Am 18.10.2016 um 10:39 Uhr schrieb der Leser "Simplicio":
Chapeau. ! Ein beindruckender Beitrag!
Differenzierte Sichtweisen sind nicht quotentauglich.
Es geht nicht um Recht, auch nicht um Moral, sondern ums Spektakel, ums Verkaufen.
Am 18.10.2016 um 10:48 Uhr antwortete der Leser "Zeitsierter22":
..ja das ist aber nix neues. Aufgewärmter, etwas gehypter Kram bzw. gepimptes "Wie würden Sie entscheiden"? ..und ich darf den Dreck zwangsweise bezahlen! Und so zahle ich auch hier quasi...wie ich eben an der ZDF Nachrichten Werbung auf dieser Seite bemerkte.
Am 18.10.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Sie durften da ja nicht fehlen!
Am 18.10.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
Ich bemühe die Mengenlehre: Ein Kreis stelle die Menge der Menschen dar, die "Terror" im Fernsehen gesehen haben. Ein zweiter Kreis die Menge der Menschen, die diese Kolumne lesen und verstehen.
Beide Kreise überschneiden sich nur in Nuancen - im überlappenden Bereich ist der Autor dieser Kolumne (danke für Ihr Opfer) und einige wenige, denen die Abwegigkeit des medialen Vorhabens vor dem Einschalten klar war, die aber auch bei Verkehrsunfällen nicht wegschauen können.
Insofern bin ich pessimistisch, dass das ehrenwerte Ziel des Kolumnisten, dem medialen Pferdemist rechtswissenschaftlichen Duft entgegenzusetzen, nur in homöopathischer Dosis gelingen wird.
Am 18.10.2016 um 11:06 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
"Insofern bin ich pessimistisch, dass das ehrenwerte Ziel des Kolumnisten, dem medialen Pferdemist rechtswissenschaftlichen Duft entgegenzusetzen, nur in homöopathischer Dosis gelingen wird."
Meine eigene Grammatik ist heute allerdings auch deprimierend.
Am 18.10.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Würde ich Ihren Beitrag verstehe, ich würde ihn vermutlich beantworten.
Am 18.10.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
mengen snd nicht so wichtig. qualitäten sind es.
Am 18.10.2016 um 11:14 Uhr antwortete der Leser "Dr. Ole De These":
Meine Zustimmung zu Herrn Fischers Beitrag und ihrem Kommentar. Ich würde in einem Punkt das Niveau der Verhandlung trotz aller vermeintlich moralischen Erwägungen noch weiter heruntersetzen. Als Folge der von Herrn Fischer beschriebenen Publikumsverarschung ging es für das Volksschöffengericht eher um die Frage, ob eher praktisch oder prinzipientreu zu entscheiden ist. Deshalb ist das Fernsehvolksurteil keineswegs überraschend. Nachdem Grundsatztreue über Jahrzehnte in der Politik als ideologisch dämonisiert und diffamiert wurde, soll nun die letzte Bastion der Prinzipien geschliffen werden. Nur wenn es praktisch erscheint, soll unter grossem Brimborium noch auf sie zurückgegriffen werden um die Justiz zur Lösung politischer Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren.
Am 18.10.2016 um 17:16 Uhr antwortete der Leser "ThomasKahlix":
Einverstanden. Aber nachdem @Stunde der Patrioten bereits grammatikalische Selbstkritik übte, möchte ich Sie darauf hinweisen: Die Bastion wird geschleift, nicht "geschliffen". Da würde sie womöglich ja noch "schärfer", was Sie sicher nicht sagen wollten und für eine Bastion auch nicht typisch ist.
Am 18.10.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "SnoopyCornflakes":
Chapeau. ! Ein beindruckender Beitrag!
Nein, war der Beitrag nicht, denn es wurde die Gelegenheit verpasst die eigentliche Frage zu diskutieren, die der Film aufwirft: Muss/kann/darf Recht Mehrheitsfähig sein? Stichwortphrase: "You are the law!"
Differenzierte Sichtweisen sind nicht quotentauglich.
Differenzierte Sichtweisen hätte sich der Leser auch im Artikel gewünscht, stattdessen muss ein groteskes OP-Beispiel als Argumentationsbasis dienen ohne Sachbezug und ohne der Dimension/Skalierung des Film-Beispiels gerecht zu werden.
Es geht nicht um Recht, auch nicht um Moral, sondern ums Spektakel, ums Verkaufen.
Wäre es nicht ein enttäuschender Film gewesen, wäre es anders? Zum Thema: Die Verfassung ist weder Einzel- noch Mehrheitsrecht und gilt für alle, nämlich auch für die Menschen im Stadium. Ich wundere mich über den Unwillen, das nicht erkannt wird, das hier nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die Menschen und ihre Würde gegeneinander verrechnet werden, sondern Gefahr gegen Gefahr. Gerade das OP-Beispiel hätte mit dem Stichwort Triage einiges zur Klarheit beitragen können, aber auch das wurde versäumt:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/eb/START.svg/800p...
Bleibt die Beantwortung der Frage am Ende: Ich wähle 03 Andrei Tarkowski: Die Zuschauer dürfen schauen, aber nicht sehen.
Am 18.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
"Ich wundere mich über den Unwillen, das nicht erkannt wird, das hier nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die Menschen und ihre Würde gegeneinander verrechnet werden, sondern Gefahr gegen Gefahr"
Mit "hier" meinen Sie die Kolumne?
Die Diskussion der Menschenwürde findet im Themenkreis Rechtswidrigkeit statt. Die liegt völlig unstreitig vor. Das Problem liegt bei der individuellen Schuld des Angeklagten. Dabei kommt es aber nicht auf Erwägungen zur Menschenwürde an.
Am 19.10.2016 um 02:06 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Hier muss ich leider Einspruch erheben:
Zunächst: Fischer hat mit seiner Schelte des Stückes absolut recht. Das Stück und die gesamte Darstellung im Fernsehen entspricht in keiner Weise den Anforderungen fachmännischen Niveaus, der den Ist-Zustand der Rechtsprechung und des geltenden Rechtes beschreibt.
Leider liegt Fischer aber selber daneben:
Der übergesetzliche Notstand, den er als Lösung präpariert, hat mit 35 StGB halt nur rudimentär zu tun. Seltsamerweise zitiert er den Paragraph 35, aus dem sich aber eben eine Negierung der Schuldfrage grade nicht ergibt, weil die 164 Passagiere eben nicht Angehörige des Piloten waren beziehungsweise sind.
Und zum übergesetzlichen Notstand, den man hier in der Tat annehmen könnte, wäre es hilfreich gewesen, dass Fischer hier anmerkt, dass in der Geschichte des Bundesgerichtshofes ein solcher Fall noch nie entschieden wurde.
Das Problem des Falles liegt aber auch auf einer ganz anderen Ebene, nämlich auf einem kapitalen Denkfehler, in den sowohl Laien als auch Berufsrichter, so auch das Bundesverfassungsgericht, immer wieder hineintappen. Das Gegenüberstellen der beiden Personengruppen, auf der einen Seite die 70.000, auf der anderen Seite die 164, ist bereits die falsche Perspektive, aus der heraus man überhaupt erst in den ganzen Schlamassel und damit in die falsche Diskussionen gerate.
Am 19.10.2016 um 08:31 Uhr antwortete der Leser "Dreandas":
Erlauben Sie bitte, Ihre Korrektur zu korrigieren, konkret zu Nr. 2:
Die 164 getöteten Passagiere sind nicht Schutzobjekt i.S.d. §35 StGB, sondern die 70000 geretteten Zuschauer im Stadion.
Mich als Laien interessiert auch, wieso der §34 StGB nicht thematisiert wird.
Am 19.10.2016 um 08:33 Uhr antwortete der Leser "Dreandas":
Der rechtfertigende Notstand nämlich beschreibt die Rechtsgüterabwägung expressiv verbis.
Am 19.10.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Danke für den Hinweis: Ja, selbstverständlich sind es die 70.000.
Zum 35 StgB: die Rechtgüterabwägung scheitert hier, weil hier Leben gegen Leben steht und das zu schützende Rechtsgut damit das zu verletztende Rechtsgut qualitativ nicht überwiegt.
Und eine quantitative Abwägung soll nach BVerfG ja unzulässig sein. Das ist ja der Kern dieser Rechtsansicht.
Man kann das für falsch halten: Nicht erst seit Mr. Spock "überwiegt das Wohl vieler das Wohl weniger".
Meines Erachtens ergibt sich aber die Fehlerhaftigkeit des Bundesverfassungsgericht aus dem Umstand, dass es zwar richtig ist, Quantitäten nicht ausschlaggebendes Entscheidungsmerkmal sein zu lassen, es wird aber völlig übersehen, dass es sich eben um eine Situation handelt, in der ausschließlich (!) nur noch Quantitäten eine Rolle spielen.
Die Fehlerhaftigkeit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts entspringt dabei einem Denkfehler, beide Gruppen, die 70000 als auch die 166 getrennt zu sehen.s Sie sin es aber nicht.
Wenn ich an einer Unfallstelle vorbei komme und zehn Leute sind lebensgefährlich verletzt, ich kann aber nur 9 retten, tue ich es ja auch, wenn ich dann den Zehhnten sterben lassen muss.
Genauso hier: im konkreten Beispiel handelt es sich um 70166 Lebensgefährdete, von denen ich 70000 rette. Warum dann die Preisgabe der 166 entgegen der Rechtsordnung sein soll, will sich nicht erschießen, da der Staat schließlich die Aufgabe hat, auch die Menschenwürde der 70.000 zu schützen hat.
Am 19.10.2016 um 14:32 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Die Rechtsansicht des Verfassungsgerichts ist selbstverständlich auch rechtspolitisch zu sehen, was in diesem Fall natürlich in Ordnung geht:
Es soll halt verhindert werden, dass der Staat quantitative Erwägungen zum Regelfall ihrer politischen Handlungen erhebt und dabei sogar das Leben der Menschen als Kalkulationsmasse mit einbezieht. Hier muss es eine Grenze geben und das Bundesverfassungsgericht zieht diese Grenze rigoros. Das ist löblich.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass letztlich die Rechtsordnung sich aus der Eigenverantwortung stiehlt, wenn sie den konkreten TatVorgang letztlich den Schuld-Erwägungen der einzelnen handelnden Person überlässt und diese dann auch noch in Sachen Rechtsunsicherheit gewissermaßen im Regen stehen lässt.
Am 19.10.2016 um 22:51 Uhr antwortete der Leser "Mornika":
Die Rechtsordnung kann und darf nicht jeden aus der eigenen Verantwortlichkeit für das eigene Handeln freistellen. Denn würden keine Waffen verkauft und anderswo Kriege geführt, gäbe es vermutlich diesen Terrorismus nicht.
Am 18.10.2016 um 12:12 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Ich stimme weitestgehendst zu.
Ich habe den Film nicht gesehen, besitze aber genügend Vorstellungskraft.
Es geht beim Film wie Fernsehen um Quoten und um "Simplifizierung", man will mitreden können und kann es auch, in gottgefälliger Allmacht per Tastendruck. Warum kann man in dieser Weise per TED nicht gleich über Hinrichtungen bei Massenmördern entscheiden lassen? OK, das kommt noch, da ist noch Spielraum, nach oben oder unten, es kommt auf die Perspektive an.
Die Frage, die im Film aufgeworfen wird, kann man natürlich aus rechtsstaatlicher Sicht, aus strafrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Sicht oder zB auch aus philosophischer oder psychologischer Sicht beurteilen. Interessant ist dabei anscheinend, daß eine Vielzahl gegen eine Verurteilung gestimmt haben, das hat mehr psychologische wie vlt auch philosophische Gründe. Zu den philosophischen Gründen sehe ich eher Parallelen zu B. Brechts Stück vom Jasager (und Neinsager), in dem Punkt ist eine Antwort schwierig. M.E. hat sich das BVerfG gut aus der "Äffare" gezogen, da es zu Recht angenommen hat, daß die Voraussetzungen nie entgültig feststehen und darüberhinaus auch nicht beweisbar sind und es immer auch Änderungen geben kann. Der Unsicherheitsfaktor ist einfach zu hoch. Daneben darf der Mensch nicht zum Objekt degradiert werden (ob man das im Krieg auch noch berücksichtigt, wage ich zu bezweifeln!). Man muss daher die gestellten Fragen auch differenziert betrachten.
Ich wähle daher Tor Nr. 3.
Am 18.10.2016 um 12:22 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Ergänzend:
Prof. Dr. Schild ist Hegelianer und damit jenseits von dieser Welt. Wie würde er diese Frage beantworten?
Daneben wäre es interessant zu wissen, ob man Hegelianer sein kann, ohne Hegel zu kennen oder gelesen zu haben und wie Schild diese Aufgabe meistert.
Am 18.10.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Zum Ergebnis des BVerfGs bleibt nur anzumerken, man kann hier schlicht für solche Fälle keine Regel aufstellen, das gilt nahezu bei jeder Betrachtungsweise, zumal es bei unterschiedlichen Sachverhalten eben auch unterschiedliche Ergebnisse gibt und diese Sachverhalte rein praktisch gar nicht festgestellt werden können. Darin liegt m.E. der Kern der Ablehnung des BVerfGs, dem man nur zustimmen kann. Daher, "This is not America".
Am 18.10.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Moderationshinweis: Entfernt. Wir bitten zu einer themenbezogenen und konstruktiven Diskussion zurückzukehren. Danke, die Redaktion/dl
Am 18.10.2016 um 13:14 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 18.10.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Oder besser gar kein TV?
Am 18.10.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
TV dient in erster Linie der Unterhaltung, ok, ich habe auch nichts gegen die Sendung mit der Maus und die Sesamstrasse sowie Lehrsendungen. Wirklich tiefsinninge Auseinandersetzungen kann man beim TV grds. schliesslich nicht erwarten (ich nehme einmal ARTE heraus), es ist ja nicht alles "selbstlos", was gezeigt wird und offensichtlich hängt vieles eher an der Quote und nicht am Inhalt.
Ich finde TV in Ordnung, man sollte es aber nicht glorifizieren oder als "goldenes Kalb" betrachten.
Am 18.10.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "GDH":
"Interessant ist dabei anscheinend, daß eine Vielzahl gegen eine Verurteilung gestimmt haben, das hat mehr psychologische wie vlt auch philosophische Gründe."
Ich sehe als wesentlichen Grund die Absurdität der Fragestellung: Es gab nur zwei Antwortalternativen und eine Verurteilung wegen Mordes ist (Fischer führt das ja aus) nach den geschilderten Umständen eher abwegig. Allein dadurch wird die einzig verbliebene Alternative "nicht schuldig" für die Abstimmenden (diejenigen, die nicht abgestimmt haben, weil ihnen die Frage zu blöd war, sehen wir ja nicht im Ergebnis) attraktiv.
Die von Fischer oben angeführten Lösungen (z.B. Totschlag, ggf. minderschwer, entschuldigt usw.) standen ja nicht zur Abstimmung.
Man könnte in so einem Format ja mal einen Diebstahl schildern und das Publikum fragen, ob der Angeklagte "wegen Absingens schmutziger Lieder" verurteilt werden soll. Es würde mich nicht wundern, wenn sich auch dann eine Mehrheit für Freispruch findet. Dann könnten Sie wieder schreiben "Interessant ist dabei anscheinend, daß eine Vielzahl gegen eine Verurteilung gestimmt haben" ;-)
Am 19.10.2016 um 10:16 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
ch sehe als wesentlichen Grund die Absurdität der Fragestellung: Es gab nur zwei Antwortalternativen und eine Verurteilung wegen Mordes ist (Fischer führt das ja aus) nach den geschilderten Umständen eher abwegig.
Das stimmt natürlich auffallend.
M.E. - ich habe hier noch mit Freunden diskutiert - liegt es auch am sog. Emmerich-Effekt, der Protagonist stellt sich und wird auch vom Verteidiger und im Film als "Held" dargestellt, der überwiegend Menschenleben rettet. Daher wird er auch in seines Kreisen der BW unumschränkt als Held angesehen. (Ich gehe davon aus, daß in BW-Kreisen dies auch der Realität entspricht oder entsprechen würde). Nach seiner Aussage befindet sich Deutschland im Krieg (?) und er (und ein paar andere VHs) müssen Recht und Gesetz (ala John Wayne Western) in die eigene Hand nehmen, da selbst das BVerfG (und natürlich auch der BGH) hier auf ganzer Strecke versagen und Deutschland ins Verderben führen.
Da wimmelt es natürlich nur so von falschen Annahmen und Vorstellungen, aber der "Heldenepos" bleibt und siegt über das als abstrakt dargestellte, papierende "Verfassungsprinzip".
Immer auch eine Frage der Darstellung, wenn man um die Wirkung weiss.
"Man könnte in so einem Format ja mal einen Diebstahl schildern und das Publikum fragen, ob der Angeklagte "wegen Absingens schmutziger Lieder" verurteilt werden soll. Es würde mich nicht wundern, wenn sich auch dann eine Mehrheit für Freispruch findet. "
Ob das auch ein Heldenepos wird?
Am 19.10.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "GDH":
Als "Heldenepos" käme es wohl nicht rüber. Aber auch da könnte man Titeln "große Mehrheit für Freispruch" und daraus dann irgendwie folgern, die Abstimmenden fänden Diebstahl nicht so schlimm ;-)
Die Frage war schließlich NICHT, ob der Pilot richtig gehandelt habe, sondern ob er wegen Mordes zu verurteilen sei.
Am 19.10.2016 um 15:28 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Die Frage war schließlich NICHT, ob der Pilot richtig gehandelt habe, sondern ob er wegen Mordes zu verurteilen sei."
So ganz glücklich ist man dann aber mit dem Ergebnis in breiten Graden auch nicht. Vielfach wird das eine mit dem anderen auch schnell verwickt und Recht/Unrecht sowie Schuld/Unschuld schmeisst man dann noch schnell in einen Topf.
Aber hat denn der Pilot moralisch richtig oder falsch gehandelt?
Am 19.10.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Vielleicht müsste man zur Klarstellung auch eine Feststellung vorher schlicht und ergreifend treffen:
Auf Basis des Geschriebenen Rechtes und der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dieser Fall schlichtweg nicht zu lösen, ohne zu einem "schuldig" zu kommen.
Wir müssen einfach zugeben, dass unsere Rechtsordnung hier unvollständig ist beziehungsweise der Artikel 1 Grundgesetz zu weit gespannt ist.
Jedenfalls ist es eine sichtliche Lücke unserer Rechtsordnung, wenn ich in einem solchen Fall den Angeklagten nur über einen übergesetzlichen Notstand retten kann, der allerdings nirgendwo gesetzlich normiert ist.
Eine Rechtsordnung jedenfalls, die offen lässt beziehungsweise bestimmt, dass derjenige, der von 70.166 dem Tode geweihten Menschen 70.000 rettet und trotzdem wegen Mordes oder Totschlag verurteilt wird, mit dieser Rechtsordnung kann etwas nicht stimmen.
Am 19.10.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Auf Basis des Geschriebenen Rechtes und der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist dieser Fall schlichtweg nicht zu lösen, ohne zu einem "schuldig" zu kommen."
Also das BVerfG erkennt überpositives Recht bzw. Naturrecht an, m.E. auch im Sinne des Art.20 GG.
Art. 1 GG ist vielleicht nicht zu weit gefasst, nur müsste man die Auslegung der Reichweite der Würde hinterfragen.
"Jedenfalls ist es eine sichtliche Lücke unserer Rechtsordnung, .."
Aber eine sichtlich gewollte Lücke des Gesetzgebers. Das gilt auch hier: Deutsches Amtshaftungsrecht ist auf bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht anwendbar ("Fall Kunduz") http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...
"...derjenige, der von 70.166 dem Tode geweihten Menschen 70.000 rettet und trotzdem wegen Mordes oder Totschlag verurteilt wird, mit dieser Rechtsordnung kann etwas nicht stimmen."
M.E. ist das auf der moralischen Ebene schwer zu lösen, jedenfalls ist es aus Sicht eines vernünftigen Menschen schwer vorstellbar, hier eine Leitlinie als Gesetzgeber vorzugeben, die auf alle solche Fälle wie Faust auf´s Auge passen soll. Eine solche Entscheidung kann schliesslich ein Pilot im Einzelfall wohl kaum selbst zutreffend fällen, dafür sind die Sachlagen einfach zu komplex.
Hier gibt es mE keine richtige Lösung, das Ergebnis rechtfertigt die Maßnahme.
Am 19.10.2016 um 17:27 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Ich würde es so ausdrücken wollen:
Moralisch gibt es für mich nur eine einzige Lösung: den Schutz der 70.000.
Juristisch aber ist der Soldat oder derjemige, den es betrifft, in jedem Fall freizusprechen, egal wie er sich entscheidet. Ein Rechtsstaat kann jemanden nicht für eine Entscheidung eines Falles juristische zur Verantwortung ziehen, den er selber in seiner Rechtsordnung noch nicht einmal klar beantworten kann.
Interessant ist in jedem Fall aber auch, wie schnell die Menschen ins Wanken geraten, sobald man die Quantitäts-Zahlen ändert: man braucht nur die 70000 auf 1 Million zu erhöhen und die 166 auf eine einzige Person zu minimieren, schon stellen sich diejenigen, die ansonsten auf die Menschenwürde pochen, auf einmal kleinlaut da.
Am 19.10.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Moralisch gibt es für mich nur eine einzige Lösung: den Schutz der 70.000."
D.h., Sie sehen sogar eine Pflicht zum Handeln evtl mit oder ohne strafrechtliche Sanktion? D.h., wenn in Ihrem Fall der Pilot sich weigert zu schiessen, wird er deswegen verurteilt?
Ich tue mich schwer damit, ein Leben gegen ein anderes abzuwägen und kann aus diesem Grunde auch keine klare Präferenz geben, die auch als einzig richtige angesehen werden kann, mit der Konsequenz, daß alle anderen Entscheidungen falsch sind.
"Juristisch aber ist der Soldat oder derjemige, den es betrifft, in jedem Fall freizusprechen, egal wie er sich entscheidet. Ein Rechtsstaat kann jemanden nicht für eine Entscheidung eines Falles juristische zur Verantwortung ziehen, den er selber in seiner Rechtsordnung noch nicht einmal klar beantworten kann."
Für diesen rein theoretischen Fall ja, aber die Praxis ist 1 Mio. Mal komplexer, das garantiere ich.
"....man braucht nur die 70000 auf 1 Million zu erhöhen und die 166 auf eine einzige Person zu minimieren..."
Ja, ich denke, soweit braucht man gar nicht zu erhöhen bzw. zu senken, bis das die Menschenwürde der Staatsräson zum Opfer fällt, da gibt es bestimmt noch bessere Beispiele.
Am 19.10.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
"Moralisch gibt es für mich nur eine einzige Lösung: den Schutz der 70.000." "D.h., Sie sehen sogar eine Pflicht zum Handeln evtl mit oder ohne strafrechtliche Sanktion?"
Moralisch sehe ich diese Pflicht, ja. Ohne jeden Zweifel. Man kann es aber keinem juristisch zum Schuld-Vorwurf machen, wenn er sich anders entscheidet. Eine Pflicht mit anschließender strafrechtlicher Sanktion wäre aber diese juristische Seite:
"D.h., wenn in Ihrem Fall der Pilot sich weigert zu schiessen, wird er deswegen verurteilt?"
Nein, er ist in jedem Fall juristsich freizusprechen, wie gesagt, egal, wie er sich verhält. Wenn ich mich als Rechtsordnung zu keiner eindeutigen Lösung bequemen mag, kann ich nicht anschließend einen Bürger dafür verurteilen, der dieses von der Rechtsordnung geduldete und offen gelassene "?" in der Realität beantwortet hat, ja beantworten musste, weil er das Pech hat, in eine Situation zu geraten, so oder so, Leben vernichtet.
Im übrigen, und da komm eich nochmal auf den aus meiner Sicht gegeben Denkfehler zu sprechen:
Wenn eine Krankenschwester 2 in Todesgefahr schwebenden Patienten gleichzeitig helfen müsste, aber es nur einmal kann, reden wir von der "rechtfertigenden Pflichtkollision", wo diese Unmöglichkeit der Gleichtzeitigkeit anerkannter Weise zur Straflosigkeit führt.
Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Sichtweise nicht auch bei dem Piloten angenommen werden sollte.
Am 19.10.2016 um 19:00 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Es kann nicht sein, dass das mehr oder weniger zufällige Auftreten von Handlungs- oder Unterlassungsituationen darüber entscheidet, ob ich strafbar bin oder nicht.
Und nochmal der andere Fall:
Wenn ich 10 tödlich Verletzte sehe und 9 davon helfe um den Preis, einen zurücklassen zu müssen, weil bsp. die Transportkapazizäten nicht ausreichen, soll ich die Rettung der 9 unterlassen, weil ich nicht allen 10 helfen kann ?
Das macht keinen Sinn. So aber steht es hier: Es sind 70166 zu Tode Geweihte da, von denen ich 70.000 rette. Dass ich den Tod von 166 geschehen lassen muss, kann daher keine Rolle spielen, auch wenn ich dieses Geschehenlassen durch aktives Tun "verursache".
Am 19.10.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Moralisch sehe ich diese Pflicht, ja."
"Nein, er ist in jedem Fall juristsich freizusprechen, wie gesagt, egal, wie er sich verhält. "
Ok, ich versuche immer die Moral mit Recht zu koppeln, daher komme ich in beiden Fällen zu keinem oder beliebigen Ergebnis.
"...."rechtfertigenden Pflichtkollision", wo diese Unmöglichkeit der Gleichtzeitigkeit anerkannter Weise zur Straflosigkeit führt. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Sichtweise nicht auch bei dem Piloten angenommen werden sollte."
Mit dem Unterschied, daß der Pilot aktiv unschuldige Personen töten muss, um andere zu retten. Das lässt unsere Grundordnung nicht zu. Die Krankenschwester kann sich schliesslich nicht "teilen" und rein faktisch zwei Patienten (nur in der Theorie als Paradebeispiel) gleichzeitig versorgen. Der Pilot kann oder muss auch gar nichts unternehmen, im Gegenteil, er müßte dafür sorgen, daß sowohl die Insassen des Fliegers als auch die Personen im Stadion gerettet werden. Das ist quasi ein "Kobayashi Maru"-Test.
Am 19.10.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
"Mit dem Unterschied, daß der Pilot aktiv unschuldige Personen töten muss, um andere zu retten. Das lässt unsere Grundordnung nicht zu."
Das meinte ich ja: Unsere sog, "Grundordnung" hat einen Fehler-Haken: Es kann die Zufälligkeit der Situation als Handlungs- oder Unterlassungsgepräge nicht darüber entscheiden, ob jemand strafbar ist oder nicht: Das ist absurd.
"Die Krankenschwester kann sich schliesslich nicht "teilen" und rein faktisch zwei Patienten (nur in der Theorie als Paradebeispiel) gleichzeitig versorgen."
Exakt. Aber unser Pilot kann es eben auch nicht. Er wird so oder so verantwortlich.
"Der Pilot kann oder muss auch gar nichts unternehmen, im Gegenteil, er müßte dafür sorgen, daß sowohl die Insassen des Fliegers als auch die Personen im Stadion gerettet werden. Das ist quasi ein "Kobayashi Maru"-Test."
Das kann unser Pilot aber halt nicht. So ist der Fall ja eben gestrickt. Deswegen ist es ja ein "Kobayashi Maru". Und wie der bestanden werden kann, nämlich eigentlich gar nicht, wissen wir (es sei denn, man macht es wie Kirk - was im übrigen auch Herr Baum in der Diskussion unternahm, der ständig den Sachverhalt ändern wollte "vielleicht fliegt sie ja doch neben das Stadion").)
Am 20.10.2016 um 09:35 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Exakt. Aber unser Pilot kann es eben auch nicht. Er wird so oder so verantwortlich."
Wieso? Das verstehe ich nicht. Es besteht keine Veranlassung für ihn zu schiessen.
"Herr Baum in der Diskussion unternahm, der ständig den Sachverhalt ändern wollte "vielleicht fliegt sie ja doch neben das Stadion").)"
Da drückt man sich m.E. vor der Entscheidung. M.E. kann und darf da nichts an Strafbarkeit rauskommen.
M.E. ist der Fall aber nicht realitätsnah, die Voraussetzungen schwer nachzuweisen und insgesamt zu konstruiert, um hier in der Realität damit arbeiten zu können. Das wird man dann wohl oder übel per Einzelfall entscheiden müssen.
Am 19.10.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
"Ok, ich versuche immer die Moral mit Recht zu koppeln, daher komme ich in beiden Fällen zu keinem oder beliebigen Ergebnis."
Ja, aber unsere Rechtsordnung unterscheidet ja eben aber in Rechtswidrigkeit und Schuld und splittet gewissermaßen den ungenauen Begriff der Moral in diese Begrifflichkeiten auf.
Und bei Wertung auf Rechtswidrigkeitsebene kann ich wie gesagt die Wertung des BverfG mitgehen (auch wenn ich sie letztlich für fehlerhaft halte), spätestens auf der Schuldebene ist bei mir aber Sense: Den Piloten Schuld zuzusprechen ist absurd und grotesk.
Am 20.10.2016 um 09:30 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Den Piloten Schuld zuzusprechen ist absurd und grotesk.".
Für diesen einen Fall unter genau diesen fiktiven Umständen halte ich auch eine Strafbarkeit nicht für gegeben bzw. moralisch nicht vertretbar. Dies hat aber nichts mit der Realität zu tun.
Am 20.10.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "GDH":
"...."rechtfertigenden Pflichtkollision", wo diese Unmöglichkeit der Gleichtzeitigkeit anerkannter Weise zur Straflosigkeit führt. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Sichtweise nicht auch bei dem Piloten angenommen werden sollte."
Mit dem Unterschied, daß der Pilot aktiv unschuldige Personen töten muss, um andere zu retten. Das lässt unsere Grundordnung nicht zu.
Unsere Grundordnung lässt nicht zu, dass "der Staat" unschuldige Menschen tötet. Einzelne dürfen das. Wenn eine Person im Stadion sitzt und von dort den Terroristen (und die Passagiere als Kollateralschaden) mit einer Flugabwehrrakete tötet, wäre das unstrittig Notwehr (gegen den Terroristen) und rechtfertigender Notstand (hinsichtlich der anderen Oper), oder?
Fischer oben dazu (also sogar zu dem Piloten, der persönlich nicht in Gefahr ist): In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden. Er könnte auch verurteilt werden, zum Beispiel wenn sich herausstellte, dass er die Maschine nur deshalb abschießt, weil darin sein steinreicher Erbonkel sitzt, dass er die Lage also nur für persönliche Zwecke ausnutzt.
Am 19.10.2016 um 16:11 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Er hat selbstverständlich moralisch richtig gehandelt.
Am 19.10.2016 um 17:03 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Vom Ergebnis hier in diesem Einzelfall mag das richtig sein.
Was wäre, wenn er daneben geschossen und eine andere Maschine getroffen hätte oder die Maschine wäre, weil sie abgeschossen wurde, in die Innenstadt gestürzt?
Die Sachverhalte sind in der Realität leider nie so einfach oder überhaupt feststehend. Letztendlich ist es hier in der Theorie bei diesem festgestellten Sachverhalt so, daß m.E. der Abschuss moralisch vertretbar ist, wie auch die Verweigerung des Abschusses. Beides kann hier keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Am 20.10.2016 um 08:24 Uhr antwortete der Leser "StefanP66":
Ich würde die Frage definitiv mit JA (persönliche Meinung) antworten. Gehen sie davon aus, dass die Terroristen keinen Rückzieher in letzter Sekunde machen und, dass mit einer Rückeroberung des Flugzeuges zu rechnen ist, dann entsteht die Grundannahme, dass alle Insassen des Flugzeuges bereits "tot" sind, bzw. dem Tode geweiht. Ob der Pilot des Kampfflugzeuges nun schießt, oder nicht. Also rettet er zumindest die Menschen, die in dem Stadion sind (ob alle 70.000 sterben würden, wage ich noch zu bezweifeln, aber das ist unerheblich). Schwieriger wäre die Lage wohl, wenn er das Flugzeug über bewohntem Gebiet abschießen würde.
Am 20.10.2016 um 09:27 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Gehen sie davon aus, dass die Terroristen keinen Rückzieher in letzter Sekunde machen und, dass mit einer Rückeroberung des Flugzeuges zu rechnen ist, dann entsteht die Grundannahme, dass alle Insassen des Flugzeuges bereits "tot" sind, bzw. dem Tode geweiht."
Wann wissen Sie das denn definitiv? Wenn ein Flugzeug insgesamt von einem Terroristen gekapert wird, schiessen Sie es dann direkt ab? Wenn der Funkverkehr abbricht und Sie es nicht wissen, gehen Sie davon aus, daß es entführt wurde?
"Also rettet er zumindest die Menschen, die in dem Stadion sind (ob alle 70.000 sterben würden, wage ich noch zu bezweifeln, aber das ist unerheblich). Schwieriger wäre die Lage wohl, wenn er das Flugzeug über bewohntem Gebiet abschießen würde."
Wie wollen Sie das sicher stellen?
In Sachen Kollateralschaden macht uns die USA weitgehend durch praktische Beispiele vor, daß militärische Eingriffe nie ohne grossen Schaden vorgenommen werden können. Ich wage hier mal zu bezweifeln, das es durch einen wie auch gearteten Abschuss generell zu weniger Todesfällen kommt. Im Film wird leider mit einem feststehenden Sachverhalt gearbeitet, den es so in der Realität nicht gibt und letztendlich argumentiert man vom Ergebnis her, daß in keinem Fall ermittelt werden kann. Das ist mir persönlich zu fiktiv.
Am 20.10.2016 um 15:55 Uhr antwortete der Leser "StefanP66":
Ich gebe ihnen Recht, dass man vom Ergebnis her argumentiert, die für den Piloten so nicht vorhersehbar gewesen sein können. Andererseits, um beim Realismus zu bleiben - fast jede militärische Entscheidung muss innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes getroffen werden. Unter Abwägung der Informationen, die der Person gegeben werden. Diese Entscheidung kann im Nachhinein unter Hinzuziehung weiterer Informationen, die aber dem Betroffenen nicht vorlagen, unter juristischen Aspekten und in monatelanger Auslegung vorgehalten werden. Von Menschen, die in diesem Augenblick dem Druck weder ausgesetzt waren, noch simuliert in solch eine Situation versetzt werden und keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet besitzen. Ist das moralisch vertretbar?
Am 20.10.2016 um 16:50 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Beruhigt mich, daß Sie zustimmen.
"Von Menschen, die in diesem Augenblick dem Druck weder ausgesetzt waren, noch simuliert in solch eine Situation versetzt werden und keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet besitzen. Ist das moralisch vertretbar?"
Da muss man m.E. unterscheiden. Gibt es eine Ermächtigungsgrundlage oder nicht.
Wenn es keine gibt, muss es m.E. alles per Einzelfall entschieden werden, wobei strafrechtlich die eine und u.a. disziplinarrechtlich eine andere ist.
Wenn es eine Ermächtigungsnorm gibt, wird es im Regelfall keine Sanktionen geben, wenn alles weitestgehend rechtmässig gelaufen ist. Setzt natürlich auch voraus, da die Ermächtigungsgrundlage verfassungsgemäß ist.
Am 21.10.2016 um 09:11 Uhr antwortete der Leser "StefanP66":
Problematisch bzw. traumatisch endet es für den Piloten sowieso. Besitzt er keine Ermächtigungsgrundlage und ist somit zur Passivität verdonnert, wird man ihm im Falle, dass das Flugzeug sich nicht abdrängen lässt und ins Stadion fliegt und in der Folge tatsächlich 70.000 weitere Menschen tötet, eben diese Passivität zur Last legen. Auch wenn er rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Am 21.10.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "rob.hart":
Aber im Ergebnis ist er doch keiner Straftat schuldig. Auch wenn Herr Fischer dies sicher anders macht, entfällt im dreistufigen Aufbau (Tatbestand-Rechtswidrigkeit-Schuld) die schuld, und zwar wegen des übergesetzlichen Notstandes. Sorgen machte mir einzig der Herr Baum. Das war an der Grenze des Starrsinns!
Am 18.10.2016 um 13:33 Uhr antwortete der Leser "Says not":
"Die Verfassung ist weder Einzel- noch Mehrheitsrecht und gilt für alle, nämlich auch für die Menschen im Stadium. Ich wundere mich über den Unwillen, das nicht erkannt wird, das hier nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die Menschen und ihre Würde gegeneinander verrechnet werden, sondern Gefahr gegen Gefahr."
Mit Verlaub: Sie irren. Mal abgesehen davon, dass Sie mit Ihrem Halbsatz "nämlich auch für die Menschen im Stadium" eher zur Verwirrung als zur Aufklärung beitragen.
Unser Grundgesetz stellt auf das Individuum ab. Das Individuum ist unverletzlich; nicht auf das einer eventuell addierten Menge von Individuen. Umgekehrt wären Sie schnell bei PEGIDA. Auch noch so viele Menschen ergeben keine Menge. Das gefällt nicht unbedingt Leuten, die sich lieber unter definiert ihresgleichen tummeln.
Nach dem Grundgesetz wäre die Frage aus der virtuellen Situation klar: Der Pilot wäre rechtsstaatlich schuldig zu sprechen.
Zum Exempel: In Frankfurt am Main hat vor einigen Jahren ein führender Polizeibeamter einem geständigen Kindesentführer "schlimme Schmerzen" angedroht, würde der nicht den Aufenthaltsort seines noch als lebend vermuteten Opfers preisgeben. Bereits die Androhung von Folter ist Folter.
Ich habe den Beamten bewundert. Man kann selbstverständlich gegen das Grundgesetz verstoßen - wir tun das jeden Tag, ohne das zu merken. Nur die Folgen, die müssen wir so individuell tragen wie unsere Entscheidung...
Am 18.10.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
"Nach dem Grundgesetz wäre die Frage aus der virtuellen Situation klar: Der Pilot wäre rechtsstaatlich schuldig zu sprechen."
Nein. Klar ist nur, dass sein Handeln rechtswidrig war. Wenn ich einem Taschendieb die Augen blau schlage, handle ich rechtswidrig. Es mag sich aber als Notwehr herausstellen...
Am 18.10.2016 um 14:14 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Notwehr ist nie rechtswidrig. Wie F.v.S. schreiben Sie Quatsch.
Am 18.10.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "volte":
Ach ja?
"Die Notwehr ist der zentrale Rechtfertigungsgrund im Strafrecht und sollte daher strukturell gut beherrscht werden. Sie stellt einen Spezialtatö bestand für die Reaktion auf rechtswidrige Angriffe durch andere dar." Vorlesung Strafrecht, Prof. Dr. Bernd Heinrich
Am 18.10.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
"Ach ja?" Ja, gerechtfertigt = nichts rechtswidrig. Lt. §34 StGB: "...handelt nicht rechtswidrig".
Am 18.10.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
Notwehr ist ein falsches Beispiel. Bleiben wir beim überges. Notstand, dann passt es wieder.
Am 20.10.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Wenn ich einem Taschendieb die Augen blau schlage, handle ich rechtswidrig. Es mag sich aber als Notwehr herausstellen..."
und
"Notwehr ist ein falsches Beispiel. Bleiben wir beim überges. Notstand, dann passt es wieder."
Sie winden sich wie ein Wurm. Deswegen passt Ihr Beispiel von den blauen Augen zwar immer noch nicht. Aber wenigstens mein Vergleich mit dem blinden Wurm passt. Nur von wieder keine Spur.
Am 18.10.2016 um 17:22 Uhr antwortete der Leser "atech":
"In Frankfurt am Main hat vor einigen Jahren ein führender Polizeibeamter einem geständigen Kindesentführer "schlimme Schmerzen" angedroht, würde der nicht den Aufenthaltsort seines noch als lebend vermuteten Opfers preisgeben. Bereits die Androhung von Folter ist Folter. Ich habe den Beamten bewundert. Man kann selbstverständlich gegen das Grundgesetz verstoßen - wir tun das jeden Tag, ohne das zu merken. Nur die Folgen, die müssen wir so individuell tragen wie unsere Entscheidung..."
Ja, aber der springende Punkt ist der, dass es wichtig ist, dass die Folter als "erweiterte Verhörmethode" strafbar bleiben muss.
Genau wie Herr Fischer für den Schirach-Fall ausführt, kann der Richter im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Motive des Täters (hier: Folter androhender Polizeibeamter, da: Flugzeug abschießender Bundeswehr-Pilot) und der gesicherten Tatbestände dann immer noch zum Schluß kommen, dass hier ein außergewöhlicher Notstand vorlag, der eventuell strafmildernd wirken kann.
Aber zunächst einmal: schuldig im Sinne der Anklage. Die Handlung war rechtswidrig.
Nur, weil ein Schuldspruch und ein in jedem Fall hartes Urteil dann auch wieder ungerecht schiene, weil der Täter doch im Sinne einer "Nothilfe" Leben retten wollte, kann man die Tat (Folter, Flugzeug-Abschuß) nicht für jeden Polizisten bzw. Soldaten straffrei stellen.
Am 25.10.2016 um 23:35 Uhr antwortete der Leser "Ein deutsches Problem":
"Aber zunächst einmal: schuldig im Sinne der Anklage. Die Handlung war rechtswidrig." Moment, ging nicht in der gesamten Kolumne um genau diese Differenzierung? Die Handlung war eindeutig rechtswidrig (spätestens seit dem Verfassungsgerichtsurteil von 2006), das jedoch sagt zunächst mal rein gar nichts über Schuld oder Unschuld des Angeklagten aus.
Am 18.10.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Stadium? Ist "Stadion" jetzt ebenfalls abgeschafft worden?
Am 18.10.2016 um 14:54 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich glaube, dass Sie mit ihrer Behauptung irren, es sei: "... die eigentliche Frage ..., die der Film aufwirft: Muss/kann/darf Recht mehrheitsfähig sein?"
Dies ist weder die Frage, die der Film aufwirft, noch gar die "eigentliche". Schon Ihr Begriff der "Mehrheitsfähigkeit" ist ja wieder unklar: Soll er bedeuten: 51 Prozent bei Umfragen, oder soll er eine eher normative Mehrheit-Fähigkeit bezeichnen. Todesstrafe ist "mehrheitsfähig" im Sinn von Meinungsforschung. Sie ist aber nicht mehrheitsfähig im Sinn unserer Rechtsidee.
Ihre Frage wiederholt also eigentlich nur das Missverständnis des Films. Herr Takowski hat damit, glaube ich, eher nichts zu tun. tf
Am 18.10.2016 um 23:06 Uhr antwortete der Leser "Tywin":
Herr Fischer,
wären Sie vielleicht so freundlich, mir eine kleine fachliche Nachfrage zu beantworten? Sie schreiben, dass der Pilot einen Entschuldigungsgrund gem. §35 StGB vorbringen könnte, womit er schuldlos gehandelt hätte. Ich sehe jedoch nicht, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen. Weder er selbst, noch seine Angehörigen waren in Gefahr. Insonfern kann der Entschuldigungsgrund kaum greifen. Warum stellt man in einem solchen Fall nicht, ähnlich dem Tyrannenmordfall, auf eine Rechtsfolgelösung nach §49 StGB ab?
Beste Grüße Ein interessierter nicht-Strafrechtler
Am 21.10.2016 um 23:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Eine in der Rechtswissenschaft verbreitete Ansicht meint, dass man § 35 StGB (entschuldigender Notstand) "analog", d.h. entsprechend anwenden könne in Fällen einer existenziellen Entscheidung wie der vorliegenden. Deshalb heißt das dann ja auch "übergesetzlicher entschuldigender Notstand" (weil er nicht im Gesetz - § 35 StGB - steht). Die Figur ist umstritten. Ihre Anwendung wird in der Praxis gelegentlich umschuifft, indem man einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" annimmt ( § 17 STGB). Das liegt hier freilich fern, denn "Pilot Koch" war allumfassend über die Rechtslage informiert. tf
Am 19.10.2016 um 00:28 Uhr antwortete der Leser "SnoopyCornflakes":
Sehr geehrter Herr Fischer, Ihre Interpretation mag richtig sein, wenn man vom klassischen Film ausgeht - grob unterteilt in die narrative (Erzählung), die visuelle (Bild) und die auditive (Ton) Ebene. Das herausragende Element dieses Films ist jedoch, das er interaktiv ist. Der Rezipient hat zwar nur am Ende die Option zur Interaktion, er erlebt diesen Film aber in der Kenntnis dessen, hat also permanent das Gefühl als Gemeinschaftserlebnis die filmischen Szenen weiterzuführen, den Ausgang zu bestimmen und diese durch die zusätzliche Ebene der eigenen Handlungsgewalt am Ende interaktiv zu steuern und so zu verändern. Es ist dieses herausragende Element, das diesen Film prägt und dem Rezipienten am Ende die Frage aufzwingt: Muss/kann/darf Recht Mehrheitsfähig sein? Der Film "Terror" flirtet hierfür mit dem angelsächsischen Rechtssystem, macht die Rezipienten zur Jury. Es ist daher logisch falsch von Rezipienten zu schreiben, ich würde den Begriff Spieler bevorzugen. Allein die Spieler befinden über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Ihr Beratungsergebnis (in der Familie) nach der Beweisaufnahme (Film) ist verbindlich. Nur die Jury - nicht der Richter - (Drehbuchautor) entscheidet über die Tatsachen.
Am 19.10.2016 um 00:28 Uhr antwortete der Leser "SnoopyCornflakes":
Fortsetzung: Im angelsächsisches Rechtssystem ist es nicht erforderlich, dass eine Jury ihre Entscheidung begründet. Da die Mitglieder der Jury zumeist über gar keine juristischen Kenntnisse verfügen, erhalten sie vom Richter eine Rechtsbelehrung. Es ist aber alleinige Aufgabe der Jury, das Recht (in Form von Rechtsnormen oder Urteilsaussprüchen) auf die Tatsachen anzuwenden. Der Jury kommt somit eine große Aufgabe und Verantwortung in der Rechtsprechung zu. Sehr oft wird der Jury ihre Bedeutung durch die Anwälte noch mal vor Augen geführt: "You are the law!" ("Sie sind das Gesetz!").
Todesstrafe ist "mehrheitsfähig" im Sinn von Meinungsforschung. Sie ist aber nicht mehrheitsfähig im Sinn unserer Rechtsidee.
Mit der interaktiven Ebene hat der Film unserer Rechtssystem bewusst verlassen und die Fiktion auf die Wohnzimmercouch erweitert. Auf diesen Umstand bezieht sich mein Kommentar und nicht auf die Interpretation des Films als klassischen Film. Der provozierte Skandal (von Schirach wird nicht so vermessen sein, das er behaupten würde, das Abstimmungsresultat nicht erahnt, vielleicht sogar provoziert zu haben) fand erst im Anschluss statt, als die Entscheidung der Spieler zum Votum mit Bezug zur Realität stilisiert wurde.
Am 19.10.2016 um 00:29 Uhr antwortete der Leser "SnoopyCornflakes":
Fortsetzung: 86,9 % haben für die Hauptfigur im TV-Gerichtsdrama "Terror - Ihr Urteil" ein Ende gewählt, getrieben von Neugier, Empathie und Sympathie. Ein Freispruch war das nicht, sondern die Entscheidung für ein bestimmtes Ende dieses Films. Wer Tarkovskys Filme nicht aufmerksam betrachtet, wird in ihnen vielleicht nur düstere Bilder und endlos lange Monologe sehen, sie sind aber voll von Parabeln auf den Menschen und dem Streben nach Glück und der Kraft der Liebe. Sie bestehen also aus mehr Elementen, als der nicht aufmerksame Blick erkennen kann - eine Analogie zum Film "Terror". Daher ist meine Wahl 03 Andrei Tarkowski nicht nur die Antwort auf Ihre Frage, sondern auch auf Kommentator Simplicio letzten Satz und zugleich mein Urteil zur gesamten Diskussion: "Wir schauen nur, aber wir sehen nicht."
Am 18.10.2016 um 16:55 Uhr antwortete der Leser "atech":
"Nein, war der Beitrag nicht, denn es wurde die Gelegenheit verpasst die eigentliche Frage zu diskutieren, die der Film aufwirft: Muss/kann/darf Recht Mehrheitsfähig sein? Stichwortphrase: "You are the law!"
Man kann ein Fernsehstück immer unter mehreren Aspekten ansehen: hat es die Zuschauer gut unterhalten? Waren die Schauspieler gut? Konnte man hinterher darüber diskutieren? - oder: war der Inhalt gut recherchiert?
Ich kann Ihnen sagen, dass sich Naturwissenschaftler regelmässig über Fernsehsendungen oder Filme aufregen, in denen der wahlweise komplett verrückte oder liebenswert-zerstreut-weltfremde oder total geldgeile Wissenschaftler irgend einer monstermäßigen oder Nobelpreis-verdächtigen oder geldbringenden Forschung nachgeht, mit der nicht nur der wissenschaftliche Laien nichts anfangen kann.
Kriminalbeamte oder echte Ärzte sind vermutlich über die Fakten-treue der Drehbücher entsprechender Serien auch nicht begeistert.
Halten wir fest: gut recherchierte, lebensnahe, Fakten-treue Sendungen oder Filme sind eh rar.
Am 18.10.2016 um 17:03 Uhr antwortete der Leser "atech":
Jetzt zu Ihrer durchaus interessanten Frage:
"Muss/kann/darf Recht Mehrheitsfähig sein? Stichwortphrase: "You are the law!"
Gesetze werden nicht vom Gericht erlassen, sondern der Gesetzgeber sind die Abgeordneten des Bundestages. Die nach vorhergehender Diskussion über von Einzelpersonen (Ministern) oder Gruppen eingebrachten "Gesetzesentwürfen" über diese abstimmen.
Manchmal können es auch Bürger sein, die über eine "Petition" mit entsprechender Unterschriftenzahl ein Gesetz oder eine Gesetzesänderung einbringen bzw. veranlassen, dass die Bundestagsabgeordneten entsprechendes beschliessen.
Wenn aber das Gesetz beschlossen ist, dann ist es - bis auf weiteres - für alle Bürger gültig. Dann können nicht einige, die sich für eine (gefühlte) Mehrheit halten, sagen: "wir sind das Volk!", und sich über bestehendes Recht hinwegsetzen.
Es macht auch durchaus Sinn, dass man heute nicht mehr einen Mob darüber entscheiden lässt, ob der mutmassliche Verbrecher am nächsten Baum aufgehängt werden soll, sondern ein Gericht, das alle Seiten anhört.
Denn wie man am Fall "Jakob von Metzlar" sehen konnte, wäre "das Volk" auch jederzeit bereit, einem Polizisten, der meint einen Kindesentführer (oder einen Terroristen) in seinen Gewahrsam zu haben, diesem straffrei "zu erlauben", den mutmasslichen Täter zu foltern, um das Kind vielleicht noch zu retten (die Bombe noch rechtzeitig zu entschärfen).
Am 18.10.2016 um 17:12 Uhr antwortete der Leser "atech":
Was ich damit sagen will: unsere Gesetze werden doch durchaus von einer Mehrheit (der Abgeordneten des Bundestages) für eine Mehrheit (des Volkes) gemacht.
Gesetze z.B. bezüglich der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs oder der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe oder der Strafbarkeit der Homosexualität wurden durchaus im Laufe der Zeit der sich wandelnden "Volksmoral" (wenn man so will) angepasst.
Daraus folgt, dass wenn "das Volk" mehrheitlich der Auffassung ist, dass z.B. die Sache mit der Straffreiheit für Bundeswehrsoldaten oder deren Vorgesetzte im Falle eines "Notstandes" geändert werden könnte. Oder die Sache mit der Strafbarkeit der Folter.
Aber "das Volk" sollte sich genau überlegen, was es mit einer solchen Änderung bewirken würde!
Ich denke, dass die Gerichtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes klar genug macht, warum ein Flugzeugabschuß eines Flugzeuges mit unschuldigen Passagieren strafbar bleiben muss.
Und Herr Fischer hat Wege aufgezeigt, wie ein Strafrichter dennoch in einem Fall wie den im Fernsehfilm geschilderten nicht zum Urteilsspruch "lebenslange Freiheitsstrafe" kommen muss.
Weil das Recht nicht auf die von Schirach vorgelegten, unerträglichen Alternativen "schuldig & lebenslang Gefängnis" oder "Freispruch als ob da nichts passiert wäre" beschränkt ist.
Am 19.10.2016 um 22:36 Uhr antwortete der Leser "Mornika":
Die Würde des Menschen zu schützen ist die Richtschnur, an die alle anderen Gesetze auszurichten sind, das ist nichtverhandelbar. Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Am 18.10.2016 um 12:15 Uhr antwortete der Leser "mike.bauer":
Dann aber brauchen wir keine öffentlich-rechtlichen Sender. Das kann auch RTL.
Am 18.10.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Verstehe ich nicht. Bei einer ausländischen Produktion wäre Spektakel doch kein Kritikpunkt.
Den inflationären Gebrauch von Chapeau verstehe ich übrigens auch nicht.
Am 18.10.2016 um 13:35 Uhr antwortete der Leser "Simplicio":
Sie müssen nicht alles verstehen.
Am 18.10.2016 um 13:36 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Und worauf bezieht sich nun Ihr "Hut ab!"?
Am 18.10.2016 um 10:44 Uhr schrieb der Leser "Shu-Tzu":
Auf den Punkt gebracht: Der Film vermischt auf unzulässige Weise drei Ebenen:
Die Normenkontrollebene der BVerfG-Entscheidung
Die strafrechtliche Bewertung eines Tatbestandes im Einzelfall (der konkrete Abschuß)
Die Gewissensentscheidung des Piloten
Im Ergebnis steht dann "Volkes Meinung" auf konfuser Grundlage, aber mit eindeutigen Prozentzahlen da.
Am 18.10.2016 um 10:48 Uhr antwortete der Leser "Anne Wand":
Ist doch aber "wie im richtigen Leben" momentan :-).
Am 18.10.2016 um 15:10 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Das ist wahr. Aber darum geht es nicht. Meineswegen kann die ARD jeden Abend Abstimmungen veranstalten darüber, ob man zu Gulasch lieber Semmelknödel oder Kartoffelknödel essen sollte. Oder ob Sky Dumont, Matthieu Carrière oder Herr Kaiser von der Allianz Weinkönigin von Köln werden sollen. Das Problem und die Infamie dieser Art von Unterhaltung ist ihre ganz wirkliche, schauderhafte Nähe zu "1984" oder "Fahrenheit 451": Die Menschen werden aufgefordert, sich zu entscheiden in einer (fiktiven) "allzumenschlichen" Frage; in Wahrheit wird ihnenn eine ganz andere Frage untergejubelt. 80 Prozent haben gestern Pilot Koch "freigesprochen". Morgen oder übermorgen wollen wir diese 80 Prozent gern: Abhören, Abschießen, Opfern, Ausforschen, Einsperren, Foltern, Verhören, in ein Stadion bringen, usw., usf: Weil es "wichtig" ist. Weil "wir" dem Terrorismus oder der falschen Weltanschauung oder dem Aufstand der Armen nicht nachgeben dürfen. Weil Herr Minister Jung, Alt, Meier oder Kasperle angeordnet hat, dass 80 Prozent der Einwohner von Ludwigshafen das "Kleinere Übel" sind gegenüber der Bedrohung ganz Deutschlands mit dem Ausfall wichtiger BASF-Produkte... Anders gesagt: Im "Richtigen Leben" kriegen Sie von der Bevölkerung, wenn Sie es einigermaßen schlau anstellen, eine Mehrheit für beinahe ALLES. Warum sonst würden halbwegs gebildete, vernünftige Menschen in Kriege ziehen? tf
Am 18.10.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Volkers Stimme":
Die Geschichte lehrt uns, dass - überzeugend genug vorgetragen - für die krudesten Vorhaben Mehrheiten gefunden werden können. Es bedarf auch bei den Befragten - und da nehme ich mich selbst in keinster Weise aus - einer gewissen Hintergrundbildung, Fachkenntnis und weiterer Kompetenzen, um eine derartige Wahl auch auf Grundlage tatsächlicher Fakten treffen zu können. Wäre dem nicht so, könnten wir tausende Juristen, Richter und Anwälte entlassen und würden einfach beim nächst-besten Streitfall das Volkstribunal einberufen!
Am 18.10.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@Volkers Stimme "Die Geschichte lehrt uns, dass - überzeugend genug vorgetragen - für die krudesten Vorhaben Mehrheiten gefunden werden können. Es bedarf auch bei den Befragten - und da nehme ich mich selbst in keinster Weise aus - einer gewissen Hintergrundbildung, Fachkenntnis und weiterer Kompetenzen, um eine derartige Wahl auch auf Grundlage tatsächlicher Fakten treffen zu können. Wäre dem nicht so, könnten wir tausende Juristen, Richter und Anwälte entlassen und würden einfach beim nächst-besten Streitfall das Volkstribunal einberufen!"
Richtig! Wie die Mehrheiten im Volk "überzeugend genug" erwirkt werden können, sieht man aktuell auch hervorragend innerhalb Erdogans Politstil: Einfach den Part der Bevölkerung mit "Hintergrundbildung" ausschalten. Da kann aber das Volk nichts dafür, geschweige denn ist die "Mehrheit" echt.
Am 18.10.2016 um 16:44 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
Kein vernünftiger Mensch zieht in den Krieg!
(Er ist erpresst worden, bedroht worden, belogen worden, manipuliert worden, bestochen worden.) {Auslandsverwendungszuschläge}
Am 18.10.2016 um 16:53 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@isargold
Ich sag nur Wehrpflicht, Haft- und Todesstrafe-Androhung bei Fahnenflucht.
Am 18.10.2016 um 19:33 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
" ... erpresst worden, bedroht worden, belogen worden, manipuliert worden, bestochen worden...) ...und von Medien jahrelang mit Propaganda eingedeckt worden (die er auch noch selbst bezahlen musste).
Am 19.10.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Kein vernünftiger Mensch zieht in den Krieg!"
Seit wann ist das eine Frage der Vernunft?
Ist es auch vernünftig, die BILD zu lesen, 3 Packungen Zigaretten am Tag zu rauchen? Der Mensch ist nicht per se vernünftig.
Soldaten müssen den Befehlen grds. gehorchen, also gibt es für die keine Alternative und sie müssen damit rechnen, auch in Krisen- oder Kriegsgebieten eingesetzt zu werden. Als Polizist müssen sie notfalls auch auf Personen schiessen, zumindest müssen sie damit rechnen.
Ich kenne auch in der Bundeswehr vernünftige Leute, naja zumindest einen.
Am 18.10.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "atech":
"Warum sonst würden halbwegs gebildete, vernünftige Menschen in Kriege ziehen?"
weil man ihnen früher - als es die "Wehrdienstverweigerung" noch nicht gab - eingeredet hat, dass es "süß und verdienstvoll sei, für das Vaterland zu sterben".
Auch heute finden sich eher in Ländern junge und alte Männer dazu bereit, für diesen oder jenen Herrscher und dieses oder jenes hehre Ziel (gerne auch religiös aufgeheizt) in den Kampf zu ziehen, denen man von klein auf das Gehirn entsprechend gewaschen hat.
Heute findet sich in Ländern, in denen Kindern und Jugendlichen beigebracht wird, dass Krieg nichts Tolles ist, dass man dabei Arme, Beine oder sogar sein Leben verlieren kann, dass der einzelne Soldat gar nichts, allenfalls der siegreiche Feldherr alles davon hat, kaum noch Männer oder Frauen, die dabei mitmachen wollen.
Reden Sie mal mit jungen Leuten: von denen würden die meisten einfach ihre Koffer packen und in ein anderes Land ziehen, solange das noch möglich ist. Anstatt mit der Waffe in der Hand (mit der die meisten in Europa zum Glück eh nicht umgehen können) für "das Vaterland" bzw. für den Trottel zu kämpfen, der den Krieg angefangen hat.
Am 18.10.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "pollo asado":
"Anders gesagt: Im "Richtigen Leben" kriegen Sie von der Bevölkerung, wenn Sie es einigermaßen schlau anstellen, eine Mehrheit für beinahe ALLES. Warum sonst würden halbwegs gebildete, vernünftige Menschen in Kriege ziehen?"
Für diesen Satz schon allein würde ich Sie gern für beliebige Literatur-, Friedens- oder was auch immer für Preise vorschlagen. Ihre Kolumne habe ich natürlich ebenfalls mit Vergnügen und Zustimmung gelesen.
Am 18.10.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
was ebenfalls weder in dem film, noch in der debatte zur sprache kommt, ist, dass wie im fall daschner, die gesamte voraussetzungslage induziert ist - man läßt umstände entstehen, die erst die dramatisierte entscheidungslage schaffen. eine konstruktion, die als präzendenzfall dienen soll für künftige errosionen des verfassungsrechts. im falle daschner wurde nicht zu unrecht gemutmaßt, dass bestimmte interessengruppen in polizei und gerichtsbarkeit die situation auf den konflikt hin trimmten. auch im fiktiven fall der schirach-kolportage ist diese motivlage eine ungenannte voraussetzung der ganzen geschichte.
Am 18.10.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "atech":
angenommen Sie hätten Recht mit Ihren Vermutungen:
man muss den Personen, die gerne Folterrechte für Polizeibeamte für alle Fälle, Notstandsgesetze für Politiker und Sonderbefreiung für Soldaten und ihre Vorgesetzten bei Tötungsdelikten doch nicht in die Hände spielen.
Man kann das doch differenziert sehen: grundsätzlich ist es verboten, einen Mitmenschen zu töten. Aber wenn der Mitmensch einen selbst oder Angehörige mit dem Tode bedroht, dann mögen "Notwehr" und "Nothilfe" als rechtfertigende Gründe juristisch zum Tragen kommen.
Wie gesagt: man muss dem Bürger - wie Herr Fischer - doch nur klar machen, dass unser Rechtsstaat bereits Wege kennt, um den "Nothelfer" zu seinem Recht kommen zu lassen. Bzw. ihn nicht mit einem gemeinen Verbrecher oder Mörder auf eine Stufe zu stellen.
Weil die Tatumstände und die Motive - anders als von Schirach behauptet - eben nicht außer Acht gelassen werden können. Bei einer echten Gerichtsverhandlung.
Am 19.10.2016 um 10:34 Uhr antwortete der Leser "Bläßhuhn":
"im falle daschner wurde nicht zu unrecht gemutmaßt, dass bestimmte interessengruppen in polizei und gerichtsbarkeit die situation auf den konflikt hin trimmten."
Aluhut bitte absetzen. Danke.
Am 18.10.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Das ich solche Wahrheit doch noch mal in der ZEIT (neuerer Zeitrechnung) lesen darf... Danke an den Richter der"s schrieb (und der so denkt) und an die ZEIT, die das (noch) durchlässt.
Am 18.10.2016 um 11:16 Uhr antwortete der Leser "consigliere_reloaded":
"- Die strafrechtliche Bewertung eines Tatbestandes im Einzelfall (der konkrete Abschuß)"
Wenn Sie jetzt noch das Wort "Tatbestand" durch "Sachverhalt" ersetzen, wäre dieses Satzfragment sogar richtig.
Am 18.10.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "Shu-Tzu":
Danke für die Korrektur. Und schon habe ich als Nicht-Jurist wieder was dazugelernt :-)
Am 18.10.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "Bluebeardy":
Und wozu will man die eindeutigen Prozentzahlen in Zukunft benutzen?
Am 18.10.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "denkbar123":
ihnen ist sicher auch schon aufgefallen, das die sinnhaftigkeit militärischer einsätze in fremden ländern zur terrorbekämpfung in der bevölkerung immer öfter in frage steht. es wird auch dabei immer öfter die rechtmässigkeit in frage gestellt - angriffskrieg oder helfen? wenn man das ganze auf die moralische eben hebt, so wie es die ganze zeit gemacht wird, und die meinungshoheit hat, stellt sich dann offensichtlich wie in diesem besprochenem terror-urteil-film die rechtmässigkeit gar nicht mehr - und die bundesregierung kann mit höchsten moralischen ansprüchen geltendes recht brechen ... das macht man mit den prozentzahlen.
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Entscheidend ist für mich die Konsequenz, dass sich nach solchen Sendungen ein erheblicher Teil der Bevölkerung, der sich ohnehin schon wenig mit dem Grundgesetz und seinen Kommentarierungen beschäftigt hat, nun noch weniger veranlasst sieht, elementare Überlegungen überhaupt noch anzustellen. Was die Politiker dann damit machen, ist das eine. Auf jeden Fall aber werden Populisten jeglicher Coleur sich die Hände reiben, da sie sich nun bestätigt fühlen können, wann immer sie behaupten, "des Volkes Stimme" zu sein.
Am 18.10.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Edit: "Kommentarierungen" ist der wenig von Erfolg gekrönte Versuch meinerseits, den zunächst gewählten Begriff "Kommentare" durch "Kommentierungen" zu ersetzen.
Am 18.10.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Edit 2: "Populisten" und "Politiker" sind selbstverständlich nicht zwei mit hunderprozentiger Trennschärfe unterscheidbare "Populationen".
Am 18.10.2016 um 12:43 Uhr antwortete der Leser "Shu-Tzu":
Damit lässt sich zum Beispiel populistisch nachweisen, dass
- das BVerfG nicht im Namen des Volkes urteilt
- starres Festhalten an Grundrechten nicht mehr zeitgemäß ist
- die Menschen das Supergrundrecht auf Sicherheit für das Wichtigste halten
- ...
Am 18.10.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser "volte":
Oh,da fällt mir gleich mal der ehemalige Bundesverteidigungsminister Jung (CDU) ein, der in der folgenden Sendung "Hart aber fair"vor Selbstgefälligkeit fast platzte und unumwunden zum Besten gab, frei nach dem Motto, was schert mich das Bundesverfassungsgerichtsurteil!, er hätte sogar den Befehl zum Abschuss gegeben. Und auch der der neben ihm sitzende ehemalige Kampfjet-Pilot Wassmann freute sich offensichtlich über dieses Ergebnis und schwadronierte gar von Grundgesetzänderung.
Am 18.10.2016 um 18:11 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
"Und wozu will man die eindeutigen Prozentzahlen in Zukunft benutzen?"
man tastet sich offenbar vor.
however - wie wäre es mit der fernsehgerichtsverhandlung zur berechtigung oder möglicherweise verfassungswidrigkeit der zwangsabgabe, genannt rundfunkbeitrag?
Am 19.10.2016 um 12:00 Uhr antwortete der Leser "FrankMa":
Genau das ist die spannende Frage - oder mehr die Verantwortung, an die Fischer die Sendeverantwortlichen erinnert, siehe unten.
Am 18.10.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "Volkers Stimme":
Der Pöbel hat entschieden - die Hexe soll (nicht) brennen! Nach diesem Motto ringt man den geneigten Zuschauern unter Vorspiegelung falscher bzw. unvollständiger Tatsachen ein reflexartig heraus-gerülpstes Urteil ab und feiert sich hinterher selbst für das erfolgreiche Experiment "echter" gelebter Demokratie. Es bleibt nur zu hoffen, dass immer noch ein paar übrig bleiben, die sich nicht an derartige Meinungsbildungsmechanismen gewöhnen, hin und wieder diese (und andere) Kolumne lesen und hellwach und aufmerksam bleiben, wenn das nächste Mal irgendwo "mit Volkes Stimme" gesprochen wird.
Was ich damit sagen will - ein gelungener, notwendiger Beitrag!
Am 18.10.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "atech":
"Im Ergebnis steht dann "Volkes Meinung" auf konfuser Grundlage, aber mit eindeutigen Prozentzahlen da."
ich hätte mir zu Herrn Fischers Kolumne - war heute hervorragend, so stellt sich der juristische Laie eine gelungene Belehrung über Rechtsfragen vor! - noch den LINK zur relevanten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewünscht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006... Urteil: "§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig...."
Dann wäre man auch als Laie zum Ergebnis gekommen, dass der Major der Luftwaffe des Stückes rechtswidrig gehandelt hat.
Wie Herr Fischer ausführte, kann über das Strafmaß auch nur unter Einbezug der persönlichen Beweggründe des Angeklagten für die Tat entschieden werden.
Und das überlasse ich lieber einem Richter, der von Berufs wegen Richter ist.
Am 18.10.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@atech "Dann wäre man auch als Laie zum Ergebnis gekommen, dass der Major der Luftwaffe des Stückes rechtswidrig gehandelt hat. Wie Herr Fischer ausführte, kann über das Strafmaß auch nur unter Einbezug der persönlichen Beweggründe des Angeklagten für die Tat entschieden werden. Und das überlasse ich lieber einem Richter, der von Berufs wegen Richter ist."
Unser Kolumnen-Richter Fischer hat dazu folgendes geschrieben:
"Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens. Das ist die Möglichkeit, die das Recht (!) bietet und nahelegt. In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden."
Eben. Und genau das haben die Zuschauer so für sich entschieden: Ent"schuldigung" und Freispruch für Koch. Ich traue vielen Zuschauern dabei nämlich durchaus zu, dass sie sich dennoch darüber im Klaren waren, dass die Tötung der 164 Passagiere dennoch rechtswidrig war.
Am 18.10.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Eben. Und genau das haben die Zuschauer so für sich entschieden:"
Das können sie gar nicht wissen. Sie könnten auch entschieden haben es ist richtig Flugzeuge abzuschießen und man müsste eigentlich Art 1 GG ändern. Die Abstimmung gibt die Beweggründe nicht preis.
Am 18.10.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@tobmat "Eben. Und genau das haben die Zuschauer so für sich entschieden:"
Das können sie gar nicht wissen. Sie könnten auch entschieden haben es ist richtig Flugzeuge abzuschießen und man müsste eigentlich Art 1 GG ändern. Die Abstimmung gibt die Beweggründe nicht preis.
Ich weiß nur, dass das "Urteil des Volkes" letztendlich nicht gegen unser bestehendes Recht verstossen hat, wie Richter Fischer selber zugegeben hat. Das Urteil ist also im Rahmen des Gesetzes, obwohl der Abschuss rechtswidrig war. Ich finde es eher merkwürdig, einem Volk zu unterstellen kein zutreffendes Rechtsempfinden haben zu können, nur weil es nicht aus lauter Anwälten und Richtern besteht.
Am 19.10.2016 um 02:19 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Das ist allerdings wahr und ein sehr sachdienlicher Hinweis:
Bei aller berechtigten Kritik von Fischer an dem Stück darf nicht verabsäumt werden, festzustellen, dass über 80% der Bevölkerung hier "Judiz" bewiesen haben, das heißt auch ohne juristischen Feinheiten zu kennen, moralisch am Ende die richtige Entscheidung getroffen haben, nämlich den Angeklagten gerade nicht schuldig zu sprechen.
Deswegen wirkte auch die Aufgeregtheit eines ansonsten sehr geschätzten Politikers Baum in der anschließenden Diskussion vollkommen daneben: Baum argumentierte ständig auf Basis des Bundesverfassungsgerichts Urteils, welches aber eben gerade nicht eine StrafrechtsEntscheidung war und daher auch eben nicht die Schuldfrage zum Gegenstand seiner Urteilsfindung hatte.
Daher wäre es absolut sinnvoll gewesen, dieses Filmwerk durch wirkliche Experten beurteilen zu lassen, um die anschließende Diskussion in die richtigen Bahnen zu lenken, so, beispielsweise, wie hierdurch Fischer (obwohl auch er in seinen Ausführungen teilweise daneben liegt.)
Am 19.10.2016 um 02:21 Uhr antwortete der Leser "Das mysteriöse Grab des Arch Stanton":
Zusatz: grade beim öffentlich-rechtlichen hätte man sich eine sachgerechtere und fachlich bessere Begleitung gewünscht.
Dem gesetzlichen Auftrag ist man jedenfalls nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
Am 19.10.2016 um 10:25 Uhr antwortete der Leser "Shu-Tzu":
"Dem gesetzlichen Auftrag ist man jedenfalls nicht in ausreichendem Maße nachgekommen."
Haben Sie dazu eine juristisch nachvollziehbare und stichhaltige Begründung?
Oder gehen Sie da von Ihrem "juristisches Bauchgefühl" aus, von dem Herr Fischer vorhin sagte: "Im "Richtigen Leben" kriegen Sie von der Bevölkerung, wenn Sie es einigermaßen schlau anstellen, eine Mehrheit für beinahe ALLES."
Am 19.10.2016 um 10:20 Uhr antwortete der Leser "Shu-Tzu":
"Bei aller berechtigten Kritik von Fischer an dem Stück darf nicht verabsäumt werden, festzustellen, dass über 80% der Bevölkerung hier "Judiz" bewiesen haben, das heißt auch ohne juristischen Feinheiten zu kennen, moralisch am Ende die richtige Entscheidung getroffen haben, nämlich den Angeklagten gerade nicht schuldig zu sprechen."
Sie beweisen mit dieser Argumentation, dass Herr Fischer mit seiner Kritik richtig liegt.
Die Zuschauer haben bei der Abstimmung eine moralische Position vertreten, keine strafrechtliche. Man kann das Ergebnis als Ausdruck der jeweiligen Gewissensentscheidung deuten, wie die Zuschauser handeln würden, wenn sie in der Lage des Piloten wären.
Daraus lässt sich aber daraus kein Schuld- oder Freispruch ableiten. Dazu hätte man sich in der Sendung die strafrechtlichen Aspekte vernünftig aufbereiten müssen und sich beispielsweise mit folgenden Fragen beschäftigen müssen:
- Ist "Mord" gegeben? Oder liegt ein anderes Tötungsdelikt vor?
- Greifen die Regelungen im StGB zu "Notwehr", "Nothilfe", "Rechtfertigender Notstand", "Entschuldigender Notstand"?
Die Entscheidung der BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz hätte in einem Starfverfahren gegen den Piloten dagegen keine direkte Bedeutung. Eine verfassungswidrige gesetzliche Regelung hat keine juristischen Folgen. Sie existiert schlicht und einfach nicht. Man kann die Entscheidung natürlich unter politischen und moralischen Gesichtspunkten diskutieren, aber das ist nicht Thema im Strafprozess.
Am 21.10.2016 um 18:04 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
ja, nun gut. Da haben halt 600.000 Zuschauer entschieden, wie sie entscheiden würden, wenn man sie fragen würde. Oder wenn sie "Pilot Koch" wären. Fragen Sie dieselben 600.000 Zuschauer doch einmal, wie sie entscheiden würden, wenn sie Passagiere des Flugzeugs wären. Denn DARUM geht es doch! Kein einziger der lieben Zusachauer wird doch jemals entscheiden dürfen, ob ER oder SIE einen Jet abschießt. Von Staats wegen, zur Rettung "höherer" Rechtsgüter. Sondern alle Lieben Zuschauerinnen und Zuschauer werden doch immer (!) die Passagiere des Flugzeugs sein. tf
Am 21.10.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Sondern alle Lieben Zuschauerinnen und Zuschauer werden doch immer (!) die Passagiere des Flugzeugs sein."
Hm, ein männlicher Bayer wird wohl mit weit höherer Wahrscheinlichkeit im Stadion sitzen.
Am 19.10.2016 um 09:27 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Ich weiß nur, dass das "Urteil des Volkes" letztendlich nicht gegen unser bestehendes Recht verstossen hat, wie Richter Fischer selber zugegeben hat."
Da liegen sie falsch. Herr Fischer sagte das Urteil könnte richtig sein, muss es aber nicht.
"Ich finde es eher merkwürdig, einem Volk zu unterstellen kein zutreffendes Rechtsempfinden haben zu können" Das ist nicht merkwürdig sondern leider Realität. Das Rechtsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die Todesstrafe und Folter. Natürlich nur wenn es die "Richtigen" trifft. ;)
Am 20.10.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@tobmat Warum gibt es dann Schöffen?
Am 18.10.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "atech":
"Ich traue vielen Zuschauern dabei nämlich durchaus zu, dass sie sich dennoch darüber im Klaren waren, dass die Tötung der 164 Passagiere dennoch rechtswidrig war."
Mag sein, dass manchen Zuschauern das soweit klar war.
Aber, wie hinterher bei "Hart aber fair" deutlich wurde, schwang bei Schirachs Stück und dem Urteil der Zuschauer durchaus die Frage mit:
sollte die Bundeswehr - wie schon einmal eine Bundesregierung durch Einbringen eines entsprechenden Notstands-Gesetzes versucht hatte durchzudrücken - grundsätzlich "straffrei" gestellt werden, wenn sie in einer wie-auch-immer gearteten "Notlage" auf die Bevölkerung schießt?
Wie auch Herr Fischer andeutet: was wissen wir, was eine Bundesregierung von morgen alles angesichts eines "Notstandes" für "geboten" halten könnte, um andere Teile der Bevölkerung "zu schützen"?
Da wären wir in der Tat bei der Frage, ob ein Polizist nicht straffrei foltern darf, wenn er meint, er hätte einen Terroristen in seinem Gewahrsam, der eine Bombe in einem vollbesetzten Stadium plaziert hätte.
Genau das dürfen wir unserer Bundesregierung oder unseren Beamten oder Soldaten nicht erlauben: Straftaten straffrei zu begehen.
Am 18.10.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@atech "Wie auch Herr Fischer andeutet: was wissen wir, was eine Bundesregierung von morgen alles angesichts eines "Notstandes" für "geboten" halten könnte, um andere Teile der Bevölkerung "zu schützen"?....... Genau das dürfen wir unserer Bundesregierung oder unseren Beamten oder Soldaten nicht erlauben: Straftaten straffrei zu begehen."
Das halte ich in Anbetracht des bedrohlichen Zuwachses von rechtspopulistischer Parteien ebenfalls als nicht geboten. Die "Verhältnismäßigkeit" einer Straftat muss in jedem Fall individuell geprüft und entschieden werden.
Am 18.10.2016 um 14:06 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Auf einen anderen Punkt gebracht:
- Die BVerfG-Antscheidung ist mir höchst geläufig.
- "Volkes Meinung", mit Verlaub, ist immer tagesaktuell.
- die von Ihnen benannte "Gewissensentscheidung" des virtuellen Piloten.
Mein Fazit daraus: Ich kann und muss gegebenfalls sogar gegen das mich verpflichtende Grundgesetz handeln, wenn mir mein Gewissen das so befiehlt.
Keinem Menschen würde ich eine vergleichbare Situation wünschen.
Nur:
Das GG setzt Maßstäbe, das GG ist kein Erziehungsinstrument. Wer, aus welchen noblen oder weniger noblen Gründen gegen das GG und seine Folgegesetze verstößt, muss mit den juristischen Folgen solcher Verstöße rechnen.
Die andere Frage wäre die, wie wir solche "Gewissenstäter" justiabel einzuordnen haben. Wie stets, wenn wir Entscheidungen zwischen Moral und Recht entscheiden sollen, sollten wir besser auf unseren verlässlichen Bauch als unsere Schnauze vertrauen.
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Am 18.10.2016 um 10:47 Uhr schrieb der Leser "deDude":
Hatte gestern Abend schon bei der Lokalzeitung kommentiert das dieses "Spektakel" beworben hatte ;-)
"Ist doch top, "Gericht" und alle können mitmachen. Nur eine Frage der Zeit bis die Ersten Eier und Salatköpfe auf den Fernseher schmeißen und Pappschilder malen die dem Richter Unwissenheit bescheinigen :D Thomas Fischer wird"s freuen "
Ich liebe es Recht zu behalten :P
Am 18.10.2016 um 11:08 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
Eine Frage bleibt ungeklärt - läuft die Berufung beim ZDF?
Am 18.10.2016 um 11:14 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
Damit wäre zumindest endgültig und abschließend bewiesen, wieviel die Verantwortlichen vom Strafprozessrecht verstehen.
Am 18.10.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Stunde der Patrioten":
Exakt...
Am 18.10.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Der Autor ist doch JURIST, Strafverteidiger. Sollte er es nicht besser wissen? Er sollte auch wissen, dass man sich leicht kundig machen kann, gerade bei diesem Thema, das vor einiger Zeit die Runde in der Presse machte. Richter Fischer hat ja auch zwei naheliegende Quellen genannt.. Wieso schreibt Schirach trotzdem solch krudes Zeugs? Nur des Geldes wegen (denn "Ruhm" ist in diesem Fall eher zweifelhaft, q.e.d.).
Am 18.10.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "Lunaria":
Wohl eher bei RTL 2...
Am 19.10.2016 um 11:45 Uhr antwortete der Leser "tartan":
Gäbe es da überhaupt eine Berufung, oder doch eher eine Revison?
Am 18.10.2016 um 14:15 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Nun ja, solange Sie nur Eier und Salatköpfe auf Ihren Fernseher werfen, dürfte das nicht gerade erschröcklich sein.
Mit dem Rest Ihres Beitrags habe ich vermutlich mehr Problene.
Und ich liebe den Widerspruch.
Seltsam. Wir teilen einen Globus - warum denken wir so tödlich anders?
Am 18.10.2016 um 15:01 Uhr antwortete der Leser "deDude":
"Seltsam. Wir teilen einen Globus - warum denken wir so tödlich anders?"
Sollten Sie jemals die Antwort auf diese Frage finden, so lassen Sie es mich bitte wissen.
Ich hab manchmal das Gefühl in einer riesigen Monty Python Nummer gefangen zu sein, nur leider in einer ziemlich unspaßigen Variante davon und hoffe eines Tages aufzuwachen und zu denken "Gott sei Dank, war nur ein schlechter Traum"
Am 18.10.2016 um 10:50 Uhr schrieb der Leser "thomas2015":
mengenlehre ala eines schizophrenen geschichtenschreibers für schizophrene abstimmer trauriger gehts nimmer - welche abstimmung als nächstes?
gott vergib ihnen denn sie wissen nicht was sie tun
Am 18.10.2016 um 11:31 Uhr antwortete der Leser "consigliere_reloaded":
"gott vergib ihnen denn sie wissen nicht was sie tun"
Einspruch! (kleiner Scherz) Der Herr (Fischer) vergibt ihnen nicht, denn sie wussten und wissen was sie tun. Niemandem, wirklich niemandem, hätte der vom Autor genannte schlimme Fehler passieren können und dürfen, wenn er sich denn nur rudimentär sachlich mit der rechtlichen Problematik vertraut gemacht hätte. Denn bei dem gewählten Thema stößt man, bei sachlicher Befassung mit selbigem, unweigerlich auf die Abgrenzung "Rechtswidrigkeit/Schuld". Die hier zu beklagende Verzapfung juristischen Mists vollzog sich auf allen Ebenen (vom Autor, über den Theaterregisseur bis zum WDR) wissentlich und willentlich und damit schlicht und ergreifend "vorsätzlich".
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "Piritramid":
Das Problem: Hätte Herr Fischer den Film ohne jede Unkorrektheit inszeniert, wäre das etwas für das Nachtprogramm um 2:45 Uhr gewesen.
Darüberhinaus hätte es auch keine derartigen Artikel gegeben, also weniger Klicks. Und das ist doch genau so Schade.
Am 18.10.2016 um 15:22 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
1) Unsinn! Daraus schreib ich Ihnen jederzeit einen flotten Hafenkrimi. 2) Unsinn! Dass "Unkorrektheit" gut, weil mehrheitsfähig, "Korrektheit" schlecht, weil kompliziert, langweilig usw. sei, ist eine der abgedroschendsten Phrasen, die das (deutsche) Fernsehen kennt. Sie dient dazu, die gnadenlose Inkompetenz und Faulheit von "Machern" zu bemänteln, denen an der Sache fast nichts, am reibungslosen Ablauf sehr viel, an albernen Quoten und (daher) dem eigenen Fortkommen alles liegt. Sie jammern und klagen und spielen sich als leidende Geistesgrößen auf, die so viel mehr können wollten, wenn man sie denn nur ließe... Kommen um zehn, gehen um vier, wissen alles Wichtige über jedes Thema , ohne sich je länger als eine Stunde zu bemühen. Am Ende aller Träume kommt Frau Zitzl-Dumont aus der Kulisse gewankt und wirft ihnen den Ehrenpreis des Deutschen Totoblocks um den Hals. Prost! tf
Am 18.10.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "GDH":
"1) Unsinn! Daraus schreib ich Ihnen jederzeit einen flotten Hafenkrimi."
Ja, bitte! Da würde ich ausnahmsweise sogar um 2:45 den Fernseher anmachen.
2) Unsinn! Dass "Unkorrektheit" gut, weil mehrheitsfähig, "Korrektheit" schlecht, weil kompliziert, langweilig usw. sei, ist eine der abgedroschendsten Phrasen, die das (deutsche) Fernsehen kennt. Sie dient dazu, die gnadenlose Inkompetenz und Faulheit von "Machern" zu bemänteln, denen an der Sache fast nichts, am reibungslosen Ablauf sehr viel, an albernen Quoten und (daher) dem eigenen Fortkommen alles liegt.
Mein Eindruck ist, dass auch die weniger faulen und inkompetenten "Macher" hin und wieder Kompromisse zwischen "Korrektheit" und "einfacher Verdaulichkeit" des Werks machen (müssen).
Im Übrigen stimme ich zu, dass das hier konkret diskutierte Machwerk einen ziemlich schlechten Kompromiss darstellt. Es ist nämlich dermaßen inkorrekt, dass es für mich (obwohl juristischer Laie) genau dadurch auch unverdaulich wird.
Am 18.10.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "Frl.Clarissa":
"1) Unsinn! Daraus schreib ich Ihnen jederzeit einen flotten Hafenkrimi."
Den Beweis Ihrer Behauptung würde ich gerne sehen und ich vermute nicht nur ich.
Ich vermute aber auch, dass Sie diesen Beweis, aus verschiedenen guten Gründen, niemals antreten.
Am 18.10.2016 um 19:33 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
ad 1) Ach was, da würde sich TF glatt überheben, nicht nur aus dramaturgischen Gründen (er müßte ja die unterhaltsamen Digressionen ad personas weglassen), sondern auch aus sprachlichen Erwägungen - dann könnten sich nämlich nicht Sachüberlegungen (voll zustimmungsfähig) und satirische Kontrafaktur derselben (Invektive essen Selbstkontrolle auf) ständig überschneiden.
Am 21.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Aber gerne doch! Aber Kunst ist Kunst, und was nichts kostet, ist auch nichts wert. Fräulein Clarissas Augenaufschlag wird mich also gewiss nicht motivieren. Aber während ich dies schreibe .... Figuren, Träume, Hohe Wellen ... mir wird so anders ... ich glaube, der Geist der Kunst hat mich erfasst .., melde mich wieder ... hallo, hallo? Farewell! tf
Am 21.10.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
"Aber Kunst ist Kunst, und was nichts kostet, ist auch nichts wert",
hören wir den Kolumnisten klagen.
Ist es denn die Möglichkeit, dass ZON für diese ganzen Kolumnen tatsächlich keinen müden Cent zahlt?
Ich bin empört!
Am 18.10.2016 um 20:07 Uhr antwortete der Leser "ALEKSI":
@fischer im recht
"Dass "Unkorrektheit" gut, weil mehrheitsfähig, "Korrektheit" schlecht, weil kompliziert, langweilig usw. sei, ist eine der abgedroschendsten Phrasen, die das (deutsche) Fernsehen kennt. Sie dient dazu, die gnadenlose Inkompetenz und Faulheit von "Machern" zu bemänteln, denen an der Sache fast nichts, am reibungslosen Ablauf sehr viel, an albernen Quoten und (daher) dem eigenen Fortkommen alles liegt."
Diese Art "System", das Sie hier gerade beschreiben, hat für mich leider weniger mit abgedroschenen Phrasen oder gar dem deutschen Fernsehen zu tun - aber durchaus mit dem Fortkommen von "irrsinnigen" Machthabern sämtlicher Couleur. Ergo: Wahre Intelligenz und Voraussicht hat gegen perfide Schlauheit nur selten gewonnen. Deshalb ist die Welt wie sie ist.
Am 25.10.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "Ein deutsches Problem":
"Ergo: Wahre Intelligenz und Voraussicht hat gegen perfide Schlauheit nur selten gewonnen. Deshalb ist die Welt wie sie ist." Na ja. Immerhin ist TF Bundesrichter und nicht einfach irgendjemand, der eine Minderheitsmeinung äußert, und Strafrecht und Verfassung sind nach den Urteilen in Theatern und Kinos auch nicht geändert worden. Perfide Schlauheit (wenn Sie es so sehen wollen) hat hier also wohl kaum gewonnen, sondern eher schlicht massiv verärgert.
Am 18.10.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "Heinrich der Föwler":
Wäre auch mein Traum, ein Tatort (o.ä.) aus der Feder des hochgeschätzten Autors.
Am 18.10.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "volte":
Glaube eher, so wie Herr Fischer klug, verständlich, unterhaltsam schreibt, dass sein Film ein absolutes TV-Highlight geworden wäre! Aber leider stünde dem sicher entgegen, dass sich Herr Fischer auf ein solches TV-Spektakel gar nicht erst eingelassen hätte!
Am 18.10.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "consigliere_reloaded":
Noch eine Anmerkung meinerseits. Die "Unkorrektheiten" im Umgang mir juristischen Thematiken ziehen sich wie ein Roter Faden durch ausnahmslos alle medialen Machwerke. Da wird wird munter berichtet, wie gegen ein Urteil "Einspruch" eingelegt wurde, der Verteidiger in die Revision gegangen sei (obwohl er tatsächlich Berufung eingelegt hatte) und aus dem Widerspruch wird eine Beschwerde, oder umgekehrt. Prozessuale Gepflogenheiten des angelsächsischen Rechtsraums werden spontan und ohne Nachfrage in das deutsche Prozessrecht transformiert. Und Urteile bestehen sowieso aus nicht mehr als dem amtlichen Leitsatz. Man muss aus einem Bericht, einer Reportage oder einem Unterhaltungsstreifen mit juristischem Bezug nicht gleich einen Beitrag "Telekolleg-Jura" machen. Aber ein klein wenig mehr Präzision im Umgang mit rechtlich relevanten Sachverhalten und der juristischen Terminologie wäre, ohne Einbußen beim Unterhaltungswert, leicht möglich.
Am 18.10.2016 um 19:18 Uhr antwortete der Leser "Piritramid":
Sie wollen mir wohl weis machen, die Tatort-Episoden hätten mit dem drögen Kriminalbeamten-Alltag wenig zu tun!? Und in Krankenhaus-Serien erst... da wird bei Asystolie ständig drüberdefibrilliert. Schröcklich!!1
Übrigens schließe ich mich an: den Beweis antreten. Für den TF-Präzisionsgassenhauer werde ich sogar um 2:45 einschalten! (Vielleicht)
Am 19.10.2016 um 09:04 Uhr antwortete der Leser "Dreandas":
VCR programmieren evtl. und zu gutbürgerlicher Uhrzeit mal reinschauen eher.
Am 18.10.2016 um 19:56 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Das ist (in der Presse) aber gang und gäbe, dass Begriffe velwechsert werden. Sie wissen"s einfach nicht besser. ( In meiner Musikbranche wird immer von "Musikverlegern" geschrieben, wenn eigentlich die Plattenfirmen gemeint sind. Und auch umgekehrt: in der deutschen Fassung von Dylans "Chronicles" wirde der Musikverleger "Leeds" sowie Dylans Verleger "Witmark" als "Plattenfirmen" bezeichnet - die sie nie waren oder sind. )
Am 18.10.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "Das Fünfte Element":
Sie wussten aber, dass sie nicht wussten, was sie taten.
Und das ist nicht besser.
Am 18.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "Says not":
Und Sie erklären uns aber sicher noch, was Sie der ZON-Communtiy eigentlich sagen wollten?
Am 18.10.2016 um 10:53 Uhr schrieb der Leser "Dogwalker":
Grandioser Verriß... Aber wenn man die Frage der Strafbarkeit tatsächlich auf die Ebene der persönlichen Schuld heruntergebrochen hätte, hätte man sich mit der persönlichen Situation des Angeklagten beschäftigen müssen. Für eine eher plakative Darstellung dann ungeeignet. Die "Kunst" beschäftigt sich hier nicht mit dem Recht - sie macht sich das Recht untertan. Ganz so ist die Kunstfreiheit eigentlich nicht gedacht...
Am 18.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "DerIrrste":
Naja, ich finde den Verriss weit weniger grandios. Zwar kann ich die rechtliche Korrektheit des Ganzen nicht einschätzen und nehme nur zur Kenntnis, dass ein berühmter Richter das Werk eines noch berühmteren Strafverteidigers für Nonsens erklärt. Was ich aber einschätzen kann ist, ob die unterstellten Tatsachen überhaupt mal stimmen und da liegt Fischer mehrere Male daneben. Beispiele:
"Die Wahrheit liegt jenseits des Rechts – so fantasiert das Stück daher"
Das vertritt weder der Richter, noch der Anwalt und schon gar nicht die Staatsanwältin. Der Kolumnist soll mal Zeilen bringen, die das belegen. Kann er nicht!
"Mit der Frage der Schuld des einzelnen, der in der konkreten Situation persönlich handelt oder nicht, hatte sich daher auch das Bundesverfassungsgericht nicht zu befassen"
Wird explizit so vom Verteidiger im Stück ausgeführt: Das Verfassungsgericht hat nicht über den Einzelfall Lars Koch entschieden, sondern allein über die Rechtmäßigkeit des damals beschlossenen Gesetzes.
"In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. "
Auch auf den übergesetzlichen Notstand beruft sich der Verteidiger ausdrücklich. Er geht auch auf die Voraussetzungen ein und erklärt, ein selbstloser "Täter", der Fremde rettet, wäre ihm sogar lieber als einer, der egoistisch nur für ihm nahestehende Personen das Gesetz bricht.
Am 18.10.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "maugham":
Wenn das stimmt, was Sie schreiben, würde dies bedeuten: Herr Fischer hat wie ich den Film gar nicht gesehen (wäre schlimm) oder er schreibt wider besseren Wissens (was noch schlimmer wäre). Das wäre in beiden Fällen ein starkes Stück!
Am 18.10.2016 um 15:10 Uhr antwortete der Leser "Auchspiegelleser":
Auch auf den übergesetzlichen Notstand beruft sich der Verteidiger ausdrücklich.
Ja. Und der Richter führt in seiner Urteilsbegründung aus, weshalb eine Gesamtbewertung des Falls plausibel auf dieses Rechtstheorem zulaufen kann. Mich irritiert auch, dass Fischer hier so aufgekratzt das Gegenteil behauptet.
Am 18.10.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "dbeutner":
Mich irritiert, dass Fischer überhaupt den übergesetzlichen Notstand ins Spiel bringt - denn das ist ja eine hochumstrittene und eher bei Folterbefürwortern beliebte Rechtsfigur.
Ein Soldat, der entgegen einem Befehl schießt und damit eindeutig rechtswidrig handelt, sollte auch aus dem Schuldvorwurf nicht rauskommen; man kann solche Fragen immer noch im Strafmaß locker angehen.
Im Übrigen ist der Einwurf "ein selbstloser "Täter", der Fremde rettet, wäre ihm sogar lieber als einer, der egoistisch nur für ihm nahestehende Personen das Gesetz bricht" natürlich dogmatisch totaler Unsinn. Es geht nicht darum, was einem lieb ist, sondern darum, dass es psychische Erklärungsmuster gibt, bei denen man schwer erwarten kann, diese zu durchbrechen. Das ist gerade die Abgrenzung, die "maximal" sein sollte, alles andere wird eben "übergesetzlich" und damit ziemlich beliebig.
Am 19.10.2016 um 23:28 Uhr antwortete der Leser "Mornika":
Übergesetzl. Notstand, darunter kann man vieles subsumieren das zu widerlichsten Handlungen, weil damit rechtfertigbar, führen kann.
Am 21.10.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Mich irritiert, dass Fischer überhaupt den übergesetzlichen Notstand ins Spiel bringt - denn das ist ja eine hochumstrittene und eher bei Folterbefürwortern beliebte Rechtsfigur."
Wieso irritiert sie das? Tatsächlich ist das der klassische Fall des übergesetzlichen Notstands. Töte eine kleine Menge um eine große Menge zu retten. Sogar noch so abgewandelt, das die kleine Menge wahrscheinlich sowieso verloren ist
"Ein Soldat, der entgegen einem Befehl schießt und damit eindeutig rechtswidrig handelt, sollte auch aus dem Schuldvorwurf nicht rauskommen"
Der übergesetzliche Notstand, wenn er denn zutrifft, würde ihn auch da rausholen.
Am 21.10.2016 um 11:08 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Sie haben nur teilweise Recht. Die Urteilsbegründung unterscheidet sich in der Tat bemerkenswert von den Argumenten, die zuvor ausgetauscht wurden. Sie stellt einigermaßen konsequent die Schuld in den Mittelpunkt und lässt die Rechtmäßigkeit beinahe dahinstehen. Das was aber NACH der Abstimmung. Und die Argumente in der Verhandlung bringen wirklich alles durcheinander. Dort purzelt zwar einmal der Begriff "Notstand" herum. Aber zu 95 Prozent geht es ausschließlich darum ob Pilot Koch das "darf", ob "wir" das "Dürfen", ob "der Staat" das darf, usw., also allein um die Rechtmäßigkeits-Ebene. Und genau darüber wurde ja auch abgestimmt, unter der falschen Fragestellung, ob Pilot Koch "verurteilt" werden soll. Der Trick besteht also darin, die Person des Angeklagten mit dem Staat ("WIR") gleichzusetzen. Indem wir ihn freisprechen, entscheiden wir - nach der Logik des Films und der Intention der Zusachauer - zugleich darüber, ob der Staat unschuldige Bürger töten darf, wenn es höhere Ziele gebieten. Dass die Frage allein so verstanden wurde, konnten Sie bei Herrn Kleber im ZDF-Interview mit Herrn di Fabio oder bei den Protagonisten der Hart-aber-Fair-Show schön beobachten; Sie finden das ja auch hier in 500 Kommentaren. Um die Frage richtig zu verstehen, wäre es schon hilfreich, wenn das "Wir" einmal auf die Passagiere bezogen würde. Stellen Sie sich einfach vor, was wäre, wenn Sie selbst zu den Todeskandidaten gehören. Was empfehlen Sie dem Staat dann? TF
Am 22.10.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Auchspiegelleser":
Danke für das Denkfutter, TF. Ich werd" mich nochmal dranmachen.
Am 24.10.2016 um 16:03 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Mit Verlaub: Wenn Sie die "rechtliche Korrektheit" eines Theaterstücks / Films, der sich mit der (angeblichen) "Rechtslage" beschäftigt, nicht einschätzen können: Aus welchem unerklärlichen Grund nehmen Sie dann trotzdem Stellung? TF
Am 25.10.2016 um 10:22 Uhr antwortete der Leser "G.G.Hoffmann":
Wenn man einmal weniger am deutschen Rechtswesen haftet und glaubt, an diesem müsse die Welt genesen, kann man ganz offen aber auch andere Ansichten vertreten.
Ich bin schon Jahrzehnten begeisterter Anhänger aller Star-Trek-Serien, weil sie - zugegebenermaßen in der Schlichtheit, die eine 45-minütige SciFi-Serie zuläßt -, auch rechtsphilosophische Fragen aufwirft und die Gegenposition zu unseren eingefahrenen Sichtweisen zumeist durch außerirdische Spezies und deren Auffassungen repräsentiert wird.
So sagt etwa Mr. Spock als Vertreter der vulkanischen Philosophie: "Das Wohl vieler wiegt schwerer als das Wohl weniger oder eines Einzelnen." - Das ist, unabhängig von den Fragen nach Rechtswidrigkeit und Schuld nach dem deutschen Strafrechtssystem, im Ergebnis das, was offenbar die Mehrheit der Bevölkerung aus Anlaß des Theaterstücks/Fernsehfilms meint.
In Star Trek basiert das cardassianische Strafrechtssystem auf der Prämisse, daß die Hauptverhandlung nur noch der Bestätigung der Anklage diene, um dem Volk die Effektivität und Objektivität der Ermittlungsbehörden vor Augen zu führen. Diesem Traum träumt auch mancher deutsche Staatsanwalt und Strafrichter.
Nach westlichen Rechtstraditionen ist das natürlich alles übler Quatsch. Und am Ende jeder Star-Trek-Folge siegt selbstverständlich das irdische, sprich: westliche Wertesystem über die außerirdischen Nichtsraffer und Barbaren. Gleichwohl darf man diese Antithesen aufstellen und den status quo hinterfragen.
Am 19.10.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Eigentlich exisitert Kunstfreiheit nur, wenn die Kunst nachgewiesen zweckfrei ist. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Rechtsprechung recht nachlässig mit dem Begriff der Kunstfreiheit umgeht.
Am 18.10.2016 um 10:56 Uhr schrieb der Leser "SethusC.":
Die juristischen Erklärungen zum Fall sind hervorragend. So etwas habe ich zum Thema noch nirgendwo gelesen.
Schade, das man sich dafür aber erst wieder durch einen Wust von Wutsaubrüchen kämpfen muss, wobei auch Frau Schwarzer wieder nicht fehlen darf. Schade, dass dadurch vermutlich wieder viele Leser gar nicht zum Kern der Erklärungen vordringen werden, weil sie sich schon auf Seite 1 entweder in ihrer Meinung bestätigt sehen oder den Artikel nicht weiterlesen, weil sie eine andere Meinung haben.
Vermutlich liegt die Erklärung darin, dass juristische Erörterungen nicht so oft angeklickt würden ohne dieses reißerische Beiwerk.
Am 18.10.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":
Schade, das man sich dafür aber erst wieder durch einen Wust von Wutsaubrüchen kämpfen muss, xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Per aspera ad astra ...
Am 18.10.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":
„Schade, das man sich dafür aber erst wieder durch einen Wust von Wutsaubrüchen kämpfen muss“ – wieso schade? Ich habe sie genossen!
Am 18.10.2016 um 15:28 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Was meinen Sie mit "Wutausbrüchen", wenn ich mal fragen darf? Und was meinen Sie mit "Wust"? Ein bisschen genauer also, Herr Lehrer: Wo ist die erste "juristische Erklärung", und wo (vorher) ist der "Wust"? Und was hat das alles mit Schwarzer zu tun? Können Sie nicht zwischen "Aktuelles" und "Zur Sache" untescheiden? Warum lesen Sie, was Sie doch gar nicht interessiert? Ein "Wutausbruch" ist wahrlich das Letzte, was ich zum Thema "Schirach - Terror" empfinde. tf
Am 18.10.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "SethusC.":
Ist ja schön, dass Sie als ziemlich einziger Autor hier sich die Mühe machen, auf Kommentare zu antworten.
Ich bin hier aber nicht der "Lehrer", der Sie belehren möchte, mit welchem Recht auch, ich bin nur ein Komentator, der seine Meinung zu einem Artikel äußert.
Und meine Meinung ist eben, dass der polemische Verriss der Sendung, schon bevor dann die Sachargumente kommen, diesen eher schadet als nutzt.
Am 21.10.2016 um 17:37 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
na ja. Ein bisschen "Schlagzeile" wird doch sein dürfen. Um Übrigen ist das auch nur ehrlich: Warum sollen Sie sich durch viele Seiten lesen, um zum "Ergebnis" zu gelangen? Eine Kolumne ist doch keine Seminar-Arbeit. Ich sage Ihnen, worum es geht und was meine Meinung ist. Dann stelle ich ein paar Argumente vor. Die können Sie lesen oder auch nicht. Es fällt mir schwer zu erkennen, was an diesem Konzept falsch sein sollte. tf
Am 18.10.2016 um 16:08 Uhr antwortete der Leser "Sgt Peppa":
"Schade, das man sich dafür aber erst wieder durch einen Wust von Wutsaubrüchen kämpfen muss, wobei auch Frau Schwarzer wieder nicht fehlen darf" Das ist der Grund, warum ich bisher noch keine Kolumne von Herrn Fischer zu Ende lesen konnte, obwohl ich am Kern seiner Gedanken durchaus interessiert bin. Auch heute habe ich auf Seite 2 abgebrochen, die sprachlichen Arabesken machen mir einfach Kopfschmerzen. Warum werden Themen des Rechts in ein Stilmittel verpackt, in der sich (laut Wikipedia) "Stoff- und Formkomposition verschlingen"? Herr Fischer legt ja immens großen Wert darauf, nicht falsch verstanden zu werden, mir persönlich wäre eine staubtrockene Beweisführung lieber.
Am 18.10.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Herr Fischer legt ja immens großen Wert darauf, nicht falsch verstanden zu werden, mir persönlich wäre eine staubtrockene Beweisführung lieber."
Dann lesen sie doch einfach seinen Rechtskommentar. ;)
Am 18.10.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "OttosMops":
Mein Lesegenuss wird durch Herrn Fischers Art sich diesen Fragen anzunähern deutlich gesteigert. Staubtrocken würde ich sie vermutlich nicht oder ungern lesen.
Am 18.10.2016 um 10:58 Uhr schrieb der Leser "Geron Loras":
Es ist für jeden Berufsstand unerträglich sich im Film, Theater, Literatur, Zeitungsartikeln oder ganz allgemein der Kunst dargestellt zu sehen. Das gerät immer zu Karikatur, da kann man nichts machen und es ist auch der Sache selbst geschuldet. Ein Kunstwerk hat halt einen anderen Anspruch an Spannungsbögen als die Realität. Die Realität bietet eigentlich nicht den Roman oder den pointierten Witz. Da lieben wir doch alle eigentlich das Artifizielle. Der Polizist bekommt graue Haare wenn er Krimis sieht und der Arzt wenn er die Schwarzwaldklinik besuchen muss. Von diesem Unbill sind Juristen halt nicht ausgenommen. Da muss man durch.
Am 18.10.2016 um 11:17 Uhr antwortete der Leser "Reanimator":
Das Recht betrifft aber alle Menschen, ob sie es wollen oder nicht. Daher kann man da schon Mindestmaße an Korrektheit erwarten.
Am 18.10.2016 um 11:19 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Sie sind mir ja einer. Die Medizin etwa nicht?
Am 18.10.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "Zeitsierter22":
lol
Am 18.10.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Die Wichtigkeit des juristischen für die allgemeinen Grundbedürfnisse des Menschen wird im Übrigen meist überschätzt. Das ist die Lehre die man aus Filmen über die Zombieapokalypse mitnehmen kann. Es ist nie der Jurist der die Gruppe retten wird.
Am 18.10.2016 um 17:31 Uhr antwortete der Leser "OttosMops":
Made my day :-D ich will Rechtskolumnen, die mit der Zombieapokalypse argumentieren!
Am 18.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Echt jetzt, es gibt noch Serien und Filme, die hier noch nicht in den Texten verarbeitet wurden?
Am 25.10.2016 um 10:39 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
"Made my day :-D ich will Rechtskolumnen, die mit der Zombieapokalypse argumentieren!"
Na, zumindest einzelne Philosophen haben Zombies bereits vor Jahren für sich entdeckt. Ging zwar, soweit ich mich erinnere, nicht um "Recht", aber das gehts ja im "Terror"-Stück auch nur am Rande, ist ja eben auch eher die filmische/theatralische Aufbereitung eines eher philosophischen Problems.
(H. Tetens bei der "Langen Nacht der Philosophie" vor ein paar Jahren)
cassi
Am 25.10.2016 um 10:45 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
PS:
Herr Tetens: Sie waren damals absolut besch*en zu verstehen, da Sie oft am Mikrofon vorbei geredet haben (Kopf drehen, Gesprächspartner angucken, etc.). So habe ich leider inhaltlich nicht alles mitbekommen können. Schade drum!
cassi
Am 18.10.2016 um 11:32 Uhr antwortete der Leser "oms":
"Der Polizist bekommt graue Haare wenn er Krimis sieht und der Arzt wenn er die Schwarzwaldklinik besuchen muss. Von diesem Unbill sind Juristen halt nicht ausgenommen. Da muss man durch." Das ist richtig, wenn es um "Ein Fall für zwei" oder "Perry Mason" geht. Hier aber war ja der Anspruch, ein ernsthaftes Rechtsproblem von einem Autor, der angeblich selbst Strafverteidiger ist, dem Publikum näher zu bringen - da darf man dann schon etwas mehr Sorgfalt erwarten. Wie schon die anschließende Talkshow zeigte war der Anspruch eben hier ein anderer als reine Unterhaltung, und diesem Anspruch ist der Film wie Fischer zutreffend ausführt, eben nicht ansatzweise gerecht geworden.
Am 18.10.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Ich muss gestehen, ich halte solche Dinge immer schon im Vorfeld für Klamauk. Auch wenn als ernsthaft beworben. Man weiß doch um Leistungsfähigkeit die hiesige Autorenschar.
Am 18.10.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Hier geht es um noch mehr: Die Frage ist für mich ja nicht, ob so ein Schirach-Stück einem Publikum vorgeführt werden sollte, sondern ob öffentlich-rechtliche Anstalten sich diesem Format anschließen sollten, ohne dabei die Konsequenzen überhaupt im Auge haben oder sogar wissentlich für die Quote zur Seite zu schieben. Es macht für mich ein Unterschied, ob ich mir aktiv eine Karte für die einzelne Aufführung kaufen oder aber nur nach der Tagesschau nicht umschalten muss.
An der Problematik ändert auch eine nachgeschaltete Diskussionsrunde nichts. In der Zusammensetzung "schuldig" und "unschuldig" vermittelte eine Bischöfin, deren Ausführungen ich zwar nachvollziehen kann, die aber letztlich mit Aussagen, die die "Notwendigkeit des Aufnehmens einer persönlichen Schuld" nahelegen, zur Verklärung dessen beigetragen, was Herr Fischer hier erfreulicherweise wieder "aufgedröselt" hat. Auch wenn man jetzt noch nachträglich Berichte ins Abendprogramm stellte, die einer vertieften Kenntnis und durchdachteren Urteilsfindung dienlich sein könnten, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Das wird man dann auch an den Quoten sehen.
Am 18.10.2016 um 15:49 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Das wird man dann auch an den Quoten sehen.
Denken Sie etwa, das die Quote nach sich nach Authentizität und plausiblem Hergang richtet? Sehr gewagt.
Am 18.10.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Mit diesem letzten Satz meine ich die Quoten irgendwelcher eventueller "Nachberichte" im Vergleich zur Quote der Sendung. Will meinen: im Gegensatz zu Lesern der Fischer-Kolumne wird sich der Durchschnittszuschauer nicht nochmals in die Problematik vertiefen. Das Volk hat gesprochen.
Am 18.10.2016 um 20:02 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Eben: Man packt diese Leute bei ihrem zuvor hochgeschraubten Anspruch (vulgo: Reklame). . Und schüttelt sie dann kräftig, wie "nen jungen Hund, der auf"n Teppich gepinkelt hat. Und das ist notwendig.
Am 18.10.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "Hasibär":
Ja, allerdings wurde in diesem Fall bewusst Realität suggeriert und durch die anschließende Talkshow noch verstärkt.
Am 18.10.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "Der Tropfen":
"Der Polizist bekommt graue Haare wenn er Krimis sieht und der Arzt wenn er die Schwarzwaldklinik besuchen muss"
Da sind die entsprechenden "Werke", die bei ARD, ZDF oder wo auch immer gezeigt werden, aber von ähnlich schlechter Qualität. Insofern...
Am 18.10.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Ich würde das nicht auf die Qualität schieben. Sicherlich tauchen diese Probleme schon bei Shakespeare auf wenn man ihn so betrachten würde. Es liegt meines Erachtens in der Natur der Sache. Drama und Realität sind unterschiedliche Dinge. Und es gibt zu meinem Unglück viele Personen in meinem Umfeld die genau das nicht so sehen.
Am 18.10.2016 um 11:00 Uhr schrieb der Leser "BDLB":
"86,9 Prozent stimmten für einen Freispruch, nur 13,1 Prozent für "schuldig"", steht irgendwo.
Und Herr Baum bei "Hart aber fair" versteht die Deutschen nicht mehr! Dabei ist es doch so, hier wie anderswo, dass wir einfach die Formel "Im Namen des Volkes ..." ändern müssten in "Im Namen der Experten ...". Wenn man das aber nicht will, dann sollten solche Fallbeispiele häufiger gebracht und diskutiert werden, und dann könnte irgendwann der "Volk"-Begriff sachlich und differenziert unter die Lupe genommen werden.
(BTW Wenn ich es recht sehe, gibt es inzwischen viele One-man-One-vote-Skeptiker, die wieder für ein Drei-Klassen-Wahlrecht eintreten. Allerdings nicht nach drei großen Steuerklassen wie vordem, sondern nach der Abfolge: "Ist meiner Meinung" = Stimme zählt siebenfach ... "Ist vollkommen anderer Meinung als ich" = Stimme zählt gar nicht.)
Am 18.10.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Recht wird "im Namen des Volkes" gesprochen - nicht das Volk spricht Recht.
Am 18.10.2016 um 11:13 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
"Recht wird "im Namen des Volkes" gesprochen - nicht das Volk spricht Recht."
Tjaja, die linguistischen Feinheiten des fachlich-juristisch Denkenden!
Mir ist schon klar: Das Volk ist der Infant, zwar Souverän, aber halt doch so unmündig wie schwer von kapee. Und die Experten sind die, die voll der Weisheit im Namen des Infanten sprechen.
Am 18.10.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
Wenn Sie sich schon der Semantik verweigern, dann brauchen wir gar nicht erst in die Feinheiten der juristischen Sprache eintauchen.
Grüße im Namen der Linguistik seien trotzdem bestellt.
Am 18.10.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Nein - das "Volk" setzt die Rechtsregeln - über die gesetzgebenden Organe. Die Rechtsanwendung ist Sache der Justiz.
Am 18.10.2016 um 11:23 Uhr antwortete der Leser "flying jib":
Infant? Das Volk ist das Kind eines spanischen Monarchen?
Am 18.10.2016 um 15:41 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nun gut: "Herr Baum bei Hart aber Fair" ist ein beseelter Exeget seiner selbst und ein überzeugter Bewunderer des gleichnamigen Bundesinnenministers a. D. Er sprach, soweit ich ihm folgen konnte, über Rechtswidrigkeit, hielt sich somit auf der Ebene des Films, und bemerkte bedauerlicherweise gar nicht, dass es diesmal gar nicht um ihn und seine grandiose (und zweifellos richtige) Verfassungsbeschwerde von 2005 ging.
Die schönste Rolle im schönen TALK hatte unser Bundesverteidigungsnminister a. D. Jung: Von keines Rechts-Gedankens Blässe angekränkelt, haute er raus, wass er immer schon rausgehauen hat. Experiment: Pilot Hauptfeldwebel Jung sitzt auf einer Kanonenkugel. Sie nähert sich Wiesbaden. Dort sitzen in einer Halle alle Abgeordneten der hessischen CDU mit ihren Familien (Halle A) , in der andern Halle alle Autofahrer (Halle B). Pilot Jung hat einen Kopfhlörer und einen Joystick zum Lenken. Per Kopfhörer spricht sein Vorgesetzter, Herr General Koch, persönlich zu ihm: Halle A! Wie würden Sie entscheiden? Nächste Woche: Wer kriegt die Niere: Peggy oder Pascal? Ja, so geht Rechtskunde! Solche Minister a. D. wünschen wir uns! tf
Am 18.10.2016 um 16:25 Uhr antwortete der Leser "ParisLodron":
Dieser Kommentar ist ja besser als der Artikel!
Am 18.10.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "OttosMops":
Das Beste an Herrn Jung ist das a.D.
Am 18.10.2016 um 11:03 Uhr schrieb der Leser "Salkin":
Danke, Herr Fischer, für diese Kolumne.
Frage: Warum machen Zuschauer überhaupt bei dieser Abstimmung mit? Antwort: "Heutzutage kennen die Menschen von allem den Preis, aber von nichts den Wert." (Oscar Wilde)
Am 18.10.2016 um 12:04 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
Schauen Sie "mal bei Sat1 in den Videotext... Da können Sie telefonisch über verschiedenste Themen (natürlich gebührenpflichtig) abstimmen. Antwortmöglichkeiten:
- Ja
- Nein
- Weiß nicht
- Ist mir egal Es gibt tatsächlich Menschen, die dort gebührenpflichtig(!) anrufen, um 3. oder 4. zu wählen. Noch Fragen???
Am 18.10.2016 um 13:18 Uhr antwortete der Leser "ikonist":
erwarte jetzt folgede abstimmung: ist das FERNSEHEN schuldig ODER unschuldig?
Am 21.10.2016 um 17:31 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Weil in unserer atomisierten neoliberalen Welt AUFMERKSAMKEIT das höchste aller Güter ist. Wer keine Aufmerksamkeit erlangt, ist ein Nichts. Wer nicht wenigstens die Illusion von öffentlicher Beachtung erfährt oder erfahren kann, wird verachtet und gilt als ausgegrenzt. Ein STAR kann man sein, wenn man 30 Regenwürmer live im Fersehen frisst. Und dies kann der Höhepunkt eines Lebens sein. Andere kaufen Pistolen und schießen. Aufmerksamkeit für andere erzeugt Neid, Missgunst, Hass in ungeahntem Maß. Das ist auf allen Ebenen so: Bei den Intellektuellen, den Künstlern, und ebenso in der verachteten Unterschicht, wo man immerhin noch berühmt werden kann für die dicksten Unterarme, die krummste Nase oder die erniedrigendste Selbstentblößung. Und die Menschen freuen sich und möchten all diese wunderbaren Chancen nutzen. Sie bewerben sich zu zehntausenden bei "Frau Klum" oder "Herrn Bohlen" und lassen sich beleidigen, erniedrigen, vorführen. Andere sind zeitlebens begeistert, weil sie einmal von Herrn Reich-Ranicki als Dummkopf bezeichnet wurden. So ist es halt. Auf jeden Kolumnenschreiber kommen 10.000, die es für eine echte Zumutung halten, dass das Schicksal nicht sie selbst ausgewählt hat. Sie glauben ersthaft, das Internet könne etwas an ihrer Lage ändern, wenn sie nur genügend Kontakte produzieren. Das ist nicht zutreffend. tf
Am 18.10.2016 um 11:04 Uhr schrieb der Leser "Jan Reiter":
Zitat.: "eine unverschämte, schwer erträgliche Manipulation der Öffentlichkeit ".
Ja , wo kommen wir denn hin, wenn die hochheilige Justiz bei Fernsehsendungen nicht mitbestimmen darf und der Zuschauer womöglich ein Urteil fällt, das dem unfehlbaren Juristen nicht gefällt ....
Am 18.10.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Salkin":
Sie haben es noch nicht wahrgenommen, oder?
Am 18.10.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "berlonski":
Ich sehe schon, die ersten "Lügenjustiz"-Skandierer machen sich bereit. Wo kämen wir denn hin, wenn wir das Recht abgehobenen, arroganten Fachleuten überlassen würden, wo das Volk doch selbst aus dem Bauch heraus (Lynch-)Justiz betreiben kann ...
Die Volksapologeten übersehen dabei leider nur, dass es immer jemanden gibt, der definiert, was und wie das Volk abstimmen darf. Und das ist genau die Manipulation, die der Artikel schön beschreibt: Die Zuschauer fühlen sich mal so richtig ernst genommen, werden aber eigentlich nach Strich und Faden verarscht, weil sie nur das erfahren, was auch der gewünschten Dramaturgie dient. Also eher Volksverdummung als Volksbeteiligung.
Am 18.10.2016 um 12:04 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Das Volk hat doch richtig abgestimmt, Herr Fischer beschwert sich lediglich darüber, dass hier ein Scheinproblem kreiert wurde und die natürlich richtige Lösung scheinbar nicht als solche des Rechts, sondern als solche der Moral präsentiert wurde. Das erweckt den Eindruck, das Recht stünde dieser richtigen Lösung gegenüber, inklusive der Verfassung UND des Bundesverfassungsgericht.
Das ist nicht nur völliger Quatsch, das ist sogar gefährlich. Kein Staatsanwalt würde hier auf Mord plädieren, aber am Ende sitzen die Leute vor dem Fernseher und glauben das wirklich. Inklusive Herrn Baum, der sich nicht zu blöd ist, wirklich auf "schuldig" zu plädieren und sich damit zugleich als Hüter der Verfassung diskreditiert.
Am 18.10.2016 um 15:59 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Das Volk hat doch richtig abgestimmt"
Wenn sie den Artikel aufmerksam lesen werden sie sehen das es offen ist ob das Volk richtig abgestimmt hat. Eine Verurteilung wäre genauso möglich.
"und die natürlich richtige Lösung scheinbar nicht als solche des Rechts, sondern als solche der Moral präsentiert wurde."
Eine richtige Entscheidung aus falschen Gründen ist fast noch schlimmer als wenn sie falsch wäre.
"Kein Staatsanwalt würde hier auf Mord plädieren" Aber auf Totschlag. Und es ist keineswegs sicher das der Pilot davon freigesprochen wird.
Am 18.10.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Möglich bis unwahrscheinlich. Ja, mit dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand betreten wir unentdecktes Land (jedenfalls in Deutschland, das common law hat den Mignonettefall und die alten Griechen das Brett des Karneades), aber man würde den hier in einem solchen Fall wohl dann annehmen, wenn man dem Angeklagten keine Motive nachweisen könnte, die einem Entschuldigungsgrund entgegenstehen. Offen ist was anderes. Es stimmt aber, natürlich kann man das nicht pauschal sagen, weil es eben um persönliche Vorwerfbarkeit und Zumutbarkeit geht, die sich nicht von der konkreten Person lösen lassen. Auch deshalb ist dieses "Fernsehexperiment" übrigens schwachsinnig.
"Eine richtige Entscheidung aus falschen Gründen ist fast noch schlimmer als wenn sie falsch wäre."
Da stimme ich zu. Auf mich sind heute schon Nichtjuristen zugekommen und haben gefragt, was das Bundesverfassungsgericht denn da für einen Quatsch entschieden habe, dass so jemand ein Mörder wäre. Da wäre es besser gewesen, die hätten das Urteil gelesen und dann für "schuldig" gestimmt, das wäre zumindest im Ergebnis (wenn auch nur schwer) vertretbar, aber nicht in der Methode falsch.
Am 19.10.2016 um 09:40 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"aber man würde den hier in einem solchen Fall wohl dann annehmen, wenn man dem Angeklagten keine Motive nachweisen könnte, die einem Entschuldigungsgrund entgegenstehen."
Ein Entschuldigungsgrund ist nicht einfach deswegen gegeben weil es kein entgegenstehendes Motiv gibt. Es muss nachgewiesen werden das der Entschuldigungsgrund vorhanden war bzw. der Pilot in seiner Situation davon ausgehen musste. Und das er das ist ist unklar. Sie nehmen das an, aber mehr als ihre Intuition wie zukünftige Richter entscheiden könnten, haben sie bisher nicht gezeigt.
Beispiel: Bekommt er einen Befehl zu schießen oder nicht zu schießen, begeht er eine Straftat wenn er schießt. Ersteres ist ein rechtswiedriger Befehl dem er nicht Folge leisten darf und zweites ist eine direkte Befehlsverweigerung.
Das ist alles viel zu schwammig um sagen zu können wie Gerichte wohl entscheiden werden.
Am 19.10.2016 um 09:44 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Der würde aber auch einen Verteidiger haben, der ihn schon darauf briefen würde, was er für das Vorhandensein des "subjektiven Entschuldigungselementes" so erzählen müsste. Und wenn es sich nicht um einen Psychopathen handelt, der gerne Flugzeuge abschießt, wäre die logische Erklärung wohl, dass er davon ausging, mit der Rettung des zehnfachen an Menschen das Richtige zu tun.
Am 19.10.2016 um 11:27 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
" Und wenn es sich nicht um einen Psychopathen handelt, der gerne Flugzeuge abschießt, wäre die logische Erklärung wohl, dass er davon ausging, mit der Rettung des zehnfachen an Menschen das Richtige zu tun."
Da wäre ich mir nicht so sicher das ein Gericht das auch so sieht. Er kann nicht wissen ob alle Maßnahmen ausgeschöpft sind. Befindet er sich noch über unbewohntem Gebiet sind noch nicht alle Maßnahmen ausgeschöpft (Evakuierung, Verhandlung, Abdrängen des Flugzeugs etc.). Ist er schon über bewohntem Gebiet, muss er damit rechnen das die Trümmerteile einen Vorort oder eine Kleinstadt einebnen. Vielleicht lügt der Terrorist ja auch mit dem Ziel.
Da ihm viele wichtige Informationen nicht vorliegen und er das weiß, kann er gar nicht handeln. Er muss einen Befehl abwarten und der ist entweder rechtswiedrig oder lautet nicht schießen.
Auf der Basis der fehlenden Informationen wäre ich mir mit dem übergesetzlichen Notstand nicht sicher
Am 19.10.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Klar, man kann den Fall schon so abwandeln, dass der Notstand nicht gegeben wäre, aber wenn er so zugespitzt ist wie im Film, führte da wohl kaum ein Weg dran vorbei.
Und natürlich müssen Sie sehen, dass Zweifel nicht zu Lasten des Angeklagten gehen.
Ob der Befehl rechtswidrig ist - das ist er - ist für die Frage der Schuld übrigens auch ohne Bedeutung, es sei denn, es geht um die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums.
Am 19.10.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Klar, man kann den Fall schon so abwandeln, dass der Notstand nicht gegeben wäre, aber wenn er so zugespitzt ist wie im Film, führte da wohl kaum ein Weg dran vorbei."
Ich habe den Fall nicht abgewandelt. Der Film gaukelt Gewissheiten vor die es in der Realität nicht gibt. Und die Realität ist es ja über die wir hier diskutieren.
"Und natürlich müssen Sie sehen, dass Zweifel nicht zu Lasten des Angeklagten gehen." Nur wenn berechtigte Zweifel an seiner Schuld bestehen. Sollte es Zweifel an seinen Entschuldigungsgründen geben, dann gehen die zu seinen Lasten.
"Ob der Befehl rechtswidrig ist - das ist er - ist für die Frage der Schuld übrigens auch ohne Bedeutung" Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er schießt befolgt er den rechtswiedrigen Befel und allein das ist eine Straftat. Da müsste er schon sehr gut glaubhaft machen, das der Befehl keinen Einfluss auf seine Entscheidung hatte.
Am 19.10.2016 um 14:15 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
"Nur wenn berechtigte Zweifel an seiner Schuld bestehen. Sollte es Zweifel an seinen Entschuldigungsgründen geben, dann gehen die zu seinen Lasten."
Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, ob jemand in Notwehr gehandelt hat, geht das auch nicht zu seinen Lasten. Natürlich, das setzt voraus, dass es hinreichende Anhaltspunkte für die Notwehr gibt und sie nicht nur einfach in den Raum hinein behauptet wird, um eine in dubio pro reo-Situation zu kreieren, so einfach geht es nicht.
"Wenn er schießt befolgt er den rechtswiedrigen Befel und allein das ist eine Straftat."
Was für eine Straftat soll das denn gesondert sein? Und vor allem, wie soll das Einfluss auf die Schuldbeurteilung hinsichtlich der konkret angeklagten Straftat (Mord, bzw. meinetwegen Totschlag) haben. § 5 WStG gibt in solchen Fällen sogar einen separaten Schuldausschließungsgrund an die Hand - der hier freilich nicht greifen würde.
Am 20.10.2016 um 10:47 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, ob jemand in Notwehr gehandelt hat, geht das auch nicht zu seinen Lasten."
Notwehr muss genauso belegt werden. Es langt nicht zu sagen es hätte Notwehr sein können. Alle Entschudligungsgründe (Wie Notwehr, Notstand, Nothilfe etc.) haben hohe Hürden bei der Beweisaufnahme und -würdigung.
"Natürlich, das setzt voraus, dass es hinreichende Anhaltspunkte für die Notwehr gibt " Genau. Und wenn es berechtigte Zweifel an diesen hinreichenden Anhaltspunkten gibt, dann kommt Notwehr nicht zum tragen. Die Zweifel an der Notwehr gehen also zu Lasten des Angeklagten.
"Was für eine Straftat soll das denn gesondert sein?" §5 WStG Befolgung eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls
"Und vor allem, wie soll das Einfluss auf die Schuldbeurteilung hinsichtlich der konkret angeklagten Straftat (Mord, bzw. meinetwegen Totschlag) haben." Der Befehl hebelt den übergesetzlichen Notstand aus, da unklar ist ob der Pilot auf Grund des Befehls handelte oder aus eigenem Antrieb. Denn er muss ja unabhängig und aus eigenem Antrieb zu der Erkenntnis gekommen sein, das der Notstand so groß ist das er trotz widersprechendem Gesetz gelöst werden muss.
Das ist meine Interpretation deren Wahrscheinlichkeit ich auf 50% schätze.
Am 18.10.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "BV":
Und schon passt das Vorwort zu Frau Schwarzer zum Rest... ;-)
„Bevor man die Ergebnisse dieses Rechtssystems also immerzu als falsch, parteiisch, voreingenommen, illegitim verachtet, sollte man überlegen, was man da tut, aus welchen Gründen man es tut und mit welchem besseren Recht. Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann. “
Am 18.10.2016 um 15:51 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Aber nein. Die Justiz ist nicht hochheilig. Sie haben nur leider nicht verstanden, worum es geht. Das ist nicht schlimm, aber auch kein Grund zum Stolz. Vermutlich verstehen Sie ja auch nicht, wie eine Einspritzanlage von Bosch finktioniert, oder eine Luft-Luft-Rakete, oder Ihr LCD-Fernseher. Deshalb holen Sie ja, wenn das Bild ausfällt, auch nicht die Flex und den Hammer aus dem Hobbyraum, sondern einen so genannten Fachmann, der so was schon mal gemacht hat. Wenn hinterher das Bild wieder da ist, aber das programm schlecht, ist das nicht die Schuld des Technikers. So ähnlich müssen Sie sich das mit dem Recht vorstellen: Es hat gar keinen Sinn, stolz darauf zu sein, eine Frage gar nicht verstanden, aber trotzdem die Lösung innerhalb von vier Sekunden gefunden zu haben. Das ist einfach eine andere Sendung.
Die Frage, die sich HIER stellte, müssen Sie sich so vorstellen: Morgen früh kommt die Polizei zu Ihnen und bittet Sie, ihre gesamte Familie und dann sich selbst zu erschießen, da sie leider (erwiesenermaßen) mit Ebola infiziert sei. Bekanntlich sind die Heilungschancen mittelmäßig. Bevor ganz Mannheim im Chaos versinke, habe der Landrat angeordnet, dass Sie zu töten und spurlos zu entsorgen seien. Was sagen Sie hierzu? Möchten Sie eine Meinung dazu äußern? Oder sollen wir die Frage von den Hörern von HR3 entscheiden lassen? Na, wie sieht"s aus, Bürger? tf
Am 19.10.2016 um 02:33 Uhr antwortete der Leser "hands":
Total blödsinniger Vergleich!
Am 21.10.2016 um 11:41 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
... weil ... ? tf
Am 18.10.2016 um 11:05 Uhr schrieb der Leser "Hr.Karsch":
An einer Fiktion wird kritisiert, dass sie nicht die Wirklichkeit abbilde? Herr Fischer sollten sich lieber noch einmal ins Proseminar Peter Weiss setzen.
Was spielt es für den Zuschauer für eine Rolle, welche Banalitäten nicht die Rechtsordnung der Wirklichkeit widerspiegeln? Für die Konfrontation mit der moralischen Frage am Ende ist es egal, lieber Herr Fischer, ob die Beisitzer ihre Kugelschreiber richtig halten. Aber ich verstehe ihre Verbitterung. Als historiker bin ich ebenso erschüttert darüber, wenn die Geschichte zu Gunsten der Effekthascherei verdreht wird. Dann fällt mir aber meistens ein, dass dies im unterhaltungsgeschäft Usus ist.
Am 18.10.2016 um 16:00 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Bitte tun Sie uns das nicht an: Sagen Sie bitte nicht "Ich als Historiker" zu sich.
Ihr Hinweis aufs "Proseminar Peter Weiss" zeigt, dass Sie das nämliche damals gewiss verschlafen haben.
Ich weiß ja, dass einzelne Zahnmediziner das Universum verstehen können und zu erklären verstehen als Zusammenhang von prämolarem Knickwinkel und Wurzelkanal-Fistel. In unserem speziellen Fall haben wir es allerdings mit einem Fall von Haferflocken-Allergie zu tun. Hier versagt das Instrumentarium des Kiefernchirurgen; er muss aufs bäuerliche Erbe zurückschalten. Versuchen Sie es einfach noch einmal. Sie als Künstler kriegen das gewiss hin. tf
Am 18.10.2016 um 18:44 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
"Als historiker bin ich ebenso erschüttert darüber, wenn die Geschichte zu Gunsten der Effekthascherei verdreht wird. Dann fällt mir aber meistens ein, dass dies im unterhaltungsgeschäft Usus ist"
sie verwechseln vermeintliche historische faktenlage mit logik, wie sie sich aus der rechtslage ergibt, und wie sie von th. fischer nach dieser unsäglich törichten fersehsendungen und -debatte erholsam klargestellt wurde. um letzteres geht es hier. nicht darum, ob napoleons mutter laetitia oder aurora hieß.
Am 18.10.2016 um 11:06 Uhr schrieb der Leser "BDLB":
Ach, und das vielleicht doch auch noch:
"Terror ist ein Theaterstück, das, soviel muss man wohl vorausschicken, mit Terror denkbar wenig zu tun hat. Der Titel ist vielmehr ein heiserer, populistischer Schrei nach Aufmerksamkeit."
Und die hiesige Fischer-Kolumne ist ein expertenhaftes Flüstern des Inhalts, man möge sie, die Kolumne, und den Verfasser doch bitte übersehen. Oder?
Am 18.10.2016 um 16:03 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich verstehe Sie nicht. Halten Sie den verfehlten, nicht auf die Sache, sondern auf Medienöffentlichkeit zielenden Titel eines Films deshalb für richtig, weil es Medienöffentlichket gibt und andere diese ebenfalls nutzen? tf
Am 18.10.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
"... nicht auf die Sache, sondern auf Medienöffentlichkeit zielenden Titel eines Films..."
Ok, dann mal ausführlich:
a) Filme, Romane, Dissertationen, Kolumnen usw. haben ihre je eigenen Gesetze der Zielgruppenorientiertheit, und beim Film gehört es einfach dazu, Publikum mit einer Kurzformel aufmerksam zu machen. Es erinnern mich diese Hinweise auf Sprachfeinheiten immer an die Physiker, die uns beibringen wollen, ein Quantensprung sei etwas ganz anderes als das, was Journalisten damit bezeichnen. Ja nun, Alltagssprachen, auch Fachsprachen sind halt flexibel. Terror" ist inzwischen halt aus der Fachsprache ausgebüchst, wenn er da je streng eingeschlossen war. Und Leute, die Flugzeuge in Häuser oder Fußballstadien steuern -- wie sollte man sie denn nennen?
b) Entsprechend: "populistischer Schrei". Menschen, die öffentlich auftreten, wollen natürlich, jedenfalls in der Regel, möglichst viele Menschen auf sich aufmerksam machen. So ist das Leben. Wir werden die Quoten und auch das Effekthascherische nicht abschaffen. Meine These: Die Kolumnisten habe nur ihre je eigene Form des Effekthascherischen.
Am 19.10.2016 um 07:17 Uhr antwortete der Leser "mr_supersonic":
Wie wäre es mit Effekthascherei die auf Basis von Fakten beruht? Schliessen sich Effekthascherei und Logik aus? Es ist, um bei ihren Beispielen zu bleiben, ein deutlicher Unterschied, wenn ein Wissenschaftler seine Entdeckung feiert ("endlich konnte nachgewiesen werden dass....") oder ob die Bild Zeitung schreibt dass Krebs geheilt wurde. Und dementsprechend hat Herr Fischer völlig Recht wenn er darauf hinweist dass trotz des Sachverstandes in der Fernsehanstalt solch ein Stück in dieser Selbstdarstellung als "Realitätsnah" unkritisch durchgewunken wird. Es wird ein Sachverhalt nicht "verständlich" dargestellt, sondern kritisiert wird dass überhaupt kein Bezug zur Realität besteht, es ist eine Irreführung. Ich würde sagen die Effekthascherei besteht in dem vortäuschen von Kompetenz des Autors dieses Theaterstücks ;)
Vielen Dank Herr Fischer für diesen wunderbaren Beitrag.
Am 21.10.2016 um 11:37 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich bleibe bei meiner Ansicht. "TERROR" signalisiert Gefahr. Es ist von "Zeiten des Terors" die Rede. (Als ob vor vierzig oder zwanzig Jahren weniger Terror auf der Welt geherrscht hätte!). Anschließend wird die Frage gestellt, ob der Staat unschuldige Bürger töten (lassen) DARF, um Höhere Ziele und Werte zu verteidigen. Diese Frage hätte man auch mit Begriff "LEBERKREBS" stellen können (Ausnehmen von alten Patienten gegen ihren Willen, um schwerstkranken Jugendlichen deren Organe einzupflanzen), oder vielleicht "KLIMAWANDEL" (Kentern von Schiffen in großen Flutwellen, Rettung vieler auf Kosten von zu tötenden Wenigen), usw. usf. Außerdem ist ja der "Terror" überhaupt nicht Gegenstand, sondern nur Anlass des Stück-Inhalts: Es geht doch überhaupt nicht um Terror, sondern um ein Entscheidungs-Dilemma. Richtig wäre also vielleicht "ENTSCHEIDUNG", oder "MORAL" oder "SCHULD", usw. Einen Film, in dem der junge amerikanische Doppeldecker-Flieger Gregory Peck über einem französischen Acker notlandet, mit der Bauerstochter Brigitte Bardot nach Nizza fahnenflüchtet, dort die Spielbank knackt und dann Präsident von Andorra wird, würden Sie ja auch nicht "DER ERSTE WELTKRIEG" betiteln, oder? TF
Am 18.10.2016 um 11:06 Uhr schrieb der Leser "van Minveter":
"Darf das Fernsehen elementare Rechtsfragen solange verdrehen" Es muss, damit es Recht wird.
Herr Fischer geht von der Voraussetzung aus, dass das, was die Jurisprudenz lehrt, Recht sei. Dem ist nicht so. Recht sollte seit der Aufklärung die Meinung der Mehrheit der Bürger sein.
Es ist in einem demokratischen Staat nicht mehr die Kodifizierung einer feudalistischen Gesellschaft, die vom Gottesgnadentum ausgeht. Und dieses Gottesgnadentum heute noch in Nachfolge der ehemaligen Handlanger der Macht ausübt. Recht ist nicht Naturgesetz, sondern das Recht aller Menschen einer fortschrittlichen Gesellschaft. Unabhängig, gerecht und nachvollziehbar war Recht noch nie. Wird Zeit, dass sich das ändert, den das Wissen über den Menschen und seiner Lebensformen hat sich explosionsartig in den letzten 100 Jahren erweitert. Recht ist keine Wissenschaft, sondern angewandtes Herrschaftswissen. Was der H. Fischer hier wortreich verteidigt. Er hält das, was er sein Recht nennt und zu grossen Teilen nur der Muff von 1000 Jahren ist, durch Tradition sakrosankt.
Summa summarum (nach W. Busch)
Sag, wie war" es, alter Schragen, wenn Du mal die Brille putztest, um ein wenig nachzuschlagen, wie du Deine Lebens-Zeit benutztest.
Oft wohl hättest Du wohl gerne als Mensch den Sünder noch gerettet. Doch Du standest kühl von ferne, wie vereist, wie angekettet.
Am 18.10.2016 um 11:22 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
"Recht sollte seit der Aufklärung die Meinung der Mehrheit der Bürger sein."
Nein, denn dann wäre nämlich diese "Mehrheit" in der Lage den Rechtsstaat auszuhebeln! Aus gutem Grund haben wir ne Ewigkeitsklausel für bestimmte Paragraphen des GG.
Am 18.10.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "Zeitsierter22":
Ewigkeitsklausel...nichts ist für die Ewigkeit. Gesetze sind zum Glück menschengemacht. Und sie sind es, die sie auch ändern können,so sie denn wollen.
Am 18.10.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
Ja, aber wenn in der BRD die Menschenwürde wieder nur selektiv auf "Mehrheit" angewandt werden sollte, dann wäre die Rechtsstaatlichkeit und ein Großteil der Gewinne der Aufklärung aber sowas von über Bord gegangen, das wäre Barbarei.
Am 19.10.2016 um 16:39 Uhr antwortete der Leser "van Minveter":
Sie scheinen dieses Land nicht zu kennen. Das was man hierzulande als Menschenwürde und Menschenrechte bezeichnet, gilt nur für einen extreme Minderheit.
Am 18.10.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Die Grundrechtsartikel des Grundgesetzes können mit keiner Mehrheit geändert werden, dafür wäre dann schon eine Revolution, ein Putsch oder eine Staatsneugründung erforderlich.
Am 18.10.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Kamphausen":
Diese Aussage ist unzutreffend. Lediglich Art. 1 und 20 unterliegen der "Ewigkeitsgarantie"
Am 18.10.2016 um 15:19 Uhr antwortete der Leser "stephanf3":
Mag sein, aber versuchen Sie mal Artikel 2 - 5 so umzuformulieren, dass sie etwas anderes aussagen und trotzdem nicht in Konflikt mit Artikel 1 kommen. Viele Staatsrechtler gehen eh davon aus, dass diese Artikel nur formal eigene Artikel sind, inhaltlich aber nur logische Konsequenzen aus Artikel 1 klarstellen und damit im Prinzip ebenso ewig wie Artikel 1 sind.
Am 19.10.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "van Minveter":
Dann ist nach Ihrer Meinung Recht die Meinung einer kleinen Minderheit?
Hüstel, Hüstel. Bitte nachdenken, bevor Sie schreiben.
Am 19.10.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
Recht ist keine "Meinung".
Recht ist ein System mit Tradition. Nach 1945 haben wir aus aus den Grundsätzen unseres Rechts das beste rausgeholt und einzelne Rechtsfragen überarbeitet. Auf Grundlage der Grundwerte, die nun mal nicht zu streichen sind.
Dass macht es eben nicht Mehrheit vs Minderheit, sondern Menschwürde vs Gesetzgeber. Der Gestzgeber wiederum versucht in den gewählten Gremien Kompromisse auszuarbeiten. Dabei gibt es natürlich Proporz pro Partei je nach Wahlausgan. Aber Minderheitenschutz ist im Rechtsstaat enthalten, also nicht wegedfinierbar, nur weil Jemand behauptet er oder sie sei eine (ggf. noch ignorierte) Mehrheit.
Ich weiß ja nicht wo Sie ihre Menschenwürde verletzt sehen, aber ihre Ausführungen sind nicht haltbar.
Am 18.10.2016 um 11:38 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
"Recht sollte seit der Aufklärung die Meinung der Mehrheit der Bürger sein."
Haben Sie das durchdacht? Die Mehrheit dürfte dann jede Minderheit "mit Recht" majorisieren. Menschwürde hätten allenfalls die, die der Mehrheitsmeinung zuneigen. Grundrechte wären allenfalls Vorschläge, die mit der Mehrheit zu verändern wären.
Nein: Sie haben die Aufklärung völlig falsch verstanden.
Am 19.10.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "van Minveter":
Und Sie haben noch nichts über die Prinzipien der Aufklärung gelesen. Das Mehrheitsprinzip ist eines der grundlegenden Prinzipien. Das andere ist der Utilitarismus. Und das Nützlichkeitsdenken verhindert den Missbrauch der Mehrheitsmeinung, weil -lauschen Sie- ein falsches Recht die Mehrheit in einem viel grösseren Ausmasse Schaden zufügt als der Minderheit. Das nennt man Zwang zur Rationalität. Alles andere schadet auch einem selbst.
Sie scheinen der Meinung zu sein, dass die Mehrheit immer Unrecht hat. Und nur der kleine elitäre Pauschalis im Besitz der einzigen Wahrheit ist, weil er Minderheit ist. Recht ist nicht in ehernen Lettern gegossen -wie es die Machtausübenden gerne hätten- sondern die Konvention der Mehrheit der Bürger. Seit der Aufklärung. Und übrigens schon auf der Mayflower vorher.
Am 18.10.2016 um 20:00 Uhr antwortete der Leser "Fdgo1":
Um es auch noch mal zu betonen:
Demokratie ersetzt nicht den Rechtsstaat. Sie können noch so tolle Mehrheiten erzielen und trotzdem ein Unrechtssystem werden und sein. Hitler ist ein Beispiel, Ägypten und die islami(sti)schen Staaten mach(t)en uns auch vor, was "Mehrheitsmeinung" bewirken kann.
Deshalb nervt mich in der öffentlichen, medialen Diskussion, wenn Volksabstimmungen als "demokratischer" angesehen werden. Es langt eigentlich schon, dass der eine oder andere Part des Gesetzgebers vom Grundgesetz nicht so viel hält (was er natürlich nicht darf und nicht offen sagt). Das "Volk" bar jeder Rechtskenntnis soll dann ohne Kenntnis der Verfassung, an die der Gesetzgeber - also auch das Volk - gebunden ist, und die Notwendigkeit der inhaltlichen Abstimmung von Gesetzen entscheiden?
Eine Denkweise, die den Sinn eines demokratischen Rechtsstaates kaputt macht.
Auch die Vorstellung, dass sich der Inhalt der Grundrechte nach dem Zeitgeist variierend darstellen soll (etwa die Ehe) und damit eine Verfassungsänderung quasi außerhalb des Grundgesetzes und der für eine Änderung erforderlichen 2/3-Mehrheit für möglich gehalten wird (was ich tendenziell beim BVerfG für massiv problematisch halte, das zudem den "politischen Spielraum des Gesetzgebers" so weit ausdehnt, dass vom Grundrecht nichts mehr übrig zu bleiben droht), ist mit dem Sinn eines Rechtsstaates unvereinbar.
Am 19.10.2016 um 16:48 Uhr antwortete der Leser "van Minveter":
Sie gehen davon aus, das das Grundgesetz ewige Wahrheiten enthält. Wir sprechen uns in 300 Jahren wieder, wenn von ihrem Grundgesetz noch nicht einmal das Papier übriggeblieben ist. Und von dem anderen Rechten ebenfalls nichts mehr existiert.
Aber ein anderes Recht wird existieren, das die Menschen sich selbst gegeben haben und keinen Anspruch auf Heiligkeit und auf universelle Ewigkeit erhebt. Sondern die Konvention der Menschen ist.
Die UN-Charta ist das Beispiel einer Rechtskonvention von Menschen für Menschen:
(Wir) "HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN.
Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll."
Am 21.10.2016 um 11:24 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Das ist aber eine SEHR schlichte Theorie. Ich habe keinen Zweifel, dass einem die Welt dadurch ganz einfach erscheint. Aber leider ist die Welt nicht willens, sich nach solchen Theorien zu organisieren. Recht wird nach Interessen GEMACHT. Das ist die Botschaft dieser Kolumne, und ihr Anliegen ist es, ein bisschen (!) davon zu erklären, WIE und WARUM es gemacht wird, und was es bedeutet. Ihre Belehrung, es handle sich nicht um "Naturgesetz" oder "Gottesgnadentum" (kleiner Unterschied übrigens!), ist richtig, kommt aber um ungefähr 400 Jahre zu spät, um uns noch wirklich aufzurütteln. TF
Am 21.10.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
"Ihre Belehrung, es handle sich nicht um "Naturgesetz" oder "Gottesgnadentum" (kleiner Unterschied übrigens!), ist richtig,..."
Nein, es ist nicht richtig. Die lang entwickelte gerechte Rechtsprechung beruht auf beidem. Betrachtet man die Weltgeschichte ist zu beobachten, dass eine zunehmende Ungerechtigkeit und vor allem Drangsalierung der Menschen jedesmal eine Aushebelung der Rechtsprechung bewirkte, die dann noch weit Schlimmeres zur Folge hatte. Bei der letzten Aushebelung lag halb Europa und besonders Deutschland in Schutt und Asche.
Am 18.10.2016 um 11:07 Uhr schrieb der Leser "Heiva":
Kann es sein,dass dieser Film politische Entscheidungen zukünftig rechtfertigen soll?Die meisten Teilnehmer an der Befragung wollten den Piloten frei sprechen.Ich nicht und Herr Baum hat mich mit meiner Ansicht auch bestätigt.Leider wurde er nicht so ernst genommen,wie er es verdient hätte.Die Fragestellungen der "Staatsanwältin" sollten noch einmal Punkt für Punkt durchgegangen werden.Darin kam doch auch zum Ausdruck,dass diese "Regierungskommission" völlig versagt hat.Warum kam von dieser Kommission niemand auf die Idee das vermutete,aber auch andere zu der Zeit stattfindenden Massenveranstaltungen abzubrechen?Viele Aspekte wurden leider nicht so,wie sie es verdient hätten,berücksichtigt,die dann zu dem ,meiner Ansicht nach Fehlurteil geführt haben.Das abgeschossene Flugzeug viel nun auf einen Acker,was aber,wenn es über einer Stadt abgestürzt wäre?Viele Fragen bleiben offen.
Am 18.10.2016 um 11:17 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
Herr Baum hat auch behauptet, das Bundesverfassungsgericht hätte klar gemacht, was aus strafrechtlicher Sicht von so einem Fall zu halten wäre. Dafür, dass er das Urteil erstritten hat, kennt er es ziemlich schlecht. Auch wenn er das Gegenteil behauptet.
Am 18.10.2016 um 11:20 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
Im Übrigen: Es war für einen Juristen kaum erträglich, dass in dieser "Verhandlung" - an der offenbar niemand teilgenommen hat, der jemals eine juristische Fakultät von innen gesehen hat - moralische Fragen völlig losgelöst vom Recht diskutiert wurden. Auf der Basis war es unmöglich, ein auch nur in Ansätzen fundiertes Urteil zu fällen.
Am 21.10.2016 um 11:16 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Herrn Baums Engagement und Verdienste in dieser Sache in allen Ehren. Aber man kann nicht alle Fragen mit dem Satz beantworten: "Ich und Burkhard Hirsch haben schon immer ..." Herrn Baums Beiträge in der TV-Diskussion beschränkten sich beinahe ausschließlich auf die Wiederholung des Urteils des BVerfG, das sich allein mit der Rechtswidrigkeitsfrage befasste. Den infamen Verdreher des Films, der letztlich über diese Frage abstimmen ließ, indem er sie mit einer rührseligen Geschichte vom Piloten Koch vermischte, hatte Herr Baum, so war mein Eindruck, möglicherweise gar nicht verstanden. tf
Am 18.10.2016 um 13:18 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
ein Kampfpilot kann schon gezielt zeitlich so abschiessen, dass der Flieger in unbewohntes Gebiet fällt. Im Umland des Stadions ist reichlich davon. Ausser der Flieger war noch sehr hoch, dann hätte er ihn aber eh nicht abschiessen brauchen, es sei denn man hätte einen senkrechten Sturzflug vor, was aber gerade bei einer 320 als Laie ziemlich schwer ist, weil sich die Maschine sehr effektiv gegen Steuerung über die Limits hinaus wehrt. der Profi am Steuer könnte es wohl, aber warum sollte er, trotz Bedrohung. Tot ist er ja eh schon de facto, wo ist also weiteres drohpotential des Entführers?
Das ist völlig unrealistisch am Plot: zwei piloten und nur ein Entfüherer im Cockpit und die fliegen auf seinen Wunsch hin ins Stadion??? Vielleicht hatte einer der Piloten den Erbonkel im Stadion sitzen, das würde das ein wenig erklären...
Am 18.10.2016 um 16:35 Uhr antwortete der Leser "volte":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/dg
Am 18.10.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "volte":
Was ist an dem Gedankenspiel polemisch oder vielmehr polemischer als einige Gedankenspiele in diesem unsäglichen Abstimmungsfiktivfernsehspiel? Es wurde darin und der Diskussion beispielsweise davon gesprochen, dass Herr Koch ein "Held" sei, da er 70.000 Menschenleben gerettet habe. Ausserdem wurde vorgetragen, dass die Flugzeuginsassen sowieso gestorben wären - usw. Von daher verstehe ich nicht, was daran "polemisch" sein sollte, dass Herr Koch sich hätte "opfern" können und zwar beispielsweise vor dem Stadion. Das ist nicht einmal unrealistisch und würde auch zur streckenweise genauso angeblich "polemischen" Diskussion passen, ob Herr Koch das Flugzeug abgeschossen hätte, wenn seine Frau drin gesessen hätte usw.
Am 19.10.2016 um 02:44 Uhr antwortete der Leser "hands":
Oder, wenn es ein Atomkraftwerk getroffen hätte...
Am 18.10.2016 um 11:07 Uhr schrieb der Leser "Geron Loras":
Wer dafür ist, wählt 01, wer dagegen ist, 02. Wer das Ergebnis richtig rät, kriegt eine Million.
Eine Million bei einer Fifty-Fifty Chance. Da würden sicher viele mitmachen.
Am 18.10.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Auf eine Billion Inflationsgeld lässt sich schlecht herausgeben. Von so vielen Gummibärchen wird mir schlecht. Und für eine Million Tonnen Biomüll habe ich keinen Platz. Ich denke ich verzichte lieber.
Am 18.10.2016 um 11:11 Uhr schrieb der Leser "Peter_90":
Endlich mal ein guter Beitrag Fischer, aber viel zu langatmig, ein Drittel des Textes hätte gereicht.
[...] Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte bleiben orientieren Sie sich am Artikelthema. Danke, die Redaktion/dl**
Am 18.10.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "Jotunsquid":
Sie haben offensichtlich ABSOLUT KEINE Ahnung vom Militär im Allgemeinen und dem Befolgen und Nichtbefolgen von Befehlen, speziell bei der Bundeswehr. Schauen Sie bei Gelegenheit einmal ins Soldatengesetz.
Der sowjetische Offizier wurde eben NICHT verurteilt. Er wurde aber auch nicht belobigt.
Sie zeigen noch nicht einmal Halbwissen, dafür aber ordentliche Meinungsstärke. Das ist brandgefährlich. Aber das ist ja egal, Wissen ist zweitrangig...
Am 18.10.2016 um 11:39 Uhr antwortete der Leser "Zeitsierter22":
Ich meine gelesen zu haben, man korrigiere mich bitte, dass in den USA, einzig der Pilot den Abschuss zu verantworten hat. Bzw. selbst entscheidet, wann er wo eine Verkehrsmaschine abschösse nach Aufklärung der Situation..er also nicht auf einen Befehl warten müsse oder gar dürfte....(siehe 9/11 beispielsweise, wenn da jetzt noch mehr Maschinen unterwegs gewesen wären...)
Am 18.10.2016 um 11:55 Uhr antwortete der Leser "Peter_90":
[...] Die Rote Armee hat aufgrund falscher Befehle 5 Mio Soldaten 1941 verloren, den Krieg aber gewonnen, weil die Soldaten auf Befehlserfüllung ohne Gnade dressiert waren. Die in der Wehrmacht ebenso.
Der sovjet-Offizier hat zumindest die Beförderung auf Jahrzehnte verpasst. Ob das erste Urteil revidiert wurde, entzieht sich meine Kennntnis.
Es geht darum, dass ein mittlerer Offizier nicht entscheiden darf, den atomaren Gegenschlag abzublasen, auch wenn er Recht hatte. Ob im Generalstab niemand den Arsch in der Hose hatte oder die Komminikation zu langsam war, werden wir nie erfahren.
Nach den zynischen Gesetzen des Krieges ist es besser 5 Mio zu opfern als die Befehlskette zu unterbrechen, siehe 2. WK.
Sie können vor Ahnung nur so strotzen, aber die Bundeswehr kann den Gegnern nur Lachkrämpfe entlocken.
Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Beleidigungen oder Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/nw
Am 18.10.2016 um 23:01 Uhr antwortete der Leser "DerFünfteReiter":
Danke für diesen Hinweis !
Am 19.10.2016 um 02:50 Uhr antwortete der Leser "hands":
Soweit ich weiß , ist das Theaterstück eine Adaption von Kleists "Prinz von Homburg" . Indem ja auch die Befehlsverweigerung das zentrale Thema ist. Tolles Stück übrigens.
Am 18.10.2016 um 11:11 Uhr schrieb der Leser "kirchmöser":
Das hier hätte ich mir im Vorfeld der Entscheidung gewünscht. Sehr guter Artikel.
Am 18.10.2016 um 11:14 Uhr schrieb der Leser "Entspann Dich":
Mir war das ganze viel zu kurz, vereinfacht und zu plakativ, um da eine "Entscheidung" treffen zu können. In der Sache wurde auch gar nicht ausgelotet, welche Wahrscheinlichkeit überhaupt besteht, dass tatsächlich 70.000 Menschen umkommen, wenn ein Verkehrsflugzeug auf ein Stadion zuhält. Was wäre denn, wenn da nur 1000 Menschen sitzen würden? Man kann nur hoffen, dass derlei Szenarien umfänglich durchgespielt wurden, denn die Hilflosigkeit unserer Verantwortlichen kann ich mir in solchen Situationen sehr gut vorstellen (man denke beispielsweise an das Terror-Attentat bei der Olympiade in München 1972).
Insofern ist das bestehende Urteil auch eine Sicherheit. Es soll eben nicht jeder aus seiner persönlichen, möglicherweise begrenzten Sicht heraus großes Unglück verursachen. Nehmen wir an, man hätte als dramaturgisches Element hinzugenommen, dass im Flugzeug die Passagiere den Terroristen bereits überwältigt hatten. Oder das Stadion war ohne Kenntnis des Piloten bereits geräumt? Wie wäre dann das Urteil der Zuschauer ausgefallen? Wäre der Pilot dann "schuldig"? Aus seiner Position heraus hätte sich gar nichts geändert.
Am 18.10.2016 um 11:14 Uhr schrieb der Leser "Dummschwätzer":
Ach, Herr Fischer, man muss Sie einfach mögen.
Genau so eine Diskussion hatte ich neulich auch - ich war der Meinung, ein Stück, das juristische Fragen thematisiert, sollte doch auch bitte die juristischen Hausaufgaben gemacht haben (StGB AT, reicht ja schon). Und dass doch gerade der ÖR den Auftrag (!) hat, die Zuschauer aufzuklären und nicht zu verarschen.
Na ja, leider ist nicht jeder so (wort) gewaltig wie geballte 100 Kilo Fischer.
Am 18.10.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "ikonist":
das TV gefällt sich immer in der Pose der Unschuld. Wenn man den Text von Fischer auf das Gesammte des TV bezogen, weiterspinnt, erkennt man mit Schrecken, die perfide Falschheit dieses Mediums.
Am 18.10.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "volte":
Also, bitte, der Herr Fischer denkt doch wohl mit seinem Kopf - oder? Und da sind meiner Meinung nach ganze Tonnen Klugheit, Witz usw. drin.
Am 18.10.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "Dummschwätzer":
Aber im Bauch ist die ganze schlechte Laune und die macht die Kolumne erst so unterhaltsam.
Am 18.10.2016 um 11:14 Uhr schrieb der Leser "JimNetz":
Das "Fern-Sehen" basiert auf der Funktion des Sich-Hineinversetzens des Zuschauers in die Motivation der Handelnden und das Nachvollziehen in der eigenen Sphäre. Was dabei herauskommt wird als wahr empfunden, möglicherweise auch durch Argumentation beeinflußt oder abgesichert und gilt in der gezählten Gesamtheit dann als "öffentliche Meinung". - Es ist natürlich eher eine Stimmung, ein Bauchgefühl. - Wikipedia-Autoren verwenden dazu auch den Begriff "Meinungsbild". Im vorliegenden Fall hat sich ergeben, daß das Meinungsbild auf Freispruch entschied. - Dies ist in dem Sinne legitim, als es sich um eine nachgestellte, fiktive, nicht zu Konsequenzen führende Entscheidungssituation handelte. - An der Entscheidung, an ihrem Zustandekommen, an der Mißachtung fachlicher Diskurse mag man Anstoß nehmen. - Nicht aber daran, daß dieses "Fern-Sehen" weit mehr dazu beiträgt, sich solcher Fragestellungen überhaupt bewußt zu werden als es mancher Tatort tut. - Ich halte das für gutes Kino, sorry. - Nachkarteln klingt ein wenig hölzern.
Am 18.10.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "anthropozent":
"Gutes Kino" im Sinne der Einschaltquote und des interaktiven Anteils, das mag man zugestehen. Aber hätte es nicht so viel mehr sein können oder sogar müssen? Musste man sich mit dem - auch nicht gut umgesetzten - Anspruch zufrieden geben, die "Fragestellung überhaupt" ins Bewusstsein des Publikums zu rufen?
Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Fernsehmacher halten das breite Publikum offenbar für so unterbelichtet, dass ihnen die interessanten Feinheiten dieses moralischen Dilemmas und der zugehörigen Rechtsgrundlagen lieber erspart bleiben sollten. Statt dessen wird die moralische Fragestellung reduziert auf die Kasperletheater-Frage "Liebe Kinder, soll der liebe Kasperle den bösen Dieb jetzt in den Hintern treten, ja oder nein?". Damit konterkarieren die Verantwortlichen ihren Bildungsauftrag, den die Hauptsender ARD und ZDF aber ohnehin schon vor Jahren in ihre intellektuellen Spartensender outgesourct zu haben glauben. Und sich damit einen Freibrief für sinkenden aufklärerischen Anspruch, für ein quotenfixiertes Selbstverständnis erkauft zu haben glauben. Ich glaube statt dessen, es handelt sich bei dieser Entwicklung um eine tragische selbsterfüllende Prophezeihung, deren Auswirkungen wir möglicherweise bereits hier im Netz oder auf montaglichen Straßen immer öfter anschauen können.
Am 18.10.2016 um 20:27 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
"...halten das breite Publikum offenbar für so unterbelichtet". . Und was wäre, wenn die verantwortlichen in den TV-Büros wirklich so sind, so denken, ergo: selbst so unterbelichtet sind, wie sie meinen, dass es die Zuschauer sind...? Diesen Eindruck hatte man manchmal. Ich kann da schlecht von der gegenwart sprechen, ich shh den Müll nicht mehr. Aber früher... Kleines Beispiel der Unterbelichtung: Wenn man im Abspann eines deutschen TV-Krimis liest: "Producerin: ... " (inzwischen mögen die den Unfug bemerkt haben; man sagte mir, das falsche "englische" Femininum erscheint nicht mehr so häufig).
Am 18.10.2016 um 11:15 Uhr schrieb der Leser "Jens B":
Als Soldat der Bundeswehr, der unter anderem in Afghanistan eingesetzt war, fehlt mir ein wesentlicher Aspekt. Im Angesicht der Gefahr hat man unter Umständen nur Sekundenbruchteile, um eine Entscheidung zu treffen. Sachverständige, Richter und Staatsanwälte haben hinterher alle Zeit der Welt, um diese Sekundenbruchteile in allen relevanten Aspekten zu durchleuchten und hinterfragen. Dieser enorme Zeitdruck - oft unter dem Eindruck der Bedrohung des eigenen Lebens - ist ein Hauptcharakteristikum soldatischen Handelns, neben der häufig unklaren Lage. Der Soldat hat also Anspruch auf einfach nachvollziehbare "rules of engagement". Viele Seiten lange Gesetzeskommentare kann er im Angesicht der Gefahr nicht mehr reflektieren.
Am 18.10.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "unkown":
der vergleich mit den gezielten schüssen via drohne soll vermutlich nur nebulös erkannt werden; vermutlich ist so manch ein cybersoldot einsatz drohne in rammstein in einzelfällen fast genauso emotional wie der im münchener olympiacenter umherschießende deutsch/afghane .... bei jedem krieg werden grenzen des handelns überschritten, besteht für die rüstungsindustrie ein erfolgreiches exportstreben im vordergrund und die zivilbevölkerung findet sich in einer orientierungslosen situation wieder bei keine rechtsordnung mehr gültigkeit findet ...... einige kriegerische mittel sind bereits kommerzialisiert worden, drohnen werden zum privaten gebrauch offeriert .... wer ist nun schneller ond oder besser im einorten und definieren des entfernten gegners, google zuckerberg und co oder die geheimdienste ..... es ist nicht witzig an einem bahnhof in deutschland binnen 4 tagen mehrmals geheimdienstler verschiedener länder zu erkennen, die dann auch noch missfallen äußern, wenn man sie grüßt und ihnen zu verstehen gibt, ich weiß wer du bist
Am 18.10.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Dieser Aspekt spielt hier aber wohl keine Rolle. Erstens muss der Pilot nicht sich selbst verteidigen und handelt diesbezüglich nicht aus Zeitdruck. Auch ist ihm doch die Rechtslage vorher bekannt, und es geht nicht um die Einchätzung, welches Verhalten jetzt militärtechnisch richtig ist (Rückzug, Feuern, Basis kontaktieren etc.), sondern schlicht darum, ob er es tun soll oder nicht. Ein Pilot der Bundeswehr sollte das im Vorfeld sicherlich aus seiner Ausbildung kennen.
Am 19.10.2016 um 00:19 Uhr antwortete der Leser "cui.bono":
Natürlich haben Sie recht. Das heißt jedoch nicht, dass deswegen auf eine gute Ausbildung verzichtet werden kann. Auch der Chirurg hat während der Operation keine Möglichkeit versäumte Ausbildung nachzuholen.
Am 18.10.2016 um 11:15 Uhr schrieb der Leser "Paschalis":
Mit wachsendem Entsetzen habe ich die Sendung gestern gesehen, einschließlich der (tatsächlich ernstgemeinten) Äußerungen einiger Politiker bei Plasberg und mir vorgestellt, wie dieses Verfahren wohl ausgeweitet aussähe: Umfangreiche Beweisaufnahme, idealerweise mit TV-Übertragung, anschließend eine Pause für das bundesweite Televoting, das Urteil würde dann nach dem Ergebnis des Televotings gesprochen. Wie wären wohl Fälle ausgegangen wie Kachelmann, Edathy, Kundus, Gäfgen oder Bachmeier? Warum bei der Entscheidung schuldig oder unschuldig Halt machen, warum nicht auch ein Plebiszit über Strafe und Strafmaß? Schnell wären wir beim Volksgerichtshof. Gesetze wären läßlich, wenn nicht gar hinderlich. Richter, Staatanwalt und Verteidiger fänden ihre Aufgabe vor allem als Demagogen, deren Hauptziel das zu gewinnende Televoting ist. Warum überhaupt Rechtsprechung, wenn doch moralische Urteile reichen? Moralische Urteile eines Volkes, dessen Bürger sich mit jeweils hoher moralischer Selbstgewißheit positionieren zwischen Fundamentalpazifismus und kriegerischer Rachsucht, zwischen Flüchtlingshilfe und Islamabwehr, kurz: in jeder moralischen Frage in enormer Bandbreite? Wie gesagt: entsetzlich.
Am 18.10.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "ikonist":
wie würde das TVpublikum abstimmen, wenn dasTV selbst gegenstand eines gerichtsverfahren wäre?; schuldig oder unschuldig? Ich glaube, es würde für unschuldig plädieren. Dafür hat das TV schon gesorgt .
Am 18.10.2016 um 11:16 Uhr schrieb der Leser "Jens B":
Moderationshinweis: Aufgrund eines doppelten Beitrages entfernt. Danke, die Redaktion/sk
Am 18.10.2016 um 11:16 Uhr schrieb der Leser "Geron Loras":
Der Artikel verweist auch auf juristische Probleme in staatlichen Extremsituationen wie ganz allgemein kriegerischen Konflikten. Und wenn man sich das genau anschaut, sieht man auch warum Juristen hier keine Funktion haben können.
Am 18.10.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Rechtsfreie Räume?
Am 18.10.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
???
Am 18.10.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Und wenn man sich das genau anschaut, sieht man auch warum Juristen hier keine Funktion haben können."
Warum?
Wer dann?
Am 18.10.2016 um 13:08 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Das können Sie sich nicht selbst beantworten?
- Die militärische Funktion von Juristen ist nicht vorhanden.
- Politik, Militär.
Und Juristen sind natürlich deswegen unnütz weil sie jedes Handeln blockieren würden. Wie eben in dem Flugzeug Beispiel. Und für effektives Handeln ist immer auch die schnelle Entscheidung maßgeblich für Erfolg oder Misserfolg.
Das juristische ist immer nur eine Nachbetrachtung ein besserwisserisches "Was wäre wenn" und eigentlich hätte man alles viel besser machen können. In solchen Situationen also kontraproduktiv und zeitraubend wie auch entbehrlich.
Im Übrigen ein Problem das allen juristischen Bewertungen anhaftet, die im nachhinein Handlungen beurteilen, bei denen Menschen in Extremsituationen schnell entscheiden müssen.
Am 18.10.2016 um 13:26 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Meinen Sie nicht, dass damit evtl. dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden könnte, wenn die Motive des Handelnden nicht mehr hinterfragt werden dürfen?
Denn sie sprechen sich damit ja auch gegen Militärgerichte aus. Die Handlungen eines Verantwortungsträgers sollen tabu sein.
Am 18.10.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Denn sie sprechen sich damit ja auch gegen Militärgerichte aus.
Nein, tue ich nicht. Sie wollen bewusst falsch verstehen. Das ist etwas völlig anderes als militärisches Handeln. Ein Militärgericht hat keine militärische Funktion, sondern eine disziplinarische. Diese Funktion ist aber auch wieder nur im Nachhinein von Belang und für militärische Handlungen selbst völlig irrelevant.
Am 18.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Noch einmal:
"Meinen Sie nicht, dass damit evtl. dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden könnte, wenn die Motive des Handelnden nicht mehr hinterfragt werden dürfen?"
Wenn ich sie richig verstanden habe, dann ist z.B. die Beurteilung, ob ein Soldat Gefangene misshandelt hat, den Gerichten zu entziehen und allein Sache des Dienstvorgesetzten?
Denken sie nicht, dass z.B. ein Vorgehen wie beim übergesetzlichen rechtfertigenden Notstand zur Behandlung der von Ihnen genannten Fälle unter "Zugzwang" geeeignet ist? Der setzt voraus:
Notstandslage
(nur) gegenwärtige Lebensgefahr
Personenkreis nicht eingeschränkt
Notstandshandlung
§ 34 StGB (-), § 35 StGB (-)
Ethische Gesamtbetrachtung
Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar, entspr. § 35 I 2 StGB
Subjektives Rechtfertigungselement
Kenntnis der Gefahr
Handeln zum Zweck ihrer Abwendung
Schwere Gewissensnot
Für die sachgerechte Beurteilung können sachkundige Militärs als Gutachter hinzugezogen werden.
Ich verstehe Ihre pauschale Ablehnung einer juristischen Prüfung nicht und halte sie für unbegründet und gefährlich.
Am 18.10.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "Geron Loras":
Wenn ich sie richig verstanden habe, dann ist z.B. die Beurteilung, ob ein Soldat Gefangene misshandelt hat, den Gerichten zu entziehen und allein Sache des Dienstvorgesetzten?
Nein, sie verstehen mich nicht richtig. Ich würde sogar sagen sie haben meine Bemerkung überhaupt nicht verstanden.
Am 18.10.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Vermutlich.
"Der Artikel verweist auch auf juristische Probleme in staatlichen Extremsituationen wie ganz allgemein kriegerischen Konflikten. Und wenn man sich das genau anschaut, sieht man auch warum Juristen hier keine Funktion haben können."
Argumentfrei.^^
Glaskugel?
Was "sehen" Sie?
Fehlt bei Juristen: korrrrekt!
Egal.
Hauptsache Sie verstehen sich selbst und stimmen sich zu.
Feinen Abend noch.^^
Am 18.10.2016 um 11:17 Uhr schrieb der Leser "triggered":
Ich bin ja nur Rechtslaie (und zu faul, außerhalb meines Studiums Rechtskommentare zu wälzen) aber wenn der Paragraf 35 von "[...]die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden[...]" spricht, dann ist dieser doch nicht durch das Abballern des Flugzeuges berührt? Ich nehme jetzt einfach einmal an, dass Herr Kochs erweiterte Familie weder im Stadion noch im Flugzeug saßen bzw. er selber irgendwie bedroht wurde. Ist Ziel des Paragraphen nicht eben das Verhindern, dass eine anonyme Masse gegen eine andere abgewogen wird, während Verständnis dafür aufgebracht wird, sollte eine der Massen doch nicht ganz so anonym sein?
Am 18.10.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "consigliere_reloaded":
Wenn Sie Herrn Fischers Text aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, dass der Autor nicht von der unmittelbaren Anwendung des § 35 StGB spricht, sondern von der "entsprechenden", sprich "analogen".
Am 18.10.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "triggered":
Ich finde das im Artikel nicht gut rübergebracht. Das "entsprechende" oder "analoge" haben Sie irgendwo zwischen den Zeilen gefunden. Der Wikipediaartikel (danke dafür), sagt ja ganz klar, dass dieser Paragraf aufgrund der "erforderlichen Nähebeziehung ausscheidet". Ein Verweis auf den "(anscheinend sehr strittigen) übergesetzlichen Notstand", den "BV" erwähnt (danke auch dafür) scheint dem Artikel zu fehlen (oder ich habe wieder zu unaufmerksam gelesen) aber hätte ihm gut gestanden.
Am 18.10.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Das war ja das Konstrukt des "Freispruchs": § 35 StGB wurde einfach dahingehend "ausgeweitet" und umgedeutet, dass es hier nicht anzulasten sei, dass der Pilot nicht "egoistisch (!) und selbstbezogen" in dem Sinne handelte, dass er im Sinne des Gesetzes Nothilfe für Angehörige/Nahestehende "rettete" sondern ganz "uneigennützig" ihm völlig Unbekannte.
Am 18.10.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "consigliere_reloaded":
Ja, so ähnlich ... zur Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand#Gezielter_A...
Am 18.10.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Danke, aber ich rede von der "Begründung" des Films.
Am 18.10.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "BV":
Daher heißt der entscheidende Begriff ja auch „übergesetzlicher(!) Notstand“, also ein solcher, der noch „hinter“ § 35 StGB kommt.
Am 18.10.2016 um 11:17 Uhr schrieb der Leser "a.b.surd":
Das Abstimmungsergebnis war, auch wenn man vom Theaterstück zuvor nur gehört und den gestrigen Film noch nicht gesehen hatte, vorhersehbar wie das Zerbrechen eines Glases nach einer Fallhöhe von 100 Metern kurz vor seinem Aufprall auf Beton - und zwar genau aus der von Herrn Fischer dargelegten Verbreiung von "Unrecht" und "Schuld.
Es gab in der nachfolgenden Hart-aber-fair-Diskussion einen Punkt, an dem ich leider vergeblich darauf wartete, diesen Umstand ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Als nämlich die Bischöfin von der "Kontextabhängigkeit des moralischen Urteils" sprach, hätte man darauf kommen können, dass das Grundgesetz sich eben dadurch auszeichnet, dass diese "Kontextabhängigkeit" eben reflektiert wurde, um zu einem haltbaren Ergebnis zu kommen, das den ersten Paragraphen des Grundgesetzes nicht als Beliebigkeit erscheinen lässt. Der Zuschauer dagegen wurde eingelullt von subjektiven Betroffenheiten, von denen sich nur 13% (jedenfalls vermutlich) lösen konnten. Hier hätte Herr Baum, der zwar verständlicherweise, aber eben auch leider, in seiner Redezeit aus sendungstechnischen Gründen eingeschränkt war, entschiedener einhaken müssen (oder dürfen).
Am 18.10.2016 um 11:19 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Gerhart Baum war gestern sichtlich und nachvollziehbar erschüttert über das "Abstimmungsergebnis". Vielleicht sollte man intelligente und integre Menschen mit Lebenserfahrung, die erkennbar über den Tellerrand hinaussehen, endlich wieder ernster nehmen.
Einen Kontrast zu Gerhart Baum setzten der ehem. Verteidigungsminister Jung und dieser Militär bei Plasberg: kalkuliertes Posen, fußend auf hierarchischem Kadavergehorsam und betroffen ob der eigenen Wichtigkeit und Schlauheit.
Abstoßend.
Am 18.10.2016 um 11:59 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Gerhart Baum hat aber auch völlig Unrecht, wenn er glaubt, man würde hier wegen Mordes oder auch nur Totschlags verurteilen. Und genau das war die Abstimmungsfrage. Seine Erschütterung kann ich daher nicht nachvollziehen, allenfalls darüber, wie sehr hier mit Dogmatik herumgematscht und damit am Urteilsvermögen des BVerfG gezweifelt wird, aber mir schien sich die Erschütterung eher auf den Freispruch zu beziehen.
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Es zeigte sich schon in sehr deutlichem Ausmaß, wie manipulierbar die Zuschauer sind und wie freihändig die Grundrechte aufgegeben werden.
Das zur besten Sendezeit und nur bedingt fiktiv, weil sich ja nun Köpfe in der Realität mit diesem "Votum" befassen werden,
Am 18.10.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Ich gebe doch keine Grundrechte auf, wenn ich jemanden für seine Tat entschuldige. Ich gebe sie auf, wenn ich die Tat als rechtmäßiges Verhalten bewerte, das wäre in der Tat unerhört. Über die Schuld hat weder unsere Verfassung noch das BVerfG etwas gesagt, bzw. überhaupt sagen können.
Der Verbrechensbegriff unterteilt sich nach gängiger Auffassung in Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, wenn eines davon fehlt, ist der Angeklagte freizusprechen.
Am 19.10.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Diese Angelegenheit ist hochkomplex, die meisten Menschen werden sich nicht sinnvoll damit befassen können, weil ihnen der Bildungshintergrund fehlt.
Am 18.10.2016 um 11:19 Uhr schrieb der Leser "WindomEarle":
Ich bin Jurist, sogar Strafjurist, und mich hat es auch gestört, dass das Gericht den einzig richtigen übergesetzlichen entschuldigenden Notstand am Ende aus dem Hut zauberte, während die Verhandlung selbst den Eindruck machte, das Recht kenne nur die Frage der Rechtswidrigkeit und stelle sie gegen die bloße Moral. Das ist natürlich Unfug, allerdings ist diese Unterscheidung von Rechtswidrigkeit und Schuld nach dem neoklassischen Tatbegriff auch eine für den Nichtjuristen schwierige, bei der ich nicht weiß, ob sie in einem abendfüllenden Spielfilm gut aufgehoben ist. Der Film hat immerhin durchaus thematisiert, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich nichts über die Strafbarkeit des einzelnen Täters aussagt, aber sehr spät und auch nur am Rande. Damit hätte man sich die ganze Problematik eigentlich sparen können.
Gestört hat mich auch etwas, dass der Gedanke des sogenannten "unrettbar verlorenen Lebens", der in der Lehre durchaus kontrovers diskutiert wird, etwa in Auseinandersetzungen mit dem amerikanischen Utilitarismus, im Film nur sehr unscharf bis gar nicht umrissen wurde. Dabei ist dies durchaus ein relevanter Aspekt, wenn man den Film schon so sehr - und falsch - auf die Abwägung Leben gegen Leben verengt und damit auf den "quantitativen Lebensnotstand".
Am 18.10.2016 um 11:22 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
" Dabei ist dies durchaus ein relevanter Aspekt, wenn man den Film schon so sehr - und falsch - auf die Abwägung Leben gegen Leben verengt und damit auf den "quantitativen Lebensnotstand"."
So, und das formulieren wir jetzt bitte mal verständlich.
Am 18.10.2016 um 11:29 Uhr antwortete der Leser "thomas2015":
genau das ist es ... und eben weil es so ist kann nicht jeder ard zuschauer abstimmen über schuld und unschuld ..deswegen brauchts halt paar wenige die sich halt mehr damit befassen und sicher können sie wenn sie noch etwas recherchieren den quantitativen lebensnotstand erklären
so schlimm ist es doch gar nicht :-) oder?
Am 18.10.2016 um 11:47 Uhr antwortete der Leser "Ricardo1974":
Ich bin kein Jurist, aber wie ich es verstehe, würden utilitaristisch gesehen zwei überlebende Menschen einem dann nicht überlebenden ("unrettbar verlorenen") Menschen im Vergleich zu einem überlebenden Menschen und zwei dann nicht überlebenden ("unrettbar verlorenen") Menschen vorgezogen.
Utilitarismus, vereinfacht gesagt die Theorie von (auch) mengenmäßig bedingten individuellen Nutzenabwägungen kenne ich allerdings vorwiegend aus der VWL (zum Beispiel zur Mikrofundierung von Haushaltsentscheidungen) aber auch dort wird kontrovers diskutiert.
Ich lasse mich aber auch gerne über die Bedeutung des Utilitarismus" in der Rechtslehre belehren.
Am 18.10.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Der sogenannte quantitative Lebensnotstand ist die rein zahlenmäßige Abwägung von Opfern, d.h. vor allem Welzels Bahnwärterfall, wo man 100 Menschen zu Lasten von 6 retten kann, ist das Paradebeispiel. Der ist in sich sehr umstritten, weil hier eine rein zahlenmäßige Abwägung vorgenommen wird. In der US-amerikanischen Rechtslehre, die stark vom Utilitarismus beeinflusst wurde, würde man knallhart sagen, dass jemand, der 250 Menschen durch Tötung von 230 rettet, freizusprechen ist, aber auf dem Boden unserer Verfassung ist das schwieriger. Wenn man 165 rettet und damit 70.000 rettet, ist es eindeutiger, bleibt aber quantitative Abwägung. Hier geht es übrigens nur um die Schuld, die Rechtswidrigkeit ist nach dem BVerfG in dem Moment gegeben, wo Sie einen Nicht-Angreifer opfern, um einen anderen zu retten.
Jetzt kommt der Gesichtspunkt des sogenannten "unrettbar verlorenen Lebens" ins Spiel. Manche diskutieren ihn sogar schon auf der Ebene der Rechtswidrigkeit und sagen, es liege hier mangels Abwägung "Leben gegen Leben" auch keine Rechtswidrigkeit vor. Die Leben der Passagiere spielten als "unrettbar verloren" keine Rolle mehr. Das ist durchaus zweifelhaft, denn die Passagiere leben ja noch, und irgendwann sind wir alle mal "verloren". Mit dem Herausnehmen von "wertlosen" Menschen aus der Gleichung verletzt man deren Menschenwürde massiv. Nach anderer Ansicht soll dieser Punkt aber auf jeden Fall auf der Ebene der Schuld eine Rolle spielen zugunsten des Angeklagten.
Am 18.10.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Im Film wurde das natürlich überhaupt nicht wirklich thematisiert, wäre aber auch schwierig gewesen, weil man schon keine saubere Trennung von Rechtswidrigkeit und Schuld hinbekommen hat.
Nun ist es vielleicht aber auch ganz gut, dass Herr Fischer, dessen Urteil über Herrn Schirachs dogmatische Kenntnisse ich zuzustimmen geneigt bin, kein Intendant ist. Sein Stück "der dreistufige Verbrechensaufbau", bei dem die Abstimmungsfrage dann womöglich lautet, ob man der finalen oder der sozialen Handlungslehre folgen möchte, würden sich sicherlich weniger Menschen anschauen. ;)
Am 18.10.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "anyweb":
Naja, ich würde dem Film eine Chance geben :) In Anbetracht der Anwesenheit eines Experten erlaube ich mir eine, wenn auch für Sie sicher dilettantische, Frage: Wird man als Angeklagter letztendlich für den Tatbestand der Rechtswiedrigkeit oder den Tatbestand der Schuld verurteilt; oder aber für beide Tatbestände in variierender Gewichtung?
Am 18.10.2016 um 14:07 Uhr antwortete der Leser "Kamphausen":
Sie werden bestraft, wenn Sie rechtswidrig und schuldhaft einen mit Strafe bedrohten Tatbestand verwirklichen
Am 18.10.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "WindomEarle":
Sie werden wegen eines bestimmten Delikts verurteilt, und das Delikt wird einfach in 3 Stufen vom Gericht durchgeprüft, zumindest "im Kopf", weil dieser Aufbau der ist, den jeder Jurist ab dem ersten Semester lernt.
Im Tatbestand prüfen Sie, ob alle Merkmale der relevanten Strafnorm erfüllt sind, etwa des Diebstahl, wo drinsteht, dass man eine "fremde bewegliche Sache weggenommen hat", und ob der erforderliche Vorsatz bzw. z.T. die erforderliche Fahrlässigkeit vorliegt. Danach prüfen Sie in der Rechtswidrigkeit Rechtfertigungsgründe, etwa die Notwehr und dann bei der Schuld geht es um die Frage, ob dem Täter nach seinen individuellen Fähigkeiten ein Vorwurf gemacht werden kann. Hier finden Sie dann beispielsweise Schuldausschlüsse wie geistige Behinderung, Drogenrausch, aber eben auch die "Entschuldigungsgründe", d.h. Fälle, in denen das Recht eine Tat als rechtswidrig kennzeichnet, vom Täter aber eben nicht verlangen kann, dass er sich an diese Rechtsnorm hält. Das können außergesetzliche Notstände sein oder ausnahmsweise auch unvermeidbare Rechtsirrtümer.
Sie verurteilen niemals nur wegen Rechtswidrigkeit oder Schuld, das gehört alles zu dem Delikt, weswegen Sie verurteilen.
Am 18.10.2016 um 11:25 Uhr schrieb der Leser "oms":
Da sieht man mal, wie juristisch verbildet man als Volljurist schon ist und wie wenig vom Strafrecht noch hängengeblieben ist. Zum einen war mit vollkommen klar, dass sich die Entscheidung nur auf der Ebene der Schuld abspielen kann - aber ich habe vollkommen übersehen, dass das so im Film gar nicht thematisiert wurde. Und mir ist schon aufgefallen, dass die Argumente sowohl der Staatsanwältin, als auch des Verteidigers nicht so recht passten, aber ich habe nicht erkannt warum. Deshalb besten Dank an Herrn Fischer für die Erklärung.
Am 18.10.2016 um 11:32 Uhr schrieb der Leser "wolfdieter1954":
Bin beeindruckt. Danke.
Am 18.10.2016 um 11:34 Uhr schrieb der Leser "Ostholz":
Krank, ist das einzige Wort, das mir einfällt. Endlich hat es die ARD geschafft, sich final auf das Niveau der Privatsender zu begeben. Eine Schande, dafür Zwangsabgaben zu zahlen.
Aber um auch meine Meinung zum Kommentargegenstand kund zu tun. Für mich wäre es in dieser fiktiven Situation eindeutig Mord! Wer hat das Recht, ein Leben für ein Anderes aufzurechnen. Das bleibt also? In die Waagschale geworfen und für zu leicht befunden? Ein Leben ist doch eher ein ideeller Wert, als das man nach Anzahl oder Gewicht entscheiden könnte.
Das ist auch etwas völlig anderes als der "finale Rettungsschuss", mit dem sich Polizisten auseinander setzen müssen. Hier soll ein Gefährder neutralisiert werden, der klar auszumachen und unter minderer Gefahr von Kollateralschäden zu terminieren ist, um Schaden von Anwesenden abzuwenden.
Im Fall des Kampfpiloten sieht der Fall schon anders auf. Dort entsteht nur Kollateralschaden. Es wird lediglich der Mörder ausgetauscht.
Wer hier anders denkt, sollte vielleicht auch einmal seine Haltung zur Folter überprüfen. Ist ein bisschen in Ordnung, in gewissen Fällen? Nein, ist es nicht! Wer wissentlich unschuldige tötet oder foltert, hat eine Grenze überschritten, die kein Zurück kennt! Wer dies als staatliche Institution unternimmt, hat seinem Land das Leben und die Menschlichkeit genommen!
Am 18.10.2016 um 11:39 Uhr antwortete der Leser "DrMichi":
Mord ist es sicher nicht, das wird im Kommentar gut erklärt. Ich als Nicht-Jurist sehe hier aber eindeutig Totschlag, wenn auch aus einer Notlage heraus begangen. Erschwerend die Aussage dass von vornherein klar war dass er so handeln würde (und auch alle anderen Piloten so handeln würden) - allerdings setzt das vor allem das Kommando das Piloten nach dem Kriterium auswählt in schiefes Licht.
Am 18.10.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Fuxionline":
Ich wäre da auch beim 213er. "War der Totschläger ohne eigene Schuld (...) oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren." https://dejure.org/gesetze/StGB/213.html
Der angeklagte Major hat die Maschine im Sinkflug abgeschossen, etwa 20 Kilometer vor dem einen der identifizierten Hauptziele, in einiger Höhe. Damit war noch nicht klar, ob der Entführer sein Anschlagziel überhaupt realisieren würde, zumal sich entlang der Isar und auch entlang der Einflugschneise in Richtung der Stadien zwischen Freising und dem Englischen Garten, jenseits der A9, ein Waldgebiet erstreckt, das durchaus als Möglichkeit für die Flugzeugbesatzung geeignet war, dort eine Bruchlandung hinzulegen und den zehntausendfachen Tod der Stadionbesucher abzuwenden. Und es ist nicht mal gesichert, dass dabei alle Flugzeuginsassen ums Leben gekommen wären. Insofern scheidet ein Putativnotstand aus, auch wenn der Major in den Funk schrie, dass Zehntausende sterben würden, würde er nicht schießen - er hätte das erkennen können. Zudem hätte er ggf. das gleiche Ergebnis jenseits der A92 über Neufahrn erreichen und sich dabei über die mutmaßlichen Absichten des Terroristen noch sicherer sein können.
Daher ist er schuldig. Die Frage ist: Welchen Tatbestands? Des Mordes sicher nicht, da fehlen Mordmerkmale. Fahrlässig war sein Handeln auch nicht, sondern beabsichtigt. Totschlag. Aber der Intention wegen als minder schwerer Fall. Daher §213 StGB.
Am 18.10.2016 um 20:40 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Ja. Was wäre, wenn in dem Flugzeug "unsere" leitenden Politiker und Wirtschaftskapitäne, dazu eine Handvoll beliebter TV-Stars säßen... ...und im Fussballstadion, naja: "nur" Fussballfans von 1.FC. Union Berlin ? . Wie wäre DANN wohl die Meinung der Zuschauer? Schon daran sieht man: solch Volksabstimmung ist "ne momentane Modesache, die man leicht manipulieren kann (siehe die Sendung selbst). Hoffentlich bricht sich das öffentlich-rechtliche deutsche TV an diesem ... das Genick.
Am 18.10.2016 um 11:35 Uhr schrieb der Leser "DrMichi":
Die Tatsache dass erzählt wird dass diese Fliegerstaffeln in dieser Situation immer so handeln würden, und das von ihnen auch erwartet wird, wird kaum thematisiert. In dieser Einheit zu sein setzt diese Bereitschaft voraus, und in der Diskussion wurde auch angerissen dass das auch in der Realität so ist. Der Fall ist natürlich sehr konstruiert, mir kommt aber vor dass die Beleuchtung dieses Aspekts Hintergrund des Stücks war - daher auch die Unzulänglichkeiten bei anderen Aspekten. Anders als bei 9/11 waren die normalen Piloten am Ruder, die Passagiere waren dabei das Cockpit aufzubrechen. Auch die Untätigkeit des Krisenstabs wurde kaum thematisiert, dass die potentiellen Ziele nicht evakuiert wurden verstärkte den Druck auf den Piloten eigenmächtig zu handeln.
Am 18.10.2016 um 11:37 Uhr schrieb der Leser "Bina Bik":
Da bleibt nichts mehr , als zu schreiben. Danke Herr Fischer.
Am 18.10.2016 um 11:38 Uhr schrieb der Leser "pasatiempo":
Schon länger besteht die Frage, wofür man GEZ- Gebühren zahlt. Ein bedrückend niedriges Niveau, überall.
,,.Warum, so fragt man sich, kriegt das Fernsehen oder sonst ein Massenmedium das nicht mehr hin? "
Je dümmer das Volk, desto einfacher die Manipulation. Die Veranstaltung war ein Lehrstück und womöglich ein Testlauf.
Am 18.10.2016 um 11:38 Uhr schrieb der Leser "dreiohrhase":
Danke Herr Fischer !!!!
und nun vielleicht mal was zu polizeilichem Handeln in 1000 Folgen Tatort. Damit es (wenigstens) auch mal gesagt und geschrieben steht.
Am 18.10.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Herr Fischer ist kein Kriminalbeamter, sondern Richter.
Am 18.10.2016 um 11:38 Uhr schrieb der Leser "paperwhite":
Die Kritik ist nachvollziehbar und einleuchtend. Ich vermute aber, dass Schirach mit diesem Experiment die Urteilsfindung eines quasi (anglo-amerikanischen) Geschworenengerichts im Kopf hatte. Und wenn ich Fischers Auflösung richtig verstanden habe, wäre sein (hypothetisches) Urteil in diesem Fall ähnlich ausgefallen, wie das Urteil der Zuschauer: (rechtswidrig aber) Freispruch aufgrund fehlender Schuld (wenns dann keinen Erbonkel im Flieger gab).
Am 18.10.2016 um 11:40 Uhr schrieb der Leser "AntonPree":
Der Kolumnist geht mit dem Stück und den Machern sehr hart ins Gericht. Verständlich, dass ein Jurist, kein Verständnis für eine derartige Inszenierung aufbringt, allerdings gibt es nicht NUR den juristischen Blickwinkel, sondern auch Nuancen, die, meines Erachtens, wesentlich wichtiger waren, als die eigentliche Frage nach Recht, Unrecht, respektive Schuld.
Da wäre zum einen die Tatsache, dass die Zuschauer durch die beiden, meiner Meinung nach gut vorgetragenen Plädoyers, gewungen wurden zu differenzieren. Auch wenn das Skript völlig an den Haaren herbei gezogen war, stand die Frage offen, ob es legitim ist, verfassungswidrig zu handeln. Lediglich eine geringe Minderheit entschied sich sich dagegen, was meines Erachtens die Radikalisierung in der Gesellschaft recht gut spiegelt.
Die Verfassung, das höchste Gut unsere Demokratie, hat stark an Wertschätzung verloren und das ist für mich die Kernaussage des Spektakels. Ich kenne weder, die Intention des Autors, noch die der Macher, aber wenn sie darauf abzielten, wäre das ganze Spektakel ein großer Erfolg.
Zudem führte das Stück vor, dass es eben nicht ganz so einfach ist, die neuen Rahmenbedingungen abzustecken, um dem Terror zu begegnen.
Mir hat der Film sehr gut gefallen, obwohl ich ihn gar nicht sehen wollte (zappte rein). Die Ausführungen von Herrn Fischer, runden für mich das Bild nun ab. Bin dankbar für den Film, als auch für den Veriß. Beides zusammen ist großes Theater.
Mein Dank an alle Beteiligten!
Am 18.10.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "oms":
"...allerdings gibt es nicht NUR den juristischen Blickwinkel, sondern auch Nuancen, die, meines Erachtens, wesentlich wichtiger waren, als die eigentliche Frage nach Recht, Unrecht, respektive Schuld." Das ist aber genau Fischer Kernaussage: Entgegen landläufiger (und auch sowohl von Staatsanwältin als auch Verteidiger vertretener) Meinung ist das Recht eben nicht blind gegenüber der Wirklichkeit und der Moral, sondern kann sehr gut unterscheiden: Zwischen dem Prinzip, aus dem sich die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Handelns ergibt und das uneingeschränkt gelten muss, einerseits, und der persönlichen Situation eines Menschen, dem es eben in einem konkreten Einzelfall unzumutbar sein kann, sich an das Prinzip zu halten und der deswegen trotz Rechtswidrigkeit seines Tuns nicht bestraft werden kann, andererseits. "Die Verfassung, das höchste Gut unsere Demokratie, hat stark an Wertschätzung verloren und das ist für mich die Kernaussage des Spektakels." Dass dies bei dieser Form der Inszenierung so war, ist Fischers Kernvorwurf - dabei wäre es eben gar nicht notwendig gewesen, denn man hätte eben durchaus das Prinzip der Menschenwürde hochhalten, das moralische Dilemma des Piloten aber gleichwohl bei der Urteilsfindung berücksichtigen können. Dann hätte man aber etwas anderes thematisieren müssen als das, was Autor und Filmemacher thematisieren wollten.
Am 21.10.2016 um 20:02 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
"Die Verfassung, das höchste Gut unsere Demokratie, hat stark an Wertschätzung verloren und das ist für mich die Kernaussage des Spektakels." Und genau diese Behauptung in die Welt zu setzen und auch noch zu verbreiten ist das große Problem und ganz und gar nicht als Erfolg zu sehen.
Am 18.10.2016 um 11:42 Uhr schrieb der Leser "nahal":
Der Autor, obwohl er mit guten Argumenten die Sachlage beschreibt, hat einiges Wesentliche übersehen: 1) Der Sinn des Stückes ist nicht ein Rechtsseminar für Doktoren der Rechtswissenschaft abzuhalten, sondern, an einem krassen Beispiel uns vor Augen zu führen, dass es grobe Unterschiede zwischen dem theoretischen Recht un dem "gesunden" Rechtsempfinden des Normalbürgers gibt. 2) Sicherlich ist das Prinzip unseres Grundgesetzes, "die Würde des Menschen ist unantastbar" richtig. Das zweite vermeintliche Postulat, "Menschenleben können nicht gegeneiander abgewogen werden" ist problematischer: "Der finale Rettungsschuss", der in 13 der 16 Bundesländern gesetzlich erlaubt ist, schränkt das "Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz)" ein. Hier wird, auch vom selben Bundesverfassungsgericht sanktioniert, eine Abwägung erlaubt; Das Leben von Geiseln kann gerettet werden durch die mögliche Tötung des Geiselnehmers. Sicherlich käme jetzt gleich der Einwand: es geht hier ja um das Leben eines offensichtlich Schuldigen, in unserem Fall aber um Unschuldige. Dieser Einwand geht aber ins Leere, da: auch dem Schuldigen steht das angesprochene "Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz)" und auch seine "Menschenwürde ist unantastbar".
Am 18.10.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Teil 2
1) Der Autor hat recht, hier geht es nicht um Schuld oder nicht-Schuld des Angeklagten. Er hat gesetzeswidrig gehandelt und ist somit zu verurteilen. Das Strafrecht hat aber die Möglichkeit (und Pflicht), diesem mildernde Umstände zuzugestehen und ein sehr mildes Urteil zu verhängen. 2) Das Problem ist nicht die Schuld oder die Verurteilung des Angeklagten, sondern die offenbarte "Feigheit" des Bundesverfassungerichtes; In einer solchen existentiellen Frage wird der Staatsbürger allein gelassen. Den Befehlshaber (hier verantwortlichen Politikern) wird untersagt, selbst eine Notwendige Entscheidung zu treffen.
Am 18.10.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
"Der Autor" (sprich: Fischer) hat genau das Gegenteil festgestellt: Es geht unter anderem um die Schuldebene. Im Strafrecht wird auf drei Ebenen geprüft: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Eine Verurteilung erfolgt, wenn der Tatbestand verwirklicht wurde, die Verwirklichung rechtswidrig war und der Täter schuldhaft gehandelt hat.
Am 18.10.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "Occam":
Der Abschnitt des Artikels, der darlegt, dass eine korrekte Entscheidung mittels des theoretischen Rechts, wie es im Rechtsseminar für Doktoren der Rechtswissenschaften abgehandelt wird, zu einem Freispruch für den Beschuldigten führen kann, wurde übersehen? Oder was ist der grobe Unterschied zum "gesunden" (sic!) Rechtsempfinden des Normalbürgers?
Am 18.10.2016 um 11:55 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Wenn Sie meinen Betrag richtig gelesen hätten, hätten Sie feststellen können, dass ich Folgendes geschrieben habe: "Der Autor hat recht, hier geht es nicht um Schuld oder nicht-Schuld des Angeklagten. Er hat gesetzeswidrig gehandelt und ist somit zu verurteilen."
Am 18.10.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
"Der Sinn des Stückes ist nicht ein Rechtsseminar für Doktoren der Rechtswissenschaft abzuhalten, sondern, an einem krassen Beispiel uns vor Augen zu führen, dass es grobe Unterschiede zwischen dem theoretischen Recht un dem "gesunden" Rechtsempfinden des Normalbürgers gibt."
Und ein Kritikpunkt von Herrn Fischer war, dass das in diesem Fall nicht stimmt und dieser Unterschied durch Ungenauigkeiten und Fehler in der Darstellung des "theoretischen Rechts" erst erzeugt wurde.
Am 18.10.2016 um 11:44 Uhr schrieb der Leser "Rokkr":
Wer das Brett des Karneades kennt (Strafrecht AT), löste den Sachverhalt linksrum mit Veurteilung oder rechtsrum mit Freispruch alleine auf der Schuldebene.
Juristisch nicht unspannend scheint aber die Abwandlung, strafrechtrechtlich und staatshaftungsrechtlich:
Der Pilot schiesst nicht ab:
Tötung der 70.000 durch Unterlassung des Abschusses? Wie käme man hier zur Garantenstellung, wenn nicht durch Unterlassen eines frühzeitigen Abschusses?
Haftung des Staates wegen Unterlassung des Abschusses? Immerhin lässt er - ohne Abschuss - zu, dass neben den Flugzeuginsassen auch 70.000 sterben.
Am 18.10.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
Und wenn es statt um 70.000 "nur" um 100 Kinder in einem Kindergarten gegangen wäre??? Oder wenn Merkel und Gauck in dem Flugzeug gesessen hätten?
Am 18.10.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "LawLai":
Das Brett brettert hier nicht. Ansonsten müssten sich die 70.000 direkt mit den 164+ auseinandersetzen. Bei Karneades gibt es weder einen Geiselnehmer noch einen Piloten Koch.
Am 18.10.2016 um 11:46 Uhr schrieb der Leser "R. Ekloff":
Mein Bauchgefühl als Nichtjurist wurde durch die Kolumne des Herr Fischer bestätigt. Mir war die Entscheidungsmöglichkeit zwischen dem angebotenen Freispruch und "schuldig", was im Film "lebenslänglich" implizierte, zu wenig differenziert. Was bei Volksenscheiden herauskommt, bei denen das Volk über einen komplexen Sachverhalt mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" abstimmen kann, hat man ja deutlich beim "Brexit" gesehen. Mich stellt sich nur noch die Frage: Wenn sowohl der Pilot, wenn er eigenmächtig handelt, als auch dessen Vorgestzte, wenn sie den Abschuss befohlen hätten, in jedem Fall rechtswidrig handeln, warum schickt man als Alarmrotte einen Raketen bewaffnete Kampfjets, der in der Lage ist, mehrere Fluzeuge vom Himmel zu holen? Zum rechtskonformen "Abdrängen und zur Landung zwingen" hätte es ein unbewaffneter Jet auch getan. Dann käme niemand auch nur in die Versuchung, gegen das Urteil des Verfassungsgerichts handeln zu müssen.
Am 18.10.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
Kommt so auch niemand. Es ist kaum zu befürchten, dass der Rottenführer stellvertretend für das Parlament in der Luft eigenmächtig ein Luftsicherheitsgesetz erlässt und verkündet, welches die Streitkräfte ermächtigt, durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Passagierflugzeug abzuschießen.
Am 18.10.2016 um 11:48 Uhr schrieb der Leser "montefiore":
Sich die Wirklichkeit für einen gewünschten Effekt zurechtzulegen und sich selbst zu bestätigen,dass man selbst nur allein in der Lage sei ,Vorstellungen von Gerechtigkeit und Moral wertfrei dem Zuschauer zu verabreichen .Das Schlimme dabei ist nur ,dass die Macher fest an ihre " Mission" glauben. Aber sind wir doch einmal ehrlich : Der "Konsument "will sich doch gar nicht durch Leute wie Fischer davon abhalten lassen , sich selbst erhöhend "fähig "zu sein ,existentielle Fragen des Daseins innerhalb von 90 Minuten beantworten zu können .Die Schaffung einer virtuellen Realität ist Voraussetzung dafür .In ein paar Jahren gibt es für dieses Phänomen vielleicht den Begriff " Mental -Trumpism".
Am 18.10.2016 um 11:48 Uhr schrieb der Leser "Fonzie":
Danke für den feinen Verriss.
Ich hätte mir noch ein Wort zu dem zweiten Kampfpiloten in der Rotte gewünscht. ... Hätte der nicht seinen Rottenführer abschiessen müssen als er bemerkt was der vorhat?
Am 18.10.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Dürfen ja - aber müssen?
Am 18.10.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "Fonzie":
Unterlassene Hilfeleistung? - Bedeutete wohl ein Muss
Am 18.10.2016 um 13:44 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Schauen Sie sich § 323c StGB an - nicht einschlägig.
Am 18.10.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, müssen, denn er hätte den Tod der Passagiere zu verhindern. Deshalb fliegt er da ja überhaupt.
Am 18.10.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Na - den Tod hätte er nicht verhindert. Allenfalls die Ursache wäre eine andere gewesen.
Am 18.10.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das ist reine Spekulation. Über die Ziele der Flugzeugentführer ist nichts bekannt.
Und der Angriff durch den Piloten liegt auch zeitlich klar davor. Deshalb müsste der zweite Pilot, wenn es ihm denn möglich wäre, den anderen Piloten am Angriff hindern - notfalls indem er ihn tötet.
Am 18.10.2016 um 12:00 Uhr antwortete der Leser "nahal":
MerkenSie es nicht? :
Der zweite Pilot hätte somit abgewogen, zwischen dem Leben des Piloten und dem Leben der 164 Insassen.
:-)
Am 18.10.2016 um 12:05 Uhr antwortete der Leser "Fonzie":
Nein, keine Abwägung weil der Pilot Täter ist und damit keine "Unschuldigen" betroffen wären.
Am 18.10.2016 um 11:50 Uhr schrieb der Leser "Zeitdilatation":
Darf man als Schöffe eigentlich Fragen stellen?
Denn ich glaube nicht, dass die in Ostfriesland gestarteten Piloten der Alarmrotte wussten, dass das Zivilflugzeug Kurs auf ein Gebäude nahm, das Zigtausend Besucher zu dieser Teit hatte. Alles nur Vermutungen.
Am 18.10.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "vor allen Dingen":
Sie dürfen. Sie sind nämlich auch Richter, ein laienhafter eben.
Am 18.10.2016 um 11:59 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wird von den Vorsitzenden allerdings nicht so gerne gesehen...
Am 18.10.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "BV":
Worauf begründet sich diese Vermutung?
Am 18.10.2016 um 15:11 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":
Auf tatsächlicher Erfahrung. Fragen von Schöffen können manchmal zur Ablehnung des Schöffen wegen der Besorgnis der Befangenheit führen. Es kommt ab und zu vor, dass man Schöffen im Zuge der Beratung viele Grundzüge des Prozessrechts - wie zum Beispiel die Unschuldsvermutung - immer wieder nahe bringen muss. Dies gelingt auch regelmäßig. Bei ungefilterten Fragen unerfahrener Schöffen besteht die Gefahr, dass sie mit Einzelformulierungen den objektiven Anschein erwecken, bereits vor dem Ende der Beweisaufnahme Überzeugungen gebildet zu haben.
Bei erfolgreicher Ablehnung ist der Prozess regelmäßig "geplatzt" und muss in neuer Besetzung neu begonnen werden, was regelmäßig eine erhebliche Zeitverzögerung und frustrierten Geldaufwand der Allgemeinheit (= Steuergelder) nach sich zieht.
Will heißen: Die Schöffen sind nicht mit allen Spielregeln des Prozesses vertraut und benötigen oft im Einzelfall Hinweise auf das geltende Verfahrensrecht.
Am 18.10.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "Odgh":
Exakt so ist es.
Am 18.10.2016 um 11:50 Uhr schrieb der Leser "vor allen Dingen":
"Ein starkes Stück." Ja, Herr Fischer, wahrlich ein starkes Stück, das Schirach da abgeliefert hat. Nun wird der Fischer also auch noch Theaterkritiker. Der Beitragt tropft - mal wieder - vor Hähme, Polemik, Beleidigungen, oberleherhafter Belehrungen und dem Hinweis: Du Leser hast sowieso keine (rechtliche) Ahnung, aber ich, Fischer - gönnerhaft - lasse Dich an meinem allumfassenden Wissen teilhaben. Danke, Herr Fischer. Ob Sie es glauben oder nicht, es soll Menschen geben, die ein Theaterstück und die dabei notwendige Verdichtung von der Realität unterscheiden können. Ich erwarte auch bei Goethes Faust keinen Boxkampf und nach dem Opernbesuch nicht, dass nun alles im Alltagsleben in Arien gesungen wird. Und es soll Menschen geben, lieber Herr Fischer, die in der Lage sind, intellektuelle Kopf-Bauch-Entscheidungen zu treffen. Auch bei diesem Theaterstück. Sie können es ja besser machen und eine Mehrtagesveranstaltung als Live-Schalte durchführen. Mal sehen, wie viele Zuschauer Ihnen treu bleiben. Oder basteln Sie selbst ein Theaterstück zu diesem Thema. Ich bin gespannt. Sprechen Sie mir eigenständiges Denken und eine freie Meinungsbildung bitte nicht ab. Seien Sie nicht so arrogant und überheblich. Und, Herr Fischer, dass Sie mit Alice Schwarzer nicht auf einer Wellenlänge schweben, haben Sie nun oft genug zur Kenntnis gebracht. Danke dafür. Ach ja, ich habe für "schuldig" gestimmt.
Am 18.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "Rokkr":
Na ja, bei so einer durchgehypten Veranstaltung mit Vorankündigungen und hart aber fait im Anschluss zum Thema hätte ein Zuschauer - ich kniff es mir, ich las das Buch - schon eine vernünftige juristische Vorbeschäftigung erwarten dürfen, damit auch eine doch realistische Darstellung einer in aller Regel mehrtägigen Hauptverhandlung und vor allem die Hervorhebung des juristischen Knackpunkts - Schuldebene -.
Und wer bewusst mit Sachen an die Öffentlichkeit geht, muss sich auch der Öffentlichkeitskritik stellen. Vor diesem Hintergrund durfte m.E. doch auch Herr TF mit seinem scharfen Senf zur Debattenwürzung beitragen.
Am 18.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wenn ein "Kunstwerk" vorgibt sich mit Fragen des Rechts zu beschäftigen, sollte man schon ein Mindestmaß an Sachkenntnis voraussetzen.
Am 18.10.2016 um 13:09 Uhr antwortete der Leser "vor allen Dingen":
Na, da freue ich mich mal auf Ihre Sichtweise beim kleistschen Zerbrochenen Krug. Und die fischerschen Einlassungen dazu.
Am 18.10.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Kleist mit Schirach zu vergleichen ist eine Beleidigung - für Kleist. Und der zerbrochene Krug ist ein Drama über Personen und ihre Fehlbarkeit - nicht die korrekte Rechtsanwendung.
Am 18.10.2016 um 21:16 Uhr antwortete der Leser "vor allen Dingen":
Achso. Kleist darf Theater machen, Schirach nicht. Da bin ich ja beruhigt. Merken Sie eigentlich , welche Diskussion Schirach losgetreten hat? Finde ich schon genial.
Am 18.10.2016 um 11:52 Uhr schrieb der Leser "Dr. Maxim Sholeninoff":
Aus dem Artikel:
(...) Warum, so fragt man sich, kriegt das Fernsehen oder sonst ein Massenmedium das nicht mehr hin? Warum versagt der gigantische, um sich selbst kreisende Apparat gerade am Grundlagen-Anspruch, also dem Erarbeiten einer sachlich kompetenten, vernünftig durchdachten Fragestellung? Man redet mit Regisseuren, Produzentinnen, Theaterchefs: Lauter nette Menschen, aber komplett inkompetent in der Sache.(....)
Weil auf Gefühl anstelle Verstand angesprochen wird, lieber Fischer - das reicht dann von "Rübe ab" bis "Friedensnobelpreis" für den Angeklagten, je nach Wallung der Emotion.
Und überfordern Sie H. Mustermann nicht ständig mit Ihren eingestandenermaßen turmhoch überlegenen Gedankengängen.
mfg, tp
Am 18.10.2016 um 11:54 Uhr schrieb der Leser "Propter-Hoc":
Ist der mutmaßliche Attentäter bei den 164 Opfern mitgezählt?
Am 18.10.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "R. Ekloff":
Der Attentäter wird höchstens zu den Getöteten, aber mit Sicherheit nicht zu den Opfern gezählt.
Am 18.10.2016 um 11:55 Uhr schrieb der Leser "Freigeist04":
"...Der Autor von Schirach versteht vom Strafrecht nichts. Er mag in seinen holzschnittartigen Kriminalgeschichten all die Mörder und Räuber umherschleichen lassen, wie er will, aber er sollte die Finger von ernsthaften Strafrechtsfragen lassen..."
Danke für diese Einschätzung dieses endlich einmal kritisch zu hinterfragenden Autoren!
"...Die lieben Zuschauer werden nach Strich und Faden verarscht, und zwar sowohl vom rechtsgelehrten Autor als auch vom quotengeilen Sender..."
Und auch danke für diese, auch mit meiner persönlichen Auffassung vollkommen im Einklang stehenden, Einschätzung des gestern gesendeten Machwerkes!
Am 18.10.2016 um 11:59 Uhr schrieb der Leser "GMsecondbest":
Danke für die Aufklärung. Ich hatte nur kurz vor Schluss einschaltet und aus dem Bauch heraus für rechtswidrig aber Aufgrund des persönlichen Notstandes und der ehernen Motive für unschuldig votiert. So ähnlich wurde ja auch das Urteil begründet. Wenn ich das richtig verstanden habe entspricht das im Grunde auch den hier dargelegten Begründungen aber nicht dem vorrangegangenem Film. Viell.gut, dass ich nicht alles gesehen habe.
Am 18.10.2016 um 12:03 Uhr schrieb der Leser "satya":
Danke für diese Kolumne. Ich habe mir dieses Medienspektakel bewusst versagt. Der Zuschauer wird - offensichtlich erfolgreich - beschäftigt und hat vermutlich wieder einmal das wohlige Gefühl einer echten Beteiligung in dieser Demokratie. Leider wird ihm bei allen relevanten Themen (Krieg, Freihandel, Sozialabbau, Umweltzerstörung u.u.u.) diese Einflussnahme konsequent verwehrt.
Am 18.10.2016 um 12:04 Uhr schrieb der Leser "fabricius3591":
Zum Stück und dessen Aufbereitung hat Herr Fischer alles gesagt. Der eigentliche Fehler lag mE in der Nachbereitung durch " Hart aber Fair " , dessen Moderator und den Gästen. Da hätte es die Chance gegeben, sich kritisch mit der Aufführung auseinander zu setzen und auf die Fehler hinzuweisen, die Herr Fischer aufzeigt. Aber das hat auch der einzige Teilnehmer, der dazu vielleicht in der Lage hätte sein können, nämlich Herr Baum , nicht geschafft. Es reicht eben auch nicht , immer nur " Das verbietet das Grundgesetz .. und die Menschenwürde ! " .. in die Diskussion einzuwerfen.
Und Herrn Fischer ist zu danken dafür, daß er mal wieder aufgezeigt hat, daß es doch noch immer das Zuverlässigste ist, jeden Fall anhand des altbekannten Dreiklangs von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld abzuarbeiten . Die Besinnung auf die Grundlagen aus dem ersten Semester sollte man als hilfreiches Besteck aus dem Werkzeugkasten doch immer im Hinterkopf haben .
Am 18.10.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Alles richtig. Bleiben aber die Fragen, die der eigentliche Kern des Stückes ist: 1)Darf der Pilot so handeln? 2)Muss der Pilot so handeln? 3) muss Gesetzgeber die Verantwortung verweigern? 4) gilt das "Recht" absolut?
Am 18.10.2016 um 12:11 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Mich stört auch eine andere Sache: es gibt Länder, die genau so rechtsstaatlich verfasst sind, die die Handlung des Piloten erlauben. Ist wieder so, dass nur unser Grundgesetz die Menschenwürde achtet?
Am 18.10.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "oms":
"es gibt Länder, die genau so rechtsstaatlich verfasst sind, die die Handlung des Piloten erlauben." Ganz ausdrücklich per Gesetz? Welche zum Beispiel?
Am 18.10.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Frankreich, USA, Israel, ua
Am 18.10.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "oms":
Das wissen Sie woher? Haben Sie Links zu den entsprechenden Gesetzestexten? Oder glauben Sie das nur zu wissen?
Am 18.10.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Ich weiß. War zwischen 1984-2002 im Leitungsstab einer Luftwaffe tätig.
Am 18.10.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "oms":
Okay. Und hatten diese Staaten schon vor 2001 schon entsprechende Gesetze oder wurden die nach 9/11 erlassen?
Am 18.10.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Die Links zu den Quellen (BVerfG und ein Kommentar) hat Herr Fischer in seinem Artikel.
Am 18.10.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
"es gibt Länder, die genau so rechtsstaatlich verfasst sind, die die Handlung des Piloten erlauben. Ist wieder so, dass nur unser Grundgesetz die Menschenwürde achtet?" - in diesem Fall wäre das klar zu bejahen
Am 18.10.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "oms":
Mit Hilfe von Fischers Kolumneund der BVerfG-Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz lassen sich die Fragen beantworten. 1)Darf der Pilot so handeln? Nein, aber unter Umständen wird er trotzdem nicht bestraft. 2)Muss der Pilot so handeln? Definitiv nein, weil er es bereits nicht darf. 3)muss Gesetzgeber die Verantwortung verweigern? Das BVerfG hat die Entscheidung (habe ich aus Anlass des Films nachgelesen) so begründet, dass in der Kürze der zeit eine formale Entscheidung auf gesicherter Grundlage gar nicht möglich ist, weswegen der Gesetzgeber sie auch nicht ermöglichen darf, weil er eben genau dadurch die Verantwortung für die zu opfernden Menschen verweigern würde. 4) gilt das "Recht" absolut? Ja, und es ermöglicht, wie von Fischer aufgezeigt, durchaus die sachgerechte Entscheidung dieses Falles.
Am 18.10.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Sie schreiben: "er darf nicht" das ist richtig. Aber er muss. Das ist auch richtig.
Stellen Sie sich bitte vor, es ginge nicht um die Allianz-Arena, sondern um Biblis.
Am 18.10.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Er "muss" nicht - aber er "kann". Sonst würde man ihn gar nicht in die Luft schicken.
Für das Biblis-Szenario gelten dieselben Ausführungen / Antworten wie im Kommentar #50.5 des Foristen "oms". Mir ist klar, dass das für das erste Bauchgefühl noch problematischer ist.
Am 18.10.2016 um 13:15 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Was Herrn Baum anbelangt: Ich war mir auch nicht sicher, ob er (vielleicht aufgrund seiner erkennbaren und für mich auch nachvollziehbaren Aufgeregtheit) nicht in der Lage war, dies zu tun, oder ob man ihm für die notwendigen Ausführungen dazu 50% der gesamten Redezeit hätte reservieren müssen und daher alle Versuche, die bei ihm ja auch im Ansatz vernehmbar waren, gar keine Chance hatten.
Die "aufgeregte" Ruhe eines Kolumnisten hat man in solchen Talkrunden wohl nicht. Und dass der Sender, der diesen Film im Vorfeld ausstrahlt und zur Abstimmung aufruft, die Kritik durch mehr Sendezeit für sie in den Mittelpunkt stellt, ist auch nicht zu erwarten.
Am 18.10.2016 um 12:04 Uhr schrieb der Leser "Propter-Hoc":
O.k., es steht weiter hinten. Hat sich erledigt.
Am 18.10.2016 um 12:07 Uhr schrieb der Leser "G.G.Hoffmann":
Juristen ertragen es nicht, wenn ihre Profession in den Medien unzutreffend dargestellt wird. Darin unterscheiden Sie sich jedoch nicht von anderen Berufständen.
Eine Gerichtsverhandlung kann man als Filmemacher wirklich nicht noch realitätsnäher darstellen. Da würde alle Zuschauer sofort wegpennen oder abschalten. Es ist ja kein Dokumentarfilm. Echte Gerichtsverhandlungen sind ja nicht umsonst so schlecht besucht. In den 70er/80ern gab es im ZDF die Reihen "Ehen vor Gericht" und "Das Verkehrsgericht". Die waren lebensnäher, aber keine Quotenbringer nach heutigen Maßstäben.
Entscheidend ist doch nicht, ob das BVerfG mit nach § 31 Abs. 1 BVerfGG bindender Wirkung eine bestimmte Entscheidung getroffen hat, sondern die letztlich hinter allem stehende Frage, ob man diese Entscheidung auch anders hätte treffen können. Der Bundestag hatte sie seinerzeit anders beantwortet. Die Zuschauer ebenfalls. Natürlich hätte das BVerfG die Argumente auch anders gewichten und zu einer anderen Entscheidung kommen können.
Ist doch gut, wenn man ein größeres Publikum mit solchen Fragen beschäftigen kann. Daß das ganze Stück aus juristischer Sicht Mumpitz ist, steht dem nicht entgegen. Die 30 Krimis, die pro Tag versendet werden, sind auch keine Lehrstücke für Kriminalistik und Strafverfahrensrecht. Und James Bond ist keine Dokumentation über Geheimdiensttätigkeit und physikalische Gesetze.
Ich habe den Film trotzdem nur 4 Minuten ertragen.
Am 18.10.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":
" In den 70er/80ern gab es im ZDF die Reihen "Ehen vor Gericht" und "Das Verkehrsgericht". Die waren lebensnäher, aber keine Quotenbringer nach heutigen Maßstäben. " xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
.. und es gab noch " Wie würden Sie entscheiden "? , auch im ZDF , meine ich. Auch da wurde ein tatsächlich entschiedener Fall vorgestellt, von 2 Experten - einer pro, einer contra - erörtert und dann die tatsächliche Entscheidung des Gerichts bekannt gegeben. Publikum waren ca 50 Besucher irgendwelcher Volkshochschulen oder ähnlichem , die vor Kommentierung durch die Experten und nach der Bekanntgabe des echten Urteils zu ihrer Meinung befragt wurden - mit dem Ergebnis, dass nur sehr wenige sich von der Meinung der Experten und der des Gerichts beeinflussen liessen.
War dann aber nach einigen Jahren auch nicht mehr massentauglich.
Am 18.10.2016 um 12:08 Uhr schrieb der Leser "Antoninus":
Herr Fischer ist (.... wohl/mit Wohlgefallen?) ... so ein Rechtskundler, dem ich nicht begegnen möchte (höchstens in einem Kunstgebilde, iustitia vult decipi): Was er als Kunst sich ein-ge-denkt, ist unzulänglich, blamabel (obwohl er 3000 Jahre Kunst überblicken will): Es reicht nicht für eine Abiturprüfung. Seine Argumente sind "scheiße" in Ergänzung zu „verarscht“: "Die lieben Zuschauer werden nach Strich und Faden verarscht, [Dies in Anlehnung des Juristendenkers Vokabular. Es entbehrt jeglicher Unterscheidungslogik zwischen "ars longa, vita brevis ... et sterilis iustitia".
Am 18.10.2016 um 12:10 Uhr schrieb der Leser "Tarass":
Fischer wäre ein Kandidat für den Bundespräsidenten! Klar im Aufbau, zielstrebig und folgerichtig in der Argumentation, nicht groß redundant - so ziemlich das Gegenteil der meisten Schwafel- und Empörungsprofis im Politzirkus.
Am 18.10.2016 um 12:10 Uhr schrieb der Leser "Zeitloch":
..."DARF der Pilot K, als Organ des Staats, unschuldige Staatsbürger (Menschen) töten, um a) eine größere Anzahl zu retten, b) ein Zeichen zu setzen, c) die Gerechtigkeit zu verwirklichen?".
Ich sehe eine Parallele im Umgang mit diesem Entscheidungsdilemma: DÜRFEN Ermittlungsbehörden einem gefassten Entführer Gewalt androhen, um den Aufenthaltsort einer entführten Person zu erhalten? Auch diese Frage ist von Gerichten eindeutig festgelegt worden...
Am 18.10.2016 um 12:11 Uhr schrieb der Leser "Thomas.F":
Ach, gäbe es doch mehr solche Autoren wie Herrn Fischer!
Am 18.10.2016 um 12:12 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":
Vorab: Das Urteil des BVerfG halte ich für falsch, überzeugend ist da zB die Argumentation von Depenheuer. Eine gesetzliche Regelung, die die Bundesregierung ermächtigt, ist einer Situation vorzuziehen, in der der einzelne Pilot eine Gewissensentscheidung trifft, auch wenn Jakobs womöglich recht hat, wenn er in dieser Konstellation "eine Ausnahme von dem Zustand allseitiger rechtlicher Verbundenheit" sieht (Rechtszwang u. Personalität, S. 28). Dessen ungeachtet ist der v. S. "Prozess" wie dargestellt falsch, weil die Rechtsfrage für den Strafrichter bindend vom BVerfG beantwortet wurde. Im Übrigen eine wie immer grandiose Stilkritik, die ich geradezu erwartet habe, als ich den Film gesehen habe. Was mich wirklich schockiert, ist allerdings am meisten die Tatsache, dass eine seit dem 11. September durchaus, wenn auch nur latent, brennende Frage erst dann in die Öffentlichkeiet getragen wird, wenn man einen Spielfilm draus macht.
Am 18.10.2016 um 12:13 Uhr schrieb der Leser "Martin Günzel":
"sondern weil sie nach Rechtsregeln handeln, die sich durch Nachdenken, Ausprobieren und Überprüfen in langen Zeiträumen als halbwegs geeignet erwiesen haben – jedenfalls als weitaus geeigneter als das, was der Spontan-Rülpser des Volkskörpers als jeweils gefühlte Gerechtigkeit hervorbringt."
- Wohl wahr.
"Bevor man die Ergebnisse dieses Rechtssystems also immerzu als falsch, parteiisch, voreingenommen, illegitim verachtet, sollte man überlegen, was man da tut, aus welchen Gründen man es tut und mit welchem besseren Recht. Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."
- Bei vielen Leuten hat man in der Tat den Eindruck, sie wollten ihre persönliche, subjektive, scharfe und extreme Haltung in komplexen Rechts- und Sachfragen durchsetzen, wobei dann alles, was dieser subjektiven Haltung entgegensteht, als illegitim diskreditiert wird - ohne, dass man sich Gedanken darüber macht, was es bedeutet, wenn solches Denken tatsächlich das Rechts- und Gemeinweisen sowie die Politik bestimmen würde.
Am 18.10.2016 um 12:15 Uhr schrieb der Leser "Gerda1":
Sehr geehrter Herr Fischer,
danke für diesen Text, der mir sehr aus der Seele spricht. Da wird über Donald Trump und dessen Postfaktizität herumgejammert und unser öffentlich-rechtliches Fernsehen veranstaltet sowas (und niemandem außer Ihnen fällt es richtig auf). Ich finde, Sie sollten König von Deutschland oder wenigstens Bundespräsident werden (hat schon mal wer gefragt?), blöd, dass Sie sich damals in der Debatte um den § 177 so ein Bisschen ins Knie geschossen haben.
Viele freundliche Grüße!
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "WSK":
Doch Frau Gerda, es fällt sofort auf.
Aufgrund der so eingefahrenen Postfaktizität - die hat in der Tat Herr Trump nicht erfunden, der hat nur gesagt: Ja wenn das so läuft, das kann ich besser, da mach´ich jetzt ein richtig großes Fass mit auf - und des generell katastrophal abgesackten Niveaus medialer Diskussion sind die meisten Journalisten persönlich nicht ausreichend qualifiziert, solche im Prinzip ziemlich einfache Dinge zu erkennen während der verständige Leser keine Lust (mehr) hat, das anschließend in den Kommentarspalten richtig zu stellen, denn das einzige, was man ohne vorherige Erringung der "Lufthoheit" durch eine solche Vorbereitung zurück bekommt sind, stundenlang endlose sinnlose Diskussionen auf "Emma"-Level - gern auch mit Trollen, die sich erfahrngsgemäß für jeden besonders kruden Unsinn besonders renitent auf Meinungsfreiheit geen solche Oberlehrer berufen, bis hin zum Shitstorm zu führen. Das macht ein Verständiger ein, zwei Mal und hat für diese Freizeitbeschäftigung keine Lust mehr.
(Folge: Mediale Diskussionen werden durch "Terror"-Quatsch und durch das übliche SPON/ZON/FAZ-Forensprech beherrscht.)
Wenn man das institutionell macht wie Herr Fischer kann man den für dieses Format erforderlichen Aufwand treiben und so demonstrieren, was möglich wäre, wenn..... wenn das Netz nicht so kaputt wäre.
Net? By the way: Der Quatsch war doch im öffentlich rechtlichen Qualitätsfernsehen. Wem fällt nun spontan "Mär-chen-fern-sehn" ein?
Da fängt´s an.
Am 18.10.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "Gerda1":
Na, da bin ich erleichtert, wenns noch manchen auffällt. Die Kommentare hier sind ja ganz ermutigend. Ich hatte die "Hart aber fair"-Kritik auf FAZ-online gelesen und war ziemlich erschüttert. Ja, das kann sein, dass viele Journalisten tatsächlich nicht mehr das Niveau haben, Dinge richtig zu stellen. (Wobei es sich schon arrogant anfühlt, sowas zu schreiben) Es widerspricht ja auch nie jemand Frauke Petry und Konsorten kompetent. Ja, und denen, die Plan haben, ist es vielleicht zu doof, sich in die Debatte einzubringen, denn die Mühe scheint sich ja tatsächlich nicht zu lohnen.
Am 18.10.2016 um 17:39 Uhr antwortete der Leser "WSK":
"Ja, das kann sein, dass viele Journalisten tatsächlich nicht mehr das Niveau haben, Dinge richtig zu stellen. (Wobei es sich schon arrogant anfühlt, sowas zu schreiben)"
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Das wird gerade an diesem Thema wunderschön demonstriert.
Fischer "macht" Recht - sein Artikel markiert darum einen himmelweiten Unterschied zu dem, was "Nur-Jounalisten" zu dem Thema zu Papier bringen. Das gelieferte Material ist verläßlich, man kann sich so eine sachlich zutreffende Meinung bilden und sinnvoll diskutieren. Wie hier.
Auch Bräutigam und Prantl, die beide "was Anständiges gelernt haben", haben ebenfalls schöne Artikel verfasst. Die können das. Da kann man was mit anfangen.
Viele "Nur-Journalisten" haben aber bestenfalls die Hälfte verstanden und verkürzende bis grob falsche Schlüsse gezogen. Journalistenschule scheint methodisch nicht zu reichen, um sich in Fremdmaterien einzuarbeiten.
Leser mit Ahnung wissen aus Erfahrung: "So kann das Beteiligen nur schief gehen" und verziehen sich in die Buchlektüre, auf Spaziergänge in den Hobbykeller oder wo weiss ich hin. Übrig bleiben nur die Ahnungslosen, die mangels tragfähiger Leitlinien abstruse "Diskussionen" führen.
Das bleibt dann übrig und prägt das mediale Meinungsbild
"Richtig vom Fach" ist ein Glücksfall. "Analyse zu Fuss" muss der Journalist noch mehr können, denn er muss immer über Dinge urteilen, von denen er nichts versteht - aber trotzdem richtig.
Arrogant? So what.
Am 18.10.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
"...dass viele Journalisten tatsächlich nicht mehr das Niveau haben, ..:" . nicht mehr?
Am 18.10.2016 um 12:16 Uhr schrieb der Leser "Paulliams":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelposting. Bitte schauen Sie unter #63. Danke, die Redaktion/dl**
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Hätte Herr von Schirach das gewollt, wäre ihm wohl ein anderes Stück und eine anderer Film eingefallen. Das moralische Dilemma lässt sich künstlerisch auf vielfache Weise aufbereiten: als Dialog Beteiligter und Betroffener oder als Disput der Vertreter beider Seiten etwa. Gut: zu langweilig, der Zuschauer will mehr Rührung. Als Melodram also, die Betroffenheit der Opfer-Angehörigen wird sichtbar, die Betroffenheit des Piloten als einsamer Entscheider, die Betroffenheit der Attentäter als Rächer heimischen Unrechts, die Betroffenheit überforderter Sicherheitskräfte und die Betroffenheit entschlußloser Politiker. Wahlweise mit verschränkten Liebschaften und Eltern-Kind-Beziehungen. Gut, der Zuschauer will mehr Action. Also die zwei- oder dreiperspektivische Sicht der Entführer, der Passagiere, der Jägerstaffel. Dem Künstler fallen weit mehr Möglichkeiten ein. Ein Plebiszit und Mitmachfernsehen ist in allen Fällen möglich.
Herrn von Schirach fiel aber der Gerichtssaal ein. Theatertauglich und kostengünstig gewiß, aber eben auch oft gesehen und viel Sprechtheater, also potentiell dröge und gewagt, was den Erfolg angeht. In der Behandlung des moralischen Themas unterscheidet sich der Rahmen im Gerichtssaal durch nichts vom erstgenannten Dialog oder Disput. Über den Dialog oder Disput hinaus erfordert aber der Gerichtssal, dass man ihn ernst nimmt als Ort der Rechtsfindung und -sprechung. Genau das aber hat Herr von Schirach versäumt - oder verweigert.
Am 19.10.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Der Autor hat ein so komplexes Thema gewählt, dass er unter Umgehung des nicht hochgebildeten Verstandes der meisten Zuschauer bedrohliche Gefühle in den Zuschauern wecken konnte. Das Werk ist nicht förderlich für die Menschen.
Am 20.10.2016 um 09:32 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Der Mensch Schirach sollte sich sammeln und seine Intelligenz auf Wohltuenderes verwenden. Wohltuenderes für sich, seine Familie und die Welt.
Am 20.10.2016 um 09:41 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Diejenigen, die den Krieg kennen und nicht nur hinter dem Schreibtisch gesessen haben, wollen keinen Krieg mehr.
Am 18.10.2016 um 12:16 Uhr schrieb der Leser "der.gelbe.hund":
Da ist aber jemand sichtlich angep...t.
Mit ähnlich drögen Worten erklären Polizeibeamte, warum "Stirb langsam" so unrealistisch ist, oder VW-Ingenieure warum ein Auto, wie in "Cars" gar nicht sprechen kann.
Kraft meiner unwürdigen, unjuristischen Ausbildung nehme ich eher an, dass Herr Fischer den Sinn des Stückes nicht begriffen hat: Nicht die buchstäbliche Gesetzesauslegung steht hier im Vordergrund, sondern die Diskrepanz, die der ordinäre Bürger zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" sieht, bzw. wie subjektiv so ein ambivalenter Fall ausgelegt werden kann.
Dass die Schauspieler nun nicht den Langweilern in den deutschen Gerichten entsprechen, kann man den Machern doch nachsehen, oder? Herr Fischer hätte sich doch casten lassen können...
Dieselbe unangenehme Grundeinstellung wie beim verwandten ZON-Artikel; es ist "gefährlich" den gemeinen Bürger mit solchen Entscheidungen zu konfrontieren. Selbst wenn sie nur konstruiert sind.
Mir hinterlässt der Kommentar einen etwas pelzigen Nachgeschmack auf der Zunge.
Am 18.10.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Na ja das Problem sehe ich darin dass man einerseits eben eine rein moralische Entscheidung will, dann aber das ganze in einen formellen Prozess einkleidet und damit eben jene Diskrepanz von Recht und Gerechtigkeit bewusst vermischt.
Am 18.10.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
Offenbar haben Sie die offensichtlichen Unzulänglichkeiten dieses Fernsehfilms ebenso wie die fundierte Kritik daran nicht verstanden.
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "der.gelbe.hund":
Doch das habe ich. Sie nicht? ;-)
Am 18.10.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Nun ja, die Dummen wissen ja nicht, dass sie dumm sind.
Am 18.10.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "Martin Günzel":
"Nicht die buchstäbliche Gesetzesauslegung steht hier im Vordergrund, sondern die Diskrepanz, die der ordinäre Bürger zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" sieht, bzw. wie subjektiv so ein ambivalenter Fall ausgelegt werden kann."
- Aber es ist doch verdammt die Frage, ob man auf diese Weise öffentlichkeitswirksam ein solch schwieriges Problem behandeln kann, ohne sich selbst lächerlich zu machen und die Zuschauer zu verarschen. Gerade die von Ihnen hervorgehobene (im wahrsten Sinne des Wortes künstliche) TRENNUNG von "Rechtsauslegung" und der ordinären "Volksstimmung" macht doch das Absurde und Skandalöse des Films aus.
Am 18.10.2016 um 13:46 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Ein interessanter Gedanke: die regelmäßige Volksabstimmung über "Stirb langsam" I bis V. Handelt John McClane moralisch richtig wenn er a) reihenweise räuberische Terroristendarsteller meuchelt b) ein Söldnerflugzeug explosiv in Brand setzt c) ein Schiff sprengt d) usw.
Und welche Bedeutung hat "Yippie Yah Yei Schweinebacke!" für den kategorischen Imperativ?
Wie Herr von Schirach sollten wir die Abstimmungsergebnisse weltweit verfolgen (http://terror.theater/)!
Ich bin gewiss: Herr Fischer wird sich casten lassen.
Am 18.10.2016 um 13:50 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Alternativ: Abstimmung über alle Staffeln "24"
Am 18.10.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
was sie meinen ist nicht der polizeipräsident oder vw-ingenieur sondern ein filmkritiker z.b. https://www.youtube.com/watch?v=Lk8skZQC8po
Am 18.10.2016 um 12:19 Uhr schrieb der Leser "JaLoWe":
Für mich als juristischen Laien ein wirklich beeindruckender Kommentar. Für in der Politik Tätige könnte Schirachs "Terror" Anhaltspunkte geben, wie die Masse Mensch zu manipulieren und für weit größere Schweinereien zu instrumentalisieren ist im Zeitalter sog. "Reality"- TVs und wie man die Medienlemminge des 21. Jahrhunderts "auf freiwilliger Basis" zum Abgrund führt.
Am 18.10.2016 um 12:19 Uhr schrieb der Leser "Paulliams":
Mir scheint es so als hätten Herr Fischer und die meisten Kommentatoren hier, die Absicht des Stückes von Herrn von Schirach nicht erkannt. Es geht nicht darum dem Zuschauer ein umfassendes Rechtsverständnis zu vermitteln, Ich glaube das hat Herr von Schirach schon lange aufgegeben, es geht darum Ihm moralische Konzepte zuerklären. In genauerem der unterschied zwischen Utilitarismus und dem Kategorischen Imperativ, der hier seine Anwendung im Begriff der Menschenwürde findet. Diese sind für den ottonormal Bürger durch aus komplexe Gedanken konstrukte, dass heißt schwer zu verstehen und noch schwerer kritische zu betrachten. Was hat also Herr Schirach getan? Er hat medial ein moralisches Dilema aufbereitet und es in einen ansprecheden Kontext Gesetz: In den einer Gerichtsverhandlung, denn auch noch so jeder ottonormal Deutsche weiß, "vor Gericht geht es um Schwierige fragen". Die Absicht des Stückes war also nie eine sachlich korrekte Gerichtsverhandlung zu porträtieren, sondern dem Zuschauer ein Spiegel vorzuhalten, der Ihm sein moralischen Werte reflektiert. Was man jetzt allerdings tatsächlich bemengeln kann ist das Votum der Zuschauer und die Urteilsverkündung des "Richters", denn diese binäre Darstellungsweise stellt nicht akkurat das Spektrum der verschiedenen möglichen Überzeugungen dar, besser wäre ein Ende nach den Plädoyers gewesen. Also Herr Fischer als Schüler werde ich Ihnen nun das sagen, was man in der Schule zu so einem Beitrag sagen würde: Thema verfehlt!
Am 18.10.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "Martin Günzel":
"Mir scheint es so als hätten Herr Fischer und die meisten Kommentatoren hier, die Absicht des Stückes von Herrn von Schirach nicht erkannt. Es geht nicht darum dem Zuschauer ein umfassendes Rechtsverständnis zu vermitteln, Ich glaube das hat Herr von Schirach schon lange aufgegeben, es geht darum Ihm moralische Konzepte zuerklären."
- Aber gerade das einerseits künstlich zu trennen, und es andererseits (und groteskerweise) in einem fiktiven Gerichtsverfahren zu vermischen, garniert und gekrönt von einer "Volksabstimmung" über ein Thema, das nun einmal vor allem ein komplexes JURISTISCHES Thema ist, macht doch das Skandalöse aus!
Am 18.10.2016 um 14:29 Uhr antwortete der Leser "Paulliams":
Es ist kein komplexes juristisches Thema, das hat Herr Fischer ja sehr gut erläutert. Auf der juristischen Seite ist klar, dass was der fiktive Lars Koch getan hat rechtswidrig ist. Er begeht aber kein Mord, das hat Herr Fischer ebenfalls richtig charkteriesiert es ist Totschlag, die Klageschrift im Stück ist dramatisiert. Aber sie schießen wieder am Ziel vorbei, dieses Stück geht um Moral und nicht um Recht, Ich finde es sehr traurig das die Ard mit Hart aber Fair, die Presse und Herr Fischer, diese Frage bei Seite gewischt haben. Den leider zeigt die Abstimmung eindeutig das die meisten den Begriff der Menschenwürde in unserer Verfassung nicht verstanden haben. Wie auch wenn in der Schule der Philosophieunterricht nur als Ersatz für den Religionsunterricht gesehen wird. Wie viele kennen den die Herleitung der Menschenwürde über Kants Menschheitszweckformel? Nein was die Menschen von den Medien kennen ist der konstant übermäßig berichtete Terror, sie haben angst, sie wollen beschützt werden, das hat Lars Koch für sie getan. Jemanden den sich nur als Beschützer sehen, wollen sie doch nicht verurteilen! Und hierin liegt die Genialität des Films, er zeigt wie unklar mittlerweile die einst felsenfesten Prinzipien unserer Verfassung für die Mehrheit der Bürger geworden sind, ob so beabsichtigt oder nicht.
Am 18.10.2016 um 16:39 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
"Aber sie schießen wieder am Ziel vorbei, dieses Stück geht um Moral und nicht um Recht,.." Vielleicht ging es irgendwie auch um Moral. Gedreht und geschnitten wurde aber: Moral vs. Gesetz. Und das in einem Fall, wo der Gegensatz eben gerade nicht besteht und auf eine Weise, die ihn explizit behauptet "Ihre Motive interessieren vor dem Gesetz nicht"). Das geht einfach im ÖR-Fernsehen nicht. Das gehört kritisiert. Es gibt moralische Dilemma, für die auch der Gesetzgeber keine Lösung hat, zuweilen sie erst fabriziert (Sozialarbeiter etwa sind zur Aussage verpflichtet, im Gegensatz zu Priestern und Psychotherapeuten, obwohl sie ebenso sensible Daten in ebensolchen Vertrauensverhältnissen erfahren - was täten Sie? Zwangsmittel riskieren oder den Klienten schützen? - Steht man in einer Traube an der Bushaltestelle, aus der heraus Frauen sexualisiert angegriffen werden, soll man lt. Gesetz gehen. was täten Sie? Gehen oder doch noch fieberhaft eine Deeskalation überlegen?). Aber all das rockt natürlich weniger als eine Mordanklage, weniger als "Terror".
Am 18.10.2016 um 17:41 Uhr antwortete der Leser "Martin Günzel":
"Aber sie schießen wieder am Ziel vorbei, dieses Stück geht um Moral und nicht um Recht..."
- Und gerade diese künstliche Trennung ist doch das Absurde daran.
" Und hierin liegt die Genialität des Films, er zeigt wie unklar mittlerweile die einst felsenfesten Prinzipien unserer Verfassung für die Mehrheit der Bürger geworden sind, ob so beabsichtigt oder nicht."
- Sie drehen also diese Zurschaustellung der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung durch den Film als positiv um. Ich sage, gerade weil der Film die Leute erst dazu animiert hat, so abzustimmen, und dieses Thema so zu beurteilen, ist er eine schlechte Idee gewesen.
Am 18.10.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Also der Unterschied zwischen Utilitarismus und Kantschem Imperativ in Hinblick auf die Menschenwürde mag, in der Tat, für "Ottonormalbürger" schwer zu verstehen sein. Mich haben Sie auch grad mit Ihrem Verständnisniveau schwer abgehängt.
Aber grade da liegt doch der Knackpunkt. Wenn ein Thema schwer zu verstehen ist, sollte man es dann nicht versuchen zu erklären? Die Frage die sich hier stellen mag mag eine moralische sein ("würde ich so handeln?"), aber die Einkleidung der Fragestellung in den Rahmen einer Gerichtsverhandlung legt dem Betrachter ein Korsett an, setzt ihm eine Brille auf durch die er diese Vorgänge nicht nur betrachtet, sondern betrachten soll(!). Das ist die Sichtweise die der Autor dem Zuschauer vorgibt.
Damit muss sich der Autor aber auch die Frage gefallen lassen ob die Brille die er dem Zuschauer aufsetzt tatsächlich geeignet ist die "Sehschärfe" des Betrachters zu verbessern oder nicht.
Am 18.10.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Das Stück/ der Film postuliert eine Trennung von Recht und Moral, die im Gesetz nicht existiert. Mindestens vS. muss das wissen. Ginge es den Machern nur um ein moralisches Dilemma, hätte man die Sendezeit halbiert, Soldaten in Fla-Stellungen gezeigt, Poizei- und Rettungsdienstalarme, außerdem den Protagonisten im Gespräch mit seinem Vorgesetzten. Ausblendung: der Protagonist legt die Handf aufs Schaltbrett und schaut auf die Bilder vom Stadion. Ende. Frage an die Zuschauer: Und was täten Sie? Gefolgt von: einer Diskussion von Juristen, Philosophen, einem Sicherheitspolitiker und irgendwem, der Angehörige bei was ähnlichem verloren hat. So (!) hätte man ein moralisches Dilemma inszeniert. Was aber inszeniert wurde, war ein Dilemme Rechtstreue vs. Moral.
Am 18.10.2016 um 14:58 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
mir scheint dass diejenigen die die kritik am film nicht verstehen nicht verstehen dass sie selbst es sind die nicht verstanden haben. denn schrirach, mal angenommen es stimmt, hat eben das trollyproblem versucht nochmal neu aufzulegen, soweit so trivial, das erkennt jeder oberstufenschüler, dazu bedarf es nicht seines theaterstücks... er hat es aber schlecht gemacht im zuge dessen mehr angerichtet als er beabsichtigt, davon handelt der artikel.
Am 19.10.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
"Die Absicht des Stückes" ... und die massive Reklame dafür war: Quote zu machen. Wenn nicht Schlimmeres.
Am 19.10.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Gebildeten Menschen dieses Stück zu präsentieren ist kein Problem. Ich kenne solche, die sich das Theaterstück angesehen haben und bemerkt haben, wie leicht sie sich zu einer Beurteilung verführen ließen. Das sind dann aber die, die sich leicht aus dem Irrtum wieder befreien können.
Am 18.10.2016 um 12:21 Uhr schrieb der Leser "Frau Ba":
Sehr beeindruckender Artikel, ich frage mich wie hat es der Autor geschafft, den in so einer kurzen Zeit zu verfassen. Ansonsten ist alles gesagt worden, bin kein Jurist, aber intuitiv habe ich schon vor Beginn des Films für "schuldig" gestimmt. Dann habe ich mich geärgert, dass ich überhaupt den Film gesehen habe und dann hat mich der Schlag getroffen als das Ergebnis verkündet wurde.
Am 18.10.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Fischer hat sich ja schon in der Vergangenheit des Themas angenommen. In so fern dürften ihm die Grundzüge des Stücks vertraut gewesen sein. Und wenn ich mich richtig entsinne hat Fischer auch mal in einem Interview gesagt er würde seine Kolumne immer recht kurzfristig verfassen. Ich denke da treffen fundiertes Wissen und eine gewisse "Schreibfreudigkeit" aufeinander.
Am 18.10.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "Frau Ba":
Danke für die Aufklärung
Am 18.10.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "Martin Günzel":
"...und dann hat mich der Schlag getroffen als das Ergebnis verkündet wurde."
- Mich nicht. Ich habe es leider erwartet.
Am 18.10.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "jonimuc":
Je nachdem, wie das Thema diskutiert wurde, gibt es völlig unterschiedliche Abstimmungsergebnisse. Heute wurde im Tagesgespräch von Bayern 2 der Film diskutiert und gleichzeitig eine erneute Abstimmung angeboten.
Dort war das Ergebnis: ca. 62 % für Schuldig und nur 38% für nicht schuldig.
Man sollte also derartige Abstimmungen, die nach der Sendung in der ARD noch nicht mal für jeden möglich war (Die Abstimmung war nach wenigen Minuten telefonisch wg. Überlastung der Leitungen gar nicht mehr möglich) nicht so ernst nehmen, ebenso wie den Film selbst, Herr Fischer hat die handwerklichen und thematischen Mängel ja, wie immer brillant skizziert.
Am 18.10.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "Kiwistrauch":
Die Kritik an dem Stück ist nicht, dass die Zuschauer am Ende den Angeklagten freisprechen wollen. Das Ergebnis könnte in der deutschen Rechtsordnung in einem echten Prozess durchaus herauskommen - je nachdem, wie man bestimmte juristische Fragen beantwortet. Den Lösungsweg hat Herr Fischer aufgezeigt.
Das skandalöse an dem Stück ist, dass in dem Stück die rechtlichen Probleme nicht dargestellt werden, dass dem Zuschauer nicht die Basisinformationen geliefert werden, um eine auch nur in Ansätzen fundierte Entscheidung treffen zu können. Von Schirach nimmt vielmehr den Gerichtssaal als Hintergrundkulisse und lässt dort zum Teil für ein Verfahren völlig irrelevante Diskussionen führen, zum Teil moralische Diskussionen völlig losgelöst vom Recht. Die Entscheidung des Zuschauers ist dementsprechend ein Witz, weil er die rechtliche Diskussion anhand des Stücks überhaupt nicht verstehen konnte, sich mithin auch kein Urteil darüber bilden konnte, ob eine Verurteilung angemessen ist oder nicht.
Am 18.10.2016 um 12:23 Uhr schrieb der Leser "Test84":
Hi, is there any article in english about the experiment "Terror"?
Am 18.10.2016 um 12:24 Uhr schrieb der Leser "Meinung3000":
" Zweitens ist eine Lenkrakete in 30.000 Fuß Höhe vielleicht kein "gemeingefährliches Mittel", sondern einfach das Mittel der Wahl, um dieses Flugzeug abzuschießen." . Es waren keine 30.000 Fuß (über 9.000 Meter) . Das Fußballstadion war nur noch 15 KM entfernt.
Am 18.10.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "freefly":
Aha.
Am 18.10.2016 um 12:26 Uhr schrieb der Leser "Caroline Hall":
Als Laie im Strafrecht erlaube ich es mir, meine Gedanken zu dem Artikel von Herrn Fischer zu veröffentlichen.
Die Lösung für den Fall ergebe sich aus § 35 Strafgesetzbuch, den Herr Fischer folgendermaßen zitiert:
"Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
Ich habe mir die Mühe gemacht, § 35 StGB im Inernet nachzulesen. Was steht denn da in den Klammern?
"§ 35 StGB Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld...."
https://dejure.org/gesetze/StGB/35.html
Da es sich bei den Flugzeuginsassen werder um Angehörige noch um nahestehende Personen des Piloten handelte, kann sich der Pilot nicht auf § 35 StGB berufen. Er wird also wegen Totschlag eingesperrt. Das ist die Lösung des Falls.
Am 18.10.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Kleine Korrektur. Gefährdet sind nicht nur die Flugzeuginsassen, sondern die Menschenmenge, in die das Flugzeug geflogen werden soll. Zum Schutz dieser Menschen will der Pilot das Flugzeug abschießen. Da aber auch hierunter keine Angehörigen oder nahestehenden Personen vom Piloten sind - die Menschen sind ihm vollkommen unbekannt, ist das Ergebnis das gleiche. Der Pilot geht in den Knast.
Am 18.10.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich finde es befremdlich, dass der Pilot nur dann gesetzlich entschuldigt werden soll, wenn er zum Schutz von Angehörigen oder nahestehenden Personen eine rechtswidrige Tat begeht. Wenn der Pilot sich aber für ihm unbekannte Menschen einsetzen will, wird er bestraft. Das ist zwar Gesetz, aber das ist moralisch betrachtet Unsinn.
Am 18.10.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Gut, der Film hat also es unterlassen darauf hinzuweisen, dass ein entschuldigender Notstand für den Piloten nicht vorlag und das Gesetz seine rechtswidrige Tat nicht entschuldigt. Er hat ferner nicht zwischen Schuld und Rechtswidrigkeit unterschieden. Auf mich wirkt dieser Einwand dem Film gegenüber etwas korinthenkackerisch, weil es ja in dem Fall gar nicht darauf ankam. Das Gesetz entschuldigt die Tat ja nicht. Das moralischen und rechtliche Kernproblem wird hingegen aufgezeigt. Darf man Menschenleben gegeneinander abwägen.
PS: Moral betrifft Regeln des menschlichen Handelns. Es ist die Antwort auf die Frage: Was soll ich tun? Alle Gesetze, die menschliches Handeln irgendwie regeln, haben deshalb etwas mit Moral zu tun.
Am 18.10.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
In der Rechtswissenschaft gibt es den Fall des übergesetzlichen Notstands, der genau auf solche Fälle passen kann. Ob er gegeben ist, kann man diskutieren, es gäbe auch noch andere Möglichkeiten (Strafmilderung etc.), all dies wurde aber weggelassen um eine spektakuläre ja/nein-Entscheidung zu erhalten.
Am 18.10.2016 um 20:02 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Nun ja, "in der Rechtswissenschaft" ist der "übergesetzliche Notstand" höchst umstritten:
"Der übergesetzliche Notstand ist in der deutschen Rechtswissenschaft ein Argumentationsansatz für einen Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Strafausschluss-/Strafaufhebungsgrund bei einer Straftat, der nicht gesetzlich geregelt ist. „Übergesetzlich“ meint Gründe, die im Gesetz nicht normiert sind, sich jedoch aus Rechtsprinzipien von gleichem oder höheren Gewicht herleiten lassen (vgl. auch Naturrecht, Rechtspositivismus). Dieser Notstand soll auf ganz außergewöhnliche und unauflösbare Gewissenskollisionen beschränkt sein. Voraussetzungen, Wesen und Rechtsfolgen des übergesetzlichen Notstands sind diffus geblieben.
Anerkannt ist die Figur des übergesetzlichen Notstands in der Praxis nicht. Dogmatisch ist sie höchst umstritten und wird im Widerspruch gesehen zu dem Verbot der Abwägung Leben gegen Leben, dem Legalitätsprinzip, dem Akkusationsgrundsatz und dem Vorrang der Verfassung. Insbesondere wird kritisch gesehen, einen übergesetzlichen Notstand in Fällen eines absoluten Verbots zu begründen, weil damit die absolute und ausnahmslose Wirkung des Verbots bewusst umgangen wird. Beispiel: Folterverbot."
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand
Aber Herr Fischer tut gerade so, als ob der "übergesetzliche Notstand" eine vollkommen unstrittige und anerkannte Rechtsfigur darstelle. Hmmm...
Am 19.10.2016 um 08:10 Uhr antwortete der Leser "Benutzername111":
Wenn der BGH den übergesetzlichen Notstand anerkennt, alle Universitätsprofessoren Deutschlands aber nicht, dann ist das ein Streit, der allenfalls für das erste Staatsexamen noch eine Rolle spielt.
Am 18.10.2016 um 12:27 Uhr schrieb der Leser "Says not":
Ich habe mir den ARD-Film nicht angeschaut.
Anders übrigens zu meinem sonstigen TV-Sehverhalten, das eher auf Unterhaltung mit billigen Krimis - á la "Tatort" als Schlaftablette taugt.
Des Autors Schirachs Fragestellungen sind immer wert, sie anzuschauen. Auch wenn sie auf ARTE oder ZDF Neo zu Sendezeiten unter"s Volk gebracht werden die nicht mal Blinde und Taube vor die Glotze bringen.
Nicht angeschaut habe ich mir den Film einfach deshalb nicht, weil das Kernproblem eines der ältesten der menschlichen Humanität und damit der Menschenwelt. Ist der Mensch ein Individuum, das sich beliebig aufaddieren lässt zu einer "Menge"?
Nah der filmischen Fragestellung, sich ja mühelos auf- oder abrechnen, mathematisch exakt: 70.000 gefährdete Menschen gegen meinetwegen 276 Flugpassagiere mit dem sicheren Tod vor Augen.
Ich hatte immer große Hochachtung vor dem Kriminalbeamten, der dem erklärten und geständigen Täter der Kindesentführung an dem Frankfurter Bankierssohn XXX in einer Vernehmung angedroht hat, man werde ihm folternde Schmerzen zufügen, würde er nicht den Aufenthalt des Kindes preisgeben.
Eine überaus klare Verletzung des Grundgesetzes.
Ich halte es, und bin damit sicher in einer Minderheiten-Position, eher mit der Überlegung, man solle sich vom Grundsatz her von seinem Gewissen leiten lassen.
Auch das Grundgesetz enthebt mich nicht meiner Gewissensentscheidung. Nur muss ich gegebenfalls die Folgen tragen.
Am 18.10.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
"...Ich halte es, und bin damit sicher in einer Minderheiten-Position, eher mit der Überlegung, man solle sich vom Grundsatz her von seinem Gewissen leiten lassen..."
Tja, die Gefängnisse sind voll von Menschen, die sich darauf berufen könnten...
Am 18.10.2016 um 12:36 Uhr antwortete der Leser "Piritramid":
Und die Welt voll mit Menschen die aus Kadavergehorsam viel Leid verursachen.
Am 18.10.2016 um 12:27 Uhr schrieb der Leser "Pu1":
WDR-Gespräch:
Fischer: Wir reden doch hier über eine fiktionale Gerichtsverhandlung in einem deutschen Gericht offensichtlich, es wird ja eine Schwurgerichtsverhandlung nachgeahmt ... Da sollte dann doch irgendwas rauskommen, was uns das Recht dazu sagt ... Moderatorin: Muss es das, Herr Schulz? Herr Schulz: Nein, das muss es nicht. Das Stück schildert ein Dilemma. Viele Dilemmata sind nicht auflösbar. ... Die Vorstellungen sind ausverkauft, die Zuschauer reden in der Pause hin und her. Und das ist ein Wert. Dass man auf Augenhöhe ernsthaft miteinander verhandelt. Ob die Leitplanken gut gesetzt sind oder nicht, ist eine andere Frage. Regisseurin (?): Das Stück animiert zur Diskussion ... Lust an Diskussion ... Zuschauer soll sich involvieren ... er soll seine Aufgabe als Schöffe wahrnehmen ... bla ...
Resistent gegen die auch in dem Gespräch immer wieder versuchte Aufklärung Richter Fischers. Kann einem ja Angst machen, diese Beharrlichkeit. Warum will man vom Strafrechtler nicht hören die Lösung, die das Recht (!) sehr wohl bereit hält?
Was ist der Sinn davon, wenn Blinde Dinge diskutieren, die sie nicht sehen, die sie nicht sehen können, weil sie in die Irre geführt werden? Hauptsache, genug Kohle eingespielt mit diesem Hype (gleichzeitige Sendung in 5 Ländern, zig Kinos etc. ...)?
Theater. Absurdes Theater.
Am 18.10.2016 um 12:29 Uhr schrieb der Leser "nahal":
Im Stück ging es um einen theoretischen Fall. Stellen wir uns kurz vor, es ginge nicht um die Allianz-Arena, sondern um Biblis.
Am 18.10.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Was genau würde das Ihrer Meinung nach an der Rechtslage ändern?
Am 18.10.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Nein, die Rechtslage ist klar. Darf der Pilot dann auch "nicht handeln"?
Am 18.10.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
Nicht Allianz-Arena, nicht Biblis...
Was wäre mit 100 Kindern in einem Kindergarten? Oder 50 Kindern auf einem Schulhof? Oder einem unwiederbringlichen Biotop mit den letzen, vom Aussterben bedrohten Vertretern einer Froschart?
Sind Sie so "drauf, daß Sie aufrechnen? Gibt es für Sie lebenswertes und lebensunwertes Leben?
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "nahal":
Trotz Ihrer Polemik (Gibt es für Sie lebenswertes und lebensunwertes Leben?) übersehen Sie, das diese Abwägung rechtlich zulässig ist: Der "finale Rettungschuss", gesetzlich in 13 Bundesländern erlaubt, nimt diese Abwägung vor.
Am 18.10.2016 um 13:06 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Im Polizeirecht, das für Soldaten nicht gilt, btw. Ihr Fehler steckt im Vermischen von allem und der einfach so vorausgesetztten Definition des Dürfens. Darf befohlen werden, dass eine Passagiermaschine abzuschießen ist? Nein (vgl. BVerfG). Ist das Töten von Menschen gesetzlich erlaubt? Nein (vgl. GG, StGB). Kann es Gründe geben, die dagegen sprechen, dass jemand aufgrund eines einzelnen Gesetzes verurteilt wird (vgl. Schuldfrage). Natürlich! Gedurft hat man/ elaubt war es natürlich trotzdem nicht, aber verständlich. Bei Ihnen aber vermischt sich alles zu allem. Das ist der Rechtsfindung nicht dienlich.
Am 18.10.2016 um 13:46 Uhr antwortete der Leser "olivern":
"Ist das Töten von Menschen gesetzlich erlaubt? Nein (vgl. GG, StGB)."
Natürlich ist es das. Deutschland hat Streitkräfte. Die Frage ist nur wann es erlaubt ist. Und da hat sich das Verfassungsgericht in die Ecke gebracht, dass Auslandseinsätze eben jener Streitkräfte zur Durchsetzung politischer Ziele (Afghanistan, Bombardierung von Serbien, ...) gehen, aber man zur Terrorabwehr nicht schießen darf. Da fehlt die Folgerichtigkeit.
Am 18.10.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Zitat: "Ist das Töten von Menschen gesetzlich erlaubt? Nein (vgl. GG, StGB)."
Natürlich ist es das. Deutschland hat Streitkräfte. Die Frage ist nur wann es erlaubt ist. Zitatende
Sie widersprechen sich da grade selbst, denn wenn sie die Frage stellen "wann ist es erlaubt" beschreiben Sie damit ja grade einen Ausnahmefall, einen Fall in dem eine Erlaubnis erst erteilt werden muss. Dies widerspricht doch Ihrer Behauptung die Tötung von Menschen sei gesetzlich erlaubt (ist es? - natürlich ist es nicht!).
Mal abgesehn davon, daß wir in keinem "Erlaubnisstaat" leben. Mir wird vom Gesetzgeber nichts erlaubt - zumindest nicht im Bereich des Strafrechts. Das mag beim Angelschein oder der Baugenehmigung so sein, aber strafrechtlich wird mir vom Gesetzgeber erst mal gar nichts erlaubt. Es wird nur verboten was nicht sein soll. Und das Töten von Menschen wird schon eh nicht erlaubt sonst könnten wir uns grade mal von unserem Grundgesetz verabschieden.
Wenn da Folgerichtigkeit fehlt dann fehlt sie vielleicht beim Parlament, ber dem Gesetz sollten wir solche (möglichen) Fehler nicht anlasten und bitte nicht behaupten Soldaten wäre "grundsätzlich" das Töten von Menschen erlaubt, denn dann ist wirklich jeder Soldat ein potenzieller Mörder wenn er nur seine Uniform anlegt.
Am 18.10.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
"Und da hat sich das Verfassungsgericht in die Ecke gebracht, dass Auslandseinsätze eben jener Streitkräfte zur Durchsetzung politischer Ziele (Afghanistan, Bombardierung von Serbien, ...) gehen, aber man zur Terrorabwehr nicht schießen darf. Da fehlt die Folgerichtigkeit." -Man darf zur Terrorabwehr schießen, allerdings nicht auf Unschuldige. Und das zeigt die Folgerichtigkeit der Entscheidungen des BVerfG, die sich nämlich aus der einen Substanz der BRD ergibt - der Menschenwürde.
Am 18.10.2016 um 17:01 Uhr antwortete der Leser "olivern":
Und die Bewohner Serbiens und die Leute am Tanklastzug in Afghanistan waren schuldig? Das führt nicht weiter. Entweder ist in Deutschland tödliche Gewalt ein Mittel der Politik oder eben nicht. Es kann nicht sein, dass das Luftsicherheitsgesetz ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, aber die Luftwaffe zu politischen Zielen eingesetzt werden darf.
Am 18.10.2016 um 18:15 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Nun das habe ich nicht behaupten wollen und ebensowenig, dass jeder Schaden bei Auslandseinsätzen nur "Schuldige" treffen würde. Mir ging es einzig darum zu zeigen, dass das Luftsicherheitsgesetz alter Fassung gegen die Menschenwürde verstoßen würde, da es Menschen zu Mitteln degradieren würde. Über Kriegseinsätze kann ich in diesem Sinne nicht urteilen, da mir die dafür nötige Expertise fehlt.
Am 18.10.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Ich kann mich Kulturpessimistin nur anschließen. Die Frage der "Anordnung" ist eine ganz entscheidende (auch wenn sie uns vielleicht vom konkreten Fall in "Terror" entfernt). Der "finale Rettungsschuß" ist in meinen (nicht juristischen) Augen nichts anderes als eine Konkretisierung der Nothilfe in der immer jemand für sich in einer ganz konkreten - halbwegs überschaubaren(!) - Situation für sich eine Entscheidung treffen muss. Da wird in diesem Beispiel so viel vermischt, daß eine vernünftige, jusristische, Aufarbeitung kaum noch möglich erscheint.
Am 18.10.2016 um 14:03 Uhr antwortete der Leser "jonimuc":
Das ist doch nun zur Genüge geklärt, der "finale Rettungsschuss" ist doch nur und ausschließlich gegenüber Tätern zulässig, doch nicht gegenüber Unschuldigen.
Oder glauben Sie ernsthaft, dass die Polizei oder sonst irgendjemand unschuldige Zeugen oder Geiseln töten und sich dabei auf den "finalen Rettungsschuss" berufen dürfte?
Am 18.10.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "Freigeist04":
Der finale Rettungsschuß darf aber nur den Täter treffen und nicht Unschuldige gefährden oder gar bewußt "mit-töten"!
Das ist ein riesiger Unterschied zum obigen Fall!
Am 19.10.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "olivern":
Und die Bundeswehr hat keine Artillerie und die Luftwaffe wirft keine Bomben? So kommen Sie da nicht raus.
Am 18.10.2016 um 12:29 Uhr schrieb der Leser "thegoodthebadtheugly":
Ein sehr fundierter, sehr lehrreicher und argumentativ starker Kommentar. Danke zunächst dafür.
Aber was ist denn nun wirklich das Problem? Man steckt einen deutschen Film- und Fernseh-Beau in eine schneidige Luftwaffenuniform, der Richter stellt fest, was für ein untadliger, intelligenter und verantwortungsvoller Typ er ist und der Drehbuchautor lässt ihn sagen, dass er entschieden hat, 70.000 Menschen zu retten und dafür leider 165 Menschen töten musste, die ja sowieso gestorben wären. Und dann wundert man sich, dass über 80 Prozent der Zuschauer auf Freispruch plädieren?
Ein Held ist geboren, noch dazu ein verdammt gut aussehender. Und nun sollen Lieschen Müller und Karl Napf zu Hause abstimmen, ob dieser Held lebenslang ins Gefängnis oder freigesprochen werden soll. Dazwischen gibt es noch ein paar rechtsphilosophische Betrachtungen seitens der gestrengen Staatsanwältin Gedeck und eine Einführung in das Konstrukt des "kleineren Übels" vom sinisteren Strafverteidiger Eidinger. Das alles lässt man dann vom ob der tollen Thematik verzückten Plasberg nachbereiten und fertig ist das Fernsehevent (oder heißt es der Fernsehevent?). Also Kokolores zur Prime Time mit erster Schauspielerriege und tollem Bühnenbild (war sicher nicht billig das Ganze) . Hoffen wir, dass so ein Fall nicht wirklich mal eintritt, der Alarmrottenpilot könnte irregeleitet von diesem Film tatsächlich auf den Abschussknopf drücken und sich damit lebenslang ins Gefängnis schießen.
Am 18.10.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "Piritramid":
Sie hoffen, dass der Fall nicht eintritt. Aber wenn doch, dann möchten Sie garantiert nicht im Stadion sitzen, wenn der Pilot sich so verhält, wie Sie es verlangen.
Am 18.10.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "thegoodthebadtheugly":
Ich würde nicht im Stadion sitzen, da es vorher geräumt worden wäre. Der Notfallplan sieht vor, dass die Allianz-Arena in 15 Minuten komplett geräumt werden kann. Stadien sind übrigens schon aus weitaus unklareren Ursachen geräumt worden. Es funktioniert also.
Am 18.10.2016 um 16:46 Uhr antwortete der Leser "Odgh":
Erstaunlicherweise wird in der ganzen Diskussion davon ausgegangen, dass die da alle sitzen, erstarrt wie das berühmte Kaninchen - statt einfach heimzugehen.
Am 18.10.2016 um 12:30 Uhr schrieb der Leser "Martin Günzel":
"Die harte Kritik mag den Autor ärgern; sie ist gleichwohl nicht persönlich gemeint; er mag sie sich zu Herzen nehmen oder es bleiben lassen."
- Er wird sie wahrscheinlich vorhergesehen und von Anfang an darauf gepfiffen haben. Ich bezweifle, dass es Herrn Schirach um die juristische Korrektheit ging. Ihm ging es um Polarisierung, Populismus, und Vereinfachung. Die schwierige und komplexe strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Dimension des Themas ist ihm wahrscheinlich in Wirklichkeit von Anfang an am Allerwertesten vorbeigegangen.
Schlimm nur - und dies hat dieser Artikel ebenso wie andere kritische Wortmeldungen zu diesem Skandalstück gezeigt - dass er nicht nur die ARD, sondern auch die Zuschauer in sein Skandalstück eingebunden hat.
Jedem vernünftigen Menschen, der sich nur ein ganz kleines bisschen auskennt, hätte klar sein müssen, dass auf der Grundlage des hier präsentierten Stoffs eine "Volksabstimmung" über "Schuld" ODER "Unschuld" einfach nur hanebüchen und infantil ist.
Alles weitere hat der Autor dieses Artikels ja hervorragend und kompetent dargestellt - und Gott sei Dank auch mit der gebotenen und angemessenen Schärfe.
Am 26.10.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
"Die schwierige und komplexe strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Dimension des Themas ist ihm wahrscheinlich in Wirklichkeit von Anfang an am Allerwertesten vorbeigegangen." . ...und deshalb ist der Herr auch nur Anwalt und zum Glück kein Richter.
Am 18.10.2016 um 12:32 Uhr schrieb der Leser "Medienzirkus":
Diese mediale Inszenierung war gut. Denn sie zeigt auf, dass das Recht nicht immer die einzige Orientierung sein kann. Über Moral, Ethik und vielleicht sogar über christliche Werte zu diskutieren kann doch in einer verunsicherten Gesellschaft wie die unsere nicht schaden.
Am 18.10.2016 um 12:56 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Sie haben das nicht verstanden. Das, was Sie da als "außerhalb des Rechts" stehend sammeln: Moral, Ethik, religiöse Werte, ist immanenter Bestandteil des Rechts. Im StGB befinden sich solche Fragen im AT (nein, nicht dem alten Testament, sondern dem allgemeinen Teil). Der Film behauptet das Gegenteil und genau, weil solche Fehlinformationen dann so wirken, wie Sie es so gut darstellen, ist er zu kritisieren.
Am 18.10.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Wenn das "Recht nicht die einzige Orientierung" in solche Fragen ist und durch "Moral, Ethik" ersetzt wird, bewegen wir uns nicht nur in "christlichen Werte" sondern zugleich auch in der Scharia und anderen "Gottesgesetzen". Kein tröstlicher Gedanke.
Am 18.10.2016 um 12:36 Uhr schrieb der Leser "wauzbert":
Sehr guter Artikel. In meinen Augen ist der Film nichts als "tittytainment" einerseits und ein Testballon um die Stimmung im Volk auszuloten.
Am 18.10.2016 um 12:38 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Zu meiner Verteidigung. Ich habe den Film nicht gesehen. Daher kann sicher einiges falsch sein in meiner Darlegung. Zuerst an TF. Wie immer brilliant. Obwohl ich teilweise schon überfordert war. Ein bisschen Verärgerung war zu spüren über soviel Unsinn. Verständlich. Zeigt aber auch das TF nur ein Mensch ist und das Recht darauf hat sich zu ärgern. Er kämpft ja mannhaft und wird selten erhört. Daher Danke auch diesmal für den Versuch uns Recht näher zu bringen. Interessant ist übrigens, das TF KEIN Urteil auspackte sondern auf fehlendes hinwies, das eine Bewertung erst möglich machen könnte.
Nun zum Sachverhalt nach meinem Verständnis. Der Pilot schoß. Ohne Befehl! Ein Soldat ohne Befehl? Was wird er in Zukunft sonst noch treiben OHNE Befehl? Überlassen wir in Zukunft dem Militär oder dem einzelnen mit Waffe also die Entscheidungen? Bedenklich. Der Pilot konnte auch nicht wissen, was im Flugzeug sich abspielte oder abspielen wird. 9/11! Eines wurde wohl durch die Passagiere zum Absturz gebracht. Konnte der Pilot nach Beschuss genau sagen was mit der Maschine geschah? Stürzten die Trümer vielleicht auf einen Kindergarten, ein Krankenhaus? Alle tot! Wer sagt das die Maschine ihr Ziel auch erreicht hätte und welchen Schaden es dann gegeben hätte? Hätten nicht Schüsse auf die Triebwerke gereicht um es kontrolliert sinken zu lassen? und und und. Zu wenig an Info. Zu wenig Substanz. Ein Spektakel halt. Mehr nicht. Ich hätte da auch keinen aufklärerischen Sinn erwartet. RTL Niveau.
Am 18.10.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "unkown":
vermutlich sind versteckte anspielungen auf die anwendung von drohnen zu finden; bloß gut dass unsere justiz gut funktiuniert, kaum akten und beweismittel verschwinden; mit dem festen fundament aus der kaiserzeit, müssen wir nur noch darauf vertrauen, dass aktive juristen und richter die unabhängigkeit ihrer gewalt gut und ausgewogen anwenden; denn wenn auf schwächen und eigenmächtigkeiten innerhalb des verfassungsschutzes und der rechtsprechung hingewiesen wird, steht der verdacht im raum staatsfeindlich zu sein, dabei ist das beobachten von morden und nachträgliches verschleiern und oder vernichten von beweisen nicht nur ein rechtsbruch; ein hoch auf die zurückgetreten verfassungsschutzpräsidenten, ein hoch auf die politik die nach mehr als 18 jahren bereit ist einen teil der fehler innerhalb einer behörde einzugestehen und eine änderung der handlungsweisen einzuleiten; so schön die bestmögliche individualisierung des bürgers zugestanden wird, ist es leider auch sehr enttäuschend und betroffen machend, wie staatliche institutionen einzelne einschränken, oft auch willfährig
Am 18.10.2016 um 13:18 Uhr antwortete der Leser "Nemo99":
"Der Pilot konnte auch nicht wissen, was im Flugzeug sich abspielte oder abspielen wird. 9/11! Eines wurde wohl durch die Passagiere zum Absturz gebracht."
Die Passagiere hatten eine knappe Stunde Zeit um ins Cockpit zu kommen (das seit 2001 sowieso so weit abgesichert ist, dass maximal aus dem Cockpit dafür gesorgt werden kann, dass jemand reinkommt).
"Konnte der Pilot nach Beschuss genau sagen was mit der Maschine geschah?"
Im Filmszenario stürzt das Flugzeug über einem Kartoffelacker ab. Von daher ja konnte er.
"Wer sagt das die Maschine ihr Ziel auch erreicht hätte und welchen Schaden es dann gegeben hätte?"
Das kann niemand sagen sicher ist jedoch, dass bei 15 km Entfernung zum vermuteten Ziel noch 1-2 Minuten Zeit bis zum Einschlag bleiben würden.
"Hätten nicht Schüsse auf die Triebwerke gereicht um es kontrolliert sinken zu lassen?"
Um es dann noch unkontrollierter abstürzen zu lassen? Mit anderen Worten: nein.
Am 18.10.2016 um 12:39 Uhr schrieb der Leser "unkown":
ja nun wird wohl schon verhandelt welche gerichtsprozesse via tv übertragen werden, und es gibt wohl raum welche abstimmungen mittels medien legitimierbar sind, weil es der gewissensberuhigung auch gut tut wenn ordnung einkehrt; am allerbesten wäre es, wenn die presse nicht mehr um die btroffenen leute herumlungern um ihre schnelle schlagzeile zu produzieren; die art und weise wie sie einzelpersonen angehen, aufarbeiten und wieder in das desinteresse schieben dient inhaltlich fast nie dem eigentlichen fall
Am 18.10.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "unkown":
ach gottchen lasst mich weiter träumen, nachdem dieser einakter auf verschiedenen theaterbühnen aufgeführt wurde, die ard sich beflissen sah auch eine tv version auszustrahlen, können wir bei der nächsten bundespräsidentenwahl bewerbern im theater zuhören und nach einer anzahlmäßigen runde von abstimmungen wird für den bundestag abgestimmt wer der nächst präsident werden soll; erbost über die beraubung ihrer auftragspflichten fordern abgeordnete mindestens drei präsidialamtssekretäre, die vom parlament in das präsidialamt gewählt werden----- oder kann der kommende präsident dann sein veto einlegen weil er schon weiß dass es nur mit gysi, herrmann (sachsen) und oder künast sowie zypies repräsentabel vertreten lässt
Am 18.10.2016 um 12:39 Uhr schrieb der Leser "Eine Stimme aus dem Volk":
Lieber Herr Fischer, ich bin ein großer Fan ihrer Kolumnen! Und dass eine Veranstaltung wie die gestrige, einen Vollblutjuristen richtig auf die Palme bringt, kann ich natürlich auch gut nachvollziehen. Aber es war auch in erster Linie ein Film mit einem besonderen Marketing-Gag. Und Filme auf ihre Übereinstimmung mit der Wirklichkeit zu überprüfen, wird in den meisten Fällen zu wenig überzeugenden Ergebnissen führen. Und ganz egal, wie man das dreht und wendet, aus welchem Blickwinkel man es betrachtet, oder wie man es den geneigten Zuschauer verkauft - hier gibt es offenbar tatsächlich eine Rechtsprechung, die dem Empfinden der großen Mehrheit der vom Grundgesetz erfassten Bürger elementar zuwiderläuft. Das mag juristisch alles richtig sein, ob es auf Dauer zielführend ist, ist eine andere Frage. Denn ein Recht, das kaum noch einer versteht, kann meines Erachtens kein wirklich gutes Recht sein. Und auch die elementare Rechtsfindung eines Staates ist grundsätzlich ein demokratischer, kultureller und moralischer Findungsprozess, der insofern in der Regel zu Ergebnissen führen sollte, die von der Mehrheit nachvollzogen und mitgetragen werden können. Natürlich kann man immer die Ansätze diskutieren, natürlich gibt es immer ein Manipulationselement, natürlich ist nicht alles neutral und objektiv. Aber wo im Leben hat man diese perfekte und eher fiktive Ausgangssituation für eine objektive Urteilsfindung schon?
Am 18.10.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Pardon, ich glaube, Sie haben einen wesentlichen Teil der Kritik nicht ganz aufgenommen. Im heutigen Recht, im Strafprozess jetzt bei Ihnen irgendwo am Amtsgericht, wäre ein solches wie im Film undenkbar. "Ihre Motivlage interessiert nicht?" Ja, wo leben wir denn! Genau das, was dort geschildert wird, ist eine Form des Rechts, die a), da stimme ich Ihnen zu, wirklich niemand verstehen kann, kein moderner Mensch jedenfalls, aber b) auch so einfach nicht existiert. Was meinen Sie mit "hier gibt es offenbar tatsächlich eine Rechtsprechung, die dem Empfinden der großen Mehrheit der vom Grundgesetz erfassten Bürger elementar zuwiderläuft"? Das Bundesverfassungsgerichtsurteil, auf das verwiesen wurde? Darum ging es doch im Stück/ Film gar nicht, das hatte auch mit dem "Beispielfall" nichts zu tun. Das Urteil hat sich mit einer anderen Frage befasst. Darf man so etwas befehlen, nämlich. Nicht: Sind Entschuldigungsgründe denkbar, die im vorgegebenen Fall eine Verurteilung verhindern? Oder wenigstens die Schuld mindern? Die zweite Frage kann nicht verneint werden und das tat auch niemand.
Am 18.10.2016 um 12:40 Uhr schrieb der Leser "Kulturpessimistin":
Mit Staunen las ich die heutige Kolumne. In meiner - mich selbst überraschenden - unglaublichen Naivität hatte ich doch angenommen, es gehe in dem Film im Kern um die Schuldfrage. Ich hatte doch tatsächlich (!) angenommen, dass sich da wer halbwegs intensiv damit beschäftigt hatte zu fragen: Was treibt einen Menschen in solch einer Situation um? Dass 164 + x Menschen zu töten (auch da meine irrige Annahme: es seien schon alle Getöteten eingerechnet), rechtswidrig sei, davon ging ich als Binsenweisheit aus. So dachte ich also, die "außergesetzliche", ergo etwas dumm formulierte Frage sei: Wenn ein Gesetz Rechtswidrigkeit mit hoher Strafandrohung beschreibt, wie viel geht dann die Wertung der persönlichen Schuld in das Urteil ein? Ich habe mich geirrt. Derart ein Thema zu verfehlen... Wie konnte ich damit rechnen? Vermutlich entstand mein Irrglaube auf der Idee, das würde im Öffentlich-Rechtlichen gezeigt. Die Funk- und Fernsehanstalten, die ich via Steuer (ja, Steuer!) finanziere, weil sie einen Informationsauftrag haben, was ja gut und richtig und wichtig für mündige Staatsbürger sei, so wichtig, dass auch in Videobeiträge die Off-Stimme mit der richtigen Wertung bereit steht. Falls ich Zeit habe, schalte ich dann also mal auf... Sat1? RTL? Ich werde es schon finden.
Am 18.10.2016 um 12:41 Uhr schrieb der Leser "bebellarissa":
"Missbrauch"
Thomas Fischer kann man nur zustimmen. Der ARD-Film, aus dem Genre "dümmliche Volksaufklärung" bringt alle Ebenen durcheinander. Wenn es nach Moral und volksnaher Rechthaberei geht, und darüber abgestimmt würde, dann wäre auch ganz schnell wieder die Todesstrafe bei vielerlei schweren Kapitalverbrechen wieder eingeführt.
Am 18.10.2016 um 12:42 Uhr schrieb der Leser "Dieter Drabiniok":
Ich fürchte, dass diese Kolumne leider von weniger als 1% der Fernsehgucker gelesen wird.
Ich fürchte, dass allein das Ergebnis dieses "Volksgerichtshofs" politisch instrumentalisiert und missbraucht wird.
Ich fürchte, letzteres wird uns die nächsten Wochen und Monate beschäftigen. Was bei "Nein heißt Nein!" funktioniert hat, droht uns nun aufs Neue. Nur mit dem Ziel, die Menschenwürde etwas "tiefer zu hängen" oder/und, zur Variablen zu machen, je nach Ort, Aufenthalt und Geschehen.
PS: Die Kritik an der deutschen Mitwirkung bei der Steuerung von Drohnenangriffen, ist ja nicht aus der Welt.
PPS: Die Menschen mit Flugangst, werden nun wie alle übrigen schon lange, noch ängstlicher auf ihre Mitpassagiere schauen.
Am 18.10.2016 um 12:45 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Nachtrag. Lieber TF. Versuchen Sie den Film und das Gesehene nicht überzubewerten. Ich erinnere mich an meine Kindheit. Dort gab es im ARD wohl Fernsehspiele. "Wie würden Sie entscheiden?" oder so. Da wir in Zeiten von Remakes leben (RTLplus), ist dieser Film oder das Theaterstück nur ein weiterer Versuch, schon dagewesenes wiederzubeleben.
Noch einen Tipp. Bieten Sie sich doch an, im Wust aller Gerichtsshows bei Folgesendungen als Berater zu fungieren. Dann wird vlt das Niveau steigen. Zumindest aber im Sinne des Rechts. Besser ist aber Sie hier weiter zu lesen. Ist einfach spannender für mich.
Am 18.10.2016 um 12:47 Uhr schrieb der Leser "ei_aus_stein":
Dieser Film offenbart nicht nur juristische sondern auch politische Fallen. Viele Zuschauer, die abgestimmt haben, werden sich zur Komplexität der Aussage "die Würde des Menschen ist unantastbar", durchaus Gedanken gemacht haben, ohne allerdings das gesamte Verfassungsgebäude und dessen Statik im laienbegrenzten Blick gehabt zu haben.
Vielleicht hat man sich wechselweise in die Situation eines Passagiers, eines Stadionbesuchers, eines Bundeswehrpiloten, eines verantwortlichen Ministers oder anderen irgendwie Betroffenen hineinversetzt. Dabei dürften fast alle in einem Entscheidungsdilemma gelandet sein, aus dem sie sich durch die Entscheidung für "nicht schuldig" befreit haben.
Wenn man so will, hat man sich selbst frei gesprochen, weil man zumindest theoretisch genau so gehandelt hätte, wie der Schütze.
Man kann aus dieser Erfahrung durchaus die Frage ableiten, ob Volksabstimmungen zu Einzelfragen exakt dann keinen Sinn machen, wenn die Wähler selbst unmittelbar betroffen sind oder sich betroffen fühlen. Oder um es etwas provokanter zu formulieren: Führt "Basisdemokratie" zu Willkür?
Zumindest ist die Gefahr gegeben. Es ist nun vorstellbar, dass die Würde des Menschen als Ergebnis einer Volksabstimmung angetastet wird. Weiter gedacht, heißt das dann: Gesetze gelten nur bis zur nächsten Volksabstimmung, in der das Volk das Gesetz selbst in die Hand nimmt.
Dann wäre der Film eine Warnung.
Am 18.10.2016 um 12:48 Uhr schrieb der Leser "freefly":
Für mich hat, bei aller Zustimmung zum Kommentar von Hr. Fischer, die Ausstrahlung der Sendung und die anschließende "Volksbefragung" dennoch Sinn.
Sie zeigt auf, wie gefährlich Volksbefragungen sind. Das Ergebnis beweist, dass sich 86,9 % für eine Sache sehr klar entscheiden, von der sie nicht den Ansatz von Ahnung haben. Wie Fischer richtig schreibt, haben wahrscheinlich 2 % das Urteil des BVerfG gelesen. Aber alle hacken darauf rum und halten es für grottenschlecht.
Bewiesen ist damit eines: es ist brandgefährlich, das Volk zu befragen. Denn "das Volk an sich" hat viel zu wenig Sachkenntnis, um sich ein nur ansatzweise adäquates Urteil zur Sache leisten zu können.
Am 18.10.2016 um 16:22 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Ich würde nicht so weit gehen wie Sie: "Bewiesen ist damit eines: es ist brandgefährlich, das Volk zu befragen. Denn "das Volk an sich" hat viel zu wenig Sachkenntnis, um sich ein nur ansatzweise adäquates Urteil zur Sache leisten zu können." Man kann "das Volk" (die Anwohner, Betroffenen etc.pp.) durchaus danach fragen, was sie von der Umwidmung ihrer Straße halten. Oder davon, wie man die Stadtbibliothek bauen soll. Aber im Recht, natürlich, haben Volksabstimmungen nichts verloren.
Am 18.10.2016 um 12:51 Uhr schrieb der Leser "Mike M.":
Schöner Artikel! Ich sehe es zwar nicht ganz so schwarz, aber befremdlich war es schon, dass z.B. kein Strafrechtsprofessor geladen wurde. Die lehrbuchmäßige Lösung nach herrschender Meinung rechtswidrig, aber entschuldigt (im Rahmen des übergesetzlichen Notstands) hätte die ganze Diskussion und Abstimmung "hopp oder topp" anscheinend kaputt gemacht. Gerhard Baum scheint vom Strafrecht auch nicht allzu viel zu verstehen. Oder wollte er den Angeklagten doch bestraft sehen? Da bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher. Formal ist er ein Mörder? Was meint er damit?
Am 18.10.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Ich möchte jetzt nicht dafür verantwortlich zeichnen, wennn Herr Baum mit Emails überflutet wird, aber der Mann hat eine Homepage die sich leicht über die Suchmaschine Ihres Vertrauens erschließt. Wenn Sie wissen wollen was er meinte können Sie ihn ja mal fragen?
Am 18.10.2016 um 12:56 Uhr schrieb der Leser "Heiner Drabiniok":
Ich kann den Ärger von Herrn Dr. Fischer sehr gut verstehen. Ist es doch in unserer Medien-Gesellschaft immer wichtiger, wer etwas sagt und nicht, was er sagt. Was interessiert da schon ein übergesetzlicher Notstand, wenn die Quoten stimmen. Juristen sollen doch erst einmal lernen sich in den Machtstrukturen unserer Gesellschaft einzufügen, wenn sie gehört werden und weiterkommen wollen.
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr antwortete der Leser "unkown":
sorry, es ist noch organisierter; die pressekollegen geben sich gegenseitig das stichwort welches sie in einer der nachfolgenden sendung genannt werden soll; das klappt auch zwischen politikern und neue themarepräsentanten die nach 2 jahren talkshow auch ein buch schreiben worüber sie frust schieben in unserem land .... denn eines ist klar es muß sich was ändern
Am 18.10.2016 um 12:57 Uhr schrieb der Leser "BV":
Eine Frage an Herrn Fischer: Sie sind ja aktuell sehr medienpräsent. Hat „Hart aber fair“ auch bei Ihnen angefragt, ob Sie Gast der Sendung sein wollen?
Am 18.10.2016 um 12:57 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Der Film hat doch ganz klar gezeigt, wo die Gefahr für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat liegt.
Weniger darin, dass irgendwelche Terroristen und Attentäter diesen zerstören wollen sondern dass die Ängste vor - genüßlich medial inszenierten - Schreckensszenarios ganz von allein dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.
Man darf unter keinen wie auch immer gearteten Umständen ein Passagierflugzeug abschießen, fertig.
Am 18.10.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "unkown":
das finde ich auch, so viel grausamen actionfilm geben die ideen vor für einbrüche raubüberfälle selbst isis inziniert sich mit anspielungen auf "geile" filmszenen ...... der überfall in paris ist im gleichen gebäude in dem liam neeson seinen taken krimi gedreht hat, zu dumm dass das das gleiche haus ist in dem madonna und co gerne absteigen ach und der fall eines abgeschossenen passagierflugzeuge wurde in der ukraine ermittelt, mit internationale beteiligten untersuchenden ..... irgendwie war die aufklärungsarbeit während tschernobyl noch ziehmlich eindimensional, die hektik die journalisten heute erzeugen tut hauptsächlich denen gut die dadurch verdienen
Am 18.10.2016 um 12:58 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Sorry noch ein Nachtrag notwendig.
Sowohl der Film als auch TF´s Erklärungen machen mir wiedereinmal bewußt, wie leicht der Mensch manipulierbar ist, eine Meinung gebaut werden kann. Schön zu wissen, dass nicht der Mobb das Recht in die Hand nehmen kann und Richter mit "Durchblick" Entscheidungen treffen (zumindest oft). Bespiele fürs Chaos gab es genug in der Geschichte. Inquisition, die franz. Revolution und ihre Folgen, die Verbrechen des 3ten Reiches etc. Hoffen wir so etwas nicht mehr erleben zu müssen.
Am 18.10.2016 um 13:00 Uhr schrieb der Leser "rev10":
Die ersten Tests für Tribunale laufen an .....
Nachdem man ja auch immer das Positive sehen muss, nehme ich an, dass Schirachs Fernseherfolg die Juristin Frau von Storch und ihre AfD-Anhänger des Schießbefehls womöglich hat erschüttern können Dass so ein braver Mensch in Ausübung seiner Pflicht handelnd ÜBERHAUPT vor ein Gericht gestellt wird, ist für diese ja schon SKANDAL genug, auch wenn das Fernsehgericht mehr mit Johann Lafer* als mit Originalrecht zu tun hat.
Zumindest ist dieser Gedanke mir beim Lesen der Kommentare hier aufgefallen: die lustige Idee, dass sich doch Richter wenigstens aus dem Schuss- und Vernichtungswaffengebrauch IM AMT herauszuhalten habe, das er davon nichts verstünde.
Da kommen einem die Vertreter der Schwarmintelligenz noch beinahe harmlos vor, denn die wollen immerhin noch Recht sprechen. Selber. Sie haben ja gelernt jetzt, dass sie das können. Das Ergebnis habe ja gestimmt. Also. Warum Experten, die ohnehin dauernd alles falsch machen?
- Gebratene Zynismusforelle (fangfrisch) auf Moralpüree und Moral-Demokratieschoten-Salat (Hinweis für Allergiker: ohne Gewaltenteilung) http://www.lafer.de/index.php?id=172&tx_axrezepte_rezepte%5Brecipe%5D=13...
Am 18.10.2016 um 13:01 Uhr schrieb der Leser "bernik":
Hr Fischer hat ja mit seiner Kritik am TV-Spektakel sicher in vielem Recht (hab es ja nur zum kleinen Teil gesehen). Trotzdem finde ich seine 6 Seiten Analyse auch nicht so sorgfältig, wie ich es von ihm gewöhnt bin.
Der entscheidende "Paragraf35 Strafgesetzbuch:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
ist ja rein formal -im Hinblick auf den Personenkreis- vollkommen irrelevant hier. Da hätte mich schon die Meinung eines Juristen interessiert, wieweit sich dies ändern sollte oder anders gehandhabt wird.
Über Schirachs Spektakel kann ich mich auch alleine aufregen.
Am 18.10.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Der entscheidende "Paragraf35 Strafgesetzbuch:"
Sie müssen einfach die relevanten Hadithen und Kommentare dazu lesen^^
Am 18.10.2016 um 15:50 Uhr antwortete der Leser "rev10":
§ 212 (Totschlag) StGB ist die Vorschrift, die in Frage kommt und geprüft wird nach folgendem Schema:
http://juraschema.de/?thema=stgb212
Wenn der Tatbestand (I) vollständig (!) erfüllt ist, ist DANACH noch zu prüfen, ob Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Um die Rechtswidrigkeit zu verneinen, müssen Rechtfertigungsgründe vorliegen - z.B. rechtfertigender Notstand nac § 34 StGB
http://juraschema.de/?thema=rfNot
Das greift hier nicht, da das Rechtsgut "Leben" niemals gegen "Leben" abgewogen werden kann, auch nicht quantitativ.
Also ist die nach I. festgestellte Tathandlung nach II. auch rechtswidrig. Bleibt zuletzt noch die "Schuld" zu prüfen. Die Schuld ist zu bejahen, wenn kein Entschuldungsgrund vorliegt
http://juraschema.de/?thema=entschNot
Und dieser Entschuldungsgrund nach § 35 StGB kann in diesem Fall vorliegen, wenn seine Merkmale erfüllt sind. Die Sache mit den "Angehörigen" wird analog gehandhabt, dazu gibt es Rechtsprechung und Kommentare ("Hadithen").
Ich hoffe, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise dadurch etwas klarer wird für Sie.
Am 19.10.2016 um 09:50 Uhr antwortete der Leser "bernik":
Vielen Dank. Vor allem für das Stichwort Hadithen. Ich hatte zwar so etwas vermutet ("anders gehandhabt wird") , Ihren Hinweis hätte ich mir aber im Artikel gewünscht,
Am 18.10.2016 um 13:03 Uhr schrieb der Leser "Vergissmeinnicht2":
Man kann nur hoffen, dass der fiktionale Fall nicht Wirklichkeit wird, damit alle Kritiker des Medienhypes und Quotenrennens wie auch die über die Rechtsstaatlichkeit wachenden Verfassungsrichter recht behalten.
Am 18.10.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "unkown":
quasi verdreht und eigentlich nicht vergleichbar haben wir ihn schon, nur mit materialschaden, aber als das us flugzeug in bayern abgestürzt ist musste geklärt werden welche justiz zuständig ist ...... und es ist das us militär kontra bayr. landesgricht ...... das kleine beiwerk dabei das mir gefiel, eine travelroute der ostschmuggler ist fürs erste gesperrt und der rumänische abgeordnete muß seine arbeitsgruppe baum über ander wege schicken
Am 18.10.2016 um 13:08 Uhr schrieb der Leser "IshmaelPequod":
Fischer ist eben kein Dostojewski - oder doch?
Tausende Jurastudenten stimmen in Herrn Fischers Kritik mit ein:"Keiner außer uns darf diese Frage diskutieren. Was erlaubt sich der unaufgeklärte Bürger, eine Meinung zu haben? Dafür gibt es doch uns Experten."
Für den grantelnden Frustrichter Fischer sei einmal gesagt: Die Kernfrage des Falles wird in dieser oder ähnlicher Gestalt nicht erst seit Kant diskutiert. Und Herr Fischer, in seiner langjährigen Erfahrung, in der er fachmännisch über 1000nde Fälle entschieden und 10.000 Schicksale geprägt hat, ist nie aufgegangen, dass ein Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit bestehen kann?
Was das Gesetz festlegt oder das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, darf bis in Ewigkeit nicht mehr angerührt werden - so meint er wohl. Von Schirach darf kein Stück darüber schreiben, die ARD keinen Fernsehfilm darüber machen und die Bürger nicht über Schuld oder Unschuld abstimmen.
Lieber alles blind den Autoritäten, den Fachleuten, unseren hochgeschätzten Experten überlassen. Dabei sind es gerade diese, die mal den Blick über den Tellerrand werfen, mal den Kopf aus dem Schildkrötenpanzer stecken könnten. Damit die Diskussion lebendig bleibt und Fachleute sich nicht zu Fachidioten zurückentwickeln.
Dass bei der Dramatisierung des Stoffes keine realitätsreine Abbildung des Prozessablaufes und der Rechtslage erfolgen kann und darf, müsste auch Herrn Fischer klar sein. Mein er, er könne es besser als von Schirach - soll er vorlegen
Am 18.10.2016 um 16:56 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Wissen Sie, worüber Sie schreiben? Und was? Schirach hat kein Stück über die Entscheidung des BVerfG geschrieben, die ARD hat keinen Film darüber gemacht und die Frage "Schuld oder Unschuld" stellt sich im Prozess der Urteilsfindung, sie ist nie das Urteil selbst. Das hat alles nichts mit Experten vs. Laien zu tun. Schirach sollte Experte sein, er ist immer Straf- und nicht Familien- oder Verkehrsrechtler (obwohl auch die mal StGB-Vorlesungen hatten), aber er liefert ein Gegenteil dafür ab. "Die ARD" ist natürlich kein Rechtsexperte, könnte aber mal einen honorarweise einstellen. Das Stück wurde vorgestellt als etwas, was es nicht ist: ein Ausschnitt, womit sich die deutsche Justiz beschäftigen könnte, wenn es den Fall gäbe. Warum sollte man denn die Rechtslage nicht abbilden? Zu viel Information "fürs Volk"? Tatsächlich ist es ein Stück, wie es ausehen könnte, wenn das Recht ein anderes und der Fall gegeben wäre. Das ist eine Mogelpackung. Und am Rande: Man muss die Urteile und Entscheidungen des BVerfG nicht lesen. Es ist völlig in Ordnung, das nicht zu tun. Wer aber solches schreibt: "Was das Gesetz festlegt oder das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, darf bis in Ewigkeit nicht mehr angerührt werden - so meint er wohl", das BVefG also in den Kontext hinein zieht, sollte vllt. doch mal einen Blick wenigstens in dieses Urteil werfen.
Am 18.10.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Ich sehe ihren Punkt nicht, außer dass Sie andere augenscheinlich belehren wollen.
Eine Meinung zu einer grundlegenden Frage, die dem Recht vorgelagert ist, kann man sich auch bilden, indem man verschiedene Meinungen in Betracht zieht.
Das Recht ist immer noch Mittel der Ethik und nicht umgekehrt. Die Richter am Bundesverfassungsgericht vertreten letztlich auch nur Meinungen: 2 Juristen, 3 Meinungen.
"Lesen Sie das Urteil, dann haben sie ihre Meinung. Fertig". Diese Mischung aus Arroganz und nicht selbst denken wollen - irgendwie typisch in Deutschland.
Am 19.10.2016 um 08:50 Uhr antwortete der Leser "Kulturpessimistin":
Sind Ihre fälschlich als Zitat markierten Unterstellungen auch typisch deutsch? Das Tabubruchsschema etwa? Etwas als die Meinung des anderen unterstellen, um sich anschließend dagegen zu positionieren? Man kann alles mögliche in Betracht ziehen. Man könnte auch die alten Diskussionen zur damaligen BVerfG-Entscheidung aus dem Archiv ziehen und nochmal zeigen und nochmal drüber reden. Wäre alles drin. Eher ungünstig für eine sinnvolle Debatte, die keine Pappkameraden jagt, ist hingegen, sich einfach irgendwelche Fakten vorzustellen und daran herumzubasteln. Fakten sind nicht das Gegenteil davon, eine Meinung zu haben oder sich zu bilden, im Idealfall sind die die Basis für eine Debatte. Will man einfach mal so reden, dem Recht vorgelagert, wie Sie meinen, sollte man Unterstellungen - auch: so arbeiten unsere Gerichte - unterlassen.
Am 18.10.2016 um 13:10 Uhr schrieb der Leser "Matjesfischer":
Mea culpa!
Auch ich habe "gerülpst" und für "Freispruch" gestimmt. Allerdings nicht ganz so oberflächlich, wie Fischer ganz allgemein vermutet. Mir war sehr bewusst, dass mir, wie der überwiegenden Zahl der Zuschauer, die ganzen juristischen und rechtsphilosophischen Feinheiten nicht bekannt sind. Ich habe die Sendung darum als das genommen, was sie meiner Meinung nach sein soll: Ein Gedankenspiel zu den Problemen einer äußerst schwierigen Entscheidung. Für mich stellt der Fall einen Aversions-Aversions-Konflikt dar. Egal wie sich der Pilot entscheidet, er muss mit den Folgen seines Handelns leben: Mehr als 164 Menschen direkt von seiner Hand getötet, oder möglicherweise/wahrscheinlich Tausende Tote in dem Stadion durch sein Unterlassen. Ich hätte mich gegen die Passagiere entschieden, deren Todesurteil durch die Entführer vermutlich bereits geschrieben ist. Was ist daraus lerne: Politik ist ein hartes Geschäft, in dem Entscheidungen so oder so mitunter niemals populär sein können. Siehe Bundeskanzler Schmidt im Fall der Schleyer-Entführung.
Am 18.10.2016 um 13:10 Uhr schrieb der Leser "Piritramid":
Ich glaube, die allermeisten Menschen wissen durchaus, was ein Film ist — und was Realität.
Natürlich sind moralische Dilemma für viele sehr interessant. Und wenn etwas interessant ist, dann lässt sich damit unterhalten. Es gibt Menschen die stört diese Verquickung von Unterhaltung und philosophischen Dilemma oder hochtrabenden Rechtsstreiterein. Aber das ist ja nicht mein Problem.
Ich finde so ziemlich jedem bringt es einen Gewinn, wenn man sich fragt: Warum handeln Menschen so, wie der fiktive Pilot es getan hat? Und: Wie würde man selbst handeln?
Für mich ist die Sache vollkommen klar: Wenn ich 70.000 Menschen vor dem Tod bewahren kann, dann werde ich nicht zögern den Knopf zu drücken, wenn alle anderen realistischen Optionen ausgeschöpft sind. Dann opfere ich mich auf, egal wie die rechtlichen Konsequenzen ausfallen. Irgendjemand muss handeln — und wenn sich Politiker, Juristen und Vorgesetzte drücken, dann bleibt es eben am Bauern kleben.
Am 18.10.2016 um 13:14 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Es wäre ja auch unzumutbar, das Stadion zu räumen. Vor den Fernsehgeräten war das Bier schon kalt gestellt und die Vorfreude groß. Da müssen Opfer gebracht werden.
Am 18.10.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "Piritramid":
Dass das ein dramaturgischer Kniff ist (Wendung) und das Inszenierte nur verschärfen soll (Pilot als Spielball seiner Vorgesetzten) bedenken Sie genausowenig, wie den Umstand, dass ein AKW nicht verrückt werden kann.
Am 18.10.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Ist alles bedacht. Ist ja nur Fiktion. Der "Terrorist" hätte sich ja sich auch in einem Kaufhaus (mit Fernauslöser) befinden können. (Sowohl für ein Stadion als auch ein unverrückbares AKW)
Am 18.10.2016 um 13:10 Uhr schrieb der Leser "Harald Tessen":
Schreibschule? ...
Was hat er studiert, der Schirach?
Am 18.10.2016 um 13:10 Uhr schrieb der Leser "Meinung4711":
Der Artikel strotzt von abwertenden, den Autor v. Schirach und die ARD Macher verletzenden Ausführungen. Man wird von der Erregung des Schreibers unangenehm zur Parteinahme gedrängt, wobei die richtige bzw. rechtmäßige Lösung garnicht beschrieben wird. Statt dessen faselt der Autor von "Unschuldigen", die getötet werden. Da fragt man sich doch, was mit den "Schuldigen" ist? Also den drei Passagieren aus Marocko, die zwecks Abschiebung mit an Bord sind?
Am 18.10.2016 um 13:35 Uhr antwortete der Leser "Andy aus Hessen":
Was ist am verletzenden grundsätzlich schlecht?
Manchmal tut die Wahrheit weh.
Am 18.10.2016 um 13:11 Uhr schrieb der Leser "janipeki":
Ich bastel mir die Welt, so wie sie mir gefällt. So in etwa agieren immer mehr, von der AFD angefangen über von Schirach bis hin zu Impfgegnern und Homöopathen. Im Endeffekt tut dies aber jeder. Niemand hat die Fähigkeit ein objektives Weltbild zu erschaffen. Und das gilt auch für Juristen, auch für einen Thomas Fischer. Das Einzige, dass man Juristen zu Gute halten kann, ist, dass sie versuchen, es allen Recht zu machen und versuchen, dafür eine belastbare Grundlage zu schaffen. Das geht trotzdem oft genug schief.
Am 18.10.2016 um 13:14 Uhr schrieb der Leser "Toskanasonne":
Unglaublich der Mangel an juristischer Kompetenz in diesem Fernsehprojekt. Hoffen wir, dass die extrem hohen Einschaltquoten nicht dazu motivieren, die Qualität eines Fernsehabends (erneut) zu kurz kommen zu lassen.
Am 18.10.2016 um 13:16 Uhr schrieb der Leser "Griddlebone":
Der Jurist Fischer würde vielleicht die Lösung „übergesetzlicher Notstand“ anwenden, der Jurist Baum dagegen vielleicht nicht. So eifernd (gern hätte ich ein ‚g‘ vorangesetzt, aber das wäre gegen die Nettiquette), wie ich den Herrn Baum gestern erlebt habe bei Hart aber fair, würde der glatt argumentieren, es seien ja keine Angehörigen oder dem Piloten nahestehenden Personen gewesen, von denen er die Gefahr durch eine rechtswidrige(!) Tat abwendete. Sondern 70.000 völlig fremde Menschen. Und da hätte der Pilot sich eben ans Grundgesetz halten müssen.
„Nur die gesamte Bundesregierung darf den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges befehlen. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden“ – so stand es in einem ZEIT-Artikel 2013. Eine völlig unpraktikable Lösung für einen solchen Fall. Es sei denn, es soll hinterher darüber abgestimmt werden, ob ein Abschuss befohlen worden wäre, hätte man die Zeit vor dem Absturz des Flugzeugs gehabt.
Eine Entscheidung darüber, ob er in einem solchen Fall eine rechtswidrige(!) Tat begeht – weil er es vor seinem Gewissen nicht verantworten kann, ungleich mehr Menschen von Verbrechern töten zu lassen als vergleichsweise wenige – darf nicht einem Piloten zugemutet werden. Im Ernstfall muss da die Kanzlerin ihren Kopf hinhalten. Wir hatten mal einen Kanzler, der Verantwortung übernahm.
Am 18.10.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Der zitierte Satz ist falsch. Das BVerfG hat den Abschuss kategorisch verboten - strafrechtliche Verantwortung bewusst offen lassend. Der Satz ist nur insoweit richtig, als erlaubte Maßnahmen der Terrorabwehr immer nur von der Bundesregierung als Kollegialorgan angeordnet werden dürfen, Art. 35 GG. Das war ursprünglich anders vorgesehen von dem LuftSicherG.
Am 18.10.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Nicht nur Herr Baum, sondern praktisch jeder Jurist hält § 35 StGB hier für unanwendbar, da keine Angehörigen des Piloten in Gefahr waren. Deshalb wird ja gerade die Anwendbarkeit des ÜBERGESETZLICHEN (dh nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten) Notstandes diskutiert.
Am 18.10.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Gut, wenn § j35 eh nicht einschlägig ist, wieso wird er von Herrn Fischer dann zur Falllösung herangezogen? Fischer schreibt:
"In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. "
Wie kann ein "übergesetzlicher" Notstand an "rechtliche" Voraussetzungen gebunden sein? Oder soll ich hier zwischen gesetzlich und rechtlich unterscheiden? Gilt hier etwa Gewohnheitsrecht? Wo kommen diese rechtlichen Voraussetzungen her? Gibt"s da keine Probleme mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot?
Wer Fischers Artikel liest, der muss den Eindruck gewinnen, dass § 35 StGB den übergesetzlichen Notstand regelt.
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Dann habe ich Fischer noch einmal genauer gelesen:
"Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet"
Er spricht von einer "entsprechenden" Anwendung. Gibt es im Strafrecht etwa nicht das Analogieverbot, also das Verbot Strafgesetze analog anzuwenden?
Am 18.10.2016 um 13:38 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Na gut, das Analogieverbot greift nicht, weil hier zu Gunsten des Piloten eine Analogie angewendet wird. Wikipedia hat mich aufgeklärt:
"Keinen Verstoß gegen das Analogieverbot stellen hingegen Analogien dar, die zugunsten des Beklagten wirken, z. B. bei Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen."
Hier soll also der übergesetzliche Notstand als Schuldausschließungsgrund herangezogen werden. Allerdings kann ich keine Regelungslücke hier erkennen. § 35 StGB ist unanwendbar. Das sage praktisch alle Juristen. Insofern frage ich mich, wie Fischer eine analoge Rechtsanwendung in diesem Fall rechtfertigen kann.
Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger überzeugt mich der Fischersche Aufsatz. Auch im Sinne des Piloten sollte das Gesetz eine klar Regelung haben.
Am 18.10.2016 um 13:56 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Die gesetzliche Regelung der Notstände ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht abschließend, sodass es Rechtsprechung und Lehre nicht verwehrt ist, weitere Notstände herauszuarbeiten (Kühl: AT, § 12, Rn. 92). Die Frage nach einer Anwendung des übergesetzlichen Nostandes stellt sich nur, wenn § 35 gerade nicht anwendbar ist. Dementsprechend ist Fischer zuzustimmen.
Am 18.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie haben aber nicht begründet, inwiefern eine Regelungslücke vorliegt. Wenn Sie § 35 entsprechend bzw. "analog" anwenden wollen, dann müssen sie zuerst einmal nachweisen, dass ein Regelungslücke vorliegt. Das hat Fischer vesäumt. Dann möchte ich sie fragen, wie Sie die Analogie begründen wollen. Wieso sind dem Täter gänzlich unbekannte Opfer mit Angehören oder ihm nahestehenden Personen gleichzusetzen? Das geht überhaupt nicht!
Am 18.10.2016 um 19:40 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Wenn Fischers Ziel-Publikum Juristen wären und wenn der übergesetzliche entschuldigende Notstand groß umstritten wären, müsste Fischer dies tatsächlich tun. Beides trifft aber nicht zu. Dass er etwas näher ins Detail hätte gehen können, mag sein.
Am 18.10.2016 um 19:44 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Fischer weiß genau, dass sein Zielpublikum keine Juristen sind. Aber auch für Juristen fehlt eine Erläuterung, inwiefern eine Analogie in Frage kommt und weshalb in diesem Fall eine Rechtslücke vorliegt. Damit ist sein Vortrag unschlüssig.
Am 18.10.2016 um 20:44 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Das haben Sie schön erkannt, dass Fischer weiß, dass sein Publikum keine Juristen sind. Dementsprechend unlogisch ist ja gerade Ihre Forderung nach einer noch detaillierteren Erklärung. Fischer schreibt hier keine Doktorarbeit, in der er ein von ihm neu erfundenes Rechtsinstitut einführen will und verteidigen muss. Der übergesetzliche Notstand ist weithin anerkannt und muss hier deshalb nicht in einer von Ihnen geforderten Ausführlichkeit dogmatisch begründet werden. Wenn Sie sich dafür interessieren, gehen Sie in eine Bibliothek und schnappen Sie sich einen Kommentar.
Am 18.10.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Übergesetzlicher Notstand ist überhaupt nicht anerkannt sondern höchst umstritten. Eine analoge Anwendung von 35 StGB kommt hier überhaupt nicht in Betracht. Ihre "Logik" erschließt sich wohl nur Ihnen selbst.
Am 18.10.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Schnappen sich sich lieber einen Kommentar. Dort werden Sie nachlesen, dass übergesetzlicher Notstand keineswegs unumstritten ist. Also Bedarf es einer Begründung durch Fischer, insbesondere für juristische Laien wie Sie!
Am 18.10.2016 um 23:19 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Erstens bin ich kein juristischer Laie wie Sie, zweitens ist der übergesetzliche Notstand "in der Literatur weitgehend anerkannt" (Kühl, AT, § 12, Rn. 93). Dass die Einzelheiten und Details umstritten sind, ist zwar richtig, doch kann sich eine derartige Kolumne nicht um juristische Details drehen.
Am 19.10.2016 um 10:04 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
"weitgehend anerkannt" bedeutet, dass es umstritten ist. Wenn es unumstritten wäre, dann wäre der übegesetzliche Notstand "anerkannt" - ohne weitgehend. Sic!
"...doch kann sich eine derartige Kolumne nicht um juristische Details drehen."
Selbstverständlich hat sich diese Kolumne mit juristischen Details zu befassen. Fischer verlangt ja auch von Filmemachern, dass Sie sich mit Details befassen.
Am 19.10.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ach ja, dann zitieren Sie mal die höchstrichterliche Entscheidung, durch die der "übergesetzliche Notstand" anerkannt wurde! Die gibt es nicht! Aber Fischer tut gerade so, als ob er sich hier auf eine platte Selbstverständlichkeit berufe.
Am 18.10.2016 um 13:25 Uhr antwortete der Leser "jgbk":
Mit Ihrer Argumentation, kann man man auch entscheiden, einen Unheilbar Kranken zu töten, weil man mit seinen Organen mehreren Menschen das Leben retten kann.
Am 18.10.2016 um 13:16 Uhr schrieb der Leser "uwe witt":
Ich glaube nicht das wir das angelsächsische Rechtsystem wollen um aber eine Diskussion breit anzulegen dafür war die Sendung gar nicht schlecht. Grottenschlecht und selbstverliebt dagegen der sonst respektable Gerhard Baum in der anschließenden Sendung „hart aber fair“
Am 18.10.2016 um 13:17 Uhr schrieb der Leser "halü.unlußt":
Treffpunkt der intellektuellen Elite oder wer sich dafür hält.Immerhin hin ist man sich hier größten Teils einig über für die Verfastheit des mehrheitlich dumpfen Volkes .
Am 18.10.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "Volkers Stimme":
Kommt jetzt noch was?
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Zumindest ich bin (hoffentlich gemeinsam mit vielen anderen) vor allem betroffen von der Verfassheit des mehrheitlich "verarschten" Volkes. Diese "Verarschung" bestand ja gerade darin, eine solche "dumpfe" Entscheidung zu provozieren. Wohlgemerkt, "dumpf" ist die Entscheidung! Auch intelligente Menschen können erfolgreich "verarscht" werden.
Am 18.10.2016 um 13:19 Uhr schrieb der Leser "jgbk":
Da kann man nur froh sein, dass es keine Volksabstimmungen und ein BVerfG gibt. Der einzige der bei Plasberg sauber argumentiert hat war Gerhart Baum.
Am 18.10.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Gerhart Baum hat den (besonders für einen angeblichen Juristen) peinlichsten Auftritt geliefert. Er wusste nichteinmal, dass das Urteil des BVerfG die strafrechtliche Schuldfrage ausdrücklich offengelassen hat.
Am 18.10.2016 um 13:38 Uhr antwortete der Leser "keats":
Sie haben die Sendung nicht gesehen, stimmt"s?
Am 18.10.2016 um 13:41 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Sie haben meinen Beitrag nicht gelesen, stimtmts? Sonst hätten Sie gemerkt, dass ich die Sendung gesehen haben muss. Wie sonst kann ich sonst wissen, dass er nichteinmal wusste, dass das BVerfG die strafrechtliche Schuldfrage ausdrücklich offengelassen hat?
Am 18.10.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "a.b.surd":
Und das hat es logischerweise. Hätte das BVerfG es nicht getan, dann hätte es ja entweder gar nicht zu dem Verfahren kommen dürfen oder es wäre eh überflüssig, weil das Urteil bereits verfassungsmäßig definiert ist.
Am 18.10.2016 um 13:25 Uhr schrieb der Leser "Bleiwurz":
Frage: Kann man diesen theoretischen Fall nicht ähnlich beurteilen wie das reale Geschehen der Bombardierung des Tanklastzuges, befohlen durch den Oberst Klein in Afghanistan, bei dem viele Zivilisten und auch bewaffnete Taliban starben? Damals wie heute wurde gesagt: "Wir sind im Krieg gegen den Terrorismus." Begründung für den Befehl war der Schutz der in Kundus eingesetzten eigenen Kräfte, da der Lastzug als fahrende Bombe hätte eingesetzt werden können. Also auch eine Abwägung dieser potentiellen Opfer gegen die dann beim und durch den Beschuss elendig verbrannten und erstickten Menschen. Heutiger Stand: Einstellung aller Verfahren gegen den Oberst, einschließlich Ablehnung der Schadensersatzforderungen der Angehörigen der Opfer durch den Deutschen Staat. Der somit Unschuldige ist heute Brigadegeneral.
Am 18.10.2016 um 13:43 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Ja, man muss in dieser Denke immer vom "Schlimmsten" ausgehen.....
Da ist es dann auch kein Widerspruch mehr, dass ein im Schlamm feststeckender Lastzug als "fahrende Bombe" eingesetzt werden könnte und Dorfbewohner, die Benzin abzapfen, werden zu feindlichen Kämpfern....
Am 18.10.2016 um 13:29 Uhr schrieb der Leser "ParisLodron":
Wenn also ein Verwandter allein im Stadion sitzt, ist er unter Umständen entschuldigt. Sitzt kein Verwandter drinnen, aber 70.000 Fremde, so ist er nie entschuldigt?
Am 18.10.2016 um 13:30 Uhr schrieb der Leser "keats":
Und das Tollste dann die nachfolgende Hart-aber-Fair Sendung mit Plasberg. Ex-Minister Jung sagt, er würde einen Abschuss trotzdem anordnen, weil das Urteil der Bundesverfassungsgerichtes falsch ist. Ausserdem sieht er sich durch das Abstimmungsergebnis im Fernsehen bestätigt. Soso, ein Abstimmungsergebnis wiegt schwerer als ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der anwesende Soldat regt an, das Grundgesetz zu ändern oder erweitern und stellt die Unbedingheit von Paragraph 1 in Frage. Die kommende Bischöfin schwafelt was vom Angeklagten Koch, der Stauffenberg ähnle. Stauffenberg, der einen Tyranen töten wollte wird verglichen mit einem Mann, der Unschuldige umbrachte. Aber eigentlich witzig, wie die Frau Bischöfin sich vom Aussehen des Schauspieler Fitz blenden liess.
Ein Dank an Gerhard Baum und Thomas Fischer, die auf den Punkt bringe, was dieses Experiment war. Ein Haufen S....
Am 18.10.2016 um 13:44 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Staufenberg hat auch "Unschuldige umgebracht" (mindestens einen der Stenografen...)
Am 18.10.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "keats":
Das stimmt. Aber der Vergleich zwischen Stauffenberg und dem Angeklagten im Film war dennoch absurd.
Am 18.10.2016 um 16:26 Uhr antwortete der Leser "zabki":
Wieso?
Am 18.10.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, die Äußerungen von Jung waren für mich der eigentliche Skandal. Und die offenkundige Geringschätzung der Militärs gegenüber der Verfassung.
Am 18.10.2016 um 13:31 Uhr schrieb der Leser "hakufu":
Autopilot.
Schön wäre es, wenn es technisch unmöglich wäre, ein Flugzeug als Mord- oder Selbstmordinstrument zu nutzen.
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr schrieb der Leser "Dirk Burgdorf":
Vielen Dank Hr . Fischer für diese - unfreiwillig - tragisch komische Analyse in sechs Akten. Jedem der Ihre Überlegungen nachvollziehen kann springt beim Lesen das Fremdschämen über das TV Stück direkt an. Ihre überzeugenden, stringenten und konkludenten Ergebnisse spiegeln m.E. das gesellschaftliche Schauspiel in vielen Bereichen wieder: unstrukturiertes Handeln, unüberlegte und leider auch ungebildete Urteile (nicht zu verwechseln mit kontroversen Diskussionen) und kapitalisierende Ausnutzung dieser Schwächen spiegeln sich in dem Werk wieder.
Ich denke im Vergleich zu "ehrlich" i.S.v. gewollt erkennbaren verzerrenden amerikanischen TV Produkten ist hier aber leider durchweg der verfälschend ernsthafte Anspruch fast als schädigend zu sehen. Heute Morgen beim Frühstück hörte ich einen Teenager über das Stück referieren. Bei der Erkenntnis das hier ggf. politisch Prägendes passierte wurde mir tatsächlich bald schlecht.....
Vielen Dank für diese Arbeit!
Am 18.10.2016 um 13:32 Uhr schrieb der Leser "BeGeKa":
Terror 1/2
Als juristischem Laien bleibt mir trotz des Bemühens, die von Fischer brillant erklärte notwendige Unterscheidung von Rechtswidrigkeit und Schuld zu berücksichtigen, folgender Eindruck: Baums Einlassungen waren alles andere als überzeugend. Das spürte er offensichtlich auch selbst, denn er ergänzte und schließlich ersetzte Argumente zunehmend mit apodiktischen Behauptungen und empörtem Lautwerden.
Er setzte begründungslos das Urteil des BVerG, also eine Auslegung des GG, mit einem unbefragbar eindeutigen Schriftsinn des GG gleich, für die er, wie für den Menschenwürdeartikel des GG, die Ewigkeitsgarantie reklamierte. Er sprach dem Verfassungsgericht also eine Unfehlbarkeit bei seinem Spruch ex cathedra zu, den die römisch-katholische Kirche selbst inzwischen aufgegeben hat. Wie wir aus vielen Entscheidungen wissen, hat das BVerG seine Rechtsprechung sehr wohl im Verlauf der Zeit geändert und der Realität angepasst. Hätte es nicht auch hier anders entscheiden können, so wie es das übrigens bereits in Puncto der nach 2006 erteilten Abschussgenehmigung für den Fall eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeug getan hat?
Am 18.10.2016 um 13:40 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
Moderationshinweis: Entfernt. Wir bitten von Unterstellungen abzusehen und zu einer themenbezogenen und konstruktiven Diskussion zurückzukehren. Danke, die Redaktion/dl
Am 18.10.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "keats":
"Das Verfassungsgericht ist nicht unfehlbar, aber unbestreitbar die höchste Instanz. Wenn wir das aufgeben, können wir gleich der Anarchie das Feld räumen."
Und genau das ist das beschrieben Problem im Artikel. Einfach jeder meint, er weiss es besser. Ich glaube, es gab in der Brexit Debatte einen Moment, wo ein Politiker sagte "People are fed up with experts." Das ist natürlich nicht mehr als der Appel von Populisten an Volkes Stimme, gesunden Menschenverstand und am Ende gesundes Volksempfinden.
Am 18.10.2016 um 13:56 Uhr antwortete der Leser "keats":
"Baums Einlassungen waren alles andere als überzeugend. Das spürte er offensichtlich auch selbst, denn er ergänzte und schließlich ersetzte Argumente zunehmend mit apodiktischen Behauptungen und empörtem Lautwerden."
Sie ersetzen also eine inhaltlichen Analyse des Gesagten mit Eindrücken und Gefühlen Ihrerseits zu Herrn Baum. Das ist genau das, was T Fischer zu recht kritisiert. Mit Gefühlen kann jeder kommen und hat immer recht.
Am 18.10.2016 um 14:32 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
"Sie ersetzen also eine inhaltlichen Analyse des Gesagten mit Eindrücken und Gefühlen Ihrerseits zu Herrn Baum." Nein. Einfach Teil 1/1 nochmal lesen und dann Teil 2/2.
Am 18.10.2016 um 13:33 Uhr schrieb der Leser "BeGeKa":
Terror 2/2
Es geht ja nicht nur um das Leben der unschuldigen Passagiere, sondern auch um den gleichartigen Schutzanspruch der zu rettenden Zuschauer im Stadion. Kann eine Abwägung gegeneinander, etwa nach der Zahl, wirklich prinzipiell nicht rechtens sein, obwohl etwas Vergleichbares bei medizinischen Indikation des Schwangerschaftsabbruchs und anderer gesetzlicher Regelungen wie der Notwehr und Nothilfe sehr wohl gilt? Auch die Parallele zur zulässigen Opferung von Leben im Kriegsfall konnte Baum nur mit der gebetsmühlenhaft wiederholten Behauptung ausschließen, die Entführer seien gewöhnliche Kriminelle
Baum hatte ebenso wenig eine überzeugende Antwort auf die Begründung durch den Gesichtspunkt des kleineren Übels, das die angelsächsische Rechtsprechung hierfür anwendet. Weiterhin ging er auf das Argument des übergesetzlichen Notstands nicht ein. Und schließlich vermied er ein Eingehen auf die Frage, ob nicht die Verfassungsauslegung des BVerG den Staat wehrlos macht gegen terroristische Angriffe, die sich mit der Geiselnahme Unschuldiger vor Abwehrmaßnahmen geschützt wissen.
Insgesamt fand ich bei Baum vor allem die Arroganz einer Rechtsauslegung, die mich an das Koranverständnis von Salafisten erinnerte, andererseits an einen Rechtspositivismus, der einen Nazirichter wie den späteren Ministerpräsidenten Filbinger sagen ließ: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein."
Am 18.10.2016 um 13:41 Uhr antwortete der Leser "jgbk":
Mit Ihrer Argumentation, kann man man auch entscheiden, einen Unheilbar Kranken zu töten, weil man mit seinen Organen mehreren Menschen das Leben retten kann.
Am 18.10.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
Ich habe Fragen zu unzureichenden Antworten gestellt, keine Antworten gegeben. Nicht ganz so vorschnell urteilen.
Am 18.10.2016 um 13:42 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
Eine Abwägung ist NICHT rechtens, welches Recht sollte ein Staat haben das zu tun. Mal ganz abgesehen von der Frage, ob diese Abwägung nicht auch falsch sein kann.
Am 18.10.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
Wie beurteilen Sie denn die medizinische Indikation des Schwangerschaftsabbruchs (wohlgemerkt auch zu einem Zeitpunkt, wo das ungeborene Kind bereits als Mensch im vollen Wortsinn gilt)?
Am 18.10.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
" Kann eine Abwägung gegeneinander, etwa nach der Zahl, wirklich prinzipiell nicht rechtens sein, obwohl etwas Vergleichbares bei medizinischen Indikation des Schwangerschaftsabbruchs und anderer gesetzlicher Regelungen wie der Notwehr und Nothilfe sehr wohl gilt?"
Der Schwangerschaftsabbruch ist rechtswiedrig. Er ist nur straffrei. Außer das Leben der Mutter ist akut bedroht. Aber auch dann gibt es keine Rechtsgüterabwägung. Die Mutter muss dann gerettet werden und man versucht alles um auch das Kind zu retten
Auch bei der Notwehr findet keine Rechtsgüterabwägung statt. Warum Notwehr bzw. Nothilfe bei der Entscheidung des Verfasungsgerichtes keine Rolle spielte, erläutert Herr Fischer in seinem Artikel.
" Auch die Parallele zur zulässigen Opferung von Leben im Kriegsfall konnte Baum nur mit der gebetsmühlenhaft wiederholten Behauptung ausschließen, die Entführer seien gewöhnliche Kriminelle" Und er hat damit Recht. Die Guantanamo-Interpretation der USA hat hier keine Rechtskraft.
"Baum hatte ebenso wenig eine überzeugende Antwort auf die Begründung durch den Gesichtspunkt des kleineren Übels" Doch die hat er. Sie steht im GG Art 1. Das sie die Menschenwürde nicht überzeugt ist jetzt kaum Hernn Baums Fehler.
"Weiterhin ging er auf das Argument des übergesetzlichen Notstands nicht ein." Darauf ist das BVerfG eingegangen. Die Tat wäre weiter rechtswiedrig aber vielleicht entschuldigt, also straffrei.
Am 18.10.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
Zu ihrer Behauptung, Schwangerschaftsabbruch sei lediglich straffrei, aber nicht nicht rechtswidrig: "In den Ausnahmefällen 2 und 3 ist der Abbruch ausdrücklich nicht rechtswidrig. In der Fassung des § 218a StGB vom Juli 1992 war auch im Fall 1 der Abbruch nicht rechtswidrig;[140] dies wurde jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[141] Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, dass in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt.[142] Damit ist der fristgerechte beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar.[143] Die Frage der Rechtswidrigkeit wollte der Gesetzgeber mit diesem Wortlaut hingegen offenlassen;[144] inwieweit dieses Ziel erreicht wurde, ist umstritten.[145] Die vordringende Auffassung stellt den Tatbestandsausschluss de facto einem Rechtfertigungsgrund gleich.[146]" (Wikipedia, s.v. Schwangerschaftsabbruch) Zu Ihrer gleichartigen Behauptung zur Notwehr: s. Post 110
Am 18.10.2016 um 14:50 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Zu ihrer Behauptung, Schwangerschaftsabbruch sei lediglich straffrei, aber nicht nicht rechtswidrig:"
Danke das sie detailiert ausführen was ich bereits geschrieben habe. Dabei kommt es wie gesagt nicht zu einer Abwägung der Rechtsgüter. Es muss immer versucht werden beide Leben zu retten. Das dies bei Ungeborenen vor der 24 SW fast unmöglich ist liegt in der Natur der Sache. Rechtfertig aber eben nicht die Mutter zu gefährden. Beide Rechtsgüter werden unabhängig voneinander betracht.
"Zu Ihrer gleichartigen Behauptung zur Notwehr: s. Post 110" Meine Behauptung zu Notwehr ist nicht gleichartig. Notwehr ist nicht rechtswiedrig. Meine Antwort sie unter #110
Am 18.10.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "zabki":
wieso gelten die Entführer als "gewöhnliche Kriminelle", wenn sie nur mit militärischen Mitteln gestoppt werden können?
Am 19.10.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"wieso gelten die Entführer als "gewöhnliche Kriminelle", wenn sie nur mit militärischen Mitteln gestoppt werden können?"
Nur weil ich eine Kriegswaffe einsetze, ist der noch lange kein Soldat. Nach dieser Logik gäbe es auch keine zivilen Opfer. Wären ja alles Soldaten, sonst hätte man sie ja nicht mit Kriegswaffen erschossen.
Am 18.10.2016 um 14:12 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Und schließlich vermied er ein Eingehen auf die Frage, ob nicht die Verfassungsauslegung des BVerG den Staat wehrlos macht gegen terroristische Angriffe"
Darauf muss er auch nicht eingehen. Denn der Staat ist auch ohne eine solche Abschusserlaubnis nicht wehrlos. Der Staat hat ganz viele Mittel lange bevor es soweit kommt. Und nicht jeder Zweck heiligt die Mittel.
"Insgesamt fand ich bei Baum vor allem die Arroganz einer Rechtsauslegung" Hier greifen sie einfach nur auf Diffamierungen zurück. Offensichtlich weil ihnen die Meinung von Herrn Baum nicht gefällt.
Am 18.10.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
Zitieren Sie mich doch bitte vollständig und argumentieren Sie dagegen, statt unter dem unbegründeten Vorwand des Diffamierens selbst zu diffamieren.
Am 18.10.2016 um 14:52 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Zitieren Sie mich doch bitte vollständig und argumentieren Sie dagegen, statt unter dem unbegründeten Vorwand des Diffamierens selbst zu diffamieren."
"Insgesamt fand ich bei Baum vor allem die Arroganz einer Rechtsauslegung, die mich an das Koranverständnis von Salafisten erinnerte, andererseits an einen Rechtspositivismus, der einen Nazirichter wie den späteren Ministerpräsidenten Filbinger sagen ließ: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein."
Sie vergleichen Baum mit Salafisten und Nazirichtern. Wenn das keine Diffamierung ist dann weiß ich auch nicht mehr.
Am 18.10.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "BeGeKa":
Dies ist eine unbequeme - ich gebe zu: polemische - Parallelisierung, aber keine Diffamierung.
Die salafistische Koranauslegung ist charakterisiert durch ein buchstabengetreues Verständnis einer heiligen, durch eine höhere Macht geoffenbarten Textes, der eben wegen dieser Herkunft weder interpretierbar noch veränderbar ist. Die im Zusammenhang mit einigen Grundrechtsartikeln ausgesprochene, rechtsphilosophisch unhaltbare Ewigkeitsgarantie zeigt, ganz wie die Berufung auf Gott in der Präambel, die transzendenten Wurzeln, die nach dem auch aus Dysfunktionalitäten der Demokratie heraus entstandenen Nationalsozialismus als ideologischer Schutzwall reaktiviert wurden.
Diese Auffassung von normierenden Texten berührt sich paradoxerweise in einem Punkt mit der rechtspositivistischen Auffassung, als dort die Geltung von Gesetzen einzig und allein dem souveränen (gottgleichen) gesetzgeberischen Akt entspringt und keiner weiteren Legitimation bedarf. Recht ist, was unter der Bezeichnung Recht geschrieben steht - oder im Fall des BVerG als kanonische Deutung verkündet wird. Basta.
Ich hoffe, die Bezüge zu Baums Dogmatismus und Diskursverweigerung, wie man auch sagen könnte, in der Sendung sind erkennbar geworden. Er war dort aus diesem Grund ein schlechter Vertreter des auch von mir geschätzten Rechtsstaates.
Am 19.10.2016 um 10:05 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Die im Zusammenhang mit einigen Grundrechtsartikeln ausgesprochene, rechtsphilosophisch unhaltbare Ewigkeitsgarantie zeigt, ganz wie die Berufung auf Gott in der Präambel, die transzendenten Wurzeln, die nach dem auch aus Dysfunktionalitäten der Demokratie heraus entstandenen Nationalsozialismus als ideologischer Schutzwall reaktiviert wurden. "
Lesen sie mal Art 146 GG. Eine neue Verfassung beendet auch die Ewigkeitsgarantie. Das Volk kann also auch Art 1 GG ändern. Aber nur das ganze Volk in freier Entscheidung. Die Ewigkeitsgarantie beschützt die Artikel vor der Politik aber nicht vor dem Volk.
"Er war dort aus diesem Grund ein schlechter Vertreter des auch von mir geschätzten Rechtsstaates. " Das mag sein, aber von allen Teilnehmern dieser Runde war er der beste Vertreter.
Am 18.10.2016 um 13:36 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Wäre der Paragraf nicht auch zu berücksichtigen gewesen?
§ 32 Strafgesetzbuch [ Notwehr ] (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Unbestreitbar war der Angriff auf das vollbesetzte Fußballstadion rechtswidrig.
Unbestreitbar hat der Pilot erst geschossen, weil er zu dem Zeitpunkt noch die Angriffstat verhindern konnte, denn das Flugzeug war im Direktanflug in den Sinkflug gegangen.
Ob es das sanfteste Mittel war, diese Rakete abzufeuern, das kann ich nicht sagen. Es könnte sein, dass bereits einige Schüsse mit dem MG in den Flugzeugtank soviel Treibstoff dem Flugzeugzeug entzogen hätte, dass es das Stadion nicht mehr erreichen konnte.
Aber aus dieser Sache ist auch eine kleine Abänderung in der Elektronik eines Flugzeugs angeregt: Nämlich, dass der Kampfpilot per EDV einen Vorrang erhält auf die Steuerung des Flugzeugs, weil er dicht bei diesem ist, und dann kann er das Flugzeug steuern und einfach zu einer Landung zwingen. Da sowas technisch möglich erscheint, sollte man sich darüber Gedanken machen.
Am 18.10.2016 um 13:43 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Dass Notwehr nur gegen den Angreifer zulässig ist ist jetzt allerdings schon einem Erstsemester bekannt. Spannender ist die Eröterung des defensiven Notstandes. Aber auch dort wird man den Passagieren kaum eine Verantwortlichkeit zuweisen können.
Am 18.10.2016 um 14:21 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Wer hat denn nach Ihrer Ansicht das Fußballstadion angegriffen?
Am 18.10.2016 um 14:44 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Die Terroristen. Oder wo sehen Sie die rechstwidrige Handlung der Passagiere? Man kann darübe diskutieren, ob die (freilich völlig sozialübliche) Besteigung der Maschine eine vorrangige Zuständigkeit im Sinne eines Defensivnotstands begründet, aber der gegen seinen Willen in einer Maschine festgehaltene Passagier ist kein Angreifer. Er führt auch keine Angriffshandlung durch, anders als beim Piloten, der mit vorgehaltener Waffe das Flugzeug weiter steuert Nötigungsnotstand, der die Schuld des Täters, nicht jedoch das Notwehrrecht der Opfer beseitigt).
Am 18.10.2016 um 14:54 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Wer hat denn nach Ihrer Ansicht das Fußballstadion angegriffen?"
Der Terrorist. Und wenn der alleine im Flugzeug ist, ist der Abschuss auch Notwehr. Er ist aber nicht alleine. Vorhersehbare Kollateralschäden sind bei Notwehr nicht erlaubt.
Am 18.10.2016 um 16:42 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Wer behauptet, dass der Terrorist der Angreifer war, der hat recht.
Aber diese Ergänzung, dass dabei keine anderen Menschen verletzt oder getötet werden dürfen, das entnehme ich nicht der generellen Bestimmung im § 32 Strafgesetzbuch. Habe ich das etwa übersehen oder ergänzen Sie den Gesetzestext in gesetzgeberischer Art?
Ich vermute, der Pilot handelte nicht rechtwidrig bei dem Abschuß, weil er in Notwehr für die Menschen im Fußballstadion handelte. Dabei ist s e i n e Sichtweise zu beachten.
Es geht hier darum, ob er strafbar handelte, nicht ob seine Handlung wünschenswert war. Seine Lage war eine Horrorlage, in der möchte ich nie sein.
Schön ist, dass hier die Menschen hin- und hergestoßen werden und erkennen, wie schwierig es ist ein gesetzeskompatibles Urteil zu finden und dabei das Strafmaß festzulegen. Ich ahne, einige Fachjuristen sind aufgeregt und diskutieren, das nennt am dann auch l e r n e n .
== "Vorhersehbare Kollateralschäden sind bei Notwehr nicht erlaubt." Genau, die Toten im Fußballstadion sind hinzunehmende Kollateralschäden???
Am 19.10.2016 um 09:23 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Aber diese Ergänzung, dass dabei keine anderen Menschen verletzt oder getötet werden dürfen, das entnehme ich nicht der generellen Bestimmung im § 32 Strafgesetzbuch. "
Das können sie der zugehörigen Literatur und ganz vielen Urteilen zum Thema entnehmen.
Ich zitiere mal Wiki:
"Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Diese darf nur gegen den Angreifer selbst oder dessen Rechtsgüter gerichtet sein. Werden andere in die Notwehrhandlung einbezogen, so kommen lediglich andere Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (z. B. entschuldigender Notstand) in Betracht."
"Habe ich das etwa übersehen oder ergänzen Sie den Gesetzestext in gesetzgeberischer Art?"
Sie haben die laufende Rechtsprechung zum Thema übersehen.
"Ich vermute, der Pilot handelte nicht rechtwidrig bei dem Abschuß, weil er in Notwehr für die Menschen im Fußballstadion handelte." Das basiert auf ihrer falschen Definition von Notwehr.
"Dabei ist s e i n e Sichtweise zu beachten." Vollkommen richtig. Das ist genau das was Herr Fischer anmahnt.
"Genau, die Toten im Fußballstadion sind hinzunehmende Kollateralschäden???"
Menschenleben dürfen nicht gegeneinander aufgewogen werden.
Am 18.10.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Die Passagiere greifen niemanden an.
Am 18.10.2016 um 13:56 Uhr antwortete der Leser "Fuxionline":
Nehmen wir an, mitten in Berlin vor dem Reichstag befindet sich eine Kiste, in der sich eine schmutzige Bombe befindet. Der Kampfmittelräumdienst ist mit einer Polizeieskorte auf dem Weg, wird aber immer wieder durch Touristen aufgehalten, die nichts von der schmutzigen Bombe wissen. Es kann um Sekunden gehen, die entscheiden, ob die Bombe entschärft wird oder detoniert. Dürfte Ihrer Meinung nach die Polizei die Menschen, die im Weg sind, überfahren oder gar erschießen, um die Kampfmittelräumer schnellstmöglich zur Bombe zu bringen? Würden Sie da Notwehr annehmen, wenn es Ihre Frau oder Tochter wäre, die Sie deshalb begraben müssen?
Unbestreitbar ist ein Angriff mittels schmutziger Bombe auf eine Großstadt rechtswidrig. Unbestreitbar wurde Ihre Angehörige getötet, als die Detonation noch zu verhindern war. Unbestreitbar war sie den Einsatzkräften im Weg, sonst wäre sie nicht zu Tode gekommen.
Unbestreitbar ist auch, dass die Bombe irgendwann detoniert wäre.
Oder?
Am 18.10.2016 um 14:29 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Sie haben gelesen: "Ob es das sanfteste Mittel war.." ?
Der Kampfpilot ist in jeder Lage verpflichtet, das safteste Mittel zu verwenden und zwar gemäß s e i n e r Wahrnehmung.
Notwehr rechtfertigt am Ende eventuell Brutalität, aber nur wenn diese unumgäglich ist und sie muss "angemessen" sein!
Eine Überschreitung der Notwehr macht den Handelnden zum Straftäter.
Am 18.10.2016 um 13:39 Uhr schrieb der Leser "grist":
Statt das Niveau der Debatte unter den Bürgern anzuheben, dient sich die Kunst durch Senkung des Niveaus den Bürgern an, um an deren Diskussion teilzunehmen.
Sicher eine gute Strategie für einen Publikumserfolg. Aber auch ein sicherer Weg, sich auf längere Sicht obsolet zu machen.
Am 18.10.2016 um 13:40 Uhr schrieb der Leser "Freidenker49":
Der Artikel Ist viel zu lang und fängt mit Alice Schwarzer an?? Der Autor hätte gleich mit der Behauptung anfangen sollen, dass hier die größtmöglichen Verarschung des Publikums stattfinde, um das dann zu beweisen.
Am 18.10.2016 um 13:44 Uhr antwortete der Leser "AllesKeinProblem":
"Der Artikel Ist viel zu lang"
Und dann noch die Aufforderung, den Artikel bitte mit einem Knaller starten zu lassen, damit auch ja die Aufmerksamkeitsschwelle überschritten wird.
Das ist schon traurig.
Am 18.10.2016 um 13:42 Uhr schrieb der Leser "odtphy":
Als regelmäßiger Kolumnenleser habe ich bisher noch keinen solchen Furor erlebt. Chapeau. Selten habe ich mich auch so amüsiert über eine Kritik (falsch: Totalverris), ymmd. Wenn ich die wie stets überaus verschlungenen Gedankenwindungen unseres Kolumnisten korrekt interpretiere, lese ich heraus: Das geht so: schauspielerische Interpretation einer kruden Geschichte (naja, besonders Fr. Gedeck kam nicht gut weg) Das geht gerade noch knapp: Quotenjagd, wenigstens der Versuch einer laienhaften Rechtsdarstellung, die Zuschauer zu interessieren außerhalb des sonntäglichen Tatorts Das geht gar nicht mehr: Inkompetenz bei Thema und Umsetzung des Inhalts.
Kanther und der Kant: Moral, wie interessant. Die Chance auf Kopfgelichter vereitelt unser Richter mit strenger Profimahnung hörn wir "keine Ahnung!" wir warten, weiter dumm auf die ZEIT-Kolum- ne. Ok.
Am 18.10.2016 um 13:42 Uhr schrieb der Leser "AllesKeinProblem":
Eine herrlich böse Abrechnung mit der ganzen Angelegenheit.
Ich habe das Ganze auch angesehen und nachher angeregt über das Für und Wider und besonders die finalen Plädoyers diskutiert.
Aber - und das ist hier relevant - die Diskussion fand im Rahmen statt, der von der "Verhandlung" gesteckt wurde und der, wie Fischer darstellt, ganz grober Bullshit gewesen ist und damit ist letztendlich auch die Wahl, vor die wir gestellt wurden, Blödsinn.
Und ich habe mich davon täuschen lassen, weil ich es nicht besser wusste. So viel zu der Frage, ob mir eine manipulative, bewusst irreführend aufgezogene Volksbefragung als solche absolut sicher auffallen würde.
Wenn Schirach etwas geschafft hat mit dem Stück, dann ganz klar vorzuführen, dass man Leuten nicht trauen darf, die komplexe Themen und ganz besonders solche, die an unsere Grundwerte und die Verfassung tasten, nicht durch Expertise sondern die Legitimation der Masse entscheiden lassen wollen.
Wobei ich meine Zweifel habe, dass der Autor des Stückes diese Katharsis im Sinn hatte. :-)
Am 18.10.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "olivern":
Und das der Bundestag genau so entschied, lassen Sie mal kurz unter den Tisch fallen.
Am 18.10.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
Diese Entscheidung war dem Populismus geschuldet.
Am 18.10.2016 um 16:56 Uhr antwortete der Leser "olivern":
Und die Planungen der USA, Großbritanniens, Indiens, der Schweiz ... Alles Populismus? Ich würde mal annehmen, dass hier eher ein paar Richter ihre Nachkriegsprägung ausleben.
Am 18.10.2016 um 13:43 Uhr schrieb der Leser "the monster":
Herr Schindler war aus dieser Sicht ein Mörder. Er hat Häftlinge selektiert, der SS übergeben (weil er auf sie verzichten konnte?) und wusste, dass sie damit dem Tode geweiht waren (der Gaskammer). Damit hat er aber sehr viele Juden genau vor diesem Tod gerettet. Aber er hat die "Würde des Menschen", genauer derer, die er ausselektiert hat, mißachtet.
Herr Baum (ehem. Bundesinnenminister) würde jetzt evtl. sagen: Vielleicht sind sie ja nur zu Dr. Mengele auf die med. Versuchsstation gebracht worden.
Pfui Teufel !
Schindler sei Dank, dass er so gehandelt hat, auch wenn es uns um die vielen Menschen Leid tut, die er "opfern" musste, um die "Masse" zu retten.
Gott sind Sie alle "superschlau". Ich beneide Sie um Ihre Intelligenz
Herr von Schirach, der Enkel von Baldur von Schirach, hat den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Es gibt Situationen, da wäre auch mir die Meinung von Herrn Fischer und Herrn Baum egal, auch wenn ich mich dadurch selbst in Schwierigkeiten brächte.
Was macht denn ein SEK, dass beim Betreten einer Wohnung, in der ein Terrorist leben könnte: Sofort drauf los ballern. Muss man nicht erst genau hinschauen und ggf. fragen:
Bist du ein Böser? Hast du nur eine Spielzeug-Pistole? Oder eine Gaspistole? Willst du etwa auf mich schießen? Und wenn das alles beantwortet ist, dann darf der Polizist seinen Vorgesetzten fragen: Darf ich jetzt schießen?
Merken Sie nicht, wie lächerlich wir uns gegenüber Menschen machen, die im Tod eine Art "Auferstehung" sehen.
Am 18.10.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
Ein völlig abwegiges Beispiel. Wo ist an dieser Stelle der Rechtstaat, der den Mord sanktioniert? Sie haben den Grundgedanken nicht verstanden.
Am 18.10.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "Wolfgang63":
Bei der Notwehr sanktioniert der Staat den "Mord". Entsprechend den Einlassungen von Hrn. Baum bei Hart aber Fair: Was ist, wenn überhaupt keine Notwehr bestand: Die Pistole oder die Handgranate des Gegners war ein Fake und der Schütze hat es nicht erkannt. Muss dann der Schütze bestraft werden? Die eigentliche Frage war: Was ist, wenn der Staat den "Mord" anordnet? Das hat das BVerG auf Grund der Menschenwürde und auf Grund des Schutzes des Lebens verboten. Da fragt man sich, ob die 70.000 im Stadion keine Menschenwürde oder keinen Lebensschutz genießen oder eben nur nachgeordnet. In der Hoffnung, dass in letzter Sekunde ein Wunder geschieht, setzt man diese Leute der Gefahr einer Tötung aus. Hr. Baum meint, dieses Urteil des BVerfG sei in Stein gemeißelt. Wenn es zum ersten Mal zu so einem Vorfall mit zehntausenden Toten kommt, wird erneut darüber nachgedacht. Wie lange war Abtreibung als Mord oder Tötung ungeborenen Lebens verboten und wurde schließlich mit lächerlichen Vorgaben erlaubt? Nimmt man die Abstimmung ernst, dann wäre zumindest die gesellschaftliche Zustimmung für eine Änderung oder eine andere Lesart gegeben.
Am 18.10.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ihr erstes Beispiel haut in der Tat in die Wunde. Wer nicht nur in der Abwägung Leben und Leben (Trolley-Problem, Weichensteller-Fall), sondern auch in der Selektion unter einer sonst vollständig verlorenen Gruppe von Menschen einen Würdeverstoß erblickt, kommt zu einer geradezu furchtbaren Ausprägung von fiat iustitia: Alle sollen sterben, bevor jemand seiner Würde verlustig geht. Ihr SK-Beispiel geht an der Sache vorbei. Dort geht es darum ob das Ziel überaupt ein Terrorist ist und wer für den Irrtum haftet, hier, wenn Terroristen und Geiseln zusammentreffen.
Am 18.10.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sehe ich nicht ganz so. Die Frage wäre auch hier auf Ebene der individuellen Schuld zu diskutieren. Und da kann man zu sachgerechten Ergebnissen kommen.
Am 18.10.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Es kann aber nicht sein, dass eine Rechtsordnung so gravierende Fragen nicht abstrakt-generell klärt sondern sie einer Einzelfallbewertung zuführt. Es ist ja auch sicher kein Gewinn, wenn das BVerfG mit seiner Entscheidung den Handlungsdruck von der Bundesregierung zum einzelnen Pilot verlagert. Die Situation des §35 (auch eine Abwägung Leben Leeben) wurde auch gesetzlich geregelt. Wieso nicht auch die hier in Rede stehende?
Am 18.10.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Weil es keine abstrakt generelle Abwägung von Leben gibt. Wenn man einmal damit anfängt, wo hört man auf?
Am 18.10.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das macht der 35 doch schon. Das Leben eines Angheörigen ist wichtiger als das von x Fremden. Dass dies vom Gesetz auf der Schuldebene verarbeitet wird, ist verfassunsgsrechtlich wenig überzeugend, denn man sollte meinen, die Menschenwürde muss alle Rechtsnormen durchdringen, egal ob sie Rechtwidrigkeit oder Schuld regeln. Außdem sage ich zum widerholten Male, dass es hier nicht um eine Abwägung geht wie im Weichensteller-Fall. Abwägung heißt: Entweder töte ich A oder B. Hier: Am Ende ist entweder A tot oder A UND B. Das muss nicht der entscheidende Aspekt sein; das dürfte womögöich eher die Tatsache sein, dass es hier nicht nur um Leben gegen Leben geht, sondern um einen terroristischen Angriff auf de Verfassung und den Staat als ganzen.
Am 18.10.2016 um 18:39 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
"Das Leben eines Angheörigen ist wichtiger als das von x Fremden. "
Ist es nicht, aber wer hier in Notsituationen abwägen muss, dem kann eine Entscheidung für den Angehörigen nicht vorgeworfen werden. Mit Menschenwürde hat das wenig zu tun aber viel mit der persönlichen (strafrechtlichen) Schuld des Handelnden.
Am 18.10.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das ist dann auch genau die Argumentation für den Freispruch hier.
Am 18.10.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
...."Was macht denn ein SEK, dass beim Betreten einer Wohnung, in der ein Terrorist leben könnte: Sofort drauf los ballern."...
Wer hat Ihnen das erzählt?
Am 18.10.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
"Herr Schindler war aus dieser Sicht ein Mörder. "
Wen hat Herr Schindler nun ermordet?
Am 18.10.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Die Juden die er nicht gerettet hat. Ich darf daran erinnern, dass nach neuster Rspr. jeder, der irgendwie in Auschwitz mitgewirkt hat, wenigstens als Gehilfe der Morde gilt. Da wäre Schindler locker mit dabei.
Am 18.10.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "AllesKeinProblem":
Ja, jeder der aktiv am Lagerbetrieb beteiligt war und noch lebt, muss damit rechnen, dass er wegen Mordes angeklagt werden könnte.
Inwiefern war Schindler anders am Lagerbetrieb beteiligt als damit, eben quasi ein "Nicht-Lager" zu errichten, mit dem er "seine Juden" von dem richtigen Lager fernhalten konnte?
Im übrigen ist mir völlig unklar, worauf Sie eigentlich mit dem Beispiel Schindler konkret hinaus wollen, bzw. in welchem Punkt Sie Herrn Fischer widersprechen möchte. Eigentlich ist mir nicht mal so ganz klar, ob Sie ihm überhaupt widersprechen möchten...
Am 18.10.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das Beispiel stammt nicht von mir; ich habe es auch nur dem Rechtsgedanken nach aufgegriffen in 115"2, Nazi-Beispiel sind mir immer zu heikel. Dann wiederrum habe ich auf 115"5 geantwortet. Aus der heutigen Logik der Justiz in Auschwitz-Fällen würde man sicher zu einer Verurteilung in Fällen gelangen, in denen zB Ärzte manche Patienten in das Euthanasie-Programm überstellten (so viele, um nicht aufzufallen), aber eben so viele wie möglich zu retten suchten. das BVerfG sagt: Es ist nicht nur verboten, Menschen gegen Menschen abzuwägen (Trolley), sondern auch einen Teil zu töten, um den anderen zu retten, wenn sonst alle verloren sind. Das ist von Humanität so weit entfernt wie nur möglich. Um der Menschenwürde willen, die letztlich doch nur eine Idee ist, werden ganz konrekete Menschen getötet. Was soll man den Angehörigen der Stadion-Besucher sagen? Eure Angehörigen starben, damit die Passagiere, die in ihrer Menschenwürde übrigens schon durch ihre Geiselnahme verletzt wurden, ohne staatlichen Menschenwürdeeingriff sterben durften? Am Rande sei bemerkt, dass der Menschenwürdebegriff des BVerfG seltsam blutleer bleibt. Die einzige Würde, die die entführten Passagiere noch haben könnte, wäre, um der Verfassung und der Rettung der anderen willen geopfert zu werden. Umgekehrt wird niemand eine tragfähige Begründung für den Tod der Stadionbesucher finden außer eben fiat justitia, si pereat mundus.
Am 18.10.2016 um 14:58 Uhr antwortete der Leser "the monster":
Er hat Leute selektiert und damit über ihr weiteres Schicksal mit entschieden. Warum hat der israelische Staat ihm trotzdem einen "Platz" in Israel eingeräumt? Weil man für sein Handeln Verständnis hatte und dankbar war, dass er so gehandelt hat.
Mein Großvater war Jude. Er trug so ziemlich alle Orden, die man in der Kaiserzeit bekommen konnte. Glauben Sie etwa, dass das "deutsche Volk" ihm dafür, dass er ein "treuer Deutscher" war, dankbar gewesen ist. Und dabei war er von den Wurzeln her (Ost-)Preuße durch und durch.
Wenn Sie sich mal darüber Gedanken machen, in welcher Situation unsere Polizei oft steht, wenn es kritische Fälle gibt, bloß weil der Gesetzgeber nicht tiefer nachgedacht hat. Der Polizist hat bald mehr Angst vor der "Internen" als vor dem Täter, der ihm gegenüber steht.
Der Terrorist wird mehr "geschützt" als dieser Polizist, der für Sicherheit sorgen soll. Kein Wunder, wenn so ein Polizist "innerlich" kündigt, weil er sich alleingelassen fühlt, wie dieser Pilot.
In der Informatik müssen Sie jede Frage vollständig abarbeiten, d.h. jeden Fall zu Ende denken - auch Fälle, die unsinnig oder unwahrscheinlich erscheinen (teilen durch 0).
Und da wird von Juristen zuwenig Vorarbeitet geleistet. Und damit meine ich auch Herrn Baum, der den Begriff "Würde des Menschen" über alles stellt und völlig außer Betracht läßt, was das im Einzelfall bedeuten könnte.
Was wäre, wenn so ein Flugzeug bei Straßburg auf das Atomkraftwerk zusteuert? Und alles muss in Minuten ...
Am 18.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "AllesKeinProblem":
Sie haben die Ausführungen von Herrn Fischer offenbar gar nicht verstanden.
Anders ist nicht zu erklären, wie Sie von seinen Ausführungen zu dieser Sichtweise auf Schindler kommen.
Am 18.10.2016 um 13:47 Uhr schrieb der Leser "Ricardo1974":
Für Interessierte:
Das Urteil des BVerfG von 2006 über die Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
Beschwerdeführer war unter anderem Gerhart Baum.
Am 18.10.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "Wolfgang63":
Danke für den Link. Das BVerfG beruft sich wirklich nur auf die Menschenwürde und den Schutz des Lebens und es meint:
- Zuerst einmal seien Passagiere und Crew zu schützen und was sonst passieren könnte, ist offen und wird deshalb nicht betrachtet.
- Mengenbetrachtungen sind unzulässig
- dass Passagiere und Crew mit höchster Wahrscheinlichkeit sowieso sterben werden, spielt keine Rolle, da es vielleicht doch die Möglichkeit der Rettung gibt.
Nach einer durch dieses Urteil herbeigeführten Katastrophe wird das Thema bestimmt neu verhandelt, auch wenn Hr. Baum meint, es würde ewig bestehen. Die Menschenwürde und der Schutz des Lebens werden ewig bestehen bleiben, die Interpretation kann sich jedoch ändern.
Am 19.10.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Mengenbetrachtungen sind aus gutem Grund unzulässig, denn sie verhindern zu Recht die einseitige Parteiergreifung und stärken die Versuche, zu einer zuträglicheren Lösung zu kommen.
Am 18.10.2016 um 13:55 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":
Auch der gesamte ORF und der österreichische Justizminister Brandstetter freuen sich.
"Reizvolle Idee. So gesehen sind gerade Fälle wie der im Theaterstück „Terror“ geschilderte auch gut für die Laiengerichtsbarkeit geeignet, und es ist eine reizvolle Idee, das Publikum in die Entscheidung miteinzubeziehen. Dadurch wird auch das Verständnis der Öffentlichkeit für die Justiz gestärkt, was jedenfalls zu begrüßen ist." (Zitat aus Presse 16.10.2016)
http://diepresse.com/home/kultur/film/5102540/Terror-ein-Film-der-grosse... [...] Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf diskriminierende Äußerungen. Danke, die Redaktion/dg
Danke, lieber Herr Fischer für die klaren Worte: "Nach Strich und Faden verarscht."
Am 18.10.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ein Justizminister empfiehlt die Justiz der Öffentlichkeit auszuliefern... Mitnichten wird das Verständnis gestärkt - die Öffentlichkeit fühlt sich berufen ihr Urteil über das der Gerichte zu stellen.
Am 18.10.2016 um 14:21 Uhr antwortete der Leser "unkown":
nun hat sie begonnen die öffentlichrechtliche offensive zur ehrenrettung des journalismus und der kurvenlängung für die idee der eu ..... nun wird divers in eu ländern diskutiert ob und inwieweit übertragungen von prozessen der europäischen konsensfindung helfen, welche themen haben inhaltlich die wertmaßgabe um zum europäischen grundgedanken geschliffen zu werden ..... in den letzten jahren war es das mantra, dass begünstigungen für die wirtschaft gut für die eu wären, und stets war es der bürger der sich die augen rieb und meinte, da geht was nicht ganz im rechten will heißen richtigen sinne zu .... und wieder haben politiker der jugend versprochen wir gestalten euch das land neu und besser .... studenten in england, spanien,frankreich, italien und griechenland gingen auf die straße demonstrieren .... liebe politik dass durchregieren im individualisierten einzelfall machbar ist habt ihr schon oft bewiesen, bitte nehmt korrekturen innerhalb eures ausführungsapparates vor, nicht nur technisch, das heißt mit besseren computern und kameras
Am 18.10.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
1. Ich wüsste nicht was an der Äusserung u dem Programm eines großartigen politischen Kabarettisten Hans Peter Hainzl diskriminierend zu verstehen wäre. "Ouotenerfolge" DARF man hinterfragen, das darf man!!!
2. Ich zitiere weiters wortwörtlich um Missverständnissen vorzubeugen:
"Die Schriftstellerin Kathrin Röggla analysiert, was Ferdinand von Schirach mit seinem Stück "Terror" bezweckt hat. Seine moralische Abwägung ist für sie "ein abstraktes Spiel", das einer Debatte zuarbeitet, die sie nicht begrüßen kann."
"Manchmal können Fragestellungen schiefliegen. Die Verengung auf eine moralische Abwägung innerhalb des nicht abreißenden Gegenwartsschrecks, des Terrorismusdiskurses, liegt daneben. Was bildet diese Fragestellung ab? Einen rechtlichen Diskurs? Eine gerichtliche Praxis? Eine moralische Debatte? Eine „literarische“ Stellungnahme zu einem Dilemma, in dem wir uns angeblich andauernd befinden und das aufzuzeigen uns irgendwohin helfen könnte, wo wir noch nicht sind? Oder ist es die reinste Selbstbestätigung – schwingen wir uns zu kleinen Richtern auf, die wir immer schon waren! " (Die Presse 16.10.2016)
MFG Geierwalli05
Am 18.10.2016 um 14:02 Uhr schrieb der Leser "MaxWin":
Ich habe das Stück am Sonntag im Staatstheater Karlsruhe gesehen und habe eben diese Reaktion von Herrn Fischer erwartet, da auch ich die absurd konstruierte Abschtimmung zwischen Persönlicher Moral und den Prinzipien des Grundgesetztes mit größtem Unverständnis beobachtet habe. Mir fehlt es nur noch an der Einsicht warum für einen möglichen Freispruch des Piloten Herr Fischer zuerst StGB § 35 "Entschuldigender Notstand" anführt und nicht StGB § 34 "Rechtfertigender Notstand", welcher (fehlende persönliche Beziehung mit den potentiellen Opfern angenommen) doch scheinbar passender und (da rechtfertigend) erfolgversprechender ist.
Am 18.10.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
§ 34 StGB setzt eine Rechtsgüterabwägung voraus - das geschützte Interesse muss das verletzte wesentlich überwiegen. Daran fehlt es - Leben kann man nicht gegen Leben aufrechnen - weder qualitativ noch quantitativ.
Am 18.10.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "oms":
"Mir fehlt es nur noch an der Einsicht warum für einen möglichen Freispruch des Piloten Herr Fischer zuerst StGB § 35 "Entschuldigender Notstand" anführt und nicht StGB § 34 "Rechtfertigender Notstand", welcher (fehlende persönliche Beziehung mit den potentiellen Opfern angenommen) doch scheinbar passender und (da rechtfertigend) erfolgversprechender ist." Weil § 34 StGB ein höherwertiges Rechtsgut voraussetzt - und genau da kommt ja der moralische Aspekt, dass man Leben nicht gegen Leben abwägen kann, ins Spiel. Es ist eben nicht "gerechtfertigt" 1 (oder 10 oder 164) Leben zu opfern, um 70.000 (oder 1.000 oder 100) andere zu retten. Deswegen bleibt nur § 35 StGB - der an sich dafür gedacht ist, wenn es um die Rettung des eigenen Lebens oder das naher Angehöriger auf Kosten anderer unschuldiger Menschen geht , den man aber für solche Fallkonstellationen entsprechend heranziehen kann. Genau so wird in der Auflösung des Filmes der Freispruch ja auch begründet - nur eben, dass dieses Ergebnis die vorher dargestellte Verhandlung und die dortige Diskussion nicht widerspiegelt, was gerade Fischers Kritikpunkt ist.
Am 18.10.2016 um 14:02 Uhr schrieb der Leser "chapeau-melon":
Vielen Dank für die wortgewaltige Ehrenrettung des Rechts gegen diesen unwürdigen Quotenklamauk.
Am 18.10.2016 um 14:05 Uhr schrieb der Leser "tronco":
Liebster Herr Bundesrichter,
"Kein Minister oder General kann aus der Tiefe seines Fernsehsessels einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen. Kein Unschuldiger hat – das wäre die zwingende Konsequenz! – die Rechtspflicht, sich töten zu lassen. Sondern jeder hätte selbstverständlich das Recht auf Notwehr gegen die eigene Tötung! Und genauso hätte jeder Angehörige eines Opfers das Recht auf Nothilfe, um die Tötung zu verhindern."
Das ist im Übrigen der Punkt, der auch bei dem sonst sehr großartigen Herrn Baum völlig fehl gegangen ist, der sich darüber hinaus zu wesentlichen Teilen zwischen Straf- und Öffentlichem Recht verheddert hat.
Selbstredend handelte der Pilot in objektiver wie subjektiver Hinsicht tatbestandsmäßig und auch rechtswidrig. Entscheidend ist hier einzig und allein die Beurteilung der Schuld. Hierbei helfen die im StGB geregelten Entschuldigungsgründe nicht weiter, was die entscheidende Frage, ob der Pilot schuldhaft handelte, noch nicht beantwortet.
Aus meiner ganz persönlichen Sicht ist hier eine Verurteilung kaum möglich: Das Handeln eines Menschen, der zwar zwei Handlungsalternativen hat, die allerdings beide nicht durchhaltbar sind, ist aus meiner Sicht auf Ebene der strafrechtlichen Schuld nicht vorwerfbar. Vorwerfbarkeit verlangt zwingend eine durchhaltbare Handlungsalternative, die hätte gewählt werden können.
Fortsetzung folgt.
Am 18.10.2016 um 14:06 Uhr schrieb der Leser "unkown":
ein anderer artikel berichtet das hitler geburtshaus soll abgerissen werden, ja bitte noch binnen 6 wochen .... sofern nicht nachweisbar ist, dass vorher schon jemand wichtigeres darin gelebt hat ..... es ist keine kriegerische handlung dieses haus nicht mehr sein zu lassen
Am 18.10.2016 um 14:07 Uhr schrieb der Leser "KunoWimmerzahn":
Man merkt, wenn der Kolumnist grundsätzlich wird, weil es ihm ganz wichtig ist. Deutlich klarere Sprache, keine ausschweifende Einleitung mit fünfzig, formulierungsverliebten, gedanklichen Nebenausgängen, sondern sachbezogene Konzentration in der Wortwahl und Satzbildung. Das Ergebnis, klare gute Kante mit Vollkontakt zum Thema. Geht doch … ;-)
Zum Problem selber bleibt eine Anmerkung.
„Kein Minister oder General kann aus der Tiefe seines Fernsehsessels einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen.“
Schön geschrieben Herr Fischer. Jetzt müssen sie nur noch im Sinne der Erkenntnis handeln, sie sitzen doch an der Quelle? Die fliegenden Standgerichte (Drohnen) der Amerikaner führen mit Hilfe Deutschlands genau dieses „no go“ aus. Soviel zu Theorie und Praxis in der großen deutschen Politik. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/drohnen-krieg-ramstein-to...
Im Kleinen, beim „Feuer frei“ der polizeilichen Spezialkräfte, haut es letztlich auch nicht hin. Der Täter als „unschuldige Geisel“ polizeilicher Fehlleistung darf erschossen werden um fiktives Größeres zu verhindern? Beachte, vor Polizeieinsatz gab es gar keine Gefahr, trotzdem wird das „Flugzeug“ unter Feuer genommen. http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/sek-einsatz-erfurt100... oder http://www.focus.de/politik/deutschland/politik-und-gesellschaft-109-sch...
Am 18.10.2016 um 14:08 Uhr schrieb der Leser "matthiashartwig":
Herr Bundesrichter Fischer versucht wieder einmal mit sprachlicher Effekthascherei seine in diesem Fall nicht unerheblichen argumentativen Lücken zu übertünchen. So spricht er von § 35 StGB als möglichem Entschuldigungsgrund, geht aber nicht weiter darauf ein, dass dieser nur auf denjenigen anwendbar ist, der eine „rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden“. Für den angeklagten Bundeswehrsoldaten dürfte die Bestimmung im Regelfall nicht einschlägig sein, weil nur ausnahmsweise „ Angehörige“ oder „nahestehende Personen“ im anvisierten Fussballstadion sitzen dürften. Weiter behauptet der Verfasser ungeschützt, dass kein Soldat die Tötung von Zivilisten befehlen dürfe. Das ist so falsch, dass sogar auch das Gegenteil nicht richtig ist. Die Hinnahme von „collateral damages“, und dazu zählen auch Zivilisten, - so zynisch dies klingen mag - gehört zum anerkannten Kriegsrecht. Und es gibt eine umfangreiche vom Autor nirgendwo berücksichtigten Literatur und auch internationale Praxis, welche die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus dem Kriegsrecht zuordnet (vgl. zuletzt die Reaktionen auf die Anschläge in Paris 2015).
Am 18.10.2016 um 14:28 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Denken Sie nochmal über den Unterschied von § 35 (wie Sie Fischer falsch zitieren) und einer "entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35" nach (was Fischer tatsächlich geschrieben hat). Lesen will gelernt sein.
Am 18.10.2016 um 16:41 Uhr antwortete der Leser "matthiashartwig":
§35 StGB zählt die Entschuldigungsgründe abschließend auf. Da bleibt kein Raum für analoge Anwendungen. Mit dieser Bestimmung sollte die Figur des übergesetzlichen Entschuldigungsnotstands gerade abgeschafft werden. So bleibe ich dabei, dass Herr Fischer sich eines juristischen Nachweises der Anwendbarkeit von §35 StGB entzieht.
Am 18.10.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
"§35 StGB zählt die Entschuldigungsgründe abschließend auf. Da bleibt kein Raum für analoge Anwendungen. "
Eine analoge Anwendung setzt voraus, dass die analog anzuwendende Regelung nicht anwendbar ist, sonst könnte man die ja gleich direkt anwenden. Die Frage ist, ob dies im Gesetz bewusst weggelassen wurde: wenn ja - keine Analogie.
Am 18.10.2016 um 19:44 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Erneut falsch: Die gesetzliche Regelung der Notstände ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht abschließend, sodass es Rechtsprechung und Lehre nicht verwehrt ist, weitere Notstände herauszuarbeiten, vgl. z.B. Hirsch in Leipziger Kommentar StGB, Vor § 32, Rn. 212, mit weiteren Nachweisen aus der Entstehungsgeschichte.
Am 19.10.2016 um 10:06 Uhr antwortete der Leser "matthiashartwig":
Vielen Dank für den Hinweis. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Figur des übergesetzlichen Notstands äußerst umstritten ist. Der BGH hat ausdrücklich offen gelassen, ob eine solche im Strafrecht existiert, und Herr Fischer nimmt in seinem Kommentar dazu nicht explizit Stellung, sondern stellt nur den Diskussionsstand dar. Insofern bleibe ich bei meiner Feststellung, dass begrüßenswert wäre, wenn Herr Fischer statt der rhetorischen Windluftmaschine sich des juristischen Handwerkskastens bedient hätte. Das er dazu in der Lage ist, hat er andernorts bewiesen. Und für die Leser wäre dies von unendlich größerem Gewinn.
Am 18.10.2016 um 14:47 Uhr antwortete der Leser "diabolos":
"Weiter behauptet der Verfasser ungeschützt, dass kein Soldat die Tötung von Zivilisten befehlen dürfe. Das ist so falsch, dass sogar auch das Gegenteil nicht richtig ist. Die Hinnahme von „collateral damages“, und dazu zählen auch Zivilisten, - so zynisch dies klingen mag - gehört zum anerkannten Kriegsrecht."
Jetzt müssten Sie noch verstehen, was das englische Wort "collateral" bedeutet, und dann verstehen Sie vielleicht auch noch, was Fischer sagen wollte und auch was das Kriegsrecht sagt.
Am 18.10.2016 um 16:44 Uhr antwortete der Leser "matthiashartwig":
Es ist eben ganz genau die Situation des von Terroristen gekaperten Passagierflugzeugs. Ich dachte genau davon reden wir. Und so wie dort vielleicht - oder auch nicht - auf Zivilisten geschossen werden darf, ist es auch im Krieg. "Kollateral" bedeutet nur, dass diese Verluste nicht das erste Ziel der Handlung sind. Nichtsdestotrotz kann es ich auch dabei um vorsätzliche Tögungen handel.
Am 18.10.2016 um 14:09 Uhr schrieb der Leser "Gott23":
Genau aus diesem Grund habe ich keinen Fernseher mehr. Es ist irgendwie meistens dasselbe Theater das sich einem dort offenbart. Wenn es nur nicht so vorhersehbar wäre. Erst ganz groß angekündigt und dann folgt die Ernüchterung. Haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten denn keinen Bildungsauftrag?
Fiktion hin oder her, aber wir bezahlen immerhin einen gewissen Beitrag, um uns von so einem Dumpfsinn von Schuld und Sühne einlullen zu lassen.
Die Zuschauer wurden durch dieses Schauspiel nicht aufgeklärt, sie haben sich aufgrund der Darstellung und der gesäten Desinformation entsprechend für den Freispruch des Angeklagten entschieden.
Das Einzige, was an Wissensvermittlung stattfand, war wohl der manipulative Charakter der, wenn man ihn erst einmal durchschaut hat, ja ganz gut durch den Film vermittelt wird aber reicht das aus, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden, wenn man darauf nicht einmal im Nachhinein hingewiesen wird?
Allerdings ist der Film etwas Erfundenes bzw. Erdachtes. Insofern kann man wohl noch Gnade vor Recht walten lassen.
Am 18.10.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "unkown":
doch, ordentlich die häppchen so platzieren, damit die vorwerbung die zielgruppe erreicht und die hauptsendung gesehen wird; die illner und will sendungen haben wohl nur deshalb gute einschaltquoten, weil viel wegen übermüdung davor einschlafen ....... ein gewisse zeit habe ich liveübertragungen den talkshows und nachrichtensendungen vorgezogen, leider sind presseclub phoenix vom bundestag auch manipulativ, manchmal sogar sehr; ein hoch auf die zeit wenn roboter bei 24st nachrichten eingesetzt werden, so manch ein studiojournalist steckt in seiner sprecherattitüde so fest dass ihm gar nicht mehr bewuß wird wie arrogant er wirkt; ergebnisorientierte inhalte bei deren interviews .... fehlanzeige
Am 18.10.2016 um 14:10 Uhr schrieb der Leser "matthiashartwig":
Der Autor hält sich zwänglich an das positive Recht (das er an anderen Stellen immer wieder gerne vernichtend kritisiert) und erweist sich als unfähig, auch einmal über doch limitierten Horizont eines das positive Recht anwendenden Richters hinauszuschauen (vielleicht war dies die Absicht des Filmes?). Immerhin ist das von ihm genannte – und vom Bundesverfassungsgericht verworfene – Luftsicherheitsgesetz seinerzeit mit einer überwältigenden Mehrheit im Bundestag angenommen worden. Es sollte nicht vergessen werden, dass viele Rechtsordnungen ehrenwerter Rechtsstaaten die beschriebene Konfliktlage durchaus anders lösen als das Bundesverfassungsgericht, und vielleicht dürfen darüber freie Bürger in einem freien Land nachdenken, ohne dass das autoritäre Gehabe eines arroganten Bundesrichters darüber in einer vernichtenden Kritik eine Zensur verhängt. Es wäre sehr zu wünschen, wenn der Autor in künftigen Glossen davon absieht, sich zum Säulenheiligen einer gläubigen Jüngerschar zu stilisieren, und verbal erheblich abrüstet. Ein Übermaß an Selbstverliebtheit ist, wie die vorliegende Kolumne zeigt, einem Erkenntnisgewinn abträglich, und zwar sowohl dem der anderen wie auch dem eigenen.
Am 18.10.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
Er sagt nur, dass der Film eine - tatsächlich nicht existente - Diskrepanz zwischen positivem Recht und allgemeiner Ethik/Moral konstruiert und das stört ihn. Von Zensur kann keine Rede sein: Wenn jemand so tut als sei etwas ein juristisches Problem, dann sollte er doch wenigstens nicht die bekannten juristischen Lösungen nicht ignorieren.
Am 18.10.2016 um 14:10 Uhr schrieb der Leser "Wolfgang63":
Nach dem Film gab es hart aber fair. Da hatte Hr. Baum seinen Auftritt. Er hätte am liebsten die Abstimmung verhindert. Hr. Baum hatte sich für das BVerG-Urteil stark gemacht und nun stimmte 86% der Bevölkerung gegen dieses Urteil. 4 Piloten hatten gegen das Gesetz geklagt, dass sie per Befehl zum Abschuss zwingen sollte. Das BVerG hatte ihnen Recht gegeben. Dies ist gut zu verstehen. Ein Arzt, der die Abtreibung ablehnt, muss sie nicht durchführen. Es soll Ärzte geben, die Patientenverfügungen ablehnen und den Wünschen der Patienten auf Abschalten einer Maschine nicht nachkommen. Da wird die persönliche und nicht die gesellschaftliche Moralvorstellung akzeptiert. Ein Arzt, der einem Abtreibungswunsch nachkommt oder der Patientenverfügung nicht folgt, wird deshalb nicht bestraft. Zu solchen Kommandos wie beim Film Terror werden nur Piloten geschickt, die eine Maschine auch abschießen würden, wenn sich dadurch viele weitere Tote vermeiden ließen. Die Hoffnung auf ein Wunder, dass die Besatzung oder die Passagiere die Maschine zurück kapern können, hört sich wirklich dumm an. Wie würden die Menschen in der Maschine entscheiden, wenn die Auswahl ist: a) sie können noch 10 weitere Minuten leben oder b) sie werden abgeschossen, sterben sofort und helfen 70.000 Menschen zu überleben. Wenn sich dann 86% für abschießen entscheiden, weil die 10 Minuten auf den Tod zu warten absoluter Stress ist, dann wird gesagt, das geht aber nicht, das BVerfG hat es verboten.
Am 18.10.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
"Wenn sich dann 86% für abschießen entscheiden, weil die 10 Minuten auf den Tod zu warten absoluter Stress ist, dann wird gesagt, das geht aber nicht, das BVerfG hat es verboten."
Was für ein abwegiger Unsinn!
Am 18.10.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "Dosenöffner":
Das Bundesverfassungsgericht hat das nicht verboten. Bitte lesen sie doch einfach mal den Artikel durch bevor sie ihn kommentieren. Herr Fischer hat dargelegt, dass das Bundeverfassungsgericht es verboten hat einen Menschen dazu zu zwingen Unschuldige zu töten, um Menschenleben zu retten, sonst gar nichts.
Am 18.10.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "pragmatismforpolitics":
Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Menschen an Bord nicht doch für die 10 Minuten Länger-Leben votieren würden.
Denn was kann in den 10 Minuten nicht doch alles passieren ! Vielleicht zerschellt die Maschine ja doch nicht, vielleicht kann man den Terroristen doch überwältigen, vielleicht zerschellt die Maschine, aber einige können überleben..... ich weiß nicht, ob ich für Abschuss votieren würde, säße ich in der Maschine ! In solchen Grenzerfahrungen entscheiden sich die Menschen nicht mehr nach dem Verstand.
Am 18.10.2016 um 14:11 Uhr schrieb der Leser "matthiashartwig":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelposting. Danke, die Redaktion/dg
Am 18.10.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelposting. Danke, die Redaktion/dg
Am 18.10.2016 um 14:12 Uhr schrieb der Leser "tronco":
Fortsetzung.
Andernfalls wird auch die Würde des Täters hier virulent.
Der Begründungsaufwand des BVerfG beschränkt sich meiner Auffassung nach ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Teile des LuftSG. Diese Begründung ist richtig: Staatlicherseits darf nicht zur Tötung unschuldiger Menschen gesetzlich ermächtigt werden - alles andere ist in der Tat eine krasse Verletzung höchster konstitutiver Prinzipien dieses Landes.
Wie Herr Baum verkannt hat, ist die Beantwortung der Frage nach strafrechtlicher Schuld in einem strafrechtlichen Einzelfall von diesem Urteil aber de iure nicht berührt. Die Verneinung der Schuld ist insoweit nicht zwingend ein Widerspruch zum Urteil des BVerfG noch zwingend bezüglich der Würde der Getöteten oder Überlebenden relevant.
Was man nun von eine solchen Befragung hält, bleibt jedem selbst überlassen. Ein Drama erkenne ich nicht. Ich bin in Versuchung mit der Theologin Bahr zu gehen. Und ich stelle mir die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, ein Strafrecht zu haben, welches von den Bürgern, die sich ihm unterwerfen, nicht mehr verstanden wird und als falsch empfunden wird. Zusammen mit einer dramatisch langsamen, unterbesetzten Justiz ist das in meinen Augen ein ganz gewichtiger Punkt in Bezug auf die stärker werdende Entfremdung und dem Auferstehen der AfD.
Am 18.10.2016 um 14:15 Uhr antwortete der Leser "nicht deutsch - links":
"von den Bürgern, die sich ihm unterwerfen, nicht mehr verstanden wird und als falsch empfunden wird."
Aha. Ein klares Plädoyer gegen den Rechtsstaat und für Anarchie und Selbstjustiz.
Am 18.10.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "tronco":
Aha. Wenn Sie das sagen!
Am 18.10.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "oms":
"Und ich stelle mir die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, ein Strafrecht zu haben, welches von den Bürgern, die sich ihm unterwerfen, nicht mehr verstanden wird und als falsch empfunden wird. Zusammen mit einer dramatisch langsamen, unterbesetzten Justiz ist das in meinen Augen ein ganz gewichtiger Punkt in Bezug auf die stärker werdende Entfremdung und dem Auferstehen der AfD." Wenn das Strafrecht nicht mehr verstanden wird, liegt das vielleicht auch daran, dass es falsch erklärt wird - auch von solchen Fernsehfilmen. Dass irgendjemand irgendetwas als "falsch" empfindet, ist hingegen normal. Wie hoch müsste die Zustimmungsquote denn sein, um noch von einer Zustimmung "des Bürgers" sprechen zu können? 100% sind ja wohl nicht erreichbar. Reichen 50,01 %? Und bezogen auf die Gesamtbevölkerung, alle Wahlberechtigten oder nur die Foristen hier? Die Justiz könnte und sollte natürlich besser besetzt sein 8auch dazu hat Fischer sich schon mal geäußert), "dramatisch langsam" ist sie im internationalen Vergleich aber nicht, eher schon sehr schnell. Natürlich kann man es sich aber immer noch schneller wünschen und wäre zumindest in manchen Bereichen schneller auch besser, sofern dies durch mehr Personal und bessere Ausstattung erreicht würde und Schnelligkeit nicht zulasten von Gründlichkeit ginge. Mit dem Aufstieg der AfD dürfte das zwar nicht gar nichts, aber wohl nur am Rande zu tun haben.
Am 18.10.2016 um 15:37 Uhr antwortete der Leser "tronco":
Ich meine vorrangig keine verwaltungsrechtlichen Eilverfahren oder zivilistische Verfahren, sondern Strafverfahren. Die Fragen, die Sie stellen sind ja richtig und ich halte das Strafrecht auch nicht zwingend oder weitestgehend für falsch.
Aber erstens ist hier natürlich eine Beschleunigung kriminologisch sehr sinnvoll und zweitens habe ich den Eindruck, dass es gehäuft passiert, dass der zeitlichen Komponente geschuldet, aber auch in Bezugauf den Inhalt der Urteile Unverständnis zunimmt. Das hat sicherlich mehrere Ursachen, ich halte aber eine Angst vor der "vox populi" für fatal und genau hier liegt dann der hint zur AfD, der - wenngleich nicht nur die Justiz betroffen ist - aber nicht unwesentlich ist.
Rechtsphilosophisch wie rechts- und staatstheoretisch trägt der Souverän das Recht, das ist gleichzeitig die Rechtfertigung für die verbindliche Gültigkeit. Der Einzelne gibt Freiheit auf und erhält im Gegenzug Sicherheit.
Wenn ich nun bei solch juristisch, emotional und moralisch strittigen Gedankenspielen, den Souverän mitnehme, dann ist das zu begrüßen. Eine Ablehnung in Verbindung mit der Langsamkeit und dem Gefühl, das gesprochene Recht sei Unrecht oder neutraler gesprochen falsch oder unverständlich, stärkt doch gerade das Gefühl, das die AfD nutzt und zu verstärken versucht, von elitärem Technokratismus: Wir gegen die da oben.
Am 18.10.2016 um 14:12 Uhr schrieb der Leser "Franky77":
Meine Güte, der Autor ist wie immer davon überzeugt, dass ihm keiner, in diesem Fall nicht die Schauspieler und schon gar nicht der einfache Zuschauer, das Wasser reichen kann. Das ist man gewöhnt, auch wenn die Fischer im Recht (nicht zum Recht)-Attitude "von Gottes Gnaden" zumindest mich wirklich nervt.
Ja, Herr Fischer zeigt uns, dass der fiktive Prozess gestern in der ARD so rein gar nichts mit der Realität zu tun hat. Vielen Dank aber auch, wenn er es nicht gesagt hätte...
Ich habe das Stück gerne angesehen und ich habe gerne mit abgestimmt (Schuldig). Ich habe mich fesseln lassen von dem Spektakel, dem Kaiser Roms gleich, Daumen hoch oder runter. 90 Minuten spannendes Fernsehen, eine Tatsache die herausragt, aus dem vielen langweiligen Zeug, das ansonsten gesendet wird. Das ist es dann aber auch.
Wer wirklich ernsthaft glaubt, dass so eine Gerichtsverhandlung abläuft, der ist schon mehr als naiv.
Spannend war auch die anschließende Diskussion, bei der ich Gerhart Baum am überzeugendsten fand. Übrigens hat die Theologin mehrfach richtig darauf hingewiesen, dass die Zuschauer einfach nur darüber abgestimmt haben, wie das Stück ausgehen soll, nicht mehr und nicht weniger.
Am 18.10.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "tronco":
Die Position von Herrn Baum, der eigentlich grandios ist, mögen Sie gerne am überzeugendsten finden - juristisch war sie zu Teilen eine Irrfahrt, die er bei der Diskussion mit Herr Jung über das "Täterseins" des Täters auch selbst erkannt hat.
Ferner verkennt er die klare Trennung zwischen der Entscheidung des BVerfGs, in der die gesetzliche Ermächtigung zum Abschuss, als verfassungswidrig erklärt worden ist, von der Frage einer strafrechtlichen Entschuldigung. Hier besteht aus meiner Sicht keine notwendige Verknüpfung. Für mich ist die entscheidende Frage: Trauen wir es uns als Gesellschaft zu, das Handeln eines Menschen, der zwei widerliche Alternativen hat, in strafrechtlicher Hinsicht zu bewerten. Ich traue mir das nicht zu und entscheide mich in dubio pro reo für die Schuldlosigkeit des Täters - das ist wichtig, das ändert an seiner Tätereigenschaft nichts.
Am 18.10.2016 um 14:57 Uhr antwortete der Leser "Franky77":
Ich bin ein juristischer Laie und dieses "Wie würden Sie entscheiden"-Moment hat etwas spannendes, forderndes. Man muss Position beziehen und kann sich nicht nur passiv berieseln lassen. Gott sei Dank ist es Fiktion und eigentlich keine juristische Frage, sondern eine der eigenen Moral. "Bewerten Sie nur das, was Sie in dieser Verhandlung hören", so der Vorsitzende zu Anfang des Spektakels. Daran habe ich mich gehalten. Und auf dieser fiktiv-laienhaften Ebene habe ich für mich ein Urteil gefällt, Gott sei Dank kein echtes. Für mich war der Angeklagte schuldig, weil er gegen den Befehl gehandelt hat, obwohl ihn dieser rechtlich schützt. Niemand hat von ihm eine Entscheidung verlangt. Woher konnte er denn wissen, dass das Flugzeug wirklich in die Allianz-Arena geflogen wäre? Der Pilot hat hypothetisch 70 000 Menschen das Leben gerettet, aber faktisch 164 Menschen getötet. Und wieso wurde das Stadion nicht geräumt, wenn dazu mehr als genügend Zeit gewesen wäre. In diesem fiktiven Szenario lag das größere Versagen auf einer höheren Ebene. Ich habe allerdings nicht verstanden, wieso der Pilot wegen Mordes angeklagt wurde. Sind dafür nicht niedrige Beweggründe notwendig? Totschlag mit einer geringen Strafe, so hätte ich geurteilt. Nochmal, laienhaft anhand dessen, was mir präsentiert wurde und wie ich dies bewertet habe.
Am 18.10.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "tronco":
Ich habe überhaupt kein Problem mit Ihrer Auffassung und auch nicht mit der von dem von mir sehr verehrten Herrn Baum - ich wollte lediglich sagen, dass aus meiner Sicht die dezidiert juristische Argumentation von Herrn Baum sehr schwach war, weil sie rechtlich eben - aus meiner Sicht - fehl geht. Das ändert aber nichts daran, dass man sowohl juristisch als auch moralisch das Ergebnis einer Schuld richtig finden kann.
Aus meiner Sicht irrt auch die Staatsanwältin, in dem sie behauptet, Recht und Moral seien strikt zu trennen. Das erkennt man übrigens gerade am Begriff der Menschenwürde, als originärer Rechtsbegriff ist das angesichts der Hohlheit (was soll das sein?) fast nicht brauchbar. Man braucht hier zwingend Moral, um das füllen zu können. Insofern gibt es einige juristische Sachverhalte, in denen sich Moral und gesetztes Recht verschränken. Die moralische Kompenente ist hier für mich auch juristisch das Entscheidende: Trauen wir uns wirklich zu, die Entscheidung und Handlung des Piloten zu bestrafen. Ich glaube, wir sollten das nicht tun.
Bzgl des Mordes: Es gilt nach wie vor der alte Mordparagraph. Dort gibt es mehrere sog. Mordmerkmale. Die niederen Beweggründe sind eines davon, ein anderes ist das gemeingefährliche Mittel, auf welches sich im Film die Anklage gestützt hat.
Am 18.10.2016 um 14:13 Uhr schrieb der Leser "Dosenöffner":
Ferdinand von Schirach stellt das Dilemma scheinbar genau verkehrt herum dar. Nicht das staatliche Rechtssystem hat mit solch einem Sachverhalt ein Problem ihn richtig einzuordnen und über Schuld und Unschuld des Angeklagten in diesem Fall nach gesellschaftlicher Norm rational richtig zu entscheiden, sondern die Moral und (christliche) Moralvorstellungen. Das Werk soll glaube ich zumindest nichts weiter sein als eine kritische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema: Moral und Schuld, wenn auch auf Kindergartenniveau und möglicherweise kein Kritik am deutschen Rechtssystem, was Herr Fischer offenbar meint.
Am 18.10.2016 um 14:15 Uhr schrieb der Leser "Aristippos von Kyrene":
Wieso muss der Fischer immer so weitschweifen? Das hätte man doch viel kürzer schreiben können. Und weniger verschnörkelt. "Mehr Inhalt, weniger Kunst".
Zu dem Stück von Schirach: Vielleicht hätte er die Frage von Anfang an als ethische und nicht als juristische Frage stellen sollen. Das ist aus meiner Sicht auch die entscheidende Frage. Denn Gesetze sind historische Zufälligkeiten, genauso wie die Urteile des BVerfG. Und ein Jurist kann grundsätzlich nie mehr feststellen als die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung einer Handlung mit einer menschengemachten, also willkürlichen Spielregel. Wirklich entscheidend ist die Frage nach der moralischen Richtigkeit einer Handlung. Das ist aber eine philosophische Frage und damit nichts für Juristen.
Am 18.10.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Denn Gesetze sind historische Zufälligkeiten, genauso wie die Urteile des BVerfG. Und ein Jurist kann grundsätzlich nie mehr feststellen als die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung einer Handlung mit einer menschengemachten, also a willkürlichen Spielregel. /a"
Nietzsche ist tot - (Gott)
Wirklich entscheidend ist die Frage nach der a moralischen Richtigkeit /a einer Handlung.
Gott ist tot - (Nietzsche)
Das ist aber eine philosophische Frage und damit a nichts für Juristen. /a"
Nietzsche und Gott sitzen bei einem schönen Glas "Marcel Deiss Grand Cru Schoenenbourg 2008" und lachen sich tot.^^
Am 18.10.2016 um 14:46 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
" Das ist aber eine philosophische Frage und damit nichts für Juristen."
Klar, Juristen sind reine Rechtsanwender die philosophische Fragen schlicht übergehen sollten. Recht hat mit Philosophie auch nichts zu tun;-)))
Am 18.10.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Mal ernsthaft.
Die Rechtsdogmatik ist das systematisierte Ergebnis einer Jahrhunderte währenden und unabgeschlossenen Diskussion der sog. Rechtswissenschaften, zu denen auch die Rechtsphilosophie gehört. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaften
Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise: In welchem Verhältnis stehen „Gerechtigkeit“ und „Recht“ zueinander? In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral? Welchen Inhalt sollte das Recht haben? Wie entstehen Rechtsnormen? Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit) In welchem Verhältnis stehen „Rechtsgefühl“ und „Recht“ zueinander? https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsphilosophie
Der Laie steht vor Rechtsvorschriften, die anscheinend irgendwie so sind, wie sie sind und sich nicht unmittelbar erschließen. Die Beschäftigung mit der Komplexität wird zunehmend als Zumutung empfunden und man denkt, die persönliche Moral würde es auch tun oder gar besser sein. Das verkennt allerdings die Herkunft von Recht ebenso, wie es heutzutage mancher Minister tut. Rechtssystematik wird leichtfertig einer modern scheinenden "Demokratisierung" ausgeliefert, die damit ihre Wurzeln verrät und auf jede geschichtliche Erfahrung zu verzichten bereit ist.
Am 18.10.2016 um 15:54 Uhr antwortete der Leser "Aristippos von Kyrene":
Die Existenz einer Rechtsphilosophie ändert nichts daran, dass Gesetze dezisionistisch festgelegt werden und der praktische Jurist über ein geltendes Gesetz nicht hinausdenkt. Und das ist eben der Vorteil eines Moralphilsophen, der unabhängig vom zufälligen Charakter geltender Gesetze nach der Richtigkeit einer Handlung fragen kann. Ob es zum Beispiel richtig ist, Tiere zu essen, ob Embryonen zu Forschungszwecken getötet werden dürfen, ob es in Ordnung ist, einem kranken Menschen beim Suizid zu helfen - das sind alles keine Fragen, die man juristisch beantworten kann.
Am 18.10.2016 um 16:05 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Die Themen, die Sie ansprechen, betreffen die Gesetzgebung durch den Bundestag. Es ist zu hoffen, dass die jeweils Experten zu den betreffenden Themen hinzuzieht und sie tut es auch - ob immer die "richtigen", sei dahingestellt.
Das aber hat mit der Rechtsprechung, um die es sich hier handelt nichts zu tun. Wenn Sie z.B. die Gesetzgebung von einem Fleischverbot überzeugen, wird normalerweise von Juristen ein Gesetz, das der Rechtsdogmatik entspricht, entworfen und zur Abstimmung vorgelegt. Wird es angenommen, dann werden die dort genannten Änderungen in den betroffenen Gesetzen eingefügt und von Gerichten angewandt.
Das aber hat mit Iher Ausgangskritik nichts zu tun, denn die für die Prüfung des vorliegenden Falls geltenden Vorschriften inkl. "der Berücksichtigung ethischer Erwägungen gibt es schon und es ist nicht erkennbar, dass ein Mangel oder eine Lücke Änderungsbedarf verursacht. Hier nochmal der gesetzliche Abslauf der Prüfung in diesem fernsehfall: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Sagen Sie mir, wo hier ein "Philosoph" einschreiten sollte und warum.
Am 18.10.2016 um 16:46 Uhr antwortete der Leser "Aristippos von Kyrene":
"Das aber hat mit der Rechtsprechung, um die es sich hier handelt nichts zu tun. "
Meine Überlegung war ja gerade, ob die Rechtsprechung, also die juristische Beurteilung des Falls, die interessanteste Frage ist.
"Das aber hat mit Iher Ausgangskritik nichts zu tun, denn die für die Prüfung des vorliegenden Falls geltenden Vorschriften inkl. "der Berücksichtigung ethischer Erwägungen gibt es schon und es ist nicht erkennbar, dass ein Mangel oder eine Lücke Änderungsbedarf verursacht."
Auch die "ethische" Prüfung, die vor Gericht stattfindet, bewegt sich im Rahmen historisch zufälliger Gesetze. Dass zum Beispiel Leben quantitativ niemals gegen Leben abgewogen werden darf, mag für deutsche Juristen klar, weil historisch so entschieden sein. In der philosophischen Ethik ist es alles andere als klar. Ein utilitaristischer Philosoph wie Peter Singer würde zum Beispiel widersprechen.
Am 18.10.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Dass zum Beispiel Leben quantitativ niemals gegen Leben abgewogen werden darf, mag für deutsche Juristen klar, weil historisch so entschieden sein."
Historisch? 2006 - also recht aktuell. Darauf bezieht sich das im Artikel genannte Urteil 1 BvR 357/05 des bVerfG:
"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt aein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." /a http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
dessen Aufgabe gerade darin besteht, "philosophische" Fragen dieser Art als "Hüter des GG" für alle Gerichte verbindlich zu klären.
Machen Sie doch mal für sich die Probe und lesen die Urteilsbegründung dieser Entscheidung vollständig durch - aus philossophischer Sicht und vor dem Hintergrund der Grundrechte und Argumentation der Verfassungshüter.
Und denken Sie bitte daran: An der Formulierung ist abzulesen, dass es hier um die Ablehnung jeder (gesetzlichen) Rechtfertigung geht. Was NICHT automatisch einen Schuldspruch zur Folge haben muss, denn die Schuld KANN durch den "überges. entSCHULDIGenden Notstand entfallen, so dass der Pilot trotzden keine Strafe bek.
Am 18.10.2016 um 14:22 Uhr schrieb der Leser "ImpCaligula":
Für so blöde, das Urteil des BVerfG nicht zu kennen und auf die strafrechtliche Ebene zu projizieren, halte ich die vielen Beteiligten nicht. Vielleicht wollte man ja etwas ganz anderes erreichen, in der heutigen Zeit des "Terrors"? Nämlich das breite Publikum schon einmal auf harte Entscheidungen des Rechtsstaates einstimmen?
Am 18.10.2016 um 14:36 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Bundeswehr im Innern, Drohneneinsätze über dem Bundesgebiet, "Gefährder" ohne Beweise in Haft nehmen...
Am 18.10.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wo hätte der Staat entschieden? Und wenn er so entschieden hätte, hätte er nicht so entscheiden dürfen. Es gibt keine gesetzliche Ermächtigung Menschen umzubringen.
Am 18.10.2016 um 14:29 Uhr schrieb der Leser "pragmatismforpolitics":
Ich fand den Film gestern sehr spannend und ich fand es interessant, dass der Zuschauer über das Ende des Films entscheiden durfte.
Um nichts anderes ging es hier! Hier ging es um keine Grundsatzentscheidung. Die dürfte man den Fernsehzuschauern auch nicht alleine überlassen.
Ich bin in den Film gegangen mit der Meinung: Der Pilot wird unschuldig sein. Ich bin aus dem Film gekommen - und da war ich mir gar nicht mehr so sicher, ob der Pilot wirklich unschuldig ist. Der Film und die Rede der Staatsanwältin haben mich zum Nachdenken gebracht. Das ist das Beste, was man über einen Film sagen kann. Es war Unterhaltung - nicht vergessen !
Am 18.10.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "Kulturfan":
Ja, Unterhaltung, toll, aber der Spiegel, die Rückmeldung: Erschreckend... Ausnahme: Herr Baum und die Kirchenvertreterin in der Talkrunde...
Am 18.10.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "pragmatismforpolitics":
Ich muss auch sagen, dass ich die Argumente der Kirchenvertreterin am besten fand. (Und ich bin kein Kirchen-Fan.) Aber was sie sagte, hatte für mich Hand und Fuß. Auch Herrn Baums Engagement fand ich sehr bemerkenswert. Für mich war es gestern Abend tatsächlich so, dass erst der Film mich sensibilisiert hat, dass es eben nicht so einfach ist, mit Schuldig oder Unschuldig zu urteilen. Der Film hat mich sehr nachdenklich gemacht. Ich kann mir vorstellen, dass die Theaterzuschauer, die ja anscheinend eher mit 65 zu 35 für unschuldig votiert haben, ausgewogener votieren, weil sie vielleicht mehr Zeit zum Nachdenken haben - und ja, weil wer ins Theater geht, der hat vielleicht eh einen anderen Hintergrund als der bloße Fernsehkonsument.
Am 18.10.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
ich möchte ihnen nicht zu nahe treten, aber nein, das ist maximal das beste was sie über einen film sagen können, wenn es denn ihr persönlches kriterium ist dass sie unterhalten werden möchten und nachdenklich werden. denn natürlich darf sich jeder von allem unterhalten lassen was er möchte auch wenns keinen sinn ergibt (viele blockbuster funktionieren so) , manch einer kommt auch nachdenklich aus einem mario barth abend, leist zum dazulernen den stern und isst danach 5 cheesburger von mcdonalds (denn das wichtigste was man über essen sagen kann ist das man satt wurde etc)
aber tatsächlich darf man auch filme deren angebliche tiefe gar nicht vorhanden ist und die aus den und den gründen keinen sinn machen oder sich nicht an die eigenen prämissen halten etc. ob jener kritisieren. macht ein guter filmkritiker sowieso ständig...
Am 18.10.2016 um 14:33 Uhr schrieb der Leser "Durnomagus":
Da ich das Stück selbst noch nicht gesehen hatte und ich neugierig war, habe ich mir gestern den Film angeschaut. Im Grunde fand ich die Idee, eine solch kontroverse und schwierige Rechtsproblematik halbwegs anschaulich und für den Laien nachdenkenswert darzustellen nicht schlecht. Ebenso anschließend darüber zu diskutieren. Denn Demokratie und Rechtsstaat leben davon.
Das Ergebnis der anschließenden Abstimmung überraschte nicht wirklich, jedoch die Besetzung der Diskutanten hätte deutlich besser sein können. Nichts gegen zwei Politiker, eine Theologin und einen Luftwaffen-Offizier, aber konnte, durfte oder wollte kein (richtiger) Straf- oder Verfassungsrechtler in die Sendung kommen? Ich hätte Herrn Fischer und Hans-Jürgen Papier gerne noch in der Runde gesehen.
Am interessantesten fand ich aber die Kommentare auf der "Hart aber fair" Facebook Seite. In der Tat schien eine große Mehrheit für den Freispruch zu sein, jedoch teils mit Begründungen, die einem einen eiskalten Schauer über den Rücken jagen. Sehr häufig zu lesen "Dem Gesetz nach schuldig, aber dennoch als unschuldig freizusprechen". Die meisten verstanden das rechtliche Problem also sehr genau, schienen aber unfähig oder unwillig das Gesetz konsequent jenseits ihrer eigenen als richtig empfundenen Ethik anzuwenden. Mein Verdacht, diese Leute würden auch vor der Umkehrung der obigen Aussage nicht halt machen: Dem Gesetz nach unschuldig, aber dennoch als schuldig zu verurteilen". Das macht Angst.
Am 18.10.2016 um 14:34 Uhr schrieb der Leser "neutral16":
Wie von ihm gewohnt mit kräftiger Sprache und Unbeirrbarkeit präsentiert Herr Fischer seine Meinung, die rechtlich, formal juristisch offenbar richtig ist. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Rechtsystem noch in Ordnung ist, wenn in einem Land einschließlich Juristen und auch Bundesminister a.D. Baum nur Herr F. in der Lage ist das Urteil des BVerfG zu interpretieren. Oder haben nur wenige Juristen ein Monopol für die Deutungshoheit. Zudem haben manche Verfassungsrichter ihre Irrtümer gelegentlich eingestanden. Die Definition von Menschenwürde ist in meinem Auge auch nicht würdig diskutiert. Somit ist der Zuschauer nicht vom Film und anschließender Diskussion verarscht (Lieblingswort vom Herr F.) worden, sondern von unzureichender juristischen Aufklärung. Ob vom Pilot vor einer solchen Situation juristische Überlegungen zu erwarten sind ist eine weitere Frage. Ohne weitere Teile der Fischerschen Spitzfindigkeiten zu würdigen, verliert Herr F. auf der eigenen Bananenschale rutschend am Ende mit seinem lebensfremden Medizinfall die Seriosität. Vielmehr wäre für den gutmütigen Leser seine Meinung zum täglich vorstellbaren Fall interessant: Massenunfall mit mehreren Schwerverletzten. Der erste Patient wird nach einigen Minuten sterben. Daneben ein Zweiter, der bei schnellem Eingreifen gerettet werden kann. Wird der Erste behandelt stirbt auch der Zweite. Was ist die jur. Lösung oder reicht normales (humanes, ärztliches) Denken. Gesetze sind halt kein Selbstzweck H. F.
Am 18.10.2016 um 14:38 Uhr schrieb der Leser "Frau Ba":
Was mir noch im Zusammenhang mit dem Film aufgefallen ist, ganz unabhängig vom Thema, wie soll man denn den schönsten Schauspieler Deutschlands verurteilen, man sollte das nicht unterschätzen, aber Schauspieler, Inszenierung und Abfolge spielen sicher, wenn auch vermutlich unterbewusst, auch eine Rolle.
Am 18.10.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
die Zuseher haben halt mehrheitlich füher Top Gun mit Tom Cruise gesehen...
Ich hätte den Piloten auch etwas unsympathischer besetzt zur besseren "Wahrheitsfindung". Günther Jauch als Besetzung hätte noch 5% mehr "geholt"...
Am 18.10.2016 um 14:47 Uhr antwortete der Leser "Kulturfan":
Interessanter Aspekt, vielleicht haben überwiegend Frauen gevotet...
Am 18.10.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "Frau Ba":
Das kann ich mir gut vorstellen. Männer sind grundsätzlich nicht so "unternehmungslustig"
Am 18.10.2016 um 14:41 Uhr schrieb der Leser "Kulturfan":
Wir haben in grosser Runde "den TV-Event des Jahres" verfolgt und auch "geurteilt". Allesamt waren wir (8 Personen, davon 4 unter 18 Jahre alt) für "schuldig im Sinne der Anklage" wie von der Staatsanwältin vorgetragen...
Erschreckend, dass so viele Menschen glauben sie könnten sich als höherere Richter als das Verfassungsgericht verhalten und im "Notfall" nach menschlichem, persönlichen Ermessen entscheiden welches Leben schützenswerter ist... Wo führt das hin? [...]
Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/dg
Am 18.10.2016 um 14:47 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das Verfassungsgericht hat zur Strafbarkeit nicht entschieden und sogar ausdrücklich offen gelassen, wie zu entscheiden wäre. Vielleicht sollten Sie erstmal obige Kolumne lesen, da wird der Unterschied von Rechtswidrigkeit und Schuld sehr deutlich auseinandergesetzt.
Am 18.10.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "Kulturfan":
"Schuldig", die Menschen im Flugzeug getötet zu haben um, möglicherweise, viele andere Menschen zu retten... "Gegen unsere Verfassung" Ausserdem wäre es auch möglich gewesen die gefährdeten Menschen (im Stadion) zu sichern, das ist versäumt worden und fordert eine weitere juristischen Aufarbeitung (unterlassene Gefahrenabwendung / Fahrlässigkeit).
Über das Strafmass urteilt der Richter (nicht die Schöffen). Gott sei Dank können Fehlurteile ja auch von einer höheren Instanz "einkassiert" werden.
Am 18.10.2016 um 15:44 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das Schulprinzip steht auch in der Verfassung, dass es von Verfassungs wegen erforderlich ist, dem in einer Gewissenslage handelnden Piloten - übrigens gegen eine starke Meinung in der Literatur - den Entschuldigunsgrund zu versagen, halte ich für überzogen. Und dass man das heftig umstrittene Verdikt des BVerfG mit dem GG selbst gleichsetzt, halte ich für ziemlich bedenklich.
Die Evakuierung ist ein "Was wäre wenn", das in der Wirklichkeit gerade nicht möglich werden dürfte. Ich weiß, man vermeidet das Dilemma gerne, indem man darauf abstellt, man könne doch alle retten oder der Terrorist werde sich eine Sekunde vor dem Aufprall umentscheiden etc. Die Rechtsordnung muss aber auch eine Antwort auf den Ernstfall haben - und sei es, dass sie sich bewusst zurücknimmt. Aber die Probleme einfach wegzutricksen geht nicht lange gut.
Übrigens: Die Schöffen urteilen sehr wohl auch über das Strafmaß.
Am 18.10.2016 um 14:42 Uhr schrieb der Leser "diabolos":
Da ist er wieder. Der Fischer wie ich ihn liebe. Großartiger Beitrag, danke!
Am 18.10.2016 um 14:44 Uhr schrieb der Leser "tb1997":
Eine sehr erhellende Aufklärung - und da daraus folgt, dass die ARD ihrem gesetzlichen Auftrag mal wieder nicht nachgekommen ist ...bekomme ich jetzt einen Teil der mir abgepressten Rundfunkgebühr zurück?
Am 18.10.2016 um 14:46 Uhr schrieb der Leser "Treverer":
"terror": die alten fragen vom kriegdienstverweigerungsausschuss nun also für die masse...
Am 18.10.2016 um 14:48 Uhr schrieb der Leser "critica jurist":
Schöner Beitrag.
Als ich den Film sah, kam mir auch der Gedanke, dass Rechtswidrigkeit und Schuld nicht auseinander gehalten werden.
Dann fragte ich mich, ob, selbst wenn man dem Grunde nach annehmen könnte, dass der Pilot in einer solchen Situation rechtswidrig - aber entschuldigt - hätte das Flugzeug abschießen dürfen, was, wie er wusste und womit er rechnete, zum Tod der Insassen des Flugzeugs führen würde, er trotzdem nicht entschuldigt werden kann, weil sein vorhergehendes Handeln als eine sogenannte actio libera in causa zu werten ist.
Wenn der Abschuss dem Grunde nach entschuldbar wäre, würde es dabei bleiben, dass sich dieser Pilot wissentlich und willentlich in eine Situation gebracht hat, in der er dann - dem Grunde nach - entschuldigt, das Flugzeug abschießen durfte.
Denn, wie sich aus dem Film ergab, hatte sich der Pilot mit den Rechtsfragen auseinander gesetzt und hat sich, wissend, dass dadurch, dass er freiwillig in einer Alarmrotte Dienst tut, er in eine solche Situation kommen kann, für den Dienst in der Alarmrotte entschieden.
Dass er bereit ist, ein Flugzeug, obwohl es rechtswidrig ist, abzuschießen, war ja Bedingung für den Dienst in der Alarmrotte.
Es ist also nicht so, dass die Situation ohne dass er etwas dafür kann, über ihn gekommen ist. Ganz im Gegenteil: Er hat zu einem Zeitpunkt, als er noch anders handeln hätte können, alles dafür getan, dass er in diese Situation, in der er aus seiner Sicht nicht mehr anders handeln konnte, kommt.
Am 18.10.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "oms":
"Dann fragte ich mich, ob, selbst wenn man dem Grunde nach annehmen könnte, dass der Pilot in einer solchen Situation rechtswidrig - aber entschuldigt - hätte das Flugzeug abschießen dürfen, was, wie er wusste und womit er rechnete, zum Tod der Insassen des Flugzeugs führen würde, er trotzdem nicht entschuldigt werden kann, weil sein vorhergehendes Handeln als eine sogenannte actio libera in causa zu werten ist." Ähm...also ich bin Volljurist, und ich glaube, genau solche Gedankenspiele sind es dann, die viele Nichtjuristen als völlig absurd empfinden und die sie an der Juristerei als ganzes (ver-)zweifeln lassen. Nach Ihrer Logik müsste man Alarmrotten ganz abschaffen, weil ja jeder, der sich für eine solche meldet, selber schuld ist, wenn er genau in die Situation kommt, für die eine Alarmrotte da ist. Bei actio libera in causa geht es darum, dass man sich selbst in einen schuldausschließenden Zustand (typischerweise durch übermäßigen Alkoholkonsum) versetzt gerade mit der Vorstellung, dann Straftaten begehen zu können. Aber man meldet sich doch hoffentlich nicht zu einer Alarmrotte, weil man gerade darauf hofft, in einer Notstandssituation ein Passagierflugzeug abschießen zu dürfen. Falls das wirklich die Motivation sein sollte, gehört der Pilot, der dann tatsächlich schießt, wie er das immer schon mal wollte, natürlich verurteilt - aber auch von vornherein nicht auf den Pilotensessel eines Kampfflugzeuges, sondern auf die Couch eines Psychiaters.
Am 18.10.2016 um 15:54 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Es geht nicht um die Frage, ob der Pilot, als er sich entschloss, Dienst in der Alarmrotte zu tun, unbedingt ein Flugzeug abschießen wollte, sondern ob er es billigend in Kauf nahm, dass er, weil er Dienst in einer Alarmrotte tut, in eine Situation zu kommen, in der er dann - aus seiner Sicht - keine Wahl mehr haben wird.
Wie in dem Film so schön zum Ausdruck kam: Der Pilot hatte sich bereits zuvor in alle Ruhe und als er noch frei entscheiden konnte, mit dem Problem auseinander gesetzt. Er wusste, worauf er sich einlässt.
Und in der Tat stellt sich dann auch die Frage, inwiefern nicht unbedingt die Existenz der Alarmrotten (zur Kontaktaufnahme, Aufklärung, Abdrändung und zum Landen zwingen) aber die Bewaffnung der Jäger rechtswidrig war.
Die mitgeführten Raketen konnten nur ein Zweck haben: Flugzeuge abzuschießen. Das aber war - schon mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - rechtswidrig. Das heißt, das Offiziere der Luftwaffe etwas vorbereitet haben, von dem sie wussten, dass es rechtswidrig war.
Man kann sich sogar die Frage stellen, ob diese Offiziere nicht den Pilot als eine Art doloses Werkzeug missbraucht haben, indem sie den Piloten in ein Lage gebracht haben, in der er - aus seiner Sicht - schießen musste und konnte.
Hier geht es aus meiner Sicht in der Tat um eine (versuchte) Anstiftung zum Mord oder Totschlag durch diese Offiziere, die den Piloten in diese Situation gebracht haben - und auch etwa durch den ehemaligen Verteidigungsminister Jung.
Am 18.10.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Ich würde unter Umständen zu einem anderen Ergebnis kommen, wenn der Pilot sich mit dem (seinen Vorgesetzten gegenüber verheimlichten) Vorsatz, nie ein Flugzeug abzuschießen, zum Dienst in der Alarmrotte gemeldet hätte - und dann, als er mit besten Absichten in die Situation gekommen ist, feststellte, dass er, entgegen dem, was er sich eigentlich vorgenommen hat, doch gezwungen sieht, das Flugzeug abzuschießen.
Dann erst würde sich für mich in der Tat die Frage so stellen, wie sie viele womöglich verstanden haben: Kann das Handeln des Piloten entschuldigt werden?
So aber sehe ich nur einen Piloten, der genügend Zeit hatte, sich mit dem Thema zu beschäftigen und von Anfang am, um die Rechtswidrigkeit seines geplanten Handelns wissend, entschlossen war, in einer solchen Situation ein Flugzeug abzuschießen. Dieser Pilot wusste um die Rechtswidrigkeit dieses Vorsatzes und hat dann auch nichts unternommen, um gar nicht erst in eine solche Zwangslage zu kommen.
Natürlich hätte auch die Führung der Luftwaffe Piloten, die bereit sind, rechtswidrig zu handeln, niemals Dienst in einer solchen Alarmrotte tun lassen dürfen. Aber ganz im Gegenteil: Sie ließen nur solche Piloten Dienst in der Alarmrotte tun, die bereit waren, rechtswidrig zu handeln. Die Führung der Luftwaffe ist damit für das, was in dem Film geschehen ist, genauso verantwortlich.
Mich hat es insofern gewundert, dass Oberstleutnant Lauterbach und andere Offiziere der Luftwaffe nicht auch auf der Anklagebank saßen.
Am 18.10.2016 um 16:35 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Kleine Korrektur:
Anstatt "doloses Werkzeug" muss es oben natürlich "indoloses Werkzeug" heißen.
Am 18.10.2016 um 19:09 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
"Die mitgeführten Raketen konnten nur ein Zweck haben: Flugzeuge abzuschießen. Das aber war - schon mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - rechtswidrig. Das heißt, das Offiziere der Luftwaffe etwas vorbereitet haben, von dem sie wussten, dass es rechtswidrig war."
Falsch, ein Flugzeug in dem nur Terrorist(en) sitzen, kann man ohne weiteres abschießen (Notwehr § 32 StGB).
Übrigens, entschuldigender (übergestezlicher) Notstand würde nicht bedeuten, dass er das Flugzeug abschießen DARF, er wird nur nicht für die rechtswidrige Tat BESTRAFT. Dafür, dass Sie hie so mit juristischen Begriffen um sich werfen ist das ein wenig schlampig.
Am 18.10.2016 um 21:00 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
» "Die mitgeführten Raketen konnten nur ein Zweck haben: Flugzeuge abzuschießen. Das aber war - schon mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - rechtswidrig. Das heißt, das Offiziere der Luftwaffe etwas vorbereitet haben, von dem sie wussten, dass es rechtswidrig war."
Falsch, ein Flugzeug in dem nur Terrorist(en) sitzen, kann man ohne weiteres abschießen (Notwehr § 32 StGB). «
Falsch.
Die Aussage: » Die mitgeführten Raketen konnten nur ein Zweck haben: Flugzeuge abzuschießen « ist richtig. Selbst wenn in dem Flugzeug nur Terroristen sitzen, ändert es doch nichts daran, dass die Rakete nur zu dem Zweck mitgeführt wird, es abzuschießen.
Die Aussage » Das aber war - schon mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - rechtswidrig « ist nur bedingt falsch. Wenn in einem Flugzeug nur Terroristen sitzen, braucht es - da haben Sie Recht - nach herrschender Meinung keine weitere Ermächtigungsgrundlage.
Die Aussage: » Das heißt, das Offiziere der Luftwaffe etwas vorbereitet haben, von dem sie wussten, dass es rechtswidrig war « ist richtig, weil die Offiziere nicht (nur) den Abschuss von Flugzeugen, in den nur Terroristen sitzen, vorbereitet haben, sondern den Abschuss von Flugzeugen, in denen unschuldige Menschen sitzen. Deshalb bestanden sie auch darauf, dass nur solche Piloten in den Alarmrotten Dienst tun, die dazu auch bereit sind.
Dafür, dass Sie so ein Klugscheißer sind, sind Sie ziemlich schlampig, wenn Sie Aussagen pauschal als Falsch bewerten.
Am 18.10.2016 um 21:10 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
» Übrigens, entschuldigender (übergestezlicher) Notstand würde nicht bedeuten, dass er das Flugzeug abschießen DARF, er wird nur nicht für die rechtswidrige Tat BESTRAFT. Dafür, dass Sie hie so mit juristischen Begriffen um sich werfen ist das ein wenig schlampig. «
Ich vermute mal - da Sie, schlampig wie Sie sind, nicht genau mitteilen, worauf sich Ihr Kommentar bezieht - dass Sie auf diesen Satz anspielen:
» Dann fragte ich mich, ob, selbst wenn man dem Grunde nach annehmen könnte, dass der Pilot in einer solchen Situation rechtswidrig - aber entschuldigt - hätte das Flugzeug abschießen DÜRFEN, was, wie er wusste und womit er rechnete, zum Tod der Insassen des Flugzeugs führen würde, er trotzdem nicht entschuldigt werden kann, weil sein vorhergehendes Handeln als eine sogenannte actio libera in causa zu werten ist. «
Ein intelligenter Mensch würde den Satz natürlich im Zusammenhang lesen und erkennen, dass mit dem verwendeten Verb "dürfen" nicht gemeint war, dass es dem Piloten rechtlich erlaubt ist, ein Flugzeug, in dem sich unschuldige Menschen befinden, abzuschießen, sondern dass er, obwohl es rechtswidrig ist, dafür nicht bestraft wird, wenn er nicht schuldhaft handelte.
Man könnte nun auch sicherlich darüber philosophieren, was die genau Bedeutung des Verbs "dürfen" ist und ob es sich um ein "dürfen" handelt, wenn der Abschuss eines Flugzeugs mit unschuldigen Menschen, obwohl rechtswidrig, nicht bestraft wird.
Das überlasse ich aber lieber Klugscheißern.
Am 19.10.2016 um 14:44 Uhr antwortete der Leser "Tiggerente":
Darf man es so sehen :
Weil bekanntlich jeder Krieg ein Verbrechen ist, aus dem keiner schuldfrei rauskommt, muss man das ganze in einem neuen Raum sehen, sobald man das Militär für zuständig ermächtigt hat. Innerhalb diesem Raum muss nur noch geahndet werden, wenn jemand mit seinem Handeln die "Mindestschuld" die sich auf alle verteilt nachweislich die überschreitet.
Am 20.10.2016 um 06:23 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Um ehrlich zu sein, ich habe nicht verstanden, was Sie mich fragen wollen.
Was ich allerdings erkenne, ist, dass Ihre Prämisse nicht stimmt.
Denn (leider) ist nicht jeder Krieg ein Verbrechen.
Am 20.10.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "Tiggerente":
Ich meine es muss zunächst möglich sein übereinzukommen, dass jeder Krieg ein Verbrechen ist. Leider wurden sie aber immer wieder nötig und so empfinde auch ich etwas in Richtung Dankbarkeit, Bewunderung etc. gegenüber den Akteuren. Eigentlich gab es keine Lösung mehr und doch konnte man noch Schlimmeres verhindern.
Und da wollte ich mit dem eigenen Raum innerhalb dem ich die Handlung sehe hin. Der Militärpilot war Teil eines Systems das sich schuldig gemacht hatte, weil eine schuldfreie Lösung eigentlich unmöglich wurde. Und das System muss seinem Militärpiloten dankbar sein er hat seine Aufgabe sehr gut gemacht, er hat das Verbrechen möglichst klein gehalten.
?@
Am 18.10.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Das heißt, dass Offiziere der Luftwaffe etwas vorbereitet haben, von dem sie wussten, dass es rechtswidrig war."
This!
Am 18.10.2016 um 14:50 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
in der Schweiz hätte sich das Problem gar nicht ergeben:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Schweizer-Luftwaffe-Bitte-nu...
So muss keiner in Gewissenskonflikte kommen...
Am 18.10.2016 um 14:55 Uhr schrieb der Leser "Tiggerente":
Hätten wir ein Militärgericht ( war doch im Zusammenhang mit der RAF im Gespräch), wäre es dann in dem Fall einfacher ?
Am 18.10.2016 um 14:55 Uhr schrieb der Leser "Feldstecher":
Das ist alles richtig. Ich möchte aber hinzufügen, dass ich im Theater nicht den Eindruck bekommen habe, hier über die Grundsatzfrage abzustimmen, ob der Staat ein Flugzeug abschießen darf oder nicht. Es ging nicht darum, das Urteil des BVerfG in Frage zu stellen. Das mag durchaus an den einführenden Worten des verantwortlichen Dramaturgs vor der Vorstellung gelegen haben. Es ging lediglich um die Frage, ob Lars Koch schuldig oder unschuldig im Sinne der Anklageschrift ist, d.h. ob er wegen mehrfachen Mordes verurteilt werden sollte. Die Antwort "nein" aus strafrechtlicher Sicht ist hier durchaus zu vertreten - mal davon abgesehen, dass in einem wirklichen Prozess eine solche Entscheidung so nicht zu fällen ist.
Bei gestrigem Film hatte ich einen anderen Eindruck. Die ganze Aufmachung war auf eine Grundsatzentscheidung "Dürfen Flugzeuge abgeschossen werden?" ausgelegt. Und wer während des Film diesen Eindruck noch nicht hatte, der wurde in der nachfolgenden Diskussion eines besseren belehrt.
Am 18.10.2016 um 14:56 Uhr schrieb der Leser "keats":
Schöner Artikel auch von Heribert Prantl in der SZ, der es gut auf den Punkt bringt: "Terror als Populisten Porno".
http://www.sueddeutsche.de/medien/ard-themenabend-terror-als-populisten-...
"Durch die simultane Befragung der Zuschauer in Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde aus der Fiktion eine Art reale Volksbefragung. Diese Konfusion wurde vom Moderator Frank Plasberg bedient, als er die Kernfrage an den Schweizer Kollegen stellte: Darf man das Fernsehpublikum abstimmen lassen? Und dann ergänzte er: Die Schweiz mache solche Volksabstimmungen ja oft."
Ich fand auch die Plasberg-Sendung noch übler als den Film. Plasbergs Vergleich mit Volksabstimmungen in der Schweiz bediente jedes populistische Gefühl. Hurra, endlich darf Deutschland Richter sein und entscheiden.
Am 18.10.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Bedauerlich an diesem Artikel ist, dass so getan wird, als hätten die Zuschauer ein falsches Urteil gefällt. Sie haben es sicherlich aufgrund verzerrter Fakten und dürftiger Rechtsbelehrungen getan, aber mit der h.M. in der Literatur befinden sie sich im Einklang.
Am 18.10.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Bedauerlich an diesem Artikel ist, dass so getan wird, als hätten die Zuschauer ein falsches Urteil gefällt. Sie haben es sicherlich aufgrund verzerrter Fakten und dürftiger Rechtsbelehrungen getan, aber mit der h.M. in der Literatur befinden sie sich im Einklang."
Wenn ein Urteil auf verzerrten Fakten beruht dann ist es fehlerhaft. Es spielt keine Rolle ob es zufällig ist.
" aber mit der h.M. in der Literatur befinden sie sich im Einklang." Wenn ich Herrn Fischer so lese ist das keineswegs klar.
Am 18.10.2016 um 16:01 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Na ja wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat wird das Urteil nicht aufgehoben, außer bei bestimmten Fehlern wie falscher Besetzung. Ich meine dass TF auch den übergesetzlichen Notstand anerkennt. Jedenfalls ist es seinerseits eine Manipulation, wenn nun behauptet wird, die Zuschauer hätten in einer Weise entschieden, die für Juristen völig unverständlich wäre.
Am 18.10.2016 um 16:14 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Na ja wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat wird das Urteil nicht aufgehoben, außer bei bestimmten Fehlern wie falscher Besetzung."
Und noch diversen anderen Fehlern. Wie mangelnder Beweiswürdigung bzw -aufnahme (siehe verzerrte Fakten). Oder das man für Vergewaltigung zu 5 JAhren verurteilt wurde, obwohl es doch Totschlag war.
Erst Recht spielt es eine sehr große Rolle bei so schwammigen Begründungen wie übergesetzlicher Notstand. Da muss alles korrekt sein, sonst hat man direkt einen Berufungsgrund.
"Ich meine dass TF auch den übergesetzlichen Notstand anerkennt. " Dann sollten sie nochmal lesen. Er erkennt an das es sowas gibt. Aber es steht nirgendwo das er ihn in diesem Fall sieht. Er äußert sich gar nicht dazu und fällt kein Urteil. Nach seiner Argumentation ist beides (Schuldspruch und Freispruch) möglich.
"Jedenfalls ist es seinerseits eine Manipulation, wenn nun behauptet wird, die Zuschauer hätten in einer Weise entschieden, die für Juristen völig unverständlich wäre." Wo ist das eine Manipulation? Die Zuschauer haben aus dem Bauch heraus entschieden, maßgeblich durch den Film beeinflusst, der auf massiven Fehlern beruht (siehe Artikel). Das sowas dem Juristen (nicht dem Menschen dahinter ;)) völlig unverständlich ist, sollte eigentlich klar sein.
Am 18.10.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
"Und noch diversen anderen Fehlern." Nein. Wenn das Urteil nicht von dem Fehler betroffen wird, spielen diese Fragen keine Rolle, deswegen auch nur relative Revisionsgünde. Ihr Totschlagsfall enthält natürlich einen sich auf den Tenor auswirkenden Fehler.
Ich habe auch nie gesagt dass er in diesem Fall das annimmt. Aber so zu tun wie Herr P., dass alles außer Schuldig ein Fehlurteil wäre, ist angesichts des übergesetzlichen e. Notstands schlicht falsch. Hierin liegt die Manipulation.
Am 18.10.2016 um 16:32 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
" Nein. Wenn das Urteil nicht von dem Fehler betroffen wird, spielen diese Fragen keine Rolle"
Da sind sie falsch informiert. Es gibt diverse Fehler die eine Rolle spielen.
Beispiel aus der Praxis: Mann wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt. Der Richter hat jedoch in der Urteilsbegründung nicht darauf hingewiesen das er sich die Beweismittel angeschaut hat. Fehler in der Beweisaufnahme und Urteil wurde aufgehoben. In der zweiten Runde hat ein anderer Richter die Begründung korrekt geschrieben und ein vom Inhalt identisches Urteil gesprochen. Urteil ist rechtskräftig.
Verzerrte Fakten oder verzerrte Wahrnehmung von Fakten können also sehr wohl zu einer Aufhebung des Urteils führen, auch wenn bei korrekter Beweisaufnahme sich das Urteil nicht ändert.
"Aber so zu tun wie Herr P., dass alles außer Schuldig ein Fehlurteil wäre, ist angesichts des übergesetzlichen e. Notstands schlicht falsch."
Das ist korrekt. Aber genauso liegen sie mit ihrer Aussage falsch:
"aber mit der h.M. in der Literatur befinden sie sich im Einklang."
Denn es ist keineswegs klar das der übergesetzlichen e. Notstand in diesem Fall greift. Es ist möglich aber nicht sicher. Und auch die herrschende Meinung diskutiert dies immer noch.
Am 18.10.2016 um 16:45 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Was genau verstehen sie nicht an der Formulierun: sich nicht auswirken? Sie bringen nämlich ausschließlich Beispiele wo er sich ausgewirkt hat. Lesen Sie mal den Unterschied zw. abs. und rel. Revisionsründen nach. Wenn feststeht für das Revisionsgericht, dass eine erneute Beweisaufnahme kein anderes Ergebnis bringt, dann bedarf es auch keiner Rückverweisung.
Wie ich schon oben sagte: Über die Anwendung im Einzelfall wird lebhaft gestritten, aber es ist alles andere als eine totale Exotenmeinung, und selbst eine solche stellt bekanntlich erstmal kein Fehlurteil dar. Deswegen ist die Aussage, der Freispruch sei ein Fehlurteil, manipulativ.
Am 19.10.2016 um 09:54 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Wenn feststeht für das Revisionsgericht, dass eine erneute Beweisaufnahme kein anderes Ergebnis bringt, dann bedarf es auch keiner Rückverweisung."
In dem Beispiel das ich brachte hat sich das Revisionsgericht die Beweise gar nicht angeschaut. Der Formfehler in der Beweisaufnahme hat für eine Aufhebung gelangt.
Das Problem an verzerrten Fakten bzw. verzerrter Wahrnehmung ist, das sie nicht wissen können ob das Urteil korrekt ist, bis diese Verzerrung aufgehoben wurde. Denn vielleicht hat diese Verzerrung zu einer Fehlinterpretation und damit einem Fehlurteil geführt. Das können sie nur durch eine erneute Beweisaufnahme erfahren und dazu muss das Urteil aufgehoben werden.
Und wir reden bei diesem Film ja nicht von einer unwesentlichen Verzerrung, sondern einer erheblichen wie Herr Fischer klar stellt.
"Deswegen ist die Aussage, der Freispruch sei ein Fehlurteil, manipulativ." Richtig. Genau wie die Aussage der Freispruch ist korrekt und im Einklang mit der herrschenden Meinung.
Am 18.10.2016 um 15:05 Uhr schrieb der Leser "WolfgangL.":
Wenn ich ins Theater gehe erwarte ich kein Fachwissen egal welcher Art. Dafür sind die Regisseure selten qualifiziert. Ich erwarte eher eine Mischung aus Unterhaltung und Denkanregungen.
Aber das eine Gerichtsszene auch gut umsetzen werden kann sieht man an dem Film "Rashomon" von Akira Kurosawa und aus dem Jahr 1950.
Allerdings geht es hier nicht um konkrete Rechtsfragen, sondern um die Frage, ob es eine objektive Wahrheit gibt. Würde mich interessieren, ob Sie den Film kennen und wenn ja, was Sie davon halten.
Aus der Sicht der meisten Zuschauer spielt die rechtliche Komponente wohl keine so große Rolle, sondern eher das gefühlte Recht, wenn jemand unerwartet und unvorbereitet in eine solche Situation hinein versetzt wird, in der man solche eine Entscheidung des "kleineren Übels" treffen soll. Kaum jemand hat Kenntnis vom Urteil des BVG und von den übrigen hat es kaum jemand gelesen. Zumindest zeigt das Theaterstück im Verbund mit Ihrer Kritik, wie das Interesse in der Bevölkerung bei solchen Themen gelagert ist. Somit bliebe dem Entscheidenden in der Situation wohl nur seine beschränkten Kenntnisse und mit dem Ergebnis seiner Entscheidung müsste er leben. Sicher hätte man dies aber dann anders im Theater umsetzen können.
Am 18.10.2016 um 15:08 Uhr schrieb der Leser "NETSUBJEKT":
DIE FRAGESTELLUNG IST SCHIEF, UND IHRE MOTIVATION FRAGWÜRDIG
Ich finde es merkwürdig, warum eine solche Frage ohne Not aufgeworfen wird. Denn sie ist geeignet, im Wertesystem der Bürger eine "Stand By- Kriegslogik" zu implantieren, die sich durch entsprechende Informationen auf Wunsch abrufen lassen würde. Wollen wir das?
Hier wird das "Wertesystem des Krieges" gegen das "Wertesystem des Friedens" ausgespielt. Das erst erzeugt das Dilemma. Dessen Grundlage ist die Friedenssituation. Versetzen wir diese Frage doch einmal in den Krieg. Denn im Frieden ist die Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und ihren Werten eine ganz andere: Im Krieg wäre es keine Frage, 170 Menschen zu opfern, um 70.000 zu retten. Im Krieg schickt man auch tausende Soldaten wissentlich in den möglichen Tod, um vermeintlich Schlimmeres zu verhindern.
Die Fragestellung wird zum Dilemma, weil sie Momente der Kriegslogik in eine Friedenszeit verlegt, aber nicht wie in Kriegszeiten entschieden werden soll, sondern so, wie in Friedenszeiten. Der Grundsatz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist eine Regel, die für Friedenszeiten gilt, weil sie nur in Friedenszeiten einigermaßen erfolgreich realisierbar ist.
Die Vorstellung eines Angriffs in dieser Dimension und mit solchen Folgen setzt unser Wertesystem für diesen Moment ausser Kraft. Es gilt für einen Moment die aufgezwungene Logik des Krieges. Die Menschen im Stadion müssen geschützt werden. So ist die Erwartung an das Urteil der Bürger.
Am 18.10.2016 um 15:21 Uhr antwortete der Leser "NETSUBJEKT":
ERGÄNZUNG: Solche Fragen sollte man sich für Kriegszeiten vorbehalten. Sie sind im Frieden nicht zu entscheiden und auch nicht entscheidbar. Und auch wenn es der Politik nicht gefällt: wir leben noch immer im Frieden. Das bedeutet, wir sind mit keinem anderen Land im Krieg. Das Terror-Posaunen-Getöse vom "Krieg gegen den Terror" hat nichts mit Krieg zu tun und auch nicht mit der Situation unserer Gesellschaft. Sie dient lediglich der geistigen Mobilmachung der Bürger und ist Besorgnis erregend.
Demnächst werden wir vielleicht aufgefordert, die für den Fall des Weltuntergangs notwendigen Gesetze und Vorkehrungen zu entscheiden?
Am 22.10.2016 um 10:33 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Zunächst bin auch ich zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Nach Durchsehen aller in dem Stück aufgehäuften Dilemmata bin ich zu einer anderen Aussage gekommen. „Schützt die Soldaten und ähnlich Tätigen, die Ihr für diesen militärischen Dienst angeworben habt durch eine Gesetzgebung, die es ihnen möglich macht, im Angriffsfall, der von deutscher Seite ausgeführt werden soll, den Dienst an der Waffe zu verweigern.“ Das ist m.E. das Anliegen von Schirach, der dieses Anliegen nicht direkt vorbringen kann, weil ihm wahrscheinlich sonst eine versuchte Reinwaschung seines Großvaters vorgeworfen wird. Er versucht m.E. zu Recht gegen den sogenannten Kadavergehorsam vorzugehen. Zu Friedenszeiten darf die Waffengewalt verweigert werden, wie auch schon im Forum aufgezeigt. Aber diese Möglichkeit sollte unbedingt auch auf Kriegssituationen ausgedehnt werden. Vor allem, um Angriffskriege auch unter dem Deckmäntelchen des Verbündetentums endgültig zu unterbinden.
Am 22.10.2016 um 10:44 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Zusatz: Das schützt einerseits die Soldaten vor der Willkür ihrer Vorgesetzten, nimmt sie andereseits doppelt in die Pflicht. Dieses Gesetz ist die Voraussetzung für den Weltfrieden und wäre eine Wohltat für die Menschen.
Am 18.10.2016 um 15:15 Uhr schrieb der Leser "Hans-Peter Blume":
Nur einige kleine Randbemerkungen : die Unterscheidung in den Medien von Freisprüchen "erster und zweiter Klasse", mangels Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld geht zurück auf die ursprüngliche Fassung von § 467 Absatz 2 der Strafprozeßordnung, die wie folgt lautete : "Die dem Angeschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen können der Staatskasse auferlegt werden. Sie sind ihr aufzuerlegen, wenn das Verfahren die Unschuld des Angeschuldigten ergeben oder dargetan hat, daß gegen ihn ein begründeter Verdacht nicht vorliegt". Nach der heute geltenden Neuregelung sind die Auslagen eines Freigesprochenen stets der Staatskasse aufzuerlegen." Was das Schirachsche Stück betrifft, so habe ich es mir ganz bewußt weder im Theater noch in der Fernsehfassung angesehen. Auch angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scheint es mir doch interessant, ob ein Laienpublikum zum gleichen Ergebnis kommt. Wenn ich mich recht entsinne, hat übrigens das Bundesverfassungsgericht die fragliche Bestimmung des Luftsicherheitsgesetzes tragend wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für nichtig erklärt, da es sich materiell um Polizeirecht handele, für das die Länder zuständig sind. Was schließlich ein Notwehrrecht der Flugzeuginsassen angeht, so halte ich es für sehr zweifelhaft, ob ein solches anerkannt werden kann, wenn ich mich etwa aus einem bedrohten Gebäude mit einem Flakgeschütz gegen ein angreifendes Flugzeug wehre. Kant : Not kennt kein Gebot (Rechtf.)
Am 18.10.2016 um 15:46 Uhr antwortete der Leser "Ricardo1974":
Das Urteil lautete:
"§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. "
Darüber hinaus fehlte auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Am 18.10.2016 um 15:16 Uhr schrieb der Leser "Direwolf":
Ok, laut Kolumnisten ist der Pilot ein zu verurteilender Verbrecher. Mich würde mal seine interssieren, als was der Pilot zu bezeichnen wäre, wenn er nicht schießt. Er hätte definitiv mitgeholfen tausende Menschen zu töten. Ist er also kein Verbrecher im juritischen und moralischen Sinne?
Ich glaube nicht, dass ich mit dieser Schuld leben könnte und hätte geschossen
Am 18.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "keats":
"Ich glaube nicht, dass ich mit dieser Schuld leben könnte und hätte geschossen"
Dann wäre sie schuldig, Gesetze gebrochen zu haben. Aber wie Herr Fischer dargelegt hat, hätte man eine geringe oder keine Strafe aussprechen können. Das war auch der Fall bei dem Frankfurter Polizisten Daschner, der Folter androhte.
Am 18.10.2016 um 15:58 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
So wie ich das sehe gibt es Mindeststrafen. Aber in jedem Fall wäre ich ein verurteilter Schwerverbrecher und mein Leben dürfte damit im Arsch sein. In diesem Fall unehrenhafte Entlassung etc. von der zu Erwartenden öffentlichen "Hinrichtung" durch die Empörten ganz zu schweigen. Ich denke, dass derjenige, der nicht schießt den leichten Weg geht. Ihm steht nur die öffentliche "Hinrichtung" bevor, seine Lebensbasis bleibt aber intakt - jedenfalls wenn sein Gewissen keine Probleme damit hat, am Tod zahlloser Menschen mit Schuld zu sein.
Am 18.10.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Redaktion/dg
Am 18.10.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 18.10.2016 um 16:48 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Sie lesen nicht, was geschrieben wurde - oder verstehen es nicht - oder wollen es nicht verstehen.
Der Kolumnist hat nur darauf hingewiesen, dass der Pilot nur dann verurteilt werden kann, wenn er persönlich auch Schuld hat.
Der Film erörterte genau diese Frage aber nicht wirklich.
Er blieb - völlig unnötig - auf der Ebene der Rechtswidrigkeit stehen.
Natürlich ist der Abschuss einer Passagiermaschine durch die BRD in einer solchen Situation rechtswidrig.
Aber, um bestraft zu werden, muss eine Handlung nicht nur rechtswidrig sein, sie muss auch schuldhaft gewesen sein.
Wenn der Pilot keine Schuld hat, dann mag sein Handeln rechtswidrig gewesen sein, aber er wird dafür nicht bestraft - auch nicht mit einer Mindeststrafe.
Und um die öffentliche Hinrichtung ging es weder dem Kolumnisten noch ging es darum in dem Film.
Am 18.10.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "Tarass":
Das ist ja gerade solch Dilemma, welchem sich Exekutive und Judikative täglich ausgesetzt sehen. Als wäre das nicht genug, hat die Presse auch immer genügend Teer und Federn übrig, sollte mal was im Nachhinein (das ist dann, wenn jeder schlaumeiern kann, es ja gleich gewusst zu haben) eine schlechte Entscheidung gewesen sein.
Am 18.10.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Können Sie mir bitte zeigen, wo der Kolumnist in seiner Kolumne gesagt hat, dass der Pilot ein zu verurteilender Verbrecher ist.
Als ich die Kolumne las, hatte ich das Gefühl, dass der Kolumnist es die ganze Zeit gerade vermeidet, ein derartiges Urteil zu fällen.
Er kritisiert das Theaterstück und den Film, vor allem, dass er gerade zur Beurteilung der Schuld womöglich zu wenig Informationen lieferte.
Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass der der Kolumnist zum Ergebnis gekommen wäre, der Pilot hat Schuld und ist deshalb ein zu verurteilender Verbrecher.
Am 18.10.2016 um 15:37 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Ok, laut Kolumnisten ist der Pilot ein zu verurteilender Verbrecher."
Nein.
Sie sollten Seite 4 nochmal sehr langsam und sorgfältig lesen, denn Fischer dazu KEINE Aussage gemacht, sondern zu den Themen "Rechtswidrigkeit" und "Schuld" Stellung genommen und WIE diese zu PRÜFEN wären von einem Gericht - NICHT, mit welchem ERGEBNIS.
Im Strafrecht werden zunächst die Tatbestände, alsoallgemeinsprachlich formuliert, objektive Handlung und subjektive Motivation geprüft. Auf dieser Basis wird dann erst bei Vorliegen aller dieser im Gesetz jeweils genannten Merkmale geprüft, ob die "Tat" 1. rechtswidrig war (http://juracrash.de/?thema=schuld).
Erst, wenn alle (!) diese Punkte nach der rechtlichen Prüfung bejaht werden, erfolgt ein Schuldspruch.
Am 18.10.2016 um 16:44 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Sie haben das Problem leider nicht verstanden. Schauen Sie sich, wenn Sie mögen, einmal meine Antworten auf andere Kommentare an, und überlegen dann noch einmal neu. tf
Am 18.10.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
Ok ich habe diesen Ratschlag befolgt. Sie wollen mir als juristisch Unbedarften also sagen, dass ich sehr wohl rechtswidrig handeln kann, also - in diesem Fall - bewußt gegen ein Gesetz verstoße, ohne dass ich dafür belangt werde?
Mit anderen Worten es besteht die reale Möglichkeit, dass ich egal was ich mache keine Konsequenzen zu erwarten habe die darüber hinausgehen, dass ich irgendwie mit meiner persönlichen Schuld klar kommen muß .
Womit man wieder am Ausgangspunkt ankommt. Einem nicht auflösbaren moralischen Dilemma
Am 19.10.2016 um 08:01 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Richtig: Obwohl jemand rechtswidrig den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllt hat, kann es passieren, dass er nicht bestraft wird, weil er nicht schuldhaft gehandelt hat.
Das kann etwa passieren, weil dieser jemand in einem moralischen Dilemma steckt.
Nur ist es eben nicht so, dass das Strafrecht auf ein solches moralisches Dilemma keine Antwort hat, wie manche behaupten.
Ganz im Gegenteil: Das Strafrecht kennt unter bestimmten Umständen eine solche Situation ausdrücklich als Entschuldigungsgrund an - nämlich in § 35 StGB - Entschuldigender Notstand (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html).
Unter solchen Umständen bleibt die Tat rechtswidrig - was etwa zur Folge hat, dass die Betroffenen der Tat sich rechtmäßig gegen sie wehren können. Gleichwohl wird der Täter nicht bestraft, weil man ihm unter diesen Umständen keinen Schuldvorwurf machen kann.
Beispiel: Zwei todkranke Kinder, nur ein lebensrettendes Medikament, das das eine Kind hat. Der Vater des anderen Kindes stiehlt dieses, damit er das Leben seines eigenen Kindes retten kann. Das bestohlene Kind würde ohne Medikament sterben.
Wäre die Tat des Vaters gerechtfertigt, müsste das bestohlene Kind sie dulden, dürfte sich nicht dagegen wehren, bestohlen zu werden. Wehrt es sich dennoch, würde es sich strafbar machen.
Die Tat ist aber nicht gerechtfertigt; sie ist rechtswidrig. Das Kind darf sich gegen den Diebstahl wehren.
Am 19.10.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Unabhängig davon stellt sich auf der Ebene der Schuld die Frage, ob man den Vater, der das Medikament gestohlen hat, um seinem eigenen Kind das Leben zu retten, dafür bestrafen kann.
Und hier sagt § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
Schuld ist aber Voraussetzung für eine Bestrafung.
Wenn also das Leben des Kindes des Vaters nicht anders gerettet werden konnte, als durch den Diebstahl des Medikaments von einem anderen Kind, das das Medikament hat und genauso braucht, um sein eigenes Leben zu retten, dann wird der Vater nicht bestraft.
Die Tat ist rechtswidrig begangen worden.
Trotzdem wird der Vater aufgrund der besonderen Umstände nicht bestraft.
Das Gesetz kennt also das moralische Dilemma und sieht dafür durchaus entsprechende Regelungen vor.
Das Problem nur ist, dass einige dies anscheinend einfach ignorieren - oder aber mit den Regeln über den entschuldigenden Notstand nicht einverstanden sind und sich wünschen, dass nicht nur in solchen extremen Ausnahmefällen, wie sie das Gesetz abstrakt beschreibt, Täter entschuldigt werden, sondern auch in anderen Fällen.
Sie wollen, dass die Strafbarkeit auch in anderen Fällen entfällt, dass also ungestraft Tabus gebrochen werden dürfen, dass etwa ungestraft gefoltert werden darf.
Am 18.10.2016 um 19:26 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Ich denke, ich habe die Empörung mancher hier inzwischen verstanden (hat gedauert).
Die Überlegung der Leute ist die, dass der Pilot, hätte er nichts unternommen, vermeintlich straffrei geblieben wäre. Trotz 70.000 Toten.
Die Antwort würde ich gerne von Ihnen lesen.^^
Am 18.10.2016 um 15:18 Uhr schrieb der Leser "MacChico":
Ich freue mich schon auf die nächste Sendung mit der gleichen Sachlage - hier dreht der Pilot allerdings - o h n e einen gezielten Schuss - ab. Es sterben die Passagiere im entführten Flugzeug und zig tausende im Stadion.
Sie sind wieder Schöffe, bitte stimmen Sie ab ...
Am 18.10.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Wo ist das Problem. Dieser Pilot hat dann alles im Gesetzlichen Rahmen erlaubt versucht, es zu verhindern. Mehr ging halt nicht. wenn trotz Löschbemühungen das Haus abbrennt, wird auch nicht der feuerwehrmann dafür bestraft. Alles Richtig gemacht, Beförderung zum Oberstleutnant und Versetzung in den Stab.
Sarkastisch gesehen könnte sich der Pilot im Fall B auch zusätzlich damit trösten, dass die englische Nationalmannschaft eh einen Neustart nötig gehabt hätte...
Ich persönlich hätte gerne Geschossen, hätte es aber, da ich notorich befehlshörig bin und ein miserabler Falschparker sowie konfliktscheu, es am Ende wohl nicht getan. Das wiederum hätte ich mir dann nicht verzeihen können. Genau darum bin ich ja auch kein Kampfpilot.
Am 18.10.2016 um 15:19 Uhr schrieb der Leser "Hauchecorne":
Letzter Abschnitt, Seite 5 Eine überzeugende Analyse... deren Fazit ein vernichtendes Urteil über hochbezahlte Angestellte der ARD und die ARD selbst ist. Wie oft und wie lange noch können kaum kontrollierte, quasi frei schaffende Redakteure, Intendanten oder Regisseure ihre "komplette Inkompetenz in der Sache" (Fischer) im öffentlich-rechtlichen Fernsehen unter Beweis stellen?
Am 18.10.2016 um 15:40 Uhr schrieb der Leser "Die kleine Feder":
Da fällt mir nur der gute alte Einstein ein.
Zitat: "zwei Dinge sind unendlich - das Universum und die menschliche Dummheit. Nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher."
Das, was wir hier sehen, ist genau das Phänomen, das ich seit Jahren in allen Ebenen journalistischen Tuns beobachte: Die exponentielle Abnahme von Kompetenz. Es ist erschreckend, wieviel Dünnschiss in allen Bereichen der Medien in TV, Radio und im Internet in den letzten Jahren produziert wird.
Da werden von angeblichen Journalisten Interviews im Musikbereich mit Künstlern gemacht, die gar nix über ihre Interviewpartner wissen. Oder man verwurstet junge Künstler gleich in sog. Castingshows. Und da werden Filme über angebliche Rechtsprobleme reisserisch verwurstet, ohne daß auch nur irgendwer sich mal sach- bzw. rechtskundig gemacht hat. Und so weiter und so fort.
Und abgehalfterte Politiker, die mal in den zuständigen Bereichen Minister waren, also wissen sollten, was hier für ein Schwachsinn produziert wird, machen dabei auch noch mit. Pfui, Herr Baum und Pfui Herr Jung!
Denk ich an Deutschland (s Medien) in der Nacht ...
Weiterhin fröhliches Gruseln!
Am 18.10.2016 um 15:47 Uhr schrieb der Leser "nahal":
Ja, der Pilot hat gegen das Gesetz gehandelt und hat Befehle missachtet. Er kann und soll verurteilt werden, vielleicht mit 1 Monat Strafe auf Bewährung. Und anschließend sollte der Bundespräsident ihm das Bundesverdienstkreuz verleihen.
Am 18.10.2016 um 15:55 Uhr antwortete der Leser "keats":
Ein Bundesverdienstkreuz fände ich in Anbetracht von 164 Toten nicht gut. Das wäre deren Angehörigen gegenüber zynisch.
Am 18.10.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Und hohe Strafen für die Nulpen, die das Stadion nicht räumen liessen, bei der (unrealistischen) Stunde vorwarnzeit... Diese Woche wurde sogar auf völlig unglaubwürdige Drohmails an Schulen sofort reagiert...
Schwache Szene, dass der Soldat nicht mit Frage nach dem nicht geräumten stadion gerechnet haben soll.... Sehr glaubwürdig! In Echt wäre mit Sicherheit "die Ministerin" ihren Job los gewesen alleine ob der fehlenden Räumung.
Am 18.10.2016 um 15:48 Uhr schrieb der Leser "Feedmieder":
Ein kurzweilig zu lesendes, amüsantes Werk, das Herr Fischer in seiner allbekannten arroganten Diktion verfasst hat. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass er auch zu der Frage Stellung genommen hätte, wie er über den Wortlaut des Paragrafen 35 StGB hinwegkommt, der ein Näheverhältnis zwischen dem entschuldigten Retter und dem zu Rettenden fordert. Dort heißt es ja ausdrücklich: »... um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden. « Schade, jetzt muss ich mich wohl an die Durchsicht der derzeit 460 Kommentare machen, um vielleicht einen Hinweis zu erhalten.
Am 18.10.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ganz einfach: "ÜBERgesetzlicher entschuldigender Notstand" heißt die Lösung.
Am 18.10.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Feedmieder":
Mit Verlaub, einen übergesetzlichen Notstand gibt es im Gesetz nicht und diese Konstruktion wird auch überwiegend nicht anerkannt. Gerade Herr Fischer wendet sich dagegen, indem er behauptet, die Lösung des Falles wäre mit dem kodifiziertem Recht möglich.
Am 18.10.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Überwiegend würde ich jetzt nicht sagen. In den Fällen der NS-Selektionsärzte hat sogar das allierte Gericht (der OGH) auf Freispruch erkannt, mit etwas anderer Begründung, die aber auch außerhalb des Gesetzes steht. Ich würde eher diese Konstruktion - einzelne dogmatische Feinheiten nicht beachtet - als herrschend in der Literatur bezeichnen. Auch in der Kolumne wird dies angesprochen; allein die Anwendung auf diesen Fall ist problematisch (so zumindest meine Deutung der Kolumne).
Am 18.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "Feedmieder":
Ich stelle fest, ich habe etwas überlesen. Herr Fischer befürwortet eine „entsprechende“ Anwendung des Paragrafen 35 StGB. Er bleibt aber eine überzeugende Argumentation, warum man sich hier über den klar einschränkenden Wortlaut der Regelung hinwegsetzen kann, schuldig.
Politisch gesehen ist das im Übrigen eine recht problematische Konstruktion, da es allein dem Piloten überlassen wird, ob er die richtigen Schlüsse zieht oder nicht. Auch Herr Fischer scheint zu hoffen, dass der Pilot in so einem Falle schießt (obwohl er es nicht darf und obwohl ihm ein Strafverfahren droht) schiebt ihm aber gleichzeitig den schwarzen Peter zu.
Am 18.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, das wäre mal ein Anfang. Alternativ: Mal nachschlagen unter "übergesetzlicher entschuldigender Notstand". Es gibt ungefähr 1000 (!) Bücher, in denen das vorkommt. Soviel zur Frage, dass "Das Recht" den armen, armen Verteidigungsminister a. D. mit den rosa Bäckchen angeblich im Stich lässt. Man muss sich nur einmal ein Stündchen bemühen.
Das kommt mir vor, als widme die ARD einen Themenabend der völlig unerforschten Frage, woher eigentlich der vermehrte Ausfluss von Nasensekret im Frühjahr und Herbst bei gleichzeitigen Gliederschmerzen und Abgeschlagenheit komme. Variante eins: Vom Mond; Variante zwei Nicht vom Mond. Danke, danke, danke, ARD!
Aber jenseits aller Kritik: Vielen Herzlichen Dank für die Beschreibung dieser Kolumne als ALLBEKANNT. Der Kolumnist ist wirklich gerührt. tf
Am 18.10.2016 um 17:13 Uhr antwortete der Leser "Feedmieder":
Danke für Ihre Erläuterungen, Herr Fischer, und Ihre Empfehlung, einige der 1000 Bücher zu lesen. Ich hätte es schön gefunden, wenn Sie als juristischer Experte ein paar Anhaltspunkte dafür geliefert hätten, warum man hier ein Gesetz über den doch mit einer gewissen gesetzgeberischen Absicht einschränkenden Wortlaut hinaus ausdehnen dürfe.
Abgesehen von unnötigen Dramatisierungen (Untersuchungshaft, angeblich drohendes Lebenslänglich) fand ich an der Sendung gut, dass das Dilemma (staatlicher Tötungsbefehl verboten, aber Hoffnung auf Einsicht des Piloten) nicht damit zugekleistert wurde, dass der Pilot doch „selbstverständlich“ freizusprechen oder mit einer symbolischen Strafe zu bedenken sei.
P.S. Ich meinte nur, Ihre Wortwahl sei allbekannt, nicht die Kolumne.
Am 18.10.2016 um 15:50 Uhr schrieb der Leser "tychobrahe2015":
Danke Herr Fischer für diesen Beitrag, der wieder den Populismus in den Medien nüchtern verdeutlicht, warum Panem et Circenses a la https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Tribute_von_Panem weder etwas mit Recht noch mit Philosophie und besonders Ethik zu tun hat. Recht taugt, das ist in den USA immer wieder bei der Auswahl von weichbirnigen Geschworenen zu sehen, nicht zur plebiszitären Gemütsbefriedigung. [...]
Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit den Inhalten des Artikels auseinander statt Verdächtigungen und Spekulationen anzustellen. Danke, die Redaktion/dg
Am 19.10.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Dieser Beitrag ist Balsam und Kunstwerk zugleich.
Ich habe hier selten so lachen müssen.
Der weitsichtige Tycho (einer der bedeutendsten Astronomen der Neuzeit) schwingt sich im Jahr 2015 zum thorsgleichen Hammerschlage wider us-amerikanischen Rechts anhand "weichbirniger Geschworener" empor, um aber bereits in der Ausholbewegung von der Redaktion "gekürzt" und - mit Dank - belehrt zu werden.
Man kann sich nur ausmalen, was da eigentlich "gekürzt" worden ist, aber gerade die Spekulation darüber in Verbindung mit der - furztrockenen - Unterbindung seitens der Red. treibt mir fast Tränen vor Lachen in die Augen.
Ich hoffe, Sie nehmen"s mir nicht übel und können einfach mitlachen. Nix für Ungut :-)
Am 18.10.2016 um 15:56 Uhr schrieb der Leser "HolgerApp":
Das Luftsicherheitsgesetz war ein durch und durch unmoralischer Versuch, dafür zu sorgen, dass ein Politiker, wenn er denn eine unerträgliche Entscheidung treffen müsste, danach im Amt bleiben könne. Helmut Schmidt hätte auch ohne BVerfG gewusst, was in einer solchen Situation zu tun wäre: Rücktrittsgesuch unterschreiben, entscheiden, den schwarzen Peter nicht dem Soldaten zuschieben! Die ganze Diskussion um den kruden Plot krankt auch daran, dass das Recht des Täters von der geplanten Tat zurückzutreten, in keiner Weise in Betracht kommt. Herr Fischer fragt zudem zu Recht: was wären die Handlungsalternativen gewesen? Hätte der Pilot mit seinem Bomber vielleicht unter das entführte Flugzeug fliegen können, so dass er den Absturz zwar nicht total verhindert, aber doch das geplante Ziel verschont hätte? Wäre er bereit gewesen, sein eigenes Leben auf"s Spiel zu setzen, wäre er ein Held. So wie geschildert wäre er zu verurteilen - und danach!! ein Fall für Art. 60 Abs. 2 GG.
Am 18.10.2016 um 17:39 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
na, das Flugmanövwr hat ausser James Bond (?) noch keiner gemacht.... Tolle Gelegenheit, es zu Testen, mit dem Risiko, dass dann zwei Flieger statt einem ins Satdion stürzen, das eine noch mit einigem an Bewaffung, die ggf noch hochgehen kann beim Absturz... Das fände ich grob fahrlässig. Aber er hätte sich natürlich nach dem Abschuss entleiben können, wäre aber mutwillige Zerstörung von Bundeseigentum gewesen.
Am 18.10.2016 um 15:56 Uhr schrieb der Leser "LawLai":
02
Am 18.10.2016 um 16:02 Uhr schrieb der Leser "sittingbull":
Vorab: Ich kenne weder Film/Stueck noch TV-Diskussion; verlasse mich - was die Fakten betrifft - allein auf Fischers Darstellung. Der Text ist konzentriert/ dicht und verlangte viele Seiten, wollte man alle Aspekte angemessen kritisch diskutieren. Man sieht jedenfalls, was Richter F. kann, wenn es ihm gelingt, polemischen Drang und Egozentrik, weitgehend zu kontrollieren!
F. kritisiert aus dem Blickwinkel des Strafrechts; sein Gebiet. Tatsächlich wird aber darüber hinaus ein aktuelles soziales Problem sichtbar: nahezu alles, was den individuellen Menschen und seine soziale Existenz betrifft, kann heute in den Medien zum Zeitvertreib des Publikums vulgarisiert/ideologisiert werden. TF wütet gegen « sträfliche » strafrechtliche Unwahrheiten - und mit Recht! Jeder, der - ihm wirklich vertraute - Sachgebiete medial behandelt sieht, macht diese frustrierende Erfahrung, die sensible Gemüter in die Vereinsamung treiben kann.
Trotzdem kann kein juristischer Aspekt allein die Tragweite des Falles - wie er geschildert ist - auch nur annähernd erfassen. Schuld ist eben mehr, als Paragraphen erfassen können; und Unschuld ist damit nicht zwangsläufig das Gegenteil von Schuld. Deshalb ist eine spielerische TV-Abstimmung geradezu pervers, denn sie kreiert die (vermeintlich sichere) Wucht einer Meinungsmehrheit, die - entweder juristisch kenntnisreich -, oder aber emotionell « aus dem Bauch heraus » wertet.
Am 18.10.2016 um 16:03 Uhr schrieb der Leser "sittingbull":
Fortsetzung:
Beides spiegelt immer nur Temporäres, keine existenziellen, über den Tag hinausweisenden, Wahrheiten.
Da war man vor Jh.en, Jahrtausenden schon näher an menschlicher Hybris, wie z.B. in der Figur Rüdiger v. Bechelaren (Nibelungen) deutlich wird: im Versuch, dem Kodex seiner Zeit zu entsprechen, wird er schuldig - unausweichlich! In Kriegszeiten gibt es - wie wir z.Z. jeden Tag erleben - die quantitative Abwägung menschlichen Lebens (Tat-Opfer) immer wieder. Historisch z.B. in vielen Varianten: « Die Bürger von Calais ».
Am eindringlichsten wird der Konflikt zwischen Recht und ethischem Gebot - und um den handelt es sich immer wieder - vielleicht bei Sophocles (« Antigone ») sichtbar. « Polynices war nur ein Vorwand », so könnte man die Problematik auch heute noch umschreiben! Aber das wäre zu kompliziert, weshalb man lieber das ansonsten gelangweilte Publikum abstimmen lässt und « dann weiss man, was man hat »!
Am 18.10.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Nee, menschliche Hybris ist bei der Figur des Rüdiger von Pöchlarn (Nibelungen, jenes grandiose Stück menschlicher Katastrophen auf allen Ebenen) nicht angesagt, sondern - ganz nüchtern - das Bindungsproblem, das das Rittertum im europäischen Hochmittelalter umtrieb, nämlich mehrfach vasallitisch verschiedenen Herren verpflichtet zu sein und dann, wenn die gegeneinander antraten, sich für einen im Militärdienst entscheiden zu müssen und dem anderen gegenüber untreu zu werden. Die Lösung der abgestuften Treueverpflichtung ist im 13. Jh. aufgekommen.
Am 18.10.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 160.1: "Nee, menschliche Hybris ist bei der Figur des Rüdiger von Pöchlarn ... nicht angesagt, sondern - ganz nüchtern - das Bindungsproblem, das das Rittertum im europäischen Hochmittelalter umtrieb, nämlich mehrfach vasallitisch verschiedenen Herren verpflichtet zu sein und dann, wenn die gegeneinander antraten, sich für einen im Militärdienst entscheiden..."
Sie haben entweder die Problematik nicht verstanden, oder Sie erinnern sich nicht mehr so genau an den Hergang. Wahrscheinlich beides!
Es ging nicht allein um Vasallentreue zu Etzel, sondern um die gleichzeitige familiäre Bindung seiner Tochter zum Burgunder Giselher! Daraus entstand der ethische Konflikt, der ein Schuldigwerden des Rüdiger unausweichlich machte - egal, wie er sich entschied!
Am 18.10.2016 um 17:59 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Nicht so hochmütig bitte, werter standingbull. Die Nibelungen sind mir vertraut - und die berühmte "familiäre Bindung" durch Verheiratung ist ein klassischer Kniff, die schon vorhandene vasallitische Bindung zu befestigen. Im Zweifelsfall hat man im HochMA aber ungerührt gegen "familiäre Bindungen" verstoßen; sie war nachrangig gegenüber vasallitischen Verpflichtungen.
Am 18.10.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 160.3: " Im Zweifelsfall hat man im HochMA aber ungerührt gegen "familiäre Bindungen" verstoßen; sie war nachrangig gegenüber vasallitischen Verpflichtungen."
Ach fröhlicher don quich, ist es wirklich so schwer?
Es ging mir bei meinem Beispiel doch ganz deutlich nicht um historische Tatsachen, sondern um einen im Nibelungenlied geschilderten ethischen Konflikt, der eine schuldhafte Verstrickung unvermeidlich macht und - wie man sieht - zeitlose Gültigkeit hat! Man muss allerdings ein wenig abstrahieren und vielleicht auch eigene Irrtümer erkennen können.
Damit adieu - und guten Ritt nach Consuegra!
Am 18.10.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Bevor ich aufbreche, schnell noch ein kurzes Lanzenstechen: Das "Nibelungenlied" war um 1200 deshalb an den Höfen ein so beliebter Stoff, weil er genau die ethischen Konflikte in die graue Vorzeit projizierte, die Adel und Ritterschaft ad hoc umtrieben. Es ging gar nicht so sehr um zeitlose Gültigkeit, sondern um die Transposition in die ganz realen Rechtsnormen der Zeit. Das ist eine etwas andere Sicht als die, die Sie pflegen - und sie läßt sich an den damaligen "echten" Auseinandersetzungen belegen. Dazu müßte man allerdings von seinen romantischen Vorstellungen vom Unterhaltungswert der Literatur Abstand nehmen ...
Am 18.10.2016 um 21:00 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Das wird wohl nichts mehr! Geben Sie besser Rosinante eine Schaufel Kraftfutter, Sancho einen Jambon Serrano und reiten dann gemächlich gen Süden!
Am 19.10.2016 um 19:13 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Auch hier haben Sie definitiv nicht recht. Familiäre Bindungen spielten im fränkischen Kutlurkreis und auch noch in der Staufferzeit eine ganz erhebliche Gegenkraft zum Vasallentum. Hier musste jeder Ritter im persönlichen Gebet Gott selbst um Entscheidung bitten, welche Missetat zu begehen war. Im Zweifel entschied sich der Ritter immer zugunsten des eigenen Überlebens. Die Person des Robert Guiskard ist da ein gutes Beispiel.
Am 18.10.2016 um 16:05 Uhr schrieb der Leser "BerndPaysan":
Lenkwaffe kein gemeingefährliches Mittel?
Das ist vielleicht die Frage, ob Soldaten Mörder sind, und Herr Fischer sich vielleicht nicht auf die Seite "ja, weil sie immer gemeingefährliche Mittel mit sich herumschleppen" schlagen möchte.
Sagen wir mal, die Hell Angels möchten eine Party der Bandidos stören, besorgen sich zu diesem Zweck ein paar Sturmgewehre (also ganz normale Werkzeuge des Soldaten, die ja genausowenig gemeingefährlich sein können wie eine Lenkwaffe), und mischen die Party gehörig auf. Die Waffen sind präzise (die Hell Angels haben auf G-36 verzichtet, und sich lieber zuverlässige und preisgünstige AK-74 besorgt), und für den Zweck des ins-Jenseits-Befördern eines Bandidos exzellent geeignet. Sind sie deshalb gemeingefährlich?
Ich glaube schon. Das ist alles Kriegsspielzeug, und ist im normalen Alltag verboten, genau so wie Tucholsky es in seinem Stück, aus dem der Satz "Soldaten sind Mörder" stammt, beschreibt. Kein Kriegsspielzeug geht als "harmlos" durch, strafrechtlich sind das alles gemeingefährliche Mittel. Die Frage muss dann sein, ob sich der Soldat im Krieg befindet, wie Oberst Klein, der ja auch 100 Leute mit einer Lenkwaffe umgenietet hat, und freigesprochen wurde. Ist er im Krieg, gilt Kriegsrecht, und dann kann sein, dass das alles ok ist.
Deshalb fehlt mir hier ganz der Bezug zur Realität: Oberst Klein ist Realität, und zu Oberst Klein gibt es ein Urteil. Zu Friedenszeiten sind die Mordmerkmale erfüllt.
Am 18.10.2016 um 16:32 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, ja, ist ja gut. Lesen Sie noch mal nach, was der Unterschied zwische Hells Angels auf der Party und Pilot Koch im Sternenhimmel ist. tf
Am 18.10.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "BerndPaysan":
Mich würde mehr interessieren, ob der Fall "Oberst Klein" hier nicht brauchbare Argumentationshilfen liefert. Das ist ja kein so abstrakt konstruierter Fall, sondern ein realer. Oberst Klein hat die Bomben zwar nicht selbst abgeworfen, aber "angefordert", und die USA liefern da pronto. Der Fall ist eben auch deshalb ein Freispruch erster Klasse, weil man dem Oberst nicht unterstellen konnte, dass er Zivilpersonen am Tatort wähnte: D.h. das war reines Kriegsgeschehen.
Bei Pilot Koch ist das nicht so, hier ist ein Terrorist, 164 Fluggäste (alle zivil), und wohl ca. 8 Besatzungsmitglieder, auch zivil. Dann ist bei Oberst Klein ja auch noch Völkerrecht maßgeblich (war ja nicht in Deutschland), und bei so einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre eben deutsches Strafrecht maßgeblich.
Das ist ja der Punkt von Tucholsky: Das, was hier in Deutschland durch das Strafgesetzbuch von 1871 streng verboten ist, nämlich Mord, ist an der Front, die im 1. Weltkrieg räumlich sehr genau eingeordnet werden konnte, nicht nur erlaubt, sondern Pflicht. Und der Grund sind einfach unterschiedliche Rechtssysteme, hier Strafrecht, dort Völkerrecht. Und wenn man den Fall Pilot Koch strafrechtlich bewerten will, dann kann man nicht nach Völkerrecht gehen.
Die Hell Angels auf der Bandidos-Party haben vermutlich auch noch niedrige Beweggründe. Aber der Einsatz einer AK-74 reicht eigentlich aus, um eine Tat als Mord zu werten, oder? Und wie ist das mit der Heimtücke bei der Lenkwaffe? Gegeben?
Am 18.10.2016 um 16:07 Uhr schrieb der Leser "Knaake":
Ich bin als Laie übrigens auch noch immer dabei mich abzuregen. Um die Manipulation noch weiter zu treiben, wurde die Situation zudem noch in den Einflussbereich des Militärs verlegt um eine künstliche Nähe zum Kriegsrecht zu erzeugen: Ein Offizier der deutschen Bundeswehr, der meint mit militärischen Mitteln eigenständig und befehlswidrig die Staatsräson wahren zu müssen! Was kommt als nächstes? Ein Panzerinfanteriegeneral, der meint Berlin und den Bundestag besetzen zu müssen? Und alle Zuschauer dürfen dann abstimmen....
Am 18.10.2016 um 16:19 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
Tja es ist eben ein unlösbares Dilemma. Oder finden sie einen Offizier besser, der kalt lächelnd Tausende für ein Rechtsprinzip über die Klinge springen läßt. Denn er könnte ja die Leute am Boden retten, macht es aber nicht.
Ist das die bessere Entscheidung?
Am 18.10.2016 um 16:30 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Was für ein "Rechtsprinzip" meinen Sie denn? Und was ist das "kaltlächelnd" daran? Die Frage ist doch: Welches "Prinzip" haben Sie? Oder meinen Sie etwa, "Kleineres Übel" sei kein Rechtsprinzip? Was denn sonst? Tiere zum Beispiel kennen das "Prinzig Kleineres Übel" nicht. Es ist ein menschliches Prinzip, also ein rechtliches. Ich glaube, Sie haben das "Prinzip" überhaupt nicht veratdnen, um das es hier gheht. Sie fallen vielmehr auf die Schirachsche und die ARD-Falle voll herein. Überprüfen Sie IHRE (prinzipienfreie!) "Gerechtigleit": Sie werden morgen aufgefordert, sich selbst, ihren Ehepartner und Ihre Kinder zu töten, weil herausgekommen ist, dass diese einen extrem gefährlichen Virus tragen, an dem ansonsten 100.000 Menschen sterben. Nun lassen wir darüber mal die Einwohner Ihrer Heimatstadt abstimmen. Frage: Über welches "Prinzip" berichten Sie Ihren Kindern, bevor Sie sie erschießen? TF
Am 18.10.2016 um 16:33 Uhr antwortete der Leser "Knaake":
Wow! Der Meister liest mit. Kippen weg!
Am 18.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
Ich meine damit, dass ich vermutlich nicht damit leben könnte, wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte Tausende zu retten und es nicht getan hätte.
Wie man sehen kann, glaube ich nicht, dass es hier eine "Richtige" Handlung gibt. Egal was ich mache, es ist falsch und kein Grundgesetz kann mich aus diesem Dilemma befreien.
Das Szenario führt den Piloten in eine unlösbare Situation, in der er nur seinem eigenen Kompass folgen kann, deshalb sind Vergleiche mit putschenden Generälen die mein Vorrdener anbrachte aus meiner Sicht fragwürdig
Am 18.10.2016 um 16:32 Uhr antwortete der Leser "Knaake":
Das ist eine andere Baustelle. Mich störte nachhaltig wie er in seiner Verteidigungsrede von der Staatsräson sprach, die er sich ganz allein aufgerufen fühlte zu verteidigen. Solche einsamen Entscheidungen haben ein kleines Problem: Ein Einzelner kann sich auch mal vertun.
Realitätsnäher wäre IMHO folgendes gewesen. 1.Das Stadion räumen lassen. 2.Den Innenminister aus dem Bett klingeln, weil es sachlich dessen Baustelle ist. 3.Die Rotte abrufen, weil sie die Dinge nur schlimmer machen kann.
Und ich traue unseren Behörden auch zu genau so vorzugehen; sind ja schließlich nicht alle sächsische Polizisten oder Geheimdienstler...
Am 18.10.2016 um 16:42 Uhr antwortete der Leser "Direwolf":
Sorry aber das geht meiner Meinung nach am Problem vorbei, weil es sich am Szenario festmacht. Streiche Allianzarena, setze Reaktor in Garching. Das grundlegende Problem bleibt das Gleiche.
Mal davon abgesehen, dass bei einer Evakuierung alle Leute vor der Arena stehen und drinnen vermutlich besser Chancen gehabt hätten.
Am 18.10.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "Knaake":
Natürlich mache ich es am Szenario fest; in diesem Film hatte ich ja nur dieses Szenario. Ich habe jetzt auch kein Problem mit Ihrem moralischen Urteil, das ich mich hüten werde zu kritisieren. Ich fand diesen Film nur unsäglich besch....en was die Behandlung dieses Problemes betrifft. Und das prangere ich an (Um es mit Helge Schneider zu sagen) Was nun MEIN Urteil anginge: Aus einer falschen Voraussetzung ist jede beliebige Folgerung gleich wahr. Also habe ich mich auf diesen Zinnober gar nicht erst eingelassen.
Am 18.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Nur wer sagt ihnen im Voraus, dass das Stadion oder die weiteren geräumten Entitäten die einzigen Ziele sind. Wenn sie die Rotte zurückholen, wissen sie ja nicht, wie es weitergeht. Wenn das Stadion leer ist, könnte ja der Plan noch geändert werden.
Aber wäre ja egal, denn mehr als eine Begleiteskorte sind die Flieger ja nicht bei gesetztestreuen Piloten.
Am 18.10.2016 um 16:11 Uhr schrieb der Leser "Zeitzeichenselbstmitdenker":
Die rechtliche Unhaltbarkeit des ganzen Pseudo-Verfahrens wird in dem Kommentar sachlich differenziert und gut verständlich aufgedeckt. Aber wie viele werden das lesen im Gegensatz zu der Fernsehsendung? Es bleibt die Frage, wer eigentlich bei den Fernsehmachern und Medien ein Interesse daran gehabt hat und immer noch hat, die Bürger mit so einem hochgepuschten Spektakel zu hochemotionalen unsachlichen Meinungsäußerungen und zum Fällen von völlig rechtsfremden unbedachten Urteilen anzustacheln? Mir scheint da fast ein politisches Kalkül dahinter zu stecken. Will da jemand ein faschistoides Klima hochziehen und beschwören, wo Menschen gegen Menschen verrechnet werden als ob es um Zahlenspiele ginge? Der Ungeist, der da heraufkommt, macht mir Schauder. Er bekämpft den Terrorismus nicht, sondern fördert ihn. (Man muss sich nur einmal vorstellen, wie das Spektakel Irrsinnigen geradezu in die Hände arbeitet und vielleicht Ähnliches tatsächlich planen lässt - allein wegen der zu erwartenden großen Aufmerksamkeit, die Terrorakten dadurch zukommen. Und dass Angehörige der unschuldigen Opfer dann auch noch Rache nehmen, wird noch nicht einmal angedacht.) Man treibt eine Spirale des Teuflischen an!
Am 18.10.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "Knaake":
Ich unterstelle einfach mal Dummheit. Ich vermute das hier die Seriosität der Dramaturgie geopfert wurde; und das ein Theaterregisseur sich mit einem Themenbereich beschäftigte der seine eigenen Fähigkeiten schlicht überstieg.
Und ich gebe auch zu, dass mir erst heute früh die komplette Dreistigkeit des Dargebotenen wirklich bewusst wurde.
Am 18.10.2016 um 17:40 Uhr antwortete der Leser "Zeitzeichenselbstmitdenker":
Mit der Abfilmung des Theaterstücks geht die vielleicht noch positiv gemeinte Absicht des Autors Ferdinand von Schirach vollends verloren, das Theater modern modifiziert als moralische Anstalt zu reaktivieren. Das 86%-Mehrheits-Urteil der Fernsehzuschauer versimpelt Moralität auf eine rein quantitative Abwägung und denkt nicht darüber nach, was das für die Millionen von Benutzern des Flugverkehrs bedeuten könnte, wenn ihr Votum gelten würde. (Man muss sich nur vorstellen, die eigene Frau oder Tochter säße in dem zum Abschuss freigegebenen Flugzeug darin - wer will da noch fliegen oder Angehörige mit dem Flugzeug reisen lassen?) Es befördert außerdem eine unbeschränkte Staats- und Militärgläubigkeit, vor der einem nur schaudern kann, wenn man die Geschichte des militärstaatlichen Missbrauchs in einigen Ländern bedenkt - man kann nämlich, wenn man sie "braucht", auch angebliche Terroristen erfinden wie einen angeblichen Staatsputsch. Es ist auch sehr zu bezweifeln, dass alle im Stadion umgekommen wären, wie es die völlig unmoralische Aufrechnerei annimmt; in der Konsequenz müsste man alle großen Massenansammlungen wegen Bildung eines potentiellen Anschlagszieles verbieten. Das ganze Spektakel läuft darauf hinaus, die Freiheit abzubauen - damit betreibt man genau die Sache der Terroristen. Das meine ich mit dem faschistoiden Klima; und es ist, wie Sie sagen, wirklich dreist, das jetzt zu forcieren.
Am 18.10.2016 um 16:16 Uhr schrieb der Leser "Doc-mue-wei":
Klasse geschrieben und argumentiert. Wie immer mit viel Humor geschrieben. Ich habe selten soviel geschmunzelt wie bei ihren Artikeln. Bitte weiter so!!
Am 18.10.2016 um 16:17 Uhr schrieb der Leser "the monster":
Ich bin überzeugt: Käme es in Deutschland zu Anschlägen wie in New York, London, Brüssel, Paris, Nizza ... , hätte die Regierung gar keine andere Wahl, als gesetzliche Regeln zu ändern - wie damals bei der RAF. Für mich war es bemerkenswert, dass gerade Herr Schily in enger Zusammenarbeit mit dem damaligen CSU-Innenminister von Bayern daran mitgewirkt hat. Schließlich wurde er anthroposophisch erzogen, gehörte zu den 68-zigern, war Alternativer, Grüner und erst dann SPD-Mitglied.
Wir haben m.E. heute eine Welt, die so komplex ist, dass wir überfordert sind, mit allen Problemen so einfach wie Herr Baum fertig zu werden. Herr Baum kommt mir vor, wie der General der polnischen Kavallerie, der im September 1939 wirklich glaubte, er könne Polen in irgendeiner Weise mit seinen Truppen gegen Deutschland verteidigen.
In Zukunft wird es selbstlernende Roboter geben, die Ihnen die Entscheidungen abnehmen. Prima. Keiner muss mehr ein schlechtes Gewissen haben, falls ein solcher "ausgebildeter" Roboter in einem Pflegeheim bei der Betreuung einen schweren Fehler macht und der Patient stirbt. Und dann wird es Roboter geben, die erkennen, dass es ggf. betriebswirtschaftlich von Vorteil ist, einen Pflegefall möglichst lange am Leben zu halten. Und alles unter dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wir dürfen die Augen nicht vor den Problemen, die aus meiner Sicht derzeit unbefriedigend "gelöst" werden, verschließen. Das ist Evolution in der Demokratie. Das muss erlaubt sein.
Am 18.10.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Dass rechtsstaatliche Barbarei durch "Volksgerichtshöfe" Sie niemals selbst zum Opfer machen könnte, schließen Sie aus? Dass irgendwer Ihnen Ihre Menschenwürde nehmen und Sie per Order de Muffti, vom Menschen zum "Gefährder" oder zum "Kollateralschaden" degradieren könnte? Sind Sie so sicher, dass jeder "Volksgerichtshof" immer in Ihrem Interesse "Recht" sprechen würde? Mehrheiten ändern sich! Denken Sie mal nach!
Am 21.10.2016 um 13:26 Uhr antwortete der Leser "the monster":
Wenn ich alles - auch unseren "heiligen" Datenschutz - so sehe, dann wird es schwierig, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Ich kenne diese "Denke" aus dem eigenen Umfeld. Ein Tyrann wie Erdogan würde das alles nicht interessieren. Deshalb ist es sinnlos darüber zu meditieren, was passiert, wenn ... ! Er hat ja sogar Richter von den obersten Gerichten einfach verhaften lassen.
Wir brauchen eine rechtsstaatliche, konkrete "Hilfe" für Leute, die uns schützen sollen. Die fehlt eben gerade. Wäre das Flugzeug ins Stadion gestürzt, dann glauben Sie doch nicht etwa, dass die "Meute" nicht über diesen Piloten hergefallen wäre. Der Mann hätte eine neue Identität gebraucht und ggf. sogar auswandern müssen. So jemand können Sie kaum schützen.
Und jetzt stellen Sie sich vor, der Terrorist im Flugzeut hätte per Funk klar gesagt: Mein Ziel ist das Atomkraftwerk bei Straßburg. Sehen Sie mal nach Tschernobyl heute, was das für Folgen haben kann.
Der Gedanke von Herrn Baum, dass Passagiere ins Cockpit eindringen, um den Terroristen zu überwältigen, schockiert mich. Gerade Herr Baum sollte sich einmal den Ablauf in der Condor-Maschine über den Pyrenäen anschauen. Da hat selbst der Pilot keine Chance gehabt, ins Cockpit zu kommen. Der Co-Pilot war allein und hat ohne Chance, ihn davon abzuhalten, dass Flugzeug in den Abgrund gesteuert. Was wäre gewesen, wenn er ein anderes Ziel angesteuert hätte, weil er inzwischen Islamist ist (obwohl in Deutschland aufgewachsen/erzogen)?
Am 21.10.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "the monster":
Eine Tyrannei (siehe Erdogan) setzt sich über Ihre Interpretation des GG einfach hinweg. Da nutzt Ihnen kein Artikel irgendetwas. Da werden selbst Verfassungsrichter (höchste Beamte) einfach verhaftet. Alles "legal" - sprich: "rechtsstaatlich".
"Rechtsstaat" darf man nur sagen, wenn dem auch so ist. Ein GG, das nicht beachtet wird, nutzt da gar nichts, egal ob Sie es so oder so formulieren resp. auslegen. Sie können später - Jahre nach dem 20. Juli - sagen: Die haben aus unserer Sicht "rechtsstaatlich" gehandelt (GG, Art. 20(4)).
Es geht eben gerade nicht um die Fälle, die offensichtlich unrechtmäßig ablaufen. Wenn es zu einer Art "Volksgerichtshof" käme, nutzt Ihnen das Alles doch ohnehin nichts, weil das Recht im Kern ignoriert wird. Beim dem Reichstagsbrandprozess hat das NS-Regime "gelernt", was "Rechtsstaat" bedeutet. Einen solchen Freispruch wie 1933 für Dimitrow in Leipzig vor dem Reichsgericht (ein Schauprozess) hat es dann nie wieder gegeben.
Nochmal: Nach der Denkweise von Herrn Baum, haben die Passagiere, die am 9.11. in dem 4. Flugzeug dafür gesorgt haben, das Flugzeug zum Absturz zu bringen, falsch gehandelt. Es gab m.E. sicher mindestens 1 Passagier, der mit diesem Massen-Suizid nicht einverstanden war (evtl. kein US-Bürger). Waren die "Täter" deshalb "Mörder"? Und das war jetzt alles Realität und nicht die Fantasie eines Stückeschreibers. Der Mitangeklagte "van der Lubbe" ist übrigens posthum für "unschuldig" erklärt worden.
Es ist nicht so einfach !!
Am 18.10.2016 um 16:18 Uhr schrieb der Leser "Dieter Drabiniok":
Anregung für Herrn von Schirach: Ein depressiver Flugkapitän sperrt seinen Co-Piloten aus dem Cockpit aus, es ist kein Berg in der Nähe und er schaltet den Funk ab...
Am 18.10.2016 um 17:50 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Total Unrealistisches Szenariao.... in der Reichweite einer Passagiermaschine findet sich in Europa immer irgendein Berg...
WEnn der Täter alleine Im Cockpit ist und der Flieger noch auf Flugfläche mit Autopilot: den Piloten erschiessen (dürfte erlaubt sein, aber leider nur für einen Polizeipiloten, weil,Bundeswehr im Inneren ist nicht) und hoffen, dass die Passagiere doch irgendwie die Tür aufbekommen in den kommenden 2-10 stunden (je nach Tankinhalt). So verlängert man immerhin die Zeit für die Passagiere.
Am 18.10.2016 um 18:10 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Wenn, wenn wenn...
Den Piloten erschießen? Mit welcher Waffe aus dem Kampfjet?
Am 21.10.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "the monster":
Das ist doch passiert bei CONDOR über den Pyrenäen, nur war der "Täter" nicht der depressive Pilot, sondern sein Co-Pilot, der dem Piloten den Weg zurück ins Cockpit versperrte. Auch die Axt half da nichts. Niemand wusste, was der Co-Pilot vorhatte - welches Ziel ... !!
Es geht weiter mit einem Absturz, der am 9.11. passiert ist. Das 4. Flugzeug, das in der Gewalt der Terroristen war, wurde von Passagieren zum Absturz gebracht. Die (unfähigen) Insassen haben es offenbar nicht geschafft, ins Cockpit einzudringen (Vorschlag von Herrn Baum).
Es sollte auf dem Landsitz von Präs. Bush abstürzen. Die Passiere wussten inzwischen, was in New York und in Wshington passiert war. Sie ahnten nur, dass ihr gekapertes Flugzeug auch zu einem Objekt gezielt geführt werden sollte. So kam es zu dem Massen-Suizid. Das bedeutet aber nicht, dass alle Passagiere das wollten. Hätte einer von denen, die den Absturz herbeigeführt haben, und das muss keinesfalls ein Beamter oder ein Angestellter der Fluggesellschaft gewesen sein, diesen Absturz überlebt haben und hätte man nachweisen können, dass eben nicht alle Passagiere diesem Suizid zugestimmt haben, dann würde Herr Baum diesen Überlebenden vor Gericht stellen. Er würde argumentieren: Man wisse schließlich nicht, ob alles doch irgendwie noch glimpflich abgelaufen wäre."
Und jetzt? Waren die "handelnden" Passagiere MÖRDER ?! Die wussten u.U. nicht einmal genau, welches Ziel die Terroristen hatten, selbst wenn Sie ggf. über Handy ... Sicher ?!
Am 18.10.2016 um 16:20 Uhr schrieb der Leser "Volkers Stimme":
Mitunter kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass hinter diesem Experiment mehr stecken könnte, als offen kommuniziert wird. Geht es nur um einen Denkanstoß, hübsch verpackt im Abendprogramm, was angesichts der ethischen Tragweite schon an sich fraglich ist; Oder geht es hier mehr darum, den gesellschaftlichen Grundtenor zu gewissen Grauzonenentscheidungen (hier: durch einen Piloten der Bundeswehr)abzuklopfen und nebenbei zu prüfen, inwiefern sich ein Umfrageergebnis mit der richtigen Inszenierung der Faktendarbietung steuern lässt? Denkbar - aber etwas abgedroschen - wäre selbstverständlich auch die übliche Ablenkung von realen Ereignissen nebst anhängigen Konsequenzen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen derzeitigen Präsenz von Terror, Tod und Krieg auf dem ganzen Globus trägt allerdings jedwede Betrachtungsweise einen fahlen Beigeschmack.
Am 18.10.2016 um 16:23 Uhr schrieb der Leser "Mike M.":
Jedenfalls haben die Zuschauer - auf unzureichender Informationsgrundlage- gefühlsmäßig doch die richtige Entscheidung getroffen (Freispruch - darum ging es allein), was dafür spricht, dass der übergesetzliche Notstand als Entschuldigungsgrund(!) anerkannt werden sollte. Es spricht jedenfalls nicht dagegen. Das ist ja nicht selbstverständlich (aktuelle Gerichtsentscheidungen dazu sind mir übrigens nicht bekannt).
Herr Baum wollte den Piloten doch lieber im Knast sehen. Wenn er aber mit 86% der Fernsehzuschauer über Kreuz liegt, sollte es seine Ansicht schon einmal überdenken. Volkes Meinung sollte keine konkreten Rechtsfragen entscheiden. Doch völlig irrelevant ist sie auch nicht. Schließlich ergehen die Urteile im Namen des Volkes. Was intuitiv unrichtig ist, ist es oft auch theoretisch. Man hat nur noch nicht lange genug nachgedacht.
Am 18.10.2016 um 16:26 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Einen Link zu dieser Kolume habe ich soeben an einige Freunde verschickt. Die Email trug den Titel:
"Geistiger Dünnschiss im Fernsehen analysiert und nachgewiesen von Thomas Fischer - Herrlich diese Analyse!"
Am 18.10.2016 um 16:26 Uhr schrieb der Leser "Nigella":
Was mich irritiert ist die fragestellung. Es wurde doch nicht entschieden darüber, ob es besser ist, ca. 170 Flugzeuginsassen zu opfern ODER die 70.000 Besucher des Stadions. Es ging doch nur darum, ob die Flugzeuginsassen von einer Bundeswehrmaschine abgeschossen werden durfte um 70.000 Menschen zu retten. Hätte der Pilot das nicht getan, wären die Flugzeuginsassen doch auch umgekommen mitsamt den Besuchern des Stadions.
Es stellte sich also die Frage, ob man 70.000 Menschen retten soll. Denn die 170 im Flugzeug waren so oder so verloren. Wie ändert sich da die Betrachtungsweise?
Am 18.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Leider haben die meisten vergessen, diese beiden Konstellationen, die man gewöhnlich in der 10. Klasse im Philosophie-Unterricht bespricht, auseinander zu halten.
Am 18.10.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
wissen wir nicht. Der Entführer hätte ja in den noch fehlenden 2 Minuten dem Twrrorismus abschwören können... Ich finde, eine Minute mehr hätte der Pilot dem noch eine Chance geben müssen...
Am 18.10.2016 um 16:27 Uhr schrieb der Leser "juergenneugemauer":
Sollte man als Jurist nicht eigentlich wissen, wie es um die Kunstfreiheit steht? Die Aufgabe von Kunst ist nicht, realitätsgetreu ein Gerichtsverfahren nachzustellen. Es hat schließlich auch kein Regisseur gesagt "Genauso könnte es in einem deutschen Gerichtssaal ablaufen!" Die Aufgabe von Kunst ist Unterhsltung. Anregung zum Denken und Diskutieren. Und das hat dieser Film mit Bravour erfüllt. Wie zum Teufel kommt Herr Fischer auf die Idee, als Kunstschaffender würde man etwas falsch machen, wenn man sich nicht an realistische Rahmenbedingungen hält? Auch wenn seine Ausführungen zu dem Thema sehr interessant und sicherlich zutreffend sind, finde ich es HÖCHST ungerechtfertigt, als "Kunstlaie" (so wie ich ein Jura Laie bin) den Film aus solchen Gründen zu verurteilen und als Kitsch abzutun. Dass das seine persönliche Meinung ist und er diese selbstverständlich offen äußern darf, ist mir klar und das ist ja auch gut so. Allerdings sind seine Gründe für diese Meinung ungerechtfertigt. Kunst muss an anderen Maßstäben untersucht werden als nur am Realitätsgehalt, sehr verehrter Herr Fischer. Wenn sie sich schon herausnehmen, hier öffentlich diesen Film zu VERURTEILEN, dann bitte das nächste mal mit einer angebrachten Begründung, herzlichen Dank!
Am 18.10.2016 um 16:31 Uhr schrieb der Leser "Landshövding Wibelius":
Das Theaterstück "Terror" ist aus den von Herrn Fischer aufgezeigten Gründen zwar problematisch (die verfassungsrechtliche Frage, ob die Tötung Unschuldiger zur Abwehr eines Terroranschlages rechtmäßig sein kann, wird an einem strafrechtlichen Fall demonstriert, sodass unvermeidlich die Ebenen von Rechtswidrigkeit und Schuld durcheinandergehen.) Gleichwohl entspricht im Stück die Begründung des Freispruchs ziemlich genau Herrn Fischers Lösungsansatz. Und so schlecht, wie Herr Fischer und viele Foristen tun, ist das Stück auch wieder nicht. Es stellt eine Gerichtsverhandlung sogar recht realistisch dar (Herr Fischer stört sich daran, dass der Vorsitzende bei einer Zeugenvernehmung "belehrt" zur Protokollantin sagt - hat er als Strafrichter nie die Protokollführerin auf etwas hingewiesen, was diese an sich auch selbst bemerken könnte?)
Ich halte Ferdinand von Schirach für einen ganz großen Autor und auch das Stück "Terror" trotz der angesprochenen Schwächen für ein literarisches Meisterwerk. Von Schirachs Sprache ist das, was der Sprache von Herrn Fischer vollkommen fehlt - schlicht, klar, schnörkellos, beherrscht und von lakonischer Intensität. Ist es gemein, wenn ich argwöhne, dass der verhinderte Schriftsteller Thomas Fischer dem erfolgreichen Juristen-Kollegen Ferdinand von Schirach ein wenig seinen Erfolg neidet?
Am 18.10.2016 um 16:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Nein, wenn Sie argwöhnen es ginge bei Fischer um Neid, ist das nicht gemein, sondern schlichtweg ein Mangel an adäquater Urteilskraft.
Am 18.10.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 171.1: "Nein, wenn Sie argwöhnen es ginge bei Fischer um Neid, ist das nicht gemein, sondern schlichtweg ein Mangel an adäquater Urteilskraft."
Nu, nu Frau Geisterwalli, woher wissen Sie so intim Bescheid; oder lag der ärgerlich leidende Richter gar bei Ihnen auf der Wiener Couch?
Am 18.10.2016 um 18:40 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, Geisterwalli ist sehr passend, denn die wahnsinnigen Geister die geistern schon umeinand. Der geniale, leider viel zu früh verstorbene österr KabarettistH.P.Heinzel hatte mal ein Kabarettprogramm, das da hieß "Idioten an die Macht", man sollte es neu auflegen.
"Millionenpublikum schaltete ein Mit den Einschaltquoten sind ARD und ORF hoch zufrieden: In Österreich sahen den Film im Schnitt 849.000, die anschließende Diskussion bei "Am Schauplatz" 778.000. In Deutschland waren bei "Terror - Ihr Urteil" 6,88 Millionen Zuseher dabei, den Talk bei "hart aber fair" verfolgten 6,31 Millionen. Groß ist die Freude bei ORF-Fernsehdirektorin Kathrin Zechner: "Ich freue mich, dass meine Idee des umfassenden ,Terror Themenschwerpunkts" mit Film plus Experten-Diskussion plus Publikumsvoting von unseren Zuschauerinnen und Zuschauern dermaßen breit angenommen wurde. Eine kluge Themensetzung mit aktuellem Bezug steht bei mir ganz oben auf der Prioritätenliste für unser Publikum – und diese Stimmen haben eindrucksvoll die Richtigkeit dieser Strategie bewiesen." (Kleine Zeitung, 18.10.16) https://www.kleinezeitung.at/kultur/medien/5103541/TVExperiment_Terror_E...
Ja, auf, auf in die mittelalterliche Laiengerichtsbarkeit im modernen Sinne, das versierte und juristisch gebildete Publikum richtet via TV.
Wer solch einen "TV-Schund u Quatsch" beneiden würde, gehörte wirklich auf die Couch. Aber nicht auf meine.
Am 18.10.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "Lanzenbruch":
Herr Fischer formuliert klar, man muss nur genau lesen: Er unterscheidet zwischen dem „Autor Schirach“ und dem „Rechtsgelehrten“. Nur dem Autor wirft er vor, vom Strafrecht nichts zu verstehen, er und „seine Drehbuch-Künstler“ trauen dem Zuschauer die Komplexität des Sachverhalts nicht zu und sind zu faul, die tatsächliche Rechtslage verständlich, korrekt und zugleich interessant darzustellen. Nachvollziehbar, dass der ‚Lehrende Fischer‘ dies geißelt; doch nicht trocken ex cathedra, sondern in seiner Rolle als Kolumnist, voll unterhaltsamer Schnörkel und so mitreißend, dass manche Leser darin Unbeherrschtheit sehen. Kern der Kunstkritik an Schirach ist m. E. auch, dass Schirach sich als Rechtsgelehrter inszeniert (Klappentexte!), so dass die Leser seine Werke nicht mehr als Fiktion auffassen (übrigens gut an journalistischen Kommentaren zum Film beobachtbar). Die Unterscheidungsfähigkeit ist in dieser Hinsicht ohnehin gering, historische Romane und Historienfilme werden teilweise primär konsumiert, weil viele Menschen Angenehmes mit Nützlichem verbinden wollen, Unterhaltung mit Wissenserwerb. Wird medial und durch den Gegenstand nun mit falschen Informationen (Film) unter Vorspiegelung von Richtigkeit (Rechtsgelehrter) die öffentliche Debatte manipuliert, ist das perfide, weil dies wiederum relevante persönliche und politische Entscheidungen beeinflussen kann. Die Kolumne ließe sich also auch als Appell lesen, endlich den Autor konsequent vom Rechtsgelehrten zu trennen.
Am 18.10.2016 um 16:33 Uhr schrieb der Leser "Chetemti-biti":
Was für ein humorloses Gewese! Es geht hier um Theater und nicht um eine theutsche Strafrechtsabhandlung eines theutschen Brucheinser-Juristen.
Weder bei Sophokles noch bei Shakespeare noch beim Geheimrat noch bei Brecht drehen sich die Theaterstücke jemals um Rechtswidrigkeit. Der Autor weist hier dem Publikum nur die Rolle des das Drama begleitenden Chores zu. Nichts weiter.
Dürfen wir jetzt in einer der nächsten Kolumnen das Auseinandernehmen und die theutsche strafrechtliche Würdigung der Handlung des Malteser Falken oder eines James-Bond-Films erwarten?
Am 18.10.2016 um 16:48 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Man kann ein derartiges Geschehen von verschiedenen Blickwinkeln her betrachten - die müssen keineswegs juristisch sein. Aber wenn (!) man die rechtliche Einordnung und Beurteilung zum Thema macht, dann sollte es auch stimmen.
Am 18.10.2016 um 17:07 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Niemand hat Herrn von Schrirach gezwungen, das Thema in einem Gerichtsdrama zu verhandeln, der Künstler hat reichlich andere Möglichkeiten (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...). Herr von Schirach wählte aber nun mal das Gerichtsdrama.
Am 18.10.2016 um 17:22 Uhr antwortete der Leser "Chetemti-biti":
Ich hoffe, daß sich auch künftig kein Dramatiker von grimmigen juristischen Übelnehmern in der Wahl seiner dramaturgischen Mittel und seiner künstlerischen Freiheit einschüchtern läßt. Zwischen Theater und Wirklichkeit unterscheiden zu können, ist eigentlich kein großer intellektueller Akt.
"Zeugin der Anklage" wählt auch das "Gerichtsdrama". Aber kein britischer Jurist hat sich jemals bemüßigt gefühlt, das Plot darauf zu prüfen, wie es "real" vor Gericht hätte ablaufen müssen. Das wäre doch erbärmlich gewesen.
Oder jammert Harald Lesch etwa über laut durch das Vakuum des Weltalls brummende Sternenkreuzer in Star Wars?
Am 18.10.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ja - aber in "Zeugin der Anklage" geht es im Grunde nicht um den Prozess oder juristische Fragen - der Prozess ist dort nur das Mittel um Konflikte auf der Bühne auszutragen. Hier geht es aber dezidiert um die strafrechtliche Einordnung.
Am 18.10.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "Paschalis":
Wo Kunst das Wissen ersetzt, wird Kunst (von "Können") zu Wunst (von "Wollen").
Am 18.10.2016 um 16:44 Uhr schrieb der Leser "mybad":
Das Ganze ist echt ein schlechter Scherz. Die Zuschauer haben über die Attraktivität der Schauspieler Angeklagter vs. Richter abgestimmt. Die ganzen Bias Arten die hier auftreten können wurden überhaupt nicht mit einbezogen.
Ach und übrigens gibt es einen guten Grund, warum z.B. über so etwas wie die Todesstrafe nicht demokratisch abgestimmt wird - der Souverän hat eben nicht immer Recht, und das ist auch gut so. Sonst regieren hier Leute wie Trump, die die dummen Massen vor sich her peitschen.
Am 18.10.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "trident3":
Wir Schweizer haben auch schon über die Todesstrafe abgestimmt - und sie so abgeschafft. Das Volk (tm) ist bei weitem nicht so blöde wie immer unterstellt wird.
Am 18.10.2016 um 16:47 Uhr schrieb der Leser "Piepegal":
Immer mit der Ruhe! Spätestens Ende der Woche wird das "Terror"-Spektakel aus den Medien verschwunden sein, zumal praktisch jedes Fußballspiel höhere Einschaltquoten hat. Die Eigenwerbung der ARD hat sich bereits jetzt versendet.
Darüber hinaus gehören zur "Verarsche" immer mindestens zwei: einer, der verarscht; und einer, der sich verarschen lässt. Ich gehe nicht davon aus, dass das Gros der Zuschauer die 90 Minuten für einen realistisch nachgespielten Gerichtsprozess hält oder nunmehr der Ansicht ist, Verfahren und Urteile gehörten in "Volkes Hand".
Zum Schluss noch ein paar rein dramaturgisch gerichtete Kritikpunkte jenseits juristischer Fragen:
– holzschnittartige Figuren: hier der lässige Verteidiger mit gut aussehendem Mandanten samt Dackelblick; auf der Gegenseitige eine schnippisch agierende Prinzipienreiterin ohne erkennbare Empathie als Staatsanwältin, die den Eindruck erwecken soll, als hätte sie auch unter Freisler im "Volksgerichtshof" der Nazis Karriere gemacht, so hübsch eklig verbissen auf Verurteilung und ein höchstmögliches Strafmaß. Eine einzige Karikatur.
– Wortgefechte, die nach dem US-amerikanischem "Einspruch, euer Ehren" lechzen. Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie oft der Autor geflucht hat, dass er dieses dramaturgische "Highlight" nicht verwenden durfte, ohne sich komplett zum Affen zu machen.
– Und Anwälte, die wichtigtuerisch den Gerichtssaal vermessen. Auch hier wieder US-Serien und -Gerichtsfilme als Vorbild.
Am 18.10.2016 um 16:47 Uhr schrieb der Leser "zabki":
ob die Passagiere, die im vierten Flugzeug von 9/11 die Entführer überwältigt und zum Absturz gebracht haben, wohl vorher eine Abstimmung durchgeführt haben, bei der Einstimmigkeit über das Vorgehen erzielt worden ist? Falls nein, haben sie auch "unschuldiges Leben geopfert".
Am 18.10.2016 um 16:52 Uhr schrieb der Leser "Dietmar R.":
Differenziert und schnörkellos dekuvriert Herr Fischer das Bauertheater, dass die Zuschauer mächtig genasführt hat.
Das Herr Fischer weder am Autor noch am Regisseur und auch an der Sendeanstalt (die nachgeschaltete Sendung haraberfair war die Zumutung schlecht hin) kein gutes Haar lässt, gar von einer "Verarschung" der Zuschauer mit Pseudojuristerei spricht, ist harter Tobak, aber exzellent argumentativ begründet und dargelegt.
Da haben sich viele gestern zum Narren halten lassen!
Am 18.10.2016 um 17:00 Uhr schrieb der Leser "sigurros":
Bei aller berechtigter Kritik aus juristischer Sicht, scheint sich der Autor für die grundsätzliche Problematik nicht sehr zu interessieren,und ordnet sich lieber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter.In den Niederlanden gibt es z.B gar kein Verfassungsgericht ,und in der Schweiz kann das Bundesgericht keine Gesetze aufheben.Auch die zivilrechtlichen Konsequenzen ,werden leider nicht beleuchtet.
Am 18.10.2016 um 17:04 Uhr schrieb der Leser "zabki":
anscheinend ist jede Notwehr/Nothilfe unrechtmäßig, wenn der Täter/Angreifer eine Geisel als Schutzschild benutzt.
Das kann doch nicht sein.
Es ist m.E. keine "Aufrechnung" von Menschenleben und keine Verletzung der Würde der Geisel, wenn sie bei der Abwehr einer Gefahr für andere Menschenleben stirbt.
Warum gilt in den besprochenen Fall nicht eigentlich sowieso das Kriegsrecht?
Am 18.10.2016 um 17:12 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Der Staat hat nicht das Recht carte blanche für die Tötung von Menschen zu geben. Das hat nichts mit der Strafbarkeit des Einzelnen zu tun - das ist individuell zu beurteilen. Und "Kriegsrecht"... Sie meinen wohl den Verteidigungsfall . Ein terroristischer Angriff ist kein Verteidigungsfall. Wäre es anders hätte es des Versuches der Rechtfertigung über § 14 Abs.3 des Luftsicherheitsgesetzes nicht bedurft.
Am 18.10.2016 um 17:06 Uhr schrieb der Leser "Awakeless":
Abgesehen von der - nennen wir sie mal gutmütig blauäugigen - Inszenierung ist mir insbesondere die Diskussion im Anschluss negativ aufgefallen. Wie man felsenfest die Position vertreten kann, das Urteil des BVerfG lasse eine Straflosigkeit nicht zu, ist mir schleierhaft. Ich hätte mir in der ganzen Diskussion wirklich eine Stimme mit Sachverstand gewünscht.
Zur Strafbarkeit des Piloten:
- Ich gebe Herrn Fischer Recht, dass mit der Entscheidung des BVerfG zurecht die Lösung über einen Rechtfertigungsgrund versperrt ist. Auch wenn in anderen Bereichen (insb. bei der Sterbehilfe) durchaus über eine Anwendung von §34 StGB diskutiert werden kann, sehe ich hierfür in einem solchen Fall keine Möglichkeit.
- Die Opfer unterfallen nicht dem geschützten Personenkreis des §35 StGB, dessen Anwendung m.E. daher ausscheidet.
- Was mir ein wenig zu kurz kommt ist die Frage nach dem übergesetzlichen Notstand. Ein Freund von mir hatte hierzu eine interessante Idee: Der Pilot eines Kampfjets, der in dieser Situation hochgeschickt wird, hat eine lange Ausbildung hinter sich, die ihn bestenfalls auf einen solchen Zwischenfall vorbereitet hat. Es könnte doch denkbar sein, dass dem Piloten - nach dem Rechtsgedanken §35 Abs. 1 S. 2 StGB - zugemutet werden kann, die Gefahr hinzunehmen. Eine Entschuldigung käme dann nicht in Betracht. Das wäre m.E. der einzige, gut begründbare Weg eine Strafbarkeit des Piloten anzunehmen, wenn man dies denn möchte.
Am 18.10.2016 um 17:19 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Die Gefahr um die es geht ist der Tod von anderen Menschen. Die hat der Pilot weder selbst verursacht noch ist ihm aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses zuzumuten diese (!) Gefahr hinzunehmen.
Am 18.10.2016 um 18:01 Uhr antwortete der Leser "Awakeless":
Das besondere Rechtsverhältnis wäre sein Beruf als Soldat. So wird zum Beispiel ein Feuerwehrmann, der statt ein Opfer aus einem brennenden Haus zu befreien zum Verkehrsunfall seiner Frau fährt, ebenfalls nicht nach §35 StGB entschuldigt. Zitat aus dem Nomos Kommentar: "Die Allgemeinheit muss sich darauf verlassen können, dass Personen mit besonderen Schutzfunktionen die Pflichten, die ihnen der Allgemeinheit gegenüber obliegen, nicht zugunsten von Hilfeleistungen im persönlichen Bereich vernachlässigen." Überträgt man diesen Gedanken auf den übergesetzlichen Notstand, hätte der Soldat die gesetzliche Pflicht (sowie den Befehl) das Flugzeug nicht abzuschießen, welche er nicht zugunsten der Stadionbesucher vernachlässigen darf. Diesen Gedanken finde ich - auch wenn ich ihm im Ergebnis widersprechen will - nicht abwegig.
Am 18.10.2016 um 17:08 Uhr schrieb der Leser "Blue Pen":
Lieber Herr Fischer, eine kurze Frage eines Nicht-Juristen zu dem von Ihnen ausgeführten § 35 StGB. Schuldlosigkeit trotz Rechtswidrigkeit kann demnach möglich sein , wenn "Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person" abgewendet wird. Nun ist in diesem Fall ja weder Hr. Koch selber in unmittelbarer Gefahr, noch befindet sich in dem Stadion eine ihm nahestehende Person. Inwiefern lässt sich dann dennoch ein "übergesetzlicher Notstand" begründen, da hier ja "nur" Dritte geschützt werden. Vielleicht kann mir das auch ein anderer kompetenter Forist erklären :).
Am 18.10.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Die Begründungsansätze variieren. Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Täter sich in einem Gewissenskonflikt befindet. Jeder nicht gerade empathielose Mensch wird sich womöglich sein Leben lang mit dem Schuldvorwurf quälen, er habe a) die Passagiere abgeschossen oder b) die Besucher sterben lassen. In diesem Falle ist eine Strafe eine geradezu zynische Draufgabe zu diesem Konflikt. Es ist natürlich schwierig, für die Straffreiheit zu argumentieren, wenn man das Verhalten als gegen die Verfassung gerichtet sieht. Andererseits kann man das BVerfG auch so verstehen, dass nur die Tötung von Rechts wegen nicht sein darf, jedoch unter der Hand der Täter dennoch das Richtige tat. Lehnt man das ab, dann bleibt aber allein das Gewissen übrig, denn von einer Pflichtenkollision kann nicht die Rede sein, wenn man die eine Pflicht - nichtzu töten - klar der anderen - nicht zuzusehen - vorzieht.
Am 18.10.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Diese Frage habe ich mir auch gestellt: wenn von den 70.000 im Stadion keiner ein "Angehöriger oder Nahestehender" des Piloten ist, greift der §35 StGB nicht.
Warum nur diese Personengruppe als rettungsfähig (oder-würdig) erachtet wird, ist mir auch schleierhaft. Ich vermute(!) es geht um den Motivationsdruck: der Gesetzgeber geht davon aus, daß rechtmäßiges Handeln "richtig" wäre und für rechtswidriges, aber schuldloses Handeln nach §35 eine besondere seelische Zwangslage für den Retter/Täter gegeben sein muß, einer Gefahr durch Rechtswidrigkeit zu begegnen, damit diese entschuldigt werden kann. "Du hast zwar das Gesetz gebrochen, aber weil Du Deine Frau vor Gefahr schützen wolltest bist Du ohne Schuld".
Ich hätte noch §34 im Angebot https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html : hier darf man auch Dritte retten, das ist sogar straffrei, allerdings findet hier eine Güterabwägung statt, die sehr stark zugunsten des geretteten Rechtsguts ausfallen muß. Und Menschenleben gegen Menschenleben aufzuwägen ist wohl verfassungswidrig.
Am 18.10.2016 um 17:10 Uhr schrieb der Leser "Dr. Ulrich FRITZ":
Danke! Bin zwar kein Jurist, aber das hat mir aus der Seele gesprochen. Und ich finde es schön, dass in der juristischen Spitzenebene derart leidenschaftlich argumentiert wird - das beruhigt mich.
Am 18.10.2016 um 17:12 Uhr schrieb der Leser "zabki":
Georg Elser hat übrigens auch unschuldige Menschen getötet.
Am 18.10.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ich wusste gar nicht, dass im Bürgerbräukeller Regimegegner gefangen gehalten wurden.
Am 18.10.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "zabki":
Sie würden SA- und NSDAP-Angehörige pauschal als Mittäter klassifizieren?
Aber eine Aushilfskellnerin doch wohl kaum?
Am 18.10.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Nein, wirklich nicht. Die neueste Auschwitz Rspr sehe ich sogar sehr kritisch. Aber ich würde mir ein besseres Beispiel überlegen um die Tötung Unschuldiger zu problematisieren.
Am 18.10.2016 um 17:23 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Es geht hier nicht um "Tyrannenmord"
Am 18.10.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ich sehe da zunächst mal keinen wesentlichen Unterschied, bitte helfen Sie mir.
Am 18.10.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Ersetzen Sie den Begriff "Terrorist" durch (depressiver?) "Flugkapitän". Beide haben nichts mit dem allgemeinen Verständnis von "Tyrannen" gemein. Der "Flugkapitän" hat den Funk abgestellt, es ist Samstagnachmittag, er kreist über NRW, Bundesligaspieltag, Flughäfen zur Landung vorhanden...
Am 18.10.2016 um 17:56 Uhr antwortete der Leser "zabki":
in der Realität kommen sowohl Terroristen wie depressive Flugkapitäne vor. Warum sollte ich nur die zweite Variante betrachten?
Am 18.10.2016 um 18:03 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Zur Wiederholung: Beide haben nichts mit dem allgemeinen Verständnis von "Tyrannen" gemein.
Am 18.10.2016 um 18:11 Uhr antwortete der Leser "zabki":
und worin besteht ein rechtlich relevanter Unterschied?
Am 18.10.2016 um 17:35 Uhr schrieb der Leser "AN602":
Irgendwann werden Sie sich in Stein (oder wahlweise Pferdeleder) gehauen in "meinem" Vorgarten wiederfinden, Herr Fischer. Danke für einen weiteren Schlag in das morsche Moralgebälk dieser Republik und ihre "Kultur"landschaft. Die Ursache warum hier mit Geist und Herz des Konsumenten Schindluder getrieben wird ist für mich allerdings mehr als niveau- und konturlose Ausbeutung. Eher scheint sich in vielen deutsch-deutschen (?) Gemütern, schlicht und schichtübergreifend, ein neues Verständnis, für eine Antwort auf eine ganz bestimmte Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte, ihren Weg zu bahnen. Diese Art der Verbundenheit lässt sich (bedauerlicherweise?) nicht in Verträgen oder Paragraphen erfassen und verwirrt/ängstigt den Michel sogar bis zum Punkt der Heimlichtuerei. Ist aber so real, dass so sehr mir die meisten Kommunikationwege des "neuen" Gemeinschaftsgefühls prinzipiel widerstreben, ich doch vor ihren offensichtlichen Wirkung den Hut ziehen muss und das sollten Sie aus Selbsterhaltungsprinzip besser auch ;). Diese altbekannten Freunden sind nicht aus sich selbst erwacht, die Ignoranz der Hegemonie der "Mitmenschlichkeit" in diesen Breiten war noch nicht einmal genug, erst ihre Akzeptanz von Demokratiefeinden nur weil diese eben aus anderen Breiten kommen, hat sie für den Michel wieder zugänglich gemacht. Für wahre Menschen wie Sie heißt das leider: Bloß vorsichtig sein dass Sie rechtzeitig in ein "fernes" Land ihrer Wahl emigrieren ;(
Am 18.10.2016 um 17:36 Uhr schrieb der Leser "Menschlichkeit Vernunft":
Endlich Recht dem, der Recht gebären kann, um Wahrheit zu erkunden, zu finden und zu verkünden: dem Öffentlich „Recht“-lichen. Zur Prime Time, dem Bildungsauftrag und der Unterhaltung gebührend, seinen Obolus zur Quotenerreichung, als Selbstzweck oder Berechtigungsstück zu entrichten? Der Zuschauer hineingeführt in den Sumpf aufgewühlter Emotionen: Aufklärung oder Vorbereitung auf was?
Die Medien ergehen sich der kunstvollen Ergebenheit, kritisch bis ergebend: Pressefreiheit. H. Fischer nimmt sich der Sachargumentation an. Recht und Moral (Gewissensentscheidung) im Streitgespräch – diese Diskussion im Film nicht am aktuellen Recht gespiegelt – eine Lücke im Drehbuch, Absicht?
Das ZDF setzt einen Kontrapunkt um 22:15 Uhr, absichtlich oder weil sowieso im Wiederholmodus: James Bond 007 - Der Morgen stirbt nie. Ein Medientycoon gestaltet die Schlagzeilen von Morgen durch im Heute von ihm inszenierte Taten. 007 richtet, verhindert Krieg, die Gerechtigkeit obsiegt. Geheimagent mit der Lizenz zum Töten – Medien und Effekthascherei mit dem Ziel von Gewinnmaximierung und Macht.
Realitäten, Bildung oder Unterhaltung? Was Fiktion, was Wahrheit, was Zweck und Ziel?
Am 18.10.2016 um 17:37 Uhr antwortete der Leser "Menschlichkeit Vernunft":
Ja, einverstanden: Die Kunst sucht neue Erklärungen, andere Perspektiven der Wirklichkeit. Sie muss dabei nicht eindeutig sein, lässt Interpretationsräume, bietet auch Selbstreflektion durch Abschreckungs- und Identifikationsmöglichkeit, manchmal gleichzeitig, immer offen, immer Angebot. Es kann ein Dialog mit Freiräumen und verschiedensten Schnittmengen im Imaginären durch Betrachter, Hörer oder Leser entstehen.
Darum „hart-aber-fair“ im Anschluss? Als Einordnung in Recht, Gerechtigkeit und Grundgesetztreue? Als Möglichkeit die Kunst des Filmes zu interpretieren, die Wahrheit und die Synthese daraus zu erschließen? H. Plasberg quasi als Reich-Ranicki des „Literarischen „Rechts“? Interpretation des interpretierten?
Eine Persiflage auf die aktuelle Situation von Tengelmann? Fusion mit xy und 10 % Einsparungsmaßnahmen (Entlassungen/betriebsbedingte Kündigungen) der doppelten Verwaltung – gegenüber dem Aus von Tengelmann und Massenentlassungen? 10 % oder 100 % Arbeitslose einer Unternehmung? Der Weg zu Oligopol und Preisdiktat versus das Recht auf Arbeit? Oder: CETA vs. Grundgesetz?
Wissen leicht gemacht: Wie würden Sie entscheiden?
Betroffenheitsdemokratie vs. Verantwortungsdemokratie.
Auch: Betroffenheitsjournalismus vs. Verantwortungsjournalismus und Betroffenheitsbürger vs. Verantwortungsbürger?
Am 18.10.2016 um 17:37 Uhr schrieb der Leser "tb":
Auch Herr Fischer drückt sich hier um die elementare Rechtsfrage: wie weit wollen die Rechtsgenossen gehen, um sich vor Terrorangriffen zu schützen. Stattdessen eine Art Rechtsfolgenlösung. Der Major hat zwar rechtswidrig gehandelt, aber doch nicht auf absolut niedrigster sittlicher Stufe. Dafür gibt es Strafrabat. Fall dogmatisch sauber gelöst und wir waschen unsere Hände in Unschuld. Auf der Grabstele der 70000 wird dann stehen: " Hypokrit, kommst du nach Karlsruhe,verkündige dorten, du habest Uns hier liegen gesehn, wie das Grundgesetz Art. 1 es befahl.
Ganz anders die Engländer. 2012 bei den Olympischen Spielen. Ein 11. September würde sich in London nicht wiederholen. Die Regierung plazierte Flugabwehrraketen auf Hochhäusern und kommunizierte das auch. Rechtsprechung und Parlament stimmten diesem Vorgehen zu.
Ganz anders auch Bundeskanzler Hellmut Schmidt 1977. Die Bundesregierung ist nicht erpressbar (kein im Grundgesetz unmittelbar verankerter Grundsatz). Auch wenn zum Beweis dieser Tatsache ein einzelner Mensch oder das Leben vieler in einem Passagierflugzeug in Mogadishu geopfert werden muss.
Am 18.10.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "atech":
Ich denke, in der Diskussion bei "Hart aber fair" wurde schon völlig richtig gesagt, dass es bei dem von Schirach konstruierten Fall keine "ethisch richtige Lösung" gibt.
Man kann sich darüber streiten, wer da am meisten Schuld auf sich geladen hat:
die Regierungsverantwortlichen, die das Fußballstadion nicht räumen ließen, obwohl - wie in Schirachs Stück vorgetragen wurde - dafür noch 63 Minuten Zeit zur Verfügung gestanden wären und die Stadion-Räumung nach dafür erstellten Plänen innerhalb von 15 Minuten machbar gewesen wäre.
Dann hätten die Alternativen des Piloten so aus gesehen: Flugzeug abschießen oder Flugzeug in das leere Stadion fliegen lassen. Vermutlich hätte der Pilot letzteres gewählt.
Die 165 (?) Passagiere wären dann immer noch tot gewesen. Aber der Pilot hätte sie nicht getötet /ermordet.
Dass man im Ausland sich ganz klar für den Abschuß entscheiden würde (in den USA nach dem 9/11 sowieso) ist nochmal ein ganz anderes Thema. Im Ausland wird vieles anders entschieden als bei uns in Deutschland. Da gibt es auch die Todesstrafe.
Macht man es deshalb im Ausland besser?
Am 18.10.2016 um 18:27 Uhr antwortete der Leser "tb":
Mein Punkt ist: Wir machen es nicht besser oder schlechter, wir machen gar nichts.
Wir sagen: Du Major, schütze uns vor einem 9/11. Wenn das aber nur durch einen Abschuss geht, dann trägst Du die Verantwortung alleine. Das geht nicht. Entweder lassen wir das mit den Alarmrotten ganz sein und erklären unseren Luftraum oder was auch immer (Züge ,Fähren,Busse) zur kontrollfreien Zone um nur ja nicht schuldig zu werden. Oder aber wir bekennen uns zur Verantwortung für unsere eigene Sicherheit.
Im Übrigen: Räumung eines Stadions mit 70000, teilweise alkoholisierten Fußballfans in 15 Minuten, halte ich für lebensfern. Hellmut Schmidt war Kanzler der Bundesrepublik, nicht des Auslandes.
Am 18.10.2016 um 17:40 Uhr schrieb der Leser "Nochnicht":
Ich stimme Herrn Fischer grundsätzlich zu. Was mich aber ärgert: er scheint dem Publikum ebenfalls nicht zuzutrauen, sich ein Urteil zu bilden, was nicht nur auf den bloßen Filmaussagen beruht, sondern auf eigenem Wissen oder Recherche. Die Menschen sind nicht blöd. Ich habe z. B. für "nicht schuldig" gestimmt, weil ich meinerseits kein Mordmerkmal gesehen habe und deswegen schon die Anklage falsch fand. Über Totschlag könnte man vielleicht diskutieren. Zudem kam für mich klar rüber, dass bisher über eine Strafbarkeit für den einzelnen Soldaten in solch einer Situation nie entschieden worden ist. Mir war ganz klar: er handelt gegen das Gesetz, also rechtswidrig. Er ist für mich irgendwie auch ein Mensch, der eine "Schuld" auf sich geladen hat, nur gibt es für mich noch nicht wirklich einen Begriff für diese Art von Schuld. Schuldig des Mordes, wie er im Strafrecht definiert ist, war er für mich aber nicht. Soviel der Film bzw. Schirach falsch gemacht hat - grundsätzlich finde ich es aber richtig, solche Projekte umzusetzen, es bringt die Menschen nämlich grundsätzlich zum Nachdenken, sie beschäftigen sich mit Gesetzen, Rechtsbegriffen und moralischen Fragen. Das ist eine gute Sache! Was mich persönlich interessieren würde: hätte Helmut Schmidt auf eine Anklagebank gehört, weil er Schleyers Leben aufgewogen hat gegen das der Landshut-Geiseln? Er dürfte doch hier ebenfalls rechtswidrig gehandelt haben, oder? Aber auch hier: weswegen genau hätte man ihn angeklagt?
Am 18.10.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "zettpunkt":
Schmidt hat keine Geiseln durch staatliche Institutionen töten lassen. Die Morde wie z.B. an Schleyer hat die RAF alleine begangen.
Am 18.10.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "tb":
Es gibt auch das Töten durch unterlassen. BK Schmidt wusste, dass Herr Schleyer und auch die Geiseln in Mogadishu getötet würden, wenn die Bundesregierung unter seiner Führung, den Forderungen der Geiselnehmer nicht nachkommen würde. Um die Handlungsfreiheit der Bundesrepublik zu gewährleisten, nahm er den Tod von Herrn Schleyer bewusst und den möglichen Tod der Geiseln in der Landshut zumindest billigend in Kauf. Er räumte das auf der Beerdigung von Herrn Schleyer und in vielen Interviews später öffentlich ein.
Bundeskanzler Schmidt handelte mMn richtig!
Am 18.10.2016 um 17:41 Uhr schrieb der Leser "ei_aus_stein":
Mich würde interessieren, ob es möglich wäre, dass das Gericht den Piloten schuldig spricht und wegen Mord oder Totschlag zu einer Haftstrafe verurteilt. Am Tag der Urteilsverkündigung könnte der Bundespräsident dann den Verurteilten sofort begnadigen und einen Orden überreichen für Verdienste ums Vaterland.
Ich meine, mit einem solchen Ablauf könnte man die Gesellschaft aus einem unangenehmen Dilemma befreien, nämlich einerseits das Recht zu bewahren und andererseits die Grenzen der menschlichen Urteilsfähigkeit in einer schweren persönlichen, existenziellen Notsituation zu erkennen.
Am 19.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "tb":
Für mich wäre das der Gipfel der Heuchelei.
Am 19.10.2016 um 21:13 Uhr antwortete der Leser "hau26hau":
Auf die Gnadenbefugnis habe ich schon vor Monaten hingewiesen, zuständig ist wohl der Berliner Senat, da aus unerfindlichen Gründen der Gerichtsstand Berlin gewählt wurde.
Am 18.10.2016 um 17:42 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Ferdinand von Schirach:
„Der Erfolg des Stücks liegt darin, dass sich die Leute mit dem Stück auseinandersetzen müssen. Der gesellschaftliche Nutzen entsteht durch die Diskussion. …“
Eindeutig richtig, verstärkt um den M. R. R.–Effekt des Strafrechts-Papstes T. F. !
Am 18.10.2016 um 17:59 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Wie sieht es mit der Schuldfrage der beiden LH-Piloten aus, hätten Sie zur Verhinderung des Stadioneinschlags kurz vorher ihre Maschine zum Absturz gebracht?
Am 18.10.2016 um 18:02 Uhr schrieb der Leser "atech":
Es ist zweifellos richtig, dass das Stück Schirachs zur Diskussion anregt.
Aber - wie Herr Fischer so richtig kritisiert - das Stück stattet den Zuschauer nicht mit allen benötigten Informationen aus, die der Zuschauer bräuchte, um sich umfassend eine Meinung zu bilden.
Auch sind die Alternativen für das Urteil zu gegensätzlich.
Wenn ein Zuschauer annehmen muss, dass wenn der Major "schuldig" gesprochen wird, dann bedeutet das gleichzeitig auch "Gefängnisstrafe", dann ist das schwer auszuhalten, weil der Mann in der Absicht handelte, 70.000 Menschen das Leben zu retten.
Die Option, den Major wegen einer rechtswidrigen Tat zwar zu verurteilen, aber dann strafmildernde Gründe ("übergesetzlicher Notstand", Menschenleben gerettet) anzuerkennen, wird dem Zuschauer gar nicht gegeben.
Daher erkennt der Zuschauer - mit Bauchschmerzen - auf Freispruch.
Aber der Zuschauer würde keineswegs wollen, dass die Bundeswehr - wie die US-Armee in Afghanistan oder im Irak - grundsätzlich "straffrei" gestellt wäre, ganz gleich welche Taten sie begeht.
Dank Hern Fischer wissen wir, dass das Grundgesetz nicht geändert werden muss, damit unser fiktiver Major doch noch zu seinem Recht kommt.
Am 18.10.2016 um 18:08 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
das stück ist ein versuch in utilitarismus. die opferung von wieviel menschenleben wiegen wieviel auf. darum gings. das ist zeitgenössischer faschismus.
Am 18.10.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ja, die Nazis hätten bloß KZ-Häftlinge auf ihre Panzer binden müssen, dann hätten sie - rechtlich gesehen - frei Fahrt bis Wladiwostok gehabt.
ach so, da gilt das Kriegrecht.
Macht Kriegsrecht die "Menschenwürde" disponibel?
Am 18.10.2016 um 18:37 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
"ja, die Nazis hätten bloß KZ-Häftlinge auf ihre Panzer binden müssen, dann hätten sie - rechtlich gesehen - frei Fahrt bis Wladiwostok gehabt.
ach so, da gilt das Kriegrecht.
Macht Kriegsrecht die "Menschenwürde" disponibel?"
etwas wirr, ihre fragestellung- oder halten sie "auf panzer binden" für komptibel mit der menschenwürde?
dieselbe irreale und manipulative konstruktion schon in der voraussetzungslage auch des films: sie fantasieren sich eine fiktion, die hinten und vorne nicht stimmt, um die gewünschte konfliktlage zu schaffen, aus der heraus dann menschenwürde abwägbar sein soll.
Am 18.10.2016 um 19:46 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"oder halten sie "auf panzer binden" für komptibel mit der menschenwürde?"
Natürlich NICHT, genauso wenig, wie der Terrorist nach der Menschenwürde der entführten Passagiere fragt.
Meiner Meinung nach verletzt der Pilot, der das entführte Flugzeug abschießt, nicht die Menschenwürde der entführten Passagiere, weil er einfach die Gefahr, die vom Flugzeug ausgeht, beseitigt.
Ebensowenig würde es die Menschenwürde von auf Panzer gebundenen KZ-Häftlingen verletzen, wenn die angreifenden Panzer bekämpft würden und die Häftlinge dabei umkämen.
Andernfalls wäre man im Prinzip gegen jeden Angriff wehrlos, was auf einen absoluten Pazifismus hinausliefe.
Das Szenario scheint nur deshalb absurd, weil niemand auch in einem solchen Fall auf Verteidigung verzichten würde.
Die Voraussetzungslage des Films - den ich nicht gesehen habe - ist höchst realistisch (was nicht heißt, daß die Kritik unberechtigt wäre).
Am 18.10.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "atech":
naja, als das Stück und "hart aber fair" heute auf der Arbeit diskutiert wurde, da ging es weniger darum, ob 70.000 Menschenleben "mehr wert" wären als 165 Menschenleben.
Das oft gehörte Argument war: die Passagiere im Flugzeug sind sowieso verloren. Die Zuschauer im Stadion könnte man noch reten. VORZUGSWEISE natürlich, indem man das Stadion räumt, weil der Pilot dann auch nicht vor dem Problem steht, das Flugzeug abschiessen zu "müssen", um die Zuschauer zu retten.
Dann könnte der Pilot die Ermordung der Passagiere den Terroristen überlassen. Weil das Stadion leer wäre.
Am 18.10.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
"ging es weniger darum, ob 70.000 Menschenleben "mehr wert" wären als 165 Menschenleben.
"Das oft gehörte Argument war: die Passagiere im Flugzeug sind sowieso verloren"
lebenszeit läßt sich ebensowenig abwägen und quantifizieren. in dem falle verlagert ich die frage nur darauf, ob die verbleibenden 10 minuten des lebens der 165 zu opfern sind, für die verbleibenden n jahre vom 70.000.
ist das ein kalkül mit vermutungen, die als fakten verkauft werden, aber keine sind. weder ist klar, dass 70.000 sterben müssen beim absturz im stadion, noch ob 165 ohnehin verloren sind.
Am 18.10.2016 um 19:07 Uhr antwortete der Leser "atech":
" ist das ein kalkül mit vermutungen, die als fakten verkauft werden, aber keine sind. weder ist klar, dass 70.000 sterben müssen beim absturz im stadion, noch ob 165 ohnehin verloren sind."
sehen Sie, genau das wurde einem vor Beginn der Fernseh-Verhandlung von dem "Richter", dem man als "Schöffe" beistehen sollte, nahegelegt:
"urteilen Sie nur aufgrund der Fakten, die Ihnen in der jetzt folgenden Gerichtsverhandlung vorgetragen werden. Nicht aufgrund dessen, was sie anderswo gelesen oder gehört haben mögen..."
Wenn man also die im Fernsehstück vorgetragenen "Fakten" beurteilen soll, dann wird einem dort gesagt: der Terrorist hätte das Flugzeug im Stadion zum Absturz gebracht.
Es heißt, wir leben in einem "post-faktischen Zeitalter", wo den Menschen egal ist, welche Fakten man ihnen präsentiert: nur noch das eigene Bauchgefühl gilt als richtig, wahrhaftig oder "echt".
So kann aber keine Gesellschaft funktionieren.
Wenn es heißt - und auch nur als Regieanweisung in einem Stück - das Flugzeug war verloren, dann muss man sein Urteil danach ausrichten.
Am 18.10.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "Jupp Zitrin":
"Wenn es heißt - und auch nur als Regieanweisung in einem Stück - das Flugzeug war verloren, dann muss man sein Urteil danach ausrichten"
so isses. und das bedeutet, dass ein konstrukt als faktisch angepriesen wird, um ein ergebnis einzuholen..
Am 18.10.2016 um 18:05 Uhr schrieb der Leser "Jupp Zitrin":
danke, thomas fischer, sie haben mir den tag gerettet. dachte die ganze zeit, es kann doch nicht wahr sein, dass keiner diesen manipulativen fernsehmüll auf das reduziert, was er ist. einer der besten artikel, die ich in der, ansonsten eher selten mainstream-unabhängigen ZEIT gelesen habe.
Am 18.10.2016 um 18:13 Uhr schrieb der Leser "trident3":
Im Prinzip geht es um den kategorischen Imperativ vs Utilitarismus. Man muss hier die rechtliche Beurteilung von der moralische Bewertung trennen! Herr Fischer (+Prantl in der SZ) bemängelt nun - sicherlich zurecht - die vereinfachte oder sogar gänzlich falsche Darstellung des Ersteren. Das zweite ist eine individuelle moralische Bewertung.
Ich halte es für vollkommen legitim dieses moralische Dilemma auch mal in einem Fernsehszenario darzulegen, ganz unabhängig von den juristischen Feinheiten und den übertriebenen dramaturgischen Elementen. Wenn danach an einigen Familientischen eine Diskussion darüber ausgebrochen ist wurde ja schon etwas erreicht! Besser geht natürlich immer, aber im Vergleich zu dem was sonst an politischer Bildung in der Glotze kommt war das schon deutlich besser.
Was ich (als juristischer Laie) wohl anhand des Filmes entscheiden würde: Verurteilen, danach Strafmass aufs rechtlich zulässige Minium und dem Piloten noch irgend einen Orden umhängen. Egal wie sich der Pilot entschieden hat, er wird ein Leben lang unter seinem Entscheid leiden.
Am 18.10.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "unbenannt":
"Man muss hier die rechtliche Beurteilung von der moralische Bewertung trennen!"
Wieso? Beides gleichsetzen wäre zwar falsch, aber beides ist auch miteinander verknüpft. Es gibt Bereiche der Moral, in die von legislativer Seite zu recht nicht eingriffen wird. Aber Recht ist u.a. quasi "in Form gegossene Moral".
Am 18.10.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "LawLai":
Warum nur wollen so viele dem Piloten Blech ans Revers heften? Entlastet das die Ordenwerfer? Jeder Zuschauer, der abgestimmt hat, tat dies ohne zu bemerken dass die Schuldfrage im fiktiven Verfahren gar nicht untersucht wurde, im Gegenteil die Erörterung der Schuldfrage explizit ausgeschlossen wurde. Das heißt im Ergebnis, dass nicht 87% zu 13% abgestimmt wurde, sondern mangels Grundlage zu 100% falsch.
Am 18.10.2016 um 18:16 Uhr schrieb der Leser "Dudeldumm":
Schade, ich hätte den Text gern gelesen, aber er ist unlesbar. Ihr müsst Fischer redigieren. Warum tut ihr das nicht?
Am 18.10.2016 um 18:21 Uhr antwortete der Leser "Dieter Drabiniok":
Können Sie sich vorstellen, dass sehr viele hier den Text gelesen haben? Wie kann er da unlesbar sein?
Am 18.10.2016 um 18:17 Uhr schrieb der Leser "meckimesser99":
Wow was für eine tolle kritik
Am 18.10.2016 um 18:20 Uhr schrieb der Leser "Kleiner Karl":
Sehr geehrter Kolumnist, vielen Dank für diesen aufklärenden Kommentar. Ich habe das Stück selbst im Theater gesehen und war danach im hohen Maße verwirrt; konnte aber auf keinen Begriff bringen, warum, was also die Verwirrung potenzierte. Irgendwie war klar, dass der Autor dachte, die Kenntnis des Art. 1 Grundgesetz würde die Kantlektüre ersetzen und irgendwie war auch klar, dass die Verteidigerin sich auf Prinzipien berief, um gegen die Berufung auf Prinzipien zu argumentieren. Da ich überhaupt keine Ahnung von Rechtsprechung und tatsächlichen Gerichtsverhandlungen habe (Asche auf mein Haupt), war ich entsetzt von der hinten und vorne keinen Sinn ergebenden Argumentationen der Protagonisten wie dem absurden Verhör, das sich der Angeklagte gefallen lassen musste und befand mich in naiver Befürchtung, der Staat "funktioniere" tatsächlich so. Zum Schluss hatte ich den Eindruck, dass mir wirklich nichts an die Hand gegeben worden war, um über "Schuld" oder "Unschuld" des Angeklagten zu urteilen - dank Ihnen ahne ich, wieso. Wie Sie schon richtig feststellten: Man wurde nach Strich und Faden verarscht. Und war zu faul (und hinterher gar zu feige), sich selbst aus dieser Verarschung rauszuarbeiten.
Am 18.10.2016 um 18:31 Uhr schrieb der Leser "Frl.Clarissa":
Eine Frage wurde, soweit ich mich erinnere, in der ganzen Nachbetrachtung noch nicht diskutiert und im Film nur kurz gestreift.
Wenn das BVB den Abschuss eines Passagierflugzeug verboten hat, was machen dann die Kampfflugzeuge in so einem Fall für einen Sinn? Terroristen würden sich davon ja kaum beeindrucken lassen, zumal sie sicher von der selbst gewählten Hilflosigkeit unserer Staates in solch einer Situation wissen. Und nur darauf vertrauen, dass solch ein schrecklicher Fall niemals eintreten wird, scheint mir keine ausreichende Vorsorge zu sein.
Am 18.10.2016 um 18:58 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Wenn das BVB den Abschuss eines Passagierflugzeug verboten hat,"
Das hat er nicht. Lesen Sie am besten nochmal sorgfältig.
Der Abschuss ist weder geboten noch darf er befohlen werden, sobald Unschuldige dabei zu Tode kommen würden, aber wer diesen Abschuss durchführt, kann über den "Übergesetzlichen entschuldigenden Notstand" bei Zutreffen der dortigen Voraussetzungen der Strafe entgehen.
Am 18.10.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "atech":
dazu sollte man, wie Herr Fischer in seiner Kolumne betont, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einmal gelesen haben:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
Da steht nämlich drin, wie sich Kampfflieger in "so einem Fall" korrekt zu verhalten haben.
Am 18.10.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Genau die Sinnhaftigkeit dieser Entscheidung bezweifelt sie ja.^^
Am 18.10.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "Frl.Clarissa":
Danke für den Link zur Begründung des BVBs
"2)Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.
3)Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."
Sie verzeihen bitte, wenn ich nicht die folgenden 23 DIN A4 Seiten der Begründung lese. Erstens bin ich keine Juristin und bekomme, wie viele Nichtjuristen leicht Kopfschmerzen von langatmigem, verkompliziertem Juristendeutsch, zweitens stellt sich schon aus dem Urteil die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Alarmrotte, die in der Realität zwar drohen, aber nicht sanktionieren darf. Und nach (Az. 2 BvF 1/05) seit 04/2013auch nur noch die gesamte Bundesregierung einen entsprechenden Einsatzbefehl geben darf. Hoffentlich erfahren davon nicht potentielle Terroristen.
Das Thema ist angesichts der grausamen Ereignisse von 9/11 zu dramatisch, aber dennoch erinnert die Behandlung durch die deutsche Justiz und Politik an die Schildbürger.
Am 18.10.2016 um 18:34 Uhr schrieb der Leser "der idealistische Empiriker":
Wenn ich mir den zitierten § 35 SGB durchlese, kann er nicht auf den Fall angewendet werden, weil der Täter nicht die Gefahr von sich, seinen Angehörigen oder ihm nahestehenden Personen abzuwenden suchte. Er hatte zu den Personen keinerlei persönlichen Bezug. Oder sehe ich da was falsch?
Am 18.10.2016 um 19:06 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie sehen das vollkommen richtig. Das hat Fischer leider nicht ausdrücklich gesagt. Statt dessen möchte er § 353 StGB "entsprechend" bzw. "analog" auf den Fall anwenden. Er will ihn anwenden, obwohl er nicht einschlägig ist. Das darf man im Strafrecht normalerweise nicht, Stichwort Analogieverbot. Ausnahme: Analogie zu Gunsten des Beklagten.
Allerdings bleibt Fischer jegliche Begründung dafür schuldig, weshalb eine Analogie überhaupt möglich ist. Er begründet es nicht. Statt dessen bemüßigt er sich der Sachverhaltsquetsche und beantwortet die Frage nicht. Ein Todesurteil in fast jedem juristischen Examen. Hier der Beweis:
"Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer ENTSPRECHENDEN Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:...Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden. Er könnte auch verurteilt werden, zum Beispiel wenn sich herausstellte, dass er die Maschine nur deshalb abschießt, weil darin sein steinreicher Erbonkel sitzt..."
Der Erbonkel enstammt der Fischerschen Fantasie. Also, Sachverhaltsquetsche!
Am 18.10.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
Das ist eine Analogie zu Gunsten des Beklagten, ihm wird ein Notstand zugebilligt, der nicht im Gesetz steht. Und zur Sachverhaltquetsche: Bei dem Erbonkel geht es beispielhaft um die Wichtigkeit der Motivation in diesem Zusammenhang, das ist doch keine Klausur sondern eine Kolumne über einen Fernsehfilm.
Am 18.10.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Wenn sie eine Analogie sehen, dann müssen Sie begründen, weshalb § 35 StGB analog auf den Sachverhalt anzuwenden ist. Die Begründung fehlt vollkommen, nicht nur bei Fischer sondern auch bei Ihnen.
Der Erbonkel ist ein Hirngespinnst von Fischer. Er entspricht nicht dem Sachverhalt, der dem Film zugrunde liegt. Damit handelt es sich hierbei exemplarisch um eine Sachverhaltsquetsche, die in einer juristischen Klausur fast unausweichlich zu der Bewertung: "Mangelhaft" führt.
Am 19.10.2016 um 09:56 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
Die üblichen Anforderungen: nicht vom Gesetzgeber beabsichtigte Regelungslücke, vergleichbare Interessenlage. Wenn man das §35 zugrunde liegende Wertesystem berücksichtigt spricht viel dafür, dass jemand, der in einer so extremen Ausnahmesituation eine rechtswidrige Tat begeht und dabei zehntausende Menschen rettet, nicht bestraft werden sollte.
Am 19.10.2016 um 10:33 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
" nicht vom Gesetzgeber beabsichtigte Regelungslücke, vergleichbare Interessenlage."
1.Na dann legen Sie mal los. Wieso liegt eine Regelungslücke vor, die der Gesetzgeber nicht beabsichtigte! Das müssen sie historisch begründen. Welche Fälle wollte der Gesetzgeber regeln und welche nicht! Woher wissen Sie das?
"vergleichbare Interessenlage" Wo haben Sie denn das her? Zur analogen Anwendung müssen Sie noch begründen, weshalb sie die Angehörigen und nahestehenden Personen des Täters mit ihm vollkommen unbekannten Personen gleichsetzen. Begründen sie das mal.
Was ist das "§ 35 zugrunde liegende Wertesystem"?
All diese Fragen haben Sie nicht beantwortet. Das ist keine Begründung.
Am 19.10.2016 um 11:54 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
Ich bin mir sicher, dass Sie sich in der Materie auskennen, die Diskussion über den übergesetzlichen Notstand gibt es aber schon lange und man kann die Eckpunkte in jedem Strafrechtkommentar nachlesen. Ich glaube nicht, dass das hier das richtige Forum für eine Detaildiskussion ist und ich bin, ehrlich gesagt, zu faul um das jetzt alles rauszusuchen und zu posten. Interessant wäre es ja schon...
Am 19.10.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ja, Diskussionen gibt"s schon lange und nichts genaues weiß man nicht. Es gibt keine einzige höchstrichterliche Entscheidung dazu. Wieso das hier kein Forum für Detaildiskussionen seien soll, das erschließt sich mir nicht. Liegt es vielleicht daran, dass Sie es schlicht nicht begründen können?
Am 19.10.2016 um 17:37 Uhr antwortete der Leser "Francis919":
Da haben schon so viele besser qualifizierte diskutiert, ich bezweifle daher, dass mir die definitive Begründung gelingt. Aber wenn Sie den "Fall" betrachten, ist die Gewissensklemme des Piloten gewaltig, so etwas musste einfach noch nicht entschieden werden. Grundsätzlich geht es beim entschuldigenden Notstand doch immer darum, dass jemand einem Konflikt ausgesetzt ist, in dem er keine "richtige" Entscheidung mehr treffen kann. Ich werde mir heute Abend nochmal einen Kommentar besorgen und versuchen eine analoge Anwendung zu begründen.
Am 18.10.2016 um 18:38 Uhr schrieb der Leser "JurijJens":
Was traurig stimmt: All die Argumente hat - so liest man im Artikel - der Autor Th. Fischer den Produzenten und Programmredakteuren mitgeteilt, vor der Ausstrahlung. Es hatte absolut keine Wirkung, damit wird das Wort und der sich damit artikulierende Sachverstand nicht nur desavouiert, sondern ignoriert, verachtet und für eine zu vernachlässigende Größe gehalten. Das stimmt bedenklich, zumal in einem Land, dass einmal Dichter und Denker in großer Zahl aufwachsen ließ.
Am 18.10.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "Frl.Clarissa":
"zumal in einem Land, dass einmal Dichter und Denker in großer Zahl aufwachsen ließ."
Nicht mehr als in anderen Ländern auch! Deutschland das Land der Dichter und Denker ist ein selbstgefälliger Euphemismus,. Wenn Sie sich die Reihen der großen europäischen Schriftsteller und Philosophen ansehen, sind die Deutschen teilweise großartig, aber nicht über den anderen großen Völkern stehend.
Hingegen waren Deutschland tatsächlich einmal für einige Jahrzehnte das weltweit führende Land der Welt in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, was man an den meisten Nobelpreisen in Physik, Chemie und Medizin von 1901 -1932 sehen kann. Das muss wohl am damaligen Bildungssystem gelegen haben.
Am 18.10.2016 um 18:49 Uhr schrieb der Leser "felixmuc089":
Sehr geehrter Herr Fischer,
zuerst vielen Dank für diesen Beitrag. Einer der wenigen (ohne die fachliche Tiefe, aber immerhin kritisch: Prantl in der SZ) Artikel, die sich der allgemeinen Begeistertheit der Presse entgegenstellen. Ich stimme Ihnen in nahezu allen Punkten zu.
An einer Stelle bin ich gestolpert. Sie schreiben, dass es mit dem Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels beim Einsatz einer Lenkrakete "nicht weit her" sei. Meine Frage: Müsste hier nicht auch das - aus knapp 10km Höhe weitgehend unkontrolliert abstürzende - Flugzeugwrack berücksichtigt werden?
Nach der Rechtsprechung (etwa BGH, 4 StR 168/05) ist Gemeingefährlichkeit vereinfacht gesagt dann gegeben, wenn in der konkreten Tatsituation der Täter eine Ausweitung der Gefahr nicht kontrollieren kann. Ist das bei einem abstürzenden Flugzeugwrack im halbwegs dicht besiedelten Münchner Norden nicht der Fall?
Oder würde die Strafbarkeit an anderer Stelle scheitern? Etwa wegen fehlenden Vorsatzes hinsichtlich des Mordmerkmals, wenn der Pilot darauf vertraut, das Wrack werde auf einen Acker stürzen. Oder wegen eines Bruchs in der Kausalkette, der die objektive Zurechenbarkeit ausscheiden ließe. Letzteres wohl eher fernliegend, da abstürzende Flugzeuge typischerweise irgendwo auf den Boden treffen.
Über eine kleine Nachhilfe würde ich mich freuen.
Am 18.10.2016 um 19:00 Uhr schrieb der Leser "DAIRX":
Ein sehr interessanter und trotz der Länge - die dem Thema aber gerecht wird - sehr lesenswerter Beitrag.
Eine Notiz am Rande, weil sich der Autor in einem Punkt irrt und dies leider auch noch unnötig oft wiederholt: Der WDR ist für diesen Film nicht "verantwortlich"! Der Film ist entstanden aus einer Zusammenarbeit zwischen der ARD-DEGETO und dem rbb und wurde von diesen beiden Partnern redaktionell entwickelt und verantwortet.
Am 18.10.2016 um 19:03 Uhr schrieb der Leser "SoOderSoLaLa":
Nun ja, mit allem geschrieben über das bestehende Recht, und die Distanz zur Realität in einem deutschen Gerichtssaal hat der Kommentar mit sicherheit Recht. Allerdings darf man nicht vergessen, dass wir uns Montag abends um 20:15 Uhr immer noch im Unterhaltungsprogramm befinden und der Film nicht als Lehrfilm für angehende Juristen beworben wurde. Ich denke alles was das Stück und der Film wollen ist eine ethische Diskussion in der Gesellschaft aufzuwerfen und ich denke, das hat er gerade durch diese fragwürdige Onlineabstimmung geschafft. Mir persönlich gefällt die Vorstellung, dass gestern in vielen Familien seit langem und in einigen wahrscheinlich zum ersten mal untereinander über Begriffe wie Moral, Gerechtigkeit und Würde diskutiert wurde anstatt wie jeden Abend sonst nur nebeneinander vor der Glotze zu sitzen und dann wortlos schlafen zu gehen. Allein für diesen Anstoß Danke ich allen die dazu beigetragen haben. Manchmal entdeckt man den Wert einer Sache erst durch eine daraus resultierende Konsequenz. Trifft sowohl auf den Inhalt des Films als auch auf diese Debatte um die Debatte zu ;)
Am 18.10.2016 um 19:13 Uhr schrieb der Leser "Schlussvortrag":
Lieber Herr Fischer,
Ihre Sichtweise, wonach die Frage der Rechtswidrigkeit auf Tatbestandsebene mit der Entscheidung des BVerfG quasi erledigt sei, ist aus meiner Sicht zu pauschal. Zwar trifft zu, dass das BVerfG § 14 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz kassiert hat. Die Frage, "wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären", hat der Senat - wohl aus guten Gründen - ausdrücklich offen gelassen (BVerfGE 115, 118, 157). Die Auswirkungen der Entscheidung auf die strafrechtliche Würdigung sind also beschränkt. Eine Bindungswirkung für die Frage der Rechtswidrigkeit besteht nicht. Dementsprechend beurteilen verschiedene Autoren das Handeln des Soldaten - nach dem Urteil des BVerfG - als nicht rechtswidrig (etwa Rogall NStZ 2008, 1 ff.; Erb in MüKo § 34 Rn. 126 f.).
Es ist daher jedenfalls nicht unvertretbar, dass in der "Verhandlung" Argumente benannt werden, die die Rechtswidrigkeit betreffen. Insoweit also weder Missbrauch noch Verarsche der "lieben Zuschauer" - bleiben Sie fair!
Ich teile Ihre Kritik, soweit die Sendung suggeriert, "der Fall" sei mit rechtlichen Mitteln nicht zu lösen. Für den Betroffenen wäre allerdings von Vorteil, die Lösung und was ihm "zumutbar" war, nicht erst nachträglich als Angeklagter zu erfahren.
Eine gesetzliche (möglicherweise nicht abschließende) Konkretisierung des bisher übergesetzlichen Entschuldigungsgrundes statt Luftverkehrsgesetz?
Am 18.10.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Die - abstrakte- Beurteilung der Strafbarkeit ist auch nicht Sache des BVerfG. Kassiert hat es den Versuch qua gesetzlicher Ermächtigung die Rechtswidrigkeit von vornherein auszuschließen.
Am 18.10.2016 um 19:25 Uhr schrieb der Leser "Uwe Z":
In dem hier diskutierten TV-Event geht es m.E. nicht mal am Rande um Moral, sondern um den feuchten Traum aller bösen Jungs, sich selbst mittels werbepsychologischer Methoden als die Guten definieren zu dürfen, um dann als vorgeblich Guter straffrei all das Böse tun zu können, was den mit ihm konkurrierenden, anderen bösen Jungs per Gesetz verwehrt wird.
Kurz: es geht um MACHT. Bei dem Konstrukt, dass sich jeder einmal in seinem Leben als keine Sanktionen fürchten müssendes Mitglied eines Richterkollektivs fühlen dürfe, geht es nach meiner unmassgeblichen Meinung um nichts anderes als um die Befriedigung der psychologisch verständlichen, archaischen Machtgelüste derer, die unter ihrer systemrelevanten Ohnmacht leiden, wie gequälte Tiere.
P.S.: Beitrag zur vorgeblich bewirkt werden sollenden Moral-Diskussion:
Die kolateralschädlich bewusst in Kauf genommene, mit ferngelenkten Kriegswaffen herbeigeführte Tötung von Menschen, die sich in der Gewalt von Selbstmord-Attentätern befinden, ist logischerweise nichts anderes, als ein Selbstmord-Attentat ohne Selbstmord.
Und letzteres rangiert nach meiner Moral noch unterhalb der barbarischen Untat eines Selbstmord-Attentäters, der immerhin freiwillig das grausam-finale Schicksal seiner Opfer teilt. Letzteren also, ganz im Sinne des kategorischen Imperativs Immanuel Kants, nichts anderes zumutet, als ihm, dem selbst bestimmt Handelnden, auch selbst durch seine Handlung zugefügt wird.
Am 18.10.2016 um 19:32 Uhr schrieb der Leser "Goldjunge":
Ich würde mich freuen wenn sich Herr Fischer kürzer fassen könnte. eine kolumne ist noch keine Gerichtsverhandlung. Anfangen kann man ja mal die gefühlten 200 "unsachlich"s auf eine lesfreudigere Art runterzukürzen. Ansonsten bin ich mit dem Inhalt einverstanden.
Am 18.10.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "SchlaeferB":
Machen Sie sich mal den Spaß und speichern Sie alle PDF-Dateien seiner Kolumne. Am Ende war ich - ohne diese hier und ohne die Kommentare - bei 962 Seiten!
Am 19.10.2016 um 02:08 Uhr antwortete der Leser "Goldjunge":
woher der eifer? ;)
Am 19.10.2016 um 22:25 Uhr antwortete der Leser "SchlaeferB":
Weil ich die Juristerei einfach herrlich finde und mich durch die ganzen Sachen Stück für Stück durcharbeiten möchte.
Das andere ist: Es ist doch schon mal schön, wie der Fall Böhmermann ausgegangen ist, obwohl Herr Fischer ihn verurteilt sah.
Ich hoffe zwar es nicht erleben zu müssen, doch wer weiß, was die Zukunft noch für uns alle bringt. Dann wird man sehen, wie das Leben wirklich ist und was dann passiert.
Am 28.10.2016 um 22:50 Uhr antwortete der Leser "Goldjunge":
fischer als hobby? schöne idee.
und ja. zwar ist der Fall Böhmermann noch nicht abgeschlossen, dennoch war es interessant, zu sehen wie sich ein bundesverfassungsrichter öffentlich derart vertut. Vielleicht war es aber auch nur ein weiteres kapitel in böhmermanns stück? (wobei ich glaube, dass er zu keinem zeitpunkt an all die folgen glaubte, geschweige denn, sie irgendwie eingeplant zu haben.)
Am 18.10.2016 um 19:35 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Das Szenario ist hoch unrealistisch. So lange der Kampfpilot erkennen kann, dass die Maschine noch von den Piloten (unter Bedrohung) geflogen wird, braucht er nicht abzuschiessen, den kein Verkehrspilot lässt sich unter Zwang dazu bringen, seine Maschine ins gewünschte Ziel mit maximalem Schaden zu fliegen. Erst wenn der Entführer erkennbar die Maschine fliegt, wirds richtig brenzlig.
Am 18.10.2016 um 19:44 Uhr schrieb der Leser "K_domig":
...den Film und auch das Stück habe ich nicht gesehen, aber die Beschreibung erinnert mich an Hollywood... auch dort wird oft eine eigene Sichtweise zu gut und böse erklärt, die mit der Realität einfach nichts zu tun hat... der Unterschied scheint zu sein, dass man es bei Hollywood von vornherein weiß, aber vielleicht bei deutschen Produktionen nicht erwartet; nebenbei, das was da gerade in der Türkei passiert, könnte auch damit beschrieben werden...
Am 18.10.2016 um 19:44 Uhr schrieb der Leser "Mathesar":
Danke!
Natürlich sind derartige Fälle nur schwer zu entscheiden und auch müssen wir oft genug einsehen, dass unser eigenes Rechtsempfinden und das Gesetz nicht ganz konform läuft.
So wie die Geschichte des Polizisten und des Jakob Metzeler. Natürlich darf der Staat und seine Bediensteten nicht foltern. Und doch muss ich zugeben, dass der Polizist - in genauem Wissen, dass es ihn höchstwahscheinlich seinen Job kosten wird - diese Grenze überitt um eine mögliche Rettung des Jungens zu bewirken. Er ist für mich ein tragischer Held. Auch wenn ich das so nicht sehen dürfte, ich weiß.
Und auch diese Situation mit dem Flieger. Ja, das ist eine sehr schwere Entscheidung und es werden völlig Unschuldige - Männer, Frauen, Kinder - getötet. Doch auch wenn bei uns das Individuum und seine Freiheit im Mittelpunkt stehen sollte, so gibt es doch - frei nach Spock - Bedürfnisse vieler, die über den Bedürfnissen einzelner stehen. Mit dem Abschuss der Maschine rettet er das Leben von wahrscheinlich hunderten im Stadion. Die Menschen in der Maschine werden in allen logisch denkbaren Handelssträngen sterben. Zusätzlich wird diese Handlung auch in Zukunft positive Auswirkungen zeitigen, wenn zukünftige Terroristen diesen Weg nicht mehr ausprobieren, da dieser offensichtlich nicht gangbar ist.
Am 18.10.2016 um 19:44 Uhr schrieb der Leser "IshmaelPequod":
Haben wir schon immer so gemacht.
Ich habe die Kritik von Herrn Fischer jetzt nochmals gelesen. Und mein Kopfschütteln ist nicht weniger geworden. Er argumentiert zum einen, dass seit der Entscheidung des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz keine neuen Argumente dazu gekommen seien. Der Affe sei damit tot. Es handele sich auch gar nicht um eine Frage der Rechtswidrigkeit (des Dürfens), sondern der Schuld (der persönlichen Zumutbarkeit des Piloten). Nochmals zur Erinnerung: der Kern des von Schirachs präsentierten Falles lautet „Dürfen Unschuldige der Zahl x getötet werden, um Unschuldige der Zahl y zu retten“. Es ist nichts damit gewonnen, eine derart fundamentale ethische Frage zu kategorisieren oder innerhalb eines Systems einzuordnen. Andere Rechtssysteme weltweit nehmen die Zuordnung anders vor. Fischer lenkt hier nur ab, macht ein Scheinmanöver. Er behauptet „Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig“. Wenn ein Jurist „selbstverständlich“ sagt, sollte man hellhörig werden, denn dann fehlt es an Argumenten. Fischer sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, sein Denken ist im System der rechtlichen Regeln und Gerichtsentscheidungen gefangen. Das er Moral für unverlässlich hält und möchte, dass man dem Recht „solche Fragen“ überlässt sei hier noch erwähnt. Diese Trennung von Moral und Recht ist typisch und ist der Mittelpunkt einer blinden Justiz. Dabei muss das Recht immer wieder im Hinblick darauf kontrolliert werden, ob es noch moralisch ist.
Am 18.10.2016 um 19:45 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Fortsetzung „Wer Unrecht und Schuld in eins setzt, fällt um Jahrhunderte (!) hinter unsere Rechtskultur zurück“ poltert er. Offensichtlich versteht er nicht, dass es von Schirachs Anliegen war, Werte und Normen unserer Gesellschaft heute in den Mittelpunkt zu stellen! Das ist es, was der Film in den Vordergrund stellt und dazu nutzt er die Form des Gerichtsdramas. Dieses Stück ist eben nicht Dostojewskis „Schuld und Sühne“. Fischers Kritik erinnert an einen Physikprofessor, der meint: „Star Treck kann so gar nicht stimmen“. Er ist irgendwie „out of touch“ mit den Dingen, die nicht fachgenaue Strafrechtstheorie sind. Fischers hochmütig-polemische Sprache zeigt zudem noch eins: der Wutbürger ist überall.
Am 18.10.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "Uwe Z":
@ IshmaelPequod
Es macht keinen Sinn, auf "andere Rechtsysteme" hinzuweisen, ohne zu berücksichtigen, wie, und auf welcher Trümmerlandschaft diese entstanden sind.
Hier steht unser aller gemeinsame, verfassungsmäßige Ordnung zur Debatte, die nicht einfach von ggf. noch so großen Mehrheiten in Frage gestellt werden KANN.
Denn Art. 20 GG legt in seinen Absätzen drei und vier fest:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Kurz: eine andere Rechtsordnung ist nur zu genau den Bedingungen zu haben, unter denen diese "andere" entstanden ist. Und "Rechtsordnungen" pflegen historisch dann zu entstehen, wenn die Individuen des gegenseitigen Abschlachtens müde und gründlich desillusioniert sind, weil das unvermeidliche Meer aus Blut, Schweiß und Tränen schlicht keine Illusionen mehr zulässt.
Am 18.10.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Ist nicht überzeugend. Unzweifelhaft steht jedem Menschen das Recht auf Wahrung seiner Würde zu, selbst dem Attentäter, korrekt?
Jeder Notwehrfall zeigt, dass der Angreifer trotz seiner Menschenwürde getötet werden darf und Menschenwürde zwar vom Grundsatz her ein absolutes Recht ist - aber es eröffnet die Tür für Abwägung in bestimmten Fällen.
Am 18.10.2016 um 21:25 Uhr antwortete der Leser "Uwe Z":
@IshmaelPequod "Jeder Notwehrfall zeigt, dass der Angreifer trotz seiner Menschenwürde getötet werden darf..."
(i.) Notwehr erschafft kein Recht auf Tötung eines Angreifers, sondern ein Recht auf individuell wehrhafte Handlungen, bei denen der Angreifer ggf. zu Tode kommen kann, ohne dass der Notwehr ausübende deren Tod bezweckt. Die gewollte Tötung eines Angreifers ist keine Notwehr, sondern eine HINRICHTUNG, zu der auf deutschem Staatsgebiet deutsche Polizeikräfte, und nur diese, unter ganz bestimmten Bedingungen berechtigt sind.
(ii.) Sich in der Gewalt eines Selbstmordattentäters befindliche Mitmenschen mit gewalttätigen Angreifern gleichzusetzen, empfinde ich als zutiefst unmoralisch.
(iii.) Zu dem, in meiner vorhergehenden Einlassung einzig dargestellten, lebenspraktisch ggf. zwangsläufig auftretenden Problem, dass jedem Deutschen im Grundgesetz das explizite Recht auf Widerstand gegen eine Änderung unser bestehenden, verfassungsmäßigen Ordnung (unseres "Rechtssystems") eingeräumt wird, würde ich gerne Ihre Meinung hören.
In unserem Grundgesetz steht nämlich drin, dass ein neue verfassungsmäßige Ordnung nur via Massenschlägerei einführbar ist. Damit auch das dann neue Rechtsystem aus jenem restlos desillusionierenden Meer aus Blut, Schweiß und Tränen emporsteige, aus dem neue Rechtsysteme nun mal einzig empor zu steigen vermögen.
Am 18.10.2016 um 21:52 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Sorry, ist mir zu emotionalisierend und unsachlich.
Am 18.10.2016 um 20:29 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Frage an eine Juristen: Ist etwas richtig oder falsch, wenn
Jurist: Das Gesetz sagt.....
Am 18.10.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wenn Sie eine andere Antwort wollen, dürfen Sie nicht explziet einen Juristen fragen...
Am 18.10.2016 um 19:59 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes induziert die Rechtswidrigkeit- es sei denn es liegen Rechtfertigungsgründe vor. Den Versuch dies qua Gesetz zu schaffen , hat das BVerfG abgewehrt. Es verblieben dann allenfalls noch die allgemeinen Rechtfertigungsgründe. Es bleibt bei der Frage der Schuld - es sei denn sie meinen der Wert oder Unwert von Leben bemisst sich nach der Quantität der Toten.
Am 18.10.2016 um 20:06 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Mein Beitrag: Fischer nicht mehr in der Lage die Sache "out of the box" zu betrachten.
Ihr Beitrag: Ausführungen wie in einer juristischen Prüfung.
Seufz
Am 18.10.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Es gibt viele Dramen und Filme , die durchaus gekonnt die Bühne des Gerichtes bespielen. Ihnen ist aber gemeinsam, dass das Gericht wirklich nur die Bühne für menschliche Dramen ist. Mit anderen Worten- wenn Schirach in der box spielt, muss er sich auch danach beurteilen lassen.
Am 18.10.2016 um 20:22 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Verstehe ich nicht. Was ist der Unterschied zu Zeugin der Anklage oder 12 angry men ?
Am 18.10.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wenn Sie sich "Zeugin der Anklage" ansehen, geht es im Grunde nicht um den Prozess oder juristische Fragen. Dort geht es um menschliche Konfliktsituationen, die auf der Bühne des Gerichtes gespielt werden. Man kann ein Thema auch so anlegen - dann hätte es aber mit dem Stück von Schirach nicht mehr viel zu tun.
Am 18.10.2016 um 20:44 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Da gebe ich Ihnen viellicht Recht. Aber denken Sie an eine Frage der Ehre oder To kill a mockingbird. Da ist alles im Hinblick auf ethische Fragen zugespitzt. Kein wirklicher Autor schreibt, damit er nur von Juristen gelesen wird. Und die Leserschaft interessiert sich nicht sehr für Fachfragen, sondern die dahinterliegenden Probleme.
Am 18.10.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Fdgo1":
"Es ist nichts damit gewonnen, eine derart fundamentale ethische Frage zu kategorisieren oder innerhalb eines Systems einzuordnen. "
Es ist aber ein Unterschied, ob Sie ein Gerichtsverfahren durchspielen, das sich an juristische Spielregeln (scheinbar) hält oder ob Sie eine ethische Frage daraus machen.
Das Gericht kann sich das geltende Recht nicht einfach zurechtbiegen (auch wenn es manchmal Spielräume gibt). Hier gab es keine Spielräume.
Wenn Sie es ethisch sehen, ist das anders. Rechtlich gibt es da nicht viel mehr zu sagen, als was Herr Fischer richtig ausführt.
Und zur Ethik noch die Anmerkung. Aus gutem Grund ist die Menschenwürde geschützt. Da hilft auch nicht Ethik zur Relativierung.
(Nichtjuristen die rechtlichen Ausgangspunkte zu erläutern, ist leider immer etwas freudlos. Nach meiner Auffassung fehlen oft staatstheoretische Kenntnisse und das Verständnis, warum es Verfassung, Gesetze, mittelbare Demokratie usw. gibt und warum das gut so ist.)
Am 18.10.2016 um 20:21 Uhr antwortete der Leser "IshmaelPequod":
Absolut nicht nachvollziehbar. Nach ihrer Auffassung steht Recht über Ethik. Damit stünde das System Kopf. Ich weiss nicht, wie Radbruch das finden würde.
Am 18.10.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "SchlaeferB":
Und genau da ist das Problem: Schirach schafft es, Dinge zu vermitteln, die wenige Menschen studiert haben. Leider gelingt es den wenigsten Juristen, eine Sprache zu finden, die der Nichtjurist versteht. Doch zur Schaffung von mehr Rechtsbewußtsein wäre dieses absolut erforderlich.
Ich empfehle Ihnen mal ein kleines Büchlein. Auch Strafrecht. Ernst von Pidde "Der Ring des Nibelungen im Lichte des deutschen Strafrechts". Auch er seines Zeichens Jurist wie Schirach vermochte es, auf unterhaltsame Weise Strafrecht zu vermitteln.
Am 19.10.2016 um 00:41 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Welcher Moral folgt denn die Willkür?
Falls Sie die nicht (unfreiwillig) propagieren wollen (wonach es aussieht): Was halten Sie am Recht oder an dessen Verbindlichkeit für unmoralisch?
Am 18.10.2016 um 19:47 Uhr schrieb der Leser "oktoberfest":
Ein guter Artikel. Denn der ARD ging es offensichtlich nur um die Quote.
Am 18.10.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
die ARD ist aber nicht alleine "schuld" das Stück tingelt doch schon ewig durch die Theater... oder ist es da dann besser als im Fernsehen?
Am 18.10.2016 um 19:48 Uhr schrieb der Leser "hellofellow":
Bezueglich der grossen etisch/philosophischen Fragen, die ja die Grundlage dieses "Moralischen Dilemmas" sind gibt es eine ganz hervorragende frei zugaengliche und unterhaltsame Vorlesungsreihe der Harvard Universitaet. Siehe http://www.justiceharvard.org/
Am 18.10.2016 um 19:54 Uhr schrieb der Leser "KruderVerschwörer":
"Terror" hat mit einer Verhandlung vor einem deutschen Gericht ungefähr soviel gemein wie "Top Gun" mit der Realität eines deutschen Kampfjet-Piloten.
Fischers Ausführungen sind wie ein frischer Luftzug an einem schwülen Hochsommertag.
Der ganze Mikado-Haufen fällt nunmal zusammen wenn man die Stäbe "Rechtswidrigkeit" und "Schuldhaftigkeit" rauszieht und danach prüft.
Die Anklage "Mord" erledigt sich ZWINGEND wegen der Abwesenheit von "Niedere Beweggründe" und mit etwas Gerumpel auch "Arglosigkeit des Opfers" (Beide Jets flogen NEBEN der Maschine, Piloten schauten ins Cockpit und schossen eine Salve Leuchtspurmunition von hinten an mindestens einer Seite des Airbus vorbei. Die Opfer wussten dass ABFANGJÄGER folgen und keine bunten Rosinenbomber).
Alles andere lässt sich nicht beurteilen weil es in dieser Pharce schlicht weggelassen bzw. aus dramaturgischen Gründen verdreht bzw verkürzt wurde.
Der Rest ist Primetime TV Gedöns. Linker Lederschuh inklusive.
Am 18.10.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
» Die Anklage "Mord" erledigt sich ZWINGEND wegen der Abwesenheit von "Niedere Beweggründe" und mit etwas Gerumpel auch "Arglosigkeit des Opfers" (Beide Jets flogen NEBEN der Maschine, Piloten schauten ins Cockpit und schossen eine Salve Leuchtspurmunition von hinten an mindestens einer Seite des Airbus vorbei. Die Opfer wussten dass ABFANGJÄGER folgen und keine bunten Rosinenbomber). «
Ich habe den Film nur einmal gesehen und könnte mich irren.
Aber wurde Mord nicht mit dem Tatbestandsmerkmal "gemeingefährliche Mittel" begründet?
Die Rakete als "gemeingefährliches Mittel".
Nun kann man sich sicherlich darüber streiten, ob eine so verwendete Rakete ein "gemeingefährliches Mittel" ist.
Aber zu sagen, dass sich Mord ZWINGEND wegen der Abwesenheit von "Niedere Beweggründe" und mit etwas Gerumpel auch "Arglosigkeit des Opfers" erledigt, wo darauf doch gar nicht abgestellt wurde, scheint mir ein wenig fehl zu gehen.
Das ist so, als würde man sagen, dass es schon allein deshalb kein Mord sein kann, weil der Pilot nicht aus Habgier das Flugzeug abschoss. Es ist richtig, dass das nicht sein Motiv war, schließt aber den Mord nicht aus, der auch dann vorliegt, wenn er ein "gemeingefährliches Mittel" verwendet hat.
Am 19.10.2016 um 10:21 Uhr antwortete der Leser "KruderVerschwörer":
Hamm se rechd jooter Mann.
Halte meine Einschätzung diffuser und sage: Die Mordmerkmale sind nicht alle so verwirklicht (in dem Szenario) wie es für eine Verurteilung als Mord zwingend nötig wäre.
Der Top Gun Vergleich bleibt.
Am 18.10.2016 um 19:54 Uhr schrieb der Leser "hellofellow":
Bezueglich der grossen ethisch/philosophischen Fragen, die ja die Grundlage dieses "Moralischen Dilemmas" sind gibt es eine ganz hervorragende frei zugaengliche und unterhaltsame Vorlesungsreihe der Harvard Universitaet. Siehe http://www.justiceharvard.org/
Am 18.10.2016 um 19:54 Uhr schrieb der Leser "zabki":
Würde eigentlich der Pilot _des entführten Flugzeugs" eine unzulässige Aufrechnung von Menschenleben vorgenommen haben, wenn er sich dem Befehl des Entführers widersetzt, darauf erschossen wird, das Flugzeug neben dem Stadion abstürzt, und einige, aber nicht 70000 Menschen umkommen?
Am 18.10.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "Fdgo1":
Wer tot ist, wird nicht mehr bestraft. Insoweit wird dann wenig theoretisiert.
Viel spannender finde ich die Frage, wie das Verhalten der Passagiere bzw. der Besatzung derjenigen Flugzeuge moralisch und ethisch zu werten ist, die sich damals am 11. 9. offensichtlich selbst für den Tod entschieden haben. Denn nicht alle gekaperten Maschinen sind in ihr Ziel geflogen (Pentagon), wenn ich mich recht erinnere. Wer hat die Entscheidung getroffen, sich zu opfern? Alle, die Mehrheit für die Minderheit, der Pilot?
Am 18.10.2016 um 20:59 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
UA 93 sollte evtl ins Weisse Haus oder ins Kapitol, ist aber wohl nicht bewiesen. ob sie sich für den Tod entschieden haben, ist auch unsicher. Sie haben versucht, das Cockpit zu stürmen, evtl, bzw wahrscheinlich haben die Entführer auch selber die Maschine gegroundet, als sie gesehen haben, dass sie das Cockpit nicht bis zum Ziel halten können.
Die passagiere wussten über Telefon, was in NY passiert war. Darum wussten sie, dass sie ohne was zu tun, eh Tot wären, also war es wohl legitim, was dagegen zu tun... Denke ich mal...
Am 18.10.2016 um 21:13 Uhr antwortete der Leser "hakufu":
Dieses reale Ereignis zeigt, wie schwierig Realität und Wunsch, Recht und Unrecht beieinander liegen.
Ist es nicht viel mehr wert, in einem Theaterstück oder Film gezeigt zu werden ?
Sind die "Opfer" tatsächlich bereit, für die gute Sache zu sterben, oder ergeben sie sich fatalistisch ihrem Schicksal ?
Es gibt nicht ein Gesetz, eine Formel, mit der man jedes Verbrechen ? im voraus beurteilen kann.
I pitty the poor judge.
Am 19.10.2016 um 06:14 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
die sich damals am 11. 9. offensichtlich selbst für den Tod entschieden haben.
Ich denke, niemand der Passagiere/Crew hat sich für den Tod entschieden. Flugzeugentführungen liefen bis dato nach dem Schema ab, daß die Täter Forderungen gestellt hatten und bei Nicht-Erfüllung einige Geiseln töteten. Das Flugzeug selbst wurde nicht als Waffe eingesetzt, insofern lag mMn. einfach ein Irrtum über die Absichten der Entführer vor. Auch heute heißt es ja noch "Tun Sie, was der Geiselnehmer will und spielen Sie nicht den Helden".
Die vierte Maschine (Twin Towers als Ziele wurden da schon getroffen) ist abgestürzt, als die Passagiere versucht hatten, die Kontrolle über das Cockpit zurückzugewinnen. In diesem Falle wußten sie (über Handys, Nachrichten) von den anderen Anschlägen und haben richtigerweise um ihr Leben gekämpft.
Zu ihrer Frage: wie sich Menschen in Gefahrensituationen verhalten ist höchst individuell. Manche erstarren, manche versuchen zu fliehen, manche zu kämpfen, das hat viel mit Persönlichkeit (und Erfahrung) und wenig mit rationaler Entscheidungskraft oder Moral zu tun.
Kooperation mit den Tätern kann das eigene Leben retten und sollte deswegen nicht per se verurteilt werden. Allerdings muß sich auch niemand widerstandslos opfern lassen; die Entscheidung dafür fällt jeder für sich.
Am 18.10.2016 um 19:55 Uhr schrieb der Leser "Helferleins Helfer":
Ich bin nicht sicher, das man beim wegglotzen von: Terror in aller Freunschaft, am Tatort Krankenhaus tatsächlich etwas über Tatsächliches lernen könnte - oder sollte, als:
Der Gerichtssal ist der Gerichtssal , Das Krankenhaus ist das Krankenhaus , etc. Der Gerichtssal- das Krankenhaus etc. im FernsehAPPARAT ist nicht = *.
Man lernt im Theater bei Shakespears Macbeth, Maria Stuart, Richard, viele über Macht und Ohnmacht, Oben und Unten, Dies und Das, ohne das wohl jemand jemals ernsthaft auf die Idee gekommen wäre, die Qualität William S. an seine historische Exaktheit/Genauigkeit zu koppeln, es sei denn Dr. Knopp möchte sein eigenes Format bedienen, oder ein Herr Thomas F. sein Format hier. Quote siehe Aufrufe/Kommentare- nicht soo schlecht.
Mr. Shakespear möge mir verzeihen, dass ich ich ihn mit Rosamunde Schirrach in einen Satz zwängte.
Die Quote im Unterhaltungsformat Tralala Super-Info-Reality- Entertaintment stimmt das ist schon alles. Ein altes TV-Format(Recherche): Wie hätten Sie entschieden wird aufs HÖCHSTEGericht Internet ausgedehnt. Null repräsentativ, ohne jegliche Aussagekraft ausser:
Häätte man als Beispiel, eine "zufällige"Gesichtdublette einer Angela M, sagen wir als ehemalige NVA Pilotin, die dann bei der Luftwaffe ihre Karriere fortgesetzt hatte, ins Cockpit gesetzt - das Ergebnis wäre wohl leicht anders ausgefallen.
Eine Quote ist eine Quote. Beim nächsten mal bitte mehr !
thats the way the money goes- pop to the people
Am 18.10.2016 um 19:55 Uhr schrieb der Leser "BDLB":
So, nach einigen Anmerkungen und als Vorbereitung auf eine Rekonstruktion des Problems durch eine Theorie des Argumentierens: Vorab, das namedropping mit Kant und anderen Geistesgrößen sollte man generell sein lassen. Es hilft nichts. Außer vielleicht irgendwelche Bildung vor sich herzutragen.
Dann: Die Parteien BVG / Fischer und Anhänger wollen dem "(auf)rechnerischen Element" keinen Raum geben.
Das Volk, ob zu schlicht oder nur anders denkend sei dahingestellt, will aber auf einfach Weise rechnen. (Auch das schöne Wort "utilitaristisch" können wir uns schenken.) Da, wo die Parallele hergeholt ist: Wenn seinerzeit in den USA zwei Verkehrflugzeuge abgeschossen worden wären, dann hätten ungefähr 3.000 Menschen überlebt. Die Flugzeuginsassen sind alle so oder so gestorben. Die schlicht und einfach Denkenden wollen so denken, sie wollen rechnen.
Am Schluss: Wer sich mal mit Wahrheitstheorien befasst wird merken, dass auch die Wissenschaften bei ihrer Form der Wahrheitsfindung mit Wasser kochen. Vor allem die "Argumentationswissenschaften" wie die Juristerei, bei der die Wahrheit immer neben der "herrschenden Meinung" wohnt. Ein Teil des wissenschaftlichen Wassers wird durch Rhetorik zu Dampf, der aufsteigt und sich als wissenschaftliche Überlegenheit geriert.
Am 18.10.2016 um 20:10 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Es geht nicht darum, ob das Urteil im Ergebnis falsch ist. Das Ergebnis lässt sich gut betreten - das bestreitet auch Fischer nicht. Es geht darum, dass die Diskussion auf falscher Ebene geführt wird. Im Kern - gibt es ein Recht zum Töten oder ist das Töten im Einzelfall entschuldbar und aus diesem Grund nicht strafbar. Wenn es ein - abstraktes - Recht zum Töten gibt - wo sind die Grenzen?
Am 18.10.2016 um 21:33 Uhr antwortete der Leser "Haruspex taedens":
Warum, glauben Sie, laufen bei uns selbst Verkehrspolizisten mit einer tödlichen Waffe herum? Selbstverständlich gibt es ein Recht des Staates, zu töten. Wo sind die Grenzen? GG, StGB, UZwGBw, Polizeigesetze. Aber die vielleicht wichtigste Grenze ist, dass sich jeder Waffenträger bei uns darüber im Klaren ist, dass er sich für jeden Waffengebrauch peinlichst zu rechtfertigen hat. Und darauf können wir stolz sein.
Am 21.10.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
Doch noch das: "Wenn es ein - abstraktes - Recht zum Töten gibt - wo sind die Grenzen?"
a) Das Recht zum Töten wird ja auch in den vorhandenen Gesetzen nicht ganz und gar außer Kraft gesetzt. Die Stichworte sind "Notwehr" und -- extrem seltsamer Attributausdruck von Juristen, denen ich doch manchmal ein paar Sprachsensible an die Seite stellen möchte -- "der finale Rettungsschuss".
b) Die Grenzen sind doch auch sonst immer wieder mal ein Thema, wenn basale Rechte miteinander konfligieren. Das Juristenwort dazu heißt "Güterabwägung".
Am 18.10.2016 um 19:56 Uhr schrieb der Leser "Lunaria":
Herr Fischer, herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Ich beging leider den Fehler mir dieses schlecht recherchierte verfilmte Theaterstück sogar am Freitag bereits vorab im Kino anzuschauen. Als Verwaltungsbeamtin kam ich schon nach fünf Minuten darauf, dass die Anklage wegen Mordes Unsinn ist und musste mich dann im Verlauf über die ständige Vermischung von "Der Staat darf nicht schießen" und dem eigentlichen Angeklagten ärgern. Rechtsnormen wurden nicht zitiert und wenn ja falsch und die ständigen Nahaufnahmen der Gesichter waren reine Effekthascherei. Über so viel schlechte Vorarbeit konnte ich mich nur ärgern und noch mehr habe ich mich über die Diskussion in ser ARD geärgert, die keinen Deut besser war. Nicht mal einem ehemaligen Innenminister fallen die rechtlichen Diskrepanzen auf! Viel zu sehr ist er damit beschäftigt, die Zuschauer für ihr Abstimmungsergebnis zu schelten. Wenn schon die Rechtsgrundlage nicht stimmt, sondern Totschlag vorliegt und nicht Mord, bleibt einem gar nichts anderes übrig als für nicht schuldig zu stimmen. Man könnte dann nächste Woche noch abendfüllend abstimmen lassen, ob wir Herrn Koch nicht vielleicht wegen Raubes verurteilen wollen. Das trifft auch nicht zu, aber es werden sicherlich Zuschauer dafür stimmen...
Am 18.10.2016 um 19:58 Uhr schrieb der Leser "Oskar Terrier":
Ein sehr, sehr gelungener Artikel. Bereits der Einstieg zum "Geschwätz" von Frau Schwarzer, herrlich. Die Lösung des Falls - wie erwartet - sicher. Die deutliche Ansage an die Macher und Sponsoren dieses "Werkes", ausgezeichnet.
Fischer for Bundespräsident - nur meine Meinung.
Am 18.10.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":
Fischer for BuPrä – niemals, denn dann hätte er nach dem a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Peter-Prinzip"Peter-Prinzip/a die Stufe der Inkompetenz erreicht.
Nein. Er soll im jetzigen Amt bleiben und vor allem diese Kolumen fortsetzen.
Am 18.10.2016 um 20:47 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 218: "Fischer for Bundespräsident - nur meine Meinung."
Goodness gracious!! Könnten Sie sich Kabinettsberatungen im Knast vorstellen?
Am 18.10.2016 um 20:08 Uhr schrieb der Leser "hau26hau":
Weshalb ist das LG Berlin als Gerichtsstand zuständig, Herr von Schirach?
Am 18.10.2016 um 20:16 Uhr schrieb der Leser "Th. Trede":
Toller Beitrag - wenn ich auch zu den Rechtsgrundlagen nichts sagen kann... gut geschrieben!
Besonders gelungen: Die Werbung direkt darunter zu eben dem kritisieren Werk... gut gemacht ZEIT
Am 18.10.2016 um 20:26 Uhr schrieb der Leser "Haruspex taedens":
Es fällt mir schwer dem unsäglichen Herrn Schirach beizuspringen. Ich finde sein Talent reicht lange nicht an seine Eitelkeit heran. Natürlich wirft er Rechtfertigung und Schuld munter durcheinander. Das ist aber nicht das Thema. Die persönliche Schuld oder Unschuld eines fiktiven Bundeswehrpiloten ist nebensächlich. Hier geht es um ein skandalöses Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts. Warum Fehlurteil? Das Bundesverfassungsgericht schlägt sich im alten Streit um Gesinnungs- oder Verantwortungsethik auf die falsche Seite. Die Möglichkeit, das kleinere Übel zu suchen, ist die Grundlage jeder Politik und diese Möglichkeit versucht das Bundesverfassungsgericht der Politik zu nehmen. Nicht, dass es auf meine persönlichen Emotionen ankäme, aber säße ich in diesem fiktiven Flugzeug mit meiner Familie, wäre es mir ein Trost, abgeschossen zu werden. Zwischen 164 Toten auf der einen Seite und 70164 Toten auf der anderen Seite (mit Akw ein paar Nullen mehr) und noch der Handlungsunfähigkeit der Regierung und dem Triumph der Terroristen, fällt mir die Wahl leicht. Wenn ich als hilfloses Instrument von Terroristen sterbe, ist meine Würde weit mehr angetastet, als wenn ich sterbe, um andere zu retten.
Am 23.10.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
["Es fällt mir schwer dem unsäglichen Herrn Schirach beizuspringen. Ich finde sein Talent reicht lange nicht an seine Eitelkeit heran."
Ich wundere mich immer wieder einmal, auf welche Kenntnisse und persönlichen Beziehungen solche doch latent übergriffigen Urteile über Personen aufruhen. Man kann ja einmal schlicht fragen, wie man es selbst fände, wenn Leute, die man so gar nicht kennt, aus dem, was sie gelesen und ggf. im Fernsehen gesehen haben, solche Urteile über einen selbst fällen würden. Ich selbst, der ich nur 1 Buch von von Schirach gelesen habe, halte mal fest, dass ich das Buch ganz hervorragend fand, und über die Person des Autors würde ich mir kein Urteil erlauben, bevor ich nicht wenigstens eine halbe Stunde mit ihm gesprochen habe. -- Allgemein gesprochen: Wenn etwas weniger Häme im Land wäre, lebte es sich hier angenehmer.]
Am 18.10.2016 um 20:28 Uhr schrieb der Leser "Gottseibeiuns":
Formal zuweilen etwas krass, so ist doch sachlich alles richtig, was Big TF schreibt. Nur: wer will das eigentlich wissen? Glaubt denn irgendjemand da an einen "Bildungsauftrag" der Öffentlichen? Den gab es vielleicht noch in der Zeit, in der Big TF ein Heranwachsender war. Allerdings nehme ich angesichts seiner vita, soweit sie offiziell nachlesbar ist, an, daß er an Rechtsdogmatik gänzlich desinteressiert gewesen wäre und sich -wenn überhaupt- nur mit der Frage beschäftigt hätte: Freispruch oder Bestrafung? Bitte mal absatteln, etwas mehr (Alters-)weisheit walten lassen und nicht immer auf Herrn Ferdinand einprügeln. Im übrigen: den Eingangsaufhänger mit Frau Alice hätte es wirklich nicht gebraucht.
Am 18.10.2016 um 20:33 Uhr schrieb der Leser "Haruspex taedens":
Warum ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur falsch sondern skandalös? Weil das Bundesverfassungsgericht sich vor das Publikum hinstellt ohne im Gesicht die Farbe der Robe anzunehmen und allen Ernstes behauptet, es habe diese Wahl zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik mit Hilfe einer juristischen Supersaftpresse aus diesem schlichten Stück Verfassungslyrik herausgequetscht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das steht da aber nicht. Und auch wenn Sie, Herr Fischer, sich in Fachmannspose hinstellen und das abnicken, das steht da nicht. Die Würde des Menschen mag erfordern, dass eine Regierung sich um die Menschen im Flugzeug Gedanken macht, versucht sie zu retten oder sonst eine Lösung zu finden. Sie nimmt aber nicht die Entscheidung vorweg, den Terror gewähren zu lassen.
Am 18.10.2016 um 20:42 Uhr schrieb der Leser "Dogwalker":
Zwischenfeststellung... 740 Kommentare zu einer Rechtskolumne. Eine engagierte, kontroverse (sonst wäre es ja auch langweilig) und doch weitgehend sachliche Diskussion. Geht doch...
Am 18.10.2016 um 20:57 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
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Am 18.10.2016 um 21:07 Uhr antwortete der Leser "SchlaeferB":
Dogwalker,
eigentlich müßte Herr Prof. Fischer Herrn von Schirach dankbar sein. Denn von Schirach hat etwas geschafft, was den wenigsten Juristen gelingt. Die Menschen in einer großen Masse auf einen Schlag zum nachdenken über eine absolut schwierige Thematik zu bringen. Sich mit dem Thema auseinanderzusetzen (natürlich nicht alle) und sich dabei nicht nur juristische, sondern ethische Fragen zu stellen.
Grüße.
Am 18.10.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "vor allen Dingen":
Ne, lieber Hundegeher, nicht zu einer Rechtskolumne, sondern zu einem Theaterstück . Sie verwechseln Ursache und Wirkung.
Am 18.10.2016 um 20:45 Uhr schrieb der Leser "O Quijano":
Verwirrende Zeiten. Ein Richter des Bundesgerichtshofs urteilt über die ARD in gleicher Weise wie diejenigen, die "Lügenpresse" rufen:
"Ich meine nämlich, dass Autor, Verlag und Medien ein übles Spiel zu Lasten der Bürger spielen."
"...ist eine unverschämte, schwer erträgliche Manipulation der Öffentlichkeit im Namen eines quasistaatlichen Anliegens, ohne dem auch nur die mindesten staatlichen Garantien an Wahrhaftigkeit und Unvoreingenommenheit zugrunde zu legen"
"Das "Niveau der Zuschauer / Leser / Hörer" ist so gering, dass es einfach nicht möglich ist, die jeweilige Sache sachgerecht darzustellen. Das ist natürlich gelogen. Es erlaubt aber, der eigenen Faulheit oder Unzulänglichkeit praktisch unbegrenzt nachzugeben und sich selbst dabei noch permanent als überlegenen Sachwalter der Interessen des dummen Volks da draußen aufzuspielen. "
"Das ist die größtmögliche Verarschung des Publikums"
"Das alles ist so dermaßen falsch und verquast und verdreht, dass einem übel wird"
"Schlimmer, erstaunlich und bedrückend aber ist es, dass die schweren, ja existenziellen Fehler des Stücks von seinen Verbreitern und Laudatoren vom Theater bis hin zur großmächtigen ARD nicht erkannt, sondern beanstandungslos durchgewunken werden"
Am 18.10.2016 um 20:49 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wenn wir einmal die "Wortgewalt" des Kolumnisten ausblenden, hat er zumindest Argumente. "Lügenpresse" ist nun wahrlich kein Argument.
Am 18.10.2016 um 21:07 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Das Argument hat sich bei mir durch 50jähriges Lesen von Zeitungen ergeben: Tagespiegel, Spiegel, Zeit, NZZ, FAZ, Berliner Zeitung, Süddeutsche... Und TV-Konsum von 1958 bis 2004. Radio sowieso, seit der Kindheit bis heute (allerdings schalte ich aus wenn "Nachrichten" kommen oder sonstige politische Propaganda). Und Lesen. Zum Beispiel Karl Kraus. Der diese Presse schon vor hundert Jahren... aber das wissen wir ja alle alles...
Am 18.10.2016 um 21:10 Uhr antwortete der Leser "O Quijano":
"Lügenpresse" ist selbstverständlich kein Argument. "Lügenpresse" ist das Urteil zu dem einige kommen.
Am 18.10.2016 um 21:24 Uhr antwortete der Leser "hakufu":
"Lügenpresse" ist die Bezeichnung von Menschen in freien Staaten, wie z.B. Deutschland, für Medien, die nicht so berichten, wie das der eigenen Gesinnung entspricht.
Das ist der Unterschied zu totalitären Staaten.
Da gibt es keine Lügenpresse, nur die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit.
Am 19.10.2016 um 08:42 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Die "Wortgewalt" ist in der Tat ein gar ungebärdiges Roß, das dem geschätzten Kommentator immer dann durchgeht, wenn man glaubt, jetzt hätte er es im Zaum.
Am 18.10.2016 um 20:57 Uhr schrieb der Leser "Hanna99":
Eigentlich ein guter Beitrag. Leider kennzeichnet den Author eine kaum zu überbietende Überheblichkeit, indem er alles niedermacht, als wenn gerade er mit seiner Auslegung von Recht" im Recht wäre. Dem ist aber leider nicht so. Auch er irrt in einigen seiner Thesen. Leider.
Am 18.10.2016 um 21:55 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Wo genau ist er denn nicht im Recht mit seiner Auslegung von Strafrecht?
Oder geht es doch eher um s"eine kaum zu überbietende Überheblichkeit", mit der "er alles niedermacht"?
Am 18.10.2016 um 21:01 Uhr schrieb der Leser "SchlaeferB":
Sehr geehrter Herr Prof. Fischer,
Sie sind ein erfolgreicher Strafrechtler und als Bundesrichter mit einer besonderen Verantwortung ausgestattet.
Daher wundert mich Ihre Aussage hier, dass Herr von Schirach von Strafrecht nichts verstehe. Sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass Herr von Schirach Rechtsanwalt und als solcher als Strafverteidiger tätig ist. Das so hört man, nicht ohne Erfolg. Eine solche Kollegenschelte finde ich unangebracht und sehr überzogen.
Was haben wir gestern im TV erlebt? Ein verfilmtes Theaterstück zu einer absolut extremen Thematik. Das jedoch sehr weit weg von anderen TV-Formaten, deren Namen ich nicht aussprechen mag, die sich mit inszenierten Gerichtsverhandlungen und Laiendarstellern in einer besonderen Qualität bemühen, dem gemeinen Bürger zu unterhalten.
Herr von Schirach hat hier ein extrem komplexes Thema so verdichtet, dass es in einer Stunde behandelt werden konnte. Dabei natürlich auch verflacht. Stellen wir uns das Verfahren doch einmal in der Realität vor. Der Pilot mit einem halben Dutzend Staranwälten. Gutachter ohne Ende. Experten von Militär und Co als Zeugen. Ein Verfahren, dass vermutlich Monate dauern würde um dann irgendwann bei Ihnen zu landen.
Insofern finde ich die Schelte gegen H. von Schirach und das Stück extrem überzogen. Es hat etwas erreicht, was wenige erreichen: Die Menschen denken über diese Themen nach. Und das ist ganz großartig.
MfG ein Nichtjurist
Am 18.10.2016 um 21:09 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Weil es immer noch was Schlimmeres gibt, ...dann ist das Schlimme okay? Nee.
Am 18.10.2016 um 21:16 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Die Menschen denken über diese Themen nach?
Worüber denken sie denn genau, gründlich, ausführlich, präzise nach, die Menschen?
Am 18.10.2016 um 21:01 Uhr schrieb der Leser "Lorenz Kambrück":
Ich würde ja gern laut "Bravo!" rufen, allein ich fürchte, auch damit nur meiner eigenen Inkompetenz zu erliegen und schlimmer noch: sie so ganz grundlos zu offenbaren.
Am 18.10.2016 um 21:04 Uhr schrieb der Leser "wal2":
Herr Fischer hat in allen Punkten recht und liegt dennoch total neben der Spur. Ein Jurist mag seiner Kritik formal nicht widersprechen können. Er (Fischer) doziert das kleine 1x1 des Straf- und Verfahrensrechts recht eloquent am Beispiel einer "Unterhaltungssendung", bei der er eine Verdummung der Konsumenten durch die Initiatoren unterstellt und heftigst kritisiert, dass das Fernsehvolk über Schuld oder Unschuld abzustimmen, aufgerufen wurde. Herr Fischer möge bedenken, dass er selbst im NAMEN DES VOLKES Urteile gesprochen hat, welchem er jetzt unterstellt, unfähig zu sein, zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld unterscheiden zu können. Ja, (an die Adresse Fischer"s), der gemeine Bürger kann das nicht im Sinne Ihrer juristischen Disziplin aber er hat einen gesunden Menschenverstand und vermag zwischen Recht und Unrecht intuitiv sehr gut zu unterscheiden. 87% der Zuschauer haben Herrn Koch freigesprochen. Kaum weniger Juristen hätten das auch getan, wenn auch mit anderer Begründung. Herr Fischer sollte auch bedenken, dass er ernsthafte und scharfe fachliche Kritik an einem "Fernsehspiel" übt, welches künstlerische Freiheit genießt und nicht so beurteilt werden sollte, wie ein staatliches Strafverfahren.
Am 18.10.2016 um 21:04 Uhr schrieb der Leser "SchlaeferB":
Gestatten Sie mir bitte noch eine Frage:
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf der Titanic. Der Eisberg hat das Schiff gerammt. Es gibt zu wenig Rettungsboote.
Der Kapitän befiehlt, Frauen und Kinder zuerst, wohl wissend, dass es das Todesurteil für die überwiegende Anzahl der männlichen Passagiere ist.
Wie würden Sie als Kapitän in einer solchen Situation entscheiden?
Wechseln Sie einfach mal die Perspektive.
Am 18.10.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das Handeln des Kapitäns wäre entschuldbar - allerdings nur eine theoretische Frage, da der Kapitän mit seinem Schiff untergeht (ich weiß, es gibt auch unrühmliche Beispiele). Aber die Reederei - die sollte man sich genauer anschauen...
Am 18.10.2016 um 21:25 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
die Reederei (White Star) hat damals vollkommen gesetzeskonform gehandelt, sie hatte so viele Rettungsboote wie gesetzlich vorgeschrieben!
Haben die Juristen im Vorfeld verbockt (weil sie keine Ahnung von Physik hatten und die Unsinkbarkeit glaubten)
Am 18.10.2016 um 21:29 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ob es die Juristen verbockt haben, lassen wir einmal dahingestellt. Aber das ist genau der Kern. Der Kapitän trifft eine individuell zu beurteilende Entscheidung. Die Reederei zieht sich auf eine abstrakte Rechtfertigung zurück...
Am 19.10.2016 um 06:40 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Die Reederei zieht sich auf eine abstrakte Rechtfertigung zurück...
Allerdings auch auf eine legitime. Keine Strafe oder (juristische) Schuld ohne Gesetz.
Am 19.10.2016 um 09:59 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Na zumindest auf eine legale... Das Problem ist, dass damit - abstrakt und generell - legitimiert wird im Unglücksfall einen Teil der Passagiere ertrinken zu lassen - zwangsläufig.
Am 19.10.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Nein, es geht darum, daß Sie der Reederei keinen Vorwurf daraus machen können, sich (nur) an die Gesetze gehalten zu haben, wenn sich diese Gesetze im nachhinein als unzureichend erweisen.
Ähnliche Konstellationen haben Sie heute bspw. noch in der Luftfahrt: Man könnte jedem Passagier einen Rettungsfallschirm zugestehen, das hätte bei manchen Unglücken vielen Menschen (vermutlich) das Leben gerettet. Das nicht zu tun bedeutet zwangsläufig, den Tod der Passagiere in diesen Situationen legitimiert hinzunehmen. Sie können den Fluglinien nun aber nicht vorwerfen, keine Rettungsfallschirme zu haben, wenn das Gesetz keine vorsieht.
Am 18.10.2016 um 21:29 Uhr antwortete der Leser "hakufu":
Der Eisberg hat das Schiff gerammt.
Wunderschön, und es trifft genau die Misere dieser Entscheidung.
Egal, wie ich sie treffe. Sie ist unbefriedigend.
Am 18.10.2016 um 21:07 Uhr schrieb der Leser "Martina Rettul":
In der „Hart-aber-Fair-Runde“ konnte man bei Petra Bahr wunderbar die „geistige Freiheit des Christenmenschen“ studieren, die – reformationsinduziert – bei den sog. „Eliten“ notorisch geworden ist: das moralische Dilemma wortreich er- und „bekennen“ aber sich selbst raushalten, keinen Standpunkt einnehmen, kein Urteil fällen, sich nicht die Hände schmutzig machen wollen. Protestantische Gesinnungsethik pur, die jeden, der hier ein Votum abgab, einer „Amtsanmaßung“ bezichtigte. Petra Bahr ist die perfekte Nachfolgerin für Margot Käsmann. Beide fallen „nie tiefer als in Gottes Hand“, vor allem aber in den Schlaf der Selbst-Gerechten.
Am 19.10.2016 um 08:40 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Das ist ausgesprochen unfair gegenüber jemand, der von Glauben und Gewissen wegen die endgültige "Schuldig-oder-unschuldig"- Frage dem Jüngsten Gericht anheimstellt. Mir ist jedenfalls die Theologin lieber, die sich davon distanziert, "auf dem Regenbogen zu sitzen" und Spitz auf Knopf zu richten, als sich in die gefühlige Schar der Laienrichter zu stürzen.
Am 19.10.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Das ist sogar ausgesprochen nachsichtig. Denn das jüngste Gericht besitzt eine Allzuständigkeit und Petra Bahr argumentiert schwammiger als ein Schwamm. Die Frage lautet daher, wie schon letzte Woche angedeutet: Ist es denkbar, dass Gott das Dilemma wie in einem Hollywoodfilm auflöst, indem ein Cherub im Flugzeug erscheint, um die Entführer zu entwaffnen. Ein Katholik hält das für möglich, ein Protestant hingegen schwafelt etwas über Glauben, ohne sich konkrete Vorstellung über die offenbarte Allmacht Gottes zu machen. Das war auch Hegels Kardinalfehler. Indem er voreilig das persönliche Wunder für eine kindische Illusion hielt, versperrte er sich den Blick auf die tatsächlichen Möglichkeiten seiner eigenen Metalogik. Swedenborg hat sehr tief gedacht, tiefer als es am Tage möglich ist.
Am 19.10.2016 um 16:26 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
"Wunder gibt es immer wieder ..." (Katja Ebstein) - aber sie dauern etwas länger als das Unmögliche (agnostische Volksweisheit). Das "persönliche Wunder" wie auch immer einzuplanen, haben schon Theologen seit vielen Jahrhunderten als Blasphemie, weil Temptatio Dei, verdammt. Gottesurteile sind daher immer schon von aufgeklärten Leuten (doch, die gab es auch im Mittelalter) für ein untaugliches Mittel gehalten worden, obgleich Kirche wie auch das gläubige Volk die Ordalien munter praktizierten, stets nach dem Motto: Gleich wie es ausgeht, a Ruah muß sein (obwohl die Fälschungsanfälligkeit solcher Entscheide den meisten bekannt war). Ähnliches gilt auch für die gerichtlichen Zweikämpfe, die selbstverständlich manipuliert werden konnten - und im übrigen schnöde darwinistische Züge an sich hatten, weil sie im Ergebnis oft moralisch grotesk falsch ausgingen. Mir kommt da gerade Kleists letzte Erzählung in den Sinn, ein Plot aus dem Mittelalter: "Der Zweikampf", eigentlich ein Vexierbild von Phänomenen der "Infamie".
Am 19.10.2016 um 19:03 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Nur weil ich den Fehler mit dem Singular des Wortes Cherub begangen hatte, habe ich nach Ihrer Kritik im Internet recherchiert und bin auf den sehr glaubwürdigen Bericht des von Pius IX geschilderten Altarwunders gestoßen. Ich würde gerne wissen, was ein solches Wunder mit einem Gottesurteil zu tun haben soll.
P.S. Aus meiner Sicht war Kleist der Struktur der organischen Wirksamtkeit des Heiligen Geists im Guiskard am nächsten. Dieses Fragment halte ich nach meiner kleinen Kleistauffrischung am WE für seinen ambitioniertesten Versuch der dramatischen Darstellung des Heiligen im Kollektiv.
Am 18.10.2016 um 21:21 Uhr schrieb der Leser "interpretationshoheit":
Ja, Ja da plustert sich die Justiz mal wieder auf. Meint im Besitz der allgemein gültigen Wahrheit zu sein, Juristische Gesetze sind keine Naturgesetze. Sie sind zeitgebunden, interpretierbar, veränderbar. Urteile auf der Basis von Gesetzen werden von Richtern (Menschen) gesprochen. Dass bei gleichen Sachverhalten verschiedene Richter zu unterschiedlichen Urteilen gelangen ist keineswegs überraschend. Und jetzt wird es wieder einfacher. Wenn tatsächlich ein solcher Fall mal vor Gericht verhandelt würde, könnten je nach Auslegungsfähigkeit und individueller Gewichtung der Gesamtkonstellation die unabhängigen Richter zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Das ist im täglichen juristischen Alltagsleben ziemlich profan, ja ernüchternd angesichts des hype, der hier gerade veranstaltet wird.
Am 18.10.2016 um 21:22 Uhr schrieb der Leser "ImpCaligula":
Sehr geehrter Herr Bundesrichter, tuen Sie sich solche Kommentare nicht an. Das ist nicht gut für Ihren Blutdruck. Schreiben Sie stattdessen Kinderbücher.
Am 18.10.2016 um 21:25 Uhr antwortete der Leser "SchlaeferB":
Bei Hart aber Fair hatte ich gestern große Sorgen um Herrn Baum, den ich eigentlich sehr schätze. Das mit dem Blutdruck und der Aufregung ist ein echtes Thema.
Am 18.10.2016 um 21:25 Uhr schrieb der Leser "Offenbacher Dilletant":
Es gab doch diesen Polizeibeamten, der vor zwei Wochen einen Flüchtling erschossen hat, der seinerseits einen Beschuldigten eines Mißbrauchs an seine Tochter töten oder verletzen mit Messer wollte.
Das ist das gleiche. Für den Polizeibeamten gilt nicht das Notwehrrecht, somit ist es rechtswidrig einen Menschen zu töten, seitens des Staats. Andere Frage ist die Frage der Schuld.
Am 18.10.2016 um 22:57 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":
Dilletantischer Änfängerfehler: Selbstverständlich steht auch jedem Polizisten das Notwehrrecht zu, und selbstverständlich kann er auch zugunsten eines jeden, der sich einem gegenwärtigen Angriff ausgesetzt sieht, Nothilfe leisten .
Am 19.10.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Nein, er muss nach seinen Dienstvorschriften handelt. Wenn diese ihm erlauben, einen Menschen zu töten, weil er etwas wegnimmt, mit einer Waffe, und Sie glauben, er kann wie ein Privater einen Menschen töten, dann haben Sie ein Problem in Ihrer Denkweise. Aber die Polizeibeamten dürfen sich nicht immer zur Wehr setzen, sondern müssen Unrecht leiden. Zwar steht in der Kolumne in einer Überschrift: "Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig", dann aber unten, dass es eben nicht so selbstverständlich ist im Falle der "Terroristen", dann sei die Tötung durchaus möglich, dennoch prüft der Verfasser unermüdlich weiter, ob die Tat noch entschuldigt sei, was er auch bejaht. Mit dieser Logik hätte er auch prüfen können, ob die Voraussetzungen für das Bundesverdienstkreuz vorliegen. Ist eine Tötung nicht rechtswidrig, so ist es belanglos, ob sie noch schuldlos ausgeführt wurde.
Aus meiner Sicht ist die Tötung eines Menschen, der was Übles vorhat, unabhängig davon, was er vorhat, rechtswidrig. Anderes würde gelten, wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des Luftsicherungsgesetzes gelten ließ. Dann wäre der Abschuss des Passagierflugzeuges durchaus gerechtfertigt. Im Übrigen, wenn das nicht so wäre, wie ich sage, wozu hätte das BVerfG die Norm gekippt? Also, die Wissenschaft von Urteillesen ist nicht so einfach, wie Sie - und Ihre 4 Fans mit positiven Bewertung- sich vorstellen.
Am 19.10.2016 um 09:11 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Oder noch eindeutiger ist die Lage bei den Demonstrationen, zB in der Urkraine. Dort stehen die Polizeibeamten und nehmen die Angriffe durch Molotowcocktails auf sich und tun gar nichts. Später wurde auf sie geschossen. Nach Ihrer Logik darf der Beamte einfach einen Kalaschnikov ziehen und alle Demonstranten töten. Später wurden auch die Scharfschützen eingesetzt, aber erst nachdem der Befehl erteilt wurde, auf die Demonstranten zu schießen. Das ist überall so auf der Welt. Der Polizei steht nicht ein Notwehrrecht zu. Warum denn auch? Er begibt sich die Gefahr, weil er ein Polizist ist und nicht weil er als ein zufälliger Passant, was mitbekommen hat. Wenn er sich praktisch in eine rechtswidrige Lage oder gefährliche Lage begibt, dann hat er sich so zu verhalten, wie ihm das die Vorschriften gebieten und nicht wie er das als ein Privatmann entscheiden würde. Er kommt in die Gefahr als Vertreter des Staats auf vorderster Front. Nun sich dann auf seine privaten Rechte zu berufen, obwohl er diese mehr oder weniger selbst herbeigeschafft hat, bzw. sich selbst als Nothelfer produziert hat, ist doch ein bisschen befremdlich.
Am 19.10.2016 um 09:43 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Der Kolumnist will aber zwischen Unschuldigen am Bord der Maschine und den Terroristen unterscheiden, also den Fall, dass nur die Terroristen am Bord sitzen würde heißen, will er umfassen, wobei diese dann im Rahmen des Notwehrs abgeschossen werden dürfen. Tja, ich würde nicht sagen, dass es einen Unterschied gibt. Selbst in dem Fall greifen ganz normale Dienstvorschriften über den Gebrauch von Feuerwaffen § 61 HSOG – Schusswaffengebrauch gegen Personen, Sprengmittel (1) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
1. um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
2. um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Explosivmitteln zu verhindern,
3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,
4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
a) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
b) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verge
Am 19.10.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
*des Notwehrrechts,
Also Notwehrrecht ist keine Ermächtigung für den Beamten, aber andere Vorschriften können sein Handeln rechtfertigen.
Am 19.10.2016 um 10:18 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
"Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig (außer der des Terroristen; die ist durch Nothilfe gerechtfertigt)"
Kurzum: Ich würde nicht sagen, dass der Text in Klammern richtig ist. Die Nothilfe gilt in dem Falle nicht.
Am 18.10.2016 um 21:25 Uhr schrieb der Leser "interpretationshoheit":
Aber in diesem konkreten Fall bin ich Pragmatiker. Recht ist da wo weniger Menschen zu schaden kommen. Alles andere ist weltfremd.
Am 18.10.2016 um 21:31 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Bei der Güterabwägung wünsche ich Ihnen, dass Sie nie zu der Minderheit gehören...
Am 18.10.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Die Minderheit ist sowieso weg.
Am 18.10.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "hakufu":
Wenn es denn so einfach wäre.
Wenn dieses Attentat, dazu führen würde, Abwehrmaßnahmen zu entwickeln, die diesen Terrorismus eliminieren, was dann ?
Müssen wir uns fatalistisch dem Schicksal ergeben, oder es lieber in wessen Hand geben ?
Es gibt Situationen, da gibt es keinen Königsweg. Wie hieß noch der König, der vorschlug, das Kind mit dem Schwert zu teilen ?
Am 18.10.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
würden sie es für moralisch richtig halten jedes jahr 50 menschen zu experimenten zu opfern (unfreiwillig, duh) wenn sie dadurch z.b. aids heilen würden?
Am 18.10.2016 um 21:49 Uhr schrieb der Leser "sch123":
Danke Herr Fischer!
Am 18.10.2016 um 21:52 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Was ist eigentlich mit der Generalprävention?
Seit gestern glaubt doch jeder schnöselige Cowboy in Uniform, er sei Entscheider über Leben und Tod.
Am 18.10.2016 um 22:03 Uhr schrieb der Leser "U.Hermes":
Manche halten v. Schirach für einen tollen Kerl... äh, Autor, äh, Künstler. Ich echt nicht. Warum? Weil er sich für seinen Stoff nicht interessiert, nicht für das Personal, nicht für die Situation, nicht für die Geschichte. (TP sagt sogar: Noch nicht mal für das Recht.) Alles wird funktional auf relativ platte Effekte und Botschaften hingebaut. Er ist auch kein sprachlich oder erzählerisch interessanter Schreiber. Ich habe seine ersten Bücher gelesen und fand sie hohl und glatt, auf eklig mainstreamige Weise moralisch schillernd und künstlich und gewollt verrätselt. Texte eines Strafverteidigers, die alles, alles tun, um möglichst naturalistisch rüberzukommen, explizit als authentisch mit Fallbezug beworben werden, gleichzeitig an die Wirklichkeit, die sie schildern, nicht heranwollen, vielleicht auch, weil man als Profi lieber im Voraus weiß, wie sich alles verhält, und die Leser darüber belehren will. (Belehrung ist nicht Aufklärung. :-) Infam ist bei v. Schirach das durchprofessionalisierte, marktkonforme So-tun-als-ob, bei Terror die schein-ergebnisoffene Struktur des Films, die hinmanipuliert auf vorgegebene Voten hin und damit den Zuschauern weder Gestaltung noch Erfahrung noch Dialog geschweige Aufklärung ermöglicht. Prantl (SZ) mit seinem Hinweis auf Populismus hat recht: So wird im Fernsehen der "mündige" Staatsbürger des 21. Jhdts. eingeübt, der zu manipulierten Referenden rennt. Unter Selbstdenken hat sich Kant sicherlich was anderes vorgestellt.
Am 19.10.2016 um 10:30 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":
Wenn ich könnte, würde ich Ihren Kommentar farblich hervorheben, denn er bringt alles Wesentliche, was zu den schriftstellerischen Fähigkeiten v. Schirachs zu sagen wäre, hervorragend auf den Punkt.
Am 19.10.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Also ich würde von Schirach glatt den Kleist Preis zuerkennen, weil er es geschafft hat, Terror ohne Einschaltung eines Cherubs oder Seraphs zu schreiben. Diese Dezenz, das Göttlich außer Acht zu lassen, muss ihm erst mal einer nachmachen.
Am 18.10.2016 um 22:07 Uhr schrieb der Leser "Dr. Maxim Sholeninoff":
Schirach bekommt wegen der Einschaltquote jetzt dreifache Gagen vom Zwangsbeitragssender ARD, wetten?
Mit seinem aus rechtswissenschaftlicher Sicht blödsinnigen Beitrag hat sich der Enkel des langjährigen "Reichsjugendführers" (der dafür in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptschuldigen des 1.000-jährigen Reichs zu 20 Jahren Zuchthaus verdonnert wurde) endgültig selbst disqualifiziert.
So blöd wie im SPIEGEL mittlerweile, die ARD. Hauptsache Quote, Hauptsache Clicks. Qualität - wurscht.
So, streichen Sie das wg. "Bleiben Sie sachlich!"
Dr. Maxim Sholeninoff, München
Am 18.10.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":
Niemand muss die Geschichten bzw Romane des von Schirach mögen; jeder kann sie kritisieren wie er lustig ist.
Ich meinerseits finde es nun allerdings ausgesprochen blödsinnig, in einem Kommentar zu diesem Werk überflüssigerweise auch noch die Verwandtschaft dieses Autors zu jenem Vorfahren anzubringen, den er sich auch nicht ausgesucht hat und für dessen Taten er auch keine Verantwortung trägt .
Am 19.10.2016 um 08:35 Uhr antwortete der Leser "donquichotte":
Was Sie hier tun, werter Maxim, ist nichts anderes als verbale "Sippenhaft" - und die haben die Nazis als Terrormittel wieder eingeführt.
Am 18.10.2016 um 22:07 Uhr schrieb der Leser "Heinrich der Föwler":
Was der Prof. di Fabio grad im ZDF heute journal gesagt hat hat sich etwas weniger vernichtend und gemäßigter angehört. Er konnte der "Abstimmung" auch Positives abgewinnen.
Am 18.10.2016 um 22:11 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
aha!?
Am 18.10.2016 um 22:38 Uhr antwortete der Leser "Charly67":
Prof. Di Fabio hat inhaltlich das Gleiche ausgedrückt, nur deutlich diplomatischer. Er scheint das Rampenlicht zu genießen, deshalb vermeidet er möglicherweise eine klare Aussage. Dieser unsägliche Klaus Kleber, dem im Übrigen auch nicht an einer komplexen Würdigung gelegen zu sein scheint, schneidet ihm auch noch den letzten Satz ab, in dem Di Fabio (wahrscheinlich) um Vertrauen in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wirbt. Die ganze Sache ist einfach nur peinlich für die ARD, da schau ich lieber Two and a half men ;-)
Am 18.10.2016 um 22:53 Uhr antwortete der Leser "fabricius3591":
Habe das Interview auch gesehen.
- Im Unterschied zu Fischer konnte di Fabio nicht an jedem Satz feilen - das liegt am Wesen eines Interwiews.
- Man konnte den Unterschied zwischen dem Verfassungsrechtler und dem Strafrechtler schön erkennen: di Fabio klebte mehr am GG , war aber auch im Strafrecht zumindest auf der richtigen Spur, nämlich dass die Lösung des Falles wohl im Bereich des schuldhaften Verhaltens zu suchen sei, währen Fischer den Schwerpunkt genau dort legte, wo die richtige Lösung zu finden ist .
Am 18.10.2016 um 23:15 Uhr antwortete der Leser "Heinrich der Föwler":
Mir ist auch klar, dass er fast direkt auf die Schuld/Unrecht Dichotomie gekommen ist. Nebenbei war das ja auch das Gefühl vieler Poster im Internet die schreiben: formal Tötung/Mord aber sollte nicht oder nur mild gestraft werden. Dennoch konnte er der Äusserung der Befindlichkeit des Publikums aus diesem Rahmen heraus etwas abgewinnen und der größte Unterschied war wohl, dass er die ganze Aktion nicht apodiktisch als Unsinn abgetan hat. Wenn alles nur himmelschreiender Unsinn in seinen Auge wäre sollte er dies nicht tun können (es nicht schlichtweg abzulehnen). Oder es gibt ein anderes Motiv, es ist ja wohl auch klar, dass beispielsweise die Begründung in der Urteilsverkündung, nachdem sie sogar Fischers Urteil standgehalten haben auf (wohl externe) juristische Berater zurückgehen.
Am 18.10.2016 um 22:25 Uhr schrieb der Leser "fullmetalbiochemist2.0":
Wer wohl der besonders kleine Mime ist, der das Urteil von 2005 gelesen hat?
Am 18.10.2016 um 22:32 Uhr schrieb der Leser "RA John":
Der Autor hat so was von Recht!
Aber welche Darstellung in Film Funk und Fernsehen orientiert sich schon an der Realität ( egal welches Thema betroffen ist: Polizei, Justiz, Ärzte, Lehrer usw. )?
Die angesprochenen Themenbereiche sind letztlich nur thematischer Anker für auf den vermuteten unbedarften ( wie es der Autor schildert letztlich veräppelten ) Betrachter zugeschnittene Storys.
Dass aber eine solche in der jetzigen Situation extrem polarisierende Thematik ( " Terror") in rechtlicher Hinsicht so miserabel aufgearbeitet wird - in schlichter Anlehnung an das insofern ( rechtlich) letztlich unbrauchbare Theaterstück, hinterläßt, jedenfalls den Juristen, schon einigermaßen fassungslos!
Gerade auch für die Allgemeinheit wäre es höchst spannend den tatsächlichen rechtsstaatlichen Ansatz für die Situation aufgearbeitet zu erhalten - und die tatsächliche Herangehensweise eines deutschen Strafgerichts auf Basis des bestehenden Rechts wäre für das Publikum wahrscheinlich deutlich besser nachvollziehbar als ein schlichtes, amerikanisches "schuldig oder nicht schuldig"
Am 18.10.2016 um 22:57 Uhr schrieb der Leser "Unverschleierte":
Sehr guter Artikel !
Dieses Theaterstück ist genau das, was die großen Medien unanständigerweise ständig als Schimpfwort für anders Denkende benutzen: Populismus. Populismus und Abzocke, getarnt als Kunst. Schlichte Anbiederung und Effekthascherei. Und Business. Da rollt der Rubel!
Am 18.10.2016 um 22:57 Uhr schrieb der Leser "Frauwinkel":
Mit dem unguten Gefühl, verarscht worden zu sein ins Bett gegangen und nach dem lesen Ihres Artikels wieder den Kopf klar bekommen. Ich danke.
Am 18.10.2016 um 23:08 Uhr schrieb der Leser "Martin Schindel":
Sehr geehrter Herr Fischer, herzlichen Dank für diesen Beitrag - ich war, bis ich ihn mehrfach gelesen habe, sehr anderer Meinung; Sie haben mich davon überzeugt, dass Ihre Kritik völlig berechtigt ist und ich vorher zu wenig wusste. Ich freue mich auch über die Schärfe, die Sie sprachlich sehr gewandt einsetzen - es ist lange her, dass ich einen so guten Zeitungsbeitrag gelesen habe. Chapeau! Martin Schindel (Nidda)
Am 18.10.2016 um 23:15 Uhr schrieb der Leser "RA John":
Wie eigentlich immer : Es geht um publikumswirksame Darstellungen welche mit der Realität ( in diesem Fall det deutschen Gerichtsbarkeit und Gesetzeslage )nichts zu tun haben ! Aber es ist halt doch zu verlockend dem deutschen Fernsehpublikum einen Strafprozess ein wenig nach amerikanischem Vorbild ( der herumwandernde Verteidiger, " schuldig oder nicht schuldig ") zu präsentieren, um dann auch nach dem Vorbild von Geschworenen danach zu entscheiden wer die bessere Show geliefert hat!
Am 18.10.2016 um 23:25 Uhr schrieb der Leser "cui.bono":
Im Hinblick auf die unterschiedlichen sog. Echokammern werden solche klar verständlichen Differenzierungen wie hier von Fischer unbedingt benötigt.
Wenn der rechtschaffend wirkende ehemalige Verteidigungsminister Jung mit kindlicher Inbrunst bei Hart-aber-fair völlig naiv seine Echokammer preisgibt, kann man feststellen, er ist vermutlich nicht mal der schlechteste. Man muss das ja an den allgemeinen Möglichkeiten messen.
Das Problem sehe ich jedoch darin, dass auch ein „rechschaffender“ Jung sich genau so in seiner Echokammer verirrt und nicht infragestellt, dass es wohl Dinge gibt, die auch ihn überfordern. Nicht die Echokammer ist das Problem, sondern dass jeder denkt, der Andere sitze genau in jener.
Im Hinblick auf die Möglichkeiten von Jung und die Möglichkeiten eines Pegidaanhängers, wäre allerdings zu fragen, welche solcher Echokammern ggf. größeren Schaden anrichtet, denn noch sind Pegidaanhänger ja nicht Verteidigungsminister. Aber die Naivität der Rechtschaffenheit Jungs ist sicherlich nicht der richtige Weg das zu verhindern.
Wir haben noch viel zu tun, um unsere Beschränkungen durch wirksame Zusammenarbeit auszugleichen, statt Positionen zu mauern, um die Welt zu retten. Dabei erfüllt auch Fischer eine wesentliche Aufgabe in genau seinem Bereich. Jung wirkt da leider zwar sattelfest, aber nicht überzeugend.
Am 18.10.2016 um 23:28 Uhr schrieb der Leser "Stud Justus":
"Wäre Paragraf 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz für verfassungsmäßig erklärt worden, dürfte man dem Piloten Koch auch schlicht befehlen, seine eigene Familie mit dem Flugzeug abzuschießen."
Dem kann man sich leider nicht vollumfänglich anschließen. Auch in Sonderrechtsverhältnissen gelten bekanntlich Grundrechte, wie auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Ungeachtet der Übereinstimmung der Ermächtigungsgrundlage mit dem Grundgesetz im Allgemeinen, kann die Betätigung der Ermächtigungsgrundlage in Form des "Befehls" im Einzelfall gegen Grundrechte des Adressaten des Rechtsaktes verstoßen. Der hier beschriebene Fall wäre sicherlich ein Grenzfall.
Am 18.10.2016 um 23:41 Uhr schrieb der Leser "LegalEagel":
die offensichtliche Außerachtlassung des Unterschieds zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld, macht aus der eigentlich sinnvollen öffentlichen - und nicht nur unter Juristen zu führenden - Diskussion über den Sinn und Zweck von Artikel 1 des Grundgesetzes eine Farce der Unterhaltungsindustrie. Sie befördert die die Wut auf "Paragraphenreiter" und macht den Leuten Mut, die immer schon davon ausgegangen sind, dass "die da oben" eh machen, was sie wollen.
Am 18.10.2016 um 23:44 Uhr schrieb der Leser "Tante Jolesch":
Moderationshinweis: Kommentar wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht. Danke. Die Redaktion/nw
Am 18.10.2016 um 23:52 Uhr schrieb der Leser "Muc_91":
Kleine (inhaltlich irrelevante) Korrektur: Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz war vom Jahre 2006 und nicht wie im Artikel geschildert 2005. Schöner Artikel, hat mich dazu gebracht, das erste mal ein Urteil des BVG vollständig zu lesen (für den Interessierten: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...)
Am 18.10.2016 um 23:59 Uhr schrieb der Leser "tenbeau":
Im Artikel heißt es:
Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
Wenn im Stadion seine Frau sitzt, könnte sich der Pilot darauf berufen. Wenn er es für möglich hält, dass ein paar gute Freunde im Stadion sind, vielleicht auch. Sonst aber eher nicht. Auch sonst sind mir ein paar Unstimmigkeiten aufgefallen. Zudem ist anzumerken, dass die Diskussionsrunde bei "Hart aber fair" keine Kritik an der Grundsatzfrage des Stücks aufgeworfen hat. Alle (einschließlich Baum) haben sich an der Debatte, ob der Pilot "schuldig" ist, beteiligt. Ich hatte auch nicht den Eindruck, dass das Stück primär die Frage klären wollte, ob der Staat selbst einen Abschuss (per Gesetz) anordnen kann. Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht längst verneint. Stattdessen ging es um eine persönliche Entscheidung eines Piloten. Er wollte lediglich das Richtige tun, weil er in der Situation konkrete Handlungsoptionen hatte. Alle, die am Boden waren, hatten die Handlungsoptionen nicht. Für mich geht es in der Kolumne vor allem um Neid. Fischer verübelt dem Autor, zu viele Bücher zu verkaufen.
Am 19.10.2016 um 00:16 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
"Fischer verübelt dem Autor, zu viele Bücher zu verkaufen."
für mich geht es ihrem kommentar vor allem um neid. sie verübeln dem autor fischer zu viele bücher zu verkaufen!
Am 19.10.2016 um 00:35 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Dann müsste ich das erst recht dem Autor Ferdinand von Schirach verübeln, denn (Wiki): ". Allein in Deutschland verkauften sich die Bücher von Ferdinand von Schirach mehr als 2,5 Millionen Mal (Stand: August 2015). In vielen Ländern wurden seine Bücher Bestseller."
Am 19.10.2016 um 00:43 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
nein, erst wenn sie ihn kritisieren(und das haben sie noch nicht) kann jemand (in dem fall ich) daher kommen und als motivation für ihre kritik neid attestieren. so sind die regeln!
Am 18.10.2016 um 23:59 Uhr schrieb der Leser "Inamadita":
... vom Unterhaltungsfaktor schlug der Film mE den Standardkrimi - nur leider zu sehr hohem Preis. Was beim Zuschauer - ausgehend von dem Abstimmungsergebnis - hängen bleibt ist - vom Kolumnisten pointiert zusammengefasst - die propagierte Aussage, dass "Recht" und "WerteMoralEtc.pp" miteinander nichts zu tun hätten bzw. einander ausschlössen oder bestenfalls irgendwie nebeneinander liefen. Dieser - mE bewusst vermittelte - Eindruck ist schädlich und traurig und v.a. falsch. Der votierende Zuschauer wurde auch mE über die juristischen Unzulänglichkeiten hinaus manipuliert. Angesichts der zunehmenden "pragmatischen" (vulgo: scheiß auf den Rechtsstaat) - Einstellungen halte ich das Gewerk für unglücklich über "nicht durchdacht" bis hin zu "ganzegalhauptsachequote"- allein es überrascht nicht.
Am 19.10.2016 um 00:07 Uhr antwortete der Leser "Inamadita":
... welcher Zuschauer hätte auch diesem gewinnenden Angeklagten wiederstehen können... diese Augen ... und auch noch ne eins in Mathe... (Ok... die war bzgl Job realistisch)... und diese Ehrlichkeit als es an die Bedenken bzgl des Abschusses der Ehefrau ging...
Am 19.10.2016 um 00:18 Uhr antwortete der Leser "Inamadita":
Interessanter wäre (rein dramaturgisch) doch gewesen, den Angeklagten so als richtiggehendes "Arschloch" zu präsentieren... sexistisch/rassistisch/hässlich & stinkig mitallemdrumunddran... so als Gegenteil des Symphatieträgers.
Wäre gespannt, ob das einen Unterschied gemacht hätte...
Am 19.10.2016 um 00:06 Uhr schrieb der Leser "SanfterRiese":
Na endlich hat es ja jemand erklärt wie es nun mal richtig ist! Ich bin zum gleichen Ergebnis gekommen. Ich bedanke mich auf diesem Wege bei meinem Strafrechtslehrer Dr Bindzus, der es mir durch sein Engagement im ersten Semester meines Studiums ermöglicht hat, durch systematisches Subsumieren zu einer vernünftigen rechtlichen Würdigung der Wirklichkeit zu gelangen. Danke Herr Fischer! Danke Herr Bindzus! Ich selbst bin medienschaffender Jurist.
Am 19.10.2016 um 00:12 Uhr schrieb der Leser "kleinelch":
Frau Schwarzer hat den Kolumnisten per emma.de gebeten ... Und man ahnt, wie die Beurteilung .....in Deutschland ausfällt, wenn man wahlweise die Arbeitsloseninitiative Duisburg-Nord, den Verband der Jungen Unternehmer Baden-Württemberg, den Bezirksvorstand der GEW oder den Betriebsrat der RWE fragt. Geschenkt!
... auf welch bedrückend niedrigem Niveau sich Menschen in Schlachten um "Wahrheiten" im Einzelfall stürzen, obwohl nichts auf der Welt sie dazu legitimiert und befähigt als ihre eigene Selbstgewissheit."
So ist das. Und das liegt daran, dass wir so ziemlich alle zwar mehr oder weniger Spezialisten in dem einen Fach, in anderen jedoch mehr oder weniger Laien sind.
Und doch, und das ist auch gut so, müssen wir uns mit allem auseinandersetzen und dürfen den Spezialisten nicht die Welt, noch nicht einmal ihr Fach, überlassen.
" .. obwohl nichts auf der Welt sie dazu legitimiert und befähigt als ihre eigene Selbstgewissheit."
[...] Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf überzogene Polemik. Danke, die Redaktion/ms
Am 19.10.2016 um 00:27 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
... auf welch bedrückend niedrigem Niveau sich Menschen in Schlachten um "Wahrheiten" im Einzelfall stürzen, obwohl nichts auf der Welt sie dazu legitimiert und befähigt als ihre eigene Selbstgewissheit.
Dieser Satz war mir auch aufgefallen. Sie sind an Arroganz und Selbstherrlichkeit kaum zu übertreffen.
Am 19.10.2016 um 01:20 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
sie meinen also dass ein älterer mann (in diesem fall fischer) kein spezialist für feminismus sein kann?
Am 19.10.2016 um 00:13 Uhr schrieb der Leser "hamiota in ius":
Ich fordere Gleichbehandlung!
Gebt von Schirach Gelegenheit, bei ZON eine Kolumne über Fischers grottenschlechte Kolumne der letzten Woche zu schreiben ....
... fei nach dem Motto ....
... ab 5.45 Uhr wird jetzt zurückkolumniert.
Wann erscheint Fischers Kolumne über das grottenschlechte Auswärtsspiel der Bayern bei Eintracht Frankfurt?
Wann die Kolumne über das schlechte Wetter der nächsten Tage?
Wann die Kolumne über meine Verärgerung darüber, welche Banalität Deutschland wohl kommende Woche umtreibt?
Wann die Kolumne darüber ........
usw. usw.
Am 19.10.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Aha, jetzt geben Sie mir plötzlich doch recht,dass die Kolumne in der letzten Woche miserabel war, mit Ausnahme der Assoziation zum Kätchen von Heilbronn. Etwas mehr inhaltliche Stimmigkeit täte auch einem Angeler gut.
Am 19.10.2016 um 00:16 Uhr schrieb der Leser "kleinelch":
Das Ganze war schon ziemlich gefaked. Z.B. musste es natürlich unbedingt das Stadion des mitgliederreichsten Fußballstadions der Republik sein. Emotion, Emotion.
Was wäre wohl rausgekommen, sach ich jetz ma als Pauli-Fan, wenn es das Volksparkstadion gewesen wäre?
Am 19.10.2016 um 00:20 Uhr schrieb der Leser "tenbeau":
In den demokratischen Ländern existieren zwei ziemlich unterschiedliche Rechtssysteme (siehe z. B. Wikipedia):
- das Common Law der englischsprachigen Länder
- das Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder.
Unter dem Common Law hätte sich das dargestellte Problem vermutlich überhaupt nicht gestellt. Wäre der Pilot angeklagt worden, hätte eine Jury aus lauter Laien (tja Herr Fischer, da sind sie mal wieder, die viel gehassten juristischen Laien) urteilen müssen. Nach der gestrigen Abstimmung zu urteilen (die in den USA und GB vermutlich nicht anders ausgefallen wäre) wäre er dann mit großer Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden. Bei einer Anklage vor einem deutschen Gericht wäre ich mir diesbezüglich weniger sicher. Das zeigen auch die Stimmen von Juristen (z. B. Baum, Kubicki, ...) in der Sache.
Allein das ist doch bereits eine interessante Fragestellung: Würden unter dem angelsächsischen Common Law bzw. dem kontinentaleuropäischen Civil Law im gegeben Fall die gleichen Urteile gefällt werden? Wie mir scheint, ist das nicht der Fall.
Am 19.10.2016 um 08:08 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Zu den UnterschiedEN bei Gerichtsverhandlungen hier noch einmal:
https://www.lecturio.de/magazin/gerichtsverhandlungen-deutsch-us-amerika...
Die Jury ist auch in Amerika (noch) nicht nach den Maßgaben der Zuschauerbefragung organisiert, sondern so:
"Die Geschworenen sollen möglichst unvoreingenommen sein und sollten deshalb bezüglich des betreffenden Falls weder Vorkenntnisse haben noch in irgendeiner Weise befangen sein. Die Jury wird auch für die Dauer des Prozesses von der Außenwelt isoliert, um jegliche Einflussnahme (durch Angehörige oder Medien) zu verhindern und ein möglichst objektives Urteil zu erreichen." https://www.lecturio.de/magazin/gerichtsverhandlungen-deutsch-us-amerika...
Die Realität: https://detektor.fm/wissen/das-jury-system-den-usa
Die Realität II " Das Jurysystem an US-Gerichten ist bei den Bürgern äußerst unbeliebt. Während des Jurydienstes haben sie mit Erwerbsausfall, Isolation und psychischer Belastung zu kämpfen. Zu Beginn des Prozesses gegen den Aurora-Attentäter James Eagan Holmes gibt es 9000 mögliche Juroren. Der Auswahlprozess ist in diesem Fall besonders langwierig und kompliziert. Gegner der Jurypflicht sprechen von einer Versklavung des Bürgers und vergleichen die Arbeit mit der Wehrpflicht." http://www.sueddeutsche.de/panorama/jurysystem-in-der-us-justiz-casting-...
Am 19.10.2016 um 21:41 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Diese Unterschiede (und auch Problematiken) sind mir bekannt, sie tun aber nichts zur Sache. In den angelsächsischen Ländern würde bei einem Fall, wie er im Fernsehspiel beschrieben wurde, eine Jury aus Geschworenen entscheiden, d.h. Laien. Dies hat in diesen Ländern noch nicht zum Weltuntergang geführt. Es ist also durchaus möglich, in vergleichbaren Fällen Laien (ggf. die gesamte Bevölkerung) entscheiden zu lassen. Dies muss keineswegs zu schlechteren Urteilen führen.
Am 19.10.2016 um 00:37 Uhr schrieb der Leser "Milena Jesenská":
Hochverehrtes Publikum,
werden Sie nach dem gestrigen Fernsehabend und der heutigen Kolumne bei der unmittelbar bevorstehenden Weihnachtsbescherung einer/einem Ihrer Lieben eher ein Buch des Herrn von Schirach auf den Gabentisch legen oder eher ein Buch von Thomas Fischer?
Wer für von Schirach ist, macht sein Kreuz hier:
Wer für Fischer ist, macht sein Kreuz hier:
Lesen Sie über die Sinnhaftigkeit derartiger Abstimmungen mehr in der Dienstagskolumne der kommenden Woche!
Am 19.10.2016 um 00:50 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Falls man sich hier jetzt was wünschen darf, wünsche ich mir für kommende Woche eine Doppelkolumne zum Stoff von "High Noon".
Frau Schwarzer kolumniert aus der Sicht von Grace Kelly, Thomas Fischer aus der Sicht von Gary Cooper, .....
... in der Rolle des guten Geschmacks wie immer .....
.... Frank Miller (am Ende tot).
Am 19.10.2016 um 00:41 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Fischer: „Ein Freispruch "aus Mangel an Beweisen" ist ein Freispruch. Jeder Freispruch in Deutschland ergeht "aus Mangel an Beweisen" für die Schuld. Warum auch sonst? Die absurde Konstruktion eines Freispruchs "aus erwiesener Unschuld" ist schon begrifflich eine Fiktion (die vermutlich aus dem frühkindlichen Konsum von US-Fernsehserien stammt), denn die "Erwiesenheit" der Unschuld ist ja genauso von Beweisen abhängig wie die Erwiesenheit der Schuld.“
Das mag juristisch korrekt sein, vermutlich ist es das, aber logisch falsch. Es ist ein himmelweiter Unterschied, nicht beweisen zu können, dass eine Behauptung wahr ist, und beweisen zu können, dass sie falsch ist.
Am 19.10.2016 um 00:55 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Ganz richtig. Das unlogische und selbstherrliche Gerede des Herrn Fischer ist beinahe unerträglich. Es ist etwas völlig anderes, wenn Herrn X lediglich nicht nachgewiesen werden kann, dass er Frau Y (wie diese behauptet) vergewaltigt hat, oder wenn in dem Verfahren plötzlich ein Foto aus einer Verkehrsüberwachungskamera auftaucht, dass Herrn X zur Tatzeit 500 km vom angeblichen Tatort entfernt am Steuer eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs zeigt.
Am 19.10.2016 um 01:12 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
äh.... nein? in beiden fällen ergeht ein freispruch da die schuld nicht nachgewiesen werden kann. so ist es im rechtsstaat üblich.
Am 19.10.2016 um 01:21 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Das steht doch bereits im Beitrag von Isargold in aller Klarheit so: Es mag juristisch korrekt sein, es ist faktisch dennoch ein himmelweiter Unterschied. Und in vielen Gerichtsurteilen wird dann auch entsprechend begründet. Anders gesagt: In beiden Fällen ergeht ein Freispruch, die Urteilsbegründung ist jedoch eine ganz andere.
Am 19.10.2016 um 01:28 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
steht doch bereits in meinem kommentar: nein, faktisch ist beides ein freispruch.
Am 19.10.2016 um 06:29 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Strafgerichte müssen die Gründe für ihre Entscheidung in einem Urteil präzise darlegen, das schreibt § 267 StPO vor. Absatz 5:
"(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat a aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen /a nicht festgestellt worden ist."
Freispruch aus tatsächlichen Gründen Es muss dargestellt werden, ob der objektive Tatbestand oder der subjektive Tatbestand nicht nachgewiesen werden kann oder eine Schuldunfähigkeit besteht. Fehlt der Nachweis des subjektiven Tatbestands, sollte der objektive Tatbestand zuerst dargelegt werden.
Freispruch aus rechtlichen Gründen Hier erfüllt der festgestellte Sachverhalt keinen Straftatbestand. Auch hier empfiehlt es sich, die Tat kurz darzustellen, wenn aus subjektiven Gründen freigesprochen wird.
http://www.juraindividuell.de/artikel/das-strafurteil-aufbau-in-der-klau...
Am 19.10.2016 um 21:44 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
@rev10 Vielen Dank für die Klarstellung.
Am 19.10.2016 um 00:45 Uhr schrieb der Leser "tenbeau":
Im Text heißt es:
Der Autor von Schirach versteht vom Strafrecht nichts. Er mag in seinen holzschnittartigen Kriminalgeschichten all die Mörder und Räuber umherschleichen lassen, wie er will, aber er sollte die Finger von ernsthaften Strafrechtsfragen lassen.
Auf Wikipedia liest man dagegen über den Autor von Schirach: "Nach seinem Studium in Bonn und seinem Referendariat in Köln und in Berlin ließ er sich 1994 als Rechtsanwalt nieder, spezialisiert auf Strafrecht. Von Schirach gilt als „Prominenten-Anwalt“ und vertrat unter anderen den BND-Spion Norbert Juretzko, ferner Günter Schabowski in den Mauerschützenprozessen. Er machte 2008 von sich reden, als er im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre Strafanzeige gegen den Bundesnachrichtendienst erstattete und als er im Namen der Familie des verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski Strafanzeige erstattete, nachdem das Landesarchiv Berlin mit Zustimmung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix die Krankenakte Kinskis veröffentlicht hatte."
So so, dieser Rechtsanwalt für Strafrecht versteht also von Strafrecht nichts. Das ist dermaßen unter der Gürtellinie, dass man gesamten Text sowieso ignorieren sollte.
Am 19.10.2016 um 00:49 Uhr schrieb der Leser "ouden eidos":
Das Hirn nicht abzuschalten, ist so leicht und ich habe mich auch dabei ertappt inmitten des Mediengedönses, das sich sogar in die Spätabendnachrichten der Öffentlich - Rechtlichen erstreckt. --- zur Selbstbestätigung?
Dieser lange, verständlich formulierte, klare Text tut mir so gut, wie lange nichts mehr, was ich auf den Seiten der Zeit - Online gelesen habe! Es sind wohl nur gute 12 Prozent die das aufgrund Ihres Verstandes auch schon so eingeordnet haben.
Vielen Dank für diese eindeutige Einordnung und Orientierungshilfe!
Am 19.10.2016 um 00:50 Uhr schrieb der Leser "IME2605":
Danke Herr Fischer, für die Verteidigung der Menschenwürde. Mir ist keine mediale Inszenierung geläufig - vielleicht noch die öffentliche Empörung über die Kruzifix-Entscheidung - mit der derart die Rechtsprechung des BVerfG attackiert wurde. Was am Ende für den Unbedarften schlagwortartig hängen bleibt: BVerfG, abwegig, falsch, 87 % der Zuschauer stimmen zu. Medial eine ernste Sache, was Sie in Hochform bringt. Aber auch Sie inszenieren. Lebenslänglich als Alternative ist genauso unerträglich. Recht ist Sprache. Sie setzen am Begriff an und eliminieren das Mordmerkmal "gemeingefährliches Mittel", um aus dem lebenslänglich rauszukommen und über §§ 212, 213 StGB zu "vermitteln". 1 toter Terrorist und mindestens 164 Dritte, nämlich unschuldige Opfer in hilfloser Lage, als tödlicher Kollateralschaden. Warum soll eine Rakete jetzt kein gemeingefährliches Mittel sondern das Mittel der Wahl gewesen sein ? Sie machen ihren Job als Revisionsrichter und "revidieren" den Begriff. Aber ist das Recht ? Es gibt Fälle, die sind ethisch so vertrackt, die sollte man rechtlich nicht bewerten, lehrte einst Arthur Kaufmann, forderte die Ambiguitätstoleranz und besserte damit seinerseits seine Idee vom rechtsfreien Raum nach. Die StPO lässt eine Einstellung des Verfahrens aus diesem Grunde wohl nicht zu. Der Gesetzgeber ist halt noch nicht soweit, aber vielleicht wird das ja noch. Wir leben, anders als Major Koch, nämlich nicht im Krieg.
Am 19.10.2016 um 00:59 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Ging es in dem Theaterstück denn überhaupt um die Rechtsprechung des BVerfG? Meiner Meinung nach nein. Das BVerfG hat lediglich - gut begründet - ein Gesetz kassiert, das es dem Staat in ähnlichen Fällen erlauben sollte, einen Schießbefehl zu erteilen. Darum ging es in dem Stück aber nicht.
Am 19.10.2016 um 10:15 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Es hätte in einem echten Strafverfahren nicht um diese Entscheidung gehen dürfen. Warum dann aber ist in dem Stück die Entscheidung des BVerfG - ich schließe mich Fischers Formulierung von der "Sinnfreiheit" an - ausführlich erörtert und als abwegig und falsch gebrandmarkt worden. Der arme Major Koch - im Konflikt mit seinem Berufsethos - hat es doch geradezu herausgeschrien. Das BVerfG habe ihn mit dieser Entscheidung "ausgeliefert". Der medientechnische Begriff lautet, denke ich "branding". Lesen Sie noch einmal Fischers Kritik vom schmutzigen Spiel und philosophieren für sich einmal über den Begriff "Fernziele".
Am 19.10.2016 um 06:09 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Wir leben, anders als Major Koch, nämlich nicht im Krieg"
wobei ich bisher nicht verstanden habe, warum das Film-Szenario nicht als kriegerische Aktion zu gelten hat. Der Angreifer ist, wenn überhaupt - doch nur mit militärischen Miitteln zu stoppen.
Am 19.10.2016 um 11:00 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Es gibt ein Grundgesetz, das bestimmt wer unter welchen Voraussetzungen über die Feststellung des sogenannten Verteidigungsfalls zu befinden hat. Erst dann befinden wir uns im Krieg. Ein Passagierflugzeug ist keine Waffe sondern wird zu Terrorzwecken als solche instrumentalisiert. Soll das jetzt ein "Angriff mit Waffengewalt" auf das Bundesgebiet gewesen sein ? Die Entscheidung des BVerfG gilt für Gesetzgebungsbefugnisse der Zivilgesellschaft in Friedenszeiten darüber hinaus nicht. Was im V-Fall gilt, weiß noch niemand, weil wir den glücklicherweise nicht haben. Ein Blick in das Völkerstrafgesetzbuch lehrt indessen, bei legalen militärischen Handlungen ist die Inkaufnahme von Kollateralschäden mit tödlichem Ausgang unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Im Frieden gilt: Der finale Rettungsschuss ist für den Geiselnehmer bestimmt, nicht für die Geisel. Aus dieser Konstellation ergeben sich Missbrauchsmöglichkeiten für den Geiselnehmer, die zu ethischen Paradoxien führen können, die in Friedenszeiten niemand vernünftig lösen kann, sondern sich manchmal nur gewaltsam lösen lassen. Können wir in Friedenszeiten damit leben, dass es schicksalhafte Verläufe gibt, die in die Irrationalität treiben. Wen und vor allem wie wollen wir verschonen, wenn er überfordert wird und zur gewaltsamen Lösung greift, weil wir um die ethischen Paradoxien wissen ? Was wir jedenfalls wissen ist, das Recht kann Paradoxien bislang nicht befriedigend auflösen.
Am 19.10.2016 um 21:51 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"Was wir jedenfalls wissen ist, das Recht kann Paradoxien bislang nicht befriedigend auflösen."
Ja, und es wird dies m. E. niemals vollständig können. Es wird immer Fälle geben, die vom Recht nicht restlos abgedeckt sind. Deshalb finde ich persönlich es gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Notstandsregelung kassiert hat. Es ist besser, in solchen Fällen vorsichtig zu agieren und anschließend im Einzelfall zu urteilen.
Am 20.10.2016 um 02:27 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Vorsicht ist immer gut, die Idee mancher Rechtsphilosophen ist es, angesichts eines nicht lösbaren ethischen Paradoxons nicht zu urteilen, also nicht mehr Recht zu sprechen sondern das Recht schweigen zu lassen. Prozessual wäre das die Einstellung des Verfahrens, gewiss eine spektakuläre Lösung, die es noch nicht gibt. Wem gegenüber könnte so etwas gelten ? Ein Major Koch muss sich im Kriegsfall u.U. in den Tod schicken lassen, ist es deshalb vorstellbar, dass er sich in Friedenszeiten, sozusagen als minus, in den bürgerlichen Tod einer Freiheitsstrafe schicken lassen muss um sein Berufsethos zu wahren ? Das wäre immer noch die Lösung Fischer. Das Problem ist, Fischers Lösung kann die Selbstachtung des Soldaten zerstören. Selbstachtung ist auch ein Bestandteil der Menschenwürde. Stellen Sie sich den Fall einmal so vor: Der Jetpilot löst keine Lenkwaffe aus, sondern fliegt einen Kamikazeeinsatz um die 70.000 zu retten und zugleich einer Freiheitsstrafe zu entgehen.
Am 19.10.2016 um 00:59 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Ich lasse mich mal auf den Inhalt, des unsäglichen Films ein.
Der Soldat hat ca. 164 Menschen getötet.
Ob das Flugzeug andernfalls in das Stadion gestürzt wäre ist ungewiss: Flugzeuginsassen hätten sich hätten sich todesmutig auf den Terroristen stürzen können und ihn entwaffnen können # Ein Iman (oder sonst wie zu gehöriger Geistlicher) hätten den Täter überzeugen können von seinem Mordplan abzulassen # Der Pilot hätte einen Looping vollführen können, der den Täter niederwarf # Die Mutter des Täters hätte ich über Funk zum Aufhören überzeugen können # Der Täter hätte vor Aufregung einen Gehirnschlag bekommen # Die Waffe des Täters stellt sich als Attrappe heraus # Der Täter besann sich und gab sein Vorhaben auf # Der Pilot ignorierte die Morddrohung des Täters und flog am Stadion vorbei # Die Waffe des Täters hatte eine Ladehemmung. #
Am 19.10.2016 um 08:05 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
ihr vorletzter Punkt würde ohne Abschuss nach aller Logik eintreten.... Das wussten sogar Atta und seine Kumpels, weil sonst hätten Sie sich damals die Mühe gespart (und das Entdeckungsrisiko) gespart, selber fliegen zu lernen....
Kein Pilot wird unter Bedrohung den Eunsch des Terroristen erfüllen, weil tot ist er ja nachher sowieso, egal ob im oder neben dem Stadion.
Am 19.10.2016 um 01:16 Uhr schrieb der Leser "Hermann de Broc":
Umstritten
Wenn ein Fernsehgericht unter Bürgerbeteiligung tagt, dann tut es das bei Bier und Brezeln, bei Tofu und Pizza. Sind Staatsexamen (im Geiste) anwesend, dann handelt es sich um einen Zufall.
"Das ist ein ebenso typischer wie verzweiflungswürdiger Irrtum."
Nun, das ist mal wieder einer dieser Sätze, die ... zum Niederknien trefflich sind. Morgen drucke ich ihn mir aus, rahme ihn ein und hänge ihn mir an die Wand; weil er für so viele Momente im Leben gleichzeitig eine Erklärung und Ansporn bietet.
Natürlich ist es besser, wenn Richter entscheiden, die haben das gelernt. Natürlich ist es besser, wenn Abgeordnete entscheiden (wenn die das gelernt haben). Übrigens ist es heute modern, den Bürgerentscheid für einen Fortschritt der repräsentativen Demokratie zu halten: Das ist er nicht, er ist ein Rückschritt. Besser wäre es gewesen, wenn Bürger Repräsenten hätten, die ihre Interessen treuhänderisch vertreten.
Und so kommen "Demokraten" heute schon wieder auf die wahnwitzige, minderwertigkeitskomplexbehaftete Idee: Laßt doch alle Leute im Staat mitentscheiden.
Au weia. "Das ist ein ebenso typischer wie verzweiflungswürdiger Irrtum." Es braucht vertrauenswürdige Richter. Es braucht vertrauenswürdige Abgeordnete. Es braucht Leute, die das Vitamin V der Bürger wert sind.
Am 19.10.2016 um 04:00 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"Natürlich ist es besser, wenn Richter entscheiden, die haben das gelernt."
Worauf beruht denn dieses "natürlich"? In den USA würde in dem Fall eine Jury aus Geschworenen entscheiden, und die sind weder Richter noch haben sie es gelernt.
Es existieren also durchaus Alternativen zur alleinigen Entscheidungsbefugnis von Experten a la Fischer.
Am 19.10.2016 um 07:24 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Das gesamte amerikanische Rechtssystem unterscheidet sich grundlegend und in jeder Hinsicht (!) vom deutschen, nicht nur die Jury.
Das amerikanische Recht ist case law - Fallrecht - Gerichtsentscheidungen werden mit Hinweis auf früher ähnliche entschiedene Fälle getroffen. Das europäische Rechtssystem basiert auf Gesetzesnormen.
In den Vereinigten Staaten wird der Richter gewählt und ist eher eine Art Schiedsstelle zwischen Staatsanwalt und Verteidigung. Dagegen wird die Schuldfeststellung allein von den Geschworenen getroffen.
Letzteres wirkt sich auch auf die Art der Beweisführung aus, welche in den Vereinigten Staaten vor allem die Geschworenen (juristische Laien) überzeugen muss - und sich daher häufig den Vorwurf der Effekthascherei gefallen lassen muß.
"a Die Mehrzahl der Streitigkeiten – auch im Zivilrecht – werden allerdings /a bei Einverständnis der Parteien a durch einen Richter entschieden und nicht durch eine Jury. /a Die Verhandlung ist dabei meist recht kurz. Der Richter entscheidet nach Aktenlage und anwesenden Zeugen häufig innerhalb weniger Minuten, ein Fall nach dem nächsten wird so in kontinuierlicher Folge „abgearbeitet“.
a Üblich ist auch das Aushandeln der Schuld zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das sog. plea bargaining. Durch diese Art Kuhhandel sparen beide Seiten Arbeit." /a
Internationals Schiedsgerichte haben dieses System zum Vorbild:)
Wünschenswert?
Am 19.10.2016 um 07:31 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Quelle für Zitat:
http://www.usatipps.de/tipps/bevoelkerung/amerikanisches-recht/
Auch lesenswert zum Problem des "Supreme court", grob das Pendant zum Bundesverfassungsgericht:
"Amerikas Liberale hoffen derweil ziemlich deprimiert auf bessere Zeiten, auf die Wahl 2008 oder 2012. Bis dahin will man wenigstens dort, wo Demokraten noch regieren, in New York, in Kalifornien, in Massachusetts, retten, was zu retten ist: Minderheitenrechte, Umweltschutz, Mindestlöhne, Wohlfahrt, das Recht auf homosexuelle Ehen. In ihrer Not haben Amerikas Linke den Föderalismus entdeckt. So hoffen sie dem republikanischen Zangengriff zu entgehen und neue Kraft zu sammeln für den Kampf um die amerikanische Seele. " http://www.zeit.de/2005/03/Supreme_Court/komplettansicht
Am 19.10.2016 um 07:39 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Noch eins zum amerikanischen Präsidialsystem, ist einfach zu schön:
"Der Präsident der Vereinigten Staaten nominiert Richterkandidaten [des Supreme Court]– im Regelfall bewährte Bundesrichter [der eigenen politischen richtung] –, die dann nach Befragung im Justizausschuss des Senats und Zustimmung durch den Senat in ihr Amt berufen werden."
... und dort lebenslang verbleiben, wenn sie nicht freiwilig gehen.
Amerika ist, was immer wieder gerne "vergessen" oder gar nicht erst gewusst wird, ein Präsidialsystem. Der Präsident erwählt die obersten Richter, die dann vom Senat bstätigt werden. Das ist das und damit verbunden, wo Erdogan hinwill, dem man hierzulande deswegen (!) gerne "Diktatur" vorwirft. Aber eigentlich ... ist dann der Präsident der USA auch ein Diktator:))
Am 19.10.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "Hermann de Broc":
Natürlich ist es besser, wenn Richter entscheiden, die haben das gelernt.
"Worauf beruht denn dieses "natürlich"? In den USA würde in dem Fall eine Jury aus Geschworenen entscheiden, und die sind weder Richter noch haben sie es gelernt."
Dieses "natürlich" bezieht sich sinngemäß auf landestypische Gepflogenheiten nach [4]: https://de.wiktionary.org/wiki/nat%C3%BCrlich
Auch in den USA sitzt bei den Entscheidung so einer "Jury" sehr wahrscheinlich ein Jurist (oder Richter) mit am Tisch. So eine Entscheidung heißt "verdict" und muss vom Richter bestätigt werden. Zu Ausnahmen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Jury_(angels%C3%A4chsisches_Rechtssystem)
MfG
Am 19.10.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "Hermann de Broc":
Umstritten (III)
"Es existieren also durchaus Alternativen zur alleinigen Entscheidungsbefugnis von Experten a la Fischer."
Immerhin bringt Herr Fischer immer wieder Beiträge, die von Sachkenntnis, Lebenserfahrung und Courage nur so sprühen; seine Texte bieten immer wieder Erklärung und Ansporn. Damit ist er als Experte durchaus ernst zu nehmen.
Das ist mir um Welten lieber, als gehypte "Fortschritts-Experten", deren Ignoranz Teil des Problems ist.
MfG
Am 19.10.2016 um 01:16 Uhr schrieb der Leser "Shinee":
Die Lösung des Problems ist einfach: Die Entscheidung sollte davon abhängig gemacht werden, ab Shinee im Fussballstadion oder im Flugzeug sitzt.
Denn meine Würde ist in jedem Fall unantastbar, bei allen anderen weiß ich es nicht.
Unter diesem Aspekt fällt "das Volk" primär seine Meinung. Das sollte einem zu denken geben, wenn man "das Volk" befragt.
Am 19.10.2016 um 01:18 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Strafrecht ist Strafrecht nicht mehr und nicht weniger. Ich könnte mir in meiner Phantasie ausmalen, dass einige der Hinterbliebenen der 164 Getöteten den Satz 5. Mose 32: 35 "Die Rache ist mein; ich will vergelten." falsch auslegen und auf sich beziehen.
Am 19.10.2016 um 01:21 Uhr schrieb der Leser "N.M.":
Wen interessiert eigentlich das transzendental-philosophische Palaver des BVG, sprich das "Sprachniveau der Experten"? Denn Substanz ist keine dahinter. Menschenwürde, Wesensgehalt usw. Der Mensch hat ein (vorwiegend) reflexives Bewusstsein, Schmerzempfinden, Furcht, Hunger und vor allem einen Sinn für Mathematik. 164 "Würden" gegen geschätzt 10.000 von 70.000 "Würden", eine sehr leichte Aufgabe. Schätze ich das Risiko als hoch ein, handle ich nach bestem Wissen und Gewissen, sind mir die rechtlichen Folgen egal. Die Regierung würde auch ebtscheiden müssen..
Fischer beanstadet: "Der Richter" (Vorsitzender) belehrt den Angeklagten nachdrücklich, auf seine "innere Sicht", seine subjektiven Meinungen und Motive komme es im Strafverfahren überhaupt nicht an; hier gehe es "allein um die Feststellung der Tatsachen". Dieses ist eklatant falsch und geradezu die Umkehrung des rechtsstaatlichen Ansatzes.".
Also im Drama steht das Gegenteil:
Richter (zum Publikum): "Wir haben, wie alle modernen Staaten, ein sogenanntes Schuldstrafrecht. Wir bestrafen einen Angeklagten nach seiner persönlichen Schuld. Früher ging das Strafrecht davon aus, dass nur die Tat entscheidend sei. Wer also einen Menschen tötete, wurde selbst getötet. Es war gleichgültig, warum er das Verbrechen beging. Heute wollen wir dieses Warum aber verstehen. Wir wollen begreifen, was einen Menschen bewogen hat, sich gegen das Recht zu stellen."
Weicht die Inszenierung so krass ab von dem Manuskript?
Am 19.10.2016 um 02:11 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
"Der Mensch hat ein (vorwiegend) reflexives Bewusstsein, Schmerzempfinden, Furcht, Hunger und vor allem einen Sinn für Mathematik. 164 "Würden" gegen geschätzt 10.000 von 70.000 "Würden", eine sehr leichte Aufgabe. Schätze ich das Risiko als hoch ein, handle ich nach bestem Wissen und Gewissen, sind mir die rechtlichen Folgen egal. Die Regierung würde auch ebtscheiden müssen.."
würde der mensch (sie?) es moralisch gerechtfertigt finden jedes jahr z.b. 10-20 menschen (nach dem zufallsprinzip) zu opfern um mit ihnen medizinische forschung zur heilung von z.b. aids duchzuführen?
Am 19.10.2016 um 02:28 Uhr antwortete der Leser "Shinee":
Wenn die 164 "Würden" eh schon verloren sind, warum kann man dem nicht auch 1 "Würde" entgegensetzen?
Angenommen diese 164 Verlorenen könnten das 1 Leben von Angela Merkel retten, wäre das dann nicht auch völlig in Ordnung?
Oder mathematisch nachvollziehbarer 164 gegen 165... ...mehr gerettete als Tote?
Am 19.10.2016 um 03:15 Uhr antwortete der Leser "N.M.":
Ok. Ich habe falsch gerechnet. In diesem "Terror"-Fall würden ja die 164 Insassen sowieso sterben. Im Merkel-Fall: besser es überlebt einer, als keiner (165).
Am 19.10.2016 um 04:14 Uhr antwortete der Leser "Shinee":
Dann bleibt nur noch die Problematik 100%er Sicherheit, dass die Insassen sowieso sterben würden.
Man nehme an, ein Insasse überlebt und berichtet, dass die Terroristen gerade überwältigt wurden, als plötzlich die Raketen einschlugen. Dann wurden 163 getötet, um keinen zu retten. Wie erklärt man das den Hinterbliebenen?
Ein ähnliches Problem wie bei der Todesstrafe. Wenn die sich als Irrtum herausstellt, weil der Angeklagte unschuldig war, kann man das nicht mehr rückgängig machen. Wenn man also den Abschuss zulässt, dann zählt dieses wichtige Argument gegen die Todesstrafe nicht mehr.
Am 19.10.2016 um 06:23 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Wenn die 164 "Würden" eh schon verloren sind,"
die Leben sind verloren, die "Würden" nicht.
Am 19.10.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
"Wenn die 164 "Würden" eh schon verloren sind,"
sind sie ja nicht. ist jedenfalls nichts bekannt drüber.
Am 19.10.2016 um 03:43 Uhr antwortete der Leser "N.M.":
Wenn man mit großer Sicherheit dadurch 1000 Leben rettet. Aber das ist schwer einzuschätzen. Übrigens: Würde ich nur dann tun, wenn ich auch zu den potentiellen Versuchs-Opfern gehöre
Am 19.10.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
von freiwillig was nicht die rede, sie können also nicht auch versuchsopfer spielen....
Am 19.10.2016 um 01:24 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
"Er könnte auch verurteilt werden, zum Beispiel wenn sich herausstellte, dass er die Maschine nur deshalb abschießt, weil darin sein steinreicher Erbonkel sitzt, dass er die Lage also nur für persönliche Zwecke ausnutzt."
Der Onkel wäre auf dem Fußballfeld genauso tot. Aber gut, das ist ein Flüchtigkeits- und Denkfehler, der jedem passieren kann, (aber nicht jedem, schon gar nicht dem, der seine überlegene Klugheit publizistisch zur Schau stellt, passieren sollte).
Am 19.10.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
"Der Onkel wäre auf dem Fußballfeld genauso tot."
darüber ist nichts gesagt. es sind verschiedene szenarien denkbar die dazu führen könnten dass die maschine auch ohne abschuss nicht ins stadion stürzt. in der grundlage für das stück ("weichensteller fall") überlebt eine gruppe auf jeden fall https://de.wikipedia.org/wiki/Weichensteller-Fall
Am 19.10.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Der Onkel ist nicht im Stadion, sondern im Flugzeug. Er tötet ihn davor, wobei er mit Sicherheit später getötet werden würde (was sie Auswertung des Black Box ergibt), wenn er nicht eingreift. Das ist ein wesentlicher Einwand.
Das andere wird wohl "Sofias Wahl" heißen oder in der Richtung, hat aber nichts mit der aufgeworfenen Frage zu tun.
Am 19.10.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
ja, ich habe sowohl ihren kommentar als auch den artikel gelesen und verstehe was sie sagen wollen daher schrieb ich ihnen den geposteten kommentar. bitte lesen sie ihn nochmal....
Am 19.10.2016 um 16:11 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
"in der grundlage für das stück ("weichensteller fall") überlebt eine gruppe auf jeden fall"
Nein. Es sterben entweder beide Gruppen bzw. 164 plus einige Hunderten im Stadion oder es sterben 164. Also den Link habe ich nicht gelesen.
Dann wendet der Autor ein, er kann einen Onkel umgebracht haben, der im Flugzeug sitzt ("darin sitzt"), darauf hin wendet der sehr geehrte Leser: Er wäre sowieso tot. Das ist ein gewichtiger Einwand, unabhängig davon, was Sie gerade davon schreiben, meinen und so weiter, zumal Sie offenbar von falscher Grundlage ausgehen, dass eine Gruppe überlebt, was ohne Weiteres falsch ist, und Augenschmerzen auslöste. Es sind bekannte Sterbefälle, in denen das eine wichtigere Rolle spielt oder bei Fahrlässigkeit, aber so naiv ist das ganze nicht und hat nochmal nichts mit ihrem Fall zu tun, den Sie verlinkt haben wollen oder was immer (ich habe es nicht gelesen).
Am 19.10.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
der autor redet von etwas anderem, sie verfehlen mit ihrer kritik sein thema, s.o.
und ich versuche sie drauf hinzuweisen dass das ihre annahme dass eine gruppe auf jeden fall stirb eben nicht haltbar ist, s.o. und vielleicht versuchen sie wenigstens mal die möglichkeit ihrer eigenen fehlbarkeit in erwägung zu ziehen und lesen was man ihnen verlinkt....
Am 19.10.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Ich weiß nicht von welcher Kritik Sie reden.
Ich rede auch nur von dem was der Teilnehmer des Diskussion gemeint hat., auch nicht was der Autor gemeint hat, sondern dass sein Einwand nicht mit dem Einwand des Diskussionsteilnehmens korrespondiert. Mehr nicht.
Sie übersehen, dass der Anzahl der Opfer 70164 ist in dem einen Fall und in dem anderen 164. Sie gehen davon aus, dass entweder 70.000 sterben oder 164. Das ist schlicht falsch. Eine Gruppe rettet sich nicht unbedingt. Ihre Fälle haben damit nichts zu tun.
Sie sind auch arrogant, angesichts des Vortrages. Mühsam. Diese Diskussion. Danke und Alles Gute für die Zukunft,
Am 19.10.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
erneut: sie begehen eine denkfehler, denn die prämisse die sie gegeben sehen ist nicht vorhanden. es tut mir leid dass sie sich belehrt fühlen, aber was bleibt mir übrig anhand der beständigkeit mit der sie sich die welt machen wollen wie sie ihnen gefällt.
aber natürlich, wenn es ihnen zu mühsam ist ihre argumentation zu verteidigen will ich auch ihrem fehler auch nicht rumhacken.
einen schönen abend noch....
Am 19.10.2016 um 08:36 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nein, es ist weder ein Flüchtigkeits- noch gar ein Denkfehler. Sondern Sie haben das Problem nicht ganz verstanden. Es handelt sich um die Anwendung ziemlich einfacher Rechtsregeln, die übrigens auch all die "gesunden Menschenverstandler" anwenden möchten, wenn sie ihnen nutzen. Für die Frage der persönlichen Zumutbarkeit (also die Schuldfrage) ist die Motiovation des Täters natürlich entscheidend.
Kleine Variation: Wie entscheiden Sie, wenn der Pilot das Verkejrsflugzeug "einfach so" abschießt, z.B,. weil sein alter Feind und Nebenbuhler X es fliegt, und ohne zu wissen, dass es entführt ist? tf
Am 21.10.2016 um 01:13 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Das hängt davon ab, ob Sie auch in diesem Fall der Auffassung sind, dass die Rakete "das Mittel der Wahl" gewesen ist oder vielleicht jetzt doch ein gemeingefährliches Mittel. Im Übrigen würde vermutlich die Verteidigungsministerin zurücktreten und der Reihe nach vom Luftwaffeninspekteur bis zum Kommodore seines Geschwaders alle in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, weil sie allesamt nicht verhindert haben, dass im Cockpit ein Killer saß. Aber im Ernst, das Spiel mit Varianten, die mit den geltenden Gesetzen "problemlos", d.h. ohne Unbehagen lösbar sind, erklärt nur die jeweils angewendete Regel, löst aber nicht das Unbehagen. Wenn Sie es mit Kant halten, muss der Pilot wohl den Kamikazeeinsatz fliegen, um überzeugend darzutun, dass Selbstachtung und Berufsethos eines Soldaten handlungsleitend gewesen ist. Im V-Fall würde ihm das vermutlich posthum das Bundesverdienstkreuz einbringen, wenn er damit tatsächlich 70.000 gerettet hätte. Und in Friedenszeiten soll er nur so der Verurteilung wegen eines Verbrechens entgehen können ? Von dem launigen Hans Putzo habe ich vor langer Zeit einmal gelernt. Die "Regel" des Art 20 Abs. 3 GG bedeute folgendes: Wenn Kopf und Gesetzbuch zusammenstoßen und es klingt hohl, war es nicht das Gesetzbuch.
Am 19.10.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Sowas wie doppelte Kausalität, dass man sagt: Er wäre ein paar Sekunden sowieso tot, und ich habe ihn absichtlich getötet. Das ist sehr unlogisch, aber ... im Prinzip gibt es einen Einwand des alternativen rechtmäßigen Verhaltens, selbst wenn der Täter alles rechtmäßig getan hätte, wäre der Tod eingetreten, aber wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anschaut, so ist eine Änderung der Lage bis zur letzten Sekunden noch möglich, wenn dann wenn Denzel Washington der Pilot ist. Sie waren auch unter dem Eindruck des Films...
Am 19.10.2016 um 12:02 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
*...ein paar Sekunden später ...
Am 19.10.2016 um 02:28 Uhr schrieb der Leser "wokoenig":
Ich sah den Film, danach Hartaberfair, wo vorwiegend Herr Baum ständig Artikel 1 GG zitierte, und weiterem nicht zugänglich war,jetzt die Kolumne von T. F. Ich bleib jetzt einfach mal ein simpler Zuschauer, ohne Jurakenntnis, und hatte für mich pragmatisch und überspitzt 3 Endergebnisse als eine Lösung:
- Der Pilot hat vermutlich ü 70 K das Leben gerettet. Dafür bekommt er das Bundesverdienstkreuz o.ä.relevantes
- Er hat ca 165 Menschen getötet, also mind. 20 Jahre Knast
- Wegen Befehlsverweigerung unehrenhafte Entlassung aus Bund ( keine Rentenansprüche) So einfach könnte man es sich machen.
Am 19.10.2016 um 04:18 Uhr schrieb der Leser "Hamlet54":
Guter Artikel.
Ja, für mich ist das auch so ein "Wir sind das Volk" Unsinn, und wer weiß, womöglich ruft die AfD und der Pegidist heimlich schon nach einem Volksentscheid bei jedem Strafgerichtsfall, insbesondere, wenn man zwischen "Todesurteil" und "Freispruch" ankreuzen darf.
In einer narzisstisch gestörten Gesellschaft verlangen Individuen nach Grandiosität, dass ständig der eigenen Depression entgegen gesetzt werden muss. Wie geil ist es da über einen Menschen zu entscheiden, sich wie ein Richter zu fühlen, mit all dem juristischen Tamtam, um sich selbst dann sagen zu dürfen,... ach Richter, ich kann das auch... Sowie; Ach Politiker, ich kann das auch... Daraus wird dann schon bald, vor allem nach dem man sein eigenes Unvermögen latent spürt ohne es wahr haben zu wollen,... Politiker machen alles falsch, Richter machen alles falsch, Merkel muss weg, ICH BIN DAS VOLK!!! :-)
Wir produzieren als Menschheit nicht nur immer mehr Müll, wir fressen sie auch immer mehr.
Prost Mahlzeit und ein Dank an Herrn Fischer, für mich ein echter Gesetzeshüter.
Am 19.10.2016 um 04:32 Uhr schrieb der Leser "Hamlet54":
Persönliche Urteilsmöglichkeiten zum Fall:
Wer ein Kampfpilot wird ist sowieso ein Arschloch, daher ab in den Knast.
Vielleicht waren im Flugzeug lauter reicher Touris, denen geschiehts recht, wenn sie zu blöd sind, den Terroristen zu entwaffnen.
Freispruch für den Piloten, denn die Fluggesellschaft hat mich letztes Jahr betrogen.
Er hätte den Anschlag zulassen sollen, wäre mal gut für diese dummen Fußballfans, warum versammeln die sich auch zu 70000 um 22 Millionären beim Balllaufen zu zuschauen.
Ins Gefängnis mit dem Piloten, der Schauspieler hat mir gar nicht gefallen.
Bundesverdienstkreuz für den Piloten, weil die Frau mit dem Schuh geht mir auf den Senkel, soll die Therapie machen anstatt da rum zu jammern.
Wofür hat die Mehrheit entschieden? Ich bin dagegen, weil ich bin immer dagegen, weil ich bin ein Individuum
Kommt drauf an, woher das Flugzeug kam, kam es aus Arabien, oder Russland, ich mag die nicht müssen sie wissen, war es gut, denn bevor 70000 Deutsche sterben müssen,... blah blah...
9.
10...
usw.
Am 19.10.2016 um 08:13 Uhr antwortete der Leser "rev10":
... ich fürchte, damit haben Sie 90 % der "Rechtsgrundlagen" des "gesunden Menschenverstands" erwischt.^^
Am 19.10.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "cpaulh":
Zu Punkt 4 könnte ich eine gewisse Sympathie entwickeln. "Klammheimliche Freude" sozusagen. Die war ja auch mal en vogue, damals, als man gegen die politische Korrektheit wetterte, die man heute so heftig verteidigt.
Am 19.10.2016 um 07:28 Uhr schrieb der Leser "xxaxu":
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Fischer. Leider besteht Grund zur Annahme, dass all diejenigen, die das große Spektakel am Montagabend sowieso entlarvt haben als eine marktschreierische Quotenbringerei die einzigen sind, die Ihre Kolumne lesen. Sehr schade.
Am 19.10.2016 um 08:35 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Jedenfalls wurde diese Kolumne inzwischen fast so oft angeklickt wie am Montag "abgestimmt" wurde, nämlich 600.000 mal.
Am 19.10.2016 um 07:43 Uhr schrieb der Leser "C.H.William":
Recht schönen Dank - Mam Tag danach.
Wenigstens einer, der einen nicht allein lässt mit dem Bemühen um Verstehen der Begrifflichkeit und der Zusammenhänge.
Wie so häufig, zeigt es sich auch hier, das es"+ den Medien" heutzutage nur um das Hochkochen eines Empörung zu gehen scheint. Wobei das im Einzelfall zwar erkennbar ist, jedoch so viel Zeit verschlingt, dass für Sinnvolles keine mehr bleibt.
Am 19.10.2016 um 07:50 Uhr antwortete der Leser "C.H.William":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte orientieren Sie sich am Artikelthema. Danke. Die Redaktion/dl
Am 19.10.2016 um 08:19 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 08:22 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 08:56 Uhr schrieb der Leser "wwwestman":
Schade, dass die Kolumne nicht gleich nach dem "TV-Drama" gezeigt wurde und so viele der TV-Richter erkannt hätten, dass ihre Abstimmung nicht Rechtsprechung ist, sondern lediglich eigene moralische Ansätze und Wertvorstellungen widerspiegelt.
Am 19.10.2016 um 08:58 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Viele Kommentare hier zeigen den Kollateralschaden, den dieses pseudo-reale (!) Schauspiel anrichtet: hier wird mit Menschenleben rumgerechnet und "kalkuliert", als handle es sich um Objekte.
Gerade diese Degradierung von Menschenleben zum Objekt findet nun nicht nur in der fiktiven Haltung des Pilotenschauspielers statt sondern ganz real in den Köpfen der Zuschauer.
Super, Herr von Schirach. Und die strammen Militärburschen mit Hang zur Selbstkasteiung fühlen sich bestätigt.....öffentliche Meinung ist super, wer braucht das BVerfG.
Am 19.10.2016 um 09:02 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":
Was ich persönlich für vollkommen verantwortungslos, und für extrem gefährlich halte: Dass der österreichische Justizminister Brandstetter (u a tätig als Professor für Strafrecht(!) und Strafprozessrecht (!) am Institut für Strafrecht u Kriminologie an der Universität Wien von 1998 - 2007) und die ORF Programmchefin Kathrin Zechner, deren "mobbender Umgang mit Untergebenen" (Der Falter) bestens bekannt war, Derartiges von sich geben: Für Brandstetter soll das Publikum sensibilisiert werden, wie schwierig es oft sei, juristische Entscheidungen zu treffen. "Dieser Film gehört bereits in die Schulen", so Brandstetter. ORF-Fernsehdirektorin Kathrin Zechner wiederum möchte bewusstmachen, was Verantwortung heißt: "In hyperventilierenden Blasen werden nur allzu schnell Schuldsprüche gefällt." - siehe derstandard.at Brandstetter: "Der Film trägt dazu bei, den Menschen nahezubringen, wie komplex und vielseitig juristische Fragestellungen sein können. Daher finde ich dieses Format einfach großartig. Alles, was das Verständnis der Öffentlichkeit für die Justiz schärft und stärkt, ist erfreulich!"(siehe Kleine Zeitung)
Herr Brandstetter! Bitte treten Sie zurück, sie haben keine Ahnung von Manipulation der menschlichen Seele. Wer als Justizminister derlei Visionen hat mit Filmschund und Abstimmungs/werbungs/zwang eines TVpublikums und zukünftig Schülern in Schulen ein bestimmtes Verständnis für die Justiz u für RECHT näherzubringen, ist i d Politik untragbar!
Am 19.10.2016 um 09:25 Uhr antwortete der Leser "timothy1971":
Ich sehe das komplett anders. Natürlich kann ein solches TV-Format kein juristisches Studium ersetzen. Trotzdem hat der Film sehr deutlich gemacht, dass es viele Sichtweisen und Facetten gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Aufgrund der vorab veröffentlichten Hinweise auf die Sendung, war ich fest davon überzeugt für nicht schuldig zu plädieren. Im Laufe der Ausstrahlung hat meine Sichtweise mehrfach gewechselt und am Ende war ich mir nicht mehr sicher, wie ich entscheiden sollte. Genau aus diesem Grund fände ich es sinnvoll, die Sendung Schülern zu zeigen, um sie dafür zu sensibilisieren, nicht vorschnell Entscheidungen (Vorverurteilungen) zu treffen, sondern sich ausführlich mit allen Facetten eines Sachverhaltes zu beschäftigen.
Am 19.10.2016 um 09:50 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Sie verstehen offenbar nicht in welche Zwangslage man mit solchem Unsinn Menschen u Schüler bringen will. Es geht im Film nicht darum zu sensibilisieren nicht vorschnell Entscheidungen zu treffen (denn genau darum geht es sehr wohl!), das ist kein sensibler psychologisch feinsinnig aufgemachter Film über einen Strafrechtsprozess, es geht darum abzustimmen!! Verstehen Sie? Gefühlsmanipulation ist das, das hat nichts, absolut nichts mit fein säuberlichen rationalen u juristisch nachvollziehbaren Beweisaufnahmen, Prozessverfahren, Urteilen, Entscheidungen zu tun, mit einem Näherbringen von hochkomplexen rechtlichen Thematiken. Ich finde solche Beeinflußung mittels Fernsehen u Theater absolut unethisch. Absolut. Kennen Sie das MilgramExperiment? Das ist mir sofort dazu eingefallen. Der Mensch gehorcht -Gehorsamkeitswille(!)...drück, mach, stimm ab...schuldig oder nicht schuldig? mach mal! Du kannst es! Trau dich! Eben, alle Facetten, also: was heißt das in einem Rechtsstaat alle Facetten zu berücksichtigen in einem Verfahren, Gerichtsprozess etc??? Nicht der Schüler hat zu entscheiden, es entscheidet das kompetente u reale Gericht in einem VERFAHREN über die strafrechtliche Schuld ! Das ist die Realität!
Ich bin extrem entsetzt!
Am 19.10.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Was meiner Ansicht nach Sinn macht: http://www.elsa-wu.org/infos/moot-courts/ Moot Courts, also simulierte Gerichtsverhandlungen, in denen Studierende der Rechtswissenschaften als Vertreter fiktiver Prozessparteien einen Fall vor einem ebenso fiktiven aber professionell besetzten Gericht verhandeln- um für den späteren beruflichen-Ernstfall zu proben und Erlerntes in die Praxis umzusetzen.
Am 19.10.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "timothy1971":
Zu allererst gibt es keinen Grund entsetzt zu sein. Was ist denn passiert? Ein TV-Sender hat Zuschauer nach Ihrer Meinung gefragt. Das Ergebnis hat keinerlei Einfluss auf irgendwas, außer vielleicht auf die sich anschließende Diskussion. Eine Beeinflussung wie Sie das unterstellen hat nicht statt gefunden. Die Zuschauer wurden mehrfach aufgefordert, sich selbst Gedanken zu machen und sich z.B. nicht von Sympathien gegenüber einzelnen Personen leiten zu lassen. Es wurde somit ausdrücklich zum intensiven Nachdenken angeregt, Mir hat das geholfen, nicht nur Schwarz und Weiß zu sehen, sondern gründlich über alle Aspekte nachzudenken, was mich schließlich dazu veranlasst hat, nicht an der Abstimmung teilzunehmen, weil ich nicht in der Lage war, ein eindeutiges "Urteil" zu fällen. Bei dieser Abstimmung handelte es sich um nichts weiter als eine Meinungsäußerung des TV-Zuschauers. Wenn Sie dies verurteilen, dann sprechen Sie jedem Nichtjuristen auch das Recht ab, sich z.B. in Leserbriefen oder Online-Kommentaren zu einem Gerichtsprozess zu äußern. Ich maße mir in keinster Weise an, ein juristisch fundiertes Urteil über einen noch so geringen Sachverhalt fällen zu können (dafür ist und bleiben die Gerichte zuständig), dennoch halte ich es für mein gutes Recht meine persönliche Meinung dazu abgeben zu dürfen (und sei sie noch so falsch).
Am 19.10.2016 um 15:45 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Die Zuschauer wurden aufgefordert über SCHULD/UNSCHULD ABZUSTIMMEN! Eine solche Abstimmung ist keine reine Meinungsäusserung (zb.finden Sie Frauen/Männer mit Brille u eleganter Kurzhaarfrisur attraktiver?), es geht um ein gespieltes rechtliches Urteil mit Konsequenzen und zwar darum ob der Kampfpilot schuldig sei oder nicht schuldig. Es wurde suggeriert, dass es nun zu einem Urteil zu kommen habe, da ja alles klar sei, es ginge nur darum abzuwägen u sich nicht irritieren zu lassen, oh Gott, ja nein niemals von Sympathien leiten lassen, nur rational überlegen, oh ja, hallo? nach welchen juristischen u strafrechtlich relevanten Kriterien haben die einzelnen Menschen denn ihr Urteil gefällt u womit begründen diese es? Es ging niemals um eine juristische Auseinandersetzung, es ging rein um eine moralische Entscheidung des einzelnen Zusehers, um das berühmte Bauchgefühl! Es gibt aber kein Dilemma zwischen Moral und Recht in einem Rechtsstaat, denn wir haben in einem funktionierendem Rechtsstaat Prinzipien u kein Richter, der ganz bei Trost ist, urteilt nach moralischen Vorstellungen. Solch wahnsinniges Kasperltheater kann man doch nicht allen Ernstes offiziell noch dazu hinkünftig an Schulen veranstalten wollen. Doch, man/jeder darf sich über Urteile aufregen, hinterfragen, nachfragen u Kritik üben an der Justiz, das mache ich sowieso auch, aber hier geht es darum, dass man eine Lynchjustiz-veranstaltung inszeniert u die Justiz verspottet! Da bin ich absolut dagegen!
Am 20.10.2016 um 12:53 Uhr antwortete der Leser "timothy1971":
Es ging eben nicht darum um SCHULD/UNSCHULD abzustimmen, sondern lediglich darum, wie die Zuschauer darüber DENKEN. Es wurde kein reales Urteil gefällt und erst recht niemand gelyncht.
Außerdem gibt es sehr wohl Fälle, in dem es ein Dilemma zwischen Moral und Recht gibt. Man kann mit kleinen Fällen, wie Diebstahl von Lebensmitteln aus Supermarkt-Containern anfangen und bis hin zu großen Themen wie Sterbehilfe gehen. Da gibt es einige auch reale Fälle, in denen die rein juristische Beurteilung anders aussieht als die moralische. Dass ein Richter sich streng an die Gesetze zu halten hat, steht auf einem anderen Blatt.
Am 20.10.2016 um 18:15 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
DOCH, es wurde REAL in einem fiktiven Gerichtsschauprozess, also FernsehLynchjustizprozess via Telefon, Internet etc abgestimmt. Nein, es wurde niemand gelyncht, halten Sie mich für dumm? Es wurde aber ein Theater veranstaltet, das miserabelst ist. Es war Realtheater, wenn es darum gegangen wäre wie wer darüber nur DENKT, dann wäre die Sache anders gelaufen, ohne Abstimmung. Es fehlte eine echte strafrechtliche professionelle Sichtweise und Aufklärung, das ist ein großes Drama, ein Wahnsinn ist das! In der Farce ging alles kreuz u quer. siehe dazu Kleine Zeitung vom 17.10.2016: "Abgestimmt werden kann online sowie telefonisch: Die Nummern lauten 090105 909-01 für "schuldig" und 090105 909-02 für "nicht schuldig". Ein Anruf bzw. eine SMS kostet 50 Cent. Etwa acht Minuten haben die Zuseher Zeit, ihr Urteil zu finden und am Voting teilzunehmen. Um 21.48 Uhr wird jenes Ende gezeigt, wofür sich die Mehrheit entschieden hat. Im Anschluss folgt eine Livediskussion. Die Einnahmen aus der Abstimmung kommen "Nachbar in Not - Flüchtlingshilfe Syrien" zugute."
Moral und Recht sind miteinander verbunden. Es wurde suggeriert, das Problem wäre rechtlich nicht zu lösen, dh es gebe kein geltendes Recht, was ein totaler Blödsinn ist.
Am 19.10.2016 um 14:29 Uhr antwortete der Leser "timothy1971":
Im übrigen hat auch niemand gefordert, dass Schüler eine strafrechtliche Schuld bestimmen sollen. Allerdings halte ich es für wesentlich einprägsamer, ein solchen Fall anhand eines Filmes aufzuarbeiten und hinterher mit Schülern, deren Einschätzung zu diskutieren (und sie dabei ggf. auch darauf hinzuweisen, inwiefern ihre eigene Meinung von der gängigen Rechtslage abweicht). als trockene Paragraphen zu dozieren.
Am 19.10.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, man muss in Schulen gehen und viel über Frieden und einen funktionierenden Rechtstaat erzählen. So wie es Fischer hier in seinen Kolumnen macht. Man muss den Kindern auch davon berichten, dass es seit dem Ende des 2. Weltkrieges und Gründung der UNO ein weltweites Kriegsverbot gibt, mit nur zwei Ausnahmen: Recht auf Selbstverteidigung und wenn ein ausdrückliches Mandat des UNO-Sicherheitsrates vorliegt. DH wir müssen den Kindern davon berichten wo heute überall auf der Welt illegale Kriege geführt werden. Und gerade in Österreich muss klar gemacht werden, dass das Land striktest an der Neutraliät festzuhalten hat und gerade ein Justizminister sollte sich dafür einsetzen, dass den jungen Menschen vermittelt wird, Frieden und Toleranz sind das wichtigste, und nicht eine dumme Abstimmung über "schuldig". Statt über Krieg dem Terror sollte es um Nachdenken darüber gehen wi e man aus der Gewaltspirale rauskommt, denn der Friede beginnt bekanntlich im eigenen Haus...sprich: bei sich selbst! Wer sich mit dem Thema Terror u Gewalt befasst, muss sich dessen bewusst sein, was er damit transportiert!
Am 19.10.2016 um 09:11 Uhr schrieb der Leser "Lumpaci":
Naja - Herr Fischer hat eine sehr selektive Wahrnehmung der Realität. Für ihn besteht das Leben und die Gesellschaft nur aus Paragraphen, Urteilen und juristischen Einschätzungen. Seine Perspektive ist ausschließlich die juristische. Da sitzt er auf seinem juristischen Ansitz und ist nicht in der Lage (da hier festgenagelt) eine andere Perspektive einzunehmen. Rechtlich teils erhellend, seine Kolumne - wenn auch mit äußerster Vorsicht zu genießen. Fischer denkt und schreibt mit dem Furor gegen alles, was sein Weltbild stört und der Schaum vor dem Mund verdeckt zusätzlich die Sicht auf die Lebenswirklichkeit - zu der nunmal auch so etwas wie Kunst gehört. Und die ist Fiktion - sonst wäre sie genauso staubtrocken und langweilig wie die paragraphen- und urteilorientierte Juristerei. (Dabei könnte auch die so spannend sein, gäbe es nur einen Interpreten, der sie als das einzuordnen in der Lage wäre, was sie ist: Ein Teil der Lebenswirklichkeit. Nicht das Leben selbst.)
Am 19.10.2016 um 10:03 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wer sich in Gefahr begibt... Man hätte die Story auch anders anlegen können - dann wäre der Prozess nur die Bühne gewesen auf welcher die menschlichen Konflikte zugespitzt werden. Es gibt hervorragende Beispiele, die dramaturgisch so verfahren sind - juristische Mängel fallen dann nicht ins Gewicht. Aber wenn man den Prozess - und damit die juristische Aufarbeitung - zum zentralen Thema macht, muss man sich auch einer fachlichen Kritik stellen.
Am 19.10.2016 um 10:19 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Hallo Lumpaci,
Mike Tomlin hat mal den folgenden Satz gesagt: "the standard is the standard".
Was Herr Fischer in seiner Kolumne gemacht hat, war keine Literatur- oder Kunstkritik sondern eine Verteidigung von Standards. Wenn Sie heute einen sience fiction Roman schreiben wollten, dann können Sie nicht mehr auf den Verne Standard zurückfallen. Einsteigen in eine große Kanone und zum Mond fliegen? Im Kinderbuch oder als Satire denkbar, aber im Genre sience fiction würden sie durchfallen. Eine solche Kritik findet schon vor der eigentlichen Kunstkritik statt. Nennt sich Lektoriat. Das genau hat Herr Fischer vermisst. Er kritisiert, dass dem Zuschauer suggeriert wird, die Rechtswischenschaft stecke in einem solchen Fall in in einer Paragraphenzwangsjacke und müsse den Piloten schuldig sprechen. Das hat er als Quatsch enttarnt. Darüberhinaus schreibt er, dass mit den heutigen Gesetzen und des Urteils des BVGs, der Angeklagte durchaus und auch mit der im Nachhinein gesendeten Urteilsbegründung straffrei den Gerichtssaal hätte verlassen können. Was Fischer an dieser jurisprudenz-fiction von Herrn Schirach kritisiert, ist u. a. dessen Vermixung und damit Verfälschung von Begriffen wie Schuld und Rechtswidrigkeit. Als würden Sie einen siencefiction Roman schreiben und den Weltraum mit Newton statt mit Einstein beschreiben. Das vermeintliche juristische Lehrstück von Schirach erfüllt die Standards nicht. Tut aber so. Das macht es so schlecht.
Am 19.10.2016 um 09:12 Uhr schrieb der Leser "Merie":
Weitergedacht: Kann man verhindern, dass Terroristen die Kontrolle über einen Flieger übernehmen oder ist man technisch theoretisch in der Lage, diese Kontrolle von extern wieder zu entziehen? Welche Kosten würde so ein System verursachen? Wären die Menschenleben diese Kosten wert? Wenn jedes Leben unbezahlbar ist, wieso gibt es keine derartigen Backupmechanismen? Ich lasse bewusst außen vor, dass die Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Flugzeuge mittlerweile schon sehr weit sind und es durchaus schwer bis unmöglich ist ein Flugzeug zu kapern.
Im Grunde würde mich wirklich mal interessieren: Wir haben dieses Szenario, die Flieger ist nicht mehr aufzuhalten, keiner weiß: leben die Menschen überhaupt noch? Werden sie versuchen, die Terroristen aufzuhalten, wird es gelingen? Der Flieger nähert sich dem Stadion, 70.164 Menschen werden höchstwahrscheinlich sterben. Wäre es nicht auch irgendwie irrsinnig, alle wertvollen Leben zu opfern wenn man den gewaltigen Schaden verhindern kann? Irgendwas muss man doch tun können. Wäre es nicht umgekehrt eine Art von Unterlassen, wenn man das Unglück einfach geschehen lässt?
Das ist es, was mich wirklich umtreibt. Im Endeffekt muss jemand die Verantwortung tragen, so grausam die Entscheidung auch sein mag. Man kann hier imho nicht richtig entscheiden - es sterben Menschen. Leben werden zerstört, Familien. Das ist das wirklich grausame an dieser Form des Terrors: Der Schaden wird auf die eine oder andere art angerichtet.
Am 19.10.2016 um 09:21 Uhr schrieb der Leser "Isebill":
Wie viele meiner Berufskollegen musste ich zwischendurch mehrfach einen gewissen Brechreiz unterdrücken. Eine absolut nicht repräsentative Rundfrage unter den Richterkollegen des Landgerichts beim gestrigen Mittagessen führte zu einer Wortwahl die Qualität der Story und deren rechtlicher Aufarbeitung betreffend, die ich nicht wiedergeben will. Es gilt ja das Gebot richterlicher Zurückhaltung....
Noch schlimmer war natürlich, was anschließend so diskutiert wurde. Es ist zum Verzweifeln. Wo ist die Würde einer rechtliche Diskussion geblieben bei derart zentralen Angelegenheiten.
Als Studentin im ersten Semester hätte ich den Gleisarbeiterfall auch anders gelöst, wie die weitaus meisten der Kollegen. Deshalb muss man ja erst einmal studieren.
Am 19.10.2016 um 10:15 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Gleisarbeiterfall ?
Ich kenne nur den "Weichenstellerfall". Worum geht es im Gleisarbeiterfall ?
Übrigens: Die Sprache ist das Handwerkszeug auch der Juristin.
Beim Komparativ in Ihrem vorletzten Satz muss es daher
"anders als .... die meisten ..... Kollegen"
heißen.
Und zur Interpunktion und zum Schlußsatz schweige ich lieber, .....
..... nicht dass die Kollegengespräche nach dem morgigen Mittagessen erst in der Abenddämmerung enden.
Angesichts der zu erwartenden "Qualität" auch künftiger öffentlich - rechtlicher Fernsehsendungen ist Fischers Kolumnenstoff nunmehr bis ad calendas graecas gesichert!
Das Urheberrecht steht allerdings (wohl) einem Juristen zu, aus dessen Feder ich vor Jahren eine "selten so gelacht" - Untersuchung über die Straftaten in Grimms Märchen von Hänsel + Gretel gelesen habe; ein Meisterwerk, das ich nach der Lektüre von ca. 8 Seiten ermattet der Altpapierverwertung zugeführt habe.
Am 19.10.2016 um 09:24 Uhr schrieb der Leser "Idomemeo":
"Wäre Paragraf 14 Absatz 3 Luftsicherheitsgesetz für verfassungsmäßig erklärt worden,... "
Es müsste NICHT für verfassungsmäßig erklärt worden heißen.
Am 19.10.2016 um 09:27 Uhr schrieb der Leser "Marc Welsch":
Herr Fischer, ich stimme Ihnen zu, dass diese Sendung im Sinne der Zuschauerquoten-Optimierung in vielen Punkten populistisch gegenüber der juristischen Realität verfälscht wurde. Auch bin ich mir absolut sicher, dass Sie in Ihrem Rechtsempfinden auf Grund Ihrer Ausbildung und Ihrer Erfahrung weit über dem Durchschnitt unsere Mitbürger liegen. Das verdient und würdige auch ich mit absoluter Hochachtung. Was mich hingegen stört, ist die daraus resultierende Selbstherrlichkeit "Fischer im Recht" zu sein. Die Moral ist nicht statisch, sie ist ein immer fortwährender Prozess, beeinflusst durch Erfahrungen. Aus diesem Grund sollte auch kein Gesetz statisch sein, sondern im Falle eines Falles immer kritisch hinterfragt und angepasst werden. In einem solchen Fall muss es auch legitim sein über die Relativität des ersten Satzes unserer Verfassung zu diskutieren. Wenn Sie dem widersprechen sind auch Sie leider nur ein populistischer Autor oder einfach zu eingefahren in Ihrer Denkweise. Die Welt ist nicht statisch und wird es zum Glück auch niemals sein.
Am 19.10.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Fischer verteidigt die Moral des Rechtsstaatsprinzip. Was ist daran selbstherrlich?
Am 19.10.2016 um 09:38 Uhr schrieb der Leser "cpaulh":
Die Kolumnen von TF lese ich immer mit größtem Vergnügen. Wirklich. Aber seine hier so zahlreich postende Gefolgschaft scheint es zu lieben, dass hier ein großer Rechthaber hier (indirekt) Denk- und Aufführungsverbote verhängen möchte, ganz so wie ein paar andere mediale Gestalten, die glauben, sie hätten für immer und ewig die Weisheit gepachtet. Komisch...früher sind die "Progressiven" immer gegen Verkrustungen angetreten, seien es politische oder Denkverkrustungen. Jetzt wird die eigene Verkrustung mannhaft verteidigt gegen jedwede Infragestellung von außen.
Am 19.10.2016 um 09:53 Uhr schrieb der Leser "Teilzeitberliner":
GROSSES Fragezeichen: Kann §35 StGB überhaupt Anwendung finden? In diesem ist von dem Täter "nahestehenden Personen" die Rede. (Ich gehe mal davon aus, dass nicht zufällig die Exgeliebte des Piloten mir im Flugzeug saß.)
Am 19.10.2016 um 10:02 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Welche konkrete Lebenshilfe geben denn nun eigentlich die Juristen dem Berufstätigen, also dem Rottenführer, wenn er doch mal im Rahmen seiner Berufstötigkeit in bestage Situation käme?
Und bitte gebt den Soldaten auch von Seiten der Presse und der politischen Parteien die Gewissheit, dass, wenn sie streng nach den in dem Moment von höherer Stelle gegebenen Befehlen handeln, danach keine moralische oder anderweitig geartete Schuld auf sich geladen haben, egal wie und mit wieviel oder wenig Opfern es am Ende ausgeht! Bei hypothetischen "70164" Opfern hätte ich daran nämlich Zweifel.
Am 19.10.2016 um 10:07 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das riecht schon fast ein wenig nach Befehlsnotstand... Von der moralischen Verantwortung für das eigene Handeln kann einen niemand befreien und eine strafrechtliche Schuld ist immer nach dem Verhalten in der konkreten Situation zu beurteilen. Was es nicht geben kann ist eine staatliche Lizenz zum Töten - und im Endeffekt wäre die vom BVerfG gekippte Regelung in § 14 Abs.3 Luftsicherheitsgesetz genau das gewesen.
Am 19.10.2016 um 10:21 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Der Rottenführer, der in solchen Fällen den Befehl erteilt, unschuldige Zivilisten für das Leben anderer unschuldiger Zivilisten zu opfern, muss wissen, dass das Gesetz den Befehlsempfänger schützt, der diesen Befehl aus Gewissensgründen verweigert.
Er ist in der analogen Situation wie ein Arzt, der um Sterbehilfe gebeten wird.
"Und bitte gebt den Soldaten auch von Seiten der Presse und der politischen Parteien die Gewissheit, dass, wenn sie streng nach den in dem Moment von höherer Stelle gegebenen Befehlen handeln, danach keine moralische oder anderweitig geartete Schuld auf sich geladen haben"
NEIN. Das war im Nationalsozialismus die Maxime.
Wir leben in einem Land, in dem jedem grundsätzlich das Töten von Unschuldigen verboten ist. Dessen sollte sich jeder Arzt und jeder Soldat bewusst sein.
Tut er es trotzdem, muss er sich dafür IMMER PERSÖNLICH verantworten. Das ist die Lehre aus den Nürnberger Prozessen: Eichmann ist schuldig.
Am 19.10.2016 um 10:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"wenn sie streng nach den in dem Moment von höherer Stelle gegebenen Befehlen handeln"
Der Pilot befolgt keine Befehle, sondern er missachtet sie. Der Grund: Er stellt seine eigene Meinung über die aller anderen. Selbstermächtigung nennt man sowas. Und Militärs sind seit jeher anfällig dafür - Jung hat es mit seinen skandalösen weil verfassungsfeindlichen Aussagen noch einmal bestätigt. Die Zivilgesellschaft muss deshalb den Militärs immer mit Argwohn begegnen, auch heute noch und selbst bei uns.
Am 19.10.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Sie das Problem auf den Kopf stellen.^^
"Er stellt seine eigene Meinung über die aller anderen. Selbstermächtigung nennt man sowas."
Nein, das nennt man Verantwortung. Die Entscheidung, unschuldige Menschen zu töten kann durch keinen Befehl der Welt gerechtfertigt werden. Er allein entscheidet. Wenn er sich für das Töten entscheidet, muss er diese stets persönliche Entscheidung vor einem Gericht rechtfertigen. Eine der Rechtfertigungen könnte ein entsprechender Befehl sein - aber das spricht ihn nie von seiner eigenen Verantwortung frei. Sondern macht evtl. den Befelserteiler zum Anstifter/Mitttäter.
Am 19.10.2016 um 11:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Befehl lautet: Nicht töten. Gegen diesen Befehl zu handeln ist Selbstermächtigung ohne Legitimität. Es ist ein alter Hut, dass Leute mit Hang zur Selbstermächtigung diese mit Verantwortung rechtfertigen wollen.
Und wenn Sie die Aussagen der Militärs im Stück wie auch in der nachfolgenden Diskussion verfolgt haben: Die waren voll von dieser Selbstermächtigung. Bis hin zum offenbarten Willen zum Verfassungsbruch durch den ehemaligen Verteidungsminister Jung.
Am 20.10.2016 um 11:01 Uhr antwortete der Leser "rev10":
2 Ebenen:
- Befehlsverweigerung
- Rechtswidrige Handlung
Ist der Befehl rechtskonform wie in diesem Fall, dann hat er sich entschlossen, sowohl den Befehl zu verweigern als auch rechtswidrig zu handeln und muss das selbst verantworten.
Wäre der Befehl ein Schießbefehl gewesen und er hätte ihn nicht befolgt, dann hätte sich der Befehlende evtl. eg. einer Anstifung zu einer Straftat zu verantworten gehabt, der Soldat wäre, indem er sich rechtskonform verhält, nicht zu belangen gewesen, obgleich er auch dann eigenmächtig gehandelt hätte.
Wäre ein Schießbefehl erfolgt und der Soldat hätte diesen befolgt, dann hätte er sich nicht auf den Befehl herausreden können, denn er ist als Staatsbürger verpflichtet, sich trotz Befehl rechtskonform zu verhalten.
Ich hoffe dadurch wird transparent, dass das Wort "Selbstermächtigung" in die Irre und nicht weiter führt, denn bei einem rechtswidrigen Befehl muss er selbstermächtigend rechtskonform handeln, bei einem rechtskonformen - auch, denn er muss wissen, dass es immer seine Verantwortung ist, wenn er ihm folgt oder nicht.
Indem die Sendung das implizit zu einem Befehlsproblem umdeutete, hat sie den Zuschauern weißgemacht, dass er dem Befehl hätte gehorchen müssen, nicht der Rechtsordnung. Daher in der Tat ein perfides Spiel, eine Art "Untertanenerziehung" die den Zuschauer lehrt, dass der Staat über das Leben seiner Bewohner zu verfügen berechtigt ist. Ein fatales Signal.
Am 19.10.2016 um 11:02 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
ich meinte es ja anderherum. Der Soldat folgt dem Befehl und schiesst nicht ab, noch dazu da er ja weiß, das ein Abschluss nicht rechtmässig ist.
Aus diesem Verhalten mit ggf dadurch erhöhten Snzahl Totel bei dem Vorfall darf man ihm dann aber keinen Strick drehen.
Kann ein Befehl, nicht zu schiesssen, rechtswidrig sein?
Am 19.10.2016 um 11:02 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Anzahl Toten .... ipad tastatur
Am 19.10.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Die Kehrseite der Rechtswidrigkeit eines Befehls nicht zu schiessen, wäre eine Rechtspflicht eines Befehls zu schiessen. Den Bereich der Ermessensausübung lassen wir einmal außer Betracht.
Am 19.10.2016 um 12:22 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Die Kehrseite der Rechtswidrigkeit eines Befehls nicht zu schiessen, wäre eine Rechtspflicht eines Befehls zu schiessen."
Die könnte es schon geben im deutschen Recht. Aber wenn nur auf feindliche Soldaten in einem Krieg. Bin mir aber nicht sicher wie das Gesetz hier ausgestaltet ist.
Am 19.10.2016 um 10:41 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Und bitte gebt den Soldaten auch von Seiten der Presse und der politischen Parteien die Gewissheit, dass, wenn sie streng nach den in dem Moment von höherer Stelle gegebenen Befehlen handeln, danach keine moralische oder anderweitig geartete Schuld auf sich geladen haben"
Eine solche Gewissheit ist vom Gesetz her ausgeschlossen. Rechtswiedrige Befehle darf ein Soldat nicht befolgen. Er ist immer der letzte Entscheider denn er drückt ab. Und von moralischer Schuld kan nihn erst Recht niemand befreien. Das ist per se unmöglich.
Am 19.10.2016 um 10:05 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Ach ja, warum nimmt die Luftwaffe für diese Einsätze nicht einfach zweisitzige Maschinen, mit einem Volljuristen an Bord der dann die gebotenen Massnahmen entscheidet statt nr eines juristischen Laien, der halt zufällig den Beruf hat, ein Flugzeug zu fliegen?
Dann wäre die Vernatwortung am Ende wenigstens in kundigen Händen.
Am 19.10.2016 um 10:13 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
"Diese" Einsätze gibt es nur in der Phantasie.
Aber schon klar, man muss auf "alles" vorbereitet sein, auch im Kopf - und immer mit dem Schmlimmsten rechnen, sowieso.
Am 19.10.2016 um 10:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Pilot war nicht allein. Er hatte rein gar nichts zu entscheiden.
Am 19.10.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
ok, also hätte er da nicht Geschossen, wäre für ihn alles in Butter gewesen hinterher?
Am 19.10.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mangibt einem Soldaten nicht solche Machtmittel in die Hand, damit er damit zum Wohle seiner eigenen Haltung agiert. Er kann den Befehl zum Abschuss verweigern, aber er kann nicht einfach abschiessen, was ihm gerade in den Sinn kommt - insbesondere dann nicht, wenn der Befehl "nicht abschiessen" lautet.
Am 19.10.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Hätten die Passagiere den Terroristen doch noch überwältigen können? Hätten Sie die Tür zum Cockpit einschlagen können? Wie weit waren sie? Hätte die Zeit gereicht? Wollte der Pilot die Maschine vielleicht doch noch im letzten Moment hochziehen, um die Menschen im Stadion zu retten? Wir wissen es nicht. Und warum wissen wir das alles nicht? Weil der Angeklagte entschieden hat, dass die Passagiere sterben müssen." http://www.deutschlandfunk.de/tv-experiment-terror-ethisches-dilemma-zur...
Welcher Größenwahn befähigt einen Menschen, solche Fakten zu schaffen?
Er WEISS, dass die Passagiere sterben, wenn er den Flieger abschießt.
Er KANN NICHT WISSEN, was geschieht, wenn er es nicht tut.
Sein URTEIL als maßgeblich für das Schicksal von Menschen zu erachten, die Basis seiner Entscheidung für gottgleich "richtig" zu halten, darin besteht die Anmaßung, die ihm das Gesetz nicht ungeprüft durchgehen lässt.
Am 19.10.2016 um 10:28 Uhr antwortete der Leser "KruderVerschwörer":
Endlich sagts mal einer!
Wir brauchen Volljuristen überall, von der Raumpflegerin bis zum Dönerschnitzer.
DANN WIRD ALLES GUT !
PS: pardon, natürlich Volljurist_*_Innen, verfluchte heteronormative Sprache echt jetz..
(Ja, Ironie ... und Sarkasmus... usw facepalm)
Am 19.10.2016 um 10:30 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie ärgern sich immer noch, dass Ihnen "jemand" reinreden will, der Ihren persönlichen Erwägungen keinen Blankoschein ausstellt.
Den aber sollten Sie auch und gerade nicht haben, wenn es um Menschenleben geht!
Ein Soldat, der eine Entscheidung wie im Telefall trifft, muss sich verantworten. Vor einem Gericht. Da er einen Anwalt hat und ethische Erwägungen durchaus vom Gesetz vorgesehen sind, kann dabei ein Beisitzer als Zeuge oder ein Militär als Gutachter hinzugezogen werden. Aber die Verantwortung vor einer neutralen Instanz, die persönliche Verantwortung vor dem Gesetz mit der Menschenwürde als oberstem Prinzip der Verfassung, die MUSS sein, ja.
Am 19.10.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Gute Idee, das geht aber auch per Funk! Dumm nur, wenn sich der Pilot nicht daran hält.
Vielleicht sollte man dann einfach die Macht über den Knopf auf einen Volljuristen übertragen, der diesen per Fernauslöser betätigt?
"Dann wäre die Vernatwortung am Ende wenigstens in kundigen Händen."
Sind Sie sich da sicher?
Am 19.10.2016 um 10:10 Uhr schrieb der Leser "wolfdieter1954":
Zum PS, „Wer dafür ist, wählt 01, wer dagegen ist, 02“ erlaube ich mir diese Vervollständigung: pro Einwahl 50 Cent.
Am 19.10.2016 um 10:17 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
Das war die beste Kolumne, die Fischer je geschrieben hat. Sie ist rechtlich ziemlich zutreffend, hat gesellschaftliche Relevanz und belegt vor allem, dass der Autor nicht gewillt ist, sich der tumben Masse zu beugen.
Deswegen kann meine Kritik sich auf zwei Winzigkeiten beschränken.
Der Autor hätte den hegelianischen Bezug der Monographie von Schild deutlicher herausarbeiten können.
Ferner fehlt eine Auseinandersetzung mit personalen Unrechtslehre Harro Ottos. Indem der Autor so tut, als sei der dreistufige Verbrechensaufbau seit Kant unumstritten, verstärkt er zwar die Wucht seiner Kritik, muss sich aber den kleinen Vorwurf gefallen lassen, er nehme es mit der Genauigkeit selbst nicht so genau.
Trotzdem: Diesmal war es ganz großes Kino. Schirach ist ein Scharlatan.
Am 19.10.2016 um 10:22 Uhr antwortete der Leser "cpaulh":
Schirach ist ein Schriftsteller. Und TF wähnt sich im Besitz allumfassenden Rechthabens.
Am 19.10.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
"Schirach ein Scharlatan" .....
.... und dieses ebenso fixe wie vernichtende Urteil aus Berliner Richtermund?
Wo der Berliner doch schon immer wusste
"Für eene Mark kann ick erwarten, dett an meene niedersten Instinkte appelliert wird"
(Rundfunkbeitrag, inflationsbereinigt)
Am 19.10.2016 um 11:44 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Ja, "rechtlich ziemlich zutreffend", bis "auf zwei Winzigkeiten"!
In der Tat: keine Verbeugung vor "der tumben Masse" - auch von Ihnen nicht. Außer halt die Verurteilungen und bei TF auch die "Sprache" ...
Am 19.10.2016 um 10:33 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Leider entpuppt sich Fischer´s Donnerhall der Aufklärung über das Recht durch Unterscheidung zwischen Unrecht und Schuld als lächerliche Stinkbombe.
Woran könnte es wohl liegen, dass es ihm mit 6 Seiten Text nicht gelungen ist, seinen Lesern das Problem verständlich zu machen?
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Am 19.10.2016 um 10:47 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Mit ein wenig Nachdenken gelingt es schon. Nicht aufgeben...
Am 19.10.2016 um 10:38 Uhr schrieb der Leser "Chuck_":
Ein toller Beitrag, hat mir ein bisschen Vertrauen in den Rechtsstaat wiedergegeben. Unterhaltsam geschrieben, und ich hab gelernt was "desavouieren" bedeutet...
Am 19.10.2016 um 10:40 Uhr schrieb der Leser "cassi77":
Irgendwie muss ich beim Lesen dieses "Falls" dauernd an den NSU-Prozess denken...
Da scheint es mir gelegentlich um ein ähnliches Dilemma zu gehen.
cassi
Am 19.10.2016 um 10:47 Uhr schrieb der Leser "sittingbull":
Was sagt es aus, wenn diese Kolumne innerhalb weniger Stunden mehrere hunderttausendmal angeklickt wurde? Möglichkeiten:
es ist ein Thema, bei dem es um Leben oder Tod hunderter Menschen geht; also die Potenzierung des üblichen Krimis
die Problematik gibt vor, das (neben der Flüchtlingsproblematik) eindeutig beherrschende Thema der Gegenwart anzupacken: Terror!
der Zuschauer/Leser kann über Recht und Strafe abstimmen; also verdrängten Allmachtsfantasien freien Lauf lassen
dadurch fühlt er aus seiner üblichen Passivität gegenüber der Tagespolitik herausgehoben - seine Stimme zählt und wirkliche Folgen sind nicht zu befürchten
im Abstimmungsergebnis kann man sich u.U. als Sieger und Teil einer Mehrheit fühlen - wie z.B. beim Fussball (oder auch politisch aufsteigenden Strömungen)
TF ist inzwischen (zumindest ausserhalb seines beruflichen Dunstkreises) als Polemiker bekannter, denn als Strafrechtler; man kann also fetzenden Zeitvertreib erwarten!
das Etikett Bundesrichter bürgt dabei immer noch für Vertrauen in Sachkunde (selbst bei sachfremden Themen; siehe Kunst usw.) .... Verdrängt wird hier, dass TF im gleichen Wasser schwimmt, wie das von ihm Kritisierte! Er ist es, der (mit vehementem Vergnügen) den Skandal anheizt - und so als Feuilletonist grandios profitiert, wie die Klick-Rekorde zeigen. Kein schlechtes Ergebnis für den fleissigen Schreiber (und ZON!), dessen Fähigkeiten eher im Kontern, als imKonstruieren liegen!
Am 19.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Diesmal liegen Sie falsch. Sowohl im Inhalt wie auch in der Form hat es TF perfekt gemacht. Seine Polemik ist diesmal echte Kunst, sie beruht auf einer berechtigten Empörung. Der Autor hat sich ersichtlich meine begründete Kritik zu Herzen genommen, weil ihm seine Pankreas doch lieb und teuer ist. Das Stück und auch die Fernsehproduktion ist ein billiges Schmierentheater, für das sich niemand auch nur annähernd interessieren würde, wenn nicht der Name von Schirach eine gewisse verruchte Noblesse garantierte. Mit anderen Worten ist es heute wieder möglich mit dem Namen eines führenden Nationalsozialisten Geschäfte zu machen. Das ist so das Widerlichste was ich mir vorstellen kann. Und wenn ich höre, bei Herrn v. Schirach handele es sich um einen Starverteidiger kann ich nur schallend lachen. Vom Strafrecht in Berlin verstehe ich ein wenig und ich würde mich sicherlich nicht von so einem Amateur und Beutelschneider vertreten lassen, sondern eher von einem ausgewiesen Revisionsexperten, der die Kammer gekonnt in Verfahrensmängel hineintreibt.
Am 19.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 292.1: "Der Autor hat sich ersichtlich meine begründete Kritik zu Herzen genommen, weil ihm seine Pankreas doch lieb und teuer ist."
Ich verstehe, dass Sie sich über Ihre - wie Sie es sehen - geglückten Einwirkungen auf den Meister freuen. Zweifellos gehen (nicht nur Ihre) Kommentare nicht ungenutzt an TF vorbei. Warum sollte er auch diese reichlichen Quellen nicht nutzen. - Meine Beurteilung richtet sich allerdings grundsätzlich immer nach den Kriterien, die ich zu erkennen glaube. Die eventuelle Zustimmung des Kritisierten wäre (und darin unterscheiden wir uns!) zwar menschlich erfreulich, hätte aber keinen Einfluss auf den Tenor meiner Kritik. So kann auch ich diese Kolumne als formal bisher beste, der mir bekannten, betrachten. Lesen Sie #159/160, dort schrieb ich es schon vorher.
Am 19.10.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Wie immer sind Sie mir die berühmte Nasenlänge voraus.
Am 19.10.2016 um 10:57 Uhr schrieb der Leser "Isebill":
Alle meine Kollegen hätten und haben den Gleisarbeiterfall als Anfänger genau so gelöst wie ich. Nämlich falsch.
Ich habe also nicht die deutsche Sprache falsch eingesetzt, sondern Sie haben mich nicht verstanden. Den weiteren angeblichen Fehler finde ich auch nicht.
Am 19.10.2016 um 10:59 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Gerade lief folgende Meldung aus der Wirklichkeit ein:
„Reichsbürger“ schießt Polizisten nieder
....Bei einer Razzia in Georgensgmünd in Mittelfranken hat ein 49-Jähriger vier Polizisten zum Teil schwer verletzt. Wie das Innenministerium mitteilte, sollten die legalen Waffen des sogenannten Reichsbürgers am Mittwoch wegen Unzuverlässigkeit sichergestellt werden. Dabei eröffnete der Mann sofort das Feuer auf die Beamten.
http://www.mittelbayerische.de/region/nuernberg-nachrichten/reichsbuerge...
In der Weltsicht des Mannes war das ja insoweit "Notwehr", da - weil die staatlichen Organe nicht als solche anerkannt werden - "Unbefugte" ihn "berauben wollten, ihm seine "legalen" Waffen abnehmen?
Was unterscheidet also rein formal den Mann hier von dem Piloten, der sich ja auch gegen die Weisung der Vorgesetzten und die Entscheidung des BVerfG hinwegsetzt (unter Beifall des ehem. Verteidigungsministers Jung und Konsorten) und das "Recht" in die eigene Hand nimmt.....?
Es ist einfach kaum zu ertragen, wie hier ein "Heldenepos" um hehre Motive und Opferung gestrickt wird um eine (fiktive) Tötung von 164 Menschen und alles so zusammengereimt wird, dass es irgendwie passt.
Am 19.10.2016 um 11:13 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Der "Reichsbürger" stellt sich bewusst außerhalb der Rechtsordnung - er erkennt sie nicht an. Nicht einmal, wenn man seiner verquasten Anschauung folgen würde, wäre es gerechtfertigt - es sei denn in seiner Welt steht das Eigentum höher als das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Pilot setzt sich mitnichten über die Entscheidung des BVerfG hinweg - das hat dazu überhaupt keine Entscheidung getroffen. Das Gericht hat lediglich entschieden, dass die generelle und abstrakte Ermächtigung Flugzeuge abzuschiessen mit dem GG nicht vereinbar ist.
Am 19.10.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Und Sie glauben, die Reichsbürger sehen das auch so?
Er hat im Zweifel natürlich nicht nur sein Eigentum verteidigt, sondern sah sich bewaffneten "Angreifern" gegenüber.
Gut, der Pilot setzt sich also nicht über das BVerfg hinweg sondern missachtet das Grundgesetz und die Grundrechte der Passagiere, macht es das besser?
Hier werden ständig Rechte oder vermeintliche Rechte und damit auch die Legitimation und Vertrauen in die Autorität verschoben, das ist das Problem.
Am 19.10.2016 um 11:03 Uhr schrieb der Leser "ballutschinski":
Bei aller zutreffenden Kritik an dem Werk von Schirach, kann ich nicht umhin es zu begrüßen, dass die öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten mit dieser Nummer wieder an das anknüpfen was Helmut Dietl einst in einer Talkshow beklagt hatte: relevante Themen würden ohne Not auch bei den ÖRs aus der Prime Time in die Spartenkanäle und um die Zeit nach Mitternacht bzw. an den Rand gedrängt, statt in und von der breiten Mitte diskutiert werden zu können. Dietl erinnerte sich noch an das Drei-Kanal-TV und wie sehr man am Tage dannach auch die durchaus komplexen Sendungen in der Kantine, im Großraumbüro oder in der Schulklasse nochmal durchdiskutierte. Dies geschieht heute leider nur noch durch DSDS oder wie der Quark von Bohlen sonst noch heißt.
"Terror" und nicht zuletzt auch diese Kolumne beweisen, dass es ein Millionenpublikum gibt, welches mit Anspruch unterhalten und mit feurigem Ernst diskutieren will. Darüber sollte auch noch mal Herr Fleischhauer reflektieren, wenn er sich darüber aufregt, dass sich so viele Ahnungslose auf einmal getrauen, sich öffentlich zu äußern, obwohl er - der mit der Ausbildung - doch schon alles gesagt hat. Aber das geht jetzt doch zu weit ...
Am 19.10.2016 um 11:05 Uhr schrieb der Leser "grist":
Trolley-Problems wurden ursprünglich als Gedankenexperimente für die Überprüfung normativer Theorien entwickelt. Daraus ein empirisches Messinstrument zu machen, um die menschliche Moral zu erfassen hat zwar zu einem Forschungsboom in der Moralpsychologie geführt (weil es so ein einfaches und plakatives Mass ist, entsprechend auch der Fernseh- und Theatererfolg), aber der Erkenntnisgewinn ist relativ gering, bzw. bestätigt nur bereits vorhandenen Wissen:
- Das Urteil der Menschen ist auch in diesem Fall durch kleine Veränderungen in Beschreibung des Falls und in der Art der Fragestellung in die eine oder in die andere Richtung zu bewegen.
- Personen, die unbeeinflusst von Kontexteffekten rein konsequentialistisch denken, sind Psychopathen.
Am 19.10.2016 um 11:06 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Behauptungen und Spekulationen. Danke, die Redaktion/dl
Am 19.10.2016 um 11:15 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Bitte? Das Rechtsmittel der Revision wäre eine "polemische Behauptung"? Oder dass Fischer Ambitionen für das Schreiben eines zweiten Teils haben könnte?
Am 19.10.2016 um 11:13 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
bitte mal konkret: wie hätte sich der Herr Koch in der Situation korrekt und moralisch einwandfrei verhalten und wie wäre die Öffentliche Reaktion hinterher in diesem Fall (wenn es nicht noch aus anderen Gründen, die ich schon erleutet habe*) gut ausgegangen wäre!
- der LH Pilot hätte die Maschine nicht ins Stadion gesteuert und der Entführer hätte auch keine Mittel gehabt, ihn dazu zu zwingen. Wie gesagt, das war Atta und Co. schon damals klar, weshalb er den aufwändigen Weg ging, selber Fliegen zu lernen....
Am 19.10.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Er hätte seinen Vorgesetzten sofort mitteilen müssen, dass er auf keinen Fall schießen wird und daher das Stadion zu räumen sei.
Die Vorgänge im Flugzeug sind eine Unbekannte, die man mindestens als 50:50-Chance einordnen kann, da sich noch dazu bei derart vielen Passagieren vielfache Möglichkeiten der konkreten Einwirkung auf einen Einzelnen ergeben.
Man kann nicht den Worst Case (keine Räumung) sehenden Auges herbeiführen lassen und dann mit dem Worst Case argumentieren, den man "verhindern" müsse.
Am 19.10.2016 um 11:38 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
wieso soll der Pilot die Räumung des Stadions anweisen. Dazu ist das Lagezentrum am Boden da. Welches Konkrete Ziel angesteuert werden würde, ist doch eine Dtd vorher gar nicht vorherzusagen gewesen...
Der Pilot hatte DIenstanweisung, nebenher zu fliegen und Abdrängung zu versuchen sowie Warnschuss durchzuführen. Das hat er korrekt erledigt, also hat der bei Verzicht auf einen Abschuss doch einwandfrei gehandelt, egal was danach passiert?!
nur ich wette, die Medien hätten ihn danach trotzdem "in der Luft zerissen" .
Am 19.10.2016 um 11:50 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Ach so, der Worst Case war also gar nicht "vorherzusehen" eine Stunde vorher? Es hat zwar Tradition bei Militärs u.a. sich bei Bedarf dumm zu stellen, aber das geht dann doch zu weit.
Die Räumung dauert 15 Minuten.
Es wurde darauf spekuliert, dass der Pilot schießen wird, das zog sich durch die ganze Debatte.
Und die Medien sollten wirklich das letzte sein, was das Handeln bestimmt, auch wenn das bei Justiz, Strafverfolgung etc. ständig der Fall ist!
Am 19.10.2016 um 11:27 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Korrekt und moralisch einwandfrei?
Das scheint das Problem zu sein.
Viele erwarten soetwas wie eine Betriebsanleitung zum korrekten und moralisch einwandfreien Leben. Um vielleicht, da sie natürlich immer und stets nach Betriebsanleitung funktioniert haben, andere, die das nicht tun bzw. eine solche Betriebsanleitung für lebensfremden Schwachsinn halten, zu verklagen oder im Zweifel mit ruhigem Gewissen absschießen können? Ich befürchte es ...
Am 19.10.2016 um 11:40 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie verwechseln immer noch die VERANTWORTUNG vor Gericht mit einem Schuldspruch. Das ist der Denkfehler, der sich durch all Ihre "Argumente" und Zuspitzungen zieht.
Niemand hier, auch und gerade Fischer nicht, hat den Piloten "schuldig" gesprochen.
Er hat auf die korrekte rechtliche Vorgehensweise verwiesen.
Der Pilot, der Unschuldige tötet, muss sich vor Gericht veranworten.
Der Arzt, der einen totkranken Patienten auf Verlangen aktiv tötet, muss sich vor Gericht verantworten.
Möglich, dass das Gericht auf Freispruch erkennt. Das wiederum hängt von den näheren Umständen ab und unterfällt auch einer ethischen Betrachtung.
Aber es gibt keine Blankovollmacht für solche Entscheidungen. Sie müssen im Einzelfall geprüft werden.
Am 19.10.2016 um 11:14 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Offenbar habe ich das Problem nicht (ganz) verstanden – deswegen frage ich, was es auf sich hat mit unschuldig:
Fragen … ob der Staat dazu berechtigt sei, 164 unschuldige Menschen zu töten, um 70.000 unschuldige Menschen zu retten.
DARF der Pilot K … unschuldige Staatsbürger (Menschen) töten
Frage, ob staatliches Recht anordnen darf, unschuldige Menschen um eines (vermeintlich) höheren Ziels willen vorsätzlich zu töten
Darf ein Minister anordnen (!), fremde Unschuldige zu erschießen?
Kein Minister oder General kann … einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen.
Kein Unschuldiger hat … die Rechtspflicht, sich töten zu lassen.
Mit anderen Worten: was ändert sich, wenn unschuldig ersatzlos entfällt oder wahlweise durch schuldig ersetzt wird?
Am 19.10.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
"Mit anderen Worten: was ändert sich, wenn unschuldig ersatzlos entfällt oder wahlweise durch schuldig ersetzt wird?"
Wenn ich Ihnen aus heiterem Himmel eine reinhaue, obwohl Sie nichts getan haben, ist das einfach nur eine Körperverletzung (weil Sie "unschuldig" sind). Haue ich Ihnen aber eine rein, weil Sie vorher mein Kind bedroht haben oder mir in die Rippen geboxt haben oder weil Sie gerade Gefahr laufen, in eine offene Starkstromleitung zu rennen, ist das wohl so etwas wie Notwehr oder Nothilfe (im letzten Fall ist das allerdings dann wohl eher eine Maßnahme zu Ihrem Schutz, hat also in diesem Fall nicht einmal was mit Schuld oder Unschuld zu tun).
cassi
Am 19.10.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
bitte nochmals lesen - es ging um "töten", "umlegen", "erschießen" ...
Am 19.10.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Und?
Das Prinzip ist dasselbe und wenn ich angegriffen werde, kann auch ein Töten als Notwehr gerechtfertigt sein. Ist aber natürlich auch kein "Freifahrtsschein" im Sinne "ist immer gerechtfertigt", lässt aber zumindest ein wenig diese Möglichkeit grundsätzlich offen.
Ob das in einem tatsächlich Fall so wäre oder ob eine Notwehr/Nothilfe "übertrieben war" (ich meine, man nennt das auch "Exzess", würds aber nicht beschwören), müsste nach einer solchen Entscheidung dann ein Gericht klären. Soweit ich weiß, muss bei einer Nothilfe/Notwehr (oder wie auch immer das "korrekt" heißt), nicht unbedingt auf die Wahl der Mittel geachtet werden (weil man in einer solchen Situation wohl von unüberlegtem, ungeplantem Handeln ausgehen muss. ).
cassi
Am 19.10.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Da gabs mal n Fall, bei dem ein Hells Angel einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen hatte, weil der sich nicht als Polizist ausgewiesen hatte und er sich bedroht gefühlt hatte. Es wurde - soweit ich weiß - auf Notwehr (oder wie das heißt) plädiert und dem wurde stattgegeben. Er wurde, soweit mir bekannt, frei gesprochen, da er den Polizisten (fälschlicherweise) für einen "Angreifer" gehalten hatte.
cassi
Am 19.10.2016 um 12:12 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Hinzu kam hier allerdings eine tatsächliche Bedrohungslage durch "feindliche" Rocker, der Notwehrgedanke hatte also einen realen Hintergrund. Das Gegenteil war nicht nachzuweisen.
Am 19.10.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Ja und?
cassi
Am 19.10.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Es ging doch lediglich darum, ein Beispiel zu finden, bei dem auch eine Tötung in Notwehr gerechtfertigt sein kann (nicht muss!).
Es ist ja damit auch noch lange nicht gesagt, dass in jedem Fall eine solche Tötung in Notwehr gerechtfertigt wäre!
Der fiktive Fall aus dem Film (ich kenne übrigens weder das Theaterstück, noch den Film) ist sowieso nicht eindeutig zu lösen, darum gehts aber ja auch garnicht. Das Dilemma als solches ist nun auch nicht ganz so neu (wie bereits von anderen erwähnt).
Ihr Einwand stimmt zwar, ist aber trotzdem erst einmal völlig irrelevant.
cassi
Am 19.10.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Mit anderen Worten: was ändert sich, wenn unschuldig ersatzlos entfällt oder wahlweise durch schuldig ersetzt wird?
Ein Flugzeug, in dem nur Terroristen sitzen, dürfen Sie abschießen.
Am 19.10.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Ich denke, ganz so einfach ist das auch wieder nicht.
cassi
Am 19.10.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Ich denke, ganz so einfach ist das auch wieder nicht.
Doch, im Grunde genommen ist es das, wenn Sie sich noch Dinge wie "mildestes Mittel" und "möglichst keine Gefährdung Unbeteiligter" dazudenken, die ich aber als gegeben vorausgesetzt habe, um die Antwort kurz und bündig zu halten.
Das Urteil des BVerfG geht auch auf diesen Fall ein und sagt in etwa: der Terrorist hat es selbst in der Hand, er kann den Abschuß selbst abwenden, hält er aber an seinem Vorhaben fest, so gebietet es die Pflicht des Staates, ihn daran zu hindern- auch mit Waffengewalt als letztem Mittel.
Die Rechtfertigung wäre Nothilfe: der Pilot wäre also nicht nur schuldlos, sondern hätte auch keine Gesetze gebrochen.
Am 19.10.2016 um 13:07 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
"Doch, im Grunde genommen ist es das, wenn Sie sich noch Dinge wie "mildestes Mittel" und "möglichst keine Gefährdung Unbeteiligter" dazudenken, die ich aber als gegeben vorausgesetzt habe, um die Antwort kurz und bündig zu halten."
Ok, darauf können wir uns - im Prinzip, denke ich - einigen... :D
So ähnlich habe ich ja in meinen Kommentaren eigentlich auch argumentiert. Schätze ich zumindest. Bin halt nicht wirklich vom Fach, dadurch treffe ich vielleicht nicht immer die richtigen Worte und Argumente und liege möglicherweise auch schon mal völlig daneben. Sollte dem so sein, bitte ich auch grundsätzlich um (sachliche, fachlich korrekte) Korrektur!
cassi
Am 19.10.2016 um 11:14 Uhr schrieb der Leser "grist":
Hätte die ARD ein Experiment daraus machen wollen (wie so grossspurig angekündigt), dann hätte sie zwei unterschiedliche Versionen ausstrahlen sollen: eine mit unserem musterdeutschen Florian als Angeklagtem und eine mit einem muslimischen Mohammed. Das hätte vielleicht dazu geführt, dass die Zuschauer tatsächlich etwas lernen.
Am 19.10.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ich verstehe nicht um welches Experiment es dabei hätte gehen können oder sollen. Welche Hypothesen hätten überprüft werden sollen?
Am 19.10.2016 um 11:17 Uhr schrieb der Leser "RA Alexander Würdinger":
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Anfeindungen und Beleidigungen. Danke, die Redaktion/idg
Am 19.10.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Es gibt auch noch eine andere Sichtweise im Hinblick auf seine Handlungen:
Als ich einer früheren Freundin einen schwierigen Sachverhalt erklären musste, weil sie am Folgetag dazu eine Klausur schreiben wollte, da habe ich ihr es erst genau erklärt und mit ihr Beispielaufgaben durchgerechnet. Danach hat sie alleine schwierige Aufgaben dazu gerechnet und dabei Unsinn gemacht, das haben wir gemeinsam herausgefunden und sie hat das dann verstanden, dachte sie. Danach gab ich ihr boshafte Aufgaben und es gab Geheule. Danach haben wir die Sachen geklärt.
Danach hat sie schwierige Aufgaben richtig selbst gelöst und ich sagte ihr: Das ist falsch. Da bekam ich temperamentvollen fundierten Widerspruch und ich entgegnete mit unsinnige Hinweise, die sie alle entkräftete. Als ich dann sagte: "Gut, jetzt sitzt das alles." da war sie zornig, aber es gab eine eins in der Klausur, alle anderen lagen bei ausreichend und schlechter.
Ich ahne darum, TF sagt sich, die haben fast alle beide Staatsprüfungen, also veranlasse ich Hochbetrieb im Großhirn. Genau das schafft er ins besondere bei Ihnen und das ist gut für den Rechtsstaat und verkleinert die Wut bei Pegida!
Am 19.10.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Ich hoffe, Sie überschätzen da Herrn Fischer nicht.
Am 19.10.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Nein, Sie unterschätzen ihn...
Am 19.10.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Menno. Der schlechteste Witz aller Zeiten wird also nochmals wiederholt werden. Danke Zeit Redaktion.
Am 19.10.2016 um 11:21 Uhr schrieb der Leser "upigors":
Nun kommen Sie mal wieder "runter" Herr Fischer. Wie kann man sich nur so in etwas reinsteigern das man in seiner Wortwahl die Ansätze guten Umgangs und Benehmens vollkommen außer Acht lässt? Pumpen Sie auch so wenn bei "Cobra 11" wieder mal ein Insasse eines Autos nach nem Horrorcrash aussteigt und die Verfolgung fortsetzt? Oder wenn Blaue menschen auf nem fernen Planeten Wunderwaffen haben? Es war ein Film und kaum ein Film spiegelt die Realität wieder. Das Publikum war nicht aufgefordert die Verfassung zu ändern sondern nur seine Meinung zum gesehenen FIKTIVEN Fall wieder zu sagen.
Am 19.10.2016 um 11:22 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Zu dem Dilemma des letzten in der Befehlskette:
Zu #110.9 ( tobmat ) auf Seite 28 Urteile ersetzen nicht den Gesetzestext, sondern zeigen die temporäre Meinung einiger beamteter Berufsjuristen. Temporär, weil in der DDR gab es vor der "Kapitulation" andere Urteile, als vorher. In NAZI Deutschland gab es andere Urteile, als nachher, jedenfalls oft, aber nicht immer.
Zu #281.2 ( Kapaster ) auf Seite 71 ? Sachentscheidung auf der Machtebene gegen den Soldaten ? ? Jung hatte und hat eine Meinung, die eventuell von der Exkutive geteilt wird!
Der Soldat hatte den Soldateneid geleistet. Seine freiwillige Entscheidung Berufssoldat zu werden wurde ihm von der Staatsanwaltschaft vorgehalten. „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ – § 9 Soldatengesetz, Eidesformel für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
§ 13 StGB [ Begehen durch Unterlassen ] (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Am 19.10.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
ein Schreibfehler "Temporär, weil in der DDR gab es vor der "Kapitulation" andere Urteile, als vorher"
richtig: "Temporär, weil in der DDR gab es vor der "Kapitulation" andere Urteile, als nachher"
Mein Vater ( ein einfacher Arbeiter ) sagte mir, als ich etwa zehn Jahre alt war: "Die damaligen Richter sind wieder im Amt."
Über mich sagten einige alte Braune: "Dat is ja en Putfarken." Sie meinten, das ist einer wie "Hans Puttfarcken ( Wikipedia )". Ich störte schon damals.
Am 19.10.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte orientieren Sie sich am Artikelthema. Danke. Die Redaktion/dl
Am 19.10.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
gibts den Par. 13 auch in einer deutschen Übersetzung? Was ist mit Erfolg gemeint?
Am 19.10.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Das entscheidet der richterliche Spruchkörper gemäß dem Gesetz oder dem Wunsch der Exekutive, je nachdem wie stark die ist, eventuell auch nach seiner Meinung.
Gestohlen habe ich folgenden Satz: "So wie eine Kathedrale mehr ist als die Summe ihrer Steine, so ist ein Urteil mehr als die beachtete Summe der Gesetze, erst das Recht adelt den Richterspruch." Ahnen Sie wer das wann gesagt hat?
Am 19.10.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Dann prüfen Sie mal das zugehörige rechtliche Prüfschema durch.^^
http://juraschema.de/?thema=udelikt
die "unechte Unterlassung" ist m.E. von Juristen zu berücksichtigen und zeigt deutlich, dass es sich die Gerichte niemals einfach machen (sollen) mit solchen Fällen.
Teilen sie uns Ihr Ergebnis dann bitte mit.
Allerdings ist es nur ein weiterer Baustein der beweist, das Recht nicht trivial ist und es eben auf die Beurteilung im Einzelfall mit allen (!) einschlägigen Gesetzen ankommt.
Das ist keine Bedienungsanleitung, wo man alphabetisch ein Delikt nachschlägt und die Information "Schuld, 5 Jahre Haft" oder "Unschuld, Freispruch" drinsteht. Der Irrsinn besteht darin, dass die binäre werdende Gemeinde zunehmend nach so etwas zu verlangen scheint. Es funktioniert auch nicht mit dem Nachschlagen von "Mord und Totschlag". Man sollte wissen, wie hier der AT (Allgemeine Teil) in dem Sie fündig wurden, herein- und zusammenspielt. Einer der Gründe, weshalb es dafür eine spezielle Ausbildung braucht.
Am 19.10.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Ich bin begeistert: Um zu wissen was verboten und was gefordert ist, muss der kleine Grundrechtsträger unbedingt eine spezielle, eben fachjuristische Ausbildung absolvieren.
Das passt: Der Vizepräsident eines LG fragte meine im Altenpflegeheim liegende Mutter: "Gnädige Frau wissen sie was das rechtlich bedeutet eine Generalvollmacht ihrem Sohn zu erteilen? Kennen sie die ganzen Folgen?" Meine Mutter: "Werner hilf mir." Ich: "Herr Richter ich habe hier einen Beschluss des BVerfG, danach hat der Ermittlungsrichter des BGH seine Kompetenzen überschritten. Gemäß ihrer Vorstellung benötigt der einen Berufsbetreuer, darf ich den Schriftverkehr herstellen zwischen ihnen und diesem GBH Richter?" Unverständlicher Weise verweigerte er ganz entschieden mein Hilfsangebot und ich wurde, als einziges Kind, wieder Betreuer meiner Mutter. Es scheint mir so, als ob der Rand der Rechtsstaatlichkeit den Rand von Unfug berührt.
Am 19.10.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
"Ich bin begeistert: Um zu wissen was verboten und was gefordert ist, muss der kleine Grundrechtsträger unbedingt eine spezielle, eben fachjuristische Ausbildung absolvieren."
Warum? Also, wie kommen Sie zu so einer Aussage?
cassi
Am 19.10.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Um zu wissen was verboten und was gefordert ist, muss der kleine Grundrechtsträger unbedingt eine spezielle, eben fachjuristische Ausbildung absolvieren."
Das ist tatsächlich ein zunehmendes Problem, ja.
Diese beiden Herren haben sich im 19. Jh. maßgeblich um die Gestalt des heutigen Rechtsystems hier verdient gemacht.^^^^ http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/bgb-kodifikationsstreit-savigny-thi...
Aus der früher hierzulande üblichen bunten Mischung unterschiedlichster Rechte in den unterchiedlichen Regionen Deutschlands, aus denen sich ein wenig systematisches Fallrecht ableitete, wurde durch jene beiden Herren im Lauf des 19. Jh. aus den Pandekten hochabstraktes Recht destiliert mit dem Anspruch, eine Vielzahl von Fällen in größtmögerlicher Differenziertheit und Einschränkung von Willkür gerecht zu werden. Ergebnis ist allerdings, dass 1. keiner den so resultierenden Gesetzen diese Absichten auf den ersten Blick ansieht und 2. niemand, der sich damit nicht ernsthaft befasst, durch einen Blick ins Gesetzbuch leicht feststellen kann, was Sache ist.
Ja, bestimmte Dinge können ins Absurde entgleiten. Und ja, es gibt Fehler, Missbrauch, Pfusch auch in diesem Beruf - oder mehr oder wengier als in anderen kann ich nicht beurteilen.
Und was machen wir beiden nun mit dieser versammelten Erkenntnis? Umschreiben? Abschaffen? Verleugnen? ..???
Am 19.10.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Zu #110.9 ( tobmat ) auf Seite 28 Urteile ersetzen nicht den Gesetzestext,"
Nein aber sie interpretieren und erweitern ihn. So funktioniert unser Rechtssystem. Daher ist der Verweis auf den reinen Wortlaut eines Gesetzes nicht zielführend. Sie müssen sich schon die Rechtsprechung anschauen. Und dort steht klar drin das Notwehr nur gegen den Angreifer direkt gerichtet werden kann.
Das die Rechtsprechung sich ändern kann spielt dabei keine Rolle. Solange sie sich nicht ändert ist sie gültig.
Am 19.10.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
"Das die Rechtsprechung sich ändern kann spielt dabei keine Rolle. Solange sie sich nicht ändert ist sie gültig."
Das hatten wir schon in der Geschichte: Die Soldaten der Waffen SS waren bis zur Kapitulation Helden, weil: "Wir geben den Tod und wir nehmen den Tod." Einige Einheiten wurden mehrfach neu aufgestellt und die Letzten, die einfach dahin kommandiert wurden ( etwa November 1944), wurden für die unakzeptablen Handlungen der bereits getöteten ( die fallen nicht, die werden zerfetzt!) ersten Aufstellung verantwortlich gemacht, sie wurden so zu Verbrechern und zwar lange Zeit: "Im Namen des Volkes".
Auch hier ist nach meiner Ansicht zu prüfen ob die Anwendung der bestehenden Gesetze nicht zu einer unerträglichen Ungerechtigkeit führt und ob das dann noch Recht ist. Auch das Verbot der Rückwirkung darf nicht vernachlässigt werden, auch wenn man eigentlich noch alte Rechnungen begleich möchte, was aber dann Befangenheit ist.
Am 19.10.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Aber. Da kam doch in den 60ern Dehler seinen ehemaligen Kameraden von der SS zu Hilfe. EGOWiG - dam. § 50 StGB. Das müsste doch geholfen haben. Oder nicht?
Am 19.10.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Ob "Dehler seinen ehemaligen Kameraden von der SS zu Hilfe" kam, das kann ich nicht genau sagen, aber seinen Kameraden der schwarzen SS, die mit dem zweiten Staatsexamen in Jura, denen hat er wohl rein zuvällig geholfen.
Die schwarze SS trug schwarze Uniformen und das waren stramme Nazis! Die wollten alle zum Freisler, dem Oberpriester der damaligen h.M. .
War Prof. Dr. Willi Geiger einer, insbesondere im Hinblick auf seine Dissertation aus dem Jahre 1940, fohl nicht im Hinblick auf seine Mitwirkung an das BVerfGG ?
Was meinen Sie dazu persönlich?
Am 19.10.2016 um 19:03 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Ich habe versucht, Ihnen die Rechtsdogmatik etwas zu veranschaulichen.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Justiz und Politik der frisch zu erziehenden Demokratie viele ehemalige Nazis agierten und Gesetze initiierten, die eigene Interessen lancierten, wie z.B. Dreher unter Dehler als Justizminister und Geiger.
Was wollen Sie mir also mittteilen? Dass es Gesetze gibt, die nach wie vor infiltriert sind von solchen Leuten, vom Gedankengut der Nazis wie z.B. § 211 (Mord)?
Denken Sie mal, das weiß ich schon.
Weiter weiß ich auch, dass Ämter und Gesetze missbraucht werden können und werden
Obacht: es ist ein Unterschied, ob die Gesetze selbst "verseucht" sind oder ob sie von Richtern und Staatsanwälten schlicht wesensfremd verwendet werden.
Die Gesetze um Relikte der Nazis zu bereinigen, ist Sache der Politik. Sie im Sinn der heutigen Staatsform anzuwenden, Sache der Richter.
Maßgblich zur Anwendung von Gesetzen ist höchstrichterliche Rechtsprechung und Fachliteratur inkl. Kommentare - und natürlich wie im Schirach-Fall ein Urteil des BeVerfG. Allerdings stammt jenes Urteil, das hier den Stein des Anstoßes für manche bildet, nicht von Geiger, denn es datiert von 2006 und war die Bremsung einer allzu euphorischen Gesetzgebung unter Schröder. Kann also beides mit Nazis zu tun haben? Eher nicht.
Ist nun die Rechtsdogmatik schuld, dass es Nazis gab? ist sie schuld, dass Nazis einen Großteil der heutigen Gesetze inkl. Verfassung nahezu unverändert bestehen lassen konnten?
Am 20.10.2016 um 09:58 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Auch hier ist nach meiner Ansicht zu prüfen ob die Anwendung der bestehenden Gesetze nicht zu einer unerträglichen Ungerechtigkeit führt und ob das dann noch Recht ist."
Das wird geprüft. Der Begriff nennt sich übergesetzlicher Notstand. Damit bleibt die Tat rechtswiedrig, den Täter trifft aber keine Schuld. Wird im Artikel näher erläutert. Hat allerdings mit Notwehr nichts zu tun.
"Auch das Verbot der Rückwirkung darf nicht vernachlässigt werden," Das hat mit dem Thema hier überhaupt nichts zu tun. Ich merke das sie unbedingt die Rechtsgeschichte der NS-verbrechen diskutieren wollen aber darum geht es hier nicht.
Am 21.10.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
An tomat wg #303.14
Nein, ich will nicht die Rechtsgeschichte diskutieren, sondern aktuelle Gerichtshandlungen im Lichte unserer Erfahrung aus der NAZI Justiz diskutieren. Das ist ein gewaltiger Unterschied und der schmerzt manchen Fachjuristen, wenn er in diesen Spiegel sieht.
Am 19.10.2016 um 11:46 Uhr schrieb der Leser "Anstands-Wauwau":
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fischer,
ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob der von Ihnen kritisierte Film oder Ihre Kolumne dem deutschen Rechtsstaat mehr Schaden zufügt! Angesichts der Tatsache, dass Sie Vorsitzender Richter des 2. Strafsenates des Bundesgerichtshofes sind, würde ich mir auch im Hinblick auf das beamten- und richterrechtliche Mäßigungsgebot ein wenig mehr Zurückhaltung wünschen. Es stellt sich die Frage, ob es opportun ist, seine persönliche Meinung über einen (zweifellos umstrittenen) Film in Ihrem Amt derart offen und (meiner Meinung nach) teilweise herabwürdigend zur Schau zur Stellen! Dies gilt auch für die Kommentierung Ihren Artikel kritisierender Kommentare von Lesern ("Herr Lehrer").
Am 19.10.2016 um 11:49 Uhr schrieb der Leser "Weststeirer":
Eine Frage an die Juristen in diesem Forum bzw. an Herrn Fischer, falls er da mitlesen sollte: Für mich ist die Argumentation mit dem § 34 dStGB nicht nachvollziehbar, weil die Voraussetzungen meiner Meinung nach (jetzt rein nach dem Lesen des Gesetzestextes) nicht erfüllt sind:
"um die Gefahr von sich,": Ganz sicher nicht "einem Angehörigen": War einer im Stadion? "oder einer ihm nahestehenden Person": Wie weit ist juristisch der Begriff "nahestehend" zu verstehen? Empathie mit den Menschen im Stadion?
Am 19.10.2016 um 12:56 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Darum spricht man auch vom "übergesetzlichen Notstand" - einem Rechtsinstitut um die Lücke in § 35 StGB zu schließen.
Am 20.10.2016 um 16:04 Uhr antwortete der Leser "Weststeirer":
Danke!
Am 19.10.2016 um 11:54 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Niemand beschäftigt sich mit den "Passagieren". Übrigens: Was für ein praktischer Begriff und Behelf zur Anonymisierung.
Deshalb hier einmal ein Ausschnitt aus der Passagierliste:
- 10 weibliche Nobelpreisträger
- 10 Staatschefs
- 10 Lieblingsdiktatoren
- 1 Papst
- 1 Beyonce, 1 Lang Lang, 1 Dylan, 4 Rolling Stones, 1 Caballé, 1 Cindy, 1 Bert
- 10 weisse Babys, goldgelockt, 10 zuckersüsse kaffeebraune
- 10 Schönheitsköniginnen im Nonnenornat
- 10 Familienangehörige
- 1 Thomas Fischer
- 1 Fussball-Nationalmannschaft, deutsch
Und im Stadion hingegen:
- 70.000 Schwerverbrecher (alternativ für das Publikum vom rechten Rand: kulturfremde Invasoren)
Am 19.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Lieber Herr Kapaster und wo sitzen Sie, im Flugzeug mit TF oder im Stadion mit den "Bösen"?
Diese Anmerkung konnte ich mir nicht verkneifen, pardon.
Am 19.10.2016 um 12:31 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mich können Sie sich wahlweise als Pilot mit Rakete, Attentäter oder Schiedsrichter vorstellen.
Am 19.10.2016 um 12:09 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Und im Stadion hingegen:
- 70.000 Schwerverbrecher (alternativ für das Publikum vom rechten Rand: kulturfremde Invasoren)"
Meinen Sie nicht, es käme auch bei dem Kampfpiloten darauf an, ob er Borussia Dortmund favorisiert?
Am 19.10.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und Unterstellungen. Wir wünschen uns eine differenzierte Diskussion von Argumenten. Danke, die Redaktion
Am 19.10.2016 um 13:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 15:19 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Hatte ich nicht schon lange zuvor sowas in einem Kommentar eingeführt? In "meinem" Stadion waren nur Anhänger des "1.FC Union" (Berlin).
Am 19.10.2016 um 12:03 Uhr schrieb der Leser "schymnik":
Klasse Kolumne die den zentralen Fehler dieses Stücks auch für Laien sehr anschaulich erklärt. Ich habe mir diese Sendung nicht angesehen, weil sie mir schon in ihrer plump populistischen Grundsatzfrage zu schlicht anbiedernd an den Zeitgeist war.
Auch wenn ich kein Rechtsgelehrter bin, so war doch auch mein erster Gedanke, als ich die Besprechungen und Beschreibungen zu diesem Spektakel gelesen habe: SO einfach ist das doch gar nicht vor Gericht! Selbst ich als Laie weiß, auch ohne die einzelnen Verordnungen und Paragrafen zu kennen, dass ein Gericht auch immer eine Abwägung vornimmt und die konkrete, persönliche Situation des Angeklagten mit in Betracht zieht, um zu einem angemessenen Urteil zu kommen.
Vielen Dank also an Herrn Fischer, dass er sich die Mühe gemacht hat die zentrale Frage zu beleuchten und den Unterschied zwischen Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit und Unschuld bzw. Schuld für den Laien anschaulich zu erklären.
Erst jetzt lässt sich überhaupt sinnvoll über das Thema diskutieren. Wobei die Frage bleibt, was genau gibt es denn überhaupt noch zu diskutieren?
Am Ende von diesem angeblich kontroversen Fernsehereignis des Jahres bleibt nur ein künstlich aufgeblasener Hype ohne Substanz.
Am 19.10.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "Bluebeardy":
"Wobei die Frage bleibt, was genau gibt es denn überhaupt noch zu diskutieren?"
Für mich die Frage: Warum wurde das Stadion nicht evakuiert, obgleich möglich?
Am 19.10.2016 um 12:04 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Gleiches "Dilemma":
"Colonel Katherine Powell (Helen Mirren) ist Kommandantin einer Drohnen-Operation in Nairobi. Von ihrer Einsatzzentrale aus versucht sie Terroristen aufzuspüren und auszuschalten – ohne selbst vor Ort sein zu müssen. Ihr Kollege Steve Watts (Aaron Paul) ist ebenfalls nicht vor Ort, lenkt die Waffe allerdings per Fernsteuerung an Powells gewünschtes Ziel. Bei ihrer Suche nach kriminellen Machenschaften stoßen Powell und Watts auf zwei mutmaßliche Terroristen, die in einem Haus in Kenia einen Anschlag planen, der zahlreiche Menschen in Gefahr bringen wird. Zunächst ist das Kommando klar: ausschalten. Als allerdings ein vermeintlich völlig unschuldiges Mädchen die Szenerie betritt, sind sich die Menschen hinter den schweren Waffen nicht mehr sicher, wie sie weiter handeln sollen. Innerhalb kürzester Zeit wird die Frage nach Leben und Tod zu einem politischen Großereignis."
http://www.moviepilot.de/movies/eye-in-the-sky--2
Am 19.10.2016 um 12:09 Uhr schrieb der Leser "cocainrausch":
Ich bin dankbar für Ihren Beitrag, lieber Herr Fischer und liebe Redaktion!
Am 19.10.2016 um 12:12 Uhr schrieb der Leser "MitInteresse":
"Zurück zum Terror: Die lieben Zuschauer werden nach Strich und Faden verarscht, und zwar sowohl vom rechtsgelehrten Autor als auch vom quotengeilen Sender."
Das Problem liegt nach meiner Meinung darin, dass der Fernsehfilm dem Publikum vorgaukelt, dass alle rechtlichen Fragen korrekt behandelt wurden. Das ist sicher ein großer Fehler des Films.
Dennoch urteilen die Zuschauer eben gerade nicht nach diesen rechtlichen Kriterien (Unterscheidung zwischen Rechtmäßigkeit und Schuld). Sie urteilen über die Frage, ob der Pilot aufgrund der ihnen vorliegenden Fakten nach ihrem "Rechtsempfinden" zu bestrafen ist. Das halte ich auch für völlig okay und ist nach meinem Empfinden auch keine "Verarschung" des Publikums.
Nicht nur nebenbei würde mich die Frage interessieren, was denn passieren würde, wenn ein Terrorist nur durch das gleichzeitige Töten einer unschuldigen Person davon abgebracht werden könnte, eine Atombombe in einer Millionenstadt zur Explosion zu bringen. Vermutlich würde dann zwischen "offiziell" und "inoffiziell" unterschieden. Vielleicht würde man sich aber auch für das Vertuschen von "Wahrheiten" entscheiden.
Am 19.10.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"was denn passieren würde, wenn ein Terrorist nur durch das gleichzeitige Töten einer unschuldigen Person davon abgebracht werden könnte, eine Atombombe in einer Millionenstadt zur Explosion zu bringen."
Der Handelnde würde das verantworten müssen vor einem Gericht. Könnte er und das Gericht die Darstellung, die Sie hier "allwissend" als Fakt postulieren, auch tatsächlich verifizieren, bin ich ziemlich überzeugt, dass ein Freispruch die Folge wäre.
Warum sollte denn ein solcher Fall jeder Prüfung entzogen werden von vornherein?
Vielleicht war der angebliche Terrorist ja der neue Freund einer heißgeliebten Ex und er die angebliche Bombe nur ein Vorwand, ihn aus dem Weg zu schaffen? Wobei dann unbeabsichtigt ein unbeteiligter Zeuge ebenfalls beseitigt wurde?
Wer soll denn die von Ihnen postulierten Fakten prüfen und kennen, wenn nicht ein Gericht?
Am 19.10.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Der Handelnde würde das verantworten müssen vor einem Gericht. Könnte er und das Gericht die Darstellung, die Sie hier "allwissend" als Fakt postulieren..."
Das habe ich nicht "allwissend" als Fakt postuliert, sondern in einem konstruierten Fall als gegeben unterstellt. Natürlich ist das in der Realität wesentlich schwieriger zu prüfen, als bei der Konstruktion eines Falles zu unterstellen.
Für mich ist bei der Konstruktion einfach die Frage interessant, wie in einem solchen Fall z.B. PolitikerInnen entscheiden würden.
Am 19.10.2016 um 14:11 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Das ist bein Missverständnis: Mit "allwissend" war ihr "als gegeben" unterstellter Sachverhalt gemeint. Das ist bei Konstruierten Fällen immer so: Der Klausursteller ist "allwissend"; er kennt die Motive und die Kausalitäten usw. Ihr Fall unterscheidet sich übrigens in Nichts von dem Fernsehfall; erstaunlich, dass Sie das gar nicht bemerken! Die Ermordung eines Unschuldigen zur Rettung von einer Million Menschen wäre ebenfalls rechtswidrig. Das ändert aber nichgts daran, dass der Täter wegen seiner persönlichen Notstandslage freigesprochen werden könnte. Es ändert allerdings etwas an der Lage des Unschuldigen Opfers: Diese Person - nehmen wir an, Sie sind es, oder Ihr Kind ist es - ist nämlich keineswegs "verpfichtet", sich töten zu lassen: Sie darf sich wehren.
Stellen Sie den Fall so: Sie sind Polizist. Zwischen Ihnen und dem Angreifer mit der Bombe steht ihr Kind. Sie haben einen Schuss, der dann beide tötet. Ihr Vorgesetzter befiehlt Ihnen, zu schießen. Was tun? Wenn Sie schießen, werden sie freigesprochen, weil eine übergesetzliche schuldausschließende Notstandslage vorlag. Wenn Sie nicht schießen (also eine Million Menschen durch Unterlassen töten), werden Sie ebenfalls freigesprochen: Entweder , weil das schon nicht rechtswidrig war, oder weil Sie sich in einer Notstandslage nach § 35 StGB befanden. Das ist die Antwort des Rechts auf die Frage. Den Rest müssen Sie mit sich ausmachen. Da hilft Ihnen keine Abstimmung des Volksempfindens. TF
Am 19.10.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Ihr Fall unterscheidet sich übrigens in Nichts von dem Fernsehfall; erstaunlich, dass Sie das gar nicht bemerken!"
Ohne "Spitze" scheint es bei Ihnen nicht zu gehen. ;)
Der Unterschied ist für mich sehr wohl gegeben. Er liegt nämlich in der Zuspitzung (Anzahl der Menschen). Die mag zwar juristisch irrelevant sein, verstärkt aber vermutlich das moralische Dilemma, das ja ohnehin ein sehr individuelles ist.
Ihr konstruierter Fall mit dem Polizisten wirft dazu noch ein weiteres auf. Ich bin sicher, dass eine "Abstimmung" zu demselben Schluss (Freispruch) kommen würde.
Am 19.10.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "schymnik":
"Sie urteilen über die Frage, ob der Pilot aufgrund der ihnen vorliegenden Fakten nach ihrem "Rechtsempfinden" zu bestrafen ist."
Dann sollte man aber dem Publikum nicht mit einer wie auch immer realistischen Verhandlung vorgaukeln, dass es nach dieser Verhandlung zu einem angemessenen Urteil kommen kann. Der Punkt ist doch, dass hier eine Thema künstlich skandalisiert wird, dass seit dem von Herrn Fischer zitierten Urteil zu §14/3, nicht das geringste Skandalsierungspotenzial enthält. Der Pilot wird vor Gericht zu seinen Beweggründen gehört, stellt sich dabei heraus, dass er nicht aus niederen Beweggründen gehandelt hat, so bleibt seine Tat zwar rechtswidrig, wird aber mit entsprechden mildernden Umständen bedacht, die sogar, wenn ich Herrn Fischer richtig verstanden habe, zu einem Freispruch führen könnten.
Das einzig Positive was ich dem Film zugute halten kann, ist, dass er noch einmal deutlich vor Augen geführt hat, wie wertvoll eine parlamentarische Demokratie ist, in der möglichst wenig aufgrund von persönlichem Rechtsempfinden und Baugefühlen in plebiszären Volksabstimmungen entschieden wird. Denn das belegt der Film eindrucksvoll, oder aber auch die Brexit-Abstimmungen in GB, man kann dem bauchfühligen Bürger mit Halbwahrheiten, Auslassungen, angeblichen Tatsachen und sogar dreisten Lügen so manipulieren, dass er für oder gegen nahezu alles votiert, solange die Fragestellung nur schlicht und die Konsequenzen unklar genug sind.
Am 19.10.2016 um 13:16 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Dann sollte man aber dem Publikum nicht mit einer wie auch immer realistischen Verhandlung vorgaukeln, dass es nach dieser Verhandlung zu einem angemessenen Urteil kommen kann."
Volle Zustimmung in diesem Punkt. Das ist auch die Kritik, die sich der Film gefallen lassen muss.
Am 19.10.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
"wie wertvoll eine parlamentarische Demokratie ist, in der möglichst wenig aufgrund von persönlichem Rechtsempfinden und Baugefühlen in plebiszären Volksabstimmungen entschieden wird."
Meinten Sie: "wie wertvoll eine parlamentarische Demokratie ist, in der der überwiegende Teil der Entscheidungen von überbezahlten Juristen und Lehrern getroffen werden, die in der weit überwiegenden Mehrheit der Abstimmungen ihr Votum nach dem Signal ihres Fraktionsvorsitzenden abgeben, wobei letzterer vor allem seinen persönlichen öffentlichkeitswirksamen Vorteil und seine Ambitionen bei der nächsten Bundestagswahl im Auge hat."
Am 19.10.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "schymnik":
Tja, da ist selbstverständlich viel Wahres an dem was Sie da schreiben. Ironischer- oder tragischerweise sind ja auch die "persönlichen öffentlichkeitswirksamen Vorteile und Ambitionen bei der nächsten Wahl" einer der fatalen Gründe dafür gewesen, dass David Cameron das Brexit-Votum veranstalten ließ.
Als verantwortungsbewuster Politiker hätte er wissen müssen, dass so eine Kampagne in Zeiten des grassierenden Populismus von den Befürwortern mit Lügen und Tatsachenverdrehungen gekapert werden und damit nicht nur übel für ihn, sondern schlimmer noch, katastrophal für das ganze Land ausgehen kann. Mag sein, dass am Ende der Brexit doch einigermaßen erträglich für die Briten ausfällt, trotzdem hat er eine vergiftete, aufgehetzte Stimmung geschaffen, die GB gespalten und sogar einer Frau das Leben gekostet hat.
Ich meinte allerdings schon das was ich schrieb. Man kann unserer politischen Klasse viel vorhalten, zu recht auch wie ich finde. Trotzdem bilden sie gemeinsam mit der Justiz und der breiten Medienlandschaft zumindest einen halbwegs sicheren Filter gegen Übersprungshandlungen, bauchgefühlige Spontanaktionen und eine nur von Stimmungen getragene Diktatur der Massen.
Am 19.10.2016 um 12:12 Uhr schrieb der Leser "Frl.Clarissa":
Hr. Dr. Fisher beschreibt sich selbst als einen Mann der „seit vielen Jahrzehnten in der Justiz arbeitet, Tausende von "Fällen", Zehntausende von Schicksalen und ebenso viele Meinungen dazu gelesen, gehört, bedacht und entschieden hat“.
Das liest sich beeindruckend, besonders wenn man bedenkt, wie viel Zeit Gerichte für eine Entscheidung benötigt.
Hr. Dr. Fischer arbeitet, nach Dissertation 1986 und zweitem Staatsexamen 87, seit 1988 im Staatsdienst als Jurist, mit dreijähriger Unterbrechung durch ein Soziologiestudium 90 bis 93. Fischers viele Jahrzehnte entsprechen also real 2,5 Jahrzehnten.
25 Jahre sind etwa 6500 Arbeitstage, eine lange Zeit. Aber ausreichend um als Richter „Tausende von "Fällen", Zehntausende von Schicksalen und ebenso viele Meinungen dazu gelesen, gehört, bedacht und entschieden“ zu haben? Zumal Hr. Dr. Fischer ja noch umfangreich nebenberuflich aktiv ist. http://www.fischer-stgb.de/fischer/vita/
Ist diese Betrachtung kasuistisch? Normalerweise ja. Nicht aber bei einem Richter, der sich in seinen Kolumnen ausgiebig und oft herablassend mit sprachlichen Ungenauigkeiten in den behandelten Argumentationen auseinandersetzt?
Dass der Kolumnist gerade in seiner Selbstbeschreibung, die seine besondere Kompetenz unterstreichen soll, so großzügig mit vorgeblichen Fakten umgeht, ist doch etwas seltsam. Oder etwa typisch?
Ich empfehle als Thema der nächsten Kolumne: Der korrekte Umgang mit indefiniten Numeralien.
Am 19.10.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie?Ad personam? Gerne:
"Wenn Sie eines Tages die Uni hinter sich gelassen haben und vielleicht einen Beruf ausüben zu dem auch geschäftliche Reisen gehören, spätestens dann werden sie verstehen, wie wertvoll eine gute Handtasche ist." http://www.zeit.de/zeit-magazin/2016/37/handtaschen-frauen-stil-gesellsc...
"Sie sind ja ein Frauenverstehen, ich bin überrascht! :-
Sie haben absolut Recht. Natürlich darf ein kleiner Spiegel und unbedingt eine farbig passende Ersatzstrumpfhose oder ein Ersatzstrumpf niemals fehlen. Aus Erfahrung klug, nehme ich sie grundsätzlich immer zu Abendveranstalltungen oder Geschäftsterminen mit. So eine kleine Laufmasche in dunkler oder farbiger Strumpfhose kann den ganzen Eindruck ruinieren. Und nicht bei jedem Outfit kann frau die defekten Strümpfe einfach ausziehen und weglassen. Was auch nicht fehlen darf, neben Lippenstift .... Mascara und ....blablabla" http://www.zeit.de/zeit-magazin/2016/37/handtaschen-frauen-stil-gesellsc...
"So käme für mich auch niemals, das von Ihnen beschrieben Verhalten "jemandem etwas hinter die Ohren zu schreiben", in den Sinn. Auch nicht gegenüber Mitarbeitern andere Abteilungen oder Niederlassungen, egal welche Manieren sie zeigen. Indem ich die Contenance bewahre, zeige ich, dass ich für das stehe, was ich vermitteln will." http://www.zeit.de/karriere/2016-09/rhetorik-maenner-unterbrechen-frauen...
Am 19.10.2016 um 12:44 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Verstehe Ihre Zählung nicht. Tausende von Fällen in 6500 tausend Arbeitstagen? Warum nicht? Zwei bis drei werden es schon gewesen sein. Vielleicht sogar vier? Sind doch tausende, oder? Und pro Fall zehn Prozessbeteiligte - ohne die Gerichtscrew? Kann doch sein? Wieviele Schicksale lernt denn der Richter im NSU Prozess gerade kennen und wievel Meinungen bekommt der gerade zu hören? Vielleicht reicht schon so ein Fall um hunderte Schicksale kennenzulernen und noch mehr Meinungen?
Also wenn ich jetzt in einer mittelalterlichen Quelle lese, dass da zehntausend Ritter auf beiden Seiten im vollen Ornat und schimmerndster Rüstung an beiden Seiten des Ufers aufmarschiert waren, dann kürze ich das schon auf 100 je und bei schlechtem Wetter. Wenn überhaupt. Und bin trotzdem beeindruckt. Man muss es nur - mit etwas gutem Willen - einordnen.
Am 19.10.2016 um 13:53 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ach Du meine Güte! Vielen Dank, dass Sie sich so viel Mühe mit meiner Biografie geben. Nur ein kleiner Hinweis: Die Justiztätigkeit wurde für das Sozilogiestudium nicht unterbrochen.
Ein Strafsenat des BGH erledigt übrigens pro Jahr ungefähr 630 Revisionen; dem Beisitzer begegnen davon ca. 420. Pro Revsionsfall begegnet der Revisisonsrichter in diesen Revisionsakten ca. 1, 5 Tätern und ca. 2 Opfern. Das macht in 13 Beisitzerjahren 13 x 420 x 3,5 "Schicksale"; in drei Vorsitzendenjahren 3 x 630 x 3,5. Bitte benutzen Sie zur Fortführung nun Ihren Taschenrechner.
Bitte erfragen Sie die durchschnittliche Anzahl von Angeklagten, Opfern, Zeugen, Nebenklägern in einer Großen Strafkammer pro Jahr, multiplizieren Sie diese Zahl mit 4. Bitte rechnen Sie nun noch drei Jahre Amtsrichtertätigkeit mit 80 Verfahren pro Monat hinzu.
Bitte teilen Sie und unbedingt die von Ihnen berechnete Gesamtsahl der a) Verfahren, b) Fälle, c) Verfahrensbeteiligten, d) Schicksale und e) Meinungen über Tatsachen- und Rechtsfragen mit.
Für die richtige Antwort ist vom Kolumnisten ein GOLDFARBENER BLEISTIFTSPITZER als Preis ausgelobt! TF
Am 22.10.2016 um 16:59 Uhr antwortete der Leser "Frl.Clarissa":
„Vielen Dank, dass Sie sich so viel Mühe mit meiner Biografie geben.“
Gerne und keine Mühe. Vielmehr Interesse, ohne Ironie oder Sarkasmus die leider! so oft Ihrer Kommentare durchziehen. Dabei hätten Sie diese gallige Einfärbung ihrer Kommentare nicht nötig!
In Ihrer Kolumne „Die Augen des Revisionsgerichts“ vom 9.6.2015 beschreiben Sie anschaulich die Arbeitsüberlastung eines Revisionssenats und die Unmöglichkeit die Menge der Fakten zu lesen und geistig zu verarbeiten. Ich darf noch einmal rechnen und komme auf ca. 56 700 Seiten für Sie als Vorsitzenden und ca. 37 800 Seiten/Jahr für die Revisionsrichter zu lesen. Das ist sehr ambitioniert.
Aber zurück zu „zehntausende Schicksale“ die Sie bisher in Ihrer Berufstätigkeit „bedacht, diskutiert und entschieden haben“. Sie implizieren mit dieser Formulierung eine weit überdurchschnittliche Lebenserfahrung und sprechen damit, unabhängig von Ihrer fachlichen Kompetenz, anderen Menschen, die ihrer Meinung nach auf „bedrückend niedrigem Niveau“ argumentieren, die Fähigkeit ab, so kompetent wie Sie die großen Fragen, die heilige Wahrheiten, zu beurteilen. Im Grunde beenden Sie für sich damit jede weitere Diskussion.
Unter einer Beschäftigung mit „Schicksalen“ verstehen wir offensichtlich etwas Verschiedenes. Ich bin unzulässiger weise von mir und meiner Berufstätigkeit im Personalbereich ausgegangen, wo wir Entscheidungen niemals ohne ausgiebige persönliche Kontakte mit den Mitarbeitern treffen. Also mein Fehler!
Am 22.10.2016 um 17:08 Uhr antwortete der Leser "Frl.Clarissa":
Dass Sie früher als Amtsrichter und am Landgericht mit vielen Schicksalen umfangreich und Persönlich konfrontiert wurden, unstrittig. Wenn Sie aber heute am BGH Entscheidungen der Instanzgerichte, anhand der vorliegenden Akten „nur“ auf Rechtsfehler überprüfen, worin besteht dabei die Beschäftigung mit den persönlichen Schicksalen der beteiligten Menschen?
Wenn Sie, wie in ihrem Beispiel einer „Sachrüge“ feststellen, dass der Zeuge „Z“ blind ist, also nichts gesehen haben kann, dann kann man das sicher nicht als eine ernsthafte Beschäftigung mit dessen Schicksal bezeichnen. Das hat für mich in etwa den Stellenwert einer zufälligen Begegnung auf der Straße, wenn ich einem Blinden über die Straße helfe.
Aber selbst wenn Sie die Zeit hätten, alles zu lesen, es blieben Akten. Und damit besteht genau das Problem, dass Sie mit dem Vortrag eines Berichterstatters beschreiben, es sind kondensierte Informationen über einen Menschen. Den Menschen erfahren Sie so nicht.
Könnte man dann nicht mit gleichem Recht behaupten, bei Lesen von z.B. Biographien, den beschriebenen Schicksalen zu begegnen? Schicksale sind dort meist sehr ausführlich dargestellt, die theoretischen Begegnung also intensiv. Welche Lebenserfahrung hätte dann Lektoren, Bücherkritiker oder Leseratten?
Bliebe noch die die Frage ab wann aus wenigen "viele" werden?
Am 19.10.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "Phantasmagorium":
Als ich die Kolumne las, fragte ich mich auch, ob die Zahlen stimmen. Ich kam nach kürzester überschlägiger Rechnung zu dem Ergebnis, Fischers Rechnung sei sehr defensiv.
Dennoch ich lasse mich gerne belehren, vermute aber, dass in Ihrem Job die (nicht vorhandene) Laufmasche der Strumpfhose und die Farbe des Lippenstiftes relevanter sind als die Kompetenz Fakten schnell zumindest ungefähr zu evaluieren.
Also, liebe Frl. Clarissa, Butter bei die Fische!
Am 19.10.2016 um 12:26 Uhr schrieb der Leser "Helferleins Helfer":
Di Fabio"Moral und Recht sind nicht identisch" (ZDF heute-journal vom 18.10.2016)
"Die Rechtslage ist klar", sagt Professor Udo di Fabio, ehemaliger Bundesverfassungsrichter über das ARD-Justizdrama "Terror". Der Pilot habe rechtswidrig gehandelt, so di Fabio.,
aber ab Minute 4:55 sagt er doch entscheidendes:
" Das entbindet uns ja nicht über dieses Problem nachzudenken, dass im Grenzfall der Staat in ein Dilemma kommt, ein Staat der seine Bürger schützen will "(sinngemäß die, die Flugzeug sitzen aber eben auch die im Stadion sitzen) Wie in einem solchen Grenzfall entschieden wird " Das kann ein Stück weit das Recht nicht mehr vorgeben" (....) " Die Verfassung ist ein offener Diskussionprozess "(....)"Moral und Recht sind nicht identisch" aber sie hängen zusammen und haben eine tiefe innere Beziehung"
Insofern trägt das schlechte Stück Fernsehen, wegen der mangelhaften Inszenierung der Karikatur des Rechtes, doch zumindest zu einer innerern Diskussion bei, die man ja hier und an anderer Stelle nachlesen kann.
Die Starrheit/das Einzementieren von dem was ist, für immer und unbeweglich Recht sein soll, erinnert an das alte katholische Modell vor dem Buchdruck, vor der flächendeckenden Verbreitung von Wissen und Unwissen.
Eine Kultur die nicht bereit ist, das was gut ist zu halten - das was falsch ist zu verwerfen, also der Verwandlung widersetzt, auf die Herausforderungen der EchtZeit zu reagieren steht bald in der Chronik der ausgestorbenen Kulturen.
Am 19.10.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
link zu #309 :
Am 19.10.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Die Starrheit/das Einzementieren von dem was ist, für immer und unbeweglich Recht sein soll, erinnert an das alte katholische Modell vor dem Buchdruck, vor der flächendeckenden Verbreitung von Wissen und Unwissen."
Mich erinnert das eher an Ihren Kommentar.
[...] kurzerhand mit "schuldig" verwechselt. Aber GANZ GENAU wissen, worans im Recht hapert, und weshalb man es besser durch einfach, kleine, adhoc-Verwandlungen ind Publikumsechtzeit austauschen sollte.
Daher:
Eine Kultur die nicht bereit ist, sich mit Inhalten zu beschäftigen, sich also dem WISSENKÖNNEN widersetzt, um auf die Herausforderungen der EchtZeit vernünftig und ausgewogen zu reagieren, steht bald in der Chronik der ausgestorbenen Kulturen.
Moderationshinweis: Gekürzt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Danke, die Redaktion/dfl
Am 19.10.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ich glaube schon, dass das Recht ausreichend flexibel ist um auf Ausnahmesituationen zu reagieren. Bei der Prüfung der Verantwortlichkeit des Einzelnen - und die muss man immer vornehmen - kann und muss der in der konkreten Situation vorhandene Konflikt berücksichtigt werden - bis hin zum Freispruch mangels strafrechtlich relevanter Schuld. Etwas ganz anderes ist es die Grenzen zu verschieben, in dem man abstrakte Rechtfertigungsnormen schafft, welche schon die Rechtswidrigkeit des Handelns ausschließen. Dann kommt man nämlich tatsächlich dazu, daß per Gesetz das eine Leben für weniger wertvoll als das andere erklärt wird. Einen derartigen Persilschein erachte ich für äußerst bedenklich. Wenn man einmal damit anfängt - wo hört man auf?
Am 19.10.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Das Gesetz ist ja eindeutig, s. o. Einlassungen von Di Fabio, das ist aber nicht der Kern der Einlassungen Di Fabios, die ja wohl an 9.11. , wie das Stück von Schirach, andockt, weshalb sich auch das BVerfG in Folge zum Aktionismus Jungs "klar" positionierte - und richtig positionierte.
Im konkreten sehr sehr "hypotetischen" Fall (Abfangen bedeutet nicht automatisch Abschuss) würde man einen Abwägungsentscheidung auf politischer Ebene fällen MÜSSEN.
Das zeigt das Votum, wie Di Fabio ja ausführt, unabhängig von den dramaturgischen Schwächen und Überzeichnungen deutlich.
Hier einfach nur zu argumnetiiernen es liegt an der falschen Darstellung von Gesetz, Wirksamkeit von gültigem Gesetz, der falschen und verkürzten Darstellung von Justizwirklichkeit, wie das Fischer tut, halte ich für etwas eindimensional. Die Gesellschaft ist ja nun mal kein Juristenclub, wie offensichtlich diese Forum hier in weiten Teilen, und ein Fernsehfilm ist ein Fernsehfilm ist ein Fernsehfilm nicht mehr . REINE FIKTION !
Als Beispiel zum Versuch den Konflikt zu beschreiben, wie Di Fabio das ja richtig tut, könnte man auch als Beispiel den "besten Bundeskanzler aller Zeiten, Schmidt*" in Sachen Schleyer/Mogadischu anführen, wo klar von politischere Ebene, das Leben der Geisel riskiert wurde;
hier umgekehrt jemand der sich in konkreter Situation dem Einsatzbefehl der GSG widersetzt hätte, "in damaliger Zeit" wegen der "da"gültigen Rechtslagewohl auch vor einem Gericht hätte verantworten müssen.
Am 19.10.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Als Beispiel zum Versuch den Konflikt zu beschreiben, wie Di Fabio das ja richtig tut, könnte man auch als Beispiel den "besten Bundeskanzler aller Zeiten, Schmidt*" in Sachen Schleyer/Mogadischu anführen, wo klar von politischere Ebene, das Leben der Geisel riskiert wurde..."
In einem Befreiungsversuch das Leben von Geiseln zu "riskieren" ist etwas völlig anderes, als die bewusste Tötung von Geiseln.
An dieser Stelle hinkt Ihr Vergleich leider.
Am 19.10.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Es ging mir nur um den Konflikt - nicht um die juristische unbedinget Vergleichbarkeit !
Am 19.10.2016 um 14:03 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Zudem : Die Befreiung der Geisel in Mogadischu war das Todesurteil für Schleyer - - insofern ist auch die Vergleichbarkeit direktgegeben. Den "Einen" Opfern um ein paar mehr zu retten !
Am 19.10.2016 um 13:50 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
Vielen Dank für den Hinweis auf das Interview mit Herrn di Fabio. Es zeigt doch sehr deutlich, wie es auch einem ehemaligem Verfassungsrichter schwer fällt, zu dem fiktiven Fall eindeutig Stellung zu beziehen.
Eindeutigkeit in der Frage, dass kein Gesetz einen solchen Abschuss legitimieren darf. Uneindeutigkeit in der Frage der Schuld desjenigen, der den Abschuss genehmigt oder durchführt.
Die Diskussion über den Umgang mit dem moralischen Dilemma erscheint mir weiterhin wichtig.
Am 19.10.2016 um 12:31 Uhr schrieb der Leser "Massive":
DANKE!!
Ich habe mich für diese Sendung ebenfalls fremdgeschämt.
Zum einen , weil die Sendung - wie der Autor mehr als richtig erklärt - nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen hat, das Mordmerkmal "gemeingefährliches Mittel" zu hinterfragen und den Tatbestand des Totschlags (212 StGB) sowie "minder schwere Fälle" und einen geminderten Strafrahmen (§213 StGB) heranzuziehen.
Allein diese Möglichkeiten hätten wohl zu einer anderen Bewertung der Rechtswidrigkeit sowie einem anderen Abstimmungsergebnis geführt.
Schlimmer noch finde ich jedoch, dass man nach dieser Sendung meint, auf dieser falschen Basis eine neue Diskussion diesbezüglich in Gang setzen zu können.
Am 19.10.2016 um 12:55 Uhr schrieb der Leser "john_lackland":
zunächst: stimme herrn fischer zu in seinem ärger über das stück bzw. die sich anschließende tv-debatte und die dadurch entsandene manipulation der zuschauer und den möglichen schaden für das rechtsverständnis.
die spannende (und womöglich nicht zu klärende) frage bleibt für mich, worüber denn nun die zuschauer tatsächlich abgestimmt haben: a) die entscheidung de BVerfG (richtig oder falsch) b) die moral-/rechtsphilosophische frage nach utilitaristischen vs. deontologischen moralbegründungen (darf man kleinere gegen größere übel abwägen - oder gibt es c) die schuld des angeklagten (gibt es entschuldigungsgründe, etwa übergestzl. notstand -oder nicht) d) die bestrafung des angeklagten (soll er ins gefängnis oder nicht) und e) die blauen augen des angeklagten, den überzeugenden blick der staatsanwältin, die diabolischrot aufblitzenden socken des anwalts, die tränen der nebenklägerin etc.pp. aller wahrscheinlichkeit nach werden alle der o.g. fragen (und wahrscheinlich noch weitere) beantwortet worden sein durch die zuschauer (und auch in diffusen mischformen; ich gebe gerne zu, dass ich mich auch erst im nachhinein u. u.a. mit hilfe von herrn fischer in der lage gesehen habe, die unterschiedlichsten ebenen zu unter) - mit ein und derselben kategorie (schuldig/ nicht schuldig). diese vielschichtigkeit nicht klar gemacht zu haben, ist den machern und teilnehmern der fernsehdebatte & auch dem stück anzulasten: warum sollte die spannende vielschichtigkeit nicht darstellbar sein?
Am 19.10.2016 um 13:14 Uhr schrieb der Leser "Gott23":
Wäre es denn aufgrund des Grundgesetzes nicht ebenso rechtswidrig eine Armee zu unterhalten und diese in Kriege zu schicken, um menschliches Leben auf Geheiß vorsätzlich zu beenden?
Sind autonome Pkw überhaupt gesetzeskonform, wenn sie vor der Wahl stehen zwischen dem eigenen Fahrer und dem eines anderen Pkw, eine Tod herbeibringende Entscheidung für einen der beiden Menschen zu treffen?
Am 19.10.2016 um 13:50 Uhr antwortete der Leser "hakufu":
Autonome PKW können so programmiert werden, dass sie sich selbst opfern, mit ihren Insassen. Oder umgekehrt.
Welcher Mensch kann objektiv in einer Unfallsituation entscheiden ?
Eher lässt sich Technik nutzen, um Suizide oder damit verbunden, Morde zu verhindern.
Am 19.10.2016 um 13:18 Uhr schrieb der Leser "Michael.R aus Linz am Rhein":
Die Idee des Theaterstücks, sich in ein derart schwieriges Thema einzudenken, fand ich gar nicht schlecht.
Von der Rollenbesetzung empfand ich den Verteidiger in seiner Person am schlechtesten.
Zu aller erst stellt sich die Frage, ob der Ausschuss, von dem die Rede war, der ca. eine Std. tatenlos war und 28 Minuten Zeit gehabt hätte, das Stadion räumen zu lassen, im Ernstfall nicht eine Mitschuld getragen hätte, sofern das Flugzeug nicht abgeschossen worden wäre.
Eine Evakuierung der Menschen im Stadium wäre die erste Priorität gewesen.
Ich gebe Hr. Fischer Recht, dass das juristische Thema deutlich komplexer ist als im Theaterstück, da die Zuschauer nur entscheiden konnten, ob der Pilot wegen 164 fachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen oder freizusprechen ist.
Ob dies allen Zuschauen bewusst war, vermag ich nicht zu beurteilen. Eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Piloten wäre aus meiner Sicht zumindest nach der geschilderten Sachlage nicht angemessen.
Vor dem Strafgesetz her hat sich der Pilot schuldig gemacht, jedoch meines Erachtens nicht wegen Mordes, sondern wegen Tötung. Wie hoch das Strafmaß dann im Einzelfall wäre, müsste ein Gericht bewerten und die Beweggründe, die im Theaterstück zu kurz kamen. Möglicherweise gäbe es im Ergebnis eine Bewährungsstrafe oder sogar einen Freispruch.
Ich würde mich freuen, wenn künftig weitere Fälle im TV kommen würden, die juristisch besser aufzubereiten wären. M.Reining
Am 19.10.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
zu #317:
Solche Sachen ohne Fehler im Fernsehen zu zeigen ist gefährlich, denn dann erhält so was zu große Bedeutung. Im Fernsehen eine Provokation der Zuschauer zu erreichen, sie auf Glatteis zu führen und so ihre Empfindlichkeit für Unrecht zu erhöhen, das halte ich für nützlich.
Es sollten mehr Hohe Richter ihre Meinung schreiben auch wenn sie dann in eine Diskussion geraten, die für sie unangenehm werden kann.
Nur durch solche Diskussionen in der Öffentlichkeit glaube ich den Vorsitzenden hoher Gerichte, dass sie auch im Spruchkörper freie Diskussionen zulassen und nicht über Hintertürchen ( dienstliche Beurteilungen zusammen mit ihrem Präsidenten: Ihr Vorsitzender berichtete:... ) vereiteln.
Am 19.10.2016 um 13:22 Uhr schrieb der Leser "7am3nt0r":
Ich bin eigentlich kein Fan des Fernsehens und seiner Zuspitzungen. Aber dieser längliche Fischer-Kommentar und das unerträglich Aufdröseln in diverse juristische Konstrukte zeigt doch sehr deutlich, dass manchmal eine solche Vereinfachung notwendig und sinnvoll ist. In einem solchen Film und in diesem Kontext befanden 86% den Piloten für unschuldig. Das genügt doch, oder? Es ist sinnvoller darüber nachzudenken, statt irgendwie getroffen zu pöbeln.
Am 19.10.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Gut. Wenn der Pilot nicht geschossen hätte, hätten ihn dann 86 Prozent für schuldig erklärt? Und wenn Nein, warum nicht? Dann denke ich auch weiter über Prozentzahlen nach.
Am 19.10.2016 um 13:38 Uhr schrieb der Leser "tolatola":
Ich denke, dass der Film auch rein theroretisch gar nicht zu dem Punkt vordringt, wichtige Fragen aufwerfen zu können. Dafür mangelt es hier an vielen Stellen an Glaubwürdigkeit. So finde ich es schon bemerkenswert unlogisch, dass dem Vorgesetzten und dem Piloten die naheliegensten Fragen erst am Schluß als "Clou" gestellt werden - der Vorgesetzte nach der Evakuierung und der Pilot nach seiner Abschussentscheidung, wenn seine eigene Familie an Bord gewesen wäre. Unlogisch und reine Effektheischerei! Gravierender empfinde ich aber, dass der Pilot die Zahl der potentiellen Opfer kannte, aber selbst scheinbar keine Rücksprache über eine etwaige Evakuierung der potentiellen Ziele gehalten hat. Warum hat er sich dafür nicht interessiert? So verlässt mich die Story, bevor siemich mitnimmt...
Am 19.10.2016 um 13:45 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
"liege möglicherweise auch schon mal völlig daneben"
Aber Sie sind sicher, dass Ihr Beispiel passt "bei dem ein Hells Angel einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen hatte, weil der sich nicht als Polizist ausgewiesen hatte"?
Am 19.10.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
pardon – das sollte die Fortsetzung / Antwort dazu sein:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Am 19.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
So sicher, wie ich mir halt so sein kann. Finden Sie, es passt nicht? Wenn ja, warum? Ansonsten, naja, würde ich das nicht denken, hätte ich es ja nicht als Beispiel gebracht. Sollte das Beispiel nun so gänzlich abwägig sein, bitte ich um eine Begründung dafür. Ansonsten bleibe ich vorerst dabei, dass es mir soweit so passend erscheint. Als ein Beispiel für einen Fall, in dem eine Notwehrsituation tödlich ausgegangen ist, diese aber als "gerechtfertigt" gewertet wurde. Soweit ich weiß, war das ne Revisionsentscheidung. Sprich, die Polizei hatte es anders gesehen, das Gericht jedoch die Sichtweise des Hells Angel bestätigt.
Ansonsten ist das Filmfallbeispiel ja eh eigentlich auch kein grundsätzlich juristisch Thema (das ist es nur am Rande durch das Abschussbeispiel, bzw. die Einbettung in eben diese Szenerie), sondern ein philosophisches Dilemma, das filmisch-juristisch bearbeitet wird.
Dass hier gewisse Politiker einen "Freifahrtsschein" für Ihre potentiellen Entscheidungen haben wollten, indem Sie das in ein Gesetz gießen wollten, ist ein Problem! Gut, dass das wieder gekippt wurde! Immerhin bekommen entsprechende Entscheidungsträger erstens eine Menge Geld dafür, derartige Entscheidungen zu treffen und zweitens haben Sie ja auch eine gewisse Immunität gegen Strafverfolgung. Ob und wie diese in einem solchen Fall allerdings greifen würde, weiß ich nicht.
cassi
Am 19.10.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Die vorherigen Zweifel sind nicht beseitigt.
Dachte, es sei auch hier unerheblich, ob / dass der Polizist unschuldig war.
Am 19.10.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Es hat übrigens auch durchaus seine Gründe, warum ich hier bei diesem Filmbeispiel-Dilemma immer wieder auch ein wenig an den NSU-Prozess denken muss...
Und zwar aus verschiedensten Perspektiven heraus!
cassi
Am 19.10.2016 um 15:42 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Der Unterschied ist, dass Notwehr die Rechtswidrigkeit ausschließt.
Im Hells-Angels-Fall nahm der Schütze offenbar die Tötung der vor der Tür stehenden Person in Kauf. Es ging nur darum, ob er davon ausgehen durfte, dass es sich um einen Angriff rivalisierender Rocker handelt. Wenn ich mich recht erinnere, hatte das SEK sich sogar per Zuruf als "Polizei" zu erkennen gegeben, der Schütze durfte das aber laut Gericht für eine Finte halten....
Beim Piloten ist die Rechtswidrigkeit fraglos.
Mir scheint eher der Vergleich zwischen dem Rocker-Fall und der heutigen Reichbürger-Eskalation interessant.
Am 19.10.2016 um 20:54 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Ok. Mir gings halt bei dem Beispiel erst mal lediglich um ein Beispiel für eine als "nicht widerrechtlich" eingestufte Handlung, die sonst unter Strafe steht. Nicht darum, ob der Polizist im HA-Fall vor der Tür unschuldig war oder nicht (war er vermutlich, weil er ja wohl dienstlich dort war) oder ob der HA zurecht freigesprochen wurde (wurde er wohl, wenn ich auch meine, ich hätte es damals anders verstanden, als Sie das hier darstellen, das mit der Finte bringen Sie nämlich gerade hinein, vielleicht haben Sie aber ja konkretere Quellen als ich).
Was Sie mit Reichsbürgern haben, weiß ich nicht, ist Ihr Ding, ebenso, was Sie warum und in welchem Zusammenhang interessant finden. Das nehme ich ja für mich auch in Anspruch. Reichsbürger scheinen manchmal ein wenig skurril auf mich.
cassi
Am 19.10.2016 um 20:56 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Tschuldigung, habe ich gerade die Kommentare von Ihnen und Machts.Sinn ziemlich wild vermengt. Tut mir leid! Naja, friemeln Sie sichs halt auseinander und ziehen sich doch bitte das jeweils "Ihrige" heraus...
cassi
Am 19.10.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Da haben Sie recht, da hat mich die Erinnerung getäuscht, der Rocker hat gerufen::
..."Als der Rocker die Aufbruchgeräusche gehört hatte, rief er noch „Verpisst Euch!“ und schaltete das Licht im Treppenhaus ein. Doch die SEK-Beamten reagierten darauf nicht und gaben sich nicht zu erkennen."....
https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13696319/Gericht-sp...
Ich beziehe mich auf die Reichsbürger, weil heute einer einen Polizisten erschossen und drei verletzt hat - die sind heute allerdings mit Blaulicht angefahren, das wird nix mit "Notwehr":
https://www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-129.html
Am 20.10.2016 um 07:40 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
"Ich beziehe mich auf die Reichsbürger, weil heute einer einen Polizisten erschossen und drei verletzt hat - die sind heute allerdings mit Blaulicht angefahren, das wird nix mit "Notwehr":"
Naja, bei dem, was ich so in den Medien darüber gelesen habe, wäre ich dabei nie darauf gekommen, eine "Notwehrsituation" anzunehmen.
cassi
Am 19.10.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Ich bin auch nicht ganz sicher, ob wir dasselbe meinen, wenn der Begriff "Reichsbürger" fällt.
cassi
Am 19.10.2016 um 13:47 Uhr schrieb der Leser "Estrago":
Kann es nicht sein, das mit dem Experiment nur beweisen werden sollte, das ein unzureichend informiertes und teilweise faktenfernes Volk zur Abgabe eines Plebiszits über einen komplexen Sacherhalt grundsätzlich nicht fähig sein wird?
Am 19.10.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Wenn Sie zu einer solchen Abstrahierung fähig sind, dann kann gewiß auch ein noch größeres Millionenpublikum über noch komplexere Sachverhalte nachdenken, diskutieren und meinetwegen auch mal abstimmen - sofern es was zum Abstimmen gibt.
Am 19.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
einen komplexen Sachverhalt
Meinen Sie, es gibt da entscheidende Unterschiede beispielsweise zur Bundestagswahl?
Am 19.10.2016 um 14:10 Uhr schrieb der Leser "Wyrd":
Dieser Film war "Trolley-Problem, der Film" und als solches wurde er von den Zuschauern die ihr "Urteil" in den Kommentarspalten besprochen haben auch behandelt.
Es ging am Ende eben nicht darum, was der Rechtsstand ist, was ein Gerichtsprozess ist und niemand, außer Ihnen und den anderen Mitgliedern der "journalistischen Elite" scheinen geglaubt zu haben dem wäre so. Die Leute haben dieses MORALstück als eine Frage über MORAL behandelt.
Wer hätte das erwarten können?`Fischer nicht. Aber der kennt wenigstens alle relevanten Paragrafen.
Am 19.10.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "grist":
Nur, dass
- man mit Trolley-Problems eben nicht besonders viel über Moral lernen kann
- und die Leute ein gerichtliches Urteil fällen sollten.
Am 19.10.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Warum soll man hier nichts über Moral lernen?
Am 19.10.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "grist":
Oh doch. Man kann etwas über Moral lernen: Wer ohne zu zögern die 160 Leute abschießt, hat recht wenig davon.
Da wars dann aber auch im Großen und Ganzen. Falls Ihnen mehr einfällt: nur raus damit.
Am 19.10.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
Ich glaube IHNEN ohne weiteres, dass SIE mit Trolley-Problemen nicht besonders viel über Moral lernen konnten, so simplistisch wie Ihre Antwort war.
Erscheint mir eher so, als würden SIE nicht verstehen wozu so eine Fragestellung dient. Keine Sorge, sind Sie mit Fischer dann ja in bester Gesellschaft.
Am 19.10.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "grist":
Dann rücken Sie halt mal raus: Was kann man Ihrer Meinung nach mit Trolley-Problemen über Moral lernen?
Am 19.10.2016 um 16:57 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
Man kann mit Trolley-Problemen lernen was die AUSWIRKUNGEN der eigenen Moralvorstellung sind.
Ihre kindische Moral "160 Leute töten ist immer pöhse" führt in diesem Trolley-Problem zum Beispiel zum Tod von 70.000 Leuten. Als konkrete Auswirkungen der Handlung die sie so knee jerk-mäßig als "moralisch" ausgeschrieben haben.
Sie ziehen den Hebel nicht, der den Tod von weniger Personen bedeuten würde und klopfen sich auf die Schulter, weil sie niemanden getötet haben. Das funktioniert nur, wenn man sich nicht vor Augen hält das eine Entscheidung zur NICHTHANDLUNG bereits selbst eine Handlung ist. Wäre dem gemeinhin nicht so, dass gäbe es auch den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nicht, denn da tut auch niemand etwas, obwohl er es könnte.
Das ist das formale Trolleyproblem: Ausgang A: Es sterben 70.160 Personen Ausgang B: Es sterben 160 Personen
Und welcher dieser Ausgänge umgesetzt wird liegt ALLEINE an Ihnen. Können Sie sagen, dass Ihnen der Tod von 70.000 unschuldigen aufgrund IHRER Entscheidung egal ist? Denn das ist was Ihre bisherigen Postings hier bedeutet hätten.
Am 19.10.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Zu einem Nachdenken über Moral wird die Sache erst, wenn man die wirklichen Konsequenzen diskutiert:
- Wird man einen töten, um zwei zu retten?
- Wird man zwei Unwichtige töten, um einen Wichtigen zu retten?
- Zwei Alte für ein Kind?
- Wie viele Kranke sind einen Gesunden wert?
- Wie viele Diebe ein Unschuldslamm?
- Wie viele Ungläubige einen Rechtgläubigen?
Am 19.10.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
Das wäre alles nur relevant, wenn man hier aufrechnen müsste. Muss man aber nicht.
Die 160 Personen im Inneren des Flugzeuges WERDEN sterben, egal welche Entscheidung getroffen wird. Die Frage hier ist nur: Sterben sie durch eine A2A-Rakete oder durch den Einschlag im Zielgebiet. Und das ist eine ziemlich irrelevante Frage.
Die 70.000 im Stadion sterben aber nur in EINEM der beiden Fälle.
Am 19.10.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Die 160 Personen im Inneren des Flugzeuges WERDEN sterben, egal welche Entscheidung getroffen wird."
Das ist reine Spekulation. Zudem ist es völlig egal, ob sie sterben werden oder nicht, das Problem ist das selbe.
Die Frage lautet vielmehr: Sind Viele mehr wert als wenige? Und die anderen von mir genannten Fragen schliessen sich dem zwangsläufig an.
Am 19.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
"Das ist reine Spekulation." Nein. Weil Leute im Inneren eines Flugzeuges wenn es auf dem Boden aufschlägt sterben.
"Zudem ist es völlig egal, ob sie sterben werden oder nicht, das Problem ist das selbe." Nope. Es ist der Unterschied zwischen einem Trolleyproblem in dem ich einen Fettsack auf die Gleise schupsen könnte, der überleben würde wenn ich es nicht tue um 10 Leute zu retten und einem Trolleyproblem in dem ich die Wahl habe den Trolley an den eine Person gebunden ist in eine Wand krachen zu lassen was diese eine Person tötet oder ihn in eine Gruppe mit 10 anderen Menschen krachen zu lassen, wobei alle 11 sterben. Wenn sie den Unterschied nicht sehen können liegt das Problem an ihnen.
"Die Frage lautet vielmehr: Sind Viele mehr wert als wenige?" Nope. Weil die wenigen ohnehin sterben. Sie sind nicht zu retten. Daher "opfere" ich sie auch nicht. Opfern impliziert, dass sie nicht sterben würden, wenn ich nichts täte.
"Und die anderen von mir genannten Fragen schliessen sich dem zwangsläufig an." Tun sie halt nicht, weil andere Ausgangslage.
Am 19.10.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Im klassischen Trolleyproblem sind diejenigen, die geopfert werden, nie halb oder fast tot, sondern sie leben munter weiter, wenn man sich nicht gegen sie entscheidet.
Der dicke Kerl ist nur eine Tötungsvariante, in der ich scheinbar unmittelbarer töte als in der anderen, in der ich nur die Weiche stelle.
Am 19.10.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
Nope. Schon wieder falsch. Es geht nämlich genau nicht um Unmittelbarkeit.
Der Unterschied, dass in einem Fall EINER überlebt und ZEHN sterben oder EINER stirbt und ZEHN leben
und im anderen Fall entweder EINER stirbt und ZEHN leben oder KEINER lebt und ELF sterben
ist Ihnen also wirklich zu hoch?
Am 19.10.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Es gibt keine Spielart des Trolleyproblems, in dem alle sterben. Ich tue mir Ihren Tonfall aber nicht weiter an, deshalb war es das an dieser Stelle für mich.
Am 19.10.2016 um 19:40 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
"Es gibt keine Spielart des Trolleyproblems, in dem alle sterben." Ich hab Ihnen gerade eine gegeben. Und das ist die RELEVANTE Spielart, weil sie ÄQUIVALENT zur Situation in Frage ist.
ENTWEDER die WENIGEN sterben und die VIELEN nicht, oder die WENIGEN UND DIE VIELEN STERBEN. Das ist die Situation in der es in "Trolley-Problem der Film" ging und das ist die Situation die ich Ihnen im WAHRSTEN SINNE DES WORTES vor 2 Postings als Trolleyproblem gegeben habe.
Und weil hier die wenigen nciht zu retten sind stellen sich ihre Anschlussfragen nicht, weil ich NICHT AUFRECHNEN MUSS. Weil kein glaubhaftes Szenario im Film und keine Option im Gedankenexperiment Trolleyproblem besteht in der die wenigen überleben können.
Sagen Sie mal glauben Sie es gibt ein Amt für Trolleyprobleme das festlegt was ein Trolleyproblem ist und was nicht? Verstehen Sie überhaupt was ein philosophisches Gedankenexperiment IST?!
"Ich tue mir Ihren Tonfall aber nicht weiter an, deshalb war es das an dieser Stelle für mich." Das passt mir ganz gut in den Kram, das erspart mir mir Ihre Unfähigkeit einfachste Gedankenexperimente zu verstehen weiter antun zu müssen.
Am 19.10.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "grist":
Das ist halt die Geschichte mit dem Trolleyproblemen: jeder kann sich eines basteln, das seine Intuiionen am besten unterstützt.
Man muss Ihren Vorschlag nicht unbedingt akzeptieren:
- Es kein führerloser Trolley sondern ein gesteuertes Flugzeug.
- Die Menschen an Board sind nicht gefesselt.
- Der Trolley fährt gegen eine Wand währen man das Flugzeug abschießt. Etc.
Und natürlich "opfert" man die Passagiere, wenn man das Flugzeug abschießt, dass sie später eh sterben ändert daran nichts (trifft nämlich auf jeden zu).
Insofern stellen sich natürlich alle Fragen des Herrn Kapaster, auch wenn ich sie nicht gelesen hab.
Insbesondere gilt sein Hinweis, das weder "das kleinere Übel" noch "weniger Menschen für mehr Menschen" als grundsätzliche Prinzipien taugen, an die wir uns in jeder Situation zu halten haben.
Deswegen war es auch sehr richtig, das Gesetz zu kippen.
Die viel spannendere Frage ist, warum wir bei so vielen anderen Gelegenheiten Kollateralschäden ohne weiteres akzeptieren.
Am 19.10.2016 um 17:48 Uhr antwortete der Leser "grist":
Oha, da ist ja Dampf dahinter.
Zunächst war von meiner Moral noch gar nicht die Rede. Ich hab gar nicht gesagt, wie ich mich entscheiden würde.
Aber Sie haben recht: man kann was über die Auswirkungen von moralischen Prozipien lernen. Nicht unbedingt der persönlichen, sondern von vielmehr von normativen.
Auf der formalen Struktur ist es nämlich so eine Sache: unsere Intuitionen werden durch die spezifischen Merkmale der Situation getriggert.
Insofern ist es mir auch ziemlich egal, ob Sie sie 160 abschießen oder nicht - solange Sie es nicht kaltherzig tun und sie nicht denken, ein höheres moralisches Prinzip, würde dies in jedem Fall rechtfertigen.
Am 19.10.2016 um 17:57 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
Dann entschuldige ich mich bei Ihnen dafür, dass ich "Oh doch. Man kann etwas über Moral lernen: Wer ohne zu zögern die 160 Leute abschießt, hat recht wenig davon." wohl falsch ausgelegt habe. Ihr Fokus liegt wohl auf "ohne zu zögern".
An dieser Stelle möchte ich dann allerdings explizit sagen, dass praktisch jeder Kommentar den ich in den Kommentarspalten dazu gelesen habe die Rettung der 70.000 Unschuldigen unter Tötung der 160 ohnehin bereits Verlorenen als das notwendige, kleinere Übel bezeichnet hat.
Das ist eine Entscheidung die man bewusst treffen muss, da gebe ich Ihnen recht. Aber ich habe recht wenig Leute gesehen die diese Begründung nicht geben konnten.
Am 19.10.2016 um 16:18 Uhr antwortete der Leser "MitInteresse":
"Dieser Film war "Trolley-Problem, der Film" und als solches wurde er von den Zuschauern die ihr "Urteil" in den Kommentarspalten besprochen haben auch behandelt."
Das sehe ich auch so. Das Publikum hat nach seiner persönlichen Moral, seinen Wertvorstellungen und ethischen Grundsätzen entschieden. Die Frage ist der Angeklagte "schuldig" hatte nichts (oder nur sehr wenig) mit der Schuldfrage im juristischen Sinne zu tun. Man könnte es auch schlicht in "Darf der das? übersetzen.
Grundsätzlich halte ich das in einem Fernsehfilm für absolut erlaubt, zumal solche Fragen ja nicht so selten implizit in der Handlung enthalten sind.
Problematisch ist sicher das Weglassen der Tatsache, dass das Recht auf diese Fragen eben durchaus Antworten hat.
Was ich auf jeden Fall positiv bewerte, ist die Diskussion, die durch diesen Film entbrannt ist.
Am 19.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "Wyrd":
"Problematisch ist sicher das Weglassen der Tatsache, dass das Recht auf diese Fragen eben durchaus Antworten hat."
Nicht wirklich, selbst Fischer musste in diesem "Kommentar" ja zugeben, dass die Begründung die am Ende verlesen wurde ziemlich stimmig ist.
Und das ist der Punkt: Noch genauer auszuführen, wie das Recht eine solche Frage beantwortet, bevor man den Zuschauer abstimmen lässt würde das Moralstück unterminieren, denn die Zuschauer wären nicht mehr gezwungen danach abzustimmen, was sie für richtig und für falsch halten.
Am 20.10.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "LawLai":
Dann hätte man die Zuschauer fragen müssen, ob der Pilot "richtig" oder "falsch" gehandelt hat. Hat man aber nicht. Die Zuschauer wurden aufgefordert, ein Urteil zu fällen. Und zwar unter Vorspiegelung der Tatsache, die Optionen - und zwar alle - des Rechts wären aufgezeigt worden. Das nannt man im Allgemeinen "Verarschung", wahlweise auch Betrug.
Btw: mein alter Mathe-Lehrer hat mir die Aufgabe immer als falsch angestrichen - wenn das Ergebnis zwar stimmte, aber erkennbar nichts mit dem von mir aufgezeigten Rechenweg zu tun hatte.
Am 19.10.2016 um 14:22 Uhr schrieb der Leser "ballutschinski":
Ein Beitrag zum Thema: Spaß mit Trolleys
Nehmen wir mal an es würden zwei Abfangjäger (oder wie man die Flieger nennt) der Bundeswehr neben der Passagiermaschine fliegen. Pilot Koch funkt seinen Kollegen an, dass er nicht mehr warten könne und nun auch ohne Befehl die Passagiermaschine abschiessen werde. Pilot Bäcker in der anderen Maschine handelt umgehend und schießt Koch samt Maschine vom Himmel. Zwei Minuten später erhält Bäcker den Befehl von General Schäuble, die Maschine abzuschießen und befolgt diesen Befehl.
Wer ist der Held?
Am 19.10.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Klarstellung: Erst schießt Backer Koch ab. Danach auf Befehl die Passagiermaschine.
Am 19.10.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "grist":
Was aber, aber wenn Bäcker Koch trifft. Dieser aber auf eine stark besuchte Moschee stürzt. Was wiederum den Flugzeugentführer so aufregt, dass er sein Sprengstoffweste zündet und die Maschine zum Absturz bringt?
Am 19.10.2016 um 14:44 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Deswegen haben Moscheen ja so hohe Minarette, um die luftfahrzeugführer in der Nähe zu warnen uns so was zu vermeiden... :-)
Am 19.10.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
kann übrigens der Entführer im Cockpit nicht sehen, das geschehen liegt in seinem toten Winkel... Man müsste es ihm zufunken, dass muss aber das Lagezentrum entscheiden, ob das sinnvoll ist....
Am 19.10.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Bäcker, auch wenn ich ihn gewiss nicht "Held" nennen würde. Dass es den nachfolgenden Befehl gibt, ist dafür mE gar nicht notwendig und verändert an der Sache auch nichts.
Am 19.10.2016 um 14:29 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Übrigens lautete der Befehl zum entscheidenden Zeitpunkt klar und zweifelsfrei "nicht schießen".
Am 19.10.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
aber ist der Bäcker legitimiert den Koch abzuschiessen, bevor der die Tat auch wirklich begeht. Vielleicht hätte er es sich ja noch anders überlegt.
dürfte ich als zufällug nebenherfliegender Privatmann mit meiner Cessna auch den Koch abschiessen, oder darf das nur der Soldat, oder dürfte es eh nur ein noch zufällig in meiner Cessna mitfliegender Polizist.
Und darf man als Bürgwr einfach so Bundeswehreigentum beschädigen?
Am 19.10.2016 um 14:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Zur Nothilfe ist jeder berechtigt. Die Mittel müssen allerdings verhältnismäßig sein.
Am 19.10.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
ist eine Luft-Luft-Rakete "verhältnismässig" ? Ist doch laut Gedeck eine gemeingefährliche Waffe....
Am 19.10.2016 um 15:18 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wenn er über eine niederschwelligere Waffe verfügt, die ebenfalls zum Ziel führt, dann wird er diese benutzen. "Gemeingefährlich" oder nicht spielt hier auch keine Rolle, denn nach einem Mordmerkmal wird in diesem Fall wohl auch keiner suchen.
Am 19.10.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
"Wer ist der Held" war reiner Sarkasmus.
Am 19.10.2016 um 15:08 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Bäcker, Koch.... Wer ist der Held? . Der Fleischer. Oder der Kellner. Oder gar der Somelier? Der Gast? . Will sagen: hört auf zu spinnen.
Am 19.10.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Und nun die ganze - spinnerte - Story:
Das größte Wrackteil der Passagiermaschine stürzt in eine Reichsbürgerveranstaltung und reißt den aufstrebenden Stern im Reichbürger Himmel Johann Fritz Kennede samt Familie in den Tod. Unter Kennede schien sogar eine Versöhnung mit dem deutschen Staat denkbar. Unschwer erkennen die in der Lösung komplexer Sachverhalte geschulten Reichsbürger, dass es hier eine Verschwörung gegeben haben muss, denn wenn Koch die Maschine abgeschossen hätte, wäre keinem Reichsbürger und nach allen von Reichsbürgern bezahlten Gutachten nur einem lungenkranken Eichhörnchen der Tod widerfahren.
In einem Nebenstrang stellt sich heraus, dass Koch ein Verhältnis mit Bäckers Frau hatte und Bäcker wurde wegen Mordes unehrenhaft entlassen und lebenslang in Chemnitz eingesperrt. Auch sein bedingungsloses Befolgen des Abschussbefehls des Generals lässt ihn bei den Verhandlungen, als gefühlskalten, von Rachegefühlen zerfressenen, depressiven Autisten erscheinen, der womöglich auch zu widerlichen SM Spielen neigte. Bäcker hat zeitlebens bestritten von der Affäre etwas gewusst zu haben und sei bemüht gewesen, immer als Bürger in Uniform zu handeln. Fifty Shades Of Gray hätte er nur wegen seiner Ex-Frau lesen müssen. Er soll sich in seiner Zelle per Genickschuss selbst gerichtet haben. General Schäuble indessen wurde in vorzeitige Pension geschickt - sein Schießbefehl sei aus dem Zusammenhang gerissen worden.
Am 19.10.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Zur Rache entschlossen, die wahrscheinlich persönlichen Interessen Bäckers, verwerfen die Reichsbürger und entwerfen stattdessen den perfiden Plan nicht nur die Allianz Arena sondern auch das Maschmeyer Stadion und das Thomas Fischer Gedächtnisstadion - ehemals Westfalenstadion - am letzten Spieltag der Bundesliga, in die Luft zu jagen. Der Plan geht auf. 10 Jahre nach "Terror" gelingt die Rache und die Opferzahl liegt bei satten 350.000 + sechs Bundesligamannschaften.
Hätte man mal lieber Koch die Passagiermaschine abschießen lassen sollen oder doch gleich dem unvermeidlichen Schicksal ins Auge sehen müssen und die Allianz Arena samt dem FC Bayern opfern müssen? Wobei das auf alle Fälle schon zehn Jahre früher für mehr Spannung in der Bundesliga gesorgt hätte.
PS: Das Eichhörchnchen erfreut sich sagenhafter Weise noch immer bester Gesundheit.
Am 19.10.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
Epilog: 12 Jahre nach diesem Terror veröffentlicht der Anwalt von Bäcker - Ferdinand v. S. - einen Roman über Bäcker, der aus den persönlichen Gesprächen Bäckers mit seinem Anwalt gespeist ist. Natürlich heißt der Held im Roman nicht Bäcker und Ferdinand von S. ist ein Künstlername, um die echten Personen zu schützen. Da aber alle Welt weiß worum es geht, wird der Roman ein Riesenerfolg und die Geschichte Bäckers neu aufgerollt. Ein zweiter - wenn auch dieses mal toter - Mollath ward geboren. Bäcker rehabilitiert und v. S. ein Superstar.
Zu einer Vortragsreise in die USA eingeladen, nimmt v. S. seinen Adlatus und Berater für kommende Storys Abdullah H. mit. Auf dem Flug nach New York wird bei RTL bekannt, dass Abdullah früher ein gemeingefährlicher Terrorist des IS gewesen sei. Abbdullah kriegt noch während des Fluges Wind davon, weil v. S. immer seinen Namen googlen muss und es gelingt ihm die Maschine unter seine Kontrolle zu bringen. Die ARD veranlasst sofort eine Abstimmung im Fernsehen ob der Flieger abgeschossen werden müsse. 86 Prozent stimmen für den Abschuss. Klare Sache und damit hopp. Die Passagiere seien ja schon tot bzw. gewissermaßen nur noch reine Fiktion. ENDE - versprochen.
Am 19.10.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "grist":
Gefällt mir gut, ballutschinski. Vielleicht aber zu komplex für die Montagabendunterhaltung.
Vielleicht hätte es schon gereicht, als Passagiere nicht anerkannte Flüchtlinge unter Terrorverdacht zu nehmen, die mit der Maschine zurück nach Marokko geflogen werden sollen. Kapitän und Besatzung sind bereits tot, das Flugzeug wird von den Entführer geflogen.
Koch schiesst nicht und wird wegen Mordes an 70.000 angeklagt.
Am 19.10.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "Ben2015":
Amüsant, #ballutschinski. Über diese Ausstrahlung kann man sich eigentlich nur lustig machen. Da gab es Ungereimtheiten, z.B. "die Passagiere hätten den Terroristen überwältigen können" - die cockpits sind doch aber nicht zugänglich (hab ich was verpasst?)? uvm. In der Kürze der Zeit konnten gar nicht alle Fakten dargestellt werden. Der Pilot hätte vielleicht die Maschine noch hochziehen können - gab es da genügend Zeit? usw. Warum wurde nicht rechtezitig geräumt? Zum Schluss: es gibt nur die Entscheidung schuldig (Mord in 164 Fällen) - nichtschuldig (Freispruch). Udo di Fabio sagte im heute journal unter anderem, so wäre das nie gelaufen und "Mord" hätte nicht das Ergebnis sein müssen (Graustufen?). Da frage ich mich: man hat die Zuschauer mit viel "hätte, wäre, könnte" konfrontiert und sie zu einem schwarz-weiß-Denken verführt, aufgehängt am Thema GG Art 1 Menschenwürde. Warum? Damit das Thema wieder in die öffentliche Debatte kommt? Ok. Aber dann derart verkürzt? Warum voting? Damit manche sich über ein vielleicht nicht so deutliches, aber vorhersagbares Ergebnis (aus der Theatererfahrung) echauffieren können? Nicht ok. Wissen wir, wer mit welcher Begründung wie gevotet hat? Ich nicht. Warum gibt es keine 2. Version, in der Koch nicht schießt, 70.164 sterben...oder warum hat Herr Schirach das nicht gleich so geschrieben? Hätte das den Bürger verunsichert? Ich habe mich als Zuschauer ver** gefühlt, u.a. weil das Thema auf Mord oder Freispruch heruntergebrochen wurde.
Am 20.10.2016 um 09:53 Uhr antwortete der Leser "ballutschinski":
@grist @Ben2015
Danke für die Blumen. Denke aber, dass es keineswegs zu komplex wäre. Da geht noch mehr und das Publikum wäre auch da.
Mich hat auch die schwarz-weiße Entscheidungspflicht gestört. Deswegen hatte ich auch von einem Theaterbesuch abgesehen. Die letzte Kolumne von Fischer hat mein Unbehagen auf den Punkt gebracht. Nach wie vor denke ich aber, dass es an sich richtig und nachahmenswert wäre, gesellschaftlich relevante, aktuelle Themen nachhaltig in der prime time zu bringen. Abseits der ewig gleichen Talkshows und Betroffenheits- und Politikdarstellern. Ein Millionenpublikum wartet nur darauf.
Am 20.10.2016 um 13:36 Uhr antwortete der Leser "Ben2015":
Ich gebe die Blumen zurück ;-)
Am 19.10.2016 um 14:55 Uhr schrieb der Leser "carmat":
Über den "Fall" hinaus
Streiche im nachfolgenden Fischer-Satz "Beschuldigte im Strafverfahren" und setze dafür: "Hartz IV Empfänger"
"Aus dem Grundsatz der Menschenwürde, der gleichbedeutend ist mit der Idee des Rechts, folgt gerade eben nicht, dass der einzelne Bürger vom Staat wie ein Objekt, eine Sache, ein Beispielsfall für irgendein Großes & Ganzes behandelt werden darf. Der Beschuldigte im Strafverfahren, so sagt es das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten immer wieder, darf niemals bloßes Objekt des Verfahrens oder einer generalpräventiven "Demonstration" von Rechtsprinzipien sein."
Nachdem man das Vorstehende in diesem neuen Kontext wiederholt gelesen hat, rate ich weiters zur Vertiefung zu:
Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig Gastbeitrag von Arnd Pollmann http://www.zeit.de/2014/41/hartz-iv-sanktionen-grundsicherung-menschenwu...
Fragen an Thomas Fischer:
Nach dem vollen(!) Wortlaut von Artikel 1 Abs. 1 GG ("Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") ist es "Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", die Würde des Hartz IV Empfängers zu achten und zu schützen.
Trifft (arg. aus Artikel 20 Abs. 2 Satz 1: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.") auch (!) die Bürger Deutschlands diese "Verpflichtung", sich um Schutz und Achtung der Würde des HIVE zu kümmern?
Was ist zu tun gegen Missachtung des Art. 1 GG?
Wann wäre Anwendbarkeit von Art. 20 Abs. 4 GG denkbar?
Am 20.10.2016 um 09:41 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Ein Feedback - vielleicht auch in einem gesonderten ESSAY in der ZEIT - wäre fein . Vielen Dank.
Am 19.10.2016 um 15:15 Uhr schrieb der Leser "RAKoenen":
Der Fall wirft neben dem Trolley-Fall moralische/ethische und rechtliche Diskussionen und Fragen auf.
Kann und darf der Staat Unschuldige töten, auch um grösseren Schaden zu vermeiden? Sind die ausführenden Personen auch strafrechtlich zu belangen?
Neben der strafrechtlichen Inanspruchnahme des Piloten kommt mir noch ein komischer Gedanke: In der Führung wußte man davon und hat auch damit gerechnet, daß Koch schiessen würde. Man hat ihn daher anscheinend auch gezielt ausgesucht und eingesetzt. Dies hat zumindest der Zeuge ausgeführt. Liegt dann nicht auch bei der Führung im Stab eine vlt mittelbare Täterschaft oder Mittäterschaft oder sogar bei Koch nur eine Beihilfe zur Tat vor, wenn man ihn quasi als Werkzeug oder Mittel zum Zweck benutzt hat?
Am 19.10.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Man könnte es mE sogar eine "Verschwörung" nennen. Auch wenn das rein rechtlich vermutlich nicht korrekt ist.
Am 19.10.2016 um 17:06 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Das wäre wahrscheinlich wie "Watergate", schwer aufzudecken.
Am 19.10.2016 um 17:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Watergate ist ja aufgedeckt worden. Ausserdem erleichtert der famose Herr Jung die Aufdeckung, indem er öffentlich erklärte, dass unter seinem Befehl (er war noch Verteidigungsminster damals) abgeschossen wird. Und wenn heute noch andere Militärs erklären, das Grundgesetz gehöre jetzt mal endlich angepasst. Und solange das nicht passiert, würde man eben tun, was man intern für richtig halte.
Am 19.10.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
Ja zum Glück. "Letztendlich wurde Nixon nicht des Amtes enthoben und niemals verurteilt, da durch seinen Rücktritt das eingeleitete Amtsenthebungsverfahren (impeachment) beendet war und sein Vizepräsident und Nachfolger Gerald Ford nach nur wenigen Wochen im neuen Amt am 8. September 1974 eine Begnadigung für Nixon erließ." https://de.wikipedia.org/wiki/Watergate-Aff%C3%A4re
"Und wenn heute noch andere Militärs erklären, das Grundgesetz gehöre jetzt mal endlich angepasst. Und solange das nicht passiert, würde man eben tun, was man intern für richtig halte."
Ich befürchte, das machen die so oder so, aber schliesslich muss auch das Militär hier in puncto Staats- und Verfassungstreue mit gutem Beispiel vorangehen. Wie Jung jemals Verteidigungsminister werden konnte, ist mir ein Rätsel.
Am 19.10.2016 um 17:24 Uhr antwortete der Leser "tb":
Ist der Staat etwas, mit dem wir nichts zu tun haben? Ich sehe das so, das wir die 70000 im Stadion sind. Wenn wir entscheiden: Der Artikel 1 Grundgesetz muss leben, auch wenn wir sterben müssen, dann nenne ich das eine heroische Haltung. Die meine ist es nicht.
Wenn wir aber, wie Sie das meiner Meinung nach ganz richtig sehen, heimlich hoffen, dass der Pilot das tut, was notwendig ist und ihn dann anschließend verurteilen, dann ist das heuchlerisch.
Am 19.10.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Komisch, dass Sie sich nur im Stadion sehen. Dabei sitzen Sie doch ebenso im Passagierflugzeug. Vielleicht sogar im Militärjet - aber da will ich Sie nicht überfordern.
Am 19.10.2016 um 17:41 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Ist der Staat etwas, mit dem wir nichts zu tun haben? Ich sehe das so, das wir die 70000 im Stadion sind."
Ich sehe das so: Wir sind die 70.000 im Stadion, die 164 im Flieger, wir sind der Kampfpilot, wir sind die Vorgesetzten des Piloten, wir sind die Angehörigen von allen, Freunde, Bundestag, Bundesrat, BVerG, BGH oder andere Gerichte...usw.
"Wenn wir aber, wie Sie das meiner Meinung nach ganz richtig sehen, heimlich hoffen, dass der Pilot das tut, was notwendig ist und ihn dann anschließend verurteilen, dann ist das heuchlerisch."
Heuchlerisch bzw. gewillkürte Doppelmoral, wie damals, als man das NPD-Verbotsverfahren durchführte und rauskam, daß der Verfassungsschutz die NPD völlig unterwandert hatte. https://de.wikipedia.org/wiki/NPD-Verbotsverfahren_(2001%E2%80%932003) "Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist seitens der Antragsteller wesentlich mit Zitaten von Verfassungsschutzmitarbeitern begründet worden."
Am 19.10.2016 um 18:08 Uhr antwortete der Leser "tb":
Ihre Skepsis gegenüber der Exekutive in allen Ehren, aber hilft uns das hier weiter?
Am 9. September hat übrigens der acting President Dick Chenney befohlen, alle Passagierflugzeuge im Luftraum über Washington abzuschiessen. Die militärische Spitze der Air Force hat diesen Befehl nicht weitergeleitet.
Aber zurück zu unserem Dilemma.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die in Rede stehende Konfliktlage mit dem bestehenden Verfassungsrecht nicht lösbar ist. Würde gegen Würde, da kann man nichts machen. Herr Fischer deutet an, sollte dann doch jemand das tun, was notwendig ist, dann kann derjenige mit einer gewissen Milde des Gerichts rechnen. Die Luftwaffe sagt: Jungs, ihr wisst woran ihr seid. Wenn es hart auf hart kommt, wird keiner hinter euch stehen. Aber das ist ja immer so.
Also ich nenne das heuchlerisch.
Am 19.10.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die in Rede stehende Konfliktlage mit dem bestehenden Verfassungsrecht nicht lösbar ist."
Zumindest nicht so, wie sich das einige vorstellen.
"Herr Fischer deutet an, sollte dann doch jemand das tun, was notwendig ist, dann kann derjenige mit einer gewissen Milde des Gerichts rechnen."
So verstehe ich ihn auch, aber er würde dennoch bestrafen.
"Die Luftwaffe sagt: Jungs, ihr wisst woran ihr seid. Wenn es hart auf hart kommt, wird keiner hinter euch stehen. Aber das ist ja immer so.".
Das ist nun einmal so, wenn man keine Legitimation hat.
"Also ich nenne das heuchlerisch.".
Das verstehe ich nicht, wieso heuchlerisch. Wenn der Pilot keine gesetzliche Ermächtigung hat und daher auf gutdünken handelt, dann kann er nicht damit rechnen, daß er hier ungeschoren davon kommt. Nur der Gesetzgeber kann eine solche Entscheidung als Staat treffen, sonst brauchen wir auch keine Gesetzte und jeder macht, was er will und es wird jeder Einzelfall geprüft, ob das rechtmässig, rechtswidrig, oder strafbar oder nicht strafbar ist. Nur, weil die Luftwaffe das will, heisst es ja nicht, daß es richtig ist, so zu handeln.
Am 19.10.2016 um 20:07 Uhr antwortete der Leser "tb":
Der Tod in einem abstürzenden Flugzeug ist qualvoll und damit grausam. Zumindest dieses Mordmerkmal ist erfüllt. Koch wusste dies als erfahrener Kampfpilot auch. Rechtfertigungsgründe sind nicht erkennbar.
Auf übergesetzlichen Notstand kann er sich nicht mehr berufen. Der Gesetzgeber hat diesen Notstand vorausgesehen, seine gesetzliche Lösung ist vom BVerfG verworfen worden. Koch wusste auch das auch, als er genau diese Lösung wählte.
Sonstige Motive seines Handelns begründen ja gerade seine Strafbarkeit. Sie können also nicht zur Strafmilderung führen.
Koch ist also als Mörder und, bei Berücksichtigung der 165 Toten, unter Feststellung der besonderen schwere der Schuld zu verurteilen. Er wird jetzt also mindestens 18 Jahre resozialisiert.
Wenn Sie das nicht wollen, brauchen wir eine gesetzliche Lösung.
Alles andere, verurteilt wegen Todschlags zu 7 Jahren, nach 4 draussen, nach 2 Jahren im offenen Vollzug, weil irgendwie strafbar aber doch aus ehrenwerten Motiven. Das erscheint mir scheinheilig.
Am 20.10.2016 um 09:18 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Wenn Sie das nicht wollen, brauchen wir eine gesetzliche Lösung.
Alles andere, verurteilt wegen Todschlags zu 7 Jahren, nach 4 draussen, nach 2 Jahren im offenen Vollzug, weil irgendwie strafbar aber doch aus ehrenwerten Motiven. Das erscheint mir scheinheilig."
Der Fall ist m.E. zu fiktiv und konstruiert, um daraus eine gesetzliche Regel zu machen. Ich kann mir leider auch nicht vorstellen, wie eine diesbezügliche gesetzliche Regel aussehen soll, die auch noch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit stand halten soll. Schwierig.
Am 20.10.2016 um 16:34 Uhr antwortete der Leser "tb":
Zu fiktiv war das vor dem 9. September. Da rechnete man vielleicht mit einem Verrückten in seiner Piper. Den hätten die Piloten der Alarmrotte dann durch den Abgasstrahl der Phantom reiten lassen und die Sache wäre erledigt. Seitdem ist das sehr real. Zuletzt konnten Sie das in London 2012 beobachten. Zumindest ich habe die Raketen auf dem Hochhaus gesehen und mir war spätestens beim Check-In für den Heimflug klar, wenn jetzt was passiert schiessen sie dich ab. Und ja, es ist schwierig. Der Ist-Zustand erscheint mir aber weiterhin scheinheilig..
Am 19.10.2016 um 15:36 Uhr schrieb der Leser "Goltsman":
Baum ist schon okay. Er wurde sogar noch besser im Alter.
Am 19.10.2016 um 21:24 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
nein. Nur braungebrannter. "Ich und Herr Hirsch" ist eine schöne Zusammenfassung eines verdienstvollen Wegs. Aber sie passt halt nicht immer und nicht für jeden Fall. tf
Am 19.10.2016 um 15:52 Uhr schrieb der Leser "Shinee":
Ich glaube irgendwo gehört zu haben, dass man beim Militär z.B. den Abwurf einer Atombombe aus Gewissensgründen verweigern darf.
Nun wäre die Frage, die sich hier stellt, ob man umgekehrt die Atombombe aus Gewissensgründen werfen darf, auch wenn der Befehl ein anderer war.
Ich denke, das Beispiel zeigt, dass das nicht funktionieren kann....
Am 19.10.2016 um 16:12 Uhr schrieb der Leser "tb":
Wie würden Sie entscheiden? Erinnert sich noch jemand an diese Serie des ZDF? Vor Studio-Publikum wurde ein Gerichtsverfahren nachgestellt. Das Publikum durfte das Ergebnis raten. Dann erschienen Herr Brox oder Herr Roxin und lösten den Fall juristisch korrekt. Die Serie lief ein Vierteljahrhundert und hat die Justiz nicht ruiniert.
Warum regt sich Herr Fischer also jetzt so auf? Weil er nicht, an Stelle von Herrn Roxin, am Ende des Schauspiels die dogmatisch saubere Lösung im Fernsehen darstellen darf?
Oder weil er uns von etwas ablenken will?
Denn bei aller berechtigten inhaltlichen Kritik, die Grundkonstellation Schirachs stimmt.
Angeklagt wird zum Landgericht/Schwurgericht. Und das ist besetzt mit drei Berufsrichtern und eben zwei Schöffen. Abgestimmt wird mit 2/3 Mehrheit. Die beiden Schöffen können also verhindern, dass der Major schuldig gesprochen wird. Und nach dem Fernsehvotum besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das auch tun würden(ja in der Revision kippt das Urteil im 2. Strafsenat)
Meiner Ansicht nach stört sich Herr Fischer hier nicht am Fernseh-Spektakel, sondern an der Existenz der Schwurgerichte.
Am 19.10.2016 um 16:50 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Wenn Sie das "Laienrichtertum" ansprechen, denke ich -nicht nur- an den Amokfahrerprozess in Graz, da rief der Staatsanwalt die Geschworenen beim Schlussplädoyer sogar dazu auf, auf ihr Bauchgefühl zu hören. Das hat mich völlig irritiert, da ich bei Urteilen immer eine Expertenentscheidung für absolut unumgänglich halte. Und es gab massive Kritik von verschiedenen Experten am Rechtssystem. zb. Friedrich Forsthuber, Obmann der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, nahm den Fall zum Anlass, um wiederholt für eine Reform des Geschworenenverfahrens einzutreten.
Die acht Laienrichter hatten allein die Frage nach der Schuldfähigkeit des Amokfahrers beantworten müssen. Forsthuber möchte, dass bei Schwurprozessen zukünftig die Geschworenen gemeinsam mit den drei Berufsrichtern die Schuldfrage klären und die Berufsrichter nicht bloß beigezogen werden, um im Anschluss zusammen mit den Geschworenen die Strafe festzusetzen. Die rechtsunkundigen Laien stünden bei ihrer Entscheidungsfrage unter "wahnsinnigem Druck"(!). Die gemeinsame Entscheidung von Laien- und Berufsrichtern sollte nach Ansicht Forsthubers zu einem "begründeten Urteil" führen, was deutlich mehr den rechtsstaatlichen Kriterien entspräche als der bisherige bloß formelhafte Verweis auf den Wahrspruch der Geschworenen, mit dem die Klärung der Schuldfrage dargetan wird. Ja, das ist ein Dilemma...
Am 19.10.2016 um 16:14 Uhr schrieb der Leser "Miniclara":
Diese Fischerkolumne ist die bisher Beste. Sie ist so klar und bestechend, dass der stets überhebliche Duktus vollkommen in den Hintergrund tritt. Das "Recht" ist garnicht so unzureichend, wie von Schirach es darstellt. Es bietet ein der schwierigen Entscheidungslage garnicht so schlechtes Stufenmodell an, das die persönliche Schuldfrage erst nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit stellt. Der Abschuss der geopferten Minderheit muss als rechtswidrig eingeordnet werden. Daraus folgt nicht zwingend die Schuld, aber es wird schwierig, sie zu beseitigen oder zu minimieren. Niemand verlässt eine solche Entscheidungssituation ohne Schuld auf sich zu laden. Die quotenbringende Gerichtsshow hat dank des eitel/klugen Herrn Fischer zu einer der Problematik gerecht werdenden Diskussion geführt.
Am 19.10.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Wohlan. Welche Kürze! Und wie trefflich. "Niemand verlässt eine solche Entscheidungssituation ohne Schuld auf sich zu laden." Ja. Am Ende hat immer der Letzte in der Befehlskette die "Arschkarte". Wie immer er damit umgehen kann, er wird in seinen (Alp)Träumen leiden, wie auch immer die Verurteilung als Täter ohne Strafausspruch ausgesehen haben wir.
Jenseits des rechtlichen Sollens und eigentlich (eigentlich nach der Rspr. des BVerfG gebotenen) Müssens gibt es am Ende der Leine die normative Kraft des Faktischen. JedeR braucht sich nur in die Lage des Piloten versetzen: "Wie würdest du entschieden haben?" wissend, dass du aus dem Dilemma nicht herauskommst und die Chause dich dein restliches Leben bekleiden wird.
Am 19.10.2016 um 21:33 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Der überhebliche ductus erlaubt sich die nachfrage, woher Sie die kompetenz nehmen, ihn "überheblicher ductus" zu nennen. Meinen Sie ernstlich, man müsse hinter jeden Satz, den man schreibt, einen Halbsatz einfügen, wonach es möglicherweise auch abweichende Meinungen geben könne? Die Eitelkeit, die Eitelkeit - ach je! 1500 Kommentare im Forum, 147 Sender in der Luft. 2.500 Sachverständige für ALLES, zu jeder Zeit. Wie soll man im Medien-Sturm sinnvoll übver "Eitelkeit" sprechen? tf
Am 20.10.2016 um 01:07 Uhr antwortete der Leser "Shinee":
Der "Penner" von der Straße kann ein gesünderes Gerechtigkeitsempfinden an den Tag legen als manch ein Jurist. Das ist auch eine individuelle Fähigkeit, die sich jeder je nach Erziehung und Werdegang aneignet. Sie befinden sich in der luxeriösen Position, sich darüber genauer Gedanken zu machen. Das deuten einige als Eitelkeit. Der Mediensturm ist ein Schimmel, der mit dem nächsten Regenguss weggespült wird oder sich entwickelt. Er bleibt zwar, egal was passiert, ist aber nicht zwingend wichtig. Wenn Sie glauben, dass Sie den beseitigen könnten, dann sind Sie wirklich eitel.
Am 19.10.2016 um 16:27 Uhr schrieb der Leser "Freigangm":
Sehr geehrter Herr Thomas Fischer, ich bin Nichtjurist, aber als Linguist geschult in der Sprachanalyse. Ihr Kommentar zum Film "Terror" strotzt nur so von Ungenauigkeiten in der Sprachwahl, dass Ihre eigentliche Aussage darin unterzugehen droht. Recht und Gesetz sind 2 Paar Stiefel. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Recht ist immer die Folge einer Auslegung eines Gesetzes, das schriftlich festgesetzt worden ist, und erst nach Prüfung des Falles nach dem Gesetz wird vom Richter Recht gesprochen. Auch dieser Richter kann sich in der Gesetzesauslegung irren, daher ist oft eine Revision möglich. Daraus folgt: Absolut ist einzig das geschriebene Gesetz, das Recht ist daraus folgend nur eine individuelle oder von einer Gruppe von Richtern ausgesprochene Interpretation und Entscheidung. Es gibt heutzutage kein Naturrecht oder absolutes Recht oder Notrecht, oder was auch immer für Rechte, selbst wenn man das umgangssprachlich häufig so sagt. Juristen sollten sich da eindeutig in ihren Begriffen festlegen und klar trennen. MfG FM
Am 19.10.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":
Oh, wie wunderbar! Ein Linguist, der die "eigentliche Aussage" der Kolumne entdeckt hat und nun den Kolumnisten über den richtigen Sprachgebrauch von "Recht" und "Gesetz" belehrt. Das kann lustig werden.
Am 19.10.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was nun?
Am 20.10.2016 um 09:14 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Sie fragen, was nun?
Gesetz ist z.B. § 211 StGB - der Tatbestand des Mordes, über dessen Neu-Formulierung nachgedacht wird, auch von TF.
Recht ist z.B. das von TF erwähnte Urteil des BVerfG zum Verbot des Jäger-Abschusses. Es ist wiederum das Gesetz - nämlich das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das die "Bindung" des Artikel 20 Abs. 3 GG vertieft: "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (vgl. § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Diese Bindung bezieht sich im Regelfall auf den konkret entschiedenen Sachverhalt."
Mithin: Entscheidung des BVerfG=Recht, welches Ihre lokale Behörde oder auch einen Amtsrichter BINDET, der einen Sachverhalt zu entscheiden hat, wie er vom BVerfG schon entschieden ist (umstr.)
Am 19.10.2016 um 18:21 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
"Ihr Kommentar zum Film "Terror" strotzt nur so von Ungenauigkeiten in der Sprachwahl, dass Ihre eigentliche Aussage darin unterzugehen droht."
Obwohl weder Jurist noch Linguist: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Auch Herrn Fischer müsste dies irgendwann einleuchten.
Am 19.10.2016 um 21:43 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Lieber Sprachkünstler, verzeihen Sie, wenn ich es etwas direkt sage: Kein Mensch kann angesichts Ihres bedrückend wirren Kommentars glauben, dass Sie "Linguist" sind. Sonst würden Sie nicht die Phrase "strotzt nur so" verwenden, und gewiss nicht "2 Paar Stiefel". Vielleicht sind Sie ein Linguist der späten Stunde, oder des zweiten Liters Rotwein. Das ist ja ganz o.k. Aber vom Recht und dem Naturrecht oder dem absoluten Recht oder was Sie da sonst noch so zusammenlinguistieren, sollten Sie definitiv die Finger lassen. Es ist doch gar nicht schlimm, dass Sie keine geschmiedede Alufelge herstellen können. Ich kann es auch nicht. TF
Am 19.10.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Vorschlag: geschnitzte Holzfelgen
Am 20.10.2016 um 09:31 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Sind Sie vielleicht ein Franke? Der nicht "willkürlich", aber als Folge einer Fehlentwicklung der "Explosionslaute" das "Harte" gern "weich" spricht, ohne dass er eine "Schuld" auf sich lüde?
Sollten wir uns nicht alle - wie beim Amboss - eine härtere Oberfläche zulegen? Damit die Werke gelingen?
Von Konfuzius soll das Nachfolgende stammen, das im Übrigen sehr gut die Kritik der ARD-Sendung bündelt: "Nicht gedeihliche Kunst -- das Recht trifft daneben -- die Nation irrlichtert"
"Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist; Ist das, was gesagt wird, nicht das was gemeint ist, so kommen die Werke nicht zustande; Kommen die Werke nicht zustande, so gedeihen Moral und Kunst nicht; Gedeihen Moral und Kunst nicht, so trifft das Recht nicht; Trifft das Recht nicht, so weiß die Nation nicht, wohin Hand und Fuß setzen; also dulde man keine Willkürlichkeit in den Worten - das ist es, worauf es ankommt."
Am 19.10.2016 um 16:34 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Nun, die Sache scheint mir doch recht einfach: 1) Frau Gedeck legt Rechtsmittel ein (sagt man so?) 2) Die Sache wird dem 2. Strafsenat des BGH vorgelegt. Zufällig findet sich dort eine Persönlichkeit, die höchste Kennerschaft in Rechtsdingen mit sprachmächtiger Schöngeistigkeit vereint. 3) In Folge entsteht aus deren Feder: Terror #2, das Nachspiel. Oder wie es sich wirklich verhält. Ein massives Stück Theater, bestehend aus zentralem inneren Monolog, einer kurzen Kollegialberatung "pro forma" und abschliessender Verkündung in Rot. Dem Publikum wird freigestellt, am Ende zu applaudieren (0,50 pro Anruf).
Rechtssystem und Theaterbetrieb geben das doch locker her. Und deshalb hat der zarte Herr von Schirach auch nicht wirklich einen unheilbaren Schaden angerichtet - selbst wenn es nach dem Lesen der Kolumne im ersten Moment so scheinen mag.
Am 19.10.2016 um 17:06 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Ich habe den Eindruck das der Volksgerichtshof Internet schon etwas länger aktiv ist. So etwa 5 Minuten nach Flatrate.
Man muss halt nur sehr darauf achten, dass daraus kein Rechtsanspruch auf Urteil der flatrated net-user formuliert werden kann.
Ansonsten? Alles NUR Theater --. --. --.
Am 19.10.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
noch´n Küsschen (im Auftrag von Tante Jolesch)
Am 19.10.2016 um 18:39 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, die Sache war irgendwie verschütt gegangen.
Am 19.10.2016 um 21:46 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Na ja, Verehrter K.; da haben Sie aber diesmal lange auf dem Schlauch gesessen, bevor Sie sich entschieden, zu welcher Frage Sie uns nichts sagen können, möchten, wollen und tun. tf
Am 19.10.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ach Gott, na ja.
Am 19.10.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
"Eure Kolumnität" wäre in diesem Falle völlig ausreichend.
Am 19.10.2016 um 16:49 Uhr schrieb der Leser "A-K-":
Das "Experiment" war eine - gelungene - Volksverarschung, mit der sich diejenigen, die sie ausgeheckt und in Szene haben, mutmaßlich eine Art "Rückversicherung" des kleinen Michels einholen wollten für die künftige Loslösung von lästigen rechtlichen Fesseln im sog. "Kampf gegen den Terror".
Ich glaube, dass ich kaum damit übertreibe, dass das folgende Experiment in die gleiche Kerbe geschlagen hätte: Man befördere 100 Schimpansen in einen Saal, in dem man eine riesige Banane und ein Stück Brot nebeneinander griffbereit auf einem Podest drapiert hat. Nur, die Banane ist per Seilzug mit einer Falltüre verbunden unter der jeder Affe verschwindet, der nach der Banane greift. Die Affen sehen was passiert und werden nacheinander auf"s Podest geschickt. Am Ende haben 87 Affen nach der Banane und 13 nach dem Brot gegriffen.
Man könnte auch ein "Experiment" kreieren, indem man 100 Personen einem mehrfach geeichten Logik-Test unterzieht, den letztlich nur 13 Personen bestehen, (was einem Erwartungswert von 10-15% entspricht) und darauf spekulieren, dass die 87 Durchgefallenen, nicht etwa lediglich (zur Frustbewältigung) die Bedingungen und Umstände ihrer Testergebnisse in Frage stellen, sondern sich sogar dazu "erkühnen", Ihre - falschen - Ergebnisse für richtig zu halten!
In dem Schirach-Experiment sind dem Publilkum -wesentliche- strafrechtliche Prämissen vorenthalten worden, von denen ihre (bauernschlauen) Initiatoren wissen mussten, zu welchen Ergebnissen dies verleitet.
Am 19.10.2016 um 16:56 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
So so, und wer genau hat sich Ihrer Meinung nach gegen das Fernsehpublikum verschworen?
Am 19.10.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Keine Ahnung.
Finden wir das doch gemeinsam heraus. ;-)
Am 19.10.2016 um 17:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mir wird das schwerfallen, denn ich fühlte mich ja nicht einmal "verarscht".
Am 19.10.2016 um 17:07 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Gut ! /8)
Am 19.10.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Ihr etwaiger Mangel an "Verarschungsbetroffenheit" muss sie doch nicht davon abhalten, die Drahtzieher und Vermarkter (oder - in Ihrem Duktus und Logos - "Verschwörer") dieses "Experiments" samt etwaigen Motiven zu ermitteln.
Das wünschen Sie doch zu erfahren und warum sollte es Ihnen da schwerfallen, Ihrer eigenen Neugier zu folgen?
Am 19.10.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich dachte Sie wüssten, wer die "bauernschlauen" Manipulateure sind.
Am 19.10.2016 um 18:03 Uhr schrieb der Leser "N.M.":
"Sie wissen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich darüber entschieden haben, ob das Luftsicherungsgesetz verfassungsgemäß ist. Die Frage, ob ein Soldat sich strafbar machen würde, wenn er das Flugzeug abschießt, haben die Richter ausdrücklich nicht geklärt. Es ist wichtig, dass Sie das wissen – Sie sind diejenigen, die jetzt darüber urteilen. Das Gesetz selbst mag verfassungswidrig gewesen sein, aber es ist eine ganz andere Frage, ob Lars Koch sich strafbar gemacht hat [...] Wir haben, wie alle modernen Staaten, ein sogenanntes Schuldstrafrecht. Wir bestrafen einen Angeklagten nach seiner persönlichen Schuld. Früher ging das Strafrecht davon aus, dass nur die Tat entscheidend sei. Wer also einen Menschen tötete, wurde selbst getötet. Es war gleichgültig, warum er das Verbrechen beging. Heute wollen wir dieses Warum aber verstehen. Wir wollen begreifen, was einen Menschen bewogen hat, sich gegen das Recht zu stellen"
Wird alles im Stück "Terror" gesagt. Also: Rechtmäßigkeit und Schuld sauber getrennt; Reichweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts klar ausgesprochen.
Am 19.10.2016 um 18:04 Uhr schrieb der Leser "atlantik":
Mit mehrfacher Dilemmafrage hat der Autor des Buches versucht, die scheinbaren Unzulänglichkeiten der deutschen Rechtssprechung aufzuzeigen, so entnehme ich es der Kolumne und den Foren. Gerade dieses Rechtssystem hat zur Zeit den bestmöglichen Umgang damit gefunden. Mit Akribie und Sorgfalt wird sich um größtmögliche Gerechtigkeit bemüht und möglichst viele Parameter werden eingebunden. Daher rührt diese Komplexität, die der Kolumnist seinem Publikum allwöchentlich mit Ausschmückungen aller Art nahebringt. Für Dilemmafragen aller Art entfaltet sich die Lösung in der Zukunft. Das erfordert allerdings das stete Bemühen um die bestmögliche Lösung für alle. Beten um eine gute Eingebung hilft auch. Für die Beantwortung der klassischen Dilemmafrage ist nicht das Gericht zuständig.
Am 19.10.2016 um 18:23 Uhr schrieb der Leser "RAKoenen":
"Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die in Rede stehende Konfliktlage mit dem bestehenden Verfassungsrecht nicht lösbar ist."
Zumindest nicht so, wie sich das einige vorstellen.
"Herr Fischer deutet an, sollte dann doch jemand das tun, was notwendig ist, dann kann derjenige mit einer gewissen Milde des Gerichts rechnen."
So verstehe ich ihn auch, aber er würde dennoch bestrafen.
"Die Luftwaffe sagt: Jungs, ihr wisst woran ihr seid. Wenn es hart auf hart kommt, wird keiner hinter euch stehen. Aber das ist ja immer so.".
Das ist nun einmal so, wenn man keine Legitimation hat.
"Also ich nenne das heuchlerisch.".
Das verstehe ich nicht, wieso heuchlerisch. Wenn der Pilot keine gesetzliche Ermächtigung hat und daher auf gutdünken handelt, dann kann er nicht damit rechnen, daß er hier ungeschoren davon kommt. Nur der Gesetzgeber kann eine solche Entscheidung als Staat treffen, sonst brauchen wir auch keine Gesetzte und jeder macht, was er will und es wird jeder Einzelfall geprüft, ob das rechtmässig, rechtswidrig, oder strafbar oder nicht strafbar ist. Nur, weil die Luftwaffe das will, heisst es ja nicht, daß es richtig ist, so zu handeln.
Am 19.10.2016 um 18:26 Uhr schrieb der Leser "Jurafuchs":
Es ist wirklich erschreckend, dass die ARD einen rechtlich so falschen und verdrehten Film gezeigt hat. Wäre es nun wirklich so schwer gewesen, den Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld darzustellen, wie er Jurastudenten bereits im 1. Semester gelehrt wird? Gut, dass das nun auf eine so erfrischende Art und Weise und auch so prompt richtig gestellt wurde. Ich bezweifle allerdings, dass auch alle Fernsehzuschauer diese Kolumne lesen. Sie sollten es jedenfalls tun und vielleicht klärt sich bei dem einen oder anderen ein großer Irrtum auf.
Am 19.10.2016 um 18:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich glaube nicht, dass die Zuschauer darüber entschieden haben, ob der Pilot schuldig ist oder nicht. Ich vermute eher, dass die meisten darüber abgestimmt haben, ob man das Flugzeug abschiessen darf oder nicht.
Am 19.10.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Ja eben.
Am 19.10.2016 um 19:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Aber das schadet ja nicht, denn es ist das entscheidendere Problem. Die Frage, ob das Schwurgericht dafür zuständig ist, halte ich dagegen eher für belanglos. Das gilt selbst für die nach dem Unterschied zwischen Unrecht und Schuld.
An des Kolumnisten Stelle würde ich für ein Revisionsstück plädieren.
Am 20.10.2016 um 03:32 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Doch, das schadet.
Wenn man sich nicht an das Recht hält, nicht einmal im Rahmen einer (fiktionalen) Gerichtsverhandlung, kann man so gut wie alles mit der Moral erklären.
Warum dann nicht gleich den Angriff selbst? Damit könnte man doch das Dilemma recht geschmeidig vermeiden und gleichzeitig die Debatte so offen wie irgend möglich gestalten.
Am 19.10.2016 um 18:35 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Weil ich annehme (bzw im Forum lese), dass das für viele ein entscheidender Punkt ist: Es ist mE übrigens vollkommen egal, ob die Passagiere auch ohne den Abschuss sterben werden oder nicht. Und es ist ebenso egal, ob im Stadion 200 oder 200.000 Menschen sitzen. Oder wer will da die Untergrenze festlegen, ab welcher sich das Opfern lohnt - Herr Seehofer vielleicht? Oder das gesunde Volksempfinden? Und ist ein guter Mensch vielleicht etwas mehr wert als ein schlechter? Oder ein vielleicht bereits fast toter guter Mensch dann doch wieder etwas weniger als ein quicklebendiger schlechter?
Am 19.10.2016 um 18:49 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
1/4 Also gut. Ich habe mir den Film nun doch in der Mediathek angesehen. Und ja, es ist wirklich übelkeitserregend, wie da die Dinge dargestellt und durcheinander geworfen werden.
Natürlich war es v. Schirachs Ziel zu provozieren, um die Diskussion anzuregen. Das machen ja auch andere gerne... ;-) Daß dabei manche Differenzierung, ja sogar "korrekte" Darstellung flöten geht, ist ja eine Binsenweisheit. Mörder oder Held, schwarz oder weiß, hopp oder topp. Anders bekommt man schwer eine Diskussion in Gang, weiß auch der Kolumnist. Zudem kann man den Zuschauern kaum vorgeben, vor Besuch der Theatervorstellung oder Ansehen des Films das Urteil des BVerfG zu lesen, den AT des StGB zu studieren und mindestens §§ 34 und 35 StGB nicht nur auswendig zu lernen, sondern die jeweilige Auswirkung auf Rechtswidrigkeit oder Schuld zu kennen oder sich mit dem Unterschied zwischen Mord und Totschlag eingehend zu beschäftigen. Man kann das auch nicht wirklich innerhalb eines Theaterstücks darstellen, die Intention war m.E. auch sehr klar eine andere.
Wenn sowohl Staatsanwältin als auch Verteidiger fehlerhaft argumentieren und auch sonst viel falsch ist, halte ich das aber nicht für Unkenntnis v. Schirachs, sondern für gewollt. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. (Fortsetzung folgt)
Am 19.10.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
2/4 V. Schirach packt provokativ (ok, man kann es auch sensationsgeil nennen) alles rein, was geht: 9/11, ISIS, Befehl vs. Gewissen, Urteil BVerfG zu § 14 Abs. 3 LuftSiG, Notwehr/Notstand und - was dem Kolumnisten ein besonderer Dorn im Auge ist - Recht/Gesetz vs. Moral. Daß hier vorsätzlich falsch behauptet wird, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, klingt für manchen Zuschauer vielleicht gar nicht befremdlich, gerade für Leser der Fischer-Kolumne, die letztens noch von einem abzulehnenden "durchgeknallten Moralstrafrecht" lasen.
Natürlich wäre das ein Mißverständnis, denn natürlich stehen Recht und Moral in einem sehr engen inneren Zusammenhang und keineswegs gegeneinander, wie im Stück/Film suggeriert.
Und trotzdem mag diese gewollt falsche Polarisierung einen Sinn haben, denn tatsächlich haben unsere Gesetze KEINE Lösung dieses Problems, sondern es steht anhand der Rechtsprechung lediglich ein "ÜBERgesetzlicher Notstand" zur Verfügung, der zwar auch - soweit möglich - anhand bestehenden Rechts abzuprüfen ist, aber eben in Ermangelung (glücklicherweise!) eines konkreten Falls dann doch letztlich auch die Moralvorstellungen der Entscheider (Richter/Schöffen/Zuschauer) sehr tief betrifft. (Fortsetzung folgt)
Am 19.10.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
3/4 Ob das Verteidiger-Argument des "kleineren Übels" - natürlich auch ein Prinzip, nämlich eine Anspielung auf § 34 StGB - hier anwendbar ist, wird im Stück nicht verraten. Das kann man kritisieren, jedoch: darüber sollen die Zuschauer ja aber selbst nachdenken. § 35 StGB wurde nur szenisch (und quasi in Umkehrung) angedeutet, indem Koch auf den Vorhalt der StAin, ob er auch geschossen hätte, wenn seine Familie im Flugzeug gewesen wäre, nicht antworten konnte.
Daß insbesondere die völlig irrelevante "Zeugenaussage" der Nebenklägerin (den Schuh transportierte sie auf dem Beifahrersitz, heul) wohl nur dazu dient, die "Schöffen" emotional (moralisch?!) zu beeinflussen, ist für mich eine der verrückt erscheinenden aber verstehbaren Kniffe in diesem Stück, die eben doch quasi die Berichterstattung der Medien simulieren und in den Prozeß hineintragen, den allein der Zuschauer gehalten ist zu beurteilen. Trotzdem gehen die Abstimmungen regelmäßig gegen sie aus.
Ja, die Zuschauer werden "verarscht", indem sie in eine Situation versetzt werden, die der eines "echten" Gerichts recht wenig nahekommt; vielleicht kommt sie aber dennoch der Situation von Laienrichtern nahe, die ob der vielen falschen Einlassungen der Parteien in einem Prozeß und der eigenen juristischen Unkenntnis genauso ratlos davor sitzen würden. (Fortsetzung folgt)
Am 19.10.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
4/4 Das eigentliche Problem sehe ich im dann verlesenen "Urteil": http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/videos/terror...
Dort wird im Prinzip ja auch die von Fischer skizzierte Lösung angeführt ("übergesetzlicher Notstand"), allerdings m.E. völlig unzureichend, bzw. geradezu falsch (nämlich unter Anlehnung an § 34 StGB ("kleineres Übel")). Das geht nicht, soll korrigiert werden, und darum ist die Kolumne dieser Woche und Fischers Engagement hier so wichtig: Die Zuschauer haben im Grunde "richtig" entschieden, aus welchen Gründen auch immer (nicht nur "Bauch", in den Diskussionen werden durchaus überwiegend Sachargumente ausgetauscht - nur halt vielfach furchtbar falsche!).
Indem aber nicht (spätestens) im Urteil wirklich über die juristischen Grundlagen aufgeklärt wird, bleibt die Problematik weiterhin im Dunkeln und es kommt zu so unsäglichen extremen Äußerungen wie auch von Jung oder Baum in "Hart aber fair".
Eine Verbesserung wäre dem Konzept des Stücks aus meiner Sicht anzuraten: Wenn man denn aus quasi pädagogischen Gründen die Zuschauer "verarscht" (so Fischer, ich stimme dem in der o.g. Einschränkung zu), dann bitte richtig: Stimmen sie mehrheitlich auf "nicht schuldig", wäre auch DAS ihnen "verarschender Weise" zu verschweigen und DIESES Urteil zu verlesen: http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/videos/terror...
DANN könnte vielleicht sogar etwas erreicht werden.
Am 19.10.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, und dann stell ich mir jetzt vor wie das alles ganz leicht verständlich den Schülern i d Schulen klar gelegt wird. Und von wem vor allem!! Gerade kids "aus pädagogischen Gründen zu veräppeln", halte ich persönlich nicht für sinnvoll...
Am 19.10.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, diese Idee, das SO in Schulen zu zeigen, halte ich auch für schlecht, da würde auch mein Verbesserungsvorschlag nicht abhelfen, sondern nur eine Lösungsbeschreibung wie in Fischers Kolumne, angepaßt auf Altersniveau.
Am 19.10.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wie könnte ein Soldat freigesprochen werden, der nicht nur das Recht verletzt hat, sondern der sich in schierer Selbstermächtigung über Befehle hinwegsetzt und Entscheidungen trifft, die er nicht zu treffen hat. Und der sich zudem schon im Vornhinein erklärtermaßen zum dem Rechtsverstoss entschlossen hatte, den er dann exekutiert.
Am 19.10.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das erklärt Fischer in seiner Kolumne, unter der Sie hier kommentieren. Was genau ist Ihr Problem dabei?
Am 19.10.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ein Problem könnte ich höchstens mit Ihrem Tobfall haben.
Am 19.10.2016 um 20:03 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Mein sachlicher Tonfall sollte Sie nicht dazu verleiten, meine ernst gemeinte Frage nicht zu beantworten, meine ich - sofern Ihr Beitrag eine Frage sein sollte. Sofern nur rhetorisch, wäre sie jedenfalls ggü. den Ausführungen Fischers sachlich zu untermauern.
Am 19.10.2016 um 20:07 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich lese bei Fischer nichts über die Selbstermächtigung des Piloten.
Am 19.10.2016 um 20:20 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das mag daran liegen, daß das hier gar keine Rolle spielt, meinen Sie nicht?
Sollten Sie ernsthaft "Befehl ist Befehl" als Argument in Erwägung ziehen, sollten Sie sich nicht nur mit unserer deutschen Geschichte, sondern auch mit dem Urteil des BVerfG, dem GG und den Menschenrechten auseinandersetzen. Sorry, wenn Ihnen auch hier der "Ton" nicht gefällt, aber zu Ihrem kurzen und recht inhaltsleeren Kommentar fällt mir wirklich nichts anders ein.
Am 19.10.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Stellen Sie sich einfach einmal spasseshalber vor, dass jeder Soldat und jeder Polizist genau das tut, was ihm gerade so in den Sinn kommt. Es könnte zumindest sein, dass der Befehl auch Ihnen dann wieder als das kleinere Übel erscheinen wird. Zudem der Befehl im konkreten Fall lautet, etwas nicht zu tun, also Menschen nicht zu töten.
Und natürlich spielt es eine Rolle.
Am 19.10.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"dass jeder Soldat (...) das tut, was ihm gerade so in den Sinn kommt."
Das ist ganz offensichtlich hier nicht der Fall, Koch hat sehr bewußt eine Gewissensentscheidung getroffen und im Prozeß ausführlich dargelegt.
Daß dies gerade für die strafrechtliche (!) Beurteilung des hier zur Diskussion stehenden Falles entscheidend ist (und eben nicht irgendein Befehl), sollte doch spätestens aus der Nachkriegs-Rechtsprechung hinreichend bekannt sein, sollte hier nicht erörtert werden müssen.
Am 19.10.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Pilot hatte keinerlei Gewissensentscheidung zu fällen. Er dient einem Rechtsstaat und er wurde nicht aufgefordert, gegen allgemeine Menschenrechte zu verstossen. Es gibt für ihn nichts zu entscheiden. Und befindet sich dementsprechend auch in keiner Notstandslage.
Allerdings hatte er sich schon weit vorher vorgenommen, sich über Gesetz und Verfassung hinwegzusetzen, wenn er einmal in die passende Situation gerät. Gestützt durch ein militaristisches Selbstverständnis, dem im Zweifelsfall die Verfassung nicht viel wert ist. - Bis hin zum Verteidigungsminister.
Am 19.10.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nehmen wir den umgekehrten Fall an: Verteidigungsminister Jung gibt Koch den Abschußbefehl, Koch schießt nicht. LH-Maschine stürzt in Arena. Koch schuldig wegen Befehlsverweigerung? Wurde an anderer Stelle hier auch schon diskutiert...
Am 19.10.2016 um 22:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das Gesetz ist auf seiner Seite. Und würde das Gesetz anders lauten, wäre er zwar der Befehlsverweigerung schuldig, könnte aber entlastend die Gewissensentscheidung geltend machen.
Am 19.10.2016 um 23:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ach, hier dann doch "Gewissen"? Weil es mit IHREM Gewissen HIER konform geht, oder warum? Kennen Sie den Trolley-Fall? Verstehen Sie die Urteilsbegründung und Fischers Hinweis auf "übergesetzlichen Notstand"? Oder finden Sie das völlig fernliegend? Koch wegsperren, für immer?
Am 20.10.2016 um 00:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Pilot steht nicht an der Weiche, das scheint nur so, deshalb ist es kein Trolley-Problem. Der Soldat hat hier keinen Spielraum für eine selbständige Entscheidung. Das Trolley-Problem stellt sich dem Verteidigungsminster - bzw dem jeweils höchsten Entscheider in der Befehlskette. Entgegen der allgemeinen Behauptung ist der Soldat alles andere als allein gelassen.
Und was das Gewissen betrifft: Es macht wohl einen bedeutenden Unterschied, ob der Befehl, gegen den man man sich wendet, auf Töten oder nicht Töten lautet.
Am 20.10.2016 um 01:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Und was das Gewissen betrifft: Es macht wohl einen bedeutenden Unterschied, ob der Befehl, gegen den man man sich wendet, auf Töten oder nicht Töten lautet."
Und wenn in der Arena Ihre gesamte Familie sitzt (es würde dann § 35 StGB greifen), was machen Sie dann mit Ihrem Befehl, der gegen Töten lautet?
Am 20.10.2016 um 01:27 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich glaube kaum, dass der §35 ernsthaft für solche Fälle gemacht wurde. Aber was würden Sie von einem Polizisten halten, der Sie über den Haufen schiesst, um seinen Kollegen zu befreien, der sich zusammen mit Ihnen in der Gewalt eines Geiselnehmers befindet?
Am 20.10.2016 um 01:35 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
§ 35 würde aber einschlägig sein. Beantworten Sie doch bitte meine Frage, dann beantworte ich Ihre.
Am 20.10.2016 um 10:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nein, das glaube ich nicht, denn auch §35 ist an die Verhältnismässigkeit gebunden. Ausserdem müsste für §35 gar nicht die ganze Familie im Stadion sitzen, sondern der Kumpel aus dem Kegelklub würde reichen.
Aber wie gesagt: Das wäre doch eine merkwürdige Welt, in der Militär und Polizei einfach so in der Gegend herumschössen, weil ihnen ihr Gewissen dies gebietet.
Am 20.10.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Lesen Sie weiter zu § 35. Zudem beantworten Sie meine Frage nicht. Und ob Militär und Polizei "einfach so in der Gegend herumschössen", darum geht es hier eben nicht, wenngleich offenbar viele Zuschauer diesem Irrtum unterliegen.
Am 19.10.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "grist":
Liebe Biene
Vor Gericht steht eine heimtückischer Mörder, der zehn junge Mädchen vergewaltigt, gequält und getötet hat. Sie können entscheiden, ob er hingerichtet oder freigesprochen wird. Was ist die "richtige" Entscheidung?
Am 20.10.2016 um 00:16 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Natürlich ist das eine bekloppte Frage, so wie die im "Terror"-Fall. Man muß aber auch sehen, daß uns das Stück schon etwas mehr Material zwischen die Zähne gibt, über das man durchaus diskutieren kann und möglicherweise für die Masse nur interessant genug ist, wenn es bestimmte populistisch-provokative Voraussetzungen erfüllt. Letztlich fehlt es jedenfalls an der Aufklärung. Die kann man bisher nur bei Fischer lesen. Gut, daß man das lesen kann, aber irgendwie auch sehr schlimm, daß man es nur hier kann, wie die öffentlichen Reaktionen und Diskussionen zeigen, die völlig neben der Spur liegen (Zuschauer hätten angeblich gegen BVerfG gevotet).
Am 19.10.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Ich schließe mich Ihnen an.
[Wenn sowohl Staatsanwältin als auch Verteidiger fehlerhaft argumentieren und auch sonst viel falsch ist, halte ich das aber nicht für Unkenntnis v. Schirachs, sondern für gewollt. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.]
Nicht nur, ob es sinnvoll ist, sondern warum es überhaupt gewollt wurde.
Am 19.10.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Um zu provozieren, was offensichtlich auch gelungen ist. Das finde ich per se gar nicht so schlimm, wenn er denn am Ende - so mein Hauptargument - wenigstens entweder weiter zum Denken anregen ("falsches Urteil" vorspielen) oder auflösen (wie Fischer) würde.
Am 19.10.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Oh, dann ist es tatsächlich ein großartiges wissenschaftliches Experiment, weltweit angelegt und an eine sehr renommierte Universität als Studie in Auftrag gegeben. Wie hoch sind die Kosten von seiten der fördernden Ministerien veranschlagt? Ich bin begeistert! Jetzt begreife ich erst den Sinn und verstehe die Zusammenhänge!
In Anlehung an das MilgramExperiment und andere ähnliche im Dienste der neuesten Wissenschaft-Erkenntnisse als Theaterprojekt angelegt.
Die Problemstellung und Hypothesen lauteten wie? Der Stand des Wissens auf dem Forschungsgebiet wurde wo dargestellt? Methode und Ziel des "Experiments"?
Am 19.10.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist nicht ganz verkehrt (wenngleich von v. Schirach wohl nicht intendiert), denn es werden Statistiken erhoben, wie im WDR-Gespräch erwähnt.
Ja, auch weltweit, siehe hier: "Darum urteilen Japaner bei "Terror" mit "schuldig" https://www.welt.de/vermischtes/article158853182/Darum-urteilen-Japaner-...
Am 19.10.2016 um 22:16 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ahja: Statistiken, die dann zu weiteren Überlegungen und "Innovationen" führen?
dh Schirach ist auch nur Teil einer "höheren Wissenschaftsmacht" und Wahrheitsfindungssuche der Gesellschaftsstrukturen u -muster und Konditionierungsmaßnahme (Stichwort:Verarschung) und es steckt eine politische Strategie dahinter? Gut möglich?
Und Fischers Kolumne hat welchen Part in dieser experimentellen Studie? Und das hiesige Forum?
Wozu veranstaltet man solch eine "Lockvogelgeschichte"? Das ist ja kein Zufall. Man lässt die Menschen also ganz bewußt auflaufen...man führt sie bewußt in die Irre mit dem Ziel zu verwirren und gleichzeitig zu begreifen, dass alles eine Farce ist; also absurdes Theater. Aber wozu lässt man abstimmen? Das ist es was ich nicht begreife? Wozu sollen die Menschen abstimmen? Diese Intention verstehe ich nicht. Denn: Welche Hypothese, Fragestellung, die ja vorab formuliert sein muss, will man denn bestätigt wissen?
Am 20.10.2016 um 00:19 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Übel ist, daß man die Argumente für das Voting nicht erfaßt, die Zahlen völlig beliebig interpretiert. Ich denke nicht, daß das vom Autor oder den Intendanten intendiert war.
Am 19.10.2016 um 19:05 Uhr schrieb der Leser "Inagaddadavida":
Ich selbst kannte von F.v.Schirach bisher zwei Folgen "Verbrechen" mit dem auch in dieser Rolle sehenswerten Bierbichler. Dass der Baldur-Enkel Strafverteidiger war/ist, wusste ich daher, konnte mir aber auf mir erinnerliche Sotissen auf den Mann, die ich mal in den Kolumnen gelesen hatte, bisher keinen Reim machen.
Die gestrige Kolumne kann ich zwar - ohne das TV-Produkt "Terror" gesehen zu haben - nachvollziehen, halte Ihren Furor aber, und zwar sowohl den auf den Schirach als auch den auf den Sender, für überzogen.
Ja, der Schirach mag im erlernten Beruf Rechtsanwalt sein. Daher müsste er die Unterscheidung zwischen Unrecht und Schuld eigentlich wissen. Im Broterwerb ist er aber inzwischen wohl hauptberuflich "Dramatiker". Und da ist es so wie bei der Richterin/dem Staatsanwalt/der Anwältin (m/w wahlweise), der/die sich das Studium als Escort finanziert hat. Das eine und das andere muss man trennen können, obwohl es sich in der Genese und in der später ausgeübten Tätigkeit natürlich immer wieder irgendwie überdeckt. Es hat nichts mehr miteinander zu tun. Insofern Freispruch für den v.Schirach.
Fortsetzung: -2-
Am 19.10.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Inagaddadavida":
Fortsetzung: -1-
Und ja, die ARD ist "öffentlich-rechtlich", und hätte eigentlich einen Bildungsauftrag. Aber im Telekolleg lief die Sendung ja nicht, sondern als "Event" mit interaktiver Mitmachqualität im Abendprogramm. Die freie Marktwirtschaft sagt dazu, dass nur eines zählt: Die Quote. Man kann Fußball also richtig dumpf, monoton und überpreist finden: 40% Einschaltquote beim Gekicke zwischen Quackenend und Unterhinterndorf, und der Intendant ist unangreifbar, und sonst weg vom Fenster. Insofern Freispruch für den Sender.
Bleibt noch das Publikum, das ohne Bedenken an dem Schauspiel teilnimmt. Werter Herr Fischer - bitte nicht mißverstehen - wenn Sie bewürben, nächste Woche nackt hier aufzutreten, hätte das mit Recht auch nichts zu tun. Trotzdem wären Tatsachen zu sehen und die "Klickrate" würde sicher nochmal steigen. Auch das wäre, wie ganz vieles heutzutage, ein Event. Und ein Event muss keinen Sinn haben, es muss schlicht unterhalten.
O tempora, O mores hätte man da früher mal gesagt...
Am 19.10.2016 um 19:26 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte kehren Sie wieder zurück zu einer sachlichen Diskussion des konkreten Artikelthemas. Danke, die Redaktion/og
Am 19.10.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Wenn das öffentlich-rechtliche Fernsehen einen Bildungsauftrag hat (und dem ist so) und das "absurde Bürgerverdummungs-Drama" als Beitrag zur politischen Bildung gedacht war, dann frag ich mich welche Medien- und Bildungsexperten dafür verantwortlich sind und welches Ziel damit verfolgt wurde. Das öffentlich-rechtliche Programm hat den Auftrag der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen und hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Liegt es dann ausschließlich am Konsumenten selbstverantwortlich zu entscheiden was er für bildungsrelevant hält und welche Kultur, als die Summe aller ideellen u materiellen Werte, die der Mensch schafft, er sich vermitteln lässt bzw um welche Kultur geht es denn eigentlich?
Am 20.10.2016 um 16:20 Uhr antwortete der Leser "Inagaddadavida":
Werte Geierwalli, ich hatte ja zu den ÖR bewusst "hätte eigentlich einen Bildungsauftrag" geschrieben. Nun hatte ich das am 17.10. ja nicht gesehen (so bleibt das auch) und meinen #338 aus der Kolumne hier herausgelesen.
Nach Ihrem Kommentar zur der Frage, war es denn Bildung oder war es Unterhaltung, den Redakteur Sascha Schwingel gefunden http://www.daserste.de/unterhaltung/film/terror-ihr-urteil/index.html Der ist ja eigentlich bei der DeGeTo GmbH, und da wird es als "Fernseh-Event 20:15 Uhr" http://www.degeto.de/sendeplaetze/eventfilm/ eingeordnet.
Also: Reine Unterhaltung. Aber: Scrollen Sie den ersten Link hier mal runter, finden Sie auch die Headline "Das Luftsicherheitsgesetz und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts" mit Links darunter. Also, fein versteckt, aber da, der Bildungsauftrag...
Sie insinuieren es ja selbst: Was dieses "absurde Bürgerverdummungs-Drama" ist - Bildung, Kultur, Quotenunterhaltung - muss der Konsument selbst entscheiden. Dass die Aufmachung den durchschnittlichen juristischen Laien über den Inhalt täuschte, ja, ist so: Er kann sich ja selbst informieren...
Das entspricht aber m.E. ganz dem Zeitgeist, nach dem z.B. die Privatsender sonntags dem ganz jungen Publikum mit den einmal die Woche ausschlafenden Eltern ab 06:00 Uhr "Verbraucherinformationen" in großen Blöcken in den Zeichentrickfilm reinschneiden. Dass das Karies und fett macht, läßt sich ja aus den Inhaltsangaben auf der Verpackung herausarbeiten...
Es geht also nur um Geld.
Am 20.10.2016 um 11:25 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da haben Sie mit einigem Recht. Mit anderem nicht. Schirachs Stück treibt die Zuschauer-Laien in eine Pseudo-Entscheidung hinein, ohne ihnen reinen Wein einzuschenken. Die Zuschauer werden als "Schöffen" hoffiert, tatsächlich sinmd sie die Insassen des Flugzeugs. Der Staat - also die Befehlsgeber im Staat, also Herr Jung, Frau vdL, irgendwelche Generäle oder Beamte in weit entfernten Stäben - diskutiert darüber, ob er das RECHT hat, unschuldige Bürger abzuschießen bzw. ihre Tötung zu BEFEHLEN, weil "Höheres" auf dem Spioel steht. Also: Alle Bürger haben die PFLICHT, sich notfalls (wenn es der Verteidigungsminister also für "notfalls" hält) widerstandslos erschießen zu lassen. Dass Schirach das Stück im "Terror"-Bereich ansiedelt, obwohl das Problem uralt ist und mit Terror gar nichts zu tun hat, ist ja kein Zufall, sondern Einübung in die Denke vom kleineren Übel. Wenn die Syache RECHTMÄßIG wäre, käme es auf Motive und Moral usw. des Einzelnen gar nicht an; auch nicht auf Irrtümer. Dann könnte der Oberst X in voller Kenntnis, dass nur 140 Kinder und Bauern ein bisschen Sprit klauen, seinen Leuten befehlen, alle umzulegen, damit nicht am Ende großer Schaden für das wichtige Feldlager entsteht. Das Beispiel hinkt ein bisschen, ich weiß, aber nicht sehr. Also für alle, die das Abstimmen nochmal üben wollen: Stellen Sie sich einfach vor, dass Sie ein Passagier sind. TF
Am 20.10.2016 um 15:58 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Ich muss Ihnen da vehement widersprechen. Es ist völlig irrelevant, ob dieses “ Event“ im Telekolleg oder im Abendprogramm läuft, der öffentlich rechtliche Sende- und Bildungsauftrag der ARD besteht grundsätzlich. Und gegen diesen hat die ARD eklatant verstoßen. In meinen Augen nicht nur fahrlässig, sondern mit Kalkül. Wie der Zuschauer manipuliert und aufs Glatteis geführt wurde, hat Fischer ja nun wirklich ausführlich und für jeden verständlich erklärt, Heribert Prantl von der SZ geht sogar noch einen Tick weiter und benannte die Veranstaltung als ARD-Volksgerichtshof. Deutlicher kann man nicht mehr werden.
Man hätte diese Sendung durchaus als Experiment planen und behandeln können, quasi als Lehrveranstaltung, nur dann hätte man im Anschluss auch die rechtlich korrekte Aufklärung und Auflösung bieten müssen. Die ARD hat es aber als Sensationsstück verkauft und auch so behandelt. Die ARD spielt hier in unverantwortlicher Weise mit den Ängsten des Zuschauers, der Angst vor dem Terror. Auch wenn Deutschland bisher weitestgehend von schweren Terroranschlägen verschont geblieben ist, ist die Angst in der Bevölkerung vorhanden und durchaus verständlich. Diese Angst bekämpft man aber nicht mit sensationslüsternen 9/11-Szenarien, wie in dieser Sendung, sondern nur, wenn man sich hier stellt und rational begegnet. Das wollte die ARD aber nicht, sondern nur die Quote. Schuldig oder nicht schuldig ist eben in diesem Fall nicht die Frage. -Fortsetzung folgt-
Am 20.10.2016 um 16:22 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Und genau hier hätte die ARD ansetzen und handeln müssen und im unmittelbaren Anschluss an das Zuschauerurteil die notwendige rechtliche Aufklärung liefern müssen.
Wie schon ausgeführt, bleibt die Tat, wie man es auch dreht und wendet, nach der herrschenden Rechtslage rechtswidrig. Selbst wenn man das Konstrukt des übergesetzlichen Notstands heranzieht und die Piloten frei spricht, ändert das nichts an der Rechtswidrigkeit des Abschusses. Wie man allerdings den übergesetzlichen Notstand begründen will, Fischer benennt es zumindest als eine Möglichkeit, vermag ich beim besten Willen in dieser Situation nicht zu erkennen. Letztlich käme es dabei ja wieder auf die gegenseitige Abwägung der Menschenleben hinaus, eben genau das, was Art. 1 GG untersagt. Letztlich stünde bei einer Verurteilung also nur die Frage der Strafzumessung im Raum, aber darum geht es wieder Schirach noch der ARD. Bei Mord, wie er im konkreten Fall unterstellt wird, stünde der übergesetzliche Notstand sowieso nicht mehr zur Disposition. Was hat die ARD also getan, statt aufzuklären? Statt kompetente Verfassung-oder Strafrechtler den Sumpf, in den man den Zuschauer gejagt hat, wieder auszutrocknen, lud man zu einer Schwafelrunde, die nicht nur noch mehr Verwirrung stiftete, sondern höchst dubiose und katastrophale Rechtsansichten offenbarte. Ein Ex-Verteidigungsminister, der der frank und frei darüber schwadroniert, wie sehr er in einem solchen Fall auf die Verfassung pfeifen würde.... Fortsetzung folgt
Am 20.10.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "gvg":
… Ein Ex Kampfpilot, der darüber sinniert, dass man den Art. 1 GG ja auch einfach abschaffen könnte und ein Gerhard Baum, der den Don Quichote spielen darf. Was bleibt beim Zuschauer hängen? Doch der Eindruck, dass der der Abschuss eben doch nicht rechtswidrig war, weil das Grundgesetz, hier insbesondere Art. 1 ja nach Belieben und je nach Situation verhandelbar wären. Da feiern Pegidioten und AfD-Anhänger ihren inneren Reichsparteitag, denn das ist ja genau das, was sie bezwecken.
Und das alles im öffentlich-rechtlichen Sende-und Bildungsauftrag. Prost Mahlzeit.
Am 19.10.2016 um 19:24 Uhr schrieb der Leser "Olaf Nensel":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und persönliche Beleidigungen. Die Redaktion/og
Am 19.10.2016 um 19:37 Uhr antwortete der Leser "carmat":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 19.10.2016 um 19:50 Uhr schrieb der Leser "Martina Rettul":
Die Antwort der designierten Bischöfin Bahr war überaus gefühlig und vor allem selbstgerecht. Sie will eben „rein“ bleiben bis zum Sankt Nimmerleinstag, zumindest bis zum Tag ihrer Ordinination. Unbefleckte Gesinnung. Das Lutherjahr 2017 gibt Rückenwind für Millionen, deren erstes Ziel darin besteht, "mit sich selbst im Reinen“ zu sein.
4 x hochgeladen: verstoße ich etwa gegen die Netiquette hier? hoffentlich sind Sie dann dabei mit sich im Reinen.
Am 19.10.2016 um 20:01 Uhr schrieb der Leser "K_domig":
...der Film oder das Stück erinnert an das Milgram-Experiment von 1961 (https://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment), zumindest scheint so eine Reaktion vom Autor gedacht zu sein lt. der genannten Diskussionsrunde im WDR...schade ist nur, dass die reale Rechtssituation nicht gesehen werden will, die m. E. eine weit bessere und menschlichere bzw. ganzheitliche Sichtweise dazu hätte (lt. den Ausführungen des Herrn Fischer in der Diskussionsrunde...) - anders ausgedrückt, man scheint lieber "Schwarz" und "Weiß" zu spielen, warum auch immer...
Am 19.10.2016 um 20:06 Uhr schrieb der Leser "zabki":
ich verstehs einfach nicht. Natürlich sind die Leben der 165 nicht weniger "wert" als die Leben der 70000, aber die 165 und die 70000 befinden sich nicht in derselben Situation. Sonst könnte man ja auch sagen, die 70000 werden für 10 Minuten Leben der 165 "geopfert". Und wenn es etwas ausmacht, daß der Pilot ja nicht die 70000 direkt tötet oder töten will, dann ist zu sagen, daß er auch die 165 nicht töten will (als Mittel gebrauchen will), sondern er will das Flugzeug stoppen, um die 70000 zu schützen (wozu er in der Lage ist), und daß die 165 in dem Flugzeug sitzen, steht nicht in der Macht noch Verantwortung des Piloten.
Am 19.10.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Sie glauben (!) dem "Argument", das weitere Geschehen sei quasi "wahrsagerisch" absolut sicher vorhersehbar, geradezu unvermeidbar. Das ist objektiv nicht der Fall, sondern allenfalls "Wahrscheinlichkeit". Das Grundgesetz läßt eine absichtliche Tötung von Unschuldigen (Passagiere) auch auf der Basis von Wahrscheinlichkeit oder "Glauben" nicht zu. Überlegen Sie mal, warum das so ist und so sein muß.
Am 19.10.2016 um 21:07 Uhr antwortete der Leser "Inagaddadavida":
Werte Fotobiene, das Dilemma ist ja unsäglich. Daher verstehe ich, dass zabki es nicht versteht.
Das BVerfG hat mit 1 BvR 357/05 (erneut) weise geurteilt. Und TF hat trotz seines Unbills über das verfernsehte und vervolksgerichtelte Theaterstück ja auch "den Ausweg" für den Piloten Koch nach dem Recht aufgezeigt (sofern der das Glück hat, dass in dem Flugzeug nicht - auch - ein Erbonkel sitzt, was die Argumentation sehr schwierig machen würde): §35 StGB.
Im Ergebnis wäre der Unterschied in der juristischen Bewertung und im Urteil für den Piloten, aber nicht für die 165 + x im Flugzeug. Ausgehend von einem Durchschnittsbürger i-wo zwischen Land- und Betriebswirt mit der ganz grundlegenden Auffassung, das ist Recht = unschuldig und das ist Unrecht = schuldig ist das dann nicht einfach.
Daher, ich, Nichtjurist, kann auch alles mißverstanden haben, und bitte dann um Nachsicht...
Am 19.10.2016 um 21:21 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
alles gut. nur nicht § 35 StGB, sondern § 35 "analog": Deshalb heißt es ja "über(!)-gesetzlicher entschuldigender Notstand". Wenn § 35 ausreichen würde, wäre ja eh alles klar. Das wäre der Fall, wenn im Flugzeug die Gattin von Herrn Koch säße.
Das alles ist nicht das Problem. Sonmdern dass die menschen einmal über den Unterschied zwischen Unrecht und Schuld nachdenken sollten.! Schirach + ARD verschleiern das, aber es ist wichtig für das Grundverständnis unserer Rechtsordnung.
Die angeblich lebensferne Rechtswissenschaft disjkutiert darüber übrigens seit 200 Jahren, und ist zu ziemklioch guten Lösungen gekommen. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass Herr Kleber oder der liebe Zuschauer auf bessere Ideen innerhalb von drei Minuten kommen. So ist das halt. tf
Am 19.10.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das Stück handelt jedoch nicht vom Unterschied zwischen Unrecht und Schuld. Deshalb hat man gedacht, es käme nicht so sehr darauf an.
Am 19.10.2016 um 22:58 Uhr antwortete der Leser "tb":
Der Gesetzgeber hat ja genau diesen Fall vorausgesehen und bot dann die letztendlich von Koch gewählte Lösung an. Das Verfassungsgericht hat genau diese Lösung als verfassungswidrig verworfen. Koch wusste das auch. Wie soll er sich dann darauf, wenn auch nur schuldmindernd, berufen können?
Weiterhin, im Film wurden ja die Todesumstände der Passagiere beschrieben. Aus dem Flugzeug geschleudert, verbrannt etc. Diese Tode muss man wohl als grausam bezeichnen. Und Koch wusste wie eine IRIS-T wirkt.
Das Ganze auf die Spitze juristischer Deduktion (ich mag den Begriff Winkelzüge nicht) zu stellen hilft nicht.
Koch ist entweder Mörder, der 164 Menschen grausam getötet hat.
Oder aber er ist der tragische Vollstrecker dessen, was wir uns zwar gewünscht aber nicht in Gesetzestext zu giessen in der Lage sahen.
Am 20.10.2016 um 10:57 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Koch ist entweder Mörder, der 164 Menschen grausam getötet hat."
Er kann kein Mörder sein. In Frage kommt Totschlag aber nicht Mord.
"Oder aber er ist der tragische Vollstrecker dessen, was wir uns zwar gewünscht aber nicht in Gesetzestext zu giessen in der Lage sahen."
Was die Sache nicht besser macht. Was wir uns wünschen sollte nicht Maßstab für das Strafrecht sein. Schauen sie sich mal die Umfrage zum Thema Todesstrafe an wenn gerade wieder ein Fall von Kindesmissbrauch durch die Presse geht. Dann wissen sei was ich meine.
Wenn es nach unseren Wünschen ginge, wären Folter und Todesstrafe noch immer legal.-
Am 20.10.2016 um 11:09 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Googlen Sie einmal: "Brett des Karneades". (Auch) da geht es um Unrecht einerseits, Schuld andererseits. Man muss zwischen dem Staat und der Person unterscheiden, meint unsere Rechtsordnunmg (zum Glück). Die Grundrechte gelten übrigens nicht (jedenfalls nicht ohne weiteres) unter Privaten, sondern sind Abwehrrechte gegen den Staat. TF
Am 20.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "tb":
Major Koch im Fall, ist statusrechtlich unzweifelhaft Soldat. Er ist im staatlichen Auftrag, in einer Maschine der Bundesrepublik Deutschland unterwegs. Auf 10000m Höhe in seinem Eurofighter mit dem eisernen Kreuz und der schwarz-rot-goldenen Kokarde war er der Staat, der den Privaten im Airbus mit dem Kranich, hoheitlich im Rahmen der Luftpolizei gegenüber trat. Hier handelte nicht ein Privater, sondern der Rottenführer der Alarmrotte der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland. Oder gibt es daran Zweifel?
Der allwissende Aufgabensteller Schirach beschreibt die Todesumstände der Passagiere nach Einschlag der Rakete. Schon die Beschreibung klang grausam. Meines Wissens nach ist grausam Tatbestandsmerkmal des 211 StGB. Kann man das einfach so wegdiskutieren?
Sie sehen die Lösungsmöglichkeit im 35 analog. Das Verfassungsgericht hat nun genau in dem Fall entschieden, Schießen ist nicht erlaubt. Alle Handelnden wissen das. Wenn ich mich "stat ratione voluntas" über dieses Dictum zumindest schuldmindernd hinwegsetzen kann, was gelten dann noch Entscheidungen des Verfassungsgerichts?
Am 21.10.2016 um 12:09 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Meines Wissens nach ist grausam Tatbestandsmerkmal des 211 StGB. Kann man das einfach so wegdiskutieren?"
Ja kann man. Denn es fehlt am Vorsatz grausam zu sein. Im Gegenteil will er das ja gerade nicht sein. Er wählt das mildeste Mittel das er hat.
"Wenn ich mich "stat ratione voluntas" über dieses Dictum zumindest schuldmindernd hinwegsetzen kann, was gelten dann noch Entscheidungen des Verfassungsgerichts?" Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes betraf den Staat und nicht das Individuum. Ein Individuum kann Entschuldigungsgründe haben.
Am 21.10.2016 um 16:44 Uhr antwortete der Leser "tb":
Zur Verwirklichung reicht der Eventualvorsatz. Also das Wissen um die Grausamkeit und deren billigende Inkaufnahme. Absicht ist nicht gefordert.
Der Staat ist eine "juristische". keine natürliche Person. Wenn die Entscheidungen des Verfassungsgericht nicht seine Agenten, im Kern also Beamte,Richter und Soldaten, die auf sein recht geschworen haben, binden würde, macht das Ganze keinen Sinn.
Am 24.10.2016 um 09:23 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Zur Verwirklichung reicht der Eventualvorsatz. Also das Wissen um die Grausamkeit und deren billigende Inkaufnahme. Absicht ist nicht gefordert."
Bei Grausamkeit als Tatbestandsmerkmal von Mord ist Vorsatz gefordert. Der Täter muss die Grausamkeit für seine Tat absichtlich nutzen.
"Um das Unrecht der Tötung als solcher zu erhöhen, müssen die zugefügten Qualen über das dafür nötige Maß hinausgehen. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter das Sterben des Opfers gezielt verlangsamt[...] Rechtsprechung sowie Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption fordern darüber hinaus eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung des Täters."
Siehe Wiki
"Wenn die Entscheidungen des Verfassungsgericht nicht seine Agenten, im Kern also Beamte,Richter und Soldaten, die auf sein recht geschworen haben, binden würde, macht das Ganze keinen Sinn." Doch das macht es. Denn der Pilot handelt hier nicht als Staatsdiener, sondern als unabhängige natürliche Person. Es wäre etwas anderes, wenn er einem Befehl folgen würde, aber das tut er nicht.
Am 19.10.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "zabki":
" Das Grundgesetz läßt eine absichtliche Tötung von Unschuldigen (Passagiere) auch auf der Basis von Wahrscheinlichkeit oder "Glauben" nicht zu."
Es liegt keine Absicht vor, die Passagiere zu töten. Die Absicht ist, das Flugzeug zu stoppen.
Eine Wahrscheinlichkeit und keine Sicherheit liegt auch dann vor, wenn einer mit dem Messer auf mich zustürzt - vielleicht stoppt er im letzten Moment. Dennoch habe ich das Recht zur Notwehr. Und wenn der Angreifer eine Geisel als Schutzschild benutzt, habe ich kein Recht auf Notwehr?
Am 19.10.2016 um 22:07 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Notwehr bezieht sich nur auf den Angreifer, nicht die Geisel. Seltsame "Notwehr"-Konstruktion, übrigens, wenn ein Mensch zwischen Ihnen und dem mit dem Messer Angreifenden steht... Ich halte wenig von Diskussionen über neue Konstruktionen, die am Ursprungsfall völlig vorbeigehen.
Am 19.10.2016 um 21:23 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Soldat ist gar nicht nach seiner Meinung gefragt. Er hat in dieser Situation nichts zu entscheiden. Und seine Argumentation im Prozess zeigt auch, dass er überhaupt nicht kompetent ist, etwas zu entscheiden. Die Situation überfordert ihn und er tut etwas, um dieser Überforderung zu entgehen. Das kann seine Schuld mindern, aber es bleibt doch zutiefst unrechtmässig.
Am 19.10.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Der Soldat ist gar nicht nach seiner Meinung gefragt. Er hat in dieser Situation nichts zu entscheiden."
Sie scheinen da ein ernsthaftes Problem zu haben.
Erste Leseanregung: "Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen Rechtens" http://www.faz.net/aktuell/politik/bundesverwaltungsgericht-befehlsverwe...
Bitte recherchieren Sie auf der Basis ggf. weiter.
Am 19.10.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ein Soldat kann das Töten verweigern. Aber er kann nicht Gewissensgründe geltend machen, um, gegen anderslautenden Befehl, doch jemanden nach eigenem Gutdünken zu töten.
Das "Problem" ist wohl eher auf Ihrer Seite - obwohl ich mich da gar nicht gerne auf Ihr Niveau begebe.
Am 19.10.2016 um 20:30 Uhr schrieb der Leser "damitichierwasschreibenkann":
Der Film war wirklich grauenhaft, typische 20:15 Uhr-Qualität. In der Sache selbst dann auch recht dumm. Fischers Erstaunen darüber erstaunt, oder wie oft taucht in irgendeinem Krimi der "Untersuchungsrichter" auf? Oder die Abkürzung BVG für Bundesverfassungsgericht. Abweichende Auffassung zum Totschlag und zur Schuldfrage: https://rechtinnovatief.wordpress.com/2016/10/18/tele-voting-zu-von-schi....
Am 19.10.2016 um 21:14 Uhr schrieb der Leser "Burkhardt ED Rump":
Armes Fernseh-Deutschland - wie weit bist du gesunken - und alles noch in HD!! Habe selten so ein Schwachsinn zu so einem bedeutenden Thema im Fernsehn gesehen - bin von der ARD / dem WDR arg enttäuscht. Die Sendung "Hart aber Fair" setzte dem vorhergegangenen Diletantismus noch die Krone auf. Mein Lichtblick: Selten hat ein Kommentar zu diesem "ARD-Doppel-Rohrkrepierer" so sehr meine Zustimmung gefunden, wie der von Herrn Fischer. Super!!! Werde mir jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "reinziehen" - und dann versuchen, einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass "die Idioten" in diesem Land nicht weitere Überhand gewinnen.
Am 19.10.2016 um 21:27 Uhr schrieb der Leser "Stud.iur aus Leidenschaft":
Mit großer Begeisterung verfolge ich die Kolumnen "Fischer im Recht". Sie eröffnen, mir zumindest, oft eine andere Sichtweise. Die Art und Weise wie Herr Fischer argumentiert gefällt mir sehr.
Zum Thema kann ich nur soviel dazu geben, dass es eine sehr informative Reihe der Havard University gibt mit dem Titel: "What"s The Right Thing To Do?". Prof. Sandel geht genau auf dieses Problem der Moral ein. (https://www.youtube.com/watch?v=kBdfcR-8hEY).
Am 19.10.2016 um 21:47 Uhr schrieb der Leser "nachdenklich20161019":
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es einfach besser. Sehr geehrter Herr Professor Fischer, ich denke dieses eine Mal haben Sie etwas daneben gegriffen, weil Sie so heftig drauf waren... Wie immer habe ich Ihre Kolumne mit großem Vergnügen und hoffentlich auch Gewinn gelesen. Danach habe ich mir das zitierte BVerfG-Urteil zum LSichG reingezogen und grundsätzlich auch verstanden. Dann habe ich mir den Film angeschaut. Und dann noch mal den Fischer. Alle Ihre Argumente gestehe ich Ihnen als richtig zu, aber sie sind angesichts des (nicht schönen) Kunstwerks nicht wirklich bedeutsam. Weil, über unseren Köpfen fliegen die Flugzeuge, die zivilen und die militärischen. Die militärischen kraft gesetzlicher Anordnung, und sie sind schwer bewaffnet und aus Steuermitteln bezahlt. Ich kann die Militärpersonen eigentlich gar nicht ab, aber ich hoffe doch, die BW hat noch flugfähiges Gerät und Personal, das damit umgehen kann. Und wenn diese Truppen eingesetzt werden müssen, dann Bedarf es nach meiner Auffassung eines Rechtsstaats eines Regulariums für den Einsatz; auch ein klares Verbot des Waffeneinsatzes erfüllt diese Anforderung. Ob ein solches Verbot dann politischen Bestand haben kann, wird sich zeigen. Thema des Kunstwerks ist daher die Frage, ob wir uns in einem Krieg befinden, den wir uns nicht ausgesucht haben, und wie wir uns dazu verhalten. Die Schöffen haben wohl eher darüber entschieden. Und vielleicht will das Werk ja eine Diskussion solcher totgeschwiegenen Fragen. MfG
Am 20.10.2016 um 10:50 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich verstehe nicht ganz, was Sie ausdrücken wollen. Das BVerfG hat darüber entschieden, ob der Staat unbeteiligte Menschen töten darf, um "höhere Ziele" zu erreichen. Wenn der Staat das darf, kann (und muss) es auch befohlen werden; es kommt dann auf die "Moral" des Einzelnen gar nicht an. Die einzelne Person kann uU entschuldigt sein, so oder so. Dem Stück und dem Film ist vorzuwerfen, dass es diese Fragen vollkommen durcheinanderbringt. Es lässt die Menschen abstimmen über die Bestrafung der Person Koch, diskutiert (im Hintergrund) aber allein die Frage, ob der Staat rechtmäßigerweise von den Menschen im Flugzeug (also UNS) verlangen darf, sich widerstandlos töten zu lassen, weil irgendwo auf der Welt ein höheres Ziel oder eine größere Menge Menschen oder "wichtigere" Rechtsgüter dies verlangen. Erstaunlicherweise scheint es den Millionen Zuschauern und begeiosterten Abstimmern gar nicht in den Sinn zu kommen, dass sie in diesem Spiel nicht die "Schöffen", sondern in Wirklichkeit die Flugzeuginsassen sind. TF
Am 20.10.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "nachdenklich20161019":
Ja, lieber Herr Fischer, was ich ausdrücken wollte, hatte ich selbst noch nicht ganz verstanden. Ich bin übrigens begeistert, dass der Autor sich hier persönlich mit einbringt :) Vielleicht bin ich jetzt schlauer: Das Kunstwerk will mehr, als nur Quote - hoffe ich. Es konstruiert nach der Realität eine Bedrohung, es gab einen legislativen Lösungsvorschlag, es gibt eine exekutive Institution kraft öffR. Das BVerfG hat die gesetzl. Lösung in ihrem Kern wegen völliger Unverhältnismäßigkeit kasiert. Das Problem, wenn es eines ist, bleibt. Ihre Interpretation ist mE der zweite Schritt vorm ersten. Wenn nur zwei Lösungen im Angebot sind, bedeutet die Abstimmung, 1) dass es ein wichtiges Problem gibt, dessen Lösung 2) nur durch das angebotene Mittel möglich ist. Ein anderes Votum würde bedeuten, dass kein Problem gesehen wird. Nun hat das BVerfG das militärische Mittel verworfen. Der Gesetzgeber hatte das Problem gesehen, sich dann aber keine weitere Mühe mehr zu dessen verhältnismäßiger Lösung gemacht. Er hat einfach nichts gemacht, da macht er nichts falsch. Oder doch?! Wer untersagt dem Theaterbesucher weiter darüber nachzudenken? Mein Vorschlag in der Sache: wir sollten uns Air-Marschalls auf jedem Flug leisten (2 oder 3?) leisten. Diese sollten erfahrene Polizisten sein, die diesen Job dann 2 Jahre machen, damit sie nicht durchdrehen. Dafür brauchen wir mehr Polizisten. Das Votum zeigt, das wir bereit sind, dafür Geld aufzuwenden - meine ich. Vielen Dank, ls
Am 21.10.2016 um 00:17 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
TF schreibt „Erstaunlicherweise scheint es den Millionen Zuschauern und begeisterten Abstimmern gar nicht in den Sinn zu kommen, dass sie in diesem Spiel nicht die "Schöffen", sondern in Wirklichkeit die Flugzeuginsassen sind.“
Nun ja in die abgeschossenen Flugzeuginsassen kann ich mich nicht hineinversetzen. Meine Phantasie ermöglicht es mir aber mich in die Angehörigen hineinzuversetzen deren Lieben rechtswidrig getötet worden sind. Aus fadenscheinigen Gründen – die Flugzeugdrohung hätte auch anders ausgehen können- und das Ganze auch noch gegen das ausdrückliche Verbot mit Gesetzeskraft (!) des Bundesverfassungsgerichts….Was würde der echte Angehörige da tun?
Ich wundere mich, dass so ein Paragraph jemals das Gesetzgebungsverfahren passieren konnte und erst das Bundesverfassungsgericht auf die Notbremse treten musste. Ich fürchte mich vor „unserem“ Gesetzgeber.
Am 19.10.2016 um 21:52 Uhr schrieb der Leser "library13":
Juhu! Zum Glück habe ich meine Zeit nicht mit dem Film verschwendet, sondern mit großem Genuss diesen Artikel gelesen. Danke.
Am 19.10.2016 um 21:55 Uhr schrieb der Leser "publik-oberberg":
Völlig d´accord mit Fischer. Und: durch die Hintertür - durch den sympathischen Mörder - geschieht mal wieder Kriegsgewöhnung, etwas, was die Zeit seit einem Jahr verstärkt fociert. Pfiu Teufel.
Am 19.10.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ich glaub, da haben Sie den Fischer aber noch flüchtiger als ich gelesen:
"Mit dem Mordmerkmal ist es also nicht so weit her. Bliebe der Tatbestand des Totschlags (Paragraf 212 StGB)"
Am 19.10.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Fischer schreibt wörtlich:
Zweitens ist eine Lenkrakete in 30.000 Fuß Höhe vielleicht kein "gemeingefährliches Mittel", sondern einfach das Mittel der Wahl, um dieses Flugzeug abzuschießen. Mit dem Mordmerkmal ist es also nicht so weit her. Bliebe der Tatbestand des Totschlags (Paragraf 212 StGB).
In Paragraf 211 StGB steht vor "gemeingefährliches Mittel" aber ein "oder" und kein "und". So leicht lässt sich der Tatbestand des Mordes deshalb nicht vom Tisch räumen. Ein Mordmerkmal ist u. a. die Heimtücke. Sie wird wie folgt definiert:
"Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers."
Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht. Wehrlos ist, wer in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.
Man stelle sich vor, dass zahlreiche Passagiere überhaupt nichts von einer Bedrohung wissen. Sie glauben, dass das Flugzeug zu einer normalen Landung ansetzt. Von einem Terroranschlag haben sie nichts mitbekommen. In der Situation werden sie abgeschossen.
Warum sollte man das nicht als Heimtücke gegenüber arglosen Opfern werten?
Es ist deshalb keineswegs auszuschließen, dass der Pilot vor einem deutschen Gericht wegen Mordes verurteilt würde. Von einer Geschworenen-Jury (z. B. USA) würde er dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen werden. Ich finde, dass das Fernsehspiel dies sehr klar herausgearbeitet hat, und allein dafür hat es Sinn gemacht.
Am 19.10.2016 um 23:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Warum sollte man das nicht als Heimtücke gegenüber arglosen Opfern werten?"
Es fehlt am Vorsatz bezüglich der Heimtücke, also dem bewußten Ausnutzen der Wehrlosigkeit.
Am 20.10.2016 um 01:34 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"Es fehlt am Vorsatz bezüglich der Heimtücke, also dem bewußten Ausnutzen der Wehrlosigkeit."
Auf Wikipedia heißt es dazu (https://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCcke):
"Das Mordmerkmal der Heimtücke ist restriktiv und am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientiert auszulegen. Beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen tritt an die Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe ein Strafrahmen zwischen drei und fünfzehn Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Derartige besondere Umstände können vorliegen bei schwerer Kränkung und Provokation durch das Opfer oder bei notstandsähnlichen Situationen."
Mit anderen Worten: Ja, es war heimtückischer Mord, allerdings in einer notstandsähnlichen Situation. Deshalb kommt auch eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünfzehn Jahren in Betracht.
Bei einem amerikanischen/englischen Geschworenengericht würde es dagegen einen Freispruch und ein paar Medaillen obendrein geben.
Am 20.10.2016 um 02:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nein, es fehlt bereits am "bewußten Ausnutzen". Der Pilot sagt sich ja nicht: "Hey, super, die können sich nicht wehren, jetzt kann ich die noch leichter abknallen, als wenn die zurückschießen könnten." Vielleicht hilft diese Übersicht: http://www.studkom.de/stgb/bt/211-222/211-2.shtml
Am 20.10.2016 um 11:09 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Dieses bewusste Ausnutzen ist im beschriebenen Fall gegeben.
Stellen Sie sich vor, in einem kleinen Haus wohnt ein Mann, der im Verdacht steht, mehrere junge Frauen getötet und vergewaltigt zu haben. Als er mal wieder unterwegs ist, schleichen Sie sich an und bringen mehrere Sprengkörper an. Nachdem er zurückgekehrt ist, sprengen Sie ihn und das Häuschen in die Luft.
Das wäre Mord gewesen.
Am 20.10.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, Ihr Fall hat nur leider gar nichts mit dem Schirach-Stück zu tun.
Am 20.10.2016 um 14:36 Uhr antwortete der Leser "tobmat":
"Dieses bewusste Ausnutzen ist im beschriebenen Fall gegeben."
Nein ist es nicht. Er hätte mit Sicherheit auch geschossen, wenn das Passagierflugzeug bewaffnet gewesen wäre und damit nicht wehrlos. Und die Wehrlosigkeit spielte für seine Beweggründe keine Rolle. Also kein bewusstes Ausnutzen.
"Das wäre Mord gewesen." Aber nicht wegen Heimtücke, sondern wegen der Nutzung gemeingefährlicher Mittel
Am 20.10.2016 um 22:25 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Aber auch hier fehlt der VORSATZ! Der Pilot nutzt das "gemeingefährliche Mittel" ja nicht in der ABSICHT, die Passagiere zu töten. Sondern um den Einschlag des Flugzeugs im Stadion zu verhindern, Und dazu ist seine Rakete nun mal das Mittel der Wahl. Das die Passagiere dabei sterben werden, muss er allenfalls befürchten, aber es ist nicht seine Absicht. Kein Richter würde hier auf Mord urteilen, never ever.
Am 21.10.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "publik-oberberg":
Leute! Es geht nicht um Mord oder Totschlag - es geht um permanente, unterbewusste, pschopathisch-widerliche KRIEGSGEWÖHNUNG!
Am 19.10.2016 um 22:15 Uhr schrieb der Leser "SchlaeferB":
Ich empfehle Ihnen, sich mal den ehemaligen Verfassungsrichter Di Fabio zur Sache anzuhören:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2861372/ZDF-heute-journal-v...
Das nenne ich fair und ausgewogen kommentiert sowie hinterfragt.
Am 19.10.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
Der Beitrag im Heute-Journal war ja entsetzlich. Da wurde die ganze Zeit auf dem vermeintlichen Problem herum geritten, dass 86% der (TV-)Bevölkerung in einer existenziellen Frage angeblich eine diametral andere Meinung vertreten als das Bundesverfassungsgericht.
Aber das lässt sich aus dem Spektakel ja gerade nicht ableiten. Und Di Fabio hat dem meines Erachtens nur sehr verklausuliert widersprochen.
Am 19.10.2016 um 23:54 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Die unsinnige Interpretation im ZDF, die sogar di Fabio bereit war zu diskutieren (!), nämlich, die Zuschauer hätten gegen die Entscheidung des BVerfG votiert, halte ich für völlig unzulässig. Dagegen sollte sich auch von Schirach mal ganz explizit zur Wehr setzen, finde ich. Fischer lesen! ALLE!
Am 20.10.2016 um 08:40 Uhr antwortete der Leser "grist":
Claus Kleber war mehr als peinlich
Am 19.10.2016 um 23:53 Uhr antwortete der Leser "Phantasmagorium":
In der Tat artikuliert sich Udo Di Fabio im Interview differenzierter als Thomas Fischer hier. Das ist aber auch wenig überraschend, schließlich gibt Di Fabio Claus Kleber im Heute-Journal ein Interview, während Thomas Fischer eine Kolumne schreibt. Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen.
Am 19.10.2016 um 22:31 Uhr schrieb der Leser "Garfield1":
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei.
Ist das Gesetz schon entsprechend geändert worden? Denn unter http://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__14.html steht noch diese "alte Fassung" - wenn auch eine Fußnote auf das Urteil verweist, nach dem dieser Absatz nichtig sei.
Am 20.10.2016 um 10:26 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Solche Änderungen im Text brauchen manchmal Jahre oder gar Jahrzehnte (!), weil der Gesetzgeber mit der Änderung wartet, bis einmal wieder irgendeine andere Reform des betrfeenden Gesetzes ansteht; dann werden (wenn es nicht wieder vergessen wird) solche "Bereinigungen" miterledigt. Das ändert aber nichts daran, dass die Nichtigkeit schon mit Urteilsverkündung des BVerfG eintritt. tf
Am 19.10.2016 um 22:46 Uhr schrieb der Leser "Garfield1":
Und hier noch "ne Verschwörungstheorie: Dass das Urteil, welches den Absatz 3 Artikel 14 LuftSiG kippte, so manchem Sheriff, Innenminister und anderen, die Terroristen an jeder Ecke wittern, sehr gegen den Strich geht, dürfte nicht schwer zu verstehen sein. Vielleicht war ja auch diese Verfilmung ein Testballon, wie weit der Deutsche Michel schon bereit ist, Grundrechte für eine "höhere Moral" zur Disposition zu stellen. Die Diskussionen damals im Fall Jakob von Metzler / Gäfgen / Daschner liefen ja durchaus heiß ab, und noch heute finden sich genug, welche die "war ja NUR" Folter-"Androhung" des Polizeipräsidenten für "Recht" erachten (gleich kommt dann zur Begründung: "Stell dir mal vor, es wäre DEIN Sohn").
Am 19.10.2016 um 23:42 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"wie weit der Deutsche Michel schon bereit ist, Grundrechte für eine "höhere Moral" zur Disposition zu stellen"
ich finde es unmöglich, die Position, welche den Abschuß des Flugzeugs für möglicherweise rechtmäßig hält, so lächerlich zu machen.
Die "höhere Moral" vertreten doch diejenigen, welche die absolute Geltung der Menschenwürde hier für einschlägig halten; die "andern" sind doch eher einer "niederen" (vielleicht allzu niederen) Moral verpflichtet.
Am 20.10.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "Garfield1":
ich finde es unmöglich, die Position, welche den Abschuß des Flugzeugs für möglicherweise rechtmäßig hält, so lächerlich zu machen.
Das IST aber NICHT rechtmäßig, oder haben Sie den Artikel nicht gelesen? Im übrigen haben Sie mich schon deswegen falsch verstanden, weil das Ganze nicht im mindesten lächerlich ist - gerade DANN nicht, wenn so was rauskommt wie das Zuschauerurteil, was genau DAS bedeutet, was ich schrieb: Grundrechte für eine "höhere Moral" zur Disposition zu stellen.
Am 20.10.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"Vielleicht war ja auch diese Verfilmung ein Testballon, ..." Ach ja, alles was in dieser Welt geschieht, haben vorher irgendwelche Bilderberger beschlossen ...
"... und noch heute finden sich genug, welche die "war ja NUR" Folter-"Androhung" des Polizeipräsidenten für "Recht" erachten ..."
Ja, es war nur eine Androhung (in einer Ausnahmesituation einem geständigen Entführer gegenüber). Bin mal gespannt, wann jemand kommt, und auch Gefängnisstrafen für unzulässig hält.
Am 20.10.2016 um 13:23 Uhr antwortete der Leser "Garfield1":
Ja, es war nur eine Androhung (in einer Ausnahmesituation einem geständigen Entführer gegenüber). Bin mal gespannt, wann jemand kommt, und auch Gefängnisstrafen für unzulässig hält.*
Oder Spucken auf den Gehweg, was man genauso gut wie eine Gefängnisstrafe mit Folter vergleichen kann, mann-oh-mann.
Am 19.10.2016 um 23:08 Uhr schrieb der Leser "Stud.iur aus Leidenschaft":
In welchem Bereich der Diskussion bewegen wir uns? Geht es um die Rechtswissenschaft, hat Hr. Fischer definitiv recht, da das Stück "Terror" erhebliche Mängel in der Aufarbeitung eines juristischen Falles aufweist. Die deutsche Rechtsmethode und Rechtswissenschaft hat genug Mittel um diesen Fall, nach rechtsstaatlichen Standards zu lösen. Denn mit diesem System schaffen wir Recht.
Geht es aber um die Philosophie und damit um die Moral (Gerechtigkeit), so gibt der Film "Terror" einige Denkanstöße über die die Menschheit seit jeher diskutiert. In diesem Fall kann es kein Richtig oder Falsch geben. Moral ist stark Zeit und Orts abhängig. In Japan entschied die Mehrheit der Zuschauer dieses Theaterstücks, dass der Pilot wegen Mord zu verurteilen ist. Somit ist die Frage nach der Moral und der Gerechtigkeit, die das Stück aufwirft, nicht neu, aber interessant zu verfolgen in welche Richtung sich diese Gesellschaft entwickelt.
Am 20.10.2016 um 07:59 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich glaube, Sie irren sich. Die Unterscheidung von Recht und Moral wird in dem Stück gerade falsch vorgeführt. Wo wieviel Zuschauer "den Piloten erurteilen" möchten, hat mit der Moral nur sehr wenig zu tun. Das Stück stellt die Fragen falsch, indem der Pilot (als Person) mit dem STAAT gleichgesetzt wird. Das ist ein schöner Trick, um den STAAT (der nicht "schuldig" oder "unschuldig" sein, sondern nur rechtmäßug oder rechtswidrig handeln kann, wie einen moralischen Menschen zu behandeln, um zum Ergebnis zu kommen, der Staat DÜRFE seine Bürger töten, um "Höhere" Ziele zu erreichen. Allein darum ging es beim BVerfG; nur daüber wird in dem Stück geredet. Pilot Koch dient nur als Schaufensterpuppe, um das zu vernebeln. Leider fallen 95 Prozent der Zuschauer darauf herein und stinmmen begeistert dafür, dass einem Polizisten befohlen (!) werden kann, sie oder ihre Kinder zu erschießen, wenn dadurch 20 andere Menschen (vielleicht) gerettet werden können. Verstehen Sie nicht, dass nicht über Herrn Piloten Koch, sondern über SIE (bzw. UNS) verhandelt wird? Und zwar nicht als Abschießer, sondern als Insassen des Flugzeugs. Wer auf dieser Ebene (der Rechtmäßigkeit) für "Freispruich" stimmt, stimmt dafür, dass er selbst VERPFLICHTET werden kann, sich von Staats wegebn erschießen zu lassen. Ein SUPER-"Experiment"! TF
Am 20.10.2016 um 10:27 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Genau das ist der Punkt. Die Abstimmung erfolgt über das, was man künftig vom Staat zu erdulden bereit ist - ob aktiv oder passiv, es stimmt darauf ein. Eine Untertanenschule, bestätigt per Volksabstimmung.
Am 20.10.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Die beste Untertanenschulung gibt Fischer: Er hält die Bevölkerung eh für blöd. Deshalb sind nur Geistesgrößen wie er in der Lage, den Fall angemessen zu beurteilen. Fischers Kolumne ist eben das genaue Gegenteil von Kritik. Es ist Anmaßung.
Am 21.10.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":
Das ist alles ärgerlich und albern, aber machen Sie es mit dieser Argumentation den Machern nicht zu leicht? Denn die könnten nun ebenso behaupten, es ginge um uns als "Insasse" des Stadions. Und schon dreht man sich in dem dargebotenem Rad. Darum ging es doch wohl. Uns mittels höchstmöglicher Emotionen glauben zu machen, es sei die (ziemlich abgedroschene) Frage der Weichenstellung, nur um mit der "Urmoral" zu verhüllen, daß die dann verhandelte "Rechtsfrage" keine ist? Aber dies nur am Rande. Fand Ihren Veriss großartig und mehr als berechtigt.
Am 19.10.2016 um 23:42 Uhr schrieb der Leser "Sanctoria":
Macht Fischer zum hawk eye der gesamten deutschen Fernsehunterhaltung!
Am 19.10.2016 um 23:45 Uhr schrieb der Leser "tpletsch":
Das Schicksal der Naturwissenschaften, die von einer teilweise extrem schlichten Presse schon seit Jahrzehnten für dumpfe, aber telegene Vereinfachungen missbraucht wurden, wird nun – in flagranter Weise – auch dem Strafrecht zuteil. Schade! Ich schöpfe daraus auch keine Entspannung, sondern nur die Sorge, dass unsere Gesellschaft partout denen nicht mehr vertrauen mag, deren Ausbildung und Kenntnise sie für eben diese Bereiche selbst bezahlt hat.
Warum ist die ausgewogene Kommunikation zwischen uns Fachleuten und unseren Mitbürgern (plus Gender-Formen) denn bitte so schief gelaufen dass unsereiner maximal noch in Kolummnen zu Wort kommt, wo die gesellschaftlichen Realitäten nur noch kommentiert werden können (wenn auch so außerordentlich eloquent wie hier)...
Am 20.10.2016 um 01:27 Uhr antwortete der Leser "Inagaddadavida":
Werter tpletsch,
"Ich schöpfe daraus auch keine Entspannung, sondern nur die Sorge, dass unsere Gesellschaft partout denen nicht mehr vertrauen mag, deren Ausbildung und Kenntnise sie für eben diese Bereiche selbst bezahlt hat."
Sie haben absolut Recht.
Die Ursache sehe ich darin, dass das sog. gemeine Volk (mag sein medial angefeuert und auch angestachelt) mit der Zeit die Erfahrung verinnerlicht hat, dass ihm qua Moral / Gesetz angewiesen wird, bloß nach Recht und Gesetz zu leben, und gleichzeitig laufend erfährt, wie andere tolldreist alles ignorieren und damit auch noch besser leben.
Ja, man mag sich fragen, warum der, der den Ball mal trifft, oder der, dessen Quiekstimme aus den Sender tönt, dafür ein unfassliches Geld erhält. "Glaubenssubstanzzehrend" aber sind der Arzt, der auch noch die Krankenkasse "betüppert" oder ohne Befund eine Knieprothese einsetzt, der katholische Pfarrer, wahlweise mit zwei Kindern oder zwei Ministrantenopfern, der Bankier in der schmucken Villa, der der Oma für ihre Alterseuros Lehmans angedient hat, bis hin zum Öko-Winterkorn... Allen geht es doch prächtig. Eine beliebig fortsetzbare Liste der Verfehlungen auf Kosten Einzelner oder der Gemeinschaft,
Dass das den Glauben der Menschen an "Autoritäten" generell erodieren lassen hat, wundert nicht. Warum sollten da gerade Protagonisten des Strafrechts, die auch oft wechselseitig wenig reputationsförderndes, fragen Sie mal am BGH über TF, übereinander äußern, davon ausgenommen sein...
Am 20.10.2016 um 10:46 Uhr antwortete der Leser "grist":
"Warum ist die ausgewogene Kommunikation zwischen uns Fachleuten und unseren Mitbürgern (plus Gender-Formen) denn bitte so schief gelaufen"?
Das ist in der Tat eine hoch-aktuelle Frage. Auf die Spitze gertrieben wird diese Dilettantenbewegung im Wahlkampf in den USA, in dem ein Kandidat mit dem einzigen Argument antritt, ein Dilettant wäre besser geeignet das Land zu führen.
Ursachen und Bedingungen, die diesen Trend fördern, gibt es sicher zahlreiche. Nicht zuletzt werden sich die Experten auch an die eigene Nase fassen müssen. Schließlich verspricht die Abschottung ihrer Expertise auch seit jeher Reputation und Wohlstand.
TF nennt ja ganz explizit die Medien, die hier ihrer Vermittlerrolle nicht mehr nachkommen, bzw. sich schamlos auf die Seite der Dilettanten stellen, weil diese Masse und Quote versprechen.
Am 19.10.2016 um 23:47 Uhr schrieb der Leser "grist":
Also ich denke, dass ich in so einer Situation- auch wenn ma es nie sicher wissen kann, nicht schießen würde. Ich würde mir auch wünschen, dass derjenige der tatsächlich in dem Flieger sitzt, nicht schießt.
Aber ich würde auch niemand verurteilen, der schießt, weil er denkt, er muss diese Menschen retten.. wenn er aber schießt, um damit terroristen Einhalt zu gebieten, würde ich ihn verurteilen (moralisch mein ich).
Am 20.10.2016 um 00:04 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, so ähnlich geht es mir auch. Hatte das Auswirkungen auf unser Votum? (Jedenfalls würde ich sagen: Kein Mord, darum in dieser im vorgelegten Fall angeblich alleine zur Disposition stehenden Hinsicht (!) jedenfalls nicht schuldig...)
Am 20.10.2016 um 00:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich würde vermutlich schiessen. Und zwar obwohl ich es grundsätzlich falsch finde. Aber ich käme ganz gewiss nicht auf die Idee, mich danach unschuldig zu fühlen. Und ich würde der Gesellschaft auch nicht zumuten, mich freizusprechen.
Am 20.10.2016 um 00:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Ich würde vermutlich schiessen. Und zwar obwohl ich es grundsätzlich falsch finde."
Wollte ich böse sein, würde ich sagen: In diesem Fall würde ich Sie auch für schuldig (Totschlag) halten.
Ich denke aber, Sie möchten uns noch sagen, warum Sie dennoch schießen würden, damit wir Ihre Motivation verstehen.
Am 20.10.2016 um 01:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Weil mein Vermögen, vernünftig und moralisch zu handeln, hier möglicherweise seine Grenze erreicht hätte. Und in der irrigen Annahme, dass es sich um eine Ausnahme handelt, würde ich dann - ausnahmsweise - zum Utilitarier. Aber es ist eben keine Ausnahme.
Am 20.10.2016 um 01:29 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich bin wirklich bestrebt, Sie zu verstehen. Meinen Sie, daß Sie in der Situation annehmen würden, es sei eine Ausnahmesituation (die einen Abschuß rechtfertigen oder entschuldigen (was davon?) könnte), quasi rückblickend oder auch vorher denken/dachten, die Situation ist keine Ausnahme? Warum ist die Situation keine Ausnahme? Ist sie die Regel? Da komme ich beim besten Willen nicht weiter, was Sie meinen könnten.
Am 20.10.2016 um 10:07 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nun, dabei ist es ganz einfach: Reden und Handeln sind nicht immer eins. Selbst dann nicht, wenn man sich grosse Mühe gibt. Es ist schwer, die Macht zu haben und sie nicht einzusetzen. Und eine solche Entscheidung kann nicht die Ausnahme sein - das ist nur eine entlastende Annahme, die gerade bis zur nächsten Ausnahme gilt. Denken Sie an den Foltervorwurf im Fall Gäfgen. Glauben Sie ernsthaft, es würde bei diesem einen Mal bleiben?
Am 20.10.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Aber wieso würden Sie schießen? Weil Sie der MACHT zu schießen nicht widerstehen könnten? ("Es ist schwer, die Macht zu haben und sie nicht einzusetzen.")
Am 20.10.2016 um 10:24 Uhr antwortete der Leser "grist":
"würde ich dann - ausnahmsweise - zum Utilitarier"
- hier liegen Sie - und leider auch ein Großteil der moralpsychologischen Trolley-Forschung - falsch.
Ein Utilitarist wäre von der Richtigkeit des Prinzips überzeugt. Sie hingegen würden auf die Aussicht viele Menschenleben retten zu können reagieren.
Am 20.10.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Das, was man selbst in einer solchen kritischen Situation tun würde, kann durchaus das (straf-)gesetzlich Verbotene sein. Da sehe ich keinen Wierspruch.
Wenn ein Vater den Missbrauchstäter seiner eigenen minderjährigen Tochter im Gerichtssal mit einer Schusswaffe tötet, so kann man sich vielleicht in seine Gefühlswelt hineinversetzen und ein gewisses Maß an Verständnis für ihn aufbringen. Wer kann schon ausschließen, dass er in vergleichbarer Situation nicht auch so oder ähnlich handeln würde.
Aber es bliebe eine Straftat (Totschlag), möglicherweise mit Strafmilderung. Aber straflos dürfte der Vater auf keinen Fall bleiben. Und als Vater müsste man dies wohl auch akzeptieren.
Dito im Fall des Flugzeugabschusses: Mag manchem die Tat des Bundeswehrpiloten "verständlich", "nachvollziehbar" oder "moralisch richtig" erscheinen, es bliebe ein Massen-Tötungsdelikt, das geahndet werden müsste.
Am 19.10.2016 um 23:57 Uhr schrieb der Leser "Wolke 4":
EINSPRUCH! Hier hat ein Autor -und ein sehr erfahrener Jurist dazu!- sich die Mühe gegeben, über eine sehr schwere Frage Gedanken zu machen und UNS - dem Volk, den Zuschauern- die Möglichkeit angeboten MITZUDENKEN, anstatt, wie immer, NUR zu konsumieren, was Dramaturgen, Regiseure und Autoren allgemein denken -oder meinen zu denken- und das sei SEHR zu begrüßen. Vielen Dank dafür. Bitte, mehr davon! Bitte mehr Denker wie Ferdinand von Schirach! Mehr Ideen dieser Art! Mehr Mut und Vertrauen!
Es gibt sehr lange schon genug MÜLL auf der ganzen Palette der Kultur- und Unterhaltungsindustrie überall in Europa, USA und darüber hinaus. Es wurde langsam Zeit, die Zuschauer ERNST zu nehmen. Und die Zaschuer -wie man sieht- haben sich ernst genommen gefühlt. QUALITÄT -und die bot der "Terror-Abend" in jeder Reflexion der „Vorstellung“, bei jedem Atemzug der hervorragenden Darsteller- wird geschätzt und honoriert. Man könnte meinen, die Zuschauer -besonders die, die nie ins Theater gehen- hungern danach. Danke, Ferdinand von Schirach! Auch danke, ARD!
Am 20.10.2016 um 01:41 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Sehe ich auch so.
Am 20.10.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Muss man deswegen denn grobe Fehlinformation betreiben?
Am 20.10.2016 um 13:01 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Wurde nicht.
Am 20.10.2016 um 18:47 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Wenn ich Ihre #382 lese
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
dann war entweder die Sendung noch weit schlimmerer Nonsens als die Kolumne verrät oder Sie haben die Dinge ebenso eigenwillig wie unverständig zusammengereimt. Zur Ehrenrettung Schirachs nehme ich mal an, dass letzteres der Fall ist.
Am 22.10.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "Wolke 4":
rev10, die Unreimheiten könnte ich selbs bald feststellen, als ich merkte, dass ich mit meinen Anrufsversuchen, unmittelbar nach der Sendung, nicht durchkam. Das sei für mich trotzdem nicht sooo relevant, wie die Tatsache, dass ein Autor sich bemüht, über sehr WICHTIGE Fragen Gedanken zu machen und diese Fragen mit Souveränität darstellt und den Zuschauern die einmalige Chance gibt, die eigene Souveränität im Denken eine Stimme zu geben. Viele Zuschauer konnten doch via die Telefonleitung -oder wie auch immer- in ARD landen, ich konnte leider nicht. Das WESENTLICHE an diesem "Fernsehen-Terror-Abend" wurde mir keineswegs versaut: An den Genuß geistiger, reflektierter Qualität im Fernsehen, innerhalb meiner vier Wänden, teilnehmen zu dürfen. Und das, liebe(r) rev10, ist heutzutage keine Selbstverständlichkeit -weder in den Medien noch in Veranstaltungen kultureller Natur.
Nochmal: DANKE, Herrn von Schirach!
Am 22.10.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "Wolke 4":
konnte
Am 20.10.2016 um 00:14 Uhr schrieb der Leser "Guy Fawkes 2.1":
@Goltsman #31.3 — "(...) Was wäre, wenn in dem Flugzeug "unsere" leitenden Politiker und Wirtschaftskapitäne, dazu eine Handvoll beliebter TV-Stars säßen..."
Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen ...
Am 20.10.2016 um 00:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Schön, Sie machen sich einen billigen Witz daraus. Dennoch ist es ein ernsthafter Einwand, denn wer quantitativ entscheiden will, warum sollte der nicht auch qualitativ entscheiden. Also wie viele Zivilisten ergeben einen Regierungschef? Oder wie viele Greise ein Kind?
Am 20.10.2016 um 01:00 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Hallöchen! Na, auch noch wach ...
Am 20.10.2016 um 04:24 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
"(...) Also wie viele Zivilisten ergeben einen Regierungschef? Oder wie viele Greise ein Kind? (...)"
Als überzeugter Anhänger des Rechtsstats respektiere ich die (im Übrigen mit Gesetzeskraft getroffene) Entscheidung des BVerG zum Thema "Flugzeugabschuss". Er wäre rechts- und verfassungswidrig.
Überlegungen zu quantitativen wie auch qualitativen Abwägungen sind mithin völlig fehl am Platze. Es wäre gut, wenn Sie und Ihre Mitstreiter das endlich einsähen.
Was wir diskutieren können, ist die Frage der persönlichen Schuld des Jet-Piloten. Da sind noch freie Kapazitäten.
Am 20.10.2016 um 02:41 Uhr schrieb der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Und schon wieder geht es los:
Anlässlich eines höchst fragwürdigen Fernseh-Schauprozesses werden hier in diesem Forum wichtige klärungsbedürftig Strafrechtsragen erörtert - und schon kommen sie wieder unter ihren Steinen hervorgekrochen: die "üblichen verdächtigen" juristischen Pseudo-Experten, die sich bereits in der "Nein-heißt-Nein"-Debatte so lautstark exponiert haben.
Sie haben nicht die blasseste Ahnung, worum es geht und sind auch noch stolz darauf. Stattdessen schöpfen sie aus der unendlich ergiebigen Quelle des "gesunden Volksempfindens" und suhlen sich in Allmachtsphantasien von Aufstand, Umsturz, Putsch und Revolution.
Wann wachen diese irregeleiteten Rechtssuchenden mal wieder aus ihren feuchten Träumen auf?
Am 20.10.2016 um 13:03 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Und schon wieder ziehen die sogenannten Experten und angeblichen Alleswisser, die Erhabenen und Großen a la Fischer über die unwissenden Kleinen her ...
Ich finde es zu komisch, dass der Beitrag von Fischer als ernsthafte Kritik eingestuft wird. Er ist vor allem Selbstdarstellung und Selbsterhöhung.
Am 20.10.2016 um 16:36 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Ach du meine Güte!!!
Ich weiß ja: Unterweisung, zumal rechtliche Belehrung, wird von nicht wenigen Ahnungslosen als demütigend empfunden, so offensichtlich auch von Ihnen. Das kann einem leid tun, muss es aber nicht.
Aber im Gegensatz zu Ihnen hat Fischer seine sachlichen Kritikpunkte konkret und klar benannt. Haben Sie - außer Ihrem obigen Beitrag - sonst noch irgendetwas Rationales beizutragen?
Am 20.10.2016 um 04:01 Uhr schrieb der Leser "Nach einem Schuss ist mit den Tatsachen Schluss":
Zum Film: Martina Gedeck hat als "Ulrike Meinhof" in "Der Baader Meinhof Komplex" eine bessere Figur als als Staatsanwältin in "Terror" der ARD/von Schirach abgegeben.
Zum Emma-Friedrichsen-Tolksdorf-Freund TF: So ein Fluggerät der Lufthansa (164 Passagiere + Besatzung + Entführer) dürfte schon einige Millionen Euronen kosten. Ein möglicher Hinweis auf etwaige weitere Versäumnisse in der "Anklage" von von Schirach (§ 303 StGB - §§ 228/904 BGB) wäre u.U. schön gewesen. Vielleicht auch zur "dramaturgischen Frage" an die kreativen Köpfe der ARD, warum der Dienstvorgesetzte Herr OStL des Angeklagten Major Koch den Gerichtssaal einfach sang- und klanglos frei verlassen durfte: Hatte dieser in seiner "Vernehmung" doch selbst eingeräumt, dem Angeklagten zugetraut zu haben, die Lufthansamaschine abzuschießen; und nicht zuletzt deswegen mehr als 1/2 Stunde lang davon abgesehen wurde, auf die Räumung der vollbesetzten "Allianz-Arena" hinzuwirken?
Am 20.10.2016 um 04:08 Uhr schrieb der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Wir haben diese Fernsehfarce mit Freunden geschaut und es tauchten u. a. zwei Fragen auf, die bislang kaum diskutiert worden sind:
- Warum jetzt?
- Warum dieses Ergebnis?
In der gegenwärtig emotional extrem aufgeladenen Situation konnte es nicht verwundern, dass als nicht zu unterschätzendes Motiv für die massenhafte Bejahung des Flugzeugabschusses - neben der grassierenden Rechtsunkenntnis - gerade auch der heiße Wunsch Pate gestanden hat, den (islamistischen) Terroristen mal gehörig zu zeigen, wo Bartels den Most holt. Auch wenn dabei alle Flugzeuginsassen atomisiert werden.
Und man darf nicht vergessen, dass viele der sog. Leitmedien mit ihrer einseitigen und einheizenden "Berichterstaatung" (z. B. Flüchtlinge = potentoelle Gewalttäter) für diese Hysterie eine entscheidende Mitverantwortung tragen.
Schließlich muss man konstatieren, dass ein solches Abstimmungsergebnis mutmaßlich nicht wenigen Politikern ganz gut in den Kram passt, auch wenn sie es - anders als Ex-BMVg Jung - nicht offen sagen. Dieses dicke Brett wird weitergebohrt werden ...
Am 20.10.2016 um 10:47 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Oh, die Verschwörungstheoretiker sind mal wieder unterwegs.
Wenn Sie schon dabei sind, dann hätte in der Sendung auch noch thematisiert werden können, dass der Islam das Konzept der Menschenwürde nicht kennt (weder Ungläubige noch Frauen sind gleich). Wie kann er dann zu Deutschland gehören?
Am 20.10.2016 um 16:05 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
"Wenn Sie schon dabei sind, dann hätte in der Sendung auch noch thematisiert werden können, dass der Islam das Konzept der Menschenwürde nicht kennt (...)"
Abgesehen davon, dass Ihre steile These nicht zutrifft: Was wollen Sie uns denn damit sagen? Muslime = Islamisten = (potentielle) Attentäter = gerne zum Abschuss freigegeben? Einschließlich 164 tote Passagiere plus Besatzung als Kollateralschaden?
Wenn Sie damit sagen wollen, dass diese Bauchgefühle für die über 80-prozentige Zustimmung zu einem eindeutig verfassungswidrigen Flugzeugabschuss maßgeblich waren/sind, dann wird allerding einiges klarer!
Am 20.10.2016 um 08:23 Uhr schrieb der Leser "hamiota in ius":
Sehen Sie am Montag, dem 24. Oktober 2016, 20.15 Uhr, im Ersten:
"Der Geld - Check - das deutsche kommunale Beitrags-, Gebühren- und Steuerrecht"
und lesen Sie hier bei ZON bereits am Dienstag Fischers Kolumne, mit der er aufdeckt, welche unglaublichen sachlichen Fehler das Machwerk der Fernsehschaffenden enthielt und welcher Teilnehmer der anschließenden "Hart aber fair" - Diskussionsrunde sich am kräftigsten blamiert hat .....
Sehen Sie am Montag, dem 31. Oktober 2016, 20.15 Uhr, ..........
Am 20.10.2016 um 09:07 Uhr schrieb der Leser "Kwolti":
Das ist ein großartiger Artikel. Sicher ist es richtig, dass "Terror" - m. E. im Fernsehen noch mehr als im Theater - ein komplexes Thema populistisch verwurstet. ABER: es ist dem Autor und allen Theaterschaffenden, die sich um Inszenierungen des Werkes bemühen zugute zu halten, dass sich ein großer Teil der Gesellschaft recht intensiv mit einem Thema auseinandersetzt, der sich sonst GAR nicht auseinandersetzt. Heraus kommen zu großen Teilen stupide Stammtisch-Beiträge, wohl war. Aber ein positives Nebenprodukt sind eben auch moralische Auseinandersetzungen und eben auch Beiträge und Aufklärungen über rechtliche Wirklichkeiten wie die von Thomas Fischer, an denen - wahrscheinlich ein minder großer, aber immer noch großer Bevölkerungsanteil teil haben kann. Eine fachlich und sachlich "richtige" Darstellung der Geschehnisse hätte vermutlich nur eine interessierte Elite hinter dem Ofen hervorgelockt.
Am 20.10.2016 um 09:17 Uhr schrieb der Leser "RAKoenen":
"Wenn Sie das nicht wollen, brauchen wir eine gesetzliche Lösung.
Alles andere, verurteilt wegen Todschlags zu 7 Jahren, nach 4 draussen, nach 2 Jahren im offenen Vollzug, weil irgendwie strafbar aber doch aus ehrenwerten Motiven. Das erscheint mir scheinheilig."
Der Fall ist m.E. zu fiktiv und konstruiert, um daraus eine gesetzliche Regel zu machen. Ich kann mir leider auch nicht vorstellen, wie eine diesbezügliche gesetzliche Regel aussehen soll, die auch noch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit stand halten soll. Schwierig.
Am 20.10.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Deshalb lässt man es besser mit der gesetzlichen Regelung und entscheidet in einem Einzelverfahren. Ein Ergebnis der Sendung war aber sehr wohl interessant: Dass nämlich ein deutsches Gericht vermutlich zu einem anderen Urteil kommen würde als eine amerikanische Geschworenen-Jury. Denn es gab nicht wenige Juristen, die sich über das Abstimmergebnis empört haben.
Am 20.10.2016 um 11:32 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Deshalb lässt man es besser mit der gesetzlichen Regelung und entscheidet in einem Einzelverfahren. "
Das sehe ich auch so, begrüsse aber eine Diskussion über diesen Punkt.
"Denn es gab nicht wenige Juristen, die sich über das Abstimmergebnis empört haben."
Das ist m.E. kein Privileg von Juristen, ich gehe davon aus, daß sich immer irgendwer aufregt oder empört, wenn ihm das Ergebnis partout nicht passt.
Am 20.10.2016 um 11:31 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
„Der Fall ist m.E. zu fiktiv und konstruiert, um daraus eine gesetzliche Regel zu machen. Ich kann mir leider auch nicht vorstellen, wie eine diesbezügliche gesetzliche Regel aussehen soll, die auch noch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit stand halten soll. Schwierig.“
So ist es. Weswegen ich den Montag anders verbracht habe. Einen solch fiktiven Fall zu einem Theaterstück zu machen, bedarf es unglaublicher Akribie im fachlichen. Und außerordentlicher poetischer Fähigkeiten, um sich nicht zu verlieren in hölzernem Juristensprech.
In der Sache erinnert mich das Sujet an zwei andere Konstellationen.:
Zum einen, an den „Bermudafall“: Zwei im Ozean, die Planke reicht nur, um einen zu tragen. Wie ist das ethisch zu lösen?
Realer Fall: Der Freitod von Gunter Sachs aus Angst an Alsheimer erkrankt zu sein. In einer späteren Fernsehdiskussion ein Betroffener, bei dem diese teuflische Krankheit festgestellt war, der aber sich – wie Walter Jens – entschlossen hatte, bis zum natürlichen - wahrscheinlich bitteren - Ende weiter zu leben: „Gunter Sachs, der Feigling“
„Bermudafall“ : Eine Zeit lang kann man sich abwechseln. Aber, spätestens am zweiten Tag, kommt „das Tier“ im Menschen durch, nackter Überlebenswille.
Am 20.10.2016 um 11:36 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Oder auch nicht: Es kann so sein, das einer sagt, schon älteren Semesters: „Ich habe genug. Ich habe den Heiland getroffen, ich freue mich auf den Tod“ (J.S. Bach, - würde auch als Blues funktionieren: https://www.youtube.com/watch?v=foHTQ2qGozs )
„De Jan aber, he is so junk, he is so goat, Ik hav em alens leev!“ (frei nach Klaus Groot, „Hartleed“, Text mit Hörprobe von Hannes Wader: https://books.google.de/books?id=-o0MAQAAIAAJ&pg=PA396&lpg=PA396&dq=wat+... „De Jan hett noch sin ganzes Lewen vor sik....“
Wie soll man aus so einem Fall einen kategorischen Imperativ entwickeln?
Gunther Sachs: Auch wieder ein existenzieller Grenzfall: Es geht nicht darum, ob man die Traute hat, vom Dreimeterbrett zu springen. Oder seinem Chef mal gründlich die Meinung zu geigen.
Wie im – grottig-schlecht – konstruierten Schirach-Fall, die Alternative ist einfach beschissen: Egal wie der Handelnde sich entscheidet, gut schlafen wird er nicht.
So wenig wie ein beauftragter Justizmensch, es sei denn er ist kein Mensch, sondern ein Subsumtionsautomat (leider viel zu häufig), der nicht von einer Mutter geboren wurde, sondern den man mit der StPO aus dem Urwald gelockt hat.
Am 20.10.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Wie soll man aus so einem Fall einen kategorischen Imperativ entwickeln?"
Berechtigte Frage, ich sehe da keine Möglichkeit, die mich zufrieden stellen würde.
"Egal wie der Handelnde sich entscheidet, gut schlafen wird er nicht."
Definitiv schätze ich das auch so ein!
Am 20.10.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "RAKoenen":
"Weswegen ich den Montag anders verbracht habe."
Ich hoffe auch besser!
"Zum einen, an den „Bermudafall“: Zwei im Ozean, die Planke reicht nur, um einen zu tragen. Wie ist das ethisch zu lösen?"
Gab es das nicht auch schon im Titanic-Fall? Zu lösen ist das nur über den Münzwurf oder auch Faustschlag.
" Aber, spätestens am zweiten Tag, kommt „das Tier“ im Menschen durch, nackter Überlebenswille." Ich gehe davon aus, das Tier kommt schneller.
Am 20.10.2016 um 09:28 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Dieses "Experiment", mit dem die moralisch ergriffenen Autoritätshörigen "dem Staat" die Verpflichtung zugestehen, uns "abzuschießen", wenn es denn vermeintlich "höheren Zielen" dient (um mal den Kommentar des Kolumnisten eben aufzugreifen), hat noch ganz andere Schwachstellen.
Man glaubt doch nicht, dass man diesen Piloten so "freisprechen" kann, ohne dass ein Angehöriger sich rächen wird. Und wenn man die Täterrolle auf den "Staat" erweitert, , kann man sich wohl nur noch abwenden, sich radikalisieren, diesen als "Feind" begreifen.
Um irgendwelche "Gefahren" durch Terroristen geht es hier überhaupt nicht sondern um unser aller Verhältnis zur Staatsgewalt und deren Repräsentanten.
Am 20.10.2016 um 09:54 Uhr antwortete der Leser "carmat":
"Unser aller Verhältnis zur Staatsgewalt und deren Repräsentanten"
Gewiss ist auch das "umgekehrte" Verhältnis ein Thema in unserem Gemeinwesen.
Also das sog. Subordinationsverhältnis, in der Weimarer Republik - und auch noch viel später - war die Rede vom "Obrigkeitsstaat". Erlebt er ein Revival?
Ich habe in meinem Beitrag - #324 - das aktuelle Thema "aufgeschnitten" und unter Zugrundelegung eines von TF gezogenen BVerfG-Zitats die Frage nach dem Verhältnis Hartz IV Empfänger ./. Staat gefragt. Etwa auch, hiermit zuspitzend, nach der "strukturellen Gewalt" (Johan Galtung, Träger des alternativen Nobelpreises und Friedensforscher) gefragt, die unter greifbarem Verstoß gegen Artikel 1 GG von Staats wegen - aus welchen Gründen? - gegen die HIVE "geübt" wird.
Gewiss: Es ist ein eigenes Thema. Jedoch von großer Bedeutung - für Millionen.
Am 20.10.2016 um 11:20 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Sie treffen m.E. einen Punkt. Das Thema Hartz-IV ist natürlich im Vergleich zum "Action-Frage-der-Ehre-Maverick-Spektakel" mit Millionenbudget natürlich nicht sexy und der Zusammenhang erschließt sich auch schwer.
Der Zusammenhang ist, dass Menschen zum Objekt degradiert werden. Strukturelle Gewalt führt eben im Regelfall "nur" zur sozialen Vernichtung und die fällt regelhaft nicht oder erst auf, wenn Betreffende sich mit tatsächlicher Gewalt gegen Missstände wehren, also wieder "Action"....
Außerdem erfüllen Arbeitslose genauso wie andere stigmatisierte Gruppen auch natürlich eine Funktion, damit der (rechte) Wutbürger sich noch nach unten abgrenzen kann und nicht auf die Idee kommt, die Verhältnisse zu hinterfragen.
Polizisten oder auch Piloten werden natürlich auch zum Objekt degradiert, das kam bislang nicht zur Sprache....
Am 20.10.2016 um 11:24 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Allgemein sollte gerade für die Polizei höchste Wachsamkeit gelten. Mit diesem unsäglichen Film ist m.E. für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe der Weltuntergang ausgerufen worden. Sie werden sich dagegen wehren, dass ihnen die Waffen weggenommen werden. Sie haben nicht verstanden, dass kein Krieg mehr stattfinden wird, weil sie das Leben nur ungenügend verstehen.
Am 20.10.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
und wenn er nicht schiesst, was sagen dann die Angehörigen der vielen Stadionopfer?
Augen auf bei der Berufswahl! Mit dem Abi hätte er auch Jurist werden können, sicher in der warmen Stube.,,
Was ich Herrn Jung hoch anrechne, dass er als Chef den Kopf hinhalten würde (egal ob er nun die rechte Entscheidung trifft) und nicht den kleinen Angestellten hängen lässt. Ketzerisch gesagt, die erwähnte "Ministerin" im Plot war ja nicht bei der Verhandlung, wär vielleicht ne interessante Zeugin gewesen...
Am 20.10.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Vielleicht sollten Sie es auch mal so sehen und ich weiß, für autoritätshörige archetypisch geprägte Menschen, die im Leben eine "Bedrohung" auch zur Selbstaufwertung brauchen und deshalb gerade in diese Berufe (Polizei, Militär....) strömen, ist dies eine Provokation:
Ist es in heutiger Zeit nicht zivilisatorisches Gebot, "besser" einen Terroristen viele Menschen töten zu lassen als dass man selbst einen einzigen Menschen tötet?
Ich habe hier gestern einen Filmhinweis verlinkt, die Hauptrolle der Colonel Powell dürfte Ihren Identifikationen entsprechen:
http://www.moviepilot.de/movies/eye-in-the-sky--2
Vielleicht schauen Sie sich das mal an auch unter dem Gesichtspunkt des "Gewöhnungseffektes"....
Am 20.10.2016 um 09:40 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":
1/2 Das ist alles noch viel schlimmer als gedacht. Eine von etlichen -logische-Erkenntnis für mich: Wie man die Masse richtig (zb mittels Kunst -Theater, Film, Literatur, Musik...), dh in die politisch gewollte richtige Richtung lenkt und steuert unter dem Deckmantel einer gezielt, dem Zuschauer nicht bewußten psychologischen Manipulation, damit sich der Einzelne im GesamtKollektiv schuld-/gewissensbefreit u erleichtert fühlen kann "im sogenannten "guten" Krieg, "gute" Tötung; es geht also wie ich befürchtet habe um viel mehr als nur Fernsehquoten, Unterhaltung, sogenannte Aufklärung um vorschnelle Urteilsfindung. Und - es geht auch überhaupt nicht um Aufklärung über die Rechtslage, um das Verständnis für die Justiz zu stärken, sondern darum, dass u warum Tötung, Kampf, Krieg auch was "Gutes" haben kann (u von der breiten Masse so gesehen wird), mit dieser "Selbst-Erkenntnis" lässt man den Menschen, das Kind "verbildet"nach einem gelungenem Theater/Filmabend nach Hause u friedlich schlafen gehen.
Am 20.10.2016 um 09:59 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Der Autor dieses Machwerks versucht größtmöglichste Verwirrung zu stiften, um dann die Menschen insgeheim unter dem Deckmäntelchen des Terrors dazu zubringen insgeheim über den Krieg abzustimmen. Angesichts dieser angehäuften Dilemmata geraten die Menschen in Angst weil sie es innerlich zum Teil überhaupt nicht verarbeiten können und stimmen dann entsprechend ab und ihnen ist nicht einmal bewusst, dass sie darüber abstimmen. Der Mensch, der das fabriziert hat, ist nur zu bedauern.
Am 20.10.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, denn Angst ist ein Ur-Instinkt.
Am 20.10.2016 um 10:55 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Das sind alles reine Verschwörungstheorien.
Am 20.10.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Man muss nur sein Hirnkastl einschalten und begreifen lernen was abläuft.
Verschwörungstheorien unterliegen jene, die immer und überall Feinde und Gegner sehen, die es mit immer besseren Waffen und Aufrüstung und Kriegstreibereien zu bekämpfen gilt und - Kriege werden aus zwei Gründen geführt, nicht wahr? Wirtschaft und Religion.
Wenn die Option Krieg aber nicht zur Verfügung steht, muss man nach einer friedlichen Lösung suchen, das ist natürlich schwerer.
Am 20.10.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
nun der böse Bundestag und wohl völlig ethikfreie Rot-Grüne Regierung hatte doch genau das Szenario ins Gesetz geschrieben. Wie konnte damals die Mehrheit der Abgeordneten so manipuliert sein und von allen guten Geistern verlassen?
Am 20.10.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Was schreiben Sie denn da?
Schirach wird nach dem Kleistpreis 2010 (wofür nochmal???) nun wohl auch den Friedensnobelpreis für diesen tollen Antikriegsfilm erhalten.
Wie war das nochmal mit Moral und Recht????
Am 20.10.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Wenn ich die folgende Rede (anlässlich der Kleistpreisverleihung)von Schirach lese, wird mir so einiges klar.
Zitat Schirach: "Aber am Ende bin ich froh, sagen zu dürfen, dass Kleist unrecht hatte. Heisenberg ebenso. Auch wenn Kant und die theoretische Physik und wohl jede vernünftige Überlegung dagegensprechen: Es gibt eine Wahrheit, eine unbestreitbare, glückliche Wahrheit – die Schönheit. Auch wenn wir alles verlieren, die Schönheit bleibt. Für sie lohnt es sich zu schreiben."
http://www.tagesspiegel.de/kultur/rede-zum-kleistpreis-jeder-kann-zum-mo...
Gute Nacht Herr Schirach!
Am 20.10.2016 um 09:41 Uhr schrieb der Leser "geierwalli05":
2/2 Das Allerschlimmste ist ja die völlig falsche Darstellung, es gebe kein geltendes Recht für diese Problematik in unserem Rechtsstaat, also eine glatte Lüge. Und -der Moralbegriff wird -wie mir scheint- als eine Vorurteils/Stereotypefrage gehandelt, es gibt moralisch-ethischen Grundlagen des Rechts, Moral und Recht trennen geht nicht einfach so, die hängen zusammen, also sagte man den Zuschauern trennt - wo aber nix zu trennen ist (man suggeriert eine falsche „Sachlichkeit, Rechtsstaatlichkeit“), eine absurde Anweisung, man bringt den Zuschauer eigentlich in eine ausweglose Situation u drängt ihn gleichzeitig zur Abstimmung, das ist für mich ein (umgekehrter)fast doppelter doublebind.
Am 20.10.2016 um 10:58 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Und wie lautet das geltende Recht in dieser Frage? Zu welchem Urteil würde ein deutsches Gericht real kommen? Angefangen von Thomas Fischer habe ich in diesem Forum ganz unterschiedliche Auffassungen gelesen.
Und noch einmal: Der Fernsehfilm hat u. a. gezeigt, dass ein deutsches Gericht vermutlich zu einem anderen Urteil in der Sache kommen würde als ein amerikanisches Geschworenengericht. Welches Urteil wäre denn gerecht?
Am 20.10.2016 um 11:23 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"ganz unterschiedliche Auffassungen gelesen."
Seltsam. Ich habe mich relativ viel in diesem Forum betätigt und viel gelesen, aber es ging dort nirgends um das Urteil, sondern um den rechtskonformen Weg dorthin: die Unterscheidung von "rechtswidrig" und "schuldhaft". Dabei stimmen viele, die den Unterschied verstehen, der Rechtswidrigkeit der Handlung des Piloten zu und lassen die Schuldfrage, die nach "übergesetzlichen rechtfertigenden Notstands" zu prüfen wäre, offen:
I. Notstandslage (nur) gegenwärtige Lebensgefahr Personenkreis nicht eingeschränkt II Notstandshandlung § 34 StGB (-), § 35 StGB (-) Ethische Gesamtbetrachtung III Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar, entspr. § 35 I 2 StGB IV Subjektives Rechtfertigungselement Kenntnis der Gefahr Handeln zum Zweck ihrer Abwendung Schwere Gewissensnot http://juraschema.de/?thema=ueEntschNot
Dort sind die Kriterien aufgeführt, anhand deren am Ende tatsächlich über einen Freispruch entschieden wird. Der im Ergebnis durchaus auch hier wahrscheinlich ist. Aber eben aus anderen Gründen, als im Film suggeriert.
Wesentlich ist daher gar nicht das Ergebnis (Urteil), sondern die Verwechslung von Rechtswidrigkeit mit Schuld und beides mit Urteil, wie Sie es hier tun. Warum es wesentlich ist? Es enthält die Antwort auf die Frage, ob in unserer Rechtsordnung das Töten Unschuldiger auf Befehl ungeprüft entschuldigt sein soll, wie es unter Hitler geschah.
Am 20.10.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Anmerkung: Thomas Fischer hat über Freispruch oder nicht ebenfalls NICHTS gesagt.
Versuchen Sie doch bitte, den Unterschied zwischen einen "Gerichtsurteil" und der Frage nach Rechtswidrigkeit und Schuld zu begreifen.
Am 20.10.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Zu Lasten des Piloten spricht, dass er mit dem Vorsatz seinen Dienst (!) verrichtete und auch in das Flugzeug stieg, dieses in einer solchen Situation abzuschießen.
Die narzisstische Arroganz, mit der er mit intellektuellem Gestus fabulierte, dass die Passagiere ja ihrer Tötung "zugestimmt" hätten, als sie "in Zeiten des Terrors" in ein Flugzeug stiegen, grenzt an Psychopathologie und völligen Verlust des Realitätsbezuges.
Am 20.10.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Wenn der Dienst an sich schon den Vorsatz definiert, sollten morgen alle Soldaten ihren Job kündigen.
könnten eigentlich juristisch die Passagiere überhaupt in ihre Tötung einstimmen. Selbst wenn sie ihn in diesem Moment angefunkt hätten und glaubhaft versichert hätten, einstimmig (bei gegenstimme des Terroristen) für ihren sofortigen Abschuß zu sein, wäre es doch auch mindestens noch Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen.
Kann ich als Bürger meinem Staat eine Vollmacht ausstellen, dass er mich in so einem Fall erschiessen darf, wenn es dem Gemeinwohl dient. Wohl nicht.
Wenn ein Passagier an Bord den Flieger kurz vor dem Ziel abstürzen lässt, macht er sich dann auch strafbar, er ist ja nicht die einzige Geisel an Bord.
Am 20.10.2016 um 11:59 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Wieso sollte ein Passagier das Flugzeug abstürzen lassen?
Es war ein Kernthema des Films und der anschließenden Diskussion, dass die Militärs sich bei einer derartigen Lage über die Rechtswidrigkeit des Abschusses hinwegsetzen würden und dementsprechend "ausgewählt" wird.
Offensichtlich diskutieren Sie hier schlicht ins Blaue.
Am 20.10.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "zabki":
na, genau das ist im 4. Flugzeug von 9/11 geschehen - also ein absolut realistisches Szenario!
Am 20.10.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Nein, der UA-Flug 93 wurde von den Terroristen selbst geflogen und zum Absturz gebracht.
Es gab eine Revolte der Passagiere gegen die Entführer außerhalb des Cockpits.
Am 20.10.2016 um 13:08 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ok, danke für die Korrektur. Wobei es auch auf einen Absturz hinausgelaufen wäre, hätten Passagiere die Entführer überwältigt, ohne selbst fliegen zu können.
Am 20.10.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Zum Dienstproblem siehe # 285.11
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Das pilotische Argument ist nicht nur Stuß, sondern auch im Fall einer nachweislichen Zustimmung aller Passagiere würde genau das gleiche Verfahren, die gleichen Erwägungen eine Rolle spielen.
Ob und wie sich das tatsächliche, explizite Einverständnis schuldmildernd auswirken würde weiß ich nicht. Rechtswidrig wäre seine Handlung trotzdem.
Am 20.10.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Natürlich ist es rechtswidrig. Die Ausführungen des Piloten (im Film) fand ich ja ich auch in Bezug auf persönliche die Schuld relevant.
Ein Einverständnis kann nicht angenommen werden, auch wenn - außergewöhnlicherweise, wie von Plasberg betont - in der TV-Debatte ein Zuschauer im Studio in einem Wortbeitrag genau das wohl unbedingt mitteilen musste, mit Hinweis auf seine Freundin, die Flugbegleiterin ist. Motto: "Schießt uns ruhig ab".
Am 20.10.2016 um 23:57 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Aber man weiß, oder es wurde so erzählt, dass vor der Entführung des Hans-Marin Schleyers vereinbart wurde, dass, sollte einer der Größen entführt werden, dieser Entführte getötet werden soll, oder man soll ihn in Stich lassen bzw. man soll sich nicht erpressen lassen. Oder sogar vielleicht hat er, der HMS selbst, das gesagt. Aber natürlich, als er in Gewalt der Entführer war, flehte er um Hilfe und sein Leben. Damals wurde HMS geopfert. Hier hat freilich keiner irgendwas versprochen, aber die Idee kam von der Szene mit HMS.
Am 20.10.2016 um 11:23 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Mord mit besonderer Schwere der Schuld, auch zwecks Generalprävention?
Realistisch wäre eine mehrjährige Haftstrafe.
Am 20.10.2016 um 20:23 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Sie irren. Ein amerikanisches Geschworenengericht würde vermutlich zu einem ganz anderen Urteil gelangen als ein sengalisches Schöffengericht oder ein haitianisches Pebiszit. Was sagt uns das? Dass man Nix Genaues nicht weiß, sagt die Kunstkunst, und freut sich darüber, dass man Künstler auch dann sein darf, wenn man GAR nichts versteht. Dass alles egal ist, sagen die anderen. Dass es anders ist, sagt der Kolumnist. Aber das ist ja selbstverstänlich nur Kunst. tf
Am 20.10.2016 um 11:07 Uhr schrieb der Leser "Balduin-das-Schloß":
Herr Fischer: das saß!
Am 20.10.2016 um 11:36 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Meine Antegung an kreative Sci-Fi Autoren:
macht doch einen Fernsehfilm, der damit beginnt, dass die Allianzarena in Rauch aufgeht, und arbeitet die Folgen für Pilot, Angehörige, Politik, DFB, Krieg und Frieden aus...
keine paragrafenreiterei, sndern wie würde es weitergehen gesellschaftlich? Und wer soll Jogis Nachfolge antreten.
Am 20.10.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Wenn Sie das reale Amerika anschauen, in dem ein Donald Trump gerade als Präsident kandidiert, haben Sie einen Teil der Antwort.
Nicht weil dies den Ansprüchen der Realität entspräche sondern weil das das Ergebnis davon ist, wenn die Bürger jahrelang manipuliert, Ängste geschürt und hysterisiert wird.
In Bayern reicht braucht nicht die Allianz-Arena in "Rauch" aufgehen, damit die Herren der CSU entschlossen-sinnlos Sätze faseln, wie "Jetzt reicht es endgültig"....
Womit "reicht es"? Dass sich Menschen nicht dem Diktat der Alarmisten und Paniker beugen? Mit der Freiheit?...
Am 20.10.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[In Bayern reicht braucht nicht die Allianz-Arena in "Rauch" aufgehen, damit die Herren der CSU entschlossen-sinnlos Sätze faseln, wie "Jetzt reicht es endgültig"....]
Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenige Menschen in der Lage dazu sind, Attentate wie 9/11 aus der Warte ihrer objektiven Nützlichkeit für die - vermeintlichen - Attentäter zu betrachten, zumal ihre Folgen doch auf wundersame Weise gerade eben nicht den Attentätern, sondern ganz anderen in die Hände zu spielen scheinen.
Wenn man das hinterfragt kommt man relativ zielsicher zu der Erkenntnis, dass eine in Jahrmillionen von äußeren Gefahren bedrängte Menschheit nur allzu empfänglich für - irrationale - Trigger ist, die ihr Gefahren aller Art zu suggerieren. Ebenso auch für Großmäuler aller Art, die das ausnutzen und ihr einen Schutz vor selbigen suggerieren.
Da sind mE - wie auch das "Experiment" noch einmal verdeutlich hat - eigentlich nur 2 Wege dem gesellschaftlich vorzubeugen. Entweder durch die allg. Förderung "rationalen Denkens" und/oder durch die - vorsorgliche und alternative - Befriedigung der materiellen, politischen und sonstigen Bedürfnisse derjenigen, die vom Terror - tatsächlich - profitieren.
Warum zB schanzen sich diejenigen, die (mal angenommen) letztendlich von dem ganzen "Zirkus" geschickt profitieren, ihre "Pfründe" nicht auf anderem Wege zu?
Vielleicht weil sie wissen, dass der "Michel" dazu schier unbezwingbare Neidgelüste überwinden müsste, was sie ihm nicht zutrauen?
Am 20.10.2016 um 11:52 Uhr schrieb der Leser "Bleiakku":
Hallo Herr Fischer,
so ein Film ist weder Kunst noch Dokumentation. Auch wenn Autor, Regie und Produzent Ihnen was Anderes sagen. Es geht ihnen ausschließlich um die Unterhaltung des Zuschauers. Wenn die Mehrheit der Zuschauer sich gut unterhalten haben, wenn sie bis zum Schluss dran geblieben sind, haben die Macher aus ihrer Sicht alles richtig gemacht und der nächste Job/Auftrag ist gesichert. Eine inhaltliche Qualitätskontrolle findet im Fernsehen nicht statt. Auch nicht im öffentlich-rechtlichen (trotz Bildungsauftrag). Sie können das beklagen und kritisieren, aber was vom Programm bliebe übrig, wenn es eine solche Kontrolle gäbe? Oder glauben Sie, eine Arztserie stellt medizinische Sachverhalte korrekt dar, Krimis Polizeiarbeit oder irgend etwas aus dem Bereich Fiktion oder Scripted Reality? Vergessen Sie es! Die Vorilder sind übrigens immer die amerikanischen Formate und die sind in keiner Weise besser. Nur dass kein Mensch von einem amerikanischen Film Realismus erwartet. Das ist ja ein Film!
Warum die Macher trotzdem von Kunst und Realität redet? Weil sie den Film damit vermarktet. Und das doch zweifellos erfolgreich. Das Publikum will es so. Es will nicht das Urteil des BVerfG lesen. Es will abends beriselt werden und zu vielen ist selbst so ein Film zu anstrengend. Sie schauen lieber Bauer sucht Frau. Nur so als Erklärung. Niemand ist dumm. Alle handeln im eigenen Interesse intelligent. Sie natürlich eingeschlossen. Gab doch viele Klicks, oder?
Am 20.10.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Für eene Mark kann ick erwarten, dett an meene niedersten Instinkte appelliert wird"
Schrieb hier einer und fasst damti Ihren Beitrag gut zusammen.^^
Ja kann er erwarten.
Idealerweise jubelt man ihm zwischen Glitzer und SciFi trotzdem noch pädagogisch das moralische Empfinden schulend den Unterschied zwischen einer rechtmäßigen Handlung und einer dadurch niemals obsoleten persönlichen Verantwortung unter?
Am 20.10.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Sie treffen im Kern den Punkt:
Es geht schlicht darum, das Fernsehpublikum zu unterhalten.
Und falls all das, was uns insoweit noch aufgetischt wird, künftig sachkundig überprüft und kolumniert werden soll, können "Fachleute" wie Fischer täglich bei ZON mehrere Kolumnen veröffentlichen, was am Abend zuvor im TV sachlich alles falsch war:
Dass der Patient vor dem Filmeingriff vom Assisstenzarzt nicht vollständig und korrekt aufgeklärt wurde.
Dass der Chirurg den Bauchschnitt bei der dramatischen Herzoperation nicht linienförmig, sondern kleiner und S - förmig hätte ausführen müssen.
usw. usw. .......
So gesehen ist (auch Fischers) Kolumnenstoff bis ad calendas graecas gesichert!
Das Urheberrecht an solcher
"Herr Lehrer, ich weiß was, im Keller brennt Licht - Belehrsamkeit"
gebührt, was das Strafrecht anbetrifft, allerdings (wohl) nicht Herrn Fischer, sondern einem Jurist, aus dessen Feder ich vor Jahren eine "selten so gelacht" - Untersuchung über die Straftaten in Grimms Märchen von Hänsel + Gretel gelesen habe.
Dieses analytische Meisterwerk des Juristen habe ich nach der Lektüre von ca. 8 Seiten ermattet der Altpapierverwertung zugeführt.
Lobenswert ist vor diesem Hintergrund, dass Fischers Kolumnendroge für Besserwisser dem Publikum nicht auf bedrucktem Papier dargeboten wird.
Am 20.10.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Ist Unterhaltung harmlos?
(Und wenn nicht: sollte man lächelnd weitergehen. Aber nicht, ohne vorher auf den Kern des Pudels hingewiesen zu haben).
Ich denke, Sie unterschätzen den Pudel.^^
Am 20.10.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
"Ist Unterhaltung harmlos?",
fragen Sie.
"Teilen Sie meine Einschätzung, dass heute, morgen, übermorgen und an jedem Folgetag eine ähnlich oder noch übler stinkende mediale Quotensau durchs TV - Dorf getrieben wird?"
frage ich zurück.
Und angesichts dieser Binse kann ich sachgemäß nur die Frage beantworten, ob ich an jedem derartigen Borstenvieh herumschnüffeln und ergänzend von Herrn Fischer darüber "aufgeklärt" werden möchte, wie arg die Sau dieses mal gestunken hat.
Die Antwort ist: Nein!
Am 20.10.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Ihre Frage kann ich nicht beantworten, da ich nicht fernsehe.
Natürlich gibt es in der Kolumne Eitelkeit, Besserwissertum, Albernheiten jeder Art auch. Aber das ist Leben. Oder sehen Sie NUR fern?^^
Ansonsten nur die Anmerkung: die Sau ist in diesem Fall tot. Und man kann drauf hinweisen, dass sie erst richtig stinken wird, wenn man sie nicht wegräumt.^^
Am 20.10.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "wal2":
Ja, Sie haben mit allem recht. H. Fischer weiß das gewiss auch aber er verfolgt anscheinend, neben den Kicks, ein anderes Ziel. Wenn man einen dermaß bösartigen Luftzerriss mit dem Werk eines anderen öffentlich inszeniert, muss es noch einen anderen Grund geben. Sind sich der Autor und H. F. etwa nicht grün gewesen - auch schon vor dieser unsäglichen Kolumne?
Am 20.10.2016 um 20:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja. Und? tf
Am 20.10.2016 um 12:03 Uhr schrieb der Leser "timozoe":
Respekt an Herrn Fischer und seiner sachlichen (wenn auch nicht immer von Polemik freien) Klarstellung der Rechtslage. Ich glaube, auch alles richtig verstanden zu haben. Ein Aspekt, bei dem m.E. die Gesetzgebung mit zweierlei Maß misst ist mir allerdings nicht ganz schlüssig. Vielleicht liest dies ja Herr Fischer und kann mir, dem "verarschten" Laien antworten:
- Der Pilot darf nicht abschießen. Ohne Wenn und Aber. Er darf Leben nicht gegeneinander aufrechnen. Ein Abschuss wäre rechtswidrig. Er würde sich damit des Totschlags schuldig machen und kann sich nur evtl. auf den übergesetzlichen Notstand berufen.
- Er weiß oder bekommt die Nachricht, dass seine Familie im Stadion sitzt. Jetzt ist die Lage anders: Der Pilot kann abschießen. Ohne Wenn und Aber. Er kann Leben jetzt im Prinzip gegeneinander aufrechnen. Ein Abschuss wäre zwar noch immer rechtswidrig. Er würde sich zwar noch immer des Totschlags schuldig machen, bleibt aber wegen § 35 StGB auf jeden Fall straffrei. Conclusio: alle Menschen sind gleich. Aber im 2. Modell sind manche Menschen gleicher als andere. Der besondere Schutz der Familie steht hier über dem Gleichheitsgrundsatz. Wie wäre dieser Widerspruch verfassungsrechtlich aufzulösen?
Am 20.10.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Der besondere Schutz der Familie steht hier über dem Gleichheitsgrundsatz."
Das ist falsch. Die Tat ist ja immer noch rechtswidrig. Der Gedanke ist ein anderer, rein auf den Täter bezogen und seine Schuld. Hier ganz gut erklärt, finde ich: "In einer Notstandslage, in der der Täter die in § 35 StGB bezeichneten Rechtsgüter bedroht sieht, kann von diesem aufgrund des besonderen Motivationsdrucks kein normgemäßes Verhalten erwartet werden." http://bit.ly/2dsof4D
Am 20.10.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Ja, ich weiß. Der entschuldigende Notstand funktioniert hier auch nicht, wegen § 35,2 und dem "besonderen Rechtsverhältnis", nachdem der Pilot die Gefahr und den Tod seiner Familie hinzunehmen gehabt hätte. Der Arme! Gruselig! Ich werde nie Soldat! Aber davon abgesehen, also angenommen, ein Mensch wie du und ich säßen in dem Kampfjet (und könnte damit umgehen): die Bewertung wäre doch unterschiedlich. Im 1. Fall erfolgt der Abschuss, der Täter handelt rechtswidrig und wird hochwahrscheinlich bestraft. Im 2. Fall mit der Familie im Stadion schießt der Täter ab, noch immer rechtswidrig nun aber mit deutlich verminderter Schuld und Strafmaß. Das Leben der Familie des Täters wird also (ausgedrückt durch die Schuldminderung) höher eingeschätzt als das der Insassen. Empfinde ich hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes als widersprüchlich.
Am 20.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Das Leben der Familie des Täters wird also (ausgedrückt durch die Schuldminderung) höher eingeschätzt als das der Insassen."
Es ist und bleibt falsch. Bei der Prüfung der Schuld kommt es auf die Opfer gar nicht an, es geht lediglich um den Täter und die persönliche Vorwerfbarkeit seines Handelns, also eine ganz andere Perspektive, als Sie sie versuchen. Das Gesetz versucht, der psychischen Ausnahmesituation des Täters Rechnung zu tragen, allerdings in engen Grenzen, also nicht, wenn sein Ferrari oder seine Katze in Gefahr ist, sondern erst, wenn es um nahestehende Menschen (übrigens nicht nur Familie) geht.
Am 20.10.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Den Artikel http://bit.ly/2dsof4D habe ich mit Interesse gelesen, auch den Fall der Angeklagten F. Wie ist das eigentlich bei den Gefahrenverursachern, sprich den Terroristen oder dem Ehemann der F: haben die ihre Grundrechte oder das Recht auf Gleichbehandlung verwirkt? Ist das irgendwo geregelt?
Am 20.10.2016 um 18:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich bin sicher, Sie können googeln. :-)
Am 20.10.2016 um 20:44 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Klar kann ich googlen, wenn Sie so schön brummen können;-) Und habe nur das Urteil des BVerfG gefunden, in dem es heißt, dass der Abschuss eines mit Terroristen vollgestopften Flugzeugs sogar mit Art. 1 GG zu vereinbaren ist. Aber bei der diesbezüglichen Gesetzesregelung musste ich passen. Denn § 14 LSiG wurde ja vom BVerfG kassiert.
Am 20.10.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Den Ferrari oder die Mieze des Piloten habe ich ja auch nirgends erwähnt. Aber sonst sehe ich klar: die Schuld des Piloten bleibt in beiden Fällen gleich, nur das Strafmaß ist unterschiedlich. Warten Sie mal ab, bis der erste reale Fall eintritt. Ich fürchte, one of these days wird dann auch bei uns der Abschuss Unbeteiligter freigegeben...
Am 21.10.2016 um 00:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nix sehen Sie klar, ich geb"s auf.
Am 21.10.2016 um 11:14 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Hm - inzwischen weiß ich kaum noch, was ich angeblich nicht klar sehen soll. Aber Reisende soll man nicht aufhalten... Den passenden Text zu meiner Einlassung sehen Sie hier: kloepfer.rewi.hu-berlin.de/doc/ag_grundrechte_ss_2012/Loesung_zu_Fall_10.doc
Am 21.10.2016 um 23:42 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Aus Ihrem UNpassenden Text: "P wendet sich gegen die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, also gegen einen Akt der Gesetzgebung" Darum geht es bei Schirach eben NICHT. Da hat ein Pilot sich einsam und alleine entschieden.
Over and out, sorry.
Am 22.10.2016 um 15:53 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Roger. Ohne sorry. Da Sie es aus dem Blick verloren haben, hier noch einmal meine Frage s.o.: "Wie ist das eigentlich bei den Gefahrenverursachern, sprich den Terroristen oder dem Ehemann der F: haben die ihre Grundrechte oder das Recht auf Gleichbehandlung verwirkt? Ist das irgendwo geregelt?"
Darauf haben sowohl der angeblich UNpassende Text, als auch das Urteil des BVerfG selbst (Abs. 118 + 145 ff) eine Antwort für mich gehabt. Ich bin also zufrieden. Ich brauche also Ihre Belehrungen nicht mehr, die sich zudem auf völlig andere Sachfragen beziehen.
Am 20.10.2016 um 12:33 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
An tobmat #303.14 und an rev10 #303.13 Dort: "Ist nun die Rechtsdogmatik schuld, dass es Nazis gab? ist sie schuld, dass Nazis einen Großteil der heutigen Gesetze inkl. Verfassung nahezu unverändert bestehen lassen konnten?"
"könnten", wäre wohl auch zutreffend, ahne ich als einfacher Bürger...
Na gut, etwas Grundsätzliches zur aktuellen Lage:
- BGH Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan des BGH ist der X. ZS auch zuständig, wenn: "12.die Entscheidungen, die erforderlich werden, bevor sich der für die Bearbeitung der Sache zuständige Senat feststellen lässt."
Ein Sruchkörper übernimmt die Aufgabe des gewählten Präsidiums? Das soll gesetzlich sein? Es ist entsätzlich, dass der Verweisungsbeschluss dem Antragsteller nicht zur Kenntnis gebracht wird. Da wird dem Objekt der Entscheidung jedes Mitspracherecht höchstrichterlich stillschweigend abgesprochen.
- BVerfGG "http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entschei... Dort: "Im Falle einer Eintragung im Allgemeinen Register ....
Fortsetzung erforderlich wegen sinnvollen der 1500 Zeichen Beschränkung. Diese Beschränkung ist sinnvoll!
Am 20.10.2016 um 12:40 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Fortsetzung vom #369: § 24 BVerfGG Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.
Hier wird zuerst von der Exekutive dem Antragsteller mitgeteilt ob gemäß dem W i l l e n d e r E x e k u t i v i e der Antrag zulässig ist. Dann wird im §24 BVerfGG so getan, als ob dem Antragsteller vom G e r i c h t ( BVerfG ) dieser richterliche Hinweis gegeben wurde. Tatsächlich kam der Hinweis zwar von Berufsrichtern oder Staatsanwälten, die von den Landesjustizministerien zum BVerfG abgeordnet wurden. Das sind jedoch keine richterlichen Vertreter des BVerfG, das sind weisungsgebundene Beamte der abordnenden Landesjustizministerien!
Aber durch solch eine "Aufklärung" im Sinne der Exekutive ( anweisungsgebunden!), darf der Spruchkörper verfahrensgesetzlich gemäß §24 BVerfGG dem Bürger die Begründung vorenthalten, damit der Untertan niemals erfährt warum abgewiesen wurde. Das macht dann Sinn, wenn der Bürger als Rechtsobjekt unwissend gehalten werden soll, damit der Untertan der Exekutive keine fundierten Rechtsprobleme schaffen kann.
Am 20.10.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "carmat":
"der Bürger als Rechtsobjekt unwissend gehalten"
Ihre zunächst schlüssig erscheinende Sicht der Dinge, bedeutete sie nicht: Entgegen der von TF zitierten Passage der gefestigten höchst richterlichen Rechtsprechung, wonach der Bürger "nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt werden darf" verfügt prozessual der von Ihnen gezogenen § 24 BVerfGG gerade eine solche "unwürdige Verobjektivierung"?
Es ist bekannt, dass von den etwa 3-4000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nur etwa 2-3% Erfolg in der Sache haben. Die Masse wird allein aus Formmangel im obigen Sinne ohne Begründung zurückgewiesen.
Wie aber sollte die kleinste Bundesbehörde sonst mit dem Anfall der Beschwerden umgehen? Mehr Personal? Den Zugang zum BVerfG einschränken?
Am 20.10.2016 um 15:48 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
"Hier wird zuerst von der Exekutive dem Antragsteller mitgeteilt ob gemäß dem W i l l e n d e r E x e k u t i v i e der Antrag zulässig ist. Dann wird im §24 BVerfGG so getan, als ob dem Antragsteller vom G e r i c h t ( BVerfG ) dieser richterliche Hinweis gegeben wurde."
Der Zusammenhang mit den den hier diskutierten Fragen ist zwar nicht recht ersichtlich, aber sei"s drum: Sie haben da offenkundig etwas gründlich missverstanden:
§ 24 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) bestimmt, dass ein einstimmiger Beschluss, mit dem das BVerfG einen offensichtlich unzulässigen oder unbegründeten Antrag zurückweist, dann keiner Begründung bedarf, wenn der Antragsteller vorher - und zwar selbstverständlich durch den entsprechenden Spruchkörper des Gerichts - auf die Unzulässigkeit/Unbegründetheit hingewiesen wurde. Denn in diesem Fall würde in der Beschlussbegründung nichts anderes stehen, als in dem vorangegangenen Hinsweis des Gerichts. Daher ist eine nochmalige Wiederholung insoweit entbehrlich.
Es ist also eben keine "Mitteilung der Exekutive", sondern der Judikative, sprich des angerufenen BVerfG.
Also: Wieder nix mit Verschwörung, "tschuldigung!
Am 21.10.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Sehr geehrter GuyFawkes 2.1:
"- und zwar selbstverständlich durch den entsprechenden Spruchkörper des Gerichts - "
Ich kann das durch die mir vorliegenden Schriftstücke vom BVerfG widerlegen. Die "Belehrung" kam immer von Personen, die nicht im Geschäftsverteilungsplan des BVerfG genannt sind, die folglich keine für die Sache gesetzlich bestimmten Richter sind!
Das was Sie als selbstverständlich voraussetzen, genau das trifft nicht zu! Wenn es zuträfe, dann hätte ich das nicht gerügt.
Es trifft sogar zu, dass solch ein "Aufklärer" mir schrieb, dass es eine Anhörungsrüge beim BVerfG nicht gibt, genauer, dass angeblich die mit der einstimmigen Abweisung befassten Richter es mündlich abgelehnt hätten, die Anhörungsrüge zu bearbeiten. Ob das wohl tatsächlich so war oder ob da was vertuscht werden soll, das kann ich nicht sagen.
Wie kommen Sie auf den Begriff "Verschwörung"? Ich bitte dazu um Aufklärung.
Am 21.10.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Sie sprechen davon, Sie hätten einen entsprechenden Hinweis von der "Exekutive", also von der Regierung/Verwaltung erhalten. Und das bezweifle ich nach wie vor. Selbst wenn Ihnen z. B. ein "Regierungsdirektor" (originäre Amtsbeteichnung aus der Verwaltung), tätig beim BVerfG, eine Mitteilung zukommen ließe, täte er dies als Teil der Judikative.
Nichtannahmeentscheidungen der Kammern des BVerfG sind unanfechtbar (§ 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) und können auf Gegenvorstellungen oder anderweitige (Anhörungs-)Rügen hin grundsätzlich auch durch die Kammer selbst nicht mehr abgeändert werden.
Auch beim BVerfG muss halt irgendwann mal Schluss sein. Und eine Anhörungsrüge ist beim BVerfG eben nicht vorgesehen.
Ausnahmsweise kann eine Abänderungskompetenz der Kammer dann bestehen, wenn "unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Bundesverfassungsgericht vorliegendem Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde" (vgl. Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Juni 2001, § 93b Rn. 19). Ob das bei Ihnen der Fall ist, ...???
"Wie kommen Sie auf den Begriff "Verschwörung"? Ich bitte dazu um Aufklärung."
Können Sie haben. Lesen Sie nochmals Ihre eigenen Ausführungen, z. B.: "Ob das wohl tatsächlich so war oder ob da was vertuscht werden soll, das kann ich nicht sagen." Naja ...
Nach dem BVerfG kommt bestenfalls noch der EGMR und in allerletzter Instanz noch das "Jüngste Gericht". ;o)
Am 20.10.2016 um 12:41 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
(Die Relevanz zum Thema ergibt sich m.E. aus der medialen Inszenierung, momentan auf Phönix, nicht in der ARD, denn auch der Abschuß gekaperter Passagierschiffe wurde ja in diesem Parlament beschlossen)....
Zum "Opferschutz" in Deutschland live aus dem Bundestag:
Der Liedtext "Im Wagen vor mir fährt ein junges Mädchen...." dient gerade einer CDU-Rednerin (ehemalige Familienrichterin, die ihre "Erfahrungen" hier betont) zum Thema "Besserer Schutz vor Stalking" als "Argument" für die "Verschärfungen" des Paragraphen.
Der Missbrauch dieser vom Frauenlobbyismus durchgezwungenen Gesetzgebung - nun "Stalking" als Eignungsdelikt - ist weder politisch noch juristisch ein Thema.
Es wird auch kein Zusammenhang gesehen zu dem Missstand, dass Umgangsboykott immer noch kein Straftatbestand ist und sich Familiengerichte weigern, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Obwohl bekannt ist, dass - warum sonst hätte eine Familienrichterin Erfahrungen - es auch und vor allem um Kinder geht. Der Ex-Partner wird immer niederschwelliger als "Straftäter" aus seiner Vaterrolle gekegelt,
Wenn sich die Politik so "einig" ist, sollte die Justiz endlich Korrektiv sein! Möglichst nicht immer beim BVerfG. Mann!
Am 20.10.2016 um 12:45 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Zum nachdenken, Logik, du harkst:
Jetzt Ironie an: Wer ( mächtige ) Persönlichkeiten stört, der begeht eine Persönlichkeitsstörung, und das ist fachärztlich behandelbar? Ironie aus
Wer die Bürger zum Nachdenken provoziert,der stört ? Der soll seinen einflussreichen Platz verlassen ???
Zwei Lehrer unterhalten sich über einen Erstklässler: "Als ich sagte 1+1 ist 2, da fragte der doch: Warum?. Auf den müssen wir aufpassen!" ;-))))
Am 20.10.2016 um 19:50 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
was hat dies mit der krankengeld-Rechtsprechung des bundessozialgerichts zu tun? wir warten! tf
Am 21.10.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Nichts, davon war kein Wort enthalten.
Am 21.10.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Ergänzung: Das gehörte zu #372 und #373, Kommentar Nr. 375 ohne diesen Bezug ist nicht verständlich.
Mich regt die "krankengeld-Rechtsprechung des bundessozialgerichts" nicht besonders auf, aber die Nichtbeachtung der ZPO beim BVerfG ist schon seltsam und dass der X.ZS des BGH das Präsidium gemäß dem GVP ( Nummer 12 beim X.ZS) ersetzt, entsetzt mich. "12.die Entscheidungen, die erforderlich werden, bevor sich der für die Bearbeitung der Sache zuständige Senat feststellen lässt." Jene Erkenntnisse, auf die sich die Verweisung an den III.ZS begründet, habe ich nie erhalten und den Verweisungsbeschluss selbst vom X.ZS an den III.ZS auch nicht, jedoch hat der III.ZS in seinem Beschluss gegen meine Anhörungsrüge SELBST erklärt, warum der III.ZS zuständig sei. Dann aber bleibt die Frage offen, warum dann zuerst die Sache an den X.ZS ging, wenn das doch ? offensichtlich so war??? Immer wenn so komische Rechtswege durch Spruchkörper eingeschlagen werden, bin ich sehr skeptisch: "Ist da was faul?"
Je mehr ich den Sachen auf den Grund gehe um so komischer werden die Zusammenhänge.
Am 21.10.2016 um 02:23 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
„Logik, du harkst:“
Kann das nicht Blütenhinrichter Edmund übernehmen? Dann glodert die Lut nicht ganz so heftig, wenn der Gärtner mal wieder mit der Muschi ins Gebüsch muss.
Am 20.10.2016 um 13:09 Uhr schrieb der Leser "Caroline Hall":
Wo ist eigentlich der Verriss von Fischers Verriss nachzulesen?
Fischers Verriss ist vollkommen überzogen und unsachlich. Wenn in einem Film, der an juristische Laien gerichtet ist, von Schuld die Rede ist, dann ist natürlich Schuld im alltagssprachlichen Sinne gemeint und nicht Schuld im Sinne von Herrn Fischer. Um den Wortsinn des Filmes zu erkennen, muss Herr Fischer die Empfängerperspektive, d.h. die Perspektive des juristischen Laien, einnehmen, was ihm nicht gelungen ist.... usw...
Es gäbe noch vieles mehr zu kritisieren.
Am 20.10.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "Tourte":
Das Gegenteil ist richtig.
Der schrecklich Film hat mich Laien verwirrt, weil alles so durcheinander geworfen wurde (Knoten im Kopf!) und nur durch den Verriss hab ich kapiert, dass unser Recht zum Glück eine differenzierte, logische und recht leicht zu verstehende Antwort hat. Der Pilot steckt im Dilemma, für ihn gibt es keine „gute“ Lösung. Für den Staat ist es hingegen einfach: Er darf keine Menschen umbringen lassen. Und das ist auch gut so.
Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, wie man noch besser die Empfängerperspektive berücksichtigen könnte, als es hier (auch in den Kommentaren von vielen anderen Lesern) der Fall ist. Sehr wertvoll.
Am 20.10.2016 um 16:02 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Dann haben Sie Fischers Verriss nicht verstanden, denn Fischer präsentiert keine differenzierte, logische und leich verständliche Antwort. Der Fall wird durch Fischer überhaupt nicht gelöst, sondern es wird nur eine mögliche Lösung angedeutet.
Am 20.10.2016 um 19:02 Uhr antwortete der Leser "Tourte":
Nein, stimmt, Fischer löst nicht diesen Fall, er deutet an, dass unser Recht eine differenzierte usw... Lösung bietet. Steht im Text, den ich Ihnen gerne ebenfalls erneut zur Lektüre empfehle. Es lohnt sich wirklich.
Sie unterscheiden zwischen alltäglicher Schuld und Schuld im Sinne Fischers. Das finde ich ziemlich lustig. Wollen Sie damit wirklich andeuten, Richter hätten im Alltag eine andere Einstellung dazu, wie man sich schuldig macht?
Der Film suggeriert, so glaube ich verstanden zu haben, dass es nur die Alternative: „Schuld“/Verurteilung bzw.Strafe oder „Unschuld“/Freispruch gibt, ohne zwischen Rechtswidrigkeit und persönlicher Schuld zu unterscheiden. Vermutlich mit Absicht.
Am 20.10.2016 um 19:07 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Man kann es auch kaum schöner, eleganter und vor allem kürzer ausdrücken als Sie es hier tun:
"Der Pilot steckt im Dilemma, für ihn gibt es keine „gute“ Lösung. Für den Staat ist es hingegen einfach: Er darf keine [unschuldigen] Menschen umbringen lassen. Und das ist auch gut so."
GENAU DAS.
Am 25.10.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "Tourte":
Danke!
Am 20.10.2016 um 19:48 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Schön und dankenswert, dass Sie neben der Schuld von Herrn Schirach und der Schuld von Herrn Kant und der Schuld des Bundesgerichtshofs und des BVerfG nun auch noch die Schuld von Herrn Fischer ergründet haben! Das ist natürlich ein bisschen ironisch gemeint. Aber nicht wirklich böse: Ich finde nämlich, dass die "Laien" sich gar nicht immer so klein machen müssen. Wenn sie aber "GROß" sein wollen, müssen sie sich auch so behandeln lassen. Beispielhaft: Wenn es wahlweise Pappendeckel mit Plockwurst oder Pappendeckel mit so genanntem Emmentaler gibt und das ganze große Volk darüber abstimmen darf, welches von beiden Gerichten die beste Pizza aller Zeiten ist, kommt bei diesem Plebiszit leider auf jeden Fall nur Pappendeckel mit Blödsinn heraus, bestenfalls Blödsinn plus Peperoni und extra Zwiebeln. Ich bin ja gar nicht schuldig, sondern nur der BOTE dieser Wahrheit! Und ich würde mich sehr dafür interessierenh, was Sie noch "vieles mehr" kritisieren möchten. TF
Am 21.10.2016 um 08:20 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie haben meinen Einwand leider nicht verstehen wollen, denn es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen der Alltagssprache und der juristischen Sprache.
Weitere Kritikpunkte an Ihrem Artikel sind Sachverhaltsquetsche und keine Lösung des Falls. Dann liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung nicht auf der juristischen Problematik, sondern konzentriert sich auf die Beschimpfung des Filmautors.
Am 20.10.2016 um 13:10 Uhr schrieb der Leser "tenbeau":
Ich halte die Kolumne für Missbrauch am Leser.
Am 20.10.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Sie u gnädige Frau v 376sollten viel realistischer u zuversichtlichersein, deshalb stell ich hier ein sehr schönes u passendes Gedichtlein rein: Des Antonius von Padua Fischpredigt.
Antonius zur Predig Die Kirche findt ledig, Er geht zu den Flüssen, Und predigt den Fischen; Sie schlagn mit den Schwänzen, Im Sonnenschein glänzen.
Die Karpfen mit Rogen Sind all hieher zogen, Haben d" Mäuler aufrissen, Sich Zuhörens beflissen: Kein Predig niemalen Den Karpfen so gfallen.
Spitzgoschete Hechte, Die immerzu fechten, Sind eilend herschwommen Zu hören den Frommen: Kein Predig niemalen Den Hechten so gfallen.
Auch jene Phantasten So immer beym Fasten, Die Stockfisch ich meine Zur Predig erscheinen. Kein Predig niemalen Den Stockfisch so gfallen.
Gut Aalen und Hausen Die Vornehme schmausen, Die selber sich bequemen, Die Predig vernehmen: Kein Predig niemalen Den Aalen so gfallen.
Auch Krebsen, Schildkroten, Sonst langsame Boten, Steigen eilend vom Grund, Zu hören diesen Mund: Kein Predig niemalen Den Krebsen so gfallen.
Fisch große, Fisch kleine, Vornehm" und gemeine Erheben die Köpfe Wie verständige Geschöpfe: Auf Gottes Begehren Antonium anhören.
Die Predigt geendet, Ein jedes sich wendet, Die Hechte bleiben Diebe, Die Aale viel lieben. Die Predig hat gfallen, Sie bleiben wie alle.
Die Krebs gehn zurücke, Die Stockfisch bleiben dicke, Die Karpfen viel fressen, Die Predig vergessen. Die Predig hat gfallen, Sie bleiben wie alle.
Abraham a Santa Clara
Am 21.10.2016 um 04:13 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Dann dürfen Sie sich jetzt als Missbrauchsopfer betrachten und bezeichnen. Das ist doch etwas, oder? Auch wenn es nicht viel bringt, eine Tüte Mitleid ist immer drin.
Am 20.10.2016 um 13:26 Uhr schrieb der Leser "zabki":
wenn das Verhalten des Piloten "klar unrechtmäßig ist", scheint mir das Recht auf Notwehr aufzuheben. Darf ich mich nicht verteidigen, sofern ein Angreifer eine Geisel als Schutzschild benutzt? Daß der Pilot das im Sinne einer Nothilfe tut, ändert das etwas? - Der Pilot wägt nicht Leben gegen Leben, sondern schützt angegriffene Menschen. Daß dabei die Passagiere umkommen, hat allein der Entführer zu verantworten.
Ich fände es begrüßenswert, wenn jemand erklären könnte, in welchen Fällen das sog. "Kriegsrecht" greifen würde und in welchen Fällen nicht.
Am 20.10.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Notwehr im Sinne des § (=Paragraphen) 32 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist nur zulässig, um den Angreifer selbst zu "stoppen". Dazu darf der Notwehr-Ausübende - wenn der Angriff nicht anders aufzuhalten ist - im Extremfall den Angreifer töten, nicht aber unbeteiligte Dritte (z. B. die Passagiere und die Besatzung im Flugzeug).
"Der Pilot wägt nicht Leben gegen Leben, sondern schützt angegriffene Menschen."
Doch er tut es: 164 Personen im Flugzeug plus Besatzung gegen 70.000 Fußballfans im Stadion. Das war eines der zentralen Argumente in der Verteidigungsstrategie des Angeklagten. Und genau das geht nach BVerfG (Urteil vom 15.02.2016, Az.: 1 BvR 357/05) gerade nicht. Deshalb entfällt auch der Argumentationsansatz des "Übergesetzlichen Notstandes".
"Daß dabei die Passagiere umkommen, hat allein der Entführer zu verantworten."
Leider wieder daneben: Der Entführer des Passagierflugzeugs ist zwar im weitesten Sinne (nach der "contitio-sine-qua-non-Formel)"ursächlich", aber adäquat, also letztendlich kausal für den Tod der Menschen an Bord ist selbstverständlich der Pilot, der die Rakete abfeuert, werd denn auch sonst!?!!
Am 20.10.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
"Deshalb entfällt auch der Argumentationsansatz des "Übergesetzlichen Notstandes"."
Das scheint Fischer aber ganz anders zu sehen. Er beruft sich ja auf den übergesetzlichen Notstand als mögliche Lösung.
Am 21.10.2016 um 04:08 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Fischer bezeichnet es zwar als mögliche Lösung, wie die im konkreten Fall aber aussehen soll, davor drückt er sich.Letztlich kann das ja nur auf die Gewissensnot des Piloten hinauslaufen, die Frage ist doch aber, was der Paragraf 34 StGB als angemessenes Mittel ansieht. Und da scheiden sich meines Erachtens die Geister. Die einen sagen, ein anderes Mittel als den Abschuss gäbe es da nicht, die anderen bestreiten das und behaupten, nach Sinn und Zweck des Art. 1 GG scheidet ein Abschuss der Maschine von vorneherein aus, Gewissensnot des Piloten mag vorhanden gewesen sein, ist aber zweitrangig.
Am 21.10.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
"Das scheint Fischer aber ganz anders zu sehen. Er beruft sich ja auf den übergesetzlichen Notstand als mögliche Lösung."
Eben, als "mögliche" Lösung, deshalb verwendet Fischer in diesem Zusammenhang den dreimaligen Konjunktiv "könnte". Wörtlich:
"Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens. In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden."
Die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Jet-Piloten entscheidende Frage lautete demnach: "Sah Pilot Koch seiner individuellen, persönlichen Lage nach in der konkreten Situation eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Lebensgefahr für die Insassen des Stadions und schoss er das Passagierflugzeug ab, um die Gefahr von den Personen im Stadion abzuwenden und war es ihm nicht doch zuzumuten, sich rechtmäßig zu verhalten, also vom Abschuss des Flugzeugs abzusehen?"
Aber statt sich mit der individuellen Schuld des Täters zu befassen, verlor sich die Diskussion in dem Fernsehspektakel - ebenso wie hier in vielen Forumsbeiträgen - im Nirwana ...
Am 20.10.2016 um 14:27 Uhr schrieb der Leser "Nicht-Wissender":
Sehr geehrter Herr Thomas Fischer, durch die Brille des Juristen geschaut? Ein Theaterstück ist ein Theaterstück und als solches dem "weiten Feld" der Kunst zu zu ordnen!
- Die vom Juristen Fischer kritisierte Realitätsferne zur - ich nenne es mal - Juristerei ist vom Autor des Theaterstück gewollt! (Als Kunstmittel)
- Gerichtssaal ist Bühnenbild. Es geht NICHT (vordergründig) um die Darstellung einer Gerichtsverhandlung.
- Es ist ein philosophisches Kunstwerk. (Zitate von Kant Philosophie)
- Der Schuh, im Original aus Pferdeleder, soll individuelle Persönlichkeit zum Ausdruck bringen. Hätte auch z.B. eine mit Feuchtigkeitscrem gefüllte Puderdose sein können. ( Der Wert eines Menschen besteht in der Einzigartigkeit seiner Persönlichkeit. Alle Menschen sind gleich viel wert.
Ob Arzt/Krankenhaus Film/Serie, oder Kriminalfilm/Theaterstück, der Zuschauer hat nicht die Erwartung das die Arbeit von Ärzten, Krankenschwester, Polizisten usw. realistisch dargestellt wird.
Am 20.10.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ich sterbe vor Lachen. Danke für Ihr wundervolles post-it.
Ein philosophisches Kunstwerk!!! Ja, HOCHPHILOSOPHISCHST!!! Jaaaa!Und die hohe Kunst der Literatur!!! Klar!! Super!!! "Realitätsferne als Kunstmittel"!! Genialst!!!
Kant, Heisenberger und Co drehen sich im Grabe um, und Kleist, der höchst ethisch-religiöse, ganz große deutsche Dramatiker H.v. Kleist stirbt unaufhörlich vor Gram...
Noch ein Zitat von Schirach aus seiner Rede zum Kleistpreis: "Phryne lebte im 4. Jahrhundert vor Christus in Griechenland. Sie war eine Hetäre, die schönste Frau der Welt, die Männer Athens verfielen ihr. Irgendwann wurde sie der Gottlosigkeit angeklagt: Sie hatte erklärt, sie sei so schön wie die Göttin Aphrodite selbst. Es kam zum Prozess. Der Ankläger brachte seine Beschuldigung vor – Gottesanmaßung –, die Zeugen bestätigten, was Phryne gesagt hatte. Es sah nicht gut für sie aus, der Prozess wurde unerfreulich. Aber plötzlich tat Phryne etwas Unerwartetes. Sie stand auf, ging in die Mitte des Gerichtssaals und sah lange ihre Richter an, jeden Einzelnen. Ihre Verteidigung war perfekt: Sie löste ihr Haar und zog sich aus. Nackt stand sie vor Männern. Die Richter saßen auf den Steinbänken, sie starrten diese wunderbare kluge Frau an. Ihr Urteil war einstimmig: Phryne wurde freigesprochen. Die Schönheit rettet uns – in ihr ist alle Wahrheit." (Tagesspiegel 22.11.2010)
Am 20.10.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Warum hatte Eidinger dann überhaupt was an? Er war ja kaum zu erkennen.
Am 20.10.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, genau, DAS wäre es gewesen:
Eidinger als pudelnacketer Anwalt, als Allegorie der Schönheit, in der alle Wahrheit ist.
Dann hätte das völlig verwirrte und verängstigte Publikum gewusst, dass es nichts, rein gar nichts zu entscheiden gibt.
Am 20.10.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
"Heisenberger" ??????
Am 20.10.2016 um 15:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Oh! Wie schlampig. Werner Heisenberg ohne er natürlich, ich hab grad Tee gekocht vom Heissenberger...
Am 20.10.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Weisheit haben, aber Lars Kraume, der Regisseur des Stückes, sagt im Interview auf SPIGEL ONLINE u. a.:
"Ich weiß gar nicht, ob ich das sagen soll. Er müsste schuldig gesprochen werden. Das entspricht dem Grundgesetz. In den aktuellen Wahlkämpfen bekam man bei vielen Politikern den Eindruck, es sei okay, mit dem Bauch zu entscheiden. Dieses Stück plädiert zu Recht dafür, dass Gefühle als Grundlage für den Rechtsstaat nicht taugen."
http://www.spiegel.de/kultur/tv/ard-film-terror-ich-bin-froh-dass-ich-ke...
Es handelt sich also gerade nicht um eine "l"art-pour-l"art-Inszenierung, bei der man sich - wenn alle Stricke reißen - auf den Standpunkt stellen kann: "De gustibus non est disputandum!"
Am 20.10.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
aber nicht zwingend wegen Mord,mwie die Staatsanwältin plädiert hat.
Insofern ist es legitim, bei Mord in dem Fall für nein zu stimmen.
Am 20.10.2016 um 16:38 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
" Von Schirach: (...). Es geht nicht um Fachleute, nicht um irgendwelche hochgeschraubten juristische Theorien, die niemanden wirklich interessieren. Wir reden über Moral, Politik und Recht. Und damit reden wir über uns selbst. ..." http://blog.uwe-wittstock.de/?p=2004 Ich denke, die Aussage des Autor ist wichtiger, als die EINES Regisseur .
Am 20.10.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Die Schwierigkeit ist nur, dass die Aussagen des Autors Schirach ziemlich konfus oder bewußt ketzerisch sind. Und das eben nicht was hochgeschraubte, schwer verständliche juristische und philosophische Theorien betrifft (die laut Schirach niemand wirklich interessieren), sondern bereits da wo wir über uns selbst reden, über Moral, Politik und Recht - da ist der Autor schon völlig daneben.
Zitat Schirach: "Sehen Sie, der Terror hat ja längst die Politik verändert, er verändert das Recht und die Moral. Wir müssen uns klar darüber werden, was gerade passiert. Wenn es jetzt gelingt, dass in fünf Ländern zur besten Fernsehzeit über Kant, über unseren Staat und über unsere Gesellschaft in den Zeiten des Terrors diskutiert wird, ist viel erreicht. Genau das ist Demokratie."
Das ist skurril! Sehr skurril was Schirach von sich gibt. Inwiefern verändert denn DER Terror (welcher denn genau??) Moral und Recht??? WAS hat sich denn geändert bzw ändert sich?
Am 20.10.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
DER Terror (welcher denn genau??) Moral und Recht??? WAS hat sich denn geändert bzw ändert sich? https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=6IQIWMqqIoGg8weVhYGwCQ&gws_rd=ssl#q=... suchen sich was aus ;-)
Am 20.10.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
ja, genau, und darüber hat Schirach auch berichtet? Wo denn?
Am 20.10.2016 um 17:06 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":
Ach, herrje... Wir reden über Moral, Politik und Recht - da brauchen wir keine Fachleute?
Und der Autor verteidigt die eklatant falsche Darstellung rechtlicher Hintergründe und Details in seinem Werk, weil "wir über uns selbst reden?"
Diese Argumentation ist abenteuerlich.
Am 20.10.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
Haben Sie das ganze Interview gelesen? v. Schirach selbst sagt: Der Pilot ist schuldig. Selbstverständlich brauchen wir Fachleute; und nur die dürfen und sollen tatsächliche Gerichtsurteile fällen. Wir dürfen (und ich meine: wir müssen) trotzdem über uns reden! Meinungsfreiheit ist nicht nur ein Recht, es ist auch eine Pflicht.
Am 20.10.2016 um 18:48 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Danke für Ihre Meinungsäußerung. Ich kann dazu nichts weiter sagen, weil es muss eine Schweinshaxe auch einmal eine Schweinshaxe genannt werden dürfen. Das meine ich gar nicht böse. Ich freue mich, wenn Sie unbedingt wollen, ja auch, dass Sie sich gerne abschießen lassen möchten, damit zwei negroid-maghrebinische Asylbewerber überleben. Denn die beiden sind unendlich viel mehr wert als SIE: 100 Prozent! Ich hätte die 87 Prozent der deutschen Bevölkerung gerne davor bewahrt, von Herrn Piloten XY - auch gegen dessen Willen - abgeschossen zu werden. Aber ich nehme das Votum des Deutschen Volks selbstverständlich beeindruckt zur Kenntnis. TF
Am 20.10.2016 um 19:33 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
@ fischer im recht Wenn mich Gott vor die Wahl stellen würde: Entweder Ich und T. Fischer müssen in 10 Minuten sterben, oder ich sterbe sofort und T. Fischer lebt weiter, dann würde ich auf die 10 Minuten "Restleben" verzichten! Und das nicht weil Sie Herr Fischer "unendlich viel mehr wert" sind als ich. Das ist kein "Heldentum" Es wäre (für mich) schlicht und ergreifend vernünftig. Ich bin halt "nur" ein schlichter Mensch! Aber trotzdem: Vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen Ausgangskommentar
Am 20.10.2016 um 19:36 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
P.S Ich hoffe Sie nehmen das mit Gott jetzt nicht al zu ernst.
Am 20.10.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 380.16: "Ich hoffe Sie nehmen das mit Gott jetzt nicht al zu ernst."
Das könnte im Einzelfall aber tragische Folgen für den Grossrichter haben: § 64 StPO!
Am 21.10.2016 um 02:37 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Das könnte man aber noch erheblich erweitern, um den philosophischen Tiefgang des Stücks in die Abstimmung zu retten und das Ganze abzurunden. Zumindest wenn man vorher ordentlich mit Feuchtigkeitskrem gepudert wurde.
Denkbare Variante:
Wählen Sie die Endziffer
1 – um einen Schuh aus Pferdeleder zu bestellen 2 – um den Schleudersitz der Staatsanwältin zu aktivieren 3 – damit der Luftikus einen Welpen und eine Palette Katzenfutter bekommt 4 – wenn der Verteidiger im Strampelanzug auf dem Richtertisch krabbeln soll 5 – um den Vorsitzenden wegen Befangenheit abzulehnen und durch Alice Schwarzer zu ersetzen 6 – damit Kant als Zeuge vorgeladen wird und die falsche Neun spielt
Am 20.10.2016 um 15:37 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Es war nicht einmal der einzige Augenzeuge, der andere Pilot, als Zeuge geladen, noch ein Gutachter vom Luftfahrtbundesamt, und da soll ich für Mord stimmen?
Am 21.10.2016 um 03:45 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Unabhängig von der Frage, ob eine Anklage wegen Mordes hier überhaupt in Betracht käme, aber Schirach und die Verantwortlichen der ARD wollten es ja gerade so auf die Spitze treiben, würde mich schon interessieren, was sie sich von den Aussagen des zweiten Piloten oder eines Gutachters des Luftfahrtbundesamtes erwarten.
Der zweite Pilot kann Ihnen auch nicht mehr zählen, als dass da eine Maschine der Lufthansa - man kann ja von Glück reden, dass man bei der ARD nicht auf die Idee gekommen ist, von einem Emirates-Flug aus Riad zu sprechen, denn da wären ja dann nur noch potentielle Islamisten an Bord gewesen, was das Abstimmungsergebnis nur noch in die Höhe getrieben hätte - ihre Bahnen zog und plötzlich, wie aus heiterem Himmel, in einem Feuerball von der Bildfläche verschwand. Der Gutachter kann Ihnen höchstens bestätigen, was aber gar nicht bestritten ist, dass das Flugzeug von einer Luft-Luft-Rakete flugunfähig gemacht wurde. Vielleicht würde er noch herausfinden, dass es sich dabei um eine uralte Sidewinder aus dem kalten Krieg handelte, die angeblich längst verschrottet gehörte. Das wäre aber eher ein Problem der Frau von der Leyen und hätte keinen Einfluss auf die zu treffende Entscheidung. Die Frage ist doch nicht, ob sie für Mord, gegen Mord oder sonst etwas stimmen, sondern ob sie an diesem Affentheater überhaupt teilnehmen wollen.
Am 21.10.2016 um 11:34 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Die Teilnahme am Abstimmungs-Affentheater hatte einen rein humanitären Zweck -Nachbar in Not: eine Spende an Syrien!, also hat die beabsichtigte Farce wohl einen höchst ethische Absicht verfolgt. Also, je mehr Teilnehmer, umso größer die Spende, das ist doch schön??!!
siehe dazu Kleine Zeitung vom 17.10.2016: "Abgestimmt werden kann online sowie telefonisch: Die Nummern lauten 090105 909-01 für "schuldig" und 090105 909-02 für "nicht schuldig". Ein Anruf bzw. eine SMS kostet 50 Cent. Etwa acht Minuten haben die Zuseher Zeit, ihr Urteil zu finden und am Voting teilzunehmen. Um 21.48 Uhr wird jenes Ende gezeigt, wofür sich die Mehrheit entschieden hat. Im Anschluss folgt eine Livediskussion. Die Einnahmen aus der Abstimmung kommen "Nachbar in Not - Flüchtlingshilfe Syrien" zugute."
Am 20.10.2016 um 15:44 Uhr schrieb der Leser "Dr. Krull":
Die allgemeine Mode geht eben zur allgegenwärtigen Anmaßung. Im dankbaren Publikum mehrheitlich wohl jener Zeitgenosse, der die selbstzufriedene Illusion hinlänglichen Wissens und vor allem aber ethischer Unanfechtbarkeit genießt. Obgleich sich letztere eher aus einigen Versatzstücken aus der Relegionsstunde der Grundschule, einem Fernsehportrait über den Dalai Lama, hauptsächlich aber aus der berühmten „goldenen Regel“ speist, über die sich schon Kant amüsierte. Und dann wäre da auch noch der „gesunde Menschenverstand“, jener kleiner Bruder des „gesunden Volksempfindens“, der obgleich tatsächlich von zwei fragilen Qualitäten abhängend (atens „gesund“, betens „Verstand“), scheinbar freigiebig verteilt wurde und der es unseren Zeitgenossen ermöglicht, sich jeder Frage des 21. Jahrhunderts zu stellen. Kleinere Wissenslücken können ja schnell via Siri aufgegoogelt werden und SPON gibt es ja auch noch. Wer will da dem Mitmenschen die Teilnahme an einer DEGETO-inszenierten Denksportaufgabe verweigern, zumal ja nun mit dem Siegel des zweiten Staatsexamens (und der Befähigung zum Richteramt) suggeriert wird, der Stoff wäre in der Tat auf die letztendlich auch von einem anderen Primaten nach Gutdünken zu treffende Wahlentscheidung reduziert?
Am 20.10.2016 um 16:05 Uhr schrieb der Leser "advocatus1":
Sehr geehrter Professor Dr. Fischer, lieber Thomas,
ich muss dir leider sagen, du hast mal wieder gar nichts geschnallt! ( Siehe kaz, Zeitung für Deutschland, von heute) Schirachs Szenario war nichts als ein Test für den eigentlichen Knaller: „Richten leicht gemacht. Das kann jeder.“
Vorsitzende: Leidende Richterin am Landgericht München 2, Frau Rhabarber Krahlesch.
Der Pilot, Dominik Heiopei, hatte geschossen; die anvisierte Maschine flog jedoch weiter. Sie drehte allerdings kurz vor der ausverkauften Vermögensberatungs-Arena ab, in der der Vereinspräsident Pulli mit 90 % der Eintrittsgelder einen Dattelautomaten fütterte.
Anklage: Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Versuchter Mord zum Nachteil von 99 Luftikussen.
Vor Gericht aber auch der versuchte Attentäter, Mohammed Klammam.
Anklage: Versuchter Verstoß gegen die Stadionordnung. Versuchter Mord zum Nachteil des bayerischen Fußballs.
Richterin Krählisch, sanft säuselnd: Angeklagter Klammam, Sie wissen, dass Sie einen Anschlag versuchten gegen das Heiligste, was wir in unserer freiheitlich-rechtsverständlichen Demagogie haben: Den Fußball! So was tut man nicht!“
Klammam: „Ich doch nur wollte“
Richterin Krählisch: „Angeklagter, wie soll ich Ihnen das glauben?“
Zwischenabstimmung, 95 % des geneigten Publikums: „Lebenslänglich bei Wasser und Brot. Haftort: Guantánamo.“
Am 20.10.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Angeklagter Heiopei: „Verurteilung zur Entgegennahme des kleinen Bundesverdienstkreuzes.“ Kleines, weil er, trotz allen Bemühens den Flieger nicht runtergeholt hatte.
Überraschungssachverständiger: „Das Geschoss konnte nichts ausrichten. Es war mit Niespulver gefüllt.“
Änderung der Anklage gegen Heiopei auf Umweltverschmutzung und fahrlässige Körperverletzung.
Richterin Krählisch: Eigentlich sind wir beim Angeklagten Heiopei nicht mehr zuständig. Aber da wir schon mal so schön dabei sind, machen wir weiter.“
„Sie aber, Angeklagter Klammam, für Ihnen wird es eng, und reden Sie sich nicht raus, sie wollten nur!“
Überraschungszeuge Horch: „Frau Vorsitzende, ich habe eine Aussage zu machen!“
Richterin Krählisch: „Beeilen Sie sich bitte. Ich habe noch drei Fälle heute. Und dann noch die Einweihung eines neuen Gerichtsbunkers, sowie eines Supermarktes. – Herr Zeuge, Sie wissen, dass Sie hier vor dem höchsten, dem deutschen Fernsehgericht, aussagen sollen. Sie müssen also so was wie die Wahrheit sagen!“
Überraschungszeuge Horch: „Ich war vor der Kabinentür. Der Mohammed hat zum Piloten gesagt, ‚alles nur ein Scherz. Ich wollte nur meine Olle, Frau Nichtsda Klohfink, und meinem Kumpel, Jendrik Spitz, Angst machen. Die zwei sind, während ich auf der Herrentoilette war, einfach auf dem Damenlokus verschwunden, um da eine Nummer zu schieben. Ohne mich!’- Hat er gesagt.“
Richterin Krählisch: „Sollte das im Drehbuch stehen? Immerhin hatte der Angeklagte ein Kleinkalibergewehr!"
Am 20.10.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Überraschungssachverständiger: „Kann ich mal sehen?“ „Das ist ja ein Korkengewehr vom Oktoberfest!“
Überraschungszeugin 2, Frau Ministerin Schäbig: „Das mit dem Geschlechtsverkehr stimmt. Ich habe das mitgekriegt, als ich mich auf der Damentoilette schminken wollte. Aber ich habe auch gehört, wie Frau Klohfink sagte, ‚Hör auf!’. ‚Nein heißt nein’, klarer kann ein Vergewohltätigungsfall wohl nicht sein. Sie müssen sofort Schnellanklage gegen den Zeugen Spitz erheben lassen!“
Überraschungszeuge 2: „Ich habe gesehen wie Frau Klohfink mit Lippen wie ein Lippennashorn gemeinsam mit dem Zeugen Spitz auf die Damentoilette zustolperte. Das kann nicht nur vom Alk und der Unterspritzung kommen. Die war unübersehbar so spitz wie Nachbars Lumpi!“
Richterin Krählisch: „Angeklagter Spitz, ich muss Sie doch wohl verknacken wegen rechtswidrigen Luftverkehrs, immerhin hat die Zeugin Klohfink gesagt, „Hör auf!“.
Angeklagter Spitz: „Ach Frau Richterin, ich wollte Mumiensex. Und fing an, Frau Klohfink mit Toilettenpapier einzuwickeln. Und irgendwann wollte die das nicht mehr. Sondern ihren Latexganzkörperanzug überstreifen!“
„Zeugin Klohfink, war das so?“ - „Joaaah !“
Richterin Krählisch weiter: „Ich kann dennoch nicht den Angeklagten Spitz heute freisprechen. Wir müssen zunächst eine Sachverständige bestellen, ob Sie, Zeugin Klohfink, wirklich wollten, was Sie wollten."
Am 20.10.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Als Sachverständige werde ich bestellen, Frau Knallis Weißer. Die weiß, was Frauen wirklich wünschen. Steht nicht nur im Impressum ihres Fachblattes, man sagt das auch so. – Damit vertage ich die Sitzung auf den nächsten Montag. Schalten Sie ein, meine Damen und Herren!“
Eine Koproduktion von ARD und Sat1. Einschaltquote unermesslich. Spontan 37 Fanclubs gegründet. Nominiert für den Grimmepreis. Verbindlich für den Sozialkundeunterricht aller höheren Töchterschulen. Aufgrund der ersten Folge – geplant sind 100, nebst vormittaglichen täglichen Wiederholungen - prüft das Justizministerium, ob das Sexualstrafrecht heutigen Tages wirklich wasserdicht ist.
Als Fachkundige, ob es nicht doch noch eine Strafbarkeitslücke gibt, wird Frau Dogdor Pythia Allwissend, Hellseherin auf dem Münchner Oktoberfest, angeheuert.
Nur ein verbissener Kolumnist und seine Fans nörgelten in der überdrehten, überintellektuellen Wochenzeitung „DIE ZEIT“!
Am 20.10.2016 um 18:54 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Wunderschön. Gern gelesen:)
Am 20.10.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Wunderschön? Sie untertreiben schamlos.
Das ist allerallerallerallerallererste Sahne!
Ja, wirklich, solche Gustostückerln gehören ins Hauptabendprogramm des ORF, Ard usw zur Bildung und vielleicht Unterhaltung, und nicht so ein Schirachschmus.
Herrlich, Mumiensex mit Klohfink...
Am 20.10.2016 um 18:37 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Der Kolumnist staunt und schweigt. Und schweigt. Wie es seine Natur ist. Die Kunst schweigt nie. Die Wahrheit ist: Richten ist leicht. Schwierig ist, es zu dürfen.
Aber das ist jetzt schon wieder dieser Kant; da halten wir uns raus.
Wer kann helfen? Frau Käßmann und Bischof Marx befinden sich im Raumschiff-Tiefkühlschlaf unjd werden voraussichtlich im Jahr 3058 auf einem Planeten landen, auf dem eine Fußspur entdeckt wurde, die olfaktorisch entweder dem original Gott oder Herrn ErdoGan oder dem Propheten vom Sirius zugeordnet wurde.
Oder dieser Hegel vielleicht. Bitte glauben und vertrauen Sie mir: Sie sind umgeben, umhegt und umsorgt von Menschen, die sich die Köpfchen über Sie - ja genau Sie - zerbrechen: Über Ihre Würde, ihre linke Niere und Ihre Bedeutung im großen Ameisenkrieg.
Jawohl, jawohl, und schönen Dank auch!, nickten die kleinen Neger in den großen Kirchen bis vor Kurzem. Heute sagen sie: Uns gibt es gar nicht. So geht der Fortschritt. tf
Am 20.10.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
TF schreibt: "Die Kunst schweigt nie." Bildende Kunst schweigt, es sind schweigende Werke, dass ist ihre Sprache, eine schweigende Sprache. In der Philosophie sind die Ideen sprechend.
TF schreibt: "Wer kann helfen? Frau Käßmann und Bischof Marx befinden sich im Raumschiff-Tiefkühlschlaf unjd werden voraussichtlich im Jahr 3058 auf einem Planeten landen, auf dem eine Fußspur entdeckt wurde, die olfaktorisch entweder dem original Gott oder Herrn ErdoGan oder dem Propheten vom Sirius zugeordnet wurde." Ich kann gerne helfen: der Satz ist Unsinn. Es ist auch nicht DaDa.
http://www.art-magazin.de/kunst/14161-rtkl-interview-mit-dadaismus-exper...
Am 21.10.2016 um 08:51 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
advocatus1 schreibt eine Parodie im Sinne von Gleichstellung von Sinn u Unsinn, also Dadaismus. Ganz schlicht. Und zugleich genialst. (Ganz im Sinne des Dadaismus: Nichtästhetik, Unlogik, das sich selbst Widersprechende, das Vernichten)
TFs Satz "Wer kann helfen? Frau Käßmann und Bischof Marx..."ist nicht Unsinn im herkömmlichen Sinn, er ist ein Super-Dada. Er schafft damit eine neue soziale Realität.
Beide, Fischer und advocatus wehren sich gegen das Kunstestablishment, eine manipulierende Kunst eines Schirach, der mit seiner Kunst nur Geld machen will und die Menschen betrügt, genauso wie die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, deren Meinung über Kunst durch Bares erworben u beeinflusst wird. Der Film "Terror" gaukelte vor mit falscher Logik und Scheinwissenschaftlichkeit ein Problem zu lösen u zugleich wird der Zuschauer i d Irre geleitet und emotional verrückt gemacht Fischer betreibt hier, siehe oben: AntiKunst. Gegen Schirachs Scheinkunst. TF ist somit ein zeitgenössischer Dadaist, unkonventionell in der Satire, im Witz, und allem voran stellt er in der Kolumne die Realität klar: es gibt in unserem Rechtsstaat ein geltenden Recht!
Am 21.10.2016 um 09:51 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
beuys: "kunst ist wenn man trotzdem lacht"
Am 21.10.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Gerade die Konzeptkunst war auch eine Reaktion darauf Kunst als Handelsware zu sehen. Es ging um eine neue Kunstdefinition, nicht mehr suggeriert zu bekommen von den Kunstinstitutionen "Das ist Kunst", sondern zu hinterfragen "Was ist Kunst?" u mittels satirischer Züge eine Debatte zu provozieren, was Kunst ausmacht. Und noch viel wichtiger, die Konzeptkunst stellte den Status quo in politischer Hinsicht infrage. Ein bedeutender zeitgenössischer Vertreter ist Ai Weiwei. Beuys machte in seinen Arbeiten Autorität sichtbar, zb in seiner performance "Wie man dem toten Hasen die Bilder erklärt" ging er stundenlang den Hasen in seinen Armen wiegend durch die Galerie u verwandelte sich selbst mit Honig u Goldfarbe bemalt in einen Schamanen, er wollte damit dem Zuschauer auch das Spirituelle und Intellektuelle der Kunst aufzeigen....
Wir sollten also über all das worüber uns Fischer aufklärt viel, viel mehr nachdenken!
Am 21.10.2016 um 10:32 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
:)
Am 21.10.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
doch, sorry
Am 20.10.2016 um 16:41 Uhr schrieb der Leser "tenbeau":
Eigentlich ist doch alles klar: Im Flugzeug saßen mit Sicherheit respektable Personen, deren Menschenwürde der Pilot durch Gegenrechnung mit den 70.000 Stadionbesuchern missachtet hatte. Das darf nicht sein. Deshalb kann das Urteil nur lauten: Schuldig des Mordes: Lebenslängliche Haft.
Man braucht diese Härte, um das Prinzip der Menschenwürde gegenüber solchen Menschen zu schützen.
Anders sieht es im Fall einer "wertlosen" 14-jährigen aus, die von 4 jungen Männern (14-21 Jahre) unter Alkohol gesetzt und danach mehrfach in der Gruppe vergewaltigt wurde, wobei eine 15-jährige Freundin der jungen Männer alles mit ihrer Handykamera filmte. Später legte die Gruppe sie fast unbekleidet bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in einem Hinterhof ab. Glücklicherweise wurde sie noch rechtzeitig entdeckt und kurz vor dem Erfrieren gerettet (ihre Körpertemperatur war auf 35,4 Grad abgesunken).
Dafür gab es 4 Jahre Haft für den 21-jährigen Haupttäter und Bewährungsstrafen für den Rest: http://www.zeit.de/hamburg/aktuell/2016-10/20/prozesse-14-jaehrige-verge...
In anderen Artikeln war zu lesen: "Die Staatsanwaltschaft wirft den Tatverdächtigen sexuellen Missbrauch Widerstandsunfähiger, gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vor."
Nur das?
Die ARD-Sendung hat u. a. gezeigt: Es besteht mittlerweile eine tiefe Kluft zwischen dem Rechtsempfinden in der Bevölkerung und der Rechtspraxis in Deutschland. Und zwar zu recht!
Am 20.10.2016 um 18:20 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich sag"s mal so, wie Sie es gerne hätten: Ihr Kommentar ist ziemlich dummes Zeug. TF
Am 20.10.2016 um 20:48 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Und zum Glück ist das so. Wenn ich schon das Argument vom sogenannten gesunden Rechtsempfinden der Bevölkerung höre, dann läuft es mir erst recht eiskalt den Rücken herunter. In den meisten Fällen ist dieses Rechtsempfinden eben nicht „gesund“, sondern führt zu einer völlig sinnfreien Lynchustiz. Oder wollen Sie etwa alle diese Hinterhof-Freisler wieder auf die Menschheit loslassen? Letztlich hat die ARD nämlich nichts anders gemacht.
Am 21.10.2016 um 13:28 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Die ARD-Sendung hat u. a. gezeigt: Es besteht mittlerweile eine tiefe Kluft zwischen dem Rechtsempfinden in der Bevölkerung und der Rechtspraxis in Deutschland. Und zwar zu recht!
Ist Ihnen schon aufgefallen - und ist es nicht ein un-G-heuerlicher Skandal, dass hier immer - von den Systemparteien, der Systempresse, kurz denen da oben ständig von
B-Völkerung statt A-Völkerung die Rede ist ?
Das sagt ja wohl alles /8I)
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Am 20.10.2016 um 17:11 Uhr schrieb der Leser "Harald Tessen":
Sülzlosigkeit oder Wie man als Literaturkritiker nicht mehr eingeladen werden würde ...
"Der Autor von Schirach versteht vom Strafrecht nichts. Er mag in seinen holzschnittartigen Kriminalgeschichten all die Mörder und Räuber umherschleichen lassen, wie er will, aber er sollte die Finger von ernsthaften Strafrechtsfragen lassen."
Am 20.10.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Wenn es um einen Schriftsteller ginge, mögen Sie recht haben. Zufälligerweise ist der Autor von Schirach aber Strafverteidiger. Über den weiß Fischer zu berichten, dass er vom Strafrecht nichts versteht.
Dies hat etwas Ehrenrühriges an sich. Meiner Meinung nach sogar ein Fall für die Gerichte.
Am 20.10.2016 um 18:13 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
unbedingt! Und zwar für die Allerhöchsten selbstverständlich! Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Gartenzwerg dem andern sagen dürfte, er habe keine Ahnung von Regenwürmern! Da sei tenbeau davor! TF
Am 20.10.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Ganz richtig. Es hat nämlich nicht immer der recht, der die dicksten Backen macht oder hat. Die zitierte Äußerung über den Autor von Schirach war völlig unnötig und unangemessen.
Am 20.10.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":
Nun, die literarischen Werke von Herrn Schirach lassen zweifellos juristische Sachkenntnis und Seriosität vermissen. Ob man zu dieser Feststellung ein Gericht bemühen muss, weiß ich nicht. Scheint mir aber etwas überzogen. Interessanter finde ich die Frage, ob er es tatsächlich nicht besser kann. Oder falls doch: welche Absicht hinter dieser manipulierenden Vereinfachung und Verdrehung von "Recht" steckt.
Am 20.10.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"welche Absicht hinter dieser manipulierenden Vereinfachung und Verdrehung von "Recht" steckt."
Jede Verschwörungstheorie beginnt mit solchen Worten.
Am 20.10.2016 um 18:31 Uhr antwortete der Leser "MrsColumbo":
Ach was, hier ist weit und breit keine Verschwörung in Sicht. Ich habe darin bislang nur den Versuch gesehen, die eigenen Werke und sich selbst möglichst gut zu verkaufen. Viel Geld und ein wenig öffentliche Aufmerksamkeit... Die Art, wie Autor und ARD den Film als "authentisch" beworben haben, gibt der Sache halt nur einen ekligen Beigeschmack.
Am 21.10.2016 um 05:51 Uhr antwortete der Leser "Altasac":
Er nennt sich so, der Herr von Schirach. Strafverteidiger. Aber es gibt Strafverteidiger, die davon zu berichten wissen, wo er sich seine Ideen klaut oder geklaut hat, der Herr Autor.
Am 20.10.2016 um 17:23 Uhr schrieb der Leser "sittingbull":
Weil ich mich nicht wiederholen will: Wie ich Fischers Kolumne einschätze, habe ich in #159/160 kurz angerissen. Zum beträchtlichen Echo der Kolumne (nicht vergessen: sie schöpft nichts, sondern hängt sich an TV und Film an, lebt also von ihnen!) habe ich in #292 eine Meinung.
Ergänzend: der dargestellte Konflikt begleitet in - in seiner ethischen Weite - in vielen Formen die menschliche Existenz von Beginn, wenngleich erst Zivilisationen über ihn berichten. Wer ihn - wie Fischer - im Spiegel geltenden, also temporär gebundenen, Rechts betrachtet (und das ist ja durchaus legitim), reduziert aber seine wahre Bedeutung! Jurisprudenz gibt einen zivilisatorischen Rahmen; kein Gesetz kann jedoch die ethisch/moralische Verantwortung des Individuums ausschalten. Ausschalten lässt sich nur die Strafbarkeit, wenn der Staat vorgibt, die Verantwortung übernommen zu haben. Wir haben erlebt, in welche Abgründe dies führen kann!
Die Tatsache, dass auch v. Schirach Jurist ist, kanalisiert die Debatte unweigerlich, lenkt sie in zu enge Bahnen und ermöglicht TF doch erst die Vehemenz seiner Kritik. Kunst pointiert und ringt (oft dramatisch) um zeitlose Aussagen. Das ist nicht Fischers Feld! Eine TV-Abstimmung ist da nicht nur kontraproduktiv, sondern bestenfalls lächerlich; im vorliegenden Fall sogar pervers. Das "wie hätten Sie entschieden?" will eine Fiktion zur Realität tunen, was unmöglich ist, denn Schein wird nicht durch Spielerei zum Sein!
Am 20.10.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
"Eine TV-Abstimmung ist da nicht nur kontraproduktiv, sondern bestenfalls lächerlich; im vorliegenden Fall sogar pervers. "
Klar, am besten ist es, den Bürger bei allen Fragen komplett draußen zu lassen, damit Experten und Verantwortliche nicht gestört werden. Das war es doch sicherlich, was Sie sagen wollten.
Im Übrigen: Man kann über die Sache sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Was allerdings überhaupt nicht geht ist, wenn Fischer schreibt, dass der Autor von Schirach (der professioneller Strafverteidiger ist) vom Strafrecht nichts versteht. Spätestens ab da war die Kolumne für mich unten durch.
Am 20.10.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 384.1: "Klar, am besten ist es, den Bürger bei allen Fragen komplett draußen zu lassen, damit Experten und Verantwortliche nicht gestört werden. Das war es doch sicherlich, was Sie sagen wollten."
Sie sollten nicht spekulieren, was ich (nach Ihrer Meinung) "sagen wollte", sondern konzentriert lesen, was ich gesagt HABE. Und das ist das genaue Gegenteil Ihrer Vermutung!
Am 20.10.2016 um 17:58 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Was HABEN Sie denn gesagt? Und was WOLLTEN Sie sagen?
In #159 schreiben Sie gleich zu Beginn: "Ich kenne weder Film/Stueck noch TV-Diskussion; verlasse mich - was die Fakten betrifft - allein auf Fischers Darstellung."
Unter diesen Voraussetzungen wäre es vielleicht besser gewesen, gar nichts zu sagen. Der abstimmende Zuschauer hatte sich wenigstens noch den Film angesehen (jedenfalls überwiegend).
Am 20.10.2016 um 18:10 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
ene mene muh. gut, dass die indianer die indianer haben. so zeitlos, so naturbelassen! tf
Am 20.10.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 384.4: "ene mene muh. gut, dass die indianer die indianer haben. so zeitlos, so naturbelassen! tf"
Eine tiefgehende Betrachtung zu dem, was ich in #384 ausführte (das Muhen kommt bei Ihnen, als früherem Jazzer, sicher sehr gut)! Stelle mir gerade vor, wie Sie beim Bundesgerichtshof einen Urteilsspruch ebenso erfrischend volkstümlich einleiten. Vorschlag:
"Eins, zwei, drei, vier kleine Dummerchen sind wir. Fünf, sechs, sieben, acht der Storch hat uns gebracht!"
Am 20.10.2016 um 18:40 Uhr antwortete der Leser "tenbeau":
Apropos Bundesgerichtshof. Man hätte im Fernsehen vielleicht besser über dieses Urteil des BGHs abstimmen lassen sollen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ger...
Das vermutliche Ergebnis wäre gewesen: Mindestens 90% der Bevölkerung würden es für ein Fehlurteil halten.
Denn: Der BGH hat gemäß Begründung überhaupt nicht zu einer rechtlichen Frage geurteilt, sondern wie man deutsche Sätze richtig interpretiert:
"Das Persönlichkeitsrecht schütze zwar vor „unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung“. Diese lägen hier jedoch nicht vor, da Hermans Äußerung „im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung“ nur die Deutung zulasse, „die die Beklagte ihr beigemessen hat.“
Diese angeblich einzige Deutung ergibt sich jedoch nur, wenn man in der Äußerung der Klägerin das Wort "damals" = Hitlerzeit setzt. Tatsächlich hatte die Klägerin mit damals jedoch die 68er-Zeit gemeint (wie sie selbst betont hat). Dann ergibt sich jedoch ein völlig anderer Sinn. Das hatte der BGH nicht verstanden, da man nur Experte in Rechtsfragen, nicht jedoch für die deutsche Sprache ist.
Ähnlich wie in der Sendung wäre es vorteilhaft gewesen, dem BGH damals noch einige Laien zur Seite zu stellen. Die hätten vermutlich dafür gesorgt, dass das Urteil sich auf Rechtsfragen beschränkt, statt Politik zu machen.
Am 21.10.2016 um 11:54 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":
Wenn schon denn schon:
Hier die Äußerungen, um die es geht: "Wir müssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und müssen auch ´ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien. Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben."
Würden Sie bitte nochmal Ihre Interpretation erläutern. Ich versteh sie nicht. Die vom BGH hingegen schon.
Am 20.10.2016 um 19:24 Uhr antwortete der Leser "Sanctoria":
das Kolumnieren nahm TF so mit, dass er in diesen lichtvollen Kommentar abglitt ...
... für den ich jetzt gleich eine "Empfehlung" anklicke, wenn sinnfrei, dann bitte auch beim Empfehlen.
Am 20.10.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 384.7: "wenn sinnfrei, dann bitte auch..."
Wieso denn sinnfrei? TF hat oft genug bewiesen, dass er ein leidenschaftlicher Leser von Karl May, Struwwelpeter - und Sonntags - des "Entenhausener Boten" ist. Kommunikation auf dieser Ebene ist ihm ein Herzensanliegen.
Am 20.10.2016 um 20:58 Uhr schrieb der Leser "nezahualcoyotl1":
Wie haben die Geschichte eigentlich andere Länder (USA/FRA/GB/Ö/CH) gesetztlich bzw verfassungsrechtlich geregelt?
Was passiert eigentlich, wenn der Flieger nicht auf ein Stadion, sondern auf eine US-Airbase in D zuhält?
Am 20.10.2016 um 22:00 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
statt ene mene muh wären mal ein paar Fakten schön...
Am 21.10.2016 um 02:42 Uhr antwortete der Leser "gvg":
USA - erlaubt bei akuter Gefahr für amerikanische Städte. Befehl kann ein zuständiger Airforce-General erteilen. Russland - erlaubt bei Gefahr durch Terrorakt CH - erlaubt bei Gefahr durch Terrorakt Österreich - noch nicht explizit geregelt, derzeitiger Innenminister, wie Verteidigungsminister sind aber dafür GB - erlaubt bei Gefahr durch Terrorakt Polen - erlaubt bei Gefahr durch Terrorakt Frankreich - erlaubt bei Gefahr durch Terrorakt Schweden - verboten
US-Airbase in Deutschland. Hier gilt deutsches Recht.
Problematik bei der Geschichte: Allein im deutschen Luftraum gibt es jährlich ca 150 - 300 Situationen, dass Flugzeuge plötzlich keinen Funkkontakt mehr herstellen und teilweise auch vom planmäßigen Kurs abweichen. In diesen Situationen steigt eine Alarmrotte auf und versucht Kontakt zum Flugzeug aufzunehmen, es auf Kurs zurückzubringen oder gegebenenfalls zum Landen zu zwingen. Für diese Manöver gibt es internationale Zeichen und Flugmanöver der Jetpiloten. In Deutschland wird der Alarm nach 3 Minuten ohne Funkkontakt ausgelöst. Erreicht das Flugzeug die Staatsgrenze, übergeben die deutschen Abfangjäger an die bereits alarmierten Kollegen des Nachbarlandes. Abgeschossen wurde bisher noch keine Maschine. Das zeigt, wie gering die Gefahr , die da heraufbeschworen wurde, in Wirklichkeit ist. Allerdings, selbst wenn die Piloten des Flugzeugs nicht reagieren und es sonst keine Anzeichen gibt, wer will entscheiden, ob tatsächlich ein Terrorakt geplant ist?
Am 20.10.2016 um 23:11 Uhr schrieb der Leser "Elke Seidenweich":
Da hat man es sich vor dem Fernseher so richtig gemütlich gemacht ....
.... während der Sendung
0,8 mm Fingernägel abgekaut eine Tüte fettige Chips gegessen zwei Bier a 0,3 Liter getrunken
das Bier auf dem dafür vorgesehenen natürlichen Weg entsorgt, anschließend die Zähne geputzt und 7 Stunden geschlafen wie ein Murmeltier, am nächsten Tag im Büro noch ein wenig mit den Kollegen über den Film geplauscht,
den man gewiss nach spätestens 3 Tagen vergessen hätte ....
.... und da kommt dieser Fischer und will "nachberaten".
Solche Spaßbremsen durften zu Schulzeiten beim Fußball auf dem Pausenhof nicht mitspielen ....
.... und haben sich daher wohl vorgenommen, ihren Peinigern später mit besserwisserischen Kolumnen so richtig in die (Unterhaltungs-) Suppe zu spucken.
Am 21.10.2016 um 08:19 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[...am nächsten Tag im Büro noch ein wenig mit den Kollegen über den Film geplauscht, den man gewiss nach spätestens 3 Tagen vergessen hätte ....]
Naja, Sie und Ihre Kollegen mögen den Film schnell wieder vergessen haben, aber ich erlaube mir die Mutmaßung, dass die Initiatoren dieses "Experiments" ihre mittels "TV-Panel" unter in liebevoller Hingabe "drapierten" Testbedingungen erworbenen "Laborresultate" voraussichtlich nicht bereits nach 3 Tagen vergessen haben werden.
Diese könnten - zwischenzeitlich bei gutem Biere und Weine pausbäckig frohlockend - ihre "Erkenntnisse" daraus ziehen und zu gegebener Zeit das ganze bis dahin aufgenommene und verdaute Gebräu im Wege "revolvierender Ereignisse und rechtlicher Einschränkungen" in hohem Bogen in die Gesichter derjenigen ergießen, die dies gerade dadurch ermöglicht haben, dass sie sich als "Probanden" unter offensichtlich irreführenden Testbedingungen haben missbrauchen lassen.
Genau darum sollten mE auch möglichst viele "Spaßbremsen" in den Tempeln der Jurisprudenz domizilieren und sich - in derartigen Fällen - möglichst lautstark und effektiv einschalten. Und zwar - vorsorglich - auch dann, wenn das sog. "Experiment" tatsächlich nur (wie Sie insinuieren?) eine oberflächliche Marketingposse zwecks Füllung der Konten seiner "Dramaturgen" gewesen sein sollte.
Am 20.10.2016 um 23:51 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
TF schreibt: "Die Kunst schweigt nie."
Bildende Kunst schweigt, es sind schweigende Werke, dass ist ihre Sprache, eine schweigende Sprache. In der Philosophie sind die Ideen sprechend.
TF schreibt: "Wer kann helfen? Frau Käßmann und Bischof Marx befinden sich im Raumschiff-Tiefkühlschlaf unjd werden voraussichtlich im Jahr 3058 auf einem Planeten landen, auf dem eine Fußspur entdeckt wurde, die olfaktorisch entweder dem original Gott oder Herrn ErdoGan oder dem Propheten vom Sirius zugeordnet wurde."
Ich kann gerne helfen: der Satz ist Unsinn. Es ist auch nicht DaDa.
http://www.art-magazin.de/kunst/14161-rtkl-interview-mit-dadaismus-exper...
Am 21.10.2016 um 00:17 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
TF schreibt „Erstaunlicherweise scheint es den Millionen Zuschauern und begeisterten Abstimmern gar nicht in den Sinn zu kommen, dass sie in diesem Spiel nicht die "Schöffen", sondern in Wirklichkeit die Flugzeuginsassen sind.“
Nun ja in die abgeschossenen Flugzeuginsassen kann ich mich nicht hineinversetzen. Meine Phantasie ermöglicht es mir aber mich in die Angehörigen hineinzuversetzen deren Lieben rechtswidrig getötet worden sind. Aus fadenscheinigen Gründen – die Flugzeugdrohung hätte auch anders ausgehen können- und das Ganze auch noch gegen das ausdrückliche Verbot mit Gesetzeskraft (!) des Bundesverfassungsgerichts….Was würde der echte Angehörige da tun?
Ich wundere mich, dass so ein Paragraph jemals das Gesetzgebungsverfahren passieren konnte und erst das Bundesverfassungsgericht auf die Notbremse treten musste. Ich fürchte mich vor „unserem“ Gesetzgeber.
Am 21.10.2016 um 00:23 Uhr schrieb der Leser "Muckusch":
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich wünsche mir sehr, dass ein so klar denkender und sprechender Gelehrter wie Sie, am liebsten Sie selbst, einmal zusammenstellen würde, welchen Äther von Unfug und Lügen die Medien denn in bedeutsameren Fällen als den unbedeutenden des Kollegen Herrn v. Schirach über dem Volk ausbreiten, angefangen vielleicht bei den Segnungen der Atomenergie über diejenigen des € zu dem wahnsinnigen Wachstum des Wachstums, den Reichtum der Deutschen, die Banken- und Bankiersrettung, die tatsächliche Verantwortung der "Verantwortlichen", das freundlich-humanitäre Gesicht der Kanzlerin und mehr.
Hochachtungsvoll - Muckusch
Am 21.10.2016 um 01:18 Uhr schrieb der Leser "Fishermans Friend":
Moderationshinweis: Auf Wunsch des Verfassers entfernt. Die Redaktion/rc
Am 21.10.2016 um 06:46 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 21.10.2016 um 10:55 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 22.10.2016 um 00:22 Uhr antwortete der Leser "Fishermans Friend":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 21.10.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 21.10.2016 um 09:23 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Sehr geehrter Herr Fischer,
Sie haben völlig recht: Wer seit vielen Jahrzehnten in der Justiz arbeitet, Tausende von "Fällen", Zehntausende von Schicksalen und ebenso viele Meinungen dazu gelesen, gehört, bedacht und entschieden hat, sowie meint, dass am Richten das Schwierigste sei, es zu dürfen, muss sich umorientieren, ist gezwungen, seiner Durchdringungstiefe und -schärfe nicht mehr ausgewogen und objektiv, sondern mit selbstherrlicher Kritik an Allem durch die ihm eigene Sprache Kontur zu verleihen.
Ein sehr weites Feld für einen Pflug, viele Krähen, Möwen …
Am 21.10.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "müder krieger":
Ich verstehe TF anders.
Ihr Zitat: "dass am Richten das Schwierigste sei, es zu dürfen"
heißt im "Urtext" des vor Ironie triefenden Threads "Die Wahrheit ist: Richten ist leicht. Schwierig ist, es zu dürfen."
Mein Verständnis sieht so aus: Richten tun wir alle, auch Sie tun es in Ihrem Post. Es geht uns - je weniger wir von Sachkunde verfolgt sind, desto besser - leicht von der Hand.
Schwieriger wird es, wenn man es "darf", also verpflichtet wäre, es zu tun. Im Rahmen des von advocatus 1 entworfenen fernsehtauglichen "Schnellgerichts" von Fernsehrichterin Krahlesch sicherlich ein doppelbödiger mit vielen Interpretationsmöglichkeiten versehener Satz. Indes: So platt wie Sie TF hier werten, ist er m.E. nicht. Da unterschätzen Sie ihn.
P.S. Das Gefühl, seit Jahrzehnten für die Justiz tätig zu sein, tausende von Fällen bearbeitet, zehntausende von Schicksalen beeinflusst und ebenso viele Meinungen dazu gehört, bedacht und beschieden zu haben, kenne ich. Auf tausende von Fällen kommen sie schon nach wenigen Jahren in der Justiz! Was sind denn in Anbetracht des eigenen Lebens viele Jahrzehnte der Arbeit in einem Arbeitsfeld? M.E. mindestens 2, bestimmt aber 3. Das Leben ist verdammt kurz. Leider.
Am 21.10.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
TF nach „Plätte-Graden“ zu bewerten, würde ihm nicht gerecht werden. Trotzdem hilft Ihr Kommentar zu verdeutlichen, was gemeint ist: Knapp vor der „Altersgrenze“ schlug er ein ganz neues - ihm eigenes - Kapitel auf, worüber sich andere stanen.
Am 21.10.2016 um 09:44 Uhr schrieb der Leser "zabki":
T. Fischer schrieb 378.14: "Ich freue mich, wenn Sie unbedingt wollen, ja auch, dass Sie sich gerne abschießen lassen möchten, damit zwei negroid-maghrebinische Asylbewerber überleben."
mir scheint darin eine Unterstellung zu liegen, die Verteilung von Unrechtmäßigkeitsbefürwortern und Unrechtmäßigkeitsskeptikern sähe anders aus, wenn das Fußballstadion en Flüchtlingsaufnahmelager, der Entführer vom NSU und die Flugzeuginsassen hauptsächlich deutschstämmige Männer auf dem Weg nach Thailand wären. Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, daß dem nicht so wäre.
Am 21.10.2016 um 10:40 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Wer oder was entführt, im Stadion, oder im Flugzeug sitzt ist völlig unerheblich. Das ist ja das prinzipielle am Gleichheitsgrundsatz, der eben NICHT qualifiziert. Erst wenn Sie und alle Passagiere sich mit den Terroristen solidarisieren sollten und mit Freuden in das Stadion fliegen würden (vielleicht weil Ihre Schwiegermütter darin sitzen) könnte man Sie rechtskonform vom Himmel holen.
Am 21.10.2016 um 10:58 Uhr schrieb der Leser "timozoe":
Nachdem nun alle Argumente erschöpfend ausgetauscht wurden, hier mal der Versuch eines Lösungsansatzes: Offensichtilich (und aus welchen Gründen auch immer) gibt es hier eine gespaltenes Volksempfinden. Wäre es da nicht angebracht, die einschlägige Gesetzgebung erneut auf den Prüfstand zu stellen, ohne dass das wieder eine Schnappatmung bei den Herren Fischer und Baum auslöst? Natürlich nur innerhalb einer Kommission von sachverständigen Vertretern. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine in dieser Hinsicht veränderte Gesetzgebung ja auch Präventionscharakter haben könnte! Potentielle Terroristen würden evtl. erkennen, dass das Erreichen Ihres Ziels von vorneherein aussichtslos ist. Und vielleicht sollte hier auch eine mögliche technische Lösung erörtert werden: das Eingreifen in die Steuerung von Flugzeugen mit potentieller Gefährdung. Verdächtige Flugzeuge werden nicht abgeschossen, sondern mittels Fernsteuerung zur Landung gezwungen (ich weiß: natürlich müsste der Missbrauch hier weitestmöglich ausgeschlossen werden). Wie gesagt: man sollte das prüfen! Technisch ist es m.E. kein Problem.
Am 21.10.2016 um 11:42 Uhr schrieb der Leser "zabki":
ich vermisse immer noch eine Erläuterung, warum es sich bei der Aktion des Entführers nicht um eine kriegerische Handlung handelt. Sie kann ja nur mit militärischen Mitteln bekämpft werden. Bei einer kriegerischen Handlung kann der Angreifer sich nicht durch Geislnahme schützen, und ein Umkommen der Geiseln bei der Verteidigung vor dem Angriff wird in Kauf genommen. Das bedeutet keinerlei verschiedene Wertungen des Lebens der involvierten Personen, sondern resultiert einfach aus der verschiedenen Situation, in der sich die Stadionbesucher und die Flugzeugpassagiere befinden.
Am 21.10.2016 um 22:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ihre Frage trifft mehr als andere den Kern des Problems, glaube ich:
Sollte man Terrorismus hier wie in anderen Fällen als kriegerische Handlung einstufen (vgl. 9/11), müßte in Europa Kriegsrecht gelten - oder auch die "tolle Lösung" des "übergesetzlichen Notstands".
Morgen schießen wir dann eine solche Maschine (mit Ihnen und mir und 162 anderen drin) ab, weil sie auf den wichtigen Präsidenten/Minister XY, der gerade auf dem Kartoffelacker in Z eine Pressekonferenz gibt, zusteuert....?
Am 21.10.2016 um 12:11 Uhr schrieb der Leser "ke1ner":
Ohne alle Kommentare ganz gelesen zu haben, scheint mir ein Aspekt etwas zu kurz zu kommen: dieses Szenario spielen nicht nur die Fernsehzuschauer durch, sondern auch die, die gegebenenfalls so einen Abschuss ausführen würden.
Man kann keinem Bundeswehrangehörigen verbieten, sich im Voraus mit dieser Frage zu beschäftigen, die Ergebnisse dürften individuell unterschiedlich ausfallen. Hier setzt die Sendung ein: nachdem das Gesetz wegen seiner Verfassungswidrigkeit gescheitert ist, wird nun auf eine Art Selbstorganisation innerhalb der BW hingearbeitet, eine stillschweigende Einigkeit, was im Ernstfall zu tun sei hergestellt und die Rechtswidrigkeit eines derartigen Abschusses zu einen mit dem Hinweis auf eine mögliche individuelle Schuldlosigkeit, zum anderen durch das quasi-plebiszitäre Abstimmungsergebnis in den Hintergrund gedrängt – so erklärt sich auch das argumentive Auseinanderklaffen zwischen der "Verhandlung" und der (im Wesentlichen wohl zutreffenden) "Urteilsbegründung" – die im Grunde demonstrieren soll, dass sich das "gesunde Volksempfinden" auch in einem solchen Fall in ein scheinbar rechtsstaatliches Urteil umformen liesse.
Das ist grundfalsch, so funktioniert Faschismus deutscher Prägung: ein stillschweigender Konsens zu Lasten einer definierten Minderheit (hier die Flugzeuginsassen) erhält einen pseudorechtlichen Anstrich, die Mehrheitsgesellschaft ermächtigt in einer intransparenten Abstimmung den Staat zur Vernichtung bestimmter Minderheiten. (F.f.)
Am 21.10.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Fischers Warnungen sind insofern sehr berechtigt, und auch sein Hinweis auf das Massaker von Kundus ist wichtig:
Denn auch wenn unklar ist, wer verantwortlich war, kann kein Zweifel bestehen, dass dort ein Massenmord stattgefunden hat, und auch hier hat die Entscheidung von Piloten (amerikanischen) eine entscheidende Rolle gespielt – sie sind aber belogen, über die a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus#Feldj.C3.A4gerberic... title="Untersuchungsbericht " target="_blank"Entscheidungsgrundlage/a getäuscht worden.
Manches deutet überdies darauf hin, dass es sich in Wirklichkeit um eine a href="http://www.fr-online.de/politik/kundus-affaere-ein--roter-baron--und-vie... title="Red Baron" target="_blank"Geheimdienstoperation/a gehandelt hat, die gezielte Tötung von Menschen unter dem Vorwand, das Feldlager sei aktuell bedroht, bewusst umgesetzt wurde. Inwiefern Klein verantwortlich war oder die Sache mit vertuscht hat, muss offen bleiben.
Klar scheint aber, dass es einen Konsens über das rechtswidrige Töten auch von Zivilisten längst gibt, Fischer weist in diesem Zusammenhang dankenswerter Weise immer wieder auch auf den Drohnenkrieg der USA hin.
P.s. Umso unverständlicher ist es, dass er auf die Verwendung rassistischer Bezeichnungen (#381.4) nicht verzichten kann, diesen Konsens des "wird man doch wohl sagen dürfen" (der in Wirklichkeit latent droht) nicht erkennt
Am 21.10.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Noch ein Wort zu "latent droht": "Der Jude", "Neger", "Zigeuner" definieren im Grunde die Insassen eines Flugzeugs, genauer: eines abzuschiessenden Flugzeugs.
"Normale" Flugpassagiere fliegen jeden Tag durch die Gegend, unter ihnen Schwarze, Weisse, Roma oder auch Juden, Christen, Moslems usw.
Erst die Zusammenfassung unter einem Begriff (noch dazu einem, der möglicherweise als beleidigend empfunden wird) eröffnet die Möglichkeit "zum Abschuss", gegebenenfalls wieder loszulegen (den Pöbel im Rücken, so oder so).
So ist es z.B. kein Zufall, dass der spätere Kommentator der NS-Rassegesetze, Globke, sich vorher ausführlich mit der a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke#Beginn_der_Karriere_als_Minist... target="_blank"Definition/a, der Kenntlichmachung deutscher Juden befasst hat.
Political Correctness mag oft die Scheinheiligkeit des Spiessers bemänteln, und auch mir wäre es lieber, in Kundus hätten sich alle aus tiefer, innerer Überzeugung an die Regeln des Rechtsstaats gehalten - ersatzweise hätte ich mich aber auch gerne damit begnügt, wenn die Verantwortlichen sie auch nur befolgt hätten, um nicht blöde dazustehen.
Nicht vergleichbar? Hier greift das Bild der "Erosion": Körnchen für Körnchen wird ein Berg abgetragen, und ich bin sicher, dass es eine Rolle gespielt hat, dass es ausgerechnet "Islamisten" waren, die in Kundus ermordet wurden - in Wirklichkeit bitterarme Menschen, die vor dem Wintereinbruch ein bißchen Benzin abzapfen wollten.
Am 21.10.2016 um 12:53 Uhr schrieb der Leser "Wolfgang Wegener":
Herr Fischer zitiert den Paragrafen 35 Strafgesetzbuch: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)". (! und ... aus seinem Zitat).
Das trifft hier doch nach dem Wortlaut nicht zu, oder? Und er verneint das Mordmerkmal Gebrauch gemeingefährlicher Mittel (?), er erwähnt nicht das Mordmerkmal Heimtücke, welches hier ja ebenfalls in Betracht käme. (Das StGB zum Begriff des Mordes muss unbedingt reformiert werden)
Auf Mord stehen mandatorisch 15 Jahre Freiheitsentzug, wenn ich recht informiert bin. Diese Bestrafung in diesem Fall mit Vorbildwirkung würde bedeuten, dass zukünftig passiv zugesehen würde, dass nicht nur 164 (+x) ohnehin todgeweihte Menschen sterben, sondern wesentlich mehr. Zumindest die Gefahr dafür würde deutlich steigen.
Herr Fischer unterscheidet zwischen Rechtsetzung, die den Staat bindet, und der Beurteilung individueller Schuld. Der Pilot fliegt dort aber als Mitglied der Alarmrotte nicht zu seinem Privatvergnügen, sondern in staatlichem Auftrag. Ihn mit dieser Entscheidung allein zu lassen und ihn ggf. die Folgen tragen zu lassen, das geht, wie ich finde, gar nicht. Als Minister hätte ich den Abschuss befohlen und wäre anschließend zurückgetreten.
Am 21.10.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Pilot ist mit seiner Entscheidung nicht "allein gelassen". Vielmehr gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen (den er im konkreten Fall ausdrücklich kennt). Und er hat zudem ebenso klare Handlungsanweisungen/Befehle, die ihm sagen, was zu tun ist. Weniger allein kann man als Soldat (oder Polzist) gar nicht sein.
Am 21.10.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Der Pilot fliegt dort aber als Mitglied der Alarmrotte nicht zu seinem Privatvergnügen, sondern in staatlichem Auftrag. Ihn mit dieser Entscheidung allein zu lassen und ihn ggf. die Folgen tragen zu lassen, das geht, wie ich finde, gar nicht.
Ist das so ? Hatte er im herbeifantasierten Fall des Nobelpreis für Literatr Anwärters 2017, Rosamunde Schiirach, den Befehl auf Abschuss erhalten, oder schreiben SIE gerade am 2. Teil ?:
Terror II. - jetzt in 3D -
(Krass jetzt sollen auch noch 500.000 unschuldige Kätzchen dran glauben)
Am 21.10.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
[ Stilstische Anmerkung: "Hatte er im herbeifantasierten Fall des Nobelpreis für Literatr Anwärters 2017, Rosamunde Schiirach, den Befehl auf Abschuss erhalten, oder schreiben SIE gerade am 2. Teil ?"
Manchmal sollte man das, was einem so in die Feder bzw. Tastatur fließt, doch kritisch prüfen. Ironie ist sehr nett; sie hat aber, wie alle rhetorischen Säuren, die Angwohnheit, sich in bestimmten Fällen durch Gefäßwände zu fressen und den "Boden des rechten Umgangs mit anderen" zu verätzen. ]
Am 21.10.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Haben Sie Katzen ?
/8)
Am 23.10.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "BDLB":
"Haben Sie Katzen ?"
Wie man"s nimmt: nur 1 Katze. Warum?
Am 21.10.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)".
35 StGB tilgt also die Schuld, soweit die Tat begangen wird, um die Gefahr von einem nahestehenden Menschen abzuwenden. Wann aber stehen Menschen nahe? Und warum sollen nicht auch ganz entfernte Menschen in größter Not plötzlich doch nahe stehen können? Nähe im Sinne von 35 StGB, kann man sie überhaupt messen? Oder hängt sie nicht vielmehr von Person und Charakter der Nähe empfindenden Person ab. Hierneben ist interessant: 70.000 Menschen vor dem sicheren fremdverschuldeten Tod zu retten, "dürfen" nach weit überwiegender Auffassung (über 80%) 164 Menschen getötet werden. Welche (eigenen) Opfer sind die 80 % bereit zu erbringen, 70.000 Menschen aus anderer Gefahrenlage (Hunger, Krieg, Vertreibung, Unterdrückung etc.) zu erbringen?
Am 21.10.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
oder 700.000 oder 7.000.000 oder 70.000.000 oder 700.000.000 ... Menschen.
Am 21.10.2016 um 15:21 Uhr antwortete der Leser "Wolfgang Wegener":
Meiner Ansicht nach sollte hier nicht Leben gegen Leben, sondern Lebenszeit gegen Lebenszeit abgewogen werden. Wenn ein Schiff sinkt, werden ja auch zuerst Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter gerettet. 164 Passagiere, die noch 1 Stunde zu leben hätten (bei passivem Verhalten des Piloten) entsprechen 6,8 Tagen Lebenszeit, 70 000 Menschen im Stadion mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von z. B. 20 Jahren haben noch 511 Mio. Stunden Lebenszeit. Zu Ihrer Frage, welche eigenen Opfer Menschen bereit sind zu erbringen, erinnere ich an das vierte Flugzeug bei 9/11, welches bekanntlich von den Passagieren zum Absturz gebracht wurde.
Sorry, ich kann nur hoffen, dass Menschen, die den Wert eines Menschen mit unendlich ansetzen, niemals in eine Situation kommen, in der -so oder so - gehandelt werden muss. Und Nichtstun heißt hier auch handeln.
Am 21.10.2016 um 16:32 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Der Wert eines Menschenlebens ist grundsätzlich immer bei unendlich groß anzusetzen. Dieses gedankliche und auch tatsächliche Gebot darf nicht aufgegeben werden, denn es beflügelt den Menschen zu den Leistungen in allen Lebensbereichen, die allen Menschen zugute kommen.
Eine Situation in der es nur ein so oder so gibt, existiert nicht. Allerdings können die Mittel beschränkt sein etwas zu tun und es können nur die gewählt werden, die gerade zur Verfügung stehen. Das gilt für alle Menschen und alle Situationen.
Solange es noch nötig ist ein wohlverträgliches Recht und eine Ordnung die ein Zusammenleben tatsächlich möglich macht, zu Verteidigen, tragen alle die Lasten mit.
Angriff ist keine Verteidigung.
Am 21.10.2016 um 15:32 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Nicht nur Herr Fischer zitiert den § 35 StGB anweichend vom Gesetztestest, dies geschieht bereits begründet im TV-Urteil, wie schon anfangs im Forum erwähnt:
Der "übergesetzliche Notstand" wird - wie selbstverständlich - ausgeweitet mit dem Argument, dass man einen "selbstlosen Täter" ("rettet" Unbekannte) nicht schlechter stellen dürfe als einen "egoistischen Täter" ("rettet" Nachestehende) und der Pilot deshalb freizusprechen sei:
http://www.ardmediathek.de/tv/Terror-Ihr-Urteil/Terror-Ihr-Urteil-Freisp...
Am 21.10.2016 um 15:46 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Korrektur: der "entschuldende Notstand" wird - wie selbstverständlich - ausgeweitet....eben zu dem Konstrukt "übergesetzlich"....!
"Übergesetzlich" meint also tatsächlich nicht nur, dass es rechtswidrige Taten als Notstand anerkennt sondern: es steht davon nichts im Gesetz!
Am 21.10.2016 um 16:57 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Übergesetzlicher Notstand https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand Dieser Notstand soll auf ganz außergewöhnliche und unauflösbare Gewissenskollisionen beschränkt sein.
Fischer skizziert hier keine vollständige Fallösung - darum geht es in der Kolumne nicht, auch nicht um das Strafmaß.
Alter Wein in neuen Schläuchen ... Eichmann beharrte von Beginn des Prozesses bis zum Schluss und auch noch in seinem späteren Gnadengesuch darauf, dass er im juristischen Sinne unschuldig sei, und berief sich darauf, nur auf Befehl von Vorgesetzten gehandelt zu haben.[36] Menschlich habe er sich durch die Mitwirkung an der Deportation aber schuldig gemacht. Gleichzeitig bot er an, öffentlich Suizid zu begehen, da Reue nur etwas für kleine Kinder sei, Sühne aber so möglich wäre. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Eichmann#Prozess_und_Hinrichtung
Am 21.10.2016 um 17:31 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Wie kann man gleichzeitig einen solchen "unauflösbaren Gewissenskonflikt" jenseits der Gesetze konstruieren und gleichzeitig aber in realen Szenarien wie dem in Kundus, die vorsätzliche Tötung von über einhundert Menschen einem fiktiven "Angriff" auf ein Bundeswehrlager ernsthaft gegenüberstellen und hier nicht einmal eine Anklage zulassen?
Hier versagt doch die Justiz im konkreten realen Fall - während sie bei Konstruktionen von hypothetischen Fällen ("übergesetzlicher Notstand") ganz groß ist....
Und gerade der vorgebliche "Befehlsnotstand" ist ja so fundamental für alle Zeiten als untauglich entlarvt, dass man dieses Konstrukt offenbar von kundiger Seite bereits im Ansatz kategorisch umgeht - da geht es dann eben um Irrtum, Nichtwissen, oder eben konkludente Erwartungshaltung der "Missachtung" gegebener Befehle wie im Fall "Flugzeugabschuss" von Verteidigungsminister Jung & Co. zum "höheren Zweck" - eingeräumt zur Primetime im TV. So sind im Zweifel alle aus dem Schneider: der rechtswidrige Befehl wurde nicht gegeben, der Ausführende handelt "übergesetzlich".... Geht"s noch?
Am 21.10.2016 um 18:01 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Der übergesetzliche Notstand ist ein Konstrukt, das Menschen in Gewissenskonflikten eine "Hintertür" öffnen soll, die analog aus den §§ 34 und 35 StGB entwickelt wurde - eine vernünftige Lösung, um nicht die Rechtmäßigkeit des Tötens Unschuldiger auf Befehl, wie sie in der Nazizeit gang und gebe war, wieder einführen zu müssen oder sollen. Sie bewirkt, dass eine solche Entscheidung über Menschenleben (und deren Wert!) nicht unhinterfragt durch die Justiz "einfach legal" getroffen werden kann. ab. mgl. bl.
Dass die praktische Umsetzung im Justizbetrieb deutliche Mängel bis hin zum Missbrauch aus politischen oder Gründen der Bequemlichkeit hat, ist auch meine Kritik: sie lässt in vielen Fällen die erforderliche Sorgfalt und Neutralität missen und trägt so selbst dazu bei, dass sie immer weniger Vertrauen genießt.
Auf der anderen Seite trägt jedoch, wie gerade im Fall der Gruppenvergewaltigung deutlich, eine Erwartungshaltung zum Niedergang bei, die Perfektion und gottgleiche Gerechtigkeit vom Justizwesen erwartet, die darauf abzielt, alles Böse auf der Welt beseitigen zu wollen.
Beides schaukelt sich auf ungute Weise hoch und führt dazu, am liebsten das Recht in die eigene Hand nehmen zu wollen. Das wird auch hier - wie in Amerika heute schon - zunehmend der Fall sein.
Was man tun kann? Ich weiß es nicht. Nichts. Justiz täte gut daran, sorgfältig zu arbeiten und Transparenz zuzulassen. Die Bürger, genau und nur diese Sorfalt einzufordern, nicht aber absolute Gerechtigkeit.
Am 21.10.2016 um 20:15 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Sie haben absolut recht!
Nun sieht ja allerdings fast so aus, als würde eine weitere "Hintertür" aufgehen mittels TV-Schöffen....
Diese generelle Erwartungshaltung und die Ausgrenzungswut gegenüber dem, was manche für das "Böse" halten, wird m.E. auf unredliche und auch dumme Art geschürt. Und die Justiz macht oft eher mit, als das sie "sorgfältig" arbeitet, jedenfalls wenn keiner hinschaut.
Gerade wenn die Politik und der Gesetzgeber primär auf Wählerstimmen schielt, muss die Justiz als Korrektiv wirken. Das geschieht viel zu wenig, stattdessen sind - gerade in Bayern - Politik und Justiz ein einziges parteipolitisches Konglomerat, kaum noch zu trennen.
Und verantwortlich ist sowieso keiner für irgendwas....
Am 21.10.2016 um 20:22 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Und verantwortlich ist sowieso keiner für irgendwas...."
Das ist das Kernproblem der Gesellschaft, deren Bestandteile Justiz und Politik keine Ausnahme machen, aber auch und gerade die nicht, die am lautesten anklagen - andere anklagen.
Würde sich jeder in seinem Bereich verantwortlich verhalten und nicht ständig auf der Suche nach dem Nächsten sein, der "noch" schlimmer ist und den er zuvor bekehren oder vernichten muss, wäre manches besser.
Nur warum ist das so?
Diese Frage möge sich jeder religiös oder philosophisch beantworten wie er mag und kann... oder auch nicht.
Am 21.10.2016 um 18:16 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Militärisches Denken ist sehr eingeschränkt. Deswegen ist es unerlässlich, dass gerade solche unerträglichen Vorfälle wie in Kundus vor dem Gericht genauestens untersucht werden, um die Verteidiger dabei unterstützen zu können zu anderen, besseren, menschlicheren Lösungen im besten Sinne zu kommen.
Am 21.10.2016 um 17:58 Uhr antwortete der Leser "Guy Fawkes 2.1":
Selbstverständlich käme im vorliegenden Fall eine direkte Anwendung von § 35 StGB nicht in Betracht, denn dem Angeklagten ging es nicht darum, eine Gefahr von einem nahen Angehörigen etc. abzuwenden. Deshalb bringt Fischer ja auch lediglich eine "entsprechende Anwendung" der Vorschrift als Entschuldigungsgrund ins Gespräch.
Und damit wären wir beim "Übergesetzlichen entschuldigenden Notstand", der nicht im Gesetz steht (deshalb: übergesetzlich) und der den Täter über die engen Bedingungen des Gesetzestextes des § 35 StGB hinaus auch bei der Gefahrenabwehr zugunsten unbekannter Dritter privilegieren könnte.
"Heimtücke" i.S.d. § 211 StGB ist das bewußte Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung, plus (nach h. M.) eines besonderen Vertrauensbruchs.
"Arglos" ist, wer sich zur Tatzeit keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht. Das könnte man hier annehmen, weil der gezielte Todesschuss ja nach BVerfG verboten ist und man auf die Rechtstreue von Bundeswehrpiloten vertrauen darf.
"Wehrlos" in diesem Sinne jedoch ist nur derjenige, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner Verteidigung stark eingeschränkt ist. Und das dürfte nicht gegeben sein, weil es fürdie Passagiere (nahezu) unmöglich gewesen sein dürfte, sich gegen den Todesschuss zu wehren.
Die Wehrlosigkeit der Passagiere beruhte mithin gerade nicht auf ihrer Arglosigkeit. Deshalb wohl keine "Heimtücke".
Am 21.10.2016 um 14:40 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Fallfrage: Ein bewaffneter Polizist und seine 8-jährige Tochter befinden sich, zusammen mit vielen anderen Kindern und Erwachsenen, in einem Veranstaltungsraum mit nur einem Notausgang. Es bricht ein Feuer aus, viel Rauch entwickelt sich. In Panik geraten sammeln sich die Menschen vor dem Notausgang und behindern sich gegenseitig, so dass kaum jemand ins Freie gelangt. An diesem Punkt nun zieht der Polizist seine Waffe und beginnt, zur Eigenrettung und zur Rettung seiner Tochter, Menschen vor dem Notausgang zu erschiessen.
Am 21.10.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Fallfrage: Was geschieht, ist die Tochter des bewaffnetenPolizisten inzwischen 21 Jahre alt, blond, Minirock - also strafmündig, wenn Einer, dem zur Notfallerschießung ansetzenden Polizisten, der "eigenen" Erschiessung dadurch entgegenzuwirken versucht, indem er der, durch die Tochter des Polizisten mitgeführten Katze, BRUTALST MÖGLICH ins Ohr beißt - der Vater der blonden Tochter, also in angenommener Notwehr/Notstand, den "Beisser" erschießt ?
Woraufhin --. --. --.
/8)
Am 21.10.2016 um 16:55 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"An diesem Punkt nun zieht der Polizist seine Waffe und beginnt, zur Eigenrettung und zur Rettung seiner Tochter, Menschen vor dem Notausgang zu erschiessen."
ich weiß nicht, wie ein Gericht das beurteilen würde - meiner Ansicht nach ist es jedenfalls ein anderer Fall. Hier ist der Tod der unschuldigen Menschen tatsächlich Mittel zur eigenen und der Tochter Rettung und verstößt m.E. daher gegen GG1. Im Fall des Films ist das nicht so. Der Pilot schießt das Flugzeug ab, um die 70000 zu retten, der Tod der Flugzeuginsassen ist bloß Folge davon, aber kein Mittel. Der Pilot würde (erst recht) genauso handeln, wenn im Flugzeug nur der Entführer lebte, die Besatzung tot, keine Passagiere. Daran sieht man, daß der Tod der Passagiere kein Mittel ist. Anders beim Notausgang: wenn der Notausgang nicht versperrt wäre, würde der Polizist niemanden erschießen.
Am 21.10.2016 um 19:02 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, natürlich ist das ein etwas anders gelagerter Fall. Dennoch gibt es auch hier die grundsätzliche Frage danach, ob Menschenleben gegeneinander aufgewogen werden können. Hier sind es jedoch nicht anonyme Massen, sondern viel konkreter das eigene und das Leben des nächsten Angehörigen, die geschützt und für das anderes Leben geopfert wird.
Ich weiss nicht, ob der Mann bestraft werden würde. Aber ich bin mir relativ sicher, dass die Mehrheitsmeinung hier einen klaren Verstoss gegen moralische Normen sehen würde.
Am 21.10.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 398
"Fallfrage" ? Wohl eher eine am Groschenroman orientierte Kasperle-Frage! Geboren aus dem kollektiven Spieltrieb, der hier inzwischen ohnehin alles beherrscht.
Interessant wäre jetzt nur, ob Richter Fischer auch hier wieder seinen netten Kinderreim anbringen würde, etwa: Plopp, Plopp - und raus bist du!
Am 21.10.2016 um 16:50 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
§ 28 BVerfGG (1) Für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen gelten in den Fällen des § 13 Nr. 1, 2, 4 und 9 die Vorschriften der Strafprozeßordnung, in den übrigen Fällen die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend.
"Auch beim BVerfG muss halt irgendwann mal Schluss sein. Und eine Anhörungsrüge ist beim BVerfG eben nicht vorgesehen."??? Wo steht im BVerfGG, dass die ZPO an der Stelle nicht gilt?
Am 21.10.2016 um 16:52 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 1/6
Wir haben nun also verstanden, dass das Stück eigentlich die Rechtmäßigkeit des staatlichen Abschussbefehls behandelt.
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG definiert die Menschenwürde als unantastbar. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG bindet die staatliche Sicherstellungspflicht an dessen (staatliche) Gewalt, und gibt damit das wieder, was objektive Wahrheit ist. Der Staat kann die Menschenwürde nur dort absichern, wo seine Gewalt also seine Macht bestimmend ist.
Mit der Flugzeugentführung und dem Ziel der Tötung auch der Insassen des Flugzeuges, entzieht der Terrorist dem Staat aber genau diese Macht. Und zwar absolut. Die Passagiere werden damit objektiv und absolut Objekte von Willkür.
Das Urteil des BVerfG hat folgenden Wirkung. Weil der Terrorist dem Staat für einen Teilbereich die Macht zur Sicherstellung der Menschenwürde entrissen hat, muss der Staat dessen Macht zur Menschenwürdevernichtung nicht nur erweitern, sondern diese bis ins Unendliche ausdehnen. Die erzwungene Teilentmachtung des Staates soll eine freiwillige Vollentmachtung nach sich ziehen. Damit widerspricht das Urteil Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG.
Am 21.10.2016 um 18:40 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
» Der Staat kann die Menschenwürde nur dort absichern, wo seine Gewalt also seine Macht bestimmend ist. Mit der Flugzeugentführung und dem Ziel der Tötung auch der Insassen des Flugzeuges, entzieht der Terrorist dem Staat aber genau diese Macht. Und zwar absolut. Die Passagiere werden damit objektiv und absolut Objekte von Willkür. «
Das sehe ich anders.
Offensichtlich hat der Staat noch Macht.
Er kann de facto das Flugzeug abschießen und damit alle Insassen töten.
Und er kann es lassen.
Dass der Staat sich entschließt es zu lassen, das Flugzeug abzuschießen, heißt nicht, dass er es nicht könnte.
Ganz im Gegenteil: Macht ist, dass man nicht gezwungen werden kann, etwas tun zu müssen. Dass der Staat sich von einem Terroristen nicht dazu zwingen lässt, das Flugzeug abzuschießen - obwohl er es de facto könnte - zeigt, dass der Staat mächtig genug ist, dass er nicht zulässt, dass der Terrorist Macht über ihn erlangt und ihn zu etwas zwingen kann, was er eigentlich nicht will.
Es ist also nicht so, dass der erzwungenen Teilentmachtung eine freiwillige, selbst eingegangene Vollentmachtung folgt.
Die würde es, wenn überhaupt, nur dann geben, wenn der Staat sich etwa infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu entschlossen hätte, alle faktischen Möglichkeiten, auf ein entführtes Flugzeug einzuwirken, abgeschafft hätte - es also keine Waffen mehr gäbe, mit denen das Flugzeug abgeschossen werden könnte.
Am 21.10.2016 um 19:02 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
critica jurist" "Offensichtlich hat der Staat noch Macht."
Es geht nicht um Macht absolut, sondern um den Absolutentzug der menschenwürdeabsichernden Macht. Dass der Staat überhaupt noch Macht ausüben kann, indem der das Flugzeug abschießt bestätige ich auch in Beitrag 2.
Am 21.10.2016 um 19:26 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Und wie ich versucht habe, zu erklären: Diesen "Absolutentzug der menschenwürdeabsichernden Macht" gibt es nicht.
Am 21.10.2016 um 19:59 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Der Definition nach ist der Menschenwürdestatus mit dem Subjektstatus identisch. Die Menschenwürdeverletzung ist mit dem Objektstatus identisch. Welche Position der Menschen im Flugzeug wäre objektstatusfrei? Keine. Das Leben der Passiere ist Mittel zum Zweck, um den staatlichen Abschuss zu verhindern. Damit ist(!) der Passagier Objekt. Die Betrachtung des Staates ändert daran nichts. Die menschenwürdeabsichernde Macht ist dem Staat selbst in Bezug auf das Leben der Passagiere entzogen worden.
Am 22.10.2016 um 09:36 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
» Das Leben der Passiere ist Mittel zum Zweck, um den staatlichen Abschuss zu verhindern. «
Das mag sein.
Damit sind sie aber nur Objekt des Handelns des Terroristen und noch nicht Objekt des Handelns des Staats.
» Damit ist(!) der Passagier Objekt. Die Betrachtung des Staates ändert daran nichts. «
Der Insasse des Flugzeugs ist Objekt des terroristischen Handelns - aber nicht Objekt staatlichen Handelns.
Die Betrachtung des Staats ändert daran tatsächlich nichts. Hier geht es nicht um Wahrnehmung, sondern um Handeln. Der Staat ist sich durchaus der Tatsache bewusst, dass der Terrorist die Passagiere nur als Objekt behandelt. Daraus folgt aber nicht, dass nun auch der Staat die Passagiere als Objekt behandeln darf.
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen von nicht-staatlichen Akteuren einfach nur wie ein Objekt behandelt werden. Das liegt daran, dass die Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat sind und nicht-staatliche Akteure durch sie nicht verpflichtet werden.
Deshalb kann ein Terrorist, wenn er Menschen tötet, auch nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn er wird durch das Grundgesetz nicht verpflichtet. Er kann nur gegen Strafgesetze verstoßen.
Wenn nun aber ein nicht-staatliche Akteur, der durch das Grundgesetz nicht verpflichtet ist, die Menschenwürde zu achten, Menschen wie Objekte behandelt, heißt das nicht, dass dann auch der Staat sie wie Objekte behandeln darf.
Am 21.10.2016 um 16:53 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 2/6
Die Sicherstellungsverpflichtung und damit die Nichtverletzungsverpflichtung des Staates kann sich objektiv nur auf Bereiche beziehen, in denen der Staat diese Alternativen auch bestimmen kann. Also auf Bereiche, über die der Staat Macht und Gewalt besitzt. Die Menschenrechtsverletzung DURCH DEN STAAT ist demnach dessen Behandlung von Menschen als Objekt, obwohl er die Macht zur Alternative der Subjektbehandlung hätte. Da dem Staat genau diese Macht durch den Terroristen - vollständig bis zur sicher gewollten Lebensvernichtung(!) - entzogen wurde, kann der Staat auch keine unvermeidbare Menschenrechtsverletzung an diesen Personen i.d.S. begehen, wenn er das Flugzeug abschießt, um(!) zu verhindern, dass diese Personen im Flugzeug als Erpressungsmittel zum Zweck der Verwendung des Flugzeuges als Waffe eingesetzt werden. Ganz im Gegenteil.
Entfernen wir aus der Entführungskonstellation das Bodenziel menschenbesetztes Stadion und ersetzen dieses durch menschen- und güterfreien Ackerboden. Der Abschuss durch den Staat verwirklicht hier ausschließlich das Ziel des Terroristen, sich selbst, die Passagiere und das Flugzeug zu vernichten. Der Staat verwirklicht den Zielobjektstatus, bevor(Wahlfreiheit des Staates besteht noch) der Terrorist das tut.
Am 21.10.2016 um 18:44 Uhr antwortete der Leser "critica jurist":
Sie argumentieren also, dass der Staat, obwohl er die Macht hat, das Flugzeug abzuschießen und damit alle Insassen zu töten, er keine Macht über das Flugzeug und seine Insassen hat. Denn der Terrorist hätte dem Staat die Macht (das Flugzeug abzuschießen und damit die Insassen zu töten) entzogen.
Irgendwie überzeugt mich das nicht.
Am 21.10.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Siehe Antwort zum Vorbeitrag. Bitte erst mal alles lesen. Deshalb auch die Nummerierung
Am 21.10.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Die Sicherstellungsverpflichtung und damit die Nichtverletzungsverpflichtung des Staates kann sich objektiv nur auf Bereiche beziehen, in denen der Staat diese Alternativen auch bestimmen kann. Also auf Bereiche, über die der Staat Macht und Gewalt besitzt.]
Das ist mE nicht korrekt. Die staatliche Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 (1) S.2 GG hat der Grundgesetzgeber (mit Bedacht) absolut gesetzt und eben nicht vom Vorliegen einer Umgebung abhängig gemacht, in der der Staat (wie Sie hier annehmen) den "Luxus" einer Präferenz, bzw. einer "Wahl" zwischen der Objekt- und Subjektstellung des Einzelnen im Hinblick auf seine Behandlung durch den Staat hätte. Soweit und sobald der Staat auch nur in der Lage dazu ist, die Menschenwürde - des Einzelnen! - zu achten und zu schützen (und das wäre er mE - ungeachtet der faktischen Machtposition eines Terroristen - definitiv bei seiner Entscheidung, die Rakete abzufeuern oder nicht), kann er diese Verpflichtung mE jedenfalls nicht mit Ihrer Begründung abstreifen.
Am 21.10.2016 um 16:53 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 3/6
Ist das Bodenziel aber das menschengefüllte Stadion, verhindert der Staat den Objektstatus der im Flugzeug befindlichen unschuldigen Menschen, als Mittel zum Zweck verwendet zu werden, um weitere Menschenleben zu vernichten (Nichteingreifen des Staates erzwingen), soweit es ihm mit seiner verbleibenden Macht (Abschuss) möglich ist. Der Abschuss verringert also den objektiven Objektstatus nach den verbleibenden Möglichkeiten des Staates. Der Abschuss ist demnach die Erfüllung von Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG.
In der BVerfGE heißt es in Rn. 124: "Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer."
Das ist richtig.
Weiter heißt es dort: "Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt."
Dies wäre nur dann richtig, wenn der Staat die oben gezeigt Wahlmöglichkeit hätte. Der Staat kann nur über etwas verfügen, über das er Macht besitzt. Die hat er aber nicht.
Am 21.10.2016 um 16:54 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 4/6
Die ganze Heuchelei des Urteils zeigt sich in diesem Absatz, der sich mit der "staatlichen Schutzpflicht zugunsten derjenigen [...], gegen deren Leben das im Sinne von § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe missbrauchte Luftfahrzeug eingesetzt werden soll", befasst.: "Anders als die Grundrechte in ihrer Funktion als subjektive Abwehrrechte sind die sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte ergebenden staatlichen Schutzpflichten grundsätzlich unbestimmt (vgl. BVerfGE 96, 56 64 ). Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 164; 96, 56 64). Das gilt auch für die Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens."
Die Schutzplichten umfassen auch die staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Menschenwürde gegenüber ihrer Verletzung durch den Bürger. Hier ist die Menschenwürde dann offensichtlich nicht das Absolutmaß, sondern eigenverantwortlich den staatlichen Organen überlassen? Das ist ein Widerspruch.
BVerfGE Rn. 136: "Auch wo sie im Einzelfall auf politische Motive zurückgehen, werden, wie die Einbindung der §§ 13 ff. LuftSiG in das System der Katastrophenbekämpfung nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG zeigt, Vorgänge vorausgesetzt, die nicht darauf zielen, den Staat selbst und seinen Fortbestand in Frage zu stellen. Für die Annahme einer Einstandspflicht im dargelegten Sinne ist unter diesen Umständen kein Raum."
Am 21.10.2016 um 19:17 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Die Schutzplichten umfassen auch die staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Menschenwürde gegenüber ihrer Verletzung durch den Bürger. Hier ist die Menschenwürde dann offensichtlich nicht das Absolutmaß, sondern eigenverantwortlich den staatlichen Organen überlassen? Das ist ein Widerspruch.]
Nicht zwingend. (obwohl ich die "Verantwortungsabwälzung" des BVerfG auf den Einfachgesetzgeber angsichts dessen finaler Vertretung durch Persönlichkeiten mit "exorbitanter juristischer und insb. Verfassungsexpertise" ;-) im Amt des BP vermutlich ähnlich bewerte wie Sie). Wenn der Einfachesetzgeber verantwortlich "Mist baut" kann und muss er auch gem. BVerfG dafür zur Verantwortung gezogen werden. Natürlich stellt sich die Frage, durch wen eigentlch, aber an der Verantwortlichkeit an sich ändert es nichts.
Am 21.10.2016 um 16:54 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
Kommentar Nr. 398 war im Hinblick auf: Guy Fawkes 2.1 Kommentar Nr. 372.4 vor einer Stunde:
Es scheint sicherer zu sein immer die Zuschriftennummer zu benennen, als einfach "Antworten" anzuklicken
Am 21.10.2016 um 16:54 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 5/6
Dies soll also heißen, wenn der "Staat selbst und seinen Fortbestand" gefährdet wäre, ist der Abschuss gerechtfertigt. Was unterscheidet nun den Staat von den 70000 Menschen im Stadion in Bezug auf die Menschenwürde, wenn gleichzeitig die Menge an Leben keine Rolle spielen darf? Der Staat ist die Organisation der Menschen. Die Organisation der Menschen ist identisch mit der Qualifikation der Menschen und deren Machtstatus. Qualifikation und Machtstatus - offensichtlich einiger Menschen - werden somit plötzlich zum Rechtfertigungsgrund für den Abschuss?
Der Abschuss der Maschine ist daher richtig, weil er sich aus der Anerkennung der objektiven Wahrheit ergibt, dass der Objektstatus der im Flugzeug befindlichen Menschen unwiderruflich(!) und absolut vollständig besteht und die Betrachtung(!) des Rechtsstaates an dieser Situation nichts zu ändern vermag.
Es geht somit auch nicht um eine Aufrechnung von mehr Leben gegen weniger Leben. Der Abschuss müsste auch erfolgen, wenn sich nur eine einzige Person im Stadion befände, da die dort vorhandene staatliche Macht ihre Gewalt zur Sicherstellung dieser Menschenwürde entfalten kann, indem sie den Objektstatus der unschuldigen Passagiere soweit wie möglich reduziert.
Der Staat kann keine Sicherstellungsmacht und keinen Sicherstellungsanspruch postulieren, wo beides objektiv fehlt. Der Abschuss ist die Anerkennung dieser Wahrheit.
Am 21.10.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Sie haben da etwas grundsätzlich nicht verstanden. Der Staat des Grundgesetz ist - so steht es in den Beratungsprotokollen von Herrenchiemsee, für den Menschen da und nicht der Mensch für den Staat. Diesen Grundgedanken soll die Formulierung von der Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art 1 Abs 1 Satz 1 GG wieder spiegeln. Um den Fortbestand des Staates geht es nicht, sondern um den Fortbestand des selbstbestimmten ( d.h. nicht versklavten ) Menschen, sei es als Individuum, sei es als Gruppe, sei es in ihrer Gesamtheit in größeren Organisationsformen, wie man das z.B. in der Formulierung von "Bund, Länder und Gemeinden" wiederfindet. Die "Staatsgewalt" gilt dabei grundsätzlich als unüberwindlich, weshalb der Staat und seine Machtmittel - das ist deutsche Geschichte - so entgrenzen kann, dass er seine Bürger ganz oder teilweise nicht nur versklavt sondern vollkommen entrechtet. Die Staatsmacht kann sie aber sich entwickeln lassen, indem er selbstbestimmte Lebensweisen so weit als möglich unterstützt und damit schützt. Dieser Gedanke steckt in Art 1 Abs. 1 Satz 2 GG, weshalb aufgrund der Vielgestaltigkeit der Lebensmöglichkeiten die Schutzpflicht unbestimmt ist. In Friedenszeiten gibt man der Staatgewalt von Rechts wegen deshalb tunlichst nicht die Machtmittel in die Hand, seine eigenen Bürger umzubringen und duldet auch nicht den Wolf im Schafspelz, d.h. den Mantel der "Schutzpflicht". Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Am 21.10.2016 um 18:33 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
IME2605: "Um den Fortbestand des Staates geht es nicht"
Doch. Dieses "Staat selbst und seinen Fortbestand" ist ein Zitat des BVerfG. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
IME2605: "Die "Staatsgewalt" gilt dabei grundsätzlich als unüberwindlich,..."
Was der Terrorist widerlegt.
IME2605: "Die Staatsmacht kann sie aber sich entwickeln lassen, indem er selbstbestimmte Lebensweisen so weit als möglich unterstützt und damit schützt."
Von "kann" kann meiner Ansicht nach keine Rede sein.
"Wichtige Anwendungsfälle der Schutzpflichtenfunktion [...] Die daraus in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Schutzpflicht »verpflichtet« den Staat, jedes menschliche Leben zu schützen. »Diese Schutzpflicht ist umfassend. Sie gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren«." (Stern / Becker: Grundrechte-Kommentar, 2. Auflage 2016, Die Funktionen (Dimensionen) der Grundrechte Rn 58)
Wenn die Unbestimmtheit der Schutzpflicht die Menschenwürde von Menschen zu relativieren vermag, muss daran etwas falsch sein.
Am 21.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Sie werfen dem Menschen ( auch Richter am BVerfG, Bundesrichter, Minister Abgeordnete und die Beamten und Angestellten der Staatsverwaltung sind, wie eben alle anderen auch, nur Menschen) vor, dass sie sowohl in der Theorie als auch in der Praxis es in mehr als einem halben Jahrhundert nicht hinbekommen haben, Perfektion zu erzeugen und es nicht geschafft haben, auf zigtausenden Seiten von Papier konsistente und in sich widerspruchsfreie Texte zu produzieren. Sind Sie ein Anankast? Ich denke, was Sie hier anführen ist der "Sideeffect", wenn man Menschen sich entwickeln lässt und ihnen geistige Freiheit lässt.
Am 21.10.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
IME2605: "Sie werfen dem Menschen [...] vor..."
Ich werfe niemandem etwas vor. Mir wurde ein Frage vorgelegt und ich mache mir dazu Gedanken. Weiter nichts.
IME2605: "auf zigtausenden Seiten von Papier konsistente und in sich widerspruchsfreie Texte zu produzieren."
Sollte ich mein eigenständiges Denken von ein bischen Papier einschüchtern lassen?
IME2605: "Ich denke, was Sie hier anführen ist der "Sideeffect", wenn man Menschen sich entwickeln lässt und ihnen geistige Freiheit lässt."
Schlussfolgerung ist also Beschränkung der geistigen Freiheit, um eigene Gedanken zu verhindern.
IME2605: "Sind Sie ein Anankast?"
Die Unterhaltung mit Ihnen ist hiermit beendet.
Am 21.10.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Entschuldigen Sie bitte, ich habe eine Frage gestellt und wollte Sie nicht beleidigen. Sie reagieren beleidigt. Die Frage könnte also berechtigt gewesen sein.
Am 21.10.2016 um 16:56 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 6/6
Wäre das Urteil des BVerfG wahr, könnte ein einziger Terrorist mit einer einzigen unschuldigen Geisel und einer entsprechenden Waffe die gesamte Menschheit vernichten, ohne dass eine verhinderndes Eingreifen möglich wäre. Dieses Ergebnis muss falsch sein.
Am 21.10.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das ist der beste Einwand, den ich bislang gehört habe. Gratulation!
Am 21.10.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Auch Ihre übrigen Beiträge sind von hoher Qualität. Sie sollten Fischers Kolumne übernehmen und die Zeit sollte Herrn Fischer in den verdienten Ruhestand schicken. Dankeschön!
Am 21.10.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Da Sie neben und außer diesem Urteil des BVerfG die gesamte restliche Rechtsordnung vollständig IGNORIEREN, kommen Sie auch zu einem völlig falschen Ergebnis.
Dass Ihnen Caroline Hall, der andere User der diese Einbindung des Urteils in die gesetzliche Systematik nicht begreift, hier zustimmt, ändert nichts an dieser fatalen Ignoranz, die Sie beide befallen hat.
Am 21.10.2016 um 18:09 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Den Vorwurf, "die gesamte restliche Rechtsordnung vollständig zu ignorieren", können sie gegenüber jedem Gerichtsurteil erheben, das nicht jedes einzelne geltende Gesetz zitiert und bespricht. Das können sie von niemandem erwarten, weshalb Ihr Einwand absurd ist.
Am 21.10.2016 um 18:42 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Die neuere deutsche Rechtsordnung ist aus dem stark eingeschränkten militärischen Denken heraus entwickelt worden. Schutz des Lebens unter größtmöglichster Sicherheit und größtmöglichster Freiheit wobei der Schutz des Lebens an erster Stelle steht. Das beeinhaltet eine gewisse Unsicherheit, der gerade So-oder-so-Denker skeptisch gegeüberstehen, weil sie die Möglichkeiten nicht erkennen. Aus dieser Unsicherheit heraus wollen sie die absolute Sicherheit und das absolute Recht und gefährden dadurch genau dieses, wie neuere deutsche Geschichte gezeigt hat.
Am 21.10.2016 um 18:52 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Zusatz: Die absolute Sicherheit und das absolute Recht lebt in jedem einzelnen Menschen und endet dort, wo das Recht und die Sicherheit des anderen anfängt.
Am 21.10.2016 um 18:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Weshalb auch ein Mensch immer geopfert werden muss, wenn man zwei andere Menschen damit retten könnte. Oder vielleicht sind auch zwei kranke Alte weniger als ein Gesunder? Wie viele Unbedeutende kommen auf einen Bedeutenden? Und ist Lady Gaga bedeutender als Angela Merkel?
Machen Sie doch einen Vorschlag, wie Sie es gerne geregelt hätten.
Am 21.10.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Kapaster: "Oder vielleicht sind auch zwei kranke Alte weniger als ein Gesunder?"
Der Staat hat über die zwei kranken Alten nicht seine menschenwürdeabsichernde Macht verloren, wie im Entführungsfall. Die kranken Alten sind nicht im unwiderruflichen Objektstatus.
Ich will mit meinem Beitrag lediglich die Frage stellen, ob wir als Gesellschaft tatsächlich wirklichkeitsgetreu erfasst haben, was eine Menschenrechtsverletzung ist. Denn die bisherige Erfassung führt offensichtlich zu einem Widerspruch. Wenn die Prämisse, Art. 1 GG, richtig ist - und daran will ich ganz sicher nicht rütteln - dann müssen bei falschem Ergebnis die dazwischenliegenden Schlussfolgerung falsch sein. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Am 21.10.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Was hat denn die staatliche Macht mit der Würde zu tun? - Ausser dass sie nicht missbraucht werden darf.
Und was soll denn ein "unwiderruflichen Objektstatus" sein? So etwas gibt es nicht.
Ihr Beispiel ist, denke ich, nur ein Scheinbeispiel. Recht ist nicht Mathematik. Es wird nicht dadurch widerlegt, dass man im Grenzbereich Fälle findet, in denen es nicht "funktioniert". Das meinte ich ja auch mit den Fallbeispielen in meinem Post, die das Extrem auf der anderen Seite beschreiben sollen.
Am 21.10.2016 um 19:44 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Kapaster: "Was hat denn die staatliche Macht mit der Würde zu tun? - Ausser dass sie nicht missbraucht werden darf."
BVerfGE Rn 119: "Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 228; 96, 375 399 ). Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 228)."
Es gibt also (demnach) einerseits die unantastbar Würde und den verletzbaren Achtungsanspruch. Die Anspruchsumsetzung ist an Macht zur Umsetzung gebunden. Das ist offensichlich.
Kapaster: "Und was soll denn ein "unwiderruflichen Objektstatus" sein?"
Zu Objekt- und Subjektstatus BVerfG Rn. 121: "schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 6 ); 45, 187 228; 96, 375 399 ). Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt..."
Kapaster: "Es wird nicht dadurch widerlegt, dass man im Grenzbereich Fälle findet, in denen es nicht "funktioniert"."
Da das Recht konsistent sein muss, ist meiner Ansicht nach das Gegenteil der Fall. Was haben Sie mit den Fällen der alten Menschen versucht?
Am 21.10.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Was haben Sie mit den Fällen der alten Menschen versucht?"
Nun, zwei Halbtote gegen einen Gesunden. Das ist doch die Logik, oder?
Am 21.10.2016 um 20:22 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Nein. Sie haben Fallkonstellationen aufgeführt, in denen meine Rechtsauslegung nicht funktionieren soll, um mich damit zu widerlegen. Sie haben das gemacht, was Sie mir vorwerfen.
Am 21.10.2016 um 19:52 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Der Staat hat über die zwei kranken Alten nicht seine menschenwürdeabsichernde Macht verloren, wie im Entführungsfall. Die kranken Alten sind nicht im unwiderruflichen Objektstatus.]
Das sind mE auch die im Flugzeug befindlichen Personen nicht.
Ihr Fatalismus in 6/6 hat in der Konsequenz und zwecks Zuspitzung durchaus etwa für sich. Aber bevor man sich auf solche Theoriekonstrukte einlässt sollte man bedenken, dass es Sinn und Zweck des Art. 1 (1) S.2 GG ist, die Subjektstellung des Einzelnen bis an die alleräußerste Grenze zu treiben.
Diese Grenze ist bei den Flugzeuginsassen mE lange nicht erreicht. Nur ein Beispiel: Jeder Pilot (eigentlich doch bereits jeder Vollidiot) weiß heute, dass sich nahezu sämtliche Passagierflugzeuge technisch bei Bedarf auch durch entspr. Backdoors von außen elektronisch fernsteuern, bzw. fernübernehmen oder "hacken" lassen.
Wie wollen Sie zB sicherstellen, bzw. ausschließen, dass hinter einer - darartig fingierten - Flugzeugentführung denn auch tatsächlich an Bord befindliche Terroristen stehen, die dann doch fälschlicherweise die von Ihnen unterstellte Objektstellung der Insassen vermuten lassen und tatsächlich keinerlei Macht über das Flugzeg ausüben würden? Die Quelle der Gefahr und des vermeintlichen Objektstatus für die Insassen läge dann faktisch nicht im Flugzeug sondern beim "Fernsteuerer"?
Müsste der Schütze nicht einkalkulieren, dass ihn schon die Igoranz solcher denkbaren Alternativen beim Abschuss teuer zu stehen kommt?
Am 21.10.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Müsste der Schütze nicht einkalkulieren ..."
Das wird ihm im Film ja auch vorgehalten. Und er weiss darauf keine Antwort. Das Flugzeug ist für ihn eine Blackbox, aber er hält seine Spekulationen über den aktuellen Stand für die unumstössliche Wahrheit.
Am 21.10.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
A-K-: "Das sind mE auch die im Flugzeug befindlichen Personen nicht."
Zum Objektstatus siehe hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
A-K-: "Theoriekonstrukte"
Denken Sie sich 10 Jahre weiter. Die Raumfahrt ist Tourismusbestandteil und es gibt eine Waffe, die, in der oberen Erdatmosphäre ausgeführt, eine entsprechende Wirkung hätte.
Der Rest Ihres Beitrage bezieht Situationen ein, die zweifelbehaftet sind. Das lenkt aber nur von der verfassungsrechtlichen Problematik ab.
Am 21.10.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
{Der Definition nach ist der Menschenwürdestatus mit dem Subjektstatus identisch. Die Menschenwürdeverletzung ist mit dem Objektstatus identisch. Welche Position der Menschen im Flugzeug wäre objektstatusfrei? Keine.]
Wo haben Sie denn diese Definitionen her?
[Denken Sie sich 10 Jahre weiter. Die Raumfahrt ist Tourismusbestandteil und es gibt eine Waffe, die, in der oberen Erdatmosphäre ausgeführt, eine entsprechende Wirkung hätte.}
?? Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge (im Ernst, ich kapiere das nicht)
[Der Rest Ihres Beitrage bezieht Situationen ein, die zweifelbehaftet sind. Das lenkt aber nur von der verfassungsrechtlichen Problematik ab.]
Das kpiere ich aber sehr wohl. Ich bin nämlich der Meinung dass es sich genau umgekehrt verhält und das sog. "Experiment" in seiner spezifischen (und wohlkalkulierten!) Konstruktion von - erheblichen - Zweifeln ablenkt und erst darum auf eine verfassungsrechtliche Problematik abzielt, die sich ohne die Zweifel so nicht stellen würde.
M.a.W. (und darum geht mE es hier) wird dem Publikum die zweifelbehaftete "Fiktion" einer terroristischen Bedrohung unter Ignoranz dieser Zweifel als "bare Münze" verkauft und auf dieser "Roßtäuscherei" gründet sich erst die vorgebliche verfassungsrechtliche Problematik.
Am 21.10.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
A-K-: "Wo haben Sie denn diese Definitionen her?"
Wie oben zitiert BVerfG Rn. 121.
A-K-: "?? Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge (im Ernst, ich kapiere das nicht"
Dann ist mein Beispiel kein Theoriekonstrukt.
Zu den Frage bei Zweifeln an der Entführungssituation. Für mein Beispiel besteht die Sicherheit, dass die Entführungssituation besteht. (kein Zweifel) Wenn berechtigte Zweifel bestehen, kann das Flugzeug natürlich auch nicht abgeschossen werden.
Wir müssen uns aber die Frage stellen, wie die Situation zu behandeln ist, wenn keine Zweifel bestehen. Deshalb meinte ich "Das lenkt aber nur von der verfassungsrechtlichen Problematik ab."
Am 21.10.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Wie oben zitiert BVerfG Rn. 121.]
Habe ich wohl übersehen. Die Zitierung ist auch unvollständig. Aber egal. Die "Subjektdefinition" könnte ich nachvollziehen. Die "Objektdefinition" aber darum nicht, weil die Menschenwürdeverletzung mE mit dem Objektstatus nicht "identisch" ist, sondern der Objektstatus einer Menschenwürdeverletzung als notwendige Voraussetzung vorausginge (2 Entitäten/Begriffe).
[Für mein Beispiel besteht die Sicherheit, dass die Entführungssituation besteht. (kein Zweifel) Wenn berechtigte Zweifel bestehen, kann das Flugzeug natürlich auch nicht abgeschossen werden.]
Ok, das ist eindeutig. Ich will Ihnen auch nicht ausweichen. Angenommen es wäre absolut und eindeutig erwiesen, dass nicht nur eine "Enführungssituation" bestünde, sondern eine Situation bestünde, in der auch der Entführer, selbst wenn er wollte, nicht mehr von seinem Entschluss zurücktreten könnte und die auf das Stadion abzielende Flugbahn des Flugzeuges nicht mehr - wie und wodurch auch immer - veränderbar wäre, dann - erst - würde ich dazu neigen, die Subjektqualität der Personen im Flugzeug mit der Subjektqualität der Personen im Stadion gleichzusetzen, weil und wenn sich ihre jeweiligen (objektiven!) Gefährdungslagen infolge des Mangels an alternativen Auswegen auf ein nicht mehr unterscheidbares Maß angeglichen hätten. Dann - und erst dann - könnten (womöglich) quantitative Aspekte bei der Abwägung eine Rolle spielen.
Aber wer will das - verantwortlich - bemessen? Der Schütze?
Am 21.10.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
A-K-: "Die Zitierung ist auch unvollständig. Aber egal."
Das ganze Urteil findet sich hier. http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006... Auszüge entnehme ich natürlich nicht um zu verfälschen.
A-K-: "die Menschenwürdeverletzung mE mit dem Objektstatus nicht "identisch" ist, sondern der Objektstatus einer Menschenwürdeverletzung als notwendige Voraussetzung vorausginge (2 Entitäten/Begriffe)."
Das wäre meiner Ansicht nach so, wenn der Menschenrechtsverletzung durch Überführung in den Objektstatus (Handlung) ein Gesetz vorangehen würde. Der Terrorist vollzieht (sichtbar) aber nur Handlungen. Die Entführung ist ja die Umsetzung/Vollendung der Menschenrechtsverletzung. Der Punkt ist ja letztlich das Leben der Passagiere. Dieses Leben ist aber objektiv Mittel zum Zweck, um den Staat vom Abschuss abzuhalten. Das ist vollendeter Objektstatus(mit Menschenwürdeverletzung). Dieser kann nur durch den Tod der Passagiere aufgelöst werden. Entweder in der weiteren Vernichtung weiterer Leben oder in der Rettung weiterer Leben. Der Objektstatus bleibt bis dahin unvermeidbar erhalten. Den Passagieren kann durch den Staat nur noch der Objektstatus als Erpressungsmittel genommen werden. Ansonsten genehmigt er den Objektstatus als Erpressungsmittel und genehmigt zusätzlich die weitere/unendliche Machtausweitung des Terroristen zur ggf. unendlichen Lebensvernichtung.
Am 22.10.2016 um 01:29 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
A-K-: "Angenommen es wäre absolut und eindeutig erwiesen, dass nicht nur eine "Enführungssituation" bestünde, sondern eine Situation bestünde, in der auch der Entführer, selbst wenn er wollte, nicht mehr von seinem Entschluss zurücktreten könnte und die auf das Stadion abzielende Flugbahn des Flugzeuges nicht mehr - wie und wodurch auch immer - veränderbar wäre ..."
Das ist eine interessante Frage. Sie hat meiner Ansicht nach daselbe Ergebnis. Wenn der Absturz (sagen wir besser noch, der nur(!) durch einen technischen defekt verusacht wurde) und damit der Tod der Insassen sicher ist, und der Absturz auf andere Menschen erfolgt und diese mit in Tod reißen würde, müsste der Abschuss gerechtfertigt sein.
Da hier die Willkür des Entführers wegfällt, können die Passagiere ja auch nicht von diesem in den Objektstatus versetzt werden. Der Argumentationsstrang fiele also weg. Der Abschuss wäre dann die Unterbrechung der Kausalitätskette, die zum zusätzlichen Tod von Menschen auf der Erde führt. Der Nicht-Abschuss (wegen des Lebens der Passagiere) bände das Leben der Passagiere in diese Kausalitätskette ein. Weil das Leben der Passagiere für Minuten oder Sekunden erhalten werden soll, werden ganze Leben von anderen (eines oder zehntausende) geopfert. Der Erhalt des Lebens der Passagiere wird zur Ursache(!) für den zusätzlichen(!) Tod anderer Menschen.
Das ist erst mal nur die Beschreibung. Keine Rechtfertigung.
Am 22.10.2016 um 06:28 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Wenn der Absturz (sagen wir besser noch, der nur(!) durch einen technischen defekt verusacht wurde) und damit der Tod der Insassen sicher ist, und der Absturz auf andere Menschen erfolgt und diese mit in Tod reißen würde, müsste der Abschuss gerechtfertigt sein.]
Vorsicht! Hier wären Sie an der kritischen Grenze theoretischer Deduktion zur tatsächlich bewertbaren Realität. Um nämlich diesen Schluss - endgültig und verantwortlich - ziehen zu können, müsste der Kampfjetpilot vorab zu zuverlässigen Ermittlungen zahlreicher Wahrscheinlichkeiten imstande sein:
ZB. dass tatsächlich überhaupt Terrorist(en) an Bord sind und nicht - von wem und warum auch immer - lediglich der Eindruck erweckt wird, es befänden sich solche an Bord. Dass tatsächlich von solchen Terroristen Gewalt über das Flugzeug und auf seine Insassen ausgeübt wird und nicht lediglich geschickt der Eindruck erweckt wird, dass dies der Fall sei. Dass das Flugzeug nicht statt von Terroristen von Dritten "gehackt" und in deren Gewelt gebracht worden ist. Dass das Flugzeug nicht erneut "gehackt" werden kann und dadurch von seiner Bahn abzubringen ist. Dass nicht die Insassen es selbst noch schaffen könnten, die Kontrolle über die Maschine zu erlangen. Usw...
MaW Das "appetitliche" Theoretisieren und Adaptieren von Gefährdungslagen (Motto: "wir konstruieren hier jetzt einfach mal eine "unabwendbare Gefahr") geht sehr viel leichter von der Hand, als die verantwortliche Bewertung ihrer - realen - Plausibilität!
Am 22.10.2016 um 06:48 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
noch zu erwähnen: Selbst die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines - tatsächlichen - (nicht lediglich eine "gemeldeten") Defekts müsste zuverlässig ermittelt werden. Oder die Wahrscheinlichkeit, dass sich Terroristen (unter der Bedingung, sie befänden sich überhaupt an Bord, seien überhaupt in der Lage Gewalt über Flugzeug und Insasen auszuüben und übten diese auch tatsächlich aus) nicht doch noch aus freien Stücken"umentscheiden" oder von ihren etwaigen Befehlsgebern zurückgepfiffen werden. Usw. usw usw.
Ich habe große Zweifel, dass und wie eine wie gründlich auch immer erfolgte Kampfpilotenausbildung und -erfahrung dazu taugen könnten, dem Kampfpiloten des "Experiments" tatsächlich die verantwortliche Bewertung und Entscheidung über die reale Sachlage zu überlassen.
Am 22.10.2016 um 07:35 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Bitte belegen sie ihre Behauptung der Fernsteuerbarkeit eines Zivilflugzeugs mit Belegen, Danke! Ansonsten wäre es ein schöner Fall für die Löschung...
Am 22.10.2016 um 08:24 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Zu Diensten. Im April 2015 hatte das FBI den amerikanischen Sicherheitsexperten Chris Roberts (nicht den Schlagersänger!) festgenommen, weil er während eines Fluges in die Sicherheitssysteme einer Boeing 737 eingedrungen war, die Schubsteuerung der Triebwerke beeinflusst und so einen kurzzeitigen Seitwärts-Flug bewirkt hatte Roberts hatte Airlines und Hersteller zuvor mehrfach vor unsicheren Netzwerken gewarnt. Auch der US-Rechnungshof und das FBI selbst hatten gewarnt, dass in vielen modernen Flugzeugen das Wlan für Passagiere und die Bordnetzwerke des Flugzeuges miteinander verbunden seien (u.a. die SZ berichtete mit Artikel vom 18.05.2015). Auch die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) iVm dem Berliner IT-Spezialisten Hugo Tes warnten vor der Gefahr, dass Hacker in die Steuerungscomputer von Passagierflugzeugen eindringen und die Maschine zum Absturz bringen könnten. (u.a. SPON berichtete mit Artikel vom 23.05.2015).
Davon abgesehen wundert mich, warum Sie eine solche "Behauptung" (die iÜ. keine "Behauptung" sondern eine bei der Abwägung zu berücksichtigende These ist) auch im etwaigen Fall ihrer Nichtbelegbarkeit gleich einer Löschung anheimzustellen wünschen? Bzw. was veranlasst Sie aus welchen Gründen dazu?
Am 22.10.2016 um 12:44 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Na, mögen Sie mir denn noch meine Frage beantworten?
Am 21.10.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "Wolfgang Wegener":
Dem schließe ich mich an.
Danke für diese ausführliche Analyse. Ebenfalls überzeugt hat mich auch ihr Argument, dass die Passagiere bereits bei Übernahme der Kontrolle des Flugzeugs durch den Entführer zu Objekten gemacht wurden und der Staat faktisch keine Möglichkeit hat, daran etwas zu ändern und ihnen ihre verlorenes Würde zurück zu geben.
Zwei Anmerkungen seien mir noch gestattet.
Ich habe den Beitrag des Bundesrichters Fischer mit großer Spannung begonnen zu lesen und dann mit abnehmenden Interesse durchgelesen. Ich hätte mir von einem BGH-Richter mehr erwartet. Ich akzeptiere ja, dass er gern zu polemischen Aussagen greift, dadurch werden die Texte ja durchaus auch lesbarer. Aber die Substanz des Textes- das zeigt m. E. auch Ihre Analyse - ist möglicherweise doch etwas dünn.
Und da ich zweitens schon seit langer Zeit nichts mehr auf den Seiten überregionaler Zeitungen schreibe (sofern da überhaupt noch möglich ist), möchte ich hier doch einmal ein großes Lob zu Protokoll geben. Ich zumindest war total überrascht, dass Beiträge hier unmoderiert und sofort erscheinen.
Am 21.10.2016 um 19:17 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Stellen Sich vor, in der Tat so ist es. Deswegen gibt es Atomwaffensperrverträge, Kriegswaffenkontrollgesetze u.s.w. , u.s.w. Wie kommen Sie darauf, dass ein verhinderndes Eingreifen nicht möglich ist ? Niemand hindert Sie daran, den Saukerl nebst Geisel vorher zu erschießen, wenn sei keine andere Möglichkeit mehr haben. Warum soll jetzt das Urteil das sie anführen falsch sein ? Wie der Staat nach ihrer Tat mit Ihnen umgehen darf, betrifft die Frage, ob Fischer als Richter so entscheiden darf, wie er es in seiner Kolumne als Lösung zur Debatte gestellt hat. Stellen Sie sich einmal vor, sie hätten in dieser Lage nicht das BVerfG und den Schutz der Menschenwürde ? Womit wollen Sie gegen Fischer antreten ?
Am 21.10.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nein, das ist nicht falsch. Das ist Realität. Agierte ein Terrorist nicht mit einem Flugzeug, sondern unbemerkt, könnten wir auch nichts ausrichten.
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Der Terrorist verwendet Menschen als Objekte. Das ist zutiefst inhuman. Handelten wir so wie er, würden also das gekaperte Flugzeug mit den Menschen darin ebenfalls - so wie er - als bloßes Objekt begreifen, würde er uns sein Unrecht, seine Inhumaität aufzwingen können. Nicht nur im Verhältnis 70000:164, sondern vielleicht bald im Verhältnis 50:50 oder 1:10. Dann hätten die Terroristen gewonnen, DARIN besteht die Gefahr.
Am 22.10.2016 um 00:21 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Fotobiene: "Nein, das ist nicht falsch. Das ist Realität."
Ist das Gegenteil von falsch Irrealität?
Fotobiene: "Agierte ein Terrorist nicht mit einem Flugzeug, sondern unbemerkt, könnten wir auch nichts ausrichten."
Da wäre ich ja nie drauf gekommen, dass das Ausrichten vom Merken abhängen könnte. Wofür soll das ein Argument sein?
Fotobiene: "Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Terrorist verwendet Menschen als Objekte. Das ist zutiefst inhuman."
Wollen Sie behaupten, ich bezeichne die Entführung als humanitären Akt?
Fotobiene: "Handelten wir so wie er, würden also das gekaperte Flugzeug mit den Menschen darin ebenfalls - so wie er - als bloßes Objekt begreifen, würde er uns sein Unrecht, seine Inhumaität aufzwingen können."
Wir handeln nicht so wie er. Wir VERSETZEN die Passagiere nicht in den Objektstatus, wir können ihn nur nicht mehr aufheben. Sie haben offenbar meine Beiträge nicht gelesen.
Fotobiene: "Nicht nur im Verhältnis 70000:164, sondern vielleicht bald im Verhältnis 50:50 oder 1:10."
Sie haben offenbar nicht gelesen, dass sich aus meiner Argumentation ergibt, dass das Flugzeug auch abgeschossen werden müsste, wenn sich nur ein Mensch im Stadion befindet.
Am 22.10.2016 um 02:51 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich habe alles gut gelesen.
"Wir VERSETZEN die Passagiere nicht in den Objektstatus, wir können ihn nur nicht mehr aufheben."
Das ist falsch: Ein Objektstatus ist nicht fest von dem vergeben, der es zuerst behauptet, er beruht immer auf der Bewertung des Betrachters (Subjekt). Wenn ein Terrorist sie als Objekt sieht ist das eines, wenn wir das täten, ein anderes. Wir sollten nicht den Blickwinkel des Terroristen übernehmen, wir könnten dadurch selbst zu solchen werden.
Am 22.10.2016 um 03:39 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Fotobiene: "Ein Objektstatus ist nicht fest von dem vergeben, der es zuerst behauptet, er beruht immer auf der Bewertung des Betrachters (Subjekt)[...] Wir sollten nicht den Blickwinkel des Terroristen übernehmen..."
Es geht nicht darum, einen Blickwinkel zu übernehmen oder den Status zu "zuerst" behaupten. Der Terrorist hat die physische Macht über das Geschehen. Die Achtung der Menschenwürde ist die UMSETZUNG des Achtungsanspruches und nicht nur der "Blick" (Betrachtung) oder die Behauptung. Die Menschenwürdeverletzung ist die UMSETZUNG der Missachtung des Achtungsanspruches. Wer die Macht der Umsetzung besitzt, legt den Status fest. Der Machtlose kann blicken und behaupten, wie er will. Er kann die Statusumsetzung zum Objekt nicht aufheben.
Fotobiene: "Wir sollten nicht den Blickwinkel des Terroristen übernehmen, wir könnten dadurch selbst zu solchen werden."
Wir sollten den Blickwinkel des Terroristen "übernehmen", damit wir erkennen, was er falsch macht. (Könnte man auch sagen.)
Ich übernehme keine Blickwinkel. Ich stelle fest, was (meiner Ansicht nach) Tatsache, Realität ist.
Am 22.10.2016 um 00:22 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Gilt denn da plötzlich das GG für die gesamte Menscheit, weshalb sie sich klaglos vernichten lassen muss in diesem Beispiel?
Das ultimative "an deutschen Wesen soll die Welt genesen" also?
Ich hoffe für die Menschheit, die eine Geisel ist dann so schlau, Suizid zu begehen und so den Weg zur Rettung der Menschheit frei zu machen.
Am 21.10.2016 um 17:12 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Wenn sich hier schon Unbedarfte in fiktiven Angstphantasien suhlen dann sollte doch auch einmal die REALITÄT, Deutschland 2016, zum Zuge kommen...!
Ein deutscher Oberst (inzwischen befördert zu irgendwas) und seine Gehilfen haben keinerlei rechtliche Konsequenzen, keine Anklage (!), kein Verfahren, kein Urteil zu fürchten - obwohl sie in vorgebl. "Worst-Case-Phantasma rund 140 Zivilisten, zahlreiche Kinder, vorsätzlich getötet haben.
Dies mit der schlichten Behauptung, im Schlamm feststeckende Tanklaster "könnten" von Aufständischen als Waffe missbraucht werden, was in keiner Weise der Realität entsprach, weil weder die Tanker zu bewegen waren noch entsprechend motivierte Aufständische" vorhanden:
..."Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen Oberst Klein zu Recht eingestellt. Das bestätigte nun auch das BVerfG. Es sei nicht zu beanstanden, einen hinreichenden Tatverdacht zu verneinen. Eine vorsätzliche Tat ließe sich nicht nachweisen.
...Im Wesentlichen sei nicht zu beweisen, dass der subjektive Tatbestand einer Straftat verwirklicht sei, hieß es. Die Beschuldigten hatten erklärt, in der Überzeugung gehandelt zu haben, bei den Personen in unmittelbarer Nähe der entführten Tanklaster habe es sich um bewaffnete Aufständische gehandelt, die im Begriff gewesen seien, die Fahrzeuge als Waffe gegen das nahe gelegene Bundeswehrlager einzusetzen."....
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-987-11-kund...
Am 21.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "tb":
Ist Ihnen der Widerspruch in Ihrem Beitrag aufgefallen?
Sie beklagen, dass Brigadegeneral Klein kein Verfahren zu fürchten hatte. Dann zitieren sie einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Causa. Mehr geht in der Bundesrepublik an Verfahren nicht. Das Ihnen das Ergebnis nicht passt, steht auf einem anderen Blatt.
Was aber ist nun unbedarfter? Ihre, nun wirklich nicht argumentativ untermauerten Anwürfe gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichts, oder die lebhafte Diskussion eines Fernsehspiels?
Am 21.10.2016 um 19:08 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Nicht die Rechtsprechung an sich steht in der Kritik sondern das Unterschlagen von Beweisen und das Wegducken vor dem Militär. Davor sollten sich die Deutschen tunlichst hüten.
Am 21.10.2016 um 19:39 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Mit Verfahren ist logischerweise ein Strafverfahren gemeint, das ansonsten doch recht strafeifernde Staatsanwaltschaften in diesem Land immer gerne dann bereits im Ansatz "mangels" Anfangsverdacht verhindern, wenn es sich bei den Beschuldigten um Amtspersonen "in Action" handelt.
(Die Tötung des Studenten Eisenberg, der "bewaffnet" mit einem Messer von 16 Polizeikugeln getroffen wurde, ist ein anderes deutliches Beispiel - kein "Anfangsverdacht"?).
Dass das Bundesverfassungsgericht die Argumentation der Vorinstanzen bestätigt, ist wohl kaum ein "Widerspruch" zu meiner Darlegung, dass strafrechtliches Verhalten hier nicht gerichtlich geprüft wurde, oder? Mehr Abweisung eines Verfahrens geht in der Bundesrepublik nicht.
Die Wechselwirkung von fiktiven Inhalten/kulturell geprägter Identifikation und politischer und insb. militärischer Realität etc. kann ich Ihnen hier nun wirklich nicht ausführlich erklären - nur ein Beispiel: der Film "Top Gun" führte 1986 ff. zu einem immensen Attraktivitätsschub des "Berufsstands".
Es gibt sicher viele Menschen, die das unterschätzen, es gibt aber auch die, die diese Mechanismen bestens kennen aber nicht so gerne drüber reden....
Ich bin sicher, woanders wird dieses "Fernsehspiel" noch viel lebhafter diskutiert als hier.
Am 21.10.2016 um 19:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Mit Verfahren ist logischerweise ein Strafverfahren gemeint"
Wie wollen Sie Soldaten im Kriegseinsatz mit dem Strafrecht drohen? Da müssten Sie das Kriegführen gleich ganz aufgeben. Wäre natürlich eine Möglichkeit, sogar eine recht gemütliche. Aber was machen Sie dann mit den bösen Jungs? Verklagen?
Am 21.10.2016 um 21:31 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 407.7: "Wie wollen Sie Soldaten im Kriegseinsatz mit dem Strafrecht drohen? Da müssten Sie das Kriegführen gleich ganz aufgeben... Aber was machen Sie dann mit den bösen Jungs? Verklagen?"
Ich weiss nicht, was Sie immer wieder bewegt, sich so volltönend mit Unwissen zu spreizen. Wahrscheinlich ein Kollateralschaden der oft merkwürdig ungenauen/selbstgerechten Diktion des Kolumnisten, in dessen Windschatten Sie dann gern segeln möchten.
Krieg hat - eben, weil er die grösste selbstverschuldete Katastrophe der Gesellschaft ist - seit Generationen Regeln, die nur der berüchtigte "Totale Krieg" aufheben wollte. Lesen Sie in der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen nach! Allein die Tatsache, dass gegen beide immer öfter verstossen wird, hebt sie jedoch nicht auf! Auch Angriffskriege (als Resultate von klarem Völkerrechtsbruch), wie die jüngsten Überfälle auf Irak und Libyen, setzen Kriegsrecht nicht aus. Soldaten, die gegen dieses internationaler Recht verstossen, können angeklagt und verurteilt werden. Das gilt auch für die Befehlenden, also in letzter Instanz - und leider noch zu oft nur in der Theorie - für die Regierungen.
Am 21.10.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
@sittingbull Ich weiss nicht, was Sie immer wieder bewegt, sich so volltönend mit Unwissen zu spreizen. das ist eigentlich auch fast schon O-Ton Fischer - machen Sie mich bitte darauf aufmerksam, wenn ich auch so anfange?
Freundliche Grüsse!
Am 21.10.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
407.18: "das ist eigentlich auch fast schon O-Ton Fischer - machen Sie mich bitte darauf aufmerksam, wenn ich auch so anfange?"
Diese Aufgabe entspräche aber weder meinen Möglichkeiten, noch meinen Absichten! ;-)
Aber es stimmt schon, ganz unbeschadet widmet man sich nicht den Fischer-Kolumnen. Da formt sich eine seltsame Community, der man sich ab und an durch Sarkasmus entziehen muss, um Gröberes zu vermeiden.
Am 21.10.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Hier, in a href="http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr... ,habe ich zu zwei Quellen zu den Ungereimtheiten des Massakers von Kundus verlinkt, lesenswert auch die Kommentare von Wolfgang Ksoll in dem von Mdeeg gesetzten link zur LTO.
Mehr an Verfahren geht insofern, als es noch den EuGH und den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gibt, dessen Statut die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat.
Ich halte es für höchst problematisch, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren einstellen kann, soweit Klein vorschriftsmässig gehandelt hätte, also im Auftrag des Staats, wären dann letzlich Ermittlungsbehörde, Einstellungsbehörde – und beschuldigte Institution (BW) als Teil der Exekutive identisch.
Aber selbst wenn an dem Verfassungsgerichtsurteil nichts zu beanstanden wäre (erhebliche Zweifel sind, angesichts der widersprüchlichen Faktenbeurteilung der beteiligten Stellen, angebracht), sollte es wenigstens Anlass für eine Diskussion darüber sein, inwieweit die Möglichkeiten von Staatsanwaltschaften, Verfahren einzustellen, nicht eingeschränkt werden müssten bzw. Staatsanwälte nach z.B. französischem Vorbild in unabhängige Untersuchungsrichter "verwandelt" werden sollten.
P.s. Knallen Sie eigentlich bei „Brigadegeneral Klein“ bewundernd die Hacken zusammen und schlagen sich mit der Handkante gegen die Stirn?
Am 21.10.2016 um 19:55 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Massakers von Kundus"
Meinen Sie das wirklich ernst? Ich kanns eigentlich nicht recht glauben.
Am 21.10.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
In a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/luftangriff-in-afghanistan-kundus-aff... Chronik/a der SZ finden Sie u.a. diese Zitate
Das Rote Kreuz stuft das Bombardement als "völkerrechtswidrig" ein. Schlecht für Guttenberg: Ihm lag dieser Bericht angeblich schon am 6. November vor, als er den Militärschlag noch "angemessen" fand.
Mehreren Medienberichten zufolge sollen nicht vorrangig die beiden gekaperten Tanklaster, sondern eine Gruppe von Taliban Ziel des Angriffs gewesen sein. Befehlshaber Oberst Klein betonte angeblich in einem Bericht selbst seine Entschlossenheit, Aufständische zu "vernichten". Das ist brisant, weil die gezielte Tötung von Aufständischen nicht mit dem Mandat vereinbar ist.
Inzwischen wird zwar so getan, als handele es sich bei dem Begriff "vernichten" um einen miltärischen Präzisionsterminus, angesichts der historischen Begrifflichkeit ein Unding.
Unter den Menschen an dem steckengebliebenen Tanklaster sollten sich, nach Angaben einer (!) Quelle, hochrangige Taliban befinden, um die zu „vernichten“ wurde die Bombardierung veranlasst, die mehrmalige Anfrage der amerikanischen Piloten, ob nicht ein vorheriger Überflug zur Warnung der Menschen erfolgen solle, abgelehnt – aber angeblich ging es dann im Nachhinein darum, die von dem mit Treibstoff beladenen LKW als gegen das Feldlager einsetzbare Waffe ausgehende Gefahr zu bannen – ein Massaker, was sonst?
Am 21.10.2016 um 20:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie können mit diesen Ansprüchen keinen Krieg führen. Denn Sie werden damit kein Personal für die Kriegsführung finden, das bereit ist, Entscheidungen zu fällen. Oder das denkbar schlechteste Personal.
Wenn man Krieg führen will und trotzdem auch Kriegsverbrecher verurteilen möchte, dann muss man sich auf die drastischen Fälle beschränken. Und in der Terminologie dann auch Begriffe wie "Massaker" nur dann anwenden, wenn es wirklich Sinn macht und ein aussergewöhnliches Ereignis markiert.
Am 21.10.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Aus Ihrem Kommentar spricht eine atemberaubende Verrohung. Wad Sie wahrscheinlich für "kennerhaft" cool und markig halten: "Entscheidungen treffen" - klar, immer gut.
Rückzug ist auch eine Entscheidung - was nachgewiesenermaßen in der Denke von "Erfolgsmenschen" überwiegend nicht einmal als Option in Betracht gezogen wird. Lieber rechtswidrig Schüler und Bürger mit Wasserwerfern traktieren (Schwarzer Donnerstag, S 21) als sich durch Rückzug einen "Makel" zu geben, da fängt es an.
Es ist das Problem dieser ganzen Kriegs-Terror-Bedrohungs-Rhetorik, dass es auch hier immer größer, weiter, mehr und irgendwie absolut - oben faselt wieder einer von der Atombombe - werden muss.
Am 21.10.2016 um 20:44 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Das hat sich überschnitten: Sie fallen auf die Terminologie zu Guttenbergs herein.
Und natürlich ist es ein "aussergewöhnliches Ereignis", wenn innerhalb einer Sicherheits- und Wiederaufbaumission unter NATO-Führung um die hundert Zivilisten bombardiert werden.
Die amerikanischen Piloten wurden im Übrigen für den Einsatz a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-us-piloten-fuer-angriff-v... , während Klein anscheinend befördert wurde.
Zitat SZ: McChrystal hatte auch die Abberufung von Oberst Klein gefordert, war dabei aber am Widerstand des deutschen Verteidigungsministeriums gescheitert. Offenbar war dort befürchtet worden, eine Abberufung käme einem Schuldeingeständnis nahe und würde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beschleunigen.
Klein hatte den Luftschlag angeordnet und dabei mehrere Einsatzregeln gebrochen. Unter anderem hatte er behauptet, dass Truppen in unmittelbarer Feindberührung stünden. Nur deshalb konnten die Piloten die Bombardierung auslösen, für die sie sonst eine Genehmigung aus dem Isaf-Hauptquartier in Kabul hätten einholen müssen.
Lassen Sie uns die Dinge nicht zu zynisch verhandeln.
Am 21.10.2016 um 20:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich versuche so wenig wie möglich zynisch zu sein. Aber wer Krieg führen möchte bzw Krieg manchmal für unvermeidlich hält, der sollte mE solche Situationen von vornherein einplanen. Und er sollte nicht so tun als wäre er überrascht, wenn so etwas passiert.
Am 21.10.2016 um 21:08 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Weiß ich (dass Sie versuchen, so wenig zynisch wie möglich zu sein), aber machen Sie sich doch zunächst mal die Begrifflichkeiten klar (Krieg ./.ISAF) und dann die Wortklaubereien, mit denen schon der Einsatz der Bundeswehr durch Struck legitimiert werden sollte: eine Verteidigungsarmee hat am Hindukush nichts verloren.
Man könnte vielleicht argumentieren, dass ISAF und die amerikanische Operation Enduring Freedom ineinander übergehen, andererseits waren die Einsatzregeln im Fall Kundus auch auf amerikanischer Seite völlig klar.
Und auch OEF ist im Grunde ein Unding, begründet mit der Weigerung Afghanistans, Bin Laden nach 9-11 auszuliefern (nach pashtunischem Stammesrecht undenkbar) - in Südamerika haben deutsche Massenmörder völlig unbehelligt Jahrzehnte gelebt, ohne dass irgendwer an Krieg auch nur gedacht hätte.
Dann - und hier laufe ich Gefahr, zynisch zu werden - stellt sich auch die Frage, ob es sich bei dem, was in Afghanistan stattfindet bzw. stattgefunden hat (und in der Folge auch im Nahen Osten) nicht in Wirklichkeit um eine bewusste oder unbewusste Inszenierung des Clash of Civilizations im Sinne Huntingdons handelt
Am 21.10.2016 um 22:51 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"begründet mit der Weigerung Afghanistans, Bin Laden nach 9-11 auszuliefern (nach pashtunischem Stammesrecht undenkbar) - in Südamerika haben deutsche Massenmörder völlig unbehelligt Jahrzehnte gelebt, ohne dass irgendwer an Krieg auch nur gedacht hätte. "
könnte einen Unterschied machen, daß sich die Massenmörder in Südamerika dorthin nach Beendigung des Krieges verkrochen hatten, während Bin Laden nach US-Aufassung sich wohl mit den USA in aktuellem Kriegszustand befand.
Am 21.10.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 407.20 "während Bin Laden nach US-Aufassung sich wohl mit den USA in aktuellem Kriegszustand befand."
Kein einzelnes Individuum (oder autonome Terrorbande) kann einem Staat den Krieg erklären. Allerdings haben Terroristen allgemein ein brennendes Interesse, gerade dies glauben zu machen. Sie würden damit Gelegenheit haben, als Kriegsgegner anerkannt zu sein und so direkt - als Soldaten - auch unter dem Schutz internationaler Konventionen zu stehen. (siehe #407.17)
Da liegt zugleich einer der fundamentalsten aller dramatischen Fehler George W. Bush"s, der "dem Terror den Krieg" erklärte und sich zum "Kreuzzug" gegen den Terror verstieg!
Im Uebrigen war Bin Laden Araber mit saudisch-jemenitischen Wurzeln und kein Paschtune.
Am 21.10.2016 um 23:29 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Im Uebrigen war Bin Laden Araber mit saudisch-jemenitischen Wurzeln und kein Paschtune. - das stimmt natürlich, er war aber als Gast nicht auslieferbar.
Hier gibt es weiterführende Infos zum a href="http://www.afghan-aid.de/paschtunwali.htm"Pashtunwali/a , Zitat:
Zu Asyl und Gastrecht (Melmeistia) ist nicht nur bloße Gastfreundschaft, sondern ist eine Frage der Ehre. Dem Gast (auch Feind) zu dienen und zu schützen, ist eine Angelegenheit der Ehre. Sollte die Ehre, welche als oberste Rechtsgut, gekränkt werden, kann diese Verletzung durch Asyl- und Gastrecht wiedergut gemacht werden, indem die Beleidiger die Familienoberhaupt besucht. Hier wird eine Jirga abgehalten. Dort wird solange diskutiert, bis eine Einigung erzielt ist.
Zu Nanawati (Asylrecht) wörtlich bedeutet "Herein" ist eine Möglichkeit, Konflikte zwischen Gegnern beizulegen. Es ist unehrenhaft, Bitte um Verzeihung eines Gegners, der hereingekommen ist, abzuschlagen
Am 22.10.2016 um 09:06 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 407.24: " er war aber als Gast nicht auslieferbar."
Das ist prinzipiell richtig. Trotzdem sind die besonderen Umstände hier komplizierter. Bin Laden lebte dort direkt neben einem bedeutenden Zentrum der pakistanischen Armee, die natürlich alle Einzelheiten seiner Anwesenheit kontrollierte. Die Armee besteht aus verschiedenen Stämmen; darunter auch Paschtunen. Die Paschtunen selbst sind traditionell jedoch in zahlreiche Clans gespalten, die sich nicht nur fremd, sondern z.T. feindlich gegenüber stehen. Es kann heute als bewiesen gelten, dass OBL durch Hinweise an die USA "geliefert" wurde. Dieser Vorgang - sowie auch die gesamte nächtliche Aktion - waren ohne Wissen der Armee nicht möglich. Das Gastrecht hatte also hier seine Grenze gefunden.
Am 22.10.2016 um 10:53 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Lassen Sie uns die Geschehnisse kurz auf der Zeitschiene einordnen. a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg_in_Afghanistan_seit_2001"Wikipedia:...
Am 11. September 2001 verübten 19 Angehörige der al-Qaida die Terroranschläge in den Vereinigten Staaten. Die Regierung der Vereinigten Staaten forderte daraufhin von der Taliban-Führung, die Ausbildungslager der al-Qaida zu schließen und deren Anführer auszuliefern. Auch der Uno-Sicherheitsrat forderte unter Verweis auf die UNO-Resolution 1933 die Auslieferung Osama bin Ladens – „sofort und bedingungslos“. Die Taliban räumten ein, dass bin Laden für die Anschläge verantwortlich sein könne, forderten für eine Auslieferung aber Beweise, die internationale Anerkennung des Taliban-Regimes und die Aufhebung der UN-Sanktionen gegen Afghanistan.
Ungefähr 10 Jahre a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Osama_bin_Laden#Tod"später:/a
Nach Angaben der US-Regierung wurde Bin Laden am frühen Morgen des 2. Mai 2011 pakistanischer Zeit[169] von Spezialeinheiten der Navy Seals im zweiten Stock seines Anwesens in Abbottabad erschossen. Bei der von US-Präsident Obama befohlenen, etwa 40-minütigen Militäraktion wurden nach US-Angaben vier weitere Personen getötet, darunter ein Sohn Bin Ladens.
Nun wird klar, dass sich Bin Laden zu dem Zeitpunkt, als die USA nach 9-11 seine Auslieferung forderten, in Afghanistan befand, zum Zeitpunkt seines Todes aber in Pakistan, insofern lassen sich die Widersprüche auflösen.
Am 22.10.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 406.39: "... insofern lassen sich die Widersprüche auflösen."
Nur, wenn man nicht alle Zusammenhänge bedenkt. ;-)
Zur Zeit der Twin-Tower-Attentate waren die Taliban in weiten Teilen des Landes die faktischen Herrscher in Afghanistan (ausgenommen nur das von Ahmad Shah Massoud kontrollierte Gebiet). Ihr geistiger Anführer war Mullah Omar. Der gleiche Mann, der eng mit Bin Laden zusammenarbeitete und in gewisser Weise dessen theologischer Mentor war. Folgerichtig wurden ja nach den Attentaten auch beide Männer zugleich von den USA gesucht, gejagt.
Das Auslieferungsbegehren der USA (und auch des Sicherheitsrates) war zwar eine formal logische Massnahme, politisch jedoch wegen der afghanischen Machtverhältnisse irreal! Wie konnte man erwarten, dass die beiden Spitzen der Taliban und Al Quaida"s an die USA ausgeliefert würden?
Die logische Weigerung der Taliban (die dabei zu der Zeit direkten Kontakt mit den USA hatten), war also eine politische Massnahme und hatte mit dem - ansonsten durchaus wichtigen - Gastrecht der Paschtunen nichts zu tun. Es war auch in diesen Momenten unerheblich, in welchem Gebiet sich OBL gerade aufhielt. Im Übrigen kann man davon ausgehen, dass der - von den UN befürwortete -Angriff der internationalen Koalition unter US-Führung ohnehin unvermeidlich geworden war. George W. Bush hätte darauf schon aus innenpolitischen Gründen nicht verzichtet!
Am 22.10.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Moderationshinweis: Kommentar wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht. Danke. Die Redaktion/nw
Am 22.10.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Moderationshinweis: Kommentar wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht. Die Redaktion/nw
Am 23.10.2016 um 10:10 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Sie haben wohl Recht, dass das Regime der Taliban die grundlegenden Stammes- und Rechtsstrukturen sehr weitgehend überlagert hat, das hatte ich nicht richtig auf dem Schirm (wenn ich auch annehme, dass es nie völlig unabhängig von diesen Strukturen agiert hat).
Im allgemeinen Zusammenhang hier halte ich es für bemerkenswert, dass sich sehr weitgehende Parallelen zwischen den Geschehnissen in Afghanistan und der fiktiven Ausgangssituation des Fernsehstücks finden lassen, der hochgefährliche Terrorist, der nun aber nicht "nur" ein Flugzeug, sondern ein ganzes Land in Geiselhaft nimmt (vgl. auch Ihr #406.22 Kein einzelnes Individuum (oder autonome Terrorbande) kann einem Staat den Krieg erklären. Allerdings haben Terroristen allgemein ein brennendes Interesse, gerade dies glauben zu machen.) - und es zeigt sich m.E. in den paar Kommentaren zu Kundus hier, dass die Entscheidung zur militärischen "Lösung" offensichtlich mehrheitsfähig ist, zusammengeschossene Hochzeitsgesellschaften (#406.21) und Massaker inklusive.
Wahrscheinlich tatsächlich eine Frage der Identifikation, entweder mit Tom Cruise (Top Gun) - oder den muslimischen Harz4lern in Kundus, die kurz vor dem Winter die Chance auf ein bißchen Sprit für die Heizung ergreifen wollten.
a href="https://is.gd/RKA7zD"Badewannenkapitän Sarrazin/a übrigens würde "jedes Schiff aufbringen" und so die Flüchtlingsbewegungen stoppen
Am 23.10.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Nach Darstellung des Schweizer Historikers Ganser war der Angriff auf Afghanistan nicht von der UN "befürwortet"(Daniele Ganser, Illegale Kriege-Wie die NATO-Länder die UNO sabotieren S.196ff).
Am 21.10.2016 um 23:21 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Ja, Deutsche leben von ihrer Autoindustrie, während Amis von ihrer Rüstungsindustrie, die sich durch diverse Aufträge zahlen lässt. Hindukusch ist nichts für Deutschland. Besser waren die Autofabriken in China. Oder Maschinen bauen ...
Am 21.10.2016 um 23:48 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Doch die Deutschen sind auch tief im Geschäft. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_R%C3%BCstungsexport
Am 22.10.2016 um 09:35 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Die Deutschen sollen auf die Arbeit beschränkt werden. So sieht es am besten aus.
Am 21.10.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Nachbemerkung: Der seinerzeit noch summa cum laude promovierte Bundesverteidigungsminister Karl Theodor von und zu Guttenberg erklärte, sozusagen in der Blüte seines Ansehens, den ISAF-Einsatz in Afghanistan kurzerhand zum Krieg (was u.a. wenn es gestimmt hätte, die miltärische Verantwortung auf die Bundeskanzlerin übertragen hätte), was ihm die vermutlich ewige Bewunderung des FAZ-Herausgebers Kohler eingetragen haben dürfte.
Jedenfalls sah der sich zu dem Versuch veranlasst, in einer geradezu glorifizierenden Reportage eine Art a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/die-guttenberg-affaere/mit-guttenberg... zu schmieden, KT sozusagen als im Felde ungeschlagenen Kriegsherrn zu zeichnen, Angriffen an der Heimatfront ausgesetzt, dessen "an Sturheit grenzenden Amts- wie Pflichtverständnis" Kohler offenbar imponierte.
Diese Typen haben alle offenbar nicht nur zuviel Jünger gelesen - Kohler: Dort verteidigen fünfzehn Mann in einer schwer befestigten Stellung, die an Ernst Jüngers Beschreibungen der Gräben und Unterstände im Ersten Weltkrieg erinnert, Deutschland am Hindukusch. , sondern anscheinend auch zuviel Schmitt, wer wann souverän sei und so.
Am 21.10.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Moderationshinweis: Auf Wunsch des Users entfernt. Die Redaktion/ca
Am 21.10.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
...."Jemand, der kein Blatt der Akten gelesen hat, weiß Jahre später am grünen Tisch alles besser."....
Woher wollen Sie wissen, was ich gelesen habe?
Der Richter scheinen eher Sie zu sein und da Sie zumindest sicher sind, mehr zu wissen als ich: klären Sie doch mal auf!
Am 21.10.2016 um 23:50 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Hier die erbetene Aufklärung zum Fall Kundus:
Die Begründung der Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts können Sie hier nachlesen:
https://www.generalbundesanwalt.de/docs/einstellungsvermerk20100416offen...
Wer danach immer noch behauptet, man habe sich die Sache in Karlsruhe einfach gemacht, ist für mich schlicht ein Ignorant.
Am 22.10.2016 um 00:26 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
ich habe gelernt, Aktenlagen nicht mehr bedingungslos zu vertrauen - auch wenn sie gut klingen.
Die Generalbundesanwaltschaft stellt fest:
..."Nach der glaubhaften Einlassung des Beschuldigten Oberst Klein erwartete er mit Sicherheit, dass durch den Bombenangriff ausschließlich die Tanklastwagen, bis zu 70 in der Nähe der Tanklaster auf der Sandbank befindliche Taliban und die beiden neben den Tanklastern stehenden Schleppfahrzeuge getroffen würden. Insoweit handelt es sich nicht um Zivilpersonen oder zivile Objekte im Sinne des Gesetzes. Da der Beschuldigte davon ausging, dass nur Aufständische vor Ort waren, erwartete er die Schädigung von Zivilpersonen demgegenüber nicht nur nicht mit der von § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB geforderten Sicherheit, son- dern überhaupt nicht. Die Frage, ob erwartete zivile Schäden zu dem insgesamt erwarteten militärischen Vorteil außer Verhältnis stehen, stellt sich somit vorliegend im Rahmen der Prüfung des § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB von vornherein nicht."....
Vor kurzem wurde hier im Forum der Grundatz "in dubio pro duriore" diskutiert, und zwar in Zusammenhang mit der Einstellung der Staatsanwaltschaften im "Fall" Böhmermann (!) - ich denke, in diesem Fall hier wäre es angebracht, die Darstellung - es geht immerhin im Grundsatz um Mord nach § 211 StGB - gerichtlich klären zu lassen, anstatt sie sich staatsanwaltschaftlich zu eigen zu machen....
Am 22.10.2016 um 09:46 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Man hat in dem Fall nur einen Zeugen X hinzugedacht, wohl ohne Namen zu kennen oder irgendwas, und es hat ausgereicht. Wenn das ausreichend ist, kann, oder soll es in jedem Fall angewandt werden. Jeder kann sagen: Mir hat heute morgen einer zugeflüstert, dass "er" bewaffnet ist und dich umbringen will. Das soll demnach ausreichen, dass du ihn angreifst, zumindest laut Begrünung.
Wer sich auf diese Phantomdritte beruft, was immer wieder vorkommt, wird kein Glauben geschenkt, aber wohl anderes wenn das Unrecht Ausländern zugefügt wurde. Das mit den Phantomdritten ist eine 08:15 - Verteidigung des Beschuldigten. Von dummen Anwälten wird sie noch vertreten.
Am 22.10.2016 um 01:47 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Tja,wenn der GBA meint, dass dem oberst klein mitgeteilt wurde, von einem Phantom Hauptmann x, vor Ort seien nur Zivilisten , ihm dann später von Piloten mitgeteilt wurde,tiefefluge zur Abschreckung würden ausreichen, war ihm wohl klar dass unter Zivilisten sind, oder hatte davon ausgehen können. Dass der Klein lügt, und eine Ungerechtigkeit sokratischen Typus begeht, der Gipfel der Ungerechtigkeit gerade, indem er vorgibt, gerecht zu sein, bezeugt sein Satz, dass er sogar keine 2000 Pfund bomben hat einsetzen wollen, wie ihm suggeriert worden sein soll, sondern nur die 500er Pfund. Ob dies die 150 verstorbenen gemerkt haben, wird er wohl nichts ausgesagt haben, dazu. Tja, wer dem glaubt, solidarisiert sich mit eigenem Landsmann, der kriminell sein wird, zumindest seiner Aussage zur Folge.
Am 22.10.2016 um 09:29 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Ich habe alles übers handy eingegeben, will nur noch klar stellen: Der Gipfel der Ungerechtigkeit ist, dass der Ungerechte vorgibt, gerecht zu sein. Dieser unfähige Deutsche hat so viele Menschen umgebracht und es würde seine Einlassung akzeptiert, selbst angebliche Aussagen Phantomzeugen.
Am 22.10.2016 um 09:34 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Der ist nicht nur unfähig ... aber es reicht wohl zu sagen, dass es einen Zeugen X gibt, der ihm gesagt hat, dass es dort keine Zivilisten gibt, schon kann er mit dem Bombardieren anfangen, selbst wenn er davon von Besetzungsmitgliedern des Flugzeuges gewarnt wird. Dann kommt der GBA mit seiner Erklärung.
Am 21.10.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Moderationshinweis: Entfernt. Der Kommentar wurde auf eigenen Wunsch entfernt. Die Redaktion/cj
Am 21.10.2016 um 23:54 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Lassen Sie uns gemeinsam ein Tässchen Mokka aufbrühen und hernach ein wenig im Kaffeesatz lesen!
Am 22.10.2016 um 00:31 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Für militärische Definitionen muss man keinen Kaffeesatz lesen - diskutabel ist das jedoch allemal. Was ein nicht gedeckter "Exzess" wäre, erfährt man oben auch:
...."Dies wäre etwa der Fall bei der Vernichtung einer kompletten Ortschaft mit Hunderten ziviler Einwohner um einen einzelnen gegnerischen Kämpfer zu treffen, nicht aber wenn es um die Ausschaltung einer in der Ortschaft befindlichen Artilleriestellung geht (Dinstein S. 122 f. m.w.N.).
Vorliegend kommt eine derart offensichtliche Disproportionalität nicht in Betracht. Sowohl die Vernichtung der Tanklastzüge als auch die Ausschaltung ranghoher Taliban hatten eine nicht zu unterschätzende militärische Bedeutung, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die dadurch erheblich reduzierte Gefährdung eigener Truppen"...
Ist seither die "Gefährdung" kleiner geworden, was meinen Sie....!?
Am 22.10.2016 um 10:03 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Vor allem wurde die Aussage der Piloten, einfach mit Tiefflügen Zivilisten abzuschränken wurde unterdrückt. Es wurde nur gesagt, dass dies wirkungslos sein soll. Stattdessen sollen Bomben von einer Tonne auf ein paar Lasten geworfen werden. Die Einstellungsverfügung setzt sich nicht damit auseinander, warum die amerikanischen Piloten gerade vorgeschlagen haben, mit Tiefflügen die Personen auf dem Boden abzuschrecken.
Das ist auch typisch deutsch, dass die Deutschen sich mit eigenem Landesmann solidarisieren, der auch hochgradig kriminell sein kann oder ist.
Am 22.10.2016 um 10:41 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Das einzige worum es eigentlich ging, warum er auf den amaerikanischen Piloten nicht gehört hat und (zunächst) Tiefflüge angeordnet hat? Wazu schweigt sich die Einstellungsverfügung aus. Tiefflüge anzuordnen, soll wirkungslos gewesen sein, obwohl die das nicht mal versucht haben Sonst gar nichts.
Am 22.10.2016 um 10:51 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Der Generalbundesanwalt: "Auch eine Vernehmung der Flugzeugbesatzungen wäre nicht geeignet, einen entsprechenden Verdacht zu begründen. Diese können nur Angaben zum Funkverkehr mit dem JTAC und zu dem für sie erkennbaren Geschehen auf der Sandbank machen"
Na dann.
Am 22.10.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "ke1ner":
Einverstanden, vorausgesetzt, wir nehmen uns auch noch die Zeit, den Mokka zu trinken ;)
Am 21.10.2016 um 23:16 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Ja, ist mir auch aufgefallen. Ich habe das irgendwo davor erwähnt. Warum Fiktion und alle Gedankenspiele, wenn man schon einen realen Menschen hatte, der nichts zu verantworten hatte, obwohl er trotz Warnungen des ausführenden Ami-Piloten eine Hochzeitgesellschaft, abschießen ließ.
Am 21.10.2016 um 17:59 Uhr schrieb der Leser "Hammu1":
Ich habe den Film nicht gesehen und auch nicht alle knapp 1000 Kommentare gelesen. Wurde bereits thematisiert, wie der Pilot zu behandeln wäre, wenn er trotz der Möglichkeit, das Flugzeug abzuschießen, es nicht tut, der Flieger deshalb ins Stadion stürzt und einige zigtausend Menschen getötet werden? Wäre der Pilot dann wirklich unschuldig, sowohl moralisch als auch rechtlich?
Menschenleben sind nicht saldierbar, habe ich mal gelernt. Aber wer löst dieses Dilemma, wenn ca. 160 Menschenleben gegen zigtausend aufgerechnet werden müssten?
Am 21.10.2016 um 19:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Pilot hat einen eindeutigen Befehl erhalten und er weiss zudem sehr genau, wie die Rechtslage ist (kann man im Film sehen). Rechtlich ist er eindeutig unschuldig, wenn er die Passagiere nicht tötet.
Moralisch ist es schwieriger. Aber es wird auch moralisch einfacher, wenn man sich vorstellt, dass nur ein einziger Mensch im Stadion sitzen würde. Denn es würde für diejenigen an der Sachlage nichts ändern, die die Passiere sowieso verloren geben. Und für diejenigen, die meinen, dass die grössere Zahl das Opfer rechtfertigt, müsste im Stadion genau ein Mensch mehr sitzen als in der Maschine.
Am 22.10.2016 um 00:32 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Wenn er ja befehlsmäßig und höchstrichterlich eben nicht eingreifen darf, muss er sich moralisch auch keinen Kopf machen. Evtl muss er auswandern, um der Lynchjustiz der Angehörigen der Fussballfans (ala Überlingen) zu entgehen, aber das sollte ihm dann sein Arbeitgeber als Belohnung für seine vorbildliche Treue und verfassungstreue pflichterfüllung als Staatsbürger finanzieren. Falls er dann auf Thaiti doch mal in Grübeln kommt, kann er sich ja diese Kolumne nochmals durchlesen.
Ein Abschuss kann dem Major alleine schon deshalb nicht empfohlen werden, weil, wie der Fall Al-Bakr zeigt, er ja von den Verwandten des Terroristen juristisch belangt werden würde.
Am 23.10.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Bedaure, das trifft nicht zu. Er hat gerade keinen Abschlussbefehl erhalten, eben weil alle wussten, dass sie einen solchen Befehl nicht erteilen dürfen. Wäre der Abschussbefehl erteilt worden und hätte er ihn nicht befolgt, hätte er nach § 22 WStG nicht rechtswidrig gehandelt, weil der Befehl die Menschenwürde der sich in auswegloser Lage befindlichen hilflosen Opfer verletzt hätte. Mit Schuld hat das nichts zu tun. Das hat Fischer doch versucht zu erklären. Seine Verteidigung beruhte darauf, dass es rechtswidrig gewesen sei, den Abschussbefehl nicht zu erteilen, weil das die Menschenwürde der 70.000 verletzt habe. Dieses Dilemma ist keine Frage von Moral. Das moralische Urteil ist dasjenige, das Sie für richtig halten. Es geht hier um Ethik und die Frage welche rechtlichen Folgerungen zu ziehen sind, wenn sich zwei gleichwertige ethische Positionen gegenüberstehen die sie nicht gegeneinander abwägen können, ohne die Gleichwertigkeit, das heißt Leben darf nicht gegen Leben aufgerechnet werden, aufzugeben. Sie verfügen über Menschenwürde und sind damit zur Selbstbestimmung befähigt und können sich entscheiden. Und Sie benötigen ihren Verstand, das BVerfG und den Schutz der Menschenwürde, um sich im Ernstfall, d.h. wenn Sie sich in dieser Lage entscheiden die 70.000 zu retten, gegen Fischer behaupten zu können und jetzt nicht wegen eines Verbrechens verurteilt zu werden.
Wäre ihm ein solcher Befehl erteilt worden, hätte er
Am 23.10.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
ihn aber auch ausführen können. Dann hätten sich alle in der Befehlskette auf die Menschenwürde berufen müssen, um nicht wegen eines Verbrechens verurteilt zu werden. Das politische Problem ist, wenn sie gedanklich die Befehlskette durchspielen, dass der Primat der Politik über das Militär verloren gehen kann und der zuständige Minister bzw. die Bundesregierung im Falle des Eintritts eines derartigen Extremfalls die Kontrolle über die Befehlskette verlieren würde, wenn es keine strafrechtliche und disziplinarische Handhabe mehr gegen die jeweiligen Soldaten gäbe. Das steht hinter der Lösung von Fischer, er sagt es aber nicht. Die Frage ist nun, ob es in einem derartigen Extremfall eine sanktionenbewehrte Kontrolle des Militärs bedarf oder ob es ausreicht, in so einer Situation ein Verfahren zu eröffnen und es dann wieder einzustellen, wenn sich bestätigt, dass sich die Lage so verhalten hat oder ob ein öffentliches Strafverfahren durchgeführt werden muss, mit all den Irritationen die Schirachs Stück ausgelöst hat. Den hierzu erforderlichen Einstellungstatbestand gibt es in der StPO wohl nicht.
Am 21.10.2016 um 20:57 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Da es ja hier immer nur in eine Richtung geht und die fiktive Bedrohung ständig wächst, mal ein Gegenszenario:
Beim Flugzeugentführer handelt es sich tatsächlich um den 19-jährigen Dachdeckerlehrling A. aus Lahr-Dietenheim. Der macht glaubwürdig einen auf "Terrorist", bringt das Flugzeug in seine Gewalt und ist in höchster Verzweiflung, weil die 18-Jährige B. aus dem Nachbarort Kuppenheim sich von ihm abgewandt und dem 28-jährigen U. zugewandt hat, der geil Porsche fährt. Diese zwei hocken, wie A. weiß, in der Lounge der Allianz-Arena beim Spiel.
Um die "Liebe seines Lebens" zurückzugewinnen und den U. zu "übertrumpfen, will A. mit dem Flugzeug über das Stadion fliegen. Medienspektakel ist Teil des Kalküls, , Haftstrafe sieht er als Reifezeugnis, alles wird gut!
Nur kommt ihm da leider der schneidige Kampfpilot Koch in die Quere, der sich entschließt, das Flugzeug mal eben abzuschießen....
Am 21.10.2016 um 21:59 Uhr schrieb der Leser "atlantik":
Das klassische Dilemma, welches hier tatsächlich unter der Hand verhandelt wird betrifft die Situation: besetztes Flugzeug ist anscheinend entführt und fliegt auf voll besetztes Stadion zu und was nun tun.
Dieses Dilemma auch in ähnlichen Ausführungen schon beschrieben, kommt so gut wie nie vor. Das sollte eigentlich bei jeder Aufführung ob im Film oder Theater ganz deutlich in den Mittelpunkt gestellt werden. (Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dies stattfindet).
Zusätzlich sollten alle Zuschauer auf den Umstand aufmerksam gemacht werden, dass der Mensch im allgemeinen dazu neigt, Entscheidungen nur ungern zu revidieren und eine Fehlentscheidung zuzugeben.
Sonst ist es Betrug am vielfältigen Volk.
Am 21.10.2016 um 22:41 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Tja, diese Dilemmas und so weiter. Was war mit Hans-Martin Schleyer und mit der Vernichtung einer Hochzeitgesellschaft in Afghanistan und so weiter? Reason Staat hat immer funktioniert. Warum jetzt plötzlich der Mensch im Focus? Im Film oder Theatar. Aber in der Realität passiert nichts. Eine Theorie des nichtabwägbaren Lebenswerts des Menschen, die niemals angewendet worden ist. Theorie des lebensrettenden finalen Schusses oder wie immer sie heißt, aber die Polizei erschießt alle, wenn es so weiter ist. Weil es gefährlich ist? Ach, das ist alles graue Theorie.
Am 22.10.2016 um 07:55 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Nein, das ist nicht graue Theorie. Wie in verschiedenen Komentaren zu dieser Kolumne nachzulesen ist, werden gerade in Deutschland tägliche schwierige Situationen bereinigt, die mit diesem Fragenbereich in der Gesetzgebung zu tun haben.Und sie werden in den allermeisten Angelegenheiten gut gelöst. Das bedeutet m. E. dass die Rechtsprechung gerade in diesem Bereich eine sehr hohe Qualität aufweist. Die Anzahl der Erfolge sollte gegen die Misserfolge abgewogen werden. Das wäre eine klare Darstellung der Situation.
Am 21.10.2016 um 23:19 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Dieses Dilemma auch in ähnlichen Ausführungen schon beschrieben, kommt so gut wie nie vor"
sie brauchen die 9/11-Ereignisse nur geringfügig variieren, dann haben Sie"s.
Am 22.10.2016 um 00:41 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Was meinem Sie, warum beim Superbowl jedes Jahr der Luftraum über dem Stadion gesperrt ist?
Die Lösung des Dilemmas wären vielleicht vollautomatische Flaks am Stadion, und große vom Himmel aus lesbare Warnschilder in D/E/Arabisch, die darauf hinweisen. Fliegt der Flieger dann in den Auslösebereich, ist es ja nur die alleinige Schuld des Terroristen und ihm wären so auch die 164 Toten Passagiere anzurechnen...
Am 22.10.2016 um 07:39 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Wie oft ist es seit 9/11 vorgekommen?
Am 22.10.2016 um 07:20 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Gerade die Menschen, die im militärischen Dienst stehen, werden durch Drill in eine eigeengte Sichtweise gezwungen diese so oder so und das Außerachtlassen der vielfältigen Möglichkeiten.. Wenn dann noch der Denkfehler hinzukommt, man habe schon viel "investiert" und nun dürfe man nicht aufgeben, weil mit jeder "Investition" der "Wert" scheinbar steigt, nun dann geraten Menschen in ungute Sackgassen wie auch aktuell zu beobachten ist. Deswegen brauchen die Menschen im militärischen Dienst einen guten zivilisatorischen Beistand durch eine entsprechende Gesetzgebung, der diese Denkweise rechtzeitig in eine andere Richtung lenkt. Es seien alle, die sich fürchten, daran erinnert, dass der Verteidigungsfall bestens abgesichert ist und mit hoher Sicherheit auch großen und deutlichen Rückhalt in dem Vielfältigen Volk bedeutet.
Am 21.10.2016 um 22:17 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Lieber Herr Fischer,
ich habe Ihre Kommentare hier gelesen, die sich zunehmend auf eine sehr einseitige Sichtweise zuspitzen, als Beispiel diesen: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Ich verstehe wirklich nicht, wieso SIE uns unbedingt NUR in die LH-Maschine gesetzt wissen wollen und darin die heimliche Intention des gesamten Stücks sehen wollen.
Sie unterschlagen die in den Zuschauerinterviews (z.B. hart aber fair und WDR) geäußerten Argumente und inneren Zerrissenheiten während des Stücks, auch die hier in den Kommentaren geäußerten sehr verschiedenen Aspekte. Es gibt sehr unterschiedliche Argumente für ein "nicht schuldig" Plädoyer, GERADE wegen der (beabsichtigten, wie ich meine) Polarisierungen, Fehler und der Verwirrung, die die "Verhandlung" auslöst.
Ja, wir müssen uns AUCH in die LH-Maschine setzen. Und ich bin nicht die einzige, die sich denkt, daß ich mir vielleicht wünschen sollte, sagen zu können: 70.000 Menschen oder ICH? Schieß! Vielleicht ist es DAS, was SIE nicht verstehen. (Fortsetzung folgt)
Am 21.10.2016 um 22:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist aber nur ein Aspekt unter vielen. Ihr Punkt war zunächst in der Kolumne: Könnte unser bestehendes Recht das moralische Problem lösen? Sie schreiben dazu: möglicherweise mit "übergesetzlichem Notstand". So "löst" es doch auch das Stück! Und damit sind wir nicht einen Millimeter weiter als die Fragen, die uns das Stück stellt, denn auch das wäre doch nur eine Umgehung der Rechtsmäßigkeitsebene, das ist ja genau die Kritik am (gar nicht wirklich "existierenden") "übergesetzlichen Notstand".
Ich hatte hier schon etwas dazu geschrieben: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Aber je einseitiger Sie in Ihren Kommentaren hier werden, desto wütender macht mich das, weil ich auch mit anderen Menschen darüber diskutiere, die - weniger als Sie glauben - ein Problem damit hätten, sich für 70.000 Menschen zu opfern, sondern sich fragen, ob das darüber hinaus einen Sinn für die Gesellschaft hätte oder kontraproduktiv wäre.
Was wäre, wenn diese 87% (oder ein Großteil von ihnen) der auf "nicht schuldig" Plädierenden wirklich gemeint haben, man solle auch sie in dem Fall abschießen? Was also, wenn Ihre hier nun mehrfach gestellte Frage längst beantwortet ist??
Am 21.10.2016 um 22:31 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Das "sitzen in der Maschine" soll nur illustrieren, dass die 87 % mit ihrer Entscheidung dem Staat ihr Leben im Zweifel zur freien Verfügung stellen, also einverstanden sind, für "höhere Zwecke", die jemand aus diesem Staat in seiner Funktion bestimmt und auf die sie keinen Einfluss haben, abgemurkst zu werden.
Stellen Sie sich vor, dieses Land beschließt eines Tages, alle Menschen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, zu "erlösen". Dieses Land beschließt, an zufällig ausgewählten Bürgern Medikamententests durchzuführen, WEIL ein Gesetz gemacht wurde, das diese Pflicht enthält.
Das Urteil des BVerfG, auf das Fischer hier solchen Wert legt, bedeutet analog genau dies, dass dieses Land Sie NIEMALS zwangsverpflichten kann, sich zu opfern, und dass KEIN Staatsminister oder Soldat vom Gesetz berechtigt ist, über IHR Leben zu entscheiden.
Wenn und falls es dafür Gründe gibt, gute Gründe, Sie zu "opfern", dann werden die durch dieses Urteil NIEMALS blanko von Gesetzen gedeckt, sondern müssen sich grundsätzlich immer einer richterlichen Beurteilung der Schuld des Handelnden unterwerfen.
Auch wenn ich nicht der von Ihnen Angsprochene bin - es hilft Ihnen vielleicht weiter. Schönen Abend.^^
Am 21.10.2016 um 22:59 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Wenn und falls es dafür Gründe gibt, gute Gründe, Sie zu "opfern", dann werden die durch dieses Urteil NIEMALS blanko von Gesetzen gedeckt, sondern müssen sich grundsätzlich immer einer richterlichen Beurteilung der Schuld des Handelnden unterwerfen."
gegen eine Verantwortung des Piloten vor Gericht hätte ich z.B. nichts, im Gegenteil, aber etwas dagegen, daß die _Rechtswidrigkeit" als völlig klar und keiner Diskussion bedürftig behauptet wird, und daß es nur um mögliche Entschuldungsgründe gehen könne.
Am 22.10.2016 um 00:39 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Rechtswidrig bedeutet, gegen ein Gesetz verstoßen, also: alle in einem oder mehreren Strafgesetzen genannten Tatbestandsmerkmale liegen vor, sind erfüllt. Das ist sozusagen automatisch durch die Erfüllung der im Gesetz genannten Merkmale der Fall. Gesetzlich definierte Rechtfertigungsgründe wie z.B. §§ 32, 34 StGB können diese Rechtswidrigkeit "heilen".
Sie wären hier mglw. gegeben m.E., wenn das Flugzeug nur Terroristen an Bord hätte: deren Tötung samt Sachschaden würden die Tat rechtfertigen, weil Rechtfertigung allein darauf abstellt, einen Aggressor abzuwehren und dabei auch dessen Tötung in Kauf zu nehmen.
Aber die Tötung Unschuldiger ist niemals zu rechtfertigen, sondern muss als mögliche Schuld verantwortet werden.
Am 22.10.2016 um 00:52 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
Gute Zeiten für Terroristen. Man braucht nur sein Privatflugzeug, das man mit Sprengstoff vollpackt, und eine Geisel, dann ist der Weg frei für alles was man machen will.
Oder der Pilot der Luftwaffe löst es eleganter, indem er beim Abdrängversuch aus Versehen (plötzliche Turbulenz) der LH ein wenig zu Nahe kommt. Upps. Da man ja das Abdrängen einer 320 selten übt, kann das schon mal vorkommen. Hat so ein Eurofighter eine Haftpflichtversicherung?
Am 22.10.2016 um 01:13 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie verstehen immer noch nicht, dass jemand, der Entscheidungen trifft, bei denen Unschuldige ums Leben kommen, das seinem Land gegenüber rechtfertigen muss. Das ist keine Zumutung, sondern das Mindeste, was man erwarten kann. Was er sich vor Gericht für Geschichten ausdenkt, ist was anderes.
Am 21.10.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"dass dieses Land Sie NIEMALS zwangsverpflichten kann, sich zu opfern, und dass KEIN Staatsminister oder Soldat vom Gesetz berechtigt ist"
tut auch weder der Pilot noch das Land.
Der Entführer hat die Passagiere in eine Situation gebracht, in der sie umkommen können, wenn die 70000 berechtigt gegen einen Angriff verteidigt werden. Wenn Sie vertreten, der Pilot würde über das Leben der Passagiere entscheiden, dann entscheidet er ebenso über das Leben der 70000. Sie können auch nicht verlangen, daß diese geopfert werden, obwohl sie gerettet werden könnten.
Am 21.10.2016 um 23:46 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
@ zabki Habe hier geantwortet: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Am 22.10.2016 um 00:45 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Richtig, er persönlich entscheidet. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten, das seine Gründe prüft und auch ethisch bewertet. Auf dieser Basis wird er entweder "entschuldigt" und freigesprochen oder nicht.
Die Zwangsverpflichtung würde jedoch dann vorliegen wenn das BVerfG das alte Gesetz nicht "kassiert" hätte.
Am 22.10.2016 um 00:57 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Dafür muss er sich vor Gericht verantworten, das seine Gründe prüft und auch ethisch bewertet."
Ja. Fischer macht m.E. sein eigenes (richtiges) Argument zunichte, daß man NUR DANN, wenn man die Beweggründe des Piloten prüft, zu einem "übergesetzlichen Notstand" für ihn kommen KÖNNTE, wenn er es am Schirach-Beispiel positiv vertritt. Denn die Beweggründe des Piloten sind in der "Verhandlung" auch (entgegen der Behauptung Fischers, das sei unklar) von ihm dargelegt:
Der Pilot selbst begründet das in der "Verhandlung" eben NICHT mit einem Gewissens-Notstand, sondern der festen Überzeugung (die die Entscheider kannten und bewußt benutzten, genau darum das Stadion nicht räumten!), daß es richtig sei, die Insassen nach einer Entführung als Objekte, als Waffe des Terroristen zu akzeptieren und darum abzuschießen, darüber müsse sich halt jeder, der ein Flugzeug besteige, klar sein. Mit dieser Begründung käme "übergesetzlicher Notstand" (entgegen der "Lösung", die Fischer für diesen Fall nahelegt) eben NICHT in Frage.
Am 22.10.2016 um 01:08 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Die Figur des Notstands ist in jedem Fall zu prüfen. Davon unterschieden ist das Ergebnis der Prüfung - Entschuldung oder nicht und damit Freispruch oder nicht.
Ich bin auch der Meinung, dass der Notstand bei einer solch nassforschen Aussage nicht erfüllt ist und hätte ihn nicht freigesprochen.
Zudem hätte ich die Entscheider als Mittäter in Anspruch genommen. Aber deutlich. Wer eine zumutbare Maßnahme (Stadion räumen) unterlässt in der Hoffnung, dass der als zynisch bekannte Pilot das mit 164+x leichtfertig gemordeten Zivilisten leichter erledigt, der sollte besser keine verantwortliche Stelle dort bekleiden.
Am 22.10.2016 um 01:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"hätte ihn nicht freigesprochen" Ich vom Bauch her zunächst innerhalb der kurzen Zeit schon, vor allem wegen dem nicht zutreffenden "Mord". Dann auch wegen meines Gedankens "70000 oder ich? - dann ich!" Erst als ich merkte, daß viele andere auch so denken, dachte ich nochmals quer, hörte mir das "schuldig"-Urteil an und dachte dann weiter....
Am 22.10.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
"Der Pilot selbst begründet das in der "Verhandlung" eben NICHT mit einem Gewissens-Notstand..."
Der "Gewissens-Notstand" besteht sehr wohl für den Piloten. Laut Film hat es nach den Interventionsversuchen (Abdrängen, Warnschüsse) ca. 1/2 Std. gedauert, bis der Pilot "ins Mikro schreit(!) ", dass er schießen werde. Der Pilot gibt vor Gericht an, er könne sich an das Schreien nicht mehr erinnern. Auf die Frage, was er kurz vor dem Abschuss gedacht habe, gibt er an, dass er glaube, es würde sich nun alles in seinem Leben ändern. Weiterhin glaubt er, er werde ins Gefängnis kommen. Es ist absurd anzunehmen, der Pilot habe sich nicht in einem schweren Dilemma befunden. Seine Überzeugung, die im Film explizit als "seine Rechtsauffassung" benannt wird, kann doch nur verdeutlichen, warum er sich zum Abschuss entschlossen hat. Und bei der Befragung zu seiner Auffassung kommt er doch auch noch ins Schleudern, wenn sein Zahlenutilitarismus durch Beispiele attackiert wird.
Am 22.10.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ok, da mögen Sie Recht haben, die Passage müßte ich mir nochmal ansehen.
Was mich zu der Frage der Schuld (wir diskutieren hier bisher nur auf der Ebene der Rechtswidrigkeit) führt: Würden Sie denn diesen "Gewissens-Notstand" als Entschuldigungs-Grund akzeptieren?
Am 22.10.2016 um 17:57 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Was mich zu der Frage der Schuld (wir diskutieren hier bisher nur auf der Ebene der Rechtswidrigkeit) führt: Würden Sie denn diesen "Gewissens-Notstand" als Entschuldigungs-Grund akzeptieren?"
Für mich wäre es gerade interessant, die Frage der Rechtmäßigkeit separat zu diskutieren. Wenn eine Handlung "unrechtmäßig" ist, dann heißt das doch, das Recht sagt: "Besser wäre es gewesen, du hättest anders gehandelt, aber es gibt da diese und jene Entschuldigungsgründe usw." Und dieses "Besser wäre es gewesen ..." ist für mich in den diskutierten Szenarien zumindest nicht ausgemacht.
Am 22.10.2016 um 18:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"UnRECHTmäßig" heißt nicht "besser wäre es gewesen, aber es gibt da... EnSCHULDigungsgründe" Sie sind bisher dabei, eine RECHTfertigung zu finden. Die finde ich nicht, auch nicht das BVerfG, Sie sollten die Entscheidung (nochmals?) lesen.
Das BVerfG ließ aber ausdrücklich eine strafrechtliche Beurteilung im Einzelfall offen, dies ginge aber nur auf der Basis eines EntSCHULDigungsgrundes, den Bommel hier anspricht, und nach dem ich frage.
Am 22.10.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Sie sind bisher dabei, eine RECHTfertigung zu finden."
ja, weil mich ein Rechtsbegriff, in dem man sagen kann "du hats zwar unrechtmäßig gehandelt, aber daran hast du gut getan" dorch irritieren würde, auch wenn ich den nicht kategorisch ausschließen würde.
Am 22.10.2016 um 19:15 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das würde mich auch irritieren, darum ist es ja auch nicht so. Denn "aber daran hast du gut getan" ist falsch! Wenn es um EntSCHULDigungsgründe geht, ist vorher absolut klar, daß eine Tat unRECHTmäßig war.
Man kann also, und nur in dieser Reihenfolge (!) sagen:
- Du hast eindeutig unrechtmäßig gehandelt.
- Aber Du hast da ein Problem in Dir drin gehabt (z.B. Irrtum oder Angehörige sind involviert), das ist moralisch verständlich, darum entSCHULDbar. Beides ist gesetzlich getrennt normiert und kann am Ende dazu führen, daß jemand trotz unrechtmäßigen Handelns (1) wegen der Entschuldbarkeit (2) sogar freigesprochen werden kann.
Wenn man nun unbedingt diesen "armen Piloten" freisprechen möchte, muß und sollte man nicht an die Gesetze gehen, dort irgendwas verändern. (Darum hat das BVerfG ja auch die diesbezügliche Änderung des Luftsicherheitsgesetzes abgelehnt.)
Man könnte, wenn man wollte, einen Freispruch auf der Ebene der Schuldfrage (2) theoretisch durchaus begründen, notfalls sogar mit der Figur des "übergesetzlichen entschuldigenden Notstands". Dafür bedarf es aber sehr guter Argumente zu (2), also außerhalb der bereits in (1) geklärten Feststellung, daß sein Verhalten rechtswidrig war. Auch diese sehe ich nach längerer Überlegung nicht.
Am 22.10.2016 um 19:39 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Wenn es um EntSCHULDigungsgründe geht, ist vorher absolut klar, daß eine Tat unRECHTmäßig war.
Man kann also, und nur in dieser Reihenfolge (!) sagen:
- Du hast eindeutig unrechtmäßig gehandelt.
- Aber Du hast da ein Problem in Dir drin gehabt (z.B. Irrtum oder Angehörige sind involviert), das ist moralisch verständlich, darum entSCHULDbar."
ich glaube, ich habe das so halbwegs verstandewn, aber ich bin mir nicht im klaren, ob ich diese Rechtslage für gut halten soll.
Am 22.10.2016 um 19:35 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
"Würden Sie denn diesen "Gewissens-Notstand" als Entschuldigungs-Grund akzeptieren?"
Gesetzt den Fall, dass man sich sehr sicher sein kann, dass der Pilot nicht aus Kaltblütigkeit, Rache- oder Tötungslust oder zu seinem Vorteil gehandelt hat, dann würde ich dieses Dilemma selbstverständlich als Entschuldigungsgrund oder aber zumindest als starken Milderungsgrund akzeptieren. Dies nicht in Betracht zu ziehen, hieße, einen m.E. unmenschlichen Maßstab an den Piloten anzulegen.
Am 22.10.2016 um 20:09 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das verstehe ich, und kann das auf dieser Ebene auch so sehen.
Lassen Sie uns noch eine Ebene weiter gehen:
Terroristen legen es gerade darauf an, uns mit derartigen Attentaten in ein solches Dilemma zu bringen. Das ist ihre Strategie. Sie wissen auch, daß es dazu führen kann, daß wir mit jedem solchen Attentat immer mehr bereit werden, unsere eigenen Werte über dieses Dilemma in Frage zu stellen. Das führte ja gerade zu diesem Gesetzesentwurf des LuftSiG, der meinte, dieses uns von Terroristen aufgedrängte Dilemma lösen zu können. Auch der Deutsche BundeswehrVerband war der Meinung, daß das Gesetz dieses Dilemma eben NICHT löst (vgl. mein Kommentar oben #410.80).
Mich treibt die Befürchtung um, daß die Terroristen uns mit jedem solchen Anschlag auf der "Dilemma-Ebene" dann "weichkochen" könnten, das Problem auf der Ebene der Rechtmäßigkeit/-widrigkeit lösen zu wollen, zumal es denen in die Hände spielt, die das aus ganz anderen Gründen auch total gut finden würden.
Wir könnten uns zunehmend selbst bereit erklären, aus Gründen der "Dilemma-Vermeidung" (aka "Sicherheit") unsere Freiheit und Menschenwürde selbst aufzugeben. Diese Tendenzen sehe ich ohnehin.
Am 21.10.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist doch, was ich kritisiere! Wenn Fischer meint, es könne helfen, sich in die Lage der Passagiere zu begeben, hilft das nicht! Die Frage geht darüber hinaus. Egal ob "der Staat", "der Pilot", irgendein Gericht wg. "übergesetzlichem Notstand" oder - so Fischer - "ich selbst als Insasse der Passagiermaschine" es richtig finde, in einem solchen Fall geopfert zu werden/mich zu opfern: Zu überdenken ist, was eine solche Entscheidung - egal von wem! - für unsere Gesellschaft bedeutet: Wirklich nur "eine Ausnahme"? Oder der Beginn des Sieges der Terroristen, der (weitere) Verfall unserer Werte, die uns doch so christlich/menschlich scheinen, wenn wir bereit sind, uns für 70000 zu opfern? Es ist nicht v. Schirach, der uns täuscht, er verleitet uns lediglich bewußt zu dieser Selbsttäuschung. Daß er am Ende nicht wirklich aufklärt, sondern die Zuschauer in dem Chaos beläßt (so aber auch Fischer!) - DAS ist mein Kernpunkt!
Am 22.10.2016 um 00:56 Uhr antwortete der Leser "rev10":
So, wie ich Fischer hier verstanden habe, geht es ihm ausschließlich darum, das zu erklären, was ich ausgeführt habe.
Natürlich "könnte" sich auch bei "Entschuldungen" dieser Art mit der Zeit eine Gewöhnung einschleifen die meint, das 10 Menschen mehr wert sind als 5 und das auch noch für fraglos richtig hält.
Dabei aber kann m.E. das Recht nicht mehr helfen als die og. Grenze zur Verfügung zu stellen. Kant ging noch selbstverständlich davon aus, dass die Sittenlehre das Primäre ist und als deren sozusagen geronnene Ordnung das Recht entsteht. Umgekehrt gilt das nicht. Recht spiegelt die jeweilige Moral der Gesellschaft zeitverzögert, aber es IST keine Moral und kann auch keine liefern. Wenn die Werte verschwinden, hat auch das Recht keine Chance.
Über diesen Unterschied und Zusammenhang täuscht Schirach hinweg indem er beides vermischt. Fischer behauptet nirgends, ein Moralproblem zu lösen. Damit enttäuscht er vielleicht, aber anders als Schirach täuscht er nicht.^^
Am 22.10.2016 um 01:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Fischer behauptet nirgends, ein Moralproblem zu lösen."
Das behaupte auch ich nicht, daß er das behauptet. :-)
Er sieht aber eine Irreführung darin, daß angeblich das Recht keine Handhabe für eine "moralische" Lösung biete. Nur: Das behauptet ja auch v. Schirach gar nicht, auch wenn er es zunächst so darstellt. Auch v. Schirach bietet "übergesetzlichen Notstand" als "Lösung" an, genau wie Fischer. Das ist aber sowohl bei v. Schirach als auch bei Fischer nur eine Scheinlösung, weil sie bei beiden (!) auf der juristischen Ebene stecken bleibt. V. Schirach ist das durchaus bewußt, darum hat er das ja auch so verwirrend konzipiert. Wenn Fischer nun meint, da mit juristischer Systematik eine "Lösung" anbieten zu können, die bei "übergesetzlichem Notstand" anzusiedeln ist, dann ist das eben gar keine, sondern auch nur eine Scheinlösung. Mit Fischer können wir das Problem besser systematisieren, wirklich helfen tut es nicht. V. Schirach macht es umgekehrt, er de-systematisiert, stellt Dinge auf den Kopf, baut Fehler ein, regt aber letztlich m.E. mehr zum Denken an, als jemand, der systematisiert und eine nur scheinbare systematische (hier: scheinbar juristische) "Lösung" anbietet.
Am 22.10.2016 um 01:32 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Schirach moralisiert das Recht. Ich verstehe es, halte aber nichts davon - siehe oben.
Fischer bietet auch bewusst keine Lösung, sondern den korrekten Lösungsweg, der besagt, dass es allein um die Schuldfrage geht, um nichts sonst.
Wie die zu beantworten wäre, lässt er m.E. bewusst offen, weil GERADE darin der Ermessensspielraum des Richters liegt, in den wiederum hier tatsächlich gesellschaftliche Moralvorstellungen einfließen. Insofern bewahrt die Fischer-Lösung auch nicht vor einem Abknall-Zynismus, stellt aber klar, dass hierfür lediglich die Moral und nicht das Recht verantwortlich zeichnen muss, die Person und nicht die Rechtsordnung.
Am 22.10.2016 um 03:09 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Sage ich doch auch, beide lassen es offen. Auch die Schuldfrage (hier an den Piloten gekettet) ist nur eine Frage, kein Lösungsweg.
Da hilft es vor allem gerade nicht, dazu zu raten, sich selbst in die Perspektive der Passagiere zu begeben, um das Moralproblem zu lösen, sich also lediglich an eine andere Perspektive zu ketten.
Ein Moralproblem muß eben aus ALLEN Perspektiven betrachtet und dann gelöst werden. Darum ist das ja auch eine völlig irreale Gerichtsshow, die auch mit juristischer Korrektheit nicht zu einer wirklichen Lösung führen würde. Das kann man Betrug oder Verarschung nennen, oder man versteht, daß der Sinn woanders liegt, dann geht einem Jura am Arsch vorbei und man denkt über das nach, was bleibt: Moral.
Am 22.10.2016 um 04:22 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Ihm geht es nicht um Moral. Auch nicht um Recht. Der arme Mensch.
Er will euch warnen. Aber ihr alle wollt Spaß. Und Moral.^^
Und schließlich: warum warnen? Was könnt ihr tun? Nichts.
Ein unendlicher Spaß wieder mal .....
Am 22.10.2016 um 08:18 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Die Menschen wollen Frieden und Freude, auch wenn es ihnen möglicher weise nicht bewusst ist und ihnen die Worte dafür fehlen. Das ist ihr gutes Recht und dieser Weg darf nicht versperrt werden.
Am 22.10.2016 um 04:55 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Fotobiene: "Das kann man Betrug oder Verarschung nennen, oder man versteht, daß der Sinn woanders liegt, dann geht einem Jura am Arsch vorbei und man denkt über das nach, was bleibt: Moral."
Da muss ich nun Fischer Recht geben, wenn er sagt: "Es geht darum, ein moralisches Recht herzustellen" min 33:50 "Es besteht doch kein kategorialer Unterschied zwischen Recht und Moral" min 34:00 http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-funkhausgespaeche/audio-die...
Das Recht ist meiner Ansicht nach nur die in verbindliche Regeln gefasste Moral, auf die man sich offiziell geeinigt hat.
Am 22.10.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Recht ist eine Tüte.
Eine liebevoll aufgrund intensiver Überlegungen von verschiedenen Herstellern einigermaßen maßangefertigt hergestellte TÜTE mit dem Maß des Menschen und mit Konzepten, wie er friedlich zusammen leben KANN.
Wenn die Tüte leer ist und niemand mehr was einzufüllen weiß, starrt man auf die maßangefertigte FORM der TÜTE und versucht zu erraten, was da mal drin, wofür es mal gewesen sein könnte, Menschenwürde z.B.. - but what the fuck excactly does it MEAN?
Dann füllt man rein, was einem einfällt, und kritisiert sie dafür, dass das möglich ist und dass andere davor das auch schon gemacht haben und - dass es NICHT PASST. Also leert man es wieder aus und findet immer mehr, dass die TÜTE Mist ist...
Dann findet man einen Gegner, dem die leere TÜTE völlig egal ist, weil er eine eigene Maßanfertigung hat. Und man bekämpft den erbittert, der die leere TÜTE mit Kampfhandlungen füllt - und aus der Tüte wird ein Trojanisches Pferd.
:)
Am 22.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Recht ist lebendig und genauso "gut" wie es von dem einzelnen und der Gemeinschaft gelebt wird.
Am 22.10.2016 um 13:06 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Babylon:)
Am 22.10.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Ihr Einwurf ist unverständlich.
Am 22.10.2016 um 08:12 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Es geht nicht um Moral. Diese ist nur eine temporäre Erscheinung. Hier geht es um die grundlegende Frage, wie weit darf der Mensch beziehungsweise eine größere oder kleinere Gruppe mit der Verteidigung gehen und wie gut ist die gesetzliche Verankerung des Schutz des Menschenlebens.
Am 22.10.2016 um 08:48 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Unverhältnismäßigkeiten wie das Geschehnis in Kundus sollt genauestens und transparent für alle untersucht und dargelegt werden. Gesetzlich verankert werden sollte, dass jeder Soldat im Angriffsfall von seiner Seite aus die Waffen niederlegen muss. Das wurde den umgekehrten Befehlsnotstand auf den sich die Diensthöheren gerne berufen ("die Situation hat es erzwungen und Zivilisten verstehen nichts davon") beseitigen.
Am 22.10.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Was ist eigentlich aus ihm geworden?
https://de.wikipedia.org/wiki/Andr%C3%A9_Shepherd
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/deserteur-shepherd-irak-usa-s...
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/laut-eugh-muss-deutsch...
Am 22.10.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Das ist mir unbekannt, mir geht es um die großen Zusammenhänge, denn den Menschen ist aufgrund der Datenflut die Übersicht verlorengegangen. Dabei sind die wesentlichen Grundlagen des verträglichen menschlichen vor allem zukunftsweisenden Zusammenlebens dieselben geblieben.
Am 25.10.2016 um 00:12 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Es geht um die Tötung Unschuldiger.
Am 22.10.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":
"Oder der Beginn des Sieges der Terroristen, der (weitere) Verfall unserer Werte, die uns doch so christlich/menschlich scheinen, wenn wir bereit sind, uns für 70000 zu opfern?"
Ich glaube, Sie verkennen die Verarsche. Es mußten eben unbedingt Terroristen sein, und eben nicht bspw. ein technischer defekt, allein um den Titel des Stücks zu rechtfertigen! Was, wenn ein Flugzeug führerlos auf das Stadion zurast? Änderte das irgend etwas? Das ist einfach nur albern.
Über die "Weichenstellung" sollte jeder mal im Leben nachgedacht haben, aber wenn man es mit anderen Ängsten vermengt, hilft das nur der Kinokasse. Daß Schirch, wie Sie es ausdrücken, "am Ende nicht wirklich aufklärt" liegt schlicht daran, daß er es genauso wenig schlüssig kann, wie die Menschen, die bereits ihr ganzes Leben darüber nachdenken. Das weiß er natürlich auch, und ich bin mir sicher, daß es ihm nicht darum ging, sondern nur um bedeutungsschwangere Effekthascherei; als hätte er ein "neues" Problem entdeckt.
Am 22.10.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Jemand der fachliche Kompetenz hat bzw vorgibt sie zu haben und aus etwaigen - um es mal vorsichtig zu formulieren- eigenen unreflektierten psychischen (!) Motiven, die er moralisierend (bewußt)einsetzt (Moral versus Recht!) und verleitet, ist ein Rattenfänger und handelt auf jeden Fall unethisch!!!
Das ist ein widerliches amoralisches Spiel mit der menschlichen Psyche und das ist es was ich zb massivst kritisiere. Wenn Fernsehen, medien, Politiker, Künstler uns so manipulieren können, dann ist das eine Propagandamasche, die sehr gefährlich ist und uns zu willigen Untertanen machen, die bereit sind alles (gegen den vermeintlichen Terror)mitzumachen respektive mitzutragen.
Am 22.10.2016 um 09:57 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich glaube, dass Sie die persönliche Einkleidung weit überschätzen. Das Stück zaubert zwar am Ende den Notstand aus dem (Urteils-)Ärmel, freilich ohne zuvor überhaupt zu dieskutieren, um was es sich dabei handelt und in welcher Beziehung das zur Rechtswidrigkeit steht. Für verfehlt halte ich Ihre Hinweise auf "Opferbereitschaft". Die Passagiere werden nicht nach ihrer Opferbereitschaft gefragt. Der Gag besteht doch darin, dass die lieben Zuschauer "abstimmen" sollen über die Opferbereitschatfs-Verpflichtung derjenigen, die nicht gefragt werden. Wenn Sie dem Staat gestatten, unschuldige Menschen umzubringen, zu foltern usw., um "höhere" Ziele zu erreichen oder höhere Werte zu schützen, kommt es auf die Opferbereitschaft der Opfer nie an. Sondern es wird einem Polizisten oder Soldaten befohlen - ob mit oder gegen seinen Willen - , diese Taten zu begehen. Sehr interessant übrigens, dass Sie auf die große Opferbereitschaft der Bevölkerung hinweisen, die sich für das Überleben, das Heil und die Zukunft anderer ofern (lassen) möchten. Ich dachte bisher immer, in dieser Hinsicht seien uns die "Terroristen" deutlich überlegen. Ihr Argument zeigt aber sehr schön, wie leicht sich die Dinge vermischen... Aus Sicht eines Einwohners von Aleppo z.B. kommt der Terror zZt zwar auch aus der Luft, hat aber nicht München zum Ziel. tf
Am 22.10.2016 um 10:53 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Im Kern haben Sie natürlich recht.
Der "konstruierte" Konflikt, der hier im Unterhaltungsformat als persönliche Entscheidung eines Piloten verkauft wird, der sich gegen die Befehlskette stellt, ist aber mit dieser Feststellung nicht gelöst.
Im konstruierten Ernstfall gäbe es eine Abwägung weit über dem Kopf des Piloten siehe non-fiktionaler Teil der Geschichte: Man wusste zu Zeiten des BK H. Schmidt, das wenn man in Mogadischu eingreift- ungeachtet des offenen Erfolges der "Mission", das dies das Todesurteil für Hans Martin Schleyer wäre !
Einer wurde "geopfert" um "Einige" zu retten- das ist LEIDER der kalte Zynismus der Macht.
Im konstruierten Ernstfall würde lange vor der "Einzelentscheidung" eines Piloten, eine Entscheidung auf Kanzler/Ministerialer/militärischer Ebene gefällt- ungeachtet der Tatsache des Urteils des BVerfG. Man würde wohl die konkreten nicht abstrakten Risiken abwägen und "tatsächlich" kontra Flugzeuginsassen entscheiden. Ein weiteres Beispiel zu 9.11. die Abfangjäger waren ja bereits nach dem Einschlag no 1 twin tower in der Luft- nur eben ohne konkretes ZIEL- weil es für den Tabubruch - benutze ein Passagierflugzeug als Lenkwaffe- noch keine what than ? szenarien gab!
Andrej Tarkowski: Opfer
Am 22.10.2016 um 11:50 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Damit mögen Sie vielleicht sogar richtig liegen, Jung hat in der Sendung ja damit geprahlt, dass er als Verteidigungsminister in einem solchen Fall auf die Verfassung pfeifen und den Befehl zum Abschuss erteilen würde. Nur das hilft dem Piloten auch nicht aus der Klemme. Lesen Sie sich einmal die § 11 SG durch und berücksichtigen Sie dabei, dass der Pilot voll umfänglich Kenntnis von der Rechtslage hat. Soldaten steht ja nicht nur das Recht zu, einen Befehl zu verweigern, sie sind vielmehr auch dazu verpflichtet unter bestimmten Umständen einen Befehl nicht auszuführen, zB. genau dann, wenn er gegen Art 1 GG verstößt. Sie kommen da auch mit Befehlsnotstand nicht weiter, den formalen Befehlsnotstand gibt es nämlich in unserem Rechtssystem nicht.
Viel interessanter ist doch die Frage, ob es möglich ist, über das Konstrukt des übergesetzlichen Notstands den Art. 1 GG, also damit auch die Verfassung auszuhebeln.
Am 22.10.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"... Jung hat in der Sendung ja damit geprahlt, dass er als Verteidigungsminister in einem solchen Fall auf die Verfassung pfeifen und den Befehl zum Abschuss erteilen würde."
Schon das scheint mir ein Verdienst von Schirachs, dass er solche Äusserungen provoziert und damit die selbstgerechte Haltung der Militärs öffentlich macht. Leider sieht es so aus, als würde das kaum jemanden interessieren.
Am 22.10.2016 um 12:36 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Sie haben völlig recht- es würde ja wohl kaum im Ernstfall, mal eben per Volksgerichtshof Internet entschieden, sonder dies würden ganz konkrete Menschen -in ganz konkreten Funktionen -in ganz konkreten Gremien/Stäben, entscheiden müssen !
Als ob das so leicht und eindeutig wäre.
Hier noch-einmal die Entscheidungskette Mogadischu /Schleyer unter der Ägide Schmidt, der Beobachtung/Nachlese und Beurteilung zuführen und dann kurz zurück in die Echtzeit-Situation des OKtober 1977 versetzen.
Mehr als verständlich, das die Kinder Schleyers bis heute dieser Fall umtreibt und mehr als bigott, wenn sich ein Schmidt vor die Presse stellte und den Einsatz der USA gegen Bin Laden als Verstoss gegen internationales Recht geißelte. Mehr als bigott !
Am 22.10.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Mal angenommen, dem IS gelingt es, Vatikanstadt einzunehmen. Sie ermorden den Papst und jeden, der sich ihnen entgegenstellt und rufen ein Kalifat aus. Dank der exzellenten Infrastruktur dort verfügen sie auf einen Schlag über Verbindungen und Reichtümer inmitten Europas, das sie zu einer Gefahr für alle Länder werden lässt. Vatikan ist kein Mitglied der EU oder der NATO und angenommen, es gäbe keine bilateralen Verträge.
SIE sitzen am roten Knopf einer Atombombe. Sie haben die Möglichkeit, sie zielgenau abzuwerfen. Leider wird dadurch auch Italien zerstört und weitere Kollateralschäden sind wahrscheinlich, auch in Deutschland. Aber es ist so gut wie sicher, dass sie das Kalifat mit Mann und Maus vernichten.
Was tun Sie?
Am 22.10.2016 um 12:58 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Stellen Sie die Frage dem Dagobert Duck vom Trump-Tower. Der fragt schon die ganze Zeit, warum die USA Atomwaffen besitzen, wenn die nicht eingesetzt werden. Man kann es mit den Fallbeispielen auch wirklich übertreiben.
Am 22.10.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Worin genau besteht aus Ihrer Sicht die Übertreibung?
Am 22.10.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Weil ich von solchen spekulativen Szenarien nichts halte. Dann können Sie auch gleich mit „Mars Attack“ kommen. Das lenkt nur ab. Genauso wenig halte ich den Vergleich mit Kundus für sinnvoll. Eine völlig andere Problematik und Situation. Wenn sie das auch eine Stufe stellen, dann müssen Sie gegen jeden Soldaten, der in einem solchen Auslandseinsatz auch nur einen Schuss abgibt, jedes Mal ein Ermittlungsverfahren einleiten. Wenn ich die Diskussionen hier, aber auch an anderer Stelle verfolge, dann wird immer klarer, wie die Manipulation des ARD Films funktioniert hat, nicht nur mit der Verknüpfung mit dem Terror, sondern auch durch die Figur des Piloten. Der ist derart sweet und smart, wen will jede Mutter sofort als Schwiegersohn haben. Nur darum geht es nicht. Bei all den Diskussionen, die ich verfolgt habe, fiel über kurz oder lang das Stichwort "übergesetzlicher Notstand“ als Ausweg aus dieser vertrackten Situation, so auch hier, und Gewissenskollision die Frage, die ich mir persönlich dabei stelle ist die, ob dieses Konstrukt tatsächlich auch dazu geeignet ist, den Art. 1 GG in solchen Fällen auszuhebeln und als obsolet zu erklären. Dieser Antwort wird sich aber offenbar niemand stellen. Vielleicht auch deshalb weil man, bejaht man diese Frage, eingestehen muss, dass es sich beim Art. 1 GG dann nur noch um ein sogenanntes „Ja/aber Gebot" handeln würde. Das aber würde die Glaubwürdigkeit in die Verfassung und ihre Bedeutung in ihren Grundfesten erschüttern.
Am 22.10.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Der über gesetzliche Notstand ist nicht gesetzlich normiert. Für eine analoge Anwendung von 35 StGB gibt es keine einleuchtende Begründung. Das ist keine Lösung. Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Das Gesetz bietet dieses Lösung nicht.
Nein,das Strafgesetz muss geändert werden, weil es für diesen Fall keine moralisch akzeptable Lösung bietet.
Am 22.10.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Viel interessanter ist doch die Frage, ob es möglich ist, über das Konstrukt des übergesetzlichen Notstands den Art. 1 GG, also damit auch die Verfassung auszuhebeln."
Ja, so sehe ich es auch.
In Gesprächen mit anderen sehe ich auch, daß es nur Juristen sind, die versuchen, diesen Fall juristisch zu lösen. Andere verstehen, daß das nur eine Verkleidung, nur die Bühne war. Die meisten meiner Gesprächspartner stellen ihr "Urteil" z.T. bis heute in Frage, viele verstehen erst jetzt, daß Art. 1 GG nicht nur irgendein Gesetz ist, sondern daß und vor allem warum das die Basis unserer Wertegesellschaft ist und sein muß, und warum das mit Aufrechnen ("kleineres Übel", Opferbereitschaft), auch nicht in der Verkleidung des auch von Fischer angebotenen "übergesetzlichen Notstands", eben NICHT lösbar ist. Dazu muß man die juristische Unterscheidung zwischen Rechtmäßigkeit und Schuld gar nicht kennen.
Am 22.10.2016 um 15:19 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"...auch in der Verkleidung...nicht lösbar", muß es natürlich heißen, sorry.
Am 22.10.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich stimme ihnen ja ausdrücklich zu, dass der über gesetzliche Notstand keine Lösung ist. Die hier angedeutete Lösung ist, dass die Fluzeugpassagier nicht vom Piloten lediglich zu einem Mittel zum Zweck degradiert wurde, was ein Missachtung seiner Menschenwürde bedeutete. Die Verantwortung dafür trägt nicht der Pilot Sonden der Terrorist. Dem Piloten lässt der Terrorist keine andere Wahl.
Am 22.10.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Es gibt keinen Grund, sich vom Terroristen, der gegen die Menschenwürde verstößt, aufdrängen zu lassen, das gleiche zu tun. Denn selbstverständlich hat der Pilot eine andere Wahl, sonst gäbe es ja weder das Stück noch die Diskussion darüber.
Am 22.10.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Denn selbstverständlich hat der Pilot eine andere Wahl
Ein guter Beitrag, denn darum scheint es ja zu gehen, jeder hat immer, im Rahmen seiner Möglichkeiten, seiner Disposition, immer eine Wahl, auch wenn das Szenario des Stückes "Terror" hier derart lose gestrickt ist, das es eben doch nur TV- Fiktion ist, sowenig am "Sein", wie Tatort oder greys anatomy.
Alles ist möglich- der Held der keiner ist, aber per Quote einer sein soll.
Der Einzelne der sich wie Sieg-fried gegen das Ungemach, das Fallbeil des Schicksals, das ihm die Götter, das Haus (der Staat) und die Familie aufbürden- hier dann auch noch als Superauftrag, der sich gegen den labbrigen Schurken-Drachen-Staat stemmt, so ist ja die Behauptung, es BESSER WEISS, besser machen kann als jedes Gesetz, jeder Befehl, dank seiner überragenden Jugendlichkeit, des ahnungsschwangeren nicht-Wissens.
Ein wirklich, wirklich deutsches Stück - Hollywood-Aufguss. Beinahe so nah dran am Leben, wie japanische Elvis-Imitatoren!
Am 22.10.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Eine der Begündungen, weswegen der Deutsche BundeswehrVerband GEGEN das Gesetz war:
"Die Norm nenne keine präzisen Kriterien für die darin vorausgesetzte Abwägung Leben gegen Leben. Das führe für den zum Handeln gezwungenen Soldaten zu einem schweren Konflikt zwischen der Pflicht zum Gehorsam und der von ihm zu treffenden höchstpersönlichen Gewissensentscheidung. Es fehle eine Regelung, welche die Soldaten zuverlässig von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zivilrechtlichen Haftungsklagen - auch vor ausländischen Gerichten - freistelle." (RN 67)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
Am 22.10.2016 um 18:59 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
ihr link Urteil des BVerfG unter :
149
4) Die Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug, in dem sich nur Menschen befinden, die dieses im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG missbrauchen wollen, ist schließlich auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 173; 104, 337 349; 110, 141 165) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.
Am 22.10.2016 um 19:01 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Davor unter :
111
(a) Allerdings ist verfassungsrechtlich insoweit ebenfalls nicht zu beanstanden, dass die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug gemäß § 14 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LuftSiG an einen Vorgang anknüpft, der von denen, die das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen einsetzen wollen, vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Aus den zu Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG ausgeführten Gründen (vgl. oben unter C II 2 a bb ccc [1] [a]) kann in einem solchen absichtlich in Gang gesetzten Vorfall auch im Sinne des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG ein besonders schwerer Unglücksfall gesehen werden. Dass noch nicht alle seine Konsequenzen eingetreten sind, die Dinge sich vielmehr noch auf die Katastrophe hinbewegen, schließt, wie sich aus dem Tatbestandsmerkmal "gefährdet" ergibt, auch die Anwendung des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG nicht aus. Wo die Gefährdung eintritt, ob also das Erfordernis einer überregionalen Gefährdung erfüllt ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Dass sie beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 LuftSiG mehr als nur ein einzelnes Land betrifft, ist jedenfalls möglich, nach der Lagebeurteilung des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 15/2361, S. 20, 21, jeweils zu § 13) und den Stellungnahmen von Bundestag und Bundesregierung sogar eher die Regel.
Am 22.10.2016 um 19:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Was möchten Sie mir mit Ihren Zitaten sagen?
Am 23.10.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Was möchten Sie mir mit Ihren Zitaten sagen?
- Das BverfG erkennt an, das ein Abschuss eines Flugzeuges unter Abwägung der Umstände möglich ist, insofern Nur Entführer (nebst mitgebrachtem Flugpersonal?) sind, ungeachtet des "Schadens auf dem Boden".
(a) Der Grundrechtseingriff wiegt allerdings schwer, weil der Vollzug der Einsatzmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Tod der Flugzeuginsassen führt. Doch sind es diese in der hier angenommenen Fallkonstellation selbst, die als Täter die Notwendigkeit des staatlichen Eingreifens herbeigeführt haben und dieses Eingreifen jederzeit dadurch wieder abwenden können, dass sie von der Verwirklichung ihres verbrecherischen Plans Abstand nehmen. Diejenigen, die das Luftfahrzeug in ihrer Gewalt haben, sind es, die maßgeblich den Geschehensablauf an Bord, aber auch am Boden bestimmen. Zu ihrer Tötung kann es nur kommen, wenn sicher erkennbar ist, dass sie das von ihnen beherrschte Luftfahrzeug zur Tötung von Menschen einsetzen werden, und wenn sie an diesem Vorhaben festhalten, obwohl ihnen die damit für sie selbst verbundene Lebensgefahr bewusst ist. Das mindert das Gewicht des gegen sie gerichteten Grundrechtseingriffs.
Am 23.10.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
151
Auf der anderen Seite haben diejenigen, deren Leben durch die Eingriffsmaßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG in Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht geschützt werden soll, im Zielbereich des beabsichtigten Flugzeugabsturzes im Regelfall nicht die Möglichkeit, den gegen sie geplanten Angriff abzuwehren, ihm insbesondere auszuweichen.
152
(b) Zu beachten ist allerdings auch, dass durch die Anwendung des § 14 Abs. 3 LuftSiG auf der Erde nicht nur hoch gefährliche Anlagen betroffen, sondern auch Menschen getötet werden können, die sich in Gebieten aufhalten, in denen aller Voraussicht nach Trümmer des unter Einwirkung von Waffengewalt abgeschossenen Luftfahrzeugs niedergehen werden. Auch zum Schutz des Lebens - und der Gesundheit - dieser Menschen ist der Staat von Verfassungs wegen verpflichtet. Das kann bei einer Entscheidung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 LuftSiG nicht unberücksichtigt bleiben.
Am 23.10.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Auszug 153
(....)Für die Frage, ob die Vorschrift den Anforderungen auch der verfassungsrechtlichen Angemessenheit genügt, reicht die Feststellung aus, dass Fallkonstellationen denkbar sind, in denen die unmittelbare Einwirkung auf ein nur mit Angreifern auf den Luftverkehr besetztes Luftfahrzeug die Gefahr für das Leben derer abwenden kann, gegen die das Luftfahrzeug als Tatwaffe eingesetzt werden soll, ohne dass durch den Abschuss gleichzeitig in das Leben anderer eingegriffen wird. Das ist, wie schon ausgeführt (vgl. oben unter C II 2 b cc bbb [2]), der Fall. § 14 Abs. 3 LuftSiG ist damit, soweit er die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt auf ein unbemanntes oder nur mit Angreifern besetztes Luftfahrzeug erlaubt, auch verhältnismäßig im engeren Sinne. (....)
149 bis 154
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
Klingt alles nach Hintertür, für den unwahrscheinlichen (?) Ernstfall, oder ?
Am 24.10.2016 um 02:59 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich weiß noch immer nicht, was Sie mir sagen wollen. Für das BVerfG wäre ein Flugzeugabschuß mit ausschließlich (!) Täter prinzipiell ok, sobald Nicht-Täter betroffen, eben nicht mehr. Wo sehen Sie da eine Hintertür und was ist Ihre Grund-Aussage?
Am 22.10.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":
Der Pilot hat sich nicht von Terroristen etwas aufdrängen lassen, sondern von seiner eigenen Vorstellungskraft; von Zahlenspielen und Physik. Das Warum, also ob die Maschine entführt, defekt, führerlos ist, spielt dabei nicht die geringste Rolle (falls Sie anderer Meinung sind, bitte begründen). Obwohl Schirach das natürlich anders diskutiert haben möchte. Sonst könnte man ja auf den Gedanken kommen, sein Stück sei wenig hilfreich, weil irreführend.
Übrigens: Ob der Pillot für sich eine Wahl sieht, oder eben nicht, ist so oder so keineswegs selbstverständlich. Sonst bräuchte man sein Motiv ja in einem realem Verfahren nicht ergründen.
Am 22.10.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Die Wahl zehntausende Menschen den sicheren Tod zu übergeben ziehen sie der Wahl vor 300 Menschen zu töten? Ich bitte um Rechtfertigung dafür.
Am 22.10.2016 um 17:01 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Lesen Sie das Urteil des BVerfG, habe ich in #410.80 nochmal verlinkt. Da steht es drin. Sehr ausführlich.
Am 22.10.2016 um 15:28 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Weil ich von solchen spekulativen Szenarien nichts halte."
Wenn Sie 9/11 geringfügig variieren, haben Sie exakt die Situation: etwas das zweite Flugzeug wird von einem Militärflugzeug aufgestöbert und als das zweite entführte Flugzeug identifiziert; es ist schon bekannt, daß das erste Flugzeug ins WTC gerauscht ist, und das zweite nimmt Kurs auf dieses. Da haben Sie"s.
" Genauso wenig halte ich den Vergleich mit Kundus für sinnvoll. Eine völlig andere Problematik und Situation."
Wäre schön, wenn Sie erläuterten, welcher Unterschied zwischen einer Kriegssituation und dem hier diskutierten Szenario besteht.
"den Art. 1 GG in solchen Fällen auszuhebeln und als obsolet zu erklären."
Meiner Meinung nach geht es nicht darum, den Art 1 GG "auszuhebeln" und zu relativieren, vielmehr ist er gar nicht einschlägig. Es liegt keine Verletzung der Würde der Passagiere vor, denn deren Tod ist nicht Teil der Mittel-Zweck-Kette, die hier vorliegt. Wäre das Flugzeug bis auf den Entführer leer, die Besatzung tot, würde der Pilot die Maschine ebenso abschießen (bzw. noch eher). daß die Passagiere dabei umkommen, macht diese nicht zum Objekt.
Wenn Sie hier dennoch Art. 1 GG einschlägig finden, dürfte das Flugzeug nicht einmal abgeschossen werden, wenn es bis auf den Entführer leer und die Besatzung tot ist, denn die Würde auch des Verbrechers darf nicht verletzt werden.
Am 22.10.2016 um 13:02 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Ich schalte den Fernseher aus . / 8)
Am 22.10.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Das habe ich erwartet.
Am 22.10.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Ich glaube, da überschätzen Sie Schirach. Ich denke nicht, dass er mit seinem Theaterstück solche Reaktionen seitens der Politik provozieren wollte. Man kann auch schlecht von Jung auf andere schließen, dazu unterstelle ich ihm doch ein etwas zu schlichtes Gemüt. Ich bin mir sicher von einer von der Leyen hätte man solch einen Satz nicht gehört. Die Zwickmühle, in der viele stecken, ist doch eine ganz andere. Auf der einen Seite verstehen sie, dass der Abschuss rechtswidrig ist, auf der anderen Seite sieht man aber auch den Gewissenskonflikt, in dem der Pilot steckt, weil sie im gleichen Gewissenskonflikt stecken und nun versucht man mit allen möglichen Mitteln und Tricks den Piloten möglich heil aus der Sache heraus zu holen. Dadurch, dass diese Situation eng mit dem Terror verbunden wurde, ist für die meisten der Pilot kein Täter, sondern Opfer. Und ihm gilt nun das geballte Mitgefühl. Nehmen wir nur mal an, die Maschine befindet sich nicht in der Hand von Terroristen, sondern Ursache ist ein technischer Defekt, der es den Piloten unmöglich macht die Maschine zu steuern. Die Piloten stehen in Funkkontakt mit der Flugsicherung, die Passagiere telefonieren mit ihren Handys angsterfüllt durch die Gegend und die Maschine hat direkten Kurs auf das Stadion, die Innenstadt oder sonst eine sehr belebte Gegend.
Was dann? Die Opferzahlen bleiben die gleichen, nur der Terror ist dabei flöten gegangen.
Am 22.10.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "FdKatzoo7":
Erstens ist Jung (zum Glück) kein "Militär" und drückt, wenn überhaupt, die Haltung von manchen Politikern aus, und zweitens ist es sicherlich kein "Verdienst" solchen "gesunden Menschenverständlern" eine Gelegenheit zu geben, andere mit imaginärem überbieten zu wollen. Es ist langweilig, vulgär und keineswegs überraschend, bzw etwas, was man erst provozieren müßte.
Am 22.10.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Ich denke das BVerfG hat sich ja "eindeutig" und aus meiner Sicht völlig richtig gegen die aktionistische und menschenverachtende Position Jungs gestellt - um KLARE Leitplanken zu setzen, die politisches Handeln dem Willen und dem Wertekern des G.G. unterstellen- und eben nicht umgekehrt.
Nur, das ist die wahrscheinlich ungewollte/unbeabsichtigte Leistung dieser dünnen TV-Kost von Rosamunde Schirrach; wirft das Zerr-Stück ein Frage auf, die die berechtigte Kritik an der falschen Darstellung von Wille, Gesetz,Umsetzung von Gesetz, Verhandlung, Urteil etc. transportiert, auf die Di Fabio ja am Tag darauf im heute-journal den Finger legte.
Wie würde Politik, im konstruierten Fall, handeln - unerheblich ob ein Pilot oder ein Hausanzünder in Sachsen, sich berufen fühlt Recht zu sprechen und anzuwenden ? Das Gesetz ? Das bin ich - ich handle im Auftrag Deutschlands- im Auftrag von 87 % Volkes-Stimme !
Der Kolumnist hat völlig recht, das dies natürlich ein Trojaner ist, der den Ernstfall- siehe Schleyer als Beispiel /Einer für Viele- nach unten durchreichen möchte. Das kleine Verdienst Schirrachs ist es bei aller berechtigten Kritik, der Gesellschft die Frage vorzulegen:
Ja, was machen wir dann, wenn so etwas passieren sollte ? -lässt man mal den Einzelentscheider Piloten Blödsinn, der sich außerhalb der vermuteten Befehlskette stellt und das Fehlurteil des Volksgerichthofes Anruf -genügt, aussen vor:
Welcher Politiker/welcher Krisenstab würde wie entscheiden ?
Am 22.10.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Fischer und all die anderen, die genau das monieren, haben ja damit recht. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das auch die Intention Schirachs war, die ihn geleitet hat, dieses Stück unters Volk zu bringen. Anders als Fischer, der den Herrn von Schirach wohl so richtig gefressen hat, geht meine Kritik weitaus mehr in Richtung ARD, weil sie es versäumt hat, oder es auch gar nicht wollte, dass genau diese Problematiken dem zuschauenden Laien sichtbar und verständlich gemacht werden. Ich glaube nicht, dass die meisten, die mit "nicht schuldig“ gestimmt haben, auch begriffen haben, dass sie unter den Umständen, wie das Stück präsentiert und die Entscheidungsfindung aufgebaut wurde, auch für Folter oder auf vage Verdachtsmomente basierende Inhaftierungen, wie ja von de Maizière geplant, stimmen müssten. All diese Fragen und Probleme hat die ARD unter den Tisch fallen lassen. Die Frage darf doch nicht sein, wie Politiker oder ein Krisenstab unter diesen Umständen entscheiden würden, sondern die Frage muss doch lauten, ob der Bürger diese Entscheidung widerspruchslos akzeptiert und als unumstößlich hinnimmt. Wenn dieser Zustand eintritt, muss eigentlich jedem klar sein, dass dann unsere Verfassung und unser Rechtssystem nur noch Makulatur sind.
Am 22.10.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"dass Sie auf die große Opferbereitschaft der Bevölkerung hinweisen, die sich für das Überleben, das Heil und die Zukunft anderer opfern (lassen) möchten"
immerhin gibt es diese nachweislich gelegentlich schon. Wenn die Passagiere, die im 4. Flugzeug von 9/11 versucht haben, die Entführer zu überwältigen, hätten sie damit ja auch wohl den Absturz des Flugzeugs herbeigeführt - falls nicht zufällig jemand hätte fliegen können. Das dürfte denen wohl klar gewesen sein. Warum werden die Menschen im Stadion eigentlich nicht als solche angesehen, die "geopfert" werden (wenn eine Verhinderung möglich war). Die eigentliche Gegenposition, die hier vertreten worden ist, ist ja wohl die, daß das Flugzeug auf jeden Fall abzuschießen ist, auch wenn im Stadion nur ein Mensch sich befindet - doch wohl, weil dieser nicht geopfert werden darf. Die Quantität spielt offenbar bei der Argumentation nicht unbedingt eine Rolle. Eine Diskussion dieser Gegenposition - die natürlich auch hart ist - scheint mir noch nicht stattgefunden zu haben.
Am 22.10.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ergänze im Satz: "Wenn die Passagiere, die im 4. Flugzeug von 9/11 versucht haben, die Entführer zu überwältigen, ERFOLG GEHABT HÄTTEN, hätten sie damit ja auch wohl den Absturz des Flugzeugs herbeigeführt."
Am 22.10.2016 um 13:00 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Gutes Argument und gutes Beispiel, das Sie da vorbringen !
Man stelle sich weiter vor "rein zufällig" hätte einer Derer - aus Ihrem Beispiel, die das Flugzeug zum Absturz brachten, um "vermeintlich" schlimmeres zu verhindern, überlebt und hätte sich in Folge vor Gericht zu verantworten, wegen der Klage/n von - sagen wir - Angehörigen der Opfer des Absturzes.
Am 22.10.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie wollen also lieber 70000 durch Unterlassung opfern! Oder gibt es etwas keine Pflicht jemandem in Lebensgefahr zu helfen!? Damit machen Sie sich doch genauso schuldig. Jetzt müssen Sie sich fragen, was das geringere Übel ist. Dann kommen Sie zur Lösung.
Am 22.10.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ach ja Herr Fischer,ich spreche von moralischer Schuld nicht von Schuld im Sinne des StGB, um das Klarzustellen falls Sie mich missverstehen wollen.
Am 22.10.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Was unterscheidet denn Ihre persönliche Definition einer "moralischen Schuld" von der Schuld im Sinne der Strafgesetzgebung!?
Auf Ihre Antwort bin ich wirklich gespannt!
Und wenn Sie schon dabei sind: in welcher Form muss denn das Strafgesetz Ihrer Meinung nach "geändert" werden, um ihren "moralischen" Ansprüchen zu genügen? Etwa so: "Wer andere Menschen tötet, um von einer Mehrzahl an Dritten Schaden abzuwenden, handelt straffrei"....?
Im gleichen Abwasch müssen Sie allerdings auch das Grundgesetz ändern! Wie? Abschaffung Art.1 GG?
Am 22.10.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Habe ich gerade eben erläutert. Ich sehe eine Verpflichtung zur Hilfeleistung während das StGB das verneint. Laut StGB macht sich der Pilot nicht schuldig, wenn er nicht hilft, weil er kein Unrecht begeht. Ich sehe in der unterlassenen Hilfeleistung allerdings ein Unrecht.
Am 22.10.2016 um 14:54 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Ihr Gedankengang ist schon klar. Nur versuchen Sie bitte jetzt einmal diesen Konflikt rechtlich einwandfrei zu entflechten, ohne dabei mit dem Art. 1 GG zu kollidieren.
Am 22.10.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Und lösen Sie sich einmal von dem Bild des bärtigen Alahu Akbar brüllenden Terroristen im Cockpit und nehmen Sie das Beispiel einer defekten Maschine. Der von allen Sachverständigen voraus berechnete Kurs endet auf dem Anstoßkreis des Stadion, wenn nichts anderes passiert. Der Pilot hat nur ein minimales Zeitfenster, die Maschine vorher abzuschießen, damit die Trümmer auf freiem Feld landen, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Piloten den Defekt in allerletzter Sekunde beheben und die Maschine noch hochziehen können. Sind Sie bei dieser möglichen Konstellation immer noch so überzeugt, dass das Flugzeug abgeschossen werden müsse?
Am 22.10.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Es geht hier nicht um "Hilfeleistung" - es geht hier um Ermordung/Tötung von Menschen nach dem "ene mene muh"-Prinzip wie bei "The Walking Dead".
Weder der Pilot, noch der Gesetzgeber und schon gar nicht Sie als Repäsentantin eines "Moralstrafrechts" oder irgendein "Anführer" von irgendwas haben hierzu das Recht.
Und ich würde mich als ausgegucktes Tötungsopfer dagegen wehren, da können Sie sicher sein - solche Situationen maximaler Hilflosigkeit wie als Flugzeugpassagier sind nicht die Regel, sie sind die Ausnahme.
Jeder der 164 Passagiere hat Angehörige und Freunde, die dem Piloten Koch wohl kaum die Hand schütteln wollen! Und wieso soll sich irgendjemand noch an die Grundrechte der anderen halten, wenn "der Staat" und seine Gewaltmonopolisten das nicht mehr tun!!?
Am 22.10.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie machen es sich aber einfach, wenn sie das Schicksal der durch den Terroristen bedrohten Menschen vollkommen ausblenden. Deren Menschenwürde und Leben zählt ihnen nichts? Ist das mit dem Grundgesetz vereinbaren? Ich meine nicht.
Am 22.10.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Sie beantworten nichts - sie appellieren nur immer an Instinkte, merken Sie das nicht?
Zu Ihrer Frage: die Verpflichtung des Piloten, nicht zu schießen, betrifft hier sogar den Kern des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"!
Gerade weil jeder weiß, dass dies nicht so ist, die Würde des Menschen sehr wohl jederzeit und massiv "antastbar" ist bis zur völligen Vernichtung braucht es diesen Grundsatz als Fundament unserer Gesellschschaft und letzlich Zivilisation.
Die Politik hat auf eklatante und nachhaltige Weise versagt, als sie den Abschuß von Passagierflugzeugen zu "höheren Zwecken" erlauben wollte - das Bundesverfassungsgericht hat diesen Verstoß geheilt.
Der Terrorist will töten aus Fanatismus, aus Hass, religiöser Verwirrung, Gruppendruck.
Sie wollen töten lassen (!) aus "moralischer Verpflichtung" und um "Bedrohungen" abzuwenden.
Ich weiß wirklich nicht, wen ich für unberechenbarer halten soll!
Am 22.10.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Und ich würde mich als ausgegucktes Tötungsopfer ..."
ausgeguckt hat Sie (als Insasse des Flugzeugs) der Entführer, niemand sonst.
Am 22.10.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Der Pilot macht sich hier zum Werkzeug des Entführers.
Wenn meine Frau oder Kinder in der Maschine abgeschossen würden, würde ich den Piloten zur Verantwortung ziehen, falls das nicht rechtsstaatlich geschieht! Dessen "Würde" wäre dann für mich auch erledigt.
Und soll keiner behaupten, diese Tötung der Passagiere wäre "unabwendbar" sowieso erfolgt, weil sie vermutlich 20/15/10 Minuten später "sowieso" abgestürzt seien.
Das ist in dem Moment schlicht abstrakt und ermächtigt den Piloten auch nicht zum Abschuß.
Am 22.10.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ganz im Gegenteil. Der Entführer macht das Flugzeug einschließ Insassen zu seinem Werkzeug zum Mord von tausenden Menschen. Der Pilot nimmt dem Terroristen das Werkzeug, indem er es zerstört.
Am 22.10.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Dazu das BVefG (a.a.O.):
"(3) Eine andere Beurteilung rechtfertigt auch nicht die Annahme, wer an Bord eines Luftfahrzeugs in der Gewalt von Personen festgehalten werde, die das Luftfahrzeug im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG als Tatwaffe gegen das Leben anderer Menschen einsetzen wollen, sei selbst Teil dieser Waffe und müsse sich als solcher behandeln lassen. Diese Auffassung bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern als Teil einer Sache gesehen und damit selbst verdinglicht werden. Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 227), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren."
Am 22.10.2016 um 17:15 Uhr antwortete der Leser "zabki":
das BVefG-Zitat klingt ja recht eindrucksvoll, scheint aber doch die Kehrseite zu haben, daß von den Angegriffenen verlangt wird, daß diese sich widerstandslos müssen vernichten lassen. Und nimtt man diese dann nicht mindestens ebenso nicht "als Menschen" wahr? Daß die Passagiere Opfer sind, hat der Entführer zu verantworten; wer hat das Recht, andern Menschen diese Opferrolle zuzumuten?
Am 22.10.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"von den Angegriffenen verlangt wird, daß diese sich widerstandslos müssen vernichten lassen."
Das verlangt niemand, außer dem Attentäter. Alleine ER ist es, der sowohl Passagiere wie Stadionbesucher mißbraucht.
Sie wollen auf so etwas wie "unterlassene Hilfeleistung" hinaus, das verstehe ich, aber: Es widerspricht auch der Menschenwürde, Passagiere als Hilfsmittel - also auch als Objekt - zu verwenden (!).
Am 22.10.2016 um 19:16 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Was ist mit den Opfern am Boden. Die nimmt das BVerfG überhaupt nicht wahr! Tut mir leid, aber eine Begründung, die darauf verzichtet diese Opfer zu würdigen, ist u genügend!
Am 22.10.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Als Fluzeugpassagier sind sie tot, egal was der Pilot macht. Schon Mal daran gedacht!?
Versetzen sie sich doch Mal in die Menschen am Boden? Wie würden sie fühlen, wenn sie in deren Schuhen steckten? Aber deren Schicksal ist ihnen scheinbar egal!
Am 22.10.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "PausD":
Woher wollen Sie das denn so eindeutig wissen? Sind Sie Gott?
Am 22.10.2016 um 15:28 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich nicht, aber sie sind doch bestimmt Gott, richtig!?
Am 22.10.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "PausD":
Also: Woher wollen Sie es weissen?
Gut: Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Am 22.10.2016 um 15:36 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Was wollen sie von mir wissen!?
Am 22.10.2016 um 15:40 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Jeder der 164 Passagiere hat Angehörige und Freunde, die dem Piloten Koch wohl kaum die Hand schütteln wollen! Und wieso soll sich irgendjemand noch an die Grundrechte der anderen halten, wenn "der Staat" und seine Gewaltmonopolisten das nicht mehr tun!!?
Sie bleiben, wie die Meisten hier, im theoretischen Seminar, ohne die "tatsächlichen" Parameter aufzunehemen die zu einer Beurteilung jenseits der fiktionalen Posse/Karikatur des Stückes "Terror" nötig wären.
Richtig ist die Entscheidung des BVerfG zur Sache, was dem "Einzelnen Bürger" die NÖTIGE Rechtssicherheit gibt, eben nicht Verfügungsmasse von staatlicher Willkür zu sein!
Faktisch wäre im Fall einer so skizierten Bedrohung, die Ebene der POLITISCHEN Entscheider gefragt, eine Abwägung zu machen, die wohl "faktisch" nicht dazu führte: "Na, dann lass DIE mal das Ding ins Stadion fliegen". Die Chimäre des Stückes Terror ist es, wie die Diskussion hier in weiten Teilen, das auf der Ebene des Entscheiders "Pilot" zu behandeln, statt zu fragen, was machte DIESER Staat, die Entscheider, auf Ebenen eines Einsatzes im skizierten Fallbeispiel, in einer solchen Situation ? Flugzeug als Lenkwaffe gegen ein grosses Ziel wie Stadion. Anzunehmen ein Entscheider-Stab würde ohne mit der Wimper zu zucken in dieser Verdichtung das Ding in ein Stadion rauschen lassen, halte ich -pardon - für naiv ! Man würde abwägen MÜSSEN und kaum jeden Schaden hinnehmen- vermute ich mal- ohne das wissen zu können.
Am 22.10.2016 um 16:00 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Ja, richtig, allerdings ist die "Entscheiderbene", die sich nicht die Hände schmutzig macht und immer auch auf die "Öffentlichkeit" schielt, immer auf jemanden wie den Piloten angewiesen.
Und als erstes muss man eben Menschenleben retten nicht opfern: das hieße im konkreten Fall auf jeden Fall Räumung des Stadions.
Am 22.10.2016 um 16:21 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Irgenwie nehem Sie den ganzen Spannungsbogen aus dem zusammengetackerten Märchenfilm 8))
Gruss
Am 22.10.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Und als erstes muss man eben Menschenleben retten nicht opfern: das hieße im konkreten Fall auf jeden Fall Räumung des Stadions."
na das ist ja wohl klar.
Am 22.10.2016 um 16:34 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Verlassen Sie doch mal die Terrorschiene wechseln Sie zu Katastrophenschiene. Dann ist nämlich der böse Täter - der Terrorist - als Schuldigerund zu Bekämpfender nicht mehr vorhanden, sondern Sie haben als Verursacher nur noch das Schicksal oder meinetwegen auch den lieben Gott. Glauben Sie, dass die politische Entscheidungsebene, auf die sie ja abstellen, dann genauso handeln und die Muskeln spielen lassen würde? Die Diskussionen, die derzeit über dieses Thema geführt werden, drehen sich doch nur deshalb so im Kreis, weil von Schirach über allem die Angst vor dem Terror schweben lässt. Da hat man dann einen konkreten Bösewicht und Täter, dem man dann in die Schuhe schieben kann, dass man unter diesen Umständen nicht anders handeln konnte. Denkt man sich diesen Terroristen weg, ändert sich zwar nichts an der Bedrohungslage für die betroffenen Menschen, Sie haben aber keinen mehr, auf den Sie alles abwälzen können. Versuchen Sie das mal alles unter diesem Aspekt zu betrachten: das Flugzeug ist keine Lenkwaffe, Terrorist weit und breit nicht zu erkennen, nur Gottes Hand führt den Joystick. Amen.
Am 22.10.2016 um 17:04 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Ich widerspreche Ihnen nicht- Sie haben recht, das ist eben wie alles Fiktionale- die Fiktion von Wirklichkeit.
Ich sehe keine ARD oder sonstige Verschwörung, sondern nur das betätigen von Schaltern durch Fernsehmäuse, im gefakten Versuchsaufbau einer Fiktion von Versuchsaufbau.
Das hier derart zu verwissenschftlichen ist glaube ich eben auch sehr deutsch und wird dem dünnen Brettchen Schirachs nicht gerecht. Ich persönlich war nach ein paar Minuten draussen, weil gelangweilt vom Plot - muste mir das dann sozusagen wegen der Welle nocheinmal vorlegen. Mitmachfernsehen, nach Mitmachtheater, wenns den Theatern, den Sendern denn beim Überleben hilft - sich gegen die private Konkurrenz zu wehren ? Ich hätte keinen Peso für eine Theaterkarte hingelegt- so-viel Härte muss dann doch sein.
Na gut, wer es denn braucht -Bitte sehr. eine Staatsaffäre ist es nicht- höchstens in der crosspromotion- siehe diese Kolumne- ein Quotengarant. Fragt jemand nach dem 5 millionsten Tatort nach der Glaubwürdigkeit des Dargestellten ?
Ich würde zur besseren Unterhaltung einen anderen fiktionalen Versuchsaufbau empfehlen: Rainer Werner Fassbinder: Welt am Draht/1973(Vorlage für Matrix) Kamera: Michael Ballhaus
oder WIRKLICH grossartiges Fernsehen der Gegenwart, die Dokumentation von Wirklichkeit, diese Woche:
Inside Nordkorea/ des Russen Vitalij Manskij:
http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Inside-Nordkorea/D...
Am 22.10.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Schmunzel. Wir wollen jetzt aber nicht über die Qualität des Fernsehprogramms schlechthin philosophieren, oder? Ich unterstelle der ARD auch keine Verschwörungsabsichten. Die haben bei der Behandlung dieses Themas einfach Mist gebaut, ihren Job nicht zu Ende gedacht und auch nicht erledigt. Wenn ich dahinter Vorsatz vermute, dann deshalb, weil ich den Verantwortlichen unterstelle, dass sie genau dieser Diskussion aus dem Weg gehen wollten und es ihnen letztlich nur um die Quote ging. Nur wenn ich mitreden und mitdiskutieren will, komme ich nicht umhin, mir das gesamte Machwerk, inklusive der Schwafelei danach anzutun, auch wenn es weh tut. Ich kann als Film- und Fernsehkritiker auch nicht nach 5 Minuten aussteigen, auch wenn sofort klar ist, dass man diese Kacke beim besten Willen nicht zu Gold umschreiben kann, um anschließend einen fulminanten Verriss zu schreiben. Im Prinzip könnte ich das schon, müsste dann aber das Berufsethos ganz schnell in die Tiefkühltruhe verfrachten. Aber hier geht es ja nicht um die Inszenierung dieses Films und seine künstlerische Qualität, sondern um rudimentäre und existenzielle Fragen, die uns alle betreffen.
Am 22.10.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Ich unterstelle der ARD auch keine Verschwörungsabsichten. Die haben bei der Behandlung dieses Themas einfach Mist gebaut, ihren Job nicht zu Ende gedacht und auch nicht erledigt. Wenn ich dahinter Vorsatz vermute, dann deshalb, weil ich den Verantwortlichen unterstelle, dass sie genau dieser Diskussion aus dem Weg gehen wollten und es ihnen letztlich nur um die Quote ging.]
Was macht Sie da so sicher? Bzw. für wie dämlich (naiv) halten Sie die "Macher" der prominenten Fernsehsender?
Darf ich einmal spekulieren?
Ihnen geht so sehr "der Stift" als (alles in Deckung!!!) "Verschwörungstheoretiker" geziehen zu werden, dass Sie eher dazu bereit sind, absolut ausgeschlafenen und 3² mal "chemisch gereinigten" TV-Macher-Persönlichkeiten eine lediglich auf ökonomische Vorteile (Quote) zielende Absicht und eine die politische Dimension dabei ignorierende Naivität zu unterstellen, als im Zweifel einfach mal 1 und 1 zusammenzuzählen.
Stimmts? ;-)
Ich meine, ich kenne diese Leute nicht, aber dass sie von derart schlichtem Gemüt sein sollen, kann ich mir kaum vorstellen...
Am 22.10.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Eben nicht für naiv oder mit einem schlichten Gemüt ausgestattet, sondern, im Gegenteil, für ziemlich berechnend. Das hindert sie aber nicht daran, Fehler zu machen und das hier einiges schief gelaufen ist, wollen doch wohl auch Sie nicht bestreiten. Das Thema taugt eben nicht für ein Unterhaltungsschema. Zumindest das war den Machern klar, sonst hätte man es nicht mit einer anschließenden Runde bei "Hart, aber fair" verbunden. Und eben genau da wurde massiv geschlampt, weil man einem inkompetenten Moderator völlig falsche Gäste an die Seite stellte. Das Format als solches, mit „Zuschauerschöffen“ und einem Urteil auf Basis der Rechtsmeinung dieser Schöffen ist ja nichts Neues. Vor Jahrzehnten, die wenigsten werden sich daran erinnern, weil sie damals noch nicht einmal ein lüsternes Glitzern in den Augen ihrer Erzeuger waren, gab es eine Sendung mit dem bezeichnenden Namen: „Wie würden Sie entscheiden?“. Nur da setzte man da auf den kompetenten Sachverstand eines Claus Roxin, übrigens ebenso eloquent und auch Karl May Fan, wie der verehrte Herr Fischer, oder wahlweise auf den Verfassungsrechtler Brox, die dann in der Sendung dafür sorgten, dass die manchmal doch recht eigenwilligen Rechtsansichten des Publikums wieder geradegerückt wurden. Aber eben genau das ist im vorliegenden Fall unterlassen worden.
Am 22.10.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Versuchen Sie das mal alles unter diesem Aspekt zu betrachten: das Flugzeug ist keine Lenkwaffe, Terrorist weit und breit nicht zu erkennen, nur Gottes Hand führt den Joystick."
das würde m.E. die Situation tatsächlich ändern. In dem Falle eines Defekt-Szenarios sind Fluegzeugpassagiere und Stadionbesucher gleichermaßen in einen quasi naturkatastrophischen, von niemandem beabsichtigten Vorgang involviert. Hier würde eine Abschuß tatsächlich eine Abwägung zwischen dem Tod der Passagiere (die allerdings auch zu 99% dem Tod geweiht sind) und den 70000 Stadionbesuchern bedeuten. Das wäre eine andere Diskussion. Im Falle des Entführungs-Szenarios jedoch sind die Stadionbesucher die Angegriffenen; die Passagiere Geiseln in der Hand des Entführers; die Situationen sind verschieden. Die Lage der Geiseln hat der Entführer zu verantworten. Die Frage, ob und wann Geiselnahmen das Recht auf Notwehr/Nothilfe aushebeln können, wurde mehrfach gestellt, aber nicht hinreichend beantwortet.ö
Am 22.10.2016 um 17:15 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Die Lage der Geiseln hat der Entführer zu verantworten."
Für die LAGE, ja. Es hilft aber nicht, eine Verantwortung auch für einen Abschuss auf ihn abwälzen zu wollen, vgl. mein Zitat des BVerfG in #410.86.
Am 22.10.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Sie dürfen nicht eine Geisel töten, um danach oder dadurch den Geiselnehmer zu töten. Oder was ist Ihre Frage?
Am 22.10.2016 um 17:27 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Sie sagen/schreiben es !
Am 22.10.2016 um 17:38 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Sie dürfen nicht eine Geisel töten, um danach oder dadurch den Geiselnehmer zu töten. Oder was ist Ihre Frage?"
Sie unterschlagen in Ihrer Antwort, daß der Geiselnehmer im Begriff ist, eine dritte, bisher unbeteiligte Person zu töten.
Am 22.10.2016 um 17:44 Uhr antwortete der Leser "zabki":
um diesem Szenario in einer vielleicht auch "unparteiischen" Weise einen realistischen Hintergrund zu geben, eine kleine Variation der Gladbecker Geiselgeschichte:
Das Geiselnehmerduo ist im Bus, der eine des Duos schickt sich an, den Jungen zu erschießen, der andere hält einer der Geiseln die Pistole an die Schläfe. Ein Polizist befindet sich in einer Position, in der er versuchen kann, den ersten Geiselnehmer zu erschießen, aber dann wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der andere Geiselnehmer die Geisel erschießen. Welche Handlungsmöglichkeit hat der Polizist im Rahmen des Rechtes?
Am 22.10.2016 um 17:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist ein anderer Fall als der hier in Frage stehende, darum möchte ich ihn nicht diskutieren. Niemand darf die Geisel (!) stehend oder oder im Flugzeug sitzend abschießen.
Am 22.10.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Das ist ein anderer Fall als der hier in Frage stehende, darum möchte ich ihn nicht diskutieren."
ok, verstehe ich. Allerdings könnte es m.E. lehrreich sein, die Szenarien zu variieren, und nicht nur auf den Punkt zu diskutieren.
Am 22.10.2016 um 17:46 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich unterschlage nichts. Der Satz gilt auch in diesem Fall.
Am 22.10.2016 um 16:57 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Jeder der 164 Passagiere hat Angehörige und Freunde, die dem Piloten Koch wohl kaum die Hand schütteln wollen!"
das appelliert jetzt aber ebenso an "niedere Instinkte", wie es der Film (den ich nicht kenne) offenbar tut. Auch die getötete Aushilfskellnerin in München hatte wohl Angehörige und Freunde; ob diese wohl gern dem Georg Elser die Hand hätten schütteln wollen?
Am 22.10.2016 um 19:15 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nein. Stimmt nicht. Niemand, der nicht eine besondere Rechtspflicht hat (Soldaten, Polizisten), ist verpflichtet, um des Überlebens irgendeiner Zahl von Menschen Willen sich selbst, seine Familie oder beliebige Dritte zu töten. Insoweit gibt es daher auch keine Pflicht zu handeln, wenn das Handeln im Töten Dritter besteht. "Das geringe Übel" ist halt so eine Sache. Wieviele unschuldige Syrer oder Iraker wollen wir umlegen, um einen IS-Terroristen zu treffen? Wie viele Touristen wollen wir umlegen, wenn damit verhindert werden kann, dass das Ebola-Virus sich über den Münchner Flughafen hinaus ausbreitet? (Bitte stellen Sie sich die Magnetbahn vor, die vom FranzJosefStrauss-Flughafen auf den Hauptbahnhof und das Oktoberfest zufährt, also praktisch dort ist, also startet, und drinnen sitzen 100 Ebola-Infizierte neben 1400 noch nicht infizierten Flüchtlingen, auf der Wiesn aber 300.000 pumperlgsunde Kanadier und Augschpurper!). tf
Am 22.10.2016 um 19:24 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das sagen sie einfach so. Begründen sie es Mal! Wenn die ganze Welt auf dem Spiel steht wegen einer Geisel, dann denken sie auch anders darüber nach. Dann lassen sie die Welt nicht untergehen!
Am 22.10.2016 um 19:32 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Wie viele Touristen wollen wir umlegen, wenn damit verhindert werden kann, dass das Ebola-Virus sich über den Münchner Flughafen hinaus ausbreitet"
keinen, denn es besteht keinerlei Absicht, die Bevölkerung mittels ebola-Virus anzugreifen.
Am 22.10.2016 um 19:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Vor allem @ Caroline Hall und zabki:
Es geht Ihnen hier immer wieder um das gedankliche Problem der behaupteten "unterlassenen Hilfeleistung" gegenüber den 70000 im Stadion.
Dazu das BVerfG (a.a.O.), ich halte das für gut verständlich: "123 (...)In dieser Extremsituation, die zudem durch die räumliche Enge eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs geprägt ist, sind Passagiere und Besatzung typischerweise in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen.
124 Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift, behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen. (...) Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt."
Am 22.10.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich stimme dem BVerfGim Gründe zu, nur ist der Terrorist und nicht der Pilot dafür verantwortlich. Der Pilot muss so viele Menschen retten, wie er nur kann. Das ist seine moralische Pflicht, die sich aus der Menschenwürde ergibt und dazu muss er das Flugzeug abschießen.
Am 22.10.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
Der Pilot kann moralisch richtig handeln, indem er das Flugzeug abschießt. Natürlich nicht im Sinne von Kant oder Rawls. Aus der Menschenwürde ergibt sich niemals der Auftrag unbeteiligte Dritte zu töten.
Eine völlig andere Frage ist es, ob der Staat den Piloten verpflichten soll, unbeteiligte Dritte zu töten.
Aber überlegen Sie sich doch mal folgendes: Ein Geiselnehmer, der sich an einem der Polizei unbekannten Ort aufhält, ist im Begriff zehn Menschen umzubringen. Sollte es der Polizei gestatten sein, die Tochter des Geiselnehmers zu foltern, in der Hoffnung, den Aufenthaltsort herauszufinden ?
Am 22.10.2016 um 20:00 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das BVerfG spricht den Opfern am Boden den Wert ab, weil ihm die Rettung dieser Menschen zweitrangig ist. Für mich hat jeder Mensch die gleiche Würde, die Flugzeuginsassen wie die Opfer am Boden.
Am 22.10.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Das BVerfG spricht den Opfern am Boden den Wert ab, weil ihm die Rettung dieser Menschen zweitrangig ist."
Das ist falsch. Es ist der Terrorist, der sowohl den Passagieren und den Stadionbesuchern die Würde nimmt, indem er sie zum Objekt erklärt. Würde der Staat (oder der Pilot) die Passagiere als Mittel (Objekt!) zur Rettung der Stadionbesuchern verwenden (!), würde er deren Menschenwürde verletzen. Es ist darum richtig, worauf User gvg hier immer wieder hinweist: Wäre es ein technischer Defekt im Flugzeug, käme es niemand in den Sinn, von einer "Rangfolge" zu sprechen. Alle wären gleichermaßen Opfer eines solchen Defekts, mit gleicher Menschenwürde.
Am 22.10.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ein Unterlassen zieht genauso eine Verantwortung nach sich wie ein aktives Handeln. Durch Unterlassen werden die Menschen am Boden ihrer Menschenwürde beraubt und das BVerfG schweigt dazu! Deren Menschenwürde wird missachtet!
Am 22.10.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das ist das moralische Dilemma, das das BVerfG noch nicht einmal erwähnt!
Am 22.10.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Sehr gut ausgedrückt, dass es eben nicht darauf ankommt, ob man mit moralisch verwerflichen oder moralisch vermeintlich noblen Motiven zum Objekt degradiert wird.
Der "Staat" ist in dieser Hinsicht die sehr viel größere Gefahr als es Terroristen jemals sein könnten, nur sieht man diese Gefahr halt nicht so klar, weil sie ordentlich gescheitelt und mit Gestus der Sorge um "Sicherheit" daherkommt.....
Am 22.10.2016 um 20:15 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Übrigens sagt das BVerfG etwas verklausuliert damit nur, das Gebot du sollst nicht töten, wird verletzt. Der Normenkonflikt wird gar nicht angesprochen, denn auch das Gebot, du sollst Menschen in unmittelbarer lebensbedrohlicher Not helfen, wenn du es kannst, das wird auch verletzt. Beide Normen sind Ausfluss der Menschenwürde. Beide Seiten des Problems muss man ansprechen, wenn man sich für eine Seite entscheidet! Das hat das BVerfG unterlassen!
Am 22.10.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Selbst, wenn Sie es auf die theologische Ebene heben:
Sagen Sie mir bitte, das wievielte Gebot der 10 dies ist? "Gebot, du sollst Menschen in unmittelbarer lebensbedrohlicher Not helfen" Ich finde es nicht.
Wohl aber das andere, es ist das 5. Gebot. Nur DIESES eine von den zwei von Ihnen vermuteten existiert wirklich. Verstehen Sie auch auf dieser Ebene nicht, warum das so ist?
Am 22.10.2016 um 21:06 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie hielten es also für richtig, wenn ein Arzt einen Patienten sterben lässt, weil er eine Verpflichtung hat zu helfen?Ich halte das für selbstverständlich. Da haben sie das Gebot.
Am 22.10.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Ja, es ist eine Frage, was würde Jesus tun. Er sagt, du sollst keine Gewalt anwenden. Aber es ist auch gesagt, wer das Schwert nimmt, soll durchs Schwert umkommen. Daher würde ich sagen: Das Flugzeug ist abzuschießen.
Am 22.10.2016 um 21:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Die Passagiere haben kein Schwert genommen. Wirklich nicht.
Am 22.10.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
er hat gesagt, dass die mit dem schwert tot sind; er hat nicht gesagt, wieviele Opfer dazu fallen müssen, um diese zu töten. Die 164 sind eher abgeschrieben.
Am 22.10.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Die 164 sind eher abgeschrieben."
Bei Ihnen vielleicht, das verursacht mir aber jetzt wirklich heftigste Übelkeit.
@ all hier: Ich bin raus, es ist für mich als gesagt.
Am 22.10.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Korr.: alles
Am 22.10.2016 um 21:48 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Was ist mit der Universalisierbarkeit? Kein Argument? Alles gesagt?
Am 22.10.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, "
das bestreite ich jetzt zum wiederholten Mal. In der Mittel-Zweck-Kette kommt die Tötung der Passagiere überhaupt nicht vor. Das Flugzeug würde genauso abgeschossen werden, wenn gar keine Passagiere drin wären. Die Tötung ist nicht Mittel zu irgendwas, sondern "passiert" unbeabsichtigt als Folge der Nothilfe. Das wurde m.E. nicht widerlegt.
Am 22.10.2016 um 20:21 Uhr antwortete der Leser "zabki":
der Gedankengang des Piloten ist:
Ich muß das Flugzeug abschießen, um die Stadionbesucher zu retten Furchtbarerweise kommen dabei die Passagiere um.
Der Gedankengang ist nicht: Ich muß die Passagiere töten, um die Stadionbesucher zu retten. Und um die Passagiere zu töten, muß ich das Flugzeug abschießen.
Am 22.10.2016 um 20:27 Uhr antwortete der Leser "zabki":
Wenn also - um das Beispiel von T. Fischer aufzugreifen - die Passagiere Ebola hätten, und dei Gefahr bestünde, das nach der Landung des Flugzeugs tasuende an Ebola sterben, und wenn der Pilot dann kalkulieren würde:
Ich muß die Passagiere töten, damit sie niemanden anstecken. Zu diesem Zweck werde ich das Flugzeug abschießen .
dann wäre tatsächlich die Tötung der Passagiere Mittel zur Rettung anderer, und das wäre für mein empfinden allerdings nicht gerechtfertigt.
Am 22.10.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
Die Tötung passiert unbeabsichtigt ?
Am 22.10.2016 um 20:30 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ja, die Tötung "passiert" aufgrund der Situation, in die sie der Entführer gebracht hat.
Am 22.10.2016 um 20:47 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Nein und nochmal nein.
Wenn ein Mann ein tödliches Blutgerinnsel im Kopf hat, an welchem er in den nächsten 24 Stunden sterben wird, er aber - blöder Zufall - von einem Bankräuber per Kopfschuß getötet wird, dann ist der Bankräuber dennoch ein Mörder und der Kopfschuß die Todesursache und nicht das "böse" Blutgerinnsel.
Am 22.10.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Kausalität ist nicht das Problem im Terrorfall. Problematisch ist die Zurechenbarkeit. Der Abschuss ist ursächlich für den Tod der Passagiere. Verantwortlich dafür ist jedoch der Terrorist, der diese ausweglose Situation geschaffen.
Am 22.10.2016 um 21:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Verantwortlich dafür ist jedoch der Terrorist, der diese ausweglose Situation geschaffen."
Und wie wäre es bei einem technischen Defekt, wie von gvg beschrieben? Antworten Sie doch endlich auf diese Frage!
Am 22.10.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Es wäre derjenige verantwortlich, der den technischen Defekt verschuldet hat.
Am 22.10.2016 um 21:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Blitzeinschlag.
Am 22.10.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Na und? Mehr haben Sie nicht drauf?
Am 22.10.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Petrus ist schuld. Petrus also sofort abknallen :-)
Am 22.10.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Derjenige, der den Blitzableiter des Flugzeugs vermasselt hat! ;-)
Am 22.10.2016 um 21:30 Uhr antwortete der Leser "zabki":
völlig richtig - aber ihr Szenario stimmt doch kein bißchen. Es gibt keinen unbeteiligen Bedrohten, keinen Angreifer. Die Tötung des Mannes durch den Bankräuber ist völlig grundlos.
Am 22.10.2016 um 21:47 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Es geht nicht um dad Motiv sondern darum, dass jemand nicht einfach so stirbt - auch nicht die Flugzeugpassagiere - und die Tötung eben "nicht so passiert" (wie Sie oben schrieben) sondern einen klaren Ursprung hat!
Einen! Und das ist und bleibt der Abschuß durch den Piloten.
Am 22.10.2016 um 21:51 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sie verstehen nicht, dass naturwissenschaftliche Kausalität mit moralischer Zurechenbarkeit nicht identisch ist. Die Rechtslehre spricht deshalb von adäquater Kausalität oder objektiver Zurechenbarkeit.
Am 24.10.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Das hat damit nichts zu tun.
Am 22.10.2016 um 21:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Das Flugzeug würde genauso abgeschossen werden, wenn gar keine Passagiere drin wären."
Eben nicht "genauso", das ist ja, was das BVerfG umfangreich erklärt: Ohne Passagiere ok, mit Passagieren eben gerade NICHT, weil die Menschen nicht einfach zum Teil des Flugzeugs (Objekt) undefiniert werden können, vgl. Zitat BVerfG oben in #410.86.
Am 22.10.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Wir können uns auch einmal fragen, ob das Gebot des VerfG den Terroristen gewähren zu lassen universalisierbar ist. Dann würde das Recht immer über dasUnrecht Siegen, wenn der Täter Geiseln in Todesgefahr bringt. Also würde schlussendlich das Unrecht herrschen. Also kann diese Norm nicht Recht sein
Am 22.10.2016 um 21:21 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich glaube, Sie haben gerade einen Knoten im Kopf, nicht böse gemeint. Geben Sie sich Zeit.
Am 22.10.2016 um 21:23 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich glaube sie greifen mich jetzt persönlich an, weil ihre Argumente so dürftig sind. Nicht böse gemeint! :-)
Am 22.10.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Mir geht es um Verstehen, nicht um Gewinnen, darum war das wirklich nicht als persönlicher Angriff gemeint. Verzeihung, wenn es dennoch so angekommen ist.
Am 22.10.2016 um 21:34 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Dann sprechen sie das Problem der Universalisierbareit an. Das könnte zum Verständnis führen.
Am 22.10.2016 um 21:25 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Sagen sie mal was zum Problem, dass Ihre Lösung kein universalisierbares Gesetz seien kann!
Am 22.10.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Handlungsleitend ist nicht was Sie oder der Terrorist wollen sondern was das Grundgesetz sagt, auf dem unser gesellschaftliches Zusammenleben fußt und zwar über den Tag hinaus und auch über einen Anschlag, jeden (!) Anschlag hinaus!
Menschen, die das so offensichtlich nicht verstehen können oder wollen, sollten keine Waffe führen dürfen und schon gar nicht Kampfpilot sein dürfen....
Am 22.10.2016 um 21:44 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz der am Boden angegriffenen Menschen. Nicht nur die Flugzeuginsassen haben eine Menschenwürde. Das haben Sie leider vergessen.
Am 22.10.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Führen Sie hier eine Fake-Diskussion?
Das Grundegesetz verpflichtet WEN zum Schutz der "am Boden angegriffenen (?) Menschen"....?
Am 22.10.2016 um 21:54 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz der Menschenwürde, auch der Menschen, die nicht im Flugzeug sitzen! Schon vergessen?
Am 22.10.2016 um 22:03 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Schon mal was von projektiver Identifikation gehört? Sie scheinen vieles zu vergessen bzw. erst gar nicht wahrzunehmen.
Meine Frage war: WEN es verpflichtet?
Am 22.10.2016 um 21:54 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
Es geht ihnen doch gar nicht um die Menschenwürde. Es geht um die Zahlen. Würde das Flugzeug auf 164 Menschen am Boden zu stürzen drohen, sollte es dann auch abgeschossen werden?
Am 22.10.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Der Pilot muss so viele Menschen retten wie er kann. Wenn er das tut, dann handelt er richtig. So einfach ist das.
Am 22.10.2016 um 22:26 Uhr antwortete der Leser "zabki":
als eigentliche Gegenposition wurde hier im Forum vertreten, daß das Flugzeug auch dann abzuschießen sei, wenn sich nur ein Mensch im Stadion befände. Das ist natürlich auch hart. Aber Zahlen spielen in der Diskussion doch schon lange keine Rolle.
Am 22.10.2016 um 22:02 Uhr antwortete der Leser "gvg":
So langsam sollten Sie sich mal entscheiden, was sie eigentlich wollen.
Wollen Sie in solchen Situationen Abschüsse grundsätzlich erlauben, egal ob Terroristen oder höhere Gewalt ihre Hände im Spiel haben. Dann müssen sie wohl oder übel bestimmen, welcher Mensch ihnen als lebenswerter erscheint, der am Boden oder der im Flugzeug und Sie müssen einen Weg finden, wie Sie den Art. 1 GG umgehen wollen, oder sich entscheiden, ihn komplett abzuschaffen.
Oder geht es Ihnen nur darum, den Piloten vor einer möglichen Strafe zu bewahren, weil sie Mitleid mit ihm und seiner Situation haben, dann nehmen Sie sich bitte doch einmal das Daschner-Verfahren vor. Dann werden sie nämlich feststellen, dass schon die derzeitigen Gesetze genügend Möglichkeiten bieten, den Piloten mit einem relativ blauen Auge davonkommen zu lassen.
Vielleicht versuchen Sie einmal in Ruhe auf beide Fragen eine klare Antwort zu geben, statt ständig neue fadenscheinige Begründungen zu suchen, die ihren Standpunkt untermauern sollen, wobei überhaupt nicht klar ist, welchen Standpunkt Sie überhaupt vertreten wollen.
Am 22.10.2016 um 22:07 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Alle Menschen sind gleich an Würde. Deshalb kann man nicht seelenruhig die am Boden - wie Sie das gerne hätten - vom Terroristen ermorden lassen. Wenn das Recht immer dem Unrecht weichen muss, wenn der Täter bei seiner Tat Geiseln in Lebensgefahr bringt, dann herrscht irgendwann das Unrecht. Also kann Ihre Lösung nicht rechtens sein! Damit ist glaube ich alles gesagt. Guten Abend
Am 22.10.2016 um 22:11 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Sie weichen aus und verstecken sich hinter Plattitüden. Das ist keine Antwort auf die gestellten Fragen.
Am 22.10.2016 um 22:13 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich habe eine klare Antwort für den Terroristen Fall gegeben. Ich muss mich ihretwegen nicht immer wiederholen.
Am 22.10.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Eben nicht "genauso", " es ging mir darum, zu zeigen, daß die Tötung der Passagiere beim Abschuß des Flugzeugs kein Mittel für irgendetwas sind. Sonst würde der Abschuß unterbleiben, falls keine Passagiere an Bord wären, weil ja dann das Mittel der Tötung nicht zur Verfügung stünde.
Ein Pilot, der meint, ein Flugzeug mit Ebola-Infizierten abchießen zu sollen, um die Welt vor Ebola zu retten, würde auf den Abschuß des Flugzeugs verzichten, wenn gar keine Passagiere drin sind. Er würde vielleicht sehen, die Ebola-Infizierten auf andere Weise ums Leben zu bringen. In diesem Fall wäre die Tötung tatsächlich "Mittel"
Am 22.10.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 411.115: « Wie viele Touristen wollen wir umlegen, wenn damit verhindert werden kann, dass das Ebola-Virus sich über den Münchner Flughafen hinaus ausbreitet? (Bitte stellen Sie sich die Magnetbahn vor, die vom FranzJosefStrauss-Flughafen auf den Hauptbahnhof und das Oktoberfest zufährt, also praktisch dort ist, also startet, und drinnen sitzen 100 Ebola-Infizierte neben 1400 noch nicht infizierten Flüchtlingen, auf der Wiesn aber 300.000 pumperlgsunde Kanadier und Augschpurper!) ».
TF in Anlehnung an ein unerreichbares Vorbild: « Vom Vater hab ich die Statur…vom Mütterchen die Frohnatur und Lust zu fabulieren.. »
Sie könnten Rat auch - weniger demonstrativ martialisch - vermitteln, wenn Sie sich z.B. mit der Geschichte der Pest in Europa beschäftigt hätten. « Umlegen » musste man da niemanden, sie starben ganz von selbst. Denn da gibt es (sogar immer noch) - ebenso wie bei anderen Seuchen und pandemischen Infektionskrankheiten diese radikale Einrichtung: Quarantäne!
Am 22.10.2016 um 22:25 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Die Quarantäne ist natürlich auch ein Eingriff in die Autonomie und Menschenwürde der Betroffenen. Unschuldig sind die in der Regel auch. Hier werden also auch Höhe Rechtsgüter gegeneinander abgewogen. Es müssen unschuldige Menschen leiden,um andere Menschen zu retten.
Am 22.10.2016 um 22:45 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 410.178: "Die Quarantäne ist natürlich auch ein Eingriff in die Autonomie und Menschenwürde der Betroffenen. Unschuldig sind die in der Regel auch. Hier werden also auch Höhe Rechtsgüter gegeneinander abgewogen. Es müssen unschuldige Menschen leiden,um andere Menschen zu retten."
Ich glaube, es macht Ihnen Freude, sich in Absurditäten zu verrennen! Ist eben alles ein folgenloses Spiel gegen Frust und Langeweile - oder? -Autonomie verlieren Sie übrigens temporär bei jeder Krankheit.
Haben Sie schon einmal leidende Menschen gesehen, die von einer Seuche (!) heimgesucht wurden? Für die ist die Quarantäne - zumindest heute - gerade der Ort, wo ihre Menschenwürde noch am ehesten gerettet wird. Mal ganz abgesehen davon, dass man (wie gerade Ebola kürzlich gezeigt hat) aus der Quarantäne durchaus auch lebend entlassen werden kann.
Am 22.10.2016 um 22:27 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Ja, super! Und wie es dann in einer solchen Quarantäne fröhlich zur Sache geht und wie er sich am besten darauf vorbereiten kann, kann der werte Kommentator und Fernsehzuschauer zur Zeit jeden Dienstag, oder Mittwoch? auf Pro7 schon einmal mit der Chipstüte in der Hand einüben. Ich hoffe, Sie haben schon mal Pfeil und Bogen, nebst Tomahawk ausreichend gebunkert. So eine Quarantäne ist nämlich nichts für menschenfreundliche Warmduscher, denn was nicht von selbst stirbt, wird zum Sterben überredet oder eben mit nackten Tatsachen konfrontiert, die da lauten: Ich, Häuptling der Apatschen, Sioux und sonstiger Legehennen, hab Pfeil und Bogen, Du nichts.
Am 22.10.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Und überhaupt:
..."In diesem Thriller treffen humane und militärische Interessen aufeinander. Während die Ärzte ein Gegenmittel gegen ein gefährliches Virus suchen, um seine Verbreitung zu verhindern, versuchen Militärs, dies zu unterbinden – schließlich ist ein Virus die perfekte Waffe, mit öffentlich verfügbarem Gegenmittel hingegen wertlos."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Outbreak_–_Lautlose_Killer
Am 22.10.2016 um 22:50 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Die logische Konsequenz daraus wäre, die Erde zum Flugzeug zu erklären und abzuschießen. Dann hätte die liebe Seele endlich Ruhe. Und die ganze Grübelei wegen der gegenseitigen Aufrechnung wäre auch vom Tisch, weil dann zum aufrechnen nichts mehr vorhanden wäre.
Es hat lange gebraucht, fast 2000 Kommentare insgesamt, über 181 hier, bis endlich die ultimative "End"Lösung gefunden wurde. Man kann mit Fug und Recht behaupten, die Mühsal der Diskussion hat sich echt gelohnt. Einzig eine letzte Frage dürfte das Weltall noch beschäftigen: Was geschieht jetzt mit dem kleinen Prinzen?
Am 22.10.2016 um 23:17 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Ja. Vermutlich kennen Sie diesen Witz schon:
Treffen sich zwei Planeten, sagt der eine: "Was ist denn mit Dir los, siehst so krank aus".
Antwortet der zweite: "Ja, ich hab Mensch."
Winkt der zweite ab: "Hatt ich auch schon, geht vorbei....".
Am 22.10.2016 um 22:42 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
"Der Pilot muss so viele Menschen retten wie er kann. Wenn er das tut, dann handelt er richtig. So einfach ist das."
Aha, so einfach ist das. Also Tötungspflicht, sobald mehr Menschen gerettet als getötet werden.
Fall: Sie haben einen Unfall und werden mit einem leichten Schleudertrauma ins örtliche Krankenhauses gebracht. Die Klinik behandelt außerdem vier Menschen, die den Tag höchstwahrscheinlich nicht überleben werden, wenn sie nicht binnen kürzester Zeit ein Spenderorgan bekommen.Der Arzt kommt zu ihnen rein, gibt ihnen eine tödliche Injektion, dann entnimmt er ihrem Leichnahm Leber, Lunge, Herz und Nieren um schließlich vier Transplantationspatitienten zu retten.
Lösung: Der Arzt töten einen, rettet aber vier Menschenleben = Er handelt moralisch richtig, oder ?
Am 22.10.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Die Frage ging wohl an Caroline Hall, oder?
Am 22.10.2016 um 22:59 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
Oh, ja, Verzeihung. #410.182 sollte sich an Caroline Hall richten
Am 23.10.2016 um 12:13 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Die 164 können nicht gerettet werden. Warum das geleugnet wird, weiß ich nicht. Das Schicksal von diesen Menschen kann in diesem Augenblick nicht mehr geändert werden. Bisher sind alle in dieser Weise Entführten gestorben.
Da sehe ich überhaupt kein Problem zu handeln. Es ist ein erfundenes Fressen.
Das Problem ist es, wenn ein Entführer das Geld verlangt, und ihm das nicht gegeben wird, und dann es zu Opfern kommt. Wenn es aber ein allgemeines Unglück hervorrufen will, ist klar, dass das nur in einer Weise zu vermeiden ist.
Am 23.10.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Nein, sie vergleichen Unvergleichbares. Wenn der Arzt zu den Kranken, die sowieso am Ende des Tages sterben würden(die abgeschriebenen 164), eine tödliche Spritze (Abschussrakete) gibt und dadurch den Sterbeprozess beschleunigt und folglich ihre inneren Organen entnimmt, hat ihre Geschichte einen Sinn und ist vergleichbar, um diese sodann 500 Patienten zu transplantieren und mit einer Lunge, Herz, Niere und Leber diese 500 zu retten, die alle noch am gleichen Tag streben würden. Nur in diesem Fall ist Ihre Geschichte vergleichbar. Solch eine Geschichte ist aber unmöglich.
Am 23.10.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
Lieber Herr Fischer Bevor ich zu meinem eigentlichen Kommentar komme, meine Annerkennung und ein aufrichtiges DANKE für Ihre Kolumne und vor allem dafür, das Sich so aktiv an der Diskusion dazu beteiligen. "...weil es muss eine Schweinshaxe auch einmal eine Schweinshaxe genannt werden dürfen. .." (Aus Ihrer Antwort auf meinen Kommentar Nr. 378) Ein Meinungsäusserung ist eine Meinugsäusserung auch dann, wenn sie von z.B. einem Fernsehmoderator als richterliches Urteil bezeichnet wird. Meinug ist nie absolut falsch oder richtig. Allerdings gibt es bei themenbezogenen Meinugsäusserungen Wertunterschiede. (Bei Blsaenschwäche ist die Diagnose eines Urologen mehr Wert als die eines Bundesrichter der schon mal eine Prostataerkrankung hatte. Trotzdem kann man ja mal den Bundesrichter nach seiner Meinung fragen). Das alles wissen Sie natürlich! Der durchschnittliche Fernsehzuscher weis das aber auch! Ich war in der umstrittenen Fernsehsendung bei den 87%. Halte ich den Piloten für unschuldig am Tod der Flugzeuginsassen? NEIN! Will ich ein Gesetz, dass den Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt? NEIN! Ich habe für unschuldig gestimmt, weil ich einem gut ausgebildetem Bundeswehrpilotem da hin gehend vertraue, dass der genau weiss, wann der "Zeitpunkt ohne Wiederkehr" ist. Wann also der Absturz der Pasagiermaschine auf das vollbesetzte Stadion und damit der Tod zig`tausender Menschen, inkl. der Flugzeuginsassen, nicht mehr verhindert werden kann. Fortsetzung folgt
Am 23.10.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Nicht-Wissender":
Ich hatte auch darüber nachgedacht, wie ich wohl als Passagier enschieden hätte. Es wäre die selbe Enscheidung gewesen! Hätte ich in einer tatsächliche Situation auch so entschieden? Das kann ich nicht wissen! Meine Wahrheit ist eine Wahrheit, sie ist nicht DIE Wahrheit.
Am 23.10.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Im Text hieß es aber, dass der Pilot hinsichtlich der Terroristen nicht rechtswidrig gehandelt hätte, weil Nothilfe vorliegte, anderes als bei den Unschuldigen. In der Nothilfe sind aber auch die 70.000, weil ein Angriff unmittelbar bevorsteht, und bei der Nothilfe werden die Güter nicht abgewogen, so dass das Abschießen Unschuldiger auch nicht rechtswidrig ist. Wenn man diese abwegige Thoerie anwendet, so ist das. Wenn man davon ausgeht, dass er ermächtigt sein muss, und dann eine der Ermächtigung widersprechende Anweisung bekommen hat, soll man davon ausgehen, dass die Ermächtigung vorgeht. Er war nämlich zum Waffengebrauch ermächtigt, daher hätte er das Flugzeug vernichten können.
Am 25.10.2016 um 08:30 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
Komischerweise ist der Lars Koch gerade Soldat oder Polizist. Daher hat er eine allgemeine Rechtspflicht, aber vom Vorgesetzten eine besondere Pflicht. Pflichtenkollision(man sagt hier gerne Pflichtenkoalition).
Am 25.10.2016 um 09:51 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Das ist nicht ganz richtig. Der Soldat unterliegt hier einer Pflichtenkollision des verfassungskonformen Handelns einerseits und der Pflicht zur Hilfeleistung andererseits. Das Befolgen oder Verwehren einer Befehlsgewalt kommt erst auf zweiter Ebene; schließlich unterliegt auch der Befehlshabende der gleichen primären Pflichtenkollision.
Am 25.10.2016 um 11:23 Uhr antwortete der Leser "Offenbacher Dilletant":
und der sekundären dann nicht mehr, oder wie?
Aber Pflicht zum verfassungskonformen Handeln ist schwer zum Verdauen, zumal das BVerG in einer anderen Sache entschieden hat. Wenn er keinen Befehl erhalten hätte, wäre die Frage einschlägiger, aber so hat er jedenfalls eine Pflicht zum Handeln, weil es ihm befohlen wurde.
Und er hat nicht nur diese Pflicht zur Hilfeleistung, sondern auch das Recht zur Nothilfeleistung.
Am 22.10.2016 um 13:54 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich bringe es jetzt einmal auf den Punkt. Die Pflicht zur Hilfe der 70000 vor dem sicheren Tod steht im Widerspruch zum Verbot die Flugzeuginsassen zu töten. Egal, wie entschieden wird, eine dieser moralischen Normen muss der Pilot verletzen. Das ist der Kern des Dilemmas. Eine der beiden moralischen Normen muss der Pilot verletzen.
Am 22.10.2016 um 14:32 Uhr antwortete der Leser "gvg":
Sie bringen da etwas durcheinander. Folgt der Pilot dem Befehl seines Vorgesetzten und unternimmt nichts, hat er wahrscheinlich schlaflose Nächte, aber rechtlich keine Probleme. Da können ihn auch Angehörige der Stadionopfer nicht auf unterlassene Hilfeleistung verklagen. Das Dilemma, in dem ein solcher Pilot steckt, ist moralischer Natur, aber kein rechtliches nach der derzeitigen Rechtslage. Wenn sie jetzt ein Gesetz fordern, das solche Situationen rechtlich eindeutig klärt, dann landen sie genau da, wo 2006 die Bundesregierung schon einmal stand, vor dem Verfassungsgericht und das erklärt Ihnen dann, wie schon gehabt, dass Sinn und Zweck des Art. 1 GG eben genau diese Aufrechnung von Menschenleben untersagt.
Am 22.10.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Die Antwort des StGB ist übrigens, dass der Pilot keine Pflicht zur Hilfeleistung hat, weil er damit andere wichtige Pflichten verletzen würde.
"§ 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Das kann man unter den Umständen, in denen sich der Pilot befindet, aber auch anders sehen. Er kann also seelenruhig 70000 in den fast sicheren Tot schicken!?
Am 22.10.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 411.23: "...auf die große Opferbereitschaft der Bevölkerung hinweisen, die sich für das Überleben, das Heil und die Zukunft anderer ofern (lassen) möchten. Ich dachte bisher immer, in dieser Hinsicht seien uns die "Terroristen" deutlich überlegen."
Da springen Sie aber wieder einmal zu kurz! Es gibt sehr viele Beispiele für Opferbereitschaft innerhalb von Bevölkerungsgruppen, die einzig das Überleben anderer Menschen sichern sollen. Eine solche Situation hat es z.B. mit grosser Sicherheit im 4. Flugzeug von 9/11 gegeben, wo die Passagiere den auf ein Wohngebiet geplanten Absturz der Maschine durch ihren Kampf mit den Attentätern verhinderten, also ihren sicheren eigenen Tod in Kauf nahmen. Auch etliche Feuerwehr-Leute der Twin-Towers setzen ihr Leben ein (und nicht wenige verloren es), um die Menschen dort zu retten.
Es wäre auch nicht falsch, sondern dringend nötig, würden Sie sich doch mal mit den Motivationen islamistischer Terroristen eingehender beschäftigen. Keiner von ihnen opferte sich für "Heil und Zukunft Anderer", wie Sie meinen. Sie sind "uns" also auch dann nicht überlegen, wenn man dies ironisierend anführt. Es geht ihnen einzig um Anwendung/Verwirklichung der eigenen Ideologie. Und die verlangt die Vernichtung Andersdenkender. Einen Gedanken an die dadurch erreichten "Vorteile" gibt es bei keiner einzig auf Endzeit gepolten Bewegung. Der Terror ist hier immer eine Art Gottesdienst in Vorbereitung der baldigen Apokalypse!
Am 22.10.2016 um 17:51 Uhr antwortete der Leser "Tourte":
Freiwillige Opferbereitschaft ist aber schon etwas anderes als eine Opferbereitschafts-Pflicht. Darf ein Feuerwehrkommandant seine Leute in eine mit Sicherheit tödliche Situation hineinschicken?
Am 22.10.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 410.101:"Darf ein Feuerwehrkommandant seine Leute in eine mit Sicherheit tödliche Situation hineinschicken?"
Nein, das darf er nicht. Und er wird es - so er bei klarem Verstand ist - auch nicht tun.
Am 22.10.2016 um 19:06 Uhr antwortete der Leser "Tourte":
Exakt. Und ich finde, kein Kommandant/Staatsmann soll das jemals dürfen: Menschen für einen „höheren Zweck“ opfern.
Am 22.10.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"Und ich finde, kein Kommandant/Staatsmann soll das jemals dürfen: Menschen für einen „höheren Zweck“ opfern."
ok, im diskutierten Szenario ist aber keineswegs klar, wer hier wen für welchen "höheren Zweck" zu opfern bereit ist.
Am 22.10.2016 um 18:03 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Keiner von ihnen opferte sich für "Heil und Zukunft Anderer", wie Sie meinen."
Ich denke, an dieser Stelle springen SIE zu kurz. In deren Augen sind ja WIR die Angreifer, was mit Blick auf Irakkrieg, Syrien etc. ja vielleicht auch ein wenig verstehbar ist. Die sehen sich in einer Verteidigungshaltung gegenüber den Angriffen des Westens auf ihr Wertesystem, und damit Heil und Zukunft ihrer Wertegemeinschaft.
Bei uns erledigen das Soldaten in einem Krieg in Irak oder Syrien, bei denen darf jeder mal, der will. :-(
Am 22.10.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 410.104: " Ich denke, an dieser Stelle springen SIE zu kurz...Die sehen sich in einer Verteidigungshaltung gegenüber den Angriffen des Westens auf ihr Wertesystem, und damit Heil und Zukunft ihrer Wertegemeinschaft."
Beste Frau Biene, Sie verkürzen mal wieder. Mein Satz war eine Antwort auf die Fischer-Sentenz. Wenn Sie die weglassen, verfälschen Sie! Die politischen Fakten (Irak/Syrien/Libyen usw.) sind unleugbare Details - aber nicht der Kern! Damit werden - besonders im Westen - ungefestigte Jugendliche rekrutiert. Daesh ist - im Gegensatz zu Al Quaida - eine eschatologische Bewegung; und damit wesentlich schlagkräftiger/gefaehrlicher, wie wir inzwischen deutlich erfahren haben.
Es geht hier nicht mehr nur um "Rache" für erlittenes Unrecht - auch wenn das einem säkularisierten Westen unverständlich ist. (Denken Sie an den Ritual-Mord in der Kirche, wo der Moerder - glücklich lächelnd (wie Zeugen bestätigten) - einem zerbrechlichen greisen Priester die Kehle durchschnitt!)
Die Motivationen des islamistischen Terrors kann man eben nicht - so wie Sie es tun - in einen Satz zwängen. Ich kann ja verstehen, dass Sie - rein aus der Routine gemütlicher hiesiger Debatten - glauben, auch zu diesem Thema Fundamentales äußern zu können. Das ist - wie man sieht - allerdings ein Irrtum. Man muss sich mit dem Thema schon sehr ausführlich befassen - wie eben bei jedem Studium!
Am 21.10.2016 um 22:31 Uhr schrieb der Leser "Offenbacher Dilletant":
Jeder ist ein geborener Strafrechtler, Zivilrecht will gelernt sein.
Am 22.10.2016 um 08:25 Uhr schrieb der Leser "hamiota in ius":
Hier eine interessante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wie man Richterin/Richter am Bundesgerichtshof wird, .....
...... oder auch nicht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016...
Warum entscheidet nicht ausschließlich eine umfassend selbstverwaltete Justiz über Richterbeförderungen?
Ich bin überzeugt, dass dann den Anforderungen der Bestenauslese (Art. 33 II GG) viel überzeugender genügt würde.
Am 22.10.2016 um 09:32 Uhr antwortete der Leser "zabki":
Versuch, eine Frage ganz zugespitzt zu formulieren:
Wann - unter welchen Bedingungen - setzt die Involvierung einer Geisel bei einem Angriff das Recht auf Notwehr/Nothilfe außer Kraft (falls die Geisel beim Abwehrversuch des Angriffs wahrscheinlich oder sicher umkäme)?
Daß dies jedenfalls nicht immer der Fall ist, zeigt der Kriegsfall.
Am 22.10.2016 um 09:33 Uhr antwortete der Leser "zabki":
pardon, sollte keine Antwort sein, sondern neuer Kommentar.
Am 22.10.2016 um 15:28 Uhr antwortete der Leser "PausD":
Im Kriegsfall gilt Kriegsrecht
Am 22.10.2016 um 16:00 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ja ok, und wann ist "Kriegsfall"? Falls im diskutierten Szenario nicht, warum nicht? Ist die Verletzung der Menschenwürde im Kriegsfall erlaubt? Wenn nein, warum wäre es dann gestattet, einen Angriff im Falle einer Geiselnahme abzuwehren?
Am 22.10.2016 um 18:20 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ausschließliche Selbstverwaltung durch Kooptierung wäre ein Verstoßgegen das Demokratieprinzip. Denn das bräche die Kette der Legitimation ab.
Am 22.10.2016 um 16:04 Uhr schrieb der Leser "zabki":
Um einen schon am anfang der Diskussion beigebrachten Fall wieder aufzugreifen:
War der Tod der Aushilfskellnerin beim versuchten Attentat auf Hitler eine Verletzung von deren Menschenwürde? Wenn nein, warum wäre der Tod der Passagieren im Flugzeug eine solche? Wenn ja, warum wäre diese beim Hitlerattentat erlaubt gewesen? Oder war sie auch da nicht erlaubt, auch wenn man von den Millionen ERmordeter in der Folgezeit gewußt hätte?
- wir haben es offenbar durchaus nicht mit "spekulativen Situationen" zu tun, wie manche sagen.
Am 22.10.2016 um 17:02 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Ich Versuche einmal das BVerfG nachzuforschen.
Verletzung der Menschenwürde, ja!
Wäre beim Hitlerattentatnicht erlaubt gewesen, weil unbeteiligte dritte zum bloßen Werkzeug degradiert worden wäre.
Es gibt keine Rechtfertigunggründe und keine Entschuldigunggründe. Der Attentäter hat sich des Totschlags schuldig gemacht.
Am 22.10.2016 um 17:35 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Hat Herr Elser denn den Tod der Kellnerin beabsichtigt und geplant, als notwendiges Beiwerk für das Attentat? NEIN.
Der Pilot aber hat die Passagiere absichtlich getötet, offenbar enthemmt durch die Meinung, dass nur potenzielle Opfer heutzutage in so einer Maschine steigen und dass er berufen ist, die Räumung (!) der Arena durch deren Tod überflüssig zu machen. Geht es noch zynischer? DARUM.
Tote zusammenzählen reicht nicht - es kommt auf die Absicht an, die der Täter hat.
Am 22.10.2016 um 18:22 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das ist Unsinn. Es reicht (bedingter) Vorsatz, auf die Absicht der Tötung kommt es nicht an.
Am 22.10.2016 um 19:01 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"Es reicht (bedingter) Vorsatz, auf die Absicht der Tötung kommt es nicht an."
Richtig. Ich sprach aber nicht von Vorsatz, sondern von der Bewertung der Schuld.
Am 22.10.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"die Räumung (!) der Arena"
die Räumung der Arena zu unterlassen, obwohl sie möglich gewesen wäre - wie es anscheinend im Film (den ich nicht kenne) gewesen ist, ist allerdings undiskutabel, ändert aber dann nichts an der Situation des Piloten, wenn diese nun mal nicht stattgefunden hat und er sich in dem diskutierten Dilemma befindet "entweder Abschuß der Maschine, oder es sterben die Stadionsbesucher".
"Hat Herr Elser denn den Tod der Kellnerin beabsichtigt und geplant, als notwendiges Beiwerk für das Attentat? NEIN. Der Pilot aber hat die Passagiere absichtlich getötet"
Elser hat den möglichen Tod Unbeteiligter durch sein Attentat in Kauf genommen. Anderes tut der Pilot auch nicht. Er schießt die Maschine ab, und nimmt den Tod der Passagiere in Kauf, er beabsichtigt diesen in keinster Weise!
Am 22.10.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "zabki":
.. oder hat der Pilot gefunkt "laßt mal das mit der Räumung, ich schieß das Ding einfach ab, das geht glatter"?
Am 22.10.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Andersrum:
Der Vorgesetzte unterließ die Räumung, weil er damit rechnete, dass dieser Pilot seinen Befehl missachten und trotzdem schießen würde.
Am 22.10.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Er schießt die Maschine ab, und nimmt den Tod der Passagiere in Kauf, er beabsichtigt diesen in keinster Weise"
-- Schuldig.
Am 22.10.2016 um 19:16 Uhr schrieb der Leser "riverx":
"Warum versagt der gigantische, um sich selbst kreisende Apparat gerade am Grundlagen-Anspruch...?"
Was will der Apparat erreichen, was ist der Grundlagen-Anspruch? Eine Frage der Perspektive. Zwischen völligem Versagen der vierten Gewalt und dem Lehrstück der Manipulation mit wohl ausgewählten Hauptdarstellern gibt es vielerlei Graustufen. Eine davon ist, dass das Medium eine simple Botschaft vermitteln soll: Rechte (auch Leben) von Menschen sind zweitrangig und müssen hinter dem Zweck, dem Ziel zurückstehen. Diese sind nicht Menschenwürde oder Rechtsaufklärung sondern Erhaltung und Ausweitung von Macht. Vor dem Hintergrund der vielbeschworenen Terrorkatastrophenflüchtlingsgefahr - dieser "Lage" - scheint der Grundlagen-Anspruch ein Ablenken von Ursachen, ein Verlagern der Wertediskussion von Ursache zum Symptom, das Einstimmen auf den Rechtsmissbrauch und auf die Aufhebung des üblichen Rechts mittels antiterroristischer Gesetzgebung (BND-Gesetz). Nicht zu vergessen der Ruf nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren, die Vorbereitungen auf den "Cyberkrieg". Aus der Perspektive hat der Apparat mit dem inszenierten Freispruch keineswegs versagt.
Oder habe ich die Metaebene übersehen? Gar den Schirach verpasst, der mir in satirischer Weise einen Spiegel vorhalten will? "In Zeiten des Terrors" ist immens wichtig zu wiederholen, damit der Bürger nicht verunsichert wird. Der Titel ist jedenfalls der richtige. Egal, in welchem Licht: Er passt.
Danke für die Unmutsbezeugung, TF.
Am 22.10.2016 um 21:44 Uhr schrieb der Leser "zabki":
wenn ich recht informiert bin - ich konnte es im Moment nicht ganz verifizieren - dürfen im Kriegsfall Lazarettschiffe, die zugleich bewaffnet sind (z.B. Soldaten an Bord haben) versenkt werden, sogar dann, wenn gar keine unmittelbare Gefahr von dem Schiff ausgeht. Umso eher dürfen dann ja wohl Lazarettschiffe versenkt werden, die z.B. im Begriff sind, ein anderes Lazarettschiff zu beschießen.
Wo ist nun der fundamentale Unterschied dieser Kriegssituation zu dem diskutierten Szenario, so daß im zweiten Fall eine so völlig andere Rechtslage gilt? (Aber bitte nicht antworten es ist eben Krieg - ich möchte eben wissen was das ist, damit ich es vom Entführerszenario hinreichend unterscheiden kann).
Am 22.10.2016 um 22:04 Uhr schrieb der Leser "galeriyou":
Wie realistisch ist ein solches Dilemma? Welche Anforderungen soll man an die Prämissen stellen? Wie akut muss der Anlass und wie realistisch die Wiederholungsgefahr sein, eine solche Abschuss-Ermächtigung auf Vorrat ins Gesetz schreiben zu wollen? Warum will man das regeln, wenn man dann – wie Jung und Konsorten – ohnehin „übergesetzlich“ vorgeht?
Wenn man diese und weitere Fragen kurz kreisen lässt und sich dann noch in Erinnerung ruft, von welchem Antiterrorwahn die Sicherheitspolitiker damals befallen waren, wie Schäuble noch später fast jede Woche einen neuen absurden Vorschlag präsentierte, kommt man recht schnell zu dem Verdacht, den Fischer andeutet: Wir sollen darauf eingeschossen werden, den letzten Rest von Mündigkeit an die Staatssicherheit zu übertragen.
Am 23.10.2016 um 00:35 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Der Film selbst weicht das Dilemma ja schon auf: Das Stadion könnte recht zügig evakuiert werden. Immerhin DAS war realistisch. Die Fußballstadien wurden für die WM 2006 (auch) sicherheitstechnisch optimiert, einige Jahre nach 9/11 und unter dem unmittelbaren Eindruck des Anschlags. Mehr Sicherheit geht kaum. Vor einem Aufprall könnte man wahrscheinlich sogar noch eine Truppe von Greenpeace über den Rasen kriechen lassen, um die Regenwürmer einzusammeln.
Wenn man denn überhaupt wüsste, was beabsichtigt ist. Die entscheidende Frage ist eben, woher man (zuverlässig) zu wissen glaubt, dass der Angreifer ausgerechnet dieses Ziel auserkoren habe. Im Dunkeln nützt es auch nicht unbedingt, den Schlapphut und die Sonnenbrille abzunehmen.
Wenn ich Terrorist wäre, würde ich mein „Projekt“ nicht unbedingt schriftlich und mit beglaubigter „Abschrift“ ankündigen. Es würde mich auch nicht unbedingt beeindrucken, wenn de Maizière mir das unter Androhung von Sozialstunden vorschreiben würde. Ich würde die Passagiere, die Crew und natürlich erst recht den Tower und die Sicherheitsbehörden so lange wie möglich im Unklaren lassen und eher noch mehrfach in die Irre führen.
Am 23.10.2016 um 00:37 Uhr antwortete der Leser "galeriyou":
Schon bei der Planung würde ich überlegen, ob es nicht besser wäre, mehrere Großereignisse abzupassen. In München ist das nicht besonders schwierig. Das Oktoberfest ist weltweit bekannt und der FCB stellt auch eher selten den Betrieb ein, weil nebenan hemmungslos gesoffen und erbrochen wird. Damit hätte man schon mal zwei attraktive Ziele an einem Tag.
Vor diesem Hintergrund könnte man nun immer noch eine Entführung vortäuschen und über Bedingungen verhandeln, was ja wohl selbst Jung nicht mit hemmungsloser Ballerei beantworten würde. Das Prozedere könnte man auch noch etwas strecken. Wenn der müde gelaberte Einsatzleiter irgendwann über Funk ein undefinierbares Geräusch wahrnimmt und die Verbindung danach abrupt abbricht, könnte das daran liegen, dass am anderen Ende der Leitung ein lauter Knall zu hören war. Dem smarten Luftikus bliebe dann nur noch, Kraniche oder Tontauben vom Himmel zu holen.
Am 22.10.2016 um 22:07 Uhr schrieb der Leser "Martin Reiser":
Hallo Herr Fischer,
die Würde des Menschen ist unantastbar. Die ist so unantastbar, dass bereits die Würde eines einzelnen Menschen ausreicht, den Würde-Behälter komplett zu füllen. Würden wir die Würde aller Menschen in einen 2. Behälter packen (natürlich ohne sie anzutasten), die Behälter wären gleich „würdevoll“. Wir könnten aus dem 2. Behälter auch wieder die Würde aller Menschen – bis auf einen – entfernen. Der Behälter wäre immer noch genauso voll von Würde.
Wir alle, als Gesellschaft, bestimmen die Regeln, nach denen wir leben wollen. Sie können sich nicht vorstellen, was ich an Lebenszeit verschwende, nur um meinen Müll ordnungsgemäß zu trennen. Jetzt sitzt dieser arme Pilot in seinem Flugzeug und hat die Wahl einen oder 100 Menschen zu töten. Wir, als Gesellschaft, sagen jetzt, dass diese Entscheidung überhaupt nicht zu entscheiden ist. Das muss der arme Pilot schon bitte mit sich selber ausmachen.
Warum schreibt mir die Gesellschaft vor, wie ich meinen Müll zu trennen habe, aber dem Piloten nicht, ob er einen oder 100 Menschen tötet? (Die juristische Systematik verstehe ich, aber ich finde das Ergebnis diskussionswürdig.)
Nehmen wir als Vergleich mal „intelligente“ Fahrzeuge (bitte keine „autonomen“, die will ich nicht). Gehen wir davon aus, dass diese eine Unfallsituation umfassend berechnen können. Die Software kommt zu folgendem Ergebnis: Schadenseintrittswahrscheinlichkeit = 100%, es gibt nur 2 Möglichkeiten: Das Fahrzeug tötet einen oder 100 Menschen.
...
Am 22.10.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Weil ganz einfach dieser eine Mensch, der zum Wohl der 100 sterben soll Sie selbst sein könnten. Oder kam das in Ihrem Denkmodell nicht vor? Aber selbst wenn Sie zu diesem Opfer bereit wären, was Sie ehren würde: der Staat und die Gesellschaft will, kann und darf Ihnen das nicht vorschreiben. Er darf Sie nicht zu dem Opfer zwingen, wie auch keinen anderen Menschen. Das ist die Idee hinter der unantastbaren Menschenwürde.
Am 23.10.2016 um 00:36 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
Selbstverständlich kommt das in meinem Denkmodell vor. Das ist bei Gesetzen so üblich. Die gelten auch für einen selber. Das ist doch nun wirklich selbstverständlich.
Und was wäre jetzt Ihre Alternative? Den einen nicht, dafür die 100 töten? Es gibt nur 2 Möglichkeiten. Wir müssen uns entscheiden. Wieso soll der Pilot das entscheiden?
Am 23.10.2016 um 10:45 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
"Wir, als Gesellschaft, sagen jetzt, dass diese Entscheidung überhaupt nicht zu entscheiden ist." Sic! Sie sagen es. Der Pilot ist nicht alleine und muss nichts entscheiden. Sondern wir sagen ihm: "das ist die Regel, nach der wir derzeit leben wollen". Wir als Gesellschaft wollen den Tod aller Beteiligten hinnehmen, weil es nicht anders zu lösen ist. Das ist übrigens nicht komfortabel, sondern ein starkes Stück Demokratie.
Am 22.10.2016 um 22:08 Uhr schrieb der Leser "timozoe":
Eine ausufernde aber dennoch interessante Diskussion! Ich habe den Eindruck, dass zuletzt viele derer, die für "nicht schuldig" plädiert haben, sich in erster Linie von dem Zahlenverhältnis der Opfer haben leiten lassen. Also das Verhältnis 164 zu 70000. Sie sprechen hier u.a. von "unterlassener Hilfeleistung" und von "Verletzung der Würde derer am Boden" Wäre diese Gruppe immer noch der gleichen Meinung, wenn exakt die gleiche Zahl im Stadion wäre (164), die Opferzahl also analog?
Am 23.10.2016 um 08:10 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
so frei ist die Wahl nicht, da die 164 ja entsprechend des Szenarios schon totgeweiht sind.
Man hat also nicht die Wahl 164 vs "70000" (wären in der Praxis weniger, evtl ca 10000-20000) sondern nur "164" oder "164+70000".
Würden die 164 im Falle eines Nichthandeln mit dem Leben davonkommen können, wäre da Augsangslage anders. Aber die "Waffe Zivilfugzeug" bietet keine Option eines Anschlags auf ein zoel, bei der die Insassen überleben würden.
Der Film hat sowieso den entscheidenden Denkfehler, dass der Entführer die Piloten nur bedroht, diese aber weiter den Flieger steuern. Unter diesem Szenario ist undenkbar, dass sie zwei Piloten per Zufall finden, die gewillt sind, den Anschlag mit durchzuführen durch einen gezielten Treffer, weil sterben werden sie wenn sie zielen und auch wenn sie vorbeifliegen, also warum sollten sie zielen auf das Stadion? Darum hat dieses Szenario auch noch kein Terrorist versucht, und stattdessen sich bei 9/11 vorher den Mühen der Flugschule unterzogen.
Sinnvolles Szenario heute sehe ich nur mit einer sprengstoffbeladenenen Privatmaschine und einem flugbefähigten Terroristen. Das lässt sich effektiv nur im Vorfeld durch Geheimdienste oder Polizei verhindern (vgl Chemnitz), aber während der Durchführung nicht mehr, sofern eine Geisel mit an Bord ist,
Am 22.10.2016 um 22:08 Uhr schrieb der Leser "Martin Reiser":
Wer soll das entscheiden? Der Computer wirft ne Münze? Oder entscheidet das der Programmierer, oder der Auftraggeber des Programmierers…? Suchen Sie sich den Piloten aus.
So elegant die juristische Lösung auch sein mag, praktisch gesehen, hat doch jeder, der hier eine Münze werfen möchte, oder die Entscheidung der Willkür des Piloten aussetzt, nicht mehr alle Tassen im Schrank (sorry, nicht persönlich).
Letztendlich wird die Verantwortung, die die Gesellschaft nun mal hat, nämlich die Regeln festzulegen, auf den Piloten abgewälzt. Der arme Kerl sitzt in völliger Verzweiflung in seinem Cockpit und „die Gesellschaft“ wäscht sich die Hände in Unschuld.
Mein Vorschlag: In diesen Situationen entscheiden wir nach gesundem Menschenverstand: 1 ist kleiner als 100 und wir machen ein Gesetz. Und wir schreiben einen neuen Paragraphen ins StGB: Der Eine darf sich wehren.
Am 22.10.2016 um 22:51 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Das von Ihnen gewünschte Gesetz gibt es schon. Es heißt: Recht des Stärkeren.
Es ist identisch mit dem "Recht des armen Kerls".
Und aus "Der Eine darf sich wehren" sollten wir unbedingt eine neue Livesendung machen. Mit Paleo-Food.^^
Am 22.10.2016 um 23:32 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
Wir haben eine Situation, in der es ausschließlich 2 Möglichkeiten gibt: Es stirbt ein Mensch oder es sterben 100. Wer fällt jetzt diese Entscheidung? Ich meine: Nicht der Pilot. Das soll doch bitte der Gesetzgeber entscheiden.
Wollen Sie denn ernsthaft behaupten, dass es in Ordnung wäre 100 Menschen sterben zu lassen, anstatt einem? Wollen Sie diese Entscheidung der Willkür des Piloten überlassen, weil wir nicht in der Lage sind, das selber zu entscheiden? Oder sollten „wir“ da vielleicht eine Regel aufstellen?
Am 23.10.2016 um 00:38 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Nein.
"Wir" wollen das niemandes Willkür überlassen. Und "wir" erteilen auch per Gesetz keine Generalvollmacht, uns in noch so wohldefinierten Fällen aus dem Weg räumen zu lassen.
Weil das "wir" keinerlei Anspruch hat, über das Leben Einzelner zu verfügen. Niemals.
Wer einen Menschen tötet, hat das zu verantworten. Immer.
Am 22.10.2016 um 23:43 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
Und wer entscheidet das jetzt bei „intelligenten“ Fahrzeugen? Der Autohersteller? Wir haben hier offensichtlich eine problematische Situation, die geregelt werden muss. Dafür ist im Üblichen der Gesetzgeber zuständig.
Am 23.10.2016 um 00:42 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Das muss der Hersteller rechtlich verantworten. Nennt sich Verantwortung. Zu legalisieren sind Null Todesfälle.
Warum sollten dafür andere Bedingungen gelten als für Sie, wenn Sie selbst das Auto "unintelligent" fahren?
Am 23.10.2016 um 08:14 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
der Autocomputer müsste, da die Menschenwürde beider potentieller Opfergruppen A+B gleich ist unabhöngig von der Gruppengrösse, einen verplombten und staatlich zertifizierten Zufallsgenerator haben. Oder es kann keine autonomen Autos geben im Geltungsbereich des GG.
Am 23.10.2016 um 09:41 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Alternativ könnte man noch in Betracht ziehen, dass der Hersteller seine Produkte veranwortet und für Schäden haftet. So ist es in der Theorie zumindest heute. So lange das so ist, kann er machen, was er will: er muss es immer verantworten. Wenn wir Ihnen und Herrn Reiser folgen, dann wählen wir das vermeintlich kleinere Übel, mit dem wir uns erpressbar machen.
Anstatt dem Hersteller gar keine Befugnis zu erteilen zu töten, handeln wir Mindestmengen aus. Das heilt die Willkür nicht, aber wir können dann Wahrscheinlichkeitsrechnungen anstellen, eine Wissenschaft gründen, Bücher und Autoren werden erfolgreich sein, eine Controllerindustrie samt Regelungen wird sich etablieren und in lustigen Spielshows dürfen wir wöchentlich erraten, wen es nun treffen soll, damit wir uns als Herr des Geschehens fühlen dürfen: "Autohersteller xy hat sein Kontingent in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft."
Am 22.10.2016 um 23:38 Uhr antwortete der Leser "Astlochgucker":
Das soll " gesunder Menschenverstand" sein? Zahlenverhältnisse in untauglicher Weise auf Tatbestände anzuwenden, und daraus notwendigerweise fehlerhafte Folgerungen zur Zwangswahrheit zu erklären? Von Verstand ist da nicht mehr viel übrig.
Hätten Sie den Text des Herrn Fischer mit Verstand geles
Am 22.10.2016 um 23:48 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
Denken Sie doch mal nach. Das, was Sie mir vorwerfen, erwarten Sie vom Piloten. Oder nach welchen Prinzipien soll der sich entscheiden? Münze werfen?
Am 23.10.2016 um 00:00 Uhr antwortete der Leser "Astlochgucker":
Ich erwarte vom Piloten, Zahlenverhältnisse falsch anzuwenden? Lesen Sie, worauf Sie antworten?
Der Pilot soll sich nach seinem Gewissen entscheiden. Und sich anschließend den Konsequenzen stellen. So ist das juristisch vorgesehen, und so ist das immer und überall. Außer, Menschen drücken sich vor der Verantwortung, für das, was sie tun gerade zu stehen. Dafür gibt es viele prominente Vorbildet. Aber ist das ein Grund, funktionierende und gute Rechtsgrundsätze zugunsten von fallweise Beliebigkeit - heute so, morgen so - aufzugeben?
Am 23.10.2016 um 00:31 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
„Ich erwarte vom Piloten, Zahlenverhältnisse falsch anzuwenden?“
Was meinen Sie? Zahlenverhältnisse? Kleiner, größer? Ich verstehe Sie nicht.
Es muss eine Entscheidung gefällt werden. Es werden Menschen sterben. Wer stirbt, darf doch nicht im Belieben des Piloten liegen. Üblicherweise gibt sich die Gesellschaft bei Fragen von solcher Bedeutung Regeln und überlässt es nicht dem „Gewissen“ von Einzelpersonen.
Am 22.10.2016 um 23:52 Uhr antwortete der Leser "Astlochgucker":
(zu früh, versehentlich abgeschickt ...)
... mit Verstand gelesen, wüssten Sie, dass der Pilot mitnichten allein gelassen wied, und ihre geforderte Notwehr-Option bereits besteht.
Danke an Herrn Fischer. Seine Kolumne gibt mir das Gefühl, dass es noch denkende Menschen gibt, die nach sachlicher Überlegung eine begründete moralische Position verteidigen. Beides fehlt chronisch in Politik und Gesellschaft, wo selbstgeschaffene "Sachzwänge" die Legitimation sein sollen, per irrsinniger "praktikabler Lösungen" jeden ethischen Fortschritt in Sachen Menschlichkeit und Zivilisation aufzugeben.
Am 23.10.2016 um 00:24 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
„... mit Verstand gelesen, wüssten Sie, dass der Pilot mitnichten allein gelassen wied, und ihre geforderte Notwehr-Option bereits besteht.“
Können wir bitte sachlich diskutieren? Wie uns Herr Fischer ja erklärt hat, handelt der Pilot schuldlos. Er kann sich auf Notstand berufen. Für seine Entscheidung gibt’s keine Regeln, an die er sich halten kann.
Am 22.10.2016 um 22:26 Uhr schrieb der Leser "rev10":
Im Grunde handelt diese Kolumne, die unzähligen Kommentare von einem vergangenen Konzept namens "Menschenwürde".
Es wird heute einfach nicht mehr verstanden: was das sein, woraus es sich denn "rechtfertigen" soll.
Wir unterliegen in dieser Gesellschaft permanent einer beinharten Verwertungslogik, und die Realität von Menschenwürde ist auf die Forderung nach Leben, Nahrung, Kleidung und Wohnung einkondensiert. Aber auch nur "solange, wie" und nicht für alle. Darüber hinaus hat es real keine Bedeutung mehr.
Der rationale Mensch ist eine besonders "erfolgreiche" Tierart, die daraus ein Recht zu "allem" ableitet und auch die, seinesgleichen zu klassifizieren, zu bewerten und nach Stückzahl und anderen "wissenschaftlichen" Kriterien zu BEHANDELN.
die 70.000 scheinbar rational gegen die 164.... der Mangel an Spenderorganen gegen die lästige Lebenserwartung der Alten.... die Bedrohung, die man mit Menschenopfern bekämpfen kann... wenn es die anderen nicht gäbe, wären "Wir" glücklich ...
Es ist eine zunhmend kannibalische Gesellschaft, die alles vermeintlich Wertlose zerstört und das vermeintlich Wertvolle verwertet.
Jetzt neu mit rationaler RECHTfertigung und dem vergilbten und blutbeschmierten Schild:
MENSCHENWÜRDE.
Es gibt kein richtiges Leben im Falschen.^^
Am 23.10.2016 um 00:07 Uhr antwortete der Leser "Martin Reiser":
Wir haben das Problem, dass entweder mehr oder weniger Menschen sterben müssen. Da lässt sich nichts dran ändern. Da wir ein Problem haben, müssen wir eine Lösung finden. Was ist denn jetzt Ihre Lösung? Was sollen wir denn jetzt machen? Sie legen die Frage der Menschenwürde in die Hände des Piloten. Ich denke, dass es sinvoll wäre, das gesellschaftlich zu regeln.
Am 23.10.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie verstehen mindestens folgende Dinge nicht:
Menschenwürde ist nicht gleich Menschenleben, sondern das unveräußerliche Recht jedes Einzelnen, über sein eigenes Leben zu verfügen und zu bestimmen.
Niemand hat das Recht eine Abwägung zu treffen, weil jede Abwägung die og. Würde verletzt.
Wenn er in einer Zwangslage sich für eine Abwägung entscheidet, muss er das in einem Rechtsstaat begründen.
Ist Ihnen eigentich irgendwie irgendwo bewusst, dass Sie mit Ihren "Regeln" über die gesetzliche Legitimation des Tötens von Menschen mit mir verhandeln wollen??
Am 23.10.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Es grenzt an Schwachsinn, Schuld zu leugnen, nachdem man einen Menschen vorsätzlich ins Jenseits befördert hat. Da könnte man auch gleich Schuld ganz abschaffen. Eine andere Frage ist, ob man Verständnis für schuldhaftes Verhalten aufbringen kann. Das heißt dann aber nicht, dass daraus eine Regel abgeleitet werden kann, die Unrecht in Recht verwandelt.
Am 23.10.2016 um 20:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Wir unterliegen in dieser Gesellschaft permanent einer beinharten Verwertungslogik, und die Realität von Menschenwürde ist auf die Forderung nach Leben, Nahrung, Kleidung und Wohnung einkondensiert. "
Ach du liebe Güte, das mag Ihnen vielleicht so vorkommen, aber leben Sie einfach einmal eine Weile in einem diktatorischen System. Da könnten Sie dann wirklich erstaunliche Beobachtungen zur Menschenwürde machen. Und würden Ihre Neigung zur Verwendung von Superlativen bei der Beschreibung der Gegenwart vielleicht etwas zügeln.
Am 24.10.2016 um 06:33 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Früher hieß das "geh doch nach drüben" oder man wurde auf die "armen Kinder in Afrika, die froh wären" verwiesen, wenn man am Essen herummäkelte.^^
Ich verwende gar keine Superlative, sondern versuche zu sagen, wie es ist, und wo es hinführen kann. Sie müssen es ja nicht lesen, wenn es Ihrem Glauben an eine heile Westwelt oder dem an den ewigen Fortschritt der Menschheit widerspricht.
Am 24.10.2016 um 08:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Auf diese Weise werden Sie immer etwas finden, was Sie zutiefst in Ihrer Menschenwürde beschädigt. Und Sie werden immer auf irgendwelche Verbrecher verweisen können, die Ihrer Meinung nach die Ursache dafür sind. Das ist natürlich sehr bequem. Ausser es kommt jemand, der Sie als ein solcher Verbrecher ansieht. Dann wirds unbequem.
Am 24.10.2016 um 13:50 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie vermögen es nicht, zu unterscheiden.
Dass die Menschenwürde weltweit und dauerhaft und von allen ständig beschädigt wird, ist nicht die Frage und kein Dissens.
Dissens ist, dass jene, die die Menschenwürde anderer verletzen, dafür nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Wenn wir die Schuld abschaffen, gibt es keine Schuldigen mehr. Und Gerichte sind auch nicht mehr nötig.
Der Starke gewinnt. Und das sind Wirtschaft und Staat.
Das wird auch kommen, da habe ich keine Illusion.
Am 24.10.2016 um 09:18 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Jeder Mensch führt ein ein richtiges wahres Leben. Ihnen das abzusprechen ist eins der größten Verbrechen der Menschen und richtet viel Unheil an. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer Menschen zu Tode gebracht hat muss dafür zu Rechenschaft gezogen werden. Die besonderen Umstände dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden und müssen genannt werden. Ein Freispruch ist im mehrfachen Sinne nicht wünschenswert und sollte auch vor Gericht nicht stattfinden. Denn der Wert des Menschenlebens muss bei unendlich bleiben.
Am 24.10.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Richtig.
Am 24.10.2016 um 15:10 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Nein, zu "richtig" kann es sehr unterschiedliche und im hier und jetzt berechtigte Ansichten geben.
Am 24.10.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "rev10":
:)
Am 24.10.2016 um 19:13 Uhr antwortete der Leser "atlantik":
Sie missverstehen mich.
Am 22.10.2016 um 23:51 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 1/3
Der Flugzeugabsturz ohne Terrorist und die zwangsläufig Abwägung von Menschenwürde.
Ein Flugzeug mit Menschen an Bord stürzt aus rein technischen Gründen unaufhaltsam ab. Absturzort ist das Stadion mit Menschen. Bekannte Frage: Ist es menschenrechtskonform das Flugzeug abzuschießen und Insassen zu töten, um die zusätzlichen Opfer am Boden zu vermeiden?
Da weder die Zahl der Opfer noch die Lebensqualität oder Lebenszeit der Menschen eine Rolle spielen dürfen, fallen diese Merkmale als Entscheidungskriterien weg. Es bleibt die Menschenwürde an sich. Es besteht also noch folgende Wahlmöglichkeit. Entweder wird die Menschenwürde der Flugzeuginsassen verletzt, um die Menschenwürde der am Boden befindlichen Menschen nicht zu verletzen oder es wird die Menschenwürde der Menschen am Boden verletzt, um die Menschenwürde der Flugzeuginsassen nicht zu verletzten.
Es gibt also überhaupt keine Wahlmöglichkeit, die frei von Menschenwürdeverletzung wäre. In BEIDEN Alternativen steht sich die Menschenwürde gegenüber. Die Wahl des Staates nach der BVerfGE hat also faktisch eine Klassifizierung von Menschenwürde zur Folge: Nicht-schützenswerte Menschenwürde der Menschen am Boden und schützenswerte Menschenwürde der Menschen im Flugzeug.
Am 22.10.2016 um 23:51 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 2/3
Was unterscheidet nun die Menschenwürdekategorien, die sich aus der heutigen Rechtsauslegung ergeben. Die schützenswerte Menschenwürde ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Abwehrrechten, die nicht-schützenswerte Menschenwürde ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten/Schutzrechten. Der Staat behandelt die Verletzung der nicht-schützenswerten Menschenwürde als das kleinere Übel. Was wir befürchten, zu bekommen, besteht bereits.
Wenn die Menschenwürde (bzw. deren Achtungsanspruch) nicht abstufbar ist, kann dies auch nicht über verfassungsrechtliche Begriffe/Vorgänge geschehen. Das ist also ein Selbstwiderspruch. Das BVerfG trifft mit seiner Entscheidung lediglich eine schematische Wahl, die aufgrund der Dogmatisierung (Verbot von dieser Wahl abzuweichen) die Illusion der Wahllosigkeit (Unantastbarkeit) schafft. Tatsächlich ist die BVerfGE eine von Menschen getroffen, die Menschenwürde abwägende Wahl.
Das Postulat der Unabwägbarkeit der Menschenwürde ist eine Illusion.
Am 22.10.2016 um 23:52 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Antwort 3/3
Wenn dem so ist, kann sich die Menschheit nur noch darüber verständigen, wie nach objektiven Kriterien, die sich aus der konkreten Situation ergeben, zu bestimmen ist, welche Wahl zu erfolgen hat, um so den noch möglichen Achtungsanspruch (der Menschenwürde) umzusetzen. Hiernach muss die Entscheidung des BVerfG eine Menschenrechtsverletzung sein, da sie nicht den größtmöglichen Menschenwürdeschutz ermittelt, sondern die größtmögliche Menschenrechtsverletzung systematisch (für solche Situationen) herbeiführt.
Am 23.10.2016 um 00:30 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Schönes Beispiel für die unbekannte Menschenwürde.
Sie verwechseln Menschenwürde und Menschenleben und gehen davon aus, dass andere - Staat oder Personen - selbstverständlich das Recht haben, über fremde Leben zu bestimmen.
Genau darum geht es jedoch bei Menschenwürde: NIEMAND hat dieses Recht, schon gar nicht selbstverständlich.
Kein Gesetz der Welt darf erlauben, dass der Staat oder bestimmte Personen über das Leben anderer verfügen. Das bedeutet die Aussage des BVerfG.
Es gehört ihnen nämlich nicht, dieses Leben.
Und jeder, der es tötet, hat sich zu verantworten!
Wer das Recht auf Selbstbestimmung auch noch gesetzlich beerdigen will, soll sich über die Folgen nicht beschweren.
Am 23.10.2016 um 08:25 Uhr antwortete der Leser "nezahualcoyotl1":
durch nichteinhreifen haben wir die komfortable und rechtlich einwandfrei Situation, dass die Verantwortung für das Töten (164 oder 164+x) vollständig in die des Terroristen fällt. Also wäre der Pilot dumm, da eingreifen zu wollen, weil dann eine Teilverantwortung auf ihn übergeht.
Damit der Staat nicht über das Leben anderer Entscheiden muss, kann man diese Aufgabe also nur in den Händen des Terroristen belassen und muss sich drauf verlassen, dass die Sicherungsmassnahmen im Vorfeld (Kontrollen beim Checkin, Geheimdienste, Polizei, geschlossenes Cockpit) ausreichen. Was bisher ja der Fall war nach 9/11. Die 9/11-Maschinen hatten noch ein leicht zugängliches Cockpit. Und wenns doch mal schiefgeht, müssen wir es halt hinnehmen im Sinne der universellen Menschenwürde.
Utilitaristisch handeln wir hingegen bei Nichtmenschen. Hat eine Kuh einen BSE-Verdacht, töten wir prophylaktisch alle Kühe in der Umgebung.
Am 23.10.2016 um 09:27 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Wenn ein Pilot, der verantwortlich handeln soll, das als Zumutung und dumm begreift, dann hat er im Grunde das verpasst, was Menschsein bedeutet. Sie wollen vermeintlich den Piloten schützen, indem Sie ihn zur verantwortungslosen Maschine dagradieren und nur dem Terroristen verantwortliches Menschsein zugestehen, ja die Verantwortung selbst zum Verbrechen machen. Auf die Spitze getrieben, ist in dieser Sichtweise jeder, der Verantwortung wahrnimmt, ein Terrorist. Nicht, das Ihnen das bewusst ist.
"Utilitaristisch handeln wir hingegen bei Nichtmenschen. Hat eine Kuh einen BSE-Verdacht, töten wir prophylaktisch alle Kühe in der Umgebung."
Wie der Pilot, ja. Wir sollten vorher noch eine TV-Sendung für Kühe machen, damit sie dort selbst in die Tötung einwilligen können. Ich wette, die wären nicht dumm genug:)
Am 23.10.2016 um 02:56 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
(1/2) Das sehe ich nur teilweise so. Die Entscheidung des BVerfG führt in keinster Weise "die größtmögliche Menschenrechtsverletzung" herbei, noch unterteilt sie die Menschenwürde in "Kategorien". Der kraft GG verpflichtende Auftrag an den Staat, die Menschenwürde zu schützen ist allumfassend und unterschiedslos. Bezogen auf die Situation ist der Staat aber im Hinblick auf die eine Gruppe am Boden schlechterdings nicht mehr in der Lage, diesen Schutzauftrag wahrzunehmen. Eben weil er sonst die Rechte der anderen Gruppe verletzen müsste. Somit ist der Staat in diesem Moment handlungsunfähig. Das ist keine Illusion, sondern die reale Folge des Abwägungsverbots. In der Konsequenz und ehrlicherweise könnten die Menschen im Stadion in diesem Moment auch nicht mehr den Schutz ihrer Würde vom Staat einfordern. Sie müssten den eigenen möglichen Tod hinzunehmen bereit sein. Sie können nicht vom Staat verlangen, für ihr eigenes Überleben die anderen Leben zu opfern. (...)
Am 23.10.2016 um 03:16 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
(2/2) Hingegen qualifiziert das BVerfG die Schutzwürdigkeit der Menschenwürde hinsichtlich der Gefahrenverursacher, sprich dem Terroristen. Hier liegt in der Tat eine Abwägung vor, die aber nach einhelliger Auffassung mit dem GG vereinbar, wenn auch m.W. nirgends geregelt ist. Die einschlägigen Stellen im Urteil des BVerfG sind die Absätze 118 sowie Abs. 145 ff. Zitate: " b) (...) Nur soweit sich die Einsatzmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG gegen ein unbemanntes Luftfahrzeug oder gegen den- oder diejenigen richtet, denen ein solcher Angriff zuzurechnen ist, begegnet die Vorschrift keinen materiellverfassungsrechtlichen Bedenken (cc). " oder: "Die Vorschrift dient dem Ziel, Leben von Menschen zu retten. Das ist im Hinblick auf den Höchstwert, den das menschliche Leben in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes einnimmt (vgl. oben unter C I), ein Regelungszweck von solchem Gewicht, dass er den schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Leben der Täter an Bord des Luftfahrzeugs rechtfertigen kann." und: "Die Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug, in dem sich nur Menschen befinden, die dieses im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG missbrauchen wollen, ist schließlich auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung ... eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht."
Am 23.10.2016 um 00:16 Uhr schrieb der Leser "timozoe":
Noch einmal ein Denkmodell für die, die noch immer 1 gegen 100 aufrechnen wollen, oder an dem Argument festhalten, dass die Unbeteiligten "sowieso schon tot" wären. Es hat mich schlußendlich überzeugt, den Art. 1 GG und das Urteil des BVerfG als richtig und schützenswert anzusehen.
Folgendes Szenario: Sie stehen in einer Großstadt vor einem Haus. Darin wollen 2 Terroristen eine Atombombe zünden, groß genug um alles Leben in der Stadt auszulöschen. Zündung steht unmittelbar bevor, die Täter schießen auf jeden der sich nähert. Aber nur die Tötung der Terroristen kann die Tat verhindern. Jetzt dies: ein Polizist schnappt Sie als Schutzschild, dringt zu den Tätern vor und tötet sie. Sie selbst sterben bei der Aktion. Der Polizist sagt nachher, dass "Sie in jedem Fall tot gewesen SIND" (also nicht "Wahrscheinlich" sondern "sicher"). Und jetzt? Darf er das? Wären Sie einverstanden?? Immerhin geht es hier um das Verhältnis 1 : x Millionen Tote. Wie ich selbst das finden würde? Ich weiß nicht - ich will ja nicht als feige dastehen. Aber ich könnte ja auf die Idee kommen, selbst die Terroristen zu töten und den Polizisten als Schild zu nehmen. Ja wirklich. Ich glaube, das wäre fast eine bessere Idee. Das GG will Sie und mich vor dem Übergriff des Polizisten schützen. Egal, wer und wieviele dabei draufgehen. Dafür bin ich dankbar. Und danach hoffe ich, daß all die kruden Denkmodelle doch glimpflicher ausgehen als angenommen (Stichwort: Räumung des Stadions).
Am 23.10.2016 um 01:53 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Das Ergebnis dieses Denkmodells wären übrigens x Millionen Tote plus 2, die sich nicht einigen konnten, wer denn nun der Held sein soll.
Am 23.10.2016 um 05:55 Uhr antwortete der Leser "zabki":
warum verschieben Sie die Rolle dessen, der Geiseln nimmt? Im bisher diskutierten Szenario waren es die Terroristen. Im Kriegsfall wäre ganz klar, daß die geiselnehmenden Terroristen getötet werden dürfen, auch wenn die Geiseln dabei umkommen. Was unterscheidet ihr Szenario vom Kriegsfall?
Am 23.10.2016 um 08:26 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"ein Denkmodell für die, die noch immer 1 gegen 100 aufrechnen wollen"
vielleicht haben Sie nicht mitbekommen, daß die entschiedenste Gegenargunentation, die hier vorgebracht wurde, zur Konsequenz hatte, daß das Flugzeug abzuschießen sei, wenn auch nur ein Mensch sich in dem Stadion befinden würde. Auch sehr hart. Und auch andere Argumentationen rekurrierten in keiner Weise auf quantitative Gesichtspunkte.
Am 23.10.2016 um 10:58 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
"Und auch andere Argumentationen rekurrierten in keiner Weise auf quantitative Gesichtspunkte."
Ich kann ehrlichgesagt überhaupt keinen anderen Gesichtspunkt sehen, als den der quantitativen Betrachtung. Denn das Problem, dass man selbst unbeteiligte Dritte töten muss (die Frage der Schuld/Unschuld), spielt offenbar überhaupt keine Rolle mehr. Die Bilanz im 100vs1 Fall lautet also schlicht, dass ohne Eingreifen 101 und mit Eingreifen 100 sterben. Mit dieser Logik hat ein Arzt die Pflicht einen gesunden Patienten zu töten, dessen Nieren und Leber benötigt wird, um zwei dem Tode nahe Transplantationspatienten zu retten. Das ist absurd.
Am 23.10.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "zabki":
"ich kann ehrlichgesagt überhaupt keinen anderen Gesichtspunkt sehen, als den der quantitativen Betrachtung."
der entschiedensten Gegenposition, die hier vertreten wurde, müßte das Flugzeug sogar dann abgeschossen werden, wenn sich im Stadion nur ein einziger Mensch befände. Da spielen also offensichtlich andere Gesichtspunkte als quantitative eine Rolle.
"Mit dieser Logik hat ein Arzt die Pflicht einen gesunden Patienten zu töten, dessen Nieren und Leber benötigt wird, um zwei dem Tode nahe Transplantationspatienten zu retten. Das ist absurd."
Vergleich stimmt nicht, denn der kranke Patient wird von niemandem angegriffen und hat daher kein Recht auf Notwehr.
Am 23.10.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
" Da spielen also offensichtlich andere Gesichtspunkte als quantitative eine Rolle."
Welche ?
"Vergleich stimmt nicht, denn der kranke Patient wird von niemandem angegriffen und hat daher kein Recht auf Notwehr."
Wenn es auf das Recht auf Notwehr/Nothilfe ankommt: Die Flugzeugpassagiere, die durch den Piloten getötet werden soll, haben doch dasselbe Recht auf Nothilfe. Also wäre es statthaft, wenn es z.B. einem Angehörigen eines Passagiers mit Gewalteinwirkung auf die Jäger oder den Verteidigungsminister gelänge, den Abschuss zu verhindern. Oder sehe ich das falsch?
Am 23.10.2016 um 12:48 Uhr antwortete der Leser "zabki":
" Da spielen also offensichtlich andere Gesichtspunkte als quantitative eine Rolle." Welche ?"
Sie können die Beiträge von user helmutk1950 lesen, vor allem ab hier:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
"Wenn es auf das Recht auf Notwehr/Nothilfe ankommt: Die Flugzeugpassagiere, die durch den Piloten getötet werden soll, haben doch dasselbe Recht auf Nothilfe. Also wäre es statthaft, wenn es z.B. einem Angehörigen eines Passagiers mit Gewalteinwirkung auf die Jäger oder den Verteidigungsminister gelänge, den Abschuss zu verhindern. Oder sehe ich das falsch?"
Stimmt, da könnten Sie Recht haben. Das würde mit meinem Verdacht übereinstimmen, daß wir es eigentlich mit einer (Bürger-)Kriegssituation zu tun haben. Leider ist bisher niemand auf diese Problematik eingegangen.
Am 23.10.2016 um 09:06 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 425: " Egal, wer und wieviele dabei draufgehen. Dafür bin ich dankbar. Und danach hoffe ich, daß all die kruden Denkmodelle doch glimpflicher ausgehen als angenommen.."
Warum fühlen Sie sich eigentlich gedrängt, all den kruden Denkmodellen nun auch noch Ihr - nicht weniger krudes - "Denkmodell" hinzuzufügen? Auch in diesem Thread ist doch nach ca. 150 Zuschriften alles gesagt, was inhaltlich zu sagen wäre. Alles andere ist folgenloser kollektiver Spieltrieb hinter dem häufig nur Streitlust eine erschreckende geistige Dürre überdeckt. Der Meister der Trachtenkapelle dirigiert mit dem Paragraphentaktstock die bekannte Dissonanzen-Symphonie und droht mit sardonischem Lächeln: "Also ich sehe Euch dann in zwei Tagen wieder hier - da gibts wieder schreckliche Melodien zu Kaffee und Kuchen!"
Am 23.10.2016 um 10:21 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
"warum verschieben Sie die Rolle dessen, der Geiseln nimmt?" Der Polizist, der ein menschliches Schutzschild benutzt, nimmt keine "Geisel". Er betrachtet diese Person nur als Mittel zum Zweck der Gefahrenabwehr. Nichts anderes macht der Pilot im diskutierten Fall. "...auch andere Argumentationen rekurrierten in keiner Weise auf quantitative Gesichtspunkte" Sehe ich anders. Der Begriff "1 gegen 100" ist das Zitat aus einem Beitrag von gestern abend. @ sittingbull Sprachs und wandte sich kopfschüttelnd ab. Schön, dass wenigstens Sie von "Streitlust" und "geistiger dürre" verschont blieben.
Am 23.10.2016 um 10:42 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 425.5: "Sprachs und wandte sich kopfschüttelnd ab. Schön, dass wenigstens Sie von "Streitlust" und "geistiger dürre" verschont blieben."
Verschont? Ganz so einfach ist es nicht, man muss schon etwas für tun. Versuchen Sie es mal.
Am 23.10.2016 um 11:55 Uhr antwortete der Leser "zabki":
" Er betrachtet diese Person nur als Mittel zum Zweck der Gefahrenabwehr. Nichts anderes macht der Pilot im diskutierten Fall."
der Pilot betrachtet die Passagiere überhaupt nicht als Mittel zu irgendetwas. Das habe ich mehrfach begründet.
Am 23.10.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "Bommel_":
Bei einer Abschusserlaubnis, die die Tötung unbeteiligter Dritte billigend in Kauf nähme, würden die Menschen in der Maschine nicht mehr als Menschen im Sinne von Art.1 GG wahrgenommen, sondern als Dinge, die also nicht über unveräußerliche Rechte verfügen. Die Verteidiger des Luftsicherheitsgesetztes haben bei ihrer Stellungnahme vor dem Verfassungsgericht behauptet, die Menschen in der Maschine seien "Teil der Waffe".
Am 23.10.2016 um 01:16 Uhr schrieb der Leser "rev10":
Es ist tatsächlich das, worüber der Kolumnist erschrocken ist: "1984" oder "Fahrenheit 451".
Schleichend und über Jahrzehnte daran immer und immer mehr daran gewöhnt, dass "der Staat" uns jede Eigenverantwortung abnimmt, verwöhnt mit der seitherigen Bequemlichkeit, die das bedeutet, werden "wir" immer dümmer, sorgloser und vertrauensseliger was seine Übergriffe angeht und beauftragen sie gar noch selbst: halten kein Kopftuch auf den Straßen mehr aus, kein arabischer Muslim ist unserem Land mehr zuzumuten. Und indem man diesen Verzogenheiten politisch folgt, gibt man uns das täuschende Gefühl, "wir" seien der Souverän, der über sich selbst bestimmt. Aber das ist gelogen. Es ist eine schleichende Gewöhnung daran, dass der Einzelne nicht zählt, daran, dass er anderen "gehört", die besser wissen, was gut ist als er selbst. Es ist grauenhaft, was vor sich geht, aber kaum einer bemerkt es noch.
Anstatt die Massentierhaltung abzuschaffen übertragen wir deren unwürdig Regeln auf uns selbst. Wir wurden ja immer gefüttert und warm gehalten - was also könnte und je geschehen, in dieser "Schönen neuen Welt"?
Am 23.10.2016 um 09:23 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 426: "... aber kaum einer bemerkt es noch."
Das sehe ich nicht so. Viele haben es bemerkt und verdrängen es, weil keiner weiss, wie die dramatische Entwicklung aufzuhalten wäre. Bis dann die bekannten Hasardeure wieder die Richtung vorgeben...
Ansonsten stimme ich Ihren Ausführungen zu!
Am 23.10.2016 um 09:45 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"weil keiner weiss, wie die dramatische Entwicklung aufzuhalten wäre"
Dabei ist es so einfach, nicht wahr? Nein sagen und die Konsequenzen des NEIN tragen. Schöne Grüße von Gandhi.^^
Am 23.10.2016 um 10:35 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 426.2: "Dabei ist es so einfach, nicht wahr? Nein sagen und die Konsequenzen des NEIN tragen...Schöne Grüße von Gandhi."
Se meinen also, dass das was Gandhi im eigenen Land schliesslich nicht erreichen konnte, nun im Abendland verwirklicht werden könnte?
Für Freunde eines manichäistischen Weltbildes gibt es nur "Ja oder Nein". Das hat allerdings keinen Bezug zum wirklichen Leben und ist einer der Gründe dafür, dass wir nun dort sind, wo wir sind!
Am 23.10.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
Mensch und Gott
Versetzen Sie sich doch einmal in die Rolle eines Weltenlenkers, eines Welt-Kaisers(Geistes), welcher, und dessen Vorfahren und Gefolge, erheblich dazu beigetragen haben, dass die Menschheit heute da ist wo sie ist. Dabei nicht vergessend, die Verantwortung die dafür jeder Einzelne trägt! Sie wägen, wie bisher ---, ab, auf der einen Seite das kleinere Übel (die Mitmenschen betreffend), auf der anderen Seite der Waage, der größte Vorteil, Macht- Besitz- und Sicherheitszuwachs für Sie. Vergleichbar, wie so ein Zimmer-Luftspiel, auf der einen Seite zwei Federschwäne in Waage, und auf der anderen einer, mit längerem Strohalmhebel.
Sie kommen zu dem Schluss, dass ein hoch ansteckender Bazillus notwendig ist, ähnlich der Pest, gegen das man geimpft werden kann, und dass ermöglicht, dass die Infizierten einschlafen, versterben, und folglich nicht wieder aufwachen. Der Bazillus bewirkt sozusagen das physisch, was Ihre zu vorige, erfolgreiche Methode psychisch bewirkt hat. Sie finden die Idee überzeugend unausweichlich. Sie lassen, mit einem Geheimplan Teile Europas, und Nordamerikas, über den Vertrieb eines kostenlosen Probe-Mittels, zur Verlängerung der Trinkwasserqualität, impfen. Ihre Weltenrettung lässt 95% der Menschen schmerzfrei (unschuldig) "einschlafen". Und sicher würde man mit der Stunde Null ein neues Zeitalters beginnen, wenn nicht so viele AKW- Chemie-... werke, daraufhin außer Kontrolle gerieten, Seite 2
Am 23.10.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
2.Seite: dass auch die restlichen Kontrollverlust erlitten und somit alle Menschen, einschließlich Sie, der Hauptverantwortliche, sterben. Was vor der Verbreitung z.B. der AKW`s noch eine Macht-Möglichkeit war ist es heute nicht.
Im Grunde ist alles, wie die Erzählung vom Bauern, der Gott bat, das Wetter zu bestimmen, sozusagen (Wetter-) Gott sein zu dürfen. Es wurde ihm gestattet und es gelang ihm sein Weizenfeld wachsen zu sehen, wie nie zuvor, 2m hohe, kräftige Pflanzen. Als es jedoch zur Ernte kam, stelle er fest, dass die Ähren keine Weizenkörner enthielten. Er und seine Familie verhungerten. Was hatte er vergessen? An Regen und Sonne fehlte es sicher nicht. Er hatte den Wind vergessen. ---
Effizienzmaximierung = Totalausfall!
Würde der Mensch einsehen, dass er für bestimmte Probleme keine Lösung hat, wäre er bewahrt vor seiner Scheinlösung, die zwei neue, meist größere Probleme schaffen.
Martin Walser hat, m.E. einmal in "Die Zeit", die Naturvölker höher gewertet als die der Industrienationen, mit folgender sinngemäßer Begründung: Sie haben Tabus, z.B. dass der Berg heilig ist, nicht betreten werden darf (Ur-Naturschutz,Nachhaltigkeit). Der Mensch der Industriewelt, ist entfesselt, ohne Tabus (ausgenommen das Verschweigen seiner Durchdringung mit dem Sauerteig der Pharisäer) .
von Trakiturnus Vater von Pipi Langstrumpf
p.s. sponsert by SKODA !
Am 23.10.2016 um 12:22 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
p.p.s.
Überwältigend die Sponsoren und zugleich Menschenwerber der letzten Stunde, dieser Platt-Form:
Skoda, Kinderdörfer, Porsche
Motto: "Die Zeit der armen Schlucker"
Am 24.10.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Mit der Entschleierung aller Tabus hat Walsers Paradies bis auf weiteres geschlossen. Nackt und hässlich stehen sie da und wollen erkannt werden. Wer traut sich?
Am 23.10.2016 um 12:00 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
1998
Am 23.10.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
1999
Am 23.10.2016 um 12:02 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
2000 Da ich den den 2000. Kommentar zu dieser Kolumne geschrieben habe, steht mir der nächste Kleistpreis zu.
Am 23.10.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ja, aufstrebenden und minder bemittelten Dichtern, die Aussergewöhnliches leisten, steht dieser Preis zu. Ich würde vorschlagen als Gesamtwürdigung Ihrer Werke soll er Ihnen zuerkannt werden, denn allein Ihre Kommentare i d Kolumne sind jenseits jeder literarischen Gattungsgrenze. Im Grunde und ganz unvoreingenommmen objektiv betrachtet eigentlich längst reif für den Literaturnobelpreis. Am ehesten vergleiche ich Ihre Schriften noch mit dem magischen Realismus von Saiko. Ich hoffe, Sie verstehen mein Kompliment.
Wer ist denn Vertrauensmann?
Am 23.10.2016 um 14:50 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 427; 427.1; 428: " Da ich den den 2000. Kommentar zu dieser Kolumne geschrieben habe, steht mir der nächste Kleistpreis zu."
Kleist hat aber alle seine Werke selbst geschrieben! ;-)
Diesen Umstand bedenkend, müssen wir wohl Klage nach §123 BGB (u.U. - wenn die Justiz grummelt - sogar nach §263 StGB) erheben! Als Strafe wird Ihnen Thomaso Ben Nemsi wahrscheinlich die Bestonade mit der Nilpferdpeitsche (nach der Falaka-Methode) zumessen!
Am 23.10.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Wie wir aus dem Vorwort der Guttenbergschen Dissertation wissen, kommt es bei Großtaten auf den Kairos des Augenblicks an. Die Magie der Zahl ist viel höher einzuschätzen als schnöde Werkqualität.
P.S. Die Geschichte mit dem Nachnamen Buhl ist zu schön um wahr zu sein. Adoptionen laufen in gewissen Kreisen nach der Rosinentheorie ab. Der Adoptionsname wird einfach zum 12. Vornamen und der Drops ist gelutscht.
Am 23.10.2016 um 15:44 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 428.3: "Die Magie der Zahl ist viel höher einzuschätzen als schnöde Werkqualität."
Na, na - Sie sollen doch nicht schon wieder gegen die inflationistischen Seitenzahlen der TF-Kolumnen polemisieren!
Am 23.10.2016 um 17:19 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":
"kommt es bei Großtaten auf den Kairos des Augenblicks an"
Die Formulierung "der Kairos des Augenblicks" ist eine Tautologie.
Es kann keinen weiteren Augenblick (ob richtig oder falsch) innerhalb des Augenblicks geben.
Und hier noch etwas zur Poesie des Kairos jenseits seiner missbräuchlichen, weil der Verschleierung dienenden Inanspruchnahme durch Herrn von und zu Guttenberg im Vorwort seiner Dissertation:
Wer bist du? Ich bin Kairos, der alles bezwingt! Warum läufst du auf Zehenspitzen? Ich, der Kairos, laufe unablässig. Warum hast du Flügel am Fuß? Ich fliege wie der Wind. Warum trägst du in deiner Hand ein spitzes Messer? Um die Menschen daran zu erinnern, dass ich spitzer bin als ein Messer. Warum fällt dir eine Haarlocke in die Stirn? Damit mich ergreifen kann, wer mir begegnet. Warum bist du am Hinterkopf kahl? Wenn ich mit fliegendem Fuß erst einmal vorbei geglitten bin, wird mich auch keiner von hinten erwischen so sehr er sich auch bemüht. Und wozu schuf Euch der Künstler? Euch Wanderern zur Belehrung.“
Poseidippos von Pella, 3. Jh. v. Chr.
Am 23.10.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Kleist litt ebenso unter Schaffenskrisen, und dies steht jedem zu -ja, ist geradezu eine Bedingung für jenen, dessen höchstes Ziel die Vervollkommnung des Menschen durch das Streben nach Wahrheit ist. Die Krise, das NichtSchreibenKönnen, sodann als Bestandteil des Werkes gilt. Es ist logischerweise dem Schaffen immanent! Wo nichts sichtbar ist -für den Laien, heißt nicht, dass dort nichts gedacht, dort nichts geschrieben ist, das nicht Lesbare kann genau so gut als nicht verstehbar betrachtet werden. Das Nichts gibt es eben, ihm wohnt oftmals eine -noch nicht begreifbare-Antithese inne. Vor allem auch dadasophistisch betrachtet.
Am 23.10.2016 um 12:28 Uhr schrieb der Leser "Deadend12":
Für alle, denen es bisher noch nicht aufgegangen ist, selbst Herr Fischer scheint hier ganz vorne mit dabei zu sein, die Medien dienen der Unterhaltung, nicht der Bildung oder Information. Wer sich fachlich informieren will, muss sich die entsprechenden wissenschaftlichen Publikationen heraussuchen und durcharbeiten, billiger geht es leider nicht.
Wer ein Problem damit hat, dass juristische Themen in den Medien durch den Kakao gezogen werden, der sollte sich einige der Arztserien antun, oder Actionserien, oder CSI, oder ... und sich in die Lage eines Mediziners, Soldaten, Kriminalbeamten, oder ... versetzen, der die entsprechende Serie ernst nimmt.
Ich rege hiermit die Gründung einer Initiative "Qualitätsmedien" an, damit derartige Missstände in Zukunft beseitigt werden. Begleitend dazu einen neuen Paragraphen "Volksverdummung" im Strafrecht. Ausgestaltung bleibt dem geneigten Leser überlassen.
Am 23.10.2016 um 15:56 Uhr antwortete der Leser "sittingbull":
Kommentar Nr. 428: "Begleitend dazu einen neuen Paragraphen "Volksverdummung" im Strafrecht. "
Ausweglos - da steht Artikel 5 GG dagegen. Sozusagen systemimmanent. ;-)
Am 23.10.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Das Ding lief auf ARD und nicht auf RTL. Wissen Sie, was der sogenannte "Grundversorgungsauftrag" der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist ?
Das Problem ist, das wir immer etwas neu gründen wollen, anstatt dafür zu sorgen, dass das was vorhanden ist, so funktioniert, wie diejenigen sich das einmal gedacht haben. Wenn ich ein ARD-Verantwortlicher wäre, ich würde mich schon fragen, ob ich mir mit dieser Sendung nicht ein Eigentor geschossen habe. Aber wahrscheinlich wird man erst eine Mehrheit zum Thema "Rundfunkgebühren" organisieren müssen, bevor sich da freiwillig was bewegt. Bei 87 % Quote eine ziemlich schwierige Sache, wenn die Leute auch noch glauben, die Öffentlich-Rechtlichen seien nicht mehr für Information und Bildung zuständig.
Am 23.10.2016 um 18:47 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Deadend12: "Für alle, denen es bisher noch nicht aufgegangen ist, selbst Herr Fischer scheint hier ganz vorne mit dabei zu sein, die Medien dienen der Unterhaltung..."
Das ist ja die Tragik dieser Kolumne. Der Leser erhofft sich eine Problemdiskussion und der Herr Prof. Dr. jur. Bundesrichter F. weißt den Leser darauf hin, sich vorstellen zu sollen, selbst im Flugzeug zu sitzen. Entweder will er die Leser beleidigen oder er glaubt tatsächlich ein Mensch oberhalb von 3-Jahren würde das nicht selbstständig in die Konstellationen einbringen. Wer die Diskussion über die Problematik mit dem Hinweis abschließen will, das BVerfG hätte dazu alles gesagt, der erhebt - oder sollte man besser sagen, tritt - die Urteile des BVerfG und das gesamte Recht in einen quasi-religiösen Glaubensstatus. Das kann aber nicht der Sinn des Rechtsstaates sein. Wer etwas verstehen will, muss es in Zweifel ziehen können. Verständnis erreicht man jedenfalls nicht dadurch, indem man die Argumentation verweigert. Die Kritik an v. Schirach ist sicher teilweise berechtigt. Die von Fischer eingebrachte soll aber nur von der Behandlung der eigentlichen Problematik ablenken. Sie weckt jedenfalls den Verdacht, das Verbeißen ins Schirach"sche Hosenbein, hat nur den Sinn, sich in dessen Erfolg hineinschleifen zu lassen.
Am 23.10.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Exakt!
Am 23.10.2016 um 12:47 Uhr schrieb der Leser "advocatus1":
Liebe Foristen, der Autor beehrt sich, eine Neuverfilmung des von ihm verfassten "Richten leicht gemacht. Das kann jeder" http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr... anzukündigen.
Für den Zuspruch vieler Mitforisten - selten so etwas im Netz leider - möchte der Autor sich nachdrücklich bedanken..
Zur Neuverfilmung wird das Drehbuch in einigen Passagen erweitert, und - hoffentlich - verbessert.
Das neue Drehbuch wird, so es dem schreibenden Fußballproll - TSV Oldenburg - so es ihm möglich ist, noch heute hier zur kritischen Beurteilung ins Netz gestellt.
Ansonsten einen schönen Sonntag, wünscht
klaus priesucha
Am 23.10.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Bitte für Terror II in 3 D, dringend 100.000 Kätzchen ins Stadion setzen, ala´Deutscher Katholikentag auf Schalke (linke Hälfte) - meets den Verband der jungen Kätzchen Besitzer auf Schalke (rechte Hälfte).
Die Terroristen im Flugzeug sollen alle gross, weiblich, blond, ultrasehrgutaussehend in knappen Che´ Bikinis (Kommando Schwedinnen gegen die Entblondung der Welt) sehr dominant ihre Anweisungen hauchen (uuh) aber gleichzeitig sehr symphatisch rüber kommen.
Alternatives Ende: Der Pilot heiratet die blonde Anführerin der in Sachen Freiheit fürs blonde Haar kämpfenden Nordtannen.
Am 23.10.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Danke, wird eingebaut.
Am 23.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Fishermans Friend":
" ...... 100.000 Kätzchen ins Stadion setzen, ....."
da hört der Spaß aber endgültig auf.
Quäle nie ein Tier zum Scherz, ..... .... denn es fühlt wie Du den Schmerz!
Ich plädiere dafür, dass TF kommenden Dienstag eine Folge der Serie
"Kottan ermittelt"
kolumnenmäßig auseinandernimmt!
Am 23.10.2016 um 15:36 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
WEHE!!!
"Kottan ermittelt" ist HEILIG!!! Unantastbar!
Am 26.10.2016 um 00:32 Uhr antwortete der Leser "wolfdieter1954":
Yup. Ist so.
Am 29.10.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "advocatus1":
Moin, hier ist die Neufassung „Richten leicht gemacht. Jeder kann das.“ mit Richterin Krawallisch http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/prostitution-freie...
Am 23.10.2016 um 15:17 Uhr schrieb der Leser "Schwarmdummheit":
Das Urteil des BVerfG ist Verfassungsbruch. Ein Entscheidung für Gesinnungsethik und gegen Konsequenzenethik gibt der unscharfe Begriff "Würde" einfach nicht her. Wie allein schon die Kommentare hier zeigen, stellt sich jeder unter der Würde der Menschen im Flugzeug und am Boden etwas anderes vor. Die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts ist alles andere als zwingend - das ist ein juristischer Taschenspielertrick. In diesem Fall aber, wenn der Verfassungsgeber die Situation weder gesehen noch entschieden hat, ist das Parlament zuständig. Im Übrigen besteht jegliche Politik im Kern aus dem Abwägen und Aufrechnen von Menschenleben. Da wird normalerweise mit geringeren Wahrscheinlichkeiten jongliert, aber Wahrscheinlichkeit ist keine ethische Größe. Wenn das Krankenhaus nicht in Klein-Kleckersdorf, sondern in Groß-Kleckersdorf geplant wird, wird damit Herr Meier aus Klein-Kleckersdorf zum Tode verurteilt, weil der dann die entscheidenden Minuten zu spät ins Krankenhaus kommt. Die Politiker, die das entscheiden, können den Namen von Herrn Meier nicht schon in der Passagierliste lesen, aber dass es da draußen irgendwo einen Herrn Meier gibt, ist ihnen bewusst. Sie haben aber entschieden, dass der Standort in Groß-Kleckersdorf mehr Menschenleben rettet. Konsequenzenethik macht aus dem kleinern Übel keine Wohltat, aber bietet immerhin die Chance auf das größte Glück der größten Zahl.
Am 23.10.2016 um 17:25 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Herrn Meier wird empfohlen, umzuziehen. Problem erledigt?
Am 23.10.2016 um 17:45 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea-I":
Ihre Antwort bewegt sich ungefähr auf dem Niveau von: " Sollen sie doch Kuchen essen! ".
Am 24.10.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Ihre Antwort bewegt sich ungefähr auf dem Niveau von: " Sollen sie doch Kuchen essen! "
Ganz und gar nicht. Meine Antwort appelliert an die Selbstverantwortung, auch im Hinblick auf die gewählten Präferenzen. Wohnen in Kliniknähe ist, ggfls. unter Inkaufnahme von Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität, jedem möglich, wessen Einkommen aber nicht einmal für Brot reicht, der wird sich nimmer Kuchen leisten können.
Am 25.10.2016 um 08:02 Uhr antwortete der Leser "Schwarmdummheit":
Politik geht um Abstraktionen. Herr Meier weiß im Übrigen noch nicht, dass er einen Autounfall haben wird, die Statistik weiß aber sehr genau, dass es Autounfälle gibt.
Am 25.10.2016 um 09:47 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Herr Meier weiß aber, dass auch für ihn die Wahrscheinlichkeit eines Autounfalls oder anderen medizinischen Notfalls nicht bei 0 liegt. Er zieht es offenbar vor, anstatt an einer vielbefahrenen Einflugschneise von Sirenen bestückten Rettungsfahrzeugen draußen im Grünen reine Luft zu atmen und vom lieblichen Gezwitscher der Vögel geweckt zu werden. - Wie gerne würden die 164 Flugpassagiere ins volle Stadion wechseln? Doch ein Ortswechsel ist ihnen, die niemandem was zu Leide tun, nicht möglich. Wenn der Kampfpilot sie, die Stadiongäste zu retten, vom Himmel schösse, hätte er nicht das Bedürfnis, sich bei Ihnen, spätestens an ihrem Grab, zu entschuldigen? Ist dieses mutmaßliche Bedürfnis nicht ein Hinweis darauf, dass Schuld bestünde? Und ist vielleicht 35 StGB, der entschuldigende Notstand, vielleicht mehr eine gesetzliche Fiktion als die gesetzliche Beschreibung von Umständen, in denen Schuld zwingend fehlt?
Am 23.10.2016 um 18:54 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Politik mag sich mit dem Abwägen und Aufrechnen von Menschenleben beschäftigen. Das Recht nicht. Was Sie nicht verstanden haben. Ein Rechtsgedanke, wie der auf den das BVerfG seine Entscheidung gestützt hat, braucht in der Welt der Politik mitunter erst einen Holocaust, bis Leute wie Sie kapieren, dass sie ohne diesen Rechtsgedanken nicht mehr wären als ein CO² Produzent. Wollen Sie ernsthaft im nächsten Klimaschutzplan gelistet werden und auf diese Weise ihren Beitrag zu Verringerung des ökologischen Fußabdrucks leisten ? Diese an sich unverschämte Frage muss ich Ihnen schon stellen, wenn sie das Wort von der Konsequenzethik in den Mund nehmen.
Am 23.10.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "zabki":
" Ein Rechtsgedanke, wie der auf den das BVerfG seine Entscheidung gestützt hat, braucht in der Welt der Politik mitunter erst einen Holocaust, "
Ihnen ist aber auch klar, daß Sie jedem erdenklichen Holocaust Tür und Tor öffnen, wenn das Flugzeug unter allen Umständen nicht abgeschossen werden darf? - die Täter müssen nur geschickt genug sein, ihre Opfer immer als Geiseln parat zu haben.
Am 23.10.2016 um 20:46 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Ein Rechtsgedanke, wie der auf den das BVerfG seine Entscheidung gestützt hat, braucht in der Welt der Politik mitunter erst einen Holocaust, bis Leute wie Sie kapieren, dass sie ohne diesen Rechtsgedanken nicht mehr wären als ein CO² Produzent.
Seltsame Analogie von einem elfenbeintürmischen Frischluft-Hochmut getragen, auf der unumstößlich richtigen Höhe des Seins, auf die da am Boden unten herabzuauspuffen.
Seltsam, im Urteil des BVerfG ist von EINDEUTIGKEIT zum Thema NULL zu finden.
153
Dieser Aspekt berührt aber nicht den rechtlichen Bestand der in § 14 Abs. 3 LuftSiG getroffenen Regelung, sondern deren Anwendung im Einzelfall. Sie soll nach den im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen ohnehin unterbleiben, wenn mit Sicherheit erwartet werden muss, dass am Boden über dicht besiedeltem Gebiet durch herabfallende Flugzeugteile Menschen zu Schaden kommen oder gar ihr Leben verlieren würden. Für die Frage, ob die Vorschrift den Anforderungen auch der verfassungsrechtlichen Angemessenheit genügt, reicht die Feststellung aus, dass Fallkonstellationen denkbar sind, in denen die unmittelbare Einwirkung auf ein nur mit Angreifern auf den Luftverkehr besetztes Luftfahrzeug die Gefahr für das Leben derer abwenden kann, gegen die das Luftfahrzeug als Tatwaffe eingesetzt werden soll, ohne dass durch den Abschuss gleichzeitig in das Leben anderer eingegriffen wird.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006...
Am 23.10.2016 um 21:05 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Es sind richtiger Weise SEHR deutliche Signalmarken/Zeichen in den Himmel gesetzt, das ist es dann aber auch schon.
149
(4) Die Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug, in dem sich nur Menschen befinden, die dieses im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG missbrauchen wollen, ist schließlich auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 173; 104, 337 349; 110, 141 165) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.
Um im Bild zu bleiben : Im Ernstfall, sagen wir in der 1. Klasse eines hübschen Airbuss sitzend, würde ich mich also nicht unbedingt und entspannt zurückgelegt darauf verlassen, nicht selbst im Ernstfall also zur Verbesserung der Co2 Bilanz herangezogen zu werden.
Da ist noch viel Luft nach oben und unten --. --.
Am 24.10.2016 um 01:35 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Ich schlage vor, Sie lesen mal meine Anmerkung in 407.3 f. und fragen sich zu welchen Konsequenzen die Lösung Fischer ( § 212, 213 StGB) führen würde. wenn Sie von der elfenbeinernen Höhe des Seins als Bundesgerichtshof den 70.000 Geretteten sagen würden, es sei ein Verbrechen gewesen, sie zu retten. Alle Beteiligten, der Schütze, die hilflosen Opfer in auswegloser Lage und die Geretteten haben das gleiche Recht auf Schutz ihrer Menschenwürde. Jede Entscheidung in dieser Situation läuft für denjenigen der Handeln muss, am Ende auf eine Verzweiflungstat hinaus, jedenfalls wenn er ein Mensch und kein Monster ist. Der eine würde aufgrund seiner individuellen Moral so entscheiden, der andere so, der dritte mit in den Tod gehen, weil er die Qual der Wahl nicht ertragen kann. Der vierte wäre vielleicht so geschockt, dass er gar nichts tun kann und alle sterben lässt. Die Kinohelden, von Batman bis Captain America retten natürlich alle. Hollywood vernebelt mit diesem "Ausweg" seit eh und je das ethische Dilemma der Ausweglosigkeit. Anstatt sich zu fragen, was das Strafrecht Ihnen jetzt antun darf, nachdem sie in einer ausweglosen Lage gehandelt haben, fragen Sie sich, ob und wie Sie hätten handeln dürfen. Der Staat ist nicht ihr "großer Bruder". Sie sind sittlich und geistig befähigt. Sie müssen sich das Recht von Fischer nicht verfolgt und verurteilt zu werden, erst erkämpfen. Geschenkt wird ihnen nichts. Versuchen Sie das mal ohne Art 1 GG. Viel Glück
Am 24.10.2016 um 09:57 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Die Kinohelden, von Batman bis Captain America retten natürlich alle. Hollywood vernebelt mit diesem "Ausweg" seit eh und je das ethische Dilemma der Ausweglosigkeit. "
Im Gegenteil: Hollywood zeigt Ihnen, dass die Tötung Unschuldiger nicht die einzige Möglichkeit ist Leben zu retten.
Seit 9/11 wurden Linienmaschinen weder gekapert, noch als Lenkwaffe benutzt. Das zeigt, dass seitdem etwas richtig gemacht wird. Und zwar ohne die Überlegung unschuldige Menschen töten zu müssen.
Offensichtlich wollen es 87% einfacher haben. Aus dem Grund musste sich Schirach in seinem Stück auch nicht dezidiert mit anderen Möglichkeiten der Verhinderung eines Terroranschlags befassen. Er musste sich noch nicht mal mit der Überlegung befassen, ob ein Anschlag nach Muster 9/11 bevorstand oder nicht. Er musste nur ein paar Keywords in die Dialoge packen, damit alle ernsthaft davon ausgehen, dass das Stadion in Gefahr ist.
Aber: War es das auch? Aufgrund welcher Informationen?
Und wie konnte der Pilot Koch davon ausgehen, dass er am Boden keine weiteren Menschen tötet?
Am 24.10.2016 um 20:46 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Welchen Fall wollen Sie jetzt erörtern ? Den bei dem die Tatsachenlage nicht in das beschriebene Dilemma führt oder den, bei dem die Tatsachenlage zu dem beschriebenen Dilemma geführt hat ? Ich stimme Ihnen aber insoweit zu. dass der strenggläubige Kantianer den Kamikazeeinsatz hätte fliegen müssen, um dem Rest der Welt zu beweisen, dass er sich in einer ausweglosen Lage befunden hat und nicht aus sachfremden Erwägungen oder aus Nachlässigkeit bei der Prüfung der Entscheidungslage die Gewissensnot vorgetäuscht hat.
Am 25.10.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Welchen Fall möchten Sie denn erörtern? Den Fall, in dem Ihre Frau und Ihr Sohn aufgrund einer unklaren Faktenlage getötet wird, oder den Fall, in dem Ihre Frau und Ihr Sohn aufgrund einer unklaren Faktenlage getötet wird?
Möchten Sie, dass das Land, in dem Sie leben, Ihre Familie tötet, weil eine unklare Faktenlage aufgrund bisherirger (geschichtlicher) Erkenntnisse es für einfacher befindet, die Maschine, in der nunmal Ihre Familie sitzt, vorsorglich abschießt, als sämtliche andere Optionen zu prüfen?
Stellen Sie sich vor: 87% der Zuschauer meinen, es gäbe keine Alternative. Und das aufgrund eines herbeigeredeten Szenarios.
Ich erwarte da schon mehr vom Piloten Koch, seinen Vorgesetzten, der Bundeswehr, dem Verteidungsminister und der Bundeskanzlerin.
Am 25.10.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Das Land in dem ich lebe tötet nicht. Aber Menschen in dem Land in dem ich lebe töten Menschen und zwar so häufig, dass man deswegen auch ein StGB braucht. Stellen Sie sich vor, Herr v. Schirach hätte soviel Chuzpe besessen, dass er seinen Major Koch auf die Frage der Staatsanwältin , hätten sie auch geschossen, wenn ihre Frau und ihr Kind an Bord gewesen wäre nicht hätte antworten lassen: " die Frage kann ich ihnen nicht beantworten" (V. Schirach hat Humor, das muss man ihm lassen, denn sein Major hatte ja ein Abi mit 1,0 und war der Eine der es von 10.000 in den Kampfjet geschafft hat. Darauf ein Banzai ! ) Welches erschütternde Geständnis könnte ich als Autor dem Major in der 2. Auflage des Stücks in den Mund legen und versuchen es glaubhaft rüberbringen, damit ich beim nächsten mal annähernd 100 % der "Zielgruppe" einfange ? Da kommen Sie bestimmt selbst drauf. Darauf noch ein Banzai. Sie haben ein Theaterstück verfolgt und zwar ein schlechtes. Wollen Sie behaupten, ethische Dilemma gäbe es nicht ? Das wäre die Argumentation der Kriegsverbrecher in den Nürnberger Prozessen und mancher Grenzsoldaten der DDR. Habe doch nur Befehle befolgt.
Am 24.10.2016 um 11:24 Uhr antwortete der Leser "Helferleins Helfer":
Die Kinohelden, von Batman bis Captain America retten natürlich alle. (....)Der Staat ist nicht ihr "großer Bruder"(....)Geschenkt wird ihnen nichts(....) Sie müssen sich das Recht von Fischer nicht verfolgt und verurteilt zu werden, erst erkämpfen.
Hübsche Flyer, die Sie da gedruckt haben und nun von oben herunter-rieseln lassen und nun der allgemeingültigen Schwerkraft (?) und dem gerade vorherrschenden Wind aus wechselnden Richtungen aussetzen.
Das Versprechen der anderen Seite, der Nichtkinohelden, der Judgeman und Captain Grundgesetz ist also: Wir retten Jedermann - also faktisch hier im Versuchsaufbau : Niemanden. WOW und auch irgendwie elegant.
Auf dem Plakat steht : Wenn schon Opfer, dann aber auch bitte gross denken. Wir wiegen nicht - Wir wägen.
Beim Blick ins Kleingedruckte (Urteil) s.o. indes sieht und liest man, wo die Notrutschen im Urteil eingebaut sind: Im Prinzip ja – ABER - es könnte...
Version 2: Nimmt man den Plot wie er ist, lässt den Piloten einen Moment einfach nur Koch sein und das Flugzeug in den Zirkus-Maximus plumpsen.
Die Bundeskanzlerin stellt sich vor die Presse und erklärt: Man habe im Sinne des G.G., Urteil vom, gehandelt, man bedauere die 70.163 Toten sehr, die aber für eine gute Sache ihr Leben ließen. OPFER halt ! Applaus brandet auf, Wogen der Begeisterung aus In-und Ausland brechen sich am...... ... .. Hoppla - Alles NUR Fiktion.
Der nächste Chartbreaker, 7 Millionen downloads in 3 Stunden. Die coverband hat ihren Hit.
Am 24.10.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Und auch hier:
Die Tötung von fast 200 Menschen wird befürwortet aufgrund der Annahme, dass ein Terroranschlag nach Muster 9/11 bevorstand. Aber aufgrund welcher Faktenlage eigentlich?
Was wäre, hätte die Voicerecorderaufnahme des Cockpits ergeben, dass der mutmaßliche Terrorist nach der noch möglichen Maximalreichweite des zur Verfügung stehenden Kerosins gefragt hätte und die Maximalreichweite weit über die Entfernung des Stadions hinausging und dies vom Linienpiloten auch mitgeteilt wurde? Was, wenn der mutmaßliche Terrorist (der bis zu diesem Zeitpunkt zunächst mal "nur" Entführer der Maschine war) danach gefragt hätte, ob es die Maschine bis nach Ägypten schafft?
Und was, wenn dies noch vor der Hauptverhandlung bekannt gewesen und und daher in die Hauptverhandlung eingeführt worden wäre..
Wäre das allgemeine Urteil anders ausgefallen?
Am 24.10.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Was wäre, wenn das abgeschossene Flugzeug wundersamerweise doch gerettet würde. Die Rakete trifft nur das linke Triebwerk, der Terrorist fällt in Ohnmacht und der Pilot kann sicher landen? Unmöglich ist das nicht! Dann hat der Pilot doch alles richtig gemacht, oder nicht?
Am 24.10.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Fischer müsste dann den Piloten wegen versuchten Totschlags einlochen.
Am 25.10.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine zu einem einzigen Zweck konstruierte Luft-Luft-Rakete eine Linienmaschine zum Absturz und zur Tötung aller in ihr befindenden Menschen bringt, ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass diese Maschine selbst als Luft-Boden-Rakete Verwendung findet.
Die Rakete wird das Linienflugzeug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Absturz bringen. Wohingegen die Wahrscheinlichkeit, dass diese Maschine ein gemutmaßtes Ziel anvisiert die Wahrscheinlichkeit völlig offen lässt.
Wenn Sie Insassin der Linienmaschine wären: Welcher Wahrscheinlichkeit wollen Sie mehr Hoffnung entgegen bringen?
Am 25.10.2016 um 08:00 Uhr antwortete der Leser "Schwarmdummheit":
Sachverhaltsquetsche. Im konkreten Fall geht es immer nur um Wahrscheinlichkeiten, Recht geht von der perfekten Information aus. Das Problem, wie man mit dem Mangel an Informationen umgeht, ist ein anderes und interessiert möglicherweise bei der Frage der Schuld, nicht aber bei der hier interessierenden Frage der Rechtmäßigkeit.
Am 26.10.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"(...) Recht geht von der perfekten Information aus."
Den Halbsatz verstehe ich nicht. Was meinen Sie damit?
Und einem Sachverhalt zu unterstellen, es würde zu wenig Informationen enthalten ist eine "Sachverhaltsquetsche"?
Am 24.10.2016 um 13:16 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Wenn Sie damit sagen wollten, dass das ethische Dilemma nicht lösbar ist, wenn Sie Leben mit Leben nicht aufwiegen oder abwägen können, dann haben wir wieder einen Konsens. Aber deswegen müssen Sie nicht so tun, als ob Ihnen die Sicherungen durchbrennen. In Ihrem Hirn haben sie zwar in gewisser Weise auch einen Rechner. Deswegen wollen sie dennoch kein Rechner sein, sondern Mensch bleiben. Das Schwert mit dem weiland Alexander der Große den gordischen Knoten durchgehauen hat, heißt beim BVerfG "verfassungswidrig". Sicher dürfte sein, dass Sie derjenige sein werden, der versuchen wird das BVerfG von dieser Lösung zu überzeugen, wenn Sie derjenige sind der in einer ausweglosen Lage eine solche Verzweiflungstat begeht, ohne sich mit umzubringen, weil sie der Letzte sind der sich deswegen ein Verbrechen ans Bein binden lassen möchte. Den Prozess finanzieren Sie sodann über den exklusiven Download Ihrer Tragödie, mit der sie wochenlang die Schlagzeilen beherrschen. Damit stellen Se sicher, dass Sie dann auch im Wind segeln. Und wenn sie jetzt keinen Pilotenschein haben, macht nichts. Das kann bei jeder ausweglosen Geiselnahme passieren. Ich würde es Ihnen fast wünschen wollen. Denn am Ende sind sie für 87 % der Fernsehzuschauer ein Held. Ich gratuliere Ihnen schon heute.
Am 24.10.2016 um 20:28 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Fischer meint, es gäber gar kein rechtliches bzw. Ethisches Dilemma, weil der Pilot nicht verpflichtet ist den 70000 zu helfen. Also gibt es für ihn auch keinen Gewissenskonflikt!
Am 24.10.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Das Recht definiert auch die Garantenpflicht. Wenn sie keine Garantenpflicht haben oder sonst Hilfe leisten müssen, sind sie rechtlich zwar nicht zum Handeln verpflichtet, können aber trotzdem in eine Situation geraten, in den die Angehörigen der einen ihren Kopf fordern werden, weil sie gehandelt haben und die Angehörigen der anderen ihren Kopf fordern werden, weil sie nicht gehandelt haben. Wer will es ihnen bei einem derartigen Ereignis auch ernsthaft verdenken ? Menschen sind emotional und fühlen sich durch solche Ereignisse in jeder Hinsicht herausgefordert. Gesetz und Recht wird im GG Art 20 Abs. 3 GG begrifflich voneinander unterschieden, weil es zwar in der Regel, aber nicht notwendig immer dasselbe ist, woraus folgt, dass es neben dem Recht mindestens ein weiteres Normensystem geben muss, über das man lange streiten kann, wo man es findet und wie man es richtig abgrenzt. Mich persönlich überzeugt die Dreiteilung Moral, Ethik, Recht bislang am Meisten, aber auch darüber lässt sich trefflich streiten. Ich nehme an, sie wissen das aber alles selbst, sonst würden Sie nicht diese provokante Ausrufezeichen gesetzt haben.
Am 24.10.2016 um 21:58 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Lesen sie doch einfach Fischers letzten Beitrag. Da sagt er das sinngemäß.
Am 24.10.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
???
Am 25.10.2016 um 10:32 Uhr antwortete der Leser "Caroline Hall":
Fischer meinte, dass keine sittliche Verpflichtung zur Hilfeleistung bestünde.
Am 25.10.2016 um 20:31 Uhr antwortete der Leser "IME2605":
Das darf er meinen. Und was folgern Sie jetzt daraus ? Steht in Art 1 GG Fischer ist unantastbar oder heißt es da, die Menschenwürde ist unantastbar ?
Am 23.10.2016 um 20:45 Uhr schrieb der Leser "Leser2012":
Fischer: "Der Tatbestand [des Totschlags] ist objektiv und subjektiv erfüllt. Fragt sich: Rechtswidrig? Um diese Frage dreht sich das ganze Stück und damit auch der Film. Sie lautet, umformuliert: DARF der Pilot K, als Organ des Staats, unschuldige Staatsbürger (Menschen) töten, um a) eine größere Anzahl zu retten, b) ein Zeichen zu setzen, c) die Gerechtigkeit zu verwirklichen?
Diese Frage ist entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei. (...) Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig (außer der des Terroristen; die ist durch Nothilfe gerechtfertigt). Wer über die Begründung von "Menschenwürde" nachgedacht hat, und über den Zusammenhang von Würde und Gerechtigkeit, weiß das."
Lösung: Verantwortungsbewusste Bundeswehrpiloten wissen beim Schuss sicher, dass ein "steinreicher Erbonkel" namens Fischer nie in Feindesnähe sondern stets im Stadion unter 70.000 ist, also entschuldigender Putativnotstand gemäß § 35 StGB greift.
Problem: Die Menschenwürde ist relativ! Manchmal selbst in letzten Lebenssekunden unantastbar, nicht aber bei afghanischen Kindern, die 2009 dem "Prinzip des geringen Übels" geopfert wurden, da ihr ziviler Status nicht zweifelsfrei feststellbar war.
Nun, auch im Flieger könnte ein Terrorist alle Passagiere radikalisiert haben – und ein Soldat im Kampfeinsatz Nothilfe leisten?
Am 24.10.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "Leser2012":
Fischer: "Zurück zum "Terror": Die lieben Zuschauer werden nach Strich und Faden verarscht, und zwar sowohl vom rechtsgelehrten Autor als auch vom quotengeilen Sender. Ihnen werden Belehrungen über die Rechtslage zuteil, die hinten und vorne falsch sind und die entscheidende Fragestellung gar nicht enthalten."
Dies vernichtende Urteil des Kolumnisten auf seinem moralisch hohen Menschenwürdeross könnte man auch ihm selbst bzgl. des vorliegenden Artikels vorhalten, denn zentral für Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes ist die Frage:
Krieg oder Frieden? Ist im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt mit islamistischem Terror das Völkerstrafgesetzbuch oder das Strafgesetzbuch maßgeblich?
Beim Kunduz-Luftangriff ging es wie stets im Krieg um Verhältnismäßigkeitsabwägungen, die einige wenige Zivilisten regelmäßig zu menschenwürdelosen Objekten, zu Kollateralschäden, machen darf (https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus#Beurteilung_der_Rec...). Und ganz ähnliche Rechtsfragen bestehen bei deutscher Beihilfe zu Tötungen via US-Drohne, da bei überschaubaren zivilen Opfern deren Menschenwürde kriegstypisch relativiert wird.
Hätte sich der Kolumnist etwas mehr Mühe gemacht, als sich nur platt über Ferdinand von Schirach zu mokieren, bzgl. dessen Melange aus Rechtswidrigkeit und Schuld womöglich zu Recht, so hätte er uns den Unterschied zwischen den Waffen Tanklaster und Flieger sowie Geiseln in Krieg und Frieden erläutern können.
Am 25.10.2016 um 13:58 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Der Unterschied ist doch ganz einfach, im Krieg gilt einfach ein anderes Recht. Kriegsrecht ist aber nicht Gegenstand der Kolumne, unabhängig davon, ob dieses kritikwürdig ist oder nicht.
Am 23.10.2016 um 21:39 Uhr schrieb der Leser "Machts.Sinn":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich nur an der Diskussion, wenn Sie etwas konstruktiv zum Artikelthema beitragen möchten. Die Redaktion/kno
Am 24.10.2016 um 22:22 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
o. K. – jedenfalls dieser Teil trug konstruktiv zum Artikelthema bei:
„Terror“ von Ferdinand von Schirach ist hier erschöpfend erörtert; Klarheit nicht in Sicht.
Am 24.10.2016 um 01:57 Uhr schrieb der Leser "xx_BLN_xx":
Ich frage mich warum Herr Dobrindt immer noch autonomes Fahren für möglich hält und selbstfahrende Autos in Städten testen will, denn wir müssten vorher dem Computer sagen, wie er im Zweifelsfall zu werten & bewerten hat (1 Kind ist wichtiger, als 2 Personen ü50, aber bei 3 Personen ü50, lenkt das Auto doch in Richtung Kind...,
Ob nun Flugzeug-Passagiere gegen Menschen im vollbesetzten Stadion, oder 2 Fußgänger und das Auto das entweder links oder rechts ausweichen muss...
... ohne Parameter für Wertung & Bewertung = kein autonomes Fahren [müssen die Fahrzeuginsassen eher Gefährdung zu tragen haben, ehe andere Verkehrsteilnehmer (wenn vermeidbar) geschädigt werden, oder schützt der Computer vorzugsweise die eigenen Fahrzeuginsassen-Insassen?]
Am 24.10.2016 um 06:25 Uhr antwortete der Leser "rev10":
"wir müssten vorher dem Computer sagen, wie er im Zweifelsfall zu werten & bewerten hat (1 Kind ist wichtiger, als 2 Personen ü50, aber bei 3 Personen ü50, lenkt das Auto doch in Richtung Kind...,"
Warum ist die Auswahl des "unwerteren Lebens" plötzlich salonfähig, wenn sie als technisch-ökonomische Notwendigkeit daherkommt?
Wer einen Kampfhund hält, der besonders gerne Kinder anfällt, haftet dafür. Nichts anderes ist dem Halter eines solchen Fahrzeugs auch zuzumuten - und zwar unabhängig davon, wen es tötet.
Am 24.10.2016 um 20:45 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Warum ist die Auswahl des "unwerteren Lebens" plötzlich salonfähig, wenn sie als technisch-ökonomische Notwendigkeit daherkommt?"
Beim Lesen der Kommentare hier habe ich mir auch diese Frage gestellt.
Meine Antwort: "Unwertes Leben" ist es dann, wenn es nicht das eigene ist. Das macht die Diskusion für viele hier so eindeutig in Richtung "nicht schuldig".
Am 24.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Leser2012":
xx_BLN_xx: "... ohne Parameter für Wertung & Bewertung = kein autonomes Fahren [müssen die Fahrzeuginsassen eher Gefährdung zu tragen haben, ehe andere Verkehrsteilnehmer (wenn vermeidbar) geschädigt werden, oder schützt der Computer vorzugsweise die eigenen Fahrzeuginsassen-Insassen?]"
Zustimmung, Sie sprechen das Grundproblem an; kritisch ist das Selbstverständnis(!) der Software!
Verstünde sich ein Programm als Werkzeug bzw. Teil des Fahrers, was Rechtfertigungs-/Entschuldigungsgründe ermöglichte (mindestens entschuldigenden Notstand), oder des Herstellers, was diesen haftbar machte, aber Notstandslagen bei Konflikten erschwerte.
Als Nichtjurist stelle ich mir etwa vor, dass ich allein auf einer Bergstraße unterwegs bin und eine Software mein Auto autonom fährt. Plötzlich kommt mir ein vollbesetztes Auto so entgegen, dass entweder ich oder das andere Fahrzeug nach Kollision in einen Abgrund stürzen werden. Darf meine Software das volle Fahrzeug so abdrängen, dass ich überlebe? Als Teil meiner selbst ja (entschuldigender Notstand), als Teil des Herstellers nein, da niemals eine Notstandssituation!
Und noch zum Schirach-Szenario: Hat nicht der Kampfpilot ab einem bestimmten Zeitpunkt die alleinige Tatherrschaft über das Geschehen und tötet genau dann bei Nichtabschuss durch Unterlassen, wenn der Terrorist seinen Angriff auf das Stadion nicht mehr abbrechen kann, wohl aber eine Rakete? Müsste(!) der Pilot nicht genau dann schießen? Das wäre meine Lösung des Moraldilemmas.
Am 24.10.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Und noch zum Schirach-Szenario: Hat nicht der Kampfpilot ab einem bestimmten Zeitpunkt die alleinige Tatherrschaft über das Geschehen und tötet genau dann bei Nichtabschuss durch Unterlassen, wenn der Terrorist seinen Angriff auf das Stadion nicht mehr abbrechen kann, wohl aber eine Rakete? Müsste(!) der Pilot nicht genau dann schießen? Das wäre meine Lösung des Moraldilemmas."
Nein, strafrechtlich bedeutet der Nichtabschuss der Maschine kein Tötungsdelikt durch Unterlassen. Von dem Gedanken sollte man sich befreien. Man sollte vielmehr darüber nachdenken aufgrund welchen Grads der Faktenlage der Pilot auf die Idee kommt, er könnte mit dem Abschuss eines Linienflugs Menschenleben retten.
Bei dem Stück von Schirach bleibt es bei einer vagen Faktenlage. Der Pilot Koch entscheidet für sich allein, dass er mit dem Abschuss Menschen rettet. Meines Erachtens, hat er dafür keine hinreichende Faktenlage. Er hat keine Kenntnis darüber, wie es an Bord der Maschine aussieht, noch darüber, was der Entführer der Maschine vorhat.
Andere potentielle Szenarien, wie z.B. die bloße Entführung der Maschine werden in dem Stück (sprich der Gerichtsverhandlung) gar nicht in Erwägung gezogen.
Möchten Sie sich - angenommen Sie sitzen mit Ihrer Familie in dem Linienflug - aufgrund dieser Faktenlage von Staatswegen töten lassen?
Und wenn Ihre Familie ohne Sie im Flugzeug sitzt: Möchten Sie nicht wissen, ob der Abschuss wirklich zwingende Konsequenz gewesen ist?
Am 25.10.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "Leser2012":
J. F. Sebastian: "Man sollte vielmehr darüber nachdenken aufgrund welchen Grads der Faktenlage der Pilot auf die Idee kommt, er könnte mit dem Abschuss eines Linienflugs Menschenleben retten. Bei dem Stück von Schirach bleibt es bei einer vagen Faktenlage."
Das Schirach-Stück kenne ich nur aus der Presse, also keine Details. Das Grundproblem besteht aber doch in jedem vergleichbaren Fall darin, dass man Motive und Ziele eines Entführers nie genau genug kennen kann, und dies gemäß BVerfG wegen der Menschenwürdegarantie bei einer Entscheidung für oder gegen einen Abschuss sowieso keine Rolle spielen dürfte. Außerdem könnte ein Entführer jeden denkbaren Plan theoretisch jederzeit ändern oder ganz aufgeben und sich dem Bordpersonal ergeben.
Aus meiner Sicht kommt es einzig darauf an, ob sich eine Entführungssituation für objektive Dritte als kriegerischer Akt darstellt, weil dann, anders als im Frieden, das Völkerstrafgesetzbuch relevant wäre, das beim Ziel Stadion unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten einen Abschuss legitimieren sollte.
Einen exakt vergleichbaren Fall stellt doch die Revolte der 9/11-Passagiere von United-Airlines-Flug 93 dar, sofern sie dessen Absturz unmittelbar verursacht haben sollte (www.nzz.ch/united-93-1.12343186).
Und falls ein absturzursächlicher Passagier wie durch ein Wunder überlebt hätte, würden Sie den strafrechtlich verfolgen wollen? Das wäre ein Fall wie der des fiktiven Piloten Koch.
Am 25.10.2016 um 21:36 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Einen exakt vergleichbaren Fall stellt doch die Revolte der 9/11-Passagiere von United-Airlines-Flug 93 dar, sofern sie dessen Absturz unmittelbar verursacht haben sollte (www.nzz.ch/united-93-1.12...).
Und falls ein absturzursächlicher Passagier wie durch ein Wunder überlebt hätte, würden Sie den strafrechtlich verfolgen wollen? Das wäre ein Fall wie der des fiktiven Piloten Koch."
Nein, das ist kein vergleichbarer Fall. Denn gegen den Piloten Koch wurde keine sog. Bemächtigungssituation geschaffen. Pilot Koch hat (um bei Ihrem Argument zu bleiben) die Interessen der Flugzeuginsassen eigenverantwortlich übernommen, ohne zu wissen, was die Interessen der Flugzeuginsassen sind.
Das Dilemma im Fall von Schirach ist nur scheinbar ein rechtliches. Tatsächlich ist es ein auf unklarer Faktenlage basierendes eigenmächtiges Handeln des Piloten Koch.
Möchten Sie auf einer solchen Basis Ihre Familie verlieren und sich anschließend von Dritten sagen lassen, es sei nunmal (irgendwie) besser so gewesen, weil man so vermutlich Leben im Stadion gerettet hat?
Am 24.10.2016 um 17:57 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Autonomes Fahren zu "verbieten" wäre die typisch deutsche Lösung. Mit dem Ergebnis, dass wir in 10 Jahren alle autonom fahren (und es dann auch erlaubt ist), aber die Autos alle importiert werden.
Wir würden uns damit aber treu bleiben. So macht man es eben "auf deutsch".
Am 24.10.2016 um 17:59 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Noch was: die Lösung des "Dilemmas" ist übrigens ganz einfach: im Fall des Falles leitet die Elektronik eine Vollbremsung ein, der Rest bleibt dem Zufall -oder auch Schicksal- überlassen.
So einfach lässt sich ein "Paradoxon" auflösen :-)
Am 24.10.2016 um 13:17 Uhr schrieb der Leser "Mdeeg":
Irgendwo war das hier von Thomas Fischer erwähnt: die Grundrechte sind insoweit keine Rechte gegenüber Mitmenschen sondern insbesondere Abwehrrechte gegenüber dem Staat.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dient - wie die zugrundeliegenden Grundrechte auch - den Bürger vor den Übergriffen und "Abschüßen" durch übermotivierte Uniformträger zu schützen.
Das ist sehr notwendig!
Ich finde es nach wie vor unfassbar, wie naiv und bereitwillig Menschen bereit sind, ihre eigenen Rechte und den Schutz vor diesen Übergriffen aufzugeben, sobald dieser Staat oder auch die Medien irgendwas von "Terror" faseln!
Am 24.10.2016 um 14:06 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Es ist immer wieder bedauerlich, wenn ein Bürger keine sichere Kenntnis darüber hat, wen die Grundrechte berechtigen und wen sie verpflichten.
Am 24.10.2016 um 15:10 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Ich finde es nach wie vor unfassbar...]
Ich auch. Das hat mE etwas mit tief eingeschliffenen Instinkten und Konditionierungen (die ebenso ungern eingestanden werden, wie sie tief eingeschliffen sind) einer ganzen Menge von Zeitgenossen zu tun (ich schätze rd. 15-25%). Ich hatte das in einer anderen Kolumne schon einmal angedeutet.
Phobiker neigen dazu, vermeintliche Gefahren durch die Quellen ihrer jeweiligen Ängste nicht nur übermäßig dominant wahrzunehmen (neuronale "Vorfahrt"), sondern sie künstlich zu rationalisieren. Also bevorzugt nach "scheinbar" plausiblen Argumenten für die Bestätigung ihrer Befürchtungen zu suchen (und sie sich passend dazu zurechtzufrisieren), als die eigenen inneren Befindlichkeiten, die zur (möglichen) übermäßigen Wahrnehmung führen, kritisch zu hinterfragen.
Da Ersteres auch deutlich anstrengender ist als letzteres und zudem intellektuelle und moralische Eitelkeiten der Betroffenenen bauchpinselt, greift der Phobiker (unbewusst) nur zu gern auf Ersteres zurück. Oft unter Inkaufnahme einer - falls noch dazu noch nötigen - Selbstverarschung.
Damit ist natürlich nicht gesagt, Terror und andere Gefahren zu unterschätzen, aber es sagt etwas über die Fähigkeit aus, solche Gefahren und ihre jeweilige Plausibilität zutreffend einzuordnen.
Glauben Sie, dass sich diese Phobiker auch nur einmal fragen, ob nicht ihre eigene spezifische Gefahrenwahrnehmung unter Umständen je nach Lage ein Sicherheitsrisiko für ihre Mitmenschen darstellen könnte?
Am 24.10.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[Da LETZTERES auch deutlich anstrengender ist als ERSTERES]
...meinte ich natürlich. ;-)
Am 24.10.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Diese oft berufsbedingte Betriebblindheit wird ja ständig gefüttert und bestätigt durch Umfeld und narzisstische Gratifikationen. Auch das verhindert ein kritisches Hinterfragen.
Woraus beziehen denn diese ganzen Terror-"Experten" und Alarmisten - denke gerade an den Herrn Wendt von der DPolG - denn ihre "Wichtigkeit"? Das größte Dilemma für diese Leute ist ja schlicht, dass "nichts" passiert.....
Deswegen wird in Büchern, Theaterstücken, Filmen und wie man sieht auch in Gesetzesentwürfen phantasiert auf Teufel komm raus.
Am 24.10.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Diese oft berufsbedingte Betriebblindheit wird ja ständig gefüttert und bestätigt durch Umfeld und narzisstische Gratifikationen. Auch das verhindert ein kritisches Hinterfragen."
Was ist denn "berufsbedingte Betriebsblindheit"? Und was sind "narzisstische Gratifikationen"?
Und abschließend: Können Sie (vermutlich) aus der Ferne besser kritisch Hinterfragen?
Wieso?
Am 24.10.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Sie fragen, was "berufsbedingte Betriebsblindheit" ist?
Na, zum Beispiel, wenn Polizisten in jedem Menschen erst einmal Straftäter sehen: in Menschen mit langen Haaren Kiffer, in Schwarzafrikanern Drogendealer.....
Narzisstische Gratifikationen beziehe ich in diesem Zusammenhang in erster Linie auf Aufmerksamkeit, Medieninteresse, Bestätigungen durch das unmittelbare Berufsumfeld.
Bei einer objektiven Beurteilung hilft m.E. ein richtiges Maß aus Nähe und Distanz. Man sollte schon wissen, wovon man schreibt - muss aber nicht unbedingt selbst im Cockpit sitzen.
Noch Fragen?
Am 25.10.2016 um 00:48 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
"3. Unterschlagung der Möglichkeit einer Fernsteuerungsmöglichkeit des Flugzeuges durch Hacker, Airline und Hersteller und deren Beeinflussungsgrad auf die Ereignisse"
Heureka, das ist die Lösung! Lars Koch greift also nicht zur Luft-Luft-Rakete, sondern nimmt den Flieger in den digitalen Schlepptau und landet in sicher auf dem Behelfsflughafen in Stuttgart-Stammheim. Da wird der Terrorist aber dumm aus der Wäsche schauen. Das nächste Mal greift er dann lieber zur eigenen Software, setzt sich auf den Monte Scherbelino neben der Allianz-Arena und lässt den passenden Flieger live per Fernsteuerung ins Stadion krachen.
Hoffentlich kommt nach der Schnapsidee des autonomen Fahrens nicht irgendwann auch noch die Idee des autonomen Fliegens auf...
Am 25.10.2016 um 13:31 Uhr antwortete der Leser "tartan":
Das autonome Fliegen ist vermutlich leichter zu realisieren als das autonome Fahren, da die Luft viel einfacher strulturiert ist als Verkehrswege und auh die Landestgellen viel besser kontrolliert sind als irgendweinse Straße, wo jederzeit z.B. eine entlaufene Kuh, vom Laster gefallene Sofa oder sonst etwas sein kann. http://www.auto-motor-und-sport.de/news/ehang-184-autonome-elektrische-d...
Am 25.10.2016 um 21:08 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Ich verstehe nicht so recht, wie die Unterstellung, dass Polizisten Vorurteile haben, eine objektive Beurteilung über ihre Tätigkeit sein soll.
Waren Sie oder sind Sie Polizist? Haben oder hatten Sie entsprechende Vorurteile gegenüber jedermann, Menschen mit langen Haaren oder "Schwarzafrikanern"?
Am 25.10.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Entweder verstehen Sie wirklich nicht oder Sie geben das - aus welchem Grund auch immer - nur vor.....
Sie bezweifeln, dass gewisse Berufe gewisse Persönlichkeiten und Charaktere ansprechen? Und Sie bezweifeln auch, dass das berufliche Umfeld, berufliche Erfahrungen etc. Ansichten, Vorurteile und Betriebsblindheit zur Folge haben?
Sehr idealistisch.
Ich war 15 Jahre Polizist. Weil ich wegen "zu langer Haare" das "Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit beschädige" - so ein damaliger Vorgesetzter - wurde mir der Kontakt zum Bürger "verboten" und ich wurde ohne Tätigkeit über Monate in ein leeres Büro gesetzt, etc, - die Muster des als "Mobbings" bekannten Vorgehens dürften bekannt sein.
In der Rückschau ist mein Problem, dass ich nicht nur keine "berufsüblichen" Ressentiments (habe nie gekifft...) habe sondern auch keinen karriereförderlichen Kadavergehorsam und eine angeborene Skepsis gegenüber blinder Autoritätshörigkeit.
Noch Fragen?
Am 25.10.2016 um 23:04 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Nein Herr Deeg, keine weiteren Fragen. Sie unterstellen ja auch mir ohne Kenntnis über meine Person Vorurteile. Meine Frage ist damit beantwortet.
Danke.
Am 25.10.2016 um 23:06 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Doch, eine Frage habe ich noch:
Glauben Sie, dass bestimmte "Charaktere" affin für Transferleistungen sind?
Am 26.10.2016 um 11:28 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Mein Antrag auf LÖSCHUNG dieses Beitrags war kein Scherz!
Am 26.10.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Wie jetzt? Sie beantragen die Löschung von Beiträgen?
Hey, das mache ich jetzt auch.
Am 26.10.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte tragen Sie Ihre Privatfehden nicht im Kommentarbereich aus. Der Kommentarbereich ist ausschließlich für die inhaltliche Debatte vorgesehen. Bei Hinweisen an die Moderation wenden Sie sich bitte per Mail an [email protected]. Die Redaktion/cj
Am 25.10.2016 um 23:17 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Moderationshinweis: Entfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/tw**
Am 26.10.2016 um 00:15 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Entfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/tw
Am 26.10.2016 um 00:59 Uhr antwortete der Leser "Mdeeg":
Hinweise, Lob und Kritik an der Moderation können Sie gerne an [email protected] richten. Ebenfalls haben wir den von Ihnen erwähnten Artikel bereits gelöscht. Danke, die Redaktion/tw
Am 24.10.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "zabki":
es wurde diskutiert unter der Prämisse, daß das Szenario real ist. Wie wahrscheinlich es ist, ist doch da völlig wurscht. Kann trotzdem lehrreich sein. Abgesehen davon: nicht bloß 9/11, auch Gladbeck ist nahe dran.
Am 24.10.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[es wurde diskutiert unter der Prämisse, daß das Szenario real ist. Wie wahrscheinlich es ist, ist doch da völlig wurscht. Kann trotzdem lehrreich sein. Abgesehen davon: nicht bloß 9/11, auch Gladbeck ist nahe dran.]
Genau da ist das Problem. Das Szenario (bzw. die Gefahr) war nicht real, sondern - unter genauer Betrachtung - surreal, sollte gleichwohl aber den Anschein erwecken, dass es real sei, bzw. dass die Bedingungen unter denen das Experiment stattfand, realistisch, bzw. denkbar seien!
Es wäre genau aus diesem Grund (der versuchten Anscheinserweckung) auch nicht wurscht, sondern sogar von zentraler Bedeutung, wie wahrscheinlich, bzw., unwahrscheinlich es ist. Beispiele:
Keine Informationen über die konkreten im Abschusszeitpunkt bestehenden Einschlagswahrscheinlichkeiten im Stadion bzw. an anderen potenziellen Einschlagsorten bei unverändertem Kurs
Keine Informationen über Crew-Reaktionen trotz Sichtkontakt
Unterschlagung der Möglichkeit einer Fernsteuerungsmöglichkeit des Flugzeuges durch Hacker, Airline und Hersteller und deren Beeinflussungsgrad auf die Ereignisse
Verklärung des Piloten zum "Mathe-Genie" (womöglich um etwaige kritische Rückfragen zu dessen Wahrscheinlichkeitserwägungen schon im Kein zu ersticken ;-)
Keine konkrete Bewertung der zum Abschusszeitpunkt noch bestehenden Flucht- und Evakuierungsmöglichkeiten am Boden. (Lediglich 28 Minuten Funkstille und 15 Minuten durchschnittlicher Evakuierungsdauer werden erwähnt.)
usw.
Am 24.10.2016 um 18:24 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
Unterschlagung der Möglichkeit, dass die Piloten selbst - im Angesicht des Unvermeidlichen - das Flugzeug noch so in den Sturz lenken würden , dass niemand zu schaden kommt,
Vorliegen nur eines kleinen "Funkschnipsels" der die Audio-Mitteilung des unter Druck gesetzten Piloten und eines hochgradig emotional und aggressiv auf ihn einwirkenden orientalischen Terroristen (eine mithin ziemlich "populäre" Gefährdungsvorstellung) enthält - wobei ansonsten jeglicher weitere Funkkontakt im Audio-, Video- und Datenbereich wundersamer Weise fehlt.
Auffällige Diskrepanz zwischen den - teils emotional gefärbten - Rechtfertigungen des Piloten zum Abschuss und zur Ignoranz der BVerfG Urteils bei gleichzeitiger Unfähigkeit, die zum Abschusszeitpunkt bestehenden Gefährdungswahrscheinlichkeiten seiner unterschiedlichen Handlungsalternativen zu beschreiben.
Blablabla...vielleicht fällt anderen noch mehr dazu ein.
Für mein Empfinden scheint jedoch klar, dass die Initiatoren - hätten Sie tatsächlich die Absicht gehabt, ein "seriöses" Experiment" zu konstruieren, diese (noch ziemlich billigen und offensichtlichen!) Unstimmigkeiten bereinigt bzw. gar nicht erst integriert hätten. Dass sie aber gerade im Experiment enthalten sind deutet darauf hin, dass sie auch in deren Interesse darin enthalten sein sollten.
Am 24.10.2016 um 21:36 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Ich stimme Ihnen zu.
Wer möchte aufgrund dieser Faktenlage Angehörige durch den Staat getötet wissen?
Ich bin dankbar dafür in einem Staat zu leben, der seine Einwohner/ Bürger nicht tötet und der es sich in Konstellationen wie dem von Schirach vorgegebenen nicht so einfach macht, wie es Schirach uns suggeriert.
Und das bereits deutlich vor der Gerichtsverhandlung.
Am 24.10.2016 um 18:26 Uhr antwortete der Leser "zabki":
ok, Sie reden vom Film, den ich nicht kenne, ich meinte das Szenario, daß man diskutieren kann wie sonst Gedankenexperimente (Trolley Problem u.a.), und daß man so anlegt, daß moralisch/rechtliche Dilemmata möglichst deutlich herauskommen.
Am 24.10.2016 um 14:41 Uhr schrieb der Leser "Werner Garbers":
An Prof. Fischer, unter #374.1 hatte Sie sich auf mein #374 bezogen. Ab #110 bis #404 hatte ich mich fragmentiert geäußert.
Auch wegen der folgenden 4 Punkte habe ich etwas zusammenfassend und erweiternd beizutragen: 1 "http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_79332570/wegen-polen-u... 2 Oberste Verfassungsrichter in Sorge um Demokratie in Europa "Voßkuhle und Fabius zeigten sich vor allem alarmiert über die Entwicklung in Polen und Ungarn." 3 Rumänien: NJW 41/2016 Seite 3009 EGHMR, Entscheidung vom 9.7.2015 - 42219/07 4 BVerfGE 82, 286 Prüfungsmaßstab ... eine Verfassungsverletzung dar, willkürlich (BVerfGE 3, 359 364f) unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45 49) sowie wenn sie, vergleichbar mit dem Prüfungsmaßstab zu Art. 103 Abs. 1 GG, die Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat. http://ruessmann.jura.uni-sb.de/gvv20
Guy Fawkes 2.1 #372.2 sagte, dass durch den Spruchkörper des BVerfG der richterliche Hinweis gem § 24 BVerfGG gegeben werden muss. Auf #372.4 erklärte er, dass der Regierungsdirektor aus der Verwaltung diesen Hinweis als Teil der Judikative gibt??? Ferner, dass es beim BVerfG keine Anhörungsrüge ( §321a ZPO) geben kann, obwohl gem § 28 BVerfGG die ZPO gilt.
carmat #372.1 braucht mehr Personal beim BVerfG, wenn ..
Landesjustizminister ist Dienstvorgesetzter dieses Hinweisgebers? = §132 StGB = §339 StGB; Art 3 GG
Am 24.10.2016 um 22:07 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Sie stellen viele Fragen.
Gehören die auch zum Kolumnenthema?
Und wenn ja (ich verstehe es nicht) inwiefern?
Am 25.10.2016 um 11:08 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
An J.F.Sebastian zu #436.1
Ist das BVerfG zumindest verfahrensrechtlich vorbildlich?
Genau dieses Bild erschüttere ich durch meinen Vortrag, denn es gelten folgende Gesetzesbefehle: §28 BVerfGG: Es gilt die ZPO §139 (3) ZPO: DAS GERICHT hat auf Bedenken aufmerksam zu machen.... §24 Satz 2 BVerGG: Kein Begründungszwang, wenn vorher Hinweis erfolgte.
Dieser Hinweis kann nur durch "DAS GERICHT" erfolgen und Mitglieder der Gerichtsverwaltung oder Handelnde gemäß §27 BVerfGG oder §27a BVerfGG sind nicht Mitglieder von "DAS GERICHT". Soweit diese aber wie Mitglieder von "DAS GERICHT" handeln liegt §132 StGB vor was für Amtsträger ( hier beamtete Berufsrichter) gilt. Das aber verbietet das BVerfG und der EGHMR ( Straßburg). Dann liegt Rechtbeugung in der Luft und zwar um zu vertuschen, dass ( eventuell ) der Informationsfluss zum Spruchkörper des BVerfG gefiltert wird ( Beweisunterdrückung )?
Sie sehen, ganz einfache Überlegungen stellen die Basis unserer Diskussion infrage und auch darüber sollte nachgedacht werden.
Insbesondere wenn die zum BVerfG abgeordneten Berufsjuristen noch aus der Kasse des abordnenden Bundeslandes bezahlt werden, was mir nicht bekannt ist, wird das komisch, sage ich als Komiker.
Ich frage mich auch ob der Präsident des BVerfG die Dienstaufsicht über diese besonderen Berufsjuristen exklusive hat ( wie Gerichtsverwaltung) oder ob die Landesjustizministerien dabei mit befehlen dürfen?
Am 25.10.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
Unabhängig davon, dass § §28 BVerfGG auf die jeweiligen Vorschriften der ZPO hinsichtlich der Zeugenvernehmung verweist (und nicht auf die prozessuale Leitung), haben Sie die Frage nicht beantwortet, was das mit dem Kolumnenthema zu tun hat.
Am 27.10.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Sie bekommen noch Ihre Antwort und durch Ihre hilfreiche Mitteilung ( #435.3) bin ich auf die Geschäftsordnung des BVerfG gestoßen, sehr informativ wie einfach Richterhandlungen ( Abweisen einer Verfassungsbeschwerde ) durch Richterhandlungen ( Ernennung zum Entscheider beim BVerfG ohne Bundestag oder Bundesrat ) formal erreicht werden können ( ? dürfen). Der Art. 101 Abs.1 Satz 2 GG gilt beim BVerfG nicht oder es wird einfach behauptet, dass der verantwortlichen BVerfG Richter die Entscheidungen ALLEINE überprüft, was im Lichte des Zehnaugenprinzips ( 2. Strafsenat BGH ) dann zu einem Zweiaugenprinzip wird und ich bin mir sicher, die anderen BVerfG Richter vertrauen ihrem Zweiaugenrichter ( BVerfG Richter oder wissenschaftlichen Mitarbeiter ) arbeitssparend einfach blind. Der Präsident des BVerfG duldet das, was wohl die von ihm gerügten anderen Staaten dazu sagen werden, das will ich noch herausfinden... Wollen Sie mir dabei helfen? Kennen Sie Pitro C., dem wissenschaftlichen Mitarbeiter beim BVerfG? Er kennt "German Network" gut. Wissen Sie ob Lockvögel aus dem BVerfG rekrutiert werden ( dürfen)?
Am 24.10.2016 um 19:38 Uhr schrieb der Leser "helmutk1950":
Die Hauptschwierigkeit, sich mit der über den Terroranschlag aufgezeigten Problematik (auch nur) zu befassen, ist die Furcht vor der rechtlichen Übertragbarkeit, die sich aus der objektiven Merkmalsidentität(!) ergibt. Als Beispiel für diese Übertragbarkeit führen Sie, Herr Fischer, Folgendes aus. "Dann könnte der Oberst X in voller Kenntnis, dass nur 140 Kinder und Bauern ein bisschen Sprit klauen, seinen Leuten befehlen, alle umzulegen, damit nicht am Ende großer Schaden für das wichtige Feldlager entsteht. Das Beispiel hinkt ein bisschen, ich weiß, aber nicht sehr."
Das Beispiel hinkt nicht nur. Es hat weder Beine, noch Arme, geschweige denn einen Kopf. Oder höchstens einen, dessen neurocraniumbefreites Restgebiss der Wahrheit an der Kehle hängt.
Sind die "140 Kinder und Bauern" in eine automatische tödliche Menschenrechtsverletzung eingebunden, wenn "Oberst X" den Befehl "alle umzulegen" nicht gibt? Natürlich nicht. Jetzt verstehe ich auch, warum Sie die manipulativen Elemente bei v. Schirach so verabscheuen. Sie bedienen sich ihrer selbst bis zum Exzess. Aber Kinder finden in Ihrer Argumentation erneute Verwendung.
Was halten Sie davon, Ihre Energie der 20000-fachen leicht vermeidbaren Menschenwürdeverletzung von Kindern hier in diesem Land zu widmen, deren Rechte vom Staat per Gesetz zur Komik degradiert wurden und deren gesetzlicher Schutz hier zudem eine weltweite Ausstrahlungswirkung nach sich ziehen würde?
Am 25.10.2016 um 22:00 Uhr antwortete der Leser "J. F. Sebastian":
"Die Hauptschwierigkeit, sich mit der über den Terroranschlag aufgezeigten Problematik (auch nur) zu befassen, ist die Furcht vor der rechtlichen Übertragbarkeit, die sich aus der objektiven Merkmalsidentität(!) ergibt"
Nein, darüber wird sachlich argumentativ in der Rechtswissenschaft diskutiert. Seit (sehr) vielen Jahren. Ihre Prämisse ist bereits falsch.
Am 26.10.2016 um 05:26 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
Ich wüsste nicht, das wir(!) hier, oder Herr Fischer hier irgendwo irgendwelche rechtswissenschaftlichen Beiträge diskutiert hätten. Mir ging es um Personenkreise, die sich neu mit dem Thema befassen müssen. Da in der Demokratie das Volk der Souverän ist, muss es auch das Recht, welches es über Wahlen oder Volksabstimmungen letztlich mitbestimmt (immer wieder neu) VERSTEHEN. Eigentlich ein plakatiertes Anliegen und Zielsetzung der Kolumne.
Am 24.10.2016 um 20:16 Uhr schrieb der Leser "zwischenallenstühlen":
Wenn der Mensch sich endlich selbst durchsichtig ist d.h. durchschaute. - -
Der reine Geist: "Richtet nicht auf dass Ihr nicht gerichtet werdet!"
Der unreine Geist (bringt die Fälschung): "Werdet Richter, damit Ihr nicht gerichtet werdet."
Richter kann hier auch im weiteren Sinne genommen werden, wie Funktionär, willen- und gewissenloses Werkzeug der Macht.
Die Freiheit zu haben, einen Einbrecher zum Abendbrot einzuladen, statt die Polizei zu rufen, das wäre es doch, erleichtert durch den Gedenken, was so manche Polizisten heute im Dienst fertig bringen b.z.w. fertigbringen sollenmüssen.
Lade ich den Richter zum Essen ein, der mich, meiner Überzeugung nach , sein Amt missbrauchend, verurteilt hat, besteht Erstickungsgefahr. Es könnte ihm ein Bissen in den falschen Hals geraten und dort stecken bleiben. Das wäre auch eine Form von Gericht. Es könnte aber auch ganz anders ausgehen. Doch ich fürchte, dass er ablehnt und die Amtskantine vorzieht.
von Trakiturnus Vater von Pipi Langstrumpf
Am 24.10.2016 um 20:39 Uhr antwortete der Leser "helmutk1950":
zwischenallenstühlen: "Der reine Geist: "Richtet nicht auf dass Ihr nicht gerichtet werdet!"
Das ist natürlich der unreinste Geist von allen, weil er das zu richtende vollständig unangetastet lässt.
zwischenallenstühlen: "Der unreine Geist(bringt die Fälschung): "Werdet Richter, damit Ihr nicht gerichtet werdet."
Erfasst die Wahrheit (das zu Richtende), wenn auch heuchlerisch, wenigstens noch zum Teil.
Der reine Geist richtet - in Anerkennung der eigenen notwendigen Unvollkommenheit - um selbst gerichtet zu werden.
Am 24.10.2016 um 21:12 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
Und was meinen Sie hierzu besseres zu sagen zu wissen b.z.w. wie topen Sie das?:
Reiner Geist: "Wer sich selbst richtet wird nicht gerichtet werden."
Am 25.10.2016 um 08:14 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
Sie sind hier in eine, zumindest von mir unbeabsichtigte "Falle" gegangen, in die wesentlich die an Besserwisserei b.z.w. Herabsetzungslust Leidenden(?) gehen, d. h. auch sich noch darin befinden. Wollenkönnen Sie das erkennen?
Am 25.10.2016 um 09:50 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Sie sind hier in die eigene "Falle" gegangen, in die wesentlich die an Besserwisserei b.z.w. Herabsetzungslust Leidenden(?) gehen, d. h. auch sich noch darin befinden, um den, der dort in Ihren Fäden zappelt, zur "Beute" zu erklären. Ein Lockvogel:) Wollenkönnen Sie das erkennen?
Am 25.10.2016 um 10:34 Uhr antwortete der Leser "zwischenallenstühlen":
Das ließt sich ja schön und nett, hier im elektronischen Maskenball, der High-Techno-Parallel-Welt-Gesellschaft, die von der NSA (?) extra für, genauer, wegen, uns geschaffene b.z.w. in Auftrag gegebene "Spielwiese". Sie haben aber keinen Zweitnick, wie ganz Schlaue? Th. Fischer, Sie, ich alle zugleich Beute und Lockvögel der NSA.
Sind Sie es vielleicht, der in der Lage ist mir eine Strafpredigt zu halten, die mich für immer das internette Menschenwerk-Spider-Web, veranlasst abzuschalten? Dann tun Sie es bitte. Aber dann bitte auch, zumindest mir gegenüber, Ihre Maske abnehmen.
Am 25.10.2016 um 08:25 Uhr schrieb der Leser "Offenbacher Dilletant":
Mit dem Mordmerkmal ist es also nicht so weit her. Bliebe der Tatbestand des Totschlags (Paragraf 212 StGB). Da gibt es "minder schwere Fälle" und geminderte Strafrahmen (Paragraf 213 StGB)
Es gibt aber auch einen besonderes schweren Fall des § 212 Abs. 2, der zur Folge lebenslange Strafe hat. Wenn eine Mengen der Menschen umgebracht wird, kommt der § zum Zuge. Hier hätte er wie die Faust aufs Auge gepasst. § 213 ist eher fernliegend. Interessant ist aber die Rechtswidrigkeit. Ich habe schon am Anfang gesagt, dass er nach seinen Dienstvorschriften handeln muss, deswegen ist die Tat rechtswidrig. Ihm stehen keine Rechtfertigungsgründe zu. Dann hieß es aber, er dürfte in Nothilfe handeln, wenn keine Unschuldigen am Bord wären. Was nun? Hat er ein Nothilferecht oder nicht? Oder differenziert man daran, dass man diesen ausdrücklichen Befehl als maßgeblich ansieht.
Am 25.10.2016 um 08:49 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Auf den Befehl kommt es überhaupt nicht an, sondern allein darauf, dass das Töten von Menschen in diesem Land vom Gesetz niemandem erlaubt ist, egal, ob sie unschuldig sind oder nicht!
Das Recht unterscheidet jedoch die "Ebenen" des Verbots:
Ein Töten Unschuldiger ist niemals erlaubt, und es gibt keinen Grund, der eine Ausnahme ermöglicht. Eine Entscheidung darüber ist stets (mit oder ohne Befehl) auf der Ebene der persönlichen Entscheidung, Verantwortung und damit Schuld angesiedelt. Ein übergesetzlicher Notstand versucht, hier eine maßvolle statt einer blinden Entscheidung zu ermöglichen.
Ein Töten Schuldiger ist auch nicht erlaubt in diesem Land, aber hier schlägt das Recht die Entscheidung, sich gegen den Bedroher selbst und ausschließlich gegen diesen durch seine Tötung zu verteidigen, noch dem Recht und nicht der persönlichen Verantwortung zu. D.h. dafür kann es gesetzlich definierte Rechtfertigungen wie Notwehr geben.
Der Befehl hat jeweils bei den Erwägungen einen Platz, ist aber nicht das ausschlaggebende Merkmal - in beiden Fällen nicht. Ein Mensch (Pilot) ist trotz Dienstvorgesetzter keine programmierbare Maschine, der blinder Gehorsam "auf Befehl" abverlangt werden kann. Der Befehlende schafft oder ersetzt kein Gesetz.
Am 25.10.2016 um 10:39 Uhr schrieb der Leser "timozoe":
helmutk1950 #34 Antwort 6/6 "Wäre das Urteil des BVerfG wahr, könnte ein einziger Terrorist mit einer einzigen unschuldigen Geisel und einer entsprechenden Waffe die gesamte Menschheit vernichten, ohne dass eine verhinderndes Eingreifen möglich wäre. Dieses Ergebnis muss falsch sein."
Eine gute Schlussfolgerung, die nachdenklich macht. Sie bewegt sich auf der Meta-Ebene von geradezu philosophischen Sichtweisen. Etwa vergleichbar der logischen Konsequenz, dass unter der Voraussetzung der Unendlichkeit des Universums es auch unendlich viel intelligentes Leben im Universum geben muss. Nur - von welchem Interesse ist diese Erkenntnis dann noch für die menschliche Existenz? Bezogen auf das hier diskutierte Fallbeispiel: je weiter unsere Denkmodelle sich von einer postulierten Realität entfernen, desto weniger bedrohlich empfinden wir sie. Selbst das Schirachsche Konstrukt muss schon so gebogen werden, damit wir es noch als bedrohlich empfinden. Das Ergebnis Ihrer Schlussfolgerung ist nicht falsch. Die menschliche Existenz kann durchaus durch Dinge beendet werden, die wir nicht mehr beeinflussen können, bspw. durch Meteoriteneinschlag. Bis dahin können wir untereinander durchaus höheren Grundsätzen folgen, die unsere Existenz ausmacht. Und sollte diese Prinzipientreue tatsächlich und real zum Ende der Menschheit führen, so hätte sie es nicht anders verdient. An diesem philosophischen Punkt angelangt macht es einfach keinen Sinn mehr, über den Erhalt der Menschheit nachzudenken.
Am 25.10.2016 um 14:55 Uhr antwortete der Leser "rev10":
Wenn die Deutschen einst nur noch und genau das tun dürfen, was Gesetze ihnen erlauben, dann wird helmutl1950 recht gehabt haben.^^
Am 25.10.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Ich denke, das Ende der Menschheit wird kein spezifisch deutsches Problem sein. Auch in 1000 Jahren nicht.
Am 25.10.2016 um 12:16 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Es gibt ja nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht und Staatshaftungsrecht.
Wenn meine Angehörigen rechtswidrig (das ist ja hier unumstritten) von einem Bundeswehrsoldaten (Koch) getötet würden, würde ich ihn und den Staat auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen.
Zudem gibt es ja noch Artikel 34 des Grundgesetzes.
Am 25.10.2016 um 15:18 Uhr schrieb der Leser "Maurice2016":
„Kolumne“ – Fischers Lügen und Anmaßungen auf allen Seiten. Ein Lehrstück über die Täuschung des lieben Lesers
TEIL A:
Man mag über den Film/das Theaterstück „Terror“ kontrovers diskutieren. Man mag dieses oder jenes daran kritisieren. Thomas Fischer jedoch verwechselt Kritik mit Lügen. Seine Täuschung des lieben Lesers ist unerträglich. Deshalb ein paar Worte zu seinen Falschbehauptungen, Suggestionen und Werturteilen. Gehen wir es Seite für Seite durch.
Seite 1: Dass Fischer nicht viel von dem fürs Fernsehen adaptierten Werk „Terror“ hält, verrät er schon mit dem Untertitel seines Artikels: „Darf das Fernsehen elementare Rechtsfragen so lange verdrehen, bis ein Film daraus wird? Ein Lehrstück über den Missbrauch des lieben Zuschauers.“ Er meint also, Rechtsverdrehung und Zuschauermissbrauch feststellen zu können. Der Erwartungshaltung, im Folgenden einen Verriss zu lesen, wird er dann auch gerecht. Im Kapitel „Aktuelles“ äußert er zunächst einige Bemerkungen zu Alice Schwarzer und fachfremden Streithähnen. Ein Hinweis auf seine persönliche Erfahrung mit Rechtsproblemen darf natürlich nicht fehlen. Das schafft Vertrauen. (Der Rhetoriker spräche hier von einer conciliare- bzw. ethos-Strategie. Aber das nur am Rande.) Dann erklärt er seine Motivation, zu dem Werk „Terror“ ein weiteres Mal Stellung zu beziehen: „Ich meine nämlich, dass Autor, Verlag und Medien ein übles Spiel zu Lasten der Bürger spielen.“ Es folgen erste Suggestionen und Anmaßungen:
Am 25.10.2016 um 15:19 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL B:
„Der Autor Schirach ist bekannt geworden als Verfasser von Büchern, die angeblich authentische Fälle nacherzählen, welche der Verfasser als ‚Strafverteidiger‘ erlebt zu haben behauptet. Ich will mich auf diese Karl-May-Debatte nicht einlassen und mir ist es egal, ob der ‚Bärentöter‘ des Rechtsgelehrten Schirach handgeschnitzt ist oder aus dem Baumarkt stammt. Nur treffen sollte er gelegentlich. Daran mangelt es leider in bedenklichem Maße.“ Schon mit dem ersten Satz dieser Passage (samt Anführungszeichen bei „Strafverteidiger“) deutet Fischer an, dass er so seine Zweifel am Wirken des Ferdinand von Schirach habe, das an dem Autor und seinen Werken etwas faul sei. Die Äußerung, dass er sich nicht auf „diese Karl-May-Debatte“ einlassen wolle, entschärft es nicht, sondern – das ist der Zweck einer praeteritio – betont es. Fischer weckt beim Leser Zweifel an Schirach, noch bevor es richtig um das Stück „Terror“ geht.
Am 25.10.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL C:
Als er anschließend das Werk vorstellt, behauptet er, dieses habe denkbar wenig mit Terror zu tun. Der Titel sei ein „heiserer, populistischer Schrei nach Aufmerksamkeit“. Dazu ist zweierlei zu sagen: Zum einen hat das Stück viel mit Terror zu tun, weil ein Terrorist das Flugzeug in seine Gewalt gebracht hat und weil sich daraus die Frage ergibt, ob die Rechtslage den Terroristen in die Hände spiele, was wiederholt im Stück diskutiert wird (und auch in den Diskussionen zu „Terror“ eifrig aufgegriffen wurde/wird, wie man unschwer an den Statements zu dem Stück, sei es auf Online-Plattformen, sei es bei Hartaberfair, sei es im privaten Umfeld, erkennen konnte/kann). Zum anderen ist es schon etwas amüsant, wenn ausgerechnet er dem Titel eines Theaterstücks/Films (!) Aufmerksamkeitsgeheische unterstellt, wo doch auf seinem Sachbüchlein, auf das mich die in die Kolumne integrierte Werbung aufmerksam macht, der Untertitel „Einlassungen von Deutschlands bekanntestem (!) Strafrichter“ zu lesen ist. Ist das durch eine Umfrage belegt, dass er der bekannteste ist? Und selbst wenn das nicht auf seinen Mist gewachsen sein sollte, sondern auf den zuständigen Lektor bzw. die Marketingstrategen des Droemer-Verlages zurückgeht, passt es doch auffallend gut zur sonstigen Selbstinszenierung Fischers – es passt zu seiner Selbstherrlichkeit.
Am 25.10.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL D:
Seite 2: Auf der zweiten Seite geht Fischer auf den Inhalt des Stücks und die Darbietung der Filmfiguren etwas näher ein. Das bedeutet bei ihm: Er macht sich über die Darstellung lustig. Ja, wer kennt ihn nicht: Fischer, Deutschlands bekanntesten Dramaturgen und Filmkritiker! Der Mann kann einfach alles! Doch beim Recht hört der Spaß auf: Künstlerische Freiheit lässt er nicht als Ausrede für eine falsche Darstellung rechtlicher Zusammenhänge gelten. Und in dem Stück „Terror“ seien die rechtlichen Zusammenhänge falsch dargestellt. Fischer behauptet, darin werde die Ansicht vertreten, aus dem geltenden Recht der BRD könne für den vorliegenden Fall keine Lösung abgeleitet werden. Das Gegenteil ist richtig: Die Staatsanwältin rekurriert immer wieder auf das geltende Recht der BRD (zu Beginn, bei der Zeugenbefragung Kochs, in ihrem Schlussvortrag) und leitet davon ihre Lösung ab. (Wovon sollte es eine Staatsanwältin auch sonst ableiten?)
Am 25.10.2016 um 15:21 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL E:
Nachdem er sich ein weiteres Mal über die Darbietung/Figurenzeichnung lustig gemacht hat, behauptet er, Immanuel Kants Positionen würden von Schirach und seinen Co-Autoren falsch wiedergegeben werden. Der böse Herr Schirach und sein Gefolge! Aber nicht Schirach und co., sondern die Figuren zitieren Kant! Es ist schlimm und peinlich, dass der Kolumnist Fischer offensichtlich unfähig ist, zwischen den Figuren und dem Autor/den Autoren zu differenzieren. Wer nicht zwischen den Figuren und ihrem Autor fein säuberlich trennt, offenbart, dass er das Einmaleins der Filmkritik (Literaturkritik) nicht beherrscht. Nachhilfe für Fischer: Der Autor könnte die Figuren Fehler machen lassen, die er selbst nicht beginge. Oder anders: Die Figuren könnten über Sachverhalte (falsche) Dinge sagen, zu denen Schirach selbst eine andere Auffassung hat. Es bleibt zweierlei offen: zum einen, ob die Figuren Kant tatsächlich falsch wiedergeben (den Beweis bleibt Fischer schuldig), und zum anderen, ob Schirach hier den Figuren seine persönliche Auffassung, was Kant betrifft, in den Mund gelegt hat oder ob diese von dem, was er die Figuren sagen lässt, abweicht. Ein gut gemeinter Rat: Lassen Sie es, über Kunst (Film/Literatur) zu schreiben, wenn Ihnen dazu das nötige Rüstzeug fehlt! Sie ersparen sich damit die eine oder andere Peinlichkeit. (Auch auf den folgenden Seiten begeht Fischer diesen peinlichen Fehler immer wieder. Damit diskreditiert er sich selbst und den Großteil seiner Ausführungen.
Am 25.10.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL F:
Fischer schiebt noch eine dreiste Falschbehauptung hinterher: „Das Recht, so Schirach, liefert bestenfalls irgendwelche Argumente: Manche sagen so, manche sagen so. Man kann es drehen und wenden, wie man will.“ Das Gegenteil ist der Fall: Schirach verweist in mehreren Interviews (man schaue sich etwa das bei „Titel, Thesen, Temperamente“ von vor einer Woche an) auf das positive Recht, aus dem er sein eigenes Urteil ableitet. Schirach (es geht jetzt wirklich um den Autor, nicht um seine Figuren) lehnt das Durchdringen einer Argumentation, die sich nicht auf das positive Recht der BRD beziehe, ausdrücklich ab! Schirachs Überzeugung ist also, dass man es nicht (!) drehen und wenden könne, wie man wolle.
Seite 3: Gleich zu Beginn der dritten Seite eine weitere peinliche, weil so leicht zu entlarvende falsche Behauptung von Fischer: Angeblich zähle die Crew nicht zu den 164 Personen, die Lars Koch laut Anklage ermordet habe. In der Anklageerhebung (und auch später im Film) ist aber davon die Rede, dass die Gesamtzahl der sich im Flugzeug befindlichen Menschen 164 beträgt. Die Crew ist also eingerechnet. (Und der Terrorist?) Man mag das für eine nebensächliche Spitzfindigkeit halten. Aber es zeigt doch, wie Fischer vorgeht: Er selbst will besonders spitzfindig sein (wirken) und behauptet dann etwas (wie hier zur Crew), das sich bei genauerer Betrachtung als Lüge herausstellt!
Am 25.10.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL G:
Anschließend bezweifelt Fischer, dass es sich überhaupt um Mord handle. Ein Luft-Luft-Lenkkörpergeschoss hält er nicht für ein gemeingefährliches Mittel. (Kleiner Scherz am Rande: auch nicht, wenn es von der Bundeswehr stammt?) Eine Vermutung: Fischer hält die Tat der Figur des Lars Koch bestimmt auch nicht für heimtückisch, obwohl dieser mit einem Luft-Luft-Lenkkörpergeschoss auf ein Flugzeug mit arg- und wehrlosen Menschen geschossen hat. Dass die Passagiere aufgrund der Gesetzeslage in der BRD mit einem derartigen Abschuss nämlich (eigentlich) nicht rechnen mussten, spielt für „Deutschlands bekanntesten Strafrichter“ sicherlich keine Rolle. Zur Frage der Rechtswidrigkeit habe das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren das maßgebliche Urteil gefällt, merkt Fischer an. Das Gleiche kann man im Stück „Terror“ vernehmen, gleich bei der ersten Erklärung des Verteidigers. Fischer ist sich aber sicher: Keine der 100 Personen, die mit dem Stück zu tun hätten und mit denen er angeblich Gespräche geführt habe, habe sich das Urteil richtig durchgelesen. Eine steile, ziemlich unglaubwürdige Behauptung. Aber sie passt perfekt in Fischers Machwerk. „Sie quatschen herum, weil es ihnen zu schwierig ist, sich mit der Sache zu befassen“ – an Anmaßungen fehlt es ihm nun wirklich nicht.
Am 25.10.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL H:
Fischers Anmerkungen zur Beziehung von Sprachniveau und Sachniveau laufen ins Leere, da das Niveau keineswegs so schlecht ist, wie er es behauptet. Er hätte wohl gern einen Lehrfilm für Jura-Studenten gesehen. Dramaturgische Zuspitzung? Das hat in einem Lehrfilm nichts zu suchen! Nur, es ist kein Lehrfilm. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio (vor einer Woche im ZDF heutejournal) ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass er – im Gegensatz zu Fischer – für folgendes Verständnis hat: dass es in Theaterstücken/Filmen aus verschiedenen Gründen (Di Fabio führt die dramaturgische Zuspitzung an) zu Komplexitätsreduktionen und Unschärfen oder Unzulänglichkeiten kommt. (Für Komplexitätsreduktionen in einem Theaterstück/einem Film gibt es viele [eigentlich leicht einzusehende] Gründe: den Faktor Zeit, das antizipierte Niveau der Zielgruppe, die Erwartungserwartungen, die Vorlieben und Intentionen des Autors u. a.) Die Erwartungshaltung, Theaterstücke/Spielfilme spiegelten die Realität 1:1 wieder, ist nun einmal überzogen. Das ist aber auch jedem halbwegs gescheiten Zuschauer klar. Es sei noch erwähnt, dass Udo Di Fabio im Interview mit Klaus Kleber hervorhebt, dass der verfassungsrechtliche Grenzfall in dem Stück sehr deutlich (!) gemacht werde. „Terror“ kam im Übrigen auch bei Philosophen wie z. B. Julian Nida-Rümelin (vor einer Woche auf Bayern2) gut weg.
Am 25.10.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL I:
Der Kernpunkt von Fischers ‚Kritik‘: In dem Stück werde nicht im Geringsten angedeutet, dass die Lösung des Falles im (Straf)Recht und in der Differenzierung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld zu finden sei. Was für ein Unfug! Schon in seiner ersten Erklärung macht der Verteidiger deutlich, dass die individuelle Schuldfrage im Fall des Angeklagten Lars Koch erst noch geklärt werden müsse, weil sie mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes mitnichten schon feststehe. (Dazu, dass der Verteidiger des Stücks mit anderen Argumenten für die ‚Entschuldigung‘ seines Mandanten aufwartet, als es Fischer sich gewünscht hätte, kommen wir gleich. So viel sei vorweggenommen: Fischer selbst kann mit keinem aus dem positiven Recht abgeleiteten, auf die Figur des Lars Koch zutreffenden Schuldausschließungsgrund aufwarten.)
Am 25.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL J:
Seite 4: Fischers falsche Behauptung, der Vorsitzende der Strafkammer belehre den Angeklagten nachdrücklich, auf seine Motive komme es in dem Strafverfahren überhaupt nicht an, setzt dem Ganzen die Krone auf! Diese Lüge ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten! Tatsächlich sagt der Vorsitzende nämlich folgendes zu Lars Koch (bei Minute 9 im Fernsehfilm): „Wir wüssten aber noch gerne etwas mehr über den Tatablauf von Ihnen. Wir hätten gern etwas von I h r e r M o t i v a t i o n (!) erfahren. Ein pauschales Geständnis reicht uns nicht.“ Sieh an, sieh an. Und in der Zeugenbefragung des Angeklagten geht es viele Minuten lang nur um seine persönliche Schilderung des Tathergangs, um seine Gedanken dabei, u m s e i n e B e w e g g r ü n d e. Fischer treibt ein ganz mieses Spiel mit seinen Lesern. Er behauptet weiter, das Stück unterschlage „die Tatsache, dass die Lösung des Dilemmas keineswegs nur ‚jenseits des Rechts‘, also irgendwo im Reich der höchstpersönlichen, beliebig ‚abstimmbaren‘ Moral gefunden werden“ könne. Das ist falsch. Die Staatsanwältin argumentiert ja mit dem positiven Recht, woraus sie, wie gesagt, für sich auch eine Antwort auf die Schuldfrage ableitet. Sie sieht auch nach der Zeugenbefragung des Angeklagten keinen Grund, an der strafrechtlichen Schuld des Lars Koch ernsthaft zu zweifeln. (Es kann ja keine Rede davon sein, dass der Angeklagte Schaden von sich selbst, Angehörigen oder ihm nahe stehenden Personen habe abwenden wollen [§ 35 StGB].
Am 25.10.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL K:
Dass Fischer daraufhin in Erwägung zieht, dass der jahrelange Strafverteidiger Ferdinand von Schirach die Kategorie der (strafrechtlichen) Schuld vielleicht gar nicht kenne, ist eine weitere peinliche Anmaßung von „Deutschlands bekanntestem Strafrichter“. Wenn Fischer dem Stück vorwirft, alles zu verdrehen, unterstreicht er damit nur, dass er es selbst ist, der alles verdreht. „Das ist die größtmögliche Verarschung des Publikums. Wer Unrecht und Schuld in eins setzt, fällt um Jahrhunderte (!) hinter unsere Rechtskultur zurück und benutzt seine Zuschauer als Gaudi-Gäste für eine Rechtsshow der billigen Sorte.“ Noch einmal: Keine der Figuren tut so, als wären „Unrecht“ und „Schuld“ nicht verschiedene Kategorien. Zum § 35 StGB: Der demonstriert lediglich, dass ein Angeklagter nicht zwangsläufig schuldig ist, wenn er rechtswidrig handelt, und zwar dann nicht, wenn er glaubhaft machen kann, dass einer der genannten „Entschuldigungsgründe“ vorliegt. Aber dass im Fall der Figur des Lars Koch ein Rekurs auf diesen Paragraphen überflüssig gewesen wäre, weil keine der Voraussetzungen erfüllt ist, ist oben schon herausgestellt worden.
Am 25.10.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL L
Daher ist es auch verständlich, dass der Verteidiger nicht auf diesen abhebt (d. h. dass Schirach ihn nicht auf diesen Paragraphen abheben lässt), sondern sich stattdessen bemüht, allgemeine utilitaristische Erwägungen zugunsten seines Mandanten ins Feld zu führen. (Worauf hätte die Figur (!) sich in diesem fiktiven Fall sonst berufen können? Fragen wir präzise: Worauf hätte der Autor Schirach seine Figur des Verteidigers sich berufen lassen sollen? § 35 StGB hätte dem Verteidiger jedenfalls nichts genützt.)
Seite 5: Die Urteilsbegründung spiegle nach Fischer angeblich nicht das wider, was in dem Stück debattiert worden sei. Auch das ist Quatsch. Jeder, der den Film wirklich (!) gesehen hat, hat bemerkt, dass der Vorsitzende im Freispruchsszenario die Argumentation des Verteidigers aufgreift (dass dem Handeln von Lars Koch die Motivation zugrunde gelegen habe, viele Menschen zu retten; dass er selbstlos gehandelt habe; dass es das kleinere Übel sei), während er im Verurteilungsszenario (in der Mediathek abrufbar) die Auffassung der Staatsanwältin teilt.
Am 25.10.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL M:
Im Folgenden wiederholt Fischer seine anmaßenden Falschbehauptungen über Schirachs Rechtsverständnis. Er ist jetzt, was Anmaßung und Absurdität anbelangt, gar nicht mehr zu bremsen: „Damit entpuppt sich der Donnerhall der ‚Aufklärung über das Recht‘ als lächerliche Stinkbombe. Der Autor von Schirach versteht vom Strafrecht nichts. Er mag in seinen holzschnittartigen Kriminalgeschichten all die Mörder und Räuber umherschleichen lassen, wie er will, aber er sollte die Finger von ernsthaften Strafrechtsfragen lassen. Wer Rechtswidrigkeit und Schuld so verheerend durcheinanderbringt, sollte wahrlich keine Aufklärungsstücke über unzureichende Strafrechtsdogmatik verfassen. Dies ist die eine Seite. Die harte Kritik mag den Autor ärgern; sie ist gleichwohl nicht persönlich gemeint; er mag sie sich zu Herzen nehmen oder es bleiben lassen.“ Fischer mag das Stück schlecht finden und er mag sich vormachen, er habe Fehler entdeckt – wohlgemerkt: in einem fiktionalen (!) Text, und es handelt sich auch dann noch um einen fiktionalen Text, wenn die darin vorkommenden Figuren vorgeben, die Realität abzubilden –, aber einem langjährigen Strafverteidiger zu unterstellen, er verstehe nichts (!) vom Strafrecht ist ebenso absurd wie anmaßend. Das sollte (wie auch die anderen Lügen) bei jedem Leser der Kolumne zu Zweifeln an Fischer führen! Man glaubt es ihm auch aufs Wort, dass seine Kritik an Schirach nicht persönlich gemeint sei.
Am 25.10.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL N:
„Das Stück Terror schreibt sich an einem langen Wochenende so derart offensichtlich mühelos dahin, dass doch irgendeinem Regie-Giganten auffallen müsste, dass er aus dem zweiten Semester Dramaturgie sowas auch noch in der Schublade hat. Aber wahrscheinlich sind es gerade die Hölzernheit der Dialoge, die Befremdlichkeit des sinnfreien Sinns, welche das Werk mit dem Geruch der Gelehrtheit ausstatten, die den meisten unserer Kreativen so überaus schmerzlich abgeht.“ Noch ein gut gemeinter Rat: Fischer, beschränken Sie sich auf Rechtsfragen und fällen Sie keine Urteile über Dinge, von denen Sie keine – na, seien wir nett: s e h r w e n i g Ahnung haben!
Seite 6: In seinen weiteren Bemerkungen (dass Schirach und die ARD angeblich den lieben Zuschauer verarschten) zieht Fischer aus seinen falschen (den Inhalt des Stücks falsch wiedergebenden und das Genre nicht erfassenden) Prämissen die dazugehörigen Schlüsse. Das verwundert nicht. Dann schreibt er: „Ihnen [den lieben Zuschauern] werden Belehrungen über die Rechtslage zuteil, die hinten und vorne falsch sind und die entscheidende Fragestellung gar nicht enthalten.“ Demnach ist alles falsch, was der Verteidiger zu Beginn des Films zum Urteil des Verfassungsgerichts oder was die Staatsanwältin zur Verfassung gesagt hat. Ja, alles falsch.
Am 25.10.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "Maurice2016":
TEIL O:
Fazit: Vielleicht hat Fischer aus seinem ach so reichen Erfahrungsschatz die Erkenntnis gezogen, mit Ehrlichkeit komme man nicht weit. Ehrlichkeit passt jedenfalls nicht in sein Konzept einer reißerischen Kolumne, in der er seine Leser hinters Licht führt. Ehrlichkeit passt nicht in sein Konzept einer auf Lügen basierenden Polemik. (Die harte Kritik an ihm ist übrigens nicht persönlich gemeint.) Fischer treibt ein ganz übles Spiel mit seinen Lesern. Alles, was er dem Werk „Terror“ und seinem Autor vorwirft, begeht er in Wirklichkeit selbst: Er lügt die Leser in einer Tour an, er blendet sie, er heuchelt nur Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit. Machen wir es einfach und plakativ: Er verarscht den lieben Leser nach Strich und Faden. Die angeblich geistreiche Aufklärung über Schirach und „Terror“ entpuppt sich als infames Lügenkonstrukt. ZEITONLINE sollte sich gründlich überlegen, ob es jemandem wie Thomas Fischer, der die Leser so dreist belügt und täuscht, eine Plattform bietet. Er ist entweder völlig unfähig, einen Sachverhalt (hier das Werk „Terror“) richtig wiederzugeben (was schlimm genug wäre), oder er gibt ihn (was zu vermuten ist) absichtlich falsch wieder (was noch viel schlimmer wäre). Möge ZEITONLINE ihm das perfide Spiel, das er mit den lieben Lesern treibt, nicht mehr (lange) durchgehen lassen!
ms
PS: Ja, ich selbst habe in meinen Ausführungen zum Teil das Verhalten von Fischer an den Tag gelegt, und zwar ganz bewusst! Spiegelung.
Am 25.10.2016 um 19:08 Uhr antwortete der Leser "timozoe":
Chapeau. ! Ein beindruckender Beitrag! :-)
Es geht nicht um Recht und Moral, sondern um Selbstdarstellung. Von Ihnen beiden. Nur mit umgekehrten Vorzeichen. Die Ernsthaftigkeit eines Herrn DiFabio, das habe ich längst gemerkt, wäre im Fall von TF von Anfang an angebrachter gewesen. Hat auch mit Respekt zu tun. Den hat man - oder eben nicht.
Am 25.10.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "W.- K.":
Viel Text geschrieben, wenig von der Kritik verstanden.
Wenn das ein Gerichtsverfahren sein sollte, an dem der Zuschauer als Schöffe teilnahm, dann war das "Schöffen - Verar*e". Und zwar hoch drei. In dieser "Hauptverhandlung" ist so gut wie nichts Vorgebracht worden, aus dem sich ein Schöffe ein Urteil über die tatrelevanten Umstände bilden könnte.
Was das Stück losgetreten hat, ist eine neue Diskussion darüber, ob der Staat eine Ermächtigungsgrundlage für solche Handlungen schaffen sollte / müsste.
Völlig unnötig. Das Bundesverfassungsgericht wird (hoffentlich) bei der ständigen Rechtsprechung bleiben, "Unveräußerliche Menschenrechte" können und dürfen nicht "beliebig" sein oder werden.
Das Maß der persönlichen Schuld eines vermeintlichen Mörders hat nur insofern etwas mit dem Grundgesetz / den Urteilen des BVerfG zu tun, als dass eine Handlung, bei der andere Menschen zu Tode kommen, immer auch gegen deren Grundrechte verstößt.
Für meine Begriffe ist hier nur eines geschafft worden - einen "Volksgerichtshof 2.0" im Informationszeitalter ins Leben zu Rufen.
Jenseits aller Polemik oder "Dramaturgie" , Herr @Maurice2016 gibt es auch in diesem Staat Menschen, die sich mit dieser Frage, - Abschuss oder nicht - beinahe jeden Tag tatsächlich befassen müssen.
DENEN wird nun ganz bestimmt die Entscheidung nicht leichter gemacht, das haben auch die wild gewordenen Innenminister nicht geschafft, die unbedingt ein Gesetz haben wollten.
Am 26.10.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "Goltsman":
Maurice A bis O:
Liest sich den langen Anti-Fischer-Sermon wirklich jemand durch? Ich nicht.
Am 29.10.2016 um 20:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich entdecke das erst jetzt. Oha, da haben Sie sich aber richtig Arbeit gemacht!
Es fällt mir schwer, dazu detailliert Stellung zu nehmen, mir ist das einfach zu viel, darum ein wenig pauschal:
Ich finde Ihre Schärfe ("Lügen" von Fischer) unangemessen, auch wenn Sie einige (nicht alle!) Details im Stück m.E. korrekter darstellen als es Fischer tut.
Der wichtigste Part erscheint mir Ihr Teil E in #441.4 mit der Rüge, daß Fischer die fiktionalen Figuren (und ihre z.T. sehr schiefen Argumentationen) mit dem Autor gleichsetzt, als wisse der nicht, daß seine Figur Fehler macht.
An dieser Basis-Fehlinterpretation, wie auch ich meine, krankt die polemische Kritik Fischers, wenngleich sie dadurch nicht obsolet wird: Auch wenn die Urteile - so man denn BEIDE überhaupt wahrnimmt - ein wenig Aufklärung bezüglich der juristischen Frage (und nicht nur irgendeiner angeblich vom Recht nicht abgedeckten "Moral") bieten, reichen sie doch ganz offensichtlich, wie die Rezeption des Stücks zeigt, NICHT aus, die Intention, die v. Schirach selbst in Interviews äußert, wirklich umzusetzen. Wenn z.B. öffentlich interpretiert wird (nicht nur von Fischer!), das Abstimmungsvolk habe sich gegen das Grundgesetz entschieden, müßte das nach meinem Verständnis ein klares Dementi des Autors zur Folge haben, dem mehr als allen anderen, nämlich als Konstrukteur des Plots, klar sein muß, warum die Abstimmungen so laufen (und, wie er in Inteviews sagt, aus seiner Sicht falsch!).
Am 25.10.2016 um 20:14 Uhr schrieb der Leser "W.- K.":
Moderationshinweis: Auf eigenen Wunsch entfernt. Die Redaktion/dfl
Am 26.10.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
wohl deswegen: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terr...
Auch wenn es "Schöffen-Verar e" war, hat es sehr viel mit der Realität zu tun. Es gibt da Beispiele z. B. zur "Ehrenamtlichen-Verare" in der Krankengeld-"Recht"sprechung, die will keiner glauben und Herr Fischer drückt die Augen zu.
Am 26.10.2016 um 20:21 Uhr antwortete der Leser "W.- K.":
Mit welcher Realität hatte das zu tun?
In einem "realen" Verfahren gegen einen Strahlflugzeugführer der Bundeswehr, der so einen Waffeneinsatz zu Verantworten hat, würde mit Sicherheit zuerst geprüft, ob der überhaupt Notwendig war, ob es nicht "mildere" Mittel gegeben hätte.
Bei einem Passagierflugzeug auf Reiseflughöhe gibt es die, es ist nicht zwingend notwendig, das Flugzeug final zu Beschädigen.
Gut, das hätte nicht in die Dramaturgie gepasst, wurde der "Künstlerischen Freiheit" geopfert. Aber genau diese Frage ist Teil der Realität abseits von mehr oder weniger reißerischen Theaterstücken.
In einem realen Strafverfahren ist die Frage der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel einer der Ausgangspunkte, an denen das Maß der Schuld festgemacht wird.
Ich bleibe dabei: Die eigentliche Fragestellung des Stücks ist, ob der Staat im Kampf gegen den Terror zu solchen Mittel greifen darf.
Und da gebe ich TF uneingeschränkt Recht. Ein absolut untauglicher Versuch, der nur geeignet ist, die Gesellschaft noch mehr zu Polarisieren. Auf der Basis falscher Tatsachen.
Am 26.10.2016 um 23:22 Uhr antwortete der Leser "Machts.Sinn":
Missverständnis!
Gemeint war, dass die Realität der "Ehrenamtlichen-Verar*e" in der Krankengeld-"Recht"sprechung unbedingt näher betrachtet werden müsste.
Am 26.10.2016 um 17:22 Uhr schrieb der Leser "Goltsman":
Soooo viele Kommentare. Gibt"s wohl nur, wenn (& weil) ein intelligenter und amüsant formulierender Kenner der jeweiligen Materie über etwas schreibt, was die Masse im TV gesehen hat. Schrieb er genau so intelligent, amüsant und kenntnisreich über den neuesten Lyrikband von N.N. oder die neue CD von Van Morrison oder Marco Beasley --- wetten? = die Kommentare wären im zweistelligen Bereich.
Am 26.10.2016 um 22:15 Uhr schrieb der Leser "W.- K.":
Da hat mich der Fischer im Recht doch echt in die Falle gelockt.
Dumm wie ich bin, habe ich auf den "Emma - Link" geklickt.
Da bleibt einem der Mund offen stehen.
Die "staatlich anerkannte Steuerhinterzieherin" A.S. müsste den Unterschied zwischen den Fachgerichten doch nun langsam kennen. Aber nein... .
Zitat aus der Emma:
"29. April 2016. Das Verfassungsgericht hebt die Entscheidungen von drei Gerichten auf: des Landgerichts Köln, des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofs. Zwei der Gerichte waren in dem von Kachelmann angestrengten Zivilverfahren zu dem Urteil gelangt, der Kläger habe recht. Seine Ex-Freundin dürfe nicht länger behaupten, er habe sie vergewaltigt."
Da stimmt nichts, aber auch gar nichts, noch nicht einmal das Datum. Das Bundesverfassungsgericht hat der Meinungsfreiheit einen anderen Stellenwert eingeräumt als die anderen Instanzen, und zwar ob der [so öffentlich] geführten Auseinandersetzung. Aufgehoben wurde das Urteil des Oberlandesgerichtes Köln.
Und da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - zur Entscheidung zurückverwiesen.
Zitat: "wird lediglich das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen"
Quelle: Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2844/13 - vom 10. März 2016.
Die Pressemitteilung ist vom 29. April 2016 - damit findet man allerdings das Urteil nicht.
Soll wohl so sein. Können Halbwahrheiten Lügen sein?
Am 31.10.2016 um 13:11 Uhr schrieb der Leser "Blablaist":
Es wäre ja schön, wenn sich die monierten Prinzipien zur Erlangung des niedrigsten Niveaus nur auf dieses alberne Theater- und Fernsehstück beschränken würden.
Doch sie sind ultimative Norm geworden auch bei der Herstellung von Politik, wo bereits in der Zutatenliste die notwendige Portion „Demokratie“ auf kaum messbare Werte gekürzt wurde.
Dazu wird es jedoch kaum Urteilssprüche geben, denn eine Beschwerde von Bürgern, sie würden sich in ihrer Würde bereits durch „demokratisch“ von Parteien und Regierungskörpern hingenommene autokratische Kanzler-Willkür verletzt fühlen, hätte bei den Juristen des Bundesverfassungsgerichtes keine Chance. Zutreffend = 1 / Unzutreffend = 2 / Auch TF zu heiß = 3.
Am 25.11.2016 um 15:21 Uhr schrieb der Leser "Blaubaer1":
Einspruch Herr Fisher: Der Freispruch war juristisch vertretbar und moralisch notwendig. Die Verantwortlichkeit, d.h. die Möglichkeit und Notwendigkeit der Verhängung von Strafe, setzt neben der Schuld auch eine präventive Bestrafungsnotwendigkeit voraus. So fehlt es beim Notwehrexzess (§ 33 StGB) nicht an der Schuld. Denn die Grenzen der Notwehr haben nur Sinn, wenn man sie auch einhalten kann. Aber wegen der besonderen Opfersituation des aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überreagierenden Täters fehlt ein Strafbedürfnis, so dass der Gesetzgeber Nachsicht üben kann. Bejaht man einen Verantwortungsausschluss lässt sich auch für Grenzfälle des Lebensnotstandes die Möglichkeit eines übergesetzlichen Ausschlusses der strafrechtlichen Verantwortlichkeit begründen. Wenn der Pilot das Terrorflugzeug vergeblich abzudrängen versucht hat, die Hoffnungslosigkeit der Situation aus nächster Nähe überblickt und sich durch sein Gewissen gedrungen fühlt, die Menschen am Boden durch einen Abschuss des Flugzeugs zu retten, lädt er zwar immer noch die Schuld einer unrechtmäßigen Tötung der Passagiere auf sich. Aber man kann auf eine Bestrafung verzichten, weil der Pilot nicht aus kriminellen Motiven, sondern aus Gründen der Lebenserhaltung gehandelt hat. Ein solches Verhalten ist zu billigen, weil einer Gewissensentscheidung auch von der Verfassung (Art. 4 GG) ein zwar nicht Rechtswidrigkeit und Schuld, unter Umständen aber doch ein die Strafe ausschließende Stellenwert zugesprochen wird.