Am 04.05.2016 um 11:24 Uhr schrieb der Leser "FetterEff":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit dem Artikelthema auseinander. Wir wünschen uns eine differenzierte und angeregte Debatte. Die Redaktion/cj
Am 04.05.2016 um 11:26 Uhr schrieb der Leser "Famus":
Was passiert mit vollendeten Systemen, die so komplex und kompliziert geworden sind, dass sie kein Mensch mehr begreift und damit handhaben kann?
Sie gehen unter. Zwangsläufig.
Also, Herr Fischer, arbeiten Sie weiter daran. :-)
Am 04.05.2016 um 13:08 Uhr antwortete der Leser "Galgenstein":
Ein System funktioniert oder es funktioniert nicht und es funktioniert nicht etwa deswegen nicht, weil es zu kompliziert geworden ist. Wäre es anders dann würden die Autos von Anno Tobak unseren heutigen aufgrund ihrer Einfachheit in Sachen Ausfallsicherheit und Lebensdauer haushoch überlegen sein. Nicht anders bei einem Arztbesuch. Sie legen auch dort Wert auf eine differenzierte Diagnose und nicht eine Pi mal Daumen Bewertung Ihrer Beschwerden. Nun gut, es gibt Leute, die halten Globuli für der Weisheit letzten Schluss. Aber nicht deswegen weil sie wirken, sondern weil sie sie verstehen. Nicht anders im Recht. Ein Recht, das auch der letzte Trottel noch versteht, wäre letztlich willkürlich und grausam. Ein klein wenig sollte man darauf vertrauen können, dass Spezialisten einen Sachverhalt besser beurteilen können, als der Mann von der Straße. Was Herr Fischer hier zu schaffen versucht ist Verständnis für das zu schaffen, was Recht ausmacht. Wer sich dem Verstehen verweigert, sollte die Schuld aber nicht in der Materie, sondern bei sich selbst suchen.
Am 04.05.2016 um 14:48 Uhr antwortete der Leser "strippenzieher":
Applaus!
Am 05.05.2016 um 05:12 Uhr antwortete der Leser "Redham":
Warum so giftig? Projizieren Sie nicht ihre eigene Unfähigkeit in andere Texte?
Das steht nur, dass overcomplicated systems zusammenbrechen müssen. Man kann natürlich auch versuchen, tote Pferde zuschande zu reiten.
Ein Rechtssystem, das im Namen des Volkes agiert, muss von diesem auch begriffen werden und kann eben nicht die Sache von Wolkenkuckucksheimern sein. Kommunikation besteht darin, dem anderen seine Gedanken zu übermitteln. Wenn dies durch die gewollte Überkompliziertheit eines Machtsystems nicht mehr möglich ist, geht es jedenfalls nicht um Kommunikation untereinander. Also n i c h t um einen demokratischen Rechtsstaat.
Leicht daran erkennbar, dass das gleiche Rechtssystem auch unter einer Diktatur funktioniert. Schon bei den alten Ägyptern versuchten die Schreiber durch die Unlesbarkeit ihrer Hieroglyphen sich ihre Privilegien und Sonderstellungen zu sichern. In dieser Tradition des Staates über dem Staat arbeiten die heutigen Juristen weiter. Der Ausdruck: "Im Namen des Volkes" ist die Verhöhnung des Volkes. Rechtssprechung erfolgt alleine im Namen der Juristenkaste.
Wie ein Rechtssystem aussehen müsste? Nicht wesentlich komplizierter als das mit den 10 Geboten. Die natürlich nicht auf Steintafeln. :-) Das wichtigste Gesetz Deutschlands (GG) besteht im Grunde aus 20 Artikeln. Der Rest ist Wichtigtuerei der Brahmanenkaste und der Versuch, die Dynamik der Geschichte in Windeln zu legen.
Heute gibt es Gesetze, deren Titel länger ist als der Art. 1 (1).
Am 05.05.2016 um 08:59 Uhr antwortete der Leser "Ckommentatore":
Sehr geehrter Redham, obwohl ich juristisch gesehen vollkommener Laie bin drängen sich mir anhand der Lektüre des Artikels und Ihres Textes einige Gedanken auf. Zunächst einmal ist es richtig, textliche Systeme, welche sich verelbstständigt undvon gesellschaftlichen Realitäten enthoben haben, zu hinterfragen, abzuschaffen oder gegebenenfalls neu zu formulieren. Hierzu fallen mir lustigerweise gerade die jüdischen Gesetze im Alten Testament ein. Daneben muss man sich aber immer VORHER die Frage stellen: Wie kam es dazu. War es wirklich die Lust am Verklausulieren, an der Abgrenzung zum Gewöhnlichen … wie es in der Kunst immer wieder vorkommt … oder ging es um eine immer weiter differenzierte Abbildung von Realität, von Erfahrung mit dem jeweiligen Subjekt der Texte. Ich neige in diesem Fal eher zu Zweiterem. Stellen Sie sich vor, alle Gesetze wären auf der Formulierungsstufe des GG und bedenken Sie dann, welchen Spielraum dann ein Richter in einem jeweiligen konkreten Fall hätte. Geht es bei all diesen Gesetzen nicht genau darum, eine möglichst große Objektivität, Transparenz zu erwirken. Nicht in dem Sinne, dass JEDER das nun versteht, sondern dass Nachfolgeinstanzen Rechtsprechung auch objektiv Beurteilen können. So wie ich das sehe ist trotz der komplizierten Texte die Wirklichkeit immer noch komplizierter und immer noch für viele Nichtjuristen zu viel "Interpretation" und zu wenig "Objektivität". Das ist der Freiheit von Richtern durch vage Gesetzestexte vorzuziehen.
Am 05.05.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Mensch, Galgenstein, d haben Sie ja wieder einen Satz auf die Menschheit losgelassen: "Ein Recht, das auch der letzte Trottel noch versteht, wäre letztlich willkürlich und grausam"
Würde es Ihnen sehr viel Mühe machen, mir zu erklären, warum dem so sein sollte?
Am 04.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "rudolf s":
mal abgesehen davon: auch hier fehlt doch jeder kontext in dem dieses gedicht vorgetragen wurde. erdogan hat sich nämlich dahingehend geäussert, das er von der extra3-satire "erdowie,erdowo,erdowahn" persönlich und als TÜRKISCHER president beleidigt worden wäre-also er persönlich als türke wäre beleidigt worden. die rassisitschen schmähungen stehen also nicht im luftleeren raum, weil sie böhmermann so außerordenlich komisch findet, sondern sind eine reaktion auf das beleidigt-sein erdogans als türke, wo doch eigentlich bei extra3 niemand die türken als volk oder gar ethnie, sondern erdogan persönlich meinte. nur in diesem kontext versteht man, warum böhmermann sich für diese ganzen heftigen schmähungen entschieden hat, die auch auf rassisitsche klischees abzielen.
Am 04.05.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Zum Kontext sagt Herr Fischer auch was, rudolf.
Da müssen Sie jetzt aber ganz tapfer sein - der vielbesungene Kontext hält nicht, was er verspricht.
Ich denke mal, dass der Herr Böhmermann heute keinen guten Abend hat, er wird diesen Artikel wohl auch gelesen haben
Am 04.05.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "rudolf s":
ihren süffisanten ton können sie sich sparen und herr fischer ist nicht mein mentor oder ein unfehlbarer halbgott.
eine weitere frge die herr fischer hier nämlich völlig ausblendet: wo steht die satire? ist die satire wirklich nur eine meinungsäusserung einer privatperson die lustig verpackt wird, oder ist die satire ein stilmittel der kunst und der schauspielerei ähnlicher als dem realen leben? wenn zb. ein satiriker (auf youtube zu finden) unter dem motto "tötet merkel" auftritt um dann am ende seiner show aufzulösen, das merkel zu töten keine lösung sei: ist das nach dem präzedenzfall böhmermann dann in zukunft als aufruf zum mord zu bewerten? weil, schließlich wurde diese tat im juristischen sinne angekündigt, auch wenn sie hinterher zurückgenommen wurde. also? kann es einfach sein das herr fischer keine ahnung von satire hat? wenn das was böhmermann(achtung, ich schreibe jetzt groß) als SATIRIKER äussert neurdings kontextfrei den tatbestand der beledigung erfüllt,dann kann das satiremagazin titanic gleich schließen,oder sich selbst einsperren.
diktatur, ick hör dir trapsen....
Am 04.05.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ja, auch darum geht es, das haben Sie gut formuliert.
Am 05.05.2016 um 00:36 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Sicher, mein rudolf, ich kann mir den süffisanten Ton sparen.
Will ich aber nicht, weil ich es gut finde, wenn jemand, der einen anderen auf ekelhafte Weise beleidigt hat, dafür geradestehen muss. Egal, ob er für die Beleidigung einen "Kontext" verwendet hat oder nicht.
Und die Freiheit der Kunst und die Freiheit für Kabarettisten und Satiriker (ich schreibe das klein, so wichtig sind die nicht) machen wir an geeigneteren Beispielen fest.
Am 05.05.2016 um 00:40 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Korrektur: "machen wir" ist nicht richtig formuliert, weil Sie da mit Sicherheit nicht mitmachen. Ich ziehe das "machen wir" zurück und ersetze es durch ein "mache ich".
Am 04.05.2016 um 21:25 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Diesen Einwand mag verstehen, wer will; ich verstehe ihn nicht. Wenn sich ein deutscher Politker - albernerweise - "als Deutscher" beleidigt fühlen würde, weil man ihn "Kartoffelkopp" genannt hat: Heißt das dann dass man ihn ab sofort "Judenmörder" nennen darf?
Und wieso greift B. "auf rassistische Klischees zurück"? Welche "Klischees" sollen damit "aufgedeckt" oder "satirisch" enthüllt werden? tf
Am 04.05.2016 um 22:30 Uhr antwortete der Leser "rudolf s":
sie ignorieren schon wieder den kontext. von extra3 wurde erdogan nämlich nicht persönlich als türkischer "kartoffelkopp" bzw. in dem fall "kümmeltürke" oder ähnliches bezeichnet, sondern seine politik auf satirische art kritisiert. daraufhin hat sich erdogan allerdings als türke persönlich beleidigt gefühlt und die erklärung was eine beleidigung gegen ihn persönlich als türke wäre, hat böhmermann dann einfach nachgeschoben.
aber um ihren judenmörder vergleich mal anzunehmen und für diesen fall ,meines erachtens nach richtig zu kontextualisieren: wenn sich die AFD-politikerin Beatrix-frauke von Petry-Storch im jahre 2033 nach der machtergreifung von einer ausländischen satiresendung die den schießbefehl an deutschen grenzen kritisiert als DEUTSCHE und PERSLÖNLICH angegriffen fühlen würde und den botschafter dieses landes deshalb einbestellt und daraufhin eine andere satiresendung antwortet: "nein, liebe beatrix-frauke von Petry Storch, DAS war keine beleidigung gegen sie als deutsche. eine beleidigung gegen sie persönlich und als deutsche wäre; Judenmörderin, hässliche....usw." ^^dann haben sie den richtigen kontext, übertragen auf einen anderen fall
Am 05.05.2016 um 08:37 Uhr antwortete der Leser "A-K-":
[von extra3 wurde erdogan nämlich nicht persönlich als türkischer "kartoffelkopp" bzw. in dem fall "kümmeltürke" oder ähnliches bezeichnet, ...]
was, soweit ich sehe, weder jemand behauptet hat, noch ein Indikator oder Gradmesser für das Vorliegen oder die "Intensität" einer Beleidigung wäre.
[...sondern seine politik auf satirische art kritisiert]
Ich halte das dür eine steile These. Der betreffende "Song" ist nüchtern betrachtet zunächst ein in die Konserve eines bekannten Nena-Songs gestecktes, zusammengereimtes Komprimat von Unterstellungen und Tatsachenbehauptungen. Man könnte auch sagen: Ein entkerntes Gerüst von aus (vorwiegend westlichen) Medien bekannten und kolportierten "Wertungen" betreffend E.
Satire (als Kunstform) ist stilistisch durch die Übertreibung und Zuspitzung von Ereignissen und Zuständen gekennzeichnet, die auf diese Weise "angeprangert" (auch iSv verschmäht /verspottet etc.) werden können und dürfen. Die Übertreibung dient der Satire idZ als Abstraktionsmittel. Sie erfüllt nicht nur den Zweck, den gedanklichen Kontext des "Angeprangerten" durch den Rückgriff auf abweichende, aber sinnverwandte Beispiele zu verdeutlichen. Sie erfüllt auch und insb. den Zweck, konkrete Tatsachenbehauptungen gerade zu v e r m e i d e n, um den Rückschluss auf den satirisch angeprangerten Gegenstand dem Abstraktionsvermögen der Rezipienten zu überlassen.
Dem extra3-Beitrag dürfte es an dieser (kunstbildenden) Eigenschaft wohl mangeln.
Meinen Sie nicht?
Am 04.05.2016 um 11:29 Uhr schrieb der Leser "LocalJudge":
Moderationshinweis: Entfernt auf eigenen Wunsch. Die Redaktion/ur
Am 04.05.2016 um 11:34 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Moderationshinweis: Moderationshinweis: Entfernt. Der Beitrag, auf den Sie sich beziehen, wurde bereits entfernt. Die Redaktion/cj**
Am 04.05.2016 um 11:35 Uhr antwortete der Leser "LocalJudge":
Moderationshinweis: Entfernt auf eigenen Wunsch. Die Redaktion/ur
Am 04.05.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Moderationshinweis: Entfernt. Der Beitrag, auf den Sie sich beziehen, wurde bereits entfernt. Die Redaktion/cj**Moderationshinweis:
Am 04.05.2016 um 12:00 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
Moderationshinweis: Der Beitrag, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt. Die Redaktion/th
Am 04.05.2016 um 12:09 Uhr antwortete der Leser "LocalJudge":
Moderationshinweis: Entfernt auf eigenen Wunsch. Die Redaktion/ur
Am 04.05.2016 um 11:31 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":
Nachdem ich entgeistert feststellen musste, dass auch und besonders Juristen unter Missachtung alles dessen was letztens noch recht und billig war versuchen, Herrn B. beizuspringen, und auch keine rechtsstaatliche Bedenken haben, Gesetze zu ändern um Einfluss auf ein Strafverfahren zu nehmen, las ich mit Erleichterung dieser Kolumne.
Am 04.05.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Beeeeerliner":
Dass Juristen auch eine fachliche wie persönliche Meinung haben, finde ich in Ordnung.
Auch Gesetze müssen hin und wieder geändert werden. Stets und ständig. Oder aber es fallen welche weg. Oder es kommen neue hinzu.
Am 04.05.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Natürlich. Aber ein Gesetz ist abstrakt-generell. Das Strafverfahren ist ein Einzelfall. Unser Rechtsstaat beruht ganz wesentlich darauf, dass die Form des Gesetzes nicht missbraucht wird, um zB Gerichtsprozesse zu entscheiden. Umgekehrt hätten Sie vermutlich auch Bedenken, ein Gesetz zu schaffen, nur um eine Strafe in einem Einzelfall zu ermöglichen?
Am 04.05.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "tdhaller":
Schon. Aber es ist ein Unterschied, ob man ein Gesetz ändert, weil man zu dem Schluss kommt, dass es sachlich geändert werden sollte. Oder weil man noch schnell einem politisch missliebigen laufenden Verfahren einen Riegel vorschieben will. Herr Böhmermann hat den Bogen einfach so weit überspannt, dass es strafrechtliche Relevanz hat - und Herr Fischer meint sicher richtig, dass der Schutz der Menschenwürde auch für ausländische Autokraten gilt. Nehmen Sie doch mal ein weniger banales Extrembeispiel. Jemand erschießt Herrn Erdogan hier, und es findet breite Zustimmung in der Bevölkerung. Nun entschließt sich die Regierung, kurz vor der Wahl das Gesetz zu ändern, damit der Täter ungeschoren davonkommt. Finden Sie das jetzt immer noch in Ordnung? Freilich, die Taten sind nicht vergleichbar, das potentielle Vorgehen der Regierung aber wohl.
Am 04.05.2016 um 20:08 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert:
Falls Böhmermann verurteilt wird, was bekommt Erdogan? Schmerzensgeld (das müsste er dann zivilrechtlich geltened machen, oder kann man das bei dem Delikt schon im Strafverfahren regeln?)?
Gäbe es eine Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs, wenn Böhmermann die Tat zugibt?
Wird Erdogan beim Strafverfahren als Zeuge geladen und kommt er dann auch?
Am 04.05.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "tdhaller":
Schmerzensgeld kann man prinzipiell schon im Strafverfahren geltend machen, per Adhäsionsverfahren. Ich bin aber nicht auf dem allerneuesten Stand, die Regeln haben sich ein paarmal geändert, ob der Richter da mitspielen muss oder nicht. TOA weiß ich gar nicht, wie es hier aussieht.
Als Zeuge geladen wird er sicher, aber nachdem Erdogan nicht der Zuständigkeit deutscher Gerichte unterfällt, hat der Richter keine Möglichkeit, sein Erscheinen irgendwie zu erzwingen - die üblichen Zwangsmittel sind nicht anwendbar. Normalerweise könnte man ein Rechtshilfeersuchen an den zuständigen ausländischen Staat stellen, aber wegen einer Beleidigung ist das schon ein großes Kaliber... und ich bin mir relativ sicher, dass die türkische Regierung ihren Präsidenten gewiss nicht zur Deutschlandreise und Aussage zwingen wird.
Am 04.05.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "Nara1992":
Nicht jeder Richter hat die gleiche Auffassung und nicht jeder Richter würde gleich über den Fall urteilen. Es gibt eben noch genug Spielraum für Interpretationen in dem Fall und der Fall ist an sich komplizierter als manche meinen, daher ist es wohl eher so, dass es bei 5 Richtern 6 unterschiedliche Meinungen gibt.
Am 04.05.2016 um 12:28 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das mag sein. Aber bis vor ca. einen Monat gab es eine durchaus ausdifferenzierte Rechtsprechung zu Schmähkritik. Insbesondere zur Grenze der Menschenwürde. Das scheint viele nicht zu interessieren, offenbart weil das Opfer Erdogan heißt und nicht anders.
Am 04.05.2016 um 13:23 Uhr antwortete der Leser "tdhaller":
Ich auch, aber Herr Fischer, ich kann es mir nicht verkneifen anzumerken, dass ich sie ausnahmsweise gerne von jemand anderem gelesen hätte. Ich will keine Kritik äußern, Ihre Kolumne ist feste Lektüre für mich jede Woche, und ich habe großen Respekt vor Ihnen und Ihrer Arbeit. Aber ich finde es vorsichtig ausgedrückt ungewöhnlich, wenn ein Richter am Bundesgerichtshof (selbst wenn er für den Fall niemals zuständig werden kann, weil erste Instanz nur das AG ist) ein vor den unteren Instanzen noch laufendes Verfahren kommentiert. Und nicht nur das "Drumherum", sondern - mit den Erläuterungen zum Versuch und potentiellen Rücktritt davon - auch durchaus materielle Aspekte.
Am 04.05.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ein Hinweis : Versuchter Diebstahl ist nicht strafbar, Fischers Prüfung insoweit nur nur Demonstrationszwecken geeignet.
Am 04.05.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Korrektur : Versuchte Beleidigung natürlich
Am 04.05.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "Columba livia":
Ich erinnere mich, wie die begeisterten Böhmermann-Apologeten meinten, Fischer würde ganz gewiss der Je-Suis-Böhmi-Fraktion beitreten und hübsch auseinanderfieseln, warum das Gerotze hochintelligente Satire sei und ich nur antwortete: wenn sie sich da mal nicht täuschten. Mich jedenfalls hat er nicht enttäuscht.
Am 04.05.2016 um 14:59 Uhr antwortete der Leser "teenriot":
Was für rechtsstaatliche Bedenken gibt es Gesetze abzuschaffen dessen Folgen wider Rechtsstaatlichkeit sind?
Rechtsstaatlichkeit sagt, vor dem Gesetz sind alle gleich, auch Herr Erdogan, §185 also ausreichend und §103 ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.
Rechtsstaatlichkeit sagt auch, dass es Gewaltentrennung geben sollte, womit §104 wider der Rechtsstaatlichkeit abgeschafft gehört.
Die Gesetze werden nicht wegen Böhmermann abgeschafft, sondern wegen der Gesetze selbst. Es sind in der Tat Relikte die dem rechtsstaatlichen Zeitgeist nicht mehr standhalten. Daran kann es kaum Zweifel geben.
Am 04.05.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber natürlich nur die gleichen. Oder halten Sie die Sonderdelikte wider Politiker, Verfassungsorgane oder den Bundespräsidenten auch für verfassungswidrig. Der allgemeine Gleichheitssatz hat übrigens nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Rechtsstaat heißt dagegen ua dass Einzelfallgesetze verboten sind.
Am 04.05.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "WeitOffeneGesellschaft":
Es gibt ja neuerdings immer mehr Freunde der Meinungsfreiheit, die sie dahingehend interpretieren, dass alles gesagt werden darf, was gedacht werden kann. (Manche von denen sicherlich, weil sie hoffen, dass eines Tages auch alles getan werden kann, was dann endlich gesagt werden darf.) Doch in der Causa Böhmermann geht es wohl kaum um die Meinungsfreiheit, sondern um die reine Freude darüber, dass er Erdoğan als "Ziegenficker" bezeichnet hat. Die einen finden in demokratischer Empörung, so einem Autokraten geschehe dies recht, andere sehen ihre Meinung über Muslime oder über den türkischen EU-Beitritt darin treffend formuliert, usw. Und dann noch der nachfolgende salafistische Terroranschlag gegen nationalistische Gefühle in Gestalt von Erdoğans Klage gegen unseren deutschen Kameraden Böhmermann! Nein, um die Meinungsfreiheit geht es hier allenfalls ganz zu hinterletzt - die kann man nicht vorschieben.
So gesehen finde ich, dass die Ereignisse bange Fragen aufwerfen: Schwappen neue Trends aus den USA neuerdings derart schnell zu uns herüber?! Vielleicht als weitere infame Folge der Globalisierung?! Kaum wird der Verbalartist Trump dort als Halbgott der politischen Unkorrektheit verehrt, schon sind wir - als ewige Vasallen Amerikas - ebenfalls Fans der Kloakensprache?!
Am 04.05.2016 um 15:36 Uhr antwortete der Leser "teenriot":
Doch in der Causa Böhmermann geht es wohl kaum um die Meinungsfreiheit, sondern um die reine Freude darüber, dass er Erdoğan als "Ziegenficker" bezeichnet hat
Das ist ihre Meinung. Für mich geht es um was ganz anderes. In der Causa Böhmermann geht es für verschiedene Menschen um verschiedene Dinge. Nur das die Argumentation derjenigen, die behaupten Böhmermann wäre es um die Beleidigung an sich gegangen, auf einer Unterstellung basiert.
Sry ich kann niemanden wirklich ernst nehmen, der glaubt Böhmermann würde, wenn er wirklich jemanden beleidigen wollte, sich dem Niveau des Schmähgedichts bedienen. Für Böhmermann ging es um mehr, das können auch die nicht bestreiten die der Meinung sind das er sich strafbar gemacht hat.
Am 04.05.2016 um 17:07 Uhr antwortete der Leser "WeitOffeneGesellschaft":
teenriot: "Für Böhmermann ging es um mehr, das können auch die nicht bestreiten die der Meinung sind das er sich strafbar gemacht hat."
Allerdings scheint Böhmermanns Version sogar Bundesrichter Fischer nicht einzuleuchten - doch will ich mich natürlich nicht auf Autoritäten berufen...
Ist aber eigentlich egal, denn was Böhmermann auch immer wirklich gemeint haben mag, interessant ist die öffentliche Rezeption und Reaktion.
Betrachten wir den Ablauf: Begeisterung über die Beleidigung des Unsympathen Erdoğan, gefolgt von der Empörung über dessen Beleidigtsein und seine osmanische Invasion UNSERES (des deutsch-nationalen) Rechtssystems. Außerdem ruft Erdoğans Klage nun die Fans der Meinungsfreiheit bzw. politischen Unkorrektheit auf den Plan, natürlich auch die Merkel-Basher wegen ihres Telefonats. Plötzlich wird die Regierung also SCHON WIEDER von einem Wutbürger-Shitstorm angeweht, knickt um und will eine Sofortkorrektur am geltenden Recht durchführen, gern auch zurückdatiert.
DIESE Vorgänge sind das Wesentliche an der ganzen Affäre, Böhmermann selber ist Nebensache (er surft nur hart an diesem Wind seinen PR-Gag.)
Am 04.05.2016 um 15:49 Uhr antwortete der Leser "EinLeser69":
Und was mir erst für ein Stein vom Herzen fällt. Die Heroisierung eines Herrn B. für eine eigentlich sehr unrühmliche Tat, die zig Erklärungen über die Raffinesse des Herrn B, die einem alle Haare aufstellen können, wenn man einen inneren ethischen Kompass hat, all das haben mich auch permanent an meinem Verstand zweifeln lassen. Denn entweder bin ich komplett verrückt (von dem was ich unter Recht und Gerechtigkeit verstehe) oder die anderen (die Mehrheit) ist es.
Buchstäblich bin ich glücklich darüber, dass Herr Fischer diesen Unsinn des Herrn B. nicht geschluckt hat. Ich hoffe, dass die Richter, die den Fall behandeln es auch nicht schlucken und das irgendwie die versuchte Rechtsbeugung seitens der Politik (schaffen wir das Gesetz doch schnell ab, damit unser Satireheld nicht verurteilt werden kann) nicht durchgeht, final also Herr B. rechtskräftig wegen 103 verurteilt wird.
Lange hab ich auf ihren Artikel in dieser Sache gewartet, vielen Dank Herr Fischer!
Am 04.05.2016 um 16:04 Uhr antwortete der Leser "teenriot":
wenn man einen inneren ethischen Kompass hat
Dann wiegt Meinungs- & Pressefreiheit schwerer als das Recht eine beleidigte Leberwurst zu sein. Böhermanns Aktion war Pro-Meinungsfreiht von z.B Extra3 und nicht Anti-Erdogan in Person.
Am 04.05.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "joachimrang":
Meines Erachtens war es beides: Pro-Pressefreiheit zusammen mit (ziemlich viel) Anti-Erdogan. Letzteres wird - isoliert betrachtet - strafbar sein und vermutlich auch so entschieden werden. Da hilft dann der Kontext auch nicht weiter. Böhmermann hätte den Unterschied zwischen Satire und Beleidigung auch anders darstellen können als mit seinem (unsäglichen) Gedicht.
Am 04.05.2016 um 19:11 Uhr antwortete der Leser "EinLeser69":
"Dann wiegt Meinungs- & Pressefreiheit schwerer als das Recht eine beleidigte Leberwurst zu sein. "
Sie wollen hier die Menschenwürde mit "das Recht eine beleidigte Leberwurst zu sein" entwerten und lächerlich machen. Das zieht aber nicht.
Meinungsfreiheit steht hinter der Menschenwürde.
Am 04.05.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "joachimrang":
So geht's mir auch - endlich jemand der die Dinge einmal klar und ohne politische Agenda darlegt. Ich bin kein Freund von Erdogan und finde - moralisch gesehen - das es durchaus gute Gründe gibt ihn zu beleidigen. Die Satire von Böhmermann insgesamt hat auch eine tolle gesellschaftliche Diskussion angezettelt. Nur darf man deswegen doch nicht die stattgefundene Beleidigung ungestraft lassen...
Am 04.05.2016 um 17:17 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Man sollte meinen, Böhmermann wäre der Kampf gegen einen Despoten wie Erdogan etwas wert. Stattdessen zittert und wimmert er um keine Strafe zu bekommen. Andere wären stolz auf eine Bestrafung.
Am 04.05.2016 um 17:50 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Um sich davon zu distanzieren müsste der "wahre" Alan Shore wohl eine Fortsetzung von "Boston Legal" erzwingen.
Soweit ich verstanden habe, soll § 103 StGB nicht während des Verfahren abgeschafft werden.
Näher dazu hier: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Am 04.05.2016 um 18:26 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Der wahre Alan Shore hatte allerdings Stil, und hätte für den Penäler-Humor eines Böhmermann wenig übrig gehabt. Anders als in ihrer Quelle gibt es durchaus Bestrebungen im Bundesrat jetzt schon 103 abzuschaffen. Vor allem hier im Forum.
Am 04.05.2016 um 17:54 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Um sich davon zu distanzieren müsste der "wahre" Alan Shore wohl eine Fortsetzung von "Boston Legal" erzwingen.
Soweit ich verstanden habe, soll § 103 StGB nicht während des Verfahren abgeschafft werden.
Näher dazu hier: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Am 04.05.2016 um 20:02 Uhr antwortete der Leser "Redukteur":
Das nützt nichts, Her Fischer bekommt trotzdem die Prügel von denen, die Böhmermann für einer gewitzten Freiheitskämpfer halten und selbst schon Probleme mit dem verstehenden Lesen eines BGB Pargraphen (vom Verstehen nicht zu reden) haben.
Am 04.05.2016 um 11:32 Uhr schrieb der Leser "Membran":
"Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens"."
Bei meiner Achtung vor Ihrem Rechtsverständnis, sollten Sie sich über Satire und Humor nur geschmacklich, aber nicht qualitativ wertend nähern.
Satire greift die Herrschenden an, das hat Herr Böhmermann getan, deshalb ist es Satire.
Genauer dazu Stefan Gärtner: "Satire ist, in der einfachsten Definition, die Entstellung zur Kenntlichkeit: dass der Kaiser nämlich nackt sei. Satire gegen unten, wie sie das deutsche Kabarett mittlerweile pflegt, ist Herrschaftssatire und ein Widerspruch in sich. Über diese Herrschaftssatire können dann auch alle lachen, die von „Satire“ eine Bestätigung ihrer Ressentiments verlangen. Satire ändert aber idealerweise die Perspektive, demontiert das Vorurteil, decouvriert das Unwahre. Ein Mohammed-Witz richtet sich nicht gegen die Schwachen, die an ihren Propheten glauben, sondern an die, die diesen Glauben instrumentalisieren." http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/satire
Am 04.05.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Der Denkfehler in Ihrer Argumentation: Nicht jeder Angriff auf „einen Herrschenden“ ist Satire!
Der Rückgriff auf die „einfachste Definition“ (!) eines Satirikers (!) ändert daran nichts – zumal nicht, wenn diese auch etablierten rassistischen Motiven die Absolution erteilt und argumentativ letztendlich in einem Zirkelschluss mündet. Überdies ist der skizzierte „Idealfall“ (Perspektivänderung, Demontage von Vorurteilen, „Decouvrierung“ von Unwahrheiten) gar nicht eingetreten, sondern das genaue Gegenteil. Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet ...
Nebenbei: Finden Sie es selbst nicht etwas anmaßend, anderen die Annäherung an den Sachverhalt auf „geschmackliche, aber nicht qualitativ wertende“ Weise vorzuschreiben und dann ihrerseits auf eine qualitativ wertende „einfachste“ Definition zu verweisen?
PS: Manchmal bin ich tatsächlich froh, dass rechtskundige Unbeteiligte (aka „Juristen“) einen Sachverhalt erörtern und nicht „Satiriker“, die sich als (Ziegen-) Böcke selbst zu Gärtnern befördern.
Am 04.05.2016 um 12:42 Uhr antwortete der Leser "Membran":
Juristen erörtern juristische Sachverhalte, Satiriker satirische Sachverhalte. Ein Richter beurteilt die Strafbarkeit einer Handlung und ist kein "Kunstkritiker" - da ist ihr Denkfehler.
Und natürlich hat die Satire von Böhmermann z.B. folgenden Punkt erreicht:
- „Decouvrierung“ von Unwahrheiten: Der Extra 3 hat niemanden beleidigt, Erdogan stellte dies als Tatsache auf.
Die anderen Punkte kann man, muss man aber nicht erkennen, darüber ließe sich streiten.
Eine Definition ist zudem kein qualitatives Urteil, sondern die Beschreibung quantitativer Merkmalsausprägungen.
Btw nettes Wortspiel auch wenn es an der Sache vorbei geht.
Am 04.05.2016 um 17:13 Uhr antwortete der Leser "Metalman":
Hmm, dass Böhmermann die Absolution der Satirikerfront gewiss ist, ist mittlerweile klar. Dennoch kann seine Satire einen juristischer Sachverhalt berühren, auch wenn er sich vorher die Narrenkappe aufgesetzt hat.
Abgesehen handelt es sich nicht um einen "satirischen Sachverhalt" gegenüber Erdogan, denn seine Politik ist ja gar nicht Gegenstand dieser "Satire". Vielleicht eine Satire über die Satire oder über Grenzen der Kunstfreiheit oder des guten Geschmacks. Das aber ist nicht sonderlich schwer zu erreichen und noch weniger originell. Eine Beleidigung bleibt es allemal.
Am 04.05.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "joachimrang":
Schöne Definition(en) von Gärtner: "Entstellung zur Kenntlichkeit":
Erdogan als "pädophilen Ziegenficker, der auf Gangbank-Party rumfickt bis der Schwanz beim Pinkeln brennt" zu bezeichnen, arbeitet sehr schön den wahren Charakter des türkischen Präsidenten heraus, Bravo!
"Demontiert das Vorurteil"
"Ziegenficker" - super Demontage von Vorurteilen, große Kunst!
Am 04.05.2016 um 11:33 Uhr schrieb der Leser "roland_s":
Darf sich ein Bundesrichter in so einem Stadium über einen Fall substanziell äußern, der irgendwann einmal ggf. auf seinem Tisch landen könnte? Er sollte es zumindest nicht tun können dürfen.
Im Übrigen finde ich, dass es einmal langsam langt mit der Privatfehde mit der FAZ.
Es ist sehr bedauerlich. Eigentlich finde ich diese Kolumne klasse und im Kerntext trifft das sogar auch auf diese Ausgabe hier zu. Aber in letzter Zeit nimmt die Qualität drastisch ab und die Anlässe für Unmut in gleichem Ausmaß drastisch zu. Das liegt unter anderem an o.g. Privatfehde, die nun offenbar zu einem "Running Gag" werden soll, obwohl sie niemals lustig war, und seit einigen Wochen jedem Beitrag voran gestellt wird. Und es liegt an der immer lauter werdenden Arroganz des Autors gegenüber immer mehr Personenkreisen.
Es scheint immer mehr, als dass diese Kolumne nicht mehr der unterhaltsamen Aufklärung von Rechtslaien dienen soll, sondern immer häufiger dem Autor als Plattform dient, eigene Süppchen in der Öffentlichkeit auszutragen.
Am 04.05.2016 um 11:37 Uhr antwortete der Leser "LocalJudge":
Ich teile Ihre Einschätzung, weil die Aufklärung in der Tat zu kurz kommt.
Am 06.05.2016 um 21:57 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich habe im Kreis meiner Tanten, Großtanten, präsumptiven Tanten und Möchtegerntanten eine spontane Umfrage nach streng wissenschaftlichen Kriterien (Wir studierten einst soziologische Methodenlehre) durchgeführt und knallhart evaluiert: 89,2 Prozent fanden die Aufklärung super, 10,3 Prozent suboptimal. Die Behauptung: "Die Qualität nimmt drastisch ab" unterschrieben blindlings 0,3 Prozent, hielten für baren Unsinn: 96, 2 %, verstanden beim besten Willen nicht: 3 Prozent. Zur Frage: Ist der Autor ein arroganter Vollidiot? sagten Ja: 1 Promille, Nein: selbstverständlich praktisch alle, Weiß nicht: der unmaßgebliche Rest. Damit ist wissenschaftlich bewiesen, dass eine gefaltete Zahnbürste, gegen eine Tomate gedrückt, eine Spur hinterlässt, die noch nach Millionen Jahren als solche eines Juristen identifiziert werden kann, weil sie winzigste Elemente des Speichels von Thomas von Aquin enthält, der bekanntlich bei Anne Will sprach: Da mihi factum, dabo tibi commentarium ex Nihilo. tf
Am 07.05.2016 um 09:22 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Lieber Thomas,
wegen dieser Deiner Kommentarbehauptungen muss ich aber schon ein wenig mit dem erhobenen Zeigefinger drohen.
Du behauptest:
"Ich habe im Kreis meiner ... Möchtegerntanten eine spontane Umfrage nach streng wissenschaftlichen Kriterien (Wir studierten einst soziologische Methodenlehre) durchgeführt und knallhart evaluiert:"
Das ist gelogen, weil Du mich nicht gefragt hast, obwohl ich doch bekanntlich Deine Möchtegern-Lieblingstante bin.
Im Ergebnis ist das aber nicht weiter schlimm, denn Deine Kolumne dieser Woche bewerte ich in der Tat wie folgt:
Aufklärung super
Qualitätsverlust nicht die Bohne, im Gegenteil
TF ein arroganter ..... (das Wort will mir nicht in die Tastatur)? Meine Antwort: völlig abwegig, geradezu absurd
Nun könnte man nach dieser meiner Einschätzung denken "alles in Butter".
Doch es gibt, wie meist bei mir, einen Wermutstropfen, nein es ist fast schon ein randvoll gefülltes Wermutsglas:
Du solltest hier nicht jedem Troll antworten! Versuche doch mal (Kolumnenthema!), die Spreu vom Weizen zu trennen.
Deine Dich für die Kolumne dieser Woche ganz außerordentlich schätzende Möchtegerntante Jolesch
(die zuvor in der causa B. schon kurz vor der Annahme stand, ihr selbst sei jedweder juristische Sachverstand abhanden gekommen, sozusagen in eine der zahlreichen Latrinen der deutschen Comedykultur geplumpst)
p.s.: Woran man erkennt, dass Deine Kolumnen sogar einen psychischen therapeutischen Nutzen haben, zumindest bei mir
Am 04.05.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Das Ganze konkretisiert am Umfang in diesem Artikel. Eigentlich soll es in der Kolumne um Fehlschlag und Rücktritt, den Versuch und Vollendung gehen. Wahrlich komplex genug, wie der Autor selbst einräumt.
Gute die Hälfte der ersten Seite geht drauf für diese lächerliche Privatfehde. 2,5 Seiten zu Böhmermann, hat nix mit dem Thema zu tun. 3 Seiten Substanz, 3 Seiten die ausschließlich dem Ego des Autors dienen, um zu illustrieren, warum er es besser weiß als Andere. Das ist eine wirklich traurige Bilanz, die bspw. als Seminararbeit ein Durchfaller wäre.
Am 04.05.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
So unterschiedlich kann man einen Text interpretieren. Die "Privatfehde" ist ein schöner (und wohl auch notwendiger) Hinweis auf Sorgfalt, die auch im journalistischen Handwerk nicht zu kurz kommen sollte, zumal nicht in einer Zeitung von globalem Führungsanspruch.
Der "Rest" hat mir das Thema (den Sachverhalt) jedenfalls einleuchtend erschlossen. Und gezeigt, dass das Kernthema eben nicht nur bei Mord und Totschlag relevant ist, sondern eben auch im Bereich des vorgeblichen oder tatsächlichen Kulturschaffens.
Am 04.05.2016 um 12:56 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Der Hinweis auf Sorgfalt als EINMALIGER Beitrag wäre auch völlig in Ordnung gewesen. Aber Fischer verweist seit einigen Wochen STÄNDIG darauf hin und immer nur auf die FAZ. Das hat nichts mehr mit Sorgfalt zu tun und ist alles andere als schön.
Das wird dann umso stärker, als der Autor eigene Sorgfalt durchaus missen lässt.
Und was den Versuch im Fall Böhmermann angeht, so ist der Hinweis darauf nun wirklich an den Haaren herbeigezogen. Das sieht für mich nach einem krampfhaften Versuch, irgendetwas bei Böhmermann zu finden, was man als Versuch deuten könnte, damit man einen Grund hat, sich anlässlich des aktuellen Themas auch mal zum Fall zu räuspern.
Am 04.05.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Es sind ja nicht einmalige Ausrutscher oder Fehlleistungen, die das Bewusstsein der LeserInnen prägen, sondern die fortdauernde „Unpräzision“ (um es einmal vorsichtig zu umschreiben). Zeitungen wir die FAZ werden – zumindest von einem Teil ihrer Abonnenten – als Leitmedium beansprucht: sie sollen nicht nur Sachverhalte rational beleuchten, sondern den Lesern so etwas wie die Einordnung in einen sozialen Bezugsrahmen anbieten.
Wenn nun (oberflächliches, also nicht reflektierendes) Lesen einigermaßen schlau machen soll, dann begrenzt die intellektuelle Sorgfalt der Autoren quasi diesen sozialen Rahmen nach oben: Schlichte Argumente führen zu einem schlichten Weltbild. Und falsche Argumente zu einem falschen Sachverständnis. (Man könnte auch noch weiter ausholen – etwa schlechte Bildunterschriften oder unpassende Symbolfotos reklamieren.)
Die FAZ sollte froh sein, dass wenigstens ein aufmerksamer Leser etwas genauer hinschaut, wenn schon die eigene Schlussredaktion ihren Job eher im sanften Überflug erledigt.
Im Übrigen ist Fischer nicht in schlechter Gesellschaft. Nehmen Sie die Kolumnen von Frank A. Meyer im schweizerischen „Blick“: die kommen kaum ohne einen Seitenhieb auf die NZZ aus.
Am 04.05.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Weia. Sie wollen Bockmist dadurch gutheißen, weil andere den auch machen?
Die Angelegenheit mit der FAZ ist deshalb Kindergarten, weil diese eigentümliche Serie, auf "Ungenauigkeiten" der FAZ hinzuweisen, just in dem Moment angefangen hat, wo Ihre Durchlaucht eben dort kritisiert wurde. Das ist etwas, das Herr Fischer, der sonst sehr schnell dabei ist, andere zu kritisieren, nicht verträgt.
Genau das ist dann aber wieder ein Punkt, wo mir Leute ziemlich aufstoßen, deren Wirken ich ansonsten durchaus positiv finden kann. Ich finde es nicht nur charakterlich, sondern auch fachlich einen sehr schlechten Zug, bei anderen sehr kritisch zu sein, aber selbst unfähig, sich Kritik auch nur mal anzuhören, ohne zu beißen.
Wer solches Pillepalle wie das mit der FAZ nötig hat, stellt sich nur selbst in den Schatten und untergräbt die eigene Souveränität. Völlig unabhängig davon, ob er sich damit in Gesellschaft befindet oder nicht.
Am 04.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "BV":
Die Sache wird nichf auf dem Tisch des Kolumnisten laden. Wenn der Bundesgerichtshof überhaupt erreicht wird, wäre der 3. Strafsenat zuständig (siehe die Antworten zum nachfolgenden Kommentar # 7).
Am 04.05.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Gut, dann landet das nicht auf seinem Tisch. Trotzdem finde ich es unmöglich, sich öffentlich zu laufenden Verfahren zu äußern als höchster Richter.
Am 04.05.2016 um 13:01 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Genau genommen hat er an keiner Stelle zur Strafbarkeit explizit Stellung genommen.
Am 04.05.2016 um 20:36 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Ich weiß nicht recht, was Sie unter explizit verstehen und wie es expliziter geht....
"erreicht man auch als "Komiker" alsbald ein Tiefgeschoss-Niveau, welches an jedem mir bekannten Ort der Welt als schwerwiegende Verachtung, Herabwürdigung und Ehrverletzung angesehen wird: tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch also allemal." "Die "Vorstellung von der Tat" ging.... falls wir uns nicht sehr täuschen oder er uns durch seine nachträglichen Verlautbarungen nicht endgültig für dumm verkaufen will, genau dahin." "Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens". " "Zum anderen aber trug B. eine Beleidigung vor" "Herr B. versuchte also, Herrn E. zu beleidigen. "
Am 04.05.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Galgenstein":
Warum sollte er sich nicht dazu äussern dürfen. Ist seine Meinung weniger frei als die eines Herrn B.?
Am 04.05.2016 um 13:28 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Och bitte. Man kann den Begriff der Meinungsfreiheit auch völlig überstrapazieren! Das sich Herr Fischer dazu nicht äußern sollte, hat nix mit Meinungsfreiheit zu tun, es hat auch nichts mit seiner Privatmeinung zu tun.
Aber Herr Fischer ist hier nicht privat. Er ist amtierender Bundesrichter und schreibt diese Kolumne auch als solcher (Das Ding hier ist die Kolumne von Bundesrichter Thomas Fischer, nicht die von Thomas Fischer - nicht ohne Grund!). Völlig irrelevant an der Stelle,, ob er das in seiner Freizeit tut oder nicht.
Wenn der Herr E. vom B. auf eine Klage verzichtet hätte und damit kein Rechtsstreit anhängig wäre, dann könnte sich Herr F. äußern so viel er wollte, der dürfte seine Meinung (sic!) in die Welt blasen für ummesünst oder dickes Geld, es wäre völlig egal. Aber hier läuft ein Verfahren und Kollegen werden sich zu diesem Fall äußern. Da hält man sich als Kollege mit solchen Bewertungen zurück. Das tut man erst Recht, wenn man so weit oben sitzt, wie er. Ganz einfach.
In der normalen Arbeitswelt wird ein solches Verhalten unter Kollegen auch schon mal als Kollegenschwein bezeichnet und wir könnten ja jetzt aus aktuellem Anlass mal darüber diskutieren, ob ich damit Herrn Fischer beleidigt habe. Dies ist - tatsächlich - nicht meine Absicht. Es geht hier nicht um die Person, sondern um Verhalten und das nicht im Allgemeinen, sondern hier im sehr Konkreten. Dass ich sonst durchaus schätze, was er sonst so macht, hab ich nun oft genug geäußert.
Am 04.05.2016 um 15:29 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Nur mal angenommen, Herr Fischer - oder jeder andere Jurist - würde seine Kolumnen in einem juristischen Periodikum veröffentlichen oder als Festschrift zu einem champagnerträchtigen Ereignis: Würden Sie seine Tätigkeit dann anders bewerten? Und wenn ja: warum?
Am 04.05.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "Galgenstein":
Wenn man sich Ihre Sichtweise zueigen machte, dann dürften Richter eigentlich keine Fachaufsätze zu juristischen Themen mehr verfassen. Könnt' ja sein, dass der Fall dann eines Tages auf seinem Tisch landet. Ein Richter spricht Recht. Dies erfolgt nicht willkürlich, sondern im Einklang mit den bestehenden Gesetzen. Darauf hinzuweisen, wie ein Gesetz anzuwenden sei, ist eine Präjudikatur.
Am 04.05.2016 um 20:30 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Fischer äußert sich hier nicht zu einem juristischen Thema, sondern zu einem sehr konkreten Fall. Ich habe jetzt weder Zeit noch Lust, in der unkomfortablen Suche danach zu schauen. Aber ich erinnere, dass Fischer vor einigen Monaten, als die Kolumne noch freier war von solchen persönlichen "Kapriolen", sich Fischer schon mal zu einem aktuellen Fall geäußert hat. Da hat er das getan mit ausdrücklicher Einleitung, dass man das eigentlich nicht macht und er sich nur zu einem ganz bestimmten Aspekt äußert. Das war ein Beitrag, bei dem er RESPEKT den Kollegen gegenüber gezollt hat, die sich mit dem Fall zu beschäftigen hatten. Das, was hier geschieht, lässt diesen Respekt missen.
Am 04.05.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Finden Sie nicht, dass Sie es sich mit Ihrer Kritik ein wenig zu bequem machen? „Keine Zeit und Lust“ ist kein stichhaltiges Argument. Auch nicht als Antwort auf Mitleser, die sich erkennbar um eine inhaltlich stichhaltige Argumentation bemühen.
15 Kommentare an einem Tag und zu einem einzigen Artikel sind vielleicht eine stolze Leistung. Quantitativ.
Am 04.05.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
1) Die Privatfehde mit der FAZ ist köstlich, bitte mehr davon. 2) Die Qualität nimmt "drastisch ab"? Können Sie das sachlich belegen oder bleibt das ein von Neid sprudelnder Empörungsstöhner eines schlechtes Verlierers? 3) Sie sollten zwischen unberechtigter und berechtigter Arroganz unterscheiden lernen: Fischers Arroganz ist berechtigt und dementsprechend macht ihn das nicht weniger sympathisch: Im Gegenteil. Wie würden Sie sich denn verhalten, wenn Sie intelligenter als 99 % ihrer Mitmenschen sind?
Am 04.05.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Und da isser wieder, der Neid. Fällt Ihnen und Ihren Kollegen nichts anderes ein, als Kritik mit dieser dämlichen Neidkeule versuchen abzuwehren? Ziemliches Armutszeugnis.
Unter "Qualität nimmt drastisch ab" verstehe ich das, was ich geschrieben habe. Wenn sich 50 % des Geschriebenen an der Sache vorbei bewegen, ist das eine recht maue Quote. Das mag man anders sehen, wenn man unkritisch auf ein Idol blickt. Sachlich hält das aber nicht stand. Ich weiß nicht, wie Sie das handhaben, aber ich kann durchaus differenziert urteilen und pflege die Sache zu beurteilen und nicht die Person. Heißt: Ich kann A von x gut finden und B vom gleichen x ziemlich schlecht und hab keine Schwierigkeiten damit, beides zu äußern. Es gibt aber Leute, die finden x so großartig, dass sie einfach alles marvelous finden.... das leitet dann genau über zu ihrem
- Arroganz ist immer schlecht. Arroganz ist nicht nur Überheblichkeit sonder beinhaltet auch immer einen verletzenden Teil. Ich habe keine Ahnung, woher Sie meinen, den IQ von Herrn Fischer zu kennen und was der Unfug soll, den hier ins Gespräch zu bringen. Aber ich kann Ihnen sagen, wie ich mich verhalten würde - ich habe einen solchen Test gemacht und kenne aufgrund des Ergebnisses einige Menschen mehr, die darunter fallen. Man kann sich arrogant verhalten, man kann es auch lassen. Das hängt vom Charakter ab und davon, ob die eigene Intelligenz soweit reicht zu erkennen, dass Intelligenz nicht alles ist.
Am 04.05.2016 um 21:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verehrter Rasender Roland, soweit ich weiß, müssen Sie für das Lesen dieser Kolumne nichts bezahlen. Umgekehrt bekommen Sie es auch nicht bezahlt - es sei denn, Sie sind ein Undercover-Auftragsleser und bezahlter Kommentar-Schreiber.
Also: Warum lesen Sie die Kolumne denn, wenn Sie ihnen nicht gefällt? Oder: Warum lesen Sie Seite eines, wenn Sie erst ab Seite zwei lesen möchten? Tun Sie doch, was Sie wollen! Ich lese ja auch nur einen, höchstens zwei Ihrer Kommentare, beschwere mich aber auch nicht darüber, wenn ich mal in den dritten hineingeschaut habe: Meinetwegen können Sie siebzehnmal dasselbe schreiben.
Die von Ihnen so sorgenvoll erörterten Fragen der Gerichtsverfassung (Zuständigkeit usw.) sind in guten Händen; keine Angst.
Der Kolumnist ist iom Übrigen weit davon entfernt, irgendwelche "Vor-Urteile" oder Rechtsgutachten anzugeben. Wenn Sie einmal eine schöne Auswahl von Vor-Urteilen und (absichtlich!) beeinflussenden (!) Meinungen lesen möchten, schauen Sie einmal in einen der ca. 15 Strafrechts-Kommentare, die am Markt sind: Da finden Sie hunderte von Beispielen für strafbare und nicht strafbare Beleidigung, knallhart formuliert von Bundesrichtern, Staatsanwälten, Rechtsprofessoren und vielen anderen. Ich versichere Ihnen: Die Richter, die mit einem konkreten Fall befasst sind, sind schlau genug, diese Meinungen zur Kenntnis zu nehmen, und gewiss nicht so blöd, sie als Katechismus anzusehen.
TF
Am 04.05.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "cassi77":
Tschuldigung, dass ich hier mal so eben dazwischentrolle, aber...
"3. Arroganz ist immer schlecht. Arroganz ist nicht nur Überheblichkeit sonder beinhaltet auch immer einen verletzenden Teil. "
Soweit so gut, aber:
"Ich habe keine Ahnung, woher Sie meinen, den IQ von Herrn Fischer zu kennen und was der Unfug soll, den hier ins Gespräch zu bringen. "
?
Irgendwie verstehe ich gerade den von Ihnen hier so flott frei Hand gebildeten Zusammenhang zwischen Herrn Fischers IQ und Arroganz nicht so ganz. Korreliert Arroganz Ihrer Meinung nach mit der Höhe des IQs? Und je höher ein IQ, umso arroganter ist jemand, quasi vollautomatisch? Und wer nen hohen IQ hat, ist grundsätzlich und definitionsgemäß arrogant, während Normal- bis Minderbegabte hingegen grundsätzlich arroganzbefreit sind, weil, sie können, quasi per Definition und naturgemäß, so überhaupt und garnicht arrogant sein/wirken? Sowas in der Art in etwa, ernsthaft?! :D
Oder habe ich Sie hier irgendwie missverstanden? Bitte um Aufklärung.
cassi
Am 04.05.2016 um 21:29 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Diese Frage stellten Sie schon gelegentlich. Die Antwort bleibt: Ja. Interssant wäre zu erfahren, warum er nicht "dürfen" soll. Vielleicht ist er in seiner Freizeit ja "Komiker" und "Klischee-Enthülller". Dann wäre der Freiheit überhaupt keine Grenze mehr gesetzt! tf
Am 10.05.2016 um 10:36 Uhr antwortete der Leser "Puma 471148":
"Es scheint immer mehr, als dass diese Kolumne nicht mehr der unterhaltsamen Aufklärung von Rechtslaien dienen soll, sondern immer häufiger dem Autor als Plattform dient, eigene Süppchen in der Öffentlichkeit auszutragen." so Ihr Hinweis!
Haben sich nicht bestimmte Personenkreise, aus dem Dunstkreis namens "dahinter steckt ein kluger Kopf" sowie weiterer, aussenstehender Kreise aufgemacht, dem aus deren Sicht unbequemen Bundesrichter, Feuer unterm Stuhl zu machen? Wer in den Wald ruft, muss mit Echo rechnen. Über dieses Echo bin ich sehr erfreut. Es macht nachdenklich und zeigt den Blick aus anderer Perspektive. Von einem sehr, sehr erfahrenen Menschen und Juristen zu lesen, ist erfrischend und verlangt nach mehr.
Am 04.05.2016 um 11:37 Uhr schrieb der Leser "DomKing":
"Elmar Brok, unser Mann in Brüssel und frisurentechnisch europäischer Statthalter von Donald Trump, [...]"
Wow und das von einem Bundesrichter...man muss Elmar Brok nicht mögen, aber von einem (Bundes-)Richter erwarte ich durchaus, dass man sich solche Aussagen in der Öffentlichkeit verkneift.
Kann der Fall B. nicht noch beim Bundesgerichtshof landen? Ist es dann nicht eher unklug, sich als Richter darüber auszulassen (in welcher Art auch immer)?
Am 04.05.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "Sonnenrabe":
Da es sich bei der Beleidigung nur um ein Vergehen handelt, würde das letztinstanzliche Urteil vom OLG gefällt werden. Über eine dann eventuell eingehende Verfassungsbeschwerde müsste das BVerfG entscheiden.
Am 04.05.2016 um 12:02 Uhr antwortete der Leser "DomKing":
Ok, danke für die Aufklärung!
Am 04.05.2016 um 11:47 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Das ganze geht vors AG - der BGH wird nicht zuständig. Letzte Instanz : Das OLG.
Am 04.05.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ernsthaft ? Moderatoren des ö.r. Rundfunks beleidigen Staatsoberhäupter als Ziegenf., aber Bundesrichter sollen keine - zutreffenden - Tatsachenbehauptungen tätigen dürfen. Der Fall geht nur bis zum OLG.
Am 04.05.2016 um 13:02 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Ob das eine Beleidigung war, hat nicht der sich hier äußernde Bundesrichter zu entscheiden, sondern jene Richter, die mit der Angelegenheit betraut werden. Das nennt sich Rechtsstaat. Und nur, weil Sie das, was Herr Fischer hier geäußert hat, sympathisch finden, ändert sich dadurch gar nichts. Und was Herr Fischer hier geäußert hat, ist auch keine zutreffende Tatsachenbehauptung und schon gar nicht, weil er den Sachverhalt gar nicht umfassend gewürdigt hat. Sei es aus Unkenntnis des vollständigen Sachverhalts oder weil er sich vom heimischen Schreibtisch aus gar nicht umfassend mit der Angelegenheit beschäftigt hat.
Genau aus dem Grund ist eine solche öffentliche Äußerung eines Richters auch unter alle Kanone! Herr Fischer kennt diesen Fall lediglich oberflächlich und kann sich gar nicht mit der Sorgfalt gewidmet haben, wie er es tun müsste, wenn er darüber zu richten hätte. Trotzdem äußert er sich und er tut dies öffentlich. Das ist eine Vorverurteilung! Im Grunde kann man sich ja jetzt jeden Prozess sparen, Fischer hat ja schon sein Urteil gefällt - so in etwa? Ist ja eine ziemlich billige (sic!) Angelegenheit, wenn wir künftig so Recht gesprochen wissen wollen. Ein Flasche Rotwein als Bezahlung reicht.
Am 04.05.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Wie würden denn Sie die Frisur des Herrn Brock nennen?
Fischer macht hier nichts anderes, als das, was viele Juristen und noch mehr Nichtjuristen auch getan haben. Ob sein Beitrag im Vergleich oberflächlich ist, mag jeder selbst beurteilen, ich halte das für gewagt. Abgesehen davon dass Fischer nie darüber entscheiden wird, prüft er die Strafbarkeit nur im Rahmen seiner Kolumne teilweise durch. Und zeigt, wie Satire wirklich geht.
Am 04.05.2016 um 13:33 Uhr antwortete der Leser "Membran":
Herr Brok.
Satiriker/Politker nennen ihn aber auch Brocken.
http://www.titanic-magazin.de/heft/2015/september/martin-sonneborn-beric...
Am 04.05.2016 um 21:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Im übrigen hat der Kolumnist gar nichts gegen Herrn Brok. Nur die Verlautbarung, ein Ausländer solle / dürfe sich nicht in deutsche Staatsgeschäfte einmischen, war angesichts der wirklichen Wirklichkeit des § 103 StGB ein bisschen ...
Die Frisur, ja mein Gott: Der Kolumnist hat auch keine. Herr Trump wird es verschmerzen. TF
Am 04.05.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Sehr zutreffender Kommentar.
Vor allem werden Selbstverständlichkeiten als "Erkenntnis" verkauft. Niemand hat behauptet, dass das Gedicht für sich genommen nicht beleidigend wäre.
Herr Fischer verkennt offensichtlich, dass nicht das Gedicht die Satirenummer war, sondern der Kontext war die Satire. Das Gedicht wird nur zur Satire, weil es ein unverzichtbarer Bestandteil der Satirenummer ist. Der Rest der Satirenummer macht keinen Sinn ohne so eine "Schmähkritik" und funktioniert auch nicht.
Und der Bezug auf die Extra3 Satire und die Einbestellung des deutschen Botschafters war mehr als eindeutig. DAS wurde durch die Satire kritisiert- der Versuch der Einflussnahme durch den türkischen Staatspräsidenten und die hilflose Reaktion der Bundeskanzlerin auf solche Einmischungen, die andere Staaten wie Frankreich resolut zurückweisen. Wie kann man so etwas Entscheidendes einfach übergehen und mit einem Sätzchen wegwischen?!
Das hat schon Böhmermann in der Sendung selbst gesagt! Seitenlange Ausführungen zu Böhmermann, um allen mitzuteilen, was alle schon wissen.
Im Übrigen kann man Böhmermann beim besten Willen nicht unterstellen, er sei irgendwie "rassistisch" eingestellt. Seine Arbeiten bis dahin sind mehr als eindeutig und auch im Internet abrufbar. Wenn jemand wie Böhmermann zu solche drastischen Mitteln wie diesem Gedicht "Schmähkritik" greift, dann ist es nicht eine plumpe Beleidigung, sondern das Aufzeigen von Grenzen.
Am 04.05.2016 um 13:43 Uhr antwortete der Leser "Membran":
Danke für die Muße diesen Sachverhalt zum tausendsten Mal in dieser Ausführlichkeit darzustellen - mir geht dazu die Motivation aus.
Diese "Steine" hohlt nicht mal der stete Tropfen :(
Am 04.05.2016 um 20:46 Uhr antwortete der Leser "Eselfan":
Wir sind leider schon weiter. Es geht um die Frage, ob das Gedicht TROTZ des Kontextes eine Schmähkritik darstellt, und damit setzt sich auch Herr Fischer auseinander, wenn sie nochmal nachlesen. Und er kommt zu der Entscheidung: "ja". Die zuständigen Gerichte mögen das anders sehen, es wird in jedem Fall eine sehr spannende Rechtsprechung.
Am 04.05.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "kuestenwache":
Das, das Aufzeigen von Grenzen, dürfte ihm gelungen sein. Wenn auch anders, als er es sich mutmaßlich erhofft hatte. Nun hat er seine 15 Minuten.
Am 05.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "Katamino":
@Gegen billige Meinungsmache "Herr Fischer verkennt offensichtlich, dass nicht das Gedicht die Satirenummer war, sondern der Kontext war die Satire." "Wenn jemand wie Böhmermann zu solche drastischen Mitteln wie diesem Gedicht "Schmähkritik" greift, dann ist es nicht eine plumpe Beleidigung, sondern das Aufzeigen von Grenzen."
Bei der Satire ist wie bei den Witzen: Einen Witz, den ich erklären muß (Sie nennen das Kontext), ist keiner. Und es ist auch kein Greifen nach drastischen Mitteln zum Aufzeigen von Grenzen, sondern ein eher verzweifeltes Greifen nach Mitteln der plumpen Beleidigung, weil einem nichts Besseres eingefallen ist. So wird ein Schuh draus.
Am 05.05.2016 um 19:35 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Sie irren sich.
Böhmermanns Satire wurde verstanden. Und zwar als Satire.
Nur eben nicht von allen.
Das ist traurig, aber nicht zu ändern.
Ich werde mich jetzt hier nicht zu Deutschen und einfältigem Humor auslassen. "Gähn... ".
Am 04.05.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Vor allem ist es deshalb Satire, weil Böhmermann so VIELE vorgeführt hat- mit nur einem einzigen Beitrag von paar Minuten Länge.
- sich selbst
- den türkischen Staatspräsidenten -die deutsche Bundeskanzlerin und die Regierung
- die Politik der EU- der allseits bekannte Türkei-Deal
- die langjährige deutsche Außenpolitik- Meinungsfreiheit predigen und Geschäfte mit Diktatoren machen
- die eingebürgerten Türken in Deutschland- die sich mehr mit Erdogan solidarisieren als mit dem GG
- Idioten in unserer Gesellschaft, die nicht mit Worten umgehen können und Kritiker mit Gewalt bedrohen
- die AfD, die noch kurz vorher wegen seiner "Be deutsch"- Nummer ausgeflippt ist und nun plötzlich Böhmermann von dem "bösen Türken" verteidigte
- den Normalbürger, der sich plötzlich zum Strafrechtsexperten erhob
- aber eben auch Herr Fischer, der verkannt hat, wie komplex der Witz aufgebaut war und seitenweise Selbstverständlichkeiten über Beleidigungen bei ZON verkündet..
Am 04.05.2016 um 14:07 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Vor allem unterzieht Herr Fischer seine vorschnell gefassten Überlegungen keine Sekunde einer Selbstkritik.
Warum verarbeitet jemand, der sonst klar gegen Rassismus und fremdenfeindliche Gesinnung auftritt, so radikale Vorurteile wie "Ziegenficker" in einem Schmähgedicht?!
Man sollte sich vielleicht informieren, wer Böhmermann ist und wie er arbeitet, bevor man hier von niveaulosem Humor spricht. Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=HMQkV5cTuoY
Allein dieses Video zeigt deutlich, wo Böhmermann steht- dass er eben kein Rassist ist.
Und das ist einer DER entscheidenden Punkte in seiner Satire: er führt den Deutschen ihre Vorurteile gegen die Türken vor.
Er hält der deutschen Gesellschaft den Spiegel vor, denn diese rassistischen Statements musste Böhmermann nicht erfinden. Diese kursieren genau so in unserer Gesellschaft!
Und das auf so eine direkte Weise auszusprechen hat nichts mit Latrinen zu tun- sondern mit knallharter Ehrlichkeit und einem Spiegel, die unsere Gesellschaft offensichtlich nicht verträgt.
Übrigens ist der Text am Anfang von "be deutsch" "Remember, remember" ein Anspielung auf den Gunpower Plot in England am Anfang des 17. Jahrhunderts. https://de.wikipedia.org/wiki/Gunpowder_Plot
Hier werden bereits die Parallelen zu Entwicklung in Deutschland (Stichwort AfD) gezogen.
Spätestens nach ein wenig Recherche hätte klar werden müssen, dass Böhmermann Witze viel komplexer sind als nur plumpe Beleidigungen. Zu komplex.
Am 04.05.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Woraus genau schlussfolgern Sie, dass der Autor seine Gedanken vorschnell gefasst hat? Und wie halten Sie es selbst mit der Sorgfalt? Dass er beispielsweise den Komiker B. als Rassisten bezeichnet oder gar verurteilt hätte, wie Sie insistieren, hielte ich für eine maßlos überzogene Behauptung.
Bei allem Respekt, sicher wissen Sie selbt am besten, wie man überlegte Kommentare verfasst.
Am 04.05.2016 um 15:59 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Vor allem weiß ich, wie man Texte liest und analysiert.
Bitte sehr- auf Seite 4: "Zum anderen aber trug B. eine Beleidigung vor, die weit abseits allen dem Betroffenen nachgewiesenen oder nachgesagten "Drecks" lag:... Nicht die Person wird "komisch" enthüllt, sondern ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe, einer Religion, einer "Rasse", einem Staat. Das ist, was wir normalerweise "Chauvinismus" nennen, im engeren, hier vorliegenden Sinn: "Rassismus".
Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens".
Sind Sie sicher, dass Sie den Kommentar von Fischer vollständig gelesen haben?! Und wenn, auch verstanden?
Am 04.05.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ich stimme Ihnne in all Ihren Ausführungen in diesem thread zu, vielen Dank für Ihre Ausführungen, Sie bringen es sehr gut auf den Punkt. Genau darum geht es auch meiner Meinung. Ich halte viel von Herrn Fischer und seiner Kolumne, aber dieses mal hat er meiner Meinung nach richtig daneben gegriffen in seiner Bewertung. Eine Vorverurteilung hat er damit gleichwohl nicht abgegeben, er ist auch nur ein Mensch. Der zuständige Amtsrichter wird sich nicht wesentlich von seiner Kolumne beeinflussen lassen.
Am 04.05.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Es lebe der feine Unterschied!
Fischer analysiert eine Aussage des Komikers B. und kommt zu dem Schluss, dass diese nach landläufiger Auffassung rassistisch ist. Fischer befasst sich also mit der Aussage, nicht mit der Person des Komikers B. Bitte beachten Sie die sorgfältige Wortwahl des Kolumnisten: er schreibt von einer Ausdrucksform des Rassismus, keinesfalls über (einen) Rassisten.
Für meinen Teil würde ich schlussfolgern: Allein das „Zitieren“ rassistischer Stereotype ist auch dann noch nicht automatisch „Satire“, wenn ein Komiker diese herabwürdigenden Aussagen wiederholt. Die diesbezügliche Begründung Fischers leuchtet mir ein.
Um aber Ihre Frage zu beantworten: Zumindest habe ich die reklamierten Textpassagen mehrfach sorgfältig gelesen. Versuchen Sie das ruhig auch einmal. Ich bin sicher, dass Ihre Fähigkeit zur Textanalyse noch Potenzial für eine Vertiefung bietet.
Am 04.05.2016 um 14:14 Uhr antwortete der Leser "Michel-im-Schuppen":
Aha, wenn man nicht erkennt, wie komplex ein Witz aufgebaut ist, hat man ihn anscheinend auch nicht verstanden. Tut mir leid, aber über solcherart komplexe „Satire“ lacht es sich nicht so einfach ...
Am 04.05.2016 um 14:30 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Wie kommen Sie darauf, dass die Aufgabe von Satire wäre, die Leute zum Lachen zu bringen? Die meisten Deutschen lachen offensichtlich lieber über "Schenkelklopfer für Minderbegabte" von Mario Barth, Cindy & Co. Je dümmer der Witz, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er verstanden wird.
Am 04.05.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Man muss auch nicht über Satire lachen. Eigentlich ist Satire erst dann richtig gut, wenn man schon nicht mehr drüber lacht. Ist mir heute wieder bei einem Beitrag von Pispers so gegangen.
Es gibt aber bei der Beurteilung von Böhmermann einen ganz entscheidenden Punkt, den Fischer hier völlig übergangen hat. Er hat einfach den Sprung gemacht, Böhmermann nicht nur Beleididigungsabsicht unterstellt, sondern die Marschrichtung Volksverhetzung gesehen.
Wer hier einfach einen Vorsatz unterstellt, muss den auf irgendetwas begründen. Das passt dann aber überhaupt nicht, wenn die Person, um die es geht, mit ihrem sonstigen Tun und Wirken diametral auf der anderen Seite steht. Wenn ich eine einzelne Äußerung, hier das Gedicht, aus dem Kontext, hier der gesamte Beitrag, reiße, ist das schon mehr als fragwürdig. Wenn ich das dann aber auch noch den einzelnen Beitrag in einer Weise interpretiere, wie er nicht im Gesamtauftreten der Person kompatibel ist, dann muss man m.E. schon sehr konkrete Gründe im Gepäck haben, um das zu rechtfertigen. Von den Gründen lese ich im Artikel aber nichts - außer einer Privatmeinung.
Am 04.05.2016 um 20:20 Uhr antwortete der Leser "grist":
Sehr richtig.
Am 04.05.2016 um 21:43 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Jetzt haben Sie aber schon ganz schön abgehoben. Ihre Flughöhe ist beeindruckend, die Argumentation etwas weniger. tf
Am 04.05.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "BV":
Es ist nicht zwingend, dass die Sache beim OLG endet. Grundsätzlich ist in der Tat das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig, so dass beim OLG Schluss wäre. Die Staatsanwaltschaft könnte aber auch – wenn sie sich überhaupt dafür entscheidet – wegen der besonderen Bedeutung der Sache (die man ihr kaum absprechen kann) Anklage beim Landgericht zu erheben (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 le. Var. GVG).
Wenn dies dann das Landgericht Mainz sein sollte, wäre für eine Revision allerdings nicht der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zuständig, dem der Kollumnist angehört, sondern der 3. Strafsenat.
Am 04.05.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Hier MUSS die besondere Bedeutung im Sinnes des § 24 Abs. 1 Nur 3 GVG bejaht werden, unabhängig von § 103 oder § 185 StGB. Das ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen/ rechtlichen Gründen nach oben heraushebt. -hervorragende Stellung des Beschuldigten -hervorragende Stellung des Geschädigten Erdogan im öffentlichen Leben -großes Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache
In einem solchen Fall hat die Staatsanwaltschaft kein Wahlrecht; sie muss beim LG Anklage erheben.
Der richtige Instanzenzug in diesem Fall ist Landgericht Mainz und BGH 3. Strafsenat.
Am 04.05.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "kilbi":
Nach § 24 I Nr. 3 GVG könnte die Anklage aber ausnahmsweise auch beim Landgericht landen "wegen der besonderen Bedeutung des Falles".
Am 05.05.2016 um 01:04 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Nee, sehen Sie, DAS ist nun eine Lästerei über einen Mitbürger, der durch seine Frisur etwas von der Masse absetzt. Und eine solche Bemerkung, zumal in der gewählten Form, braucht sich ein Mitbürger nicht deshalb zu verkneifen, weil er ein hohes Richteramt besetzt.
Am 04.05.2016 um 11:38 Uhr schrieb der Leser "Neuschwabenland":
"Zum anderen aber trug B. eine Beleidigung vor, die weit abseits allen dem Betroffenen nachgewiesenen oder nachgesagten "Drecks" lag: Weder ging es um politische Gewalttaten noch um Korruption noch um Völkermord noch um dessen Leugnung noch um Rechtsbeugung, Nötigung oder Menschenrechtsverbrechen. Es ging ums Ficken hilfloser Ziegen. "
Wenn man schon so penibel selbst auf Satzeichen herumreitet - woher weiß der Autor, dass es sich in diesem Fall um "hilflose Ziegen" handeln soll? Und wenn er diese Eigenschaft so betont - würde sich vielleicht sogar etwas ändern, wenn es sich um nicht-hilflose Ziegen handeln würde?
Sodomie ist ja nach Abschaffung des Sodomie-Paragrafen nicht mehr strafbar, Tierquälerei hingegen immer noch. Wenn sich die Ziegen als freiwillig hingeben würden... ???
Am 04.05.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unpassende Vergleiche. Die Redaktion/ur
Am 04.05.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "zerprofi":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 04.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "In_My_Mind":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 04.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":
Ob ein Hund/ eine Hündin daran Spaß haben kann sei erstmal dahingestellt. Da traue ich mir kein Urteil zu. Mit dem Rest haben Sie aber vermutlich recht. Kein Tier würde seiner Tötung und Schlachtung zustimmen. Einen Unterscheid muss man aber machen. Tiere dürfen nicht gequält werden. Sollte also der Verkehr eines Menschen mit einem Tier diesem Schmerzen zufügen muss und soll es auch verboten sein.
Auch wenn mir schleierhaft bleibt, wie ein Mensch Sex mit einem Tier wollen kann. Aber die gleiche Frage kann man wohl bei Staubsaugern, Colaflaschen und so weiter stellen...
Am 04.05.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "Michel-im-Schuppen":
Herr, lass Hirn regnen ... Ihren letzten Satz glauben Sie nicht wirklich selber, oder?
Am 04.05.2016 um 11:39 Uhr schrieb der Leser "MeIkor":
Ich denke, dass auch der von mir verehrte Herr Fischer die Böhmermann Satire nicht verstanden hat. Böhmermanns Anliegen war nicht, Erdogan zu beleidigen, sondern den riesigen Unterschied klar zu machen zwischen:
- personenbezogenen, unfairen Beleidigungen auf der einen Seite und
- gegen Erdogan gerichtete politische Äußerungen, die vor allem innerhalb aber auch außerhalb der Türkei unter dem Straftatbestand der Beleidigung(!) verfolgt und drakonisch bestraft werden.
Am 04.05.2016 um 11:50 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Ich denke, Fischer hat - wie so viele - den Beitrag, über den er urteilt (sic!) gar nicht ganz gesehen. "unter Hinzufügung der Bemerkung, hierbei handle es sich um eine in Deutschland verbotene Beleidigung" trifft bei weitem nicht, was Böhmermann gemacht hat! "unter Hinzufügung der Bemerkung, hierbei handle es sich um eine in Deutschland verbotene Beleidigung" entspricht ziemlich genau der Umschreibung, die den Beitrag nur vom Hörensagen kennen, das Gedicht ganz oder in Auszügen kennen und dann noch mal irgendwie aufgeschnappt haben, dass da noch etwas dazu gesagt wurde.
Das macht den Beitrag übrigens noch um so ärgerlicher. Schlimm genug, dass ein Bundesrichter sich zum Fall Böhmermann äußert, bevor der nicht rechtskräftig beschieden wurde. Und das unabhängig davon, wer da das richterlich letzte Wort hat. Aber wenn dann bitte nicht unter dem Motto, auch ich muss mal dazu etwas gesagt haben und ich hab sowieso immer Recht, und schon gar nur auf Basis, wirklich zu kennen, was man beurteilt.
Denn hier gibt es nur die zwei Möglichkeiten: Der Beitrag ist wirklich nicht in Gänze bekannt (was nicht ungewöhnlich ist, war er zum Zeitpunkt des Skandals nur auf Umwegen zu sehen) oder er wurde unzulässig reduziert. Beides taugt nicht für ein Urteil. (Übrigens unabhängig davon, wie es denn bei Würdigung des ganzen Beitrags ausgefallen wäre!)
Am 04.05.2016 um 12:04 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Böhmermanns Anliegen war nicht, Erdogan zu beleidigen, sondern den riesigen Unterschied klar zu machen zwischen:
- personenbezogenen, unfairen Beleidigungen auf der einen Seite und... politischen Äußerungen..."
Erdogan war also bis zu dem Zeitpunkt, da er das Schmähkritik-Gedicht von Herrn Böhmermann vernahm, nicht bekannt, dass personenbezogene unfaire Beleidigungen strafbar sind?
All diese Beleidigungen sind auch in der Türkei strafbar, wie in so ziemlich jedem anderen Land der Welt. Man kann im übrigen davon ausgehen, dass Herr Erdogan, der über 1800 Beleidigungsklagen angestrengt hat, sich mit diesem Straftatbestand ganz besonders gut auskennt.
Die Behauptung, es sei um das Prinzip Aufklärung gegangen, lässt sich dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn der Adressat längst Kenntnis über das Aufzuklärende (Strafbarkeit der Schmähkritik-Äußerungen) hat.
Deshalb handelt es sich bei der Behauptung Jan Böhmermanns um nichts anderes als eine Schutzbehauptung.
Am 04.05.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "MeIkor":
"Erdogan war also bis zu dem Zeitpunkt, da er das Schmähkritik-Gedicht von Herrn Böhmermann vernahm, nicht bekannt, dass personenbezogene unfaire Beleidigungen strafbar sind?"
Ein typisches Strohmann Argument...
"Die Behauptung, es sei um das Prinzip Aufklärung gegangen, lässt sich dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn der Adressat längst Kenntnis über das Aufzuklärende (Strafbarkeit der Schmähkritik-Äußerungen) hat."
..., denn Erdogan war Gegenstand der Satire, nicht Adressat.
"Man kann im übrigen davon ausgehen, dass Herr Erdogan, der über 1800 Beleidigungsklagen angestrengt hat, sich mit diesem Straftatbestand ganz besonders gut auskennt."
Kontrafaktisch argumentiert (Kennzeichen für Kausalität): Ohne diese "1800 Beleidigungsklagen" wäre Böhmermanns Schmähkritik nicht denkbar gewesen. Das ist der Punkt.
Am 04.05.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Ein Strohmann-Argument? Hä ?
Ist doch eine ganz einfache Frage: Wusste Herr Herr Erdogan nun nichts von der Strafbarkeit der Ziegenf.-... äußerungen etc oder war ihm die Tatsache bekannt ? Was ist Ihre Antwort ? - Dass Erdogan also noch keine Kenntnis davon hatte, so dass unser Satire-Aufklärungspapst Jan B ihn darüber erst mit diversen Aufzählungen aus dem Bereich Zoophilie aufklären musste "es nur illustrieren" wollte, was eine Beleidigung sei, wie er nun im Interview sagt ?
"..., denn Erdogan war Gegenstand der Satire, nicht Adressat."
So, so, Erdogan sei nicht Adressat, sondern nur Gegenstand der Satire gewesen. Merkwürdig, dass bei diesem Umstand die Staatsanwaltschaft trotzdem prüft, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Herrn Böhmermann vorliegen, wenn Erdogan doch gar nicht Adressat der Schmähkritik gewesen ist, wie ist das möglich? Klären Sie uns auf....
Aber okay, ich helfe Ihnen da gerne ein bisschen: In dem Moment, wo Sie jemanden zum Gegenstand einer Satire machen, machen Sie ihn auch zum Adressaten. So einfach ist das.
Am 04.05.2016 um 13:21 Uhr antwortete der Leser "MeIkor":
Adressaten des deutschen, öffentlichen Rundfunks sind die Zuschauer/Zuhörer in Deutschland. So schwer ist das doch nun wirklich nicht zu verstehen.
Am 04.05.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"So schwer ist das doch nun wirklich nicht zu verstehen."
Für Sie scheinbar doch, wie Ihre Antwort zeigt:
Denn es gibt hier mehrere Adressaten:
1.) das Publikum und die Zuschauer der ZDF Sendung "Neo Magazin Royale", vor diesem wurde das Satiregedicht aufgeführt
- ) Herr Erdogan ist Gegenstand und damit zugleich Adressat des Schmähgedichts.
Am 04.05.2016 um 14:48 Uhr antwortete der Leser "MeIkor":
"Die Behauptung, es sei um das Prinzip Aufklärung gegangen, lässt sich dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn der Adressat längst Kenntnis über das Aufzuklärende (Strafbarkeit der Schmähkritik-Äußerungen) hat."
Ihre These macht nur Sinn, falls man annimmt, dass Erdogan der EINZIGE Adressat war. Das ist Blödsinn, niemand vertritt diese These, damit ist ihr Argument ein Strohmann-Argument!
Aber wie sie selber schreiben: "es gibt hier mehrere Adressaten". Daher gilt auch das Argument der Aufklärung.
qed.
Am 04.05.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Nagenca":
Was ein Blödsinn. Das ÖR addressiert nicht die deutschen sondern in erster Linie all die Menschen die es schauen. Weswegen man auch überall auf der Welt die ARD empfangen kann. Es berichtet über Themen die u.a. für das überwiegend deutsche Publikum interessant sind. Addressat sind damit sowohl Sie als auch Erdogan. Zu implizieren, dass ein Ausländer sich nicht angesprochen fühlen solle, er zahle ja nicht einmal GEZ, ist doch nur lächerlich. Darauf geht ja Herr Fischer auch ein und schreibt süffisant, dass dies eine sehr seltsame Meinung darstelle.
Am 04.05.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "MeIkor":
Mein Vor-Kommentator schrieb: "das Prinzip Aufklärung gegangen, lässt sich dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn der Adressat [Anm.: Erdogan] längst Kenntnis über das Aufzuklärende (Strafbarkeit der Schmähkritik-Äußerungen) hat."
Mir ging es darum, dass es "DEN" Adressaten nicht gibt, sondern, wie sie selbst schreiben: gaaanz, gaaanz viele.
Und ich schrieb nicht von den "Deutschen", sondern "Zuschauer/Zuhörer in Deutschland". Soweit mir bekannt wird das zweite Programm in erster Linie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlt. Somit scheinen mir die Zuschauer/Zuhörer in Deutschland eine ausreichend gute Approximation zu sein, um meine These zu untermauern, dass es sich in dem Schmähgedicht nicht um eine edukative Nachricht an Erdogan handelte.
Wenn ich rufe, dass der Kaiser nackt ist, so will ich den Kaiser nicht auffordern, einen Schlüpfer anzuziehen. Der Kaiser ist Gegenstand des Aufrufes, Adressaten sind aber die Umstehenden, die verzweifelt versuchen, die Nacktheit nicht wahr zu nehmen.
Ich hoffe, dass mein Punkt langsam klar geworden ist. Denn inzwischen verzweifele ich an der Lesekompetenz der Kommentatoren in diesem Forum.
Am 04.05.2016 um 14:18 Uhr antwortete der Leser "Nagenca":
Er urteilt nicht, weder ist urteilt ein direktes Zitat. Unterlassen Sie doch das sic wenn Sie offenkundig nicht verstehen was es bedeutet. Es ist weiterhin anmaßend zu sagen, dass Herr Fischer den Fall weniger verstanden hat als Sie. Er schreibt schließlich unter seinem Klarnamen und ist Richter, also mit der Materie bestens vertraut. Sie wohl eher nicht.
Am 04.05.2016 um 17:22 Uhr antwortete der Leser "joachimrang":
Du meinst vermutlich die Satire drumherum. Die ist natürlich da und in meinen Augen auch ganz gut gelungen - das Gedicht als solches bleibt aber eine Beleidigung und das kann durch die Satire drumherum auch nicht weggezaubert werden. Ich denke scho das Fischer das bekannt ist. Offensichtlich hat ihm die Satire drumherum auch nicht besonders gefallen, aber das tut eh' nichts zur Sache.
Am 04.05.2016 um 21:52 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
ja, das eine sagten Sie bereits (ein paarmal), das andere ist jetzt zwar mal neu, aber um so unzutreffender: Der Kolumnist hat "den Beitrag" erst von vorn nach hinten, dann von hinten nach vorn gleich mehrfach gesehen. Und dann siebenundzwanzigmal den so genannten "Kontext". Wir wollen doch hier nicht etwa anfangen, haltlose Unterstellungen und unbewiesene Behauptungen zu streuen, nur weil uns unser Bauch dies eingibt, oder? TF
Am 04.05.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "ImpCaligula":
Auf das Anliegen des Herrn Komiker dürfte es wohl kaum ankommen. Das hat der Herr Bundesrichter vielleicht etwas überpointiert mit der Anmerkung, man dürfte jemandem anderen seinen Pimmel auch dann nicht zeigen, wenn man ihn mag, doch klargestellt.
Am 04.05.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Auf das Anliegen des Herrn Komiker dürfte es wohl kaum ankommen.“
Doch, das denke ich schon.
Sie haben schon bemerkt, dass das von Ihnen zitierte Pimmelbeispiel lediglich der Verhohnepipelung des im ceterum censeoerwähnten FAZ-Artikels dient.
Am 04.05.2016 um 14:07 Uhr antwortete der Leser "ImpCaligula":
Eine gute Behauptung ist Ihnen wohl wichtiger als eine zutreffende Begründung. Soll der Vorsatz von Ihnen in Frage gestellt werden?
Am 04.05.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Eine gute Behauptung ist Ihnen wohl wichtiger als eine zutreffende Begründung.“
Nein, normalerweise nicht. In Nr. .5 hatte ich auch lediglich den Beleg zurückgewiesen, den Sie für Ihre Behauptung (dass es nicht auf das Anliegen des Herrn Komikers ankommt) angeführt haben.
“Soll der Vorsatz von Ihnen in Frage gestellt werden?“
Für die rechtliche Beurteilung ist meines Erachtens die Intention des Urhebers entscheidend. Über die kann man unterschiedlicher Ansicht sein. Aber man kann nicht sagen, dass es nicht darauf ankommt.
Am 04.05.2016 um 11:44 Uhr schrieb der Leser "Southend-on-Sea":
Jan Böhmermann, das Unschuldslamm vom ZDF Lerchenberg. Er ist schwer enttäuscht von der Kanzlerin. Er wollte doch nur illustrieren, was eine Beleidigung sei, erklärt er im Interview. Da ist ihm wohl der Pinsel ausgerutscht und zwar über die gesamte Leinwand seiner "Satire".
Am 04.05.2016 um 22:00 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Die Logik dieser Einlassung von Herrn B. habe ich auch nicht verstanden. Die "Satire", die er behauptet, funktioniert doch nur, wenn sie funktioniert, oder? Das heißt, wenn das Ziegenficken und die "Fellatio mit hundert Schafen" den türkischen Präsidenten wirklich "bewusst" (wie denn sonst?!) herabsetzen = beleidigen.
An dieser Satire ist wirklich NICHTS "um die Ecke gedacht" außer den merkwürdigen nachträglichen Behauptungen, man habe eigentlich gar nichts gemeint - dann aber wieder doch, vielleicht.
Dass die Kanzlerin sich dafür entschuldigt hat, ist eine andere Satire - eine so genannte Realsatire -, die mit Herrn B. wahrlich nichts persönlich zu tun hat. Daher ist die dritte Satire die Reflexion, die wir seit gestern kennen. Mehr dazu bald: in "Böhmermann III", an dieser Stelle. TF
Am 05.05.2016 um 09:56 Uhr antwortete der Leser "grist":
An dieser Stelle liegen Sie richtig, Herr Fischer. Wenn keine Beleidigung erfolgt wäre, hätte die "Satire" nicht funktioniert.
Deswegen wird ein Gericht Böhmermann auch möglicherweise gerechtfertigt verurteilen. Die Frage bleibt, war es das nicht wert? Und ist es in Gesamtwürdigung der künstlerischen Leistung nicht doch durch die Kunstfreiheit gedeckt. Das müssen wohl Juristen klären.
Am 04.05.2016 um 11:45 Uhr schrieb der Leser "AlanShore20":
Eine Anschlussfrage zum untauglichen Versuch : Sind nach der Böhmermannschen Logik nicht alle Versuche, beleidigende oder volksverhetzende Texte zu verbreiten, untauglich, weil doch am Ende immer herauskommt, dass es wieder mal Satire war, natürlich jeweils eine Metaebene höher.
Am 04.05.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "roland_s":
Nein, sind sie nicht.
Am 04.05.2016 um 11:53 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Sie verstehen die Kritik nicht. Natürlich sind sie nicht untauglich, aber wenn die Bachmanns dieses Landes demnächst so argumentieren wie Böhmermann, dann läuft es darauf hinaus.
Am 04.05.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Dann verstehen Sie die Argumentation Böhmermanns nicht.
Am 04.05.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ich verstehe sie sehr gut. Sie verfängt offenbar sehr gut. Lesen Sie mal "Er ist wieder da" . Hitler will einfach nur hetzen aber die Medien legen es ihm immer wieder als Satire aus. Böhmermann weiß eben, dass man sich bei manchen alles erlauben kann solange man immer auf der richtigen Seite steht (gegen den bösen Erdogan ) und um eine Antwort und Ausrede nicht verlegen ist.
Am 04.05.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "grist":
Mit wie viel Unverständnis kann man geschlagen sein?
Ein Fremdfeind sagt auf einer Bühne vor einem fremdenfeindlichen Publikum Fremdenfeindliches? - Vermutung: Er könnte es ernst meinen.
Ein Komiker sagt auf einer Bühne vor Unterhaltungspublikum (vermeintlich) Lustiges? - Vermutung: Er könnte es lustig meinen.
Ein Pfarrer sagt vor dem Altar, Gott erbarme Dich. - Vermutung: Er könnte es wörtlich meinen.
Ein Handwerker sagt nachdem er sich auf den Daumen geschlagen hat, Gott verdamm mich. - Vermutung: Er könnte es nicht wörtlich meinen.
Natürlich gibt es Grauzonen, in denen auch der Kontext keine eindeutigen Schlüsse zulässt. Aber Bachmann ist keine Grauzone.
Am 04.05.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "Nagenca":
Wenn also der Martin Sonneborn sich auf den Pegida Planwagen stellt und über die Neger und Araber aus dem Maghreb herzieht, dies Monate lang weiterführt, und Hohlbirnen ihn für einen geläuterten Nationalen halten und dann gen Flüchtlingsheim marschieren, kann der Martin dann nicht wegen Volksverhetzung angezeigt werden? Er war doch immer Satiriker? Das ist eins der komischsten Argumente die hier zu Böhmermann geschrieben wird. Nicht der Beruf diktiert hier die Rechte sondern der Akt selbst. Kunstfreiheit gilt nicht für eingetragene Künstler sondern für alle. Böhmermann ist in erster Linie Moderator. Er hat eine Sendung mit einem Youtube-haften Namen und macht da gerne Späße. Wenn er von Heute auf Morgen die Sendung mit der 1. Strophe der Nationalhymne einläutet und in kackbrauner Uniform über Ausländer herziehen würde könnte das "Neo Magazine Royale" Logo unter der Dekce auch nicht retten. Klar kriegt er etwas mehr Spielraum, er ist ja bekannt. Aber einfach Stammtischparolen zu rezitieren und ein "würd ichs sagen wärs illegal" davorzupappen ist halt nicht unbedingt Satire, bzw. selbst wenn ist es nicht unbedingt keine Beleidigung.
Am 04.05.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Der Sonneborn - Vergleich passt wunderbar.
Am 04.05.2016 um 14:55 Uhr antwortete der Leser "grist":
Kein Grund sich dumm zu stellen. Aber für Sie langsam zum Mitdenken. Wenn sich Sonneborn auf den Pegida-Wagen stellt und Hasstiraden von sich gibt, würde jeder mit dem Schaffen Sonneborns Vertrauter zunächst von Satire ausgehen. Wenn er dies aber über Monate konsequent fort führt und auch weiteres vergleichbares Verhalten an den Tag legt, würden wohl einige anfangen zu zweifeln und einen möglichen Sinneswandel in Betracht ziehen. Ab irgendeinem Punkt würden wahrscheinlich fast alle ihr ursprüngliches Urteil revidieren.
Merke: Bei unserer Interpretation von Kommunikationsinhalten beziehen wir permanent unser Wissen über den Kommunikationskontext mit ein. Dabei kann auch der Beruf von jemandem eine Rolle spielen, vieles anderes aber natürlich auch.
Am 04.05.2016 um 21:05 Uhr antwortete der Leser "Nagenca":
Ihre passiv aggressive Art mal beiseitegelassen. Was haben Sie eigentlich gesagt, dass ich nicht impliziert habe? Der Sinneswandel ist der Kern meines Sonnebornbeispiels. Es zeigt auf, dass nicht die Person, sondern die Tat entscheidend ist. Wann würde also Sonneborns Tirade Volksverhetzung? Sofort? Erst bei dem gesellschaftlichen Konsens, dass er sich gewandelt hat? Dann rückwirkend? Das ist genau mein Punkt. Die Beleidigung wird nicht negiert nur weil Böhmermann Komiker ist. Dies ist gar kein relevanter Punkt. Wäre es beleidigend gewesen wenn ich dies gesagt hätte? Falls ja, wäre dies auch mit etwas Kulanz immer noch beleidigend? Höchstwahrscheinlich ja. Während Sie mir also nachdenken verschreiben würde ich Ihnen Lesekompetenz ans Herz legen. Nicht nur bei meinem Kommentar sondern beim Artikel, der genau dies anspricht.
Am 04.05.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Ich nehme an, Sie haben den Roman nicht gelesen. Und meinen Beitrag auch missverstanden.
Am 05.05.2016 um 02:00 Uhr antwortete der Leser "Kasha Rubini":
Und wer bestimmt, wer eine Grauzone zugestanden bekommt?
Am 04.05.2016 um 11:50 Uhr schrieb der Leser "Mathematiker01":
"Zwischen 72 und 80 n. Chr. errichtet, diente das Kolosseum als Austragungsort zumeist höchst grausamer und brutaler Veranstaltungen, die von Mitgliedern des Kaiserhauses zur Unterhaltung und Belustigung der freien Bewohner Roms und des römischen Reichs bei kostenlosem Eintritt ausgerichtet wurden."
Heute heißt der Ort Internet, und es passen viel mehr Leute rein, die Gesetze fordern und abwählen, wies die Belustigung braucht.
Am 04.05.2016 um 11:52 Uhr schrieb der Leser "kla-sch":
Typischer Fall von TL;DR!
Der Autor sollte dringend üben sich kürzer zu fassen. Gerade, wenn schon das Thema so viel Inhalt besitzt. Ansonsten kann man das kaum lesen.
Ich bin ja selbst ein Mensch, der schnell ausladend werden kann, wenn es darum geht meine Fachthemen darzustellen. Zu viele Sachinformationen und geniale Einfälle schwirren einem durch den Kopf, die alle dringend der Menschheit mitgeteilt werden müssen. Leider muss man Lernen, dass andere bei einer Überschwemmung von Informationen irgendwann einfach abschalten und dann bleibt praktisch überhaupt nichts mehr übrig.
Ich bin überzeugt, dass man den Sachverhalt auch korrekt und verständlich in 30-50% des Textes verpacken kann.
Am 04.05.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "Denkender Mensch":
Ich bin weder Jurist noch habe ich Intentionen, jemals einer zu werden. Trotzdem habe ich die juristischen Ausführungen mindestens genauso geschätzt, wie den enthaltenen Wortwitz. Für mich hätte diese Kolumne sogar noch ausführlicher sein können.
Am 04.05.2016 um 14:10 Uhr antwortete der Leser "Brillalein":
Wenn er kürzer wäre, würden die ganzen Seitenhiebe, wegen derer ich die Kolumne überhaupt lese, wegfallen. +++Ich bin überzeugt, dass man den Sachverhalt auch korrekt und verständlich in 30-50% des Textes verpacken kann.+++ Da können Sie gleich direkt das StGB lesen, da sind aber keine Filmtips drin :)
Am 04.05.2016 um 17:19 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Hmmm, warum aber lesen derart viele Menschen diese Kolumne?
Neidisch?
Am 04.05.2016 um 22:04 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da kennen Sie aber den Sachverhalt schlecht. Außerdem: Wenn Sie mit so wenig Text schon überschwemmt sind, wie wollen Sie da ein ganzes Land retten? Üben Sie sich bitte in etwas Geduld, denn der Kolumnist schreibt genau so lang, wie er will: Gestern, heute und morgen. Und kein Deutschlehrer wird ihn davon abbringen. Es sei denn, er macht es besser. TF
Am 08.05.2016 um 19:01 Uhr antwortete der Leser "kla-sch":
Da kennen Sie aber den Sachverhalt schlecht.
Das ist mir schon klar. Der Ausdruck "tl;dr" wurde extra für solcherlei "Nerds" geschaffen. :D
Außerdem: Wenn Sie mit so wenig Text schon überschwemmt sind, wie wollen Sie da ein ganzes Land retten?
Um ein Land mit seinen Worten zu retten ist hauptsächlich eins notwendig: Eine breite Hörer-/Leserschaft. Und da fängt das Problem an.
Einen netten Artikel, der er auf den Punkt bringt, kann man hier lesen: http://www.speakingaboutpresenting.com/content/presentation-simplicity/
Sie tendieren mit ihren Texten zur vollen Komplexität des Themas. Daher ist die volle Länge notwendig. Aber ich bin, wie viele Leser, kein Jurist und möchte die Sachte trotzdem verstehen. Außerdem gibt es noch 100 andere Autoren, deren Äußerungen ebenfalls die Welt retten könnten und die ich daher auch noch gerne gelesen hätte. Zusätzlich habe ich auch noch eine eigene Profession, mit welcher ich die Welt rette (ich schör! ;).
Daher wäre etwas "Simplify" ohne "Dumbing down" sehr hilfreich. Dann könnte es vielleicht tatsächlich für die Rettung der Welt hilfreich sein.
Am 10.05.2016 um 11:09 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Weiter so, beim Lesen Ihres Beitrages habe ich in den Teppich gebissen und danach meine aufgerollten Zehennägel wieder gerade gebogen.
Was mich allerdings sehr stört: Ihr Beitrag lässt beim ungebildeten Leser (aka Nicht-Nerd) einen völlig falschen Eindruck von tl;dr entstehen. Diesen möchte ich hiermit berichtigen.
tl;dr (genauer TLDR) ist die Abkürzung für: Ich habe den Text nicht gelesen, dieser war mir zu lang. Ich werde auf den Text auch nicht weiter antworten, damit würde ich nur meine Zeit verschwenden. Ich habe aber gelernt, gar keine Antwort wäre unhöflich, daher ringe ich mir jetzt doch immerhin diese Zeichen ab. Ich hoffe Sie wissen diese Anstrengung meinerseits angemessen zu schätzen. Sollte doch irgendetwas wichtiges in Ihrem Text stehen, schicken Sie mir doch bitte die Kurzfassung.
Am 04.05.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
"Typischer Fall von TL;DR!"
Entschuldigen Sie mein Klatschianisch, aber wenn Sie zu faul sind einen längeren Text zu lesen, ist der Author nicht schuld. Sie mögen entweder den Stil nicht, oder die Länge. Ist aber wirklich ihr Problem, nicht das des Authors.
Am 04.05.2016 um 11:56 Uhr schrieb der Leser "auchnVertriebener":
Haben Sie, Herr Fischer, die Sendung gesehen, den Kontext, in den das schlechte, beleidigende Gedicht eingebettet war? Auch Sie blenden in Ihrer strafrechtlichen Kritik diesen weitgehend aus. Böhmermann hat eben nicht gesagt: Herr Erdogan ist ein Z. Er hat gesagt: wenn ich sagen würde, Herr Erdogan ist ein Z., wäre das strafbare Beleidigung. Herr Böhmermann hat ein Lehrbeispiel dargestellt, wie sie auch im Fischerkommentar zu finden sind. Und das ganze vor der Kulisse und mit dem Bezug auf das ewige Beleidigtsein des Herrn Erdogan wegen Äußerungen, die offensichtlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Dass er es ausgewalzt hat, so dass es missverstanden werden kann, und es nun auch hundert- und tausendfach missverstanden wird (offenbar ja auch von Ihnen, Herr Fischer), dass er dieses Missverstehen bewusst in Kauf genommen hat (vielleicht nicht in seiner praktischen Konsequenz), das ist es maximal, was strafrechtlich verhandelt werden kann. Ich empfehle als Lektüre: http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtlic... Herrn Böhmermann - vor allem in dieser Aktion - mit Herrn Mittermeier zu vergleichen, ist schlicht absurd. Siehe hierzu auch das Interview mit Gerhard Polt im aktuellen Spiegel https://magazin.spiegel.de/SP/2016/18/144545894/index.html
Am 04.05.2016 um 12:01 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Wandeln Sie den Fall einfach um: Ein gewisser L.B. träte in D. vor der P. auf: "Ich hab ein Gedicht über Flüchtlinge, das heißt Schmähkritik... das darf man nicht. " Anspielung auf Erdogan etc. Dann folgt das, was jede Woche dort zu hören ist. Sind Sie immer noch so Satire-freundlich?
Am 04.05.2016 um 12:07 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Sie verkennen schon wieder den Kontext. Oder kennen ihn nicht. Wo haben "Flüchtlinge" Politiker wie ihn (oder meinetwegen auch Journalisten, der er keiner ist - oder wen meinen Sie?) wegen Beleidigungen angezeigt, die keine sind? Einen Botschafter zitiert? Ihr Vergleich hinkt sowas von...
Am 04.05.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Den Kontext bekommt ein guter Anwalt schnell hergestellt im Prozess.
Am 04.05.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "In_My_Mind":
Das Benutzen des Konditionals kann doch nicht hinreichend sein eine Beleidigung straffrei zu gestalten. Ich bin mir sicher, wenn ich bei einer Polizeikontrolle dem Polizisten wüst beschimpfen würde, aber mit den Worten "Wenn ich Ihnen das Folgende an den Kopf werfen würde, würden sie bestimmt beleidigt sein und mich wegen Beamtenbeleidigung verklagen. Also: Sie sind ein A..." Böhmermann hat doch bewusst in Kauf genommen die Beleidigung herbeizuführen. Das reicht doch für Vorsatz. Soll er doch einfach die Geldstrafe bezahlen. Ich bin mir sicher, was der werte Herr an PR und Image dazugewonnen hat wird ihm das mehr als vergelten. Der Kontext kann bestimmt Strafmildernd bedacht werden.
Ein Künstler kann ja alles versuchen. Er muss dann eben mit sämtlichen Konesquenzen leben. Wenn ich als Künstler auf offener Straße Menschen ohrfeige, kann ich natürlich sagen, Kunst darf alles. Beleidigung oder Körperverletzung ist es trotzdem. Und die gehört bestraft.
Am 04.05.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "AlanShore20":
Sie haben vollkommen recht. Nur Jan Böhmermann und seine erstaunlich zahlreichen Apologeten glauben dass ein ausgedehnter Konditionalsatz hilft. Ob das aus Liebe zur Satire geschieht, oder weil Erdogan Erdogan ist oder womöglich weil man sonst so furchtbar vorsichtig sein muss mit Witzen über Türken, mag jeder selbst beantworten.
Am 04.05.2016 um 13:17 Uhr antwortete der Leser "b4w3f":
Aber dem Polizisten hätte Böhmermann erst gezeigt, was eine Beleidigung sei, nach dem dem Polizisten etwas gesagt worden wäre, was keine Beleidigung ist, dieser aber dennoch eine Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt hätte. Zudem müsste dieser Polizist nicht einmal eine Strafanzeige gestellt haben, sondern hunderte mal und allesamt völlig unberechtigt, zusätzlich noch hätte der Polizist eine Person des öffentlichen Lebens sein müssen, die müssen mit öffentlicher Kritik anders umgehen können als Personen die nicht im öffentlichen Leben stehen. Dann erst hätte Böhmermann gesagt: Hören Sie mal zu: Folgendes ist eine Beleidigung... Aber damit will ich Sie nicht persönlich angreifen, sondern Ihnen endlich die Grenzen aufzeigen, die Sie nicht zu verstehen scheinen.
Am 04.05.2016 um 14:43 Uhr antwortete der Leser "Nagenca":
Also: A sagt zum Polizisten "wie doof, dass Sie mir einen Strafzettel geben", und der Polizist "Ich zeig dich an!". Dann kommt der B dazu, nach einer Woche, und sagt: "Hey du Polizist! Das was der A gesagt hat ist keine Beleidigung. Weisst du was eine Beleidigung wäre? Ich könnte es sagen aber dann wäre es illegal! So wie hier: Du scheiss Bulle, fick dich ins Knie. Bist du Deutschtürke? Dann stinkt deine Mutter nach Döner und du vergewaltigst deine Schwester und treibst es danach mit einem Tier. Haha" Und der Polizist dann lakonisch: "Dann zeig ich dich eben auch an!" Was ändert das an der Situation? Das Konditionale hat mir damals in der Grundschule nichts gebracht, dass der Böhmermann das wohl immer noch nicht kapiert hat zeigt doch nur wie lächerlich dieser Akt war.
Am 04.05.2016 um 15:58 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ja, Sie machen die Unterschiede ganz gut deutlich, im Gegensatz zu Nagenca in Nr. 4.7 - die Ebenen sind eben doch etwas anders, es geht nicht nur um Konditionalsatz hin oder her. Natürlich hat Herr Böhmermann in seine Rechnung aufgenommen, dass er bestraft werden könnte. Er soll ja sogar gesagt haben, dass er das Verfahren erwarte. Und ich bin mir auch nicht sicher, wie die strafrechtliche Bewertung seiner Äußerungen tatsächlich richtig ausfallen sollte / kann / wird. Ihm jedoch nur Werbungsabsichten und Geltungsdrang zu unterstellen (und zu meinen, man sei als Schuljunge schon deutlich klüger gewesen), greift wahrlich zu kurz.
Am 04.05.2016 um 22:19 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da haben Sie nicht Recht. Herr B. hat nicht gesagt; "Wenn ich sagen würde..." Sondern er sagte: "sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schqweinefurz stinklt schöner." Dann sagte er: "Am liebsten mag er Ziegen ficken..." und : "Selbst abends heißt's statt Schlafen: Fellatio mit huntert Schafen". Diese Darbietung leitete er ein und aus und unterbrach sie zweimal mit dem Hinweis, hierbei handele es sich um eine in Deutschland strafbare "Schmähkritik", die man "nicht machen darf".
Der "Kontext" war erstens die lächerliche Einbestellung des Deutschen Botschafters wegen einer angeblichen "Beleidigung", zweitens die zutreffende Ansicht von Herrn B., diese Einbestellung sei lächerlich gewesen. Mehr "Kontext" kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Warum es "Satire" sein sollte, in diesem "Kontext" zutreffend (!) öffentlich zu sagen, es sei strafbar (!), denjenigen, der sich beim ersten Mal zu Unrecht beleidigt gefühlt hat, als (türkischen) "Ziegenficker" und Schaf-Schwanzlutscher, "schlimmer als Schweinefurz" und pädophilen "Schwulen" zu bezeichnen, und dies alles dann zu tun, entzieht sich meinem Verständnis. tf
Am 04.05.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Sie bringen es auf den Punkt: "entzieht sich meinem Verständnis."
Nur weil Ihnen persönlich etwas nicht einleuchtet und Sie es nicht verstehen, heißt es noch lange nicht, dass der gesamte Beitrag keine Satire wäre. Der Punkt ist: Sie verstehen es nicht. Es gibt aber viele, die diese Satire verstehen.
Warum erheben Sie sich zum Maßstab? Sie sind nicht der BGH.
Dass Sie Böhmermanns Satire nicht verstehen, lässt sich einfach erklären: es liegt möglicherweise an Ihrem Alter und Ihrer Sozialisation in den 50ern und 60ern des letzten Jahrhunderts.
Das fiel hier im Forum auch auf- die Jüngeren fanden den Beitrag überwiegend gut. Die älteren Foristen fanden Böhmermanns Beitrag unterirdisch schlecht.
Ist Ihnen entgangen, dass Kunst und auch Humor sich in den letzten Jahren erheblich verändert haben? Sie dürfen sich gerne bei youtube ansehen, was die Nach-MTV-Generation lustig findet. Diese Entwicklung lässt sich nicht leugnen. Sie können doch nicht die heutige Satire und heutigen Humor an den Maßstäben der 80er Jahre messen!
Böhmermanns Sendung richtet sich nicht an das Publikum über 40.
Vor paar Wochen war ich mit meiner Tochter in Amsterdam im Van Gogh Museum. Merkwürdigerweise lassen mich Ihre Äußerungen über Böhmermann sehr an die Ablehnung denken, die Van Gogh als Künstler erfahren musste.
Ich frage mich, ob Sie, wenn wir beide Van Goghs Zeitgenossen wären, seine Bilder auch für Latrinen-Kunst erklärt hätten..
Am 04.05.2016 um 23:40 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Böhmermanns Sendung richtet sich nicht an das Publikum über 40.“
Das ist wohl so. Ich bin über 40 und kann mit Böhmermann nicht viel anfangen. Dass es Fischer genauso geht, kann ich gut nachvollziehen. Allerdings leite ich daraus nicht ab, dass das, was Böhmermann macht, keine Satire sein kann und daher die darin enthaltenen Aussagen zum sprachlichen Nennwert genommen werden müssten.
Was immer Böhmermann zum Ausdruck bringen wollte oder (wenn wir die Sache als work in progressbetrachten) will, es scheint mir offensichtlich, dass die Meinung, Erdogan sei tatsächlich ein Ziegenficker, nicht dazu gehört.
Natürlich spielt er dabei mit dem möglichen Missverständnis, das Gedicht zum Nennwert zu nehmen und mit dem darin enthaltenen Potenzial zur Provokation. Das mag man nun frech, lustig, albern oder geschmacklos finden. Und natürlich hätte er das, was er sagen wollte, auch höflicher und artiger vortragen können. Mir hat es nicht gefallen. Trotzdem denke ich, dass auch die Böhmermannsche Art der Satire erlaubt sein und bleiben sollte.
Am 06.05.2016 um 11:52 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ich kann das auch nachvollziehen und verstehe auch die Anmerkungen von Fischer zu Nr. 4.9 so. Um von mir zu reden: ich bin kein Böhmermann-Liebhaber oder -Verteidiger, ich bin nicht mal Fernsehgucker, außerdem über 40, ich kann auch nicht sagen, dass ich Böhmermanns Gedichtvortrag geschmackvoll finde. Aber darauf kommt es auch nicht an.
Es kommt darauf an, dass es auch meines Erachtens offensichtlich war (und zwar von vornherein - nicht erst nachträglich dazu (v)erklärt), dass Böhmermann sich den Inhalt des Gedichts nicht zu eigen macht. Interessant finde ich, dass ein so erfahrener Strafrechtler wie Herr Fischer meint, das mögliche Missverständnis ("das Gedicht zum Nennwert zu nehmen") sei vorsätzlich gewollt, mindestens in Kauf genommen worden.
Ich stimme Ihnen in Ihren Ausführungen vollkommen zu.
Am 05.05.2016 um 11:47 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Wie kommen Sie darauf, dass ich mich "zum Maßstab erhebe"? Wenn Sie anderer Ansicht sind als ich - was offenkundig der Fall ist -, sind SIE der "Maßstab". Der Kolumnist ist der Kolimnist, "nicht der BGH". Da haben Sie wahrlich Recht. Deshalb sagt er seine Meinung, und nicht Ihre und nicht die des BGH.
Ehrlich erschüttert bin ich von Ihrer van Gogh - Assoziation. Da haben Cindy und Stefan und Mario offenbar schon ganze Arbeit geleistet. Zwei ganze Generationen von deutschen Künstlern leben derweil am untersten prekären Rand einer vom Wahnsinn des Marktes zerfressenen Szene und werden von den humorvollen You-Tube-Guckern, wenn sie Glück haben, ignoriert.
Sehr schön finde ich Ihre Belehrungen über die Generationen, das Alter, You-Tube und You-Porn und den Intellekt. Vielleicht sollte man Gerhard Polt vorschlagen, bei seinem nächsten Auftritt live in einen Kochtopf zu scheißen und dabei das Erdogan-Gedicht aufzusagen. Das könnte man in 4K und 3D bringen. Ich bin sicher: Der Deutsche Hauptschüler fände das einfach lustig. Ein deutscher Ai Wei Wei! Darauf muss man erst mal kommen. TF
Am 05.05.2016 um 12:15 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Fällt Ihnen nicht auf, dass Sie sich im Ton vergreifen?! Sie teilen hier in alle Richtungen aus und werden gleich so empfindlich, wenn man es wagt, Sie zu kritisieren?
Haben Sie es nötig, von youtube gleich youporn zu kommen? Natürlich, die youtube- Generation MUSS ja auch gleich die youporn-Generation sein. Wie könnte es anders sein.
Ich darf Sie an Ihre eigenen Ausführungen über Sexismus in der Werbung erinnern- die Werbung kann Ihnen offensichtlich nicht freizügig genug sein.
Warum greifen Sie mich hier so persönlich an? Ich habe nicht weniger an Examen oder Bildung als Sie vorzuweisen. Bezweifeln darf ich auch, dass Sie von der Kunst mehr verstehen als ich. Sogar meine 11-jährige Tochter hat alle wichtigen Museen dieser Welt von innen gesehen.
Sie äußern hier Ihre Meinung nicht als Thomas Fischer. Sie treten hier auf als Thomas Fischer, der Strafrechtler, der Autor des Strafrechtskommentars, der BGH-Richter. Sie erklären hier den Versuch in aller Ausführlichkeit.
Dies tun Sie nicht als Privatperson, sondern als der Strafrechtler Thomas Fischer.
Zwei Absätze weiter lassen Sie sich über Böhmermann aus. Sie unterstellen ihm den Vorsatz, jemanden rassistisch zu beleidigen und ignorieren vollkommen die bisherige Arbeit und die bisherigen Äußerungen von Böhmermann.
Und der Leser soll erkennen, dass Sie von einem Absatz zum nächsten von Strafrechtler Fischer zu Privatperson Fischer gewechselt haben?! Woran bitte?
Am 05.05.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Aber nett, wie Sie hier meinen Kommentar unter http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
verarbeiten (ich wollte nicht "verdrehen" sagen- zu vorurteilslastig)...
Ich bin mir nicht sicher, ob wir beide den gleichen Böhmermann meinen. Sie scheinen seine Aussagen permanent falsch einzuordnen.
Böhmermann meinte nicht, er sei der neue Ai WeiWei.
Er meinte vielmehr den unbegründeten medialen Hype um Ai WeiWei und nun um seine eigene Person.
Wollen Sie etwas leugnen, dass es einen medialen Hype um Böhmermann gab?
Am 05.05.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Sie können hier offensichtlich so viel dummes Zeug schreiben, wie Sie wollen- für Sternchen reicht es, dass Sie BGH- Richter sind.. Das sollte Sie trotzdem nicht dazu verleiten, immer öfter ins Niveaulose abzugleiten.
Ich ärgere mich, dass ich schon Geld für Ihren Kommentar ausgegeben habe. Aber ich wurde genötigt.
Sie verurteilen Böhmermann? Wo sind Sie denn besser?!
"Sehr schön finde ich Ihre Belehrungen über die Generationen, das Alter, You-Tube und You-Porn und den Intellekt."
Indem Sie hier die youtube-Generation mit der youporn- Generation gleichsetzen? Und dieser jeden Intellekt absprechen?
Natürlich... wie konnte ich das übersehen... unter 40 sind ALLE youporn-Idioten, die nichts von Kunst oder Satire verstehen. Wie könnte es anders sein...
Die alten weißen Männer haben immer Recht.
Es sind übrigens alte Männer ab 40, die youporn brauchen. Die jungen Männer können es noch.
"Vielleicht sollte man Gerhard Polt vorschlagen, bei seinem nächsten Auftritt live in einen Kochtopf zu scheißen und dabei das Erdogan-Gedicht aufzusagen. "
Diese Äußerung ist niveauloser und dümmer als alles, was Böhmermann fabrizieren könnte. Und natürlich hier schon wieder ein alter Mann-- Gerhard Polt, Jahrgang 1942--wie könnte es anders sein. Die nach 1980-Geborenen sind ja alles "You-Porn und den Intellekt"- Idioten.
Solange die weißen alten Männer in diesem Land das Sagen haben und Kolumnen schreiben, ist einfach alles PRIMA.
Am 05.05.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":
Ach Gottchen, was ist denn die Essenz dieses Kommentars? Führen Sie im Kern einen Feldzug gegen alte weiße Männer? Oder wurmt es Sie lediglich, wenn Ihrer gebetsmühlenartig vorgetragenen rechtlichen Einschätzung nicht gefolgt wird? Ich nehme jedenfalls folgendes mit: Drastische Satire durch den jungen weißen Böhmermann = progressiv, ähnlich drastische Satire durch den alten weißen Polt = zementierte Machtverhältnisse alter weißer Männer.
Abgesehen davon ist es angesichts der Wortwahl schon recht ulkig, dem Kolumnisten ein Abgleiten in die Niveaulosigkeit vorzuhalten.
Am 05.05.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Ach, Sie schon wieder- gefallen Sie sich in der Rolle meines persönlichen Widersachers?
Sie nehmen ohnehin nur das mit, was Ihr zementiertes Weltbild bestätigt.
"Abgesehen davon ist es angesichts der Wortwahl schon recht ulkig, dem Kolumnisten ein Abgleiten in die Niveaulosigkeit vorzuhalten."
Ich bin flexibel und passe mich notfalls an.
Wenn Herr Fischer gerne über youporn plaudert, dann tun wir es eben... Sie wissen ja- die Generation unter 40 ist ziemlich frei.
Am 06.05.2016 um 12:12 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Herr Fischer erhebt sich doch nicht zum Maßstab. Soviel Selbstvertrauen in die eigene Meinung muss schon sein, oder?
Ich stimme Herrn Fischer wahrlich nicht zu in seiner hier vertretenen Auffassung, verstehe auch nicht seine Anspielung mit Gerhard Polt und dem Kochtopf (auf diesen Vorschlag würde der sicher nicht eingehen), freue mich aber trotzdem seiner frei geäußerten Meinung.
Am 06.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Gut. Dann muss ich das erläutern. Herr Fischer ist Maßstab- besonder für alle jüngeren Juristen- ob nun Kolumne oder nicht- Punkt 2.4 hier https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/zjs/hilfsmittelbekanntmachun... Fischer fürs Strafrecht ist wie Palandt fürs BGB- DAS Alltagswerkzeug der Juristen neben Gesetz
Herr Fischer nimmt eine Einordnung vor- S. 3 unter "Der Komiker". Er äußert hier nicht nur seine persönliche Meinung darüber, ob Böhmermanns Auftritt Satire war oder nicht oder schlechte Satire. Er nimmt auch "so ganz nebenbei" eine juristische Bewertung des konkreten Falles vor: "tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch also allemal." "Die "Vorstellung von der Tat" (Paragraf 22 Abs. 1 StGB) des Komikers B. ging, falls wir uns nicht sehr täuschen oder er uns durch seine nachträglichen Verlautbarungen nicht endgültig für dumm verkaufen will, genau dahin." "Der Komiker ist also kein bisschen komisch, erst recht nicht "satirisch", sondern verbirgt eine durch und durch rassistische Herabwürdigung des Präsidenten der Türkei (als Türken = Ziegenficker) hinter dem Schleier vorgeblich "guten Willens"." Er hat damit abgeprüft: den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beleidigung und Art. 5 GG Kunstfreiheit.
Das ist nicht mehr die persönliche Meinung eines Kolumnisten. Das ist die juristische Bewertung durch einen BGH-Richter.
Am 06.05.2016 um 13:07 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Auch ein BGH-Richter ist nicht der BGH. Der BGH entscheidet immer im Team von 5 Richtern und Fischers Stimme hat nicht mehr Gewicht, als die Stimmen der anderen Richter, auch wenn er der Vorsitzende ist.
Es interessiert niemanden, ob irgendein RA Höcker zu irgendetwas seine Meinung äußert. RA Höcker lebt davon, dass er öffentlich bekannt ist.
Der Staat alimentiert die Richter in einem ausreichendem Maße. Diese sind auf Öffentlichkeit und Publikum nicht angewiesen.
Die Ermittlungen im Fall Böhmermann LAUFEN gerade. Und als BGH-Richter hat Herr Fischer keine juristischen "Empfehlungen" abzugeben und öffentlich den Fall so eindeutig juristisch zu bewerten, auch wenn dies hier als "persönliche Meinung eines Kolumnisten" getarnt ist.
Am 06.05.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ich verstehe schon, was Sie meinen, sage aber noch einmal:
Na, da überschätzen Sie die öffentliche Wirkungsmacht eines BGH-Richter-Kolumnisten. Ich weiß (von Kindern von Freunden, die Jura studieren wie weiland ich selbst), dass Jurastudenten die Fischer-Kolumne lesen und diskutieren. Möglich, dass da der eine oder die andere dabei ist, die/der die hier geäußerte Meinung von Herrn Fischer als autoritativ (h.M.? M.M.? keine Ahnung.) frisst. Ich glaube aber, dass Sie da die Studierenden der heutigen Zeit unterschätzen. Erstens werden ebenso viele dabei sein, die - allein weil es Fischers Meinung ist - diesen Standpunkt ablehnen. Zweitens weil wohl immer noch mindestens 95 % unterscheiden können zwischen einer Zeit-Kolumne und einem StGB-Kommentar: ich möchte mal die Klausur sehen, in der steht: "siehe Fischer, Zeit-Kolumne vom 4.5.2016 unter Nr. 4.14". Seien Sie beruhigt, das wird nicht passieren. Und wenn doch, ist es nur recht, wenn diese Person dann durchfällt.
Wegen der 5 % Herrn Fischer das Wort zu verbieten - nöö bitte bitte nicht, das wäre doch ein zu arger Verlust.
Sehen Sie es etwas sportlicher und nicht so verbissen. (Falls Sie Jura studieren: mit solch einer Verbissenheit gewinnt man leider keinen Klausurensport.)
Am 06.05.2016 um 15:50 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Nein, ich studiere nicht Jura. Sie scheinen meine Kommentare nicht besonders aufmerksam gelesen zu haben.
Ich glaube nicht, dass ich Herrn Fischers Einfluss überschätze. Ich glaube eher, dass Fischer seinen eigenen Einfluss unterschätzt.
Der Punkt ist, Herr Fischer hat den Bereich seiner persönlichen Meinung verlassen und hier juristisch einen Fall abgehandelt, in dem aktuell ermittelt wird.
Und das werden nicht nur die Jurastudenten, sondern auch alle hier im Forum, etc. als eine Tendenz des BGH auslegen. "Wenn schon ein BGH-Richter das so sagt.. dann muss es ja wohl stimmen. "
Sollen jetzt alle Leser, gerade die Nichtjuristen, denken, die rechtlichen Ausführungen des BGH-Richter Fischer in der Kolumne wären nicht richtig? Soll man sich nicht mehr auf die Korrektheit seiner juristischen Ausführungen verlassen können?
Nicht nur hier im Forum wird es in Zukunft heißen: Böhmermann hat sich der Beleidigung schuldig gemacht, WEIL Herr Fischer es so geschrieben hat.
Einem erfahrenen Richter wie Herr Fischer hätte dieser Fehler nicht passieren dürfen. Er hätte die Grenze von persönlicher Meinung als Kolumnist zur rechtlichen Einschätzung eines aktuellen Falls nicht überschreiten dürfen.
Böhmermann ist noch nicht verurteilt, also gilt auch für Herr Fischer- noch gibt es keine "Beleidigung" des Herrn Böhmermann. Bis jetzt gibt es nur einen umstrittenen Satire-Beitrag und ein Gedicht "Schmähkritik".
Am 06.05.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
P.S. Sie irren übrigens. Im juristischen Klausurensport kommt man in den Bereich von über 12 Punkten nur, wenn man verbissen ist/sein kann. Sonst bleibt man nur im Durchschnittsbereich...
Am 06.05.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":
Es ist doch erstaunlich, wie vehement Sie Herrn Fischer nun den Mund verbieten wollen, wo seine Einschätzung des Falls konträr liegt zu der Ihrigen. Letzte Woche, als Sie inhaltlich noch auf seiner Linie waren, klangen Sie so:
"Ich bitte Sie. Fischer schreibt doch hier nicht als BGH-Richter, sondern als Privatperson." http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-04/strafrecht-tat-versuch-vollendun...
Ist das die Flexibilität, von der Sie oben sprachen? Ich kenne übrigens keine Norm, die Herrn Fischer daran hindern könnte, hier seine Meinung zum Fall kundzutun. Richtigerweise wiesen Sie ebenfalls in der letzten Woche darauf hin, dass ihn der Fall mangels Zuständigkeit des 2. Strafsenats nicht erreichen würde. Und Sie gehen doch wohl nicht ernsthaft davon aus, dass die Mitglieder eines anderen Strafsenats ihre Meinung davon beeinflussen lassen, ob Herr Fischer hier in der Zeit drei von saftiger Polemik umrahmte Sätze mit seiner Einschätzung des Falls unter das Volk bringt?
Am 06.05.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Ihnen fehlt die juristische Ausbildung, um Aussagen gekonnt verdrehen zu können- auch wenn Sie sich redlich Mühe geben. In meinem von Ihnen zitierten Kommentar steht: "Ich bitte Sie. Fischer schreibt doch hier nicht als BGH-Richter, sondern als Privatperson. Da kann er so polemisch und einseitig schreiben, wie er will. Niemand wird gezwungen seine Sicht zu teilen.
!!! Seine rechtliche Ausführungen sind korrekt und ernst zu nehmen.!!! Der Rest ist seine persönliche Meinung als Privatperson und hat mit seinem Job doch gar nichts zu tun. Das ist hier auch deutlich zu erkennen."
In welchem Punkt genau, widerspricht dieser Kommentar meinen Ausführungen hier?!
Am 06.05.2016 um 15:49 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":
Die Ausrede war so vorhersehbar wie sie kraftlos ist. Wenn Sie schon die Maßstäbe um 180 Grad drehen, dann vielleicht etwas unauffälliger. Herr Fischer trifft hier jede Woche rechtliche Aussagen allgemeiner, politischer und auch fallbezogen-wertender Art. Wenn Ihre Weisheit letzte Woche galt ("Ich bitte Sie. Fischer schreibt doch hier nicht als BGH-Richter, sondern als Privatperson."), dann gilt Sie auch diese Woche. Wobei ich Ihnen da nicht einmal folg(t)e, denn die Unterscheidung in die Privatperson und den Richter/Kommentator ist in einer Rechtskolumne überhaupt nicht trennscharf möglich. Was jedoch kein Problem darstellt, siehe Nr. 4.25 zweiter Absatz.
Am 06.05.2016 um 16:03 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Versuchen Sie wieder, mich in eine sinnlose Diskussion verwickeln? Warum halten Sie sich nicht endlich aus meinen Diskussionen raus?
Was haben Sie an "Seine rechtliche Ausführungen sind korrekt und ernst zu nehmen.!!! Der Rest ist seine persönliche Meinung als Privatperson und hat mit seinem Job doch gar nichts zu tun."
nicht verstanden?
Am 04.05.2016 um 23:02 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
"Der "Kontext" war erstens die lächerliche Einbestellung des Deutschen Botschafters wegen einer angeblichen "Beleidigung"
Diese Einbestellung war keineswegs lächerlich. http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-bestellt-deutschen-botscha...
Tun Sie nur so oder verkennen Sie wirklich die Bedeutung der Vorladung eines Botschafters? Dieser Zeit-Artikel erklärt es doch ganz treffend: http://www.zeit.de/news/2012-05/29/konflikte-hintergrund-botschafter-im-...
Eine Vorladung eines Botschafters als "lächerlich" einzuordnen, geht an der Bedeutung solchen Vorgehens doch total vorbei!
Am 04.05.2016 um 23:34 Uhr antwortete der Leser "Kay-Ner":
" die lächerliche Einbestellung des Deutschen Botschafters"
Die war auch lächerlich, aber eben nicht nur diese Einlage von Realsatire.
Ich fische da im trübe, aber ab wann wird Realsatire zu Satire und ab wann macht reales Geschehen eine Satire zur Realsatire? Böhmermann hat das ganze nicht gestartet sondern reagiert. Der Satire Streit fing mit extra 3 an, danach hat er sich eingeklingt. Wenn es über die Messlate ging, bliebe das ganze Prozedere über den X3 song immer noch Realsatire genug, um zu überdenken, wie Satire funktioniert.
Am 04.05.2016 um 11:57 Uhr schrieb der Leser "undübrigens":
wenn ich manche Kommentare hier oder in anderen Artikeln lese, dann warte ich auf den Moment, in welchem B. heilig gesprochen werden soll. Ob das nun juristisch durchgehen mag ist mir egal. Menschlich oder moralisch gesehen war die Böhmermannaktion unter aller S.
Was du nicht willst, das man dir tu.....usw
Wer möchter sowas über sich hören oder lesen müssen?
Böhmermann soll ja angeblich so intelligent sein, warum fiel ihm nur so ein verbaler Müll ein, um erdogans "Beloeidigtsein" vorzuführen? Glauben manche eigentlich, dass man sich unter dem Deckmantel der Satire oder Kunst einfach jede Frechheit und Anmassung erlauben kann, dass man über allen anderen Menschen steht?
Humor? Mir sagte einmal ein Mensch aus einer Randgruppe, dass die meisten Deutsche nur Witze können, die auf Kosten Anderer gehen. Er brachte ein Beispiel eines Witzes, bei dem dies anders ist. Daraufhin habe ich mir einmal die Mühe gemacht, darauf zu achten.......er hatte Recht.
Am 04.05.2016 um 12:25 Uhr antwortete der Leser "Omulefofen":
Das ist die Hohe Kunst! Ein Humor, der einen selbst nicht überhöht, um dann von dieser künstlichen Position aus, auf andere herab schauen zu können. Aber dank der Stefan Raabisierung der deutschen Comedians, unterirdische Provokation als einziges Stilmittel, muss die Latte immer höher liegen. Es ist selten geworden, Kritik an gesellschaftlichen Zuständen oder Personen, auf eine etwas selbstkritischere, weniger plumpe Art formulieren zu können. Als Gegenbeispiel fiele mir Hagen Rether dazu ein ...
Am 04.05.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "Gegen billige Meinungsmache":
Sie verstehen es nicht. Tatsächlich nicht. Die Satire richtet sich gegen die Deutschen und ihre Vorurteile gegenüber der Türkei mindestens so sehr wie gegen Erdogan.
Haben Sie die Diskussionen danach mitbekommen? Anne Will und wie dieses Sendungen alle heißen...
Da haben Türken mehrfach erklärt, die verletzenden Äußerungen wie Böhmermann sie vorgetragen hat, öfter zu hören zu bekommen. Diese Äußerungen sind doch nicht aus der Luft gegriffen- sie kursieren genau so in unserer Gesellschaft.
Böhmermann hat den Deutschen den Spiegel vorgehalten.
Dieser Beitrag wird deshalb so oft falsch verstanden, weil er mehrere Ebenen hat und diese Ebenen nicht auseinander gehalten werden.
Am 10.05.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ja, ja. Und deswegen hat Herr Böhmermann sich ja auch entsetzt bei Herrn Erdogan in aller Öffentlichkeit entschuldigt, als er mitbekommen hatte, dass er derart missverstanden wurde.
Und alle Deutschen die unsere türkischen Mitbürger derart betiteln, wie in Böhmermanns Kunstwerk, die waren natürlich unheimlich beschämt darüber, jetzt einmal den Spiegel vorgehalten bekommen zu haben. Das glaube ich allerdings gerne. Die schämen sich ja jetzt noch, dass sie nicht selbst auf dieses Gedicht gekommen sind und wie man es am besten in der Öffentlichkeit platziert.
Am 04.05.2016 um 11:59 Uhr schrieb der Leser "secret77":
Wie letzte Woche schon angemerkt finde ich es seltsam, dass ein Bundesrichter hier vorab Meinungsmache - in welcher Form auch immer - betreibt. Genau von den Richtern erwarten wir doch, dass sie sich diese Meinung erst im Verfahren bilden, oder sehe ich da was falsch?
Und Formulierungen wie das Volke jaule auf oder Pöbel sind ja sowas von Gabriel.... ts ...
Am 04.05.2016 um 11:59 Uhr antwortete der Leser "secret77":
Korrektur : "das Volk"
Am 04.05.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":
So wie ich Herrn Fischers Aussagen in Erinnerung habe, muss er vor allem darauf achten, dass er sich nicht wertend zu Fällen äußert die mal bei ihm landen könnten. Weiß jemand hierzu mehr?
Am 04.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Meinungsfabrik":
Halte bitte deine Mitleser nicht für dumm. Eine Meinungsäußerung ist keine "Meinungsmache", und das Volk muss auch nicht von einem Foristen davor beschützt werden. Die meisten können sogar unterscheiden, ob ein Bundesrichter seine Privatmeinung in einer Kolumne äußert, oder ein Rechtsgutachten als Bundesrichter schreibt.
Am 04.05.2016 um 15:43 Uhr antwortete der Leser "secret77":
Wenn ein Bundesrichter sich über mehrere Seiten in einer großen Tageszeitung fachlich zu einem rechtlichen Sachverhalt äußert, dann ist das wohl kaum eine Privatmeinung.
Wenn zudem ein Bundesrichter darin einem Urteil vorgreift - und wie WolfgangL. und andere ja richtig anmerken, der Fall letztlich bei ihm auf dem Tisch liegen könnte - dann kann man, wenn man Umfang und Auflagenhöhe bedenkt, schon von Meinungsmache statt von Medienarbeit sprechen.
Warum Sie sich von meiner Aussage angesprochen fühlen, das weiß ich nicht, zumal wenn ich mir Ihren Benutzername genauer ansehe.
Am 04.05.2016 um 16:09 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Nach § 24 Abs. 1 GVG kann für die erstinstanzliche strafrechtliche Verhandlung nur das Amtsgericht zuständig sein, da das Höchstmaß der angedrohten Strafe 3 Jahre Freiheitsstrafe ist (Ausnahmetatestände des § 120 GVG greifen nicht). Der Instanzenzug nach Amtsgericht ist Landgericht (Berufung), Oberlandesgericht (Revision). Die Sache kann nie beim BGH landen. Die Meinungsäußerung von Herrn Fischer hier könnte theoretisch auch bewirken, dass sich die zuständige Amtsrichterin von dessen Meinung bewusst absetzen will. Ach was, denken Sie mal nicht, dass die Kolumne eines Bundesrichters in Strafsachen die Rechtsfindung eines Amtsrichters maßgeblich beeinflussen wird.
Am 04.05.2016 um 16:30 Uhr antwortete der Leser "secret77":
Der Fall kann aber doch bein Bundesverfassungericht landen, oder?
"Nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels hat der Fall das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht " (Quelle: http://www.shz.de/deutschland-welt/politik/boehmermann-vs-erdogan-so-koe...)
Aber um was es mir ging war, wie oben geschrieben, ein etwas mulmiges Bauchgefühl ob einer mehrseitigen teils (für mein Lesart) leicht tendenziösen Vorabbeurteilung einer offenen Sache durch einen Bundesrichter vor großem Publikum.
Das ist meine Einschätzung. Natürlich spreche ich deswegen niemand die Fähigkeit ab, sich sein eigenes Urteil bilden zu können.
Am 04.05.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Ja, da kann er landen. (Ganz theoretisch auch vor dem BGH, aber dann nicht im 2. Senat - siehe Ausführungen zu thread 7.)
Ich finde, das kann Herr Fischer schon machen, warum soll er nicht seine Meinung dazu äußern. Wie Sie sehen gibt es hier im Forum etliche Beteiligte, die anderer (auch juristisch begründbarer) Meinung sind, die sich auch trauen einem Herrn Fischer zu widersprechen - warum denn nicht. Auch ein zuständiger Amtsrichter: wer weiß, ob der Kommentar von Herrn Fischer ihn dahingehend beeinflussen könnte, dass er meint es liegt eine strafbare Beleidigung vor? Vielleicht denkt er ja eher: na, dem werde ich es zeigen?
Ich meine aber, wir sollten jedem zutrauen, dass er in der Lage ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, mit und ohne Meinung eines Bundesrichters. Das schafft auch jeder unterinstanzliche Richter.
Am 04.05.2016 um 22:29 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
In WELCHEM Verfahren darf ich mir denn, nach Ihrer Ansicht, "eine Meinung bilden", und über was? Haben Sie wirklich darüber nachgedacht und verstanden, was Sie da fordern? Wie kommen Sie auf die absurde Idee, Richter hätten keine "Meinungen", solange sie keinen "Fall" haben? Ich versichere: Alle Richter, die ich kenne, haben Meinungen zu ALLEM. Je deutlicher sie sie sagen, desto besser für den Rechtssuchenden. Je verschwiemelter sie sie verbergen, desto schlechter. meint: TF
Am 04.05.2016 um 23:55 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
"Je verschwiemelter sie sie verbergen, desto schlechter."
Lieber Herr Fischer,
für diese Antwort einfach nur ...
Danke!
Am 04.05.2016 um 12:01 Uhr schrieb der Leser "alice_42":
Welche Rücktrittsversuche vollführen Kanzlerin ...
Rücktrittsversuche der Kanzlerin? Das nenne ich einen gelungenen Cliffhanger und so warte ich in der Hoffnung, dass es nicht beim Versuch bleiben möge, auf nächste Woche.
Am 04.05.2016 um 12:02 Uhr schrieb der Leser "Paul Freiburger":
Brillant, Herr Fischer, und sehr unterhaltsam!
Am 04.05.2016 um 12:02 Uhr schrieb der Leser "Klawuttke":
Dies ist jedenfalls einer der besseren Kommentare zu Böhmermann, dessen Fall eigentlich viel zu lange und viel zu breit diskutiert wird, so dass die eigentlich skandalösen Aktivitäten Erdogans - von der Einschränkung der Pressefreiheit über die Behandlung der Kurden bis hin zur dubiosen Haltung gegenüber den Mördern und Vergewaltigern des sogenannten IS - hinter diesem Medienhype verschwinden. Dass er Strafanzeige gegen Böhmermann stellt, ist eine erwartbare Reaktion und sein Recht, auch wenn er ein äußerst uangenehmer Mensch und Politiker ist. Böhmermanns Verhalten erinnert hingegen stark an das macher Kinder, die man gelegentlich auf Spielplätzen beobachten kann: Kind B schubst aus einer Laune heraus Kind E, Kind E schubst zurück und B rennt heulend zur Mutti "Ai Wei Weia, der E hat mich geschubst!!"
Am 04.05.2016 um 12:05 Uhr schrieb der Leser "quietschbaer":
Ich hoffe, Böhmermann liest diesen Artikel, damit er mal lernt, was Satire ist. Der Unterschied: Nach echter Satire ist man hinterher klüger.
Am 04.05.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Nach echter Satire ist man hinterher klüger."
Das gilt aber nur, wenn der Empfänger intellektuell auch in der Lage ist, diese zu verstehen. Und da könnte man bei Herrn Böhmermann zumindest Zweifel haben, nachdem er mit seinem Schmähgedicht ja bewiesen hat, dass er gerade nicht weiß, wie Satire geht. Ich befürchte deshalb, dass man Fischers Kolumne in Bezug auf eine geistige Horizonterweiterung des Jan B. da eher unter die Kategorie der in den Schlamm geworfenen Perlen fassen muss....
Am 04.05.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "Rufus schreibt":
Das zeigt nur in welch groben Rastern Sie denken und wo Sie glaub Satire zu verorten ist diese Tatsächlich nicht anzutreffen. Vielleicht haben Sie in der Aufbereitung des Falls Jan B. nochmals die Gelegenheit den eigentlichen Coup auszumachen.
Am 04.05.2016 um 22:38 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
ja, bitte! erklären Sie es mir! Und auch, in diesem Zusammenhang, "Coup". Meinen Sie den Champions-Coup? Den Scoup? Den Großen Coup? fragt: TF
Am 04.05.2016 um 16:46 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
"Das gilt aber nur, wenn der Empfänger intellektuell auch in der Lage ist, diese zu verstehen." - Das gilt übrigens auch für Satire und ähnliche Kunstformen. Vor diesem Hintergrund Mutmaßungen über Herrn Böhmermanns intellektuelle Mängel anzustellen, während man selbst nicht bereit ist sich sachgerecht und argumentativ mit dem Thema auseinanderzusetzen, ist Ihrerseits kein Ausweis eines überragenden Intellekts.
Am 04.05.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Es ist mir entgangen, dass Herr Fischer hier erläutert, was Satire ist, vor allen Dingen ist mir entgangen, dass Herr Fischer die Deutungshoheit darüber hat. Sie setzen hier eine Trennlinie, in der sie "echte" von "unechter Sstire" scheiden, wo und warum Sie diese verorten, erläutern Sie nicht und vor allen Dingen bleibt eine kritische Begründung vollends aus. Eigtl. ist es nur dreist und unbegründete Arroganz.
Am 04.05.2016 um 22:40 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verehrter Dichter, Herr Fischer hat selbstverständlich die Deutungshoheit über alles, insbesondere über die Deutungshoheit. Gut, dass Sie diesen Skandal einmal aufgreifen. Beeindruckt hat mich Eigtl. vor allem Ihre kritische Begründung. TF
Am 05.05.2016 um 03:32 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Verehrter Fischer, es bedarf eigtl. keiner kritischen Begründung, warum ein Kommentar wie: "Ich hoffe, Böhmermann liest diesen Artikel, damit er mal lernt, was Satire ist. Der Unterschied: Nach echter Satire ist man hinterher klüger." eine kritische Begründung braucht, um irgendeinen brauchbaren Beitrag zu diesem Diskurs zu liefern. Weder hier noch in Ihrem Beitrag finde ich eine tatsächlich stichhaltige Definition des Begriffs Satire. Vor allen Dingen empfinde ich Ihre Lesart der Aktion Böhmermanns für unzulänglich. Diese Problematik setzt ein mit dieser (vollkommen unargumentativen) Trennung von Clown und Komiker. Und es scheint, dass Sie nur aufgrund dieser Trennung nicht bereit sind dieses Gedicht als Trope zu lesen. Sie ziehen den leibhaftigen Böhmermann vor dieses Gedicht, dass sich offenkundig bewusst einer Rhetorik bedient, die sich am Bodensatz der öffentlichen Diskurse findet, am ehesten in denjenigen Räumen, in denen Beiträge in aller Regel nicht sanktioniert werden (Youtube etc.) und denen Jan Böhmermann immer wieder große Beachtung schenkte und es scheint, dass Sie dies nur deshalb selbstverständlich tun können, weil Sie ihm vorher die philosophische Qualität quasi-abgesprochen haben. Man kann und muss über diesen Beitrag diskutieren - allerdings ist Ihr Beitrag, wenn er sich nicht um juristische, sondern um Kunstfragen dreht, unzulänglich - vor allen Dingen ist es der Kommentar, auf den ich hier antwortete nicht. Ich verweise an dieser Stelle auf Kommentar Nr. 1
Am 05.05.2016 um 03:38 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Sollten Sie eine tatsächlich stichhaltige Definition des Begiffs Satire geliefert haben, dann habe ich diese überlesen und möchte mich dafür entschuldigen. Entschuldigen möchte ich mich nicht dafür, dass ich auf einen wenig geistreichen Kommentar antwortete (gemeint ist Kommentar Nr. 1), der rein gar nichts zu bieten hatte als plumpe Pöbelei und Sie somit zu einer Reaktion zwang. Ps: Ich habe versucht eine Antwort zu formulieren, die so brillant polemisch ist wie die Ihre. Es wollte mir nicht gelingen
Am 04.05.2016 um 12:09 Uhr schrieb der Leser "Rufus schreibt":
Dieser Artikel ist sicherlich als Versuch zu werten und im Ergebnis vermutlich ein Fehlschlag. Von Aufgabe keine Spur, denn hier wird über vier zermürbende Seite ein Vorgang seziert, welcher vom Verfasser selbst noch nicht in aller Gänze erfasst werden konnte. Nuanciert zwischen den Zeilen findet sich im Artikel leider nur blankes Weiß im Hexadezimal. Was der Eine offensichtlich beherrscht, kann dem Anderen leider nicht durch Amt vorausgesetzt werden. Ich bin mir aber sicher, es war gut gemeint ist jedoch aber am Ende weiterhin ein Fehlschlag und trug nicht zur ersehnten Vollendung bei. Schmerzen tut es trotz alledem.
Am 04.05.2016 um 22:44 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich gehe davon aus, dass dies eine Satire war auf irgendetwas. Die Auflösung fehlt noch. Oder sagen wir: Das, was Sie als Ihre Meinung bezeichnen möchten. Kann ja noch kommen. Schlafen Sie mal drüber. tf
Am 04.05.2016 um 12:09 Uhr schrieb der Leser "Europäischer freier Demokrat":
Für mich ist dieser Paragraf nichtig, denn unser Grundgesetz besagt nach: "Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Maunz/Dürig zum Grundgesetz: "Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch jedes Gesetz, durch jeden seiner Tatbestände verwirklicht und der Gleichheitssatz begleitet jedes Staatsorgan bei allen seinen Entscheidungen".
Der Strafrahmen ist höher, macht einen Unterschied zwischen einem Deutschen und einem ausländischen Staatsorgan, der ja auch nur ein Mensch ist, erhöht, bevorzugt ihn vor dem Gesetz. Und verstößt damit gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1 . Welches besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Ergo: Ab in die Tonne mit § 103, wo er hin gehört.
Am 04.05.2016 um 12:19 Uhr antwortete der Leser "Paul Freiburger":
Ich habe irgendwo gehört, das in solchen konkurrierenden Fällen nach dem geringeren Strafmaß bemessen wird, also nur normale "Beleidigung".
Am 04.05.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "dth":
Das ist natürlich kompletter Unsinn. Wenn das so wäre, könne man locker die Hälfte der Straftatbestände streichen, weil zu jedem qualifizierten Straftatbestand natürlich ein unqualifizierter Straftatbestand existiert, der weniger schwer bestraft wird. Mord ist immer auch Todschlag, Raub auch Diebstal, gefährliche auch normale Körperverletzung und so weiter. Beleidigung eines Staatsoberhaupts ist auch so nur eine besondere Form der Beleidigung. Folglich zählt natürlich der strengere Strafrahmen.
Geschützt wird durch den Paragraphen tatsächlich der Staat selbst. Das macht es tatsächlich auch äußerst fragwürdig, denn eigentlich dürfen Grundrechte nur gegen andere Grundrechte abgewogen werden. Der Staat mag zwar hier und da geschützt werden müssen um seinerseits die Rechte der Bürger zu schützen (Ein Argument für den strafrechtlichen Schutz mancher Staatsgeheimnise), aber bei Beleidigung kann man das irgendwie nicht so richtig erkennen.
Am 04.05.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":
"Der Staat mag zwar hier und da geschützt werden müssen um seinerseits die Rechte der Bürger zu schützen (Ein Argument für den strafrechtlichen Schutz mancher Staatsgeheimnise), aber bei Beleidigung kann man das irgendwie nicht so richtig erkennen." Richtig! Weder wirklich erkennen, noch notwendig, noch lässt sich das in irgendeiner Form rechtfertigen.
Am 04.05.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "fantheman":
§103 Stgb ist kein "Majestätsbeleidigungsparagraph" sondern ein "Staatsschutzparagraph", habe ich mir erklären lassen. Das ergibt sich aus dem Kontext, in dem $103 steht. Das höhere Strafmaß im Vergleich mit § 185 beruht auf darauf, dass die Beleidigung des Vertreters eines anderen Staates die diplomatischen Beziehungen zu diesem gefährdet oder gefährden könnte. Das höhere Strafmaß ergibt sich nicht aus einer wie auch immer höher bewerteten Würde dieses Vertreters. Deshalb besteht auch kein Konflikt mit Art. 3 GG.
Am 04.05.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "Europäischer freier Demokrat":
"§103 Stgb ist kein "Majestätsbeleidigungsparagraph" Habe ich das behauptet? "Das ergibt sich aus dem Kontext, in dem $103 steht." Aus dem Kontext ergibt sich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Ein den Staat schützenden Paragraf, wenn man das so stehen lassen will, der Staatsoberhäupter höher stellt, anders behandelt als den "normalen Bürger", hat in unserer heutigen Zeit, und schon gar nicht in unserer freiheitlich, rechtstaatlichen Demokratie, irgendetwas zu suchen.
"Das höhere Strafmaß ergibt sich nicht aus einer wie auch immer höher bewerteten Würde dieses Vertreters." Und ja! Sehr wohl ergibt es sich auch da heraus.
Am 04.05.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "WolfgangL.":
Gesetze diskriminieren doch ständig. Männer werden anders behandelt als Frauen, Kinder anders als Erwachsene. Bestimmte Ämter sind mit einem Mindestalter verknüpft. Es gibt sogar, wie ich über Herrn Fischer erfahren habe, einige Gesetze die ausschließlich auf Männer angewendet werden können. Exhibitionismus zum Beispiel.
Die Gleichstellung soll zwar Diskriminierung abbauen, diskriminiert Jungen und Männer auf dem Weg dahin aber ganz erheblich.
Somit scheint mir als Laie der Art. 3 (1) nur grob von von Relevanz.
Am 04.05.2016 um 12:10 Uhr schrieb der Leser "diabolos":
So sehr ich bisher jeden Beitrag Herr Fischers genossen habe, hier liegt er falsch. Und ich befürchte, es liegt daran, dass er den Beitrag von B. wie so viele gar nicht selber gesehen hat. Andere sich öffentlich äußernde Juristen haben klar festgestellt, dass der Kontext - gerade der Bezug auf die Satire von extra3, und das a priori Feststellen, dass das, was jetzt komme, verboten sei - klarmache, dass der Text nicht als Beleidigung von Erdogan aufgefasst weren kann, sondern als Satire auf die Reaktion auf den extra3 Beitrag. Ich hätte mir gewünscht, wenn Herr Fischer sich darauf bezogen hätte und sich nicht so viel an dem Wort "Ziegenficker" gerieben hätte. Im Übrigen hat zu der Causa B. einer der besten Satiriker im Deutschsprachigen Raum, Josef Hader, das Richtige bereits gesagt: "Jan Böhmermann hat gar keine Satire über den türkischen Präsidenten im Auge gehabt, sondern eine über die Deutsche Verlogenheit im Umgang mit der Türkei, und sein Gedicht war nur der erste Schritt dieser Satire. Und jetzt schauen wir alle dabei zu, wie der Deutsche Staat von einem kleinen Satiriker gezwungen wird, seinen eigenen Umgang mit der Freiheit der Kunst zu überdenken und seine Haltung gegenüber der Türkei zu definieren. Wenn man mir das nächste Mal die beliebte Frage stellt, ob Satire etwas bewirken kann, hab ich ab jetzt eine gute Antwort."
Am 04.05.2016 um 12:14 Uhr antwortete der Leser "secret77":
Danke für das Hader Zitat, man braucht also tatsächlich keine 4 Seiten um was Substantielles und Vernünftiges dazu zu sagen ;)
Am 04.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“… und sein Gedicht war nur der erste Schritt dieser Satire.“
Das war ursprünglich auch mein Gedanke zur Motivation Böhmermanns. Etwas irritiert hat mich jetzt seine nach langem Schweigen doch sehr dünnhäutige Reaktion auf die Autorisierung der Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigung. Aber vielleicht ist das ja auch Teil der Vorstellung.
Am 04.05.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "MeIkor":
Ich glaube die Situation ist die Fogende:
B. schreit laut: "Der Kaiser hat einen kleinen Pimmel" Die Menge schaut dem Kaiser in den Schritt und schreit: "Das stimmt doch gar nicht" Und dann landet B. wegen Verleumdung auf dem Scheiterhaufen.
Am 04.05.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Und dann landet B. wegen Verleumdung auf dem Scheiterhaufen.“
Ich hoffe doch sehr, dass Erdogan die nähere Erörterung oder gar Besichtigung der im Gedicht enthaltenen Behauptungen und Böhmermann der Scheiterhaufen erspart bleiben.
Am 04.05.2016 um 16:50 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Danke für dieses Zitat, ich kannte es noch nicht. Ähnlich (nicht ganz so deutlich) hat sich Gerhard Polt im letzten Spiegel geäußert. Ich stimme Ihnen volkommen zu.
Am 04.05.2016 um 22:46 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da haben Sie aber nicht Recht. Weder so noch so noch so. tf
Am 04.05.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "diabolos":
Ich mag Ihre streitbare Art und auch die Tatsache, dass Sie auch bei Gegenwind Ihre Meinung nicht ändern und diese vehement verteidigen. Diesen Wert sollte man der eigenen Meinung zustehen. So ticke ich auch. Daher bleibe ich jedoch auch dabei: Wer von den Größen Josef Hader und Gerhard Polt gelobt wird, kann zumindest als Satiriker nicht so viel falsch gemacht haben...
Am 05.05.2016 um 00:09 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Diese Antwort liegt auf dem Niveau:
..... , Millionen Fliegen können nicht irren!
Am 05.05.2016 um 08:52 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Diese Antwort liegt auf dem Niveau: ..... , Millionen Fliegen können nicht irren!“
Keineswegs, sogar im Gegenteil. diabolos hat ja gerade nicht mit Masse sondern mit Klasse argumentiert. Für mich hat es jedenfalls durchaus Bedeutung, was Hader und Polt, die sich seit vielen Jahren sehr schätze, zu Böhmermanns Fall zu sagen haben.
Den Spruch mit den Fliegen könnte man höchstens anbringen, wenn jemand z.B. die Qualitäten als Satiriker eines Herrn Pirincci aufgrund der Verkaufszahlen seiner Bücher loben würde.
Am 05.05.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "diabolos":
Gelber Molch hat dazu alles gesagt. Zwei herausragende Satiriker unser Zeit sind für Sie "Millionen Fliegen". Wäre Ihr "Statement" Teil einer satirischen Facharbeit, dürften Sie sicher sein, dass der Prüfer nur eine Korrekturbemerkung an den Rand schriebe:
Abwegig!
Am 05.05.2016 um 00:06 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Wäre Ihr "Statement" Teil einer juristischen Facharbeit, dürften Sie sicher sein, dass der Prüfer nur eine Korrekturbemerkung an den Rand schriebe:
Abwegig!
Am 05.05.2016 um 11:42 Uhr antwortete der Leser "diabolos":
Das mag ja sein. Aber vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass wir uns im Kommentarebereich von ZON befinden? Wenn Sie jeden Kommentar dort danach beurteilen, wie er als Teil einer juristischen Facharbeit abschneiden würde, dann werden Sie hier nicht glücklich! :-)
Am 05.05.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Haders Idee, B. hätte die Entwicklungen vorausgesehen wenn nicht gar provoziert, wodurch diese als Teil seines genialischen Gesamtkunstwerks anzusehen sind, entspricht einer kognitiven Verzerrung wenn nicht gar zwei. Hindsight bias plus illusion of control. B. müsste ja dann jetzt ziemlich zufrieden sein, weil sich sein Kunstwerk gemäß seiner Planung vollendete. So wirkt er aber im aktuellen ZEIT-Interview gar und gar nicht.
Am 06.05.2016 um 10:23 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“So wirkt er aber im aktuellen ZEIT-Interview gar und gar nicht.“
Das dachte ich auch, nachdem ich die Vorab-Häppchen aus dem Interview gelesen hatte, die vor allem auf die Handlungen und Äußerungen Merkels fokussiert waren.
Nachdem ich inzwischen das ganze Interview in der Papier-Zeit gelesen habe, kommt es mir nun so vor als sei er mit dem Fortgang der Show durchaus zufrieden. Mit Ausnahme vielleicht von gewissen Vorkommnissen im Privatbereich, die er nicht detaillieren wollte. Diesen unschönen Aspekt hat er möglicherweise unterschätzt.
Am 10.05.2016 um 11:54 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
"Der Deutsche Staat wird von einem kleinen Satiriker gezwungen ...". Nun ja, es ist schon wirklich tragisch, wenn man die Welt verändern will und dann doch Tag für Tag mit der eigenen Bedeutungslosigkeit konfrontiert wird. Dann verwechselt man eine öffentliche Diskussion und ein einzelnes Gerichtsverfahren schon einmal mit dem Deutschen Staat.
Ha, ha, jetzt merke ich, ich bin Herrn Hader auf dem Leim gegangen. Jetzt habe ich seine satirische Antwort bierernst verstanden. Na dann, Hut ab vor Herrn Hader. Der hat es wirklich drauf.
Am 04.05.2016 um 12:11 Uhr schrieb der Leser "pereatmundus":
Sollte diese Kolumne nunmehr den Fall Bömermann und die Grenzen zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung beleuchten oder die Dogmatik von Versuch und Rücktritt? Beides passt jedenfalls nicht zusammen und so wirkt jeglicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen bemüht und konstruiert. Wenn es beim Thema Bömermann etwas strafrechtsdogmatisches zu erörtern gäbe, dann (außer demverfassungsrechtlichem Einfluss auf die Auslegung von Strafgesetzen) am ehesten die Frage, ob Bömermann Vorsatz bezüglich der Beleidigung hatte oder gerade der Auffassung war, der Text erfülle den Straftatbestand wegen der Einkleidung darum herum nicht - hier hätte man auch schön zwischen fehlendem Vorsatz, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum differenzieren können. So bleibt leider eine strafrechtsdogmatisch leerlaufende Kolumne - untauglicher Versuch, Herr Fischer, würde ich sagen.
Am 04.05.2016 um 13:19 Uhr antwortete der Leser "Wuchergraf":
"ob Bömermann Vorsatz bezüglich der Beleidigung hatte“
"schön zwischen fehlendem Vorsatz, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum differenzieren können."
Das können Sie selbst prüfen, oder?
Vorsatz liegt vor, Tatbestandsirrtum oder Verbotsirrtum nicht.
Einem erwachsenen Menschen darf es zu blöde sein, das ernsthaft abzuhandeln?
Am 04.05.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "pereatmundus":
So einfach wie Sie denken, ist das nicht. Wenn B Erdogan gar nicht beleidigen wollte, sondern die Grenzen der Satire aufzeigen wollte und sich den Text gar nicht zu eigen gemacht hat, hatte er ggf. gar keinen Vorsatz bezüglich der Beleidigung. Wenn B die Beleidigung zwar wollte, aber dachte, diese sei im Rahmen der Pressefreiheit und satirischen Darstellung ausnahmsweise erlaubt, liegt evtl. ein (vermeidbarer) Verbotsirrtum vor. Die Darstellung im Bezugsrahmen "Versuch" ist jedenfalls an den Haaren herbeigezogen, denn einen Versuch gäbe es nur, wenn B Erdogan beleidigen wollte, aber E gar nicht beleidigt wäre, weil er z.B. das Gedicht als Ehrerbietung aufgefasst hätte - eine abwegige Interpretation.
Am 04.05.2016 um 21:31 Uhr antwortete der Leser "Wuchergraf":
Es kommt wohl drauf an, was man prüft? Es heißt im Text:
„...erreicht man auch als "Komiker" alsbald ein Tiefgeschoss-Niveau, welches an jedem mir bekannten Ort der Welt als schwerwiegende Verachtung, Herabwürdigung und Ehrverletzung angesehen wird: tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch also allemal.“
Ich bin davon ausgegangen, dass damit vorsätzliche Vollendung unterstellt ist. Prüfen Sie die Beleidigung aber gerne sauber durch (Sie haben Recht, das ist richtig) und kommen zum gleichen Ergebnis wie ich, wenn Sie sich von den Erklärungen Böhmermanns nicht zum Deppen machen lassen.
Niemand will also eine versuchte Beleidigung prüfen?!
Es heißt aber auch noch:
„Wenn man das im Klartext sagt, wird man jedenfalls wegen Kollektivbeleidigung bestraft und steht mit mindestens einem Füßchen in der Volksverhetzung.“
Ich habe mir da keine Klarheit verschafft, aber....warum ist das keine...? Herr Fischer liefert ja Anhaltspunkte?
Und es wird eben auf anderer Ebene sehr weitläufig von Versuch und Rücktritt fabuliert, wo es eben nicht um sture Durchprüfung von verwirklichten Strafnormen durch Böhmermann geht, wie es Studenten leisten müssen?
Am 04.05.2016 um 22:52 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Mein Gott, ein echter Lateiner, hier! Und ein Strafrechtsdogmatiker in Tateinheit! Herzlichen Dank für Ihre Belehrungen! Ich gebe Ihnen in allem Recht: Nächstes Mal schreibe ich dann wieder die berühmte Kolumne: "Der Rücktritt von Versuch des gemeinschaftlichen Delikts, unter besondererer Berücksichtung der presserechtlichen Rechtsprechung in Österreich 1982 bis 1991". TF
Am 05.05.2016 um 00:20 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Ihr "Kommentar" ist ja ein echter Schenkelklopfer:
Nehmen Sie doch einfach mal im Supermarkt Ihres Vertrauens eine Wurst mit, ohne sie zu bezahlen und versuchen Sie anschließend in der Hauptverhandlung dem Amtsrichter klarzumachen, wegen der "Einkleidung darum herum" hätten Sie alternativ
a. keinen Vorsatz gehabt,
b. an einen Tatbestandsirrtum gelitten oder seien
c. einem Verbotsirrtum erlegen.
Falls Sie Glück haben, stellt der Amtsrichter das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, weil er sich sagt
"die Kosten für das eigentlich erforderliche Gutachten eines Nervenfacharztes sparen wir uns lieber; wer weiß, was zu Gunsten des Angeklagten und damit auf Kosten der Staatskasse dabei herauskommt .... "
Am 05.05.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "Wuchergraf":
"a keinen Vorsatz gehabt"
Beispielsfall aus Österreich:
https://www.youtube.com/watch?v=j2LPKLbd2VI
Am 04.05.2016 um 12:15 Uhr schrieb der Leser "Christian List":
Ich habe den Herrn Bundesrichter ja letzte Woche kritisiert, weil ich seinen letzten Kommentar zum Fall als sehr abschweifend empfand und überkompliziert erklärt.
Diese Woche ist es sehr viel besser. Dieses Mal kommen Sie wirklich zur Sache und meistens auch klar und deutlich. Hierfür mein ausdrückliches Lob.
Kleine Stellen waren für mich nicht ganz verständlich. Zum Beispiel: "Nein, ich!, Nein, ich! Nein: Der Bundesgerichtshof." In diesem Bereich wird es leider wieder unpräzise und verwaschen. Was soll nun für Erdogan gelten? Ich lege Ihnen das mal halb positiv aus: Ich schätze mal Sie wollen hier bewusst ein bisschen Unklarheit lassen. Im Vergleich zur letzten Woche empfinde ich das als Quantensprung, denn die Unklarheit betrifft dieses Mal nur 3-4 Sätze.
Ein bisschen verwundert bin ich allerdings, dass ein Bundesrichter sich überhaupt zu diesem laufenden Verwahren äußern darf und dann auch noch äußern will. Aber mir soll das natürlich recht sein.
Am 04.05.2016 um 12:19 Uhr schrieb der Leser "Wuchergraf":
Richtig. Die anvisierte Aufhebung des § 103 StGB erscheint eher als Anbiederung als die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Allerdings kam von Merkel ebenfalls der Wille, das Gesetz abzuschaffen? Also da ist keiner besser als der andere.
Welche Folgen aber hat der Rücktritt des Gesetzgebers von einem Gesetz zwecks Privilegierung eines Prominenten?
Wofür soll eine Sanktionierung gemäß einer Vorschrift (dem § 103 StGB) stehen, die vom Gesetzgeber nach fast einhelliger Meinung abgeschafft gehört und abgeschafft wird? Gesetzt, die Strafnorm existiert noch zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung. Welcher Strafzweck würde noch verfolgt, außer dem Ausspruch einer Mahnung an den Delinquenten, er habe sich generell an die Gesetze zu halten? Denn er bekommt bei einer Bestrafung ja auch mitgeteilt: Wir bestrafen dich nach 103 und schaffen ihn dann ab, da eine Bestrafung nach dieser Norm nicht mehr als sachgerecht erachtet wird. Dann schrumpft aber doch das "Unwerturteil"?!
Am 04.05.2016 um 12:21 Uhr schrieb der Leser "Ispettore":
Auch wenn es diesem Artikel erneut an einer gewissen Dignität mangelt, da das Lieblingswort "Pimmel" wiederum vorkommt, ist jedoch der präpräsidiale Impetus nicht gänzlich zu verkennen.
Zur Hebung der eigenen Bedeutung wird eine leidlich lustige Fehde mit einer Qualitätszeitung am Köcheln gehalten, getreu dem Motto " Viel Feind viel Ehr", und gleichzeitig verteidigt man - im präpräsidialen Schulterschluss - die Priviligien ausländischer Amtskollegen.
In taktischer Hinsicht bemerkenswert ist schließlich die Abarbeitung an der Person der Kanzlerin.
Übersetzt heißt das: "Bitte Angela beachte mich und Schlag mich in der Bundesversammlung vor". Das wird so weitergehen, bis endlich der Regierungsprecher verlautbaren lässt, die Kolumne von Tf sei wenig hilfreich.
Aber leider lässt sich die Realität nicht in einer tugendboldigen Vorsteherdrüse unterbringen.
Am 04.05.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich entgegne Ihnen wie immer äußerst ungern und muss deshalb festhalten Ihre Fischer Rezensionen sind wahrlich erquickend, immer wieder. Erinnernd stellen wir fest, von Selbstwert mangelt kein einziges Wort, nein nicht mal ein Buchstabe, geschweige denn ein Bei-strich. In Fischers Salon tummeln sich FitzifazifutzInnen, Kanzlerinnen, ab und an salvatorische in und ausländlerische AmtskollegInnen, die er stets ohne Saliro manie, auschließlich salomonisch bedenkt. Mitnichten, die Realität sowohl der sakralen Prostata als auch des "Sakrifiziums" ist in einer noch so beschränkten Wirklichkeit nicht verwirkbar. Präpräsidial mutet hingegen wahrlich der terminus technicus "Pimmel" an, da dieser die Manifestation der Perfektibilität haarscharf trifft. Es gilt sodann: Die größte Last wird dann zur Lust, trägt man sie stetig in der Brust. (von wem?)
Am 04.05.2016 um 23:19 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Typisch Österreichisches Gemurmel. Da hätten wir uns Substanzielles erwartet, Frau Geheimrätin! Vermutlich im k.u.k.-präsidentialen Stress. Was man dann ja auch wieder verstehen kann. tf
Am 05.05.2016 um 22:05 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare, die sich argumentativ mit dem Artikelinhalt auseinandersetzen. Danke, die Redaktion/og
Am 05.05.2016 um 22:13 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 06.05.2016 um 06:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Aller guten Dinge sind drei, nun allerletzter Versuch!
Die Prostata bzw den Urogenitaltrakt außer Acht zu lasssen, hieße das Tor zur Welt sträflich zu vernachlässigen. Man lese dazu Genaueres nach bezüglich Urologie frau/Mann, wobei ich sogleich festhalten muss über diesbezügliche Krankheiten macht man wahrlich keine Scherze, wenn es Frauenmenschen ua wirklich betrifft. Frauen in den mittleren Jahren haben oftmals Syndrome und finden keine adäquate ärztliche Hilfe, da die Medizin männlich orientiert ist. Ist Faktum. Allergings wir bei Frauen sehr gerne herumgedockert bis sie zum chronischen Krankheitsfall und Pflegefall werden könnten, im betsen/schlimmsten Fall...;;; Dies hat insofern mit dem Artikelthema zu tun, als es sich um Fragmente der Physis handelt, die halt auch zu einer Menscheinheit dazugehören. Der Herr Inspekto hat übrigens Recht, er drückt sich halt oft sehr direkt aus, mein Gott, was soll es, sein Stil eben. Von Böhmermann könnten Sie es noch leibhaftiger haben, also dann doch lieber nicht. Ich frage mich allerdings vielmehr wieviel Ehre einem Erdogan gebührt, oder auch einem Böhmermann, wenn im Grund die Menschenwürde von Frauenu Kindern nicht zählt.In der Türkei gibt es viele Kellerleichen und mit "Keller" und "Dachboden" meine ich gestalttherapeutische Elemete in jedem Menschen, so wie ich mir meinen inneren Rosengarten imaginiere. Fantasiereisen zwecks MehrKlarheit. Mehristesnicht. Danke für Ihr Verständnis hinsichtlich meines großen k.uk.Kummers. Ch67
Am 06.05.2016 um 06:14 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
alle ortografischen Fehler sind heute voll absichtlich u bewußt! zu Fleiß sozusagen!
Am 06.05.2016 um 09:28 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ihr Einsatz wäre hier Herr Sinnchen!
Frauenkrankheiten und Männerleiden... BSG und so.....
Am 06.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Herr Sinnchen? Hallo? können SIe mich Hören? Soll ich mal rüberjodeln?
Oder soll ich a la Mozart tonmalerische Effekte springen lassen? Herr Heise, Sie sagen bitte nienie wieder, unser Mozart kann nix, gelln Sie!!! Beispiel Osmins Wutanfall (aus Mozarts "Die entführung aus dem Serail"), die kann ich exakt imitieren! ....ein Mensch der sich in sich in soolch einem heftigen Zorn befindet, überschreitet alle Ordnung, M a a s und Ziel...(s.197, Wege zur Musik, Band 1)
Am 04.05.2016 um 23:15 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Bitte lassen Sie die Prostata aus dem Spiel. Herr Böhmermann mit seiner etwas peinlichen Fixierung - oder was er dafür hält - auf urologische Aspekte der Weltpolitik reicht uns schon. Von "wenig hilfreich" kann hier im Übrigen allenfalls in dem von Ihnen zutreffend gewählten Konjunktiv die Rede sein. Der wahrhaftige Indikativ ist ein klares "Jawoll", selbst wenn wir beide darauf noch ein wenig warten müssen.
Die Dignität des Pimmels ist gesichert. Wenn ein Herausgeber einer Zeitung für Deutschland ihn verwendet, um die Glocken seiner nächtlichen Erkenntnis zu läuten, darf ein Satiriker reinen Herzens ihn ohne Zweifel zur "Fellatio an hundert Schafen" ins Gigantische erigieren und ein bescheidener Kolumnist ihn vormerken für die Schalmeien der Freiheit von jeglicher Beschwernis des Sinns. TF
Am 04.05.2016 um 23:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Wenn ein Herausgeber einer Zeitung für Deutschland ihn verwendet, um die Glocken seiner nächtlichen Erkenntnis zu läuten, darf ein Satiriker reinen Herzens ihn ohne Zweifel zur "Fellatio an hundert Schafen" ins Gigantische erigieren und ein bescheidener Kolumnist ihn vormerken für die Schalmeien der Freiheit von jeglicher Beschwernis des Sinns."
Herr Fischer,
Was dieser Herausgeber einer Zeitung geschrieben hat, war ein Zitat von Böhmermann (Satire über Steinbach).
Am 05.05.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Die Dignität des Pimmels ist gesichert. Wenn ein Herausgeber einer Zeitung für Deutschland ihn verwendet, um die Glocken seiner nächtlichen Erkenntnis zu läuten, darf ein Satiriker reinen Herzens ihn ohne Zweifel zur "Fellatio an hundert Schafen" ins Gigantische erigieren und ein bescheidener Kolumnist ihn vormerken für die Schalmeien der Freiheit von jeglicher Beschwernis des Sinns."
Lieber Herr Fischer,
was die Schärfe in der Argumentation und den Sprachwitz anbelangt, laufen Sie in dieser Woche nicht nur im Kolumnentext, sondern gleichermaßen in Ihren Antwortposts zur Höchstform auf. Einer meiner Favoritensätze der letzten Kolumne war: "Seit dem 15. April 2016, sechs Uhr, wird in der Zeitung für Deutschland zurückgepimmelt." Mit: "Die Dignität des Pimmels ist gesichert", fällt erstgenannter Satz nun auf Platz zurück.
Am 05.05.2016 um 11:58 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
auf Platz zwei zurück.
Am 05.05.2016 um 00:23 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
An der Vorsteherdrüse hat doch "daumier" das Urheberrecht; hoffentlich macht der Ihnen keinen Ärger.
Am 04.05.2016 um 12:21 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Gegenfrage: Wohin soll man den König treten, wenn nichts ins GEMÄCHT?
Im Übrigen: Wenn jemand von sich selbst behauptet, er sei ein unbedeutender, lächerlicher Mensch, so muss man ihm dabei schon aufmerksam ins Gesicht schauen oder zumindest auch den Rest der Rede anhören – ansonsten läuft man Gefahr, direkt in die Falle für die ganz dummen Fliegen zu tappen. Direkte Frage an den Autor: Warum gelingt ihm das bei gefährlichen Leuten ganz gut, aber bei witzigen Leuten zuweilen so schlecht? Das Dieter-Hildebrandt-Syndrom kann es nicht sein, denn auch dieser verschliff die eigene Bedeutsamkeit so oft im (behaupteten) Belanglosen, dass es die Ziele seines Spotts ab und zu ganz fuchsig machte.
PS: Die anscheinend mittlerweile fest zur Kolumnendramaturgie gehörenden Prologe, in denen sich der Autor selbst als Schmäher versucht, werden mir persönlich immer mehr zu einer Lesehürde für den gesamten nachfolgenden Text. Mag dieser noch so wohlriechend sein, die eingangs gesetzte hässliche Duftnote bekommt man nicht mehr aus der Nase. Mich zumindest betrübt das.
Am 04.05.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Es muss natürlich heissen: "Gegenfrage: Wohin soll man den König treten, wenn nicht ins GEMÄCHT?"
Am 04.05.2016 um 12:21 Uhr schrieb der Leser "Gelber Molch":
Wenn also die Rezitation des Böhmermannschen Schmähgedichts durch Böhmermann trotz der vorangestellten Einleitung, die es als Illustration verbotener Äußerungen darstellt, und trotz der satirefähigen Vorgeschichte der Reaktionen Erdogans auf erlaubte Kritik als Beleidigung strafbar ist, wäre dann auch nicht jeder andere, der es ganz oder in seinen drastischeren Teilen zitiert, strafbar?
Oder anders gefragt, in welcher Weise müsste man sich distanzieren, um das Schmähgedicht in einem nicht beleidigend gemeinten Text zu zitieren und straflos davon zu kommen? Würde die Verwendung der indirekten Rede einen Unterschied machen?
Am 04.05.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Juristisch gesehen würde ich vermuten, dass es einer erfolgreichen Klage auf Unterlassung bedarf, damit auch das Zitieren strafbewehrt wird.
Ganz praktisch gesehen aber: Wie wäre es Ihrer Meinung nach zu bewerten, wenn der erstinstanzlich verurteilte Volksverhetzer Bachmann bei nächster Gelegenheit das Kerngedicht vom Ziegenficker Erdogan in Dresden öffentlich vortragen würde?
Am 04.05.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "Spatialeffect":
Der Kontext macht einfach einen Unterschied. Bei der ganzen Betrachtung fehlt auch die Ironie des Böhmermann'schen Votrags. Die eigentliche Botschaft ist doch, dass sich so ein engstirniger kleiner Despot nicht so anstellen soll, wenn er kritisiert wird (ob nun von Extra3 oder von anderen, die er mit Klagen überzieht). Die darauf folgenden Beleidigungen sind so überzogen, dass man die Ironie dabei doch greifen kann.
Bei Bachmann gibt's keine Ironie, der sagt, was er meint.
Am 04.05.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Siehe auch Nr. 1.1 Wenn nur das Schmähgedicht isoliert vorgetragen wird, dann wird damit das Rollengeflecht aufgehoben und die Bedeutung massiv verfälscht - bzw entsteht eine neue Bedeutung.
Am 04.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "Arbeitsmigrantler":
"Die darauf folgenden Beleidigungen sind so überzogen, dass man die Ironie dabei doch greifen kann."
Beleidigungen werden weder dadurch hinfällig, dass sie überzogen sind oder so vorgetragen werden, noch durch das Lachen anderer Leute über sie. Ironisch waren sie schon gar nicht. Sie waren so angelegt, dass die Beleidigungen zum Lachen provozieren sollten - entsprechend überzogen. Damit bleiben sie aber erst mal noch Beleidigungen.
Am 04.05.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Wie wäre es Ihrer Meinung nach zu bewerten, wenn der erstinstanzlich verurteilte Volksverhetzer Bachmann bei nächster Gelegenheit das Kerngedicht vom Ziegenficker Erdogan in Dresden öffentlich vortragen würde?“
Das käme auf den Kontext an. Allerdings kann ich mir angesichts der bisherigen Karriere Bachmanns nur schwer einen Kontext vorstellen, in dem ich ihm als Motivation für die Rezitation des Gedichts etwas anderes unterstellen könnte als tatsächliche Schmähkritik.
Fischer hört sich für mich so an, als hielte er die beleidigenden Aussagen im Gedicht weitgehend unabhängig vom Kontext für strafbar. Aber irgendwo, so scheint mir, wird man doch eine Grenze ziehen müssen. Daher meine obigen Fragen.
Am 05.05.2016 um 22:42 Uhr antwortete der Leser "U.Hermes":
Sie biegen die Geschichte mit dem Kontext ganz gut so hin, wie es gerade passt. So einfach ist es doch nicht: Wenn Bö. etwas sagt, muss es Kunst sein, wenn dagegen Ba., ist es eindeutig Schmähkritik. Es muss doch noch Hinweise in der Äußerung selbst geben, die anzeigen, was von beidem es ist. Ein Stilvergleich wäre spannend.
Auch der ständige Verweis auf angebliche Ironie in B.s Äußerungen hilft nicht weiter. Ironie ist was Vertracktes. Bei ironischen Äußerungen erfolgt eine (mehr oder weniger subtile) Brechung der wörtlichen und eigentlichen Bedeutung, ja, aber nicht grundsätzlich eine Aufhebung oder Löschung derselben. Man kann möglicherweise eine Beleidigung ironisch brechen und sie gleichzeitig umsetzen. Mit Ironie legt man gleichsam eine zweite Bedeutungsspur drüber. So was kann raffiniert sein; B. tendiert ja eher zum Sprachlich-Plumpen. Mir scheint, ein solcher Fall von Doppelbedeutung bzw. eines gedoppelten Sprechakts lag bei B. vor, vielleicht schon dadurch, dass die Beleidigung im TV vorgeführt wurde als Witz. Wenn allerdings das Beleidigende dabei aufgehoben worden wäre, wäre es nicht "witzig" gewesen. Die Äußerung hätte dann überhaupt keinen "satirischen" Gehalt mehr gehabt. Und die angebliche pädagogische Funktion, die Belehrung über den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik ist doch ganz ironiefrei von Anfang an kompletter Blödsinn gewesen. Pseudo-Rahmung.
Am 06.05.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Wenn Bö. etwas sagt, muss es Kunst sein, wenn dagegen Ba., ist es eindeutig Schmähkritik. Es muss doch noch Hinweise in der Äußerung selbst geben, die anzeigen, was von beidem es ist.“
Ich sagte ja, dass es auf den Kontext ankäme. Aber da ich nach meiner Einschätzung einer fiktiven Äußerung Bachmanns gefragt wurde, hatte ich geantwortet, dass ich mir bei Bachmann nur schwer einen Kontext vorstellen könnte, bei dem die Schmähungen nicht als solche verstanden werden könnten. Da ist gar nichts „hingebogen“.
Am 06.05.2016 um 10:15 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Auch der ständige Verweis auf angebliche Ironie in B.s Äußerungen hilft nicht weiter.“
Das sehe ich auch so, dass die Böhmermann-Nummer mit Ironie nichts zu tun hat. Als „ironisch“ wird in der Umgangssprache allerdings oft alles bezeichnet, das nicht wörtlich verstanden wird oder werden soll.
“Wenn allerdings das Beleidigende dabei aufgehoben worden wäre, wäre es nicht ‚witzig‘ gewesen. Die Äußerung hätte dann überhaupt keinen ‚satirischen‘ Gehalt mehr gehabt.“
Darüber, ob man die Nummer als witzig oder nicht empfindet, kann man bestimmt unterschiedlicher Meinung sein. Der „satirische Gehalt“ geht meiner Meinung nach aber nicht dadurch verloren, dass die Aussagen des Gedichts durch den Kontext aufgehoben werden. Er verschiebt sich nur auf eine andere Ebene.
Böhmermann wollte in der Sendung eben nicht behaupten, dass Erdogan ein Ziegenficker etc. sei. Er wollte ihn natürlich auch nicht belehren. Er wollte ihn angreifen, bloßstellen und der Lächerlichkeit preisgeben. Aber eben nicht auf der Ebene der im Gedicht enthaltenen Beschimpfungen sondern in Bezug auf seinen Umgang mit Kritik und Kritikern.
Fischer hat übrigens an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass Lächerlichmachen eine der schmerzlichsten Formen der Beleidigung darstellen könne. Auf den weiteren Gang der Dinge darf man also so oder so gespannt sein.
Am 04.05.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "Arbeitsmigrantler":
Beim Zitat kommt es darauf an, ob Sie sich die Aussage zu eigen machen. Das ist anders als bei B., der als Verfasser glaubhaft machen muss, warum er die Aussagen trotzdem in Form und Länge so vorträgt, wenn er doch eigentlich etwas ganz anderes, nicht ehrenrühriges meint.
Betonung auf: glaubhaft.
Am 04.05.2016 um 13:20 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“… B., der als Verfasser glaubhaft machen muss, warum er die Aussagen trotzdem in Form und Länge so vorträgt, wenn er doch eigentlich etwas ganz anderes, nicht ehrenrühriges meint.“
Danke, das leuchtet mir ein. Und ich bin zuversichtlich, dass Böhmermann das vor Gericht durchaus glaubhaft wird machen können. Schließlich gehört zum Kotext der Äußerung nicht nur die Einleitung zum Gedicht sondern der satirewürdige Umgang Erdogans mit Kritik an seiner Person im Allgemeinen und mit dem extra3-Beitrag im Besonderen.
Am 04.05.2016 um 13:38 Uhr antwortete der Leser "Arbeitsmigrantler":
"Schließlich gehört zum Kotext der Äußerung nicht nur die Einleitung zum Gedicht sondern der satirewürdige Umgang Erdogans mit Kritik an seiner Person im Allgemeinen und mit dem extra3-Beitrag im Besonderen."
Das ist zwar richtig, aber man kann natürlich auch einen Allzuleicht-Beleidigten effektiv beleidigen. Die Ausrede, man wolle dem nur mal zeigen, wie das so aussieht, richtig beleidigt zu werden, zieht da m. M. n. nicht. Aber eine endgültige Beurteilung, wenn dann auch noch Kunstfreiheit und was nicht alles in die Abwägung einfließt, traue ich mir da nicht zu.
Am 04.05.2016 um 12:29 Uhr schrieb der Leser "Rinaco":
Die Aufklärung zu Versuch, Rücktritt etc. sind extrem hilfreich... verwirrend. Ich verstehe die Einschätzung der Causa Böhmenmann nicht. Wo war da eine versuchte Beleidigung? Nehmen wir an jemand, z.B, ein Jurist, verfasst eine Abhandlung über Volksverhetzung. Sie oder er kommt womöglich nicht umhin, das ein oder andere Beispiel einer solchen strafbaren Aussage anzuführen. Damit begeht sie/er doch keine Volksverhetzung. Der Satz ,,'Böhmermann hat einen kurzen Schwanz' ist eine üble Nachrede" sagt nichts über Böhmermanns Körperteile und "'Schnee ist weiß' ist wahr, wenn Schnee weiß ist" nichts über die Farbe von Schnee. Ebenso müssen ein Autoren oder Schauspieler keine Strafe fürchten, wenn eine Figur zum Völkermord aufruft, soweit das nicht die Message des Stückes ist. Bei dem Beitrag vom Böhmermann gab es einen sehr ausführlichen Kontext. Es hat nicht einfach eine strafbare Bekleidung angekündigt und dann das Gedicht vorgetragen. In dem Beitrag, der vielleicht zu 1/3 aus dem Gedicht bestand, ging es vor allem darum, zu sagen, was Satire ist und was nicht. Das Gedicht hat als extrem billiges und übersteigertes Negativbeispiel hergehalten. Und es bestand in dem ganzen Kontext der Sendung m.E. kein Zweifel, dass es das sein soll. Mich würde es viel mehr interessieren, ob Beispielsaussagen die man sich selbst nicht zueigen macht, beurteilt werden. Können sie überhaupt Beleidigungen sein.
Am 04.05.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das ist, wie ich finde, ein neuer Aspekt in der Sache - und zwar ein technischer, der sich vom Theater herleitet. Böhmermann führt ein Stück auf, in dem er mehrere Rollen verkörpert. Es ist halt eine One-Man-Show. Aber dennoch eine mit vielen Kunstfiguren (inklusive Publikum, dem ebenfalls eine Rolle zugewiesen wird). Der Vortrag wird somit zu einem komplexen Disput zwischen mehreren Rollen, von denen nur eine das "Schmähgedicht" vorträgt.
Am 04.05.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "Super_Kluk":
"Soweit das nicht die Message des Stückes ist."
Es scheint, als ob Herr Fischer annimmt, dass das "drum herum" als Tarnung genutzt wurde, um E ordentlich zu beleidigen.
Ich sehe dies nicht so.
Am 04.05.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Die Aufklärung zu Versuch, Rücktritt etc. sind extrem hilfreich... verwirrend. Ich verstehe die Einschätzung der Causa Böhmermann nicht. Wo war da eine versuchte Beleidigung?"
Der Kolumnist argumentierte, Erdogan habe durch die Worte "Ziegenficker" und andere durch Böhmermann beleidigt, herabgewürdigt werden sollen. Das Empfinden, herabgewürdigt zu werden, hätte Erdogan aber auch bei jeder anderen Äußerung in Bezug auf seine Person entwickelt. Deshalb sei die konkrete Wortwahl gleichgültig gewesen, weil nicht "conditio sine qua non" Erdogans Beleidigtsein. [conditio sine qua non = Formel des Kausalitätserfordernisses, Umstand, ohne welchen der tatbestandliche Erfolg nicht eingetreten wäre.]
Am 04.05.2016 um 13:18 Uhr antwortete der Leser "Arbeitsmigrantler":
"Damit begeht sie/er doch keine Volksverhetzung. Der Satz ,,'Böhmermann hat einen kurzen Schwanz' ist eine üble Nachrede" sagt nichts über Böhmermanns Körperteile und "'Schnee ist weiß' ist wahr, wenn Schnee weiß ist" nichts über die Farbe von Schnee."
Wenn ich den Satz bringe: "Es wäre eine üble Nachrede zu sagen, Sie, Rinaco, hätten ein ungenügend kurzes Gemächt", und ich tue das in einer Art und Weise, die dem verständigen Zuhörer nahelegt, ich wollte Sie mit dem Satz vor den Augen anderer herabwürdigen, vielleicht auch nur demonstrativ - doch, dann kann das eine Beleidigung sein.
Und für mich waren die Herabwürdigungen B.s so gewählt, dass sie das Publikum zum Lachen bringen und unterhalten sollten. Alles drumherum nur um zu zeigen, was für ein Cleverle der B. doch ist: der darf sogar straffrei herabwürdigen. Und die Prozesskosten zahlt im Zweifel ja doch das ZDF.
Am 04.05.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
... man kann schon ein wenig differenzierter erforschen, welche Meinung Böhmermann denn äußern wollte. Wohl auch, wie er verstanden werden wollte und wie er dachte, verstanden zu werden. Wenn er wusste, er werde gegen seine Absicht beleidigend verstanden werden und gleichwohl sich entschieden hat, die Äußerung so zu tätigen, hat er dann vorsätzlich, also wissend das er beleidigend wirke und die Äußerung (gleichwohl so) wollend, sich so geäußert? Warum sollte es dann kein Vorsatz sein?
Am 04.05.2016 um 12:29 Uhr schrieb der Leser "exny":
B muss E doch zu Demonstrationszwecken allein schon als "Ziegenficker" oder ähnliches auf demselben Niveau bezeichnen, oder seine Demonstration schlägt fehlt. Wie kann man ihn dann beschuldigen auf dieses Niveau zu gehen, wenn er vorher ankündigt, dass er das nur zu Demonstrationszwecken macht. Damit würde man erklären, dass man das Wort "Ziegenficker" nicht in den Mund nehmen dürfte, selbst wenn man es nur als Beispiel für "tatbestandliche "Beleidigung" im Sinne der Paragrafen 103 und 185 Strafgesetzbuch" verwendet.
Ob das komisch ist oder nicht ist nicht relevant.
Am 04.05.2016 um 12:40 Uhr schrieb der Leser "susanna helmich":
"Also rätseln die Unterhosen- und die Komik-Industrie, ob schon das Beleidigtsein eines Menschen auch dann zur Vollendung der Tat der Beleidigung führen darf (!), wenn es sich um jemanden handelt, der eigentlich ständig beleidigt ist – vor allem, wenn ihm einer widerspricht.
Nein, sagt die weise deutsche Rechtsprechung! Es kommt hier auf den objektiven Maßstab an, und der bin ich. Nein, ich!, Nein, ich! Nein: Der Bundesgerichtshof."
Das verstehe ich nicht. Was ist unter dem "objektiven Maßstab" zu verstehen? Herr Erdogan ist doch beleidigt, oder nicht? Soll das heißen, dass die Beleidigung nur bestraft wird, wenn Erdogan einen guten Grund hat, beleidigt zu sein? Das Wort "Ziegenficker" ist also so herabwürdigend, dass jederman "objektiv" beleidigt seien müsste?
Aus dem Vorwurf der "verleumderischen Beleidigung" kommt Böhmermann meiner Meinung nach nicht so einfach raus. Ich zitiere:
"Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken, und Minderheiten unterdrücken,"
Hier werden ja tatsächliche Begebenheiten - Unterdrückung von Minderheiten wie Christen und Kurden in der Türkei - neben vermeintlich nicht ernst gemeinte Tatschenbehauptungen wie Mädchen Schlagen und Ziegen Ficken gestellt. Da soll man ihm Glauben, das sei nicht als Verleumdung gemeint? Das ist meiner Meinung nach unglaubwürdig.
Am 04.05.2016 um 12:41 Uhr schrieb der Leser "florianm-k":
Böhmermann sollze zu dem stehen, was er gesagt hat und dies juristisch prüfen lassen. Er hat ganz bewußt mit Grenzen gespielt, auch um seine eigenen Karriere zu befördern und sollte nun sich nicht beklagen, wenn in einem Rechtsstaat, er mit juristischen Konsequenzen rechnen muß. Der Paragraph existiert und kann auch in einem recht eindeutigen Fall angewendet werden, warum auch nicht. Erdogan ist selber ein Verächter des Rechtsstaates - viel die Böhmermann aus rassistischen Motiven beispringen sicher auch - aber gerade auch deshalb sollte hier streng nach rechtsstaatlichen Kriterien vorgegangen werden. Es wird ja auch bei einer Verutreilung Böhmermanns weiterhin möglich sein - in Deutschland -, Erdogan massiv zu kritisieren. Allerdings sollte Herabwürdigung mit stark rassistischer Einfärbung - auch eingedenk der vielen türkischstämmigen Deutschen - nicht unbedingt straffrei bleiben, nur weil es angeblich Satire sei.
Am 04.05.2016 um 12:42 Uhr schrieb der Leser "HolgerApp":
Bevor das Amtsgericht Mainz auf eine Geldstrafe erkennen kann (ich schätze mal, es kommen 2 - 3 Tagessätze heraus), müsste es ja zunächst klären, ob es sich bei den Worten von Herrn B. um eine Beleidigung oder eine Tatsachenfeststellung handelt. Die Vernehmung sämtlicher Ziegen im Reiche Atatürks wäre also mindestens erforderlich! Besonders gespannt bin ich darauf, wie Herr E. reagiert, wenn das gericht ihn auffordert, die Hosen herunterzulassen, um zu klären, ob der Hinweis auf "verschrumpelte" Hoden eine Beleidigung oder eine Tatsachenfeststellung ist. Ichh stimme Herrn Fischer zu: das Gedicht von B. lässt alles vermissen, was eine gute Satire ausmacht. Der Prozess hat aber alle Voraussetzungen, um der Satire zum Recht zu verhelfen. Von daher stimme ich der Bundeskanzlerin zu, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. Dem Amtsgericht Mainz kann man nur raten, sich darauf zu konzentrieren, ob im Fall B. gemäß § 104a StGB zum Zeitpunkt der Tat die Gegenseitigkeit verbürgt war, da ansonsten die Ermächtigung zur Strafverfolgung unzulässig wäre.
Am 04.05.2016 um 13:08 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
"Die Vernehmung sämtlicher Ziegen im Reiche Atatürks wäre also mindestens erforderlich! Besonders gespannt bin ich darauf, wie Herr E. reagiert, wenn das gericht ihn auffordert, die Hosen herunterzulassen, um zu klären, ob der Hinweis auf "verschrumpelte" Hoden eine Beleidigung oder eine Tatsachenfeststellung ist. "
Das sind Folgen Böhmermannscher Witze, Schmähgedichte, Kunstwerke? Was auch immer.
Dümmer geht immer und ist gerade absolut hoffähig geworden.
Am 04.05.2016 um 12:46 Uhr schrieb der Leser "Bleiwurz":
Gott sei Dank - eine Stimme der Vernunft. Ich befürchtete schon, dass der in seinem Kontext hin-und her fickende Hofnarr des ZDF seine Komlettverarschung auch noch "höchstricherlich" abgesegnet bekommt, um sie dann nicht nur seinen jubelnden Schwanzhaltern (erneuter Grimmepreis!), sondern auch noch den nur auf einer Ebene kommunizierenden Bürger als alternativlos zu verkaufen.
Am 05.05.2016 um 00:38 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Einverstanden; nur der "Hofnarr" passt mir nicht.
Für die pubertäre Kopropraxie des B. hätte selbst der tolerantste Fürst seine Hofnarr einen Kopf kürzer gemacht.
Im Fall B. prophezeihe ich hingegen:
Spätestens in einem Jahr moderiert er die Samtagabendshow des ZDF und die Einschaltquoten werden alles bisher Dagewesene in den Schatten stellen, weil der deutsche Fernsehzuschauer nun mal am liebsten die Ansage hört:
Es sinkt für Sie: das Niveau
Am 04.05.2016 um 12:48 Uhr schrieb der Leser "Henrik Jordan":
Danke. Ich bin kein Jurist. Ich habe nur "Ziegenficker" gesehen und wußte, das ist keine Satire. Mehr brauchte ich nicht zu lesen. Weil "Ziegenficker" keine Satire ist. Ist nicht.
Nie.
Der Hochmut kommt vor dem Fall.
Am 04.05.2016 um 12:51 Uhr schrieb der Leser "Uhlberg":
"Böhmermann II"
Böhmermann CCLXV mediale Ego-Tage im Jahr.
Am 04.05.2016 um 12:53 Uhr schrieb der Leser "grist":
Das könnte interessant werden: Böhmermann ist bekennender Fischer-Fan! Vor allem der Vorwurf des Rassismus wird schmerzen.
Auch interessant wäre die Meinung des Kolumnisten zu §103. Diese enthält er uns leider vor. Stattdessen bekommen wir Vergleiche zur Bearbeitungsdauer bei anderen Gesetzesänderungen. Prinzipiell auch interessant, aber kein Argument in der Frage, ob man einen Paragraphen, den man für falsch hält (oder 'anachronistisch' wie manche bevorzugen), nicht schnellst möglich tilge sollte.
Noch zum Fall B.: Sollte es nicht eine Rolle spielen, ob J.B. Herrn E. beleidigen wollte? Wahrscheinlich wollte er das nämlich nicht. Hat er damit rechnen müssen, dass Herr E. beleidigt sein wird? Wahrscheinlich schon. Hätte er deshalb darauf verzichten sollen, dieses Mittel für die Erreichung seines künstlerischen Ziels einzusetzen? Ich denke nicht.
Am 04.05.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Columba livia":
Wenn man das gesehen hat, weiß man, dass er genau das wollte. Die Zuschauer verstanden es auch genau so und jubelten los bei den gesammelten Schmähungen. Bubenhaft grinsend einzuwerfen, das dürfe man aber nie nicht sagen und dann lustvoll weiter sämtliche antitürkischen und antimuslimischen Beleidigungen auszumalen, das verändert ganz offenbar nicht die tatsächliche Absicht. Er hat sich ein angeblich aufklärerisches Deckmäntelchen umgehängt und die Geifereien der besorgten Bürger zum Besten gegeben.
Am 04.05.2016 um 17:43 Uhr antwortete der Leser "grist":
Dass JB eine gewisse Freude beim Vortrag des Gedichts hatte, lässt sich durchaus vermuten. Dass er das Gesagte ernst gemeint hat, ist eher gewagt: JB hat wohl mit am ausgiebigsten und konsequentesten unter allen Mefienvertretern auf Pegida, AfD und Konsorten eingedroschen. Dass er jetzt plötzlich deren Ansichten teilen würde, ernsthaft?
Am 04.05.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "Columba livia":
Selbstverständlich glaubt niemand, der all solche Scheußlichkeiten aneinander reiht, dass derjenige, dem er das sagt, das auch alles tut. Niemand glaubt, dass die Bezeichnung Hundesohn darauf hindeutet, dass der so bezeichnete Mensch Sohn eines Hundes ist. (Was ich persönlich noch nicht einmal beleidigend fände, weil ich Hunde/Tiere mag und ohnehin deren abwertenden Gebrauch zur Diffamierung von Menschen ablehne) Aber jeder weiß, dass er schmähen und beleidigen will. Die Girlande drumrum verdeckt diese Absicht kaum. Es gibt genug Gründe Erdogan zu kritisieren, sehr hart zu kritisieren. Aber Beleidigung ist keine Kritik und letztlich hat er Erdogan einen Gefallen getan. Egal, was wir hier rumdiskutieren.
Am 04.05.2016 um 12:54 Uhr schrieb der Leser "funky-mind":
Herr Fischer, Sie leisten Großes - sie geben dem sich hemmungslos seinen Weg auf Tastaturen und Zeitungspapier bahnenden Tränenfluss einen gewissen normativen Halt.
Am 04.05.2016 um 12:57 Uhr schrieb der Leser "lusiada":
Moderationshinweis: Entfernt auf eigenen Wunsch. Die Redaktion/ur
Am 04.05.2016 um 13:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Man könnte auch vereinfacht fragen: Soll ein Künstler (hier: Autor und/oder Darsteller) zukünftig darauf verpflichtet werden, dass er jederzeit MEINT was er SAGT?
Am 04.05.2016 um 13:03 Uhr schrieb der Leser "Xtern":
All die juristischen Aspekte wurden von Herrn Fischer mit feinem Verstand zum Verständnis eines jeden offen dargelegt. Auch wenn Herr Fischer in dieser Angelegenheit seine klare Position preis gibt. Die Entscheidung der Richter nun, wird eine schwierige sein. Wem und was verleiht man mehr Gewicht. Ein wegweisendes Urteil wird gesprochen werden müssen. Man darf gespannt sein. Der Untergang des Abendlandes, mit all seinen zivilisatorischen und kulturellen Errungenschaften ist dabei dennoch nicht zu befürchten. Es geht nur drum, wie absichtsvoll Beleidigungen verschleiert werden dürfen. Was ist objektiv, was ist subjektiv? Darüber wird trotzdem höchstrichterlich kein eindeutiger Aufschluß erbracht werden können. Das mag gut so sein, schließlich sind Menschen keine Maschinen.
Am 04.05.2016 um 13:17 Uhr antwortete der Leser "Tretmine":
"Ein wegweisendes Urteil wird gesprochen werden müssen. "
Ne, es wird einfach nur ein ganz normales Urteil für einen Promi geben, ohne jedwede Wegweisung. Die wegweisenden Urteile zu dieser Thematik sind schon lange gesprochen und die deutsche Justiz wird wegen Herrn Böhmermann ganz sicher nicht ihre Rechtsprechung über den Haufen werfen und sagen "2+2 sind ab heute 5".
Die Justiz maßt sich nicht an Kunst bewerten zu wollen. Aber die Justiz nimmt für sich in Anspruch die Rechte anderer vor den Eingriffen durch andere zu schützen.
Am 04.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Xtern":
So lange noch kein Urteil gefällt wurde, lässt sich das nur vage behaupten. Falls der Vorgang denn irgendwann beim Bundesverfassungsgericht landen sollte, wird sich zeigen, was von alledem zu halten ist. Wobei auch die Richter am BVG nur Menschen sind, und auch die sich gerne von sich selbst leiten lassen. Irgendjemand Integeres wird sich jedenfalls finden müssen, der in dieser heiklen Frage eine Richtlinie vorgibt. Daran sollten wir uns dann besser halten, bevor eine AfD über die Macht verfügt, Richter nach ihrem Gusto zu bestimmen.
Am 04.05.2016 um 13:04 Uhr schrieb der Leser "Kommunikationsblase":
Also: Wenn sich Herr Döpfner als Vorstandsmitglied des Axel Springer Verlages mit den Aussagen aus Böhmermanns Schmähgedicht solidarisiert, dann ist das hochnotpeinlich! Wer dieses Gedicht tatsächlic gelesen hat und es dennoch nicht verurteilt, der muss zwangsläufig ein böswilliger Hetzer sein. Böhmermann benötigt zwingend eine empfindliche Freiheitsstrafe für seine vorsätzlichen Beleidigungen. Gegenüber dem Repräsentanten eines ganzen Volkes ist sein Verhalten umso indiskutabler. Und ich wünschte wirklich Döpfner könnte für seine Solidarisierung belangt werden. Mir ist gänzlich unverständlich was an dieser vorsätzlichen niveaulosen Rufschädigung solidarisierungsfähig sein soll.
Am 04.05.2016 um 13:13 Uhr antwortete der Leser "kannnichtsein":
"Wer dieses Gedicht tatsächlic gelesen hat und es dennoch nicht verurteilt, der muss zwangsläufig ein böswilliger Hetzer sein."
die frage ist ja nicht ob das gedicht in sich schmähend war sondern inwiefern als satire gilt bzw. inwieweit böhmermann sich mittels kontext davon distanziert hat...
Am 04.05.2016 um 13:22 Uhr antwortete der Leser "secret77":
"Wer dieses Gedicht tatsächlic gelesen hat und es dennoch nicht verurteilt, der muss zwangsläufig ein böswilliger Hetzer sein. "
Nö, böswilliger Hetzer ist eher jemand, der das Gedicht nur gelesen statt die komplette Sendung ( oder sogar noch mehr von Böhmermenns Arbeit) gesehen hat und meint, er braucht sich keine fundierte Meinung bilden aber kann annonym im Netz über andere loslästern.
Am 04.05.2016 um 13:06 Uhr schrieb der Leser "hschmitter":
In meinen schlichten Gedankengängen war die Böhmermannsche Performance nichts weiter als die Aufforderung zu einem Kampf. Nun hat er ihn (auf juristischer Ebene) und fällt auf einmal erst in Schockstarre, dann in Opfermodus.
Danke dafür, das endlich mal einer Klartext spricht und nicht einen Schulhof-Clown in Sphären hebt, die er bei weitem nicht beherrscht.
Am 04.05.2016 um 13:08 Uhr schrieb der Leser "grist":
Natürlich ist das Böhmermannsche Gedicht keine Satire. Es ist ein Witz und zwar ein schlechter. Zur Satire wird der schlechte Witz durch den Kontext: Zum einen im Kontext der Auseinandersetzung über die Grenzen der Meinungsfreiheit und wie wir mit diesen umgehen. Hier fungiert der schlechte Witz als Kontrast zur harmlosen vorausgegangenen Satire, auf die überzogen reagiert wurde - ohne dass dem deutlich widersprochen wurde. Zum anderen der Kontext, inwiefern Grundrechte und Werte verhandelbar sind. Hier dürfen wir uns täglich das Gerede der Politiker anhören, dass nicht, obwohl genauso tagtäglich gezeigt wird, dass schon.
JB hat also einfach etwas Salz in zwei offene Wunden gestreut, was zumindest zu einer angeregten Diskussion geführt hat. Dass das Ganze etwas aus dem Ruder gelaufen ist, und zu einer 'Staatsaffaire' aufgebauscht wurde, ist wohl in erster Linie ein Medienphänomen und als solches auch schon fast wieder ein Lehrstück.
Am 04.05.2016 um 13:22 Uhr schrieb der Leser "GrafRotz":
Ich finde Ihre Kolumne stets interessant, muss hier aber sagen, dass das in meinen Augen weniger ein "Judikum" als ein Politikum ist.
Denn in dieser ganz speziellen Situation des § 103 StGB (die lex specialis ist dabei natürlich dem § 185 StGB vorzuziehen) sieht das Strafrecht gem. § 104a StGB ausdrücklich eine Prüfung durch die Bundesregierung vor. Nicht durch den Justizminister, der ja ohnehin Weisungsbefugnis hat, sondern dort steht ausdrücklich "Bundesregierung", also das gesamte Kollegialorgan.
Damit ist in meinen Augen schon sehr deutlich, dass hier eine politische und keine bloß juristische Entscheidung gefragt ist. Und ich erwarte ganz unjuristisch von meinem Kanzler oder meiner Kanzlerin, dass er oder sie sich prinzipiell schützend vor die eigenen Staatsbürger stellt, insb. gegenüber ausländischen Regierungen. Selbst wenn man über eine Äußerung eines deutschen Staatsbürgers geteilter Meinung sein mag.
Aber salopp gesagt "die eigenen Leute" vor dem Ehrgefühl fremder Regierungschefs zu schützen ist etwas, was mit Sicherheit umgekehrt für Erdogan selbstverständlich wäre, wenn eine Frau Merkel einen Türken wegen einer Satire anzeigen würde. Oder einen Amerikaner, dann würde auch Herr Obama keinen US Bürger deswegen "ans Messer liefern". Auch kein Herr Cameron, usw. Davon bin ich fest überzeugt.
Natürlich gibt es Straftaten bei denen das anders ist - aber wegen einer bloßen Äußerung, einer Satire, ob sie gelungen oder von Art. 5 GG geschützt sein mag oder nicht?
Am 04.05.2016 um 13:38 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Ans Messer geliefert? Hier überprüfen jetzt einfach ein paar Leute, ob das, was B. tat, juristische Konsequenzen hat. Nach deutschem Recht. So weit, so normal.
Sie stellen ja fest, das es eine §104 gibt: wenn es ihn also gibt, dann ist es Aufgabe der Bundesregierung zu entscheiden, ob nach §103 ermittelt werden darf oder nicht. Was Sie fordern - "Und ich erwarte ganz unjuristisch von meinem Kanzler oder meiner Kanzlerin, dass er oder sie sich prinzipiell schützend vor die eigenen Staatsbürger stellt, insb. gegenüber ausländischen Regierungen." - widerspricht aber sowohl der Existenz eines §103 als auch eines §104. Die sind nun mal Realität. Also vorhanden.
Also kann und muß die Bundesregierung nach §104 handeln. Sie können das Ergebnis kritisieren, aber nicht, daß nach §104 entschieden worden ist (werden mußte).
Am 04.05.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "GrafRotz":
Es drohen empfindliche Strafen und schon eine Geld- oder Bewährungsstrafe halte ich generell bei Beleidigungen für fragwürdig (ich denke mir immer - "der hat doch nur was gesagt, jetzt stell dich halt nicht so an"), auch im Vergleich mit dem Strafmaß für die gewöhnliche Körperverletzung. Aber die spezielle "Majestätsbeleidigung" - hier würde ich eher umgekehrt dafür plädieren, dass sich "Majestäten" und "Exzellenzen" eben eine dickere Haut zulegen und harscher ansprechen lassen müssen, als Privatmann X. Das gehört sozusagen zum Job dazu. Und wenn ich die, wie wir in Bayern sagen, "Großkopferten" nicht mehr harsch angehen darf, ja was hab ich denn dafür eine Demokratie.
Unser Strafrecht verkehrt dieses Prinzip, dass man gegenüber Herrschenden als Bürger eigentlich einen noch umso stärkeren Grundrechtsschutz braucht, in das Gegenteil und hat hierfür sogar eigene Straftatbestände (ja auch bei Beleidigung des Bundespräsidenten).
Ich lehne das politisch einfach ab, egal wie es rechtsdogmatisch gerechtfertigt wird (Juristen neigen nun einmal dazu, Rechtfertigungen für die geltende Rechtslage zu suchen, weil sie diese nun einmal gelernt haben als "gegeben" hinzunehmen).
Und nochmal, ich kritisiere POLITISCH und nicht juristisch. Zum Glück ist das Gesetz immer noch nur der Minimalstandard des Umgangs in unserer Gesellschaft und gerade eine Bundesregierung ist eben keine normale Behörde, sondern ein politisches Organ.
Am 04.05.2016 um 13:52 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Gesetze sind nun mal die Grundlage des Zusammenlebens, das ist nichts Neues und spätestens seit Hammurabi bekannt.
Man kann sich über Gesetze und darüber, ob sie noch zeitgemäß sind, äußern und über Änderungen nachdenken - aber wenn sie da sind, sind sie da.
Böhmermann, bei dem ich schon Zweifel daran habe, inwiefern er die Kunstebene beherrscht, hat sich in der juristischen Ebene völlig verhoben. Das was vorhersehbar. Für jeden, der nicht die Auffassung vertritt, Kunst müsse in einem de facto rechtsfreien Raum agieren dürfen.
Am 04.05.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "GrafRotz":
Gott sei Dank sind Gesetze nicht die Grundlage des Zusammenlebens, sie sind nur der Minimalkonsens bei Konflikten und begrenzen die persönliche Handlungsfreiheit. Man "darf" auch ohne den Staatsanwalt auf Beleidigungen reagieren. Mancher bezeichnet sowas sogar als charakterliche Größe.
Am 04.05.2016 um 14:06 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Im Zweifelsfall, wenn sich die Konfliktparteien nicht einigen wollen oder können, entscheidet die Justiz. Und nicht Ihr persönliches Empfinden. Genauso wenig wie meines.
Schönen Tag noch.
Am 04.05.2016 um 14:16 Uhr antwortete der Leser "GrafRotz":
Dennoch darf ich noch meine Meinung äußern und feststellen, dass ich die Entscheidung der Bundesregierung für einen politischen Fehler halte? Darf ich?
Danke, wünsche ich Ihnen ebenso.
Am 04.05.2016 um 13:48 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
- hat der Bundesjustizminister keine Weisungsbefugnis. Die Staatsanwaltschaften unterstehen den Länderjustizministern - von einer Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft wird wohl kaum jemand ausgehen.
- Genau - es ist eine politische Entscheidung - und zwar eine Entscheidung unter außenpolitischen Opportunitätsgesichtspunkten. Damit ist der § 104a StGB der eigentliche Fremdkörper, weil er der Regierung faktisch die Möglichkeit gibt gegen strafrechtliche Ermittlungen (und nur darum geht es) ein Veto einzulegen. Dies stellt natürlich außenpolitisch einen Affront dar - Verweigerung des strafrechtlichen "Ehrschutzes" - unmöglich. Mit einer Verweigerung der Zustimmung trifft im Endeffekt die Exekutive eine Entscheidung zu der die Legislative berufen ist.
Am 04.05.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "GrafRotz":
Lt. Presseberichten die ich las wurde die Sache der Bundesstaatsanwaltschaft übergeben und da ist der Bundesminister für Justiz (damit ich's auch ganz korrekt ausschreibe!) weisungsbefugt, siehe GVG. Wenn das nicht stimmt, keine Ahnung, ich bin halt darauf angewiesen was Journalisten so berichten. Wie Sie vermutlich auch.
Nein, der § 104a StGB gibt nicht nur das "Recht" zum Veto sondern gibt der Bundesregierung eine regelrechte Prüfpflicht. Ohne ein "ja oder nein" der Bundesregierung geht es nämlich schlicht nicht weiter (es gibt also auch nicht sowas wie eine stillschweigende Zustimmung, wie sonst üblich, wo Justizminister nur im Rahmen der Weisungsbefugnis intervenieren aber seltenst Ermittlungen aktiv anstoßen, bei Herr Mollaths Prozessneuauflage war das zB eine recht prominente Ausnahme).
Und da ausdrücklich nicht der "Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz" angesprochen ist wie zB in § 147 Nr 1. GVG, sondern "die Bundesregierung" als Kollegialorgan, ist doch eigentlich bei verständiger Auslegung deutlich, dass es hier gerade nicht um eine fachliche Entscheidung im Rahmen einer Aufsichtsfunktion handelt, sondern um eine rein politische Entscheidung, wo Bildungsminister und Umweltminister oder - ja - auch der Außenminister im Rahmen des Kollegialitätsprinzip genauso was mitzureden haben.
Und ich bleibe dabei, ich möchte dass sich MEINE Regierung, die einen Amtseid auf das deutsche Volk und nicht auf die Menschheit abgelegt hat, schützend vor mich stellt!
Am 04.05.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wenn der Generalbundesanwalt die Sache an sich gezogen hat - ist mir neu - wäre jetzt (also nach Aufnahme der Ermittlungen) der Bundesminister für Justiz weisungsbefugt. Ein bisschen juristische Spitzfindigkeit muss sein... Das ändert allerdings überhaupt nichts, denn eine Weisung das Verfahren einzustellen nachdem die Regierung zunächst die Ermittlungen ermöglicht hat, geht wirklich nicht. Faktisch ist es ein Veto, weil die Regierung die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen verhindert. Und es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung sich dergestalt vor die Bürger zu stellen, dass die Verletzung eines deutschen Strafgesetzes in Deutschland nicht verfolgt werden kann.
Am 05.05.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
"Und ich erwarte ganz unjuristisch von meinem Kanzler oder meiner Kanzlerin, dass er oder sie sich prinzipiell schützend vor die eigenen Staatsbürger stellt, insb. gegenüber ausländischen Regierungen."
lassen Sie uns wissen.
Ich frage Sie: Geht`s noch?
Soll das beispielsweise auch gelten für "deutsche" Straftäter die im Ausland gemordet, vergewaltigt, oder Kinder missbraucht haben etc. ...
Ich erwarte, dass die Kanzlerin (meine käme mir nicht über die Lippen) sich "prinzipiell" nicht "schützend" vor derartiges Gelumpe stellt ...
Am 04.05.2016 um 13:40 Uhr schrieb der Leser "lokicfb":
Herr Fischer sollte den Kontext in der Causa Böhmermann beachten. Vorausgegangen war, dass aufgrund einer Satire des NRDs, in Form eines Liedes, der deutsche Botschafter einbestellt wurde und wenn ich alles richtig dazu verstanden habe, die türkische Regierung bzw. der Präsident um Einflussnahme auf den NRD gebeten hatte. Isoliert betrachtet sind die Äußerungen selbstverständlich eine Beleidigung.
Es ist eigentlich ein Armutszeugnis den Zusammenhang erklären zu müssen.
Aber vielleicht sind wir dann doch bei dem Thema: „Vorschrift ist Vorschrift (!) und Gesetz ist Gesetz (!) …“ Selbst wenn der Verstand sagt, jetzt entspann dich mal … Könnte es sein, wer eine Satiresendung sieht, eventuell mit Satire zu rechnen hat?
Wir hatten mal eine Zeit, in der Homosexualität noch bestraft wurde, obwohl die Frage an den Verstand gerichtet, eigentlich hätte lauten müssen, „… was für ein Blödsinn …“. Aber so ist es nun mal dem Zeitgeist. Solange ein Gesetzt gilt, gilt es, gleich ob alle Indikatoren darlegen, wie überholt es zu sein hat. In dem jeweiligen Zeitgeist finden sich dann auch genügend „Hüter“ die schneiden argumentieren werden, warum nicht sein darf, was ist, gerade auch auf juristischer Ebene. Es ist ein Trauerspiel, dass eine ganze Generation in Haft genommen wird, bis sich die Täter, die als Richter/Staatsanwälte/Politiker bzw. Helfer des Blödsinns, erst in den Ruhestand verabschieden müssen, auf das endlich ein neuer und frischer Wind, durch die Behörden und Köpfe weht …
Am 04.05.2016 um 14:24 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Könnte es sein, wer eine Satiresendung sieht, eventuell mit Satire zu rechnen hat?"
Nicht überall, wo Satire drauf steht, ist auch Satire drin.
Am 04.05.2016 um 17:21 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Nicht überall, wo Satire drauf steht, ist auch Satire drin.“
Und umgekehrt.
Am 04.05.2016 um 13:44 Uhr schrieb der Leser "Chateau Briand de Vielfaltspinsel":
Das Flechtwerk des Korbs
"Wir hier in Deutschland haben das ein bisschen vergessen, weil wir Komik ohne Verachtung, Witz ohne Überhebung, Kritik ohne Chauvinismus nicht gelernt haben."
Doch, die meisten schon; allerdings wohl nicht alle Leute aus Böhmen.
"Herr B. versuchte also, Herrn E. zu beleidigen. Da er erstens ein bisschen ängstlich und zweitens von Beruf 'Comedy-Künstler' ist, hat er diesen Versuch so geschickt getarnt, dass die Vollendung zwar eintreten, das Opfer aber entweder nichts davon bemerken oder jedenfalls wegen der extremen Intelligenz der Tarnung nichts dagegen machen können sollte."
Genau das ist das Perfide daran.
"Diese Methode ist an sich sehr verbreitet, nicht nur unter Komikern."
Stimmt, man findet die Anwendung dieser Methode häufig, zum Beispiel in Foren.
"Keine Regel ohne Ausnahme. Nicht jedes Opfer heißt Wulff. Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter als 'Kinderschänder' zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Hm. Das stimmt. Sogar sehr.
So lange lebensweltlich erfahrene Leute Richter sind und ihre Erfahrungen im Sinne der Gesetze anwenden, muß kein Mensch guten Willens im Lande verzweifeln; auch dann nicht, wenn er etwas ausgefressen hat.
Man darf gespannt sein (und raten), wie es nächste Woche weitergeht.
Am 04.05.2016 um 13:46 Uhr schrieb der Leser "WBenjamin":
In dieser Debatte erscheint vor allen Dingen eines problematisch: die Durchdringung von ästhetischen und juridischen Urteilen. Über einen Ausgang eines bevorstehenden juristischwen Prozesses kann ich nichts sagen, eine ähnlich Zurückhaltung wünschte ich mir allerdings auch von einigen Juristen, wenn es um ein ästhetisches oder ethisches Urteil in diesem Fall geht oder um die Person Böhmermann im allgemeinen geht. Fischers Unterscheidung der Begriffe "Clown" und "Komiker" ist bestenfalls als romantisch zu bezeichnen eine tatsächliche Anwendung findet sich nicht. Wenn bei einer Bewertung des Beitrags Böhmermanns außer acht gelassen wird, dass es sich bei diesem Gedicht um eine Trope handelt, die deutlich sich deutlich erkennbar nicht selbst trägt und wenn hier eine Niveaulosigkeit attestiert wird, die von dem Gedicht ausgehend die Intention Böhmermanns meint - und wenn vor allen Dingen eine stichhaltige und tiefergehende Begründung ausbleibt, dann ist dieses Urteil unzulänglich. Böhmermannfungiert nicht als ein bloßer Unterhalter oder Komiker, sondern hat sich eher als Diskurskünstler verdient gemacht, dessen Kunst weniger in dem leigt, was er vorträgt, sondern in dem, was er damit initiert. Das kann man mögen oder nicht - es zu ignorieren wäre falsch. Justiz kann darüber urteilen, ob Kunst justiziabel ist - auch wenn sie dabei äußerst umsichtig vorgehen muss - sie kann nicht entscheiden was Kunst ist und sie kann keinem Kunstwerk eine Wertigkeit zusprechen.
Am 04.05.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "grist":
Vollkommen richtig. Und wenn man die Folgen als Teil des Werkes betrachtet, kommt man wohl nicht umhin, eine gehörige künstlerische Leistung zu attestieren.
Am 04.05.2016 um 13:57 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sie vergessen eines - in der Causa Böhmermann geht es im Moment nicht darum , ob er bestraft WIRD, sondern um die Prüfung, ob er bestraft werden KANN. Das ist der Fall , wenn - und da ist die Tatbestandskandlung in § 185 StGB und § 103 StGB identisch - er jemanden objektiv beleidigt hat und dies nicht durch Art. 5 GG gedeckt ist. Das prüft ein Gericht - wenn es zur Anklage kommen sollte. Und da gibt es auch kein Sonderrecht für "Künstler" - das wäre zu prüfen bei der Frage OB eine Beleidigung vorliegt - wenn ja ist er genauso zu behandeln wie jeder andere auch.
Am 04.05.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Aus diesem Grund versuchte ich zweierlei deutlich zu machen: dass ich nicht in der Lage juristische Schritte zu beurteilen, bzw. abzusehen und dass die Justiz nicht fähig ist Kunst zu bewerten, bzw. angemessen mit ihr umzugehen. Sie kann durchaus dazu gezwungen sein, muss in einem solchen Fall allerdings umsichtig sein. Ein schönes Beispiel ist der Gerichtsprozess den der Staat California Ende der 50er gegen Lawrence Ferkinghetti - dem Verleger des Ginsberg - Gedichts "Howl" - geführt hat. Angehört wurden neben dem Polizisten, der ihn festnahm und einem Lehrer ausnahmslos Literaturwissenschaftler, denen somti die eigtl. Beurteilung und Urteilsfähigkeit zuerkannt wurde.
Am 04.05.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Die Justiz bewertet nicht Kunst, sondern prüft nur ob die Grenzen zwischen Beleidigung und Kunst überschritten worden sind. Sie ist dort in der Vergangenheit meistens umsichtig gewesen und relativ "kunstfreundlich". Andererseits muss sie sich mit dieser Grenze beschäftigen, da man ansonsten nur das Schild "Kunst" vor sich hertragen muüsste um carte blanche zu haben.
Am 04.05.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Indem Sie überprüfen möchte, ob die Grenze zwischen Beleidigung und Kunst überschritten, würde Sie allerdings feststellen, ob es sich um Kunst handelt oder nicht. Ich halte diesen entweder-oder-Modus für nicht tragbar. Ein justiziables Kunstwerk verliert seinen Status als Kunstwerk nicht. Dagegen, dass sich Justiz mit sich mit strafrechtlichen relevanten Fragen in der Kunst auseinandersetzen muss, habe ich nichts gesagt, ganz im Gegenteil. mein Kommentar richtete sich vor allen Dingen gegen einige Juristen (z.B. Fischer) die hier ästhetische Urteile anstellen, wobei sie sich nicht sonderlich geschickt anstellen und häufig schlecht bis gar nicht argumetieren.
Am 04.05.2016 um 15:10 Uhr antwortete der Leser "grist":
Entweder-oder-Modus vielleicht nur in dem Sinne von entweder noch von der Kunstfreiheit gedeckt oder nicht mehr. Da kommt man um eine Abwägung nicht herum. Dabei geht es dann aber nicht um ein ästhetisches Urteil. Hierzu könnte unter Umständen eine rechtliche Verurteilung sogar noch förderlich sein.
Vielleicht wäre es auch für das Werk Böhmermanns noch zuträglich, wenn er dafür verurteilt werden würde.
Am 04.05.2016 um 15:23 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Dagegen möchte ich auch nichts sagen, stattdessen noch einmal auf den letzten Satz meines ersten Kommentars verweisen und auf den Umstand, dass sich meine Äußerungen auf die tatsächlichen Bewertungen des Beitrags durch Juristen beziehen.
Am 04.05.2016 um 13:57 Uhr schrieb der Leser "Unicum69":
Herr Fischer,
ich zitiere ergänzend aus einem Kommentar von B.s Kollegen D.N. im Tagesspiegel: „... Die Freiheit muss bleiben! Aber ist damit auch die Freiheit gemeint, jeden als Ziegenficker bezeichnen zu dürfen? Der Begriff Ziegenficker (der in diesem Fall unabdingbar genannt werden muss, obwohl er sonst in dieser Zeitung eher selten vorkommt) ist übrigens einem Türken gegenüber nicht nur eine Beleidigung und eine Verletzung der Menschenwürde, sondern auch rassistisch, ein bisschen nazimäßig, ein unter Ultrarechten übliches Schimpfwort für Menschen aus dem islamischen Kulturbereich, dass auch in rechten Kameradschaften gut angekommen sein dürfte. Insofern spielte Böhmermanns Beitrag auch ins Rechtsradikale, was aber offenbar niemandem aufgefallen ist. Stattdessen diskutierte man im Feuilleton über die Metaebene. Das kommt bei rassistischen Beschimpfungen eher selten vor. Mich hat das überrascht. ... Fazit: Natürlich (!) darf Satire nicht alles. Es gibt ja bei uns kein eigenes Gesetz für Satiriker. Was für Klempner verboten ist, gilt auch für Metzgereifachangestellte und Satiriker. Wenn ich als Klempner jemanden als Kinderpornographen und Ziegenschänder beschimpfe, ist das eine Beleidigung, auch wenn ich behaupte, ich würde mit meiner Beleidigung nur die Grenzen der Klempnerei ausloten. Das gleiche gilt für Satiriker natürlich auch. Das ist gut so.“ ...
Am 04.05.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "Unicum69":
.. Es gibt also durchaus Kunstschaffende, die ihren Verstand noch nicht auf der Metaebene abgegeben haben. Ergänzend schlage ich dem interessierten Leser noch die Lektüre des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses zur „Strauß-Karikatur „(1 BvR 313/85 v. 03.06.1987) vor, dessen Leitsatz lautet „Karikaturen, die in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre eingreifen, sind durch die Freiheit künstlerischer Betätigung (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht gedeckt.“ https://www.telemedicus.info/urteile/Kunstfreiheit/189-BVerfG-Az-1-BvR-3... Damit ist die Frage, ob Satire alles darf, auch verfassungsrechtlich mit „Nein“ beantwortet. Ich wage die Behauptung, dass Kurt Tucholsky dieser Interpreation seines Zitats zugestimmt hätte.
Ob das im Fall B. zutrifft sollen die Gerichte klären und deswegen ist auch die Entscheidung der Bundesregierung richtig, die Ermächtigung nach § 104a StGB zu erteilen. ...
Am 04.05.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "Unicum69":
... Ich wette, wir würden dieses Diskussion so nicht führen, wenn Herr B. den Bundespräsidenten entsprechend literarisch bedacht hätte. Und jetzt kommt die Frage, die mich als Jurist umtreibt: Ist ein ausländischer Staatspräsident in seiner Würde nicht genauso viel wert wie der „deutsche“ Bundespräsident? Ich habe bzgl. der Abschaffung ein sehr großes Problem im Hinblick auf Art. 3 GG. Wenn § 103 StGB nicht mehr in die Welt passen soll dann gilt das gleiche doch wohl für § 90 StGB auch. Führt die Abschaffung nur des § 103 StGB nicht zum – diplomatisch durchaus brisanten – Anschein legislativer Ausländerfeindlichkeit?
Nur zur Klarstellung an die Mitforisten: Es geht hier um juristische Fragen, nicht darum, was ich von Herrn Erdogan halte.
Am 04.05.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "Unicum69":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/th
Am 04.05.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Stattdessen diskutierte man im Feuilleton über die Metaebene.“
Natürlich, worüber den sonst? Vielleicht darüber, ob bestimmte Wörter in einer Satiresendung vorkommen dürfen oder nicht?
“Das kommt bei rassistischen Beschimpfungen eher selten vor.“
Das stimmt meines Erachtens nicht. Selbstverständlich löst der Gebrauch von bestimmten Reizwörtern hier wie dort eintrainierte Reaktionen aus. Wenn es darüber hinaus geht, insbesondere an die ethische oder strafrechtliche Würdigung von solchen Äußerungen, spielt auch bei rassistischen Beleidigungen regelmäßig der Kontext und die Absicht eine Rolle.
Ich erinnere mich an das Bachmanns Selbstportrait im Führer-Look. Das kann man und darf man spontan abstoßend finden, wie man auch Böhmermanns Gedicht widerlich finden kann. Aber auch bei Bachmann drehte sich die weitere Diskussion nicht darum, wie ähnlich oder unähnlich die Aufmachung geraten war, sondern darum, ob das Foto als Scherz oder als Sympathiekundgebung oder als sonst was zu werten sei. Also um die Metaebene, die Sie verspotten.
Am 04.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "Unicum69":
Gelber Molch Nr. 2.4
Wieso verspotten? Es geht um die Frage, ob B. auf dieser Ebene in den untastbaren Kern des Persönlichkeitsrechts eingegriffen hat. Dazu ist er nicht berechtigt. Ich zitiere aus der o.g. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: " Bei Eingriffen in diesen durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre liegt immer eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 213 [228]) durch die Freiheit künstlerischer Betätigung nicht mehr gedeckt ist." Ob das vorliegend so ist, wird das Gericht prüfen. Ich gehe zwar auch eher von einem Freispruch aus, aber wenn man sich als Künstler in dieses rechtliche Spannungsfeld begibt, dann darf man sich nicht beschweren, wenn der andere zumindestens den Versuch unternimmt, seine eigenen Rechte zu wahren. Ich finde Herrn Erdogan außerst unsympathisch, das macht ihn aber nicht völlig rechtlos.
Am 04.05.2016 um 15:44 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“… aber wenn man sich als Künstler in dieses rechtliche Spannungsfeld begibt, dann darf man sich nicht beschweren, wenn der andere zumindestens den Versuch unternimmt, seine eigenen Rechte zu wahren. Ich finde Herrn Erdogan außerst unsympathisch, das macht ihn aber nicht völlig rechtlos.“
Da stimme ich Ihnen zu. Mich hat die dünnhäutige Reaktion Böhmermanns überrascht. Ich hatte eher gedacht, dass er eine Strafanzeige bewusst einkalkuliert hätte. Aber vielleicht gehört auch das zur Show. Bei Böhmermann kann man nie wissen.
Am 04.05.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Was für Klempner verboten ist, gilt auch für Metzgereifachangestellte und Satiriker. Wenn ich als Klempner jemanden als Kinderpornographen und Ziegenschänder beschimpfe, ist das eine Beleidigung, auch wenn ich behaupte, ich würde mit meiner Beleidigung nur die Grenzen der Klempnerei ausloten.“
Natürlich geht es nicht darum, ob der Verfasser als Beruf Satiriker oder Klempner angibt. Schon eher darum, ob er tatsächlich als solcher tätig ist bzw. was er sonst so von sich gibt und wofür er allenfalls bekannt ist.
Mitforist Arbeitsmigrantler hat es in Nr. 0.4, wie ich meine, schön erklärt. Der Verfasser müsse glaubhaft machen, „warum er die Aussagen trotzdem in Form und Länge so vorträgt, wenn er doch eigentlich etwas ganz anderes, nicht ehrenrühriges meint.“
Ich nehme an, dass Böhmermann das eher gelingen wird als jemand, der bisher außerhalb seiner vier Wände noch nie als Satiriker in Erscheinung getreten ist und das Schmähgedicht auf Facebook inmitten anderer rassistischer Verlautbarungen veröffentlicht hätte.
Am 04.05.2016 um 14:01 Uhr schrieb der Leser "Gottseibeiuns":
vergesse meine Bitte an TF, mir den "sechsbeinigen Araber" und das "fieseln" aus "Stiletto im Herz" zu erklären (er hat es nicht getan ..., was ich unerhört finde) und applaudiere begeistert. Es wurde wirklich höchste Zeit, klare (und richtige!) Aussagen zu dem "Künstler" Böhmermann zu treffen.
Am 04.05.2016 um 14:09 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Nur das "klare" und "richtige" Aussagen zu dem Künstler Jan Böhmermann nicht getroffen wurden. Zu einem vollkommen falschen Verständnis der Justiz, was Urteilsfähigkeit über Kunst angeht, äußerte ich mich bereits in Kommentar Nr. 1. Was Herr Fischer nämlich nicht macht, ist sich sachlich und angemessen mit diesem Beitrag und vor allen Dingen mit JB auseinanderzusetzen. Zu entscheiden was Kunst ist, obliegt weder Herrn FIscher, noch Ihnen
Am 04.05.2016 um 14:25 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Richter schlussfolgert aus privatweltlicher Anschauung heraus, dass keine - oder nur sehr schlechte - Kunst vorliegt. Dass gerade Fischer dies auch tut, ist etwas enttäuschend.
Am 04.05.2016 um 14:07 Uhr schrieb der Leser "zappp":
Wollte Herr Böhmermann Herr Erdogan beleidigen, oder ihm lediglich erläutern, was denn eine wahrhaftige Beleidigung sei?
Dies vor dem Hintergrund tausender Anzeigen wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten oder der türkischen Nationen, von denen nur wenige zu einer Anklage und ganz wenige zu einer Verurteilung führen.
Am 04.05.2016 um 14:14 Uhr schrieb der Leser "vor allen Dingen":
Nur mal als Frage: wenn ich jetzt hier schreiben würde, der erste Teil Ihrer Kolumne ist lästerliches Nachtreten auf Kolumnekollegen und der zweite Teil nur Besserwisserheit für nutzloses Wissen? Ist das dann schon vollendete Gegenrede oder nur der untadelige Versuch?
Am 04.05.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nichts von alledem, nur ein gescheiterter Versuch, unfertiges Denken in unfertige Sätze zu pressen.
Am 04.05.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "vor allen Dingen":
Ach ja. Dafür dann Danke
Am 04.05.2016 um 15:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Bitte.
Am 04.05.2016 um 14:18 Uhr schrieb der Leser "MK73":
Wie kann es denn sein, dass die Aufhebung eines Paragrafen, mit dem ein Straftatbestand beschrieben wird, zur straffreiheit führt? Die Tat war doch zum Zeitpunkt ihrer selbst strafbar. Wenn nun im Nachgang der entsprechende Paragraf gestrichen wird, ändert das doch nichts daran...?
Am 04.05.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "der-freimaurer":
Herr Fischer bezeichnet dies in seiner Kolumne der vergangenen Woche als "nacheilende Strafvereitelung durch Gesetzgebung".
Herr Prantl erklärt die von Ihnen aufgeworfene Frage ausführlich in einem Artikel in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/kultur/recht-das-mass-der-strafe-1.2953148
Am 04.05.2016 um 14:51 Uhr antwortete der Leser "MK73":
Den Satz mit der "nacheilenden Strafvereitelung" hatte ich noch 'im Ohr' und mir daher diese Woche dahingehende Aufklärung versprochen.
Danke für den Link...
Am 04.05.2016 um 14:22 Uhr schrieb der Leser "Xtern":
Es ließe sich darauf einigen, dass es vorbestimmte Grenzen einzuhalten gilt. Man erahnt, dass man einen Weltkrieg losbrechen kann, indem man nur schon seine Wortwahl nicht zu zügeln weiß. Andererseits wäre es eine Kapitulation vor der Meinungsvielfalt, wenn man fortan die Grenzen sukzessive nach unten schraubt. Dieser Gefahr bin ich mir durchaus bewußt. Böhmermann & Co. wohl auch. Nur mit beleidigenden Inhalten zu operieren, wird seine Intension aber nicht sein und die anderer auch nicht. Aber eben, die Gefahr ist groß, bei immer weniger Gewürztem schon einen Maulkorb übergestülpt zu bekommen. Vermeiden kann das nur eine aufgeklärte, widerstandsfähige Gesellschaft, die die Sollbruchstelle kennt, wo sie sich nicht weiter von der Politik gängeln lässt, die immer neue Einschränkungen erlässt.
Am 04.05.2016 um 14:25 Uhr schrieb der Leser "Oliver_Kascha":
Bei all dieser Grundlagen-Information bleibt für mich die Frage offen, wieso Herr Erdogan denn nicht als einfacher Bürger wegen Beleidigung klagen kann. Wozu diese Sonderstellung als Staatsoberhaupt? Ihm dieser Sonderstellung nicht zu gewähren, aber auf eine "normale" Klagemöglichkeit hinzuweisen, wäre aus meiner Sicht der elegantere Weg gewesen. – Oder ist die Rechtslage etwa so, dass ausländische Bürger nicht vor "grenzüberschreitenden" Beleidigungen geschützt sind? Kann ich einen Jon Smith in England einfach so beleidigen, ohne Konsequenzen zu fürchten?
Am 04.05.2016 um 14:36 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Er hat doch persönlich Strafantrag gestellt - das Ermittlungsverfahren gibt es also sowieso. Und wenn er nach § 185 StGB verurteilt würde, müsste er - aufgrund der identischen Tathandlung auch nach § 103 StGB verurteilt werden. Die Verweigerung der Ermittlungen führt dann zu einem sehr peinlichen Ergebnis - die persönliche "Ehre" eines Herrn Erdogan ist höher zu bewerten wie die "Ehre" des türkischen Staatsoberhauptes. Wenn Sie einen Engländer in England beleidigen landen Sie ggfs. vor einem englischen Gericht - beleidigen Sie ihn in Deutschland landen Sie vor einem deutschen Gericht. Sofern das Gesetz nicht explizit eine Einschränkung vorsieht gilt der Strafrechtsschutz unversell - jeder Mensch ist ein taugliches Opfer - sei er Deutscher, Engländer, oder sonstiger Staatsbürger - sogar der türkische Präsident.
Am 04.05.2016 um 14:46 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Die Argumentation, dass ein Präsident auch nur ein Mensch sei, zieht mE nicht. Zumindest in einer Demokratie ist ein Präsident weit mehr als ein Idividuum - er ist Repräsentant seines Wahlvolkes. Insofern ist eine Attacke auf den Präsidenten auch eine auf das Wahlvolk. Und bedarf eines rechtlichen Schutzes über das Individualrecht hinaus.
Im Fall Böhmermann ist das jedoch egal, weil er nicht den Repräsentaten gemeint hat, sondern das Individuum. Und zwar das despotische Individuum, das sein Amt missbräuchlich instrumentalisiert.
Am 04.05.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sie können Mensch und Mandat nicht so voneinander trennen - ohne sein Amt - und das hat er ,egal wie er es ausübt (was im Übrigen primär eine Sache der Türken wäre) - wäre die Person Erdogan vollkommen uninteressant. Natürlich kann man zB auch den deutschen Bundespräsidenten auschließlich "privat" beleidigen. Die Frage ist ob ausschließlich die Person oder die Person in ihrem politischen Kontext gemeint ist.
Am 04.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich das Argument, dass politische/gesellschaftliche Mandatsträger nichts weiter als Personen wie Hinz und Kunz (Sie und ich) seien, grundsätzlich falsch ist.
Ob man Mandat und Person trennen kann oder nicht, darüber kann man lange diskutieren. Mir scheint, dass man in vielen Situationen sogar zwingend trennen muss.
Am 04.05.2016 um 15:06 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Insofern ist eine Attacke auf den Präsidenten auch eine auf das Wahlvolk.“
Das halte ich für eine etwas vormoderne Auffassung. Ich würde mich als Teil des Wahlvolks durch eine Beleidigung des Bundespräsidenten nicht angegriffen fühlen – selbst wenn er in Deutschland direkt gewählt werden würde.
Am 04.05.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie müssen sich nicht angegriffen fühlen, das ist wahr, aber Sie hätten alles Recht dazu - das ist ein Unterschied. Vormodern wäre es mE nur, wenn es auf den Untertan adressiert. Die gebräuchliche Floskel der "Beschädigung des Amts" finde zumindest ich persönlich weiterhin angebracht und gar nicht so floskelhaft.
Am 04.05.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
"Beschädigung des Amts" klingt zwar etwas etepetete, aber die Idee, dass man jemanden nicht nur als Privatperson sondern auch als Amtsträger beleidigen kann, leuchtet mir durchaus ein. Allerdings denke ich nicht, dass dazu einen gesonderten Paragraph benötigt wird. Das ist einfach nur ein Überbleibsel der Majestätsbeleidigung. Ähnlich wie mit dem „Gotteslästerungs“-Paragraphen. Man konnte ihn nicht behalten aber wollte ihn aber auch nicht ersatzlos entsorgen.
Am 04.05.2016 um 14:31 Uhr schrieb der Leser "Horatio Caine":
Mein Resümee:
-Der Clinch mit der FAZ wird langweilig
-Der rechtlichen Aufarbeitung von Herrn Fischer schließe ich mich an, denn so einfach ist das nicht mit der Ehre, Ergebnis bleibt offen. Auch ich konnte den ganzen heck-meck über die "ungerechtfertigte" strafrechtliche Verfolgung von B. nicht ganz nachvollziehen. Jeder der schon mal das GG gelesen hat muss - selbst ohne juristische Vorbildung zu dem Schluss kommen - dass alle die Grundrechte für sich gesehen eine tolle Sache sind, aber im Falle einer Kollision (was im Übrigen der Normalfall im Leben mit anderen ist) einer Abwägung bedürfen.
-Die Ausführungen über die Qualität von Satire allg. und der Satire von B. sind Herrn Fischers Meinung, nicht unbedingt meine. Aber auch er darf eine Meinung haben. Zudem ist auch "schlechte" Satire ggf. immer noch Satire.
Ich persönlich empfand das "Schmähgedicht" jetzt auch nicht als eine satirische Sternstunde, aber den B. möchte ich trotzdem nicht missen, denn er hat auch Sachen gemacht, die ich witzig und um einiges tiefgründiger fand.
...und wenn man B. verurteilt ? Mein Rat, was soll es, zahl die Geldstrafe oder erfüll die Auflage und mach weiter (ggf. nicht mit einem "Scherzanwalt Dr. Witz", sondern mit einem echten Anwalt, spezialisiert auf so was, mein Tip).
-Mit einem Lächeln habe ich die Ausführungen zum persönlichen "Meinungsäußerungsverhalten" unserer Kanzlerin und der "plötzlichen" Änderung des § 103 StGB zur Kenntnis genommen .-)
Am 04.05.2016 um 14:34 Uhr schrieb der Leser "Glamredhel":
"Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Ich habe selten beim Lesen eines Artikels derartig lachen müssen. Chapeau!
Am 04.05.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mich hingegen hats bei diesem Satz mächtig gegruselt. Lebensweltlich mag er ja zutreffend sein, aber er bedeutet übersetzt: Unabhängig vom Recht gilt: Flicke dem Mächtigen nicht am Zeug, wenn Du nicht auf die Schnauze kriegen willst. Ob Fischer da wirklich meint, was er sagt?
Am 04.05.2016 um 14:46 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das ist die normative Kraft des Faktischen - oder - wer sich in Gefahr begibt kommt darin um. Die Tatsache , das der Sergeant-at-Arms sich im Nachhinein einer deutlich schwerwiegenderen strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sähe, wäre für mich nur ein schwacher Trost...
Am 04.05.2016 um 14:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"wer sich in Gefahr begibt kommt darin um."
Gerne falsch zitiert, denn es heisst in Wirklichkeit: "Wer sich NICHT in Gefahr begibt kommt darin um." Und auch nur so wird ein kluger Satz daraus. ;-)
Am 04.05.2016 um 14:52 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Er beschreibt die Wirklichkeit.
Am 04.05.2016 um 15:06 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Sie müssen sich nicht mehr gruseln, denn Sie haben den Satz falsch interpretiert; Fischers Ratschlag, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter nicht als Kinderschänder zu bezeichnen, bezieht sich selbstverständlich einzig und allein auf die Präsidenten der Hells-Angels und nicht auf die "Mächtigen" dieser Welt als Gesamtheit.
Das ist ein schlichter Logik-Fehler, den Sie hier begangen haben: (Homonymie durch Formalisierung):
-Fischer bezog sein Beispiel auf die Hells-Angels Präsidenten -Präsidenten sind Mächtige -Ihr Fehlschluss: Fischer meinte alle Mächtigen dieser Welt, denen man gleich den Hells-Präsidenten
Fischer meinte somit nicht das, was Sie glauben, das er mit diesem Satz gemeint hätte, sondern er meinte etwas anderes, siehe Ausführungen oben.
Am 04.05.2016 um 15:08 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Korrektur : Ihr Fehlschluss: Fischer meinte alle Mächtigen dieser Welt, denen man gleich den Hells-Angels Präsidenten nicht am Zeug flicken dürfte.
Am 04.05.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
So so, wenn Fischer was von Hells Angels schreibt, meint er natürlich nur die Hells Angels. Das wäre (zumindest) mir neu, dass das sein Stil ist.
Am 04.05.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Also nochmal langsam zum Mitschreiben:
"wenn der Komiker meint... sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Schwarzer Humor ist Ihnen ein Begriff? Falls nicht, hier die Übersetzung:
Der Satz bedeutet: Junge, wenn dir danach ist, die Präsidenten der Hells als Kinderschänder zu bezeichnen, dann sorge dafür, dass dir ein Sergeant-at-Arms Rückendeckung gibt, denn die Hells Angels verstehen bekanntlich keinen Spaß und die Präsidenten am allerwenigsten.
Am 04.05.2016 um 15:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Also nochmal langsam zum Mitschreiben"
Allein eine solche Einleitung bewegt mich schon zum Weghören. Und der Rest bestätigt diesen ersten Impuls ja auch.
Am 04.05.2016 um 16:01 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Okay, Sie fühlen sich auf den Schlips getreten, das war jetzt etwas sehr flapsig formuliert, das geb ich zu.
Nur zur Sache selbst äußern Sie sich nicht mehr --- ?
Argumente alle ausgeflogen ?
Am 04.05.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Argumente alle ausgeflogen ?"
Ich weiss schlicht nicht, worüber Sie diskutieren möchten. Dass der Vergleich Fischers sich auf die Hells Angels beschränkt? Dass die Welt ein grosser Schulhof ist? Ich glaube nicht, dass Fischers Analogien so eng sind. Wären sie es, würden sie keinen rechten Sinn ergeben.
Am 04.05.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Ihrer Frage: "Ob Fischer da wirklich meint, was er sagt? "
wollte ich nur ein klares "Nein" entgegenhalten. Fischer meint das nicht, was Sie in seinen Satz hinein interpretieren. Der Vergleich Fischers beschränkt sich in diesem Fall tatsächlich nur auf die Hells Angels, denn nur durch Bezug auf diese kommt die Pointe überhaupt zustande.
Nicht mehr funktionieren würde der Witz z.B bei dieser Personengruppe:
Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Kaninchenzüchtervereine als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Kein Witz mehr da, nirgends.
Am 04.05.2016 um 17:05 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller NPD-Ortsgruppen als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms der Wehrsportgruppe Bachmann in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Nicht witzig, aber gruselig.
Am 04.05.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
" Nicht witzig aber gruselig." Stimmt
Nur Gruseliges kann jeder, witzig nicht.
Apropos Kaninchenzüchter; mir ist da jetzt doch noch eine Variante eingefallen, wie man Fischers ursprüngliche Pointe auch bei der Gruppe der Präsidenten der Kaninchenzüchtervereine ein klein wenig wieder aufleben lassen könnte: wenn man diese zwar nicht als "Kinderschänder", dafür aber als "zoophil" bezeichnen würde, da könnte der Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe pointenmäßig durchaus wieder Sinn machen...
Am 04.05.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Wenn der Komiker meint, es sei komisch, die Präsidenten aller Hell's-Angels-Chapter als "Kinderschänder" zu bezeichnen, sollte er darauf achten, ob ein Sergeant-at-Arms in der ersten Reihe sitzt. Der Grund dafür ist weniger rechtlicher Art als lebensweltlich bedingt."
Dieser Satz ist übrigens ein Beispiel für Satire, die noch dazu gelungen ist.
Bei Böhmermann war weder das eine noch das andere der Fall.
Am 05.05.2016 um 01:05 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Ich musste an Holger Börner denken (wer kennt den heute noch?), dem bekanntlich der schöne Satz zugeschrieben wird:
"Früher auf dem Bau hat man solche Dinge mit der Dachlatte erledigt.“
Nur da hätte sich unser Kopropraxiepatient B. gewiß nicht getraut, sein Schandmaul derart weit aufzureißen ...
Am 05.05.2016 um 21:09 Uhr antwortete der Leser "Khun Boo":
@hamiota in ius,
ich lebe in einem Land, in dem man "solche Dinge mit der Dachlatte erledigt.“
Jüngste "Erledigung" ist ein körperbehinderter Mann, den sechs "in ihrer Ehre gekränkte" Jugendliche so zusammengetreten haben, daß er seinen Verletzungen erlag. Die Täter sind Söhne von Polizisten, die Strafen werden also entsprechend milde ausfallen.
Im Straßenverkehr kann bereits die Verwendung der Lichthupe oder ein forscher Überholvorgang ausreichen, um bei entsprechend aufgerüsteten Streithähnen wilde Schießereien mit Toten und Verletzten auszulösen - zur Wiederherstellung der Mannesehre.
Und wenn ein Verkehrsrowdy Sie zur Vollbremsung zwingt - hierzulande eine tägliche Normalität, sollten Sie, wenn Ihnen Leben und Gesundheit lieb sind, der Versuchung widerstehen, kräftig die Hupe zu betätigen - das wird als Beleidigung aufgefasst und - siehe oben.
Ihre Faustrechtsphantasien sind degoutant.
Am 04.05.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "Xtern":
Moderationshinweis: Entfernt. Verzichten Sie auf überzogene Polemik und Beleidigungen. Die Redaktion/th
Am 04.05.2016 um 14:46 Uhr schrieb der Leser "GenerationFacebook":
Bei der ganzen Böhmermann-Verehrung möchte ich einmal metaebene XY hinzufügen. Böhmermann dachte, er kann sich einen Spaß erlauben, bekommt eine Geldstrafe und dafür ne ganze Menge Aufmerksamkeit. Kannte nur leider den Paragraph 103 nicht und hat aufeinmal ziemlich viel Ärger an der Backe.
Was manche hier überall reininterpretieren ist so ein Schwachsinn. Am Ende erzählt mir noch einer dass Böhmermann nur geboren wurde, um den Deutschen Staat zu entlarven und das es eigentlich eine Satire seiner Mutter war.
Am 04.05.2016 um 15:05 Uhr antwortete der Leser "WBenjamin":
Und Ihre wahnsinnig stichhaltige Interpretation, die so gut ist, dass sie ohne jede Argumetation auskommt sticht natürlich den ganzen "Schwachsinn" aus den einige "reininterpretieren". Es ist ja schon immer klüger gewesen Sachverhalte zu unterstellen, als sich anghemessen mit ihnen zu beschäftigen.
Am 04.05.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Es ist ja schon immer klüger gewesen Sachverhalte zu unterstellen, als sich anghemessen mit ihnen zu beschäftigen.“
Es ist vermutlich vergebene Liebesmüh, das der Generation Facebookerklären zu wollen.
Am 04.05.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "dth":
Naja, Paragraph 103 bedeutet jetzt nicht, dass er dafür eine Haftstrafe bekommt. Der Strafrahmen ist etwas höher, aber eine Geldstrafe ist genau so möglich. Wenn das Gericht eine Strafbarkeit sieht, wird es wohl eine etwas höhere Geldstrafe verhängen, als sonst üblich wäre. Bei Anzahl und Heftigkeit der Beleidigungen wird das nicht ganz billig, aber in den Knast geht er dafür nicht.
Am 04.05.2016 um 14:50 Uhr schrieb der Leser "Xtern":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/th
Am 04.05.2016 um 14:57 Uhr antwortete der Leser "Xtern":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 04.05.2016 um 15:04 Uhr schrieb der Leser "Horatio Caine":
Dogwalker kann ich nur zustimmen.
Ich habe selbst eine juristische Ausbildung, aber im Recht sein, ist - mit gerade frisch sortierten Schneidezähnen - ggf. auch mal unangenehm. Man sollte einkalkulieren, dass die präventive Funktion eines Strafgesetzes (Körperverletzung, ggf. gefährlich, ggf. sogar schlimmeres) und die draus resultierende Drohung einer strafrechtlichen Sanktion nicht bei jedem verfängt. Diese Risikoabwägung muss jeder für sich selbst treffen.
Am 04.05.2016 um 15:23 Uhr schrieb der Leser "QPDO":
Meine Güte .. Man verurteile den Mann zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen, denn länger als die Woche wird er nicht gebraucht haben, um zu realisieren, dass etwas diffizilerer Humor sowohl seine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, als auch die Wirkung der Schmähung in besserem Licht hätte da stehen lassen. Daher die 5 Tagessätze Lehrgeld und fertig.
Am 04.05.2016 um 15:24 Uhr schrieb der Leser "keats":
Der Komiker, den der Autor für einen traurigen weil weniger philosophischen entfernten Verwandten hält, ist weniger traurig als der Autor denkt. Im Theater gibt es zum Beispiel die Figur der "komischen Alten". Und auch in der Sprach- und Literaturwissenschaft ist Komiker ein geläufiger Ausdruck. Neben Lyrikern und Dramatikern waren Komiker schon in der griechischen Antike bekannt.
Ist das Schmähgedicht des Komikers Böhmermann Kunst/Satire oder nicht? Der Autor beantwortet die Frage abschlägig ohne eine kunsttheoretische Definition von Kunst und Satire anzubieten. Sein Verdikt, es handle sich um Beleidigung ist ein Axiom, auf dem der Rest der Argumentation dann aufgebaut wird.
Gewogen und zu leichte befunden, lieber Herr Fischer.
Am 04.05.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "manfredkaese":
na, dann definieren Sie mal.
Am 04.05.2016 um 15:35 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
TF, der sich selbst als durchaus kunstsinnig ansieht und damit ja auch für gewöhnlich Recht hat, vertraut hier mehr auf sein Gespür als auf tatsächliche Expertise. Und so meint er, er könne die Bewertung zum Kunstteil einfach so aus dem Ärmel schütteln. Das ist schade. Denn es misslingt. Und dass es misslungen ist, wird er allerdings niemals zugeben. Das ist ebenfalls schade.
Am 04.05.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "keats":
Es ergeht Herrn Fischer hier wie vielen anderen Kommentatoren. Er verwechselt ein Geschmacksurteil mit einer Bewertung, ob etwas Kunst ist oder nicht. Aber "etwas" kann auch Kunst sein, wenn man es schlecht findet. Ich meine, hier waltet immer noch die Vorstellung von schöner und dekorativer Kunst.
Am 04.05.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Darum geht es überhaupt nicht. Man kann auch "kunstvoll" beleidigen - trotzdem bleibt es eine Beleidigung. Das Recht bewertet nicht die Qualität , sondern stellt die Frage , ob die Grenze zwischen Kunst und Beleidigung überschritten ist. Und wie immer hat eine Grenze zwei Seiten - die persönliche Integrität des Betroffenen und die künstlerische Freiheit des Agierenden. Das ist manchmal eine Gratwanderung - und das hat die Justiz zu entscheiden.
Am 04.05.2016 um 15:44 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Wir sollten Böhmermann nicht bedeutender machen, wie er ist. Ein abgeschlossenes Literaturstudium ist für sein Verständnis sicher nicht erforderlich - ansonsten würde er sein Publikum auch gnadenlos überfordern. Aber andersherum - wie würden Sie den Satire definieren oder von Beleidigungen abgrenzen? Und nicht vom Ergebnis her argumentieren...
Am 04.05.2016 um 15:50 Uhr antwortete der Leser "keats":
Einspruch: ein abgeschlossenes Studium braucht man nicht, um zu sagen "Gefâllt mir oder gefâllt mir nicht", aber die juristischen und künstlerischen Fragen werden mit Geschmacksurteilen nicht beantwortet. Ob etwas Kunst ist, hat man nicht einfach im Gefühl. Ich denke, dass man Satire als Gattung definieren kann, aber die Frage des Grenzbereiches Satire/Beleidigung ist in der Tat schwer zu beanworten. Allein Herr Fischer arbeitet mit einem Axiom und allein aus juristischer Warte.
Am 04.05.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das ist aber auch eine Entscheidung, die nur die Justiz treffen kann - Abwägung von Rechtsgütern.
Am 04.05.2016 um 16:08 Uhr antwortete der Leser "keats":
Absolut! Das letzte Wort hat die Justiz. Wâre aber auch interessant mal einen Artikel eines Kunsthistorikers, etc. zu lesen zu dem Thema. Herr Fischer sagt ja einfach nur, dass es keine Kunst ist.
Am 04.05.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Dazu darf jeder seine Meinung haben - auch ein BGH Richter...
Am 04.05.2016 um 16:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
keats: "Herr Fischer sagt ja einfach nur, dass es keine Kunst ist." dogwalker: "Dazu darf jeder seine Meinung haben - auch ein BGH Richter..."
Eine MEINUNG kann jeder abgeben, das stimmt natürlich. Ein URTEIL hingegen jedoch nicht. Jedenfalls keins, das Geltung über eine Individualmeinung hinaus beansprucht.
Am 04.05.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "keats":
Als Privatmensch und Kolumnist kann er eine Meinung haben, die sich nicht zwangsläufig auf Sachkenntnis stützen muss. Aber wenn ein Richter die Güterabwägung zu treffen hat - Kunst oder Beleidigung -, dann braucht er Expertise.
Am 04.05.2016 um 16:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich würde schon für den Privatmenschen einen Unterschied zwischen Meinung und Urteil treffen. Man kann natürlich das Urteil zu einer Meinung verkleinern, dann gibt es zwischen beidem fast keinen Unterschied. Wenn man jedoch etwas auf sich hält, dann wird man Urteile nur dann fällen, wenn man sich selbst auch für mehr als mittelmässig kompetent hält. Meinung darf nach Belieben unsinnig sein, Urteile dagegen nicht - jedenfalls wenn man kein Tropf sein will. Denn sie sollen ja etwas wert sein.
Am 04.05.2016 um 16:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"wie würden Sie den Satire definieren"
Wenn Sie wirklich eine Antwort wollen, die nicht aus dem Ärmel geschüttelt ist, dann muss ich Sie auf morgen vertrösten. Hierzu gibt es mE nämlich mehr als eine Perspektive.
Aber vielleicht geht es Ihnen auch eher um die Definition von "Bedeutung" ("Wir sollten Böhmermann nicht bedeutender machen, wie er ist"). Dazu denke ich: Die Bedeutung Böhmermanns ist ein Ergebnis des Übereinkommens und der individuellen Zumessung durch den Einzelnen nicht zugänglich. Die Feststellung dieser Bedeutung ist also noch keineswegs abgeschlossen. Sie bewegt sich derzeit zwischen "höchst bedeutend" und "völlig unbedeutend". Innerhalb dieses Spektrums bewegen sich sowohl Sie als auch ich. Fischer wie Diekmann. Hinz wie Kunz.
Am 04.05.2016 um 15:48 Uhr antwortete der Leser "Durnomagus":
Nunja, zunächst einmal ist ein Vorsitzender Strafrichter am BGH natürlich nicht unfehlbar, jedoch auch nicht gerade die fachlich unversierteste Person, die man für die Abgabe einer strafrechtliche Einschätzung finden könnte.
Hinzu kommt, dass kein Jurist der Welt, erst recht nicht am BGH, eine rechtlich abschließende und umfassende Expertise in drei allgemeinen Absätzen abgibt. Betrachten Sie es daher vielleicht eher als die Veranschaulichung der anderen Seite der juristischen Medaille - die in den letzten Wochen, in denen B. quasi zum Schutzheiligen der Meinungsfreiheit stilisiert wurde, in der Tat ein wenig zu kurz gekommen ist.
Am 04.05.2016 um 15:38 Uhr antwortete der Leser "keats":
Edit:
"Der Komiker, den der Autor für einen traurigen weil weniger philosophischen entfernten Verwandten DE CLOWNS ..."
Am 04.05.2016 um 15:44 Uhr schrieb der Leser "Wendelin Wiedeking":
"In diesen Tagen jährt es sich wieder, dass die Redakteurin "bru" für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Skandalon aufdeckte."
"Auch das Thema Böhmermann hat Spürnase "bru" schon früh antizipiert, als sie am 23. Oktober 2015 jene Sätze schrieb:"
Helene Bubrowski (übrigens in der FAZ bub, nicht bru) scheint Sie tief verletzt zu haben. Mir scheint, dass die werte Dame wohl ein paar wunde Punkte getroffen hat, wenn Sie , Herr Fischer, nun gar nicht mehr aufhören können, der Dame verbal hinterher zu laufen. Ich finde das nicht nur extrem schräg, sondern mittlerweile furchtbar peinlich.
Offenbar hatte Helene Bubrowski von der FAZ recht, als sie schrieb, Zitat: "Er beschimpft und beleidigt öffentlich Kollegen, Journalisten, Professoren und Politiker, aber kann selbst sachliche Kritik nicht ertragen. " Zitat Ende
Am 04.05.2016 um 15:51 Uhr schrieb der Leser "Wortwart":
Vielen Dank an Herrn Fischer. Er hat mit seinem wie immer sehr sensiblen Beitrag nicht nur die rechtlichen Dimensionen, sondern auch gleichzeitig mir selbst meine eigenen starken Schmerzen im Bauch- und meine geringen Schmerzen im Zwerchfellbereich im Fall Böhmermann klargemacht. Unter dem Aspekt der Freiheit der Kunst frage ich mich aber dennoch: Kann man mit rechtlichen Fragestellungen allein den Fall Böhmermann überhaupt adäquat abschließend bewerten? "Die Kunst schreitet voran - und ihr hinterher die Wächter." Lec
Am 04.05.2016 um 15:56 Uhr schrieb der Leser "w.k.":
Ich kann nur zustimmen.
Wenn man sich vor Augen hält, welche Verstörung auf enen Teil des unvorbereiteten Publikums Peter Handkes "Publikumsbeschimpfung" ausgelöst hat. Nach einer gewissen Anwärmphase wird da den Zuschauern die bekannten Invektve wie "ihr Schleimscheißer" "ihr Arschlöcher" etc von einer Gruppe engagierter Schauspieler entgegen geschleudert. Wer ist anzuklagen? Der Autor? Die Schauspieller". Ist das Publikum, das bseschimpft wird, nur imaginiert?
Seitdem hat sich das Rezipientenverhalten von Kunst (Literatur, Theater) weiterentwickelt. Nur Illiteraten kämen auf die Idee, eine direkte Beziehung zwischen dem Autor und seinen Figuren herzustellen.
Bei Büchern ist das leicht einzusehen, schwierig wird dies beim gesprochenen Wort. Wer ist Böhmermann und wenn ja wie viele? Ist die Kunstfigur Bühmermann und die Rollen, in die er schlüft, identisch mit dem realen Person Böhmermann? Sind die Wirklichkeitsebenen, mit denen Böhmermann spielt "real".
Ist Böhmermann der alleinige Verfasser dieses "Machwerks", verbirgt sich dahinter ein Autorenkollektiv, gab es ein geprüftes Manuskript. Nur die Bundeskanzlerin und Herr Fischer scheinen die "ganze Wirklichkeit", die sie eindeutig einer Person "Böhmermann" zuordnen, zu kennen.
Am 04.05.2016 um 15:59 Uhr antwortete der Leser "w.k.":
Eintschuldigung: Beitrag war gedacht als Antwort auf Nr. 5 (keats)
Am 04.05.2016 um 16:05 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
"Ist Böhmermann der alleinige Verfasser dieses "Machwerks", verbirgt sich dahinter ein Autorenkollektiv, gab es ein geprüftes Manuskript. Nur die Bundeskanzlerin und Herr Fischer scheinen die "ganze Wirklichkeit", die sie eindeutig einer Person "Böhmermann" zuordnen, zu kennen."
Es gab auch Strafanzeigen gegen das ZDF. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Leider gibt es ja die Böhmermannsche Universalregel: Es darf keine anderen Themen neben mir geben.
Am 04.05.2016 um 16:11 Uhr antwortete der Leser "keats":
Ein anderer forist hatte schon den Gedanken ausgeführt, dass Böhmermann nicht als Jan Böhermann, die Privatperson geredet hat, sondern als Komiker und das im Rahmen einer Sendung.
Am 04.05.2016 um 16:25 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ist die Kunstfigur Böhmermann und die Rollen, in die er schlüft, identisch mit dem realen Person Böhmermann? Sind die Wirklichkeitsebenen, mit denen Böhmermann spielt "real"."
Das ist - zumindest aus "theatertechnischer" Sicht - ein nicht unbedeutender Punkt. Zumal auch in einem einzigen, geschlossen erscheinenden Vortrag mehrere Rollen und Perspektivwechsel verwirklicht sein können. Diese argumentieren durchaus auch gegeneinander.
Schade, es gab auf SPON ein Wortprotokoll des gesamten Sendeteils rund um den Schmähteil. Ich finde nur auf Anhieb leider den Link nicht mehr.
Am 04.05.2016 um 17:16 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Haben wir oder irgendwer schon den Begriff "Schmäh" definiert?
Am 04.05.2016 um 17:14 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Handke ist doch völlig harmlos, Auch Thomas Bernhard. und viele andere.
Heut wird man, je nach Milieu an jeder Ecke "Arschloch", "Sau", "Gfickte" usw genannt. Wen schert das?
Am 04.05.2016 um 16:15 Uhr schrieb der Leser "Humanizer":
Moderationshinweis: Entfernt. Bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf überzogene Polemik. Die Redaktion/th
Am 04.05.2016 um 16:58 Uhr schrieb der Leser "Spaetzuender":
So sehr ich bisher jeden Beitrag Herr Fischers genossen habe, hier liegt er falsch. Und ich befürchte, es liegt daran, dass er den Beitrag von B. wie so viele gar nicht selber gesehen hat. Andere sich öffentlich äußernde Juristen haben klar festgestellt, dass der Kontext - gerade der Bezug auf die Satire von extra3, und das a priori Feststellen, dass das, was jetzt komme, verboten sei - klarmache, dass der Text nicht als Beleidigung von Erdogan aufgefasst weren kann, sondern als Satire auf die Reaktion auf den extra3 Beitrag. Ich hätte mir gewünscht, wenn Herr Fischer sich darauf bezogen hätte und sich nicht so viel an dem Wort "Ziegenficker" gerieben hätte.
Am 04.05.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Ich als Kontextgourmet betrachte den juristischen Akt, der demnächst aufgeführt wird, als Teil des Böhmermanschen Gesamtepos.
Interessant wird dann sein, welche der bisher noch nicht aufgetretenen Personen in dem Kunststück - den klassischen Regeln des Dramas folgend - als Widersacher performen und welche sich mit dem Künstler verbünden.
Insgesamt erhoffe ich mir ein großartiges Finale... Ausgang offen, wie es sich für ein Drama von hohem Niveau gehört.
Am 04.05.2016 um 17:12 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Man kann das natürlich auch andersherum sehen. Wenn ich etwas ankündige, was verboten sei, mache ich mir ja gerade den rechtswidrigen Inhalt zu eigen - also die Beleidigung. Ansonsten wäre es ja nicht verboten...
Am 04.05.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "keats":
Wenn das blosse Aussprechen einer Beleidigung ein Zueigen-Machen des Gesagten ist, könnte in der Schule, Uni, etc. nie ein Beispiel gemacht werden. Jede Veranschaulichung wäre unmöglich.
Am 04.05.2016 um 17:10 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Heute hatte ich eigentlich keine Lust hier zu schreiben, da ich eh sonst immer so viel Blödsinn und Sinnloses Zeugs von mir gebe und schon alle angefressen sind. Nur ganzganz am Rande das Thema betreffend, habe ich im Zusammenhang eine Frage an alle Experten: was wäre gewesen, wenn ich oder ein Komiker öffentlich behauptet haben würde über einen E oder A oder K er ist oder sei ein Kinderficker gewesen. Und das deshalb, weil der deswegen schon verurteilt wurde. Dazu muss ich ja keine Kunst bemühen, oder.
Abgesehen davon, dass ich gerne alle Menschen beleidigen mag, die ich mag, weil ich sie so gut leiden mag, ach was. Wortspielereien. papeia. Ja, ich glaub das war jetzt alles daneben, wie immer das meiste von mir. Ich schick es trotzdem ab, wurst.
Am 04.05.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Was würden Sie denn meinen, wäre es eine Beleidigung einen Sexualstraftäter als Kinderficker zu bezeichnen?
Oder wäre es ein Beleidigung einen Sexualstraftäter als Mörder zu bezeichnen?
Oder drittens: Wäre es eine einen Sexualstarftäter als Sexualstraftäter zu beleidigen?
Am 04.05.2016 um 17:27 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
...Ergänzung zu drittens, das letzte Wort muss natürlich "bezeichnen" heißen, nicht "beleidigen"...
Am 04.05.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wieso sollte es eine Beleidigung sein, wenn man einen verurteilten Vergewaltiger Vergewaltiger bezeichnet? Wieso sollte es eine Beleidigung sein einen verurteilten Kinderficker Kinderficker zu nennen? Kommts nicht drauf an wegen was er verurteilt wurde? Wieso sollte es Keine Beleidigung sein einen verurteilten Sexstraftäter Mörder zu schimpfen? Die Frage ist nur, geht das öffentlich? Oder nicht? in Anwesenheit eiens Publikums? Kommt drauf an....? Wovon hängts ab?
Am 04.05.2016 um 18:06 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
TF hat mal auf ZON etwas dazu geschrieben.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/beleidigung-ehre-f... http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/beleidigung-ehre-j...
Am 04.05.2016 um 18:39 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
merci vielmals!
Am 04.05.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
zu kompliziert:) Ich bin Praktikerin und deshalb: Ich sag, schreib sowas und dann ruf ich meine Anwältin an. Hab heute Mittag eine gefunden, ist mir beim rewe reingelaufen, bmi hat sie, sehr, sehr atraktiv, ca 35, single, liest Fischers Kolumne u wird demnächst auch statements abgeben. ;-)
Am 04.05.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Interessant wäre ja auch die Frage, ob sich jeder, der in seinem Leben schon einmal den Beischlaf ausgeübt hat als Ficker bezeichnen lassen muss, ohne dass dies eine Beleidigung darstellten würde?
Am 04.05.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, das meint genau jene Frage, ob man, wenn man sich was zuschulden kommen ließ bzw einen Stempel drauf hat, dies für wie lang, für immer gilt und man diese Bürde ewig mit sich rumtragen muss? Gilt aber sowohl für Täter, als auch für Opfer. In bestimmten(?) Gesellschaftsschichten oder generell(?)wird Frau zb sowieso als Gefickte, Schlampe tituliert bzw abgewertet, hat auch mit Religion zu tun(!) oder sie wird als Heilige verehrt (Marienbesessenheit), beides nicht ganz koscher, sag ich. Männer sind immer im Vorteil, sie sind Jäger, Sammler, jaja, und keine Ficker, also bitte, eine Frau würde das nie so sehen:)...Männer sind immer schatzis, voe allem wenn es um Liebe geht (aber wenn Liebe finito, ohje...); und -da gehts um Beschimpfungen, der Männer untereinander...da gehts um Machtkrawalle, Hahnenkämpfe, im Häfn haben die Kinderschänder den niedrigsten Status und mit denen wird sehr unsanft umgegangen, warum?
Am 04.05.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Ich glaube Sie haben einige wichtige Fragen aufgeworfen und genau dabei wird es bleiben, es gibt keine Relativitätstheorie für das Recht bzw. die Beleidigung.
Jeder Einzelfall muss auch einzeln betrachtet werden.
Das scheint möglicherweise unbefriedigend, allerdings ist es doch eher das Gegenteil, denn so kann (könnte) sich das Recht fortentwickeln.
Es gibt in den seltensten Fällen Definitionen die alles abstrahieren oder partizipieren können.
Zu ihrer letzten Frage, ich glaube das kann man nicht kurz und kanpp beatworten, leider. Ich kann es jedenfalls nicht.
Am 04.05.2016 um 22:32 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Nun gut. Ich habe wichtige Fragen aufgeworfen, dabei bleibt es, wiewohl ich auch nicht von einer Relativitätstheorie ausging, wie kommen Sie da drauf? Ich denk, ich weiß es. Ja, natürlich geht es um Einzelfälle, das ist bei Gericht, in der Beratung und generell im Leben so. Wie? Eher dasGegenteil? Wovon? Wann? Unter welchen Bedingungen und wie entwickelt sich das Recht fort: Interessant und enorm beeindruckend finde ich die Gesetztestafeln v Gortys, in Stein gemeißelt, für die Ewigkeit, substantiell also, dh Recht ist Unterbau? Man steht davor und glaubt sich in einer völlig anderen Welt, Dimension, so kann man Recht b e g r e i f e n. Mein obiger Schrieb behandelte das Übliche. Und ihre klare Frage also, die ich vorhin nicht unabsichtlich umschifft habe: "Interessant wäre ja auch die Frage, ob sich jeder, der in seinem Leben schon einmal den Beischlaf ausgeübt hat als Ficker bezeichnen lassen muss, ohne dass dies eine Beleidigung darstellten würde?" Nein. Ich denke, ich weiß was Sie meinen. Ja. Und es ist aber eine spezielle Sache. Eine Frage des Zusammenhangs, der Spezifität, des jeweiligen Kontextes, des jeweiligen Rahmens. Sieht man die Sache von dieser anderen Warte aus, nämlich einer die der Sexualiät und der sexuellen Interaktion auch einen bestimmten Wert anerkennt, dann wären Beleidigungen obsolet, bzw es wäre Übereinkunft. Diese Sichtweise ist eine besondere. Das wissen Sie.
Am 05.05.2016 um 23:46 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Ich stimme mit Ihnen überein. Da ich die genannten Gesetzestafeln auch schon besichtigen konnte, kann ich Ihnen auch dahingehend nur zustimmen.
Am 06.05.2016 um 23:16 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja. das klingt sehr gut. Und es ist sehr treffend, dass Sie Übereinstimmung und Zustimmung differenzieren. Wie Sie wissen, ist das Integritätsgefühl von Frauen mit einer Ehtik der Anteilnahme verknüpft (Carol Cilligan, Die andere Stimme). Die Ereignisse spiegeln stets geschlechtsspezifisch die Interaktion zwischen den Denkstrukturen und der Lebensrealität. Das Paradox einer Egozentrik (Piaget) kann dann überwunden werden, wenn anerkannt wird, dass Wahrheiten von unterschiedlichen Sprachen und Denkweisen getragen werden. Letztlich muss die Integrität zweier unterschiedlicher Lebensweisen begriffen werden und abgeglichen bzw verbunden werden, das mündet dann in Fairneß und Achtung.
Am 04.05.2016 um 17:33 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sigmund Freud!!! Endlich wiedermal!!!
Am 04.05.2016 um 17:32 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ihr zweites Beispiel wäre eher ein Fall der üblen Nachrede - § 186 StGB - oder wenn Sie wissen, dass es falsch ist, der Verleumdung § 187 StGB. Auch ein Sexualstraftäter muss sich nicht als Mörder bezeichnen lassen...
Am 04.05.2016 um 20:22 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Auch, wenn ich demjenige es selbst sage?
Am 04.05.2016 um 17:32 Uhr schrieb der Leser "pekingente":
Wer auf jemanden schießt, um zu töten, jedoch nur verletzt, könne noch vom Tötungsversuch straffrei zurücktreten. Es verbleibe Strafbarkeit wegen vollendeter Körperverletzung. Davon könne man wegen Vollendung nicht mehr zurücktreten. Zudem könne Straffreiheit erlangen, wer auf jemanden schießt, um zu töten und glaubt, dadurch bereits derart verletzt zu haben, dass das Opfer sterben könne, Dies soweit der Tod ohne Zutun des Täters noch verhindert ist. Man müsse sich dafür nur ernsthaft um Rettung bemühen o.ä. Als Beispiele dafür sind genannt der Fall, dass der Schuss das Opfer verfehlt, oder dass Dritte rettend eingreifen. Für Pedanten: wenn Dritte rettend eingreifen, kann man annehmen, dass der Schuss verletzte und insofern, wie eingangs, eine Strafbarkeit wegen vollendeter Körperverletzung verbleibt. Sofern der Schuss unerkannt verfehlt hat, müsste aus Tätersicht eine vollendete Körperverletzung vorliegen. Eine Frage kann sein, inwieweit man sich hierbei bei einem Körperverletzungsversuch ernsthaft um Rettung bemühen kann, wenn man glaubt, Rettung sei insoweit wegen Vollendung unmöglich. Fraglich kann also sein, inwieweit man hier noch von einem Körperverletungsversuch straffrei bleiben kann. Dies eventuell eher nicht. Straffreiheit kann bei solchen Beispielen nur bezüglich versuchter Tötung möglich sein.
Am 04.05.2016 um 17:36 Uhr schrieb der Leser "Toskanasonne":
Wundervoller Artikel
Am 04.05.2016 um 17:36 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer Böhmermann II Antwort 1/5
Fischer: "Der "Komiker" aber ist ein Darbietungskünstler minderer Art:" und "Der Komiker Böhmermann ..."
Mit diesem argumentum ad hominem haben Sie sich als ernst zu nehmender Kommentator von jedwedem endgültig selbst disqualifiziert. Dies einzubringen, gibt Sie nichts anderem als mindestens der Lächerlichkeit preis.
"Wenn Sie mir, liebe Leserinnen und Leser, bis hierher gefolgt sind, haben Sie aus strafjuristischer Sicht Erhebliches geleistet."
Auch Ihr rückwärtiges Einschmeicheln vermag die obige Erkenntnis nicht zu verschleiern. Na ja. Vielleicht denjenigen gegenüber, denen dies nur allzu angenehm ist und die sich deshalb diesem, selbst für den einfachsten Verstand Offensichtlichen, einfach nicht verschließen können.
Am 04.05.2016 um 19:53 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich dachte, Loriot ist ein Komiker. Er ist nicht ein Darbietungskünstler minderer Art, im Gegenteil...
Am 04.05.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Ich dachte, Loriot ist ein Komiker. Er ist nicht ein Darbietungskünstler minderer Art, im Gegenteil..."
Wie auch immer. "Komiker", ob positiv oder negativ besetzt, ist kein Argument.
Was ist ein Argument: "Ar|gu|ment, das; -[e]s, -e [lateinisch argumentum, zu: arguere = erhellen; beweisen, eigentlich = etwas, was der Erhellung und Veranschaulichung dient]: 1. Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung: © DUDEN - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache,|4. Aufl. Mannheim 2012"
Nun fragt man sich, warum ein BGH-Richter in die Beweisführung zur Ermittlung der Wahrheit, etwas einbringt, was kein Beweis sein kann und somit auch der Wahrheitsermittlung nicht dienen kann.
Am 04.05.2016 um 20:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ja.
Ich vermute (!). dass die Argumentation eher auf die Frage zielt, wann eine Person ernst zu nehmen ist.
Ich weiß jetzt nicht, ob hier eigentlich die "Ehre", wie der Beleidiger versteht, oder die "Ehre", wie der Beleidigte versteht. (Über Aufklärung wäre ich dankbar.)
Je nach Kultur, je nach Person können aber jedenfalls unterschiedliche Dinge ehrverletzend sein.
Wenn ich mich von einer Person beleidigt werde, die ich ohnehin nicht ernst nehme, verletzt mich das vielleicht weniger, weil seine Worte für mich nicht viel wiegt. Und in dem Moment, wo ich nicht verletzt werde, weil ich den Beleidiger eh nicht ernst nehme, ist es dann wiedermal keine Beleidigung?
So verstehe ich die Argumentation. Allerdings war in diesem Fall Erdogan beleidigt (ob er wirklich beleidigt war oder ob er aus politischen Gründen so tut, als ob er beleidigt ist, weiß ich natürlich auch nicht.), also hat Erdogan den "Komiker" ernst genommen....
Daher kann das Gericht jetzt auch nicht kommen und sagen: der Böhmermann ist doch eh nicht ernst zu nehmen?
Am 04.05.2016 um 23:55 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Erdogan wird von seinem Volk ausgelacht, weil er als Dödl dasteht; die Frage ist nur, wann er ednlich abgelöst oder gestürzt wird oder für langfristig eingekastelt.
Am 04.05.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "Paul Freiburger":
Nein, Loriot ist Humorist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Loriot
Am 04.05.2016 um 17:36 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer Böhmermann II Antwort 2/5
Fischer Nr. 1: "Wenn man Herrn B. glauben darf, wollte er damit nicht behaupten[!!!], dass der Präsident der Türkischen Republik tatsächlich[!!!] häufig und bevorzugt den Geschlechtsverkehr mit Ziegen vollziehe. Vielmehr soll er, wie man hört, der Ansicht sein, dieses sei nicht der Fall. Damit scheiden die Tatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede (Paragrafen 187, 186 StGB) aus."
Warum Sie hier Recht haben, zeigt der Staatsrechter Dr. Alexander Thiele http://verfassungsblog.de/erlaubte-schmaehkritik-die-verfassungsrechtlic...
Fischer Nr. 2: "hohes Maß an Verachtung und Herabwürdigung beinhaltet"
Was Sie unter Nr. 1 ausschließen, können Sie nicht argumentationslos unter Nr. 2 wieder einschließen und als "beinhaltet" bezeichnen. Die Herabwürdigung kann nicht beinhaltet sein, da nicht "behauptet" [!!!] wurde, dass "tatsächlich" [!!!]. Der Rest Ihre "Argumentation" kann also gestrichen werden. Sie sollten sich ein Beispiel an Ronja von Rönne nehmen, die den Axel-Springer-Preis mit der Begründung ablehnt: "in diesem Artikel gibt es kein einziges Argument" (http://www.welt.de/kultur/medien/article154994419/Rede-zur-Ablehnung-des...)
Dort beginnt Charakter.
Am 04.05.2016 um 20:39 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ihre Argumentation finde ich schlüssig. Warum nimmt man bei der Prüfung eines Paragraphen an, dass das nicht nicht ernst gemeint war, und bei der Prüfung eines anderes Paragraphne dann doch, dass das ernst gemeint war?
Gibt es hier unterschiedliche Schwellen, was Vorsatz angeht? (Wie auch z.B. Gewalt in unterschiedlichen Paragraphnen unterschiedliche Schwellen hat?)
Am 04.05.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "Paul Freiburger":
Es ist vollkommen klar. Verleumdung meint, dass man jemand anderen etwas Schlimmes, herabwürdigendes unterschiebt: Untaten, Mord, Perverses, Scheußlichkeiten. Das liegt hier nicht vor. Die Bezeichnung "Ziegenficker" ist aber an sich beleidigend, wenn sie gebraucht wird.
Am 04.05.2016 um 21:44 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Die Bezeichnung "Ziegenficker" ist aber an sich beleidigend, wenn sie gebraucht wird."
Sie haben aber jetzt das Wort gebraucht, und es ist nicht beleidigend.
Und wenn Sie jetzt (als Aufklärung) geschrieben hätten:
"Liebe recht und gerechtigkeit, wenn ich Sie als Ziegenficker nennen würde, wäre es eine Beleidigung, weil es Sie in Ihrer Ehre verletzten würde"
ist das eine Beleidigung oder nicht?
Am 05.05.2016 um 00:06 Uhr antwortete der Leser "Paul Freiburger":
Ich habe das Wort ja nicht an jemanden adressiert. Das hätte ich erwähnen sollen. Das weitere möchte ich nicht ausprobieren. Allerdings verwenden Sie in Ihrem Beispiel einen irrealen Bedingungssatz. Ich denke schon, dass Böhmermann provozieren wollte. Aber ich weiß nicht, was das soll.
Am 04.05.2016 um 17:37 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer Böhmermann II Antwort 3/5
Fischer: "weil er so unglaublich gut geistig behinderte Personen"
Ich will Michael Mittermaier nicht bewerten. Sind es nicht aber genau Sie Herr Bundesrichter, der die Behinderung anderer Menschen in seine "Argumentation" einflicht, um einen Lacher zu erzeugen und um obendrein ad hominem zur argumentieren? ("Noch fünf Hilfspakete, und die Gefolgschaft wird auf eine Person im Rollstuhl geschrumpft sein" http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/abweichende-meinun...) Was meinen Sie lieber Herr Fischer? Auf welche Erkenntnisse in der Tiefbauforschung müssten wir in ferner Zukunft hoffen, um Ihr Niveau dann vielleicht auch nur theoretisch bestimmen zu können?
Am 04.05.2016 um 18:04 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Michael Mittermaier ist super, der hat damals als er hier noch nie so bekannt war in Graz den Kleinkunstwettbewerb gewonnen. Ein sehr witziger "Bold". Aber Böhmermann ist spitze, der ist ein Kapazunder und politisch actig. Das ist das was mir an Böhmermann (Böhmi) so sehr gefällt.
Am 04.05.2016 um 20:32 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Was mich wundert, ich habe bisher nur einen Kommentar gesehen, in dem jemand sich dazu bekannte gelacht zu haben, und dass ist auch schon eine Woche her. Ob TF gelacht hat?
Am 04.05.2016 um 23:09 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Tja, wer war das? mal lacht man -auf dieser Ebene. Und es gibt zigfache Ebenen im Leben. Mit jedem Menschen hat man eine spezielle Verbindung, und der Schmäh ist dann sehr interindividuell; das ist auch unwiederholbar- und deshalb so einzigartig, man freut sich immer auf das jeweilige Lachen des ganz speziellen Menschen, jeder lacht anders und jeder hat Grenzen, gerade vorhin Telefonat, habe Witz gemacht, beste Freundin fands nicht witzig, weil er ein Schatzifreund ist u ich mich über minimalste Fuzzigkeit (Name von bussibussifreundLGRichter v ihr!) aus Jux und Tollerei lustig gemacht habe. naja u das Gedicht von Herrn Heis? Hascherl!super! aber so bin ich auch! kindischkindlichverrücktnaiv// was sind eigentlich Beleidigungen genau und wozu sind sie und wofür stehen sie und brauchen wir sie; all das überhaupt?
Am 04.05.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Wie fanden Sie das Video? Es war doch absolut absurd, diese Ansammlung von Schmähungen. Es wirkt auch völlig anders als das Gedicht als gedruckter Text. Lachen musste ich auch, und dass nicht alleine.
Am 04.05.2016 um 23:40 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja super absurd. Das ist absurdes Theater, sowas liebeliebeliebe ich, einfach durchgeknallt, das befreit, reinigt genauso, wenn man sich bissi ansauft, um die Gehirnzellen wieder in Schwung zu bringen u alles zurechtzuwackeln. Manchmal gehe ich auch in den Keller lachen. Zu den Asseln. huch. Alleine. Weil mich mein Umfeld nichtmehr aushält.
Am 04.05.2016 um 17:37 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer Böhmermann II Antwort 4/5
Fischer: "unermesslichen völkerrechtswidrigen Schandtat des türkischen Präsidenten konfrontiert: Dieser erstattete Strafanzeige und begehrte, was ihm nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch zusteht" und "Hat Herr Erdoğan in Deutschland eine Ehre?"
Böhmermann hat Erdogan das Klagerecht (unabhängig vom Ergebnis) ausdrücklich nicht nur zugestanden, sondern aufgezeigt. Damit erkennt er dessen Menschenwürde (soweit ich sehe Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 GG) ausdrücklich an und eben nicht ab. Ob Böhmermann § 104a und 103 StGB überhaupt im Blick hatte oder nur § 185 StGB ist mir nicht bekannt. Mir war 103 nicht bekannt. Meinem Verständnis nach, ist auch die Klagemöglichkeit nach 103 ebenfalls juristisch zulässig. Das "Sie hat mich Erdogan zum Tee serviert" (https://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-interview-101.html) kann sich dann nur auf die Vorverurteilung der Kanzlerin, das Gedicht sei "bewusst verletzend", beziehen.
Fischer: "Man darf einen Präsidenten gerne "Volksverräter" nennen (doof oder nicht doof, ist hier nicht die Frage), aber gewiss nicht "Ziegenficker"."
Hat er ja nicht. Siehe Antwort: Fischer Böhmermann II Antwort 2/6 Nr. 1.
Am 04.05.2016 um 17:38 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer Böhmermann II Antwort 5/5
Fischer: "In der Geschichte des Deutschen Strafrechts gab es noch keinen Fall, in dem mit ähnlicher Geschwindigkeit die Aufhebung eines Straftatbestands von höchster staatlicher Ebene gefordert und ins Werk gesetzt wurde, nur weil ein Verfahren beim Amtsgericht [...] drohte."
Stimmt nicht. § 1631d BGB erklärt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ein Absprechen der Menschenwürde durch Körperteilamputation zum Kindeswohl. Sie werden sehen, die Abschaffung von § 103 StGB wird länger dauern.
Mit einem Juristen meines Vertrauens würde ich ja nun gerne die Frage diskutieren, inwieweit § 103 iVm 104a StGB verfassungskonform ist. Denn das wird ja bezweifelt (http://www.focus.de/politik/experten/fricke/causa-boehmermann-paragraph-...)
Meine Frage bezieht sich auf die Unterschiedlichen Strafmaße (Focus-Artikel), als auch auf die scheinbar willkürliche Verweigerungsmöglichkeit der Ermächtigung durch die Bundesregierung, wie von Thiele beschrieben: "Danach dürfte es zwar zulässig sein, wenn die Bundesregierung ihre Ermächtigung verweigert, obwohl sie das Verhalten für strafbar hält. Hier liegt es also in ihrem politischen Ermessen, wie sie in einem solchen Fall verfährt."
Wenn das Recht des Klägers der Willkür unterliegt, sollte dies verfassungswidrig sein.
Am 04.05.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Das Problem ist tatsächlich der § 104aStGB mit dem die Regierung die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ermöglichen oder verhindern kann. Das unterschiedliche Strafmaß von § 185 und § 103 StGB ist verfassungsrechtlich kein Problem. Zwar ist die Tathandlung identisch - in einem Fall ist aber die persönliche "Ehre" das verletzte Rechtsgut, im anderen in der Funktion als Staatsoberhaupt. Muss man nicht so machen - kann man aber. Und auch ein Staatsoberhaupt kann man ausschließlich "privat" beleidigen - es kommt darauf an, ob er als Person oder in seinem politischen Kontext gemeint ist.
Am 04.05.2016 um 18:12 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
§ 103 geht mE ohne § 104a nicht. Denn sonst kann ein ausländisches Staatsoberhaupt ungehindert in den Rechtsraum hinein agieren. Es geht ja hier meist um politisch begründete Kritik und um ebenso politisch motivierte Gegenwehr. Zumindest theoretisch besteht die Gefahr, dass jede kritische Äusserung mit einer Klagewelle überzogen wird, allein der Propaganda wegen.
Interessant wäre, ob die DDR jemals von diesem Paragraphen Gebrauch gemacht hat. Anlässe hätte es vermutlich genügend gegeben. Und die Emfindlichkeit war ähnlich hoch wie jetzt bei Erdogan. Obwohl - die DDR war vermutlich nicht ausreichend Ausland.
Am 04.05.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Kann es nicht - denn die Frage ob eine Beleidigung vorliegt oder nicht entscheidet immer noch ein Gericht und nicht ein ausländisches Staatsoberhaupt. Und auch ob überhaupt Anklage erhoben wird wäre Sache der Staatsanwaltschaft.
Am 04.05.2016 um 17:40 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Zu Straftaten und ihren Folgen: B bricht im Haus von E ein, um Es liebstes Zeug zu entwenden. Überraschenderweise zeigt sich, dass E dort zwanzig Mädchen gefangen hält. Diese gelangen nun, dank der beherzten Initiative des B, glücklich in Freiheit. B ist so gerührt, dass er das Mitnehmen von Es liebstem Zeug vergisst.
Frage: Wird B des Einbruchs angeklagt? Muss B das zerbrochene Fenster im Haus des E bezahlen?
Am 04.05.2016 um 17:52 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Es handelt sich um einen versuchten besonders schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Ziff. 1 StGB in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Von dem Versuch ist B strafbefreiend zurückgetreten - den Rest hat er verwirklicht. Das zerbrochene Fenster dürfte für E das geringste Problem sein...
Am 04.05.2016 um 18:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Das zerbrochene Fenster dürfte für E das geringste Problem sein..."
Für E ja, aber nicht für B. Schon gar nicht auf der symbolischen Ebene.
Am 04.05.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Was "Symbolik" betrifft, halte ich es ganz gerne mit dem braven Soldaten Schwejk...
Am 04.05.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "Durnomagus":
Ich mag mich irren, aber Ihr Beispiel hat weniger mit Versuch und Rücktritt, als mehr mit Irrtum und Rechtfertigungsgrund zu tun.
Am 04.05.2016 um 17:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, vielleicht. Und mit Rechtsgütern. B wäre ein wegen Einbruchs betrafter Held. - Heldentum und Einbruch in Tateinheit begangen.
Am 04.05.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Welcher Irrtum? Und über Rechtfertigung könnten wir uns doch nur dann unterhalten, wenn B nicht zwecks Diebstahl eingestiegen wäre, sondern weil er von den Mädchen wußte und diese befreien wollte? Dann läge aber schon tatbestandlich kein Fall des versuchten Diebstahls vor und für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gäbe es den Rechtfertigungsgrund der Notwehr bzw. des Notstandes - sofern die Handlung erforderlich war um den rechtswidrigen Angriff abzuwehren. In dem Fall würde aber auch keine Staatsanwaltschaft auf die Idee einer Verfolgung kommen.
Am 04.05.2016 um 18:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich wollte ja eigentlich nur darauf hinaus, dass im Motiv zwar eine gewisse Schändlichkeit vorlag, diese zum Teil auch erfolgreich umgesetzt wurde (Einbruch), letztlich aber ein weitaus bedeuterendes Rechtsgut geschützt wurde - obwohl dies gar nicht in der ursprünglichen Absicht des Delinquenten lag.
Am 04.05.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Durnomagus":
Ich sagte ja, ich mag mich irren. Meine Strafrechtsvorlesungen liegen mittlerweile auch ein kleines Weilchen zurück.
Am 04.05.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
35 Jahre - aber ich staune beim Lesen der Kolumne immer wieviel noch hängengeblieben ist...
Am 04.05.2016 um 18:43 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Als ich musikbegeisterte 20 Jahre alt war, benutzte man den Begriff "Negermusik" nicht mehr so häufig. Das hinderte allerdings kaum jemanden daran, mit ganz ähnlich gelagerten Verdikten besonders die mir liebsten Stücke zu verdammen, wie sie Thomas Fischer nun gegen Böhmermann auffährt.
Alles doch recht ähnlich: die Anführungszeichen um die "Kunst", der Verweis auf die wirklichen Künstler (die von früher), das Wittern einer Kulturgefahr. Kurzum: empfindliche Ruhestörung, Zersetzung der öffentlichen Ordnung, Kollaboration mit dem Klassenfeind (DDR), ja, vielleicht sogar Körperverletzung! Nun ja ...
Am 04.05.2016 um 19:11 Uhr schrieb der Leser "heletz2":
Meinen privaten Kolumnenpreis gibt's für Herrn Fischer allein schon wegen des Schwejkschen "dass nein"! :)
(lesen: Jaroslav Hašek, als Verfilmung nur die mit Fritz Muliar, alles andere taugt sich nix!)
Am 04.05.2016 um 19:30 Uhr schrieb der Leser "lusiada":
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich hatte schon einmal unter einen Ihrer Artikel gepostet mit einer halben Anfrage die wahrscheinlich ins leere ging aufgrund meiner Bedeutungslosigkeit und der Fülle ihrer wahrscheinlichen Anfragen.
Ich bezweifel ob ihre Interpretation von "Versuch" überall gültig ist bzw. natürlich auch Ihre Punkte überhaupt anwendbar sind auf den konkreten Fall.
Die Stadt Wuppertal hat sich seit mehreren Jahren offenkundig "angewöhnt" jeden der ein ungültiges bzw. abgelaufenes Ticket besitzt (Kurzstrecke und eine Station zu viel gefahren zB) grundsätzlich mit einer Klage wegen versuchten Betrugs zu überziehen. Ungeachtet dessen wie man sich äußert so zeigt die Erfahrung die hier untereinander ausgetauscht wird erhält der beschuldigte eine Klage und Verurteilung bzw. ein Bußgeld.
Wie erklärt man sich diese eklatanten unterschiedlichen Rechtsauffassungen? Bei der offenbar der Beschuldigte in der pflicht ist zu !beweisen! das keine Absicht hinter seinem Handeln stand.. wie erklärt man sich das die Staatsanwaltschaft hier grundsätzlich Ermittlungen aufnimmt und viel schockierender wie bekommt man einen Richter dazu dieses Urteil (bspw. unter 1000) abzusegnen?
Es ist mir ein wirkliches Rätsel wie dies in einen Rechtsstaat zustande kommen kann... aber womöglich kann mich einer mit der passenden Expertise im Forum aufklären.
Am 04.05.2016 um 21:14 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Ich kann die Praxis in Wuppertal nicht beurteilen. Grundsätzlich ist es aber so, dass ich mich vor Fahrtantritt vergewissern muss, ob ich ein gültiges Ticket besitze. Tue ich dies nicht handele ich mit bedingtem Vorsatz - d.h. Ich nehme billigend in Kauf schwarz zu fahren. Absicht ist nicht erforderlich.
Am 04.05.2016 um 19:31 Uhr schrieb der Leser "recht und gerechtigkeit":
Herr Fischer,
Ich hatte mir schon Sorgen gemacht. Schön, dass Sie wieder da sind, und dass Sie sich nicht über Ziegen lustig gemacht haben.
"Das Opfer der Tat interessiert mich, verehrte Opferschützer, in diesem Fall einmal weniger."
Was "Opferschützern" eher interessiert ist Folgendes: Opfer von Kinderpornografiedreh dürfen ihre Täter nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit namentlich als solche bezeichnen, es sei denn sie können das gerichtlich nachweisen. Was man in diesem Bereich als "Kunst" machen darf, ist auch umstritten.
Diese Missbrauchsopfer können sich auch nicht drauf berufen, dass der Vorwurf ja so unglaublich klingt, dass das nicht ernst genommen wird.
Und ich glaube nicht, dass ich - auch wenn ich es als Kunst verpacke - einem Vergewaltiger namentlich "Ziegenficker" nennen darf (wenn ich ihn schon nicht Vergewaltiger nennen darf, nenne ich ihn eben "Ziegenficker", das ist dann wieder so unglaublich und "lustig", dass das wieder Kunst ist?)
Das Beleidigungsopfer interessiert in der Tat weniger. (Es sei denn, es geht um die umgekehrte Konstellation, wo ein Vergewaltiger sein Opfer Falschbeschuldiger oder Schlampe oder was weiß ich nennt).
Es hatte mich in der Debatte um B. sehr gewundert, dass viele plötzlich für "Meinungsfreiheit" wurden, denen es bisher nicht gestört hatte, dass die Nennung eines Sexualtäter als Täter nicht unter Meinungsfreiheit gedeckt war (ist).
Ihre Ausführung erlebe ich als konsequent.
Am 04.05.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ohja, jetzt wird es aber wirklich spannend. Muss noch nachdenken, kurz Rücksprech halten wegen Ruf etc (angeblich hab ich wieder einen!) und dann folge ich Ihnen! Thema Kinderficker, Frauenverdrescher und so weiter und was Frau darf...
Am 04.05.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sie können nicht einfach jemanden öffentlich einer Straftat bezichtigen - es sei denn er ist verurteilt worden oder Sie können es beweisen. Je nachdem ob Sie es nicht belegen können oder wider besseres Wissen handeln , handelt es sich um üble Nachrede oder Verleumdung. Wäre es anders, müsste ja der von Ihnen Beschuldigte nachweisen, dass er die Tat nicht(!) begangen hat. Mit Meinungsfreiheit hat das nun wirklich nichts zu tun.
Am 04.05.2016 um 21:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Nun, wie es ist aber, wenn ich sagen:
"Ich will jetzt erklären, was man darf und nicht darf"
oder
"Ich will jetzt dem Direktoren des Instutituts X erklären, wie ein Lehrer in der 21. jahrhundert in Deutschland zu verhalten hat" (er folgt dann Erklärungen)
oder
man macht Witze, die unter die Gürtellinie gehen (die aber das eigentliche Geschehen nicht erwähnt).
Das IST unter Missbrauchsopfern tatsächlich immer Thema, was man sagen darf und wie.
Am 04.05.2016 um 21:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Wäre es anders, müsste ja der von Ihnen Beschuldigte nachweisen, dass er die Tat nicht(!) begangen hat."
Momentan ist es so, dass wegen Verleumdung angezeigte Missbrauchsopfer seine Unschuld nachweisen muss (also, dass es die Wahrheit gesagt hat). Die Unschuldsvermutung greift hier nicht.
Und es gehört durchaus zur Meinungsäußerung, ob man eine Tat als eine Vergewaltigung sieht oder nicht (oder als Kinderporno oder nicht).
Bei Beleidigung geht es nicht mal um die Wahrheit.
Am 04.05.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"wegen Verleumdung angezeigte Missbrauchsopfer"
Sie können es nicht lassen, oder? Jemand, der einen Missbrauch nicht beweisen und vor Gericht feststellen lassen konnte, darf sich selbst zwar als missbraucht bezeichnen - schliesslich ist das eine subjektive Meinung und muss nicht einmal eine Tatsachenbehauptung sein.
Was sie oder er aber nicht darf: jemand anderen dieses Missbrauchs zu bezichtigen. Tut er oder sie es dennoch, dann ist es selbstverständlich Verleumdung. Und für diese muss man sich dann auch verantworten.
Am 04.05.2016 um 22:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Was sie oder er aber nicht darf: jemand anderen dieses Missbrauchs zu bezichtigen. Tut er oder sie es dennoch, dann ist es selbstverständlich Verleumdung. Und für diese muss man sich dann auch verantworten."
Der Böhmermann aber offenbar nicht.
Am 04.05.2016 um 22:19 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich kapituliere (wenn ich recht erinnere: mittlerweile zum dritten Mal) vor Ihrem vollständigen Desinteresse an argumentativer Logik und Realität.
Am 04.05.2016 um 22:25 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ihre Realität ist offenbar eine andere als meine.
Am 04.05.2016 um 22:34 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ihre Realität hat offensichtlich Tunnelform. Genauer: es ist ein Donut, also eine in sich geschlossener Tunnel. Jedenfalls weitgehend abgeschlossen gegen Nachrichten von Ausserhalb.
Dies haben Ihnen hier schon viele, inklusive Fischer, inklusive mir, mit vielen freundlichen und wenigen unfreundlichen Worten verständlich machen wollen. Ich verabschiede mich aus diesem Kollektiv der Wohlmeinenden.
Am 04.05.2016 um 22:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich verabschiede mich aus diesem Kollektiv der Wohlmeinenden.
"Das waren Sie schon ganz von am Anfang an. Ich habe Sie jedenfalls nie wohlmeinend erlebt."
Am 04.05.2016 um 21:59 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sie werfen hier einiges durcheinander . Wenn der Sachverhalt feststeht, ist es eine Frage der - rechtlichen - Bewertung. Und - rechtlich gesehen - wird man nicht zum Missbrauchsopfer in dem man es behauptet. Es geht auch nicht um den Unschuldsnachweis. Der Tatbestand spricht von nicht erweislich - von wem auch immer. Noch einmal - wenn ich objektiv ehrenrührige Behauptungen öffentlich in den Raum stelle, trage ich das Risiko meiner Aussage. Warum sollte es der Betroffene tragen?
Am 04.05.2016 um 22:03 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Noch einmal - wenn ich objektiv ehrenrührige Behauptungen öffentlich in den Raum stelle, trage ich das Risiko meiner Aussage. Warum sollte es der Betroffene tragen?"
Weil der Betroffene in dem Falle das Opfer und der Anzeigende ist, und Sie der Beschuldigte.
Am 04.05.2016 um 22:16 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Es geht um den Wahrheitsgehalt der Aussage, die sie treffen. Und für Ihre Aussagen sind sie ganz allein verantwortlich . Die Unschuldsvermutung gilt allenfalls hinsichtlich der Frage, ob(!) Sie es gesagt haben.
Am 04.05.2016 um 22:37 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Es geht um den Wahrheitsgehalt der Aussage, die sie treffen. Und für Ihre Aussagen sind sie ganz allein verantwortlich ."
Welches Gesetz im Strafrecht oder StPO regelt das denn eigentlich?
Für mich sieht das jedenfalls nach Beweislastumkehr und Aufhebung der Unschuldsvermutung?
Am 04.05.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Sorry - wer von Strafrecht keine Ahnung hat...
Am 05.05.2016 um 00:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich muss es nicht fair finden.
Wenn ich schreibe, achte ich sehr drauf, dass der Täter nicht identifierbar wird. Ich habe den Täter auch nie öffentlich Vergewaltiger genannt oder dies suggeriert.
Das ist aber emotionell belastend, insbesondere wenn man jemanden warnen will (man will nicht, dass diese Person auch Opfer wird) aber schweigen muss. Und man muss immer aufpassen, was man sagt, man kann sich dadurch auch schlechter gegen Angriffe wehren (z.B. Falschbeschuldigungsvorwürfe) und man muss sich verstecken und Teile seiner Lebensgeschichte verschweigen und leugnen.
Und wenn Böhmermann dann so unbeschwert Leute namentlich Sextäter nennen darf - und das ist dann Meinungsfreiheit - und dafür gefeiert wird, ist es zumindest irritierend.
Am 05.05.2016 um 08:28 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Der Unterschied - niemand kommt auf die Idee Böhmermanns Aussagen als Tatsache zu sehen. Es ist eine Wertung - wahrscheinlich eine beleidigende. Jemanden als Straftäter zu beschuldigen ist eine Tatsachenbehauptung . Die ist entweder richtig oder falsch. Und da man eine negative Tatsache ( ich bin es nicht gewesen) nicht positiv beweisen kann, trägt derjenige das Risiko, der die Tatsachenbehauptung in die Welt setzt.
Am 04.05.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Und warum ist es dann bei z.B. "Sie ist eine Falschbeschuldigerin" oder "sie hat gelogen" wiedermal anders, dass das keine Verleumung oder Beleidigung sein soll, sondern Meinungsfreiheit?
Am 04.05.2016 um 23:20 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, da könnt man einen Vogel kriegen. Einerseits, und dann ist da noch die Sache, dass es um Sexualität und Macht geht, das ist die Thematik. Ds ist eben der große Unterschied zu Liebe und Sex als Liebesakt. (etwas spezielles, einmaliges zwischen den Betreffenden) Somit hat Sexualiät eine enorme politische Dimension, es ist dann nichts Privates, Intimes mehr, ist das der Knackpunkt oder einer von einigen?
Am 04.05.2016 um 23:41 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ja. Wenn Böhmermann nicht Sex und sexuelle Gewalt ins Spiel gebracht hätte, und zwar ausgrechnet Kindesmissbrauch und Tiermissbrauch, sondern andere Straftaten oder Gewalttaten (meinetwegen Steuerhinterziehung, Bank ausrauben), wäre die Debatte auch nicht so aufgeregt geführt worden.
Am 04.05.2016 um 23:50 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Exakt! Und ich hatte im Hinterkopf, dass Erdogan doch wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde...lieg ich da falsch, hab das irgendwo mal von irgendwem erzählt gekriegt oder gelesen.. Im Prinzip müsste ganz Deutschland aufstehen und sich hinter Böhmermann stellen, so wie sich Österreich bei Herrn heise herzlichst bedanken müsste für sein wundervolles Schmähgedicht, ich haben Tränen gelacht. Hascherl. Und vor allem zur Schwester(Bruder) in den Keller gehen, super! Ich hoffe Strachel und Co ärgern sich ungemein, ich freu mich so...und genau deshalb, weil solche Typen glauben sie könnten die Leute für deppert verkaufen.
Am 05.05.2016 um 00:03 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ja und es ist klar, das ist unteres Niveau (Macho/Patriarchenmännerniveau?), die feine Art wäre die diplomatische Ebene, einmischende Konfliktmanagementeben, Frau Merkel hätte ja mal zu Erdogan fahren können und sich ihn an dieBrust nehmen und tacheles reden mit ihm was er da in seinem Land aufführt. warum nicht? Anstatt dem Böhmi in den Rücken fallen. Sowas tut eine gute Mutter nicht, nicht offiziell! Also wenn ich mitkrieg beim Nachbarn werden kinder vergewaltigt, wird die Frau geschlagen, dann tu ich was! Was genau, ist je Fall zu betrachten, aber so tun als wär nix, ist schlecht.
Am 05.05.2016 um 00:27 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Naja, sagen wir es mal so, Böhmermann war gewissermaßne Frau Merkel in den Rücken gefallen, braucht sie doch den Erdogan als Verbündeten wegen der Flüchtlingskrise. Und damit die Türkei mitmacht, will die Türkei Visafreiheit für Türken, und das wiederum ist von der Pressefreiheit abhängig. Und das bedeutet letztendlich auch, was als Pressefreiheit anerkannt wird.
Einerseits geht es also um die tatsächliche Pressefreiheit und um das Leben und das Wohl der Journalisten dort - anderseits geht es um die politische Bewertung.
Wenn Merkel Böhmermann schützen würde, würde sie damit 2 Dinge sagen:
eigentlich müsste sie politisch anders mit Erdogan umgehen, sie handelt politisch falsch
sie erhebt sich als Politikerin über die deutsche Justiz (das ist auch nicht rechtstaatlich)
Am 05.05.2016 um 08:54 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, sicherlich, dieses politische "Bussibussigetue" u Großeweltpolitikmach ist ganz leicht zu durchschauen. Siehe neues Asylgesetz in Österreich, Willkommensgeschenk für Strachel und Co-Ideen uswusw
Merkel hätt gar nix sagen brauchen, in der Sache Mund halten. Was braucht die sich bei Erdogan f Sager v Böhmermann entschuldigen? Wozu? Damit macht sie sich zu einer Co-Abhängigen (Verweis zu Coabhängigkeit bei Alkoholkranken etc)Abwägen wann sagt man was wo? Fehler macht jeder, ich vor allem auch, da ich handle und nicht alles verschlafe, aus Fehlern aber lerne. naja, man braucht halt auch die richtigen Berater und Zeit zum nachdenken, hat Frau Merkel gute Berater? Jedenfalls, jetzt räumt sie Fehler ein, was hilft das? ja, doch... Petition f Böhmermann gibt's schon? ja, klar Gesetz steht über allem, man kann ja heutzutage alles einklagen, ein geschickter Anwalt kann da supertolle Sachen und Dinge schreiben bzw vor Gericht als Argument liefern, da staunt man dann. Weiterdenken... Querverweis Herr Edathy fällt mir ein...ist das o.k. hier? Würd mich auch interessieren wie es ihm geht, denn die Sache war schon sehr schlimm.
Am 05.05.2016 um 09:53 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
tja, zum Glück hat man der geierwalli05 hier sogleich ein imaginäres Sprechverbot erteilt, die würde hier nämlich gleich wieder einen Aufstand machen, herumschreien, sich über Ungerechtigkeiten aufpudeln, jeden mit Eier bewerfen, der ihr verdächtig vorkommt, Dampfwalzenmäßig drüberfahrn und ohne Anstand und ohne Stil irgendwas von sich geben, das jeder versteht, aber das zu überkritisch ist und manchmal nicht scheinbar logisch, kein Blattl vorm Mund nehmen. Sowas geht gar nicht. Jedenfalls weiterdenken. Hirnen. Und differenzieren und definieren! Begriffe zermartern. Marterpfahl?...gutes Stichwort. Warum martern? Zelebration von was?
Ablenkung anderes Thema: Übrigens wird angeblich Jack Unterwegers Story verfilmt (orfon gelesen), wenns wahr ist, da würd ich gern die Rolle der Frau Anwältin spielen oder die einer von jenen Prostituierten, die er angeblich, mutmaßlich abgemurkst hat.
Am 05.05.2016 um 00:05 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Das wohl nicht. Aber es gibt da einen anderen Skandal:
http://www.welt.de/vermischtes/article154302691/Ich-habe-mich-gewehrt-Ic... http://www.aktivist4you.at/wordpress/2016/03/28/nach-bekanntwerden-eines...
Am 05.05.2016 um 08:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moment. Aber da war doch was. Wo sind diese ganzen "Akten", Anschuldigungen und so? nein, NOCH nicht verurteilt? aber erwiesen(?) ist es? - irgendwo, wo, wo bloß? wer hat sich da gemeldet, wann war das? wer hat recherchiert? Ich kann nicht Türkisch (großes Manko), aber wir bräuchten jmd der da Information liefern kann, direkt von dort...Reisen nach Istanbul sind schön, und kann man supertollshoppen, Massentourismus, "Kapital-sextourismus" quasi; aber darum geht es nicht. wir brauchen sog "sanften Tourismus", von hinten rum sozusagen. Um den Menschen dort zu helfen...
noch was: ich stelle hier nur Fragen und denke laut, ich beschuldige niemanden, hier geht es um Wissen schaffen...um nachdenken, überlegen, Problembewusstsein, angenommen ich mach es so: Könnte es sein, dass Herr Erdogan Kinder geschändet, vergewaltigt hat? Könnte es sein, dass Herr Strache rechtsextreme Ansichten vertritt? das sind doch nur Fragen, oder?
Am 04.05.2016 um 20:12 Uhr schrieb der Leser "-Palomino-":
Hübsch, brilliant, wie immer ein wenig bissig und doch aufklärend. Danke für die Antwort auf Fragen zum Sachverhalt B. Auch wenn ich mir die Sachverhalte 1 bis 6 wohl in einem Ablaufplan aufzeichenen muss um sie zu verstehen, bin ich mal wieder beeindruckt.
Für mich ist die Sache Böhmermann damit erklärt. Genauso die Frage "was ist Ehre". Ich hing in diesem Begriff irgendwie fest, nun aber durch "die Würde" ersetzt, macht es mit Blick auf Beleidigung Sinn. Jemanden mit dem zu betiteln was er ist oder damit offensichtlich verbindbar ist, muss keine Beleidigung sein. Ihn jedoch mit etwas zu betiteln was er nicht ist, scheint die "Würde" verletztend und damit beleidigend zu sein. Damit wäre ich bei der "Kuh" von letzte Woche, die demnach auch eine Beleidigung war. Für die Dame oder für die Kuh sei dahin gestellt.
Gesellschafts- und Politikkritik 5*. Wenn auch in vielen Worten, aber dafür voll auf den Punkt gebracht. Weiter so. Manche machten sich schon Sorgen, warum mit einem Tag Verspätung, dafür hat es sich gelohnt. Allen nicht Beklagten einen schönen Feiertag.
Am 04.05.2016 um 20:31 Uhr antwortete der Leser "grist":
Natürlich ist Ehre nicht gleich Würde: seine Ehre kann man verlieren bzw. auch grundsätzlich darauf schei** en; seine Menschenwürde wird man hingegen nie los.
Am 04.05.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Natürlich ist Ehre nicht gleich Würde, aber der Schutz der persönlichen Integrität ist Ausfluss der Menschenwürde .
Am 04.05.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich hoffe, Sie meinen das mit dem "Ausfluss" nur halbwörtlich. ;-)
Wenn Ehre = Ansehen ist, dann kann man sie sicher verlieren, ebenso aber auch auf zweifelhafte Weise erwerben. - Wie Geld eigentlich. Ich würde() deshalb der Ehre nicht zu viel Aufmerksamkeit widmen, ganz im Gegenteil zur Würde, die würde() ich weit höher ehren(). Andererseits wäre es mir immer eine Ehre, die Würde verteidigen zu dürfen.
Am 04.05.2016 um 20:21 Uhr schrieb der Leser "Fdgo1":
Launig geschrieben. Ich denke, dass das BVerfG so oder so darüber entscheiden wird, möglicherweise auch der EGMR. Die Grenzziehung (Schmähkritik) dürfte interessant werden und wohl kaum ganz so einseitig/eindeutig wie in der Kolumne angenommen. Also: War das jetzt eine Beleidigung mit Ansage oder war es "nur" das kritisch überdeutliche Aufzeigen von strafbarer Schmähkritik, und - falls letzteres - musste dazu Erdogan persönlich genannt werden und in der Ausführlichkeit eines ganzes Gedichtes, war es also - wie in der Kolumne wohl angenommen - nur das trojanische Pferd, um Beleidigung geschickt zu kaschieren? Das wird eine durchaus interessante Abwägung zwischen Menschenwürde und Meinungsfreiheit und wer das Risiko trägt (im Zweifel für die Ehre oder die Meinungsfreiheit?). Zur Abschaffung des § 103 StGB: Das ist der konsequente Schritt - wenn der Bundesjustizminister die Generalstaatsanwälte der Bundesländer anders als den Generalbundesanwalt (Veröffentlichung von Geheimnissen durch Presse) nicht in den Ruhestand schicken und Ermittlungsverfahren torpedieren kann. Wenn eine Bundeskanzlerin (und nicht nur sie) sich mit dem Rechtsstaat (Gesetzesbindung, Vertrauensschutz, staatliche Integrität (Schutz der Grenzen)) schwer tut und die Grenzen des Rechtsstaatlichen austestet und nach meiner Auffassung teils überschritten hat (was für ein Aufschrei wegen des Haushaltsrechts des Parlaments mit den Eurobonds, dagegen: endlos Geld für Flüchtlinge), ist das nicht überraschend.
Am 04.05.2016 um 20:37 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
" Das wird eine durchaus interessante Abwägung zwischen Menschenwürde und Meinungsfreiheit und wer das Risiko trägt (im Zweifel für die Ehre oder die Meinungsfreiheit?)."
Ehre und Meinungsfreiheit sind kein Widerspruch. Die Äusserungen ( "Gedicht") des herrn Böhmermann hier in Forum wäre ja gestrichen worden. Erst durch die Ummäntelung als angebliche Kunst soll die Meinungsfreiheit in diesem Fall ja über die Menschenwürde stehen, was natürlich totaler Quatsch ist. Böhmermann hat wie Bachmann mit seinen Äusserungen geltendes Recht verletzt und gehört, wie Bachmann auch, verurteilt. Wie, das werden Gerichte entscheiden.
Am 04.05.2016 um 20:40 Uhr antwortete der Leser "Columba livia":
Im übrigen, welche Meinung darf denn da frei sein?
Am 04.05.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
hm, jede die die Ehre nicht beschneidet, wobei die Ehre nicht subjektiv gemessen werden kann sondern gesellschaftlichen Normen entsprechen muss.
wenn Sie aber meinen, dass Herr Böhmermann keine Meinung geäussert hat gebe ich Ihnen ja recht.
Am 04.05.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
ich dachte ich hätte schon geantwortet.
jede Meinung sofern Sie der persönlichen Ehre nicht widerspricht. Ehre kann aber hier nicht subjektiv bewertet werden sondern muss gesellschaftlichen Normen entsprechen.
Am 04.05.2016 um 22:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Und gibt es die gesellschaftliche Norm, und gilt diese Norm, wenn es um Ausländer im Ausland geht?
Am 05.05.2016 um 09:54 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
Natuerlich, entscheidend ist, dass eine der deutschen Gesetzgebung unterliegende Person die Auesserungen tut. Dass die Zielperson ein Ausländer ist spielt keine Rolle. Ob die Person sich im Ausland auessert auch nicht. Ob es eine gesellschaftliche Norm hier bei uns gibt?
Man darf Zweifel haben, aber wie bei Herrn Bachmann (Pegida) zu sehen muss es sie zumindest in Bezug auf bestimmte Themen noch geben.
Am 04.05.2016 um 20:39 Uhr schrieb der Leser "secret77":
Sollte Böhmermann verurteilt werden ( was ich eigentlich nicht hoffe) so hätte das im allerbesten Fall zumindest eins zur Folge: Dass wir alle uns mal überlegen, wie schnell wir selbst mit Beleidigungen zur Hand sind, denn wir sind ja alle mittlerweile Weltmeister des gut verdeckten Tiefschlags.
Am 04.05.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Nein. Das hätte zur Folge, dass man Diktatoren, welche die Kunst- und Meinungsfreiheit auch hier abschaffen wollen (Extra-3-Satire), nicht mehr öffentlich den Unterschied zwischen dem Erlaubten und Verbotenen am Beispiel erklären darf.
Am 04.05.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
Haben Sie Thomas Fischers Kolumne nicht gelesen oder sind Sie nur anderer Meinung? Natürlich ist es auch möglich dass ich etwas nicht verstanden habe.
Am 04.05.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Ich habe sie gelesen UND bin anderer Meinung.
Am 04.05.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Natürlich ist es auch möglich dass ich etwas nicht verstanden habe."
Ja, wie sich aus Ihren vorangegangenen, eine Verurteilung Böhmermanns verlangenden Kommentaren ergibt, haben Sie die Kolumne zwar gelesen, nicht aber verstanden. Der Kolumnist hat nämlich dargelegt, dass Böhmermann den Tatbestand der Beleidigung (des Erdogan) nicht vollendet hat. Und dass eine versuchte Beleidigung nicht strafbar ist. Also ist er, anders als Sie es ohne Gegenargumente verlangen, der Kolumne zu Folge nicht wegen Beleidigung zu verurteilen.
Am 04.05.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Könnten Sie das bitte noch einmal aufzeigen. Der Abschnitt:
Hat Herr Erdoğan in Deutschland eine Ehre? Komik und Rassismus
ließt sich für mich irgendwie anders. Nun bin ich nicht vom Fach.
Am 04.05.2016 um 21:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Der Kolumnist hat nämlich dargelegt, dass Böhmermann den Tatbestand der Beleidigung (des Erdogan) nicht vollendet hat."
DAS sollte wirklich aus der heutigen Kolumne folgen? Das muss ich - ganz unironisch - überlesen haben. Geben Sie mir doch bitte einen Einsprungpunkt im Text, von dem ab ich mir das noch mal erlesen könnte.
Am 04.05.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"E. ist allerdings, wie man liest, auch schon beleidigt, wenn jemand behauptet, seine Unterhose habe eine andere Farbe als die des Propheten. Also rätseln die Unterhosen- und die Komik-Industrie, ob schon das Beleidigtsein eines Menschen auch dann zur Vollendung der Tat der Beleidigung führen darf (!), wenn es sich um jemanden handelt, der eigentlich ständig beleidigt ist – vor allem, wenn ihm einer widerspricht.
Nein, sagt die weise deutsche Rechtsprechung! Es kommt hier auf den objektiven Maßstab an, und der bin ich. Nein, ich!, Nein, ich! Nein: Der Bundesgerichtshof."
Am 04.05.2016 um 22:54 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Vielleicht ist diese Argumentation ein besonders schönes Beispiel von Jurisprudenz. Wenn der Erfolg, Erdogans Beleidigtsein, nicht auf die konkreten Worte Böhmermanns zurückgeführt werden kann, ist die Tat nicht vollendet. Grenzen zwischen Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, Satire und Strafbarkeit wegen Beleidigung müssen dann nicht ausgelotet werden, und werden es dann auch nicht. In der Kolumne ist der "Rest" vielleicht nur schmückendes, rechtlich irrelevantes Beiwerk, Kunst- und Meinungsäußerungsfreiheit...
Am 04.05.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das wäre in der Tat eine sehr geschickte Lösung, um Erdogan vorzuführen aber ähnliche Aussagen bei anderen Betroffenen noch als Beleidigung verurteilen zu können. Das Ganze an Person Erdogan festzumachen und ihn als Schwächling darzustellen.
Wobei ich da eine Schwachstelle sehe, nämlich wäre auch normaler Mann nicht erfreut gewesen, wäre "Kinderpornogucker" und "Mädchenschläger" in Zusammenhang mit seiner Person gefallen?
Böhmermann hatte ja extra solche Begriffe genommen und nicht Begriffe, bei denen normale Männer nicht beleidigt gewesen wäre.
Am 04.05.2016 um 23:39 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Das wäre in der Tat eine sehr geschickte Lösung, um Erdogan vorzuführen aber ähnliche Aussagen bei anderen Betroffenen noch als Beleidigung verurteilen zu können."
Das wäre ein knappes Urteil. Aber nicht "um" irgendwas zu erreichen als nur den Fall zu lösen. Denn es wäre nur die Anwendung bereits bestehenden Rechts auf den Fall. Aber, ein Lehrstück für Erdogan wär es auch. Realsatire.
Am 04.05.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, das lese ich anders. Dem Strafrecht ist es ja egal, ob sich jemand ständig beleidigt oder betrogen fühlt, sondern es bewertet den konkreten Fall. Isoliert man den Ziegenficker aus dem Text, dann geht es auch nicht um die Frage, ob jemand ausserordentlich und auf komplizierte Art und Weise eine Beleidigung erspürt. Nennen Sie einen Türken Ziegenficker, dann ist er berechtigterweise beleidigt. Beim Berliner oder Hamburger wäre es schon ein wenig anders. Insofern trifft rassistische Attitude auf Folklore.
Aber darum geht es ja gar nicht, denn Böhmermann hat keinen Türken einen Ziegenficker genannt.
Dass Erdogan auf jede Kritik beleidigt reagiert, stellt mE eigentlich keine besondere Herausforderung dar. Ein Bulle, also ein Polizist, wird ja auch nicht dahingehend untersucht, wenn er von Frau Hinz oder Herrn Kunz als Arschloch identifiziert wird, ob er zur Überempfindlichkeit neigt. Ein dauerbeleidigter Erdogan kann, denke ich, wirksam beleidigt werden. Nur einen Toten kann man nicht nochmals umbringen, nur beleidigen kann man ihn.
Am 05.05.2016 um 00:11 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Nur einen Toten kann man nicht nochmals umbringen, nur beleidigen kann man ihn." Das ist leider nicht ganz richtig, für die Beleidigung von Toten gibt es das besondere Delikt Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Paragraph 189 StGB. Auch hieraus ergibt sich, ein Beleidigungserfolg ist Voraussetzung einer strafbaren Beleidigung. Dass diese fehlt weil jemand ständig oder schon bei nichtigem Anlaß "beleidigt" ist, mag seltene Ausnahme sein. Bei der üblichen Polizistenbeleidigung gibt es wohl selten allein Anlass, in diese Richtung zu ermitteln. Aber wenn das Beleidigtsein zum Tatbestand zählt, macht es doch einen Unterschied, wenn ein Polizist bereits auf "guten Tag Herr Wachtmeister" mit Beleidigtsein reagiert. Wofür wollte man dann den bestrafen, der mit objektiv beleidigender Äußerung das gleiche Ergebnis erzielt? Für den Erfolg oder doch eher für das Äußern?
Am 05.05.2016 um 00:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Selbst der Dauerbeleidigte kann sich auf das gesellschaftliche Übereinkommen berufen, das bestimmte Äusserungen als beleidigend ansieht.
"Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und "Störung der Totenruhe" sind doch modifizierte Beleidungstatbestände?
Übrigens hat Fischer die Frage, ob er hier einen wirksamen Rücktritt sieht, in einem seiner Kommentar klar verneint. Leider kein konkreter Link, abervielleicht klicken Sie sich selber durch.
Am 05.05.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Wie ist es denn bei der Körperverletzung? Wenn der schmerzende Körper in einer Art und Weise gegriffen wird, die schmerzte, wenn nicht bereits den neuen Schmerz überlagernder Schmerz vorhanden wäre? Wird dann Schmerz hinzugefügt, obwohl dieser nicht wahrzunehmen ist? Was heißt es, einen Menschen zu beleidigen? Heißt es nicht, ihm Leid zuzufügen? Wenn sein Leidempfinden aber schon so stark ist, dass er nicht mehr mehr leiden kann als er eh schon leidet, kann man ihm dann noch echtes Leid zufügen? Wo liegt die Grenze? Aber dass ein Mensch, der 1.800 Verfahren wegen Beleidigung angestrengt hat, unter einzelner Tat leidet, erscheint doch diskussionswürdig. Wie dem auch sei, ich weiß es (noch?) nicht (genau?), aber das Gericht wird bei Zulassung der Anklage im Rahmen der Hauptverhandlung wohl Beweis über die Leiden des nicht mehr ganz so jungen Erdogan führen müssen. Der Präsident wird dann Zeuge. Und der Richter wird ihn mahnen, die Wahrheit zu sagen. Und ihm erklären, dass er für eine Falschaussage bestraft werden kann. Vielleicht wird der Beweisaufnahme sogar ein Sachverständiger beiwohnen, um besser erforschen zu können, was der Ursprung des präsidialen Leidens wirklich ist.
Am 05.05.2016 um 11:18 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Wird dann Schmerz hinzugefügt, obwohl dieser nicht wahrzunehmen ist?"
Das ist eindeutig Sophismus. ;-) Und da ich kein Sophist bin, kann ich diese Frage natürlich nicht beantworten.
"Aber dass ein Mensch, der 1.800 Verfahren wegen Beleidigung angestrengt hat, unter einzelner Tat leidet, erscheint doch diskussionswürdig."
Darüber diskutieren kann man schon. Aber das Recht kennt mE solche Diskussionen nicht. Denn wenn jemandem schon 1.800 Sachen weggenommen wurden, so ist auch die Sache 1.801 nach der Wegnahme gestohlen.
Ob eine Erforschung des "Leids" bei der Feststellung einer Beleidigung wirklich eine Rolle spielt, vermag ich nicht zu sagen. Das wäre, vermute ich, wohl eher bei übler Nachrede und Verleumdung der Fall. Nichtsdestotrotz würde ich das persönliche Erscheinen Erdogans vor Gericht natürlich begrüssen. Dieses könnte dann, innerhalb der Böhmermann'schen Aufführung, als das Kapitel "Dimitroff" deklariert werden (falls B. diese Rolle ausfüllen kann - was abzuwarten wäre).
Am 05.05.2016 um 11:10 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" und "Störung der Totenruhe" sind doch modifizierte Beleidungstatbestände?"
Allein modifiziert, weil Tote nicht leiden können? Oder warum sonst?
Am 05.05.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Allein modifiziert, weil Tote nicht leiden können? Oder warum sonst?"
Es geht wohl eher um die Angehörigen. Und ein bisschen auch um die gesamte Gesellschaft und die soziale Kultur. Eben wie bei der originalen Beleidigung.
Ausserdem sind Würde und Ehre nach christlicher Ansicht längst aus dem toten Körper entschwunden.
Am 04.05.2016 um 22:28 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
Ja, wie sich aus Ihren vorangegangenen, eine Verurteilung Böhmermanns verlangenden Kommentaren ergibt, haben Sie die Kolumne zwar gelesen, nicht aber verstanden. Der Kolumnist hat nämlich dargelegt, dass Böhmermann ......."
Tja, wie ich hier sehe bin ich nicht der einzige der Herrn Fischer nicht verstanden hat. Aber so ganz überzeugt es mich trotzdem nicht was Sie da schreiben. Verstehen ist ja immer etwas subjektives, eine als plausibel angesehene Deutung von etwas Gegebenem oder wenigstens von etwas Vorhandenem, hier einer Aussage. Wir müssten als Herrn Fischer fragen was er gemeint hat, anders kommen wir wohl nicht auf einem Nenner
Am 06.05.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Tja, wie ich hier sehe bin ich nicht der einzige der Herrn Fischer nicht verstanden hat. Aber so ganz überzeugt es mich trotzdem nicht was Sie da schreiben."
Tja, ich muss zugeben, ich habe es missverstanden. Fischer meinte wohl das Gegenteil. Auf ein Beleidigtsein Erdogans kommt es nicht an, es gilt ein objektiver Maßstab der sich daran orientiert, wie ein verständiger Dritter die Äußerung verstanden hätte. Zudem musste für die Vollendung des Delikts Erdogan die Äußerung gar nicht wahrnehmen, auch die Kundgabe gegenüber Dritten - lachendes Publikum zum Beispiel - reicht aus. So wohl jedenfalls die aktuelle Rechtslage/herrschende Meinung zu der m.E. arg unbestimmten Norm, die ohne jede weitere Definition zu liefern nur von "Beleidigung" spricht.
Am 04.05.2016 um 21:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
- Ich denke, es kommt auch schon drauf an, wie man das erklärt.
So wie Sie mir in meiner Sache indirekt erklärt haben (nochmals danke dafür!): man muss nicht die Denkweise und die Werte des Täters übernehmen und auf seine Ebene runtersteigen.
Es geht hier ja nicht um Erdogan oder darum, dass er ein Diktator ist, sondern darum, wie man sich in Deutschland mit seinen Mitmenschen umzugehen hat.
Am 04.05.2016 um 21:09 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
- Wenn Böhmermann es mit einer Erklärung ernst gemeint hätte, wäre es gut gewesen, wenn er die Erklärung auch mit türkischer Untertitel versehen hätte und nicht nur das Gedicht.
Und die türkische Flagge ist völlig überflüssig gewesen.
So wie er das gemacht hat, wird man niemanden ernsthaft aufklären können.
Am 04.05.2016 um 21:27 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
- Wenn er wirklich nicht beleidigen wollte, es aber beleidigend rüber gekommen ist, hat er dann nur als Satiriker versagt (seinen Job schlecht gemacht und "Unfall" gebaut)?
Am 04.05.2016 um 21:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"3. Wenn er wirklich nicht beleidigen wollte, es aber beleidigend rüber gekommen ist, hat er dann nur als Satiriker versagt (seinen Job schlecht gemacht und "Unfall" gebaut)?"
Ein Satiriker will nie beleidigen. Da haben Sie einen falschen Eindruck von Berufsbild und Genre.
Am 04.05.2016 um 22:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ein Arzt will auch nie töten. Manchmal baut er aber Unfälle.
Am 04.05.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Außerdem soll er jetzt nicht Satiriker sondern Komiker sein...
Am 04.05.2016 um 22:11 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Falsche Frage ,da es nicht darauf ankommt wie es " rüber gekommen " ist, sondern ob es objektiv beleidigend war. Wie meistens wäre die Absicht nicht erforderlich - es reicht der bedingte Vorsatz. D.h. Er nimmt die Möglichkeit der Beleidigung billigend in Kauf. Wenn er nicht volltrunken war, wird das Argument , das wollte ich nicht, kaum ziehen.
Am 04.05.2016 um 22:23 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Wann gibt es denn Objektivität beim Beleidigen, beleidigt werden und beleidigt sein?
Das sind alles Gefühlswelten.
Bedingten Vorsatz würde ich jedenfalls sehen (es sei denn man macht geltend, dass die türkische Untertitel bei der Erklärung zwar vorgesehen aber aus Versehen des Technikers nicht eingeblendet wurde). Und wenn man einen Türken Ziegenficker nennt (warum ausgerechnet Ziegen und Schafen?)?
Bei einem Addressaten, der noch nie eine Ziege gesehen hat, weil es in seinem Land keine Ziegen gibt, außer im Zoo, mag das nicht so beleidigend rüberkommen.
Am 04.05.2016 um 22:24 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das sind alles Gefühlswelten.
Bedingten Vorsatz würde ich jedenfalls sehen (es sei denn man macht geltend, dass die türkische Untertitel bei der Erklärung zwar vorgesehen aber aus Versehen des Technikers nicht eingeblendet wurde). Und wenn man einen Türken Ziegenficker nennt (warum ausgerechnet Ziegen und Schafen?)?
Bei einem Addressaten, der noch nie eine Ziege gesehen hat, weil es in seinem Land keine Ziegen gibt, außer im Zoo, mag das nicht so beleidigend rüberkommen.
Am 04.05.2016 um 22:30 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
- Das beurteilt das Gericht.
- über den Rest ihres Kommentars decken wir den Mantel des Schweigens ...
Am 04.05.2016 um 23:14 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "man muss nicht die Denkweise und die Werte des Täters übernehmen"
Es geht nicht um das Übernehmen, sondern um die Benennung. Die Erkenntnis über Recht und Unrecht ist das Ergebnis der Differnzierung zwischen (konkretem) Recht und Unrecht. Wer die Benennung einer Differenzierungskomponente unterbindet, verunmöglicht die Differenzierung. Wer die Benennung von Unrecht verbietet, unterbindet die Erkenntnis von Recht.
Erdogan hat eine fehlerhafte Differenzierung von Recht und Unrecht gefordert. Die Benennung des Konkreten war daher erforderlich. Und unser lieber Herr Bundesrichter will das offenbar nicht erkennen.
Am 04.05.2016 um 23:20 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Erdogan hat eine fehlerhafte Differenzierung von Recht und Unrecht gefordert. Die Benennung des Konkreten war daher erforderlich."
Dafür hätte ich nicht Erdogan persönlich als Beispiel genommen. Schon allein deshalb, weil es ja klar ist, dass die Person wütend wird bei so einem Gedicht und dann gar nicht aufnahmefähig sein wird für sachliche Erklärungen.
Wenn man wirklich erklären will, muss man es so tun, dass das auch bei der Person ankommt. (Herr Fischer erreicht mich auch nicht, in dem er mich nur als falsch darstellt und er richtig, ohne wirklich zu erklären und ohne auf mich oder meine Beitrräge einzugehen - und weil er mich nur als falsch darstellt, bin ich dann eh auf Abwehr.)
Am 04.05.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Moderationshinweis: Entfernt. Hinweise, Lob und Kritik an der Moderation können Sie gerne an [email protected] richten. Danke, die Redaktion/og
Am 04.05.2016 um 23:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
????
Das war gar kein Hinweis, Lob oder Kritik an die Moderation?
Am 04.05.2016 um 21:17 Uhr schrieb der Leser "tobias.x":
Art. 1 GG
Endlich einmal ein Kommentator, der neben der Meinungs-/Kunst-/Satirefreiheit auch den Art. 1 GG nicht aus dem Auge verloren hat!
Und aucch einmal die "humoristischen" Qualitäten Böhmermanns ins - meiner Meinung nach - richtige Licht rückt.
Und das Ganze auch noch höchst lehrreich und lustig (Beim Satz mit dem Medienpreis der PKK konnte ich mich kaum noch halten :-) )
Am 04.05.2016 um 21:47 Uhr schrieb der Leser "Mannschaftsspieler":
Danke Herr Fischer. Kurzweilige, entlarvende und dennoch humorvolle Darstellung eines Sachverhalts, welcher in den letzten Wochen eine mediale Entgleisung nach der anderen hervorgebracht hat. Es fehlte ja nicht mehr viel und Herr B. wäre in einem Atemzug mit Freiheitskämpfern wie Gandhi oder Mandela genannt worden. Grotesk. Der Seitenhieb auf die FAZ war in dem Zusammenhang übrigens ziemlich gekonnt. Schlägt dieser nämlich einen Bogen zur Qualität der "juristischen" Auseinandersetzung in vielen Medien mit der angesprochenen Causa B.
Am 04.05.2016 um 21:54 Uhr schrieb der Leser "Peter H. aus DD":
Geschätzter Herr Prof. Fischer,
Sie missbrauchen und vergewaltigen die deutsche Sprache! Wenn man Menschen evakuiert, dann macht man sie luftleer. Das kann nicht sein. Man kann nur Örtlichkeiten/Gebäude/Räume evakuieren.
Zur Sache: Ich finde es ungerecht, wenn jemand, der eine niedrigere abstrakte Gefahr setzt (nur 1 Patrone) bestraft wird, während jemand mit einer voll geladenen Pistole strafbefreiend zurücktreten kann. Außerdem: Wer sagt denn, dass man Menschen nur durch Pistolenschüsse töten kann? Man kann doch auch zurücktreten, indem man weitere Verletzungshandlungen ganz allgemein unterlässt.
Ihre Kritik am Gesetzgeber hinsichtlich des scheinbaren "Einzelfall-Gesetzes" ist berechtigt. Allerdings "darf" der Gesetzgeber so etwas, also staatsrechtlich sollte alles im Lot sein. Er nimmt ja bloß einen aktuellen Fall zum Anlass für eine Gesetzesänderung, entscheidet ihn aber nicht unmittelbar im Parlament.
Am 05.05.2016 um 13:38 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verehrter Nichtjurist aus DD, schauen wir doch einmal in Wikipedia, unsern Quell der Weisheit. Da finden wir: "Das Wort evakuieren wird einerseits für Gebiete, Räume, Siedlungen etc. angewandt. Die Verwendung für Personen und Tiere ist andererseits (...) auch im Zusammenhang mit Notfall-Evakuierungen weithin gebräuchlich und laut Duden ebenfalls richtig: 1.Eine Stadt evakuieren. 2.Die Bewohner [aus einem Gebiet, Haus] evakuieren." Soviel zur Vergewaltigung der Muttersprache. tf
Am 05.05.2016 um 13:56 Uhr antwortete der Leser "Peter H. aus DD":
Geschätzter Herr Professor [so redet man glaube ich in der Schweiz], man zitiert Wikipedia immer dann, wenn dort etwas für einen günstiges steht. Die Aufzählung 1., 2. wird im Duden-Weblink so gar nicht wiedergegeben. Ansonsten ist es eine Form der Anpassung und Sprachfortentwicklung. Im Duden steht bestimmt auch "Sinn machen". Es wird von der Duden-Redaktion zähneknirschend aufgenommen, um einigermaßen die Wirklichkeit abzubilden.
Auf Wikipedia stand bis vor kurzem auch noch, das Führen des Titels "ass. iur." ohne Zweites Staatsexamen der Juristerei sei strafbarer Titelmissbrauch. Ein Blick in so einen komischen Beck'schen Kurzkommentar mit lauter orthographischen Fehlern, ich glaube von so einem ominösen "Fischer" ist der, zeigt schon in § 132a StGB Rn. 9 zeigt schon das Gegenteil unter Verweis auf den Leipziger Kommentar/Krauß Rn. 13. Ich hatte nämlich mal einen Schriftsatz an das Gericht mit "Ass. jur. xxx" unterschrieben und prompt hat die Gegenseite (eine Universitätsklinik) das angeprangert und dabei von Wikipedia abgeschrieben ("darf nur von Akademikern geführt werden, die das zweite Staatexamen bestanden haben..."). Daraufhin habe ich höchstselbst erstmal den Wikipedia-Artikel geändert. So viel zum Thema Wissenschaftlichkeit. Ich gehe auch gerne mit Seidenanzug ins Gericht und werde dann für einen Rechtsanwalt gehalten. Nichmals die Personenkontrolle muss ich mir dann unterziehen. Juristen lassen sich eben leicht blenden. Auch Sie! ;)
Am 05.05.2016 um 22:46 Uhr antwortete der Leser "Weltoffener.Realist":
Wenn man sich über eine Vergewaltigung der deutschen Sprache beklagt, sollte man besser nicht eigentümliche Sätze wie Ihren vorletzten verfassen: "Nichmals die Personenkontrolle muss ich mir dann unterziehen."
Am 04.05.2016 um 22:30 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":
M.E. ist allein schon die Tatsache, dass Herr Fischer sich nun auch noch auf dieses Thema stürzt, Beweis genug dafür, dass B. hier sehr wirksam Satire und damit Kunst einsetzt. Allerdings nicht Dichtkunst sondern Aktionskunst. Ich gratuliere ihm zu dieser genialen Aktion.
Und Herr Fischer, ich schätze Ihre Kolumne außerordentlich, aber in der Einschätzung dieser Angelegenheit liegen Sie gründlich falsch. Vielleicht nicht der juristischen, aber der materiellen. Denn auch Sie beurteilen nur den Anfang der Satire, die sich gerade erst entfaltet. Und es ist der Teil, der jetzt läuft, der die Satire ausmacht. Das gilt auch für die Gerichte, die hier entscheiden werden - sollten sie irgendwas anderes als einen Freispruch liefern. Auch diese würden sich ggf. zum Teil der Satire. B. hält uns allen den Spiegel vor.
Bitte nächste Woche eine Kolumne darüber, was Sie heute versucht haben und wovon Sie zurückgetreten sind :-)
PS Ehre hat mE im Strafrecht nichts verloren. Wir haben die Menschenwürde, und die ist durch sowas Banales wie eine Beleidigung durch einen Einzelnen nicht verletzbar, auch das meine Meinung.
Am 04.05.2016 um 22:33 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Nette Logik - weil die Menschenwürde im GG steht, kann man sie nicht verletzen? Der Schutz der persönlichen Integrität ist Ausfluss der Menschenwürde...
Am 04.05.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Der Schutz der persönlichen Integrität ist Ausfluss der Menschenwürde..."
Schon wieder das ... In der Menschenwürde ist kein Loch, schon gar nicht unten, aus dem irgendwas ausfliessen könnte! Ich bitte Sie, das kann man doch auch hübscher sagen.
Am 05.05.2016 um 02:15 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Der Schutz der Menschenwürde - so wie ich sie immer verstanden habe - bedeutet, dass Menschen nicht "zum blossen Objekt" werden dürfen. Zu einem solchen werden sie beispielsweise unter Folter, unter anlassloser Überwachung, oder unter Lebensumständen, die ihnen keine Wahl lässt (als zB Hundefutter zu essen). Deshalb ist Folter verboten, anlasslose Überwachung verboten, und es gibt minimale soziale Standards.
Wer sich durch eine einzelne Beleidigung durch einen einzelnen anderen Menschen bereits derart betroffen sieht, dass er so einen großen Begriff wie die Menschenwürde aufrufen muss, der greift m.E. mehrere Schubladen zu hoch. Der sollte sich erstmal abregen. Und das gilt erst recht für jemanden wie Erdogan, der eine derartige Machtposition in seinem Land einnimmt, dass manche ihn als Despoten bezeichnen, wie man liest. Solche Leute teilen kräftig aus, die sollten auch mal einstecken können.
Und ja, Herr Fischer, ob Komik armselig ist oder geschmacklos oder witzig, das sind nun mal juristisch nicht lösbare Fragen. Und Ihre Meinung, wenn auch wortgewaltig formuliert, ist da nicht gewichtiger als meine.
Sehen Sie sich hier im Forum um - es gibt offenbar Leute, die Böhmermanns Aktion gut finden und als Kunst einordnen, und zwar nicht wegen der lyrischen Qualitäten, sondern aus ganz anderen Gründen. Und was nun? Die Kunst ist immer noch frei, oder?
Meine Meinung: es gibt einen Freispruch oder eine weitere Blamage, diesmal fürs urteilende Gericht.
Am 05.05.2016 um 13:23 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich weiß nicht so recht, worüber Sie mich belehren wollen: Dass ich mich "im Forum umsehen" soll? Das tue ich doch dauernd. Dass es auch andere Meinungen gibt als meine? Ja, zum Glück. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich keine Empfehlung an das erkennende Gericht ("Freispruch oder Blamage"), sondern überlasse die ganz felsenfesten, einzig richtigen Meinungen den Freunden der Meinungsvielfalt. TF
Am 04.05.2016 um 22:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Fischer ist ein Täter von altem Schrot und Korn - ein solcher tritt nie, nie, nie von einer Tat zurück. ;-)
Am 04.05.2016 um 22:50 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"PS Ehre hat mE im Strafrecht nichts verloren."
Das Konzept von Ehre ist vielleicht veraltet in der heutigen Zeit, wo es fast als hip und progressiv gilt, sich selbst nicht ernst zu nehmen.
Mir geht es auch tatsächlich so, dass so manche Situationen, die als Beleidigung gelten, mich gar nicht berühren, während andere Situationen mit teilweise Ausdrücken, die nicht im "Beleidigungskatalog" enthalten sind, durchaus sehr. Zuverlässig ist das also nicht.
Doch, was sollte dann stattdessen geben? Busengrapschen z.B. ist zur Zeit nur als Beleidigung strafbar.
Am 05.05.2016 um 02:04 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Beleidigung ist m.E. ein opferloses Verbrechen.
Am 04.05.2016 um 22:38 Uhr schrieb der Leser "Le Cormoran":
Vielleicht etwas übertrieben dieser Vergleich: wenn ich vor laufender Kamera einen Menschen erschieße, wird mich ein Einleitungssatz, der betont, dass so etwas verboten und strafbar sei, nicht vor den Konsequenzen schützen.
So mies ich Herrn E. finde, Herr B. sollte sich für seine Grenzüberschreitung verantworten müssen.
Am 04.05.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wäre Ihr Kommentar nicht wirkungsvoller, wenn Sie noch irgendwie die Atombombe eingeflochten hätten? Wen soll einfaches Erschiessen denn noch vom Hocker reissen. Erdogan hatte ja schon von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen. Dieses Level gilt es zumindest zu halten!
Am 05.05.2016 um 12:51 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich glaube, Sie irren hier. Nicht Herr E. hat von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gesprochen. Ich kenne überhaupt keine persönliche Äußerung von ihm zu diesem Super-Fall.
Die Sache ist natürlich ein bisschen albern. Aber man muss die Diktion internationaler Vereinbarungen und Verträge beachten. Da ist "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ein Terminus Technicus, der - natürlich interessengeleitet - verwendet wird. Ich bin ziemlich sicher, dass sich eine internationale Norm findet, nach der es die Menschenwürde verletzt, eine andere Person - aus welchen Gründen auch immer - als minderwertige zoophile Kreatur öffentlich zu brandmarken. tf
Am 06.05.2016 um 02:37 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
War der Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus.
Meldet sich auch gleich ein Völkerrechtler zu Wort: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/ludwigshafen/heidelberger-voelk...
Ich habe mal in einem privaten Streit jemandem vorgeworfen, er verhalte sich mir gegenüber unmenschlich. Leider war er Jurist...
Am 05.05.2016 um 13:09 Uhr antwortete der Leser "MaryPoppinsky":
"Vizeministerpräsident Numan Kurtulmuş [...] warf Böhmermann [...] vor, ein 'schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit' begangen zu haben." - http://www.zeit.de/politik/2016-04/jan-boehmermann-tuerkei-ermittlungen-...
Am 05.05.2016 um 17:09 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ah, vielen Dank. Es schien mir doch, als wäre es etwas in der Art gewesen. Für die genaue Formulierung hätte ich allerdings auch keinen Zehner verwettet. Beim regelmässigen Bombast, den ein Regime dieser Art absondert, kann man nie ganz sicher sein, meist handelt es sich ja um Neuerfindungen. Vielleicht hat auch die ZEIT ein wenig schräg übersetzt.
Am 04.05.2016 um 23:11 Uhr schrieb der Leser "Peter Pascht":
So krumm und verschroben kann nur Juristendenken sein: "Die Tatvollendung muss noch möglich sein. Wenn A nur eine einzige Patrone hat und mit ihr vorbeischießt und keine Chance mehr hat, B jetzt auf irgendeine andere Weise zu töten" und insofern objektiv, angeblich, seine Tat nicht mehr nur als "Versuch" zu gestalten, es fehlt ihm angeblich die objektive Gestaltungsmöglichkeit. Sorry, Herr Fischer, ich bin kein Jurist und habe somit (Gott sei Dank) das juristische Denken nicht kennen gelernt, ich habe nur die rigorose Logik des mathematischen Denkens gelernt. machen wir es kurz, ihr Argument der Unmöglichkeit einen Menschen "auf irgendeine andere Weise zu töten" ist schlichtweg frei erfunden. In der Realität des Lebens gibt es immer eine Möglichkeit einen Menschen zu töten, insofern der Wille da ist. Die Tatsache, dass ein Täter einen Menschen nicht tötet, kann also nur 1.) objektives Scheitern seiner Tat sein, also das Opfer stirbt nicht trotz ausgeführter Tat, oder 2.) straffreier Abbruch seines Tötungsversuches, wenn er den Tatort verlässt während das Opfer noch lebt, oder 3.) Verhinderung der Ausführung durch Dritte. Verurteilung wegen versuchten Tötens kann also nur dann erfolgen, wenn Dritte die Tat verhindert haben, aber niemals wegen objektiver Unmöglichkeit der weiteren Tatausführung, weil es so etwas nicht gibt. So denkt man mathematisch rigoros.
Am 04.05.2016 um 23:37 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Oh, Herr Mathematiker, es ist sehr schade, dass Sie stolz darauf sind, "juristisches" Denken weder gelernt zu haben noch zu verstehen. Da geht es nämlich nicht um das, was Sie "rigorose Logik" nennen (Die Mathematiker, die ich kenne, versichern mir oft das Gegenteil). Es geht vielmehr um das, was wir "Verstehen" nennen.
Um den Gedanken und die Überlegung zu verstehen, die Sie so stolz sind nicht nicht verstanden zu haben, bedarf es ungefähr 30 Minuten vertieften Nachdenkens - unter Anleitung. Dann geht das schon. Bevor ich also einer Beurteilung Ihrer Lösungsvarianten nähertrete, rege ich an, dass Sie einmal einer Anfänger-Vorlesung im Strafrecht beiwohnen. Es gibt auch recht schöne Einführungs-Skripten, für den eiligen Alleswisser. Wenn Sie durch sind: Melden Sie sich gerne wieder. TF
Am 04.05.2016 um 23:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"In der Realität des Lebens gibt es immer eine Möglichkeit einen Menschen zu töten, insofern der Wille da ist"
Na, da haben Sie aber den Hinweis auf den Hells Angels Präsidenten überlesen. Oder denken Sie sich in die Situation einer Frau hinein, die nach der einen verschossenen Kugel keine Chance zur Vollendung der Tat mehr sieht. - Vielleicht ist Ihnen das lebensnäher.
Am 04.05.2016 um 23:24 Uhr schrieb der Leser "Mike M.":
Wer meint pädophiler Ziegen ** sei keine Beleidigung soll sich selbst in Fernsehen und Internet so nennen lassen - nie wieder löschbar. Ich finde es absurd zu behaupten, dies sei von der Kunstfreiheit gedeckt. Mich wundert, die Selbstverständlichkeit mit der solche Behauptungen in die Welt gesetzt werden. Niemand würde an der Strafbarkeit zweifeln, wenn das Schmähgedicht in einer Pegida-Zeitung erschienen wäre und es um Cem Özdemir ginge. Vielmehr würde man wohl eher von Volksverhetzung reden.
Ich würde allerdings eine Anklage vor dem Landgericht Mainz erwarten, wegen der besonderen Bedeutung des Falls. Zuständiger Revisionssenat wäre, wenn ich mich nicht irre, der von Herrn Fischer. Ob es so weit kommt, weiß man aber nicht: In Rheinland-Pfalz ist das ZDF heilig. Die Justiz wird sich davon nicht völlig frei machen können.
Am 04.05.2016 um 23:27 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Sie irren: zuständig wäre, in allen denkbaren Fällen, stets ein anderer Senat. tf
Am 04.05.2016 um 23:44 Uhr antwortete der Leser "Peter H. aus DD":
Denkbarer Fall: Alle Richter der anderen Senate wären ausgeschlossen oder befangen (bzw. es besteht begründete Besorgnis der Befangenheit).
Am 05.05.2016 um 12:42 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Super Fall! Unbedingt als Klausur stellen! tf
Am 05.05.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "Peter H. aus DD":
Komischerweise verortet mich Fischer nach wie vor in der akademisch juristischen Ecke. Dabei gibt es in Pegida-Land gar keinen Studiengang der Rechtswissenschaften mehr. Naja, das Problem ist, dass der Bundesrichter es nicht wahr haben will, dass auch Nichtjuristen juristisch denken können. Ich bin so eine Art Gert Postel der Juristen. Einfach nur ein Hochstapler.
Am 05.05.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
;-)
Am 04.05.2016 um 23:36 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Himmel wie schön! Es ist so superfazifuzzigenial, dass es auf der Welt keine wichtigeren Probleme gibt als einen, der sich traut ein wahnsinniges Staatsoberhaupt Ziegenficker oder Kinderficker völlig zu intuitivem Recht wie ICH finde zu nennen, jagen zu lassen und vor Gericht stellen zu lassen. Ich befürchte Sie begreifen nicht worum es ging und geht. Vergleich HeiseSchmähgedicht Ö! Wäre ich Böhmermann, hätt ich dem Erdogan noch ganz was anderes gesagt. In diesem schönen Land der TürkInnen unnd Muselmannen sind Religion und Politik verflechtet, ist die Justiz im Arsch, werden Frauen verprügelt, unterdrückt, Kinder vergewaltigt...hallo, wo bleibt die Menschenwürde der Entrechteten?
Am 05.05.2016 um 06:13 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Na dann sagen Sie es doch. "Wäre ich Böhmermann, dann" ist eine tolle Floskel, um sich hinter jemanden zu verstecken.
Am 05.05.2016 um 18:56 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ja, mach ich! na klar! ich schreib Erdogan einen Brief einen offenen und lass diesen ins Türkische übersetzen. Sie werden staunen!
Am 05.05.2016 um 08:38 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Ich finde es absurd zu behaupten, dies sei von der Kunstfreiheit gedeckt.“
Ich finde es absurd zu glauben, es ließe sich allein am Gebrauch einzelner Wörter entscheiden, ob eine Äußerung als Beleidigung zu werten sei.
Am 05.05.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Sich in diesem Forum ohne jede Sachkenntnis forsch zu äußern, gehört wohl in den Gesamtkontext des B. - Irrsinns:
Für Revisionen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz (und zu dem gehört auch das Landgericht Mainz) ist der 3. (in Worten: dritte) Strafsenat des BGH zuständig. Das kann man im Geschäftsverteilungsplan auf der Internet - Seite des BGH nachlesen.
Statt diesen Minimalaufwand zu betreiben, hämmert man hier lieber irgendwelchen Blödsinn in die Tastatur.
Der langen Rede kurzer Sinn:
Der 2. Senat, dem TF vorsitzt, kann nicht mit dem B. - Fall befasst werden.
Selbst wenn man eine Änderung der Geschäftsverteilung beim BGH erwägt
(früher war der 2. Strafsenat des BGH nämlich in der Tat mal für "Koblenz" zuständig),
ist TF längst in Pension, wenn dieser Fall als Revision beim BGH landet, was nur der Fall wäre, wenn die Staatsanwaltschaft Mainz "wegen der besonderen Bedeutung des Falles" (§ 24 GVG) Anklage zum Landgericht Mainz erhebt, was ebenfalls völlig ungewiß ist.
Beleidigung gehört nämlich in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Mainz, ein dort beginnender "Instanzenzug" endet revisionsmäßig beim Oberlandesgericht Koblenz und nicht beim BGH in Karlsruhe.
Und last not least: Man mag ja an der Strafjustiz in Rheinland-Pfalz Kritik üben (Fall Lafer!); aber das ZDF ist dort gewiß nicht "heilig".
Am 05.05.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "Mike M.":
... "sich in diesem Forum ohne jede Sachkenntnis forsch zu äußern"
Das ist ein Forum und keine Staatsexamensprüfung. Den Vorwurf "ohne jede Sachkenntnis" würde ich einmal als ebenso forsch zurückweisen. Die Zuständigkeiten haben sich offensichtlich geändert(http://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Geschaeftsverteilung/Archi...) ... deshalb auch meine vorsichtige Einschränkung "wenn ich mich nicht irre" ...
Den Schuh ziehe ich mir aber an: Ein Vorsitzender eines Strafsenats hätte sich natürlich nicht so klar zum Fall geäußert, wäre er für die Revision zuständig. Das hätte mir auffallen müssen.
Ansonsten würde ich einmal (im Rahmen meiner beschränkten intellektuellen Fähigkeiten) behaupten: Wenn das kein Paradefall von § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG ist (sofern es überhaupt zur Anklage kommt). Immerhin war die Bundeskanzlerin mit dem Fall befasst.
Am 04.05.2016 um 23:37 Uhr schrieb der Leser "Peter Pascht":
Sorry Herr Fischer, was sie bei "Freiwillig – unfreiwillig" ausführen ist einfach nur unlogisch. Es ist objektiv nicht entscheidbar ob jemand eine Tat "freiwillig" aufgibt, oder unter "Zwang der Umstände" die Vollendung einer Tat nicht erfolgt ist. Dazu müsste man schon in den Kopf eines Menschen schauen können, oder es liegt ein Geständnis vor, die Tat nicht freiwillig abgebrochen zu haben. Letzteres aber wäre schon wegen Dummheit strafbar. Offenbar gilt doch was der Volksmund sagt: "Vor Gericht gewinnt der, welcher die beeindruckendste Story in seinem Sinne hat." Genau weil vieles objektiv nicht entscheidbar ist, hat sich die Justiz durch den Gesetzgeber einen Freibrief geben lassen, dass die juristische Wertung der Beweislage durch einen Richter oder ein Gericht, nicht juristisch angreifbar ist.
Am 04.05.2016 um 23:49 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Jemand muss die Beweislage würdigen - wer sonst wie das Gericht? Mit Freibrief hat das nichts zu tun. Und ob die Beweiswürdigung nach den Regeln der Kunst abgelaufen ist - darüber wacht die Revision.
Am 05.05.2016 um 12:39 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nein, es ist nicht "einfach nur unlogisch"; Sie irren sich. Jede mir bekannte Gesellschaft der letzten paartausend Jahre hat zwischen Freiwilligkeit und Unfreiwilligkeit unterschieden. Dass dem ein Begriff der Freiwilligjkeit zugrunde liegt, der normativ ist und nicht hirnphysiologisch, ist seit mindestens 1000 Jahren bekannt. Erstaunlich ist, mit welcher Gewissheit Sie von der höchsten Abstraktion ("Logik") zum "Volksmund" switchen. Da hat die Strafrechts-Wissenschaft doch schon ein wenig mehr hervorgebracht in den letzten 200 Jahren. Aber bitte: Es gibt Menschen, die können Mondraketen konstruieren, einfach so, beim Fernsehen. Sie müssen sich dafür gar nicht anstrengen, nichts lesen, nichts diskutieren. Das kommt daher, dass alle anderen so dumm sind. Vor allem Juristen und Mondraketenbauer. Lieber Gott, wir danken Dir, dass wir nicht so sind wie jene! TF
Am 04.05.2016 um 23:51 Uhr schrieb der Leser "Peter Pascht":
"Wenn also der Erfolg später doch noch eintritt, nützt dem Täter sein "Rücktritt" gar nichts." Richtig! Genau aus diesem Grunde ist nicht entscheidbar ob die Vollendung "freiwillig" oder unter "zwang" nicht erfolgt ist, weil aus wissenschaftlicher Sicht, ein späteres Ereignis (Eintritt des Erfolges) ein vorhergehendes Ereignis (freiwilliger Abbruch) nicht ändern kann. Im Juristendenken offenbar schon. Es kann sich hinterher nur die subjektive Wertung eines Ereignisses ändern, nicht das aber ein geschehenes Ereignis, dann aber würde die Justiz nicht über Fakten urteilen sondern über die Wertung von Fakten. Leider ist dem so. Vor allem aber ist das traurige an der Gesetzlage so, dass das Denken von Richtern und Gerichten nicht justiziabel ist und insofern jedwelche logische Argumentation des Angeklagten sinnlos ist.
Am 04.05.2016 um 23:56 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Natürlich geht es um die Zurechenbarkeit von Sachverhalten - also Verantwortung. Wenn man die "reine" Kausalität zugrundelegen würde, wären Adam und Eva strafrechtlich für alles Elend der Welt verantwortlich.
Am 05.05.2016 um 00:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ist Eva nicht ein bisschen schuldiger als Adam?
Am 05.05.2016 um 00:12 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Na na ...
Am 05.05.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Nein, der tatsächliche Sachverhalt ist im Laufe der Zeit nur etwas verfälscht worden. Eva war der festen Überzeugung, dass der Apfel nur auf Grund einer durch den Gartenbesitzer vermuteten Giftigkeit nicht gegessen werden sollte. Von der Schlange darauf hingewiesen, dass der Apfel nicht schädlich sei, war Eva die mutigere und probierte trotz des verbliebenen Risikos von der neuen Nahrungsquelle. Erst als Adam somit von deren Harmlosigkeit überzeugt war, nahm er Eva den Apfel weg, aß ihn auf und warf das Kernhaus ins Gebüsch. Vom Gartenbesitzer zur Rede gestellt, ob dieser ordnungswidrigen Abfallentsorgung, versteckte sich Adam hinter Eva und bezichtigte sie der Anstiftung. Da Anstifter und Täter gleich bestraft werden mussten beide den Garten verlassen. Objektiv betrachtet war jedoch Adam alleine schuldig, insbesondere da Eva eigentlich Adam nur einen Bissen probieren lassen wollte und die Überreste des Apfels jedenfalls ordnungsgemäß in der grünen Tonne entsorgt hätte.
Am 05.05.2016 um 00:02 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie haben anscheinend eine Art Verbrecherautomaten im Sinn, der unbeeindruckt von den Zwischenergebnissen seiner Tat zu deren Vollendung schreitet. Diese Automaten gibt es nicht, selbst Breivik war irgendwann erschöpft. Deshalb kann zwischendurch alles Mögliche passieren - wenn nicht in Ihrem Kopf, so doch in der wirklichen Wirklichkeit, die oft weniger tough und männlich ist, als Sie es vielleicht vom Ego-Shooter her gewöhnt sind.
Am 04.05.2016 um 23:58 Uhr schrieb der Leser "margarete52":
Vielen Herzlichen Dank für diesen Artikel lieber Herr Fischer! Ich habe mir doch tatsächlich schon Gedanken darüber gemacht, ob ich mit meinem Rechtsempfinden so dermaßen daneben liegen kann. Man hat den Eindruck alle Welt schreit Freiheit für Böhmermann, aber keiner denkt darüber nach, was der getan hat. Zum Glück haben nun Sie bestätigt, dass unser GG auch für Herrn Erdogan gilt und die Menschenrechte auch für Diktatoren zu beachten sind. DANKE dafür. Und auch DANKE für die Bestätigung, dass eine Beleidigung auch dann eine Beleidigung ist und bleibt, wenn sie vorher als solche angekündigt wird.
Am 05.05.2016 um 00:00 Uhr schrieb der Leser "Peter Pascht":
"Von sich selbst zu sagen, man sei "Komiker", hat etwas zutiefst Demütigendes, Masochistisches." Sorry Herr Fischer, aber da haben sie grundlegende Defizite im Verständnis der menschlichen Natur. Jedes Auftreten eines Menschen in der Gesellschaft ist nur "eine Rolle spielen" oder "eine Maske tragen". "Komiker" ist eine soziale Rolle, welche mit der Person welche sie spielt nicht identisch sein muss (Berufskomiker mögen es ums verrecken nicht, wenn sie im Privatleben komisch sein sollen). Mit welcher Intention jemand dies tut, können sie nicht wissen. Ihre obige Wertung ist daher ihre rein subjektive Ansicht.
Am 05.05.2016 um 12:28 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen. Ich dachte immer, eine Stimme spricht aus mir. tf
Am 05.05.2016 um 00:25 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Lieber Herr Fischer,
auch ich würde es - wie viele meiner Vor-Kommentatoren - begrüßen, wenn Sie Ihr Gepimmel gegen die FAZ abstellen könnten. Ein wenig mehr Dickhäutigkeit gegenüber der "frommen Helene" sollte doch drin sein.
Ich fürchte, bereits Ihr Angriff im letzten Beitrag schlug aufgrund mangelnder Kenntnis fehl: DER Pimmel war von Böhmermann, möglicherweise sogar von Steinbach, jedenfalls nicht vom FAZ-Autor, bitte hier entlang: http://www.stern.de/kultur/tv/neo-magazin-royale--jan-boehmermann-rechne...
Eine Auseinandersetzung mit der dort erwähnten und zu recht kritisierten "Satire" Steinbachs (vgl. http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/erika-steinbachs-tweet-zur-fl...) hätte doch viel besser in Ihr Thema gepaßt! Nun - kann ja noch folgen und war auch Thema auf der von Ihnen leider versäumten re:publica.
Ich mag Ihre juristischen Erläuterungen mit witzigen Kommentaren, Spitzfindigkeiten und Verästelungen, Ecken und Kanten sehr - alleine darum lohnt es sich immer, jeden Ihrer Beiträge zu lesen. Hätte es sie zu meiner Schulzeit gegeben - ich hätte ganz sicher Jura studiert! Herzlichen Dank dafür!
Fortsetzung: 2/2
Am 05.05.2016 um 12:25 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ist ja gut! Mangels Kenntnis ist allerdings noch nichts fehlgeschlagen: Der Kolumnist recherchiert nächtelang und abgrundtief und kennt jeden Pimmel-Ursprung. Aber schön, dass Sie die Meta-Ebene der Kolumnen-Realität aufgreifen! tf
Am 05.05.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Bitte!
Schon wieder der Begriff "Pimmel" , wir sollten überlegen, ob dies nicht doch etwa mit Sexismus und Sex zu tun hat. Jedenfalls sexlastig. Tzzz..und das am Tag von Christis Himmelfahrt. Apropos: In Plötzensee in Baalin befindet sich der berüchtigte "Henkersschuppen", über 3000 Gegner des Ns-Regimes wurden dort zw 1933 und 1945 hingerichtet. zw 1968 und 1970 wurde in unmittelbarer Nähe ein evangelsiches gemeindezentrum errichtet. Warum fällt mir das jetzt ein? Nur weil ich es vorher wiedermal am hinteren Buchdeckel des Neuen Testaments, Schulbuch Nr 4000, 1981 Österr. Kathol Bibelwerk gelesen haben. Ach, immer diese hirnconnections bei dieser Cholerischen - und vielen anderen!
Und Sie sind daran Schuld! Herr Prof.Dr.Fischer; was Sie an Hirnschmalz auslösen ist wirklich un-gemein - beeindruckend. Nein, Sie sind nicht u haben nicht Schuld, Sie sind der Grund, die Ursache, der Ursprung (hihi) Tausend Dank!
Am 05.05.2016 um 00:25 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
2/2
Ihrer Kritik an Böhmermann stimme ich uneingeschränkt zu, frage mich jedoch, warum es auch bei Ihnen zunehmend zu solchen Formulierungen kommt: "...nicht unterscheiden kann zwischen Hans und Schwanz, Karma und Sperma, Schmerz und Scherz. Das imitiert dann unser 50-jähriger "Vorkämpfer der Stand-up-Comedy", wie es sonst nur der Türke tut. Das Publikum ist begeistert. Man kriegt dafür den Grimme-Preis, weil der späte Adolf Grimme (verstorben 1962) auch immer ein bisschen Urin verloren haben soll, wenn er sich auf die Schenkel klopfte." Vielleicht hatten Sie ja nur ein wenig Druck, untenrum. Oder möchten demonstrieren, daß Sie auch als Bundesrichter keine Probleme mit platten Untenrum-Witzen haben. Oder fanden das im Kontext irgendwie angemessen, quasi auf der Meta-Ebene.
Daß Sie niveauvoller können, weiß jeder Leserin (ich glaub', so schreibt man das heute so "gendermäßig") der Kolumne und zeigt ja auch der Mittelteil; ich erwarte es aber eigentlich gerade dann (nein, natürlich sollen/wollen/müssen Sie keinen Erwartungen entsprechen - oder...?), wenn Sie berechtigterweise das Niveau kritisieren. Ich würde es also begrüßen, wenn Sie nicht weiter versuchen, noch einen drauf zu böhmern.
MfG, Fotobiene
PS: Zu letzterem gleich noch ein zweiter Kommentar an andere Adressaten....
Am 05.05.2016 um 02:20 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte achten Sie auf eine angemessene Wortwahl. Die Redaktion/ts
Am 05.05.2016 um 02:22 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Ach und @Fotobiene: wenn es Sie nicht unterhält, andere tut es das vielleicht. Andere lesen vielleicht auch Kundera, oder Ovid, oder wen-auch-immer, den Sie nie lesen würden.
Nee. Um vornehm zu bleiben, dafür ist das Leben zu kurz. Mich freut es, wenn ein Mensch noch Saft und Kraft hat für derbe Scherze. Und ich kann drüber lachen. Versuchen Sie es doch auch mal. Es befreit.
Am 05.05.2016 um 12:59 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Wie bitte? Entfernt wegen unangemessener Wortwahl? Nur weil ich das P-Wort ebenso scherzhaft verwende wie der Kolumnist?
Die Redaktion hat hier wohl einen "gerichteten" Humor, was?
Letzter Kommentar für eine Weile. Macht doch ohne mich weiter...
Am 05.05.2016 um 13:32 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Bitte erläutern Sie "zunehmend zu Formulierungen kommt"! Was ist "zunehmend" ?
Im Übrigen: Ich kann wirklich nichts dafür. Ich schaue gelegentlich Mario an, Cindy und auchn sonstige Komiker der ganz, ganz jungen, Generation. Und mir scheint, dass das einzige, über was die Stadthalle oder das Stadion da grölt, die Abfolge von Zoten ist, vermischt mit dem Nachäffen von sozialen Verlierern.
Ich schätze das nicht, imitiere es nicht, fördere es nicht. Ich verachte und kritisiere es, mehr nicht. Dass Zitate Ihre Empfindsamkeit verletzen , tut mir leid. In einer Kolumne über den Böhmermannschen Zoophilie-Exzess wird man allerdings kaum ohne Hinweise auf den menschlichen Hinterleib auskommen können. Es sei denn, man ist bei der FAZ.
tf
Am 05.05.2016 um 16:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Sie haben völlig Recht, verglichen mit dem Sexismus-Beitrag ist es weniger. Daß es sich bei Ihren dortigen beschreibenden Ergüssen um Zitate handelte, war mir dann wohl entgangen. Alles eine Geschmacksfrage, und Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden. Ich sehe z.B. nicht Mario und Cindy, vielleicht liegt es daran und ich sollte das Niveau trainieren? Und die Themen ändern sich sicher auch wieder in Richtung oberer Körperregionen. Darauf freue ich mich!
MfG, Fotobiene
Am 05.05.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ich schaue gelegentlich Mario an, Cindy und auchn sonstige Komiker der ganz, ganz jungen, Generation."
Da haben Sie sich mutwillig den Geschmack verdorben. Dafür kann aber nun der Böhmermann nichts, er ist mit diesen Gestalten nicht in einem Topf.
Am 06.05.2016 um 13:28 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
ja, wundert mich auch, dass Fischer seine Zeit und seinen Geschmack mit sowas vertut, den Mittermaier hat er ja auch schon erwähnt. und irgendwie die ganz ganz junge Generation ist das ja wohl auch nicht? zumindest gab es die beiden Genannten schon vor 10 Jahren, als ich noch Glotze nutzte...
Und dass Herr Fischer den Böhmermann mit diesen in den Topf tut, erklärt natürlich auch seine Meinung. Sei's drum.
Am 05.05.2016 um 00:27 Uhr schrieb der Leser "Peter Pascht":
Sehr geehrter Herr Fischer, all ihre möglichen und unmöglichen Interpretationen bringen uns juristisch nicht weiter, denn sie sind was sie sind, subjektive Interpretationen, die zugegeben, lt. Gesetzeslage einem Gericht oder Richter zustehen. Zur Vollendung einer Beleidigung gehören zwei juristische Aspekte, alles andere, was sein könnte, ist nicht justiziabel. Zur Vollendung einer Beleidigung gehören 1.) die erwiesene Absicht des Beleidigers zu beleidigen, 2.) das Empfinden des Beleidigten beleidigt worden zu sein. Offenbar ist 2.) gegeben. Ob in diesem Falle allerdings 1.) gegeben ist, ist ohne Geständnis des Täters nicht entscheidbar. Gerichte gehen daher hin und ignorieren schon manchmal ganz willkürlich 1.). Die Beweislast ob 1.) nicht zutrifft liegt beim Täter. Bezüglich 1.) ist meine persönlich Wahrnehmung, der Komiker B wollte Herrn E nicht beleidigen, sondern ihn, ob seiner überzogener Empfindlichkeit sogar gegen nur augenscheinlich Beleidigungen, der Lächerlichkeit preis geben. Das Mittel dazu waren fingierte Beleidigungen. Da aber Herr B dies nicht privat tat, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, muss dieser Sender mit auf der Anklagebank sitzen, wenn denn eine Anklage erfolgt. Ganz streng ist weder 103 noch 185 erfüllt.
Am 05.05.2016 um 11:21 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Und wenn ich mal im Straßenverkehr laut "Arsch" aus dem Fenster riefe, dann wollte ich damit selbstverständlich auch niemanden beleidigen, sondern nur eine Unterhaltung mit einem Körperteil des sich angesprochen Fühlenden beginnen. Schließlich wäre dessen Arsch ja durchaus zu lautlicher Äußerung fähig. Und da mir niemand das Gegenteil beweisen könnte, müsste ich selbstverständlich freigesprochen werden. Es sei denn natürlich der Richter entschiede, dass schon das Ansprechen des süßen Hinterteils der betroffenen Person als "Arsch" eine strafbare Herabwürdigung desselben darstellte. Es müsste dann zwar doch ein Freispruch erfolgen, da nur Personen, aber keine Körperteile vor Beleidigung geschützt sind. Bekanntlich haben aber ja Richter keine wirkliche Ahnung vom Recht und sind nicht in der Lage mit dem gesunden Menschenverstand des Laien eine Situation zu erfassen. Insofern wäre zu befürchten, dass dieses eklatante richterliche Unvermögen letztendlich doch in meiner Verurteilung mündete.
Am 05.05.2016 um 11:23 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wenn Sie mal in StGB-Kommentaren nachschauen, finden Sie dort viele Beispiele für Beleidigungen in der Form des "der Lächerlichkeit preisgeben". Das ist sogar eine der schmerzlichsten Formen. Wahrhaft erstaunlich ist, wieder viele Deutsche plötzlich ihre Liebe und Toleranz gegenüber Beleidigungen entdeckt haben. Der Alltag (nicht nur des Nachbarstreits und der staatanwaltschaftlichen Verweisungen auf den Privatklageweg) spricht da eine andere Sprache: Die EHRE ist dem Deutschen allerliebstes Rechtsgut, und permanent bedroht. Schon das Duzen eines Polizisten reicht für 20 Tagessätze, und Franz-Josef-Strauß türmte Beleidigungsanzeige auf Beleidigungsanzeige, weil er ständig in seiner Bundeskanzler-Ehre beleidigt wurde. tf
Am 05.05.2016 um 00:28 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Liebe Kunst-, Satire-, Meinungsfreiheits-Freunde, Liebe "Böhmi"-Versteher,
hier wie anderswo wird immer gerne auf den "Kontext", die "Meta-(Meta-Meta-...)Ebene dieses Schmähkritik-Gedichts verwiesen. Richtig!
Ich denke jedoch, daß die meisten die Verpackung noch nicht zureichend verstanden haben. Dazu empfiehlt sich ein Blick auf den vollständigen Text, z.B. hier: http://www.deutschlandfunk.de/causa-boehmermann-die-schmaehkritik-im-gan...
Es wird behauptet, das Gedicht sei ein absurdes Konglomerat von rassistischen Vorurteilen, die Böhmi SO nicht gemeint haben kann, es sei "ironisch". Hm. Was ist mit: "...Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen"? Wirklich NICHT so gemeint? Ironisch? Okay, haben wir verstanden, ja?
Natürlich bedeutet das nicht, daß er auch die anderen Aussagen SO gemeint hat - DAS ist die Gratwanderung schon innerhalb des "Gedichts", Sie nennen es "Kunst", liebe Böhmi-Versteher... Natürlich ist Böhmermann kein Rassist, darum geht es auch nicht um Verleumdung oder üble Nachrede, wie Fischer m.E. zutreffend feststellt.
Die nächste "Meta-Klammer" wird gerne damit gesetzt, Böhmi habe sich von diesem "Gedicht" explizit distanziert. Ja, hat er. Trotzdem walzt er sein "Beispiel, was man nicht tun darf" über Minuten aus...
Fortsetzung 2/3
Am 05.05.2016 um 00:29 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Eine weitere "Meta-Klammer" will dies damit erklären, daß Böhmi nur dem Erdogan und uns mal klarmachen wollte, wo die Grenze zur Meinungsfreiheit liege - jedenfalls nicht bei dem kontextuellen xtra3-Beitrag, weswegen es bereits diplomatische Ver(w)irrungen gegeben hatte. Kritik auch an Storch und ihrer plötzlichen Wandlung zur 'Kämpferin für die Presse- und Kunstfreiheit'. Kritik also an aus Böhmis Sicht Nicht-Demokraten. Bis hierhin teile ich Ihre Auffassungen und "Meta-Ebenen", liebe Böhmi-Versteher.
Aber ist es ein wirklich sinnvolles und ernsthaft intendiertes Ziel von Böhmi, das Nicht-Überschreiten der UNTERgrenze (im xtra3-Betrag) durch ein gezieltes ÜBERschreiten der OBERgrenze zu "erklären"???
Nehmen Sie doch bitte die nächste "Meta-Ebene" auch noch mit dazu! Zitat aus dem weiteren "Kontext" - also weiter "meta" von innen nach außen: "Meine Damen und Herren, willkommen in Deutschlands Quatschsendung Nummer eins! (...) Was die Kollegen in Hamburg bei "Extra 3" da gemacht haben, diese dicken Bretter, die können wir hier, sind wir nicht imstande zu bohren." Wir sind uns über die Ironie hoffentlich einig? Weiter: "Die "heute-show", die finde ich richtig gut. Wenn ich in der Vergangenheit gerüchteweise gehört habe, dass wir hier scharf auf den Sendeplatz sind von der "heute-show", oder auf irgendwas, das Oli Welke gehört: Das würde ich niemals sagen, das stimmt nicht, auf gar keinen Fall. Oli!" Naaaaa? Ironie oder nicht, liebe Böhmi-Versteher? Forts. 3/3
Am 05.05.2016 um 01:14 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Aber ist es ein wirklich sinnvolles und ernsthaft intendiertes Ziel von Böhmi, das Nicht-Überschreiten der UNTERgrenze (im xtra3-Betrag) durch ein gezieltes ÜBERschreiten der OBERgrenze zu "erklären"???"
Was ist eine Grrenze: "Gren|ze, die; -, -n [mittelhochdeutsch greniz(e), aus dem Westslawischen, vgl. polnisch granica, russisch granica, zu russisch gran' = Ecke; Grenze, eigentlich also = Ecke, Kante, Rand, verwandt mit Granne]: c) nur gedachte Trennungslinie unterschiedlicher, gegensätzlicher Bereiche und Erscheinungen o. Ä.: die Grenze zwischen Kirche und weltlicher Ordnung, Hell und Dunkel, Kindheit und Jugend; die Grenzen zwischen Kunst und Kitsch sind fließend (es gibt keine eindeutige Trennung); das rührt schon an die Grenzen des Lächerlichen (das ist schon fast lächerlich)" © DUDEN - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache,|4. Aufl. Mannheim 2012 © DUDEN - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache,|4. Aufl. Mannheim 2012
Die Definition der gegensätzlichen Bereiche, definiert die Grenze. Die Darstellung auch des überschrittenen Bereiches ist also zwingend notwendig für die Darstellung der Grenze.
Am 05.05.2016 um 01:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Da muss ich nochmal nachhaken (es geht mir dabei nicht darum, Sie zu widersprechen, ich will nur verstehen).
Die X3 Sendung ist zwar auch eine satirische Sendung - für mich sah das so aus, dass das OK war, weil die Kritik dort berechtigt war (Protzbau gibt es, und dass es staatliche Gewalt gegen Demonstranten gab, ebenfalls). Mehr war da in dem Leid nicht drin, der Witz bestand nur in erdowie, erdowo, erdgan (wobei das dann wegen der türkischen Aussprache des g auch als Wortspiel auf Wahn verstanden werden konnte).
(Dass Erdogan darüber nicht erfreut ist, ist klar, weil er nicht möchte, dass diese Kritik öffentlich diskutiert wird. Vielleicht empfindet er sein Vorgehen sogar selbst als berechtigt? Ich mein, dass Polizisten auf Demonstranten schießen, gibt es ja in Deutschland auch, und das rechtfertigt man ebenso (die Demonstranten wären gewaltbereit gewesen usw.) Vielleicht sieht Erdogan das in der Türkei auch so. Was die Türkei gegenüber Flüchtlingen tut - nun das kann man hier kritisieren, aber wir (also als Deutschland) wollen auch letztendlich, dass die Türkei diesen Dreckjob macht, damit die deutsche Bundeswehr das nicht an der deutschen Grenze machen muss.)
Das hat meines Erachtens also mit dem Thema Beleidigung nichts zu tun. Wenn überhaupt geht es um Verleumgung. (Gewalt gegen Demonstranten - nachweislich wahr. Ziegerficker - nicht nachgewiesen)
Und dann wird es schwierig, weil Kurden diskriminieren tut die Türkei tatsächlich.
Am 05.05.2016 um 01:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
@ recht und gerechtigkeit
"Ziegerficker - nicht nachgewiesen"
Ach?! Ich glaube, Sie haben den Unterschied zwischen Beleidigung und Verleumdung noch nicht verstanden. Können Sie aber googeln.
Am 05.05.2016 um 02:06 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Der extra-3-Beitrag kritisiert die aufgeführten Inhalte des extra-3-Beitrages. Dieses sind reale Verhaltensweisen Erdogans.
Die Böhmann-Satire kritiesiert nicht die aufgeführten Inhalte des Beitrages ("Schmähgedicht") Diese werden als unwahr gekennzeichnet (zu Recht verboten) und können demzufolge auch nicht kritisiert werden. Der Gesamtkontext kritisiert die fehlende Differenzierung zwischen erlaubter Kritik und unerlaubter Kritik mit den Voraussetzungen für die Differenzierung: Darstellung des zu Differenzierenden.
Das Einzige was man im Schmähgedicht als wahr ansehen kann ist "Minderheiten unterdrücken". Schon das Folgende "Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen." ist eindeutig nur Kombinationshandlung und in der Kombination absurd. Weil ein Teilstück wahr sein kann, ist es das offensichtlich Absurde dennoch nicht.
Ich empfehle nochmals die ganze Sendung. http://www.cicero.de/salon/erdogan-schmaehgedicht-das-boehmermann-video-...
Am 05.05.2016 um 02:08 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Die Böhmann-Satire kritiesiert nicht die aufgeführten Inhalte des Beitrages ("Schmähgedicht") Diese werden als unwahr gekennzeichnet (zu Recht verboten) und können demzufolge auch nicht kritisiert werden."
Naja, das halbe Gedicht ist aber wahr. Wenn da alles nur unwahr wäre, wäre es ja noch verständlicher, aber so?
Am 05.05.2016 um 02:24 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Naja, das halbe Gedicht ist aber wahr. Wenn da alles nur unwahr wäre, wäre es ja noch verständlicher, aber so?"
Tatsächlich? Was wäre denn noch erwiesenermaßen wahr?
Am 05.05.2016 um 02:36 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
OK, halbes ist zuviel. Aber Kurden treten, Christen hauen, Mädchen schlagen (jedenfalls als Staatsgewalt, und da steht er als der Präsident dazu).
Am 05.05.2016 um 02:46 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Aber Kurden treten, Christen hauen, Mädchen schlagen "
Das steht da nicht allein, sondern: "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt." und "Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen."
Wie gesagt, hier wird die unwahre Kombination von Handlungen aufgeführt. Die Trennung ist sinnentstellen.
Am 05.05.2016 um 02:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ja, ich glaube, dass ich Ihre Argumentation nun verstehe. (Wenn ich ein Gedicht lese, lese ich persönlich nicht so, dass das in Zusammenhang steht - die Kombination empfinde ich eher als ein Stilmittel zum Reimen. Wenn das so gemeint war, und wenn schon ich es nicht so verstehe, weiß ich allerdings auch nicht, wie Erdogan das verstehen soll. Hat Gummimaske eigentlich eine weitere Bedeutung als nur Anonymisierung?)
Aber nun gut.
Ich plädiere im Übrigen nicht für oder gegen eine Verurteilung.
Wenn das aber nicht strafbar ist - dann bitte gleiches Recht für alle. Würde mir ja auch entgegen kommen.
"X vergewaltigt Frauen und isst dabei Tomaten" plus noch viel mehr Vulgarsprache dürfte dann im Rahmen einer Erklärung auch OK sein? Auch wenn ich es sage und nicht Böhmermann?
Am 05.05.2016 um 08:30 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
"‘X vergewaltigt Frauen und isst dabei Tomaten‘ plus noch viel mehr Vulgarsprache dürfte dann im Rahmen einer Erklärung auch OK sein? Auch wenn ich es sage und nicht Böhmermann?“
Falls Sie tatsächlich das Bedürfnis danach haben, schreiben Sie doch einen Roman, in dem eine Figur auftritt, die all die Schmähungen verbalisiert, die Sie ausdrücken wollen, und danach vom Blitz getroffen wird. Wenn Sie Glück haben, wird er verfilmt und kommt sogar im Fernsehen (natürlich im Spätprogramm).
Den Auftritt Böhmermanns sehe ich ähnlich. Schließlich hat er sein Gedicht nicht als Nachrichtensprecher, Politik-Kommentator oder Türkei-Korrespondent rezitiert sondern als Moderator einer selbst deklarierten Quatschsendung.
Man muss das nicht lustig finden und man kann Böhmermann allerlei Motive unterstellen. Ich meine aber, es sollte erlaubt sein.
Am 05.05.2016 um 02:15 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich darf wohl auch nicht sagen:
"Herr X vergewaltigt Frauen, und isst dabei Tomaten"
?
Am 05.05.2016 um 01:41 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Lesen Sie gerne den letzten Beitrag von Fischer dazu, ehe Sie sinnfreie Texte kopieren. Die Obergrenze muß man nicht überschreiten, um sie zu "demonstrieren", zumal sie jedem bekannt ist. Sie müssen mich auch wirklich nicht mit vorheriger öffentlicher Ankündigung, daß man das ja nicht dürfe, erschießen, um der Gesellschaft oder Erdogan den Unterschied zwischen Totschlag und Mord "satirisch" zu erläutern.
Am 05.05.2016 um 01:58 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Da bin ich mir unsicher.
Wenn ich mir die Kolumnen von Herrn Fischer lese, vor allem was seine "Beispiele" angeht, fällt mir schon auf, dass FAZ und Sexualdelikt oft herhalten müssen. Das sollen angeblich nur Beispiele oder nur Einleitung sein - aber man fragt sich dann schon, warum diese Fixierung und in diesem Tonfall.
Beispiele zur Anschaulichung sind schon wichtig. Aber warum muss man die Obergrenze immer nur sexuell überschreiten, wenn das Thema primär nicht um Sexualdelikt geht? Nur weil man nach vorne ficken will?
Und vor allem - nach Bunga Bunga und Sexparty von einigen europäischen Politikern - ist es sogar vorstellbar, dass irgendein Präsident Kinderporno guckt (Wenigstens hatte Böhmermann Harem nicht thematisiert).
Und wer um die Grenze nicht ohnehin weiß oder wer die Grenze anders empfindet - würde er die Grenze anhand dieser Beispiele verstehen? (Vor allem wenn die Ansage nicht auf türkisch war)
Am 05.05.2016 um 09:36 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Aber so geht absurdes Theater. Finde ich. Ist Realität. Sehe ich.
Am 05.05.2016 um 00:33 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Weiter: "Und Satire: "Extra 3" hat in dieser Woche fast den dritten Weltkrieg ausgelöst - dafür erst mal einen großen Applaus! Ja! Mit 'ner Supernummer."
.....
Nach hinten raus wird die Klammer - natürlich TOTAL ironisch!? - gesetzt, mit dem Hinweis auf Löschung, mögliche juristische Konsequenzen und Zitat: "Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht..." Ironie oder nicht, liebe Böhmi-Versteher?
Wenn Sie schon von "Meta-meta-meta"-Ironie sprechen, schälen Sie die Zwiebel doch bis zuletzt und trocknen Sie Ihre Lachtränen - oder lassen Sie sie laufen, wenn Sie verstehen, welchem "kleinen Pupswitz" (Zitat Böhmi im Zeitinterview) Sie aufgesessen sind, der jeder Meta-meta-meta-Ebene entbehrt, weil sie eben nicht intendiert (Stichwort: Vorsatz) war, sondern lediglich die Sendung (als "Humorstandort Deutschland") "nach vorne ficken" (Zitat Böhmi im Zeitinterview) sollte! Ein gezielt beleidigender "Pupswitz", minutenlang ausgewalzt für "die Quatschsendung Nummer eins" auf Kosten eines Staatsoberhaupts - eines Despoten, ja! - aber eines Menschen, durch den sich viele Türken vertreten sehen, ob es uns paßt oder nicht.
DAS ist die "Meta-meta-meta"-Klammer, liebe Kunst-, Satire-, Meinungsfreiheits-Freunde, liebe "Böhmi"-Versteher! Pupswitzen für die Quote, online: Klicks Ich nannte das im letzten Beitrag "böhmern" ... ;-)
Am 05.05.2016 um 00:45 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Mir scheint zumindest in der Diskussion ein kulturelles Missverständnis zu dominieren. Sie finden also die Bemerkung, es gälte den "Humorstandort Deutschland nach vorne zu ficken" nicht witzig und - nun, treffend? Ich sehr wohl. Und zwar im Kontext. Und auch im Angesicht aller Satiresendungen seit 1962. Und ich sehe hier auch keinen Niedergang der Kultur, sondern einen sehr komprimierten Verweis auf Sprache und Denken der Gegenwart. Das ist Zitat und Dekonstruktion - mit einem "Meta"-Witz, wie Sie es versucht haben, auch nicht zu erfassen.
Am 05.05.2016 um 01:06 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
So gesehen ja: "Einen komprimierten Verweis auf Sprache und Denken der Gegenwart." Einen "Verweis", der sich dessen bedient (ihn eben nicht etwa dekonstruiert). Mit "Kultur" hat das eben NICHTS zu tun, sondern nur mit Quote und Klicks. Das gibt Böhmi ja nun explizit im Interview zu. Ja, darin sehe ich nicht nur einen Niedergang der Kultur, sondern auch der Menschlichkeit, die in unserem Rechtsstaat sogar für einen Despoten gilt.
Am 05.05.2016 um 01:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das war dann wohl nur eine Umschreibung von "Sex sells und rape sells even more" in zeitgemäßer Sprache....
Am 05.05.2016 um 01:26 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, so sehe ich das. Und für diese Grenzen brauchen wir keine neuen Gesetze, sie sind da.
Am 05.05.2016 um 02:29 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Ach Fotobiene, wie vergeblich sind doch Ihre Versuche, Subjektives zu objektivieren.
Einfach mal tief durchatmen, sich klarmachen, wer Erdogan ist und wen hier also die vermeintlich unerhörte Beleidigung getroffen hat, und wie unsere Regierung reagiert hat - und auch Herr Fischer - und schon wird das Ganze witzig, Satire, Kunst. Und Sie humorlos, verständnislos, ahnungslos.
Mitleid mit dem Opfer eines opferlosen Vergehens ist eine Sache. Wenn der dann noch Erdogan heißt, sollte es doch endgültig klar sein, dass man lieber mitlacht als sich typisch deutsch aufzuregen.
Kennen Sie den Spruch von der Revolution, die nicht stattfinden durfte, weil man den Rasen nicht betreten darf?
Mei, wenn der ZDF am Ende für das unerhörte Leid des Herrn Erdogan 500 EUR zahlen muss, wäre das m.E. schon zu viel. Gefängnis für B.? Das Ende des Abendlandes.
Je suis Böhmermann...
Am 05.05.2016 um 03:01 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Joa, ich mache mir mal klar, wen es treffen würde, wenn es SIE treffen würde und eine Volkesmehrheit der Meinung sein würde, es sei richtig und nur "vermeintlich unerhört", SIE am nächsten Baum aufzuknüpfen, weil Sie von Rechtsstaat nix verstanden haben und Sie sich offen gegen die Rechtsstaatlichkeit stellen, weil es ja "den Richtigen" trifft. Und schon wird das ganze witzig, Satire, Kunst, ja? Werden Sie lachen, unter dem Baum, ja? Mei, ....
Am 05.05.2016 um 06:58 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Am Baum aufknüpfen != Schmähgedicht zitieren
Soweit klar?
Am 05.05.2016 um 09:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das interessante ist ja, dass diesmal der "Beleidiger" ein Mann war, und dass der "Beleidigte" auch ein Mann war (wenn auch "nur" ein Türke, dafür aber der Präsident).
Man stelle sich vor, eine feministische Komikerin hätte dieses Gedicht über Erdogan geschrieben, oder ein Mann hätte auf ähnliche Weise über eine Frau geschrieben....
Ich muss sagen, so einige "Ironien" über sexuelle Gewalt, was Herr Fischer in seiner Kolume schreibt, finde ich verletzend. Unabhängig davon, was sonst in den Kolumnen steht. (Daher finde ich es gut, dass er das seit 2 Kolumnen nicht mehr gemacht hat). Aber das eigentlich auch nur, weil er Bundesrichter ist und weil das die ZEIT ist. (Ja, klar, Beleidigung ist es auch nicht, da er in Kollektiv schreibt.) Natürlich kommt da auch ein Teil des Forums an und sagt, dass das nur vermeintlich unerhört ist, dass ich von Rechtsstaat nix verstanden habe, und dass das nur Wortspiel und Ironie/Kunst/Satire/Humor/Witz sei.
Wieweit der "Witz" aber ernst gemeint ist, weiß man es aber auch nicht. Auch nur sex/rape sells"?
Unabhängig von der juristischen Beurteilung kann ein Witz einen treffen und verletzen. Es geht dann nicht so sehr drum, was für einen Witz gemacht wird, sondern um die Handlung an sich, in der Situation Witze macht. Witze machen als Machtdemonstration.
Hier ist es natürlich so, dass Erdogan als Präsident alles andere als unterlegen ist (vor allem gegenüber Böhmermann), auch wenn er es vielleicht so empfindet.
Am 05.05.2016 um 09:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Jedenfalls hat mich die Debatte um Böhmermann dahin gebracht, dass ich nicht mehr soviel Angst habe, wenn Leute was Unwahres über mich schreiben (hatte bisher immer Angst, dass diesen Leuten mehr geglaubt werden als mir). Es verletzt mich daher auch weniger.
Sind ja nur Meinungsäußerungen, wir hben hier Meinungsfreiheit, und wenn die Leute so sind, dass sie meinen, Unwahrheiten über mich verbreiten zu müssen, dann ist es halt so.
Das ist eh auch nicht ernst zu nehmen. Nicht wörtlich gemeint, oder nur Spaß, oder so.
Oder?
Einerseits ist das befreiend. Anderseits: demütige ich damit mich nicht selbst?
Am 05.05.2016 um 09:56 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Böhmermann hat, wie so Vieles andere auch, das Sie fälschlich auf sich beziehen, reinweg ganz und gar nicht mit Ihnen zu tun. Ihre persönliche Privatexistenz ist durch nichts, was in dieser Debatte eine Rolle spielt, auch nur im Geringsten berührt.
Am 05.05.2016 um 05:02 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Je suis Böhmermann...
J' en suis désolé.
Am 05.05.2016 um 07:01 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
"Mei, wenn der ZDF am Ende für das unerhörte Leid des Herrn Erdogan 500 EUR zahlen muss, wäre das m.E. schon zu viel."
Sie werden nie erfahren, was auch Sie als Gebührenzahler abzudrücken haben, da das ZDF Böhmermann ja schon volle juristsiche Unterstützung zugesichert hat. Eingespart werden die mehr als 500 Euronen sicher nicht bei den Übertragungsrechten für Fußball oder Rosamunde Pilcher.
Am 05.05.2016 um 11:11 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Nun muss Herr B. schon für die "Revolution" herhalten! Man sieht: Das Format ist unbedingt ausbaufähig, und es scheint mir, als halte so mancher Sender das geeignete Personal dazu bereit. Und an Meta-codierten und "im Zusammenhang" verständlichen Super-Ideen besteht wahrlich kein Mangel:
Man könnte zum Beispiel in einer Raab-Show von Zuschauern mit verbundenen Augen eine Putin-Puppe mit Fäkalien bewerfen lassen. Oder in einem kleinen Special live ein Schwein schlachten, dem ein Schild mit dem Namen des saudischen Königs umgehängt ist. Warum nicht auch mal einen kleinen Einspielfilm aus der Asservatenkammer des Dezernats für Kinderpornografie ausstrahlen, mit einer hinein-animierten Netanjahu-Figur? Oder behaupten, ein bekannter Satiriker habe schon wieder eine Vergewaltigung begangen und dabei ein Lied gesungen?
Man müsste dann natürlich jedesmal sagen, dass das ein ganz toller Pupswitz ist, der die Diskussion anregen soll, was man auch schon daran sehen kann, dass der Moderator Grimassen dabei macht. Dann muss man noch sagen, in Deutschland sei es verboten.
Ich bin mir sicher, all dies und vieles mehr würde seine Follower finden, eine weltweite Welle der Solidarität mit unterdrückten Künstlern auslösen, und natürlich eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit der Ekelschwelle. Elizabeth II, angetan mit nichts als einem Cindy-aus-Marzahn-Köstüm, würde den vom Duke of Edinburgh gestifteten Humorpreis "Fuck Vorward, Germany!" überbringen. TF
Am 05.05.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wenn einer erst mal so richtig in Fahrt kommt, dann ist offensichtlich kein Halten mehr. Wie noch mein verstorbener Vater sagte: Wenn alle den Rasen betreten würden!
Ja, wehe! Wenn alle Richter plötzlich Kolumnen schreiben und über, zum Beispiel, die Presse oder auch alles Sonstige herziehen würden! Oh, Vaterland! DANN gibts ein Hauen und Stechen solcherart, dass selbst der Höcke in Erfurt die Augen weit aufreissen würde, so eine Höllenfahrt der Kultur.
Am 05.05.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Strafgesetzbuch
§ 199 StGB - Wechselseitig begangene Beleidigungen
"Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären."
Hätte Erdogan doch bloß bei B. im Publikum gesessen und auf der Stelle seinerseits mit der Beleidigung reagiert
"Sie Kopropraxie - Kranker gehören nicht in`s Fernsehen, sondern in eine neurologische Fachklinik",
dann wäre "auf der Stelle" Gleiches mit Gleichem vergolten und wir müssten uns nicht mehr mit diesem B.-Blödsinn befassen, an dem sich jetzt Rechtsanwälte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht "goldene Nasen" verdienen werden.
B. als Arbeitsbeschaffer für Juristen, was ja gewiß als überaus positiv zu bewerten ist.
Dass dieses Pro - B. Argument bisher noch keinem der Claqeure eingefallen ist ....
Am 05.05.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Hallo Herr Fischer, würde ich Ihnen in Ihrem Stil antworten wollen - was mir Freude machen würde - so würde das enden in einem "Entfernt. Bitte achten Sie auf eine angemessene Wortwahl". Schade. Nein, Herr B. muss nicht herhalten für die Revolution. Lesen Sie meinen Beitrag bitte nochmal, und versuchen Sie ihn zu verstehen. Freundliche Grüße, und danke für die Kolumne!
Am 05.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Hahaha, sehr schön, das finde ich niveauvoll obenrum zurückgeböhmert! ;-)
Am 05.05.2016 um 15:03 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Niveauvoll obenrum zurückgeböhmert" - That's it! ;););)
Am 05.05.2016 um 08:36 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Mit "Kultur" hat das eben NICHTS zu tun, sondern nur mit Quote und Klicks. Das gibt Böhmi ja nun explizit im Interview zu. Ja, darin sehe ich nicht nur einen Niedergang der Kultur, sondern auch der Menschlichkeit, die in unserem Rechtsstaat sogar für einen Despoten gilt."
Sie stellen fest, dass es nichts mit Kultur zu tun hat? Mit Verlaub: Es ist nicht Ihr Amt, dies festzustellen. Und es wäre ein kleiner Beitrag zur Kultur, wenn Sie einsehen würden, dass Sie (wie auch Fischer, wie auch ich) nicht darüber entscheiden, ob etwas Kultur IST oder NICHT IST.
Der Verweis auf die Quote führt zu nichts, denn zum einen ist die Quote seiner Sendung lächerlich gering, zum anderen kann man jedes öffentliche Tun verdächtigen, nur um der Quote willen getan zu werden. Das gilt für Böhmermann, Erdogan, Fischer - für jeden.
Kultur und Menschlichkeit sind nicht voneinander zu trennen. Was Böhmermann im Interview sagt, weiss ich im Detail nicht. Aber nehmen Sie bitte nicht an, dass er Wort für Wort MEINT was er sagt. Er tut dies in seiner Sendung nicht, warum sollte er es in einem Interview tun? Es ist Aufgabe des Publikums herauszufinden, was eventuell gemeint sein könnte. Böhmermann sagt nur den Text auf.
Am 05.05.2016 um 05:06 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Sie finden also die Bemerkung, es gälte den "Humorstandort Deutschland nach vorne zu ficken" nicht witzig und - nun, treffend?
Ich sehr wohl. Und zwar im Kontext. Und auch im Angesicht aller Satiresendungen seit 1962.
Ich glaube, da haben Sie einige übersehen, die beim Kopulieren das Handwerk (sowohl inhaltlich als auch technisch) weitaus besser beherrsch(t)en. Nicht alle benötigen dabei die Medienaufmerksamkeit zur Bestätigung des eigenen Ich bzw. was man dafür hält.
Und nicht alle benötigen eine dauerhafte Fernsehpräsenz.
Am 05.05.2016 um 08:57 Uhr antwortete der Leser "grist":
Oha, liebe Fotobiene, Da haben Die sich aber viel Mühe gegeben, Respekt. Darum müssen Sie jetzt tapfer bleiben: Ihre Exegese sitzt nämlich dem grundsätzlichen Irrtum auf, Sprache sei digital. Man könne etwas nur genau wörtlich meinen oder ironisch genau das Gegenteil. Und das alle gemeinsam auftretenden Sätze entweder alle ironisch oder alle ernst gemeint sein müssen. Dieser pseudomathematische funktioniert schon im Alltag nicht geschweige denn bei künstlerischen Darbietungen. Charakteristisch für Böhmermann ist gerade, dass er es seinen Gesprächspartnern die Intelligenz zutraut, seine Äußerungen zu verstehen. Das mögen manche nicht (zB Interviewer) und das muss man auch als Rezipient nicht mögen. Aber einen Sttick können Sie ihm nicht daraus drehen.
Am 05.05.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
"Charakteristisch für Böhmermann ist gerade, dass er es seinen Gesprächspartnern die Intelligenz zutraut, seine Äußerungen zu verstehen"
Ich finde Schulhofwitze leicht verständlich.
Am 05.05.2016 um 09:37 Uhr antwortete der Leser "grist":
Eben, aber halt nicht alle.
Am 05.05.2016 um 09:40 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ich finde Schulhofwitze leicht verständlich."
Auch diese werden Ihnen vom Fernsehen geliefert - Mario Barth läuft wöchentlich, oder? Vielleicht wird sogar Oliver Pocher demnächst reanimiert.
Am 05.05.2016 um 09:57 Uhr antwortete der Leser "hschmitter":
Auch neo royale läuft wieder an und das Marketing durch "Interviews" auch schon.
Am 06.05.2016 um 00:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nein, lieber grist, das habe ich ja hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa... gesagt, daß nicht alle ironisch oder ernst gemeint sein müssen. Und ich denke, ich habe es in Ihrem Sinne verstanden. Schon das "Gedicht" selbst bricht es ja inhaltlich. Nur: Es kann doch nicht "Kunst" sein, etwas so zu metaverzwiebeln, daß es nur noch der "Künstler" selbst versteht, vielleicht auch noch eingeweihte "hochintelligente" Kreise, nicht aber der 08/15-Rezipient oder das Opfer. Das öffnete doch Tür und Tor für jegliche Beleidigung unter dem Deckmantel angeblicher minderer Intelligenz der Rezipienten! Und mit Verlaub: Ich versuchte - unter Zuhilfenahme weiterer Aussagen des Verdächtigten - für jeden "Intelligenten" klarzumachen, daß sich diese windelweiche Wahlironie jedes tieferen Sinns entleert, eben nur ein Pupswitz ist, der - nunmehr beweisbar durch eigene öffentliche Aussage - nur auf Quote durch Zote schielte, die juristischen Grenzen austesten wollte, bewußt und gezielt überschritt. Das Übelste dabei aus meiner Sicht: Die Wenigsten bemerken, wie hier egomanischer Unfug zulasten politischer Diplomatie (wie auch immer man die von außen beurteilt) und rechtsstaatlicher Verantwortung getrieben wird.
Am 05.05.2016 um 00:41 Uhr schrieb der Leser "Menschlichkeit Vernunft":
Recht, lebendig. Im Dreisatz sichtbar gemachte Wertigkeit der Materie Recht: Gedruckte Nichtigkeit und Meinung. Hartes, buchstabentrockenes, lebenswirkendes wägen. In Medien, Bevölkerung und Politik emotional überheiztes B.E.M.-Thema.
Gekonnt. Eloquent. Lehrreich. Unterhaltsam. Enthüllend. Berechtigte Fragen.
In den Beispielen des Artikels aufgezeigt: Meinung. Wichtigkeit. Unwichtigkeit. Parodie. Komödie. Satire. Unsinn. All das wird in der Rechtsprechung, wenn von Gesetzen gefordert, mitbetrachtet und beurteilt.
Die Mehrzahl der Kommentare bezieht sich auf die Nichtigkeit und die Emotion der Überheizung. Interessant: der wertvolle Rahmen des wägen dabei scheinbar aus dem Sinn. Die Meinungs- und Kunstfreiheitsfrage überwiegen. Grundsätzlich gut – da diese Freiheiten für eine Demokratie so immens wertvoll sind, sie mit ausmacht. Wie würden wir uns fühlen, wenn wir nicht mehr sagen dürfen, was wir meinen. Ein Überwachungs- und Bevormundungsstaat, nein danke.
Nur: was sind Meinungs- und Kunstfreiheit, wo ihre Grenzen? Dieses B.E.M. Thema zeigt, dass selbst Politiker, Medien und die Kommentare hierüber uneins sind – viele verschiedene Meinungen bis Polarisierungen.
Ob mit Urteil - Wahrspruch, abwägender Stellungnahme - mehr gelebtes Verständnis zu Meinungs- und Kunstfreiheit bei Politikern, Medien und Bürgern entsteht?
Erschreckend: die vorherrschende Wertigkeit in Politik und Gesellschaft. B.E.M. Betroffen- und Echauffiertheit - aber - TTIP Witz und Dreistigkeit.
Am 05.05.2016 um 01:40 Uhr schrieb der Leser "Reanimator":
Fischer sollte mit der Juristerei einfach aufhören.
Begründung: An Juristen mangelt es unserem land sicher nicht.
Um so mehr mangelt es an Schriftstellern der Art und Größe eines Charles Bukowski. Herr Fischer könnte in seine Fußstapfen treten.
Ich versuche mir vorzustellen, wie Fischers Texte und Kommentare hier erst aussehen würden, wenn er die beruflich bedingte Handbremse lösen würde.
Ich hoffe, Fischers regelmäßigen Kolumnen hier und seine Kommentare zu den Kommentaren finden kein Ende. Eine Sternstunde des Journalismus ganz ohne Journalisten.
Am 05.05.2016 um 02:31 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Hundertprozentig richtig. Ich glaube sogar, Fischer würde gut zu Böhmermann passen. Eine Fernsehshow zu zweit. Ideenreichtum haben beide.
Am 05.05.2016 um 08:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ich glaube sogar, Fischer würde gut zu Böhmermann passen."
Fischer beweist mE in den letzten beiden Kolumnen, dass dies ein Missverständnis ist. Er steht sich im Prinzip nicht weniger fremd zu Böhmermann als Angela Merkel. Darüber können auch die ganzen Filmzitate aus den 70ern und 80ern nicht hinwegtrösten (oder -täuschen). Innerhalb seines Amtes (und meinetwegen Fachs) kann er vielleicht als ein ähnliches Phänomen gesehen werden, das vermag ich nicht wirklich zu beurteilen, aber kulturell trennen die Beiden doch Welten (oder Generationen (mindestens 2)), Böhmermanns Code ist Fischer vollständig unzugänglich. - Woraus man ihm wiederum keinen Vorwurf machen muss. Einen Vorwurf kann man ihm allerdings machen, wenn er sich zum Richter über Kultur und alles Sonstige erklärt. Da kommt nämlich in der Summe nur 27 statt 42 heraus (sry, auch das ist natürlich nur eine antiquierte Anspielung aus einer anderen Zeit).
Am 05.05.2016 um 10:35 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Na, na! Zu was DARF ich mich denn nach Ihrer Ansicht "zum Richter erklären"?
Sie selbst sind offenbar von einer höheren Instanz als Richter über Richter, Böhmermanns Code, "die ganzen Filmzitate" und Angela Merkel zugelassen. Um nur mal die Objekte dieses letzten Kommentars aufzuzählen.
tf
Am 05.05.2016 um 10:43 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Na, zumindest stehe ich der Böhmermann'schen Materie näher als Sie. - Also rein professionshalber. Und ich vermeide nach Möglichkeit auch, Urteile zu verbreiten.
Am 05.05.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Pittiplatsch, sind Sie das, in einer Verkleidung von Didi Hallervorden? (Oder ist sonst irgend jemand noch "näher dran" am Heiligen B., aka Ai Weiwei?)
Lustige Rätsel zu Christi Himmelfahrt: Harret aus, das Pfingstfest ist nahe!
PS: Ist Nähe immer ein gutes Argument, um einen Sachverhalt einigermaßen objektiv zu durchdringen?
Am 05.05.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ist Nähe immer ein gutes Argument, um einen Sachverhalt einigermaßen objektiv zu durchdringen?"
Na, zumindest im handwerklichen Sinne, ist es keine schlechte Basis.
Am 06.05.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Gut, dann lassen wir doch einmal Nähe zu: Dieter Nuhr hat sich zur Causa B. ebenfalls ein paar Gedanken gemacht und diese im Tagesspiegel veröffentlicht:
http://www.tagesspiegel.de/medien/streit-ums-erdogan-gedicht-boehmermann...
(Und als Beifang ein Gedanke von Andreas Rebers, gestern Abend bei Herrn Nuhr: "Klischees von heute waren früher Utopien, wir reiten auf Kamelen durch Berlin.")
Am 06.05.2016 um 14:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ja, zweifellos, man kann es sehen wie Dieter Nuhr. Man kann es ja sogar sehen wie Thomas Fischer. ;-) Gesagt hat es Nuhr allerdings besser - meiner unmaßgeblichen persönlichen Meinung nach.
Die Standpunkte pro und contra sind auch bekannt und mittlerweile mehr als ausreichend ausgeführt. Es wird Sie vielleicht überraschen: Mir sind BEIDE plausibel. Aber: Beide Positionen werden ja durchaus auch (und wahrhaftig nicht selten) mit "falschen" Argumenten angegriffen. "Falsch" im breiten und manchmal undurchsichtigen Spektrum von irrend über borniert bis dumm, manchmal auch aggressiv missbräuchlich. Mischformen sind natürlich die Regel. Und Mathias Döpfner ein Protagonist unter vielen.
Gerade wenn es NUR ein Dafür und Dagegen zu geben SCHEINT, liegt ja die Wahrscheinlichkeit, dass man auf der "richtigen" Seite steht bei 50%. Das nennt man einen Coinflip. Und es ist ein reines Zufallsphänomen. Interessanter als die Haltung selber ist also, wie sich die Haltung jeweils begründet. Und da gibt es, scheint zumindest mir, einiges gerade zu rücken und zu differenzieren, dazu muss man kein Sophist oder Sprachpolizist sein. (Und wenigstens dafür kann man der Böhmermann'schen Initialsatire auch etwas Anerkennung zollen.)
Am 05.05.2016 um 10:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Im Übrigen DÜRFEN Sie natürlich über ALLES und JEDEN richten, selbst über mich. Nur: Es wird am Ende die Frage entstehen, welches dieser Urteile ernst zu nehmen ist. Und ob der Richter dann nicht doch ein wenig zu viel riskiert hat (auch als "Die Grosse Lippe" bekannt). DARÜBER wiederum werden Sie dann nicht mehr richten können.
Aber ich will ja Ihr (kleiner) Freund sein. Deshalb benenne ich nur den möglichen Vorwurf, werfe aber persönlich nicht vor.
Am 05.05.2016 um 12:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Merkwürdig, dass Sie dauernd den Begriff "Urteil" ins Spiel bringen. Als könne, dürfe, wolle oder solle ein Richter fortwährend "Urteile" (gemeint wohl: "Verurteilungen") von sich geben. Ein merkwürdiger Reflex!
Und eine rätselhafte Selbst-Beschreibung: "Ich vermeide nach Möglichkeit, Urteile zu verbreiten". Ich lese viele Ihrer Kommentare. Sie sind stets voller "Urteile", Bewertungen, persönlicher Meinungen. Sie halten anderen Kommentarschreibern Unverständnis, Fehler, gar Böswilligkeit vor. Alles gut! Das ist, neben anderem, der Sinn einer offenen Diskussion. Aber man sollte den Maßstab beibehalten. Der Kolumnist schreibt nicht "Urteile", sondern seine Meinung. Und Sie schreiben Ihre. Manchmal antworte ich, manchmal nicht.
Sehr beeindruckend ist übrigens Ihre Ausführung, dass "am Ende" (neudeutsch richtig: Amendedestages) irgendjemand die Frage stellen wird, welches (meiner) Urteile Ernst zu nehmen ist, und "ob der Richter vielleicht ein wenig zu viel riskiert hat", und dass ich "darüber nicht mehr werde richten können". Das ist ja nun eine veritable Drohung, oder? Mit was? Mit dem jüngsten Gericht? Oder mit einem Traum? Mit dem Schicksal? Und was meinen Sie: Wie oft hat man das schon gehört, bevor man der Kolumnist wurde? tf
Am 05.05.2016 um 17:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Eine "Drohung"? - Das ja nun wahrhaftig nicht! Aber doch eine unweigerliche Konsequenz der öffentlichen Rede. Es folgt auch nicht das "Jüngste Gericht", aber etwas Ähnliches: Zuerst wird man Gegenstand von Meinungen, danach sogar von Urteilen. Und dann steht man da wie ein Böhmermann. Natürlich nur im übertragenen Sinne - ich will Sie keinesfalls erzürnen.
Was mich betrifft, so ist mein Tun hier ja viel zu unbedeutend. Manchem mag kurz eine flüchtige Meinung (bzw eine Aversion) über mich aufflackern, aber ein URTEIL, das in ERINNERUNG bleibt, doch ganz gewiss nicht.
Was dagegen vom Katheder herunter gesprochen wird, ist dann doch von ganz anderem Kaliber. Und der Sprecher, das sieht auch ein Blinder: ebenso. Und weil das so ist, kommt es - denke ich - auf die feine Unterscheidung zwischen Meinung und Urteil sehr wohl an.
Dass Sie Urteile einfach so zu harmlosen Meinungen umdeuten - dazu haben Sie doch viel zu viel Sprach- und Stilbewusstsein, sowie mehr als nur ein Gespür für Dramaturgie. Wenn Böhmermann ein NICHTS sein soll, so ist dies doch weit mehr als eine Meinung
Dass des Böhmermanns Werk Ihnen nicht einleuchten will, ist schade, aber nicht, was man Ihnen vorwerfen wollte. (Dazu braucht es btw die Unart mit den vielen Anführungszeichen auch nicht. Es bringt einen zudem leicht in unangenehme Gesellschaft) Aber den gesamten Böhmermann mit Haut und Haar zum Zwerg bis hin zum Nichts zu verkleinern - das ist mE doch deutlich mehr als eine Meinung. Ich denke: ein Urteil.
Am 05.05.2016 um 19:00 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Dass Sie Urteile einfach so zu harmlosen Meinungen umdeuten..."
Kapaster, Sie unterliegen hier einem Irrtum; dass es nämlich im allgemeinen Sprachgebrauch (und nur auf den kommt es hier im Forum an), semantisch einen qualitativen Unterschied zwischen Meinung und Urteil geben würde.
Den gibt es in diesem Bereich aber nicht : Zu sagen, jemand hat sich eine Meinung zu etwas gebildet, ist dasselbe wie die Formulierung, er habe sich ein Urteil zu etwas gebildet.
In diversen Fachgebieten kommt natürlich jeder Gutachter in seinem Gutachten zu einem Urteil, das Forum und die Kolumne sind aber ein offener Meinungsaustausch und keine Plattform des Gutachterwesens, und auf dieser Ebene spielt der wissenschaftlich-fachliche Urteilsbegriff keine Rolle.
Am 05.05.2016 um 20:11 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"... jemand hat sich eine Meinung zu etwas gebildet, ist dasselbe wie die Formulierung, er habe sich ein Urteil zu etwas gebildet."
Es geht aber nicht um Vorgänge IM KOPF, dort mögen die Grenzen verschwimmen. Öffentlich geäussert offenbart sich der Unterschied dagegen sehr wohl. Die Meinung berichtet von sich selbst: Das Essen schmeckt mir nicht. Das Urteil dagegen verkündet: Der dies zusammenrührte ist kein Koch! Das Urteil gibt sich letztinstanzlich und unerbittlich, die Meinung dagegen wahrt zumindest den Anschein von möglicher Veränderung beim Eintreffen neuer Information. Das Urteil fordert Unterwerfung, die Meinung erbittet die soziale Wärme der Überzeugung. Und weil das Urteil so fordernd auftritt, muss es im Gegenzug erdulden, dass seine Expertise nachgefragt wird. Wer urteilt, begibt sich in Gefahr. Die Meinung hats da leichter, denn ihr wird auch eine leichtfüssige Unverbindlichkeit zugestanden. Wenn der Dummkopf einen Unsinn als Meinung vorträgt, dann kann man ihn trotzdem küssen. Trägt ers aber als Urteil vor, kriegt er auf die Nuss (und hat sichs redlich verdient). ... (Sie ahnen sicher, dass das ewig so weitergehen könnte)
Am 05.05.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
" semantisch einen qualitativen Unterschied zwischen Meinung und Urteil geben würde."
Wie recht Sie doch haben, aber wer im direkten gedanklichen Austausch mit einem Richter am Bundesgerichtshof ist unterliegt eben auch ( manchmal ) einer Selbstüberschätzung die einen einfachen Gedankenaustausch quasi zu einem "objektiven juristischen Gutachten" macht.
Am 05.05.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Fimtipp:
Männer, die auf Ziegen starren /The Men Who Stare at Goats /USA /Grant Heslov/ Jahr 2009.
Autor, Regisseur und Produktion behaupten "steif und fest*", im vorliegenden Filmbeitrag handelte es sich um eine "amerikanische" Satire. Durchaus aber möglich , das es sich um eine Darbietung niederer Art handelt und diese als solche demnächst gekennzeichnet werden muss.
Die Sache liegt noch beim 2. Senat des Bundesgeschmackshof in Zülpich**.
DNA Warnhinweise beachten ! (Darbietung niederer Art)
*Parallelen/Analogien zu in Rede stehenden Körperteilen sind unbeabsichtigt.
** Die „Römerstadt“ Zülpich mit dem lateinischen Namen Tolbiacum existiert seit dem 1. Jahrhundert v. Chr
Am 05.05.2016 um 12:35 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
P.S. : Nicht verwechseln mit dem gelben Warnhinweis DMA (Darbietung minderer Art)
Am 05.05.2016 um 12:56 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Hallo Herr Fischer, wie mehrfach gesagt, ich schätze Ihre Kolumne außerordentlich, und auch diese Sätze mit dem P-Wort und der Zeitung für Deutschland, die anderen hier so unangemessen angesichts der Gravität der Hauptthemen erscheinen, unterhalten mich famos. Sie treffen auch in meinen Augen den Nagel meist auf den Kopf. Aber in den Fragen, ob Komiker masochistisch seien, ob Böhmermanns Aktion Kunst war, pardon IST, ob jämmerliche oder herrliche Kunst, naja, da hilft Ihnen weder die Soziologie noch die Juristerei besonders. Nach meiner Lesart haben Sie die Aktion einfach nicht verstanden. Satire gegen Mächtige hat etwas von gespielter Revolution, von einem kleinen Aufbegehren ohne Waffen. Es ist schlimm, wenn sowas an der Rasenkante enden muss. Naja, vielleicht wäre ja eine Geldstrafe unterhalb des Levels, wo es weh tut, ein angemessener Kompromiss für die verschiedenen Sichtweisen. Danke für die Kolumne!
Am 05.05.2016 um 11:00 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Moderationshinweis: Entfernt. Unsachlich. Die Redaktion/ee
Am 05.05.2016 um 11:04 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 05.05.2016 um 11:49 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
So sind sie (klein geschrieben), unsere Berliner:
weltoffen und tolerant.
Und falls sie an einem Gotteshaus vorbeikommen, vor dem Kinder mit Malkreide auf den Bürgersteig geschrieben haben
"Gott sieht Alles",
dann greifen sie ihrerseits zur Malkreide und schreiben darunter:
"Aber er petzt nicht"
Am 05.05.2016 um 11:15 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das hat und hätte mich interessiert! Könnten Sie das bitte nochmal an anderer Stelle anbringen?
Ahja, Sie sind ja der Herr, der nicht mit mir spricht, Neurosen-garten und so? Absonderungen...jaja, ich erinnere mich. Macht nichts. Bringt mich nicht um.
"Kot"? "Coli-bakterie"? Mist ist Dünger...? so ist es manchmal.
Am 05.05.2016 um 10:05 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
Das glaube ich nicht, mit Fischer hat man es mit einem intellektuellen Juristen zu tun, der offensichtlich noch viele andere Talente hat. Böhmermann als Intellkektuellen zu bezeichnen ist wohl abwegig, er ist im weitesten Sinne Künstler, eine ungeschützte Berufsbezeichnung die er für sich in Anspruch nimmt. Ob er weitere Talente hat ( hat er welche? ) ist mir nicht bekannt. Dass er allerdings Karriere gemacht hat lässt es vermuten, die muessen aber nicht in den hier thematisierten Talenten liegen.
Am 05.05.2016 um 10:08 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Böhmermann als Intellkektuellen zu bezeichnen ist wohl abwegig"
Wieso? Einfach so?
Am 05.05.2016 um 10:33 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Denk, Sprech:
Nein, nur weil ein Intellektueller bereifen kann was ein Intellektueller ist?
Am 05.05.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
hihi
bereifen statt begreifen, also richtig muss es heißen: begreifen
sowas.
Am 05.05.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "MaxLeser":
Boehmermann ein Intellektueller...
ja, was ist ein Intellektueller? Vielleicht ein Begriff aus einer vergangenen Zeit. Ausgewiesene Kompetenz? Fuer Sie wohl ja, fuer mich nicht. Aber wenn unsere Gesellschaft ihn ( Boehmermann ) als solchen sieht, bitte, ich nicht. Ich sollte nicht ueber ihn urteilen, ich kenne nur seinen Erdogan Erguss, eine Sendung von ihm habe ich noch nie gesehen.
Am 05.05.2016 um 06:50 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Da kann ich nicht ganz zustimmen!
Fischer ist, soweit ich das sehe, der einzige weit und breit, der die Juristerei als solche und das Innere des Justizapparates der Öffentlichkeit zu erklären versteht - und dann auch noch aus der Postition eines der obersten Richters dieser Republik.
Nun gibt es zwar Blogs wie die des Herrn Vetter oder des Herrn Fuchs. Beide Rechtsanwälte.
Aber zum einen sind Rechtsanwälte eben keine Richter und dann eben auch keine Bundesrichter einer Revisionsinstanz.
Die Justiz tut sich im allgemeinen schwer mit der derzeit so hochgehaltenen Transparenz.
Da bedarf es eines Thomas Fischers als geist- und kenntnisreichen Kolumnisten.
Auch, wenn ihn das - vermutlich - unter seinen Kollegen eher nicht beliebt macht.
Am 05.05.2016 um 05:30 Uhr schrieb der Leser "manfredkaese":
Ja, der Herr Fischer hat natürlich auch überhaupt keine Lust, sich an dem Fall die Hände schmutzig zu machen, also veröffentlicht er diese Kolumne, die ihn, falls es jemals soweit kommen sollte, als befangen erscheinen lässt.. also, liebe Redaktion, sowas solltet ihr sehen..
Am 05.05.2016 um 06:51 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Da gibt es keine Befangenheit, weil der 2.Senat nicht zuständig ist für Mainz.
Am 05.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "Peter H. aus DD":
Wieso nicht? Mainz liegt doch in Rheinland-Pfalz. Es wird eher an einer Spezialzuständigkeit eines anderen Senates scheitern.
Am 05.05.2016 um 08:00 Uhr schrieb der Leser "Riegel Otto10":
Ich entdecke bei Herrn Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein sehr großes kabarettistisches Talent. Nach Ablauf seiner Richtertätigkeit könnte er ja ins Kabarettfach wechseln und eine ähnliche Kariere starten wir bereits der Herr Dr. Eckart von Hirschhausen - Medizinisches Kabarett. Herr Fischer könnte ja die Disziplin Juristisches Kabarett besetzen. Er hätte bestimmt riesen Erfolg. Es wäre auf jeden Fall einen Versuch wert.
Am 05.05.2016 um 09:01 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Nach Ablauf seiner Richtertätigkeit könnte er ja ins Kabarettfach wechseln und eine ähnliche Kariere starten wie bereits der Herr Dr. Eckart von Hirschhausen - Medizinisches Kabarett."
Oh je, das würde zumindest mein Bild von Fischer endgültig beschädigen. Aber ich vertraue dann doch auf eine ausgeprägte Biedermeier-Aversion in ihm.
Am 05.05.2016 um 09:16 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Schön Sie schon Frühmorgens hier zu treffen. Guten Morgen!
Haben Sie eigentlich inhaltlich schon beitragen können? Und das wievielte post-it oder soll ich Polster sagen, ist es schon seit gestern 11 Uhr25?
Wenn Sie mich hinkünftig weiterhin beleidigen sollten aufgrund meines häufigen Auftauchens hier und meine statements als nixnix abwerten versuchen, erhalten Sie ein Schreiben von meiner neuen Anwältin, die macht mir das und wird sie ersuchen dies und jenes zu unterlassen, da sie mich sonst dahingehend beraten würde gegen Sie anders vorzugehen:) Wichtiger wäre es , wenn Sie sich um folgende Sache kümmern würden: Wo ist Tante Jolesch?
Am 05.05.2016 um 09:03 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Fischer sollte nach Ablauf seiner Richtertätigkeit in die Politik gehen! Kabarett wär glaub ich nix für ihn, da kann er sich mit niemandem streiten, und das ist es doch, liest man seine essays und Kommentare, hat man das Gefühl er ist ein grandioser Poltergeist. Bundespräsidentenjob mit gettogetherparty u Kochkurspräsentationen für die werte Gattin ohne wirkliche politische Kompetenzen wär nix für ihn. Viel zu langweilig und bei seinem Diplomatieverständnis seiner Gesundheit abträglich.:)
Am 05.05.2016 um 09:18 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich wollt nicht schreiben "Streithansl" oder "Streithahn" auf gut steirisch gesagt.
Am 05.05.2016 um 10:27 Uhr schrieb der Leser "Heiner Drabiniok":
Natürlich ist der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt. Aber jeder, der nur einen Funken von Selbstbewusstsein hat, würde sich bei dieser Überzogenheit nie beleidigt fühlen sondern denken: Vollkommen an der Realität vorbei, fällt auf den Autor zurück! Das Schlimme ist doch, dass Erdogan mit seinen eigenen permanenten Verfolgungen dermaßen im Glashaus sitzt, dass er m.E. ein Recht auf Anklage verwirkt hat.
Am 05.05.2016 um 10:36 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Das Recht auf Strafantrag hat er natürlich nicht verwirkt.
Schließlich ist Deutschland ein Rechtsstaat und nicht die Türkei!
Am 05.05.2016 um 11:25 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Tja, die Türkei ist also ein Unrechts-staat...ja. da muss man weiterdenken...
Am 05.05.2016 um 11:36 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
"Unrechtsstaat" habe ich nicht gesagt.
Aber die Justiz soll dort mit fragwürdigen Begründungen ausgehebelt werden.
Teils läßt sie das sogar selbst zu - teils läßt sie es nicht zu.
Was das bedeutet, möge jeder für sich entscheiden.
Dennoch erwarte ich von der bundesdeutschen Justiz, daß sie nicht nach der Sandkasten-Methode "Haust Du meine Tante, hau' ich Deine Tante" agiert (nein, nicht Tante Jolesch ist gemeint!), sondern nach den für alle geltenden Maßstäben. Gleichheit vor dem gesetz und so.
Oder schlicht: es kann uns wurscht sein, wie "es" in der Türkei gemacht wird!
Und es sieht durchaus danach aus, daß die bundesdeutsche Justiz nach den HIER geltenden Maßgaben agiert.
Am 05.05.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
1.ICH habe Unrechtsstaat gesagt!
2.Die Justiz ist in der Türkei im Eck! Und das kann uns nicht wurscht sein, darf nicht!
3.Ja, muss eh die BD Justiz als Rechtsstaat agieren, ja, Ja und? Ich versteh nur nicht, wie ein Staatspräsi eines Unrechtstaates in einem Rechtssaat nach Recht schreit, das geht in mein Hascherlhirn nicht rein!
(((Vielleicht zuviel "gehascht" als ExJungrandaliererin)))
Am 05.05.2016 um 12:16 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Natürlich kann es "uns" nicht wurscht sein!
Aber der Justiz mus es sogar wurscht sein.
Ansonsten: Was kann man tun?
Seit dem westfälischen Frieden von 1648 gilt das Prinzip der Nichteinmischung auf die Inneren Angelegenheiten eines Staates (die Sowjetunion hat sich immer gerne darauf berufen, die Älteren erinnern sich).
Mehr als appellieren kann die Politik nicht.
Die Politik.
Nicht die Justiz!
Am 05.05.2016 um 12:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Die Justiz soll tun. Ja. Das ist die eine Sache.
Aber die andere Sache ist mir zb nicht wurscht. Was heißt da mehr als Appelle geht nicht. Und ob! Haha, keine Einmsichung in innere Angelegenheiten anderer Staaten. Ja die lieben Amis, die kennen da nix, zumindest militärisch...na die trauen sich wos.aber das ist andere Geschichte. sowieso. und die Putins, was machen die denn? auch nix einmischen. nein.
Ich schau jetzt mal wegen Visum in down under, denn hier, in Mitteleuropa könnts irgendwann verdammt unlustig werden, wenn man sich so umhört, umsieht...
mit Vorsicht Begriff gelehnt: "Himmelfahrtskommando"??
Am 05.05.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Ja, aber die USA hat's 1648 noch gar nicht gegeben ...
Am 05.05.2016 um 11:00 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Werner Garbers Nr. 08.2 — vor 17 Stunden
NEIN, früher Stand der Willen des Reichskanzlers über dem Parteiprogramm und das stand über dem Gesetz, so in einem Vorläufer der NJW, im Schriftleiterstaat der NSDAP. Antwort auf Nr. 08.1 von choleriker67 Antworten Melden Empfohlen choleriker67 Nr. 08.3 — vor 16 Stunden 1 In der Tat! Aber jetzt ist jetzt und früher ist früher und in Ö wird der BP, sollte er Hofer heißen auch in die Richtung gehen und wenn dann der Bundeskanzler, fast hätt ich jetzt geschriebn "Reichskanzler" oder der andere Bundeskanzler eben auch über dem Gesetz steht, dann wird es auch so werden und sein. Antwort auf Nr. 08.2 von Werner Garbers Antworten Melden FreiPlag Nr. 08.4 — vor 14 Stunden 1 Das ist ein Thema das mich sehr interessiert, der nationalsozialistische Doppelstaat. Aber vielleicht sollte die Debatte in der neuen Kolumne geführt werden. Antwort auf Nr. 08.3 von choleriker67 Antworten Melden Empfohlen choleriker67 Nr. 08.5 — vor 48 Minuten ach so, sie meinen nicht die neueneue nächste Woche, nein, die jetzige drüben böhmi und so.. ich immer mit meinem vor-denken, nach-denken, hinherspringen, Multitasking, ich brauche Wegweiser, braucht jeder; eine Woche reicht mir nicht, schwer nur für so anspruchsvolle Themen..merke ich Vielleicht Unterforen bilden? Telefonkonferenz, viel einfacher, da schnelles tippten so anstrengend ist...trotzdem weiterdenken, weiterdiskutieren, spannend, urspannend. Choli,
Am 05.05.2016 um 11:12 Uhr schrieb der Leser "eine weitere Meinung":
Eine Frage zur Kolumne: "was ihm nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch zusteht: Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung." Steht ihm die Verfolgungsermächtigung zu oder kann sie ihm von der Bundesregierung zugestanden werden?
Danke im Voraus!
Am 05.05.2016 um 11:16 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Sie kann ihm von der Bundesregierung zugestanden werden.
Wie die Strafverfolgung eines Abgeordneten des Deutschen BT vom Immunitätsausschuß zugestanden werden muß.
Hätte die Bundesregierung allerdings nicht zugestimmt, wäre das sehr ungeschickt gewesen, denn sie hätte sich dem Vorwurf ausgesetzt, etwas unter den Teppich kehren zu wollen.
Am 05.05.2016 um 11:17 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Sg Herr Hamiota in ius!
Das hat und hätte mich interessiert! Könnten Sie das bitte nochmal an anderer Stelle anbringen?
Ahja, Sie sind ja der Herr, der nicht mit mir spricht, Neurosen-garten und so? Absonderungen...jaja, ich erinnere mich. Macht nichts. Bringt mich nicht um.
"Kot"? "Coli-bakterie"? Mist ist Dünger...? so ist es manchmal. ((Antwort auf Nr. 05.12 von hamiota in ius)) Freundlichst, Frau Cholerikerin67
Am 05.05.2016 um 11:19 Uhr schrieb der Leser "Lectoris":
Die Texte Herrn Fischers sind gerade deshalb so interessant , weil sie den Horizont eines Lesers ohne juristische Qualifikation durch den Blick eines Sachverständigen auf spannende , bildhafte, sprachgewaltige und vor allem kreative Art erweitern, die oft durch Ironie und Polarisierung die Widersprüche in unserer Gesellschaft meisterhaft konterkariert. Oft anstrengend aber keinesfalls langweilig! Danke und bitte weiter so Herr Fischer !
Am 05.05.2016 um 11:28 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Fischer: "Zum anderen aber trug B. eine Beleidigung vor, die weit abseits allen dem Betroffenen nachgewiesenen oder nachgesagten "Drecks" lag: Weder ging es um politische Gewalttaten noch um Korruption noch um Völkermord noch um dessen Leugnung noch um Rechtsbeugung, Nötigung oder Menschenrechtsverbrechen. Es ging ums Ficken hilfloser Ziegen."
Genau. Weil er ja das Verbotene beispielhaft aufzeigen wollte (ohne es tatsächlich zuzuschreiben), um die vorsätzliche fehlerhafte Differenzierung durch Erdogan zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen zu verunmöglichen. Also um zu demonstrieren, dass in einer Demokratie die vorsätzliche fehlerhafte Differenzierung von Recht und Unrecht von Diktatoren nicht erzwungen werden kann.
Fischer: "Damit verfehlte unser Komiker schon im Ansatz jene Ebene, die er angeblich meinte, und derer er sich rühmt."
Nein. Damit verfehlt er Ebenen, die Sie ihm als zu wollen unterstellen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis in der strafrechtlichen Beurteilung zu erzeugen. Er verfehlt genau nicht die Ebene der fehlerhaften Differenzierung. Und diese ist Erdogan bzgl. des Extra-3-Beitrages nachgewiesen worden (weil allgemein anerkannt offensichtlich).
Am 05.05.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
"Es ging ums Ficken hilfloser Ziegen"
Freilich. Noch grauenvoller, sodass einem die Magengrube endgültig einknickt kann man es nicht mehr durch die Blume sagen, finde ich.
ad RaMbaM_1135 "Genau. Weil er ja das Verbotene beispielhaft aufzeigen wollte (ohne es tatsächlich zuzuschreiben), um die vorsätzliche fehlerhafte Differenzierung durch Erdogan zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen zu verunmöglichen. Also um zu demonstrieren, dass in einer Demokratie die vorsätzliche fehlerhafte Differenzierung von Recht und Unrecht von Diktatoren nicht erzwungen werden kann."
Könnten Sie bitte Ihre obigen Zeilen einer Unjuristin wie mir und anderen Inkompetenten, kids und so auch in normales Deutschversteh übersetzen? Vielen herzlichen Dank!
Am 05.05.2016 um 23:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte diskutieren Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/og
Am 05.05.2016 um 23:24 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Muss man jetzt schon die Sprache entsprechend anpassen, damit es zum Artikelthema passt?
Also, Ficken mit Hunden und mit anderen Tieren in der Türkei ist schon länger Thema bei Tierschützern.
Auch wenn das unter Strafe steht, wird das nicht unbedingt verurteilt:
http://www.hurriyetdailynews.com/dog-rape-suspect-controversially-freed-...
(und ich will das auch nicht rassistisch verstanden werden, denn Sexualdelikte werden in Deutschland auch nicht unbedingt verurteilt).
Am 05.05.2016 um 13:53 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
(...)Nein. Damit verfehlt er Ebenen, die Sie ihm als zu wollen unterstellen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis in der strafrechtlichen Beurteilung zu erzeugen. (...)
Ja, dieser Verdacht drängt sich leider durchgängig auf, wenn dann auch noch das dicke Brett des Rassismus-Vorwurfs, nebst "einem Bein in der Volksverhetzung", E= MT (Erddogan ist gleich die Masse aller Türken), zur weiteren Herabwürdigung der Person Böhmermann, ausserhalb seiner Rolle als Unterhaltungskünstler, in die von Anfang an schief hängende Schale geschleudert wird.
(...)„Ich darf weiter in jeden Dönerladen in ganz Deutschland gehen“, sagte Böhmermann. Medienberichten zufolge soll es zahlreiche Drohungen gegen seine Person gegeben haben, insbesondere von Erdogan-Anhängern. „Die Annahme, es gäbe den Türken, der jetzt schnaubt, ist jetzt auch nicht so weit weg von Rassismus“, sagte Böhmermann.(...)
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bei-twitter-jan-boehmerma...
Am 05.05.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Fazit:
"Alle Männer sind Idioten!!" (von wem?)
Wort zum tag der Heimfahrt Christi in den "Himmel" von Choli
Am 05.05.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Da muss ich nochmal nachhaben:
"Also um zu demonstrieren, dass in einer Demokratie die vorsätzliche fehlerhafte Differenzierung von Recht und Unrecht von Diktatoren nicht erzwungen werden kann."
Von Diktatoren erzwingen nicht. Aber hat denn Erdogan denn soviel Macht in Deutschland? Kann man nicht einfach auch mal einen Wunsch äußern? Das passiert in der Gesellschaft oder in der Politik auch dauernd (auch oft ohne, dass der Wunsch letztendlich erfüllt wird, Siehe z.B. die Entfernung von sexistischen Werbungen.)
Genau das wundert mich.
Und was "erlaubt" und was "nicht erlaubt" ist kein Naturgesetz, die Gesetze werden von Menschen gemacht. Was heute erlaubt war, kann morgen unerlaubt werden, und umgekehrt.
Ich kann mir eherlich gesagt nicht vorstellen, dass Erdogan deutsche Gesetze über Nacht diktatorisch ändern kann (wenn die deutsche Regierung das mitmacht, sollte die Kritik eigentlich an die deutsche Politiker gehen).
Letztendlich geht es hier auch nicht darum, dass Böhmermann nach dem türkischen Recht in der Türkei angeklagt wird. Sondern in Deutschland nach deutschem Recht.
(weiter)
Am 05.05.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Und mir geht es auch darum, dass dei deutsche Gesellschaft (wie wohl auch viele Gesellschaften auf der ganzen Welt) zunehmends sexualisiert wird. Nach dem Motto: was ist denn so schlecht dran, wir in der Demokratie sind nicht prüde.
Die Grenze, wo die Gürtellinie ist, was nicht unterschritten werden soll, ist auch nicht mehr da, wo sie früher mal war. Sind wir in Deutschland alle so einig, was erlaubt ist und was nicht?
Hinzukommt, dass die Beurteilung, was denn eine Beleidigung ist, auch von der Sozialisierung und Sprackkenntnis abhängt. Ein Ausländer, der gerade deutsch lernt, muss erst vermittelt bekommen, dass "Schlampe" eine Beleidigung ist, "Hure" aber nicht. Oder dass Stinkefinger eine Beleidigung ist. Sowas weiß man nicht automatisch.
Ein klassisches Beispiel ist was in USA ein OK Symbol ist. Das kann in Deutschland ein Symbol für Arschloch sein und somit eine Beleidigung. Nicht ohne Grund gibt es internationale Knigge-Ratgeber.
Ich spreche leider kein türkisch und weiß auch nicht, wie genau "Ziegen ficken" übersetzt wurde, und wie das türkische Wort auf Türken wirkt. Das muss man auch aus linguistischer Sicht sehen, finde ich.
Ich bin ja nicht Maßstab, aber ich habe die Sendung nochmal angeschaut, und für mich sieht es so aus wie Pausenhof-Streich.
"Wißt Ihr, das darf man nicht" - kicher, kicher - "wir machen es trotzdem" - kicher, kicher - "Ihr wißt schon" - kicher, kicher.
Der Reiz liegt darin, dass man es nicht darf.
Am 05.05.2016 um 11:28 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/ee
Am 05.05.2016 um 11:56 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich darf Sie zitieren: "Nein. Damit verfehlt er Ebenen, die Sie ihm als zu wollen unterstellen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis in der strafrechtlichen Beurteilung zu erzeugen. Er verfehlt genau nicht die Ebene der fehlerhaften Differenzierung. Und diese ist Erdogan bzgl. des Extra-3-Beitrages nachgewiesen worden (weil allgemein anerkannt offensichtlich)."
Wie soll das ein Normalo oder ein Hascherl wie ich verstehen, wunderschönes Beamten - und Juristendeutsch! Wie immer. Da muss man dankbar sein. Für Stil und Eloquenz! Wirklich schön zu lesen, aber verstehen will man es ja auch. Bitte! Untergebendst,
Am 05.05.2016 um 11:58 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Sie irren sich. Ich habe kein "gewünschtes Ergebnis". Ich halte nur die angeblichen "Ebenen" der Ironie, die "Meta-Meta-Ebenen" des Witzes und die "Codierungen" des Humors für nachträglich erfundene Schimären. Die Böhmermann- Nummer "enthüllt" gar nichts, außer Böhmermann: Weder decouvriert sie den Türkischen Präsidenten, noch ironisiert sie den rassistischen Deutschen, noch demonstriert sie Freiheit. Sie dreht sich in sich selbst. Sie erzeugt sich, vervielfältigt sich, spiegelt sich. Sie erzeugt Geld. In einer Welt, in der nichts zählt und nichts etwas bedeutet, in der heute ein totes Kind am Mittelmehr der Hype ist und morgen der furzende Komiker, ist das genug. Dann ist Jan Böhmermann in Wahrheit Andy Warhol, und der ziegenfickende Erdogan ist Campbell's Tomato Soup. Tja: Wem's gefällt ...
tf
TF
Am 05.05.2016 um 12:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Moderationshinweis: Entfernt. Unsachlich. Die Redaktion/ee
Am 05.05.2016 um 12:33 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Äpfel und Birnen
Manch einem rutscht halt nicht das Herz, sondern das Hirn in die Hose.
Und wenn er seine dort gewonnenen olfaktorischen und sonstigen Erkenntnisse dann auch noch der Fernsehnation mitteilen muss, ist die einzige Frage über die man ernsthaft nachdenken sollte die Frage
"War B´s Schuldfähigkeit bei seinen Verlautbarungen aufgehoben oder eingeschränkt?"
Sigmund Freud schreibt in seinen "Psychoanalytischen Bemerkungen über einen autobiographisch beschriebenen Fall von Paranoia (dementia paranoides) u.a.:
Was wir für die Krankheitsproduktion halten, die Wahnbildung, ist in Wirklichkeit der Heilungsversuch, die Rekonstruktion"
Und dass Kranke unserer Akzeptanz bedürfen:
Da bin ich der Letzte, der Ihnen widerspricht
Am 05.05.2016 um 12:45 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Super! Genial! Sie zitieren Sigmund Freud!
Ich liege Ihnen zu Füßen! Geh bitte, beschreiben Sie den Fall (?) präziser und ausführlicher...dann sind wir auf einer schiefen Ebene. Und -heute sind wir aber etwas weiter was Wahn und so betrifft odereh nicht. Kann irgendwer bitte diese Psychopathologielisten runterladen incl Differnetialdiagnose bitte. ((Frau Dottore med Silvia S. , muss mich beschweren: leider konnt man in Ihrem 16stündigen Skriptum dazu nix finden. Alles für die Fisch. Nur blöde Scheine.))
Am 05.05.2016 um 13:29 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Aha, Böhmermann leidet also, das haben Sie in Ihrer profunden Internet-Diognose nachgewiesen, an einer psychiatrischen Erkrankung - verstehe ich Sie da richtig ?
(...)Und dass Kranke unserer Akzeptanz bedürfen:
Da bin ich der Letzte, der Ihnen widerspricht(...)
Na dann sind wir ja doch noch ruck zuck in der deutschen Din.Norm Lustig, oder: was darf Satire ?- in der Rechts-Geschichte des deutschen Rassismus angekommen.
Ab welchem Grad/Messergebnis in der nach oben/unten offenen Tucholsky Skala, erfolgt die Einweisung in die Psychatrie oder die Überstellung in den Erdogan-Gulag ??
Über alle dem wacht der der Kolumnist mit erhobenem Zeigefinger, wie James Bond mit seiner Walther PPK.
;)
Am 05.05.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Sehr geehrter "Humanizer" (welch freundlich verheißungsvoller Nutzername - dass mir das nicht eingefallen ist),
Sie haben meinen Kommentar komplett missverstanden:
B. leidet nicht.
Eine Diagnose habe ich mir nicht angemaßt; es ist ein Deutungsversuch.
"deutscher Rassismus" ? Ist man ein Rassist, wenn man eine im Fall B. durchaus naheliegende Deutung versucht?
In die Psychiatrie ist in den letzten 60 Jahren in Deutschland noch niemand wegen Kopropraxie "eingewiesen" worden. Und das ist auch gut so. Denn das Ganze ist allenfalls gemeinlästig, nicht jedoch gefährlich. Das ist auch im Fall B. nicht anders.
Und der Erdogan - Gulag und TF "wie James Bond" sind allenfalls originell, wenn man den unbezähmbaren Drang verspürt, das Publikum mit drittklassigen Vergleichen zu unterhalten
(als Verb dafür soll "böhmermannen" in den nächsten Duden aufgenommen werden).
Am 05.05.2016 um 18:32 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich habe Ihnen den einen Stern wieder weggenommen, weil ich der Ansicht bin, ich hab es nicht nötig jemandes Veräußrungen und Absonderungen, der so dermaßen über der ganzen Sache steht, und ganz genau ÄpfelBirnZwetschken unterscheiden kann, ja faktisch über den Dingen schwebt, auch noch beurteilen zu sollen, geschweige denn Lust hab hier an dieser Stelle an Ihr post - it zwangsweise drangepickt zu sein, was schmerzt, aber bekanntermaßen stärkt gerade der Dung am meisten.
Am 05.05.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Dann ist Jan Böhmermann in Wahrheit Andy Warhol, und der ziegenfickende Erdogan ist Campbell's Tomato Soup."
Aha, Andy Warhol also auch. Da kommen wir dem Blinden Fleck im Kulturverständnis des Kolumnisten schon näher. Schade.
Am 05.05.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Aha, Andy Warhol also auch. Da kommen wir dem Blinden Fleck im Kulturverständnis des Kolumnisten schon näher, Schade."
erkannte Kunstpapst Kapaster und schüttelte betrübt ob so viel offenbarter Ignoranz den weisen Kapaster-Kopf, in dem das untrügliche Kunstverständnis seine einzig wahre Heimstatt gefunden hat,
Alles Kunstbanausen außer Kapaster.
Am 05.05.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wäre ich Arzt, ich hätte Sie gern als Patient. Schon aufs Fiebermessen würde ich einige Sorfalt verwenden - nebenbei könnten wir meine Eignung diskutieren.
Am 05.05.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og
Am 05.05.2016 um 19:09 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston gegenüber anderen Lesern. Danke, die Redaktion/og
Am 05.05.2016 um 14:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Kulturverständnis des Kolumnisten" Ach, ich erinnere mich: Sie sind der, der das "Amt" hat, dies festzustellen, richtig.
Am 05.05.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wer ist denn der zuständige Kultur- und Kunstminister in Deuitschland?
Am 05.05.2016 um 15:18 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Kapaster. Weltweit.
Am 06.05.2016 um 22:48 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Kapaster? Wieso er? Aber der kann doch nix. :):)
Am 05.05.2016 um 21:00 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Monika Grütters
Am 06.05.2016 um 06:26 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Danke!
Am 05.05.2016 um 12:20 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Ob der Böhmermann-Beitrag enthüllt oder decouvriert war nicht meine Behauptung. Er kritisiert die genannte real vorhandene Ebene. Die Kritik ist Aufgabe von Satire. Ihre (rechtskonforme) Ausführung ist die Demonstration von Freiheit. Immer.
Am 06.05.2016 um 11:14 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Das kann man so sehen. Freilich ist nicht jede Kritik Satire. Und gewiss nicht jede Satire erfüllt ihre Aufgabe. tf
Am 06.05.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Trotz Fünfjahresplan zur geordneten Satireentwicklung konnte nicht verhindert werden, dass es immer wieder zum spontanen Auftreten von Clownerie kam. Dieser Form des gemeinlästigen Anarchismus ist, unter Androhung einer Versetzung in andere "Aufgaben"-Bereiche, unbedingt Einhalt zu gebieten.
Die geplante zukünftige Vereidigung aller Satireschaffenden auf Sittsamkeit, Sinn ohne irritierende Doppeldeutigkeit und auf maßvolles Schmunzeln innerhalb der Grenzen des guten Geschmacks (GdgG) ist in Vorbereitung, und es wird eine fraktionsübergreifende Einigkeit zugunsten dieser überfälligen Initiative erwartet. Ein Ehrengericht ist in Vorbereitung.
Am 05.05.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Tja, und ja
das ist so eine Sache mit dem gefallen, gefällig sein(?) "in einer Welt, in der nichts zählt und nichts bedeutet (außer Geld), in der heute ein totes Kind am Mittelmeer der Hype ist..."
Ja, denn die Tränen all der Mütter interessieren keinen. Kein "Schwein"! Auch nicht im "Schweinefresserland", meiner neuen Heimat...
Und früher war politische Arbeit, Missstände aufzeigen, kämpfen um recht und gg Ungerechtigkeit noch das was sie war. Klare Sprache, klare Worte, Klare Forderungen! Demonstrationen und klare Transparente (Heißer Herbst 1987 in Graz (nicht 86), da war auch Journalismus was wert, ...)
((Und ganganganz am Rande: Heute ist Christi Himmelfahrt. Auch ein sehr schönes Fest. Hab grad die Kirchenglocken gehört, sie rufen. Mich nicht. Apg (Apostelgeschichte)1,9-11 (nachlesen im NT) "Mit der Einordnung der Kirche zw Erhöhung und Wiederkehr Christi zur Heilsvollendung, nicht "stehen zu bleiben"..sondern in der kraft seines Geistes "das Angesicht der Erde zu erneuern:" Wir brauchen Religionsgelehrte und so, die das mal übersetzen.))
Naja, alles nur Worte. cholerische67
Am 05.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "MaryPoppinsky":
"Die Böhmermann- Nummer [...] dreht sich in sich selbst [ergo: Selbstreferenzialität/l'art pour l'art]. Sie erzeugt sich [ergo: creatio ex nihilo/Autopoiesis], vervielfältigt sich, spiegelt sich. ["Die romantische Poesie ist eine progressive Universalpoesie. [...] Nur sie kann gleich dem Epos ein Spiegel der ganzen umgebenden Welt, ein Bild des Zeitalters werden. Und doch kann auch sie am meisten zwischen dem Dargestellten und dem Darstellenden, frei von allem realen und idealen Interesse auf den Flügeln der poetischen Reflexion in der Mitte schweben, diese Reflexion immer wieder potenzieren und wie in einer endlosen Reihe von Spiegeln vervielfachen." (Friedrich Schlegel)]"
Der Kunstcharakter kann somit als erwiesen angesehen werden.
Am 05.05.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "MaryPoppinsky":
PS: "Das Werk ist meist klüger als der Autor" - http://passagen.univie.ac.at/video/das-werk-ist-meist-klueger-als-der-au... :-)
Am 05.05.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Danke!!!! für PS
Am 05.05.2016 um 15:39 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Autopoiesis!
Wer sagts denn? Ach, Hans G. du alter Philosophenprofessor ...was haben wir bei dir alles gehört, mitgschriftelt, gelernt für die Prüfungen und damals nicht verstanden, wir haben dich alle angehimmelt, weil du so toll reden konntest u verstanden haben wir nix, aber jetzt wissen wir wozu es gut war, ES war nicht umsonst. Siehst!::)))
Am 05.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Tja: Wem's gefällt ...“
Und wieder einmal sagen die einen so und die anderen so. Hat die Frage, ob’s gefällt, einen Bezug zur Strafbarkeit von Böhmermann?
Am 05.05.2016 um 15:01 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Nein - das ist keine juristische Kategorie...
Am 05.05.2016 um 13:07 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Ohne zu nah treten zu wollen, Sie haben nicht gelacht? Keinen Mundwinkel verzogen?
Am 05.05.2016 um 15:08 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich befürchte er ging in den Keller lachen...pfuuuhhhhhh, hahaha
Am 05.05.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
sorrysorrysorry bitte Herr Fischer, nein, bitte nicht schumpfen und schelten mit mir das war wirklich ein Scherzerl, ein Schmä, ein blöder steirischer sturmtrunkener Schas, unüberlegt von mir, aber so verrückt bin ich eeben, es ist mir Schandmaul rausgerutscht..ich bin eine Dreckschleuder, Asche auf mein Haupt. Mein Hirn ist leer oder es ist vor lauter f...oder mir habenS ins Hirn gw oder gf...!:::::))))))))))))))))))))::::::::::))))))) heut ist Narrenfreiheit, denn heut ist Feiertag....
Am 05.05.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
In Fischers Haus ....
... gibt es keinen Keller
Nicht zu verwechseln mit:
"Fischers Haus hat keinen Keller".
Am 05.05.2016 um 17:18 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Es gibt Sie noch? Ich vermutete schon Schlimmstes... Na gut, ich will nicht rührselig werden.
Am 05.05.2016 um 17:33 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Küß die Hände liebe Tante! Ich hab Sie so vermisst und freu mich über alle Maasen!
Ohja, all die Kellerleichen in jedem und jeder von uns! Huch! So schön. Was da wohl noch zum Vorschein kommt, ich giere danach!
Aber - bittesehr nicht vergessen jeder Mensch hat auch einen Dachboden in sich! Und da oben kann man super träumen. Und konkrete Pläne schmieden. GEMEINSAM!! Hochjodlerin juchazt und jodelt(Kompliment von Insulanern)
Am 05.05.2016 um 18:34 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte kehren Sie zum Artikelthema zurück. Die Redaktion/cj
Am 05.05.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Redaktion/og
Am 05.05.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Thomas Fischer: "In einer Welt, in der nichts zählt und nichts etwas bedeutet, in der heute ein totes Kind ..."
Dann werden Sie sich um die Anleitung zur Erdogan-Kritik durch Böhmermann um so mehr freuen, die wir dann auf die Zielsetzung zur Rettung von Märtyrer-Kindern übertragen können. (http://www.achgut.com/artikel/die_tuerkei_investiert_systematisch_in_die...)
Am 05.05.2016 um 14:54 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Also, mein/e liebe/r RaMbaM, ein grosses Lob und viel Applaus von meiner Seite, für Ihre stringente Argumentation zum Thema und diese Buchempfehlung aus dem Hause Religionsfreiheit.
(...)Nun sorgt ein Kinder-Comic von Diyanet für Aufregung. Die von den obersten Religionshütern veröffentlichen, bunten Zeichnungen verherrlichen den Märtyrertod, wie die türkische Zeitung „Cumhuriyet“ berichtet.(...) link aus Nr. 14.14
Dazu passt ja die Nachricht, das Herr Ahmet Davutoğlu die Segel vor den schmutzigen Allmacht-Fantasien Erdogans gestrichen hat.
Mein Tipp, was man morgen auf der PK in Berlin/wenn nicht schon heute aus dem Kanzleramt hören wird : Wir beobachten die Entwicklung in der Türkei aufmerksam.
Am 05.05.2016 um 17:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Die Redaktion hat meinen harmlosen Kommentar als "unsachlich" beanstandet. Warum auch immer. Sollte er dies gewesen sein, so entschuldige ich mich aufrichtig. Aber recht glauben kann ich es nicht. Ich gestehe allerdings, dass ich nicht mehr erinnere, was dort überhaupt stand.
Am 05.05.2016 um 19:32 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Ich erinnere es und freue mich, Ihnen sagen zu dürfen:
Kein Grund, sich für irgendwas zu entschuldigen.
Die Gedankenwege der Moderation sind und bleiben unergründlich; vor ein paar Minuten wurde ein "voll" zum Kolumnenthema passender und noch dazu inhaltlich glänzender Kommentar von "Tante Jolesch" gelöscht als angeblich themenfern.
Ich hege akllerdings den Verdacht, dass die Dame bzw. der Herr an der Löschtaste nicht recht erfasst hat, was dort überhaupt verlautbart war.
Am 05.05.2016 um 19:48 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Danke, es hätte mich auch gewundert. Normalerweise werde ich nicht versehentlich "unsachlich". Allerdings ätzt das Alter unerbittlich Windung für Windung aus dem Gehirn. Man weiss nie, was demnächst draufgeht. Schlimmer noch: Man merkt häufig nicht, was grad eben draufgegangen ist. Schon morgen könnte ich beispielsweise die Fähigkeit zum Böhmermann verstehen verlieren - und ich würde es vermutlich gar nicht merken. ;-)
Am 05.05.2016 um 20:31 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ach, jetzt weiss ich es wieder. Ein Teil davon war etwas Historisches:
- „Ist es denn wirklich so, dass wir jeden Dreck, der vom Westen kommt, nu kopieren müssen? Ich denke, Genossen, mit der Monotonie des Je-Je-Je, und wie das alles heißt, ja, sollte man doch Schluss machen.“ *
Die kleine klapprige Brücke zum Heute ergab wohl die Kritik.
Am 05.05.2016 um 20:34 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Ja die Fähigkeit zum Verständnis von Satire - offenbar keine ganz so einfache Sache. Ich habe da was gefunden, das sich zur schnelleren Erkennung von Satire eignen soll : "Schluss mit der Verwirrung um Satiretexte im Netz: Dank einer neuartigen Kennzeichnung durch das soziale Netzwerk Facebook sollen Links zu satirischen Beiträgen künftig leichter von nichtsatirischen Nachrichtenbeiträgen unterschieden werden können [-Dieser Satz ist keine Satire].
(http://www.der-postillon.com/2014/08/satire-satirische-satireartikel-dan...)
Vielleicht hätte sich bei einer solchen Satire- Kennzeichnungsfunktionstaste die Löschung des einen oder anderen, als Satire gemeinten, aber offenbar nicht als solche erkannten Beitrages verhindern lassen?
Nun sind sie dahin, die schönen Pointen auf Ihren Post, denen man ganz sicher eines nicht vorwerfen kann, nämlich, nicht respektvoll formuliert gewesen zu sein, sie waren einfach nur als Satire gemeint und Sie hätten sie gewiss als solche verstanden, Kapaster, da bin ich mir sicher.
Am 05.05.2016 um 20:51 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Geistig beweglich wie Sie sind, mein lieber Kapaster, mache ich mir da gar-keine Sorgen- und Sie machen nicht den Eindruck, dass es Ihnen an der nötigen Gelassenheit mangelte, dem seit der Geburt (leider) unausweichlichen entgegen zu lächeln. ;))
Im "Per Anhalter durch die Galaxis"/The Hitchhiker's Guide to the Galaxy/Douglas Adams/ finden sich zwei wichtige Hinweise. 1. Keine Panik. 2. Eintrag zum Planeten Erde(very british): Weitestgehend harmlos.
Die grundsätzliche Idee zu seiner Geschichte hatte Adams nach eigenen Angaben, als er einmal betrunken bei Innsbruck (Österreich) in einem Acker lag, das Buch Per Anhalter durch Europa las und sein Blick auf den Sternenhimmel fiel. → @ choleriker67 ;)
Liebe Grüsse
Am 05.05.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Auch ich lag einmal betrunken auf einem österreichischen Acker (Prinzendorf, Niederö.) und nichts tat sich, ausser konvulsivischem Zucken. Aber das ist eben der feine Unterschied zwischen Talent und leerem Gefäss.
Für die Attestierung geistiger Beweglichkeit danke ich herzlich (und erwidere artig das Kompliment). Mit der erwähnten Gelassenheit ist es dagegen schlechter bestellt. Hat man im vorgerückten Alter ein Amt (ein hübsches hohes, wenn möglich) als Korsett für die äussere Hülle, dann ergibt sich daraus der Vorteil, dass man die progressive Hirnstillegung erst als Letzter merkt, nach allen anderen. Ohne Amt dagegen ist man sowieso aufmerksamer und misstrauischer gegen sich selbst. Da heisst es Schluss mit dem Fasching, schon noach den ersten Anzeichen.
Am 05.05.2016 um 23:26 Uhr antwortete der Leser "hamiota in ius":
Für den Schußabsatz von mir ein schlichtes "Danke"
und natürlich auch eine Empfehlung (hier und nach Berlin).
Am 06.05.2016 um 01:45 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, ja ... gerne - obwohl ich den Dank - und worauf er sich konkret bezieht - nur sehr vage verstehe. Um aber unkontrollierter Harmonie vorzubeugen: "Vorgerücktes Alter" beginnt in meiner Interpretation bereits bei 48 + x. ;-)
Am 06.05.2016 um 06:48 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
"Auch ich lag einmal betrunken auf einem österreichischen Acker (Prinzendorf, Niederö.) und nichts tat sich, ausser konvulsivischem Zucken. Aber das ist eben der feine Unterschied zwischen Talent und leerem Gefäss." Soviel Weitblick hätte ich Ihnen niemals zugetraut, bei all den Ohrfeigeschichten, die sie Hier vor sich hinbrodelnd ständig von sich geben. Doch, ja, eine gewisse innergeistige Rotation ist Ihnen nicht abzusprechen, folgen können ihnen offenbar nur Gleichgeschaltete. Wo halt die Chemie passt. Gekonnt packen Sie die Leute, so auch Böhmermann u Erdogans im Ehrenpunkt, die Zeichen der Zeit haben Sie aller Dings nicht verstanden, wir befinden uns klimatisch um 100 Jahre zurückgesetzt, natürlich mit entsprechender transformation; auch der Ackerboden im österreichsichen Pischdorf oder Prinzendorf ist nicht mehr rein zu kriegen, da beim Umackern immer wieder Spurenreste der Vergangenheit sichtbar werden, sog Spuren- elemente; Mineralstoffe auch. Die Trunkenheit kann sich veräußern, natürlich unterschiedlich, Goethe kotzte häufig. Andere nehmen angesoffen einen Strick, kriechen durch die Kellertüre und hängen sich im Garten der Geliebten auf, weil sie einandernlieberhat. Erdogans tun sowas nicht, denn die haben immer was im Keller zum Liebhaben, und sei es ein Zicklein! Böhmermanns Gedicht ist kein Rezept, aber man könnte sich überlegen ob ProtestNoten und demonstrative Mannschaftbeleidigung auf Metaebene oder Kaffeehausmeeting incl Moccatorten nichtgeeigneter wäre.C67
Am 05.05.2016 um 19:03 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"In einer Welt, (...) in der heute ein totes Kind am Mittelmehr der Hype ist"
Herr Fischer, ich hoffe, das war Ironie.
Das ging unter die Gürtellinie.
Am 05.05.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das kann man non-gefühlsreflektierende, fassadenhafte Verbalisierung nennen. So argumentieren Schamanen, Berater von Häuptlingen, Meteorologen, Poeten, Clowns und Richter.
Am 05.05.2016 um 11:32 Uhr schrieb der Leser "Sherlock Homeless":
Eine Frage scheint mir hier noch nicht gänzlich beantwortet: Liegt denn tatsächlich ein Tatbestand vor? Es genügt doch nicht, Böhmermann zu unterstellen er habe Erdogan beleidigen wollen. Man muss Böhmermann doch erst einmal nachweisen dass er nicht, wie er vorgab, lediglich demonstrieren wollte was gesetzeswidrig gewesen WÄRE.
Am 05.05.2016 um 12:34 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Geh, komm, bitte!
Auf diese pseudo-jesutische Exculpierung "Ich weiß, daß ich das jetzt nicht darf, ABER ..." fällt doch keiner rein?
Am 05.05.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ottos mops trotzt otto: fort mops fort ottos mops hopst fort otto: soso
otto holt koks otto holt obst otto horcht otto: mops mops otto hofft
ottos mops klopft otto: komm mops komm ottos mops kommt ottos mops kotzt otto: ogottogott (Ernst Jandl) hihihihi
Und Böhmi????a la long oder so halt...
Am 05.05.2016 um 15:06 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Von mir haben Sie für dieses statement ein Extrabussi, ach Blödsinn, ein Sterndi natürli
Am 05.05.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Geziemendsten Dank, meine Teuerste! :)
Am 05.05.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ein errötendes "Bitte sehr." Aber nur leicht errötend. Ganz leicht. Wegen, sie wissen eh...Hascherl und so...(°°)
Am 05.05.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte diskutieren Sie zum Artikelthema. Die Redaktion/cj
Am 05.05.2016 um 18:45 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
jaja. Heute wieder streng.
Am 05.05.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wem denn "demonstrieren"? Leuten wie Ihnen, die das noch nicht wußten?? ;-)
Am 05.05.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "Dogwalker":
Eine innere Mentalreservation ( ich habe das was ich gesagt habe nicht gemeint) schließt die Strafbarkeit nicht aus.
Am 05.05.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "dth":
Was er wollte, ist eigentlich völlig egal. Entscheidend ist, was er gemacht hat und ob er dies vorsätzlich getan hat. Hat er beleidigende Aussagen gemacht? Offensichtlich. Kann sich die Person, gegen die sich diese richten, nachvollziehbarer Weise als beleidigt fühlen und tut das auch? Ja. War er sich bewusst, dass diese Aussagen als beleidigend empfunden werden können? Davon kann man wohl ausgehen. Der Zirkus drumherum macht die Beleidigung nicht ungeschehen. Bleibt die Frage, ob die Meinungs- oder Kunstfreiheit die Beleidigung dennoch legitimieren. Ist also erst einmal die Frage, ist es Kunst? Vielleicht, es gibt keine Definition für Kunst, und man muss nach der künstlerischen Aussage zwar ziemlich suchen, aber man kann vielleicht schon eine konstruieren. Nun ist weder die Meinugnsfreiheit noch die Kunstfreiheit ein unbeschränktes Grundrecht, die Menschenwürde, die letzten Endes auch die Strafbarkeit der Beleidigung schützt, zählt im Zweifel mehr. Glasklare Beleidigungen sind durch Kunst nicht zu rechtfertigen, dazu gibt es auch Grundsatzentscheidungen. Also liegt eine Strafbarkeit zumindest nahe. Auch die freie Meinungsäußerung rechtfertigt eine Beleidigung diesen Grades meines Erachtens nicht. Kritik an Erdogan, der deutschen Politik oder den Medien wäre auch so möglich, auch in drastischer oder provozierende Weise. Damit, und weil die Menschenwürde in unserem Rechtssystem im Zweifel höher zu gewichten ist, gewinnt diese meines erachtens in der Abwägung.
Am 05.05.2016 um 15:24 Uhr antwortete der Leser "dth":
Wenn man nun eine strafbare Beleidigung sieht, ist nur noch entscheiden, wie gewichtig diese ist und ob es Milderungsgrüde gibt. Einsicht Seiten des Täters gibt es nicht, provoziert oder ähnliches wurde er persönlich auch nicht, also ich sehe keine. Das Erdogan ein machtsüchtiger Egomane ist, der die Menschenrechte mit Füßen tritt, ist aus meiner Sicht eher kein Minderungsgrund, weil Böhmermann selbst davon nicht betroffen ist. Inhaltlich liegen die Beleidigungen eher am oberen Rand für verbale Beleidigungen, als ist wohl im Vergleich zu anderen Beleidigungen eine höhere Anzahl von Tagessätzen fällig.
Ich bin Gespannt, wie das das Mainzer Gericht sehen wird. Aber ich bezweifle, dass es der "Metaebene" und dem "edukatorischen Kontext" so viel Gewicht beimessen wird, dass es dadurch eine glasklare Beleidigung gerechtfertigt sieht.
Am 05.05.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
@dthNr. 15.7
Das ist schon traurig, da fordert der Staat immer Zivilcourage von seinen Bürgern, wird ein Menschenrechtsfeind beleidigt, soll es Milderungsgründe nur für direkte Opfer geben. Sehen Sie das wirklich so?
Am 05.05.2016 um 14:51 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
blöd, ja, aber meine lieben amis die haben da keine Hemmungen, die tun trotzdem ... ich liebe Obama, noch immer, aber Bush, na das ist Schnee von gestern, aber Trump, der Mann hat was, ja der hat was, aber was... Kennen Sie Barack Obamas Buch? "Hoffnung wagen", 2008 Sonderausgabe, 13.Auflage, Gedanken zur Rückbesinnung auf den american dream? er schrieb es, bevor er er sich ums Präsi-amt bewarb.
"Obama präsentiert sich als Mann der Integration, als Liberaler im positisen SInn mit klaren Positionen zu Marktradikalen, Frauenrechten(!), zur Neudordnung des Gesudnheistsystems und des Sozialsystems...von Anfang an trat er er ebenso strikt gegen einen Krieg im Irak ein...Fairness, Verhandlungsgeschick...Die Jungend feiert ihn wie eine Pop-Ikone" (aus dem Buchumschlag)
schön, gell!?
Am 05.05.2016 um 14:53 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
hoppla:
Neuordnung des Gesundheitssystems ...die Jungend, ja die junge...
Worte, supersuperschöne Worte. Jedenfalls. Das ist Politik. Wunderschön anzuschauen.
Am 05.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Antwort auf 108.7
"Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung rühmt dieses Buch als "das erste postmoderne Politikerbuch"-Seine beredten statements zu allen brennenden Fragen machen Hoffnung, dass ein besseres Amerika möglich ist - nicht nur für die Amerikaner, sondern auch für den Rest der Welt." (Zitat aus dem hinteren Buchdeckel, dem "Oasch" wie Frau Chlo sagen täte...
Am 05.05.2016 um 14:54 Uhr schrieb der Leser "heletz2":
@choleriker67
Danke für den Jandl!
Da hat es doch jemand in den mittleren 70ern geschafft, den in die Kleinstadt meiner schwäbischen Heimat einzuladen!
Und gekommen ist er auch! Und hat vorgetragen, daß es eine Lust war!
Drei Schüler waren wir, die da unbedingt hinmußten.
Kunst ist das auf jeden Fall!
Eventuell sogar Satire.
Auf jeden Fall ein Klassiker!
"wien: heldenplatz" kann ich immer noch auswendig.
Am 05.05.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Juchuu!!!!ja, der Jandl, das war einer... Ja, man sollte mehr Autoren einladen in schwäbische Kleinstädte...
Ja, Jandl ist spitze! Und hat Gültigkeit!
Ich hab ja noch den Qualtinger persönlich kennenlernen dürfen, blutjung war ich, ein Hascherl, aber sowas von beeindruckt damals zu Gymnasialzeiten, und ehrfürchtig war ich auch noch...
Am 05.05.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
nix zu danken: der Jandl ist supergern geschehn, so bin ich.
Am 05.05.2016 um 15:11 Uhr schrieb der Leser "MaryPoppinsky":
"Es handelte sich hier also um ein künstlerisches Spektakel, bei dem die Zuschauer allein durch die Kraft des Schocks, die Stärke der Provokation in Akteure verwandelt wurden [...]. Eine solche Performance entzieht sich dem Zugriff der überlieferten ästhetischen Theorien. Sie widersetzt sich hartnäckig dem Anspruch einer hermeneutischen Ästhetik, die darauf zielt, das Kunstwerk zu verstehen." (Erika Fischer-Lichte: Ästhetik des Performativen)
Am 05.05.2016 um 15:18 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
@maryPoppinsky ja, endlich eine Frau! wir haben hier seit Anbeginn akutesten Frauenmangel!! deshalb ging es mit dem weiß der Geier auch extrem bergab, und extremen Testosteronüberschuss, den ahben wir auch, das muss sich radikal ändern. Dominoeffekt!
Wo sind all die schönen Blumen geblieben, ...
Am 05.05.2016 um 15:34 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Antifaschistin? oh, Pazifistin auch? tja, ich hab da mal was Pazifistisches inszeniert, da wurde dann der Herresnachrichtendienst in Ö sehr hellhörig, ein Brieflein von der pazifistischen Alternativen Würschtelbach ans Österreichische Bundesheer; (sorry nochmal an den, der dann massivsten Ärger kriegte und ichich bin schuld an allem!!)!!(und liebe österr Staatspolizei und Staatsicherheitsexperten sie lesen hier auch ab und an mit und deshalb: ich gesteh das war damals ich, die diesen Brief allein verfasst hat und das war keine bsoffene Gschicht und der "Geier" war ein Jusstudent aus dem Burgenland, und der kann absolut nix dafür...) fast Parallele zu Böhmermann, nur auf mikromikrofuzzifuzziebene. und es war KUNST!! ich war zarte 22 und wollte mich politisch engagieren...weil ich Missstände sah.
Am 05.05.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Nochmals Geständnis:
Ich hab den wahnsinnigen Brief STOCKNÜCHTERN und ALLEIN verfasst und es war die Wahrheit, genauso wie die Besetzung des UNIrektorats in Graz, (Kleine Zeitung foto und so...) und wir haben alle dort übernachtet, nicht nur ich...das war auch gut mit uneren Protesten und Forderungen, ich steh voll dazu!!! und der VSSTÖ war in der Merangasse mit seinem Vereinslokal und ich hab gegenüber gewohnt in der Wahnsinnswohngemeinschaft u StudentInnen bude... Ja und : WO sind die aktiven, politisch kritischen StudentInnen heute??? WOOO? und all die Blumen??? where have all the flowers gone?? Uriah Heep. Free me??? nix??? Ohren, Augen, Mund auf! liebe StudentInnen, liebe Jugend!! Seid politisch aktiv, und seid wachsam!! Euch gehört die Zukunft! Wir sind schon alt, zu alt...??? Mal sehen. ich kann abhauen. down under und so. Und ihr? In welcher Welt wollt ihr leben, in welchem Europa?
Am 05.05.2016 um 16:14 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Oh nein. Lese gerade das Interview mit Maas in der FAZ.
Darin (vermutlich Frage der frommen Helene):
"Sollten Richter auch außerhalb ihrer richterlichen Tätigkeit zu allen möglichen Fragen Stellung beziehen?
Vielleicht nicht zu allen möglichen Fragen. Aber warum nicht zu Fragen des Rechtsstaates? Und das bei Berücksichtigung des Mäßigungsgebots."
So, Herr Fischer, da ham' Sie's! Von allerhöchste Stelle! ;-) Seufz'...
Am 05.05.2016 um 16:31 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/Print/05042016_FAZ_Gesp...
Am 05.05.2016 um 16:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/dm
Am 05.05.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
sorry wegen Orthografie, aber die ds und soweiter und verdrehten udns usw können sich der Herr BM ja dazudenken!!! Es geht um den Inhalt!!
Am 05.05.2016 um 16:55 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Doppelpost. Die Redaktion/dm
Am 05.05.2016 um 16:51 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Die Antwort war: "Vielleicht nicht zu allen möglichen Fragen. Aber warum nicht zu Fragen des Rechtstaates. Und das bei Berücksichtigung des Mäßigungsgebots." So ist es. Verweise auf BILD.online: "Erstes Liebes-Interview". Schön! "Heiko Maas, Minister der Justiz!", sagt die Kommissarin. Im Hintergrund: Berlin. Zwischen meine allerhöchste Stelle und mich passt kein Blatt 80-Gramm-Papier. Und das ist jetzt die wirkliche Wahrheit. TF
Am 05.05.2016 um 17:20 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist ein maaslos tiefsinniger Ausflug in die Familien- und Kulturressorts, nicht nur die Literaturhinweise betreffend: man beachte die Musik im Hintergrund! Also: Ganz eng an Regierungsfragen, der Mann. Immer.
Am 06.05.2016 um 12:09 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Wieso? Trifft doch auf diese Kolumne zu 100 % zu! tf
Am 06.05.2016 um 19:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Darf ich ironisch antworten? Daß dies nicht der Fall ist, beweist ja dieser geniale analytische und entlarvende Beitrag in der FAZ (http://www.faz.net/aktuell/politik/fraktur/fraktur-ein-richter-sieht-rot...)!
Ich sah den ich in gewisser Weise kommen und er bedient sich sichtlich auch am Maas-Interview. Haben Sie mit der frommen Helene was am Laufen, daß die jetzt den Chef vorschickt? Oder hat sie was mit... na, lassen wir's...
Ich werde wohl mit der Fortführung des Kleinkriegs leben müssen...
Am 05.05.2016 um 16:51 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Maas: "Die Hauptursache von Hass ist Angst - vor Verlusten und Veränderung, durch den Zuzug von anderen. Aus Angst entsteht Wut, und daraus kann Hass entstehen." (ebenda bmjv.de)
Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Herr Maas!
Mit Interesse habe ich og Artikel partiell gelesen, dabei ist mir etwas ins linke Geier-Auge gestochen (Ursachenfolge und so siehe unten) und frage mich: Was heißen Ihre Worte?
Und - Ich denk wir sollten drüber reden! Ich bin nämlich auch zugezogen - mit imaginärem Vogel sogar, Geier. Und Sie meinen: DURCH den Zuzug (Vogelzug?) entsteht HassAngst? Bitte um Stellungnahme! Beste Sonntägliche Grüße Ihre Cholerikerin67, Auslandsösterreicherin im Schwabenland!
PS: Ich will das volle Wahlrecht, nicht nur auf Kommunalebene. Weiteres folgt.
Beste Grüße Cholerische67erin aus BW
Am 05.05.2016 um 19:35 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Ich habe heute einen kleinen Ausflug zum Leichnam der ehemaligen "FDJ-Jugendhochschule Wilhelm Pieck" gemacht. (Bogensee, https://de.wikipedia.org/wiki/Bogensee) Ich berichte dies nur, weil die Besichtigung ein paar Erinnerungen wachgerufen hat, aus der Blütezeit der Ruine. Und einhergehend eine aufgefrischte Despoten-Aversion.
Leider gab es damals keinen einzelnen König, dem man ins Gemächt hätte treten können - hätte es ihn gegeben, hätte dies Vieles vereinfacht. Eins kann ich jedoch gewiss sagen: Die individuelle Würde der Machthaber spielt für zumindest den Teil der Untertanen, der unter der Macht zu leiden meint, nur eine untergeordnete Rolle. Nicht gänzlich gar keine, nein, das nun nicht. Deshalb bekümmern sie sich auch immer noch mehr um die Würde der Herrscher, als diese um die Würde der Beherrschten.
Am 05.05.2016 um 20:35 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Art. 1 (1) KapasterG: Die Würde des Herrschenden ist immer und vorrangig antastbar.
Art. 1 (2) KapasterG: Jeder Verstoß gegen irgendein Gesetz durch die Beherrschten gegen den Herrschenden spielt eine untergeordnete Rolle.
Art. 1 (3) KapasterG: Dies gilt vor allem im zwischenstaatlichen Bereich.
Am 05.05.2016 um 20:51 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ich könnte Ihnen ja einen Ausflug in diktatorische Lebensumstände ans Herz legen. Will ich aber dann doch nicht machen. Deshalb: (1) und (2): durchaus. Zu (3) empfehle ich einen Exkurs zur "Nichteinmischung als Propaganda- und Herrschaftsinstrument".
Ergänzend zu (1) noch dieses Zitat:
- "Dem König ins Gemächt zu treten, ist keine Straf-, sondern vielmehr eine Kulturtat." * Mein Vorschlag: Nehmen Sie es als Präambel auf.
Am 05.05.2016 um 21:23 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Danke. Ich nehme noch:
Art. 1 (4) KapasterG: Kopf ab, wenn "das Volk" - vor allem aber ICH - es will. Dies gilt weltweit.
Ich verabschiede mich von Ihnen, Herr Kultur- und Rechtspräsident von selbsternannten Amts wegen.
Am 05.05.2016 um 21:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sicher, unter Umständen auch "Kopf ab". Googeln Sie Tyrannenmord
Am 06.05.2016 um 14:14 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Fotobiene ist frei am umherschwirren und offenbar nicht in der Lage, sich solcherart Lebensumstände vorzustellen (vorstellen zu wollen) und muss auch noch dort Normatives fabulieren, wo Gesetze nicht mal mehr zum Bemänteln der Legitimität von aufgrund Macht ausgeübter Gewalt herhalten. Er/Sie hat wohl auch Ihren Ausgangspost nicht wirklich zu Ende gelesen, der den Zwiespalt, in dem sich der Mensch gebliebene Unterdrückte befindet, sehr schön ausdrückt. Ihre Erinnerung an Bogensee weckt auch bei mir solcherart Erinnerungen.
Am 06.05.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Oh, und ich dachte, der Kommentar habe tatsächlich etwas mit dem Thema des Fischer-Artikels zu tun. Aber wir können uns hier natürlich auch von unseren Ausflügen und Assoziationen erzählen...
Am 05.05.2016 um 20:18 Uhr schrieb der Leser "grist":
Ihre Antworten zeigen, dass sie die ein oder andere Sache ziemlich gut durchdacht haben. Wenn Sie jetzt auch noch über die relevanten Sachen nachdenken, könnte das durchaus was werden. Ansonsten ist es schwierig zu erraten, was Ihr Beitrag zur Sache ist.
Am 05.05.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie haben im Eifer der Belehrung den Kontakt zum zu Belehrenden offenkundig verloren. Jetzt steht die Belehrung einsam da, wie eine Bubble ohne Gum.
Am 05.05.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Das ist nunmehr offenkundig falsch, der Kontakt ist nachweislich nicht verloren. :-)
Am 06.05.2016 um 15:09 Uhr antwortete der Leser "auchnVertriebener":
Mannomann, böse Biene...
Am 05.05.2016 um 20:58 Uhr antwortete der Leser "grist":
Nein Kapaster hat recht. Mein Kommentar sollte an eine gänzlich andere Stelle. Hier fehlt ihm tatsächlich der angestrebte Bezug.
Am 05.05.2016 um 21:05 Uhr schrieb der Leser "grist":
Was bleibt? Böhmermanns Humor ist Fischers Sache nicht. Soweit so unproblematisch. Aber: Fischer hat Jani ganz schön eingeschenkt. Das wird ihn schmerzen, bei all der Verehrung und Liebe, die er Fischer entgegenbringt. Aber es ist auch eine Chance: ist es doch Böhmermanns nicht ganz heimlicher Wunsch, Fischer in seine Sendung zu bekommen. Nach dieser Abreibung kann Fischer eine Einladung kaum noch ausschlagen - ohne an Ehre einzubüßen.
Am 05.05.2016 um 21:13 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Meiner Meinung nach eine ganz fatale Idee! Böhmermann hat leider versäumt von Harald Schmidt zu lernen, wie man sich um seine Gäste kümmert. Ich sehe verstörende Dissonanz voraus. Die Temperamente sind einfach zu verschieden. Und Böhmermann kann nicht aus seinem Tempo heraustreten, damit für den Anderen Raum entsteht.
Am 05.05.2016 um 21:06 Uhr schrieb der Leser "Friedlicher Wilhelm":
Womit begründen wir denn, dass das Ehrgefühl eines Staatsoberhauptes dem des "einfachen Mannes" oder "der einfachen Frau" überlegen sein soll? Oder anders womit legitimieren wir denn die Bestandskraft des §103 StGB? Anwort: mit der ausgeübten Machtposition, dem besonderen öffentlichen Interesse und der Repräsentationskraft für den eigenen Staat Sind das legitime Gründe?
Machtposition: Eine solche hat auch der Chef der deutschen Bank, der DB und von Google. Bei der Lidl-Kassiererin hört sie wohl auf. Insgesamt wohl eher kein geeigneter Bewertungsmaßstab.
besondere öffentliche Interesse: Mache ich mich auch auf eine besondere Art und Weise strafbar, wenn ich Lionel Messi, Christiano Ronaldo oder wie sie alle heißen beleidige? Anwort: Nein
Repräsentationskraft für den eigenen Staat: hier sieht es schon problematischer aus. Das "Volk" aus Herrn Fischers Text hat hier wohl die relevante Entscheidung getroffen. Ganz nach dem von Jan Böhmermann in einer seiner Sendungen erarbeiteten Weise der "(Bauch)ipedia". Aber muss es denn schlecht sein wenn eine solche Information aus dem Bauch herauskommt? Anwort: grds. nicht Aber: Es ist bei den meisten nicht die ehrliche Anwort. Es ist das Zusammenspiel von schneller digitaler Informationsverbreitung und einer grundlegenden Regierungsablehnung.
Am 05.05.2016 um 22:52 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Womit begründen wir denn, dass das Ehrgefühl eines Staatsoberhauptes dem des "einfachen Mannes" oder "der einfachen Frau" überlegen sein soll?"
Nach meinem kulturell Verständnis geht es hier eigentlich gar nicht um das persönliche Ehrgefühl des Staatsoberhauptes. Sondern darum, dass wenn man nach dem traditionellen Verständnis ein Staatsoberhaupt für das Volk steht.
Dieses Konzept ist in Deutschland eigentlich gar nicht mehr vorhanden. Hier wird zur Einschulung der 1. Klässler auch keine Deutschlandsfahne gehisst, und auch keine Deutschlandhymne zur Abientlassung gesungen. Das Foto von Gauck hängt auch nicht in Schulaula, und man muss sich auch nicht zum Foto von Gauck erheben.
Das ist aber keine Selbstverständlichkeit - auch in anderen westlichen Nationen sieht es teilweise ganz anders aus. Wo selbst Bürger des Landes also vor dem Foto des Königs sich erheben müssen bzw. sollen, wie ist es wenn ein Ausländer den König beleidigt?
Klar blöckelt auch im Ausland das Image des Könighauses, auch Könige sind in der heutigen Zeit keine Götter mehr und nicht mehr "unantastbar". Sie haben aber immer noch Symbolkraft und so gesehen Teil der Identität des Volkes.
Hinzu kommen wohl diplomatische Überlegungen. Das kommt von der christlich-ritterlichen Tradition. Auch mit Feinden hält man Regeln ein.
Am 05.05.2016 um 21:12 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Die Redaktion/cj
Am 05.05.2016 um 21:16 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 06.05.2016 um 05:25 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das waren keine Unterstellungen, sondern Schmähtandlerei, Schmähkritik vom Feinsten, angelehnt an Otto Schenk, Armin Eichholz. Bittesehr.
Am 05.05.2016 um 21:23 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
fischer im recht Nr. 8.3 — vor 21 Stunden
Typisch Österreichisches Gemurmel. Da hätten wir uns Substanzielles erwartet, Frau Geheimrätin! Vermutlich im k.u.k.-präsidentialen Stress. Was man dann ja auch wieder verstehen kann. tf Antwort auf Nr. 8.1 von choleriker67
Typisches Männerleiden? Dabei war es nur ein Seitenhieb und meriotorsich gemeint. Ach was.
Am 05.05.2016 um 22:27 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
OT: Weil ich hier neu bin, muß ich mal bitte die alten Hasen*äsinnen (so genderkonform?) fragen, wie man denn hier den Durchblick behält bezüglich der Antwort-Beiträge auf ältere Posts. Den in Nr. 27 zitierten Nr. 8.3 finde ich zum Beispiel nicht, auch nicht als "von der Redaktion gelöscht". Nicht, daß es mir inhaltlich wichtig wäre, nur als allgemeine technische Frage.
Muß man sich hier wirklich den Tag damit vertreiben, jede Kommentarseite aufzurufen, um eventuell interessante neue Unterkommentare zu finden? Insbesondere dann, wenn der Thread aufgrund früherer Kommentare abgefrühstückt erscheint, dann gar vom Hausherrn doch noch eine verspätete weitere Replik eintrifft - wie entdecke ich die und weise ihn darauf hin, daß ich darauf geantwortet habe??
Ich sehe keine Möglichkeit einer e-Mail-Benachrichtigung, keinen RSS-Feed und keine Sortierung, die Unterkommentare berücksichtigt. Habe ich was übersehen?
Am 05.05.2016 um 22:51 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Z.B. Nr. 22 ff., insbesondere Nr. 22.4 wäre doch für Herrn Fischer ein feines Thema im Zusammenhang mit Böhmermann - Erdogan. Da spricht des "doitschen Volkes Stimme" hier in seinem Blog; die ersten Hells Angels rücken vermutlich demnächst aus, um Recht zu schaffen in der Türkei... ;-) Sieht er das überhaupt?
Am 05.05.2016 um 23:00 Uhr antwortete der Leser "grist":
Nicht dass ich wüsste. Die Nutzung ist recht unkomfortabel. Fischer ist auch der Einzige, der sich so ausgiebig an der Diskussion beteiligt. Und das ist nur eine seiner Ihn heraushebenden Eigenachaften. Aber zumindest sollte er für jeden Diskussionsbeitrag eine automatische Redaktionswmpfehlung bekommen. Denn zumindest danach lassen sich die Beiträge sortieren.
Am 06.05.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
@ grist
Neben meinem Dank in Nr. 32 hier der Versuch einer weiteren Diskussion unter Verweis auf meine Antwort unter Ihrem früheren Beitrag (die Links zu den Beiträgen scheinen zu funktionieren - ein Test...): http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Am 05.05.2016 um 22:32 Uhr schrieb der Leser "pekingente":
Die Figur eines „fehlgeschlagenen Versuches“ scheint nicht ganz unumstritten. Fraglich kann sein, inwieweit bei „objektiv fehlgeschlagenen Versuch" ein Rücktritt noch möglich sein kann, wenn der Täter die Tat noch für nicht ganz ausgeschlossen halten kann. Ein von vornherein "untauglicher Versuch" soll verbreitet strafbar sein können. Wenn bei objektivem Fehlschlag eines Versuches Rücktritt stets ausgeschlossen wäre, kann danach bei solch „untauglichem Versuch“ Rücktritt ausgeschlossen sein. Obwohl solch "untauglicher Versuch" objektiv weniger gefährlich schiene, kann er damit eher strafbar sein als taugliche Versuche. Bei tauglichen Versuchen kann ja grundsätzlich Rücktritt möglich sein. Darin kann ein Wertungswiderspruch liegen. Dies kann dafür sprechen, dass Rücktritt stets möglich bleiben kann, soweit der Täter die Tat rein subjektiv (nur irrig) noch nicht für ganz ausgeschlossen halten kann. Das kann gegebenenfalls nur schwer zweifelsfrei auszuschließen sein. Ein Rücktritt kann insofern eventuell eher schwierig wegen Fehlschlags auszuschließen sein.
Am 05.05.2016 um 23:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich kann Ihnen nur schwer folgen. Meinen Sie einen Fall, wo der Täter noch vor Vollendung der begonnenen Tat kapiert, daß sie so gar nicht funktionieren kann und darum aufgibt?
Am 06.05.2016 um 12:11 Uhr antwortete der Leser "pekingente":
Beispiel: jemand schiesst mit nur einer Kugel auf einen anderen und verfehlt diesen. Eine weitere Tatmöglichkeit besteht nicht. Hier soll Rücktritt wegen Fehlschlags des Versuches unmöglich sein. Zu erwägen kann sein, ob Rücktritt hier dagegen noch möglich sein kann, soweit nur in der Tätervorstllung eine eventuelle Tatmöglichkeit noch nicht absolut auszuschliessssen war. Wenn etwa im Beispiel der Täter in seiner Vorstellung nicht absolut sicher ausschliessen konnte, dass nicht vielleicht zufällig eine weitere Kugel vorhanden war oder sonst noch eine eventuelle weitere Tatmöglichkeit bestehen konnte. Eine solche eventuelle Möglichkeit in der Tätervorstellung kann nur schwer ausschliessbar sein. Sie kann daher nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" in der Regel anzunehmen sein. Insofern kann ein Rücktritt selbst dann nur schwer auszzuschliessen und in der Regel anzunehmen sein, wenn die Tat objektiv nicht mehr funktionieren kann.
Am 06.05.2016 um 15:07 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, die Wahrheitsfindung ist für ein Gericht immer schwierig.
Am 08.05.2016 um 23:14 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
Sehr geehrter Pekingente,
Ihren Beitrag interpretiere ich so, dass ich vor Polizei und Staatsanwaltschaft immer strikt schweigen sollte. Meine Gedanken referiert der Fachanwalt für Strafverteidigung.
Am 05.05.2016 um 23:13 Uhr schrieb der Leser "U.Hermes":
Coole Kolumne diese Woche, TF hat erfreulicherweise in allem und vollkommen Recht. Aber warum am Mittwoch? War ganz verwirrt.
Am 06.05.2016 um 06:41 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Meine Vermutung ist:
Es hat etwas mit dem "Fünften Fünften Fünfundfünfzig" zu tun.
(Die Bundesrepublik Deutschland wird souverän, hat man damals gelernt.)
Also, zur Vigil, sozusagen.
:)
Am 05.05.2016 um 23:42 Uhr schrieb der Leser "Grebredna":
Den nüchternen Blick, den Herr Fischer auf die "Causa Böhmermann" wirft, wünschte man Teilen der angeblichen Qualitätspresse. Beeindruckend jedenfalls, wie uns unsere Mediendiktatur das Schwarz-Weiss-Bild "Guter Böhmermann - böser Erdogan" oktroyieren will, und das mit Erfolg und allen Begleiterscheinungen.
Am 06.05.2016 um 00:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich schätze mal, dass Journalisten sich als (potenzielle) Opfer von Erdogan sehen, und auch mit den betroffenen Kollegen solidarisieren. Sie sind im Fall Böhmermann nicht neutral.
Das Problem mit der Zensur bzw. Zensurversuch, auch bei qualitativ-kritischer Berichterstattung oder aber bei, qualitativen künstlerischen Veranstaltungen in Deutschland, existiert ja tatsächlich.
Ihnen sind dann wohl jedes Mittel zum Gegenschlag recht, was auch verständlich ist. Nur verkennen sie dabei die andere Seite der Medaille.
Es ist jedenfalls interessant, dass die beiden anderen Juristen, die von einer Strafbarkeit ausgehen, Strate (Anwalt von Mollath) und Höcker (Anwalt von Kachelmann) sind. Sie haben wohl zuerst an den anderen Aspekt gedacht (Vorwurf eines Sexualdeliktes, auch als Witz getarnt).
Ich bin gespannt, wie die Medienberichterstattung über das Strafverfahren wird, vor allem wie ZDF darüber berichten wird (kann ZDF überhaupt neutral berichten? Wenn ich der Richter wäre und wollte Erdogan das Leben schwer machen, würde ich ihn als Zeuge persönlich zur öffentlichen Verhandlung laden.)
Am 06.05.2016 um 01:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wie bitte?
"Es ist jedenfalls interessant, dass die beiden anderen Juristen, die von einer Strafbarkeit ausgehen, Strate (Anwalt von Mollath) und Höcker (Anwalt von Kachelmann) sind. Sie haben wohl zuerst an den anderen Aspekt gedacht (Vorwurf eines Sexualdeliktes, auch als Witz getarnt)."
Ich weiß nicht, was Sie da in Ihrer Phantasie als Gedanken unterstellen und warum, Bezug nehmen beide in erster Linie jedenfalls (zutreffend) auf "Beleidigung", keinerlei "Sexualdelikt".
Am 06.05.2016 um 11:33 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ziegenficker ist auch deshalb eine Beleidigung, weil es gerade noch in Reichweite des Möglichen liegt und weil es zum Sexualdelikt gehört, was allgemein als pervers gilt.
Ameisenficker (weil zu unrealistisch) oder harem (weil zu realistisch) würde die Wirkung nicht so entfalten.
Es ist in diesem Zusammenhang auch interessant, dass "Ziegen ficken" für viele Leute lustig rüber kommt während dieselben Leute bei "Ziegen missbrauchen" oder "Ziegen vergewaltigen" von feministischer Hysterie sprechen würden.
Am 06.05.2016 um 13:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ameisenficker? H a r e m? Also, meine verehrteste Frau Recht und Gerechtigkeit, ich bin bestürzt, Sie verwenden Ausdrücke, da bin selbst ich, die Abgebrühteste von Allen sowas von schockiert, dass ich mir überlege sofort drei Witzbolde einzuladen, um alsdann festzuhalten:" Mein Herz hab ich gerächt, meine Ehre befriedigt!", bei aller mir innewohnenden postfeministsichen Hysterie und endgültiger Refision. Missbrauch tönt in halluzinatorischen Mannsbildohren gleich wie freie Liebe in einem zölibatären Elitverein. Und nun? Tanzen? Ein schöner WeiberMaientanz?
Am 06.05.2016 um 14:56 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Naja. Das kommt davon, wenn man versucht, sich in einer Sprache auszudrücken, die einem eigentlich nicht so liegt. Ich kann mich doch besser ernsthaft ausdrücken.
Harem hat aber auch einen ernsthaften Hintergrund:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/tuerkei-warum-emine-erdogan-die-v...
Am 06.05.2016 um 16:15 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Aber das war doch eine schöne humorvolle Ebene, die ich angesprochen habe, unter Frauen gibt es doch auch viel Witz:) Ich würde es sehr begrüßen mit Ihnen ab und an auch etwas scherzhafter zu kommunizieren, dies tut auch mir persönlich gut und es heißt ja keinesfalls nicht ernst genug zu bleiben. Beides. Ds macht den Reiz und die Freude an jeder Kommunikation aus.
Am 05.05.2016 um 23:54 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Danke für die Antwort, klappt tatsächlich bei nur einem Fav. Dann werden die Unterbeiträge einzeln angezeigt, allerdings auch ohne jeden Verweis auf den Thread, in komplett anderem #Count, alleine nach Zeit, so daß man dort also den Bezug nicht findet. Super. :-( Voll auf der Höhe der ZEIT... :-(
Am 05.05.2016 um 23:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Orrrr.... Meine Nr. 32 war eine Antwort auf grist in Nr. 28.2.
Am 06.05.2016 um 01:10 Uhr schrieb der Leser "Meritokrat":
Dass ein Bundesrichter so selbstgewiss den Böhmermann-Beitrag völlig mißversteht, ohne Raum für Zweifel am eigenen Urteil, und damit ja auch als Bundesrichter zum Inhalt laufender Verfahren Bewertungen abgibt, das fördert nicht gerade mein Vertrauen in die Justiz.
Am 06.05.2016 um 06:31 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Warum solte ein Richter nicht eine eigene Meinung haben und die auch aussprechen?
Zumal der 2.Strafsenat i,m Falle einer Revision das eh nicht auf den Tisch kriegt?
Und in Fischers Amtszeit sowieso nicht?
Am 06.05.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Und wie viel muss man von sich selbst halten, wenn man einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet des Strafrechts in dessen eigenem Fachbereich ohne jeden Beleg derart abqualifiziert?
Es gibt am Beitrag von Böhmermann nichts falsch zu verstehen. Das "Schmähgedicht" ist für sich alleine stehend zutiefst beleidigend. Da dürfte wohl jeder zustimmen, einschließlich Ihrer selbst. Damit stellt sich nur noch die Frage: Hebt der Rahmen, der Kontext, in dem das Gedicht vorgebracht wurde, die Beleidigung auf? Ihrer Meinung nach ja. Mir persönlich ist jetzt noch kein einziger Jurist begegnet, der die gleiche Meinung vertreten hätte, das Äußerste war, dass sich Herr Böhmermann möglicherweise noch im Rahmen der Kunstfreiheit bewegt haben könnte.
Stellen Sie sich einfach einmal vor, mir wäre Ihr Klarname bekannt und ich würde einen Beitrag über Sie verfassen, wie Böhmermann über Erdogan und diesen veröffentlichen. Ersetzen sie dabei noch "Ziegenficker" und "Fritzl" durch Formulierungen, die in Ihrem persönlichem Umfeld höchste Herabsetzung bedeuten, zum Beispiel "Nazi-Sau" und "Blockwart" oder "linke Zecke" und "Stasi-Spitzel" oder auch "Kinderschänder" und "Maskenmann". Ziel wäre selbstverständlich nur Ihnen klarzumachen, das ich dies als Nicht-Satiriker nun wirklich nicht tun dürfte. Und dass dieses unglaublich witzige Gedicht von anderen Benutzern im Internet aus dem Zusammenhang gerissen weiterverbreitet würde, das wäre natürlich auch nicht meine Schuld.
Am 06.05.2016 um 06:32 Uhr schrieb der Leser "heletz2":
Ja, ich weiß, es paßt nicht so ganz, aber hier Fischers neueste Aktivität (mit einem Hinweis darauf, was uns demnächst hier erwartet):
http://www.jetzt.de/republica/vortrag-von-bgh-richter-thomas-fischer
Am 06.05.2016 um 10:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, schade. Dienstag noch gerade rechtzeitig gemerkt, dass das Fischer-Happening abgesagt worden war, den Ersatztermin am Mittwoch dann nicht mitbekommen. Flieger verpasst? Oh, ihr Sekundärtugenden!
Am 06.05.2016 um 09:53 Uhr schrieb der Leser "grist":
Dies ist eine Antwort auf Fotobiene (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...)
Meine Replik galt zunächst Ihrem naiv anmutenden Versuch, den Böhmermannschen Text mittels einer -(-)=+ Logik zu "entschlüsseln". Das muss schiefgehen, war aber offensichtlich auch gar nicht Ihre Absicht.
Jetzt werfen Sie ein paar neue Punkte auf.
Wann ist ein Witz ein guter Witz? Müssen alle darüber lachen können? Böhmermann versucht sich an etwas, das man Humor mit Anspruch nennen könnte. Er will - auch wenn Fischer ihn genau dort verortet - eben nicht Zoten reißend Publikum in Olympiastadion-Quantitäten ansprechen. Manche werden das mögen, andere nicht - unabhängig davon, ob sie an der Komplexität scheitern oder nicht, aber mit Sicherheit werden es manche missverstehen. Dieses Missverstehen ist aber zum Teil auch intendiert. Beispiel: B. wollte E. nicht beleidigen. Wenn sich E. aber nicht beleidigt gefühlt hätte, hätte die ganze Aktion nicht funktioniert, sie wäre ein Rohrkrepierer gewesen. Dies öffnet aber keinesfalls " Tür und Tor für jegliche Beleidigung unter dem Deckmantel angeblicher minderer Intelligenz der Rezipienten!"
Ging es nur um Skandal, Aufmerksamkeit, Quote und Kohle? Die Banalitäten zuerst: Jeder Künstler will Publikum und Geld - soweit so legitim und unstrittig. Die kritische Frage ist nur: Welche Kompromisse geht der Künstler ein?
Am 06.05.2016 um 11:36 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Gerade in der heutigen turbulenten Zeit ist es wohl auch schwieriger geworden, zwischen Witz und ernst gemeinten Aussagen zu unterscheiden, weil man nicht mehr auf gesellschaftlichen Konsens und kulturelle Norm vertrauen kann.
Gestern wurde wegen eines Bombenwitzes ein Flug gestrichen.
http://www.gmx.net/magazine/reise/berlin-tegel-air-berlin-passagier-sorg...
Am 06.05.2016 um 11:17 Uhr schrieb der Leser "grist":
Forts. Böhmermanns Kompromiss lässt sich natürlich schwer von außen beurteilen. Aber eine paar Anhaltspunkte könnten sein:
- Er sendet immer noch in der Sparte, obwohl er seit Jahren immer wieder als die große Nachwuchshoffnung im deutschen Fernsehen gehandelt wird. Wer weiß, vielleicht war das Angebot bisher nicht gut genug, vielleicht hat er einen Dünkel, aber wenn es nur um Kohle ginge, sollte er längst bei den Privaten sein.
- Er macht keine Werbung. So gut wie jeder andere Fernsehhansel setzt seine wie auch immer ausgeprägte Bekanntheit stets schnellstmöglich in Werbekohle um.
- Auf dem Höhepunkt seiner Bekanntheit macht er eine Öffentlichkeitspause. Wäre er mit Neo Magazin direkt wieder auf Sendung gegangen. er hätte wohl mit dem Zehnfachen seiner üblichen Quote rechnen können. Wie gesagt nur Anhaltspunkte.
Böhmermanns schillernde Kommunikationsweise verlangt vom Rezipienten zum einen Ambiguitätstoleranz und zum anderen auch einen Vertrauensvorschuss. Letzteren muss man sich natürlich verdienen. Auch dies ist es ein individuelles Urteil,
Diese Kommunikationsweise ist auch nicht ohne Risiko. Beispiel: Dass der Stern-Kolumnist ernsthaft annimmt, B. halte sich für einen deutschen Ai WeiWei - intendiertes Missverständnis. Dass Fischer es für bare Münze nimmt - unglücklich. Dass die internationale Presse die feine Ironie versteht - hoffnungslos.
Aus irgendeinem Grund bin ich knietief in die Böhmermanndeutung gerutscht. Eigentlich nicht mein Job.
Am 06.05.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Böhmermann hat ja noch 10 Jahre Zeit, bis es wirklich drauf ankommt. Wo und bei wem der geeignete Sendeplatz liegt, ist mE schwer auszumachen. Früher hat man es ja mehr genommen, wie es kommt. Das ZDF jedenfalls hat sich durch das öffentliche Ausbluten Harald Schmidts nicht gerade empfohlen. Die träge Masse der Stammzuschauer ist für jede Form von Intelligenz eine schwer zu überwindende Zumutung.
Am 06.05.2016 um 13:27 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Lesen Sie doch einmal zum Thema "Beleidigung durch Unterlassen" nach. Selbst unter der Annahme, dass Böhmermann tatsächlich durch seinen Gesamtbeitrag Herrn Erdogan nicht beleidigen wollte, so musste ihm doch von vorneherein klar sein, dass sein Schmähgedicht auch ohne den Rahmen seiner Sendung Verbreitung finden würde. Damit ist er für die Beleidigung, die das Schmähgedicht enthält, verantwortlich.
Wie kommen Sie auf die Idee Herr Fischer wäre nicht in der Lage den Beitrag Böhmermanns zu verstehen und hätte ihn unglücklicherweise für bare Münze genommen?
Und wo um Himmels willen ist in Böhmermanns Beitrag irgendetwas feinsinnig ironisch?
Im Ernst, ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass jedes Gericht in Deutschland unglücklicherweise die Aussagen von Herrn Böhmermann erst einmal so nehmen werden, wie sie erfolgt sind. Das sich danach durch Betrachtung des Rahmens und Hintergrundes die Erkenntnis des Gerichts bilden wird, die Sendung wäre nur eine missverstandene Nachhilfe für Erdogans Rechtsverständnis, ja geradezu eine Ehrenerklärung für Erdogan, halte ich für unglücklicherweise unwahrscheinlich.
Noch eine Frage am Schluss: Glaubt irgendjemand hier im Forum, dass es Böhmermann nicht völlig klar war, dass sich Herr Erdogan durch seine Sendung massiv beleidigt fühlen würde? Und das ihm nicht völlig klar war, welche kindliche Begeisterung sein Schmähgedicht (ganz ohne den Rahmen) bei unseren schlichteren Mitbürgern hervorrufen würde?
Am 06.05.2016 um 14:03 Uhr antwortete der Leser "grist":
Sie dürfen sich gerne dumm stellen. Müssen es aber ausdrücklich nicht.
Am 06.05.2016 um 21:15 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Vielen Dank, aber ich fürchte Sie überschätzen mich da. Meine Beiträge entsprechen grundsätzlich meinen tatsächlichen Geistesfähigkeiten. Sie dürfen aber gerne entscheiden, ob Sie meine Artikel aus Freude an deren Qualitäten lesen möchten, oder weil Sie sich in Ihrer geistigen Überlegenheit sonnen möchten.
Am 06.05.2016 um 11:33 Uhr schrieb der Leser "grist":
Noch zu Punkt1: Vergleiche B.'s Beleidigung mit Gewalt- und Sexdarstellungen in Filmen: Wann ist es gewaltverherrlichend bzw. pornographisch, und wann ist es noch elementarer Bestandteil eines Werkes? Sicher oftmals ein schmaler Grad, an dem sich die Geister scheiden, und der auch einem kulturellen und historischen Wandel unterworfen ist. Zentrale Problematik: Wenn die Gewaltdarstellung nicht auch schockiert, die Sexdarstellung nicht auch erregt (analog: die Beleidigung nicht auch beleidigt), verfehlt sie ihren künstlerischen Sinn. Trotzdem erscheint die Fischersche Position, wenn jemanden einen anderen Ziegenficker nennt, ist das eine Beleidigung, ähnlich unterkomplex, wie zu sagen, wenn ein erigiertes Glied zu sehen ist, ist es Pornographie.
Am 06.05.2016 um 13:51 Uhr antwortete der Leser "tartan":
Ein wesentlicher hier bisher unbeachteter Punkt der Fischerschen Diktion scheint mir zu sein, dass Herr E. in sexuellen Dingen (zumindest soweit bekannt) absolut nicht auffällig geworden ist. Wäre er das, so wäre das Ziegenficken eine akzeptable satirische Erhöhung seines Handelns gewesen. Da das nicht der Fall ist, ist das Ziegenficken einfach nur eine Beleidigung. Hätte man ihn als Despot etc. bezeichnet, so müsste er das wohl hinnehmen. Eine Satire kann nach meinem Verständis nur vorhandene Eigenschaften oder Wesenszüge bis in die Lächerlichkeit erhöhen, übertreiben bzw. veralbern, aber nicht anlasslos vollkommen haltlose Behauptungen, Eigenschaften etc. kreieren.
Am 06.05.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich denke, Herr Edathy wird Ihnen nicht zustimmen....
Am 06.05.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Wenn ... die Beleidigung nicht auch beleidigt, verfehlt sie ihren künstlerischen Sinn."
Eben: eine Beleidigung, die beleidigen sollte, und nur darum geht es juristisch. Ob das dann für einige einen "künstlerischen Sinn" beinhaltet, darum geht es juristisch gerade nicht.
Am 06.05.2016 um 12:22 Uhr schrieb der Leser "paralipomena":
Ich möchte einfach nur DANKE sagen, werter Herr Fischer. Ich habe angesichts der Verteidigungsreden für Böhmermann (es fehlt eigentlich nur noch die Kanonisation), stark am juristischen Sachverstand der Presse und mancher Kollegen gezweifelt. Ihr Beitrag zeigt mir, dass auf die Unabhängigkeit der Justiz noch Verlass ist und Rechtswissenschaft eine Normwissenschaft bleibt, die nicht dem populistischen Druck nachgibt.
Am 06.05.2016 um 12:31 Uhr schrieb Autor Thomas Fischer:
Verehrte Kunstfreunde! Sie täuschen sich! Die biblische Regel lautet nicht "Satire darf alles", sondern "Satire Muss Alles"! Der "Deutsche Ai WeiWei" war kein peinlicher Kokain-Ausrutscher, sondern die nächste Kunst-Aktion! Langsam schwant mir, dass sich hinter dem Pseudonym J.B. ein ganzer Kosmos von Aktionskünstlern verbirgt, der dem Weltpublikum in einer minutiös geplanten Eskalations-Eruption "den Spiegel" vor die Genitalien hält. Der zappelige Protanonist mit der extrem ironischen "Achtung, jetzt kommt ein Witz"-Mimik ist gar nicht J.B., sondern ein Roboter, der uns von Aktion zu Aktion geleitet. Er wird, so ist zu hören, in Kürze in güldener Vollverschleierung (mit Augengitter) auftreten und sagen, er sei der deutsche Christo. Dann werden aus den Büschen des Internets 700 jungfräuliche Kunstsachverständige und Kunstsachverständigerinnen hervortreten, sich kollektiv auf das Publikum übergeben und ihm vorhalten, es sei insgesamt nicht wert, die Widerspiegelung des Göttlichen zu erkennen. Ein Berg wird aufgehen und Otto Muehl wird auferstehen und J.B. segnen und in der Tagesshow verkünden, außer dem Kopulieren mit Ziegen und Schafen befürworte er unbedingt das mit Kindern, da die Kunst bekanntlich alles dürfe und das Ficken den Staat nichts angehe. Dann wird ein langes Schweigen sein unter den Freunden der Freiheit und der Kinder und den Satirikern, und es wird eine Ironie sein bis ans Ende aller Zeit. TF
Am 06.05.2016 um 12:41 Uhr antwortete der Leser "grist":
Ihr Spott verfängt nicht, Herr Fischer. Sie könnten auch einfach zugestehen, dass selbst in der flachen Unterhaltungsbranche nicht alles so ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Und wirklich tief graben muss man in diesem Fall wahrlich nicht - und man braucht auch keine Hunderte aktionskünstler. Einfach ein bisschen Ambiguität aushalten. Und vielleicht sein Urteil etwas zurückhalten, auch wenn man gewohnt ist, diese im Stakkato abzufeuern.
Am 06.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Und in diesen dürren Zeilen glauben Sie Ihre überlegene Weltsicht ausreichend dargelegt zu haben?
Schon mal darüber nachgedacht, dass auch in der flachen Juristerei nicht alles so ist wie es auf den ersten Blick erscheint? Einfach mal ein bisschen Geldstrafe aushalten. Und vielleicht den nächsten Satire-Beitrag etwas zurückhalten, auch wenn man es gewohnt ist diesen ohne großes Nachdenken zu senden.
Am 06.05.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "grist":
Nachdem Sie die Überlegenheit glücklicherweise erkannt haben, nehmen Sie sich am besten ein paar Tage Zeit, denken alles in Ruhr durch und melden sich dann in der Diskussion zurück.
Am 06.05.2016 um 14:33 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
In der Ruhr oder im Zustand der Ruhr? ;-)
Am 06.05.2016 um 21:38 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Naja, ich denke fast er meint alles. Zum einen die Qualität meiner Beiträge, zum anderen den bedauerlichen Zustand der meine intellektuellen Qualitäten auf derartiges Niveau sinken lies, schließlich den möglichen Ausweg aus meiner existentiellen Misere, außerdem die Ruhe die notwendig wäre den Zustand wieder auszukurieren und am Ende die Zeit die ich sicher benötigen würde um auch nur in die Nähe seines Intellekts zu kommen. (Naja, letzteres natürlich nicht wirklich, das wären ja wohl eher Jahrzehnte.)
Dies alles in einem einzigen kurzen Satz ausgedrückt. Ja, ich war tatsächlich beeindruckt, als ich das gelesen habe. Hätte Böhmermann nur ähnliche Qualitäten in seiner Sendung bewiesen. Aber über was sollten wir dann hier diskutieren?
Am 06.05.2016 um 17:42 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Auch dies scheint mir albern und erleichtend zugleich: Alles einmal in RUHR durchdenken. Ich unterstütze den Vorschlag von grist ausdrücklich, obwohl man mit dem Dickdarm wirklich nicht spaßen sollte.
Sowieso herrscht hier eine SELBSTJUSTUZ, die jeder Beschreiung spottet und von Herausgeberseite einmal klargestellt werden muss. Nicht dass wir am Ende noch denken, die Kunst sei frei. Da sei aber mal der Herr Kohler davor, der alte Meta-Satiriker! TF
Am 06.05.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Und ob!
"Der Kunst Ihre Freiheit und der Freiheit Ihre Kunst!"
So steht es über der Tornische der Wiener Secession (1897/98 erbaut) geschrieben (Ludwig Hevesi), es ging bei der Idee des Secessionsgebäudes um den Gedanken der Zusammengehörigkeit von Natur und Kunst. Die vergoldete Lorbeerhaube (Krauthappel) ist ein Symbol!! Es geht um unüberbrückbare Unterschied ein der Kunstauffassung, die Jungen wandten sich gegen das Alte, Überkommene und vrtraten neue ästehthische , dem modernen Leben angepasste, adäquate Ausdrucksformen! (siehe dirket vor Ort und zb Czeike, felix, Wien, DumontReiseführer)
Und das bis in alle Ewigkeiten! so sehe ich das !
Dafür (um für den Freiheitsbegriff der Kunst einzustehen) male ich (wieder) Transparente, gehe ich auf die Straße, schriebe ich Briefe und singe ich Lieder! Denn Kunst heißt nicht nur Freiheit, es ist auch Ausdruck von friedvoller Äußerung, Veräußerung des Menschen mit verschiedenen Mitteln, Stilmitteln, usw und Missbrauch ist dabei wiedermal nicht ausgeschlossen. choli
Am 06.05.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Hihi! Super! Hab es schon öfters falsch verwendet und keiner hat protestiert! Da sieht man wiedermal...! Alles Experten!:)
Es heißt nämlich richtig:
DER ZEIT IHRE KUNST UND DER KUNST IHRE FREIHEIT!!!!!!!!
Am 06.05.2016 um 21:26 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Korrektur:
in der Kunstauffassung, statt "ein..." vertraten ästhetische "Felix"groß geschrieben! schreibe ich Briefe ja klar schrieb ich auch...
Am 06.05.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Immer wieder dieser Herr Kohler.
Sagen Sie mal, hat der was gegen Sie? Und wenn, warum?
Und der sei ein Metasatiriker, also ein "Schmutzfink"? äh...nein das doch nicht, aber ein Megapolemiker? Megaling? komisch, da fällt mir Egon Friedell sein, Die Geschichte eines Zeitungsfeuilletons. Redaktion "Frankfurter Zeitung" versus Egon Friedell. Ich zitiere aus Otto Schneks Buch "Sachen zum Lachen", Piper Verlag gmbh München/Berlin 1993; 20.Auflage März 2015: Die "Frankfurter Zeitung" hat in ihrer Weihnachstnummer den intressanten versuch unternommen, Wesen und Eigenart einer Reihe von Ländern und Völkern nicht vom Kultur - oder Sozialpolitikern, sondern von reppräsentativen Schriftstellern schildern zu lassen. Für Österreich war Egon Friedell zur Mitarbeit aufgefordert worden."
Ja, das ist eine super Sache! Ich find e es klasse ! Es lebe die Vergangenheit! Und der Zeit ihre Kunst...und die Meinungsfreiheit u Pressefreiheit über allem! Ja, so versteht das ein steirisch-wienerisches Hascherl, (//) Hascherl huhu) hat er gesagt, der goldige Herr Heise, der Weise aus dem A der Welt-Bielefeld und so; sowas Charmantes (Hascherl) tät ich mir von den Fazifuzzis mal wünschen...
Am 06.05.2016 um 20:19 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
fällt ein, nicht sein
Otto Schnek ist auch gut, aber es ist kein geringerer als Otto Schenk!
Versuch
repräsentativ usw Heute wieder nix mit Orthografie.
Am 06.05.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ernsthaft? Sie glauben dass hier irgendjemand, oder gar ich, hier mehrere Tage Ruhe gibt? Das hielte mein Ego nun wahrlich nicht aus.
Zu Ihrer Beruhigung, oder auch Beunruhigung, ich habe an dieses Thema nun schon ein paar Wochen des Nachdenkens verschwendet. Ein paar zusätzliche Tage werden da auch nichts mehr ändern.
Am 06.05.2016 um 14:16 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Wer ist "man"? Und was ist "Ambiguität" ? Haben Sie eine Vorstellung davon, welchen Maßes am Ambiguitäts-Toleranz, Menschenliebe und Enttäuschungs-Festigkeit es bedarf, um wöchentlich 30 Kommentare plus ein paar EMails zu dieser Kolumne zu beantworten? fragt: TF
Am 06.05.2016 um 14:40 Uhr antwortete der Leser "grist":
Durchaus, ich rechne Ihnen das auch hoch an! Ich hab auch großes Verständnis dafür, dass Sie schnell und klar urteilen müssen. Es muss Ihnen ja auch nicht gefallen, was Böhmermann macht. Aber es ist eben mehr als eine dumme, rassistische Beleidigung.
Am 06.05.2016 um 15:22 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Dafür kommen Sie auch in Kontakt zu wildfremden Menschen aller sozialen Schichten inklusive sämtlicher Neurosen und Psychosen, die nur vorstellbar sind.
Ein besseres Geschäft kann ich mir kaum vorstellen. Und wenn Sie es gescheit anstellen, wird aus Ihnen infolge dieser guten Taten am Ende doch noch der Schriftsteller, der Sie immer sein wollten.
Als Buchtitel für ihren ersten richtigen Bestseller könnte ich mir übrigens gut vorstellen: "Ein Richter mit Eigenschaften"
Die Handlung geht etwa so:
Aufgrund von Beförderungstreitigkeiten muss am Reichsgericht ein Senatspräsident über einen längeren Zeitraum zwei Senate führen. Dies löst bei ihm eine dezente schizoaffektive Psychose aus, weil er immer meint, die Akten schon einmal gelesen zu haben.
Er entschließt sich der Sache auf den Grund zu gehen und fälscht Strafakten über fiktive Fälle, die er dann von seinem Senat entscheiden lässt. Das stiftet naturgemäß Verwirrung, weil mit den Rückläufern niemand etwas anzufangen weiß.
Alles geht gut, bis er in eine Expertenkommision berufen wird, die sich mit richterlicher Selbstkontrolle ( Fragestellung: Sind wir arisch genug?) beschäftigt......
Am 06.05.2016 um 15:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Stille.......Ja, es folgt dann somitten :
Ich bin daher, statt des Gewinsels, Mehr für die stille Welt des Pinsels; Und, was auch einer sagen mag, Genußreich ist der nachmittag Den ich inmitten schöner Dinge Im lieben Kunstverein verbringe; Natürlich meistenteils mit Damen. ....
(Wilhelm Busch, Vorrede zu Maler Klecksel)
Am 06.05.2016 um 16:38 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
ich hoffe doch sehr die Enttäuschung über Teile Ihre Leserschaft hält sich in Grenzen und pendelt sich mit der Zuneigung/der Hinwendung zum geneigten Publikum aus.
Ganz sicher dürfte eine solide SED-Mehrheit von 98 % Ihre Kolmune/n sehr schätzen, ohne in allem, Ihre An-und Aufsichten zu teilen. Der "echte Dialog", den Sie hier unter Ihren Kolumnen mit Ihren Lesern führen, kann gar-nicht ausreichend genug gewürdigt/geschätzt werden, da dies alles bemessene Zeit ist, die für die eindeutig angenehmeren Seiten des Lebens fehlt. Insofern wäre vielleicht auch in Sachen "Enttäuschungsfestigkeit" die Schlagzahl (wöchentlich), die Sie hier vorlegen, zu hinterfragen ? - ohne Ihnen allerdings meine Beobachtung als Rat aufdrängen zu wollen.
Zwangsläufig, wer sich mit kontroversem Programm auf die öffentliche Bühne begibt, erntet nicht nur Applaus sondern auch Buh-Rufe.(siehe Herr B.); meine Hochachtung und Wertschätzung gilt - und sicher auch der Mehrheit hier unter Ihren Kolumnen versammelten Nasen - Ihrer Persönlichkeit, die sich im Gesamt -Format "Fischer im Recht", ein wenig spiegelt.
Applaus, Applaus.
Am 06.05.2016 um 21:45 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Mittlerweile sind es über tausend Kommentare und es werden mehrmehr, denn Sie wissen eh...wohliges Grusel überkommt alle, die hier schreiben und die lesen und ich frage mich ob Sie wirklich alle lesen und inspizieren können, oder ob Ihnen da nicht die FAZExperten ab und an behilflich sind...Charles Bukowski etc Ambigutitäts-Toleranz ist ein super Begriff! Und hat hier bereits Tradition!!
Am 06.05.2016 um 12:47 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da ist sie wieder, die Vorstellung von der apokalyptischen Kulturlawine, die droht, wenn A. straflos den Rasen betritt, B. es sieht und sich denkt: He, das mache ich fortan auch! Dass A. nur der Gärtner war, geht im nachfolgenden Getümmel unbemerkt unter.
Otto Muehl, ach ja. Wie doch die Kultur fortwährend von der Kunst bedroht wird. Charles Manson soll ja auch Musiker gewesen sein und ein bekannter Deutscher ein Maler.
Am 06.05.2016 um 13:03 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
"Howgh- weisser Mann sprechen weise Worte."
"Bindet ihn los, den kleinen weissen Darsteller minderer Art"
;))
Am 06.05.2016 um 14:11 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Und? Ich habe keine Apokalypse. Beim Rasenbetreten war ich schon immer ziemlich vorneweg.
Ich habe den Eindruck, dass Sie sich in einem leeren Schwamm festbeißen.
das ist schade. tf
Am 06.05.2016 um 14:31 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Terrier kann manchmal nicht anders. ;-)
Aber eben WEIL Sie ein notorischer Rasenbetreter sind, will mir Ihr Verdikt gegen den anderen Gänseblümchenlatscher so gar nicht einleuchten. Vielleicht ist dieser Schwamm leer - das kann sein. VIELLEICHT hat aber auch der in die Jahre gekommene Rasenbetreter seinerseits einen Rasen angelegt, den er nun vor dem Anderen (dem Spund) auf Teufel komm raus (Zäune, egal welche Farbe!) beschützen möchte. Nur vielleicht - denn wissen kann ich es natürlich nicht.
Beim schmächtigen Jan jommt es letztlich auch nicht so darauf an, beim fast ebenso schmächtigen Andy (der die Suppe nicht aß, die Büchse drumrum jedoch ganz gerne mochte), verdichtet sich der Verdacht aber schon. Manchmal denkt man (eine theoretische Figur) sich ja, dass der Schweiss der Bornierten, den die Mauern des Gehäuses atmen, das man durch hartnäckige Rasenkantenmissachtung einst erobert hatte, einem selbst nichts anhaben könnte. Jedoch: Die tückische Osmose kennt so viele geheime Wege.
Am 06.05.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, nun sind wir am Punkt angelangt und ich kann nicht umhin, aufetwas hinzuweisen, um ES anschaulicher zu machen:
ad Wikipedia Boeckl Fresko „Seckauer Apokalypse“: „Weltenrichter“
1949 schlug der Abt des Benediktinerklosters in Seckau Benedikt Reetz, wo Boeckls Sohn Oskar das Abteigymnasium besucht, eine Lösung für das ausstehende Schulgeld vor: Boeckl solle ein Kunstwerk für die Abtei anfertigen. Von der Idee begeistert machte sich Boeckl an die Ausarbeitung eins Konzeptes für eine Wandmalerei in der Engelskapelle. Boeckl griff im Wesentlichen Themen des biblischen Buches der "Offenbarung des Johannes", Szenen aus dem Alten und Neuen Testament sowie der Hagiographie auf, um sie nach seinem künstlerischen Verständnis zu der Darstellung der Apokalypse zu verarbeiten. Dazu kamen noch mythologische Bezugnahmen, vor allem aus der frühen ägyptischen Kunst.[29] Schauen Sie sich bitte das Kunstwerk auf wikipedia an und Sie werden es begreifen. Ich war dort, hab es gesehen, stundenlang betrachtet, verinnerlicht und verstehe seit damals alles! Es hat mir die Augen geöffnet.
Und dann kommt die Apokatastasis. vielleicht.
Otto Muehl, ach ja? so: Otto Muehl! Ja! Aber...
Kunst verroht? Kunst bedroht? Kultur ist alles, die Summe der ideelen und materiellen Werte, aber Kunst ist immer in der Zeit...und zeitprägend...und?
Am 06.05.2016 um 12:49 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
Vielleicht stecken ja sogar J.B. und T.F. unter der Decke unter einer gemeinsamen Kunstaktion. Man heutzutage einfach gar nichts mehr ausschließen.
Am 06.05.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verfassen Sie sachliche Kommentare. Danke, die Redaktion/og
Am 06.05.2016 um 13:01 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ach. Einmal versuche ich, mich sprachlich anzupassen, und das ist dann auch nicht OK. Dann in ernster Sprache:
Herr Fischer,
Noch besser wäre es, wenn Sie Ihre Argumentation konsequent anwenden würden bei - als Kunst, als Werbung, als Nachhilfe, als Aufklärung, als Diebstahl - getarnte sexuelle Übergriffe auf Frauen.
Ich kann die Argumentation beider Lager verstehen. Die Doppelmoral (auch beider Lager) stört aber.
Am 06.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Bei den "getarnten sexuellen Übergriffen auf Frauen", die das deutsche Strafrecht so vorbildlich schützt, handelt es sich um ein schützenswertes Kulturgut, das demnächst unter Unesco Weltkulturerbe gestellt werden sollte, bevor diese rot/grünen Spassbremsen daran herum-fummeln sollten. Nein muss auch weiter Ja sein dürfen.
Am 06.05.2016 um 13:23 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Herr Fischer, ich hatte es schon hier irgendwo im Forum geschrieben, aber aus gegebenem Anlass, ( Nr. 40), wiederhole ich es noch einmal: Sie laufen in dieser Woche in Ihrem Sprachwitz, in der Dichte und Schärfe Ihrer Pointen, zu absoluter Höchstform auf. Was spricht eigentlich dagegen, den Satiriker Fischer in eine Reihe mit, zum Beispiel, Karl Kraus zu stellen ? Ich wüsste nichts, was dagegen sprechen sollte.
Am 06.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Alles ! ;))
Am 06.05.2016 um 13:38 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
(...)Ein Berg wird aufgehen und Otto Muehl wird auferstehen und J.B. segnen und in der Tagesshow verkünden, außer dem Kopulieren mit Ziegen und Schafen befürworte er unbedingt das mit Kindern, da die Kunst bekanntlich alles dürfe und das Ficken den Staat nichts angehe.(...)
Tja, der Künstler Otto Muehl durfte alles :
Im Jahre 1988 wurde in Österreich ein Strafverfahren gegen Otto Muehl eröffnet, in dem auch Kommune-Mitglieder gegen ihn aussagten. Die Anklage legte dar, dass das „gemeinsame Aufziehen des Nachwuchses“ für Muehl den sexuellen Missbrauch sowie die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen habe. Dem setzte Muehl entgegen, dass alle sexuellen Handlungen stets nach den selbstgesetzten Regeln der Gruppe erfolgten, wobei Kinder gelernt hätten, frühzeitig und bewusst mit ihrer Sexualität umzugehen. Dass dies im Ergebnis einen klaren Widerspruch zu den Gesetzen in Österreich bildete, wollte Muehl nicht anerkennen und er wies Vorschläge seiner Berater, etwa durch Reue ein günstigeres Urteil zu erzielen, bis zuletzt ab.
Otto Muehl wurde 1991 zu sieben Jahren Haft verurteilt, die er vollständig verbüßte. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer unter anderem: „Muehl hat Terror ausgeübt. … Otto Muehl hat mit Menschen experimentiert, er hat sie manipuliert. … Die Jugendlichen waren nicht freiwillig dort, er hatte ihnen die Eltern genommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Muehl
Am 06.05.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Hab ich vor Jahrzehnten schon gesagt, dass Muehl nicht ganz normal war. Aber das war der Zeitgeist. Auch der Psychofuzzi Pornomann (Bornemann)meinte damals Sex zw Erwachsenen und Kindern könnt niemals schaden. Voll koffer! Und welche KinderseelenLeichen hat die katholische Kirche in ihren Kellern und Katakomben?
Und die liebe grüne Politik? Was sagte die?
Ach was.
Am 06.05.2016 um 13:49 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
"Der "Deutsche Ai WeiWei" war kein peinlicher Kokain-Ausrutscher, ..."
Ist das jetzt nur Satire? Wird damit versucht allen Kunstschaffenden als Gruppe Kokainkonsum zu unterstellen? Ist das jetzt keine Beleidigung?
Am 06.05.2016 um 14:04 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Haustroll, Alleswissende Killermimose......die Entscheidungsschlacht naht. Volle Deckung!
http://www.faz.net/aktuell/politik/fraktur/fraktur-ein-richter-sieht-rot...
Am 06.05.2016 um 14:26 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Tja, da versucht sich einer als Widerpart in Sachen Polemik,
....und man liest gespannt,
....und dann muss man feststellen:
er kann's nicht.
Oh wie schade.
Am 06.05.2016 um 14:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ohje, der FAZ-Beitrag ist so dumm, auf den sollte man wirklich nicht eingehen. Nicht wahr, Herr Fischer??? :-)
Am 06.05.2016 um 14:55 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Dumm ist noch schamlos untertrieben. Ich dachte immer Herausgeber der FAZ könnten schreiben. Wieder was gelernt.
Am 06.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Dumm? Ach was, harmlos meinetwegen. Und nur leidlich witzig - Humor ist halt ein hartes Handwerk, da ist einer leicht überfordert. Das Verdikt der Dummheit von Kommentatorenseite geäussert scheint mir doch sehr häufig ein mehr als leichtfertiges Hantieren mit gefährlichen Gegenständen in zerbrechlicher Umgebung.
Am 06.05.2016 um 15:27 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, Schorschi, der hiesige ordentliche Deutsch/litproffuzzi hat am Samstag auf chrisis 55er darüber referiert und auf meine Anfrage hin wg Literarischer Übergriffe von seiten faz auf ZON-Fischer und uns, mich, sagte er Schau, Madl, I erklär dir das an u mit einem Witz:
Ich steh auf der Neckarbruck und spuck den Fischen ins Genuck
so geht Journalismus!
Am 06.05.2016 um 15:04 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
tja, Fazikritzikratzijargon; geh bitte...
the same procedure...;
Hier auf ZON sind Weltenrichter am Werk, siehe auch analog Kunstquerverweis Boeckls Apokalypse.
Dem sehr, sehr verehrten Herrn Journalisten v FAZ dürstet, weil er verkennt.
Und ich habe soeben vom Zahlkellner im Kaffeehaus Neckarweide erfahren, dass es sich um keinen Artikel über Fischers Kolumne handelt. Jetzt hat hier bitte keiner eine Ausrede mehr!
Und - für die Frankfurter Allgemeine Zeitung haben schon viele (Nichtssagendes) geschrieben, aber keiner ist dadurch der Mittelpunkt Baalins geworden.
Am 06.05.2016 um 15:20 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
und viele Bussis und auch Zwickerbussis an alle Wichtiges schreib ich ja noch selbst...(§§!!) Choli
Am 06.05.2016 um 15:06 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Dummheit kommt gelegentlich im Gewand der Ignoranz daher, die sich ihrerseits hinter eine Maske der Arroganz versteckt. Wenn zum Beispiel ein Vertreter des alten Frankfurter Presseadel gen Norden blickt und Hamburg und Berlin nicht so recht auseinander halten kann, vielleicht weil das Monokel hinter den Scheuklappen schief sitzt. (Fließt nicht die Spree an ihrem Ende in die Havel und diese in die Elbe, ist nicht am Ende also alles eins?)
Dass da an den Gestaden des Mains auch ein wenig der Neid regiert, kann man aus dem Umstand ableiten, dass der Herr Herausgeber eine kleine Rechtskolumne zur Paralleljustiz empor stilisiert.
Parallelwelten sind ja gerade sehr en vogue unter Menschen, die staatstragende Institutionen bisher in ihren eigenen Diensten wähnten und nun ratlos feststellen müssen, dass ihre die diesbezügliche Lufthoheit nicht mehr fortbesteht.
Am 06.05.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Bitte gnädigster Zeremonienmeister , lassen Sie Otti Muehl auferstehen, ich hab noch eine Rechung mit ihm offen, bittebitte!! Mir zuliebe! Ich muss noch alles klären, bevor ich meinen Koffer packe. Doch für Otti Mühl war das Ficken und das Kinderficken reinster politischer Aktionismus! Kommunenkoitus als Ausdruck höchster Farbpinselkunst. Sex ist also Kunst und Kunst ist Politik. Denn auch alles Private ist politisch wie wir wissen. Alles andere wäre Realitätsverleugnung, also psychopathologisch bedenklich. Beweise?
Ja, jetzt ist klar, weshalb sie mich damals angestiftet haben in dem Süddeutschen medium den Artikel über den Golam zu lesen. Jaj, alles ist in sich logisch und mit sich auch und inmitten auch. Schweigen werden die, die es nicht verstanden haben, und ich habe ein Gedicht parat, weil ich alles längst durchblickt habe und (zwischenzeitlich, vorauseilend bereits von Tasmanien träume): Darum, o Jünglinge fasset Mut setzt auf den hohen Künstlerhut und wirft euch auf die Malerei vielleicht verdient ihr was dabei! (Wilhelm Busch, Vorrede zu Maler Klecksel) Choli
Am 06.05.2016 um 23:18 Uhr antwortete der Leser "grist":
Auf ein Letztes, denn Ihr habt sicher mittlerweile die Nase voll von meinen 'Weisheiten'. Zunächst die wenig überraschende Disclosure: Ich mag Böhmermann. Sein Humor funktioniert für mich, ich finde er greift wichtige Themen auf und ich kann auch meistens seinen Standpunkten etwas abgewinnen. Genau genommen gibt es zwei hervorstechende Highlights in meinem sonst recht grauen wöchentlichen Medienkonusm: Böhmermann und Fischer. Deshalb auch mein Engagement hier, das was ich als ein Missverständnis auffasse, aufklären zu wollen. Ich verfolge das Böhmermannsche Schaffen schon seit Jahren und bei mir genießt er deshalb den Vertrauensvorschuss, dass er nicht dumm und skandalheisserisch ist, geschweige denn rassistisch und plump beleidigend. Er streut einfach humoristisches Salz in offene Wunden, und wenn es gut läuft, führt das zu einem gehörigen Knirschen im Getriebe bzw. zu einer temporären Verstörung des Systems. Und dies tut er halt mit den Mitteln eines Unterhaltungskünstlers. Natürlich könnte man auch Onlinepetitionen starten, Demos organisieren, uväm. Er macht es auf seine Weise, und ich finde, er macht das gut. Ob sein Vorgehen in diesem Fall justiziabel ist, werden die Gericht entscheiden. Dies spielt aber eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist der künstlerische Ertrag seiner Leistung, und dieser erstreckt sich zumindest bis zu dieser Diskussion.
Am 06.05.2016 um 12:50 Uhr schrieb der Leser "JorgeB":
Immer wieder wird Artikel 5 des GG in Anspruch genommen, ohne dass dessen Begrenzung durch Abs. 2 beachtet wird. Wo steht im GG, dass Artikel 5 nicht für die Exekutive gilt? Verstößt die Meinung von Frau Merkel über das Böhmermann-Pamphlet gegen Abs. 2 des Artikel 5 oder verstößt das B.-Pamphlet gegen Abs. 2 von Artikel 5 des GG ?
Am 06.05.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "Durnomagus":
Nun zum einen gibt es ja noch den Art. 5 III, der im Zusammenhang mit Satire u.U. auch nicht ganz unbedeutend ist, zum anderen, wo soll Merkels Äußerung gegen die Meinungsfreiheit verstoßen? Erläutern Sie das mal bitte.
Am 06.05.2016 um 13:36 Uhr schrieb der Leser "JorgeB":
Einige Medienvertreter beanspruchen für sich die unbeschränkte Meinungsfreiheit (Tucholsky), verweigern aber der Kanzlerin eine weit geringere Freiheit. Vielleicht kann mal jemand beim Artikel 5 des GG im Absatz 2 nachlesen, ob dort Beschränkungen zum Inhalt oder zur Person stehen.
Am 06.05.2016 um 13:42 Uhr schrieb der Leser "Humanizer":
Apropos der Staat und das Ziegenficken; die leider traurige Realität abseits der Beleidigung, man sei eine/r :
"1969 wurde die Sodomie durch Löschung im § 175b Strafgesetzbuch (StGB) straflos gestellt. Sodomitische Handlungen, die möglicherweise noch nicht die Grenze der Erheblichkeit nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) überschreiten, bleiben damit straflos, während die Verbreitung von Videos mit solchen Praktiken nach § 184/184a StGB bestraft wird. Dies ist ein erheblicher rechtspolitischer Widerspruch. Zoophilie und sodomitische Handlungen können nach den Anforderungen des Tierschutzgesetzes kaum nachgewiesen werden, so dass in den vergangenen über vier Jahrzehnten in Deutschland auch kaum Anklagen oder Verurteilungen erfolgten.
Im Rahmen der Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes war die Bundesregierung zunächst nicht bereit, einen wie auch immer gearteten Verbotsanspruch in die Novelle aufzunehmen. Erst durch massiven Druck der Tierrechts- und Tierschutzorganisationen und letztlich über den Bundesrat (BT Drs 1710088) wurde Zoophilie als Ordnungswidrigkeit in das seit Mitte 2013 gültige deutsche Tierschutzgesetz aufgenommen." peta
Eine Ordnungswidrigkeit, so wie Falschparken - das ist fair.
Die Krone der Schöpfung hat gesprochen und bestimmt den Wert der Restschöpfung zwischen Pfanne und Bett.
Am 06.05.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Wie verbreitet ist die Neigung zur Sodomie in Deutschland? Wie relevant sind also diesbezügliche gesetzliche Regelungen?
Am 06.05.2016 um 14:35 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Ohne es zu wissen schätze ich es weit oberhalb der Häufigkeit von Morddelikten.
Sollte also Mord demnächst auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ?
(...)Mit Sorge betrachtet der bmt in diesem Zusammenhang spezielle Internetforen, auf denen entsprechende Praktiken angepriesen, Anleitungen gegeben und Kontakte vermittelt werden. Allein auf der Internetseite „.T..........info“ sind mehr als 12.000 Benutzer registriert und rund 43.000 Beiträge veröffentlicht. Dies mag einen groben Eindruck über den Umfang der Problematik geben, zumal davon ausgegangen werden kann, dass das Gros von zoophilen Praktiken überhaupt nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangt.(...)
http://www.bmt-tierschutz.de/zoophilie/
Am 06.05.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Bis vor wenigen Stunden hatte ich noch gar keine Vorstellung davon, dass so etwas überhaupt möglich ist. Und nun muss ich erkennen, dass Böhmermann mit seinem Diskurs zur Tierliebe in Abhängigkeit von der Nationalität ein Fass aufgemacht hat, an dem sich auch die besorgten Bürger begeistert laben:
„Dort, wo die Beamten als Führer eines Diensthundes oder hoch zu Ross als Teil einer Reiterstaffel der Landespolizei aus Bochum im Einsatz waren, lebten sie jene innige Beziehung zum Tier, die ich gerne als „typisch deutsch“ bezeichne.“ (AfD Frontmann Bernd Höcke, zitiert nach @hoeckewatch auf Twitter)
Ein Schlag in die Kniekehlen jedes anständigen Deutschen! Ich fordere Gnade für Blondi!
/Ironiemodus off
Am 06.05.2016 um 16:26 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Der Hinweis "Ironiemodus off" wurde vom Webserver versehentlich als Programmcode behandelt und darum unterschlagen. Sorry.
Am 06.05.2016 um 18:36 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Soweit es dem Tier Schaden oder Schmerzen zufügt ist Sodomie strafbar.
Die Herabwürdigung eines Caniden durch sexuelle Handlungen eines Trockennasenaffen halte ich für ein bisschen weit hergeholt. Was schert den Hund die Meinung der menschlichen Öffentlichkeit?
Der Rufschaden, der einem Verdächtigen entsteht, wenn er auch nur öffentlich verdächtigt wird, geschweige denn wenn es zu einer Anklage kommt ist dagegen kaum zu überbieten. Auch wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Irgendetwas bleibt immer hängen.
Im Interesse der betroffenen Tiere würde ich im übrigen das Bußgeld abschaffen, dafür lebenslange Fürsorgepflicht und Pflichtteil für die tierischen Bettgenossen festschreiben. Damit Schnuffi oder Beauty nicht ins Tierheim oder zum Pferdemetzger abgeschoben werden, wenn sie nicht mehr jung und knackig (fellig? wuschelig?) sind, oder wenn der Lebensgefährte verstorben ist.
Am 06.05.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Im Interesse der betroffenen Tiere würde ich im übrigen das Bußgeld abschaffen, dafür lebenslange Fürsorgepflicht und Pflichtteil für die tierischen Bettgenossen festschreiben."
Das ist ein zweischneidiges Schwert. Man sieht es in manchen Ländern, an den Beispiel an Vergewaltigung an Frauen und Mädchen, dass die Tat straffrei wird, wenn man die Opfer hinterher heiratet und für sie aufkommt.
Ob das Opfer lebenslang mit dem Täter verheiratet leben möchte, fragt dann keiner. Andere Überlebensmöglichkeiten haben diese Opfer aber oft nicht.
Am 06.05.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ich meinte dies selbstverständlich im Sinne eines einseitigen Rechtsgeschäftes. Alle Rechte aber keine Pflichten.
Ich denke, wenn das Opfer alle finanziellen Rechte einer Ehefrau bekäme, aber keine der Pflichten und zudem einen anderen Mann heiraten könnte, ohne dass dies die erworbenen Rechte berühren würde, dann wäre dies eine durchaus attraktive Alternative. Einmal im Monat zusammen mit dem Ehemann beim Täter vorbeikommen und das Geld kassieren. Hätte doch was.
Am 06.05.2016 um 21:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ja. Das wäre sozusagen eine Art private Opferrente auf Lebenszeit.
Am 06.05.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Die Türkei hat m.E. ein strengeres Gesetz diesbezüglich als Deutschland.
Theorie und Praxis können aber auch da anders aussehen.
http://www.hurriyetdailynews.com/dog-rape-suspect-controversially-freed-...
Das Thema "Islam und Zoolophie" wird dann aber kontrovers, weil das wohl auch als Argumentation von Islamfeinden eingesetzt wird (wobei ich Böhmermann nicht als Islamfeind einschätze), weil Chomeini sich mal wohl pro Zoolophie geäußert hatte.
Am 06.05.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Dass ein bestimmter Strafbestand anderswo strenger geregelt wird, leuchtet mir als Argument insofern nicht ein, als weder Rechtssysteme noch gesellschaftliche Verhältnisse immer vergleichbar sind.
Meine Frage wäre darum: Gibt es stichhaltige Hinweise darauf, dass Sodomie in Deutschland so verbreitet ist, dass der Gesetzgeber hier intervenieren muss? Falls ja: Gibt es bereits Rechtsnormen, die man hierzu anwenden kann/muss? Wenn auch dies der Fall ist: Wie sieht die Praxis aus? Werden diese Normen angewendet und mit welchem Ergebnis? Erst daraus ergäbe sich dann ggf. ein weiterer gesetzlicher Regelungsbedarf.
Den Vergleich mit Morden von Humanizer halte ich insofern für schwierig. Mein Kenntnisstand ist, dass in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Menschen gegen ihren Willen um ihr Leben gebracht werden. Oder dass man es immer wieder versucht. Insofern ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung unbestritten. Aber eben auch - wie Herr Fischer es ja immer wieder thematisiert - die Auseinandersetzung mit bestimmten Aspekten, etwa dem Tatmerkmal der Heimtücke.
Am 06.05.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Meinen Sie wirklich Sodomie oder meinen Sie Zoolophie?
Am 06.05.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Ich habe mich dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst, mea culpa!
Am 06.05.2016 um 16:24 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
http://www.intimatemedicine.de/sexlexikon/mann/sexuelle-deviationen/zoop...
http://www.welt.de/vermischtes/article132215526/Daenemark-debattiert-ueb...
Am 06.05.2016 um 15:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Zoolophie" Was soll das denn sein? Nach der dritten Wiederholung kann ich nicht mehr recht an einen einfachen Schreibfehler glauben.
Am 06.05.2016 um 15:57 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Sie schrieben:
"Gibt es stichhaltige Hinweise darauf, dass Sodomie in Deutschland so verbreitet ist, dass der Gesetzgeber hier intervenieren muss?"
Müsste dazu nicht erst einmal der Schaden durch Sodomie festgestellt werden? Und sollte es einen geben, andererseits viele Menschen einen Nutzen daraus ziehen, wie kann man es dann noch verbieten?
Am 06.05.2016 um 15:49 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das Verbot der Tierquälerei ist doch vollkommen ausreichend. Und wenn kein Tier gequält wird, geht es niemanden was an.
Am 06.05.2016 um 15:48 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Thomas Fischer 1/2
Sehr geehrter Herr Fischer,
sie haben ja hier (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...)
Den Tod von Kindern zu vermeiden, ist Ihnen wichtig. Sagen Sie. Dann schlage ich Ihnen vor, dieses Thema in einer der nächsten Kolumnen aufzugreifen. Ruhm, Ehre, Klicks und Geld werden Ihnen - und das auch noch zu Recht!! - sicher sein. Sie stünden dabei allerdings vor einer schon für den Normalsterblichen schier unlösbaren Aufgabe, eine Böhmermann-Schmähgedicht-Potenzierung erfinden zu müssen, die nun - weil zuschreibungsfähig - auch noch für jeden nachvollziehbar rechtlich direkt zulässig ist, womit Sie zudem wirklich das Lehrstück vollendet hätten, dass es nicht auf die Buchstabenfolge, sondern auf den Kontext ankommt.
Am 06.05.2016 um 16:10 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Uff! Hat Herr Fischer das wirklich getan - Bähmermanns "Eintreten für die Kunst- und Meinungsfreiheit am toten Kinde relativiert"? Oder ging es ihm da eventuell um etwas völlig anderes?
Tut mir leid, aber ich habe den Eindruck, dass Sie auf sehr wenigen Zeilen sehr viele falsche Unterstellungen untergebacht haben, um damit Ihrer Forderung nach Thematisierung "in einer Ihrer nächsten Kolumnen" Nachdruck zu verleihen.
Am 06.05.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Pueckler_FM: "Ihrer Forderung nach Thematisierung ..."
Ich fordere nicht, ich schlage vor.
Pueckler_FM: "Nachdruck zu verleihen ..."
Die Motivation unseres zukünftigen Helden ergibt sich nicht aus der Relativierung bzw. aus dem Relativierungsvorwurf. Notwendige und hinreichende Bedingung für die Motivation ist die Wahrnehmung der Tatsache: Erzeugung von Märtyrer-Kindern.
Am 06.05.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich finde, man muss es nicht als Hype abtun, wenn ein Journalist nach viel Überlegen dazu entschließt, ein Foto eines toten Kindes zu veröffentlichen. Dass das gegen Pressekodex eigentlich verstößt, weiß ein Journalist, und es wäre für ihn auch bequemer gewesen, es zu lassen.
Der Journalist, der bei der Dürre in Afrika ein Foto mit einem sterbenden Kind und Geier, veröffentlicht hatte, weil er Journalist war und er nach langem Überlegen die Veröffentlich als seine journalistische Aufgabe sah, hat später Selbstmord begangen.
Am 06.05.2016 um 16:19 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das nenne ich journalistischen Mut, und ich finde, die Journalisten haben ihr Handwerk auch verstanden.
Die Fotos hatten eine andere journalistische Qualität als Bild-Leserreporter-Paparazzi.
Sicher ist das Handwerk eines Satirikers ein anderes.
Islamkritik oder Kritik an Erdogan muss man aber nicht tun, in dem man Sex in den Vordergrund stellt.
Ich muss auch nicht Femen in Deutschland gut finden, nur weil ich gegen sexuelle Gewalt bin.
Am 06.05.2016 um 16:40 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Ich finde, man muss es nicht als Hype abtun, wenn ein Journalist nach viel Überlegen dazu entschließt, ein Foto eines toten Kindes zu veröffentlichen."
Ich tue das nicht als Hype ab. Das muss natürlich veröffentlicht werden.
Am 06.05.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich bin verblüfft, wieviel unterschiedliche Interpretationen diese zwei Sätze von TF ergeben können.
"In einer Welt, in der nichts zählt und nichts etwas bedeutet, in der heute ein totes Kind am Mittelmehr der Hype ist und morgen der furzende Komiker, ist das genug. Dann ist Jan Böhmermann in Wahrheit Andy Warhol, und der ziegenfickende Erdogan ist Campbell's Tomato Soup."
Da meint der eine eine Kritik an Warhol zu erkennen, der nächste eine Relativierung des Eintretens Böhmermanns für die Kunst- und Meinungsfreiheit am toten Kind, und ein Dritter sieht darin eine Kritik am Fotojournalisten bezüglich der Veröffentlichung des Fotos des toten Kindes.
Ich erlaube mir eine vierte Interpretation in den Ring zu werfen: Könnte es sich möglicherweise um eine Kritik an der kurzlebigen Aufmerksamkeitsgesellschaft handeln, die nicht mehr zwischen Wichtigem (totes Kind) und Unwichtigem (Pupswitze von J.B.) unterscheidet, sondern (in Form eines kurzfristigen Hype) alles über einen Kamm schert, so daß aufgrund dieser etablierten undifferenzierten Rezeption sogar J.B. zum "Künstler" gerät, dessen bloßes "Objekt" der Mensch Erdogan ist?
Am 06.05.2016 um 18:15 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Das könnte so sein - wenn es denn keine Welt ausserhalb der Medien gäbe. Gibt es aber. Und die Medien mögen zwar leidlich selektieren was wahrgenommen wird und was nicht, über die Spanne aber, innerhalb derer einmal Wahrgenommenes erinnert wird, haben sie nur so viel Einfluss wie der Einzelne ihnen zubilligt. Ihnen diesen Vorwurf zu machen, ist also immer auch etwas billig.
Am 06.05.2016 um 18:28 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Weder schrieb ich von den Medien, noch meinte ich sie. Ich schrieb von "Gesellschaft" (TF schrieb: "In einer WELT...").
Am 06.05.2016 um 18:41 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Über welche Kanäle erfahren Sie, welchen Tatsachen die Gesellschaft gerade ihre Aufmerksamkeit schenkt? Über Künstler scheinen Sie ja schon alles zu wissen - jedenfalls genügend, um einen "Künstler" daraus zu machen.
Am 06.05.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ach, Sie kennen dieses "Neuland" noch nicht? Fragen Sie mal Frau Merkel. Hin und wieder soll auch davon in den Medien die Rede sein. Insbesondere J.B.s "Kunst" setzt auf diese Kanäle, wie man ja seinem "künstlerischen" Beitrag selbst entnehmen konnte, wie auch mehreren Auftritten der letzen Tage auf diesen Kanälen.
Am 06.05.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene 1/2
Fotobiene: "Könnte es sich möglicherweise um eine Kritik an der kurzlebigen Aufmerksamkeitsgesellschaft handeln ..."
Selbstverständlich ist dieser Teil: "In einer Welt, in der nichts zählt und nichts etwas bedeutet, in der heute ein totes Kind am Mittelmehr der Hype ist und morgen der furzende Komiker, ist das genug." richtige "Kritik an der kurzlebigen Aufmerksamkeitsgesellschaft". Jeder springt herbei und man ist sich einig: Das kann nur aus dem Munde eines wahrhaft Guten, vollständig Reinen kurzum weisen Menschen kommen.
Nun hat die richtige nicht-juristische Kritik an der "Aufmerksamkeitsgesellschaft" rein gar nichts mit der juristischen Bewertung von Böhmermann zu tun, weshalb die Übertragung des nicht-juristischen Argumentes auf den juristischen Sachverhalt fehlerhaft ist.
Hier äußert sich weiterhin ein und dieselbe Person zu beiden Sachverhalten. Im ersten richtig mit der daraus folgenden Einschätzung zur Person(!), im zweiten zu einem noch zu beweisenden Sachverhalt. Das menschliche Gehirn kann einem Objekt nur schwer zwei diametral entgegengesetzte Eigenschaften zuschreiben. Einer Person gleichzeitig die Eigenschaften gut und böse (ich mache es nur der Verständlichkeit halber drastisch) zuzuordnen ist nur mit großer Anstrengung möglich.
Am 06.05.2016 um 20:18 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene 2/2
Der Person Fischer werden hier also die guten Eigenschaften zur Person als Schlussfolgerung aus der richtigen nicht-juristischen Argumentation zugeordnet und bzgl. der juristischen Argumentation sachwidrig! (da unbewiesen) beibehalten. Oder kurz. Beim Zuhörer entsteht der Eindruck: Weil der gute kluge Mensch hier recht hat, wird er wegen seines Gutseins und seiner Klugheit auch dort recht haben. Eine typische ad hominem Argumentation, die im Zuhörer erzeugt wird.
Dass der nur(!) furzende (und eben nicht zu Recht kritisierende) Komiker auf Böhmermann übertragen werden kann, war erst noch zu beweisen. Das Kind wird also zu ad hominem Argumentation missbraucht und anschließend zur Relativierung des scheinbar Bewiesenen benutzt.
Aber unser Held kann die Scharte ja wieder auswetzen.
Am 06.05.2016 um 20:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Natürlich können Sie die Sätze von TF weiter in Einzelteile zerlegen, um zu behaupten, sie ergäben zusammen ja keinen Sinn, schon gar keinen juristischen (weil die Juristerei per sie ja schon so gar nichts mit der Gesellschaft zu tun habe). Drucken Sie es einfach aus, auch meinen Kommentar, zerschnipseln Sie nach Herzenslust, dann gut schütteln und auf den Tisch kippen. Anschließend dann bemängeln, daß da Wörter wie "Welt", "Aufmerksamkeitsgesellschaft", "Böhmermann", "furzend" und "Pupswitz"wirr durcheinander herumliegen, die jeweils völlig andere Sachverhalte beschreiben. Klasse. Kunst! Wie haben Sie nur das "Gesamtkunstwerk" Böhmermanns in seiner Komplexität erfassen können? Ich bin beeindruckt.
Am 06.05.2016 um 21:37 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, das wäre wohl eine denkbare Interpretation. Sie hat hier aber gewisse keine Chance, solang es irgendeine abgedrehte Idee gibt, die sich auf die Seite eins schiebt, für drei Sekunden. Man soll einen zweiten Monitor mitlaufen lassen! Man soll nicht überlegen. Man soll nichts sagen, nichts sprechen, nichts erleiden. Nur auf diese qwertz-knöpfe drücken. Man muss auch von nichts etwas verstehen. Dass jeder alles kann, ist ein wirklich schönes Ereignis, und wir danken dafür IBM, APPLE, GOOGLE und dem unbekannten IT-Soldaten: DreiTageBart, extrem (!) mutig, praktisch unangreifbar, weil wir haben äh, ab morgen ein neues Projekt, und extremst flexibel, auch was Sprache angeht und so. Also praktisch alles. Vier Weizenbier und eine Line als Belohnung für was hab ich vergessen. Aber auf jeden Fall nach vorne. tf
Am 06.05.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
quertz-Knöpfe... und das hier ist noch nichtmal Twitter oder Facebook. Dort hilft es noch nichtmal, auf Quer-Köpfe zu dreschen...
Am 06.05.2016 um 19:54 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Herr Fischer aber.
Es geht im Kern um Folgendes: was dürfen Opfer (damit meine ich jetzt nicht das Beleidigungsopfer, sondern das Opfer von Gewalt - also z.B. Vergewaltigungsopfer, Mordsopfer) und Menschen, die sich mit dem Opfer solidarisieren und Zivilcourage zeigen, gegen die Struktur, gegen den Täter, gegen Täterlobby? Was dürfen im Rahmen einer Kritik, Selbstjustiz, Aufklärung?
Was dürfen sie über Ihren Peiniger sagen? Was dürfen sie über die Struktur sagen?
Bisher kenne ich es so: sehr wenig. (Deutschland sei ein Rechtsstaat.)
Warum will man plötzlich, dass Böhmermann das machen dürfen soll, was man bisher bei anderen Opfern als böse und verwerflich erklärt hatte? Sind die anderen Opfer weniger wert?
Und wie viele von den Leuten, die jetzt die "Kunstfreiheit" für Böhmermann fordern, werden dann plötzlich wieder umschwenken, wenn man meinetwegen einen deutschen Sexualtäter und seine Lobby kritisiert?
Am 06.05.2016 um 19:24 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Naja, also Femen ist in Deutschland viel zu wenig aktiv. Obwohl natürlich Parolen in einer Sprache, die man nicht lesen kann, weniger von den nackten Tatsachen knackiger junger Frauen ablenken. Insofern wären Fotos aus Deutschland etwas weniger interessant. Am interessantesten wäre natürlich China, da könnte man schön darüber spekulieren, ob sich da eine Tätowierte, oder eine politisch Aktive ausgezogen hat. Steht da jetzt "Ping-Pong hat den Größten!" oder "Nieder mit dem Sexismus in der politischen Auseinandersetzung!" auf der nackten Frauenbrust? Wer hat hier ein Wörterbuch Chinesisch-Deutsch?
Und warum haben die Memen noch nicht nachgezogen? Zu wenig Fläche für politische Parolen in der Hose?
Und warum hat die Kirche in Russland eigentlich nicht adäquat reagiert? Jeden Sonntag ein paar nackte junge Damen auf dem Altar, wäre da nicht endlich der Gottesdienst auch für die Jugend wieder attraktiv? War es nur blanker Neid des älteren Herren auf die Medienwirksamkeit der jungen Dame?
Zurück zum Thema: War das jetzt Satire? Und noch erlaubt? Hat jeder die Meta-, die Meta-Meta- und die Meta-Meta-Meta-Ebene erkannt?
Am 06.05.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ein "Hype" bezieht sich auf kurzlebige, in den Massenmedien aufgebauschte oder übertriebene Nachrichten.
Das Bild des toten Kindes am griechischen Strand wurde überall verbreitet. Jeder hat sich ein paar wohlige Schauer und große Tränen abgerungen und auf die bösen Schlepper geschimpft und das war es dann. Ein klassischer Medienhype.
Hat der Journalist, der das Bild zuerst veröffentlicht hat, tatsächlich geglaubt damit die Welt zu verändern? Möglicherweise, aber mehr als ein Hype ist eben nicht daraus geworden.
Das mit dem Pulitzer-Preis 1994 bedachte Foto steht meiner Meinung in einer eigenen, positiven Kategorie. Zur Klarstellung: Das abgebildete Mädchen war halbverhungert, nicht sterbend, es konnte seinen Weg fortsetzen. Ob der Selbstmord von Kevin Carter mit diesem Foto zusammenhing ist mindestens unklar. Meiner bescheidenen Meinung nach bestenfalls sehr indirekt. Aber wenn es keinen Zusammenhang zwischen Foto und Selbstmord gibt, dann ist es ja nicht so schön gruselig und romantisch traurig.
Am 06.05.2016 um 19:04 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"... aber mehr als ein Hype ist eben nicht daraus geworden."
Wie kommen Sie denn darauf?
Am 06.05.2016 um 19:46 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Das Bild des toten Kindes am griechischen Strand wurde überall verbreitet. Jeder hat sich ein paar wohlige Schauer und große Tränen abgerungen und auf die bösen Schlepper geschimpft und das war es dann. Ein klassischer Medienhype."
Das stimmt so nicht. Nicht jeder hat so reagiert (auch wenn es vielleicht in den Kommentarenbereichen von Zeitungen es so ausgesehen hat). Für mich hatte das Bild jedenfalls eine ganz andere Qualität (und es ist auch nicht so, als ob der Journalist den Jungen mit seinem Gesicht fotografiert hatte).
Natürlich hat es auch Leute gegeben, die vergoß Tränen, um dann paar Wochen später zu sagen "wir dürfen uns von Kinderaugen und Kinderleichen nicht erpressen lassen". Das ist natürlich Heuchelei. Aber zu sagen, dass das beabsichtigt war und dass alle so reagiert hätte, ist unfair.
"Ob der Selbstmord von Kevin Carter mit diesem Foto zusammenhing ist mindestens unklar."
Ich würde das nicht als Romatik abtun (ich würde daber jetzt nicht näher da eingehen, weil zu persönlich und es tut hier auch nicht zur Sache)..
Am 06.05.2016 um 20:17 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Die meisten "Hypes" werden längst nicht mehr über die Medien ausgelöst. Achten Sie mal auf deren Quellen!
Am 06.05.2016 um 21:50 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Es ist mir durchaus klar, dass die verschiedensten Gruppen, Firmen, Vereine und wer oder was sonst noch eine Agenda hat, versuchen möglichst viel Aufmerksamkeit zu bekommen und daher einen Medienhype bewusst erzeugen möchten. In anderen Fällen ist es blanker Zufall.
Aber was auch immer der Beginn war, ohne Medium keine Verbreitung.
Am 06.05.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wenn die Medien das aufgreifen, ist der Hype längst da, und sie möchten ja nicht am Rand stehen, neben diesem "Neuland". Also zocken sie halt mit, damit auch Oma davon erfährt und sie keine bösen Kommentare bekommen, wieso sie denn diesen krassen Oberhype nicht in der Tagesschau auf Platz 1 bringen. Traurig, aber wahr.
Am 06.05.2016 um 15:53 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Thomas Fischer 2/2
Da nun auszuschließen ist, die staatliche Religionsbehörde als "höchste islamische Autorität des Landes" (https://de.wikipedia.org/wiki/Diyanet_%C4%B0%C5%9Fleri_Ba%C5%9Fkanl%C4%B...) vom Islambezug befreien zu können, stünde Ihnen weiterhin bevor, eine Integritätsprüfung zu bestehen, welche Ihre bisherige Verharmlosung des Islams zum Gegenstand haben müsste. Da das Diyanet "direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt ist" (Wiki) und somit im realen Machtgefälle auch Erdogan, müssten Sie weiterhin abschließend noch darlegen, ob "unbescholten" von nun an die Steigerung von "lupenrein" sein soll.
Das wäre ein wahres Heldenstück. "Auf der einen Seite [Thomas Fischer] und auf der anderen die wilde Horde." Zum Ruhm geführt von einem "Nobody".
Werden Sie diese Aufgabe bestehen?
Wenn Ihnen Kinder wichtig sind, sicher.
Mit dem höchsten Maß an Zuversicht, eigentlich Gewissheit. Ihr RaMbaM_1135
Am 06.05.2016 um 18:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wenn ich das schon wider lese: "Verharmlosung DES ISLAM"
Wenn wir schon bei "Satire" sind: Kennen Sie diesen Beitrag von Hagen Rether, 2007 (!): https://youtube.com/watch?v=QL65dcC_UNM Es lohnt sich!
Am 06.05.2016 um 20:37 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Wenn ich das schon wider lese: "Verharmlosung DES ISLAM"
Ohne das wegen drohender Themenabweichung vertiefen zu wollen, empfehle ich Ihnen: Hamed Abdel-Samad: Wir und die Juden http://www.achgut.com/artikel/fundstueck_hamed_abdel_samad_wir_und_die_j...
Ich denke wir müssen die zu kritisierenden Teile des Islams kritisieren. Das nicht zu tun, ist Verharmlosung. Das sollte doch verständlich sein.
Am 06.05.2016 um 20:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Die zu kritisierenden Teile" ist schon ein wenig besser. Parallel unterhalten wir uns dann gerne auch noch über die "zu kritisierenden Teile des Deutschtums". Ok?
Am 06.05.2016 um 20:57 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Parallel unterhalten wir uns dann gerne auch noch über die "zu kritisierenden Teile des Deutschtums". Ok?"
Selbstverständlich. Das zu Kritisierende ist zu kritisieren, wo immer es auftritt.
Am 06.05.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich spreche dann nicht von der "Verharmlosung des Deutschtums" und Sie nicht mehr von der "Verharmlosung des Islam", ok? Peace!
Am 06.05.2016 um 21:29 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Ich spreche dann nicht von der "Verharmlosung des Deutschtums"
Wenn Sie in der Grundsatzdefinition von "Deutschtum" wesentliche für "Deutschtum" merkmalsentscheidende Widersprüchen zum Menschenrecht nachweisen können, ist "Verharmlosung des Deutschtums" bei Nicht-Kritik gerechtfertigt.
Am 06.05.2016 um 21:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich schließe aus Ihrer Antwort, daß Sie weiterhin den Islam als solchen diffamieren möchten. Dafür stehe ich nicht zur Verfügung.
Am 06.05.2016 um 22:01 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Ich schließe aus Ihrer Antwort, daß Sie weiterhin den Islam als solchen diffamieren möchten."
Nein. Wie sollte sich aus einer gerechtfertigten Kritik Diffamierung ergeben können.
Was ist eine Diffamierung: "Als Diffamierung (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter." https://de.wikipedia.org/wiki/Diffamierung Diffamierung ist also eine Form der Verleumdung. Verleumdung ist: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet ..."
Wie soll sich eine gerechtfertigte Kritik auf unwahre Tatsachen beziehen können?
Also einfach noch mal nachdenken.
Am 07.05.2016 um 07:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Meine Zeitungverkäuferin, eine Türkin, hat mir neulich beim wiedermal sehr schönen KurzGespräch gesagt, wie wichtig die Trennung von Staat und Religion ist, weil..... und dann haben wir gleich "politisiert" zw Zeitungen, Tabak und Fußball/starwarsetc"schas"Abziehbildchen; und wir haben Erdogan zb kritisiert, dann kam einer und wir haben inne gehalten mit Geschumpfe, man weiß ja nie... Sie ist nur eine einfache Frau, so wie ich (Hascherl), aber die denkt logisch, Frauendenken eben, oder? War wieder daneben, mein Schrieb, unsachlich, völlig neben dem Thema, das vielleicht nur MännerrichtignachihrenRegelnbearbeiten können? fragt die heute wiedermal ausnahmsweise äußerst Cholerische
Am 07.05.2016 um 10:12 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Sie ist nur eine einfache Frau, so wie ich (Hascherl), aber die denkt logisch, Frauendenken eben, oder?"
Was halten Sie nochmal von Sexismus?
Am 07.05.2016 um 12:39 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Eine einfache Frau ist eine einfache Frau.
Und das Hascherl ist ein Kosewort, der liebe Herr Heis hat es in seinem Schmafugedicht, also Schmähgedanken benutzt und ich fühle mich NICHT beleidigt, im Gegenteil, ich finds süßsüßsüß wie ein Wiener Bussi. Und das darf ich! Sexismus ist Diskriminierung und Abwertung aufgrund,...wir erinnern uns.
Und ein einfacher Mensch zu sein, ist nix Abwertendes. Im Gegenteil die Leute von der Basis sind die Denker und die "da oben", die glauben was bsonderes oder Besseres zu sein, sind die abgehobenen fuzzis, die von was weiß der Geier was träumen in ihren Elfenbeintürmen und ihren selbstfabrizierten HumpftiDumpftiwerkstätten.
Am 07.05.2016 um 13:40 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Okay, Frauen denken logisch. Und Männer? Hier verorte ich Sexismus, ganz unabhängig davon ob einfach, Hascherl (was ist das überhaupt?), "die da oben", "von der Basis" oder was auch immer. Und was ist das überhaupt, ein 'Denker"? Jemand, der das Richtige denkt? Wo muss man verortet sein um Denker zu sein? Oder reicht es dazu aus, zu denken?
Am 08.05.2016 um 20:50 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Männer denken immer mit dem Anspruch überlegen sein zu müssen, das ist unlogisch. Von Sexismus wiederum keine Spur, da es so ist wie es ist. Ein Hascherl ist ein naives Ding, etwas kindlich. Aber so lieb und süß. Die da oben sind die Superfuzzis, die schon wieder so vorgeben was zu können, aber inkompetent und schwachmatik sind, sie erkennt man an großen Worten und geringen SchandTaten. Ein Denker ist ein Denktäter, der denkt und tut, zumindest muss die dem Denken vorausgehende Interpretation des Seienden auch einem Denkprozess unterliegen, der aber anders als der folgenden wirklichen Denkung nur ein vor-denkende Haltung ist. Wir werten nicht, ob richtig oder falsch, ob moralisch oder nicht, es geht schlichtweg um die Denkleistung, die der vorauseilt und dann in Action wiederum beiläuft, anders chiffriert ev, anders codiert, aber bei der Handlung anbindend. Bei og Superfuzzis fällt das alles auseinander. Ich nenne das wenn ich will Schwachsinn oder Hohlraumpolitik. Das verortete Geräusch eines Denkers kann beliebig sein, höchst poetisch, schluddrig, schmutzig, schleierhaft, leuchtend, uvm, auch nichtssagend, aber dann hat es immerhin nichtssagendenGehalt im Vergleich zum Großklotz mit nullGehalt; Denken alleine reicht nie aus. das führt zu nichts.
Am 07.05.2016 um 14:27 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
choleriker67: "Meine Zeitungverkäuferin, eine Türkin, hat mir neulich beim wiedermal sehr schönen KurzGespräch gesagt, wie wichtig die Trennung von Staat und Religion ist, weil..."
Wunderbar.
In Deutschland herrscht Schulpficht für ein (jedenfalls grundsätzlich) gutes staatliches/staatlich kontrolliertes Bildungssystem. Dennoch gibt es Analphabeten. Ihrer Argumentation nach ist die Schulpflicht in einem guten Bildungssystem nicht die Ursache für einen durchschnittlich guten Bildungsstand von Bevölkerungen.
Fotobiene 145.13: "Aber wie gesagt, für eine derartige Diskussion stehe ich nicht zur Verfügung."
Natürlich nicht. Weil Sie sie verlieren würden.
Ich nehme an, es wird in der ZEIT zukünftig Artikelthemen geben, die eine weitere Diskussion darüber ermöglichen.
Am 07.05.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich bezog mich auf Ihre indirekte Aussage, daß Sie angeblich "in der Grundsatzdefinition (!) von "Islam" wesentliche (!) für "Islam" merkmalsentscheidende (!) Widersprüche zum Menschenrecht (!) nachweisen können".
Da ich nicht weiß, ob Sie es wirklich nicht besser wissen (es jedoch könnten, wenn Sie wollten), käme natürlich auch noch eine andere Bezeichnung außer Diffamierung in Frage. Aber wie gesagt, für eine derartige Diskussion stehe ich nicht zur Verfügung.
Am 06.05.2016 um 16:22 Uhr schrieb der Leser "lucid.dreams":
Sehr geehrter Herr Fischer,
mich würde ihre Meinung, am besten in Form eines Artikels, zum Fall Lutz Bachmann interessieren. Er soll Flüchtlinge im Rahmen einer halb-privaten politischen Äusserung (erkennbar emotional erregt) auf Facebook als „Viehzeug“, „Dreckspack“ und „Gelumpe“ bezeichnet haben und wurde dafür vor wenigen Tagen zu 9000 EUR Geldstrafe verurteilt (wobei die Bezugnahme auf Flüchtlinge nur indirekt war, ein Screenshot der Äusserung kann man ergoogeln).
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung/Revision angekündigt, da sie eine Freiheitsstrafe will. Wenn das nun so Rechtslage ist, dürften politische Diskussionen in Zukunft sehr riskant sein, zumal anscheinend schon private Äusserungen strafbar sein können, wenn die Möglichkeit besteht zitiert zu werden.
Das erinnert mich an den Geschichtsunterricht (Gesinnungsjustiz), zumal bei etablierten Politikern (zB Gabriel vs. "das Pack") andere Massstäbe zu gelten scheinen.
Bzgl. Böhmermann hätte ich mir gewünscht, dass auch mal thematisiert wird, dass er vom Staat für seine Beleidigung bezahlt wurde. Hetze gegen das Ausland in den Staatsmedien ist ja eine bekannte Vorbereitungshandlung.
Am 06.05.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Bachmann wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Ob dabei dann 9600 € oder mehr oder weniger "hinten rauskommt", hängt vom Nettoeinkommen ab (nach Angaben des Angeklagten)
Was soll an den genannten Schimpfwörtern, die eindeutig herabsetzend gemeint sind, eine "politische Diskussion" sein?
Am 06.05.2016 um 19:29 Uhr antwortete der Leser "lucid.dreams":
[...]
Der politische Kontext ist auch klar erkennbar.
Ich weiss, dass Herr Fischer schonmal zu dem Thema geschrieben hat; aber das ist meiner Meinung nach schon eine neue Dimension.
Moderationshinweis: Gekürzt. Wir möchten zu diesem Beitrag nicht verlinken. Die Redaktion/ur
Am 06.05.2016 um 17:01 Uhr antwortete der Leser "heletz2":
Ergänzung
TF hat bereits alles erklärt, hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/volksverhetzung-st...
und da http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-11/volksverhetzung-oe...
Am 07.05.2016 um 09:31 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Mir gefällt Ihr link, 1. als Reise in die nahe vollendete Vergangenheit, Okt. 2015, 2. vor allem deshalb, weil es den Kolumnisten vielleicht daran erinnert, dass "wirklich wirkliche Glanzstück " Warum Volksverhetzung strafbar ist", das in grossen Teilen den "satirefreien" Vortrag des missverstandenen Wort-Künstlers Akif P. aus Bonn, hauptberuflich Katzenversteher, an einem schönem Abend in Dresden, in seine Elementarteilchen zerlegt, einmal mit dem Anwurf, Böhmermann stehe mit einem Bein in der Volksverhetzung, abzugleichen.
Der Kolumnist schrieb :
(...)Nehmen wir als Beispiel nur einen Schriftsteller aus Bonn, einen gewissen Akif P., zu uns gekommen aus dem fernen Konstantinopel im Jahr 1969, unauffällig am Rande der Gesellschaft gelebt (als Katzenfreund und Sprachkünstler) und auf angenehme Weise zu Wohlstand gelangt. Und jetzt das!
Akif P., der wie jeder andere dahergelaufene Ausländer gerade eben noch sicher war, "er habe das Recht, sich und seinen Clan bis ans Lebensende von den Scheißkartoffeln verköstigen zu lassen", muss nun tatsächlich darüber nachdenken, "Deutschland zu verlassen" (das berichtet Die Welt, am 22. Oktober 2015). Denn des P. Existenz wird zerstört von unverantwortlichen Hetzern, "Volksverrätern mit Multi-Kulti-Scheiße im Hirn". Er meint damit die deutschen Verwaltungsbeamten und Politiker. Man macht dem armen Dichter seine Heimat und sein Deutschsein streitig; man beschimpft ihn öffentlich als geistesgestörten Trottel..(...)
Am 06.05.2016 um 20:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Sie sprechen ein Thema an, bisher nicht wirklich thematisiert wurde.
Die ZDF-Redaktion wußt doch, was Böhmermann vor hatte. Vielleicht hat sie sogar am Text mitgearbeitet. Und vermutlich wurde auch ein Rechtsanwalt konsultiert?
Wie sieht es aus wegen Mittäterschaft, Anstiftung zu einer Straftat, oder zivilrechtlich wegen Schadensersatz wegen Falschberatung?
Letztendlich wird die Sendung - da ZDF - ja mit unseren GEZ-Gebühren finanziert, und wenn ZDF Unterstützung für den Prozess anbietet, zahlen wir das auch?
Am 07.05.2016 um 22:14 Uhr antwortete der Leser "lucid.dreams":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen. Die Redaktion/ts
Am 07.05.2016 um 10:19 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Wenn das nun so Rechtslage ist, dürften politische Diskussionen in Zukunft sehr riskant sein, zumal anscheinend schon private Äusserungen strafbar sein können, wenn die Möglichkeit besteht zitiert zu werden."
Sie sind lustig;-) Im privaten Rahmen sollen Straftaten erlaubt sein? Herr Richter, ich hab ihn doch nur privat beleidigt, bestohlen und dann erschossen.
Am 07.05.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "lucid.dreams":
Wenn zwei Gleichgesinnte diskutieren wird aber niemand verletzt wenn sie dabei einvernehmlich Gossensprache benutzen.
Böhmermanns Äusserung hatte jedenfalls tausendmal mehr Volksverhetzungscharakter, wenn man mal an die innere Sicherheit denkt. Imho ist das genau der Fall für den der Volksverhetzungsstrafbestand geschaffen wurde.
Türken sind der Politik heute eben weniger wert als Flüchtlinge, deshalb geht das durch und wird sogar noch gefördert. Gesinnungsjustiz zur politischen Meinungskontrolle eben.
Am 06.05.2016 um 18:18 Uhr schrieb der Leser "Wortwart":
M.E. wird uns der Fall Böhmermann noch sehr, sehr lange beschäftigen, denn egal, wie man Herrn Böhmermann jetzt charakterlich einstuft ( O-Ton Tucholsky: "Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgend verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, der heute den angreift und morgen den."), egal, wie man seine Satire einordnet ( die per se als Satire, je nachdem, was sie vordergründig beabsichtigt,natürlich nicht alles darf!), Gerhard Polt hat vermutlich recht mit seiner Einschätzung im "SPIEGEL": "Er hat einen Volltreffer gelandet. Er hat Ratlosigkeit erzeugt." Und das nicht nur in der Bevölkerung, in der Politik, sondern m.E. auch in der Justiz.
Am 06.05.2016 um 19:02 Uhr schrieb der Leser "DerQuerulant":
Kann eine derartige Aneinanderreihung beleidigungsfähiger aber absurder Begriffe und Aussagen Erdogans betreffend in einer derartigen Sendung und nach entsprechender Einleitung überhaupt als Beleidigung betrachtet werden? Kann so etwas wirklich den Anspruch erheben, in irgendeiner Form ernstgenommen zu werden? Ist es nicht eher eine Beleidigung, die Intention des Vortrags überhaupt nicht sehen zu wollen, sich an der Oberfläche, die zwar aussieht wie eine Beleidigung, aber keine sein soll, zu bewegen und abzuarbeiten? Daß das bei Erdogan so ist, ist ja bekannt. Daß das auch bei Frau Merkel der Fall ist, war überraschend. Möge Justitia verhindern, daß das auch noch in eine Verurteilung mündet.
Am 06.05.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "Le Cormoran":
Möge Justitia blind und gerecht sein!
Keine Sorge, Herr B. wird nicht in einem türkischen Gefängnis landen (obwohl ein oder zwei Wochen vielleicht ganz heilsam wären). Eine Duell-Forderung wäre auch eine interessante Variante, ist aber nicht mehr modern. Grenzüberschreitungen sind sehr leicht, wenn man nicht viel riskieren muss.
Am 06.05.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Einzwei Wochen wären heilsam in einem türkischen Häfn, das meinen SIe aber nicht Ernst?
Am 06.05.2016 um 20:29 Uhr antwortete der Leser "Le Cormoran":
Nicht wirklich - auch das mit dem Duell nicht. ;-)
Aber ich vertraue auf Justitia, damit diese Art von Salonrevoluzzertum wenigstens einen kleinen Denkzettel erhält.
Am 06.05.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Salonrevoluzzertum nennen Sie die Kunst des Sinns im möglichen Unsinn? ist ja noch nicht geklärt, oder? Oder haben Sie grundsätzlich etwas gegen Revoluzzer, die sich was trauen?
Am 06.05.2016 um 21:33 Uhr antwortete der Leser "Le Cormoran":
Absatz 1 versteh ich nicht.
Ein Salonrevoluzzer sitzt in der warmen Stube und hat kein echtes Risiko - vergleichbar mit einem Schoßhund, der hinter dem unüberwindlichen Gartenzaun den großen bösen Nachbarshund ankläfft. Nicht wirklich revolutionär, oder?
Zu Absatz 2: Was hat sich Herr B. denn getraut? Schlechtes Niveau wurde auch vor seiner Entgleisung schon im Fernsehen ausgestrahlt.
Am 06.05.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/ncg
Am 06.05.2016 um 22:45 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 07.05.2016 um 07:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Bitte bleiben Sie sachlich...; ja, geh bitte, gerne, Gnä Frau macht das. Stets bemüht. jedenfalls: Absatz 1; müsste bzw muss erst das unbhängige Gericht klären WAS es ist -diese Sache; Angelegenheit, wofür sie befunden wird. Von wegen: Weg von Anklage, Anklageschrift, bis dorthin, ein Berg an Denk, SchreibArbeit plus Paragrafen "einbinden" - bemühen, ...kompliziert für ExpertInnen; aber spannend. Ich behaupte ja als Laie es ist nix anderes als Sinn im schönen vermeintlichen Unsinn (Hasselkamp hatte ich bemüht, um zu klären, dass ich es mir nicht aus Fingern sauge, sondern es Vor-gedachtes? dazu gibt. wurscht? find ich absolut nicht!); Ein Salonrevoluzzer hätte kein echtes Risiko, (vergleich Dackel gegen Rottweiler) meinen Sie. Das mit dem unüberwindbaren Gartenzaun stimmt nicht, Zäune sind nie gänzlich unüberwindbar, niemals!! Weder für den, der sich dahinter schützen will, noch für den Eindringling, ist so. Böhmermann hat doch keinen absoluten Schutz, wo denn? Wie soll jmd der öffentlich was sagt oder über den öffentlich was bekannt wird Schutz haben? Der ist immer ausgeliefert, geliefert, gute Beute für die Meute sozusagen. (Edathy: aber andere Baustelle.)Er muss ja noch geschützt werden vor den Wahnsinnigen. Öffentlich was sagen ist trotzdem immer Mut. TiefNiveau im TV? das ist oft reality, ist so. Bittebitte an Red: nicht wieder löschen, ist für mich auch ein Haufen Arbeit Hirnschmalz abliefern und dann is alles für die Fisch...ist nicht lustig! Absolut nicht!!
Am 06.05.2016 um 20:31 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Nein, das meint er nicht im Ernst.
Eine Geldstrafe zu Gunsten der Förderung kurdischer Sprache und Kultur in der Türkei und zusätzlich als Wiedergutmachung eine Einladung an Herrn Erdogan zu einem gemeinsamen Kursbesuch mit dem Thema "Satire und ihre Grenzen". Das wäre die angemessene Strafe.
Am 06.05.2016 um 20:50 Uhr antwortete der Leser "Le Cormoran":
Gar nicht übel diese Variante! :-)
Am 06.05.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, was die Geldstrafe betrifft ist mir egal wohin damit, Hauptsache für guten Zweck. Stärkung Kurden immer, her mit Pressefreiheit/Meinungsfreiheit in Türkei! Justiz rehabilitieren - genau und deshalb muss Erdogan auch erst mal resozialisiert werden, also Eingeladen werden zu Kursbesuch..so ist das sinnvoll. Ja Tatausgleich: Erdogan und Böhmermann gemeinsamer Kursbesuch und Demonstration in Schulen Europaweit (!): wie geht Demokratie, Grundpfeiler uswusf ja da könnte man Strache dem Rechtspopulistischen und Verblendeten auch gleich miteinbeziehen... le pen, afdOberhäuptlinge uswuswohje...da brauchen wir viele TrainerInnen und coaches.
Am 07.05.2016 um 08:54 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Keine Sorge, Herr B. wird nicht in einem türkischen Gefängnis landen ..."
Über türkische Strafverfolgungsmaßnahmen liest man ja nichts. Aber B. wird die Türkei wohl meiden müssen, um sicher nicht in dortigem Gefängnis zu landen. Und, welche Staaten wären bereit, den Touristen B. auf Gesuch an die Türkei auszuliefern?
Am 07.05.2016 um 10:14 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das ist die eigentliche "Strafe" bei so einem Strafverfahren (nicht nur bei Böhmermann).
Wenn ein Deutscher in USA Urlaub machen will, oder wenn ein in Deutschland lebender Ausländer nach dem Heimaturlaub wieder nach Deutschland einreisen will, fällt die Frage am Flughafen: "wird derzeit gegen Sie ermittelt?"
Das ist unabhängig davon, ob das Verfahren zu recht oder zu unrecht läuft. Dadurch wird die Freiheit eingeschränkt.
Am 07.05.2016 um 12:15 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Zumindest Deutschland ist zu allem bereit, Artikel 16 GG schützt Bundesbürger kaum mehr. Wäre die Türkei bereits in der EU, würde sie die Auslieferung von Böhmermann sicherlich schon beantragt haben.
Der Europäische Haftbefehl ist eine Bedrohung für jeden Deutschen.
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2006/07/17/a0082
Am 07.05.2016 um 12:43 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Super, gerade hat mir der Postler das Bücherl
"Wir sind Ausländer - fast überall" gebracht. Ich würd gern was zitieren. Darf ich das?
Am 07.05.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Sehr gerne, ich bitte darum.
Am 07.05.2016 um 13:04 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Für Sie immer, da Sie mir auch immer prompt das richtige schicken zum nachlesen. Aprospos: wo ist eigentlich Herr Macht.s.Sinn? Heute auch noch nicht gesichtet, sollte(n) ich u wir mir u uns Sorgen machen?
Fischers Fritz in Griechenland...S.66 u 67; von Anny Drescher.
das hier reinstellen, dauert...
Am 07.05.2016 um 12:58 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das war aber nicht Ernst, oder wieso sollte es zb nicht legitim einen Erdäpfel als Kartoffel zu bezeichnen? Erdäpfel heißt auf Polnisch... Nein, es geht um was anderes. Es geht darum,dass die es die gleiche Sprache ist, die den Unterschied macht? Humor kann man nicht erklären? Hä? Steh auf der Leitung...
Am 07.05.2016 um 13:03 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Oh, bin noch nicht ganz wach.
Am 07.05.2016 um 14:46 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Um die Zeit noch nicht topfit? ich bin seit 5 Uhr auf Zack und plane seitdem;
also ich zitiere aus dem Zwiebelzwergverlag, 1997 von Anny Drescher, Fischers Fritz in Griechenland: ...zuerst gab es ein Glas Wein, und wir stießen auf die Gesundheit des Wirtes an. Danach wurden wir mit Kaffee und süßem griechischen Kuchen geradezu traktiert... . Die Griechn versuchten auch mit uns beiden deutschen zu reden, halbgriechsich, halb deutsch, sie freuten sich, daß wir auch ein wenig ihre Sprache konnten. Unser Gastgeber sagte:" Ich deutsch verstehen, ich in D gearbeitet, ich griechischer Gastarbeiter. Dann stellt er sich in Positur und begann langsam und deutlich zu deklamieren: "Fischers Fritze fischt frische Fische, frische Fische fischt Fischers Fritz."
"Das ist ein Zungenbrecher", sagte ich lachend, "das muss man schneller sagen. Grigotero!Schneller!" Damit hatte ich was angerichtet, denn jetzt sollte ich es aufsagen, immer schneller, es gelang mir nur mäßig, aber da alle lachten und klatschten , merkte niemand, dass aus "frische Fische-fische Fritze" wurde. Mit dem Wunsch,wir sollen doch mal wiederkommen, mussten wir uns schließlich trennen, entließen uns diese freundlichen Menschen, die Ausländer. Ich frage mich heute noch oft, ob das hier bei uns in Deutschland wohl auch möglich gewesen wäre."
Am 07.05.2016 um 16:05 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Ja, ist jetzt klar geworden.
Am 07.05.2016 um 16:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Was ist klar geworden? Was genau?
Am 07.05.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Das in diesem Falle ein nicht Muttersprachler den Sprachwitz nicht erkennen kann. Im Falle Böhmermann wäre ein Beleidigungsprozess in der Türkei völlig zwecklos ist, da ein Gericht einen weitergehenden Sinn, insbesondere in einer Übersetzung, nicht erkennen kann. Es würde nur die reine Beleidigung stehen bleiben.
Am 07.05.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Das ist ein "ist" zuviel.
Am 07.05.2016 um 22:46 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wir haben hier etwas zu unterscheiden: Gericht in Türkei ist nicht relevant, dort wäre der Fall klar. In der Türkei gibt es keinen Rechtsstaat. Weshalb die Sache mit Erdogan in Deutschland völlig widersinnig ist.
Am 08.05.2016 um 00:35 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Der Europäische Haftbefehl basiert auf der Fiktion, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Ländern gleich gegeben ist. Das ist natürlich eine Lüge. In Wirklichkeit sind die Standards in Europa vollständig unterschiedlich, in Ungarn und Polen wird auf die Gesetzmäßigkeit mittlerweise förmlich gesch.., in Rumänien und Frankreich sind Gefangene vielfach menschenunwürdig untergebracht, in Spanien dauert die Untersuchungshaft endlos etc. Wäre die Türkei in der EU, hätte sie grundsätzlich den Anspruch Böhmermann ausgeliefert zu bekommen, obwohl die Türkei ein vielfach verurteilter Folterstaat ist. Deshalb könnte ein zukünftiger Böhmermann durchaus eines Tages in die Türkei ausgeliefert werden. Deshalb lohnt es sich diese Fiktion auch zu denken.
Am 08.05.2016 um 12:43 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Nun ist der "Europäische Haftbefehl" für mich ein rotes Tuch, wie für Machts.Sinn die "Krankengeldfalle".
Am 08.05.2016 um 22:56 Uhr antwortete der Leser "Isargold":
Die EU Direktive zum Europäische Haftbefehl (sowohl I als auch II) sind in meinen Vorträgen Musterbeispiel dafür, dass es Lobbyisten braucht. Leider hat die Freiheit keine Lobbyisten. Ein weiteres Beispiel ist das Glühlampenverbot.
Am 07.05.2016 um 08:01 Uhr schrieb der Leser "Elddias":
Ich habe diesen Artikel gelesen, nachdem ich heute in der FAZ einen wenig substantiellen Aufsatz über die Person Fischer gelesen habe, wobei der Schreiber in der FAZ sich anscheinend auf den Schlips getreten gefühlt hat. Hier hat der Autor in der ZEIT dagegen in sehr anschaulicher Weise die juristische Problematik dargestellt und erläutert. Besser kann man eine schwierige juristische Frage in derart unterhaltsamer Weise nicht erörtern. Und er hat Recht. Böhmermann kann sich nicht mit dem billigen Trick, er meine es ja nicht so, der Verantwortung entziehen. Man muss sehen, wer am Ende wirklich lacht, obwohl wahrscheinlich nur eine Geldstrafe in Betracht kommen dürfte. Problematischer finde ich allerdings, ob es richtig ist, in einem laufenden Verfahren als noch aktiver Bundesrichter hier ein (Vor-) Urteil abzugeben. Ein Amtsrichter wird jetzt wohl kaum anders entscheiden.
Am 07.05.2016 um 08:19 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Hab den Artikel vom Herrn Chefredakteur der FAZ auch mehrmals gelesen. Sehr schön, da gut lesbar, mit Stil und ein biSSerl Humor geschrieben, tut mir gefallen. Komisch,- den Kids gefällt es auch.
Ich hätte allerdings in der Überschrift "Ein Richter sieht rot" rot Rot, also groß geschrieben. Aber wurscht.
Nein, auf den Schlips getreten fühlt er sich meiner Ansicht nach nicht, er meint eben das was Sie in Ihrem letzten Satz schrieben. Ich, (Hascherl) meine zu verstehen, dass es eben so gemeint ist. Kann mich täuschen, tu ich aber selten.
Aber ich gehe sicher davon aus, dass jeder Amtsrichter "eigensinnig" und unvoreingenommen entschiede, also auch völlig TF-unabhängig! (Unbefangenheit, Unabhängigkeit etc)
Ich werde jetzt doch wie immer wieder öfters die FAZ lesen, zwecks allumfassender, kritischer Meinungsbildung. Wie geht das mit dem persönlichen und dem gesellschaftlichenMeinungsbildungsprozess? .......lesen, denken, refelktieren, lesen,denken....schreiben....diskutieren...genau!
Am 07.05.2016 um 08:23 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ups Fehlerteufel:
reflektieren
das ist so wichtig!
Am 07.05.2016 um 10:06 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Endlich, wen interessiert noch Klitschko, das Gummimatten Wrestling
Rumble in the media-jungle
Kohler vs. Fischer
http://www.faz.net/aktuell/politik/fraktur/fraktur-ein-richter-sieht-rot...
ich sehe einzig Probleme Beim Gang auf die Waage ;))
Am 07.05.2016 um 10:51 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wieso bemüht die FAZ jetzt schon bildmäßig den Willi Wilhelm Busch, wir begnügten uns mit Gedichten zur Frommen Helene.
Aber das Bild ist berührend, sinnig, und stark im Ausdruck.
Ja, Kohler vs Fischer, das ist Weltliteratur! Vom Feinsten!!
Man hofft auf mehrmehrmehr!
Am 07.05.2016 um 11:12 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Kohler braucht das couching mehr (Gewichtsklasse), so hätte ich auch statt dem schwachen: Ein Fischer sieht rot, " Fischer im Trüben" vorgeschlagen. Der Verweis Kohlers: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", das Pfeffersack-Imperium Hamburgs- und den frommen Qualitäts-Spross dagegen, gefiel doch sehr.
;))
Am 07.05.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich hab keine Ahnung was Herr Kohler braucht. Kenn ihn nicht. Von den essays her betrachtet würde ich sagen er ist raffiniert, sehr. Nicht wortgewaltig, aber fies. Hinterlistig.Und das reizt bis aufs Blut. Ich könnt jetzt gleich in die Luft gehen, weil....:)
Aber dass Fischer Rot sieht, glaub ich weniger. Und dass diese Überschrift in dem schönen Aufsatz nicht bewusst ist, glaub ich nicht.
Fischer täuscht:) Fischer ist ein Kondor. Unfassbar! Im wahrsten Sinne des Wortes, aber das ist bitte meine persönliche Sichtweise. Bei dem kann man nicht sicher sein, ob er nicht plötzlich die Keule schwingt, um dann wieder so zu tun als ob nix wäre. Furchtbar. Da könnt man einen Vogel kriegen..:)
alles meine persönliche Sichtweise, sonst nix.
Am 07.05.2016 um 10:11 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Der Bundesrichter ist ja nicht der Vor-vor-vorgesetzte des Amtsrichters. Und ganz abgesehen von der richterlichen Unabhängigkeit des Richters in seinem Prozess, die letzte Entscheidung in diesem Fall wohl eh das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte treffen, also in jedem Fall eine von Herrn Fischer gänzlich unabhängige Instanz.
Am 07.05.2016 um 10:18 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Noch was: liebe Kids und so: bin ja grad wieder nebenbei umtriebig, da hier im Haus was los ist, Flohmarkt. Und bekanntlich beginnt ja die Verständigung und der Friede im eigenen Haus (Worte von Dr. Rudolf Kirschläger, ehem. Bundespräsident Ö), naja zuerst muss man mit sich selbst Frieden schließen, ...ohje:)... Jedenfalls zu hier: Ich habe nicht den Eindruck. dass Fischer hier ein Urteil resp Vorurteil abgibt. Jedenfalls ließ er bisher in seinen Kolumnen das Ende, also die Antwort immer offen, so ja auch hier.
Er stellt Fragen, wirft Themen in die Runde und dann darf, kann, muss man lesen, einmal, zweimal, dreimal, 5676 mal in meinem Fall sogar-manchmal, da ich ja nur Nichtjuristisch gebildet bin, und da es ja oftmals urkompliziert ist, was mein einfach strukturiertes Oberstübchen überfordern könnte, das dann doch wieder nicht, wenn ich das Hirn richtig vorglühen lasse, mit viel Obst, manchmal Schokolade, reinstem Quellwasser und der richtigen Musik. Und nach dem vielen heftigen, kontroversiellen Diskutieren hier, und streiten, ist einem oft ganz schwummrig, aber es klärt sich mehr und mehr, man bildet sich seine eigene Meinung, manchmal kommt noch jemand vorbei, fragt, antwortet. Und schade ist nur, dass kaum richtig die Fetzen fliegen, das wäre nämlich, das was ich brauche, damit meine ich, so hart auf hart, hart an der Grenze, wo Reibung entsteht. Das ist bei kids in der Pubertät so und das ist wichtig. Und richtig. Wie, was war das wegen "Killermimose"? Komisch.
Am 07.05.2016 um 11:03 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Nein! Diese Kolumne nebst der aus der Vorwoche, nebst den sex sells Nebelkerzen-Quatsch davor - das Vorurteil steht in Pixel gemeißelt.
Beleg ist doch der beleidigte Schwachmatismus an diesem wilhelminischen Relikt des § 103 StGB nebst dem Ermächtigungs§ 104a StGB, quasi als Unesco- Weltkulturerbe reinster Güte festhalten zu wollen, weil ja auch anderer Blödsinn mit durch die Zeit(nicht die Qualitätslügenpresse) getragen wird.
Auf die gewollte Simulation eines prä-pubertierenden 10-12 Jährigen Männchens auf dem Schulhof Niveau, das mit einsetzender Schambehaarung und ersten sprießenden Pickeln, schmutzige Reime(rap) verfasst, einen "bedeutenden" Rassismuskeil zu pflocken, ist allenfalls juristisch grober Unfug.
Das Motiv beider: "pushing against the flow".
Am besten s beschreibt es der/die Forist/in RaMbaM_1135 unter Nr. 13
Fischer: "Damit verfehlte unser Komiker schon im Ansatz jene Ebene, die er angeblich meinte, und derer er sich rühmt."
Nein. Damit verfehlt er Ebenen, die Sie ihm als zu wollen unterstellen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis in der strafrechtlichen Beurteilung zu erzeugen. Er verfehlt genau nicht die Ebene der fehlerhaften Differenzierung. Und diese ist Erdogan bzgl. des Extra-3-Beitrages nachgewiesen worden (weil allgemein anerkannt offensichtlich).
Chorus: Damit verfehlt er Ebenen, die Sie ihm als zu wollen unterstellen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis in der strafrechtlichen Beurteilung zu erzeugen.*
- that´s it
Am 07.05.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
P.S.: Apropos Schulhof und "Kindesmund tut Wahrheit kund":
Auf einem Stromkasten, neben einer Bushaltestelle, in Fussweite einer Schule, im Veedel meiner Wahl, las ich vor ein paar Jahren, als es ihn noch gab, bevor das Grund-Böse, also Amerikaaa, sich erdreistete den König/Kaiser/Bettelmann des erhobenen Zeigefingers in die ewigen Jagdgründe zu befördern dies:
Osama B. ist schwul !
Am 07.05.2016 um 15:00 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Lieber Herr ich unterstelle schon mal gar nix, und diese Ebenen sind mein Ding. Meinemeine ganz alleine , und öffentlich ausgesprochen, also hier. Ja, und?! Man wird ja wohl noch was schreiben dürfen. Ich wünsch Böhmermann eine faire Sache, eine faire Rechtssache, die wenn sie schon sein muss auch nachvollziehbar ist, für mich und andere und -dass man ihn artig behandelt. All die Vollkoffer, die glauben ihn an den Pranger stellen zu müssen. Soll ich Vergleiche ziehen? Altes, das mich Rot sehen lässt? Gruß Choli
Am 07.05.2016 um 12:03 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Ein Amtsrichter wird jetzt wohl kaum anders entscheiden."
Ich freue mich ja schon auf das Urteil, wo dann in der Urteilsbegründung auf den Artikel von TF verwiesen wird... ("vgl. Fischer in: B II / FuR") Herr Fischer, könnten Sie Ihre Beiträge nicht mit Randnummern garnieren, zur direkteren Bezugnahme für die Gerichte?
Am 07.05.2016 um 12:08 Uhr antwortete der Leser "wvdo":
Ein Amtsrichter ist unabhängig und entscheidet nach dem Inbegriiff seiner Überzeugung. Er schielt nicht auf eine Kolumne, die ohnehin keine höchstrichterliche ist, wie Herr Kohler es gestern bei FAZ.net dem Leser in seiner Fraktur nahelegte.
Am 08.05.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Die Erwähnung des Begriffs "Killermimose" fand ich sehr witzig, würde man damit doch eher jemanden beschreiben, der bei jeder Kleinigkeit 3 Tage lang Tränen vergießt und danach dem Kontrahenten heimlich Sennesblätter in den Tee mischt. Nach der Beschreibung der Herkunft diesen Begriffes wäre doch "Rattenfalle" näher gelegen - reagiert auf die kleinste Berührung, schlägt furchtbar zu und lässt den Kontrahenten nicht mehr los. Aber was hätte denn dann die anonyme Quelle über die Kontrahenten gesagt?
Daher vielleicht "Bärenfalle"? Der Präsident des Bundesgerichtshofs, die Justizministerin, das war ja eher Großwild. Allerdings sind Bärenfallen illegal.
Ich möchte dies hier also gar nicht weiter vertiefen, wer etwas über andere sagt, der sagt immer auch etwas über sich selbst.
Und gar so viel möchte ich jetzt doch nicht preisgeben.
P.S. Ich finde es gut, dass Die Zeit und die FAZ füreinander Werbung machen. Weiter so! Wenn auch manchmal nicht so gut gelungen, so finde ich den Schlagabtausch an sich doch immer wieder amüsant.
Am 07.05.2016 um 08:42 Uhr schrieb der Leser "K_domig":
...also wenn man versucht sich in beide Situationen, 'Frau Merkel' und ' Herrn Erdogan' hinein zu versetzen, so konnten die beiden auf Grund dessen, das es diesen Paragraphen zu dem Zeitpunkt noch gibt oder gab, doch eigentlich gar nicht anders reagieren - sie versuchen sich damit gegenseitig zu achten.... und endlich hat dieses Agieren der beiden doch mit Herrn Böhmermann gar nichts zu tun. Er muss sich ja sowieso dafür verantworten und seinem Kläger klar machen, wie seine Kunst definiert ist... das ist m. E. alles, um was es bei der Sache dreht.... Möglicherweis, ist aber genau diese Definition, eine sehr schwierige, denn - und da bin ich ganz bei Ihnen - der gemeinte Ausdruck ist mehr verhetzend und rassistisch als satirisch d.h. er scheint etwas zu wenig im Kontext mit Kunst zu tun zu haben......sehr gut erklärt, herzlichen Dank!...
Am 07.05.2016 um 10:49 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Wenn Beleidigung nicht strafbar wäre, wäre allen geholfen. Immerhin ist die Beleidigung ein Vergehen, das kein "echtes" Opfer hat. Man beleidigt einen anderen ja, weil man eigentlich hilflos ist und sich mehr nicht traut, aus Gesetzesliebe oder weil man Angst vor den Folgen hat...
Man spricht ja oft auch davon, wie leicht einer "beleidigt" ist, und wie ein anderer die gleichen Worte an sich abperlen lässt.
Mit am leichtesten zu beleidigen sind deutsche Polizisten, die offenbar ziemliche Sensibelchen sind, was überrascht angesichts des beruflichen "Kunden"umfelds. Und genauso ist es mit Herrn Erdogan, dem hätte man auch mehr Robustheit zugetraut. Offenbar doch recht zartbesaitet, der Gute... auch das wissen wir jetzt durch Herrn Böhmermann.
Ich wünsche ihm nach wie vor alles Gute und hoffe/denke, dass es sich für ihn auch gut entwickeln wird. (Freispruch wäre richtig, eine kleine Geldstrafe wäre ein Kompromiss, eine Gefängnisstrafe ungeheuerlich.)
Am 07.05.2016 um 11:29 Uhr antwortete der Leser "tartan":
(Schlimm) beleidigt werden ist aber bei vielen Straftaten (Körperverletzung ff.), die sich an die Beleidigung anschließen, ein Milderungsgrund bei der Strafzumessung.
Wenn ich mich recht erinnere, war schon im römischen Reich juristisch eine Beleidigung einer Körperverletzung gleichgestellt.
Das ist ja im Grunde genau das, was der Beleidiger will, nämlich "die Seele" des Beleidigten zu verletzen.
Am 07.05.2016 um 15:54 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Ja, damals war noch alles gut :-)
Am 07.05.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Die Strafbarkeit von Beleidigungen ist auch eine Waffe, beispielsweise eingesetzt in Nachbarschaftskriegen, damit ein Streit noch mal richtig schön eskalieren kann. Ein schneller Friede wird damit unmöglich, da die Beteiligten ihre Gerichtsentscheidungen abwarten, die dann eine Erbfeindschaft begründen.
Am 07.05.2016 um 11:51 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
"Wenn Beleidigung nicht strafbar wäre, wäre allen geholfen."
Manche wissen die Strafbarkeit wegen Beleidigung zu umschiffen. In einem Disput hörte ich mal: "Sie werden mir jedem Wort klüger." Kann auch das Loben strafwürdig sein? Oder kann es gar den Tatbestand der Beleidigung erfüllen?
Am 07.05.2016 um 12:22 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich glaube, dass Sie sich täuschen. "Beleidigung" ist keine überflüssiges "opferloses" Delikt, und die Gesellschaft wäre nicht bereit, auf einen Ehren-Schutz zu verzichten, jedenfalls soweit dieser ein "Würde"-Schutz ist. Es wäre nicht erträglich, wenn beliebige Verleumdungen, Hasskampagnen und üble Nachrede sanktionslos freigegeben wären. Selbstverständlich muss man sich - auch mit staatlicher Hilfe - dagegen wehren können, öffentlich als Verbrecher oder verachtenswerte Person in den Dreck geziogen zu werden. Alles andere würde zu Gewalt und Selbstjustiz führen. Überlegen Sie, was Sie empfinden und tun würden, wenn morgen bei Ihrem Arbeitgeber und einer unbekannten Vielzahl von Nachbarn und Bekannten Briefe eingehen, wonach Sie seit Jahren Geld unterschlagen, wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft sind und Privatinsolvenz angemeldet haben; das ganze garniert mit ein paar richtig ekligen Schimpfwörtern. Erzählen Sie mir nicht, das würden Sie als Preis der Freiheit gerne hinnehmen! TF
Am 07.05.2016 um 13:10 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Es wäre nicht erträglich, wenn beliebige Verleumdungen, Hasskampagnen und üble Nachrede sanktionslos freigegeben wären.“
Kein Widerspruch in der Sache. Aber ich glaube nicht, dass FischerFritz die Strafbarkeit von Verleumdungen, Hasskampagnen und üble Nachrede abschaffen wollte?
Am 07.05.2016 um 15:59 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
So ist es. Entspannend, dass einer mal eine Position verstehen und nicht verdrehen will. @Herr Fischer: Sie können sicher beides (verstehen und verdrehen) und haben sich letzteres ausgesucht. Ich hoffe und gehe davon aus, dass Sie das nur im launigen Kolumnengespräch machen und nicht, wenn Sie Recht sprechen...
Danke übrigens für die gesamte Kolumne... und bisher hatten Sie ja auch in meinen Augen meist Recht. Aber Meinungsverschiedenheiten bleiben nicht aus, zumal bei einem so staatstragenden, weitreichenden, vieldiskutierten Thema wie Böhmermann, wo ja selbst das Bundeskabinett sich nicht wirklich einigen kann und die rechtsstaatlichen Auffassungen eigenartigerweise entlang der Parteigrenze differieren :-)
(ist es nicht eine Posse? wenn nein, was dann? und wenn doch, ist es etwa keine Kunst, sowas auszulösen? Hurz?)
Am 07.05.2016 um 18:52 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ich verstehe nicht ganz und ohne weiteres, was Sie meinen. Ich habe nicht versucht, irgend etwas zu "verdrehen". Offenbar ist Ihnen die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung (§§ 186, 187 StGB ) und Wertung (§ 185 StGB) wichtig. Die Strafrechtswissenschaft streitet allerdings schon 150 Jahre darüber, was genau dieser Unterschied ist. Man darf die Beispiele nicht immer nur so wählen, dass sie ins Konzept passen. Nehmen Sie also einfach an, allmorgendlich, wenn Sie ins Büro kommen, begrüßt Sie ihr Kollege mit "Na, Du Kinderficker?!" oder "Hallo, der Herr Schwanzlutscher!" Ohne jegliche Tatsachenunterstellung natürlich, einfach nur mal so! Finden Sie das jetzt superwitzig, oder reift in Ihnen das dunkle Bedürfnis, dem satirischen Kollegen demnächst einmal allein in der Tiefgarage zu begegnen? TF
Am 07.05.2016 um 19:09 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Herr Fischer hat geschrieben:"Na, Du Kinderficker?!" und "Hallo, der Herr Schwanzlutscher!"
Am 07.05.2016 um 19:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Kurze Nachfrage, wirklich aus juristischem (Laien-)Interesse: Sie schrieben im Artikel: "Wenn man Herrn B. glauben darf, wollte er damit nicht behaupten, dass der Präsident der Türkischen Republik tatsächlich häufig und bevorzugt den Geschlechtsverkehr mit Ziegen vollziehe. Vielmehr soll er, wie man hört, der Ansicht sein, dieses sei nicht der Fall. Damit scheiden die Tatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede (Paragrafen 187, 186 StGB) aus."
Ich dachte das auch verstanden zu haben, war darum auch ein wenig befremdet über Ihre Beispiele, die Sie jetzt korrigieren (?).
Meine ernsthafte Frage also: Was ist der 150-jährige Streit? Natürlich können Sie hier keine Vorlesung halten, kurzer Zweifelsfall oder Link zum Thema?
Am 07.05.2016 um 19:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Sie ihr Kollege mit "Na, Du Kinderficker?!" oder "Hallo, der Herr Schwanzlutscher!" Ohne jegliche Tatsachenunterstellung natürlich, einfach nur mal so! Finden Sie das jetzt superwitzig, oder reift in Ihnen das dunkle Bedürfnis, dem satirischen Kollegen demnächst einmal allein in der Tiefgarage zu begegnen?"
Herr Fischer,
Es ist ja auch so, dass viele Frauen vergleibare Situationen auf der Arbeitsplatz. im Studium, in der Ausbildung erleben. Das nennt sich sexuelle Belästigung. Oder auch mal Mobbing. Beides sind in dieser Form nicht im Strafrecht geregelt, man müsste schauen, ob das vielleicht z.B. eine Beleidigung ist.
Z.B. kann es auch belastend sein, jeden Morgen "Willst Du mit mir ficken" zu hören. Beleidigung oder ist man nur ein Übersensibelchen (#aufschrei!) wenn man sich in der Ehre gekränkt fühlt und sollte einfach einen Kurs besuchen zum Thema "mit schwarzem Humor umgehen"?
Am 08.05.2016 um 07:17 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte bleiben Sie beim Thema des Artikels. Danke, die Redaktion/og
Am 08.05.2016 um 13:34 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Wo haben Sie denn Ihre Beispiele her? Aus Deutschland?
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Urteilen zum Thema sexuelle Belästigung.
Ein Beispiel: "Sexy!" beim Anblick einer knapp bekleideten Kollegin rechtfertigt die fristlose Kündigung, wenn der Kollege bereits mehrmals wegen sexueller Belästigungen abgemahnt wurde.
"Willst Du mit mir ficken?" wäre nach dem ersten mal ein Gespräch mit der Personalabteilung über respektvollen Umgang miteinander, beim zweiten mal eine Abmahnung, bei Wiederholung nach Abmahnung die fristlose Kündigung. Das müssten Sie sich also gar nicht gefallen lassen und höchstens dreimal anhören.
Also ehrlich. Bei den ersten beiden "Willst Du mit mir ficken?" wäre ich wahrscheinlich zu perplex um irgendetwas zu machen. Das nächste Mal wäre ein unvergessliches Erlebnis für ihn. Aber wenn er nur die Empathie einer Gummipuppe hätte, dann würde er meinen Gesichtsausdruck richtig interpretieren und es lassen. Das wäre dann direkt schade.
Am 08.05.2016 um 19:43 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Wo haben Sie denn Ihre Beispiele her? Aus Deutschland?"
Ja. Wenn man zum Frauenselbstverteidigungskurs geht, was auch verbales Teil hat, bekommt man solche Dinge mit.
Auch habe ich einiges selber erlebt.
Und im Studium greift das Arbeitsrecht nicht, auch greift da praktisch das AGG nicht, auch wenn sich das Gesetz eigentlich so anhört, dass man denkt, dass es auch bei Studentinnen greifen müsste.
Und weil es sowas auch praktisch gibt, ist so eine "Satire" mit sexuellen Komponenten gar nicht witzig, und vor allem auch provozierend und missverständlich. (Sowas wäre nur dann "witzig", wenn es im Real keine sexuelle Gewalt geben würde und auch keinen Menschen, der sowas tatsächlich ernst meint.)
Am 08.05.2016 um 00:14 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wenn etwas als Beleidigung gemeint ist und es vorab eine Übereinkunft gibt, was Beleidigung ist, dann macht Bestrafung Sinn. Wenn ich erst dann, wenn es eh schon passiert ist erst überlegen muss, ob es überhaupt was Strafbares ist, dann ist das mehr als absurd u greift sich wiederum eine Cholerische mehr als aufs Hirn. Nach dem Motto machen wir mal wir werden schon einen passenden Paragraphen finde. Das kommt mir bekannt vor und da steigt mein Blutdruck. Ohje, erinnere mich sofort an liebe Frau RA, sie haben ja nnoch nie wa szahlt und dann frag sich Angeklagter u 1 Million andere: wie meinen, hat Frau Juristin einen Gewaltigen hocken oder ist das nur Sauerstoffmangel. Ja, die Juristerei ist sehr mannigfaltig und sehr fantasievoll, da sollte man dankbarsein und froh. I.M.L.-H.
Am 09.05.2016 um 09:17 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Verdrehen war nicht meine Intention. "Beleidigung" ist ein Sammelbegriff für die §§ 185 ff. StGB. Wenn Sie Üble Nachrede und Verleumdung ausscheiden wollen: Bitte. Aber auch § 185 umfasst mehr als den "Kraftausdruck" vom Apfelbaumbeigentümer zum Gartennachbarn. Beleidigung ist zB auch die wertende Herabsetzung eines Dritten. Wenn Ihr früherer Chef ihrem neuen über Sie sagt: "Das ist durch und durch eine Betrügernatur", ist das vermutlich keine üble Nachrede (da nicht "Tatsache). Trotzdem würde es Sie wohl durchzucken und ein gewisses Rache- oder Strafbedüfnis auslösen. "Karftausdrücke"? geschenkt. Wer Strafanzeige gegen "Stinkefinger" stellt, ist selbst schuld. Wenn der Nachbar "Kinderficker" durchs Wohnviertel schreit, wird's schon enger, oder? TF
Am 07.05.2016 um 15:31 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Na Herr Fischer, die von Ihnen beschriebene Situation wäre natürlich nicht hinnehmbar. Sie unterscheidet sich aber auch drastisch von der einfachen Beleidigung, in der EIN Mensch EINEM anderen irgendeinen Kraftausdruck an den Kopf wirft. Ist uns wirklich geholfen, wenn sowas (regelmäßig, je nach Laune der Empfängerseite) zur Staatsangelegenheit wird? Ich glaube, da würden Sie selbst auch widersprechen. Denn so wie Sie sich in dieser Kolumne geben, sehen Sie es doch sicher sportlich, wenn Sie Ihr Nachbar mal kräftig tituliert, nur weil Ihr Apfelbaum über die Grenze wächst oder sowas... (ich möchte zumindest glauben, dass Sie das sportlich sehen - und nicht wie Herr Erdogan reagieren würden).
Am 07.05.2016 um 16:11 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Dem ist für die tatsächliche Beleidigung zuzustimmen. Nun spricht aber FischerFritz das Phänomen des Gefühls von Beleidigung an, das wir z. B. auch bei den Mohammed-Karikaturen aufflammen sahen.
Sie kennen die Mohammed-Karikatur von Bosch Fawstin
Behauptung: Mohammed bös und grimmig: „You can’t draw me!” Gegenbeweis: Die ihn zeichnende Hand: “That’s Why I Draw You.” http://fawstin.blogspot.de/2016/05/thats-why-i-draw-you.html
Behauptung: Du erklärst einem Diktator nicht den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire. (Weil mein Arm bis zu dir reicht. http://www.stern.de/politik/ausland/recep-tayyip-erdogan--niederlaender-... Man beachte die Fortpflanzungsgemächtigkeit.) Gegenbeweis: Doch, ich zeige Dir den unmissverständlichen Unterschied hier http://www.cicero.de/salon/erdogan-schmaehgedicht-das-boehmermann-video-...
Das sind hoffentlich nicht zu viele Metaebenen.
Am 07.05.2016 um 16:28 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Es reicht:
1.Ich bin dafür endlich alle Religionen abzuschaffen. Denn das Grundübel liegt meiner Ansicht nach nur dort begraben, jede Religion macht unfrei, ist Gift, da es immer wieder um den Quatsch Sex, Gott, Abwertung der Frau, der Kinder, der Tiere geht und Männer ausflippen, wenn sie mal abgewertet werden. Bin für max Spirituelles ohne Göttlichkeitsanspruch und sog Naturreligionen, Regentänze und so weiter. Religion ist Kokain fürs Volk und koksen macht bekanntlich deppert, siehe CH.St. und jene halt und solche auch.
Am 07.05.2016 um 17:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich bin zwar auch Atheistin, jedoch: Das Rad abschaffen, weil darauf auch Panzer rollen? Die Musik, weil es auch Haßlieder gibt? Die Schrift, weil damit auch Hetze betrieben wird?
Und Regentänze: Bitte nicht vor meiner Tür!!! :-)
Am 07.05.2016 um 22:54 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Nein, der Punkt ist ein anderer, etwas abschaffen heißt auf anderes Niveau zu gehen, sodass es sinnhafter wird. Sie sprechen von der Komplementärseite, die braucht es um etwas ganz begreifen zu können, das ist wieder was anderes. Das ist immer auf der gleichen Ebene. Regentänze wirken wie Fantasiereisen wirklich gut gemacht in der Mitte, das ist Klangmonstranz.
Am 07.05.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Es würde schon reichen, wenn "die Religionen" ihren Absolutheitsanspruch aufgäben und in inhaltlichen, auf konkrete Fragen bezogenen Diskurs gingen anstatt sich darum zu streiten, welche Lehre / Religion denn die wahre ist. Dass Religionen (diskussions- oder erörterungswürdige) Antworten auf manch relevante Frage haben, sollte nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.
Am 07.05.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Dem ist für die tatsächliche Beleidigung zuzustimmen. Nun spricht aber FischerFritz das Phänomen des Gefühls von Beleidigung an, das wir z. B. auch bei den Mohammed-Karikaturen aufflammen sahen.
Die Frage ist da auch: warum maßen sich Richter an (die ja Juristen sind), darüber objektiv wissen zu können, wann ein Mensch beleidigt, beleidigt ist, sich beleidigt fühlt?
Die Kriterien leuchten mir auch oft nicht ein. Warum ist z.B. "Lügner" unter Meinungsfreiheit gedeckt und man darf sich nicht beleidigt fühlen, während "Ziegenficker" nicht unter Meinungsfreiheit gedeckt ist?
"Lügner" kann durchaus mehr verletzen als "Ziegerficker".
Und wann ist überhaupt die Ehre verletzt? Wenn jemand mir die Busen begrapscht, fühle ich mich eigentlich nicht in meiner Ehre verletzt (da fühle ich mich eher angegriffen und bedroht). Die Anrede "Na, Du Kleine" mit sexualisierten Blicken durchaus schon.
Und da will ein Richter darüber urteilen, wann ich mich wie fühlen soll?
Am 07.05.2016 um 16:43 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja und genau da geht es mir darum, dass ich mir das eben selber mit der Person ausmachen will und mich fetzen will bis zum Umfallen, denn Gerichte können im schlimmsten Fall alles nur noch verschlimmern und dann eskalierts irgendwann erst Recht, als wenn man es gleich den Betreffenden mal überlässt eine Lösung zu finden. Un deshalb habe ich zb etwas ggen Rechtsanwälte, die hetzen, da krieg ich auch gleich einen solchen Hals. Was ist mit einer Streitkultur? Nix Heute gibt es kaum Menschen, mit denen man wirklich streiten kann, alles Feiglinge. Ich hab als Kind noch fetzen gelernt, da war keiner, zu dem ich mich ausheulen gehen konnte, da musste ich durch. Wenn mich die großen Buben Länge mal Breite gepflanzt und traktiert haben. Deshalb bin ich heute Psycho-neuro-hinimschädl:)
Am 07.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Wenn Beleidigung nicht strafbar wäre, wäre allen geholfen."
Das Problem ist, dass "Beleidigung" irgendwie ein Sammelbecken für alles ist, was verletzend ist aber nicht durch andere Paragraphen abgedeckt ist.
Busengrapschen, zum Beispiel, oder Anspucken.
Es ist auch komisch, wenn Busengrapschen nicht als Sexualdelikt anerkannt werden soll (weil Busengrapschen doch nicht so verletzend ist wie Vergewaltigung - man muss differenzieren!) aber dass es als Konsens sieht, dass es eine strafbare Beleidigung ist, wenn jemand in der Fussgängerzone einen Passanten "Arschloch" nennt.
Am 07.05.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Meine Liebe,
darum müssen wir wehrhaft sein und jeden Versuch sofort stoppen. Ein depperter Blick auf den Busen und gleich anschnauzen, sodass ein Grapschen präventiv verleidet wird. Wenn mir einer aufs Knie greift und ich will das nicht, dann ist das nicht beleidigend, sondern ein sexuell motivierter Übergriff, es sei denn er tätschelt mich, weil ich grad wieder wegen irgendwas auf 180 bin und will mich beruhigen. Alles eine Frage der Differenzierung, der Sichtweise, des Augenblicks, des Kontextes, der Motivation des "Angreifers" etc Anspucken ist auch super, wenn einer frech wird, das wirkt, und wie! Ahja, da fällt mir aber viel ein, wie man Männer und Bösewichte verscheuchen kann, es zählt nicht immer die körperliche Überlegenheit, es geht um Raffinesse, ums Schlau sein und es kommt drauf an was man eben als Frau duldet, was nicht und ob man grad verdammt schlecht drauf ist, wenngleich organisierte Frauensekkiereien bei mir nicht nur Gallenkolliken, sondern auch Schreikrämpfe auslöst.Ja, da können wir viel drüber diskutieren, sehr spannend, haben dazu FAZfreunde auch schon essayiert und Statements abgegeben? Wäre fruchtbringend! gruß, choli
Am 07.05.2016 um 10:39 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":
Frage in die Runde: wie würden Sie denn die exakt gleiche Geschichte sehen, wenn der Betroffene nicht der Herr Erdogan wäre, der offenbar von vielen hier immer noch respektiert und von Herrn Fischer mit dem Wort "unbescholten" - wenn auch nicht im allgemeinen Sinne - bedacht wird? Was, wenn es Kim Jong Un wäre? Oder (seinerzeit) Saddam Hussein? Natürlich wäre die Rechtslage exakt die gleiche, wenn es sich um ein ausländisches Staatsoberhaupt handelte, aber meine Frage in die Runde: Würden Sie sich genauso echauffieren über Herrn Böhmermanns ungehörige Vorstellung? Würden Sie genauso verlangen, dass "der Rechtsstaat" (haha) bewahrt werden muss und daher "Strafe sein" muss? Und würden Sie das Thema genauso platziert sehen wollen, mit Beratung im Kabinett, Medientheater und so weiter?
@Herr Fischer: ich bin mir sicher, es hätte für das Thema der Kolumne fachlich und didaktisch deutlich bessere Beispiele gegeben. Das das Thema so einen Reiz ausübt, ist für mich der BEWEIS, dass es sich um eine erfolgreiche Aktionskunst handelt. Nochmal; nicht das Gedicht, sondern die Aktion ist Kunst. Und Sie sind ein Teil davon, dadurch dass Sie die Bühne betreten und zum Thema sprechen.
In diesem Sinne @daumier, hurzt es nicht nur aus dem Gedicht, sondern von überall her. Sogar aus diesem Beitrag. Das ist es, was die Aktion auch wieder lustig macht. In UK hat man das verstanden. (http://blogs.spectator.co.uk/2016/04/introducing-the-president-erdogan-o...).
Am 07.05.2016 um 10:51 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Würden Sie sich genauso echauffieren über Herrn Böhmermanns ungehörige Vorstellung? Würden Sie genauso verlangen, dass "der Rechtsstaat" (haha) bewahrt werden muss und daher "Strafe sein" muss?"
Mir geht es jedenfalls nicht um diese Fragestellung. Ich bin verwundert und irritiert darüber, dass diese Äußerung Böhmermanns als tolle Kunst gefeiert wird, nur weil man Erdogan nicht mag.
"Würden Sie genauso verlangen, dass "der Rechtsstaat" (haha) bewahrt werden muss und daher "Strafe sein" muss?"
Machen Sie mal das Gleiche über Kachelmann (Beispiel, weil auch er ungescholten ist und anzeigewütig)
Am 07.05.2016 um 12:17 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Was soll die Frage und worauf wollen Sie hinaus?
Am 07.05.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Ich will darauf hinaus, dass es den vielen Befürwortern einer Bestrafung vielleicht nicht so wichtig wäre, ginge es um einen andern Fall.
Und wenn dem so wäre, so würde es ein bezeichnendes Bild eines "gerichteten Gerechtigkeitsempfindens" abgeben. D.h. man hält den Rechtsstaat hoch, solange es einem in den Kram passt. In anderen Fällen eben nicht.
Meine persönliche (zum Glück limitierte) Erfahrung mit Richtern (ausschließlich Zivilrecht) ist leider, dass es denen auch nicht um die Rechtsfindung geht, sondern um die Begründungsfindung. Und da sind sie immer sehr kreativ.
Zum Fall Böhmermann: das ist Kunst, Punkt. Nicht das Gedicht (für sich), sondern die gesamte Aktion inklusive Timing. Und dass Juristen juristische Begründungen finden wollen, warum dem nicht so ist, erinnert an... naja, so weit will ich jetzt nicht gehen. Jedenfall überzeugt mich das nicht.
Am 07.05.2016 um 16:06 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Gerade Kohlers FAZ-Artikel überflogen, hebe ihn mir für später zum gemütlichen Lesen beim Kaffee auf. Sehr unterhaltsam, also danke an beide*! Und an Herrn Böhmermann, Ihrer beider Mentoren in diesem Thema :-)
Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung für die deutsche Qualitätspresse. Ich meine das ernst.
FF
- das schreibe ich hier, weil ich keinen Account bei der FAZ anlegen will, mich nervt das schon hier.
Am 07.05.2016 um 16:13 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Sorry, ich hatte zu früh geschrieben... der FAZ-Artikel von Kohler bleibt leider weit zurück auf der nach oben offenen Fischer-Skala. Er ist auch "kurz wie ein Hurz". Werde demnächst nichts mehr loben, bevor ich's wirklich durchgelesen habe. Insoweit 1:0 für Fischer, obwohl er im Fall Böhmermann tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht...
Am 07.05.2016 um 16:50 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Und wenn dem so wäre, so würde es ein bezeichnendes Bild eines "gerichteten Gerechtigkeitsempfindens" abgeben. D.h. man hält den Rechtsstaat hoch, solange es einem in den Kram passt. In anderen Fällen eben nicht."
Ach. Nun plötzlich SO herum?
Vor zwei Tagen schrieben Sie noch:
"Ach Fotobiene, wie vergeblich sind doch Ihre Versuche, Subjektives zu objektivieren. Einfach mal tief durchatmen, sich klarmachen, wer Erdogan ist und wen hier also die vermeintlich unerhörte Beleidigung getroffen hat, und wie unsere Regierung reagiert hat - und auch Herr Fischer - und schon wird das Ganze witzig, Satire, Kunst. Und Sie humorlos, verständnislos, ahnungslos. Mitleid mit dem Opfer eines opferlosen Vergehens ist eine Sache. Wenn der dann noch Erdogan heißt, sollte es doch endgültig klar sein, dass man lieber mitlacht als sich typisch deutsch aufzuregen." http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Nun, ich nehme das mal als Lernprozeß wahr.
Am 07.05.2016 um 18:48 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Wo gibt es eigentlich die Grenze zwischen "Kunst" und "politischem Akvisismus"?
Das ist auch insofern interessant, weil es für den Verbot von Demonstrationen eine höhere Hürde gibt als für den Verbot von Straßenkunst.
Darf mann denn nicht im Rahmen eines anerkannten poltischen Aktivismus sogar nicht mehr als bei einer Kunstaktion?
Am 07.05.2016 um 23:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das glaube ich nicht. Den Befürwortern einer Bestrafung geht es um externe Bestrafung einer Sache, die mit ihnen selbst nichts zu tun hat, die aber damit zu tun hat das vermeintlich Böse aus der Welt zu schaffen versuchen. Das ist ein Trugschluss. Jeder von uns trägt einen Böhmermann in sich. Vielleicht ich mehr als andere, da ich aus ähnlichem Holz wie er geschnitzt bin wie er. Ich habe nichts mehr zu verlieren, weshalb ich das alles als unproblematisch sehe, es ist sowas von scheissegal ob es Kunst, irgendwas oder Schas ist, es geht um etwas völlig anderes. Der Punkt ist, der Mensch braucht aufgrund seines Wissens um seine Endlichkeit das Gefühl der Gerechtigkeit sfindung um seine Existenz unter Beweis zu stellen. Es wächst also völlig überflüssiges Gras aus den viel zu breiten Ritzen des Minibewusstseins. Weder Böhmermanns Gedicht, noch der überflüssige Prozess, der wie immer auch verläuft, hat irgendeine Relevanz, denn er berührt nicht das eigentliche, er geschieht in einer eigenen Welt, wenn Sie so wollen. Es ist alles insgesamt eine einzige Farce, sonst nichts.
Am 07.05.2016 um 23:53 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Mag deshalb fast keiner hier zugeben bei der Sendung gelacht zu haben, weil alle das Primitive in sich verleugnen?
Am 08.05.2016 um 07:30 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja!
Am 08.05.2016 um 00:15 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Habe gerade Nr. 53.25 von Ihnen gelesen. Da haben Sie meine Frage bereits beantwortet.
Am 08.05.2016 um 07:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja super: Begründungsfindung! Das ist mein Wort ab sofort. Begründungserfindung, Begründungswissenschaftler. Hauptsache, das. Ja, begründen kann ich auch alles, sogar zweidreifach, wenn es sein muss, ich bin kreativ, habe Spirit, ich kann auch aus allem schas ein Problem machen, da bin ich super einfallsreich, wenn ich will, aber wenn ich überlege, muss man nicht, und wenn ich dran denke, wieviele Kinder jetzt in dem Augenblick auf der Welt vergewaltigt werden oder verhungern, dann frage ich mich warum reden wir nicht über Verhältnismäßigkeiten. Wesentliche Fragen versus Topfen. Der Rechtsstaat sollte sich um das kümmern, was wirklich wichtig ist und nicht mit Millionen Gesetzen Chaos schaffen, dass man permanent das Gefühl hat jedes Wort könnte falsch sein, jeder Blick ein Verbrechen. Ich möchte am liebsten in ein Land und dann dort bis zum Lebensende bleiben, wo man nur mit Grundrechten auskommt. Gibt's nicht, ich weiß.
Am 08.05.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Was zur Begründungserfindung passt sind die Brücken, die TF von der Beleidigung Erdogans auf die Beleidigung der türkischen Minderheit in Deutschland, von Böhmermann auf Mittermeier, schlägt. Das ist wahrhaft zwischen den Zeilen lesen.
Am 08.05.2016 um 12:11 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
In "Habe die Ehre"(1) schrieb TF:
"Vom Wolkenreich zurück in die Gosse: Von allen Menschen sind gegen den albernen Stinkefinger erfahrungsgemäß am meisten empfindlich: latent schwule oder sexuell desorientierte junge männliche Einwanderer aus südlichen Ländern sowie deutsche Polizisten mit und ohne Fachhochschulausbildung. "
Kommt das Brückenschlagen von Böhmermann auf Mittermeier aus TF selbst heraus, braucht es überhaupt einen Beleg im Text?
(1) http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/beleidigung-ehre-f...
Am 07.05.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Alleine Ihre Frage erlaubt einen tiefen Einblick in Ihr Rechtsverständnis und Rechtsgefühl. Mir wird ganz Angst und Bang.
"Würden Sie genauso verlangen, dass "der Rechtsstaat" (haha) bewahrt werden muss und daher "Strafe sein" muss?"
Selbstverständlich. Und wieso "haha"?
"Und würden Sie das Thema genauso platziert sehen wollen, mit Beratung im Kabinett, Medientheater und so weiter?"
Nein, das wollte ich nie so platziert sehen und hätte sich ja durch JB vermeiden lassen.
Am 07.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
So selbstverstanden ist es auch nicht.
Viele haben sich darüber gefreut, als Osama Bin Laden tot war.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freude-ueber-bin-ladens-tod-wie-ei...
Am 07.05.2016 um 14:02 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Es wurde ja nach MEINER Meinung gefragt. Obwohl töten nun eher keine Beleidigung darstellt noch dies: Ich hätte OBL lieber vor einem ordentlichen demokratischen Gericht gesehen, wie übrigens auch Hitler, Stalin, Hussein, Ghaddafi et al.
Am 07.05.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Na dann verstehen Sie ja auch mein "haha". Damit wollte ich (knapp, da off-topic) andeuten, dass der Rechtsstaat ja nicht immer funktioniert, und es größere Baustellen zu beackern gibt als die der individuellen Beleidigung.
Am 07.05.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Sie haben schon Recht, unterschiedliche Staatsoberhäupter werden unterschiedlich behandelt. Beleidigungen eines Staatsoberhauptes gehören im Rahmen der Schaffung eines Feindbildes zum guten Ton.
https://books.google.de/books?id=FY1xAQAAQBAJ
&pg=PA79
&lpg=PA79
&dq=saddam...
PS. Beim zweiten Golfkrieg in den 90ern hat die Bildzeitung sogar das Gesicht von Saddam Hussein von einem "Experten" analysieren lassen, um daraus Schlüsse auf seine Charakter abzuleiten. Ich errinnere noch die Bezeichnung "grausame Ohrläppchen". Leider kann ich den Artikel nicht im Internet finden, wohl zu alt.
Am 07.05.2016 um 17:55 Uhr schrieb der Leser "MichaelBer":
Ich habe den fraglichen Ausschnitt der Sendung bei Böhmermann gesehen und mein erster Gedanke war eigentlich: "Wer mir erzählen will, der B. habe das Gedicht als Beleidigung ernstgemeint, beleidigt die Intelligenz des Zuschauers". Einen größeren Zaunpfahl mit der Aufschrift "fiktives Beispiel" und "Übertreibung" hätte B. gar nicht auspacken können. Einige Fragen:
Wird das Gedicht in zukünftigen Juravorlesungen als Beispiel für Schmähkritik benutzt werden dürfen? Oder müßten etliche Juraprofessoren mit einer Anklage aus Istanbul rechnen?
Sind Aussagen mit solch albern übertriebenen Aneinanderreihungen offensichtlich unwahrer, aber klassisch beleidigender Inhalte überhaupt geeignet, als ernsthafte Beleidigung durchzugehen? Anders gefragt: Wenn von Anfang an klar ist, daß es um die Beleidigung an sich geht (und nicht um Erdogan) und dies mittels Übertreibungen und offenkundigem Unsinn ("Fellatio mit 100 Schafen" u.ä.) auch deutlich wird, ist es dann angemessen, so zu tun, als sei das Gedicht wie ein kontextfreier Kommentar direkt an E. gerichtet gewesen?
Ja, Kontext: der Antifa mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz macht keine Nazi-Propaganda. Trotzdem ist das Hakenkreuz verboten. Aber: der Kontext macht die Aussage, die Aussage die Tat. Auch im Fall B. Also, Kontext: Edukatorisch. B. zeigt ein Hakenkreuz und streicht es durch. Alles schreit: Hakenkreuze sind verboten! Quizfrage: auch dann, wenn das Symbol nicht Aussage, sondern Objekt eines Metakontextes ist?
Am 07.05.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Und ist die Behauptung einer offensichtlich(!) nicht stattgefundenen Beleidigung nicht Verleumdung? :-)
Am 07.05.2016 um 19:06 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
"Und ist die Behauptung einer offensichtlich(!) nicht stattgefundenen Beleidigung nicht Verleumdung? :-)"
Ich weiß nicht, ist sie? :)
Vor allem gegen wen: gegen Erdogan, daß er nicht beleidigt wurde, oder gegen Böhmermann, daß er nicht beleidigen kann?
Am 07.05.2016 um 18:40 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
zu 1.) Der Fall Böhmermann wird sehr wahrscheinlich insgesamt ein Lehrfall werden. Daran kann wunderbar erklärt werden, wie eine untaugliche Distanzierung aussieht, die folgerichtig in einer Verurteilung wegen Beleidigung mündet. zu 2.) Ja, sie stellen eine Beleidigung dar. Nein, es ist nicht angemessen, das Gedicht aus dem Kontext zu reißen, es ist nur angemessen Herrn Böhmermann ob seiner Gesamtsendung wegen Beleidigung zu verurteilen. zu 3.) Das Thema durchgestrichenes Hakenkreuz wurde vor Gericht entschieden und war und ist keineswegs so unumstritten wie Ihre Quizfrage anzudeuten scheint.
Am 07.05.2016 um 19:22 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
1) Und worin bestünde der qualitative Unterschied zwischen dem Professor, der sich vor seine Studenten stellt und das Gedicht als Beispiel für Schmähkritik vorträgt, und Böhmermann, der sich vor sein Publikum stellt und das gleiche Anliegen hat?
2) Sehe ich nicht so. Und ob die Gesamtsendung beleidigend war- meiner Meinung nach nicht, aber darum wird es in dem Verfahren ja gehen. Wichtig ist nur, nicht zu kurz zu springen und einfach zu sagen "Da steht Ziegenficker, Beleidigung!" ("Ziegenficker" kommt übrigens gar nicht vor ;) )
3) Das Beispiel hatte gut als Analogie gepasst. Darum wird es aber gehen, den Metakontext des ganzen. Wenn ich sage "Stellen Sie sich mal vor, ich bringe Sie um..." und Sie klagen mich wegen versuchten Mordes an wäre das ähnlich absurd wie eine Anklage wegen Beleidigungs, wenn es um eine Auseinandersetzung mit diesem Thema geht und nicht darum, jemanden einfach nur mal so zu beleidigen.
Am 07.05.2016 um 19:40 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
MichaelBer"1) Und worin bestünde der qualitative Unterschied zwischen dem Professor, der sich vor seine Studenten stellt und das Gedicht als Beispiel für Schmähkritik vorträgt, und Böhmermann, der sich vor sein Publikum stellt und das gleiche Anliegen hat?"
Der Unterschied ist: Der Herr Professor darf erklären, Jan Böhmermann nicht. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Das SEK ist unterwegs. Der Einsatz der Bundeswehr ist für diesen Fall erlaubt worden.
Am 07.05.2016 um 22:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Mh.
Ich denke mal, dass wenn ein Jura-Prof. so eine Vorlesung über Beleidigung machen wollte und dafür als Beispiel eine Studentin namentlich genommen hat (Ja, Sie da in der ersten Reihe, Frau X), und dann auflisten, was man alles nicht sagen darf (mit Anspielung auf ihren Kopftuch, sexuelle Vorlieben, Pornokonsum usw.), und sie sich belästigt fühlt, könnte das schon ein Skandal werden.
Es ginge dann nicht um Majestätsbeleidigung sondern um normale Beleidigung.
Am 07.05.2016 um 23:39 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Es geht darum, ob die Böhmermann-Sendung in einer Vorlesung abgespielt werden darf und nicht darum, wie ein Prof. die Vorlesung abwandeln müsste, um eine sexuelle Belästigung daraus zu machen.
Meinem Verständnis nach ist die Sendung in einer Vorlesung ein Zitat, ähnlich den schon bestehenden Online-Zitaten als Video (mit Kontext) oder Textzitat (mit Kontext). Wenn ich davon ausgehe, dass diese Zitate juristisch abgesichert sind, und die Einbindung als Zitat nichts anderes ist als eine Kontexteinbindung ist, wäre meinem Verständnis nach schon jetzt der Beweis dafür erbracht, dass die Kontexteinbindung, die Strafbarkeit aufheben kann. Womit die isolierte Betrachtung für die strafrechtliche Bewertung ausgeschlossen wäre.
Dann bliebe nur noch die Frage, ob der konkrete Kontext Böhmermann-Sendung, die Strafbarkeit aufhebt bzw. gar nicht erst entstehen lässt.
Am 07.05.2016 um 23:45 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ach so. Ich dachte, es ginge darum, ob ein Professor seine Vorlesung a la Böhmermann machen darf (irgendwie muss er ja seinen Stunden beibringen, was eine Beleidigung ist).
Ich würde sagen: ob die Böhmermann-Sendung in einer Vorlesung abgespielt werden darf, hängt vom Urheberrecht/Nutzungsrecht ab ;-)
Das hätte ja auch nicht die Qualität einer Debatte, was man mit "Mein Kampf" machen darf.
Am 08.05.2016 um 00:01 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ein Gedankenexperiment, was ich in diesem Zusammenhang vielleicht passender fände, wäre, wie wäre es, wenn man es nicht in einer Uni-Vorlesung zitieren würde, sondern z.B. in einem Integrationskurs für Asylbewerber und Migranten (Thema: was verstehen die Deutschen unter Ehre und Meinungsfreiheit). Und zwar in Originalsprache ohne Übersetzung.
Am 08.05.2016 um 00:29 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkei: "Und zwar in Originalsprache ohne Übersetzung."
Welchen Sinn sollte das haben?
Am 08.05.2016 um 00:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Türken ohne Deutschkenntnisse haben in der Böhmermann Sendung nur die Untertitel verstanden.
Am 07.05.2016 um 20:15 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
zu 1.) Am Besten die Sendung von Herrn Böhmermann noch einmal anschauen, vor allem den kleinen Hinweis beachten "Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht..." "Aber das macht doch keiner!". und dies mit einer Jura-Vorlesung vergleichen. zu 2.) Ich habe mir die Sendung tatsächlich angetan. Insbesondere der oben zitierte praktisch unverhüllte Hinweis darauf den Ausschnitt mit dem Schmähgedicht ins Internet zu stellen lässt keinen Zweifel daran, dass es nicht um Kunst geht. Sondern darum das Schmähgedicht in der Öffentlichkeit zu platzieren. zu 3.) Tut mir leid, aber ich habe bisher noch keine gute Analogie zu dem Thema gesehen.
Am 07.05.2016 um 20:39 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Böhmermann geht davon aus, dass die Sendung als Ganzes (Gedicht im Kontext) legal ist, weshalb er mit dem Hinweis nicht die Verbreitung von Straftaten wünschen kann. Das Richtige verbreiten zu wollen, ist im richtigen System gut. Der Hinweis richtet sich aus seiner Sicht an jemanden der verfassungswidrige staatliche Zensur in diesem Land einrichten will. Dem darf er verdeutlichen, dass die Meinungsunterdrückung auch technisch praktisch unmöglich ist. Abgesehen davon, dass Erdogan darauf ohnehin keinen Einfluss hat. Der Hinweis ist relevant wie der Satz: Passen Sie auf, dass morgen die Sonne nicht aufgeht. (Hat zur Grundlage, dass Beiträge nie nur in die Mediatheken der Sender dupliziert werden.)
Wie wichtig die Zitate der Sendung, die sich im Netz befinden, für die Meindungsbildung sind, zeigt ja die Diskussion. Ohne diese wäre die Situation für uns wie die der BGH-Richter, die sich eine Akte inhaltlich nur vortragen lassen und diese nicht selbst lesen.
Am 07.05.2016 um 21:36 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Klar, und weil die Sendung ja im Sender ZDFneo ausgestrahlt wurde, der ja wiederum in Deutschland angesiedelt ist, muß das natürlich richtig sein, weil im richtigen System, und also darum gut. Man muß auch unbedingt klarmachen, daß das Internet eben DOCH ein rechtsfreier Raum ist (denn Unterdrückung angeblich technisch unmöglich), was - weil das ja ein richtiges System ist - deswegen natürlich auch gut ist. Ein Naturgesetz wie der Sonnenaufgang. Und vor allem bahnbrechend hilfreich, wie diese aus gleichem Grund wunderbar richtigen ununterdrückbaren Haßkommentare auf Facebook. Solche Freiheitskämpfer brauchen wir! Jawoll!
Am 07.05.2016 um 22:08 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Klar, und weil die Sendung ja im Sender ZDFneo ausgestrahlt wurde, der ja wiederum in Deutschland angesiedelt ist, muß das natürlich richtig sein, weil im richtigen System, und also darum gut."
Ihre falsche Argumentation wird nicht dadurch richtig, indem sie mir diese in den Mund legen.
Fotobiene: "Man muß auch unbedingt klarmachen, daß das Internet eben DOCH ein rechtsfreier Raum ist"
Das Rechtskonforme (Sicht von Böhmermann) im Internet zu publizieren eröffnet keinen rechtsfreien Raum, sondern einen rechtskonformen Raum. Die Unterstellung des rechtsfreien Raumes hat die Verbreitung des nachgewiesen Rechtswidrigen zur Voraussetzung. Dieser Nachweis ist aber nicht erbracht. Sie machen das zu Beweisende zur Voraussetzung Ihrer Argumentation. Das nennt man einen Zirkelschluss. (https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelschluss) Die weitere Übertragung auf tatsächlich Rechtswidriges ist daher unzulässig.
Fotobiene: "Und vor allem bahnbrechend hilfreich, wie diese aus gleichem Grund wunderbar richtigen ununterdrückbaren Haßkommentare auf Facebook."
Wie es um die Rechtsstaatlichkeit bei der Unterdrückung der s. g. Hasskommentare bestellt ist, siehe hier. http://www.achgut.com/artikel/amtlich_die_anonyme_task_force_des_heiko_m...
Am 07.05.2016 um 22:44 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Das Rechtskonforme (Sicht von Böhmermann) im Internet zu publizieren eröffnet keinen rechtsfreien Raum, sondern einen rechtskonformen Raum."
Mit dieser Meinung hat ja Lutz Bachmann gerade Bekanntschaft gemacht. (Bevor es jetzt Proteste hagelt: Ich will JB nicht mit LB vergleichen!) Meine Ironie, den "rechtsfreien Raum" betreffend, ist Ihnen als sogar Böhmi-Trainierter leider entgangen.
Trotzdem, nur spaßeshalber, und die komplette Unlogik darin außer acht lassend, nur Ihr eigenes Ge... äh, Schreiben betreffend:
"Die Unterstellung des rechtsfreien Raumes hat die Verbreitung des nachgewiesen Rechtswidrigen zur Voraussetzung. Dieser Nachweis ist aber nicht erbracht. Sie machen das zu Beweisende zur Voraussetzung Ihrer Argumentation. Das nennt man einen Zirkelschluss. (https://de.wikipedia.org/...) Die weitere Übertragung auf tatsächlich Rechtswidriges ist daher unzulässig."
Sie sehen Ihren Zirkelschluß. Nicht??
Am 08.05.2016 um 00:08 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Mit dieser Meinung hat ja Lutz Bachmann gerade Bekanntschaft gemacht."
Bachman war wie Böhmermann subjektiv der Meindung, rechtskonform zu sein. Objektiv konnte ihm aber nachgewiesen werden (weil offensichtlich), dass er seine Wertungen den Flüchtlingen tatsächlich zuschreibt, was Böhmermann nicht bzgl. Erdogan nicht macht und nicht will.
Fotobiene: "Meine Ironie, den "rechtsfreien Raum" betreffend, ist Ihnen als sogar Böhmi-Trainierter leider entgangen."
Das war keine Ironie. Sie wollen das widerlegte Argument beseitigen. Aber nehmen wir an es wäre Ironie: Was hat Böhmermann dann ironiefrei gemeint?
Fotobiene: "Sie sehen Ihren Zirkelschluß."
Versuchen Sie es mal auszuführen. Prüfen Sie die Bezüge.
Am 08.05.2016 um 00:41 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Bachmann-Vergleich war nur in Bezug auf angebliche subjektive Rechtskonformität, mehr nicht.
Wenn ich Ihnen sage, daß ich es ironisch meinte, weil ich der Meinung bin, daß das Internet KEIN rechtsfreier Raum ist (und nie war, und auch nicht erst zu einem rechtskonformen gemacht werden muß), sollten Sie mir das glauben. Ihre Frage macht für mich in diesem Zusammenhang keinen Sinn.
Ein rechtskonformer oder -freier Raum ergibt sich nicht durch das Hineinstopfen von publizierten Inhalten, sondern dadurch, ob in den Raum das Recht drin ist, wie das Wort schon sagt. Vielleicht verstehen Sie es ja auf diese bildhafte Art.
Mir ist das nun aber auch etwas zu weit vom Thema entfernt.
Am 08.05.2016 um 03:26 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Ein rechtskonformer oder -freier Raum ergibt sich nicht durch das Hineinstopfen von publizierten Inhalten, sondern dadurch, ob in den Raum das Recht drin ist, wie das Wort schon sagt. Vielleicht verstehen Sie es ja auf diese bildhafte Art."
Das verstehe ich sogar auf nicht bildhafte Art. Die objektiven Eigenschaften des Internet (rechtsfrei oder nicht) ergeben sich nicht aus den Eigenschaften der eingebrachten Inhalte, sondern daraus, wie sich das Internet zu diesen verhält. Soweit haben Sie erst mal Recht.
Mir ging es um die Sicht des Handelnden, also um die subjektive Vorstellung von der Tat. "(Sicht von Böhmermann)" in 153.15)
Am 07.05.2016 um 22:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Oder der Prof. nimmt als Beispiel einen homosexuellen Stundenten oder einen jüdischen Studenten, nennt ihn namentlich und listet auf, was man nicht über ihn sagen darf. Oder Hartz-IV Witze über einen Stundenten machen, der aus schwierigen Elternhäusern kommt. So als Beispiel, was man nicht sagen darf. Und wenn diese Studenten sich vor seinen Komillitonen bloßgestellt und lächerlich gemacht fühlen?
Wie gesagt: ich kann Ihre Argumentation verstehen, und es hätte auch einen gewissen Reiz, das alles für nicht strafbar zu erklären. Dann müsste aber die Gesellschaft bereit sein mit diesen Änderungen umgehen zu können.
Persönlich hätte ich es mutiger gefunden, wenn Böhmermann 1.) ohne Sex ausgekommen wäre und 2.) offen sagen würde, dass er sich über Erdogan lustig machen wollte, weil er Erdogan für kritikwürdig hält. Mit einem Strafbefehl wäre die Sache dann auch ziemlich schnell vom Tisch. Der Verdacht liegt nahe, dass er es - zumindest nach dem es klar war, dass es zu einer Anzeige kommt - auf ein medienwirksames Verfahren ankommen lassen zu wollen. Und da frage ich mich: mit welchem Motiv?
Am 07.05.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, sehe ich auch so.
Am 07.05.2016 um 23:10 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Oder der Prof. nimmt als Beispiel einen homosexuellen Stundenten …“
Der Vergleich ist insofern völlig unpassend, weil sich ein Staatspräsident, der mit seinem Verhalten durchaus Anlas zu Kritik gegeben hat, mehr gefallen lassen muss von einem TV-Komiker als ein Student, der still in der Vorlesung sitzt, von seinem Professor.
Am 07.05.2016 um 23:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Klar, das ist so wie bei allen Politikern, Richtern, Bankern, Promis... Die müssen sich qua Amt im Grunde jede Beleidigung gefallen lassen. Also, so eine Art §"minus 103" StGB.
Am 07.05.2016 um 23:23 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Jeder, der Böhmermann bestraft sehen will, will nur den Böhmermann in sich selbst bestraft wissen.
Jeder, der Edathy bestraft wissen wollte, wollte nur den Edahty (irgendwelche sündige Handlungen, Gedanken)in sich selbst bestraft wissen. Warum? Weil wir glauben, das Recht zu haben uns über andere zu erheben und über sie richten zu können. Können wir das? Wenn Böhmermann bestraft wird, dann habe ich meine eigenen schlimmen Verfehlungen gesühnt. Ich brauche das nicht für mich, ich stehe zu meinen sündhaftigen Gedankenausscheifungen und möglichen Taten, die ich imaginiere.
Am 07.05.2016 um 23:27 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ich finde es sympathisch, daß Sie sich so outen. Für mich gilt das nicht, ich versuche juristisch zu denken, darum lese ich diese Kolumne.
Am 07.05.2016 um 23:44 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Danke. Ich bin keine Juristin. Ich bin so wie ich bin und ich bin das was ich bin. Andere Welt. Ich kann mich dennoch in Juristische Denkkategorien begeben und mich diesbezüglich einfühlen, aber ich habe die Wahl. Und ich begreife mehr und mehr wieviel die Rechtswissenschaft und die Rechtssprechung ihren Protagonisten abverlangt und dafür zolle ich jedem meine vollste Anerkennung. Es geht mir um Verständnis und Verstehen.
Am 07.05.2016 um 23:34 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das sind ziemlich christliche Gedanken?
Ich hätte es eher andersrum gesehen. Wer Böhmermann bestraft sehen will, hat Angst, selbst auf diese Weise "kritisiert" zu werden.
Mir persönlich interessiert nicht, ob Böhmermann als Person bestraft wird oder nicht. Sondern mir ginge es nur, ob die Handlung als strafbar eingeschätzt wird (denn nach meinem Kenntnisstand wäre das strafbar - und schon alleine deshalb widersteht man selbst die Versuchung, auch wenn ich es - selbst wenn ich ähnliches machen wollte - es nicht in Form von Vulgarsprache machen würde, weil das mir nicht liegt)
Und mich interessiert, warum man nun plötzlich die Meinungs- Presse- und Kunstfreiheit so in den Vordergrund schiebt.
Am 08.05.2016 um 00:00 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Mir ist das wurscht, ob etwas strafbar ist oder nicht, wenn ich das Gefühl habe, es muss sein dies zu tun und ich stehe dazu. Hupfts mir doch auffe, denk ich mir, mehr nicht. wenn ich von einer Sache 150% überzeugt bin und es will, dann tu ich es, oder ich lass es bleiben. Strafrecht ist sekundär, ich denk da nicht dauernd darüber nach. Wieso sollt ich auch, ich bin ja nicht Weltenrichter und permanent damit beschäft obs genehm oder nicht. Ich leb um meiner Menschlichkeit Ausdruck zu verleihen und um anderen Menschen zu begegnen, was interessiert mich letztlich nach totalem durchkauen wirklich so eine Farce, mit dem sich Experten beschäftigen sollen, wenn sie wollen oder müssen. Es gib mehr im Leben, zb das Gegenteil von beleidigen, andere gut leiden mögen und diesbezüglich enorm aktiv zu sein.
Am 07.05.2016 um 23:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Juristen sind auf das Strafen, Abmahnen fixiert und verkennen somit zwangsläufig die Konsistenz. Ein Jurist ist genau so wie der, den er verurteilen muss, ein Gefangener. Das ist hart und macht manche vielleicht unzugänglich, andere wiederum macht es weich, weil sie darum wissen und ihre eigene Auswegslosigkeit begreifen und annehmen können. Ein einfacher Psychosozialmensch sieht die volle Dimension, die Vielfältigkeit menschlichen Lebens, das macht mich frei und menschlicher, humaner:) deshab kann ich, wenn es passt und wenn ich will, mit der ganzen Welt. Das ist Freiheit. Die Welt der Juristen ist grau, schwarz, weiß, eintönig, meine ist kunterbunt. Sie ist unbegrenzt, wenn ich will und das entscheide ich, nur wenn es Zuschreibungen erfordert, wird mein Leben begrenzt.
Am 08.05.2016 um 01:13 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Oder der Prof. nimmt als Beispiel einen homosexuellen Stundenten oder einen jüdischen Studenten, nennt ihn namentlich und listet auf, was man nicht über ihn sagen darf."
Genau. Dies sind doch gute Beispiele dafür, dass es auf den Kontext ankommt. Der Anlass ist zu prüfen. Und wenn dieser Prof. lediglich den sozialen oder religiösen Status oder die sexuelle Ausrichtung bloßstellen will, dann sind das Beleidigungen.
Nun wollte Böhmermann aber den Diktatorenstatus bloßstellen und dessen (jedenfalls vermutete) Grenzen aufzeigen. Und der ist im Gegensatz zu den genannten Eigenschaften menschenwürdewidrig. Die Auflistung dessen, was man nicht darf im Vergleich zu dem was man darf, macht hier Sinn, weil das willkürfreie rechtsstaatliche und intellektuelle Abgrenzungsvermögen das Gegenteil von Diktatur ist.
Wir als Gesellschaft haben offenbar Schwierigkeiten mit beidem.
Am 08.05.2016 um 08:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Für mich klingt die Argumentation eher so, dass es "legitimate insult" und "illegitimate insult" gibt. Also gute und schlechte Beleidigungen. Und der Wunsch wäre dann, dass gute Beleidigungen straflos sein sollten.
So ungefähr wie: Mord an Nachbar ist schlecht aber Mord an Bin Laden ist gut.
Moralisch und menschlich wäre ich Fan von dieser Argumentation. Die Frage ist aber dann immer noch, ob das rechtlich so sein kann?
Oder würde das Recht (wegen der Systematik und so) eher den Weg gehen wollen, dass Beleidigung grundsätzlich strafbar ist, man aber dann ggf. die Möglichkeit hätte, Beleidigungen gegen bestimmte Adressaten wegen Geringfügigkeit oder wegen mildernden Umstände o.ä. einzustellen?
Dann müsste man sich aber mit der Person Erdogan beschäftigen (und Ihnen geht es ja eigentlich darum?). Und mit der Frage, warum Deutschland als Staat ihn immer noch als Staatsoberhaupt von Türkeit akzeptiert. Und das wäre dann höchst politisch.
Am 08.05.2016 um 15:13 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Für mich klingt die Argumentation eher so, dass es "legitimate insult" und "illegitimate insult" gibt. Also gute und schlechte Beleidigungen. Und der Wunsch wäre dann, dass gute Beleidigungen straflos sein sollten."
Nein es geht darum, ob der Prof. nachgewiesenermaßen(!) nur so tut als ob er die potentziell beleidigenden Inhalte nicht der Person zuschreibt und damit eine tatsächliche Beleidigung erzeugt, oder ob - wie im Fall Böhmermann - die potentiell beleidigenden Inhalt nachgewiesenermaßen(!) nicht der Person (Erdogan) zugeschrieben werden.
Erdogan darf auch als Beispielperson für die Veranschaulichung der rechtswidrigen Beispiele herangezogen werden, weil es im Extra-3-Beitrag, den er menschenrechtswidrig unterdrücken lassen wollte, ebenfall um ihn ging. Demjenigen der menschenrechtswidrig die Unterschiede zwischen dem, was mit ihm gemacht werden darf und was nicht, beseitigen will, wird in unmissverständlicher Deutlichkeit entgegengehalten, was die nicht zu unterdrückende Wahrheit ist. Am Maß der Menschenverachtung, mit der Erdogan die Kunst- , Presse- und Meindungsfreiheit zu unterdrücken bereit ist, gemessen, hätte der Böhmermann-Beitrag "zwingend" eine Woche dauern müssen.
Am 08.05.2016 um 15:33 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Es gibt ja auch kluge Ansichten ;)
(...)Aber wo wir schon dabei sind, überkommene Sittlichkeitsvorstellungen zu hinterfragen, gehen wir mal einen Schritt weiter: Wieso eigentlich ist die schlichte Beleidigung immer noch strafbar?
Diese Frage führt sofort zum Rechtsgut, das der Beleidigungsparagraf 185 des Strafgesetzbuches schützen soll: Zur Ehre. Mit ihr ist es so eine Sache. Die Ehre ist bei genauerer Betrachtung ein ziemliches Irrlicht in einer modernen Rechtsordnung wie der deutschen. Warum wird die Ehre einerseits durch den Straftatbestand der Beleidigung geschützt, während sie andererseits, beim Ehrenmord, als besonders niedriger Beweggrund gilt?(...)Deutsche Gerichte und Gelehrte haben den Begriff der Ehre im Wesentlichen präzisiert als individuellen Achtungsanspruch oder als sozialen Geltungswert. Schon dies sind aber zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ein Achtungsanspruch ist das, was beim türkischen Präsidenten Erdoğan paranormal ausgeprägt ist, worauf er aber keineswegs angewiesen ist. Einen Präsidenten als schrumpelhodigen Ziegenficker zu bezeichnen, gefährdet nicht ernsthaft dessen Amtsführung.(...)
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/beleidigung-jan-boehmerma...
Am 08.05.2016 um 15:36 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
(...)Ein sozialer Geltungsanspruch hingegen ist eine verdiente und schützenswerte Sache. Zum Beispiel die durch lange Ausbildung erlangte Kompetenz eines Arztes, Rechtsanwalts oder Handwerksmeisters. Sie als "Pfuscher", "Rechtsverdreher" oder "Stümper" zu bezeichnen, kann handfeste, womöglich existentielle Folgen haben. (...)
Mit anderen Worten, solange nur der Achtungsanspruch einer Person angegriffen wird, ist jemand, der sich deswegen beleidigt fühlt, selber schuld. Das angelsächsische Recht trägt diesem Umstand insofern Rechnung, als dort tendenziell auch noch ein anderes Gut als nur die ideelle Selbsteinschätzung verletzt sein muss – etwa eine vermögenswichtige Reputation –, damit eine Beleidigung strafbar wird. Das ist weise.(...)
Genau diese Unterscheidung wir eben von Fischer nicht gemacht.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/beleidigung-jan-boehmerma...
Am 08.05.2016 um 17:25 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Fischer zur "Ehre" hier nochmal nachlesenswert, insbesondere der letzte Satz: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-04/beleidigung-ehre-j...
"Solange wir in halbwegs zivilisierten Formen über unsere "Ehre" streiten, sind wir vielleicht töricht, aber immerhin Menschen."
Halbwegs zivilisiert fand ich den Beitrag von JB nicht, und das mag vielleicht auch den uns übertrieben erscheinenden Ausspruch eines "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" erklären.
Am 08.05.2016 um 19:51 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Liebe Foristin,
Satire der Güte Böhmermann/Titanic ist so ziemlich das Gegenteil vom Ratgeber-Hit für die Berlin-Mitte Mutter, die mit 42 ihr erstes Kind in den Nabel des Nahen Osten (Prenzl) setzt:
So lernt Dein Kind sozial verträgliches Lachen.
Aktueller Renner: Band 17 : Herzhaftes Ablachen über Kieselstein und Birke*.
Der deutsche Schamanenverband Devon, mit Sitz Berlin, hat bereits eine erste Klage wegen der ständigen Desavouierung/Beleidigung des Pionierholzes Birke, das eine herausragende Rolle in Nach-Eiszeit des heutigen Brandenburgs spielte, angestrengt.
Motto: Die Birke gehört zu Deutschland
Am 08.05.2016 um 17:09 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Hallo Humanizer,
Weder besitze ich noch besaß ich jemals eine Mistgabel. Sollte eine solche aber aus unerfindlichen Gründen dereinst in meinen Besitz gelangen, würde ich sie bestimmungsgemäß nur zum Ausmisten des Schweinestalls (der müsste dann noch gebaut werden), sowie ersatzweise, zum raschen Vertreiben von ungebetenen Hofgästen verwenden, die irrigerweise meinen, sie könnten vor meiner Haustür Solidaritätskundgebungen für einen gewissen Möchtegern-Satiriker abhalten..... ;)
Grüße zum 8. Mai, der Tag der Befreiung, Ende des 2. Weltkrieges
Am 08.05.2016 um 17:48 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Humanizer 153.56/57 Antwort 1/3
Humanizer: "Warum wird die Ehre einerseits durch den Straftatbestand der Beleidigung geschützt, während sie andererseits, beim Ehrenmord, als besonders niedriger Beweggrund gilt?"
Weil "Ehre" eine Buchstabenfolge ist, der konkrete Inhalte zugeordnet werden. (Abstraktion) Die inhaltlichen Zuordnungen von Ehre als juristischem Begriff und Ehre innerhalb von Ehrenmord sind nicht identisch. Der Ehrbegriff hat einmal menschenrechtskonforme Inhalte und einmal menschenwürdewidrige Inhalte.
Fragen wir: Was ist Ehre? Und leiten es aus dem ab, was sie verletzt, z. B. die Beleidigung. Was ist beleidigend: "Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.[29]" (Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)#Allgemein)
Die Ehre ist also die Anerkennung einer Person als gleichwertige Rechtsperson und die nicht wahrheitswidrig Darstellung einer Person bzgl. ihres ethischen und sozialen Wertes. Vor allem bei Ersterem ist sofort die Verbindung zu Art. 3 GG zu erkennen. (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html)
Daraus folgt zu Recht: Wer einem anderen die Gleichheit vor dem Gesetz und damit ein Menschenrecht absprechen will, muss zu Recht bestraft werden.
Am 08.05.2016 um 19:21 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Nur der "Ehre" halber ;)), der Beitrag dem Sie antworten unter # 153.56 /Nr. 53.57 eingestellt, stammt von Jochen Bittner (siehe link).
Der Kolumnist Fischer schrieb im Beitrag "Habe die Ehre" im weit entfernten April 2015:
(...)Über die Ehre und ihren strafrechtlichen Schutz gibt es außerordentlich viel Literatur. Dabei erwähnt die zentrale Vorschrift, der Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs, den Begriff (Ehre) erstaunlicherweise gar nicht:(...)Das "Rechtsgut", also der Schutzgegenstand der Beleidigungsdelikte ist – jedenfalls im Kern – die "Ehre". Dieser Gegenstand erschließt sich aus dem Gesetz selbst nicht, seine Bedeutung wird vielmehr schon vorausgesetzt. (...) Aha
Ehre ist eine "Zuschreibung", sagt die Rechtslehre, manche formulieren, sie sei ein "Anerkennungsverhältnis". Beide Begriffe weisen darauf hin, dass es um eine soziale Eigenschaft geht, also um eine Bewertung, die nur zwischen (verschiedenen) Menschen Sinn hat, dem Einzelnen aber nicht "von Natur aus" zukommt.(...)
Beleidigung setzt gemeinsame Sprache voraus.(...)
Am 08.05.2016 um 20:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Das ist aber auch schwierig.
Ich könnte nach der Definition jemanden Arschloch o.ä. nennen und sagen, dass ich ihn nicht herabwürdigen wollte sondern erheben, weil ich ihm zugemutet habe, dass er damit klar kommen kann. Und wenn er sich beleidigt fühlt, hat er eben diese Erwartung nicht erfüllt.
Am 08.05.2016 um 20:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Nachtrag: und damit hätte ich ein Problem, weil das ist genau dieselbe Argumentation, wonach das Busengrapschen ein Kompliment sein soll.
Am 08.05.2016 um 20:21 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Aus welchem Teil des Beitrages schließen Sie das?
Am 08.05.2016 um 20:26 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Aus dem Teil
"Fragen wir: Was ist Ehre? Und leiten es aus dem ab, was sie verletzt, z. B. die Beleidigung. Was ist beleidigend: "Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.[29]" (Wiki: https://de.wikipedia.org/...(Deutschland)#Allgemein)"
Am 08.05.2016 um 20:45 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
"Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist"
Was macht die Bezeichnung "Arschloch"?
Am 08.05.2016 um 21:12 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Nachtrag zu 153.74
Man kann sich eben nicht einfach(!) von der Bezeichnung "Arschloch" distanzieren. Diese muss glaubwürdig aus den gesamten Umständen, dem Kontext hervorgehen. Selbiges gilt für den Grapscher.
Böhmerann hat sich ja eben nicht nur(!) einfach(!) distanziert. Sondern glaubhaft.
Am 08.05.2016 um 21:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Was macht die Bezeichnung "Arschloch"?"
Nach meiner persönlichen Erfahrung (in meinem Umfeld, Bekanntenkreis) wurde das Wort nicht im Kontext von Ehre benutzt, sondern als Ausdruck von Wut. Also: wenn man als Fussgänger über die Kreuzung gehen will. ein Auto missbachtet die Ampel und man wird fast umgefahren.
Am 08.05.2016 um 21:54 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Dann müssen diese Umstände gewertet werden.
Am 08.05.2016 um 22:06 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Nachtrag zu Nr. 53.74
In der Ehre verletzt fühle ich mich durch andere Wörter, andere Aussagen, die nicht mal als Beleidigung durchgehen z.B. "Falschbeschuldigerin", "Frauen wie Sie gehören gefickt". Oder halt so Wörter wie "Opferabo".
Das Gefühl der Kränkung der Ehre wird dann aber als Befindlichkeit abgetan.
Am 08.05.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Ehre" ist in diesem Zusammenhang insofern ein belasteter Begriff, ging es doch in Europa beim Delikt "Notzucht" in erster Linie um die Ehre der Ehefrau (die nicht mit einem anderen Mann Sex zu haben hatte) bzw. um die Ehre der Jungfrau (die vor Heirat keinen Sex zu haben hatte). Und auch darum, dass der Ehemann beleidigt wurde, weil seine Ehefrau geschändet wurde. Es ging da gar nicht um das Leid der vergewaltigten Frau. Und die Ehre der Frau bestand eben in der Treue , eine vergewaltigte Frau verlor ihre Ehre, und deshalb war das eine Schande. (Prostituierte waren nach dem Konzept auch ehrlos und durften auch außerhalb der Ehe "gefickt" werden.)
Am 08.05.2016 um 17:48 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Humanizer 153.56/57 Antwort 2/3
Nun kann es innerhalb der menschenwürdebasierten Rechtsordnung kein auf sich selbst gerichtetes Verhalten geben, das einem anderen Menschen die Ehre (Gleichheit vor dem Gesetz) oder dessen ethischen und sozialen Wert abspricht, weil diese Werte (auch Medizinethik) Individualrechte sind und vom Staat garantiert werden. Das muslimische Mädchen, das mit ihrem "ungläubigen" Freund schläft, triff keine Aussage über ihren Bruder und dessen Gleichheit vor dem Gesetz (und somit auch über sein Recht auf körperliche Unversehrtheit), also dessen Ehre in diesem Sinne.
Anders ist dies in menschenwürdewidrigen Rechts- und Wertesystemen. Dort kann jedes Ereignis willkürlich mit jedem anderen Ereignis in Verbindung gebracht werden. So kann behauptet werden: Wenn deine Schwester mit einem Ungläubigen schläft, fordert Gott, dich umzubringen/du musst deine Schwester umbringen o. ä. Es gibt keinen staatlichen Schutz vor dieser willkürlichen Ursache-Wirkungszuschreibung. Der rechtsstaatlich Schutz der Individualrechte ist nicht vorhanden.
Der Ehrbegriff in Ehrenmord stellt somit die Behauptung auf, der menschenwürdebasierte Rechtsstaat existiert nicht. Dies spricht offensichtlich jedem in ihm lebenden Menschen die Gleichheit vor dem menschenwürdebasierten Recht ab. Und dies ist innerhalb der menschenwürdebasierten Rechtsordnung eine Beleidigung. Deshalb ist der ehrenmordbasierte Ehrbegriff die Perversion des menschenwürdebasierten Ehrbegriffes.
Am 08.05.2016 um 17:49 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Humanizer 153.56/57 Antwort 3/3
Und nun ist zu prüfen, ob Jan Böhmermann Erdogan die Gleichheit vor dem Recht abspricht oder zuspricht, wenn er für Erdogan die Erkenntnis von Recht über die Differenzierung von Recht und Unrecht erzwingt (weil dieser sie beseitigen will), und ihm seinen(!) Platz(!) darin(!) verdeutlicht, sowie wenn er ihm zum Abschluss noch die menschenrechtlich sichergestellte Klagemöglichkeit als Ausfluss der Gleichheit vor dem Gesetz vor Augen führt.
Ich kann nur ein Ergebnis sehen und das heißt: Lieber Präsident Erdogan! Sie befinden sich mit Ihrem Anliegen in einem Rechtsstaat und Sie werden mit diesem nach dessen Maßstäben behandelt. Und das ist das Gegenteil einer Beleidigung.
Jan Böhmermann als beleidigenden Straftäter darzustellen, ist demnach die Verkehrung des menschenwürdebasierten Ehrbegriffes.
Am 08.05.2016 um 10:19 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ich wiederhole es noch einmal: Ich habe die Sendung gesehen. Und Herr Böhmermann hat explizit von einem "Ausschnitt" gesprochen, also gerade nicht von der ganzen Sendung. Und genau der Ausschnitt aus der Sendung, genau das Schmähgedicht, ohne Kontext, war das, was zunächst verbreitet wurde. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Herr Böhmermann ein klitze klein wenig Ahnung von den Medienmechanismen hat.
Betrachtet man jetzt noch "tun durch unterlassen" und die Pflicht dafür zu sorgen, dass ein herabwürdigender Text den man verfasst hat nicht von jemand anderen verbreitet wird, dann führt an einer Verurteilung kein Weg mehr vorbei.
Herr Erdogan hat bekanntlich schon mehrfach vergeblich versucht Meinungsäußerungen im Internet zu unterdrücken. Glauben Sie also ernsthaft, dass Herrn Erdogan die Schwierigkeiten der Zensur des Internets noch erläutert werden mussten?
Und die Wichtigkeit der "Zitate ... für die Meinungsbildung"? Den Medien geht es nicht darum uns eine unverfälschte Perspektive zu bieten, wenn sie Zitate aus dem Zusammenhang reißen. Wenn Sie dies glauben sollten, dann sitzen Sie der Scheinheiligkeit auf, die integraler Bestandteil des Geschäftsmodells ist.
Am 08.05.2016 um 15:15 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Deadend12 1/2
Deadend12: "Und genau der Ausschnitt aus der Sendung, genau das Schmähgedicht, ohne Kontext, war das, was zunächst verbreitet wurde."
Weil jemand Ausschnitte herausgreift und sinnentstellt ist der Produzent der Gesamtkontextes ein Straftäter?
Siehe hier http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa... Herr Fischer hat Beleidingen zur Veranschaulichung aufgeführt, User FischerFritz darin direkt angesprochen, ich habe das darunter aus dem Kontext befreit.
Deadend12: "Glauben Sie also ernsthaft, dass Herrn Erdogan die Schwierigkeiten der Zensur des Internets noch erläutert werden mussten?" Nein und das gilt für jede Person. Jemandem etwas Bekanntes mitzuteilen ist strafbar?
Deadend12: "Den Medien geht es nicht darum uns eine unverfälschte Perspektive zu bieten, wenn sie Zitate aus dem Zusammenhang reißen." Die Frage ist, ob Böhmermann die unverfältschen Perspektive bietet. Und die kann er nur bieten, wenn das Video im Internet bleibt. Die Vorderung die Sendung/Gedicht im Kontext aus dem Internet zu entfernen ist die Forderung die unverfälschte Perspektive zu beseitigen.
Am 08.05.2016 um 06:42 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
"Am Besten die Sendung von Herrn Böhmermann noch einmal anschauen, vor allem den kleinen Hinweis beachten "Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet."[...] Insbesondere der [...] Hinweis darauf den Ausschnitt mit dem Schmähgedicht ins Internet zu stellen lässt keinen Zweifel daran, dass es nicht um Kunst geht."
Inwiefern macht ein Hinweis auf eine gewollte oder ungewollte Verbreitung einen Unterschied aus, ob etwas eine Beleidigung darstellt oder nicht? Wäre die Sendung für Sie ohne den Hinweis ok gewesen?
Auch Uni-Vorlesungen lassen sich heutzutage im Internet anschauen. Der Kontext ändert sich doch dadurch nicht, es war von Anfang an öffentlich und ob neben dem Verbreitungsweg "Fernsehen" noch das Medium "Internet" dazukommt, sollte doch für die Frage "ernstgemeinte Beleidigung oder kontextualisiertes Fallbeispiel" keine Rolle spielen.
Auch finde ich Ihre Folgerung, aus dem (vermeintlichen) Hinweis zur Verbreitung darauf zu schließen, es handele sich nicht um Kunst, doch etwas... abenteuerlich.
Am 08.05.2016 um 10:39 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ein Beispiel: Angenommen ich könnte Herrn Müller partout nicht leiden. Daraufhin bastele ich ein neckisches Video eingeleitet mit: "Also die folgenden Behauptungen sind alle unwahr, ich halte Herrn Müller zudem für einen honorigen Herrn und möchte jetzt einfach einmal alles darlegen, was ich NICHT von ihm halte. Also jetzt von allem das GEGENTEIL, das will ich in meinem schönen Gedicht sagen." Danach ein Gedicht auf Böhmermann-Niveau. Dazwischen noch "NICHT lachen, das GEGENTEIL meine ich, das GEGENTEIL!" Und am Ende, "Naja, ich hoffe jetzt mal nicht, dass da einzelne Ausschnitte aus meinem Video ins Internet gestellt werden. - Aber, so etwas passiert ja auch nie".
Glauben Sie mich würde irgend etwas vor einer Verurteilung bewahren? Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde ich die Verklausulierung der Beleidigung noch als kriminelle Energie auslegen und mit der Strafe ein paar Grade höher rutschen. Das war nicht im Überschwang der Gefühle auf der Straße, das war mit Vorbedacht, das war öffentlich, das war im vollen Bewusstsein, dass die Beleidigungen auch in Jahren noch abrufbar sein würden.
Die Folgerung es handele sich nicht um Kunst beruht darauf, dass Herr Böhmermann billigend in Kauf nimmt, mehr noch, indirekt dazu auffordert, dass sein Gedicht ohne den Rest der Sendung verbreitet wird. Mit dem Rest der Sendung kann man sich vielleicht noch darüber streiten, das Gedicht alleine stellt aber zweifellos keine Kunst dar.
Am 08.05.2016 um 11:43 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Aber als Richter würde ich die Verklausulierung der Beleidigung noch als kriminelle Energie auslegen ......das war nicht im Überschwang der Gefühle das war mit Vorbedacht, .... das war im vollen Bewusstsein,
Hervorragende Analyse: die Verklausulierung der Beleidigung zu erkennen als Zeichen der kriminellen Energie, um damit in der Öffentlichkeit durchzukommen. Und so viele fallen darauf herein. Aber dieses Phänomen lässt sich wohl am ehesten verstehen anhand der alten Weisheit: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Und Freunde nimmt man bekanntlich in Schutz.
.
Am 08.05.2016 um 14:45 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
slow down, mein lieber Southender, ;)
bevor Sie noch mit Mistgabel und Fackel ausgerüstet, vor dem Haus Böhmermanns nach Gerichtigkeit rufend Position einnehmen, wegen der hohen kriminellen Energie die vom kleinen weißen Mann ausgeht;
im bunten Kreis der gut-bürgerlichen Empörung, im Namen aller "über 3 x 2,85 Meter Bücherwände-Inhaber (die Guten-analogen)" , - nebst dem langen Arm der Co-Beleidigten , die zu hunderten Ihre Anzeigen in Mainz an das Amtsgericht nagelten, mit dem Transparent unterwegs " Nach 1945 darf/nach Tucholky kann nie wieder Satire von deutschem Boden ausgehen", (obwohl Kurdenwitze gerade noch OK wären),, ;))
vorher also noch, alles Schöne und Gute zum Muttertag ;DD
Am 08.05.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Die Kunst und so
Es ist ja in Deutschland guter Brauch: Ist dein Auto kaputt fährst du es zum Steinmetz, er möge es doch Bitte richten. Sind die Schuhe durchgelaufen legst du sie dem Psychologen zur Reparatur vor, gibt es einen Störfall im Atomkraftwerk, kommt der gelernte Konditor. So muss es sein.
(...)das Gedicht alleine stellt aber zweifellos keine Kunst dar(...)
Ja, das erinnert mich an meine Familiengeschichte, der Volksgerichthof Freislers, die entartete Kunst, das Geschmackstribunal der Kunstexperten, des 3. Reiches, allen voran der Künstler H. aus Braunau am Inn.
Das hier, das ist Kunst- und dies da, das ist keine.
Seit wann sind Pferde blau ? Ich kann hier gar keine Blumen erkennen ?
Nachdem der ausgewiesene Kunstexperte/Kritiker, im Nebenberuf Jurist, seine Schäfchen und Ziegen mit seinem Vor-Urteil einstilte, darf jetzt jeder mal ran :
(...)Der Komiker ist schon an sich eine merkwürdige Figur. Von sich selbst zu sagen, man sei "Komiker", hat etwas zutiefst Demütigendes, Masochistisches. Es filtert den Menschen gleich doppelt: Durch einen Berufsfilter, und durch einen Rollenfilter. "Clown" ist etwas anderes: Der schminkt sich ab und ist ein Philosoph. Der "Komiker" aber ist ein Darbietungskünstler minderer Art: Einer, der nicht "Humor" kann, sondern Komik.(...)
Die Darbietung minderer Art, erinnert doch stark an das, was der Kolumnist als Rassismus und Chauvinismus tief im Herrn B. zu erkennen glaubt.
-
Am 08.05.2016 um 15:16 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Deadend12 2/2
Deadend12: "Glauben Sie mich würde irgend etwas vor einer Verurteilung bewahren?" Nein, weil offensichtlich ist, dass Sie Herrn Müller nur beleidigen wollen.
Frage: Warum wollen Sie öffentlich darstellen und verbreiten, was Sie nicht(!) von Herrn Müller halten? Sie könnten das gemeinte ja auch postiv ausdrücken. Antwort: Weil Sie die Beleidigung verbreiten wollen.
Frage: Warum stellt Jan Böhmermann den Unterschied zwischen dem Erlaubten und dem Verboten beispielhaft dar? Antwort: Weil Erdogan diesen Unterschied menschenrechtswidrig durch Leugnung beseitigen will. Der Lüge muss die missverständnisfreie Wahrheit entgegengestellt werden. Das macht Sinn. Oder?
Deadend12: "Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde ich die Verklausulierung der Beleidigung noch als kriminelle Energie auslegen und mit der Strafe ein paar Grade höher rutschen."
Die unterstellte Verklausulierung der angeblichen Beleidigung einfach als kriminelle Energie auszulegen, ist einem Richter, der lieber unbescholtene Diktatoren als die Meinungsfreiheit schütz, sicher zuzutrauen.
Am 08.05.2016 um 16:54 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Deadend12: "Glauben Sie also ernsthaft, dass Herrn Erdogan die Schwierigkeiten der Zensur des Internets noch erläutert werden mussten?" Nein und das gilt für jede Person. Jemandem etwas Bekanntes mitzuteilen ist strafbar?"
"Frage: Warum wollen Sie öffentlich darstellen und verbreiten, was Sie nicht(!) von Herrn Müller halten? Sie könnten das gemeinte ja auch postiv ausdrücken. Antwort: Weil Sie die Beleidigung verbreiten wollen."
Frage: Warum wollte JB öffentlich darstellen und verbreiten, was ohnehin jeder Person als Beleidigung bekannt ist? Er hätte das Gemeinte ja auch ohne Beleidigung ausdrücken können. Antwort: Weil er die Beleidigung verbreiten wollte.
Und bitte einigen Sie sich doch mal mit sich selbst, ob Erdogan nun Adressat oder Beispiel der/für eine Beleidigung gewesen sein soll, wenngleich das aus meiner Sicht nicht viel ändert.
Am 08.05.2016 um 18:03 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
"Pflicht dafür zu sorgen, dass ein herabwürdigender Text den man verfasst hat nicht von jemand anderen verbreitet wird"
Quelle?
"Glauben Sie mich würde irgend etwas vor einer Verurteilung bewahren?"
Ich weiß es nicht. Eine Beleidigung wird wohl nicht einach dadurch aufgehoben, daß man sagt "Ich meine das jetzt nicht so". Allerdings, wenn man es tatsächlich nicht so meint (in Ihrem Beispiel meinen Sie es ja ernst) und Kontext und Inhalt Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Beleidigungen lassen- diese also tatsächlich nur als Beispiel dient- sollte das nicht strafbewehrt sein.
Wer "Ich geb jetzt mal ein Beispiel" sagt, will tatsächlich hin und wieder nur ein Beispiel geben und hat keine böseren Absichten dahinter.
"Die Folgerung es handele sich nicht um Kunst beruht darauf, dass Herr Böhmermann billigend in Kauf nimmt, mehr noch, indirekt dazu auffordert, dass sein Gedicht ohne den Rest der Sendung verbreitet wird."
Ich weiß nicht, ob irgendjemand, der das Internet verstanden hat, heutzutage noch davon ausgeht, daß das anders sein kann. Sobald Sie etwas ins Netz stellen kann das zerpflückt werden und Teile davon können viral gehen.
Sprich: "billigend inkauf nehmen" muß das heutzutage jeder. Daraus einen Vorsatz zu stricken und das alles nicht als Kunst zu sehen finde ich dann doch zu weit hergeholt. Das xtra3-Lied wäre demnach auch keine Kunst, weil das ebenso nur als Einzelwerk ohne den Kontext der Sendung viral ging.
Am 07.05.2016 um 19:12 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Wie versteht der "verständige Dritte" den Vortrag? So wird der objektive Aussageinhalt ermittelt. Frage ist aber auch, wer ist der verständige Dritte? Denn es richtet sich ja auch an Erdogan und türkisch sprechende Menschen, wohl auch in der Türkei. Wie wird das Ganze dort verstanden?
Am 07.05.2016 um 19:40 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
"Wie versteht der "verständige Dritte" den Vortrag? So wird der objektive Aussageinhalt ermittelt. Frage ist aber auch, wer ist der verständige Dritte? Denn es richtet sich ja auch an Erdogan und türkisch sprechende Menschen, wohl auch in der Türkei. Wie wird das Ganze dort verstanden?"
Ja, der verständige Dritte, das unbekannte Wesen der Rechtssprechung. Über dieses seltsame Geschöpf würde ich auch gerne irgendwann eine Kolumne lesen. Ich habe immer den Eindruck, der verständige Dritte ist eine Projektion der Vorstellungen des Gerichtes auf die Gesellschaft- nicht unbedingt der persönlichen Meinung (allerdings auch das durchaus), aber der Vorstellung von seinen Mitmenschen.
Und wenn man die Debatten so verfolgt, so muß der verständige Dritte, wenn er denn wirklich Volkes Durchschnitt darstellen will, reichlich gespalten in seiner Persönlichkeit sein. Gerade wenn es um Ja/Nein-Themen mit starker Polarisierung geht, wie eben diese Causa hier.
Am 07.05.2016 um 20:55 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Zu 1) Ach, man setzt da einfach Ihren Namen ein - oder besser noch den Namen der im Saal gerade beliebtesten Person (da muß man natürlich die derzeitigen Twitter-Trends genau kennen). Ich denke, dann läßt sich das sehr lebensnah als "Beispiel für Schmähkritik" vortragen, damit auch der letzte Jurastudent in Schlips und Kragen endlich, endlich versteht, was eine Beleidigung und Schmähkritik ist.
Zu 2) Wie halten Sie es denn mit folgendem Zitat aus dem Schmähgedicht des JB: "...Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen"?
Total fiktiv? Albern? Übertrieben? Überlegen Sie mal, warum das da steht.
Nein, den anderen Kram nehme ich auch nicht ernst, aber was meinen Sie denn damit, "daß es um die Beleidigung an sich geht (und nicht um Erdogan)"??
War das eine TV-Jura-Vorlesung von JB? Quasi eine gekonnte Imitation von Thomas Fischer für TV, für den Durchschnittsbürger bildend, wie Fischers gewürzte Kolumne? Oder eine (künstlerisch verpackte) Information für den Unterdurchschnittsbürger, der keine Ahnung hatte, daß jedenfalls DAS eine Beleidigung ist? Oder ein verschlüsselter Kommentar zu dem Nachbarschaftsstreit gegenüber, um dem von seinem Nachbarn als "Stalin-Kotzbrocken" Titulierten klarzumachen, daß er seinen Nachbarn völlig zur Recht "Nazi-Kackfratze" nennen darf, denn das war ja nur ein Beispiel, weil der da ja vorher... (Recht zum Gegenschlag, vgl. Kachelmann)... Also, so wie man Erdogan ... nennen darf, weil der ja vorher schon gegen xtra3 und andere......?
Am 07.05.2016 um 21:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ist eigentlich die "Jodelschnepfe" hin und wieder Thema juristischer Vorlesungen? https://youtube.com/watch?v=33Vxyb5BYrc
Am 07.05.2016 um 21:23 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene "Ach, man setzt da einfach Ihren Namen ein - oder besser noch den Namen der im Saal gerade beliebtesten Person ..."
Geht nicht. Die sind keine Staatspräsidenten, weshalb die Rechtsproblematik nicht vollständig erfasst wird.
Sie beantworten Fragen nicht, indem Sie ausweichen.
Fotobiene: "War das eine TV-Jura-Vorlesung von JB?"
Das Recht, zu erklären, beschränkt sich nicht auf Jura-Vorlesungen. Das darf jeder. Auch außerhalb von Jura-Vorlesungen.
Am 07.05.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ach, herrlich, daß Sie dann also durch Böhmermann endlich - und nur am Erdogan-"Beispiel" möglich, erklärt bekommen haben, was eine Schmähkritik ist. Ich ahnte ja nicht...
Am 07.05.2016 um 22:40 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Ach, herrlich, daß Sie dann also durch Böhmermann endlich - und nur am Erdogan-"Beispiel" möglich, erklärt bekommen haben, was eine Schmähkritik ist. Ich ahnte ja nicht..."
Weder die Erstaufführung noch die Abwesenheit der Alternativdarlegungsmöglichkeit definieren die Rechtskonformität. Das Brötchen ist nicht rechtswidrig, weil man ein anderes schon gegessen hat oder weil es Alternativen bspw. Toastbrot gibt. Aber vielleicht eröffnet Herr Fischer demnächst eine Vorlesung mit dem Titel: "Das rechtswidrige Brötchen. Oder wie das Haupthaar wegen seines längeren Bestehens und Ersetzbarkeit durch eine Perücke zum Verbrechen wird."
Möglichweise habe Sie übersehen, dass nicht ich der Adressat war, sondern Erdogan. Und der will und wollte den Unterschied(!) zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik eliminieren, um Kritiker verfolgen zu können. Lassen Sie sich durch solche Kleinigkeiten nicht stören. Wenn es unter Erdogan dann um den Unterschied zwischen erlaubten ehelichen Handlungen und verbotenen ehelichen Handlungen geht, sehen wir dann genau so genau hin, wie Sie jetzt.
Am 07.05.2016 um 22:54 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Moment, Sie vergewaltigen nachher Ihren Ehepartnerin, um ihm/ihr oder uns oder Erdogan zu zeigen, was Vergewaltigung in der Ehe ist? Nein, bitte, nicht im Internet, lassen Sie's - ist nur ein Rat!
Am 07.05.2016 um 23:12 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Nein, das wiedermal hat er nicht gesagt.
Es ist auch in der Tat ein Problem, z.B. in Diskussionen um das Sexualstrafrecht, zu erklären, was gemeint ist. Da wäre es in der Tat eigentlich hilfreich, wenn man die Handlungen, worum es geht, nachgestellt als Video zeigen könnte. Das würde aber in Richtung Gewaltporno gehen und somit strafbar....
Und ich würde es auch nicht wollen, dass ein Moderator in einer Quatschsendung die Sexualstrafrechtsreform auf diese Weise erklärt (explizite Gewaltporno mit Gelächter). Wenn überhaupt sollte sowas in einem ernsthaften Rahmen gemacht werden, so dass es gar nicht zu einem Missverständnis kommen kann.
Am 07.05.2016 um 23:21 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Jo. Das empfiehlt sich wohl auch für Beleidigungen, wie's aussieht.
Am 08.05.2016 um 00:24 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Moment, Sie vergewaltigen nachher Ihren Ehepartnerin, um ihm/ihr oder uns oder Erdogan zu zeigen, was Vergewaltigung in der Ehe ist?"
Nein, denn die tatsächliche Vergewaltigung bleibt in jedem Kontext eine tatsächliche Vergewaltigung. Die Buchstabenfolge mit Beleidigungspotzial erhält ihre (strafrechtliche) Bedeutung jedoch erst durch den Kontext. Die Buchstabenfolge "Idiot" kann in einen hypothetischen Kontext gestellt werden, der die Zuschreibung auf eine Person hypothetisch darstellt und somit nicht tatsächlich vornimmt. Die tatsächliche Vergewaltigung kann nicht hypothetisch erfolgen.
Am 08.05.2016 um 00:58 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Die Abfolge von bestimmten Bewegungen könnten in einem anderen Kontext ("Aufklärungsfilm", vgl. Userin "recht und gerechtigkeit") auch eine "sexuelle Darstellung mit Vergewaltigungspotential" sein. Aber darauf kommt es gar nicht an, denn: Die "Buchstabenfolge mit Beleidigungspotetial" nannte Böhmermann selbst ein "Schmähgedicht", also Beleidigung. Sie meinen, eine Beleidigung sei zu (angeblichen) "Erklärungszwecken" (Kontext) erlaubt. Ich meine, daß das nicht so ist, so wenig wie eine Vergewaltigung zu (angeblichen) "Erklärungszwecken", oder ein Mord oder irgendeine andere Straftat. So, und nun warten wir mal ab, wie das die Gerichte sehen, der Argumente sind genug getauscht, nicht wahr? Gute Nacht!
Am 08.05.2016 um 07:19 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
@Fotobiene
1) Auch hier geht es um den Kontext. Wenn der Jura-Prof den einzigen schwarzen Studenten als Beispiel nimmt und sagt "Beleidigend wäre es, würde ich Herrn F. Nigger nennen" ist das was anderes, als wenn er ihn auf der Straße sähe und "Nigger" ruft.
2) "Wie halten Sie es denn mit folgendem Zitat aus dem Schmähgedicht..."
Mein erster Gedanke war: "Mh, das macht der E. ja"- ob die Wahrheit eine Beleidigung darstellt? Den Rest hielt ich für übertriebenen Unsinn, den (ich zumindest) nicht ernstnehmen konnte.
"aber was meinen Sie denn damit, "daß es um die Beleidigung an sich geht (und nicht um Erdogan)"
Die Beleidigungen - zoophil, Kinderficker, Schrumpelklöten etc. pp. - sind so allgemein (mit Ausnahme der von Ihnen zitierten Kurdentreter), daß Sie statt E. auch jeden anderen Mann als Beispiel hätten einsetzen können. Sie waren so übertrieben, absurd und überzeichnet, daß es ihnen an Ernsthaftigkeit mangelte.
Ich jedenfalls habe dort keinen Komiker gesehen, der E. beleidigen wollte, sondern einen, der sich darüber lustig machen wollte, daß E. die xtra3-Satire und "sowas wie dieses Gedicht hier" auf eine Stufe stellt und den Unterschied nicht erkennt.
Am 08.05.2016 um 08:17 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Auch hier geht es um den Kontext. Wenn der Jura-Prof den einzigen schwarzen Studenten als Beispiel nimmt und sagt "Beleidigend wäre es, würde ich Herrn F. Nigger nennen" ist das was anderes, als wenn er ihn auf der Straße sähe und "Nigger" ruft."
Diese Argumentation bereitet mir (moralisch, gefühlsmäßig) Bauchschmerzen, denn er stellt jedenfalls den einzigen schwarzen Studenten in der Vorlesung bloß, der ggf. in seinem Alltag ohnehin Worte wie "Nigger" und mehr hört, und zwar ernst gemeint.
Wenn ich den Prof. nicht als rassistisch empfinden soll, möge er dies mit einem weißen Studenten machen,
Am 08.05.2016 um 17:29 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
"Wenn ich den Prof. nicht als rassistisch empfinden soll, möge er dies mit einem weißen Studenten machen"
Merken Sie, daß Sie selbst rassistisch argumentieren? Nicht nur gegenüber dem Weißen, den sie als besseres Ziel für ein Beleidigungs-Beispiel ansehen. sondern auch gegenüber dem Schwarzen, dem Sie (paternalistisch) sowas nicht zumuten wollen.
"Für mich klingt die Argumentation eher so, dass es "legitimate insult" und "illegitimate insult" gibt."
Es gibt Beleidigungen und es gibt Diskussionen über Beleidigungen. Wenn Sie da keine Unterscheidung machen, wäre auch jeder Krimiautor ein Mörder, denn er spricht / schreibt ja über Morde.
"Genau solches "sich lustig machen wollen" würde ich als verletzend, kränkend, sich über einen anderen erheben wollen, empfinden und daher in der Ehre verletzend. "
Das gehört zur menschlichen Natur. Und zur Satire. Auch unser werter Kolumnist erfreut sich daran, sich ab und über die Unfähigkeit von Journalisten einer bestimmten Zeitung lustig zu machen. Würden Sie schon beim "lustig machen" die Grenze ziehen, würde es wieder ziemlich dunkel in Deutschland werden.
Am 08.05.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Auch unser werter Kolumnist erfreut sich daran, sich ab und über die Unfähigkeit von Journalisten einer bestimmten Zeitung lustig zu machen."
Er macht auch über weibliche erwachsener Opfer sexueller Übergriffe lustig. Das ist verletzend, gerade für Betroffene.
Das führt natürlich dazu, dass Betroffene über seine Einstellung zu Frauen und zu sexueller Gewalt hinterfragen, vor allem, weil es durchaus sein kann, dass er dann als BGH-Richter über ihre Fälle entscheiden könnte und dann auch so über Opfer denken würden.
Das ist mindestens problematisch.
Am 08.05.2016 um 19:50 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Merken Sie, daß Sie selbst rassistisch argumentieren? Nicht nur gegenüber dem Weißen, den sie als besseres Ziel für ein Beleidigungs-Beispiel ansehen. sondern auch gegenüber dem Schwarzen, dem Sie (paternalistisch) sowas nicht zumuten wollen."
Sie gingen davon aus, dass das ein reines Beispiel ist.
Und bei einem schwarzen Studenten, der schon im Alltag oft tatsächlich Neger genannt wird, wird das Beispiel nicht als en Beispiel verstanden, sondern als eben eine versteckte Beleidigung. Einfach weil er zu oft erlebt hat, dass Leute das Wort ernsthaft als Beleidigung, Diskriminierung benutzt hat.
Ein Weißer wird diesen Hintergrund nicht haben.
Am 08.05.2016 um 08:41 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Ich jedenfalls habe dort keinen Komiker gesehen, der E. beleidigen wollte, sondern einen, der sich darüber lustig machen wollte (daß E. die xtra3-Satire und "sowas wie dieses Gedicht hier" auf eine Stufe stellt und den Unterschied nicht erkennt.)"
Genau solches "sich lustig machen wollen" würde ich als verletzend, kränkend, sich über einen anderen erheben wollen, empfinden und daher in der Ehre verletzend. Viel mehr als die Wörter selbst verletzt diese Einstellung.
(Hier mag es gerechtfertig sein, aus deutscher Sicht. Aber übertragen kenne ich es auch in anderen Situationen, z.B. wenn es um Gesetzesänderungen innerhalb Deutschlands geht. Da wird Reforembefürwörtern auch Unrechtsstaatlichkeit vorgeworfen und über sie lustig gemacht, dabei gehört es zur rechtstaatliche Demokratie, dass man auch Gesetzesänderungen thematisieren darf.)
Am 08.05.2016 um 07:50 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
War noch mal auf FAZ, um siche rzu gehen.
Der sehr verehrte Herr Oberchefredakteur hat folgendes geschrieben: "Zugegeben, das Ansehen der Justiz und Richter leidet ein wenig unter diesen Schauprozessen?"
Ich frage mich und alle u Herrn Dr. Kohler, wo sollen hier Schauprozesse stattfinden? Dazu hätte ich gerne eine ausführlichere Stellungnahme der geschätzten Herrn von der Faz. Bei Gelegenheit. Denn ich bin ja auch hier im Kollektiv dabei und wäre somit mitschuldig. Und: Beweise, wiss Untersuchungen u solche Sachen dafür, dass das Ansehen der Justiz u Richterinnen darunter leiden würde, wäre auch sehr angebracht. Bittesehr. Herzlichsten Dank, die gnädige Frau Cholerikerin67
Am 08.05.2016 um 08:32 Uhr schrieb der Leser "Gelber Molch":
MichaelBer: “Ich jedenfalls habe dort keinen Komiker gesehen, der E. beleidigen wollte, sondern einen, der sich darüber lustig machen wollte, daß E. die xtra3-Satire und "sowas wie dieses Gedicht hier" auf eine Stufe stellt und den Unterschied nicht erkennt.“
Ganz genau so sehe ich das auch. Obwohl ich die Sendung selbst nicht besonders lustig fand. Aber das spielt keine Rolle.
Lustig oder zumindest beeindruckend finde ich dafür inzwischen die gewaltige Welle an Aufmerksamkeit, die es Böhmermann in kongenialer Zusammenarbeit mit Erdogan gelungen ist mit einem kleinen Sketch im Spätprogramm auszulösen. Millionen Menschen haben die Sendung, das Schmähgedicht und wohl auch Böhmermann selbst erst dadurch zu Kenntnis genommen. Respekt. Selbst in diesem notorisch lebhaften Forum ist die inzwischen aufgelaufene Zahl an Kommentaren ungewöhnlich hoch.
Ausgesprochen unlustig fände ich, wenn Böhmermann für seine Nummer wegen Beleidigung oder sogar Majestätsbeleidigung bestraft würde und sei es nur mit einer eher symbolischen Geldstrafe (mehr als eine solche kann ich mir in meinem kindlichen Vertrauen in den Rechtsstaat eigentlich nicht vorstellen). Geholfen wäre dadurch niemandem. Und komme mir jetzt keiner mit Argumenten, wie: „Aber wenn man Sie im ZDF ….“. Das wurde inzwischen, glaube ich, zur Genüge durchdekliniert.
Am 08.05.2016 um 09:55 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das alles an Theatermacherei, weil es keine wirklich wichtigen Probleme auf der Welt gibt. Ist doch schön!
Es zählt trotzdem, das was beim Empfänger ankommt, egal wie es gemeint war? Wie es gemeint war, weiß wer? und zählt elfe?
Und: symbolische Geldstrafe als die kindliche Vorstellung? Und damit Vertrauen in den Rechtsstaat? Ohje. Das war jetzt aber sehr ungünstig. Der echte Zahltag kommt für jeden sowieso irgendwann. Ungeachtet dessen wird noch viel mehr Geschrei und Protest in Zukunft zu erwarten sein. Multiplikatoreneffekt. Dazu brauchts kein zdf u keine medienfuzzis.
Am 08.05.2016 um 10:37 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"MichaelBer: “Ich jedenfalls habe dort keinen Komiker gesehen, der E. beleidigen wollte, sondern einen, der sich darüber lustig machen wollte, daß E. die xtra3-Satire und "sowas wie dieses Gedicht hier" auf eine Stufe stellt und den Unterschied nicht erkennt.“"
Wenn es darum geht, sich über E. lustig zu machen, geht es aber auch nicht drum, ihn aufzuklären (Vergleich Jura-Proseminar).
Wenn man aufklären wollte, müsste man eigentlich entweder
erklären, warum X3 Satire in Ordnung geht (indem man tausende Beispiele nennt, was nicht geht, kapiert man nicht, was geht), z.B. nachweisen, warum Protzbauten und auf Demonstrantinnen hauen keine Lügen sind und die Nennung dieser Tatsachen keine Beleidigung ist.
oder weitere Beispiele bringen, die auch gehen (z.B. "in Deutschland ist selbst XXX erlaubt, und das ist noch viel schlimmer als X3 Satire, also meckern Sie sich nicht wegen X3, das ist im Vergleich harmlos.")
Am 08.05.2016 um 10:50 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Wenn es darum geht, sich über E. lustig zu machen, geht es aber auch nicht drum, ihn aufzuklären.“
B. hat nur so getan, als wolle er E. etwas erklären. Sein Ziel war aber, sich über ihn lustig zu machen. So weit nicht ungewöhnlich für eine Satire. Der Punkt ist aber: lustig machen wollte er sich nicht über irgendwelche im Gedicht aufgezählten, angeblichen Taten und Eigenschaften Es, sondern über seinen Umgang mit Kritik und Kritikern. So sehe ich das und ich finde es legitim.
Am 08.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"B. hat nur so getan, als wolle er E. etwas erklären. Sein Ziel war aber, sich über ihn lustig zu machen. "
Es wird ja immer besser; jetzt hat Böhmermann nur noch so getan als ob, er hat nur noch vorgetäuscht, dass er Erdogan darüber aufklären wollte, was strafbare Beleidigung und in Deutschland verboten wäre....
Böhmermanns Kontext: " Es ging um die Illustration einer Beleidigung" - (wörtliches Zitat von Jan B.) war gar nicht die entscheidende Metabene; sondern es ist die: ALS-OB-ES- AUFKLÄRUNG-WÄRE-Metaebene, die herangezogen werden muss, um den Schmähkritik-Gedichtvortrag von Jan B. richtig einordnen zu können...
Um wie viele Ecken wollen Sie eigentlich noch denken, um den guten Jan vor dem Verdacht, er hätte hier Beleidigungen nach § 185 STGB in aller Öffentlichkeit begangen, in Schutz zu nehmen ?
Am 08.05.2016 um 14:41 Uhr antwortete der Leser "Gelber Molch":
“Um wie viele Ecken wollen Sie eigentlich noch denken, …“
Es tut mir leid, Ihnen die Illusion nehmen zu müssen, dass es bei allem (falls überhaupt) immer nur genau eine Meta-Ebene gibt.
Am 08.05.2016 um 16:29 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
" ... dass es bei allem (falls überhaupt) immer nur genau eine Meta-Ebene gibt."
Immer nur genau eine Meta-Ebene. Sagt der Diskursversteher und Diskursentscheider in Personalunion Gelber Molch.
Wer oder was hat Sie denn diese Weisheit gelehrt?
Am 08.05.2016 um 14:05 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"B. hat nur so getan, als wolle er E. etwas erklären. Sein Ziel war aber, sich über ihn lustig zu machen. So weit nicht ungewöhnlich für eine Satire. Der Punkt ist aber: lustig machen wollte er sich nicht über irgendwelche im Gedicht aufgezählten, angeblichen Taten und Eigenschaften Es, sondern über seinen Umgang mit Kritik und Kritikern."
So sehe ich es auch. Auch wenn Böhmermann das nicht zugibt.
Und meine Frage ist, welches Mittel dazu erlaubt ist.
Wenn ich mich meinetwegen über Petry, Höcke oder Bachmann lustig machen wollte, darf ich ihre Brustgröße, Penislänge, oder sexuelles Vorlieben in Vulgarsprache thematisieren?
Am 08.05.2016 um 10:45 Uhr antwortete der Leser "Milena Jesenská":
Sehr geehrter Herr,
meine Antwort gilt selbstverständlich nicht nur Ihnen persönlich, sondern im Grunde Allen, die sich hier derart engagiert, um nicht zu sagen hitzig, kommentierend zu diesem "Aufreger" äußern, wobei ich den Autor der Kolumne, Herrn Fischer, ausdrücklich ausklammere:
Wäre ich auf Haiti Mutter mehrerer Kinder vor der täglichen, nein stündlichen Frage, wie ich uns heute, morgen, übermorgen und die nächsten Wochen und Monate das nackte Überleben sichere, würde ich Euch voller Wut entgegenschreien:
Eure Sorgen möchte ich haben!
Am 08.05.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Nein, nein, das würden Sie nicht. Denn dann hätten Sie andere Sorgen, als irgendwelchen Leuten die Sie nicht kennen Ihre Meinung entgegenzuschreien.
Am 08.05.2016 um 11:30 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Sagt eine Nichtmutter aus Nichthaiti?
Am 08.05.2016 um 13:45 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wieso Haiti? Aber auch.
Meine Nachbarin hat 5 Kinder! Und sie hat existentielle Sorgen, deshalb kümmere ich mich ein bisschen, nebenbei...nicht nur um sie....
Man kann, wenn man will soviel machen, der Tag ist immer lang und wenn man auf Zack ist, geht so viel an Engagement und Sinnvollem, aber das hier ist auch unendlich sinnvoll -für die, die es kapieren!
Am 08.05.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "Milena Jesenská":
Sehr geehrter "choleriker67",
"... aber das hier ist auch unendlich sinnvoll -für die, die es kapieren!"
antworten Sie mir.
Ich möchte nicht versäumen, mich für das Kompliment zu bedanken, ich sei schlicht zu doof, Bedeutsamkeit und Sinn dieses Hype um B. zu "kapieren".
Mit freundlichem Gruß Ihre "unendlich" betrübte MJ
Am 08.05.2016 um 20:08 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Meine liebe Kafka-Muse!
Es liegt mir fern Sie in solch eine Aussage, die im Grunde bezugslosen Inhalt hat einzuschließen, da ich Sie in anderen Beiträgen immer sehr ausführend und reflektierend erlebt habe. Dass dies hier alles Weltgeschichte ist wissen Sie und ich, ob es andere kapieren,wissen wir nicht. Ich könnte genau so gut geschrieben haben, für die, die sehen, ist es sinnvoll verstehbar oder für die, die neurotisieren, ist es verwesbar, für die Deprimierten, Psychokritiker ebenso, oder für die, die entgegnen, ist es sinnvoll verstehbar. Für jeden anders. Ich schließe Sie in meine guten Gedanken ein und weiß Sie wissen sehr wohl, dass ich Sie sehr schätze! Ihre Cholerikern67
Am 08.05.2016 um 21:02 Uhr antwortete der Leser "Milena Jesenská":
Liebe "choleriker67",
ich nehme Ihre Entschuldigung an.
Ihre MJ
Am 08.05.2016 um 21:46 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Liebe Frau Jesenska!
Ich danke Ihnen und wünsche weiterhin viele vergnügte Derwischerles. Wir sollten mehr an Kafka denken. Ihre Cholerikerin
Am 08.05.2016 um 15:25 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Sie könnten sich auch fragen, wie es den Menschen in den Erdogan-Gefängnissen geht.
Aber wozu das Naheliegende lösen, wenn das Ferne (für uns gerade nicht Lösbare) zur Ablenkung und verharmlosenden Relativierung dienen kann.
Am 08.05.2016 um 20:23 Uhr antwortete der Leser "Milena Jesenská":
Für Ihre These, die humanitäre Katastrophe auf Haiti sei für uns nicht lösbar, mein Hinweis auf den täglichen Kampf der dortigen Bevölkerung um`s schlichte Überleben diene der "Ablenkung und verharmlosenden Relativierung",
sollten Sie sich schlicht nur schämen, Herr Retter der Menschen in den Erdogan-Gefängnissen.
Oder nehmen Sie hier an einem Wettbewerb teil, wem die peinlichste Kommentarantwort gelingt. Dann bleibt mir nur zu sagen:
Sie haben gewonnen.
Schlussfrage:
Wie viele Häftlinge hat der B.-Quatsch denn bisher aus den türkischen Gefängnissen katapultiert?
Die Wahrheit ist, dass sich eine breite Mehrheit in der Türkei durch den B.-Quatsch ebenfalls beleidigt sieht, sich mit diesem schrecklichen Erdogan solidarisiert, weil er vermeintlich B.`s Opfer ist.
Dadurch ist Erdogans Position signifikant gestärkt. Das und nichts anderes hat dieser sogenannte "Comedian" B. erreicht und ich erlaube mir, dieses Ergebnis zum Kotzen zu finden.
Am 08.05.2016 um 11:22 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ja, es wird wohl ein neuer Rekord an Kommentaren werden. Aber es ist halt so, wenn einer auf einer Party pupst, dann erhält er ein bisschen Aufmerksamkeit. Wenn er dabei die Hosen herunterlässt und ein bisschen was in die Maibowle ablässt, dann ist er dauerhaft der Mittelpunkt. Beeindruckend fände ich dabei aber weder die Leistung noch die sich zwangsläufig ergebende Aufmerksamkeit.
Wahnsinn, die Party in Hinterposemuckel hat jetzt sogar weltweite Aufmerksamkeit! 500.000 Klicks auf das Video bei Youtube! Hunderte von Diskussionen mit den verschiedensten Themen: Ist das Kunst? Hat der Gastgeber Recht, wenn er sich beleidigt fühlt? Was ist mit dem Lieferanten der Maibowle?
Am 08.05.2016 um 15:30 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Großartig. Die Lehrtätigkeit von Herr Fischer erhält durch Sie ihre vollste Würdigung.
Am 09.05.2016 um 07:45 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Ja, ich denke, das Lesen von Herrn Fischers Kolumne hat mich etwas gemäßigt. Sonst wär ich vollends auf Böhmermann-Niveau abgesunken.
Am 08.05.2016 um 10:34 Uhr schrieb der Leser "Goliathkong":
Bö. hat reichlich Wind gemacht, ich bin der Ansicht, es war eine fies treffende satire. Besser fand ich jedoch dieses satirische Gedicht:
Spieglein, Spieglein im Präsidenten-Zelt, wer ist der größte Führer auf der Welt? Fragte Recep Tayyip Erdoğan, hoffend, das der allwissende Spiegel in benennt. Der Spiegel überlegte kurz und sprach: Die größten Führer sind fast alle tot, Hitler, Stalin, Dschingis Khan und Pol Pot, nur einer lebt noch fern von hier, der ist noch viel größer und jünger als Ihr: Kim Jong-un ist derzeit der größte Führer, Ihr seid leider der Verlierer.
Am 08.05.2016 um 11:42 Uhr schrieb der Leser "FischerFritz":
Ich habe den Eindruck, für manche (viele) funktioniert das so mit dem Recht: was der Vorsitzende Bundesrichter, oder Verfassungsgerichtspräsident, oder von mir aus die Bundeskanzlerin sagt, das muss ja stimmen, und dann wird die Logik so lange hin und hergebogen, bis es stimmt. Und weil das Recht so viele Gummibegriffe und Ermessensspielräume enthält (zB was ist Kunst), geht das recht einfach.
Am Ende kommt aber unten das raus, was oben eingefüllt wurde und das Establishment hat immer Recht. So wie die Bank immer gewinnt.
Mit Logik hat das nicht viel zu tun. Aber mit dem komfortablen Gefühl, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem gefühlt logisch Gerechtigkeit besteht. Nur das es halt nicht so ist.
Je suis Charlie? Geschmackvoll war der Kram ja nun nicht immer, nicht mal überwiegend. Bewusst verletzend? Sicher auch. Aber da gab es publikumswirksam fotografisch dokumentierte Schulterschlüsse.
Und nun? Je suis Böhmermann? Fehlanzeige. Verlogen ist das schon, nicht nur ein bisschen.
Am 08.05.2016 um 11:59 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Je suis Charlie? Geschmackvoll war der Kram ja nun nicht immer, nicht mal überwiegend. Bewusst verletzend? Sicher auch. Aber da gab es publikumswirksam fotografisch dokumentierte Schulterschlüsse."
Wobei es da auch kritische Stimmen gab, was allerdings auch gerne als rassistisch diskreditiert wurde.
Die Kombination "solche Karikaturen nicht in Ordnung zu finden und gleichzeitig es nicht in Ordnung zu finden, als Protest den Herausgeber zu töten" wurde nicht verstanden.
Übertragen auf diesen Fall: keiner würde jetzt den Mord von Böhmermann gut heißen und keiner würde befürworten, dass man seine Wohnung abfackelt.
Am 08.05.2016 um 14:06 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Tja, die Humorlosen und Religionsfetischisten sind die ersten, die zur Waffe greifen.
Darum braucht unser Bundespräpräsikanditatat Hofer Norbert ja eine Schusswaffe, der verteidigt sich wenns sein muss gegen Worte auch mit einer Kugel. Darum heißen bei uns in Ö die Gehsteige dann ab sofort wieder Bürgerwehrsteige(;- und gibt es Koks auf Rezept.
Am 08.05.2016 um 14:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Wobei "Humor" auch eine Waffe sein kann (siehe z.B. Vergewaltigungswitze).
Am 08.05.2016 um 18:26 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ja, ist er ja auch.
Sie wissen, mein rabenschwarzer Humor ist nichts anderes als mein Umfeld auszuhebeln. Die Dunkelheit begräbt die Nebenpersonen in ihren toten Farben, das Weiß des Bildes erscheint, leuchtendes, nacktes Erscheinen in Umrissen, das ist etwas sehr Feines, es verletzt nicht, es adelt...;-)
Vergewaltigungswitze sind Zeichen einer versteckten Hirnblutung.
Am 09.05.2016 um 22:49 Uhr antwortete der Leser "ketzer64":
Ich kenne keinen einzigen Vergewaltigungswitz. Zumindest hat mir niemand jemals einen erzählt. Vielleicht liegt es daran, dass ich mich in einer bestimmten / gewissen / wie auch immer Gesellschaftsschicht bewege. (Anders und zum Beispiel gesagt: Ich kenne "jüdische Witze" - die gehören zu meinen liebsten Witzen. Ich kenne auch einige "Judenwitze" und einige "Negerwitze" - wobei ich nicht mehr weiß, woher. Aber von keinem Menschen in meinem Umfeld habe ich jemals einen derartigen "Witz" gehört. Alles klar?)
Am 10.05.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Dann fragen Sie den philipinnischen Frauenliebhaber "dirty Harry", der kann ihnen da weiterhelfen.
Ob alles klar ist? Ja, bei der Cholerischen war alles klar, aber ausländische Küchenpsychologinnen ohne Kompetenzen und mit Wiener Schmäh, die halt nix können, werden sich schleichen geschickt. Ist doch auch schön, vor allem kommt das super gut gut an! Ja, es ist super, wenn man sich nur in der gehobendsten Schicht bewegt, bei mir ist das leider nicht so, alles nur UniversitätsprofessorInnen, AkademikerInnen, Gelehrte, Intellektuelle, Journalisten und Politiker. Weit und breit keine Juristen und Witzbolde mehr, uff Erleichterung!! Und bei Ihnen? Auch alles gut?;-)
Am 08.05.2016 um 13:56 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
Übertreiben Sies mal nicht: Wenn 97 von 100 Juristen unabhängig voneinander im Fall Böhmermann zum selben Ergebnis kommen, zeigt dies, dass der Fall sehr eindeutig ist.
Der Charlie-Vergleich hinkt an 2 Punkten: Zum einen haben ich und andere schon damals darauf hingewiesen, dass Satirefreiheit nicht schrankenlos gilt und manche Charlie Karikaturen Straftatbestände in Deutschland erfüllen könnten. Zum anderen wurde Böhmermann nicht von einem Terrorkommando erschossen.
Am 08.05.2016 um 18:07 Uhr antwortete der Leser "wvdo":
97 von 100 Juristen, die unabhängig voneinander zum selben Ergebnis kommen, sind eine nahezu unmögliche Entität. Wo haben Sie die gefunden und wie lautet das Ergebnis ?
Am 08.05.2016 um 15:21 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Nein, das ist nicht verlogen. Es ist ein kleiner Unterschied, ob jemand ermordet wurde wegen seiner Äußerungen, oder nur einem Gerichtsverfahren entgegensieht, in dem alle Aspekte abgewogen werden müssen und an dessen Ende vermutlich eine Geldstrafe stehen wird, die nur einen Bruchteil des Medienwertes für Böhmermann betragen wird. Egal wie es ausgeht, Böhmermann wird vor einem deutschen Gericht nichts besonders böses passieren.
Und zum Thema Establishment: Wer die Gesetze macht, dessen Gerechtigkeitsempfinden spiegelt sich in den Gesetzen wieder. Der Rechtsstaat sorgt im wesentlichen dafür, dass man vorher nachschauen kann, was einem hinterher wahrscheinlich blüht. Er sorgt nicht dafür, dass der dem Recht Unterworfene das Ergebnis besonders gerecht finden wird.
Am 09.05.2016 um 09:04 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
Ja, verehrter Enttäuschter, so geht es vielen: Sie verwechseln die eigenen "Eindrücke" mit "Logik". Als Revisionsrichter können Suie das täglich mehrmals lesen: Der Urteil des Landgerichts leide an einem "Denkfehler" (Verstoß gegen die Logik), weil der Angeklagte die Tat ja gar nicht begangen habe.
Mit Sprache ist dem Verschwörungs-Ansatz, den Sie hier sehr schön demonstrieren, nicht beizukommen. Eigentlich mit gar nichts. Denn er dreht sich mit beliebiger Umdrehungszahl um sich selbst. Wenn Sie zwei Schritte zurücktreten würden, könnten Sie erkennen, dass Sie exakt das tun und für sich reklamieren, was Sie den "anderen" vorwerfen. tf
Am 09.05.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Sie verwechseln die eigenen "Eindrücke" mit "Logik"."
Das ist ja tatsächlich oft so. Dennoch: Erschlägt man den Laien-Kritiker damit nicht automatisch? Enthebt das den Experten von der ständigen Aufgabe, sich auf die Suche nach der womöglich berechtigten Essenz der Kritik machen - auch wenn es häufig lästig ist?
Sie kritisieren - diese Vermutung ergibt sich zumindest aus ihren Äusserungen hier und da - auch gerne frei von der Leber weg die Sache Kunst und den Darsteller Künstler. Auch als "Kunst" und "Künstler" bekannt. Diesem wohlfeilen und forschen Urteilen steht ja auch irgendwo wieder ein Experte gegenüber, der sich das anhört, den Ton und den Bombast und die individuelle Verschrobenheit vielleicht nicht mag, dennoch aber sich denkt: Na ja, im Kern findet sich etwas Bedenkenswertes. Ob das Bedenken (amendedestages) zu etwas führt, ist damit ja noch längst nicht entschieden.
Am 09.05.2016 um 17:14 Uhr antwortete der Leser "FischerFritz":
Hallo Herr Fischer, ich versuchs nochmal:
Im Fall Böhmermann wollte einer Quote machen (das ist nichts Ungewöhnliches in der Branche), indem er Witze auf Kosten eines unangenehmen Zeitgenossen macht (auch nicht Ungewöhnliches, haben wir alle schon gemacht. Ist auch nicht strafbar). Dabei hat er die Steilvorlage dieses vorhandenen Spottfilmchens genutzt und einen draufgesetzt.
Jetzt kommt's: Damit B. keinen Straftatbestand erfüllt, hat er das Schmähgedicht in einen umgebenden Text verpackt, in dem er Erdogan erklärt, warum das Filmchen legal ist, denn der rezitierte Gedichtstext wäre es ja nicht mehr - wäre er nicht einfach nur ein Zitat.
Sie selbst, Herr Fischer, haben irgendwo in den Diskussionsspalten dieser Kolumne mal erwähnt, wie man geschickt üble Nachrede vermeidet, indem man bestimmte Satzstücke ("was man so liest", "manche meinen", etc.) einflicht und damit statt Tatsachenbehauptung eine Meinungsäußerung erzeugt.
Herr Böhmermann hat mit seinem "Trick" eben die Beleidigung vermieden und (1) Kunst sowie (2) ein Beispiel in einem "edukatorischen Kontext" erzeugt.
Insoweit weder unwitzig, noch verwerflich, noch strafbar. Wo ist da der Zirkelschluss bitte?
Es braucht wohl einen gestandenen Juristen Ihres Formats, um doch noch Ermessenspielräume zu sehen und diese zu nutzen, um einen Straftatbestand zu erkennen. Mit Logik hat das nichts zu tun. Nur mit ergebnisorientiertem Herangehen.
Beste Grüße, und danke für die Kolumne, FF
Am 09.05.2016 um 17:30 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Sie sollten doch eigentlich auf "frische Fische" verpflichtet sein. Was Sie da äussern, ist eher ein abgehangener Aal, der entwickelt schon vom Kopf her Geruch.
Am 08.05.2016 um 13:55 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
Hi Ziemniaki!
Fischer ist unschlagbar in seinen Argumenten. Ja. Da muss man manchmal schwer atmen. Aber ich bin taff.
Übrigens war da die Sach mit der Kartoffel.(tazartikel) Reni, meine polnische Busenfreundin hat mir gesagt Kartoffel heißt Ziemniaki, ein völig normaler Begriff und meint gar nix, wenn man es zu jmd sagt.
Choli
Am 08.05.2016 um 14:17 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Da fühle ich mich gleich wohlwollend angesprochen. Und es könnte, wenn ich so in den Spiegel schaue, etwas dran sein. Sie sind also über Nr. 52.18ff gestolpert.
Am 08.05.2016 um 17:41 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ja, und es hat mit der richtigen Positionierung nicht geklappt, aber man findet sich ja. Die Wege des Herren sind verschlungen. Gerade wieder kommt der Gedanke: Wahrheit, was ist Wahrheit, gibt es sie überhaupt, oder Illusion, wenn das Vergangene Gesagte nicht mehr da ist, nur mehr nachklingt, wie kann es wahr sein...seltsam. Wieso festnageln auf das was doch längst nichtmehr gilt, vielleicht. Kein Raum für Veränderung, wo bleibt Chance auf Lösung, Erlösung. Vollendung wäre : hier war die Tat, der Mord vollzogen, der Henker stand unbeweglich und und stützte sich auf das mit Blut befleckte Schwert, ...Opfer und Täter sind auf wunderbare Weise verbunden....
Am 08.05.2016 um 13:55 Uhr schrieb der Leser "FreiPlag":
Mir als Laien ist der Begriff "Gegenseitigkeit" aus §104a StGB unklar.
Dazu habe ich gefunden:
... Hierbei handelt es sich um das Erfordernis des Bestehens eines Schutzniveaus in der ausländischen Rechtsordnung, welches dem der jeweiligen Norm des deutschen Strafrechts im Wesentlichen entspricht. ..(1)
Muss demnach Herr Gauck durch ein türkisches Gesetz vor einem türkischen Böhmermann geschützt sein? Oder ist Gegenseitigkeit anders zu verstehen?
(1) https://books.google.de/books?id=liYyBwAAQBAJ
&pg=PA993
&lpg=PA993
&dq=gege...
Am 08.05.2016 um 14:00 Uhr antwortete der Leser "Toskanasonne":
yep
Am 08.05.2016 um 15:12 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ein einheitliches Recht wäre ein Hit, sag ich als Laiin. Geht nicht. Ich weiß.
Am 08.05.2016 um 15:26 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Aber wenn man die Historie betrachtet, dann sieht man, dass es sich im Laufe der Zeit immer stärker vereinheitlicht hat.
Wenn uns also nicht die Zivilisation irgendwann ausgeht, dann werden wir wohl noch ein einheitliches Recht bekommen.
Aber wir werden es nicht mehr erleben.
Am 08.05.2016 um 17:34 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Ja, die Rechtsangleichung. Nehmen wir die Demonstrationsgesetze aus Spanien, kombinieren das mit den Mediengesetzen in Ungarn, den kolonialen Ambitionen von Frankreich, dem Abtreibungsverbot aus Irland, den Geheimdienstprogrammen aus England, den Schikanen für die Staatenlosen in Lettland, den CIA-Foltergefängnissen in Rumänien und dem bundesdeutschem Antisemitismus und lassen die Reste vom polnischen Verfassungsgericht darüber wachen.
Am 08.05.2016 um 17:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Es nicht mehr selbst zu erleben, ist nicht wesentlich, geht es doch vielmehr darum: selbst Spinnfaden gewesen zu sein und nicht ein im Spinnennetz gefangenes Insekt; Unendlich viele Fäden sind miteinander verknüpft, auf hierarchische und geometrische Weise; Essenz der Macht, das Netz der Herrschaft. (Sogar im Himmel gibt es Rangordnungen...)
Am 08.05.2016 um 18:05 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Fangen Fischer einer Spinne nicht ähnlich? Faden, Fischer oder Fliege, dass ist hier die Frage.
Am 08.05.2016 um 19:41 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sie sind mir aber einer. Physiker gell!
Kennen Sie das Buch "Mr.Rainbow" von Marianne Chatelain? (QuellVerlag Stuttgart 1997)
Fischer fangen nicht, sie fischen und schmeißen den Fisch zurück ins Meer. Und Spinnen warten.
Am 09.05.2016 um 07:49 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Noch nicht, ist bestellt.
Am 09.05.2016 um 08:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wunderbar!
Ist (aber) ein Kinderbuch! Ich mag es sehr,
Was hat Mr. oder Mrs. Rainbow heute Nacht geträumt? ...........
wunderbar auch zu lesen: "Deus Formicarum" von Heinz Kröpfl, fang grad an, nachdem ich mich gestern in"Die Ärztin" versenkt habe. Ja, oftmals gibt es Parallelen, Spiegel.
Am 08.05.2016 um 14:16 Uhr schrieb der Leser "Pueckler_FM":
In einem Interview mit dem Züricher „Tagesanzeiger“ hat der Historiker Philipp Blom eine bemerkenswerte Beobachtung mitgeteilt: Rassistische Stereotype werden zunehmend durch den Hinweis auf die (angeblich) „einzigartige Kultur“ ersetzt. http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/wir-werden-aermer-werden/story/19957381
Dazu gehört mM nach auch, dass versch. kulturelle Aspekte als Abgrenzungskriterium betont werden – etwa Bildung („Bildungsferne Schichten“) oder kulturelle Ausdrucksformen, wie Satire (Mohamed-Karikaturen, Erdoğan Schmähgedichte).
Darum halte ich es für problematisch, pauschal die Freiheit der Kultur oder der Satire zu reklamieren, ohne zu hinterfragen, welche Konsequenzen das im Einzelfall hat – etwa die subtile Etablierung rassistischer oder fremdenfeindlicher Denkhaltungen.
Aus der Lernpsychologie ist bekannt, dass das Gehirn keine Negationen speichert. Es speichert vielmehr genau jene Bilder, die eigentlich negiert werden sollen. Also zum Beispiel das Bild des Ziegenfickers. Indem ein Komiker den Flachsprech von Rechtsradikalen 1:1 aufsagt, trägt er seinen Anteil dazu bei, diesen Nazisprech in breiten Bevölkerungskreisen salonfähig zu machen. Kann er sich mit dem Hinweis auf seinen Status als „deutscher Ai Weiwei“ dafür freisprechen?
All das nur, weil der Herr B. auf den harmlosen Aufreger der Extra 3-Redaktion („Erdowahn“) noch einen groben Keil drauf setzen und die Gunst der Stunde nutzen wollte, um seinen Führungsanspruch als Provokateur zu untermauern?
Am 08.05.2016 um 14:20 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Das können Sie nicht machen, der Führungsanspruch gebührt dem hiesigen Rebellen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/wie-thomas-fischer-de...
Am 08.05.2016 um 18:02 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Oh, gibt es wieder einen Essay, ich bin angetan. Ich verstehe schon wiedermal alles. Bin auf dem Wege zur Erleuchtung. Ich habe das Prinzip der Verschwörung aller Dinge verstanden. FAZ unterliegt einem Denkfehler, sie werden es aber korrigieren. Es geht nicht um Fischer. Es geht um denBlick, und zwar um den in die Ewigkeit, durch ihn kann man Frieden schließen mit den eigenen Fehlern und der Vergangenheit. Es geht um Vollkommenheit. So begreife ich das.
Am 08.05.2016 um 18:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Leider nein, kein neuer Essay, aberBöhmermann kann nicht, wie Pueckler_FM behauptet, einen Führungsanspruch als Provokateur untermauern, denn
es kann nur den EINEN geben!
Am 08.05.2016 um 18:30 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Was ist es dann?
Am 08.05.2016 um 18:35 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Das alte Ding von der frommen Helene. Sie hat darin den zweiten Senat einen Rebellensenat genannt.
Am 08.05.2016 um 18:49 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ja, ich weiß, ich hab nur nachgefragt um "sicher zu gehen" ,
merken Sie etwas, wenn Sie 160.6 von mir lesen...?
es ist genial, all das ist genial. Bis auf Lenis Ausruschter! Aua! Die Schuhe...
Er ging an der Seite einer Frau, die er vorher noch nie gesehen hatte, eine Fremde, Gauklerin...
Am 08.05.2016 um 18:43 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
ER ruft, sich empörend über das Schauspiel, das er selbst hervor rief: "Stürze doch zusammen, du ganze Gesellschaft, stirb doch du alte Welt!"
Die Folge seiner Erhebung war die Vernichtung aller Intelligenz, die Verneinung aller Rechtschaffenheit der Tod jeder Kunst...
(noch mehr?);-) hihi...
Am 08.05.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Danke, googeln half.
http://zach.in.tu-clausthal.de/teaching/vr_literatur/Joris-Karl%20Huysma...
Am 08.05.2016 um 19:18 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Jaa! Juchu!
Millionen Bussibussibussibussis!!
Und: (was hat die alte weise Gauklerin, die Fremde aus dem anderen Lande vorausgesagt:)
Willi Wilhelm Busch:(S.504)
...Schmöck schon längst bereit, ist dieserhalb gar hoch erfreut. Un dasl der Frühling kam ins Land. Ward Lene Madam Schmöck genannt. (Fromme Helene ist karrierebewußt)
"Der Herzog fiel vernichtet auf seinen Stuhl." Joris-Karl Huysmans
Zum Glück alles nur reine Fantasie.
Und Böhmermann? Trägt ab sofort an den Füßen zwei Schuhkartons, mit bunten Bändern zugeschnürt...
Am 08.05.2016 um 19:20 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wir sollten zusammen ein Buch schreiben...Sie liefern, liefern, liefern, ich schreibe;-) und dann bräuchten wir noch jemand, der oder die...sich gut mit Rhetorik auskennt. !!)
Am 08.05.2016 um 19:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das alles ist genial typisch für eine männliche Sichtweise!;-)
Am 08.05.2016 um 20:33 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Der Hinweis auf die "männliche Sichtweise" impliziert einen spezifisch weiblichen Beitrag zur Vervollständigung des Bildes: Wohlan, gnä' Frau, hauen Sie in die Tasten!
Am 08.05.2016 um 21:49 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Werde dies aber Morgen im Tageskleid vollbringen um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, die zur Entsachlichung, Entrechtung meines Statements führen könnten.
Am 09.05.2016 um 08:26 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Danke für den Artikel von Herrn Philipp Bloom im CH-Tagesanzeiger. Ein wirklich sehr profundes, leicht lesbares(!), verstehbares Interview. Bloom ist ernst zu nehmen. Absolut -"Vorkriegsfachmann" und Vor- und Nach-denker. Er ist ja so wie meine beste Freundin Gabi Historiker, also ein Mensch, der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft beleuchtet. Und er schreibt verdammt viel Gescheites. Sie denkt auch viel Gescheites, aber keiner will sie hören… „Wir werden ärmer werden“ heißt die Überschrift. Ärmer worin? Wir werden uns mit weniger begnügen müssen, wenn wir eine gerechtere Verteilung wünschen, sag ich? Ja, das ist gut. Bedingungsloses Grundeinkommen? Ja, sofort. Für alle, für alle, die ohne Job sind und für alle Immigranten etc.; man muss sich nicht über einen Beruf definieren, man braucht zumindest soviel cash um seine Grundbedürfnisse zu decken. Andere Baustelle, ja klar, aber …es hängt alles irgendwie zusammen im Leben. Wieviel erzielen gewisse Kunstwerke bei Auktionen? Betender Hitlerjunge? Welch Hohn? Welch kranke Gesellschaft? Ich würd das Scheissbild verbrennen…aus meiner momentanen Wut heraus, die mich wieder an all die Verbrannten denken lässt… Bloom weiter:“ aber man kann fragen wie wichtig sind Ideen von Männlichkeit, Weiblichkeit, Stolz oder Glaube? Das kann zu radikalen Werten führen. Und darüber ist schwer zu urteilen.“ In dieser Aussage liegt so viel drin, vor allem der Hinweis auf radikale Werte, Sie schrieben dazu...Fortsetzung folgt
Am 08.05.2016 um 16:46 Uhr schrieb der Leser "Blablaist":
Tut mir leid, TF, früher fischten und fingen Sie besser. Seit es Ihnen ein paar «Teufelskreise» angetan haben, geriet das offene Meer weniger populärer, aber dennoch zahlreicher Aspekte aus dem Fokus.
Nun will ich keine Themen nennen, damit es nicht heisst, ich wolle Sie «anstiften», aber zu Merkel, Juncker, Draghi oder «EU-Recht» lässt sich viel finden, zu dem man als Rechtskundiger seine Mitbürger zum Mitdenken anregen kann.
Am 08.05.2016 um 19:30 Uhr antwortete der Leser "Tante Jolesch":
Hochverehrter Forist mit dem verheißungsvollen Nutzernamen,
"Tut mir leid, TF, früher fischten und fingen Sie besser"
schicken Sie unseren Kolumnisten kurz und knackig mit einem intellektuellen Lucky Punch in die Ringseile.
Und dass es Ihnen leid tut, ihm derart ein's auf die Zwölf zu geben, offenbart den großen Sportsmann in Ihnen.
Ich kann und muss meinerseits nur fix ergänzen, dass auch ich meine Lieben täglich mit dem Satz belehre:
"... ja, ja, früher war alles besser; selbst die Nostalgie ist nicht mehr das, was sie mal war ... "
hasta luego, tengo prisa
(muss andernorts noch einen gehaltvollen Kommentar absondern)
Am 08.05.2016 um 21:01 Uhr antwortete der Leser "Blablaist":
Liebe Tante Jolesch,
ausgerechnet von Ihnen derart bedacht zu werden, erlaube ich mir als eine Ehrung aufzufassen.
Es muss schon was hergeben, das Ihren Nerv reizt.
Ebenfalls tengo prisa!
Am 09.05.2016 um 11:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Früher gab es vielevieleGoldfische, deshalb war das Fischen so lustig.
Heute sind alle Fische gleich fad anzuschauen.
Nostalgie? Man sollt nie Versuche in Erwägung ziehen die Vergangenheit vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Wow, der Satz ist mir aber gelungen!
Am 08.05.2016 um 17:17 Uhr schrieb der Leser "dackel im sturm":
sehr ehrenhaft, euer ehren ! wir plädieren allderdings auf vorgetäuschten versuch, von einer straftat ist hier nirgendwo ernsthaft auszugehen .. der kläger mag sich höchstens veralbert fühlen, schlimmstenfalls provoziert - das aber hätte er dann wohl seiner vorangegangenen botschaftereinbestellung, selbst ein unerhörter übergriff auf die (deutsche) kulturöffentlichkeit bzw öffentlichkeitskultur, zu verdanken - und sich auf diese weise nur selber vorgeführt -- ja, man muss schon sehr beschränkt, oder böswillig, oder auch beides sein um derart den sachverhalt zu verkennen !! nächstens ergeht selbstverständlich die klage von ihro kaiserliche gnaden den pferden von Lipizza , gegen Welke
&co - macht euch gefasst Mainzelmännchen wir kriegen euch .. .. ..
Am 08.05.2016 um 18:53 Uhr schrieb der Leser "Milena Jesenská":
"Nichts bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen, Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, Wenn hinten, weit, in der Türkei, Die Völker auf einander schlagen"
Liebe ZON - Foristen:
Wer errät oder gar weiß, wessen Feder das Zitierte entstammt, was der Künstler uns damit sagen "wollte", ob das Gewollte mit dem Verlautbarten übereinstimmt, und was das Ganze
erstens mit dem Fall B., zweitens mit dem 8. Mai (heute und seit 71 Jahren!) und drittens damit zu tun hat,
dass hier binnen weniger Tage über 1230 Kommentare zum scheinbar größten Problem in und um Deutschlands allergrößten Künstler und Satiriker publiziert worden sind, kann etwas gewinnen:
Preis: Goldgerahmtes Originalmanuskript von Kafkas "Verwandlung" mit einer persönlichen Widmung des aus Presse, Funk und Fernsehen bekannten Rahmenherstellers Gregor Böhmermann
Preis: Wahlweise ein ganzer Tag mit Thomas Fischer im Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder ein halber Tag mit Mickie Krause ("10 nackte Friseusen ...) auf dessen Finca in Mallorca
Preis: Ein ganzer Nachmittag (14.00 Uhr bis 17.03 Uhr) auf dem Therapiesofa von Brigitte Lämmle
Preis: Ein ganzseidenes Fan - Fähnchen (schwarz - rot - gold) mit der Aufschrift "Je suis Böhmermann"
Kleiner Tip noch zum 8. Mai: "Muttertag" ist es nicht!
Nun aber flugs an die Tastatur:
The early bird catches the worm
Am 08.05.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "Fishermans Friend":
Sehr geehrte Frau Jesenská,
bei diesem Ihrem Kommentar, mehr noch bei Ihrem "Haiti"-Kommentar heute morgen habe ich "schlucken" müssen und lange überlegt, ob ich antworten soll.
Ich wünsche Ihnen, ich wünsche mir, dass Sie (nur) geschrieben haben, weil Wut, Zorn und Verzweiflung einfach mal ein Ventil brauchten.
Dagegen ist gegebenenfalls nichts zu erinnern.
Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass wir unsere Wut, unseren Zorn und unsere Verzweiflung aber ebenfalls nur in die wichtigen Dinge des Lebens einbringen sollten.
Falls Sie das akzeptieren, darf der Fall B. und das ganze Drumherum Sie doch keinesfalls wütend, zornig oder verzweifelt stimmen. Und einige Kommentarantworten schon gar nicht.
Ein Freund nicht nur des Fischers.
Am 08.05.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Ein Böhmermann-Fähnchen habe ich schon, steht neben der Stefan Raab Figur, der dritte Preis ist weniger gut, sagt Kumpel Daumier, Manuskripte eher nicht, wir haben ja die Glotze und im Regal ist kein Platz - da stehen die Videos, aber dass mit den zehn nackten Friseusen wäre megageil. Nur die Frage, wie ging die nochmal?
Am 09.05.2016 um 08:43 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Naja, es ist nun einmal so, dass der Furunkel am eigenen Hintern in der Regel eine wesentlich größere persönliche Bedeutung hat, als das Krebsgeschwür beim Nachbarn. Daher das große Interesse.
Wären wir an Informationen interessiert und daran zu helfen, dann würden wir das ai Journal lesen. Wir wollen uns unterhalten und rechtschaffen aufregen, daher lesen wir stattdessen Zeitungen.
Wollten wir etwas tun, dann würden wie Briefe gegen das Vergessen schreiben. Aber wir sind mehr an unserer Selbstdarstellung interessiert, deshalb schreiben wir hier unsere öffentlichen Beiträge.
Aber zu den Antworten: Goethe, Faust. Ende des zweiten Weltkriegs. Gemeinsamer Nenner: das gemütliche Gläschen Wein, das Goethe erwähnte, das Böhmermann trank als er sein Gedicht erstellte, das sich die Unterzeichner der Kapitulationsurkunde gönnten und das wir hier vor dem Rechner genießen.
Ich hätte gerne den vierten Preis, aber mit der Aufschrift: "Böhmermann nach vorne ficken!"
Am 08.05.2016 um 20:40 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Achtung, Achtung eine Durchsage: "Anwalt darf Bayerns Innenminister "wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen" http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-anwalt-darf-bayerns-innenminist...
Stichwort (ich erwähnte es kurz in einem früheren Kommentar): Recht zum Gegenschlag.
DAS, liebe Freunde der Meinungsfreiheit, hatten wir hier doch noch gar nicht, jedenfalls nicht in dieser Klarheit: Könnte das die Rettung von Böhmi sein? Deutschland schlägt zurück - darum erlaubt?
Mal ganz ohne Spaß - was interessiert mich mein Geschwätz von gestern - echte Frage: Definiert man JB als Mit-Betroffenen der Aktion von Erdogan gegen Xtra3, die man wegen der Einbestellung des Botschafters als "Beleidigung der Meinungs-Kunstfreiheit in Deutschland" deuten könnte, wäre es möglich, das als zulässigen Gegenschlag zu bewerten?
Am 08.05.2016 um 21:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Böhmermann als Außenminister !?!
Am 08.05.2016 um 21:32 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Als "Anwalt" der deutschen Satire?
Am 09.05.2016 um 08:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Böhmermann als Außenminister? Ja, oder irgendein Böhmermann... Ja.Bitte.;-) Unbedingt, solche Aussenminister braucht man, da würde sich plötzlich viel ändern...Allerdings sind wir noch nicht so weit.
Am 08.05.2016 um 22:31 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Daraus folgt:
Wenn man nur beleidigt wird, darf man den Beleidiger tatsächlich(!) zurückbeleidigen.
Demzufolge darf man jemanden auch tatsächlich beleidigen, der hier den Rechtsstaat abschaffen will und der damit alle Bürger beleidig, indem er ihnen den "Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt". (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...)
Nun hat Böhmermann nicht mal beleidigt.
Am 09.05.2016 um 00:10 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Demzufolge darf man jemanden auch tatsächlich beleidigen, der hier den Rechtsstaat abschaffen will und der damit alle Bürger beleidig,"
Hier kommt nun die Gretschenfrage. Ich weiß ja nicht, was Sie unter Rechtsstaat verstehen, aber fällt eine Äußerung "Ich will den Rechtsstaat abschaffen" unter Meinungsfreiheit? Und wenn jemand (z.B. auf diesem Forum) einen Beitrag gelöscht haben will, was seiner Meinung nach seine Ehre oder Persönlichkeitsrecht oder was auch immer verletzt, fällt das schon unter Beleidigung?
Am 09.05.2016 um 00:28 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
recht und gerechtigkeit: "Ich weiß ja nicht, was Sie unter Rechtsstaat verstehen, aber fällt eine Äußerung "Ich will den Rechtsstaat abschaffen" unter Meinungsfreiheit?"
Soweit man das nur sagt schon. Wenn eine bestimmte Qualität überschritten wird, nicht mehr. https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit
recht und gerechtigkeit: "Und wenn jemand (z.B. auf diesem Forum) einen Beitrag gelöscht haben will, was seiner Meinung nach seine Ehre oder Persönlichkeitsrecht oder was auch immer verletzt, fällt das schon unter Beleidigung?"
Das Löschen von Forenbeiträgen ist keine staatliche Zensur. Als privater Betreiber darf die ZEIT (und jedes andere Medium) willkürlich nach eigenen Vorstellungen löschen. Das passiert ja ständig.
Am 09.05.2016 um 00:35 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Das Löschen von Forenbeiträgen ist keine staatliche Zensur."
Ja, klar. Und was Erdogan in der Türkei macht ist staatlich. Aber ich verstehe immer noch nicht, warum Sie davon ausgehen, dass Erdogan den Rechtsstaat in Deutschland abschaffen will, wenn er sich gegen den X3 Satire protestiert.
Am 09.05.2016 um 00:40 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich bin hier auch deshalb "empfindlich", weil mir von manchen Leuten auch vorgeworfen wird, den "Rechtsstaat abschaffen zu wollen", wenn ich um die Lücken im Sexualstrafrecht hinweise (und ich bin auch deshalb empfindlich, weil ich auch weiß, dass es bisweilen nicht nur bei solchen Repliken bleibt. sondern es auch Beleidigungen - z.B. Zusendung von exhibitonistischen Fotos - bis hin zu Mordsdrohungen geben kann. "Die/der will Rechtsstaat abschaffen", kann also auch beleidigend eingesetzt werden.).
Am 09.05.2016 um 09:28 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Und wenn jemand meint, dass z.B. ein Mitglied von Pinkstinks den Rechtsstaat abschaffen will (weil die Organisation sexistische Werbung gesetzlich verboten haben will) und deshalb die gesamten Bürger Deutschlands beleidigt, darf dieser jemand dann dieses Mitglied begrapschen als Gegen-Beleidigung?
Am 09.05.2016 um 09:37 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Nein! Begrapschen (was ist das eigentlich genau?) nicht, aber gegenrudern schon;
Ich hoffe Köln war kein "Kultur/Kunstprojekt" ....
fällt mir da ein, zu provokant??? aber denken wird man ja noch dürfen???
Am 09.05.2016 um 11:46 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Doch, war es, jedenfalls dieses: http://www.abendzeitung-muenchen.de/gallery.bizarre-kunst-performance-na...
Am 09.05.2016 um 21:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich finde diese Form von Aktionismus super! Vor allem bei diesen Temperaturen.
Am 09.05.2016 um 10:02 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
apropos: Meinungs/Kunstfreiheit/Pressefreiheit: schwarze sexy Lederstiefel bis übers Knie! das cover der Stern-Ausgabe vom 4.5.2016:
Ich denk, dies könnte vielen als M---vorlage dienen!! hihi
sexistisch? tja...meine Meinung? schaut ssuper aus, gefällt mir, und in der Zeitung sind eh viele fesche Jungs abgebildet, als Ausgleich(?); aber leider nur oben nackt. halb-nackt(ist nur Schmäh)
Am 09.05.2016 um 10:13 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Sexistische Werbung hat ja auch mit sexy Werbung nichts zu tun. Sexistische Werbungen sind meistens nicht sexy.
Da war z.B. Google-Ad einer Werbeagentur mit dem Spruch "Zier Dich nicht so, Du willst es doch auch!".
Am 09.05.2016 um 10:57 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, so meint man das. Wie war das nochmal? Was ist sexy? geil? reduziert auf Sexobjekt? stilisiert zum Sexobjekt? Kunstobjekt schön anzuschauen? Was ist Sexismus? Diskriminierung, ungleicher soz Status aufgrund des Geschlechts?
Kommt halt drauf an, wie ich grad aufgelegt bin, nein, antürlich nicht. Das werden die Wissenschafter in Ihren Elfenbeintürmchen rausfinden.,- Aber wie ist das mit der Pornografie? Die gibt es auch noch...das hat aber schon mit sexy und Sex zu tun, oder wie war das? Ich trag zb keinen Lippenstift, absichtlich nicht, weil ichnicht aufdringlich wirken mag und das Geschmiere ekelig finde (Chemieklumpert!), aber an anderen Frauen gefällt es mir...oder ich trag keine Reitstiefel, mag ich nicht, aber wenns andere tun, is mir wurscht...bin ich dumm? bin ich Ich glaub das Thema kommt bald bei Fischer, oder hatten wir das schon ausführlichst? und auch das Thema Verletzung des persönlichen Lebens-und Geheimbereichs wäre urspannend.
Bei diesen ganzen Strafrechtsthemen krieg ich gleich wieder einen Vogel. und deshalb sollte man immer die Wahrheit sagen, die wird einem am wenigsten geglaubt. Glaubt man. Genau: Sexistische Werbungen sind meistens nicht sexy, aber was sind sie dann? Hatten wir ja schon, ich erinnere mich. Fragen.Fragen.Fragen.
Am 09.05.2016 um 12:40 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Es hat mich sowieso gewundert, dass Fischer eine Kolume zum Thema schrieb, geht es beim Verbotsvorhaben doch eigentlich gar nicht ums Strafrecht.
Beim Verbot von Fernsehsendungen geht es auch nicht ums Strafrecht sondern z.B. ums Medienrecht.
Die Freiheit der Pornografie. Wie war das noch? Um den Werbeclip der EU für die Filmförderung auf Youtube zu sehen, muss man bestätigen, dass man volljährig ist (weil der Werbeclip aus Zusammenschnitt von Sexszenen besteht).
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/internet-erregte-debatte-ueber-se...
Ist ja schon interessant, dass eine Privatfirma einen EU-Werbeclip einschränkt.
Am 10.05.2016 um 09:00 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ach so, es geht nicht ums Strafrecht?
"Verbreitung pornographischer Darbietung durch Rundfunk, Medien-und Teledienste." §184d steht da geschrieben in der "Bibel". Kann mir das jemand in gehobener deutscher Umgangssprache erklären, vielleicht? Ausserdem ist die Schrift so klein, ich kann es nicht gescheit lesen, geschweige denn intellektuell erfassen. Aber was ist Pornografie? Wo finde ich im Strafgesetzbuch die Definition von Pornografie?;-)
Am 08.05.2016 um 21:21 Uhr schrieb der Leser "Krombacher":
Der dogmatische Teil war klasse. Hab ich aufgesogen wie ein Schwamm.
Die Anwendung auf den Fall Böhmermann war mir zu spröde. Dass es sich um eine vollendete und keine versuchte Beleidigung handelt und Rücktritt nach vollendeter Tat nicht in Frage kommt, ok. Nicht so schwierig zu verstehen.
In der nächsten oder übernächsten Folge wünsche ich mir eine Lösung für folgenden Vergleichsfall:
E. verkleidet sich als König, setzt sich auf einen Stuhl und verkündet: Wer mich verletzt, wird streng bestraft! A. macht sich über E. lustig, reißt ihm die Pappkrone vom Kopf und zupft ihm dabei leicht an den Haaren. E. ist empört und ruft: Das war Majestätsbeleidigung und Körperverletzung. Ich rufe die Polizei! A. und B. lachen E. aus: Majestätsbeleidigung gibt's doch gar nicht mehr! B. (Komiker und Schlaumeier) sagt: Ich demonstriere jetzt mal, was in Dtschl. wirklich Körperverletzung ist. Zu A. gewandt fügt er sicherheitshalber hinzu: Das ist natürlich nur eine Demonstration, keine echte Körperverletzung. Also dass mir keiner auf die Idee kommt, die Polizei zu rufen. Anschließend schlägt B. dem E. fünf Zähne aus. E. ruft die Polizei. A. sagt: Ne, der B. hat ja ausdrücklich gesagt, das war nur eine Demonstration. Polizeiobermeister M. überlegt lange. Dann schreibt er eine Anzeige wegen Majestätsbeleidigung gegen B. E. ist sehr zufrieden und sagt: Siehste, Majestätsbeleidigung gibt's doch! A. und B. sind empört.
So ungefähr hab ich diesen Fall erlebt.
Am 08.05.2016 um 21:40 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ja, danke, hatten wir so ähnlich in der Diskussion schon mehrfach, zuletzt hier, glaube ich: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/jan-boehmermann-sa...
Am 08.05.2016 um 23:13 Uhr antwortete der Leser "Krombacher":
Ja, danke, hab ich tats. nicht alles durchgelesen.
Ich meine, eigtl. geht's bei dem Ganzen mehr um die Dogmatik der Satire als die des Strafrechts.
Man kann ja der Ansicht sein: Satire darf alles, auch Rechtsbruch. Wenn ich als Satiriker dieser Ansicht bin und Rechtsbruch begehe, um diese Position provokativ zu verdeutlichen, muss ich natürlich auch die Konsequenzen auf mich nehmen. Ich lasse mich also aburteilen, das gehört dann unbedingt zur gelungenen Provokation dazu. Die Rechtsverfolgung ist hier ja im Grunde sogar der wichtigste Teil der Satire, weil sich daran entscheidet, ob ich als Satiriker überhaupt ernstzunehmen bin oder ein Blender. Wenn ich dagegen provokativ Rechtsbruch begehe aber dann, wenn dafür Konsequenzen drohen, plötzlich ganz ernst werde und sage: Nein, so war das nicht gemeint, dann verliere ich ja jede Glaubwürdigkeit als Satiriker.
Böhmermann hätte also die Konsequenzen seines Rechtsbruchs einkalkulieren und zum Bestandteil seiner Demonstration machen müssen, dann wäre er - so unverzeihlich man seine Tat auch finden mag - wenigstens ein glaubwürdiger Künstler geblieben, der für sein Prinzip einsteht. Politisches Asyl in Russland beantragen und vllt. ein satirisches Interview mit Edward Snowden machen, wäre ein glaubwürdiger Abschluss gewesen. Aber sich nachträglich beschweren, dass der Rechtsstaat so funktioniert, wie er es demonstrieren wollte, finde ich inkonsequent.
Am 08.05.2016 um 23:31 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wenn Sie einerseits sagen, JB könne ja der Ansicht sein "Satire darf alles, auch Rechtsbruch." andererseits dann "Ich lasse mich also aburteilen" sehe ich darin einen Widerspruch.
Ich weiß auch nicht genau, welche Äußerung von JB Sie meinen mit "Nein, so war das nicht gemeint", auch "beschweren, dass der Rechtsstaat so funktioniert, wie er es demonstrieren wollte" finde ich zunächst so nicht bei JB. Vielleicht könnten Sie da noch ein wenig in die Tiefe gehen?
Am 08.05.2016 um 23:57 Uhr antwortete der Leser "Krombacher":
Ich meine das so:
Sagen wir, B. ist der Meinung, Satire darf alles. B. weiß natürlich, dass die Rechtsordnung bei uns auch für Satiriker gilt. Aber er will das vielleicht ändern oder hält das für falsch und meint, Satiriker stünden über oder außerhalb der Rechtsordnung, vllt. vglb. wie ein ma. Hofnarr, der sich ja auch viel erlauben durfte und vom König (dem damaligen Souverän und Gesetzgeber) vor den Konsequenzen bewahrt wurde.
Um auf diesen Punkt aufmerksam zu machen, begeht B. einen provokativen Rechtsbruch, von dem er weiß, dass er strafbar ist.
Die Provokation gelingt nur, wenn er die Konsequenzen zu tragen bereit ist. Nur dann hat die Tat einen zeichenhaften Charakter und kann die Leute nachdenklich machen. Dann werden die Bürger, falls sie B. Auffassung teilen oder sympathisch finden, sich empören und sagen: Wegen einer Satire wird dieser Mann verurteilt? Das darf doch nicht sein! Nur so ließe sich also ein Sinneswandel des Gesetzgebers oder Souveräns erreichen und so evtl. etwas ändern (etwa eine grds. Straflosigkeit von Satire gesetzlich verankern). Daher müsste er entweder aus dem Land flüchten oder sich aburteilen lassen und die Strafe demonstrativ erdulden, wie ein Bürgerrechtler etwa.
Wenn er aber Rechtsbruch begeht, dann aber glaubt, der Rechtsstaat selbst müsse ihn vor den Konsequenzen schützen, von denen er ja wusste, dass sie drohen, wirkt er nicht glaubwürdig. Seine Satire bricht gewissermaßen ab, ohne bis zur Pointe durchgedrungen zu sein, und verpufft.
Am 09.05.2016 um 12:05 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Ah, jetzt verstehe ich was Sie meinen.
"Um auf diesen Punkt aufmerksam zu machen, begeht B. einen provokativen Rechtsbruch, von dem er weiß, dass er strafbar ist."
Danach sieht es nicht aus, denn JB (und seine Fans) sind ja offensichtlich der Meinung, daß es (wegen des Kontextes) KEIN Rechtsbruch sei. Aber da fühlt er sich vielleicht tatsächlich wie ein Whistleblower, der auch meint rechtmäßig gegen Recht zu verstoßen.
Und darum wird er wohl "sich aburteilen lassen und die Strafe demonstrativ erdulden, wie ein Bürgerrechtler etwa", und dann passt es ja auch.
Am 09.05.2016 um 12:27 Uhr antwortete der Leser "Krombacher":
Ja, gerade das meinte ich.
Die Auffassung von JB und/oder seinen "Fans", dass es wegen des Kontextes KEIN Rechtsbruch sei, klingt für mich wie eine entweder vollkommen naive (ignorante) oder aber bewusst als apologetische Verteidigungsstrategie konstruierte Fehlmeinung, die im Grunde die ganze Schärfe aus der Satire herausnimmt und sie damit zunichtemacht.
Die ganze Pointe seiner Aktion bestand ja darin, etwas Verbotenes zu tun, um zu beweisen, dass es verboten ist. Wenn er sich jetzt damit herausredet, es sei gar nicht verboten, zerstört er damit seine eigene Aussage.
Am 09.05.2016 um 12:38 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Die ganze Pointe seiner Aktion bestand ja darin, etwas Verbotenes zu tun, um zu beweisen, dass es verboten ist."
Pointe?
Ich tendiere daher doch zu Ihrer ersten Möglichkeit (Verteidigungsstrategie). Der verbleibende Sinn der Aktion ist m.E. lediglich, Aufmerksamkeit zu erlangen.
Am 08.05.2016 um 22:42 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Die Fehde zwischen Thomas Fischer und manchen Qualitätsmedien finde ich gut. So werden viele Schwachstellen aufgezeigt die ich überlesen habe.
Wenn ich in meinem Fachbereich über Qualitätsartikel wettere, kann ich bei Zweiflern an meiner Sicht auf Parallelen in anderen Fachbereichen hinweisen.
Am 08.05.2016 um 23:36 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Lieber Herr Fischer,
Sie haben es geschafft, die FAZ haut sich selbst in die Eier (Ihr Sprachniveau):
http://www.faz.net/aktuell/politik/fraktur/fraktur-ein-richter-sieht-rot...
Am 08.05.2016 um 23:41 Uhr schrieb der Leser "Isargold":
Ich hätte nicht gedacht, dass es ca. 15 Kommentare zum StGB gibt. Wieviele sind ernst zu nehmen?
Am 09.05.2016 um 09:17 Uhr schrieb der Leser "choleriker67":
....„ halte ich es für problematisch, pauschal die Freiheit der Kultur oder der Satire zu reklamieren, ohne zu hinterfragen, welche Konsequenzen das im Einzelfall hat, etwa die subtile Etablierung rassistischer Denkhaltungen.",
Meine Fragen: -Sie meinen bewußt Kultur oder doch Kunst oder eben auch? -Darum eben finde ich: der Zeit ihre Kunst und das hat mit Zeitgeist zu tun (Ohje, mein ehem Kunstprof Franky schreit auf, Zeitgeist !?, Zeitgeist!?, was soll denn das sein? ihr Sprachminimalisten!!...nichts als der geistige Pleitegeier kreist über Eure Hirne...!)?
Das Gehirn speichert keine Negationen. Zeitgeist? Ja. Und im Strafgesetzbuch, der wichtigsten Bibel steh es wie und was? ...§§dschungel, auch nix Genaues, Auslegungssache halt.
Was schreibt Bloom: "Menschenrechte sind ein Luxus, ein Traum, der nur so lange besteht, wie wir ihn auch verteidigen." Und weiter:" Als Grundlage politischen Hanlens ist dieser Traum bloß 80 Jahre alt." Eine großartige Erungenschaft, die wir offensichtlich nicht begreifen? Ich geh wiedermal weinen..un dich hoffe hier und überall wird über Ihre Sätze und über Blooms Sätze etc nachgedacht und diskutiert! Ich wünsche es mir.
Am 09.05.2016 um 09:22 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Fortsetzungsantwort zu 160 hab keine Lust mich jetzt dort hinbeamen, LG, Cholerische
Am 09.05.2016 um 10:28 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Meine Ortografie u Schlampigkeit: Handelns mit d Errungenschaft mit zwei r
Apripis: WO ist Macht.s.Sinn? wir müssen auf mind 2000 Einträge auffüllen, damit es nicht tausend, sondern tausendE sind! Wenn wir schon die Freiheit haben zu schrieben, dann sollten wir sie nützen...oder ist schon alles gesagt?
"Manchmal ist es besser, die Unwahrheit zu sagen,",
lese ich gerade in Sommer-Bodenburgs "Der kleine Vampir zieht um".
Was hat denn das, dieser Satz schon wieder bitte mit Böhmermann zu tun?
Am 09.05.2016 um 11:32 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Die Fragestellung ist schwierig, es geht da auch um Kunstethik.
Einerseits ist es nicht richtig, "entartete Kunst" zu verbieten (sei es weil der Künstler unliebsam ist oder weil die Kunst wie Müll aussieht), anderseits kann Kunst auch durchaus propagandistisch sein und gegen die Menschenwürde gerichtet sein.
Rassistische Hetze wird z.B. auch nicht besser dadurch, indem man sie rappt oder als Ballade mit Streicheruntermalung vorträgt.
"Das Gehirn speichert keine Negationen. Zeitgeist?"
Psychologie. Man schreibt heute deswegen auch: "Danke, dass Sie von meinen Rasen fernbleiben." Und nicht: "Rasen betreten verboten!"
Und wenn man Erdogan sieht, hat man einfach ein Bild vor Augen, wie er Ziegen fickt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass das nicht wahr ist.
Man kann es natürlich auch als Kunst sehen, wenn der Künstler es gelingt, dieses Bild in den Köpfen von Menschen zu erzeugen, ohne sich strafbar zu machen. Solche "Kunst" kann aber auch Menschenwürde und Menschenrechte (des Addressaten) verletzen, insbesondere wenn diese "Kunst" gegen Schwächere und Minderheiten eingesetzt wird (auch mit Benennung von konkreten Personen.)
Am 09.05.2016 um 11:35 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Kunstethik"
Ich muss Sie enttäuschen: So etwas gibt es nicht.
Am 09.05.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Dann hat es auch nie eine Diskussion um Wagner gegeben.
Am 09.05.2016 um 11:57 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
-Ja die Ethik und die Kunst. So wie Wissenschaft und Ethik.
-Wie war das mit der Kunst damals in der NS-Zeit?
- Medienkunst, Medienhetze?
-Und wenn ICH Erdogan sehe, hab ich das Bild eines Kindermissbrauchers vor Augen, so leid es mir tut. Ohne Blatt vorm Mund. Er soll mir auffehupfen, soll er doch. Ich würd mir dann wünschen, dass er beweisen müsste, es nicht zu sein. Und dazu brauchte ich keinen Böhmermann, das sah ich vorher schon so. Bin Hascherl, aber nicht deppert und hab Ohrwascherln, die immer lauschen, im Gegensatz zu den ganzen Fischköpfen.
- ein Bild in den Köpfen von menschen erzeugen kann gut sein, um etwas zum Thema zu machen und ist niemals zwangsläufig als Verletzung gedach, sondern als Provokation, um einen Aufschrei zu erzeugen, um wach zu rüttel. Diejenigen, die gleich wieder loseiern, mein Gott wie gemein, welch Schandmaul, da wird gleich verurteilt und bös gegen jmd vorgegangen, ja diese selbsterannten Moralisten und "Angepissten"haben etwas wesentliches nicht begriffen: Dass man jemand manchmal besser schützen kann, wenn es nach außen getragen wird und dort geklärt wird, ein für allemal, als wenn immer wieder gemunkelt wird, weil man ja nicht so genau weiß...ist auf vieles übertragbar, aus meiner Sicht.
Psychologie: Ich brülle: Finger weg und sag sicher nicht bitte wären Sie so gnädig und würden Ihre Hand da wegnehmen; wenns pressiert; im anderen Fall "Rasen" mach ich meine Hecke, denn Schiler motivieren eher..
Am 09.05.2016 um 12:00 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Schil d er Dieses d D warum will es mir nicht gelingen?? Sigmund Freud, sag es mir!
Am 09.05.2016 um 12:10 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Danke für Ihre Gedanken. Ich dachte tatsächlich an Kultur, als Oberbegriff. Bildung ist eine Ausprägung von Kultur, die schönen Künste sind andere.
Rassismus war vielleicht nur die Ausprägung eines Zeitgeistes: Das Weltbild der Hitlers und seiner Anhänger wurde maßgeblich in der Hochzeit des Darwinismus und der Eugenik geprägt. Zwischenzeitlich haben die Sozialwissenschaften den „cultural turn“ vollzogen, folglich grenzen sich moderne Menschen über kulturelle Attribute gegen andere ab.
Bildung substituiert beispielsweise den Adel: Aus dem Freiherrn wird der Herr Doktor, aus der Gräfin die Frau Professor Doktor. „Vererbt“ wird, indem das Elternhaus die Chancen des jungen Menschen determiniert: Dem Balg vom Herrn Doktor traut man bessere Leistungen zu als der Tochter des arbeitslosen Türken.
Kunst – und damit eben auch Satire – bietet weitere Abgrenzungskriterien. Wir berufen uns auf die Tradition der Aufklärung, auf unser Verständnis von Freiheit und halten uns damit für überlegen. Dabei wissen wir doch, dass es bisher immer schief ging, wenn die Welt am deutschen Wesen genesen sollte.
Zugegeben, das habe ich jetzt alles etwas holzschnittartig dargestellt, mangels Platz und Zeit.
Am 09.05.2016 um 12:18 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Bisher dachte ich Abgrenzung ist eine ökonomische Sache: Mein Haus, mein Auto, mein Boot ... ,meine Frau.
Am 09.05.2016 um 12:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sehr gerne!
Wie könnte man versuchen genau dies konstruktiv zu bearbeiten:
"Dabei wissen wir doch, dass es bisher immer schief ging, wenn die Welt am deutschen Wesen genesen sollte."
oder auch:
Barack Obamas Hoffnungstraum, Schrieb, dass ein besseres Amerika, nicht nur für die Amis, sodnern auch für den Rest der Welt möglich wird mit seiner Politik der letzten Jahre.
und?und?
Solten wir versuchen die Geschichte neu zu betrachten Geschichte "um"schreiben versuchen?
PS.: Ich schreibe hier versuchsweise vielvielviel, um zus ehen wie gehts wie stehs damit und dann wird das verwertet...von wem? man wird es sehen! Erst bei Vollendung!
Am 09.05.2016 um 13:30 Uhr antwortete der Leser "Pueckler_FM":
Einmal glaube ich an das Konzept der Perspektivenvielfalt: dass es also unterschiedliche Sichtweisen und Auffassungen zu einem Gegenstand geben kann, die alle "gültig" sein können, auch wenn sie sich auf den ersten Blick widersprechen. Die Charta der Menschenrechte könnte global so etwas wie der kleinste gemeinsame Nenner sein.
Bildung - als eine Ausprägung von Kultur - mag wichtig sein, es muss aber auch so etwas wie ein Recht auf Unbildung geben können. Oder eine stärkere Berücksichtigung von impliziten Wissens- und Erfahrungsformen, die sich also der rationalen Bewertung entziehen (im Sinne des orthodoxen Ästhetik-Begriffs, wie ihn Alexander Baumgarten Mitte des 18. Jahrhunderts beschrieben und Gernot Böhme wieder in den philosophischen Diskurs eingebracht hat).
Andererseits würde ich den Blick verstärkt auf die vielfältigen Formen der Diskriminierung weiten - also nicht nur plumpen Rassismus oder Ziegenficker-Prosa, sondern die subtileren Ausprägungen thematisieren. Im weitesten Sinne die Versuche einer diskriminierenden "soziale Attributierung" einer Personengruppe zulasten anderer Mitmenschen.
Sie mögen meine fragmentarische, unfertige Formulierung bitte entschuldigen. Schreibe das gerade zwischen Tür und Angel ...
Am 09.05.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"es muss aber auch so etwas wie ein Recht auf Unbildung geben können"
Das wird nicht notwendig sein, denn die überwältigende Mehrheit setzt dieses Recht tagtäglich praktisch durch. Kein Machthaber wird sich gegen diese Mehrheit stellen. Ganz im Gegenteil: Er wird manchmal gezielt noch die Dummen herausfiltern, um sie nutzbringend in seinen Apparat zu integrieren.
Interessanter scheint mir der Schutz derer, die sich bilden, besonders weil sie in direktem Antagonismus zur Mehrheitsgesellschaft stehen. Allerdings ist es wie mit den Kirchen: zu viel Einfluss kann wiederum schädlich sein, weswegen ein wenig Unterdrückung geboten ist.
Am 09.05.2016 um 15:51 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich für Ihre Beiträge, die ich immer sehr gerne lese und die mich sehr anregen. Und - ich versteh das mit der Zeit. Ich hatte nie Zeit. Erst jetzt, wo die Lebenszeit knapper wird. un die Lebensqualität massivst eingeschränkt ist. Und trotzdem voll dagegenhalten.
Am 09.05.2016 um 10:21 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Für die körperliche und geistige Gesundheit manches Kommentatoren wäre es wohl förderlich, wenn die nächste Kolumne eine knochentrockene, womöglich mit Logik (der natürliche Feind jedes Gefühlsmenschen mit Redefluss) durchsetzte Angelegenheit würde. Auch Pensionäre und Langzeitrekonvaleszenten sollten ab und zu die Chance nutzen, einen Blick in die Aussenwelt zu wagen, besonders wenn die Natur gerade den Frühling aufführt. Die Therapie ist sanft und kostenlos.
Am 09.05.2016 um 10:51 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Hallo Kapaster,
die nächste Kolumne sollte "eine knochentrockene, womöglich mit Logik durchsetzte Angelegenheit werden" ? - auf keinen Fall! Das wäre ja in etwa so, als würden Sie einem Reisenden statt einer Flussreise durch Amazonasgebiete eine Wanderung durch die Lüneburger Heide empfehlen.
Das folgende aber, Kapaster, wird Sie nun ganz sicher erstaunen, denn ob Sie es glauben oder nicht: letzte Nacht träumte ich von Ihnen.
Ist mir übrigens schon das eine oder andere Mal passiert, dass ich vom Forum hier, den Diskussionsteilnehmern, geträumt habe.
Am 09.05.2016 um 10:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, ich habe von Richard Schröder geträumt. Sie waren eindeutig besser dran. Dennoch empfehle ich nachdrücklich o.g. Therapie.
Am 09.05.2016 um 12:56 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Das ist wirklich schräg und zeigt doch, hier in der "analytischen Blitzdiagnose des Spasslaboranten H. ", den offensichtlichen Konflikt. ;DD
Anders, als noch die Kunst, kann und darf und muss der Traum alles ! Aus (Ein)Ordnungshygienischen Gründen versteht sich :))
Wäre noch die Frage offen, welcher Richard S., der Theologe, der mit den laut Spiegel "scheinheiligen Versöhnungsprogrammen, oder der Jurist , 1838 bis 1917 ?
Aber:Mögen uns alle jemals gefundenen und erfundenen Götter davor bewahren das Volljuristen, wie der Kolumnist, uns ihren beschränkten (Das Gehen zwischen Geländern) Kunstbegriff aufdrücken. (siehe die Auslassung zum Thema Otto Mühl, so als ob der nicht 7 Jahre im Knast gesessen hätte)
Wie sprach die Mutter doch zum Kind ?
Gott bewahre uns vor allem Bösen- Volljuristen und Frisöösen
Lieber Gruss
Am 09.05.2016 um 13:03 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
;-)
PS: Es war der Theologe - schlimm genug. Von mir gänzlich unbemerkt hat er sich zu einem Denker über das Nationale entwickelt, der - folgerichtig - auch mal Artikel in der Jungen Freiheit plaziert. Das Fernsehen brachte ihn in meinen Traum.
Am 09.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Und ich sach noch: Lasset ab vom Irrglauben des PAL.
;))
Am 09.05.2016 um 13:17 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Haben wir nicht PAL abgeschworen, als wir begannen DIGITAL zu huldigen? Sonst wäre es ja ein skandalöser Fall von Vielgötterei. Sie haben es geschafft: Ich bin beunruhigt.
Am 09.05.2016 um 13:55 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Womit wir bei der Doppelköpfigkeit des neuen Gottes DIGITAL wären, der PAL noch duldet, aber - beim Jupiter, alles vor ihm ziemlich schwarz weiß aussehen lässt, nimmt man die Bedeutungsebene dessen, was "digital" in der Medizin ist, noch dazu.
Zudem erinnert die Bezeichnung DRU (digital rektale Untersuchung) an das neue Steckenpferd des Kolumnisten "BRU".
Metaebenen wohin man sieht ;)
Am 09.05.2016 um 14:01 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
;-) Nicht jedes Echo, nicht jeder Spott-Tölpel ist schon eine Meta-Ebene. (Man bemerke den Unterschied zwischen Metaebene und Meta-Ebene!)
Am 09.05.2016 um 17:28 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Mein lieber Metagnom! Ich würde Ihnen so gerne allesalles über Metaebenen, Metagynie, und Metakritik erklären und auch allesalles über Metaphysisches, aber ich denk da ist eine definitive Sprachbarriere. Und hört man bloß auf sich über mein Leiden lustig zu machen, denn sonst komm sie durch die Leitung und macht Metadruck. Gruß Choli
Am 09.05.2016 um 17:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
By the way: Ich staune immer, wie schnell sie es schaffen, sich selbst diese Sternchen zu verleihen. Haben Sie zu diesem Zweck immer einen zweiten Account geöffnet?
Am 09.05.2016 um 17:53 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich verleih nix.
Aber könnte mal jemand einen Stern nach mirbenennen, damit wenigstens irgendwas Sinnvolles gemacht wird und ihr euch dann noch an mich erinnert, wenn ich längst schon in Tasmania meinen eigenen TanteEmmaLaden betreibe und vom Fischfang (!) lebe, very british. Die Geierwalli ist really angry.
Am 09.05.2016 um 18:01 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Ich verleih nix."
Das abzustreiten wäre selbst für Ihre Maßstäbe merkwürdig. Es ist ja auch nicht direkt kriminell, niemand stirbt, nur etwas schrullig - von Redlichkeit will ich in Ihrem Fall mal gar nicht anfangen.
Am 09.05.2016 um 18:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Also die Sternderl krieg ich abwechselnd von -Heeresnachrichtendienst -bnd -faymann -hofer -fischer leni -österr stapo -bmi österr -chrisi -kris -benno -ulmi -xandl -john -5 sekretärinnen -uwe aus b -anja aus rügen -h. h. aus bielefeld... -rote mitzi -schorschi.... s aus rio a aus kapstadt... herrn kurz ....... tja... alles Versuche um irgendwann endlich die vollendeten Tatsachen präsentieren zu können. Ich und kriminell? Nicht mal in meinen Träumen.
Am 09.05.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wer bin ich - und wenn ja, wie viele?
Am 09.05.2016 um 18:23 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja, James Cook meiner schlaflosen Nächte
"Wer sind Sie und wenn ja, wieviele?"
Das wollte ich Sie schon längst mal fragen.
Multiple Persönlichkeit!?
Am 09.05.2016 um 18:14 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Jetzt ist Kapaster auch lückenlos mit Sternen versehen.
Am 09.05.2016 um 18:29 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Jaja, Sternderl schauen, kennen wir alles, alte Zeiten, da das phallische Denken weltweit die Grundlage von Ethik und Moral sind, leben wir in einer Welt der Agonie mit repressiver Sexualmoral und deshalb gibt es Erdogans. Und die armen Böhmermanns sollen dann den Schädel hinhalten, das ist ja echt hirnrissig.
Am 09.05.2016 um 18:46 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Können Sie sich eigentlich auch 2 Sterne selbst verleihen? Einer allein sieht doch meist etwas mickrig aus.
Am 09.05.2016 um 18:50 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Für den zweiten Stern muss Coli ran, denn ich pflege keine Sockenpuppen.
Am 09.05.2016 um 18:51 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Dann weiß ich ja nicht von wem welcher ist und ob mein Muse schon da war.
Am 09.05.2016 um 18:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Jetzt kommte ich die Zeit stoppen: Vom Post zum Stern brauchte es exakt 2 Minuten 30. Das spricht für einen zweiten Computer im Keller, von dem aus die Sternchen verteilt werden.
Am 09.05.2016 um 19:42 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Vom post zum Stern 2 min 30?
Es sind aber zwei Sterne und richtigerweise müssten es rein rechnerisch neun sein, wenn ich nicht irre, aberich befürchte im Keller finden die Eintragungen ins Strafregister statt.
Ich lese gerade in Heinz Kröpfls Buch "In die Höhe. Ein Fall" (S.60f)Folgendes: " Wenn sie Gleichberechtigung fordern, dann fordern sie in Wahrheit doch nur die totale Macht über den Mann...sie nehmen uns unsere Würde.." Er (der Autor) meint die Frauen, uns. Mich. Spinn ich? Ich habe immer gesagt, die Männer sind das Problem und dass das phallische Denken das Problem ist und was behauptet da Heinz in seinem Buch? Wir Frauen seien jetzt Schuld? An der ganzen Misere Erdogan und Böhmermann letztlich auch noch? Weil wir den Männern die Würde nehmen? Und dann schreibt er noch weiter: "..sie nehmen uns damit unser Leben, und es genügt ihnen alles in allem noch immer nicht."
Und das heute, an einem Tag wo Werner Faymann zurückgetreten ist. Und wo ich dachte, jetzt wird dann alles besser.
Heinz, und sonst alle, die ihm zustimmen, wir werden darüber diskutieren. Müssen. Ganz sachlich. Völlig emotionslos. Es grüßt Choli
Am 09.05.2016 um 19:01 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Jetzt macht die Sternenfee eine Stunde Pause.
Am 09.05.2016 um 19:38 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Der Druck im Kessel steigt so rasant, dass eine Stunde schon eine Ewigkeit wäre.
Am 09.05.2016 um 19:47 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ja ihr wollt es so?? All Ihr Erdogans und Böhmermanns und wie ihr sonst heißt! Ein radikal-brutales Matriarchat? auf Grundlage der Feindseligkeit, des Hasses auf alle Männer? verbunden mit der Ausbeutung derselben? und dem letztlichen Ziel der totalen Unterwerfung des Mannes?
nur kein Wort - und es geschieht. ;::)))
Am 09.05.2016 um 19:54 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Nachdem die Prognose zum Kessel sich bewahrheitet hat, hier noch ein flüchtiger Gedanke, der nah am Siedepunkt aufkam:
Die Freiheit der Meinung wird zwar durch die Nervensägen und die gänzlich Gleichgültigen fortwährend hart getestet (und sie muss diesen Anforderungen auch genügen), aber GEMACHT ist sie weiss Gott nicht für sie.
Das ist, finde ich, ein Zwiespalt, welcher nachdenklich macht. Aber auch ein schönes Beispiel für die Anstrengung Demokratie.
Am 09.05.2016 um 20:42 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ach, nein?
Für wen ist denn Die Meinungsfreiheit gemacht?
Für Metagnome?
Ich sehe da überhaupt keinen Zwiespalt, sondern einen gerechten Ausgleich, damit es sich die Waage hält!
Am 09.05.2016 um 14:42 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"Das Fernsehen brachte ihn in meinen Traum."
Nein, nein, genau anders herum: Die Nervenzellen Ihres Gehirns holten Herrn Schröder aus dem Fernsehen und schickten ihn in Ihren Traum hinein.
Am 09.05.2016 um 14:19 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
Wenn man berücksichtigt, dass mein Traum jedenfalls kein Alptraum war, aus dem ich schweißgebadet und erleichtert erwacht wäre und ich auch nichts Näheres über den Inhalt Ihres Traumes mit dem Auftritt Richard Schröders weiß, könnte Ihre Schlussfolgerung, dass ich mit meinem Traum eindeutig besser dran gewesen sei, durchaus zutreffend sein... ;);)
Am 09.05.2016 um 14:37 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, ich habe manchmal reine, anstrengende Rede-Träume ohne Bild vom Sprecher (so auch im Fall R.S.), teilweise in Sprachen, die ich nur notdürftig oder eigentlich gar nicht beherrsche. Sollte Ihr Kapaster-Traum von dieser Art gewesen sein, wird es vermutlich einen Eindruck von anstrengender Arbeit hinterlassen haben. Wenn Sie sich jedoch ein Bild dazu erfunden haben, dann hoffe ich zumindest, dass es nicht Joleschs dickem Kater ähnlich war.
Wovon wird übrigens TF träumen? Er wird ja behaupten, er hätte besseres Material als das Personal vor dem Katheder des Richters oder Kolumnisten. Aber glauben muss man ihm dies nicht. K.T. kommt sicher manchmal, kurz nach Mitternacht, für einen Kurzbesuch vorbei.
Am 09.05.2016 um 14:52 Uhr antwortete der Leser "Southend-on-Sea":
"könnte ein Eindruck von anstrengender Arbeit hinterlassen haben"
Überhaupt nicht. Es ging alles ganz entspannt und ruhig zu. Bilder waren auch nicht vorhanden, soweit ich mich erinnere und Ähnlichkeiten zu einem dicken Kater gab es nicht im Entferntesten!!!!
Am 09.05.2016 um 11:10 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sie schon wieder! Schön. Langzeitrekonvaleszenten, ja das Stichwort! Oder besser: Chronische Schmerzpatienten. Aber bald gibt es Cannabis, nicht nur als Versuch, Gott sei Dank! Dann muss man nicht immer Kohlen kaufen. Auch im Frühlingsgarten gibt es wlan, Steckdosen usw. und zum Glück keine alten Astern mehr anzuschauen, sondern AugenBlickewerfen auf wunderschöne Alpenrosen und HaeckernHeckenschneideprogramme...; Bs gehen heute alle baden, und zur Mondscheinparty kommen nur die Chrisi und die Elekrotherapeutin, nur 20% Therapieerfolg, aber immerhin, mein Gott, solange es die Krankenkassa zahlt. Zwecks Vollendung Führungsanspruch in Sachen Provokatione sollte man ganzganzganz oben nachfragen , beim Herrgott der Ameisen...
Am 09.05.2016 um 11:44 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Die Einnahme sedierender Substanzen kann zwar das Umfeld entlasten, führt den Patienten aber nicht in die Wirklichkeit zurück. Ausserdem ist Cannabis dafür bekannt, dass es eine bereits bestehende Neigung zum Quassel-Flash noch zusätzlich befördern kann. Deshalb ist es für die Problemgruppe mit Attention-Whore-Syndrom eher ungeeignet.
Am 09.05.2016 um 12:21 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Nein dieses Syndrom ist es nicht, es ist ein rein Körperliche Krankheit mir stärkster Symptomatik, die natürlich nicht ganz easy ist, aber Frauen sind superhart im nehmen, was sonst, nein, es geht um Schmerzbekämpfung, Versuche, Versuche, Versuchskaninchen, gängige Mittelchen bis Morphinderivate, im Prinzip müsste man unter DauerNarkose gesetzt werden, um Schmerzfrei sein zu können, ist halt so. Was nicht umbringt, macht härter. Und was wäre da dagegen irgendeine Beschimpfung, Beleidigung, Verleumdung, die täte ich mit einem unendlich müdem Lächeln ab und es wäre gut. So unterschiedlich können Lebenswelten sein. Es ist schier nicht zu fassen. All die da draußen, mit ihren unendlich großen Sorgen wissen nicht wie schön es wäre wenn der eine oder andere noch das Glück hätte gesund herumspringen zu können oder gar noch leben täte.
Am 09.05.2016 um 12:50 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Frech sein ist super, gell? Und sich lustig machen über Schmerzen anderer?;-)
Aber: es rächt sich alles im Leben. Ohja, das tut es.;-)
Die Wrklichkeit? Die ist in Wirklichkeit nicht wirklich wirklich, frei nach ? na wissen Sie es? Abe die Realiät, die ist abhängig von der Lebenswelt. Darum macht man Lebensweltanalysen. Quasseln klingt nach Asseln. Also Kellerparty. Gute Nacht!
Am 09.05.2016 um 13:02 Uhr antwortete der Leser "Humanizer":
Liebe Wienerin (?),
legen Sie die Hände auf den Monitor, im Bereich einer beliebigen Schrift/Kolumne des Kolumnisten und sprechen Sie:
"Ich glaube an die allein seelig machende Kraft des StGB" 3 mal-möglichst laut.
Alle Gebrechen und die schnöde Endlichkeit sind von nun an von Ihnen genommen. ;))
Liebe Grüsse und herzlichst gute Besserung
Am 09.05.2016 um 13:09 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wenn das stimmt, was die medien schreiben, dass Faymann zurücktritt, dann...ich bin sowas von wach, nxi Gute Nacht, ich muss,:::)))))) ... Heute war ja Sitzung...
Dankeddanke und ebenso liebe Grüße
Am 09.05.2016 um 13:24 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
W.F., Ex-Kanzler: "Dieses Land braucht einen Kanzler, wo die Partei voll hinter ihm steht."
Womöglich liegt die Wurzel des österreichischen Politik-Problems in der Sprache. Man hätte, als noch Gelegenheit dazu war, sich eine eigene erfinden sollen - oder halt Ungarisch radebrechen.
Am 09.05.2016 um 15:57 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Die Sprache ist es. Ja, jemand der die Sprache der Leute spricht und versteht.
Ungarisch geht auch gut, meine beste Freundin und gleichzeitig Pressefuzzi übersetzt mir alles. Fürs Kroatische hab ich die Rosi aus Zagreb. uswusf;
Ein Kanzler, hinter dem die Partei voll steht? Ja, eine Kanzlerin wäre es wohl gewesen, die rote Mitzi, aber die will nicht! Aber haben wir momentan wenig, wenig...Häupl, Vobes...ahja...mal schauen Salzburg?...
Am 09.05.2016 um 17:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Franz Voves, mein Landsmann, ja ich denk der hätte Ambitionen, aber er ist keine Frau, sein einziges Manko, aber wurscht, er schaut super aus, auch im ANzug und er spricht steirisch und österreichisches und er ist ein echter Sozialdemokrat. So in etwa wie der ehemalige SozialMinister, der seit langem im Bodensee bei den Fischen lebt.:)
Am 09.05.2016 um 11:01 Uhr schrieb der Leser "G.G.Hoffmann":
Ich finde die Kolumne ausgesprochen witzig, fände sie aber noch attraktiver - und näher an ihrem Thema -, wenn mit gleicher spitzer Feder die Mißstände in der Justiz behandelt würden. Über die Volltrottel anderer Metiers schreibt es sich leicht. Daß auch unter Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Rechtsanwälten der ein oder andere geistige Tiefflieger ist (heißt es), wird hier nur verhältnismäßig selten behandelt. So mutig ist die Kolumne dann doch nicht.
Am 09.05.2016 um 11:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Der Fachbegriff "Volltrottel" ist super! Er ist fast schon inflationär.
Am 09.05.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Zu Nr. 71
Es gib keine Volltrottel unter den Richtern, aber Gequälte, die durch ihren Beförderungswillen bedingt sich an die vermuteten Wünsche ihres Fürsten halten.
Beispiel: Eine Auskunftsklage ohne Anwalt an das Sozialgericht gegen eine "XYZ Service GmbH" wird umgestellt durch den SG Richter auf "XYZ GmbH" und dann wegen angeblicher Unzuständigkeit an das LG Verden verwiesen. Dort wird der Kläger darauf aufmerksam gemacht, dass nur ein Rechtsanwalt und nicht der einfache Bürger die Klageschrift unterschreiben muss. Obwohl das nicht geschieht wird terminiert und ein Urteil erlassen, weil niemand für den Kläger sich legitimierte, wohlgemerkt, Urteil nicht VERSÄUMNISURTEIL. Das ist hochkreative Auslegung der ZPO in wessen Sinn? Das zuständige Handelsregister behauptet, eine "XYZ Service GmbH" hätte es nie gegeben. Der sehr gewissenhaft und aksolut rechtsstatliche Staatshaftungssenat des BGH, mit dem Vizepräsidenten als Vorsitzenden, erkannte vom amtswegen diese Mängel nicht.
Am 09.05.2016 um 17:42 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Schön Sie wieder mal zu lesen.
Hat sich was geändert in der Zwischenzeit?
Ich bin momentan aktiv, drüben, wir haben ja jetzt interiministischen Kanzler in Ö, den Mitterlehner, und die Sache ist im Vergleich zu eurer Böhmermanngeschichte ein minimales Problem. Eigentlich schade um Werner, aber er war zu lieb, das bringt nix, mann muss bissig sein, wenn man die kleinen Leute und ihre Probleme ernst nehmen will. Aber bei euch läuft das alles super, ihr habt ja ganz tolle Politiker, die so nah bei den Menschen sind und halt mit den Leuten können, und zum Glück leb ich da jetzt auch und geht mir so gut. Außer die Kleinigkeiten, dass ihr ein schlechtes "Gesundheits/Sozialsystem" habt, wie mir scheint. Aber was ist das schon:)
Am 09.05.2016 um 21:20 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
zu Nr. 71.3 "Hat sich was geändert?"
Eben hörte ich, das Gabriel ( SPD ) öffentlich bekennt, dass die GLAUBWÜRDIGKEIT ein Problem der SPD ist und das will er ändern. Die SPD Bosse sahen aus, als ob alle zum Zahnarzt müßten. Da könnten sich Änderungen ergeben bei denen ich gern helfe.
Als einfache Frau, aber mit prima Gehirn, haben Sie sich sicherlich über mein einfaches Beispiel aus dem akuten Leben zutreffende Gedanken gemacht... Das sollten viele machen.
Wenn Deutschland ein schlechtes "Gesundheits/Sozialsystem" hat, dann gibt es über kurz oder lang Ärger. Pegida und AFD sind nur ein laues Lüftchen bis jetzt.
Wenn die SPD klug ist, dann zieht sie diese Menschen in ihre Partei, nimmt den innerparteilichen heftigen Diskurs inkauf und erscheint auf der politischen Bühne als Volkspartei, aber bis dahin müssen einigen Bossen noch ein paar Eckzähne gezogen werden, mit denen sie nur ihren Stuhl und nicht die SPD verteidigen.
Ach ja, Zoff wie TF ihn hat, den muss man sich verdienen und zwar weil Betroffene komische Albträume und Bachweh haben, das aus Angst um den eigenen Stuhl oder um die Freiheit ( §339StGB), wegen der Auflösung der Krähenregel. Die ist tatsächlich in der Auflösung begriffen, man sichert sich ab, sogar gegenüber einem Maurergesellen. ;-)))))))
Am 10.05.2016 um 07:42 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sind Sie Zahnarzt oder "Zahnarzt"?:) Dann müsste Ihnen ein messerscharfes Lachen gefallen, mit superGebiss!:) Jedenfalls danke für das compliment, einfach strukturiert, das bin ich, genau. Naja, was das Gehirn betrifft, haben mir einige immer wieder was anderes gesagt, von wegen und das muss auch mal gesagt sein: ich sei: hirnverbrannt, nicht ganz frisch, dumme Gans, deppertes Trum, zu blöd zum abc, das letzte, inkompetent, ungeeignet (H.B. 24 Jahre her: many wishes to you! wir sehen uns...(;;;// Schwiefam etcetc: detto!! Grad war ein netter Herr mei MOMA zdf v der FAZ-Fraktion; er meinte die SPD sei RAT-los. ich denk das ist logisch momentan, aber das wird wieder. Ein echter Sozi geht nie unter. Und dann sagte er noch was wegen populistischer Bewegungen Links und Rechts. Linkspopulismus. Ja, das ist ein gutes Thema. Afd und Pegia, muss man schauen, viel schauen, zu Haiders Zeiten gab es junge Leute, die hochintelligent, manchmal perspektiven-los waren u ihn gut fanden, warum. TF-Zoff? aber das ist doch alles nur "Schmäh". (räusper); ja, Krähen haben auch ihre Regeln. Gesundheitssachen sind so eine Sache;muss jetzt einen Berg v Rechnungen (Arztbesuche f die Fisch, aber auch das ist nicht gratis!) schicken und einen Bericht ausfüllen und soweiter, alles überbordende Bürokratie, die so sinnlos ist. Sozialsystem. Auch in Ö wäre da wegen Wohnbeihilfenkürzung und so Einkommensgrenzen, Kollektivverträge zb was zu sagen. Herzlich, Choli
Am 10.05.2016 um 14:11 Uhr antwortete der Leser "NumeriusNegidius":
Ohne Einzelheiten zu kennen: Es dürfte sich um ein sog. "unechtes Versäumnisurteil" handeln (eine etwas irreführende Bezeichnung, da es sich gerade nicht um ein Versäumnisurteil handelt, sondern um ein Prozessurteil).
Zur Erläuterung: Der Zivilprozess unterscheidet zwischen Entscheidungen in der Sache (Sachurteil) und aufgrund prozessualer Fragen (sog. Prozessurteil). Grob gesagt: Ist die Klage schon unzulässig, verschwendet der Richter keinen Gedanken mehr daran, ob der Kläger in der Sache Recht hat oder nicht.
Ein (auch so zu bezeichnendes) Versäumnisurteil ist stets ein Sachurteil und ergeht nur, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Fehlt es an der vor dem Landgericht erforderlichen Beteiligung eines Rechtsanwalts auf Klägerseite, ist die Klage unzulässig, weil nicht ordnungsgemäß erhoben. Ein Sachurteil darf in einem solchen Fall nicht ergehen, auch nicht als Versäumnisurteil.
Folge: Die Klage ist durch (Prozess-)Urteil (das mit "Urteil" zu überschreiben ist) als unzulässig abzuweisen.
Weitere Folge: Anfechtung nicht durch Einspruch, sondern allenfalls durch Berufung; materielle Rechtskraft erfasst nur die prozessuale Frage, nicht aber den sachlichen Streitgegenstand, m.a.W. das abweisende Urteil steht einer erneuten, nun formell ordnungsgemäßen, Klageerhebung nicht entgegen.
Am 10.05.2016 um 16:37 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
Also wenn kein Rechtsanwalt auf Klägerseite an der Klageschrift beteiligt war, dann ist die Klage unzulässig,
so sehe ich das auch,
aber dann kann nach meiner Rechtsauffassung folglich nicht der Termin zur mündlichen Verhandlung terminiert werden.
Ist das nur meine Meinung oder ist das auch im Gesetz so befohlen, das frage ich mich.
Am 11.05.2016 um 12:24 Uhr antwortete der Leser "NumeriusNegidius":
Nach § 128 ZPO trifft das Gericht seine Entscheidung grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung. Auch über eine unzulässig Klage ist daher i.d.R. mündlich zu verhandeln, also in einem vom Vorsitzenden anzuberaumenden Verhandlungstermin. Ein rein schriftliches Verfahren ist (vor dem Landgericht) nur mit Einverständnis beider Parteien möglich (Ausnahme: bei Säumnis des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung ein stattgebendes Versäumnisurteil erlassen, § 331 Abs.3 ZPO).
Am 09.05.2016 um 13:58 Uhr schrieb der Leser "Galaed":
Ach herje! Bei Herrn Böhmermann geht es doch nicht darum, was erlaubt ist, sondern darum, was nicht mehr erlaubt ist. Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Grundsätzlich darf nämlich jeder seine Meinung frei äußern, aber diese Freiheit endet eben dort, wo die geäußerte Meinung einen anderen in seinen Rechten verletzt, insbesondere in seinem Recht der Ehre. Dieses Recht der Ehre wird umschrieben mit dem Begriff Persönlichkeitsrecht. Es kommt dann zu einer Gegenüberstellung dieser Rechte, auf der einen Seite der Freiheit seine Meinung frei zu äußern und auf der anderen Seite dem Persönlichkeitsrecht, das durch diese geäußerte Meinung betroffen ist. Diese Abwägung erfolgt nach bestimmten Vorgaben, die im wesentlichen das Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Diese Vorgaben auf den konkreten Fall anzuwenden erfordert die Kenntnis der Rechtsprechung dieses Gerichts. Dadurch wird es für den unwissenden Laien kompliziert. Stichworte wie Kunstfreiheit oder Satire verwirren da nur, sie ersparen uns leider nicht die Abwägung der Rechte der Herren B. und E.. Vielleicht hilft ja die Lektüre eines Interviews mit der Anwältin der Satirezeitschrift Titanic über das Gedicht des Herrn B.in der Lieblingszeitung des Kolumnisten: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/titanic-anwaeltin-rittig-... Sie sagt, leider hätte die Titanic fast alle Fälle verloren, soviel also zum Vorsprung durch Satire.
Am 09.05.2016 um 17:10 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Hört, hört! DAS ist ja mal ein völlllllig andere Sichtweise!
"Diese Vorgaben auf den konkreten Fall anzuwenden erfordert die Kenntnis der Rechtsprechung dieses Gerichts. Dadurch wird es für den unwissenden Laien kompliziert."
Da mich das mit der "Satire" in dem von Ihnen verlinkten Artikel mal wieder nur verwirrt: Mögen Sie uns ganz kurz darüber unterrichten, was genau die geäußerte Meinung von Herrn Böhmermann war und ob sie Ihrer Kenntnis nach das Persönlichkeitsrecht von Herrn Erdogan einschränkte? Verbindlichsten Dank im voraus!
Am 09.05.2016 um 17:46 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Danke für den Link. Interessanter Artikel. Wobei es mich persönlich nicht gerade wundert, dass die Anwältin fast alle Prozesse verloren hat. Mit ihrer Auffassung man müsse Herrn Böhmermann nachweisen, dass eine Beleidigung beabsichtigt war und dies werde kaum gelingen, dürfte sie alleine auf weiter Flur stehen.
Aber warten wird doch einfach den Ausgang des Prozesses ab.
Hoffentlich gewinnt Böhmermann, dann können wir demnächst eine ganze Welle von "Satiren", Entschuldigung meinte natürlich Satiren, im Internet sehen, in denen den verschiedensten Menschen klargemacht wird, was man in Deutschland nun wirklich nicht über sie sagen darf. Dann können wir hinterher fröhlich diskutieren, ob dadurch das satirische Niveau in Deutschland angehoben wurde oder nicht.
Am 09.05.2016 um 17:09 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Moderationshinweis: Doppelposting. Die Redaktion/mak
Am 09.05.2016 um 18:03 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Erdogan verklagt Springer-Chef Mathias Döpfner http://www.focus.de/kultur/medien/schmaehgedicht-affaere-erdogan-verklag...
Focus: Das Landgericht Köln habe allerdings schon angedeutet, dass es der einstweiligen Verfügung eher nicht stattgeben werde."
Am 09.05.2016 um 18:17 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Höcker gegen Springer Verlag.
War ja zu erwarten....
Am 09.05.2016 um 18:55 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Empfindet jemand das Video des im Artikel erwähnten Uwe Boll eigentlich auch als Kunst (schließlich ist er Filmregisseur, nicht wahr?) oder Satire, die alles darf? Verlinkte ich nicht, kann man aber googeln.
Am 09.05.2016 um 19:45 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Uwe Boll ist ja nun ein vollständig anderer Fall. Man Suche nach "Uwe Boll Erdogan". Er beleidigt genau(!) jeden, der kein Atheist ist. Boll: "Jeder, der an Religion glaubt ..." In seiner Stellungnahme zu Böhmermann macht er sich den Inhalt des Gedichtes zu eigen, in dem Sinne, dass Erdogan das (Gedichtinhalt) seiner Ansicht nach tatsächlich ist. Er schreibt also zu.
Wenn Boll sagt: "... er [Böhmermann] hat vollkommen recht, Erdogan ist ...", interpretiert er den Zuschreibungsstatus (keine Zuschreibung) den Böhmermann vornimmt falsch. Denn Böhmermann meint ja nicht das Erdogan das (Gedichtinhalt) tatsächlich ist.
Hier macht Boll denselben Fehler wie unser Kolumnist. Letzterer macht sich dann nur den Gedichtinhalt nicht auch noch zu eigen.
Am 09.05.2016 um 20:03 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Warum meinen Sie, daß das ein "vollständig" anderer Fall sei? Woher wissen Sie, daß das keine "Kunstaktion" von Boll ist, daß er etwas anderes "meint" als JB? Weil er nicht "darf man nicht" sagt, es nicht in Reime packt und nicht Grimassen zieht? Und was macht sich eigentlich Döpfner zu eigen, was sehen Sie da in dessen Kopf?
Am 09.05.2016 um 20:53 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Woher wissen Sie, daß das keine "Kunstaktion" von Boll ist, daß er etwas anderes "meint" als JB?"
Weil es keinen Distanzierungshinweis gibt. Weder einen zweifelhaften noch einen glaubwürdig.
Fotobiene: "Und was macht sich eigentlich Döpfner zu eigen, was sehen Sie da in dessen Kopf?"
Das ist ein gute Frage. Denn Döpfner sagt ja in der Tat: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Er schließt sich also den Schmähungen inhaltlich an und macht sie sich in jeder juristischen Form zu eigen. Meinem Verständnis nach wäre ihm dann, wenn man "Schmähungen" herausgreifen kann, zu wünschen, dass "juristische Form" eine Differenz zu "Form" enthält.
Da er sich ja aber auch allen (sonstigen) Formulierungen anschließt, die wiederum den Zuschreibungsstatus der "Schmähung" auf die Person definieren, wird sich das Zueeigenmachen der "Schmähung" nicht auf den Zuschreibungsstatus (also dessen Änderung) sondern auf die notwendige konkrete Form zur inhaltlich sicheren Abgrenzung des Erlaubten vom Verbotenen beziehen.
Am 09.05.2016 um 21:53 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Wo ist denn bei JB ein "Distanzierungshinweis"?? Er weist zutreffend darauf hin, daß das, was er tut, nicht erlaubt ist, und schneidet dumme Grimassen.
Hey, dann versuchen Sie das mal bei einem Raubüberfall. "Darf man nicht" schreien, Grimasse ziehen und dann lachend mit der Beute weglaufen. Das Gericht wird sich kugeln vor Lachen...
Ihre Verrenkungen zu Döpfner verstehe ich schon ab "...zu wünschen, dass "juristische Form" eine Differenz zu "Form" enthält" nicht, außer daß sie ihm wohl alles Gute wünschen.
Am 10.05.2016 um 01:18 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Ihre Verrenkungen zu Döpfner verstehe ich schon ab "...zu wünschen, dass "juristische Form" eine Differenz zu "Form" enthält" nicht, außer daß sie ihm wohl alles Gute wünschen."
Genau. Für diese Überlegung. Wenn Sie zutrifft.
Am 10.05.2016 um 01:22 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Hey, dann versuchen Sie das mal bei einem Raubüberfall. "Darf man nicht" schreien, Grimasse ziehen und dann lachend mit der Beute weglaufen. Das Gericht wird sich kugeln vor Lachen..."
Sie haben immer noch nicht verstanden, dass Sie eine tatsächliche Straftat nicht hypothetisch begehen können, die hypthetische Anwendung eines Wortes/Wortfolge aber möglich ist.
Am 09.05.2016 um 19:14 Uhr antwortete der Leser "Deadend12":
Das war zu erwarten.
Als ich den Artikel in der Welt gelesen habe, war ich ein paar Sekunden lang beeindruckt wie weit sich Döpfner aus dem Fenster lehnt. Bis mir aufgefallen ist, dass er sich Böhmermanns Schmähungen zwar voll und ganz zu eigen machen wollte, sie aber wohlweislich nicht wiederholt hat und auch nicht präzisiert hat, wie das zu verstehen sein soll. Damit eine Luftnummer.
Hätte er das Schmähgedicht noch einmal abgedruckt, mit freundlicher Genehmigung von Herrn Böhmermann und den einleitenden Worten "Was ich persönlich schon immer mal sagen wollte und Herr Böhmermann so treffend ausgedrückt hat", dann hätte er es tatsächlich zur eigenen Aussage gemacht. Aber das hat er ja nicht gewollt.
Am 09.05.2016 um 18:04 Uhr schrieb der Leser "Man o to":
Lieber Herr Fischer,
bitte verstehen Sie dies nicht als Kritik.
Aber bitte, hören Sie doch auf sich mit der FAZ zu beschäftigen. Das Problem hierbei, ich denke die FAZ ist interessanter als je zuvor und das hat sie nun wirklich nicht verdient.
Sogar ich bin mittlerweile geneigt einzelne Kolumnen oder Berichte dort zu lesen, weil es natürlich und auch leider spannend ist.
Lassen sie doch die FAZ wieder dort, wo diese auch hingehört. Das ist ein persönliches Anliegen und ich habe das Gefühl die FAZ schwimmt in Ihrem Fahrtwasser.
Beste Grüße
Am 09.05.2016 um 18:19 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
....zugegeben, es ist schon beachtlich, wie eine seriös erscheinen wollende Zeitung sich selbst kaputt schreibt. Aber dennoch hat dieses Blatt derzeit vermutlich mehr Leser, als je zuvor.
Am 09.05.2016 um 19:16 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wann eigentlich haben Sie persönlich zum ersten mal von der FAZ gehört oder sie sogar gelesen? Was genau, denken Sie, ist eigentlich der Unterschied zwischen der FAZ und einem x-beliebigen Internet-Blog? Gibt es einen? Oder eher nicht? Woran machen Sie Ihre Vermutung fest? Wie steht es mit Ihren eigenen Fähigkeiten zur Artikulation von Gedanken? Was haben Sie beobachtet, wie würden Sie es ausdrücken?
Am 09.05.2016 um 19:23 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Ich habe von der FAZ heute zum ersten Mal gehört! Und, sie haben Recht! Es gibt keinen Unterschied zwischen einem x-beliebigen Internet-Blog und der FAZ! Ansonsten steht es mit meiner Artikulation von Gedanken eher bescheiden. Ich bin froh, dass ich ein wenig lesen kann! Beobachtungsagabe wurde mir auch nicht verliehen, zumal nicht, wenn es die anscheinend abstrakte Beobachtung von irgendwas geht.
Viele Grüße.
Am 09.05.2016 um 19:28 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ihr unbedingter Wille zur Ironie verkennt, dass auch Ironie etwas ist, das man sich leisten können muss.
Am 09.05.2016 um 19:34 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Ui, beleidigt?
Am 09.05.2016 um 19:39 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ui, warum?
Am 09.05.2016 um 19:43 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Sie werden persönlich und kennen mich nicht. Da scheint mir das letzte Mittel, wenn man nicht in der Lage ist etwas anderes zu antworten.
Ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Ihre Frage keinen Sinn ergeben und daher keinerlei sinnhafte Antwort verdient haben? Fragen sie doch etwas vernünftiges und am besten schreiben sie gleich dazu, worauf sie hinaus wollen. Dann spielen wir mit offenen Karten und Sie bekommen möglicherweise Ihre Antwort. Vorausgesetzt Sie sind tatsächlich interessiert und wollen nicht nur wichtig tun.
Am 09.05.2016 um 19:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Bei "offenen Karten" wären Sie schachmatt, das kann ja nun auch niemand wollen.
Am 09.05.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Bitte, setzen Sie mich schachmatt: Ich wusste bisher zwar nicht, dass ich mit Ihnen im Wettstreit liege, aber um in Ihrem Sprachgebrauch zu bleiben, tun Sie es, setzen Sie mich schachmatt.
Anderenfalls könnte man die Art Ihrer Kommentierungen als doch eher feige einstufen.
Ich glaube eher, dass Sie derweil mindestens im Schach stehen.
Am 10.05.2016 um 07:50 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ahja, Sie sind ja der Herr, mit dem ich mich so super verstehe. Da müssen Sie mir doch glattweg zustimmen. Aber dass Sie gestern zum erstenmal von der FAZ was auch immer gehört haben, glaub ich Ihnen nicht. Ich wollt das nur gesagt haben, damit die gute Kommunikation zwischen Ihnen und mir nicht belastet würde, und Sie Bescheid wissen. Was Ihre Gedankenartikulation betrifft, sehe ich -soweit ich das beurteilen kann u darf- eher als ein gewieftes Taktieren. Aber ich täusche mich gewiss. Wie so oft. Freundlicher Gruß
Am 10.05.2016 um 12:54 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Natürlich ist dieses "Techtelmechtel" überaus spannend und bringt eine feine Würze mit sich.
...ich war nur so schockiert aufgrund des letzten Artikels in der FAZ und dass sich selbst ein Herausgeber nicht scheut derartiges zu artikulieren. Aber laut Herrn Fischer, soll ja bereits eine Entschuldigung erfolgt sein, also sehen wir nachher mal weiter.
Liebe Grüße
Am 10.05.2016 um 14:22 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Choleriker67 ist leider rausgeschmissen worden. Na kein Wunder, Schandmaul, dumme Kuh, doofe Ziege, Rampensau. Sie packt schon die Koffer. Fliegen kann sie ja perfekt mittlerweile. Ein kleiner Gruß noch von ihr.
Am 10.05.2016 um 16:49 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Vielen Dank für die Grüße! Ich grüße herzlich zurück und wünsche etwas mehr Gelassenheit.
Am 10.05.2016 um 17:12 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Sie ist leider schon weg. Tut mir leid. Vorgetäuschte Gelassenheit ist nicht ihr Ding. Sie hat alles immer prompt erledigt und science-fiction ist ihr zu billig.
Am 10.05.2016 um 20:05 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Vielleicht kommt sie ja wieder...
Am 10.05.2016 um 21:03 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Habe gerade im Buch "Hass und Hoffnung" von Markus Metz und Georg Seeßlen (Bertz Fischer 2016) auf Seite 161 folgendes gefunden:
" gemeinsam schaffen wir`s. CSU-Wahlplakat aus den 50erJahren: Vertriebene! Eure Not ist unsere Sorge; wählt CSU, die einzige Partei, die Flüchtlingswahlkreise forderte...
Gnädige Frau Cholerikerin wurde rausgeschmissen, vertrieben:
"Wir behalten uns vor, Nutzer bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen unsere Netiquette von der Diskussion auszuschließen, indem wir ihren Zugang sperren."(ZON);
Die kann u darf gar nicht wieder kommen, selbst wenn sie wollte, denn sie ist geistig inkontinet und intellektuell unter jeder Hängematte. "Wir sind anonymous" (S.159, G de Lagasnerie, Die Kunst der Revolte), da dürfen auch normale Frauen, die gerne mit anderen was erstreiten, auch wenn`s hart auf hart geht, mitmachen, ich hab mich erkundigt! Das hat sie beeindruckt und das kann man überall auf der Welt, mit Gleichgesinnten.
Am 09.05.2016 um 20:12 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
... Da irren Sie sich aber sowas von gründlich! tf
Am 09.05.2016 um 20:12 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Inwiefern?
Am 09.05.2016 um 20:22 Uhr antwortete Autor Thomas Fischer:
auflagenmäßig. Ansonsten natürlich nicht.
Wer auf sachliche Kritik mit einem doofen Rundschlag gegen die Person antwortet, muss halt mal ein paar kleine Scherze aushalten. Herr K. hat sich ja inzwischen entschuldigt und die Sache mit frischen Kräften aus-analysiert. Siehe Kolumne von morgen. Arme Helene. Alles wird gut. tf
Am 10.05.2016 um 06:28 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
"Wer auf sachliche Kritik mit einem doofen Rundschlag gegen die Person antwortet, muss halt mal ein paar kleine Scherze aushalten."
Es könnte auch so gehen: ...wer auf sachliche Kritik mit einem selbst inszenierten Rundumschlag gegen sich selbst geantwortet haben will, muss halt auch ein paar Scherzchen ertragen....
Da steckt dann ein bisserl Selbst- u Eigen-Verantwortung auch mit drin!!
Arme Helene? Na dann bin ich diesmal besonders wachsam! Wer weiß, ob Leni nicht doch noch zur hiesigen Fraktion wechseln will. Und dass alles gut wird? Sicher! Aber die "Kellerparty" hat erst begonnen und es ist noch ein Haufen Arbeit zu erledigen, um der ganzen Sache mehr Sinn zu verleihen, denn ich schreibe hier gratis, aber sicher nicht umsonst, das hab ich jetzt beschlossen. Und seien Sie und sie alle froh, dass Anja, die studierte 35jährige bildhübsche Rhetorikfachfrau, -auch eine Freundin v mir- hier noch nicht aufgetaucht ist, die redet 5mal so viel wie ich.;-) Viele Grüße Frau Geheimrat
Am 10.05.2016 um 12:51 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Ich bin - wie immer - in freudiger Erwartung.
Ob für Helene alles gut wird, mal schauen...
Am 09.05.2016 um 20:14 Uhr antwortete der Leser "Man o to":
Sie meinen die Anzahl der Leserschaft? Das war auch nicht ganz ernst gemeint.
Am 09.05.2016 um 22:05 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Oh nein, bitte nicht die FAZ vergraueln. Ganz im Gegenteil. Ich finde, dieses "Techtelmechtel" mit der FAZ (ist eh ein gutes medium, fies u frech)ist die Voraussetzung für das Gelingen dieser Fischer-Kolumnen. Man kann sich super festbeissen -und ohne Konfliktpotential wäre es völlig lustlos. Streiten verbindet, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist je nach Temperament variantenreich. Aber wenn nicht die FAZ, dann könnte man ja eine andere nehmen. Hauptsache, es fördert den Dialog.
Am 09.05.2016 um 19:53 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Urteil des BVerfG zu Satire 1992
Lesenswert, insbesondere RNn 45+46: https://www.jurion.de/Urteile/BVerfG/1992-03-25/1-BvR-514_90
Am 09.05.2016 um 20:04 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Jetzt legen Sie uns doch bitte Ihre Verständnis darüber dar.
Am 09.05.2016 um 20:41 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Erklärt meine Quelle viel besser: http://www.cr-online.de/blog/2016/04/13/boehmermann-beleidigung-rassismu...
Am 09.05.2016 um 21:04 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
TITANIC: "Den Vorgang, daß ein Krüppel, nämlich Sie ..." (https://www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/Ehrver...)
Können Sie eine Distanzierung von der Zuschreibung "Krüppel" auf die Person erkennen? Ich nicht.
Am 09.05.2016 um 21:39 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Nun, die Gegenrede kann man ja in RN 24 ff. nachlesen, alles sehr ähnlich wie bei Fans von JB. Hat beim BVerfG nicht verfangen.
Am 09.05.2016 um 22:29 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Nun, die Gegenrede kann man ja in RN 24 ff. nachlesen, alles sehr ähnlich wie bei Fans von JB. Hat beim BVerfG nicht verfangen."
Das reicht mir jetzt nicht, um mir ein ausreichendes Bild davon machen zu können.
Am 11.05.2016 um 15:44 Uhr antwortete der Leser "Krombacher":
Der Punkt dürfte sein, dass "Krüppel" hier (anders als die Bez. "geb. Mörder" in dem Satirebeitrag) als Formalbeleidigung selbst bei grds. satirischer Absicht noch unter die Rubrik Schmähkritik fällt, weil sie (wiederum im Ggs. zur satirischen Bez. "geb. Mörder") erkennbar auf die Verletzung der Person zielt und nicht bloß einen Sachverhalt satirisch auf die Schippe nimmt.
Inwieweit die Distanzierung hieran im Fall der sachfremden Beschimpfungen Erdogans etwas ändern kann, bliebe abzuwarten. So klar wie die Fotobiene sehe ich es auch nicht, aber die Richtung stimmt.
Die Kernfrage wäre demnach, ob JB im Kern Erdogan angreifen (das wäre mit derartigen Ausdrücken immer verboten, egal ob im Satirekontext oder nicht) oder nur dessen Reaktion auf das Erdoganlied lächerlich machen wollte (das wäre im Satirekontext auch mit schmähenden Ausdrücken erlaubt, solange der Satirekontext deutlich macht, dass JB diese Ausdrücke nicht ernst meint). Da die Ausdrücke mit der Reaktion Erdogans auf das Lied nichts zu tun haben, tendiere ich momentan eher zur Fotobiene.
Am 09.05.2016 um 20:07 Uhr schrieb Autor Thomas Fischer:
Pars pro toto: Mail von: Adolf F. aus F. Betreff: Ihre Berufsauffassung
"Sehr geehrter Herr Bundesrichter, Sie haben aber eine merkwürdige Berufsauffassung. Ich bin ein pensionierter Verwaltungsjurist, 74 Jahre alt, und habe in meiner 30jährigen Berufspraxis schon einige schräge Vögel in der Richterschaft erlebt (...) Da ich die ZEIT aus guten Gründen (schlafen kann ich auch ohne Schlafmittel) schon seit vielen Jahren aus meiner Lektüre ausgesondert habe, bin ich erst durch ... Herrn Kohler in der FAZ auf Sie aufmerksam geworden. Nicht , dass ich bisher etwas verpasst hätte (...), aber ehtrlich gesagt bin ich nicht nur "baff", sondern fassungslos (...) Adolf F., 60385 Frankfurt am Main PS: ...Ich mache in solche Fällen zwecks Beweissicherung immer eine Fotografie des Displays."
Sehr geehrter Herr Adolf F., Sie als 74 Jahre alter Verwaltungsjurist (mit kurzer Berufspraxis) wissen, dass die Anrede "Herr Bundesrichter" seit 45 Jahren falsch ist. Ich darf höflich darum bitten, die Sache verwaltungsrechtlich noch einmal zu überprüfen. Ich danke auch für die Mitteilung, dass Sie die ZEIT "seit vielen Jahren ausgesondert" haben. Zu Ihrem Anliegen: "Aussonderung" ist ein vielschichtiges Phänomen, an dem der Verwaltungsjurist seit jeher eine besondere Freude hat. "Baff" ist ein Symptom der Lebenswelt, das Sie bitte mit Ihrem Hausarzt klären. "Fassungslos" ist ein Zustand der mentalen Offenheit, den Sie unbedingt nutzen sollten, um sich Ihrer selbst zu vergewissern. TF
Am 09.05.2016 um 20:24 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Hihi, zum Piepen! Sehr schön!
Kernaussage: "bin ich erst durch ... Herrn Kohler in der FAZ auf Sie aufmerksam geworden."
Nun, dann ist das ja quasi eine Win-Win-Situation, das muß ich dann wohl schlucken.
Am 09.05.2016 um 20:38 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Lieber Herr Fischer,
aha, so ist das. Und wieso sagten Sie das vorher nie, dass die Anrede "Herr Bundesrichter" falsch sein soll? Sollte ich oder sollten wir das schmecken? Bei uns in Ö wäre jeder OGHRichter froh, wenn er mit Herr Bundesrichter angesprochen werden würde, aber sei es bloß drum. Oder wie klingt das" sehr geehrter Herr Oberstergerichtshofrichter?" Blöd oder? Nun meine Frage, wie darf man Sie denn dann hinkünftig anschreiben?
Fassungslos bin ich auch, gerade heute. Und sonst auch öfters. Aber inwieweit es mit mentaler Offenheit zu tun hätte, erschließt sich mir nicht. Sich seiner selbst oder seines Selbstes zu vergewissern ist nicht leicht, aber man kann es ja immer wieder versuchen. Viel wichtiger ist es aber, mit sich selbst ident zu sein.
Im Übrigen finde ich die FAZ_Fraktion ganz gut, aber die ZON_Fraktion ist um Hausecken besser, wenn nicht die beste, denn wir bewegen was. Zumindest liest man das hier nun auch in Österreich, die FAZ kennt dort keiner.
Nun schauen wir aber mal mit weiteren, aber abgemilderten Sorgenblicken nach Österreich und hoffen auf guten Südwind.
Grüße Ihre Geheimrätin
PS: Was will der Herr Adolf F. eigentlich?
Am 09.05.2016 um 20:52 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Hm, dass das hier ein Magnet für Entwurzelte sein kann, dafür hätte es dieses Beispiels nicht bedarft.
Am 09.05.2016 um 21:09 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich habe Wurzeln und die sind sowas von substantiell u nativ. Und meine sind auch nicht abgehackt(!). Haben Sie sonstige weitere Fragen? Baldrian hilft.
Am 09.05.2016 um 21:19 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Ist nur mir entgangen, welche Beweise Adolf F. aus F. gesichert hat?
Am 09.05.2016 um 21:28 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Die für den Beweis, daß TF keine Randnummern angegeben hat, für die Bezugnahme der ihm untergeordneten Gerichte. Verfassungslos!!
Am 09.05.2016 um 20:11 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Warum der Beitrag KEIN "Beispiel" für eine Beleidigung ist, wird hier gut erklärt von Erdogans Anwalt Höcker: http://www.sabahdeutsch.de/anwalt-hoecker-boehmermann-wird-verurteilt-2/
Am 09.05.2016 um 21:37 Uhr antwortete der Leser "Rinaco":
Diese Verlinkungsorgie nervt. Können Sie die zentralen Aussagen mal selbst nennen, falls Sie sich beteiligen wollen. Zu dem Anwalt Erdogan (was für eine neutrale Quelle!) "Erdogan ist ein Vollidiot" wäre wahrscheinlich kein Beispiel einer strafbaren Äußerung. Ich stimme zu, dass die Einblendung der türkischen Flagge plus Übersetzung des Gedichts den Bogen doch überspannt hat. Aber in der Länge und der Intensität war das Gedicht selbst genau richtig um ein typisches Beispiel einer Schmähung abzugeben.
Am 09.05.2016 um 22:02 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Ralf Höcker: Wenn ich einer Beleidigung vorweg stelle, dass das, was jetzt kommt, eine Beleidigung ist, dann kann das die Sache tatsächlich zulässig machen. Herr Böhmermann hätte in seiner Sendung also z.B. sagen dürfen: „Herr Erdoğan, ich gebe Ihnen mal ein Beispiel dafür, was man in Deutschland nicht sagen darf: ”Erdoğan ist ein Vollidiot”."
Das ist ja erst mal die Bestätigung meines logischen Prinzips. Es geht im Weitern nur um das Maß der Darlegung.
Ralf Höcker: "Damit macht man klar, dass es nicht mehr um das Instruktive geht, um ein Beispiel, um den Lesern oder Zuschauern etwas zu erklären, sondern darum, seine Missachtung kundzutun, um den Betroffenen zu entwürdigen."
Und hier sehen wir wieder das Problem der Abstraktion. Hier von "Missachtung". Selbstverständlich geht es Böhmermann darum, Missachtung auszudrücken. Aber selbstverständlich nicht die Missachtung der Menschenwürde Erdogans, sondern um die gute und richtige Missachtung seiner diktatorischen Bestrebungen. Und um diese zu verdeutlichen greift das satirische Mittel der Überzeichnung.
Die Missachtung der diktatorischen Eigenschaften eines Menschen ist nicht identisch mit Missachtung der Menschenwürde eines Menschen, denn sonst würde gelten:
Missachtung der diktatorischen Eigenschaften eines Menschen = Missachtung der Menschenwürde eines Menschen Missachtung der Diktatur = Missachtung der Menschenwürde Diktatur = Menschenwürde
Das zu widerlegen rechtfertigt welche Ausführlichkeit? Jede!
Am 09.05.2016 um 22:15 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Oh Gott, Herr Höcker ist ein Anwalt. Ja, muss er.
"Wenn ich einer Beleidigung vorweg stelle, dass das, was jetzt kommt, eine Beleidigung ist, dann kann das die Sache tatsächlich zulässig machen." (freilich, ja. was sonst, und mein Blutdruck steigt schon wieder.)
Ja, das kenn ich. Genau so kenne ich das. Solch fast schon abstruse Argumentationen sind ein Dilemma. Ich erspare mir da weiteres, sonst bekomme ich heute noch eine Gallenkolik.
Am 09.05.2016 um 22:30 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Selbstverständlich geht es Böhmermann darum, Missachtung auszudrücken. Aber selbstverständlich nicht die Missachtung der Menschenwürde Erdogans, sondern um die gute und richtige Missachtung seiner diktatorischen Bestrebungen. Und um diese zu verdeutlichen greift das satirische Mittel der Überzeichnung."
Und die eindeutige Mißachtung alleine der "diktatorischen Bestrebungen" werden absolut zielsicher und hochgradig ausdifferenziert mit "Ziegenficken", "Schrumpelklöten" und ähnlichem "überzeichnet" - ja, nee, is' klar....
Am 09.05.2016 um 23:06 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Fotobiene: "Und die eindeutige Mißachtung alleine der "diktatorischen Bestrebungen" werden absolut zielsicher und hochgradig ausdifferenziert mit "Ziegenficken", "Schrumpelklöten" und ähnlichem "überzeichnet" - ja, nee, is' klar...."
Da habe Sie noch nicht verstanden was (alles) erklärt wird. Es wird nicht nur die sichere Ausdifferenzierung beigebracht, sondern auch die Versicherung, dass die Differenzierung von Recht und Unrecht an jedem Beispiel erfolgen wird bis Erdogan den Unterschied verstanden hat. Das nachgwiesene Unverständnis rechtfertigt die weitere Unterweisung. Darf angenommen werden, Erdogan hatte schon Unterweisungen und will oder kann dennoch nicht verstehen. Ich denke schon. Die Ausführliche Unterweisung war somit zulässig.
Aber schön. Welches Maß der Überzeichnung würden Sie denn bei Diktatoren für angemessen halten. Fangen Sie bei Hitler an und enden Sie beim "Unbescholtenen". Ich bin gespannt, was Sie womit verrechnen.
Am 09.05.2016 um 23:33 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Verstehen Sie doch, BVerfG-Urteil dazu habe ich ja oben schon gepostet: Mit einer Formalbeleidigung "zeichnet" man nix, auch nicht "über", damit beleidigt man.
Am 09.05.2016 um 23:44 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Sie können mir gegenüber nichts als Argument aufführen können, worüber ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich mir darüber kein Bild machen kann.
Ich müsste ein von mir unverstandenes Argument als verstandenes Argument ansehen.
unverstandenes Argument = verstandenes Argument ???
Am 10.05.2016 um 00:06 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Mit alle Vorsicht! Das Wort "Krüppel" ist hier deshalb Beleidigung, weil es sich in einem erkennbar nicht-satirischen Zusammenhang befindet.
Rn 34 b) Der "Brief an den Leser" in der Juli-Ausgabe 1988 der TITANIC ist hingegen nicht durch das für eine Satire Typische geprägt, nämlich durch Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung. Er stellt vielmehr eine Antwort auf die Schmerzensgeldforderung des Klägers dar; diese wird abgelehnt.
Rn 45 2. Anders steht es um den Beitrag im Juli-Heft 1988, in welchem der Kläger als "Krüppel" angeredet worden ist, was das Oberlandesgericht als Formalbeleidigung beurteilt. Seine Wertung, die unmittelbare Anrede des Behinderten mit dieser Bezeichnung bringe dessen Mißachtung zum Ausdruck und verletze ihn schwer in seinem Persönlichkeitsrecht, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden und läßt insbesondere keine Fehlgewichtung zu Lasten der Meinungsäußerungsfreiheit erkennen.
https://www.jurion.de/Urteile/BVerfG/1992-03-25/1-BvR-514_90
Am 10.05.2016 um 00:51 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Genau. KEINE Satire, obwohl in Satiremagazin.
Die Titanic meinte (RN 25): "Die Veröffentlichungen seien durch die Kunstfreiheit geschützt. Der satirisch-literarische Charakter der Texte stehe eindeutig fest. Daß ein der Satire unkundiger Leser diese mißverstehen könne, sei unerheblich. Das Magazin wende sich an einen Leserkreis, welcher der (politischen) Satire mit besonderem Interesse und Verständnis gegenüberstehe. Sie dürfe nicht beim Wort genommen werden, sondern müsse erst des in Wort und Bild gewählten Gewandes entkleidet werden, bevor ihr Kern beurteilt werden könne."
Dies sah das BVefG NICHT so.
Und darum wird sich auch JB nicht mit "Satire" herausreden können.
Am 10.05.2016 um 01:15 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Meiner Ansicht nach ist das Urteil richtig. Es ist deshalb richtig weil der Brief keine Satire war.
Die Böhmermann-Sendung war Satiere, weil sie die durch "das für eine Satire Typische geprägt [war] nämlich durch Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung"
Oder wollen Sie das Schmähgedicht nicht als Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung bezeichnen?
Am 10.05.2016 um 01:29 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Oder wollen Sie das Schmähgedicht nicht als Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung bezeichnen?"
Mir persönlich wäre es viel lieber gewesen, wenn die Kritikpunkte (seine diktatorischen Aspekte) übertrieben und verzerrt gewesen wäre.
Stinkende Döner-Esser und Sexpraktiken sind m.E. keine Übertreibung/Verzerrung/Verfredung seiner diktatorischen Aspekte, und kränken auch ganz andere Menschen. Bisher hatte ich mich eher auf diese Sexpraktiken-Aspekte konzentriert (da wäre es mir persönlich mehr Freiheiten für alle sogar vielleicht recht gewesen), aber der Döner-Vorfall von heute hat mich schon sehr zu denken gegeben.
Die Satire von X3 von heute ist aber gut gemacht:
https://twitter.com/extra3/status/729752581115920384
Am 10.05.2016 um 11:48 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"Stinkende Döner-Esser und Sexpraktiken sind m.E. keine Übertreibung/Verzerrung/Verfredung seiner diktatorischen Aspekte, und kränken auch ganz andere Menschen."
So sehe ich es auch.
Der Unterschied zur Bohlen-Sendung ist, daß die Kandidaten dort dreiwillig hingehen, obwohl sie wissen, was ihnen dort blühen kann. Das trifft auf Erdogan nicht zu.
Am 10.05.2016 um 01:22 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Die Begründung mit Titanic hört sich an wie bei Dieter Bohlen (was Bohlen mit den DSDS-Kandidaten macht sei keine Beleidigung, weil Bohlen halt immer so redet und die Kandidaten das auch schon gewußt haben).
Wäre die Berurtelung also bei Böhmermann auch von Bedeutung, dass das bei ZDF war und nicht z.B. bei ProSieben?
Am 10.05.2016 um 00:08 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Egal. Müssen Sie auch nicht verstehen, denn darum geht es hier ja auch im Kern nicht. Es geht um eine minutenlange Kaskade von Schimpfwörtern, die keinen Bezug zu "diktatorischen Bestrebungen" haben. Kein Beispiel, keine Kritik, keine Überzeichnung von irgendwas, einfache Beleidigungen.
Am 09.05.2016 um 23:58 Uhr antwortete der Leser "Klacksklacks":
Nachdem Erdogan 5 Wochen über die Worte Böhmermanns sinniert hatte verstanden er und alle anderen endlich, dass dieser E. nicht beleidigt hatte. Aber war da das Schutzgut des Beleidigungsparagrafen nicht schon lange verletzt? Also soll die Tat lange nach Vollendung mit Eintreten der Erkenntnis dann plötzlich doch keine mehr sein? Oder wie meinen Sie, dass Recht funktionieren soll? Vielleicht waren die Äußerungen ja schwebend keine Beleidigung bis alle es verstanden haben?
Am 10.05.2016 um 00:10 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Klacksklacks: "Also soll die Tat lange nach Vollendung mit Eintreten der Erkenntnis dann plötzlich doch keine mehr sein?"
Setzt voraus, dass sie jemals eine war. Die Erkenntnis stellt hier die Eigenschaft des Seienden um Zeitpunkt der Handlung fest.
Am 10.05.2016 um 16:51 Uhr antwortete der Leser "MichaelBer":
Erdogans Anwalt argumentiert ja im Kern: Das Ding sei zu lang gewesen, deswegen war es kein Beispiel. Das ist schon ein wenig frech, das einfach mal so zu behaupten und zu unterstellen, es gäbe für Beispiele so etwas wie eine Anstandslänge.
Bringt man eine Beleidigung, ist das lt. Anwalt in Ordnung, bringt man mehrere, dann ist es das nicht mehr. Aha!
Ich fände es recht bedenklich, folgte dem Gericht dieser Argumentation. Das hieße nämlich, daß der Kunstfreiheit richterliche Ketten angelegt werden: nur noch eine Beleidigung pro Beispiel; keine Beispiele über 100 Zeichen mehr. Bitte Satire vorher und hinterher deutlich mit einem Disclaimer kennzeichnen.
Wie lang muß der Rock sein, wie kurz das Beispiel? Fragen aus einer Welt, in der Freiheit als Gefahr gesehen wird. Das Gericht schriebe dem Künstler vor, wie er seine Arbeit zu machen habe. Es wäre ein kleiner Sieg für Erdogan, aber eine große Niederlage für die Kunstfreiheit.
Am 09.05.2016 um 21:53 Uhr schrieb der Leser "Klacksklacks":
Kann das Richtige verboten, gar strafbar sein? Ja. Die Zukunft entscheidet auf der Basis aller Fakten über richtig oder falsch, das Recht über Strafbarkeit der handelnden Personen auf der Basis eines Teils der Fakten. Vorsicht vor goldenen Kälbern.
Am 09.05.2016 um 22:32 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Das Richtige kann man verbieten, wenn es einen höherwertigen Sinn gibt. Oder Wunsch nach Nonsens. Gibt es auch, wenn Menschen völlig daneben stehen. Es geht glaub ich nur ums Geschick und dann einen § draufsetzen, das glaub ich mittlerweile.;_)
Ausserdem hat er nicht Ziegenficker, sondern Ziegenfänger gesagt, zumindest hab ich das so verstanden. Ist mir jetzt eingefallen.
Ich hoff, das Thema E und B ist jetzt gegessen.
Am 10.05.2016 um 11:14 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Da kommt dann wohl die Macht ins Spiel. Ob der Landesverräter nicht doch ein Held ist, wird je nach Machtlage entschieden. Unter Umständen mal so und mal so und dann wieder ganz anders.
Auch Tatsachenbehauptungen können einer verwirrenden Entwicklung unterliegen. Ganz abgesehen von den Behauptungen, die VOR der tatsächlichen Tat eine imaginierte Tat beschreiben. Beispiel: Ich behaupte fälschlich, B. würde die ihm angetraute A. prügeln, wogegen B. erfolgreich vor Gericht klagt. Nach Hause zurückgekehrt prügelt B. A.
Am 10.05.2016 um 12:26 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich war grad beim Türkischen Schmuckhändler, und hab Sache angesprochen. Kann ich hier nicht schreiben, seine Worte. Der hat dann nur strengernst(!) gesagt, als ich angefragt hab ober mir den schönen GOldRing mit dem Adlerwappen billiger verkaufen könnt als AUsgleich zur BöhmermannSache : "Wir sind nicht am Bazar, hier wird nicht verhandelt, aber das Kleinermachen des Ringes verrechne ich Ihnen nicht extra." Na dann. Aber das hat natürlich mit der Rechtssache nix zu tun. Klacksklacks hat oben natürlich Recht, sie auch.
Am 09.05.2016 um 22:56 Uhr schrieb der Leser "recht und gerechtigkeit":
Da hatte ein Kommentator erwähnt, dass die Botschaft auch bei Negation bei Leuten hängen bleibt.
Wohl wahr.
Hatte mir heute nach der Arbeit Lahmacun gekauft, nut mit Salat und ohne Soße. Also steige ich mit dem Lahmacun in der Plastiktüt in den Bus, und der Busfahrer zu mir so:
"Sie dürfen nicht mit dem Döner in den Bus, Döner stinkt, steigen Sie aus und schmeißen Sie es weg"
Am 10.05.2016 um 11:26 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
"Da hatte ein Kommentator erwähnt, dass die Botschaft auch bei Negation bei Leuten hängen bleibt."
Die Zehn Gebote sind also als die eigentliche Ursache für Gewalt anzusehen? Hat Gott nicht bedacht, dass ein "Du sollst NICHT" im unzureichend entwickelten (Wer wars? Die Schweizer gewiss nicht.) menschlichen Gehirn einfach verpufft?
Am 10.05.2016 um 12:23 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich finde es jedenfalls ziemlich diktatorisch, Leute aus dem Bus schmeißen zu wollen, nur weil man der Meinung ist, dass türkisches Essen Döner ist, und dass Döner stinken würde.
Am 10.05.2016 um 12:32 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
"Der kleine Diktator" - ein Filmthema?
Am 10.05.2016 um 12:44 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Sie sind auch da?Lauern Sie schon auf die neue Kolumne? Ich muss noch vorglühen... Mein heutiger mittäglicher Buchvorschlag: "Die Kunst der Revolte"SuhrkampVerlag, erste Auflage, Berlin 2016 von Geoffroy de Lagasnerie
hinterer Buchdeckel.: "Eine avantgardistische Philosophie, die den Rahmen des traditionellen Dnekens zerbricht und die Demokratie der Zukunft entwirft." (Le Monde)
Ein Exemplar schick ich mit Widmung NorbertHofer/KarlHeinz Strache!
Am 10.05.2016 um 12:57 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Wie sich das mit dem Busfahrer verhält, weiss ich nicht. Ebenso nicht, was das mit der Erinnerung non Negationen zu tun haben soll. Vergleichbar ist allerdings, dass die sog. "Stinkfrucht" in Asien bei manchen Fluggesellschaften nicht im Handgepäck mitgeführt werden darf - man ahnt es schon: des Geruchs wegen.
Am 10.05.2016 um 13:06 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Ergänzung: Googeln Sie mal Beförderungsbedingungen Bus Geruchsbelästigung"
- Wenn was stinkt, muss es nicht befördert werden.
OB es aus Ihrem Tütchen heraus TATSÄCHLICH gestunken hat, können allerdings nur Sie wissen. Ebebenso, ob Sie einen direkten Verzehr im Bus geplant hatten.
Am 10.05.2016 um 13:14 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Döner und Kepap stinkt nicht! Wenn das noch einmal einer behauptet, dann panier ich dem eine!
Am 10.05.2016 um 14:38 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Aber Choli!
Sowas. Jetzt bist rausgeflogen. Warst schon immer eine wilde Henn mit deinen Sprüchen und verbalen Konterschlägen, aber mögen haben sie dich überall. Die, die dich verstanden haben, halt. Die anderen vergiss. Ist gut für dich, wenn du abreist, wolltest ja eh schon immer. Du bist anders, du musst in ein Land, wo Werte zählen. Einen Versuch ist es wert. Guten Flug!
Am 10.05.2016 um 12:30 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Na dann hätten Sie dem aber was erzählen können.
Apropos erzählen: hab heut eine Zigarettenwerbung gesehen: xxx"Volles Rohr!" Das ist wohl sexistisch, denn wie soll ich als Frau volles Rohr? Oder meint es "volle Post?"
Wo war das mit dem Dönersackerl? Und wie heißt der Busfahrer?
Am 10.05.2016 um 13:07 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
"Na dann hätten Sie dem aber was erzählen können."
Ja schon. Es wäre auch einfacher gewesen, einfach auszusteigen und den nächsten Bus zu nehmen, muss ich es mir hinnehmen? Irgendwo ist auch eine Grenze....
Der Busfahrer hat draufhin von der Leitstelle Sicherheitskräfte angefordert. Bis die kommen, oder bis ich freiwillig aussteige, fährt er nicht. (Zum Glück waren die anderen Fahrgäste auf meiner Seite, von wegen, warum geht Pizza aber kein Döner?)
(Die Sicherheitskräfte waren dann da, das ging auch schnell, weil eine große Bushaltestelle und sie haben bestätigt, dass mein "Döner" nicht stinkt. Und ob ich bitte wegen des Friedens - der Busfahrer hat auch einen stressigen Tag hinter sich - mit dem nächsten Bus fahren könnte, der ohnehin gleich fährt, wegen der Verspätung des ersten Busses? Das fand ich dann in Ordnung und war dann doch erleichert - Leute in Uniform machen mir doch immer etwas Angst).
Am 10.05.2016 um 12:46 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
war das der Fürst? die Aussage mit der Negation? Mein Gedächtnis ist schon geschwächt.
Am 10.05.2016 um 01:07 Uhr schrieb der Leser "RaMbaM_1135":
Lieber Herr Fischer,
bzgl. Ihrer Argumentation mit Hilfe des toten Flüchtlingskindes möchte ich Sie auf eine Entstehungsursache, erläutert aus erster Hand, aufmerksam machen.
Bassam Tibi:
"In diesem barbarischen Krieg in Syrien, der völlig falsch als "Bürgerkrieg" bezeichnet wird (dort kämpfen keine Bürger, sondern ethnisch-religiöse Kollektive gegeneinander), vergewaltigen schiitisch-alawitische Soldaten der syrischen Armee Frauen der sunnitischen Opposition als Mittel der Kriegsführung."
"Unabhängig vom Krieg ist das Frauenbild in der arabisch-orientalischen Kultur patriarchalisch, ja umfassend menschenverachtend"
"Hinzu kommt, dass diese vorwiegend jungen Männer im Alter von 14 bis 20 Jahren die Kultur der Gewalt, auch die gegenüber Frauen, mit sich aus Nahost nach Deutschland bringen"
"Köln war nur der Anfang. Wenn Deutschland über eine Million Menschen aus der Welt des Islams holt und ihre Erwartungen nicht erfüllt, muss man sich auf einiges gefasst machen."
Wenn man nun diese totes Flüchtlingskind (Ergebnis des Krieges) vermeiden will, muss man was aufheben? Die Kultur der Gewalt?
Am 10.05.2016 um 01:27 Uhr antwortete der Leser "RaMbaM_1135":
Link vergessen: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article155134929/Junge-Maenner-die...
Am 10.05.2016 um 02:08 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Ich glaube .... die derzeitige Fragestellung in der Gesellschaft ist eher, ob man solche töte Flüchtlingskinder überhaupt vermeiden will (die Drecksarbeit soll aber bitte die Türkei machen).
Eine ziemliche gute Analyse bezüglich Satire zum Thema:
http://www.vox.com/2016/1/13/10763204/charlie-hebdo-aylan-kurdi-cartoon
Am 10.05.2016 um 05:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Liebe Frau Recht und Gerechtigkeit!
Mir ist heute schon schlecht. Nein, mir ist nur mehr kotzspeiübel und zum heulen. Mir schmeckt das Essen nimmer. Und meine Wuttrauer ist unermesslich.
Wer will tote Flüchtlingskinder vermeiden? Wer will Vergewaltigungen von Frauen vermeiden? Wer will Mafiastrukturen und Korruption abschaffen? Wir können hier Millionen Fragen stellen -und keiner wird uns eine Antwort geben. Ihnen nicht und mir schon gar nicht.
Lese gerade auf orfon: Philippinischer "Dirty Harry" auf Siegeszug ! --Mehr bitte dazu in den hiesigen Nachrichten und auf orf.on (Anm von mir)--; Apropos, da leben doch einige Philipinnen hier auch in D und so, die holen sich doch manche europäische Männer, weil sie so untergeben sind und nicht zurückreden? Hä? Lieg ich da falsch? Dennoch: ein dirty Harry, der ankündigte quasi den Rechtsstaat abzuschaffen (law and order), wenn er Präsident werde, würde es blutig, er würde ausmerzen...den Papst bezeichnete er als Hurensohn (was hat der für ein Frauen/Mutterbild?); er hatte sich auch über die MehrfachVergewaltigung einer australischen Missionarin so geäußert: er hätte sich gewünscht der erste zu sein! Vieles, so manches kommt mir ähnlich bekannt vor. Sind solche Männer wahnsinnig? Ja. Sind sie! Die sind durchgeknallt! Aber wir haben doch hier in Europa auch rundum diejenigen, die so wortgewaltig auftreten und den hardliner, die hardlinerin spielen, und das zieht bei den Leuten? Und die Inhalte. Welche? Welche Inhalte ziehen?
Am 10.05.2016 um 06:05 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Liebe Frau R
&G! Warum braucht es vorgeblich Gewalt (auch in der Sprache), um Macht durchzusetzen?
Jedes tote Flüchtlingskind ist mein Kind. Jedes vergewaltigte Frau ist meine Schwester. Jeder getötete Oppositionspolitiker ist mein Bruder.
Was kann ich tun? Was kann ich hier vom Schreibtisch aus tun? Ich kann quer über den table kotzen, heulen, Angst um die Zukunft unserer kids haben, vor Wut die eigenen Wände hoch gehen. Was ändert es? Nichts! Nichts? ;-) naja, ich hab ja noch meinen genialen schwarzen Humor, das geht noch immer, da rette ich mich dann wieder für ein paar Stunden drüber. Und wenn ich Ihnen das hier schreibe, das hilft mir auch, ein wenig. Viele Grüße Choli
Am 10.05.2016 um 06:44 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich grüble:
Der "Harry" hat echt gesagt er wäre gerne der Erste Vergewaltiger gewesen von der Missionarin? Gibt es da Aufzeichnungen? Und die Geschichte mit den Straßenkindern? Hat er das und alles andere echt gesagt?
(Keine Zeitungsente? Ich hoffe mit sowas wird nicht deppert gescherzt...! )
((schwarzer Humor ginge jedenfalls anders, by the way. Aber man weiß ja nie, welche Idioten grad irgendwo unterwegs sind und geistige Supragacke von sich geben-.))
Was macht man mit so jemand?
Und dann fällt mir aber auch gleichzeitig noch ein, ob man Politikern, die echt was drauf haben, vielleicht etwas in die Schuhe schieben will oder fertig machen will -((herumstierlen im Leben derer u was finden an mehr oder weniger Bösem, Sündhaftem)), weil sie gegen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten was machen wollen, um sie auszuschalten, sowas soll es auch geben. Edahty, wie war das genau...da ist noch eine "Kellerleiche", für mich jedenfalls. Ohje. Ohje.
Am 10.05.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
So weit ich es mitbekommen habe, sind die Berichte belegt.
Auch ist ja eine Vergewaltigungsdrohung oder gar Vergewaltigung zur Einschüchterung ein weltweit ziemlich übliches Phänomen. Vergewaltigung wird ja auch als Kriegswaffe eingesetzt.
Für mich sieht es so aus: wenn die Ordnung in einem Land nicht mehr stabil genug ist, wenn es ums Überleben geht (im wörtlichen Sinne) wird ein demokratischer Rechtsstaat schwieriger zu halten sein. (Einzelne Mörder, Drogendealer, Vergewaltiger kann man vielleicht noch resozialisieren, aber was macht man, wenn der systematisch arbeitender Untergrund, also Mafia, Drogenkartell, Terrorgruppen, Militär, zu stark werden?)
Dann hat man ggf. nur die Wahl zwischen Mafia (Untergrund), Despot (Regierung - ggf. auch demokratisch gewählt) oder Tod.
Natürlich kann man diskutieren, wann diese Situation tatsächlich schon da ist, oder ob das noch eine paranoide Fantasie ist (dass die Gefahr durch Untergrund schon so hoch ist und man tatsächlich keine andere Alternative hat, weil der Despot immer noch die bessere Alternative ist. ). Und da wird es schwierig.
Am 10.05.2016 um 12:52 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Ich wollt nur relativ oder sicher sicher gehen, damit ich nicht wieder böse Sachen bekomme. Und jemand was SchiachSchmutziges zu mir sagt. Weil ich was behauptet hätte, das nicht stimmt. Bin ein wenig sensibel.
Ja, ich seh das alles so wie Sie.
Was machen wir mit "Dirty Harry." Hier sind alle Frauen auf ihn sauer. Sehr. Männer auch. Internationaler Protest schon.
Am 10.05.2016 um 12:36 Uhr antwortete der Leser "Werner Garbers":
zu Nr. 81.5 wegen "Edathy" und § 99 bzw §189 jeweils Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): "https://de.wikipedia.org/wiki/In-camera-Verfahren"
"https://www.herder.de/leben-shop/schluss-mit-der-sozialromantik!-taschen... Schluss mit der Sozialromantik! (Flexcover) Ein Jugendrichter zieht Bilanz von Andreas Müller (Autor)
Dort schreibt dieser Jugendrichter, dass "Carsten S." ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist. Carsten S. war der Waffenbeschaffer des Trios "NSU". Ein Schlapphut sagte mir, das sei Verschlusssache.
Das darf wohl wegen einem In-Camera-Verfahren nicht von "unabhängigen Organen der Rechtspflege", Rechtsanwälten, dem Spruchkörper der "ordentlichen Gerichtsbarkeit" vorgelgt werden, damit diese Richter nicht vom Weg des Fürsten abkommen? Ohje. Ohje.
Wenn diesen Modus Herr Putin oder Herr Erdogan erfahren, die staunen ob dieser Rechtsstaatlichkeit. "So macht man das!", sagt wer zu wem? Sowohl Russland wie auch die Türkei entsprechen dieser europäischen Rechtsstaatlichkeit, so sehe ich das als Maurergeselle.
Am 10.05.2016 um 13:05 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und beachten Sie das Thema des Artikels. Die Redaktion/th
Am 10.05.2016 um 13:06 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 10.05.2016 um 13:11 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 10.05.2016 um 13:12 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Moderationshinweis: Der Kommentar, auf den Sie Bezug nehmen, wurde bereits entfernt.
Am 10.05.2016 um 16:42 Uhr antwortete der Leser "geierwalli05":
Ihre von Ihnen geschätzte Cholerikerin ist abgemahnt worden, dh sie ist eliminiert. So geht das. Und wenn Sie wollen, dann sieht man sich in Tasmanien. Dort gehen nur die hin, die Weitblick haben. Und die noch ein wenig schön leben wollen. Wie das Leben spielt.
Und -ich habe leider keine Ahnung wovon Sie sprechen.:) aber ich weiß was Sie meinen.
Ich hätte gerne etwas von Markus Metz und Georg Seeßlen zitiert, lass ich lieber. Was bleibt? Hoffnung.
Ich soll Sie von Choli ganz herzlich grüßen!
Geierwalli
Am 10.05.2016 um 11:41 Uhr antwortete der Leser "FreiPlag":
Vielleicht dient eine solche Person als Projektionsfläche für eigene radikale Wünsche, die von Anhänger zu Anhänger völlig divergieren. Die Gemeinsamkeit besteht dann nur in den Feindbildern. Das ist ja nicht das erste Mal. Danach heulen dann alle mit den Wölfen, denn die Demokratie und die Möglichkeit zu wählen kommt nicht zurück.
Dazu habe ich folgendes gefunden:
.. hat Himmler einmal Hermann Rauschning gegenüber den Standpunkt vertreten, daß "als wir zur Macht gekommen waren, weder Einigkeit in bezug auf die zukünftige Politik bestand noch eine einige Führerschicht vorhanden war. Die Partei besaß eine Art Auswahlsammlung aller in Deutschland vorhandenen politischen Vorstellungen, von sturen Reaktionären bis zu doktrinären Pazifisten und radikal-linken Sozialisten. Die Aufspaltung der Partei in verschiedene Lager, was den Zusammenbruch der deutschen Revolution zur Folge gehabt hätte", fuhr Himmler fort, "war unvermeidlich, wenn nicht scharfe Maßnahmen getroffen wurden. So wurde eine eindrucksvolle Terror-Aktion unvermeidlich."(Karl o. Paetel/IFZ Jahrgang 2(1954) Heft 1 S.7ff.)
Heute würde man eher euphemistisch von Antiterroraktion sprechen, aber die unterschiedlichen Auffassungen sind ein Problem, welches auch die AfD haben wird.
Am 10.05.2016 um 10:55 Uhr antwortete der Leser "recht und gerechtigkeit":
Zumal die Schlussfolgerung des Bassam Tibi Artikels auch nicht sein kann, dass er als gebürtiger Syrer, der in Syrien aufgewachsen ist, gewalttätig und frauenverachtend ist, schon damals auch bis heute. Und die Schlussfolgerung kann auch nicht sein, dass er damals nicht ins Land eingelassen werden hätte dürfen, weil er ja aus der Gewaltkultur stammt und daher auch selber so ist.
Es ist ja immer so bei "Kultur", es kommt oft auf die Masse an.
Am 10.05.2016 um 11:01 Uhr schrieb der Leser "Kapaster":
Was nun ist eigentlich mit Döpfner? Kann man sich einer Beleidigung "inhaltlich voll und ganz anschließen" und sie sich "in jeder juristischen Form zu eigen machen."? Geht das überhaupt?
Am 10.05.2016 um 12:55 Uhr antwortete der Leser "choleriker67":
Wo sind die kompetenten Juristen. Meine neue und Nr 9 Anwältin hat anderes Fachgebiet.
Am 10.05.2016 um 13:39 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja. Wenn Tf zu Ihnen - was er freilich aus präpräsidialen Gründen in realiter nie tun würde- "Pimmelutscher" sagte und ich bekundete, Tf habe aus vorsteherischen Gründen ganz recht, ich machte mir sein Gesagtes zu eigen, so wäre ich einer Beleidigung schuldig.
Problematisch ist jedoch der durchaus brilliante Scherz des Herr Döpfner, dessen musiktheoretischen Artikel man kennen muss, um sich im Klaren zu sein, was für ein mächtiges Schlachtross hier vor einem steht.
In dem Artikel steht nämlich explizit, warum Herr Döpfner der Meinung war, J.B. habe sich nicht strafbar gemacht. Dann würde sich Döpfner in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befinden, wenn er sich die Erklärung des J.B. zu eigen macht. Ergebnis: Kein Vorsatz.
Übertragen auf den obigen Beispielsfall: Nicht jeder weiß, dass Sperma drei verschiedene Quellen hat. Auf Nummer sicher geht daher, wer einen anderen Dolomitilutscher nennt, aber auch das geht aus präpräsidialen Gründen im Prinzip nicht, weil man nie wissen kann, wer wieviel Humor hat. Am besten schweigt man stille und lässt die Ziegen, die übrigens auch eine Prostata besitzen, im Stall. Das nehme ich mir jeden Tag vor.
Am 10.05.2016 um 13:59 Uhr antwortete der Leser "Kapaster":
Eine hilfreiche Antwort: Ich bin dankbar.
Was den Irrtum anbelangt, so schrieb Döpfner allerdings: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen"
Er schliesst also die Schmähungen mit ein. Findet aber, dies sei durch die Kunstfreiheit gedeckt. Erklärt jedoch, dass er sich die Schmähungen in "jeder juristischen Form" zu eigen macht. Hebt das nicht den Irrtum gleich wieder auf?
Fallfrage: Einer ruft einem Polizisten ein herzhaftes "Du Arschloch!" zu. Ich stehe daneben und sekundiere mit einem vernehmbaren "Genau!" (oder nicke ich einfach nur mit dem Kopf?). Hier bliebe doch aber offen, was genau ich gemeint habe, oder nicht?
Am 10.05.2016 um 14:23 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
Ich helfe gerne. Genau dürfen sie immer sagen, vornehmer klingt freilich präzise.
Sie müssen jede Erklärung nach der sog. Stolpeentscheidung erstmal genau auslegen. Auch Schmähungen sind nicht per se verboten, es kommt immer auf den Kontext an. Aus Gründen der Wissenschaftsfreiheit muss im übrigen jeder Rechtswissenschaftler die Möglichkeit haben, sich mit dem genauen Wortlaut einer Beleidigung auseinanderzusetzen. Ebenfalls ist es erlaubt, im Falle eines öffentlichen Interesses sich satirisch mit Beleidigungen öffentlich auseinanderzusetzen.
Die von Tf in den juristischen Diskursraum eingeführte "Dignität des Pimmels" trifft es eigentlich ganz zutreffend. "Es darf ab 5.45 Uhr zurückgepimmelt werden". Aus einem Gossenwort kann nämlich dann ein juristischer Fachterminus werden, wenn jener durch eine hohe Anschaulichkeit die Vielschichtigkeit der Problemlage illustriert.
Das zurückpimmelnde Gedicht von J.B. ohne Ziege würde ich noch durchgehen lassen, weil sich ein größenwahnsinniger Potentat, der gegen Spottgesang in fremden Ländern vorgeht, so einiges gefallen lassen muss.
Es ist ist in einem solchen Fall auch ohne weiteres zulässig, die sog. Schwanzfrage zu stellen, weil diesbezügliche Zusammenhäng sehr nahe liegen. Ziegensex hingegen geht zu weit.
Am 10.05.2016 um 14:34 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
"In dem Artikel steht nämlich explizit, warum Herr Döpfner der Meinung war, J.B. habe sich nicht strafbar gemacht. Dann würde sich Döpfner in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befinden"
Wo steht das aus Ihrer Sicht "explizit"?
Ich lese: "Ein Kunstwerk. Wie jede große Satire. Und als solches: frei. Oder doch nicht?"
Dieser Frage (!) folgt dann eine Stellungnahme, warum es aus seiner Sicht so toll war und daß es lediglich eine Geschmacksfrage sei. Also ein "Es SOLLTE erlaubt sein." Für den (auch ihm möglich erscheinenden) Fall, daß es zu einer Anklageerhebung und Gerichtsverhandlung kommt, stellt er sich im PS noch einmal explizit an JBs Seite, wodurch er kenntlich macht, daß er sich keinesfalls in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befindet, sondern er lediglich Partei ergreift in einer von ihm als Frage definierten Sache.
Am 10.05.2016 um 16:12 Uhr antwortete der Leser "Fotobiene":
Vorläufiges amtliches Endergebnis in der Sache Döpfner:
"Das Landgericht befand in seinem Beschluss, im Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Erdoğans sei die Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig. Ein Unterlassungsanspruch Erdoğans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äußerungen Böhmermanns verbreitet hätte – denn allein in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebenen Äußerungen Böhmermanns und dem damit verbundenen ausdrücklichen Sich-zu-eigen-Machen liege keine Verbreitung dieser Äußerungen, so das Gericht.
Dies gelte auch, soweit Döpfner eine einzelne Äußerung Böhmermanns wörtlich wiedergebe, urteilte das Gericht weiter. Döpfner rechne diese Äußerung erkennbar Böhmermann zu und setze sich mit dem wiedergegebenen Wort nur beispielhaft im Rahmen der zulässigen öffentlichen Kontroverse auseinander – ohne losgelöst vom bereits in der Artikelüberschrift wiedergegebenen Kontext "Kunst- und Satirefreiheit" den türkischen Staatschef selbst mit einer solchen Äußerung zu belegen."
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/boehmermann-affaer...
Am 10.05.2016 um 18:47 Uhr antwortete der Leser "Ispettore":
So kann man das auch herleiten. Nur Laien glauben, dass es nur eine juristische Lösung gibt. Das Ergebnis stand aber schon vorher fest.
Am 11.05.2016 um 05:31 Uhr schrieb der Leser "Fitness":
Böhmermanns Darbietung erfüllt weder die Kriterien von Parodie, noch von Satire. Selbst das ZDF entfernte das Machwerk weil es nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht.
Erdogan hat das Recht sich gegen Ehrabschneidung juristisch zu wehren. Böhmermann scheint ihm aber selbst dieses Recht absprechen zu wollen, indem er bereits im Vorfeld den türkischen Präsidenten als überempfindlich darzustellen versucht. Das ergibt sich aus der Einleitung die den Verbalinjurien vorausgeht, indem mehrmals ironisch gesagt wird "nein, nein, das darf man nicht" (worauf dann doch das Unaussprechliche ausgesprochen wird).
Böhmermann spielt darauf an, dass in der Türkei die Meinungsfreiheit vermeintlich eingeschränkt wäre, und hat dabei scheinbar übersehen, dass es für Meinungsfreiheit auch nach deutschem Recht Grenzen gibt. Böhmermann hat bewußt provoziert und mußte damit rechnen, dass Erdogan seine Rechte wahrnimmt. Böhmermann sollte es tunlichst unterlassen auch noch diese Gegenwehr ins Lächerliche zu ziehen.
Die falschen Tatsachenbehauptungen sind beleidigend, denn sie beinhalten weder ironische Kritik, noch Verbesserungsvorschläge. Demnach zielt die sogenannte Satire allein auf die Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten ab. Daran ändert auch nichts die verschachtelte Form.
Darüberhinaus fühlen sich sehr viele Türken durch die Verspottung angegriffen, denn sie haben ja Erdogan als ihren Repräsentanten gewählt.
Am 11.05.2016 um 21:19 Uhr schrieb der Leser "Ungültige Zeichen":
Kleines Anschau- und Anhörbeispiel für die Vergewisserung, dass Herr Böhmermann bereits Satiriker war, als das Fernsehen noch schwarz-weiss gewesen ist:
https://www.youtube.com/watch?v=PtKJFmypYJ4
Konstruierte Assoziationskettenspiele mit Nennung von Comedians sind nicht angebracht, weil Äpfel mit Birnen.
Am 12.05.2016 um 17:33 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
DAS ist ja nun wirklich... Realsatire? Politik? Strafbar?
"CDU-Politiker trägt Schmähgedicht im Bundestag vor" (Mit Video des Redebeitrags von Seif) http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/detlef-seif-traegt-jan-boehmer...
Am 13.05.2016 um 15:04 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Entscheidung im Bundesrat: "Böhmermann-Paragraf" - sofortige Abschaffung abgelehnt
http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-173.html
Am 15.05.2016 um 15:51 Uhr schrieb der Leser "Fotobiene":
Er sei „der kleine Junge auf der Straße, der oben die Leute mit Steinen beschmeißt“.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/boehmermann-spricht-ueber-s...
Wie es scheint, hat ihm bis heute niemand beigebracht, daß das verboten ist.
Am 17.05.2016 um 10:31 Uhr antwortete der Leser "Kovac":
Vielleicht könnten Sie ja auch einmal einen link posten, der sich mit Herrn E.s Bemühungen beschäftigt, die Immunität nahezu 1/3 der Abgeordneten des türkischen Parlaments aufheben zu lassen, damit auch diesen Menschen endlich der Prozess gemacht werden kann. Ach sorry, ging ja gar nicht um Herrn E. sondern um Herrn B.