interpretiert werden, dass man Schlüsse ziehen kann, sonst ist sie für die Fisch u die Katz.

Am 27.06.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Übergriff etc im Strafrechtlichen Sinn heißt dann, dass es eine Verurteilung gab, nehmen ich an.

Am 27.06.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

In der Studie steht auch Frauen würden sich im Dunkeln draußen fürchten.

Also ich nicht, aber ich bin ja schon lang keine Studentin mehr, war auch nie eine Studienteilnehmerin. Und ich kenn keine Studentin, die so etwas mal ernsthaft gesagt hätte, ja sicher mit Achtsamkeit etc, aber das muss jeder Mensch.

Aber das ist eben schon wieder typisches FrauensindalleOpferdenken und müssensichfürchtenDenken;

Ja, jede Prostituierte hat auch Angst, und wie!! Und die sind noch tausendmal gefährdeter wg all der MännerSexmonster!!!

Suggestivfragen sind einfach bescheuert.

Am 27.06.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"0,25% finde ich in absoluten Zahlen nicht wenig."

Also 33 aus 13.000 finde ich auch in absoluten Zahlen sehr wenig.

Am 26.06.2016 um 16:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nochmal für Sie ganz persönlich: http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/silvester-grabscher-zu-gefaengnisst...

Am 26.06.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Rache kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dannals niedrige Beweggründe in Betracht..."

Genau. Darum ist es falsch zu sagen "Rache nichtunter niedrige Beweggründe"

Am 26.06.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Tja, Blutrache ist auch Rache, man muß es also differenzierter sehen als Sie eingangs in falscher Pauschalierung behaupteten. Dann haben wir das ja gemeinsam korrigiert, ist doch schön.

Am 26.06.2016 um 16:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Das ist die wahre Kunst der hohen Rechts- und Besenkammer-Psychologie.

Danke Ihnen von Herzen für die ausführlichen Erläuterungen! Nun bin ich auch diesbezüglich aufgeklärt.;-)

Am 26.06.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, wie konnte ich nur bei Gefühlsregungen und Beweggründen an die Psyche des Menschen denken. Natürlich handelt es sich dabei um reine Sachverhalte, Menschensache oder Menschensachen eben, abstrakt und konkret. Vermutlich rein hirnorganisch, ja das überhaupt.

Der Sachverhalte Eifersucht, Neid, Rache usw zeigen sich dann wie und wo und woran erkennt man die dann? An der Beschreibung?An welcher denn? Und wovon? Ach ja die niedrigen Beweggründe. Die sollte man auch noch genauer analysieren, finde ich. Hochspannend!

Wenn es für den versierten Juristen so einfach zu verstehen ist, welche Fallgruppe jeweils gemeint, ist, dann kann der versierte Jurist das dann auch so präzisieren, bzw mit freundlichen und verstehbaren Worten allgemeinverständlich erklären, dass es ein Psychofuzzi oder Normalo eben auch versteht.

Am 26.06.2016 um 17:54 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

DIE Sachverhalte...

Am 26.06.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sagen Sie ja selber: Gefühle hätten nichts mit Psyche resp Psychologie zu tun! Und deshalb ist es ja dann so schwierig, die Gründe, Ursachen, Motivationen, Indikation für Beweggründe, sprich Gefühlszustände, die als Begründung uswusf festzustellen. Gründe begründen Begründungen. Sehr schönes Deutsch übrigens.

Am 26.06.2016 um 21:23 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sagen Sie das bittesehr Frau Schwarzer, die bringt in ihren Fachartikeln in EMMA und sonstwo diese Jurist Fachbegriffe ständig durcheinander.

Ich zerlegte ganz frechfrei psychomäßig ganz natürlich Geierische Barbarin in meinem Post Ihre angeführte Bewegsgründedarlegung und sonst gar nix.:)

Meine statements mit und ohne Scherze sind jedenfalls keine niederen Beweggründe und bedürfen dieser auch nicht, sondern nur gelegentlicher Schmäh, und das darf ich.

Vielen Dank dennoch für Ihre Aufklärung, ich mag das ja sehr u schätze Ihre Liebenswürdigkeit mir gegenüber. Sie sind mir eine wahre Anna, eine echte Prinzessin.

Am 26.06.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja und weil es so extrem viele sind die Extrempositionen vertreten, braucht man als Gegengewicht in einer Demokratie einen abwägenden Ausgleich und da gehör ich dazu.

Am 26.06.2016 um 22:02 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Dann ist der Unfug um so schlimmer, den sie wissen es besser. Und sie verdanken ihre Posten gerade der Gleichheit, Männern und Frauen, und sollten deshalb die Belange aller Bürger vertreten. Und wenn sie Kampagnen anzetteln unter Manipulation der Öffentlichkeit, verletzen sie den Auftrag ihrer Wähler. Lachen können nun die Feministen von der AfD und der NPD.

Am 26.06.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich versteh das alles ja was Sie mir schreiben, dennoch enttäuscht mich die Gefühlskälte des BGH schon ein wenig. Zu wenig Frauen dort?Zu wenig Empathie? Nochmal: das Recht, die Rechtssprechung hat viel mehr mit Psychologie, Soziologie usw zu tun als so mancher glaubt. Manchmal auch mit Hormonen.:)

Alles ist Chemie! Alles Psychologie! Alles ist...

Nein, im Ernst sie bestehen darauf, ich möge keine Ebenen vermischen u ich unterlasse das natürlich auch.

Am 26.06.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Und dann war da noch: "Das Motiv der "Blutrache" ist regelmäßig als niedriger Beweggrund anzusehen." http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/05/5-341-05.php

Am 26.06.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Na sowas, Sie meinen das wußte ich nicht? Der bekannteste Einzelfall ist sogar der von mir oben verlinkte Fall!

Aber wer meint, man müsse Fischer darüber aufklären, was ein Strafverteidiger ist, ist an Kompetenz natürlich nicht zu überbieten.

Am 26.06.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Was für eine belanglose und substanzlose Botschaft. Die alte Generation der Richter wurde zum Teil mit einem ausreichend eingestellt. In meiner Generation wurden nur Prädikatsjuristen eingestellt. In den Nachfolgegenerationen tauchen auch Juristen mit einem befriedigend auf.

Aus allen Generationen kenne ich gute und schlechte Richter. Hochintelligente Spitzenkräfte sind in manchem Dezernat unbrauchbar, in anderen Spitzenklasse.

Davon geht die Welt nicht unter....

Schließlich haben die allermeisten Anwälte schlechtere Noten als ein Prädikat, viele leisten aber "trotzdem" gute Arbeit.

Am 26.06.2016 um 11:08 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich persönlich teile die Welt nicht in Gut und Böse. So habe ich nie gelebt.

Mein Horizont, wenn Sie so wollen, weitet sich mehr und mehr. Je mehr ich erfahre, je mehr ich mir verschiedene Positionen anhöre, je mehr ich mich mit einer Sache eingehend und kritisch auseinandersetze, umso klarer werden mir Zusammenhänge und logische Schlussfolgerungen. Kurzschlusshandlungen, und hysterisches, oder besser gesagt konsequentes Geplärr sind bei mir nur dann angesagt, wenn wirklich Gefahr in Verzug u im echten Notfall.

Denken dauert und sich eine Sichtweise zueignen, das braucht Zeit. Bei mir handelt es sich um einen Meinungsbildungsprozess und ich vertrete keine bestimmte Ideologie.

Am 26.06.2016 um 04:39 Uhr schrieb der Leser "galeriyou":

In Nr. 13.1 räumt der Kolumnist immerhin indirekt ein, dass es eine Schutzlücke gibt. Spontanes Grabschen und Fingern ist bisher nicht strafbar, weil das eben durch Überrumpelung statt Nötigung erreicht wird. Im Einzelfall greifen § 185 oder § 223, aber in den typischen Fällen eben gerade nicht.

Eine Schutzlücke kann man bereits darin sehen, dass die Betroffenen in solchen Fällen auf Notwehr oder Privatinitiative angewiesen sind. Das ist in einem demokratischen Rechtsstaat, der das Gewaltmonopol an sich reißt, Waffen verbietet und dafür Sicherheit verspricht, nicht akzeptabel.

Unerwünschte Intimitäten können äußerst belastend sein, vor allem wenn sie häufiger auftreten. Jeder Angreifer trägt dann dazu bei, den Leidensdruck zu erhöhen. Das ergibt eine gesteigert sozialschädliche Lage, die der Rechtsstaat bekämpfen sollte.

Aber selbst wenn man das alles ablehnt: Die Schutzlücke ergibt sich im Zweifel aus der Konvention. Die Konvention schreibt nun einmal vor, dass jede „nicht einverständliche“ sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Wer das nicht richtig findet, muss gegen die Konvention argumentieren, nicht gegen diejenigen, die sie umsetzen wollen.

Beschränkt auf die Konstellation des überrumpelnden Angriffs wüsste ich danach nicht, wie man von einer vorweggenommenen Umsetzung dieser Konvention ausgehen könnte. Der Kolumnist behauptet das immer wieder, aber er begründet das nicht.

Am 26.06.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Ohne Ratifizierung der Konvention durch den BT gibt es keine Verpflichtung. Und selbst eine Ratifizierung heißt nicht das im Eiltempo alle Gesetze vor der Sommerpause geändert werden müssen, zumal die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen besteht.

Am 26.06.2016 um 15:54 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Es ist auch andersrum. Zuerst müssen die Anforderungen der Konvention erfüllt werden, erst dann kann ratifiziert werden.

Am 26.06.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Vielleicht ist ja schon alles erfüllt. Die Konvention verlangt erforderliche Maßnahmen. Da jedoch sogar die Verfechter eines Nein heist Nein(1) an einer konkreten Wirkung zweifeln bzw. ein Ansteigen der Verurteilungen bzgl eines ihrer Ansicht nach strafwürdigen Verhaltens aufgrund der Beweisproblematik nicht vermuten, müsste dann nicht nicht die Erforderlichkeit entfallen? Sinnlose Maßnahmen können doch niemals erforderlich sein.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807719.pdf

Am 27.06.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":

Moderationshinweis: Auf Wunsch entfernt. die Redaktion/se

Am 26.06.2016 um 11:04 Uhr schrieb der Leser "Deadend12":

Nichts einfacher als alle Lücken zu schließen und die Konvention zu erfüllen.

"Paragraph 0815: Wer gegen den Willen eines anderen Lebewesens sexuelle Handlungen durchführt wird mit Geldstrafe bis zu 5 Tagessätzen bestraft. In minderschweren Fällen kann von Strafe abgesehen werden. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, der Antrag bildet eine unwiderlegbare Vermutung, dass die Handlung gegen den Willen des Antragstellenden stattfand. "

Damit ist überhaupt alles strafbar, weil es genügend Leute gibt, die ein Problem damit haben wenn irgend jemand Sex hat - einschließlich sie selbst. Die Beweislast ist auch nicht umgekehrt, sondern existiert erst gar nicht.

Jedes Opfer kann zufrieden sein, da der Täter in jedem Fall verurteilt wird. Der Täter kann zufrieden sein, da die Verurteilung nicht als Vorstrafe zählt und ihn im Zweifelsfall nichts kostet. Stigma ist bei einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat dann auch nicht mehr zu erwarten, weil es fast jeden treffen wird. Jede Menge neue Arbeit für Richter, Staatsanwälte und Anwälte.

Verfassungsrechtlich unbedenklich, da Strafzumessung getrost der Weisheit der Richterschaft überlassen werden kann, die bekanntlich fehlerfrei und unabhängig etc. pp. Recht spricht. Mit anderen Worten durch die Integrität der Richter ist gewährleistet, dass niemand zu einer Strafe verurteilt wird, der das nicht verdient hätte. (Stichwort minderschwerer Fall).

Eine einzige Win-Win-Win Situation.

Am 26.06.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, der Antrag bildet eine unwiderlegbare Vermutung, dass die Handlung gegen den Willen des Antragstellenden stattfand."

Diese angebliche Forderung argumentativ gegen die Fortentwicklung des Rechts anzubringen ist abwegig, denn niemand stellt sie. Ein so verfasster Straftatbestand würde zudem gegen höherrangiges Recht verstoßen und könnte damit auch gar keine Beachtung finden. Das Argument dient ausschließlich der Stimmungsmache.

Am 26.06.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Hahaha, Sie sind ja völlig humorfrei heute, Klacksklacks!

Wie wäre es mit:

"175 StGB Heterosexuelle Handlungen

Ein Mann, der sexuelle Handlungen an einer Frau vornimmt oder von einer Frau an sich vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn

  1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht 21 Jahre alt war oder
  2. bei Berücksichtigung des Verhaltens derjenigen, gegen die die Tat sich richtet, das Unrecht der Tat gering ist."

http://schulte-frohlinde.de/node/299

Besser so? ;-)

Am 26.06.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Ja, das ist wenigstens lustig. Ich kann mich vor Lachen kaum noch halten.

Am 26.06.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Im Ernst: Wenn der zur Tatzeit erkennbar entgegenstehende Wille oft ex post nicht zu beweisen sein wird, rechtfertigt das den Fällen die Strafbarkeit vorzuenthalten, wo dieser sicher festgestellt werden kann und der Handelnde nicht den geringsten Anlass hatte anzunehmen, sein Handeln könne willkommen sein? Meinen Sie nicht, Richter könnten bei divergierenden Aussagen mitunter zutreffend entscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt? Das Strafrecht muss als ultima ratio gewiss nicht jedes widerrechtliche Handeln unter Strafe stellen. Es gibt aber genügend Menschen in unserer(/n) Gesellschaft(en), die sich ausschließlich daran orientieren, was strafbar ist und was nicht. Manche asozialen Subjekte hören einfach allein auf das Strafrecht, warum soll dieses dann nicht klar Stellung beziehen?

Am 26.06.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Manche asozialen Subjekte..." Danke, keine weiteren Fragen.

Am 26.06.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

wahrscheinlich haben Sie die Bandbreite menschlich möglicher Charakterbildung noch nicht in der gegebenen Tiefe kennengelernt.

Am 26.06.2016 um 17:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, wenn man daran denkt, dass sich in allen Gesellschaftsschichten "asoziales Gesindel" herumtreibt, um es in einem Psycho-Sozialwapplerjargon zu verdeutlichen, dann könnt man schier verzweifeln.

Am 26.06.2016 um 15:01 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Warum geht der Umgang mit divergierenden Aussagen dann so häufig schief? Anbei zwei Beispiele.

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/gutachter103_page-2.html

Am 26.06.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Selbstüberschätzung, Oberflächlichkeit und Schwierigkeiten bei der Verifizierung der eigenen Urteile, denn dem Verurteilten, der es oft allein besser wissen kann, glaubt man nicht. Zwei Beispiele beweisen kein häufiges Schiefgehen. Mögliche Fehlurteile sind systemimmanent und nie völlig auszuschließen solange entschieden wird.

Am 26.06.2016 um 17:49 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Sie meinen, wo gehobelt wird da fallen Späne?

In Bezug auf die Erheblichkeit möchte ich einen Zeitartikel(1) verweisen. Auch der Wikipediaartikel Justizirrtümer weist hierzu viele Informationen aus(2). Und wenn ein Irtum eingestanden wird, ist die Entschädigung lächerlich niedrig, nirgendwo in Europa ist die Entschädigung so niedrig wie bei uns(3), zumal Vermögensschäden in Anrechnug von Haftkosten nur sehr erschwert zur Geltung gebracht werden können, sofern überhaupt etwas gezahlt wird(4).

Da ist eine Gesetzesänderung unsinnig, die die Fehlerträchtigkeit noch erhöht, insbesondere wenn selbst die Befürworter über das Symbol hinaus einen praktischen Sinn nicht vermuten(5).

(1) http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz (2) https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum#cite_note-l.C3.BCgen-9 (3) http://www.welt.de/regionales/hamburg/article109564324 (4) http://aldeilis.net/german/unschuldiger-mzoudi-bekommt-keine-haftentscha... (5) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807719.pdf

Am 26.06.2016 um 19:25 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Sie meinen, wo gehobelt wird da fallen Späne?"

Ja. Fehlurteile gehören leider zu den Kosten der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Auch wenn es nicht offen eingestanden wird. Diese Kosten gering zu halten sollte aber darauf hingewirkt werden, dass Richter die erforderlichen aussagepsychologischen Kenntnisse selbst haben.

Entschädigungen sollten ihrem Namen auch gerecht werden. Aber dies ist eine andere Baustelle.

Am 26.06.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Zb ist es in der Alltagsbevölkerungsmeinung Österreichs bekannt, dass bei Gerichtssachen Frauen grundsätzlich mehr und eher geglaubt wird. Unabhängig von Fakten. Bei Gerichten tendiert man also dazu, Männer zu diskriminieren, was für mich nur ein Abbild der Gesellschaft ist.

Am 26.06.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja da sieht man wieder wie gründlich gearbeitet wird auf Kosten von Menschenleben. Nur Einzelfälle? Dh, auch wenn Zweifel bestehen, wird lieber verurteilt bzw werden Ungereimtheiten gar nicht berücksichtigt. Schlampiges Arbeiten? Oder geht es darum, dass Richter ihrer eigenen, sehr subjektiven, vorurteilsbeladenen Überzeugung folgen, je nach eigener "Ideologie" eben.

Wer recherchiert zukünftig, wo es dann noch leichter sein könnte falsch zu beschuldigen?

Am 26.06.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

"Meinen Sie nicht, Richter könnten bei divergierenden Aussagen mitunter zutreffend entscheiden, wer lügt und wer die Wahrheit sagt?"

Mitunter vielleicht, ist es dann Zufall, Glück; aber eben nicht mit 100%iger Sicherheit.

Der Teufel liegt wohl im Detail und hat damit zu tun, so wie Sie unten (158.8) schreiben, denn dem Verurteilten glaubt man nicht. Was heißt das denn? Was glaubt man ihm nicht?

Und es geht also um Glaube? Glauben kann man an Gott, an Ausserirdische, aber hier geht es Menschenleben! Da muss man sich doch sicher sein, überzeugt sein...

158.8 Schwierigkeiten bei eigenen Urteilen? Welche denn?

Am 26.06.2016 um 18:45 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Der Teufel liegt wohl im Detail und hat damit zu tun, so wie Sie unten (158.8) schreiben, denn dem Verurteilten glaubt man nicht. Was heißt das denn? Was glaubt man ihm nicht?"

Antwort: Dass er zu unrecht verurteilt worden ist. Sonst wär er ja nicht verurteilt worden. Und warum sollte man ihm nach dem Urteil glauben?

Wie unwahrscheinlich bis unmöglich muss ein alternativer Geschehensablauf sein, dass er einer sicher zutreffenden Überzeugung entgegensteht? Wie soll ein Richter seine Überzeugungsbildung feinjustieren? Er erfährt ja prinzipiell nicht, falls er mal zu unrecht (nicht) überzeugt gewesen ist. Wer weiß es besser? Allenfalls doch wohl der Täter oder zu unrecht Verurteilte. Unter den Zweifeln hinsichtlich der Schuld eines mutmaßlichen Täters kommt es nach geltendem Recht auf die "ernsthaften" Zweifel an. Ist ein nicht ernsthafter Zweifel kein Zweifel? Solange ein alternatives Geschehen nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen sein muss um jemanden zu verurteilen, basiert die Funktionsfähigkeit des Strafrechtssystem faktisch auch auf der Möglichkeit von ("unwahrscheinlichen") Fehlurteilen.

Am 26.06.2016 um 19:17 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sag ich ja, dass man lieber falsch verurteilt, als frei spricht. Er ist ja verurteilt worden, weil man ihm nicht geglaubt hat, man hat ihm die Wahrheit nicht geglaubt, also wurde er zu Unrecht verurteilt. Und damit wurde bestätigt ein Verurteilter, dem die Wahrheit nicht geglaubt wurde, wurde zum Lügner umfunktioniert, damit man ihn verurteilen kann und man die Bestätigung hat, er hat gelogen, als er die Wahrheit gesagt hat. Das ist ja auch "hohe Besenkammerpsychologie". Umfunktionieren von Wahrheit zu Lüge. Das ist es doch. Bitte mich nicht falsch zu verstehen, ich analysiere nur herum mit Röntgengedanken(um Sachverhalte verstehen zu können), und ich verurteile Rechtssprechungen etc nicht, was ich mache ist herumhirnen und mäandern, und keine Falschbeschuldigungen anstellen.

Mir geht es doch auch darum, wenn schon bei Ermittlungen "gepfuscht" wird und zb Zeugenaussagen nicht berücksichtigt werden etc.

Am 26.06.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

bemühe mich niemanden falsch zu verstehen, ohne das je garantieren zu können, aber manchmal versteh ich auch etwas weder falsch noch richtig sondern gar nicht;-)

"Umfunktionieren von Wahrheit zu Lüge" lässt mich auf einen bewussten, vorsätzlichen Vorgang der Wandlung von Wahrheit in Lüge schließen. Versteh ich Sie da richtig? Das wäre nämlich etwas anderes als die Wahrheit schlicht "nicht zu glauben". Es setzte das Wissen um die Wahrheit voraus.

Am 26.06.2016 um 19:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Im Sinne einer eigenen persönlichen Einstellung des Richters, (die ihm nicht mal voll bewusst sein muss)Bsp Frauen glaubt man eher etc., oder eben sicher Vorsatz, Absicht. Warum nicht? Vieles ist möglich.

Was wären denn die Gründe oder definitive Gründe, um etwas schlicht nicht zu glauben?

Worauf verlässt sich der Richter wenn es um Wahrheitsfindung geht? Fakten? Gefühl? Einschätzung? Was hat mehr Gewichtung? In eine Urteilsbegründung kann man bald was reinschreiben, Papier ist geduldig. Aber wenn es um die Entscheidung geht, glaub ich, glaub ich es nicht. Den letzten Rest von Zweifel ausschalten. Wenn sich im Nachhinein rausstellt, es war ein Fehlurteil, dann muss es ja den Moment gegeben haben, wo Wahrheit zu Lüge umfunktioniert wurde (Absichtlich? oder nicht wissentlich? fahrlässig?) und was war da ausschlaggebend, was war der Moment, was war da relevant im Wahrheitsfindungsprozess, welche Motive, welche Aussagen etcetc..

Am 26.06.2016 um 19:54 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Sag ich ja, dass man lieber falsch verurteilt, als frei spricht."

Das würde ich so pauschal (man = alle Richter?) jedenfalls nicht sagen. Ich frage eher generell ob man das verurteilen ganz einstellen soll, wenn Fehlurteile nicht zu 100 % ausgeschlossen werden können. Gehen Sie hierbei experimentell von der Prämisse aus, dass unter 800.000 Urteilen/Jahr ein Fehlurteil enthalten ist aber nicht festgestellt werden kann, welches Urteil falsch ist. Sollen - im Zweifel für den Angeklagten - alle 800.000 Urteile aufhoben werden? Also alle Eingesperrten entlassen werden? Doch falls nein, wo liegt die Grenze?

Am 26.06.2016 um 20:03 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Aus ZON - Lügen, die man gerne glaubt - v. 7. Juli 2011

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.

http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

Am 26.06.2016 um 20:06 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich denke schon, dass man heute eher dazu tendiert zu verurteilen, also auch in Kauf nimmt falsch zu verurteilen, als freizusprechen. Im Zweifel für das "Opfer" zb und das geht mit dem Wunsch nach Verschärfungen des Strafrechts einher. Eine Gesellschaft, die offener ist, ginge eher andere Wege, Richtung "sanfteres" u humaneres Strafrecht, so meine Meinung.

Gibt es Einschätzungen, Zahlen, Untersuchungen wieviele Urteile fehlerhaft, falsch sind? Ich las mal irgendwo jedes 4.? Ich erinnere mich nicht mehr wo, hab das aber im Hinterkopf. Es geht mir um Klärungen.

Am 26.06.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ja, jedes 4. war Schätzung Eschelbach, hier: http://www.sueddeutsche.de/politik/fehlurteile-ohne-jeden-zweifel-1.2479505

Am 26.06.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Upps, sorry @FreiPlag, hatte Ihren Beitrag übersehen, Ihr Link ist besser!

Am 26.06.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Danke Fotobiene! Ja das ist es wohl was ich gelesen hatte, danke ebenso an FreiPlag!

Am 26.06.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":

Es ist ja leider schlechterdings unmöglich zutreffende Einschätzungen, oder Zahlen zu gewinnen zum Thema Fehlurteile. Wie sollte das möglich sein? Die Richter erst einmal entscheiden lassen und danach in die Glaskugel schauen um zu sehen wie es wirklich war?

Es gibt einige erschreckende Fälle, gerade in Strafverfahren zur sexuellen Selbstbestimmung, in denen nach verbüßter Strafe festgestellt wurde, dass die Taten nie stattgefunden hatten, in Einzelfällen starben Beschuldigte in der Haft. In manchen Fällen wurden Entschädigungen verweigert mit dem Hinweis auf falsche Geständnisse, von denen keiner mehr feststellen konnte unter welchen Umständen sie zustande kamen.

Insofern fehlt in Deutschland ein "nicht bestreiten" des Vorwurfs, was wie ein Geständnis eine Verurteilung ermöglicht und die Strafe entsprechend senkt, aber in allen anderen Rechtsfolgen nicht wie ein Geständnis wirkt. Da sind die Amerikaner weiter, die es in der Rechtsordnung verankert haben, dass ein Angeklagter der unschuldig ist, aber feststellen muss, dass ihm dies angesichts der Indizien nichts nützen wird, kein falsches Geständnis ablegen muss um sich vor einer wegen seiner "Uneinsichtigkeit" drakonischen Strafe zu schützen.

Er - ein hässlicher Säufer und Choleriker, der vor Gericht in hilfloser Wut agiert, sie - eine hübsche Dame deren Schmerz vor Gericht offen zu Tage tritt. Da braucht er sich als Beklagter oder Angeklagter nicht viele Illusionen machen, was seine Chancen im Verfahren betrifft.

Am 26.06.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ein Richter muss entscheiden. Dennoch wäre es zum einen meiner Ansicht nach durchaus entlastend für einen Entscheidungsträger, va vielleicht auch eher nur inn kniffligen Fällen, wenn es eine Art Teamentscheidung wäre. Ich weiß nur aus meiner psychosozialen Tätigkeit, dass wir ohne Rücksprache untereinander, ohne Team- und Einzelsupervisionen, oftmals ein Unbehagen gehabt hätten in unserer Arbeit mit zumindest speziellen Klienten. Bezug zu Eschenbach in 158.21/FreiPlag: Sich im Prinzip auch nur auf eine Ermittlungsakte stützen zu sollen/wollen, die vorab schon fehlerhaft ist, stell ich mir wie ein Ding der Unmöglichkeit vor. Warum wäre amerikanisches "Modell nicht bestreiten" nicht möglich ? Falsche Geständnisse kommen ev auch gar nicht so selten vor, da ich mir das auch unter dem psychischen Druck gut vorstellen kann. Allein wenn ich denke wie schnell jmd bei Gericht u Ämtern über den Tisch gezogen wird (Einschüchterungstaktiken kann u kennt fast jeder), oder bei Polizeieinvernahme Druck ausgeübt wird bzw wie und mit welchen Methoden man jmd psychisch so richtig fertig macht. Das ist auch ein sehr interessantes Thema.

Am 27.06.2016 um 08:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Fehlurteile könnte man mit gut durchdachten wiss Forschungen ausfindig machen. Wenn man sich da richtig darüber den Kopf zerbreche, wäre das eventuell möglich!!

Glaskugeln verwendet man in den Wiss Forschungen heute selten:) Aber diese, Ihre Idee hat auch was. Denn allles im Leben ist Deutung.

Am 27.06.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

In "die Augen des Revisionsgerichts" sprach TF die Notwendigkeit einer empirische Untersuchung an bzgl der Frage, ob ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen besteht. Er führte dazu aus:

"Es wäre daher von außerordentlich hohem Wert gewesen, die Frage durch eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung bei allen Strafsenaten zu überprüfen. Doch ein Forschungsprojekt zweier renommierter strafrechtlicher Lehrstühle an deutschen Universitäten, das 500 Revisionsakten nach wenigen formalen Gesichtspunkten auswerten wollte, wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben."

Man könnte auch sagen, niemand will es wissen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-...

Am 27.06.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Da sieht man wieder wie absurd das Denken von Praktikern ist, die kein Interesse an Verbesserungen, sachlicher Auseinandersetzung haben oder/und wohl tatsächlich etwas zu verbergen haben! Gut möglich!

Wenn ich vermute, dass eine irrationale Angst dahinterstecken könnte, muss ich mehr als hellauf lachen oder besser weinen, bitterlich weinen. Aber es gibt ja keine Psychologie, die was damit zu tun haben könnte, es gibt ja nur die Besenkammerpsychologie -bei denen "da oben"!

Persönlichkeitsrechte würden verletzt? Welche denn? Was haben Revisionsakten mit Persönlichkeitsrechten von Richtern zu tun? Persönliche(intime??)Anmerkungen in Akten? SOWAS hab ich noch nie gehört!!! Wie arbeiten denn die dort?

Jeder Berater muss Beratungsprotokolle anfertigen, die nicht seine persönlichen sind. Jeder Lehrer muss über Schüler Aufzeichnungen, Nachweise über Leistungen, Notenbeurteilungen machen, die nicht seine persönlichen Angelegenheiten sind...

Am 26.06.2016 um 19:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Wie unwahrscheinlich bis unmöglich muss ein alternativer Geschehensablauf sein, dass er einer sicher zutreffenden Überzeugung entgegensteht? (...) Solange ein alternatives Geschehen nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen sein muss um jemanden zu verurteilen, basiert die Funktionsfähigkeit des Strafrechtssystem faktisch auch auf der Möglichkeit von ("unwahrscheinlichen") Fehlurteilen."

Wenn ich Sie richtig verstehe, interpretieren Sie die Regelung "in dubio pro reo" falsch. Es muß dem kein alternativer Geschehensablauf gegenüberstehen, um einen ernsthaften Zweifel am in der Anklage dargestellten Geschehen zu haben (wenngleich es vorteilhaft sein mag, wenn die Verteidigung so etwas glaubhaft vermitteln kann). Es reicht, daß es "so jedenfalls nicht ausreichend bewiesen" ist. Jedenfalls ist absolute Sicherheit in jedem Fall ausgeschlossen, nicht wahr? Vielleicht habe ich Sie da aber auch nur mißverstanden, dann sorry.

Am 26.06.2016 um 22:24 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"Wenn ich Sie richtig verstehe, interpretieren Sie die Regelung "in dubio pro reo" falsch. Es muß dem kein alternativer Geschehensablauf gegenüberstehen, um einen ernsthaften Zweifel am in der Anklage dargestellten Geschehen zu haben..."

Dann haben Sie mich falsch verstanden. Ein alternativer Geschehensablauf in meinem Sinne muss kein konkret vorgestellter anderer Geschehensablauf sein sondern es reicht für einen möglichen alternativen Geschehensablauf aus, dass der Angeklagte wenigstens ein Tatbestandsmerkmal eben doch nicht erfüllt hat.

Am 26.06.2016 um 14:46 Uhr schrieb der Leser "ThorstenV":

"Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug."

Ja, so ist das eben, wenn man Formvorschriften einführt, die absolut zu beachten sind. Das ist dann "irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos" etc. nichts was einem Juristen normalerweise schlaflose Nächte bereitet. Förmlichkeit hat Vorteile und Nachteile. Ich sehe nicht, wieso das Unfug sein soll.


Am 26.06.2016 um 15:21 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Schade, dass Sie das nicht sehen. Es ist nämlich nicht zutreffend, sondern nur der Schein, den die hysterische öffebntliche Debatte über alles legt. Das haben Sie leider nicht verstanden. TF

Am 27.06.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":

Abstrakte Tatbestände zu formulieren und deren Ausfüllung den Gesetzesmotiven, der Wissenschaft und der Rechtsprechung zu überlassen, ist dem Gesetzgeber immer weniger gegeben. Das wird auch von den Rechtsunterworfenen anscheinend nicht mehr gewünscht und verstanden.

In § 177 StGB muß in einem 200 Ziffern umfassenden Katalog also künftig drinstehen, daß alle Arten der Unwillensäußerung oder Dialektformen derselbigen zu beachten sind:

1) Nein 2) Nein heißt nein 3) Nö 4) Och nöööö... 5) Laß das, Du kleiner Schmutzfink 6) Da bitte nicht 7) Das kitzelt unangenehm 8) Aua, Du Grobian 9) Oh nein, oh nein, oh ja, oh ja, oh nein 10) AUFHÖREN, AUFHÖREN! 11) Die Decke könnte auch mal wieder gestrichen werden 12) Du Versager 13) Hätte ich doch nur auf meine Mutter gehört 14) ...

Das läßt dann wirklich GAR KEINE Fragen des Gerichts mehr offen. "Formvorschriften" halt... Sollten einzelne Unmutsäußerungen versehentlich nicht umfaßt sein, wie skandalöse Freisprüche aufdecken werden, ist der Katalog sofort entsprechend zu ergänzen.

Am 26.06.2016 um 14:49 Uhr schrieb der Leser "quasenic":

"in dubio pro reo" leitet sich aus Grundgesetz, Artikel 103 ab und ist in EMRK Art 6 verankert (nachzulesen z.B. bei Wikipedia, gleich im ersten Absatz.) Für eine Beweislastumkehr müsste Herr Maas also u.a. das Grundgesetz ändern. Will er das? Würde er das hinkriegen? Wohl 2x nein. Dennoch wird in Forumsbeiträgen dieses Szenario wieder und wieder bemüht. Das zeugt entweder von Unwissen oder von Polemik wider besseres Wissen.

Filmtipp: Inception mit Leonardo DiCaprio. Kann es sein, dass Herr Fischer in diesem Forum einen Feldversuch durchführt, um die Drehbuchidee von Christopher Nolan zu verifizieren? Es spielen mit: Einer, der hellwach und empathisch ist; eine Stimme der Vernunft, die langsam verzweifelt, eine die sich ständig fragt, ob sie träumt. Viele, die nicht wissen, dass sie schlafen. Einige, die durch allerlei Ablenkungsmanöver verhindern, dass die Schlafenden aufwachen. Passt eigentlich.

Am 26.06.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Wenn "in Forumsbeiträgen dieses Szenario wieder und wieder bemüht" wird und dieses "Unwissen oder von Polemik wider besseres Wissen" zeigt, warum bringen sie Ihre Anmerkungen nicht genau dort unter. Dann müsten Sie nicht so pauschalieren.

Am 26.06.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie argumentieren allzu formalistisch. Die prozessuale Beweislast kann leicht durch die Fassung des TB untergraben werden. So bei der üblen Nachrede. Wenn nach dem nur Ja heißt Ja Ansatz verfahren würde bedeutete das faktisch auch einen Druck auf den Angeklagten, Beweise für ein Ja heranzuschaffen. In ähnlicher Weise wird das Vorsatzerfordernis nach den Vorschlägen Hörnles stillschweigend entsorgt, weil der Täter nicht mehr die fehlende Einwilligung, sondern nur noch die diese ausschließenden Umstände kennen muss. Häufig lese ich, dass dafür eingetreten werden müsse, dass nicht mehr die Frau ihren Unwillen sondern der Mann ihren Willen beweisen müsse. Selbst in einer renommierten Zeitschrift für Rechtspolitik wurde dies jüngst erörtert. Das Problem bei Vergewaltigung ist die Beweisführung. Wer Schutzlûcken schließen will, ohne letztlich die Beweislast zu verändern, ist entweder unehrlich oder verfolgt das Ziel nicht ernsthaft.

Am 26.06.2016 um 22:12 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

ZRP 2016, 77: Beweislastumkehr, aber in dubio pro reo bliebe unberührt.

Am 27.06.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Was genau verstehen Sie nicht an den Worten "formalistisch", "faktisch" und "untergraben"? Noch deutlicher kann ich wohl kaum kennzeichnen, dass eben gerade nicht die Beweislast formell angetastet wird.

Am 27.06.2016 um 08:46 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Vielleicht sollten Sie mal eine Vorlesung zur Exegese besuchen. Mein zweiter Post gibt den Wortlaut eines Aufsatzes wieder, wo zwischen Beweislast und in dubio pro reo ausdrücklich unterschieden wird. Das bedeutet, dass zwischen der nur noch formellen Beweislast und der tatbestandlichen differenziert wird. Das ist nicht schön, aber populär und widerlegt den ursp. Beitrag, dass sowas keiner wolle.

Am 27.06.2016 um 09:13 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Der Text ist "Unfug", wie Sie so gerne sagen. Wir Juristen unterscheiden Beweisregeln und Beweislast. Das sind zwei ganz andere Dinge.

[...]

Eine Beweisregel wäre zB die CCC Bestimmung dass zwei Zeugen reichen. Oder dass 10 Leumundszeugen für Freispruch reichen. Das war es jetzt aber auch mit dem Grundkurs StPO. Beschweren Sie sich nicht bei mir sondern der jur. Literatur die so schreibt. Und natürlich den Autorinnen der ZRP 2016, 77.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 10:32 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ihre Verwirrung rührt womöglich daher, dass Sie fortwährend meine, Fischers, die von mir zitierten Autorinnen und Ihre eigene Terminologie vertauschen. Der Zweifelsgrundsatz ist natürlich eine Beweislastverteilung zum Unterschied von einer Beweisregel. Dass der Ausdruck wegen der Unterschiede zum Zivilprozess vermieden wird, ändert nicht an der funktionalen Identität. Vgl. Volk, GK StPO. Wenn Sie mal wegen übler Nachrede vor Gericht stünden, erlebten Sie den Unterschied dieses Delikts wegen der tatbestandlichen Fassung.

Am 27.06.2016 um 10:46 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Fischer hätte besser, [...], geschrieben: Es gibt nur eine einzige Beweislastregel, nämlich in dubio pro reo. Der Grund für den Unwillen, diesen Ausdruck zu verwenden, liegt in der fehlenden Parteistruktur des Strafprozesses. Für die Abgrenzung zur Beweisregel ist er gleichwohl unerlässlich. Sie finden ihn auch im Lehrbuch von Roxin/Schünemann.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich und verzichten Sie auf persönliche Kleinkriege. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Zum 186: Sehr anschaulich Kindhäuser et al.: Der Satz in dubio soll hier nicht gelten. Allerdings, eben zum Unterschied von einer echten, formellen BLU bleibt die Beweisführungslast beim Gericht .

Am 27.06.2016 um 12:43 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 08:48 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich glaube mein Satz ist sehr deutlich: Fassung des TB einer-, prozessuale Beweislast andererseits. Noch deutlicher: üble Nachrede ist ein Risikodelikt, der das Risiko der Unerweislichkeit dem Täter zuweist.

Am 27.06.2016 um 09:07 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Das ist eine ganz andere kategoriale Ebene. Lesen Sie doch mal selbst.

Am 27.06.2016 um 09:00 Uhr antwortete der Leser "grist":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verfassen Sie aussagekräftige Kommentare, die sich argumentativ mit dem Artikelinhalt auseinandersetzen. Danke, die Redaktion/og

Am 27.06.2016 um 08:51 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Lesen Sie mal genau die Formulierung von Hörnles Vorschlag. Es ist davon die Rede dass die Einwilligung offensichtlich nicht vorliegt. H. selbst schreibt, dass dadurch dem Täter das Irrtumsprivileg genommen werden soll. Er soll sich nicht darauf berufen können, dass er an die Einwilligung des Opfers dachte, obwohl das fern lag. Das ist in Wahrheit Fahrlässigkeit, genauer Leichtfertigkeit. Das Sie Ja heißt Ja befürwortet, habe ich nie behauptet. Sie müssen schon zwei Gedanken in einem Post auseinander halten.

Am 27.06.2016 um 08:54 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Diese Argumentation finden Sie in H. Text für das dt. Institut für Menschenrechte.

Am 27.06.2016 um 09:29 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Bingo! Wie nennen Sie es, wenn der Tarvorwurf lautet, man habe Umstände übersehen, in denen Einwilligung offensichtlich nicht gegeben war? Es geht gerade nicht um das vorsätzliche Ignorieren des Willens des Opfers, sondern die Verkennung von Umständen. Das ist geschickt verpackte Fahrlässigkeit. Das kann man gut finden. Dann soll man es aber auch so nennen.

Am 27.06.2016 um 10:19 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Lesen Sie : Der fehlende Wille und die Umstände sind durch das Wort oder getrennt. Das nennt man alternative Merkmale. Mehr ist nicht hinzuzufügen.

Am 27.06.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Auf einmal sind es 2 Alternativen... 160.21 spricht noch von zwei Schritten. Das schon der Begriff des Offensichtlichen auf Fahrlässigkeit deutet, sollte [...] Ihnen einleuchten. Vorsatz scheidet aus, selbst wenn es objektiv vollkommen bescheuert ist, eine Einwilligung anzunehmen. Deswegen eben diese Variante als Leichtfertigkeitstatbestand. [...] Einwand des Angeklagten, das Opfer habe es doch gewollt. Da kommt man mit Vorsatz bzgl. der Einwilligung nicht weiter. Eben drum braucht es, wenn man eine effektive Ausweitung befürwortet, einen Fahrlässigkeitstatbestand.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich und verzichten Sie auf persönliche Kleinkriege. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 12:48 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

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Am 27.06.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "gvg":

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Am 27.06.2016 um 12:53 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

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Am 27.06.2016 um 13:02 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":

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Am 27.06.2016 um 10:35 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie schreiben es doch selbst. "Unsichtbare Dritte" (eine ungewöhnliche Formulierung, aber seid drum) gibt es nicht beim Vorsatzdelikt. Es zählt was der Täter wollte und wusste. Der Maßstab eines objektiven Dritten ist eine typische Folge einer Fahrlässigkeitsbetrachtung.

Am 27.06.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie verwechseln mal wieder die Rechtslage mit der prozessualen Ermittlung. Vor allem steht in 211, 212 gerade nicht drin: Wer einen Menschen tötet, wird, wenn die Lebensgefährlichkeit offensichtlich ist, ...

Am 27.06.2016 um 10:40 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Der zweite Teil dieses Posts verwechselt dann H. Vorschlag mit den Forderungen der Nur Ja heißt Ja Befürworter und stellt fest, was niemand behauptet hatte: Dass bei Hörnle im Zweifel nicht von einer Situation des offensichtlich fehlenden Einverständnisses auszugehen ist.

[...]

Das habe ich mehrfach klargestellt.

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich und verzichten Sie auf persönliche Kleinkriege. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 10:42 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Übrigens: Scheinbar nichts gelernt nehme ich als Kompliment. Kenner der deutschen Sprache wissen warum.

Am 27.06.2016 um 12:15 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich und verzichten Sie auf persönliche Kleinkriege. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "gvg":

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Am 27.06.2016 um 01:18 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Eine Sommerloch-Frage: Was hat man wohl zuerst erfunden: den Begriff der Wahrheit oder die Institution des Gerichts?

Nehmen wir einmal an, dass es die Wahrheit war (was aber nicht als selbstverständlich gelten soll): Ist die Auffassung, dass es nur jeweils EINE Wahrheit geben könne, bzw dass ein irgendwie erträgliches Ergebnis nur dann eintreten kann, wenn es nicht mehrere sondern nur eine einzige anerkannte Wahrheit gibt, auf die man sich verständigt oder der man sich beugt - ist vielleicht dies eine Folge der Erfindung des Gerichts (und danach des Rechts)?

Am 27.06.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Da stellen Sie im letzten Absatz eine wunderbare Frage, über die nachzudenken mir sehr hilft. a) Nimmt man einen einfachen "objektiv darstellbaren" Ablauf, der verschieden geschildert wird, wird man m.E. schnell zu der Erkenntnis kommen, dass der "objektiv darstellbare" Ablauf (hat die Überschwemmung die Straße x erreicht, hat das Haus gebrannt, war es ein Kleinkind oder ein 2 m großer Mensch) durchaus - jedenfalls bei vergröberter Sichtweise - nur "eine wahre Version" hat. b) Nimmt man hingegen das subjektive Erleben von Vorgängen, kommt man schnell zu der Erkenntnis, das es so viele "wahre Versionen" gibt, wie Betrachter. c) Kombiniert man diese Überlegungen, stellt man schnell fest, das Vorgänge, die subjektive Betrachtung und objektiven Verlauf äußerst stark zu vermengen pflegen, schnell zu einem unbekömmlichen und unauflöslichen Wirrwarr aus verschiedenen subjektiven Wahrheiten und einer objektiven Wahrheit geraten. Themenbezogen kommt mir der Verlauf von Beziehungen, aus denen sich heraus Anzeigen von Sexualdelikten entwickeln, besonders in den Sinn. Hier ist die Abgrenzung des Bereichs, in dem ein objektivierbarer "Grobhandlungverlauf" erkennbar wird, von dem Bereich, der von subjektiven Empfindungen geprägt ist, besonders schwer. Besonders schwer ist hier die Abgrenzung auch deshalb, weil der Mensch - vereinfacht gesagt - eher dazu neigt, seine subjektive Wahrnehmung eines Verlaufs als Erinnerung zu speichern, nicht aber fotographisch den objektiven Verlauf.

Am 27.06.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Will heißen: Ja, vor Gericht wird teilweise "im Gemetzel" der menschlichen kläglichen Kommunikation sicherlich ein stellenweise übertriebener Druck auf die Findung einer Wahrheit hin ausgeübt, wo es in Wahrheit bereits mehrere Wahrheiten gibt.

Ja, eine entsprechende Drucksituation findet sich in jeglicher Situation wieder, wo Menschen versuchen, ein Bild von Vorgängen zu machen.

Eine Erfindung des Rechtes ist diese Schieflage m.E. aber nicht, sondern eher in dem Widerspruch zwischen den sozialen Erfordernissen der Rudelbildung (der Mensch ist ein Herdentier) und den Mängeln der menschlichen Kommunikation und Erinnerung verankert.

Am 27.06.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Die 'Wahrheit' ist nichts anderes, als die Lüge in Perfektion.

Am 27.06.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Gott sei Dank ist Ihr Post nur eine Teilwahrheit ,-).

Am 27.06.2016 um 13:35 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Die Frage entstand aus der Überlegung, wie der Begriff der Wahrheit in sozialen Zusammenhängen bewertet wird. Und in welchem Kontext er überhaupt sinnvoll ist. Wer ihn "braucht". Wann er wichtig ist - im Sinne einer überindividuellen, objektiven, "geprüften" Gewissheit.

Hier kann man mE tatsächlich die These vom Entstehen der Wahrheit aus der Erfindung des Gerichts heraus aufstellen. Jedenfalls in dem Moment, da das Gericht mehr als eine gütliche Schlichtung will (oder soll). Das Gericht erklärt im Urteil die "Wahrheit" der einen Partei als fortan geltend, die der anderen Partei verwirft es. Und das Resultat ist nicht nur, dass diese Wahrheit nun als festgestellt gilt, sondern dass auch die andere Wahrheit, die im Prozess unterlegen ist, nun öffentlich nicht mehr behauptet werden darf. Bzw wenn das Gericht zu dem Schluss kam, dass keine der verhandelten Wahrheiten ausreichend bewiesen werden konnte, schliesst es beide von der Möglichkeit zur öffentlichen Kundgebung aus. - Zwei Wahrheiten, die nicht mehr gesagt werden dürfen.

Am 27.06.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ist das Ihre Sicht auf Rechtsprechung in Deutschland oder anderswo? Offenbar sprechen Sie von Zivilrecht? Ich bin verwirrt.

Am 27.06.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Kovac":

Auch wenn Sie mir nicht unmittelbar geantwortet haben, verdichtet sich in mir die Ahnung, dass es Ihnen vielleicht um den sog. Rechtsfrieden geht. Der steht zwar in einem Spannungsverhältnis zur Wahrheit, behält aber nach unserer Rechtsordnung doch meist die Oberhand. Sein Wert ist abstrakt und vermag den Unterliegenden natürlich nicht zu besänftigen.

Am 27.06.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Rechtsfrieden ist zwar ein wichtiger Begriff und Zustand, aber darum ging es mir nicht. Oder sagen wir so: Wie eng sind Rechtsfrieden und "Wahrheitsfindung" miteinander verbunden? Und wie sehr schadet es dem Rechtsfrieden, wenn die Wahrheitsfindung misslingt - bzw wenn der Eindruck entsteht, sie würde regelmässig misslingen? Und ob das Problem der Wahrheitsfindung nicht oft dem Rechtssystem angelastet wird, obwohl es dafür - zumindest in erster Linie - gar nicht verantwortlich ist.

Am 27.06.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Wie gesagt: Ich mag die Fragen sehr.

Letztlich ähnelt Ihre Lösung meiner sehr. Sie sehen den Ausgangspunkt der Notwendigkeit der "geprüften Wahrheit" in der Erfindung des Gerichts.

Da stimme ich Ihnen im Kern zu. Mit der Entstehung menschlicher Gesellschaften (Familien oder noch größere Menschenrudel) traten m.E. zwingend Streitigkeiten zwischen Rudelangehörigen auf. Diese einer Lösung zuzuführen, ohne dass das Rudel sich zerfleischte, dürfte schnell die Idee der "Wahrheitsprüfung" aufgebracht haben. Ob dann aber nicht anfangs eher das Familienoberhaupt, Stammesälteste(r), rituelle(r) Anführer(in), Anführer(in) oder der Ältestenrat oder sonst ein Teil der Gruppe Lösungsbeauftragter war, bevor es überhaupt zur Erfindung des Gerichtes kam, wird m.E. kaum (im Sinne einer Wahrheit ,-)) feststellbar sein.

Dass dann auch die Idee aufkam, dass es befriedend wirken kann, hartnäckigen Personen (die nicht per se die objektive Wahrheit gepachtet haben), die sich nicht auf die Befriedungslösung einlassen können, die Möglichkeit zu entziehen, den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt durch Perpetuierung des Streites weiter zu stören, dürfte auf der Hand liegen.

Insoweit ist die kommunikative Lösung:

  • ich kann es nicht aufklären
    • ihr habt euch objektiv gegenseitig wehgetan
    • nun reicht es, es gibt nur eine Lösung: Schluss mit dem Streit merkwürdig vertraut aus der Kindererziehung.
Am 27.06.2016 um 15:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ich meinte auch nicht, dass wir gegeneinander argumentieren, ich wollte nur erläutern, woher mir der Gedanke kam. ;-)

Natürlich ist "das" Gericht nicht von heute auf morgen entstanden. Wie jede Institution hat es informelle Vorläufer, wie es auch nach seiner Etablierung nicht alle informellen Formen verdrängt hat.

Interessant wäre mE auch die Frage, wann oder wie (oder ob überhaupt) der Schlichtungsgedanke, also die gütliche Einigung, anfing hinter dem Urteilsgedanken zurückzustehen. Und was das mit dem Begriff der "Wahrheit" zu tun haben könnte, der ja zweifellos auch einer Entwicklung unterworfen ist.

Und mit dem "Erfinden der Wahrheit" meine ich, dass es in sozialen Beziehungen meistens gar nicht notwendig ist, diese Wahrheit zu bestimmen, und dass deshalb auch darauf verzichtet wird - der Bequemlichkeit halber, aber auch deshalb, weil es oft vollkommen unmöglich ist.

Am 27.06.2016 um 15:39 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Mit auch ähnlichen Argumenten gegeneinander zu argumentieren finde ich durchaus positiv, weil es die Sinne schärft. Das schöne Wort Diskurs bringt das doch gut auf den Punkt.

Vielleicht doch noch ein abweichender Ansatz: Vielleicht gebührt die Ehre der Erfindung der abstrakten Wahrheit eher noch einer anderen gesellschaftlichen Ebene als der Streitlösung. M.E. dürfte die Notwendigkeit des Entwickelns einer abstrakten Wahrheit mit der Einführung von gesellschaftlichen Regeln verbunden sein. Fundamentalistische Christen würden damit der abstrakten Wahrheit göttliche Herkunft verleihen. Mit der Entwicklung der abstrakten Regel (siehe etwa die 10 Gebote), dass man Gruppenangehörige weder töten, bestehlen pp. darf, war die Idee von abstrakten Gruppenwahrheiten geboren. Huhn und Ei sind allerdings insofern nicht fern.

Die aktuelle Rechtsordnung ist hier durchaus differenziert: Mit einem Vergleich kann im Gegensatz zu früheren Rechtsordnungen quasi nur eine rein private Streitigkeit gelöst werden. Kommen höherrangige Interessen ins Spiel: Gefährdung des Kindeswohls, schwere Straftaten z.B., tritt die Schlichtung zurück.

Zu Ihrem letzten Absatz: Die völlige Unmöglichkeit der Bestimmung der objektiven Wahrheit gibt es vor Gericht oftmals bei mehr als flüchtigen Beziehungen, die mit der Anzeige von "leichteren" Sexualstraftaten enden.

Am 27.06.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "Kovac":

Wie ist noch ´mal gleich Ihre Frage? Wahrheit, wie verstehen Sie den Begriff? Wo ist der Zusammenhang mit der Institution des Gerichts?

Das Gericht war zuerst und daraus folgt die Auffassung, dass es für alle besser ist, wenn man sich darauf verständigt, dass es eine "Instanz" gibt, die die "einzige" Wahrheit festlegt? Und daraus folgt die Erfindung des Rechts?

Keine Provokation, ich verstehe Ihre Frage(n) wirklich nicht.

Am 27.06.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Ich weiß, daß ich nichts weiß"

Gibt einen guten Artikel dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Ich_wei%C3%9F,_dass_ich_nichts_wei%C3%9F

Am 27.06.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Wahrheit wurde m.E. nicht erfunden sondern entdeckt. Selbst der Begriff Wahrheit wurde nicht in einem Akt erfunden sondern hat sich aus dem (lange) währenden entwickelt. Wahrheit wäre demnach das, was vom subjektiven Standpunkt unabhängig auf Dauer richtig bleibt. Sie ist von der Wirklichkeit abzugrenzen, die ihrerseits die (zum Teil als solche unerkannten) subjektiven Elemente und Bedeutungszuweisungen enthält.

.

Am 27.06.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Wenn zwei sich streiten, gibt es also zwei Wirklichkeiten und eine Wahrheit. Jede der Wirklichkeiten ist (allenfalls) zum Teil deckungsgleich mit der Wahrheit. Weil die Wahrheit für alle gleich ist, wird auf ihrer Grundlage entschieden.

Am 27.06.2016 um 15:14 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

M.E. ist Satz 3 jedenfalls das angestrebte Ideal jeder Rechtsordnung.

Indes kommt da leider oft das recht komplizierte Leben dazwischen. Denn manche subjektive Wahrheit (oder in Ihren Worten Wirklichkeit) deckt sich in dem streitigen Teil voll mit der "objektiven" Wahrheit. Im Gegensatz dazu ist es auch manchmal so, dass eine subjektive Wahrheit irrig ist oder sogar subjektiv unwahr.

Klassisches Beispiel ist der sogenannte Knallzeuge, der sich auf ein Unfallgeräusch umdreht und aus dem dann gesehenen Bild den Unfallhergang logisch ableitet und die logische Erklärung als eigene Wahrnehmung speichert. Dieser Zeuge sagt subjektiv wahr, indes objektiv unwahr aus.

Regelmäßig mischen sich indes in Zeugenaussagen subjektiv wahre objektiv richtige mit subjektiv wahren objektiv falschen und auch subjektiv unwahren Momenten. Das ist genau die Stelle, an der viele vorsichtshalber aufgeben und lieber anfangen, nach Reformen des materiellen Rechts zu rufen. Es lässt sich halt viel schöner darüber streiten, ob ein Grabscher böse ist, als darüber, inwieweit am Ende von menschlichen Beziehungen Feststellungen die Kommunikation der Partner betreffend zum von Amts wegen zu verfolgenden Straftatbestand werden sollten.

Am 27.06.2016 um 15:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Knallzeuge" - schöner Begriff! ;-)

Aber was ist nun mit der Wahrheit des Knallzeugen? Sie wird als nicht zutreffend, mindestens als nicht verlässlich bewertet. Wie kann der Knallzeuge damit umgehen? Kann er überhaupt seine subjektive Wahrheit durch eine "offiziell festgestellte" Wahrheit wirkungsvoll ersetzen? Dass man es von ihm verlangt, sagt ja noch nichts über die Erfolgsaussicht aus. Die subjektive Wahrheit ist nichts, was man einfach austauschen oder exorzieren kann.

Und der Zeuge ist ja noch ein relativ harmloses Beispiel. Nehmen Sie das Vergewaltigungsopfer. Seine subjektive Wahrheit steht fest. Es geht nur noch um die Anerkennung. Gelingt diese nicht, ist ihm fortan verboten, die subjektive Wahrheit (die ja durchaus auch eine objektive sein kann) öffentlich zu äussern. Das ist ein erheblicher Konflikt. Das Opfer steht damit nicht nur im Gegensatz zum Täter, sondern nun auch im Gegensatz zur Gesellschaft bzw zumindest zum Regelsystem dieser Gesellschaft. Der ursprünglich auf den Täter begrenzte Konflikt wird mithin erheblich ausgeweitet.

Am 27.06.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Der Knallzeuge - so in der Tat der terminus technicus - kommt regelmäßig etwas verblüfft aus der Sache heraus, weil er sich - wenn er zu hinreichender Hinterfragung seines Selbstbildes bereit und in der Lage ist - zu fragen beginnt, wo er seine innere Gewissheit hernimmt. Da ihm der Ausgang der Sache regelmäßig tendenziell gleichgültig ist, ist ihm indes auch die gerichtliche Würdigung eher gleichgültig. Solche Befragungen können recht drollig auch für die Zeugen sein, weil selbstkritische Zeugen durchaus während der Befragung die sich aufdrängenden Fragen an sich selbst stellen.

Anders sieht es beim Vergewaltigungszeugen aus, bei dem sich aus dem inneren Schluss, er habe Sexualverkehr mit einer bestimmten Person eigentlich immer abgelehnt, nach und nach die innere Überzeugung herausbildet, die ablehnende Haltung sei eigentlich schon immer da und auch erkennbar gewesen. Wenn bei solchen - oft durch das Leben gezeichneten Menschen - die psychische Notwendigkeit entsteht, diese Erfahrung nach und nach zu einer sozial traumatischen Erfahrung auszuarbeiten, ist es für diese Menschen ungeheuer schwer, mit einem Freispruch umzugehen. Indes darf nicht verkannt werden, dass nach dem Freispruch zwei Opfer im Raume stehen. Wenn eine Tat nicht bewiesen werden kann, darf dann der Beschuldigte irgendwann nicht vom Vorhalt der Beschuldigung frei werden? Ausgeweitet wird der Konflikt insofern m.E. nicht, sondern möglichst eingegrenzt.

Am 27.06.2016 um 15:59 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Bevor ich - falls es jemand gelesen haben sollte - mit einem Shit-Storm überzogen werde, folgendes Beispiel:

Ja, mehrere solche Aussageentwicklungen habe ich bereits sicher feststellen können, im Wesentlichen in jahrelangen verlaufenden immer wiederkehrenden Familiensachen. In Strafsachen kann man selten derartigen Feststellungen treffen. Allerdings muss man doch mit derartigen Möglichkeiten rechnen. Andererseits gibt es durchaus auch Männer, die Frauen gegen deren Willen zum Sexualverkehr zwingen.

Am 27.06.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ja, das ist durchaus nachvollziehbar. Aber die fehlerhafte Erinnerung bzw das Abweichen der subjektiven Wahrheit von der objektiven, ist ja ein Sonderfall - oder vielleicht auch nicht? Jedenfalls is es eine Komplikation.

Nehmen wir deshalb an, A wurde von B tatsächlich vergewaltigt. Es gelingt nur nicht, dies objektiv festzustellen. Was ist nun das "Schicksal" der subjektiven Wahrheit von A, zu der keine objektive Entsprechung gefunden wurde?

Am 27.06.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Erhebliche Frustration. Wut. Ohnmachtsgefühle. Eine Perpetuierung der Vergewaltigungssituation durch die Gesellschaft.

An diese Folgen knüpft ein Teil der Feministinnen die Forderung, bei jeglicher Anzeige einer Vergewaltigung die angezeigten Personen ohne besondere Prüfung zu verurteilen, weil die Folgen für die verurteilte Person ja nicht so schlimm seien, selbst wenn die Verurteilung zu Unrecht erfolge.

Ein Schelm, der an mittelalterliche Hexenproben denkt.....

Am 27.06.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Aber auch solche Forderungen würde ich beiseite lassen, denn auch diese sind eine (diesmal eindeutig unnötige) Komplikation, die keinen Gewinn bringt.

Lieber würde ich beim Problem der Wahrheit bleiben. Und welch eminent hohen Stellenwert diese für jedes Individuum (reflektiert oder unreflektiert) hat, wie sich in der Gesellschaft der "nicht Betroffenen" dieses Verhältnis ändert (unter Bildung vielleicht einer weiteren, informellen und scheinbar objektiven Wahrheit) und der endgültigen Versachlichung des Wahrheitsbegriffs "vor Gericht".

Am 27.06.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Übrigens die "nicht Betroffenen": Häufig eine lockere Gemeinschaft von lauter Knallzeugen. Oder zumindest jeder hat im weiteren Bekanntenkreis einen Knallzeugen, also direkten Zugang zur objektiven Wahrheit. ;-)

Am 27.06.2016 um 16:38 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Die Wahrheit hat für uns alle einen relativen Wert.

Wer noch nicht in einer Situation, in der es ihm nicht opportun schien, die Wahrheit zu sagen, geschwiegen hat, der werfe den ersten Stein.

Wer in Abhängigkeitsverhältnissen arbeitet oder lebt, muss oft damit leben, seine subjektive Wahrheit für sich zu behalten.

Insofern ist das Zerbrechen an dem Umstand, dass nicht die subjektive Wahrheit gesellschaftlich als objektive Wahrheit anerkannt wird, fast regelmäßig Gipfelpunkt einer multikausalen Entwicklung.

Vor dem anerkannten Hintergrund der Zunahme psychischer Erkrankungen sei vielleicht "gewagt" formuliert: Die in unserer Gesellschaft derzeit recht ausgeprägte sittliche und moralische Ausdifferenziertheit ist den gegenwärtigen Friedens- und Wohlstandszeiten zu verdanken; indes ist mit dem zunehmenden objektiven Feingefühl eine zunehmende Empfindlichkeit des Ich verbunden, die uns größeren Ungerechtigkeiten des Lebens gegenüber zunehmend hilfloser werden lässt.

Ob diese Entwicklungen trennbar sind? Viele Psychologen, mit denen ich über dieses gemeinsam wahrgenommene Phänomen sprach, sahen keine Lösung.

Am 27.06.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Nun, das Zurückdrängen der Gewalt aus den sozialen Beziehung fördert ja ähnliche Tendenzen. Oder dass wir mittlerweile so alt werden, dass wir noch vor unserem Tod "unserem" Krebs begegnen. In einer Gesellschaft, die sich zunehmend mit Gerechtigkeitsfragen beschäftigt, wird auch die Verhandlung der Wahrheit an Bedeutung zunehmen. Sensibilität schafft komplexe (und fragilere) Beziehungen. Zivilisation insgesamt ist kein Abhärtungsprogramm.

Ich denke, dass man damit leben kann - und dass es nicht das schlechteste Leben ist, dafür kann ich mich noch gut genug an Zeiten erinnern, in denen das nicht so war.

Am 04.07.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Einverstanden.

Aber sollten wir deshalb nicht selbstkritisch mit der zunehmenden subjektiven Empfindlichkeit umgehen?

Am 27.06.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wobei er mit seinem Tonfall in seiner Kolumne auch den Tonfall und auch die Leser/Schreiber beeinflusst.

Auch trifft er die Falschen, die dann erstmal geschockt sind, dass ein Bundesrichter so denkt und schreibt (vor allem in dem Tonfall).

Am 27.06.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":

Es ist die Wucht der Argumente, die als Tonfall empfunden werden.

Da gerät der Verstand des Lesers mit seinem Gefühl in Konflikt und das ist gut so. Wenn man verstehen will wie seltsam manchmal das Strafrecht im Gericht in in der Formulierung entsteht, dann macht das Lesen hier Spaß.

Dass der §263 Abs.3 Nr. 4 StGB nicht in "Straftaten im Amt" eingeordet ist und zwar als eigener Paragraf, ist ein Zugeständnis an die Amträger, die jetzt nur fünf Jahre Verjährung fürchten und sonst zehn Jahre Verjährung hätten, was ich begrüßen würde.

Am 27.06.2016 um 14:28 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie in Ihren Kommentaren sachlich. Die Redaktion/ur

Am 27.06.2016 um 14:32 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:36 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

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Am 27.06.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 17:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Trotzdem möchte ich gerne das Wort KIRMES erhalten wissen, denn es ist mE eine sehr gelungene atmosphärische Beschreibung.

Am 27.06.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Ach was, TF hat sich für die letzten Kolumnen ausdrücklich Themen ausgesucht, bei denen vorauszusehen war, wie sie aufgenommen werden. Die Erregung und das Hamsterrad der immergleichen Argumente scheint also ganz in seinem Sinne gewesen zu sein.

Am 27.06.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie machen derzeit offensichtlich eine Phase der Erregung durch - entspannen Sie sich doch etwas! ;-)

TF sucht die brutale Kontroverse. Das ist jedenfalls der Eindruck, den ich seit ca. zwei Monaten habe. Da sind viele rhetorisch grobe Keile in ihm, die er endlich mal anwenden will - dafür sucht er die groben Klötze.

Schauen Sie sich Podiumsdiskussionen mit ihm an - niemand ist sanfter und nachdenklicher als er. Kaum jemand umgeht die Phrasen der öffentlichen Debatte so hartnäckig und gleichzeitig mit so diffizilem Humor.

Die Kolumne dagegen wird immer mehr zum Pamphlet. Und der Kolumnist sitzt in den Kommentaren im virtuellen Unterhemd Typ Feinripp am Eichentisch und fordert jeden heraus, dem auch nach grobem Kräftemessen ist.

Am 27.06.2016 um 19:08 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Das kann man in einer Phase der Erregung nicht. Der byronsche Held zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er wie eine Windmühle bei Sturm immer mehr zermalmt, bis irgendwann das Getriebe heiß läuft. Wenn man ihm dann noch Zaubersprüche an die Hand gibt, ist er heillos verloren.

Am 27.06.2016 um 19:58 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":

Auf jeden Fall danke ich dem Helden für die Möglichkeit, hier in Nr. 63 ebenfalls TF zu danken für diese Kolumne und für das Licht, mit dem er für uns die dunkle Wirklichkeit beleuchtet. Auch bin ich froh, dass der Held seinen Irrweg einsieht und jetzt das wahre, das freundliche und geduldige Wesen von TF erkennt.

TF4BPr

Am 28.06.2016 um 01:32 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Die "dunkle Wirklichkeit"? Na, schönen auch Dank auch, Herr Kolumnist.

Am 27.06.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Warum schreibt er denn soviel Kolumnen zum Sexualstrafrecht, wo er polemisch gegen Opfer stellt?

So viele Feministinnen und Betroffene schreiben hier ja nicht, sie haben schon längst die ZEIT verlassen, ganz unabhängig von Fischer.

Wenn überhaupt schreiben die Leute in dem Tonfall gegen Opfer und pro Fischer.

Am 27.06.2016 um 15:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wegen des Tonfalls. Wenn er sachlich schreiben würde, dann könnte man auch über seine Argumente reden.

Ich habe jedenfalls ein Problem, wenn ich als hilfloses Kind, geistige Behinderte usw. gesehen werde, wenn ich einen sexuellen Angriff anzeige und will, dass sowas auch strafbar wird.

Am 27.06.2016 um 16:56 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Ich habe jedenfalls ein Problem, wenn ich als hilfloses Kind, geistige Behinderte usw. gesehen werde, wenn ich einen sexuellen Angriff anzeige und will, dass sowas auch strafbar wird."

Wer hat sie als hilflsoes Kind oder geistige Behinderte hier bezeichnet?

Die Aussage war eine ganz ander und lautet: Sie fordern für Frauen einen Schutz den nur geistig Behinderte und Kinder bekommen. Sie erkennen den Utnerschied?

Am 27.06.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Die Aussage war eine ganz ander und lautet: Sie fordern für Frauen einen Schutz den nur geistig Behinderte und Kinder bekommen.

Genau das tut es nicht. Warum sollten nur geistige Behinderte und Kinder Rechte bekommen, die allen Menschen zustehen sollten?

Am 28.06.2016 um 08:52 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

"Warum sollten nur geistige Behinderte und Kinder Rechte bekommen, die allen Menschen zustehen sollten?"

Achso sie wollen Alle Menschen entmündigen und auf die Stufe von geistig Behinderten und Kindern stellen. Sagen sie das doch gleich.

Weil geistig Behinderte und Kinder per Definition nicht in der Lage sind selbstbestimmt zu leben und ihre Rechte auch einzufordern. Sie wollen das also auf alle Menschen ausdehnen?

Am 27.06.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-01/fischer-im-recht Zitatanfang: Sachkunde hilft, Schwierigkeiten zu verstehen und unter Umständen auch auszuhalten. Die Kolumne will sich um Vermittlung bemühen. Zitatende

Ich erinnere mich daran, dass auch ein TF sich der Mehrheit ( 3 Senate ) beugen muss, weil sein Senat und ein anderer (? welcher ) in der Minderheit waren.

Ein hartes Brot war es früher mal der Kirche klarzumachen "und sie dreht sich doch".

Wenn man verstehen will wie seltsam manchmal das Strafrecht im Gericht ( Gesetzesbindung und Anwendung ) und in der Formulierung ( Gesetzgebung ./. Anwendungsfähigkeit ) entsteht, dann macht das Lesen hier Spaß und hilft ( mir ).

Am 27.06.2016 um 14:08 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

Sehr guter neuer Beitrag von Monika Frommel "„Nein heißt nein“ und der Fall Lohfink"

2 Zitate:

"Überrumpelungsfälle können mit der 1997 eingeführten Ausnutzungsvariante des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB gelöst werden, wenn man sich von der unangemessenen Kommentierung von Bundesrichter Thomas Fischer verabschiedet."

"Der Sache nach normiert der geforderte Vergehenstatbestand eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird jeder, der sich nicht vorsieht, als potentieller Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren einem „Opfer“ gegenüber stehen, das nur zu sagen braucht, es habe den Kontakt so nicht gewollt. Es genügt, dass die Frau vor der Polizei ihren entgegenstehenden Willen bekundet und das Geschehen glaubhaft schildert. Es käme also häufig zu Aussage-gegen-Aussage-Verfahren. Vermutlich würden sie zur Regel. Vor Gericht müssten sich häufig „normale“ Männer als „potentielle Täter“ rechtfertigen, weil sie nicht sorgfältig gefragt hatten."

https://www.novo-argumente.com/artikel/nein_heisst_nein_und_der_fall_loh...

Am 27.06.2016 um 15:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Vielen Dank für den kritischen Beitrag von Frau Frommel!!

Ich habe schon früher zum Thema von ihr gelesen und bin erleichtert, dass es eine vernünftige Position einer Fachfrau gibt, die nicht blind auf den Hysterikerinnenzug aufspringt.

Am 27.06.2016 um 16:46 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Danke für die Links.

Am 27.06.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Liebe und verehrte Frau TBH!

Danke, ich lese sowieso immer alles !Außer es ist totaler Schwachsinn. Frau Hörnle ist auch Feministin?

Ich frage mich ja wieso wir so viele Frauenrechtlerinnen brauchen, die nichts anderes wollen als Frauenunterdrückung. Das machen eh schon so viele Religionen und div Staaten.

Uiui, Sie sind aber ganz schön böse mit mir. Vor allem mit Ihren neulichen Suggestivfragen zum Thema "fiktiver Grapschigrapschi id UBahn" wollten Sie mich zum Opferfeeling verleiten, aber wissen Sie, auch oder vor allem(?!?) Nichtjuristen haben mitunter ein verdammt helles Bewußtsein, vor allem wenn Sie immer wach sind.:) Frau Geierwalli, heute mit Clownnase und Daumenring

Am 27.06.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

DAS Problem ist, dass Juristen von der Realität oft sehr wenig Ahnung haben, ich meine von der Lebenswirklichkeit, denn die Wirklichkeit steht nicht in Texten, die spielt sich tagtäglich draußen ab!!!

Ob man (Wann hab ich??)Beispiele rauszaubert oder spontan bringt, die nicht zu einem Text passen, das ist sowas von wurscht, wir sind hier nicht an der Uni oder in einem Juristenseminar u Sie haben irgendwas dahergschwafelt gestern, das für mich wenig Sinn machte, denn das ist nicht der primäre Punkt, der wichtigste Punkt ist, was im Leben abgeht.

Sie schrieben was der denn gesagt hätte der hinter mir steht id UBahn etc, ja nix hat er gsagt...etc, also was wollten Sie denn mit dem Beispiel??

Keine Sorge, es ist schon bekannt wie wenig Bezug zur Realität u wie wenig Realitätssinn Juristen mitunter haben, von der Unterschicht bis zur Oberschicht ist das bekannt!!

Am 27.06.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Es hat mir aber auch keiner in den Schritt gegriffen!!

Und ja, wie oft hat denn die verehrte Frau Juristin schon Leben gerettet? Selbstmörder vom Selbstmord abgehalten? Leuten, die zb auch aufgrund Gerichtssachen durch "die Scheisshausgasse" des Lebens mussten wieder rausgeholt?

Ja, und warum verstehen dann Juristen nicht, dass es Menschen gibt, die gar keine Einmsichung von Gerichten wollen???

Am 27.06.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja leider sind Suizide meist letal. Aber jmd abzuhalten davon, das ist zb eine sehr anstrengende Arbeit, machte ich auch beruflich. Man kann es ernsthaft betreiben oder es kann einem wurscht sein.

Ja, Juristen verstehen alles, sofern sie können und wollen.

Am 27.06.2016 um 18:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Ja leider sind Suizide meist letal."

Suizide sind IMMER letal. Das haben sie mit dem Sterben insgesamt gemeinsam.

Am 27.06.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, das sind sie und sie lassen einen so sich schuldig fühlend und verwirrt zurück. Man möchte spätestens dann Tote zum Leben erwecken können.

Sie verstehen meinen schwarzen Humor nicht, von wegen "meist". Auch mein Sarkasmus hält mich am Leben und bei Trost.

Wissen Sie, wieviele LieblingsMenschen ich schon durch Suizide verloren habe? ZU viele! Und das tut weh. Jeden Tag tut es mir weh.

Am 27.06.2016 um 17:14 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Übrigens setzt Fischer das Wort "Lücken" hier in Anführungszeichen....

Am 27.06.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Ein Artikel, der für die Kampagnenführerinnen wie eine saftige Ohrfeige klingen muss.

Im Prinzip fasst Frommel klar und auch für einen Laien unmissverständlich zusammen, was gegen die beabsichte Novellierung spricht und wie das Problem einfacher und vor allem praktikabler zu lösen wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass sich auch TF mit einer solchen Lösung 'anfreunden' könnte.

Am 27.06.2016 um 15:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wieso ist das eine Ohrfeige?

Frommel sagt: "WENN man sich von der unangemessenen Kommentierung von Bundesrichter Thomas Fischer verabschiedet."

Dass es diese juristischen Streitigkeiten zwischen den beiden gibt, ist schon länger so.

Am 27.06.2016 um 15:50 Uhr antwortete der Leser "gvg":

Lesen Sie mal alles und versuchen Sie bitte, zu verstehen, was Frommel da schreibt, statt sich nur auf Fischer zu konzentrieren. Und trennen Sie bitte Grapschen von Vergewaltigen.

Am 27.06.2016 um 15:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ich kenne den Artikel schon. Frommel und Fischer sind ohnehin unter Betroffenen bekannt, die sich mit dem Strafverfahren beschäftigen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass Frommel Fischer kritisiert,

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-bgh-fischer-frommel-se...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexualstrafrecht-reform-entwurf-...

Am 27.06.2016 um 16:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Achtung, Ihr zweites Link bezieht sich NICHT auf die jetzt geplante Reform, sondern einen früheren Entwurf. Nur, damit es keine Irritationen gibt....

Am 27.06.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Noch eine Ergänzung zu Ihrem ersten Link, das auf eine zweite Seite verweist. Basis von Fischer ist dieses Interview mit Frommel: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergewaltigung-sexualstrafrecht-...

Da sehe ich diesen Passus in der Tat kritisch:

"Die Ausnutzungsvariante deckt diejenigen sexuellen Übergriffe ab, bei denen die Frau sich nicht wehrt. Die Gründe sind vielgestaltig. Es gibt sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Frau, die ohne brachiale Gewalt erreicht werden, aber dennoch als Vergewaltigung definiert werden können, weil die Situation einschüchternd ist. In Betracht kommen ferner Täuschungen und Überrumpelung, das Versprechen von Vorteilen, abgestufte Formen des Ausnutzens der Autorität und ähnliche Strategien. Sie bereiten Gerichten Beweisschwierigkeiten. Es gibt auch Fehlurteile, in denen solche Beweisschwierigkeiten aufgebauscht worden sind.

Bei manchen Menschen ist körperlich wirkender Zwang nicht nötig. Etwa wenn sie sich aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht wehren können und ihren entgegen stehenden Willen nicht offenkundig machen oder manipulierbar sind. Jugendliches Alter, mangelnde sexuelle Erfahrung, psychische oder körperliche Störungen oder extreme soziale oder wirtschaftliche Abhängigkeit sind nur einige Beispiele. Routinierte Täter lernen, wie sie verdeckt vorgehen können. Hier gilt es, Alternativen zum Verbrechenstatbestand der Vergewaltigung zu nutzen, um solche Täter zu sanktionieren."

Am 27.06.2016 um 16:02 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Betroffene haben es auf der Schiene der Änderung der Rechtsprechungen schon versucht, und sind auf taube Ohren gestoßen.

Deshalb kam auch die Forderung nach Gesetzesreform.

Dass genau dieselben Fachleute jetzt kommen und sagen, dass es man keine Gesetzesreform bräuchte, sondern nur andere Rechtsprechungen, ist ziemlich witzig, wenn das Thema nicht so ernst wäre.

Vielleicht hatten sie damit gerechnet, dass wenn man Betroffene lang und intensiv genug ignoriert, man es alles beim Alten belassen kann. Und wachen jetzt erst auf.

Am 27.06.2016 um 17:22 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Der Begriff "Betroffene" ist sehr entlarvend. Da es hier beständig um Ausweitung der Strafbarkeit geht, sind damit schonmal nicht die Geschädigten gemeint, auch wenn es ein typischer rhetorischer Trick ist, die Rechtslage und die Reformforderungen zu vermengen. Wer ist dann gemeint? Offenbar jene, die nach einer Reform Geschädigte wären. Selbstverständlich nicht diejenigen, die nach der Reform Täter wären und die besonders intensiv "betroffen" wären. Da der Gesetzgeber alles mögliche unter Strafe stellen und spiegelbildlich schützen könnte, ist jeder potenziell betroffen. Eine Achtung erheischende Verschleierung für Interessenten also, denen durch die nach Bedeutung klingende Begrifflichkeit Betroffener ein Art Anspruch auf Durchsetzung ihrer Interessen zugestanden wird. Das kennt man von der Wirtschaft, hier will jeder Betroffener sein und sein Vermögen und sein Tätigkeit strafrechtlich absichern. Der Begriff impliziert einen vorrrechtlichen, naturalistischen Opferstatus, der gegen das geltende Recht geltend gemacht werden kann. Wer hat nun Anrecht auf diesen Betroffenenstatus? Alle Frauen? Hier zeigt sich die grundsätzliche Gefährlichkeit eines Strafrechts, das vorrangig Rechtsgüter schützen will und sich allen möglichen Interessen öffnet. Rechtsgüterschutz kennt kein Maß, es gibt immer ungeschützte und ungenügend geschützte Interessen. Unabhängig von Berechtigungen im Einzelfall fehlt der Ausgleich des verständlichen Pönalisierungswunsches mit der Freiheit aller.

Am 27.06.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Sie können das auch Opfer nennen.

Am 27.06.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Die Opferterminologie ist noch schlimmer. Weder opfert sich der Geschädigte, noch wird er vom Täter geopfert. Besonders die letzte Deutung ist in kurioserweise teils entlastend, teils moralisierend-anklagend. Der einzelne wird nicht mehr als individuell Ich verwende ihn meist der Kürze wegen. Es ist kein Zufall, dass oft selbstverständlich vom angeblichen Täter, aber häufig ohne Zusatz vom Opfer gesprochen wird. Geschädigter wird man durch einen Schaden, Opfer ist man. In den Kommentierungen zum 13 Abschnitt wird zuweilen schon das Vorleben von T und O thematisiert, so als stünden die Rollen schon vorher fest.

Am 27.06.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Verletzte oder Geschägte oder Vergewaltigte oder was auch immer wäre für mich auch OK.

Jeder Gruppe hat so eine Terminologie (in manchen Selbsthilfegruppen muss man sich Überlebende nennen, dann passt man sich eben an).

Wenn Sie mich Falschbeschuldigerin nennen wollen, meinetwegen.

Am 27.06.2016 um 17:50 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

In einem Strafrecht, das ich entgegen der Tendenz der letzten Reformen als Recht des Staates ausgestaltet sehen will, wäre bis zur Verurteilung Anzeigeerstatter oder Antragsteller angemessen. Keiner käme auf die Idee, schon im Vorhinein von Bestohlenen, Beleidigten usw. zu reden.

Am 27.06.2016 um 17:56 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ergänzung : Gemeint ist ein Recht, das nicht als Parteiprozess ausgestaltet ist.

Am 27.06.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

In dem Kontext:

Betroffene = Menschen, die sowas selbst erlebt haben und persönlich betroffen sind.

im Gegensatz zu

Expteren, Fachleuten, Politiker, die sich mit dem Thema beruflich befassen.

Am 27.06.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Das ist schon sinnvoller. Dann nehmen Sie aber auch die Gruppe der Falschbeschuldigten in Ihre Betroffenen auf. Ich habe nämlich das Gefühl dass solche Männer durchaus weniger Lobby haben als vergewaltigte Frauen. Es gibt auch keine ernsthafte Bemühung die Strafen bei Falschbeschuldigung zu erhöhen usw.

Am 27.06.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Warum sollte ich für einen Mann kämpfen, der sich möglicherweise als Opfer von mir sieht?

Am 27.06.2016 um 19:37 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Wenn Sie von der Gesellschaft verlangen dass sie die Rechte von Vergewaltigen schützt deren Täter nicht verurteilt wurde müssen Sie auch jene schützen die Falschbeschuldigt wurden. Der einseitige Fokus auf freigesprochene Täter zerstört die rechtsstaatliche Balance.

Am 27.06.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Haben Sie das auch Frau Rückert, Herrn Schwenn gesagt? Oder den Kachelmann-Anhängern? Die wollen aus Opfern Falschbeschuldigerinnen machen.

Am 27.06.2016 um 20:46 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Dass Sie ausgerechnet die beiden erwähnen wundert mich. Die beiden stehen doch für die Aufklärung echter Fehlurteile. Besonders Herr Schwenn hat diverse Männer im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Gefängnis rausgeholt. Fälle klarer Falschbeschuldigung. Fälle grotesker, widersprüchlicher, unmögliches beschreibende Falschaussagen. Frau R. hat sogar ein Buch zu einem dieser Fälle verfasst.

Am 27.06.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Lesen Sie was die beiden über andere Fälle erzählen, von denen sie die Einzelheiten nicht kennen. Was sie mit Statistik machen und Opfer unter Generalverdacht stellen, Falschbeschuldigerinnen zu sein.

Am 27.06.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Die Opferterminologie ist noch schlimmer. Weder opfert sich der Geschädigte, noch wird er vom Täter geopfert."

Doch, der Täter opfert die Belange des Geschädigten - zugunsten seiner eigenen Interessen. Nur sehr selten will der Täter den Geschädigten ja direkt schädigen, sondern für gewöhnlich nimmt er das Geschädigtsein einfach inkauf.

Am 27.06.2016 um 17:55 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Das ist aber eine sehr moralisierend-anklagende Formulierung. Der T handelt egoistisch und setzt seine Interessen über die des O! Darauf kommt es nicht an. Es geht nicht darum den Täter als Egoisten oder Schädling zu bestrafen. Er hat Rechtsgüter verletzt, das ist die gebrochene Rechtspflicht. Es spielt keine Rolle ob das zum eigenen oder fremden Wohl oder der reinen Lust an der Schädigung oder gar ohne jede Zwecksetzung geschah. Mit Opfer als Rechtsbegriff hab ich wenig Probleme. Nur in der Diskussion birgt er Implikationen.

Am 27.06.2016 um 18:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Das ist aber eine sehr moralisierend-anklagende Formulierung. "

Nein, keineswegs. Es ist eine ganz sachliche Beschreibung aus der Perspektive der Interessen. Sie laden Begriffe wie Opfer und Betroffener emotional auf - und werfen es dann anderen vor.

Und natürlich kommt es darauf an, aus welchem Motiv heraus gehandelt und gegen welche Belange vergegangen wird. Und natürlich ist auch der gemeinschaftsschädliche Aspekt der Tat ein wesentlicher Impuls dafür, dass so etwas wie das Recht überhaupt entwickelt wurde und dass es dauerhafte Wertschätzung erfährt.

Am 27.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie können es sachlich meinen. Das Wort impliziert eben etwas anderes. Das Opfer das dargebracht wird, das Opfer zu dem man sich macht. Pathos ohne. Ende. Die Gemeinschaftsschädlichkeit der Tat ist wesentlich anders als die schädliche Absicht des Täters. Sie sehen ja, welche Wirkmacht in der Selbstbezeichnung Opfer liegt.

Am 27.06.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

"Sie können es sachlich meinen. Das Wort impliziert eben etwas anderes. Das Opfer das dargebracht wird, das Opfer zu dem man sich macht. Pathos ohne. Ende."

Nein, SIE sind derjenige, der das Pathos einführt. Vermutlich aus einem mangelnden Sprachvermögen heraus. Sie empfinden eine Bedeutung und sind dann der Meinung, dies wäre dann die tatsächliche, allgemeingültige Bedeutung. Und Sie wundern sich, dass andere Leute die Begriffe anders verwenden, meinen gar, sie würden sie falsch verwenden. Das ist ein Trugschluss - aber leider ein weit verbreiteter.

Am 27.06.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich empfehle Ihnen erstmal einen Blick in ein Wörterbuch Ihrer Wahl mit etymologischen Anmerkungen zu werfen, bevor Sie mir mangelndes Sprachvermögen attestieren. Wenn Sie einen aus dem Kultbereich stammenden Begriff für neutral halten und frei von Pathos, ist das Ihre Meinung. Das BGB spricht übrigens aus guten Gründen nicht vom Opfer einer deliktischen Handlung. Der Trugschluss fällt auf Sie zurück.

Am 27.06.2016 um 18:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Dass ein Begriff in der Fachsprache nicht vorkommt beweist höchstens, dass er für diese Fachsprache nicht geeignet ist.

Am 27.06.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

@AlanShore20

Die Überumpelungsfälle von Frommel sind nicht die Grabscher-Fälle, die will sie wohl allenfalls auf der zivilrechtlichen Seite verankert sehen (Bierzelt-Rauswurf). Sie meint z.B. den Fall "Gesicht zur Wand für Tatoozeichnung".

Nochmal, was das Grabschen betrifft und die Dogmatik:

Es soll nicht unter § 185 StGB fallen, und auch hier im Forum wird (aus meiner Sicht etwas seltsam) positiv argumentiert: "Viele Menschen haben das Bedürfnis, etwas zu berühren, wenn sie etwas sehr schön finden."

Trotzdem soll genau DAS nun - wegen "Schutzlücke" - im neuen Gesetz unter Strafe gestellt werden.

Ich verstehe es so: Früher fiel das unter Beleidigung, nämlich Verletzung der "Geschlechtsehre". Damals war dieser Ehrbegriff aber nicht persönlich, sondern gesellschaftlich definiert: Die Frau hatte in den Augen der (Männer-)Gesellschaft ihre Ehre z.B. durch vorehelichen GV verloren. Im Rahmen der Emanzipation wurden die Sexualstrafrechts-Paragraphen geändert, und der Sex-Anteil fiel beim Paragraphen Beleidigung raus (bis auf tätliche Beleidigung, weswegen der beleidigende Charakter beim Anfassen im Vordergrund stehen muß). Nun heißt es, "Grabschen" sei eine "Schutzlücke".

Meine Frage: Verbale Beleidigung ist (und bleibt): "Flittchen", "du treibst es doch mit jedem", "du willst doch mal richtig durchgefickt werden" Tätliche Beleidigung, die doch im Grunde das gleiche ausdrückt ("Kölner Domplatte", aber auch im Büro etc.) soll dogmatisch unter Sexualdelikte fallen? Warum?

Am 27.06.2016 um 19:28 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Wenn der Täter die sex. Tat begeht, um zu stehlen, dann ist die Tat reines Mittel zum Zweck. Der Täter sagt nicht aus, dass die Begrapschte das doch will o.ä. Ganz im Gegenteil: Der Täter rechnet damit, dass die Frau dass als unangenehm empfindet und sich so davon ablenken lässt, dass sie ihr Eigentum nicht schützt. Dann liegt keine Ehrverletzung vor. Beleidigung passt ehrlicherweise nicht. Im Büro kann das anders sein. Hier dürfte durchaus auch ohne Kommentar aus der Handlung eine Ehrverletzung konstruiert werden können. Wenn jemand "geiler Arsch" ruft dürfte dies häufig denselben Gehalt haben wie das Anfassen desselben. Ich persönlich halte die arbeitsrechtlichen Konsequenzen für sehr wirksam; und wenn es im Einzelfall nicht dazu kommt, würde ein Strafverfahren erst recht scheitern. Den Schutz vor Überrumpelung (Tattoofall) sehe ich durchaus. Mit dem Grapschen hab ich meine Probleme bei Dates (Anbahnungsfälle) und in der Disco (Antanzen und ähnliches ). In Fällen wie in der Bahn dagegen durchaus Zustimmung.

Am 27.06.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Mißverständnis wg. "Domplatte", es gibt ein Urteil wg. Grabschen (ohne Diebstahl), tätliche Beleidigung.

Zum Verständnis (sorry):

Was meinen Sie mit "In Fällen wie in der Bahn dagegen durchaus Zustimmung"? Zustimmung zu 185?

Zum Tatoofall würden Sie eher Frommel als Fischer zustimmen oder umgekehrt?

Am 27.06.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Also eben doch tätliche Beleidigung Köln, ich hatte das doch gelesen. Wie war die Sache, wissen Sie das noch?

Am 27.06.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Grabscher in Köln, tätliche Beleidigung war Meldung hier. http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/silvester-grabscher-zu-gefaengnisst...

Am 27.06.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Danke!! Na geht doch... tätliche Beleidigung wegen Grapschens.

((Ohje, ist wieder ein Löschmeister unterwegs?))

Am 27.06.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich halte Grapschen in der Bahn für strafwürdig; dies könnte durch einen neuen Tatbestand erfasst haben ebenso wie die Überrumpelung. Gewisse Schutzlücken sehr sogar ich.

Am 27.06.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Verstanden. Zu meiner Ursprungsfrage der Dogmatik, Grabschen betreffend (Beispiele korrigiert):

Meine Frage: Verbale Beleidigung ist (und bleibt): "Flittchen", "du treibst es doch mit jedem", "du willst doch mal richtig durchgefickt werden", "geiler Arsch" Tätliche Beleidigung, die doch im Grunde das gleiche ausdrückt (U-Bahn) soll dogmatisch unter Sexualdelikte fallen? Warum?

Am 27.06.2016 um 21:14 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Zum Antanzen hatte ich ja schon was geschrieben. Zur Bahn: Wenm der Täter dreist-offen vorgeht würde ich 185 bejahen, weil hier dem Täter unterstell werden kann dass er eben nicht mit Ablehnung rechnet. Wer grapscht und dann wegläuft : keine Ehrverletzung. Das Problem ist eben das der 185 nicht richtig passt. Sexuelle Berührungen sind nicht per se ehrenrührig, und das Missachten des entgegenstehen Willens ist keine Frage der Ehre. Sonst würde jeder Dieb auch die Ehre des Opfers tätlich mitverletzen. Hier ist die Tätlichkeit dann nicht äquivalent zur Äußerung.Ein Fausthieb als solcher ist auch keine beleidigende Tätlichkeit.

Am 27.06.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Vielleicht haben sich vertippt und meinten es umgekehrt? Wenn er NICHT mit Ablehnung rechnet, dann Beleidigung, wenn er wegläuft dann nicht?! So können Sie es nicht meinen, denke ich.

Sexuelle Berührungen eines Fremden in der U-Bahn finde ich schlimmer als wenn mich jemand Duzt oder als Schlampe bezeichnet, er setzt mich herab zu einem Objekt, das man einfach ungefragt im Intimbereich berühren darf. Das empfinde ich als Herabsetzung, als Beleidigung, natürlich! Für Nötigung nicht ausreichend, auch klar, oder?

Das Tatziel bei Diebstahl und Fausthieb ist wahrlich ein anderes und darum ganz sicher nicht unter Beleidigung zu subsumieren.

Am 27.06.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Nein, ich meine es genau so. Das ist die in meinen Augen allein mögliche Auslegung eines Tatbestandes, der die Ehre schützt und nicht die sex. Selbstbestimmung. Deswegen halte ich hier einen neuen Tatbestand für nötig, da ich solche Fälle eben zumindest in Fällen einer klaren Sozialwidrigkeit (Öffentlichkeit, Fremde, siehe oben meine Beispiele) auch das Grapschen für strafwürdig halte (aber mit angemessenen Strafrahmen, der keineswegs weit über den bisherigen der tät. Beleidigung hinausgehen sollte). Denn Sie haben in der Sache mit Ihrem Einwand natürlich recht. Nur es "passt" schlicht nicht zur Struktur der Beleidigung.

Am 27.06.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich verstehe Ihren letzten Satz nicht, weil ich die inhaltliche Parallele meiner Beispiele sehe, nur eben das eine verbal, das andere tätlich. Könnten Sie nochmal kurz erklären, warum trotzdem das Grabschen in der U-Bahn nicht zur Struktur der Beleidigung paßt? Verzeihung, wenn ich Ihre Zeit in Anspruch nehme, aber ich habe da wirklich einen Haken, irgendwie.

Am 27.06.2016 um 23:05 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Eine Tätlichkeit kann nur eine Beleidigung sein wenn damit irgendeine Aussage - implizit - verbunden ist. Die Tätlichkeit ersetzt die verbale Aussage. Nun ist die Frage, was sagt der Täter aus, wenn er eine Frau in der Bahn begrapscht und dann abhaut? Ich denke er sagt gar nichts, er will sich aufgeilen und gut. So wie er klauen will usw.

Am 27.06.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Nun ist die Frage, was sagt der Täter aus, wenn er eine Frau in der Bahn begrapscht und dann abhaut? Ich denke er sagt gar nichts, er will sich aufgeilen und gut. So wie er klauen will usw."

Er sagt, zumindest in meinem Fall, wohl aus, dass er die Rechtslage sehr genau kennt (vermutlich genauer als ich) und sich sehr bewusst und sehr vorsätzlich darüber hinweg setzt. Zumindest 'mein' ganz spezieller Fall in der U-Bahn. Ich bin hier nur Mittel zum Zweck gewesen. Ich rate mal, für diese Art der Herabwürdigung gibt es im Zweifel auch irgendeinen Paragraphen? Egal. Vielleicht hatte er ja gehofft, ich würde Anzeige erstatten, um genau das (kennt die Rechtslage und setzt sich drüber hinweg) zu zeigen. Und sich irgendwann rühmen zu können, seinetwegen sei ein Gesetz geändert worden. Oder so ähnlich...

Ansonsten scheint es wohl so ne Art Hobby von ihm zu sein...

cassi

Am 27.06.2016 um 23:08 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Er sagt natürlich aus, dass der entgegenstehende Wille des Opfers egal ist, dass seine Intimsphäre nicht wichtig sei. Aber das impliziert jeder Täter bezüglich des verletzten Rechtsguts.

Am 27.06.2016 um 23:16 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ah, okay, jetzt sehe ich es. Beim Aufgeilen fehlt der Vorsatz zu beleidigen. Danke!

Am 27.06.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wobei... er nimmt eine Beleidigung bewußt in Kauf (bedingter Vorsatz?), oder? Ich glaub' ich muß erstmal ins Bett, mein Hirn knirscht schon. :-)

Am 28.06.2016 um 11:25 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Darf ich Sie bitte fragen, wie Sie denn dann das zweite von mir genannte Beispiel mit den Klassenkameraden werten würden?

Es waren damals mehrere, die das ne Zeitlang wohl irgendwie witzig fanden und über Wochen hinweg bei einigen Mädels immer und immer wieder gemacht hatten und sich über die Reaktion der Mädels bepisst hatten. Sexualstraftat, Beleidigung, irgendwas anderes? Es war durchaus ziemlich unangenehm und nervig und vermutlich war es auch durchaus abwertend gemeint. Wäre das also gewissermaßen eine gemeinschaftlich begangene tätliche Beleidigung?

@Fotobiene ich habe eben von dem Fall mit dem 'Tattoo an die Wand'-Dings gelesen, aber leider nur, dass es nicht als Vergewaltigung gewertet wurde, nicht aber (der Sachverhalt ansich soll ja unstrittig gewesen sein), wie denn stattdessen geurteilt wurde. Würden Sie (oder auch jemand anders) mir das eventuell bitte verraten?

cassi

Am 28.06.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Und was ich mich jetzt noch frage, ist, warum man beim Antanzen das nicht als 'tätliche Beleidigung' in Tateinheit mit Diebstahl' werten kann, wobei dann gewissermaßen die Handlung der tätlichen Beleidigung als straferhöhend beim Diebstahl gewertet werden könnte?

Oder ist es gewissermaßen verpflichtend, das Grabschen dann lediglich als so ne Art 'tatvorbereitende Handlung' zum Diebstahl zu werten? grübel

cassi

PS:

Vermutlich aber führe ich hier eh mittlerweile Selbstgespräche, richtig?! Naja, ist ja nun heute schon Dienstag, gibt also vermutlich bald 'neuen Stoff' für die ganzen Suchtkranken hier... ;)

Am 28.06.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich hab irgendwo oben schon geschrieben dass der Antänzer gerade nicht eine Ehrverletzung im Sinne hat. Es bleibt dann beim Diebstahl. Man könnte das natürlich irgendwie beim Strafrahmen berücksichtigen.

Am 28.06.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

"warum man beim Antanzen das nicht als 'tätliche Beleidigung' in Tateinheit mit Diebstahl' werten kann?"

Es geht um eine vorsätzliche Tat des Täters. Deshalb ist wichtig, wie der Täter das Antanzen nachweislich versteht. Misst er dem beleidigenden Ausdruck bei? Ist Antanzen für sich generell Ausdruck von Herabwürdigung? Ist die schlichte Tätigkeit des Antanzens nicht-herabwürdigend denkbar? Oder muss dem Herantanzen erst ein Bedeutungsinhalt zugewiesen werden, um hierin eine Beleidigung erkennen zu können? In letzterem Fall, was hat es mit dem (angeblichen) Täter zu tun?

Nichts. Es ist das Verständnis des Angetanzten in konkreter Situation oder einer dritten Person. Wenn in anderer Situation evtl. andere Person antanzte, würde dem gleichen Verhalten keine Herabwürdigung entnommen werden.

Am 28.06.2016 um 13:50 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Rein zum Verständnis, in meiner Vorstellung ist die Art 'Antanzen', die ich hier meine, grundsätzlich auch mit Berührungen im Intimbereich ('Tätlichkeit') verbunden! Reines 'Antanzen' ohne einen 'Griff zwischen die Beine oder an die Brust', habe ich dabei nicht im Sinn!

Ich meine also eine Art der Berührung, die vermutlich in kaum einem (nicht sexuellen!) Kontext als tatsächlich 'neutral' bzw. nicht herabwürdigend (oder sowas) gewertet werden dürfte.

Auch in einer Disko dürfte der plötzliche Griff zwischen die Beine eher selten als 'nicht herabwürdigend' gewertet werden. Im Prinzip ist diese Art der Berührung doch sowieso nur im Kontext anderer Straftaten (Diebstahl) irgendwie anders deutbar, als als tätliche Beleidigung oder täusche ich mich hier? In welchen nicht straftatsbezogenem Kontexten kann denn ein solcher Griff zwischen die Beine überhaupt als 'nicht herabwürdigend' betrachtet werden?!

Sollte sowas nicht auch irgendwie berücksichtigt werden müssen?

Ein Griff zwischen fremde Beine ist doch lediglich in bereits vorhandenem sexuellen Kontext (also, bspw. 'im Bett') oder bei entsprechenden Fachärzten (oh und bei der Musterung, soweit ich weiß) oder sowas in der Art, überhaupt eine irgendwie legitime Art der Berührung oder täusche ich mich jetzt so sehr? Nicht umsonst ist doch den meisten Frauen der Gang zum Frauenarzt ja doch immer noch irgendwie 'unangenehm' (und den Herren der Schöpfung ein entsprechender Gang zum Urologen)!

cassi

Am 28.06.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Und selbst wenn der Griff zwischen die Beine als 'straftatsvorbereitende 'Handlung gilt, kann diese doch eine tätliche Beleidigung darstellen, unabhängig, ob der Täter sich das dabei auch gedacht haben muss oder täusch ich mich? Oder geht es wirklich und ausschließlich darum, was sich der Täter dabei denkt?

Wie wäre das, wenn beim 'Antanzen' zur Ablenkung verbale Beleidigungen geäußert würden statt Griff zwischen die Beine, wäre das dann auch keine Beleidigung?

Also: hypothetische Antanzsituation, aber kein Griff zwischen die Beine bzw. Brust o.ä., dafür kontinuierliches 'um das Opfer Herumtänzeln', Berührungen an Körperteilen wie Arme, Rücken, die keinen Intimbereich darstellen und dabei dauernd verbale Beleidigungen absondernd. Dann kommt es zum Diebstahl.

Werden diese verbalen Beleidigungen dann lediglich als 'den Diebstahl vorbereitende Handlungen' gewertet oder zusätzlich auch als Beleidigung?

cassi

Am 28.06.2016 um 14:14 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Worauf ich hinaus möchte ist eigentlich, dass es mich etwas verwundert, dass eine Handlung, die grundsätzlich eigentlich eher als tätliche Beleidigung gewertet werden würde, im Rahmen einer anderen Straftat irgendwie den beleidigenden Aspekt verlieren kann. Das ist halt irgendwie ein wenig schwierig nachzuvollziehen, obwohl mir natürlich bewusst ist, warum das so sein soll.

cassi

Am 28.06.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Schwierig. Ob die Jungs wirklich als Gruppe gearbeitet haben oder nebeneinander, ist schwer abzugrenzen, aber hier auch nicht wichtig. Es gibt noch keinen Straftatbestand des bandenmäßigen Vorgehens. Ob es überhaupt strafbar ist: Würde ich tendenziell bejahen. Dreistes Vorgehen und sich darüber dann noch lustig machen.

Am 28.06.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Das ist ja das Problem : Mit der Beleidigung als Grundlage fürs Grapschen schwankt die Bewertung von Fall zu Fall und von Richter zu Richter.

Am 28.06.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Dass die Antänzer das Grabschen als Teil des Diebstahls betrachten, ohne, dass dabei eine Ehrverletzung vorliegen soll, ist doch aber auch irgendwie reine Auslegungssache, oder?

Es kann ja doch auch durchaus sein, dass das Grabschen eigentlich im Vordergrund stand und dann lediglich der daraus folgende Diebstahl spontan, die Verwirrung der Situation nutzend, erfolgte und garnicht 'die Haupttat' war. Oder wird lediglich der Diebstahl als Haupttat gesehen, weil er den höheren Strafrahmen bietet? Deswegen ja meine Frage, muss man das unbedingt als 'lediglich den Diebstahl vorbereitend' betrachten oder könnte man nicht genau diese Betrachtungsweise ändern, indem man mehr oder weniger grundsätzlich davon ausgeht, dass das Grabschen eben doch unabhängig vom Diebstahl betrachtet werden kann?

Das gewissermaßen sowieso jede Entscheidung letztenendes eine Einzelfallentscheidung ist, ist doch sowieso klar. Das wird doch auch in Zukunft nicht anders sein, oder? Und es wird auch immer Urteile geben, die irgendwem nicht gefallen.

Was die Jungs in der Schule angeht, naja, es waren immer dieselben drei und sie haben es zusammen und zeitgleich (bspw. im Kunstunterricht) abgezogen, z.B., indem sie sich aufteilten und gemeinsam ("Flucht-")Wege abschnitten.

Im Prinzip scheint es den Reformbefürwortern hauptsächlich um höhere Strafen zu gehen, um Änderung der Rechtsprechung bzw. Auslegung und Deutung.

Ich bin nicht sicher, ob die Reform das bezwecken kann, was sie vorgeblich soll.

cassi

Am 28.06.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Das ist ja insgesamt beim Straftatbestand der Beleidigung so. Ich denke schon, daß man recht viele Grapsch-Fälle hier einordnen könnte, gerade die typischen "nur"-Aufgeilen-Fälle. Ja, das ist eine Frage der Rechtsprechung, die sich in eine andere Richtung entwickelt hatte, zu Unrecht, wie ich meine.

Am 28.06.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

@ cassi77

Es geht da um diesen Fall: http://openjur.de/u/258307.html

Zum Gesamtverständnis der Problematik ist dieser Artikel ganz gut, finde ich, da wird auch der genannte Fall erwähnt: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2015_4_914.pdf

Am 28.06.2016 um 15:08 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Hier habe ich vermutlich ein ähnliches Problem, wie Herr Fischer, es wurde ja nicht nicht bestraft, es wurde nur anders geurteilt, als gewünscht (z.B. wurde eine erst als Vergewaltigung eingestufte Handlung eine sexuelle Nötigung nach der Revision; im ersten Fall mit dem Tattoo wurde auf Missbrauch von Schutzbefohlenen Jugendlichen geurteilt, wenn ich das richtig erinnere oder so ähnlich.). Es gab also durchaus Möglichkeiten zu Verurteilen und die wurden auch genutzt. Nur nicht unbedingt auch im Sinne der härteren Strafe. Ich bin nicht sicher, ob ich die Urteile im Einzelfall 'richtig' finde, halte sie aber durchaus für 'rechtswissenschaftlich korrekt' und legitim, soweit ich das, so laienhaft wie ich bin, beurteilen kann.

Es mag nicht unbedingt den Vorstellungen entsprechen (ich finde es ziemlich erschreckend wie da jeweils um einzelne Teilaspekte 'gefeilscht' wird - wenn aber natürlich trotzdem durchaus nachvollziehbar!), aber ich würde schon denken, dass es mehr oder weniger korrekte Urteile sind, die da gefällt wurden. Fragwürdige, vielleicht auch anders deutbare, aber im Zweifel eben 'für den Angeklagten' geurteilte Fälle.

cassi

Am 27.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

So, jetzt muss ich nu doch auch noch mal... :D

"Zur Bahn: Wenm der Täter dreist-offen vorgeht würde ich 185 bejahen, weil hier dem Täter unterstell werden kann dass er eben nicht mit Ablehnung rechnet. "

Nun, an so einen bin ich auch schon mal geraten (berliner U-Bahn). Ich gehe davon aus, dass er es öfter macht und vermutlich dafür bekannt sein dürfte.

Der hat, klassisch, gegrabscht und aber gleichzeitig "Schwein" oder sowas gerufen. Ich vermute, er wollte damit gewissermaßen genau das (dass er nicht mit Ablehnung rechnet) konterkarrieren, weil er gewissermaßen noch während des Grabschvorgangs die erwartete Beleidigung der Begrabschten 'vorweg' nimmt.

So jedenfalls meine aktuelle Deutung der damaligen Situation. Wenn auch erst jetzt, da ich in dem Moment schlicht völlig perplex war. Sowohl wegen des Grabschens, aber, eigentlich noch viel mehr, wegen des 'Schweins'.

Aber danke, dass Sie mir das gewissermaßen gerade erklärt haben, ich nehme mal an, es handelt sich wohl um eine Art 'Rechtsgrenzentester' o. so, denn um einen (echten) 'Beleidiger' oder wasauchimmer (außer vielleicht darin, dass ich zum Mittel zum Zweck wurde). :D

Achso, Anzeige habe ich nicht erstattet. Is ja nicht so, dass die berliner Justiz nicht genug zu tun hätte, richtig?!

Bei ähnlichen Vorfällen vor etlichen Jahren in der Oberschule habe ich das eigentlich einfach nur als extrem nervtötend empfunden.

cassi

Am 27.06.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

"Is ja nicht so, dass die berliner Justiz nicht genug zu tun hätte, richtig?!"

Ich könnt ja jetzt ein bisschen fies sein und behaupten, schließlich muss sie sich ja um die etlichen Schwarzfahrer kümmern, die Berlin so hat, aber das wäre ja doch schon irgendwie ein klitze-kleines bisschen gemein von mir... ;)

cassi

Am 27.06.2016 um 22:38 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ihr Grapscher erinnert mich an den Schwarzfahrer der eine Kappe mit der Aufschrift Ich fahre schwarz trägt. Oder den Satiriker der ein Schmähgedicht als ebensolches ankündigt. Ihr Beispiel zeigt, dass die Beleidigung offenbar nicht das richtige Instrument ist. Es führt zu zweifelhaften Abgrenzungen.

Am 27.06.2016 um 23:05 Uhr antwortete der Leser "cassi77":

Nun, zumindest scheint er sich in der Diskussion auszukennen...

Ich gehe davon aus, dass so jemand wie 'mein Grabscher' möglicherweise genau wegen dieser Art Diskussion (mittlerweile?) auf genau diese Art und Weise grabscht, wie er es macht.

Zur Schutzlückendiskussion selbst habe ich mir noch keine abschließende Meinung gebildet und würde gerne wissen, ob das Grabschen mehr oder weniger die einzige 'Lücke' sein soll oder welche Situationen warum genau gemeint sind. Ich verstehe, dass das Grabschen irgendwie als strafwürdig empfunden wird (insbesondere, wenn es sehr, mmhh, auffällig vielleicht, ist). Bin mir aber noch nicht schlüssig - weil ich nicht genug weiß - wie ich das alles einordnen soll (ich muss mich bei solchen Diskussionen immer erst genauer in Gesetzestexte u.ä. einlesen, weil ich nicht immer im Thema drin bin und ich bin auch kein Jurist).

Gestern habe ich andere Urteile in der Begründung des Entwurfs gelesen und habe zwar eine nicht ganz so negative Meinung dazu, wie Herr Fischer, tendiere aber sehr wohl auch dazu, dass eigentlich eine Geschichte 'schwammiger' werden würde, nämlich, dass die bisher explizit genannten Schutzbedürftigen einer eher allgemein gehaltenen Version weichen müssten. (Aus sehr persönlicher Sicht, musste ich allerdings durchaus an genau dieser Stelle der explizit genannten Gruppen beim Lesen auflachen (s.o.), weil ich echt lustige, allerdings auch sehr persönlich-private Assoziationsketten dabei hatte.)

cassi

Am 27.06.2016 um 20:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Körperverletzung ist nicht mein Thema.

Am 27.06.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.

Am 27.06.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Wer ist dann gemeint?

Z.B. #ichhabnichtangezeigt

Am 27.06.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Auch diese sind aber entweder jetzt schon Geschädigte einer Straftat oder aber Interessenten die ein Interesse an einer Strafbarkeit haben. Ob dieses Interesse verständlich und die Forderung verhältnismäßig ist, ist eine andere Frage. Aber diese Opferzentrierung impliziert eine Tendenz zur Strafausweitung. Wenn wirtschaftliche Interessenten sich mit gleichem Elan als Opfer von Vermögensschäden in Szene setzen würden wäre das vielleicht weniger schwer zu erkennen.

Am 27.06.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Plädieren Sie dafür, dass Opfer die Täterperspektive einnehmen und sagen

"War doch alles schön und einvernehmlich!"

Am 27.06.2016 um 17:59 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Ich plädiere dafür dass der Richter erst festlegt wer Täter und wer Opfer ist. Und dass bei einer Reform nicht nur auf die Belange potenzieller Opfer sondern auch die Belange potenzieller Täter geachtet wird. Sonst wird das Strafrecht immer dichter und die allgemeine Handlungsfreiheit erstickt von Handlungsverboten, die jede für sich womöglich sinnvoll, dem Schutz dieses oder jenes Interesses dienen.

Am 27.06.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Meistens kommt es eben nicht dazu. Und es geht auch nicht drum, WER Täter und WER Opfer ist, sondern OB die Tat überhaupt als Straftat gilt.

Am 27.06.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Und wenn jemand überfallen wird, und man kann den Täter nicht fassen, war dann nichts?

Am 27.06.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Sie haben insofern Recht, als in der Tat meist feststeht wer nur als Täter oder Opfer in Frage kommt. Anders dagegen bei einem auf den inneren Willen bezogenen Tatbestand. Wenn zwei Betrunkene ins Bett gehen, können dann womöglich beide Täter und Opfer sein? Oder muss man sich für einen entscheiden? Dieses Problem tritt auf wenn man sagt dass eine Einwilligung nicht möglich war weil beide betrunken waren. Aber das nur am Rande.

Am 27.06.2016 um 17:19 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wieso ist Grapschen immer zwangsläufig eine s e x u a l bezogene Handlung, wer legt denn das fest, wer bestimmt denn das?

Jede Spontane Umarmung oder jeder Griff auf den Arm, sich mal anlehnen an jmd etcetc?

Das ist aber dann schon sehr abnormal.

Am 27.06.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

"Mein Heiligtum verletzend" (die Katholenfuzzis haben mir das einreden versucht, vollkommen erfolglos!!!), meine Frauenehre kränkend, meine Geschlechterehre beschmutzend, als gute Bürgerin mit hochanständigem Lebenswandel, den man mir aufzwingen will !!!;;))

Ich dachte, Sie sind so kompetent und suchen mir den richtigen § raus!!

Wie ich es fand? Naja, kommt drauf an wer es macht...::))

Am 27.06.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Eben, aber es soll ja einen § hinkünftig geben, so viel hab ich schon mitbekommen und wozu?

Und wieso wurde dann der Busengrapscher verurteilt, welcher § war das dann gestern in dem Fall?

Beim Vorbeifahren in den Schritt greifen? Sehr witzig! Kann ich mir grundsätzlich schwer vorstellen, sie läuft, er fährt, die können sich nicht mal ohne Verkehrsunfall getroffen haben, bzw hätten eben müssen zusammenprallen.

Am 27.06.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

"Du blöde Kuh und in den Schritt greifen ist dagegen eine eindeutige Beleidigung."

Seien Sie mir nicht böse, aber wenn sich Gerichte mit so einer kindischen Sache beschäftigen müssen, dann ist das für mich rausgeschmissenes Geld, es gibt genügend Kinder auf der Welt die sexuell missbraucht werden, die Geschlagen werden, die Länge mal Breite wie Dreck behandelt werden, die als Kanonenfutter ausgebildet werden, da kümmert sich keiner, aber um solchen Pipifax bemühen sich Gerichte. Dabei geht es aber um Erwachsene? Wissen Sie was, wenn zu mir einer sagt blöde Kuh und greift mir dahin wo ich grad mal extremst empfindlich bin, also in meinen Intimbereich, dann renn ich nicht zum gGericht, dann klär ich das an Ort u Stelle. So erwachsen bin ich!!!

Am 27.06.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Warum soll man Grapschen nicht unter Beleidigen fassen hinkünftig, wenn es solches auch tatsächlich ist, dann braucht man nicht soviel Neues zsammschreiben an §§.

Was bisher war, muss ja nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein, rein damit mit Grapschi unter den § und fertig, aber da brauch ich nicht jahrelange tonnenweise sinnlose Schriebe, seltsamste Studien, die keine sind, Promisexopferlinge, Geheule, falsche Daten, falsche Zahlen etc

Sie grapscht keiner an? Der strenge Blick, ich verstehe. Passen Sie auf, dass nicht gerade der strenge Blick sehr erotisierend wirkt, man weiß nie bei den Männern...manche mögen es streng, und -auch Blicke können falsch interpretiert werde.

Am 27.06.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich geh die Sache jetzt anders an mit Ihnen in der Diskussion. Ich wünsche es mir mit Ihnen echt zu diskutieren und keine Faslerei, die nix bringt. Ich möchte ernsthafte und durchaus auch spaßige Gespräche, also auch Humor, der so wichtig ist. Ich will mit ihnen konstruktiv reden. Also, wenn mir jmd, ein Mann (eine Frau?) zwischen die Beine fasst, dann will er mir -vielleicht- erklären, dass:

  • er mein Frausein meint, mich quasi auf meine weibliche Geschlechtlichkeit eindämmt, reduziert (vorab mal ohne Wertung), konzentriert.
  • sexuelles Interesse hat
  • austesten will, wie ich reagiere
  • erwachsene "Doktorspiele" anleieren will
  • er frivol u frech ist
  • mich erhausfordern will zum Kampf
  • eine schlechte Erziehung hat
  • notgeil ist ...?? was noch alles? Die Beleidigung besteht darin, dass er mich auf meine Sexualität reduziert (die ich mit gewollten Sexualpartnern teilen will), die ich aber nicht mit ihm jetzt und hier teilen will.
Am 27.06.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Die Beleidigung besteht darin, dass er mich auf meine Sexualität reduziert (die ich mit gewollten Sexualpartnern teilen will), die ich aber nicht mit ihm jetzt und hier teilen will.

Das ist allerdings nicht die Definition von Beleidigung. Sondern wäre sexistische Werbung auch Beleidigung.

Am 27.06.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich rede davon was ICH als Beleidigung empfinde und da ich gefragt wurde was daran die Beleidigung wäre.

Man kann das Empfinden auch anders nennen, man kann es auch Angst, Panik, Sorge etc nennen; zumindest weiß ich, dass ich mit dem nicht will und ich den Griff nicht haben will.

Verstehen Sie, ich gehe die Sache Schritt füt Schritt quasi analytisch an...und denke es durch; das ist was völlig anderes als Schnellschussjuristerei.

Am 27.06.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nein nein, meine liebe Frau Fürsprecherin! Es ist alles und noch viel mehr, mir fällt da sicher noch was ein, keine Sorge, ich bin sehr erfinderisch. Ich habe Fantasie, ohne Ende. Und nicht nur das. Ja, Sie suchen einfach eines meiner Argumente, Begündungen raus, das passt dann schon. Ich bin genau, sehr genau u präzise. Fragen Sie mein Exanwälte, die wissen das.

Aber wisssen Sie was das Problem ist, der Griff im Grunde eventuell ja, je nach Situation, aber wenn der mir sagt:" Du Schlampe, du Flittchen..." da fang ich hellauf zu lachen an, tut mir leid, ich bin ja keine, also wieso sollte ich das dann als ehrverletzend empfinden?:) Ja, da muss nochwas dazu kommen? Was denn? Ich könnt ihn provozieren uns so tun als ob ich mitmache und dann wehre ich mich (zum Schein) bzw mit Notwehr, das darf ich ja, hab ja eine Bescheinigung als Kampfkünstlerin, und dann ist es versuchte Vergewaltigung, oder? dann hätten wir den Typen..aber das wäre mir zu aufwendig, das wird offensichtlich nichts mit Strafbarkeit bei mir, also müssen wir ins Zivilrecht eventuell, wenn da was möglich wäre?ginge dort was? nochmal: wo könnte man grapschen oder es anders formuliert, raffinierter vielleicht denn sonst geschickt einbauen im Sexstrafrecht? fällt ihnen da nix ein?

Am 27.06.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

"Sie wollte Grabschen unter Beleidigung gefasst wissen." Nein, nicht "einfaches" Grabschen, nur "beleidigendes Grabschen". Exakt nach Ihrer Definition. Vgl. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 27.06.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Was heißt, wenn ich nicht hier wäre, und was hat das natürlich mit Fischer zu tun? Und was wollen Sie von der Redaktion? Dass die mich rauswuppen, endgültig?? Reicht es nicht, dass Coli rausflog? Die war noch eine richtige Giftspritze, so eine findet man nie wieder. Da bin ich ein Hascherl dagegen.

Am 27.06.2016 um 18:30 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Es freut mich ausserordentlich, dass Sie Spass daran haben sich über mich lustig zu machen!! Ich schreibe was ich mir spontan denke und ich bin kein highlight, aber Sie haben wohl ein diebisches Vergnügen daran mich als weiblichen Harlekin durchs Forum zu schleifen. Ich gönn es Ihnen und allen, die ebenso Vergnügen daran finden, von Herzen, wenn es Ihnen hilft sich damit vom anstrengenden Alltag ein bisschen abzureagieren. Die Blitzableiterfunktion und Seelenmistkübelrolle nehm ich gerne ein...

Am 27.06.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Doch, doch, ich versteh die armen Juristen. Ich verstehe sie, ich kann das, ich kann das sehr gut, aber nur wenn ich will. Und es kommt vor, dass ich will.

Am 27.06.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Moderationshinweis: Entfernt. Liebe Geierwalli, wir sperren nur in Fällen, wo dies absolut notwendig ist. Bitte schreiben Sie uns in Zukunft unter [email protected], wenn Sie themenferne Anmerkungen zur Moderation loswerden möchten. Vielen Dank und eine frohe Nacht. :) Die Redaktion/ee

Am 28.06.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Liebe Redaktionelle, die ihr eigentlich nur Moderatoren auf Mindestlohn-Basis seid: Euch fehlt ziemlich oft das Verständnis für den Zusammenhang. Das ist ja verständlich, angesichts der Vielzahl von teils absurden Posts, sollte mE aber gerade deshalb ein Anlass zur Zurückhlatung sein.

Am 28.06.2016 um 08:36 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, man blickt es irgendwann nicht mehr, worauf sich ein Post inhaltlich bezieht, wenn relativ unlogisch gelöscht wird. Und communityzeitde antwortet nie, da gibt es nur ein automatisches FließTonband mit Hinweis auf die Regeln. Und diese proforma Netiquette kenne ich auswendig, und habe ich strafweise schon mehrfach abschreiben müssen, abgesehen davon schreibe ich persönlich sehr gern und viel immer sachlich und sachkonform und ausgiebigst mitt Realitätsbezug (hat versch Formen, Gestalten, Literarische, künstl, etc Quellen, Querverweise etcetc)zum jeweiligen Thema und bin aufgrund meiner nichtjuristischen Quali sicher genau so in der Lage den Anforderungen einer Rechtskolumne zu entsprechen. Natürlich auf Höchstniveau u mit Respekt, das versteht sich von selbst. Ich hoffe mein positives feedback ist angekommen. Erst recht im Absurden mag man den feinen Sinn, die hintergründige Resultante oftmals verkennen und sollte mit Behutsamkeit abgewogen werden, bevor es verkommt. Gerade auch in der Lebenswirklichkeit ist es notwendig, was zb Übergriffigkeit im Sexuellen Bereich betrifft, genau zu unterschieden lernen und abzuwägen was wann wie gemeint sein könnte, bzw gemeint IST. Da gibt es ebenso keine ganz klare Trennlinie zwischen absolut sicher und absolut nicht so, wie wirklich ist dort die Wirklichkeit (in Wirklichkeit?)

Am 28.06.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Frau Frommel schreibt letztlich, dass der § 177 Abs. 1 Nr 3 StGB die strittigen Fälle weitgehend abdeckt (sie schlägt noch ein paar andere Änderungen z. B. zu § 182 StGB vor) und "das Problem" auf Herrn Fischers Kommentierung in der Beck'schen Reihe zurückzuführen ist. Das Gesetz wäre also, schlicht gesagt, gut, Herr Fischer hätte die Schutzlücke quasi herbeigeführt.

"Überrumpelungsfälle können mit der 1997 eingeführten Ausnutzungsvariante des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB gelöst werden, wenn man sich von der unangemessenen Kommentierung von Bundesrichter Thomas Fischer verabschiedet."

" Leider benutzt der Kommentator des gängigen Kurzkommentars zum StGB und BGH-Richter Thomas Fischer seine Definitionsmacht und lässt keine Gelegenheit aus, um die Reform des Jahres 1997 zu kritisieren und Strafbarkeitslücken zu konstruieren. Kann die dadurch geschaffene missliche Lage nur der Gesetzgeber ändern? Wieso widersprechen denn BGH-Richterinnen und Richter nicht und legen das geltende Recht europarechtskonform aus? Auch der Juristinnenbund hat die Macht, fachlich zu widersprechen. Statt sich hinter populistischen Forderungen zu verstecken, könnten die Kommentierungen dieses überengagierten Richters Punkt für Punkt kritisiert werden. Es gibt bereits Kritik. Sie muss nur aufgegriffen und in die Fachöffentlichkeit getragen werden."

Am 28.06.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Ergänzend "2011 musste der 4. Strafsenat des BGH über folgenden Fall entscheiden: Es ging es um ein 14-jähriges Mädchen, das sich als Modell zeichnen lassen wollte und deshalb mit gespreizten Beinen und mit dem Gesicht zur Wand stand und dabei überrumpelt wurde. Sie hat ausgesagt, sie habe sich nicht gewehrt, weil sie "paralysiert" gewesen sei (BGH, Urt. v. 08.11.2011, Az. 4 StR 445/11).

Der BGH hob die Verurteilung der Vorinstanz auf, weil eine bloße Überrumpelung noch kein körperlich nötigender sexueller Übergriff sei. Hätte der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt ergeben, dass das Mädchen lediglich aus Angst um sein körperliches Wohl still gehalten habe, wäre die Revision erfolglos geblieben. So hielten die Karlsruher Richter den vom Landgericht unklar festgestellten Fall für einen Grenzfall, den sie wie gewohnt restriktiv handhabten. Diese Rechtsprechung geht auf den BGH-Richter Thomas Fischer zurück, der seit 2000 unermüdlich gegen die Ausnutzungsvariante polemisiert, da sie in seinen Augen keine klare Tathandlung formuliere. "

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergewaltigung-sexualstrafrecht-...

Am 28.06.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wenn ich lese, was Frau Frommel da alles hineininterpretieren möchte, habe ich allerdings Verständnis für Fischers Position, ich zitierte das hier: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexu...

Am 27.06.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wozu, denken Sie, steht das jeweils in Anführungszeichen? Sie selbst wiesen bei der Verwendung in Ihren eigenen Kommentaren immer wieder darauf hin.

Am 27.06.2016 um 17:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/sq

Am 27.06.2016 um 17:15 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Nach dieser Theorie weiter: Und alle Frauen, ausgenommen die abnormalen, wie ich zb, sind potentielle Opfer.

Am 27.06.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Und wieso setzen SIE nun "normale" in Anführungszeichen?? Vielleicht kehren Sie zu einer von mir in Nr. 63 initiierten Sachdiskussion zurück, das wäre gut.

Am 27.06.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wer zwischen "unnormalen" und "normalen" Menschen unterscheidet, der weiss nicht, wovon er redet. Und er weiss ebenso nicht (oder will es nicht wissen), wohin die Abgrenzung des Unnormalen und Anormalen letztlich führt.

Am 27.06.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Versuchen Sie einfach mal, Frau Frommel zu verstehen. Sie meint ganz sicher nicht, was Sie versuchen zu thematisieren. Ich würde gerne am Thema bleiben und nicht an Formulierungen.

Am 27.06.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Dieser Satz ist nicht zu verstehen. Es sei denn, man versteht den Unterschied zwischen "normalen" und "unnormalen" Männern.

Am 27.06.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":

Was ist dann eigentlich normal?

Normal = normentsprechend!

Sind Männer als nur normentsprechend, wenn sie Vergewaltiger sind oder als solche angezeigt werden?

Diese gesellschaftliche Entwicklung sehe ich negativ.

Im Übrigen: Viele Sicherungsverwahrte könnten durchaus auch als alles andere als normal bezeichnet werden.

Am 27.06.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Normal im Sinne von:

Schulabschluss, Ausbildung/Studium, Job und Familie

statt

drogensüchtig, Hartz-IV, schon öfter im Gefängnis gesessen wegen Schlägerei, psychisch krank

Am 27.06.2016 um 17:31 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Solche Sätze sind nur dann richtig, wenn normal unterschiedslos für das normativ Richtige und das statistisch Häufige, jedenfalls typische verwendet wird - was dann jede Erkenntnis verhindert. Kaum jemand hält zB die Massenarbeitslosigkeit für gut und richtig, nur weil sie in einer Marktwirtschaft nicht zu beheben ist. Man anerkennt dies als einen abnormen Zustand der mit politischen Mitteln teils bekämpft, teils erträglich gemacht wird.

Am 27.06.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

Ja. Sehe ich auch so.

Es ist nur so, dass man unter Vergewaltiger eher so einen psychisch kranken, einschhrägig gewalttätigen, asozialen, Sexmonster vorstelt und kann sich nicht vorstellen, dass der unauffällige Nachbar sowas getan haben kann.

Am 27.06.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Dh jeder ist tatverdächtig, automatisch, jeder Mann ist vorab schon ein Täter.

Ja, super, da sind wir wieder, der Mann, der einen unbezähmbaren Sexualtrieb hat, einen sexuell erregten Mann kann man nicht aufhalten, es liegt in seiner Natur, daraus folgt... Also: Moral und Sittlichkeitsvorstellungen müssen wieder hervorgekehrt werden...ist doch ganz logisch!!

Und: RANDGRUPPENTHEMA !!!!!

Alle die nicht normal und auch normal sind, sind also Randgruppen. Minderheiten.

Am 27.06.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Sie verstehen nicht wieso die Begriffe unter Gänsefüßchen stehen?

Das liegt vermutlich daran, dass Sie der komplizierten Juristensprache schon so anheim gefallen sind, dass Sie die Normalsprache nicht mehr verstehen.

Frau Frommel schreibt so, dass es auch die 12Jährigen verstehen, das ist etwas, das mir enorm gefällt, im Vergleich zu dem protzigen Juristengeschwafel, das nach gewaltig viel klingt, und oft nix beinhaltet, außer heißer Luft und null Realitätsbezug.

Am 27.06.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":

Frau Frommels Beitrag im jüngsten Heft der ZRP ist ebenso lesenswert. Dieser ist eine Erwiderung auf die über die Forderung Nein heißt Nein noch hinausgehende Forderung nur Ja heißt Ja, was leider mehr als nur eine weitere sprachliche Pirouette ist.

Am 27.06.2016 um 14:26 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":

off-topic: gibt es im ZON-Forum eigentlich die Möglichkeit, Antworten auf eigene Postings zu suchen? Oder nach Stichworten oder Beiträgen bestimmter Foristen zu suchen? Wenn nein, warum nicht?

Am 27.06.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "tobmat":

es gibt nur die Möglichkeit den Namen des Forristen anzuklicken und sich dann durch seine Beiträge zu durchwühlen. Das kann man auch so für seine eigenen Posts machen. Mehr gibt es nicht.

Die Suchfunktionen sind hier allgemein sehr schlecht. Suchen sie mal einen alten Artikel (4 Wochen) wo sie weder Autor noch Namen, sondern nur das Thema kennen. Sie werden wahnsinnig werden.

Am 27.06.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Paul Freiburger":

Sie können unter Ihrem Namen oben rechts auf der Seite unter "Profil" ihre Kommentare aufsuchen und damit auch die Antworten, wenn sie als "Antwort" verlinkt sind.

Am 27.06.2016 um 19:33 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie beim Theam der Debatte. Die Redaktion/sq

Am 27.06.2016 um 21:10 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ich bin echt total gerührt, dass Sie meinem geliebten Manfred Deix postum Beachtung schenken. Er war ein ganz, ganz besonderer Mensch, einer der wundervoll beobachten konnte und einen schon fast brutalitären Humor besass. Ich liebe seine Karikaturen über alles, und ich hätte es mir so sehr gewünscht, dass er unseren verehrten Kolumnisten, Herrn Fischer als Deixfigur verewigte. Wünschenswert wäre, wenn ich mir wenigstens ein kleines Stück seines genialen Blicks, seiner Unverfrorenheit, seine Liebe zur Wahrheit aneignen könnte und meinen Humor noch etwas schwärzen vermöchte. Ja, auf meiner Psycholiege habe ich schon viele schöne Träume generiert, momentan stehen die Selbstaktualisierungstendenzen im Vordergrund, was sich aber zugunsten einer mäeutischen Vorgehensweise zwecks Karthasis und Einsicht ändern wird. Zwangsläufig. Da ich überhaupt nicht streitbar bin, wie Sie wohl wissen, verlautbare ich: Hier werden ausschließlich geistreiche Kolumnen geschrieben. Zu den Kommentaren darf ich mich nicht äussern, das obliegt nur dem Meister selbst und der geschätzten Zensur. Und Ihnen, wenn Sie wollen.

Standing ovations für Manfred Deix, dem besten Karikaturisten, den ich kannte und Standing ovations für Thomas Fischer, dem besten Kolumnisten, den ich kenne!!!

Am 28.06.2016 um 01:55 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Mal abgesehen von diesem Dingens, "Theam der Debatte" Ich hätte gerne etwas mit einem Pferd. Wenn das nicht möglich sein sollte, wünsche ich nicht, in Ihrem Traum abgebildet zu werden.

Am 28.06.2016 um 07:42 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Ich hätte noch einen Sattelstuhl von Hermes als Requisit im Angebot.

Übrigens fand ich meinem Beitrag keineswegs themenfern. Wenn TF und andere Amtsanwälte über 100 Beiträge inklusive mißratene Gedichte zum Umgang mit sich, der Welt, dem Recht, dem Ärger widmen, dann kann man schon einmal in die Debatte eintreten, wie Manfred Deix diese Personen während des Kommentierens gezeichnet hätte.

Immerhin ist es ja möglich, dass dieser große Künstler auch ein Arbeitsklossett besessen hat.

Das großbürgerliche Arbeitsklosett, welches häufig über ergonomisch geformte Sitzbrillen verfügt, hat übrigens ganz klare Bezug zum Fall Gina Lisa, denn ich kann mir keinen anderen Ort vorstellen, an dem es sich besser über widerliche "Wichsvorlagen" ( Zitat von TF) räsonieren und kommentieren ließe.

Verbürgt ist jedenfalls, dass Arnold HAU häufig auf imm Arbeitsklosett gesessen hat und auch der Pianist Glenn Gould soll auf einem solchen seine Werke einstudiert haben.

Am 28.06.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Sie pflegen da einen Fetisch, scheint mir, der nicht unbedenklich ist. Den Stuhl aber nehme ich und proklamiere ein "Hü!".

Am 28.06.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"Sie pflegen da einen Fetisch, scheint mir, der nicht unbedenklich ist."

Ja, ähnliches ging mir auch durch den Kopf; ist so gar nicht Ispettore-like ...

Am 28.06.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":

Den Fetisch kann ich nicht erkennen. Ich habe lediglich versucht mir bildlich vorzustellen, wie Deix TF beim Kommentieren gezeichnet hätte. Der Begriff des Arbeitsklossetts scheint Ihnen nicht sehr geläufig zu sein. Im gut sortierten Fachhandel gibt es so was zu kaufen.

Am 28.06.2016 um 10:53 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

In welchem Traum und von wem Sie geträumt werden, darauf haben Sie keinen Einfluss, Kapaster, da hilft auch alles Wünschen nichts. Allerdings befinden Sie sich mit Ihrer Vorstellung, Träumen und Träumenden Weisungen erteilen zu können, in achtbarer Gesellschaft; denn kein Geringerer als Johann Wolfgang Goethe verfasste folgenden Reim:

"Der du mit deinem Mohne Selbst Götteraugen zwingst Und Bettler oft zum Throne, Zum Mädchen Schäfer bringst, Vernimm: Kein Traumgespinste Verlang ich heut von dir."

Am 28.06.2016 um 11:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Nun, der Träumer zeigt sich ja einsichtig und bietet einen Sitz an, von dem aus sich zumindest eine Napoleondarstellung simulieren lässt Unter Wert und grob fehlbesetzt geträumt zu werden, muss niemand dulden. Schon der Ausmaler ist Zumutung genug, da könnte man ja gleich einen Daumier bestellen.

Am 28.06.2016 um 12:22 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

"grob fehlbesetzt geträumt zu werden"

  • das ist mein sprachliches Highlight des Tages! ;)
Am 28.06.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Wohl dem, der auch in kleinen Dingen Freude zu finden vermag. ;-)

Am 28.06.2016 um 16:04 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Sie wissen doch: "Froh zu sein bedarf es wenig..."

Übrigens: Als Sie diesen Kanon vor ein paar Monaten im Forum gepostet hatten, ich glaube, es war an einem Sonntag, hatte das zur Folge, dass mir das Lied, nachdem es sich jahrzehntelang in irgendeiner Windung meines Gehirns im tiefsten Schlaf des Vergessens befand, zum Ohrwurm wurde und über den ganzen Tag, sowie über den ganzen Montag nicht mehr aus dem Kopf ging ...

Am 28.06.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Lutz Herzer":

Falls das wieder mal auftritt, kann ich Ihnen als Gegengift zum Ohrwurm die Transzendentalen Etüden von Franz Liszt empfehlen, vorausgesetzt, Sie mögen Klaviermusik. Es gibt nicht viele Einspielungen, aber man kommt schon an welche ran.

Am 28.06.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Als ob Sie es geahnt hätten Herr Herzer! Denn just, als ich nur die Tatsache des Ohrwurms im vorhergehenden Beitrag erwähnte, erklang sogleich das Lied erneut irgendwo in in den hinteren Rängen der Schaltkreise meines Gehirns - obzwar es ein wirklich schönes Lied ist, das ich immer noch sehr mag; was zuviel ist ist zuviel.

Ob ich Klaviermusik mögen würde, fragen Sie - das ist, als ob Sie mich danach fragten, ob ich gerne atme, oder gerne esse, wenn ich hungrig bin ..;) (läuft jetzt übrigens gerade im Hintergrund: Claudio Arrau plays Liszt - 12 Trascendental Etudes

Danke für das hilfreiche antidotum musicum ;)

Am 29.06.2016 um 09:06 Uhr antwortete der Leser "Lutz Herzer":

Da sage ich mal: nicht schlecht!

Leider kann man hier nicht zu weit in Sachen Musik ausschweifen. Sie wissen schon, die Redaktion.

Am 28.06.2016 um 13:59 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":

Ja, das wäre möglich, und es hängt ja auch davon ab, welche Macht Sie oder ich meinen.:)

Eine Definition wäre dann jeweils sinnvoll, aber das gehört ja nicht zum Thema. Sex, Sexualiät etc hat doch nicht im geringsten etwas mit Macht zu tun, wie wir wissen.::))

Man sollte nicht zu viel denken, mehr an der Oberfläche "floppen", das ist "in" und ist die allerreinste wirkliche Wirklichkeit und ultimative Wahrheit.:)

Am 28.06.2016 um 15:14 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Antwort auf 48.28

Am 28.06.2016 um 14:49 Uhr schrieb der Leser "Mittagsfrau":

Der Witz ist ja, dass Frau Prof. Frommel, die an sich zu dem Thema mit dem Verfasser obiger Kolumne ganz auf Linie ist, die Meinung vertritt, dieser, also unser Herr Fischer, wäre dafür verantwortlich, dass der an sich eindeutige § 177 Abs. 1 Br. 3 StGB die strittigen Fälle, v. a. die eines überraschenden Angriffs nicht mit einschließt. Hintergrund ist, dass Bundesrichter Fischer die Beck'schen Kurzkommentare, Band 10 verfasst.

https://www.novo-argumente.com/artikel/nein_heisst_nein_und_der_fall_loh...

https://www.novo-argumente.com/artikel/vergewaltigung_haende_weg_vom_sex...

Am 28.06.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Prof. Frommel führt die Schutzlückendebatte also wesentlich auf Herrn Fischer zurück. Ein durchaus interessantes Detail ...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergewaltigung-sexualstrafrecht-...

"2011 musste der 4. Strafsenat des BGH über folgenden Fall entscheiden: Es ging es um ein 14-jähriges Mädchen, das sich als Modell zeichnen lassen wollte und deshalb mit gespreizten Beinen und mit dem Gesicht zur Wand stand und dabei überrumpelt wurde. Sie hat ausgesagt, sie habe sich nicht gewehrt, weil sie "paralysiert" gewesen sei (BGH, Urt. v. 08.11.2011, Az. 4 StR 445/11).

Der BGH hob die Verurteilung der Vorinstanz auf, weil eine bloße Überrumpelung noch kein körperlich nötigender sexueller Übergriff sei. Hätte der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt ergeben, dass das Mädchen lediglich aus Angst um sein körperliches Wohl still gehalten habe, wäre die Revision erfolglos geblieben. So hielten die Karlsruher Richter den vom Landgericht unklar festgestellten Fall für einen Grenzfall, den sie wie gewohnt restriktiv handhabten. Diese Rechtsprechung geht auf den BGH-Richter Thomas Fischer zurück, der seit 2000 unermüdlich gegen die Ausnutzungsvariante polemisiert, da sie in seinen Augen keine klare Tathandlung formuliere. "

Am 28.06.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

"Leider benutzt der Kommentator des gängigen Kurzkommentars zum StGB und BGH-Richter Thomas Fischer seine Definitionsmacht und lässt keine Gelegenheit aus, um die Reform des Jahres 1997 zu kritisieren und Strafbarkeitslücken zu konstruieren. Kann die dadurch geschaffene missliche Lage nur der Gesetzgeber ändern? Wieso widersprechen denn BGH-Richterinnen und Richter nicht und legen das geltende Recht europarechtskonform aus? Auch der Juristinnenbund hat die Macht, fachlich zu widersprechen. Statt sich hinter populistischen Forderungen zu verstecken, könnten die Kommentierungen dieses überengagierten Richters Punkt für Punkt kritisiert werden. Es gibt bereits Kritik. Sie muss nur aufgegriffen und in die Fachöffentlichkeit getragen werden."

https://www.novo-argumente.com/artikel/vergewaltigung_haende_weg_vom_sex...

Am 28.06.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "Finanzanwalt":

Vielen Dank dem Kolumnisten und Ihnen für die erhellenden Quellen. Beschämend, wenn sich der "gerechte" Volkszorn gegen besonnene Mahner Bahn brechen sollte. Kann man die selbsternannten "Reformer/-innen" nicht doch noch zur Mäßigung und Vernunft bewegen? Wer sich bei der aufgedeckten manipulierten Faktenlage als Jurist mit mindestens einem Staatsexamen noch zum Fürsprecher der Gesetzesinitiative macht, versündigt sich vorsätzlich am Rechtsstaat!

Am 29.06.2016 um 00:48 Uhr antwortete der Leser "Mittagsfrau":

Die "Quellen" bezogen sich in meinem Fall auf das witzige Detail, dass von den beiden "Mahnern" Hr. Fischer und Fr. Frommel, der eine der Meinung ist, es gäbe gar keine Lücke im Gesetz, die andere dies zwar auch bezüglich des Gesetzes an sich vertritt, aber gegen "Mahner Nr. 1" vorbringt, dass dieser die Lücke und damit letztlich die gesamte Diskussion über seine Kommentare (bei Beck) selbst verursacht habe.

Ansonsten kann ich die Argumente der Reformbefürworter ganz gut nachvollziehen, v. a. was die überraschenden Übergriffe betrifft.

Am 28.06.2016 um 15:24 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

Hier eine Entgegnung auf Fischer, ziemlich flach, wie ich finde:

Sexualstrafrecht Eine Vergewaltigung ist kein Hausfriedensbruch Er würdigt Frauen wegen ihres Aussehens herab und wischt ihre Gewalterfahrungen beiseite. Eine Replik auf die Kolumne "Fischer im Recht" von zwei Juristinnen. Ein Gastbeitrag von Theresa Richarz und Franziska Brachthäuser

  1. Juni 2016, 13:21 Uhr

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/sexualstrafrecht-t...

Am 28.06.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Flacher Artikel? Ja. Irgendwas fehlt jedenfalls. Ja, ein aussagekräftiger, wissenschaftlich fundierter, zumindest juristisch untermauerter, sachlicher Artikel, der fehlt in dem ganzen Artikel von von den Rechtsexpertinnen Richarz und Brachthäuser.

Am meisten hab ich über folgende Aussage nachsinnen müssen:

"Ist sich ein Bundesrichter nicht einmal zu schade, sich darüber zu echauffieren, dass eine Frau, die er nur über ihre Brüste definieren kann, mehr verdient als er? So viel jedenfalls zu dem wissenschaftlichen Anspruch des Beitrages."

Man beachte:....eine Frau, die er nur über ihre Brüste definieren KANN... ja eben, worüber denn SONST??? und die eben allein schon mit BRÜSTEHABEN mehr verdient als ein Bundesrichter... Es geht ja eben um soziale Ungerechtigkeit. Wieso verdient eine Frau nur mit Brüstehaben mehr als ein Bundesrichter? Das ist in der Tat eine Ungleichbehandlung von Männern.

Am 28.06.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Wie haben Sie hierher gefunden, verehrte Walli? Nur über das Profil, oder? Geht man über die Kommentarseiten - letzte Seite ist 42 - kommt da als letzter Beitrag Ihr verposteter, und dann angeblich nix mehr. Wir befinden uns also quasi in einer Geheimlounge hier... Gemeldet habe ich es schon, es passiert aber nix.

Ja, da drüben wird auch in den Kommentaren nur im Strahl gekotzt, kaum diskutiert, aus meiner Sicht überwiegend pro Fischer.

Und wo bleibt der neue Kolumnenbeitrag? Die sonst so agile Redaktion könnte uns Junkies doch mal informieren, falls da tatsächlich Sommerpause sein sollte, oder?

Am 28.06.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Wie ich hierher gefunden habe? Fragen Sie mich bitte etwas Leichteres. Ja, ein Profil habe ich noch, allerdings ein schwer beschädigtes, postings sind irgendwo ins Nirwana eingegangen, Opfer für höhere Ziele und Mächte; da muss ein Angriff erfolgt sein, den ich mir nicht erklären kann. Seit geraumer Zeit ist dieses WespenLabyrinth nicht mehr zu durchschauen. Eine Geheimlounge? Eher ein schwarzes Loch.

Drüben wird kommentiert? Pro Fischer? Warum denn das? Gibt es plötzlich neue fachliche und faktenrelevante Erkenntnisse aus Studien etc zum Thema Sexualstrafrechtsreform?

Ein neuer Kolumnenbeitrag dürfte womöglich irgendwo herumliegen und noch nicht durchgecheckt worden sein. Oder es gibt wirklich Ferien, ich weiß es nicht, ich werde mich gedulden.

Am 28.06.2016 um 19:13 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Das Wespenlabyrinth sollte eigentlich ein Bienenstock sein, ich kenne mich da aus. Sozialverhalten ist bei Bienen sehr ausgeprägt. Es gibt aber auch dort sogenannte Brutschmarotzer, eine Form des Sozialparasitismus, die von den Arbeiterinnen mit Wachfunktion abgehalten werden, näheres hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bienen#Sozialverb.C3.A4nde_und_Staaten

Fakten sehe ich drüben nicht, nein.

Geduld war noch nie meine Stärke....

Am 28.06.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "Patrick Bahlo":

Wo klemmt's denn Mädels? Ist der Chef schon auf Rhodos? Hätte aber auch wenigstens der Sekretärin was stecken können...

Am 28.06.2016 um 20:11 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Willkommen im Club! Ich glaube ja, daß wir hier in der angekündigten "OT-Spielecke" sind, siehe: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/strafrechtsdogmati...

Wie es scheint, können wir uns hier ungestört die Zeit und Sonstiges um die Ohren hauen... :-)

Am 28.06.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

ui toll, ich krame schon in meiner Spielekiste!!

Wollt ihr eh eher moralische oder doch lieber unmoralische Spiele? Oder schauen wir einen Film? Oder gemeinsame Fantasiereisen? Oder gemeinsame Träumereien?

Am 28.06.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Bitte Schluß jetzt, wir sind "auf Sendung" - keine Spielecke mehr. Bitte an die Mods denken! Ich melde dies und meins hier auch.

Am 28.06.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Löschen, war OT-Spielecke!

Liebe Mods, Es tut mir leid für Sie, wirklich. Technik ist repariert, und nun sitzen Sie mit unserem Müll da. Ich habe versucht, den Müll zu melden, aber irgendwie dringt es nicht durch, vielleicht zuviel Speed auf anderen Kanälen. Versuche nun, unseren Müll zu stoppen. Tut mir leid, ich dachte, das fliegt VOR Reparatur raus. Entschuldigung!!

Am 28.06.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ohgottogott, nun hab ich offensichtlich auch noch auf Antworten geklickt anstatt Melden! Ich versink' im Boden!!!

Am 28.06.2016 um 22:12 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Wir müssen das nicht entfernen. Wir lesen mit und schmunzeln. Die Redaktion/ges

Am 28.06.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Okay. Danke für Ihren Humor. Liebe Grüße!

Am 29.06.2016 um 08:00 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Liebe Redaktion! Ein riesiges Dankeschön auch von meiner Seite, dass sie nicht löschen müssen,

  • und wenn Sie offensichtlich guten Humor haben und mitschmunzeln können, dann ist das ein weiterer Beweis für die Qualität von zeit online! Herzliche Grüße Geierwalli
Am 28.06.2016 um 20:45 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Oh, da braucht einer ganz ganz dringend das Peitscherl!!!

Am 28.06.2016 um 16:08 Uhr schrieb der Leser "Hafaniaras":

"So gerecht und sozial ausgewogen, sehr geehrte Brigitte, ist das deutsche Geldstrafensystem!"

Offensichtlicher Sexismus und "slut shaming" aus dem vorherigen Absatz mal beiseite gestellt. Meint Herr Fischer hier ernsthaft eine Putzfrau könne genauso gut auf Tagessätze verzichten wie Leute aus höheren Einkommensregionen. Ich gehe mal davon aus dass er sich noch nie im Leben Sorgen machen musste ob, und welches Essen in der zweiten monatshälfte auf dem tisch steht.

Dieses kindische und selbstgerechte Einreden auf ein imaginäres gegenüber dass er bloß aus einem Absatz kennt ist einer Person seines Alters (jenseits der 21) nicht würdig. So weit so gut aber der Mann ist BUNDESRICHTER. Im Recht oder nicht, hier darf man emotionale Reife erwarten.

Am 28.06.2016 um 17:01 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Endlich kommen wir zum Thema Klassenkampf!

Am 28.06.2016 um 17:41 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Sie müssen da etwas extrem missverstanden haben. Herr Fischer argumentierte auch, dass Frauen an anderer Stelle weit mehr als über das Sexualstrafrecht "geholfen" werde könne, prangerte zum Beispiel ihre niedrige Entlohnung für's Putzen an.

Am 28.06.2016 um 17:59 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich glaube, SEHR extrem mißverstanden, wenn ich mir diesen Satz ansehe: "Meint Herr Fischer hier ernsthaft eine Putzfrau könne genauso gut auf Tagessätze verzichten wie Leute aus höheren Einkommensregionen."

Es scheint hier eine Verwechslung mit Hartz-IV-Sätzen vorzuliegen?

BTW: Wie haben Sie hergefunden? Nicht über die Kommentarseiten-Anzeige unten, oder? Irgendwas ist hier inzwischen völlig verknorzt, nach der Löschaktion, fürchte ich.

Am 28.06.2016 um 18:39 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Ich bin Geiersturzflug hinterhergeflogen, dachte wo sie ist, ist vorne.

Am 28.06.2016 um 19:00 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Hahaha, das ist süß! Mache ich auch oft so - das ist ein Kompliment, Frau Flattermann!

Leider ist diese Seite nur für "Profiler" erreichbar, vielleicht gewollt? Vielleicht antworten die Moderatoren mal, was hier los ist? Huhu! Diese Seite ist nicht über die Kommentarseitenfunktion erreichbar!!

Nur ungern würde ich zum Äußersten greifen und hier einfach mal zu Testzwecken jemand beleidigen (falls es da so eine Art Spam-Scan gibt)

Ich versuche mal so - natürlich nicht an Sie gerichtet: BOMBE ARSCHLOCH WICHSER HURE TERRORISTEN

Hat noch wer Triggerwörter? :-)

Am 28.06.2016 um 19:11 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Darf ich auch? Hätte ein paar schöne österreichische Ausdrücke.

Am 28.06.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

österreichische Ausdrücke? Davon muss ich leider abraten, sie könnten bereits gelöscht werden, weil sie in (angeblich) "nicht allgemeinverständlicher Sprache" verfasst sind. Nicht, dass hier gleich wieder virtuelle Bücher verbannt werden.

Am 28.06.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ja bitte, vielleicht hilft DAS. Zudem würde ich die gerne lernen, dann könnte ich die meinen Ösi-Bekannten mal an den Kopf knallen, wenn's sein muß. ;-)

Am 28.06.2016 um 20:40 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, gut. Ich riskiere heute alles. An einem Tag wie diesen, zeig ich eines meiner weiteren wahren Gesichter. Gfraßt Packelraß Gwandlaus Halawachel Hirnederl Lamperl Nebochant Flitschn Hurenbeitl Schneckerl Naderer depperterFetznschädl

Am 28.06.2016 um 20:47 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Ich kopiere mir das, denn es wird hoffentlich gelöscht, nachdem das jetzt in der Kommentarleiste funzt, habe unsere OT-Beiträge gemeldet. :-)

Am 28.06.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Ja, alles bestens, Funzn ist auch super!

Am 28.06.2016 um 21:33 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Nur die Mods funzen noch nicht, haben erstmal meinen OT-Aufklärungsbeitrag gelöscht, aber noch nicht unseren übrigen Müll. Kommt hoffentlich noch, also halte ich nun Stille, um das Team da nicht noch mehr zu belasten. Ist sicher oft nicht so spaßig für die, wenn wir rumalbern, muß man auch mal sehen. Bye for this thread! CU!

Am 29.06.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":

Ich bin fasziniert! Das meiste habe ich zwar nicht verstanden, aber lautmalerisch hörte sich das alles schon äußerst vielversprechend an.

Gegoogelt ( für die Preußen unter uns) hab ich das hier:

Naderer = Verleumder Lamperl = harmlose Person Hurenbeidl = Nichtsnutz in gesteigerter Form Nebochant = Schnorrer Gfrast = nerviges Kind Halawachl = Schlingel

bei der Suche aufgelesen: Nudldrucker = kleinliche Person

Schmähungen, die so freundlich eingekleidet sind, da fällt doch die Hälfte des aggressiven Untertons beim Sprechen gleich wieder heraus - das muss der viel gerühmte Wiener Schmäh sein ;)

Am 29.06.2016 um 15:45 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":

Jaja, ich weiß eh, die österreichische, Habsburgerische Untüchtigkeit und Unterlegenheit gegenüber den Preußen, allen voran die berühmte Schlacht bei Königgrätz wollen Sie mir mit spöttelnden Hinweisen auf die Sprache untermauern, verstehen wir Österreicher es doch mit Entzücken die schmachvolle Anekdote zu erzählen, der Kommandeur habe nach der Schlacht nörgelnd gemeint er verstünde die Niederlage nicht, habe doch der Schlachtplan auf der Schmelz, also am Wiener Truppenübungsplatz fabelhaft funktioniert. Ja, der berühmte Wiener Schmäh, Sie sagen es. Am besten ist das alles natürlich, wenn es gesprochen wird, dann geht einem das Herz auf und auch über. Bei so viel Selbstironie. Übrigens sind die Österreicher insgesamt viel unverkrampfter als die sehr sittenstrengen Nordeuropäer. Prüderie kennt man in Ö absolut nicht, weshalb wir ungeniert über alles offen reden und es auch tun.:)

Am 28.06.2016 um 19:17 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":

Danke:-) Ich mutmaße dass irgendwer die Satire von TBH nicht ertragen konnte, vielleicht zu oft Unfug gehört;-) Manche Juristen sind ja wirklich humorfrei und könnten Zeit.de angehen, wenn die die Beiträge zugänglich halten. Dies scheint mir jedenfalls Anlass gewesen zu sein, TBH und alle ihre Kommentare zu löschen. Dabei sind Antwort- und folgende Kommentare, zT. jedenfalls, mitgelöscht worden. - Geschichte wird so umgeschrieben...

Am 28.06.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Danke, die Redaktion/og

Am 29.06.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Poem":

Aber klar doch: A. Hüttler (c) E. Henscheid

Am 28.06.2016 um 18:49 Uhr schrieb der Leser "Der Sohn des Besserwissertums":

Guter Artikel, ich wurde von einer Gegendarstellung (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/sexualstrafrecht-t...) hergerührt die nach dem Artikel gelesen habe, unglaublich wie da Worte verdreht werden, in dem anderen Artikel könnte man fast auf die Idee kommen Fischer leugne die Existenz von -Sexual- äh ich meine intimer Gewaltverbrechen.

Am 29.06.2016 um 15:21 Uhr antwortete der Leser "Poem":

siehe dazu trefflich: Der Fall Humboldt Law Clinic vs. Fischer (Google)

Am 28.06.2016 um 19:52 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":

Ja, ist das nun "die Sommerpause"?

In der letzten Woche noch reine Spekulation, diese Woche dann eine geheimnisvolle Andeutung vom Kolumnator selber, aber nichts Genaues weiss man nicht. Dabei wäre ein harmloser, freundlicher Hinweis an die Treuen und Untreuen, an die Verzweifelten und Widerborstigen, an das Pack und an die Leserschaft doch eigentlich nett und kaum eine Überforderung gewesen?

Am 28.06.2016 um 19:59 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Herzlich willkommen im schwarzen Loch, das über die Kommentarseiten nicht erreichbar und offensichtlich unmoderiert ist! Hier ist der rechtsfreie Raum, wo alle mal richtig "Scheiße" schreien dürfen, lästern, und sich gegenseitig fertig machen! Wenn es "gut" kommt, einige Wochen Sommerpause lang... ;-)

Am 28.06.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":

Na, das hat sich soeben erledigt. Danke.

Am 28.06.2016 um 20:25 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":

Er ist da! Er lebt! Neuer Beitrag! Gottseisgelobt! ... ... Oh nein. Nicht wieder das Thema. heulendzusammenbrech

Am 29.06.2016 um 00:10 Uhr schrieb der Leser "Jan Jannsen":

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihren unerlässlichen und unermüdlichen Willen zur Differenzierung. Eine Frage habe ich, gewissermaßen zu einer Mischform der von Ihnen bereits genannten Beispiele.

Das vermeintliche Opfer

  • weint nicht (fortwährend) wie in dem Beispiel von Frau Clemm, es wehrt sich auch nicht körperlich,

  • es sagt tatsächlich nur einmal kurz "Nein" oder lässt ein solches "Nein" anders, konkludent, verständlich werden, in einer minimalen Form und

  • es weiss wie in Ihren Beispielen, nicht entkommen zu können bzw. wurde konkludent bedroht oder es fürchtet sich (nachvollziehbarerweise) vor Gewalt.

Ansonsten nichts, keine ein "Nein" im Gesamtkontext fragwürdig lassende Beteiligung am Sex - nichts, aber auch gar nichts, was weiter für oder gegen einvernehmliche sexuelle Handlungen spricht.

Sicher ein Fall, den es in der Praxis kaum gibt und den es nach vernünftiger Sachverhaltsaufklärung auch nicht geben sollte. Dennoch: Wie wäre denn dann Ihrer Meinung nach der geltenden Rechtslage und Rechtsprechung entsprechend zu entscheiden?

Falls dies nicht strafbar sein sollte: Wäre das ein Fall, für den Sie der "Nein heißt Nein"-Bewegung eine Lücke im Sexualstrafrecht zubilligen würden? Oder hielten Sie das Strafrecht hier für das falsche Mittel?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Jannsen

Am 29.06.2016 um 14:59 Uhr schrieb der Leser "Poem":

Hadmud nimmt da einige femin. "Juristinnen" prima auseinander, resp. deren "Argumente": Der Fall Humboldt Law Clinic vs. Fischer Leicht via Gugel zu finden.

Am 30.06.2016 um 02:50 Uhr schrieb der Leser "Dramaqueen060":

Kann das ganze Drama nicht nachvollziehen, ist ja nicht so dass sich Gina L. zum ersten mal Ihr Näschen mit Koks und Poppers voll gepumpt hat und sich anschließend von mehreren Männern hart ran nehmen hat lassen.

Da niemand mehr über sie öffentlich redet, sie in keinem Boulevard Blatt zu lesen ist, hat Sie sich diesmal nach der wöchentlichen Orgie gesagt, “Jetzt behaupte ich dass die wöchentliche Orgie eine Vergewaltigung war, dann berichtet man über mich auch wieder im TV. Auf Video nehmen wir eh jede Orgie auf, somi hab ich gleich einen Beweis und kann das Video später auch noch für viel Geld verkaufen.“

Am 30.06.2016 um 20:03 Uhr schrieb der Leser "Frigide":

Das ist der schlimmste, zynistischste und frauenverachtenste Text, den ich seit langem gelesen habe. Herr Fischer hat offensichtlich nicht den Ansatz einer Ahnung wie weit sexistische und sexualisierte Gewalt verbreitet ist und wie sehr sie zum Alltag von Frauen und Mädchen gehört. Wenn man interessiert an den Mitmenschen ist, offen, sensibel und respektvoll und vor allem die Erfahrungen und Wahrnehmungen anderer Menschen ernst nimmt, erfährt man, dass fast jede Frau Erfahrungen mit sexueller Unterdrückung und Gewalt hat. Natürlich können nicht alle Männer, die dafür verantwortlich sind, eingesperrt werden. Schließlich gibt es weder Kapazitäten für 10 Mal so viel Knastplätze, noch ist Strafe und Knast an sich sinnvoll, um zum Nachdenken und an sich selbst arbeiten anzuregen oder eine Gesellschaft im positiven gewaltfreien Sinne zu verändern. Aber dass die allerallermeisten Übergriffe und Vergewaltigungen nie angezeigt werden und auch nie verurteilt werden würden, weil die aktuelle Rechtslage diese NICHT als Straftatbestand oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einordnen würde, zeigt deutlich, warum die meisten Betroffenen den Rechtsstaat nicht anrufen oder anrufen können. Ihre Wahrnehmung und Erfahrung wird grundsätzlich in Frage gestellt und eine solche Prozedur ist nicht nur nach meiner Erfahrung fast unerträglich, nicht nur retraumatisierend sondern für sich selbst traumatisierend. Sie bildet die Grundlage für jahrelangen Therapiebededarf.

Am 30.06.2016 um 20:13 Uhr schrieb der Leser "Frigide":

Herr Fischers Kolumne ist das klassische Beispiel eines Plädoyers für die Verteidigung einer Vergewaltigungskultur, die sexuelle und sexualisierte Gewalt weder ernst nimmt noch anerkennt, sondern abwertet, verharmlost und damit letztlich fördert und damit nicht nur Betroffenen noch mehr zusetzt und verletzt, sondern noch mehr Betroffene produziert, weil ein Nein ja nicht immer ein Nein bedeuten würde. Daher meine Erfahrung: wenn man das Nein all derer unwidersprochen und bedingungslos, sofort und zweifelsfrei akzeptiert hätte, hätten diejenigen, die ich kenne und die ihr Leben lang unter diesen Erfahrungen leiden, diese Übergriffe und Verletzungen ihrer sexuellen Selbstbestimmung nie erleben müssen. Herr Fischer festigt, fördert und unterstützt nicht nur sexistische Vorstellungen von Frauen und Sexualität, sondern ist direkt mitverantwortlich für die fortgeführte Verletzung der Rechte aller Frauen an ihrem Körper und ihrer Sexualität. Ich fordere Zeit online auf SOFORT und FRISTLOS die Zusammenarbeit mit Thomas Fischer zu beenden und Menschen mit solch frauenverachtenden, partriachalen, antifeministischen und vergewaltigungsverharmlosenden Ansichten KEINE Plattform mehr zu bieten!!!!

Am 05.07.2016 um 13:18 Uhr schrieb der Leser "Julia_78":

Eine Kampagne von PolitikerInnen der SPD und der Grünen erfindet "Strafrechtslücken", die es so nicht gibt, mit dem Ziel, den Rechtsstaat abzuschaffen. Wie weit der Staat nunmehr in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, hat übrigens auch Frau Professorin Hörnle, eine der Hauptinitiatorinnen des neuen Gesetzes, jüngst in einem erschreckenden Interview unmissverständlich klargestellt:

"BZ: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt sein Geschlechtsteil, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat?

Hörnle: Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?"

https://www.badische-zeit...

Nur zur Vergegenwärtigung: Es geht hier um den Vorwurf der Vergewaltigung, eines der schwersten Kapital- und Gewaltdelikte unserer Rechtsordnung, versehen mit einer hohen Mindesthaftstrafe. Dieses Kapitalverbrechen wird zukünftig bereits Alltagsverhalten wie die Verführung eines Mannes durch seine Frau in einer Beziehung erfüllt. Die Bestrafung liegt in der reinen Willkür des Anzeigenden und der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsstaat wird mal eben über Nacht und Nebel abgeschafft. Noch nie hat diese Land sein Verfassungsgericht notwendiger gebraucht als jetzt.

Am 05.07.2016 um 13:18 Uhr schrieb der Leser "Julia_78":

Eine Kampagne von PolitikerInnen der SPD und der Grünen erfindet "Strafrechtslücken", die es so nicht gibt, mit dem Ziel, den Rechtsstaat abzuschaffen. Wie weit der Staat nunmehr in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, hat übrigens auch Frau Professorin Hörnle, eine der Hauptinitiatorinnen des neuen Gesetzes, jüngst in einem erschreckenden Interview unmissverständlich klargestellt:

"BZ: Ein Paar liegt im Bett, sie will Sex. Er sagt, er sei zu müde. Sie gibt nicht auf und streichelt sein Geschlechtsteil, bis er doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil sie sein Nein ignoriert hat?

Hörnle: Das Verhalten der Frau mag zwar den Tatbestand des neuen Gesetzes erfüllen. Aber ich bitte Sie, welcher Mann zeigt seine Partnerin nach einer solchen Situation an?"

https://www.badische-zeit...

Nur zur Vergegenwärtigung: Es geht hier um den Vorwurf der Vergewaltigung, eines der schwersten Kapital- und Gewaltdelikte unserer Rechtsordnung, versehen mit einer hohen Mindesthaftstrafe. Dieses Kapitalverbrechen wird zukünftig bereits Alltagsverhalten wie die Verführung eines Mannes durch seine Frau in einer Beziehung erfüllt. Die Bestrafung liegt in der reinen Willkür des Anzeigenden und der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsstaat wird im Hau-Ruck-Verfahren abgeschafft. Noch nie hat diese Land sein Verfassungsgericht notwendiger gebraucht als jetzt.

Am 05.07.2016 um 17:19 Uhr schrieb der Leser "Julia_78":

Die Strafrechtsreform ist Kampf gegen sexuelle Gewalt, sondern Totalitarismus, der weit über das Ziel hinausschießt. Eine Daumenschraube, die der Staat jederzeit anziehen kann, um einen Menschen empfindlich zu bestrafen, oder ihm diese Strafe "im Gnadenwege" zu erlassen.

Es ist kein Zufall, dass heute bekannt wurde, dass die Sexualstrafreform mit neuen Ausweisungsgründen im Aufenthaltsrecht kombiniert wird. Sexismus und Rassismus gehen eine unheilvolle Allianz an. Der Rechtsstaat bleibt auf der Strecke.


Am 11.07.2016 um 11:41 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:


Die Verbindung zum Ausländerrecht war von Anfang an erkennbar. Die "Kölner Ereignisse" waren keine "Zeitenwende im Sexualstrafrecht", sondern eine solchje im Immigratuins- und Flüchtlinmgsrecht, und sind auch anfänglich genau so verstanden worden: Nicht als "Augenöffner" darüber, dass Frauen in Deutschland begrabscht werden, sondern als angeblicher Augenöffner über die Gefährlichkeit der (illegalen) Migranten. Nun hat sich beides auf wundersame Weise vermält und ist zu einem glücklichen Ende gelangt. TF

Am 11.07.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":

Das Perfide: Die Fraktionen der Großen Koalition haben geschlossen für diese Gesetzesänderung gestimmt und - trotz überdeutlichen Hinweisen - den diskriminierenden, sprich flüchtlingsfeindlichen "Nebeneffekt" vollständig ausgeblendet.

Für mich ist das ein Lehrstück darüber, wie man auch heute noch politische Willensbildung manipulieren kann - gleichzeitig eine Ohrfeige für jene Repräsentanten, die den Brexit als Argument gegen die direkte Demokratie ins Feld führen.

Nicht zuletzt sehe ich hier "die Medien" in der Verantwortung. All die JournalistInnen, die Kritiker der Gesetzesänderung weit unter der Gürtellinie als Sexisten angegriffen haben, mögen sich ruhig auch mit Scham vor den Spiegel stellen.

Empörung ist kein Ersatz für Argumente. Die kant'sche Warnung vor der selbstverschuldeten Unmündigkeit hat nach wie vor ihre Berechtigung.

Am 11.07.2016 um 13:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Das Perfide: Die Fraktionen der Großen Koalition haben geschlossen für diese Gesetzesänderung gestimmt und - trotz überdeutlichen Hinweisen - den diskriminierenden, sprich flüchtlingsfeindlichen "Nebeneffekt" vollständig ausgeblendet."

Merkwürdig, dass für die "Flüchtlinge" offenbar nur Männer sind. Es gibt aber auch Flüchtlingsfrauen, und diese können auch von sexuellen Übergriffen betroffen werden,

Außerdem trifft das Ausländerrecht ohnehin die Falschen, nämlich nicht Flüchtlinge sondern vor allem Migranten und Ausländer, die keine Flüchtlinge sind, sondern normal bürgerlich in Deutschland leben, z.B. Studenten, Angestellte von ausländischen Konzernen.

Denn die ausländischen Kriminellen ohne Papier kann man nicht einfach so abschieben, und wenn, kommen sie wieder.

Am 12.07.2016 um 11:08 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":

"Merkwürdig, dass für die "Flüchtlinge" offenbar nur Männer sind. Es gibt aber auch Flüchtlingsfrauen, und diese können auch von sexuellen Übergriffen betroffen werden" Flüchtlingsfeindlichkeit ist auch schon da, wenn nur männliche Flüchtlinge betroffen wären. Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und viele weitere Mnschenfeindlichkeiten richten sich im Standardfall stärker gegen Männer aks Frauen.

"Außerdem trifft das Ausländerrecht ohnehin die Falschen, nämlich nicht Flüchtlinge sondern vor allem Migranten und Ausländer, die keine Flüchtlinge sind, sondern normal bürgerlich in Deutschland leben, z.B. Studenten, Angestellte von ausländischen Konzernen." Dass man hier zwischen den Richtigen und Falschen unterscheiden kann, ist extrem bedenklich. Was heißt das? Die Flüchtlinge sind die ausländischen Kriminellen ohne Papier? Die anderen Migranten ("bürgerlich" in D lebend) sind die Guten? Ihr Kommentar ist in der Form inakzeptabel!

Am 11.07.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":

Zum BKA-Bericht über die "Kölner Ereignisse" (geringe Aufklärungsquote) kann man hier in den Kommentaren die nächste Empörungswelle besichtigen (bitte besser auf nüchternen Magen lesen, da dieser dort einiges auszuhalten hat): http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-07/koelner-silvestern...

Am 11.07.2016 um 13:25 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":

"Die Verbindung zum Ausländerrecht war von Anfang an erkennbar."

Anfang bis Mitte 2015 gab es noch keine Verbindung.

Das Ausländerecht hätte man auch thematisieren können, ohne dafür Vergewaltigungen und Brapschereien im Allgemeinen in Frage zu stellen.

Am 15.07.2016 um 21:06 Uhr schrieb der Leser "Coruscant":

„Die Verschmelzung von Louboutin-Trägerin, Aufsichtsratsvorsitzender und ewigem Kind. Auf hohen Absätzen, doch immerzu missbraucht. Auf lukrativen Posten, doch immer noch zu kurz gekommen. Auf immer unverstanden sowieso: Kaum trippelt man selbstbestimmt im kurzen schwarzen Spitzenkleidchen übers Parkett, honigblond hochgesteckt, Augen bewimpert, Lippen geschürzt, Brust irgendwie gestützt…“ Ich bin seit 20 Jahren berufstätig und habe noch keine Frau in irgendeinem Büro so herumlaufen sehen. Hm. Herr Fischer scheint keine Managerin zu beschreiben sondern eine - Entschuldigung - Puffmutter. Vielleicht die einzige Berufssparte, wenn man diese so nennen will, in der er weibliche Wesen für kompetent hält? Das könnte eine Menge erklären.

Am 07.08.2016 um 14:08 Uhr schrieb der Leser "Ellerkongen":

Herr Fischer, wahrscheinlich werden Sie dies nicht lesen, aber vielen Dank, dass Sie keine Mühen schäuen die Wahrheit zu schreiben. Dafür werden sie von Populistinnen (Feministen) angefeindet. Löblicherweise haben Sie den Mut dazu trotz Denunzierungen der Femchauvinisten weiterzumachen.

Dafür will ich nur Danke sagen :-)

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